Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Kabinett beschließt Strafrechtsverschärfung: Härtere Strafen für Angriffe auf Polizei, Ärzte und Zugbegleiter
Wer Polizisten, Rettungskräfte, Ärzte oder Zugbegleiter angreift, soll härter bestraft werden. Das Kabinett hat ein Strafrechtspaket beschlossen, das auch den besseren Schutz von Amts- und Mandatsträgern auf kommunaler Ebene bewirken soll.
LG Köln bejaht Herausgabeanspruch: Gutgläubiger Erwerb trotz gefälschter Papiere
Gestohlene Kennzeichen, gefälschte Papiere: Trotzdem kann ein gutgläubiger Erwerb eines geklauten Autos möglich sein, so das LG Köln. Ein Klassiker aus dem Sachenrecht.
VG Mainz sieht artgerechtes Abwehrverhalten: Dackel beißt Frau in die Lippe – und gilt nicht als gefährlich
Ein Dackel biss einer Frau bei einem Familientreffen ins Gesicht, sie musste operiert werden. Die Behörde durfte den Hund aber nicht ohne Weiteres als gefährlich einstufen, so das VG Mainz. Entscheidend sei auch, was vor dem Biss passierte.
Supreme Court erlaubt umstrittene Praxis: Trump darf vorerst wieder in Drittstaaten abschieben
Ein Bezirksrichter hatte der US-Regierung untersagt, Menschen ohne weiteres in Drittländer abzuschieben. Das oberste US-Gericht hat die Entscheidung nun außer Kraft gesetzt. Ein endgültiges Urteil soll im Dezember fallen.
"Super-Bowl" ist ein Sportereignis, keine Süßware
Legal AI wird jetzt messbar
Die Diskussion über künstliche Intelligenz im Recht bewegt sich zwischen großen Versprechen und grundsätzlichem Misstrauen. Für den Kanzleialltag zählt vor allem, bei welchen Aufgaben ein System unterstützt, wo seine Grenzen liegen und wie sich seine Leistung verbessern lässt.
Die Skepsis ist nachvollziehbar. Im Juni 2026 strich der Oregon Supreme Court Eingaben mit KI-generierten, erfundenen Fundstellen und beendete das Verfahren. Das zeigt die Bedeutung von Quellenkontrolle. Was sorgfältig entwickelte und geprüfte Systeme leisten können, muss jedoch gesondert untersucht werden.
Vom Eindruck zur überprüfbaren Leistung
Bei einer Vorführung erscheint auf eine Frage schnell eine überzeugende Antwort. Ob das System auch anders gelagerte Fragen zuverlässig bearbeitet, lässt sich so kaum beurteilen. Dafür braucht es Prüfungen mit festgelegten Aufgaben, Referenzlösungen und Bewertungskriterien. Solche Vergleichstests heißen Benchmarks.
Ihr Wert geht über eine Rangliste hinaus. Übersieht ein System regelmäßig eine Ausnahme, lässt sich gezielt daran arbeiten. Findet es die richtige Entscheidung, zieht aber den falschen Schluss, liegt ein anderes Problem vor als bei einer erfolglosen Suche. Wiederholte Tests zeigen, ob eine Änderung hilft.
Auch große Anbieter verfolgen diesen Weg. Harvey hat mit seinem Legal Agent Benchmark einen Test für umfangreichere juristische Arbeitsabläufe vorgestellt und berichtet über Verbesserungen durch gezieltes Nachtraining. Evaluation wird damit zu einem Werkzeug der Entwicklung: Sie hilft, Fehler einzugrenzen und Fortschritte zu prüfen. Das ist auch die Motivation für unseren eigenen Vergleich.
Recherche und juristisches Denken gehören zusammen
Rechtsrecherche verlangt zwei Fähigkeiten: einschlägige Quellen finden und auswerten sowie den Sachverhalt rechtlich einordnen und die Lösung begründen. Wer gut sucht, muss noch nicht gut subsumieren. Wer überzeugend argumentiert, kann eine entscheidende Quelle übersehen.
Der von uns entwickelte LegalGenius Score, kurz LG-Score, verbindet deshalb zwei Prüfungen. Zehn Arbeitsrechtsfälle untersuchen die Bearbeitung mit Recherche. Hinzu kommen 15 klausurartige Aufgaben aus BenGER, einem Benchmark für deutsches Recht aus dem Umfeld der TU München. Diese werden ohne zusätzliche Recherche bearbeitet. Beide Teile zählen gleich viel zum Gesamtergebnis.
KI-gestützte Bewerter beurteilen die Antworten anhand von Referenzlösungen; auch ihre Urteile sind überprüfungsbedürftig. Im Arbeitsrechtsteil zählt die juristische Korrektheit, im BenGER-Teil zusätzlich etwa die Problemerkennung und Argumentation. Der LG-Score führt diese Prüfungen zusammen.
Was ein Vergleich zeigen kann
Die Ergebnisse zeigen unterschiedliche Stärken. Mit geeigneter Rechercheunterstützung kommt ein günstiges Modell bei den geprüften Arbeitsrechtsfragen nahe an teurere Modelle heran. Bei der selbstständigen Lösung komplexer Sachverhalte bleiben größere Unterschiede. Dieses Leistungsprofil hilft bei der Auswahl eines Werkzeugs.
In den Vergleich haben wir auch Libra aufgenommen, ein kommerzielles Angebot für juristische Arbeit. Damit prüfen wir, ob sich derselbe Maßstab auch auf fertige Produkte anwenden lässt. Libra bearbeitet die Aufgaben mit seinem eigenen System, während die anderen getesteten Modelle für den Rechercheteil den LegalGenius-Agenten nutzen. Libra erreicht dabei einen LG-Score von 76,3 von 100 Punkten.
Ein Punktwert ist keine Erfolgsquote für beliebige Mandatsfragen. Die Benchmark-Seite veröffentlicht Teilwerte, Testbedingungen und Ergebnisdaten. Leser können sie damit selbst einordnen; einen vollständigen Einblick in die Technik externer Anbieter erhalten wir dabei nicht.
Warum auch günstige Modelle nützlich sein können
Hinter LegalGenius steht die Idee, Quellenarbeit und Auswertung in einem mehrstufigen Ablauf zu verbinden. Ein KI-Agent ist dabei ein System, das mehrere Arbeitsschritte selbstständig ausführt. Er zerlegt eine Frage, durchsucht deutsche Gesetze, Rechtsprechung und offen lizenzierte Fachliteratur, bewertet Treffer und recherchiert bei Bedarf erneut. Aus diesem Material entsteht eine Antwort mit überprüfbaren Fundstellen.
Das Sprachmodell muss nicht jede Entscheidung aus seinem erlernten Wissen kennen. Auch Quellenbestand und Arbeitsablauf tragen zum Ergebnis bei. Evaluation hilft, dieses Zusammenspiel weiterzuentwickeln. Sie macht das System nicht fehlerfrei, aber seine Stärken und Schwächen erkennbarer und seine Entwicklung besser steuerbar.
Für die Praxis zählt auch der Aufwand. Einige offen verfügbare KI-Modelle, etwa das getestete GLM Flash, ermöglichen eine sehr kostengünstige Verarbeitung. Offenheit allein garantiert allerdings weder niedrige Kosten noch hohe Qualität. Die veröffentlichten Ergebnisse helfen, Leistung und Wirtschaftlichkeit selbst zu vergleichen. Entscheidend sind die eigenen Aufgaben und die gesamten Nutzungskosten.
Ein Maßstab mit Grenzen
25 Aufgaben bilden die juristische Praxis nicht vollständig ab. Auch die Auswahl der Fälle, die verfügbaren Quellen und die Bewertung beeinflussen das Ergebnis. Kleine Rangunterschiede verdienen deshalb Zurückhaltung. Größere Fallbestände, wiederholte Tests und menschliche Kontrollen müssen den Vergleich weiter absichern.
Für Kanzleien bleibt die Prüfung an eigenen Aufgaben sinnvoll. Neben fachlicher Qualität zählen Datenschutz, Aktualität, nachvollziehbare Fundstellen und die Einbindung in den Arbeitsalltag. Benchmarks geben dieser Entscheidung eine zusätzliche Grundlage.
Legal AI wird damit schrittweise überprüfbar und gezielt verbesserbar. Das schafft die Grundlage für begründetes Vertrauen und einen bewussten Einsatz. Die anwaltliche Prüfung des konkreten Ergebnisses bleibt erforderlich.
Autor: Dr. Sten Rüdiger entwickelt LegalGenius.de. Seine Schwerpunkte sind das Training und die Evaluation von Sprachmodellen sowie KI-Agenten für juristische Recherche. Der vorgestellte LG-Score stammt aus seiner eigenen Entwicklungs- und Evaluationsarbeit.
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Für Kostenerstattung muss ein Arzt ran
Berufungsgericht in Ungarn reduziert Haftstrafe: Maja T. zu sieben Jahren Haft verurteilt
Das Berufungsgericht in Ungarn hat die Haftstrafe gegen die non-binäre Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Ihre Auslieferung nach Ungarn hatte das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Die Rücküberstellung ist eingeleitet.
KI: Quantität als Systemsprenger
„Die es trifft, erleiden enorme Schäden“
Finanzministerium verweigert Karlsruhe Personalmittel
Die Jura-Termine der 41. Kalenderwoche
Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittländer
Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre
Einmal gebissen, schon gefährlich?
Nach Anzeige gegen Dobrindt wegen Antisemitismusäußerung: Berliner Linke geht auch gegen Ministerin Reiche vor
Die Berliner Linke um Spitzenkandidatin Elif Eralp sieht sich Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. Nach der Anzeige gegen den Bundesinnenminister unternimmt die Partei nun auch rechtliche Schritte gegen zwei weitere CDU-Politikerinnen.
Klimaaktivist muss sich von der Polizei erfassen lassen
Von der Idee zum Prototyp: Legal Hackathon Cologne 2026 zeichnet die besten Innovationen für den Rechtsmarkt aus
Drei Tage, unzählige Ideen und ein gemeinsames Ziel: die Zukunft des Rechtsmarkts aktiv mitzugestalten. Rund 70 Teilnehmende aus Recht, Technologie und der Start-up-Szene kamen beim Legal Hackathon Cologne 2026 zusammen. Im Hauptwettbewerb entwickelten acht interdisziplinäre Teams innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen des Rechtsmarkts. Ergänzt wurde das Format erstmals durch einen Start-up Track, in dem vier ausgewählte Legal-Tech-Startups ihre bestehenden Produkte weiterentwickeln konnten.
In weniger als 48 Stunden erarbeiteten die Teams mit Unterstützung erfahrener Mentor:innen praxistaugliche Konzepte und Prototypen. Im Fokus der Entwicklung standen dabei insbesondere die Potenziale künstlicher Intelligenz und digitaler Technologien für effizientere juristische Prozesse, die Umsetzung regulatorischer Anforderungen und einen niedrigschwelligen Zugang zu rechtlichen Informationen.
Im Hauptwettbewerb sicherte sich SIMA den ersten Platz. Die modulare Lösung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Produktetiketten und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln. Dafür kombiniert SIMA Entscheidungsbäume, KI-gestützte Prüfungen und einen Wissensgraphen mit einem abschließenden anwaltlichen Check.
Der zweite Platz ging an PREFNEX. Das KI-gestützte Tool unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in der EU dabei, Präferenzzölle im Export zu nutzen. Platz drei belegte UJI. Die Lösung übersetzt komplexe Behördenbriefe und Formulare in einfache Sprache und erleichtert Betroffenen damit den Zugang zu Verwaltungsverfahren.
Die Gewinnerteams des Hauptwettbewerbs durften sich über Sachpreise im Gesamtwert von 4.000 Euro freuen.
Erstmalig mit Start-up Track
Mit dem Start-up Track wurde der Legal Hackathon Cologne 2026 erstmals um einen eigenen Wettbewerb für Legal-Tech-Start-ups erweitert. Die vier ausgewählten Teams nutzten das Wochenende, um ihre Produkte gemeinsam mit Mentor:innen und Expert:innen weiterzuentwickeln, neue Ideen zu testen und wertvolle Impulse für die weitere Marktentwicklung zu erhalten.
Den Start-up Track gewann COBACK. Der „Compliance Autopilot“ ermittelt mithilfe eines digitalen Unternehmenszwillings und spezialisierter KI-Agenten relevante gesetzliche Anforderungen, bewertet Compliance-Lücken und übersetzt diese in nachvollziehbare Aufgaben. Den zweiten Platz belegte SUMM AI mit einer Lösung, die Rechtswissen unmittelbar in Verwaltungsprozessen verfügbar macht. Platz drei ging an REGULIGHT, eine AI-Governance-Plattform, die Unternehmen bei der Risikobewertung und Dokumentation nach dem EU AI Act unterstützt. Das Gewinnerteam erhält zehn Beratungsstunden von RSM Ebner Stolz sowie Libra by Wolters Kluwer-Lizenzen inklusive Wolters Kluwer Premium-Modul für ein Jahr.
„Der Legal Hackathon zeigt, wie schnell aus einer Idee eine konkrete Lösung entstehen kann, wenn Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen gemeinsam an einem Problem arbeiten, frühzeitig Kundenbedarfe ermitteln, testen und ihre Ansätze konsequent an praktischen Anforderungen ausrichten. Auch bei Wolters Kluwer entwickeln wir Produkte in interdisziplinären Teams, in denen Fachwissen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenkommt. Die ausgezeichneten Teams haben eindrucksvoll gezeigt, wie sich Praxisnähe, Nutzerorientierung und Umsetzbarkeit mit innovativen Technologien verbinden lassen. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner“, sagt Stephanie Walter, Vice President & Geschäftsführerin von Wolters Kluwer Deutschland.
Gemeinsam für die Zukunft des Rechtsmarkts
Der Legal Hackathon Cologne 2026 wurde gemeinsam von Wolters Kluwer und RSM Ebner Stolz organisiert. Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Gateway Factory sowie dem Legal Tech Lab Cologne. Als Sponsoren engagierten sich Loschelder und Libra by Wolters Kluwer.
Austragungsort war in diesem Jahr das WKEINS in Hürth, der Hauptsitz von Wolters Kluwer Deutschland. Begleitet wurde der Hackathon von Mentoring-Sessions, Pitch-Trainings, Fachvorträgen und Networking-Angeboten.
Die eingereichten Lösungen wurden von einer hochkarätigen Jury bewertet. Zu ihr zählten Tilman Dach (OLG Celle), Max Bergmann (High-Tech Gründerfonds), Stephanie Walter (Wolters Kluwer Deutschland) sowie Philipp M. Kühn (RSM Ebner Stolz). Gemeinsam brachten die Jurymitglieder Perspektiven aus Justiz, Recht, Venture Capital und Legal Tech in die Bewertung der Projekte ein.
Die Veranstaltung stand erneut unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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OVG korrigiert VG Düsseldorf, lässt aber Revision zu: Mitführverbot für Messer und gefährliche Gegenstände rechtmäßig
Lässt sich ein individuelles Mitführverbot für Messer auf das Landespolizeirecht stützen? Oder steht dem die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Waffenrecht entgegen? Damit musste sich das OVG in Münster befassen.

