When we talk about the issue of distortion of IHL by International Courts, we must start by firstly mentioning the most basics of International Humanitarian Law, that is: protecting people who are not, or no longer, participating in hostilities, and the aim to protect human dignity and to limit suffering during times of war. With that said, there is raised the issue that, should give us, the iron confidence that the international courts are taking into consideration applying these rules, and protecting the reputation of International Humanitarian Law itself, by giving fair rulings, and creating the example, that people involved in such matter, must, and will follow its principals.
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Neue Artikel
Verwaltungsvollstreckung
Das Verwaltungsvollstreckungsrecht beschäftigt sich mit der zwangsweisen Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch staatliche Organe. Will die demokratische Rechtsordnung universelle Geltung beanspruchen, ist zuweilen ihre zwangsweise Durchsetzung erforderlich. Ohne diesen Anspruch auf Rechtsdurchsetzung würde schlussendlich ihre Legitimation in Frage gestellt werden. Während Private in der Regel auf Gerichte und staatliche Vollstreckungsorgane angewiesen sind, um ihre Rechte durchzusetzen, darf die öffentliche Verwaltung die von ihr statuierten Pflichten mit den Mitteln des Verwaltungszwangs selbst vollstrecken (Selbstexekution).
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