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Parlament berät über Anträge zur Europapolitik

letztes Update vor 13 Stunden 46 Minuten
Die Europapolitik steht im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage für die halbstündige Aussprache sind fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei den übrigen vier Anträgen handelt es sich darum, dass der Bundestag aufgefordert werden soll, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt. Der erste dieser vier Anträge, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und soll dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beim Antrag „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nach der Überweisung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend bei den weiteren Beratungen sein. Zur Abstimmung stehen die beiden Anträge mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Über den erstgenannten Antrag soll namentlich abgestimmt werden. Erster abzustimmender Antrag der Grünen Darin fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. In ihrem Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. Zweiter abzustimmender Antrag der Grünen Mit diesem Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangen, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen. Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“. Erster zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen EU-Haushalt für eine Stärkung des geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzusetzen. Dessen Finanzvolumen müsse über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden, damit der Fonds eine relevante finanzielle Schlagkraft erhalte sowie Risikoinvestitionen unterstützen und privates Kapital anziehen könne. Ziel müsse es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, „damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen“. Weiter schreiben die Abgeordneten, der ECF müsse strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial fokussiert bleiben, um für Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten außerdem, dass die Bundesregierung ihre Blockade eines Haushaltsaufwuchses und neuer EU-Eigenmittel, wie der von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Digitalsteuer, beendet. In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen eine nationale Digitalsteuer einführen, „um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen“. Zweiter zu überweisender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten neuen Antrag (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich angesichts globaler Krisen und Konflikte auf europäischer Ebene für eine gestärkte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Die Weichen dafür sollten nach Ansicht der Abgeordneten bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 gestellt werden. Die Europäische Union (EU) sei mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfüge damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit, schreiben die Abgeordneten. Ihr komme deshalb eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu. Entwicklungspolitik sollte vor diesem Hintergrund unabhängig von politischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten gestärkt werden, „als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld“. Sie sollte auch keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegen. Als zentral dafür bewertet die Fraktion das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“, für das die Kommission Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vorgeschlagen hat. Dass die Kommission damit aber auch strategische EU-Interessen stärker fördern wolle, berge die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen marginalisiert würden, warnen die Grünen. Sie fordern die Wiedereinführung verbindlicher Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“. Auch sollte das Europäische Parlament ihrer Ansicht nach eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und Monitoring des Instruments erhalten. Konkret zielt die Initiative darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgibt. Dritter zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 für ein festes Mindestbudget für das EU-Programm LIFE auf dem bisherigen Niveau einzusetzen. Das seit 1992 existierende LIFE-Programm sei das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, schreiben die Abgeordneten. Es unterstütze konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördere innovative Lösungen und trage maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen. Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernehme LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle sich für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance einsetzen, welche die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, verlangt die Fraktion. Außerdem brauche es einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung. Weiter dringen die Grünen auf eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der LIFE-Aktivitäten. Außerdem solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufgenommen werden. Der Antrag steht am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen von Grünen und Linken zum neuen langfristigen EU-Haushalt auf der Tagesordnung des Bundestags und soll im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Initiative der Fraktion zielt darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur GAP für 2028 bis 2034 abgibt. Antrag der Linken Der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (mis/joh/hau/07.05.2026)

Aussprache zur Energiepolitik der Bundesregierung

letztes Update vor 13 Stunden 51 Minuten
In einer Aktuellen Stunde am Freitag, 8. Mai 2026, befasst sich der Bundestag mit der energiepolitischen Bilanz der Bundesregierung. Die Debatte mit dem Titel „Ein Jahr schwarz-rote Energiepolitik – Energieversorgung jetzt unabhängig, erneuerbar und sicher ausbauen“ wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (ste/05.05.2026)

Antrag zur besseren Förderung von Spitzensportlern abgelehnt

07.05.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen“ (21/3616(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Antrag, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/3956(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Antrag der Linken Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader, Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader) nach ihrem Schulabschluss festschreibt. Diese Mindestsicherung müsse dafür sorgen, dass alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, dass sie mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten, sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Zudem brauche es eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden aus dem Bundeskader sowie eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der Sportförderung, heißt es in dem Antrag. (mis/hau/07.05.2026)

Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags beraten

07.05.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten“ (21/5763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihre, Antrag die sofortige Streichung des Solidaritätszuschlags. Seit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag faktisch die Legitimation, weshalb er abgeschafft werden müsse, heißt es in dem Antrag. Bei vollständiger Streichung des Solidaritätszuschlags würde die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland auf dem Niveau der USA liegen, aber weiterhin deutlich vor dem von Großbritannien, Frankreich und Italien, heißt es in dem Antrag. Konstatiert wird, dass die Streichung des Solidaritätszuschlags auch gutverdienende Arbeitnehmer entlasten würde. Die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland bliebe im internationalen Vergleich dennoch hoch und belaste Einkommen stärker als in fast jedem anderen Industrieland. (hau/bal/ eis/07.05.2026)

Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien

07.05.2026
„Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten" (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Grünen Die Abgeordneten der Grünen wollen die Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien - sogenannten PFAS verhindern. PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die extrem stabil sind und biologisch kaum abbaubar sind. Sie reichern sich in Umwelt, Trinkwasser, Tieren und Menschen an. Wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschaum und Verpackungen genutzt. „PFAS sind ein zunehmendes Problem für unsere Umwelt und eine Gefahr für unsere Gesundheit“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). PFAS seien schon jetzt in Gewässern, im Grundwasser, im Meer, in Lebensmitteln, in Tieren und im menschlichen Körper nachweisbar. Dies gelte insbesondere für Trifluoressigsäure (TFA), das häufiger nachgewiesen werde als jedes andere PFAS. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuweisen, alle Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu TFA zerfallen oder aufgrund ihrer chemischen Struktur sehr wahrscheinlich zu TFA zerfallen. Zudem solle die Bundesregierung klarstellen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nicht genehmigungsfähig nach Paragraf 57 Wasserhaushaltsgesetz ist und dass die Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren zu verboten wird. Zudem solle die 2023 begonnene wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung (REACH) unterstützt werden, damit nicht tausende Substanzen einzeln intensiv geprüft werden müssten, sondern extrem persistente PFAS ohne viel Bürokratie und Tierversuche schnell verboten werden könnten. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke will sogenannte Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ewigkeitschemikalien, bekannt als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), seien eine Gruppe von über 10.000 künstlich hergestellten Verbindungen, die extrem stabil und in der Natur kaum abbaubar sind. Sie reicherten sich in Umwelt, Tieren und Menschen an, was langfristig gesundheitsschädlich sei. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschäumen und Lebensmittelverpackungen vor, zum Beispiel in To-Go-Bechern, Pizzakartons und Antihaftpfannen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die landwirtschaftliche Nutzung PFAS-kontaminierter Böden oberhalb wissenschaftlich abgeleiteter Grenzwerte untersagt und betroffene Betriebe vollständig entschädigt. Darüber hinaus fordern sie einen von der PFAS herstellenden Industrie finanzierten Entschädigungsfonds, der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben und kommunalen Wasserversorgern unbürokratisch zugutekommt, und der sämtliche Kosten für Sanierung, Wasseraufbereitung, Nachrüstung kommunaler Wasserwerke und laufendes Monitoring vollständig den Verursachern anlastet. Außerdem solle im Grundgesetz das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser als Grundrecht festgeschrieben werden - in Anknüpfung an die Resolution der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung (UN-Resolution 64 / 292). (mis/hau/07.05.2026)

Gesetz zur Digitalisierung von Notariaten beschlossen

07.05.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/5806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahezu kein Gebrauch“ gemacht. Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Detailregelungen auf dem Verordnungsweg Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die Elster-Infrastruktur genutzt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie betreffen vor allem die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Behörden. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der Länder, die verpflichtende elektronische Kommunikation bereits vor dem 1. Januar 2027 für einzelne Behörden oder Bereiche einzuführen, wurde gestrichen. Stattdessen wird die elektronische Kommunikation bundesweit einheitlich zum 1. Januar 2027 eingeführt. Zur Begründung wird auf die Gefahr einer „Zersplitterung der Rechtslage“ verwiesen. „Für Rechtsanwender wäre die stetige Kontrolle, ob für eine bestimmte Behörde schon vorab die elektronische Kommunikation angeordnet wurde, mit erheblichem Aufwand verbunden“, heißt es dazu. Eine im Regierungsentwurf vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht wurde dagegen gestrichen. Diese hätte sich auf Mitteilungspflichten gegenüber Gutachterausschüssen bezogen. Begründet wurde dies mit einem „erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Notarinnen und Notare“ bei einem nur geringen zu erwartenden Nutzen. Neu eingeführt wird außerdem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern. Notare können diese künftig über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abfragen, wenn ihnen die Nummern nicht bereits vorliegen. Dies betrifft steuerliche Anzeigen bei Immobiliengeschäften sowie in Erbschafts- und Schenkungsfällen. Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Notaren gestattet ist, das besondere elektronische Notarpostfach auch für die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen als elektronischen Kommunikationsweg zu nutzen. Hilfsweise sollte dafür gesorgt werden, dass das Steuerportal "Elster" mit einer "medienbruchfreien Schnittstelle für die besonderen elektronischen Notarpostfächer" versehen wird und umgekehrt. (scr/hau/07.05.2026)

Zukunft des Wissenschaftsstandorts Deutschland erörtert

07.05.2026
„Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Exzellenzstrategie evaluieren und reformieren – Den Bürokratieabbau jetzt umsetzen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5760(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Evaluation und Überarbeitung der Exzellenzstrategie bis Ende 2026. Hierbei solle unter anderem geprüft werden, wie die Kosten für Bürokratie reduziert und das Antragsverfahren verschlankt werden könne. Außerdem fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Konzept, wie auch „kleinere und fachlich hoch spezialisierte Hochschulen von dem Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzstrategie profitieren können“. Mit der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird seit 2016 Spitzenforschung an deutschen Universitäten gefördert und international wettbewerbsfähiger gemacht. (des/hau/07.05.2026)

Bundeswehr soll ein Jahr länger in Bosnien und Herzegowina bleiben

07.05.2026
Die Bundeswehr soll sich für ein weiteres Jahr an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und "bisher erfolgreichen" Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Geringe Resilienz staatlicher Institutionen Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/07.05.2026

Antrag zur Stärkung des Gesundheitssystems beraten

07.05.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung" (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen. Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen. Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. (pk/vom/07.05.2026)

Verlängerung des Kosovo-Einsatzes der Bundeswehr debattiert

07.05.2026
Die Bundesregierung spricht sich für die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) aus. Ihren Antrag (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals eine halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“. Es sollen insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Deutschland trage seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei, heißt es in der Begründung des Antrags. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, „dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen“. Perspektivisch sei zentrales Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. KFOR „Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit“ Seit 1. Februar 2025 sei der EU-Diplomat Peter Sørensen EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung habe seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie setze sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibe die KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, heißt es in dem Antrag. Neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen blieben die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo. Die Bundesregierung unterstütze den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen Kontrolle der Sicherheitsorgane. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ziele das Engagement Deutschlands, der EU und der NATO auch darauf, „die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken“. (hau/27.04.2026)

Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes thematisiert

07.05.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder“ (21/5570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Linken In dem Entwurf kritisieren die Abgeordneten: „Die geltende Rechtslage zur Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes ist durch eine systematische Inkonsistenz zwischen Arbeits- und Sozialrecht gekennzeichnet, die zu Lasten berufstätiger Eltern geht. Während die Lohnfortzahlung bei eigener Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten durch das Entgeltfortzahlungsgesetz zentral, transparent und unabdingbar geregelt ist, fehlt eine vergleichbare kohärente Absicherung für die Pflege erkrankter Kinder.“ Die Linksfraktion fordert deshalb unter anderem, dass sowohl der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung selbst wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz eigenständig geregelt werden sollen. Der Anspruch auf Freistellung soll dabei als gesetzlicher Ausschlusstatbestand der Pflicht zur Arbeitsleistung geregelt werden, die finanzielle Absicherung soll zweistufig und unter Einbeziehung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach dem Vorbild der Entgeltfortzahlung bei Erkrankung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Außerdem soll der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen entfristet werden. (che/ste/07.05.2026)

Situation der Lokalmedien als Baustein der Demokratie erörtert

07.05.2026
In einer halbstündigen Vereinbarten Debatte hat sich der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, mit dem Thema „Meinungsvielfalt und Bürgerbeteiligung – Lokalmedien als unverzichtbarer Baustein unserer Demokratie“ befasst. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt sich um eine Aussprache zu einem bestimmten Thema ohne eine Vorlage. Staatsminister: Kartellämter müssen genau hinsehen Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer lobte den Lokaljournalismus als das „Immunsystem“ der Regionen. Lokaljournalisten würden über Skandale und Korruption berichten, aber auch über die Arbeit der Feuerwehr oder die Kirchengemeinde. Der Lokaljournalismus sei „die Stimme, der die Leser vertrauen“. Allerdings sei Deutschland von einem „journalistischen Artensterben bedroht“. Die großen Online-Plattformen der großen Tech-Konzerne würden nicht nur die Werbeeinnahmen monopolisieren und dem Lokaljournalismus die wirtschaftliche Grundlage entziehen, sondern auch die Deutungshoheit. Die Online-Plattformen der Tech-Konzerne würden das Mediensystem an einen „Kipp-Punkt“ führen, hinter dem „Vielfalt zur Einfalt zu werden droht“. Die Plattformen müssten deshalb den gleichen presserechtlichen Regularien unterworfen werden, die für Lokalzeitungen auch gelten. Die neue AVMD-Richtlinie müsse so gestaltet werden, um einen „fairen Wettbewerb“ zu gewährleisten. Und die Kartellämter müssten genau hinsehen, wenn sich Monopole verfestigen. AfD: Bürger haben Bevormundung satt Martin Erwin Renner (AfD) verortete die Verantwortung für das Entstehen „lokaler Nachrichtenwüsten“ hingegen bei den klassischen Medien selbst. Nicht die sozialen Medien oder „böse amerikanische Konzerne“ seien schuld an der Situation. Die Bürger würden sich vielmehr von den „sogenannten Qualitätsmedien“ abwenden, weil diese „häufig nicht mehr ihren Job machen“, befand Renner. Sie würden all zu oft die gleiche Meinung transportieren oder „regierungsgenehme Haltung“. Die Bürger hätten diese Bevormundung und Belehrungen „satt“. Die Bürger seien gegangen und die Werbewirtschaft sei ihnen gefolgt. Der Plan von Kulturstaatsminister Weimer, mit den Einnahmen aus einer Digitalabgabe für Online-Plattformen den Journalismus zu fördern, sei Medienlenkung. SPD: Lokaljournalismus schafft Identität vor Ort Holger Mann (SPD) bezeichnete den Lokaljournalismus als das „Rückgrat der demokratischen Öffentlichkeit“. Er schaffe Bürgerbeteiligung und Identität vor Ort. Die Medienöffentlichkeit sei aber zunehmend von Online-Plattformen bestimmt, die nur der ökonomischen Logik folgten. Die sogenannten Sozialen Medien würden manipulieren statt informieren. Die Tech-Giganten hätten eine Medienmacht auf sich vereint wie noch nie, befand Mann. Die Europäische Union müsse deshalb „endlich den Digital Market Act konsequent gegen die Oligopole der großen Plattformen anwenden“, forderte Mann. Und in Deutschland müsse endlich eine Digitalabgabe eingeführt werden, sonst drohe die demokratische Öffentlichkeit verlorenzugehen. Grüne plädieren für eine Digitalabgabe Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte hingegen mit Nachdruck für die Einführung der Digitalabgabe für die großen Online-Plattformen, die maßgeblich verantwortlich seien für die „Zeitungswüsten“. Tech-Giganten wie Google, Meta und Amazon würden inzwischen die Hälfte der Online-Werbeumsätze in Deutschland. Dies seien mehr als 15 Milliarden Euro, rechnete Lührmann vor. Die Einnahmen aus einer Digitalabgabe auf die Werbeumsätze der Tech-Konzerne seien dringend notwendig für die Finanzierung eines bundesweiten Medienfonds. Natürlich müsse diese Förderung staatsfern und ohne politische Einflussnahme sein. Doch obwohl die Einführung einer Digitalabgabe im Koalitionsvertrag stehe, handle die Bundesregierung nicht, kritisierte Lührmann. Linke: Wir brauchen eine wirksame Digitalsteuer Auch David Schliesing (Die Linke) monierte ein „Marktversagen“, dass zum Sterben vieler Lokalzeitungen in Deutschland führe. Wenn aber die Lokalredaktion vor Ort schließe, dann verliere die Demokratie „ihr Auge und Ohr“. Statt einer lebendigen und vielfältigen Medienlandschaft dominierten „Gratis-Werbeplättchen mit zweifelhaften Inhabern, insbesondere in weiten Teilen Ostdeutschlands“. Die Bundesregierung belasse es jedoch nur bei den Ankündigungen einer Digitalabgabe, die aber doch nicht komme. „Wir brauchen eine wirksame Digitalsteuer von mindestens zehn Prozent auf die Umsätze der Plattformen“, sagte Schliesing. Deutschland sollte sich am Luxemburger Modell mit einer direkten Förderung journalistischer Arbeitsplätze staatsfern durch eine unabhängige Institution orientieren. CDU/CSU: Lokaljournalismus schafft Nahe und Vertrauen Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) warnte, die politische Debatte drohe ohne journalistische Einordnung zu verflachen und in den Sozialen Medien verzerrt zu werden. Der Lokaljournalismus berichte darüber „was uns in unserer Heimat bewegt“. Er schaffe Nähe und Vertrauen und sei „ein wichtiges Fundament“ der Demokratie. Weisgerber verwies auf die Entwicklung in den USA, wo es lokale Medien so gut wie nicht mehr gebe. Die politische Öffentlichkeit werde von US-Präsident Donald Trump „nach seinem Gusto“ umgebaut. Auch in Deutschland stehe der Medienmarkt vor großen Umbrüchen. Die Union begrüße es, dass die sogenannte Bestätigungslösung beim Telefon-Marketing nicht kommt. „Sie hätte einen sehr wichtigen Vertriebsweg der freien Presse zerstört, ohne den Verbraucherschutz zu verbessern“, argumentierte Weisgerber. (hau/07.05.2026)

Anhörung zu Eindämmungsstrategien und alternativen Ansätzen

07.05.2026
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 7. Mai 2026, dem Thema „Eindämmungsstrategien (NPIs) und Abwägung alternativer Ansätze“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (07.05.2026)

Ein Jahr Digitalministerium: Bundestag zieht Zwischenbilanz

07.05.2026
In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 7. Mai 2026, hat der Bundestag eine „erste Zwischenbilanz des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nach einem Jahr“ gezogen. Die entsprechend als „Erste Zwischenbilanz des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nach einem Jahr“ betitelte Debatte war von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlangt worden. Minister: Den Staat schneller und wirksamer machen Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) sagte als erster Redner der Aktuellen Stunde, Deutschland habe 30 Jahre lang bei großen technologischen Umbrüchen nur zugesehen. Man habe zugesehen, wie Standards anderswo gesetzt und Produkte anderswo gebaut wurden. In dieser Zeit sei immer mehr verwaltet und Komplexität angehäuft worden. Zu seiner Vision eines starken Deutschlands gehöre, dass die Dinge funktionierten, Versprechen gehalten würden und „der Staat wieder liefert“, betonte der Minister – dafür arbeite er mit seinen inzwischen 550 Mitarbeitern. Vertrauen entstehe nicht durch Ankündigungen, sondern durch Umsetzung, durch Wirkung. Das sei der Maßstab, daran arbeite man, betonte Wildberger. Um den Staat schneller und wirksamer zu machen, seien vier Hebel zentral: die Staatsmodernisierung, die digitale Infrastruktur, die Verwaltungsdigitalisierung und das Thema Souveränität und Künstliche Intelligenz (KI). Ein gelungenes Beispiel bei der Staatsmodernisierung seien verkürzte Genehmigungsverfahren, in denen KI zum Einsatz komme. In puncto digitale Infrastruktur habe die Koalition mit der Telekommunikationsgesetz-Novelle den Glasfaserausbau beschleunigt und treibe auch den Mobilfunkausbau voran, um weiße Flecken zu schließen, führte der Minister aus. Auch bei der Verwaltungsdigitalisierung gebe es Fortschritte. Anwendungen wie die Deutschland-App und die EUDI-Wallet befänden sich in der Entstehung. Das Zusammenwachsen des deutschen Unternehmens Aleph Alpha mit der kanadischen KI-Firma Cohere zu einem deutsch-kanadischen KI-Champion sei „Standortpolitik, die liefert“, so der Minister mit Blick auf die Bewertung von rund 20 Milliarden US-Dollar. CDU/CSU: Innovationsfreude und Geschwindigkeit Auch von Digitalpolitikerin Ronja Kemmer (CD/CSU) kam Lob für die ersten 365 Tage des neuen Ministeriums. Wildbergers Haus habe mit dem ersten Tag geliefert und könne eine „wirklich tolle Bilanz“ vorlegen, sagte Kemmer, die dem Minister das „richtige Mindset“ bescheinigte. „Wir machen endlich die großen Schritte, die Deutschland dringend braucht“, sagte Kemmer. Die größte Stärke sei die Innovationsfreude und Geschwindigkeit, die in den nächsten Jahren noch gebraucht würden. SPD: Modernisierung muss im Alltag der Menschen ankommen Auch Johannes Schätzl (SPD) betonte, dass Wildbergers Haus Prioritäten setze und beginne, Ergebnisse zu liefern. Die zentrale Frage sei für ihn, ob die Bürger den Staat als Hilfe oder als Hindernis erlebten. Am Ende müsse sich das Haus daran messen lassen, ob die Modernisierung im Alltag der Menschen ankomme, sagte der Digitalpolitiker. Die nächsten drei Jahre würden darüber entscheiden, ob Europa digital souverän bleibe oder abgehängt werde. Europa müsse Entwickler, Betreiber und Eigentümer zentraler Technologien werden, sagte er weiter. Schätzl lenkte den Fokus außerdem auf die Themen IT-Sicherheit und KI, denen man sich in den kommenden Jahren verstärkt widmen müsse: „Ich glaube, wir brauchen 100 Milliarden Euro verteilt auf die nächsten zehn Jahre für digitale Sicherheit und eine resiliente Infrastruktur“, sagte Schätzl. AfD: Strategie der kurzfristigen Schaufenster-Erfolge Starke Kritik übte Ruben Rupp für die AfD-Fraktion an der Bilanz und Prioritätensetzung des Ministeriums: „Werden Sie endlich vom Ankündigungsminister zum Zukunftsminister“, sagte er. Dass das Ministerium nötig sei, teile seine Fraktion, ebenso den Fokus des Ministers auf Innovation und Wirtschaftswachstum, doch müsse das Haus mehr tun als bisher. „Es muss führend daran beteiligt sein, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unser Land an die Weltspitze zu bringen und die gesellschaftliche und wirtschaftliche KI- und Hightech-Revolution zu bewältigen“, sagte Rupp. Stattdessen dominierten schnelle Ergebnisse das erste Jahr, was einer Strategie der „kurzfristigen Schaufenster-Erfolge“ entspreche. Diskussionen um grundsätzliche Weichenänderungen, wie die Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur Neustrukturierung der digitalen Infrastruktur, fasse der Minister hingegen nicht an. Es sei allgemein auffällig, dass sich Wildberger bei kontroversen Themen wegducke, monierte Rupp. Grüne: KI-Schutzstandards in Brüssel verteidigen Das kritisierte auch Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei nicht Aufgabe des Ministers, „als Produktmanager der Bundesregierung aufzutreten“. Vielmehr müsse sich Wildberger durchsetzen und in Debatten wie der um eine Digitalsteuer, Kinder- und Jugendschutz im Netz oder Deepfakes klar Position beziehen, sagte Lenhard. Ein starkes Deutschland und eine europäische Digitalwirtschaft könne nur gelingen, wenn Mittelstand, Start-ups und Scale-ups fair miteinander konkurrieren könnten. Dafür gebe es die europäischen Digitalgesetze. „MAGA und Big Tech haben am Verhandlungstisch in Brüssel absolut nichts zu suchen“, sagte Lenhard und forderte eine Positionierung des Ministers. Auch sei es seine Aufgabe, die Schutzstandards beim Thema KI in Brüssel entschieden zu verteidigen, statt für Verschiebungen zu sorgen. Und auch beim Thema digitale Souveränität müsse der Minister liefern. So fehle unter anderem ein vollständiges Lagebild dazu, wie digital abhängig man in den kritischen Bereichen sei. Linke: Betaversion ohne weiteres Update Donata Vogtschmidt (Die Linke) sagte, ein Jahr Digitalministerium sei ähnlich „wie eine Betaversion ohne weiteres Update: das Problem ist nicht, dass nichts passiert, sondern für wen". Es zeige sich das bekannte Muster des Kapitalismus, das aus Privatisieren, Zentralisieren und der Erzählung, dass der Markt das regele, bestehe. Es diene auch nicht dem Gemeinwohl, den Staat „um jeden Preis verschlanken“ zu wollen, ohne vorherige Bedarfsanalysen, sagte Vogtschmidt. Ebenso wenig diene es dem Gemeinwohl, eine Deutschland-App mit KI zu präsentieren, ohne dass überhaupt technische Standards in der Verwaltung geschaffen wurden, kritisierte die Digitalpolitikerin. Sie forderte das Ministerium zudem auf, Initiative zu zeigen, um dem "massenhaften Tracking zu Werbezwecken", etwa durch Handy-Standortdaten, einen Riegel vorzuschieben. Das Ministerium müsse sich zudem für Plattformalternativen engagieren und dafür sorgen, dass manipulative Feed-Algorithmen und digitale Gewalt bekämpft werden. (lbr/07.05.2026)

Heveling als Rechnungshof-Präsident, Zupke als SED-Opferbeauftragte gewählt

07.05.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling zum neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt und die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke nach erster Amtszeit für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt. In geheimer Wahl entfielen auf Heveling 415 Ja-Stimmen bei 139 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen. Heveling muss allerdings auch noch vom Bundesrat gewählt werden. Zupke erhielt 430 Ja-Stimmen bei 103 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen. Um gewählt zu werden, waren jeweils 316 Stimmen erforderlich. Wahl des Bundesrechnungshof-Präsidenten Die Bundesregierung hatte Heveling mit Schreiben vom 29. April 2026als Nachfolger des nach zwölfjähriger Amtszeit scheidenden Bundesrechnungshof-Präsidenten Kay Scheller vorgeschlagen. Der 53-jährige Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtszeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. Wahl der SED-Opferbeauftragten Die Wahl der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag erfolgte gemäß Paragraf 5 des SED-Opferbeauftragtengesetzes. Dazu hatten CDU/CSU und SPD Zupke in einem gemeinsamen Wahlvorschlag (21/5673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Wiederwahl vorgeschlagen. Zupke war vom Bundestag am 10. Juni 2021 erstmals in dieses Amt gewählt worden. Eine einmalige Wiederwahl nach der ersten Amtszeit ist zulässig. Der Bundestag wählt die SED-Opferbeauftragte ohne Aussprache mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Vorschlagsberechtigt sind der Ausschuss für Kultur und Medien, die Fraktionen und Gruppen von Abgeordneten, die mindestens so viele Mitglieder haben, wie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Bildung einer Fraktion erforderlich sind. Zur SED-Opferbeauftragten sind Deutsche wählbar, die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewesen ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Wahl einer Person, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Nominierte nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium Die AfD-Fraktion (21/5739(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke (21/5735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten Wahlvorschläge zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorgelegt. Die AfD hatte die Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten, die Linksfraktion hatte die Abgeordnete Clara Bünger nominiert. Auf Martin Hess entfielen 162 Ja-Stimmen bei 419 Gegenstimmen, sieben Enthaltungen und zehn ungültigen Stimmen. Gerold Otten erhielt 167 Ja-Stimmen bei 406 Gegenstimmen, zwölf Enthaltungen und 13 ungültigen Stimmen. Clara Bünger bekam 250 Ja-Stimmen bei 305 Gegenstimmen, 31 Enthaltungen und zwölf ungültigen Stimmen. Damit hatten alle drei Nominierten die für die Wahl erforderliche Mindestzahl von 316 Ja-Stimmen verfehlt und wurden somit nicht als Mitglieder des PKGr gewählt. Beide Fraktionen waren bereits bisher nicht im PKGr vertreten, weil frühere Bewerbungen nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhalten hatten. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Schwerdtner nicht im Gremium nach dem Bundesschuldenwesengesetz Die Fraktion Die Linke hatte zudem einen Wahlvorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/5736(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt und ihre Abgeordnete Ines Schwerdtner nominiert. Auf Schwerdtner entfielen 252 Ja-Stimmen bei 313 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen. Sie erhielt somit nicht die erforderliche Zahl von 316 Ja-Stimmen und wurde somit nicht als Mitglied dieses Gremiums gewählt. Nach dem Bundesschuldenwesengesetz wählt der Bundestag für die Dauer einer Wahlperiode ein Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages besteht. Der Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. Das Gremium wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Das Bundesfinanzministerium und der Bundesrechnungshof sind ständig vertreten. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Bartsch im Gremium nach dem Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz Der Bundestag stimmte zudem über einen weiteren Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke (21/5737(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Dabei ging es um die Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes. Der nominierte Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch erhielt 343 Ja-Stimmen bei 230 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Damit konnte er mehr als die erforderlichen 316 Ja-Stimmen auf sich vereinigen und wurde somit als Mitglied dieses Gremiums gewählt. Der Bundestag hatte zu Beginn der Wahlperiode ein parlamentarisches Gremium mit beratender Funktion eingesetzt, das aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages besteht (21/566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Gremium wird vom Bundesverteidigungsministerium regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/scr/07.05.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

07.05.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Vertrag: Der Bundestag hat einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Der Innenausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/5519(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandskraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Einsprüche: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 26 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zurückgewiesen und im Plenum eine entsprechende Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses einstimmig angenommen (21/5400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Seerecht: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zur Abstimmung hatte der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/5812(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner wird eine Regelung geschaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Eine Änderung im Seefischereigesetz betrifft die Fanglizenzen. Petitionen: Das Parlament hat elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 234 bis 244 (21/5534(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5535(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5536(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5537(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5538(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5539(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5540(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5541(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erhöhung der Deckungssumme im Einlagensicherungsgesetz gefordert Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, in Paragraf 8 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes die Deckungssumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro und in Absatz 2 von 500.000 Euro auf 750.000 Euro zu erhöhen. Die Beträge seien seit längerer Zeit nicht mehr an die Inflation angepasst worden, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID 179235). Die im Gesetz genannten 100.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro hätten inzwischen nicht mehr den gleichen Wert, dessen Erhalt dieses Gesetz einmal dienen sollte. „Eine regelmäßige Anpassung der Beträge an die Kaufkraft ist also geboten“, schrieb der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss sehe keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, hieß es. Nationale Regelung „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“ Hinsichtlich der Deckungssumme von 100.000 Euro wies der Petitionsausschuss in der Begründung darauf hin, dass die Höhe der gesetzlich gedeckten Einlagen europarechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme zwingend vorgegeben ist. „Die Mitgliedstaaten dürfen hiervon weder nach unten noch nach oben abweichen“, schreiben die Abgeordneten. Es handle sich um eine Vollharmonisierung. Damit sei eine Erhöhung der Deckungssumme durch eine nationale Regelung in Deutschland „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“. Dem Bundesfinanzministerium zufolge gebe es auf europäischer Ebene derzeit keine Planungen, den Betrag von 100.000 Euro zu erhöhen, hieß es. Zu beachten sei, dass die Absicherung für jedes Kreditinstitut gilt, bei dem eine Einlegerin oder ein Einleger Guthaben hält. Der Petitionsausschuss betonte, dass auch dank der Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Bankenunion es für die Einlegerinnen und Einleger deutlich leichter geworden sei, das Geld – abgesichert durch die harmonisierten Vorgaben zur Einlagensicherung – europaweit anzulegen. Damit stehe einem möglichen Kaufkraftverlust auch ein deutlich breiteres Angebot gegenüber, sodass es leichter sei, bei Bedarf die Einlagen aufzuteilen. Konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen Auch bezüglich der erhöhten Deckungssumme von 500.000 Euro für die in Paragraf 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Sonderfälle sei der europäische Regelungsrahmen zu beachten, schrieb der Petitionsausschuss. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich auf europäischer Ebene die Verhandlungen zu einer Reform des Regulierungsrahmens zum Krisenmanagement von Banken und der Einlagensicherung (CMDI) kurz vor dem Abschluss befänden. „Voraussichtlich werden in diesem Rahmen auch konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen, die einer erhöhten Deckungssumme unterliegen, in die Einlagensicherungsrichtlinie aufgenommen werden“, hieß es in der Beschlussempfehlung. Vor diesem Hintergrund könne eine mögliche Anpassung dieser Schwelle sinnvoll erst mit Umsetzung des CMDI-Pakets in das deutsche Recht erfolgen. (hau/eis/ste/07.05.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

07.05.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Autobahn A20: Die AfD-Fraktion brachte einen Antrag mit dem Titel "Fertigstellung der Autobahn 20 hat Priorität vor Bahn-Neubaustrecke Hamburg–Hannover priorisieren" (21/5764(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der beschleunigten Fertigstellung der Bundesautobahn A20 höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten gleichzeitig, die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“ (21/3150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dargelegt, „nicht weiter zu verfolgen“. Durch den Ausgang des Hamburger Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 sei die Zukunft des Hamburger Hafens offen, was negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs erwarten lasse, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung. Ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre in Folge eines Rückgangs des Gütereinzelwagenverkehrs erfordere daher die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten Prognosen für den Schienengüterverkehr. Die AfD will zudem eine Studie über die Möglichkeiten der alternativen Realisierung einer Magnetschwebebahntrasse in Auftrag geben. Maßgabe solle sein, eine Reisezeit zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof von unter 30 Minuten zu erreichen. Eine Magnetschwebebahntrasse Hamburg-Innenstadt nach Hannover Innenstadt parallel zur Autobahn A7 wäre in etwa 150 Kilometer lang, heißt es. Die Distanz könnte aus Sicht der Fraktion in 20 bis 25 Minuten überwunden werden. Die Realisierung des Projekts sei bei Kosten von rund 4,6 Milliarden Euro möglich. Das seien rund vier Milliarden Euro weniger als die Kostenschätzung für die projektierte Neubaustrecke. Freiwilligendienst: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "‚kulturweit‘ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein. Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. Syrien: Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten werden soll ein Antrag der AfD mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesundheitswesen: "Keine Ausweitung der EU-Sozialpolitik in Bereiche des Gesundheitswesens" (21/5766(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden soll. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag unter anderem dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene klargestellt wird, dass eine Nutzung von Mitteln des „Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)“ zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen oder damit zusammenhängender Leistungen nicht dem ursprünglichen Förderzweck des Fonds entspricht. Es müsse sichergestellt werden, dass etwaige Programmänderungen im Rahmen des ESF Plus strikt im Einklang mit der bestehenden Zweckbindung und Kompetenzordnung erfolgen. Eine „faktische Kompetenzverschiebung“ im Bereich der Gesundheitspolitik müsse verhindert werden, heißt es in dem Antrag. Russland: Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel "Uranfabrik Lingen stilllegen – Keine Atomkooperationen mit Russland" (21/5397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein, der federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten werden soll. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das Atomgesetz so zu ändern, dass der Export von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt wird. Die Uranfabrik in Lingen soll demnach stillgelegt und die Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angestrebt werden. Weiter soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fertigung von „VVER-Brennelementen mit russischer Unterstützung in welcher Form auch immer“ aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung in Deutschland verboten wird. Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass die zum französischen Unternehmen Framatome gehörende Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen nach dem deutschen Ausstieg aus der Atomkraftnutzung „entbehrlich“ geworden sei. Von Atomkraftwerken im Ausland gehe zudem ein unmittelbares Risiko auch für die hiesige Bevölkerung aus. Deshalb sei es „an der Zeit“, den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und die Uranfabriken in Lingen und Gronau umgehend abzuschalten. Als besorgniserregend bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag die Bemühungen der ANF Lingen, in Kooperation mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogenannte VVER-Brennelemente für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauweise herzustellen. Kryptowerte: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht der Gesetzentwurf der Fraktion vor. Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Auch die Bundesregierung will Gewinne beispielsweise bei der Veräußerung der Internet-Währung Bitcoin stärker besteuern. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 von vergangener Woche hervor. Weiterbildung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/5518(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Weiterbildung zu stärken, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Qualifizierung im Strukturwandel zu erleichtern. „Die veränderte wirtschaftliche Situation, der anhaltende Strukturwandel und die schwächelnde Konjunktur haben den Arbeitsmarkt in eine paradoxe Lage gebracht“, erläutern die Grünen: In immer mehr Branchen würden Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig hätten kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, schreiben sie. Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern, Wirtschaft und Weiterbildungseinrichtungen, bestehende Instrumente der Weiterbildungsförderung besser nutzbar zu machen; die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten zu erhöhen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um Weiterbildung zu flexibilisieren, stärker berufsbegleitend und modular zu gestalten, sowie um mehr Module zur Sprachförderung auszubauen, um sie mehr Personengruppen zugänglich zu machen. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Alttextilien: Die Grünen legten einen Antrag mit dem Titel "Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern" (21/5767(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Antrag soll im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiter beraten werden. Mikrokreditfonds: Die Grünen legten einen weiteren Antrag mit dem Titel "Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland nicht beenden, sondern weiter fortführen" (21/5768(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll sich der Vorlage federführend annehmen. Die Fraktion will, dass der Mikrokreditfonds Deutschland für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen fortgesetzt wird. Gefordert wird, dass der seit 2010 laufende Mikrokreditfonds nicht zum 30. Juni 2026 beendet, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortgeführt und personell abgesichert wird. Das Förderinstrument sei für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen „ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung“. Damit würden Arbeitsplätze geschaffen, die regionale Wertschöpfung gestärkt und Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit) eine unternehmerische Perspektive eröffnet. Der von den beiden Ministerien aufgelegte Fonds sichere Kredite bis zu 25.000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung seien rund 38.000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit Zehntausende Arbeitsplätze gesichert worden, heißt es in dem Antrag. Diäten: Die Fraktion Die Linke will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte vor Kurzem über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent zum 1. Juli informiert (21/5200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Anpassungsverfahren nach dem Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst wird. Dazu informiert die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes die Bundestagspräsidentin bis zum 31. März über die vorzunehmende Indexierung. Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges, sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung soll die Federführung übernehmen. Nukleare Abrüstung: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung" (21/5724(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung zu mehr Engagement für nukleare Abrüstung auf und wendet sich gegen Pläne zum Aufbau eines europäischen Atomschirms. Die Abgeordneten schreiben von einer „seit Jahren schleichenden Erosion der Regelungen der internationalen nuklearen Rüstungskontrolle“ und verweisen auf das Auslaufen des letzten verbliebenen bilateralen atomwaffenspezifischen Rüstungskontrollvertrag New Start im Februar 2026. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für den Erhalt des atomaren Nichtverbreitungsvertrags (NVV) einzusetzen und auch dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten. Außerdem solle die Bundesregierung auf den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland hinwirken, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland verhindern, die deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe in der Nato beenden und von der Beschaffung atomwaffenfähiger Kampfflugzeuge absehen. Die Abgeordneten sprechen sich zudem dafür aus, die Gespräche über deutsch-französische Zusammenarbeit in Bezug auf die französischen Atomwaffen sofort zu stoppen und den Aufbau eines europäischen Atomschirms abzulehnen. „Weder China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA signalisieren Bereitschaft, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen“, konstatieren die Antragsteller. Sie halten dennoch „auch einseitige Abrüstungsschritte“ Deutschlands für „ein unverzichtbares positives Zeichen, die auf das Verhalten der anderen Staaten wirken und sie zu ähnlichem vertrauensbildendem Handeln anregen“. Medienauskunftsgesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz, 21/5694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Nach dem Willen der Fraktion soll ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankert werden. Sie verweist darauf, dass ein solcher Anspruch bislang auf Bundesebene gesetzlich nicht geregelt sei. So habe der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden – im konkreten Fall gegenüber dem Bundesnachrichtendienst – nicht auf das entsprechende Landespressegesetz gestützt werden könne. Grundsätzlich müssten aber alle, die sich in ihrer Eigenschaft als publizistisch Tätige auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes berufen können, in den Genuss des Auskunftsanspruchs kommen. Mit dem Gesetz sollen die Behörden des Bundes verpflichtet werden, den Vertretern der Medien „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Das Auskunftsrecht soll zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen umfassen, soweit diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Auskünfte sollen von Seiten der Behörden nur dann verweigert werden können, wenn dadurch „die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinar-Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“, gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften oder öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden. Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber dem Staat sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, argumentieren die Grünen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung. Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetze die Medien in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen. (eis/ahe/sas/ste/vom/aw/07.05.2026)

Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer beraten

07.05.2026
Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals beraten hat. Damit soll die Erhöhung der Luftverkehrsteuer der früheren Ampelkoalition zum 1. Mai 2024 wieder rückgängig machen. Ab dem 1. Juli 2026 sollen wieder die Steuersätze vor der Erhöhung in der vergangenen Wahlperiode gelten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. SPD: Ein richtiger und notwendiger Schritt Ingo Vogel eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und erklärte zur Rücknahme der Steuererhöhung: „Das ist ein sehr richtiger und notwendiger Schritt.“ Die Luftfahrtbranche sei ein „zentraler Bestandteil“ der deutschen Wirtschaft. „Luftverkehr ist Infrastruktur“, sagte Vogel und führte aus, dass Flughäfen „wirtschaftliche Knotenpunkte“ seien, an denen ganze Wertschöpfungsketten hingen. „Wer den Luftverkehr stärkt, stärkt ein ganzes wirtschaftliches Ökosystem“, erläuterte Vogel. Zugleich wies der Sozialdemokrat darauf hin, dass die Entwicklung der Luftfahrt in Deutschland langsamer verlaufe als in anderen europäischen Ländern. Das Angebot von Flugverbindungen sei zurückgegangen. Das betreffe auch Urlaubsregionen. Ein Grund dafür seien hohe Kosten. Deshalb sei die Absenkung der Luftverkehrsteuer ein richtiger Schritt. Dabei gehe es nicht nur um niedrigere Preise für Tickets, sondern auch um mehr Auswahl und bessere Erreichbarkeit. AfD stellt Luftverkehrsteuer infrage Hauke Finger von der AfD-Fraktion stellte die Luftverkehrsteuer insgesamt infrage. „Sie schadet unseren Airlines“, begründete er seine Haltung und ergänzte: „Sie verteuert das Fliegen für die Bürger ohne irgendeinen messbaren Effekt auf das heilige Klima.“ Seine Fraktion habe bereits vor sieben Monaten beantragt, die Steuererhöhung der Ampelregierung zurückzunehmen. Dies habe die schwarz-rote Koalition noch abgelehnt. Finger verwies darauf, dass in Deutschland die Zahl der Passagiere sinke, in anderen europäischen Ländern dagegen steige. „Während Europa wieder fliegt, bleibt Deutschland am Boden“, sagte er. Bei Langstreckenflügen entschieden sich viele Menschen mittlerweile für Drehkreuze im Ausland. Die Belastungen des Luftverkehrs in Deutschland sei allein im vergangenen Jahr um 1,1 Milliarden Euro gestiegen. CDU/CSU: Deutliches Signal an die Branche Für die CDU/CSU-Fraktion gestand Stefan Korbach ein: „Wir haben unseren Standort mit hohen Kosten belastet.“ Dazu zählten unter anderem auch die hohen Flugsicherungsgebühren. Die Kosten hätten sich seit der Corona-Pandemie „mehr als verdoppelt“. In der Folge zögen sich Fluglinien aus Deutschland zurück. Korbach verwies als Beispiel auf die jüngste Ankündigung der Fluglinie Ryanair, sich vom Flughafen Berlin-Brandenburg zurückzuziehen. Die geplante Senkung der Flugverkehrsteuer führe zu einer jährlichen steuerlichen Entlastung in Höhe von 350 Millionen Euro. „Das ist ein deutliches Signal an die Branche: Wir wollen einen prosperierenden Luftverkehr in Deutschland“, sagte Korbach und ergänzte: „Die einseitige Belastung der Branche hat kaum eine Lenkungswirkung erreicht“, habe aber zu Ausweichreaktionen geführt. Grüne. Anreize für einen höheren Verbrauch Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) erkennt in der schwarz-roten Politik „ein Muster“: „Sie reden von Subventionsabbau, Sie entscheiden aber für mehr Subventionen. Das ist unseriös. Sie haben nicht die Kraft, Steuervergünstigungen abzubauen. Lassen Sie sich von uns inspirieren, wir haben Vorschläge eingebracht.“ Beck kritisierte, dass sowohl die Senkung der Luftverkehrsteuer als auch der bereits beschlossene Tankrabatt in der derzeitigen globalen Knappheit von Öl Anreize setzten für einen höheren Verbrauch. Zugleich rissen die Maßnahmen Löcher in den Haushalt, monierte sie, und kämen oftmals nur einzelnen Gruppen zugute. „Machen Sie Politik für die gesamte Gesellschaft“, forderte sie von der Bundesregierung. Linke spricht von "Kerosinrabatt" Auf das Thema Subventionen fokussierte sich zunächst auch Doris Achelwilm von der Fraktion Die Linke. „Flugreisen werden in Deutschland jedes Jahr mit zwölf Milliarden Euro subventioniert“, stellte sie fest. Dabei seien Flüge das klimaschädlichste Transportmittel. Auf Auslandsflüge falle keine Mehrwertsteuer an, auf Bahnreisen ins Ausland schon, und Privatjets zahlten ohnehin kaum Steuer, listete sie aus ihrer Sicht bestehende Ungleichbehandlungen auf. Die von der Regierung initiierte Steuersenkung bezeichnete sie als „Kerosinrabatt“. Dabei sei bereits der Tankrabatt kein Erfolgsrezept gewesen, denn die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel komme bei den Verbrauchern nicht vollständig an. Achelwilm forderte, die Bevölkerung in der Breite zu entlasten. Doch von der Senkung der Flugverkehrsteuer profitierten in erster Linie die Airlines und Vielflieger. „Wer sich Flugreisen kaum leisten kann oder darauf verzichtet, schaut in die Röhre, denn Bus und Bahn werden besteuert“, argumentierte Achelwilm. Ihre Partei wolle eine EU-weite Besteuerung von Kerosin. Die Umsatzsteuerbefreiung von Auslandsflügen solle entfallen. (bal/hau/07.05.2026)

Teils hitzige Debatte über Reform der Krankenkassenfinanzen

07.05.2026
Gesundheitspolitiker haben am Donnerstag, 7. Mai 2026, in einer teilweise hitzigen Debatte zur Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die bisher vorliegenden Vorschläge diskutiert. Redner der Opposition warfen dabei der Koalition vor, die Versicherten übermäßig belasten zu wollen, obwohl die Beiträge ohnehin schon stark gestiegen seien. Insbesondere Linke und AfD forderten eine radikale Kehrtwende im Gesundheitswesen. Grundlage der einstündigen Aussprache war ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Grünen hatten direkte Abstimmung verlangt, wurden darin aber nur von der Linksfraktion unterstützt, während Union, AfD und SPD für die Ausschussüberweisung votierten. Grüne: Wir haben ein teures Gesundheitssystem Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte in ihrer Rede an die Bedeutung der Gesundheitsversorgung für die Gesellschaft. Sie würdigte die Arbeit der vielen Fachkräfte im Gesundheitswesen, die jeden Tag unter Hochdruck ein enormes Pensum leisteten und fügte hinzu: "Wir haben ein gutes, wir haben ein teures Gesundheitssystem." Gleichwohl hätten inzwischen viele Menschen das Gefühl, dass irgendetwas nicht stimme. Vertrauen gehe an manchen Stellen verloren. Das hänge etwa mit langen Wartezeiten auf Facharzttermine zusammen oder mit nicht verfügbaren Tagespflegeplätzen. Sie folgerte: "Unser Gesundheitssystem braucht dringend Reformen." Haßelmann warnte, es gebe einen exorbitanten Anstieg der Kassenbeiträge. Mit den unlängst vorgelegten 66 Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) könne das Gesundheitssystem zukunftsfähig gemacht werden. Als Beispiel nannte sie faire Preise für Medikamente, die gegenüber der Pharmaindustrie durchgesetzt werden müssten. In der Krankenhausversorgung müsse mehr Qualität erreicht werden, eine Rückabwicklung der Krankenhausreform sei daher der falsche Weg. Auch die Notfallreform müsse endlich umgesetzt werden. Sie warf der Koalition vor, wichtige Vorschläge der Kommission nicht zu berücksichtigen. "Sie drücken sich weg." Union: Koalition arbeite an notwendigen Reformen Sascha van Beek (CDU/CSU) versicherte hingegen, die Koalition arbeite strukturiert an den notwendigen Reformen. "Wir packen jetzt den Feuerlöscher raus, um ein System zu stabilisieren, was flächendeckenden Zugang zu Spitzenmedizin liefert." Dazu seien Mut, Entschlossenheit und Verantwortung nötig. Er erinnerte daran, dass die FKG Ende des Jahres einen weiteren Bericht vorlegen werde, in dem es um strukturelle Veränderungen in der GKV gehe, die langfristig greifen sollen. Es sei aber auch schon einiges auf den Weg gebracht worden, sagte van Beek und nannte die Krankenhausreform, das Pflegekompetenzgesetz sowie die geplante Notfallreform und die in Aussicht gestellte Primärversorgung. Der CDU-Politiker machte zugleich deutlich, dass mit Änderungen am Koalitionsentwurf für die GKV-Finanzen zu rechnen ist. Über die versicherungsfremden Leistungen müsse beispielsweise noch einmal gesprochen werden. AfD: Kahlschlag im Gesundheitswesen ist katastrophal Martin Sichert (AfD) malte erneut ein düsteres Bild von der Lage im Gesundheitswesen und warf CDU, SPD und Grünen vor, die eigentlichen Probleme zu ignorieren. So kümmere sich die Regierung eher um die "Migrationslobby, Trans-NGOs und ausländische Familienmitglieder" als um die eigenen Mitbürger. Ärzte und Pfleger würden vertrieben, um anschließend mehr Zuwanderung zu rechtfertigen. An Anspielung auf Reformvorschläge kritisierte er, Krebsvorsorge, Zahnersatz und Zahnspangen würden nicht mehr bezahlt. Deutsche Ehepaare müssten mehr für die Krankenversicherung zahlen, während Eltern und Ehefrauen in der Türkei weiter kostenlos versichert seien. Er forderte: "Schluss mit diesem Wahnsinn." Sichert kritisierte: "Der Kahlschlag von SPD und CDU im Gesundheitswesen ist katastrophal und wird von den Grünen noch überboten." So wollten die Grünen alle 66 Vorschläge der "Lobbyisten-Kommission" umsetzen und vermeintlich unwirtschaftliche Parallelstrukturen bei Krankenhäusern zurückdrängen. Dabei sei das Krankenhaussterben auf dem Land eine Katastrophe für die Menschen. Wenn künftig auch noch bei der Vergütung von Fachkräften gespart werde, würden hochqualifizierte Mediziner und Pflegekräfte den Beruf oder das Land verlassen. Sichert warnte: "Sie zerstören die Gesundheit eines ganzen Volkes, Sie zerstören vorsätzlich unseren Sozialstaat." SPD: Beitragsabsenkung ist derzeit nicht realistisch Serdar Yüksel (SPD) attestierte Sichert eine "pathologische, faktenfreie Unsinnsrede" und erklärte dem AfD-Politiker als Krankenpfleger mit Zuwanderungsgeschichte die Hintergründe des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens von 1964. Die Kosten für das Abkommen seien mit rund elf Millionen Euro verschwindend gering im Vergleich zu den Ausgaben der GKV, die in diesem Jahr auf eine Summe von etwa 370 Milliarden Euro zuliefen. Er fügte hinzu: "Daraus machen Sie ein Verhetzungspotenzial." Er wies zudem darauf hin, dass ohne die vielen Ärzte und Pfleger mit ausländischen Wurzeln das deutsche Gesundheitssystem nicht funktionieren würde. Den Grünen hielt Yüksel vor, einen unrealistischen Antrag vorgelegt zu haben. Es müsse auch den Grünen klar sein, dass in der GKV eine Beitragsabsenkung derzeit nicht realistisch ist. "Das ist nicht redlich", monierte der SPD-Politiker und fügte hinzu: "Wir sind gehalten, die Zukunft des sozialen Sicherungssystems der GKV und auch der Pflegeversicherung so zu stabilisieren, dass die Beiträge nicht ins Uferlose laufen." Die von der Regierung vorgelegten Vorschläge würden im parlamentarischen Verfahren genau angeschaut und gegebenenfalls verändert. Als problematisch benannte er die Kürzungen bei der kostenlosen Familienversicherung sowie die Absenkung der Vergütung für Psychotherapeuten. Linke: Der gesamte Sozialstaat wird angegriffen Nach Ansicht der Linksfraktion werden mit der GKV-Reform vor allem die einfachen Versicherten belastet, während die Reichen verschont würden. Ates Gürpinar (Die Linke) schimpfte: "Das ist kein Reformpaket, das ist ein Angriff auf die Versicherten, auf die Patienten, auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen." Die Gesellschaft werde das so nicht hinnehmen. "Sie haben versprochen, die Beiträge zu stabilisieren, stattdessen rennen Sie mit der Kettensäge durch das Gesundheitssystem." Er kritisierte: "Rente, Pflege, Gesundheit: der gesamte Sozialstaat wird angegriffen." Entsprechend unzufrieden sei die Bevölkerung, die mehrheitlich einen starken Sozialstaat wolle und Einschnitte in Rente, Pflege und Krankenversicherung ablehne. Auch die Grünen beharrten auf einem marktradikalen Prinzip in der Gesundheitspolitik. Gesundheit solle sich den Einnahmen unterordnen. Krankheit richte sich jedoch nicht nach Haushaltslogik, sagte Gürpinar. Mehr Einsparungen seien möglich, zum Beispiel im Pharmabereich, da traue sich die Regierung aber nicht heran. Antrag der Grünen Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Finanzreform zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung. Die Bundesregierung wolle den aufgezeigten Spielraum jedoch nicht nutzen. Statt die Ausgaben zu begrenzen, stiegen die Belastungen weiter. So müssten rund 40 Prozent der geplanten Einsparungen - gemessen am angestrebten Gesamteinsparvolumen - von Beitragszahlern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern. Konkret sprechen sich die Abgeordneten unter anderem dafür aus, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu dynamisieren. Die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro müsse zurückgenommen werden. Die Grünen fordern ferner eine stärkere Besteuerung von hochprozentigem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte. Zudem sollte der Herstellerrabatt für erstattungsfähige Arzneimittel auf 17 Prozent angehoben werden. Überhöhte Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln müssten durch frühere Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzenbewertung bereits zum Markteintritt begrenzt werden. (pk/07.05.2026)

Deutliche Kritik an der Än­derung des Behin­derten­gleich­stellungsgesetzes

07.05.2026
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (BGG, 21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dazu am Donnerstag, 7. Mai 2026, eine Stunde lang in erster Lesung beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Teil der Debatte waren auch drei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag der Linken mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Mehr Barrierefreiheit im gelebten Alltag – Für eine effektive Umsetzung in die Praxis" wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Kritik der Oppositionsfraktionen Deutliche Kritik der Oppositionsfraktionen und sogar aus den eigenen Reihen musste sich die Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf anhören: Der Entwurf soll einerseits den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu verpflichten. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen. Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, üben scharfe Kritik an dem Gesetz. Im Bundestag war es vor allem die Opposition, die der Regierung vorwarf, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam deutliche Kritik. Regierung: Unternehmen nicht überfordern Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wies darauf hin, dass für den Bund bereits seit 20 Jahren strenge Vorgaben für barrierefreie Zugänge (baulich wie in der Kommunikation) existierten, nicht aber für die Privatwirtschaft. „Das ist unwürdig in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland“, sagte sie. Es gehe der Regierung mit dem Gesetzentwurf darum, „Barrieren zu überwinden, ohne Unternehmen zu überfordern“. AfD: Eine Worthülse reiht sich an die nächste Jan Feser (AfD) kritisierte, in dem Entwurf reihe sich eine Worthülse an die nächste, selbst der Begriff der „Benachteiligung“ sei nicht eindeutig definiert. Unternehmen sollten „unangemessene“ Härten bei baulichen Veränderungen nicht zugemutet werden, doch was das genau bedeute, bleibe unklar. Mit diesem einen Halbsatz im Entwurf werde das Ziel des Gesetzentwurfes ausgehebelt, „es ist ein Rohrkrepierer“, stellte Feser fest. Lob kam dagegen für die geplanten Übergangsregelungen für die Ausbildung von Assistenzhunden, das habe seine Fraktion schon lange gefordert. CDU/CSU plädiert für unbürokratisches Förderprogramm Wilfried Oellers (CDU/CSU) bemerkte, die Zielmarken für weitere barrierefreie Angebote des Bundes hätten ambitionierter sein können, er hoffe aber auf Änderungen in den parlamentarischen Beratungen. Derzeit soll der Bund verpflichtet werden, Barrieren bis 2045 komplett abzubauen, das könnte und sollte früher möglich sein, so Oellers. Die Regeln für die Privatwirtschaft nannte er „wichtige Schritte mit Augenmaß“. Statt starrer Verpflichtungen „setzen wir auf flexible Lösungen im Einzelfall“, die Unternehmen nicht zu stark belasten. Er plädierte dafür, ein „unbürokratisches Förderprogramm“ in den Entwurf aufzunehmen. Grüne: Es ist einfach ein schlechter Entwurf Aus Sicht von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) steht noch nicht mal die Arbeitsministerin „vollumfänglich“ hinter dem Gesetzentwurf. Kein Wunder, denn er sei „so schlecht“ und ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für den privaten Sektor warteten. Die Vorgaben für den Bund seien wichtig, aber das Leben der Menschen spiele sich nicht in Behörden ab. Sie, und dazu gehörten auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen, würden jeden Tag mit Hürden konfrontiert, die mit gleichberechtigter Teilhabe nichts zu tun hätten. „Soll selbst eine banale Rampe eine ‚unzumutbare Hürde‘ für Unternehmen darstellen?“, fragte sie. Linke: Alle werden von Barrierefreiheit profitieren Sören Pellmann (Die Linke) sagte, er höre von „keiner Seite“ Lob für diesen Gesetzentwurf. „Er hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass‘“. Es sei ein Armutszeugnis, dass die Regierung offenbar nicht glaube, dass die Wirtschaft in der Lage sei, Barrierefreiheit umzusetzen. Aber: „Barrierefreiheit ist auch eine Chance. Wir leben in einer alternden Gesellschaft, wir werden alle davon irgendwann profitieren!“ SPD: Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück Heike Heubach (SPD) beklagte, die Interessen von Menschen mit Behinderungen, die Interessen von 13 Millionen Menschen, würden immer noch kaum wahrgenommen. „Das Gesetz bleibt weiter hinter dem Notwendigen zurück: Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen“, sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ werde durch die Regelungen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ wieder ausgehebelt. „Wir brauchen jetzt aber endlich ein starkes Gesetz, das nicht nur gute Absichten formuliert“, so Heubach. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als '"unverhältnismäßig und unbillig" für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)); die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert“; lautet ihre Kritik. Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. (che/07.05.2026)