Bundestag | Aktuelle Themen
Erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Medizinregistern
Das Parlament berät am Donnerstag, 21. Mai 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“. 20 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Danach soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Medizinregister liefern laut Bundesregierung „hochwertige strukturierte Daten zu Behandlungen und Krankheitsverläufen in der realen Versorgung“. Ihre Potentiale zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit allerdings nicht ausreichend ausgeschöpft, urteilt sie. In Deutschland existieren dem Gesetzentwurf zufolge mehr als 350 Medizinregister. Nur sehr wenige dieser Medizinregister arbeiteten auf der Basis spezieller gesetzlicher Grundlagen wie die Krebsregister oder das Implantateregister. „Die meisten Medizinregister erheben personenbezogene Daten auf Basis der allgemeinen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen“, heißt es. Forschung mit hochwertigen Gesundheitsdaten Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern und Medizinregister in ihrer Qualitätsentwicklung unterstützen. Damit trage das Gesetz dazu bei, bessere Erkenntnisse für die Behandlung von Krankheiten, zur Stärkung der Patientensicherheit und für die Qualität der Versorgung zu gewinnen und die versorgungsnahe Forschung mit hochwertigen Gesundheitsdaten zu fördern. Der Gesetzentwurf schaffe in Abkehr von der bisherigen Registerspezialgesetzgebung mit der Gefahr von Silostrukturen einen übergreifenden Rechtsrahmen für nicht spezialgesetzlich geregelte Medizinregister mit einem registerübergreifenden Ansatz der Datenverarbeitung. Er leiste somit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz, Qualität und Nutzbarkeit von Daten aus Medizinregistern, schreibt die Bundesregierung. (hau/08.05.2026)
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Lars Klingbeil und Verena Hubertz stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 20. Mai 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/08.05.2026)
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Fragestunde am 20. Mai
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 20. Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/08.05.2026)
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Regierung plant Umsetzung der „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“
Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Anschließend erfolgt die Überweisung des Entwurfes an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. (hau/08.05.2026)
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Antrag zur Bekämpfung einer „Paralleljustiz“
„Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Der aktuell noch nicht vorliegende Antrag soll nach 30-minütiger Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Noch ist offen, wer bei den weiteren Beratungen die Federführung übernimmt. (hau/08.05.2026)
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Vereinbarte Debatte zur Situation im Sudan
Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Vereinbarte Debatte „zur Situation im Sudan und zur Verständigung auf die Berliner Prinzipien“. Rund 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
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Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den dazu von der Bundesregierung avisierten Gesetzentwurf „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ berät das Parlament am Donnerstag, 21. Mai 2026. Eine Stunde ist für die erste Lesung eingeplant. Anschließend soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werde es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes für Zwecke des steuerrechtlichen Kindergeldes auf einen Antrag zu verzichten, heißt es. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll nach Auffassung der Regierung die Familienkasse dann nutzen, „wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“. Zur effektiven Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sollen auch Ausweitungen von Datenübermittlungen an die Familienkasse erfolgen. Damit werde es den Familien erspart, amtlich bekannte Informationen wiederholen zu müssen. Durch den Datenaustausch würden zudem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert. „Damit wird der Prozess der Gewährung von Kindergeld weiter entbürokratisiert und zugleich stärker qualitätsgesichert“, schreibt die Regierung. Für Familien bedeutet antragsloses Kindergeld laut Gesetzentwurf „einen echten Servicegewinn“. Leistungen würden ohne unmittelbare Mitwirkung der Eltern proaktiv gewährt. Fehlerquellen durch unvollständige Anträge entfielen und Auszahlungen erfolgten zuverlässig. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung entstehe so eine spürbare Entlastung für Familien und Vertrauen in eine moderne digitale Verwaltung, heißt es im Entwurf. (hau/08.05.2026)
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Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines
Die AfD-Fraktion fordert die „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“. Ein so betitelter Antrag soll am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert werden. Nach einer 60-minütigen Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung geplant. (hau/08.05.2026)
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Vereinbarte Debatte zur Bedeutung des Ehrenamts
Im Parlament gibt es am Donnerstag, 21. Mai 2026, zu dem Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“ eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
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Anträge zur Energiepolitik im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Die Energiepolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 21. Mai 2026. Grundlage dafür sind drei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge, die nach einstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden sollen. Die Titel der Anträge lauten: „Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine ambitionierte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie“, „Wärmewende retten – Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen“ und „Energiesicherheit jetzt stärken – Gasunabhängigkeit herbeiführen“. (hau/08.05.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur soll federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen" (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023“ folgt. Außerdem sollen Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden. (vom/08.05.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über mehrere Vorlagen ab: Wahlprüfung: Abgestimmt wird über die noch nicht vorliegende siebte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5800(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wird die Zurückweisung von 229 Einsprüchen wegen Unbegründetheit empfohlen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Petitionen: Das Parlament stimmt über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 245 bis 255 (21/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5787(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5788(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5789(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5790(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5791(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5792(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5793(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5794(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (vom/08.05.2026)
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Abstimmung über Modernisierung des Anwaltsnotariats
Das Parlament stimmt am Donnerstag, 21. Mai 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im Anschluss an eine halbstündige Debatte ab. Dazu wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem sieht der Entwurf eine Verlängerung der Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus vor. Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, ist unter anderem geplant, die Zulassung zur notariellen Fachprüfung zu erleichtern, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig soll die notarielle Fachprüfung daher direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden können. Es soll auch möglich werden, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sollen künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Dies soll insbesondere Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung soll es künftig ausreichen, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es soll nicht mehr nötig sein, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben. (che, hau/08.05.2025)
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Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems gefordert
„Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den das Parlament am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals behandelt. Nach 30-minütiger Debatte ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an die Ausschüsse vorgesehen. Wer die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/08.05.2026)
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Parlament entscheidet über Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 21. Mai 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu der nach 30-minütíger Aussprache vorgesehenen Abstimmung will der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung abgeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz schafft nach Angaben der Regierung die notwendigen Voraussetzungen, um die Einhaltung europäischer Anforderungen an die energieeffiziente, ressourcenschonende und umweltgerechte Gestaltung von Produkten zu überprüfen. Die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sollen aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert werden. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt nach Angaben der Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Auch Duschköpfe oder Wasserhähne werden erfasst Auch Definitionen sollen geändert werden. Zukünftig gilt als Ökodesign-Produkt jeder Gegenstand, der in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen oder ausgestellt wird und dabei vom Anwendungsbereich einer entsprechenden Durchführungsrechtsvorschrift erfasst wird. Damit werden neben Produkten, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen, übertragen oder messen, auch Produkte erfasst, die durch ihre Verwendung den Verbrauch von Energie nur mittelbar beeinflussen. In einer EU-Richtlinie werden beispielhaft unter anderem den Wasserverbrauch beeinflussende Produkte wie Duschköpfe oder Wasserhähne genannt. Außerdem werden Klarstellungen und Ergänzungen zur Reparatur von Ökodesign-Produkten vorgenommen. (hle/hau/08.05.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, ohne Aussprache den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen, den die amtierende Bundestagspräsidentin Andrea Lindholz ihm in der Plenarsitzung am 7. Mai 2026 in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 "Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung" erteilt hatte. Für den Einspruch stimmte die AfD-Fraktion, dagegen alle übrigen Fraktionen. Reichardt hatte seinen Einspruch damit begründet, er habe die Abgeordnete Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) der Lüge bezichtigt, "weil sie bar jeder Grundlage behauptete, seine Fraktion unterscheide zwischen ,guten Familien und schlechten Familien in ihrem Weltbild'". Für diese Aussage Khans hätten in den von der AfD-Fraktion vorgelegten Anträgen, die Grundlage der Debatte waren, keinerlei Anhaltspunkte vorgelegen. Sie sei daher unzutreffend gewesen und hätte "ganz offensichtlich zur vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit" dienen sollen. Daher habe es sich bei seinem Zwischenruf "schlichtweg um eine Tatsachenfeststellung, eben nicht um eine Beleidigung" gehandelt, schreibt Reichardt. (vom/08.05.2026)
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Bundestag dringt auf Mittel-Verdoppelung für die Städtebauförderung
Anlässlich des Tags der Städtebauförderung am 9. Mai hat sich der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, für eine Verdoppelung der Mittel für die Städtebauförderung ausgesprochen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der AfD nahm er einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (21/5750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich ihrer Stimme. Antrag der Koalitionsfraktionen Laut Antrag sollen etwa in den nächsten beiden Jahren die Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten („Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung prüfen. Außerdem fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, das Potenzial der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als „Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale Infrastrukturen resilient zu gestalten“. Die Belebung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen solle hierbei im Fokus stehen. Stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert Zudem wird eine stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert. Dabei soll geprüft werden, ob der kommunale Eigenanteil bei Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann. Das könne Kommunen helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen Engpässen umzusetzen. Geprüft werden soll auch, ob der kommunale Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter stärker als bisher gedeckt werden kann. Genannt werden zweckgebundene Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen Engpässen entlasten. Die Städtebauförderung sei seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung, betonen CDU/CSU und SPD. Seit 1971 hätten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500 Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden können. Allein der Bund habe hierfür seit 1971 rund 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Millionen Euro (2025) auf eine Milliarde Euro in diesem Jahr werde die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortgeschrieben. Sie stehe „für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft“, heißt es in dem Antrag. Rund 9,1 Millionen Menschen (elf Prozent der Bevölkerung) würden in den Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung leben. Von der Städtebauförderung profitiere insbesondere die lokale und regionale Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen würden in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Betrieben vor Ort fließen. Sie „stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und schaffen und erhalten Arbeitsplätze“, heißt es in dem Antrag, in dem auch die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt historischer Bausubstanz hervorgehoben wird. (hle/ste/08.05.2026)
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Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung debattiert
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Es handelt sich um Anträge mit den Titeln "Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen" (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern" (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen" (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen" (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen" (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten. Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben. Dritter Antrag der Linken Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird. Vierter Antrag der Linken In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen. Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Fünfter Antrag der Linken Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/08.05.2026)
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Vorschläge zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes abgelehnt
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung zwei Vorschläge der AfD-Fraktion zur Energiewende debattiert. Beide Vorlagen stießen bei den anderen Fraktionen auf heftige Gegenwehr. Zum einen forderte die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf die "Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" (21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum anderen ging es in einem Antrag um ein "Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus" (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Sie argumentiert, das Gesetz greife unzulässig in die Planungshoheit der Länder ein, verzerre den Strommarkt und fördere einen ineffizienten Ausbau, der zu höheren Strompreisen führe. Die AfD-Abgeordneten sehen in dem Gesetz eine "planwirtschaftliche Vorgabe", die zu "ineffizientem Ausbau" in windarmen Regionen führe. Darüber hinaus ist aus Sicht der AfD „ein generelles Moratorium für den Windkraftausbau notwendig“, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auszusetzen. Das Moratorium solle so lange gelten, bis die Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben. AfD: Das ist Planwirtschaft Für Christian Reck (AfD) ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz "Planwirtschaft" und gehört aus seiner Sicht "schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte". Die darin vorgesehenen Flächenziele von zwei Prozent bis 2032 würden von Bürgern nicht "gewollt". In seinem Wahlkreis sei eine Mehrheit gegen die Errichtung von Windkraftparks, doch die Einwände würden nicht gehört. "Den Kommunen wird mit dieser Frist die Pistole auf die Brust gesetzt. So werden Kommunen gezwungen, gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen der Bürger vor Ort zu entscheiden", sagte Reck. Union: Windenergie ist ein wichtiger Baustein Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) kritisierte das Vorhaben der AfD scharf. "Ihnen geht es nicht um bessere Energiepolitik. Ihnen geht es ausschließlich um Ihre Ideologie", sagte Weiss in Richtung der AfD. Die Union spreche sich zwar gegen "starre Flächenziele aus", aber der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse fortgesetzt werden. "Es geht darum, sie besser zu steuern", betonte sie. Windenergie sei nicht die alleinige Lösung, aber "ein wichtiger Baustein eines modernen Energiesystems". Die Regierungskoalition stehe für eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung im Zusammenspiel aus erneuerbaren Netzen, Speichern, flexiblen Kraftwerken, steuerbarer Nachfrage und einem europäischen Strommarkt. SPD: Kommunen und Bürger profitieren Dunja Kreiser (SPD) hielt der AfD-Fraktion entgegen, dass Kommunen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitierten. Bereits jetzt kämen 30 Prozent des Stromes aus dieser Quelle. "Das bedeutet mehr Unabhängigkeit, das bedeutet mehr Versorgungssicherheit", sagte sie. Zehntausende von neuen Arbeitsplätzen seien entstanden, was bedeute, dass Einnahmen der Gewerbesteuer für die Kommunen stiegen. Die Mittel würden "für die Sanierung von Straßen, von Plätzen, von Schulen, von Sporthallen und von Kitas genutzt", sagte Kreiser. Grüne: Anträge sind wirtschafts- und standortfeindlich Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte die AfD-Vorschläge komplett ab. Die AfD wolle nicht nur das Windflächenbedarfsgesetz beenden, sondern "am liebsten alle erneuerbaren Energien von der Solaranlage auf dem Dach bis zur Windenergieanlage abschaffen", sagte Uhlig. Dass hätten die zahlreichen Anträge zur Energiepolitik der Fraktion in den vergangenen Monaten gezeigt. Trotz einer massiven Energiekrise träume die AfD davon, "wieder billiges russisches Gas zu beziehen", das sei "wirtschafts- und standortfeindlich", so Uhlig. Linke: Fossile Abhängigkeiten beenden Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) richtete seine Kritik nicht nur gegen die AfD, sondern auch an die Bundesregierung. Von Seiten der Union gebe es Überlegungen, die Atomkraft wieder einzuführen. Das sei "Aufbauhilfe für die AfD" und stehe der Energiewende im Wege. Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren sei "der Weg, aus fossilen Abhängigkeiten herauszukommen", sagte Beutin. Gesetzentwurf der AfD Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe. Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können. Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/08.05.2026)
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Bundestag stimmt für elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für das zuvor vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderte Gesetz (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (21/5810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einen Entschließungsantrag der Grünen (21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der unter anderem eine "personelle sowie strukturelle Stärkung" der Familiengerichte forderte, lehnte das Parlament ab. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion für eine "Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen" (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Antrag ab, die Grünen votierten für die Initiative. Der Rechtsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. SPD: Ein längst überfälliger Systemwechsel Für die SPD-Fraktion sprach Carmen Wegge von einem „unmissverständlichen Schritt“. Gewalt gegen Frauen sei keine Privatangelegenheit, „sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und auf uns alle“. Mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen. Die Politik habe sich jahrzehntelang gefragt, was die Frau tun müsse, um sich zu schützen. Es sei aber Aufgabe des Staates, den Täter zu stoppen. Die Sozialdemokratin verwies auf weitere Vorhaben der Koalition, um Frauen vor Gewalt zu schützen. „Wir liefern: Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz.“ AfD: Fußfessel ist geeignet und notwendig Für die AfD-Fraktion sagte Rainer Galla, dass der Schutz von Frauen und die Prävention von Gewalt nicht nur richtig seien, sondern „moralisch und staatspolitisch“ geboten. Die Fußfessel sei ein geeignetes und notwendiges Mittel. Weniger überzeugt zeigte sich Galla von der vorgesehenen Täterarbeit. Der Abgeordnete mahnte zudem, dass man – im Zusammenhang mit der Migrationspolitik des vergangenen Jahrzehnts – nicht die „Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt“ tabuisieren dürfe, wenn man den Schutz von Frauen ernst meine. CDU/CSU: Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern Für die CDU/CSU-Fraktion nannte Prof. Dr. Günter Krings den Gesetzentwurf einen „Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt“. Künftig würden Verstöße nicht mehr im Nachhinein festgestellt, wenn es vielleicht schon zu spät sei. Durch die Aufenthaltsüberwachung könne frühzeitig eingegriffen werden, das schaffe „echten Schutz“. Krings verwies ebenfalls auf weitere von der Koalition geplante Maßnahmen. Darüber hinaus sprach er sich unter anderem für ein „Sexkauf-Verbot“ aus. Grüne: Kein Meilenstein, sondern nur ein Anfang Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Dr. Lena Gumnior keinen „Meilenstein“, sondern nur einen „Anfang“. Mit Verweis auf die Zahlen zur Gewalt gegen Frauen sprach die Abgeordnete von einer „Sicherheitskrise in diesem Land“. Die Fußfessel könne eine gezielte Schutzmaßnahme sein, aber kein Allheilmittel. Um Frauen vor Gewalt zu schützen, brauche es mehr. Sie forderte weitergehende Maßnahmen, wie sie auch das spanische Modell vorsieht, aus dem die Fußfessel entlehnt ist. „Echte Gleichberechtigung, die wird es erst geben, wenn es keine Gewalt gegen Frauen mehr gibt“, so Gumnior. Linke: Autoritäre Symbolpolitik Für die Fraktion Die Linke kritisierte Aaron Valent, dass Frauen bevormundet statt geschützt würden. Es sei „autoritäre Symbolpolitik“. Der Abgeordnete kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das widerspreche auch dem Grundprinzip der Istanbul-Konvention. Auch Valent verwies auf das Beispiel Spanien. Das Land gehe voran. „Wieso klappt es bei uns nicht? Weil diese Regierung keine strukturellen Lösungen sucht“, so Valent. Ministerin: Wir handeln und werden weiter handeln Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei im parlamentarischen Verfahren noch besser geworden. „Wir handeln und wir werden weiter handeln“, kündigte die Ministerin an. Fußfessel und Täterarbeit seien zwei Bausteine, aber: „Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut.“ Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So soll auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen künftig zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss nahm am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vor. Sie betreffen vor allem die Ausgestaltung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. So wurde klargestellt, dass die Verpflichtung des Täters, ein technisches Überwachungsmittel zu tragen, auch umfasst, „ein zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen“. Damit soll sichergestellt werden, dass die Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann. Zugleich strich der Ausschuss eine im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, wonach die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden darf. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, hieß es zur Begründung. Das Selbstbestimmungsrecht werde aber ausreichend gewahrt: „Das Gericht hat bei der Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Gesamtabwägung ohnehin stets den Willen der verletzten Person zu berücksichtigen und auch das mögliche Eskalationspotenzial einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Abwägung miteinzubeziehen“, hieß es dazu. Mögliche Festlegung einer "Warnzone" Neu eingeführt wurde zudem die Möglichkeit, dass die Koordinierungsstelle eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen kann. Diese soll eine frühere automatisierte Benachrichtigung ermöglichen, da ein effektiver Opferschutz häufig nicht gewährleistet werden könne, „wenn die Koordinierungsstelle erst beim Betreten der Verbotszone vom Überwachungssystem automatisiert gewarnt würde“. Die Koalitionsfraktionen verwiesen hierzu auf eine entsprechende Änderungsbitte des Bundesrates. Darüber hinaus wurde geregelt, dass der geschützten Person automatisiert Daten über den Aufenthaltsort des Täters übermittelt werden können, wenn dieser gegen festgelegte geografische Grenzen oder Mindestabstände verstößt. „Hierdurch wird sichergestellt, dass das Opfer über das Zweitgerät über Annäherungen des Täters automatisiert benachrichtigt werden kann, sollte dieser die in der Gewaltschutzanordnung festgelegte Verbotszone betreten“, hieß es. Aufgaben der Koordinierungsstellen Weitere Änderungen betrafen die Aufgaben der Koordinierungsstellen. Diese sollen künftig ausdrücklich auch mit den „Beteiligten“, also vor allem dem Täter und der geschützten Person, die Durchführung der Anordnung koordinieren. Zudem wurden Vorschriften zur Datenverarbeitung angepasst. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die Datenverwendung neu gefasst. Darüber hinaus betreffen Änderungen unter anderem verfahrensrechtliche Vorschriften, etwa zur Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Begleitung von Opfern durch eine Vertrauensperson in Gewaltschutzverfahren. Auch eine Evaluierung der Neuregelung wurde gesetzlich festgeschrieben. Abgelehnter Antrag der Linken Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen, hieß es im Antrag der Linken (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonten die Abgeordneten und forderten, die Ursachen konsequenter zu analysieren. Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangte Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund sollte sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, hieß es in dem Antrag. Zu weiteren Forderungen gehörten eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen. (scr/che/ste/08.05.2026)
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