Bundestag | Aktuelle Themen
Cem Özdemir und Lisa Paus stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 14. Juni 2023, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Bündis 90/Die Grünen), und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), stehen dem Parlament Rede und Antwort. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit einem bis zu acht-minütigen Bericht eines Regierungsmitglieds über ein Thema der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesem Thema, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. Auch das zweite Mitglied der Bundesregierung erhält Gelegenheit zu einleitenden Worten. (irs/30.05.2023)
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Fragestunde am 14. Juni
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Juni 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Die Beantwortung erfolgt regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister. Danach können die Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (irs/25.05.2023)
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Bundestag berät Jahresabrüstungsbericht 2022
Der Bundestag berät am Mittwoch, 14. Juni 2023, den Jahresabrüstungsbericht 2022 der Bundesregierung (20/6600). Nach 40-minütiger Debatte soll die Unterrichtung an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss die Federführung übernehmen. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung sieht im Angriff Russlands auf die Ukraine einen „Rückschlag für die internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung, wie es ihn seit vielen Jahrzehnten nicht gegeben hat“. Wie sie im Jahresabrüstungsbericht 2022 schreibt, habe Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine gebracht. „Er hat die in der Charta der Vereinten Nationen verankerte internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Seit dem 24. Februar 2022 hat Moskau wiederholt unverantwortliche nukleare Drohungen ausgesprochen; mit seinem Einmarsch hat es die Garantien des Budapester Memorandums flagrant verletzt.“ Neben konventionellen Angriffen habe es Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang durchgeführt. „Dies gefährdet Frieden und Sicherheit in Europa und darüber hinaus. Es wirft europäische und internationale Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung um Jahre zurück“, schreibt die Bundesregierung und betont, dass „gegenüber Russland in historischem Ausmaß Vertrauen verloren gegangen ist“. Unter den neuen Umständen betrachte die Bundesregierung Rüstungskontrolle noch stärker als integralen Teil der Sicherheitspolitik. Fähigkeiten der Nato auszubauen und die Resilienz der Ukraine zu stärken, stehe nicht im Widerspruch dazu, sich für Rüstungskontrolle in Europa und darüber hinaus einzusetzen. „Beides bedingt einander und dient komplementär demselben Ziel, Sicherheit zu erhöhen.“ Iranisches und nordkoreanisches Nuklearprogramm Anlass zu großer Sorge boten laut Bericht über Russlands Krieg gegen die Ukraine hinaus auch die weiter ungelösten Proliferationskrisen, die aus den iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogrammen erwachsen. Iran habe sein Nuklearprogramm ungeachtet aller diplomatischen Anstrengungen ausgebaut und seine Anreicherungs- und Entwicklungsaktivitäten deutlich vorangetrieben. Nordkorea habe seine Trägersysteme weiterentwickelt, seine Nukleardoktrin verschärft und angekündigt, sein Nuklearwaffenarsenal erheblich auszuweiten. Es habe 2022 präzedenzlose 35 Testserien verschiedener ballistischer Raketentypen durchgeführt und bedrohe Stabilität und Frieden in der Region. Beunruhigend sei zudem auch der beschleunigte Aufwuchs des chinesischen Nuklearwaffenarsenals. „Er verändert die Sicherheitslage in Asien mit Auswirkungen weit über die Region hinaus“, schreibt die Bundesregierung. Dies gelte umso mehr, als sich China gegen ein freiwilliges Moratorium für die Produktion nuklearen Spaltmaterials ebenso gesperrt habe wie gegen jede Einbindung in nukleare Rüstungskontrolle. (ahe/hau/30.05.2023)
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Union will Finanzierung zur DDR-Forschung sicherstellen
Ein von der CDU/CSU-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken“ steht am Mittwoch, 14. Juni 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Der aktuell noch nicht vorliegende Antrag soll im Anschluss an die 40-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden. (hau/30.05.2023)
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Debatte zur Situation in Nordmezedonien und übrigen Westbalkan-Staaten
Die Situation in den Westbalkan-Staaten steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 14. Juni 2023. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Antrag mit dem Titel „Nordmazedonien auf seinem Weg in die Europäische Union aktiv unterstützen“ angekündigt, der im Anschluss an die 40-minütige Debatte abgestimmt werden soll. Ebenfalls abgestimmt werden soll der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Mit einer engagierten Politik die EU-Perspektive für die Staaten des westlichen Balkans erneuern“ (20/2339) zu dem es eine Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (20/4134) gibt, in der die Ablehnung empfohlen wird. Des Weiteren hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Stabilität und Sicherheit für den Westbalkan“ angekündigt, der an die mitberatenden Ausschüsse unter Federführung des Auswärtigen Ausschusses überwiesen werden soll. Antrag der Unionsfraktion Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene zu erreichen, dass die EU-Beitrittsperspektive für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien „alsbald unzweideutig, glaubhaft und mit greifbaren Fortschritten untermauert wird“. Außerdem schlägt die Unionsfraktion vor, auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft mit den Kandidatenländern Zwischenschritte der engeren Anbindung an die EU zu vereinbaren, beispielsweise eine assoziierte Mitgliedschaft in der Gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik ohne Stimmrecht und einen Weg zum Beitritt in den EU-Binnenmarkt im Gegenzug für Reformen und der Umsetzung der Kopenhagener Kriterien und Fortschritten bei der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Forderungen zielen auf eine dezidierte Absage an Grenzverschiebungen in den Ländern des westlichen Balkans, die Perspektive ihrer Nato-Mitgliedschaft, auf verstärkte Korruptionsbekämpfung, die Fortsetzung „Berlin Prozesses“ für regionale Zusammenarbeit und Entwicklung sowie auf Reformen innerhalb der EU zur Sicherstellung ihrer künftigen Aufnahmefähigkeit. Westlicher Balkan „Region latenter Instabilität“ „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Verletzlichkeit von Grenzen im Herzen Europas ebenso deutlich vor Augen geführt, wie die Tatsache, dass gefrorene oder vermeintlich räumlich begrenzte Konflikte schnell eskalieren und sich ausbreiten können“, schreiben die Abgeordneten. Solche Konflikte gefährdeten die Stabilitäts- und Friedensinteressen der EU. Der westliche Balkan sei trotz großer Fortschritte in den letzten Jahrzehnten weiterhin eine Region latenter Instabilität, in der organisierte Kriminalität, Korruption und eine schwache Justiz weit verbreitet seien. Zudem bestünden ethnische und religiöse Fragen fort. „Es liegt im ureigenen Interesse der EU, dass die sechs Staaten des westlichen Balkans – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien –, die noch nicht Mitglied der EU, aber nur von EU-Mitgliedstaaten direkt umgeben sind, langfristig und nachhaltig zu Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, friedlicher Streitbeilegung, gefestigten demokratischen Strukturen und wirtschaftlichem Wohlstand gelangen.“ Über diesen Weg müsse es das Ziel bleiben, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien perspektivisch in die EU aufzunehmen. (ahe/hau/30.05.2023)
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Untersuchungsausschuss zu familiären und persönlichen Verstrickungen
Die Forderung der AfD-Fraktion nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusseses „zu familiären und persönlichen Verstrickungen in der Bundesregierung und Verbindungen der bundesdeutschen Exekutive finanzieller, persönlicher, politischer und wirtschaftlicher Art zu internationalen Organisationen“ (20/6776) berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Juni 2023. Nach 40-minütiger Debatte soll der Antrag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD-Fraktion Das 16-köpfige Gremium soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion zum einen untersuchen, inwiefern und in welchem Umfang Personal ohne Stellenausschreibungen besetzt wurde und welche persönlichen Verbindungen zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung, den Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären sowie den Mitarbeitern der Ministerien vorliegen. Dabei solle aufgeklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchen Einzelfällen und in welchem Ausmaß „gegen die Vorgaben des Grundsatzes der Bestenauslese“ nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes und weiterer rechtlicher Regelungen sowie gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Ernennung oder Einstellung von Staatssekretären und anderen Mitarbeitern verstoßen wurde. Einfluss von Lobbyisten auf die Bundesregierung Als zweiten Untersuchungsgegenstand will die Fraktion geklärt wissen, „inwiefern Kontakte in Organisationen außerhalb der Bundesregierung die Arbeit dieser auf der Grundlage personeller Verflechtungen beeinflussen“. Dabei solle vor allem darauf eingegangen werden, welche familiären und sonstigen Beziehungen vorliegen, welche Finanzflüsse existieren und inwiefern „Lobbyistengruppierungen wie sogenannte Denkfabriken“ die Arbeit der Bundesregierung beeinflussen. Drittens solle untersucht werden, welche internationalen Kontakte die Arbeit der Bundesregierung, vor allem des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, beeinflussen. (vom, hau/30.05.2023)
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Beratung einer Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung will eine „Nationale Sicherheitsstrategie“ vorlegen. Die dazu angekündigte Unterrichtung steht am Donnerstag, 15. Juni 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Sie soll nach knapp 70-minütiger Debatte an den federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Unterrichtung durch die Bundesregierung Mit der Nationalen Sicherheitsstrategie soll ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP umgesetzt werden. Bei der Erstellung habe die Bundesregierung den Austausch mit dem Bundestag, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Think-Tanks, Verbänden, Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen sowie mit Verbündeten und Partnern gesucht, heißt es. Die erste Nationale Sicherheitsstrategie sei „umfassend“ geplant. Es werde dabei ein breiter Sicherheitsbegriff zugrunde gelegt. Die Strategie solle zudem ein Dachdokument werden, aus dem sich andere Strategien ableiten lassen und das auf das bestehende Dokument Bezug nimmt. (hau/30.05.2023)
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Beschleunigung der Wärmewende durch steuerliche Maßnahmen
Die CDU/CSU-Fraktion will „mit steuerlichen Maßnahmen die Wärmewende beschleunigen“. Über einen dazu vorgelegten Antrag (20/3692) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 15. Juni 2023, im Anschluss an eine knapp 70-minütige Debatte ab. Dazu wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. Antrag der Unionsfraktion In der Vorlage werden steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden gefordert. Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum soll es Verbesserungen geben, verlangt die Unionsfraktion. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Auch sollen Steuerpflichtige beim Ausbau der Solarenergie entlastet werden, in dem unter anderem die Erträge aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp (Kilowatt Peak) Nennleistung von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit werden können. Großes Energiesparpotential wird nicht genutzt In der Begründung des Antrages heißt es, Bürger und Unternehmen wollten ihre Gebäude energetisch modernisieren. Es sei im allgemeinen Interesse, sie hierbei zu unterstützen. Im Gebäudebereich stecke ein großes Energiesparpotential, das allerdings nicht nur aufgrund verbliebener Hürden im Steuerrecht nicht genutzt werde, schreiben die Abgeordneten. (hle/hau/30.05.2023)
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Debatte zum 70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes
Der 70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 bildet den Hintergrund einer knapp 70-minütigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 15. Juni 2023. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen Antrag mit dem Titel „70 Jahre Volksaufstand am 17. Juni 1953“ angekündigt. Von der CDU/CSU-Fraktion ist ein Antrag mit dem Titel „70. Jahrestag DDR-Volksaufstand am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen“ avisiert. Beide Anträge sollen im Anschluss an die Debatte abgestimmt werden. (hau/30.05.2023)
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Initiativen zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR
Parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR stehen im Mittelpunkt einer Debatte am Donnerstag, 15. Juni 2023. Über den Antrag mit dem Titel „Den 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR als Nationalen Gedenktag würdig begehen“ (20/6421) wird der Bundestag nach der knapp 70-minütigen Debatte abstimmen. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/6786), in dem die Ablehnung empfohlen wird. Anträge und Gesetzentwürfe der AfD Angekündigt hat die AfD-Fraktion zwei Gesetzentwürfe. Der Entwurf „zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes“ soll an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden – der Gesetzentwurf „zur verpflichtenden Überprüfung der Abgeordneten im Bundestag auf Stasitätigkeit“ an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Des Weiteren will die AfD-Fraktion mehrere Anträge vorlegen. Der Antrag mit dem Titel „Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen umgehend in Angriff nehmen“ soll ebenso wie der Antrag „Standortentscheidung für ein Denkmal zur Ehre des demokratischen Widerstandes und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland“ im Anschluss an die Debatte an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden. Bei dem Antrag mit dem Titel „Wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur“, soll der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Federführung bei den Ausschussberatungen übernehmen. (hau/30.05.2023)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 15. Juni 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse: Verkehrsstatistikgesetz: Rund 240 Schienenverkehrs- und Omnibusunternehmen sollen von statistischen Auskunftspflichten entlastet werden, die nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erfüllt werden können oder die entbehrlich sind. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6822) zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vor, das an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Erhebung des Statistischen Bundesamts über Schienenverkehrsunfälle nicht mehr in dem Maße erforderlich wie bislang, da für die nach der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) betriebenen Strecken die Angaben mittlerweile über das Eisenbahn-Bundesamt und die European Railway Agency bereitgestellt und an Eurostat übermittelt würden. Zukünftig würden deshalb ausschließlich Angaben für Straßen-, Schmalspur- und Anschlussbahnen benötigt, da diese nicht unter die EBO fielen. Der Kreis der zu befragenden Unternehmen reduziere sich durch die Gesetzesänderung von etwa 430 auf 190. Durch die Gesetzesnovelle sollen zudem Qualitätsverbesserungen in der Gefahrgut- sowie der Güterkraftverkehrsstatistik erreicht werden. So sei die Nachfrage nach differenzierteren Informationen über die Art beförderter Gefahrgüter gestiegen, heißt es in der Vorlage. In der Güterkraftverkehrsstatistik würden zudem zur Erhöhung der Stichprobenqualität genauere Angaben zum Nichteinsatz von Fahrzeugen benötigt. Im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll durch das Gesetz die bislang fehlende Möglichkeit, aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Union zur Bewältigung krisenhafter Situationen Anpassungen im nationalen Recht vornehmen zu können, durch Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage geschlossen werden. Deutsche Schule Belgrad: Die Bundesregierung und die Regierung Serbiens wollen durch ein gemeinsames Abkommen über die Deutsche Schule in Belgrad ihre bilateralen kulturpolitischen Beziehungen stärken und ausweiten. Um die gesetzlichen Voraussetzungen für die innerstaatliche Umsetzung des Abkommens zu schaffen, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/6823) vorgelegt, der im Auswärtigen Ausschuss zur federführend beraten werden soll. Das Abkommen regle den Rechtsstatus der Deutschen Schule in Belgrad, der nun der Status einer juristischen Person nach serbischem Recht verliehen werden soll. „Dadurch erfahren aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte Erleichterungen, unter anderem aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Art“, schreibt die Bundesregierung. „Darüber hinaus genügen serbische Schülerinnen und Schüler durch den Besuch der Deutschen Schule in Belgrad der serbischen Schulpflicht, sodass die Schule ihren Begegnungscharakter stärken kann.“ Vergiftungsregister: Eine zentrale Erfassung und Auswertung der Daten über Vergiftungen in Deutschland soll in durch ein Vergiftungsregister beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingeführt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/6952) vorgelegt, der im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz federführend beraten werde soll. Demnach soll die in den Bundesländern eingerichteten Informationszentren für Vergiftungen (GIZ) zu allen eingehenden Anfragen zu Vergiftungen mit Ausnahme von Anfragen zu Vergiftungen mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und alkoholischen Getränken die Daten systematisch erfassen und an das BfR weiterleiten. (eis/30.05.2023)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Debatte stimmt der Bundestag am Donnerstag, 19. Juni 2023, über eine Reihe von Vorlagen ab: Bio-Außer-Haus-Verpflegung: Der Bundestag stimmt über einen Entwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (20/6313) der Bundesregierung ab. Die Abstimmung erfolgt auf Grundlage einer Beschlussemepfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/6783).Damit soll die Voraussetzung für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen werden. Bio-Kontrollstellen werden auch weiterhin Kontrollen in der AHV übernehmen können und Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen. Die Gesetzesänderungen seien nötig geworden, um die Regeln bei der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) zu vereinheitlichen und breiter aufzustellen. Vorgesehen ist unter anderem, die Regelung zur Übertragung von Kontrollaufgaben der Länder an private Kontrollstellen (Paragraf 3 Absatz 1 ÖLG) im Bereich EU-rechtlicher Kontrollen sinngemäß auf den nationalen AHV-Bereich zu übertragen. Außerdem sollen einige Detailregelungen des Öko-Landbaugesetzes zu den EU-rechtlichen Kontrollen für die Kontrollen nach nationaler Bio-AHVV anwendbar gemacht werden. Kantinen und anderen Unternehmen der AHV werde es durch das Gesetz leichter gemacht, an der Biozertifizierung teilzunehmen. Zudem solle ihnen ermöglicht werden, durch ein einfaches und transparentes Logo den Anteil von Bioprodukten sichtbarer zu machen. Zudem soll mit dem Öko-Landbaugesetz die Möglichkeit geschaffen werden, Bußgeldtatbestände in der Bio-AHVV zu regeln. Steuerabkommen Litauen: Der Bundestag stimmt über ein Steuerabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Litauen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen ab. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6817). Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung. Der Ausschuss für Finanzen legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Steuerabkommen Bulgarien: Der Bundestag stimmt über ein Steuerabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Bulgarien zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6818). Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung. Der Ausschuss für Finanzen legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Steuerabkommen Lettland: Der Bundestag stimmt über ein Steuerabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Lettland zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen ab. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes (20/6819)zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Ziel sei es, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung. Der Ausschuss für Finanzen legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Cyberabwehr: Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden über einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag zur Umsetzung der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (20/5223). Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit kritischer Infrastruktur zu gewährleisten und die Cyberabwehr zu priorisieren. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, die Cybersicherheitsstrategie zu aktualisieren und die IT-Sicherheitsgesetzgebung zu konsolidieren, die Cybersicherheitsarchitektur so aufzustellen, dass hybride Bedrohungen schneller erkannt und besser abgewehrt werden können und ein KRITIS-Dachgesetz zu verabschieden, das alle kritischen Infrastrukturen (KRITIS) abbildet und eine Antwort auch auf komplexe, hybride Bedrohungen bietet, indem es Verfahrensstandards und Zuständigkeiten definiert. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales (20/5513) zurgunde. Petitionen: Darüber hinaus stimmt das Parlament über 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 354 bis 366 (20/6954, 20/6954, 20/6955, 20/6956, 20/6957, 20/6958, 20/6959, 20/6960, 20/6961, 20/6962, 20/6963, 20/6964, 20/6965, 20/6966). (eis/30.05.2023)
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Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (20/5663) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 15. Juni 2023, nach 40-minütiger Debatte ab. Dazu wird der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eine Beschlussempfehlung abgeben. Abgestimmt wird außerdem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch“ (20/6174). Auch dazu wird eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen erwartet. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umstellen und die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne verkürzen. Es gelte, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, „damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, heißt es in dem Entwurf. Konkret soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt werden. Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen sollen verhindert werden, indem in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sollen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden. Antrag der Unionsfraktion Um schneller und unbürokratischer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, sollen Sonderregelungen des Baugesetzbuches verlängert werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. „Damit die Kommunen die anhaltenden großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können“, sei es angezeigt, jene Befristungsregelungen, die als Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 eingeführt wurden und bis Ende 2024 gelten, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern, heißt es in dem Antrag. Zudem sollen im Rahmen des Baugesetzbuches flexible Sonderregelungen für den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Unterkünfte geschafft werden. (nki/joh/hau/30.05.2023)
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Debatte über Mutterschutz für Gründerinnen und Selbständige
„Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 15. Juni 2023, durch den Bundestag beraten wird. Nach 40-minütiger Debatte ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgesehen. (hau/30.05.2023)
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Abstimmung über Neuregelungen zur Europawahl
Der Bundestag berät am Donnerstag, 15. Juni 2023, über Neuregelungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Im Anschluss an die 40-minütige Debatte stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments“ (20/6821) ab. Zur Abstimmung steht auch ein gleichlautender Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/4045). Zu beiden Vorlagen wird der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Beschlussempfehlungen abgeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Auf die Einführung einer Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Zustimmung Deutschlands zu einem entsprechenden EU-Beschluss vorsieht. Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist Deutschland mit Inkrafttreten eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom Juli 2018 zur Änderung des EU-Wahlakts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europaparlaments verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen. Mit dem Gesetzentwurf sollen das Inkrafttreten des Beschlusses des Rates durch die Zustimmung der Bundesrepublik ermöglicht und damit die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Neuregelung in deutsches Recht umzusetzen. Für die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe gibt es im deutschen Europawahlrecht laut Vorlage nicht mehr, seit das Bundesverfassungsgericht 2014 (BVerfGE 135, 259) die dort geregelte Sperrklausel mangels verbindlicher europarechtlicher Vorgaben für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Mit Inkrafttreten des EU-Ratsbeschlusses ist Deutschland jedoch künftig unionsrechtlich verpflichtet, eine Sperrklausel von nicht weniger als zwei Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. Anders als bei den vom Bundesverfassungsgericht 2011 und 2014 entschiedenen Sachverhalten wäre die verfassungsrechtliche Prüfung damit zukünftig durch verbindliche europarechtliche Vorgaben des EU-Wahlakts eingeschränkt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Gesetzentwurf der Unionsfraktion Mit Inkrafttreten des neuen EU-Wahlakts ist aus Sicht der CDU/CSU Fraktion in Deutschland eine Änderung des nationalen Europawahlrechts notwendig und zulässig. Der Entwurf sieht vor, dass bei der Verteilung der in der Bundesrepublik zu vergebenden Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens zwei Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit soll das deutsche Europawahlrecht ab Inkrafttreten des geänderten EU-Wahlakts den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. (sto/hau/30.05.2023)
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Schnellere Sanierung von Brücken an Bundesfernstraßen
Der Bundestag stimmt am Freitag, 25. Mai 2023, nach rund 40-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken und Bundesfernstraßen (20/4665) ab. Dazu legt die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag (20/6986) vor, der unter anderem den zügigen Ausbau von Rastanlagen auf Autobahnen ermöglichen soll. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf erfolgt auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/6947). Gesetzentwurf der CDU/CSU Nach dem Willen der Unionsfraktion sollen Sanierungen von Brücken an Bundesfernstraßen beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Fall einer Baumaßnahme an einer Bundesfernstraße, für die ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt werden können. Eine vergleichbare Regelung habe der Gesetzgeber bereits mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG) getroffen, heißt es in der Gesetzesvorlage. Konkret sollen nach den Vorstellungen der Union identische Ersatzbauten für beschädigte oder abgerissene Brücken als Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingestuft werden, für die kein Planfeststellungsverfahren nötig ist. Ebenfalls von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden sollen Neubauten, die provisorische Übergangsbauten ersetzen. Dies soll auch für Ersatzbauten gelten, bei denen eine Kapazitätserweiterung durch die Freigabe der Standstreifen und einer gleichzeitigen Kapazitätsreduzierung des Mittelstreifens erfolgt. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesverkehrsministerium in Ausnahmefällen Bauvorhaben an Brücken ganz oder teilweise von den Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ausnehmen kann. Im Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Frist zur Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten dürfen. (vom/aw/25.05.2023)
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Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo
Der Bundestag stimmt am Freitag, 26. Mai 2023, nach rund 45-minütiger Aussprache namentlich über den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)“ (20/6654) ab. Dazu hat der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/6980) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6981) eingebracht. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll sich dem Antrag (20/6654) zufolge ein weiteres Jahr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beteiligen. Vorgesehen ist die Entsendung von unverändert bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten. Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“. Die KSF werde derzeit umfassend reformiert. Vorgesehen sei, dass sie am Ende eines auf „zehn Jahre angelegten Transitionsprozesses etwa 5.000 aktive militärische Angehörige umfassen soll“. „Sicherheitslage überwiegend ruhig und stabil“ Die Sicherheitslage im Kosovo bewertet die Bundesregierung als „überwiegend ruhig und stabil“, auch seien die kosovarischen Sicherheitskräfte grundsätzlich in der Lage, mit sicherheitsrelevanten Situationen in eigener Verantwortung umzugehen. Nach wie vor bestehe aber ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, vor allem im Norden an der Grenze zu Serbien, wo es in der zweiten Jahreshälfte 2022 und Anfang 2023 wiederholt zu Spannungen und teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen sei. Hinzu komme die Sorge vor vermehrten russischen hybriden Destabilisierungsversuchen im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und den daraus verstärkten Bemühungen, den russischen Einflussbereich auszuweiten, schreibt die Bundesregierung. Als wichtigen Zwischenschritt der Normalisierung der Beziehungen wertet sie ein Grundlagenabkommen zwischen Kosovo und Serbien sowie einen Umsetzungsannex, auf die sich beide Seiten im Februar und März dieses Jahres geeinigt hätten – basierend auf einer deutsch-französischen Initiative. Kosten von rund 6,1 Millionen Euro Sowohl Kosovo als auch Serbien haben laut Bundesregierung stets deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der Präsenz von KFOR basierend auf der Grundlage der Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) weiterhin wünschen. Der deutsche Beitrag zu KFOR unterstreiche zudem das deutsche Bekenntnis zu den Verpflichtungen in der Nato. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 6,1 Millionen Euro. (vom/ahe/24.05.2023)
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Antrag zum Schutz von Heranwachsenden vor sexuellem Missbrauch
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch – Aufarbeitungskommission mit dem Recht zur Aufklärung und Mitwirkung einrichten sowie strafrechtliche Anzeigepflicht für bestimmte Personengruppen einführen“ (20/6086) der AfD-Fraktion beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine unabhängige Aufarbeitungskommission unter dem Vorsitz des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einzurichten und gesetzlich zu verankern. Hintergrund sind laut Antrag unter anderem die Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen gesellschaftlichen Institutionen. Mit ihrer Forderung bezieht sich die Fraktion auf einen Vorschlag des UBSKM. Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, dürfe der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht allein darauf bauen, „dass in Kirchen und anderen Institutionen eine Selbstaufklärung stattfindet, sondern er hat die Aufklärungsprozesse aktiv zu fördern“. Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „zu prüfen, auf welche Weise rechtskonform im deutschen Strafrecht normiert werden kann, dass Amtsträger, Leitungspersonal und Mitarbeiter, die davon erfahren, dass in ihrer Institution sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stattfindet, verpflichtet sind, hierüber unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis zu setzen“. (scr/25.05.2023)
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Mali-Einsatz der Bundeswehr letztmalig verlängert
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, zum letzten Mal für eine Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr in Mali zugestimmt. Namentlich haben 375 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Letztmalige Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma)“ (20/6655) gestimmt. Insgesamt 263 Abgeordnete stimmten gegen die Vorlage und ein Parlamentarier hat sich der Stimme enthalten. Keine Mehrheit fand hingen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Minusma-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen“ (20/5547). Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/die Grünen, FDP, AfD und Die Linke gegen das Votum der Union abgelehnt. Zum Regierungsantrag hat der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/6978) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6979) eingebracht. Der Entscheidung über den Antrag der Unionsfraktion lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/5901) zugrunde. Antrag der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/6655) erläutert, hat sich das Sicherheitsumfeld in Mali in den vergangenen Monaten durch die Ausbreitung terroristischer Gruppierungen weiter verschlechtert, auch in Folge eines verminderten Verfolgungsdrucks. Die Regierung verweist auf den Rückzug der französisch geführten Missionen Barkhane und Takuba bis August 2022. „Zudem stellen fortdauernde administrative Behinderungen und Einschränkungen der Mission durch malische Stellen sowie die großflächige Kooperation malischer und russischer Sicherheitskräfte im Einsatz Minusma vor Herausforderungen“, heißt es weiter. In diesem Kontext sei die Entscheidung der Bundesregierung einzuordnen, dass der Bundeswehreinsatz bei Minusma letztmalig durch den Deutschen Bundestag verlängert werden soll. Bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz Eingesetzt werden sollen wie bisher bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten, die, „solange und soweit dies im Rahmen der Rückverlegung möglich“ sei, die Wiederherstellung der staatlichen Autorität in Zentralmali und die Schaffung eines sicheren Umfeldes für humanitäre Hilfe unterstützen sollen. Außerdem sollen sie zur Umsetzung des Abkommens von Algier für Frieden und Aussöhnung in Mali beitragen. Weitere Aufgaben der Bundeswehr zielen auf die Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auf die Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali sowie der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (G5 Sahel Force Conjointe), auf Lagebilderstellung und Lufttransport. „Die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung ist nicht vom Auftrag erfasst“, heißt es. Rechtliche Grundlage bleibt laut Antrag eine Reihe von Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.. Das letztmalige Mandat ist befristet bis Ende Mai 2024. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 550,7 Millionen Euro. Antrag der CDU/CSU Die CDU/CSU-Fraktion dringt in ihrem Antrag (20/5547) darauf, den Minusma-Einsatz „rasch aber geordnet“ noch in diesem Jahr zu beenden. Der Auftrag der Bundeswehr in Mali sei seit Monaten „nicht mehr sachgerecht, teilweise gänzlich nicht ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos“, schreiben die Abgeordneten. Durch den schrittweisen Rückzug französischer und weiterer internationaler Streitkräfte aus der Region schwinde der Einfluss des Westens, zur Verbesserung der Sicherheitslage, der politischen Stabilisierung Malis und zu wirtschaftlichen und sozialen Verbesserungen für die Menschen beizutragen. „Dies ist in Teilen direkte Folge der oftmals fehlenden Kooperationsbereitschaft der amtierenden Militärregierung in Mali, die dem Engagement der internationalen Staatengemeinschaft immer wieder interessengeleitete, bürokratische oder politische Hürden in den Weg legt.“ Stattdessen arbeite die malische Militärregierung vor allem mit Russland immer enger zusammen, das mittels „Wagner-Truppen“ im Land militärisch immer aktiver werde. „Unnötige Verlängerung des Einsatzes“ Das von der Bundesregierung im Dezember 2022 angekündigte sogenannte strukturierte Auslaufmandat bis zum Mai 2024 stellt aus Sicht der Antragssteller eine „unnötige Verlängerung des Einsatzes der Soldatinnen und Soldaten dar, vergrößert ihre Gefährdungslage unnötig, verkommt zum bloßen ,Dableiben' und entbehrt damit jeder Rechtfertigungsgrundlage“. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine ressortübergreifende, umfassende und europäisch abgestimmte Strategie für die deutsche Politik gegenüber den Sahel-Staaten und Westafrika zu erarbeiten. Dazu gehört aus Sicht der Union eine Fortentwicklung des Berliner Prozesses zu einer Friedenslösung in Libyen und dessen Ausweitung auf die Sahel-Region und die Einberufung einer „Sahel-Konferenz“ durch Deutschland und Frankreich. Der deutschen Beitrag zur Mission EUTM Mali/Sahel solle hingegen fortgesetzt und gegebenenfalls ausgeweitet werden, schreiben die Abgeordneten, „beispielsweise durch eine zu prüfende Ausweitung des Engagements in Niger auch mit einem robusten Mandat oder anderer verlässlicher Partner in der Region“. (vom/ahe/26.05.2023)
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Oppositionsantrag zur Arbeitszeiterfassung überwiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten – Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen“ (20/6909) beraten. Im Anschluss an die Aussprache haben die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Demanch sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019. Auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte in einem Grundsatzurteil, dass die gesamten geleisteten Arbeitsstunden künftig systematisch dokumentiert werden müssten. Wie genau dies aussehen solle, das obliege dem Gesetzgeber, so das Gericht. Da ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu wenig Flexibilität ermögliche und zu bürokratisch sei, hat die CDU/CSU-Fraktion ein flexibles und modernes Arbeitszeitrecht gefordert. Union: Wollen Arbeitnehmer den Rücken stärken Vertrauensarbeitszeiten sollten überall dort ermöglicht werden, wo sie praktikabel sind, sagte Hermann Gröhe (CDU/CSU). Es sei an der Zeit für moderne Arbeitszeitmodelle. Während die Union somit laut Gröhe „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Rücken stärken“ will, entmündigt der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums die Beschäftigten: „Mit ihrem Vorschlag ist Vertrauensarbeitszeit tot“. Obwohl das Bundesarbeitsgericht die EuGH-Entscheidung so interpretiert habe, dass eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung erfolge müsse, sei bislang nichts Konkretes geschehen, kritisierte Gröhe. SPD: Unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten gerecht werden Kaweh Mansoori (SPD) warnte davor, Arbeitsrecht und Arbeitszeiterfassung zu vermischen. Die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit enthielten bereits ein paar Spielräume. So könne die Arbeitszeit für einen gewissen Zeitraum von acht auf zehn Stunden am Tag erhöht werden, wenn ein entsprechender Ausgleich vorgesehen sei und auch bei Ruhezeiten könnten bestimmte Ausnahmen greifen. Bei Regelungen zur Arbeitszeit müssten die unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten von Menschen berücksichtigt werden. So bräuchten Menschen, die schwere körperliche Arbeit leisteten und eine gefährliche Tätigkeit ausübten, die vorgeschriebenen Ruhezeiten. Mansoori kündigte an, dass die Ampel-Koalition zeitnah einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorlegen werde. AfD: EuGH-Urteil ist übergriffig Als „übergriffig“ bezeichnete Jürgen Pohl (AfD) das Verhalten des Europäischen Gerichtshofs, Deutschland durch das Urteil zur Arbeitszeiterfassung vorzuschreiben, wie geleistete Arbeitsstunden hierzulande dokumentiert werden sollten. Insgesamt begrüße die AfD „jede Stärkung des Arbeitnehmerrechts“. Durch eine geregelte Arbeitszeiterfassung wird laut Pohl die Zahl von unbezahlten Überstunden eingedämmt, eine Umgehung des Mindestlohns vermieden und der Gesundheitsschutz gestärkt. Grüne: Arbeitszeit muss gut ins Leben der Menschen passen Dass es bei der Frage nach mehr Flexibilität um die Bedürfnisse der Beschäftigten und nicht um die der Unternehmen gehen müsse, betonte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen). Die Menschen würden „echte Zeitsouveränität“ fordern; dass Arbeitszeit gut ins Leben passe. Drei Aspekte seien dabei besonders entscheidend. Zum einen sei das Arbeitszeitgesetz wichtig für „Arbeits- und Gesundheitsschutz“. Zu viel Überstunden und ständige Erreichbarkeit führten zu gesundheitlichen Problemen. Außerdem braucht es neue Arbeitszeitmodelle, die zu den Beschäftigten passen und speziell Frauen sollen laut Müller-Gemmeke mehr Mitspracherecht bei der Arbeitszeitgestaltung erhalten. Linke: Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz Die Union spiele sich durch ihren Antrag als „Retter der Vertrauensarbeitszeit“ auf, sagte Susanne Ferschl (Die Linke). Dabei gehe es der Fraktion vielmehr darum, „Freiräume für die Arbeitgeber zu schaffen“. Es brauche keine Experimente bei der Arbeitszeitgestaltung. Diese werde aus gutem Grund bereits seit Jahrzehnten durch das Arbeitszeitrecht geschützt. „Hände weg vom acht Stunden Tag und von den Ruhezeiten“ sagte Ferschl in Richtung der Abgeordneten. Was allerdings geregelt werde müsse, sei die Arbeitszeiterfassung. Dies und nicht mehr sei es auch, was der EuGH gefordert habe. Auch die Rede vom „Bürokratiemonster“ ist in Ferschls Augen überzogen: Moderne Zeiterfassungssysteme seien kostengünstig, effizient und kaum mit bürokratischem Mehraufwand verbunden. FDP: Auf Vertrauen statt Kontrolle setzen FDP-Politiker Pascal Kober räumte ein, dass die Definition von Vertrauensarbeitszeit im Referentenentwurf diskussionswürdig sei. Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sollten „auf Vertrauen und nicht auf Kontrolle beruhen“ sagte er. Dies bilde der Entwurf noch nicht ab. Auch über die Gestaltungsspielräume, die der EuGH und das Bundesarbeitsgericht dem Gesetzgeber zugesprochen hätten, gebe es Klärungsbedarf. Wann, wie und durch wen die Arbeitszeit erfasst werden solle, seien offene Fragen. Die Koalition will laut Kober auch die Arbeitszeitflexibilisierung angehen. Viele Menschen hätten den Wunsch, ihre Wochenarbeitsstunden flexibler zu verteilen. Dem dürfe der Gesetzgeber „keine unüberwindlichen Hürden entgegenstellen.“ Antrag der CDU/CSU Ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung muss flexible Modelle zur Arbeitszeiterfassung enthalten und Vertrauensarbeitszeit zulassen. Außerdem soll es dem Arbeitgeber obliegen, wie dieser die Arbeitszeit erfasse - ob beispielsweise in elektronischer Form oder anderweitig. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 müssen EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Sowohl das Urteil des EuGHs als auch ein daran anschließender Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes würden dem Gesetzgeber Spielräume bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Arbeitszeiterfassungsgesetzes einräumen. Die Union kritisiert daher in ihrem Antrag, dass ein im April 2023 bekannt gewordener Entwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem Bundesarbeitsministerium „ausgesprochen unausgewogen sei“, das Ende für die selbstbestimmte Vertrauensarbeitszeit bedeuten und „sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber mit überflüssiger Bürokratie gängeln“ würde. (des/26.05.2023)
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