Bundestag | Aktuelle Themen
Fachgespräch zur Pflege traumatisierter Opfer des DDR-Unrechts
"Traumasensibilität in der Pflege stärken – Bedarfe von Betroffenen von SED-Unrecht und weiteren Unrechtserfahrungen" lautet der Titel eines Fachgesprächs, das die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, am Donnerstag, 24. September 2026, ausrichtet. Es beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders Hauses in Berlin und dauert vier Stunden. Das Fachgespräch wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Unrechtserfahrungen in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen Die Veranstaltung geht den Fragen nach, wie Pflege aussehen muss, damit Traumata nicht wieder aufbrechen und was Pflegefachkräfte brauchen, um mit den besonderen Erfahrungen und Bedürfnissen der Betroffenen sensibel umgehen zu können. Wer als Kind ins Heim gezwungen wurde, für den kann ein Pflegeheim im Alter Ängste von damals zurückbringen. Viele Menschen, die in der DDR in Spezialkinderheimen, Geschlossenen Jugendwerkhöfen oder anderen Einrichtungen Gewalt und Demütigungen erleiden mussten, sind heute in einem Alter, in dem sie Pflege brauchen, schreibt die SED-Opferbeauftragte. Auch Menschen, die politische Haft, Zersetzung, Zwangsunterbringung oder andere Formen von SED-Unrecht erfahren hätten, könnten im Alter mit Situationen konfrontiert sein, die frühere Erfahrungen wieder wachrufen. Die Forschung der vergangenen Jahre zeige, so Zupke, dass traumatische Erlebnisse auch Jahrzehnte nach den eigentlichen Ereignissen fortwirken können. Krankheit, Pflegebedürftigkeit und die Abhängigkeit von der Unterstützung durch andere Menschen könnten früheres Erleben von Fremdbestimmung, Gewalt, Kontrolle und Ohnmacht wieder in Erinnerung rufen. Dies betreffe Menschen mit Erfahrungen von SED-Unrecht in besonderer Weise. Zugleich bestünden vergleichbare Herausforderungen auch für Menschen, die andere Formen institutioneller Unterbringung oder sexualisierter Gewalt erfahren haben. Sensibilisierung der Pflegefachkräfte Bei der Veranstaltung wirkt die Fachstelle "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland und der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs mit. Erstmals vorgestellt werden Ergebnisse der Studie "Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter". Nach einleitenden Grußworten unter anderem der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, beschäftigt sich das erste Panel mit der Frage, welche konkreten Bedarfe und Bedürfnisse Menschen mit SED-Unrechtserfahrungen und anderen Unrechtserfahrungen in der Pflege und im Alter haben. Im zweiten Panel geht es darum, wie Fachkräfte in der Pflege und Altenhilfe für die besonderen Bedarfe traumatisierter Menschen qualifiziert und sensibilisiert werden können. (vom/17.09.2026)
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Experten befürworten eine Stärkung der OSZE als Dialogforum
Rüstungskontrolle ist kein Instrument von gestern, sondern in Zeiten militärischer Konfrontation wichtiger denn je. Darin waren sich die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Unterausschusses „Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung“ des Auswärtigen Ausschusses zum Thema „Rüstungskontrolle in Europa, Zukunft und Möglichkeiten der OSZE“ am Montag, 21. September 2026, einig. Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vorhandene, jedoch brachliegende Instrumente müssten angesichts technologischer und geopolitischer Veränderungen modernisiert und angewendet werden. Die Organisation sei als Dialogforum zu stärken und könne bei der Überwachung eines Waffenstillstands zwischen Russland und der Ukraine eine wichtige Rolle spielen. Risikominimierung und Eskalationskontrolle Den aktuellen allgemeinen Prozess militärischen Aufrüstens gelte es mit neuen Schritten der Rüstungskontrolle zu begleiten, sagte Dr. Nadja Douglas von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Priorität habe angesichts einer Zunahme militärischer Zwischenfälle Risikominimierung und Eskalationskontrolle. Um die OSZE in Zeiten der Konfrontation wieder ins Spiel zu bringen und Instrumente der Rüstungskontrolle zu schärfen, sollten die Teilnehmerstaaten auch ohne Konsens einseitig und unverzüglich mit Planungen beginnen und der Organisation ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitstellen, so Dr. Wolfgang Zellner vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) an der Universität Hamburg. "Zurück zu einer Kultur strategischer Zurückhaltung" „Rüstungskontrolle ist kein Schönwetterinstrument“, mahnte Dr. Alexander Graef vom European Leadership Network. Die Abgrenzung von Russland werde je länger desto höhere sicherheitspolitische Folgekosten nach sich ziehen. Daher gelte es, noch vor jeglicher politischer Normalisierung der Beziehungen mit Russland und unter Aufrechterhaltung einer glaubwürdigen Abschreckung wieder begrenzte, zweckgebundene militärische Kontakte zwischen dem Westen und Moskau zuzulassen. Als einziges paneuropäisches Sicherheitsforum für Austausch und Dialog unter nicht gleichgesinnten Ländern bleibe die OSZE unverzichtbar, sagte Graef. Beide Seiten müssten dabei mitmachen und bereit sein, zu einer Kultur strategischer Zurückhaltung zurückzukehren, erklärte Wolfgang Richter vom Geneva Centre for Security Policy (GCSP). Langfristig müsse man die Konfrontation mit Russland überwinden. „Nur mit Russland gibt es eine gesamteuropäische Sicherheitsordnung.“ "Austausch über militärische Risiken starten" „Zentral ist das Management der militärischen Sicherheit zu Russland“, sagte Dr. Matthias Dembinski vom Peace Research Institute Frankfurt (PRIF). Er warb dafür, einen neuen Dialog, einen Austausch über militärische Risiken, zu starten. Man müsse sich daran erinnern, dass und wie Koexistenz funktioniert. Die Arbeit des Unterausschusses „Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung“ bestimmen abrüstungspolitische Entwicklungen, aber auch langfristige Themen wie das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen. Die Abgeordneten befassen sich zum Beispiel mit den Fortschritten bei der weltweiten Ächtung von Streumunition oder der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa. (ll/22.09.2026)
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Mehr als 100 Radler starten vom Bundestag nach Tempelhof-Schöneberg
„Fahrradfahren tut einfach unglaublich gut. Ich würde das jetzt auch gerne machen“, sagte Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU), nach eigenem Bekunden leidenschaftliche Radfahrerin, zum Start der diesjährigen Parlamentarischen Fahrradtour am frühen Nachmittag, Montag, 21. September 2026, im Berliner Parlamentsviertel. „Ich freue mich, dass Sie durch Berlin fahren und für den Bundestag ein gutes Zeichen setzen. Wir müssen uns mehr um die Gesunderhaltung kümmern. Das kommt bei uns Abgeordneten viel zu kurz.“ Eine Runde durch die Stadt bei 18 Grad Mehr als 100 Fahrradbegeisterte – Abgeordnete, Mitarbeiter aus Bundestag und Ministerien, Mitglieder von Vereinen und Verbänden – hatten sich eingefunden, um bei bereits herbstlichem Wetter bei 18 Grad und Windböen eine Runde durch die Stadt zu drehen. Ziel war, auf die Belange des Radverkehrs aufmerksam zu machen, sich Verbesserungen der Radinfrastruktur vor Ort anzuschauen und gemeinsam etwas zu unternehmen. „Es sind im Moment bewegte Zeiten und die Stimmung ist oft angespannt – das merkt man auch auf der Straße“, sagte Henning Rehbaum (CDU/CSU), Vorsitzender des Parlamentskreises Rad. „Vielleicht können wir als Verkehrspolitiker da einen kleinen Beitrag leisten und wieder für mehr Verständnis und Rücksicht werben – auf dem Fahrrad genauso wie hinterm Steuer.“ Tradition seit 20 Jahren Seit zwanzig Jahren gibt es die Parlamentarische Radtour. 2006 ging es das erste Mal übers Berliner Pflaster, um für das Fahrrad als umweltfreundliches und gesundes Fortbewegungsmittel zu werben. Dem Vorstand des Parlamentskreises Rad gehören auch Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen) und Stefan Zierke (SPD) an. Unterstützt werden die Bemühungen des Parlamentskreises von der Bundestagsverwaltung, dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub und dem Zweiradindustrieverband, der mit 50 Leihrädern neuester Bauart am Start war. Grüße des Bundesverkehrsministers Steffen Bilger (CDU) richtete der Parlamentarische Staatssekretär für Verkehr, Christian Hirte (CDU) aus. Das Fahrrad könne ein schönes Sportgerät ebenso sein wie ein wichtiges Verkehrsmittel, das zudem mit seiner Umwelt- und Klimafreundlichkeit punkten könne. „Das Fahrrad ist heute ein ganz normaler Teil unserer Mobilität.“ „Wir wollen zeigen, dass das Fahrrad ein tolles Verkehrsmittel ist" Man habe in den letzten Jahren mit vielen finanziellen Mitteln die Infrastruktur für das Fahrradfahren erheblich verbessert. Gesund sei das Fahrrad nur, wenn es sicher sei, sagte Hirte und warb für ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Dem werde man auch bei der Gestaltung des Verkehrsraumes Rechnung tragen. „Wir wollen zeigen, dass das Fahrrad ein tolles Verkehrsmittel ist, das gesund hält, alltagstauglich ist und Spaß macht. Und wir wollen es im politischen Alltag sichtbarer machen“, gab Rehbaum das Signal zum Aufbruch. „Wo könnte das besser gehen als draußen, auf zwei Rädern hier in Berlin?“ Um kurz nach 15 Uhr setzte sich das Teilnehmerfeld mit eigenen oder Leihrädern, ausgerüstet mit Helmen und der ein oder anderen neongelben Schutzweste, und begleitet von einigen Klingeltönen, vor dem Westeingang des Paul-Löbe-Hauses in Bewegung – vorneweg die Fahrradstaffel der Berliner Polizei. Route durch Tempelhof-Schöneberg Auf einer etwa zwölf Kilometer langen Route durch Tempelhof-Schöneberg, mit Live-Kommentar durch die Bezirksstadträtin, erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwas über neue Radverkehrsprojekte des Berliner Bezirks und kamen miteinander ins Gespräch. Gelegenheit zum Austausch gab es auch im Anschluss bei einer Portion Eiscreme bei der Rückkehr im Parlamentsviertel, wo Teilnahmeurkunden angegeben wurden. Sehr schnell tauschten dann aber alle den Fahrradsitz wieder mit dem Bürostuhl. Im Parlamentskreis Rad kommen mehrmals pro Jahr die fahrradpolitischen Sprecher der Fraktionen zusammen, um sich mit Fachleuten über fahrradpolitische Themen wie Sicherheit, Infrastruktur, Potenziale für Klima und Gesundheit, auszutauschen und den Radverkehr in Deutschland voranzubringen. Highlight und Aushängeschild ist die jährliche Fahrradtour. (ll/21.09.2026)
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Expertendiskussion zu sozialer Ungleichheit in der Pandemie
Die Auswirkungen der Pandemie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Folgen für bestehende soziale Ungleichheiten haben am Montag, 21. September 2026, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ gestanden. In den Statements der Sachverständigen wurde einmal mehr deutlich: Die Pandemie war ein Stresstest für die Gesellschaft. „Corona funktionierte wie ein Brennglas“, sagte Expertin Dr. Claudia Neu. „Wo Infrastruktur und Dienste gut aufgestellt sind, funktionierte es gut“ - aber das gelte auch andersrum, so die Professorin für Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel. Sie konstatierte strukturelle Benachteiligungen in einzelnen Regionen: „Dort waren zum Beispiel weniger Testungen verfügbar.“ Auch Vanessa Kiesel sagte, die Pandemie habe bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht. „Viele Mütter reduzierten ihre Erwerbsarbeitszeit“, sagte die Referentin für Familien- und Geschlechterpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Kinderkrankentage seien nicht gänzlich ausgeschöpft worden - aus Sorge, dann mit der Arbeit nicht ausreichend fertig zu werden. „Es gibt Instrumente, die gut auf dem Papier sind, aber in der Praxis nicht so gut funktionieren.“ Man müsse über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen von Arbeit und Care-Arbeit sprechen. Pandemie als einen Lernraum Prof. Dr. Berthold Vogel warb dafür, die Pandemie als einen Lernraum zu begreifen. „Sie hinterließ zweifellos Narben in der Gesellschaft“, so der Professor für Soziologie an der Universität Göttingen. Wenn sie aber auch als ein wissenschaftlicher Lernraum angesehen werde, habe die Pandemie ebenfalls über die Stärken der Gesellschaft aufgeklärt. „Es gab erhebliche Solidaritäts- und Verzichtsleistungen, die dazu beitrugen, dass die Pandemie positiv bewältigt werden konnte.“ Auch habe die Pandemie auf Improvisationstalente aufmerksam gemacht, so Vogel. „Kommunen und Gesundheitsämter haben sehr viel ad hoc gemacht.“ Er forderte eine Stärkung der Kommunen. Gesellschaft und Zusammenhalt solle man mehr vom Lokalen her denken. Als damaliger Schüler berichtete Filip Dimov über seine Erfahrungen während der Pandemie. „Uns wurde unsere Freiheit genommen“, begann er sein Statement. „Die Regeln waren für uns lebensfremd und willkürlich.“ Viele Deutsche seien dem Denunziantentum verfallen. „Meine Jugend wurde mir geraubt. Dafür gehören die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“ Aus der Perspektive der jungen Generationen sprach auch Elisabeth Quarch. „48 Prozent der Jugendlichen berichteten von einer geminderten Lebensqualität“, zitierte das Bundesvorstandsmitglied des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) eine Studie. Unter jungen Menschen sei Unmut entstanden – „bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen“. Sie hätten sich übergangen gefühlt. Quarch forderte mehr Jugendbeteiligung. „Jugendarbeit ist soziale Infrastruktur.“ Auf die sozialen Ungleichheiten ging Dr. Claudia Hövener ein. „Die Möglichkeiten, sich vor Infektionen zu schützen, waren ungleich verteilt“, sagte die Professorin für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und nannte niedrigere Einkommen und weniger Wohnraum als Faktoren. „All diese Unterschiede sind nicht durch die Pandemie entstanden. Aber Ungleichheiten sollten schneller und besser sichtbar gemacht werden“, schlug sie vor. „Schutzmaßnahmen sind direkt an den Lebens- und Arbeitssituationen auszurichten.“ Umgang mit kritischen Wissenschaftlern Aus der AfD-Fraktion kam die Frage nach einer etwaigen Diffamierung von kritischen Wissenschaftlern während der Pandemie. Die Soziologin Neu gab zu bedenken, dass man in der Wissenschaft um verschiedene Positionen ringe. „Es ist ein Wettbewerb. Wenn man nicht gehört wird, wird man nicht gleich diffamiert.“ Soziologie-Kollege Vogel wies darauf hin, dass zum Beispiel in Niedersachsen impfkritische Stimmen am Tisch gewesen seien. „Ein absolutes Verdrängen von kritischen Wissenschaftlern habe ich nicht erlebt.“ Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (jr/22.09.2026)
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Geteiltes Echo zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse
Der Innenausschuss hat sich am Montag, 21. September 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung und Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken befasst. Im Einzelnen ging es um die Gesetzentwürfe "zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), 21/7265(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit" (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen" (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie um den Grünen-Antrag "Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten" (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Linken-Antrag "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). "Erhebliche Überarbeitung der Gesetzentwürfe notwendig" Die Bandbreite der Sachverständigen-Statements reichte von Zustimmung teils mit Nachbesserungsforderungen bis zur völligen Ablehnung. Diplom-Informatiker Hadmut Danisch meinte, die Gesetzentwürfe hinterließen den Eindruck, in völliger Praxisferne und in einem theoriegeleiteten Elfenbeinturm entstanden zu sein. Eine mehr als nur oberflächliche, beamtenformale Beschäftigung mit dem Thema sei nicht ersichtlich. Die Gesetzentwürfe bedürften zumindest einer erheblichen Überarbeitung: Er sei nicht grundsätzlich gegen biometrische Fahndungsmethoden, sehe aber Bedarf an einer wesentlich besseren Vorgehensweise. Rechtsanwalt Kai Kempgens, Deutscher Anwaltverein (DAV), sprach sich gegen die Gesetzentwürfe aus. Er erkannte zwar an, dass digitale Werkzeuge die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterstützen könnten und in rechtsstaatlichem Rahmen auch sollten. Die mit den geplanten Regelungen geschaffenen weitreichenden Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich mit Internetbilddaten gingen aber deutlich über eine gezielte Personenfahndung hinaus und ermöglichten potenziell umfassende Bewegungs-, Kontakt- und Persönlichkeitsprofile. Betroffen wären nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen. Zumindest müsse geregelt werden, dass nur dort gesucht werden würde, wo etwas zu vermuten sei. Ein uferloses Vorgehen dürfe es nicht geben. Konkretisierung der Befugnisse begrüßt Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, begrüßte die mit den Gesetzentwürfen vorgesehene Konkretisierung der Befugnisse. Sie verwies auf die besondere Herausforderung durch die stetig wachsende Menge digital verfügbarer Informationen – ob aus dem öffentlich zugänglichen Internet, ob aus Polizeidatenbeständen etwa bei sichergestellten Smartphones. Die automatisierte Datenanalyse sei bei der Kriminalitätsbekämpfung von erheblicher Bedeutung. Die vorgesehene Regelung versetze ihre Behörde in die Lage, große und komplexe Datenbestände strukturiert auszuwerten, Zusammenhänge zwischen Personen, Sachverhalten, Orten und Ereignissen zu erkennen und hieraus belastbare Ermittlungsansätze zu gewinnen. Auch der automatisierte biometrische Internetabgleich sei ein unersetzliches Ermittlungsinstrument. "Beabsichtigte Regelungen sind sehr weitreichend" Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wies darauf hin, dass die beabsichtigten Regelungen zum Abgleich biometrischer Daten sehr weitreichend seien. Ob sie verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten, sei schwer einzuschätzen, weil einschlägige Judikatur bislang nicht vorliege. Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprächen die beabsichtigten Regelungen zur automatisierten Datenanalyse. Er betonte, dass die Digitalisierung der Polizeiarbeit wohl die mit Abstand wichtigste Weichenstellung für effektive und auch grundrechtsschonende Polizeiarbeit darstelle. Vorsorgliche elektronische Spurensicherung Prof. Dr. Markus Möstl (Universität Bayreuth) machte klar, polizeiliche Ermittlungen seien davon abhängig, dass die Planung oder die Begehung von Straftaten Spuren hinterlasse. In der traditionellen analogen Welt sei das sichergestellt gewesen, aber immer weniger im virtuellen Raum elektronischer Kommunikation. Unter diesen Bedingungen sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Staat in dem zur Einlösung seiner Sicherheitsaufgabe nötigen Maße eine Art vorsorgliche elektronische Spurensicherung anordnen dürfe. Zu einem zeitgemäßen polizeilichen Auskunfts- und Nachrichtenwesen gehöre auch die automatisierte Datenanalyse, wie sie nun ermöglicht werden solle. "Automatisierte technische Auswertung alternativlos" Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei verwies auf bisher unzulängliche Ermittlungsmöglichkeiten und sprach von einem Kampf David gegen Goliath. Deshalb befürworte die Gewerkschaft die Gesetzentwürfe. Bisher gebe es eine gewisse digitale Blindheit – nicht zuletzt in der Prävention, die von ihm als Königsdisziplin beschrieben wurde. In Anbetracht enormer sichergestellter Datenmengen sei eine automatisierte technische Auswertung im 21. Jahrhundert alternativlos. Ein datensicher und normenklar ausgestalteter Rechtsrahmen schütze nicht nur Betroffene, sondern auch die handelnden Behörden vor Rechtsunsicherheit, Legitimationsdruck und späteren Beanstandungen. "Unverzichtbares Instrument effektiver Strafverfolgung" Dr. Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, befand, aus richterlicher Sicht sei die Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen für den automatisierten biometrischen Internetabgleich und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse uneingeschränkt zu begrüßen. Wolle der Staat handlungsfähig und wehrhaft bleiben, müsse er mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Die vorgesehenen Instrumente entsprächen den veränderten tatsächlichen Bedingungen moderner Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Gerade in datenintensiven Ermittlungsverfahren würden automatisierte Verfahren zunehmend zu einem unverzichtbaren Instrument effektiver Strafverfolgung. Es dürfe aber keine Datenanalyse ins Blaue geben, sagte er und forderte insoweit Nachbesserungen. "Vorgeschlagene Befugnisse sind europarechtswidrig" Pia Sombetzki, AW AlgorithmWatch gGmbH, konzentrierte sich nach eigenem Bekunden auf die Befugnisse für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlichen Daten aus dem Internet sowie für die Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken. Die vorgeschlagenen Befugnisse seien europarechtswidrig, verletzten verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprächen datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Sie plädierte dafür, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen. (fla/21.09.2026)
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Ausschuss berät Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht
Mit der Forderung nach Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 21. September 2026, befasst. Grundlage dafür war eine öffentliche Petition des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, die mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Dissens über die Gefahren der Masernerkrankung Es bestehe keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masern-Impfung, sagte Weikl vor den Abgeordneten. Die Schädigung durch die Impfung sei um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masern-Erkrankung, die der Petent als „harmlose Kinderkrankheit“ bezeichnete, die zudem nahezu eliminiert sei. Die ihn begleitende Juristin Beate Bahner kritisierte das Masernschutzgesetz, „weil damit gesunde, ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit aus dem sozialen Leben ausgeschlossen werden“. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Christiane Schenderlein (CDU), handelt es sich bei den Masern keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit. Vielmehr berge diese große Gefahr in sich. Schenderlein verwies weiterhin darauf, dass die im Masernschutzgesetz geregelte Nachweispflicht der Impfung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. Ziel sei eine Impfquote von 95 Prozent als Schutz für vulnerable Gruppen. Petent: Impfpflicht medizinisch unverantwortlich In seiner Eingabe schreibt der Petent: „Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht.“ Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, heißt es in der Vorlage. Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition. BMG weist Argumente und Zahlen des Petenten zurück Vor den Abgeordneten verwies er auf den aus seiner Sicht hohen Wert der Immunisierung durch eine Maserninfektion. Infizierte Kinder seien im späteren Leben besser geschützt vor anderen Erkrankungen, sagte Weikl, der nach eigener Aussage nicht ein Verbot der Masern-Impfung fordert, sondern die Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Wie bei anderen Impfungen auch, müsse es allein im Ermessen der Eltern und der betroffenen Erwachsenen liegen, „ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht“. Während der Sitzung wies Gesundheits-Staatssekretärin Schenderlein die vom Petenten und seiner Begleitung genannten Zahlen über Impfschäden und die Wirksamkeit der Masern-Impfung zurück. Es gebe diese Zahlen nicht, sie entbehrten jeder Grundlage, so Schenderlein. Die Nachweispflicht kann aus ihrer Sicht eventuell aufgehoben werden, „wenn die WHO feststellt, dass diese Erkrankung tatsächlich eliminiert ist“. Solange das nicht der Fall sei, könne die Nachweispflicht einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Masern-Impfungen leisten, machte die BMG-Vertreterin deutlich. (hau/22.09.2026)
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Klöckner und Merkel über Konrad Adenauer, Demokratie und Politik
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Montag, 21. September 2026, die Ausstellung "Kokoschkas Adenauer. Warhols Brandt. Außergewöhnliche Begegnungen zwischen Kunst und Politik" eröffnet. Nach einer Einführung in die Ausstellung durch die Kuratorin Kristina Volke sprach die Bundestagspräsidentin mit der früheren Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel über Konrad Adenauer, Demokratie und Politik unter dem Titel „Demokratie erschöpft sich für uns nicht in der parlamentarischen Regierungsform. Sie ist für uns eine Weltanschauung“. Kunstsammlung des Deutschen Bundestages Zur Kunstsammlung des Deutschen Bundestages gehören zahlreiche Porträts von Schriftstellern, Komponisten und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, zudem Bildnisse von Abgeordneten der Paulskirche bis heute. Sie können, wie andere Kunstwerke der Sammlung auch, von Abgeordneten für ihre Büro- oder für Sitzungsräume ausgeliehen werden. Neben Ankäufen beauftragt der Kunstbeirat Porträts für die Galerie der Bundestagspräsidentinnen und -präsidenten auf der Plenarsaalebene im Reichstagsgebäude. Die Bildnisse entstehen im Anschluss an die Amtszeit, die Wahl des Künstlers oder der Künstlerin obliegt dem ehemaligen Präsidenten bzw. der ehemaligen Präsidentin. Enormes öffentliches Aufsehen Zu den Glanzstücken der Sammlung gehören zwei Bildnisse deutscher Bundeskanzler: Oskar Kokoschkas Porträt von Konrad Adenauer aus dem Jahr 1966 und Andy Warhols Porträt Willy Brandts von 1976. Schon in ihrer Entstehungszeit sorgten beide Gemälde für enormes öffentliches Aufsehen – und das, obwohl sie nicht als die offiziellen Porträts in der Galerie des Bundeskanzleramts verwendet werden sollten, sondern auf private Initiative von Galeristen entstanden, um damit karitative Zwecke zu unterstützen. Ausgeprägtes Verhältnis zur Kunst Sowohl für Adenauer als auch für Brandt schien dieser karitative Zweck wichtiger als die Begegnung mit den Künstlern, die schon damals als Superstars der Kunstwelt galten. Und das, obwohl beide Politiker ein ausgeprägtes eigenes – wenn auch sehr voneinander verschiedenes – Verhältnis zur Kunst hatten. Konrad Adenauer liebte die Malerei des 15. und 16. Jahrhunderts und sammelte Gemälde der holländischen, flämischen und italienischen Schule. Er galt als ausgezeichneter Kenner klassischer Musik. Den wenigen Äußerungen Adenauers über Kunst im Allgemeinen kann man entnehmen, dass er Kunst im Zusammenhang mit Religion verstand, als Mittel der Innerlichkeit und der Besinnung, der Transzendenz, des Glaubens, auch als Gegenpol zur Schnelllebigkeit der Politik. Der zeitgenössischen Kunst stand er eher skeptisch gegenüber, anfänglich deshalb auch Kokoschka. Kunst in das politische Leben einbeziehen Willy Brandt war das genaue Gegenteil. Er sammelte keine Kunst, machte es aber zu einem persönlichen Anliegen seiner Politik, Kunst zu ermöglichen. „Es geht mir dabei darum (…) die zeitgenössische Kunst und ihre Inhalte bewusster in das politische Leben einzubeziehen.“ So bekannte sich Brandt zur Idee einer Bundeskunsthalle, die der Hauptstadt Bonn als geistig-kulturelles Zentrum dienen sollte. Er sprach sich für die Gründung einer Bundeskunstsammlung aus und umgab sich mit Künstlern, die ihm wegen dieses Engagements sehr zugetan waren. Zum Kreis um Willy Brandt gehörten Günter Grass, Heinrich Böll, Georg Meistermann, Marc Chagall, Karl-Schmidt-Rottluff, Max Ernst und auch Christo, dessen Projekt der Reichstagsverhüllung er schon in den siebziger Jahren entschieden unterstützte, als Christos Idee noch aussichtslos utopisch schien. Geschichten hinter den Porträts Die Begegnungen mit Kokoschka und Warhol hatten auf diese grundsätzlichen Zugänge zur Kunst weder für Adenauer noch für Brandt entscheidenden Einfluss. Gleichwohl sind sie mehr als nur unterhaltsame Episoden, denn sie ermöglichen einen Einblick in eine Zeitgeschichte, in der Kunst und Politik noch weit gegensätzlichere Sphären darstellten, als heute und ihre Protagonisten eher selten intensive Beziehungen zueinander pflegten. Diese Ausstellung widmet sich den beiden Geschichten hinter den Porträts und damit nicht nur dem besonderen Spannungsverhältnis, sondern auch dem Dialog zwischen Kunst und Politik, Künstlern und Politikern, der im besten Fall zur Öffnung, zum gegenseitigen Verständnis, zur Annäherung zwischen beiden Sphären beiträgt. Öffnungszeiten der Ausstellung Die Ausstellung ist vom 22. September bis 10. Januar – jeweils dienstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr – bei freiem Eintritt ohne Voranmeldung im Forum Kunst im Deutschen Bundestag im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin (Eingang Luisenstraße 30) zu sehen. Vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar ist die Ausstellung geschlossen. Führungen ohne Voranmeldung finden im Regelfall mittwochs um 16 Uhr statt. Für Gruppenführungen kann man sich unter kunst@bundestag.de anmelden. Für Kombiführungen mit dem Konrad-Adenauer-Forum und dem Forum Willy Brandt Berlin jeweils von 15 bis 17 Uhr am 9. und 23. Oktober, 6. November, 4. und 18. Dezember ist die Anmeldung unter https://adenauerhaus.de/besuch/berlin möglich. Zu Andy Warhols Porträt von Willy Brandt aus dem Jahr 1976 spricht die Bundestagspräsidentin am Dienstag, 13. Oktober 2026, ab 19 Uhr mit ihrem früheren Amtskollegen Dr. h. c. Wolfgang Thierse. (vom/21.09.2026)
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Bundestag entscheidet über die Tagesordnung des Plenums
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 23. September 2026, ist eine 15-minütige Aussprache zur Geschäftsordnung vorgesehen, da zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über die Tagesordnung der Sitzungswoche hergestellt werden konnte. Konkret handelt es sich um die Aufsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1, 21/3064(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Tagesordnung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf Aufsetzung des Gesetzentwurfs gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages gestellt. Darin heißt es: "Nach Eröffnung jeder Plenarsitzung kann vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung jedes Mitglied des Bundestages eine Änderung der Tagesordnung beantragen, wenn es diesen Antrag bis spätestens 18 Uhr des Vortages dem Präsidenten vorgelegt hat." (vom/22.09.2026)
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Boris Pistorius und Carsten Linnemann stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 23 September 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundegesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/14.09.2026)
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Fragestunde am 23. September
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 23. September 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/8048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 30 der insgesamt 56 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 18 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit acht Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 15 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Je vier Fragen gehen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll drei Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen müssen sich das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) beim Bundeslandwirtschaftsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die heimische landwirtschaftliche Produktion und die Versorgungssicherheit in Deutschland angesichts hoher Betriebsmittelkosten, niedriger Selbstversorgungsgrade bei Obst und Gemüse sowie zusätzlicher Dokumentationspflichten zu sichern. Die brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundeswirtschaftsministerium, wie der Zeit-, Beschaffungs- und Finanzierungsplan für eine staatliche Gasreserve aussieht und wann ist mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen ist. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Krampe (Die Linke will vom Bundesumweltministerium erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zur Entwicklung der deutschlandweiten Grundwasserstände in den letzten fünf Jahren vorliegen. Er will wissen, welche Maßnahmen in Vorbereitung sind, um eine hinreichende Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sind mit Blick auf die Zunahme von Dürreperioden zu gewährleisten. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.09.2026)
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Aussprache zur Weltanschauung der Berliner Linken verlangt
Nach der Fragestunde findet am Mittwoch, 22. September 2026, auf Verlangen der AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde statt. Die Abgeordneten führen eine Aussprache unter dem Titel „Fälle von Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans bei den Linken Berlin – Jüngste Entwicklungen in den Blick nehmen“. Für die Debatte ist eine Dauer von einer Stunde vorgesehen. (eis/22.09.2026)
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Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten
Der Bundestag berät am Mittwoch, 23. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ (21/7560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Vorgesehen ist, in Paragraf 177 Absatz 8 Nummer 1 und Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ zu erfassen. Im Anschluss an die halbstündige Debatte soll der Regierungsentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O. Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten“ (21/551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund des Gesetzentwurfes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024, wonach über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff keine „gefährlichen Werkzeuge“ sind. Solche Fälle fallen im Sexualstrafrecht deshalb bislang unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Künftig sollen sie auch als „besonders schwere sexuelle Übergriffe“ gelten. Als gefährlich sollen laut Entwurf Werkzeuge oder Mittel gelten, die im konkreten Fall geeignet sind, „erhebliche Verletzungen oder erhebliche gesundheitliche Schäden herbeizuführen“. Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen soll dafür nicht erforderlich sein. Explizit führt die Bundesregierung in der Begründung aus, dass der Tatbestand damit auch K.-o.-Tropfen erfassen soll, die im Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung unter „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“ fallen. Stellungnahme der Länderkammer Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme in den Tatbestandsmerkmalen „bei der Tat“ und „gefährliches Mittel“ hingegen die Gefahr „erheblicher Anwendungsschwierigkeiten“ in der Praxis. Zwischen der heimlichen Verabreichung von K.-o.-Tropfen und der späteren sexuellen Handlung beziehungsweise Wegnahme könnten mehrere Zwischenschritte liegen. Daher sei nicht sicher, dass die Verabreichung als Verwendung „bei der Tat“ erfasst werde. Die Länderkammer schlägt stattdessen vor, auf die Formulierung „zur Ausführung der Tat“ sowie auf die bereits im Strafgesetzbuch verwendeten Begriffe „Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe“ zurückzugreifen. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Änderung ihres Entwurfs ab. Ihr Konzept sei umfassender und solle abstrakt sämtliche Werkzeuge und Mittel erfassen, die die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit gefährden, darunter auch künftig auftretende, bislang nicht bedachte Begehungsformen. Zudem wird laut Bundesregierung „bewusst auf jegliche Subjektivierung des Tatbestandes“ verzichtet. Beim Vorschlag des Bundesrates müsste nach ihrer Auffassung bereits bei der Gabe der K.-o.-Tropfen eine „Ermöglichungsabsicht im Sinne des dolus directus 1. Grades“ hinsichtlich des sexuellen Übergriffs beziehungsweise der Wegnahme bestehen und nachgewiesen werden. Auch die vom Bundesrat befürchtete zeitliche Lücke sieht die Bundesregierung nicht. Nach ständiger Rechtsprechung werde bereits mit dem Verabreichen der narkotisierenden Mittel „Gewalt“ im Sinne der einschlägigen Sexual- beziehungsweise Raubtatbestände ausgeübt. „Die Tatausführung hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen“, heißt es in der Gegenäußerung. Eine fortwirkende Gewaltanwendung könne auch bei längeren Zeitspannen bis zur sexuellen Handlung oder Wegnahme vorliegen. Für den dafür erforderlichen „finalen Zusammenhang“ genüge Eventualvorsatz, heißt es in der Gegenäußerung. Gesetzentwurf des Bundesrates Der Gesetzentwurf zielt auf eine Ausschärfung der Qualifikationstatbestände und die Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung von K.o.-Tropfen zur Begehung von Straftaten ab. Erreicht werden soll dies, indem Paragraf 250 Absatz 2 und Paragraf 177 Absatz 8 des Strafgesetzbuches jeweils um eine weitere Nummer ergänzt werden, die sich an der aus Paragraf 224 Absatz 1 Nummer 1 für die Körperverletzung bekannten Tatbegehung durch „Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ orientiert. (scr/hau/14.09.2026)
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Automatische Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
Der Bundestag berät am Mittwoch, 23. September 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression“ (21/8065(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach 20-minütiger Aussprache soll der Entwurf dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der AfD Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, wenn Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen. In solchen Fällen bleiben die Realeinkommen unverändert, aber es kommt infolge des progressiven Einkommensteuertarifs trotzdem zu einem Anstieg der Steuerbelastung. Nach Angaben der AfD-Fraktion gibt es keinen Automatismus zur Anpassung von Steuertarif, Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz, um die Folgen der kalten Progression auszugleichen. Anpassungen im Steuerrecht seien bisher auf Grundlage der zweijährigen sogenannten Progressionsberichte zur Änderung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte erfolgt. Die vergangenen Entlastungen hätten nicht immer ausgereicht, um alle von der Inflation betroffenen Steuerzahler von den Folgen kalten Progression zu entlasten. Außerdem kritisiert die AfD-Fraktion: „Die weiteren Anpassungen von Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen passieren praktisch willkürlich und oftmals ohne erkennbaren Bezug zur Inflation.“ So sei der Werbungskostenpauschbetrag bei den sonstigen Einkünften wie Renten in Höhe von 102 Euro seit 1955 nicht mehr angepasst worden. Automatische Anpassung an die Inflation Als Lösung stellt sich die AfD-Fraktion einen Automatismus für die notwendigen jährlichen Anpassungen der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz an die Inflation vor. Mit einer normierten Tarifformel sollen die Tarifeckwerte des Einkommensteuergesetzes jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden. Zusätzlich soll eine jährliche automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge an die Inflation erfolgen. Die Steuermindereinnahmen aufgrund der automatischen Anpassungen würden den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten, da es sich hierbei lediglich um das Rückführen von durch den Effekt der kalten Progression entstandene Steuermehreinnahmen handele, heißt es in dem Gesetzentwurf. (hle/hau/21.09.2026)
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Forderung nach Einführung eines KI-Grenzschutzes
„Deutschlands Grenzen wirksam sichern - KI-Grenzschutz jetzt einführen“ lautet der Titel eines Antrags (21/6822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem sich die AfD-Fraktion für ein „technologiebasiertes Grenzschutzkonzept“ ausspricht. Der Bundestag berät den Antrag erstmals am Mittwoch, 23. September 2026. Nach halbstündiger Aussprache ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss sein. Antrag der AfD Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „ein Konzept ,Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)' zu entwickeln und umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell beruht“. Dazu soll nach dem Willen der Fraktion der Aufbau einer „risikobasierten digitalen Grenzerkennung“ zählen mit einem technisch gestützten System zur abschnitts- und anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen. Umfassen soll dieses System laut Vorlage insbesondere „den Einsatz von Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster“. Ferner plädiert die Fraktion für eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem „KI-gestützten Grenzlage- und Analysezentrum“ sowie zu einem „nationalen Grenzlagezentrum, dass eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen ermöglicht“. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem einen Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz vorlegen. (sto/hau/14.09.2026)
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Rechtliche Voraussetzungen für die EUDI-Wallet
Der Bundestag berät am Mittwoch, 23. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz, 21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland geschaffen werden. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet soll auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen, geht weiter aus dem Entwurf hervor. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt. Erstmals stehe mit der Wallet ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte zur Verfügung. Nach Darstellung der Bundesregierung vereinfache die Wallet den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erleichtere den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden. Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen Der Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen, dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten der Behörden sowie Rechtsgrundlagen für behördliche Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung der EUDI-Wallet soll laut Entwurf das zuständige Bundesministerium treffen und im Bundesanzeiger bekannt geben. Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft entstehe ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehe den Angaben zufolge insgesamt um rund 121,7 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig entstünden unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Bundesnetzagentur zusätzliche Personal- und Sachkosten für Aufbau und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen, verlangt aber an mehreren Stellen Änderungen. Unter anderem spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass die Entscheidung über die Art der Bereitstellung der EUDI-Wallet nicht allein dem zuständigen Bundesministerium überlassen werden soll. Stattdessen solle sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Zudem regt die Länderkammer an, bei der Auswahl von Wallet-Anbietern die digitale Souveränität stärker zu berücksichtigen und Open-Source-Lösungen sowie europäische Anbieter zu bevorzugen. Außerdem fordert sie zusätzliche Sicherungen für den Fall, dass eine anerkannte Wallet eingestellt wird. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie halte daran fest, dass das zuständige Bundesministerium über die Bereitstellungsform der EUDI-Wallet entscheiden soll, und verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung. Positiv und als prüffähig bewertet sie dagegen unter anderem Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID sowie einzelne Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht. Weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des Elster-Verfahrens, weist sie zurück. (lbr/hau/14.09.2026)
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Immobilientransparenzregister und Mieterschutz
Der Bundestag berät am Mittwoch, 23. September 2026, über die Wohnungspolitik. Grundlage der 30-minütigen Aussprache sind zwei Anträge der Fraktion Die Linke, über die abgestimmt wird. Zum Antrag mit dem Titel „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/7039(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die Ablehnung empfohlen wird. Auch im Falle des Antrags „Keine Spekulation mit Wohnraum – Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen“ (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6732(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Ablehnung votiert. Erster Antrag der Linken Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorlegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen, fordern die Abgeordneten. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der sechsten Geldwäscherichtlinie bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. Zweiter Antrag der Linken Auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ zielt der zweite Antrag ab. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke auf diesem Weg einen Genehmigungsvorbehalt einführen. Konkret ist geplant, Unternehmen die gewerbliche Vermietung zu versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societates Europaeae und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ (bal/hle/hau/14.09.2026)
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Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ (21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfassend überarbeitet und gestärkt werden sollen. Nach einstündiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat, zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Während beim Gesetzentwurf die Federführung beim Innenausschuss liegt, ist beim AfD-Antrag strittig, ob der Innenausschuss oder der Auswärtige Ausschuss die Federführung übernimmt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, betrifft die Stärkung der Fähigkeiten „zeitgemäß speziell auch den Cyberraum“. Dazu schaffe das Gesetz „angemessene Aufklärungsbefugnisse, speziell zur Auswertung technischer Angriffsspuren in der Angriffsinfrastruktur von Cyberangriffen wie auch allgemein - unter engen Voraussetzungen – zu informationstechnischen Systemen der Bedrohungsakteure“. Laut dem federführenden Bundesinnenministerium (BMI) sind bei der Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme Regelungen im Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, wie beispielsweise solche gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis hin zu erheblich eingriffsintensiven, etwa gegen ein privat genutztes Mobiltelefon, vorgesehen. Die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes soll den Angaben zufolge an die Regelungssystematik europäischer Partnerdienste angepasst werden, „indem der BND erhobene Daten ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von sechs Monaten (Inhaltsdaten) beziehungsweise bis zwölf Monaten (Metadaten) speichern darf“. Dadurch könne der BND in Krisensituationen, etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen, auf den gespeicherten Datenbestand zugreifen und vorhandene Daten unverzüglich nutzen, etwa für die Weitergabe an europäische Partnerdienste oder für die Information der Bundesregierung. Interventionsbefugnisse bei Gefahrensituationen Zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten beziehungsweise Vermeidung von Schutzlücken sollen BfV und BND zudem laut Gesetzesbegründung „tatbestandlich eng begrenzte Interventionsbefugnisse bei bestimmten Gefahrensituationen“ erhalten. Mit Blick auf das BfV bleiben die Befugnisse dabei den Angaben zufolge „im nachrichtendienstlichen Operationsmodus verdeckter Einwirkung - ohne Zwangsausübung gegenüber Personen“. Dem BMI zufolge soll das Bundesamt künftig durch gesetzlich konkret bestimmte Maßnahmen einwirken dürfen, soweit durch eine besondere Bedrohung „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ oder „besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte“ drohen. Die Einwirkungsmöglichkeiten sollen dabei nur das Einwirken auf Gegenstände erlauben. Wie die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung weiter darlegt, soll der BND eine Reihe von Befugnissen erhalten, „die es ihm ermöglichen, in eng beschriebenen Ausnahmefällen unmittelbar auf bevorstehende Gefahren, die er im Rahmen seiner aufklärenden Tätigkeit ausmacht, reagieren zu können“. Flankiert werde dies durch die Möglichkeit, „im Rahmen einer spezifischen Gefährdungslage durch fremde Mächte auch (proaktiv) einwirkend tätig zu werden, um Bedrohungen durch erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen abzuwenden oder einzuschränken“. Proaktiv auf Bedrohungen einwirken Neben „spezifischen Befugnissen zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren, die er im Rahmen seiner Aufklärungstätigkeit entdeckt (zum Beispiel Löschen von Opferdaten bei Aufklärung der Systeme von Hackergruppen, Manipulation von Warenlieferungen durch Verbringung fehlerhafter Bauteile)“ soll der Bundesnachrichtendienst laut BMI ergänzend die Aufgabe erhalten, bei Vorliegen einer spezifischen Gefährdungslage „auch proaktiv auf Bedrohungen einzuwirken, um diese zu unterbinden“. Hierfür dürfe er ein breites Spektrum von aktiven Maßnahmen durchführen, etwa das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken, um die Fertigung zu sabotieren, oder das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hacker-Gruppen oder Desinformations-Akteuren. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf den Ministeriumsangaben zufolge für die Nachrichtendienste eine Stärkung der Analysemöglichkeiten und Abschaffung administrativer Hürden vor. Danach sollen etwa Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten und für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen werden. Zudem sollen die Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und private Stellen erweitert und vereinfacht werden. Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste Zugleich soll die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste laut Bundesregierung „gestärkt und effizienter ausgestaltet“ werden. Dazu soll die unabhängige Kontrolle der operativen Nachrichtendienstaufgaben institutionell zusammengeführt werden, indem der Unabhängige Kontrollrat der Gesetzesbegründung zufolge „nicht nur die bisherigen und neuen – justizähnlichen – Vorabkontrollen von Anordnungen übernimmt (teils bisher bei der G 10-Kommission), sondern zugleich auch die - administrative - Datenschutzkontrolle von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit“. Der hierin enthaltene integrale Ansatz sorge für eine „wirksame Kontrolle aus einer Hand“ und stärke zugleich durch Informations- und Berichtspflichten an das Parlamentarische Kontrollgremium auch die parlamentarische Kontrolle. (sto/hau/14.09.2026)
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Abstimmung über eine Vorlage zur Senkung der Energiekosten
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 24. September 2026, mit der Forderung der AfD-Fraktion nach Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen. In dem zur Abstimmung stehenden Antrag (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dringt die Fraktion „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ darauf, alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den 'Klimaschutz' ergeben". Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Darüber hinaus wird erstmals ein Antrag mit dem Titel "Der drohenden Kraftstoffkrise durch souveräne Energiepolitik entgegenwirken – Industrie und Mittelstand retten" vorgelegt, der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden soll. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll demnach schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und "Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten", wie es im Antrag heißt. Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern "ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen" unterliege. "Klimaschutz" bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht "schützen". Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien "im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen". (eis/sas/21.09.2026)
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Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt
Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals einen Antrag mit dem Titel „24 Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag zusammen mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sachbeschädigungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert abbilden“ dem Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/14.09.2026)
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Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende
Um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende geht es bei einer Debatte am Donnerstag, 24. September 2026. Gefordert wird die Widerspruchslösung sowohl in dem fraktionsübergreifenden „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ (21/7570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ (21/2738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem haben 58 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Alle drei Vorlagen sollen im Anschluss an die 60-minütige Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten 254 Abgeordnete aus den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken fordern in ihrem als Gruppenantrag eingebrachten Gesetzentwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. 2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf. Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden. Entlastung der Angehörigen Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten. Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Erklärter Widerspruch muss auffindbar sein Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element. Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig. Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Die Situation in der Organspende sei weiter von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet, schreibt die Länderkammer in ihrem Gesetzentwurf (21/2738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende erhofften Verbesserungen seien bisher nicht eingetreten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch das jüngst in Betrieb genommene Organspendenregister werde in Bezug auf die Spenderzahlen keine wesentliche Verbesserung herbeiführen können. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall und nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall, schreibt der Bundesrat. Ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen einzuschränken, solle es mit der Einführung der Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen. Dem Gesetzentwurf zufolge würde jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Sei dies nicht der Fall, sei eine Organ- und Gewebeentnahme bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden solle, um eine ethische Problematik handele, die als Gewissensentscheidung von den Abgeordneten und somit aus der Mitte des Bundestages zu beantworten sei. Fraktionsübergreifender Antrag Die Gegner der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende wollen mit einer Weiterentwicklung der geltenden Entscheidungsregelung die Zahl der Organspenden erhöhen. Die große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung spiegele sich bislang nicht in den Zahlen des Spendenregisters wider. Es bestehe erkennbar kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung, heißt es in dem fraktionsübergreifenden Antrag (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dem sich Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben. Information und Aufklärung über die Organspende seien die entscheidenden Faktoren, damit Menschen eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten. Im Jahr 2020 habe der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende beschlossen, das zum 1. März 2022 in Kraft getreten sei. Defizite bestünden aber bei der Umsetzung wesentlicher Instrumente. "Hohe technische Hürden bei der Registrierung" So sei das Organspenderegister erst mit zweijähriger Verzögerung im März 2024 gestartet. Aufgrund mangelhafter Umsetzung sei die Zahl der Registrierungen drastisch unterhalb der hohen Spendenbereitschaft geblieben. Beklagt würden hohe technische Hürden bei der Registrierung. Die einfache und massenhaft wirksame Option der Abgabe der Organspende-Erklärung in kommunalen Ämtern werde bislang nicht umgesetzt. Die Registrierung für eine Organspende müsse zwingend unkompliziert und barrierefrei möglich werden und dürfe nicht länger an technischen oder bürokratischen Hürden scheitern. Eine Widerspruchsregelung würde nach Ansicht der Abgeordneten einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Dies sei auch aus ethischer Perspektive abzulehnen. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Niemand dürfe unfreiwillig zum Organspender gemacht werden. Alle über 18-Jährigen sollen sich äußern Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, dass künftig alle Bürger zeitnah nach ihrem18. Geburtstag aufgefordert werden sollen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Neben der Angabe Zustimmung oder Ablehnung zu einer postmortalen Organspende soll auch die Angabe über eine Unentschiedenheit vorgesehen werden. Bürger dürften keine Sanktionen oder Nachteile fürchten, wenn sie ihre persönliche Haltung nicht dokumentieren lassen. Die Kommunikationsstrategie zur Organspende müsse systematisch weiterentwickelt werden. Ferner sei eine barrierefreie und niedrigschwellige Dokumentation des Spendewillens im Organspenderegister sicherzustellen, insbesondere durch den Abbau technischer Hürden und den Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen. (pk/hau/21.09.2026)
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