Bundestag | Aktuelle Themen

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Anhörung zu Schäden und Verluste durch den Klimawandel

Mi, 14.06.2023 - 17:00
„Schäden und Verluste durch den Klimawandel“ lautete der Titel einer öffentlichen Anhörung, zu dem der Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik des Auswärtigen Ausschusses am Mittwoch, 14. Juni 2023, zusammengekommen ist. Der Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik wurde in der 20. Wahlperiode erstmalig eingesetzt. Seine elf Mitglieder beschäftigen sich mit dem Querschnittsbereich aus Klima-, Energie-, Außen- und Sicherheitspolitik. (eis/14.06.2023)

40. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Mi, 14.06.2023 - 17:00
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 14. Juni 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (14.06.2023)

Jahresabrüstungsbericht 2022 im Parlament beraten

Mi, 14.06.2023 - 16:40
Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Juni 2023, den Jahresabrüstungsbericht 2022 der Bundesregierung (20/6600) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung an die Ausschüsse. Bei den Beratungen übernimmt der Auswärtige Ausschuss die Federführung. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung sieht im Angriff Russlands auf die Ukraine einen „Rückschlag für die internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung, wie es ihn seit vielen Jahrzehnten nicht gegeben hat“. Wie sie im Jahresabrüstungsbericht 2022 schreibt, habe Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine gebracht. „Er hat die in der Charta der Vereinten Nationen verankerte internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Seit dem 24. Februar 2022 hat Moskau wiederholt unverantwortliche nukleare Drohungen ausgesprochen; mit seinem Einmarsch hat es die Garantien des Budapester Memorandums flagrant verletzt.“ Neben konventionellen Angriffen habe es Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang durchgeführt. „Dies gefährdet Frieden und Sicherheit in Europa und darüber hinaus. Es wirft europäische und internationale Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung um Jahre zurück“, schreibt die Bundesregierung und betont, dass „gegenüber Russland in historischem Ausmaß Vertrauen verloren gegangen ist“. Unter den neuen Umständen betrachte die Bundesregierung Rüstungskontrolle noch stärker als integralen Teil der Sicherheitspolitik. Fähigkeiten der Nato auszubauen und die Resilienz der Ukraine zu stärken, stehe nicht im Widerspruch dazu, sich für Rüstungskontrolle in Europa und darüber hinaus einzusetzen. „Beides bedingt einander und dient komplementär demselben Ziel, Sicherheit zu erhöhen.“ Iranisches und nordkoreanisches Nuklearprogramm Anlass zu großer Sorge boten laut Bericht über Russlands Krieg gegen die Ukraine hinaus auch die weiter ungelösten Proliferationskrisen, die aus den iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogrammen erwachsen. Iran habe sein Nuklearprogramm ungeachtet aller diplomatischen Anstrengungen ausgebaut und seine Anreicherungs- und Entwicklungsaktivitäten deutlich vorangetrieben. Nordkorea habe seine Trägersysteme weiterentwickelt, seine Nukleardoktrin verschärft und angekündigt, sein Nuklearwaffenarsenal erheblich auszuweiten. Es habe 2022 präzedenzlose 35 Testserien verschiedener ballistischer Raketentypen durchgeführt und bedrohe Stabilität und Frieden in der Region. Beunruhigend sei zudem auch der beschleunigte Aufwuchs des chinesischen Nuklearwaffenarsenals. „Er verändert die Sicherheitslage in Asien mit Auswirkungen weit über die Region hinaus“, schreibt die Bundesregierung. Dies gelte umso mehr, als sich China gegen ein freiwilliges Moratorium für die Produktion nuklearen Spaltmaterials ebenso gesperrt habe wie gegen jede Einbindung in nukleare Rüstungskontrolle. (ahe/hau/14.06.2023)

Situation migrantischer Selbstorganisation in Deutschland

Mi, 14.06.2023 - 16:30
Ein aktuelles Bild von den vielfältigen Formen migrantischer Selbstorganisation in Deutschland haben sich die Mitglieder des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 14. Juni 2023, verschafft. Migrantische Organisationen leisteten wertvolle Arbeit bei der Integration vieler der mehr als 23 Millionen Menschen in Deutschland mit Einwanderungshintergrund, seien für diese ein Raum der Selbsterfahrung und des Schutzes, müssten aber weiterhin um Anerkennung in der Mehrheitsgesellschaft und um eine angemessene finanzielle Ausstattung ringen, so die geladenen Sachverständigen. Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 15. Juni, ab 16.30 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Beitrag zur inklusiven und solidarischen Gesellschaft Aus der Arbeit des Bundes der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. berichtete deren Geschäftsführerin Özge Erdoğan. Man dürfe Organisationen wie ihre nicht einfach als Kulturverbände marginalisierter Gruppen abtun. Diese leisteten im Gegenteil Großes, schafften für ihre Mitgliedsvereine Zugänge zu den staatlichen Strukturen auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene und trügen durch ihre Arbeit zu einer inklusiven und solidarischen Gesellschaft bei. Vor allem junge Menschen und eine steigende Zahl an Ehrenamtlichen machten in der vielfältigen Projektarbeit ihres Verbandes wesentliche Selbstwirksamkeitserfahrungen, ja die Erfahrung, dass ihre Identität Teil der Identität dieses Landes ist, indem sie einen Beitrag leisteten, Deutschland mitzugestalten Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls Anlaufstelle für Menschen mit Migrationshistorie in diesem Land, Bindeglied zum Staat, Interessenvertretung auf politischer Ebene, sei ihr Dachverband mit 60 Mitgliedsorganisationen, sagte Dr. Soraya Moket, stellv. Geschäftsführerin des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen – DaMigra e.V. Thematisch arbeite man gegen Rassismus, Sexismus und Formen der Mehrfachdiskriminierung, berate die Mitgliedsvereine und trage auf diese Weise dazu bei, die Teilhabe und das Zugehörigkeitsgefühl von Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu stärken. Für die Zukunft wünsche sie sich eine noch größere Sichtbarkeit und Anerkennung ihrer Arbeit, eine bessere Zusammenarbeit mit Kommunen und Ländern sowie mehr finanzielle Ressourcen. Von der Mehrheitsgesellschaft werde man bislang nicht als wichtiger Akteur wahrgenommen. Vor allem in Ostdeutschland schlage vielen Menschen mit Migrationshintergrund weiterhin Rassismus entgegen. Migrantenselbstorganisationen als Übergangsform Seine Organisation arbeite mit allen Menschen in diesem Land zusammen, solchen mit und solchen ohne Migrationshintergrund, betonte Ahmad Mansour, Geschäftsführer der Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) GmbH. Innerhalb der Zugewanderten, die man nicht als eine homogene Gruppe definieren dürfe, gebe es eine ebenso große Vielfalt wie in der Mehrheitsgesellschaft. Er wünsche sich, dass die Zugewanderten eines Tages komplett in der Mehrheitsgesellschaft ankämen und deren Vereine in den bestehenden Strukturen aufgingen, so dass man die Migrantenselbstorganisationen nicht mehr brauche. Diese seien nur eine Übergangsform, jedoch ein wichtiger Schritt für die Ertüchtigung und die Interessenvertretung der Zugewanderten und deren Nachkommen. Momentan werde ihnen leider kaum zugehört. Es gehe darum, viel stärker in der Wir-Form zu denken statt in einzelnen Gruppen, Teilhabe für alle zu schaffen und auf die Kompetenzen der Menschen zu schauen statt auf deren Herkunft. Dazu müsse man viel mehr Begegnungen schaffen zwischen Menschen, die sich im Alltag sonst nicht treffen, sondern in Parallelgesellschaften lebten, separat einkauften, wohnten und zur Schule gingen. Die Mehrheitsgesellschaft und diese Gruppen müssten stärker aufeinander zugehen. Dadurch bekämen Menschen mit Migrationshintergrund Gelegenheit, sich emotionale Zugänge zur Mehrheitsgesellschaft zu schaffen. Komme man zusammen, stiegen Verständnis und Respekt füreinander und nehme der Rassismus ab. Das versuche man in der Projektarbeit seiner Initiative. Beiden Seiten vermittele man: Demokratie bedeute Vielfalt, aber auch die Achtung gemeinsamer, für alle geltender Werte. Eine noch zu wenig beachtete Herausforderung für die Gesamtgesellschaft seien die Falschmeldungen und Hasskommentare im Internet. Sowohl Islamisten als auch Rechtsradikale hätten diesen Ort besetzt. „Demokraten müssen den digitalen Raum zurück erobern.“ Für die Jugendlichen, mit und ohne Migrationshintergrund, brauche es neben der Sozialarbeit auf der Straße eine digitale Sozialarbeit. Schwierige Lage im ländliche Raum Auf die spezifische Situation in Ostdeutschland ging Ayman Qasarwa, Geschäftsführer des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), ein. Man sei thematisch sehr breit aufgestellt und biete Projekte im Bereich des Sports ebenso wie im Bereich der Kultur an, sei in Jugendarbeit und im Ehrenamtlichen Engagement tätig. Für die Mitgliedsvereine biete man Beratung, Vernetzung und Stärkung von deren Strukturen an und vertrete deren Interessen gegenüber der Politik. Man sehe sich in einer Brückenfunktion. Leider mangele es auch seinem Verband noch an Anerkennung. Die Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und und Kommunen könnte ebenso wie die finanzielle Förderung besser sein. Es sei sehr schwierig an kommunale Strukturen heranzukommen. Noch schwieriger stelle sich die Lage im ländliche Raum dar, dort fehlten die aus der Stadt gewohnten Infrastrukturen. Bei Anfragen stoße man auf Ablehnung, die mit Geld- und Personalmangel begründet werde. Aber „für Begegnungen braucht man Zugänge“. Stattdessen erhalte man auf jeden Veranstaltungshinweis im Internet Hasskommentare. (ll/14.06.2023)

Bundestag verurteilt Zerstörung des Kachowka-Staudamms

Mi, 14.06.2023 - 15:25
Die Bundestagsfraktionen haben am Mittwoch, 14. Juni 2023, in einer auf Verlangen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anberaumten Aktuellen Stunde die Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine verurteilt und sich für eine Strafverfolgung der Verantwortlichen und weitere Soforthilfen ausgesprochen. Der Staudamm am Dnjepr in der Südukraine war am 6. Juni zerstört worden. In der Folge überfluteten Wassermassen weite Landstriche. Grüne: Anschlag auf Lebensgrundlagen der Menschen Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den Dammbruch die „schlimmste menschengemachte Naturkatastrophe, die Europa in der jüngeren Vergangenheit erlebt hat“. 77 Siedlungen seien überflutet worden und Zehntausende Menschen unmittelbar vom Ertrinkungstod bedroht gewesen. Betroffen sei die Wasserversorgung von 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainern, die Weltgesundheitsorganisation warne vor einem Cholera-Ausbruch. Wagener sprach von einem Anschlag auf die Lebensgrundlagen der Menschen. „Die bewusste Zerstörung der Natur ist nicht weniger als ein Ökozid.“ Auch wenn es keine gerichtsfesten Beweise gebe, sei es mit Abstand das wahrscheinlichste Szenario, dass Russland den Staudamm bewusst gesprengt habe. Der Grünen-Abgeordnete sprach sich für eine schnelle Sofort- und Wiederaufbauhilfe, eine konsequente Strafverfolgung der Verantwortlichen und eine andauernde westliche Militärhilfe aus, damit die Ukraine den Krieg gewinnen könne. Union: Täter zur Verantwortung ziehen Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) sagte, die Staudamm-Zerstörung sei ein „Menschheitsverbrechen“, aber auch ein Verbrechen an Pflanzen und Tieren. Die Täter, auch aus seiner Sicht am wahrscheinlichsten die russischen Besatzer, müssten dafür zur Verantwortung gezogen werden. Damit sich eine solche Katastrophe nicht wiederhole, müsse die Bundesregierung die Ukraine „so schnell und so kräftig unterstützen, damit sie in der Lage ist, diesen Krieg zu gewinnen“. Dies müsse Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) endlich auch so klar formulieren. SPD: Unterstützung der Ukraine wichtiger denn je Dr. Nils Schmid (SPD) nannte die Unterstützung der Ukraine jetzt „wichtiger denn je“. Die Zerstörung des Staudamms offenbare eine neue Dimension der Kriegsführung, die strafrechtlich aufgearbeitet werden müsse. Er sprach sich dafür aus, den Ökozid in Kriegszeiten als Straftatbestand in das Völkerstrafrecht aufzunehmen, damit er als Kriegsverbrechen verfolgt werden könne. Dies sei bisher nicht möglich. Auch die Gefahrenlage rund um zivil genutzte Atomkraftwerke, wie das von Russland besetzte AKW Saporischschja, müsse stärker in den Blick genommen werden. Angelehnt an die „Safe School Declaration“ könnte eine „Safe Reactor Declaration“ den völkerrechtlichen Schutz von Nuklearanlagen verstärken. AfD warnt vor "Desinformationspolitik" Für die AfD warf Eugen Schmidt der Bundesregierung vor, Russland vorzuverurteilen, obwohl die Hintergründe des Staudammbruchs unklar seien. „Vielleicht gibt es auch keine aktuelle Ursache?“, fragte er und mutmaßte, der Dammbruch könne auch die Spätfolge eines ukrainischen Raketenbeschusses auf eine nahegelegene Straße oder mangelhafter Instandsetzung sein. Dass die Bundesregierung direkt Russland verantwortlich mache, sei entweder „Desinformationspolitik oder Dilettantismus“, sie schade in jedem Fall den Interessen des deutschen Volkes. FDP wirft AfD Verschwörungstheorien vor Ulrich Lechte (FDP) entgegnete, Seismologen hätten inzwischen nachgewiesen, dass es zum Zeitpunkt des Dammbruchs eine Explosion gegeben habe. Wer diese ausgelöst habe, werde noch untersucht, aber „die Ukrainer wird ihre Lebensgrundlage vermutlich nicht selbst zerstört haben“. Der AfD warf er vor, Verschwörungstheorien zu verbreiten. Linke fordert Waffenstillstand Bernd Riexinger (Die Linke) sagte, der Dammbruch sei eine Folge des russischen Angriffskrieges. Krieg bedeute immer „Leid, Barbarei und Massenmord“, es müsse daher schnell einen Waffenstillstand, einen Rückzug der russischen Truppen und Friedensverhandlungen geben. Die Lieferung von immer mehr und immer schweren Waffen führe nicht zu einem Ende. „Die Bevölkerung ist die Leidtragende.“ (joh/14.04.2023)

40. Sitzung des Digitalausschusses

Mi, 14.06.2023 - 15:15
Der Ausschuss für Digitales ist am Mittwoch, 14. Juni 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Das Gremium widmete sich unter anderem den Arbeitsbedingungen von Content-Moderatoren, die für große Social Media-Plattformen tätig sind. Im Digitalausschuss sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden. (14.06.2023)

Fachgespräch zur Digitalisierung und Medienpädagogik

Mi, 14.06.2023 - 15:00
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) hat sich am Mittwoch, 14. Juni 2023, mit dem Thema „Bildung, Schule, Digitalisierung und Medienpädagogik“ befasst. Die sechsköpfige Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Familienausschusses. Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. (14.06.2023)

Probleme und Chancen des Wassertourismus

Mi, 14.06.2023 - 15:00
Bei einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses zum Thema Wassertourismus äußerten sich acht Sachverständige zu Perspektiven und Problemen der Branche. Schwerpunkte der Anhörung waren unter anderem der Zustand der Schleusen, die Förderung von Elektromobilität, die Infrastruktur rund um den Wassertourismus und Nachhaltigkeitsaspekte. Alle Sachverständigen wurden im Einvernehmen aller Fraktionen vorgeschlagen und eingeladen. Modernisierung der Schleusen gefordert Mit der Reform des Bundeswasserstraßengesetzes sei bereits eine gute Grundlage geschaffen worden, um den Betrieb der Wasserstraßen aufrechtzuerhalten, sagte Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands. Doch es gebe weiterhin einen Investitionsstau bei der Modernisierung der Schleusen. „Aus unserer Sicht ist da so gut wie gar nichts passiert“, sagte Kunz bei der Anhörung. Es mangele an der Umsetzung durch das Verkehrsministerium, befand er und forderte einen eigenständigen Haushaltstitel für Freizeitwasserstraßen. Auch Karsten Stahlhut, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft, kritisierte den schlechten Zustand der Schleusen, die für den Wassersport und den Wassertourismus jedoch elementar seien: „Die Wasserstraßeninfrastruktur ist sehr veraltet, eine Schleuse ist heute durchschnittlich weit über 100 Jahre alt“, so Stahlhut. Deren Modernisierung sei eines der dringendsten Anliegen, denn wenn eine Schleuse ausfällt, sei gleich eine ganze Region abgeschnitten, so der Sachverständige. Deutschland als "wassertouristisches Transitland“ Deutschland sei ein „wassertouristisches Transitland“, sagte Prof. Dr. Heiner Haass, Inhaber eines Sachverständigenbüros für bauliche Anlagen der Sportschifffahrt und Sportboote. Es sei nicht die klassische Zieldestination im Wassersport, deshalb müsse man sich stärker darauf konzentrieren, die Infrastruktur für Urlauber besser auf die auszurichten, die nur für einen Zwischenstopp anlanden wollten. Hierfür eignen sich nach seiner Ansicht Städte am besten. Anlegestellen in der Stadt seien in diesen Fällen besonders attraktiv, da man von dort viele Anliegen wie Einkäufe zu Fuß erledigen könne. Eine große Konkurrenz für den Wassertourismus in Deutschland sieht Harald Kuhnle, Gründer und Inhaber von Kuhnle-Tours, insbesondere in Frankreich und den Niederlanden. Je nachdem, wo man in Deutschland wohne, sei das Elsass oder Friesland schneller zu erreichen als die deutschen Wassersportgebiete, sagte der Sachverständige. Digitalisierung und Elektromobilität Für mehr Digitalisierung sprach sich Dr. Steffen Häbich, Bereichsleitung Special Interest im Ressort Tourismus des ADAC, aus. Insbesondere beim Schleusen biete sich eine Automatisierung an, so Häbich. „Dafür brauchen wir aber auch einen ausreichenden Breitbandausbau, denn die Leitstelle muss die Daten auch verarbeiten können“, sagte der Fachmann. Eine bessere digitale Erfassung brauche es zudem bei der Zulassung von Führerscheinen und Booten, letzteres könne auch dabei helfen, ausgediente Boote besser weiter zu verwerten. Für eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Boote mit Elektroantrieb setzte sich Julia Pollock, Leiterin des Projektbüros „WIN – Wasserinitiative Nordbrandenburg“ ein. Diese sei Voraussetzung für einen Zuwachs der Elektromobilität auf dem Wasser. „Wir haben entsprechende Nutzerzahlen und Nachfragen, wir wollen den Ausbau der Infrastruktur deshalb unbedingt voranbringen“, sagte Pollock in der Anhörung. Naturschutz und Weiterbildung der Guides Urlauberinnen und Urlauber auf dem Fluss schätzten oft besonders die Nachhaltigkeitsaspekte der Reise, sagte Frauke de Vere Bennett von Flusslandschaft Reisen. „Viele wollen das Ökosystem besser verstehen und sehen das Erleben der Natur als Teil der Urlaubserfahrung“, so de Vere Bennett. Um den Menschen die Bedeutung der Ökosystemleistung der Flüsse noch besser vermitteln zu können, bräuchte es aus ihrer Sicht eine bessere Weiterbildung der Guides, die die Besucherinnen und Besucher an den Flüssen schulen. Auch Manfred Wohnrade, Vorsitzender des Wassertourismus in Schleswig-Holstein, sprach sich für mehr Naturschutz aus. Allerdings dürfe dies nicht auf Kosten der Wassersportler gehen. Diese seien in der Regel sehr bedacht darauf, die natürliche Grundlage ihres Hobbys zu erhalten. „Wir sind nicht gegen den Schutz der Ostsee, aber nicht, indem man einen Nationalpark schafft, der zu mehr Auflagen führt. Damit löst man die Probleme nicht“, sagte Wohnrade. (emu/14.06.2023)

Fragestunde am 14. Juni

Mi, 14.06.2023 - 14:45
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Juni 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/7147), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen 20 der insgesamt 48 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Acht Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, jeweils fünf Fragen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium der Verteidigung. Vier Fragen sollte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten. Antworten auf je drei Fragen wurden vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Gesundheit sollten je zwei Fragen beantworten, mit einer Frage war das Bundesministerium der Finanzen gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der thüringische CDU-Abgeordnete Christian Hirte beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, wann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Vorschlag der EU-Kommission für die Neuzulassung von Pkw mit Verbrennungstechnologie nach 2035 zu rechnen ist, wenn diese ausschließlich mit eFuels betankt werden. Hirte fragte, was die Bundesregierung konkret unternimmt, um die EU-Kommission dabei zu unterstützen. Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erfahren, ob und gegebenenfalls was die Bundesregierung gegen den Lehrermangel in Deutschland unternehmen will und was sie gegen die Abwanderung von hochqualifizierten Personen in der Bildung und Forschung aus Deutschland macht. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Sevim Dağdelen wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, welche auch nachrichtendienstlichen Kenntnisse die Bundesregierung über die Bewaffnung der „Neonazi-Miliz Russisches Freiwilligenkorps“ mit Militärmaterial aus Nato-Staaten hat, die zusammen mit der Legion „Freiheit Russlands“ laut Presseberichten „vom ukrainischen Militärgeheimdienst aufgestellt, bewaffnet, bezahlt und unterstützt“ ins russische Grenzgebiet der Region Belgorod vorgedrungen sei und Wohngebiete unter Dauerbeschuss genommen habe. Sie wollte zudem wissen, inwiefern die Bundesregierung ausschließen kann, dass auch aus Deutschland an die ukrainische Regierung gelieferte Waffen an Neonazi-Milizen weitergegeben werden. Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium der Verteidigung, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung ehemaligen deutschen Bundeswehrpiloten verbieten kann, zum Beispiel chinesische Kampfpiloten auszubilden, und welche Sanktionen bereits heute angedroht werden können oder zukünftig bei Zuwiderhandlung angedroht werden sollen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/14.06.2023)

Anhörung zu 50 Jahre Mitgliedschaft Deutschlands bei den Vereinten Nationen

Mi, 14.06.2023 - 14:30
Der Unterausschuss Vereinte Nationen des Auswärtigen Ausschusses hat sich am Mittwoch, 14. Juni 2023, mit dem Thema „50 Jahre Deutschland in den Vereinten Nationen“ befasst. Dem Unterausschuss Vereinte Nation gehören elf Mitglieder an. (14.06.2023)

Opferbeauftragte drängt auf Härtefallfonds für SED-Opfer

Mi, 14.06.2023 - 14:30
Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, drängt auf die Einrichtung des geplanten Härtefallfonds und insgesamt für mehr Unterstützung der Opfer. Obwohl die Einrichtung des bundesweiten Fonds für die Opfer der SED-Diktatur im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, sei bislang noch immer nicht die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung geklärt, führte Zupke in einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Erinnerung an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR aus. Zupke wies darauf hin, dass annähernd die Hälfte der Opfer von Altersarmut und sozialen Schieflagen bedroht seien. Die Opferbeauftragte wird am Donnerstag ihren neuen Tätigkeitsbericht an den Bundestag übergeben und vorstellen. Darin werde sie auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung bei den Entschädigungszahlungen für die Opfer unterbreiten. Diese würden sich am Soldatenversorgungsgesetz orientieren. Härtefallfonds und Mahnmal Für den bundesweit gültigen Härtefallfonds sprach sich auch der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Dieter Dombrowski, aus. Er verstehe nicht, dass die Zuständigkeit darüber bislang noch immer nicht geklärt sei. Dombrowski erneuerte zudem seine Forderung nach einer möglichst zügigen Errichtung des geplanten Mahnmals für die Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft in Berlin. In allen Ländern des ehemaligen Ostblocks existierten bereits solche Mahnmale. Eine Vertreterin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) führte aus, dass das Mahnmal im Spreebogenpark in Berlin an der Stelle errichtet werden soll, wo aktuell noch der sogenannte „Tempel der stillschweigenden Kontemplation“ steht. Diesen würde man gerne abreißen. Darüber stehe man mit dem in der Schweiz lebenden Künstler, der den Tempel entworfen hatte, und mit dem Bezirk Berlin-Mitte in Verhandlungen. Doch die Verhandlungen gestalteten sich schwierig. Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv Die Leiterin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anna Kaminsky, mahnte, dass der Volksaufstand von 1953 und die SED-Diktatur und ihre Opfer deutlich stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden müssten. Dies müsse bereits in der Schule beginnen, die Themen müssten verbindlich in die Lehrpläne aufgenommen werden. Der Leiter des Bundesarchivs, Michael Hollmann, informierte den Ausschuss zudem über den Stand der Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv. Der Bau sicherer und moderner Archivräume stelle dabei aktuell die größte Herausforderung dar. Eine Machbarkeitsstudie sei in Arbeit. Das Bundesarchiv werde in den kommenden Wochen einen ausführlichen Bericht zu den in den vergangenen zwei Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Überführung der Akten vorlegen. (aw/14.06.2023)

Özdemir: Landwirte brauchen eine verlässliche Perspektive

Mi, 14.06.2023 - 13:00
Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) verfolgt die Ziele, den Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln unabhängig von Herkunft und Geldbeutel zu ermöglichen, die Existenz der „systemrelevanten Arbeit“ der Landwirtschaft zu sichern und die Lebensgrundlagen zu schützen, um sie „auch übermorgen“ noch nutzen zu können. Dies hob der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwoch, 14. Juni 2023, in der Regierungsbefragung im Bundestag hervor. Die Landwirtschaft müsse krisenfester und unabhängiger von Wasser, Dünger und Energie werden. Die Regierung passe das Düngerecht an und reduziere den Einsatz von Pestiziden, um bis 2030 den Anteil des Ökolandbaus auf 30 Prozent zu steigern. Für den Umbau der Tierhaltung stelle sie so viel Geld bereit wie keine Bundesregierung zuvor, sagte der Minister. Man investiere in digitale Experimentierfelder und künstliche Intelligenz, um die Effizienz der Landwirtschaft zu steigern, und in den Umbau der Wälder und den Schutz der Moore. „Die Landwirte brauchen eine verlässliche Perspektive“, sagte Özdemir. Paus: Kindergrundsicherung ein echter Systemwechsel Neben dem Agrarminister stellte sich auch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) den Fragen der Abgeordneten. Sie bezeichnete das Vorhaben der Kindergrundsicherung als „echten Systemwechsel“, der dafür sorge, dass es armen Kindern besser gehe und alle Familien sorgenfreier leben könnten. Die Kinderarmut werde dadurch zurückgedrängt. Die Kindergrundsicherung sei eine Investition in die Zukunft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, an Kindern dürfe nicht gespart werden. Vier Milliarden Euro würden in die Qualität der Kitas, drei Milliarden Ausbau in den Ausbau der Ganztageseinrichtungen investiert. Paus sprach zudem das Thema der Gewalt gegen Frauen an. Die Regierung arbeite an einem Gesetz zum Schutz vor Gewalt. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Band Rammstein müssten aufgeklärt werden. Darüber hinaus arbeite die Regierung an einer Strategie gegen Einsamkeit, einem verbreiteten Phänomen. Beteiligung und Engagement seien wichtige Schlüssel, um dagegen vorzugehen. Tierhaltung und Gemeinschaftsverpflegung Cem Özdemir sagte auf eine Frage der grünen Abgeordneten Christina-Johanne Schröder zur Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung, es gebe ein Bundesprogramm mit einer Förderung von bis zu zehn Jahren für Einzelbetriebe. Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sprach die gesundheitliche und soziale Bedeutung der Ernährung für die Kinder an. 16 Millionen Menschen ernährten sich in Deutschland über Gemeinschaftsverpflegung, sagte der Minister, darunter sechs Millionen Kinder in Kitas und Mensen. Ziel sei es, die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bis 2030 allgemeinverbindlich zu machen. Peggy Schierenbeck (SPD) wollte vom Minister wissen, welche ernährungspolitischen Hebel besonders wirksam seien. Die gestiegenen Energiekosten und das Arbeiten im Homeoffice stellten ein Problem dar, so Özdemir, doch sei er stolz auf den Modellregionen-Wettbewerb, mit dem sein Ministerium regionale Projekte für eine gesunde und nachhaltige Ernährung fördert. Die Bundesbehörden müssten bei der Gemeinschaftsverpflegung mit gutem Beispiel vorangehen, fügte er auf eine Nachfrage Schierenbecks hinzu. Übergewicht und Fleischkonsum Der CSU-Abgeordnete Artur Auernhammer wies darauf hin, dass man trotz rein biologischer Ernährung Übergewicht bekommen könne. Özdemir räumte ein, dass neben der gesunden Ernährung auch Bewegung dazugehöre, weshalb er mit dem Deutschen Fußball-Bund und der Basketballliga im Gespräch sei. Zur Frage des fraktionslosen Abgeordneten Robert Farle, ob es künftig nur noch zehn Gramm Fleisch pro Tag geben solle, entgegnete der Minister, da sei eine Überlegung von Wissenschaftlern „durchgestochen“ und ihm in den Mund gelegt worden, was er zurückweise. Er kümmere sich darum, dass alle die Chance haben, „gesund alt zu werden“. Pflanzenschutz und Küstenschutz Dr. Gero Hocker (FDP) wollte vom Minister wissen, was die Regierung unternehme, um bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Lücken auf EU-Ebene zu schließen. Özdemir sagte, die Regierung teile das Ziel, bis 2030 50 Prozent einzusparen. In Details gebe es aber noch große Fragezeichen. Was die Entscheidungsgeschwindigkeit angeht, verwies der Minister auf fehlendes Personal. „Wir bräuchten mehr Leute“, sagte er, gleichzeitig müsse gespart werden. Den Küstenschutz an der Ostküste Schleswig-Holsteins thematisierte der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland. Der Minister wies erneut auf Sparzwänge hin. Er stimmte Seidler zu, dass der Küstenschutz in der Sache wichtig sei und verwies auf die Fördermittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Tierschutz und Wolfsmanagement Eine weitere Abgeordnete aus Schleswig-Holstein, Astrid Damerow (CDU/CSU), erkundigte sich nach der neu berufenen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari und wollte wissen, ob sie sich auch um den Schutz der Weidetiere kümmere, die Opfer von Wolfsrissen werden. Sie sei unabhängig und entscheide selbst, welche Themen sie aufgreife, antwortete der Minister. Er räumte ein, dass in Bergregionen Herdenschutzmaßnahmen an ihre Grenzen gerieten. Die Länder könnten jedoch über die Entnahme von Wölfen entscheiden. Das Thema berühre die Menschen emotional, sagte Özdemir. Karsten Hilse (AfD) sagte, dass der Erhaltungszustand des Wolfes sei günstig, sodass eine Populationseinschränkung vorangebracht werden könne. Der Minister entgegnete, der Wolf sei eine streng geschützte Tierart, der Erhaltungszustand werde alle sechs Jahre aufgrund von EU-Kriterien ermittelt, nationales Ausscheren sei nicht möglich. Dem CDU-Abgeordneten Hans-Jürgen Thies sagte Özdemir, die Entnahme von Tieren sei Aufgabe der Länder. Diese sollten die vorhandenen Instrumente nutzen. Kindesmissbrauch und Gehsteigbelästigung Von der Familienministerin wollte der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries wissen, was die Regierung unternimmt, um sexuellen Kindermissbrauch zu bekämpfen, etwa durch die Speicherung von IP-Adressen. Lisa Paus sagte, der Kinderschutz sei ihr ein großes Anliegen, dazu habe sie eine Kampagne „Schaut hin!“ gestartet, an einem Gesetz werde gearbeitet. Sie wies auch darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sei. Die EU-Kommission habe gute Vorschläge gemacht, man sehe aber noch Nachbesserungsbedarf: „Wir werden beides hinbekommen“, versprach sie mit Blick auf die Missbrauchsbekämpfung einerseits und den Schutz der Privatsphäre andererseits. Josephine Ortleb (SPD) sagte, beim Umgang zwischen Männern und Frauen würden massiv Grenzen überschritten. Vor den Schwangerschaftsberatungsstellen würden Frauen belästigt. „Gehsteigbelästigung geht einfach nicht“ stimmte die Ministerin zu. Man werde die reproduktive Selbstbestimmung im Schwangerschaftskonfliktgesetz regeln, ohne in Länderregelungen einzugreifen. Das Gesetz solle bis Ende 2023 verabschiedet sein, kündigte Paus an. Paragraf 218 und Familienetat Mariana Harder-Kühnel (AfD) verwies auf eine Umfrage, die ergeben habe, dass die Mehrheit der Deutschen sich gegen eine Straffreiheit von Abtreibung ausspreche. Auf die Frage, ob der einschlägige Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden solle, sagte die Ministerin, eine Kommission sei eingesetzt worden mit zwei Arbeitsgruppen, von denen sich die eine mit dem Paragrafen 218 und die andere mit reproduktiven Rechten befasse. Nach einem Jahr werde diese Kommission ihren Bericht vorlegen. Heidi Reichinnek (Die Linke) sprach den Haushalt der Ministerin an, von deren Budget in Höhe von 12,9 Milliarden 11,2 Milliarden Euro auf Pflichtleistungen wie Kindergeld und Elterngeld entfielen. Dass in ihrem Haushalt nicht gekürzt werde, könne sie nicht versprechen, sagte Paus. Man sei in intensiven Gesprächen und sie bitte um Geduld. Frühkindliche Bildung und Ehrenamt Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass der Bund vier Milliarden Euro an die Länder für die frühkindliche Bildung geben werde. Ihr sei wichtig, dass die Länder dieses Geld in die Qualität der Kitas investierten. Paus bestätigte, die Kitas sollten bundesweit zur zentralen frühkindlichen Bildungsinstitution weiterentwickelt werden. Derzeit würden die Verträge mit den Ländern vereinbart, die bis Sommer unterschrieben sein sollen. Mit Bremen und Baden-Württemberg seien sie bereits unterzeichnet. Auch das Kita-Sprachprogramm sei gesichert. Das Recht auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen solle bis zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt sein. Auf eine Frage der bayerischen FDP-Abgeordneten Nicole Bauer sagte die Ministerin, Bayern habe in der jüngsten Jugend- und Familienministerkonferenz beantragt, das Recht auf den Ganztagsplatz bis zum genannten Schuljahr noch nicht komplett umsetzen zu müssen. Bauers Fraktionskollegen Martin Ganser-Herz und Jens Teutrine plädierten dafür, statt den Bürgergeld-Regelsatz um 15 Euro zu erhöhen diesen Betrag über ein Kinderchancen-Portal an die Berechtigten auszureichen, um so das Ehrenamt und Vereinsmitgliedschaften zu stärken. Paus sagte, nur 15 bis 20 Prozent der Berechtigten würden die 15 Euro dann abrufen, auch deshalb, weil es mit einer Stigmatisierung verbunden wäre. Dagegen würden bürokratische Hürden vermieden, wenn den Familien das Geld direkt zugeht. (vom/14.06.2023)

Ausschuss widmete sich dem Schutz indigener Völker

Mi, 14.06.2023 - 12:00
Mit dem Schutz indigener Völker hat sich der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwoch, 14. Juni 2023, in einer öffentlichen Sitzung befasst. Die Bundesregierung berichtete über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz indigener Völker, außerdem sprachen die Abgeordneten mit Ivo Cípio Aureliano, einem brasilianischen Anwalt für die Rechte der indigenen Bevölkerung, sowie mit der Direktorin der ILO-Repräsentanz Deutschland, Annette Niederfranke. "Ratifikation ist ein sehr wichtiges Zeichen" Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, Bärbel Kofler (SPD), nannte die Ratifikation der Konvention durch die Bundesrepublik im Jahr 2021 ein „sehr wichtiges Zeichen“. Es gehe dabei um das Leben und die Rechte von 480 Millionen Menschen. Die Bundesregierung nehme ihre Verantwortung für die Umsetzung in vielen Bereichen wahr, betonte Kofler. So habe sie bei der UN-Klimakonferenz im Jahr 2021 zugesagt, sich an den dort zugesagten Finanzmitteln in Höhe von 1,7 Milliarden Dollar für indigene Gemeinschaften zu beteiligen. Bewahrung der Lebensgrundlagen Annette Niederfranke berichtete, in vielen Teilen der Welt seien indigene Völker nicht in der Lage, ihre grundlegenden Menschenrechte in gleichem Umfang wahrzunehmen, wie die übrige Bevölkerung. „Gesetze, Werte, Bräuche und Perspektiven werden oft ausgehöhlt.“ Umso bedeutsamer sei die ILO 169-Konvention. Denn sie erkenne die Bestrebungen indigener Völker an, ihre Lebensgrundlagen, Identität, Sprache und Religion zu bewahren. Zentral sei dabei, dass die Umwelt der von ihnen bewohnten und von ihnen bewirtschafteten Gebiete zu erhalten und zu schützen sei. „Das ist ein entscheidender Punkt, wenn es um Umsiedlungen geht“, sagte Niederfranke. Sie warb für eine Ratifikationskampagne, damit mehr Länder sich der Konvention anschließen. Bisher sei sie nur von 24 Ländern ratifiziert worden, in Afrika und Asien jeweils nur von einem Staat. Demarkierung der Schutzgebiete Der Anwalt Ivo Cípio Aureliano berichtete, die neue brasilianische Regierung von Luiz Inácio Lula da Silva in Brasilien habe sich verpflichtet, die Rechte der indigenen Völker zu schützen. Das erste Mal in der Geschichte des Landes gebe es sogar ein eigenes Ministerium dafür. Allerdings habe die Regierung keine Mehrheit im Parlament und daher fehle ihr die Kraft, Gesetzesvorhaben zu stoppen, die verfassungsmäßige Rechte der Indigenen in Frage stellen. Bei ihnen gehe es oft darum, das Recht auf Demarkierung von indigenem Land einzuschränken. So wollten viele Abgeordnete erreichen, dass Schutzgebiete der Indigenen in Brasilien wieder geöffnet werden, um die Flächen der Landwirtschaftsindustrie zur Verfügung zu stellen, die dort gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wolle. „Die am besten geschützten Gebiete in Brasilien sind die indigenen Ländereien“, sagte Aureliano. Für den Umweltschutz und den Schutz des Regenwaldes sei die Demarkierung der Schutzgebiete daher von großer Bedeutung. Der Anwalt bat die Bundesregierung, auch im Rahmen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes auf den Schutz indigener Völker zu achten. Auch bei Handelsabkommen und Finanzierungsmechanismen, die Auswirkungen auf ihr Leben hätten, müsse es Schutzmechanismen geben. (joh/14.06.2023)

Experten bewerten Korrekturnovelle zum Strom- und Gaspreisbremsegesetzes

Mi, 14.06.2023 - 11:00
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 14. Juni 2023, in einer öffentlichen Anhörung mit einer Korrekturnovelle des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsegesetzes (20/6873) befasst. Im Gesetzentwurf heißt es , die Energiepreisbremsen-Gesetze seien im letzten Quartal des Jahres 2022 innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt worden. Im Lichte der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der seien verschiedene Anpassungsbedarfe, überwiegend technischer und redaktioneller Natur, identifiziert worden. Sicherung von Windenergieprojekten Für den Ausbau der Windenergie an Land seien die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) besonders wichtig, sagte Wolfram Axthelm vom Bundesverband Windenergie: Die Möglichkeit der Rückgabe von Zuschlägen aus den Jahren 2021 und 2022 sei besonders dazu geeignet, die Realisierung von Projekten aus diesem Zeitraum zu sichern, die sonst wegen nachträglicher Kostensteigerungen im Zuge der Covid-19-Pandemie und verstärkt durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine teils nicht mehr wirtschaftlich wären und deshalb möglicherweise nicht realisiert würden. Durch die Möglichkeit der Rückgabe könne erneut an einer Ausschreibung teilgenommen und die Projekte abgeschlossen werden, sagte der eingeladene Experte. Die Preisbremsen seien ein Notfallinstrument, eines, das in der akuten Krise des vergangen Jahres geholfen habe – sie sollten nicht zum Normalfall werden, sagte Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Denn: Es sei „klar, dass die Preisbremsen in ihrer aktuellen Form alleine aufgrund einer fehlenden dauerhaften fiskalischen Finanzierung keine Dauerinstrumente sein sollten.“ Die Gefahr neuer massive Preisschwankungen mit gravierenden ökonomischen und Verteilungsaspekten bestehe aber weiter. Deswegen rief der Sachverständige dazu auf, „noch einmal grundsätzlicher das Design insbesondere der Elektrizitätsmärkte anzugehen“ und über andere Instrumente nachzudenken. Vergünstigung von Heizstrom Im letzten Jahr habe sie beispiellose Energiekrise die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen an den Rand der Überlastung gebracht, sagte Thomas Engelke Leiter Team Energie und Bauen, Verbraucherzentrale Bundesverband. Vor allem dir Frage, wie man das alles bezahlen solle, habe die Menschen umgetrieben. Der von der SPD benannte Experte machte sich dafür stark, die Energiepreisbremsen auch über den kommenden Winter in Kraft zu lassen. Die Verbraucherzentrale begrüße, dass die Gesetzesnovelle vergünstigten Heizstrom vorsehe. Haushalte mit Nachtspeicherheizungen seien von hohen Strompreisen besonders betroffen. Erst die Gasbeschaffungsumlage, dann die Dezembersoforthilfe, dann im Januar die Strom- und Gaspreisbremse - Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen, sieht die Unternehmen am Limit. Liebing hält die Grundentscheidung der Energiepreisbremsengesetze, staatliche Unterstützung über Energieversorger zu gewährleisten für ordnungs- und sozialpolitisch verfehlt. „Deswegen begrüßen wir den Ansatz des Gesetzentwurfs, nur die notwendigsten Korrekturen durchzuführen.“ Der Großteil der vorgeschlagenen Regelungen sei sinnvoll und für die weitere Anwendung hilfreich. Dagegen führten grundsätzliche Änderungen zu diesem späten Zeitpunkt „nur zu hohem Aufwand, ohne dass dem ein wesentlicher Vorteil für die Verbraucher entgegenstünde“, sagte der Experte. Schädliche Diskussion über Stromerlösabschöpfung Viele Bioenergieanlagen hätten die Möglichkeit, kurzfristig ihre Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen und so die Nutzung von Erdgas zu reduzieren und die Gasspeicher zu schonen, erklärte Sandra Rostek, Leitung Hauptstadtbüro Bioenergie. Rückmeldungen aus der Praxis deuteten aber darauf hin, dass diese Möglichkeit nicht in der Breite in Anspruch genommen wurde. Dies scheine verschiedene nicht-regulatorische Gründe zu haben, sagte Rostek. Der wichtigste war die im Herbst einsetzende Diskussion über die Stromerlösabschöpfung im Rahmen des Strom-PBG, die zu einem „massiven Vertrauensverlust bei Anlagenbetreibern geführt“ habe, wie die Sachverständige sagte. Die Zielsetzung eines beschleunigten, bundesweiten Windenergieausbaus werde von den Kommunalen Spitzenverbänden in seiner Grundausrichtung ausdrücklich unterstützt, sagte Nadine Schartz, LL.M. Kommunale Spitzenverbände. Doch auch sie kritisierte, dass die bislang erlassenen Planungspflichten der Länder und Kommunen bereits zum jetzigen Zeitpunkt in großem Maße die Kapazitäten von Planungs- und Genehmigungsbehörden belasteten. Das Bemühen zur Steigerung der Rechtssicherheit der Windenergie- Planung werde durch die zunehmende Komplexität wieder verspielt. Schartz forderte unter anderem mehr Personal in den Behörden und Standardisierungen im Bereich des Arten- und Naturschutzes. Strompreise für Wärmepumpen und Heizstrom Bloß keine weiteren Verkomplizierungen – das war auch der Tenor der Ausführungen von Tilman Schwencke Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Man haben im Krisenjahr zweierlei geschafft: Versorgungssicherheit zu gewährleisten und eine Entlastung der Bürger zu organisieren. Für die Versorgungssicherheit sehe sich der BDEW auch künftig in der Verantwortung. Aber die Entlastung müsse der Staat leisten. Die Kernforderung des Experten: „Keine neuen durch die Energiewirtschaft umzusetzenden Entlastungstatbestände oder Änderungen: „Die geplanten Entlastungen der Strompreise für Wärmepumpen und Heizstrom sind für die Unternehmen nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.“ Constantin Terton, Abteilungsleiter Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik Zentralverband des Deutschen Handwerks zitierte einen Bundestagsbeschluss, wonach bei der Ermittlung des Entlastungskontingents (…) bei allen Letztverbrauchern, bei denen aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe (…) oder aufgrund staatlich angeordneter Auflagen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie die heranzuziehenden Jahresverbrauchsprognosen unplausibel niedrig angesetzt wurden“. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte nun zwar Passagen für einen „Zusätzlichen Entlastungsbetrag zum Ausgleich atypischer Minderverbräuche“, sagte der Experte - aber die Ausgestaltung entspreche nicht dem vom Bundestag beschlossenen Passus. Kleine Betriebe blieben grundsätzlich unberücksichtigt, weil ihr Energieverbrauchsrückgang im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 mindestens Prozent betragen müsste. Der Zentralverband plädiert für eine deutliche Absenkung dieses Wertes. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz wurden im letzten Quartal des Jahres 2022 innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Lichte der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Gesetze sind verschiedene Anpassungsbedarfe, überwiegend technischer und redaktioneller Natur, identifiziert worden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die entsprechenden Änderungen an den genannten Gesetzen und an weiteren energiewirtschaftlichen und sozialrechtlichen Gesetzen vorgenommen werden, um eine sachgerechte und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Konkret sollen etwa im Elften Buch Sozialgesetzbuch und im Krankenhausfinanzierungsgesetz die Regelungen zur verpflichtenden Energieberatung präzisiert werden, die für zugelassene Krankenhäuser und zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz im Rahmen der ergänzenden Hilfsfonds eingeführt wurden. Außerdem wird vorgesehen, dass von dem zum Ausgleich von Energiekostensteigerungen der Krankenhäuser zur Verfügung stehenden Betrag ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Steigerungen indirekter Energiekosten an die Krankenhäuser aus gezahlt wird. Aus den Änderungen ergebe sich ein zusätzlicher haushälterischer Erfüllungsaufwand in Höhe von ungefähr 280 Millionen Euro, die, so geht es aus dem Gesetzentwurf hervor, aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu finanzieren seien. Da es sich bei der Zahlung von 2,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Steigerungen indirekter Energiekosten an die Krankenhäuser um eine andere Verwendung von bereits entsperrten, aber noch nicht verausgabten Mitteln für den Ausgleich von Energiekostensteigerungen der Krankenhäuser handele, entstünden durch die Regelung keine Mehrausgaben für den Bund. Der Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 40,1 Millionen Euro, schreibt die Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erhebt indes Bedenken, weil nicht ersichtlich sei, ob weniger aufwändige Regelungsalternativen durch die Bundesregierung geprüft wurden. Zwar sei die Darstellung der Regelungsfolgen in dem Gesetzentwurf nachvollziehbar und methodengerecht, die Konzeption der Energiepreisbremsen bleibe insgesamt jedoch hinter den selbst gesetzten Zielen für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung zurück. Änderungswünsche des Bundesrats etwa bei der Regelung atypisch niedriger Energieverbräuche lehnte die Bundesregierung ab. (mis/14.06.2023)

49. Sitzung des Bildungsausschusses

Mi, 14.06.2023 - 09:30
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist am Mittwoch, 14. Juni2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand unter anderem der Berufsbildungsbericht 2023, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/6800) vorgelegt hat. (14.06.2023) Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 15. Juni, ab 16.30 im Internet auf www.bundestag.de übertragen.