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Art. 115d GG - Vereinfachtes Gesetzgebungsverfahren (Kommentar)
(1) Für die Gesetzgebung des Bundes gilt im Verteidigungsfalle abweichend von Artikel 76 Abs. 2, Artikel 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4, Artikel 78 und Artikel 82 Abs. 1 die Regelung der Absätze 2 und 3.
(2) ¹Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, die sie als dringlich bezeichnet, sind gleichzeitig mit der Einbringung beim Bundestage dem Bundesrate zuzuleiten. ²Bundestag und Bundesrat beraten diese Vorlagen unverzüglich gemeinsam. ³Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, bedarf es zum Zustandekommen des Gesetzes der Zustimmung der Mehrheit seiner Stimmen. ⁴Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestage beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
(3) Für die Verkündung der Gesetze gilt Artikel 115a Abs. 3 Satz 2 entsprechend.
Wie die iranische Justiz einen Mann wegen Bitcoins nach einer 10-minütigen Verhandlung erhängte
Die Repressionen des iranischen Staates gegen das eigene Volk sind als Mittel des Machterhaltes quasi staatstragend. Sie beginnen an der Spitze, an der der nun getötete Ali Khamenei lange stand, und enden in der Justiz. Dass viele Iraner den Tod ihres Staatsoberhauptes feiern, liegt auch an Geschichten wie dieser; die eines jungen Mannes, der nur deshalb hingerichtet wurde, weil er verdächtig viele Bitcoins besaß.
Ein Portal für das gesamte Bundesrecht: Rechtsinformationen des Bundes führt Rechtslandschaft digital zusammen
In einer Zeit, in der Gesetzestexte, Urteile und Verwaltungsvorschriften zunehmend digital nachgefragt werden, startet der Bund mit einem neuen Rechtsinformationsportal einen längst überfälligen Schritt hin zu einem modernen, zentralen Zugang für alle Rechtsinformationen. Nutzer sollen künftig an einem Ort finden, was bislang über mehrere getrennte Dienste verteilt war. Die alten Dienste, wie Gesetze im Internet, sollen durch das neue Portal abgelöst werden.
Noch immer der Dolch unter der Robe, noch immer ungesühnte Justiz
Der Nationalsozialismus hinterließ nicht nur Städte in Trümmern und Millionen Opfer, sondern auch ein skandalöses Justizsystem, dessen Spuren in der Bundesrepublik noch lange nachwirkten. Vielleicht sogar bis heute.
Die 10 wichtigsten Entscheidungen des Reichsgerichts im Strafrecht
Noch heute wird in Lehrbüchern oder Aufsätzen gelegentlich RGSt zitiert, also aus einer Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen. Das sind die 10 geläufigsten Fälle:
Freiheitskämpfer, Präsident, Kriegsverbrecher? – Umfassender Überblick zum Prozess gegen Hashim Thaçi
In Den Haag neigt sich einer der teuersten Strafprozesse der Gegenwart seinem Ende zu: Mit Kosten von weit über 100 Millionen Euro verhandeln die Kosovo Specialist Chambers – formell Teil der kosovarischen Justiz, überwiegend von der EU finanziert – mutmaßliche Kriegsverbrechen aus dem Kosovo-Konflikt auf albanischer Seite. Angeklagt sind derzeit vier ehemalige Führungsfiguren der UÇK, darunter der frühere Präsident des Kosovo Hashim Thaçi. Dieser Überblick fasst das Verfahren zusammen, dessen Urteil nun unmittelbar bevorsteht.
Das wichtigste rechtswissenschaftliche Projekt aller Zeiten
Jahrzehntelang war juristisches Grundlagenwissen teuer, exklusiv und institutionell abgeschottet. Mit den Freien Gesetzeskommentaren auf opinioiuris.de gerät dieses System erstmals grundlegend ins Wanken. Warum das Projekt mehr ist als Open Access – und weshalb hier möglicherweise das wichtigste Öffnungsprojekt der Rechtswissenschaft entstanden ist.
Rezension: Beschäftigung von Arbeitnehmern – Kathrin Freder
Das Buch Beschäftigung von Arbeitnehmern von Kathrin Freder widmet sich einem Themenbereich, der in der betrieblichen Praxis regelmäßig unterschätzt wird: der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen durch den Arbeitgeber. Gerade weil Fehler in diesem Bereich häufig erst Jahre später auffallen und dann erhebliche finanzielle Folgen haben können, ist eine fundierte und zugleich praxisnahe Darstellung besonders wertvoll.
Art. 115c GG - Erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz (Kommentar)
(1) Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehören. Diese Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
(2) Soweit es die Verhältnisse während des Verteidigungsfalles erfordern, kann durch Bundesgesetz für den Verteidigungsfall
- bei Enteignungen abweichend von Artikel 14 Abs. 3 Satz 2 die Entschädigung vorläufig geregelt
werden, - für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichende
Frist, höchstens jedoch eine solche von vier Tagen, für den Fall festgesetzt werden, daß ein
Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte.
(3) Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist, kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII, VIIIa und X geregelt werden, wobei die Lebensfähigkeit der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren ist.
(4) Bundesgesetze nach den Absätzen 1 und 2 Nr. 1 dürfen zur Vorbereitung ihres Vollzuges schon vor Eintritt des Verteidigungsfalles angewandt werden.
Peter Bräutigam – In Memoriam
Peter Bräutigam ist am 16. Februar 2026 – für die meisten von uns überraschend – im Alter von 61 Jahren verstorben.
Unterhaltsame Honorarpolitik
Clark Clifford war ein Anwalt aus St. Louis, der bald nach Washington ging, dort als junger Mann in das Beraterteam von Präsident Truman geriet und danach alle weiteren Präsidenten bis einschließlich Johnson beraten hat.
Keine Beweise, dennoch 9 Jahre Haft – Justizskandal im Eiskeller-Fall
SPIEGEL TV hat den Justizskandal im Eiskeller-Fall um Sebastian T., der von der Kammer des Landgerichts Traunstein für den Mord an der Medizinstudentin Hanna W. ohne Geständnis, Tatwaffe oder Spuren in einer phantasievollen „wertenden Gesamtschau“ verurteilt wurde, in einem Video aufgearbeitet.
Urheberrecht an Übersetzungen und das Zitatrecht
In Schriftsätzen und juristischen Veröffentlichungen werden oft Zitate aus wissenschaftlichen Werken zitiert, immer häufiger auch aus übersetzten Werken der internationalen juristischen Literatur. Sehr selten allerdings werden neben dem Urheber des Werkes auch die Übersetzer genannt. Ein genauerer Blick in die Gesetze und Kommentare zeigt, dass dies der Rechtslage nicht entspricht.
Aktuell
Full access: Jeffrey Epstein files, emails, documents and birthday book (PDF)
Access the full text of Jeffrey Epstein's birthday book (The First Fifty Years), emails, documents and files.
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Patent bei offenkundiger Vorbenutzung oder Beschreibung in öffentlichen Druckschriften
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Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Gebrauchtfahrzeugs
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