Bundestag | Aktuelle Themen

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Letztes Update: vor 6 Minuten 52 Sekunden

Dorothee Bär und Thorsten Frei stellen sich den Fragen der Abgeordneten

letztes Update vor 14 Stunden 27 Minuten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 22. April 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär (CSU) und der Bundesminister für besondere Aufgaben, Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU), den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/17.04.2026)

Fragestunde am 22. April

letztes Update vor 14 Stunden 29 Minuten
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 22. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5419), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 69 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 24 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 19 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium der Finanzen und vom Auswärtigen Amt, die jeweils acht Fragen beantworten sollen. Jeweils sechs Fragen gehen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit je fünf Fragen müssen sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundesministerium des Innern soll sich zu drei Fragen äußern. Mit je zwei Fragen werden das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung konfrontiert. Die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Forschung, Technologie und Raumfahrt, für Arbeit und Soziales und für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Bundeskanzleramt sollen zu je einer Frage Stellung nehmen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragt die bayerische Abgeordnete Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesumweltministerium, ob es die Auszahlung eines sozial gestaffelten Klimageldes zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der aktuellen fossilen Energiepreiskrise befürwortet. Sollte dies nicht der Fall sein, will Badum erfahren, weshalb nicht. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) erkundigt sich beim Bundesverkehrsministerium, welche Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich einer Knappheit von Flugtreibstoff in Bezug auf den „Iran-Krieg“ vorliegen. Der Berliner Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) will vom Bundesgesundheitsministerium wissen, mit welchen konkreten Mechanismen die Bundesregierung plant, die Deckelung des Pflegebudgets umzusetzen. Als Beispiele nennt sie eine Deckelung pro Krankenhaus oder die Bestimmung einer gedeckelten Gesamtsumme. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/17.04.2026)

EU-Vorgaben in Bezug auf Verfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall

letztes Update vor 14 Stunden 31 Minuten
Das Parlament berät am Mittwoch, 22. April 2026, den von der Bundesregierung avisierten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall“. Er soll nach halbstündiger Aussprache dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Notfallverfahren beruhen auf der Verordnung (EU) 2024/2747, die einen unionsweiten Rahmen für Maßnahmen bei schweren Störungen des Binnenmarkts schafft, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und insbesondere die Verfügbarkeit bestimmter krisenrelevanter Waren sicherzustellen, heißt es. Hierdurch werde auf die Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere Herausforderungen zu Beginn der Covid-19-Krise reagiert, in denen sich gezeigt habe, „dass der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen sowie die Funktionsfähigkeit von Lieferketten stark beeinträchtigt werden können“. Mit der ergänzenden Richtlinie (EU) 2024/2749 habe die Europäische Union mehrere sektorspezifische Harmonisierungsrechtsakte um Regelungen ergänzt, die im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und insbesondere die Verfügbarkeit bestimmter Produkte sicherstellen sollen, schreibt die Bundesregierung. (hau/17.04.2026)

Antrag wendet sich gegen Rückbau und Stilllegung der Gasnetze

letztes Update vor 14 Stunden 33 Minuten
Den von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag „Preisexplosion der Gasnetzentgelte verhindern – Rückbau und Stilllegung der Gasnetze sofort stoppen“ berät das Parlament am Mittwoch, 22. April 2026. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung geplant. (hau/17.04.2026)

Debatte zum Einfluss von Milliardären

letztes Update vor 14 Stunden 35 Minuten
Am Mittwoch, 22. April 2026, berät der Bundestag den von der Linksfraktion vorgelegten Antrag „Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen“ (21/5029). Die Vorlage soll im Anschluss an eine 30-minütige Debatte dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert „den Abbau der globalen Ungleichheit“ als oberstes Ziel einer neuen Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich zudem „für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt“. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es für Deutschland und die Europäische Union notwendig sei, „das multilaterale System zu stärken und eine solidarische, internationalistische Politik für Frieden und Globale Gerechtigkeit als Gegenentwurf zu Krieg, Nationalismus und Isolationismus zu verfolgen.“ Zunehmend ungleich verteilter Reichtum schwäche das Vertrauen in die Demokratie und verstärke politische Gräben und kriegerische Auseinandersetzungen, heißt es. (jd/hau/17.04.2026)

Parlament stimmt über geplanten Tankrabatt ab

letztes Update vor 15 Stunden 27 Minuten
Über die geplante Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe stimmt der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, im Anschluss an eine einstündige Debatte ab. Zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ (2. Energiesteuersenkungsgesetz) (21/5321) wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. Entschieden wird auch über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/5320). Auch hierzu wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorliegen. Des Weiteren stimmt das Parlament über zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen“ (21/5326) sowie „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“ (21/2363) ab – ebenfalls auf Basis einer vom Finanzausschuss erwarteten Beschlussvorlage. Gesetzentwurf der Koalition Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Gesetzentwurf der Grünen Der Gesetzentwurf der Grünen zielt auf die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher ab. Dieser Mindeststeuersatz beträgt 1 Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 Euro für MWh für die betriebliche Verwendung. „Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, schreiben die Grünen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem zweiten Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt. (bal/hau/17.04.2026)

Debatte über polizeiliche Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität

letztes Update vor 15 Stunden 29 Minuten
„Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 23. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung

letztes Update vor 15 Stunden 31 Minuten
Die erste Lesung des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Gesetzentwurfes „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Konsensbasiertes Sexualstrafrecht – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung“ findet am Donnerstag, 23. April 2026, statt. 60 Minuten sind dafür eingeplant. Danach soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

letztes Update vor 15 Stunden 33 Minuten
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Pflanzenschutz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes" ein. Die Vorlage soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden. Deutsches Sportabzeichen: "Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis integrieren" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden soll. Fünfkampf: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel "Den Modernen Fünfkampf im Olympischen Stützpunkt Potsdam langfristig sichern und die finanzielle Förderung durch den Bund bis einschließlich der Olympischen Spiele 2028 sicherstellen". Auch dieser Antrag soll im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden. Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen soll im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. (ste/17.04.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

letztes Update vor 15 Stunden 35 Minuten
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Wahl 2025: Abgestimmt wird etwa über die Fünfte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5300). Petitionen: Das Parlament entscheidet zudem über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 223 bis 233 (21/5353, 21/5354, 21/5355, 21/5356, 21/5357, 21/5358, 21/5359, 21/5360, 21/5361, 21/65362, 21/5363). (ste/17.04.2026)

Kurzfristige Vermietungen: Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle

letztes Update vor 15 Stunden 39 Minuten
Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, nach halbstündiger Debatte. Zur Abstimmung wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. (sas/hau/17.04.2026)

Parlament debattiert über Vermögensteuer

letztes Update vor 15 Stunden 41 Minuten
„Rechts- und Planungssicherheit herstellen – Vermögensteuer abschaffen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den das Parlament am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert. Er soll nach einer 30-minütigen Aussprache dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

letztes Update vor 15 Stunden 43 Minuten
Der Bundestag berät am Donnerstag, 23. April 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen. Im Anschluss soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll bei den weiteren Beratungen die Federführung innehaben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1789. Der Gesetzentwurf diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es. Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene. Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (hau/17.04.2026)

Aussprache zur Familienversicherung

letztes Update vor 15 Stunden 45 Minuten
Ein von der Fraktion Die Linke avisierter Antrag mit dem Titel „Keine Abschaffung der Familienversicherung – Auch Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen“ steht am Donnerstag, 23. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach einer 30-minütigen Debatte soll er dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

Entwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats

letztes Update vor 15 Stunden 47 Minuten
Die erste Beratung des von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurfes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ findet am Donnerstag, 23. April 2026, statt. Nach 30-minütiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfes an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung soll laut Entwurf entfallen, sodass die Prüfung künftig unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem soll eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt werden, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen laut Regierung nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Zuletzt sollen die verpflichtenden Fortbildungsstunden künftig lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden müssen; eine Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen. Altersgrenze im Anwaltsnotariat Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umsetzen. Dabei soll die gesetzliche Altersgrenze bei Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Bei bestehendem Bewerbermangel soll jedoch künftig auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit für jeweils drei Jahre möglich sein. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden. Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung die notarielle Versorgung langfristig sicherstellen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, „ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu beeinträchtigen“. (hau/17.04.2026)

Externes Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten

letztes Update vor 15 Stunden 49 Minuten
Den von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurf „zur Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“ debattiert das Parlament am Donnerstag, 23. April 2026, eine halbe Stunde lang. Danach soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

40 Jahre Tschernobyl: Debatte über Risiken der Atomkraft

letztes Update vor 15 Stunden 51 Minuten
„40 Jahre Tschernobyl – Atomkraft bleibt unwirtschaftliche Hochrisikotechnologie“ ist ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag betitelt. Er soll am Donnerstag, 23. April 2026, 30 Minuten lang debattiert und dann dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs

letztes Update vor 15 Stunden 55 Minuten
Über die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs (BRH) debattiert das Parlament am Donnerstag, 23. April 2026. Grundlage der 20-minütigen Debatte ist der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454), über den die Abgeordneten abstimmen. Dazu hat der federführende Haushaltsausschuss eine Beschlussvorlage angekündigt. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter. (scr/hau/17.04.2026)

Debatte über die Stärkung der maritimen Wirtschaft Deutschlands

letztes Update vor 16 Stunden 27 Minuten
Über die Stärkung der maritimen Wirtschaft Deutschlands debattiert der Bundestag am Freitag, 24. April 2026. Grundlage der einstündigen Aussprache sind ein von den Koalitionsfraktionen angekündigter Antrag mit dem Titel „Deutschlands maritime Wirtschaft stärken – Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See“ sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag „Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen – Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern“. Über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD soll nach der Debatte sofort abgestimmt werden. Der Antrag der Grünen soll dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

Anträge zur Stärkung des ÖPNV werden beraten

letztes Update vor 16 Stunden 29 Minuten
Der Bundestag berät am Freitag, 24. April 2026, über die Lage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Den Abgeordneten liegt dazu ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Mit dem Neun-Euro-Ticket private Haushalte entlasten“ (21/3658) vor, der im Anschluss an die 60-minütige Debatte den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Die Federführung soll dabei der Verkehrsausschuss innehaben. Zur Abstimmung steht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren – Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern“ (21/3842). Der Verkehrsausschuss wird dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren solle ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur sukzessiven Angebotsausweitung, insbesondere in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum vorzulegen. Ziel dessen müssten eine Verdopplung der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrigere Preise im ÖPNV, „perspektivisch hin zum bundesweiten Nulltarif“, sein. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, heißt es in dem Antrag. Gefordert wird außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, macht die Fraktion deutlich. Bau von Bahnhöfen und Haltestellen Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schreiben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, heißt es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. (hau/17.06.2026)