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Detlef Seif: Den Terror von Hamas, Hisbollah und Huthi entschieden bekämpfen

Fr, 12.12.2025 - 13:09
Einen gemeinsamen Raum der Stabilität und des Wohlstands schaffen, trotz Differenzen zusammenarbeiten und dem Terrorismus den Kampf ansagen: Dazu kooperieren die Anrainerländer des Mittelmeerraumes in der „Union für das Mittelmeer“. „Wir haben ein höchstes eigenes Interesse an einer Zusammenarbeit nicht nur in Wirtschafts- und Handelsfragen, sondern auch in Sicherheitsfragen. Damit in dieser Region die Konflikte überwunden werden und Stabilität und Frieden herrscht“, sagt Detlef Seif (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Union für das Mittelmeer (PV UfM), deren Mitglieder vom 27. bis 30. November 2025 zu einem Forum in Kairo zusammenkamen. Im Interview spricht der Innen- und Europapolitiker aus Euskirchen in Nordrhein-Westfalen über die Brennpunkte der Mittelmeerregion, erklärt, warum Deutschland sich kümmern muss, die UfM dazu die geeignete Plattform ist und wie er dabei helfen will, die Versammlung schlagkräftiger zu machen. Das Interview im Wortlaut: Herr Seif, von der Union für das Mittelmeer (UfM) hört die breite Öffentlichkeit nicht allzu oft. Und vielleicht noch weniger von der Parlamentarischen Versammlung (PV), die dieser zur Seite gestellt ist. Erklären Sie bitte kurz, welche Aufgaben die Mittelmeerunion hat! Die Mittelmeerunion entstammt dem sogenannten Barcelona-Prozess, bei dem es seit den 1990er-Jahren darum ging, der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten eine feste institutionalisierte Form zu geben, ein dauerhaftes Forum des Austauschs – sozusagen einen ständigen Gesprächsfaden. Die Mittelmeer-Anrainerstaaten haben einen hohen Stellenwert für uns. Worüber wird in der Mittelmeerunion gesprochen? Geht es hauptsächlich um Sicherheitsfragen? Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf viele Bereiche, von Fragen des Handels und der Wirtschaft bis hin zu Fragen der regionalen Sicherheit. Es geht darum, einen gemeinsamen Raum der Stabilität und des Wohlstands zu schaffen, denn beides bedingt einander. Aber ja, die Mittelmeerunion bringt auch Länder an einen Tisch, die miteinander im Streit liegen. Aber genau das ist der Sinn: dass man trotz Differenzen zusammenarbeitet, um am Ende auch die Konflikte leichter zu lösen. Man wird mit Konflikten konfrontiert, die diese Länder haben und die auch für uns von Bedeutung sind. Welche Bedeutung entfalten Konflikte in Afrika oder im Nahen Osten für uns? Es gibt in der Region neben dem israelisch-palästinensischen Konflikt noch eine Reihe weiterer Brennpunkte, wie den Konflikt um die Westsahara oder die extrem fragile Sicherheitslage in Libyen. Auch die Lage in Syrien, wo es nach jahrelangen Kämpfen einen Regimewechsel gegeben hat und weiterhin große Unsicherheit herrscht, erfordert unsere weitere Aufmerksamkeit. Die Instabilität in diesen Ländern bremst Entwicklung und Wohlstand aus. Dann stellen sich humanitäre Fragen. Menschen machen sich auf die Flucht, auch nach Europa. Ägypten hat momentan 1,5 Millionen Flüchtlinge aus dem Sudan aufgenommen, wo sich eine humanitäre Tragödie abspielt. Syrien, das sich nach dem Sturz des Assad-Regimes gerade wieder aufrappelt und wieder an der UfM teilnimmt, hat allerdings keine Delegation geschickt. Das ist sehr bedauerlich. Dabei darf das Land wieder Delegierte entsenden. Ich habe schließlich erreicht, dass es wenigstens in der Abschlusserklärung erwähnt wird, in deren Entwurf es zunächst gar nicht auftauchte. Syrien befindet sich mitten in einem Umbruch. Trotz des Machtwechsels bestehen weiter Herausforderungen in dem Land. Das muss man ansprechen. Momentan herrscht dort eine Übergangsregierung. Es gibt noch kein ordentlich gewähltes Parlament, keine Gewähr für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Seit einigen Jahren nimmt auch Israel nicht mehr an der Versammlung teil. Darunter leidet auch die Arbeit der Versammlung. Die Knesset hat sich abgewendet, weil die israelischen Vertreter aufgrund des andauernden, plumpen Bashings ihres Landes durch andere Delegationen keine Grundlage mehr für eine seriöse Zusammenarbeit gesehen haben, die sich auf die Lösung der Probleme im Mittelmeerraum konzentriert. Im Entwurf für die Kairoer Abschlusserklärung wurde auch wieder einseitig auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina Bezug genommen. Es ging darin zunächst nur um die Herausforderung der Entwicklung im Gazastreifen. Mit keinem Wort jedoch wurde erwähnt, was eigentlich ursächlich war für diese Katastrophe: dass es einen terroristischen Anschlag auf Israel gegeben hat. Daher habe ich angeregt, dass man klar und deutlich die Hamas und deren Terroranschläge verurteilt. Mein Vorschlag wurde aufgegriffen – allerdings mit einer allgemeinen Verurteilung aller terroristischen Anschläge auf Zivilisten. Zumindest bin ich froh, dass in der Erklärung nun die Hamas unmissverständlich aufgefordert wird, alle noch in ihrer Gewalt verbliebenen Geiseln zurückzugeben. Nimmt der Streit über die Deutung des Nahostkonflikts angesichts der Fülle an Aufgaben und Herausforderungen einen zu breiten Raum in den Debatten der Versammlung ein? Der Konflikt und seine Lösung gehören natürlich auf die Agenda. Dazu gehören aber auch alle Fakten auf den Tisch. Viele Delegationen, vor allem aus arabischen Ländern, sorgen für eine einseitige Darstellung des Konflikts. Auch während der Plenardebatte in Kairo war die Stimmung ziemlich einseitig. Das erschwert die Zusammenarbeit ungemein. Ich musste meinen Redebeitrag dazu nutzen, um einer großen Zahl meiner Vorredner deutlich zu widersprechen. Die haben es sich wirklich zu leicht gemacht, Israel bei seinem Vorgehen in Gaza Genozid vorgeworfen, aber die Ursächlichkeit, warum es überhaupt zu der Militäraktion in Gaza gekommen ist, also den Terrorangriff der Hamas, völlig unerwähnt gelassen. Was haben Sie Ihren Vorrednern entgegengehalten? Die Versammlung kann als internationales Gremium, das für Frieden, Stabilität und Wohlstand sorgt, nur Erfolg haben, wenn man den Konflikt zwischen Israel und Palästina ausgewogen darstellt, Vertrauen aufbaut und die Bekämpfung des Terrors in Angriff nimmt. Egal um welche der drei Organisationen es sich handelt, Hamas, Hisbollah oder Huthi – ich habe dafür die Wortschöpfung „Triple H Terrorism“ ersonnen: Man muss diesen Terror entschlossen bekämpfen. Diese Gruppen müssen von jeglicher Unterstützung abgeschnitten werden. Dann wird die Entwicklung in Gaza und der gesamten Region eine ganz andere sein und an Schwung gewinnen. Worin besteht dabei der Mehrwert der Versammlung? Wir leben in Deutschland und Europa nicht auf einer Insel der Glückseligen, sondern auch die Regionen um uns herum sind sehr maßgeblich. Nehmen Sie die Tragödie im Sudan, die in den Medien kaum wahrgenommen wird. Das sind Dinge, die auch uns betreffen. Denn wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird der Migrationsdruck aus dieser Region nochmal deutlich steigen. Wir haben daher ein höchstes eigenes Interesse an einer Zusammenarbeit nicht nur in Wirtschafts- und Handelsfragen, sondern auch in Sicherheitsfragen. Damit in dieser Region die Konflikte überwunden werden und Stabilität und Frieden herrscht. Darum bemüht man sich nun seit 30 Jahren … Außen- und Sicherheitspolitik ist immer eine Sisyphusarbeit. Sie können die Probleme nie vollständig beseitigen, sondern müssen kontinuierlich daran arbeiten, dass sich die Situation verbessert. Das Gift für die Prosperität in diesen Ländern ist oftmals der Egoismus, das Machtstreben einzelner, die sich die Taschen vollstopfen. Das typische Beispiel ist Libyen, ein Land, das eigentlich reich ist, über Rohstoffe verfügt und Wohlstand für alle generieren könnte. Stattdessen kämpfen zwei rivalisierende Regierungen und ihre bewaffneten Milizen weiter um Macht und Ressourcen, während das Volk leer ausgeht und unter anhaltenden humanitären Problemen leidet. An diesen Machtverhältnissen können wir nichts ändern. Aber wir können mit Gremien, wie der Union für das Mittelmeer, daran mitwirken, dass die Situation sich verbessert. Leider ist die Parlamentarische Versammlung nicht so arbeitsfähig, wie sie eigentlich sein könnte. Woran liegt das? Der Versammlung stehen derzeit keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung. Der letzte Haushalt wurde im Dezember 2021 verabschiedet, aber aufgrund des Fehlens eines Generalsekretärs und eines Buchhalters nie umgesetzt. Im Juli 2021 wurden zwei Stellenausschreibungen für die Posten des Generalsekretärs und des Buchhalters veröffentlicht. Es ging für keine der beiden Positionen eine Bewerbung ein. Das Präsidium hat im Januar 2025 beschlossen, Pietro Ducci, Generaldirektor aus dem Europäischen Parlament, als kommissarischen Generalsekretär der PV UfM zu ernennen. Wir müssen hier eine Lösung finden. Ohne einen Buchhalter kann auch nicht die notwendige Verwaltungsvereinbarung getroffen werden, um das Büro des Sekretariats in Rom offiziell nutzen zu dürfen. Das hört sich niederschmetternd an. Können Sie etwas tun? Ich stehe in Kontakt mit Herrn Ducci und habe ihm bereits meine Unterstützung angeboten. Diese Situation kann man nicht so stehen lassen. Im Gegensatz zur Regierungsorganisation der UfM funktioniert die Parlamentarische Versammlung momentan nicht so wie sie sollte. Wir müssen aber der Regierungsebene eine wirksame parlamentarische Dimension zur Seite stellen. Das Forum trug die Überschrift: den Barcelona-Prozess wiederbeleben. 1995 wurde dieses Format der Zusammenarbeit ins Leben gerufen. Welches Ziel verfolgt demgegenüber die neue EU-Initiative „Pakt für den Mittelmeerraum“ und warum braucht es diese neue Initiative? Der „Pakt für den Mittelmeerraum“ ist als ein deutliches Signal Europas an seine südlichen Nachbarn zu verstehen, dass man die Zusammenarbeit ernst nimmt. Damit wird die Kooperation weiter institutionalisiert. Der Pakt, der von der EU vorangetrieben wird, aktiviert konkrete EU-Instrumente wie die Nachbarschaftspolitik für die Partnerschaft, was gegenüber dem Barcelona-Prozess einen klaren Mehrwert bedeutet. Welchen Eindruck machte Ägypten als Ausrichter der Konferenz? Und ist das Land trotz seiner autokratischen Züge ein Partner für die deutsche Außenpolitik? In meinem Redebeitrag vor dem Plenum habe ich Ägypten als Gastgeber und Ausrichter des Forums gelobt. Hinzu kommt die aktive Rolle, die das Land seit Jahrzehnten im Friedensprozess in der Region spielt und für Stabilität sorgt. Gegenseitige Wertschätzung ist wichtig, um Vertrauen aufzubauen und den Gesprächsfaden für die zukünftige Zusammenarbeit zu verstärken. Auch wenn man nicht in allen Fragen einer Meinung ist und etwas verändern will, benötigt man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Keinesfalls darf man mit erhobenem moralischem Zeigefinger auftreten und mit der Tür ins Haus fallen. Auf diese Weise kann man keine Beziehung aufbauen und auch nichts erreichen, etwa in der Menschenrechtsarbeit und Demokratieförderung. Erst im zweiten Schritt und mit Fingerspitzengefühl lassen wir diese Themen einfließen – eingebettet in unsere interessengeleitete Außenpolitik. Kürzlich hat sich im Bundestag die neue Delegation konstituiert, bestehend aus den Abgeordneten, die von deutscher Seite in die Versammlung geschickt werden. Sie wurden zum Delegationsleiter gewählt. Was haben Sie sich für die laufende Legislaturperiode für Ihre Arbeit in der Versammlung vorgenommen? Die Parlamentarische Versammlung der Mittelmeerunion schlagkräftiger ausgestalten, sie in eine gute Verfassung bringen, sodass sie gut funktioniert und gute Arbeit leisten kann. (ll/10.12.2025)

Mechthild Heil: Lage der Menschenrechte hat sich rapide verschlechtert

Mo, 08.12.2025 - 08:35
Eine rapide Verschlechterung der Menschenrechtslage weltweit stellt Mechthild Heil (CDU/CSU), Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2025 fest. Betroffen seien vor allem Minderheiten und vulnerable Gruppen, darunter besonders Frauen und Kinder. „Auch in Deutschland sind wir leider nicht frei von Diskriminierungen, Ungleichheiten oder Gewalttaten gegen Frauen.“ In zu vielen Bereichen spielten Frauen kaum eine Rolle. Dabei habe sich gezeigt, dass Prosperität und Innovation in den Ländern wachsen, in denen die Freiheit und die Menschenrechte geschützt werden. Im Interview spricht die Menschenrechtspolitikerin aus Andernach (Rheinland-Pfalz) über erschütternde Menschenrechtsverletzungen, das Arbeitsprogramm des Ausschusses sowie darüber, was ihr Zuversicht und Kraft gibt. Das Interview im Wortlaut: Frau Heil, wie war es 2025 auf der Welt um die Menschenrechte bestellt? Mein persönlicher Eindruck: Nicht gut. Ich bin seit Mai dieses Jahres Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Was ich in Gesprächen und Unterrichtungen durch UN-Organisationen und dem Auswärtigen Amt wahrnehme, ist eher eine rapide Verschlechterung der Menschenrechtslage weltweit. Steigende autoritäre Tendenzen, die Einschränkung der Freiheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Medien, die Eskalation bewaffneter Konflikte stellen wesentliche Indikatoren für die Zunahme an Menschenrechtsverletzungen dar. Wo werden Menschenrechte momentan besonders massiv verletzt? Ich möchte hier kein Ranking aufstellen. Alle Menschenrechtsverletzungen – egal wo und durch wen – sind zu verurteilen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen überall strafrechtlich verfolgt werden. Was wir in den Medien nachverfolgen können, ist manchmal nur ein Teil dessen, was in der Welt passiert. Als Menschenrechtspolitiker dürfen wir aber gerade den Teil nicht aus den Augen verlieren, der eben nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht: Menschenrechtsverstöße wie Diskriminierung, Verfolgung, Vertreibung oder Unterdrückung von gesellschaftlichen Gruppen oder ganzen Völkern, Folter und Todesstrafe, Verschwindenlassen, gewaltsame Konflikte und humanitäre Krisen. Erleben wir eine Erosion der Menschenrechte? Es ist traurig zu sagen, aber diese Entwicklung hat nicht erst jetzt begonnen. Die regelbasierte Ordnung – Normen des Völkerrechts, multilaterale Zusammenarbeit – wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, steht schon seit Jahren unter Druck und mit ihr die Einhaltung der Menschenrechte. Die Missachtung des internationalen Völkerrechts, die Nichtanerkennung von UN-Organisationen und Regularien, die Aushöhlung der Menschenrechte durch legislative und nichtlegislative Bestimmungen, die durch autoritäre Staaten oder illliberale Demokratien erlassen werden, schreiten leider immer weiter voran. Betroffene sind zuvorderst Minderheiten, vulnerable Gruppen – darunter besonders Frauen und Kinder – und Dissidenten. Sie setzen sich persönlich intensiv für Frauenrechte ein, machen auf die Ausbeutung von Frauen, auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Was für Aufgaben stellen sich in dem Handlungsfeld aktuell am dringendsten? Leider sehen wir in vielen Ländern eher einen Rückschritt im Bereich Frauenrechte. In zahlreichen Regionen der Welt wird Frauen der Zugang zu Bildung, politischer Partizipation und Schutz vor Gewalt und Diskriminierung weiterhin verwehrt. Die Entscheidungshoheit über das eigene Leben, sei es Beruf, Sexualität oder soziales Umfeld, bleibt oft ein ferner Traum – andere legen die Regeln fest. Selbst in Deutschland sind wir leider nicht frei von Diskriminierungen, Ungleichheiten oder Gewalttaten gegen Frauen. Was passiert hierzulande? Die aktuellen Daten zeigen jedes Jahr Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen in sechsstelliger Höhe, Tendenz steigend – von psychischer Gewalt über körperliche Angriffe bis hin zu Stalking und sexualisierter Gewalt. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Daten des Lagebildes um sogenannte Hellfelddaten handelt, ist jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Die meisten Taten passieren im direkten Umfeld der Betroffenen, oft durch Partner und Ex-Partner. Hier braucht es unter anderem mehr Prävention, Schutzräume für Frauen, aber auch Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht. Es darf nicht sein, dass Frauen bei der Flucht ins Frauenhaus das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder riskieren oder Familiengerichte im Falle einer Trennung urteilten, dass der Täter regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern haben darf, wobei die Frau dann weiter Kontakt zum Kindsvater halten muss. Und im Bereich Prostitution? Auch im Bereich Prostitution besteht akuter Handlungsbedarf. Die Zustände in der Prostitution sind für die dort Tätigen in der großen Mehrzahl der Fälle menschenunwürdig, zerstörerisch und frauenfeindlich. Wollen wir wirklich eine Gesellschaft, in der es zum Beispiel für einen Abiturienten normal ist, auf seiner Abschlussfeier ins Bordell zu gehen, wo er mit der Frau umgehen kann, wie er will? Und im Arbeitsleben dann mit diesem Frauenbild einer Chefin gegenübersteht? Was schlagen Sie vor? Entgegen einem weit verbreiteten Klischee sind die meisten Prostituierten keinesfalls freiwillig in der Prostitution, sondern wurden und werden getäuscht, erpresst und bedroht. Das Ausmaß an sexuellen Übergriffen, an massiven physischen und psychischen Verletzungen durch täglich vielfache, erzwungene Penetration ist vielen nicht bekannt. Deshalb spreche ich mich für die Einführung des nordischen Modells aus, wie es bereits in Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel besteht. Für Freier und Zuhälter sind damit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verbunden, während die Prostituierten nicht kriminalisiert werden. Mit diesem Modell wird der Markt für sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel in Deutschland nachhaltig gestört und die Position der Prostituierten gegenüber Freiern und Zuhältern gestärkt. Sie machen auch darauf aufmerksam, die Teilhabe von Frauen zu steigern. Wo liegen da momentan die größten Defizite und was geht der Gesellschaft und Demokratie dabei verloren? Obwohl wir aus der Forschung wissen, dass gemischte Teams erfolgreicher sind, tun wir uns immer noch schwer, die Expertise von 50 Prozent der Bevölkerung in die Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Politik einzubeziehen. So legen Frauen zwar seltener, aber erfolgreicher Geld an. Ohne Frauen am Tisch, die ihre Ideen und Strategien einbringen, kann es also keine gute, auch für Frauen passende Finanzpolitik geben. Es gibt mehr Frauen, die Abitur machen oder ein Studium abschließen. Frauen sind also in unserem Bildungssystem erfolgreicher, aber im Berufsleben geraten sie ins Hintertreffen. Wo ist die geringe Zahl von Frauen von besonderem Nachteil? Zu vielen Lebensbereichen haben Frauen einen anderen Zugang, aber leider gibt es auch zu viele Bereiche, in denen Frauen kaum eine Rolle spielen: sei es beim Thema Frauengesundheit, der Dosierung von Medikamenten, der Erforschung von Krankheiten und deren Symptomen, bei der Entwicklung rund um die Künstliche Intelligenz, dem Aufbau der Verteidigungsfähigkeit und der Resilienz unserer Gesellschaft und auch im Bereich der Regierungen und Parlamente. Der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag liegt bei 32,4 Prozent. Das ist weit mehr als ein trauriger Befund. Es kostet uns Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wichtige Ressourcen liegen brach. Welche Themen haben den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag 2025 vor allem beschäftigt? Der Ausschuss befasst sich mit allen parlamentarischen Initiativen, die einen menschenrechtlichen Bezug aufweisen und gibt hierzu eine Beschlussempfehlung ab; auch die humanitären Folgen von Naturkatastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen stehen regelmäßig auf der Tagesordnung des Ausschusses. Zudem lässt sich der Ausschuss regelmäßig von der Bundesregierung über die Menschenrechtslage sowie die humanitäre Situation und die Hilfeleistungen in den verschiedenen Krisengebieten wie im Sudan oder Gaza unterrichten. Innerhalb eines Jahres setzt der Ausschuss zwei Schwerpunktthemen fest, zu denen öffentliche Sachverständigenanhörungen stattfinden. In diesem Halbjahr beschäftigen wir uns mit dem Thema „Desinformation durch autokratische Staaten mit dem Ziel der Schwächung von Demokratie und Bedrohung der Menschenrechte“. Welche Rolle spielt Menschenrechtspolitik in der deutschen Außenpolitik? Das müssten Sie eigentlich die Außenpolitiker fragen. Aber im Ernst: Die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bilden die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. So haben es die Mütter und Väter des Grundgesetzes in Artikel 1 Absatz 2 festgeschrieben. Dies ist nicht nur Verpflichtung für das eigene Land, sondern auch für die Welt. Es hat sich gezeigt, dass Prosperität und Innovation in den Ländern wachsen, in denen die Freiheit und die Menschenrechte geschützt werden. Wie wirkt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dabei mit? Geben Sie uns einen kleinen Einblick in das nichtöffentlich tagende Gremium! Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Finger in die Wunde zu legen: Menschenrechtsverletzungen und humanitäre Krisen zu benennen sowie vergessene Krisen anzumahnen. Dabei ist der Austausch mit Betroffenen und Hilfsorganisationen sehr wichtig, um insbesondere bei Konflikten viele Seiten zu hören. Nur so kann man sich ein größeres Bild der Lage verschaffen und näher an die Wahrheit herankommen. Dabei wurde der Etat für die humanitäre Hilfe nun massiv gekürzt… Die Expertise der Hilfsorganisationen, die seit Jahrzehnten in Krisenregionen tätig sind, ist von unschätzbarem Wert und gilt es weiter zu unterstützen. So konnte in vielen Regionen die Wasser-, Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung – Krankheitsbekämpfung bei HIV, Malaria, Impfungen gegen Polio – verbessert werden. Umso bedrückender ist meiner Meinung nach die jetzige Entscheidung, die Haushaltsmittel für die humanitäre Hilfe so drastisch zu kürzen. Der jetzige Stand der Hilfe kann mit den weltweiten Budgetkürzungen künftig nicht aufrechterhalten werden und wir verlieren, was in den letzten Jahrzehnten aufgebaut worden ist. Hungersnöte, die Zunahme von Krankheiten und der Sterblichkeitsrate sowie damit verbundene Instabilität, entstehende neue Konflikte und Fluchtbewegungen werden dann die Folgen sein. Was hat Sie als Menschenrechtspolitikerin 2025 am tiefsten erschüttert - und was mit Zuversicht erfüllt? Auch hier möchte ich keine Gewichtung des Leids vornehmen wollen. Was mich aber sehr überrascht hat, war die Aussage in einem Gespräch mit Vertretern der Hilfsorganisation missio, in dem auf die aktuelle Hexenverfolgung in Afrika, Südamerika und Asien hingewiesen wurde. Dieser sogenannte Hexenwahn würde aktuell in 46 Ländern praktiziert, wobei die Verbreitung der sexualisierten Gewalt und Folterungen an Frauen über die Sozialen Medien wie ein Brandbeschleuniger wirke und Nachahmungseffekte erzeuge. Und jetzt die Zuversicht! Was mich mit Zuversicht erfüllt, ist der Mut, die Zivilcourage und die Überzeugung der Hilfsorganisationen. Den Helferinnen und Helfern ist ihre Arbeit so wichtig, dass sie sogar ihr eigenes Leben dafür aufs Spiel setzen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 2024 so viele humanitäre Helfer bei ihrer Arbeit ums Leben gekommen wie noch nie. Trotz Lebensgefahr – wie jüngst durch den Drohnenbeschuss in der Ukraine, die alles zerstören, was sich bewegt, egal ob es gekennzeichnete Hilfskonvois sind oder nicht – oder Entführungen und Festnahmen, die Hilfe für die Menschen vor Ort wird weiter fortgesetzt. Woher nehmen Sie die Kraft für Ihr Handeln als Menschenrechtspolitikerin? Ich habe die „Gnade“, relativ resilient zu sein. Daraus leite ich für mich die Verpflichtung ab, auch ein bisschen mehr zu tragen und zu geben. Die Kraft ist da und wird zum Glück auch immer wieder durch die Begegnung mit Menschen gestärkt. Viele Menschen wollen gerade in der Weihnachtszeit etwas Gutes tun. Wie kann jeder einzelne einen Beitrag dazu leisten, die Menschenrechtssituation, sei es hierzulande, sei es weltweit, zu verbessern? Es gibt so viele verschiedene Weihnachtsaktionen von Hilfsorganisationen – denen ich großen Dank und Anerkennung ausspreche. Aber Verantwortung für den Nächsten kann man nicht abgeben – weder mit einer Spende noch mit der Unterschrift unter einen Aufruf. Not erkennen, das Herz öffnen, zuhören, hinschauen, die Hände reichen und zupacken – und das nicht nur zur Weihnachtszeit – macht unsere Welt ein wenig besser. (ll/05.12.2025)

Bundeskanzler Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten

Mo, 08.12.2025 - 03:59
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, mit der einstündigen Regierungsbefragung. Dabei wird sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum zweiten Mal in diesem Jahr den Fragen der Abgeordneten stellen. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/08.12.2025)

Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat

Mo, 08.12.2025 - 03:57
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, vor dem Bundestag eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember ab. Der 25-minütigen Regierungserklärung schließt sich eine 90-minütige Aussprache an. Europäischer Rat am 18. und 19. Dezember In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission zum EU-Gipfel. Laut der vorläufigen Tagesordnung wird die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit dem Mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Weitere Themen sind Migration, die EU-Erweiterung sowie Geoökonomie und Wettbewerbsfähigkeit. (hau/08.12.2025)

Fragestunde am 17. Dezember

Mo, 08.12.2025 - 03:55
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3237), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 33 der insgesamt 72 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 26 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 13 Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 18 der 72 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium des Innern ist mit 14 Fragen vertreten. Jeweils neun Fragen werden an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Je vier Fragen sollen das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen beantworten. Drei Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit je einer Frage müssen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesfamilienministerium, welche Ursachen die Bundesregierung dafür sieht, dass die Anzeigequote bei gewaltbetroffenen Frauen meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent liegt. Limburg will erfahren, ob die Regierung Maßnahmen plant, um die Anzeigebereitschaft gewaltbetroffener Frauen zu erhöhen, und wenn ja, welche Maßnahmen dies sind. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Iris Nieland (AfD) will vom Bundesjustizministerium wissen, ob die Bundesregierung eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes dahingehend plant, dass bei besonders schweren Gewaltdelikten durch Jugendliche – etwa bei Messerangriffen – verstärkt Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Falls ja, soll das Ministerium mitteilen, welche Änderung genau beabsichtigt wird. Die sächsische Abgeordnete der Linken Clara Bünger fragt das Bundesinnenministerium nach dem Stand oder dem Ergebnis von 23 anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Zurückweisungen trotz Asylgesuchs. Sie will wissen, wie die zahlenmäßige Bilanz der Zurückweisungen von Schutzsuchenden seit dem diesbezüglichen Erlass vom 7. Mai 2025 ist. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/12.12.2025)

Ablehnung „jeder Form einer Chatkontrolle“ gefordert

Mo, 08.12.2025 - 03:53
„Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals im Bundestag beraten wird. Nach 30-minütiger Debatte soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. (hau/08.12.2025)

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“

Mo, 08.12.2025 - 03:51
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak beteiligen. Den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) berät das Parlament am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss federführend sein. Antrag der Bundesregierung Das aktuell gültige Mandat sieht die Entsendung von bis zu 500 Bundeswehrsoldaten vor, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Es ist noch bis 31. Januar 2026 gültig. (hau/11.12.2025)

Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes

Mo, 08.12.2025 - 03:49
Über die Forderung der Fraktion Die Linke nach 28 Tagen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes berät der Bundestag am Mittwoch, 17. Dezember 2025. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte soll der entsprechende Antrag (21/2241) den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Antrag der Linken Die Linksfraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie 2019 /1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige durch Deutschland. „2019 wurden mit der Richtlinie Mindeststandards für die Mitgliedstaaten formuliert, die bis August 2022 umgesetzt werden mussten. Die vorgesehenen Maßnahmen der Richtlinie reichen von flexiblen Arbeitszeitregelungen, über Elternzeit und Urlaubsansprüchen für pflegende Angehörige bis hin zu einem Rechtsanspruch auf sogenannten Vaterschaftsurlaub“, erläutern die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz. (che/hau/08.12.2025)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Mo, 08.12.2025 - 02:59
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) soll zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Aktives Wolfsmanagement" soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens" wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) soll zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen werden. (eis/08.12.2025)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Mo, 08.12.2025 - 02:59
Ohne Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen: Portugal: Entschieden werden soll über einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143). Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag entscheidet darüber hinaus über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 127 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumerkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 3. Dezember verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/09.12.2025)

Erste Lesung zur Novelle des Bundespolizeigesetzes

Mo, 08.12.2025 - 02:59
Die Bundesregierung will das Bundespolizeigesetz novellieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Bundestag beraten. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden sei, bedarf laut Bundesregierung einer umfassenden Modernisierung. Erforderlich sei die Schaffung von zeitgemäßen und modernen Befugnissen. Dies gelte insbesondere für den Bereich der Telekommunikation, heißt es in dem Entwurf. Täter kommunizierten verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Hierfür müssten, in Anlehnung an das Bundeskriminalamtgesetz, Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um schwerwiegende Gefahren abzuwenden. Auch der Einsatz von Drohnen als Sensorträger sei aufgrund der gewandelten technischen Möglichkeiten unabdingbar. Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellung geplant Des Weiteren soll der Bundespolizei die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffen und Messerverbotszonen im Bahnbereich ermöglicht werden. Gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt, soll sie zukünftig selbst Abschiebungshaft bei Gericht beantragen können. Zum Schutz der Integrität der Bundespolizei werde außerdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellungen eingeführt, stellt die Bundesregierung klar. Der Gesetzesentwurf setze verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben zum Datenschutz um, heißt es. (hau/08.12.2025)

Rücknahme von „Asylmigranten“ durch EU-Mitgliedstaaten

Mo, 08.12.2025 - 02:57
Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Rücknahme von Asylmigranten durchsetzen – Vertragsverletzungsverfahren gegen vertragsbrüchige EU-Mitgliedstaaten einleiten“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)

35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages

Mo, 08.12.2025 - 02:55
Kurz vor Weihnachten 1990, am 20. Dezember, konstituierte sich der erste gesamtdeutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin. Anlässlich des 35. Jahrestages der Konstituierung gibt es am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Bundestag eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. (hau/08.12.2025)

Forderung nach einem Demokratiefördergesetz wird beraten

Mo, 08.12.2025 - 02:53
Über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Der Antrag „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) soll nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Zur Abstimmung steht ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) für dessen Ablehnung aus. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (sto/che/hau/08.12.2025)

Wahl von Mitgliedern der "Colonia Dignidad"-Kommission

Mo, 08.12.2025 - 02:51
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen von "Colonia Dignidad". Dazu legen die Fraktionen Wahlvorschläge vor. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/08.12.2025)

Erste Lesung der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes

Mo, 08.12.2025 - 02:49
Der Bundestag berät am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den von der Bundesregierung angekündigten Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“. Für die erste Lesung sind 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Des Weiteren wird der Gesetzentwurf „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) erstmals beraten. Auch er soll an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll in dem Fall der Verteidigungsausschuss sein. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Verbesserung der Abwehr von Bedrohungslagen, die von der missbräuchlichen Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für „luftverkehrsfremde Zwecke“ ausgehen, sei eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/2963). Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft bilde die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Das Abkommen lege Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit fest. (hau/08.12.2025)

Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert

Mo, 08.12.2025 - 02:47
Die AfD plant, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, der „mögliche parteipolitische Beeinflussung durch steuerfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ überprüfen soll. Ein dazu angekündigter Antrag steht am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)

Regelung für Ganztagsangebote in Schule auch während der Ferien

Mo, 08.12.2025 - 02:45
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, durch den Bundestag beraten. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/08.12.2025)

Debatte über Atomtransporte aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus

Mo, 08.12.2025 - 02:43
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Anschluss an eine 30-minütige Debatte ab. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629), in der die Ablehnung empfohlen wird. Antrag der Linken Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/08.12.2025)

Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant

Mo, 08.12.2025 - 02:17
Das Medizinal-Cannabisgesetz soll novelliert werden. Den dazu angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, in erster Lesung. Nach der 20-minütigen Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Der Gesundheitsausschuss soll bei den weiteren Beratungen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, schreibt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien. „Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung“, heißt es. Fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr Geplant ist, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden kann. Dabei seien Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere. Vorgesehen ist zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können. Bei Folgeverschreibungen müsse eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung könne in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen. Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen Außerdem soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibe davon unberührt. (hau/08.12.2025)