Bundestag | Aktuelle Themen

Inhalt abgleichen
Letztes Update: vor 46 Minuten 16 Sekunden

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Do, 05.03.2026 - 13:45
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Kapitalmarktintegration I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (21/4467) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1095 / 2010, Nr. 648 / 2012, Nr. 600 / 2014, Nr. 909 / 2014, 2015 / 2365, 2019 / 1156, 2021 / 23, 2022 / 858, 2023 / 1114, Nr. 1060 / 2009, 2016 / 1011, 2017 / 2402, 2023 / 2631 und 2024 / 3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16345 / 25) ab. Kapitalmarktintegration II: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (21/4468) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16347 / 25) ab. Finanzsicherheiten: Schließlich lehnten alle übrigen Fraktionen auch einen dritten Antrag der AfD-Fraktion (21/4469) ab. Der Antrag bezog sich auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten (Ratsdokument 16348 / 25). Petitionen: Das Parlament entschied über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 171 bis 183 (21/4331, 21/4332, 21/4333, 21/4334, 21/4335, 21/4336, 21/4337, 21/4338, 21/4339, 21/4340, 21/4341, 21/4341, 21/4343). Keine Unterstützung Deutschlands für das syrische Regime Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland möge dem syrischen Regime keine Unterstützung zukommen lassen, bis die Verantwortlichen für das Massaker an der syrischen Westküste an den alawitischen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen wurden. Zur Begründung führte der Petent im Wesentlichen an, das syrische Regime sei verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter das jüngste Massaker an der syrischen Westküste. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen seien im März 2025 innerhalb von 72 Stunden mehr als 900 Menschen aus religiösen Minderheiten, vor allem Alawiten, von Dschihadisten, die Anhänger der syrischen Streitkräfte gewesen seien, getötet worden. Deutschland dürfe sich nicht an der finanziellen Stabilisierung eines dschihadistischen Regimes beteiligen, das für Massaker an der eigenen Bevölkerung verantwortlich sei, hieß es in der Petition. Jede Form wirtschaftlicher Unterstützung – sei es durch Investitionen, Hilfsgelder oder geschäftliche Kooperationen – stärke ein System, das ungestraft Verbrechen begehe und keinerlei Anzeichen für politische Reformen zeige. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass das Auswärtige Amt die Gewalttaten an der syrischen Küste verurteilt, Aufklärung gefordert und die syrische Regierung aufgefordert habe, weitere Übergriffe zu verhindern. „Auch der Petitionsausschuss verurteilt Gewalt gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien auf das Schärfste“, heißt es in der Vorlage. Unterstützung „regierungsfern und bedarfsorientiert“ Die Bundesregierung habe betont, dass es keine direkten Zahlungen an die syrische Regierung gebe, wird weiter ausgeführt. Wie auf der 9. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigt, unterstütze die Bundesregierung Syrerinnen und Syrer mit 300 Millionen Euro in Syrien und den Nachbarstaaten. Dabei setzten sich die Mittel des Auswärtigen Amts aus 131 Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie 36 Millionen Euro für Stabilisierung und friedensfördernde Maßnahmen zusammen. Laut Bundesregierung werde die humanitäre Unterstützung regierungsfern und bedarfsorientiert über die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Welthungerhilfe, den Norwegian Refugee Council und andere abgewickelt. Der Petitionsausschuss befürworte eine solche regierungsferne Unterstützung im Interesse der syrischen Zivilbevölkerung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Eingabe für geeignet, „in Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung einbezogen zu werden“. (eis/hau/05.03.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Do, 05.03.2026 - 13:40
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Einbürgerungen: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik" (21/4466) vorgelegt. Die Vorlage soll vom Innenausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion fordert, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. Frauen in der Landwirtschaft: "Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4470), der in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen wurde. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching-, oder Netzwerkangebote sowie Förder- und -Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu verstetigen und auszubauen. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen. Die Grünen fordern Maßnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit, sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz. (ste/eis/05.03.2026)

Anträge zum Netzpaket, zur Wärmewende und zu erneuerbaren Energien beraten

Do, 05.03.2026 - 12:30
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724). CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Die Linke enthielt sich. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a). Netzpaket der Bundesregierung Mit ihrem Netzpaket will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erreichen, dass der Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien besser synchronisiert wird. In stark belasteten Netzgebieten soll es künftig für neue Wind- oder Photovoltaikparks keine Entschädigung mehr geben, falls die Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz den Strom nicht mehr aufnehmen kann. Netzbetreiber sollen in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen: Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark? Bislang gilt ein Vorrang für die Erneuerbaren. Die sollen sich außerdem stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen. Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als "Energiewende-Killerpaket", als "Abwürgeprogramm" und als einen "Frontalangriff auf die Energiewende". Grüne: Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, alte Fehler in der Energiepolitik zu wiederholen. „Die schwarz-rote Bundesregierung tut gerade alles dafür, dass Deutschland noch mehr Geld ausgeben wird für fossile Importe, dass Deutschland sich noch länger durch fatale Abhängigkeit von autokratischen Staaten erpressbar macht“, sagte Verlinden. Nachdem eine schwarz-rote Bundesregierung die Nord-Stream-2-Gaspipelines beschlossen gehabt hätten, sei die aktuelle Bundesregierung gleicher Couleur wieder dabei, solche Fehler zu wiederholen: „Katharina Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen.“ Und die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD verlängerten damit "die fossile Abhängigkeit von fossilen Geschäftsmodellen“. Noch kritischer ging Verlindens Fraktionskollege Felix Banaszak mit den Plänen der Regierung ins Gericht. Vor allem in Richtung SPD forderte er, die Fraktionsführung der Sozialdemokraten solle Mietern, Hausbesitzern und Verbrauchern erklären, warum demnächst die Solaranlage auf dem Dach nicht mehr gefördert werde und die Preise für Öl und Gas weiter steigen würden. CDU/CSU: Die Wärmepumpe passt nicht überall Sepp Müller (CDU/CSU) wies die Kritik weit von sich. „Der grüne Weg des Alarmismus, der grüne Weg in den Heizungskeller zu regieren, der ist gescheitert“, sagte Müller. Die Koalition gehe einen „neuen Weg“ und setze auf „Akzeptanz“ der Bürger, damit Klimaziele erreichbar blieben. Verbraucher und Unternehmen hätten nun wieder die Wahl, welche Art von Heizung sie einbauen wollten. Im Bereich Biogas entwickle Deutschland Anlagen, die nicht nur heimische Arbeitsplätze sicherten, sondern auch in den Export gingen. Die Wärmepumpe sei zwar eine effiziente Methode, um Gebäude zu heizen, doch: "Sie passt nicht überall.“ SPD: Umweltminister muss einen Klimaschutzplan vorlegen Doch auch SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer konnte sich Kritik an den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche und an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nicht verkneifen. Aktuell sei erneut sichtbar, wie verletzbar Deutschland sei, wenn international, wie derzeit der Iran-Krieg, eine Krise ausbreche und die Preise für fossile Brennstoffe sofort massiv anstiegen. „Ich möchte an die Aufgaben des Umweltministers erinnern, die er gesetzlich zu erfüllen hat, auch verfassungsseitig zu erfüllen hat, einen Klimaschutzplan vorzulegen“, sagte Scheer. Außerdem sei das Parlament in der Verantwortung, die Pläne von Ministerin Reiche nachzubessern und „tatsächlich den beschleunigten Umstieg in allen Sektoren auf erneuerbare Energien hinzubekommen“. AfD: Energiepolitik hat Deutschland ärmer gemacht Die AfD-Fraktion mit ihrem Redner Steffen Kotré lehnte sowohl die Anträge der Grünen als auch den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Stattdessen forderte Kotré die Rückkehr zu Gaslieferungen aus Russland und die Nutzung von Kernkraft. „Hätten Sie Nord Stream 2 voll unterstützt und wieder aufgebaut, hätten wir nicht diese hohen Gaspreise“, sagte er in Richtung der Antragsteller. Die Energiepolitik der vergangenen Jahre habe das Land „ärmer gemacht“. Anstatt preiswerte Energie bereitzustellen, forderten die Grünen in ihrem Antrag zur Wärmewende – „indem sie Energiearmut feststellen, die sie selbst geschaffen haben“ – Energie weiter zu subventionieren. Linke warnen vor "gewaltiger Kostenfalle" Jörg Cezanne (Die Linke) nannte die Energiepolitik von Ministerin Reiche „rückwärtsgewandt“. Bereits vor 14 Jahre habe sie, damals als Staatssekretärin unter dem seinerzeitigen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) „die Solarbranche aus Deutschland verjagt“. 75.000 Arbeitsplätze seien dadurch in Deutschland verloren gegangen, und „heute sind chinesische Anbieter Weltmarktführer“, sagte Cezanne. Dabei würde der fortgesetzte Ausbau der erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis bis 2030 um mindestens ein Fünftel senken. Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung drohten jedoch vor allem steigende Energiepreise, weil Biogas und Wasserstoff teurer als Erdgas seien und der Gaspreis durch die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren weiter steigen werde. „Wer also jetzt von Ihnen fehlgeleitet auf fossile Heizungen setzt, läuft in eine gewaltige Kostenfalle“, sagte Cezanne. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem überwiesenen Antrag (21/4457) die Bundesregierung unter anderem auf, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern. Für alle Arten von Solardachanlagen sei eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass die Nutzer ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können. Den zentralen Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare-Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig angeschlossen werden müssen und vorrangig einspeisen, wollen die Grünen erhalten und damit einen raschen Anschluss der Anlagen ermöglichen. Allen, die an der Energiewende teilhaben wollen, müsse ein Recht auf Solar eingeräumt werden. Dafür seien unter anderem Konzepte wie Energy Sharing, Mieter-Strommodelle sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu stärken und auszubauen. Haushalte und Betriebe sollen dem Antrag zufolge mit einem Solarbonus direkt von der günstigen Solarenergie profitieren, indem sie bis zu 600 Stunden im Jahr "unbürokratisch und kostenlos" Strom erhalten. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/vom/05.03.2026)

Abgesetzt: Debatte zum Thema Geschlechter­gerechtigkeit

Do, 05.03.2026 - 12:29
Der Bundestag hat eine für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Debatte zum Thema Geschlechtergerechtigkeit von der Tagesordnung abgesetzt. Grundlage der einstündigen Debatte sollte der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken – Rückschritten entgegentreten“ (21/4502) sein. (hau/05.03.2026)

Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen

Do, 05.03.2026 - 11:20
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft. Abstimmung Oppositionsinitiativen abgelehnt In zweiter Beratung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/4525) zum Regierungsentwurf mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. Ziel des Änderungsantrags war es laut AfD, für den Steuerzahler erhebliche Einsparungen im SGB II zu ermöglichen. Es sollte eine aktivierende Grundsicherung etabliert werden, durch welche erwerbsfähige Leistungsempfänger wieder in Arbeit vermittelt werden. Mit demselben Abstimmungsverhalten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion abgelehnt. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605). Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken. Zu den vier Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (21/4522) vor. SPD: Die Reform ist kein Systemwechsel Jens Peick (SPD) kritisierte zum Abschluss noch einmal eine „mit viel Halbwahrheiten“ geführte Debatte, die zu einer starken Polarisierung geführt habe. Schließlich seien aber die koalitionsinternen abschließenden Verhandlungen von „hoher Fachlichkeit“ geprägt gewesen. Peick betonte: „Diese Reform ist kein Systemwechsel, sondern wir schärfen nach“, insbesondere bei der Integration in Arbeit. Angesichts der Veränderungen bei den Sanktionen den Untergang des Sozialstaats herbeizureden, sei verantwortungslos, denn die meisten, nämlich 97 Prozent der Menschen im Bürgergeld, beträfe dies gar nicht. AfD: Viele Ansätze werden ins Leere laufen Gerrit Huy (AfD) attestierte der Koalition, nicht entschlossen genug vorgegangen zu sein und dabei aber gleichzeitig zu komplexe und bürokratische Vorgaben zu machen. Gute Ansätze würden so wieder ins Leere laufen, sagte sie. Die Last für die Steuerzahler würde sich kaum ändern, denn gespart würde mit der Grundsicherung nicht viel. Auch bezweifelte Huy, dass durch die geplanten Kompetenzzentren Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft werden könne, denn dieser müsste nicht erst hinterher geahndet, sondern besser schon im Vorfeld verhindert werden, so Huy. CDU/CSU: Weiterbildung nur dort, wo es wirklich Sinn macht Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) betonte: „Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht, deshalb schaffen wir das Bürgergeld ab, stärken wieder das Prinzip des Forderns und Förderns und den Vermittlungsvorrang." Denn es müsse alles dafür getan werden, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Weiterbildung und Qualifizierung blieben dennoch wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache, so Linnemann. Die Idee der europäischen Freizügigkeit sei „Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme“ gewesen: „Da müssen wir wieder hinkommen.“ Grüne: Versetzen Sie sich in die Perspektive armutsbetroffener Menschen! Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) attackierte die Bundesregierung scharf für diesen Gesetzentwurf und schlug ihren Vertretern vor: „Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen.“ Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung. „Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die ‚Sozialtouristen‘“, so der Grüne. Linke: Sie bauen eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor auf! Sören Pellmann (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. Bei dem Thema Grundsicherung gehe es um nicht weniger als „das Sicherheitsversprechen unseres Landes“. Aber: „Dieses Gesetz reißt dieses Sicherheitsversprechen ein. Das ist ein fataler Fehler.“ Pellmann warf der Regierung vor, auf Misstrauen statt auf Vertrauen zu setzen und mit verschärften Sanktionen keinen Menschen mehr in Arbeit zu bringen. Mit der Grundsicherung werde vor allem eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Grundlegend geändert werden zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II). Unter anderem wird diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“ Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner wird der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt. Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft wird die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt, auch in der Karenzzeit. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wid „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat gestrichen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich weren laut Regierung die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt. Kürzung der Geldleistung Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. Änderungen im Innenausschuss Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte der Innenausschuss den Regierungsentwurf am Mittwoch, 4. März, an einigen Stellen überarbeitet. So können unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (das Eineinhalbfache dessen, was als "angemessen" gilt) überschreiten. Erster Antrag der AfD-Fraktion Laut dem AfD-Antrag sollten Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollten inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollten die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, forderte die AfD-Fraktion. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangte die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern sollte eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' – unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden. Antrag der Grünen Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung forderten die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie forderten unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs sollte außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollten reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollten von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangten die Grünen. Antrag der Linken Die Linke forderte, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag. Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke forderte ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. (che/hau/05.03.2026)

Abgesetzt: Aussprache zum Internationalen Frauentag im Bundestag

Do, 05.03.2026 - 10:30
Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Vereinbarte Debatte zum Internationalen Frauentag. Der Internationale Frauentag wird am 8. März begangen. Bereits seit dem Jahr 1911 wird an diesem Tag weltweit auf Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und bestehende Diskriminierungen aufmerksam gemacht. (hau/03.03.2026)

Debatte über mögliche deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten

Do, 05.03.2026 - 10:10
„Anhaltspunkte für deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten systematisch untersuchen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4462), der am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals im Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. AfD fordert Sonderkommission Dr. Götz Frömming (AfD) betonte in der Debatte, der Epstein-Komplex gehöre zu den Dingen, die „so monströs“ seien, dass sie schwer vorstellbar und in Worte zu fassen seien. Es sei an der Zeit, Licht in das Dunkel der Ende Januar 2026 durch das United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten Akten zu bringen. Frömming verwies unter anderem auf die Verwicklungen der Königshäuser in Norwegen und im Vereinigten Königreich in den Komplex. „Es ist keine Verschwörungstheorie mehr, dass das Epstein-Netzwerk mit Geheimdiensten in Verbindung stand“, sagte er weiter und betonte, dass man den über 1.000 Opfern Aufklärung schulde. In Bezug auf mögliche in den Skandal verwickelte deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Institutionen bedürfe es einer strafrechtlichen Prüfung. Frömming führte eine Reihe von Namen deutscher Prominenter auf sowie die Deutsche Bank, die „nicht weniger als 40 Konten“ für Epstein geführt habe und die Geschäftsbeziehungen auch nach dessen Verurteilung aufrechterhalten habe. Diese Fragen zu stellen, sei keine Vorverurteilung. Es gelte, Gerüchte durch Fakten zu ersetzen. Daher fordere seine Fraktion die Bundesregierung auf, eine Sonderkommission zur Untersuchung der deutschen Bezüge einzurichten. Diese solle auch ermitteln, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerks „Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik“ oder „die Entwicklung von Wirecard“, genommen wurde, führte Frömming aus und kündigte an, bei dem Thema nicht lockerzulassen. CDU/CSU: Vertauen auf deutsche Justiz Jürgen Hardt (CDU/CSU) betonte, die in den Epstein-Files offenbarten Verbrechen seien abscheulich. Gleichzeitig warf er der AfD mit Blick auf den im Süden Deutschlands laufenden Wahlkampf vor, Kapital aus dem Schicksal der betroffenen Frauen schlagen zu wollen. „Gemäß Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig und für entsprechende Gerichtsverhandlungen die Judikative, die Gerichte“, betonte Hardt. Er sei sicher, dass die deutsche Justiz aktiv werde bei Hinweisen in den Akten, dass deutsche Staatsbürger Opfer oder Täter gewesen seien. Daher brauche es keine Sonderkommission oder einen Untersuchungsausschuss, sagte er weiter. Weiter verwies Hardt auf die „Anbiederung der AfD“ an Russland und die MAGA-Bewegung ("Make America great again") in den USA: Es sei an der AfD, klarzumachen, „wie es dazu kommt, dass der Berührungspunkt zwischen dem pädophilen Netzwerk Epsteins und den Rechtspopulisten in Europa ausgerechnet die AfD ist“, sagte Hardt. Grüne werfen AfD „parteipolitisches Ausschlachten“ vor Auch Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „parteipolitischen Ausschlachten“ des Themas durch die AfD. Mit Blick auf die Vorwürfe einer Einflussnahme des Epstein-Netzwerks auf die deutsche Haushaltspolitik warf sie der Fraktion vor, „antisemitische Verschwörungstheorien, die durch das Netz geistern“, vorzubringen. Auch sie sprach die Kontakte der AfD zur MAGA-Bewegung an und fragte: „Welche Berührungspunkte gibt es zur AfD?“ In Richtung der schwarz-roten Koalition forderte Mihalic rechtsstaatliche Aufklärung: „Statt abzuwarten, sollten mögliche Deutschland-Bezüge proaktiv juristisch und politisch aufgeklärt werden“, betonte sie und verwies auf den Heidelberger Mäzen und Bundesverdienstkreuzträger Henry Jarecki, der zum Umfeld von Epstein gehört haben soll. „Aufklärung heißt Transparenz ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen“, betonte sie. SPD: Antrag übertönt, worum es wirklich geht Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Vorgehensweise der AfD als „parlamentarische Inszenierung“ und „parteipolitische Stimmungsmache“. Er betonte ebenfalls, dass wenn sich aus den Dokumenten Hinweise auf Straftaten ergeben, die Strafverfolgungsbehörden diese bearbeiteten. Auch prüfe das parlamentarische Kontrollgremium die nachrichtendienstliche Dimension, sagte Stegner. Dies sei der richtige Weg, dazu brauche es keinen Antrag der AfD. Angesichts von Millionen Seiten Akten ohne Kontext, dazwischen viele Namen, werde durch Andeutung und Erwähnung Misstrauen gesät, Institutionen beschädigt und die Öffentlichkeit verwirrt. Gleichzeitig werde so verschleiert, um wen es wirklich gehe, sagte Stegner weiter. „Donald Trump wird in den Dokumenten rund 38.000 Mal erwähnt – mit schwersten Vorwürfen“, sagte er. Epstein und Trump hätten sich jahrelang gut gekannt, und das solle übertönt werden, durch „das Rauschen, das Sie hier veranstalten“, sagte Stegner in Richtung der AfD. Linke: Who-is-who der AfD-Posterboys Maik Brückner (Die Linke) verwies darauf, dass die Epstein-Akten zeigten, dass Superreiche ein Risiko für die Demokratie und die Menschenrechte seien. Wer superreich sei, kaufe sich Schweigen, Schutz und bewege sich in Zirkeln jenseits demokratischer Kontrolle – ohne Konsequenzen, so Brückner. Er wies darauf hin, dass Epsteins Opfer überwiegend aus armen und migrantischen Verhältnissen stammten. „Der Epstein-Sumpf liest sich wie das Who-is-who der AfD-Posterboys“, sagte er weiter. Donald Trump, Peter Thiel, Steve Bannon, Elon Musk – sie alle hätten „geradezu darum gebettelt, auf Epsteins Insel eingeladen zu werden“, sagte Brückner. Die AfD inszeniere sich als Gegner korrupter Eliten, aber stecke in Wirklichkeit mittendrin, so sein Fazit. Der Skandal sei Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, an denen die AfD rein gar nichts ändern wolle. Den Antrag nannte er „blanken Hohn und Zynismus für die Betroffenen“. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine Sonderkommission zur Untersuchung deutscher Bezüge in den Epstein-Akten eingerichtet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, eine solche Kommission nach dem Vorbild bereits existierender Untersuchungskommissionen anderer Länder einzusetzen, um die vom United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten über drei Millionen Seiten Dokumente, mehr als 2.000 Videos und etwa 180.000 Bilder im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell und weitere Personen nach Bezügen zu deutschen Staatsbürgern, Regierungsvertretern und Unternehmen zu prüfen. Konzentrieren soll sich die Sonderkommission darauf, ob Opfer sexueller Ausbeutung in Deutschland über das Epstein-Netzwerk rekrutiert wurden, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerkes Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik oder die Entwicklung von Wirecard, genommen wurde. Zudem müsse geprüft werden, ob Einfluss auf deutsche Regierungsmitglieder ausgeübt wurde. Falls deutsche Staatsangehörige in einflussreichen Positionen, beispielsweise in Politik oder Wirtschaft, in die Epstein-Akten verwickelt sein sollten, stelle dies ein mögliches Erpressungspotential dar und könnte die nationalen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung ihres Antrages. (lbr/aw/hau/05.03.2026)

Bundestag ratifiziert deutsch-britischen Freundschaftsvertrag

Do, 05.03.2026 - 09:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, den sogenannten Kensington-Vertrag ratifiziert. Der Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer im Londoner Stadtteil Kensington unterzeichnet. Nach gut einstündiger Debatte verabschiedete das Parlament den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3945) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Zur zweiten Beratung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/4520) vor. Das Parlament nahm darüber hinaus eine Entschließung an, die die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu erstellen. Auch soll etwa die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks sowie eine "praktikable Umsetzung visafreier Gruppenreisen für Schulklassen" ins Auge gefasst werden. Klöckner: Deutsch-britische Beziehungen auf neuer Grundlage Rede Vor dem Beginn der Debatte erläuterte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Anwesenheit des britischen Botschafters in Deutschland, Andrew Mitchell, das von der Bundesregierung ausgehandelte Verträge durch den Bundestag beschlossen werden müssten, ehe der Bundespräsident einen völkerrechtlichen Vertrag im Namen des Bundes mit einem anderen Staat schließen könne. Der „Kensington-Vertrag“, so Klöckner weiter, stelle die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Zugleich setze er ein deutliches Zeichen, das Europa angesichts neuer Bedrohungen zusammensteht: „Auch nach dem Brexit.“ Der Vertrag vervollständige zudem ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sagte die Bundestagspräsidentin in ihren einleitenden Worten. CDU/CSU: Ein Grundpfeiler für eine neue Architektur Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) erinnerte daran, dass nach dem Brexit ein langer und teilweise qualvoller Prozess der Rückabwicklung gemeinsamer Vereinbarungen und Institutionen stattgefunden habe. Dieser Prozess habe allen Beteiligten vor Augen geführt, „wie eng verflochten wir doch waren“. Die nun geschlossene Vereinbarung sei mehr als nur ein bilaterales Abkommen, befand Krings. „Sie ist ein Grundpfeiler für eine neue Architektur im Verhältnis des Vereinigten Königsreiches zur gesamten Europäischen Union.“ Auch wenn er die Austrittsentscheidung der Briten für einen Fehler halte, müssten sich doch die verbliebenen 27 EU-Mitglieder die Frage stellen, „was wir dazu beigetragen haben, dass die einst zweitgrößte Volkswirtschaft der Union den Rücken gekehrt hat“. Es sei daher folgerichtig, dass sich die EU inzwischen auf manchen Gebieten bewegt habe, gerade auch auf denen, die eine entscheidende Rolle für den Brexit gespielt hätten. Der Unionsabgeordnete nannte die stärke Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie den Abbau von Bürokratie und Überregulierung in Europa. AfD: Tricks von der politischen Klasse Beatrix von Storch (AfD) sprach von „Tricks der politischen Klasse“, zu denen es auch gehöre, „ihre links-grüne Agenda in möglichst vielen internationalen Verträgen zu verankern“. Dies geschehe so versteckt, dass eine wirklich kritische Debatte darüber nicht stattfinde, sagte sie. Im vorliegenden Vertrag würden viele politische Projekte festgeschrieben, „die unsere Freiheit angreifen, die unsere wirtschaftliche Zukunft gefährden und für die es in beiden Ländern keine Mehrheiten mehr gibt“. Weder die Labour-Regierung in Großbritannien noch die schwarz-rote Bundesregierung repräsentierten die Mehrheit der Bürger in ihren Ländern, sagte die AfD-Abgeordnete. Die im Vertrag vereinbarte Klimapolitik ziele auf „noch mehr Geld für noch mehr Windräder“ ab. Dabei sei nicht der Brexit an den wirtschaftliche Problemen Großbritanniens Schuld, sondern die grüne Transformation, sagte von Storch. Sie erkennt im Vertrag auch eine Wiederauflage der Corona-Politik. Er eröffne die Möglichkeit, künftig mRNA-Impfstoffe auch gegen bakterielle Infektionen einzusetzen. Das sei harter Pharmalobbyismus, „versteckt in diesem Freundschaftsvertrag“. SPD: Europäische Demokratien müssen enger zusammenarbeiten Hubertus Heil (SPD) nannte den Brexit „einen Fehler mit erheblichen Folgen“. Politik bestehe aber nicht darin, der Vergangenheit hinterher zu trauern. „Politik bedeutet, aus Fehlern zu lernen und neue Wege zu finden“, sage Heil: „Genau das tun wir heute.“ Die Welt habe sich seit dem Brexit dramatisch verändert, so der SPD-Abgeordnete. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe eine sicherheitspolitische Zeitenwende zur Folge gehabt. Frieden und Stabilität seien in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Gleichzeitig sei auf globaler Ebene zu erleben, dass sich Europa auf seinen wichtigsten internationalen Verbündeten, die USA, nicht mehr verlassen könne. Gerade deshalb müssten europäische Demokratien enger zusammenarbeiten. Deutschland und Großbritannien gehörten zu den grüßten, stärksten und einflussreichsten Demokratien des Kontinents und hätten daher eine besondere Verantwortung für Europa, sagte Heil. „Wir haben aber etwas, das noch wichtiger ist: gemeinsame Werte.“ So wüssten Großbritannien wie auch Deutschland, dass Sicherheit, Wohlstand und Frieden durch Zusammenarbeit entstünden „und nicht durch aggressiven Nationalismus“. Grüne: Brexit war ein Fehler Auch Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete den Brexit als Fehler. Sie sei 2016 fassungslos gewesen, „dass gezielte Desinformation so erfolgreich sein konnte“ und das ein Land, „das für die meisten wie selbstverständlich zu Europa gehört hat“, diesen Schritt ging. Umso mehr freue es sie, dass sich das Vereinigte Königreich unter Premierminister Keir Starmer wieder ganz klar als aktives Mitglied der europäischen Familie positioniere. Kopf erinnerte auch daran, dass Großbritannien gleich nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine europäische Verantwortung übernommen habe. Entschlossen und frühzeitig seien Waffen geliefert worden. Die britischen Aussagen zu Sicherheitsgarantien für die Ukraine seien zudem deutlich als jene aus dem Kanzleramt gewesen, sagte die Grünen-Abgeordnete. Linke: "Mehr Waffen, mehr Sicherheit" ist grundlegend falsch Gökay Akbulut (Die Linke) sieht in dem Vertrag Licht und Schatten. Zu begrüßen seien die Passagen zum Jugendaustausch, bei der Klimakooperation und in anderen Bereichen. Vor allem gehe es in dem Vertrag aber darum, die Zusammenarbeit mit Großbritannien in der Verteidigungspolitik „und auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie“ zu intensivieren. „Das sollte aber nicht der Kern eines Freundschaftsvertrages sein“, befand sie. Eines der Leuchtturmprojekte des Vertrages sei die Entwicklung einer Langstreckenrakete mit über 2.000 Kilometer Reichweite. Daneben gehe es um die Zusammenarbeit bei Drohnensysteme, neuen Torpedos, Panzern und der U-Boot-Abwehr. Rüstungsexporte würden als Instrument wirtschaftlichen Wachstums begriffen. Der Vertrag setze auf die Formel: Mehr Waffen, mehr Sicherheit. „Das ist grundlegend falsch“, sagte Akbulut. Jeder Euro, der in Langstreckenraketen steckt, fehle in Krankenhäusern, in Schulen und in der sozialen Infrastruktur. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, schreibt die Bundesregierung. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedurfte der Vertrag der Zustimmung durch den Bundestag, „da er Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft“. (hau/ste/05.03.2026)

Bundestag debattiert über die Demokratieförderung

Mi, 04.03.2026 - 19:00
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, einen Antrag der Fraktion Die Fraktion mit dem Titel „Demokratie fördern statt behindern“ (21/4455) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. Sie stellt darin fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“ Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreibt die Fraktion. (che/hau/04.03.2026)

Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs

Mi, 04.03.2026 - 18:35
Das Parlament hat am Mittwoch, 3. März 2026, über die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs beraten. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren" (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) vorgelegt. Im Anschluss an die Beratungen wurde die Initiative in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter. (scr/04.03.2026)

Abgesetzt: Reform der Genfer Flüchtlingskonvention

Mi, 04.03.2026 - 18:10
Der Tagesordnungspunkt „Für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen“ wurde abgesetzt. Ein dazu von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag sollte am Mittwoch, 4. März 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stehen. Nach halbstündiger Debatte sollte der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Wer bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen sollte, war noch offen. Stattdessen hat die Fraktion die Beratung zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs auf die Tagesordnung setzen lassen.(hau/03.03.2026)

Erste Lesung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Mi, 04.03.2026 - 18:00
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Entwurf. Damit werde auch eine EU-Vorgabe umgesetzt, die das bisherige EU-Produkthaftungsrecht modernisieren solle und das Ziel habe, zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere natürliche Personen sicherzustellen. Im digitalen Zeitalter habe Software nicht nur im Rahmen der Steuerung anderer Produkte, sondern auch als eigenständiges Produkt erhebliche Bedeutung erlangt, schreibt die Bundesregierung. Sie werde daher zukünftig unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einbezogen. Damit gelte das Produkthaftungsrecht auch für die Haftung von Herstellern von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen). Das neue Produkthaftungsrecht trage dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste, heißt es weiter. Damit seien sie auch noch zur Vermeidung von Fehlern in der Lage, „nach dem das Produkt den Herstellungsprozess verlassen hat, was zukünftig bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit zu berücksichtigen sein wird“. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibe von der Produkthaftung ausgenommen. Regelungen zu „wesentlich veränderten Produkten“ Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft soll das neue Produkthaftungsrecht laut Entwurf Regelungen zu Produkten enthalten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Beispielsweise könnten durch „Upcycling“ Produkte so umgestaltet werden, „dass sie ein geändertes Risikoprofil erhalten und infolgedessen haftungsrechtlich als neue Produkte anzusehen sind“. In diesem Fall ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, dass derjenige als Hersteller haftet, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt. Er könne sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass der Fehler, der die Rechtsgutsverletzung verursacht hat, mit einem Teil des Produkts zusammenhängt, der von der Änderung nicht betroffen ist. Weiter heißt es in der Vorlage, in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten seien zunehmend Produkte auf dem Unionsmarkt erhältlich, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Daraus könnten sich für geschädigte Personen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ergeben. Deshalb sollen sie künftig neben dem Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure in Anspruch nehmen können, nämlich Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Anbieter von Online-Plattformen. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen und mit denen insbesondere auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte reagiert werden soll. „Dabei müssen eine angemessene Balance der betroffenen Interessen und ein effektiver Schutz von Geschäftsgeheimnissen sichergestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. (hau/04.03.2026)

Lieferengpässe und Kostensteigerungen bei Arzneimitteln

Mi, 04.03.2026 - 17:15
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 4. März 2026, mit vier Anträgen der AfD (21/1567, 21/2717, 21/4284, 21/775) und einem Antrag der Grünen (21/3303) zur Arzneimittelversorgung befasst. Darin werden unter anderem Lieferengpässe bei Arzneimitteln, die Förderung der heimischen Produktion sowie Fragen der Preisfindung bei Arzneimitteln angesprochen. "Es braucht eine Änderung im rabattvertraglich geregelten Markt" Sebastian Schütze vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) wies darauf hin, dass Lieferengpässe Folge der „Preisstruktur im generischen Bereich“ seien. Bei Generika gebe es eine deutliche Marktverdichtung. „Wo wir früher noch 15 Anbieter hatten, sind es heute noch zwei oder drei“, sagte er. Fallen davon noch einzelne aus, könnten die anderen nicht einspringen. Ursächlich seien die Rabattverträge der Krankenkassen, sagte Schütze. Teilweise bekomme nur ein Anbieter den Zuschlag, weshalb die anderen „praktisch nicht mehr am Markt sind“. Mittel- und langfristig brauche es zur Behebung der Lieferengpässe eine deutliche Änderung im rabattvertraglich geregelten Markt, sagte der BPI-Vertreter und plädierte für verpflichtende Mehrfachausschreibungen, wo mindestens drei Partner den Zuschlag erhalten sollten ,von denen wiederum mindestens einer seine Produktion in Deutschland oder in Europa haben sollte und von denen mindestens zwei ihre Wirkstoffe bei unterschiedlichen Quellen einkaufen. Eine kurzfristige Maßnahme, so Schütze, sei die komplette Aussetzung von Rabattverträgen. "Gestaltungsmöglichkeiten bei Rabattverträgen so belassen" Markus Grunenberg vom GKV-Spitzenverband befand hingegen, dass Rabattverträge überhaupt erst dafür sorgen, „dass es Versorgungssicherheit gibt“. Die Hersteller, die zum Zuge kommen, wüssten, welche Verordnungsmengen nachgefragt werden, was die Planbarkeit erhöhe. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen sollten daher die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rabattverträgen „bleiben, wie sie sind“. Sie seien schließlich ein Kostensteuerungsinstrument und generierten erheblich Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass die Arzneimittelausgaben anhaltend steigen, habe damit zu tun, dass der Grundsatz „keine Mehrausgaben ohne einen Zusatznutzen“ in der Praxis durch eine Überschreitung der Preisobergrenze ausgehöhlt werde, befand Grunenberg. Erforderlich sei vor diesem Hintergrund eine Stärkung des AMNOG-Prinzips, wonach ein höherer Preis nur bei nachgewiesenem Zusatznutzen gerechtfertigt ist. "Preis stärker an den Nutzen koppeln" Einen hohen Anteil an den Ausgaben – im Verhältnis zur Anzahl ihrer Verschreibungen – hätten Orphan Drugs, also Medikamente gegen seltene Krankheiten, sagte Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege und zugleich Onkologe an der Universität zu Köln. Hier müsse der Preis stärker an den Nutzen gekoppelt werden. „Wir müssen diese Arzneimittel im Verlauf anschauen, um zu sehen, ob der tatsächliche Nutzen im Alltag so hoch ist, wie bei den initialen Preisverhandlungen ermittelt“, sagte er. Bei derartigen hochpreisigen Medikamenten brauche man ein lernendes System, um zu ermitteln, warum sie bei einigen Patienten sehr gut wirken, bei den meisten hingegen gar nicht. „Wir müssen ein Register aufbauen, in dem wir systematisch nachschauen, wem die Medikamente helfen.“ Das müsse dann zu Preismodifikationen führen. Hallek brachte aber auch Gesamtbudgets ins Spiel, „in Bereichen, in denen wir gar nicht vorankommen“. Stiegen die Ausgaben weiter so an, „werden wir Lohnnebenkostensteigerungen haben, die den Wirtschaftsstandort Deutschland komplett in die Knie zwingen“, warnte er. "Zuzahlungserhöhungen ein völlig untaugliches Instrument" Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), bewertet es als essenziell, dass die Verfügbarkeit von innovativen Arzneimitteln in Deutschland nach Markteintritt weiterhin gewährleistet bleibt und keine vierte Hürde – wie in anderen europäischen Ländern – aufgebaut wird. Daher sei eine Preisbildung für innovative Arzneimittel zu befürworten, die strenge Vorgaben für die studienbasierten Nachweise zum Zusatznutzen der Präparate einfordert. Zuzahlungserhöhungen bewertete er als ein völlig untaugliches Instrument, da es die sozial Schwachen am meisten belaste. Wer auf ein verordnungspflichtiges Arzneimittel verzichten müsse, weil er in finanziellen Engpässen steckt, gehe damit gesundheitliche Risiken ein. Im Übrigen, so Danner, seien die Finanzprobleme der GKV über Zuzahlungen keineswegs zu lösen. "Register müssen müssen sich für wissenschaftliche Auswertung eignen" Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Register nannte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die dafür nötigen methodischen Voraussetzungen. Zum einen brauche es geplante, klar definierte Fragestellungen statt des Prinzips Zufall. Register dürften nicht nur Datensammlungen sein. Sie müssten methodisch so aufgebaut sein, „dass sie für die wissenschaftliche Auswertung geeignet sind“, sagte er. Entscheidend sei auch die Vergleichbarkeit der Patientengruppen. Versorgungsdaten seien in der Regel nicht randomisiert, so Hecken. Deshalb brauche es geeignete Methodiken, um Verzerrungen zu reduzieren und valide Vergleiche zu ermöglichen. Außerdem seien standardisierte hochwertige Datenstrukturen notwendig. "Vorbildhaft für eine nutzenbasierte Preisfindung" Sven Prietzel vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) nannte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) „vorbildhaft für eine nutzenbasierte Preisfindung“. Statt der ursprünglich geplanten zwei Milliarden Euro an Einsparungen sei man 2025 bei zwölf Milliarden Euro gelegen. „Zusammen mit anderen Abschlägen sind wir bei einem Sparbeitrag der Pharmaindustrie in Höhe von 29 Milliarden Euro“, sagte er. Auch die Ursprungsidee des AMNOG, „die Spreu vom Weizen zu trennen“, werde in weiten Teilen aufrechterhalten. Gearbeitet werden müsse daran, den medizinischen Fortschritt adäquat abzubilden. Es gebe immer öfter die Möglichkeit für personalisierte Therapien. Das führe aber zu Problemen bei der Nutzenbewertung, „da die Evidenzgenerierung dem nicht mehr folgt“. (hau/05.03.2026)

Aussprache zur Lage im Iran und in der Region

Mi, 04.03.2026 - 16:30
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat eine deutsche Beteiligung am Krieg der USA und Israels gegen den Iran ausgeschlossen. „Deutschland ist nicht Kriegspartei“, sagte Pistorius am Mittwoch, 4. März 2026, im Deutschen Bundestag in einer Aktuellen Stunde, die die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt hatten. „Die deutsche Bundeswehr wird sich an diesem Krieg nicht beteiligen.“ Oberste Priorität für die Bundesregierung habe nun der Schutz der deutschen Bürger sowie der Soldatinnen und Soldaten in der Region, in der die Lage hochdynamisch und gefährlich sei. Pistorius bezeichnete die völkerrechtliche Debatte in Deutschland zu den Angriffen der USA und Israels als wichtig. „Es muss klar sein: Völkerrecht muss zentraler Maßstab unseres Handelns bleiben. Denn eine internationale Ordnung, davon bin ich fest überzeugt, kann langfristig nur stabil sein, wenn sie auf allgemein anerkannten Regeln basiert, an die sich wenigstens die meisten halten.“ Politik beginne aber auch mit dem Betrachten der Wirklichkeit. „Wir müssen ehrlich zu uns selbst sein: Ebendiese Regeln hat gerade der Iran jahrzehntelang ignoriert, hintertrieben, bekämpft“, sagte Pistorius. CDU/CSU: Gewinn für Frieden und Sicherheit Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) unterstrich, dass Instabilität und Terror im benachbarten Nahen Osten Europa unmittelbar berührten. Wenn das „kriegerische, terroristische Regime“ der Mullahs im Iran verschwinde oder maximal geschwächt sei, dann bedeute dies einen „Gewinn für Frieden und Sicherheit“ in der Region und über diese hinaus. Röttgen verwies unter anderem auf das „illegale Atomprogramm“, das Raketenprogramm, den Terror gegen die eigene Bevölkerung, die Terror- und Kriegsfinanzierung in der Region durch den Iran. „Ohne dieses Regime hätte es den 7. Oktober nicht gegeben“, sagte Röttgen mit Blick auf die Hamas-Angriffe auf Israel. AfD: Es gibt keinen schnellen Weg Beatrix von Storch (AfD) bezeichnete den Iran der Ajatollahs als „totalitären, islamischen Staat“, der die Region mit Terror überziehe, Kritiker ermorde und sein Volk in Geiselhaft nehme. Von Storch zeigte sich aber skeptisch gegenüber militärischen Interventionen zur Überwindung von Regimen und erinnerte an den „Arabischen Frühling“, der eine „große Illusion gewesen“ und in einer Katastrophe geendet sei. „Es gibt keinen schnellen Weg, keinen einfachen Weg zu Freiheit und Demokratie in der islamischen Welt.“ Den USA in den Rücken zu fallen sei nun ebenso wenig im deutschen Interesse, wie in an ihrer Seite in den Krieg einzutreten, sagte von Storch. „Germany first“ seien hingegen die Schließung der Balkanroute, das Abschieben oder die Inhaftierung von „Schläfern des Mullahregimes“ und mit Blick auf die Energieabhängigkeiten ein Zurück zu Kohle und Atom. Grüne fordern Beistand für Libanon Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die wahllosen Angriffe des Irans auf zwölf Länder in der Region. „Der Flächenbrand, den wir gerade erleben, hat eine Kernursache, und das ist das Unrechtsregime in Teheran.“ Es sei überfällig, dass die Menschen im Iran zu ihrer Freiheit kämen. „Das Regime hat das Vertrauen längst verloren.“ Nouripour forderte die Bundesregierung zum Handeln auf, etwa durch den Beistand für den Libanon, der vom wichtigsten Verbündeten des Regimes, der Hisbollah, existenziell bedroht werde. „Wenn wir nichts tun, wird der Flächenbrand in der Region immer größer.“ Innenpolitich brauche es außerdem endlich ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden in Deutschland. Linke: Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit Ines Schwerdtner (Die Linke) erinnerte an die Wahl des Premierministers Mossadegh 1951 im Iran, der die Ölindustrie verstaatlichte habe und daraufhin durch einen Putsch der USA und Großbritanniens gestürzt worden sei. Die Folgen prägten den Iran bis heute. „Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit, sie bringen einen Flächenbrand.“ Die Linke sage klar „Nein zu den Mullahs, Nein zur Diktatur“, aber ebenso klar „Nein zu imperialer Einmischung und Nein zu Trump und Netanjahu“. Schwerdtner forderte die Bundesregierung zudem auf, etwas gegen die steigenden Preise als Folge des Krieges zu tun: „Führen Sie jetzt sofort eine Übergewinnsteuer und einen Energiepreisdeckel ein!“ (aw/04.03.2026)

Fragestunde am 4. März

Mi, 04.03.2026 - 15:30
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 4. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4373), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen Knapp die Hälfte der 68 Fragen, nämlich 33, wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das 15 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit zehn Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Bei jeweils zwei Fragen waren das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Zu je einer Frage sollten das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die niedersächsische Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium für Verkehr, mit welchem Maßnahmen der Bund den Straßenschäden aufgrund des strengen Winters, die laut ADAC zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden. Der bayerische Abgeordnete Tobias Matthias Peterka (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ob die Bundesregierung konkrete Pläne verfolgt, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken. Falls ja, wollte Peterka erfahren, wie diese Pläne konkret aussehen und inwieweit sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet sind. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wissen, ob die Bundesregierung eine „Dunkelfeldstudie“ veranlassen will, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen. Falls ja, sollte sie begründen, inwiefern. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/04.03.2026)

Fachverbände sehen Apothekenreform teilweise kritisch

Mi, 04.03.2026 - 14:03
Die von der Bundesregierung geplante Apothekenreform wird von Fachverbänden teilweise kritisch gesehen. So halten Ärzteverbände die Befugniserweiterungen für Apotheken, etwa hinsichtlich der Impfungen oder der Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, für problematisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 4. März 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/4084) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In der Anhörung ging es auch um das Apothekenhonorar (Fixum), das perspektivisch aufgestockt werden soll, aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs oder der angekündigten Verordnung dazu ist. "Wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe gefährdet" Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) machte deutlich, wie zentral die Honorarforderung der Apotheken ist. Schon seit 13 Jahren seien die Honorare eingefroren, das Fixum sei zuletzt 2013 angepasst worden. Seither seien die durchschnittlichen Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe sei dadurch akut gefährdet. 2025 seien weitere 440 Apotheken geschlossen worden. Ohne eine Anpassung des Fixums sei die Sicherung einer flächendeckenden, hochwertigen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken nicht mehr sicherzustellen. Der GKV-Spitzenverband stellte hingegen mit Blick auf die mögliche Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro klar, dass eine pauschale Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken, auch die mit sehr hohen Umsätzen sowie Versandapotheken mit hohen Skalierungsmöglichkeiten, nicht zu rechtfertigen sei. Bei rund 640 Millionen Fertigarzneimittelpackungen hätten schon kleinere Anpassungen bei der Vergütung große Auswirkungen. Der Spitzenverband forderte ein abgestuftes Vorgehen inklusive der Möglichkeit der Absenkung des Fixums für wirtschaftliche starke Apotheken. Warnung vor Doppelstrukturen Der AOK-Bundesverband warnte insbesondere vor absehbar höheren Kosten und Doppelstrukturen. Während mit der Einführung einer Primärarztversorgung gerade der Weg beschritten werde, die Komplexität des Systems zu reduzieren und einheitliche Behandlungspfade zu schaffen, werde mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ein paralleler Leistungsstrang aufgebaut. Die Reform sei entgegen der Darstellung im Gesetzentwurf auch nicht kostenneutral. Ein höheres Fixum von 9,50 Euro, über das derzeit diskutiert werde, würde Mehrausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro bedeuten. Die Freie Apothekerschaft forderte Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Abgelehnt wird die Vertretung des Apothekenbetreibers durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die persönliche Leitung der Apotheke bedeute ausnahmslos die Anwesenheit des Apothekers. Ferner müssten sogenannte Nullretaxationen bis auf Extremfälle ausgeschlossen werden statt nur in eng umgrenzten Konstellationen. Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen befürchtet Der Bundesverband PTA lehnt die PTA-Vertretung ebenfalls ab, weil auf eine verpflichtende Zusatzqualifikation verzichtet werde. Eine Vertretung der Apothekenleitung bedeute immer eine erhöhte rechtliche Verantwortung, organisatorische Leitungskompetenz, eine eigenständige Risikobewertung, Qualitätssicherung und Aufsicht über Personal. Diese zusätzliche Verantwortung erfordere zwingend mehr Wissen. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht mit der Reform eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen sowie eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens. Die weitgehend unkoordinierte Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen. Die neu eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen verschöben überdies die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit und stellten, genau wie bei den Impfleistungen, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung der Heilkunde dar. "Gefährdung der Patientensicherheit" Auch die Bundesärztekammer (BÄK) warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheker. Die Diagnosestellung erfordere die Kompetenz zur ärztlichen Anamnese und zur differenzialdiagnostischen Abklärung. Diese ärztlichen Kernkompetenzen seien auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen im Interesse der Patientensicherheit zwingend erforderlich. Umfragen zeigten, dass ein großer Teil der Apotheker aus guten Gründen keine originär ärztlichen Aufgaben übernehmen wolle, sondern eine wirtschaftliche Stabilisierung ihrer ureigenen Tätigkeit erwarte. Iris an der Heiden vom unabhängigen IGES Forschungsinstitut sagte in der Anhörung, die Erreichbarkeit von Apotheken sei trotz der Standortschließungen weiterhin sehr gut. Die weitaus meisten Menschen könnten eine Apotheke innerhalb von wenigen Minuten erreichen. Die Untersuchungen des Instituts hätten auch gezeigt, dass es keine überproportionale Standortaufgabe im ländlichen Raum gebe. Vielmehr hätten Apothekenschließungen mit Konsolidierung und einem Verdrängungswettbewerb zu tun. Eine pauschale Erhöhung des Fixums würde nicht gezielt gegen Faktoren wirken, die zu einer Standortschließung führen. Von einem Fixum könnten vor allem Apotheken mit hoher Kundenfrequenz und Versandapotheken profitieren. (pk/04.03.2026)

Karin Prien: Gerechte Bildungschancen sind das absolute Top-Thema

Mi, 04.03.2026 - 14:00
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien (CDU) hat bessere Bildung, starke Familien und resiliente Demokratie als Schwerpunkte ihrer Arbeit bezeichnet. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 4. März 2026, sagte Prien, mit besserer Bildung erfülle man das individuelle Aufstiegsversprechen und stärke „die Innovationskraft unseres Landes“. Nach einer neuen Umfrage seien gerechte Bildungschancen für rund 71 Prozent der Bürger das „absolute Top-Thema“. Als Beispiel nannte sie das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf entwickelt werde. Im Digitalpakt 2.0 stünden fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Das Startchancenprogramm werde fortgesetzt. Darüber hinaus sei die Qualifizierungsoffensive „Berufliche Bildung“ ein zentraler Baustein. Prien nannte zur Stärkung der Familien die gute und verlässliche Kinderbetreuung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerpunkt sei derzeit die Reform des Elterngeldes. Gut sei, dass der Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt mittlerweile breit diskutiert werde. Die von ihr dazu eingesetzte Expertenkommission erarbeite konkrete Handlungsempfehlungen. Erste Ergebnisse würden noch vor dem Sommer vorliegen. Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, einen Gesetzentwurf für einen „neuen Gesellschaftsdienst“ auf den Weg zu bringen. „Fall die Wehrpflicht kommen sollte, wollen wir damit auch die Basis für einen modernen Zivildienst schon geschaffen haben“, sagte sie. Schneider: Erneuerbare Energien machen unabhängiger Neben der Bundesbildungsministerin stellte sich auch der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider (SPD) den Fragen der Abgeordneten. Eine Klimapolitik, die auf erneuerbare Energien setze, sei zugleich Sicherheitspolitik, sagte Schneider. „Sie macht uns unabhängiger von Importen und unsere Wirtschaft resilienter.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe kürzlich bestätigt, dass hier noch mehr getan werden müsse. Das Klimaschutzprogramm der vorigen Regierung müsse nachgebessert werden, um die Klimaziele zu erreichen und die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern. Nächster großer Schritt Ende März sei das Klimaschutzprogramm, das derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde. „Es wird alle relevanten Sektoren umfassen, und es wird sozial gerecht ausgestaltet sein“, versprach Schneider. Man werde darauf achten, dass dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt wird. Fördermittelvergabe bei „Demokratie leben!“ Viele Fragen an die Bundesbildungsministerin befassten sich mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ Der AfD-Abgeordnete Sebastian Maack wollte von Prien wissen, wie sich die Mittelvergabe für die „Partnerschaften für Demokratie“ demokratisch legitimieren lässt. Die Ministerin wies zunächst die Einschätzung des Abgeordneten zurück, aus dem Programm würden nur „linke Nichtregierungsorganisationen“ gefördert. „Demokratie leben!“ richte sich gegen alle Extremismen, vor allem den Rechtsextremismus, aber auch gegen Linksextremismus, Islamismus und Antisemitismus. Nunmehr sei für die Verwendung der Fördermittel auch die Zustimmung der kommunalen Parlamente erforderlich. Eine pluralistische Aufstellung der „Partnerschaften für Demokratie“ sei gewährleistet. Gegenüber der Abgeordneten Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) verwies die Ministerin auf den intensiven Dialog mit den Förderempfängern. „Wir stehen hinter den Projekten, die wir fördern“, sagte sie. Ab 2027 würden die Fördermittel nach geänderten Richtlinien vergeben. Es gebe vielfältige Wege, die Demokratie zu schützen, betonte Prien. Die Überlegungen zu einer Neuausrichtung des Programms seien noch nicht zum Abschluss gekommen. Auf die Feststellung der Abgeordneten Mandy Eißing (Die Linke), das Programm „Demokratie leben!“ sterbe in Ostdeutschland, regierte die Ministerin mit dem Befund. „Diese Gefahr sehe ich nicht.“ Berufliche Bildung und sexualisierte Gewalt Ralph Edelhäußer (CDU/CSU) erkundigte sich nach der Qualifizierungsoffensive für Berufliche Bildung. Es handele sich dabei um ein umfangreiches Programm zur beruflichen Orientierung an den allgemeinbildenden Schulen. Sie kündigte an, einen Validierungszuschuss einzuführen und die Künstliche Intelligenz (KI) im Bereich der Beruflichen Bildung zu fördern sowie Teilqualifikationen voranzubringen. Bettina Lugk (SPD) sprach den Kindesmissbrauch im Kontext des Epstein-Skandals an. Das seien schwere Verbrechen, sagte die Ministerin und kündigte eine Kampagne an. Man werde weiter an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt arbeiten sich mithilfe einer Dunkelfeldstudio „Safe“ einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland tatsächlich Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Eckpunkte zum Gebäudeenergiegesetz Der Bundesumweltminister hob in seiner Antwort auf eine Frage von Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) zum Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes hervor, dieses fuße auf den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die Abstimmung das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz werde unter Berücksichtigung des Mieterschutzes vorgenommen. Außerdem habe die Koalition festgelegt, dass die Förderung des Einbaus von Wärmepumpen bis zum Ende der Legislaturperiode garantiert ist. Den Mieterschutz sprach auch Violetta Bock (Die Linke) an. Die Mieter liefen in eine Kostenfalle. Auf Gas zu setzen sei ein Kostenrisiko, sagte Schneider und verwies auf die gezielte Förderung von Wärmepumpen und der Wärmenetze der Kommunen. Es brauche Anreize, dass die Vermieter in kostengünstige Energie investieren. Spritpreise und Kernenergie Esra Limbacher (SPD) äußerte sich besorgt über den Anstieg der Benzin- und Dieselpreise. Schneider betonte, Deutschland habe begrenzte Ressourcen und sollte resilienter vom Ausland werden. Die Energieimporte von bis zu 80 Milliarden Euro sollten durch erneuerbare Energien im Inland ersetzt werden. Hinzu kämen Einsparungen beim Verbrauch. Dr. Paul Schmidt (AfD) sprach einen Wiedereinstieg in die Kernenergie an. Atomkraft habe keine Zukunft, entgegnete der Minister. Darüber gebe es einen Konsens in der Gesellschaft. „Unsere Zukunft ist erneuerbar“, fügte er hinzu. Erneuerbare Energien seien Sicherheitsenergien, die günstiger sind und nicht die Gefahren der Atomkraft mit sich bringen. Europäischer Emissionshandel Die Zukunft des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) thematisierte Mark Helfrich (CDU/CSU). Das Instrument werde fortgeführt, wobei Sonderbelastungen für den Chemiebereich vermieden werden sollten, sagte Schneider. Helfrichs Fraktionskollegen Dr. Thomas Gebhart teilte der Minister mit, die Verschiebung der Einführung von ETS 2 (Verzicht auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten) auf 2028 sei eine bewusste Entscheidung gewesen, um Mittel- und Osteuropa Zeit zur Vorbereitung zu geben. (vom/04.03.2026)

Anhörung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Mi, 04.03.2026 - 11:00
Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können. Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote. "Spürbare Stärkung des Opferschutzes" Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine spürbare Stärkung des Opferschutzes zu erwarten, wie BRAK-Vertreterin Dr. Carolin Arnemann in ihrem Eingangsstatement berichtete. Insbesondere die Verankerung der Täterarbeit, aber auch die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung durch die Fußfessel werde begrüßt. Letztere erhöhe nicht nur die Sicherheit, sondern gebe den Betroffenen ein „subjektives Sicherheitsgefühl“. Die von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständige benannte Arnemann verwies zudem auf die Forderung der BRAK, die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich auch im Untersuchungshaftrecht zu implementieren. Für den Deutschen Richterbund (DRB) wies Andreas Brilla darauf hin, dass es künftig an den Richterinnen und Richtern sei, festzustellen, was ein Hochrisikofall ist. Wesentliche Grundlage für die Entscheidung sei der von der betroffenen Person gestellte Gewaltschutzantrag. Der von der SPD-Fraktion zur Anhörung benannte DRB-Vertreter fordert daher, klare Vorgaben für diese Anträge gesetzlich zu regeln. Brilla unterstrich zudem, dass der Mehraufwand bei Behörden und Gerichten erheblich sein werde und entsprechende Ressourcen benötigt würden. Belastung der Familiengerichte Auf die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigte zusätzliche Belastung der Familiengerichte wies auch die Richterin am Oberlandesgericht München, Dr. Christine Ferschl, hin. Zudem prognostizierte sie, dass die Gerichte von der Möglichkeit der verpflichtenden Täterarbeit deutlich häufiger Gebrauch machen werden, als es die Bundesregierung annimmt. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf „materiell und verfahrenstechnisch sehr gelungen“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Sie regte allerdings Nachbesserungen im Gesetzestext an, um zu konkretisieren, in welchen Fällen Gerichte die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Zurückhaltender schätzt der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein. Ohne Einbettung in einheitliches Risiko- und Fallmanagement bleibe sie ein „Irrweg“, sagte DJB-Vertreterin Prof. Dr. Anna Lena Göttsche. Sie sei nur ein Baustein und nur ein situationsbezogenes, kurzfristiges präventives Mittel, „das weder die Ursache der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist“, sagte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die Täterarbeit sei hingegen eine „kaum zu überschätzende Maßnahme“, so Göttsche. Es bestünden aber erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen, warnte die Sachverständige. Geteilte Meinung zur Wirkung der elektronischen Fußfessel Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. sprach sich ebenfalls für weitergehende Maßnahmen aus. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung komme nur in wenigen Fällen in Betracht, sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney. Vor allem seien Investitionen in niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfssysteme notwendig, um alle Betroffenen zu erreichen, führte Igney aus und verwies darauf, dass die wenigsten Fälle überhaupt bei der Polizei zur Anzeige gebracht würden. Große Defizite bestünden zudem noch im Kindschaftsrecht; die dazu im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung drohe ein „zahnloser Tiger“ zu bleiben, warnte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Deutliche Zustimmung zu der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt vom Weißen Ring. Der stellvertretende Vorsitzende des Opferverbands und Präsident des Landgerichts Fulda, Dr. Patrick Liesching, nannte die vorgeschlagene Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in Spanien zeigten, dass die Fußfessel wirke und zuverlässig schütze, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Expertin: Einheitliche Standards zur Risikoanalyse Auf den deutlich erhöhten Aufwand für Polizei und Justiz in der Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wies für die Gewerkschaft der Polizei Susann Neuber hin. Die Einführung werde von der Gewerkschaft unterstützt. Die Polizeihauptkommissarin warnte aber, dass ohne die entsprechende Ausstattung mit Personal und Technik die Regelung nicht umsetzbar sein werde. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige forderte ebenfalls die Einführung von einheitlichen Standards zur Risikoanalyse und zum Fallmanagement. Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (scr/04.03.2026)

Anhebung der THG-Quote wird unterschiedlich beurteilt

Mi, 04.03.2026 - 09:30
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) (21/4083) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. März 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote „ambitioniert fortgeschrieben werden“, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Gegner und Befürworter der Anhebung der THG-Quote Während der Anhörung begrüßten Vertreter der Kraftstoffbranche die Anhebung der THG-Quote, sprachen sich aber überwiegend für ein höheres Ambitionsniveau aus. Aus der Sicht von Umweltschutzverbänden ist die THG-Quote aktuell kein geeignetes klimapolitisches Instrument. Eine Erhöhung der Quote lehnen sie daher ab. Es brauche eine Anhebung der THG-Quote für 2027 auf das Niveau von 2028, „um den riesigen Quotenvorrat abzuschmelzen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Grund für die bisherige „Übererfüllung“ der Quote seien zu große Förderanreize, wie etwa die Möglichkeit der Doppelanrechnung, sowie unzureichende Vorgaben zu Zertifizierung und Kontrollen. Beides wolle die Bundesregierung nun ändern, so Baumann. Die Abschaffung der Doppelabrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 unterstütze er ausdrücklich. Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, begrüßte die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote insgesamt sowie die Festlegung eines Pfades bis 2040. Diese Elemente gingen in die richtige Richtung und setzten ein wichtiges Signal für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe, befand er. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtquote von 59 Prozent im Jahr 2040 ist nach seiner Einschätzung aber nicht ausreichend, um den Verkehrssektor bis 2045 verlässlich auf Klimaneutralität auszurichten. Auch bleibe die geplante RFNBO-Unterquote von 1,2 Prozent bis 2030 deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame Defossilisierung insbesondere des Bestands im Straßenverkehr erforderlich sei, so Diemer, der eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 forderte. Experte erwartet höhere Energiepreise Dr. Alexander Struck, Geschäftsführer der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, lobte die „Anschärfung“ der Betrugsprävention und die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Gleichwohl hat der Entwurf aus seiner Sicht einen wesentlichen Konstruktionsfehler, da er gegenüber der RED III eine höhere Quote festlege, aber die Erfüllungsoptionen deutlich einschränke. „Das wird im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen führen und gleichzeitig einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie bedeuten“, sagte Struck. Er forderte die Ermöglichung der Anrechnung von biogenem Wasserstoff, der in Raffinerien eingesetzt wird, auf die THG-Quote. Außerdem sprach er sich dafür aus, das Co-Processing, also die Mitverarbeitung von biogenen Einsatzstoffen in Raffinerien, auf alle gemäß EU-Richtlinie zulässigen biogenen Einsatzstoffe und Technologien zu erweitern. Außerdem müssten sogenannte Recycled Carbon Fuels, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, als Erfüllungsoption für die THG-Quote aufgenommen werden. "Hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont" Der Kfz-Technikermeister Holger Becker vom Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit“ sagte, ohne deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe entstünden keine Investitionen. Großindustrielle Anlagen für erneuerbare Kraftstoffe benötigten hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont. Dafür brauche es eine sichere Nachfrage. Becker plädierte für eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent. Ohne flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger hoher Energiedichte sei eine mit dem Pariser Klimaabkommen konforme, wirtschaftlich tragfähige und versorgungssichere Energiewende nicht realisierbar, betonte Becker. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung dürfe die Realisierbarkeit und die weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. „Elektrifizierung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein integrierter, global orientierter und industriepolitisch abgesicherter Ansatz“, sagte er. Elemente zur Betrugsprävention gefordert Sascha Wüstenhöfer von der Shell Deutschland GmbH forderte „wirksame Elemente zur Betrugsprävention, um die Stabilität und Planbarkeit der Quote zu sichern“. Das schütze Investitionen „und liegt somit in unserem ureigenen Interesse“. Unter dem Stichwort Planbarkeit sieht er die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 als erforderlich an, um Marktverwerfungen und Planungsrisiken zu vermindern. Für die kommenden Jahre brauche es aber klare und verlässliche Regeln „ohne rückwirkende Effekte“. Gesetzesänderungen sollten daher grundsätzlich erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr gelten, so Wüstenhöfer. Der Shell-Vertreter schlug für 2027 ein Ziel von 18 Prozent vor, um die seit 2024 aufgebaute Übererfüllung der Quote abzubauen. In den Jahren 2028 und 2029 sollte das Ziel seiner Ansicht nach linear steigen, „um das im Entwurf vorgesehene Ziel von 25 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen“. Wüstenhöfer plädierte zudem für eine klare Sektortrennung. Die THG-Minderung müsse tatsächlich im Straßenverkehr erzielt werden und dürfe nicht in andere Sektoren ausweichen, forderte er. Expertin fordert Absenken der Quote Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, um eine Antriebswende zu erreichen, müsse oberstes Gebot sein, „sich von dem Verbrennen von Kraftstoffen zu entfernen und schnellstmöglich auf effiziente E-Mobilität umzusteigen“. In diesem Sinne sollte auch die THG-Quote ausgestaltet sein, was aktuell nicht der Fall sei, da sie in großem Umfang auf die Verbrennung klimaschädlicher und ineffizienter „alternativer“ Kraftstoffe setze. Tiefenbach sprach sich dafür aus, die THG-Quote nicht zu erhöhen, sondern sie abzusenken. Bahnstrom sollte ihrer Ansicht nach als zusätzliche Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen werden - Agrokraftstoffe müssten vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere Sojaöl. Anders als ihre Vorredner plädierte sie dafür, die RFNBO-Unterquote deutlich abzusenken, „solange diese auf den derzeitigen Anwendungsbereich beschränkt ist“. Auch der Luft- und Schifffahrt sollte laut Tiefenbach die Erfüllung der RFNBO-Quote ermöglicht werden. THG-Quote als klimapolitisches Instrument Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das Niveau der THG-Quote nicht weiter erhöht werden sollte, da bereits jetzt klimaschädliche Erfüllungsoptionen zu stark berücksichtigt würden. Der THG-Quote attestierte er gleichwohl enormes Potenzial, um neben der Klimaschutzwirkung auch industriepolitische Innovationen anzureizen und hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. „Dafür sollte die Erfüllungsoption Strom gestärkt werden, indem der Multiplikator angehoben und gestreckt wird“, sagte er. Die THG-Quote werde aber nur dann zu einem klimapolitischen Instrument, wenn klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Kraftstoffe aus Anbaubiomasse zukünftig nicht mehr auf die Quote anrechenbar sind. „Dies gilt insbesondere für Kraftstoffe auf Soja-Basis“, sagte er in Übereinstimmung mit DUH-Vertreterin Tiefenbach. „Interventionistischer Eingriff in den Kraftstoffmarkt" Benedikt Heyl von der Transport & Environment Deutschland gGmbH sieht in dem Gesetzentwurf einen „interventionistischen Eingriff in den Kraftstoffmarkt, um den Restwert von Anlagen in der Mineralölindustrie noch einige Jahre länger zu erhalten“. Das könne die Preise an der Tankstelle um 80 Prozent anheben, warnte er. Das Gesetz erzwinge eine weitere Abhängigkeit von betrugsanfälligen, importierten Biokraftstoffen, die dem Klimaschutz oft mehr schaden als helfen, sagte Heyl. Es schreibe außerdem vor, dass rare RFNBOs im Straßenverkehr eingesetzt werden, „obwohl es nicht die kosteneffizienteste Option der Emissionsreduktion ist“. Gleichzeitig werde die Chance verpasst, einen Anreiz für die Nutzung in der Luft- und Seefahrt zu schaffen, wo die Anwendung von RFNBOs für den Klimaschutz alternativlos sei. Theoretisch, so Heyl weiter, habe die THG-Quote das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Verkehrs zu leisten, „und zwar nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene“. Dafür müsse eine Möglichkeit zur Anrechnung von Strom im Schienenverkehr geschaffen werden und die Mehrfachanrechnung von Strom generell erhöht werden. Meteorologe rügt "veraltete Hypothesen" Der Meteorologe Dr. Matthias Hornsteiner von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit kritisierte ganz grundsätzlich, dass Gesetze zum Klimaschutz auf veralteten Hypothesen und Spekulationen basierten, „die nicht im Einklang mit der ergebnisoffen orientierten und unabhängigen Grundlagenforschung stehen“. Zum anderen blendeten diese Maßnahmen die realen Ursachen für Umweltprobleme aus, sodass Maßnahmen gegen diese Probleme ineffizient oder ganz wirkungslos bleiben würden. Die Verwendung von „ideologisch gefärbten Begriffen“ wie Klimaschutz und Klimakrise lehnt Hornsteiner ausweislich seiner Stellungnahme ab. Derlei Wortgebilde und pseudowissenschaftliche Klimaspekulationen könnten keine Basis für eine Sachpolitik sein. Man könne damit allenfalls Symbolpolitik betreiben, „die aber keineswegs die zahlreichen Umweltprobleme beleuchtet, geschweige denn lösen kann“. (hau/04.03.2026)

Henning Otte: Bundeswehr muss sich auf den Kernauftrag konzentrieren

Di, 03.03.2026 - 12:00
„Die Bundeswehr muss sich auf den Kernauftrag konzentrieren", sagte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Henning Otte (links), am Dienstag, 3. März, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Otte hat am selben Tag seinen Wehrbericht 2025 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner überreicht. Kernauftrag der Bundeswehr sei die Bündnisverteidigung, die Bereitschaft zu glaubhafter Abschreckung und Sicherung des Heimatschutzes, betonte der Wehrbeauftragte.