Bundestag | Aktuelle Themen

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Diskussion über die Neuauf­stellung des Förderpro­gramms „Demokratie leben“

27.03.2026
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), hat am Freitag, 27. März 2026, vor dem Bundestag die geplante Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben“ verteidigt. Bei einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“ sagte die Ministerin, es müsse verhindert werden, „dass sich die stille Mitte von unserer Demokratie abwendet“. Mit diesem Ziel vor Augen habe man sich das Bundesprogramm angeschaut. „Teile des Programms sind ohne jeden Zweifel erfolgreich“, so Prien. Nicht alles aber habe sich in der Praxis bewährt. Daher würden „neue, passgenaue Ansätze entwickelt“. Alle, die sich bisher engagiert hätten, und sich mit den Zielen dieses Programms identifizieren, könnten sich auch neu bewerben, machte die Ministerin deutlich. „Wir müssen die Rahmenbedingungen an die Zeit, in der wir leben, anpassen“, sagte sie. Einer Zeit, „in der Bildung und Prävention vor allem auch im digitalen Raum eine immer größere Rolle spielen“. Deutliche Kritik an den Plänen Priens gab es von der Linksfraktion und den Grünen – in abgeschwächter Form aber auch aus der SPD. Von der AfD-Fraktion kam indes die Forderung, das Programm ganz abzuschaffen. Linke: Demokratie als Ganzes wird massiv angegriffen Prien beende die Förderung der Bildungsstätte Anne Frank und von Projekten gegen Rassismus und rechte Gewalt, beklagte Clara Bünger (Die Linke). „Und das in einer Lage, in der antisemitische und rassistische Straftaten Höchststände erreichen und die Demokratie als Ganzes massiv angegriffen wird.“ An allen Ecken und Enden brenne es „in unserer Demokratie“. Ausgerechnet der Feuerwehr streiche Prien nun die Mittel. „Das ist ein Riesenskandal“, urteilte die Linken-Abgeordnete. Bünger bewertete die geförderten Projekte als wirksam. Genau deshalb stünden sie seit Jahren unter Beschuss. „Nicht nur durch die AfD, sondern auch zunehmend durch die Union.“ Die Union sei auf den AfD-Kurs eingeschwenkt, demokratische Grundwerte als „links“ zu brandmarken. Sowohl mit der Kleinen Anfrage zu den NGOs als auch mit der Anwendung des Haber-Verfahren, würden „demokratische Träger unter Generalverdacht gestellt“. AfD: Bundesprogramm gänzlich abschaffen Martin Reichardt (AfD) reichen die von Prien geplanten Veränderungen bei weitem nicht aus. In den „CDU-nahen Gazetten des Landes“ sei die Rede davon, dass Prien endlich aufräume, sagte er. Bis heute aber, so Reichardt, sei noch nicht einmal die versprochene Transparenz der Zweit- und Letztempfänger hergestellt. „Wir wissen also bis heute nicht, in welche linksextremen Kanäle unser Steuergeld versickert.“ Das müsse sich ändern, forderte der AfD-Abgeordnete. Wenn dann aber von Unionsabgeordneten in Interviews erklärt werde, dass sich 99,9 Prozent der Träger auf dem Boden der Verfassung bewegten, „klingt das nicht nach einschneidenden Veränderungen“. Dennoch habe die Linken-Fraktionsvorsitzende geurteilt, Prien lasse durch ihre Pläne die kühnsten Träume der AfD wahrwerden. „Nein“, sagte Reichardt, „das ist nicht der Fall.“ Dieses Bundesprogramm, das von Anfang an ein „Machtsicherungsprogramm der politischen Linken“ gewesen sei, müsse gänzlich abgeschafft werden, forderte er. SPD: Evaluierung nach wissenschaftlichen Kriterien Felix Döring (SPD) sagte in Richtung Linksfraktion, bei den geplanten Maßnahmen zum Programm „Demokratie leben“ vom „Demokratiesterben“ zu reden, sei dann doch „zumindest ne halbe Nummer drüber“. Die Koalition bekenne sich zum Bundesprogramm „Demokratie leben“ – ebenso wie die Ministerin. „Das steht so im gemeinsam verabredeten Koalitionsvertrag“, sagte Döring. Der SPD-Abgeordnete vertrat die Auffassung, das viele, die sich jetzt polemisch zu dem Programm äußerten, gar nicht genau wüssten, worum es da gehe. Döring nannte die Kooperationsverbünde, deren Handeln nicht so recht greifbar sei. Tatsächlich sorgten sie aber durch ihre Ausbildung für eine effizientere und bessere Demokratiearbeit. Daher sollten sie – ebenso wie die Innovationsprojekte - auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, befand er. Kritisch bewertete Döring die Aussage Priens, dass die Programmziele nicht nachhaltig erreicht würden. Die bestehende Evaluierung, die nach wissenschaftlichen Kriterien erfolge, spreche da „eine andere Sprache“. Grüne: Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt Das Programm hätte es dringend nötig gehabt, weiterentwickelt zu werden, sagte Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grüne). „Aber eben auf die richtige Art“, fügte sie hinzu. Gerade in Zeiten, in denen die demokratischen Tendenzen durch Anti-Demokraten bedroht würden, wo Hass auf Minderheiten wachse, wo autoritäre Einflüsse stärker würden – „im Inland, wie im Ausland“. Es gebe erhebliche Zweifel, ob es tatsächlich um eine Verbesserung des Programms gehen solle, sagte Khan. Ginge es um eine „ehrliche, ergebnisoffene Evaluation“ wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, den Abschluss dieser Evaluation abzuwarten, „bevor man Strukturen zerschlägt“. Die Kompetenzverbünde und die Innovationsprojekte, „die zerschlagen werden sollen“, seien „wahnsinnig wichtig für die Demokratie“. Statt langfristige Finanzierungssicherheit zu geben, sorge die Ministerin dafür, das sich die Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt fühle. Union: Wir brauchen neue Schwerpunkte Marvin Schulz (CDU/CSU) unterstützte den Ansatz von Ministerin Prien. „Wir brauchen neue Schwerpunkte“, sagte er. Aktuell sei man in der vierten Woche des Iran-Krieges. Die Auswirkungen des extremistischen Islamismus und Antisemitismus seien jeden Tag zu spüren. Erst vor wenigen Wochen habe es im Zentrum Berlins eine pro-iranische Demonstration gegeben, wo Hunderte das Porträt von Chamenei in die Luft gehalten hätten, sagte Schulz. Niemand aber habe sich mit den Iranern solidarisiert, die seit Jahrzehnten unter der Herrschaft des Regimes litten. „Ich bin froh, dass das Ministerium über neue Schwerpunkte bei ,Demokratie leben‘ in der Bildungsarbeit da zukünftig einen neuen Schwerpunkt setzen wird“, sagte der Unionsabgeordnete. (hau/27.03.2026)

Klimaschutz im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte

27.03.2026
Der Bundestag hat sich am Freitag, 27. März 2026, in einer Debatte mit dem Klimaschutz befasst. Grundlage waren zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema. Die Forderung nach einem "Klima-Turbo für Deutschland“ (21/4271) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch Die Linke abgelehnt. Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/4890). Der Antrag mit dem Titel „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm" (21/4951) wurde erstmals beraten und in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Fraktion forderte einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, drangen die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/4271) auf Nachbesserungen. Sie forderten die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu sollte zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, hieß es im Antrag. Zudem verlangten die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung Darüber hinaus drangen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. Im Gebäudesektor sollte das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere sollte die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, hieß es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollten verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem sollte die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangten die Grünen. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Überwiesener Antrag Angesichts steigender Heizkosten und Spritpreise fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Menschen durch Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in die Elektrifizierung und in die Energieeffizienz zu entlasten. In dem Antrag „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951) fordern sie konkret die Bundesregierung auf, geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückzuziehen. Diese würden „die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern“. Insbesondere solle die Koalition vom sogenannten „Netzpaket“ Abstand nehmen, das Heizungsgesetz nicht abschaffen und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht dazu nutzen, die Solarenergie auszubremsen, wie es ein am 26. Februar öffentlich gewordener Entwurf vorsehe, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Verkehrssektor unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen, einen Ausbau des Personennahverkehrs, eine „bundesweite Lösung für ein günstiges Sozialticket“ und eine gerechte Ausgestaltung der E-Mobilität, um „sichere, saubere und bezahlbare Mobilität“ zu gewährleisten. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität solle konsequent für zusätzliche Investitionen verwendet werden, heißt es im Antrag. Investitionen in Klimaschutz und Transformation seien zu priorisieren. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, das Land in der fossilen Zeit festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger müssten diese Politik „auf ihren Strom- und Gasrechnungen, an der Zapfsäule und im Alltag teuer bezahlen“. In ihrem Antrag schreiben sie, eine langfristige und sichere Planung mit erneuerbaren Energien sowie Elektrifizierung und Energieeffizienz sei „die logische Antwort auf diese und die nächste Energiekrise“. Dies würde von „absurden Fossilpreisen“ entlasten, das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und Lebensgrundlagen sowie Wohlstand schützen. Ein wirksames Klimaschutzprogramm wäre somit ein „mehrfacher Gewinn“. (sas/hau/27.03.2026)

Armuts- und Reichtums­bericht der Bundesregierung

27.03.2026
Das Parlament hat am Freitag, 27. März 2026, über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ diskutiert. Im Anschluss der Debatte wurde die Unterrichtung (21/3250) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Unterrichtung durch die Bundesregierung In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht. „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. Überschuldungsquote der über 60-Jährigen steigt an Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren. Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“ Verteilung der Nettovermögen Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent. Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. (che/hau/27.03.2026)

Debatte zur Zukunft der Automobilindustrie

27.03.2026
Schleppende Nachfrage, falsche Modellpolitik, Standortprobleme, Konkurrenz aus China, fallende Gewinne, Arbeitsplatzabbau, und nun auch noch Werkschließungen: Das sind die Schlagzeilen aus der deutschen Automobilindustrie. Hersteller wie Volkswagen (VW), Mercedes-Benz und Porsche, und damit große Teile der deutschen Automobilindustrie, befinden sich in einer tiefgreifenden Krise. Im Bundestag debattierten die Abgeordneten am Freitag, 27. März 2026, über zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/4952) und Die Linke (21/3715) zu Vorschlägen, wie die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland aussehen könnte. Beide Anträge wurden anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Forderungen von Grünen und Linken Die Grünen fordern, staatliche Fördergelder nur noch für reine Elektroautos, also batteriebetriebene oder Brennstoffzellenfahrzeuge, auszugeben. Autos mit fossilen Antriebskomponenten, wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, sollen keine Förderung mehr erhalten. Zudem sollen die Mittel "gezielt" an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen fließen. Die Grenzen sollen für Haushalte ohne Kinder bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bei bis zu 70.000 Euro liegen. Als verbindliche Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge sehen die Grünen 45.000 Euro für Haushalte mit Kindern sowie 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder vor. Außerdem soll der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos gefördert werden. Die Linken-Fraktion verlangt eine massive staatliche Förderung, um "die Autoindustrie nicht den Märkten oder Konzerninteressen zu überlassen". Dazu solle ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Gefördert werden sollen nur jene Unternehmen, "die ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen". Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion lehnen die Linken dagegen ab. Außerdem soll ein "öffentlicher Schutzschirm" Gelder bereitstellen, um Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder zu verschaffen. Gesellschaftliche Dimension der Branchen-Transformation Agnes Conrad (Die Linke) begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Bundesregierung "eine strategische Linie" zum Umbau der Automobilindustrie fehle. Die Transformation der Automobilindustrie sei keine rein betriebswirtschaftliche Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche, unterstrich Conrad. Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: "Wir wollen, dass Deutschland der Standort der Autoindustrie bleibt." Deshalb seien Innovationen genauso notwendig wie bezahlbare, attraktive Autos und gute Arbeitsplätze. Die Elektrifizierung der Mobilität sei der richtige Weg, und dazu machten die Grünen Angebote. Union, AfD und SPD weisen Vorschläge zurück Tilman Kuban (CDU/CSU) nannte den Antrag der Linken "links-grüne Planwirtschaft", das Papier sei voller Verbote und Vorgaben für die Automobilhersteller. Die Übernahme eines VW-Werks durch die Rüstungsindustrie, wie nun in Osnabrück geplant, sei zu begrüßen, weil "damit gut bezahlte Industriearbeitsplätze erhalten bleiben", so Kuban. "Die Existenzkrise der deutschen Automobilindustrie ist keine Überraschung, sondern das direkte Ergebnis des Verbrennerverbots", sagte Marc Bernhard (AfD). Die Bundesregierungen der vergangenen Jahre seien dafür verantwortlich, dass Automobilhersteller wie BMW und Audi ihre Produktion ins Ausland verlagerten und dort weiter Autos mir Verbrennermotoren herstellten und verkauften. Dunja Kreiser (SPD) zeigte sich überzeugt, dass "in Deutschland weiterhin Autos produziert werden". Die Branche befinde sich mitten in der Transformation. In ihrem Wahlkreis befinde sich das VW-Werk Salzgitter, dort werde gerade eine Batteriezellenfabrik gebaut, um jene Fahrzeuge herzustellen, die die Kunden nachfragten. (nki/27.03.2026)

Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot

27.03.2026
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4997) vor. Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Außerdem wird die Förderung für Geringverdiener erhöht, ein Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten eingeführt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet. SPD nennt Standarddepot einen "Meilenstein" Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Tag für die Sparer, „die privat vorsorgen und ihre Renten stärken“. Das bisherige Riester-System habe Schwächen gehabt und zu wenig Rendite gebracht. Jetzt werde mit dem Altersvorsorgedepot die dritte Säule der Altersvorsorge modernisiert. Ein „historischer Meilenstein“ sei das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das werde ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssten, insbesondere bei den Kosten. Hohe Abschlusskosten würden die Erträge auffressen. Mit dem Kostendeckel habe man jetzt einen wichtigen Schritt unternommen. Man mache die Reform für Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die Förderung sei verbessert worden. AfD warnt vor Interessenkonflikten Christian Douglas (AfD) begrüßte die erhöhte Kinderzulage und den neu geschaffenen Zugang für Selbstständige. Bei der Begrenzung der Maximalkosten habe man sich eine niedrigere Obergrenze gewünscht: „Es soll schließlich nicht ein Konjunkturprogramm für Vertriebler werden, sondern Sparern zugute kommen.“ Douglas kritisierte das staatliche Angebot wegen drohender Interessenkonflikte. Gebraucht würden eindeutige Regeln, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der Fonds bei der nächsten Finanzkrise wie damals in Griechenland in Anleihen von Pleitestaaten investieren werde. Die deutschen Sparer würden damit die hohen Risiken und Schulden anderer Länder übernehmen. Außerdem drohe eine ideologische Mittelverwendung, wie bereits im Antrag der Grünen deutlich werde, wonach nicht in fossile Geschäftsmodelle investiert werden dürfe. CDU/CSU: Kostengünstig, einfacher, renditestärker 40 Prozent der Arbeitnehmer hätten keine Zusatzvorsorge, erinnerte Fritz Güntzler (CDU/CSU). Und daher sei es wichtig, dieses Angebot zu schaffen. Riester habe wegen zu komplexer Förderung, zu hoher Kosten und einer viel zu niedrigen Rendite nicht funktioniert. Jetzt werde es ein effizientes ergänzendes Angebot geben mit der Möglichkeit der Beteiligung am Kapitalmarkt. Der deutsche Aktienindex DAX habe über 50 Jahre 8,6 Prozent jährliche Rendite erzielt. „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist“, würdigte Güntzler. Er zeigte sich erfreut, dass Selbstständige einbezogen werden würden und damit die Vorsorge für alle Bürger möglich werde. Die Schaffung eines öffentlichen Trägers beim Standarddepot stärke den Wettbewerb. Grüne werben für automatischen Zugang Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass ein öffentliches Standarddepot eingeführt werde. Das sei eine langjährige Forderung der Grünen gewesen. Insgesamt bleibe aber das unübersichtliche Produktwirrwarr bestehen. Mit der Reform hätten aber immer noch nicht alle Menschen Zugang, da sie selbst aktiv werden müssten, sagte Schmidt. Die Förderung allein reiche als Anreiz nicht: Wenn man alle Menschen erreichen wolle, müsse ein automatischer Zugang wie in anderen Ländern gewählt werden. Linke will gesetzliche Rente stärken Sarah Vollath (Die Linke) erinnerte daran, dass die gesetzliche Rente geschwächt und Rentner in Altersarmut geschickt worden seien. Diesem „Irrsinn“ müsse ein Ende gesetzt werden. Die private Vorsorge sei gescheitert. Mit der jetzigen Reform würden Versicherungsgesellschaften weiter abkassieren, „und jetzt können sich auch noch die Fondsgesellschaften freuen“. Erwerbsminderung und Todesfall würden nicht mehr abgesichert, kritisierte Vollath. Der einzige Weg für eine gute Absicherung für alle sei die gesetzliche Rente für alle. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Änderungen im Finanzausschuss Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen. Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung. Einbeziehung von Selbstständigen Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Abgelehnte Oppositionsanträge Auf der Tagesordnung des Bundestages standen zudem zwei Oppositionsanträge zur Altersvorsorge, die das Parlament jedoch auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/4996) mehrheitlich zurückwies. Gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Dem AfD-Antrag „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830) stimmte nur die antragstellende Fraktion zu. Alle anderen Fraktionen waren dagegen. Antrag der AfD In ihrem abgelehnten Antrag forderte die AfD einen ETF-Sparplan für die Rente. Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert, so die Begründung. Die Fraktion forderte unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden. Antrag der Grünen Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag. In diesen Fonds sollten nach den Vorstellungen der Abgeordneten abhängig Beschäftigte automatisch einzahlen, „wenn sie nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, sollte in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nannten das schwedische Modell als Vorbild. (hle/27.03.2026)

„Preisexplosion“ im Gastronomiegewerbe debattiert

27.03.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ (21/4943) diskutiert. Nach der halbstündigen Debatte ist die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden. Antrag der AfD Nach der Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Gastronomiebetrieben von 19 auf sieben Prozent zu Beginn dieses Jahres fordert die AfD-Fraktion auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent. In dem Antrag der Fraktion heißt es, eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Getränke werde bereits in 14 Staaten der EU angewendet. Eine wirtschaftliche Erleichterung für die deutschen Gastronomiebetriebe sei auch deshalb dringend geboten, weil gerade getränkegeprägte Betriebe wie Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken von der Corona- Krise in besonderen Maße betroffen gewesen seien. Außerdem fordert die AfD-Fraktion, auf die Einführung einer umfassenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch auf Speisekarten zu verzichten. Speisekarten sollten lesbar bleiben und nicht zu „bürokratischen Beipackzetteln“ werden. Die genaue Herkunft des Fleisches könnten Gäste durch Nachfrage beim Servicepersonal der Restaurants erfahren. Die Bürokratiebelastung soll ebenfalls reduziert werden, indem zum Beispiel Saisongerichte von der Allergen-Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden und den Unternehmen die Dokumentation von Hygienevorschriften digital ermöglicht wird. Die Ertragskraft des Gastgewerbes müsse erhöht werden, um seine Überlebensfähigkeit zu sichern und den Deutschlandtourismus zu stärken, fordert die AfD-Fraktion. (hle/hau/27.03.2026)

Anpassungen aufgrund geänderter EU-Richtlinie zu Industrieemissionen

26.03.2026
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (21/4786)beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 sei die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) geändert worden, heißt es im Entwurf. Dadurch seien Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED würden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Europa fielen etwa 40.000 Industrieanlagen unter die Richtlinie, rund 10.000 dieser Anlagen würden in Deutschland betrieben. Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. So sollen bereits bei Inkrafttreten neuer BVT-Schlussfolgerungen die Emissionsbandbreiten so schnell und so streng wie möglich eingehalten werden. Gleichzeitig sollen dem Entwurf zufolge auch neue Ausnahmetatbestände für die Festlegung weniger strenger Emissionsgrenzwerte und weniger strenger Umsetzungsfristen geregelt werden. Neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz, Umweltauditgesetz, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insgesamt darauf, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben bürokratische Belastungen zu vermeiden, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen. Im Fall der IED-Novelle bittet die Länderkammer um eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ in nationales Recht, bei der „sämtliche in der Richtlinie vorgesehenen Ermessens- und Gestaltungsspielräume“ konsequent genutzt würden. Der Entwurf der Bundesregierung gehe gegenwärtig ohne „jegliche sachliche oder rechtliche Notwendigkeit“ an mehreren Stellen darüber hinaus. Dies führe zu einer „unnötigen Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung“, argumentiert die Länderkammer. Darüber hinaus kritisiert sie die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene unmittelbare Geltung der BVT-Schlussfolgerungen. Als Grund führt der Bundesrat an, dass dies die Landesbehörden überfordere und die Anlagenbetreiber „unverhältnismäßig mit bürokratischen Pflichten“ belaste. Zudem werden „viele, neue unbestimmte Rechtsbegriffe“ moniert und eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorgeschlagen. Die seit 2010 bestehende IED ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen und gilt für 55.000 Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, 13.000 davon in Deutschland. Mit der EU-Richtlinie 2024 / 1785 wurde sie am 24. April 2024 umfassend novelliert. Sie gilt seit dem 4. August 2024 und muss bis zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden. Mit der Reform sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Emissionsvorgaben verschärft werden. (sas/hau/26.03.2026)

Bundestag stimmt für ergänzte Verordnung zu F-Gasen

26.03.2026
Das Parlament hat am Donnerstag, 26. März 2026, die von der Bundesregierung vorgelegte neue Fassung der „Verordnung zur Durchführung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“ (21/4294 neu, 21/4383 Nr.2) beschlossen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung verzichtet. Die Bundesregierung nimmt damit die Änderungsmaßgabe an, unter welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. Januar der Verordnung zugestimmt habe. Der Bundestag hatte der ersten Fassung der Verordnung am 18. Dezember grünes Licht gegeben. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat zur Abstimmung über die Neufassung eine Beschlussempfehlung (21/4993) vorgelegt. Ergänzte Verordnung der Bundesregierung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung (21/2866), welcher der Bundestag im Dezember bereits zugestimmt hat, um einen Punkt. Hintergrund ist eine Maßgabeänderung der Länderkammer: Diese hatte die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Änderung des Chemikaliengesetzes (21/3511), der der Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung in deutsches Recht dient, an inhaltliche Änderungen geknüpft, die auch die Verordnung betreffen. Konkret soll dort ergänzt werden, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist. In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es, dass sich diese Definition von der in Paragraf 3, Nummer 9 des Chemikaliengesetzes verwendeten Definition unterscheide. Dort bedeutet „Inverkehrbringen“ die „Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes“, „soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt“. Mit der Neufassung der Verordnung wird auch eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können. Ursprüngliche Verordnung Mit der bereits im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gas-Verordnung will die Europäische Union Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, schrittweise senken und bis 2050 ganz auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden etwa in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen aber auch Löschmitteln eingesetzt. Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung (21/2866) soll die Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung anpassen und dabei den „Umfang von Zertifizierungspflichten auf zusätzliche Einrichtungen, weitere F-Gase sowie relevante Alternativen“ ausdehnen. Gleichzeitig sollen sich Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen ändern. So ist unter anderem geplant, dass spätestens alle sieben Jahren zertifizierte Fachkräfte Auffrischungskurse besuchen und Betreiber von „Einrichtungen mit F-Gasen“ Dichtheitskontrollen vornehmen. (sas/hau/26.03.2026)

Antrag fordert Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs

26.03.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken“ (21/4942), beraten. Der Antrag wurde mi Anshcluss der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die Federführung. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen so erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in sogenannten „Problemimmobilien“ regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen durchführen kann, „hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann“. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere „Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht. Digitales Datenaustauschsystem verlangt Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein „bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft“. Er soll laut Vorlage automatisierte Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Missbrauch ermöglichen und klare Prüfungsanlässe definieren, insbesondere Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige Meldestrukturen. Daneben schlägt die Fraktion vor, ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert, kommunale Task Forces rechtlich und personell stärkt sowie Maßnahmen gegen bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Zugleich plädiert die Fraktion in dem Antrag unter anderem dafür, die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei „Problemimmobilien“ zu erleichtern. (hau/26.03.2026)

Digitalisierung von Führer­scheinen und zur Parkraum­kontrolle eingeführt

26.03.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, das Straßenverkehrsgesetz novelliert. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (21/3505) wurde in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Damit sollen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung geschaffen werden. Mit der Abstimmung wurde eine Entschließung bei Enthaltung der AfD angenommen, um die Grundlagen für weitere Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts zu schaffen. Der Abstimmung im Plenum lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4979) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/4982) zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Regierungsentwurf vorgelegter Änderungsantrag (21/4986) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (21/4987) wurden hingegen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage. Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden. Der Verkehrsausschuss hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste. Effektivere Parkraumkontrollen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf. Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Regierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. (aw/26.03.2026)

Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungs­orga­nisationen

26.03.2026
Der Bundestag hat den von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933) am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollen danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (hau/des/26.03.2026)

Abgesetzt: Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

26.03.2026
Von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages wieder abgesetzt wurde die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“. Die Debatte war ursprünglich für Donnerstag, 26. März 2026, geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/20.03.2026)

Bundestag hebt Schwellen­wert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten an

26.03.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/4981) zugrunde. Zuvor war in der zweiten Lesung ein Teil des Gesetzentwurfs zu Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) in namentlicher Abstimmung mit 430 Stimmen gegen 132 Stimmen angenommen worden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen, die unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten betreffen. So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. (eis/che/26.03.2026)

Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland beraten

26.03.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) beraten. Nach der halbstündigen Aussprache ist die Vorlage an die Ausschüssen überwiesen worden. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss die Federführung. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (sto/hau/26.03.2026)

Abgesetzt: Forderung nach Digitalsteuer

26.03.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ angekündigt, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)

Schnelle Anerkennung aus­ländischer Qualifika­ti­onen in Heilberufen beschlossen

26.03.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, für die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4990) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Hingegen abgelehnt wurden drei Anträge der AfD-Fraktion mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion gegen das Votum der Antragsteller. Sowohl zu dem Antrag mit der Forderung nach „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565) als auch zum Antrag mit dem Titel „Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen“ (21/2710) und dem Antrag „Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen“ (21/2715) lagen Beschlussvorlagen des Gesundheitsausschusses (21/4990) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“. Er beschränke sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme und werde durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen. Mit den Änderungen würden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen, heißt es. Die Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen, zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen Beruf sei aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018 / 2171) zeitnah umzusetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert ein besseres Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten. In ihrem Antrag (21/1565) führt sie den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 an. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann aus Saudi-Arabien gehandelt, der in Deutschland als Arzt gearbeitet habe. Der Mann sei bereits 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden. Gemäß Bundesärzteordnung setze die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.“ Nach der Tat seien Zweifel laut geworden, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe. Die Abgeordneten fordern, dass erstantragstellenden Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nach einem Sprachnachweis erteilt wird. Ferner sollten Ärzte, die aus Drittstaaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern unterzogen werden. Zweiter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert zudem mehr Schutz vor gefälschten Berufsausbildungszeugnissen bei Pflegepersonal. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Pflegekräfte mit gefälschten Diplomen oder unzureichend geprüften Qualifikationen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig waren. Auch einige Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich beschäftigten Personal mit gefälschten Zertifikaten, heißt es im Antrag (21/2710) der Fraktion. Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse im Gesundheitswesen stellen nach Ansicht der AfD ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung dar. Die Abgeordneten fordern, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stelle einzurichten, die zentral die berufliche Eignung der sich für Pflegeberufe in Deutschland bewerbenden Menschen objektiv beurteilt und die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft. Dritter AfD-Antrag Schließlich verlangt die AfD-Fraktion „obligatorische Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswesen für Ärzte mit ausländischem Studienabschluss“. Das Gesundheitssystem sei komplex und weise Besonderheiten auf wie das Nebeneinander der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die Selbstverwaltung, die große Zahl unterschiedlicher Akteure und die auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Zuständigkeiten, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/2715). Folgerichtig sehe sowohl die Approbationsordnung für Ärzte als auch der Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2) bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen vor. Die Abgeordneten fordern, dass für alle Ärzte, die außerhalb Deutschlands einen Medizinstudiengang absolviert haben und das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen, Kenntnisse zum hiesigen Gesundheitssystem in die Vergleichsprüfung der Behörde einfließen. Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, sollte auch diesbezüglich eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden müssen. (pk/hau/26.03.2026)

Forderung nach abstrakter Normenkontrolle wegen Bundeshaushalt abgelehnt

26.03.2026
Die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 und 2026 sowie des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde am Donnerstag, 26. März 2026, abgelehnt. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller wurde ein entsprechender Antrag (21/4939) im Parlament nach erstmaliger Beratung direkt abgewiesen. Antrag der AfD In dem Antrag wird geltend gemacht, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro verfassungswidrig sei. „Diese massive Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die aufgenommenen Mittel tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur führen. Die Analyse der tatsächlichen Mittelverwendung zeigt jedoch, dass diese Voraussetzung weder im Haushaltsjahr 2025 erfüllt wurde noch im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden wird“, heißt es weiter. Vielmehr seien Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben worden, „ohne dass hierdurch zusätzliche Investitionen entstanden wären“. Die AfD verweist dabei unter anderem auf Berechnungen des ifo Instituts, wonach die Investitionen 2025 trotz erhöhter Kreditaufnahme nur geringfügig gestiegen seien. Dies deute auf eine „Zweckentfremdung“ der Mittel hin. Zudem kritisiert die Fraktion die Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Investitionsquote, die aus ihrer Sicht das verfassungsrechtliche Gebot zusätzlicher Investitionen unterlaufe. (scr/irs/26.03.2026)

Abgesetzt: Debatte über Einsatz kleiner Reaktoren

26.03.2026
„Small Modular Reactors ermöglichen – Rechenzentren fördern, Wärme- und Stromversorgung sichern“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten werden sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Parlaments wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)

Digitale Plattform zum In­formationsaustausch für den Verkehr beschlossen

26.03.2026
Verkehrsdaten werden künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999, 21/3507) beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4983) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4985) zugrunde. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten. Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat. Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden. Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen. Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden. Stellungnahme des Bundesrates Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ab, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (21/3507) hervorgeht. Abgelehnt wird unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstellen zu müssen. Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung indes hält an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung. (hau/26.03.2026)

Bundestag berät Anträge zum Wohnungsbau und zur Wohnungslosenhilfe

26.03.2026
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, über die Wohnungsbaupolitik beraten. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Die Linke. Die Anträge mit den Titeln „Wohnungslose Frauen besser schützen – Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen“ (21/4872) und „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden“ (21/4876) sind nach der halbstündigen Beratung dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen worden. Erster Antrag der Linken Mit ihrem ersten Antrag (21/4872) will Die Linke erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden. Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen. Zweiter Antrag der Linken Des Weiteren soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert die Fraktion Die Linke in ihrem zweiten Antrag (21/4876). Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden. Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/hau/26.03.2026)