Blog Liridon Shajkovci

„Remigration” – Über die Strafbarkeit von Plänen zur ethnischen Säuberung

Correctiv hat aufgedeckt, dass im November 2023 ein Geheimtreffen von AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern in einem Hotel bei Potsdam stattfand, bei dem unter dem Stichwort „Remigration” die Vertreibung von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland geplant wurde. Konkret heißt das, dass eine Art Wannseekonferenz im 21. Jahrhundert stattgefunden hat, bei der die ethnische Säuberung von fast 25 Millionen Menschen, also knapp 30 % der Bevölkerung in Deutschland, besprochen wurde. Indirekt wären noch mehr Menschen betroffen. Als dies bekannt wurde, gab es hinreichend Empörung und Proteste. Und die Folgen? Bislang keine. Denn die Frage, inwiefern sich die Teilnehmer auch strafbar gemacht haben könnten, wurde noch nicht diskutiert.

Androhung von rechtlichen Konsequenzen und Wiederholung als Argumente, weil Juris Nachricht nicht weiterverbreiten darf

Dass Juris ein staatliches Unternehmen ist, merkt man auch am Geist einiger Mitarbeiter. Die Juris GmbH darf die Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 7.9.2018 zu Aktenzeichen 3 LIQ 1718 (EP) – Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis für Cholesterinsenker – auf der Juris Webseite aus rechtlichen Gründen nicht weiterverbreiten. Die Gründe wollte man uns nicht schriftlich, sondern nur am Telefon mitteilen. Interessanter war aber das Verhalten der Leiterin für Content-Management der Juris GmbH, Katja Warken, die uns diesbezüglich kontaktierte.

Verbraucherwarnung: Gratis Rückgabe innerhalb von 100 Tagen von fahrrad.de gilt trotz Umgehungsversuche des Fahrradversenders

Der Online-Fahrradversender fahrrad.de wirbt in großen Lettern mit „Gratis Rückgabe innerhalb von 100 Tagen“ in der Kopfzeile. „Und für den Fall, dass etwas doch nicht passen sollte, bieten wir dir 100 Tage Umtauschrecht“, heißt es fernerhin auf der Website. Einschränkende Fußnoten, die auf Kleingedrucktes verweisen, sind nicht vorhanden. Eigentlich ein guter Service – wenn sich fahrrad.de ohne Umgehungsversuche daran halten würde.

„Erfolgreicher Anwalt“

Es gibt eine Phrase, die Juristen zwar selten verwenden, wenn sie über einen Rechtsanwalt sprechen, wohl aber Laien: Die des „erfolgreichen Anwalts“. Warum eigentlich?

Jean-Léon Gérôme: Phryne vor dem Areopag (1861)

Phryne war eine berühmte griechische Hetäre, die im 4. Jahrhundert v. Chr. lebte. Ihr richtiger Name war eigentlich Mnesarete, eingedenk der Tugend. Doch der Name passte weder zu dem Gewerbe, das sie ausübte, noch war es in diesem Milieu üblich, den Realnamen zu verwenden, denn Hetären waren gebildete Gefährtinnen, die im Altertum der Prostitution nachgingen. Eines Tages fand sich diese Frau, die wegen ihres gelblichen Teints zwar übersetzt Kröte genannt wurde, aber durch ihre Schönheit zu Reichtum gelangt ist, in einer Gerichtsverhandlung als Angeklagte vor dem Areopag, der höchsten Blut- und Sakralgerichtsbarkeit Athens, wieder.

Mit Valcu in drei Minuten zur Corporation in Delaware

Valcu ist eine Website, die die Gründung einer Gesellschaft (in Delaware) beschleunigen und vereinfachen möchte, oder in den Worten der Site: „Ready to incorporate? Got 3 minutes?“

Wie zeichnet man Autorennamen in Fußnoten einer rechtswissenschaftlichen Arbeit aus

Wenn es um die Auszeichnung von Autorennamen in Fußnoten oder auch Klammerverweisen geht, sieht man in juristischen Arbeiten zumeist zwei Auszeichnungsarten – kursiv oder KAPITÄLCHEN – und drei Verwendungsarten – gar nicht, angemessen oder zu viel. Das liegt dran, dass häufiger die Hervorhebung eines Verfassers aufgrund von Konventionen oder redaktionellen Vorgaben erfolgt und seltener der eigentliche Sinn der Hervorhebung hinterfragt wird.

"Entdecke unsere Verfassung!"

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zum 64. Geburtstag des Grundgesetzes eine umfassende synoptische Fassung in Form einer Website herausgegeben: DocPatch. Damit soll jeder die Entwicklung des Grundgesetzes seit Inkrafttreten im Jahr 1949 in Graphiken und Texten nachvollziehen können.

Kritik an openJur – Warum Vorstand Benjamin Bremert einem Interview erst zusagte und nach Erhalt der Fragen nichts mehr sagte

Bei der Suche nach Gerichtsentscheidungen stoßen Rechtsinteressierte immer öfter auf openJur. Dies mag kaum verwundern, denn die im Dezember 2008 gegründete „freie juristische Datenbank“ umfasst mittlerweile nach eigenen Bekundungen „mehr als eine viertel Million“ Gerichtsentscheidungen sowie über 80 Gesetzbücher, die zur kostenlosen Nutzung bereitstehen. Über den Hintergrund von openJur ist hingegen weitaus weniger zu finden. Vor einiger Zeit sendete ich deshalb über das Kontaktformular der Website eine Anfrage für ein kurzes Interview. Benjamin Bremert, der erste Vorsitzende des gleichnamigen Trägervereins der Website und Rechtsstudent in Kiel, antwortete keine Stunde später, er stehe für ein Interview gerne zur Verfügung. Nachdem ihm die Fragen zugesandt wurden, stand und entstand, auch nach einem Nachhaken nach einer Woche, leider nichts mehr. Waren die Fragen etwa zu kritisch? Eine kritische Selbstbeantwortung.

Staatsanwalt war Pornodarsteller: Ja, und?

Gestern berichtete Denis Krick (dkr) von Spiegel Online unter dem Titel „YouTube-Video enttarnt Staatsanwalt als früheren Pornostar“ über den New Yorker Staatsanwalt Mark Suben, dessen Vergangenheit als Pornodarsteller in den siebziger Jahren in einem YouTube-Video vom 15. November enthüllt wurde. Der lediglich wiedergebende Artikel möchte – wie die zuvor veröffentlichten englischsprachigen Artikel in anderen Magazinen – zumindest ein leichtes Gefühl des Entsetzens wegen der Verleugnung der Vergangenheit für eine Wiederwahl, vielleicht gar Abscheu wegen der Gegensätzlichkeit von ehemaliger zu aktueller Tätigkeit beim Leser hervorrufen, er erreicht aber mit seiner oberflächlichen, einseitigen und unkritischen Betrachtungsweise genau das Gegenteil: Die Presse enthüllt damit ihre eigene Geilheit.