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Empfehlung

Interessante Zeiten – Reportagen aus der Innenwelt des Rechts

Diese eindrucksvollen und anschaulichen Reportagen bieten vielfältige Einblicke in die Innenwelt des Rechts im Allgemeinen und die anwaltliche Arbeit im Besonderen. Die Aufzeichnung meiner beruflichen Stationen und Lebenserinnerungen illustriert, wie sehr sich das Berufsbild des Anwalts in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat. Dieses Buch kann auch als E-Book runtergeladen werden.

Neues

Zum Verhältnis von Baulast zu Abweichungen / Ausnahmen / Befreiungen

Da ich im Freistaat Bayern studiert hatte, war mir das Rechtsinstitut der Baulast in den §§ 71 und 72 LBO bis Anfang 2017 komplett unbekannt. In Bayern gibt es keine Baulasten. Daher muss entweder privatrechtlich vorgegangen werden, z. B. durch Grunddienstbarkeit, etc., oder aber durch Aussprache von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (vgl. z. B. Art. 63 BayBO) in der Baugenehmigung. Bis heute noch habe ich in der baurechtlichen Praxis mit Baulasten zugegebenermaßen immer wieder so meine Schwierigkeiten.

Präambel des Grundgesetzes

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

„Remigration” – Über die Strafbarkeit von Plänen zur ethnischen Säuberung

Correctiv hat aufgedeckt, dass im November 2023 ein Geheimtreffen von AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern in einem Hotel bei Potsdam stattfand, bei dem unter dem Stichwort „Remigration” die Vertreibung von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland geplant wurde. Konkret heißt das, dass eine Art Wannseekonferenz im 21. Jahrhundert stattgefunden hat, bei der die ethnische Säuberung von fast 25 Millionen Menschen, also knapp 30 % der Bevölkerung in Deutschland, besprochen wurde. Indirekt wären noch mehr Menschen betroffen. Als dies bekannt wurde, gab es hinreichend Empörung und Proteste. Und die Folgen? Bislang keine. Denn die Frage, inwiefern sich die Teilnehmer auch strafbar gemacht haben könnten, wurde noch nicht diskutiert.

Die Teilabhilfe – das exotische Wesen

Dieser Beitrag soll das Rechtsinstitut der Teilabhilfe im allgemeinen Verwaltungs- und öffentlichen Baurecht, jedoch außerhalb des Kommunalabgabenrechts, näher beleuchten, die unterschiedlichen Meinungen hierzu zusammenfassen, wiedergeben sowie einen weiteren denkbaren Lösungsansatz aufzeigen. Daneben soll auch thematisiert werden, wie es zu Teilabhilfesituationen im öffentlichen Baurecht kommen kann und wie diese ggf. aus behördlicher Sicht vermieden werden können. Außerdem soll sich der Frage angenähert werden, wie die Teilabhilfe hinsichtlich deren Rechtsnatur eingeordnet werden kann, sofern hierzu überhaupt eine Aussage möglich ist.

Kiesabbau und Photovoltaik – ein Brückenschlag zum mitgezogenen Gewerbebetrieb

Der Gesetzgeber forciert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch aus Sicht des öffentlichen Baurechts sind diese Tendenzen deutlich erkennbar.

Rechtliche Grundlagen, Institutionen und Instrumente der Bewirtschaftung von Lebensmitteln in und nach den beiden Weltkriegen

Vergleicht man die Reichsgesetzblätter der beiden Weltkriege und danach, erscheint das Arbeiten des Gesetzgebers während des ersten Weltkriegs und der Nachkriegszeit eher konstant, wohingegen dessen Mühlen 1945 wohl abrupt stillstanden. Hinsichtlich der Bewirtschaftung von Lebensmitteln ergeben sich daraus mehrere Fragen: War die Bevölkerungsversorgung im ersten Weltkrieg eher gewährleistet als im Zweiten? Was geschah in den Nachkriegszeiten? Obwohl Not und Mangel stets an der Tagesordnung standen, erscheinen diese aufgrund konstanter gesetzgeberischer Arbeiten nach dem zweiten Weltkrieg verhältnismäßig größer als im Ersten. Ergeben sich Änderungen im Hinblick auf den Umgang mit dem ständigen Mangel an Lebensmitteln? Außerdem stellt sich die Frage, wer in der Materie tätig werden durfte und inwiefern die Rechtsmaterie bis dahin Eingang in die Rechtspraxis gefunden hatte.

Interessante Entscheidungen

Bestimmung der Verjährungsfristen eines Frachtzuschlags
Finden die Bekanntmachungen vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 543), 4. November 1915 (RGBl. S. 732) und 28. Oktober 1916 (RGBl. S. 1198) über die...
Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes
Beihilfe zum Betrug kann schon begehen, wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel (hier: ein inhaltlich falsches Wertgutachten) willentlich an die Hand gibt...
Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft
Amtlicher Leitsatz 1. Zur Amtshilfe für eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Verfahrenskosten in einem nach Beschränkung der Verhandlung ergangenen Urteil
Darf in einem nach Beschränkung der Verhandlung auf den Grund des Anspruches ergangenen Urteile, welches den Beklagten vorbehaltlich des weiteren Erkenntnisses...
Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages
Kann ein Pachtvertrag wegen persönlicher Zwistigkeiten zwischen Pächter und Verpächter oder zwischen dem Pächter von Pfarrländereien und den an diesen...
Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft
1.Wird bei eingetragenen Genossenschaften die Mitgliedschaft nur durch schriftliche Erklärung erworben? Genossenschaftsgesetz vom 4, Juli 1868 §. 2. 2. Wird...
Edelmannswort
Unter welchen Umständen kann gegenüber dem Einwande der Formnichtigkeit eines formbedürftigen Vertrags der Gegeneinwand der allgemeinen (gegenwärtigen) Arglist...
Auslieferung
Art. 102 GG bedeutet nicht, daß der deutschen Staatsgewalt untersagt ist, zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe durch einen anderen Staat irgendwie...
Verkehrssicherheit der Zugänge zu dem Laden
Inwiefern hat neben dem Ladeninhaber und Mieter auch der Hauseigentümer für die Verkehrssicherheit der Zugänge zu dem Laden einzustehen?
Kehler Hafen
1. Die Zustimmung der Bundesregierung zu einem Vertrag eines Landes kann die Rechte des Bundestages nach Art. 59 Abs. 2 jedenfalls dann nicht verletzen, wenn...