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Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
Der Bundestag stimmt am Freitag, 8. Mai 2026, nach einstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Außerdem stellt die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel "Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen" (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Abstimmung. Zur Abstimmung gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem liegt ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/5810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss nahm am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vor. Sie betreffen vor allem die Ausgestaltung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. So wird klargestellt, dass die Verpflichtung des Täters, ein technisches Überwachungsmittel zu tragen, auch umfasst, „ein zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen“. Damit soll sichergestellt werden, dass die Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann. Zugleich strich der Ausschuss eine im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, wonach die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden darf. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, heißt es zur Begründung. Das Selbstbestimmungsrecht werde aber ausreichend gewahrt: „Das Gericht hat bei der Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Gesamtabwägung ohnehin stets den Willen der verletzten Person zu berücksichtigen und auch das mögliche Eskalationspotenzial einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Abwägung miteinzubeziehen“, heißt es dazu. Mögliche Festlegung einer "Warnzone" Neu eingeführt wird zudem die Möglichkeit, dass die Koordinierungsstelle eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen kann. Diese soll eine frühere automatisierte Benachrichtigung ermöglichen, da ein effektiver Opferschutz häufig nicht gewährleistet werden könne, „wenn die Koordinierungsstelle erst beim Betreten der Verbotszone vom Überwachungssystem automatisiert gewarnt würde“. Die Koalitionsfraktionen verwiesen hierzu auf eine entsprechende Änderungsbitte des Bundesrates. Darüber hinaus wird geregelt, dass der geschützten Person automatisiert Daten über den Aufenthaltsort des Täters übermittelt werden können, wenn dieser gegen festgelegte geografische Grenzen oder Mindestabstände verstößt. „Hierdurch wird sichergestellt, dass das Opfer über das Zweitgerät über Annäherungen des Täters automatisiert benachrichtigt werden kann, sollte dieser die in der Gewaltschutzanordnung festgelegte Verbotszone betreten“, heißt es dazu. Aufgaben der Koordinierungsstellen Weitere Änderungen betreffen die Aufgaben der Koordinierungsstellen. Diese sollen künftig ausdrücklich auch mit den „Beteiligten“, also vor allem dem Täter und der geschützten Person, die Durchführung der Anordnung koordinieren. Zudem werden Vorschriften zur Datenverarbeitung angepasst. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Datenverwendung neu gefasst. Darüber hinaus betreffen Änderungen unter anderem verfahrensrechtliche Vorschriften, etwa zur Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Begleitung von Opfern durch eine Vertrauensperson in Gewaltschutzverfahren. Auch eine Evaluierung der Neuregelung wird gesetzlich festgeschrieben. Antrag der Linken Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren. Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag. Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen. (che/06.05.2026)
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Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Die AfD-Fraktion will das Windenergieflächenbedarfsgesetz „mit sofortiger Wirkung aufheben“. Ihren Gesetzentwurf „zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz, 21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung. Der Entwurf soll im Anschluss an die einstündige Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend sein. Unter dem Tagesordnungspunkt findet sich auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus“ (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Derzeit ist noch offen, welcher Ausschuss bei den weiteren Beratungen die Federführung übernimmt. Gesetzentwurf der AfD Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe. Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können. Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden. "Subventionierung von Windanlagen und Speichern beenden" Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/27.04.2026)
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Debatte zur Städtebauförderung in Deutschland
Anlässlich des Tags der Städtebauförderung am 9. Mai befasst sich der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, mit der Stadtentwicklung in Deutschland. Grundlage der Debatte ist ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der einen "Motor für starke Städte und Gemeinden" (21/5750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert. Über den Antrag stimmt das Parlament nach halbstündiger Aussprache direkt ab. Antrag der Koalitionsfraktionen Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine Verdoppelung der Mittel für die Städtebauförderung ein. In einem Antrag (21/5750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aus Anlass des unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ deutschlandweit begangenen Tages der Städtebauförderung am 9. Mai 2026 wird gefordert, die Programmmittel des Bundes für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu verdoppeln. In den kommenden zwei Jahren sollen die Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten („Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung prüfen. Außerdem fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, das Potenzial der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als „Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale Infrastrukturen resilient zu gestalten“. Die Belebung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen solle hierbei im Fokus stehen. Stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert Zudem wird eine stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert. Dabei soll geprüft werden, ob der kommunale Eigenanteil bei Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann. Das könne Kommunen helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen Engpässen umzusetzen. Geprüft werden soll auch, ob der kommunale Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter stärker als bisher gedeckt werden kann. Genannt werden zweckgebundene Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen Engpässen entlasten. Die Städtebauförderung sei seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung, betonen CDU/CSU- und SPD-Fraktion. Seit 1971 hätten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500 Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden können. Allein der Bund habe hierfür seit 1971 rund 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Millionen Euro (2025) auf eine Milliarde Euro in diesem Jahr werde die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortgeschrieben. Sie stehe „für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft“, heißt es in dem Antrag. Rund 9,1 Millionen Menschen (elf Prozent der Bevölkerung) würden in den Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung leben. Von der Städtebauförderung profitiere insbesondere die lokale und regionale Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen würden in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Betrieben vor Ort fließen. Sie „stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und schaffen und erhalten Arbeitsplätze“, heißt es in dem Antrag, in dem auch die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt historischer Bausubstanz hervorgehoben wird. (hle/ste/07.05.2026)
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Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache sind fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden sollen. Es handelt sich um Anträge mit den Titeln "Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen" (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern" (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen" (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen" (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen" (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten. Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben. Dritter Antrag der Linken Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird. Vierter Antrag der Linken In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen. Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Fünfter Antrag der Linken Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/05.05.2026)
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Parlament berät über Anträge zur Europapolitik
Die Europapolitik steht im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage für die halbstündige Aussprache sind fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei den übrigen vier Anträgen handelt es sich darum, dass der Bundestag aufgefordert werden soll, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt. Der erste dieser vier Anträge, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und soll dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beim Antrag „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nach der Überweisung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend bei den weiteren Beratungen sein. Zur Abstimmung stehen die beiden Anträge mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Über den erstgenannten Antrag soll namentlich abgestimmt werden. Erster abzustimmender Antrag der Grünen Darin fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. In ihrem Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. Zweiter abzustimmender Antrag der Grünen Mit diesem Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangen, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen. Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“. Erster zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen EU-Haushalt für eine Stärkung des geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzusetzen. Dessen Finanzvolumen müsse über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden, damit der Fonds eine relevante finanzielle Schlagkraft erhalte sowie Risikoinvestitionen unterstützen und privates Kapital anziehen könne. Ziel müsse es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, „damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen“. Weiter schreiben die Abgeordneten, der ECF müsse strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial fokussiert bleiben, um für Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten außerdem, dass die Bundesregierung ihre Blockade eines Haushaltsaufwuchses und neuer EU-Eigenmittel, wie der von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Digitalsteuer, beendet. In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen eine nationale Digitalsteuer einführen, „um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen“. Zweiter zu überweisender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten neuen Antrag (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich angesichts globaler Krisen und Konflikte auf europäischer Ebene für eine gestärkte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Die Weichen dafür sollten nach Ansicht der Abgeordneten bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 gestellt werden. Die Europäische Union (EU) sei mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfüge damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit, schreiben die Abgeordneten. Ihr komme deshalb eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu. Entwicklungspolitik sollte vor diesem Hintergrund unabhängig von politischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten gestärkt werden, „als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld“. Sie sollte auch keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegen. Als zentral dafür bewertet die Fraktion das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“, für das die Kommission Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vorgeschlagen hat. Dass die Kommission damit aber auch strategische EU-Interessen stärker fördern wolle, berge die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen marginalisiert würden, warnen die Grünen. Sie fordern die Wiedereinführung verbindlicher Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“. Auch sollte das Europäische Parlament ihrer Ansicht nach eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und Monitoring des Instruments erhalten. Konkret zielt die Initiative darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgibt. Dritter zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 für ein festes Mindestbudget für das EU-Programm LIFE auf dem bisherigen Niveau einzusetzen. Das seit 1992 existierende LIFE-Programm sei das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, schreiben die Abgeordneten. Es unterstütze konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördere innovative Lösungen und trage maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen. Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernehme LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle sich für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance einsetzen, welche die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, verlangt die Fraktion. Außerdem brauche es einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung. Weiter dringen die Grünen auf eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der LIFE-Aktivitäten. Außerdem solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufgenommen werden. Der Antrag steht am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen von Grünen und Linken zum neuen langfristigen EU-Haushalt auf der Tagesordnung des Bundestags und soll im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Initiative der Fraktion zielt darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur GAP für 2028 bis 2034 abgibt. Antrag der Linken Der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (mis/joh/hau/07.05.2026)
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Aussprache zur Energiepolitik der Bundesregierung
In einer Aktuellen Stunde am Freitag, 8. Mai 2026, befasst sich der Bundestag mit der energiepolitischen Bilanz der Bundesregierung. Die Debatte mit dem Titel „Ein Jahr schwarz-rote Energiepolitik – Energieversorgung jetzt unabhängig, erneuerbar und sicher ausbauen“ wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (ste/05.05.2026)
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- Ehrentag 2026: Bundespräsident reist zu Mitmach-Aktionen in ganz Deutschland
Zum ersten deutschlandweiten Ehrentag anlässlich des Geburtstags unseres Grundgesetzes besucht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vom 18. bis 30. Mai zahlreiche Mitmach-Aktionen in ganz Deutschland.
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- Bundespräsident Steinmeier kondoliert zum Tod von Georg Baselitz
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum Tod von Georg Baselitz kondoliert.
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- Bundespräsident Steinmeier reist nach Schweden und Finnland
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 6. bis 7. Mai 2026 in das Königreich Schweden und in die Republik Finnland.
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TOP 18 Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
77. Sitzung vom 07.05.2026, TOP 18: Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches (PDF)
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Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Der Menschenrechtsausschuss hat am Mittwoch den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland erörtert.
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Elektronische Verfahren bei Immobilienverträgen
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem den Vollzug von Immobilienverträgen digitaler gestalten soll.
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Ausschuss beschließt elektronische Aufenthaltsüberwachung
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den Regierungsentwurf "zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz"beschlossen.
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auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5259 - Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag (PDF)
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KI-Einsatz in der Justiz thematisiert
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Einsatz, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Justiz" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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Expertenlob für Ausweitung notarieller Online-Verfahren
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht traf bei einer Sachverständigenanhörung auf breite Zustimmung.
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Digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen thematisiert
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Deepfakes, digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Wirksamkeit bestehender rechtlicher Instrumente" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.
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Deepfakes, digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Wirksamkeit bestehender rechtlicher Instrumente (PDF)
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Erhebung von Daten durch Auskunfteien
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Erhebung von Daten für die Verwendung von Bonitätsscores.
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