Infos & FAQ

(Einige Informationen können veraltet sein.)

Nachfolgend befinden sich häufig gestellte Fragen (FAQ – Frequently Asked Questions) sowie Informationen zu opinioiuris.de. Sollten dennoch Fragen bestehen, schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort.

1. Infos zu opinioiuris.de

1.1. Zweck

Das Ziel der Plattform opinioiuris.de ist, eine umfassende, wissenschaftiche und qualitativ hochwertige juristische Bibliothek zu erschaffen, die die technischen und gesellschaftlichen Vorteile des Internets nutzt und damit das für Rechtskundige, Rechtsinteressierte und die Allgemeinheit bedeutende Rechtswissen speichert und einem breiten Publikum kostenlos eröffnet.

Die Vorteile des Projekts sind dabei für die Akteure von wechselseitigem Nutzen: Aus dem öffentlichen Publikum können viele Leser simpel und schnell auf die mit allerlei editorialen und technischen Annehmlichkeiten gespickten, hochwertigen Inhalte zugreifen und sich so unentgeltlich informieren. Der Autor erreicht wesentlich mehr Leser als im Print und steigert damit die Verbreitung seines Inhalts und die Bekanntheit seines Namens. Er kann durch seine freie Publikation gar auch andere potentielle Autoren anregen, ebenfalls derart zu publizieren, und so gleichsam als Leser in den Genuss der dann frei verfügbaren Inhalte kommen.

1.2. Gründungsgeschichte

opinioiuris.de-Gründer Liridon Shajkovci über die Gründung der Plattform:

„Im Frühjahr 2010 hat sich mir ein Problem aufgetan. Während einer Hausarbeit war einst sämtliche einschlägige Literatur im Juristischen Seminar und in der Bibliothek vergriffen, sodass ich nach Hause ging, in mein Studentenzimmer im Studentenwohnheim, von wo aus ich über das Uninetz für gewöhnlich Zugriff auf die kostenpflichtigen Rechtsdatenbanken hatte. Dies war jedoch auch nicht mehr möglich, weil man das Netz umgestellt hatte. Ich regte mich also darüber auf, dass ich mich auch nicht anderweitig im Internet informieren könne, weil rechtswissenschaftliche Literatur, anders als etwa naturwissenschaftliche, dort nicht frei verfügbar ist. Ich stellte mir vor, wie angenehm das wohl für mich als Leser sein müsste und wie dienlich es der Rechtswissenschaft wäre, wenn es das gäbe. Ich beließ es nicht bei dieser Idee, sondern wagte mich an die Umsetzung, an die Kombination von Recht und Informationstechnologie. OpinioIuris ist das Resultat. Anders als bei fachgebundenen Fachzeitschriften oder anderweitigen Printausgaben, die für viel Geld erworben werden müssen, einem kleinen Kreis vorbehalten bleiben und irgendwann verstauben, wird auf OpinioIuris juristisches Wissen dauerhaft konserviert, weitergegeben und frei zugänglich gemacht.“
MFG Stiftung Baden-Württemberg, 26.07.2012

1.3. Offenheit

opinioiuris.de verbindet das Open-Access-Prinzip mit dem Open-Source-Prinzip. Für das Open-Access-Standbein steht die Möglichkeit, wissenschaftliche Literatur jeglicher rechtswissenschaftlicher Gattung im Internet offen und kostenfrei nutzbar zu machen. Für die editierbaren Inhaltstypen gilt zudem das Open-Source-Prinzip, da diese Inhalte unter der Kontrolle des Urhebers von anderen registrierten Autoren aktualisiert, erweitert und verbessert werden können – so entsteht aus verschiedenen Einflüssen ein Konzentrat an Wissen, das Potential für besonders qualitative Werke birgt.

1.4. Qualität

opinioiuris.de ist ein wissenschaftliches und qua­li­täts­ori­en­tiertes Projekt, bei dem alle Inhalte/Beiträge einem Review-Prozess unterzogen werden und zur Veröffentlichung wissenschaftlichen und publizistischen Standards genügen müssen. Snippets (Textschnippsel) oder oberflächliche Inhalte werde nicht veröffentlicht. Insbesondere editierbare Inhaltstypen müssen gegenüber bereits bestehenden vergleichbaren Inhalten in Print und Web durch Ausführlichkeit und Güte hervorstechen. Statt über ein ganzes Fachgebiet generell und oberflächlich zu schreiben, wird erwartet, sich nur ein spezielles Thema dieses Fachgebietes herauszusuchen und dieses so ausführlich wie möglich niederzuschreiben. Bei den eigeneditierbaren Inhaltstypen, uneditierbaren Inhaltstypen und den Extras bestimmt der Autor bei Einhaltung der wissenschaftlichen Standards das Maß der Länge oder der Details. Durch diese Qualitätsansprüche werden keine massenhaften, dafür aber zuverlässige und hochwertige Inhalte geboten, die eine große Beliebtheit und Wertschätzung genießen.

1.5. Unterschiede zu Printmedien

Rechtswissenschaftliche Printmedien sind mit Nachteilen verbunden, die opinioiuris.de überwindet:

  • Unüberschaubare Vielzahl
    In der Rechtswissenschaft herrscht wahrlich kein Mangel an Fachliteratur; vielmehr gibt es unzählige Gattungen und Werke zu einem Teilgebiet des Rechts. Diese Pluralität birgt – neben gerade diesem Vorteil – auch Nachteile in sich: So stellt sich z. B. bei der Wahl oder dem Kauf eines Buches die Frage, was das eine besser als das andere macht. Gebraucht man aber mehrere themengleiche Bücher, so gelangt man zu der Einsicht, dass bei oberflächlicher Betrachtung alle einen ähnlichen Inhalt aufweisen und bei detaillierter Betrachtung ein Unterschied in der Ausführlichkeit der Informationen – mal sind es mehr, mal weniger, mal gar keine – festzustellen ist.
    OpinioIuris: Hier gibt es bei den editierbaren Inhaltstypen zu jeder Gattung (z. B. Zivilrecht) stets nur ein Buch (z. B. Bürgerliches Recht AT) und dazu wiederum stets nur ein Werk (z. B. Stellvertretung). Die einzelnen Inhalte eines Buchs werden von mehreren Autoren erstellen und erweitern. Statt das Wissen mehrerer Autoren auf mehrere alternative Werke und Bücher zu verstreuen, wird hier daher das Wissen mehrerer Autoren in einer Gattung, in einem Buch und einem Werk gebündelt. Vor allem bei Inhalten, bei denen nicht nur der Begründer/Erstautor, sondern auch andere Autoren Bearbeitungen vornehmen können, kann eine stetige Aktualisierung und Verbesserung erfolgen.
  • Hohe Kosten
    Gemein ist diesen Büchern auch, dass deren Erwerb mit hohen Kosten verbunden ist. In der der Belletristik, also der Unterhaltungsliteratur, mögen gewisse Kosten legitim sein, jedoch nicht bei Fachbüchern, deren einziger Sinn die Verbreitung von Wissen sein sollte. Hohe Kosten hemmen die Wissensverbreitung. Auch ist ein einziges Buch selten in der Lage, alle benötigten Informationen zu liefern. Folglich ist man zum Kauf weiterer Bücher gezwungen. Zudem gilt es, stets die neueste Auflage eines Werkes zu gebrauchen, obwohl ein inflationärer Umgang mit Auflagen zu beobachten ist. Ein (Standard-)Werk erscheint daher nach einiger Zeit als „nicht mehr zitierbar“, sodass ein neues gekauft werden muss.
    OpinioIuris: Die Nutzung von OpinioIuris samt aller Funktionen ist gemäß dem open-access-Prinzip und der Creative-Common-Lizenz sowohl für Lesende als auch für Publizierende völlig kostenlos. OpinioIuris steht für den freien Zugang zu rechtswissenschaftlicher Literatur.
  • Beschränkter Leserkreis und beschränkte Verfügbarkeit
    Gedruckte Bücher haben im Vergleich zu virtuellen Online-Inhalten viele Nachteile. Sie können z.B. vergriffen sein (ein Buch, ein Leser). Zudem bedarf es bei der Suche nach bestimmten Werken oder Inhalten eines größeren Zeitaufwandes als bei Online-Inhalten. Auch können Verbesserungen und Aktualisierungen nicht vor der nächsten Auflage berücksichtigt werden. Schließlich ist ihr zu erreichender Leserkreis kleiner. Einige, vor allem Studenten, haben kostenlosen Zugang zu juristischen Seminaren und Bibliotheken. Doch auch diese haben Nachteile: Sie sind zumeist nicht allzeit geöffnet, man kann nicht immer jegliche Literatur ausleihen oder die gesuchte Literatur ist vergriffen.
    OpinioIuris: Hier sind alle Inhalte online und damit allzeit und weltweit für jeden mit einem Internetzugang im Volltext und ohne Beschränkungen einsehbar und unkompliziert und schnell zu finden. Alle Inhalte dürfen unter der Creative-Common-Lizenz verwertet werden. Zudem gibt es etliche Features (z.B. Links, Kommentare, Kontaktmöglichkeiten, PDF- und Druckversionen, automatisches Inhaltsverzeichnis, Einbindung von Tabellen, Grafiken und Bildern, Fußnoten als Mausanzeigetext, Ordnungs- und Suchfunktionen und u.v.m.), die das Lesen und Recherchieren angenehmer machen.
  • Publikationsmentalität
    Verlage folgen nicht lediglich dem Ideal der Wissensverbreitung, sie haben vielmehr auch ein wirtschaftliches Interesse daran. Dass Wissen jedoch nur gegen Entgelt zu bekommen ist, hemmt die Verbreitung und Vermehrung von Wissen. Gleichsam wirkt auch ein Lehrkörper dem Bildungsideal entgegen, wenn sein Wissen erst von den Verlagen zurückerworben werden muss, obwohl er einen Bildungsauftrag besitzt und dafür bereits entlohnt wird.
    OpinioIuris: Hier können alle Publikationen kostenlos genutzt werden. Als Leitbild dient das open-access-Prinzip.

1.6. Unterschiede zu anderen Webseiten oder Wikipedia

  • Andere Webseiten
    Im Internet gibt es, neben einigen nützlichen Webseiten, ebenfalls eine Vielzahl von Angeboten, die entweder nicht wissenschaftlich, nicht für jedermann, nicht kostenlos sind oder lediglich eine Sammlung von Skripten bieten, sich nur auf ein Rechtsgebiet beschränken oder keine Erweiterungen zulassen.
  • Wikipedia
    opinioiuris.de und Wikipedia (oder andere Wikimedia-Projekte) eint zwar das gemeinsame Ideal der Wissensverbreitung, indem die Inhalte kostenlos unter einer CC-BY-SA-Lizenz zu Verfügung gestellt werden, doch darüber hinaus gibt es etliche und wesentliche Unterschiede.
Merkmal opinioiuris.de Wikipedia
Markup modifiziertes Markdown Wiki-Syntax
Struktur linear-hierarchische Hypertexte reine Hypertexte
Projekt wissenschaftlich populärwissenschaftlich
Ziel freie juristische Bibliothek allgemeinbildende freie Enzyklopädie
Publikum Juristen Allgemeinheit
Autoren bekannt anonym
Inhalte differenzierend eingeschränkt bearbeitbar von jedermann oder Usern bearbeitbar

2. Infos zu Veröffentlichungen

2.1. Inhaltsaufbau

  1. Titel
  2. Teaser/Anrisstext
  3. Inhalt
  4. Literatur
    1. Zitierte Literatur
    2. Weitere Literatur
    3. Rechtsprechung
    4. Onlinequellen

2.2. Review-Prozess

Der Review-Prozess, eine Qualitätskontrolle, die alle Inhalte vor der Veröffentlichung durchlaufen, besteht aus folgenden drei Phasen und wird im Tab "Moderation" (nur für Autoren sichtbar) mit den entsprechenden Anmerkungen dokumentiert:

  • Sichtung
  • Prüfung
  • Veröffentlichung

Der Urheber (Erstautor) eines auch von anderen Autoren bearbeitbaren Inhaltstyps (siehe Inhaltstypen) kann sich über die Funktion "Beiträge abonnieren" automatisch über ausstehende neue Editionen seiner Publikation informieren lassen. Er ist hinsichtlich der Veröffentlichung neuer Editionen entscheidungsbefugt.

2.3. Redigierung

Die eingereichten Texte werden vor der Veröffentlichung im o.g. Review-Prozess überprüft. Inhaltlich findet lediglich eine Evidenzkontrolle statt; niemand wird Ihnen ins Werks "pfuschen". Ihr Inhalt, Ihre Verantwortung. Da heißt, dass keine inhalts- bzw. textverändernde Redigierung stattfindet.

Nur bei den editierbaren Inhaltstypen wird der Inhalt stärker geprüft und darauf geachtet, dass sie umfassend sind – ohne selbst in den Text einzugreifen.

Bei der Form wird darauf geachtet, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Am besten ist, Sie orientieren sich an bestehende Inhalte. Es ist also in Ihrem Interesse, sich an die Schreibordnung zu halten. Bei Fehlern wird der Text mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht.

2.4. Veröffentlichungsdauer

Wie lange es nach der Speicherung eines Textes dauert, bis er veröffentlicht wird, hängt davon ab, ob er Fehler aufweist oder nicht. Ist der Text ordnungsgemäß erstellt worden, d.h. entsprechend der Schreibordnung und ohne evidente inhaltliche Fehler, kann er wenige Stunden nach der Speicherung publiziert werden.

2.5. Namensveröffentlichung

Status Form
Normal Von Autor am Sa, 10.12.2011 - 21:06
Aktualisiert Von Autor am Mo, 14.02.2011 - 18:37 (Aktualisierung: Mo, 28.11.2011 - 12:22)
Fremdaktualisiert Von Autor am Mo, 14.02.2011 - 19:37 & Bearbeiter (Aktualisierung: Di, 20.12.2011 - 19:54)

Autor ist ein Link, der zum Autorenprofil führt; Bearbeiter ist ein Link, der zu den Editionen führt. Ob ein Inhalt vom Autor selbst oder anderen Autoren aktualisiert werden kann, hängt vom Inhaltstypen ab (s.o.). Der Autor ist Kurator des Inhalts; erst ist der inhaltsstifende Urautor, er leitet und pflegt den Inhalt, er bestimmt über die Veröffentlichung anstehender Editionen (Bearbeitungen). Bearbeiter sind Kontributoren, also am Inhalt Mitwirkende; sie unterstützen den Kurator, indem sie mit ihrem Wissen zur Ergänzung und Entwicklung des Inhalts beitragen.

2.6. Autorenanzeige

Als Autor habe Sie die Möglichkeit im Kopfbereich über Ihren zu publizierenden Inhalt sowie unter Kommentare eine Anzeige zu schalten und so etwa für Ihre Kanzlei, Ihr Buch etc. zu werben. In Ihrem Profil können Sie die Anzeige in der Signatur eingeben.

2.7. Wird jede neue Publikation auf der Startseite angezeigt?

Ja, jede neue Publikation erscheint in mehreren Auflistungen sowie auf der Startseite.

3. User-Struktur: Mitwirkungsmöglichkeiten

3.1. Nutzertypen

User-Typ Eigenschaften
Gast Unregistrierter User (Leser) mit Volltext-Zugriff auf alle Inhalte und alle Features + Kommentar-Zugriff
Autor Registriertes Mitglied mit Publikationszugriff + Autorenprofil + spezielle Features für Autoren + Einsicht in Lektorenvermerke (Moderation)
Lektor Mitglied mit erweiterten organisatorischen Rechten (Kontrolle und Freigabe von Inhalten und Kommentaren)
Editor Mitglied mit leitenden organisatorischen Rechten (Herausgeberschaft für eine Kategorie)

3.2. Autor

Die Registrierung eines Autors hat anleitungsgemäß zu erfolgen. Erforderlich hierfür ist,

  1. dass Sie einen juristischen Inhalt auf OpinioIuris publizieren wollen,
  2. dass Sie ein studierender oder studierter, praktizierender oder lehrender Juristen sind; oder ein Interessierter eines anderen akademischen Faches mit einer Disziplin, die die Rechtswissenschaft ergänzt,
  3. dass Sie bei der Registrierung nur Ihren Nachnamen als Benutzernamen angeben (für mehr steht Ihnen danach Ihr Profil zur Verfügung),
  4. dass Ihr Name und damit Ihre Identität anhand Ihrer bei der Registrierung zu nutzenden E-Mail-Adresse verifizierbar ist,
  5. dass Sie nach der Freischaltung Ihres angelegten Autorenkontos innerhalb eines Monats einen zu publizierenden Inhalt einreichen; danach gelten keine Fristen mehr.

Autorenkonten ohne eine Publikation werden gesperrt und gelöscht, da sich die Mitgliedschaft bei OpinioIuris durch eine Autorenschaft auszeichnet. Die Wiederaufnahme ist ausgeschlossen.

3.3. Lektor

Ein Lektor hat erweiterte organisatorische Rechte, er beteiligt sich bei der Kontrolle und Freigabe von neuen Inhalten, deren Editionen und Kommentare. Wer als Lektor mitwirken möchte, muss bereits als Autor mitgewirkt haben. Die Qualifizierung zu einem Lektor richtet sich nach der

  1. Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, d.h. gute Kenntnisse in
    • Recht
    • Orthographie
    • Editierung (Schreibordnung, Markup)
    • OpinioIuris (Funktionsweise),
  2. sowie nach dem eigenständig oder auf Anfrage bekundetem Interesse.

Die Lektoreneigenschaft kann im Profil und Impressum geführt werden. Der Lektor ist weiterhin auch Autor.

3.4. Editor

Ein Editor hat leitende organisatorische Rechte, er übernimmt die Herausgeberschaft für eine Kategorie. Wer als Editor mitwirken möchte, muss bereits als Autor mitgewirkt haben. Die Qualifizierung zu einem Editor richtet sich nach der

  1. Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, d.h. gute Kenntnisse in
    • Recht (insb. seinem Fachgebiet)
    • Orthographie
    • Editierung (Schreibordnung, Markup)
    • OpinioIuris (Funktionsweise, Open Access, Nutzungsbedingungen),
  2. nach dem eigenständig oder auf Anfrage bekundetem Interesse,
  3. sowie nach dem Engagement, die Leitung einer Kategorie zu übernehmen, dafür neue Autoren und Publikationen anzuwerben und für deren Review und Veröffentlichung Sorge zu tragen.

Die Editoreigenschaft kann in der jeweiligen Kategorie, im Profil und Impressum geführt werden. Der Editor ist zugleich auch Lektor sowie weiterhin Autor.

4. Text-Struktur: Fragen zum Text

4.1. Schnipsel publizieren und dann ausbauen

Unabhängig vom Inhaltstyp, d.h. auch nicht bei eigeneditierbaren oder editierbaren Inhalten, werden sog. Snippets (Textschnipsel) zur Veröffentlichung nicht angenommen. Jeder eingereichte Text muss zum Zeitpunkt der Einreichung als abgeschlossen gelten, um publiziert zu werden. Insbesondere bei den editierbaren Inhaltstypen, die auch von anderen Autoren bearbeitet, erweitert oder aktualisiert werden können, ist die Ausführlichkeit des Textes entscheidend – zumal nur der Erstautor namentlich unter dem Titel genannt wird, die nachfolgenden Autoren erscheinen nur unter der Kollektivbezeichnung Bearbeiter und namentlich erst auf der Editionsseite.

4.2. Speziell und ausführlich statt generell und oberflächlich

Insbesondere bei den editierbaren Inhaltstypen wird nicht erwartet, dass Sie die Themen eines ganzen Buches verfassen; sondern, dass Sie sich ein ganz bestimmtes Thema heraussuchen und es ausführlicher und besser schreiben als alle bestehenden Werke. Das hieße beispielsweise, dass Sie nicht einen Inhalt zum BGB Allgemeiner Teil, sondern nur speziell zur Stellvertretung verfassen. So können hervorstechende und hervorragende Inhalte publiziert werden.

4.3. Dezimale Gliederung statt alphanumerischer Gliederung

Weil diese dem Leser deutlicher aufzeigt, bei welchem Abschnitt er sich gerade befindet. Zwar kann diese bei einer tiefen Gliederung zu etwas längeren dezimalen Gliederungsangaben führen (z.B. 3.5.2.1.), doch überwiegt der Vorteil des Lesers, sich in den einzelnen Gliederungsebenen schnell zurechtzufinden – unabhängig davon, ob er den Text von Anfang an oder nur abschnittsweise liest. Die Dezimalgliederung ermöglicht daher eine bessere Einbettung eines Abschnitts im Kontext des ganzen Textes. Zudem ist zu beachten, dass mitunter sehr lange Texte entstehen können, bei denen bei einer alphanumerischen Gliederung die Gliederungsebene nicht so schnell hervorginge wie bei einer Dezimalgliederung.

4.4. Fußnoten statt Klammerzitate

Da man bei OpinioIuris nicht nur zu den Fußnoten scrollen, sondern auch zu ihnen klicken oder sie sich inline (Mauszeiger über Ziffer halten) einblenden lassen kann, sind den Textfluss störende Klammerzitate grundsätzlich nicht gestattet.

In Druck- und PDF-Versionen werden Links übernommen, sodass man auch dort darauf klicken kann; zudem folgt am Ende jeder Druck- oder PDF-Version eine URL-Liste aller Links, sodass auch ausgedruckte Inhalte keine Informationen verlieren.

4.6. Markup beim Editieren

Statt eines graphischen WYSIWYG-HTML-Editors wird ein viel simpler Editor mit einer minimalistischen Markup (Auszeichnungssprache) verwendet. Die Vorteile sind hierbei: Selbst lange Quelltexte bleiben für Menschen und nicht nur Maschinen lesbar, einzelne Editionen können zeichenweise miteinander verglichen werden, minimaler Formatierungsaufwand sowie ein einheitliches Layout aller Texte.

Beispiel für HTML-Quelltext:

<h1>&Uuml;berschrift</h1>

<p>Das ist eine Zeile mit einem <strong>fetten</strong> und einem <em>kursiven</em> Wort.</p>

<p>Das ist die nun die zweite Zeile mit folgender Auflistung:</p>

<ul>
<li>A</li>
<li>B</li>
<li>C</li>
</ul>

Beispiel für Markdown-Quelltext:

# Überschrift #

Das ist eine Zeile mit einem **fetten** und einem *kursiven* Wort.

Das ist die nun die zweite Zeile mit folgender Auflistung:

* A
* B
* C

Beim Caching kann es passieren, dass das Inhaltsverzeichnis ein wenig nach links rückt und deshalb die Erstziffern aus dem Rahmen des Inhaltsverzeichnisses ragen. Beim nächten Cachelauf wird dies stets automatisch korrigiert; von einem manuellen Eingriff ist daher abzusehen.

Die URLs von OpinioIuris-Inhalten sind Permalinks. Jede Seite ist damit dauerhaft und zuverlässig über dieselbe URL erreichbar.

4.9. Archivierung

Die gesamte Website sowie all ihre Inhalte sind dauerhaft und ohne Einschränkungen über das Internet verfügbar. Eine datensichernde Archivierung findet dennoch statt: Neben OpinioIuris selbst, etwa auch durch das große Internet Archive oder kleine Archive.is sowie durch Nationalbibliotheken (etwa Bibliotheca Alexandrina, British Library, Deutsche Nationalbibliothek). Durch diese dezentrale Sicherung durch mehrere Akteure kann gewährleistet werden, dass die Daten auch in ganz ferner Zukunft bereitstehen.

5. Fragen zu einzelnen Inhaltstypen

5.1. Entscheidung: Zweifache Randnummern bei EuGH

Die Entscheidungen des EuGH sind in doppelter Hinsicht mit Randnummern ausgestattet: Auf der linken Seite befinden sich die originalen Randnummern des Dokuments, auf der rechten Seite die von OpinioIuris generierten. Der Vorteil liegt darin, dass so sowohl nach dem Original als auch nach den von OpinioIuris stringent für jeden einzelnen Absatz erstellten Randnummern zitiert werden kann.

5.2. Poll/Umfrage: Mehrfache Stimmabgabe

Bei einer Umfrage (Poll) kann pro IP nur eine Stimme abgegeben werden.

6. Fragen zur den Nutzungsbedingungen

6.1. Lizenz

Die einzelnen Inhalte sind unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ (CC BY-SA 3.0) lizenziert. Damit können die einzelnen Werke kostenfrei genutzt werden.

6.2. Datenbankschutz

OpinioIuris ist eine Datenbank i.S.v. § 87a UrhG. Alle Inhalte wurden redaktionell begleitet oder aufgearbeitet. Das massenhafte oder systematische Kopieren von Inhalten zur Wiederveröffentlichung ist daher nicht gestattet. Derartige Aufrufe, Logs und Ereignisse werden im System protokolliert und dauerhaft gespeichert. Systematische Verlinkungen zu OpinioIuris, auch mittels Bots und Crawler, sind hingegen erlaubt.

6.3. Nutzungsrechte

In der Kurzfassung befindet sich ein Überblick über die mit der Lizenz einhergehenden Nutzungsrechte. Im Volltext sind die einzelnen Begriffe der Kurzfassung sowie die gesamten Lizenzbedingungen im Detail definiert.

7. Definitionen

Anrisstext: Ein Teaser, der einleitet und zum Weiterlesen verleitet
Autor: Registriertes Mitglied mit Publikationszugriff (Profil, Features, Moderationseinsicht)
Bearbeiter: an einem Inhalt Mitwirkende (Kontributoren)
Editierbare Inhaltstypen: Können nach der Veröffentlichung von registrierten Autoren bearbeitet/erweitert werden
Editor: Mitglied mit leitenden organisatorischen Rechten für eine Kategorie
Eigeneditierbare Inhaltstypen: Können nach der Veröffentlichung nur durch den Urheber erweitert oder bearbeitet werden
Gast: Leser (Volltext-Zugriff, alle Features, Kommentarfunktion)
Inhalt: Ein Content / ein Informationsinhalt / eine Publikation
Inhaltstyp: Art eines bestimmten Inhalts (z.B. Aufsätze, Gesetzeskommentierungen etc.)
Inhaltsgattung: Gattung bestimmter Inhaltstypen (Editierbare Inhaltstypen, Eigeneditierbare Inhaltstypen, Uneditierbare Inhaltstypen)
kollaborativ: An Inhaltstyp können mehrere Autoren wirken
Kontributor: an einem Inhalt Mitwirkender, der zur Ergänzung und Entwicklung beiträgt
Kurator: inhaltsstifender Urautor, der Inhalt leitet und pflegt
Lektor: Mitglied mit erweiterten organisatorischen Rechten (Kontrolle und Freigabe von Inhalten und Kommentaren)
Markup: Auszeichnungssprache zur Formatierung des Textes
Monografie: Hier Inhaltstyp, an dem ein einzelner Autor editiert (versionierbar)
Poll: Eine Umfrage im Web
Polygrafie: Hier Inhaltstyp, an dem mehrere eingeladene Autoren mitwirken können (versionierbar)
Redigierung: Redaktionelle Aufarbeitung eines Textes
Review: Verfahren zur Qualitätssicherung beim wissenschaftlichen Publizieren
Syntax: Zeichensetzung bei der Auszeichnung (Formatierung) von Texten
Teaser: Ein Anrisstext, der einleitet und zum Weiterlesen verleitet
Uneditierbare Inhaltstypen: Sind nach der Veröffentlichung nicht mehr bearbeitbar/erweiterbar
versionierbar: Inhalttyp lässt sich bearbeiten und die einzelnen Versionen lassen sich im Tab Editionen miteinander vergleichen

8. Beiträge als E-Book runterladen

Wer die Beiträge auf opinioiuris.de nicht auf dem Computer oder dem Smartphone lesen will, kann sie auch als E-Book runterladen, siehe diese Anleitung dafür.