Bundestag | Aktuelle Themen
Zupke: Härtefallfonds für SED-Opfer hat sich als sehr effektiv erwiesen
Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, hat am Mittwoch, 8. Juli, ihren Jahresbericht 2026 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Darin stellt die Opferbeauftragte dar, wie die Verbesserungen den Betroffenen konkret zugutekommen – und wo noch Handlungsbedarf besteht. Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen stellte Zupke etwa den bundesweiten Härtefallfonds heraus.
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7. Juli 1956: Bundestag beschließt die allgemeine Wehrpflicht
Am 7. Juli 1956 hat der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz (Drucksachen 2/2303(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/2575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Nach einer langen und kontroversen Debatte, die von Freitagmorgen bis in die frühen Stunden des Sonnabends gedauert hatte, stimmten 269 Abgeordnete für das Gesetz. 166 votierten dagegen, 20 enthielten sich. Damit entschied sich der Bundestag beim Aufbau der Bundeswehr für eine Wehrpflichtarmee. Das Gesetz verpflichtete grundsätzlich alle deutschen Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Wehrdienst. Im Frieden endete die Wehrpflicht zunächst mit dem 45., im Verteidigungsfall mit dem 60. Lebensjahr. Der Weg zur Aufstellung eigener Streitkräfte Bis 1955 hatte die Bundesrepublik keine eigenen Streitkräfte. Mit der Ratifizierung der am 23. Oktober 1954 unterzeichneten Pariser Verträge schuf der Bundestag am 27. Februar 1955 die parlamentarischen Voraussetzungen für den Beitritt der Bundesrepublik zur Westeuropäischen Union und zur Nato sowie für den Aufbau einer eigenen Armee. Nach einer über mehrere Jahre politisch und gesellschaftlich äußerst kontrovers geführten Debatte zur Frage der Wiederbewaffnung setzte sich die Regierungskoalition mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen gegen die SPD-Opposition durch. Die Verträge traten am 5. Mai 1955 in Kraft. Bereits am 26. Februar 1954 hatte der Bundestag mit der ersten Wehrergänzung des Grundgesetzes dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Verteidigung einschließlich der Wehrpflicht übertragen. Am 15. Juli 1955 folgte das sogenannte Freiwilligengesetz (Drucksachen 2/1467(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/1600(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das die vorläufige Rechtsstellung von bis zu 6.000 freiwilligen Soldaten regelte und den personellen Aufbau der neuen Streitkräfte ermöglichte. Mit der am 6. März 1956 beschlossenen zweiten Wehrergänzung des Grundgesetzes, der sogenannten Wehrverfassung (Drucksachen 2/124(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/125(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/171(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/2150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), und dem Soldatengesetz (Drucksachen 2/1700(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/2140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) regelte der Bundestag anschließend Stellung, Rechte und Pflichten der Soldaten sowie die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr. Ob die Streitkräfte auf der allgemeinen Wehrpflicht beruhen sollten, blieb jedoch noch offen. Wehrpflichtheer oder Freiwilligenarmee In der ersten Beratung am 4. Mai 1956 begründete Bundesverteidigungsminister Theodor Blank (CDU) den Gesetzentwurf mit dem geplanten Ausbau der Bundeswehr. Der Entwurf solle, so Blank, „die Rechtsgrundlage für die Ausweitung der zunächst nur aus Freiwilligen bestehenden Bundeswehr zu einem Wehrpflichtheer bilden“. Die Bundesregierung habe von Anfang an die Auffassung vertreten, „daß der deutsche militärische Verteidigungsbeitrag nur auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht zu leisten sei“. Nach Ansicht der Bundesregierung war die angestrebte Stärke der Streitkräfte von rund 500.000 Mann allein mit Freiwilligen nicht zu erreichen. Die Ausbildung vieler Wehrpflichtiger sollte zugleich den Aufbau einer größeren Reserve ermöglichen. Wehrpflicht als staatsbürgerliche Aufgabe Blank begründete die Wehrpflicht aber nicht nur militärisch. Die Verteidigung der freiheitlichen Ordnung sei eine Aufgabe aller Bürger: „Die Sicherung der Freiheit kommt jedem Staatsbürger zugute. Deshalb müssen hierfür von jedem einzelnen persönliche Opfer gebracht werden. Die allgemeine Wehrpflicht verteilt diese Lasten gleichmäßig in echt demokratischer Weise.“ Zudem sollte die Wehrpflicht verhindern, dass sich die Streitkräfte von Staat und Gesellschaft absonderten. Ein Berufsheer stehe, warnte Blank, „immer in der Gefahr, ein ‚Staat im Staate‘ zu werden“. Nur der „laufende Zustrom von Wehrpflichtigen“ gewährleiste den notwendigen Kontakt zwischen Armee und Bevölkerung. Der SPD-Verteidigungsexperte Fritz Erler widersprach. Nicht die Wehrpflichtigen bestimmten den Charakter der Streitkräfte, sondern vor allem das Führungspersonal: „Der Geist der Gesamtarmee hängt – auch wenn Sie die Wehrpflicht einführen – nicht von der Gesinnung der Wehrpflichtigen, sondern von der Gesinnung des Kerns und der Vorgesetzten ab.“ Die allgemeine Wehrpflicht garantiere nicht die demokratische Einbindung der Bundeswehr. Streit über Bündnisverpflichtungen und Truppenstärke Die SPD bestritt außerdem, dass der Nato-Beitritt und die Pariser Verträge die Bundesrepublik rechtlich zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und zum Aufbau eines Heeres von rund 500.000 Mann verpflichteten. Erler warnte davor, an militärischen Planungen aus den ersten Jahren des Kalten Krieges festzuhalten. Andernfalls werde die Bundesrepublik 1960 eine Armee besitzen, die „auf der Planung des Jahres 1950 beruht“. Die veränderte militärische Lage und die Entwicklung neuer Waffensysteme müssten ebenso berücksichtigt werden wie die internationalen Bemühungen um Rüstungsbegrenzung. Erler sah einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Aufbau einer westdeutschen Armee von einer halben Million Mann und einer „weiteren Erschwerung der internationalen Abrüstungsdiskussion“. Das Wehrpflichtgesetz, kritisierte er, entspringe dem Denken, „die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus vorwiegend als ein rein militärisches Problem anzusehen“. Verbindung von Wiedervereinigung und Abrüstung Die SPD verlangte stattdessen politische Initiativen, die Wiedervereinigung und Abrüstung miteinander verbanden: „Wenn wir die Initiative zurückgewinnen wollen, […] dann nicht durch Beharren auf jedem Buchstaben alter militärischer Pläne, sondern durch ernsthafte politische Vorschläge, welche die Wiedervereinigung Deutschlands mit einem System der Rüstungsbegrenzung und -kontrolle verbinden.“ Erler fasste die Haltung seiner Fraktion zusammen: „Wir sind völkerrechtlich nicht zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gezwungen. Meine politischen Freunde halten unter den heutigen Bedingungen die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für schädlich.“ Auch die FDP bestritt, dass die Einführung der Wehrpflicht bereits zur Erfüllung der aktuellen Nato-Verpflichtungen erforderlich sei. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Erich Mende erklärte: „Die Nato-Verpflichtung legt uns nur auf, in diesem Jahr 96.000 Berufssoldaten, längerdienende Freiwillige, Spezialisten einzustellen.“ Ob diese Vorgabe erfüllt werden könne, hänge nicht vom Wehrpflichtgesetz, sondern von anderen Voraussetzungen ab. Adenauer: Schutz unserer Freiheit Für Bundeskanzler Dr. h. c. Konrad Adenauer (CDU) und die Regierungsparteien war die militärische Einbindung der Bundesrepublik in das westliche Bündnis eine Voraussetzung, um die staatliche Freiheit zu sichern und die Sowjetunion von einem weiteren Vordringen abzuhalten. In der Schlussberatung am 6. und 7. Juli 1956 stellte er die Wehrpflicht in den Zusammenhang des Ost-West-Konflikts. Die Bundesrepublik plane keinen Angriffskrieg: „Wir wollen keinen Kreuzzug gegen Sowjetrußland führen. Aber was wir wollen, ist: für unser Land die Freiheit bewahren.“ Auf die Frage, welches Ziel den einzuberufenden jungen Männern vermittelt werden solle, antwortete Adenauer: „Schutz unserer Freiheit, Schutz unserer Heimat und Schutz Europas vor dem vordrängenden Sowjetrußland, das ganz Europa sich unterwerfen will.“ SPD: Wehrpflicht vertieft die deutsche Teilung Die SPD befürchtete dagegen, die Einführung der Wehrpflicht werde die Teilung Deutschlands vertiefen und die Chancen auf eine Wiedervereinigung verringern. Ein westdeutsches Wehrpflichtheer könne zu weiteren militärischen Maßnahmen in der DDR führen und im Kriegsfall Deutsche zwingen, gegen Deutsche zu kämpfen. Vor der Schlussabstimmung bezeichnete der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Erich Ollenhauer das Wehrpflichtgesetz als „eines der entscheidendsten Gesetze, die der Deutsche Bundestag seit der Gründung der Bundesrepublik verabschiedet hat“. Die Entscheidung werde die politischen Gegensätze in der Bevölkerung nicht überwinden. Ollenhauer warnte: „Durch die Entscheidung, die Sie jetzt mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik fällen, wird die Spaltung Deutschlands verschärft.“ Zudem sah er neue Belastungen für Flüchtlinge aus der DDR und für junge Männer voraus, deren nahe Angehörige dort lebten. Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Dr. Heinrich Krone wies diese Argumentation zurück. Die Wehrpflicht vertiefe die deutsche Teilung nicht, sondern stärke die Voraussetzungen für eine Wiedervereinigung unter freiheitlichen Bedingungen: „Wir sind nicht der Meinung, daß wir mit diesem Gesetz einen Schritt getan haben, der die Spaltung unseres Volkes vertieft, sondern meinen, daß es ein Schritt zur Wiedervereinigung in Freiheit ist.“ Die Wehrpflicht folge nicht allein aus den Verpflichtungen gegenüber den westlichen Bündnispartnern, sondern sei „eine Verpflichtung von der Sache her“. Der Bundestag müsse dafür sorgen, „daß dieses unser Land, in dem wir leben, frei bleibt“. FDP und GB/BHE: Zustimmung zum Prinzip, Vorbehalte gegen das Gesetz Die FDP bejahte grundsätzlich eine allgemeine Verteidigungspflicht, lehnte aber die konkrete Form und den Zeitpunkt des Gesetzes ab. Dr. Erich Mende erklärte: „Wir Freien Demokraten haben niemals das Prinzip der allgemeinen Verteidigungsdienstpflicht preisgegeben.“ Wer die Grundrechte eines Volkes für sich in Anspruch nehme, müsse auch bereit sein, Grundpflichten zu übernehmen. Dazu gehöre ein Beitrag zur Landesverteidigung. Die FDP wollte diese Pflicht jedoch nicht zwangsläufig auf den militärischen Dienst beschränken. Mende verwies insbesondere auf volkswirtschaftlich wichtige Tätigkeiten. Männer im Bergbau, in der Stahlindustrie oder auf dem Bau könnten dort für die Gesellschaft wichtiger sein als in der Kaserne: „Uns ist der Mann, der unter Tage vor Ort für uns alle die Kohle fördert, oder der Mann, der die Wohnungen für die deutsche Bevölkerung baut […] in dieser Tätigkeit wichtiger, als wenn er sich in Andernach mit einer Waffe vertraut machen würde.“ Eine ähnliche Zwischenposition nahm der Gesamtdeutsche Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) ein. Dr. Hermann Reichstein erklärte, seine Fraktion habe die Wehrpflicht grundsätzlich bejaht, weil sie dem demokratischen Grundsatz gleicher Rechte und Pflichten entspreche: „Wir sind der Meinung, daß alle Bürger des Staates zur Verteidigung bereit sein müssen und daß sie diese Bereitschaft nicht auf Berufssoldaten abwälzen können.“ Wegen der besonderen Lage des geteilten Deutschlands sei die Entscheidung jedoch „eine schwere Gewissensbelastung“. Zudem kritisierte Reichstein das parlamentarische Verfahren. Nicht die Bedeutung des Gesetzes habe das Tempo der Beratung bestimmt, sondern der bevorstehende Beginn der Parlamentsferien. 269 Abgeordnete stimmen dafür In der namentlichen Schlussabstimmung votierten 269 Abgeordnete für das Wehrpflichtgesetz. 166 stimmten dagegen, 20 enthielten sich. Die Zustimmung kam vor allem aus den Fraktionen von CDU/CSU, Deutscher Partei (DP) und Freier Volkspartei (FVP). SPD und GB/BHE lehnten das Gesetz ab; die FDP enthielt sich überwiegend. Von den Berliner Abgeordneten stimmten sechs für das Gesetz, acht dagegen, zwei enthielten sich. Aufgrund des besonderen Status West-Berlins waren sie nicht direkt in den Bundestag gewählt, sondern vom Berliner Abgeordnetenhaus entsandt worden. Sie besaßen bei Sachentscheidungen kein Stimmrecht; ihre Voten gingen daher nicht in das offizielle Abstimmungsergebnis ein. Bundestagspräsident D. Dr. Eugen Gerstenmaier schloss die 159. Sitzung am Sonnabend, 7. Juli 1956, um 3.43 Uhr. Das am 21. Juli ausgefertigte Wehrpflichtgesetz trat am 25. Juli 1956 in Kraft. Von der Einführung bis zum neuen Wehrdienst Die Dauer des Grundwehrdienstes hatte das Wehrpflichtgesetz zunächst offengelassen. Am 5. Dezember 1956 legte der Bundestag sie auf zwölf Monate fest (Drucksachen 2/2807(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 2/2938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Am 1. April 1957 traten die ersten rund 10.000 Wehrpflichtigen ihren Dienst an. 1962 verlängerte der Bundestag den Grundwehrdienst von zwölf auf 18 Monate; für bereits dienende Wehrpflichtige galten teilweise Übergangsregelungen von 15 Monaten. Im selben Jahr führte auch die DDR die allgemeine Wehrpflicht ein. Der Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee dauerte 18 Monate. In der Bundesrepublik wurde die Dienstzeit 1973 auf 15 Monate, 1990 auf zwölf, 1996 auf zehn, 2002 auf neun und im Juli 2010 auf sechs Monate verkürzt. Aussetzung 2011 und freiwilliger Wehrdienst 2025 Mehr als fünf Jahrzehnte nach Einführung der Wehrpflicht beschloss der Bundestag am 24. März 2011, die verpflichtende Einberufung zum 1. Juli desselben Jahres auszusetzen (Drucksachen 17/4821(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/5239(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wehrpflicht selbst blieb jedoch im Grundgesetz und im Wehrpflichtgesetz bestehen. Die Aussetzung gilt nur in Friedenszeiten; im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann die Wehrpflicht weiterhin aktiviert werden. Am 5. Dezember 2025 verabschiedete der Bundestag das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (Drucksachen 21/1853(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2581(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es führte die allgemeine Einberufung nicht wieder ein, sondern schuf einen zunächst freiwilligen Wehrdienst und eine neue Wehrerfassung. Seit Januar 2026 erhalten 18-jährige Männer und Frauen einen Fragebogen zu ihrer Eignung und Bereitschaft zum Wehrdienst. Männer müssen ihn beantworten, für Frauen ist die Teilnahme freiwillig. Die verpflichtende Musterung soll am 1. Juli 2027 für Männer des Geburtsjahrgangs 2008 beginnen und anschließend schrittweise auf die folgenden Jahrgänge ausgeweitet werden. Werden die gesetzlich vorgesehenen Personalziele nicht erreicht, müsste der Bundestag in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. (klz/30.06.2026)
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Linke wendet sich gegen Empfehlungen der Rentenkommission
Mit ihrer Fundamentalkritik an den Empfehlungen der Rentenkommission steht die Linksfraktion im Bundestag allein. Das wurde bei einer von ihr beantragten Aktuellen Stunde zu ihrer Forderung nach einem „Rentensystem, das wirklich sozial gerecht ist“ am Freitag, 26. Juni 2026, deutlich. Linke: Rente nicht an der Börse verzocken Mit der Rentenreform solle die Rente gekürzt werden, sagte Luigi Pantisano (Die Linke) zu Beginn der Aussprache. „Das ist keine Rentenkommission. Das ist eine Kürzungskommission“, befand er. Die Bundesregierung wolle in Zukunft mit der Rente von Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern „an der Börse zocken“. Bundeskanzler Merz vertrete auch hier die Interessen der Banken und Konzerne und nicht die der Bevölkerung. Die Mehrheit der Menschen, so der Linken-Abgeordnete, habe nichts von einer Kapitalrente, bei der die Altersvorsorge von Aktien abhängt. Die Aktien stiegen schließlich nur dann, „wenn die Immobilienkonzerne ihre Mieter noch härter auspressen, wenn Rüstungskonzerne noch mehr Waffen verkaufen und wenn Konzerne die Löhne ihrer Beschäftigten drücken“. Die Rente sei abhängig vom Lohn, sagte Pantisano weiter. „Eine stabile Rente gibt es also nur, wenn der Lohn endlich steigt.“ CDU/CSU: Gesetzliche Rente bleibt tragende Säule Die Vorschläge der Kommission zeigten, „dass Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung zusammengedacht werden können", sagte Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU). Die Kommission habe jedoch kein bequemes Papier präsentiert. Sie habe ein Gesamtkonzept als Kompromiss vorgelegt. Dessen klare Botschaft sei: „Wir machen die Rente sicher.“ Besonders wichtig sei für ihn, dass die gesetzliche Rente das Fundament bleibe. „Sie ist und bleibt die erste tragenden Säule der Alterssicherung“, betonte Nacke. Man dürfe sie nicht kleinreden. Der Unionsabgeordnete verwies darauf, dass mit der Kapitalrente „innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung“ ein neuer kollektiver Ertragsbaustein geschaffen werde. „Das ist kein Riester 2.0 und kein Versuch, die gesetzliche Rente zu schwächen und die Verantwortung auf private Vorsorge zu verschieben“, betonte er. AfD: Empfehlungen tragen AfD-Handschrift Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) sieht mit den Vorschlägen der Kommission Ideen ihrer Fraktion aufgegriffen. Für das Ziel, das Rentenniveau für alle anzuheben, „über alle Säulen der Alterssicherung hinweg auf 70 Prozent“, sei die AfD angefeindet worden. Nun empfehle die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission „als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern“. Damit fordere sie ausgerechnet das, was seit einem halben Jahr als rechtspopulistischer Unsinn diffamiert werde, sagte die AfD-Abgeordnete. Auch der Einstieg in die kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente durch die Einführung individueller Kapitalkonten für die Versicherten nach schwedischem Vorbild, trage die Handschrift ihrer Fraktion, sagte Schielke-Ziesing. SPD: Zukunftsweisendes Ergebnis Bernd Rützel (SPD) lobte die Rentenkommission, „die in sechs Monaten intensivster Arbeit die nächsten Jahrzehnte unter die Lupe genommen hat“. Herausgekommen sei ein sehr zukunftsweisendes Ergebnis. Grundsätzlich wolle er aber feststellen: „Die Rente ist kein Intensivpatient.“ Sie sei tausendmal besser als ihr Ruf, sagte Rützel, auch wenn immer wieder behauptet werde, dass die Finanzierung nicht mehr funktioniert. „Gemessen an der Wirtschaftsleistung haben wir für die Ausgaben an die Rentenversicherung weniger bezahlt als 2003.“ Damals seien 10,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgewendet worden. Zwanzig Jahre später seien es nur 9,3 Prozent gewesen, „obwohl die Zahl der Rentner sehr deutlich gestiegen ist“. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent sei gar ein historischer Tiefstand. Er sei da, wo er ist, „weil wir immer noch eine große Beschäftigung haben in unserem Land und weil wir in den vergangenen Jahren ausschließlich durch Zuwanderung unsere Jobs und damit unsere Sozialversicherungen gestärkt haben“, sagte der SPD-Abgeordnete. Grüne: Altersarmut wird kaum adressiert Viele der im Kommissionsbericht genannten Punkte fänden auch die Zustimmung seiner Fraktion, sagte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen). So sei es absolut richtig, dass Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen. Auch die Einbeziehung von Selbstständigen sei richtig – ebenso wie die Abschaffung der Minijobs, die häufig eine Teilzeitfalle für meistens Frauen seien. Die Reformierung der „sogenannten Rente mit 63“, damit nur die, die tatsächlich krank sind, auch früher in Rente gehen können, sei ebenfalls richtig. Problematisch, so der Grünenabgeordnete, sei aber, dass mit den Vorschlägen der Kommission die drohende Welle von Altersarmut in Deutschland weitgehend ignoriert werde. Altersarmut werde kaum adressiert, so Audretsch. Es sei zudem das Gegenteil von Verlässlichkeit, wenn ein Rentenniveau von 48 Prozent nicht mehr garantiert werde. (hau/26.06.2026)
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Antrag fordert verbindliches Staatsexamen für Lehrer
„Beliebigkeit in der Lehrerbildung beenden – Verbindliches Staatsexamen wiedereinführen“, lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/6655(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Freitag, 26. Juni 2026, erstmals im Plenum zur Debatte stand. Nach einer gut halbstündigen Aussprache überwies der Bundestag den Antrag in den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD „Modularisierte Studiengänge nach Bachelor- oder Mastersystem sind nicht per se defizitär“, schreiben die Abgeordneten. Im Lehramt werde die Modularisierung jedoch dann zum Problem, wenn sie die Ausbildung in einzelne, formal anrechenbare Bestandteile zerlegt, ohne diese von Anfang an auf ein klares berufliches Ziel hin zu bündeln. „Lehrerbildungsprozesse, die keine eindeutige Berufsbindung schaffen, schwächen die Verbindlichkeit des Ausbildungsweges und erhöhen das Risiko, dass das Lehramt nach erfolgtem Abschluss lediglich als eine Option unter mehreren erscheint. Jeder dritte Lehramtsstudent gibt bereits jetzt an, nach dem Studium nicht im Lehramt tätig sein zu wollen“, heißt es weiter in dem Antrag. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, gegenüber der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) darauf hinzuwirken, dass das Staatsexamen für das Lehramt für weiterführende Schulen wieder als Regelabschluss der grundständigen Lehrerbildung gestärkt und in den Ländern, die hiervon abgewichen sind, wieder eingeführt wird. Auch solle sie sich gegenüber der KMK gegen eine Ausweitung polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengänge einsetzen, soweit diese die Ausbildung nicht zielgerichtet auf den Lehrerberuf ausrichten. Gemeinsam mit den Ländern solle die Bundesregierung zudem auf bundeseinheitlich vergleichbare Mindeststandards in der Lehrkräftebildung hinwirken, insbesondere hinsichtlich des fachwissenschaftlichen Niveaus, der Bildungswissenschaften, der Fachdidaktik und der verbindlichen schulpraktischen Studienanteile.(che/hau/26.06.2026)
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Entwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, erstmals den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die gut 30-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Rechtsausschuss sein. An den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend hingegen überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen" (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden. Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt, heißt es. Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wisse in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens. Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen Auch Kinder und Jugendliche würden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet, schreibt die Bundesregierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden. So sollen die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. In ihrem Antrag (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie unter Verweis auf Datenbanken aus: „2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.“ Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen voll umzusetzen und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Des Weiteren müsse der Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit voll umgesetzt und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. (che/hau/26.06.2026)
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Anträge zum queeren Leben in Deutschland abgelehnt
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, abschließend über drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum queeren Leben in Deutschland beraten. Alle Initiativen wurden im Anschluss an die Debatte mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke votierte für die Grünen-Anträge mit den Titeln „Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten“ (21/6654(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“ (21/580(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Umgekehrt stimmten die Grünen für den Antrag der Linken „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ (21/2575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu den beiden letztgenannten Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Rechts- (21/6416(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Innenausschusses (21/4973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Antrag der Grünen zu "Vielfalt und Freiheit" Laut dem abgelehnten Antrag der Grünen (21/6654(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollte der Bundestag jeder Form von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts "entschieden" entgegentreten, Angriffe, Anfeindungen und Hass gegenüber queeren Menschen verurteilen und sich für eine „offene, vielfältige und respektvolle Gesellschaft“ einsetzen. Auch sollte das Parlament begrüßen, „dass die Teilnehmenden der bundesweiten CSD-Veranstaltungen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen sich für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt engagieren“. Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, „die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ,Queer leben' von 2023 zeitnah umzusetzen, damit alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Geschlecht gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können“. "Besonders hohem Gewaltrisiko ausgesetzt" In der Vorlage schrieben die Abgeordneten, individueller Mut, zivilgesellschaftliche Arbeit sowie rechtliche Fortschritte hätten „dazu geführt, dass queere Menschen in unserer Gesellschaft deutlich freier leben können, als das in der Vergangenheit der Fall war“. Dieser gesellschaftliche Fortschritt und größere Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (LSBTIQ) seien fundamental für eine offene, demokratische Gesellschaft. Queere Menschen sähen sich indes laut Vorlage einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt, das in den vergangenen Jahren noch zugenommen habe. Der Staat müsse Sicherheit für alle gewährleisten, „Freiheit schützen, gleiche Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken“. Deshalb sei es „im gegenwärtigen Klima der Verrohung Aufgabe der öffentlichen Institutionen, mit gutem Beispiel voranzugehen und ihren Anteil zu leisten, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu stärken und sich solidarisch mit denen zu zeigen, die angefeindet und auch angegriffen werden“. Antrag der Grünen zu queerfeindlichen Straftaten In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/580(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten. Zudem sollte sie die Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz umsetzen und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einführen, „um LSBTIQ feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen“, hieß es in dem Antrag. Antrag der Linken zum CSD Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, hieß es in der Vorlage (21/2575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren drang die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollten dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden. (sto/hau/ste/26.06.2026)
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Ausstellung zur Wissenschaftsfreiheit im Bundestag eröffnet
Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) hat Donnerstag, 25. Juni, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses die Ausstellung „Poster im Bundestag: Wissenschaftsfreiheit – die Freiheit zu forschen“ eröffnet. Auf Postern zeigen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie sie aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeiten und schaffen einen Raum für den direkten Austausch mit Abgeordneten über die Rolle der Forschung in Politik und Gesellschaft.
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Bundestag ermöglicht digitale Fluggastabfertigung
Die Prozesse der Fluggastabfertigung sollen künftig digital vonstatten gehen können. Dazu hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6697(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Zugestimmt hatten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlage. Mit dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung, die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich zu vereinfachen und beschleunigen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Konkret wurden für die Umsetzung dieses Ziels das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst. Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die neuen Vorgaben werde "im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetz. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) darum gebeten, im Gesetzgebungsverfahren "datenschutzrechtliche Redundanzen“ abzubauen, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten in Paragraf 19e Absatz 3 und 4 in der vorgesehenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Gleichzeitig baten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Gesetzgebungskompetenz bezüglich Reisedokumenten aus der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu prüfen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Prüfung beim erstgenannten Punkt angekündigt. Was die Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz angeht, so wolle man diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren „noch weiter präzisieren“, hieß es. (hau/26.06.2026)
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Anträge zum Schutz der Meinungsfreiheit und Stärkung der Demokratie
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, über den Schutz der Meinungsfreiheit und die Stärkung der Demokratie beraten. Grundlage waren drei parlamentarische Initiativen der Fraktion Die Linke mit dieser Zielrichtung. Die beiden Anträge mit den Titeln „Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen“ (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“ (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen nun federführend im Innenausschuss weiterberaten werden. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)“ (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Linke: Vertrauen in den Staat schaffen Clara Bünger (Die Linke) plädierte in der Debatte dafür, Vertrauen in den Staat dadurch zu schaffen, dass man sich etwa in einem Demokratieprojekt engagieren könne, „ohne vom Verfassungsschutz überprüft zu werden". Alexander Throm (CDU/CSU) warf der Linken vor, sie wolle nicht die Meinungsfreiheit schützen, sondern ihre „linksextremen Freunde“. Mit der Forderung, auf die IP-Adressspeicherung zu verzichten, treffe sich Die Linke mit der AfD, die dies auch regelmäßig fordere. AfD kritisiert Regierungspolitik Dr. Gottfried Curio (AfD) beklagte „staatliche Repression“ gegen Kritiker der Regierungspolitik. Die Regierung gehe „mit allen Machtmitteln des Staates“ gegen Bürger vor, die sich gegen die Politik der Regierung äußern und deren Funktionsträger kritisieren. Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, Die Linke wolle „das ganze Sanktionsregime vom Tisch wischen“, mit dem sich die EU gegen die hybride Kriegsführung des russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Wehr setze. Das sei „unerträglich“. Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) warb dafür, 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht zuzugestehen. Davon dürften sie nicht länger ausgeschlossen werden. Antrag der Linken zur Meinungsfreiheit Die Fraktion Die Linke will das demokratische Gemeinwesen stärken und fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen. Außerdem soll sie auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichten und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichten. Ein weiterer Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schaffen und eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreiben. Damit soll klarstellt werden, „dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde“, schreibt die Fraktion. In der Begründung heißt es unter anderem, rechte Akteure würden das Neutralitätsgebot nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot sei jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen. Meinungs- und Pressefreiheit unter Druck Überdies seien Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit etwa durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte und soziale Medien stark unter Druck geraten, schreiben die Abgeordneten. Der Bundesregierung werfen sie vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von „Rechtsaußen diktieren“, indem sie deren Forderungen selbst umsetzt. Dies treffe nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern habe auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt würden. Exemplarisch lasse sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen. Antrag der Linken zum Wahlalter Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Grundgesetz geändert werden soll, damit auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden könne, lautet eine weitere Forderung der Linksfraktion. In dem dahingehenden Antrag (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird darauf hingewiesen, dass auch junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen seien. Außerdem dürften 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen. Gesetzentwurf der Linken Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zielt darauf ab, einen neuen Absatz 5 des Artikels 19 zu verankern, der „eine ausdrückliche Gewährleistung“ beinhaltet, „die jeder Person das Recht einräumt, sich in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen“. So solle klargestellt werden, dass es sich bei diesem Recht nicht nur um Verfahren gegen die öffentliche Gewalt gehe, sondern alle Rechtsangelegenheiten umfasst, heißt es. (joh/des/hau/ste/26.06.2026)
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Parlament billigt "Infrastruktur-Zukunftsgesetz"
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gebilligt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6702(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Entschließungsantrag der Grünen (21/6704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnte das Parlament mehrheitlich ab. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen (21/4458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der auf die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz zielte. Gemäß der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten CDU/CSU, AfD und SPD gegen den Antrag, Die Linke enthielt sich. CDU/CSU: Gesetz läutet Politikwechsel ein Daniel Kölbl (CDU/CSU) sprach zu Beginn der Debatte von einem „Politikwechsel“. Man habe sich innerhalb der Koalition darauf geeinigt, den „gelungenen Kabinettsentwurf“ auf weitere Vorhaben auszuweiten. Das betreffe den Gewässerausbau an Häfen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, den Ausbau von rund 70 Bundesstraßen sowie weitere Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen. Damit fielen alle wesentlichen Verkehrsprojekte des Bundes in das überragende öffentliche Interesse und erhielten damit bei behördlichen oder gerichtlichen Abwägungsentscheidungen besonderes Gewicht, „egal ob auf der Straße, auf dem Wasser, auf der Schiene oder in der Luft“, sagte Kölbl. „Mit uns gibt es keine grüne Verkehrsträgerdiskriminierung mehr“, betonte er. AfD wirft Koalition "Nebelkerzen"-Politik vor „Wo alles überragend ist, wird enteignet – ohne ehrliche Abwägung“, kritisierte indes Ulrich von Zons (AfD) und erkannte einen Verstoß gegen das „Willkürverbot Artikel 3 Grundgesetz“. Stelle man sich die Frage, „ob dieser Entwurf den Bürgern nutzt“, sei die Antwort ein klares Nein, befand er. „Sie zünden mal wieder Nebelkerzen“, sagte von Zons an die Koalition gewandt. Das Motto der AfD sei: Starke Infrastruktur Ja, „aber nicht gegen die Bürger“. Die Koalition aber baue „gegen das Eigentum, gegen das Recht und gegen den Geldbeutel der Menschen“. Das sei das glatte Gegenteil von Bürgernähe. SPD: Verfahren werden spürbar gekürzt Armand Zorn (SPD) betonte: Entscheidend sei, dass die Mittel aus dem Sondervermögen abfließen können „und das schnell gebaut werden kann“. Durch das Gesetz werden Klarheit bei der Abwägung geschaffen, was Verfahren spürbar verkürze. „Damit machen wir deutlich: Diese Infrastrukturen dienen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ein gutes Gesetz sowie finanzielle Mittel reichten aber nicht aus, um zu Verbesserungen zu gelangen. „Es braucht auch einen Mentalitätswandel – in der Politik, in der Verwaltung und in der Bevölkerung.“ Gemeinsam müsse man es als Gesellschaft hinbekommen, dass Verkehrsprojekte schneller geplant werden können, sagte Zorn. Grüne: Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) nannte das Gesetz desaströs. Das Ganze wirke wie die Rückkehr zu einer Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, befand sie. Unter dem „Deckmantel der Beschleunigung“ wolle die Koalition den Naturschutz sowie Beteiligungsrechte schreddern, „damit Sie Ihre klimaschädlichen Lieblingsprojekte gegen weniger Widerstand durchdrücken können“. Gebraucht werde ein funktionierendes, intaktes und klimafreundliches Verkehrssystem, sagte die Grünenabgeordnete. Dazu werde auch ein schnellerer Ausbau benötigt. „Aber doch bei der Bahn und ganz bestimmt nicht bei Autobahnen oder Flughäfen.“ Linke rügt "modernen Ablasshandel" Mit Blick auf die Ersatzgeldzahlungen sprach Jorrit Bosch (Die Linke) von einem modernen Ablasshandel. Außerdem ignoriere die Koalition, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz steht. „Naturschutz ist Verfassungsauftrag. Ich bin mir sicher, dass das Verfassungsgericht einen kritischen Blick auf Ihre Pseudo-Beschleunigung haben wird“, sagte Bosch. Seiner Auffassung nach wird das Gesetz „den Ausbau unserer Infrastruktur nicht beschleunigen“. Die Koalition zeichne das Bild, wonach Deutschland nicht vorankommt, weil Umweltverbände blockieren, weil Bürger klagen, weil Gerichte aufhalten. Dieses Bild sei schlicht falsch und vor allem sehr gefährlich, sagte Bosch. Die eigentliche Frage sei, ob man Infrastruktur wirklich schneller machen will – durch eine starke Verwaltung, bessere Verfahren, digitale Planungen und eine gesicherte Finanzierung. „Oder wollen wir am Ende nur so tun, als würden wir beschleunigen, während wir Beteiligung, Umweltprüfung und gerichtliche Kontrolle abbauen.“ Minister: Setzen keine Standards ab Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hielt dem entgegen: „Wir senken keinen einzigen Standard ab.“ Man mache lediglich Umwelt- und Naturschutz praxistauglicher und besser handhabbar. Es werde in Zukunft nicht mehr um das einzelne Tier auf einer zu bauenden Trasse gehen. „Wir wollen die Population schützen“, so Schnieder. Darum müsse es gehen, das sei wirklicher Schutz. „Das bringt Infrastrukturvorhaben und Umweltschutz in eine ordentliche Balance“, sagte der Minister. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es in dem Gesetz. Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, „dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann“. „Überragendes öffentliches Interesse“ Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Gesetz zufolge auch alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern soll. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung Geplant ist nun auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden. Änderungsantrag und Entschließungsantrag Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Änderungsantrag (21/6703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Rechtsbegriff "überragendes öffentliches Interesse" im Bundesschienenwegeausbaugesetz zu streichen. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/6704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung unter anderem auf, den Gesetzentwurf grundlegend "ohne Schwächung von Umweltbelangen und im Einklang mit dem Grundgesetz und EU-Recht" zu überarbeiten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag unter anderen dazu auf, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem sollte die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen. Eisenbahnfonds gefordert Die Grünen forderten außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, hieß es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden. Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz sollte aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfehle dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schrieben die Abgeordneten. (hau/ste/26.06.2026)
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Finanzielle Entlastung der Länder und ihrer Kommunen erörtert
Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG, 21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 20-minütiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Haushaltsausschuss. An die Ausschüsse überwiesen wurde auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Federführend ist hier der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Linke legte zudem einen Antrag mit dem Titel "Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften" (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Antrag wurde federführend an den Haushalsausschuss überwiesen, obwohl die Linksfraktion die Federführung beim Finanzausschuss sah. Darin wurde sie nur von den Grünen unterstützt, während die AfD mit den Koalitionsfraktion für die Federführung beim Haushaltsaussschuss stimmte. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder sollen laut Entwurf in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Verteilung der Entlastung auf die finanzstarken Länder erfolge entsprechend ihrer Anteile am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. Infolge der Kürzung der Umsatzsteuerabschläge würden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich sollen die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht werden. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. Maßnahmen zur Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten Der Bund will zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen unterstützen. Die finanziellen Mittel sollen dem Entwurf zufolge einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten. Die Mittel würden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sollen auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt werden. Außerdem ist vorgesehen, den von den ostdeutschen Ländern zu tragenden Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent zu reduzieren. Der Anteil des Bundes steige entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder-und Kommunalentlastungsgesetz zurück. Antrag der Linken zu kommunalem Bedarfsindex Die Fraktion Die Linke will einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In ihrem ersten Antrag (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Kommunen mit geringer Steuerkraft Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. Antrag der Linken zur Altschuldenhilfe Die Fraktion Die Linke fordert eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. In ihrem Antrag (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangt die Fraktion unter anderem eine Grundgesetzänderung, so dass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen. Zudem soll den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verweist die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten. Die Fraktion argumentiert ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. (hau/hle/25.06.2026)
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Gesetz zu Wärmeplanung für kleine Kommunen beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mit der Novelle will die Bundesregierung die Wärmeplanung für kleine Kommunen vereinfachen und beschleunigen. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Wärmeplanung wurde mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Die Länder sind darin zur Wärmeplanung verpflichtet. Etwa die Hälfte aller Kommunen hat bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen. Im Zuge des Gebäudemodernisierungsgesetzes (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) seien Entlastungen bei der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern vereinbart worden, die in diesem Entwurf nun konkretisiert werden. Demnach sollen solche Kommunen die kleine Wärmeplanung ohne vorherige Umsetzung in Landesrecht unmittelbar anwenden können. In kleinen, eher ländlich geprägten Kommunen sei eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz relativ selten zu erwarten, heißt es. Die kleine Wärmeplanung sehe daher vor, dass das beplante Gebiet in der Regel als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werde. Pflicht zur Planung der Kälteversorgung Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine wirtschaftliche Wärmeversorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz oder ein Netz für grünes Methan möglich sein könnte, könnten davon abweichend Prüfgebiete dargestellt werden. Außerdem sollen die Vorgaben an die Datenerhebung erleichtert werden. Das bestehende Erfordernis zur Aggregation von Erdgas- und Fernwärmeverbrauchsdaten und von Daten zu dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen mit Verbrennungstechnik (sogenannte „Schornsteinfegerdaten“) soll „praktikabler als bislang ausgestaltet“ werden. Hierzu werden Schwellenwerte von 50 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch (Erdgas oder Fernwärme) und 35 Kilowatt thermischer Leistung des Wärmeerzeugers eingeführt. Zudem kommt für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern mit der Umsetzung der entsprechenden Vorgabe der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Artikel 25 Absatz 6 EED) eine Pflicht zur Planung der Kälteversorgung hinzu. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll diese im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans erfolgen. (nki/ste/25.06.2026)
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Enquete-Kommission zur Meinungsfreiheit in Deutschland und der EU
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion zur Einsetzung einer Enquete-Kommission „Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa“ (21/6651(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Aufgabenbereich der Kommission Der Aufgabenbereich der Kommission umfasst dem Antrag zufolge 34 Fragen. Unter anderem solle die Kommission herausfinden, welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund von Verfassungsgerichtsurteilen zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit für die deutsche Politik abgeleitet werden sollten. Ziel der Kommission solle es sein, unterschiedliche Dimensionen von Meinungsfreiheit „zu operationalisieren, um normativ aufgeladene Debatten empirisch prüfbar zu machen“. Im Vordergrund sieht die Fraktion dabei den Zusammenhang des Wertes der Meinungsfreiheit und einer Kultur der Verantwortung für das eigene Handeln und die „korrespondierende Wechselwirkung mit dem schrumpfenden Institutionenvertrauen“. Es gehe um das „Erkennen weitreichender Grundmuster mit dem Ziel der Stabilisierung unseres demokratischen Systems – nicht um kollektive oder individuelle Vorverurteilung einzelner Personen oder Institutionen“. "Selbstinszenierung überforderter Eliten" Das Misstrauen „immer größer werdender Teile der Bevölkerung“ sei nicht Folge irrationaler Ängste, sondern Reaktion auf eine Ordnung, „die einzig dadurch Bestand hat, dass sie Kritik pathologisiert und Alternativen moralisch ächtet“. Dieses System stolpere nicht über seine Gegner, sondern über seine eigene „Selbstinszenierung überforderter selbstreferenzieller Eliten“, heißt es in dem Antrag. Die Kommission soll sich nach dem Willen der Fraktion aus 16 Abgeordneten (fünf von der CDU/CSU, vier von der AfD, drei von der SPD und je zwei von den Grünen und der Linken) sowie 16 Sachverständigen zusammensetzen. Sie solle sich im dritten Quartal dieses Jahres konstituieren und ihren Abschlussbericht rechtzeitig vor dem Ende der Wahlperiode vorlegen, damit er noch im Bundestag beraten werden kann. (vom/25.06.2026)
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Klagerecht für Umweltverbände wird gestrafft
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften (21/4146(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4961(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6692(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit dem Gesetz wird das Klagerecht für Umweltverbände gestrafft und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards angepasst. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Die Grünen und die Linksfraktion stimmten dafür, Union, AfD und SPD votierten dagegen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD beschloss das Parlament zudem die Annahme einer Entschließung zu dem Gesetz. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (21/4266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vorlag (21/5414(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Zudem wird eine zehnwöchige Klageerwiderungsfrist eingeführt, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch dürfen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Ferner werden Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen definiert. Die Anerkennung wird zeitlich befristet. Allerdings können künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Darüber hinaus wurden europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltorganisationen in die Novelle aufgenommen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze das Gesetz Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestages um, schreibt die Bundesregierung. Änderungen im Ausschuss Der Umweltausschuss hatte am Mittwoch, 24. Juni, den Entwurf durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angepasst. Demnach gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz künftig auch für klagende Einzelpersonen. Es enthält eine verschärfte Missbrauchsklausel sowie eine Mitwirkungspflicht der Umweltverbände. Diese Änderungen sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. In Gerichtsverfahren haben Anfechtungsklagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Laut den Änderungen gilt das Gleiche auch für Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen. Ausgenommen bleiben allerdings Tierhaltungsanlagen. Eine weitere Änderung betrifft das Anerkennungsverfahren von Umweltverbänden. Bei Zweifeln an der Anerkennung eines Umweltverbands wird die zuständige Behörde verpflichtet, diese zu überprüfen. Entschließung verabschiedet In der angenommenen Entschließung zu dem Gesetz wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung zu prüfen, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes gesetzlich nachvollzogen werden kann. Dabei sei vor allem zu prüfen, inwieweit eine an den Regelungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes orientierte Ausgestaltung in der Verwaltungsgerichtsordnung berücksichtigt werden kann, um der mit der Novellierung verfolgten Regelungsintention der Verfahrensbeschleunigung Rechnung zu tragen. Zudem sollte laut Entschließung die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe bei künftigen Änderungen geeigneter Fachgesetze, vor allem bei künftigen Regelungen zur baurechtlichen Genehmigung von Batteriespeicheranlagen oder anderen Transformationsprojekten, vorgesehen werden. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollen in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung unter anderem auffordern, die zeitliche Beschränkung der Anerkennung von Umweltverbänden zurückzunehmen. die Klagebegründungsfrist erst ab Aktenzugang statt ab Klageeinreichung geltend zu machen und den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen zurückzunehmen. Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD Ziel des abgelehnten Gesetzentwurfs der AfD (21/4266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) war es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führte die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sah vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem sollte festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem sollte ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sollten auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen werden. (scr/hau/25.06.2026)
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Antrag gegen digitale EU-Identität debattiert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU – Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben“ (21/6650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Artikel 5a bis 5f, die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet), in der eIDAS-Verordnung einzusetzen. Weiter fordern die Abgeordneten darin, die Umsetzung des nationalen EUDI-Wallet-Projekts einzustellen und stattdessen „unverzüglich mit der Entwicklung einer nationalen Wallet, ausschließlich zur Optimierung von und für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen“ zu beginnen. Gleichzeitig solle die Bundesregierung analoge Alternativen zu digitalen Dokumenten bewahren und deren vollumfängliche, gleichberechtigte Anerkennung jederzeit gewährleisten, schreibt die Fraktion weiter. In der Begründung führen die Abgeordneten aus, dass die EUDI-Wallet der Grundstein für „weitreichende negative Entwicklungen“ sein könne. Eine nationale, auf Behördengänge begrenzte Wallet sowie die Bewahrung gleichberechtigter analoger Zugänge könnten diesen Risiken vorbeugen, heißt es darin weiter. (lbr/25.06.2026)
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Abgesetzt: Antrag zur Schwangerschaftskonfliktberatung
„Ungeborenes Leben schützen – pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen sollte. Die 20-minütige Aussprache wurde jedoch abgesetzt. (hau/23.06.2026)
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Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6693(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD, die Linksfraktion und ein Unionsabgeordneter. In zweiter Beratung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag (21/6710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und in dritter Beratung einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen Union, AfD und SPD. Zudem nahm das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses eine Entschließung zu dem Gesetz mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und der Linken gegen das Votum der AfD und eines Unionsabgeordneten an. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf wird die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt. In das Einführungsgesetz zum BGB wird das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. Entschließung verabschiedet In der angenommenen Entschließung des Bundestages wird die Bundesregierung aufgefordert, verschiedene nationale Fördermaßnahmen eingehend zu prüfen und den Bundestag am Ergebnis dieser Prüfung teilhaben zu lassen. Geprüft werden sollen auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie ein unternehmensfinanzierter Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs. Der maximal mögliche Zeitraum zum Ergreifen mindestens einer Fördermaßnahme sollte nach Möglichkeit nicht ausgereizt werden, heißt es in der Entschließung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte darüber hinaus eine Informationskampagne entwickelt werden, mit der die mit diesem Gesetz eingeführten neuen Regelungen der Bevölkerung nähergebracht werden. Ziel müsse sein, so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie möglich zu erreichen und zu ermutigen, ihr neues Recht auf Reparatur auch tatsächlich wahrzunehmen. Bei Reparaturbetrieben und -initiativen sollte der Entschließung zufolge für die Teilnahme an der zu schaffenden nationalen Sektion der Europäischen Online-Plattform für Reparaturen beziehungswiese der nationalen Online-Plattform für Reparaturen geworben werden, um die Plattform mit Leben zu füllen und Verbraucherinnen und Verbrauchern so einen bestmöglichen Überblick über die vorhandene Reparaturinfrastruktur in Deutschland zu geben. Änderungs- und Entschließungsantrag der Grünen In ihrem abgelehnten Änderungsantrag (21/6710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stellten die Gründen fest, dass nach Einschätzung von Verbraucherverbänden praktische Umsetzungsdefizite bestehen, vor allem im Hinblick auf mangelnde Preistransparenz, eingeschränkten Zugang zu Ersatzteilen, geringe Verbindlichkeit von Informationen und begrenzte praktische Nutzbarkeit des Reparaturrechts. Notwendig sei eine maßvolle, richtlinienkonforme Nachschärfung, die die Wirksamkeit der Regelungen erhöht, ohne zusätzliche unverhältnismäßige Belastungen zu schaffen. Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/6711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, zu prüfen, ob ergänzende bußgeldbewehrte Regelungen erforderlich sind, um die Effektivität der Vorgaben sicherzustellen. Geprüft werden sollte auch die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen im Hinblick auf die Durchsetzung der Reparaturpflichten sowie die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus. (ste/hau/vom/25.06.2026)
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Mehrere Anträge zum Schutz vor Hitze beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, mehrere Anträge zum Thema Hitzeschutz beraten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte dazu die Anträge mit den Titeln „Hitzekrise ernst nehmen – Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“ (21/6343(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Städte klimafit machen – Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen“ (21/6342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Krisenresilienz in der Pflege stärken – Häusliche und stationäre Pflege verlässlich auf Krisen vorbereiten“ (21/6344(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke den Antrag mit dem Titel „Hitzefrei für Beschäftigte – Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz ernst nehmen“ (21/6464(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Im Anschluss an die halbstündige Aussprachen wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend für den ersten und dritten Antrag ist der Gesundheitsausschuss, für den zweiten Antrag der Umweltausschuss und für den vierten Antrag der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen „verbindlichen, sektorenübergreifenden und sozial gerechten“ Schutz der Bevölkerung vor Hitze. In einem Antrag (21/6343(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, den „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit sektorenübergreifend weiterzuentwickeln und zügig umzusetzen. Dabei soll sie gemeinsam mit den Ländern darauf hinwirken, dass kommunale Hitzepläne verbindlich verankert, finanziell unterstützt und über ein einheitliches Monitoring überprüft werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern „Maßnahmen ergreifen“, um den Hitzeschutz finanziell sicherzustellen. Konkret nennt die Fraktion im Antrag ein Programm für „Green Hospitals“, das Investitionen in natürliche, bauliche und technische Klimaanpassungsmaßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren ermöglicht. Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen Weitere Forderungen der Grünen zielen auf die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen ab. So sollen nach dem Willen der Fraktion Kitas, Schulen und Spielplätze etwa durch Begrünung oder Sonnensegel besser verschattet werden. Wohnungslose Menschen sollen laut Antrag über Hitzebusse und mobile Kühlteams mit Wasser und Erster Hilfe versorgt werden. Um Beschäftigte während Hitzewellen besser zu schützen, verlangen die Abgeordneten eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei im Außeneinsatz sollten durch spezifische, hitzeadaptierte Einsatzkonzepte, verpflichtende Erholungszeiten und geeignete Schutzausrüstung besonders berücksichtigt werden. Saisonale und geringfügig Beschäftigte, etwa in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Gastronomie, wollen die Grünen durch eine gezielte Ausweitung des Arbeitsschutzrechts auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie durch verstärkte Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden wirksam vor Hitze schützen. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern, die Städte in Deutschland durch Begrünung und Entsiegelung „klimafit“ zu machen. In einem Antrag (21/6342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung konkret auf, zur Stärkung der urbanen Klimaresilienz den weit überwiegenden Teil der mindestens drei Milliarden Bäume, die bis 2030 europaweit gemäß der Wiederherstellungsverordnung gepflanzt werden sollen, überwiegend in Städten als Straßen- und Parkbäume zu pflanzen sowie als Alleen anzulegen. Zudem soll die Bundesregierung ein bundesweites Baumkataster einführen, um ein einheitliches, digitales und öffentlich zugängliches System zur Überwachung der Bäume aufzubauen. Außerdem verlangen die Abgeordneten, einen jährlichen Bericht über den Zustand und die Anzahl der Bäume in Straßen und Parks vorzulegen, Anreize für private Baumpflanzungen in Gärten und Hinterhöfen zu schaffen sowie Konzepte zur Erhaltung und Fortentwicklung des Baumbestands vorzulegen. Ausweitung städtischer Grünflächen Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für städtische Ökosysteme umzusetzen, dringen die Grünen überdies darauf, den Erhalt und die Ausweitung städtischer Grünflächen sowie „Baumüberschirmungen“ als verbindliche Zielsetzung der Bauleitplanung für alle Kommunen festzuschreiben. Im Baugesetzbuch soll zudem verankert werden, dass kein „Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen“ eintreten darf. Die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs wollen die Grünen außerdem nutzen, um Orientierungswerte für öffentliches Grün zu verankern und einen Grünflächenfaktor für den Umfang und die Qualität der blau-grünen Infrastruktur in der Baunutzungsverordnung festzusetzen. Ziel ist es, eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, zu sichern. Versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, sollen nach dem Willen der Grünen gemäß Paragraf 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in ihrer Leistungsfähigkeit so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Das BBodSchG soll zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz weiterentwickelt werden, das den vorsorgenden Bodenschutz umfasst und sich insbesondere auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Böden als natürliche CO2-Senken konzentriert. Weitere Forderungen des insgesamt 17 Punkte umfassenden Katalogs zielen unter anderem auf eine Gründachpflicht bei Neubauten mit Flachdach, eine Fassadenbegrünung bei Neubauten ab einer bestimmten Flächengröße sowie auf Grauwasserrecycling und eine grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung. Dritter Antrag der Grünen Nach Ansicht der Grünen muss die häusliche und stationäre Pflege auf mögliche Krisen vorbereitet werden. Wiederkehrende Krisen wie Stromausfälle, Hochwasser, Hitzeperioden, Pandemien oder Störungen der Kommunikationsinfrastruktur hätten in der Vergangenheit deutlich gemacht, wie verletzlich die Versorgungsstrukturen in Deutschland seien, heißt es in einem Antrag (21/6344(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion. Die pflegerische Versorgung müsse auch unter außergewöhnlichen Bedingungen verlässlich aufrechterhalten werden. Bei Ereignissen wie großflächigen Stromausfällen, Hochwasserlagen, Hitzeperioden, Pandemien oder im Verteidigungs- oder Spannungsfall seien insbesondere pflegebedürftige Menschen in der häuslichen und stationären Versorgung und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe auf belastbare Vorsorge-, Informations- und Unterstützungsstrukturen angewiesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, einen Plan zur Stärkung der Krisenresilienz vorzulegen. Die besonderen Bedarfe der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sollten bei der Erarbeitung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes angemessen berücksichtigt werden. Zudem müssten verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten für Krisenvorsorge, technische Ausstattung, Schulungen, Übungen und organisatorisches Krisenmanagement in der Pflege gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträger geschaffen werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert „hitzefrei“ für Beschäftigte und einen angemessenen Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz. In einem entsprechenden Antrag (21/6464(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie: „Wer unter sengender Sonne schuftet oder im überhitzten Büro sitzt, riskiert seine Gesundheit. Die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Hitze und Sonnenlicht stiegen nach aktuellen Daten auf ein neues Rekordhoch von über 90.000. Gleichzeitig haben sich die Hautkrebsfälle in Deutschland über die vergangenen Jahrzehnte vervielfacht. Ein entschlossener Klimaschutz kann die Risiken langfristig abmildern.“ Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zum besseren Sonnen- und Hitzeschutz von Arbeitnehmern, die im Freien arbeiten, mit Regelungen zu Berufskrankheiten und Klima-Kurzarbeitergeld. Auch Beschäftigte, die in Innenräumen arbeiten, sollen besser geschützt werden durch eine Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung. Bei zu großer Hitze soll die Arbeitszeit verkürzt werden können. (che/sas/eis/25.06.2026)
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Abgesetzt: Abstimmung über allgemeines Tempolimit im Straßenverkehr
Der Bundestag hat die Debatte und Abstimmung über die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Tempolimit sowie einer Reduzierung des Gasverbrauches am Donnerstag, 25. Juni 2026, von der Tagesordnung abgesetzt. Das Parlament hätte über den Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen sollen. Dazu sollte eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vorliegen. Abgestimmt werden sollte außerdem über den Grünen-Antrag „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt (21/6526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Außerdem habe ein Tempolimit positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Antrag der Grünen Die Grünen wollen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, schreiben sie in ihrem Antrag. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. (nki/hau/23.06.2026)
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Bundestag beschließt Erprobung von Innovationen in Reallaboren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache den aus dem Mai 2025 stammenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung geänderten Fassung (21/6698(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (21/517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig für erledigt erklärt. In zweiter Beratung wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung fand auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Gesetzentwurf der Koalition Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den öffentlichen Personennahverkehr anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden. Außerdem wird mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf. Änderungen im Digitalausschuss Kern der Änderungen, die der Digitalausschuss am Ursprungsentwurf vorgenommen hatte, ist eine allgemeine Erprobungsklausel. Mithilfe dieser sollen Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung, zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort erprobt, ausgewertet und bei positiver Bewertung als Regelung bundesweit vorgeschlagen werden können. Zudem wurden sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln beschlossen, darunter etwa im Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität oder im Jugendschutzgesetz zur praktischen Erprobung von automatisierten Bewertungssystemen bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Auch Probeläufe im Gesundheitswesen, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Telekommunikationsbereich und im Luftverkehr werden ermöglicht. Änderungsantrag und Entschließungsantrag Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Änderungsantrag (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach eigener Aussage den Gesetzentwurf in den Bereichen: Deregulierung und Genehmigungsbeschleunigung, Verbindlichkeit des regulatorischen Lernens, staatliche Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Schutz der Bürgerrechte im Umgang mit sensiblen Daten verbessern. Die Grünen verlangten in ihrem Entschließungsantrag (21/6700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Innovationsbegriff des Gesetzes breit auszulegen und vor allem technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte von Innovationen zu fördern. (lbr/des/hau/25.06.2026)
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