Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?: Landgericht lässt Anklage gegen Ex-Minister Andreas Scheuer zu
Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.
Brasilianische Anwälte wegen Manipulation von KI System eines Gerichts zu Geldstrafe verurteilt
Ein Arbeitsgericht in Brasilien hat zwei Anwälte zu einer Geldstrafe von rund 84.000 brasilianischen Real (ca. 14.000 EUR) verurteilt, nachdem sie versucht hatten, ein KI System eines Gerichts innerhalb eines Gerichtsverfahrens zu beeinflussen. Nach Angaben des Gerichts wurden Eingaben so formuliert, dass die KI die Position ihrer Mandanten bevorzugt darstellen sollte.
Das betroffene Gericht nutzt KI zur Unterstützung bei der Analyse von Dokumenten, Zusammenfassungen und weiteren Verfahrensschritten. Die Anwälte sollen dabei Anweisungen in eingereichte Texte eingebettet haben, die das Verhalten des Systems gezielt steuern sollten. Solche Angriffe werden als „Prompt Injection“ bezeichnet. Dabei werden versteckte oder scheinbar legitime Anweisungen in Inhalte eingebaut, um die Ausgabe eines KI Sprachmodells zu manipulieren. Dies kann z.B. mit der Verwendung von weisser Schrift auf weissem Hintergrund kaschiert werden.
Manipulation wurde durch menschliche Kontrolle entdeckt
Bemerkenswert ist, dass die Manipulation nicht automatisch erkannt wurde. Laut einem Bericht bemerkte der zuständige Richter Unstimmigkeiten in den Ergebnissen der KI, untersuchte die Ursache und führte diese auf die eingereichten Dokumente zurück. Die Entdeckung erfolgte damit ausschließlich durch menschliche Aufmerksamkeit und nicht durch technische Schutzmechanismen.
Die genaue Formulierung der eingebetteten Anweisungen wurde bislang nicht veröffentlicht. Das Vorgehen entspricht jedoch bekannten Angriffstechniken, bei denen KI Modelle dazu gebracht werden sollen, bestehende Anweisungen zu ignorieren und bestimmte Inhalte stärker zu gewichten oder bevorzugt darzustellen.
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LSG zur Eingliederungshilfe: Sachsen-Anhalt muss Ausbildung zum PTBS-Assistenzhund bezahlen
Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.
Kirkland & Ellis investiert 500 Millionen Dollar in eigene KI Plattform
Die US Wirtschaftskanzlei Kirkland & Ellis plant Investitionen von insgesamt 500 Millionen US-Dollar in den Aufbau einer eigenen KI Plattform. Allein 2026 sollen mehr als 100 Millionen US-Dollar in das Projekt fließen. Die Investitionen erstrecken sich über die kommenden drei bis vier Jahre und kommen zusätzlich zu den bestehenden Ausgaben für externe KI Lösungen hinzu.
Mit dem Vorhaben verfolgt die weltweit umsatzstärkste Kanzlei das Ziel, sich technologisch von Wettbewerbern abzuheben. Statt ausschließlich auf am Markt verfügbare KI Anwendungen zu setzen, entwickelt Kirkland & Ellis eine eigene Plattform, die das Wissen und die Arbeitsweise der Kanzlei dauerhaft abbilden soll.
Wissen der Partner wird zum digitalen Wettbewerbsvorteil
Laut Chairman Jon Ballis basiert die Plattform auf den Erfahrungen von rund 250 Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei, darunter 100 Partner. Mehr als 180 Ingenieure, Datenwissenschaftler und Technologieexperten arbeiten an der Entwicklung. Externe Technologieunternehmen unterstützen zwar beim Aufbau, die Rechte an der Technologie sollen jedoch vollständig bei Kirkland & Ellis verbleiben.
Ballis erklärte, dass allgemein verfügbare KI Werkzeuge zwar das Leistungsniveau für alle erhöhen, die Kanzlei jedoch mehr leisten müsse, da Mandanten sie nicht für durchschnittliche Ergebnisse beauftragen würden. Ziel sei es, das kollektive Wissen der Organisation systematisch verfügbar zu machen und in Mandaten einzusetzen.
KI soll komplette Mandate unterstützen
Die geplante Plattform soll nicht nur einzelne Aufgaben automatisieren, sondern ganze Mandate unterstützen. Anders als bisher, wo Anwälte verschiedene Spezialanwendungen für einzelne Arbeitsschritte nutzen, soll die neue Lösung auf dem internen Wissen der Kanzlei aufbauen und dieses durchgängig verfügbar machen. Name und Technologiepartner der Plattform sollen in den kommenden Wochen bekanntgegeben werden.
Finanziert wird das Projekt direkt aus den Einnahmen der Kanzlei. Kurzfristig reduziert dies die Gewinnanteile der Equity Partner. Angesichts eines Jahresumsatzes von 10,6 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr verfügt Kirkland & Ellis jedoch über die finanziellen Mittel für eine Investition dieser Größenordnung.
KI verändert das Geschäftsmodell von Kanzleien
Die Initiative steht exemplarisch für die zunehmende Transformation der Rechtsbranche durch Künstliche Intelligenz. Viele internationale Kanzleien schließen derzeit Partnerschaften mit KI Anbietern, um juristische Arbeitsprozesse zu automatisieren. Auch andere führende Kanzleien arbeiten bereits an spezialisierten Lösungen für den Rechtsmarkt.
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VG Würzburg verneint Anspruch auf Abrisseraubnis: Wer Denkmalschutz erwirbt, bekommt Denkmalschutz
Ein Grundstück in Toplage mitten in einem Kurort: Darauf hätte ein Unternehmen gerne ein Hotelgebäude gebaut und dafür das alte Sanatorium abgerissen. Das darf es allerdings nicht, hat das VG Würzburg entschieden – ein schöner Baurechtsfall.
Ermittlungen zur Fußball-WM in den USA: New York und New Jersey knöpfen sich die FIFA vor
Horrende Preise und irreführende Vergabe der Tickets für die Fußball-WM werfen nun auch die Generalstaatsanwältinnen von New York und New Jersey der FIFA vor. Ihr Amtskollege in Kalifornien ermittelt bereits ebenfalls.
Clarius Group startet KI-Plattform „Clair“
Die Clarius Group stellt ihre neu entwickelte KI-Plattform „Clair“ vor. Die Technologie kombiniert Rechtsberatung, Prozessautomatisierung, KI-Agenten und strukturierte Datenmodelle in einer einheitlichen Infrastruktur. Sie ermöglicht damit die vollständige Steuerung juristischer Prozesse in einer Umgebung.
Anwältinnen und Anwälte bleiben dabei – auf Wunsch – jederzeit eingebunden. Sie übernehmen weiterhin die rechtliche Verantwortung und die Haftung, wenn eine Prüfung erfolgt. Kunden können den Grad der Automatisierung und die Einbindung von Künstlicher Intelligenz flexibel konfigurieren und selbst entscheiden, in welchem Umfang Prozesse automatisiert, überwacht oder vollständig durch Expertinnen und Experten bearbeitet werden. Die Automatisierung standardisierter Aufgaben schafft Freiräume für anspruchsvolle rechtliche Bewertungen und Haftungsthemen; hier bleibt die menschliche Expertise zentraler Bestandteil der Leistung.
Durch die neue KI-Plattform können Rechtsabteilungen ihre gesamten internen Prozesse organisieren und gleichzeitig Beratungsleistungen abrufen. Der flexible Ansatz, welcher den Nutzern Entscheidungsfreiraum lässt, ermöglicht es, diese noch intelligenter, effizienter und individueller zu erbringen – optimal kombiniert mit dem Fachwissen der Clarius-Expertinnen und -Experten. Die Clarius Group unterstreicht damit ihren Anspruch als einer der Innovationstreiber im Legal Consulting und Legal Tech.
Dr. Georg Berger, CEO der Clarius Group: „Die technologische Revolution der Beratung ist in vollem Gange. Erfolgreich werden die Anbieter sein, die KI und menschliche Expertise sinnvoll verbinden. Deshalb haben wir die neue Plattform konsequent „AI first“ entwickelt und setzen gleichzeitig weiterhin auf das Fachwissen unserer Rechtsanwälte und Consultants. Unsere Mandanten entscheiden selbst, wieviel Automatisierung sie nutzen möchten. Und sie profitieren von klar kalkulierbaren Kosten. „Clair“ steht für eine neue Generation der Rechtsberatung. Mit der neuen Technologie sind wir hervorragend darauf vorbereitet, unseren Wachstumskurs der vergangenen Jahre fortzusetzen.“
Mit der Einführung von „Clair“ erweitert die Clarius Group auch ihr Preismodell: Künftig können Mandanten Leistungen nicht mehr nur nach Zeitaufwand oder Mitarbeiterzahl, sondern auch ergebnisbasiert abrechnen. Pauschalverträge und feste Servicegebühren sorgen für mehr Planungssicherheit und Transparenz. Möglich wird dies durch den hohen Automatisierungsgrad der Plattform.
Die Technologie deckt alle wesentlichen Aufgaben einer Rechtsabteilung ab – von Datenschutz und Arbeitssicherheit über Vertrags- und Forderungsmanagement bis zu Litigation. „Clair“ bildet dabei sämtliche Rechtsvorgänge zentral ab – von der Datenerfassung über die Bearbeitung bis zur Auswertung. Die Plattform liest und strukturiert Verträge automatisiert, extrahiert relevante Informationen und leitet daraus Aufgaben sowie Handlungsempfehlungen ab. Ein zentrales Dashboard schafft Transparenz über Prozesse und Bearbeitungsstände.
Durch die Integration von KI-basierten Agenten und Chatbots können Dienstleistungen mit „Clair“ schneller und zielgerichteter erbracht werden. KI-Agenten agieren wie gleichberechtigte Nutzer, überwacht von den Clarius-Expertinnen und -Experten. Die Eigenentwicklung der Plattform gewährleistet zugleich ein hohes Maß an Datensicherheit.
Zum Start wird die KI-Plattform im Bereich Legal Consulting eingesetzt. In einem nächsten Schritt wird „Clair“ auch auf Finance-Operations-Prozesse ausgeweitet.
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NRW will Haftung der Online-Plattformen erweitern: "Rasante Verbreitung sexualisierter Deepfakes"
In einem Antrag für die kommende JuMiKo fordert NRW-Justizminister Limbach, Plattformbetreiber bei Vorfällen digitaler Gewalt stärker in die Pflicht zu nehmen. Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen sollen sie auch Schadensersatz leisten.
Ex-Freshfields Jurist startet Legal Tech Plattform für deutsche KMU: 1,3 Mio. Euro Finanzierung für nu:legal
Viele deutsche Unternehmen stehen bei Rechtsfragen vor derselben Wahl: langsame und teure Kanzleiprozesse oder generative KI, der sie bei sensiblen Themen nicht vollständig vertrauen. Gleichzeitig wächst der regulatorische Aufwand. Deutsche KMU verbringen inzwischen durchschnittlich rund 32 Stunden pro Monat mit rechtlichen und Compliance-bezogenen Aufgaben, ein Aufwand, der die deutsche Wirtschaft laut KfW jedes Jahr rund 61 Milliarden Euro kostet. Genau hier setzt das Legal-Tech-Startup nu:legal an.
Das Unternehmen startet heute die öffentliche Beta seiner Plattform auf nulegal.eu und gibt eine Gesamtfinanzierung in Höhe von 1,3 Millionen Euro bekannt. Angeführt wurde die Finanzierungsrunde von Caesar Ventures. Zu den Investoren zählen außerdem Unternehmer:innen, KI-Operatoren, weitere VC-Investoren sowie Partner von Freshfields und anderen führenden europäischen Kanzleien.
„nu:legal baut keine weitere Insellösung, sondern eine integrierte Plattform für moderne juristische Dienstleistungen. Das Unternehmen verbindet die Erfahrung eines ehemaligen Freshfields-Teams mit KI-gestützter Technologie und anwaltlicher Prüfung, und könnte damit Rechtsprozesse im Mittelstand nachhaltig verändern“, sagt Carolin Gabor, Managing Partner bei Caesar Ventures.
Zum Marktstart konzentriert sich nu:legal auf Arbeitsrecht und Datenschutz, zwei der größten operativen rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen für deutsche KMU. Weitere Bereiche wie Wirtschaftsverträge, sollen in den kommenden Monaten folgen. Unternehmen sollen so Prozesse wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Datenschutzerklärungen oder Auftragsverarbeitungsverträge künftig deutlich effizienter abwickeln können. Die Technologie von nu:legal übernimmt dabei standardisierte Routineaufgaben. Wo fachliche Einschätzung und Verantwortung gefragt sind, prüfen spezialisierte Anwält:innen die Ergebnisse zusätzlich. „Viele Unternehmen nutzen bereits KI-Systeme für rechtliche Fragestellungen. Für sensible juristische Aufgaben bleiben generische Modelle jedoch oft unzuverlässig, insbesondere dann, wenn sie mit großer Selbstsicherheit falsche Antworten liefern. Für Unternehmen entsteht dadurch ein reales Risiko“, sagt Bork Morfaw, Gründer und CEO von nu:legal. „Und genau diese Lücke wollen wir schließen.“
Vom Freshfields-Juristen zum Legal-Tech-Gründer
Gegründet wurde nulegal.eu von Bork Morfaw, einem ehemaligen Juristen bei Freshfields, einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien Europas. Dort arbeitete er an Legal-Tech- und GenAI- Projekten für internationale Großunternehmen und beobachtete, wie insbesondere Gründer, HR- Teams und mittelständische Unternehmen immer wieder an denselben strukturellen Problemen scheiterten: hohe Kosten, langsame Prozesse und fehlender Zugang zu pragmatischer Rechtsunterstützung. Anfang 2025 verließ Morfaw die Kanzlei, um sich vollständig auf den Aufbau von nu:legal zu konzentrieren.
Technologie für Rechtsarbeit statt generischer KI
nu:legal versteht sich bewusst weder als klassische Kanzlei noch als reines KI-Tool. Die Plattform wurde speziell für den deutschen Markt entwickelt und arbeitet eng mit erfahrenen Anwält:innen und Kanzleien zusammen. Gemeinsam entwickeln sie juristische Workflows, Vorlagen und digitale Dienstleistungen. Jeder Workflow entsteht in Zusammenarbeit mit Fachanwält:innen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und wird kontinuierlich anhand von Praxiserfahrungen weiterentwickelt.
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Grundsatzurteil vom OVG NRW zum Teleshopping-Sender QVC: Verkaufssendungen sind kein "public value"
Der Teleshopping-Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme des Programmes in die Public-Value-Liste. Das OVG in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorrangig zu berücksichtigen seien andere Sendungen.
Bundesregierung will BVerfG-Urteil umsetzen: Zwangsbehandlung soll auch ambulant möglich sein
Ärztliche Zwangsmaßnahmen könnten künftig auch außerhalb von Krankenhäusern zulässig sein. Das Kabinett setzt damit Vorgaben des BVerfG um – und ergänzt neue Regeln zum Schutz betreuter Menschen.
Untergang von rund 4.000 Fahrzeugen: Porsche muss nach Schiffsuntergang nicht zahlen
Rund 4.000 Autos waren an Bord der "Felicity Ace", als diese in Brand geriet und sank. Mögliche Ursache: die Batterie in einem Porsche-Modell. Da das nicht zu beweisen war, gibt es die geforderten 30 Millionen Euro von Porsche nicht.
Obwohl in anderer Filiale Schließfächer aufgebrochen wurden: Mit diesem Einbruch musste die Sparkasse nicht rechnen, sagt das OLG
Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat nun das Hanseatische OLG in Hamburg entschieden.
BGH zu Pflichten bei Rechtsberatung: Wenn sich Erfolgschancen verschlechtern, den Mandanten warnen
Anwälte müssen so beraten, dass Mandanten eigenverantwortlich ihre Interessen wahren können. Insbesondere müssen sie auf verschlechterte Erfolgschancen hinweisen. Das gilt unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, so der BGH.
BGH weist Beschwerde des Generalbundesanwalts zurück: Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig frei
Knapp drei Jahre nach ihrer Verurteilung kommt Lina E. zur Bewährung auf freien Fuß. Warum ihr ein Gutachten eine günstige Prognose bescheinigt und wie ihre Gewaltbereitschaft heute eingeschätzt wird.
Italienischer Kassationsgerichtshof: Kein Leitungswasser im Restaurant bei Luxusreise für 5.700 Euro
Ein Südtiroler Luxushotel wollte einer Gästin nur teures Mineralwasser ausschenken. Nun hat Italiens höchstes Gericht entschieden, wer am Ende auch juristisch auf dem Trockenen sitzt. In Deutschland sähe die Rechtslage nicht anders aus.
Bundesregierung bringt BauGB-Novelle auf den Weg: Zu wenig Wohnungen, deshalb soll schneller gebaut werden
Nach dem "Bau-Turbo" sollen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen. Hauptanliegen von Ministerin Verena Hubertz: mehr Wohnungsbau.
Zwangsarbeit im Nagelstudio oder auf dem Bau: Auch Kunden können sich strafbar machen
Die Bundesregierung will Menschenhandel und Ausbeutung stärker verfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich auch auch Kunden strafbar machen können, wenn sie Zwangsarbeit in Anspruch nehmen.
LG Verden: Ex-RAF-Terroristin Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt
Das LG Verden hat die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sie soll zusammen mit zwei Komplizen Raubüberfälle begangen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
„Modern“ sein ist out!
Als Anwältin oder Anwalt soll man heute nicht nur kompetent, seriös und sachlich sein, sondern auch technikaffin und innovativ, zugleich traditionsbewusst, kreativ und selbstverständlich „modern“. Na, danke vielmals! Aber was bedeutet „modern“ überhaupt? Und bin ich die Einzige, die findet, dass dieser Begriff irgendwie überstrapaziert wird?
Modern? What the heck…
Der Begriff „modern“ ist doch selbst schon retro. Bereits um das Jahr 1500 fand er Verwendung, wenn man meiner KI glauben darf. Was gestern modern war, ist heute bestenfalls nicht mehr up to date, schlimmstenfalls total out. Was ist also heute noch modern?
KI und Legal Tech? Virtuelle Kanzleiräume, ein eigener Podcast, der Instagram-Account oder YouTube-Kanal für die Kanzlei? No Front, aber nichts davon wirkt auf mich besonders innovativ. Legal Tech, weit verstanden, ist älter als ich – juristische Datenbanken gibt es seit den 70ern. Effizienz, Prozessoptimierung, Zeitersparnis durch Legal Tech? Alles bekannt. Wo sind die News? KI, letztlich ja ein Subset von Legal Tech, ist für mich persönlich schlicht eine Notwendigkeit. Anwaltspodcasts gibt es wie Sand am Meer, der erste YouTube-Kanal für Anwälte existiert seit 2009. Instagram? Hat inzwischen fast jeder. Wer wirklich zukunftsorientiert denkt, nutzt längst Mastodon, Bluesky oder Loops und löscht am besten den eigenen X-Account. Aber das ist ein anderes Thema.
Zeitgeist? Zielgruppe!
Modern sein heißt für mich nicht, „hip“ oder „fancy“ zu sein, sondern sich mit dem auseinanderzusetzen, was ist – und einen Blick auf das zu riskieren, was morgen sein könnte. Es bedeutet auch: Bedürfnisse der Mandanten erkennen und verstehen. Ob Kolleginnen und Kollegen oder Richterinnen und Richter mich für modern halten, darf mir aus ökonomischer Sicht – gelinde gesagt – schnuppe sein.
Anwält:innen sind immer auch Unternehmer:innen. Wer beruflich erfolgreich sein will, kennt besser die Bedürfnisse seiner Zielgruppe. Und eben diese können sich ganz erheblich unterscheiden, je nachdem, auf welchem Rechtsgebiet ich berate, ob ich eher Verbraucher oder Unternehmer berate oder je nach Themen-Nische, die ich mir gesucht habe. Während einige Mandanten sicher Wert auf einfachen, digitalen Zugang zur Kanzlei legen, ist anderen vielleicht transparente Kommunikation oder eine schnelle und effiziente Bearbeitung von Anliegen besonders wichtig.
Menschlichkeit zunehmend im Trend
Andere wiederum bevorzugen anwaltliche Berater und Beraterinnen, die besonders gut zuhören können oder die sich authentisch und nahbar zeigen und so auf ganz besondere Weise Vertrauen herstellen, Hürden oder Ängste abbauen. Und ja: Manche Menschen haben Angst vor dem Besuch beim Anwalt. Viele Kolleginnen und Kollegen berichten mir, dass bei ihrer Mandantschaft eines voll im Trend liegt: individuelle und von Menschlichkeit geprägte persönliche Beratung. Wundert mich nicht im Geringsten, denn gerade in einer Zeit, in der KI kleine Rechtsfragen – mal mehr, mal weniger richtig – beantwortet, suchen Menschen vor allem eines: Menschen. Je technisierter und automatisierter unsere Welt sich entwickelt, desto größer wird der Bedarf an Persönlichkeiten, die Klartext sprechen, Entscheidungen treffen, Haltung zeigen und am Ende auch Verantwortung übernehmen.
Die Anforderungen an anwaltliche Beratung verändern sich, neue Kompetenzen werden zunehmend wichtiger und zwar in allen Bereichen, die sich nicht automatisieren lassen. Die Freiräume, die uns KI ermöglicht, sollten wir mit dem besetzen, was KI uns nicht abnehmen kann: die menschlichen Faktoren, die für gute Rechtsberatung einfach unerlässlich sind. Daher ist der moderne Anwalt, die moderne Anwältin aus meiner Sicht vor allem: flexibel.
Flexibilität: Total in!
Flexibilität in der Arbeitsweise, in der Mandantenbetreuung, in der Personalführung. Zeit, die durch KI im automatisierbaren Bereich eingespart wird, kann in andere Bereiche, beispielsweise in die Erreichbarkeit, Mandantenbetreuung und Verbesserung der Kommunikation investiert werden. Denn sind wir mal ehrlich: „Sie hören von uns, wenn es etwas Neues gibt und das kann auch erst in ein paar Monaten der Fall sein. Bitte melden Sie sich bis dahin nicht.“ oder „Nein, Herr XY ist leider nicht zu sprechen“ wirkt nicht sehr trendy. Da kann man auch gleich wieder Abschriften ohne weitere Erklärung mit dem Zusatz „erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis das Schreiben …“ faxen.
Moderne Kanzleien wissen auch um den arbeitgeberseitig umkämpften Arbeitsmarkt, erkennen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden und investieren mehr in das Kanzleipersonal. Sie passen sich durch flexible Arbeitszeitmodelle, hybride Arbeitsformen oder – superfancy – eigene Weiterbildung in Sachen Personalführung an. Mitarbeiterführung, die auf Wertschätzung, Kommunikation und Förderung basiert, ist in vielen Kanzleien noch immer alles andere als „State of the Art“. Dabei wäre es doch ziemlich modern, sich mit Mitarbeiterförderung, Zufriedenheit und interner Kommunikation auseinanderzusetzen. Wie wäre es beispielsweise mal mit einem Kommunikationstraining für die Menschen in der ersten Reihe? Die Angestellten, die mit den Mandantinnen und Mandaten täglich interagieren?
Mega-Trend: Kritisches Hinterfragen und Haltung zeigen
Und dann wäre da noch ein generelles Thema: kritisches Hinterfragen. Weg mit dem „haben wir schon immer so gemacht“ und her mit dem „wo kann ich was optimieren“? Hierbei Mitarbeitende wertschätzend mit einzubeziehen, ist sicher nicht die schlechteste Idee. Die Aufgeschlossenheit, die eigene Arbeitsweise zu hinterfragen, Zusammenarbeit neu zu denken und sich auf das zu besinnen, was Mandant:innen wirklich brauchen, sich noch mehr als Dienstleister zu verstehen, steht allen gut zu Gesicht.
Ein Punkt, den ich persönlich für sehr zukunftsorientiert halte: Verantwortung für unseren Rechtsstaat übernehmen. In einer Zeit, in der sich Richter:innen und Anwält:innen immer wieder Bedrohungen ausgesetzt sehen, sich der eigenen bedeutsamen Funktion als Organ der Rechtspflege bewusst zu sein, kommt meines Erachtens nie aus der Mode. Es steht außer Frage, dass wir Vertrauensprobleme haben. Das Vertrauen in Institutionen und den Rechtsstaat ist angekratzt. Anwältinnen und Anwälte sollten sich daran beteiligen, dieses Vertrauen wieder aufzubauen und zu stärken. Das können wir auf vielfältige Weise: indem wir erklären, für den Rechtsstaat werben und sachlich kommunizieren, Angriffen auf den Rechtsstaat entgegentreten. Anders gesagt: Haltung zeigen. Haltung ist nie „retro“ oder „vintage“. Haltung und Würde bleiben zeitlos elegant.
Autorin: Stephanie Beyrich ist Rechtsanwältin, Podcasterin und Speakerin, die für die Themen juristischer Nachwuchs, Demokratie und Rechtsstaat brennt. Von Ihrer Community wird sie liebevoll „Orkan der Rechtspflege“ genannt.
Der Beitrag „Modern“ sein ist out! erschien zuerst auf .

