RG, 20.11.1883 - II 122/83

Daten
Fall: 
Ansprüche auf Ersatz für Zeitversäumnis
Fundstellen: 
RGZ 10, 410
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
20.11.1883
Aktenzeichen: 
II 122/83
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • OLG Karlsruhe

Gehören Ansprüche auf Ersatz für Zeitversäumnis zu den Kosten des Rechtsstreites, deren Erstattung die obsiegende Partei kraft des §. 87 C.P.O. zu fordern hat?

Gründe

"Die angefochtene Entscheidung entspricht den Prinzipien der Civilprozeßordnung über die Pflicht zur Erstattung der Prozeßkosten und deren Begriff.

Die Pflicht zur Erstattung beruht nämlich nicht auf den Grundsätzen über die Verbindlichkeit zum Ersatze eines widerrechtlich zugefügten Schadens, sondern ist lediglich eine gesetzliche Folge des Unterliegens im Prozesse. Daraus folgt, daß sie sich nicht auf alle Schäden beziehen kann, welche der obsiegenden Partei infolge der Prozeßführung zugegangen sind, sondern, wie der Absatz 1 des §.87 C.P.O. zu erkennen giebt, auf die erwachsenen Kosten zu beschränken ist, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Verteidigung notwendig waren. - Mit dieser Bestimmung, welche nur von einem wirklichen Aufwande aus dem Vermögen zum Zwecke der Prozeßführung verstanden werden kann, ist also der Ersatz eines infolge des Prozesses oder einer Prozeßhandlung entgangenen Gewinnes ausgeschlossen.

Wenn etwa der Partei, weil sie einem auswärtigen Termine anwohnen mußte, der Gewinn einer auf die gleiche Zeit eingeleiteten oder ihr eröffneten Spekulation oder aus einer auf diese Zeit fertig zu stellenden oder abzuliefernden Arbeit entgangen ist, so ist dies kein Aufwand, dessen Ersatz schon auf Grund des §. 87 Abs. 1 C.P.O. gefordert werden kann, sondern es sind hierüber die allgemeinen Grundsätze über Ersatz eines widerrechtlich zugefügten Schadens (L.R.S. 1382 flg.) maßgebend.

Von gleicher Art sind die Ansprüche für Zeitversäumnis wegen der Gänge zum Anwalte oder der Anwesenheit bei einem auswärtigen Termine, sie müssen deshalb auch nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden."