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Beiträge

Ethik als Basis staatlichen Handelns – Ein vergessener Versuch vor 2300 Jahren

*Positive Gesetze zeigen weltweit große Unterschiede, wenn es um die Frage geht, was als gerecht angesehen wird. Wenn sie sich allerdings auf moralische und ethische Grundsätze stützen, sind die Ergebnisse erstaunlich ähnlich. Das zeigen die Gesetze Ashokas, eines indischen Königs, der vor 2300 Jahren lebte und in Europa bisher nicht rezipiert worden ist.

  • *. Ergänzte und überarbeitete Fassung einer Erstveröffentlichung in Zeitschrift für Rechtspolitik ZRP 2015, Heft 8, S. 251.

Werden die Bücher das Internet überleben? – Der Wettbewerb zwischen Information und Inhalt

Eine Ansprache aus Anlass der Präsentation von Heussen/Korf/Weber/Schröder Unternehmerhandbuch: Recht, Wirtschaft, Steuern von der Gründung bis zur Abwicklung, Verlag C.H. Beck, 1. Aufl. 2005.

Der permanente Ausnahmezustand – Ist George Orwells 1984 heute Realität geworden?

1»Keiner hat Anspruch auf absolute Sicherheit,
so wie es keine absolute Freiheit gibt.«
(Udo di Fabio)
»Save me from what I want.« (Jenny Holzer)

  • 1. Anwaltsblatt 2014, Heft 6, Seite 458-467.

Die Ur-Grammatik des Rechts – Auf der Suche nach den biologisch-psychologischen Wurzeln des Rechts

*Die biologische und psychologische Forschung zeigt uns in den letzten Jahren ein neues Bild von den Rahmenbedingungen, unter denen wir (auch) bei rechtlichen Konflikten Entscheidungen treffen. Wir reagieren in genetisch fest verankerten Verhaltensmodellen, die uns in vieler Hinsicht mit Tieren (nicht nur Primaten) verbinden und selbst die psychologischen Varianten (die sich kulturbedingt entwickeln), folgen Stereotypen, die uns überraschen. An einem politisch aktuellen Beispiel – der Angst vor Fremden – lässt sich belegen, dass unsere kulturellen Konstruktionen – darunter vor allem ethische Regeln und normative Systeme – unübersehbare Beziehungen zu unseren biologischen und psychologischen Wurzeln haben; und wir verstehen, wie schwierig es ist, sich mit solchen Regeln gegen unsere instinktiven Reaktionen zu stemmen. Die nähere Analyse zeigt, wie wertvoll dieses Material ist, um das Recht als soziales Phänomen tiefer zu verstehen.1

  • *. Neu durchgesehene Fassung. Erstveröffentlichung in der Zeitschrift für Rechtsphilosophie RphZ 3/2018, 294 - 322.
  • 1. Dieser Text lebt von vielfältigen Anregungen, Ideen und Korrekturen von Prof. Dr. Andreas Elepfandt (em. Prof. Institut für Biophysik, Humboldt-Universität, Berlin) und Prof. Dr. Eckart Voland (em. Prof. für Philosophie der Biowissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen). Prof. Dr. Michael Tomasello (Co-Direktor am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig), Prof. Dr. Gerd Gigerenzer (Direktor der Abteilung Adaptives Verhalten und Kognition und Direktor des Harding-Zentrum für Risikokompetenz, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin) und Prof. Dr. Marco F.H Schmidt (Leiter der Forschungsgruppe Developmental Origins of Human Normativity, Fakultät für Psychologie und Pädagogik, LMU München) haben freundlicherweise einen Blick in frühere Entwürfe geworfen.

„Im ganzen Schönfelder kommt das Wort Gerechtigkeit nicht vor“ – Zum Tod des Richters und Schriftstellers Herbert Rosendorfer

Herbert Rosendorfer konnte „sinnlich denken“ – zwei Begriffe, die auf widersprüchliche Weise miteinander verbunden sind. Gerechtigkeit hat „mehr mit der juristischen Fantasie zu tun, als mit der juristischen Dogmatik“ meint er in einem Interview. Seine Urteile lassen das erahnen:

Analogie ist unlogisch – Über die Funktion der Gefühle im Verfahren der Rechtsgewinnung

»Wenn eine Seite nicht weiß, was Recht ist, und die andere ebenso wenig, wie sollte es dann ein Dritter wissen?«1 »Comparaison n'est pas raison.«2 Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags ist in der NJW 2016, 1500 ff. erschienen.

  • 1. Zhuang-Zi, Texte des Meisters Zhuang (369-286 v.Chr), übers : ins Amerikanisch-Englische von Victor Mair, ins Deutsche von Stephan Schuhmacher, Wolfgang Krüger Verlag Frankfurt /Main 1998.
  • 2. Französisches Sprichwort, aus dem lateinischen stammend: omnis comparatio claudicat, nachgewiesen seit dem 13. Jahrhundert, auch bei Balthasar Gracian.

Retrial in criminal law procedures in the Republic of Kosovo, in comparison with the Western Balkan States (Albania, Croatia and Montenegro)

When we talk about criminal procedure in general, we must note that, following its importance, this kind of procedure, regardless of what its object is, must be at all costs highly formal, just, and controlled. This balance-checking of such procedure is often acquired by a procedure within that is guaranteed by the law, and it is known as: retrial. This essay compares the retrial in Kosovo with Albania, Croatia and Montenegro.

Verwaltungsvorschrift

Unter der Rechtsfigur Verwaltungsvorschrift wird eine abstrakt-generelle Regelung verstanden, die von der Verwaltung (Exekutive) selbst erlassen wurde, um einen einheitlichen und vorhersehbaren Gesetzesvollzug zu gewährleisten. Mit Verwaltungsvorschriften lassen sich die behördeninterne Organisation und interne Prozesse regeln oder aber die Art und Weise, auf die Verwaltungsaufgaben erledigt werden sollen. Insoweit stellen Sie als Innenrecht häufig eine Handlungsanleitung dar, um vom Gesetz zur Einzelfallentscheidung zu kommen. In der Praxis finden sich unterschiedliche Bezeichnungen für die Verwaltungsvorschriften, wie etwa „Richtline“, „Rundschreiben“, „Erlass“ oder jünger „FAQ“.

AI: the future or the end of the justice system?

It would have been unimaginable to tell Sir Isaac Newton, a visionary mathematician, about the idea of a smartphone, which after more than two centuries after his death everyone would be using. Seeing the world from a small box sounds like a fantasy back then. How about if I say that for a short period of time the smart machines will take a very important part of society? Seeing them in the streets, acting, talking, and doing humanitarian works. Do that sound like a fantasy?

Distortion of International Humanitarian Law rules by International courts/tribunals and its consequences

When we talk about the issue of distortion of IHL by International Courts, we must start by firstly mentioning the most basics of International Humanitarian Law, that is: protecting people who are not, or no longer, participating in hostilities, and the aim to protect human dignity and to limit suffering during times of war. With that said, there is raised the issue that, should give us, the iron confidence that the international courts are taking into consideration applying these rules, and protecting the reputation of International Humanitarian Law itself, by giving fair rulings, and creating the example, that people involved in such matter, must, and will follow its principals.