Bundestag | Aktuelle Themen

Inhalt abgleichen
Letztes Update: vor 27 Minuten 34 Sekunden

EU-weite Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren erörtert

Mo, 12.01.2026 - 15:00
Um die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel (E-Evidence) in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3192), zu dem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 12. Januar 2026, eine öffentliche Anhörung stattfand. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie 2023/1544 umgesetzt und die EU-Verordnung 2023/1543 durchgeführt werden. Die Sachverständigen aus den Strafverfolgungsbehörden bestätigten die Notwendigkeit eines transnationalen Datenzugriffs zur Beweisbeschaffung, gerade in Kriminalitätsbereichen, während die Strafrechtler fehlende rechtsstaatliche Sicherungen bemängelten. Mit der Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise der Durchführung der Verordnung sollen laut Bundesregierung Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe von bestimmten personenbezogenen Daten grenzüberschreitend anzuordnen. „Die europäischen Regelungen reagieren insbesondere auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen“, heißt es im Entwurf. Warnung vor schwachem Rechtsschutz Aus Sicht von Prof. Dr. Kai Ambos von der Georg-August-Universität Göttingen, der für die SPD-Fraktion eingeladen wurde, wird mit dem Entwurf der Rechtsschutz abgeschwächt. So viel effizienter sich der EU-weite Datenzugriff gegenüber traditioneller Rechtshilfe auch erweisen möge, so dürfe doch das Missbrauchspotenzial nicht unterschätzt werden, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Deshalb bedürfe es wirksamer rechtsstaatlicher Sicherungen. Insoweit komme einer grundrechtssensiblen innerstaatlichen Umsetzung große Bedeutung zu. Aus Verteidigungssicht seit die Verordnung ein weiterer Baustein der traditionell verfolgungslastigen EU-Kriminalpolitik Leonora Holling von der Bundesrechtsanwaltskammer, die ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen wurde, kritisierte in ihrer Stellungnahme ebenfalls die Einschränkung der Rechtsbehelfe. Der Verzicht auf einen Rechtsbehelf zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollstreckungsbehörde könne zur Rechtsunsicherheit führen und gefährde fundamentale Unionsgrundrechte. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Zuständigkeitsregelungen seien aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer im Grundsatz zu begrüßen. Es gebe jedoch weitere Aspekte, die zu Rechtsunsicherheit in der Praxis führen könnten. Sicherer Rechtsrahmen angemahnt Für Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein, der von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen wurde, ist das E-Evidence-Paket für hiesige Ermittler ein mächtiges Werkzeug, um direkt auf Daten zuzugreifen, die in Händen privater Diensteanbieter in europäischen Mitgliedstaaten liegen. Auf der anderen Seite gehe die Bundesrepublik erhebliche EU-interne Verpflichtungen ein, wenn im Gegenzug anderen Mitgliedstaaten ein solcher direkter Abruf von Daten bei hiesigen Diensteanbietern gewährt und die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Rechtsakten anderer innereuropäischer Jurisdiktionen erweitert werde. Beides habe für die Betroffenen eine hohe Grundrechtsrelevanz und bedürfe eines sicheren und verlässlichen Rechtsrahmens. Der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Sven Kurenbach, der für die CDU/CSU-Fraktion eingeladen wurde, begrüßte aus polizeilicher Sicht die Verfahrenserleichterungen zur Erlangung digitaler Beweismittel innerhalb der EU. In seiner Stellungnahme wies er gleichzeitig auf praktische Herausforderungen hin, welche die Umsetzung des E-Evidence-Pakets für die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, insbesondere für die Polizeien des Bundes und der Länder, mit sich bringen dürften. Es bestehe die Sorge, dass Anfragen außerhalb von Strafverfahren nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr beantwortet werden. Dies würde insbesondere bei Gefährdungshinweisen im Bereich politisch motivierter Kriminalität eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Kurenbach sprach von einer bis zu sechsstelligen Zahl von Anfragen in Strafverfahren pro Jahr bundesweit aufgrund der Verordnung, Tendenz steigend. Zusätzlicher Aufwand für Staatsanwaltschaften Aus Sicht von Sebastian Murer, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München, kann das E-Evidence-Paket zur nachhaltigen Bekämpfung von Straftaten beitragen. Umsetzung und Durchführung bedeuteten jedoch einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Staatsanwaltschaften, heißt es in Murers Stellungnahme. Dies betreffe nicht nur die Prüfung von eigenen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen, sondern auch die Prüfung von Ablehnungsgründen bei aus dem Ausland eingehenden Anordnungen und auch die Vollstreckung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Diensteanbieter, insbesondere bei Bußgeldern. Diese Verfahren würden komplex und zeitaufwendig sein. Erhöht werden sollte deshalb die Unterstützung der Länder und damit auch der Staatsanwaltschaften. Laut Prof. Dr. Arndt Sinn von der Universität Osnabrück, der wie Murer von der Unionsfraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde, bedeutet der Entwurf einen Paradigmenwechsel vom klassischen Rechtshilferecht hin zur Privatisierung der Rechtshilfe. Er sei grundsätzlich geeignet, die von der EU verfolgte Beschleunigung und Standardisierung der grenzüberschreitenden Beweiserhebung zu unterstützen, heißt es in Sinns Stellungnahme. Zugleich sei der Entwurf dort ausbaufähig, wo er Rechtsbehelfe limitiere und damit eine ohnehin schwache Kontrollarchitektur weiter ausdünne. Gerade im Kontext elektronischer Beweise, in dem Eingriffsintensität, Streubreite und Missbrauchsrisiken strukturell erhöht seien, sei ein schwacher Rechtsschutz nicht nur ein abstraktes Grundrechtsproblem, sondern ein Risiko für die Verwertbarkeit und für die Legitimität strafprozessualer Ergebnisse. "Entwurf ist hochproblematisch" Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen wurde Dr. Anna Oehmichen von der Freien Universität Berlin, die den Entwurf ablehnte. Die Rechtsanwältin sagte, die Verkürzung des Rechtsschutzes sei weder mit Deutschlands Protokollerklärung noch mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Recht vereinbar. Sie stehe auch im Widerspruch zum erklärten Ziel der Verordnung, Grundrechte zu wahren und betroffenen Personen einen wirksamen Rechtsbehelf zur Verfügung zu stellen. In dem „hochproblematischen“ Entwurf werde die Bedeutung der Grundrechte verkannt. Es sei mehr als fraglich, ob die Umsetzung überhaupt mit der umzusetzenden Verordnung vereinbar ist. Als Beispiel nannte sie, dass im Vollstreckungsstaat überhaupt kein Rechtsschutz mehr vorgesehen ist. Regelung über Stammgesetz Der Entwurf sieht vor, den sogenannten E-Evidence-Mechanismus in einem eigenen Stammgesetz zu regeln, dem Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz). Das neue Stammgesetz gliedert sich laut Entwurf in vier Teile. Es schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorge für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften, heißt es darin. Ziel sei, so die Bundesregierung, die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern. Mit den Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie würden die europäischen Vorgaben ins nationale Recht eingeführt, und die Verordnung werde mit Durchführungsvorschriften in das bestehende deutsche Regelungsgerüst eingebettet. Das Gesetz hat der Bundesregierung zufolge auch Auswirkungen auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme zum Entwurf bezeichnet der Bundesrat (560/25) den unmittelbaren grenzüberschreitenden Zugriff der nationalen Strafverfolgungsbehörden auf digitale Spuren bei den sogenannten Diensteanbietern der EU mit den Instrumenten der E-Evidence-Regelungen als einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der mit Hilfe des Internets begangenen Kriminalität. Gleichzeitig fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „bei künftigen Gesetzesvorhaben und insbesondere Verhandlungen auf europäischer Ebene auch den Zugriff auf digitale Spuren nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln“. Dies sei auch im gegenwärtigen Konsultationsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf war am 19. Dezember 2025 erstmals im Bundestag beraten worden. (mwo/12.01.2026)

Banken warnen bei Umwelt-Regeln vor Doppelregulierung

Mo, 12.01.2026 - 14:00
Die künftigen Regeln für den regulatorischen Umgang mit ökologischen und sozialen Risiken (ESG-Risiken) haben am am Montag, 12. Januar 2026, im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg, 21/3058) gestanden. Kosten- und Nutzen-Verhältnis Die in der europäischen Regulierung „vorgesehenen Anforderungen an das ESG-Risikomanagement und die Erstellung von ESG-Risikoplänen erzeugen sehr hohen Aufwand bei den Instituten“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss sämtlicher Bankengruppen. „Bei kleinen und mittelgroßen Instituten stehen Kosten und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“, warnt die DK. Deren Verbände waren als Sachverständige geladen. Daniel Quinten vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte eine „sehr detaillierte Umsetzung“ der europäischen ESG-Regulierung in Deutschland. Bastian Blasig vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Union, warnte vor „Doppelregulierung und Komplexität“. In der schriftlichen VDP-Stellungnahme werden geplante Änderungen im Pfandbriefgesetz zwar begrüßt, ebenso, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie eins zu eins erfolge und keine nationalen Verschärfungen beinhalte. „Insgesamt ist jedoch die strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zu kritisieren, da die EU-Richtlinie in einer Zeit verhandelt wurde, die mit den heutigen Realitäten und Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit der EU wenig gemein hat“, argumentiert der VDP. Blasig schlug in der Anhörung vor, auf detaillierte ESG-Regelungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) zu verzichten und dort nur kurz zu erwähnen. Details könnten Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regeln. Warnung vor „bürokratischer Welle“ Vor einer „bürokratischen Welle“ warnte Matthias Bergner vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er verwies darauf, dass entsprechende Vorgaben für Umwelt- und Sozialberichte bei normalen Unternehmen reduziert worden seien. Wenn Banken diese nun erheben müssten, würde dies auch in der weiteren Wirtschaft durchschlagen. Ein Verzicht im Gesetz auf detaillierte Regeln und Regelungen über Vorgaben der BaFin ist aus Sicht der Behörde selbst aber schwierig, wie deren Vertreter Nils Judenhagen, ebenfalls geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, erklärte. Er verwies auf bestehende europarechtliche Regelungen. Berücksichtigung von Umweltrisiken Lücken in der Berücksichtigung von Umweltrisiken bei Banken identifizierte in der Anhörung Julia Symon von der Organisation Finance Watch, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Für sie ist die „Definition dezidierter Aufsichtsmaßnahmen“ im Kreditwesengesetz „unabdingbar“, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreibt. „Dabei ist die Ausweitung des Betrachtungshorizontes auf mindestens zehn Jahre sehr positiv anzusehen, da die wesentlichsten ESG-Risiken, vor allem hinsichtlich des Klimawandels, meist außerhalb der üblichen Planungshorizonte (1 bis 3 Jahre) liegen“, heißt es dort weiter. Allerdings fordert Finance Watch den Zeithorizont bis 2050 erweitern, weil das dem Zeitplan für das EU-Ziel der Klimaneutralität entspreche. Aufsichtsrechtliche Meldepflichten Eine Ausnahme von den aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im ESG-Bereich fordern die Förderbanken. So heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes der Öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB), der auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war: „Werden die neuen Meldeanforderungen an den ESG-Offenlegungsvorgaben ausgerichtet, wären Förderbanken gezwungen, vollständig neue, umfassende und komplexe Berichtsstrukturen - ausschließlich für aufsichtliche Meldezwecke - zu schaffen.“ In der Anhörung forderte VÖB-Vertreter Alexander Skorobogatov auch einen Verzicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen an Förderbanken bei Beteiligungen. Der Bundesverband deutscher Banken, ebenfalls auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen und vertreten durch Hilmar Zettler, ging in der Anhörung auf eine geplante Regelung im Brubeg-Entwurf ein, der zufolge Kreditinstitute künftig nicht mehr als Personengesellschaft betrieben werden können. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Die Stärke der deutschen Wirtschaft basiert maßgeblich auf engagiertem und verantwortungsvollem Unternehmertum. Auch im Bankensektor sollte das private Unternehmertum weiterhin einen festen Platz haben. Unseres Erachtens darf es zu keiner Diskriminierung von Banken mit persönlich haftenden Gesellschaftern kommen.“ (bal/12.01.2026)

Arbeitgeber lehnen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab

Mo, 12.01.2026 - 14:00
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie von der Linksfraktion geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde sowie eine Verankerung des in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerts von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales geladenen Experten am Montag, 12. Januar 2026, diskutiert. Auf deutliche Ablehnung stießen die der Anhörung zugrundeliegenden Anträge (Bündnis 90/Die Grünen: 21/346; Die Linke: 21/347) bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie dem Einzelsachverständigen Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn. "Unabhängige Entscheidungen der Kommission haben sich bewährt" BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte, das deutsche Mindestlohngesetz habe sich mit den unabhängigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission bewährt. ZDH-Vertreter Jan Dannenbring nannte es inakzeptabel, die Lohnfindung von den Sozialpartnern in den politischen Raum zu tragen. Thüsing befand, ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert stehe im Konflikt zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Für die Aufnahme des 60 Prozent-Referenzwertes in das Mindestlohngesetz sprachen sich hingegen Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung sowie der Einzelsachverständige Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim aus. Krebs sprach von einem sinnvollen Referenzwert, der die Legitimation der Entscheidungen der Mindestlohnkommission stärke und die deutsche Gesetzgebung in Einklang mit den EU-Richtlinien bringe. Lübker befand, so könne Rechtsklarheit hergestellt und die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt werden. "Wichtiger Schritt zu armutsfester Lohnuntergrenze" Nach Einschätzung von Prof. Dr. Mario Bossler vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) besteht hingegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht die Notwendigkeit, das Gesetz um eine Orientierung am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianstundenlohnes zu ergänzen. Aus Sicht von Stephan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stellt die Verankerung des 60-Prozent-Medianlohn-Kriteriums in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze dar. Eine gesetzliche Verankerung im Mindestlohngesetz könne darüber hinaus zur weiteren Rechtssicherheit beitragen und Unsicherheiten bei zukünftigen Anpassungsentscheidungen reduzieren, sagte er. Das Thema Lohnfindung gehöre in die Hände der Sozialpartner und dürfe nicht immer wieder politisiert werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. Der Mindestlohn sei kein sozialpolitisches Instrument, betonte er. Er sei eine Lohnuntergrenze, die sich nach der Produktivität des Arbeitseinsatzes und der Leistungsfähigkeit bemesse. Die soziale Verantwortung von Unternehmen sei es, ihre Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu bewahren und dadurch Beschäftigung zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch die von den Grünen geforderte Berücksichtigung von Prognosewerten als Referenzwerte zur Anpassung des Mindestlohns lehnte Kampeter ab. "Politischer Eingriff in Mindestlohnfestsetzung ist schädlich" Ein politischer Eingriff in die Mindestlohnfestsetzung ist aus Sicht von ZDH-Vertreter Dannenbring „nicht nur überflüssig, sondern schädlich“. Er höhle die Arbeit der Mindestlohnkommission aus und schwäche die Tarifautonomie. Dannenbring sprach von „sehr problematischen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns“. Eine davon sei, dass immer öfter mit Blick auf den „schnellen Euro“ das Arbeiten im Mindestlohn einer qualifizierten Ausbildung vorgezogen werde. Die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sieht Professor Thüsing im Falle einer Aufnahme in das Mindestlohngesetz „erheblich infrage gestellt“. Steuer- und Abgabenentlastungen, Weiterbildungen und andere arbeitsmarktpolitische Anreize seien besser geeignete Instrumente zur Verbesserung der Einkommenssituation bei Geringverdienern, befand er. "Großteil der Betriebe ist nicht mehr bereit, auszubilden" DGB-Vertreter Körzell wandte sich gegen die Einschätzung, der Mindestlohn habe einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Ausbildungszahlen. Jugendliche unter 18 Jahren fielen nicht unter das Mindestlohngesetz, sagte er. Einen Mangel an Auszubildenden und an Ausbildungsplätzen gebe es, „weil in Deutschland ein Großteil der Betriebe nicht mehr bereit ist, auszubilden“, sagte er. Aus zwei Gründen sei es ratsam, von einer expliziten Verankerung des Referenzwertes im Mindestlohngesetz als verpflichtende Untergrenze abzusehen, sagte IAB-Vertreter Bossler. Zum einen könne die fehlende Möglichkeit, in wirtschaftlich angespannten Zeiten von der 60-Prozent-Untergrenze nach unten abzuweichen, das im Mindestlohngesetz verankerte Ziel der Beschäftigungsstabilität gefährden. Außerdem schränkten zu enge Vorgaben im Gesetz den Handlungsspielraum der paritätisch besetzten Kommission, die auf den Ausgleich der Interessen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgerichtet ist, ein und würden damit die Kommission als Institution der Sozialpartnerschaft zunehmend überflüssig machen. "Autorität der Mindestlohnkommission stärken" Der Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten sollte hingegen aus Sicht von Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung „in Ergänzung zur nachlaufenden Orientierung an der Tarifentwicklung in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“. So würde die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt und Rechtsklarheit hergestellt. Die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers beschädige die Mindestlohnkommission in unnötiger Weise, befand Lübker. Professor Krebs verwies darauf, dass die Mindestlohnkommission das 60-Prozent Kriterium „richtigerweise“ in ihre Geschäftsordnung aufgenommen habe. Dieser Schritt sei ökonomisch richtig und bringe die Kommissionsarbeit mit den EU-Richtlinien in Einklang. Da aber das Mindestlohngesetz dahingehend nicht geändert worden sei, klaffe nun eine Lücke „zwischen Gesetz und gelebter Praxis“. Dies bringe eine Rechtsunsicherheit, die dazu führen könne, dass die Legitimation der Kommissionsentscheidung untergraben werde. (hau/12.01.2026)

Sachverständige nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht

Mo, 12.01.2026 - 11:00
Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten. Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen In der Anhörung nun kritisierte Dr. Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt. Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde. Diskussion über die Anfechtungsfrist Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt. Auch Dr. iur. Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein. Derartige Einwände wollte Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden. „Gefahr der Rechtszersplitterung“ Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“. Prof. Dr. Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen. (pst/12.01.2026)

Marja-Liisa Völlers: Tran­satlantische Partnerschaft ist zentrales Element unserer Sicherheit

Fr, 09.01.2026 - 12:40
Ein klares Bekenntnis zur Nato abgelegt haben die US-Abgeordneten beim "Transatlantischen Forum", das vom 8. bis 10. Dezember 2025 in Washington, D.C. stattfand, berichtet Marja-Liisa Völlers (SPD), Leiterin der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Nato (Nato PV). Der Kongress wolle weiter aktiv und substanziell zur Stärkung der Sicherheit Europas beitragen, die Nato-Ostflanke werde durch Waffenkäufe weiter verstärkt. Obwohl die transatlantische Partnerschaft politisch herausfordernder geworden sei, bleibe sie stabil und die Nato "zentrales Element unserer Sicherheit". Im Interview unterstreicht die Verteidigungspolitikerin die Schlüsselrolle, die der US-Kongress dabei spielt. „Diese parlamentarischen Anknüpfungspunkte gilt es weiter zu stärken und strategisch zu nutzen.“ Die Stimmung beim Forum sei „angespannt und zugleich nüchtern“ sowie von dem Willen der Nato-Parlamentarier geprägt gewesen, Gemeinsamkeiten zu verstärken. Ein Dokument aber habe bei den Teilnehmern für Irritation und Kopfschütteln gesorgt. Das Interview im Wortlaut: Frau Völlers, das Transatlantische Forum dient seit einem Vierteljahrhundert dazu, dass Abgeordnete aus den USA, Kanada und Europa sich in sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen austauschen und ein gemeinsames Verständnis entwickeln. Wie war die Stimmung beim Forum vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Spannungen zwischen Europa und den USA nach der Wiederwahl von Präsident Donald Trump? Die Stimmung beim Transatlantischen Forum war angespannt und zugleich nüchtern. Dies lag nicht zuletzt an der kurz zuvor veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie der USA, die bei vielen Teilnehmenden für erhöhte Aufmerksamkeit sorgte. Gleichzeitig haben die US-Abgeordneten im Rahmen der Gespräche deutlich gemacht, dass die Vereinigten Staaten fest zum Nato-Bündnis stehen. Ein zentrales Signal dafür ist das vom Kongress – konkret vom US-Senat am 17. Dezember 2025 – verabschiedete umfassende Verteidigungsgesetz, der National Defense Authorization Act (NDAA). Dieses begrenzt einen möglichen Abzug von US-Truppen aus Europa deutlich: Die Regierung von Präsident Donald Trump kann die Zahl der in Europa stationierten US-Soldatinnen und -Soldaten nicht dauerhaft unter 76.000 senken. Wie viele US-Soldaten sind aktuell in Europa stationiert? Zuletzt waren rund 100.000 US-Soldatinnen und -Soldaten in Europa stationiert, davon etwa 65.000 dauerhaft, während der verbleibende Teil rotierend entsandt wurde. Der NDAA erlaubt zwar eine zeitlich begrenzte Unterschreitung der Schwelle von 76.000 Soldaten, jedoch nicht für einen Zeitraum von mehr als 45 Tagen. Dies unterstreicht, dass die USA weiterhin ein erhebliches sicherheitspolitisches Interesse an Europa haben und sich innerhalb der Allianz mit substantiellen Kräften engagieren. Worüber wurde noch gesprochen? In den Gesprächen blieb ein zentraler Punkt zunächst unausgesprochen: Russland und die von ihm ausgehenden sicherheitspolitischen Bedrohungen wurden von amerikanischer Seite nicht aktiv thematisiert. Dies stieß sowohl bei den besonders betroffenen europäischen Partnern als auch bei den kanadischen Teilnehmenden auf Unverständnis. In den kritischen Nachfragen wurde jedoch deutlich, dass alle Beteiligten das gemeinsame Ziel verfolgen, das Bündnis zusammenzuhalten und zu stärken. Einigkeit besteht innerhalb der Nato darüber, dass die europäischen Partner ihre Verteidigungsanstrengungen deutlich erhöhen und die vereinbarten Nato-Fähigkeitsziele erreichen müssen. Dazu gehören ausdrücklich auch gemeinsame europäische Investitionen in neue militärische und technologische Fähigkeiten. Sollten die Nato-Länder noch enger zusammenarbeiten, um bei Rüstung und Technologie besser zu werden? Was sagen die Parlamentarier? Ja, aus Sicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier besteht hier ein sehr breiter Konsens. Die Nato-Länder sollten ihre Zusammenarbeit bei Rüstung und Technologie deutlich vertiefen. Angesichts der veränderten Bedrohungslage und der Lehren aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde im Forum wiederholt betont, dass nationale Alleingänge weder effizient noch strategisch sinnvoll sind. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben darauf hingewiesen, dass eine engere Abstimmung bei Beschaffung, Forschung und Entwicklung notwendig ist, um Fähigkeitslücken schneller zu schließen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erhöhen. Eine bessere Koordinierung innerhalb des Bündnisses wird als entscheidend angesehen, um Ressourcen wirksamer einzusetzen und die Verteidigungsfähigkeit insgesamt zu stärken. Zugleich wurde deutlich gemacht, dass technologische Souveränität und Interoperabilität gemeinsam gedacht werden müssen. Ziel ist es, innerhalb der Nato kompatible Systeme zu entwickeln, um Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses nachhaltig zu verbessern Wäre die Ukraine – mit ihrer aktuellen Kampferprobung und Moral – nicht ein wertvolles künftiges Nato-Mitglied? Solange der Krieg in der Ukraine andauert, stellt sich die Frage einer Nato-Mitgliedschaft faktisch nicht. Gleichwohl hält die Versammlung ausdrücklich an der Perspektive eines künftigen Nato-Beitritts der Ukraine fest. Diese wurde auf dem Nato-Gipfel in Washington 2024 nochmals bekräftigt. Zugleich nehmen wir zur Kenntnis, dass die Zusage, die Ukraine auf einem „unumkehrbaren Weg“ zur Nato-Mitgliedschaft zu unterstützen, in der Abschlusserklärung des Nato-Gipfels in Den Haag 2025 nicht mehr enthalten war. Vor diesem Hintergrund hat die Versammlung auf ihrer Jahrestagung im Herbst 2025 in Ljubljana an die Nato-Partner appelliert, die langfristige sicherheitspolitische Unterstützung der Ukraine erneut klar zu bekräftigen. Worin könnte diese Unterstützung bestehen? Dazu zählt insbesondere der „Pledge of Long-Term Security Assistance for Ukraine“ sowie die konsequente Nutzung bestehender Instrumente wie des Kommandos „NATO Security Assistance and Training for Ukraine“ (NSATU), des Nato-Ukraine-Rats (NUC), des Umfassenden Hilfspakets (Comprehensive Assistance Package, CAP), des Joint Analysis, Training and Education Centre (JATEC), der Nato-Vertretung in der Ukraine und weiterer Kooperationsformate. Ziel ist es, die Ukraine unabhängig von einer formalen Nato-Mitgliedschaft eng und dauerhaft an das Bündnis zu binden. Darüber hinaus hat die Versammlung ihre Bereitschaft und Entschlossenheit bekräftigt, die demokratische Konsolidierung der Ukraine auf ihrem Weg zu einer möglichen Nato-Mitgliedschaft weiter zu unterstützen, unter anderem über den Sonderfonds der Parlamentarischen Versammlung der Nato zur Förderung der Demokratie in der Ukraine. Die Ukraine ist ein Schauplatz moderner Kriegführung. Wie kann das Bündnis von der Zusammenarbeit lernen? Ein zentraler Konsens innerhalb der Versammlung besteht darin, die Zusammenarbeit mit der Ukraine gezielt zu nutzen, um die Lehren aus dem russischen Angriffskrieg systematisch zu identifizieren und umzusetzen. Dabei kommt dem 2024 gegründeten Joint Analysis, Training and Education Centre (JATEC) eine Schlüsselrolle zu. Als gemeinsame Organisation von Nato und Ukraine stärkt es die Interoperabilität, unterstützt die Weiterentwicklung von Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten und trägt zur Anpassungsfähigkeit der Nato insgesamt bei. Das JATEC ist Teil der Nato-Kommandostruktur und untersteht direkt dem Hauptquartier des Obersten Alliierten Befehlshabers Transformation. Als erste gemeinsame zivil-militärische Einrichtung von Nato und Ukraine nimmt es eine transformative Rolle für die kollektive Sicherheit ein und wirkt als Katalysator für die Vertiefung der Nato-Ukraine-Beziehungen. Seine Gründung markiert einen wichtigen Meilenstein und unterstreicht das langfristige Engagement der Nato für die Ukraine, wie es bereits in der Erklärung des Gipfels von Washington festgehalten wurde. Welchen Stellenwert hat die transatlantische Kooperation, und die Nato, wenn die Führung der USA mehr auf Alleingänge statt auf Abstimmung im Bündnis setzen? Die transatlantische Kooperation und die Nato behalten auch dann einen hohen Stellenwert, wenn Teile der US-Regierung stärker auf nationale Alleingänge setzen. Den Parlamentarierinnen und Parlamentariern wird von Seiten der Nato regelmäßig versichert, dass die praktische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten innerhalb des Bündnisses weiterhin sehr gut funktioniert. Zudem ist festzuhalten, dass die US-Administration nicht losgelöst vom Willen des US-Kongresses handeln kann. Gerade der Kongress hat mit dem „National Defense Authorization Act“ (NDAA) ein klares und substanzielles Bekenntnis zur Nato abgelegt. Das Gesetz sieht unter anderem zusätzliche Mittel zur Stärkung der Nato-Ostflanke vor, insbesondere für die baltischen Staaten. So genehmigt das NDAA die Fortführung der „Baltic Security Initiative" und stellt hierfür 175 Millionen US-Dollar zur Unterstützung der Verteidigungsfähigkeit von Lettland, Litauen und Estland bereit. Auch weitere Waffenhilfen für die Ukraine sind geplant … Darüber hinaus sind im Rahmen der „Ukraine Security Assistance Initiative" für das kommende Jahr sowie für 2027 rund 800 Millionen US-Dollar für US-Waffenkäufe zur Unterstützung der Ukraine vorgesehen. Auch dies unterstreicht die fortgesetzte sicherheitspolitische Verantwortung der USA gegenüber Europa. Insgesamt zeigt das Verteidigungsgesetz deutlich, dass der US-Kongress – trotz republikanischer Mehrheiten sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat – aktiv zur Stärkung der Sicherheit in Europa beitragen will. Dies relativiert mögliche Alleingänge der Exekutive und unterstreicht die anhaltende Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft und der Nato als zentralem sicherheitspolitischem Rahmen. Wie wurde vom Forum die neue Sicherheitsstrategie der amerikanischen Regierung aufgenommen? Die neue Sicherheitsstrategie der amerikanischen Regierung wurde im Forum mit deutlichem Kopfschütteln und großem Unverständnis aufgenommen. Insbesondere die darin zum Ausdruck kommende geringe Wertschätzung gegenüber den europäischen Partnern stieß auf breite Irritation. Auch Ansätze einer bislang nicht gekannten Einmischung in innere Angelegenheiten europäischer Staaten wurden klar zurückgewiesen. Viele Teilnehmende bewerteten die Strategie als einen schweren Angriff auf die gewachsene transatlantische Wertegemeinschaft, die über Jahrzehnte das Fundament der sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit gebildet hat. Wie stark engagieren sich US-Abgeordnete für die Zusammenarbeit mit Europa? Können die Europäer im US-Kongress auf Verbündete bauen, die „like minded“ sind? In der Versammlung engagieren sich mehrere Mitglieder der US-Delegation ausgesprochen aktiv. So fand die Frühjahrstagung der Versammlung in diesem Jahr in Dayton, Ohio, auf Einladung des republikanischen Abgeordneten Mike Turner statt. Allein dies unterstreicht das anhaltende Interesse und die Bereitschaft einzelner US-Abgeordneter, den transatlantischen parlamentarischen Dialog aktiv mitzugestalten. Im Jahr 2025 war die US-Delegation insbesondere durch zwei Berichterstatter inhaltlich sehr präsent. Zum einen durch Neal Patrick Dunn, Berichterstatter zum Thema „Mit gegenwärtigen und zukünftigen Bedrohungen umgehen: Die Entwicklung der nordamerikanischen und europäischen Verteidigungspolitik“, und zum anderen durch Rick Larsen, Berichterstatter des Berichts „Russlands Achse der Ermöglichung in seinem Krieg gegen die Ukraine“. Beide haben die Debatten innerhalb der Versammlung maßgeblich geprägt und ihre Positionen klar und meinungsstark eingebracht. Solange es der Versammlung gelingt, weiterhin tragfähige Berichte und Entschließungen zu verabschieden, zeigt sich deutlich, dass wir im US-Kongress über eine ausreichende Zahl von „like-minded“ Verbündeten verfügen, die die transatlantische Partnerschaft aktiv unterstützen und mittragen. Welche Eindrücke nehmen Sie vom Forum mit für Ihre parlamentarische Arbeit in Berlin? Vom diesjährigen Forum nehme ich vor allem die Erkenntnis mit, dass die transatlantische Partnerschaft politisch herausfordernder geworden ist, zugleich aber auf belastbaren institutionellen und persönlichen Netzwerken beruht. Für meine parlamentarische Arbeit in Berlin ist entscheidend, dass Dialog, Verlässlichkeit und kontinuierliche Abstimmung wichtiger sind denn je. Das Forum hat deutlich gemacht, dass der US-Kongress – unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten – eine zentrale stabilisierende Rolle für die Nato und die Zusammenarbeit mit Europa spielt. Diese parlamentarischen Anknüpfungspunkte gilt es weiter zu stärken und strategisch zu nutzen. Gleichzeitig wurde klar, dass Europa stärker gefordert ist, mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit zu übernehmen. Dazu gehören höhere Verteidigungsanstrengungen, das Erreichen der Nato-Fähigkeitsziele sowie gemeinsame europäische Investitionen in Schlüsseltechnologien und militärische Fähigkeiten. Diese Impulse fließen unmittelbar in meine Arbeit ein, insbesondere mit Blick auf Haushalts-, Rüstungs- und Bündnisfragen. Nicht zuletzt nehme ich die Verpflichtung mit, den Wert der transatlantischen Partnerschaft auch innenpolitisch klar zu vermitteln: als sicherheitspolitische Notwendigkeit, als Wertegemeinschaft und als zentrales Element unserer eigenen Sicherheit. (ll/09.01.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Mo, 29.12.2025 - 11:08
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, eine Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: EU-Verordnung: Die Bundesregierung kündigt an, einen Gesetzentwurf zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union vorzulegen. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. (eis/22.12.2025)

Minister Dobrindt und Ministerin Alabali Radovan stellen sich den Fragen

Mo, 29.12.2025 - 03:59
Die erste Sitzungswoche des neuen Jahres beginnt am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (vom/29.12.2025)

Minister Dobrindt und Ministerin Alabali Radovan stellen sich den Fragen

Mo, 29.12.2025 - 03:59
Die erste Sitzungswoche des neuen Jahres beginnt am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (vom/29.12.2025)

Fragestunde am 14. Januar

Mo, 29.12.2025 - 03:57
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3521), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 23 der insgesamt 57 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, dicht gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 22 Fragen. Zwölf Fragen stellen Abgeordnete der Fraktion Die Linke. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. Mit 19 Fragen richtet sich jede dritte Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 13 Fragen gehen an das Bundesministerium des Innern. Je fünf Fragen sollen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Verkehr beantworten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen sich zu jeweils vier Fragen äußern. Mit je zwei Fragen müssen sich das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. An das Bundeskanzleramt richtet sich eine Frage. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der rheinland-pfälzische Abgeordnete Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass sie mit ihrer geplanten Grundsicherungsreform auch im Einzelfall und nicht nur im Grundsatz sicherstellen muss, dass Menschen im Bezug von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen Termine versäumen, nicht sanktioniert werden. Würden sie sanktioniert, so der Abgeordnete, würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde und des Gebots der Wirksamkeit von Sanktionen nicht erfüllt. Sollte die Bundesregierung nicht dieser Auffassung sein, fordert Grau dafür eine Begründung. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau will vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten plant, um die „nach wie vor hohen und gegebenenfalls steigenden Energiekosten“ für private Haushalte nachhaltig zu senken. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Köstering (Die Linke) fragt das Bundesinnenministerium, in welchem Umfang das Sirenennetz in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einsetzbar ist, um Sprachdurchsagen vorzunehmen, wenn die Katwarn- und die Nina-App nicht verfügbar sind und das Mobilfunknetz ausfällt. Das Ministerium soll sagen, in welchem Umfang das Mobilfunknetz derzeit bundesweit in der Lage ist, bei Stromausfällen den Betrieb mindestens für eine Erstinformation der Bevölkerung via Katwarn, Nina und Cellbroadcast innerhalb der ersten drei Stunden aufrechtzuerhalten. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/09.01.2026)

Fragestunde am 14. Januar

Mo, 29.12.2025 - 03:57
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (vom/29.12.2025)

Frank Schwabe setzt sich für Maksym Butkevych aus der Ukraine ein

Mo, 22.12.2025 - 13:17
Sie kommen aus Belarus, der Türkei, Kolumbien und Vietnam: Der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (SPD) setzt sich für politisch verfolgte Parlamentarier und Menschenrechtsverteidiger weltweit ein. So unterstützt er im Rahmen des Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages – „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) – den kürzlich freigelassenen ukrainischen Journalisten – und Träger des diesjährigen Václav-Havel-Menschenrechtspreises – Maksym Butkevych, der zuletzt mehr als zwei Jahre in russischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Butkevych, einer der bekanntesten Aktivisten der Ukraine, setzte sich mit einer Nichtregierungsorganisation und dann als regionaler Sprecher des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2014 für ukrainische Binnenvertriebene von der Krim und aus dem Donbass ein sowie für die Frei­las­sung ukrai­ni­scher poli­ti­scher Gefan­ge­ner aus russischen Gefängnissen ein. Friedensaktivist im Krieg Butkevych ist nach eigener Darstellung überzeugter Pazifist. Dennoch meldete er sich nach dem erneuten Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 freiwillig bei der ukrainischen Armee, wo er Kommandeur einer kleinen Einheit wurde. Es habe für ihn – trotz seiner grundsätzlichen Ablehnung des Krieges – keine andere Wahl gegeben, als sein Land mit Waffengewalt zu verteidigen, sagt der Ukrainer in seinem Buch „Am richtigen Platz: ein ukrainischer Friedensaktivist im Krieg“. „Seit ich denken kann, bin ich Antimilitarist, und daran wird sich auch nichts ändern. Zurzeit fühle ich mich aber am richtigen Platz.“ In einem Interview mit Amnesty International sagt Butkevych: Als die russische Vollinvasion in der Ukraine begann, kannte ich die Menschenrechtssituation in Russland und wusste, dass es in der Ukraine keinen Menschenrechtsaktivismus mehr geben würde, sollte sich die russische Armee durchsetzen. Gefangennahme, Verurteilung, Haft Als Soldat half Butkevych zunächst, die ukrainische Hauptstadt Kyjiw zu verteidigen, dann wurde seine Einheit in die Ostukraine geschickt. Dort gerieten die Männer Ende Juni 2022 in russische Kriegsgefangenschaft. Ein russisches Gericht verurteilte den Ukrainer im März 2023 zu 13 Jahren Gefängnis. Begründung: Kriegsverbrechen und Verstoß gegen die Genfer Konvention. Menschenrechtsorganisationen berichteten. Über das Strafverfahren gegen Butkevych schreibt Amnesty International: „In den Berichten über das Strafverfahren findet sich nichts, was ihn plausibel mit dem angeblichen Verbrechen in Verbindung bringen würde, abgesehen von seiner auf Video aufgezeichneten Aussage, in der er sich selbst belastet, die aber alle Merkmale eines unter Folter oder anderen Formen von Zwang erzwungenen Geständnisses aufweist.“ Butkevych wurde in eine Strafkolonie in der russisch besetzten Region Luhansk gebracht. Bei Amnesty heisst es weiter: „Alle bekannten Einzelheiten seiner Gefangenschaft und seines Prozesses deuten durchweg auf zahlreiche Verletzungen seiner Menschenrechte hin, einschließlich seines Rechts auf ein faires Verfahren, sowie auf Verletzungen seiner Rechte als Kriegsgefangener nach dem humanitären Völkerrecht.“ Ukrainer in Berlin bitten Schwabe um Unterstützung Zusammen mit der ukrainischen Community in Berlin sei recht bald der Gedanke entstanden, dass Maksym Butkevych Unterstützung braucht, erzählt Frank Schwabe. Mitglieder der ukrainischen Zivilgesellschaft seien 2022 auf ihn zugekommen, um ihn als Bundestagsabgeordneten, Menschenrechts- und Europapolitiker auf den Fall aufmerksam zu machen. Im Dezember 2022 habe er die Patenschaft übernommen. Er habe Kontakt zu den Eltern des Inhaftierten aufgenommen und sich mit diesen während der über zweijährigen Haftzeit per Videotelefonie ausgetauscht, um herauszufinden, wie es ihrem Sohn gehe. Keiner, auch nicht seine Angehörigen, durfte den Aktivisten und Kämpfer allerdings während der Gefangenschaft sprechen, geschweige denn ihn besuchen. Später berichtete Butkevych dem Europäischen Parlament über die unmenschlichen Haftbedingungen in der russischen Kriegsgefangenschaft. Den Gefangenen in der Strafkolonie sei deutlich gemacht worden, dass außer dem Personal niemand Zugang zu ihnen haben werde und sie den Wärtern völlig ausgeliefert seien. „Alle Hebel in Bewegung gesetzt“ Er habe „alle Hebel in Bewegung gesetzt“ um den Ukrainer im Rahmen eines Gefangenenaustausches freizubekommen, erzählt Schwabe. „Dazu musste er auf einer Liste eingetragen werden, die dann Gegenstand von Verhandlungen zwischen beiden Ländern war.“ Es habe aufseiten der Unterstützer große Sorge bestanden, dass Russland Butkevych nicht als regulären Kriegsgefangenen behandelt und er auch in der Ukraine nicht als Soldat behandelt und damit keinen Platz in dem Austausch finden würde. Seine russischen Kontakte habe er nicht genutzt, um der russischen Seite keinerlei Legitimation zu geben, sondern sich an den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments gewandt, der sich um ukrainische Armeeangehörige in russischer Kriegsgefangenschaft kümmert. Am 18. Oktober 2024 gelangte Butkevych dann im Zuge eines Austauschs von fast 200 Kriegsgefangenen nach über zwei Jahren in die freie Ukraine zurück. Nach einer gesundheitlichen Rehabilitation konnte er sich wieder seiner Arbeit widmen und kümmert sich dabei vor allem um den Schutz der Rechte illegal inhaftierter Zivilisten und Kriegsgefangener. Er ist Mitglied des Expertenrates des „Zentrums für bürgerliche Freiheiten“ und gehört dem Exekutivrat der Autorenorganisation PEN Ukraine an. Schwabe: Ich möchte, dass er weiter laut bleibt Schwabe unterstreicht, dass er die Patenschaft fortsetzen werde, obwohl mit der Freilassung ein wichtiges Ziel erreicht sei. Menschenrechtsverteidiger seien nach einer Freilassung oft weiterhin stark gefährdet. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz befasst sich Schwabe auch mit dem Phänomen der „transnationalen Repression“. Dabei verfolgen Regierungen eigene Staatsangehörige, die ihnen politisch nicht passen, jenseits des eigenen Territoriums, beschatten sie oder versuchen gar, sie umzubringen. Es gehöre zur russischen Kriegsführung, auch „Menschen in anderen Ländern zu exekutieren“, gibt Schwabe im Blick auf Butkevych zu bedenken. „Russland würde ihn sicher gerne kriegen. Er ist der russischen Führung vermutlich ein besonderer Dorn im Auge.“ Der ukrainische Aktivist reise wieder und erzähle der Welt über das Schicksal der Ukraine und seine Behandlung in russischer Gefangenschaft. Der 48-Jährige sei mittlerweile ausgemustert und habe keine Verpflichtungen mehr in den ukrainischen Streitkräften. „Butkevych ist weiter gefährdet“, sagte Schwabe. „Daher kümmere ich mich, und wir behalten ihn formal weiter im Programm“, das betroffenen Personen einen „unvergleichlichen Schutz“ biete, etwa wenn sie in Drittländern in Schwierigkeiten gerieten. Ziel sei jetzt „ein dauerhafter Schutz“, so der Bundestagsabgeordnete. „Ich möchte ja nicht, dass er verstummt und sich versteckt, sondern, dass er weiter laut bleibt.“ Butkevych solle sich weiterhin ohne Androhung von Gewalt für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einsetzen können. „Nie ein Blatt vor den Mund genommen“ Bereits kurz nach dessen Freilassung habe er Butkevych in Berlin persönlich kennengelernt. Der Ukrainer habe sich trotz der erlebten Gewalt eine Warmherzigkeit und ein vorurteilsfreies Denken bewahrt. Dass Behörden ihm seine Grenzen aufzeigen und ihn hart anfassen, sei für Butkevych nicht neu gewesen, befand er sich doch früher schon einmal in russischer Haft, und auch in der Ukraine gefielen seine Aktivitäten nicht jedem. Als Menschenrechtsaktivist habe er nie ein Blatt vor den Mund genommen, sondern Dinge angeprangert, von denen er glaubte, dass sie falsch liefen, und sei dabei auch vor Kritik an staatlichen Autoritäten nicht zurückgeschreckt. „Er möchte diesen Weg weiter gehen und ich möchte ihm dabei helfen“, erklärt Schwabe. Nach seinen Gewalterfahrungen, in Anbetracht der andauernden Bedrohung und in Würdigung seines Einsatzes für die Menschenrechte sei Butkevych weiter klar ein Fall für das PsP-Programm. Eine gerechtfertigte Würdigung des Aktivisten stellt laut Schwabe auch die Verleihung des Václav-Havel-Preises, eines der wichtigsten Menschenrechtspreise, an Maxim Butkevych dar, den dieser im September beim Europarat in Straßburg erhielt. „Frei von Rachegelüsten“ Als er Butkevych am 29. September 2025 in Straßburg wiedergesehen habe, sei er zu der Überzeugung gelangt, dass dieser die Grenzerfahrungen des Krieges und der Gefangenschaft psychisch ganz gut habe wegstecken können, sagt Schwabe. „Niemanden, der so etwas erlebt – Kampfhandlungen, Verletzungen, der Anblick von Toten –, lässt das kalt.“ Butkevych werde diese Bilder, zumal als nicht erfahrener Soldat, im Kopf behalten und weiter verarbeiten. Dabei helfe ihm seine charakterstarke Persönlichkeit. So habe der Ukrainer als Anführer seiner Einheit bereits ein sehr verantwortungsvolles Handeln an den Tag gelegt, als er die ihm unterstellten Männer in die Kriegsgefangenschaft geführt habe, um deren Leben zu retten. Öffentlich wolle er nun seine Erfahrungen weitergeben, verbunden mit der Botschaft, die Ukraine weiterhin militärisch, humanitär und wirtschaftlich zu unterstützen – „ohne dabei Hass gegenüber Russland zu predigen“. Butkevych sei ein Mensch, der auf Versöhnung und Ausgleich setze und die Dinge frei von Rachegelüsten analysiere. Schwabe: Selbstverständlichkeit, sich zu kümmern Für Frank Schwabe gehört es zum Selbstverständnis als Bundestagsabgeordneter, sich über die Parlamentsarbeit hinaus um einzelne Menschen zu kümmern, „wo einem das Mandat zusätzliche Wirkungsmöglichkeiten eröffnet. Einem bestimmten Menschen im Rahmen einer Patenschaft zu helfen, das ist in jedem Einzelfall etwas ganz Besonderes“. „Wir können leider nicht alle retten. Aber vielleicht einzelne. Das hilft einigen und macht allen Mut und Hoffnung.“ Eine Patenschaft sei ein Stück Menschenrechtspolitik, Außenpolitik, stifte Stabilität und Zuversicht. Und sie mache die Politik besser. Indem man sich auf die konkreten Lebensumstände eines Einzelnen einlasse, entwickele man ein vertieftes Verständnis für den politischen Kontext eines Landes, einer Region. Als langjähriges Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion prägt der Abgeordnete mit dem Wahlkreismandat Recklinghausen I das PsP-Programm des Bundestages seit mehr als zehn Jahren mit. Wenn es darum geht, eine Patenschaft einzugehen und aufrechtzuerhalten, ist Schwabe wohl derjenige Abgeordnete mit der meisten Erfahrung. Er wisse um die Machenschaften von Autokraten und die politische Lage in den betroffenen Ländern, kenne die Täter- wie die Opferperspektive, könne einschätzen, wann eine öffentliche Intervention hilfreich ist oder man besser auf stille Diplomatie setzt, und wo man Unterstützung bekommt. „Eine Patenschaft macht immer Sinn“ „Menschenrechtsverteidiger unter den Schirm des Patenschafts-Programms des Bundestages zu nehmen macht immer Sinn“, sagt Frank Schwabe. Allein der mittlerweile etablierte Name des Programms und die Tatsache, dass dahinter Abgeordnete des Deutschen Bundestages stehen, entfalteten bereits eine Schutzwirkung. „Dann überlegen Verfolger es sich lieber noch einmal, ob sie ihre Untaten wirklich umsetzen.“ „Man versucht als Pate, die ganze Klaviatur an Hilfen zu bespielen.“ Welchen Anteil das an der Verbesserung der Lage eines Verfolgten oder Gequälten habe, etwa an Hafterleichterungen oder gar einer Freilassung, lasse sich nicht exakt messen. Er habe jedoch den Eindruck, „es hatte schon sehr stark mit dem PsP-Programm zu tun“, dass Butkevych Teil des Gefangenenaustausches wurde. So fügt sich der Fall von Maksym Butkevych für Frank Schwabe in eine Reihe von Freilassungen und mithin erfolgreichen Patenschaften. Es gelte aber, sich nicht auf solchen Erfolgen auszuruhen, sondern bei der Verteidigung der Menschenrechte wachsam, aktiv und hartnäckig zu bleiben. (ll/22.12.2025)

150. Geburtstag von Konrad Adenauer

Mo, 22.12.2025 - 10:19
Am 5. Januar 1876 wird Konrad Adenauer in Köln geboren. Als er im Alter von 73 Jahren am 15. September 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt wird, liegt bereits ein bewegtes Leben hinter ihm. Aufgewachsen in den Gründerjahren des Kaiserreichs, erlebt er dessen Untergang, das Scheitern der Weimarer Republik, die Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus und den demokratischen Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg. In seinem ersten Politikerleben ist er Kölner Oberbürgermeister (1917 bis 1933) und Präsident des preußischen Staatsrates (1921 bis 1933). Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wird er seiner Ämter enthoben und zeitweise inhaftiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehört Konrad Adenauer zu den Politikern, die ihre Erfahrungen aus der Weimarer Republik in den institutionellen Neubeginn einbringen. Adenauer ist CDU-Gründungsmitglied und von 1950 bis 1966 auch ihr Parteivorsitzender. Präsident des Parlamentarischen Rates Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen, Konrad Adenauer wird zum Präsidenten des verfassunggebenden Gremiums wird gewählt. In seiner Erklärung nach der Wahl macht Adenauer deutlich, welches Selbstverständnis er mit dem Parlamentarischen Rat verbindet. Zwar sei dieser durch einen Akt der Militärgouverneure der drei Westzonen ins Leben gerufen worden, nachdem er sich aber nunmehr konstituiert habe, sei er im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben völlig frei und völlig selbstständig. Es sei, so Adenauer, die „vornehmste Pflicht des Rates, aber auch des Präsidenten und seiner Stellvertreter“, diese völlige Freiheit und Unabhängigkeit ständig zu wahren und sicherzustellen. Verkündung des Grundgesetzes Nach neun Monaten intensiver Arbeit verabschiedet der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz. In der feierlichen Schlusssitzung am 23. Mai 1949 betont Adenauer als Ratspräsident die demokratische Legitimation des neuen Staates: „Trotz aller Beschränkungen, unter denen wir gearbeitet haben, beruht dieses Grundgesetz auf freiem Willen, auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes.“ Mit der Verkündung des Grundgesetzes beginne, so Adenauer weiter, „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes“. „Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (...) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“ Wahl zum Bundeskanzler Nach der Bundestagswahl vom 14. August 1949 konstituiert sich am 7. September 1949 der erste Deutsche Bundestag. Adenauer gehört ihm als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Bonn an. Am 15. September 1949 wird er im Alter von 73 Jahren zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Ein Amt, das der studierte Jurist nach der Wiederwahl 1953, 1957 und 1961 14 Jahre lang, von 1949 bis 1963, ausüben wird – vier Jahre davon, von 1951 bis 1955, auch als Bundesminister des Auswärtigen. In seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949 knüpft Adenauer an die Arbeit des Parlamentarischen Rates an. Er betont den demokratischen Fortschritt und die Bedeutung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit: „Wir haben vor allem aber wieder den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Niemand kann bei uns (…) durch Geheime Staatspolizei oder ähnliche Einrichtungen der Freiheit und des Lebens beraubt werden.“ Zugleich unterstreicht er die Rolle des Parlaments als Ort demokratischer Auseinandersetzung: „Ich bin der Auffassung, dass die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, dass sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat.“ Aussöhnung und europäische Verantwortung Einen besonderen Schwerpunkt legt Adenauer auf die Außenpolitik, insbesondere die Westintegration Deutschlands und die Aussöhnung mit Frankreich. „Es besteht für uns kein Zweifel, dass wir nach unserer Herkunft und nach unserer Gesinnung zur westeuropäischen Welt gehören.“ Vor allem betont er die Notwendigkeit, den deutsch-französischen Konflikt endgültig zu beenden: „Der deutsch-französische Gegensatz, der Hunderte von Jahren die europäische Politik beherrscht und zu so manchen Kriegen, zu Zerstörungen und Blutvergießen Anlass gegeben hat, muss endgültig aus der Welt geschafft werden.“ Diese Aussöhnung mit Frankreich ist für Adenauer der Schlüssel zur Stabilität Europas und zur Rückkehr Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft. Anlässlich der ersten Lesung des Vertrages vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der 73. Sitzung des Bundestages am 25. April 1963 bekräftigt Adenauer: „Ohne eine dauernde Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich kann Europa nicht geschaffen werden.“ Auch die Verständigung mit Israel begreift Adenauer als moralische Verpflichtung des neuen deutschen Staates. Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 bekennt sich die Bundesrepublik zur Verantwortung für die von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Verbrechen. 14 Jahre Kanzlerschaft und Rücktritt 1963 In 14 Jahren Kanzlerschaft stellt er die wesentlichen Weichen für die Geschichte der Deutschen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Als er 1963 mit der berühmten Bemerkung „Ich gehe nicht leichten Herzens“ zurücktritt, sind die politischen Ziele aus seiner Regierungserklärung vom 20. September 1949 – Wiederaufbau und Westintegration, auch die Versöhnung mit Frankreich – im Wesentlichen erreicht. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag ist unterzeichnet. Deutschland ist als Mitglied des Nordatlantikpakts und als Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft fester Bestandteil der westlichen Welt. Mit dem Luxemburger Abkommen ist eine erste Annäherung an Israel gelungen. Die demokratischen Strukturen sind gefestigt und Deutschland genießt als erfolgreiche Volkswirtschaft wieder Ansehen in der Welt. Alterspräsident Auch nach seinem Rücktritt vom Kanzleramt im Jahr 1963 bleibt Adenauer Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 20. Oktober 1965 eröffnet er als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des fünften Bundestages. Adenauer hält die bisher kürzeste Rede aller Alterspräsidenten, die im Kern aus drei Sätzen besteht: „Sie wissen, dass nach Artikel 38 des Grundgesetzes jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes ist. Wir werden aller menschlichen Voraussicht nach während der nächsten vier Jahre schweren Zeiten entgegengehen. Ich hoffe und bin davon überzeugt, dass sich dann alle Mitglieder dieses Hauses dieser Gemeinsamkeit ihrer Verpflichtungen bewusst sind.“ Parlamentarisches Vermächtnis Konrad Adenauer stirbt am 19. April 1967 im Alter von 91 Jahren. Von 1949 bis zu seinem Tod gehört er dem Deutschen Bundestag in allen fünf Wahlperioden als direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Bonn an. Auch seine letzten politischen Jahre bleiben durch sein besonderes außenpolitisches Engagement geprägt. In persönlichen Kontakten und Beziehungen setzt sich Adenauer weiterhin für gute deutsch-französische Beziehungen ein. Im Mai 1966 reist er zum ersten Mal nach Israel, um ein Zeichen für die weitere Verbesserung der deutsch-israelischen Beziehungen zu setzen. Bei seiner letzten Auslandsreise im Februar 1967 nach Spanien ruft er dazu auf, im Ringen um die europäische Einigung nicht nachzulassen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates (1948/49), als erster Bundeskanzler (1949 bis 1963) der Bundesrepublik Deutschland und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bis zu seinem Tod am 19. April 1967 prägt er über fast zwei Jahrzehnte hinweg das parlamentarische Selbstverständnis des neuen Staates. Adenauer zählt bis heute zu den deutschen Politikern, die sich international hohes Ansehen erwarben. Insgesamt 54 offizielle deutsche und ausländische Orden und Ehrenzeichen, die ihm zu Lebzeiten verliehen wurden, zeugen davon. (klz/29.12.2025)

Turbulente Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitzige Debatten

Mo, 22.12.2025 - 10:17
2025 war ein Jahr, das es in sich hatte. Friedrich Merz kämpfte sich im zweiten Wahlgang ins Kanzleramt, Julia Klöckner wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt und Gesetze zu Wehrdienst, Rente und Haushalt brachten Koalition wie Opposition ins Schwitzen. Rückblick auf ein Jahr voller turbulenter Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitziger Debatten. Kanzlerwahl im zweiten Anlauf Neues Jahr, neues Glück? Einige Abgeordnete mochten das gehofft haben, als mit dem Scheitern der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Dezember 2024 feststand: Es wird Neuwahlen geben. Doch diese Hoffnung zerplatzte schnell, als die Kanzlerwahl von Friedrich Merz am 6. Mai zu scheitern drohte. Im ersten Wahlgang stimmten 307 Abgeordnete gegen den CDU-Kandidaten, womit die erforderliche Anzahl von 316 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde. Ein Novum in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Nachdem das Präsidium die laufende Sitzung unterbrochen und sich die Fraktionen zu Gesprächen zurückgezogen hatten, folgte kurze Zeit später ein erneuter Wahlgang. Diesmal erhielt Merz 325 der 618 abgegebenen Stimmen und wurde damit zum neuen Bundeskanzler gewählt. In seiner ersten Regierungserklärung am 14. Mai verlor Merz jedoch kein Wort über das Wahl-Debakel. Stattdessen erklärte er, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht einen Politikwechsel benötige. Die Bundesrepublik stehe international wie national vor enormen Herausforderungen; diese werde Deutschland jedoch „aus eigener Kraft heraus bestehen und daraus etwas Gutes machen“ können. Neue Spitze des Bundestages Doch mit der Bundestagswahl wechselte nicht nur die Spitze der Regierung, auch der Bundestag erhielt eine neue Präsidentin. Mit einer deutlichen Mehrheit der Stimmen wurde die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner am 25. März 2025 ins zweithöchste Amt im Staat gewählt und löste damit Bärbel Bas (SPD) an der Spitze des Bundestages ab. Mit ihr zogen vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten ein: Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke). Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Kandidat für den Vizeposten, Gerold Otten, erhielt in drei Wahlgängen nicht die nötige Mehrheit. In ihrer ersten Bundestagsrede forderte Klöckner einen „Optimismusruck“ für Deutschland, ein „zivilisiertes Miteinander“ und einen „respektvollen Ton“ im Parlament. „Wir müssen in unserem Land die Stimmung wieder verbessern, nicht uns permanent selbst schlecht reden. Wir brauchen Optimismus und Zuversicht.“ Auch vom Alterspräsidenten Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 eröffnete, kamen mahnende Worte. Als dienstältester Parlamentarier im neuen Bundestag forderte Gysi Respekt, Ehrlichkeit und eine weniger gehobene Sprache der Abgeordneten: „Wenn wir mehr Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung erreichen wollen, sollten wir in unserer Sprache das Maß wahren und Menschen mit anderer Auffassung nicht immer das Übelste unterstellen.“ Alter Bundestag, neuer Bundestag Bevor die neuen Abgeordneten des 21. Bundestages jedoch ihre Plätze im Plenarsaal einnehmen konnten, kamen am 13. und 18. März noch einmal die Parlamentarier des 20. Bundestages zusammen, um über eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz zu beraten. Das Vorhaben stieß jedoch bereits im Vorfeld auf großen Widerstand. So versuchten mehrere Abgeordnete, unter anderem von den Fraktionen Die Linken und der AfD, mit Eilanträgen und Organklagen die Sondersitzungen zu verhindern. Dabei ging es sowohl um das Verfahren als auch um inhaltliche Differenzen. Das Vorhaben blieb jedoch ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge als unbegründet ab. So kam es, dass der alte Bundestag über ein milliardenschweres Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur debattierte, das die neue schwarz-rote Regierungskoalition unter Kanzler Merz benötigte. Denn: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie ein gewisser Verschuldungsspielraum im Haushalt der Länder war das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit konnte jedoch nur mit dem Kräfteverhältnis des alten Bundestages erreicht werden. Das Unterfangen erwies sich schlussendlich trotz des Gegenwindes aufseiten der Opposition als erfolgreich: 512 Abgeordnete stimmten für die Reform der Schuldenbremse. Großbaustellen: Wehrpflicht und Rente Mit dem milliardenschweren Sondervermögen stehen der Regierung zwar von nun an die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern, die Personalproblematik ist damit jedoch noch nicht gelöst. Die Frage nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht beschäftigte die Parlamentarier daher auch in diesem Jahr. Im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen, Anhörungen und Beratungen stand der Aspekt der Freiwilligkeit — und die Bemühungen zahlten sich aus. Den Abgeordneten gelang es, eine gesetzliche Grundlage für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ zu schaffen. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853), das am 5. Dezember im Bundestag verabschiedet wurde, bleibt der Dienst zwar weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollte der Aufwuchskorridor jedoch nicht eingehalten werden können, kann es zukünftig zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen, die in einem gesonderten Gesetz beschlossen werden müsste. Verteidigungsminister Boris Pistorius warb im Vorfeld der Abstimmung für das Gesetz und forderte, die Realität der Sicherheitslage anzuerkennen. Denn: Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Religionsfreiheit und der Staat „schützen sich nicht von alleine“. Neben der Wehrpflichtfrage haben sich die Parlamentarier in diesem Jahr noch einer weiteren Großbaustelle gewidmet: der Rente. Nach langem Streit hat der Bundestag dem Rentenpaket (21/1929) zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ zugestimmt. Ganz unumstritten war das Gesetz unter den Abgeordneten jedoch nicht. Ausgerechnet die Junge Gruppe der Unionsfraktion hatte sich im Vorfeld mit Blick auf die Kosten kritisch geäußert. Dass das Rentenpaket am 5. Dezember mit 318 Ja-Stimmen bei 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen schlussendlich angenommen wurde, mag somit für den ein oder anderen überraschend gewesen sein. Gescheiterte Richterwahl Für viele ebenso überraschend war wohl die gescheiterte Richterwahl in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Nach tagelangen Diskussionen sollte es am 11. Juli endlich soweit sein: Der Bundestag wollte über die Neubesetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht abstimmen. Eigentlich eine Routineaufgabe, doch dieses Mal gab es Krach zwischen den Koalitionären SPD, CDU und CSU. Bei der SPD-Kandidatin blockierte die Union das Verfahren und drang darauf, die Wahl von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen. Auch die übrigen Wahlgänge bargen erhebliches Konfliktpotenzial: Der Kandidat von CDU und CSU hätte seine Wahl möglicherweise nur mit Unterstützung der AfD sichern können. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung wurden die drei geplanten Richterwahlen auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Im September kam es dann zu einem zweiten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Die Kandidaten Dr. Günter Spinner, Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sigrid Emmenegger wurden ins Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewählt, nachdem die umstrittene Juristin Brosius-Gersdorf im Zuge des Koalitionsstreits ihre Kandidatur zurückgezogen hatten. Feierliche Anlässe Neben Koalitionsstreit, geplatzten Wahlen und umstrittenen Gesetzespaketen gab es auch 2025 wieder feierliche Anlässe – wenn auch nicht immer fröhliche. Am 29. Januar gedachte der Bundestag in seiner jährlichen Gedenkstunde der Opfer des Holocausts, deren Gedenktag am 27. Januar begangen wird. Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hielt auch der Holocaust-Überlebende Roman Schwarzman eine Rede, in der er an die Abgeordneten appellierte, die Ukraine weiterhin in ihrem Abwehrkampf zu unterstützen. In einer weiteren Gedenkstunde erinnerte der Bundestag am 8. Mai an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Einen fröhlichen Anlass zum Feiern gab es am 15. Juni. Zum ersten Mal wurde in Deutschland der Nationale Veteranentag gefeiert – ganz im Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Mehr Geld, mehr Schulden Wie schon im vergangenen Jahr drehte sich auch 2025 wieder alles ums Geld – doch diesmal fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Innerhalb weniger Wochen hat der Bundestag den Haushalt für 2025 und 2026 verabschiedet. Für das kommende Jahr sind Ausgaben von fast 525 Milliarden Euro vorgesehen, begleitet von neuen Schulden in Höhe von rund 180 Milliarden Euro. Damit erreicht die Neuverschuldung den zweithöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik – nur während der Coronapandemie wurden noch höhere Kredite aufgenommen. Ein Umstand, der im kommenden Jahr noch für reichlich politische Debatten sorgen dürfte. (mtt/29.12.2025)

Turbulente Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitzige Debatten

Mo, 22.12.2025 - 10:17
2025 war ein Jahr, das es in sich hatte. Friedrich Merz kämpfte sich im zweiten Wahlgang ins Kanzleramt, Julia Klöckner wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt und Gesetze zu Wehrdienst, Rente und Haushalt brachten Koalition wie Opposition ins Schwitzen. Rückblick auf ein Jahr voller turbulenter Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitziger Debatten. Kanzlerwahl im zweiten Anlauf Neues Jahr, neues Glück? Einige Abgeordnete mochten das gehofft haben, als mit dem Scheitern der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Dezember 2024 feststand: Es wird Neuwahlen geben. Doch diese Hoffnung zerplatzte schnell, als die Kanzlerwahl von Friedrich Merz am 6. Mai zu scheitern drohte. Im ersten Wahlgang stimmten 307 Abgeordnete gegen den CDU-Kandidaten, womit die erforderliche Anzahl von 316 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde. Ein Novum in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Nachdem das Präsidium die laufende Sitzung unterbrochen und sich die Fraktionen zu Gesprächen zurückgezogen hatten, folgte kurze Zeit später ein erneuter Wahlgang. Diesmal erhielt Merz 325 der 618 abgegebenen Stimmen und wurde damit zum neuen Bundeskanzler gewählt. In seiner ersten Regierungserklärung am 14. Mai verlor Merz jedoch kein Wort über das Wahl-Debakel. Stattdessen erklärte er, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht einen Politikwechsel benötige. Die Bundesrepublik stehe international wie national vor enormen Herausforderungen; diese werde Deutschland jedoch „aus eigener Kraft heraus bestehen und daraus etwas Gutes machen“ können. Neue Spitze des Bundestages Doch mit der Bundestagswahl wechselte nicht nur die Spitze der Regierung, auch der Bundestag erhielt eine neue Präsidentin. Mit einer deutlichen Mehrheit der Stimmen wurde die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner am 25. März 2025 ins zweithöchste Amt im Staat gewählt und löste damit Bärbel Bas (SPD) an der Spitze des Bundestages ab. Mit ihr zogen vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten ein: Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke). Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Kandidat für den Vizeposten, Gerold Otten, erhielt in drei Wahlgängen nicht die nötige Mehrheit. In ihrer ersten Bundestagsrede forderte Klöckner einen „Optimismusruck“ für Deutschland, ein „zivilisiertes Miteinander“ und einen „respektvollen Ton“ im Parlament. „Wir müssen in unserem Land die Stimmung wieder verbessern, nicht uns permanent selbst schlecht reden. Wir brauchen Optimismus und Zuversicht.“ Auch vom Alterspräsidenten Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 eröffnete, kamen mahnende Worte. Als dienstältester Parlamentarier im neuen Bundestag forderte Gysi Respekt, Ehrlichkeit und eine weniger gehobene Sprache der Abgeordneten: „Wenn wir mehr Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung erreichen wollen, sollten wir in unserer Sprache das Maß wahren und Menschen mit anderer Auffassung nicht immer das Übelste unterstellen.“ Alter Bundestag, neuer Bundestag Bevor die neuen Abgeordneten des 21. Bundestages jedoch ihre Plätze im Plenarsaal einnehmen konnten, kamen am 13. und 18. März noch einmal die Parlamentarier des 20. Bundestages zusammen, um über eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz zu beraten. Das Vorhaben stieß jedoch bereits im Vorfeld auf großen Widerstand. So versuchten mehrere Abgeordnete, unter anderem von den Fraktionen Die Linken und der AfD, mit Eilanträgen und Organklagen die Sondersitzungen zu verhindern. Dabei ging es sowohl um das Verfahren als auch um inhaltliche Differenzen. Das Vorhaben blieb jedoch ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge als unbegründet ab. So kam es, dass der alte Bundestag über ein milliardenschweres Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur debattierte, das die neue schwarz-rote Regierungskoalition unter Kanzler Merz benötigte. Denn: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie ein gewisser Verschuldungsspielraum im Haushalt der Länder war das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit konnte jedoch nur mit dem Kräfteverhältnis des alten Bundestages erreicht werden. Das Unterfangen erwies sich schlussendlich trotz des Gegenwindes aufseiten der Opposition als erfolgreich: 512 Abgeordnete stimmten für die Reform der Schuldenbremse. Großbaustellen: Wehrpflicht und Rente Mit dem milliardenschweren Sondervermögen stehen der Regierung zwar von nun an die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern, die Personalproblematik ist damit jedoch noch nicht gelöst. Die Frage nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht beschäftigte die Parlamentarier daher auch in diesem Jahr. Im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen, Anhörungen und Beratungen stand der Aspekt der Freiwilligkeit — und die Bemühungen zahlten sich aus. Den Abgeordneten gelang es, eine gesetzliche Grundlage für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ zu schaffen. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853), das am 5. Dezember im Bundestag verabschiedet wurde, bleibt der Dienst zwar weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollte der Aufwuchskorridor jedoch nicht eingehalten werden können, kann es zukünftig zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen, die in einem gesonderten Gesetz beschlossen werden müsste. Verteidigungsminister Boris Pistorius warb im Vorfeld der Abstimmung für das Gesetz und forderte, die Realität der Sicherheitslage anzuerkennen. Denn: Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Religionsfreiheit und der Staat „schützen sich nicht von alleine“. Neben der Wehrpflichtfrage haben sich die Parlamentarier in diesem Jahr noch einer weiteren Großbaustelle gewidmet: der Rente. Nach langem Streit hat der Bundestag dem Rentenpaket (21/1929) zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ zugestimmt. Ganz unumstritten war das Gesetz unter den Abgeordneten jedoch nicht. Ausgerechnet die Junge Gruppe der Unionsfraktion hatte sich im Vorfeld mit Blick auf die Kosten kritisch geäußert. Dass das Rentenpaket am 5. Dezember mit 318 Ja-Stimmen bei 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen schlussendlich angenommen wurde, mag somit für den ein oder anderen überraschend gewesen sein. Gescheiterte Richterwahl Für viele ebenso überraschend war wohl die gescheiterte Richterwahl in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Nach tagelangen Diskussionen sollte es am 11. Juli endlich soweit sein: Der Bundestag wollte über die Neubesetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht abstimmen. Eigentlich eine Routineaufgabe, doch dieses Mal gab es Krach zwischen den Koalitionären SPD, CDU und CSU. Bei der SPD-Kandidatin blockierte die Union das Verfahren und drang darauf, die Wahl von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen. Auch die übrigen Wahlgänge bargen erhebliches Konfliktpotenzial: Der Kandidat von CDU und CSU hätte seine Wahl möglicherweise nur mit Unterstützung der AfD sichern können. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung wurden die drei geplanten Richterwahlen auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Im September kam es dann zu einem zweiten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Die Kandidaten Dr. Günter Spinner, Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sigrid Emmenegger wurden ins Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewählt, nachdem die umstrittene Juristin Brosius-Gersdorf im Zuge des Koalitionsstreits ihre Kandidatur zurückgezogen hatten. Feierliche Anlässe Neben Koalitionsstreit, geplatzten Wahlen und umstrittenen Gesetzespaketen gab es auch 2025 wieder feierliche Anlässe – wenn auch nicht immer fröhliche. Am 29. Januar gedachte der Bundestag in seiner jährlichen Gedenkstunde der Opfer des Holocausts, deren Gedenktag am 27. Januar begangen wird. Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hielt auch der Holocaust-Überlebende Roman Schwarzman eine Rede, in der er an die Abgeordneten appellierte, die Ukraine weiterhin in ihrem Abwehrkampf zu unterstützen. In einer weiteren Gedenkstunde erinnerte der Bundestag am 8. Mai an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Einen fröhlichen Anlass zum Feiern gab es am 15. Juni. Zum ersten Mal wurde in Deutschland der Nationale Veteranentag gefeiert – ganz im Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Mehr Geld, mehr Schulden Wie schon im vergangenen Jahr drehte sich auch 2025 wieder alles ums Geld – doch diesmal fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Innerhalb weniger Wochen hat der Bundestag den Haushalt für 2025 und 2026 verabschiedet. Für das kommende Jahr sind Ausgaben von fast 525 Milliarden Euro vorgesehen, begleitet von neuen Schulden in Höhe von rund 180 Milliarden Euro. Damit erreicht die Neuverschuldung den zweithöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik – nur während der Coronapandemie wurden noch höhere Kredite aufgenommen. Ein Umstand, der im kommenden Jahr noch für reichlich politische Debatten sorgen dürfte. (mtt/29.12.2025)

Wölfe sollen künftig bejagt werden können

Mo, 22.12.2025 - 03:55
Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Darauf zielt der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546) ab, der nach 30-minütiger Debatte am Mittwoch, 14. Januar 2026, dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgestuft Die vorliegende Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. (hau/09.01.2026)

Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Mo, 22.12.2025 - 03:55
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Den dazu vorgelegten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026. Nach 30-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss federführend sein. Debattiert wird auch über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Auch bei diesem Antrag soll nach der Überweisung an die Ausschüsse der Verkehrsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung soll zu einer allgemeinen Regelung ausgebaut werden, heißt es im Entwurf. Ferner seien die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ zu schaffen. Der Kartenführerschein sei hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. „Der digitale Führerschein entbindet jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen“, heißt es. Für den digitalen Führerschein soll künftig auch das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers beziehungsweise -inhabers im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden. Ziel der Regelung ist es außerdem, die Effektivität von Parkraumkontrollen durch Einsatz digitaler Mittel zu steigern. Dazu soll eine „fokussierte Rechtsgrundlage“ für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden, „um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“. Verhinderung des sogenannten Punktehandels Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels soll zudem ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden. Dieser soll bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die „Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß“ sanktionieren und somit der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegenwirken. Mit dem Gesetzentwurf sollen des Weiteren die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion angepasst werden, um eine konsistentere Verwendung der Begrifflichkeiten, auch in Abgrenzung zum autonomen Fahren, zu erreichen. (hau/07.01.2025)

Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Mo, 22.12.2025 - 03:55
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Den dazu angekündigten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026. Nach 30-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss federführend sein. Debattiert wird auch über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Auch bei diesem Antrag soll nach der Überweisung an die Ausschüsse der Verkehrsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung soll zu einer allgemeinen Regelung ausgebaut werden, heißt es im Entwurf. Ferner seien die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ zu schaffen. Der Kartenführerschein sei hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. „Der digitale Führerschein entbindet jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen“, heißt es. Für den digitalen Führerschein soll künftig auch das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers beziehungsweise -inhabers im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden. Ziel der Regelung ist es außerdem, die Effektivität von Parkraumkontrollen durch Einsatz digitaler Mittel zu steigern. Dazu soll eine „fokussierte Rechtsgrundlage“ für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden, „um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“. Verhinderung des sogenannten Punktehandels Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels soll zudem ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden. Dieser soll bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die „Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß“ sanktionieren und somit der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegenwirken. Mit dem Gesetzentwurf sollen des Weiteren die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion angepasst werden, um eine konsistentere Verwendung der Begrifflichkeiten, auch in Abgrenzung zum autonomen Fahren, zu erreichen. (hau/22.12.2025)

Anträge zur Landwirtschaftspolitik und zum Bodenschutzrecht

Mo, 22.12.2025 - 03:53
Zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge stehen am Mittwoch, 14. Januar 2026, zur gemeinsamen Beratung durch das Parlament auf der Tagesordnung. 30 Minuten sind für die Debatte des Antrags „Landwirtschaft und Ernährung zukunftsfähig gestalten“ sowie des Antrags mit dem Titel „Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz“ eingeplant. Ob die Vorlagen im Anschluss sofort abgestimmt oder an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden ist derzeit noch unklar. (hau/22.12.2025)

Anträge zur Landwirtschaftspolitik und zum Bodenschutzrecht

Mo, 22.12.2025 - 03:53
Zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge stehen am Mittwoch, 14. Januar 2026, zur gemeinsamen Beratung durch das Parlament auf der Tagesordnung. 30 Minuten sind für die Debatte des Antrags „Landwirtschaft und Ernährung zukunftsfähig gestalten“ sowie des Antrags mit dem Titel „Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz“ eingeplant. Ob die Vorlagen im Anschluss sofort abgestimmt oder an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden ist derzeit noch unklar. (hau/22.12.2025)

Stärkung von Schwangeren und Müttern bei Existenzgründung

Mo, 22.12.2025 - 03:51
„Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Den Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026, berät. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung des noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geplant. (hau/22.12.2025)