a) Zur Amtspflicht der Katastrophenschutzbehörde, bei einem drohenden Deichbruch die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen.
b) In den Schutzbereich der Warnung vor Überschwemmungen fallen solche Schäden nicht, die sich nur bei Mißachtung des Inhalts der Warnung vermeiden ließen (hier: Schäden an im Keller befindlichen Gegenständen, wenn vor einem Betreten des Kellers wegen Lebensgefahr hätte gewarnt werden müssen).
§ 823 BGB
BGH, 11.11.2004 - III ZR 200/03
RG, 07.07.1917 - V 66/17
1. Gewähren die Vorschriften der §§ 892, 893 BGB. Schutz auch gegenüber persönlichen Ansprüchen des nicht eingetragenen Berechtigten, insbesondere wegen Verletzung des Eigentums gemäß § 823?
2. Stellt sich eine mit einem Parzellierungsvertrage verbundene Vollmacht zur Übertragung des Besitzes und der Nutzung an die Käufer der Grundstücke als ein Rechtsgeschäft dar, das eine Verfügung über das Recht enthält?
RG, 18.09.1917 - III 122/17
Haftet der Hauseigentümer für die Sicherheit des Zuganges zu den in seinen Baulichkeiten befindlichen Schornsteinen dem Bezirksschornsteinfeger sowohl aus § 823 BGB. als aus Vertrag?
RG, 28.04.1919 - VI 34/19
1. Kann der Anspruch des Verletzten auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. angesehen werden?
2. Unfall eines Jugendlichen im landwirtschaftlichen Betrieb?
3. Unterlassung der Unfallanzeige seitens des Betriebsunternehmers.
RG, 18.10.1920 - VI 172/20
1. Rechtsweg für Klagen der Zentraleinkaufsgesellschaft auf Schadensersatz und Herausgabe des gezogenen Gewinns gegen Personen, die verbotswidrig unter Umgehung des Monopols der Klägerin Waren aus dem Ausland eingeführt haben.
2. Zum Begriff der sog. unechten Geschäftsführung nach § 687 Abs. 2 BGB.
3. Sind die BRV. über die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren vom 18. März 1916 und die Ausführungsbestimmungen vom 22. März 1916 (RGBl. S. 175, 179) als Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. zugunsten der wirtschaftlichen Tätigkeit der Zentraleinkaufsgesellschaft anzusehen?
BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73
1. Zur Wahrnehmung des Persönlichkeitsschutzes eines Verstorbenen gegen grobe Entstellungen seines Lebensbildes kann seinen Angehörigen auch ein Widerrufsanspruch gegen den Verletzer zustehen (Ergänzung zu BGHZ 50, 133 (Mephisto)).
2. Dagegen können sie wegen solcher Eingriffe in das Ansehen des Verstorbenen vom Verletzer eine Geldentschädigung nicht fordern.
BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66
Zur Frage des Persönlichkeitsschutzes Verstorbener gegen eine Verfälschung ihres Lebensbildes in einem zeitkritischen Roman.
BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
1. Zur Arzthaftung für die Schädigung von Mutter und Kind bei der Geburt aus einer Beckenlage auf risikoreichem vaginalen Wege.
2. Zur Aufklärungspflicht des geburtsleitenden Arztes zwecks erforderlicher Einwilligung der Mutter in die Entscheidung gegen die weniger riskante Kaiserschnitt-Entbindung.
3. Zur Rechtswidrigkeit und Fahrlässigkeit bei Abweichung vom verabredeten Behandlungsplan ohne Einwilligung der Mutter.
BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren verletzt, haftet dem später mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz.
Zur Frage, ob das als Leibesfrucht verletzte Kind den Ursachenzusammenhang zwischen seinem Gesundheitsschaden und der Verletzung seiner Mutter nach § 286 oder nach § 287 ZPO zu beweisen hat.