RateMyBarrister: Noch eine Bewertungsseite für Anwälte
Mit RateMyBarrister aus Cardiff gibt es seit 2015 eine weitere Bewertungsseite für Anwälte. Doch was taugen solche Bewertungen, kann man sich als Mandant darauf verlassen?
Um es gleich vorwegzunehmen: Nein, solche Bewertungen sind keine aussagekräftigen Hinweise für die Kompetenz eines Anwalts. Ein Blick auf die Bewertungsseite von Anwalt.de zeigt, dass eher selten unter 5 Sterne vergeben werden. Und auch beim noch sehr jungen RateMyBarrister liegt die deutlich Mehrheit der abgegebenen Bewertungen bei 5 Sternen.
Unkritischer sieht das Henning Zander von LTO und weist aus der Gegenperspektive hin, „wie Anwälte sie [die Bewertungen] als Marketinginstrument nutzen und Einfluss auf das Bild nehmen können“. Und genau das ist das Problem. Solche Bewertungen unterliegen in einem hohen Maße dem Einfluss der Dienstleister selbst. Mal werden solche Bewertungen selbst geschrieben, mal Leute damit beauftragt oder Mandanten zur Abgabe einer wohlwollenden Bewertung angeregt. Auch kann oftmals das Löschen von negativen oder sehr fundierten Bewertungen durch die Anwälte durchgesetzt werden, weil sich die Betreiber weiteren Ärger sparen wollen.
Dass wahre 5-Sterne-Rechtsanwälte eher selten anzutreffen sind, hat Liridon Shajkovci bereits im Beitrag „Erfolgreicher Anwalt“ beschrieben. Wenn aber die überwiegende Mehrheit 5 Sterne erhält, ist das nichtssagend. Es heißt, dass alle gleich gut oder gleich schlecht sind. Interessant und aussagekräftig sind eher die negativen oder sehr detaillierten Bewertungen, die allerdings äußerst selten zu finden sind.
Die Bewertungen gehen meist nicht über zwei Sätze hinaus. Oft erinnern sie an Händlerbewertungen auf eBay. Hier ein paar Beispiele: „+++ alles bestens +++“; „bin sehr zufrieden, hat alles gut geklappt, vielen Dank“ oder „Sehr gute und rasche Beratung. Absolut Empfehlenswert.“ Produktbewertung auf Amazon sind länger.
Schließlich ist der Laie, nach dem Rechtsanwalt selbst, auch die ungeeignetste Person für Anwaltsbewertungen. Woher soll dieser wissen, was sein Rechtsvertreter falsch gemacht hat; der Ausgang, mag er für den Mandanten auch befriedigend sein, sagt schließlich nichts über Richtigkeit aus. Ein Rechtslaie, der eine Bewertung zu seinem Anwalt abgeben soll, wird meist nichts anderes sagen, als ein schlichter Autofahrer, der von einer Gruppe von Autoingenieuren um eine Bewertung des neuen Motors gebeten wird: „Alles bestens, bin sehr zufrieden, gerne wieder.“