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Erste Lesung zur geplanten Reform der Notfallversorgung

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Notfallversorgung“ (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. Defizite bei der Patientensteuerung So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen für die Akutversorgung Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Terminservice- und Akutleitstelle Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in dem Antrag. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Neustrukturierung der Notfallversorgung Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Integrierte Akut- und Notfallzentren Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/hau/09.07.2026)

Bundestag modernisiert das Verpflichtungsgesetz

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/6985(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung erlaubt nun ausdrücklich eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“. Verpflichtungen werden künftig erleichtert, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. (hau/09.07.2026)

Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern beschlossen

09.07.2026
Um es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern zu erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird eine Halterhaftung eingeführt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen die AfD-Fraktion. Bündnis 90 Die Grünen enthielten sich. Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Lesung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung In erster Linie wird mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die Regierung. Haftung für „vermutetes Verschulden“ geplant Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern gilt künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“. Sie haften dann, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis gelten für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen. "Nachweis für Geschädigte schwer zu erbringen" Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. (joh/hau/09.07.2026)

Anträge zur Zukunft der Automobilindustrie erörtert

09.07.2026
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. Juli 2026, mit der ökologischen Ausgestaltung der Automobilindustrie befasst. Dazu lagen Anträge mit den Titeln „Jetzt handeln – Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten" (21/3715(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Elektro-Autos bezahlbar machen – Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten" (21/6524(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Den ersten Antrag lehnte das Parlament auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/7003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen von Union, AfD und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ab. Der zweite Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/3715(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine „aktive staatliche Industriepolitik“, um die Autoindustrie „demokratisch, sozial und ökologisch“ umzubauen. Die Zukunft der Automobilindustrie dürfe weder im Abbau von Arbeitsplätzen noch in der Umstellung auf militärische Produktion oder elektrische Sport- und Nutzfahrzeuge (E-SUVs) liegen, argumentieren die Abgeordneten. In ihrem Antrag forderten sie die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf „mit verlässlichen Förderprogrammen für die Automobil- und Zulieferindustrie vorzulegen“. Ziel sei die „Neuausrichtung der Produktion“. Dafür sollte ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Die Fördermittel dürften nur an Betriebe vergeben werden, „die Arbeitsplätze und Standorte sichern, Tarifverträge einhalten und konkrete Transformationsverpflichtungen des Produktionsumbaus nach vom Gesetzgeber definierten sozial-ökologischen Kriterien eingehen“. Zum Schutz der Arbeitnehmer-Interessen sollte ein „öffentlicher Schutzschirm“ eingerichtet werden, damit insolvenzbedrohten Unternehmen „Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder verschafft“ werden könne. Außerdem sei „sicherzustellen“, dass Firmen, die Mittel aus staatlichen Förderprogramme erhielten, „ausschließlich“ zivile Produktionszwecke verfolgen müssen. „Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion sind auszuschließen“, heißt es in dem Antrag. Zweiter Antrag der Linken Die Linke verlangt in ihrem überwiesenen Antrag (21/6524(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Elektro-Autos bezahlbar zu machen und deren Förderung sozial und ökologisch neu auszurichten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Programm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für vergünstigtes Leasing von E-Fahrzeugen („Soziales Leasing“) einzuführen, „das gezielt Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien unterstützt“. Förderfähig dürften ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge sein. Der Kauf oder das Leasing von Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Range-Extendern müsse ausgeschlossen werden, heißt es. Die zu fördernden Fahrzeuge müssten zudem für breite Bevölkerungsschichten familiengeeignet und alltagstauglich seien sowie über ein ausreichendes Platzangebot für Haushalte mit Kindern verfügen und sich im unteren und mittleren Preissegment bewegen. (hau/eis/ste/09.07.2026)

Antrag zur Schwangerschafts­konfliktberatung debattiert

09.07.2026
„Pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – Ungeborenes Leben schützen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6927(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundesstag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Die Fraktion wirft der Organisation pro familia vor, dass ihr „die erforderliche Grundeinstellung, nämlich eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten“, fehle. „pro familia“ unterstütze das „geltende Schutzkonzept“ nicht, heißt es weiter. Von der Bundesregierung verlangt die Fraktion daher, „laufende sowie zukünftige Zahlungen an pro familia für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung umgehend einzustellen“. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der AfD-Fraktion „im Rahmen der Bundesaufsicht nach Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz“ prüfen und darauf hinwirken, dass die zuständigen Landesbehörden nur solchen Einrichtungen die Beratung anvertrauen, „die nach ihrer Grundeinstellung die Gewähr dafür bieten, zum Schutz des ungeborenen Lebens zu beraten“. In Ländern, in denen die „verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schwangerschaftskonfliktberatung“ nicht erfüllt sind, soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Anerkennung der jeweiligen Beratungsstellen widerrufen wird. Dem Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge zudem über das Ergebnis der Prüfung und beabsichtigte Maßnahmen berichten. (scr/hau/09.07.2026)

Bundestag beschließt Entlastung von Ländern und Kommunen

09.07.2026
Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, 21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unverändert angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/6885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. In dritter Beratung lehnte der Bundestag Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/6976(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linksfraktion (21/6977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Beide Initiativen wurden mit der Mehrheit von Union, AfD und SPD abgelehnt. Beim Entschließungsantrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion, während sich die Grünen beim Entschließungsantrag der Linken enthielten. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der Linken mit den Titeln „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Dem ersten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu. Beim zweiten Antrag enthielten sich die Grünen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/6997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Haushaltsausschusses (21/6885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro unterstützt der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder werden damit in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Entlastung verteilt sich auf die finanzstarken Länder nach ihren Anteilen am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. Aufgrund der gekürzten Umsatzsteuerabschläge werden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich werden die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten Der Bund unterstützt zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich, damit diese ihre von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt. Die Mittel werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt. Außerdem wird der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es im Gesetzentwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat stellte in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz zurück. Antrag der Linken zu kommunalem Bedarfsindex Die Fraktion Die Linke wollte einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In ihrem ersten Antrag (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Kommunen mit geringer Steuerkraft Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. Antrag der Linken zur Altschuldenhilfe Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten Antrag (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. Die Abgeordneten verlangten unter anderem eine Grundgesetzänderung, sodass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Darüber hinaus forderte die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen. Zudem sollte den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verwies die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten. Die Fraktion argumentierte ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. (hle/hau/09.07.2026)

Änderungen bei den Patientenrechten erörtert

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, über die Rechte von Patienten debattiert. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Patientenrechtegesetzes“ (21/6916(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der im Anschluss an die halbstündige erste Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Grünen In der praktischen Anwendung zeige sich nach mehr als zehn Jahren, dass die Ziele nur teilweise erreicht würden, heißt es im Gesetzentwurf. Mehrere strukturelle Aspekte des Behandlungsverhältnisses blieben unzureichend erfasst oder ließen sich in der Praxis nur schwer im Nachhinein durchsetzen. Die gesetzliche Ausgestaltung führe in der Praxis dazu, dass haftungsrechtliche Verantwortung überwiegend den Ärzten oder dem nichtärztlichen Personal zugeschrieben werde, während institutionelle oder organisatorische Faktoren, die häufig maßgeblich zum Entstehen eines Behandlungsfehlers beitrügen, unzureichend berücksichtigt würden. "Nachweis über Schadenskausalität kaum zu führen" In Verfahren über mögliche Behandlungsfehler sei es für Patienten überdies schwierig, den Ursachenzusammenhang nachzuweisen. Pflichtverletzungen könnten zwar festgestellt werden, der Nachweis ihrer Schadenkausalität sei jedoch häufig kaum zu führen. Die Entscheidung der Gerichte in Arzthaftungssachen hänge zudem maßgeblich von der Bewertung des medizinischen Sachverhalts durch das ärztliche Gutachten ab. In der Praxis bestünden jedoch Hinweise auf mangelnde Neutralität der Gutachter, da diese meist selbst Ärzte seien. "Patientenrechte stärken" Die Abgeordneten fordern, die Patientenrechte in der medizinischen Versorgung zu stärken. Dazu solle ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Organisationsverantwortung der Leitung medizinischer Einrichtungen geschaffen werden. Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Behandelnden sollen erweitert, präzisiert und an moderne Behandlungsformen angepasst werden. Beweisrechtliche Regelungen sollen ergänzt werden, um strukturelle Nachteile von Patienten im Arzthaftungsprozess zu reduzieren. Ferner sollen verbindliche Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige sowie Regelungen zur Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung eingeführt werden. Auch sollen die Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen zur Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungs- und Aufklärungsfehlern gestärkt werden. (pk/eis/09.07.2026)

Ausländervereinsregister soll systematisch einheitlich geregelt werden

09.07.2026
Die Bundesregierung will den gesamten Komplex des Ausländervereinsregisters systematisch einheitlich regeln. Dazu hat sie den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes“ (21/6805(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die geltende Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz regelt Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen an die Vereinsbehörden der Länder, schreibt die Bundesregierung. Die Verordnung enthalte jedoch keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten oder sonstiger Angaben, die dem Bundesverwaltungsamt als registerführende Stelle von den Vereinsbehörden der Länder übermittelt wurden. Mit dem Entwurf sollen entsprechende Befugnisse „unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse“ geschaffen werden. Das Ausländervereinsregister, das beim Bundesverwaltungsamt geführt wird, gebe einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten, heißt es weiter. Es erleichtere die Prüfung möglicher Vereinsverbote und diene dem Zweck der präventiven Gefahrenabwehr. „Um diesen Zweck zu erreichen, werden über die bisherigen Bestimmungen hinaus Regelungen getroffen, die insbesondere die Vollständigkeit und Aktualität des Registers verbessern“, schreibt die Regierung. Die Übertragung des Pflichtenkatalogs in das Vereinsgesetz folge dem datenschutzrechtlichen Erfordernis, für die Datenverarbeitung eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. „Der Regelungsvorschlag dient außerdem dazu, den gesamten Komplex des Ausländervereinsregisters systematisch einheitlich zu regeln“, heißt es in dem Entwurf, durch den für das Ausländervereinsregister wird ein neuer Abschnitt 5 in das Vereinsgesetz eingefügt werden soll. (hau/09.07.2026)

Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland thematisiert

09.07.2026
Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein Antrag der AfD-Fraktion (21/6926(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, zunächst eine Studie in Auftrag zu geben, die durch eine gezielte und bundesweite Abfrage bei Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen eruieren soll, wie groß der Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen tatsächlich und potenziell ist und bei dieser Untersuchung auch die ausschließlich religiös und informell geschlossenen (Zwangs-)Verheiratungen beziehungsweise (Zwangs-)Ehen (,,soziale Eheschließung„) mitzuberücksichtigen. Ferner soll sie im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen und in den Sozialen Medien initiieren, mit dem Ziel, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährige zu verhindern. (che//09.07.2026)

Neuregelungen zu Industrieemissionen beschlossen

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (21/4786(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6988(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Ziel des Gesetzes ist es, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 sei die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) geändert worden, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch seien Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED würden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Europa fielen etwa 40.000 Industrieanlagen unter die Richtlinie, rund 10.000 dieser Anlagen würden in Deutschland betrieben. Betreiber industrieller Anlagen werden unter anderem verpflichtet, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus gelten höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT). So sollen bereits bei Inkrafttreten neuer BVT-Schlussfolgerungen die Emissionsbandbreiten so schnell und so streng wie möglich eingehalten werden. Gleichzeitig werden neue Ausnahmetatbestände für die Festlegung weniger strenger Emissionsgrenzwerte und weniger strenger Umsetzungsfristen geregelt. Geändert werden das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundesberggesetz, das Umweltauditgesetz, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Entschließung beschlossen Der Bundestag nahm auf Empfehlung des Umweltausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung zu dem Gesetz an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das weitere Verfahren zum Abschluss des "Umwelt-Omnibus" konstruktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass sich daraus ergebende Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der besonderen Bedeutung von Transformationsprojekten und dem Einsatz von Zukunftstechniken müsse weiterhin umfassend Rechnung getragen werden. Da die technologische Dynamik in diesem Bereich weiter fortschreite, ließen sich die erforderlichen Rahmenbedingungen nicht abschließend im Gesetzestext selbst festlegen. Dafür bedürfe es ergänzend der Ausarbeitung von Vollzugsleitfäden gemeinsam mit den Ländern und der Industrie zur praktischen Nutzbarmachung der geschaffenen Flexibilitäten und Experimentierklauseln sowie der Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, um entsprechende Voraussetzungen auch für Anlagen zu schaffen, die nicht in den Geltungsbereich der Industrieemissionen-Richtlinie fallen. Zudem müsse kontinuierlich geprüft werden, ob und welche Anpassungen am untergesetzlichen Regelwerk notwendig sind, um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Dekarbonisierung sicherzustellen. Die Regierung solle bald einen Gesetzentwurf zur Änderung und Weiterentwicklung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Anpassung der neunten Bundesimmissionsschutzverordnung vorzulegen, der die zusätzlichen Vorschläge des Bundesrates sowie entsprechende Aufträge des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sowie der föderalen Modernisierungsagenda zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Änderungsvorhaben aufgreift. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat drang in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben bürokratische Belastungen zu vermeiden, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen. Im Fall der IED-Novelle bat die Länderkammer um eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ in nationales Recht, bei der „sämtliche in der Richtlinie vorgesehenen Ermessens- und Gestaltungsspielräume“ genutzt werden. Der Entwurf der Bundesregierung gehe gegenwärtig ohne „jegliche sachliche oder rechtliche Notwendigkeit“ an mehreren Stellen darüber hinaus. Dies führe zu einer „unnötigen Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung“, argumentiert die Länderkammer. Darüber hinaus kritisierte sie die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene unmittelbare Geltung der BVT-Schlussfolgerungen. Als Grund führte der Bundesrat an, dass dies die Landesbehörden überfordere und die Anlagenbetreiber „unverhältnismäßig mit bürokratischen Pflichten“ belaste. Zudem wurden „viele, neue unbestimmte Rechtsbegriffe“ moniert und eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorgeschlagen. Die seit 2010 bestehende IED ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen und gilt für 55.000 Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, 13.000 davon in Deutschland. Mit der EU-Richtlinie 2024 / 1785 wurde sie am 24. April 2024 umfassend novelliert. Sie gilt seit dem 4. August 2024 und muss bis zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden. Mit der Reform sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Emissionsvorgaben verschärft werden. (sas/hau/09.07.2026)

Einstellung des Programms "Demokratie leben!" abgelehnt

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antraq der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ sofort einstellen – Parteipolitische Neutralität wahren“ (21/6925(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Antrag der AfD Die AfD schreibt in ihrem Antrag: „Sowohl die Förderauswahl als auch die geförderten Projekte erwecken an sich den Anschein einer möglichen Art der Einseitigkeit.“ Sowohl die Prüfung der ausgegebenen staatlichen finanziellen Mittel als auch ein nachverfolgbares Monitoring und eine tatsächliche Evaluation mancher Projekte des Bundesprogramms könne sich als intransparent bezeichnen lassen, heißt es darin weiter. (che/09.07.2026)

Drei Initiativen für einen besseren Mieterschutz debattiert

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (21/6807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen“ (21/6924(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht (21/6915(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten, will die Regierung die Ausnahme von Mieterschutzvorschriften bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch durch eine klare zeitliche Grenze von sechs Monaten rechtssicherer ausgestalten. Unter bestimmten Voraussetzungen soll diese auf insgesamt acht Monate verlängert werden können. Zudem soll künftig ausdrücklich geregelt werden, dass grundsätzlich nur ein am Zeitwert der Möbel orientierter Möblierungszuschlag verlangt werden kann. Hierfür soll eine klare Berechnungsmethode vorgesehen werden. Darüber hinaus soll für voll möblierte Wohnungen grundsätzlich eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können. Über diesen Zuschlag sollen laut Regierung Vermietende künftig verpflichtend Auskunft erteilen. Erfolge dies nicht, soll die Wohnung jedenfalls vorübergehend als unmöbliert vermietet gelten. Begrenzung von Indexmietsteigerungen Um im Fall starker Preissteigerungen Mietende mit Indexmietverträgen besser vor finanzieller Überforderung zu schützen, sollen zudem in angespannten Wohnlagen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen sie dem Entwurf zufolge nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden können werden. Mehr Schutz ist auch bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs vorgesehen. Wenn Mietforderungen durch Nachzahlung vollständig beglichen werden, sollen Mieterinnen und Mieter künftig auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ihre Wohnung behalten können. Dafür sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfrist einmalig auf die ordentliche Kündigung übertragen werden. Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen Der Entwurf enthält zudem Regelungen zugunsten von Vermietenden. So soll die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen von derzeit 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass auch in diesem Bereich zu „extremen Preissteigerungen“ gekommen sei und eine Anpassung der Obergrenze daher geboten sei. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Datenerhebung für qualifizierte Mietspiegel, die digitale Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnungen im Gewerberaummietrecht und den Übergang von Mietverhältnissen bei der Veräußerung von Eigentumsanteilen an einen Miteigentümer. Der Bundesrat meldet in seiner Stellungnahme Nachbesserungsbedarf an. Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen müsse der Ausgleich zwischen Vermietenden und Mietenden ausreichend berücksichtigt werden. Zudem bittet er darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen, um Anreize für die zügige Vermietung leerstehenden Wohnraums und für neuen Wohnraum zu schaffen sowie weitere bürokratische Hemmnisse zu vermeiden. Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung auf bereits eingeleitete Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus. Weitere Regelungen in diesem Gesetzgebungsvorhaben seien aus ihrer Sicht nicht veranlasst. Gesetzentwurf der Grünen Bündnis 90/Die Grünen schreiben in ihrem Gesetzentwurf (21/6915(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Mieter von Wohnungen privater Vermieter könnten ihre gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe vielfach nicht effektiv geltend machen, weil sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssten. Dieser „systematische Fehler“ des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei, heißt es weiter. Ein weiteres Problem sei der „gekaufte Eigenbedarf“. Ein Vermieter, der keinen Eigenbedarf hat, könne die Wohnung an eine Person verkaufen, die einen Eigenbedarf hat. Nach Vorstellung der Grünen soll das Recht zur Eigenbedarfskündigung auf das „gebotene Maß“ zurückgeführt werden. Es solle demnach „auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf" des Eigentümers oder eines seiner nahen Angehörigen beschränkt werden. Darüber hinaus wollen die Grünen das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt wissen. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern. Antrag der Linken Die Linke schlägt in ihrem Antrag (21/6924(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem detailliertere Regelungen im Vergleich zum Regierungsentwurf zur Regulierung der Vermietung von möblierten Wohnungen und zur Kurzzeitvermietung vor. Zudem verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Indexmiete grundsätzlich auszuschließen, und drängen darauf, die bestehende Wertgrenze bei Modernisierungen im vereinfachten Verfahren bei bis zu 10.000 Euro beizubehalten, statt sie zu erhöhen. (scr/hau/09.07.2026)

Anträge zu Arbeitsbedingungen an Hochschulen und Universitäten beraten

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, über die Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen und Universitäten debattiert. Den Abgeordneten lagen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gute Arbeit auf dem Campus – Maßnahmenpaket für wissenschaftliche Karriereperspektiven vorlegen und Generationenwechsel als Reformchance nutzen“ (21/6345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die – unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln – nicht unterschritten werden dürften, heißt es. Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollten eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsse Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, schreibt die Linksfraktion. Antrag der Grünen Auch bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht es um die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Aus Sicht der Abgeordneten muss etwa bei befristeten Verträgen für Promovierende, „die Vertragslaufzeit der angestrebten Qualifikation besser entsprechen“. Erstverträge für Promovierende sollten eine Mindestlaufzeit von vier Jahren umfassen. Außerdem müsse gesetzlich geregelt sein, dass 50 Prozent der festgelegten Arbeitszeit „ausschließlich für die eigene akademische Qualifikation zur Verfügung“ stehen. Um den strukturierten Übergang nach der Promotion zu sichern, wollen die Grünen eine einmalig befristete sogenannte Orientierungsphase erlauben, die maximal zwei Jahre andauern darf. Danach solle die unbefristete Beschäftigung zum Standard werden. Grundsätzlich müsse gelten: Dauerstellen für Daueraufgaben, heißt es in dem Antrag. Außerdem fordert die Fraktion, dass Bund und Länder gemeinsam das Programm Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum „Tenure Track 1.000 Plus“ weiterentwickeln sollen, das bis 2030 mindestens 1.000 Tenure-Track-Professuren kofinanzieren soll. Laut Bundesforschungsministerium ist die Tenure-Track-Professur ist ein attraktiver Karriereweg für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Weg zur Dauerprofessur. Schon bei der Bewerbung gebe es die Zusage, nach einer erfolgreichen Evaluation in spätestens sechs Jahren auf eine Lebenszeitprofessur überzugehen – unabhängig von der Stellensituation an der Hochschule. (des/hau/09.07.2026)

Bundestag beschließt Sicherung der Stromversorgung

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/6998(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit demselben Stimmverhältnis nahm der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz an. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6999(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Abstimmung über Oppositionsvorlagen Abgelehnt wurden Anträge der Grünen mit dem Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linken mit dem Titel „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln "Strompreise für alle Unternehmen in Deutschland senken" (21/5493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern" (21/4460(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu allen Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses vor (21/6998(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5617(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Anträge der Grünen und Linken wurden mit der Mehrheit von Union, AfD und SPD abgelehnt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich Die Linke, beim Linken-Antrag enthielten sich die Grünen. Die beiden AfD-Anträge wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Erstmals beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Stromsektor (21/6914(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Reservekraftwerke sollen im Zuge des geplanten schrittweisen Kohleausstiegs die Versorgungssicherheit mit Strom gewährleisten und künftig als Backup einspringen, um in „Dunkelflauten“ die geringe Erzeugung aus Solar- und Windenergie auszugleichen. Das StromVKG sieht dazu verschiedene Ausschreibungen vor, „die gesamthaft den notwendigen Bedarf an gesicherter Leistung für das Zieljahr 2031 beschaffen“. Die ersten Ausschreibungen sollen noch 2026 erfolgen, am 8. September und am 29. Dezember. Konkret sollen jeweils 4,5 Gigawatt, also insgesamt neun Gigawatt, ausgeschrieben werden, was etwa 20 Kraftwerken entspricht. Für Mai 2027 ist eine weitere Auktion für zwei Gigawatt an neuer Erzeugungskapazität vorgesehen, an dieser Ausschreibung sollen sich auch Betreiber von Batteriespeichern beteiligen können. Die Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren „verfügbar gehalten werden“. Für neun Gigawatt der Ausschreibungsmenge sei vorgesehen, dass die Anlagen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen könnten. Die neuen Kraftwerke müssten zwingend „Wasserstoff-ready“ sein und ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden. Änderungen bei Kraftwerksstandorten Geändert wurde der Entwurf in zentralen Bereichen. So sollen die Kraftwerkstandorte nun zu einem Drittel im Norden und zu zwei Dritteln im Süden errichtet werden. Diese Änderung hatten vor allem die Bundesländer gefordert, speziell die ostdeutschen Regierungschefs sahen ihre Regionen benachteiligt. Den Kraftwerksbetreibern kam man mit der Anhebung der Gebotsobergrenzen entgegen. Anstatt, wie ursprünglich geplant, 173.000 Euro pro Megawatt sollen nun bis zu 244.000 Euro gezahlt werden. Das ist die Vergütung, die die Betreiber bei den Ausschreibungen für das Bereitstellen der Kraftwerke verlangen dürfen. Für Anbieter, die sich vor allem an den Ausschreibungen für Batteriespeicher beteiligen wollen, sind die Hürden gesenkt worden. Anstatt mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom bereitzustellen und nach einer Unterbrechung von höchstens einer Stunde erneut zehn Stunden zu liefern, ist jetzt eine Unterbrechung von drei Stunden zulässig, danach müssen die Anlagen nur bis zu 80 Prozent aufgeladen sein. Entschließung beschlossen Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses nahm der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die regulatorischen Voraussetzungen für eine "Präqualifizierung von Kleinanlagenpools auf Ebene des Netzverknüpfungspunktes" zügig zu schaffen. Auch sollen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umgesetzt werden: „Wir wollen zudem die Digitalisierung der Netze beschleunigen. Die Ziele für den Smart-Meter-Rollout schärfen wir nach: Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein. Für Kunden, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, etablieren wir ein kostengünstiges „Smart Meter Light“, mit dem sie kostengünstig und cybersicher ihre Stromrechnung optimieren können. Alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten werden wir standardisiert auf einer zentralen Datenplattform verfügbar machen. Wir wollen die Kooperation zwischen Netzbetreibern stärken, zum Beispiel indem wir Anreize schaffen, dass Netzbetreiber Software kooperativ ,einer für alle' entwickeln und deutschlandweit verfügbar machen. Wir geben eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe: Sie erhalten eine klare Frist, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an das Stromnetz angeschlossen wird.“ Schließlich soll die Regierung geeignete Maßnahmen prüfen, damit Verzögerungen beim Einbau und der Anwendung intelligenter Messsysteme durch Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber nicht zu einem Teilnahmehindernis werden. Antrag der Grünen Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 stellt der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke „ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive“ für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „keine Option“ dar. Die Abgeordneten fordern in ihrem abgelehnten Antrag die Bundesregierung auf, den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) anzupassen, so dass es bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung nicht ausschließlich zum Neubau von Gaskraftwerken kommt, die überwiegend und für lange Zeit fossil betrieben werden. Aus diesem Grund gelte es, die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet wird und „wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können“. Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten „klare Angaben“ dazu, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. „Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann“, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke ist der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung“ gefährdet. Anstatt den Neubau von Gaskraftwerken zu subventionieren, sollten „klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher“ vorangebracht werden, heißt es in ihrem Antrag. Dazu verlangen die Parlamentarier eine Überarbeitung des Entwurfs zum StromVKG und des „Netzpakets“ sowie eine Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Zum einen solle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden, zum anderen solle der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet werden, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer sei als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich reduziert wird, heißt es. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion listet in ihrem ersten Antrag (21/5493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Reihe von Forderungen auf, mit denen sie die Strompreise in Deutschland senken will. Dazu gehört die Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter Kernkraftwerke und die Fortführung von Kohle- und Gaskraftwerken. Die Stromsteuer soll für alle privaten und gewerblichen Verbraucher auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt werden. Die Offshore-Netzumlage wollte die Fraktion kurzfristig über Bundesmittel finanzieren. Künftig sollten Netzanschlusskosten vollständig von den Offshore-Windenergieanlagen getragen werden. Das europäische Handelssystem für CO2-Zertifikate (EU-ETS) wollte die AfD abschaffen und die Gasleitung Nord Stream 2 nach Russland reaktivieren. Außerdem sollen die EU-Lieferkettenrichtlinie und die EU-Methanverordnung fallen. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert darin, zur Atomkraft zurückzukehren und den Zubau neuer Gaskraftwerke dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Reaktivierungsplänen für Kernkraft synchronisiert werden können. Der Antrag (21/4460(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird damit begründet, dass die Kernenergie eine international bewährte, anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromerzeugung darstelle, die in zahlreichen Industrienationen weiterhin genutzt, modernisiert und ausgebaut werde. Derzeit befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau. Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung sei die Grundlage industrieller Wertschöpfung, wirtschaftlicher Stabilität und sozialer Sicherheit in Deutschland. „Der staatlich forcierte und subventionierte Neubau von Gaskraftwerken stellt keine nachhaltige Lösung dar, sondern verschiebt bestehende Probleme in die Zukunft“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie schaffen“ und das Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung aufheben. An Standorten mit stillgelegten Kernkraftwerken solle die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke geprüft werden. An Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke, an denen die Wiederinbetriebnahme aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheine, solle die Errichtung neuer Kernkraftwerke und deren langfristiger Betrieb von mindestens 40 Jahren ausdrücklich und verbindlich ermöglicht werden. Sämtliche Planungen, Ausschreibungen und Förderprogramme für neue staatlich subventionierte Gaskraftwerke sollten überprüft und an die Reaktivierungspläne für die Kernkraft angepasst werden. Gesetzentwurf der Grünen Hintergrund des überwiesenen Gesetzentwurfs der Grünen (21/6914(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission für die Förderung von Ökostrom. Ohne eine Neuregelung drohe für neue Wind- und Solaranlagen ab 2027 ein Förderstopp. Die Fraktion bezieht sich auf ein Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energie stärker an der Finanzierung des Netzausbaus zu beteiligen und den Ausbau von Wind- und Solaranlagen zu reduzieren. Der Entwurf der Grünen sieht die Einführung eines Finanzierungsmodells in Form von zweiseitigen Differenzverträgen (englisch: Contracts for Difference, CfDs) vor. Damit soll für geförderte Anlagen eine Abschöpfung von Gewinnen in Hochpreisphasen, die den finanziellen Bedarf für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen übersteigen, möglich sein. „Dieser Abschöpfung sollen zukünftig alle Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung unterliegen, ausgenommen werden lediglich Biomasseanlagen“, heißt es in dem Papier. Für alle Technologien solle zudem eine Stärkung des marktlichen Ausbaus gewährleistet werden, sodass Anlagen zunehmend ohne Förderung auskommen und sich unmittelbar am Markt refinanzieren. (nki/bal/nki/hau/09.07.2026)

Schwierige Lage der Automobilindustrie erörtert

09.07.2026
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 9. Juli 2026, mit der Situation in der Automobilindustrie befasst. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde über das Thema „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – Erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ debattiert. Regierung: Lage ist bitterernst Für die Bundesregierung stellte Gitte Connemann (CDU) ,Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand , fest, dass Deutschland ein Autoland und die Automobilbranche die größte im Land sei. "Gerade deshalb muss uns die Lage unserer Autoindustrie umtreiben, und sie ist bitterernst, ohne Frage“, sagte sie. Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer, Konzerne und Mittelstand glaubten an die Zukunft, so Connemann., aber die Investitionen „gehen immer mehr ins Ausland“. Die Branche brauche einen Kurswechsel, so Connemann. AfD: Weg mit dem Verbrennerverbot Der AfD-Abgeordnete Raimond Scheirich ging die Regierung frontal an: „Würden CDU, CSU und die SPD mal aus der Berlin Blase heraustreten, würden sie schnell erkennen, dass es dort bald gar nicht mehr so viel zu gestalten gibt, wie Sie hier gerne vorgeben“ sagte Scheirich. Volkswagen plane mit dem Abbau von Stellen. Der Verband der deutschen Automobilindustrie warne seit Jahren vor den wettbewerbsfeindlichen Bedingungen im Land: „Wir haben zu hohe Sozialabgaben, zu hohe Steuern und Energiepreise. Der enorme Bürokratieaufwand zwingt die Unternehmen in die Knie. Wir sagen: Weg mit dem Verbrennerverbot, weg mit E-Subventionen und weg mit CO- Flottengrenzwerten“, sagte Scheirich. SPD will Standortschließungen vermeiden Sebastian Roloff (SPD) appellierte an die Politik und mehr noch an die Vorstandsetagen der Automobilbranche, in dieser Situation klug zu reagieren. „Ich sage für die SPD-Fraktion ganz deutlich, dass wir uns, was Volkswagen betrifft, klar zum Erhalt der Standorte Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm bekennen und überzeugt sind, dass wir im Rahmen einer Sozialpartnerschaft Wege finden werden, die notwendigen Reformen ohne Standortschließungen und ohne Massenentlassungen durchzuführen", sagte Roloff. Die Koalition habe schon einiges getan für die Autoindustrie. In der jetzigen Situation aber stehe die SPD an der Seite der Beschäftigten und unterstütze sie bei ihrem Protest zum Schutz ihrer Arbeitsplätze, gab sich der SPD-Abgeordneete kämpferisch. Grüne vermissen politische Klarheit der Regierung Nach Auffassung von Dr. Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grünen) befindet sich die Automobilindustrie „im wahrscheinlich tiefgreifendsten Wandel ihrer Geschichte, und zwar vor den Autobauern über die Zulieferer bis hin zu den Handwerkern und Autohäusern. Aber sie wolle trotzdem auch in die Zukunft schauen. Dafür für brauche es die politische Klarheit, die sie momentan bei der Bundesregierung so oft vermisse, sagte Detzer. Die Grünen-Abgeordnete appellierte an alle: „Lassen Sie uns die Autohersteller und die gesamte Wertschöpfungskette daran ausrichten, was wirklich erfolgreich ist auf den Märkten der Zukunft: der elektrische Antrieb beim Auto." Linke mit „solidarischen Grüßen“ Der Abgeordnete Cem Ince (Die Linke) verlieh der Debatte eine persönlichere Note. „Ich selbst habe mein bisheriges Arbeitsleben bei Volkswagen verbracht", sagte Ince. Und fügte hinzu: „Ich weiß, wie hart meine Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Ich weiß, welche Opfer sie in den vergangenen Jahren gebracht haben. Und was ist heute der Dank dafür? Arbeitsplätze sollen wegfallen, vier deutsche Werke stehen vor dem Aus." Seine "Kolleginnen und Kollegen" fühlten sich da zu Recht verraten, meinte Ince: "Wie oft sollen sie noch für Manager und politische Versäumnisse bezahlen?“ CDU/CSU: Die guten Zeiten sind vorbei Ganz anders blickte CDU-Abgeordnete Tilman Kuban auf das Geschehen: Der Zukunft zugewandt resümierte er den Stand der Dinge: Die deutsche Automobilindustrie habe dank der hohen Exporte und auch der guten Erträge aus anderen Teilen der Welt lange profitieren und gute Löhne zahlen können. "Diese Zeiten sind vorbei, und sie werden auch nicht wiederkommen", stellte Kuban fest. Das Einzige, was helfe, sei nun, "dass wir uns neue Absatzmärkte suchen, dass wir Energiekosten senken, Produktivität steigern und den Regulierungsdschungel lichten. Denn nur mit einem Schulterschluss aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und der deutschen Politik werden wir auch in Zukunft die besten Autos der Welt bauen", sagte Kuban. (mis/09.07.2026)

Mitglieder von sieben Gremien gewählt

09.07.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, über die Besetzung von sieben Gremien entschieden. Abgestimmt wird mittels Handzeichen über die Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (21/6887(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der AfD (21/6888(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/6889(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der „Bundesstiftung Baukultur“, von CDU/CSU und SPD (21/6890(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD (21/6891(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ und von CDU/CSU und SPD (21/6892(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der AfD (21/6893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), von Bündnis 90/Die Grünen (21/6894(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linken (21/6895(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“. In einer offenen Abstimmung mit Stimmkarte und Wahlausweis stimmen die Abgeordneten darüber hinaus über die Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (21/6896(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD (21/6897(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR", von CDU/CSU (21/6898(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und AfD (21/6899(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Nationalbibliothek "gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek", von CDU/CSU (21/6901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und AfD (21/6902(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Beirats der „Stiftung für das sorbische Volk“ und von CDU/CSU und SPD (21/6903(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der AfD (21/6904(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/6905(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats der „Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss“ ab. Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur Einstimmig gewählt wurden als Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur gemäß Paragraf 7 des Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" auf Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (21/6887(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Abgeordneten Mechthild Heil und Michael Kießling (beide CDU/CSU) und Dr. Philipp Rottwilm (SPD) Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6888(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die als Mitglied die Abgeordnete Carolin Bachmann nominiert hatte. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde der Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/6889(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Als Mitglied ist somit die Abgeordnete Mayra Vriesema (21/6889(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gewählt. Stiftungsrat der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte Zu Mitgliedern des Stiftungsrates der "Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte" wurden mittels Handzeichen auf Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (21/6890(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einstimmig Michael Hose und Daniela Ludwig (beide CDU/CSU) und Helge Lindh (SPD) sowie als Stellvertretung Andrea Lindholz und Pascal Reddig (beide CDU/CSU) und Nancy Faeser (SPD) gewählt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6891(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die als Mitglied Dr. Götz Frömming und als Stellvertretung Matthias Helferich vorgeschlagen hatte. Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Zu Mitgliedern des Stiftungsrates der "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" wurden mittels Handzeichen auf Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (21/6892(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als Mitglieder die CDU-Abgeordnete Dr. Ottilie Klein und der ehemalige brandenburgische Landtagsabgeordnete Dieter Dombrowski sowie als Stellvertretung die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz und Dr. Melanie Piepenschneider von der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt. Gewählt wurden zudem als Mitglieder die Abgeordnete Dr. Franziska Kersten (SPD) und der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Meckel sowie als Stellvertretung der Abgeordnete Holger Mann (SPD) und die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Iris Gleicke. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD.. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die als Mitglieder den Abgeordneten Sven Wendorf und den Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni 1953, Mike Mutterlose, nominiert hatte. Die Stellvertretung sollte laut Wahlvorschlag nachgewählt werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde der Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/6894(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Gewählt sind damit als Mitglieder die Abgeordnete Dr. Paula Piechotta und die Bürgerrechtlerin Gesine Oltmanns sowie als Stellvertretung die Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke und die ehemalige brandenburgische Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky. Ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde der Wahlvorschlag der Linken (21/6895(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Gewählt sind damit als Mitglieder der Abgeordnete David Schliesing und die frühere Abgeordnete Petra Pau sowie als Stellvertretung der Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch und der frühere Bezirksbürgermeister von Berlin-Pankow, Dr. Burkhard Kleinert,. Kuratorium der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR In offener Wahl mit Stimmkarten wurden Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung "Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" gewählt. Auf Wahlvorschlag der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurden als Mitglieder Johannes Volkmann (CDU/CSU) und Holger Mann (SPD) und als Stellvertretung Michael Frieser (CDU/CSU) und Helge Lindh (SPD) gewählt. Auf Johannes Volkmann entfielen 456 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen und acht ungültige Stimmen, auf Holger Mann 463 Ja-Stimmen, 104 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen und 15 ungültige Stimmen, auf Michael Frieser 466 Ja-Stimmen, 85 Nein-Stimmen, 43 Enthaltungen und neun ungültige Stimmen und auf Helge Lindh 434 Ja-Stimmen, 127 Nein-Stimmen, 27 Enthaltungen und 15 ungültige Stimmen. Abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6897(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nicht gewählt wurden als Mitglied Dr. Götz Frömming und als Stellvertretung Sven Wendorf. Auf Götz Frömming entfielen 174 Ja-Stimmen, 389 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen und 23 ungültige Stimmen, auf Sven Wendorf 161 Ja-Stimmen, 398 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen und 27 ungültige Stimmen. Verwaltungsrat der Deutschen Nationalbibliothek In offener Wahl mit Stimmkarten wurde auch ein Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Nationalbibliothek gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek gewählt. Angenommen wurde der Wahlvorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/6898(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gewählt wurden als Mitglied Johannes Volkmann und als Stellvertretung Dr. Anja Weisgerber. Auf Johannes Volkmann entfielen 463 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen, auf Anja Weisgerber 468 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 34 Enthaltungen und sechs ungültige Stimmen. Abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6899(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nicht gewählt wurden als Mitglied Nicole Hess und als Stellvertretung Sven Wendorf. Auf Nicole Hess entfielen 160 Ja-Stimmen, 406 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen und 21 ungültige Stimmen, auf Sven Wendorf 158 Ja-Stimmen, 402 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen und 25 ungültige Stimmen. Parlamentarischer Beirat der Stiftung für das sorbische Volk Ebenfalls in offener Wahl mit Stimmkarten wurde ein Mitglied des Parlamentarischen Beirats der "Stiftung für das sorbische Volk" gewählt. Angenommen wurde der Wahlvorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/6901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gewählt sind als Mitglied Florian Oest und als Stellvertretung Knut Abraham. Auf Florian Oest entfielen 472 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen, 36 Enthaltungen und acht ungültige Stimmen, auf Knut Abraham 475 Ja-Stimmen, 89 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen. Abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6902(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nicht gewählt sind als Mitglied Karsten Hilse und als Stellvertretung Thomas Ladzinski. Auf Karsten Hilse entfielen 162 Ja-Stimmen, 405 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen und 21 ungültige Stimmen, auf Thomas Ladzinski 163 Ja-Stimmen, 399 Nein-stimmen, 18 Enthaltungen und 23 ungültige Stimmungen. Stiftungsrat der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss Schließlich wurden in offener Wahl mit Stimmkarten auch Mitglieder des Stiftungsrates der "Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss" gewählt. Angenommen wurden Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (21/6903(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (21/6905(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gewählt sind als Mitglieder Michael Frieser und Dr. Ottilie Klein (beide CDU/CSU) sowie Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) als "ordentliches Mitglied mit persönlicher Stellvertretung der Abgeordneten Marlene Schönberger". Als Stellvertretung sind gewählt Michael Kießling und Johannes Volkmann (beide CDU/CSU) sowie Nancy Faeser (SPD) als "persönliche Stellvertretung der Abgeordneten Annika Klose". Auf Michael Frieser entfielen 499 Ja-Stimmen, 52 Nein-Stimmen, 41 Enthaltungen und elf ungültige Stimmen, auf Ottilie Klein 495 Ja-Stimmen, 61 Nein-Stimmen, 34 Enthaltungen und 13 ungültige Stimmen, auf Awet Tesfaiesus 376 Ja-Stimmen, 166 Nein-Stimmen, 36 Enthaltungen und 25 ungültige Stimmen, auf Michael Kießling 499 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen, 39 Enthaltungen und 14 ungültige Stimmen, auf Johannes Volkmann 496 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen und zwölf ungültige Stimmen, auf Nancy Faeser 468 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und 18 ungültige Stimmen. Abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/6904(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nicht gewählt wurde als Mitglied Matthias Helferich als "persönliche Stellvertretung des Abgeordneten Dr. Götz Frömming". Auf Matthias Helferich entfielen 100 Ja-Stimmen, 454 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen und 31 ungültige Stimmen. (vom/09.07.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

09.07.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Mindestbesteuerung: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6960(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden. Preisangaben: Angenommen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen, Die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/6995(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Bundestag nahm zudem den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an, zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6991(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen und die AfD, Linke und Grüne enthielten sich. Mit dem Beschluss soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a des StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt. Abgesetzt Abschöpfung von Vermögenswerten: Die Entscheidung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde wieder von der Tagesordnung genommen. Dazu sollte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorlegen. Ziel der Richtlinie sei es, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten, schreibt die Regierung. Der Entwurf setzt die Vorgaben der neuen Richtlinie um, soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen. Dazu sollen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zugewiesen werden. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften vor allem die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen. Das Bundesamt für Justiz soll die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. Funkanlagen: Beinahe einstimmig nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall (21/5439(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5876(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Einzig Die Linke hatte sich enthalten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6993(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Bundesregierung will die Versorgung mit Elektro- und Elektronikgeräten in Krisenfällen sicherstellen. Die Änderungen führen Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlagen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen soll. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, bei der der freie Warenverkehr und Lieferketten erheblich beeinträchtigt wurden. Die Europäische Union (EU) hat daher mit der Verordnung (EU) 2024/2747 und der Richtlinie (EU) 2024/2749 einen unionsweiten Rahmen für Notfallmaßnahmen geschaffen, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit bestimmter Produkte zu sichern. Mit dem Gesetz werden diese Notfallverfahren in nationales Recht umgesetzt. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung einer besonderen, zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die während eines aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen soll möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus soll die besondere Konformitätsvermutung nicht mehr gelten, mit Ausnahmen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Marktüberwachung von Geräten und Funkanlagen vorzunehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf. Private Altersvorsorge: Der Bundestag lehnte mit allen übrigen Stimmen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen – Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen" (21/6935(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Die Fraktion verlangte, das öffentliche Standarddepot solle zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Dazu müsse die Bundesregierung alle noch offenen Fragen bezüglich der Trägerschaft, der Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement klären. Geklärt werden müssten ebenfalls Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die notwendige Rechtsverordnung sowie weitere erforderliche Gesetzesänderungen müssten unverzüglich vorgelegt werden. Nur wenn das öffentliche Standardprodukt von Beginn an verfügbar sei, könne es sein Potenzial als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und den Verbrauchern ab 2027 ein „attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Zur Ausgestaltung des öffentlichen Angebots fordert die Fraktion, es müsse als kostengünstiges, renditestarkes, einfach zugängliches und verständliches Angebot für alle Verbraucher verfügbar sein. Zudem müsse es im Sinne der Generationengerechtigkeit und der Risikodiversifizierung „eine Anlagestrategie mit Nachhaltigkeitskriterien“ verfolgen. Investitionen in fossile Geschäftsmodelle sollen ausgeschlossen sein. Menschenrechte: "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautete der Titel eines Antrags der AfD, der mit allen übrigen Stimmen abgelehnt wurde. Darin forderte die Fraktion, sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes für das syrische Übergangsregime auszusetzen. Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, hieß es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben, Bei multilateralen Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolge, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte (21/6909(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Deutsche Bahn: Ebenfalls mit der Mehrheit des übrigen Hauses abgelehnt wuede ein Antrag der AfD-Fraktion zur Regenbogenbeflaggung bei der Deutschen Bahn ab. Zu dem Antrag mit dem Titel "Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (21/6331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6880(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Im Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, „dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen ausdrücklich sichert und keine Grundlage für sogenannte Diversity-Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache bietet“. Über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) sollte die Bundesregierung nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion darauf hinwirken, den Verhaltenskodex der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen wird. Außerdem müssten die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert erfasst und veröffentlicht werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einwirken, „jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen“, schrieb die AfD-Fraktion. TÜV-Zulassung: Auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern" (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt. Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schrieben die Abgeordneten. Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ würden gern genutzt, „weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind“. Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, hieß es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem sollte sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion. Der Verkehrsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6986(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Verbrennungsmotoren: Der Bundestag lehnt auch den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten" (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch hier votierten alle übrigen Fraktionen gegen den Antrag. Die AfD forderte die Bundesregierung auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern. Die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Deutschland, massiv gegen Technologieoffenheit im Straßenverkehr und in der Antriebstechnik zu agieren, seien ein fataler Fehler, „der für Millionen von Menschen die individuelle Mobilität immens verteuern und verunmöglichen wird“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung habe sich dieser Entwicklung in den letzten Legislaturperioden nicht in hinreichender Weise entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ihre „ideologisch getriebene sogenannte Klimapolitik“ weiter voran, heißt es. „Hier hätte schon längst gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene mit großem Nachdruck vorgebeugt werden müssen“, betont die Fraktion. Von der Regierung wird nun verlangt, jegliche Markteingriffe auf nationaler Ebene zu unterlassen und sich auf der EU-Ebene jenen entgegenzustellen, die den Gebrauchtwagenmarkt gefährden oder die Durchschnittspreise von Gebraucht-Pkw künstlich nach oben treiben wollen. Ein Verbot von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen, so die Abgeordneten, hätte „dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt“ und würde die Preise dort immens in die Höhe treiben. Bei der individuellen motorisierten Mobilität müsse aber die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr immer im Blick behalten und von politischen Maßnahmen abgesehen werden, die dieser Teilhabe entgegenstünden. Auf EU-Ebene, so hieß es weiter, müsse sich die Bundesregierung konsequent dafür einsetzen, dass die Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller ausgesetzt werden. Auch müssten alle Verbote gegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zurückgenommen werden, um damit Technologieoffenheit im Markt und den Wettbewerb um die preiswertesten Produkte wirklich zu gewährleisten. Der Verkehrsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/7002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht I: Einstimmig angenommen wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Übersicht 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (21/6943(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach wird der Bundestag von einer Stellungnahme oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen absehen. Gas: Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung durch Die Linke lehnte das Parlament einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab, der den Gasverbrauch in Deutschland "massiv" senken sollte. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, schrieben sie in einem Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollten konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht II: Angenommen mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Opposition wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 3 / 26) (21/6944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach sollen eine Stellungnahme abgegeben und ein Prozessbevollmächtigter bestellt werden. Dabei geht es um das Verfahren um den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die verfassungsrechtlichen Beteiligungs- und Informationsrechte der Bundestagsabgeordneten. Rücküberweisung: Der Bundestag stimmte einstimmig der Rücküberweisung einer Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 und zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2427 zu. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht III: Angenommen mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der AfD wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvQ 47 / 26 (21/6989(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In dem Verfahren beantragt ein Abgeordneter der Grünen im Wege der einstweiligen Anordnung dem Deutschen Bundestag als Antragsgegner aufzugeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche (28. Kalenderwoche) durchzuführen. Grüne und Linke enthielten sich. Petitionen: Das Parlament stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 281 bis 303 (21/6681(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6682(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6683(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6684(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6685(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6686(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6687(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6689(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6690(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6691(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6966(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6967(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6968(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6969(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6970(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6971(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6972(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Grundrente für geringverdienende Landwirte Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Einführung der Grundrente für geringverdienende Landwirte. In Altersarmut lebende Landwirte würden gegenüber den Grundrentenberechtigten benachteiligt, schrieb der Petent. Dies widerspreche insbesondere dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24. Juni verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss sei nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der Eingabe zu dem Ergebnis gekommen, dass kein weitergehender parlamentarischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die angesprochene Thematik zu erkennen sei, heißt es. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass es grundsätzlich keine Grundrente für Landwirte gebe. Dies lasse sich mit den Unterschieden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte begründen. Zuschlag wäre „doppelte Begünstigung von Landwirten“ Es gebe einen maßgeblichen Unterschied im Rahmen der Beitragsabführung an die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise die Alterssicherung der Landwirte. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werde die Beitragshöhe anhand eines Prozentsatzes des Bruttoarbeitsentgeltes errechnet. Hingegen werde bei der Alterssicherung der Landwirte ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag erhoben. „Einkommensschwache aktive Landwirte werden bei der Entrichtung dieses Beitrags durch Zuschüsse bereits entlastet“, schreiben die Abgeordneten. Würde man den Rentenertrag ebenfalls mit Zuschlägen aufwerten, „ergäbe sich eine doppelte Begünstigung von Landwirten“, heißt es in der Vorlage. Ein weiterer entscheidender Unterschied besteht laut Petitionsausschuss darin, dass die Alterssicherung der Landwirte ihrem Sinn und Zweck nach eine Teilsicherung darstellt. Die Alterssicherung der Landwirte sei lediglich eine monetäre Unterstützung zu bereits bestehenden individuellen Einkommensquellen oder Sachwerten, wie beispielsweise Altenteilleistungen oder Pachteinnahmen. Aus der Teilsicherungseigenschaft folge auch das erheblich niedrigere Rentenniveau. „Auf das durch die Unterschiede begründete Rentenniveau konnten und mussten sich die aktiven Landwirte einstellen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Gleichwohl könne der Petent in seinem Einzelfall einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen, macht der Ausschuss deutlich. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich gegeben, „wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken“. (hau/vom/ste/09.07.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

09.07.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Versorgungsausgleich: Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (21/6510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiterberaten. Die Regierung erläutert dazu: „Wird eine Ehe geschieden, sind die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten gerecht zu teilen, insbesondere die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“ Dabei seien die Versorgungsträger so wenig wie möglich zu belasten. Das geltende Versorgungsausgleichsrecht werde diesen Anforderungen in einigen Punkten nicht gerecht, schreibt die Bundesregierung. „Dies gilt insbesondere für die übergangenen Anrechte: So kommt es vor, dass Ehegatten oder ein Versorgungsträger im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte angeben - sei es aus Versehen (vergessenes Anrecht) oder aus Absicht (verschwiegenes Anrecht) - oder dass das Familiengericht ein Anrecht fehlerhaft übersieht.“ Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die fehlende Möglichkeit der Fehlerkorrektur im Einzelfall zu Gerechtigkeitslücken führen könne. Dies werde der hohen Bedeutung des Versorgungsausgleichsrechts für die Alterssicherung der Beteiligten sowie dem Halbteilungsgrundsatz nicht gerecht, schreibt die Regierung weiter. Durch die Reform des Versorgungsausgleichsrechts solle „eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleistet werden“. Zugleich sollen einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden: Für übergangene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden. Betriebliche Anrechte insbesondere eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Das Entstehen von Splitteranrechten soll durch eine Änderung der Regelungen zu den geringfügigen Anrechten vermieden werden. Im Verfahrensrecht soll der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung praxisgerecht vorverlegt werden. Nachhaltige Mobilität: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Klimafreundlich in den Urlaub – Nachhaltige Mobilität zum Standard machen" (21/6930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Tourismusausschuss weiterberaten. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert den vorrangigen Ausbau der Schieneninfrastruktur „gegenüber dem Neu- und Ausbau klimaschädlicher Verkehrsinfrastruktur“ und will „nachhaltige Mobilität“ zum Standard für einen „klimafreundlichen“ Urlaub machen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, Finanzprogramme des Bundes - insbesondere auch für Maßnahmen der Länder - wie Reaktivierungen durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - „angemessen“ auszustatten und europäische Kooperationen „bestmöglich voranzutreiben“. Konkret sollen unter anderem Bahnhöfe zu attraktiven Aufenthaltsorten werden, Nachtzuglinien ausgebaut, Buchungs- und Ticketsystems für Bahnreisen vereinfacht sowie der klimafreundliche Radverkehr an Urlaubsorten verbessert werden. Ernährung: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel "Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland – Agrarflächen sichern" (21/6931(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Der Antrag wird im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat federführend beraten. Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität keinesfalls als selbstverständlich betrachtet werden dürfen. Daher sei es unabdingbar, dass im Grundgesetz auch die Sicherung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen inländischen Landwirtschaft verankert werde, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung deshalb auf, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Sicherstellung der nationalen Ernährungssicherheit durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige inländische Landwirtschaft - mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, der Eigentumsrechte und der unternehmerischen Freiheit landwirtschaftlicher Betriebe - als Staatsziel im Grundgesetz verankert und diese Neugewichtung auch raum- und bauplanungsrechtlich umsetzt. Patientenakte: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Verbesserung des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Patientenakte" (21/6932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss befasst sich damit federführend. Impfpflicht: Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss zur Federführung wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ablehnung jeglicher Impfpflichten – Aufhebung des Masernschutzgesetzes" (21/6933(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwiesen. Hamburger Modell: Außerdem hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung bundesweit ausrollen und dauerhaft finanzieren" (21/6934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Auch in dieser Sache berät der Gesundheitsausschuss in Federführung. Endlagerfindungsgesetz: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (21/6908(Dokument, öffnet ein neues Fenster), Endlagerfindungsgesetz) eingebracht. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Altersversorge: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Altersversorgung der Freien Berufe sichern – Transparenz und Kontrolle bei den berufsständischen Versorgungswerken stärken" (21/6936(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten. Die Abgeordneten weisen in ihrem Antrag auf die Aufsicht der Länder über die Versorgungswerke hin. „Diese Zuständigkeit ist historisch gewachsen. Angesichts wachsender Anlagevolumina, komplexerer Anlageformen und unterschiedlicher Aufsichtspraxis besteht jedoch Anlass, Transparenz, Kontrolle und Mindeststandards weiterzuentwickeln und die finanzaufsichtliche Kompetenz der BaFin nutzbar zu machen“, schreibt die Fraktion. Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Sonderbericht vorzulegen, der eine Bestandsaufnahme zur Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke enthält und dabei auch die praktische Handhabung der bestehenden Aufsichtsinstrumente einbezieht. Gemeinsam mit den Ländern soll die Regierung bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Verwaltung von Beiträgen und Versorgungsvermögen vorbereiten. Ferner soll sie einen Vorschlag für eine rechtssichere Verpflichtung der berufsständischen Versorgungswerke zur zeitnahen und verbindlichen Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht vorlegen und dabei klären, ob hierfür ein Bundesgesetz, ein Bund-Länder-Staatsvertrag oder abgestimmte landesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Parteizugehörigkeit: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur" (21/6937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung übernimmt die Federführung. Aus Sicht der Fraktion weist der Forschungsstand immer noch erhebliche Lücken auf. Der Bundestag lehne es bisher mehrheitlich ab, seine eigenen „personellen und strukturellen Kontinuitäten zum SED-Regime“ einer unabhängigen, wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses „Versäumnis“ stelle eine „schwere Hypothek für den antitotalitären Konsens und die demokratische Kultur“ in der Bundesrepublik dar. Der Bundestag wird in dem Antrag aufgefordert anzuerkennen, dass er zur Festigung der inneren Einheit Deutschlands seinen eigenen Beitrag „zur Aufarbeitung und Überwindung der SED-Diktatur und zur Aussöhnung der Bürger, die unter diesem totalitären System gelebt und gelitten haben“, leisten müsse. Aus ausgewiesenen und anerkannten Historikern solle daher eine Kommission gebildet werden. Diese solle etwaige „personelle und strukturelle Kontinuitäten zwischen Staat und Verwaltung des SED-Regimes und den mit der SED verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen“ einerseits und dem Bundestag, seinen Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeitern andererseits untersuchen und dokumentieren. Die Kommission solle ermitteln, wie viele ehemalige Vertreter des SED-Regimes Bundestagsabgeordnete oder Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung waren. Zudem solle sie herausfinden, ob es bei diesen Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeitern „eine Tendenz gab oder gibt, ihren Dienst in Staat und Verwaltung des SED-Regimes sowie ihre Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in der SED oder den mit ihr verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen“ zu verheimlichen. Lebensmittelversorgung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten" (21/6663(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wird im Ernährungsausschuss federführend beraten. Die Grünen-Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, Ernährungssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik zu verstehen. Dazu gehörten unter anderem die Förderung von Mischkulturen, vielfältigen Fruchtfolgen und biodiversitätsfördernden Anbausystemen, inklusive Agroforstsysteme, Waldgartensysteme, Permakultur sowie weitere resiliente Mehrnutzungssysteme. Ferner nennen die Antragsteller wassersparende Produktionsweisen, dezentralen Wasserrückhalt und klimaangepasstes Wassermanagement sowie die Züchtung und Erforschung robuster, standortangepasster und für Mischkulturen geeigneter Sorten, die mit einem deutlich reduzierten Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auskommen. Zudem solle die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, importierten Futtermitteln und mineralischen Düngemitteln deutlich reduziert und die Förderung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen gestärkt werden. Lebensmittelhandwerk: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel "Lebensmittelhandwerk erhalten – Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen" (21/6664(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde an den Ernährungsausschuss überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen, und es zu schützen, indem sichergestellt wird, dass nur Betriebe diesen Begriff verwenden dürfen, die tatsächlich handwerklich produzieren und damit zur Anwendung von regulatorischen Ausnahmen und Bagatellgrenzen berechtigt sind. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, bestehende Förderinstrumente auf die Praxistauglichkeit für Kleinst- und Kleinbetriebe zu überprüfen und sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Binnenmarkt- und Beihilferegeln so ausgestaltet werden, dass handwerkliche Betriebe und regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Zur Begründung erklären die Abgeordneten, das Lebensmittelhandwerk erfülle entscheidende Funktionen für die Vielfalt und Resilienz der Ernährungsversorgung: „Wenn etwa für regional erzeugtes Getreide kein Getreidelager in der Region mehr zu finden ist, die Transportwege zur nächsten Mühle zu lang werden oder keine Bäckerei vor Ort mehr Willens oder in der Lage ist, Lebensmittel aus regionalen Rohstoffen herzustellen und zu vermarkten, werden Wertschöpfungsketten zwischen regionaler Landwirtschaft und Verarbeitung unterbrochen, die Nahrungsvielfalt begrenzt und die Nahversorgung bedroht. Die dezentralen Strukturen und Flexibilität werden in geopolitisch angespannten Zeiten und zunehmend hybrider Kriegsführung immer wichtiger“, schreiben die Antragsteller. Ernährungssicherung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen" (21/6662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ernährungsausschuss federführend beraten. Darin fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, klarzustellen, dass Ernährungssicherheit nicht allein anhand eines hohen Selbstversorgungsgrades festzumachen sei, sondern sich einbindet als besonderer Fall für besondere und zu definierende Szenarien in den umfassenden Ansatz der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) zu sicherer Ernährungsversorgung, auch auf globaler Ebene. Diese sei definiert entlang vier zentraler Säulen: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ernährungssicherung umfasse somit ökonomische, ökologische und soziale Komponenten, so die Abgeordneten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für eine bundesweit angelegte strukturierte Koordinierung und die Erfassung eines permanenten Lagebildes im Falle konkreter Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser und Energie in den vorhandenen Strukturen zu schaffen und dafür im Vorfeld ressortübergreifende Szenarien und Ziele zu definieren. Landwirtschaft: Der Landwirtschaftsausschuss berät federführend einen Antrag der Grünen mit dem Titel "Wasserrückhalt und Resilienz stärken – Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen" (21/6658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen Land- und Forstwirtinnen dabei unterstützen, sich auf die kommenden Dürren und Trockenperioden vorzubereiten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Ziel von 50.000 Hektar Wiedervernässung von entwässerten Moorflächen pro Jahr für resilientes Wassermanagement zu etablieren, das Wasserhaushaltsgesetz um den Schutz und die Wiedervernässung organischer Böden (insbesondere Moore) als eigenständiges wasserwirtschaftliches Ziel zu ergänzen und klarzustellen, dass Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung oder zur Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse - wie die Vernässung von Böden - nicht als nachteiliger Eingriff gelten. Weltfriedenstag: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Weltfriedenstag als europäischen Feiertag" (21/6938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union übernimmt die Federführung. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, den Weltfriedenstag als europäischen Feiertag am 1. September in ganz Europa zu begehen. Das Datum erinnere an den Beginn des Zweiten Weltkrieges, betonen die Abgeordneten. Aus ihrer Sicht wäre es eine „zivilisatorische Leistung“, wenn es der Bundesregierung gelänge, andere Regierungen von der Idee zu überzeugen. Ein europäischer Feiertag biete den Menschen die Möglichkeit, „grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisierte Begegnungen zu erleben“. Die offiziellen Feierlichkeiten könnten jedes Jahr von einem anderen Land ausgerichtet werden. (ste/eis/09.07.2026)

Anhörung zu wirtschaftlichen Folgen der Pandemie

09.07.2026
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 9. Juli 2026, dem Thema „Wirtschaftliche Folgen und Branchenhilfen“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (09.07.2026)

Enquete-Kommission zum Medien- und Pressewesen gefordert

09.07.2026
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“. Über einen entsprechenden Antrag (21/6929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien beantragt, konnte sich in der Abstimmung darüber aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen, die die Federführung beim Geschäftsordnungsausschuss sahen. "Zersplitterung von Zuständigkeiten" Die Kommission soll sich laut AfD-Fraktion aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen zusammensetzen und bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen. Aus Sicht der AfD wirft die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im digitalen Informationsraum neue Fragen und Problemstellungen auf. Geschriebener Text im Internet unterliege, wenn er vom ÖRR stamme, dessen eigenen Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Stamme er von einem Presseunternehmen, könne er der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserates unterliegen. Stamme er von einem unabhängigen politischen Online-Publizisten, könne die Aufsicht einer Landesmedienanstalt zuständig sein. Diese „Zersplitterung von Zuständigkeiten“ sei kaum noch erklärbar und das Ergebnis einer Medienordnung, die immer weiter ausgedehnt worden sei. Durch die Verlagerung der Medien- und Nachrichtennutzung vor allem der jüngeren Generationen auf soziale Medien und andere digitale Angebote verliere der ÖRR nicht nur seine frühere Sonderstellung, sondern „zunehmend auch seine ehemals fast selbstverständliche Position als zentraler Informationsvermittler für die öffentliche Meinungsbildung“. Was die Kommission untersuchen soll Die Kommission soll unter anderem untersuchen, wie Internet, digitale Plattformen, Suchmaschinen, soziale Medien, neue publizistische Akteure und Künstliche Intelligenz die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die öffentliche Meinungsbildung verändert haben. Untersucht werden sollen auch die Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Regulierungs-, Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Die Auswirkungen der Regulierung digitaler Plattformen und die Stellung des ÖRR innerhalb der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung sollen ebenfalls untersucht und geprüft werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse solle die Kommission Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung entwickeln und bestimmen, welche Bereiche staatlicher Regulierung bedürfen und welche nicht. AfD: Öffentlich-Rechtliche berichten aus "fiktiver Realität" In der Debatte argumentierte Martin Erwin Renner (AfD), die aktuelle Medienordnung stamme aus dem vergangenen Jahrhundert und passe nicht mehr zu Bedingungen einer digitalen Medienwelt. Die Zeiten mit wenigen TV- und Radiosendern sei vorbei, heute könne jeder senden und empfangen. Die Bürger würden sich zunehmend auf Internetplattformen und in den sozialen Medien informieren. Das Festhalten am „verstaubten analogen Korsett“ der aktuellen Medienordnung zeuge von „der Angst der Mächtigen“ vor ungefilterten Debatten der Bürger in der digitalen Welt. Auf EU-, Bundes- und Länderebene würden immer mehr Aufsichtsgremien hinzuerfunden. Der durch „Zwangsgebühren“ finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk hingegen berichte „aus einer fiktiven Realität“ in einer Weise, die „sehr häufig an Desinformation grenzt“, kritisierte Renner. Trotzdem werde diese „heilige Kuh“ immer weiter gefüttert. Dies müsse beendet werden. CDU/CSU: Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) hielt der AfD vor, dass sie einen identischen Antrag auf Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission bereits 2022 eingebracht habe. Seine Fraktion werde den Antrag wie damals erneut ablehnen. Der Bundestag könne laut seiner Geschäftsordnung eine Enquete-Kommission „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ einsetzen, führte Hoppenstedt an. Dies setze aber voraus, dass der Bundestag eine Entscheidungskompetenz zu dem Sachkomplex habe. Die Gesetzgebungskompetenz zur Medienordnung sei im Grundgesetz jedoch bei den Bundesländern verortet. Dies habe „gute und historische Gründe“, im Nationalsozialismus seien die Medien vom Staat gleichgeschaltet worden. Die Bundesländer würden ihrer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch gerecht, argumentierte Hoppenstedt und verwies auf den Reformstaatsvertrag vom Dezember 2025 und die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags von Sachsen-Anhalt zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. SPD: Öffentlich-Rechtliche bieten hochwertige Versorgung In diesem Sinne argumentierte auch Holger Mann (SPD). Alle von der AfD angesprochenen Fragen würden längst von den Ländern diskutiert, dafür benötige man keine Enquete-Kommission des Bundestages. In Wirklichkeit gehe es der AfD lediglich um eine „Delegitimierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie wolle das Vertrauen in die seriösen Medien untergraben. Dies zeige bereits die Ankündigung der AfD in Sachsen-Anhalt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen den Medienstaatsvertrag aufkündigen zu wollen. Die Qualität von Medien bemesse sich nicht nach Einschaltquoten, argumentierte Mann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantierte für monatliche Gebühren von 18,36 Euro die journalistisch hochwertige Versorgung der Bürger mit Informationen. Dies sei „nicht teurer als ein Netflix-Abo“, aber dort werde nur Unterhaltung geboten. Grüne rügen Regierungskoalition Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD ebenfalls entgegen, ihr Antrag sei von „pauschalen Unterstellungen“ gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprägt und ignoriere zudem die föderale Ordnung der Bundesrepublik und die Kompetenz der Bundesländer. Zugleich erhob Tesfaiesus schwere Vorwürfe gegen die Regierungskoalition. Dies versuche den Informationszugang für Journalisten im Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken. Ohne dieses Gesetz wäre es der Presse nicht möglich gewesen, „den Masken-Deal“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn während der Corona-Pandemie aufzudecken. Die geplante Regelung, dass künftig ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für das Fragerecht der Presse vorliegen müsse, führe zu Intransparenz bei staatlichem Handeln, betonte die Abgeordnete. Linke kritisiert Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz Auch David Schliesing (Die Linke) kritisierte die geplanten Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz scharf. Dies sein „ein direkter Angriff auf die Demokratie“. Die Forderung nach einer Medien-Enquete wies er ebenfalls zurück. Der Antrag sei ein „Ladenhüter“ der AfD aus dem Jahr 2022, an dem sich inhaltlich nichts geändert habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus staatsfern und föderalistisch organisiert. Es sei bezeichnend, dass die AfD dies ändern wolle. Die digitalen Medien seien im Gegensatz auch nicht unabhängig, sondern würden zum großen Teil von amerikanischen Tech-Konzernen kontrolliert. Letztlich wolle die AfD schlicht keine Medien, die über Rassismus, Rechtsextremismus und Klimawandel berichten. (aw/vom/eis/ste/09.07.2026)