*Eine der umstrittensten Fragen in Bezug auf die Grundfreiheiten ist, ob und inwiefern diese auch Private unmittelbar binden.1 Im Folgenden soll diese Problematik anhand der Arbeitnehmerfreizügigkeit dargestellt und diskutiert werden. Im Zentrum steht dabei die Rechtssache Angonese. Es soll erörtert werden, weshalb diese Entscheidung einen „Meilenstein“ in Bezug auf die Bindung Privater an die Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellt. Dabei wird erst einmal ganz allgemein aufgezeigt, welche Funktion der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Geflecht der Grundfreiheiten zukommt und wer die Träger und Verpflichteten dieser Vorschrift sind. Anschließend folgt zunächst die Darstellung der Drittwirkungsproblematik anhand von zwei ausgewählten Fällen früherer Rechtsprechung, bevor dann auf den Fall Angonese eingegangen wird. Nachdem die Unterschiede dieser Fälle zueinander herausgearbeitet wurden, soll, bevor ein kurzes Fazit gezogen wird, die Folgerechtssprechung in Bezug auf die Drittwirkungsproblematik aufgezeigt werden.
- *. Diese Arbeit wurde im Rahmen des Seminars „Milestones revisited – Europarechtliche Leitentscheidungen neu gelesen“ am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht bei Prof. Dr. Fastenrath und Betreuer Dr. Groh im Studiengang Law in Context an der TU Dresden verfasst.
- 1. Streinz, Leible, EuZW 2000, 459 (459); Birkemeyer, EuR 2010, 662 (663).