Bundestag | Aktuelle Themen
Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz9
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer zweieinhalbstündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 22. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln "Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten" (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen" (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung" (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken" (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Krankenversicherte entlasten, nicht belasten" (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die 38 Mitglieder des Gesundheitsausschusses arbeiten daran, das Gesundheitssystem zukunftssicher und effizient zu gestalten. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit und wohnortnahe Versorgung zu sichern und zugleich die Arbeitsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung in Medizin und Pflege nachhaltig zu stärken. (22.06.2026)
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Deutsche und französische Abgeordnete beraten gemeinsam in Paris
Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung tritt am Montag, 22. Juni 2026, in Paris zu ihrer 13. Sitzung zusammen. Geplant ist unter anderem eine gemeinsame Anhörung der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), und der französischen Ministerin für Sport, Jugend und Gemeinwesen, Marina Ferrari (Les Démocrates). Darüber hinaus steht die Wahl des oder der deutschen Co-Vorsitzenden des Vorstands auf der Tagesordnung. Bis zuletzt amtierte Andreas Jung (CDU) als Co-Vorstandsvorsitzender der Versammlung. Er schied jedoch im Mai 2026 aus dem Bundestag aus. Eröffnet wird die interparlamentarische Versammlung um 11 Uhr durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die Präsidentin der Assemblée nationale, Yaël Braun-Pivet. Die Sitzung wird ab 11 Uhr live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung der damaligen Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (ste/16.06.2026)
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Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 24. Juni 2026, mit der gut einstündigen Regierungsbefragung. Darin stellt sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum zweiten Mal in diesem Jahr den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/15.06.2026)
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Fragestunde am 24. Juni
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 24. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 27 der insgesamt 67 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, elf Fragen an das Bundesministerium des Innern und neun Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat soll acht Fragen beantworten. Je fünf Fragen gehen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklear Sicherheit müssen sich mit je drei Fragen auseinandersetzen. Mit je einer Frage müssen sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung befassen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesgesundheitsministerium, wie die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) reagieren will. Heitmann fragt zudem, wie die Regierung die dafür notwendige Datengrundlage sicherstellt, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner fragt das Bundeswirtschaftsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland nach dem Auslaufen des zweimonatigen Tankrabatts am Ende des Monats Juni 2026 plant. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern will vom Bundeslandwirtschaftsministerium erfahren, welchen konkreten Zeitplan die Bundesregierung für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) einschließlich der vorgesehenen Meilensteine, der Beteiligung von Interessengruppen, der Vorlage von Zwischenergebnissen, des Abschlusses der Evaluierung sowie einer möglichen Umsetzung daraus resultierender Änderungen verfolgt. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/19.06.2026)
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Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung
Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wird. Nach einer 30-minütigen Aussprache soll die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden. „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/15.06.2026)
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Antrag mit Forderung nach KI-Grenzschutz wird beraten
Die AfD-Fraktion fordert die wirksame Sicherung der deutschen Grenzen. Ihr dazu angekündigter Antrag mit dem Titel „KI-Grenzschutz jetzt – Deutschlands Grenzen wirksam sichern“ steht am Mittwoch, 24. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/15.06.2026)
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Forderung nach Geschlechterparität auf Partei-Landeslisten
Das Parlament debattiert am Mittwoch, 24. Juni 2026, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität“ (21/6105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an eine 30-minütige Aussprache soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Wer bei den weiteren Beratungen die Federführung haben wird, ist derzeit noch offen. Antrag der Linksfraktion Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, dafür Paragraf 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden. In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen. Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten. (joh/hau/15.05.2026)
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Parlament entscheidet über Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Über den Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach einstündiger Debatte. Der Verkehrsausschuss wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es in dem Entwurf. Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, „dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann“. „Überragendes öffentliches Interesse“ Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden. (hau/15.06.2026)
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Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland
Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein so betitelter von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag ab, der am Donnerstag, 11. Juni 2026, im Bundestag erstmals debattiert wird. Nach einstündiger Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung geplant. (hau/26.05.2026)
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Regierungsentwurf für ein Baugesetzbuch-Upgrade
Die Bundesregierung will ein Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg bringen. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ wird am Donnerstag, 25. Juni 2026, in erster Lesung beraten. Er soll im Anschluss an die einstündige Aussprache – ebenso wie ein von der Linksfraktion avisierter Antrag mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung muss ins Baugesetzbuch“ – den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Regelung sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau gelten, schreibt die Regierung. Dadurch genieße der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem soll in das Raumordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen werden. Dort soll laut Entwurf künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird. Umweltprüfverfahren beschleunigen Um Umweltprüfungen zu beschleunigen, sollen außerdem vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, „wo sie auch tatsächlich erforderlich sind“. Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, solle sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann, heißt es. Das sorge für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung, entlaste die Kommunen, beschleunige Verfahren und schaffe Planungssicherheit – „ohne Abstriche beim Umweltschutz“. Maßnahmen gegen Schrottimmobilien Kommunen sollen zudem mehr Möglichkeiten erhalten, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Dazu soll das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien erleichtert werden. Die Kommunen sollen außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen können – also den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten können. Bei extremem Missbrauch gebe es künftig auch die Möglichkeit zur Enteignung. (hau/15.06.2026)
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Anträge zur steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Auf die steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen zielen Anträge der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ab, die das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert. Der von den Grünen angekündigte Antrag mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ soll nach der 60-minütigen Aussprache ebenso wie ein von der Linksfraktion avisierter Antrag „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ zur weiteren Beratung dem federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. (hau/15.06.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll an den Finanzausschuss überwiesen werden. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden. Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten werden. Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern" (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden. Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20" (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet. Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke "Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen" (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten werden. Um eine "fortschreitende Militarisierung" an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient. Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion "Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen" (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. Europäische Staatsanwaltschaft: Den von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Unternehmensstatistik: Den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes“ wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren. (vom/hle/19.06.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, über mehrere Vorlagen ab: Patientenrechtegesetz: Abgestimmt wird über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, heißt es in einem Antrag. Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde. Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch. Die Abgeordneten fordern, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht zu ändern, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden. Petitionen: Das Parlament stimmt über zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 269 bis 280 (21/6419(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6420(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6421(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6422(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6423(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6424(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6425(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6426(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6427(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6429(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nutzung der Stau-Rettungsgasse durch Motorradfahrer Darunter findet sich auch eine Petition, die eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung fordert, damit es Motorradfahrern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird, Staus in der Rettungsgasse mit mäßiger Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei stehendem oder langsamem Verkehr könne es insbesondere wegen auftretender Wetterphänomene, wie etwa starkem Regen oder enormer Hitzeeinstrahlung, zu hohen Belastungen bei Motorradfahrern kommen, schreibt der Petent. Die Motorradfahrer seien der Hitze durch ihre Schutzkleidung, dem Helm und der aufsteigenden Wärme des Motors und des Straßenbelags stark ausgesetzt. Diese Umstände könnten zu Dehydrierung oder Hitzeschlag führen, heißt es in der Petition. Zudem führe das Balancieren eines schweren Motorrads im Stop-and-Go-Verkehr „zu Gefahren für den Kraftradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern“. Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Juni 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe die geltende Rechtslage geprüft und halte sie für sachgerecht, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Nutzung der Rettungsgasse würde für Motorradfahrende ebenfalls Risiken beinhalten, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Motorradfahrende, die bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfahren, müssten mit unbedachtem Verhalten rechnen. Weiterfahrt nur bei „nicht anders abwendbarer Gefahr für den Leib“ Die stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmenden könnten plötzlich zur Fahrbahnmitte fahren oder bei den stehenden Fahrzeugen könnten Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei, heißt es in der Vorlage. Somit könnten Unfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise nicht weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Überhitzung oder Dehydrierung sei darüber hinaus ein Notstand, der zur Weiterfahrt berechtigen könne, „aber nur, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für den Leib besteht“. Die Forderung nach einer besonderen Regelung für Kraftradfahrende in Stausituationen vermag der Petitionsausschuss daher nicht zu unterstützen. (hau/vom/17.06.2026)
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Bundestag wählt neuen Datenschutzbeauftragten
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 25. Juni 2026, den neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Amtsinhaberin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die am 16. Mai 2024 vom Bundestag für fünf Jahre in dieses Amt gewählt worden war, hatte am 17. März 2026 ihren Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen angekündigt, sobald die Nachfolge geregelt ist. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt im Paragrafen 11: "Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die oder der Gewählte ist von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zu ernennen. Die oder der Bundesbeauftragte muss bei ihrer oder seiner Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben. Sie oder er muss über die für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Insbesondere muss die oder der Bundesbeauftragte über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben." Aufgaben des oder der Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte als oberste Bundesbehörde hat die Aufgabe, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafverfolgung) erlassenen Rechtsvorschriften, zu überwachen und durchzusetzen. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und klärt sie darüber auf, "wobei spezifische Maßnahmen für Kinder besondere Beachtung finden". Zu seinen Aufgaben zählt weiterhin, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten. Die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter sollen für die ihnen aus dem Gesetz und sonstigen Datenschutzvorschriften entstehenden Pflichten sensibilisiert werden. Untersuchung von Beschwerden Auf Anfrage jeder betroffenen Person soll der Datenschutzbeauftragte Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der Datenschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls dazu mit den Aufsichtsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Er befasst sich ferner mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation oder eines Verbandes gemäß Artikel 55 der EU-Richtlinie 2016/680, untersucht den Gegenstand der Beschwerde "in angemessenem Umfang" und informiert den Beschwerdeführer über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung, vor allem, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde notwendig ist.. Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus, mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe zu leisten, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Ebenso soll die Anwendung der Datenschutzvorschriften untersucht werden, auch auf der Grundlage von Informationen einer anderen Behörde. Maßgebliche Entwicklungen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken, sollen verfolgt werden, vor allem die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. (vom/15.06.2026)
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Vereinbarte Debatte zum Thema Organspende
Am Donnerstag, 25. Juni 2026, findet im Bundestag eine Vereinbarte Debatte zum Themas Organspende statt. Dafür sind 120 Minuten eingeplant. Schon mehrfach hat das Parlament über die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Diese sieht vor, dass jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch ein möglicher Organspender ist, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Aktuell gilt die Entscheidungslösung, die eine aktive Zustimmung zur Organspende – etwa per Organspendeausweis fordert. (hau/15.06.2026)
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Vereinbarte Debatte zu Flucht und Vertreibung
Am Donnerstag, 25. Juni 2026, gibt es im Bundestag eine Vereinbarte Debatte zum Thema „Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren – Aussöhnung vollenden“. Eine halbe Stunde ist dafür vorgesehen. Die Debatte findet in zeitlicher Nähe zum jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni statt. (hau/15.06.2026)
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Debatte über Qualität und Transparenz in der Forschung
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“ (21/2230(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) steht am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach einer 30-minütigen Debatte im Bundestag zur Abstimmung. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Antrag der AfD Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten. Diese solle Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen überprüfen können. Notwendig ist dies laut der antragstellenden Fraktion, da sich die Meldungen darüber häufen, „dass sogenannte ,Pseudo-Journale‘ und ,Paper Mills‘ gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review“. Die Bundesregierung müsse jedoch sicherstellen, dass politische Entscheidungen auf „belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“, heißt es in dem Antrag. (des/hau/15.06.2026)
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Monitoring zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests
Über einen interfraktionellen Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entscheidet das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 30-minütiger Aussprache. Der Antrag wurde im Gesundheitsausschuss beraten. Dem Bericht des Ausschusses (21/6075(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge haben sich dessen Mitglieder einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Abstimmung im Plenum des Bundestags herbeizuführen. Interfraktioneller Antrag In ihrem Antrag setzen sich die Abgeordneten für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ein. Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelange, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. NIPT „faktisch zu einem Screeningtest geworden“ Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screeningtest geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen. Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. Interdisziplinäres Expertengremium Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. (pk/hau/15.06.2026)
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Forderung nach Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie
„Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke eingebrachten Antrags (21/6465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Er soll nach der 30-minütigen Aussprache sofort abgestimmt werden. (hau/16.06.2026)
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Letztmalige Verlängerung des UNIFIL-Einsatzes im Libanon
Über die von der Bundesregierung geforderte letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UNIFIL-Mission im Libanon entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach einer 30-minütigen Aussprache in namentlicher Abstimmung. Zu dem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängern und dafür weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Wie aus dem Antrag hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll. In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern. Ausbildung der libanesischen Streitkräfte temporär ausgesetzt Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den UNIFIL-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen. Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen. Geordnete Übergabe von UNIFIL-Aufgaben „In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von UNIFIL bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von UNIFIL-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der VN und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/15.06.2026)
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