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Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Mo, 02.10.2023 - 02:49
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023, über einige Vorlagen ab: KfZ-Verbrauchsdaten: Der Bunestag stimmt über einen Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von KfZ-Verbrauchsdaten an die EU-Kommission (20/7873, 20/8267 Nr. 2.1) ab. Die Abstimmung erfolgt auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Damit soll eine entsprechende EU-Regelung in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Zustimmung des Bundestages ist dafür nach Paragraf 48b Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Mit der Verordnung sollen die Technischen Prüfstellen oder andere „amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen“ als die zur Hauptuntersuchung berechtigte Stellen beauftragt werden, Energieverbrauchsdaten und Identifikationsnummer von Fahrzeugen zu erfassen und an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu übermitteln. Das KBA wiederum soll angewiesen werden, die Daten gemäß der EU-Durchführungsverordnung an die Europäische Umweltagentur weiterzugeben. So könne die EU-Kommission die Wirksamkeit der europäischen Vorschriften über Energieverbrauch und CO2-Emissionen von Fahrzeugen zum Schutz des Klimas prüfen, schreibt die Bundesregierung. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 verpflichte die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Energieverbrauchsdaten erfasst werden. Dies geschehe, wenn Fahrzeuge der technischen Überwachung im Rahmen der Hauptuntersuchung unterzogen würden, heißt es in der Vorlage. Die Verbrauchsdaten sollen nun jährlich zusammen mit der Fahrzeugidentifikationsnummer an die Europäische Umweltagentur übermittelt werden. „Die Erfassung der Daten hat spätestens ab Mai 2023 zu beginnen“, heißt es in der Verordnung der Bundesregierung. Bei neuen Pkw und neuen leichten Nutzfahrzeuge der Gruppe I mit Verbrennungsmotor sowie Hybridantrieb sei bereits seit 1. Januar 2021 eine fahrzeuginterne Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und /oder Stromverbrauchs verbindlich vorgeschrieben, erklärt die Bundesregierung in der Vorlage. Gleiches gelte seit 1. Januar 2022 auch für neue leichte Nutzfahrzeuge der Gruppen II und III. Die Einrichtung speichere den „Lebenszeit-Energieverbrauch des Fahrzeugs zusammen mit den Gesamtkilometern des Fahrzeugs“, so die Bundesregierung. Flüchtlingskosten: Die Abgeordneten stimmen über einen Entwurf für ein Pauschalentlastungsgesetz (20/8296) ab. Der Haushaltsausschuss legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Die Bundesregierung will demnach die Länder im Jahr 2023 unterm Strich mit 3,4 Milliarden Euro bei den flüchtlingsbezogenen Kosten entlasten. Technisch soll die Umsetzung erfolgen, indem die Länder im Jahr 2023 einen um 3,4 Milliarden Euro höheren Anteil aus der Umsatzsteuer erhalten. Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 2. November 2022 und vom 10. Mai 2023 umsetzen und Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration entlasten, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs. 2024 sollen die Länder noch 0,9 Milliarden Euro mehr aus dem Säckel der Umsatzsteuer erhalten. Mit der neuen Pauschale werde die bisher bestehende Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgelöst. Ferner erklärt die Bundesregierung in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs, dass die Länder auch die Voraussetzungen für die Auszahlung der dritten Tranche des am 29. September 2020 beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Für 2023 wird deshalb der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer um weitere 0,5 Milliarden Euro zulasten des Bundes erhöht. Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Auflösung des Fonds, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Mauer- und früheren innerdeutschen Grenzgrundstücken verwahrt wurden. „Der Zweck des Fonds ist nach 27 Jahren weitestgehend erfüllt“, schreibt die Bundesregierung. Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Begleitschreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme würden dem Bundestag unverzüglich nachgereicht. Nachhaltigkeit: Das Parlament stimmt über einen von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag (20/3688) ab, der angesichts internationaler Krisen und gesellschaftlich-wirtschaftlicher Transformationsprozesse fordert, die nachhaltige Entwicklung „krisenfest“ zu machen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (20/7415) zugrunde. Demnach soll „schnellstmöglich“ zu einer soliden Haushaltspolitik zurückgekehrt und Bestrebungen in der Koalition zur Aufweichung oder Abschaffung der Schuldenbremse entgegengetreten werden. Weitere Forderungen der Unionsfraktion zielen auf die schnellere Infrastrukturentwicklung per Gesetz, straffere Planungs- und Genehmigungsverfahren mithilfe gesetzlicher Stichtagsregelungen und den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien etwa durch den Abbau von Hemmnissen bei der Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Auch für die verstärkte Nutzung von Agri-Photovoltaik und Bioenergie, letztere durch eine temporäre Aufhebung des „Verhinderungs-Deckels“ im Baugesetzbuch - also einem Abbau baurechtlichen Hürden für Biogasanlagen - plädieren die Abgeordneten in ihrem Antrag. Schließlich setzen sie sich für eine Stärkung der regionalen Nahrungsmittelproduktion ein: So solle die geplante Tierhaltungskennzeichnung auch für Lebensmittel aus anderen EU- und Drittstaaten gelten, die Lebensmittelverschwendung reduziert und die Möglichkeiten neuer genomischer Techniken zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen vorangebracht werden. Arktis-Beauftragter: Der Bundestag entscheidet über einen Antrag der AfD-Fraktion, der sich für die Berufung eines deutschen Beauftragten für die Arktis im Range eines Botschafters einsetzt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/8437). Darin argumentiert die Fraktion, dass die arktische Region durch ihre Lage, ihren Reichtum an Bodenschätzen wie Öl, Erdgas, Seltene Erden oder Eisen, als Raum für Güterschiffsverkehr und als Ökosystem von herausragender Bedeutung sei. Hinzu kämen die geostrategischen Aspekte und die Konkurrenz insbesondere unter den Anrainerstaaten USA, Kanada, Dänemark, Norwegen und Russland sowie die weiteren Mitglieder im Arktischen Rat Schweden, Finnland und Island. „Deutschland ist ein relativ rohstoffarmes Land, das für die Sicherung seiner energieintensiven Wirtschaft auf Ressourcen wie Gas, Öl und Erze dringend angewiesen ist“, schreiben die Abgeordneten. Mit der Berufung eines Beauftragten im Range eines Botschafters sollen die Interessen Deutschlands in dieser wichtigen Region auf ranghoher Ebene vertreten werden. Zudem könne Deutschland für Kooperation und Konfliktprävention mit allen relevanten Akteuren eintreten. Glasfaser: Die Bundestagsabgeordneten stimmen über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/5986) gegen den sogenannten Glasfaser-Überbau ab. Den Abgeordneten liegt zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales vor. Die Union fordert unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden darauf hinzuwirken, dass diese die Überbauvorhaben in Deutschland überprüfen. Geprüft werden soll, ob ein Behinderungsmissbrauch oder andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Zudem soll eine Meldestelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden. Bei dieser sollen Kommunen und Unternehmen Fälle melden können, in denen ein angekündigter Überbau eines noch nicht im Bau befindlichen Glasfasernetzes dazu geführt hat, dass letztlich kein Anbieter im betreffenden Gebiet ein Glasfasernetz errichtet hat, heißt es in dem Antrag. Weiter möchten die Abgeordneten, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze bekennt und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen zugunsten der Verbraucher sorgt. Petitionen: Darüber hinaus stimmte der Bundestag zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 423 bis 434 (20/8553, 20/8554, 20/8555, 20/8556, 20/8557, 20/8558, 20/8559, 20/8560, 20/8561, 20/8562, 20/8563, 20/8564). Verbot des klimaschädlichen Gases Sulfuryldifluorid Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, den Einsatz des äußerst klimaschädlichen Gases Sulfuryldifluorid zu verbieten. In der Begründung der öffentlichen Petition (ID 123226) wird darauf verwiesen, dass bei Holzexporten aus Deutschland die Frachtcontainer mit dem Gas Sulfuryldifluorid befüllt würden, um Schädlinge abzutöten, die das Holz auf dem Transport beschädigen könnten. Nach der Einwirkzeit werde das Gas aus dem Container in die Luft abgelassen. So gelangten im Jahr 2019 allein im Hamburger Hafen 203,7 Tonnen Sulfuryldifluorid in die Umwelt. Sulfuryldifluorid gelte als 4.090-mal so schädlich für den Treibhauseffekt wie CO2, schreibt der Petent. Die oben genannte Menge entspräche also rund 833.000 Tonnen CO2, was wiederum mehr als 3,3 Milliarden gefahrenen Pkw-Kilometern entspräche. Vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung Deutschlands, den Ausstoß von Treibhausgasen signifikant zu reduzieren, ist es aus Sicht des Petenten untragbar, „den Bürger mit immer höheren CO2-Abgaben zu belasten, während die Wirtschaft ungehindert immer größere Mengen an Treibhausgasen emittiert“. Daher müsse der Einsatz eines so enorm klimawirksamen Gases verboten werden. Erwägungsüberweisung und Zuleitung an das EP Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 27. September verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, „soweit es die Wiederzulassung von Sulfurylfluorid auf EU-Ebene betrifft, die Forschung und Entwicklung für Alternativen gefördert und der Einsatz für die Zulassung von Alternativen erhöht wird“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Petition, unter Beachtung der angeführten Einschränkungen, „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Im Bereich des Pflanzenschutzes sei in Deutschland ein Sulfuryldifluorid-haltiges Mittel zugelassen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Das entsprechende Mittel ProFume dürfe ausschließlich von beruflichen Verwendern im Vorratsschutz angewendet werden. Die Behandlung von Holz, das für die Ausfuhr bestimmt ist, erfolge, wenn die phytosanitären Einfuhrvorschriften des Importlandes dies vorsehen. Diese Einfuhrvorschriften zielten auf die Verhinderung einer Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneschädlingen ab, seien amtlich bekannt und vom jeweiligen Zielland veröffentlicht. BMEL fördert Suche nach alternativen Verfahren Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördere ein Forschungsprojekt mit dem Ziel, die Anwendung Sulfuryldifluorid-haltiger Mittel effizienter zu machen beziehungsweise durch alternative Verfahren zu ersetzen, heißt es weiter. Im Projekt solle das wirtschaftlichste und ökologisch verträglichste Verfahren ermittelt werden. Voraussetzung für den Einsatz eines neuen Verfahrens in der Praxis sei jedoch auch die Zulassung des Verfahrens in der EU sowie dessen Anerkennung durch das jeweilige Rundholz-importierende Drittland. (hau/eis/04.10.2023)

Novelle des BND-Gesetzes wird beraten

Mo, 02.10.2023 - 02:47
Die Bundesregierung plant Änderungen im BND-Gesetz. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des BND-Gesetzes“ (20/8627) sowie der Gesetzentwurf „zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienst-Rechts“ (20/8626) stehen am Donnerstag, 12. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 40-minütiger Debatte ist die Überweisung der Entwürfe an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den Beratungen soll jeweils der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/8627) verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. September 2022 (1 BvR 2354 / 13) die Übermittlungsvorschriften in Staatsschutzangelegenheiten nach den Paragrafen 20 und 21 des Bundesverfassungsschutzgesetzes teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt habe. Zugleich habe das Gericht die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Vorschriften bis maximal zum 31. Dezember 2023 mit Maßgaben für weiterhin anwendbar erklärt. Da Paragraf 11 Absatz 3 des BND-Gesetzes auf Paragraf 20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verweise, bestehe Handlungsbedarf auch für den Bundesnachrichtendienst, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage weiter. Im Zuge dessen sollten auch die anderen Übermittlungsvorschriften des BND-Gesetzes sowie des Artikel-10-Gesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen den Angaben zufolge sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt und „unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend normenklar und transparent gefasst“ werden. Als Maßnahme der Eigensicherung sollen laut Vorlage zudem zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen durch Kontrollen präzise für den BND gesetzlich geregelt werden. Aufgrund eines mutmaßlichen Verratsfalls im Jahr 2022 beim BND sei der Bedarf an einer Stärkung und Optimierung von Maßnahmen zur Eigensicherung deutlich geworden. Ziel der gesetzlichen Neuregelung sei es, die Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst noch stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme zu schützen und Informationsabflüsse aus dem BND heraus zu verhindern. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will das Nachrichtendienstrecht „auf der Grundlage jüngerer Verfassungsrechtsprechung“ umfassend reformieren. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf „zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts“ (20/8626) hervor, mit dem die Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden sollen. Da diese Regelungen nur noch bis Ende 2023 anwendbar sind, sei diese Anpassung besonders dringlich, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Angesichts jüngerer Innentäterfälle bei den deutschen Nachrichtendiensten gelte dies gleichermaßen für eine wirksame Eigensicherung, die ebenso einbezogen sei. In einem zweiten Teil der Reform solle in 2024 „die wertungskonsistente Systematisierung der Regelungen zur Informationsbeschaffung folgen und das Nachrichtendienstrecht insgesamt zukunftsfest ausgestaltet werden“. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht zu den Übermittlungsbefugnissen des Bundesverfassungsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 28. September 2022 (1 BvR 2354 / 13) getroffen hat. Dabei ersetzt der Gesetzentwurf den Angaben zufolge nicht lediglich punktuell die außer Kraft tretenden Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden, sondern passt diese Übermittlungsbefugnisse insgesamt an die Vorgaben des Gerichts an. „Vor dem Hintergrund der mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärften internationalen Lage ist im Übrigen besonders vordringlich, die Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) speziell gegenüber Ausforschungsoperationen anderer Nachrichtendienste zu stärken, insbesondere gegenüber Innentätern“, heißt es in der Begründung weiter. (sto/02.10.2023)

Speicherung von Kohlendioxid im tiefen Meeresuntergrund

Mo, 02.10.2023 - 02:45
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für die Speicherung von Kohlendioxid im tiefen Meeresuntergrund ein. Über dahingehende parlamentarische Initiativen der Fraktion stimmt der Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023, nach 40-minütiger Debatte ab. Zu dem Gesetzentwurf „zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972“ (20/6177) wird der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ebenso eine Beschlussempfehlung abgeben, wie zu dem Antrag „Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten“ (20/6178). Zu einem weiteren Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „CO2-Abscheidung und -Speicherung, CO2-Nutzung sowie Negativemissionen – Chancen für Klima, Industrie und Wohlstand“ (20/5350) gibt es schon eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/8579). Darin wird die Ablehnung empfohlen. Gesetzentwurf der Unionsfraktion Nach dem Willen der Union sollen die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen. Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten. Erster Antrag der CDU/CSU-Fraktion In der Vorlage (20/6178) untermauert die Unionsfraktion ihre Forderung nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, um die Ergänzung von Artikel 6 des London Protokolls zu ratifizieren, und verweist auf den eigenen Gesetzentwurf (20/6177). Des Weiteren solle die Bundesregierung die Erklärung der vorläufigen Anwendung von Artikel 6 des London Protokolls „gemäß Beschluss von 2019“ vor der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) abgeben und unverzüglich Gespräche mit für die CCS- und CCU-Technologie offenen Partnerländern aufnehmen, wird in dem Antrag verlangt. Für den grenzüberschreitenden CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Meeresuntergrund solle die Bundesregierung außerdem die notwendigen Änderungen in nationales Recht umsetzen, schreiben die Abgeordneten. Zweiter Antrag der Unionsfraktion Deutschland habe sich verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, heißt es im zweiten Antrag der Unionsfraktion (20/5350). Das werde ihrer Auffassung nach nicht möglich sein, ohne CO2-Abscheidung und -Speicherungstechnologien (CCS) und perspektivisch auch Nutzungstechnologien (CCU) mit Nachdruck voranzubringen. Daher fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen nationalen CCS- und CCU-Strategieprozess zu starten, die rechtlichen Voraussetzungen für CO2-Exporte und eine inländische und grenzüberschreitende CO2-Transport- und Speicher-Infrastruktur zu schaffen. Zudem solle der Rechtsrahmen für die Nutzung der CCS-Technologie in Deutschland aktualisiert und Finanzierungsmechanismen für CCS auf europäischer Ebene etabliert werden. (sas/mis/hau/02.10.2023)

Bärbel Bas eröffnet ersten Bürgerrat „Ernährung im Wandel“

Fr, 29.09.2023 - 14:00
Bundestagpräsidentin Bärbel Bas hat am Freitag, 29. September, den Bürgerrat „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ eröffnet. „Ich freue mich, dass es jetzt endlich losgeht“, hieß Bas die 160 ausgelosten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Auftaktwochenende für den ersten Bürgerrat im Paul-Löbe-Haus des Bundestages willkommen. „Sagen Sie, was Sie denken. Und reden Sie, wie Sie immer reden“, forderte Bas.

Forderung nach Sonder­vermögen für Bildung zurückgewiesen

Fr, 29.09.2023 - 13:00
Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Bildung am Limit – Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher“ (20/678) und „100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung“ (20/5821) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen. Zur Abstimmung hatten der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und der Haushaltsausschuss jeweils Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/6113, 20/6774). Erster Antrag der Linken In ihrem ersten Antrag (20/678) verlangte die Fraktion den Start einer Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Der zunehmende Fachkräftemangel an Schulen und in Kindertagesstätten drohe „in einer Bildungs- und Betreuungskatastrophe zu münden“. Während die Kultusministerkonferenz von 13.380 fehlenden Lehrkräften bis 2030 ausgehe, spreche der Bildungswissenschaftler Klaus Klemm von einer Fachkräftelücke von 81.000 Lehrerinnen und Lehrern im Jahr 2030. Noch größer ist laut Fraktion der Mangel bei den Erzieherinnen und Erziehern. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung von August 2021 prognostiziere rund 230.000 fehlende Fachkräfte. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, in Absprache mit den Ländern ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze sowie ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg zu bringen. Außerdem verlangen die Abgeordneten eine Änderung des Grundgesetzes, durch die „das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgehoben wird“. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag forderte die Linksfraktion ein mit 100 Milliarden Euro ausgestattetes Sondervermögen für Bildung. Sie begründet die Forderung unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, forderte die Fraktion über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus. „Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter. (vom/des/scr/29.09.2023)

Keine Mehrheit für Oppositionsanträge zu Endometriose

Fr, 29.09.2023 - 12:20
Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, zwei Oppositionsvorlagen zur Erkrankung Endometriose abgelehnt. Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Endometriose – Endlich verstehen, behandeln, erforschen, begleiten“ (20/4308) wies das Parament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zurück. Gegen einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Endometriose wirksam bekämpfen“ (20/5979) votierten alle Fraktionen außer Linke und AfD. Zur Abstimmung hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/6617). Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag (20/4308) eine nationale Strategie gegen die gynäkologische Erkrankung Endometriose. Es handele sich bei Endometriose um eine der häufigsten Unterleibserkrankungen von Frauen und betreffe bis zu 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung in Deutschland, heißt es darin. Viele Aspekte der Endometriose seien unbekannt. Es fehle an geeigneter Forschung und dadurch bedingt an geeigneter Sensibilisierung, Prävention und Versorgung, heißt es weiter. Die Abgeordneten forderten unter anderem, dass sich die Bundesregierung für den Ausbau und die Stärkung von Endometriose-Zentren in ganz Deutschland einsetzt. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass Leistungen in den Endometriose-Fachberatungen an Kliniken, bei Gynäkologen oder Allgemeinmedizinern auskömmlich vergütet und entsprechend abgerechnet werden können. Antrag der Linken Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag (20/5979) eine Strategie zur Bekämpfung der gynäkologischen Erkrankung Endometriose. Jedes Jahr würden fast 30.000 Frauen mit Endometriose stationär im Krankenhaus behandelt, durch die starken Schmerzen seien sie in ihrem Alltag stark eingeschränkt. Für viele Frauen sei Endometriose auch der Grund für einen unerfüllten Kinderwunsch. Betroffene Frauen warteten bis zu zehn Jahre auf eine gesicherte Diagnose, in diesen Jahren würden sie mit ihrem Leid allein gelassen. Nach einer Diagnose könne die Krankheit auch nur symptomatisch behandelt werden. Die Abgeordneten forderten eine nationale Endometriose-Strategie, um die Krankheit in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und sich der Erforschung und Bekämpfung der Krankheit zu widmen. Vorgeschlagen wird ein bundesweites Endometriose-Register, in dem Daten zum Krankheitsbild und zur Häufigkeit erfasst und überwacht werden. Eine Aufklärungskampagne zum Thema Endometriose und Menstruationsbeschwerden solle sich vorrangig an Mädchen und junge Frauen richten. Die Ausbildung der Ärzte müsse verändert werden, damit sie Endometriose besser erkennen und behandeln könnten. (vom/pk/29.09.2023)

Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen debattiert

Fr, 29.09.2023 - 11:30
Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (20/8289) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Aus dem ERP-Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), sollen Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro vorgesehen. Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2023 werden Förderkosten in Höhe von etwa 219,3 Millionen Euro eingeplant (2023: 136,1 Millionen Euro). Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (3,6 Millionen Euro) und die „Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland“ (3,6 Millionen Euro). Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben. (vom/emu/29.09.2023)

Antrag zu "Clan­krimi­nalität" nach Schlag­ab­tausch im Plenum überwiesen

Fr, 29.09.2023 - 10:20
Einen heftigen Schlagabtausch über die richtige Strategie gegen die Organisierte Kriminalität und deren Unteraspekt der sogenannten Clankriminalität lieferten sich am Freitag, 29. September 2023, die Abgeordneten in einer einstündigen Debatte. Grundlage war ein entsprechender Antrag (20/8526) der CDU/CSU-Fraktion, den das Parlament im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwies. Darin fordert die Union eine Null-Toleranz-Politik in Fällen von Clankriminalität. In der Debatte reagierten alle anderen Fraktionen des Bundestages mit harscher Kritik auf den Antrag der Unionsfraktion – und dies nicht, weil sie keinen Handlungsbedarf sehen. Die AfD warf der Unionsfraktion „Doppelzüngigkeit“ und Ideenraub vor; die Ampel-Fraktionen wiesen den Vorwurf der Tatenlosigkeit scharf von sich und listeten auf, was sie in den vergangenen zwei Jahren angestoßen haben; Die Linke kritisierte, dass der Antrag ein Anbiedern der Union an den rechten politischen Rand sei und es um einen Überbietungswettbewerb mit der AfD gehe. Antrag der Union „Der Ausbreitung der OK und insbesondere der Clankriminalität ist nur durch maximalen Kontroll- und Verfolgungsdruck mit einer Null-Toleranz-Strategie zu begegnen. Dies erfordert auf allen Ebenen konsequente Reaktionen und Maßnahmen des Rechtsstaats. Ziel muss es auch sein, den Mechanismus zu durchbrechen, mit dem die Missachtung von Recht und Gesetz von einer Generation auf die nächste innerhalb der Clanfamilie weitergegeben wird“, schreibt die Unionsfraktion. Sie kritisiert unter anderem, dass es innerhalb der Bundesregierung bis heute keine Definition von Clankriminalität gebe und die konkrete Ausgestaltung der „Allianz gegen Clankriminalität“ weiter offen bleibe. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Beschaffung und den Einsatz der für alle Länder und den Bund abrufbaren „Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)“ unverzüglich sicherzustellen. Die Regierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Sicherheitsbehörden erlaubt, kryptierte Täterkommunikation im Bereich der Clankriminalität zu überwachen. Ab 2024 soll einmal jährlich ein Bundeslagebild Clankriminalität vorgelegt werden. Zudem soll „verfassungskonform und rechtssicher“ geregelt werden, dass bei Vermögen unklarer Herkunft außerhalb eines strafprozessualen Anfangsverdachts Ermittlungen durchgeführt werden können und bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt. Auch soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der regelt, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die an Clankriminalität oder OK nachweisbar festgestellt mitgewirkt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden kann. Bundesrat: Innenministerin lässt die Länder im Stich Schützenhilfe holte sich die Union aus den Bundesländern. Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU) verteidigte den Antrag und warf Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, die Länder im Stich zu lassen. Diese blockiere die Analyseplattform VeRa, weil sie offensichtlich ein eigenes Portal wolle. Das aufzubauen aber werde Jahre dauern, so Poseck. Union: Koalition verheddert sich in unwichtigen Fragen Für die Unionsfraktion sprang Moritz Oppelt (CDU/CSU) dem Minister bei: Die Koalition verheddere sich in Streitigkeiten, sie müsse den Ländern endlich die nötigen Mittel an die Hand geben, forderte er. Er kritisierte, dass sich die Ampel lieber mit der Frage beschäftige, wie man möglichst diskriminierungsfrei über Clankriminalität sprechen könne. AfD: Union reagiert nur auf Umfragewerte der AfD Auch wenn es inhaltlich viele Übereinstimmungen zu AfD-Anträgen gibt, griff deren Redner Dr. Martin Baumann (AfD) die Union scharf an: Diese handele nicht aus Überzeugung, sondern reagiere auf Umfragewerte der AfD und würde sich im Zweifel wieder dem „linksgrünen Mainstream“ anschließen. Linke: Keine sachliche, sondern rechtspopulistische Debatte Für Die Linke sagte Martina Renner: „Inhaltlich ist doch alles klar. Organisierte Kriminalität muss bekämpft werden, weil sie den Rechtsstaat schädigt und Milliardenschäden verursacht.“ Die CDU diskutiere aber nicht mehr sachlich, sondern auf eine rechtspopulistische Art und Weise. SPD: Das ist billiger Hessen-Wahlkampf Sebastian Fiedler (SPD) sprach von „billigem Hessen-Wahlkampf“ und attestierte der Union, die Definition von Clankriminalität nicht verstanden zu haben. Auch laufe die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern viel besser, als von der Union dargestellt. Grüne: Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft und es darf auch keine geben.“ Genau dies strebe die Union aber an. Er warf der Union vor, das Thema Prävention völlig außen vor zu lassen, aber Integration und Prävention seien entscheidende Schlüssel beim Kampf gegen die sogenannte Clankriminalität. FDP: Wir bügeln die Fehler der Vergangenheit längst aus Manuel Höferlin (FDP) bekräftigte, die Ampel-Regierung sei intensiv dabei, die Fehler der Vergangenheit auszubügeln. Die Gesetzesinitiative des Bundesfinanzministeriums, um Geldströme besser nachvollziehen zu können, sei nur ein Beispiel, sagte er. (che/29.09.2023)

Diskussion über nationale Strategie für soziale Innovationen

Fr, 29.09.2023 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, erstmals über die nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen (20/8372) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss. Grüne wollen auf Bedarfe eingehen Melis Sekmen (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich erfreut, dass nun eine Strategie beraten werde, die es vorher so noch nicht gab. „In allen Bereichen geht die Transformation zügig voran“, sagte Sekmen im Plenum, es sei nun an der Zeit, auch auf die Bedarfe der gemeinwohlorientierten Unternehmen einzugehen. Denn diese hätten oftmals Schwierigkeiten, Fremdkapitalgeber zu finden. Besser gefördert werden sollen auch Frauen, die laut Sekmen im Bereich der gemeinwohlorientierten Unternehmen überdurchschnittlich vertreten sind. Besonders auf deren Bedarfe solle mit Gründerinnen-Zentren und speziellen Coaching-Programmen eingegangen werden. CDU/CSU: Der Staat muss nicht alles klären Nadine Schön (CDU/CSU) betonte die Haltung ihrer Fraktion, wonach nicht der Staat alles klären müsse. „Wir denken den Staat von unten nach oben“, so Schön. Deshalb seien soziale Innovationen so wertvoll, wie man in den vergangenen Jahren gesehen habe. Diese zeigten, dass Kreativität und Leistungsbereitschaft und Zusammenhalt aus der Mitte der Gesellschaft entstünden. „Wenn wir wollen, dass ein solches Engagement nicht verpufft, braucht es ein Gesamtkonzept, ein Ökosystem“, forderte die Christdemokratin im Plenum. In der Nationalen Strategie der Bundesregierung gebe es hingegen zu viele Absichtserklärungen. SPD: Meilenstein der Innovationspolitik Sabine Poschmann (SPD) berichtete, dass der Weg zur Strategie ein weiter gewesen sei. „Wir hängen im EU-Vergleich bei der Förderung der sozialen Innovation hinterher“, sagte Poschmann, „das liegt daran, dass Wirtschaftsminister Altmaier das verschlafen hat.“ Die Strategie der Bundesregierung sei hingegen ein „Meilenstein der Innovationspolitik“ an deren Umsetzung nun zügig gearbeitet werden müsse. Gemeinwohlorientierte Unternehmen lösten oft Probleme, die der Staat sonst lösen müsse, so Poschmann. Wenn man diese Unternehmen nun unterstütze, sei das eine „Win-Win-Situation“. AfD warnt vor einen bevormundenden Staat Malte Kaufmann (AfD) sagte, bislang habe sich jede Strategie, die die Bundesregierung vorgelegt habe, als „Desaster für Deutschland entpuppt“. In dem Papier komme das Wort „sozial“ 200 Mal vor, das Wort „Marktwirtschaft“ hingegen nur zwei Mal. „Das ganze Land soll mit der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung transformiert werden, hin zum Ökosozialismus und zur Planwirtschaft“, so Kaufmann. Die Menschen in Deutschland würden nicht den bevormundenden Staat wollen, „der in die Familien und Unternehmen hineindirigiert.“ Ministerin: Wir wollen mehr soziale Start-ups Bettina Stark-Watzinger (FDP), Bundesministerin für Bildung und Forschung, sagte, mit dem Programm schaffe die Bundesregierung einen Zugang, wo vorher keiner gewesen sei. „Wir öffnen unsere Programme für soziale Innovationen.“ So würden ab November zwölf Millionen Euro „für frische Ideen von Studierenden und Postdocs“ freigegeben. „Wir wollen mehr soziale Start-ups“, sagte die Ministerin. Das Land brauche soziale Innovationen genauso wie technologische Innovationen. Die Nationale Strategie sei dafür ein „Fortschrittmacher“, so Stark-Watzinger. Linke: Gemeinwohlorientierte Unternehmen füllen Lücken Petra Sitte (Die Linke), sagte, gemeinwohlorientierte Unternehmen füllten Lücken, „von denen wir vorher gar nichts wussten.“ Ihre Fraktion begrüße es, dass Genossenschaften gestärkt werden sollen. In gemeinwohlorientierten Unternehmen arbeiteten meist junge Menschen ohne viel Geld. „Und sie arbeiten an vielen Stellen, an denen der Markt nicht liefert oder liefern will. Das darf nicht ausgenutzt werden“, so Sitte. Deshalb verdienten diese Unternehmen einen besseren Zugang zu Förderung. Die Linke habe großes Interesse daran, dass die Strategie umgesetzt werde. FDP: Nicole Bauer (FDP) sagte, mit der Strategie soll es Gründern ermöglicht werden, „eine bessere Zukunft zu bauen“. Der Staat wolle dem nicht mehr im Weg stehen und die Freisetzung echter Innovation ermöglichen. Im Mittelpunkt müsse dabei der positive Impact auf die deutsche Wirtschaft stehen: „Social entrepreneurs schaffen Arbeitsplätze und Wachstum“, sagte die Liberale im Plenum. Dies bedeute jedoch nicht, dass solche Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaften dürften. Nationale Strategie der Bundesregierung Unter sozialen Innovationen versteht die Bundesregierung vor allem neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für die Herausforderungen der Gesellschaft beitragen. Dazu zählten beispielsweise neue Pflegekonzepte, neue Anwendungsoptionen von technischen Geräten, neue Netzwerke oder neue Mobilitätskonzepte. Gemeinwohlorientierte Unternehmen sind laut Strategie solche, für die das soziale oder ökologische, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt. Dies äußere sich oft in einem hohen Maß an sozialer Innovation, deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses Ziel zu erreichen. Deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse widerspiegelten dieses Ziel, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basierten oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet seien. Der Fokus der Strategie richte sich auf die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen. Dazu könnten Unternehmen jeglicher Organisations- und Rechtsformen gehören. Die Strategie benennt elf Handlungsfelder: Rahmenbedingungen optimieren und strukturelle Hindernisse beseitigen; sozial-innovative und gemeinwohlorientierte Gründungskultur und Unterstützungsstrukturen stärken; Vernetzung, Kollaboration und Transfer voranbringen; öffentliche Beschaffung als Hebel nutzen; Förderinstrumente bedarfsgerecht entwickeln und ausbauen; Wachstum und Wirkung durch optimierte Finanzierungsangebote vorantreiben; Forschung zu sozialen Innovationen und gemeinwohlorientierten Unternehmen ausbauen; Kompetenzentwicklung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften vorantreiben; Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung als Standard etablieren; Sichtbarkeit und Anerkennung erhöhen; den europäischen und internationalen Schulterschluss suchen. In ihrem „Ausblick“ schreibt die Bundesregierung: „Um soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen gezielt zu stärken und um die Regierungsaktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.“ (vom/29.09.2023)

Antrag für Verbot von Fremdpersonal in der Paketdienstbranche beraten

Do, 28.09.2023 - 22:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmalig über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verbot von Werkverträgen und Subunternehmerketten in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche“ (20/764) beraten. Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Antrag der Linken Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Unternehmen, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Branche) tätig sind, verboten wird, für die Beförderung von Paketen Fremdpersonal einzusetzen. Genannt werden Arbeitnehmer, die bei Dritten beschäftigt sind, Selbstständige und Leiharbeitnehmer. Nur so würden in der Branche wieder klare Verantwortlichkeiten für die Einhaltung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Regelungen etabliert sowie den Behörden effektive Kontrollen ermöglicht, heißt es im Antrag. Die Fraktion bezieht sich auf Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, wonach es inzwischen etwa 90.000 reine Paketzusteller in Deutschland gebe. Hinzu kämen rund 45.000 Beschäftigte bei der Deutschen Post, die sowohl Briefe als auch Pakete zustellen. Zugleich werde immer wieder über schlechte und/oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche und vor allem bei Paketdienstleistungen berichtet. Nach Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und von Beratungsstellen für Arbeitnehmerrechte werden nach Darstellung der Linken regelmäßig Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie gegen Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz festgestellt. Weitere in der Branche verbreitete Verstöße sind Scheinselbstständigkeit und die Missachtung notwendiger Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. (vom/des/28.09.2023)

Abgesetzt: Novellierung der Geschäfts­beziehungen im Banken­verkehr

Do, 28.09.2023 - 22:00
Der Bundestag wollte am Donnerstag, 28. September 2023, ursprünglich über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr (20/7347) abstimmen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Ebenfalls abgestimmt werden sollte über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ (20/4888). Zu beiden Vorlagen hat der Rechtsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/7690). Gesetzentwurf der CDU/CSU Die Unionsfraktion will es Banken ermöglichen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch ohne explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden zu ändern. Ihr Gesetzentwurf (20/7347) sieht dazu Änderungen in Paragraf 675g Absätze 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Die Fraktion begründet ihren Entwurf mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht hatte Ende April 2021 die bisherige Praxis, Änderungen der AGB über eine sogenannte Zustimmungsfiktion zu ermöglichen, für rechtswidrig erklärt. Wie die Fraktion ausführt, habe das BGH-Urteil „im praktischen Kundenverkehr vielerlei Folgen und Reaktionen hervorgerufen, die sich allesamt als negativ für beide Seiten (Bank und Kunde) als auch als unpraktisch erwiesen haben“. So würden regelmäßig vorzunehmende vertragliche Anpassungen ohne Zustimmungsfiktionsklausel deutlich erschwert, heißt es weiter. Nach Darstellung der Unionsfraktion verfolgt ihr Entwurf den Lösungsansatz, „dass die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion erreicht werden, wobei dem Kunden eine Art Überlegungsfrist, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss, eingeräumt wird“. Er könne frei entscheiden, ob er aktiv werden will. „Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet“, heißt es weiter. Antrag der CDU/CSU In ihrem älteren Antrag (20/4888) fordert die Unionsfraktion ebenfalls die Änderungen im BGB, um Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von AGB im Bankbereich wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung solle dazu Paragraf 675g entsprechend anpassen. Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel, nach der eine Kundin einer AGB-Änderung zustimmt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, durch das BGH-Urteil von 2021 für rechtswidrig erklärt worden sei. Vielmehr sei laut Gericht eine Zustimmung notwendig. Aus Sicht der Fraktion erschwert dieses Urteil Banken, „regelmäßig erforderliche Änderungen ihrer AGB vorzunehmen, ohne dass hierfür – unter Berücksichtigung des Schutzes der Interessen von Bankkunden – eine Notwendigkeit besteht“. Problematisch sei die aktuelle Rechtslage auch aus Sicht des Verbraucherschutzes. „Wenn Bankkunden bei künftigen AGB-Änderungen untätig bleiben oder ihre Zustimmung bewusst verweigern, droht ihnen nun die Kündigung ihres Kontos“, heißt es in dem Antrag. (vom/scr/26.09.2023)

Anträge für barrierefreies Reisen in die Ausschüsse überwiesen

Do, 28.09.2023 - 21:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal verankern“ (20/7590) und einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe ermöglichen – Barrierefreien Tourismus konsequent fördern“ (20/7640) beraten. Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung in den federführenden Tourismusausschuss überwiesen. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/7590) auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen. Das Zertifikat weist barrierefreie Reiseangebote aus. Um die Zahl der angeschlossenen Anbieter zu erhöhen, solle die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien des Kennzeichnungssystems hinwirken. Weiterhin sollen in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickelt werden, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht werden kann, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus sollten Förderprogramme mit dem Schwerpunkt Digitalisierung stärker auf barrierefreie Angebote ausgerichtet und das Thema Barrierefreiheit vermehrt in Ausbildungs- und Studiengänge integriert werden, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken Die Linksfraktion will mit ihrem Antrag (20/7640) erreichen, dass der Tourismus in Deutschland barrierefrei wird. Dazu solle auf Grundlage der Nationalen Tourismusstrategie ein koordinierter Masterplan vorgelegt werden. Außerdem sollen ein Konzept zur Fortführung und Weiterentwicklung des Informations- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ vorgelegt und die derzeitigen Möglichkeiten zur Schaffung von Barrierefreiheit und zur Verhinderung des Entstehens neuer Barrieren im Neubau genutzt werden. Die Abgeordneten fordern zudem, die Entwicklung digitaler Anwendungen zu fördern, die den barrierefreien Zugang zu allen Informationen garantieren. Sie verlangen ferner, dass das Thema barrierefreier Tourismus verpflichtend in die akademische Ausbildung der tourismusrelevanten Studiengänge sowie die Ausbildungsprogramme der Hotelfachschulen aufgenommen wird; auch dafür soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Linken einsetzen. (vom/emu/28.09.2023)

Debatte über Ausbau von Energiespeichern

Do, 28.09.2023 - 21:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über einen Antrag zum Ausbau von Energiespeichern (20/8525) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Der Antrag wurde im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Antrag der Union Die Unionsfraktion drückt beim Ausbau von Energiespeichern aufs Tempo. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von CDU und CSU die Bundesregierung auf, das Energiemarktdesign konsequent auf die Entwicklungen der Energiewende und damit auch auf den Einsatz von Energiespeichern auszurichten, um die hohen Energiesystemkosten zu senken und Effizienz in die Energiewende zu bringen. Dazu brauche es verlässliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Investition in Speichertechnologien , heißt es weiter. Zudem sollten Energiespeicher als regulatorisch eigenständige Säule des Energiesystems eingeordnet werden. Dabei seien großtechnische Stromspeicher bei der Netzausbauplanung zu berücksichtigen und Hindernisse zu beseitigen, die die Entwicklung und den Einsatz von Speichertechniken behinderten - insbesondere die Belastung mit Netzentgelten, Baukostenzuschüssen und weiteren Abgaben. Zudem sollte auch die Errichtung von Speichern grundsätzlich als im überragenden Interesse liegend in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. (mis/vom/28.09.2023)

Höhe der Abgabe für Lebens­mittelbehälter und andere Plastikprodukte festgelegt

Do, 28.09.2023 - 20:35
Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 28. September 2023, der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (20/8128, 20/8267 Nr. 2.3) zugestimmt, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt hatte. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (20/8552) vor. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten die Verordnung ab, Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Verordnung des Umweltministeriums Mit der Verordnung werden zum einen die notwendigen Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe und zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds an die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt. Nach Paragraf 30 des Einwegkunststofffondsgesetzes war die Zustimmung des Bundestages zur Verordnung erforderlich. Laut des Mitte Mai 2023 in Kraft getretenen Einwegkunststofffondsgesetzes müssen Hersteller von Plastikprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen, leichten Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfiltern ab 1. Januar 2024 eine Abgabe zahlen. Abgabenhöhe für bestimmte Plastikprodukte Mit der Verordnung legt die Bundesregierung nun fest, wie viel: Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller beispielsweise 0,18 Euro als Abgabe entrichten, für Getränkebecher 1,24 Euro, für Tüten- und Folienverpackungen 0,88 Euro. Für leichte Tragetaschen ist eine Abgabe in Höhe von 3,80 Euro pro Kilogramm vorgesehen; für Luftballons müssen Hersteller 4,34 Euro pro Kilogramm und für Tabakprodukte mit Filtern pro Kilogramm 8,97 Euro bezahlen. Ersatz für Kosten der Abfallsammlung und -entsorgung Die Mittel aus dem Fonds sollen ab 2025 auf Grundlage des Vorjahres an die öffentliche Hand als Ersatz für die entstandenen Kosten für der Abfallsammlung und -entsorgung ausgezahlt werden. Nach dem nun vorgestellten Punktesystem sollen Kommunen innerorts zum Beispiel für das Reinigen von Strecken pro Kilometer zehn Punkte erhalten, für Flächen drei Punkte pro 1.000 Quadratmeter. Die Entsorgung pro Tonne Abfall soll 31,5 Punkte bringen. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz hatte die Bundesregierung den letzten Baustein der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es vor allem ist, das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen zu begrenzen. Mit der Regelung sollen die Hersteller von Einwegplastikprodukten an den Kosten für Maßnahmen der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligt werden. (vom/sas/ste/28.09.2023)

Aussprache zur Transparenz der Medienmacht von Parteien

Do, 28.09.2023 - 19:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer Gesetze „zur Verhinderung von Falschmeldungen und Transparenz der Medienmacht von Parteien“ (20/8531) beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf dieses „Medientransparenzgesetzes“ zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Gesetzentwurf der AfD Nach Auffassung der Fraktion gibt es bei der Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen ein „Transparenzproblem“. Bisher müssten Parteien ihren Rechenschaftsberichten nur die „Hauptprodukte“ solcher Medienunternehmen nennen. Mit einer Änderung am Parteiengesetz will die Fraktion nun erreichen, dass alle Produkte genannt werden müssen. Ferner möchte die Fraktion eine Änderung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ändern, um auch in Medienprodukten Transparenzhinweise zu ermöglichen. Demnach sollen „Leser von Medienerzeugnissen darüber aufgeklärt werden müssen, falls die Inhalte von Medienunternehmen stammen, an denen eine politische Partei unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die notwendige Transparenz kann beispielsweise in der Form hergestellt werden, dass neben dem betreffenden Artikel ein Hinweis erscheint: 'redaktionell aufbereitet von XYZ - ein Unternehmen mit Beteiligung der ABC-Partei'“, führt die Fraktion aus. Auch eine Änderung im Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schlägt die AfD-Fraktion vor. (scr/ste/28.09.2023)

Bundestag macht Weg für Ein­richtung eines zentralen Vergiftungsregisters frei

Do, 28.09.2023 - 19:05
Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird ein Vergiftungsregister eingerichtet. Darin sollen künftig erstmals alle gemeldeten Vergiftungsfälle in Deutschland zentral erfasst werden. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke hat der Bundestag am Donnerstag, 28. September 2023, das entsprechende Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (20/6952) gebilligt. Zuvor hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/8486). CDU/CSU und AfD stimmten gegen das von der Bundesregierung initiierte Gesetz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die zentrale Erfassung ermögliche einen Überblick über das tatsächliche Vergiftungsgeschehen und schließe bestehende Informationslücken, schreibt die Bundesregierung. Bisher hätten das BfR und die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) unabhängig voneinander Informationen über Vergiftungen gesammelt. Eine systematische und zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten hätte bisher nicht stattgefunden, heißt es im Gesetz. Verschiedene europarechtliche Vorschriften setzten jedoch eine systematische Registrierung von Vergiftungsfällen voraus und sähen zudem Melde- und Informationspflichten Deutschlands im Fall überregionaler chemischer Gesundheitsgefahren vor. Vorschriften über die Gute Laborpraxis Mit der Gesetzesänderung sollen außerdem die Vorschriften im Chemikaliengesetz über die Gute Laborpraxis (GLP) aktualisiert und den Vorgaben und Erfordernissen der Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union angepasst werden. Die GLP ist ein international anerkanntes Qualitätssicherungssystem für Sicherheitsprüfungen im Umwelt- und Gesundheitsbereich. So soll unter anderem klargestellt werden, dass das BfR als GLP-Bundesstelle beim Vollzug der Vorschriften die zentrale Rolle einnimmt. Auch ist geplant, dass das BfR „Überwachungsaufgaben“ übernimmt und GLP-Bescheinigungen erteilt. Weiter sieht der Gesetzentwurf eine Überarbeitung des Bußgeldblanketts vor, um Straftatbeständen eindeutig von Ordnungswidrigkeiten zu trennen. (vom/sas/28.09.2023)

Debatte zur Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie

Do, 28.09.2023 - 18:20
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ (20/8210) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion wirbt in ihrem Antrag für eine stärkere Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen und auch beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen einen wirksamen Anreiz zu schaffen, damit im Gebäudebestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden. Zugleich solle die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. „Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden“, heißt es in dem Antrag. Es solle zudem geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden. Außerdem sollten Standardisierungen im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung und im Naturschutzrecht in Betracht gezogen werden. (vom/mis/28.09.2023)

Änderung des Bundes­vertriebenengesetzes in erster Lesung beraten

Do, 28.09.2023 - 17:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlingen (Bundesvertriebenengesetz, BVFG, 20/8537) beraten, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben. Gegenstand der Debatte war zudem ein Antrag mit dem Titel „Spätaussiedler willkommen heißen – Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen“ (20/8532), den die AfD-Fraktion einbrachte. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Gesetzentwurf der Koalition Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll ein „mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler“ verhindert werden. Wie die drei Fraktionen ausführen, sind die „Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist“, durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben worden (BVerwG, Urteil vom 26.01.2021, Az.: 1 C 5.20.). Dies gelte für diejenigen Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Dieses Gegenbekenntnis stehe einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde. Für ein solches Abrücken reiche aber nach der Rechtsprechung allein die formelle Änderung der Eintragung in amtlichen Dokumenten auf eine deutsche Volkszugehörigkeit nicht aus, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr müssten die Antragsteller äußere Tatsachen nachweisen, „die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören“. Diese erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung seien naturgemäß einzelfallbezogen und entzögen sich stereotypen Darlegungen, so dass die Betroffenen sie nur schwer nachvollziehen könnten. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe demzufolge zu deutlich mehr Ablehnungen geführt und werde mittelfristig den Spätaussiedlerzuzug stark begrenzen. Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis Die geplante Änderung soll daher den Koalitionsfraktionen zufolge die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Diese habe eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt. Mit einer weitere Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sollen laut Vorlage zudem die Vertriebenenbehörden in die Lage versetzt werden, zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Auskünfte aus den entsprechenden Daten und Verwaltungsvorgängen geben zu können. Hierdurch solle verhindert werden, dass nach dem Bundesvertriebenengesetze Aufgenommene ihren Status im Nachhinein nicht mehr nachweisen können, weil die entsprechenden Akten nicht mehr vorhanden sind. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Gesetz „mit Blick auf den Krieg in der Ukraine an die Herausforderungen von Krieg, Katastrophen und anderwärtigen Gefahren für Leib und Leben anzupassen, um den Verlust des Aufnahmeanspruches in diesen Fällen bei Verlassen des Aussiedlergebietes auszuschließen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Paragraf 6 des Gesetzes so ergänzen, „dass das aktuelle Bekenntnis zum deutschen Volkstum maßgeblich für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger ist“. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Sprachmittlerorganisationen in den Aussiedlungsgebieten instand zu setzen, Sprachkursangebote stark auszuweiten, an deutlich mehr Orten anzubieten sowie die Kurse und den Erwerb von Sprachzertifikaten für Deutsche kostenfrei anzubieten. Daneben sollen nach dem Willen der Fraktion die diplomatischen Vertretungen Deutschlands beziehungsweise die Vertretungen der deutschen Minderheiten in den Aussiedlungsgebieten „personell instand“ gesetzt und Spätaussiedlern bei der Antragstellung auch „personell zumindest eine vergleichbare Unterstützung (...) wie Asylbewerbern bei deren Antragstellung in Deutschland“ gewährt werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung laut Vorlage die Zeiten für die Bearbeitung von Anträgen verkürzen und die Kosten für die Antragstellung („Fahrten zum Konsulat, Übersetzungen, Notarkosten“) im Falle der Anerkennung übernehmen. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag unter anderem, „die nach dem 24. Februar 2022 von der Bundesregierung unterbrochenen Kontakte mit offiziellen Stellen der Russischen Föderation in Bezug auf Fragen, die die deutsche Minderheit betreffen, unverzüglich wieder aufzunehmen“. (vom/sto/28.09.2023)

Debatte zur Künstlichen Intelligenz als Schlüsseltechnologie

Do, 28.09.2023 - 17:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken“ (20/8414) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion hält es für den richtigen Weg, die Infrastruktur für Bedürfnisse von Künstlicher Intelligenz (KI) und Deep Learning zu erweitern, um die Entwicklung großer KI-Modelle vor allem für Start-ups und Open Source in Deutschland und Europa zu verbessern. Durch Deep Learning werden Maschinen in die Lage versetzt, selbstständig und ohne menschliches Zutun ihre Fähigkeiten zu verbessern. Aus Sicht der Abgeordneten ist es notwendig, die Hardware zu erweitern und eine eigene „Governance-Struktur“ zu schaffen, die einen primären Zugang für nationale und europäische Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen für das Trainieren von KI-Modellen ermöglicht – und zwar ohne komplexe Antragsverfahren und Konkurrenzsituationen mit anderen Nutzungen. „Staat als strategischer Ankerkunde“ Als erprobt und geeignet für die Förderung von Technologie betrachtet die Fraktion den Staat, der als „strategischer Ankerkunde mit vorkommerzieller Beschaffung“ positioniert werden soll. Dazu sollen Entwicklungsaufträge für Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerb vergeben werden, noch bevor diese fertig sind. In der vergangenen Wahlperiode sei dies bereits erfolgreich bei Trägerraketen und Quantentechnologien des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) erprobt worden. Ein solches Vorgehen will die Fraktion über Wettbewerbe und vorkommerzielle Beschaffung anwenden, um KI-Start-ups, zu denen auch universitäre KI-Ausgründungen gehören, stärker zu fördern. „Entwicklung maschineller Lernverfahren fördern“ Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Integration von Quantencomputern in Höchstleistungsrechner zu forcieren und den Aufbau von Plattformen für quantenunterstützte KI sowie die Entwicklung von quantenunterstützten maschinellen Lernverfahren systematisch zu fördern. Sogenannte On-Premise-KI-Lösungen – auf eigenen Servern betriebene Software – müssten für die Bundesverwaltung und für Bildungseinrichtungen etabliert und bereitgestellt werden. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, das Engagement des Bundes bei der der KI-Fachkräftegewinnung zu erhöhen und internationale Talente anzuwerben. Auch müsse die Finanzierung der aufgebauten KI-Professuren langfristig sichergestellt werden, was besonders für die KI-Professuren der Alexander-von-Humboldt-Stiftung gelte. (vom/28.09.2023)

Antrag zur Reform des UN-Sicherheitsrates angenommen

Do, 28.09.2023 - 16:20
Die Koalitionsfraktionen setzen sich für eine Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ein. Ein entsprechender Antrag (20/8536) wurde am Donnerstag, 28. September 2023, mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP im Bundestag gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, die Organisation (engl.: UN für United Nations) „als wichtigste Institution der internationalen Ordnung weiterhin politisch, finanziell und personell zu unterstützen und dabei eine Reform des VN-Sicherheitsrates weiterhin zum erklärten Ziel zu machen, um eine gerechtere Repräsentanz aller Weltregionen insbesondere Afrikas und Lateinamerikas zu erreichen“. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag mit dem Titel „50 Jahre deutsche Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen feiern und Reformen einbringen“ (20/8524), den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hatte. Gegen die Vorlage stimmten alle übrigen Fraktionen des Hauses. Antrag der Koalition Die Bundesregierung soll sich laut Koalitionsantrag auch für eine Stärkung und Aufwertung der VN-Generalversammlung „als wichtigstes repräsentatives Organ innerhalb der VN als zentralem Ort für Aushandlung, Umsetzung und Weiterentwicklung international anerkannter Normen, Standards und Vereinbarungen auf Grundlage der VN-Charta“ einsetzen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bündle die Herausforderungen, mit denen sich unsere multilaterale Weltordnung konfrontiert sehe, wie unter einem Brennglas, schreiben die Abgeordneten: „Die Blockade im VN-Sicherheitsrat in der Frage der Formulierung einer Reaktion auf den russischen Überfall und das erfolgreiche Ausweichen auf die VN-Generalversammlung als entscheidungsfähigeres und repräsentativeres Gremium unterstreicht nicht nur die Überfälligkeit tiefgreifender Reformen, sondern auch die dringende Notwendigkeit, innerhalb der Staatengemeinschaft Brücken zu schlagen, breite Allianzen für die Akzeptanz des Völkerrechts und die multilaterale Zusammenarbeit zu schaffen und Partnerschaften auf Augenhöhe zu fördern“. Das Instrumentalisieren von Vetos für nationale Interessen schwäche die Vereinten Nationen und höhle ihre Gremien schrittweise aus. Es stelle Völkerrecht und die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte in Frage – und es werde benutzt, um eigene Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. „Das zeigt sich in Versuchen Chinas, jenseits multilateraler Prinzipien existierende Politiken und Programme der Vereinten Nationen nach eigenen Vorstellungen umzugestalten.“ Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, stärker auf Reformen innerhalb der VN zu drängen und „wieder eine Führungsrolle“ innerhalb der Organisation zu übernehmen. So sollte die Bundesregierung auf die Wiedergewinnung der Arbeitsfähigkeit des VN-Sicherheitsrats drängen, indem Diskussionen um Reformvorschläge wie dem französisch-mexikanischen für eine Neugestaltung der Vetorechte der fünf ständigen Mitglieder aktiv gefördert werden. Außerdem sollte eine Reform des Menschenrechtsrats dafür sorgen, dass das Gremium „Menschenrechtsverbrechern keine Falschdarstellung ihrer Taten mehr erlaubt, sondern Menschenrechtsverbrechen klar als solche benennt und verurteilt“. Schließlich sollte die Bundesregierung Versuche vor allem aus Russland und China abwehren, „die VN zu einer werteneutralen Organisation umzuformen, für die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur Optionen in einer größeren Auswahl sein sollen“. Eine weitere Forderung der Union zielte auf eine Kampagne zum Jubiläum der deutschen Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen. Dabei sollten bundesweit und insbesondere auch in ländlichen Regionen der Mehrwert der deutschen Mitgliedschaft hervorgehoben und an weiterbildenden Schulen mit einem nationalen Programm die „Model United Nations“ gefördert werden. (vom/ahe/ste/28.09.2023)