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Aktualisiert

Libet, Rizzolatti, Haidt – Der Anteil des Unbewussten an rechtlichen Entscheidungen

*Schuld und Haftung knüpfen in den meisten Rechtskulturen1 an die Vorstellung vom freien Willen des Handelnden an und auch das Bild von der rechtlichen Unabhängigkeit des Richters ist nicht denkbar, ohne ihm Entscheidungsfreiheit zuzubilligen. Die Frage ist nicht nur für das Strafrecht relevant, sondern für jede rechtlich relevante Handlung2 und sie betrifft nicht nur den Täter, sondern auch den Richter: Beide säßen sich als »Automaten« gegenüber, allerdings in der unzerstörbaren Illusion, einen freien Willen zu haben. Auch das Unterbewusstsein trägt viele richterliche Entscheidungen. Wo liegt der Spielraum für den freien Willen im Verfahren der Rechtsgewinnung?

  • *. Erstveröffentlichung in der RPhZ 3/2017, S. 275–284.
  • 1. Zum Begriff: Peter Mankowski: Rechtskultur, C. H. Beck 2016.
  • 2. Eisele in Schönke / Schröder: Kommentar zum Strafgesetzbuch 29. Auflage, 2014, Vorbemerkung zu § 13, Rn. 109 ff. (110a-b).

Neues

Öffentliches Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger

Die nachfolgenden Inhalte zum Öffentlichen Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger entstanden aus einem Skript, das der Verfasser für Auszubildende des Ausbildungsberufs Verwaltungsfachangestellte/-r für deren Abschlusslehrgang in Villingen-Schwenningen im Rahmen der Badischen Gemeindeverwaltungsschule e. V. erstellt hat.

Konstruktionsfehler im Datenschutz

*Der untaugliche Versuch, die ständig weiter wachsenden Datenströme durch ein absolutes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in den Griff zu bekommen, entfaltet nicht die gewünschten Wirkungen: Der Staat holt sich die nötigen Ausnahmegenehmigungen überall da, wo er sie aus Sicherheitsgründen braucht (oder meint zu brauchen) und die Wirtschaft erschafft sich den »gläsernen Menschen« durch formale Zustimmungen. So entsteht der nicht unberechtigte Eindruck, der Datenschutz sei insgesamt wertlos. Wenn die Rechtsprechung in geeigneten Fällen die absoluten Verbote relativiert und zum Ausgleich konkrete Verletzungen durch angemessen hohe Schadensersatzansprüche – vor allem auch gegenüber öffentlichen Stellen – ahndet, wird der Datenschutz wirksamer werden, als er es bisher ist.

  • *. Erstveröffentlichung in: Verbindungslinien im Recht, Festschrift für Christoph Paulus, C.H. Beck 2022, S. 331-343.

Wenn das Wasser fällt, zeigen sich die Klippen – Gedanken zur Coronakrise

1Die Coronakrise hat uns zwei Jahre fest im Griff gehalten. Heute, Ende 2023, gibt es keine öffentlich-rechtlichen Maßnahmen, die uns gegen die Seuche schützen sollen, aber auch deshalb flackert sie hier und dort wieder auf. Wäre es nicht gelungen, Impfstoffe zu entwickeln, stünden wir vor einer Lage, die wir kaum bewältigen könnten. Hier ein Rückblick und einige Schlüsse, die wir aus den Ereignissen ziehen können.

  • 1. »Wenn das Wasser fällt, zeigen sich die Klippen« – ein japanisches Sprichwort.

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1. Ist eine teilweise Erlöschung der servitutes praediorum urbanorum durch usucapio libertatis möglich? 2. Kann insbesondere die Servitut, daß der Nachbar sein...
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Pfandrecht und Absonderungsrecht des Gläubigers an der Sicherheitssumme
Erwirbt der Gläubiger an der Sicherheitssumme, welche der Schuldner zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bei Gericht einzahlt, ein Pfandrecht und,...
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