Bundestag | Aktuelle Themen
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Stuttgart 21 erörtert
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. März 2026, erstmals mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Projekt Stuttgart 21 befasst. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschuss der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutsche Bahn AG“ (21/4465) vorgelegt. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Antrag der AfD Der neunköpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der AfD die „Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts ,Stuttgart 21‘ der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft“ sowie die Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk „Pfaffensteigtunnel“ aufklären. Im Einzelnen soll er sich laut Antrag ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und zu möglichen „mangelnden Wahrnehmungen“ der Kontrollfunktionen durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG sowie im Bundesverkehrs- und im Bundesfinanzministerium machen. Unter anderem solle geklärt werden, seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante Eröffnungstermin von Stuttgart 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der Nichtinbetriebnahme ist und was die Ursachen und Folgen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt Stuttgart 21 und das Gesamtsystem sind. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs und die Schienenwege dahin ausreichend sind, um die Nachfrage zu befriedigen. Anstieg bei den Kostenschätzungen Untersucht werden soll ferner, ob die Bundesrepublik den finanziellen Mehrbedarf durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere Kapitalerhöhung decken soll und ob das „eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG“ zu einem durch den Bund subventionierten Projekt geworden ist. Die Fraktion verweist darauf, dass die offiziellen Kostenschätzungen von 2,46 Milliarden Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Milliarden Euro bei Baubeginn und 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 gestiegen seien – ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels, mit dem die Bahnstrecke Stuttgart – Horb (Gäubahn) unterirdisch mit dem künftigen Stuttgart Flughafen Fernbahnhof verbunden werden soll. (vom/eis/06.03.2026)
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Aussprache über Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, eine halbe Stunde lang über die Stellungnahme der Bundesregierung (21/4100) zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025 (21/1080, 21/1628 Nr. 17) sowie über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 (21/4350) debattiert. Beide Unterrichtungen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gutachten für das Jahr 2026 Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) lobt in ihrem Jahresgutachten zur „Forschung, Innovation und technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026“ (21/4350) den Fokus der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte Schlüsseltechnologien. Zugleich sieht sie Verbesserungsbedarf. Weitere Kernthemen sind die „Innovationen im Mittelstand“, „Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem“ sowie die „Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa“. In der HTAD definiert die Bundesregierung sechs Schlüsseltechnologien: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Besonders stark sei Deutschland laut Gutachten bei klimaneutraler Energieerzeugung und klimaneutraler Mobilität. Relativ schwach sei es dagegen bei künstlicher Intelligenz und Mikroelektronik. „Dies gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen“, heißt es in der Unterrichtung. Kritisch sehen die Experten, dass andere relevante Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnologien – etwa Robotik und Photonik – oder Materialtechnologien in der HTAD keine Rolle spielen. "Finanzielle Anstrengungen offenlegen" Im Rahmen des geplanten 360-Grad-Hightech-Monitorings müssten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden: „Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren“. Im ersten Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden - sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. "Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt" Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. "Flickenteppich nationaler Vorschriften überwinden" Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Gutachten für das Jahr 2025 Die verantwortliche Expertenkommission bewertet in dem Gutachten (21/1080) die Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik) in der 20. Legislaturperiode als „ungenügend“. Die Ampelregierung habe sich trotz richtiger Zielsetzungen in vielerlei Hinsicht verzettelt und die notwendige Konsequenz bei der Umsetzung ihrer Ziele vermissen lassen, heißt es. Vor diesem Hintergrund schlägt die Expertenkommission Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die Probleme bewältigen kann. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei der Industriepolitik, deren Möglichkeiten und Grenzen die Expertenkommission aufzeigt. Im Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden - sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Forschung und Entwicklung an KI-Modellen Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme (21/4100), in weniger als 100 Tagen nach ihrem Start habe sie die Hightech-Agenda Deutschland vorgelegt. Am 30. Juli 2025 sei diese vom Bundeskabinett beschlossen worden. „Dieses Tempo unterstreicht die Ambitionen, die die Bundesregierung mit der Hightech Agenda Deutschland verknüpft“, heißt es in der Stellungnahme. Die Hightech-Agenda Deutschland solle ein starkes Aufbruchssignal für den Technologie- und Innovationsstandort Deutschland senden und so Technologien „made in Germany“ wieder zum Markenzeichen und Motor für den Wohlstand Deutschlands machen. Sie sei eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode, um den wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland und Europa stehen und die auch die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2025 hervorgehoben hat, entschlossen zu begegnen. (hau/des/nki/06.03.2026)
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Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) vorgelegt. Eine Debatte hierzu war ursprünglich für Freitag, 6. März 2026, vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/03.03.2026)
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Anträge zur Stärkung der Kommunen beschäftigten den Bundestag
Über Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2026, debattiert. Grundlage dafür waren Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ (21/4393) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“ (21/4471). Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Antrag der Grünen Die Grünen legen In ihrem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vor. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt. Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören. Antrag der Linken Angesichts der äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen will die Fraktion Die Linke mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen. In ihrem Antrag (21/4471) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Als Soforthilfeprogramm soll ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet werden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll. Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes schreiben die Abgeordneten, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. (hle/06.03.2026)
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Ja zu Ganztagsangeboten in Schulen auch während der Ferien
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/4524) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurde in dritter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4526). Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der AfD die Annahme einer Entschließung. Erstmals debattiert wurde der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (21/3295), der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/3295). Die Vorlage wurde dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 tritt laut Regierungsentwurf (21/3193) stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gilt dem Gesetzentwurf zufolge im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen sind dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen "wertvollen und etablierten Beitrag" dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser müsse nach Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII vor allem sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/4526) die Bundesregierung auffordern, an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten und die Voraussetzungen für die Umsetzung vor Ort, auch während der Schulferienzeiten, zu schaffen. Dabei sollen sowohl die Belange der Kommunen und Schulträger sowie die der Jugendarbeit beachtet werden. Entschließung verabschiedet In der beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine zielführende und bürokratiearme Umsetzung der Ganztagsförderungsgesetz-Statistik zu ermöglichen. Abgestimmt mmit den Ländern sei zu prüfen, ob und in welcher Form über die formalen Ebenen hinweg ein pseudonymisiertes Hilfsmerkmal bundesrechtlich ermöglicht und landesrechtlich eingeführt werden kann. Geprüft werden sollten weitere Erleichterungen im Bereich von Statistik- und Berichtspflichten im Bildungsbereich. Mit Blick auf die Forderung des Bundesrates zur Anpassung der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf seien etwaige Regelungslücken und Umsetzungsdefizite zu prüfen und unter Berücksichtigung dieser Prüfergebnisse mögliche Lösungsoptionen zu erarbeiten, heißt es weiter. Regierungsbericht zu Ganztagsangeboten Nach einer längeren Phase der Stagnation sei der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen, heißt es im überwiesenen Regierungsbericht (21/3295). Im Jahr 2024 hätten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform gewünscht. Dies entspreche einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) sei zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, teilt die Regierung mit. In dem Bericht heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass aus Sicht der Regierung die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte. Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in dem Bericht. Ausbaubedarf fast ausschließlich in Westdeutschland „Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Bundesländer hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. (che/hau/06.03.2026)
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Forderung nach Erhebung einer Vermögensteuer beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, erstmals Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ (21/4029) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen" (21/4456) debattiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss dem federführenden Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Linke: Wir wollen ein Prozent ab der ersten Million Die Debatte eröffnete Heidi Reichinnek für die Linksfraktion und erklärte: „Unser Vorschlag ist ehrlicherweise lächerlich gering, denn wir wollen ein Prozent ab der ersten Million. Also alle, die jetzt zuhören: Eure erste Million ist vermögensteuerfrei. Hurra! Aber wahrscheinlich wärt ihr eh nicht betroffen, weil es betrifft nur die reichsten 1,9 Prozent in diesem Land. Dann wollen wir einen Cent pro Euro. Das ist nichts, das tut nicht mal weh.“ CDU/CSU: Erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz Prof. Dr. Matthias Hiller von der Unionsfraktion warnte indes: „Eine derartige Vermögensteuer bringt erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz mit sich. Und zwar unabhängig davon, ob diese Vermögenssubstanz auch aus den Erträgen, die das Vermögen generiert, bezahlt werden kann. In schwachen Jahren würde so zwangsläufig die Vermögenssubstanz abgeschmolzen werden. Das schwächt das Eigenkapital, das schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen, das schwächt die Krisenfestigkeit.“ AfD: Linke will Reiche arm machen Ablehnend äußerte sich auch Diana Zimmer für die AfD-Fraktion. Sie sagte in Richtung der Linksfraktion: „Im Feststellungsteil schreiben Sie wörtlich: Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen. Ein sehr interessanter Satz, und ich frage Sie deshalb auch gerne: Gilt das auch für den Staat? Seien Sie doch ehrlich, Ihre politische Agenda zielt darauf ab, Reiche arm zu machen, Unternehmen zu zerstören, Bürger arm zu halten, um den Staat reicher zu machen.“ SPD: Vermögenskonzentration ist real Weniger kritisch äußerte sich dagegen Marsa Parvi für die SPD-Fraktion. „Wenn das reichste Prozent rund 40 Prozent des Nettovermögens besitzt, während die untere Hälfte kaum mehr als eines hält, dann sind die Themen Vermögenskonzentration und Vermögensverteilung keine Phantomdebatten, sondern real“, sagte er. Extreme Vermögenskonzentration bedeute auch immer Konzentration von Einfluss, von Macht von Gestaltungsmöglichkeiten. „Genau deshalb sieht zwar nicht diese Koalition, aber das Programm der SPD die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung vor.“ Grüne: Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro kann erzielt werden Auch ohne Vermögensteuer, aber bei Schließung von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, lässt sich aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro bei den Ländern erzielen. „Das heißt für die Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder oder gut ausgestattete Feuerbäder vor Ort oder für bessere Bildung“, erklärte deren erste Rednerin Katharina Beck. Ihre Fraktion stehe für „pragmatische, effiziente und gerechte Politik, die im Hier und Jetzt das Leben und Arbeiten besser macht“. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4029) die Bundesregierung auf, „einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen“. Die Linksfraktion will das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro besteuern. Für Betriebsvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Vorgeschlagen wird ferner ein Steuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent für Vermögen ab 50 Millionen steigen und ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent springen solle. Die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer solle die Bundesregierung rechtlich prüfen und dem Bundestag Bericht erstatten, wird verlangt. Antrag der Grünen Die Grünen fordern von der Bundesregierung in ihrem Antrag (21/4456) einen Gesetzentwurf, „der die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“. (bal/hau/06.03.2026)
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Bundestag beschließt Weiterentwicklung der Krankenhausreform
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512, 21/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. Oppositionsinitiativen abgelehnt Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/4529, 21/4530, 21/4531, 21/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt. Die Änderungsanträge der AfD wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen. Für den Änderungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. In dritter Beratung abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535). Der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren" (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen" (21/2707). Zum beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/4353, 21/4527) vorgelegt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich die Linksfraktion. Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, Ministerin: Großer Schritt zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft gegangen. "Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung." Es sei weder genügend Fachpersonal noch Geld vorhanden, um die Strukturen so zu lassen, wie sie sind. Die Ministerin erinnerte daran, dass viele Kliniken defizitär sind und die kommunalen Haushalte belasten. Das könne auf Dauer nicht funktionieren. Angestrebt werde eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Warken betonte: "Die Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen." "Mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen" Die jetzt vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Dazu stelle der Bund den Ländern in den nächsten zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie. In Anspielung auf Kritik, wonach die von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Ursprungsreform nunmehr verwässert werde, sagte Warken, es bleibe dabei, dass Krankenhäuser das nötige Personal, Erfahrung und Ausstattung vorweisen müssten. Bei einigen Ausnahmeregelungen sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um Versorgungslücken zu vermeiden. So werde beispielsweise verhindert, dass bewährte Krebszentren von der Versorgung ausgeschlossen werden, indem künftig die Fallzahlvorgaben angepasst werden könnten. CDU/CSU: Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig Auch der CSU-Abgeordnete Dr. med. Stephan Pilsinger würdigte die nach langen Beratungen gefundenen Regelungen. Das deutsche Gesundheitssystem sei nicht effizient genug und zu teuer, die Ergebnisse seien gleichwohl nicht immer gut. Das betreffe auch die Krankenhäuser, die in der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich mehr als 100 Milliarden Euro ausmachten. Daher sei die Reform wichtig, betonte Pilsinger und dankte Lauterbach für dessen Initiative. Das neue Gesetz diene dazu, die Umsetzbarkeit der Strukturreform zu verbessern. Die Patienten müssten auch künftig sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu sein und ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Mit dem neuen Gesetz würden auch die wichtigen Fachkliniken abgesichert. Dass die Bundesmittel für den Transformationsfonds nunmehr aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt würden, entlaste die Krankenkassen. Pilsinger versprach: "Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig." SPD: Wir halten am Qualitätsanspruch fest Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem in Europa, aber viele Menschen hätten das Gefühl, das es nicht gut funktioniere. Der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun, die sich mit aller Kraft für die Versorgung der Patienten einsetzten und "den Laden" am Laufen hielten. "Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben." So würden mehr Kapazitäten vorgehalten, als gebraucht werden. Das verstärke den Fachkräftemangel und setze Fehlanreize. Um wirtschaftlich überleben zu können, böten die Kliniken zu viele Behandlungen an. Es sei daher überfällig, eine Reform einzuleiten mit Vorhaltefinanzierung und mehr Qualität. Mit dem neuen Gesetz werde Klarheit und Planungssicherheit geschaffen, sagte Schmidt und fügte hinzu: "Wir halten am Qualitätsanspruch fest." AfD: Es wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen Oppositionsvertreter der AfD, Linken und Grünen hielten der Koalition hingegen vor, die Versorgung mit dem Gesetz nicht zu verbessen. Martin Sichert (AfD) sagte, der Gesetzentwurf zeige, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden sei. Er monierte Stückwerk und Regelungswut. So sei die Sonderregelung für Termine in der Radiologie fragwürdig angesichts der insgesamt fehlenden Facharzttermine. Sichert warnte: "Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen." Die zuletzt im Gesetz ergänzten 46 Änderungsanträge nannte er "massenhaft Stückwerk". Mit diesen Änderungen sei das Gesetz im Übrigen ganz anders geworden als das, was vor Monaten noch vorgelegt worden sei: "Es ist nicht besser, nur komplizierter geworden." Das Kliniksterben gehe derweil weiter, monierte Sichert. Das Gesundheitssystem werde immer schlechter, weil es überreguliert sei. An die Lobbyisten im Gesundheitssystem traue sich niemand heran, auch die Bundesregierung nicht. So gebe es zum Beispiel viel zu viele Krankenkassen und einen aufgebähten Bürokratieapparat. Nötig sei aber mehr Zeit für Patienten. Grüne: Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung Sehr kritisch äußerten sich auch Grüne und Linke über den neuen Reformansatz der Bundesregierung. Dr. Janosch Dahmen sprach mit Blick auf die Koalition von "Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung". Der Gesetzentwurf stehe für die "faktische Rückabwicklung" der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen: "Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt." So könnten nun Leistungsgruppen künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden müssten. Mindestvorhaltezahlen würden um Jahre verschoben, die fachärztlichen Mindestvorgaben würden aufgeweicht. In der Onkochirurgie würden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Damit könnten komplexe Eingriffe weiter an weniger geeigneten Kliniken erbracht werden. Dahmen betonte: "Wir wissen alle: Routine rettet Leben." Das werde nun infrage gestellt. Er kritisierte: "Statt diese Strukturen endlich zu ändern, konservieren sie sie." Er fügte hinzu: "Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge." Das sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler. Linke: Grundübel der Fallpauschalen überwinden Ähnlich aufgebracht argumentierte auch Ates Gürpinar (Die Linke), der beklagte, dass die einst versprochene Entökonomisierung des Gesundheitssystems nicht umgesetzt werde. Es gehe im Kern um die Überwindung des "Grundübels der Fallpauschalen". Durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu behandeln, werde die Sicherheit der Patienten gefährdet. Nötig sei eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichere, die Beschäftigte nachhaltig entlaste, die am Bedarf orientiert sei und nicht am ökonomischen Zwang. Gürpinar konstatierte: "Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst." Stattdessen drohten flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken zu schließen. "Das kann doch nicht Ihr Ernst sein." Derweil erwirtschafteten private Klinikkonzerne hohe Profite: "Das ist eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die 2024 beschlossene Krankenhausreform wird mit dem Gesetz an einigen Stellen nachjustiert. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerecht fortentwickelt, wobei die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – gewahrt bleiben sollen, schreibt die Regierung. Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden. 61 statt 65 Leistungsgruppen Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden. Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden. Finanzierung des Bundesanteils Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden. Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3056) zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf. Sie betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen. Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen. "Bundesklinikatlas abschaffen" Der Bundesrat bat außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten. Die Bundesregierung lehnte die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2721), die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden. Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt. Die Abgeordneten forderten, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zudem wurde gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten. Abgelehnter Antrag der Linken Die Linksfraktion plädierte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2707) für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei. Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, vor allem für Personal. 2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen. Die Einführung einer Vorhaltevergütung gehe mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei. Die Abgeordneten forderten, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs auszugliedern und analog zum Pflegebudget kostendeckend zu refinanzieren. (pk/06.03.2026)
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Kiesewetter: Unterstützung zum Schutz unserer Partner und Verbündeten anbieten
Der Waffengang gegen den Iran hat auch Einfluss auf die parlamentarische Agenda. „Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gerade getestet“, sagt Roderich Kiesewetter (CDU/CSU), Mitglied der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPK GASP/GSVP), zum Raketenbeschuss in Richtung der Insel Zypern am 1. März. Dort sollte die Konferenz auf Einladung des zyprischen Parlaments vom 3. bis 5. März 2026 zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkommen. Doch das Treffen wurde wegen der verschärften Sicherheitslage abgesagt. Im Interview spricht der Außenpolitiker über die aktuelle, herausfordernde Lage, und fordert für Deutschland eine stärker „mitgestaltende Rolle“ in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Partnern aktiv den Rücken stärkt, konsequent militärische Fähigkeiten ausbaut und trotz der Aufmerksamkeit für den Nahen Osten in der Unterstützung der Ukraine nicht nachlässt. Das Interview im Wortlaut: Herr Kiesewetter, warum ist das Frühjahrstreffen auf Zypern abgesagt worden? Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gerade getestet. Es wurde unter anderem eine britische Militärbasis in Südzypern angegriffen. Hier sehen wir sehr deutlich, dass der Terror des iranischen Mullah-Regimes nicht nur den Nahen und Mittleren Osten betrifft, sondern auch konkrete Auswirkungen auf Europa hat. Vom Libanon sind es nur circa 200 Kilometer bis zum EU-Mitgliedsland Zypern. Der Militärschlag der USA und Israels gegen Iran ist momentan Gesprächsthema Nummer eins. Wie wird die Lage im Nahen Osten von den Parlamentariern diskutiert? Wir überlegen in Deutschland zu wenig, wie eine mitgestaltende Rolle aussehen könnte. Vielmehr sollten wir erkennen, dass ein Systemwechsel im Iran und der Sturz des Terrorregimes für die gesamte Region eine historische Chance wäre. Für Deutschland sollten wir erkennen, dass es für unsere sicherheitspolitische Glaubwürdigkeit und unsere künftige Stellung in Europa entscheidend ist, dass wir unseren Partnern sowohl in der EU wie Zypern, aber auch Israel und den USA den Rücken stärken. Dazu gehört auch, aktiv Unterstützung anzubieten und die Bereitschaft zu zeigen, unsere Partner und Verbündeten vor dem Terror der Mullahs und ihren Proxys, also bewaffneten Stellvertretern, zu schützen. Das liegt auch in unserem Sicherheitsinteresse. Als Wirtschafts- und Handelsnation ist es für uns elementar, dass die Freiheit der Seewege gewährleistet wird. Dazu müssen wir aber auch selbst bereit sein, einen größeren militärischen Beitrag zu leisten. Im Roten Meer zum Beispiel trägt die EU mit der Operation Aspides dazu bei. Auch unsere Marine war dort bereits beeindruckend aktiv. Als zentrales Thema der Tagung war die „Verbesserung der Rolle der EU in Nordafrika und dem Mittleren Osten: Eine Verpflichtung zu Frieden und Stabilität“ vorgesehen. Es handelt sich um eine Region sicherheitspolitischer Herausforderungen in jeder Hinsicht und eine Nachbarregion. Was bedeutet die neue Situation im Nahen und Mittleren Osten konkret für die EU und die GASP? Einerseits erkennen wir, dass wir weiterhin viel zu langsam beim Fähigkeitsaufbau sind. Auch Deutschland hätte längst bei der Rüstungsproduktion und dem Aufbau von Fähigkeiten der modernen Kriegführung, also insbesondere elektronische Kampfführung, Flug- und Drohnenabwehr und Drohnenfähigkeiten, sowie weitreichender Präzisionsmittel schneller und entschiedener vorangehen müssen. Wir sind weiterhin viel zu zögerlich und zu zurückhaltend, und das wird von Autokratien als Schwäche gesehen. Auch unsere Partner nehmen uns nicht ernst, wenn wir durch die eigene Zögerlichkeit und Inkonsequenz die Abschreckung von EU und Nato insgesamt unterminieren. Abschreckung heißt nicht nur Fähigkeiten zu haben, sondern auch Handlungskonsequenz und Kommunikation. Mit „Ausschließeritis“ und „Äquidistanz“ schaden wir unserer Sicherheit. Neben dem Fähigkeitsaufbau muss also die EU das Mindset entwickeln, konsequent zu handeln. Am Ende ist entscheidend, wer seinen Freunden beisteht, nicht wer am tollsten kommentiert. Wenn wir also eine Fregatte senden könnten, so wie zum Beispiel die Niederlande, oder bei der Luftbetankung oder Minenräumung unterstützen, – dann sollte auch Deutschland dies tun. Das Mittelmeer ist ein Hot Spot der Migration, gerade auch Zypern, mit EU-Außen- und Seegrenze, liegt im Schnittpunkt von Flüchtlingsrouten. Menschen setzen beispielsweise von Syrien aus über. Sind Deutschland und die EU mit der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) mittlerweile gut aufgestellt? Die Einigung auf die Reform des GEAS ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Europa beweist damit, dass es bei der großen Herausforderung der Migration zu gemeinsamen und handhabbaren Kompromissen fähig ist. Wir brauchen mehr Ordnung und verlässliche Steuerung an den europäischen Außengrenzen. Die nun vereinbarten Grenzverfahren und eine lückenlose Registrierung sind essenziell, um irreguläre Migration besser zu ordnen und die Kommunen in Deutschland perspektivisch zu entlasten. Auch der neue Solidaritätsmechanismus ist ein bedeutsamer Baustein für einen faireren Lastenausgleich unter den EU-Mitgliedstaaten. Sie sagen: „ein erster Schritt“. Was muss noch passieren? Klar ist, dass die GEAS-Reform allein nicht ausreichen wird, um die komplexen Herausforderungen der globalen Fluchtbewegungen vollständig zu bewältigen. Um das System dauerhaft zu entlasten und das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden, braucht es langfristig tragfähige Drittstaatenlösungen. Ich befürchte aber, dass GEAS viele Erwartungen nicht erfüllen wird. Für ein nachhaltiges europäisches Asylsystem müssen wir an verschiedenen Stellschrauben etwas ändern, GEAS ist nur eine davon. Wir müssen unseren Fokus verstärkt darauf richten, umfassende Partnerschaften und Abkommen mit sicheren Herkunfts- und Transitstaaten zu schließen. Perspektivisch müssen Asylverfahren bereits in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden, um irreguläre Migration von vornherein zu verhindern und den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Schadet die neue Aufmerksamkeit für den Nahen Osten der Ukrainehilfe? Ja. Wir sollten in Europa in der Lage sein, unsere Prioritäten zu setzen und auch die Gleichzeitigkeit von Konflikten und Kriegen zu bewältigen. Der Krieg im Nahen Osten ist dazu ein Konflikt, der auf den Terror und den Systemkrieg durch die Achse „CRINK“, also dem Zusammenschluss aus China, Russland, Iran und Nordkorea, zurückgeht, die sich gegenseitig vor allem militärisch, wirtschaftlich und technologisch unterstützen und ihre Einflusssphären vergrößern wollen. Der Iran durch Terror und seine Proxys – Russland durch hybride Kriegsführung in Europa und den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Hier braucht es also kluge geostrategische Lastenteilung innerhalb Europas. Wenn Deutschland seine Partner und vor allem Israel nicht unterstützen will, müssen wir zumindest die Unterstützung für die Ukraine massiv in Quantität und Qualität erhöhen. Woran denken Sie konkret? Wir müssen der Ukraine zum Beispiel endlich das System Taurus liefern und daran ausbilden. Wir sollten auch die Produktion von IRIS-T (Lenkflugkörper mit Infrarotsuchkopf für den Nah- und Nächstbereich, Anm. d. Red.) massiv hochfahren. Dies wäre dann ein sinnvoller Beitrag für geostrategische Lastenteilung in Europa und würde eben gerade verhindern, dass die Aufmerksamkeit für die Ukraine überlagert wird oder die Unterstützung zurückgeht. Ohnehin ist es wesentlich effizienter, wenn wir jetzt weitreichende Mittel an die Ukraine geben, damit russische Produktionskapazitäten und Ressourcen an todbringenden Drohnen und Bomben reduziert werden, ehe absehbar Flugabwehrraketen noch knapper werden. Tagungsthema waren auch die „Prioritäten und Strategien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ sowie der „Aufbau einer stärkeren europäischen Verteidigung“. Gewinnt dieses seit Jahren verfolgte eher technische Vorhaben angesichts der realen Konflikte rund um Europa neue Dynamik? Ich weiß nicht, was es noch braucht, damit eine Dynamik in Europa beim Fähigkeitsaufbau entsteht, die der Bedrohungslage angemessen ist. Wir sollten uns hier an der Dynamik und der Verteidigungsbereitschaft an den NB8-Staaten (fünf nordische und drei baltische Staaten, Anm. d. Red.) und Polen orientieren. Deren „sense of urgency“ und deren proaktive Handlungsbereitschaft hat zu einem beschleunigten Fähigkeitsaufbau und zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Ukraine geführt. Es fehlt in der GASP eine gemeinsame Prioritätensetzung und Strategie gegenüber CRINK sowie im zukünftigen Umgang mit den USA. Das liegt vorrangig am Mindset und der Bereitschaft größerer wirtschaftsstarker Staaten, Verantwortung zu übernehmen. Es wird gern viel geredet auch über kluge Strategien – am Ende entscheidet, wer Soldaten sendet und Fähigkeiten zur Verteidigung Europas einbringt. Zu häufig gehört auch Deutschland zu jenen, die eher gut im Reden sind, aber die Arbeit doch anderen überlassen. Die nordischen und baltischen Staaten zum Beispiel unterstützen die Ukraine militärisch teilweise mit zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts. Deutschland ist bei ungefähr 0,2 Prozent. Wo sehen Sie bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik die dringendsten Baustellen? Politisch bei der Einigung auf das Ziel der Unterstützung der Ukraine. Meines Erachtens muss es erstens unser Ziel sein, die Ukraine so zu unterstützen, dass sie ihr Territorium in den Grenzen von 1991 herstellt, wie das übrigens auch im Sicherheitsabkommen mit Deutschland festgehalten ist. Russland muss in der Ukraine besiegt und zurückgedrängt werden. Zweitens müssen wir beim Fähigkeitsaufbau auf größte Effizienz setzen, das heißt auf Multi-domain-Operationen (abgestimmter Einsatz der verschiedenen Waffensysteme, Anm. d. Red.) inklusive Drohnenkampf, weitreichende Wirkmittel und elektronische Kampfführung. Geostrategisch müssen wir Schlüsselfähigkeiten der USA prioritär ersetzen, also strategische Enabler (Fähigkeiten für komplexe militärische Operationen, Anm. d. Red.) aufbauen. Für all das braucht es drittens die Bereitschaft, strukturelle Reformen in Deutschland rasch anzugehen, denn wir brauchen eine belastbare und starke Wirtschaft. Und es braucht die Klugheit Europas, die Ukraine möglichst rasch zu integrieren, da sie mit ihren Fähigkeiten maßgeblich zur Stärke und Effizienz der europäischen Sicherheit beitragen wird. Um sich als kleines EU-Mitglied Mitsprache und Gehör zu verschaffen, stemmen sich kleine Mitgliedsländer wie Zypern oder Ungarn gegen das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen. Ein unüberwindliches Hindernis für effektives und schnelles Handeln im Bereich der äußeren Sicherheit? Oder wie würden Sie versuchen, zu Mehrheitsentscheidungen nicht bereitwillige Mitglieder zu überzeugen? Es geht ja um existenzielle Fragen… Das ist ein Dilemma und ein Grund der Dysfunktionalität der EU. Auflösen lässt sich das gerade mit Blick auf die Verteidigungspolitik kaum. Deshalb wäre es sinnvoll, Fakten durch Handeln zu schaffen und die permanente Blockade durch einzelne Länder kurzfristig durch Koalition der Willigen aufzubrechen. Langfristig könnte ich mir ein Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten vorstellen, so wie es Wolfgang Schäuble schon vor Jahrzehnten vorgeschlagen hat. Bei Sanktionsentscheidungen haben wir das Problem, dass Länder wie Ungarn sich destruktiv verhalten und eher als verlängerter Arm Moskaus agieren – deshalb wäre hier eine Prüfung der Suspendierung durchaus gerechtfertigt. Die EU war immer auch ein Zusammenschluss, der Freiheit und Sicherheit schaffen sollte: Wenn einzelne Länder sich destruktiv verhalten, schwächen sie die europäischen Werte. Kommt Deutschland, beispielsweise gemeinsam mit Frankreich, in der GASP/ESVP eine Führungsrolle zu? Ich finde es falsch, nur eine Führungsrolle zu beanspruchen. Wir müssen diese dann auch ausfüllen und Führungsverantwortung übernehmen. Da hapert es noch. Unsere europäischen Partner gerade in Mittel- und Osteuropa erwarten mehr von uns. Es fehlt Vertrauen, weil zu häufig Ankündigungen und Worten kaum Taten folgten. Deutschland muss sich selbst als Scharnier in Europa sehen, der die konkrete Sicherheitsbedrohung durch Russland und die migrationspolitischen und klimabedingten Herausforderungen für Länder im Süden berücksichtigt. Führungsverantwortung übernehmen aktuell auch andere Staaten wie Dänemark, Schweden und Polen. Als Führungsmacht in der Nato garantieren die USA zu einem erheblichen Teil für Deutschlands Sicherheit, gerade auch bei der nuklearen Abschreckung. Sollte Deutschland zusätzlich gemeinsam mit Frankreich an einem gemeinsamen europäischen atomaren Schutzschirm arbeiten? Die USA haben ihre Prioritäten in der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Verteidigungsstrategie neu definiert. Europa steht dort erst an vierter Stelle. Wir sollten an der nuklearen Teilhabe mit den USA festhalten. Doch diese hängt auch stark am Vertrauen. Deshalb sollten wir parallel zum konventionellen Fähigkeitsaufbau auch an einem europäischen nuklearen Schutz, möglichst mit französischen und auch britischen Fähigkeiten arbeiten. Welchen Stellenwert hat das Format der IPK für Sie als Parlamentarier und plant die zyprische Ratspräsidentschaft einen Ersatztermin für die ausgefallene Sitzung? Ich denke, das hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Sicherheitslage. Gesprächsstoff für eine Sitzung an einem Ersatztermin gibt es sicherlich. Die IPK ist vor allem auf Basis des Mindsets bedeutsam, also dafür, wie wir unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik denken und konzipieren wollen. Der Austausch mit Sicherheitspolitikern anderer Länder ist dazu sehr wichtig, gerade wenn es um die notwendige Prioritätensetzung und die geostrategische Ausrichtung in Europa geht. (ll/06.03.2026)
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Verschlankung des Staates durch Senkung der Beamtenzahl erörtert
Die AfD-Fraktion will die Beamtenzahl und die damit verbundenen Pensionslasten senken. Ihren Antrag mit dem Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ (21/4463) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bundesverwaltung nach dem Grundsatz „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ neu ordnet und festschreibt, dass Neueinstellungen beim Bund grundsätzlich als Tarifbeschäftigte erfolgen und die Begründung eines Beamtenverhältnisses für „Neue Beamte“ – also Personen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erstmals in ein Beamtenverhältnis des Bundes berufen werden – auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses soll der Vorlage zufolge ein enger gesetzlicher Katalog von Ausnahmevoraussetzungen definiert werden. Dieser soll sich nach dem Willen der Fraktion an Paragraf 3 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes orientieren, insbesondere auf „hoheitsrechtliche Kernaufgaben mit Eingriffs- oder normsetzender Funktion“ Bezug nehmen und nur in besonders begründeten atypischen Einzelfällen eine Verbeamtung außerhalb dieses Katalogs zulassen. Einführung einer "Tarif-vor-Verbeamtung"-Prüfung Auch plädiert die Fraktion für die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer auf Dauer angelegten Stelle der Bundesverwaltung. Zugleich soll der geforderte Gesetzentwurf laut Antrag die grundgesetzlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums achten und klarstellen, dass die Neuregelungen ausschließlich für „Neue Beamte“ im Sinne nach Inkrafttreten der Reform neu begründeter Beamtenverhältnisse gelten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen zweckgebundenen Staatsfonds, den Pensionsfonds für „Neue Beamte“, einrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Übertragbarkeit des Grundsatzes „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auf Länder und Kommunen zu prüfen und zu fördern. (sto/hau/05.03.2026)
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Neuausrichtung der Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen gefordert
„Beendigung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und Neuausrichtung der nationalen wissenschaftlichen Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4464), den das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Deutschlands Mitarbeit im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), dem sogenannten Weltklimarat, beenden. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, keine Regierungsdelegationen zu Plenar- und Arbeitsgruppensitzungen des IPCC zu senden. Jegliche „formale Beteiligung an IPCC-Abstimmungs- und Billigungsprozessen, einschließlich der Erarbeitung und Annahme der 'Summary for Policymakers'“ soll demnach beendet werden. Deutschland solle zudem sämtliche Beiträge, Zuwendungen, Unterstützungsleistungen und sonstige Zahlungen einstellen und sich auch in der EU auf ein Ende der Finanzierung des Weltklimarats, vor allem für die Einstellung der regelmäßigen Zahlungen an den IPCC Trust Fund, hinwirken. "Wissenschaftliche Politikberatung einrichten" Die Abgeordneten fordern stattdessen, eine „nationale, transparent arbeitende wissenschaftliche Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen einzurichten, die strikt zwischen empirischem Befund, modellbasierten Projektionen, Wertungen und politischen Handlungsoptionen unterscheidet“. Als Begründung führen sie an, der Weltklimarat habe in Deutschland „erheblichen Einfluss auf politische Debatten, Gesetze und Entscheidungen der Verwaltung“. Dabei würden unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, Gegenpositionen und Minderheitsmeinungen nicht ausreichend „sichtbar“, so die Kritik. Komplexe Sachverhalte drohten dadurch verkürzt oder nur aus einer Richtung betrachtet zu werden, sodass sich „diese eine Sichtweise als vermeintlich endgültiger 'Stand der Wissenschaft' festsetzt“. (sas/hau/05.03.2026)
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Antrag zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz beraten
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen". Einen entsprechend betitelten Antrag (21/4458) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Antrag der Grünen In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen. Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden. Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)
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Kampf gegen Organisierte Kriminalität thematisiert
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen“ (21/4459) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und ihre länderübergreifende Vernetzung zu verbessern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine „bund-länder-übergreifende Intensivierung der Finanz- und Strukturermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ fördern sowie die „bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung und der finanziellen Ermittlungen“ konsequent anwenden und ihre Effektivität evaluieren. Ebenfalls fördern soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge branchenspezifische Präventions- und Compliance-Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige, Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage dafür, die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung zu stärken. Des Weiteren wird die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, „den Vollzug und die Wirksamkeit der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus- und Finanzkriminalitätsbekämpfung zu evaluieren und zu verbessern“. (sto/hau/05.03.2026)
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Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur debattiert
Den Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur (20/11650) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, abschließend beraten. Nach halbstündiger Aussprache nahm das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/4022) eine Entschließung zu dem Bericht an. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Baukulturbericht 2024/25 Die Bundesregierung bezeichnet den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. Entschließung verabschiedet Mit der Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen. Sie soll darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt. Darüber hinaus soll die Bundesstiftung Baukultur zukünftig Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie in der „Leistungsphase 0“ (Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann. Unterstützen soll die Regierung, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen sowie Fachmessen für die Vermittlung und Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale Kooperationen und Netzwerke voranbringt. (hle/hau/05.03.2026)
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Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen erörtert
Die Fraktion Die Linke lehnt den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen ab. Über ihren darauf abzielenden Antrag mit dem Titel „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ (21/1597) hat das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft sollten nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abgedeckt werden, heißt es. Des Weiteren fordert die Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen „sofort zu beenden“. Sowohl Gewerkschaften als auch Elternvertreter lehnten eine Militarisierung der Erziehung ab, heißt es in dem Antrag. Der Widerstand speise sich unter anderem aus der Haltung, dass sich – begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus - die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet habe, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leite sich ein Friedensgebot ab, schreiben die Abgeordneten. Zudem werde von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler eingegriffen wird. (hau/05.03.2026)
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Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds beschlossen
Der Bundestag hat finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) nahm er am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/4497) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es außerdem leichter möglich, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes wurden diese Gesetze außerdem an die EU-Verordnung 2024 / 2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende EU-Richtlinie 2024 / 2994 umgesetzt. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es weiter. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. (hau/bal/05.03.2026)
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Debatte über Wiedereinstieg in die Kernenergie
Für die Nutzung der Kernkraft spricht sich die AfD-Fraktion aus. In der Bundestagssitzung am Donnerstag, 5. März 2026, standen zwei Anträge der Fraktion dazu mit den Titeln „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ (21/4460) und „Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen“ (21/4461) auf der Tagesordnung. Beide Vorlagen wurden nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (21/4460), zur Atomkraft zurückzukehren und den Zubau neuer Gaskraftwerke dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Reaktivierungsplänen für Kernkraft synchronisiert werden können. Sie begründet dies damit, dass die Kernenergie eine international bewährte, anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromerzeugung darstelle, die in zahlreichen Industrienationen weiterhin genutzt, modernisiert und ausgebaut werde. Derzeit befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau. Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung sei die Grundlage industrieller Wertschöpfung, wirtschaftlicher Stabilität und sozialer Sicherheit in Deutschland. „Der staatlich forcierte und subventionierte Neubau von Gaskraftwerken stellt keine nachhaltige Lösung dar, sondern verschiebt bestehende Probleme in die Zukunft“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie schaffen“ und das Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung aufheben. An Standorten mit stillgelegten Kernkraftwerken solle die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke geprüft werden. An Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke, an denen die Wiederinbetriebnahme aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheine, solle die Errichtung neuer Kernkraftwerke und deren langfristiger Betrieb von mindestens 40 Jahren ausdrücklich und verbindlich ermöglicht werden. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag (21/4461) fordert die AfD, Atomkraft als „umweltfreundliche und saubere“ Energie anzuerkennen. Die Abgeordneten stellen fest, dass „die ideologisch getriebene Abkehr von der Kernenergie ein schwerwiegender Fehler, der Deutschlands Wohlstand, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“, gewesen sei. Während Nachbarstaaten wie Frankreich, Tschechien und Finnland weiter auf Kernkraft setzten, habe die Bundesregierung im April 2023 „ohne Not die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet - trotz bewährter Sicherheitsstandards und jahrzehntelanger Zuverlässigkeit.“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kernenergie als „umweltfreundliche und saubere Energiequelle gemäß der EU-Energie-Taxonomie anzuerkennen“ und konkrete Schritte zur Förderung der Kernenergie im deutschen Energierecht einzuleiten. Die Forschung an neuen Reaktortechnologien sollten intensiviert und „innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle“ gefördert werden. Um die Akzeptanz der Atomkraft bei der Bevölkerung zu erhöhen, verlangt die AfD-Fraktion eine „umfassende Informationskampagne, die der Öffentlichkeit die hohen Sicherheitsstandards, Umweltvorteile und technologischen Fortschritte der modernen Kernenergie vermittelt“. Darüber hinaus sollten „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse transparent dargestellt“ und einer Verbreitung von „Desinformationskampagnen zum Thema Kernenergie“ entgegenwirkt werden. (nki/05.03.2026)
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Zwangseingewiesen und vergewaltigt in den „Tripperburgen“ der DDR
Wegen vermeintlicher „Rumtreiberei”, „Unzuverlässigkeit” oder „Arbeitsbummelei” wurden Zehntausende junge Frauen und Mädchen in die Geschlossenen Venerologischen Stationen verschiedener Krankenhäuser in der DDR eingewiesen. Als Vorwand diente jeweils der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit. Weggesperrt in den sogenannten „Tripperburgen“ erfuhren sie psychische wie auch physische Gewalt, wurden mit Schlafentzug gequält, unethischen medizinischen Behandlungen unterzogen und vergewaltigt. Von all dem erzählte eine der Betroffenen in bewegenden Worten während des von der SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke initiierten Fachgesprächs zum Thema „Scham und Angst: Zwangseinweisungen und Misshandlungen von jungen und minderjährigen Frauen in den sogenannten Tripperburgen der DDR“ am Donnerstag, 5. März 2026. „Wir wurden alle der Reihe nach vergewaltigt“ Angelika Börner war 15 Jahre alt, als sie ohne medizinische Indikation für achteinhalb Wochen in der Geschlossenen Venerologischen Station der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) festgehalten wurde. Sie hatte 1965 die DDR verlassen wollen und wurde daraufhin von ihrer linientreuen Mutter der Herumtreiberei angezeigt worden. Bei der Einlieferung seien die Frauen komplett rasiert und von oben bis unten mit einer Desinfektionslösung eingesprüht worden, sagte sie. Der Tag im Krankenhaus begann dann um 5.30 Uhr mit einer ersten „Untersuchung“. Den Rest des Tages hätten die Frauen im Gemeinschaftszimmer verbringen müssen, wo es für 15 Frauen drei Stühle gab und das Liegen und Sitzen auf den Betten am Tage verboten war. „Wir waren gänzlich uns selbst überlassen und haben auf dem Betonfußboden gesessen.“ Jeden dritten Tag sei ein Arzt mit zwei, drei Männern – Stasi-Männern, wie sich später herausstellen sollte – in den Raum gekommen. Sie hätten drei Frauen ausgesucht, „die dann abends gefehlt haben“. Anfangs habe sie nicht gewusst, warum. Bis sie selbst ausgewählt wurde. Im Arztzimmer sei sie nicht untersucht worden. „Wir wurden dort alle der Reihe nach vergewaltigt“, erzählte die Zeitzeugin. „Die Bilder davon bekomme ich nicht aus dem Kopf“, fügte sie hinzu. Zwölf Stunden ohne Essen und Trinken an Händen und Füßen angekettet Wer nicht vergewaltigt wurde, musste die ganze Nacht die Poliklinik putzen. „Von abends neun Uhr bis morgens halb Fünf.“ Im Anschluss gab es weder die Möglichkeit zu duschen noch zu schlafen. Als Bestrafung für das Lachen über einen Witz, so erzählte Angelika Börner weiter, sei sie für zwölf Stunden ohne Essen und Trinken in einem Käfig an Händen und Füßen angekettet gewesen. Sämtliche Vorbeilaufenden hätten sie anspucken müssen. „Es war ein Grauen“, sagte sie. Das Allerschlimmste sei aber gewesen, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus von der eigenen Familie als „persona non grata“ behandelt worden sei. Der Medizinhistoriker Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm, hat viele Patientenakten dazu ausgewertet. Diese zeigen sehr eindrücklich, wie Frauen in der DDR durch Medizin diszipliniert werden sollten, sagte er während des Gesprächs. Allein in Halle seien zwischen 1961 und 1989 etwa 5.000 zwangsweise verbrachte Frauen gewesen. Steger betonte, die Anerkennung des Unrechts sei wichtig. SED-Opferbeauftragte: Unrecht klar als Unrecht benennen Wesensmerkmal der SED-Diktatur sei die Verschleierung und das nicht offen sprechen dürfen, sagte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke. Bei dieser Thematik komme fast immer die Scham dazu. Das Gespräch, so ihre Hoffnung, solle eine Ermutigung für viele Betroffene sein. Es solle zudem zeigen, „wie wichtig es uns als demokratische Gesellschaft ist, dieses Unrecht klar als Unrecht zu benennen, den Betroffenen zu helfen und Aufklärung in der Gesellschaft zu leisten“, sagte Zupke. In der sich anschließenden Podiumsrunde erörterte die Zeitzeugin und Initiatorin eines Erinnerungszeichens der Geschlossenen Venerologischen Station Berlin-Buch Martina Blankenfeld zusammen mit Professor Steger, Dr. Fruzsina Müller vom Medizinhistorischen Institut der Charité Berlin und der Journalistin Sabine Seifert den gegenwärtigen Aufarbeitungsstand und die Bedarfe von Betroffenen und Wissenschaft. Bei einem sich anschließenden Empfang konnte ein Teil der Wanderausstellung „Einweisungsgrund: Herumtreiberei – Disziplinierung in Venerologischen Stationen und Spezialheimen der DDR“ des Vereins "Riebeckstraße 63" und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau besichtigt werden. Zudem konnten sich Betroffene zu konkreten Rehabilitierungsfragen und Unterstützungsmöglichkeiten erstberaten lassen. (hau/05.03.2026)
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Bundestag stimmt künftiger Bejagung des Wolfes zu
Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/4371) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474). Der Entschließungsantrag der AfD wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnten. Den Entschließungsanträgen der Grünen und Linken stimmten diese beiden Fraktionen jeweils zu, die drei übrigen Fraktionen lehnten sie ab. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD beschloss der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Grüne und Linken lehnten sie ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. Die Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im parlamentarischen Verfahren am Mittwoch, 26. Februar, der Gesetzentwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen gestrichen. In einem Entschließungsantrag wurde unter anderem noch einmal betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen. Entschließung verabschiedet In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen, damit die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden könne. Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden. Auf die Länder soll die Bundesregierung mit der Bitte zugehen, dass die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwende. Die Weidehaltung soll weiterhin gefördert werden. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, Mutterkühen, Milchkühen, Jungrindern, Fohlen und Pferden und weiteren Weidetieren sei eine besonders artgerechte Haltung und auch für den Erhalt der Artenvielfalt von hoher Bedeutung. Schließlich soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen. Entschließungsanträge der Opposition Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/4472) unter anderem auf, bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften ähnlich wie bei den Rotwildhegegemeinschaften nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgt. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/4473) die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Ländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen. Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/4474) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden. (hau/mis/05.03.2026)
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Aussprache über "Gefährdungen der digitalen Teilhabe"
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 5. März 2026, in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern" befasst. Verlangt worden war die Aktuelle Stunde von der AfD-Fraktion. AfD: Angriffe auf die Meinungsfreiheit werden immer krasser Ruben Rupp eröffnete für die AfD die Aktuelle Stunde. Er warf der Europäische Union und der Bundesregierung vor, seit Jahren „Angriffe auf den freien, digitalen Raum“ und auf die Meinungsfreiheit zu verüben, die immer krasser und radikaler würden. Er verwies auf die jüngst von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht Klarnamenpflicht im Netz, die er „einen weiteren Tiefpunkt des Kanzlers“ nannte. „Der Vorstoß von Friedrich Merz erschüttert nicht nur die Grundfeste anonymer Kommunikation, sondern er gefährdet die Demokratie selbst“, sagte Rupp und forderte die Union auf, sich schleunigst davon zu distanzieren. Mit der AfD werde es keine Klarnamenpflicht geben, betonte Rupp. Auch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren bezeichnete er als „unsäglich“. Dieses werde gefordert, weil man den „Erfolg alternativer Medien und der AfD“ auf den Plattformen sehe und diesen beschädigen wolle, sagte Rupp. Seine Partei leugne nicht die Probleme in sozialen Medien, ein Verbot für junge Menschen sei jedoch nicht das richtige Mittel. Rupp schlug vor, einen „technischen Schlüssel“ zur Altersverifikation für jedes Kind an die Eltern zu schicken, der verpflichtend für die Plattformen sein soll. Ministerin: Debatte muss in der Breite der Gesellschaft geführt werden Als zweite Rednerin der Debatte betonte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wie wichtig es sei, Kinder und Jugendliche in der analogen und der digitalen Welt gleichermaßen gut zu schützen. „Diesem Anspruch sind wir Erwachsene in Deutschland und in Europa bislang nicht hinreichend gut nachgekommen, und es ist Zeit, dass wir dieses Versäumnis endlich nachholen“, sagte Prien. Diese Debatte müsse in der Breite der Gesellschaft geführt werden, sagte Prien und dankte CDU und SPD, die erste Vorschläge für ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren erarbeitet hatten. Nie zuvor sei eine Generation weltweit so fundamental neuen und anderen Herausforderungen ausgesetzt gewesen als ihre Elterngeneration, sagte die Ministerin und verwies auf die Folgen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum. Technikfolgenabschätzung sei in vielen Bereichen selbstverständlich, doch „im Kontext der Einführung von Social Media“ sei dies vernachlässigt worden. Sie persönliche hege Sympathien für eine feste Altersgrenze, doch das werde nicht reichen, sagte Prien. So brauche es ein Gesamtkonzept bestehend aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu gehörten „zeitgemäße Formen der Medienbildung“ und die Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz.“ CDU/CSU: Minderjährige brauchen wirksamen Schutz des Staates im Netz Das betonte auch Ronja Kemmer (CDU/CSU), die sagte, Minderjährige brauchen den wirksamen Schutz des Staates im Netz. Das Thema mentale Gesundheit gehöre in den Mittelpunkt. Die AfD sie „vieles, aber sicherlich nicht die Hüter von Teilhabe und Freiheit im Netz“, schickte Kemmer in Richtung der AfD-Fraktion. Grüne: Süchtig machende Algorithmen verbieten Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Menschen im Durchschnitt knapp zwei Stunden Zeit pro Tag auf sozialen Medien verbringen – bei Jugendlichen liege diese Zeit sogar noch höher. Meistens fühle sich Social Media wie eine „grelle Spielhölle“ oder eine „nervige Dauerwerbesendung“, die Ängste verstärke. „Soziale Medien, wie sie jetzt sind, sie sind nicht ‚sozial‘“, sagte Lührmann. Sie forderte Ministerin Prien auf, bald zu handeln. Die Ergebnisse der Expertenkommission, die ihre Ergebnisse im Sommer vorlegen will, könnten nicht abgewartet werden. Ein Schlüssel liege nach ihrem Dafürhalten in den Standardeinstellungen der Plattformen, bei denen Jugendschutz, Sicherheit und Selbstbestimmung zum Standard werden müssten. Nötig seien sichere soziale Medien für alle. Endlos-Scrolling, Bots und Fake Accounts dürften nicht mehr zugelassen werden. Auch ein Werbelimit von 15 bis 20 Prozent sei sinnvoll. Nötig sei es auch, die existierenden Regeln, zum Beispiel des Digital Services Acts (DSA) konsequent anzuwenden, sagte Lührmann. So müssten beispielsweise süchtig machende Algorithmen verboten werden. SPD: Selbstbewussten Umgang mit Social Media entwickeln Auch Armand Zorn (SPD) betonte, dass es entscheidend sei, Risiken zu begrenzen. Nirgendwo gebe es so viele Regeln für den Umgang miteinander im digitalen Raum wie in der EU – das sei auch gut so. „Zeitgleich stellen wir fest, dass das nicht ausreicht, dass es tagtäglich zu Verwerfungen kommt und Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am stärksten darunter leiden“, sagte er. Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier Orientierung zu geben. Den zuletzt von der SPD-Fraktion erarbeitete Vorschlag für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige lobte er als Mischung „aus Kinderschutz, Befähigung und Begleitung“. Die Initiative sei verknüpft mit dem Ziel, einen selbstbewussten Umgang mit Social Media zu entwickeln. Mit Blick auf Regulierung und Durchsetzung sagte Zorn, wenn es um Verstöße, Diskriminierung und Kinderschutz gehe, müsse schneller gehandelt werden und Strafen schneller verhängt werden. Linke: Digitaler Raum gehört zur Lebensrealität Scharfe Kritik kam von Anne-Mieke Bremer (Die Linke) die betonte, dass der digitale Raum zur Lebensrealität aller gehöre. „Wer Kinder und Jugendliche davon ausschließen möchte, nimmt ihnen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe.“ Anderseits fehle auch die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote, nannte die Digitalpolitikerin „reine Symbolpolitik“. Es werde ein vermeintlicher Schutz suggeriert, wo keiner sei. Statt Ausschluss seien mehr Möglichkeiten der begleiteten Mediennutzung durch geschultes sozialpädagogisches Personal nötig, sagte Bremer. Ihre Fraktion fordere, nicht die Nutzerinnen einzuschränken, sondern die Konzerne. Die Gefahren von Desinformation, Hassrede und Suchtalgorithmen würden nicht mit dem 16. Geburtstag plötzlich verfliegen, betonte sie: „Social Media in seiner jetzigen Form, ohne faktische Plattformregulierung, ist für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche“, betonte Bremer. Zudem sei unklar, wie eine Altersgrenze umgesetzt werden soll. Mit einer Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abgeschafft und sie führe zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern, kritisierte sie. (lbr/05.03.2026)
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Bundestag wählt Klara Geywitz zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, Klara Geywitz zur neuen Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. In geheimer Wahl entfielen auf die 50-Jährige 383 Stimmen. 181 Abgeordnete votierten gegen den Wahlvorschlag der Bundesregierung, 17 Abgeordnete enthielten sich. Für die Wahl waren mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Über den Wahlvorschlag muss nun noch der Bundesrat abstimmen. Klara Geywitz war von 2021 bis 2025 Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Zuvor hatte sie von 2004 bis 2019 als SPD-Abgeordnete dem Landtag von Brandenburg angehört und dort den Wahlkreis Potsdam I vertreten. 12 Jahre Amtszeit Amtsvorgänger Christian Ahrendt war am 25. Oktober 2012 in das Amt gewählt worden. Der Jurist war seit 7. Januar 2013 Vizepräsident des Bundesrechnungshofes und hat turnusgemäß nach zwölf Jahren seine Amtszeit im Januar 2025 beendet. Zuvor war er von 2005 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der FDP aus Mecklenburg-Vorpommern. Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn ist Kay Scheller. Der Bundesrechnungshof prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat wählen auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes. Deren Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. (eis/05.03.2026)
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