Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab: Die Penny-App-Rabatte sind nicht diskriminierend
Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.
Online-Casinos: EuGH macht Weg für Glücksspiel-Rückerstattungen frei
Glücklose Zocker können auf Rückzahlungen hoffen: Der Europäische Gerichtshof stärkt ihre Position gegenüber Anbietern von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz im Heimatland. Das betrifft auch viele Verfahren in Deutschland.
EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug: Das "Grenzverfahren" kann auch im Inland stattfinden
Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.
Abgeschleppt – aber gratis?: VG Köln erklärt Abschleppgebühren in NRW für rechtswidrig
Wer in Nordrhein-Westfalen abgeschleppt wird, muss nach aktueller Rechtslage keine Gebühren zahlen. Das VG Köln hat zwei entsprechende Bescheide aufgehoben. Die Landesregierung hatte eine Verordnung schlicht zu früh erlassen.
Hat die KI Rechte? Was das IT-Recht von Star Trek lernen kann
Raumschiff Enterprise als Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Darstellung – ein neues Buch dringt dahin vor, wo noch nie ein juristisches Werk gewesen ist. Quasi als Lehrbuch des Rechts der Vereinigten Föderation der Planeten kommt „Das Recht der unendlichen Weiten“ daher. Wie es sich für ein Rechtshandbuch gehört, sind seine Thesen dicht garniert mit Fußnoten, die jedoch nicht auf BGH-Urteile verweisen, sondern Serien, Staffeln und Episoden. Sein Autor Dr. Jens Ambrock hat sich durch die Fernsehserie der Sechzigerjahre, ihre elf Ableger-Formate, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane gearbeitet, um die Essenz der interstellaren Rechtsordnung systematisch und anekdotisch darzustellen. Die Regelungen sind fiktiv, die Sachverhalte Zukunftsmusik. Und doch lassen sich aus dem TV- und Kino-Geschichten Lösungen für teilweise gar nicht so ferne Konfliktlagen ableiten.
So erlebt Künstliche Intelligenz unserer Tage Einzug in praktisch alle Lebenslagen. Mit der rasanten technischen Entwicklung können die Rechtsordnungen kaum mithalten. Die Europäische Union ist mit ihrer KI-Verordnung Vorreiterin. Doch auch ihr Gesetzgeber ändert schon vor dem Geltungsbeginn aller Regelungen der KI-VO hektisch Inhalte der künftigen Verpflichtungen in einem Reformgesetz, dem sogenannten KI-Omnibus. Star Trek hat demgegenüber eine weitaus längere Tradition, den rechtlichen Umgang mit KI zu skizzieren. Vom Roboter M5 in der Originalserie über den Androiden Data aus der Next Generation bis zum holographischen Doktor der Voyager in der neuesten Streaming-Serie Starfleet Academy treten immer wieder Inkarnationen Künstlicher Intelligenz auf. Ihr rechtlicher Status ist dabei wiederholt Gegenstand ethischer Debatten und auch juristischer Verhandlungen. Nun hat die KI der heutigen Gegenwart noch nicht den technischen Entwicklungsstand erreicht, dass ihr eine eigenständige Rechtspersönlichkeit zugewiesen werden könnte. Dass wir zu Lebzeiten diesen Punkt noch erreichen, erscheint jedoch nicht fernliegend. Die Fiktion der utopischen Geschichten in Star Trek hält für den Moment bereits Lösungsvorschläge parat. Im Kern unterscheidet das Föderationsrecht nicht zwischen der Art von Leben. Erfüllt eine KI dieselben Kriterien wie organisches Leben – seien es Mikroorganismen, Energiewesen oder kristalline Lebensformen – so kommt eine Rechtspersönlichkeit in Betracht. Gestuft nach mehreren Kategorien wie einfachem Leben, empfindungsfähigem Leben und höherem Leben hat auch KI in der fiktiven Zukunft ein Recht auf Leben, auf Urheberschaft an Holo-Romanen sowie auf Heirat und Familiengründung.
Doch KI hat nicht nur Rechte, sie wird auch reguliert. Den radikalsten Ansatz stellt die Serie „Star Trek: Picard“ vor. Der Bau und der Betrieb von Androiden wird dort sehr pauschal untersagt. Anlass ist der Amoklauf eines Roboters, der zur Zerstörung des Mars geführt hat. Anstatt die Hintergründe zu ergründen, verbietet die Föderation – gar nicht Star-Trek-typisch – das, was sie nicht versteht und wovor sie sich fürchtet. Das Verbotsgesetz ist der eigentliche Antagonist der ersten Staffel und wird den Idealen Star Treks folgend schließlich auch wieder gekippt. Differenziertere Ansätze der KI-Regulierung zeigen die vorangegangenen Serien. Deutlich wird darin der Einfluss des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Zwar war dieser nie direkt für das Star-Trek-Franchise tätig. Seine tiefe Freundschaft zum Serienschöpfer Gene Roddenberry führte jedoch zu weitreichendem Einfluss auf die Handlungsstränge auf der Entreprise. Die von Asimov 1942 in Kurzgeschichten erdachten Gesetze der Robotik bilden ohne direkte Erwähnung das Fundament aller KI-Anwendungen von Star Trek, die über so etwas wie ein Gewissen verfügen.
Das über die Jahrzehnte ausdifferenzierte Star-Trek-Universum kennt noch weitere Rechtsprobleme, die auf uns in nicht allzu ferner Zukunft zukommen dürften. Dürfen Menschen geklont werden? Nicht ohne Zustimmung des Originals, sagt Commander Riker. Sind Klone Rechtsnachfolger der Ausgangsperson? Wohl nicht, aber das für Star Trek konzipierte Erbrecht greift gegebenenfalls. Dürfen Kinder durch genetische Eingriffe „verbessert“ werden im Hinblick auf Intelligenz, körperliche Fitness und andere Merkmale? Dazu wird ein striktes Verbot eingeführt und in zahlreichen Episoden konturiert. Solange der Eingriff nicht der Behandlung eines schweren Gendefekts dient, soll er untersagt und mit drakonischen Strafen belegt sein. Begründet wird die klare Haltung der Rechtsordnung mit der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und der Vermeidung eines gesellschaftlichen Drucks auf alle Eltern, ihre Kinder „aufwerten“ lassen zu müssen. Die Handlung selbst hinterfragt die Regel jedoch jedes Mal, wenn sie erwähnt wird, als für Betroffene unzumutbare Diskriminierung.
Zunächst irrelevant für unsere Gegenwart klingt die juristische Debatte über Telepathie-Regulierung. Vulkanier, Betazoide und Ullianer sind beispielsweise in der Lage, in einen fremden Geist einzudringen. Das Recht in Star Trek kennt selbst dafür konkrete Anforderungen. Kurz gesagt, erfordert das Auslesen von Gedanken Fremder eine Einwilligung. Auch wenn kurzfristig nicht anzunehmen ist, dass die Menschheit auf telepathisch begabte Außerirdische trifft, werden wir schon bald konkrete Regelungen für ähnliche Sachverhalte brauchen. Elon Musk und andere Forschende haben bereits beachtliche Fortschritte damit gemacht, Hirnwellen über Sensoren und Computerchips auszulesen. Die reale Rechtswissenschaft reagiert und tastet sich mit ersten Aufsätzen an das Thema heran.
Letztlich ist Telepathierecht eine sehr spezielle Unterkategorie des Datenschutzrechts. Denn, ja, die utopische Zukunft kennt weiterhin Datenschutz. Als Korrektiv gegen die allgegenwärtige Totalüberwachung ist es auch notwendig. Lieutenant Commander Tuvok und Fähnrich Kim diskutieren über die Reichweite der Privacy Protocols der Sternenflotte, als Kim in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät. Der Schutz seiner persönlichen Dateien auf dem Raumschiff Voyager wird in dem Fall als nachrangig eingestuft. Auch persönliche Computerlogbücher und private Subraumnachrichten unterliegen einem gelegentlich erwähnten rudimentären Datenschutz – der jedoch insbesondere gegen Sicherheitsinteressen abwägbar ist. Diese Fallgruppen erinnern mehr an das US-amerikanische Verständnis von privacy als an die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verankerung in der utopischen Vision deutet jedoch an, dass das Rechtsgebiet, dessen Sinnhaftigkeit heute mitunter kontrovers diskutiert wird, auch in der Zukunft nicht überholt sein dürfte.
Ob die Analyse des fiktiven Zukunftsrechts unterhaltsamer Humbug ist oder doch ein wissenschaftlicher Gehalt dahintersteckt, mag jeder Leser für sich entscheiden. Das Buch soll keine Parodie auf Jura sein, sondern legislative Lösungen aufzeigen für künftige Herausforderungen. Wenn diese Spielerei dabei nerdigen Juristen Inspiration und ein Lächeln bereitet, hat es seinen Zweck erfüllt. Wenn sie juristischen Laien die Rechtswissenschaft näherbringt, indem es sie mit einem Handlungsuniversum abholt, das sie kennen, dann erst recht.
Autor: Dr. Jens Ambrock ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch in seiner Freizeit lässt ihn die Schnittstelle aus Recht und technischen Entwicklungen nicht los. Nach zahlreichen Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung wagt er sich nun neue literarische Gefilde. Sein Werk „Das Recht der unendlichen Weiten: Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ ist im April 2026 beim Verlag dfv erschienen.
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VG Berlin sieht Nähe zur Identitären Bewegung: Anwalt darf der Bundeswehr nicht freiwillig dienen
Weil er vor neun Jahren an Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hatte, zieht die Bundeswehr einen Rechtsanwalt nicht zum Dienst heran, für den dieser sich freiwillig gemeldet hatte. Das ist rechtmäßig, so das VG Berlin nun.
LG München I zieht Parallelen zum Fall Pelicot: Lange Haftstrafe wegen Vergewaltigung betäubter Frau
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"Delegitimierung des Staates": Verfassungsschutz schafft viel kritisierte Extremismuskategorie wieder ab
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?
Spanisches Gericht hält sich für unzuständig: Der Fall Ulmen/Fernandes geht nach Deutschland
Nachdem Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen Anzeige in Spanien erstattet hatte, lehnte das Gericht auf Mallorca nun seine Zuständigkeit ab und verwies den Fall nach Deutschland, wie eine Gerichtssprecherin LTO bestätigte.
Tschechisches Gericht muss entscheiden: Marla Svenja Liebich will Auslieferung verhindern
Liebich hält die Behörden weiter auf Trab: Bevor die sächsische Justiz die Zuständigkeit für den Strafvollzug wieder übernehmen kann, muss Liebich erst einmal ausgeliefert werden. Nach dessen Widerspruch muss nun ein Gericht entscheiden.
Baurechtsreform: Wie der Staat Extremisten die Immobilien wegschnappen will
Gemeinden sollen ein Vorkaufsrecht für Immobilien bekommen, wenn diese sonst in die Hände von Extremisten oder der organisierten Kriminalität gelangen würden. Das Vorhaben sorgt aber unter Juristinnen und Juristen für heftigen Widerspruch.
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Epstein-Skandal: US-Gericht weist Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" ab
Das Wall Street Journal berichtet über ein angebliches Glückwunschschreiben von Donald Trump an Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Der US-Präsident ist nicht erfreut und klagt – bislang erfolglos.
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Für die Alkohol-Lizenz: Lidl baut Pub in Nordirland
Die Pub-Kultur ist den Briten heilig. Nun wagt sich sogar eine deutsche Supermarktkette in das Geschäftsfeld – hinter der Idee eines Lidl-Pubs steckt allerdings nicht die Liebe zum Bier, sondern ein rechtlicher Kniff.
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Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen: Lafarge und acht Ex-Mitarbeiter verurteilt
Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.
Koalition entlastet Bürger: 1.000 Euro Krisen-Bonus und 17 Cent weniger pro Liter Sprit
Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Im Gesundheitswesen kündigte Kanzler Merz "eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes" an.
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Versammlungsverbot in Berlin: "Nakba75" wäre zu gefährlich gewesen
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Straße von Hormus: Trumps Seeblockade verstößt gegen Völkerrecht
Donald Trump will alle Schiffe stoppen, die iranische Häfen ansteuern oder von dort kommen. Schiffen neutraler Staaten muss aber die Durchfahrt gewährt werden. Frankreich und Großbritannien planen derweil eine Mission in der Meerenge.
Attacke auf jüdischen Studenten in Berlin: Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Ein jüdischer Student wird in Berlin brutal zusammengeschlagen. Der Täter bestreitet ein antisemitisches Motiv. Das Berufungsgericht LG Berlin entschied in dem Punkt anders als die Vorinstanz.
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