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Klöckner nimmt Bericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt entgegen

letztes Update vor 7 Stunden 29 Minuten
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Dienstag, 13. Oktober 2026, den Bericht der Aufarbeitungskommission des Bundes und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) entgegengenommen. Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Julia Gebrande überreichte den Bericht 2026 im Beisein der Kommission als Unterrichtung (21/8500(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin legt die UBSKM ausführlich die Ziele und Arbeitsweisen der Kommission und die Ergebnisse deren Arbeit dar und formuliert am Ende einige politische Forderungen. Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien Zu diesen gehört unter anderem die Forderung, die sexualisierte Gewalt in Familien stärker aufzuarbeiten. Denn Familien bildeten den mit Abstand größten Tatkontext, in dem es zu sexualisierter Gewalt komme. Aufarbeitung im familiären Kontext sei besonders herausfordernd, weil sie den Abhängigkeitsverhältnissen, Loyalitätskonflikten und sozialen Bindungen Rechnung tragen müsse, die familiäre Handlungskontexte besonders prägen, heißt es in der Unterrichtung. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dürfe nicht als „Privatsache“ einzelner Familien betrachtet werden. „Aufarbeitung in Familien bedarf daher besonderer Anstrengungen. Dazu gehört der Aufbau von Vernetzungsangeboten für Betroffene, die Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die sich gezielt an Angehörige richten, sowie strukturelle Entlastungen für Betroffene, wie eine Entbindung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber verwandten Tätern und Täterinnen.“ Der Bund wird aufgefordert, der UBSKM und der Aufarbeitungskommission des Bundes für entsprechende Angebote ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. In der Verantwortung der Länder sollen dezentrale Unterstützungs- und Informationsangebote ausgebaut werden, um Betroffene und Angehörige vor Ort zu erreichen. Außerdem fordert die Kommission, einschlägige Vorschriften so zu modifizieren, dass Betroffene nicht für die (finanzielle) Unterstützung missbrauchender Familienangehöriger (etwa im Unterhaltsrecht) in Anspruch genommen werden können. (sas/eis/13.10.2026)

Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027

12.10.2026
Der Haushaltsausschuss hat sich am Montag, 12. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand war zudem ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf soll laut Bundesregierung dazu beitragen, den Bundeshaushalt strukturell zu konsolidieren und die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme einzuhalten. Dazu sollen unter anderem 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds zufließen. Die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr soll ab 2033 beginnen. Zudem sind Änderungen der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen, um die Haushaltsbewirtschaftung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Weitere Maßnahmen betreffen die Sozialausgaben. So soll der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfallen und der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um eine weitere Milliarde Euro gekürzt werden. Bei der jährlichen Anpassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ist eine Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus vorgesehen. Daraus erwartet die Bundesregierung weitere Einsparungen. Ergänzend sollen höhere Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops zusätzliche Einnahmen von jährlich 455 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung bringen. Die steuerrechtlichen Maßnahmen selbst waren nicht Gegenstand der Anhörung. Dazu hat der Finanzausschuss eine eigene Anhörung für den 9. November 2026 angesetzt. Verschiebungen zwischen öffentlichen Haushalten Prof. Dr. Désirée I. Christofzik (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) sah in dem Entwurf einen „Beitrag“, die Haushalts- und Finanzplanung vorübergehend zu erleichtern. Dies gelinge unter anderem durch Verschiebungen zwischen öffentlichen Haushalten, etwa die Verlagerung von Einnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt, durch die Kürzung des Zuschusses an die Rentenversicherung sowie durch die Verlagerung von Ausgaben in die Zukunft. Der Konsolidierungsbeitrag der übrigen Maßnahmen sei „recht überschaubar“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Die Entscheidung über eine „tragfähige mittelfristige Konsolidierung“ stehe offensichtlich noch aus. Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Stefan Homburg (Leibniz-Universität Hannover). Die geplanten Verbrauchsteuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich fielen im Verhältnis zum Haushaltsvolumen gering aus, führte Homburg aus. Die Verschiebungen zwischen den öffentlichen Haushalten seien „ökonomisch vollkommen wirkungslos“ und ließen auch die Schulden- und Zinslast unverändert. Homburg verwies – wie auch der ebenfalls von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Thorsten Polleit (Buckingham University) – auf die laut Finanzplanung deutlich steigenden Zinsausgaben. Dies werde den finanziellen Handlungsspielraum erheblich einschränken und zu bislang kaum vorstellbaren Kürzungen führen, sagte Homburg. Kritik an Kürzungen im Sozialbereich Die geplanten Kürzungen im Sozialbereich kritisierte Prof. Dr. Tom Krebs (Universität Mannheim). Sie seien weder unbedingt erforderlich noch ökonomisch sinnvoll, sagte der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die aktuelle Debatte über Kürzungen beim Sozialstaat beruhe auf der Annahme, dass sich die deutsche Wirtschaft nicht mehr nachhaltig erholen werde. Tatsächlich müsse die Wirtschaftspolitik neu justiert werden. Dann ließen sich auch die Sozialversicherungssysteme wesentlich besser finanzieren, argumentierte Krebs. Prof. Dr. Malmendier (University of California, Berkeley) kritisierte, dass die geplante Konsolidierung gering ausfalle und nicht dauerhaft wirke. Damit bleibe auch die erhoffte ökonomische Wirkung aus. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige bemängelte zudem die Umsetzung des Zusätzlichkeitsprinzips bei den Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Es werde nur etwa die Hälfte des möglichen Wachstums erzielt. Zudem ließen sich die Wachstumseffekte nur schwer erfassen. Die Inanspruchnahme verschiedener Finanzierungstöpfe müsse eingeschränkt werden, mahnte Malmendier. "Parlament muss mehr Klarheit einfordeern" Dr. Christian Ochsner vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kritisierte, der Haushalt und das Haushaltsbegleitgesetz hätten ein „Transparenzproblem“. „Es ist extrem schwierig, nachzuvollziehen, was daran wohin mit welcher Wirkung gekürzt, erweitert, verschoben wird.“ Es sei nicht zielführend, dass die Exekutive hier einen „einseitigen Wissensvorsprung“ habe. Das Parlament müsse mehr Klarheit einfordern, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Auf rechtliche Fragen rund um die geplante Verlagerung von Einnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt ging Prof. Dr. Alexander Thiele (BSP Business & Law School) ein. Dies sei aus verfassungs- und haushaltsrechtlicher Perspektive „völlig unproblematisch“. Europarechtlich müsse sichergestellt werden, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel für bestimmte Zwecke eingesetzt würden. Auch dies lasse sich unproblematisch darstellen, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Ermessensspielraum bei Einnahmen aus dem Emissionshandel Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Hanno Kube (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg). Bei der Verteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel habe der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum. Auch die geplante Anpassung bei den Regelbedarfen beurteilte Kube vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Existenzminimum als unproblematisch. Kritischer sah der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige die geplante Verschiebung des Tilgungsbeginns für die Kredite des Sondervermögens Bundeswehr. Diese sei zwar verfassungsgemäß, „aber wohl sollte sich mit dieser Verschiebung niemand fühlen“, so Kube. Mit den geplanten Änderungen der Bundeshaushaltsordnung befasste sich Prof. Dr. Henning Tappe (Universität zu Köln). Die Möglichkeit für Dienststellen, die mehrere Einzelpläne oder Sondervermögen bewirtschaften, jeweils gesonderte Beauftragte für den Haushalt zu bestellen, sei zu begrüßen. Damit werde das Recht an die Praxis angeglichen. Auch die vorgesehene Verarbeitung von Identifikationsnummern, um Forderungen im Haushaltsvollzug aufrechnen zu können, stoße weder auf haushalts- noch auf datenschutzrechtliche Bedenken, führte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus. (scr/12.10.2026)

Pandemie-Belastungen für junge Menschen und Schulen

12.10.2026
Mit den Belastungen der Pandemie für junge Menschen und das Bildungssystem hat sich die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Montag, 12. Oktober 2026, beschäftigt. In der öffentlichen Anhörung zum Thema „Bildungssystem und die junge Generation“ legten die Sachverständigen viele Schwachstellen offen. "Schülern fehlte vor allem Sicherheit" Amy Kirchhoff von der Bundesschülerkonferenz sagte, dass Schülern vor allem Sicherheit gefehlt habe. Mit den Schulschließungen sei „ein Raum weggebrochen“. In der Folge seien die mentalen Belastungen stark angestiegen. „Trotzdem: Die Schulschließungen waren ein wichtiger Schritt.“ Aber: „An vielen Schulen hat es an digitaler Ausstattung gemangelt, da gibt es noch Nachholbedarf.“ Wendelin Haag, der Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings sagte: „Bildung dürfen wir nicht auf die Schule reduzieren.“ Sie finde auch und vor allem dort statt, wo Jugendliche zusammenkommen. „Das ist kein Zusatzangebot zur eigentlichen Bildung, sondern unverzichtbar.“ Doch gerade diese Bildungsräume seien während Corona aus dem Blick geraten. Qualifizierungsangebote seien zurückgegangen. „Wir brauchen deshalb eine dauerhafte Investitionsstrategie für die außerschulische Förderung“, denn Bildung müsse umfassend gedacht werden. „Junge Menschen müssen an Krisenentscheidungen beteiligt werden, gerade in Krisen. Die Politik kann und muss im Interesse junger Menschen handeln.“ Mehr geschlossene Schulen als in anderen Ländern Prof. Dr. Ludger Wößmann, Professor für Volkswirtschaftslehre und Leiter des ifo-Zentrums für Bildungsökonomie, erinnerte daran, dass in Deutschland während der Pandemie Schulen deutlich mehr geschlossen worden seien als in anderen Ländern. „Das wird sich im Kognitionsniveau der Bevölkerung zeigen.“ Während der ersten Schließung habe sich die Lernzeit halbiert und sei in der zweiten nur geringfügig angestiegen. „Kinder mit geringer familiärer Förderung litten besonders.“ Wößmann kritisierte die aus seiner Sicht fehlenden Leitlinien durch die Ministerien. Nach der Pandemie habe es ernsthafte Bemühungen gegeben, das aufzuholen, sagte er mit Verweis auf die Pisa-Tests. Yukiko-Mathilda Siber berichtete, wie sie als nicht geimpfte Schülerin mit einem Attest zur Maskenbefreiung dem Unterricht in der Klasse hinter einer Plexiglaswand habe folgen müssen. „Auf den Fluren musste ich Abstand halten.“ In der Klasse sei sie von Lehrern verspottet worden. „Ich verlor all meine Kontakte.“ Dabei sei sie nie ein Einzelfall gewesen. Viele hätten nicht verarbeiten können, was damals passierte und würden bis heute leiden. „Es fühlte sich an wie Undercover-Diktatur.“ "Pandemie war eine tiefe Zäsur" Eine andere Sichtweise schilderte Stefan Düll. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands sprach von einer Riesenleistung, die während der Pandemie erbracht worden sei. „Insgesamt war es nicht so, dass alle brutal darunter gelitten hätten. Aber es wäre falsch zu sagen, dass es das nicht gegeben hätte.“ Es sei nicht gut gewesen, dass die Schulen so lange geschlossen geblieben seien. „Das war ein Fehler. Aber nachher weiß man es besser.“ Zur digitalen Herausforderung sagte Düll, dass diese von Lehrern und Familien selbst finanziert worden sei; erst mit dem Ende von Corona sei Abhilfe gekommen. Für Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft war die Pandemie eine tiefe Zäsur. Wie in ein Brennglas habe sie einen eklatanten Fachkräftemangel und einen enormen Sanierungsstau offenbart. „Ein unvorbereitetes Fahren auf Sicht dominierte das Handeln der Politik.“ Mit Blick auf die psychische Gesundheit sagt sie: „Auch hier ist die soziale Herkunft entscheidend.“ Die Versorgung mit schulpsychologischen Angeboten müsse ausgebaut werden. Siebernik forderte für Kitas einen festen Personalschlüssel sowie für Schulen eine dauerhafte Personalaufstockung. „Das Geld muss dem Bedarf folgen.“ Ähnlich formulierte es Prof. Dr. Sabine Walper, Professorin für Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München: Die Möglichkeiten der Eltern zur Unterstützung der Kinder seien sehr unterschiedlich ausgeprägt. "Wir haben den Kindern nicht zugehört" Ein nüchternes Fazit zog Prof. Dr. Sabine Andresen. „Wir waren überhaupt nicht vorbereitet, was Bildung auf Distanz angeht“, sagte die Professorin für Familienforschung und Sozialpädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. „40 Prozent der Lehrkräfte haben nicht alle Schüler erreicht.“ Schutzrechte seien sehr stark gegenüber Förderrechten priorisiert worden, und die Kompensationsmöglichkeiten von Familien seien überschätzt worden. „Wir haben den Kindern nicht zugehört. Wir haben viel zu sehr die Interessen der Erwachsenen priorisiert.“ Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (ahe/13.10.2026)

Experten uneins über Modernisierung der Arbeitsförderung

12.10.2026
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 12. Oktober 2026, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) moderner und digitaler zu machen. Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung standen neben dem Gesetzentwurf auch ein Antrag der AfD-Fraktion „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten“ (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Sicherheit im Wandel – Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“ (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Vereinfachungen stoßen auf Zustimmung Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) stoßen die geplanten Vereinfachungen für das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- und Transferkurzarbeitergeld sowie den erleichterten Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch Verlängerung der Antragsfrist auf sechs Monate auf Zuspruch. Abzulehnen sei aber der vorgesehene Wegfall der Fristenregelung in Paragraf 111a SGB III für Qualifizierungsmaßnahmen in einer Transfergesellschaft. Hier bestehe das Risiko einer späteren Inanspruchnahme der Förderung und damit einer Kostensteigerung durch eine Steigerung der Eintritte bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Das stelle ein potenzielles Risiko von Kostensteigerungen für den Beitragshaushalt der BA dar, sagte BA-Vertreterin Anke Eidner. Kritik am Kooperationsplan Die beabsichtigte Einführung eines Kooperationsplans macht aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Vermittlungsprozess unverbindlicher und trägt nicht zur Arbeitsmarktintegration bei. Um Vermittlung zu befördern, sollten Arbeitgeber und Arbeitsuchende direkt miteinander kommunizieren und Kontaktdaten austauschen können, befand BDA-Vertreterin Anna Robra. Für die Programmnorm zur Automatisierung und Digitalisierung sieht sie keinen Regelungsbedarf. Gesetzliche Regelungen mit reinem Signalcharakter seien zu streichen, da die Norm für mehr Digitalisierung und Automatisierung nicht benötigt werde. Strategische Festlegungen seien Aufgabe des Vorstandes gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, so Robra. Arbeitslosenversicherung für Selbstständige Die Erleichterung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch die Sechs-Monats-Frist wird von Bernd Pfitzenberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung begrüßt. Bisher könnten Selbständige das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit begründen, um weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein. Die längere Antragsfrist sei geeignet, den Zugang zur Versicherung für Selbständige zu erleichtern. Auf Zuspruch stieß auch die geplante elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich positiv bewertete er zudem die vorgesehene „Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“. Dies könne einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, Übergänge aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern und Arbeitslosigkeit im Idealfall bereits im Vorfeld zu vermeiden. Betriebliche Erprobung Auch die Arbeitskammer Bremen erachtet laut ihrer Vertreterin Alexandra Krause die betriebliche Erprobung als ein sinnvolles Instrument, um direkte Arbeitsplatzwechsel der in der Transformation von Personalabbau betroffenen Beschäftigten zu fördern und Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. In der aktuellen Fassung könne die neue Regelung allerdings ausschließlich auf Initiative des Arbeitgebers angewendet werden, kritisierte sie. Wenn ein Personalabbau vereinbart wurde, sollten aus ihrer Sicht auch die betroffenen Beschäftigten und der Betriebsrat die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben betriebliche Erprobungen bei der BA anzuregen. Bundeszuschüsse für die BA Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) muss die BA personell, finanziell und organisatorisch so ausgestattet werden, dass sie den wirtschaftlichen Transformationsprozess aktiv mitgestalten kann. Ziel, so DGB-Vertreter Alexander Fischer, sei es, gemeinsam mit Beschäftigten und Unternehmen Brücken in gute, sichere und tariflich abgesicherte Arbeit zu bauen und Beschäftigungsperspektiven in Zeiten von Demografie, Dekarbonisierung und Digitalisierung zu sichern. Die BA brauche Bundeszuschüsse statt rückzahlbarer Darlehen zur Stabilisierung ihres Haushalts. Die bestehenden Darlehen müssten erlassen werden. Es dürfe auch keine globalen Minderausgaben oder unrealistische Ansatzplanungen geben, die faktisch zu verdeckten Kürzungen führen, hieß es von Seiten des DGB. Digitale und analoge Zugänge Susanne Nowak vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßte grundsätzlich die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote bei der BA. Diese müssten aber mit Blick auf die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit „niedrigschwellig, barrierefrei und insbesondere auf dem Smartphone nutzbar sein“. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass neue Zugangshürden geschaffen werden, betonte sie. Gerade Jugendliche mit geringer digitaler Kompetenz seien weiterhin auf persönliche Unterstützung und analoge Zugänge angewiesen. Daher müssten auch analoge Informations- und Beratungsangebote „verlässlich erhalten bleiben“. (hau/12.10.2026)

Kritischer Blick auf Reform der Kinder- und Jugendhilfe

12.10.2026
Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe ist sinnvoll und nötig, der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde aber die Kommunen nicht finanziell entlasten. Das war der Tenor einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 12. Oktober 2026. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG, 21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können. Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten. Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie sollen konkretisiert werden. Kinder- und Jugendhilfe wird umgebaut Für die Anhörung haben die geladenen Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben. So schreibt Elke Alsago, Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Mit diesem Gesetzesentwurf werden nicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, gestärkt, sondern die Kinder- und Jugendhilfe wird unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten umgebaut.“ Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim, führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Ziel der Entlastung der Fachpraxis grundsätzlich zu begrüßen sei. Aber: „Infrastruktur kann individuelle Hilfen nur entlasten, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Bedarf geeignet ist.“ "Seriöse Kostenfolgenabschätzung fehlt" Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. schreibt: Dem Gesetzesentwurf fehle eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. So lasse er gänzlich unberücksichtigt, dass Aufbau, Betrieb, qualitative Ausstattung und Vorhaltung von Infrastruktur ebenfalls finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, die bereitgestellt werden müssen. „Dies gilt insbesondere für die neue Leistung der infrastrukturellen Bildungsassistenz.“ Zur Bildungsassistenz schreibt Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V.: Im Unterschied zur bisherigen einzelfallbezogenen Praxis richte sich dieser Ansatz nicht primär auf die Kompensation individueller Defizite, sondern auf die Gestaltung eines unterstützenden, entwicklungsförderlichen schulischen Umfelds für alle jungen Menschen in einer Klasse. „Dies ist deutlich mehr, weil anspruchsvoller als der ,Pooling'-Gedanke." "Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz" Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert: “Die Größenordnung des erforderlichen Umbaus muss deutlich benannt werden. Sollen Regelangebote künftig einen größeren Teil individueller Unterstützungsbedarfe decken, müssten beispielsweise Kitas zu familienunterstützenden Einrichtungen weiterentwickelt und Angebote des Jugendwohnens für intensivere sozialpädagogische Begleitung ausgestattet werden. Hinzu käme der Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz an einem großen Teil der Schulen. Ein solcher Ausbau erfordert einen langfristigen und auf etwa zehn Jahre angelegten Finanzierungs- und Umsetzungshorizont." Angela Smessaert, stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), zeigte sich wie andere Sachverständige auch enttäuscht darüber, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird. "Zuständigkeitsgrenzen erschweren abgestimmte Unterstützung" Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, kritisiert ebenfalls, dass diese Zusammenführung insbesondere wegen finanzieller und organisatorischer Bedenken erneut zurückgestellt wird. "Die Zuständigkeitsgrenzen erschweren eine gemeinsam abgestimmte Unterstützung und führen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien je nach Rechtskreis." Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnet die Annahme im Gesetzentwurf, dass die Sicherstellung infrastruktureller Bildungsassistenz und sonstiger Regelangebote die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 Prozent reduzieren und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis zu einer Stabilisierung im Jahr 2036 schrittweise dämpfen werde, als "nicht belastbar". Einsparungen für die kommunale Ebene seien nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu erwarten, sondern im Gegenteil "ganz erhebliche zusätzlich finanzielle Belastungen für die Kommunen", schreiben die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme. (che/12.10.2026)

Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten und Stopp des Tierversuchsgesetzes

12.10.2026
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 12. Oktober 2026, befasst. Zunächst beriet er über eine Eingabe, die den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten, wie etwa Bitcoins, nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes verlangt. Danach ging es in der zweiten Petition um die Forderung nach einem Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes. Die Petentin Nicole Nowak fordert in ihrer Eingabe zur ersten Petition, insbesondere die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abzuschaffen. Zudem wird verlangt, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten. "Bitcoins eine bewusste langfristige Sparentscheidung" Die bestehende Regelung gewährleiste Rechtssicherheit für private Anleger, fördere langfristige und verantwortungsbewusste Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge und stärke den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich digitaler Vermögenswerte, schreibt die Petentin zur Begründung. Eine Änderung oder Abschaffung der Haltefrist oder der bisherigen steuerlichen Einordnung würde aus ihrer Sicht zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, notwendige private Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge deutlich erschweren und Deutschland im internationalen Wettbewerb benachteiligen, heißt es in der Petition, die 44.439 Mitzeichnungen auf der Petitionsplattform des Bundestages verbuchen kann. Bitcoins würden von ganz normalen Menschen genutzt, um mit kleinen Beträgen, die zurückgelegt werden, ein finanzielles Polster aufzubauen, sagte die Petentin während der Sitzung. Das täten sie „für ihre Kinder, für ihren Ruhestand oder für mehr finanzielle Unabhängigkeit“. Für diese Menschen seien Bitcoins „kein Instrument der Zockerei oder Spekulation, sondern eine bewusste langfristige Sparentscheidung“, betonte Nowak. "Entlastung kurzfristiger Spekulanten mit hohen Einkommen" Sie halte die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für einen Fehler, machte sie deutlich. Die bestehende Regelung treffe schon jetzt eine sinnvolle Unterscheidung zwischen kurzfristiger Spekulation und langfristigem Sparen. „Wer Bitcoin und Co. innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, versteuert diesen Gewinn heute mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei“, erläuterte sie. Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) wolle diese Unterscheidung abschaffen, wobei ein „bemerkenswerter Widerspruch“ entstehe, so die Petentin. Wer kurzfristig handelt und einen hohen persönlichen Einkommensteuersatz hat „würde künftig sogar weniger Steuern zahlen“. Die Reform könne also „kurzfristige Spekulanten mit hohen Einkommen“ entlasten, während „langfristige Sparer“ zusätzlich belastet würden. Abschaffung der Ein-Jahres-Haltefrist vorgesehen Der Reformentwurf aus dem BMF sieht eine Abschaffung der Ein-Jahres-Haltefrist vor. Kryptogewinne würden demnach grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterfallen. Dem BMF gehe es um eine „rechtssichere Einordnung und gerechte Besteuerung von Krypto-Assets“, sagte ein Ministeriumsvertreter. Der dazu vorgelegte Vorschlag befinde sich aktuell in der Ressortabstimmung. „Diese bleibt in der Sache abzuwarten“, sagte er. Die Einordnung von Krypto-Assets entspreche aus Sicht des BMF eher den Kapitalanlagen, hieß es. Daher sei die Verortung in Paragraf 20 statt Paragraf 23 frd Einkommensteuergesetzes vorgeschlagen worden. Kryptogewinne passten nicht in die Regelung über Einkünfte aus Kapitalvermögen, sagte hingegen der die Petentin begleitende Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, Ingo Heuel. Wer sie dennoch dort „steuersystemwidrig“ hineinstopfen wolle, müsse erklären, warum er etwa Gold dort nicht hineinstopft. „Diese Erklärung finde ich im Gesetzentwurf bislang nicht“, sagte Heuel. Neuregelung nicht zulasten des Tierschutzes Bei der Beratung der zweiten Petition betonten sowohl die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Martina Englhardt-Kopf (CSU), als auch Matthias Hauer (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dass die derzeit innerhalb der Bundesregierung in Abstimmungsprozessen befindliche Neuregelung zu Tierversuchen nicht zulasten des Tierschutzes gehen soll. Es gebe aktuell bei der Genehmigungspraxis von Tierversuchen „extreme Unsicherheiten“, sagte Hauer. Mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit in diesem Feld gehe aber nicht zulasten von Tierschutzstandards, betonte er. Für Englhardt-Kopf steht im Vordergrund, dass es keine Verschlechterung der Tierschutzstandards geben dürfe. „Das ist völlig klar“, so die Agrar-Staatssekretärin, die ebenso wie Hauer auf die Aussagen in Koalitionsvertrag zu Tierversuchen und die umsetzende EU-Versuchstierrichtline verwies. Schwächung des Schutzstandards von Versuchstieren befürchtet Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es konkret: „Wir schaffen ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche.“ Genau das lehnt der Petent Christoph Maisack in seiner Eingabe ab. Die damit verbundene Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, sei alarmierend, heißt es in der Petition, die 81.528-mal mitgezeichnet wurde. Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was zur Schwächung des Schutzstandards von sogenannten Versuchstieren führe, schreibt der Petent. Diese würden so zu „Tieren zweiter Klasse“. So würde erlaubt, „was zurzeit strafbar ist“ – beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. "Versuchstiere im Tierschutzgesetz belassen" Befürworter eines eigenen Tierversuchsgesetzes, so Maisack vor den Abgeordneten, würden als Ziele der Regelung anführen: die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und die Harmonisierung der unterschiedlichen Behördenpraktiken. Dafür brauche es aber kein neues Gesetz, befand er. Die Modernisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Tierschutzgesetz sei das richtige Mittel für solche Fälle, sagte der Petent. „Modernisieren Sie das Tierversuchsrecht – digital, einheitlich und fristgerecht. Stärken Sie den Einsatz tierversuchsfreier Methoden. Aber belassen Sie die Versuchstiere im allgemeinen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz“, forderte Maisack. Dass ein eigenständiges Tierversuchsgesetz kommen wird, wurde von den Regierungsvertretern weder konkret bestätigt noch dementiert. Agrar-Staatssekretärin Englhardt-Kopf sagte, sie sehe durchaus Spielraum dafür in einer AVV-Anpassung. Man werde weiterhin ressortübergreifend prüfen, wie die künftige Rahmenbedingung aussehen könnten. Dabei gelte es mit Blick auf die umsetzende EU-Versuchstierrichtline ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Die Gefahr eines solchen sei bei einer Neugesetzgebung höher als bei einer AVV-Änderung, sagte Englhardt-Kopf. "Es braucht klare, praxistaugliche Regelungen" Für den Petenten ist der Widerspruch zwischen dem Vorhaben, Antragsverfahren und Nachweiserfordernisse zu entschlacken, und der EU-Richtlinie „evident“. In einem früheren Vertragsverletzungsverfahren habe die EU-Kommission geurteilt, dass die Prüftiefe bei Anträgen in Deutschland unzureichend sei. Wolle man diese Prüftiefe nun weiter vermindern, „läuft man in ein Vertragsverletzungsverfahren rein“, sagte Maisack. Forschungs-Staatssekretär Hauer verwies auf 240 Millionen Euro, mit denen seit 1980 Alternativmethoden zu Tierversuchen gefördert worden seien. Damit nehme Deutschland europaweit eine führende Rolle ein. Dennoch, so Hauer, gebe es weiterhin Konstellationen, „wo wir beispielsweise zur Vermeidung ernsthafter Risiken bei der Anwendung neuer Arzneimittel an Menschen auch in Zukunft auf Tierversuche angewiesen sein werden“. Im Interesse der Wissenschaft und des Tierschutzes brauche es klar formulierte, europarechtskonforme und praxistaugliche Regelungen. Die Bundesregierung werde dazu, „unter Federführung der Kollegen vom BMLEH“, den Koalitionsvertrag umsetzen, kündigte er an. (hau/12.10.2026)

Reform des Nachrichtendienstrechts umstritten

12.10.2026
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts (21/7868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist bei einer Anhörung des Innenausschusses am am Montag, 12. Oktober 2026, auf Zustimmung, aber auch auf deutliche Kritik gestoßen. Auf der Tagesordnung stand zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Pro und Contra Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz beanstandete unter anderem, dass die Regelungen über die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsziele zu weit gefasst seien. Sie erlaubten die Bevorratung der erhobenen Daten in zu großem Ausmaß. Zudem knüpften sie die Einsichtnahme in diese Daten nicht durchweg an hinreichend gehaltvolle Voraussetzungen. Er kritisierte, dass die Ermächtigungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des BND zu Datenübermittlungen teils zu weit reichten. Die Ermächtigung des BfV zu „Schutzmaßnahmen“ sei rechtsstaatlich nicht vertretbar. Ein Rechtsstaat gehe nicht so vor, dass etwa heimlich etwas zerstört oder gestohlen werde. Er greife zu offenen Eingriffsmaßnahmen, die für die Betroffenen öffentlich diskutierbar und rechtsschutzfähig seien. Neue nachrichtendienstliche Befugnisse Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung meinte, im internationalen Vergleich mit westlichen Partnern zeige sich, dass den Nachrichtendiensten des Bundes moderne Eingriffsbefugnisse fehlten, die der Bedrohungslage angemessen seien. Der Gesetzentwurf stelle das Nachrichtendienstrecht des Bundes vom Kopf auf die Füße. Erstmals erhielten die einzelnen Regelwerke eine durchdachte, voneinander unabhängige Systematik. Der omnipräsenten und omnipotenten Bedrohungslage begegne der Entwurf mit neuen nachrichtendienstlichen Befugnissen. Sie würden spiegelbildlich durch ein neues und dichtes Kontrollregime rechtsstaatlich eingehegt. Ohne erfolgreiche Arbeit der Nachrichtendienste fehle dem Verfassungsstaat ein wichtiges Element seiner Wehrhaftigkeit. Kritik an Datenerhebung im Internet Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte begrüßte im Grundsatz die Neufassung und Anpassung des Nachrichtendienstrechts an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahre. Jedoch bringe das geplante neue Gesetz eine nie dagewesene Bedrohung für die Grundrechte der Menschen mit sich. Sie nannte beispielhaft den verantwortungslosen Umgang mit digitaler Massenüberwachung sowie die nun fehlende Trennung zwischen Geheimdienst, Polizei und Militär. Der Entwurf ermögliche Überwachungsmaßnahmen ohne effektive Kontrolle. Einschränkungen seien dringend erforderlich, damit das Gesetz einer Kontrolle in Karlsruhe standhalten könne, aber auch, damit bei einer autoritären Regierung die Grundrechte geschützt seien. "Überfällige Reform" Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung meinte, die angestrebte Reform sei überfällig. So bedürften Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der Umsetzung. Auch erforderten neue Bedrohungslagen, insbesondere durch Cyberangriffe und hybride Maßnahmen, neue nachrichtendienstliche Reaktionsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf werde den Herausforderungen weitgehend gerecht. Er gehe aber vielfach auch über sie hinaus, strapaziere verfassungsrechtliche Grenzen und bewege sich auf verfassungsrechtlichem Neuland. Er kritisierte unter anderem die vorgesehene automatisierte Datenerhebung im Internet. Das Bemühen, im Entwurf verfassungsrechtliche Spielräume auszureizen, führe teilweise auch zu übermäßig ausdifferenzierten Normen, deren Regelungsgehalt nur mit großer Mühe zu erschließen sei. Weniger könne auch mehr sein. Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen führte aus, der Regierungsentwurf sei in seiner gegenwärtigen Grundrichtung abzulehnen. Er erweitert nach Ansicht des früheren Präsidenten des BfV die Machtmittel des Verfassungsschutzes, ohne zuerst dessen politisch ausgreifenden Beobachtungsauftrag, die Möglichkeit der öffentlichen Stigmatisierung von Zielpersonen und die Abhängigkeit von der Regierung zu korrigieren. Statt zusätzlicher Befugnisse müsse zuerst die Rückführung auf Terrorismus-, Sabotage- und Spionageaufklärung geregelt werden, dazu der Schutz legaler politischer Betätigung, der Ausschluss von Parteibeobachtung und politischer Einzelpersonenbeobachtung, das Verbot politischer Öffentlichkeitsarbeit und institutionelle Unabhängigkeit. Erst auf dieser Grundlage sei über nachweislich erforderliche, verhältnismäßige zusätzliche Aufklärungsmittel zu entscheiden. Da der Beobachtungsauftrag im Entwurf nicht eingeschränkt werde, sei zu befürchten, dass die neuen erweiterten Befugnisse des BfV nicht der Terrorismus- und Sabotagebekämpfung dienten, sondern der Bekämpfung von Regierungskritikern. "Speicherfristen mit den Grundgesetz noch vereinbar" Luca Manns von der Universität zu Köln stellte die Frage, ob es mit dem BND einen Dienst geben solle, der nicht nur im Ausland sammle, sondern auch Maßnahmen ergreife. Das werde ganz dringend gebraucht. Der BND müsse sich stark verändern. Er bezeichnete die angestrebte Reform als richtig. Aufgaben und Beobachtungsobjekt-Regime des BfV seien tragfähig. Maßstab der neuen Interventionsbefugnisse sei die Wirkung der Maßnahme, nicht ein institutionelles Trennungsverbot. Die Zusammenführung der strategischen Aufklärung sei richtig. Ihre Speicherfristen seien mit dem Grundgesetz wohl noch vereinbar. Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall seien notwendig, müssten aber gestuft, befristet und parlamentarisch rückgebunden sein. Paradigmenwechsel beim Trennungsgebot Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau sah in dem Gesetzentwurf einen Paradigmenwechsel, der durch die Einführung operativer Befugnisse im Übergang vom Nachrichtendienst zum Geheimdienst liege. Das bedeute, dass das Trennungsgebot überwunden werden solle. Dies habe aber in Deutschland verfassungsrechtliche Bedeutung. Das Trennungsgebot wird seiner Einschätzung nach im Mittelpunkt künftiger Auseinandersetzungen über diese Gesetzesnovelle vor dem Bundesverfassungsgericht stehen. So wie der Gesetzentwurf auf dem Papier stehe, werde er Karlsruhe nicht passieren. Er sprach von einer allmählichen Ausweitung der Aufgaben des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz werde heute als ein Mittel zur Unterdrückung der Opposition genutzt. Er thematisiere nicht mehr wirklich Gefahren für die innere Sicherheit. "Gesetzessystematisch überzeugend und verfassungskonform" Prof. Dr. Gunter Warg von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung konzentrierte sich nach eigener Darstellung auf die geplanten Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Er verwies auf drei zentrale Regelungsziele: Schaffung klarer und verfassungskonformer Eingriffsschwellen für die nachrichtendienstlichen Mittel, dazu Einrichtung einer unabhängigen Kontrolle und Einführung neuer Eingriffsbefugnisse wie der Zugriff auf IT-Systeme oder die öffentlich durchgeführte Videoüberwachung. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen seien eben gesetzessystematisch überzeugend und verfassungskonform. Die zur Aufgabenerledigung mit unterschiedlicher Intensität erfolgenden Grundrechtseingriffe und die dafür zu beachtenden Eingriffsvoraussetzungen würden überwiegend zutreffend definiert. (fla/12.10.2026)

Regionales Dialogforum Nord (Wolfsburg) der Enquete-Kommission Corona

10.10.2026
Die Enquete-Kommission wird im Herbst 2026 vier regionale Dialogforen mit Bürgerinnen und Bürgern durchführen. Ziel ist es, unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Bewertungen zur Corona-Pandemie sichtbar zu machen und in die Arbeit der Kommission einfließen zu lassen. Auf diese Weise soll dazu beigetragen werden, Deutschland auf künftige Krisen besser vorzubereiten. „Der Umgang mit der Corona-Pandemie hat Gräben zwischen den Menschen gerissen. Die Dialogforen leisten einen Beitrag zum Brückenbauen. Ich freue mich, dass wir jetzt in Wolfsburg damit beginnen“, sagt Michael Hose, Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzender der Enquete-Kommission. „An vier Terminen werden 600 Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, sich zu ihren Erfahrungen während der Pandemie auszutauschen. Mit der Perspektive der Menschen und ihren Empfehlungen werden wir entscheidende Impulse für unsere weitere Arbeit als Kommission erhalten.

Vereidigung des Arbeits- und Sozialministers Alexander Schweitzer

10.10.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wird am Mittwoch, 14. Oktober 2026, den neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Alexander Schweitzer (SPD), zu Beginn der Plenarsitzung im Bundestag vereidigen. Der Nachfolger der zurückgetretenen Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) erhielt seine Ernennungsurkunde am Dienstag, 13. Oktober, aus den Händen von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Neuer Bundesminister mit Regierungserfahrung Der 53-jährige Jurist aus dem pfälzischen Bad Bergzabern war von 2024 bis 2026 Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz und seither Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag, dem er von 2006 bis 2009 und seit 2013 angehörte. Die Fraktion führte er bereits von 2014 bis 2021, ehe er von 2021 bis 2024 Landesminister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung im Kabinett der damaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer wurde. Bei den Landtagswahlen 2016, 2021 und 2026 hatte Schweitzer seinen Wahlkreis Südliche Weinstraße jeweils direkt gewonnen. Den Wahlkreis hatte er vom früheren Ministerpräsidenten und SPD-Parteivorsitzenden Kurt Beck übernommen. Nach der Landtagswahl am 22. März 2026 wurde Schweitzer als Ministerpräsident von Gordon Schnieder (CDU) abgelöst. Dem SPD-Parteivorstand gehört der neue Bundesminister seit 2017 an, seit 2025 ist er stellvertretender Parteivorsitzender. Rücktrittserklärung von Bärbel Bas Bärbel Bas hatte ihren Rücktritt als Bundesministerin am Montag, 12. Oktober, erklärt. In der Erklärung heißt es: "Nach dem Tod meiner Stieftochter habe ich festgestellt, dass ich Zeit brauche, um die Trauer zu verarbeiten. Diese möchte ich mir ausreichend nehmen. Darüber hinaus muss ich leider feststellen, dass die öffentlichen Angriffe auf mich, leider auch aus den Reihen des Koalitionspartners, in dieser für mich persönlich schwierigen Zeit weiter forciert wurden. Da ich momentan nicht die Kraft aufbringen kann, kurzfristig meine Regierungs- und Parteiarbeit vollumfänglich auszuüben, habe ich mich entschieden, beide Ämter aufzugeben. Deshalb habe ich meinen Co-Vorsitzenden und Vizekanzler Lars Klingbeil darüber informiert, dass ich mein Amt als Parteivorsitzende mit dem heutigen Tag niederlege. Gleichzeitig habe ich den Bundeskanzler gebeten, mich aus dem Amt der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu entlassen." Bärbel Bas ist seit 2009 direkt gewählte Abgeordnete des Bundestagswahlkreises Duisburg I. Von 2021 bis 2025 war sie Präsidentin des Deutschen Bundestages. (vom/13.10.2026)

Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat

10.10.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt am Mittwoch, 14. Oktober 2026, eine 20-minütige Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober in Brüssel ab. Dem schließt sich eine 90-minütige Aussprache an. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zwei Entschließungsanträge (21/8542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Regierungserklärung vorgelegt. Europäischer Rat am 15. und 16. Oktober In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Laut der vorläufigen Tagesordnung wird die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit dem Mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Weitere Themen sind der Fahrplan zur Umsetzung der Agenda „Ein Europa, ein Markt“ sowie die europäische Verteidigung und Sicherheit. Erster Entschließungsantrag der Grünen Der erste Entschließungsantrag der Grünen (21/8542(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel eine Stellungnahme nach Artikel 23 des Grundgesetzes abzugeben und sich darin für eine Reihe von Maßnahmen einzusetzen, um die Erweiterungsdynamik substanziell zu stärken und den Weg für neue Beitritte in die EU freizumachen. Unter anderem heißt es in dem Entschließungsantrag, seit 20 Jahren kämen die EU-Beitrittsprozesse der Länder des westlichen Balkans "zum wachsenden Unmut vieler Menschen in der Region" nur schleppend voran. Entlang der letzten Fortschrittsberichte der EU-Kommission sei allein für Montenegro und Albanien ein Beitritt in Sichtweite. Zweiter Entschließungsantrag der Grünen In ihrem zweiten Entschließungsantrag (21/8543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Grünen die Regierung auf, die Abschreckung der EU gegenüber wirtschaftlicher Erpressung glaubwürdig zu machen und sich dazu für ein neues oder reformiertes, auf dem Anti-Coercion-Instrument aufbauendes Instrument einzusetzen, damit die EU-Kommission umgehend und unbürokratisch Gegenmaßnahmen wie gezielte Ausschlüsse von Akteuren vom europäischen B.- Zudem solle die Stärkung des Handelsschutzes zur gemeinsamen Position der Bundesregierung gemacht werden, die Kooperation über Frankreich hinaus mit anderen Mitgliedstaaten gesucht und sie beim Europäischen Rat mit den anderen Mitgliedstaaten verbindlich vereinbart werden. (hau/vom/13.10.2026)

Dorothee Bär und Karsten Wildberger stellen sich den Fragen der Abgeordneten

10.10.2026
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 14. Oktober 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/09.10.2026)

Fragestunde am 14. Oktober

10.10.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Oktober 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/8471(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 20 der insgesamt 56 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 19 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern mit zehn Fragen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit fünf Fragen. Jeweils vier Fragen gehen an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Mit je drei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auseinandersetzen. Das Auswärtige Amt wird mit zwei Fragen konfrontiert. Je eine Frage müssen das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Verkehr beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der bayerische Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, nach welchen messbaren Kriterien das Ministerium den Erfolg seiner Entwicklungsprojekte bewertet, für die jährlich Steuergelder in Milliardenhöhe eingesetzt würden. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) will vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wissen, wie der organisatorische Stand der Planungen zur Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft ist und welche Aufgaben diese konkret wahrnehmen soll. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, wie die Bundesregierung den Mittelstand bei der digitalen Transformation unterstützen will, wenn bestehende Innovations- und Digitalisierungsförderprogramme reduziert oder eingestellt werden. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/09.10.2026)

Aussprache über die Klima- und Umweltpolitik

10.10.2026
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 14. Oktober 2026, über die Klima- und Umweltpolitik. Dazu findet auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Versagen in der Klima- und Umweltpolitik verhindern“ statt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (eis/13.10.2026)

Beratung der Novelle des Aufstiegsfortbildungs­förderungsgesetzes

10.10.2026
Die Bundesregierung will die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Der dazu vorgelegte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, 21/8412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) steht am Mittwoch, 14. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Außerdem legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel "Weiterbildung für alle möglich machen – Aufstiegs-BAföG jetzt grundlegend reformieren" vor. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss sollen der Entwurf und der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Kosten für die Teilnahme an durch das AFBG geförderten Fortbildungsmaßnahmen sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden, heißt es im Entwurf. Damit sollen laut Bundesregierung die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmebeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und sowie den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Zusätzlich würden Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen beim Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. „Leisten Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet“, heißt es in der Vorlage. Alleinerziehende mit Betreuungspflichten sollen den Angaben zufolge in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden. Den maximalen Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren will die Bundesregierung von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro anheben. Ebenso soll der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden. Außerdem soll der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht werden. Klargestellt werde zudem, dass die Vorbereitung auf Abschlüsse, die auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen geregelt werden, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig ist, schreibt die Regierung. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine grundlegende Reform des Aufstiegs-BAföG. In einem entsprechenden Antrag (21/2562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/13.10.2026)

Abgesetzt: Lagerung des Staatsgoldes in Deutschland

10.10.2026
Der Bundestag hat die geplante halbstündige Beratung des Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ (21/4739(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Tagesordnung am Mittwoch, 14. Oktober 2026, abgesetzt. Ursprünglich sollte die Vorlage im Anschluss abgestimmt werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/6782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Antrag der AfD-Fraktion Das Bundesbank-Gold soll nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig ausschließlich in Deutschland gelagert werden. In ihrem Antrag verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung ferner, „sich auf EU-Ebene mit Nachdruck gegen jegliche Einbeziehung nationaler Goldreserven in europäische Haftungs- oder Vergemeinschaftungsmechanismen auszusprechen“. (bal/hau/13.10.2026)

Forderung nach "Ausstieg aus der UN-Agenda 2030"

10.10.2026
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, mit der Entwicklungspolitik. Dazu hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Ausstieg aus der UN-Agenda 2030 — Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren“ (21/8537(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung übernimmt voraussichtlich die Federführung. (eis/13.10.2026)

Regierung plant Modernisierung des Genossenschaftsrechts

10.10.2026
Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (21/8410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll, berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Oktober 2026. Er soll ebenso wie ein von der Fraktion Die Linke angekündigter Antrag mit dem Titel „Unternehmen in Belegschaftshand – Nachfolgekrise im Mittelstand bewältigen“ im Anschluss an die 30-minütige Debatte dem federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage darlegt, soll zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soweit wie möglich die Textform verankert werden. Auch sollen den Angaben zufolge digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden. „Zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform sollen verschiedene Vorschläge aus der Praxis aufgenommen werden, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit“, führt die Bundesregierung weiter aus. Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft soll danach „eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen, die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht beschleunigt und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister vorgesehen werden“. Bei den Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften sollen den Angaben zufolge unter anderem Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden wie etwa die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist. (sto/hau/09.10.2026)

Aussprache über Anträge zur deutschen Kolonialgeschichte

10.10.2026
Das Parlament debattiert am Mittwoch, 14. Oktober 2026, über die deutsche Kolonialgeschichte. Grundlage der 30-minütigen Aussprache sind zwei Oppositionsanträge. Sowohl der von der Fraktion Die Linke angekündigte Antrag mit dem Titel „Vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama für wiedergutmachende Gerechtigkeit“ als auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Deutsch-namibische Versöhnung vorantreiben – Kolonialgeschichte aufarbeiten, Zukunft partnerschaftlich gestalten“ soll nach der Debatte dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/09.10.2026)

Bundestag entscheidet über die Reform der Notfallversorgung

10.10.2026
Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 15. Oktober 2026, über die von der Bundesregierung geplante Reform der Notfallversorgung im Anschluss an eine einstündige Debatte. Zu dem Gesetzentwurf „zur Reform der Notfallversorgung“ (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) (21/2214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem es ebenfalls eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses geben wird. Zur Abstimmung stehen außerdem noch drei Oppositionsanträge. Zu den Anträgen der AfD-Fraktion mit den Titeln „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen“ (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten“ (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zu dem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird es eine gemeinsame Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. Defizite bei der Patientensteuerung So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen für die Akutversorgung Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Terminservice- und Akutleitstelle Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen-Fraktion legt Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vor. Eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung sei ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Für Menschen in akuten medizinischen Notlagen sei es entscheidend, jederzeit unmittelbar Hilfe zu erhalten und dabei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können, heißt es in ihrem Gesetzentwurf. Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien bislang sektoral getrennt und unzureichend aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Ordnungsprinzipien führten zu Fehlanreizen sowie zu Über-, Unter- und Fehlversorgungen. Die Abgeordneten fordern umfassende gesetzliche Initiativen, um die Notfallversorgung effizienter, wirtschaftlicher und patientenorientierter zu gestalten. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen im Bereich der Akutfallvermittlung soll demnach künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen. Durch ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und die digitale Fallübergabe werde eine effektivere Steuerung der Patienten ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Parallel dazu solle die notdienstliche Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie sollen dazu verpflichtet werden, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten. Integrierte Notfallzentren Ferner sollen Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden. Dort sollen Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarbeiten, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet ist. Die Zentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Schließlich soll die rettungsdienstliche Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) differenzierter geregelt werden. Damit werde die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt. Die Abgeordneten versprechen sich durch die Reform Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich. Erster Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert die flächendeckende Einführung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sei die Überlebenschance der Betroffenen maßgeblich von der Geschwindigkeit der ersten lebensrettenden Aktivitäten abhängig. Mit smartphonebasierten Ersthelfer-Apps könnten freiwillige, geschulte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden, parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, heißt es in ihren Antrag (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Damit könne das sogenannte interventionsfreie Intervall signifikant verkürzt und die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die bundesweite, flächendeckende Einführung und den Betrieb smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme zu schaffen. Dazu müssten bundeseinheitliche technische Mindeststandards und eine vollständige Interoperabilität aller bestehenden und künftigen Systeme festgelegt werden. Zweiter Antrag der AfD Außerdem verlangt die AfD-Fraktion eine Reform der medizinischen Notfallversorgung. Das aktuelle System funktioniere nicht, weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/2228(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch Warteschleifen in den Telefonzentralen der ärztlichen Bereitschaftsdienste, Wartezeiten bis zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in Krankenhausrettungsstellen und regional durch eine Überlastung des Rettungsdienstes, schreiben die Abgeordneten. Als Grund für die Zunahme der Rettungsdiensteinsätze gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung. Die Fraktion fordert, dass gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Ferner sollte an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden. Die dortigen Ärzte sollten die einzigen Ansprechpartner sein für Patienten, die sich nach Aufforderung der Leitstelle zur Klinik begeben haben sowie für Patienten, die ohne vorherigen telefonischen Notruf zum Krankenhaus gekommen sind. Gemeinsames Abrechnungssystem Zudem sollte ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser und Portalpraxen sowie den Rettungsdienst eingeführt werden. Der Rettungsdienst sollte insgesamt, inklusive Transport, als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden. Den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen sollte außerdem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des qualifizierten Krankentransports auf Basis der Schilderung der jeweiligen Notlage auch einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln sowie ein Taxi zu schicken. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in dem Antrag. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/hau/09.10.2026)

Debatte über Kosten und Nutzen der Zuwanderung

10.10.2026
„Migrationsbilanz für Deutschland – Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen“ lautet ein von der AfD-Fraktion avisierter Antrag, der am Donnerstag, 15. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er soll nach 60-minütiger Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Ob dabei der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Innenausschuss oder der Haushaltsausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/09.10.2026)