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Neue Beiträge
Art. 115f GG - Erweiterte Befugnisse der Bundesregierung (Kommentar)
(1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle, soweit es die Verhältnisse erfordern,
- den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete einsetzen;
- außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und, wenn sie es für dringlich erachtet, den Landesbehörden Weisungen erteilen und diese Befugnis auf von ihr zu bestimmende Mitglieder der Landesregierungen übertragen.
(2) Bundestag, Bundesrat und der Gemeinsame Ausschuß sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Betrug auf Kleinanzeigen – Ein Überblick der wichtigsten Maschen, mit denen Kriminelle Nutzer täuschen
Online-Marktplätze für Gebrauchtwaren gehören zu den beliebtesten Handelsplattformen im Internet. Millionen Menschen kaufen und verkaufen dort täglich Möbel, Elektronik oder Fahrzeuge. Doch mit der Popularität solcher Plattformen wächst auch die Zahl der Betrugsfälle. Kriminelle nutzen die Anonymität des Internets, psychologischen Druck und technische Tricks, um Käufer und Verkäufer gleichermaßen zu täuschen. Von gefälschten Zahlungslinks über gehackte Nutzerkonten bis hin zu komplexen Dreiecksbetrügereien – die Methoden werden immer raffinierter. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Betrugsmaschen, die derzeit auf Kleinanzeigen-Plattformen verbreitet sind, und erklärt, wie sie funktionieren.
Der Krieg gegen den Iran – mögliche Szenarien, geopolitische Folgen und Auswirkungen auf Deutschland
Die militärische Eskalation zwischen Iran, Israel und den Vereinigten Staaten markiert einen möglichen Wendepunkt in der geopolitischen Ordnung des Nahen Ostens. Luftangriffe, Raketenbeschuss und die Gefahr einer regionalen Ausweitung haben eine Situation geschaffen, deren Folgen weit über die Region hinausreichen könnten. Der Krieg berührt zentrale Fragen der internationalen Sicherheit, der Energieversorgung und der Stabilität autoritärer Regime. Welche Entwicklungen sind denkbar – ein begrenzter militärischer Konflikt, ein regionaler Flächenbrand oder sogar eine politische Transformation des Iran? Der folgende Beitrag analysiert mögliche Szenarien und ihre globalen Auswirkungen.
Art. 115e GG - Der Gemeinsame Ausschuss im Verteidigungsfall (Kommentar)
(1) Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, daß dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder daß dieser nicht beschlußfähig ist, so hat der Gemeinsame Ausschuß die Stellung von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr.
(2) ¹Durch ein Gesetz des Gemeinsamen Ausschusses darf das Grundgesetz weder geändert noch ganz oder teilweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden. ²Zum Erlaß von Gesetzen nach Artikel 23 Abs. 1 Satz 2, Artikel 24 Abs. 1 oder Artikel 29 ist der Gemeinsame Ausschuß nicht befugt.
Offene Quellen zu globalen Konflikten: Zwei Analyse-Websites für das Verständnis moderner Kriege
Wer internationale Konflikte verstehen will, muss heute nicht mehr ausschließlich auf staatliche Geheimdienstberichte oder klassische Medien angewiesen sein. Zwei englischsprachige Websites – Institute for the Study of War und das Critical Threats Project – liefern aktuelle und frei zugängliche Analysen zu militärischen Entwicklungen und geopolitischen Konflikten. Für Juristen, Politikwissenschaftler und politisch interessierte Leser sind sie zu wichtigen Quellen geworden, wenn es darum geht, aktuelle Konflikte auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen nachzuvollziehen.
Art. 115d GG - Vereinfachtes Gesetzgebungsverfahren (Kommentar)
(1) Für die Gesetzgebung des Bundes gilt im Verteidigungsfalle abweichend von Artikel 76 Abs. 2, Artikel 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4, Artikel 78 und Artikel 82 Abs. 1 die Regelung der Absätze 2 und 3.
(2) ¹Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, die sie als dringlich bezeichnet, sind gleichzeitig mit der Einbringung beim Bundestage dem Bundesrate zuzuleiten. ²Bundestag und Bundesrat beraten diese Vorlagen unverzüglich gemeinsam. ³Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, bedarf es zum Zustandekommen des Gesetzes der Zustimmung der Mehrheit seiner Stimmen. ⁴Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestage beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
(3) Für die Verkündung der Gesetze gilt Artikel 115a Abs. 3 Satz 2 entsprechend.
Wie die iranische Justiz einen Mann wegen Bitcoins nach einer 10-minütigen Verhandlung erhängte
Die Repressionen des iranischen Staates gegen das eigene Volk sind als Mittel des Machterhaltes quasi staatstragend. Sie beginnen an der Spitze, an der der nun getötete Ali Khamenei lange stand, und enden in der Justiz. Dass viele Iraner den Tod ihres Staatsoberhauptes feiern, liegt auch an Geschichten wie dieser; die eines jungen Mannes, der nur deshalb hingerichtet wurde, weil er verdächtig viele Bitcoins besaß.
Ein Portal für das gesamte Bundesrecht: Rechtsinformationen des Bundes führt Rechtslandschaft digital zusammen
In einer Zeit, in der Gesetzestexte, Urteile und Verwaltungsvorschriften zunehmend digital nachgefragt werden, startet der Bund mit einem neuen Rechtsinformationsportal einen längst überfälligen Schritt hin zu einem modernen, zentralen Zugang für alle Rechtsinformationen. Nutzer sollen künftig an einem Ort finden, was bislang über mehrere getrennte Dienste verteilt war. Die alten Dienste, wie Gesetze im Internet, sollen durch das neue Portal abgelöst werden.
Noch immer der Dolch unter der Robe, noch immer ungesühnte Justiz
Der Nationalsozialismus hinterließ nicht nur Städte in Trümmern und Millionen Opfer, sondern auch ein skandalöses Justizsystem, dessen Spuren in der Bundesrepublik noch lange nachwirkten. Vielleicht sogar bis heute.
Die 10 wichtigsten Entscheidungen des Reichsgerichts im Strafrecht
Noch heute wird in Lehrbüchern oder Aufsätzen gelegentlich RGSt zitiert, also aus einer Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen. Das sind die 10 geläufigsten Fälle:
Freiheitskämpfer, Präsident, Kriegsverbrecher? – Umfassender Überblick zum Prozess gegen Hashim Thaçi
In Den Haag neigt sich einer der teuersten Strafprozesse der Gegenwart seinem Ende zu: Mit Kosten von weit über 100 Millionen Euro verhandeln die Kosovo Specialist Chambers – formell Teil der kosovarischen Justiz, überwiegend von der EU finanziert – mutmaßliche Kriegsverbrechen aus dem Kosovo-Konflikt auf albanischer Seite. Angeklagt sind derzeit vier ehemalige Führungsfiguren der UÇK, darunter der frühere Präsident des Kosovo Hashim Thaçi. Dieser Überblick fasst das Verfahren zusammen, dessen Urteil nun unmittelbar bevorsteht.
Das wichtigste rechtswissenschaftliche Projekt aller Zeiten
Jahrzehntelang war juristisches Grundlagenwissen teuer, exklusiv und institutionell abgeschottet. Mit den Freien Gesetzeskommentaren auf opinioiuris.de gerät dieses System erstmals grundlegend ins Wanken. Warum das Projekt mehr ist als Open Access – und weshalb hier möglicherweise das wichtigste Öffnungsprojekt der Rechtswissenschaft entstanden ist.
Rezension: Beschäftigung von Arbeitnehmern – Kathrin Freder
Das Buch Beschäftigung von Arbeitnehmern von Kathrin Freder widmet sich einem Themenbereich, der in der betrieblichen Praxis regelmäßig unterschätzt wird: der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen durch den Arbeitgeber. Gerade weil Fehler in diesem Bereich häufig erst Jahre später auffallen und dann erhebliche finanzielle Folgen haben können, ist eine fundierte und zugleich praxisnahe Darstellung besonders wertvoll.
Art. 115c GG - Erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz (Kommentar)
(1) Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehören. Diese Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
(2) Soweit es die Verhältnisse während des Verteidigungsfalles erfordern, kann durch Bundesgesetz für den Verteidigungsfall
- bei Enteignungen abweichend von Artikel 14 Abs. 3 Satz 2 die Entschädigung vorläufig geregelt
werden, - für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichende
Frist, höchstens jedoch eine solche von vier Tagen, für den Fall festgesetzt werden, daß ein
Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte.
(3) Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist, kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII, VIIIa und X geregelt werden, wobei die Lebensfähigkeit der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren ist.
(4) Bundesgesetze nach den Absätzen 1 und 2 Nr. 1 dürfen zur Vorbereitung ihres Vollzuges schon vor Eintritt des Verteidigungsfalles angewandt werden.
Peter Bräutigam – In Memoriam
Peter Bräutigam ist am 16. Februar 2026 – für die meisten von uns überraschend – im Alter von 61 Jahren verstorben.
Unterhaltsame Honorarpolitik
Clark Clifford war ein Anwalt aus St. Louis, der bald nach Washington ging, dort als junger Mann in das Beraterteam von Präsident Truman geriet und danach alle weiteren Präsidenten bis einschließlich Johnson beraten hat.
Keine Beweise, dennoch 9 Jahre Haft – Justizskandal im Eiskeller-Fall
SPIEGEL TV hat den Justizskandal im Eiskeller-Fall um Sebastian T., der von der Kammer des Landgerichts Traunstein für den Mord an der Medizinstudentin Hanna W. ohne Geständnis, Tatwaffe oder Spuren in einer phantasievollen „wertenden Gesamtschau“ verurteilt wurde, in einem Video aufgearbeitet.
Urheberrecht an Übersetzungen und das Zitatrecht
In Schriftsätzen und juristischen Veröffentlichungen werden oft Zitate aus wissenschaftlichen Werken zitiert, immer häufiger auch aus übersetzten Werken der internationalen juristischen Literatur. Sehr selten allerdings werden neben dem Urheber des Werkes auch die Übersetzer genannt. Ein genauerer Blick in die Gesetze und Kommentare zeigt, dass dies der Rechtslage nicht entspricht.
§ 7 DSchG BW - Maßnahmen und Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden (Kommentar)
(1) Die Denkmalschutzbehörden haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Die Vorschriften der §§ 6, 7 und 9 des Polizeigesetzes finden sinngemäß Anwendung.
(2) Soweit ein Vorhaben einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedarf, kann diese mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft werden. Bis zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist der besonderen Bedeutung von Energieeinsparung, -effizienz und erneuerbaren Energien sowie des Verteilnetzausbaus gegenüber denkmalschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen.
(3) Bedarf ein Vorhaben nach anderen Vorschriften einer Genehmigung, tritt die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde an die Stelle der Genehmigung nach diesem Gesetz.
(4) Soweit nicht etwas Abweichendes bestimmt ist, ist die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Erscheint bei Gefahr im Verzug ein rechtzeitiges Tätigwerden der zuständigen Denkmalschutzbehörde nicht erreichbar, so kann das Landesamt für Denkmalpflege oder im Bereich des Archivwesens das Landesarchiv oder, falls diese nicht rechtzeitig tätig werden können, die höhere Denkmalschutzbehörde oder, falls auch diese nicht rechtzeitig tätig werden kann, der Polizeivollzugsdienst die erforderlichen vorläufigen Maßnahmen treffen. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.
(5) Ist als Eigentümer oder Besitzer eine kommunale Körperschaft betroffen, so entscheidet
- die höhere Denkmalschutzbehörde
bei Stadt- und Landkreisen, Großen Kreisstädten sowie Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 des Landesverwaltungsgesetzes, die der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums unterstehen, und den ihnen angehörenden Gemeinden, - das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde
bei Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 des Landesverwaltungsgesetzes, die der Rechtsaufsicht des Landratsamts unterstehen, und den ihnen angehörenden Gemeinden, bei sonstigen Gemeinden mit Baurechtszuständigkeit sowie bei sonstigen Verwaltungsgemeinschaften mit Baurechtszuständigkeit und den ihnen angehörenden Gemeinden.
Literatur, Politik und Recht
Iran, Türkei, Afghanistan – die Liste der Länder, in denen Schriftsteller politisch verfolgt werden, ist lang. Ihren Schutz haben sich die PEN-Organisationen auf die Fahne geschrieben, bei uns PEN-Deutschland und PEN-Berlin. Über kleine Erfolge können wir berichten, so jüngst die Begnadigung von Boualem Sansal in Algerien. Wenn wir uns überlegen, wie die Zukunft sich entwickeln wird, lohnt immer ein Blick in die Vergangenheit.
