RG, 15.11.1904 - II 163/04

Daten
Fall: 
Ablehnung von Sachverständigen
Fundstellen: 
RGZ 59, 169
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
15.11.1904
Aktenzeichen: 
II 163/04
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • OLG Jena

Können sachverständige Zeugen nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die Ablehnung von Sachverständigen abgelehnt werden?

Tatbestand

Die Frage wurde verneint.

Aus den Gründen

"Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den angefochtenen Beschluß, durch welchen das Gesuch desselben um Ablehnung eines sachverständigen Zeugen um deswillen zurückgewiesen worden ist, weil solche Zeugen nach den einschlagenden Bestimmungen der Zivilprozeßordnung überhaupt nicht wie Sachverständige abgelehnt werden können, ist zwar nach § 406 Abs. 4 Z.P.O. zulässig, aber sachlich nicht begründet.

Nach dem Beweisbeschlusse des Oberlandesgerichts vom 5. Oktober 1904 sollte der als sachverständiger Zeuge bezeichnete L. darüber vernommen werden, daß die vom Kläger dem Beklagten verkauften Äpfel nach ihrer Ankunft am Wohnsitze des Beklagten untersucht und als erfroren befunden worden seien, und daß ihr Aussehen darauf habe schließen lassen, daß sie bei ihrer Absendung erfroren gewesen seien. Danach ist die Voraussetzung des § 414 Z.P.O. - Vernehmung einer sachkundigen Person über vergangene Tatsachen und Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war - gegeben, und es kommen nach der ausdrücklichen Bestimmung dieses Paragraphen die Vorschriften über den Zeugenbeweis - also nicht diejenigen über den Sachverständigenbeweis - zur Anwendung. Danach findet auch eine Ablehnung eines derartigen Zeugen als Sachverständigen gemäß § 406 Z.P.O. nicht statt, und es rechtfertigt sich somit die Entscheidung des angefochtenen Beschlusses."