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Sicherheits- und Handelsfragen dominieren Gespräche in Australien und Fidschi
Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern pflegen, voneinander lernen, gemeinsam für eine multilaterale Weltordnung einstehen in einer Welt machtpolitischer Spannungen und dabei wichtige Stimmen sammeln für die bevorstehende Bewerbung Deutschlands um einen der nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Darum ging es den Mitgliedern der Deutsch-Pazifischen Parlamentariergruppe, die zwischen dem 8. und 18. Februar 2026 Australien und die Republik Fidschi besuchte, in deren Hauptstadt das „Pacific Islands Forum“-Sekretariat von 13 pazifischen Inselstaaten seinen Sitz hat. "Politische und wirtschaftliche Abhängigkeiten reduzieren" Besser eine Vielzahl unterschiedlicher Partnerschaften unterhalten, statt sich auf wenige zu verlassen, die zu Abhängigkeiten führen können – mehr Diversifizierung also: An diesem Ansatz deutscher Außenpolitik arbeite auch die parlamentarische Diplomatie mit, erklärt Ulrich Thoden (Die Linke), Vorsitzender und Delegationsleiter der Parlamentariergruppe. Dazu seien die fast 50 Parlamentariergruppen im Deutschen Bundestag wie geschaffen. Australien, Neuseeland, aber auch pazifische Inseln wie Fidschi: Um diese Länder kümmert sich die Deutsch-Pazifische Parlamentariergruppe. Zu den Gesprächsthemen der jüngsten Reise gehörten ein stärkeres deutsches Engagement für die Sicherheit im Pazifischen Ozean, der Umgang mit China, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie Möglichkeiten für Deutschland, an australischen Rohstoffvorkommen wie seltenen Erden zu partizipieren. Aber auch die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie der gesellschaftliche und kulturelle Austausch standen auf der Tagesordnung. Dazu gehöre, dass Deutschland zu seiner historischen Verantwortung stehe im Hinblick auf unrechtmäßig in deutschen Besitz gekommene indigene Kunst- und Kultgegenstände. Um über diese Themen zu sprechen, ist die deutsche Delegation in Australien und auf Fidschi mit ihren dortigen parlamentarischen Kolleginnen und Kollegen zusammengekommen und hat Regierungsmitglieder sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und von nichtstaatlichen Institutionen getroffen. Sicherheit im Indopazifik Die Sicherheit sei ein überragendes Thema für die Länder der Region, erklärt Thoden. Und so stand es auch ganz oben auf der Agenda der Delegationsreise. Als eklatanteste mittel- und langfristige Veränderung der Sicherheitsarchitektur für die indopazifische Region machten sich der machtpolitische Aufstieg Chinas und der politische Kurswechsel der USA unter Präsident Donald Trump bemerkbar. Dass Amerika sich sicherheitspolitisch dem Pazifik zuwende und der Rivalität mit China die höchste Priorität gebe, sei eine Entwicklung, die bereits unter Präsident Obama begonnen habe. Aber dass nun die amerikanische Entwicklungshilfeagentur USAID ihre Arbeit eingestellt habe, hinterlasse viele Länder der Region, die wie Fidschi von der Unterstützung profitiert hatten, orientierungslos. Man erlebe einen beispiellosen Rückzug Amerikas bei der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, bei Soft Power und als Anbieter von Sicherheit. „Da bleibt eine Leerstelle, die China gerne füllt“, weiß Thoden. Es funktioniere nach dem Muster: Wir bauen euch einen Hafen und wollen dann da auch anlegen und Geschäfte machen. Deutschland als verlässlicher Partner Viele Pazifikstaaten orientierten sich nun außen- und sicherheitspolitisch neu. Mit China wolle es sich keiner verscherzen, aber man sei nach dem Rückzug der USA auf der Suche nach neuen, verlässlichen Partnern. In Deutschland sehe man einen solchen verlässlichen Partner, Deutschland werde großes Vertrauen entgegengebracht. In allen Gesprächen sei dies der Delegation gegenüber zum Ausdruck gebracht worden, berichtet Thoden. „Das ist außenpolitisch ein hohes Gut.“ Deutschland werde als internationaler Akteur wahrgenommen, der sich für eine regelbasierte multilaterale Weltordnung einsetzt. Die Inselstaaten, die die Folgen des Klimawandels spüren, fühlten sich von Deutschland beim Thema Klimawandel verstanden und erst genommen. Daher wünschten sich sowohl Australien als auch Fidschi, dass Deutschland im pazifischen Raum künftig eine wichtigere Rolle spielt, von der Sicherheitskooperation über die Entwicklungszusammenarbeit bis hin zum Klimaschutz. „Wir sollten diese positive Zuordnung als Chance begreifen und diese Rolle als Werte-Partner annehmen, der die Anliegen der Inselstaaten ernst nimmt, und auf den Wunsch einer stärkeren Zusammenarbeit, auch im Verteidigungsbereich, eingehen“, sagt Thoden, der für seine Fraktion als Obmann im Verteidigungsausschuss sitzt und dem Ältestenrat des Bundestages angehört. Es sei an den Regierungen, das zu konkretisieren. Australien: Handel, Wirtschaft, Rohstoffe Zunächst stattete die Delegation Australien einen Besuch ab, der Gepflogenheit folgend, dies im zweijährigen Wechsel mit einem Besuch in Neuseeland zu tun, immer gepaart mit einem weiteren Besuch in einem der kleineren Länder der Region, diesmal Fidschi. Zwischen Deutschland und Australien bestehen nach den Worten Thodens enge und traditionsreiche Beziehungen. Die Zusammenarbeit erstrecke sich auf nahezu alle Bereiche, es gebe trotz der geografischen Entfernung einen regen Austausch. Beide Länder würden als freie Gesellschaften und Demokratien gemeinsame Werte teilen. Vertiefen wollten beide Seiten die Zusammenarbeit nun etwa in den Bereichen Wirtschaft und Handel, Rohstoffgewinnung und Verteidigung. Beide Seiten hoffen, dass in naher Zukunft ein Freihandelsabkommen zwischen Australien, Neuseeland und der EU unterzeichnet werden kann. Nach Jahren der Verhandlungen zwischen Brüssel und Canberra werde noch an letzten strittigen Fragen etwa zu den Themen Fleisch und Herkunftsbezeichnungen gearbeitet. Um den Handel und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ging es bei einem Treffen der Parlamentarier mit Unternehmensvertretern in der Deutsch-Australischen Handelskammer. Die Unternehmen blickten der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens erwartungsvoll entgegen. "Rohstofflieferketten diversifizieren" Die Versorgung Deutschlands mit kritischen Rohstoffen aus Australien stand im Mittelpunkt eines Treffens der Parlamentarier mit der australischen Bergbauministerin im „Department of Industry, Science and Resources“, erzählt Thoden. Australien verfügt über große Vorkommen sogenannter seltener Erden, die etwa wichtig für technische Komponenten der E-Mobilität und in der Verteidigungsindustrie sind. Der technologisch aufwändige Abbauprozess macht allerdings erhebliche Investitionen nötig und ist mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Unternehmen engagieren sich daher nur in der Förderung der Rohstoffe und bauen Produktionsstätten auf, wenn langfristige Lieferverträge vereinbart werden. Beide Länder wollen die Zusammenarbeit in diesem Bereich daher industriepolitisch flankieren. Die Politik nehme sich der Frage an, um im deutschen Interesse die Rohstofflieferketten zu diversifizieren, erklärt Thoden. Besuch im Bundesparlament in Canberra Mit den Gastgebern der deutschen Delegation, also mit Mitgliedern der Australisch-Deutschen Parlamentarischen Freundschaftsgruppe, trafen sich die Abgeordneten aus Berlin im australischen Bundesparlament in der Hauptstadt Canberra. Dort wurden sie auch von Parlamentspräsident Milton Dick empfangen und suchten das Gespräch mit Fachpolitikern. Mehrere Abgeordnete aus beiden Ländern können bereits auf einen regen wechselseitigen Austausch zurückblicken, man kennt sich persönlich. Auch einige australische Parlamentarier waren bereits in Berlin. Von der großen Entfernung lasse man sich nicht abschrecken, Verständnis und Vertrauen wachse auf diese Weise. Darauf könne man politisch zum Nutzen beider Länder aufbauen, so Delegationsleiter Thoden. Im Australien War Memorial haben die deutschen Abgeordneten den in Kriegen gefallenen australischen Soldaten mit einer Kranzniederlegung Respekt bekundet. Sicherheit und Verteidigung Die globalen sicherheitspolitischen Verschiebungen bewegen auch die Länder im indopazifischen Raum, sagt der Abgeordnete aus dem westfälischen Wahlkreis Steinfurt III. Dazu gehöre die Umorientierung der Vereinigten Staaten ebenso wie die Machtentfaltung Chinas. Australien, Neuseeland, asiatische Mittelmächte wie Japan, Korea oder Thailand, aber auch viele kleine Inselstaaten suchten nach Antworten auf die neue und sich dynamisch entwickelnde Lage. Deutschlands Interesse als Mittelmacht bestehe darin, die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten, um seine Stärken zusammen mit Verbündeten etwa im internationalen Handel, aber auch bei der Lösung globaler Probleme auszuspielen. Umgekehrt werde einem deutschen Engagement in der Region und einer deutsch-australischen Verteidigungskooperation großes Interesse entgegengebracht. Gespräche über die Sicherheit im Indopazifik, den Einfluss Chinas in der Region sowie über einen Ausbau der Verteidigungskooperation zwischen den Streitkräften beider Länder führten die deutschen Abgeordneten sowohl im Parlament als auch mit Regierungsvertretern in Canberra. Darüber hinaus besuchten sie einen Standort der australischen Streitkräfte. "Regelbasierte Ordnung in schwierigem Fahrwasser" Ebenso habe man mit den Gastgebern über die australische Politik gegenüber China gesprochen, berichtet Thoden. Es sei für Canberra eine Frage von Macht, Einfluss und wohldosierter Kooperation, der Sicherheit und auch der Wirtschaft, des Handels und der Wahrung von Wohlstand. Also arrangiere sich die australische Regierung mit Peking vorwiegend als Handelspartner, beispielsweise als Lieferant von Wasserstoff und Kohle. Australien wäge jedoch die Gestaltung seiner Beziehung mit China umsichtig ab im Spannungsfeld zwischen internationalen Regeln und den neuen Machtverhältnissen. „Die regelbasierte Weltordnung ist in schwieriges Fahrwasser geraten“, erklärt der Sicherheits- und Verteidigungspolitiker. „Großmächte wie die USA, Russland und China halten sich offensichtlich nicht mehr an das Völkerrecht beziehungsweise setzen auf das Recht des Stärkeren.“ Als mittelgroße Macht müsse sich Deutschland zusammen mit ähnlichen und gleichgesinnten Ländern gegen den Verfall der multilateralen Ordnung und des Völkerrechts stemmen: „Die mittleren und kleinen Länder brauchen die regelbasierte Weltordnung.“ Um sich Gehör zu verschaffen und ein größeres Gewicht für diese gemeinsame Sache zu gewinnen, heiße es Allianzen zu bilden und Partnerschaften über Kontinente hinweg zu gewinnen. „In einer Phase der Orientierungslosigkeit müssen wir als Deutschland und Europäische Union uns kümmern und den Ländern, denen das Völkerrecht noch etwas bedeutet und die zu uns schauen, Angebote der Vernetzung und Unterstützung machen.“ Deutschland werde als Führungsmacht in der EU wahrgenommen. Und es werde sich letztlich gut auf unsere eigene Sicherheit und Position in der Welt auswirken. Nationale Arbeitsmärkte auf Zuwanderung angewiesen Wie Australien, aber auch Deutschland mit dem Thema Migration von der humanitären Hilfe bis hin zu einer gezielten Einwanderungspolitik umgeht, war ein weiteres Gesprächsthema mit australischen Parlamentariern im dortigen Ausschuss für Migration. Beide Seiten könnten bei diesen Fragen voneinander lernen. Man habe das große Interesse der australischen Kolleginnen und Kollegen gespürt, mehr über Deutschlands Umgang mit Geflüchteten, aber auch mit dem Thema Zuwanderung zu erfahren. Australien helfe Menschen, die wegen des Klimawandels ihre Heimatinseln im Pazifik verlassen müssen. Dies sei "ein Gebot und ein Akt der Humanität". Neben diesem Aspekt der Migration verfolge die Regierung in Canberra eine sehr restriktive Einwanderungspolitik. Sie brauche aber einen gewissen Zuzug, um Arbeitskräfte für ihren nationalen Arbeitsmarkt zu gewinnen und Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand zu erhalten, erzählt Thoden. Neben Bundesinstitutionen Australiens wie dem Parlament und der Regierung besuchten die Abgeordneten aus Deutschland bei dieser Reise erstmals den australischen Bundesstaat Tasmanien. Noch sei eine so hochrangige ausländische Delegation dort gewesen, war von den Gastgebern zu hören. Ein entsprechend großer Empfang wurde den Parlamentariern aus Berlin in der Regionalhauptstadt Hobart bereitet, berichtet Thoden. Man habe auf der Insel, die für ihren Naturtourismus bekannt ist, und deren Hauptwirtschaftszweig dies ist, das dortige Landesparlament besucht, Regierungsmitglieder sowie Vertreter der Zivilgesellschaft getroffen und sehr viele gute Gespräche geführt. Forschungszusammenarbeit mit Australien Um die Kooperation bei der Erforschung der südlichen Polarregion und die strategische Bedeutung der Polarforschung ging es bei einem Gespräch beim Antarktisprogramm der australischen Regierung „Australian Antarctic Division“ sowie im dortigen Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung. Die Einrichtungen stehen für eine sich intensivierende Forschungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Australien, sagt der Linken-Abgeordnete. Dabei ließen sich Parallelen zur Situation in der Arktis feststellen: "Das Eis schwindet, neue Schifffahrtsrouten entstehen, Begehrlichkeiten wachsen." Entsprechend tauchten nun neue Sicherheits- und Rechtsfragen auf: Müssen historische Gegebenheiten und Verträge neu verhandelt werden? Wer ist zuständig? Um diese Fragen werde man sich gemeinsam kümmern. Neben Zukunftsthemen ging es in Tasmanien ebenso wie auf Fidschi darum, ein unrühmliches Kapitel deutscher Geschichte aufzuarbeiten: unrechtmäßig nach Deutschland verbrachte Kunst- und Kulturgüter. Mit kolonialer Attitüde waren im 19. Jahrhundert in großem Stil Kunst- und Kulturgüter aus den Stammesgebieten der First Nations in der Südsee, aus Australien und Ozeanien, nach Europa gebracht worden. Diese Kulturgüter befinden sich vermutlich zum überwiegenden Teil in deutschen Museen oder in Privatbesitz – unrechtmäßig oder mit zumindest unklarem rechtlichen Status. „Diese Kunst und Kultgegenstände sind Teil des kulturellen Erbes Australiens und Ozeaniens und für die Menschen dort von großer Bedeutung“, sagt Thoden. Sie müssten erfasst, deren Herkunft und rechtmäßige Besitzer ermittelt und dann zurückgegeben werden. „Es geht darum, dass wir Interesse zeigen und Verantwortung übernehmen.“ Die aufrichtige Aufarbeitung schaffe Vertrauen und damit die Basis für Zusammenarbeit in allen anderen Bereichen. Deutschlands Umgang mit der Beutekunst sei vom „First Nations"-Rat in Tasmanien als vorbildlich gelobt worden. Fidschi und die pazifischen Inseln Wahr- und ernstgenommen werden: Darum geht es den nördlich und östlich von Australien gelegenen Inselstaaten im Pazifik in erster Linie, wenn in der Weltgemeinschaft über Fragen verhandelt wird, die sie betreffen. Im Deutschen Bundestag kümmert sich die Parlamentariergruppe seit dieser Legislaturperiode um die ozeanischen Länder: Knapp zehn Millionen Menschen leben dort in 13 Staaten auf mehr als 2.000 Inseln. Vielen davon, die nicht bergig sind, sondern sich nur wenige Meter aus dem Meer erheben, setzt der Klimawandel in Form von Überschwemmungen und steigendem Meeresspiegel zu und zwingt die Bewohner, ihre Heimat zu verlassen. Um sich international Gehör zu verschaffen haben sich die Länder Ozeaniens im „Pacific Island Forum“ zusammengeschlossen, dessen Sekretariat sich in Fidschi befindet. Um das deutsche Interesse und Verantwortungsbewusstsein zu unterstreichen, hat die Bundesrepublik in Suva, der Hauptstadt von Fidschi, 2023 eine Botschaft eingerichtet. Offene Gespräche Die Delegation habe in Fidschi sehr offene Gespräche geführt, berichtet Thoden. Dabei sei es darum gegangen, Interesse zu zeigen und die Länder bei ihrem Ringen um Aufmerksamkeit und gegen die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. „Wir haben unsere Bereitschaft signalisiert, dass wir für die speziellen Belange der Pazifikstaaten ein offenes Ohr haben.“ Auch in der Republik Fidschi wurden die Deutschen von ihren Kolleginnen und Kollegen im dortigen Parlament empfangen, bei denen das Format der Parlamentariergruppen als Form der internationalen Zusammenarbeit und des bilateralen Austauschs auf großes Interesse stieß. Bildung und Forschung waren Thema beim Besuch der Fiji National University, die gerne den Austausch mit Deutschland ausbauen würde. Auf Interesse stieß zudem Deutschlands duales Ausbildungssystem. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gab den Abgeordneten Einblick in laufende Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, etwa zur Anpassung an den Klimawandel oder zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere und Küstenzonen. Sicherheitsstrategien für den Indopazifik, die Auswirkungen des Klimawandels und Möglichkeiten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit standen im Mittelpunkt der Gespräche in Fidschi. Unterstützung für deutsche Bewerbung im UN-Sicherheitsrat Gleichzeitig habe die deutsche Seite ihr Interesse zum Ausdruck gebracht, dass man auf die Unterstützung der pazifischen Länder für die deutsche Bewerbung um einen der nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen setze. Die UN-Generalversammlung in New York wählt am 3. Juni 2026 die nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats für die Jahre 2027 und 2028. Deutschland kandidiert für einen der Sitze und wird während seiner Mitgliedschaft laut Auswärtigem Amt einen Schwerpunkt auf die Staaten Afrikas und die kleinen Inselstaaten legen. Die Stimmen der 13 Inselstaaten wären eine wichtige Unterstützung bei der Abstimmung. Es wäre eine Win win-Situation, wenn Deutschland den Pazifikinseln beistehen und diese wiederum Deutschland dabei helfen würden, Gestaltungsmacht im UN-Sicherheitsrat zu erlangen, findet Thoden. Die Gespräche in Suva seien von einer Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens geprägt gewesen. Als Delegationsleiter ist Thoden mit dem Premierminister der Republik Fidschi, Sitiveni Ligamamada Rabuka, zu einem Gespräch zusammengekommen. Dieser habe die deutsche Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat begrüßt und sich für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ausgesprochen. Militärische Partnerschaft vorgeschlagen In Fidschi und den anderen Inseln setze man darauf, dass die deutsche Politik die spezifischen Probleme der Inselwelt versteht und ernst nimmt sowie als deren Anwalt auf der Weltbühne auftritt, berichtet Thoden über seine Eindrücke. Zu der interessanten Geschichte von Fidschi gehöre, dass sich das Eine-Million-Einwohner-Land mit seiner kleinen Armee überdurchschnittlich an Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen weltweit beteiligt. Mit dem Außenminister und dem Verteidigungsminister traf die Delegation weitere Regierungsmitglieder, die mit einer profunden Kenntnis von Deutschland und Europa aufgetreten seien, erinnert sich der Delegationsleiter. Das hätten diese verbunden mit dem Appell an die deutsche Politik: "Vergesst trotz eurer Probleme in der Ukraine bitte die pazifische Region nicht." Fidschi habe gar eine militärische Partnerschaft mit Deutschland vorgeschlagen. Die Integration der Gemeinschaft der pazifisch-ozeanischen Inseln vorantreiben, den Weg einer nachhaltigen Entwicklung gehen und die Interessen der Pazifikbewohner auf globaler Ebene vertreten: Das hat sich Baron Waqa, Generalsekretär des Pacific Island Forum Secretariat, zur Aufgabe gemacht, mit dem die Delegation sich zu einem Gedankenaustausch getroffen hat. Es gehöre im pazifischen Raum über Grenzen hinweg zu einer verbreiteten Grundüberzeugung, die Region gemeinsam zu entwickeln und den Frieden als Wert an sich zu betrachten, habe Waga den Gedanken vom regionalen Frieden, die Idee des „Ocean of Peace“, erläutert. „Pazifischer Spirit ist beispielhaft“ Demnach sei auch das Verhältnis zwischen Staaten grundsätzlich von einem Geist der Zusammenarbeit geprägt, einer informellen Verständigung darauf, Dinge gemeinsam zu machen, Ideen und Wissen zu teilen, voneinander zu lernen statt sich abzuschotten, Streitfragen eskalieren zu lassen und sich gegenseitig zu attackieren. China hielten die kleinen Länder dabei die Tür stets offen. Dieser Spirit sei beispielhaft, um auf der Welt insgesamt zusammenzuarbeiten, sagt Thoden. Das „Pacific Island Forum“ sei davon der institutionelle Ausdruck. Deutschland hat in der Organisation einen Beobachterstatus. Solche Ansätze wie die Zusammenarbeit der Länder im Indopazifik, aber auch die international vernetzten Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages trügen dazu bei, die regelbasierte globale Ordnung zu stärken, so Thoden. „Wenn das Völkerrecht eingehalten wird, schafft das Sicherheit für alle“, ist der Verteidigungspolitiker überzeugt. Wo dies hingegen nicht mehr als selbstverständlich gelte, „da sind alle bedrohter und werden mehr aufrüsten. Das kann natürlich niemand wollen“. Die Delegation bestand aus den Abgeordneten Ulrich Thoden (Die Linke, Leitung) Carsten Müller, Kerstin Radomski (beide CDU/CSU), Jürgen Coße (SPD), Marc Bernhard (AfD) und Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen). Die Deutsch-Pazifische Parlamentariergruppe pflegt die Beziehungen zu Australien, Neuseeland, Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. (ll/26.05.2026)
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Alexander Dobrindt und Alois Rainer stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/26.05.2026)
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Fragestunde am 10. Juni
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 10. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/26.05.2026)
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Parlament berät Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 berät der Bundestag am Mittwoch, 10. Juni 2026. Nach der zehnminütigen Einführung durch die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) ist eine 60-minütige Debatte vorgesehen. Der Bericht soll am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben werden. (hau/26.05.2026)
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Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende berät das Parlament am Mittwoch, 10. Juni 2026, erstmals. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“ (21/4290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Anschluss an die 30-minütige Debatte den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend soll der Rechtsausschuss sein. Überwiesen werden soll auch der Grünen-Antrag „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ (21/4293(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hier soll bei den Ausschussberatungen der Ausschuss für Sport und Ehrenamt federführend sein. Gesetzentwurf der Grünen Die Abgeordneten fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen in Paragraf 53 der Strafprozessordnung vor. „Wo wegen möglicher Zeugnispflicht kein Vertrauen aufgebaut werden kann, kann keine erfolgreiche soziale Arbeit geleistet werden“, schreibt die Fraktion zur Begründung und verweist auf eine aktuelle Debatte zu dem Thema rund um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen, sicherzustellen sowie Fans, Faninitiativen und besonders Kinder und Jugendliche aktiv in demokratische Prozesse innerhalb von Vereinen, Verbänden und sportpolitischen Entscheidungen einzubinden. Zudem verlangen die Grünen, Fanprojekte und Fanhilfen nachhaltig zu stärken und die bundesweite Finanzierung der Fanprojekte dauerhaft und verlässlich zu sichern. Die bestehenden Strukturen wie die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) sollten in ihrer Personal- und Fachkapazität deutlich ausgebaut und zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Fanhilfen, Beratung, sozialpädagogische Arbeit und Präventionsangebote bereitgestellt werden. (mis/scr/hau/26.05.2026)
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Vereinbarte Debatte zu deutsch-polnischen Beziehungen
Im Bundestag gibt es am Mittwoch, 10. Juni 2026, gibt es eine vereinbarte Debatte zum Thema „35 Jahre deutsch-polnische Beziehungen“. Hintergrund ist der 1991 abgeschlossene deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag. Für die Aussprache sind 30 Minuten vorgesehen. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/26.05.2026)
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Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn
„Leistung statt Regenbogenbeflaggung – Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn AG unterlassen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 10. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach halbstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/26.05.2026)
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Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt am Donnerstag, 11. Juni 2026, eine 20-minütige Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ab. Dem schließt sich eine einstündige Aussprache an. In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Laut der vorläufigen Tagesordnung wird die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit dem Mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Weitere Themen sind unter anderen Migration, weltweite ökonomische Herausforderungen, die Europäische Verteidigung und Sicherheit sowie illegale Drogen. (hau/26.05.2026)
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Anträge zur Familien- und Bildungspolitik
Die Familien- und Bildungspolitik steht am Donnerstag, 11. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte. Grundlage dafür sind die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Anträge mit den Titeln „Zukunftsinvestitionen statt Sparzwang – Familien stärken und Kinder fördern“ sowie „Bildung darf nicht vom Einkommen abhängen – Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen“. Die beiden aktuell noch nicht vorliegenden Anträge sollen nach der einstündigen Debatte dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/26.05.2026)
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Regierung will „Heizungsgesetz“ der Ampel-Koalition ändern
Die Bundesregierung will das von der Vorgängerregierung erlassene „Heizungsgesetz“ ändern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ wird am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung beraten. Nach einstündiger Debatte soll er dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen sollen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Stattdessen soll es wieder eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer geben. Dabei kann laut Bundesregierung aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen seien weiter zulässig. Die dafür eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden, heißt es. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, müsse also entsprechend der Biotreppe nach und nach den Anteil an grünem Öl beziehungsweise Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schaffe zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden könne, „falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt“. (hau/26.05.2026)
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Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland
Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein so betitelter von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag ab, der am Donnerstag, 11. Juni 2026, im Bundestag erstmals debattiert wird. Nach einstündiger Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung geplant. (hau/26.05.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, über mehrere Vorlagen ab: Deutsch-Französische Gymnasien: Der Bundestag entscheidet über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses erwartet. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Petitionen: Das Parlament stimmt über zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 256 bis 267 (21/6056(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6057(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6058(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6059(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6060(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6061(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6062(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6063(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6064(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6065(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6066(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6067(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Adäquate Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer adäquaten Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung. Die Petentin verlangt die Abschaffung von Budgetierung und „unrealistischen Pauschalen“. Notwendig sei die Vergütung „jeder erbrachten Leistung“, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 152350), in auch ein Abbau der Bürokratie verlangt wird. Die erbrachten Leistungen dürften nicht nach einer Pauschale vergütet werden, die oft nur zum Teil ausbezahlt werde, schreibt die Petentin Die Praxiseinnahmen durch Kassenpatientinnen und -patienten deckten immer häufiger nicht einmal mehr die Ausgaben einer ärztlichen Praxis. „Ein Großteil der Praxen wird schon bald nicht mehr besetzt sein“, prognostiziert sie. Vermehrte Klinikeinweisungen Sollte der ambulante Sektor „weiter von der Politik vernachlässigt werden“, werde die ambulante Versorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit einbrechen, heißt es weiter. Schlecht versorgte Patienten würden vermehrt die Notaufnahmen beanspruchen, wodurch es zu vermehrten Klinikeinweisungen käme. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung Die unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen hätten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), entsprechend sogenannter Bedarfspläne, „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern“, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie verfügten hierzu über eine Vielzahl an gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Sicherstellungsinstrumenten. So seien sie unter anderem verpflichtet, Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu bilden. Mit solchen Fördermaßnahmen kann aus Sicht des Ausschusses insbesondere auch wirtschaftlichen Bedenken junger Ärzte bei einer Niederlassung begegnet werden. Entbudgetierung der Hausärzte Was die Budgetierung angeht, so wird darauf verwiesen, dass die vertragsärztlichen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie rückwirkend ab dem 1. April 2023 entbudgetiert würden. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, welches am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, sei zudem die Entbudgetierung der Hausärzte mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 umgesetzt worden. Auch werde darin die Einführung von Versorgungspauschalen durch den Bewertungsausschuss gefordert. Der Ausschuss teilt gleichzeitig uneingeschränkt das Anliegen, „unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren“. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten müssten jenseits gesetzlicher Regelungen kenntlich gemacht und Verfahrenserleichterungen verstetigt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/29.05.2026)
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Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Den von der Bundesregierung angekündigten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ berät das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026. 30 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf sieht punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen Union zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im Gesetz angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. (hau/26.05.2026)
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Wissenschaftspolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Die Wissenschaftspolitik steht im Mittelpunkt einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 11. Juni 2026. Grundlage dafür ist der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag „Gute Arbeit auf dem Campus“. Nach 30-minütiger Debatte sollen die beiden aktuell noch nicht vorliegenden Anträge dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die - unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln - nicht unterschritten werden dürften. Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollen eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsste Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, so Die Linke. (des/hau/26.05.2026)
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Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom
In erster Lesung berät das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“. Er soll – ebenso wie ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne fossilen Lock-In“ – nach der 30-minütigen Debatte zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. "Finanzielle Anreize für Investitionen" Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. (hau/26.05.2026)
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Scharfe Kontroverse um Rolle von Wohnungskonzernen
In einer Aktuellen Stunde zum Thema „Geschäftsmodelle der großen Immobilienkonzerne bekämpfen – Mieterinnen und Mieter konsequent schützen“ ist es am Freitag, 22. Mai 2026, zu einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung gekommen. In der von der Fraktion Die Linke beantragten Debatte zeigten sich sehr unterschiedliche Ansichten, wie die Interessen von Mietern, aber auch von Wohnungssuchenden am besten zu schützen sind. Linke gegen gewinnorientierte Wohnungskonzerne Die Hauptversammlung von Vonovia am Vortag sei der Anlass gewesen, warum ihre Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt hatte, sagte Caren Lay (Die Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Das größte deutsche Immobilienunternehmen besitze über 470.000 Wohnungen in Deutschland mit rund einer Million Mieterinnen und Mietern. In diesen Wohnungen herrschten oft schockierende Verhältnisse: Von „ausgefallenen Heizungen, Schimmel an den Wänden, verdreckten Treppenhäuser, sogar Ratten in den Wohnungen“ berichteten die Mieter „und von einem Konzern, der sie mit diesen Problemen im Stich lässt“. Gleichzeitig habe Vonovia nun über eine Milliarde Euro Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet, und die Vorstandsmitglieder hätten sich eine „fette Gehaltssteigerung“ von bis zu 38 Prozent genehmigt. Börsennotierten Unternehmen wie Vonovia „geht es nicht um bezahlbares Wohnen, denen geht es auch nicht um gute Wohnraumbewirtschaftung, denen geht es nur ums schnelle Geld“, stellte Lay fest. Solche Konzerne sollten „endlich vom Wohnungsmarkt verschwinden“, „dieses Geschäftsmodell muss endlich beendet werden“, befand Lay, ohne das Wort „Enteignung“ ausdrücklich in den Mund zu nehmen. CDU/CSU: Gegen Missbrauch vorgehen und bauen „Ja, es gibt Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt“, gestand Sebastian Steineke (CDU/CSU) ein. Gegen solchen Missbrauch müsse man vorgehen, aber „nicht gegen Eigentum an sich“. „Wer Investoren pauschal an den Pranger stellt, sorgt nicht für mehr Wohnungen, sondern für weniger“, weil Diskussionen, wie sie Die Linke führt, Investitionen hemmten, betonte Steineke. Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) charakterisierte die Vorschläge der Linken als „staatssozialistische Planwirtschaft aus der ideologischen Mottenkiste“. Lediglich fünf Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland sei in den Händen börsennotierter Unternehmen. Diese seien zu einem großen Teil finanziert durch Rentenfonds „von Millionen ganz normaler Arbeitnehmer“. Um die Wohnungsknappheit zu beheben, brauche es keine „Fesseln für Kapital“, man müsse im Gegenteil „Kapital entfesseln“. So komme mit dem im letzten Jahr beschlossenen „Bauturbo“ bereits Bewegung in den Markt, hob Wiegelmann hervor. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Fraktion Die Linke mit dieser Aktuellen Stunde ein Kampagne ihrer Partei gegen die Vonovia starte. Dies sei eine „Missachtung des Parlaments“. AfD: Wohnungsnot wegen Vorschriften und Zuwanderung Als „größte soziale Katastrophe in Deutschland“ bezeichnete Marc Bernhard (AfD) die Wohnungsnot. Schuld seien aber „nicht die Vermieter, sondern 15 Jahre linke Anti-Wohnungs-Politik“ der anderen Parteien. Sie hätten das Bauen durch „immer extremere Klima- und Dämmvorschriften“ und „die ungebremste Massenzuwanderung“ immer weiter verteuert. Die von der Linken gewollte Enteignung schaffe „keine einzige neue Wohnung“, sondern vertreibe privates Kapital aus Deutschland, ergänzte Olaf Hilmer (AfD). Versagt habe auch der Mietpreisdeckel der rot-rot-grünen Koalition in Berlin. SPD gegen Verstellungen von Linken und AfD Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hob das von der Koalition bereits auf den Weg gebrachte Mietpaket als wirksame Maßnahme zum Mieterschutz hervor. „Anständige Vermieter sind unsere Partner“, betonte Rottwill. An einer „pauschalen Verunglimpfung von Vermietern“ wie durch Die Linke werde sich seine Fraktion nicht beteiligen. Gegen die Wohnungspolitik der AfD-Fraktion ging Hakan Demir (SPD) ans Mikrofon. Die AfD lehne „alles ab, was Mieter schützt“ sagte er und nannte als Beispiel die Mietpreisbremse. Im übrigen verwies Demir darauf, wer im Lande „die Häuser und Wohnungen baut“, nämlich vielfach Menschen mit Migrationsgeschichte“. Deshalb sollen „die Menschen, die hier arbeiten, auch hier bleiben können“. Grüne für Vergesellschaftung Für Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) sind Wohnungsunternehmen „keine normalen Unternehmen“, weil Wohnungen keine Waren wie andere seien, sondern „Lebensgrundlage“ für Menschen. Die Unternehmen hätten „natürlich Verantwortung gegenüber Investoren“, aber auch gegenüber Mieterinnen und Mietern, gegenüber Gemeinden und Nachbarschaften. Deshalb bräuchten sie „klare Grenzen“. Schärfer ging Mayra Vriesema (Bündnis 90/Die Grünen) die Vonovia an, die sie als „kriminelles Unternehmen“ bezeichnete. Millionen Menschen in Deutschland seien von der „Abzockepolitik“ solcher Konzerne betroffen. Und statt dem einen Riegel vorzuschieben, drohe die Koalition mit Kürzungen beim Wohngeld. Anders als die Rednerinnen der Linken nahm Vriesema das Wort „Vergesellschaftung“ in den Mund und forderte, „dass Wohnraum wieder da hinkommt, wo er auch hingehört, und zwar in die Öffentliche Hand“. (pst/22.05.2026)
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Antrag will "Gaskraftwerk in Lubmin erhalten"
Die AfD-Fraktion möchte mit einem Antrag den "Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin" und dessen "Integration in die deutsche Energieinfrastruktur" (21/6030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erreichen. Den Antrag debattierte der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, eine halbe Stunde lag. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert den sofortigen Stopp der geplanten, unentgeltlichen Übertragung des stillgelegten Gaskraftwerks in Lubmin an die Ukraine. Stattdessen verlangen die Abgeordneten den Erhalt der Anlage am aktuellen Standort im Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie eine Integration der Anlage in die bestehende Energieinfrastruktur. Die Antragsteller wollen die Anlage erhalten, weil sie der Ansicht sind, dass Deutschland weiter Erdgas aus Russland beziehen solle. Die Anlage habe am Anlandepunkt Lubmin der Pipeline Nord-Stream-I das aus Russland angelandeten Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz übernommen. Ohne eine solche Infrastruktur in dieser Größenordnung sei eine Anlandung russischen Erdgases über Pipelines in nennenswertem Umfang nicht möglich, heißt es in dem Antrag. Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage erschwere ohne Grund eine mögliche Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord-Stream-II für mehrere Jahre und erfordere eine gleichwertige Ersatzinvestition in Millionenhöhe. (nki/ste/22.05.2026)
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Parlament berät über Rüstungskontrolle und Abrüstung
Das Parlament hat am Freitag, 22. Mai 2026, den Jahresbericht Rüstungskontrolle 2025 beraten. Der „Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025“ (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025, 21/5850(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die 30-minütige Debatte zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2024 (Jahresabrüstungsbericht 2024, 21/115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Sicherheitslage hat sich laut Bundesregierung weltweit drastisch verändert. Damit stünden die globale Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung vor enormen Herausforderungen. Der sicherheitspolitische Schwerpunkt der Bundesregierung liegt dem Bericht zufolge auf der Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit. „Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können“, heißt es. Laut Bericht geht die größte Bedrohung weiterhin von Russland aus, das seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit unverminderter Härte fortführe und weiter massiv militärisch aufrüste. Eine gesicherte Verteidigungsfähigkeit und glaubhafte Abschreckung durch die Nato seien vor diesem Hintergrund „von zentraler Bedeutung für die Sicherheit Deutschlands und Europas“. „Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung“ Die USA versuchten, zusätzlich zu Russland, auch China zu Gesprächen zur nuklearen Rüstungskontrolle zu bewegen, schreibt die Regierung. China führe seine Produktion von Kernsprengköpfen kontinuierlich fort und verfüge inzwischen über das drittgrößte Nuklearwaffenarsenal weltweit. „Bislang zeigt China jedoch keine Bereitschaft, sich rüstungspolitisch zu binden.“ Für die Bundesregierung ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) der „Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung“. Der Vertrag existiere seit 1970 und solle verhindern, dass sich Atomwaffen weiterverbreiten. Er solle zugleich die friedliche Nutzung der Kernenergie fördern und zur Abrüstung von Atomwaffen beitragen. Vom Iran fordert die Bundesregierung die volle Transparenz. Außerdem dringt sie auf Zugang der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu den umstrittenen iranischen Atomanlagen. Nordkorea wird zudem aufgefordert, sein Atomwaffenprogramm vollständig und überprüfbar einzustellen. Jahresabrüstungsbericht 2024 Die Bundesregierung bewertet in ihrem Jahresabrüstungsbericht 2024 (21/115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Russland weiterhin als „größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit“ für den europäischen Kontinent. „Russlands anhaltender Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Blockade fast sämtlicher internationaler Abrüstungsbemühungen sowie die zunehmende Verfestigung neuer militärischer Allianzen von Autokraten, insbesondere in Gestalt der neuen strategischen Allianzen zwischen Russland und Nordkorea beziehungsweise Russland und Iran, vertiefen bestehende Gräben und reduzieren die Spielräume für Fortschritt in der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“, heißt es darin. „Solange Russland alles, einschließlich Stabilität und Rüstungskontrolle, seinen Zielsetzungen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterordnet, sind Fortschritte in der Abrüstung und Rüstungskontrolle trotz all unserer Bemühungen unwahrscheinlich“, schreibt die Bundesregierung. Damit drohe auch der 2026 auslaufende New-Start-Vertrag, das letzte große Rüstungskontrollabkommen zwischen den USA und Russland, ohne Nachfolge zu bleiben. "Glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig" Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und Russlands Demontage der globalen Rüstungskontrollarchitektur verdeutlichten, dass glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig seien, um Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Gleichzeitig seien der Erhalt und die Weiterentwicklung der globalen Rüstungskontrollarchitektur, die Reduzierung von Risiken und die Prävention von Eskalation von hoher Bedeutung für die Bundesregierung, heißt es in dem Bericht. Als weitere Herausforderungen für die globale Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsarchitektur benennt die Bundesregierung China, das sein Nuklearwaffenarsenal rasant und kontinuierlich ausbaue und dabei keinerlei Bereitschaft zu Transparenz oder vertrauensbildenden Maßnahmen zeige. Die Stabilität des nuklearen Nichtverbreitungsregimes sei zudem durch die Proliferationskrisen Iran und Nordkorea bedroht. Iran habe zwar rhetorisch das Interesse an neuen Nuklearverhandlungen geäußert, bis Ende 2024 hierauf aber keine Taten folgen lassen. Nordkorea habe auch 2024 seine Atom- und Raketenprogramme kontinuierlich ausgebaut und zahlreiche völkerrechtswidrige Raketentests durchgeführt. „All das erhöht den Druck auf den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV), den Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung und der Nichtverbreitung von Nuklearwaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/22.05.2026)
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Antrag will Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Hungerkrise
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken“ (21/6010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wurde am Freitag, 22. Mai 2026, beraten und nach einer halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Grünen Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Unter anderem solle sie den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks aus und für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des globalen Südens. Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft sollte Vorrang vor Schuldendienst eingeräumt werden. "Globale Nahrungsmittelkrise droht" In der Begründung heißt es, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten. Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es aus Sicht der Grünen „unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit. (hau/22.05.2026)
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Bundestag verabschiedet Apothekenreform
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, die Apothekenreform der Bundesregierung (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Gegen das zuvor vom Gesundheitsausschuss noch geänderte sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel "Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 440 Abgeordnete gegen die Initiative, 126 stimmten dafür. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD und bei Enthaltung der Grünen. Der Gesundheitsausschuss hatte zu beiden Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Apothekenreform der Bundesregierung Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden. Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst. Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben. Prävention und vorrätige Arzneimittel Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Nutzung von Kommissionierautomaten Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. In der Erwiderung der Bundesregierung hieß es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor. Änderungen im Gesundheitsausschuss Der Gesundheitsausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhten. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, hieß es in dem Antrag. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Vergütungen von Apotheken anheben Daher müsste dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten forderten unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben. Antrag der Linken Die Linksfraktion forderte eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, hieß es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, hieß es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können. Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten forderten, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern. Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/ste/22.05.2026)
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