Neue Beiträge
Das häusliche Arbeitszimmer und seine steuerliche Absetzbarkeit
„Jeder Fall ist anders“ – so könnte man meinen, sieht man sich die Regelungen zur steuerlichen Beurteilung eines häuslichen Arbeitszimmers an. Eine kleine Abweichung im Sachverhalt und schon gilt etwas Anderes, obwohl der Grundsatz eindeutig ist: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen den Ertrag nicht mindern (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG), das heißt derartige Kosten dürfen von den Einnahmen beziehungsweise von dem Gewinn nicht abgezogen werden. Gleichwohl sieht das Gesetz mittlerweile zahlreiche Fallgestaltungen vor, in denen eine Absetzbarkeit teilweise oder sogar in vollem Umfang möglich ist. Dies soll Gegenstand der nachfolgenden Abhandlung sein.
Das Management von Wissen und Erfahrung
Die aktuelle Diskussion um die Künstliche Intelligenz hat dafür gesorgt, dass das Thema Know-how Management bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern im Fokus steht. Dabei sieht man die wesentlichen Probleme auf der technischen Ebene, aber dort findet man nur Werkzeuge. Entscheidend ist der Unterschied zwischen abstraktem Wissen und praktischer Erfahrung. Hier einige grundsätzliche Überlegungen, die unter anderem zeigen, warum eine offene Unternehmenskultur die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg des Wissensmanagements darstellt.
Angst vor Richterautomaten
Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (Berlin) hat weltweit 10.000 Personen aus 20 Ländern befragt, ob sie Sorgen hätten, wenn Richter, (aber auch Journalisten, Pflegekräfte oder Geistliche) durch Systeme der künstlichen Intelligenz ersetzt würden. Das Ergebnis: Die größte Angst wurde in Indien, Saudi-Arabien und den USA gemessen, die niedrigste in der Türkei, Japan und China. Deutschland liegt im Mittelbereich: »Das Angstniveau hängt generell davon ab, wie groß die Diskrepanz zwischen den erwarteten menschlichen Eigenschaften und den angenommenen Fähigkeiten der KI ist.«
Gedanken zur Unternehmenskultur
Als ich eines Tages zu einer Besprechung bei meinem Hamburgischen Kollegen Johann Tiling ankam, fiel mir neben dem Eingang eine Fahne auf, die John Hawkwood, den berühmten Condottiere der Renaissancezeit (1320 - 1394) zeigte. Auch in der Bibliothek traf ich sein Bild als Exlibris wieder – es war das intellektuelle Logo der Sozietät. Johann Tiling erklärte mit einem Satz seine Bedeutung: „Wir kämpfen für fremde Interessen! Das ist unsere DNA, und sie prägt unsere Unternehmenskultur“. Diesen Begriff hatte ich vorher noch noch nie gehört und mir danach ein paar weiterführende Gedanken zum Thema gemacht.
Erinnerungen an Otto Gritschneder
1Wenn ich heute einen Blick auf die jungen Anwälte werfe, die sich (aus guten Gründen) auch bei besten Qualifikationen kaum trauen, sich selbstständig zu machen, frage ich mich manchmal: Wie hat ein Anwalt (*1914), aus dem Krieg als Obergefreiter im Sanitätsdienst entlassen, bei Eröffnung seines Büros 1945 einunddreißig Jahre alt, damals seine Chancen beurteilt – wie etwa Otto Gritschneder aus München? Der glücklich war, in der zerbombten Stadt ein Telefon zu bekommen, aber, wie alle Rechtsanwälte, keinen Kopierer, ja nicht einmal ein Telex oder Telefax hatte, vom Internet oder juristischen Datenbanken ganz zu schweigen – immerhin: die Post kam zweimal täglich!
- 1. Erweiterter Text aus: »Interessante Zeiten«, 2.3.8. Otto Gritschneder, ein Anwaltsunternehmer.
Privatvermögen managen
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die im Gesellschaftsrecht und im Erbrecht tätig sind, erhalten täglich Einblick in die Vermögen Ihrer Mandanten, die Gegenstand der Konflikte sind. Häufig stellen wir dabei fest, dass unsere Mandanten nicht tief genug darüber nachdenken, wie sie ihr Vermögen sichern oder es gar vermehren wollen. Das trifft vor allem auf ererbtes Vermögen zu. Als Juristen neigen wir dazu, Verbesserungsvorschläge in rechtlicher Hinsicht zu machen, übersehen aber, dass das Problem tief unten im psychologischen Verhalten liegt und nur schwer rational beeinflussbar ist. Hier einige Überlegungen zum Thema, die auch für den Berater selbst nachdenkenswert sind.
Geringwertige Wirtschaftsgüter in der steuerrechtlichen Praxis
Geringwertige Wirtschaftsgüter gehören zum Anlagevermögen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Gegenstände des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens dürfen grundsätzlich nicht sofort als Betriebsausgabe berücksichtigt werden; vielmehr sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsgutes zu verteilen, § 7 Abs. 1 S. 1 EStG, und insofern bei der Bewertung zu berücksichtigen, § 6 Abs. 1 EStG. Dies führt im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung dazu, dass tatsächlich mehr ausgegeben wurde, als steuerrechtlich berücksichtigt wird, mit der Folge eines höheren Gewinns und damit einer höheren Abgabenlast. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird dieser Grundsatz durchbrochen, d. h. die Anschaffungs- und Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter dürfen sofort als Betriebsausgabe in voller Höhe angesetzt werden. Zudem können sich Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten ergeben. Wann ein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt, ist damit eine zentrale Fragestellung, die im Folgenden beleuchtet werden soll.
Plattformregulierung als Mittel zur Wahrung freier öffentlicher Kommunikationsräume
Soziale Netzwerke sind in der heutigen Kommunikation von hohem Stellenwert. Sie bieten nicht nur einen Raum für den Austausch von Meinungen und Ideen, sondern haben sich auch zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Welt entwickelt. Dabei gewinnt insbesondere die Regulierung problematischer Inhalte aktuell an Wichtigkeit. Derzeit verzeichnet man eine erhebliche Zunahme extremistischer Online-Kommentare, die den demokratischen Diskurs zunehmend beeinträchtigen und zu einer Polarisierung der Gesellschaft beitragen. Unter diesen Gesichtspunkten stellt sich die Frage, wie die Meinungsfreiheit in einer zunehmend digitalisierten Welt geschützt werden kann. Besonders die Herausforderungen im Umgang mit problematischen Inhalten erfordern eine kritische Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Regulierung dieser Netzwerke ist daher von großer Bedeutung, um einerseits den freien Austausch zu sichern und andererseits rechtswidrige Äußerungen zu verhindern.
Abschlagszahlungen und die Frage nach dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
2014 hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofes für Aufregung gesorgt. Grund hierfür war die Auffassung des BFH, dass der Gebührenanspruch des Leistungserbringers (eines Ingenieurs bzw. Architekten) aufgrund des Bestehens einer Gebührenordnung, und zwar des § 8 Abs. 2 HOAI i. d. F. vom 21.09.1995, ohne Übergabe an den und ohne Abnahme durch den Besteller entstanden ist, wenn die Leistung auftragsgemäß erbracht ist, mit der daraus folgenden Pflicht, diesen Gebührenanspruch ab diesem Zeitpunkt in der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen. Aufgrund (mittlerweile mehrfacher) Änderung der HOAI und der revidierten Auffassung der Finanzverwaltung ist dieses Urteil heute unter Geltung der neu gefassten HOAI nicht mehr anwendbar. Gleichwohl bietet es Gelegenheit, über grundsätzliche Fragestellungen nachzudenken.
Als Unternehmer auswandern: Was passiert mit dem Unternehmen, was muss man beachten?
Tim Greenawalt von der internationalen Steuerberatung ExpatsGlobal informiert in diesem Video, was Unternehmer beachten sollten, wenn sie ins Ausland auswandern wollen.
Checkliste: Der strategische Rahmen der Partnerschaft
Bevor man sich die Frage stellt: »Wen machen wir zum Partner?«, muss man die Frage beantworten, in welcher Struktur man beruflich tätig sein will. Die Partnerschaft ist nicht die einzige Lösung. Vielleicht sollte man besser nach einem geeigneten Netzwerk suchen, sich einer Bürogemeinschaft (auch mit Steuerberatern) anschließen oder über andere Alternativen nachdenken. Hier finden sich nähere Überlegungen zu diesem strategischen Thema.
Für Neuautoren
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Benno Heussen ist Mitgründer einer Großkanzlei und Autor zahlreicher Werke: Direktkontakt. | Martin Alexander Blok veröffentlichte die ersten Beiträge bereits während des Studiums – seine Leserschaft füllt heute Stadien: Direktkontakt. | Liridon Shajkovci ist Gründer der Plattform und Pionier für Open-Access-Publikationen im Recht: Direktkontakt. |
Aktualisierte Kommentierungen
Projekt Freie Gesetzeskommentare
Online frei verfügbare Gesetzeskommentare, die so viel Wissen vereinen, dass sie den kostenpflichtigen in nichts nachstehen. Die offen sind: für neue Autoren, die etwas verfassen, verbessern, erweitern wollen, sowie auch für Leser, die mit Leserkommentaren dazu beitragen. Gesetzeskommentare, die durch Open Access und Creative-Commons-Lizenz allen zur Verfügung stehen, und die stetig aktualisiert werden. Das ist das Projekt freie Gesetzeskommentare auf opinioiuris.de, einem Vorhaben alle wichtigen Gesetze durch Kommentierungen zu erschließen und jedermann die Details und Hintergründe zu einem Gesetz zu eröffnen. Und Sie können daran mitwirken.
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