Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung reist in die USA und nach Mexiko

Eine Delegation aus Mitgliedern des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages reist vom 8. bis 15. Februar 2026 in die USA und nach Mexiko. Geleitet wird die Delegation vom Ausschussvorsitzenden, Abg. Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU). Weitere Delegationsteilnehmer sind die Abgeordneten Philip Hoffmann (CDU/CSU), Thomas Rachel (CDU/CSU), Denis Pauli (AfD), Serdar Yüksel (SPD), Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Maren Kaminski (Die Linke). In New York City wird die Delegation Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen der Vereinten Nationen treffen, bspw. vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen UNFPA sowie UN WOMEN. Bei den Gesprächen werden die Arbeit der Organisationen angesichts der Mittelkürzungen sowie die UN80-Initiative, mit der Reformen der VN-Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden sollen, thematisiert werden. In Washington D.C. sind dann Begegnungen mit dem Präsidenten der Weltbankgruppe, Ajay Banga, und mit Vertretungen des Internationalen Währungsfonds und der Interamerikanischen Entwicklungsbank geplant. Außerdem werden sich die Abgeordneten bei einem Gespräch mit den Vertretungen der politischen Stiftungen vor Ort über die aktuellen Herausforderungen informieren. In Mexiko sind politische Gespräche und Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen und Parlamente geplant. Bei Treffen mit den in die Projekte eingebundenen lokalen Gemeinden und durch Projektbesichtigungen möchte man einen Überblick über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit vor Ort gewinnen. Dazu sind auch Gespräche mit den Durchführungsorganisationen, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, vorgesehen. Die Mitglieder des Ausschusses erhoffen sich davon Erkenntnisse aus erster Hand, die für die Neuausrichtung der Entwicklungspolitik des Deutschen Bundestages erforderlich sind.

Delegationsreise des Ausschusses für Sport und Ehrenamt zu den Olympischen Winterspielen Milano-Cortina 2026

Eine Delegation des Sportausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 15. bis 19. Februar 2026 zu den Olympischen Spielen nach Italien reisen, um sich vor Ort über Abläufe, Wettkampfbedingungen, Infrastruktur, zivilgesellschaftliches Engagement und Nachhaltigkeitsziele zu informieren. Zu den Kernaufgaben der parlamentarischen Verantwortung des Ausschusses gehört die Förderung und Finanzierung der Rahmenbedingungen für den Spitzensport. Insbesondere geht es dabei um die internationale Konkurrenzfähigkeit, die Trainingsbedingungen und Unterstützung der Athletinnen und Athleten sowie des Trainingspersonals. Im Vorfeld der Reise hat sich der Ausschuss am 12. November 2025 bereits mit der geplanten Spitzensportreform der Bundesregierung befasst, sowie in einer Sitzung am 28. Januar 2026 mit den Berichten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) zu den Winterspielen im Ausrichterland Italien. Die Delegation führt in Mailand Gespräche mit ehrenamtlich Tätigen, ferner wird es dort einen „best practice“-Austausch mit dem Präsidenten des Regionalparlaments der Lombardei geben. Dabei wird es insbesondere um die mehrjährige Vorbereitung, Bürgerbeteiligung, Verkehrsplanung, die notwendigen Investitionen und die Frage gehen, was die Winterspiele wirtschaftlich für die Region bedeuten und ob diese zu langfristigen Verbesserungen in der Infrastruktur beitragen. Im Olympischen Dorf werden die Abgeordneten Gespräche mit Trainingspersonal und Athletinnen und Athleten führen sowie die Unterbringungsbedingungen und Logistik begutachten. Vorgesehen sind Gesprächstermine u.a. in Mailand, Cortina und Antholz mit Spitzenvertretern der Internationalen Eishockey-Föderation (IIHF), der Internationalen Biathlon-Union (IBU) sowie dem Internationalen Ski- und Snowboardverband (FIS) und dem Deutschen Skiverband (DSV). Dabei wird es um die Entwicklung in den internationalen Sportfachverbänden und die sportartspezifischen Anforderungen an Wettkampfabläufe, Sicherheitsstandards und das Venue-Management gehen. Vereinbart sind zudem vor Ort fachliche Erläuterungen durch die Leitungen des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) und des Instituts für angewandte Trainingswissenschaft (IAT). Dabei sollen insbesondere Sicherheits- und Technikstandards, Trainings- und Testbedingungen sowie die Rolle von Forschung, Material- und Geräteentwicklung für den Leistungssport erörtert werden. Ein weiterer Programmpunkt ist ein Treffen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Olympischen Jugendlagers, bei dem Fragen des internationalen Jugendaustauschs, der Bildungsarbeit und der Nachwuchsförderung im Mittelpunkt stehen. Die Delegation wird von Aydan Özoğuz (SPD) als Ausschussvorsitzende und Delegationsleiterin geführt, außerdem dabei: Stephan Mayer (CDU/CSU), Artur Auernhammer (CDU/CSU), Bettina Lugk (SPD), Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Christian Görke (Die Linke).

Mehr Beschäftigte bei der Bundesnetzagentur

Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Bei der Bundesnetzagentur waren am 1. Januar 2026 insgesamt 3.033 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt.

Linke fordert umfassende Legalisierung von Cannabis

Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine umfassende Legalisierung von Cannabis.

Linke thematisiert Dublin-Verfahren

Inneres/KleineAnfrage Mit dem sogenannten Dublin-Verfahren im Asylrecht befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Linke will Auswirkungen der Steuerpolitik sichtbarer machen

Finanzen/Antrag Die Fraktion Die Linke will die Auswirkungen von steuerpolitischen Entscheidungen auf unterschiedliche Einkommensgruppen mit einem Verteilungs-Check sichtbar machen

AfD fragt nach Sprengung von Zigarettenautomaten

Inneres/KleineAnfrage Nach der Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Namentlich nicht deklarierte Projekte des BMZ

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Um verschiedene, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung namentlich nicht deklarierte Projekte, geht es in Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion.

Antiziganistische Straftaten im Jahr 2025

Inneres/Antwort Im Jahr 2025 sind laut der Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage 196 antiziganistische Straftaten registriert worden, davon zehn Gewaltdelikte.

Parlamentariergruppe der Arabischsprachigen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens reist nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate

Zum bilateralen parlamentarischen Austausch reist eine Delegation der Parlamentariergruppe Arabischsprachige Staaten des Nahen und Mittleren Ostens vom 8. bis 15. Februar 2026 nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Auf dem Programm stehen Begegnungen mit Parlamentsmitgliedern bzw. Mitgliedern legislativer Gremien, Regierungsvertretungen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Neben den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen werden auch die Menschenrechte, Demokratieförderung und Klimaschutz, dabei insbesondere rechtsstaatliche, innen- und außenpolitische Fragen thematisiert. Auch die Lage in Syrien, Iran und Jemen wird bei den Gesprächen eine Rolle spielen. Im Königreich Saudi-Arabien geht es um die Außen- und Innenpolitik, die Wirtschaftsbeziehungen und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Deutschland, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Thema in Katar wird die Rolle des Staates als Vermittler für regionale Stabilität und Vermittlungspartner in vielen Konflikten sein. In den Vereinigten Arabischen Emiraten führt die Delegation Gespräche über Menschenrechte, Meinungsfreiheit und Diskriminierung und mit der Außenhandelskammer über die bilateralen Handelsbeziehungen und die Energiepolitik. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Alexander Radwan (Ltg.), Lukas Krieger (beide CDU/ CSU), Lamya Kaddor (BUENDNIS 90/DIE GRUENEN), Mareike Hermeier (Die Linke.) und Dr. Maximilian Krah (AfD).

15. Februar 1951: Bundestag beschließt Einrichtung des Bundesgrenzschutzes

Am Donnerstag, 15. Februar 1951, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (1/1785, 1/1881) verabschiedet. Die Errichtung des Bundesgrenzschutzes (BGS) erfolgt in einer Zeit, die vom Kalten Krieg und zunehmenden Spannungen an der Zonengrenze zur sowjetischen Besatzungszone geprägt ist. Die Sonderpolizei des Bundes mit, nach einem interfraktionellen Antrag zur Personalstärke (1/1887) zunächst 10.000 Mann, soll das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte – „insbesondere durch die Ausübung der Passnachschau“ – sowie gegen sonstige die Sicherheit der Grenzen gefährdende Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sichern. Soweit Polizeiaufgaben der Länder berührt werden, soll der BGS „im Benehmen“ mit den beteiligten Landespolizeibehörden handeln. Ringen um das Gesetz Über Zweck, Reichweite und verfassungsrechtliche Einhegung des BGS wird im Bundestag in erster Beratung am 25. Januar 1951 (114. Sitzung) und dann in zweiter und dritter Beratung am 15. Februar 1951 (118. Sitzung) intensiv gestritten. Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Robert Lehr (1883 bis 1956, CDU) bezeichnet die Vorlage in der ersten Beratung als „von entscheidender Bedeutung für die Ausgestaltung unserer inneren Sicherheit“. Als Begründung führt er unter anderem eine „vermehrte Infiltration und Agitation“ an. Warnung vor kasernierten Formationen Dem hält die Opposition, insbesondere die SPD, entgegen, der Grenzschutz dürfe nicht zu einem Instrument werden, das faktisch nach innen ausgreift. Dr. Walter Menzel (1901 bis 1963, SPD) warnt vor einem „Schleier von kasernierten Formationen“ im Hinterland „in einer Tiefe von 30 bis 50 km“. In der zweiten und dritten Beratung thematisiert Menzel zudem Kompetenzüberschneidungen: Störungen der Ordnung im Grenzgebiet lägen nach Artikel 30 des Grundgesetzes grundsätzlich bei der Länderpolizei; der Bund dürfe dies nicht unbestimmt an sich ziehen. Grenzschutz dürfe nicht über Notstandskonstruktionen entgrenzt werden; er dürfe „nur dort eingesetzt werden, wo das Gesetz ihm Aufgaben zuweist.“ Rein polizeiliche Grenzsicherung Hugo Paul (1905 bis 1962, KPD) kritisiert, bei der Gesetzesvorlage gehe es gar nicht um Grenzschutzbehörden, sondern um eine „militärähnliche Polizeiformation“. Bundesinnenminister Lehr stellt deshalb abschließend klar: Der BGS soll eine polizeiliche Grenzsicherung leisten und keine verdeckte Bundespolizei sein. Es gehe „nicht etwa um die getarnte Aufstellung einer Bundespolizei“, sondern um „eine Sicherung im Grenzbereich“, „rein polizeilich“ und „nicht … militärischen“ Charakters. Mit großer Mehrheit gegen wenige Stimmen wird das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden angenommen und tritt am 16. März 1951 mit seiner Verkündung in Kraft. Weiterentwicklung und neue Aufgaben Der BGS bleibt nicht auf den namensgebenden Grenzschutz der frühen 1950er-Jahre begrenzt. Bereits 1972 wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich festgestellt, das damalige BGS-Gesetz von 1951 sei „nicht mehr zeitgemäß“ und nenne als Aufgabe des Bundesgrenzschutzes in Friedenszeiten „nur die Sicherung des Bundesgebietes gegen verbotene Grenzübertritte" (6/2886, 6/3569). Mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 wird der Aufgabenrahmen des BGS gesetzlich neu gefasst und erweitert. Nach der Herstellung der deutschen Einheit entfällt die ursprüngliche Hauptaufgabe an der innerdeutschen Grenze. 1994 werden mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz, 12/8047, 12/8101, 12/8422) die Vorschriften über den Bundesgrenzschutz an die seit 1972 eingetretene Entwicklung des Polizeirechts angepasst. Bundesgrenzschutz wird Bundespolizei 2005 wird aus dem Bundesgrenzschutz die Bundespolizei. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt.“ Die Umbenennung entspreche einer „zeit- und aufgabengerechten Namensgebung“; zugleich wird betont, dass damit keine Erweiterung der Aufgaben verbunden sei. (15/5217). 2008 folgt mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze“ (16/6291, 16/7871) eine weitreichende Organisationsänderung. Aktuelle Änderung des Bundespolizeigesetzes Mit dem am 18. Dezember 2025 in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) soll das bisherige, überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende und seither nur in einzelnen Vorschriften geänderte Gesetz umfassend überarbeitet werden. Die Bundespolizei hat heute weit über 50.000 Bedienstete. Sie ist damit die personalstärkste Polizeiorganisation in der Bundesrepublik. (klz/06.02.2026)