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Projekt freie Gesetzeskommentare

Online frei verfügbare Gesetzeskommentare, die so viel Wissen vereinen, dass sie den kostenpflichtigen in nichts nachstehen. Die offen sind: für neue Autoren, die etwas verfassen, verbessern, erweitern wollen, sowie auch für Leser, die mit Leserkommentaren dazu beitragen. Gesetzeskommentare, die durch Open Access und Creative-Commons-Lizenz allen zur Verfügung stehen, und die stetig aktualisiert werden. Das ist das Projekt freie Gesetzeskommentare auf opinioiuris.de, einem Vorhaben alle wichtigen Gesetze durch Kommentierungen zu erschließen und jedermann die Details und Hintergründe zu einem Gesetz zu eröffnen. Und Sie können daran mitwirken.

Neue Beiträge

Devisen gegen Gemälde: Wie die DDR Kunst raubte und damit ihre Staatsfinanzen stützte

Als die DDR wirtschaftlich immer stärker unter Druck geriet, griff der Staat zu ungewöhnlichen Mitteln, um an harte Währung zu gelangen. Neben Waffenexporten, politischem Handel und geheimen Finanzgeschäften spielte auch Kunst eine Rolle. Gemälde, Antiquitäten, Möbel, Porzellan oder ganze Sammlungen verschwanden aus Privatwohnungen, Schlössern und Depots – beschlagnahmt durch Behörden oder verkauft durch staatliche Tarnfirmen. Hinter dem scheinbar legalen Kunsthandel stand ein System aus Enteignung, politischem Druck und internationalem Verkauf geraubter Kulturgüter. Erst Jahrzehnte nach dem Ende der DDR beginnen Historiker und Provenienzforscher zu verstehen, wie groß das Ausmaß dieses staatlich organisierten Kunstraubs tatsächlich war.

Wie bleibt Deutschland handlungsfähig, wenn es angegriffen wird? – GG-Kommentare zum Verteidigungsfall von Christoph Klang

Der Verteidigungsfall gehört zu den selten diskutierten, aber verfassungsrechtlich hochsensiblen Bereichen des Grundgesetzes. Was geschieht, wenn Deutschland tatsächlich angegriffen wird? Der Autor Christoph Klang hat sich dieser Frage gewidmet und den gesamten Abschnitt des Grundgesetzes zum Verteidigungsfall kommentiert. Seine Beiträge bieten einen seltenen offenen Zugang zu einem Bereich des Verfassungsrechts, der sonst meist nur in umfangreichen und kostenpflichtigen Großkommentaren behandelt wird.

Art. 115l GG – Aufhebung von Maßnahmen und Beendigung des Verteidigungsfalles (Kommentar)

(1) ¹Der Bundestag kann jederzeit mit Zustimmung des Bundesrates Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses aufheben. ²Der Bundesrat kann verlangen, daß der Bundestag hierüber beschließt. ³Sonstige zur Abwehr der Gefahr getroffene Maßnahmen des Gemeinsamen Ausschusses oder der Bundesregierung sind aufzuheben, wenn der Bundestag und der Bundesrat es beschließen.

(2) ¹Der Bundestag kann mit Zustimmung des Bundesrates jederzeit durch einen vom Bundespräsidenten zu verkündenden Beschluß den Verteidigungsfall für beendet erklären. ²Der Bundesrat kann verlangen, daß der Bundestag hierüber beschließt. ³Der Verteidigungsfall ist unverzüglich für beendet zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Feststellung nicht mehr gegeben sind.

(3) Über den Friedensschluß wird durch Bundesgesetz entschieden.

Art. 115k GG – Wirkung und Geltungsdauer der Notstandsbestimmungen (Kommentar)

1) ¹Für die Dauer ihrer Anwendbarkeit setzen Gesetze nach den Artikeln 115c, 115e und 115g und Rechtsverordnungen, die auf Grund solcher Gesetze ergehen, entgegenstehendes Recht außer Anwendung. ²Dies gilt nicht gegenüber früherem Recht, das auf Grund der Artikel 115c, 115e und 115g erlassen worden ist.

(2) Gesetze, die der Gemeinsame Ausschuß beschlossen hat, und Rechtsverordnungen, die auf Grund solcher Gesetze ergangen sind, treten spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles außer Kraft.

(3) ¹Gesetze, die von den Artikeln 91a, 91b, 104a, 106 und 107 abweichende Regelungen enthalten, gelten längstens bis zum Ende des zweiten Rechnungsjahres, das auf die Beendigung des Verteidigungsfalles folgt. ²Sie können nach Beendigung des Verteidigungsfalles durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden, um zu der Regelung gemäß den Abschnitten VIIIa und X überzuleiten.

Art. 115i GG – Erweiterte Befugnisse der Landesregierungen (Kommentar)

(1) Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen, und erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges selbständiges Handeln in einzelnen Teil

Art. 115h GG – Wahlperioden und Amtszeiten während des Verteidigungsfalles (Kommentar)

(1) ¹Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Wie Botnetze derzeit das Urheberrecht global aushebeln

KI-Scraper beuten derzeit das offene Web aus. Millionen Websites veröffentlichen täglich Texte, Bilder und Daten – oft mit klaren Nutzungsbedingungen und urheberrechtlichem Schutz. Doch im Schatten der KI-Revolution hat sich eine neue technische Praxis etabliert: gigantische Netzwerke automatisierter Bots durchsuchen das Internet, kopieren Inhalte und sammeln sie für Trainingsdaten künstlicher Intelligenz. Häufig geschieht das über weltweit verteilte IP-Adressen, getarnte Browser und sogar gefälschte „Googlebot“-Identitäten. Für viele Betreiber wirkt es wie ein digitaler Raubzug: Inhalte werden massenhaft kopiert, ohne Zustimmung, ohne Vergütung und oft unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.

Staatsanwaltschaft fordert über 2000 Jahre Haft für Erdoğan-Gegner Ekrem İmamoğlu

Der Prozess gegen den Istanbuler Oppositionspolitiker Ekrem İmamoğlu entwickelt sich zu einem der politisch brisantesten Gerichtsverfahren der modernen Türkei. Die Staatsanwaltschaft fordert für den wichtigsten Rivalen von Präsident Recep Tayyip Erdoğan eine Haftstrafe von mehr als 2000 Jahren. Kritiker sehen darin einen Versuch, einen potenziellen Präsidentschaftskandidaten juristisch auszuschalten. Der Prozess betrifft hunderte Angeklagte, eine tausendseitige Anklageschrift und Vorwürfe von Korruption bis zur Bildung einer kriminellen Organisation – doch im Hintergrund steht vor allem eine größere Frage: der Zustand der Demokratie in der Türkei.

Übersicht über die Handlungsformen der Verwaltung und Rechtsschutzkonstellationen

Das Schema soll einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung bieten. Spiegelbildlich dazu werden verschiedene Rechtsschutzkonstellationen dargestellt.

Sind Polymarket und Kalshi in Wirklichkeit Plattformen für Insiderhandel?

Sogenannte Prediction Markets galten lange als faszinierendes Experiment: Wenn viele Menschen Geld auf zukünftige Ereignisse setzen, entsteht daraus angeblich eine besonders präzise Prognose der Realität. Plattformen wie Polymarket und Kalshi versprechen genau das – einen Markt für Wahrheit. Doch seit Wetten auf geopolitische Krisen, militärische Angriffe und politische Entscheidungen Milliarden bewegen, wächst der Verdacht: Was, wenn manche Teilnehmer mehr wissen als andere? Und was bedeutet es, wenn politische Netzwerke – bis hinein in die Familie des US-Präsidenten Donald Trump – finanziell mit solchen Plattformen verbunden sind?

Art. 115g GG - Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Verteidigungsfall (Kommentar)

¹Die verfassungsmäßige Stellung und die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seiner Richter dürfen nicht beeinträchtigt werden. ²Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht darf durch ein Gesetz des Gemeinsamen Ausschusses nur insoweit geändert werden, als dies auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gerichtes erforderlich ist. ³Bis zum Erlaß eines solchen Gesetzes kann das Bundesverfassungsgericht die zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gerichtes erforderlichen Maßnahmen treffen. ⁴Beschlüsse nach Satz 2 und Satz 3 faßt das Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit der anwesenden Richter.

Epstein, Weinstein und die Lektionen für Frauen

Die Namen Jeffrey Epstein und Harvey Weinstein stehen heute für zwei der größten Sex- und Machtmissbrauchsskandale der modernen Geschichte. Beide Fälle erschütterten nicht nur die Medienwelt und Hollywood, sondern offenbarten auch ein System aus Einfluss, Schweigen und struktureller Macht. Viele Opfer berichteten erst Jahre später von dem, was geschehen war – oft aus Angst, niemand würde ihnen glauben oder ihre Karriere wäre zerstört. Doch aus diesen Fällen lassen sich wichtige Lehren ziehen. Sie betreffen Machtverhältnisse, Manipulation, institutionelles Versagen und die Strategien von Tätern. Der folgende Beitrag untersucht, welche Erkenntnisse Frauen – und letztlich auch die Gesellschaft – aus diesen Skandalen ziehen können.

Art. 115f GG - Erweiterte Befugnisse der Bundesregierung (Kommentar)

(1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle, soweit es die Verhältnisse erfordern,

  1. den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete einsetzen;
  2. außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und, wenn sie es für dringlich erachtet, den Landesbehörden Weisungen erteilen und diese Befugnis auf von ihr zu bestimmende Mitglieder der Landesregierungen übertragen.

(2) Bundestag, Bundesrat und der Gemeinsame Ausschuß sind unverzüglich von den nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Aktuell

Full access: Jeffrey Epstein files, emails, documents and birthday book (PDF)

Access the full text of Jeffrey Epstein's birthday book (The First Fifty Years), emails, documents and files.

Interessante Entscheidungen

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**Rechtliche Natur einer Unterkonsortialbeteiligung.
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Art. I der Devisenbewirtschaftungsgesetze der früheren Besatzungsmächte gilt für den Außenhandel während einer bemessenen Übergangszeit noch fort.
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