Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
OLG Frankfurt am Main: Bewertungsplattform muss Unternehmen Beweise für Kundenbeziehung zugänglich machen
Was müssen Portalbetreiber tun, wenn betroffene Unternehmen eine negative Bewertung entfernen lassen wollen? Damit musste sich das OLG Frankfurt befassen.
Berliner Verfassungsschutz und AfD: Berliner Senat will keine Auskunft über AfD-Beobachtung geben
Berlins Grüne wollen wissen, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, was bisher unbekannt ist. Eigentlich darf die Behörde seit September auch über Verdachtsfälle informieren. Kurz vor der Wahl sieht die Innenverwaltung aber Grenzen.
Wolters Kluwer startet Libra Academy europaweit
Wolters Kluwer Legal & Regulatory gibt heute den Start der Libra Academy bekannt, einer neuen Lern- und Enablement-Plattform rund um den Legal AI Workspace Libra by Wolters Kluwer. Die Libra Academy wurde entwickelt, um Juristinnen und Juristen dabei zu unterstützen, Künstliche Intelligenz sicher und erfolgreich in ihren beruflichen Alltag zu integrieren.
Rechtsabteilungen und Kanzleien haben die reine Erprobungsphase von KI hinter sich gelassen und möchten messbare Produktivitätsgewinne erzielen. Das bringt eine neue Herausforderung mit sich: Schritt halten mit einer KI-Landschaft, die sich schneller entwickelt als klassische Schulungsangebote. Kontinuierlich entstehen neue Funktionen, Modelle und Anwendungsfälle. Für die vielbeschäftigten Jurist:innen ist es daher oft schwierig, auf dem neuesten Stand zu bleiben und gleichzeitig ihren täglichen Aufgaben nachzukommen.
Die Libra Academy wurde ins Leben gerufen, um diese Lücke zu schließen. Direkt in die Libra-Nutzererfahrung integriert, bietet sie kontinuierliche Lernangebote, die parallel zum Workspace weiterentwickelt werden. So unterstützt sie Jurist:innen dabei, praxisnahe Kompetenzen aufzubauen, neue Funktionen schneller produktiv einzusetzen und den größtmöglichen Nutzen aus ihrer Investition in Legal AI zu ziehen. Von Jurist:innen für Jurist:innen entwickelt, kombiniert die Academy Selbstlernangebote, Live-Webinare, praxisnahe Anwendungsfälle in der jeweiligen Landessprache sowie eine Community von Rechtsexpert:innen aus ganz Europa. Dadurch entsteht eine kollaborative Lernumgebung, in der Nutzer:innen sowohl von Libra-Expertinnen und -Experten als auch von den Erfahrungen ihrer Kolleginnen und Kollegen profitieren können.
„Der Rechtsmarkt hat die Frage, ob KI Mehrwert schaffen kann, längst beantwortet. Heute geht es darum, wie Organisationen ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen können, KI effektiv im Arbeitsalltag einzusetzen“, sagt Dr. Yannek Wloch, Director Legal Engineering bei Libra by Wolters Kluwer. „Die Libra Academy wurde entwickelt, um genau diese Lücke zu schließen. Sie bietet praxisnahe Orientierung, bewährte Anwendungsfälle und eine Lern-Community, die Kundinnen und Kunden dabei hilft, schneller zu guten Ergebnissen zu kommen.“
„Das starke Engagement, das wir mit einer ersten Version der Libra Academy in Deutschland erlebt haben, zeigt, wie groß das Interesse von Jurist:innen ist, praktische KI-Kompetenzen aufzubauen und sich mit anderen Anwender:innen auszutauschen“, sagt Anja Koch, Partnership Manager bei Libra by Wolters Kluwer. „Wir freuen uns, die neue Academy nun Libra-Nutzer:innen in ganz Europa zur Verfügung zu stellen und sie dabei zu unterstützen, noch mehr Nutzen aus Legal AI zu ziehen.“
Die Academy orientiert sich konsequent an der realen Arbeitsweise von Jurist:innen . Durch die Kombination aus praxisnahen Anwendungsfällen, workflowbasierten Lernangeboten und fachlicher Begleitung unterstützt sie Libra-Nutzer:innen dabei, den Schritt von KI-Experimenten zur produktiven Nutzung von Libra zu gehen. Im Mittelpunkt stehen typische juristische Aufgaben wie Recherche, Dokumentenerstellung und Vertragsprüfung, sodass sich das Gelernte schnell in konkrete Ergebnisse im Arbeitsalltag umsetzen lässt.
Die Libra Academy ist in jeder Lizenz von Libra by Wolters Kluwer enthalten und unterstreicht das umfassende Engagement von Wolters Kluwer, Jurist:innen bei der verantwortungsbewussten und effektiven Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu unterstützen.
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EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte: Wann die Nichtvorlage an den EuGH zur Staatshaftung führt
Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.
Kameradin beim Sex im Maschinenraum gefilmt
Brutaler Überfall in Garbsen: Wann wird aus brutaler Körperverletzung versuchter Totschlag?
Das Opfer wurde blutend zurückgelassen und wies schwere Verletzungen auf. Doch das Landgericht Hannover verneinte einen bedingten Tötungsvorsatz, weil Unklarheit über Tathandlungen bestand. Damit hat es sich zu einfach gemacht, entschied nun der BGH.
Wish.com haftet für Fake-Produkte
Wann der Staat für judikatives Unrecht haftet
Kinder ihrer Zeit
Migrationspolitik im IKEA-Look: EuGH zieht Grenzen bei rechtsradikaler IKEA-Parodie
Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.
EU droht Serbien mit Konsequenzen für Beitritt
Drei Wahlgänge, kein Ministerpräsident – Was passiert dann?
BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO: Wann endet das Zeugnisverweigerungsrecht?
Das Zeugnisverweigerungsrecht hat im Strafverfahren eine extrem hohe Bedeutung. Wann dieses im Falle einer Verfahrenseinstellung endet und welche Folgen das für die Beweisaufnahme hat, musste nun der BGH zu klären.
Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten finanzieren
AG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Fahrgeschäften: Arme hoch – aber auf eigenes Risiko
Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.
BGH zum Jugendstrafverfahren: Mama hat das letzte Wort
Ein 14-Jähriger wurde zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch das LG übersah ein Recht seiner anwesenden Mutter: Auch ihr stand das letzte Wort zu. Warum der BGH deswegen den Strafausspruch, nicht aber den Schuldspruch aufhob.
Bewertungsportal muss Erkenntnisse aus Überprüfung offenlegen
AIDA darf an Storno nicht verdienen
Debatte über AfD-Verbotsverfahren: Wüst fordert Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots
Hendrik Wüst will Bund und Länder gemeinsam prüfen lassen, welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus der Entwicklung der AfD folgen. Ein Parteiverbotsverfahren soll dabei eine mögliche Option sein.

