Bundestag | Aktuelle Themen
Bundespräsident händigt Ministern Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Mittwoch, 29. Juli 2026, in seinem Amtssitz am Spreebogen den von der Regierungsumbildung betroffenen Ministerinnen und Ministern die Ernennungs- und Entlassungsurkunden ausgehändigt. Damit übernimmt die bisherige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) aus Baden-Württemberg das Amt der Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes, das bisher der designierte CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei, ebenfalls aus Baden-Württemberg, innehatte. Neuer Gesundheitsminister Das Gesundheitsministerium wird vom nordrhein-westfälischen CDU-Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann übernommen, der bisher Generalsekretär seiner Partei war. Ihm folgt in diesem Amt zunächst bis zum nächsten Bundesparteitag kommissarisch die Hamburger CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann nach, die am 27. Juli vom CDU-Bundesvorstand einstimmig gewählt wurde. Neuer Verkehrsminister Der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Steffen Bilger wird neuer Bundesminister für Verkehr und damit Nachfolger des CDU-Abgeordneten Patrick Schnieder aus Rheinland-Pfalz. Warken, Linnemann und Bilger sollen voraussichtlich am Mittwoch, 9. September, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Bundestag vereidigt werden. Darin heißt es, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister „bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid“ leisten. Rochade Parlamentarischer Staatssekretäre Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein, zugleich CDU-Abgeordnete aus Sachsen, wechselt als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesministerium für Gesundheit. Sie löst dort in diesem Amt den CDU-Abgeordneten Tino Sorge aus Sachsen-Anhalt ab. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor aus Mecklenburg-Vorpommern, bisher Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, wechselt als Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit in das Bundeskanzleramt. Er löst dort den hessischen CDU-Abgeordneten Dr. Michael Meister ab. Die niedersächsische CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, bisher Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wird Nachfolgerin von Philipp Amthor als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Sie bleibt Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger wird neuer Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Nachfolger von Gitta Connemann. Nina Warken Die 47-jährige Rechtsanwältin Nina Warken aus Tauberbischofsheim war seit dem 6. Mai 2025 Bundesgesundheitsministerin. Sie zog erstmals 2013 über die CDU-Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag ein. 2017 reichte ihr Listenplatz nach der Bundestagswahl nicht für einen Wiedereinzug. Sie rückte jedoch im Dezember 2018 nach, als der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth aus dem Bundestag ausschied, um Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts zu werden. Bei der Bundestagswahl 2021 errang Warken erstmals das Direktmandat im Wahlkreis Odenwald – Tauber mit 35,8 Prozent der Erststimmen, da ihr Vorgänger Alois Gerig nach zwölf Jahren im Bundestag nicht mehr kandidiert hatte. 2025 verteidigte sie mit 42,8 Prozent der Erststimmen ihr Direktmandat. Bevor sie Gesundheitsministerin wurde, arbeitete Warken als ordentliches Mitglied im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss mit, war in ihrer ersten Wahlperiode Obfrau ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss zum US-Auslandsgeheimdienst „National Security Agency“ (NSA) und von 2019 bis 2021 stellvertretende Vorsitzende im Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut. Sie war ordentliches Mitglied im Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes und im Parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Unterausschuss Kommunales. In der vergangenen Wahlperiode von 2021 bis 2025 war Nina Warken Parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion und 2022/23 Ko-Vorsitzende der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. In ihrer neuen Funktion im Bundeskanzleramt ist sie auch Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste des Bundes. Carsten Linnemann Der neue Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann, der am 10. August 49 Jahre alt wird, gehört dem Bundestag seit 2009 an. In seinem Wahlkreis Paderborn gewann der Diplom-Volkswirt bereits fünfmal das Direktmandat, 2013 mit dem besten Ergebnis von 59,1 Prozent der Erststimmen und zuletzt 2025 mit 45,5 Prozent der Erststimmen. Linnemann folgte im Wahlkreis auf Gerhard Wächter, der nach zwei Wahlperioden im Bundestag nicht mehr kandidiert hatte. Linnemann war ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Wirtschaftsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, im Tourismusausschuss, im Sportausschuss, in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ (2011 bis 2013) und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Von 2018 bis 2021 und seit Mai 2025 war Carsten Linnemann stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Er gehört dem Parlamentskreis Mittelstand der Fraktion an, war von 2013 bis 2021 Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU und seit Juli 2023 Generalsekretär der CDU. Steffen Bilger Der 47-jährige Jurist Steffen Bilger ist wie Linnemann seit 2009 Mitglied des Bundestages. Wie Linnemann hat auch er seinen Wahlkreis Ludwigsburg fünfmal in Folge direkt gewonnen, zuletzt 2025 mit 36,5 Prozent der Erststimmen. Wie Linnemann hatte auch er sein bestes Erststimmenergebnis bei der Bundestagswahl 2013 mit 50,4 Prozent. Den Wahlkreis hatte vor Bilger Matthias Wissmann von 1976 bis 2007 vertreten. Bilger war von 2009 bis 2018 ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und von 2011 bis 2013 in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, danach Mitglied des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 des Grundgesetzes, des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und stellvertretendes Mitglied des Abgas-Untersuchungsausschusses. Zudem war er Vorsitzender des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung. Von 2018 bis 2021 war Steffen Bilger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In der folgenden Wahlperiode von 2021 bis Anfang 2025 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion und war zugleich stellvertretendes Mitglied im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss. In der laufenden Wahlperiode hatte er das Amt des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion inne. Darüber hinaus gehörte er dem Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Christiane Schenderlein Die 45-jährige Politikwissenschaftlerin Dr. Christiane Schenderlein aus Taucha bei Leipzig ist seit 2021 Mitglied des Bundestages. Zuvor war sie seit 2019 sächsische Landtagsabgeordnete. Sie erhielt bei der Bundestagswahl 2021 22,8 Prozent und 2025 25,0 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Nordsachsen und zog über die Landesliste Sachsen ihrer Partei ins Parlament ein. In ihrer ersten Wahlperiode war sie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien und stellvertretendes Mitglied im Tourismusausschuss und im Innenausschuss. Seit dem 6. Mai 2025 war sie Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Philipp Amthor Der 33-jährige Jurist Philipp Amthor ist seit 2017 Mitglied des Bundestages. Er gewann 2017 als Nachfolger von Matthias Lietz das Direktmandat im Wahlkreis „Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“ mit 31,2 Prozent der Erststimmen. Bei den Bundestagswahlen 2021 und 2025 zog Amthor jeweils über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein, 2021 mit 20,7 und 2025 mit 19,9 Prozent der Erststimmen. Amthor arbeitete in seiner ersten Wahlperiode als ordentliches Mitglied im Innenausschuss und im Europaausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss und in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit mit. In der vergangenen Wahlperiode war er ordentliches Mitglied im Innenausschuss und Mitglied der Berichterstattergruppe des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, im Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und im Geschäftsordnungsausschuss. Seit dem 6. Mai 2025 Gitta Connemann Die 62-jährige Juristin Gitta Connemann aus Hesel in Ostfriesland zog nach der Wahl 2002 als Nachfolgerin von Rudolf Seiters erstmals ins Parlament ein. Bei sieben Bundestagswahlen in Folge errang sie in ihrem Wahlkreis Unterems stets das Direktmandat, zuletzt 2025 mit40,5 Prozent der Erststimmen. Ihr bestes Ergebnis erzielte sie 2013 mit 54,7 Prozent der Erststimmen. Während in ihren ersten beiden Wahlperioden der Rechtsausschuss im Mittelpunkt ihrer Ausschussarbeit lag, rückte später der Landwirtschaftsausschuss in den Vordergrund. Dem Agrarausschuss gehörte sie von 2005 bis 2015 als ordentliches Mitglied an und war von 2014 bis 2015 dessen Vorsitzende, danach bis 2021 stellvertretendes Mitglied. Von 2003 bis 2007 war sie Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, von 2010 bis 2013 ordentliches Mitglied des Gorleben-Untersuchungsausschusses, von 2017 bis 2025 des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53a des Grundgesetzes und von 2021 bis 2025 des Bildungs- und Forschungsausschusses, darüber hinaus seit 2018 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Von 2015 bis 2021 war Gitta Connemann stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Seit 2021 war sie stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsausschuss, im selben Jahr wurde sie als Nachfolgerin von Carsten Linnemann zur Bundesvorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU gewählt. Seit dem 6. Mai 2025 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ebenso lange ist sie Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand. Johannes Steiniger Der 39-jährige Gymnasiallehrer für Mathematik und Gemeinschaftskunde Johannes Steiniger aus Bad Dürkheim gehört dem Bundestag seit 2013 an. Er zog zunächst über die Landesliste Rheinland-Pfalz seiner Partei in den Bundestag ein, errang aber 2017, 2021 und 2025 das Direktmandat im Wahlkreis Neustadt – Speyer als Nachfolger von Norbert Schindler mit zuletzt 34,7 Prozent der Erststimmen Steiniger ist Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der Unionsfraktion und Sprecher der Fraktion für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Aktuell ist er auch stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, im Sportausschuss und im Digitalausschuss. In früheren Wahlperioden hatte er zudem als ordentliches Mitglied im Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ und als stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Menschenrechtsausschuss, im Petitionsausschuss, im Bildungs- und Forschungsausschuss, im Wirecard-Untersuchungsausschuss und im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung mitgewirkt. (vom/29.07.2026)
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Thorsten Frei zum neuen Chef der Unionsfraktion gewählt
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen neuen Vorsitzenden. In der Sondersitzung der Fraktion am Mittwoch, 29. Juli 2026, wählten die Fraktion den Abgeordneten Thorsten Frei im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zum Nachfolger von Jens Spahn. Spahn war am 18. Juli aufgrund der Debatte um die Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für seinen zuvor dort geborenen Sohn zurückgetreten. Er war seit dem 6. Mai 2025 Fraktionschef gewesen. Für Thorsten Frei, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Dr. Markus Söder (CSU) für das Amt vorgeschlagen hatten, stimmten 170 von 185 anwesenden Abgeordneten (91,9 Prozent). Die Unionsfraktion zählt 208 Mitglieder. Fraktionsvize und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei gehört dem Bundestag seit der Bundestagswahl 2013 an. Er vertritt den baden-württembergischen Wahlkreis Schwarzwald-Baar, zu dem auch fünf Gemeinden des Ortenaukreises gehören. Sein Vorgänger als Wahlkreisabgeordneter war Siegfried Kauder. Bei seiner ersten Wahl erhielt Frei 56,7 Prozent der Erststimmen, 2017 47,0 Prozent, 2021 36,4 Prozent und bei der letzten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 42,3 Prozent. Seit dem 6. Mai 2025 gehörte Frei als Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts der Bundesregierung an. In der Bundestagsfraktion war er zuvor von 2018 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender mit Zuständigkeit für Innen- und Rechtspolitik und von 2021 bis 2025 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer. Gemeinderat, Kreisrat, Oberbürgermeister Frei, der am 8. August 53 Jahre alt wird, stammt aus Bad Säckingen (Kreis Waldshut). Er ist römisch-katholisch, verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg war er zunächst als Rechtsanwalt tätig, ehe er 2002 als Regierungsrat in die Dienste des baden-württembergischen Staatsministeriums trat und persönlicher Referent des Staats- und Europaministers Dr. Christoph Palmer wurde. 2004 wurde er mit 68,7 Prozent der Stimmen als Nachfolger von Dr. Bernhard Everke zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Donaueschingen gewählt. Nach achtjähriger erster Amtszeit steigerte er sein Ergebnis bei der Wiederwahl 2012 auf 99,2 Prozent der Stimmen. Begonnen hatte seine politische Laufbahn 1999 als Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen. 2001 folgte der Vorsitz des CDU-Kreisverbands Waldshut. Von 2006 bis 2016 war Frei Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg, von 2009 bis 2019 Kreisrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises. Von 2017 bis 2025 war er zudem Kreisvorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar. Seit 2007 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. (vom/29.07.2026)
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Karlsruhe verwirft Heilmanns Organklage zum Heizungsgesetz
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge im Organstreitverfahren des ehemaligen Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergieänderungsgesetz („Heizungsgesetz“) im Jahr 2023 verworfen. Das Gericht hat seinen Beschluss am Donnerstag, 23. Juli 2026, zu dem Verfahren einstimmig gefasst (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23). Abschließende Beratung vor der Sommerpause 2023 untersagt Heilmann sah sich durch das damalige Gesetzgebungsverfahren insgesamt wie auch durch einzelne Verfahrensschritte in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Erfolg, wie das Gericht am 5. Juli 2023 mitgeteilt hatte. Das Gericht untersagte dem Deutschen Bundestag, die zweite und dritte Lesung in der damals laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dadurch konnte der Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Der Abgeordnete hatte beanstandet, dass bis zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 5. Juli 2023 kein Gesetzentwurf vorgelegen habe, aus dem das „eigentlich Gewollte“ erkennbar gewesen sei, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Gerichts. Außerdem habe er seine Rechte dadurch verletzt gesehen, dass die Plenarberatung nach der Sommerpause 2023 ohne weitere Ausschussberatung stattgefunden habe. Der Bundestag hatte das Gesetz dann am 8. September 2023 in der Ausschussfassung beschlossen (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/7595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Verletzung der Abgeordnetenrechte nicht ausreichend dargelegt“ Im Hauptsacheverfahren verwarf der Zweite Senat nun die Organklage als unzulässig, weil Heilmann nicht ausreichend dargelegt habe, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, werde durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens dann verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte von Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehle. Dies zeige Heilmann jedoch nicht auf. Das Gericht argumentiert, der Abgeordnete habe eine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Abgeordneten durch das Vorenthalten von Informationen nicht nachvollziehbar darlegen können. Soweit er geltend mache, die damalige Ampelkoalition habe sich der Kommunikation verweigert, sie „die Möglichkeit einer Verletzung seines Abgeordnetenrechts ebenfalls nicht ersichtlich“. Aus seinem Vortrag ergebe sich auch nicht, dass das Gesetzgebungsverfahren insgesamt seinen Zweck verfehlt haben könnte, „die parlamentarische Willensbildung hierüber zu ermöglichen“. „Gesetzentwurf war nicht nur ein Platzhalter“ Der Regierungsentwurf sei entgegen Heilmanns Einschätzung nicht nur ein „Platzhalter“ und damit eine „ungeeignete Beratungsgrundlage“ gewesen. In den Ausschussberatungen hätten die konkretisierungsbedürftigen „Leitplanken“ nicht die alleinige Beratungsgrundlage gebildet. Mit der Formulierungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2023 hätten auch die erforderlichen Informationen vorgelegen, damit eine Willensbildung im Plenum möglich war. Nicht zutreffend ist aus Sicht des Gerichts auch Heilmanns Einschätzung, dass die bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung abgehaltenen Ausschussberatungen unmaßgeblich gewesen seien. „Zwar waren diese Beratungen zeitlich stark verdichtet, aber weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer noch ohne Ergebnis“, so die Richterinnen und Richter. (vom/23.07.2026)
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Gelegentlich uneinheitlich: Namentliche Abstimmungen im Bundestag
68 Mal hat der Bundestag seit Beginn der laufenden Wahlperiode am 25. März 2025 namentlich abgestimmt – über 32 Anträge, 27 Gesetzentwürfe, vier Entschließungsanträge, zwei Haushalts-Einzelpläne, eine Verordnung, einen Änderungsantrag und über die Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025. Namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten bis zum Beginn der Sitzung ohne besondere verlangt werden. Auf den blauen Abstimmungskarten, die in Urnen geworfen werden, steht neben dem Namen des Abgeordneten „Ja“, auf den roten „Nein“ und auf den weißen „enthalte mich“. Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitfensters für die Abstimmung und der Frage, ob es Abgeordnete gibt, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben, erklärt die Sitzungsleitung die Abstimmung für geschlossen und verkündet das Ergebnis, sobald die Schriftführer die Stimmen gezählt haben. Ist für die Annahme eines Gesetzentwurfs, eines Antrags oder einer Entschließung die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich, sind bei insgesamt 630 Abgeordneten mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Änderungen des Grundgesetzes verlangen grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Ja-Stimmen. Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ Unzulässig ist eine namentliche Abstimmung bei bestimmten parlamentsinternen Verfahrensfragen. Die Geschäftsordnung nennt hier die Stärke des Ausschusses, die Abkürzung der Fristen, die Sitzungszeit und die Tagesordnung, die Vertagung der Sitzung oder der Beratung, einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache, die „Teilung der Frage“ (getrennte Abstimmung über Teile einer Vorlage), die Überweisung an einen Ausschuss, einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die Durchführung geheimer Wahlen und sonstige, nur in der Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge. Die Ergebnisse aller namentlichen Abstimmungen im Plenum werden im Internetauftritt des Bundestages sowie im jeweiligen Plenarprotokoll veröffentlicht, sodass sich die Wählerinnen und Wähler jederzeit über das Stimmverhalten ihrer Abgeordneten informieren können. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das bedeutet zum einen, dass sie nicht nur die Interessen ihres Wahlkreises vertreten, sondern immer das Wohl des „ganzen Volkes“ im Blick haben müssen. Zum anderen, dass sie nicht gezwungen sind, bei der Stimmabgabe der Empfehlung ihrer Fraktion zu folgen. Sie müssen sich somit nicht der sogenannten „Fraktionsdisziplin“ unterwerfen. Kürzung der Kostenpauschale Die Abgeordneten können also auch gegen die Haltung ihrer eigenen Fraktion stimmen, sie können sich der Stimme enthalten oder der Abstimmung fernbleiben, wenn sie in einer Sachfrage eine andere Meinung als die Mehrheit in der Fraktion vertreten. Gar nicht abzustimmen, ist allerdings mit Kosten verbunden. Einem Mitglied des Bundestages, das an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt, werden 200 Euro von der monatlichen Kostenpauschale von derzeit monatlich 5.467,27 Euro abgezogen, wenn nicht bestimmte Ausnahmetatbestände greifen, etwa Krankheit, Mutterschutz oder eine Dienstreise. So steht es im Abgeordnetengesetz. In 30 der 68 namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode kam es vor, dass Abgeordnete nicht dem Votum ihrer Fraktion folgten. Unabhängig davon haben sie generell die Möglichkeit, ihr Abstimmungsverhalten oder auch die Nichtteilnahme an einer Abstimmung bis zu drei Minuten lang im Plenum zu erklären oder eine entsprechende schriftliche Erklärung nach Paragraf 31 der Geschäftsordnung abzugeben. Diese Erklärungen stehen jeweils am Ende des Plenarprotokolls des jeweiligen Sitzungstages. Abstimmung über die Krankenversicherungsreform Jüngstes Beispiel für uneinheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb einer Fraktion ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die am 10. Juli 2026 beschlossen wurde. In der Unionsfraktion stimmte der Abgeordnete Kai Whittaker gegen die Reform, in der SPD-Fraktion gab es drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen: dagegen stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar und Martin Kröber. Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Dr. Nina Scheer enthielten sich. Zu diesem Gesetz haben elf Abgeordnete Erklärungen zum Abstimmungsverhalten abgegeben, zehn von der Unionsfraktion, darunter Kai Whittaker, und Sabine Dittmar von der SPD. In neun Fällen gaben Unionsabgeordnete Erklärungen ab, obwohl sie dem Votum ihrer Fraktion gefolgt sind und dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. So brachten beispielsweise die Abgeordneten Axel Knoerig, Hans Koller, Christina Stumpp, Klaus-Peter Willsch und Vanessa Zobel zum Ausdruck, dass sie die geplante Einführung einer Sonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 ablehnen. Rentenniveau und Mandatsverlängerung Unruhig ging es in der Unionsfraktion bereits am 5. Dezember 2025 zu, als über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden wurde. Mit Nein stimmten damals die jüngeren Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Pascal Reddig, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann, Johannes Winkel und Nicolas Zippelius. Nicklas Kappe und Dr. Konrad Körner enthielten sich. Uneinheitlich abgestimmt wird gelegentlich auch in der Opposition: Als der Bundestag am 16. Oktober 2025 über die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Südsudan namentlich entschied, stimmten auch AfD und Grüne mehrheitlich dafür. In der AfD gab es allerdings 18 Gegenstimmen und drei Enthaltungen, während bei den Grünen die Abgeordnete Simone Fischer die Verlängerung ablehnte. In einer schriftlichen Erklärung im Plenarprotokoll korrigierte Simone Fischer allerdings ihr Votum: „Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja.“ In solchen Fällen wird das im Protokoll festgestellte Abstimmungsergebnis aber nicht nachträglich verändert. (vom/23.07.2026)
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Tobias Winkler: OSZE-Diplomatie in Richtung Moskau ist nie abgerissen
„Es liegt im ureigensten Interesse Russlands und aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden“, sagt Tobias Winkler (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die vom 4. bis 8. Juli 2026 in Den Haag zu ihrer 33. Jahrestagung zusammenkam. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine dürfe angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Im Interview spricht der CSU-Außenpolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung, die fortlaufende Diplomatie der Organisation in Richtung Moskau, vertrauliche Runden mit den Delegationen der Ukraine, der USA und der Schweiz und den wichtigen Beitrag der OSZE zu einer künftigen Friedenssicherung. Das Interview im Wortlaut: Herr Winkler, mitten in der OSZE-Welt, in der Ukraine tobt seit über vier Jahren ein unvorstellbarer Krieg. Das Land musste in den letzten Tagen unter besonders heftigen Luftangriffen der russischen Streitkräfte leiden. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat eine Video-Botschaft an Sie als OSZE-Abgeordnete gerichtet. Was hatte er zu sagen und wie wurde seine Botschaft von den Parlamentariern aufgenommen? Präsident Wolodymyr Selenskyj wendet sich regelmäßig an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Über allem steht immer der Dank für die einzigartige Unterstützung. Der ukrainische Präsident ist sich dessen bewusst, dass sein Land ohne die große Solidarität diesen Kampf nicht führen könnte. Es handelt sich um finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe. Im Rahmen der OSZE-PV geht es aber auch um die völkerrechtliche Einordnung, da die Russische Föderation mit ihrem rücksichtslosen Angriff auf die Ukraine gegen alle zehn Helsinki-Prinzipien verstößt, die die Grundlage der Zusammenarbeit in der OSZE darstellen und von der Sowjetunion 1975 in der Helsinki-Schlussakte unterzeichnet wurden. Es liegt daher auch im ureigensten Interesse aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland diesen Krieg beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden. Was kann OSZE-Diplomatie bei dem derzeitigen Eskalationsniveau militärischer Gewalt leisten? Die OSZE muss immer eine Plattform des Austausches bieten. Auch wenn Extremisten anderes behaupten, ist die Diplomatie in Richtung Moskau nie abgerissen. Im OSZE-Rahmen kommen wöchentlich die 57 Botschafter zusammen. Hier muss sich der russische Vertreter die Kritik der anderen anhören, und es wäre jederzeit möglich, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Der russische Präsident Putin nutzt diesen Weg bisher nicht und entscheidet stattdessen jeden Tag neu, diesen Krieg weiterzuführen. Nancy Faeser (SPD), Mitglied der deutschen Delegation, ist vom Präsidenten der OSZE PV zur Vorsitzenden des parlamentarischen Unterstützungsteams für die Ukraine benannt. worden. Was sind die Aufgaben dieses Gremiums? Das „Parliamentary Support Team for Ukraine“ (PSTU) gibt es bereits seit 2023, und ich freue mich sehr, dass Nancy Faeser kürzlich den Vorsitz übernommen hat. Es ist wichtig, die Unterstützung der Ukraine nicht nur über die Exekutive, auf Ebene der Minister und Staatschefs zu organisieren. Hier sind es die Abgeordneten, die in den nationalen Parlamenten sensibilisieren und aufklären sollen. Der Krieg in der Ukraine darf angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Nancy Faeser ist mit ihrer Erfahrung, ihrem Netzwerk und ihrer hohen Professionalität ein Glücksfall für dieses Amt. Sie wird bereits in den nächsten Monaten mit dem PSTU nach Kyjiw fahren, um den gegenseitigen Austausch zu vertiefen. Die Tagung trug die Überschrift „Völkerrecht und gemeinsame Grundsätze: Grundlagen für Sicherheit und Zusammenarbeit im OSZE-Raum“. Die OSZE, als Organisation und Versammlung, als KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ehemals auch von der Sowjetunion mitbegründet, will Forum des Dialogs für alle Mitglieder sein. Wie lassen sich die beiden Ambitionen – Ort der Diplomatie für alle, auch solche, die das Recht brechen, und Gemeinschaft auf der Wertebasis des Völkerrechts – zusammenbringen? Der Titel ist eine Erinnerung an das, was unsere Teilnehmerstaaten miteinander verbindet. Nicht alle Staaten sind Demokratien, nicht alle sind lupenreine Rechtsstaaten, nicht alle teilen die gleichen Werte und genau darin liegt die Stärke dieser Organisation. Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Perspektiven haben sich vor 50 Jahren in Helsinki zur Einhaltung von Grundprinzipien des Miteinanders verpflichtet und kommen heute regelmäßig am Verhandlungstisch zusammen. Daraus erwächst Völkerrecht. Diese selbst gegebenen Regeln zu verteidigen, bietet einen Mehrwert für über eine Milliarde Menschen. Etwas Erfreuliches gibt es von den Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu berichten. Die beiden Länder kommen, nach der jahrzehntelangen Auseinandersetzung um die Region Bergkarabach, einem Friedensschluss näher, oder? Der jahrzehntelange Konflikt im Südkaukasus hat die OSZE lange und sehr intensiv beschäftigt. Hier wurde viel Vorarbeit geleistet, um auf beiden Seiten eine Einigungsbereitschaft zu befördern. Am Ende war es dann die US-Administration, die eine Verständigung auf einen Friedensplan erreicht hat. Das ist noch ein sehr zerbrechlicher Prozess, aber es besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass die Menschen in der Region in Zukunft sicherer leben werden. Die deutsche Delegation hat sich am Rand der Tagung mit den Delegationen der Ukraine, USA und der Schweiz getroffen. Worum ging es bei diesen bilateralen Side Events? Als deutsche Delegation nutzen wir diese Tagungen stets auch, um unsere Beziehungen zu unseren Partnern auszubauen. Neben zahlreichen bilateralen Kontakten der Delegationsmitglieder und dem Austausch innerhalb der Parteienfamilien, sind die Gespräche zwischen den nationalen Delegationen ein wichtiger Baustein der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der OSZE-PV. In solchen Runden wird sehr offen gesprochen und Vertrauen aufgebaut. Wir sprachen über die inhaltlichen Schwerpunkte, aber auch über organisatorische Fragen. In angespannten Zeiten geht es darum, dass sich die OSZE-PV auf ihre Kernaufgaben, die Verteidigung der Helsinki-Prinzipien und auf ihr eigenes Gebiet konzentriert. Organisatorisch haben wir im Frühjahr eine Initiative zu mehr Transparenz und der Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung angestoßen. Hier sind noch einige Schritte zu gehen und dafür gilt es für eine breite Unterstützung zu werben. Die Delegierten haben am 8. Juli die „Erklärung von Den Haag“ verabschiedet. Was sind darin die wichtigsten Punkte? Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine steht in allen drei Dimensionen der OSZE im Mittelpunkt der Erklärung, ebenso das schwere Schicksal der entführten Kinder und die drei von Russland verhafteten OSZE-Mitarbeiter. Dazu kommen neue Bedrohungen der kritischen Infrastruktur, die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Menschenrechtslage in verschiedenen Teilnehmerstaaten, die eingeschränkte Freiheit der Medien, aber auch die Vorbereitung der OSZE auf die Zeit nach einem wie auch immer gearteten Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine. Dazu gehören die Unterstützung der Durchführung von freien Wahlen, die Dokumentation möglicher Grenzverletzungen, die Zuarbeit bei der völkerrechtlichen Aufarbeitung oder die Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen. Hier kann die OSZE einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung leisten und wir hoffen natürlich, dass dieser Tag möglichst bald kommt. Wegen ausbleibender Mitgliedsbeiträge muss die Versammlung sparen und lebt bereits von ihren finanziellen Reserven. Droht da nicht bald eine Bankrott-Erklärung oder wie soll es finanziell weitergehen? Das ist ein Thema, das zu lange vor den Mitgliedern verborgen blieb. Erst durch die Beharrlichkeit des Schatzmeisters und einer politischen Initiative, ausgehend von Sozialdemokraten und Christdemokraten, war es möglich, das Ausmaß der finanziellen Situation zu erfassen. Die Konsolidierung des Haushalts und der Wiederaufbau der Reserven werden deshalb die internen Gremien, den Ständigen Ausschuss, das Präsidium und den Geschäftsordnungsausschuss beschäftigen. Wir haben konkrete Forderungen an den Präsidenten und den Generalsekretär formuliert, den Kurs zu ändern und mit Vorschlägen die nachhaltige Finanzierung zu sichern. Spätestens bei der Herbsttagung in Andorra werden wir die Ergebnisse bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. (ll/27.07.2026)
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Erfolglose Organklage zum Plenarsaal-Zutritt während der Corona-Pandemie
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Anträge in einem Organstreitverfahren verworfen, die sich gegen die im Januar 2022 wegen der Covid-19-Pandemie erlassenen sogenannten „2G+“-Regeln im Deutschen Bundestag richteten. Antragsteller waren die AfD-Bundestagsfraktion und die AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Tino Chrupalla sowie der damalige AfD-Abgeordnete Joachim Wundrak. Wie das Gericht am Mittwoch, 22. Juli 2026, mitteilte, erging der bereits am 9. Juni 2026 gefasste Beschluss einstimmig (Aktenzeichen: 2 BvE 1 / 22). „2G+“-Regel im Bundestag Das Organstreitverfahren betraf die Frage, ob die Antragsteller durch die Einführung einer „2G+-Regel“ in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag und den Ausschluss der Möglichkeit, auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde am 27. Januar 2022, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, teilzunehmen, in ihren Abgeordneten- und Fraktionsrechten verletzt wurden. Die von der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 12. Januar 2022 erlassene Allgemeinverfügung sah verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete vor. In den Bereichen des Bundestages, in denen zuvor die „3G“-Regel gegolten hatte (Plenum, Ausschüsse, Veranstaltungen), galt danach „2G+“. Dies betraf vor allem den Zutritt zum Plenarsaal, der auf Geimpfte und Genesene beschränkt war, die zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung („Boosterung“) nachweisen mussten. Nicht geimpfte Abgeordnete konnten an Plenarsitzungen nur bei Nachweis eines negativen Tests auf gekennzeichneten Plätzen der Tribünen teilnehmen, nicht aber auf der unteren Ebene des Plenarsaals. Senat betont Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments Mit Schreiben vom 19. Januar 2022 hatte Bundestagspräsidentin Bas mitgeteilt, dass anlässlich der Gedenkstunde am 27. Januar die „2G+-Regel“ anwendbar und eine Teilnahme auf den Besuchertribünen nicht möglich ist. Die Antragsteller rügten in Karlsruhe daraufhin eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie eine Verletzung des Rechts auf effektive Opposition aus Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes durch die Beschränkung der Möglichkeit zur Teilnahme an der Gedenkstunde aufgrund der Anwendung der „2G+-Regel“. Wie der Zweite Senat erläutert, berühren die Regelungen für Plenar- und Ausschusssitzungen zwar die Teilhaberechte aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Die Regelungen seien aber zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages in der Covid-19-Pandemie gerechtfertigt gewesen. Dies gelte auch für die Gedenkstunde am 27. Januar 2022, die angesichts der damaligen Pandemiebedingungen „aus konzeptionellen und praktischen Gründen nur auf diese Weise durchgeführt werden konnte“. Auf die „konkrete Pandemiesituation“ beschränkte Regelung Auch im Hinblick auf die Bedeutung gleichberechtigter Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung sei die „2G+“-Regelung angemessen gewesen. Sie sei zunächst auf einen Monat befristet und erkennbar auf die konkrete Pandemiesituation beschränkt gewesen. Es habe kein Anlass bestanden, die Regelung als den Beginn einer generellen Zweiteilung der Abgeordneten anzusehen. Auch die Möglichkeit, Rückschlüsse auf den persönlichen Impfstatus der Abgeordneten zu ziehen, führt für die Richterinnen und Richter nicht zur Unzumutbarkeit der „2G+“-Regel im Bundestag. Der Zweite Senat hatte mit der Organklage verbundene Eilanträge bereits mit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und 8. März 2022 verworfen. (vom/22.07.2026)
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23. Juli 2001: Bundestag bezieht das Paul-Löbe-Haus
Am Montag, 23. Juli 2001, begann der Deutsche Bundestag mit dem planmäßigen Bezug des Paul-Löbe-Hauses im Berliner Parlamentsviertel. Bis zum 10. August wurden 6.500 Kubikmeter Mobiliar, Bücher und Akten, verpackt in rund 20.000 Kartons, in den Neubau transportiert. Abgeordnete und Beschäftigte der Bundestagsverwaltung bezogen dort ihre Büros. Vor allem die Ausschüsse erhielten in dem vom Münchner Architekten Stephan Braunfels entworfenen Haus einen zentralen Arbeitsort mit eigens für ihre Beratungen ausgestatteten Sitzungssälen. Zwei Jahre in Übergangsquartieren Der Bundestag arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast zwei Jahren in Berlin. In der parlamentarischen Sommerpause 1999 war das Parlament mit großem logistischem Aufwand von Bonn an die Spree gezogen: 5.299 Arbeitsplätze, rund 150.000 Möbelstücke, 38 Kilometer Bücher und elf Kilometer Akten wurden innerhalb von vier Wochen nach Berlin verlagert. Weil die drei Parlamentsneubauten Paul-Löbe-Haus, Jakob-Kaiser-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus noch nicht fertiggestellt waren, blieb der parlamentarische Betrieb zunächst auf zahlreiche Übergangsquartiere verteilt. Das Paul-Löbe-Haus war im Sommer 2001 der erste der Neubauten, der bezogen werden konnte. Der Einzug führte damit jene Bereiche zusammen, die seit dem Wechsel nach Berlin noch auf unterschiedliche Standorte verteilt waren. Vom Hauptstadtbeschluss zum Parlamentsviertel Der Einzug markiert einen weiteren Schritt in der größten Umzugsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Zehn Jahre zuvor, am 20. Juni 1991, hatte der Bundestag in Bonn den Weg dafür freigemacht. Nach einer kontroversen Debatte stimmten 338 Abgeordnete für Berlin und 320 für Bonn. In den folgenden Jahren entstand im Spreebogen ein neues Parlaments- und Regierungsviertel. Der 1992 ausgelobte städtebauliche Wettbewerb wurde im Februar 1993 entschieden. Axel Schultes und Charlotte Frank gewannen mit einem Entwurf, der eine von West nach Ost verlaufende Gebäudeachse über die Spree vorsah. Das spätere „Band des Bundes“ verbindet das Bundeskanzleramt, das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und überspannt damit den früheren Grenzraum des geteilten Berlins. Im November 1994 gewann Stephan Braunfels den Wettbewerb für den damaligen Alsenblock, das spätere Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Am 28. April 1997 gab Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth mit dem ersten Spatenstich das Startsignal für den Neubau. Heute ist das Paul-Löbe-Haus über eine doppelgeschossige Brücke mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der gegenüberliegenden Spreeseite verbunden. Die untere Ebene ist öffentlich zugänglich, der obere Übergang den Abgeordneten und Beschäftigten des Bundestages vorbehalten. Der „Sprung über die Spree“ verbindet nicht nur zwei Parlamentsgebäude. Er steht zugleich sinnbildlich für die Überwindung der Teilung Berlins. Ein „Motor der Republik“ Anders als beim Umbau des historischen Reichstagsgebäudes konnte der Architekt beim Paul-Löbe-Haus, losgelöst von den Vorgaben der Geschichte, eigene Akzente setzen. Das ist dem Architekten Stephan Braunfels nach dem einhelligen Urteil von Fachleuten und Laien gelungen: Der achtgeschossige Neubau mit seinen jeweils fünf markanten Seitenkämmen und den acht charakteristischen gläsernen Zylindern wirkt wie ein kraftvoller „Motor der Republik“. Große Glasflächen, offene Galerien und lange Sichtachsen geben dem Leitgedanken eines transparenten Parlamentarismus architektonischen Ausdruck. Transparenz kennzeichnet das Haus bereits am westlichen Haupteingang. Die große Glasfassade spiegelt das gegenüberliegende Bundeskanzleramt wider. Auch die Seitenfassaden sind durch Glasflächen geprägt. Zwischen den Seitenflügeln liegen begrünte Lichthöfe mit verglasten Wänden, die sich vom grauen Sichtbeton der Außenmauern abheben. Büros, Sekretariate und Sitzungssäle sind zu den Höfen hin ausgerichtet. So eröffnen sich nicht nur Ausblicke aus dem Haus, sondern auch Einblicke in die Arbeit des Parlaments. Arbeitsort der Ausschüsse Bestimmt ist das Paul-Löbe-Haus vor allem für drei Arbeitsbereiche des Bundestages: die Ausschüsse, die Öffentlichkeitsarbeit und die zentrale Besucherbetreuung. Ein großer Teil der parlamentarischen Facharbeit wird nicht im Plenarsaal, sondern in den ständigen Ausschüssen geleistet. Als „vorbereitende Beschlussorgane“ beraten sie Gesetzentwürfe und Anträge, hören Sachverständige an und legen dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor. Die meisten Ausschüsse tagen in den gläsernen Zylindern des Paul-Löbe-Hauses. Bei öffentlichen Sitzungen können Besucherinnen und Besucher die Beratungen von Galerien aus verfolgen. Als einziger Ausschuss hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union seinen Sitzungssaal nicht in einem der acht Zylindertürme, sondern im zweiten und dritten Geschoss der großen Ostrotunde des Paul-Löbe-Hauses. Der Saal mit Blick auf die Spree ist größer als die übrigen Ausschusssäle. Mit seinen Dolmetscherkabinen und Technikräumen ist er kongresstechnisch perfekt ausgestattet; verschiedene große öffentliche Anhörungen und internationale Konferenzen finden hier statt. Büros für Abgeordnete und Mitarbeitende Neben den Ausschusssälen befinden sich im Paul-Löbe-Haus rund 1.000 Büros für Abgeordnete, ihre Mitarbeitenden und Teile der Bundestagsverwaltung wie etwa der Besucherdienst. Dort finden auch Seminare zur parlamentarisch-politischen Bildung sowie Gespräche zwischen Abgeordneten und Besuchergruppen statt. Ausstellungen und Kunstwerke machen das Gebäude zugleich zu einem Ort der Begegnung von Politik und Öffentlichkeit. Namensgeber Paul Löbe Benannt ist das Haus nach dem Sozialdemokraten Paul Löbe, dem letzten demokratischen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik. Löbe gehörte 1919 der Verfassunggebenden Nationalversammlung an und wurde 1920 erstmals zum Reichstagspräsidenten gewählt. Nach der nationalsozialistischen Herrschaft wirkte er 1948 und 1949 als einer der Berliner Abgeordneten im Parlamentarischen Rat an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mit. Am 7. September 1949 eröffnete er als Alterspräsident die erste Sitzung des Deutschen Bundestages. Das nach ihm benannte Haus erinnert damit an einen Parlamentarier, dessen Wirken die demokratischen Traditionen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik miteinander verbindet. Schlüsselübergabe im Oktober 2001 Die offizielle Schlüsselübergabe für das Paul-Löbe-Haus folgte am 15. Oktober 2001. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse nahm den Schlüssel für den Neubau entgegen. An der Einweihung nahm auch Werner Löbe teil, der damals 90-jährige Sohn des Namensgebers. Zu diesem Zeitpunkt hatte der parlamentarische Alltag in dem Gebäude bereits begonnen. Während im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes die großen politischen Debatten öffentlich ausgetragen werden, findet im Paul-Löbe-Haus ein erheblicher Teil der parlamentarischen Facharbeit statt. Dort werden Vorlagen beraten, Anhörungen durchgeführt und Entscheidungen vorbereitet. Das Haus ist damit nicht nur seiner Architektur, sondern auch seiner Funktion nach ein „Motor der Republik“. (klz/16.07.2026)
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Detlef Seif: Nahost-Frieden setzt klare Distanzierung vom Terrorismus voraus
„In einer Zeit großer Spannungen ist es wichtig, dass Parlamente den politischen Dialog aufrechterhalten“, sagt Detlef Seif (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Union für das Mittelmeer (PV-UfM), die vom 3. bis 5. Juli 2026 zu ihrer Jahrestagung in Kairo zusammenkam. Parlamentarische Diplomatie will ihren Beitrag leisten, um die Konflikte im Nahen Osten zu überwinden, so Seif. Im Interview spricht der Innen- und Europapolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung sowie darüber, wie dauerhafter Frieden im Nahen Osten gelingen kann – „Frieden ist nur möglich, wenn er in den Köpfen der Menschen beginnt und sich Regierungen klar vom Terrorismus distanzieren“ – und: dass Künstliche Intelligenz den jungen Menschen Perspektiven eröffnen und wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in der Region rund um Europa fördern kann. Das Interview im Wortlaut: Herr Seif, was ist aus Ihrer Sicht das wichtigste Ergebnis der Jahrestagung in Kairo? Die Jahrestagung hat gezeigt, dass die PV-UfM auch in einer äußerst schwierigen geopolitischen Lage handlungsfähig bleibt. Es ist den Vertretern der EU-Länder und der Mittelmeeranrainer gelungen, eine gemeinsame Abschlusserklärung zu verabschieden, die sowohl den aktuellen Konflikten im Nahen Osten als auch Zukunftsthemen, wie Künstliche Intelligenz, Jugendbeteiligung und Frauenförderung Rechnung trägt. Gerade in einer Zeit großer Spannungen ist es wichtig, dass Parlamente den politischen Dialog aufrechterhalten und gemeinsame Positionen entwickeln. Israel hat allerdings wiederholt keine Delegation entsendet. Es ist bedauerlich, dass die Israelis nicht teilgenommen haben. Der Terrorismus, insbesondere die Anschläge vom 7. Oktober 2023, haben tiefe Spuren in der Seele Israels hinterlassen. Während aber die Palästinenser bei der Versammlung mitmachen und für ihren Standpunkt werben, lässt Israel diese Möglichkeit verstreichen – und damit in gewisser Weise auch seine Unterstützer im Regen stehen. Es wäre wichtig, dass die Israelis sich beteiligen, damit beide Seiten gehört werden. Sie haben sowohl beim „Summit of Speakers“, also dem Treffen der Parlamentspräsidenten, stellvertretend für Julia Klöckner, als auch im Plenum eine Rede gehalten. Welche Schwerpunkte haben Sie dabei gesetzt? Im Mittelpunkt meiner Reden standen zwei Themen. Zum einen habe ich dafür geworben, Künstliche Intelligenz als Chance für die Menschen im Mittelmeerraum zu begreifen. Entscheidend ist, dass technologische Entwicklungen allen zugutekommen. Dafür brauchen wir Investitionen in digitale Kompetenzen und berufliche Bildung, insbesondere für junge Menschen. Der zweite Schwerpunkt war die Frage, wie dauerhafter Frieden im Nahen Osten gelingen kann. Dabei habe ich bewusst einen Punkt hervorgehoben, der aus meiner Sicht häufig zu wenig ausgesprochen wird: Frieden entsteht nicht allein durch Abkommen oder diplomatische Initiativen. Frieden ist nur möglich, wenn er in den Köpfen der Menschen beginnt und der weit verbreitete Hass überwunden wird. Darüber hinaus setzt er voraus, dass Terrorismus eindeutig verurteilt wird. Unterstützung für terroristische Gewalt darf nirgendwo einen Platz haben. Regierungen müssen sich klar vom Terrorismus distanzieren. Solange Terroristen als Freiheitskämpfer oder Verteidiger glorifiziert werden, fehlt die Grundlage für Versöhnung und gegenseitiges Vertrauen. Erst wenn die Bereitschaft wächst, den anderen anzuerkennen, miteinander zu sprechen und Versöhnung zuzulassen, kann ein nachhaltiger Frieden gelingen. Genau dazu kann parlamentarische Diplomatie einen Beitrag leisten. Welchen konkreten Beitrag leistet die Versammlung in der aktuellen Lage im Nahen Osten zur parlamentarischen Diplomatie? Die PV-UfM kann keine Friedensverträge schließen und keine Waffenstillstände aushandeln. Sie kann aber dazu beitragen, dass der politische Dialog auch in Zeiten schwerster Krisen nicht abreißt. Gerade weil hier Parlamente aus Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen und Konflikterfahrungen an einem Tisch sitzen, können Vertrauen und gegenseitiges Verständnis wachsen. Dabei dürfen wir die Ursachen des Konflikts nicht ausblenden. Ich habe in Kairo deutlich gemacht, dass dauerhafter Frieden mehr verlangt als die bloße Ablehnung von Gewalt. Terrorismus muss ohne jede Relativierung verurteilt werden. Wer Terroristen als Freiheitskämpfer oder Verteidiger feiert, verhindert Versöhnung und Vertrauensbildung und erschwert jede politische Lösung. Die PV-UfM leistet, auf der Basis des persönlichen Austauschs, eine wesentliche Vorarbeit für politische Verständigung. Wie groß war der Konsens bei der Abschlusserklärung – insbesondere zu den Aussagen zum Nahen Osten? Angesichts der sehr unterschiedlichen politischen Perspektiven der Mitgliedstaaten war der erzielte Konsens durchaus ausgeglichen. Die Erklärung bekräftigt das Ziel einer gerechten und dauerhaften Friedenslösung auf Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung, fordert den Schutz der Zivilbevölkerung, humanitäre Hilfe sowie eine Deeskalation der Konflikte. Dass sich die Mitgliedsparlamente trotz ihrer unterschiedlichen Positionen auf diese Erklärung einigen konnten, ist ein wichtiges Signal für die Dialogfähigkeit. Die Abschlusserklärung setzt einen Schwerpunkt auf Künstliche Intelligenz (KI). Welche konkreten Impulse erwarten Sie davon für die Zusammenarbeit im Mittelmeerraum? Künstliche Intelligenz wird die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region nachhaltig prägen. Deshalb ist es richtig, dass die Erklärung einen menschenzentrierten und verantwortungsvollen Ansatz verfolgt. Ich sehe großes Potenzial für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern bei Forschung, Ausbildung, Wissensaustausch und gemeinsamen Standards. Es geht dabei darum, die jungen Leute, und auch die Frauen, viel stärker als bisher einzubinden. In dieser Region, in Nordafrika und und im nahen Osten, ist der Anteil der jungen Menschen an der Bevölkerung sehr hoch. Diesen überwiegend sehr engagierten Menschen muss man eine Perspektive geben. Es braucht eine stärkere Förderung: von der Schul- über die Berufs- bis zur universitären Bildung. KI, richtig angewendet, bietet insbesondere der neuen Generation enorme Chancen. Wenn wir in Bildung und Innovation investieren, kann KI neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in der Region rund um Europa fördern. Die PV-UfM arbeitet seit Jahren ohne regulären Haushalt und dauerhaftes Generalsekretariat. Hat die Tagung in Kairo hier Fortschritte gebracht? Ja, es gibt einige Fortschritte. Die organisatorischen Voraussetzungen für das Sekretariat in Rom sind inzwischen weiter vorangekommen. Allerdings sind noch nicht alle administrativen und finanziellen Fragen abschließend gelöst. Deshalb bleibt die vollständige Arbeitsfähigkeit des Sekretariats eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Monate. Sie hatten berichtet, dass Sie zur institutionellen Weiterentwicklung der PV-UfM mit dem Interim-Generalsekretär, Pietro Ducci, im Austausch stehen. Konnten Sie die Gespräche in Kairo fortsetzen? Wann rechnen Sie mit einem arbeitsfähigen Sekretariat in Rom? Ja, ich konnte die Gespräche mit Herrn Ducci in Kairo fortsetzen. Bis zum Jahresende 2026 soll das Sekretariat in Rom eröffnet werden. Bis dahin soll es einen Generalsekretär und ein bis zwei weitere Angestellte im Sekretariat geben. Ein Buchprüfer ist engagiert. Als nächster Schritt sollen ein Bankkonto eröffnet und dann Beiträge der Mitgliedsparlamente erhoben werden. Bislang haben die jeweiligen jährlichen Ausrichter anfallende Kosten getragen. Welche Erwartungen verbindet Deutschland mit dem auf der Versammlung neu gewählten Präsidium für die Jahre 2026 bis 2030? Mit dem neuen Präsidium verbinden wir die Erwartung, dass die begonnenen institutionellen Reformen fortgeführt werden. Dazu gehören insbesondere die Inbetriebnahme des Sekretariats in Rom, die Schaffung einer Finanzierungsstruktur sowie eine stärkere politische Sichtbarkeit der Versammlung. Gleichzeitig sollte die PV-UfM ihre Rolle als parlamentarisches Forum für den Dialog zwischen Europa und den Mittelmeeranrainern weiter ausbauen. Wo sehen Sie den größten Reformbedarf, damit die PV-UfM politisch sichtbarer und handlungsfähiger wird? Die Versammlung braucht vor allem verlässliche Strukturen, um dauerhaft wirksam arbeiten zu können. Ein Generalsekretariat, das kontinuierlich arbeitsfähig ist, sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung bilden dafür die wichtigste Grundlage. Ebenso wichtig ist es, die Zusammenarbeit mit der Union für den Mittelmeerraum und den nationalen Parlamenten weiter auszubauen. Denn je besser parlamentarische Ideen und Initiativen in konkrete politische Zusammenarbeit umgesetzt werden, desto sichtbarer und einflussreicher wird die PV-UfM. (ll/16.07.2026)
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Heftige Diskussion über Verschärfungen bei Krankschreibungen
Die im Koalitionsausschuss vereinbarte Regelung, dass für Arbeitnehmer künftig am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein soll, stößt bei der Opposition auf massive Kritik. Darin zeige sich ein tiefes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber Arbeitnehmer und Ärzten, hieß es bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz, kein Misstrauen“ am Freitag, 10. Juli 2026. Auch die SPD-Fraktion steht der Idee skeptisch gegenüber, wies zugleich aber daraufhin, dass damit Planungen, Karenztage einzuführen, abgewehrt worden seien. Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde die Regelung als Rückkehr zum Normalzustand bewertet. Grüne: Regelung ist kontraproduktiv Wer angeschlagen ist, müsse sich nun in die volle Arztpraxis zwingen „und wird erst richtig krank“, sagte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Aussprache. Wer keinen Termin bekomme, gehe zur Arbeit und stecke seine Kollegen an. Wer unter Migräne leidet und nur einen freien Tag bräuchte, werde nun zur Sicherheit gleich die ganze Woche krankgeschrieben. „Die Ärzte versinken im Bürokratiewahnsinn und die Deutschen warten noch länger auf einen Arzttermin“, sagte Lang. „Ich verspreche Ihnen hier und heute: Wenn Sie diese Maßnahmen so beschließen, dann wird das nicht zu weniger, sondern zu mehr Krankentagen führen“, betonte die Grünenabgeordnete. Diese Maßnahmen trieften nur so von Misstrauen gegenüber Ärzten und Beschäftigten, sagte sie. Union: Rückkehr zum Normalzustand Simone Borchardt (CDU/CSU) sah das anders. Verfolge man die Debatte, könne man wirklich meinen, „Deutschland steht kurz davor, jeden Kranken unter Generalverdacht zu stellen, und jeder Bürger muss jetzt krank zur Arbeit“, sagte sie. „Das ist schlicht und ergreifend einfach falsch“, urteilte die Unionsabgeordnete. Es gehe darum, bei Krankschreibungen zu einem verlässlichen Normalzustand zurückzukehren. Die telefonische Krankschreibung sei eine Sonderregelung aus der Pandemiezeit gewesen, erinnerte sie. Sie habe in einer Ausnahmesituation einen eindeutigen Zweck gehabt. Eine Ausnahmeregelung sei aber kein Dauerzustand, so Borchardt. Wer krank ist, müsse geschützt werden. „Wer arbeitsunfähig ist, braucht eine ärztliche Feststellung.“ Wer das als Untergang des Abendlandes herbeistilisiere, „sollte vielleicht seine eigenen Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit überprüfen“, sagte sie. AfD: Zusätzliche Belastung für Hausärzte Martin Sichert (AfD) verwies auf den ohnehin schon existierenden Hausärztemangel. Wenn nun Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag zum Arzt müssten, bedeute das 30 Millionen zusätzlicher Arztkontakte für Hausärzte. „Diese enorme Mehrbelastung geht eindeutig zu Lasten der medizinischen Versorgung“, sagte Sichert. Es sei Wahnsinn, was die Regierung plane. Mit dem GKV-Gesetz werde den Hauärzten ein deutlicher Teil der Vergütung genommen. Neben den 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakte wolle die Regierung die Hausärzte noch zusätzlich belasten, in dem künftig vor jedem Facharztbesuch ein Besuch beim Hausarzt erforderlich werde. „Wie das umsetzbar sei soll, erschließt sich wahrscheinlich nur der Fantasie des Bundeskanzlers“, sagte der AfD-Abgeordnete. Auf solch eine Idee komme nur jemand mit einem Kontrollwahn, der anderen immer das Schlechteste unterstellt. Deutschland werde aber nicht auf die Beine kommen, „solange wir eine Misstrauenskultur des Staates gegen das eigene Volk pflegen“, sagte Sichert. SPD: Regelung trifft auf Unverständnis Jan Dieren (SPD) erinnerte an ein Vorhaben des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl vor 30 Jahren, der in seinem Programm für Wachstum und Beschäftigung vorgesehen hatte, die Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen zu kürzen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie hätten damals dagegen mobilisiert. Hunderttausende Beschäftigten hätten gestreikt – „mit Erfolg“. Die Proteste hätten sich zu einer Abwahlstimmung gegen die Regierung Kohl entwickelt, sagte Dieren. Zwei Jahre später habe Rot-Grüne die Karenztage wieder abgeschafft. Heute, so der SPD-Abgeordnete, sei eine ähnliche Debatte zu erleben. Dieren sprach von dem Infragestellen des Streikrechts, von „Steuersenkungen für die extrem Reichen“ und einem „Sozialabbau für alle anderen“. Es sei der SPD-Spitze „zum Glück“ gelungen, die von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geforderten Karenztage zu verhindern. Die stattdessen entwickelte Regelung habe für Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Auch er habe Fragen, sagte Dieren: „Ist das eigentlich die Farce oder die Groteske?“ Linke: Alle werden unter Generalverdacht gestellt Es stelle sich die Frage, „ob die Bundesregierung den Arbeiterinnen vertraut, oder sie unter Generalverdacht stellt“, sagte Julia-Christiane Stange (Die Linke). Wer über Krankschreibungen spricht, ohne über Arbeitsbedingungen zu sprechen, wolle Krankheit nicht verhindern, sondern suche Schuldige. Das passe ins Bild der Politik der Bundesregierung. „Wer soziale Sicherung abbaut, traut den Menschen nicht.“ Das wirkliche Problem seien Überstunden, die fehlende Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Sorgearbeit und Personaleinsparungen der Arbeitgeber, sagte die Linken-Abgeordnete. Dabei sei es die Aufgabe der Arbeitgeber für ausreichendes Personal zu sorgen, indem sie gute Arbeitsbedingungen schaffen. Wenn Beschäftigte krank zu Arbeit gehen, sei das kein Zeichen besonderer Einsatzbereitschaft. „Das ist ein Alarmsignal.“ Genau diese Entwicklung versuche die Bundesregierung gerade zu fördern. (hau/10.07.2026)
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Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, das Sportfördergesetz der Bundesregierung angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 519 Parlamentarier für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung (21/7006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 43 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/7007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Laut Gesetzentwurf soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen, heißt es seitens der Bundesregierung. Anträge der Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden hingegen Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu den Initiativen der Grünen zur Gestaltung der Spitzensportförderung (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Mutterschutz von Athletinnen (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lagen Beschlussempfehlungen Sportausschusses vor (21/7013(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über die Anträge. Umgekehrt enthielt sich Bündnis 90/Die Grünen im Falle des Linken-Antrags "für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung" (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu hatte der Sportausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet (21/7012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Gesetz. "Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung" Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden - „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung - deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet - zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“ Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten den Bundestag unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. Zudem sollte die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnen-Vertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre die Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schrieben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. Praxistaugliche Regeln gefordert Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte, vor allem mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wurde verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Geburt Im Antrag wurde auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, forderten die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt. Darüber hinaus forderte die Fraktion die Regierung auf, die Förderung des Sports, vor allem des Spitzensports, zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (hau/ste/vom/10.07.2026)
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Abstimmung über erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, über die „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ abgestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wurde nicht gefasst. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen." Da im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, ist ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst. Die Schlussabstimmung kann wiederholt werden. Erforderlich für die Annahme ist dann die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6996(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf. Mit der Mehrheit von Union, SPD, AfD und Grünen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch hierzu lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. Der Innenausschuss hat am 8. Juli auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Unter anderem schafft danach ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis für die Bundespolizei zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“. Entschließung angenommen Der angenommenen Entschließung zufolge ist die Bundesregierung nun aufgefordert, durch die Bundespolizei entsprechend Artikel 27 der Fahrgastrechtevorordnung (EU) 2021/782 das Sicherheitsniveau an Bahnhöfen und in Zügen festzulegen und im Einvernehmen mit den Eisenbahnunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Bahnhofsbetreiber die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen. Ferner soll die Regierung sicherstellen, dass das festgelegte Sicherheitsniveau insbesondere Vorgaben zur Lagebilderstellung, zu Einsatzschwerpunkten, zur Mindestpräsenz, zum Informationsaustausch sowie zu abgestimmten Einsatzkonzepten, soweit dies zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der Fahrgäste und zur Gefahrenabwehr auf Bahnanlagen des Bundes erforderlich und verhältnismäßig ist, enthält. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage fundierter Untersuchungen zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsfurcht sollten darüber hinaus ergänzende Konzepte zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit entwickelt und umgesetzt werden, vor allem an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Antrag der Linken Die Linke plädierte in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“. Ferner setzte sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählte sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/ste/vom/17.07.2026)
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Debatte zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen
„Ein Demokratieschild gegen Desinformation und für eine wehrhafte digitale Öffentlichkeit als Eckpfeiler deutscher und europäischer Sicherheit“, lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrags (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Freitag, 10. Juli 2026, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Antrag der Grünen Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung eine ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation vorlegen. In ihrem Antrag (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten zudem eine staatsferne Agentur für Digitale Medien. In dieser sollen diverse Aufsichts- und Aufklärungsfunktionen strategisch zusammenlaufen. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion die Aufgaben und Kompetenzen des Digital Services Coordinator (DSC), die Wahrnehmung von Funktionen der Medienaufsicht sowie die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure für eine „kontinuierliche, unabhängige Beobachtung, Erforschung und Begleitung von systemischen Risiken im digitalen Raum“ gehören. Benötigt werde ein zentrales und fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen, das die Erkenntnisse aller relevanten Behörden handlungsleitend zusammenführe und auch die Erkenntnisse über Desinformationskampagnen der Agentur für Digitale Medien berücksichtige. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung ferner auf, die europäische Plattformregulierung konsequent umzusetzen und das vorgesehene Instrumentarium auszuschöpfen. Plattformen müssten für ihre Rolle in der Verbreitung von Desinformationskampagnen und anderen systemischen Risiken zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus solle sich die Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien und sehr großen Online-Plattformen einsetzen, unter anderem durch fairen Wettbewerb im Werbesektor, mehr Sichtbarkeit von Medieninhalten inklusive der Zulassung von Outlinks sowie die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. (hau/10.07.2026)
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Abgesetzt: Forderung nach Perspektiven für eine "tragfähige Pflege"
„Perspektiven für eine tragfähige Pflege in Deutschland – Wege zu Stabilität und Verlässlichkeit“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Freitag, 10. Juli 2026, ursprünglich auf der Tagesordnung des Parlaments stehen sollte. Die 30-minütiger Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. (hau/07.07.2026)
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Bundestag beschließt Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Diäten
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten. Die Abstimmung des entsprechenden Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Direkt abgestimmt und ebenfalls einstimmig angenommen wurde zudem ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (21/7031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Koalitionsentwurf wurde in zweiter Lesung abgestimmt und mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Streichung der automatischen Abgeordnetenentschädigung“ (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Einstimmig für erledigt erklärt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber hinaus haben die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken gegen einen Gesetzentwurf der AfD "zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre" (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gestimmt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/6673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten. Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027 Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden. Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. Änderungen im Geschäftsordnungsausschuss Der federführende Geschäftsordnungsausschuss hatte die Gesetzentwürfe am 25. Juni abschließend beraten. Den Titel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen änderte er in "Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes". Die neu hinzugekommene Änderung des Abgeordnetengesetzes betrifft den Paragrafen 14 "Kürzung der Kostenpauschale". Absatz 1 regelt die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten an Sitzungstagen. Statt "An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird" heißt es nun "Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitserfassung möglich ist". Auch in den Absätzen 2 und 3 wird die Formulierung "Eintragung in die Anwesenheitsliste" durch "Erfassung der Anwesenheit in der Anwesenheitsliste" ersetzt. Hinzu kommt ein neuer Absatz 5, wonach Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates das Nähere bestimmen. Ziel dieser Änderungen ist es laut Geschäftsordnungsausschuss, die nötige Flexibilität vor allem im Hinblick auf eine mögliche Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu gewährleisten. Durch den Verweis auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates werde verhindert, dass das Gesetz mit Detailregeln überfrachtet wird. Auch werde die Grundlage dafür geschaffen, dass Anpassungen der Regeln nur in den Ausführungsbestimmungen vorgenommen werden müssen, ohne dass das Gesetz geändert werden muss. In den Ausführungsbestimmungen könnten künftig neben der Form der Anwesenheitserfassung auch die Eingänge, an denen diese möglich ist, bestimmt werden. Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Linken zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab, die Diätenerhöhung für die gesamte laufende Wahlperiode auszusetzen. Antrag von CDU/CSU und SPD Diese Änderungen sollen auch in der Geschäftsordnung des Bundestages nachvollzogen werden. Darauf zielt der Koalitionsantrag (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung der Geschäftsordnung ab, über den direkt abgestimmt wird. Im Paragrafen 13 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages“ sollen die Sätze „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ durch die Sätze „Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ ersetzt werden. Der Wortlaut soll laut Antrag offener formuliert werden, um auch andere Formen der Anwesenheitserfassung als die aktuell verwendeten Papierlisten zu ermöglichen. Erster Gesetzentwurf der AfD „Die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird gestrichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zukünftig soll aus Sicht der AfD-Fraktion für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren notwendig werden, „das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“. Im Geschäftsordnungsausschuss war ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf abgelehnt worden, der sicherstellen sollte, dass die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nicht dadurch teilweise leerlaufen könne, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs nach dem 1. Juli 2026 stattfinden. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres aussetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden. Gesetzentwurf der Linken Auch die Linksfraktion will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Abgestimmt wird auch über den zweiten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden. Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. (vom/sto/10.07.2026)
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Kultur- und Sportpolitik im Bundestag beraten
Der Bundestag hat sich am Freitag, 10. Juli 2026, in einer Debatte der Kulturpolitik gewidmet. Dazu lagen den Parlamentariern zwei Anträge der Linksfraktion vor. Der Antrag mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Sportausschuss überwiesen. Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Bundesprogramm ,Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ bedarfsgerecht ausbauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigen“ (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Federführung überwiesen. Abgestimmt und abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Freiwilligenprogramm „kulturweit“ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und die Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (21/6987(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Auswärtigen Ausschuss zugrunde. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will den Schutz und die Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grungesetz aufnehmen. In ihrem Antrag (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Fraktion stellt fest, dass das Grundgesetz bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge eine „schmerzhafte Leerstelle“ aufweise. Zwar formuliere der Bund weitreichende Ziele für Spitzen- und Breitensport einschließlich Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung werde jedoch auf spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und „unbestimmte Förderlogiken“ verschoben. Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit machten deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele im Grundgesetz abgesichert werden müssten. Eine Staatszielbestimmung fungiere als „zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Abwägungsentscheidungen“. Vor allem bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenkrise würde sie Sport und Kultur das „nötige juristische Gewicht“ verleihen, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden, schreiben die Abgeordneten. „Gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik Weiter heißt es in dem Antrag, rechtsextreme Gruppen füllten das Vakuum gezielt auf, wenn der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließe. Kultur und Sport seien keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit, sondern „harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie“. Das „bloße juristische Bekenntnis“ müsse jedoch durch materielle Umverteilung untermauert werden. Die Fraktion fordert eine „gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik. Öffentliche Sport- und Freizeitflächen müssten als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller Interessen entzogen werden. Der Antrag biete dem Bundestag die „historische Chance“, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern. Zweiter Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern außerdem einen bedarfsgerechten Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Außerdem soll die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigt werden, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das seit 2013 bestehende Programm bietet gezielt außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohn- und Lebenslagen an. Die Fraktion fordert unter anderem, die jährlichen Haushaltsmittel für „Kultur macht stark“ ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro aufzustocken und die Förderrichtlinien so zu reformieren, dass die Zahlung von Zuwendungen an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen und fairer Vergütungsmodelle sowie an eine pauschalierte Vergütung für Vor- und Nachbereitungszeiten gebunden ist. Außerdem solle in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein spezifisches Förderinstrument „Digital-Allianz Bildung“ im Bereich der Kulturellen Bildung etabliert werden. Antrag der Grünen Die Grünen setzten sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisierten die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem sollte sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. (vom/che/hau/10.07.2026)
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Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der unter anderem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll. In namentlicher Abstimmung votierten 323 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 271 Parlamentarier stimmten gegen das Gesetz. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Entschließung angenommen Angenommen wurde zudem eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine "grundlegende Vereinfachung" der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen. Die Richtlinie soll zu Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden führen, ziehe aber neue Bürokratie nach sich, so der Entschließungstext. Ein Entschließungsantrag (21/7071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion zur dritten Lesung vorgelegt hatte, fand gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses keine Mehrheit. Die Fraktion drang auf die Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Anträge von Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden auch Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln "Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar" (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken" (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für den letztgenannten Antrag stimmte auch Die Linke. Die Grünen enthielten wiederum sich bei den Abstimmungen über die Linken-Anträge. Auch hierzu hatte der Wirtschaftsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Zwar soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden. Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden. Erster Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der unter anderem vorsieht, dass die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz solle weiter erhöht und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt werden, um die Menschen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen. Dazu sollten nach dem Willen der Fraktion kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote organisiert werden. Die Modernisierungsumlage für die Vermieter wollte sie abschaffen und eine Mieterschutzklausel einführen. Zudem sollten sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine Mieterschutzklausel mit einem Heizkostendeckel einführt und vorgibt, dass der CO2-Preis vollständig von der Eigentümerseite zu tragen ist. Die Heizkosten sollten auf Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden, das Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung setzt. Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten. Darüber hinaus sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung ausarbeiten. (eis/vom/ste/10.07.2026)
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Scharfe Kritik der anderen Fraktionen am AfD-Wirtschaftsantrag
Die AfD-Fraktion hat umfangreiche Steuer- und Abgabensenkungen sowie eine Reduzierung der Bürokratiebelastung der Unternehmen gefordert, um die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern. Die anderen Fraktionen wiesen die Vorschläge am Freitag, 10. Juli 2026, im Bundestag strikt zurück. Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel „Deutschland braucht echte Reformen – Dem weiteren Niedergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland entgegentreten“ (21/6928(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an die Ausschüsse überwiesen. Federführend wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit dem Antrag befassen. AfD: Vier Jahre Rezession in Deutschland In der Debatte des Bundestages erklärte Marc Bernhard (AfD), als einziges Industrieland befinde sich Deutschland seit vier Jahren in der Rezession. Bernhard wies auf Betriebsschließungen, Entlassungen und auf die Bürokratie hin. Gründe für den Niedergang seien neben dem „größten Bürokratie-Wahnsinn“ der Welt hohe Energiepreise und Steuern. Der Regierung sei nichts weiter eingefallen als eine „Placebo-Steuersenkung“, die er auf 150 Euro pro Jahr für jeden Erwerbstätigen in Deutschland bezifferte. Im Gegenzug würden die Krankenkassenbeiträge erhöht und Ehepartner aus der Mitversicherung geworfen. Minijobs würden abgeschafft, und die Rentenversicherung werde auch teurer. „Das einzige, was Sie mit Ihrer Politik erreichen, ist die Menschen weiter zu belasten und auszupressen, damit sie noch mehr von unseren Steuergeldern in alle Welt verschenken können“, so Bernhard an die Adresse der Regierung. Union: Phase der Stagnation, nicht Rezession Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) warf der AfD vor, sie wolle den Menschen vor den Landtagswahlen Angst machen: „Dazu ist Ihnen jedes Mittel recht und jede noch so oberflächliche Analyse.“ Die AfD verbreite Untergangsszenarien. Wiener räumte ein, dass das verarbeitende Gewerbe unter Druck stehe: Für die Volkswirtschaft als Ganzes gelte das aber nicht. Man befinde sich in einer Phase der Stagnation, aber nicht in einer Rezession, wie die AfD fälschlicherweise behaupte. In zukunftsweisenden Wirtschaftsbereichen würden die Investitionen steigen. Im ersten Halbjahr 2026 seien über 3.000 junge Unternehmen gegründet worden. Ein Drittel habe KI-Bezug: „Offensichtlich gibt es hier viele junge Menschen, die mehr an unser Land glauben als Sie“, sagte Wiener. Er verwies auch auf den Bürokratieabbau, zum Beispiel durch Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, was 90 Prozent der Unternehmen von diesen Belastungen befreien werde. Mit über 100 Maßnahmen werde Deutschland wieder gestärkt, und es werde neuer Wohlstand für alle geschaffen, der jungen Generation eine Perspektive geboten und die Freiheit bewahrt. Grüne: Höchststand an Insolvenzen Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, die erneuerbaren Energien würden weltweit ausgebaut. Das Problem für die deutsche Automobilindustrie sei doch nicht das E-Auto, sondern, „dass keiner mehr die alten Verbrenner haben will“. Im vergangenen Monat sei die meist zugelassene Antriebsart der E-Motor gewesen. Wenn die AfD etwas für Ostdeutschland tun wolle, dann solle sie für den Kauf von E-Autos aus Zwickau werben. Doch die AfD habe für Ostdeutschland nichts zu bieten und sei dort auch nicht willkommen. Zur Lage der Wirtschaft sagte Kellner, es gebe einen Höchststand an Insolvenzen. In dieser Situation zum Beispiel das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand zu kürzen, sei ein schwerer Fehler. Wirtschaftspolitik heute bedeute, von fossilen Energien wegzukommen. Die Bundesregierung müsse daher schnell ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz vorlegen. SPD: Notwendigkeit von Reformen ist unbestritten Sebastian Roloff (SPD) warf der AfD vor, die „übliche Leier“ mit Rückkehr zu Atomkraft und Kohle zu verbreiten. Das werde der Wirtschaft nicht helfen, sondern sie erst „so richtig an die Wand fahren“. Die Spitzenverbände der Wirtschaft hätten die AfD als Standortrisiko identifiziert. Dass Deutschland Reformen brauche, sei unbestritten. Die Säulen des alten Erfolgsmodells würden allein nicht mehr tragen. Doch es gehe jetzt langsam wieder nach oben, versicherte Roloff. Die Koalition mache ihre Hausaufgaben, „um Deutschland wieder fit zu bekommen“. Zukunftsindustrien würden angesiedelt und gezielt gefördert. Linke: Deutschland braucht Investitionen Mirze Edis (Die Linke), warf der AfD vor, die Arbeitnehmer in Stich zu lassen. Die AfD wolle mehr Atom und weniger Klimaschutz sowie nur Steuersenkungen für Unternehmen und sehe Trumps Wirtschaftspolitik als Vorbild an. Deutschland brauche Investitionen. Der Bundesregierung und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warf Edis vor, angesichts der VW-Krise abzutauchen und sich nicht an die Seite der Menschen zu stellen. Wenn Konzerne wie VW Milliarden an Dividenden ausschütten und gleichzeitig 100.000 Arbeitsplätze abbauen wollten, „dann läuft doch etwas grundsätzlich falsch“. Edis setzte sich für gute Löhne für die Arbeiterklasse und für einen gerechten Beitrag großer Vermögen ein. „Wer Milliarden besitzt, muss auch Milliarden zum Gemeinwohl betragen“, forderte Edis. Antrag der AfD Zu den Kernpunkten des Antrags der AfD-Fraktion gehört die Forderung nach umgehender Abschaffung der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung. Außerdem soll sich die Bundesregierung umgehend dafür einsetzen, die Energiekosten auf das EU-übliche Niveau zu senken. Damit könnten die Produktionskosten deutlich gesenkt, die Kaufkraft der Haushalte gestärkt, die Binnenkonjunktur belebt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Bundesregierung wird von der AfD-Fraktion aufgefordert, einen kostengünstigen Energiemix unter Einbeziehung von Kernenergie und Kohlekraft umzusetzen, um die Stromkosten nachhaltig zu senken und die Importabhängigkeit zu verringern. „Hierzu sollen bestehende Kernkraftwerke reaktiviert, neue geplant und Laufzeiten von Kohlekraftwerken verlängert werden“, fordert die AfD-Fraktion. Zu den weiteren geforderten Maßnahmen gehören eine Abschaffung beziehungsweise Senkung sämtlicher Strom- und Energiesteuern sowie Umlagen und Konzessionsabgaben. Auch der Solidaritätszuschlag und die Körperschaftsteuer sowie die Mehrwertsteuer sollen deutlich gesenkt werden. Die Automobilindustrie soll durch gesenkte Energiekosten und weitreichende Deregulierung gestärkt werden. Dafür sollen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, übermäßige Berichtspflichten und „überzogene Regulierungen“ wie die EU-Flottengrenzwerte abgeschafft werden. Zur Begründung der Maßnahmen schreibt die AfD-Fraktion, Deutschland stehe vor einer wirtschaftlichen Krise, da hohe Energiekosten und Steuern die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand sowie die Kaufkraft der Bürger untergraben würden. Die aktuell beschlossenen Reformmaßnahmen der Bundesregierung würden an diesen strukturellen Ursachen der Wirtschaftskrise vorbeigehen. „Um die Wirtschaftskrise zu beenden, müssen die Energiekosten und die Steuerbelastung in Deutschland gesenkt werden und die bürokratische Belastung reduziert werden“, fordert die AfD-Fraktion. (hle/10.07.2026)
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Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform
Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 10. Juli 2026, 318 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung ( 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 284 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Warken: Reform ist ein Meilenstein Die Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: "Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen." Es sei harte Arbeit gewesen. Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um "Effizienz und Evidenz". "Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben." Warken fügte hinzu: "Es bleibt ein ausgewogenes Paket." Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft. CDU/CSU: Wir haben es geschafft Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: "Wir haben es geschafft." Es sei "ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit." Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar. Stegemann versicherte: "Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik." Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. "Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle." Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes. SPD: Kein Anlass für Sektkorkenknallen Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld. Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, "mit mittelgutem Ergebnis". Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: "Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen." Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen. AfD: Gesundheitssystem wird gegen die Wand gefahren Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: "Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung." Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: "Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst." Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, "als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her". Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: "Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung." Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren. Grüne: Nichts wird sich verbessern Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): "Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird." Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: "Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung." Sie fügte hinzu: "Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen." Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: "Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können." Alle Warnungen seien ignoriert worden. "Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute." Linke: Versorgung wird kaputtgekürzt Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde "die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land" gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen. "Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe." So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung "kaputtgekürzt". "Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Begrenzung der Vergütungsanstiege Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Streichung von Zusatzvergütungen Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte. Abschläge bei der Familienversicherung Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden. Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert. Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben. Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Krankenkassen sollen sparen Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Entschließungen angenommen Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern. Nachjustieren soll die Bundesregierung auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde in zweiter Beratung mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt (21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ebenso fanden in dritter Beratung ein Entschließungsantrag der AfD (21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und vier Entschließungsanträge der Linken (21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) keine Mehrheit. Über die vier Entschließungsanträge der Linken wurde namentlich abgestimmt. Abstimmung über Oppositionsanträge Im Anschluss an die Plenardebatte entschied das Parlament abschlägig über eine Reihe von Oppositionsvorlagen. Vier Anträge der AfD zum Gesundheitssystem (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Gleiches galt für einen Antrag der Grünen zur Senkung der Krankenkassenbeiträge (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag der Fraktion zur psychotherapeutischen Versorgung (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linke votierte für die Vorlage. Mit 539 Stimmen lehnte das Parlament namentlich außerdem einen Antrag der Linken zur Entlastung der Versicherten (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 56 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Zu allen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c, 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD zu KV-Beiträgen von Grundsicherungsempfängern Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es. Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst. Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich. Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. Antrag der AfD zur Finanzlage der GKV Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen. Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen. Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. Antrag der Grünen für Beitragssenkungen Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern. Antrag der Grünen zur psychotherapeutischen Versorgung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden. Antrag der Grünen zu zuckergesüßten Getränken Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei. Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen. Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml. Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden. Antrag der Linken gegen Leistungskürzungen Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)
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Bundestag stimmt für Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle
Der Bundestag wird am Freitag, 10. Juli 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen. Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag stimmte das Parlament einem Antrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Abstimmung kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. Die Opposition stimmte gegen die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes. Am 9. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht ein von der Fraktion Die Linke beantragtes Organstreitverfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt. Opposition gegen Aufsetzung des Tagesordnungspunktes Vertreter der Opposition übten in einer Geschäftsordnungsdebatte massive Kritik am Vorgehen der Koalition. Marc Bernhard (AfD) warf der Bundesregierung vor, vor der Abstimmung nicht geprüft zu haben, ob das Gesetz "überhaupt machbar und bezahlbar" sei. "Jede Regierung, der das Wohl ihrer eigenen Bürger am Herzen liegt, würde genau andersrum handeln“, so der Abgeordnete. Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) rügte die aus ihrer Sicht zu kurz gekommene Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben. "Gesetzgebung ist kein Fast Food", rief sie der Koalition zu, die einmal mehr zeige, "wie wenig sie für ordentliche parlamentarische Beratungsprozesse übrig" habe. Für Die Linke stellte Ina Latendorf klar, dass es bei der Organklage ihrer Fraktion nicht nur um die Beratungszeit gegangen sei. Vielmehr habe es die Bundesregierung versäumt, die klimapolitischen Konsequenzen ihres Gesetzes darzulegen. Latendorf verwies zudem darauf, dass auch Fachverbände und der Bundesrat Kritik am Gesetz geäußert hätten. Koalition wirbt für "Auseinandersetzung in der Sache" Vertreter der Koalition verteidigten hingegen ihr Vorgehen. Dirk Wiese (SPD) machte deutlich, dass die Koalition bereits am Dienstag die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes kommuniziert, aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht aber abgewartet hätte, wie dieses über die Klage der Linksfraktion entscheidet. Steffen Bilger (CDU/CSU) hob auf die inhaltliche Stoßrichtung der Novelle ab. "Mit diesem Gesetz bewahren wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe", so der Abgeordnete. „Lassen Sie uns hier im Plenum die Auseinandersetzung in der Sache suchen, anstatt sich weiter hinter Verfahrensrecht zu verstecken“, warb er. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Zu der sogenannten Novelle des Heizungsgesetzes liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. (ste/10.07.2026)
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Novellierung des Tierschutzgesetzes debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten, macht die Regierung deutlich. Im Tierschutzgesetz sei geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, „wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind und ab der Betäubung bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos sind“. Eine ausbleibende oder unzureichende Betäubung könne mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen, heißt es. Auch im Vorfeld der Betäubung und Tötung bestehe – im Rahmen der Entladung und Unterbringung sowie Zuführung zur und Ruhigstellung zwecks Betäubung – ein Risiko übermäßiger Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere. Da bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden könnten, insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig abliefen, sehe die Regelung eine Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Diese unterstütze die amtliche Überwachung darin, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen. Die zuständige Behörde werde in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies erleichtere es den zuständigen Behörden, die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchzusetzen und gegebenenfalls etwaige Rechtsverstöße zu sanktionieren. Mittels der Videoüberwachung könne das amtliche Personal auch überprüfen, „ob Abläufe am Schlachthof durch die eigene Anwesenheit beeinflusst werden“. (hau/09.07.2026)
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