Die Umlagen (U1, U2, UI) – Ein Kurzüberblick

Umlagen sind Abgaben des Arbeitgebers für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Absicherung bestimmter Risiken, die allein vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Zu den Umlagen gehören:

  1. die Umlage bei Krankheit (U1)
  2. die Umlage bei Mutterschaft (U2)
  3. die Insolvenzgeldumlage (U3 beziehungsweise UI).

Die Umlagen sind zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle abzuführen.

Die Umlagen:

Umlage: Umlage U1 bei Krankheit Umlage U2 bei Mutterschaft Umlage UI - Insolvenzgeldumlage
welche Arbeitgeber: Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen beschäftigen; ohne: Auszubildende sowie Schwerbehinderte und Gleichgestellte alle Arbeitgeber alle Arbeitgeber außer: Körperschaften, Anstalten, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie private Haushalte
Höhe (Prozentsatz): kassenindividuell kassenindividuell 0,15%
welches Arbeitsentgelt wird zugrunde gelegt: das laufende rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, Schwerbehinderten, Gleichgestellten; ohne: einmaliges Arbeitsentgelt; ohne: Entgelt von Beschäftigten, die keinen Entgeltfortzahlungsanspruch haben, das heißt deren Arbeitsverhältnis für nicht mehr als vier Wochen geschlossen ist das laufende rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Beschäftigten, ohne: einmaliges Arbeitsentgelt das laufende und einmalig gezahlte rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Beschäftigten
was wird erstattet/finanziert: teilweise Erstattung der geleisteten Entgeltfortzahlung einschließlich der entrichteten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag an den Arbeitgeber Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, des bei ei­nem Beschäftigungsverbot gezahlten Arbeitsentgeltes sowie der ge­leisteten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in voller Höhe an den Arbeitgeber Finanzierung des Insolvenzgeldes an die Beschäftigten (Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer, die bei einem Insolvenzer­eignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt beanspruchen können)

Die Umlagen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen:

Umlage U1 bei Krankheit Umlage U2 bei Mutterschaft Umlage UI - Insolvenzgeldumlage
1,10% (ab 01.01.2026: 0,80%) 0,22% 0,15%

Die Umlagen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im Privathaushalt:

Umlage U1 bei Krankheit Umlage U2 bei Mutterschaft Umlage UI - Insolvenzgeldumlage
1,10% (ab 01.01.2026: 0,80%) 0,22% -
Literaturverzeichnis