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Neue Beiträge

Abschlagszahlungen und die Frage nach dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

2014 hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofes für Aufregung gesorgt. Grund hierfür war die Auffassung des BFH, dass der Gebührenanspruch des Leistungserbringers (eines Ingenieurs bzw. Architekten) aufgrund des Bestehens einer Gebührenordnung, und zwar des § 8 Abs. 2 HOAI i. d. F. vom 21.09.1995, ohne Übergabe an den und ohne Abnahme durch den Besteller entstanden ist, wenn die Leistung auftragsgemäß erbracht ist, mit der daraus folgenden Pflicht, diesen Gebührenanspruch ab diesem Zeitpunkt in der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen. Aufgrund (mittlerweile mehrfacher) Änderung der HOAI und der revidierten Auffassung der Finanzverwaltung ist dieses Urteil heute unter Geltung der neu gefassten HOAI nicht mehr anwendbar. Gleichwohl bietet es Gelegenheit, über grundsätzliche Fragestellungen nachzudenken.

Als Unternehmer auswandern: Was passiert mit dem Unternehmen, was muss man beachten?

Tim Greenawalt von der internationalen Steuerberatung ExpatsGlobal informiert in diesem Video, was Unternehmer beachten sollten, wenn sie ins Ausland auswandern wollen.

Checkliste: Der strategische Rahmen der Partnerschaft

Bevor man sich die Frage stellt: »Wen machen wir zum Partner?«, muss man die Frage beantworten, in welcher Struktur man beruflich tätig sein will. Die Partnerschaft ist nicht die einzige Lösung. Vielleicht sollte man besser nach einem geeigneten Netzwerk suchen, sich einer Bürogemeinschaft (auch mit Steuerberatern) anschließen oder über andere Alternativen nachdenken. Hier finden sich nähere Überlegungen zu diesem strategischen Thema.

Checkliste: Von der Idee zum Text – Ein Vorgehensmodell für Vertragsdesign und Vertragsverhandlung

Der Kampf ums Recht wird mit Denken, Reden und Schreiben geführt, aber auf der Universität oder im Referendariat werden diese Fähigkeiten nur indirekt in den ersten Versuchen unterrichtet, etwas mündlich oder schriftlich Verwertbares abzuliefern. Später zeigen uns nur Erfolg oder Misserfolg unserer Versuche in der Praxis, was wir wirklich können.

Insolvenzrecht ist wichtig!

„Andersdenker sind ganz anders als wir alle denken.“, lautete einst das Motto eines Abiturientenjahrganges an meiner Schule, ein paar Jahre, bevor ich dort selbst den Abschluss machen sollte.

Wen machen wir zum Partner? – Kriterien für die Partnerschaft

Viele Sozietäten wählen heute Kapitalgesellschaften als Rechtsform, ihr Kapital sind aber die Berufsträger und nicht das Geld, das sie erwirtschaften. Die Auswahl des richtigen Partners hat unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmenskultur der Sozietät, von der letztlich ihr Erfolg abhängt. Hier einige Vorschläge, an welchen Kriterien die Partner die Aufnahme jüngerer Kollegen und Kolleginnen ausrichten sollten.1

  • 1. Eine frühere Version dieses Aufsatzes wurde veröffentlicht in Anwaltsblatt, 2008, Heft 2, Seite 77 f.

Der Unterhaltsanspruch in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

Unterhaltsforderungen werden in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners nicht anders als andere Forderungen behandelt. Das bedeutet, Unterhaltsforderungen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind Insolvenzforderungen mit der Folge, dass der Schuldner von diesen bzw. der jeweiligen Restschuld grundsätzlich befreit werden kann; während Unterhaltsforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, und die nicht bedient werden, bestehen bleiben. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet damit die Zäsur. Das Interesse des Unterhaltsgläubigers geht demnach dahin, dass seine Insolvenzforderungen auch nach dem Insolvenzverfahren durchsetzbar bleiben; dagegen das Interesse des Unterhaltsschuldners von seinen Unterhaltsschulden befreit zu werden.

Die Konkurrenz von deutschen Grundrechten, EU-Grundrechten und der Europäischen Menschenrechtskonvention

In Europa gibt es mehrere Ebenen und Quellen von Grundrechten, die miteinander verflochten sind. Sie beanspruchen jeweils einen eigenen Anwendungsbereich und werden von unterschiedlichen Gerichten überprüft. Dadurch entstehen häufig Überschneidungen, die gewöhnlich nicht in purer rechtlicher Übereinstimmung enden. Vielmehr treten die diversen Grundrechtsordnungen miteinander in Konkurrenz und durch langjährige Rechtsprechung kann der Überblick über das komplexe System schnell verloren gehen.

Das Sinkflug-Modell – Die Kunst des Abschieds

Das Modell der freien Berufe bringt es mit sich, dass kein Anwalt allzu viele Gedanken darauf verschwendet, wann er nicht mehr beruflich tätig sein kann oder will. Für viele ist es selbstverständlich »in den Stiefeln zu sterben«, aber wenige realisieren, dass nur der Einzelanwalt die Freiheit hat, darüber zu entscheiden. Jede Sozietät braucht Strukturen, die dafür sorgen, dass die Führung der Sozietät rechtzeitig auf jüngere Partner übergeht und gleichzeitig der Goodwill (und der gute Wille) älterer Partner für die Sozietät gesichert wird.1

  • 1. Eine frühere Fassung dieses Aufsatzes ist veröffentlicht in Anwaltsblatt 2016, 185 bis 190.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Bilanzierung von Anzahlungen

Wann Anzahlungen vorliegen und wie diese zu buchen sind, wirft immer wieder Fragen auf. Auch die Verwendung unterschiedlicher Begriffe wie Anzahlung, Vorauszahlung, Abschlagszahlung, Vorleistung verwirren, statt dass diese den Sachverhalt erhellen. Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen sowie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes soll sich vorliegend einer Lösung / Aufklärung angenähert werden.

Grundzüge eines Gewinnverteilungssystems

Die Gewinnverteilung ist das Schlüsselthema für das Management, weil sie die drei wesentlichen Bereiche unmittelbar beeinflusst, die Rechtsanwälte gestalten müssen:

Anmerkung zu BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R – Sozialversicherungspflicht bei Vertrag mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Dienstleistungsvertrag mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wenn die Tätigkeit der natürlichen Person, welche den geschlossenen Vertrag der Kapitalgesellschaft erfüllt, nach den tatsächlichen Verhältnissen als abhängige Beschäftigung zu qualifizieren ist.

Cross-Selling zwischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern

Cross-Selling (Querverkauf) soll aus schon vorhandenen Mandatsbeziehungen neue Verbindungen zum Kunden schaffen und dadurch sowohl Akquisitionskosten sparen als auch die Kundenbindung erhöhen.

Donald Trump und die Radbruch‘sche Formel

Viele US-Juristen halten die politischen Entscheidungen Donald Trumps für verfassungswidrig, andere, so John Yoo (Emanuel S. Heller Professor of Law an der University of California, Berkeley) in seinem Buch Defender in Chief: Donald Trump's Fight for Presidential Power (2020), bestreiten das: »Donald Trump isn't shredding the Constitution—he's its greatest defender.« Aus europäischer Sicht ist das US-Verfassungsrecht – vor allem in seiner praktischen Anwendung – schwer zu beurteilen, aber ein Einblick in rechtsphilosophische Grundlagen kann weiterhelfen, seine rechtsstaatlichen Grundsätze zu verstehen.

The Place of Action and the Place of Injury of Personality Rights Infringements under Private International Law

Because of the internet, personality rights are increasingly infringed across national borders. Thus, international private law is gaining in importance, whereas recently, deepfakes via artificial intelligence pose an existential threat for one’s identity. The law must adapt to these technological advances and provide legal certainty. However, the divergent and diffuse determination of the place of action and the place of injury of personality rights infringements under the German and European international private law provisions does not currently stand up to this challenge. In consequence, the matter must be viewed in a new light.

Handlungs- und Erfolgsort der Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internationalen Privatrecht

Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgen insbesondere über das Internet immer häufiger grenzüberschreitend. Dadurch gewinnt das internationale Privatrecht zunehmend an Bedeutung, wobei jüngst vor allem deepfakes durch künstliche Intelligenz eine große Gefahr für Persönlichkeitsrechte darstellen. Das Recht muss sich den technologischen Entwicklungen anpassen und den neuartigen Gefahren mit Rechtssicherheit begegnen. Die divergente und diffuse Bestimmung von Handlungs- und Erfolgsort der Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Deliktsstatut wird diesen Ansprüchen bis dato jedoch nicht gerecht und muss daher in neuem Lichte betrachtet werden.

§ 2 DSchG BW - Gegenstand des Denkmalschutzes (Kommentar)

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet.

(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch

  1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§ 15 Abs. 3), sowie
  2. Gesamtanlagen (§ 19).

Donald Trump: Narr, König und Joker

Donald Trump ist schon seit vielen Jahrzehnten öffentlich aufgetreten und bei jedem dieser Auftritte hat er uns wissen lassen, wie er die Welt sieht und wenn andere das für erfunden, wenn nicht sogar für gelogen hielten, hat er sie lächerlich gemacht. Woraufhin die anderen ihn für einen Narren erklärt haben. Was ihn über Jahrzehnte nicht daran gehindert hat, seine Einsichten für die überlegene Wahrheit zu erklären. Da steht er in einer interessanten Tradition – der des Hofnarren.

§ 1 DSchG BW - Aufgabe (Kommentar)

(1) Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.

(2) Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit von den Gemeinden erfüllt.

Ungültig wählen – Eine wahre Wahlalternative für Deutschland

Lange wählte der durchschnittliche Bürger aus den Optionen, die ihm von oben herab, quasi von Staats wegen, dargeboten wurden. Seit den 2010er Jahren haben sich das Wahlverhalten sowie die politische Landschaft und das politische Klima merklich geändert. Zwischen 40 bis zu 85 % der Deutschen sollen mit der Demoktratie im Land unzufrieden sein. Hier soll eine Wahlmöglichkeit mit viel Potenzial zur Veränderung der Politik vorgestellt werden, die den einfachen Wählern aber selten in den Sinn kommt, weil sie natürlich nicht auf dem Wahlzettel steht: ungültig wählen.