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Die Umlagen (U1, U2, UI) – Ein Kurzüberblick
Umlagen sind Abgaben des Arbeitgebers für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Absicherung bestimmter Risiken, die allein vom Arbeitgeber zu tragen sind.
- die Umlage bei Krankheit (U1)
- die Umlage bei Mutterschaft (U2)
- die Insolvenzgeldumlage (U3 beziehungsweise UI).
Die Umlagen sind zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle abzuführen.
| Umlage: | Umlage U1 bei Krankheit | Umlage U2 bei Mutterschaft | Umlage UI - Insolvenzgeldumlage |
|---|---|---|---|
| welche Arbeitgeber: | Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen beschäftigen; ohne: Auszubildende sowie Schwerbehinderte und Gleichgestellte | alle Arbeitgeber | alle Arbeitgeber außer: Körperschaften, Anstalten, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie private Haushalte |
| Höhe (Prozentsatz): | kassenindividuell | kassenindividuell | 0,15% |
| welches Arbeitsentgelt wird zugrunde gelegt: | das laufende rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, Schwerbehinderten, Gleichgestellten; ohne: einmaliges Arbeitsentgelt; ohne: Entgelt von Beschäftigten, die keinen Entgeltfortzahlungsanspruch haben, das heißt deren Arbeitsverhältnis für nicht mehr als vier Wochen geschlossen ist | das laufende rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Beschäftigten, ohne: einmaliges Arbeitsentgelt | das laufende und einmalig gezahlte rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Beschäftigten |
| was wird erstattet/finanziert: | teilweise Erstattung der geleisteten Entgeltfortzahlung einschließlich der entrichteten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag an den Arbeitgeber | Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, des bei einem Beschäftigungsverbot gezahlten Arbeitsentgeltes sowie der geleisteten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in voller Höhe an den Arbeitgeber | Finanzierung des Insolvenzgeldes an die Beschäftigten (Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer, die bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt beanspruchen können) |
Die Umlagen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen:
| Umlage U1 bei Krankheit | Umlage U2 bei Mutterschaft | Umlage UI - Insolvenzgeldumlage |
|---|---|---|
| 1,10% (ab 01.01.2026: 0,80%) | 0,22% | 0,15% |
Die Umlagen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im Privathaushalt:
| Umlage U1 bei Krankheit | Umlage U2 bei Mutterschaft | Umlage UI - Insolvenzgeldumlage |
|---|---|---|
| 1,10% (ab 01.01.2026: 0,80%) | 0,22% | - |