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Bundestag | Aktuelle Themen
Bundestag erinnert an den Friedensvertrag von Dayton vor 30 Jahren
Mit dem Friedensvertrag von Dayton wurde das Töten im Bosnienkrieg, das mit dem Massaker von Sarajewo seinen Höhepunkt fand, beendet. Dies würdigten Rednerinnen und Redner aller Fraktionen des Bundestages bei einer Vereinbarten Debatte am Freitag, 5. Dezember 2025, anlässlich des 30. Jahrestages der Vertragsunterzeichnung. Die seinerzeit erfolgte Aufteilung Bosnien-Herzegowinas in zwei Entitäten wurde zugleich überwiegend als lähmend und hinderlich für die weitere Entwicklung des Landes bewertet. Minister: Wir stehen zur EU-Beitrittsperspektive Der Vertrag habe die Waffen zum Schweigen bekommen, habe es aber nicht vermocht, „die Ursachen des Krieges zu beseitigen“, sagte Außenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU). Er habe Stabilität gebracht, aber nicht alle Gräben zugeschüttet. Er sei auch kein Ausgangspunkt für eine Versöhnung zwischen den Menschen in diesen „geschundenen Land“ gewesen. Wadephul machte zugleich deutlich, dass die Bundesregierung zur EU-Beitrittsperspektive von Bosnien-Herzegowina stehe. „Dayton war nur der Beginn eines Prozesses, der das Land aus eigener Kraft in die EU bringen soll“, sagte der Außenminister. Es brauche entschiedenes Handeln der Akteure vor Ort „über jede Grenzen hinweg zu einem gemeinsamen Miteinander“. SPD: Das Land braucht eine neue Verfassung Dayton sei ein Provisorium gewesen, sagte Adis Ahmetovic (SPD). Es sei ein Fehler gewesen, nach dem ersten Schritt nicht gleich den zweiten mitgedacht zu haben, sagte er unter Bezugnahme auf Äußerungen des ehemaligen US-amerikanischen Chefdiplomaten Richard Holbrooke. „Bosnien-Herzegowina braucht eine neue, moderne und gerechte Verfassung“, sagte Ahmetovic. Sie müsse „allen Menschen in diesem Land gleiche Rechte garantieren – unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit“. Diese Verfassung dürfe nicht von außen aufoktroyiert werden, betonte er. Die Menschen in Bosnien-Herzegowina seien ziemlich weit. Es sei falsch, immer wieder nur die Unterschiede in den Vordergrund zu stellen. Grüne: Ethnische Spaltungen zementiert Boris Mijatovic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach mit Blick auf das Abkommen von einem diplomatischen Erfolg, „für den ich immer dankbar sein werde“. Er habe aber auch Hürden hinterlassen, über die zu reden sei. Frieden sei nicht nur die Abwesenheit von Gewalt, so Mijatovic, sondern auch die Anwesenheit von Gerechtigkeit. Das Abkommen habe „leider“ die ethnischen Spaltungen im Land zementiert. Die Blockaden entlang ethnischer Spaltungen seien ein Problem. Drei Völker, zwei Entitäten, ein Staat: „Das ist in dieser Form gescheitert“, befand er. „Wir unterstützen Bosnien-Herzegowina auf dem Weg in die EU und auch bei der schweren Aufgabe der Anerkennung der Verbrechen, der Aufarbeitung der Vergangenheit und bei den Reformen, die es braucht“, sagte Mijatovic. Linke: Fragiler Frieden für ein fragmentiertes Staatsgebilde Dayton habe nur einen fragilen Frieden geschaffen und ethnische wie auch religiöse Trennlinien immer noch nicht überwunden, sagte Gökay Akbulut (Die Linke). Bosnien-Herzegowina sei ein fragmentiertes Staatsgebilde. Das System sei schwerfällig, undurchsichtig und anfällig für Korruption, sagte Akbulut. Davon profitierten vor allem nationalistische Eliten und ihre Klientel, die rücksichtslos Umwelt und Menschen ausbeuteten. Oberhalb dieses Gefüges stehe der Hohe Repräsentant, der CSU-Politiker Christian Schmidt, mit exekutiven Sonderrechten, die ihm erlaubten, Gesetze zu erlassen und Amtsträger abzusetzen. Dieser „quasi-koloniale Zustand“ könne nicht länger unterstützt werden, sagte die Linken-Abgeordnete. Was aber tue Deutschland? Es schicke die Bundeswehr, um den Status quo abzusichern. CDU/CSU: West-Balkan hat klare Perspektive für EU-Beitritt Carl-Phillip Sassenrath (CDU/CSU) machte deutlich, dass der gesamte West-Balkan eine klare Perspektive für den Beitritt zur EU habe. „Jeder einzelne Beitrittskandidat steht für sich und tritt bei, sobald er die Kopenhagener Kriterien erfüllt.“ Der Beitrittsprozess sei aber nicht nur ein Prozess des Beitritts zur EU, „sondern auch ein Prozess der nachhaltigen Verständigung in der Region untereinander“, sagte Sassenrath. AfD: Gleiches Wahlrecht erschafft keinen Nationalstaat Wer eine Abkehr von Dayton fordere, so Dr. Alexander Wolf (AfD), müsse sich fragen lassen, was die Alternative ist. „Oder anders formuliert: Wer versucht den Frieden zu erhalten und wer gießt Öl ins Feuer?“ Wer versuche die Volksgruppen auszutarieren und wer ergreife einseitig Partei. Der Europäische Gerichtshof wolle Bosnien-Herzegowina ein gleiches Wahlrecht aufzwingen und gieße so Öl ins Feuer, befand Wolf. „Ein gleiches Wahlrecht würde keinen Nationalstaat aus dem Nichts erschaffen.“ Es würde aus seiner Sicht zwangsläufig zu einer ethnischen Wahl führen. „Und damit zu einer Vorherrschaft der größten Volksgruppe, der muslimischen Bosniaken“, so der AfD-Abgeordnete. Die christlichen Serben und Kroaten in Bosnien-Herzegowina wollten aber „keine Minderheit im eigenen Land werden“, sagte er. (hau/05.12.2025)
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Anträge zu eingefrorenem russischen Staatsvermögen abgelehnt
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, in namentlicher Abstimmung zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen“ (21/572) und "Sicherheit stärken – Russische Atomgeschäfte in der Brennelementefabrik Lingen unterbinden" (21/354) abgelehnt. Dem ersten Antrag (21/572) stimmten 77 Abgeordnete zu, 454 lehnten ihn ab. Es gab 53 Enthaltungen. Für den zweiten Antrag (21/354) stimmten 130 Abgeordnete, dagegen votierten 454 Abgeordnete. Den Abgeordneten lag zum ersten Antrag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3084) und zum zweiten Antrag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3103) vor. Erster Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/572) von der Bundesregierung, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen „völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen“. Die G7 hätten nach Beginn der russischen Vollinvasion Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro eingefroren, mehr als zwei Drittel davon – rund 210 Milliarden Euro – innerhalb der Europäischen Union, schreiben die Abgeordneten. Im Juli 2023 hätten die G7 bekräftigt, dass im Einklang mit den jeweiligen Rechtssystemen Russlands staatliche Vermögenswerte eingefroren bleiben. Gigantische Summen für Wiederaufbau der Ukraine benötigt Während Russland seine hochprekäre Wirtschaft durch die Umstellung auf Kriegswirtschaft künstlich am Leben halte und fest mit der Rückgabe der eingefrorenen Vermögenswerte rechne, „zerstört es systematisch die ukrainische Wirtschaft sowie zivile, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Infrastruktur“. Gleichzeitig brauche die Ukraine für Ihre Verteidigung, für die Versorgung ihrer Bevölkerung im Krieg und für den Wiederaufbau gigantische Summen, die sie nicht selbst erwirtschaften könne. „Denn ein umfassender Wiederaufbau der Ukraine muss dabei nicht nur die zivile, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur betreffen, sondern ausdrücklich auch die kulturelle Infrastruktur einbeziehen, die gezielt durch russische Angriffe zerstört wurde“, heißt es in dem Antrag. Der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität auszulöschen, sei Teil der Kriegsführung. „Gerade deshalb ist der Schutz, die Wiederherstellung und der Neubau kultureller Einrichtungen ein elementarer Bestandteil der Wiederaufbauarbeit“, schreiben die Grünen. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/354) forderten die Grünen, russische Atomgeschäfte in Deutschland zu unterbinden. Konkret verlangten sie, dem Unternehmen Advanced Nuclear Fuels (ANF), das zum französischen Atomkonzern Framatome gehört, die Produktion von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart in der Brennelementefabrik Lingen zu verwehren, wenn dabei Sicherheitsrisiken nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Am Standort der ANF im niedersächsischen Lingen plane Framatome unter Beteiligung der russischen Rosatom-Tochter Tvel künftig Brennelemente-Spezialanfertigungen für überalterte sowjetische Reaktoren unter anderem im östlichen Mitteleuropa zu produzieren, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Dies sei nur möglich, weil der russische Atomsektor bislang von allen EU-Sanktionsplänen ausgenommen sei. Eine Genehmigung für ANF stehe noch aus. "Spionage- und Sabotagerisiken" Neben der Sorge, dass in Deutschland nach dem Atomausstieg weiterhin Brennelemente gefertigt werden, die den Weiterbetrieb von europäischen Reaktoren mit teils „gravierenden Sicherheitsmängeln unmittelbar hinter deutschen Landesgrenzen“ ermöglichen, machen die Grünen auch Spionage- und Sabotagerisiken geltend. Es müsse verhindert werden, dass Mitarbeiter von russischen Staatskonzernen und deren Tochterfirmen „direkt oder indirekt“ etwa durch Schulung und Beratung von ANF-Mitarbeitern auf „sensible oder sicherheitstechnisch relevante nukleare Infrastruktur in Deutschland oder den zu beliefernden Atomreaktoren im europäischen Ausland erhalte“, heißt es im Antrag. Die Grünen forderten zudem, innerhalb der Europäischen Union Importe von Kernbrennstoffen aus Russland „schnellstmöglich“ zu verbieten und per Gesetz den „Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Wertschöpfungskette zu vollenden“. (bal/sas/hau/08.12.2025)
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Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780) in der vom Innausschuss geänderten Fassung (21/3079) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 455 Abgeordnete für, 130 Abgeordnete gegen den Entwurf. Es gab drei Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Beratung Union, AfD und SPD für die Vorlage gestimmt, während Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sie ablehnten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung kann künftig für internationalen Schutz im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Asylgesetzes (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise subsidiärer Schutz) einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung als sicher bestimmen. Die Regelungen für die Bestimmung sicheren Herkunftsstaaten für die Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes bleiben durch die Neuregelung unangetastet. Danach werden in diesen Fällen sichere Herkunftsstaaten durch ein Gesetz bestimmt, dem der Bundesrat zustimmen muss. Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, beschleunigt die Bestimmung von Herkunftsstaaten als „sicher“ Verfahren und signalisiert Personen aus diesen Ländern, „dass Anträge auf internationalen Schutz regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben“. Verfahren von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten würden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Antrag als offensichtlich unbegründet könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt. Zügige Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Anträge auf internationalen Schutz weniger attraktiv, schreiben die Koalitionsfraktionen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem deutlichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sehe daher vor, von Artikel 37 Absatz 1 der EU-Asylverfahrensrichtlinie Gebrauch zu machen und „für den europarechtlich determinierten internationalen Schutz die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu ermöglichen“. Ziel des Gesetzentwurfes ist es den Angaben zufolge, die Voraussetzungen für eine zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen. Hierdurch könne „bei zukünftigen Einstufungen zügig auf Asylantragstellungen aus asylfremden Motiven reagiert werden, um diese Verfahren insgesamt zu beschleunigen, sodass im Falle einer möglichen Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann“. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf die im Februar 2024 in Kraft getretene Regelung zur verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands in Verfahren über die Anordnung der Abschiebehaft oder des Ausreisegewahrsams aufgehoben werden. Dazu wird der entsprechende Passus im Aufenthaltsgesetz gestrichen. Änderungen im Innenausschuss Im parlamentarischen Verfahren hatte der Innenausschuss den Entwurf auf Antrag von CDU/CSU und SPD noch geändert. Beschlossen wurde unter anderem eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Danach wird eine Einbürgerung für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen, wenn sie unanfechtbar zurückgenommen oder im Einbürgerungsverfahren festgestellt wurde, „dass ein Antragsteller, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erwirken, arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht oder benutzt hat“. (sto/05.12.2025)
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Abgesetzt: Bericht über Engagement in internationalen Polizeimissionen
Von der Tagesordnung der Plenarsitzung am Freitag, 5. Dezember 2025, abgesetzt hat der Bundestag die Debatte über den „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024“ (21/515). Ursprünglich war dafür eine halbe Stunde eingeplant. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge beteiligte sich Deutschland im Laufe des vergangenen Jahres insgesamt mit 123 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 99 lag, bedeutet dies einen Zuwachs der Entsendezahlen in internationale Polizeimissionen um 24,2 Prozent. Der Frauenanteil betrug 2024 laut Vorlage 31,7 Prozent nach 30,3 Prozent im Vorjahr. Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, lag er damit etwas höher als der Durchschnitt in den Polizeien des Bundes und der Länder. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Von den insgesamt 123 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung waren dem Bericht zufolge 104 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in elf EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU betrug im Jahr 2024 laut Vorlage 27,9 Prozent. Insgesamt 19 Polizistinnen und Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei belief sich der Anteil der Frauen in UN-Missionen auf 52,6 Prozent. (sto/hau/02.12.2025)
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Antrag zur Situation in der Paketbranche beraten
„Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2911), der am Freitag, 5. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten halten es für weiterhin erforderlich, in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche (KEP-Branche) „für klare Verantwortlichkeiten bei den großen Paketdienstleistern zu sorgen“. Hierzu sei gesetzlich zu regeln, dass künftig kein Fremdpersonal mehr im Kernbereich, der Beförderung von Paketen, eingesetzt werden darf. So würden auch den Kontrollbehörden effektive und effiziente Kontrollen ermöglicht, heißt es. Zudem ist es aus Sicht der Linksfraktion notwendig, wirksame Schritte zur Entlastung der Paketzustellerinnen und Paketzusteller bei ihrer täglichen Arbeit zu ergreifen. Neben dem hohen Zeitdruck stellten besonders schwere Pakete mit einem Einzelgewicht von über 20 kg eine hohe Belastung dar. Daher müsse gesetzlich verankert werden, dass über 20 Kilogramm schwere Pakete ausnahmslos von mindestens zwei Personen zugestellt werden müssen. Die Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel reiche hingegen nicht aus, schreibt die Fraktion. (hau/05.12.2025)
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Bundestag beschließt das Rentenpaket
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 318 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 224 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Damit wurde die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen erreicht. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt. Abstimmung Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent ("Haltelinie"). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen. Zur Abstimmung in zweiter Beratung hatte die AfD beantragt, über die Teile des Gesetzentwurfs zur "Mütterrente" und über die übrigen Teile getrennt abzustimmen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Geschäftsordnungsantrag ab. In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf dann mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/3115) zu dem Gesetz ab. Stärkung von Betriebsrenten und neue Aktivrente Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) zu. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Koalitionsmehrheit angenommen. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, Grüne und Linke enthielten sich. Das Aktivrentengesetz lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab. Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3085) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3086) vorgelegt. Zum Aktivrentengesetz gab es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3098) und ebenfalls einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3099). Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3102) zum Aktivrentengesetz mit den Stimmen von Union und SPD ab gegen die Stimmen der Grünen ab. AfD und Linke enthielten sich. Beraten wurden darüber hinaus drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel "Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen" (21/1620) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/3098). Die Anträge mit den Titeln "Betriebliche Altersvorsorge modernisieren – ETF-Betriebsrente ermöglichen" (21/2302) und "Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung stärken" (21/3040) wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. SPD: Rentenniveau wird stabilisiert „Wir beschließen, und das ist der SPD ganz besonders wichtig, die Stabilisierung des Rentenniveaus“, erklärte Dagmar Schmidt in der Debatte für die SPD-Fraktion. „Das ist uns wichtig, weil wir ein Sozialstaatsversprechen damit erneuern. 70 Prozent der Menschen in Deutschland stimmen dem zu.“ Das gelte „über alle Altersgruppen hinweg“. Auch mehr als zwei Drittel der jungen Menschen seien dafür. Es sei wichtig, dass die Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können. „Und deswegen beschließen wir heute auch Verbesserungen bei der wichtigsten Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Betriebsrente“, erläuterte Schmidt. AfD warnt vor einem "Weg in sozialistische Armut" Ulrike Schielke-Ziesing kritisierte für die AfD-Fraktion, dass die CDU/CSU-Fraktion in Kauf nehme, angesichts von möglichen Abweichlern in den eigenen Reihen den Gesetzentwurf ohne Kanzlermehrheit zu beschließen. Sie sprach von einem Gesetz, „das die Union mit Linksextremisten durchsetzen will“. Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde, warnte sie. Es gehe dabei um die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland. Die jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion hätten erkannt, dass das Gesetz so nicht kommen dürfe. Schielke-Ziesing warnte vor einem „Weg in sozialistische Armut“ und attackierte die Sozialdemokratie: „Die SPD kann keine Reformen und sie will keine Reformen. Wir haben eine Arbeitsministerin, die auf offener Bühne zum Klassenkampf aufruft.“ Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen landeten im Ausland. CDU/CSU: Aktivrente ist das innovativste Element Dr. Carsten Linnemann fokussierte sich in seinem Redebeitrag für die CDU/CSU-Fraktion zunächst auf die Aktivrente. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen, Arbeitnehmer einen Zuverdienst erzielen. „Für mich persönlich ist die Aktivrente das innovativste Element in diesem Rentenpaket“, erklärte er, sprach von einem „Paradigmenwechsel“. Allerdings gestand er zu, dass die Aktivrente und auch das Rentenpaket nicht ausreichen würden, um die Zukunft der Sozialversicherung insgesamt zu sichern. Nötig sei ein weiterer Schritt, sagte Linnemann und verwies auf die in der Bundesregierung verabredete Rentenkommission. Diese werde Vorschläge für Reformen erarbeiten. „Aber die Entscheidungen werden wir hier im Deutschen Bundestag fällen“, sagte Linnemann und erklärte weiter: „Dafür braucht es Mut. Diesen Mut werden wir an den Tag legen müssen. Deshalb brauchen wir heute ein starkes Mandat.“ Grüne: Alle müssen einzahlen Andreas Audretsch stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar: „Wir lehnen das falsche Rentenpaket von Friedrich Merz und Bärbel Bas ab.“ Es verhindere Armut nicht und lasse zugleich die junge Generation im Stich. Das Rentenniveau werde „gerade mal bis 2031 stabilisiert“, kritisierte er. Die Grünen seien dafür, die Rente für immer zu stabilisieren. Nötig seien grundlegende Reformen: „Alle müssen einzahlen, das gilt zuallererst für uns im Deutschen Bundestag“, forderte er. Linke: Verteilungskonflikt statt Generationenkonflikt Heidi Reichinnek sprach für die Fraktion Die Linke von einem „Zwergenaufstand der Jungen Gruppe“ in der Unionsfraktion, die die gesamte Koalition lahmgelegt habe. Käme das Rentenpaket nicht, hätten 21 Millionen Menschen künftig „am Ende des Monats noch weniger Geld im Portmonee“. Aus Reichinneks Sicht ging es der Jungen Gruppe in ihrem Widerstand gegen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nicht um die jungen Menschen. „Es gibt keinen Generationenkonflikt, es gibt einen Verteilungskonflikt“, befand sie. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929) wird nicht nur das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängert, sondern auch die „Mütterrente“ ausgeweitet. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Der Gesetzesbeschluss bewirkt, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis 2031 verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Aufhebung des Anschlussverbots Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich. Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentierte die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Entschließungsantrag der Linken Die Linke hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3115) unter anderem gefordert, das Rentenniveau in einem Schritt sofort um zehn Prozent auf "lebensstandardsichernde 53 Prozent" anzuheben und dauerhaft zu stabilisieren. Auch sollte geprüft werden, ob Arbeitgeber überparitätisch an der Beitragslast beteiligt werden können. Die Rentenversicherung sollte schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden, sodass auch Bundestagsabgeordnete, Manager, Selbstständige, Freiberufler und Beamte unter Wahrung des Vertrauensschutzes einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte bis 1. Januar 2028 schrittweise verdoppelt werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859) schreibt die Bundesregierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“ Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Allerdings schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der Normenkontrollrat empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. „Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“. In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Aktivrentengesetz (21/2673) enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize, heißt es im Gesetzentwurf. Die Aktivrente biete einen Anreiz, heißt es weiter, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Zudem helfe dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Aktivrente diene daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirke. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2984) zum Aktiventengesetz um Prüfung gebeten, ob Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung hatte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3102) unter anderem gefordert, statt der „Aktivrente“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Arbeitgeber von ihrem Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungsfrei Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze befreit, um diese Beträge als zusätzlichen Bruttolohn auszuzahlen. Dadurch würde ein Einkommensvorteil von rund einem Fünftel verglichen mit beitragspflichtig Beschäftigten vor dem Rentenalter erreicht werden. Darüber hinaus sollten rechtliche Hindernisse, die Unternehmen an der Beschäftigung von Menschen jenseits der Regelaltersgrenze hindern oder hemmen, abgebaut werden. Wird an der „Aktivrente“ festgehalten, sollten die privilegierten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1620) höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten Antrag (21/2302) darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparens zu erweitern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“. Auch soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Offen ist, ob der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder an den Finanzausschuss überwiesen werden soll. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, „die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption zu prüfen“. Dritter Antrag der AfD Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht „beitragsgedeckt“ sind. Dies verlangt die AfD in ihrem dritten Antrag (21/3040). Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten solle, der eine Finanzierung der beitragsgedeckten Leistungen aus Rentenversicherungsbeiträgen und eine Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen vorsieht und damit eine Rentenerhöhung sowie eine Stabilisierung der Beitragssätze für die Rentenversicherung ermöglicht. (bal/che/sto/vom/05.12.2025)
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Debatte über Bargeld und Potenziale von Bitcoin
Drei Anträge der AfD-Fraktion zur Finanzpolitik hat der Bundestag am Freitag, 5. Dezember 2025 beraten. Der Antrag mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen“ (21/3038) wurde ebenso wie der Antrag „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ (21/2301) und der Antrag mit dem Titel "Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel" (21/3039) nach einstündiger Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Immer mehr Geldentwertung in Deutschland Dirk Brandes (AfD) erklärte in der Debatte des Bundestages, wer über echte finanzielle Freiheit spreche, spreche nicht über Negativzinsen und irgendwelche virtuellen Bankzahlen, sondern über echte Werte wie Edelmetalle, Bargeld und Bitcoin. Bitcoin sei das erste funktionierende digitale staatsfreie Geld, sei dezentral, begrenzt und nicht manipulierbar. Bitcoin sei „ein digitales Gold“. Brandes erklärte weiter: „Bitcoin gehört uns. Es gehört den Menschen.“ In Deutschland würde es jedoch immer mehr Geldentwertung und Kontrolle geben, und es werde versucht Bargeld zurückzudrängen. Der digitale Euro sei programmierbar, ein Datenstaubsauger und eine digitale Fußfessel. Zahlungen könnten blockiert werden. Bitcoin sei das Gegenteil. Aber Deutschland diskutiere, wie man Bitcoin bremsen könne, kritisierte Brandes. CDU/CSU: Das Bargeld bleibt Anja Karliczek (CDU/CSU) versicherte: „Das Bargeld bleibt. Niemand drängt das Bargeld zurück.“ Die AfD schüre in verantwortungsloser Weise Angst. Der digitale Euro solle das Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der digitale Euro sei die europäische Antwort auf die weltweit bedeutender werdenden digitalen Währungen. Karliczek wies darauf hin, dass sich das Zahlungsverhalten durch den Online-Handel vom Bargeld weg entwickelt habe. Das sei das Feld amerikanischer Finanzdienstleister. Europa müsse ein souveränes digitales Zahlungssystem erhalten, forderte die CDU-Politikerin. Grüne: Kryptolücke muss geschlossen werden Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es eine Ungerechtigkeit, dass Gewinne mit Kryptowährungen nach 366 Tagen völlig steuerfrei seien. Diese „Kryptolücke“ müsse dringend geschlossen werden. Es sei nicht hinzunehmen, dass Arbeitnehmer hart besteuert würden, aber Kryptogewinne nicht. Ein rein auf Bargeld basierendes Zahlungssystem schaffe ideale Bedingungen für Geldwäsche, Schwarzarbeit und Steuerbetrug, kritisierte Lucks. Außerdem forderte er Zugang zu Finanzkonten für alle Menschen. SPD: Bankensystem bleibt stabil „Niemand beabsichtigt, Bargeld abzuschaffen“, sagte auch Jens Behrens (SPD). Er erklärte, nicht die schwindende Akzeptanz von Bargeld mache ihm Sorgen, sondern die Dominanz amerikanischer Zahlungsdiensteanbieter. Der digitale Euro solle ein öffentliches verlässliches Instrument für den Zahlungsverkehr werden. Die Stabilität des Bankensystems bleibe gewährleistet, sagte Behrens zu gegenteiligen Darstellungen der AfD. „Wir freuen uns auf die Einführung des digitalen Euros“, so Behrens. Linke: Hoher Datenschutz muss gelten Lisa Schubert (Die Linke) stellte klar: „Bargeld muss bleiben.“ Eine komplette Abschaffung von Bargeld wäre eine Katastrophe – besonders für alle Menschen mit geringem Einkommen, ältere Menschen und Geflüchtete. Die Argumentation der AfD, Bargeld bedeute Freiheit, wolle die AfD aber nicht für Geflüchtete gelten lassen, kritisierte sie. Das sei eine Fortsetzung der „menschenverachtenden, rechtsextremen Spaltungspolitik“. Auch Schubert forderte, unbares Zahlen nicht amerikanischen Konzernen zu überlassen. Deshalb sei die Linke für den digitalen Euro, der aber Bargeld nicht ersetzen dürfe. Es müsse hoher Datenschutz gelten, und auch bei Stromausfällen müsse er funktionieren. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (21/3038). Über die Einführung des digitalen Euro soll es auch eine Volksabstimmung geben. Außerdem soll die Bundesregierung Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bewerten. Sichergestellt sein müsse in diesem Zusammenhang, dass bei Kryptowährungen keine Vermögenseingriffe möglich sein können sowie eine freie und anonyme Verwendung (auch offline bis zu 14 Tagen) möglich sein müsse. In der Begründung heißt es, neben Chancen habe der digitale Euro auch erhebliche Risiken. So führe die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen würden. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen eingeschränkt. Auch würden bei digitalen Bezahlmethoden Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre bestehen. So habe die Gesellschaft für Informatik vor einem „gläsernen Bürger“ gewarnt. Es bestehe zudem eine Bedrohung durch Cyberangriffe, und die Einführung eines digitalen Euros gefährde das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Zweiter Antrag der AfD Im zweiten Antrag (21/2301) mit dem Titel „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ fordert die AfD-Fraktion, die Kryptowährung Bitcoin von regulatorischen und steuerlichen Belastungen zu befreien. Bitcoin als „dezentrales, nicht manipulierbares und begrenzt verfügbares digitales Asset“ unterscheide sich grundlegend von anderen Krypto-Assets. Nach Auffassung der AfD sollte Bitcoin daher nicht unter die EU-Verordnung 2023/1114 „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA, Märkte für Kryptowerte) fallen. „Eine Überregulierung von Bitcoin-Dienstleistern und Nutzern im Zuge nationaler MiCA-Umsetzung gefährdet den Innovationsstandort, die Finanzfreiheit und die digitale Souveränität Deutschlands“, heißt es in dem Antrag. Eine zu starke Regulierung könnte dazu führen, dass Kapital und Unternehmen ins Ausland abwandern und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes schwächeln. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will die verbindliche Annahme von Bargeld in Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Dienstleistungen mit unmittelbarem persönlichem Kundenkontakt sichergestellt wissen. Dazu fordert sie in ihrem dritten Antrag (21/3039) die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass Euro-Bargeld zwar das einzig gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum sei, in der Praxis jedoch zunehmend die Annahme von Bargeld verweigert werde. Dies geschehe insbesondere im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen. „Dies führt zu einem Bedeutungsverlust des Bargelds und schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein“, erklärt die Fraktion. "Pflicht zur Annahme von Bargeld fehlt" In Deutschland fehle jedoch eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld, was zu Unsicherheiten führe und soziale Ausgrenzung – insbesondere bei älteren Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln – herbeiführen oder verschärfen könne. Außerdem lehnt die AfD-Fraktion von der EU beschlossene Obergrenzen für Bargeldzahlungen ab, „da sie die Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels einschränken und nicht mit dem Status des Bargelds als gesetzlichem Zahlungsmittel vereinbar sind“. (hle/hau/scr/05.12.2025)
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Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ geschaffen. Dem Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853, 21/2581) stimmten in namentlicher Abstimmung 323 Abgeordnete zu, 272 lehnten ihn ab. Eine Abgeordnete enthielt sich. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zugestimmt, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3076) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3077) zugrunde. Abstimmung Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung setzt auf Freiwilligkeit und auf einen attraktiven Dienst. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang 2026 einen Fragebogen, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter Aufwuchskorridor nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Mindestens 2.600 Euro brutto Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, sollen ein attraktives Angebot erhalten. Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt. Die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.Der Wehrdienst dauert laut Gesetz mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung sind längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich. AfD kritisiert "Merkel-Politik" In der Debatte vor der Abstimmung stieß das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz bei den Oppositionsfraktionen auf mitunter heftige Kritik. Rüdiger Lucassen (AfD) hielt der Bundesregierung vor, sie packe das Personalproblem der Bundeswehr „nicht bei der Wurzel an“, sondern versuche es erneut, durch eine Steigerung der Attraktivität des Dienstes und mit mehr Geld zu lösen. Dies sei „Merkel-Politik“, die zu ihrem Ende komme. Die Bundeswehr benötige keine Soldaten, die „wegen des Soldes“ kämen, sondern aus Überzeugung. Benötigt werde der „der geborene Verteidiger der deutschen Schicksalsgemeinschaft“, sagte Lucassen. Grüne wollen Zivilschutz stärken Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, ihre Fraktion habe zwar die Zeitenwende und die Abschaffung der Schuldenbremse bei den Verteidigungsausgaben mitgetragen, aber dem neuen Wehrdienstgesetz könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Es gebe keine Antworten auf die sicherheitspolitischen Anforderungen. Es benötige nicht nur einen personellen Aufwuchs bei den Streitkräften, sondern auch beim Zivilschutz. Beim Kanzleramt müsse eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement eingerichtet werden. Nanni kritisierte, dass der Fragebogen keine Abfrage für einen zivilen Dienst vorsähe und nur 18-jährige Männer ihn ausfüllen müssten und nicht "alle Generationen" und "alle Geschlechter". Linke will Wehrpflicht aus Grundgesetz streichen Desiree Becker (Die Linke) lehnte eine Rückkehr zur Wehrpflicht oder zu einer Bedarfswehrpflicht ab. Deshalb habe ihre Fraktion einen Antrag vorgelegt, um die Wehrpflicht aus Artikel 12a des Grundgesetzes zu streichen. Die jungen Menschen in Deutschland hätten anderes vor, „als im Regiment Merz für Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten“. Der Zwang zum Ausfüllen eines Fragebogens oder zur Musterung habe nichts mit Freiwilligkeit zu tun, argumentierte Becker. "Informiert euch über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und nutzt es“, rief die Abgeordnete die Jugendlichen auf. SPD: Höherer Sold und Führerschein-Zuschüsse Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück. Entgegen mancher Darstellung in der Öffentlichkeit gehe es nicht darum, „die Lostrommel anzuwerfen“, um junge Menschen „als Kanonenfutter in die Ukraine zu schicken“, stellte Siemtje Möller (SPD) klar. „Sondern es geht darum, dass wir uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen.“ Um genügend Freiwillige für einen Wehrdienst zu motivieren, werde die Attraktivität des Dienstes durch einen höheren Sold und Zuschüsse zum Führerschein erhöht. Zudem habe der Bundestag „das Heft des Handelns in der Hand“ und werde, wenn nötig, über die Einführung einer Bedarfswehrpflicht gesondert entscheiden, argumentierte Möller. Union: Reaktion auf neue Bedrohung durch Russland Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) argumentierte, die Koalition habe mit dem Wehrdienstgesetz auf die Bedrohung durch Russland reagiert. Die Bundeswehr benötige nicht nur eine materielle Aufrüstung, sondern auch mehr Soldaten, um Frieden und Freiheit zu verteidigen. Dafür gebe es im Gesetz eine "mit konkreten Zahlen ausgestatteten Aufwuchsplan". Mit Blick auf die dreimonatigen Diskussionen innerhalb der Koalition über das Wehrdienstgesetz führte Röttgen an, dass dies der „parlamentarischen Normalität“ entspreche. Minister Pistorius: "Schrittmacher" bei der Verteidigung Verteidigungsminister Pistorius verwies darauf, dass längst auch andere europäische Staaten wie Schweden, Litauen und Kroatien mit neuen Wehrdienstgesetzen auf die Bedrohungslage reagiert hätten. Auch Frankreich habe entsprechende Schritte angekündigt. Deutschland sei ein „Schrittmacher“ bei der Verteidigung in Europa. Zunächst bleibe der Wehrdienst freiwillig. Es gehe zunächst um das Ausfüllen eines Fragebogens und eine "Musterung, die niemandem wehtut". Zur Ehrlichkeit gehöre aber auch, dass es die Möglichkeit für eine Bedarfswehrpflicht gebe, wenn sich die Bedrohungslage verschlechtert und sich nicht genügen Freiwillige finden. Diese müsse der Bundestag aber gesondert in einem neuen Gesetz beschließen. Entschließung verabschiedet Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition verabschiedete das Parlament nach der Debatte zudem eine Entschließung. Darin wird der Bundestag aufgefordert, ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste unter Einbindung der beteiligten Ressorts, Akteure, Träger und Freiwilligendienstleistenden vorzulegen und durch die gesteigerten Mittel mehr Plätze zu schaffen, um die Zahl von über 100.000 Freiwilligendienstleistenden jährlich zu erreichen. Auch sollen die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver ausgestaltet werden. Dazu gehörten Vorschläge für eine angemessene Anpassung der Entschädigung und zusätzliche Leistungen, etwa für den öffentlichen Nahverkehr, gefördert mit Bundesmitteln. Darüber hinaus solle die Regierung prüfen, wie die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung aufgewertet werden können und wie diese pädagogische Begleitung zu einem ganzheitlichen Coachingangebot ausgeweitet werden kann, das mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet ist. Auch soll ein Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz eingerichtet werden, in den Modellprojekte des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integriert werden. Geprüft werden soll zudem die Ausweitung der Kapazitäten für den "Dienst an der Gesellschaft" im Hinblick auf Personalbedarf, volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmodelle unter Einbindung der Länder. Das soll innerhalb von zwölf Monaten geschehen. Oppositionsanträge abgelehnt Einen Entschließungsantrag (21/3081), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vorgelegt hatte, lehnte der Bundestag hingegen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Darin forderte die Fraktion unter anderem, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einrichtet. Ziel sollte ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber sein, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollten alle Beteiligten und Betroffenen, maßgeblich junge Menschen, einbezogen werden. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz“ (21/1488), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vorlag (21/3076). Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag der Linken ab. Die Linke schreibt darin: „Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates“. Junge Menschen würden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als "Verschiebemasse für die Bundeswehr" instrumentalisiert. Die Antragsteller verweisen auf die Truppenstärke der Nato von mehr als drei Millionen Soldaten und Soldatinnen. „Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht“. Von der Bundesregierung forderte Die Linke, bis Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen und die Mittel für die Freiwilligendienste aufzustocken, um dort neue Stellen zu schaffen. (aw/che/hau/5.12.2025)
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Digitale Bereitstellung von Mobilitätsdaten
Verkehrsdaten sollen künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) ab, den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten. Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat. Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden. Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen. Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden. (hau/04.12.2025)
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Urteil zur Vaterschaftsanfechtung soll umgesetzt werden
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997) hat sich der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals befasst. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund der Neuregelung ist, dass das Bundesverfassungsgericht Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt hat und eine Neuregelung, nach Verlängerung der ursprünglich kürzeren Frist nun bis zum 31. März 2026 fordert. Nach der bisherigen Rechtslage kann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat. Keine Berücksichtigung findet dabei, ob eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes auch zum leiblichen Vater besteht, in der Vergangenheit bestanden hat oder die sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater zu einem späteren Zeitpunkt wieder entfallen ist. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dem leiblichen Vater dadurch kein hinreichend effektives Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft zur Verfügung steht. „Zweite Chance“ für den leiblichen Vater Ziel der Neuregelung ist, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden und die Interessen aller Beteiligten sachgerecht berücksichtigt werden. Im Zentrum des Entwurfs steht daher eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater durch Einführung eines differenzierten Systems von Abwägungskriterien. Der Entwurf ergänzt laut Bundesregierung diese Neuausrichtung um eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte „zweite Chance“ für den leiblichen Vater, um ihm bei Wegfall einer die Anfechtung zuvor sperrenden sozial-familiären Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater eine Anfechtung zu ermöglichen. (hau/04.12.2025)
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Abgesetzt: Abstimmung über Vorgaben zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb
Von der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag, 4. Dezember 2025, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21). Ursprünglich sollte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz dazu eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorlegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2024 / 825 und (EU) 2023 / 2673 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor beispielsweise irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns“) schützen sollen. Künftig sollen etwa allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen werden kann. Nachhaltigkeitssiegel sollen laut Entwurf künftig auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein. Zudem soll unter anderem ein Verbot eingeführt werden, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz durch besondere Gestaltung von Online-Schnittstellen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen den unlauteren Wettbewerb absehbar eine erhebliche zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft verursachen werde. Das Vorhaben verdeutliche, wo die „One in, one out“-Regel ihre Schwäche habe. Belastungen, die auf der Umsetzung von EU-Vorgaben beruhen, seien von der Verpflichtung zur Kompensation ausgenommen. „Der NKR dringt deshalb gegenüber der Bundesregierung auf eine Abschaffung der Ausnahme. Das Instrument ist ansonsten keine wirksame Bürokratiebremse“, heißt es weiter. Stellungnahme des Bundesrates In einer Stellungnahme (21/2464) fordert die Länderkammer insbesondere eine praxisnähere Ausgestaltung der Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zum 27. September 2026 ihre Verpackungen entsprechend den neuen Anforderungen umstellen müssen. Der Bundesrat hält die Frist jedoch für zu kurz und bittet um eine Verlängerung der Abverkaufsfrist, um wirtschaftlichen Schaden und Abfall zu vermeiden. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die Produktionszyklen der Unternehmen. „Denn dadurch besteht das Risiko, dass Verpackungen und bereits verpackte Produkte in großem Umfang vernichtet werden müssen, weil diese bereits vorproduziert sein werden, ab dem 27. September 2026 aber nicht mehr angeboten werden dürfen“, heißt es dazu. Der Bundesrat fordert daher mehr Flexibilität und eine höhere Rechtssicherheit für Unternehmen. „Der Hinweis in der Entwurfsbegründung auf eine mögliche Gewährung von längeren Fristen durch die Gerichte bei unbilligen Härten im Einzelfall gibt den Unternehmen keine ausreichende Rechtssicherheit“, kritisiert die Länderkammer. Die Bundesregierung begrüßt zwar das Anliegen des Bundesrates, sieht jedoch europarechtliche Hürden für eine Verlängerung der Fristen. Eine Anpassung über den 27. September 2026 hinaus sei im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung nicht zulässig. Sie betont, dass nationale Gerichte bereits die Möglichkeit hätten, angemessene Aufbrauch- und Umstellungsfristen zu gewähren, wenn diese für Unternehmen im Hinblick auf bereits in den Vertrieb gebrachte Produkte unbillige Härten verursachen. „Die Bundesregierung wird das Thema jedoch gegenüber der Europäischen Kommission aufgreifen, mit dem Ziel, dass diese die Problematik in den Auslegungsleitlinien zur Richtlinie 2005/29/EG adressiert“, heißt es in der Gegenäußerung. Stellungnahme zu den Bürokratiekosten Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme des Bundesrates betrifft die Bürokratiekosten. Die Länderkammer weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem einmaligen Aufwand von rund 355 Millionen Euro sowie jährlichen Bürokratiekosten von rund 52 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden ist. Der Bundesrat fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Lasten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich zu reduzieren. Die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden „so weit wie möglich“ reduziert habe. Der Gesetzentwurf stelle zudem eine „strikte 1:1-Umsetzung“ der EU-Richtlinie dar. „Die verbleibenden Belastungen von rund 52 Millionen Euro jährlich für alle Wirtschaftsbereiche sind durch die europäischen Vorgaben bedingt und können durch Vorgaben des innerstaatlichen Rechts nicht weiter reduziert werden“, heißt es in der Gegenäußerung. Trotzdem werde sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen mit möglichst wenig Aufwand umgesetzt werden können. (mwo/scr/02.12.2025)
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EU-Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken zugestimmt
Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken werden eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806 / 2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten“ (21/2509, 21/2964) nach 20-minütiger Aussprache annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3111) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Es gehe um „technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen (Daisy Chains) besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Ziel der Regelung sei eine „ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung“, wobei verhindert werden solle, „dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden“. Darüber hinaus regle die Richtlinie, so die Regierung, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2509) hervorgeht. (bal/hau/04.12.2025)
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Regelungen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern an Silvester
Die Fraktion Die Linke fordert „lokale Regeln für privates Feuerwerk“. Ihren so betitelten Antrag (21/2909) hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert und nach 20-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der Linken Die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Silvester sei ein jährlich wiederkehrendes Phänomen mit weitreichenden Folgen für Gesundheit, Umwelt, Tierschutz und öffentliche Haushalte, schreiben die Abgeordneten. „Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025 starben fünf Menschen durch Böller, hunderte Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, darunter Kinder“, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz so anzupassen, dass die zuständigen Behörden Privatpersonen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen der Kategorie F2 ohne weitere Einschränkungen auch am 31. Dezember und 1. Januar untersagen „und somit eigene, zeitlich und räumlich differenzierte Regelungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erlassen“ können. Den Verordnungsentwurf soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge dem Bundesrat so zeitnah zuleiten, damit diese rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten und kommuniziert werden kann. Forderung nach Änderung des Sprengstoffgesetzes Im Frühjahr 2027 soll die Bundesregierung diese Regelung nach dem Willen der Fraktion evaluieren und bei Fortbestand der genannten Probleme „trotz Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen“ einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vorlegen, der das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 Privatpersonen – mit Ausnahme gewerblicher Pyrotechniker bei Kultur-, Sport- oder Feuerwerksveranstaltungen – ganzjährig untersagt. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, auf einer „Fortführung des Dialogs zwischen dem Deutschen Fußballbund und Fan-Dachverbänden über die Verwendung von Pyrotechnik in Stadien zu bestehen (für Kategorien F1 und P1))“ und sich für gegebenenfalls notwendige Änderungen der genannten Verordnung „in Bezug auf Anmeldepflichten offen zu zeigen, sollte es zu einer Einigung kommen“. (hau/sto/04.12.2025)
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Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte zu. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3109) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3110) vor. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3114) zu dem Gesetz ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht. Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem gefordert, die Befreiung von Elektrofahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung für zukünftige Neuzulassungen aufzuheben und eine gleichmäßige, technologieneutrale Besteuerung aller Fahrzeugtypen sicherzustellen. Auch sollte die Bundesregierung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des tatsächlichen ökologischen Nutzens der bisherigen Kfz-Steuerbefreiung vorlegen. (bal/hau/04.12.2025)
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Forderung nach Abschaffung der CO2-Bepreisung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür – CO2-Bepreisung abschaffen“ (21/227) nach 20-minütiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 442 Abgeordnete für die Ablehnung des Antrags, 138 stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3108) vor. Abstimmung Antrag der AfD Die AfD wollte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangte in ihrem Antrag außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollten „schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos“ gestrichen werden. Zudem sollte die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden. Die Fraktion bezweifelt, dass es zu der laut Koalitionsvertrag vorgesehenen Abschaffung des Heizungsgesetzes kommen wird. Denn in dem Vertrag stehe, dass das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestaltet werden solle. Außerdem würde die Zielsetzung der Bundesregierung zur Klimaneutralität (2045) beziehungsweise der Europäischen Union (2050) bestehen bleiben. Der Zwang zur Abschaffung von Öl- und Gasheizungen sollte aus Sicht der Fraktion nun über den Umweg der CO2-Bepreisung durchgesetzt werden. Das Heizen mit bewährten und bisher günstigen Öl- und Gasheizungen sollte so teuer gemacht werden, „dass sich die Besitzer der Heizungen den Betrieb nicht mehr leisten können“. Von der versprochenen Technologieoffenheit bleibe nicht viel übrig, heißt es in dem Antrag. (hau/04.12.2025)
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Schnellere Genehmigungen von Offshore-Windenergieanlagen und Stromnetzen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3078) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2018 / 2001 in deutsches Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Das Gesetz setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. Eingeführt werden Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen. Für solche Flächen und Gebiete gelten künftig verschlankte Zulassungsverfahren. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf. Änderungen am Regierungsentwurf Im parlamentarischen Verfahren hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie einen Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen, der eine größere Flexibilität bei den Ausschreibungsmengen vorsieht. Als Reaktion auf die leer gelaufene Ausschreibungsrunde werden die Mengen für das Ausschreibungsjahr 2026 von 2.500 auf bis zu 5.000 Megawatt ausgeweitet werden. Außerdem erfolgt die Verträglichkeitsprüfung auf Grundlage der vorhandenen Daten zu den betroffenen Natura-2000-Gebiete. Es wird ausschließlich auf der Grundlage von bei den Behörden vorhandenen Daten zu den betroffenen Natura-2000-Gebieten geprüft, ob bei diesen Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können. Wenn keine geeigneten Daten vorhanden sind, sind keine Kartierungen notwendig. (nki/hau/04.12.2025)
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Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt
„Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen“. Diesen Titel trägt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2803), den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Grünen Die Grünen fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Eine Gewaltschutzstrategie müsse ganzheitlich ausgerichtet sein, heißt es in dem Antrag. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt komme in allen Teilen und Schichten der Gesellschaft vor. Täter und Tatverdächtige stammten häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen – meist seien es Partner, Ex-Partner, Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Zahlen würden seit Jahren konstant steigen, kritisieren die Grünen. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht“, heißt es in dem Antrag. Zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes Von der Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung aller einschlägigen staatlichen Stellen, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen weiterzuentwickeln und die nationale Koordinierungsstelle finanziell und personell bedarfsgerecht auszustatten. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes solle die Regierung zügig vorangehen und dieses Gesetz in enger Abstimmung mit den in Verantwortung stehenden Ländern und mit den Kommunen unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Fachverbänden begleiten. Eine verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei Gewaltschutzanordnungen soll nach bundeseinheitlichem Standard verankert werden, sowie verpflichtende Aus- und Fortbildungen von Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) mit Fokus auf Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt, und intersektionale Dimensionen durchgeführt werden. (che/hau/04.12.2025)
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Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ (21/1926) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3106) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3107) zur Finanzierbarkeit vor. Erstmals beriet der Bundestag einen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (21/3027, Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung. Bei einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Anpassung des Sabotageschutzes an Sicherheitslage Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen. Unter anderem sind Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sind Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und umfassen für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben fügt das Gesetz im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen ein, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will mit ihrem Entwurf für ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz (21/3027) für staatliche Dokumente die Geheimhaltungsstufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ streichen. Wie die Fraktion schreibt, seien für staatliche Dokumente die vier verschiedenen Geheimhaltungsstufen „streng geheim“. „geheim“, „VS-Vertraulich“ und „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ vorgesehen. Die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ entfalte kaum einen wirksamen Schutz, schränke aber auf der anderen Seite „die Grundpfeiler demokratischer Kontrolle erheblich ein und das auf Grundlage unbestimmter und denkbar weit gefasster Kriterien, die sich hauptsächlich aus Verwaltungsvorschriften ergeben“. Eingestufte Informationen seien auch der Presse und der Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich und schränken parlamentarische Kontrollrechte ein, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten Bundestagsabgeordnete die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen, wenn diese Informationen als „VS-NfD“ eingestuft worden sind, fügt die Fraktion hinzu und schlägt vor, die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ abzuschaffen. (sto/hau/03.12.2025)
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Debatte über ein „Junior-Spardepot“ für Kinder
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine sichere Rente unserer Kinder – Junior-Spardepot“ (21/2163) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion macht sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder stark. In ihrem Antrag bezeichnen die Abgeordneten das Modell der „Frühstart-Rente“, bei dem insgesamt 1.440 Euro eingezahlt werden sollen, aufgrund der zu geringen Beträge als ungeeignet, um einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten. Um dies zu erreichen, sei ein frühzeitig aufgebauter Kapitalstock in fünfstelliger Größenordnung notwendig, um über die lange Laufzeit durch Zinseszinseffekte ein signifikantes Depotvolumen zu erreichen. Deshalb schlägt die Fraktion ein „Junior-Spardepot“ vor, das unabhängig von der Finanzkraft der Eltern und ohne neue Schulden den Kindern eine neue Rentenperspektive eröffnen soll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, per Gesetzbeschluss eine unabhängige Stiftung („Gemeinschaftsstiftung“) als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zum langfristigen Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorgesäule zu errichten. Dabei soll für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Daueraufenthalt im Inland ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ und entsprechendes „Junior-Spardepot“ eingerichtet werden. Diese Altersvorsorge soll so ausgestaltet werden, dass unter anderem personenbezogene Fondssparpläne zweckgebunden zur Altersvorsorge geführt werden, individuelle Anwartschaftsrechte, die dem Eigentumsschutz des Artikel 14 Grundgesetz unterliegen, aufgebaut werden und die Fondssparpläne aus Steuermitteln des Bundes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes mit monatlichen zweckgebundenen Einzahlungen in Höhe von anfänglich 100 Euro bespart werden. (che/hau/04.12.2025)
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Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (21/3073) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“. Cyberabwehr soll gestärkt werden Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/04.12.2025)
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