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Fachgespräch zur Pflege traumatisierter Opfer des DDR-Unrechts

"Traumasensibilität in der Pflege stärken – Bedarfe von Betroffenen von SED-Unrecht und weiteren Unrechtserfahrungen" lautet der Titel eines Fachgesprächs, das die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, am Donnerstag, 24. September 2026, ausrichtet. Es beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses in Berlin und dauert vier Stunden. Das Fachgespräch wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Unrechtserfahrungen in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen Die Veranstaltung geht den Fragen nach, wie Pflege aussehen muss, damit Traumata nicht wieder aufbrechen und was Pflegefachkräfte brauchen, um mit den besonderen Erfahrungen und Bedürfnissen der Betroffenen sensibel umgehen zu können. Wer als Kind ins Heim gezwungen wurde, für den kann ein Pflegeheim im Alter Ängste von damals zurückbringen. Viele Menschen, die in der DDR in Spezialkinderheimen, Geschlossenen Jugendwerkhöfen oder anderen Einrichtungen Gewalt und Demütigungen erleiden mussten, sind heute in einem Alter, in dem sie Pflege brauchen, schreibt die SED-Opferbeauftragte. Auch Menschen, die politische Haft, Zersetzung, Zwangsunterbringung oder andere Formen von SED-Unrecht erfahren hätten, könnten im Alter mit Situationen konfrontiert sein, die frühere Erfahrungen wieder wachrufen. Die Forschung der vergangenen Jahre zeige, so Zupke, dass traumatische Erlebnisse auch Jahrzehnte nach den eigentlichen Ereignissen fortwirken können. Krankheit, Pflegebedürftigkeit und die Abhängigkeit von der Unterstützung durch andere Menschen könnten früheres Erleben von Fremdbestimmung, Gewalt, Kontrolle und Ohnmacht wieder in Erinnerung rufen. Dies betreffe Menschen mit Erfahrungen von SED-Unrecht in besonderer Weise. Zugleich bestünden vergleichbare Herausforderungen auch für Menschen, die andere Formen institutioneller Unterbringung oder sexualisierter Gewalt erfahren haben. Sensibilisierung der Pflegefachkräfte Bei der Veranstaltung wirkt die Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland und der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs mit. Erstmals vorgestellt werden Ergebnisse der Studie "Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter". Nach einleitenden Grußworten unter anderem der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, beschäftigt sich das erste Panel mit der Frage, welche konkreten Bedarfe und Bedürfnisse Menschen mit SED-Unrechtserfahrungen und anderen Unrechtserfahrungen in der Pflege und im Alter haben. Im zweiten Panel geht es darum, wie Fachkräfte in der Pflege und Altenhilfe für die besonderen Bedarfe traumatisierter Menschen qualifiziert und sensibilisiert werden können. (vom/17.09.2026)

Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ (21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfassend überarbeitet und gestärkt werden sollen. Nach einstündiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Während beim Gesetzentwurf die Federführung beim Innenausschuss liegt, ist beim AfD-Antrag strittig, ob der Innenausschuss oder der Auswärtige Ausschuss die Federführung übernimmt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, betrifft die Stärkung der Fähigkeiten „zeitgemäß speziell auch den Cyberraum“. Dazu schaffe das Gesetz „angemessene Aufklärungsbefugnisse, speziell zur Auswertung technischer Angriffsspuren in der Angriffsinfrastruktur von Cyberangriffen wie auch allgemein - unter engen Voraussetzungen – zu informationstechnischen Systemen der Bedrohungsakteure“. Laut dem federführenden Bundesinnenministerium (BMI) sind bei der Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme Regelungen im Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, wie beispielsweise solche gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis hin zu erheblich eingriffsintensiven, etwa gegen ein privat genutztes Mobiltelefon, vorgesehen. Die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes soll den Angaben zufolge an die Regelungssystematik europäischer Partnerdienste angepasst werden, „indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von sechs Monaten (Inhaltsdaten) beziehungsweise bis zwölf Monaten (Metadaten) speichern darf“. Dadurch könne der BND in Krisensituationen, etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für die Information der Bundesregierung. Interventionsbefugnisse bei Gefahrensituationen Zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten beziehungsweise Vermeidung von Schutzlücken sollen BfV und BND zudem laut Gesetzesbegründung „tatbestandlich eng begrenzte Interventionsbefugnisse bei bestimmten Gefahrensituationen“ erhalten. Mit Blick auf das BfV bleiben die Befugnisse dabei den Angaben zufolge „im nachrichtendienstlichen Operationsmodus verdeckter Einwirkung - ohne Zwangsausübung gegenüber Personen“. Dem BMI zufolge soll das Bundesamt künftig durch gesetzlich konkret bestimmte Maßnahmen einwirken dürfen, soweit durch eine besondere Bedrohung „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ oder „besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte“ drohen. Die Einwirkungsmöglichkeiten sollen dabei nur das Einwirken auf Gegenstände erlauben. Wie die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung weiter darlegt, soll der BND eine Reihe von Befugnissen erhalten, „die es ihm ermöglichen, in eng beschriebenen Ausnahmefällen unmittelbar auf bevorstehende Gefahren, die er im Rahmen seiner aufklärenden Tätigkeit ausmacht, reagieren zu können“. Flankiert werde dies durch die Möglichkeit, „im Rahmen einer spezifischen Gefährdungslage durch fremde Mächte auch (proaktiv) einwirkend tätig zu werden, um Bedrohungen durch erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen abzuwenden oder einzuschränken“. Proaktiv auf Bedrohungen einwirken Neben „spezifischen Befugnissen zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren, die er im Rahmen seiner Aufklärungstätigkeit entdeckt (zum Beispiel Löschen von Opferdaten bei Aufklärung der Systeme von Hackergruppen, Manipulation von Warenlieferungen durch Verbringung fehlerhafter Bauteile)“ soll der Bundesnachrichtendienst laut BMI ergänzend die Aufgabe erhalten, bei Vorliegen einer spezifischen Gefährdungslage „auch proaktiv auf Bedrohungen einzuwirken, um diese zu unterbinden“. Hierfür dürfe er ein breites Spektrum von aktiven Maßnahmen durchführen, etwa das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken, um die Fertigung zu sabotieren, oder das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hacker-Gruppen oder Desinformations-Akteuren. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf den Ministeriumsangaben zufolge für die Nachrichtendienste eine Stärkung der Analysemöglichkeiten und Abschaffung administrativer Hürden vor. Danach sollen etwa Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten und für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen werden. Zudem sollen die Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und private Stellen erweitert und vereinfacht werden. Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste Zugleich soll die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste laut Bundesregierung „gestärkt und effizienter ausgestaltet“ werden. Dazu soll die unabhängige Kontrolle der operativen Nachrichtendienstaufgaben institutionell zusammengeführt werden, indem der Unabhängige Kontrollrat der Gesetzesbegründung zufolge „nicht nur die bisherigen und neuen – justizähnlichen – Vorabkontrollen von Anordnungen übernimmt (teils bisher bei der G 10-Kommission), sondern zugleich auch die - administrative - Datenschutzkontrolle von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit“. Der hierin enthaltene integrale Ansatz sorge für eine „wirksame Kontrolle aus einer Hand“ und stärke zugleich durch Informations- und Berichtspflichten an das Parlamentarische Kontrollgremium auch die parlamentarische Kontrolle. Antrag der AfD Der AfD zufolge sollen bei der Reform der Nachrichtendienste die operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestärkt werden und seine Befugnisse „sich an den entsprechenden Befugnissen von relevanten europäischen Partnern orientieren“. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den BND sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl die Datenspeicherung als auch einen Datenaustausch zwischen den deutschen Diensten und Behörden sowie ausländischen Partnern deutlich erleichtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten über deutsche Staatsangehörige an deutsche Behörden dürfe demgegenüber aber nur zulässig sein, „soweit konkrete tatsachengestützte Verdachtsmomente im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus, Geldwäsche, Drogenhandel oder organisierter Kriminalität vorliegen“. Ferner dringt die Fraktion darauf, dass der Auftrag des BND nicht mehr nur die Gewinnung und Auswertung von Erkenntnissen über das Ausland umfasst, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Vielmehr soll der Bundesnachrichtendienst laut Vorlage grundsätzlich auch „die parlamentarisch ausdrücklich vorab geprüfte und genehmigte Befugnis zu aktiven Maßnahmen (zum Beispiel Counter Hacking und Stören ausländischer IT-Systeme) erhalten und damit zur Gefahrenabwehr für Deutschland beitragen“. "Parallele Strukturen verhindern" Ebenso soll die Bundesregierung laut Antrag bei der Reform der Nachrichtendienste berücksichtigen, dass „alle nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffungsmaßnahmen insbesondere im Rahmen technischer Aufklärung zwischen dem Militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr und dem Bundesnachrichtendienst zu koordinieren“ seien, um parallele Strukturen zu verhindern. Zugleich plädieren die Abgeordneten dafür, dass die Kontrolle des BND zukünftig „weiterhin parlamentarisch und durch den unabhängigen Kontrollrat“ erfolgt. Die Anzahl der Kontrollorgane sei jedoch zu vermindern und das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sowie die G10-Kommission seien zusammenzulegen, um doppelte Arbeitsabläufe abzuschaffen. Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, bei der Reform unter anderem zu berücksichtigen, dass „vor dem Hintergrund der Haushaltslage“ die neue Kontrollorganisation ohne zusätzliche Haushaltsstellen gebildet werden solle. Des Weiteren soll der Bundestag dem Antrag zufolge feststellen, dass „jede im Deutschen Bundestag vertretene Fraktion in dem oder den künftigen Kontrollorganen mit Sitz und Stimme vertreten sein“ müsse. (sto/hau/23.09.2026)

Abstimmung über eine Vorlage zur Senkung der Energiekosten

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 24. September 2026, mit der Forderung der AfD-Fraktion nach Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen. In dem zur Abstimmung stehenden Antrag (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dringt die Fraktion „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ darauf, alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den 'Klimaschutz' ergeben". Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Darüber hinaus legt die AfD-Fraktion erstmals einen Antrag mit dem Titel "Der drohenden Kraftstoffkrise durch souveräne Energiepolitik entgegenwirken – Industrie und Mittelstand retten" (21/8115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden soll. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll demnach schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und "Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten", wie es im Antrag (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt. Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern "ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen" unterliege. "Klimaschutz" bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht "schützen". Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien "im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen". Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung“ zu ergreifen. Die jüngsten geopolitischen Entwicklungen, insbesondere militärische Eskalationen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die internationalen Energie- und Rohstoffmärkte, hätten die Grenzen und damit auch Unzulänglichkeiten der bisherigen europäischen Krisenreaktionsmechanismen offengelegt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, angesichts anhaltend hoher Energiepreise energiebezogene Sanktionen, Embargos und sonstige Beschränkungen auf ihre Auswirkungen für Versorgungssicherheit, Energiepreise und industrielle Wettbewerbsfähigkeit hin zu überprüfen und soweit erforderlich aufzuheben. (eis/sas/23.09.2026)

Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende gefordert

Um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende geht es bei einer Debatte am Donnerstag, 24. September 2026. Gefordert wird die Widerspruchslösung sowohl in dem fraktionsübergreifenden „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ (21/7570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ (21/2738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem haben 58 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Alle drei Vorlagen sollen im Anschluss an die 60-minütige Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten 254 Abgeordnete aus den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken fordern in ihrem als Gruppenantrag eingebrachten Gesetzentwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. 2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf. Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden. Entlastung der Angehörigen Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten. Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Erklärter Widerspruch muss auffindbar sein Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element. Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig. Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Die Situation in der Organspende sei weiter von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet, schreibt die Länderkammer in ihrem Gesetzentwurf (21/2738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende erhofften Verbesserungen seien bisher nicht eingetreten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch das jüngst in Betrieb genommene Organspendenregister werde in Bezug auf die Spenderzahlen keine wesentliche Verbesserung herbeiführen können. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall und nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall, schreibt der Bundesrat. Ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen einzuschränken, solle es mit der Einführung der Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen. Dem Gesetzentwurf zufolge würde jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Sei dies nicht der Fall, sei eine Organ- und Gewebeentnahme bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden solle, um eine ethische Problematik handele, die als Gewissensentscheidung von den Abgeordneten und somit aus der Mitte des Bundestages zu beantworten sei. Fraktionsübergreifender Antrag Die Gegner der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende wollen mit einer Weiterentwicklung der geltenden Entscheidungsregelung die Zahl der Organspenden erhöhen. Die große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung spiegele sich bislang nicht in den Zahlen des Spendenregisters wider. Es bestehe erkennbar kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung, heißt es in dem fraktionsübergreifenden Antrag (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dem sich Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben. Information und Aufklärung über die Organspende seien die entscheidenden Faktoren, damit Menschen eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten. Im Jahr 2020 habe der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende beschlossen, das zum 1. März 2022 in Kraft getreten sei. Defizite bestünden aber bei der Umsetzung wesentlicher Instrumente. "Hohe technische Hürden bei der Registrierung" So sei das Organspenderegister erst mit zweijähriger Verzögerung im März 2024 gestartet. Aufgrund mangelhafter Umsetzung sei die Zahl der Registrierungen drastisch unterhalb der hohen Spendenbereitschaft geblieben. Beklagt würden hohe technische Hürden bei der Registrierung. Die einfache und massenhaft wirksame Option der Abgabe der Organspende-Erklärung in kommunalen Ämtern werde bislang nicht umgesetzt. Die Registrierung für eine Organspende müsse zwingend unkompliziert und barrierefrei möglich werden und dürfe nicht länger an technischen oder bürokratischen Hürden scheitern. Eine Widerspruchsregelung würde nach Ansicht der Abgeordneten einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Dies sei auch aus ethischer Perspektive abzulehnen. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Niemand dürfe unfreiwillig zum Organspender gemacht werden. Alle über 18-Jährigen sollen sich äußern Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, dass künftig alle Bürger zeitnah nach ihrem18. Geburtstag aufgefordert werden sollen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Neben der Angabe Zustimmung oder Ablehnung zu einer postmortalen Organspende soll auch die Angabe über eine Unentschiedenheit vorgesehen werden. Bürger dürften keine Sanktionen oder Nachteile fürchten, wenn sie ihre persönliche Haltung nicht dokumentieren lassen. Die Kommunikationsstrategie zur Organspende müsse systematisch weiterentwickelt werden. Ferner sei eine barrierefreie und niedrigschwellige Dokumentation des Spendewillens im Organspenderegister sicherzustellen, insbesondere durch den Abbau technischer Hürden und den Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen. (pk/hau/21.09.2026)

Verankerung von Klima­anpassung und Naturschutz im Grundgesetz

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe ,Klimaanpassung und Naturschutz‘ im Grundgesetz verankern“ (21/8116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und einen Antrag der Linken mit dem Titel „Gemeinschaftsaufgabe ,Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz' im Grundgesetz verankern“ (21/8117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Grünen soll direkt namentlich abgestimmt werden. Der Antrag der Linken soll im Anschluss an die 60-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Umweltausschuss. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz verankern. In ihrem Antrag (21/8116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern und im Austausch mit den Kommunalverbänden sowie den Bundestagsfraktionen die Aufnahme der Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins Grundgesetz vorzubereiten. Diese Gemeinschaftsaufgabe soll so ausgestaltet sein, dass Kommunen unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft „dauerhaft und verlässlich in die Lage versetzt werden, sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen, um Menschen besser vor Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen, Wasser in der Landschaft und in den Städten zu halten und gleichzeitig Natur und biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen“. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die dazu erforderlichen planerischen und konzeptionellen Grundlagen, wie etwa in Form von Konzepten, Risiko- und Potenzialanalysen sowie Machbarkeitsstudien, auf kommunaler Ebene zu fördern. Auch die notwendigen investiven Bedarfe sollen durch „unbürokratische und nach Wirksamkeit gestaffelte Zuwendungen“ an die Kommunen gedeckt werden, heißt es im Antrag. Zudem soll ein angemessener Mindest-Personalschlüssel für das kommunale Klimaanpassungsmanagement angestrebt werden. Weitere Forderungen der Grünen betreffen unter anderem die Einrichtung eines Koordinierungsausschusses, um die Gemeinschaftsaufgabe strategisch zu steuern und weiterzuentwickeln sowie den Aufbau eines einheitlichen, digitalen Monitoringsystems. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich dafür aus, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. In ihrem Antrag (21/8117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll eine neue Gemeinschaftsaufgabe mit dem Titel „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ in Artikel 91a des Grundgesetzes festschreiben und die finanzielle Beteiligung des Bundes dabei bedarfsdeckend regeln. Zudem soll die Bundesregierung einen Entwurf eines einfachen Gesetzes vorlegen, das die Gemeinschaftsaufgabe definiert und einzelne Teilbereiche nach Absprache mit den Ländern und Kommunen weiter konkretisiert. Dieses Gesetz soll die Kommunen unter anderem zu Klimaanpassung und Klimaschutzmanagement verpflichten, den Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen als eigenen Schwerpunkt festlegen und die Einstellung von zusätzlichem Personal sowie Verwaltungsausgaben als Ausgaben definieren, an denen sich der Bund beteiligen kann. Als weitere Anforderungen an die GA listet die Linksfraktion unter anderem pauschalierte Förderbudgets für Kommunen und die Pflicht der Länder auf, bei Förderprogrammen „eine Staffelung des kommunalen Eigenanteils nach Finanzstärke bis zur kompletten Streichung bei besonders finanzschwachen Kommunen“ zu ermöglichen. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, einen nationalen Hitzeaktionsplan zu entwerfen, der Sofortmaßnahmen, ein Frühwarnsystem und eine Kommunikationsstrategie enthält, um die Kommunen zu unterstützen. Auch die Mittel für kommunale Klimaanpassung, Klimaschutz und Hitzeschutz sollen „massiv“ aufgestockt werden. (sas/hau/23.09.2026)

- Bundespräsident verleiht 21 Verdienstorden zum Tag der Deutschen Einheit

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 25 Minuten 56 Sekunden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet am Montag, 5. Oktober um 11.00 Uhr im Amtssitz am Spreebogen 21 Bürgerinnen und Bürger zum Tag der Deutschen Einheit mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland aus.

- Bundespräsident Steinmeier kondoliert zum Tod von Martin Gutzeit

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 25 Minuten 56 Sekunden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum Tod von Martin Gutzeit kondoliert.

- Deutscher Zukunftspreis 2026 – Drei Teams für den Preis des Bundespräsidenten nominiert

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 25 Minuten 56 Sekunden
Bundespräsident Steinmeier verleiht den Deutschen Zukunftspreis 2026 an eines von drei nominierten Teams. Im Rennen sind wegweisende Innovationen für die Energiewende, die Intensivmedizin und die digitale Zukunft. Die Preisträger werden am 18. November bekanntgegeben.

TOP 5 Digitale Identitätengesetz

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 1 Stunde 5 Minuten
95. Sitzung vom 23.09.2026, TOP 5: Digitale Identitätengesetz

TOP 3 Änderung des Strafgesetzbuches - Schutz vor K.-O. Tropfen

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 1 Stunde 5 Minuten
95. Sitzung vom 23.09.2026, TOP 3: Änderung des Strafgesetzbuches - Schutz vor K.-O. Tropfen

Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 1 Stunde 5 Minuten
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Der Gesetzentwurf der Regierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ist Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss gewesen.

Gesetzentwurf zu EU-Vorgaben im Designrecht beschlossen

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 1 Stunde 5 Minuten
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung des Designrechts" beschlossen.

Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 1 Stunde 5 Minuten
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung beschlossen. Damit sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden.