Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.

Juristische Nachrichten

Bundespolizei-Bilanz 2025: Mehr Gewalt, weniger Straftaten insgesamt

LTO Nachrichten - letztes Update vor 57 Minuten 53 Sekunden

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme: Anne-Frank-Tagebuch darf im Internet stehen

LTO Nachrichten - letztes Update vor 1 Stunde 31 Minuten

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

EuGH verweist auf das Gemeinwohl: Strenge DFB-Regeln für Spielervermittler wohl zulässig

LTO Nachrichten - letztes Update vor 1 Stunde 34 Minuten

Das umstrittene DFB-Regelwerk für Spielervermittler könnte kartellrechtlich unbedenklich sein. Das entschied der EuGH auf eine Vorlage des BGH hin. Die Vorgaben an Vereine und Spieler könnten unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen. 

LG Zweibrücken: Körperverletzung mit Todesfolge: Zehn Jahre Haft nach Tod eines Zugbegleiters

LTO Nachrichten - letztes Update vor 3 Stunden 22 Minuten

Ein Fahrgast schlägt bei einer Ticketkontrolle mehrfach auf einen Zugbegleiter ein, zwei Tage später stirbt der Mann. Das LG Zweibrücken verurteilt den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Nebenkläger kritisieren das. 

Spitznamen-Verbot per OVG-Beschluss: Bürgermeister darf Landrat nicht "Ralle" oder "Ralfi" nennen

LTO Nachrichten - letztes Update vor 5 Stunden 4 Minuten

Weil man beim Spitznamen genannt bis vors OVG ziehen? Was auf den ersten Blick kleinlich erscheint, war in Brandenburg jedenfalls erfolgreich. Nicht zum ersten Mal fiel ein Bürgermeister negativ auf.

BGH zum Erbrecht: Wer darf mit den Moneten rechnen?

LTO Nachrichten - letztes Update vor 5 Stunden 32 Minuten

Bruder gegen Schwester, es geht um Eigentum und Geld: Der IV. Senat des Bundesgerichtshofs musste in einem Erbstreit eine bisher unbeantwortete Frage klären. Ein möglicher Rücktritt in einer vertraglichen Vereinbarung sorgt für Kopfzerbrechen.

Erst Prozess, dann KI: Was moderne Kanzleien wirklich auszeichnet

Legal Tech Verzeichnis - letztes Update vor 8 Stunden 49 Minuten

Viele Kanzleien investieren in KI-Tools und wundern sich anschließend über ausbleibende Wirkung. Der Grund liegt selten am Tool. Er liegt in fehlenden Prozessen, unstrukturierten Daten und ungeklärten Verantwortlichkeiten. Technologie folgt Struktur, nicht umgekehrt.

Insellösungen ohne Integration

Eine Kanzlei führt ein KI-gestütztes Vertragsprüfungssystem ein. Das Rollout gelingt reibungslos. Sechs Monate später die ernüchternde Erkenntnis: Das Tool wird von weniger als einem Drittel der Praxisgruppen genutzt, die Ergebnisse werden nicht in bestehende Workflows integriert und für die Qualitätskontrolle fühlt sich niemand verantwortlich. Das Tool war gut, die Voraussetzungen fehlten.

Dieses Bild ist kein Einzelfall: Die Legal-Tech-Umfrage 2025 zeigt: Während erst 16 Prozent der Kanzleien KI aktiv nutzen, signalisieren 64 Prozent konkrete Investitionsabsichten. Dieses Gefälle ist strukturell bedingt, nicht technologisch.

Systemarchitektur als Grundlage moderner Kanzleien

Kanzleien verfügen heute über leistungsfähige Software, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und zunehmend auch über KI-Tools. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht in der Einführung von Einzellösungen, sondern in ihrer Kohärenz: Praxisgruppen und Arbeitsbereiche operieren häufig mit eigenen Standards, Tools und Entscheidungslogiken. Was in einem Bereich funktioniert, ist im nächsten nicht reproduzierbar.

Eine moderne Kanzlei zeichnet sich deshalb nicht durch die Anzahl ihrer Tools aus, sondern durch deren Vernetzung und Konsistenz. Systemarchitektur meint dabei die Gesamtheit der organisatorischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verstehen, die Mandatsbearbeitung, Wissenstransfer und Kanzleiführung tragen. Standardisierte Workflows, klare Schnittstellen, strukturierte Datenhaltung sowie definierte Verantwortlichkeiten müssen nicht zwingend neu aufgebaut, aber konsequent integriert und verbindlich gemacht werden.

Nachfolgendes Reifegradmodell hilft bei der Einordnung:

1. Auf Stufe 1 (reaktiv) sind Prozesse personenabhängig und Systeme fragmentiert: KI-Einsatz verpufft hier wirkungslos.

2. Stufe 2 (standardisiert) zeichnet sich durch dokumentierte Workflows und klare Verantwortlichkeiten aus: Selektiver KI-Einsatz wird möglich.

3. Auf Stufe 3 (skalierbar) sind Systeme integriert, Daten strukturiert und Governance etabliert: KI kann kanzleiweit und wirtschaftlich genutzt werden.

Prozess vor Technologie

Ein häufiger Fehler besteht darin, KI als Lösung für strukturelle Inkohärenz zu betrachten. Tatsächlich entfaltet sie ihren Mehrwert nur auf Basis funktionierender, standardisierter Prozesse.

Die Einführung sollte deshalb systematisch erfolgen: Ausgangspunkt ist die Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und eine präzise Analyse des bestehenden Ablaufs. Wer KI etwa in der Vertragsprüfung einsetzen will, muss zuerst wissen, wie Verträge heute tatsächlich bearbeitet werden. Welche Prozessschritte durchläuft ein Vertrag vom Erstentwurf bis zur Freigabe? Wer ist zu welchem Zeitpunkt eingebunden? Wo entstehen regelmäßig Rückfragen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder unklarer Zuständigkeiten?

Viele dieser Reibungspunkte lassen sich bereits ohne KI beheben – etwa durch standardisierte Vorlagen, klare Freigabestrukturen oder automatisierte Erinnerungen. Der verbleibende Teil definiert den sinnvollen Einsatzbereich für KI: nicht als Problemlöser, sondern als skalierendes Element, das auf einem bereits stabilen Fundament aufsetzt.

Daten und Governance als Voraussetzung

Im nächsten Schritt folgt die Frage nach den Daten. Damit ein KI-System Verträge sinnvoll prüfen oder Formulierungen vorschlagen kann, muss es auf verlässliche und konsistente Daten zugreifen können: Wo liegen die Musterverträge? Sind diese aktuell? Welche Informationen, etwa zu den Vertragsparteien, müssen zwingend erfasst sein, damit das System sinnvoll arbeiten kann? Genau hier scheitern viele Implementierungen: nicht am Tool, sondern daran, dass die benötigten Daten entweder nicht existieren, nicht auffindbar oder nicht einheitlich strukturiert sind.

Dieser Schritt führt unmittelbar zur Governance-Frage und damit zu einem Aspekt, der seit 2025 auch regulatorisch verbindlich ist. Mit dem EU AI Act gelten Kanzleien, die KI einsetzen, als sog. „Deployer“ i.S.d. KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Das bedeutet konkret, dass dokumentiert werden muss, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie die Qualität der Ergebnisse sichergestellt wird. Für das Beispiel der Vertragserstellung heißt das: Wer prüft das KI-Ergebnis abschließend? Wie wird sichergestellt, dass kein Vertrag ohne menschliche Kontrolle versendet wird? Diese Fragen sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller KI-Nutzung.

Schließlich braucht es klare Zuständigkeiten für Implementierung, Evaluation und Qualitätssicherung. Eine dedizierte „Legal Tech“- bzw. „Legal Operations“-Rolle hat sich dabei als wirksames strukturelles Mittel bewährt, um KI-Projekte vom Piloten in die operative Nutzung zu überführen.

Der stille Wettbewerbsvorteil strukturierter Kanzleien

Durch standardisierte Workflows, dokumentierte Entscheidungslogiken und integrierte KI-Unterstützung wird Expertise systematisiert. Das bedeutet nicht Standardisierung auf Kosten juristischer Qualität, sondern Entlastung von repetitiven Tätigkeiten und Freisetzung von Kapazitäten für strategische Beratung. Skalierbarkeit ist zugleich ein Mandantenwert: Wer konsistente, dokumentierte Prozesse vorweisen kann, demonstriert Qualität; insbesondere gegenüber Mandanten mit eigenen Legal-Operations-Strukturen.

Die Entscheidung, die alles verändert

Die Frage, ob KI in Kanzleien eingesetzt wird, ist faktisch entschieden. Der deutsche Legal-Tech-Markt umfasst inzwischen rund 300 aktive Unternehmen; KI ist zentraler Treiber und kein Randthema mehr. Die eigentliche Frage ist, ob der Einsatz nachhaltige Wirkung entfaltet.

Wer heute in Systemarchitektur investiert, schafft eine Organisation, die strukturell lernfähig ist und auf Technologieentwicklungen reagieren kann, die heute noch nicht absehbar sind. Der erste Schritt zur modernen Kanzlei ist kein Tool-Kauf. Er ist die Entscheidung, die eigene Organisation als System zu denken. Wer das tut, hat den entscheidenden Schritt bereits getan, noch bevor die erste Software lizenziert ist.

Autorin: Daina Böther-Schultze ist Wirtschaftsjuristin und als Legal Tech Engineer bei McDermott Will & Schulte tätig. Ihr Interesse an Legal Tech vertiefte sie im Rahmen ihres LL.M.-Studiums, in dem sie sich fundierte Kenntnisse an der Schnittstelle von Recht und Technologie aneignete. Seit mehreren Jahren engagiert sie sich zudem als Mitglied des Legal Tech Lab Cologne e.V. und ist Gründerin der Plattform mindherbusiness.de

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BGH zum Begriff der "Bande": Eine reine "Gehilfenbande" gibt es nicht

LTO Nachrichten - 08.07.2026

Zwei Bundespolizisten halfen Schmugglern, Kokain nach Deutschland zu bringen. Das LG Essen verurteilte sie wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das sah der BGH jetzt aber anders.

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden: Grüne wollen Gesundheits-Sparpaket stoppen lassen

LTO Nachrichten - 08.07.2026

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich: Doch keine fünf Millionen Euro für Thomas Brussig

LTO Nachrichten - 08.07.2026

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Scharfe Kritik an Plänen der Koalition: "De-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes"

LTO Nachrichten - 07.07.2026

NGOs, Vereine und Medien schlagen Alarm: Die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz könnten den Zugang zu wichtigen Regierungsinfos erschweren. 

Pariser Berufungsgericht reduziert Wahlsperre: Marine Le Pen darf mit Fußfessel als Präsidentin kandidieren

LTO Nachrichten - 07.07.2026

Ein Berufungsgericht in Frankreich reduzierte die 2025 gegen Marine Le Pen verhängte Wählbarkeitssperre auf 15 Monate. Somit darf die Rechtsaußen-Politikerin im April bei der Präsidentschaftswahl antreten – aber nur mit Fußfessel.

Obergericht in Prag hat entschieden: Tschechien darf Neonazi Liebich an Deutschland ausliefern

LTO Nachrichten - 07.07.2026

Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Nun hat ein Gericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter?

ArbG München zum Direktionsrecht: Kriegsdienstverweigerer muss Tram mit Werbung für Bundeswehr fahren

LTO Nachrichten - 07.07.2026

Darf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.

Europäische Rechts-KI Software Alawyer startet in Österreich

Legal Tech Verzeichnis - 07.07.2026

Alawyer, eine KI Software zur Unterstützung bei der Beantwortung von Rechtsfragen aus Österreich, ist ab sofort mit Inhalten aus elf europäischen Jurisdiktionen verfügbar. Sie liefert Privatpersonen wie Unternehmen rechtliche Orientierung auf Basis offizieller Quellen und Fachliteratur.

Alawyer verfolgt einen benutzerfreundlichen Ansatz. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch. Dabei folgt sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte werden verständlich und nachvollziehbar aufbereitet, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in ist dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt.

„Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Alawyer.

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland mit dazu. In den kommenden Monaten wird Alawyer für Nutzer:innen aus all diesen Ländern verfügbar sein. Der Rest der EU folgt bis zum Jahresende.

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Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf: Mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst

LTO Nachrichten - 06.07.2026

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch "aktiv eingreifen" dürfen. Das Kabinett soll den Entwurf wohl noch im Sommer beschließen.

BVerwG zur Abfallentsorgung: Waldeigentümer muss nicht immer für wilden Müll zahlen

LTO Nachrichten - 06.07.2026

Für die Beseitigung von wildem Müll muss nicht automatisch der Waldeigentümer geradestehen. Das hat das BVerwG entschieden. Maßgeblich sind die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen GoA. 

BEAMON AI und Schweitzer: Fachwissen trifft KI-Arbeitsplatz

Legal Tech Verzeichnis - 06.07.2026

Künstliche Intelligenz verändert die juristische Arbeit spürbar. Gleichzeitig stehen viele Kanzleien und Rechtsabteilungen vor einer zentralen Frage:
Wie lässt sich Fachwissen so integrieren, dass es verlässlich, strukturiert und rechtssicher im Arbeitsalltag genutzt werden kann?

Als Spezialist für Fachwissen und effiziente Arbeitsprozesse verbindet Schweitzer kuratierte Inhalte mit technologischer Kompetenz. Gemeinsam mit BEAMON AI stellen wir Ihnen eine Lösung zur Verfügung, die juristische Arbeitsprozesse gezielt vereinfacht – von der Recherche bis zur abschließenden Prüfung.

BEAMON AI ist speziell auf juristische Anforderungen ausgerichtet. Der KI-Arbeitsplatz unterstützt Sie dabei, relevante Inhalte schneller zu erschließen, Argumentationen fundiert zu entwickeln und wiederkehrende Aufgaben strukturiert zu organisieren.

Sie reduzieren den Such- und Verwaltungsaufwand – und gewinnen somit Zeit für das Wesentliche.

Ihr Mehrwert bei Schweitzer:

  • 30 Tage kostenfreien Praxistest
  • kostenfreie Webinare für einen einfachen Einstieg
  • persönliche Begleitung bei der Einführung
  • 20 % Rabatt für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins

Weitere Informationen: Schweitzer – BEAMON

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AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler: DSGVO-Hopper bekommt keinen Schadensersatz

LTO Nachrichten - 03.07.2026

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

KI-Recht visualisiert – Ein LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk für das Zusammenspiel von AI Act und EU-Digitalrecht

Legal Tech Verzeichnis - 03.07.2026

Neun EU-Rechtsakte regulieren denselben digitalen Raum. Sie verweisen aufeinander, überlappen an vielen Stellen und widersprechen sich an manchen. Eine offizielle konsolidierte, maschinell abfragbare Übersicht über die Wechselwirkungen des AI Act (AIA) mit CRA, CSA, NIS2, DSGVO, DA, DGA, DSA und DMA gibt es bisher nicht. Dies war der Anlass für ein eigenes lebendiges, LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk, das die Interaktion des AIA mit den anderen acht Rechtsakten sichtbar macht (kostenlos in Obsidian visualisiert) und sich mittels KI-Sprachmodell abfragen lässt. Ein vergleichbarer Ansatz wurde insb. durch Andrej Karpathy geprägt, der u.a. den Begriff des LLM-Wikis etablierte.

Ein Wissensnetzwerk als Abfragebasis

Das navigierbare Netzwerk besteht im Kern aus den Artikeln der Rechtsakte, Querverweisen und Quellen. Im Graph View ist jeder Artikel und jede Quelle ein Node, jede Verbindung zwischen Artikeln bzw. Quellen eine Kante. Das Netzwerk liegt als Sammlung von Markdown-Dateien lokal auf dem Rechner, sodass man nicht an ein bestimmtes LLM oder Programm zur Visualisierung gebunden ist, da Obsidian nur ein austauschbarer Viewer ist. Zudem wird es nicht statisch gepflegt, sondern von Claude i.R.v. Claude Cowork mit Ordnerzugriff aktiv bearbeitet, um neu hochgeladene Quellen einzupflegen, Verknüpfungen zu ergänzen und Arbeitsschritte zu dokumentieren.

1. Normtexte als Markdown-Dateien

Als Erstes erfolgte eine Überführung der Volltexte in einzelne Markdown-Dateien pro Artikel und für jeden Rechtsakt in einem eigenen Unterordner. Für den AIA werden die Artikel durch die Anhänge und passende Erwägungsgründe ergänzt. Jede Datei folgt demselben Aufbau: YAML-Frontmatter mit Metadaten (Gesetz, Artikelnummer, Querverweise, Schlüsselbegriffe) am Anfang der Datei sowie daran anschließende strukturierte Abschnitte für Normtext, Querverweise mit ergänzenden Hinweisen, Quellen nach neun Ebenen und Praxishinweise.

2. Zweistufige Verknüpfung

Danach folgte eine zweistufige Verknüpfung der AIA-Artikel. Ausgangspunkt war die EP-Studie „Interplay between the AI Act and the EU digital legislative framework“ (PE 778.575), ergänzt durch eigene Überlegungen.

Erste Stufe:

a) Verweise innerhalb des AIA selbst (intern) vs. Verweise auf Normen aus anderen Rechtsakten (cross), danach differenziert, ob der Artikel auf einen anderen Artikel verweist, oder von welchem anderen Artikel der jeweilige Artikel referenziert wird sowie

b) Verweise, die ausdrücklich im Normtext vorkommen (explizit) vs. nur thematische Verweise (implizit).

Zweite Stufe:

Anschließend wurde jeder Verweis danach klassifiziert, ob ein overlap, ein gap oder eine inconsistency vorliegt. Ein overlap ist gegeben, wenn der AI Act und der herangezogene Digitalrechtsakt identische oder ähnliche Pflichten auferlegen, z.B. die parallele Pflicht zu einer Grundrechte-Folgenabschätzung gem. Art. 27 AI Act und einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO. Ein gap liegt vor, wenn ein Regelungsgegenstand, der logischerweise von einem der beiden Rechtsakte hätte erfasst werden müssen, tatsächlich von keinem hinreichend geregelt wird, so etwa bei der Ausübung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung nach Art. 15 bis 22 DSGVO). Diese sind praktisch kaum durchsetzbar, sobald die personenbezogenen Daten in den Modellgewichten eingebettet oder zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit nach dem AI Act gespeichert werden, ohne dass einer der beiden Rechtsakte regelt, wie das Recht in diesem Kontext zu verwirklichen ist. Eine inconsistency ist anzunehmen, wenn die Pflichten inhaltlich auseinanderlaufen, bspw. wenn Art. 10 Abs. 5 AI Act die Verarbeitung besonderer Datenkategorien zur Überwachung und Korrektur von Verzerrungen verlangt, während Art. 9 DSGVO eine solche Verarbeitung nur unter eng gefassten Ausnahmetatbeständen gestattet (die aktuellen Omnibus-Entwicklungen an dieser Stelle ausgeklammert). Identifizierte Widersprüche und Überschneidungen werden durch das LLM nicht aufgelöst, sondern dokumentiert und sichtbar gemacht, damit sich nicht vorschnell für eine Richtung entschieden wird.

3. Quellen nach neun Ebenen

Anschließend wurden relevante Quellen eingebunden und nach einer Hierarchie (Ebenen 01 bis 09) systematisiert: von EU-Primärrecht (01) über Sekundärrecht (02), technische Standards (03), Behördenleitlinien (04) und Rechtsprechung (05) bis hin zu offiziellen Positionen (06), Konsultationsdokumenten (07), Forschung (08) und Industrie/Medien (09), um der unterschiedlichen Aussagekraft und Bedeutung Rechnung zu tragen, insb. wenn es zwischen den Quellen zu Widersprüchen kommt.

4. Graph View

Das entstandene Wissensnetzwerk lässt sich im Graph View visualisieren. Hilfreich ist, dass sich die einzelnen Nodes mit ihren jeweiligen Verknüpfungen separat anzeigen lassen, da ein Blick auf das Gesamtnetzwerk zwar beeindruckend, für sich genommen jedoch nur begrenzt hilfreich ist.

5. Zentrale Steuerdateien

Den Rahmen für die Arbeit im und mit dem Wissensnetzwerk setzen insb. folgende, ebenfalls im Ordner hinterlegte, Dateien:

· CLAUDE.md: Verhalten, Regeln, Strukturen, Workflows, Templates. Sie wird zu Sessionbeginn zwingend vom LLM gelesen und stellt sicher, dass das LLM bei jedem Start denselben Wissensstand hat.

· _KOLLISIONEN.md: Normwidersprüche sowie Quellkonflikte werden dokumentiert und nicht aufgelöst.

· _AUDIT-LOG.md: Alle Änderungen, die in einer Session vorgenommen wurden, werden automatisch anhand einer Anleitung dokumentiert.

· _HANDOVER.md und Berichte: Zusätzlicher Kontext für ggf. andere LLMs, die keinen Zugriff auf den bisherigen Gesprächsverlauf haben, um dadurch fehlenden Kontext aus früheren Sessions zu kompensieren.

· INDEX.md und _PLANUNG.md: Gesamtübersicht über das Netzwerk (bspw. Anzahl der hinterlegten Dateien und Nodes) und Entwicklungsroadmap, in der offene Entwicklungsaufgaben und Ideen dokumentiert sind.

6. Der QUERY-Workflow

Eine QUERY.md definiert, wie juristische Fragen beantwortet werden. Claude liest zunächst die relevanten Artikel-Nodes, dann die verlinkten Quelldateien sowie die hinterlegten PDFs. Jede Aussage wird mit Artikel und Absatz belegt, jede Quelle mit Hierarchieebene gekennzeichnet. Schnittstellen zwischen Rechtsakten werden auch in der Antwort nicht aufgelöst, sondern nach den obigen Vorgaben explizit als overlap, gap oder inconsistency markiert, mit Verweis auf die betroffenen Normen und den aktuellen Regelungsstand.

Was lässt sich damit machen?

Einerseits ist der Ansatz hilfreich für das eigene vernetzte Durchdringen der Materie durch die aufbereiteten klickbaren Verlinkungen und die visualisierte Darstellung (Linked Thinking). Zugleich dient er als strukturierte Abfragebasis für ein LLM mit Ordner-Zugriff, um in der Praxis fundiertere Antworten zu erhalten.

Das System ist Work in Progress und soll daher vor allem Anregung für die Auseinandersetzung mit dem hier vorgestellten Ansatz sein, der sich selbstverständlich auf andere Rechtsgebiete übertragen lässt. Wer im Legal-Tech-Bereich ähnliche Strukturen aufbaut, durch eigene Ideen ergänzt und teilt, treibt den Bereich weiter voran. Abschließend sei noch darauf hinzuweisen, dass Google kürzlich das Open Knowledge Format (OKF) als offenen und formalisierten Standard veröffentlicht hat, der strukturell denselben Ansatz erfasst.

Autor: Adrian Janßen ist studentischer Mitarbeiter bei der auf IT- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei JUN Legal und hat dort seinen Schwerpunkt im Bereich Künstliche Intelligenz in rechtlicher wie technischer Hinsicht. Zudem war er in einem KI-Forschungsprojekt der Universität Würzburg tätig und teilt aktuelle Entwicklungen im Bereich der KI-Regulierung frei zugänglich auf LinkedIn u.a. im „Weekly Update Digital-Recht“-Newsletter.

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