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Neue Artikel

Verwaltungsvorschrift

Unter der Rechtsfigur Verwaltungsvorschrift wird eine abstrakt-generelle Regelung verstanden, die von der Verwaltung (Exekutive) selbst erlassen wurde, um einen einheitlichen und vorhersehbaren Gesetzesvollzug zu gewährleisten. Mit Verwaltungsvorschriften lassen sich die behördeninterne Organisation und interne Prozesse regeln oder aber die Art und Weise, auf die Verwaltungsaufgaben erledigt werden sollen. Insoweit stellen Sie als Innenrecht häufig eine Handlungsanleitung dar, um vom Gesetz zur Einzelfallentscheidung zu kommen. In der Praxis finden sich unterschiedliche Bezeichnungen für die Verwaltungsvorschriften, wie etwa „Richtline“, „Rundschreiben“, „Erlass“ oder jünger „FAQ“.

Interessante Entscheidungen

Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Unter welchen Voraussetzungen ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines Grundstücks für den Mündel erforderlich, wenn die Mittel dazu aus...
Zahlungungsleistung am Erfüllungsort
Hat der einfache Bürge stets an dem für den Hauptschuldner maßgebenden Erfüllungsorte Zahlung zu leisten? Wie verhält es sich hierwegen für den solidarisch...
Besatzungsrecht
1. Ein Gericht darf nur dann gemäß Art. 126 GG, § 86 Abs.
Zone 30
Die Anordnung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone nach § 45 Abs. 1 b StVO darf Gesichtspunkte der Sicherheit des Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1...
Abhörung eines gegenbeweislich vorgeschlagenen Zeugen
Inwiefern darf etwa die Abhörung eines gegenbeweislich vorgeschlagenen Zeugen unterlassen werden, wenn der Beweis durch Vorlegung der Protokolle über die in...
Zeugnisverweigerung nach „Vernehmung“ durch den Verteidiger
Macht der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dürfen Angaben, die er zuvor bei einer "Vernehmung" durch den...
FDP-Sendezeit
1. Die Verteilung von Sendezeiten im Rundfunk zum Zwecke der Wahlpropaganda muß am Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien gemessen...
Pachtung des Steinbruches oder Kauf der Steine
Pachtung eines Steinbruches oder Kauf der zu brechenden Steine? Ist die Pachtung eines Steinbruches zum Zwecke der Veräußerung der zu brechenden Steine ein...
Dietzinger
Leitsätze Nach Artikel 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 85/577 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von ausserhalb von Geschäftsräumen...
Rubel Polnisch
1. Wesen der Hingabe eines Wechselblanketts. Einwand vertragswidriger Ausfüllung desselben. 2. Auf "Rubel Polnisch" lautender Wechsel?

Neue Aufsätze

AI: the future or the end of the justice system?

It would have been unimaginable to tell Sir Isaac Newton, a visionary mathematician, about the idea of a smartphone, which after more than two centuries after his death everyone would be using. Seeing the world from a small box sounds like a fantasy back then. How about if I say that for a short period of time the smart machines will take a very important part of society? Seeing them in the streets, acting, talking, and doing humanitarian works. Do that sound like a fantasy?

Distortion of International Humanitarian Law rules by International courts/tribunals and its consequences

When we talk about the issue of distortion of IHL by International Courts, we must start by firstly mentioning the most basics of International Humanitarian Law, that is: protecting people who are not, or no longer, participating in hostilities, and the aim to protect human dignity and to limit suffering during times of war. With that said, there is raised the issue that, should give us, the iron confidence that the international courts are taking into consideration applying these rules, and protecting the reputation of International Humanitarian Law itself, by giving fair rulings, and creating the example, that people involved in such matter, must, and will follow its principals.