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Beiträge
Donald Trump: Narr, König und Joker
Donald Trump ist schon seit vielen Jahrzehnten öffentlich aufgetreten und bei jedem dieser Auftritte hat er uns wissen lassen, wie er die Welt sieht und wenn andere das für erfunden, wenn nicht sogar für gelogen hielten, hat er sie lächerlich gemacht. Woraufhin die anderen ihn für einen Narren erklärt haben. Was ihn über Jahrzehnte nicht daran gehindert hat, seine Einsichten für die überlegene Wahrheit zu erklären.
§ 1 DSchG BW - Aufgabe (Kommentar)
(1) Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.
(2) Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit von den Gemeinden erfüllt.
Ungültig wählen – Eine wahre Wahlalternative für Deutschland
Lange wählte der durchschnittliche Bürger aus den Optionen, die ihm von oben herab, quasi von Staats wegen, dargeboten wurden. Seit den 2010er Jahren haben sich das Wahlverhalten sowie die politische Landschaft und das politische Klima merklich geändert. Zwischen 40 bis zu 85 % der Deutschen sollen mit der Demoktratie im Land unzufrieden sein. Hier soll eine Wahlmöglichkeit mit viel Potenzial zur Veränderung der Politik vorgestellt werden, die den einfachen Wählern aber selten in den Sinn kommt, weil sie natürlich nicht auf dem Wahlzettel steht: ungültig wählen.
Allgemeines Schuldrecht oder Besonderes Schuldrecht – Was ist anwendbar?
„Wann ist allgemeines Schuldrecht anwendbar, wann besonderes Schuldrecht?“ Diese Frage ist nicht nur für die korrekte Lösung juristischer Klausuren relevant, sondern auch für praktische Problemstellungen. Denn nicht selten weichen Normen im besonderen Schuldrecht vom allgemeinen Schuldrecht ab. Kompliziert ist diese Abgrenzung v. a. im Bereich der Gewährleistung in vertraglichen Schuldverhältnissen, weshalb hier ein Überblick zur Bearbeitung solcher Konstellationen gegeben wird.
Vier Gesellschaftsformen für internationale Unternehmer
In diesem Video stellt der Rechtsanwalt Dr. Tim Greenawalt die vier wichtigsten Gesellschaftsformen vor und erklärt, welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte man bei diesen beachten muss.
Künstliche Intelligenz im Verfahren der Rechtsgewinnung – Eine Einführung in die Grundlagen
*Zwischen März 2023 und Oktober 2023 habe ich ChatGPT (OpenAI) dreimal auf seine Leistungsfähigkeit im Bereich rechtlicher Recherchen untersucht und bin dabei auf einige Grundlagenprobleme gestoßen, die unten im Abschnitt Testversuche näher dargestellt sind. 2024 hat Beck online mit »Frag den Grüneberg« das BGB mit einer KI-Suchfunktion ausgestattet. Die Ergebnisse der ersten Tests sind sehr viel besser als in den Testversuchen von einem Jahr, weil die KI anhand des Werkes trainiert worden ist.1 Hervorzuheben ist, dass hier auch Quellen und Querverweise angegeben werden, die – von Ausnahmefällen abgesehen – richtig sind. Man wird sie immer noch zusätzlich überprüfen müssen, aber das war auch bisher schon so. Wenn auch weitere Rechtsgebiete auf diesem Niveau trainiert werden, hätten wir endlich bessere Datenbanken für die juristische Arbeit. Was nichts an der Tatsache ändert, dass die Grundlagenprobleme bleiben.
- *. Erstveröffentlichung: RPhZ (Zeitschrift für die Grundlagen des Rechts) IV/2023, aktualisiert im Februar 2025. Ich danke Herrn Dr. Eric Schulz, Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik (Tübingen) für technologische Informationen Im Interview vom 20.02.2023; ferner Simón Maturana für eine kritische Durchsicht der Schlussfassung und seine Anregungen.
- 1. Michael Beurskens: Wer dumme Fragen stellt, bekommt auch dumme Antworten, LTO, 13.12.2024; Carsten Schier: Hilfreich, aber ausbaufähig, LTO, 08.01.2025.
Wie grenzt man Schaden, Aufwendung und Selbstschädigung ab?
Der weit verbreitete Merkspruch zur Abgrenzung von Schäden, Aufwendungen (und Selbstschädigungen) bringt für diese Frage nur wenig Licht ins Dunkle. Ein Schaden wird allgemein als „Unfreiwillige Einbuße an Gütern“1 und eine Aufwendung als „Freiwillige[s] Opfer“2 bezeichnet. Diese Abgrenzung kann jedoch Probleme bereiten, insbesondere, wenn man eine Selbstschädigung (v. a. die Herausforderungsfälle) als Schaden versteht, der aber durch den eigenen Willen des Geschädigten entstanden ist – auch wenn er vom Schädiger veranlasst wurde.3 Auf den ersten Blick erscheint das als ein Widerspruch: Es handelt sich bei einer Selbstschädigung um einen Schaden, der bekanntlich unfreiwillig eintritt, aber dennoch auf einem freien Willen des Geschädigten basiert?
Schützt der Staat seine Täter? „Warum verbrannte Oury Jalloh?“
Der WDR widmet sich in einer sechsteiligen und aufschlussreichen Doku dem Fall Oury Jalloh. Der Fall und die Doku sind deshalb so wichtig, weil sie zeigen, dass der Staat mit zweierlei Maß misst, wenn es um die Anwendung von Gesetz und Recht geht: Bürger werden unnachgiebig verfolgt, Leute aus den eigenen Reihen hingegen gedeckt. Jeder könnte einmal in eine solche Situation wie Oury Jalloh geraten, in der man der Willkür von Polizisten ausgeliefert ist.
Unterschied und Anwendbarkeit von § 278 BGB und § 831 BGB
Sowohl der § 278 BGB als auch der § 831 BGB beschreiben Situationen, in denen ein Verhalten einer Person für eine Schadensersatzpflicht einer anderen Person relevant wird. Dennoch unterscheiden sich beide Normen insbesondere in drei Aspekten deutlich und prägen dadurch eine wesentliche Besonderheit des Deliktsrechts. Dadurch lassen sich letztlich auch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der zwei Vorschriften erschließen.
Umgang des Staates mit Wirtschaftskriminalität – Vortrag der Ex-Staatsanwältin Anne Brorhilker
Wie konnte die Aufklärung im international organisierten Cum-Ex-Skandal gelingen, was ist noch zu tun, wer sind die Akteure auf Seiten der Finanzbranche, wie ticken die Täter, was ist der generelle Umgang des Staates mit Wirtschaftskriminalität? Diesen Fragen geht die ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker in einem Vortrag nach.