Aktualisierte Kommentierungen
Projekt freie Gesetzeskommentare

Online frei verfügbare Gesetzeskommentare, die so viel Wissen vereinen, dass sie den kostenpflichtigen in nichts nachstehen. Die offen sind: für neue Autoren, die etwas verfassen, verbessern, erweitern wollen, sowie auch für Leser, die mit Leserkommentaren dazu beitragen. Gesetzeskommentare, die durch Open Access und Creative-Commons-Lizenz allen zur Verfügung stehen, und die stetig aktualisiert werden. Das ist das Projekt freie Gesetzeskommentare auf opinioiuris.de, einem Vorhaben alle wichtigen Gesetze durch Kommentierungen zu erschließen und jedermann die Details und Hintergründe zu einem Gesetz zu eröffnen. Und Sie können daran mitwirken.
Neue Beiträge
Der Rückbau der Informationsfreiheit – Die geplante IFG-Reform
Der Zugang zu amtlichen Informationen gehört zu den stillen, aber tragenden Voraussetzungen demokratischer Selbstregierung. Wer staatliches Handeln kontrollieren, bewerten und mitgestalten will, muss es zunächst kennen. Seit dem 1. Januar 2006 vermittelt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (kurz IFG) diesen Zugang in Gestalt eines voraussetzungslosen Anspruchs. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 2. Juli 2026 indes beschlossen, dieses Recht grundlegend umzugestalten – nach verbreiteter Einschätzung in einer Weise, die es faktisch abschafft.1
Künstliche Intelligenz als Element einer hybriden kulturellen Evolution
Die Schnittstelle zwischen Menschen und Maschinen wird in den Rechtssystemen neu definiert. Im Bereich des Rechts können wir erwarten, dass die Unterstützung unserer Arbeit durch KI-Systeme so selbstverständlich wird wie die Benutzung eines Taschenrechners. Anders als bisher werden wir aber die Grenze zwischen uns und unseren Werkzeugen nicht immer verlässlich ziehen können.
Kunst: Idee, Form und Bedeutung
Arsprototo widmet sein soeben erschienenes Heft 1/2026 dem Phänomen der Kunstausstellungen. Im Zentrum steht ein Beitrag zum Werk von Marcel Duchamp (1887-1968), der mit seinen Readymades den Begriff des Kunstwerks neu definiert hat: Sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs allein deshalb Kunstwerke, weil sie aus dem Zusammenhang der Zwecke, in dem sie entstanden sind, gerissen werden?
Unentgeltlichkeit, Schenkung und die Dresdner Frauenkirche – Grundsatzfragen zur Entscheidung BGHZ 157, 178
Anknüpfend an die vielgestaltigen Diskussionen, die der Autor dieser Zeilen Freude und Vergnügen hatte, mit der Jubilarin* bei so manch gemeinsamen Mensabesuchen zu gemeinsamer Assistentenzeit in München zu führen, soll im Folgenden eine juristische Figur beleuchtet werden, die auf den ersten Blick höchst präzise zu sein scheint, sich auf jeden weiteren Blick aber eben dieser Präzision immer weiter entzieht. Wie es sich schon bei den damaligen Gesprächen so oft ergeben hatte, kreist auch diese Freundesgabe um eine höchstrichterliche Entscheidung, die zwar nicht zum Kernbereich unserer jeweiligen Kompetenzen gehört, gleichwohl aber von grundlegendem – und daher auch schon einmal von der Jubilarin thematisierten1 – Interesse ist.
Richard Wagner über Ästhetik in der Politik
Wenn wir über politische Grundentscheidungen reden (aktuell vor allem: Zur Sozialgesetzgebung und zum Klimaschutz) wird häufig eine Bemerkung Richard Wagners zitiert, nach der er kritisch über die Deutschen gesagt haben soll: »Deutsch sein heißt: eine Sache um ihrer selbst willen zu übertreiben.«
Zinsbeginn des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs
Der Autor hat bereits in NJOZ 2024, 193-194 (beck-online) darauf hingewiesen, dass der in § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO geregelte Zinsanspruch auch dann mit der Antragsstellung, frühstens aber dem verbindlichen Ergehen der Kostengrundentscheidung beginnt, wenn diese nicht verkündet, sondern zugestellt wird.
Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB: Nachlassverzeichnis, Belegvorlage und Wertermittlung in der Praxis
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch. Seine Bezifferung setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte den Bestand und den Wert des Nachlasses kennt. Da er regelmäßig nicht an der Nachlassabwicklung beteiligt ist, besteht zwischen ihm und dem Erben eine strukturelle Informationsasymmetrie. § 2314 BGB soll dieses Ungleichgewicht ausgleichen.
Die Vorschrift gewährt ein abgestuftes System von Informations- und Kontrollrechten. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privates Nachlassverzeichnis, die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses und die Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände verlangen. Bei konkreten Zweifeln an der Sorgfalt der Auskunft kommt eine eidesstattliche Versicherung in Betracht. Ein allgemeiner Anspruch auf Vorlage sämtlicher Kontoauszüge und sonstiger Belege besteht dagegen nicht.
Die neuere Rechtsprechung hat insbesondere die Anforderungen an das notarielle Nachlassverzeichnis und die Reichweite des Zuziehungsrechts präzisiert. Das OLG München hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 – 33 W 1034/24 e klargestellt, dass der Pflichtteilsberechtigte weder an sämtlichen Ermittlungshandlungen des Notars teilnehmen noch die vom Notar ausgewerteten Unterlagen vollständig einsehen darf. Die Entscheidung fügt sich in ein System ein, das dem Pflichtteilsberechtigten wirksame Kontrollmöglichkeiten verschafft, ohne ihm eine uneingeschränkte Einsicht in die gesamte Nachlassakte zu eröffnen.
Das Bereicherungsrecht ist unnötig kompliziert – Erinnerungen an Werner Flume
Wer damit beginnt, Jura zu studieren, wird schon in den ersten Wochen merken: Recht ist entweder selbstverständlich oder unverständlich.
Staatliche Prozessführung und strafprozessuale Eskalation im Streit um die Corona-Maskenverträge
Die juristische Aufarbeitung der Corona-Maskenbeschaffung entwickelt sich zunehmend zu einem Lehrstück über staatliche Prozessführung. Während sich die öffentliche Debatte häufig auf milliardenschwere Zahlungsansprüche gegen den Bund konzentriert, rückt ein aktueller Beschluss des Landgerichts Berlin I eine andere Frage in den Mittelpunkt: Welche Grenzen gelten für staatliches Handeln, wenn Behörden zugleich Prozessgegner und Auslöser strafrechtlicher Ermittlungen gegen einen Kläger sind?
Petra Morsbach: Orion (Roman, Penguin 2026)
Petra Morsbach hat die Lebenswelten von Juristen in ihrem später verfilmten Roman »Justizpalast« anschaulich geschildert. Viele Juristen sind mit Lehrern und Lehrerinnen zusammen und werden sich daher vielleicht auch für die Berufs- und Lebensumstände der Lehrer interessieren.
Servus, Euer Ehren – Fernsehfilm nach Motiven des Romans »Justizpalast« von Petra Morsbach, Drehbuch: C. Otto, Regie: K. Woll
Der Film übernimmt in der Form einer Krimikomödie Hauptfiguren (nicht aber die Handlungsstränge) des Romans, der eine junge Richterin bei Antritt ihres Amtes in einem grundlegenden Konflikt zwischen ihrem Gerechtigkeitssinn und den Anforderungen des Berufes zeigt.1
- 1. Über das beeindruckende Buch, das dem Film zugrunde liegt, habe ich damals eine kurze Rezension geschrieben: https://www.anwaltsblatt-datenbank.de/bsab/document/jzs-AnwBlOnline20181....
Machiavelli, Schopenhauer und Sloterdijk
Im nächsten Jahr werden wir den 500. Todestag von Niccolò Machiavelli (1449–1527) erleben, der sich als erster Denker liberale Gedanken über den Zusammenhang von Macht und Moral gemacht hat. Auch heute noch ist dieser Streit in jeder Hinsicht aktuell. Machiavelli plädiert dafür, dass derjenige, der die Macht in seiner Hand hat, sich in erster Linie Gedanken darüber machen muss, sie zu erhalten und dieses Motiv auch gegen moralische Argumente zu verteidigen.
Empfehlungen
Dienst- und Hilfeleistungsverpflichtungen zur Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes
Die Abhandlung behandelt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Heranziehung von Personen zum Dienst im Bevölkerungsschutz. Dabei werden zunächst ausführlich die Befugnisregelungen zu Dienst- und Hilfeleistungsverpflichtungen in den Bereichen des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes herausgearbeitet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erörtert. Nach der Darstellung von kostenrechtlichen Aspekten der Pflichtverhältnisse werden verfassungsrechtliche Probleme der Heranziehung von Bürgern zum Dienst im Bevölkerungsschutz thematisiert. Abschließend werden die Frage der Durchsetzbarkeit der Dienst- und Hilfeleistungsverpflichtung hinterfragt und im Anschluss an eine Darstellung der Gesamtergebnisse auch Vorschläge zur Rechtsfortbildung entwickelt.
Art. 63 I, II 2 GG: Kanzlervorschlag und -ernennung unter Präsidialbedingungen
Gemäß Art. 63 I GG wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und sodann gem. Art. 63 II 2 GG auch von diesem ernannt. Hierbei könnte die Frage aufkommen, ob der Bundespräsident seinen Vorschlag oder seine Ernennung mit einer Bedingung für den Kanzler verknüpfen kann oder aber diesen bedingungslos vorzuschlagen und zu ernennen hat.
Die Teilabhilfe – das exotische Wesen
Dieser Beitrag soll das Rechtsinstitut der Teilabhilfe im allgemeinen Verwaltungs- und öffentlichen Baurecht, jedoch außerhalb des Kommunalabgabenrechts, näher beleuchten, die unterschiedlichen Meinungen hierzu zusammenfassen, wiedergeben sowie einen weiteren denkbaren Lösungsansatz aufzeigen. Daneben soll auch thematisiert werden, wie es zu Teilabhilfesituationen im öffentlichen Baurecht kommen kann und wie diese ggf. aus behördlicher Sicht vermieden werden können. Außerdem soll sich der Frage angenähert werden, wie die Teilabhilfe hinsichtlich deren Rechtsnatur eingeordnet werden kann, sofern hierzu überhaupt eine Aussage möglich ist.
Physikalisch unmöglich, rechtlich möglich gemacht: Wie uns vor Gericht ein defekter Wasserzähler 200.000 Euro kostete
Unsere Geschichte beginnt mit einer Wasserrechnung, die exorbitant höher war, als all die Jahre vorher. Wir ließen das gutachterlich überprüfen. Resultat: physikalisch unmöglich, weil die Wasserleitungen des Hauses gar nicht so viel Wasser transportieren können. Ursache: ein defekter Wasserzähler. Wir zogen also vor Gericht – und es folgte der eigentliche Schock.
Ungültig wählen – Eine wahre Wahlalternative für Deutschland
Lange wählte der durchschnittliche Bürger aus den Optionen, die ihm von oben herab, quasi von Staats wegen, dargeboten wurden. Seit den 2010er Jahren haben sich das Wahlverhalten sowie die politische Landschaft und das politische Klima merklich geändert. Zwischen 40 bis zu 85 % der Deutschen sollen mit der Demoktratie im Land unzufrieden sein. Hier soll eine Wahlmöglichkeit mit viel Potenzial zur Veränderung der Politik vorgestellt werden, die den einfachen Wählern aber selten in den Sinn kommt, weil sie natürlich nicht auf dem Wahlzettel steht: ungültig wählen.
Wie grenzt man Schaden, Aufwendung und Selbstschädigung ab?
Der weit verbreitete Merkspruch zur Abgrenzung von Schäden, Aufwendungen iSd. § 284 BGB (und Selbstschädigungen) bringt für diese Frage nur wenig Licht ins Dunkle. Ein Schaden wird allgemein als „Unfreiwillige Einbuße an Gütern“1 und eine Aufwendung als „Freiwillige[s] Opfer“2 bezeichnet. Diese Abgrenzung kann jedoch Probleme bereiten, insbesondere, wenn man eine Selbstschädigung (v. a. die Herausforderungsfälle) als Schaden versteht, der aber durch den eigenen Willen des Geschädigten entstanden ist – auch wenn er vom Schädiger veranlasst wurde.3 Auf den ersten Blick erscheint das als ein Widerspruch: Es handelt sich bei einer Selbstschädigung um einen Schaden, der bekanntlich unfreiwillig eintritt, aber dennoch auf einem freien Willen des Geschädigten basiert?
Probearbeit: Wann sie zur „Falle“ werden kann und wie man sich schützt
Im Bewerbungsprozess ist ein gegenseitiges näheres Kennenlernen von potentiellem Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft hilfreich für beide Seiten. Das Bewerbungsgespräch allein zeigt meist nicht die wahren Qualitäten des Bewerbers und dessen Passgenauigkeit. Im Rahmen einer unverbindlichen und unentgeltlichen „Probearbeit“ kann der Bewerber seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen durch konkrete praxisbezogene Fragen und Antworten präsentieren und bekommt gleichzeitig einen Einblick in die Arbeit und den Arbeitsplatz in dem Unternehmen. Allerdings müssen wichtige Punkte beachtet werden, damit sich die „Probearbeit“ weder für den potentiellen Arbeitgeber noch für den potentiellen Arbeitnehmer nachteilig auswirkt und zu einem finanziellen Schaden führt.
Interessante Entscheidungen
|
Versicherung des imaginären Gewinns gegen Kriegsgefahr
|
|
Blankettstrafgesetz
|
|
Schuldnerverzug bei Bereicherungsanspruch
|
|
Herausgabe einer Lebensversicherungspolice
|
|
Zucker I
|
|
Rechtliche Einordnung der OHG und Stellung der Gesellschafter
|
|
Fragestunde
|
|
Fixgeschäft
|
|
Mandatsverlust
|
|
Kosten eines vom Nebenintervenienten eingelegten unbegründeten Rechtsmittels
|
|
Wyhl
|
|
Satellitenrundfunk
|
|
Katzenkönig
|
|
Transportgefahr bei Versendung von Geldbeträgen
|
|
Pensionsanspruch des Volksschullehrers
|
|
Anzeigepflicht des Mieters
|
|
Bösliche Handlungsweise
|
|
Tennessee-Wechsel
|
|
Innerdeutsche Todesschüsse
|
|
Dem Kaufmanne auf seine Schuld erteilte unwiderruflich Anweisung
|
|
Rechtsmittel gegen die eine proßbehindernde Einrede
|
|
Präsumtiver Erfüllungsort
|
|
Schlüter / Hauptzollamt Lörrach
|
|
Verwendung eines fremden Wortzeichens
|
|
Vollstreckung von Vermögensstrafe
|
|
Klageänderung
|
|
Privilegierter Ehrenschutz
|
|
Vorrecht der Kinder des Gemeinschuldners
|
|
Feldmühle
|
|
Verweisung an das zuständige Gericht
|
