Bundestag | Aktuelle Themen

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Forderung nach Verbesserung der Erwerbs­minderungs­rente

24.04.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht Reformbedarf bei der Erwerbsminderungsrente. Ein entsprechender Antrag (21/3844) wurde am Freitag, 24. April 2026, erstmals im Plenum beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Antrag der Grünen Die Grünen fordern, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Strukturelle Altersdiskriminierung führe dazu, dass Arbeitnehmer über 55 Jahre deutlich geringere Chancen auf Neueinstellungen hätten, heißt es in dem Antrag. „Ältere Arbeitnehmer erhalten oft auch weniger Förderung, Weiterbildungen und neue Aufgabenbereiche und sind oftmals aufgrund verbreiteter internalisierter Altersstereotype mit negativen Vorurteilen über ihre Leistungsfähigkeit, ihren Arbeitswillen und ihren sozialen Status konfrontiert.“ Um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig die Finanzierbarkeit der Rente zu stärken, müssten Prävention und Rehabilitation konsequent ausgebaut werden nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“. Der Bekanntheitsgrad insbesondere von Präventionsleistungen sei noch zu gering, schreiben die Grünen. Für jene, die nicht mehr arbeiten könnten, müsse es weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente geben, insbesondere eine Verminderung der Abschläge. „Das verbessert das soziale Sicherheitsnetz im Alter, so dass sich alle Menschen ohne finanzielle Existenzsorgen auf ein aktives Altern einlassen können. Insgesamt geht es um zwei Seiten einer Medaille: Möglichst viele Menschen sollen länger arbeiten können. Für diejenigen aber, denen dies nicht möglich ist, muss das Sicherheitsnetz verbessert werden.“ (che/hau/24.04.2026)

Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Verpackungs­verordnung

24.04.2026
Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ (21/5346) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung gelte grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten, heißt es in der Vorlage. Vor diesem Hintergrund müssten die nationalen Regelungen angepasst werden. „Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.“ Die weitreichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU-Verpackungsverordnung stellen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage und machen eine vollständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Diese sei auch deshalb notwendig, um Widersprüche zwischen den bisherigen nationalen Regelungen des Verpackungsgesetzes und den unmittelbar wirkenden Rechtsvorschriften der EU-Verpackungsverordnung auszuschließen. Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie ein effektiver Vollzugsrahmen in diesem Gesetz stellten sicher, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen und somit die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland erreicht werden, heißt es in dem Entwurf. (hau/24.04.2026)

Anträge zur Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets und zum ÖPNV

24.04.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, über die Lage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beraten und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (21/3842) mehrheitlich zurückgewiesen. Gegen die Initiative stimmten die Fraktion CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke votierte für den Antrag. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/5549) zugrunde. Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel "Förderung emissionsfreier Busantriebe verstetigen" (21/5492) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets (21/3658) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. Linke: Finanzierung des Neun-Euro-Tickets wäre möglich Geld für ein Neun-Euro-Ticket wäre in ausreichendem Maße vorhanden, sagte Luigi Pantisano (Die Linke) zu Beginn der Debatte. „Mit den 27 Millionen Euro täglich an Übergewinnen der Mineralölkonzerne könnten wir das Neun-Euro-Ticket ein Jahr lang finanzieren“. Es sei dann immer noch genug Geld übrig, um auch in Kleinstädten und Dörfern endlich Busse zweimal pro Stunde fahren zu lassen, befand Pantisano. Die Menschen im Land arbeiteten hart, leisteten Überstunden und „schleppen sich krank auf Arbeit“ – trotzdem reiche das Geld kaum für das Busticket oder die Tankfüllung, beklagte er. Die Menschen seien zurecht wütend, so der Linken-Abgeordnete. „Wütend auf eine Regierung, die unfähig ist, das Leben wieder bezahlbar zu machen.“ CDU/CSU: Steuergeld würde an anderer Stelle fehlen Michael Donth (CDU/CDU) hält ein Neun-Euro-Ticket für keine gute Idee. Es müsste durch Steuergelder finanziert werden, die dann an andere Stelle fehlten – etwa beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, sagte er. Diejenigen, die auf das Auto angewiesen seien, würden zudem nicht entlastet, sondern belastet. Derzeit koste das Deutschlandticket 63 Euro im Monat, so Donth. „Das sind zwei Euro am Tag für den ÖPNV“, rechnete er vor. In einigen Städten gebe es zudem rabattierte Deutschlandtickets. Nicht der Preis des Tickets sei das zentrale Problem „unseres öffentlichen Nahverkehrs“, befand der Unionsabgeordnete. AfD: Anträge nicht zu Ende gedacht Bestimmte Bevölkerungsgruppen fänden an der Idee, „den ganzen Tag auf Kosten der Steuerzahler herumzufahren“, während andere dafür zur gleichen Zeit hart arbeiten müssten, sicherlich Gefallen, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Nicht mit uns“, betonte er. Die Grünen seien in ihren Anträgen „auf den ersten Blick etwas pragmatischer“, befand der AfD-Abgeordnete. Doch auch sie forderten mehr Steuergeld für die ÖPNV-Infrastruktur und für Elektro-Busse, „das dann woanders fehlt“ – etwa bei der Sanierung der Bahn. „Auch das ist nicht zu Ende gedacht“, urteilte Wiehle Grüne: Bund muss Kommunen dauerhaft unterstützen Der Bund müsse die Kommunen dauerhaft bei der Erneuerung ihrer ÖPNV-Infrastruktur unterstützen, sagte Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen). Der Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen müsse weiter gefördert und Planungssicherheit für Kommunen durch dauerhaft erhöhte GVFG-Mittel geschaffen werden, forderte sie. Dazu müssten die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dynamisiert und an die tatsächliche Inflation angepasst werden. „Das sind wichtige Bausteine, um einen attraktiven ÖPNV in ganz Deutschland zu schaffen“, sagte Broßart. SPD: Anträge liefern gute Diskussionsgrundlage Martin Kröber (SPD) sieht in den Anträgen der Grünen „eine gute Diskussionsgrundlage“. Einige Vorschläge darin seien gut, „andere finde ich nicht so toll“, machte Kröber deutlich. Mit Blick auf ein Neun-Euro-Ticket sagte er: Aktuell würden pro Jahr etwa elf Milliarden Euro für den ÖPNV ausgegeben. Die Subventionierung des Tickets würde weitere zehn Milliarden Euro kosten. Viel entscheidender sei aber doch die Frage, wie man die Infrastruktur voranbringt, sagte Kröber. „In den nächsten Jahren und Monaten muss unser Fokus darauf liegen, den Menschen da draußen vernünftige Anbindungen zu bieten“, verlangte er. Gemeinsam mit den Ländern wolle man den öffentlichen Personennahverkehr ausbauen. „Das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen“, sagte der SPD-Abgeordnete. Antrag der Grünen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern. Die Abgeordneten verlangten in ihrem abgelehnten Antrag von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, hieß es in dem Antrag. Gefordert wurde außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, machte die Fraktion deutlich. Bau von Bahnhöfen und Haltestellen Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schrieben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, hieß es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. Antrag der Grünen zu emissionsfreien Busantrieben In ihrem neuen Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen. Die Mittel müssten in eine gesetzlich verankerte bis 2035 bestehende Förderung überführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Verkehrsunternehmen zu schaffen, heißt es in ihrem Antrag. Darin plädieren die Abgeordneten dafür, Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme ins Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen, „um den Verkehrsunternehmen den initialen Schritt zu emissionsfreien Bussen zu ermöglichen“. Verlangt wird zudem, gesetzliche Hürden bei der Errichtung von Netzanschlüssen für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen zügig abzubauen. Baugenehmigungen für Ladeinfrastruktur müssten beschleunigt, vereinheitlicht und priorisiert werden, heißt es. Die bisherigen Förderaufrufe hätten vielen Verkehrsunternehmen den Einstieg in die E-Mobilität ermöglicht, schreibt die Fraktion. Eine Förderung, die nur auf die Fahrzeuge abziele, reiche aber nicht aus, um die mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz geforderten Elektrifizierungsquoten zu erreichen. Besonders für kleinere Verkehrsbetriebe sei der erste Elektrobus am schwierigsten zu beschaffen, „da mit ihm auch die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss dafür errichtet werden müssen“. Hier seien die Unternehmen dringend auf Unterstützung angewiesen. Die angespannte finanzielle Situation der Kommunen führe jedoch dazu, dass der Umstieg auf saubere Fahrzeuge verzögert werde und die Verkehrsbetriebe wegen mangelnder Planungssicherheit nicht investieren könnten, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken für Neun-Euro-Ticket Die Fraktion Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren solle ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur sukzessiven Angebotsausweitung, insbesondere in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum vorzulegen. Ziel dessen müssten eine Verdopplung der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrigere Preise im ÖPNV, „perspektivisch hin zum bundesweiten Nulltarif“, sein. (hau/ste/24.04.2026)

Alexander Radwan: Ver­bün­deten und Partnern am Persischen Golf beistehen

24.04.2026
Der Krieg am Persischen Golf oder in der Ukraine, aber auch die humanitäre Krise im Sudan: Beim Welttreffen der Parlamentarier der Interparlamentarischen Union (IPU) werden Probleme aus allen Teilen Welt behandelt, erklärt Alexander Radwan (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur IPU, die von Mittwoch, 15. April, bis Sonntag, 19. April 2026, in Istanbul zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkam. „Als Parlamentarier ist es unsere Aufgabe, die Politik der Regierungen zu begleiten und zu kontrollieren.“ Außerdem würden die Parlamentarier ihre Stimme als Anwalt der Schwachen, die Opfer von Krieg, Terror und Gewalt sind, erheben. Am Golf komme es nun darauf an, die internationale Ordnung wiederherzustellen. Deutschland werde nach dem Krieg seinen Beitrag dazu leisten. Um für Frieden und Sicherheit eintreten zu können, müsse Deutschland mehr Verantwortung übernehmen. Die Partnerschaften mit den Golfstaaten auf der arabischen Halbinsel gelte es zu vertiefen. „Die Sicherheit ist neben der Wirtschaft das wesentliche Element, in der Golfregion wie in Europa auch“, so der Außenpolitiker, der im Interview über die Rolle der Parlamentarier und die Aufgaben Deutschlands in der Welt, sowie darüber spricht, worauf es jetzt für die junge Generation ankommt. Das Interview im Wortlaut: Herr Radwan, wie hat die Versammlung den Krieg am Persischen Golf, zwischen Iran, Israel und den USA, aufgenommen? Es war ein großes Thema. Allein wegen der starken ökonomischen Auswirkungen des Krieges und des Ausfalls der Meerenge von Hormus für die internationale Schifffahrt. Aber jede Region der Welt hat ihre eigenen Konflikte. Und jede Delegation bei der IPU reist mit ihren eigenen, ganz unterschiedlichen Themen an. Und doch nehmen dann alle Teilnehmer auch eine gemeinsame, globale Perspektive ein. So haben es auch mehrere Anrainerstaaten am Persischen Golf in Resolutionsentwürfen kommuniziert. Die haben auf ihre schwierige Lage, auf die Folgen des Krieges, aufmerksam gemacht, ohne etwa die Krise im Sudan aus dem Blick zu verlieren. Können die Parlamentarier zur Deeskalation beitragen oder was ist die Rolle der Parlamentarier? Als Parlamentarier ist es unsere Aufgabe, die Politik der Regierungen zu begleiten und zu kontrollieren. Wir betrachten es außerdem als unsere Verantwortung, gerade als Abgeordnete, unsere Stimme zu erheben, für die Menschen, die Opfer des Krieges sind, Opfer von Gewalt, Terror, Bürgerkrieg, in all seinen Varianten. Wir sind die Stimme der Schwachen. Wie blicken die Parlamentarier von anderen Kontinenten auf die europäischen Krisen wie den Ukrainekrieg? Natürlich schaut jeder erst einmal auf die Konflikte, die ihm am nächsten sind. Das ist menschlich verständlich, hilft aber nicht, die Situation, wo auch immer, in einer Krise, zu verbessern. Denken Sie nur an die Flüchtlingskrise im Sudan. Es interessiert leider bei uns sehr wenige. Aber Ägypten, was ja auch nicht weit weg ist, sondern zur europäischen Nachbarschaft gehört, hat mit den Folgen einer Flüchtlingswelle zu kämpfen. Es sollte uns interessieren. Umgekehrt tobt am Rand von Europa seit über vier Jahren der von Russland begonnene Krieg in der Ukraine. Davon nimmt die Welt zumindest Notiz, nicht zuletzt, weil sozusagen große oder prominente Nationen beteiligt sind, wie die USA und Russland. Und ja, wenn sich die Parlamentarier der IPU alles halbe Jahr treffen, kommen auch die verschiedensten Probleme aus allen Teilen der Welt auf den Tisch. Die IPU bietet viele Gelegenheiten für persönliche Treffen, die Delegationen verabreden sich zu sogenannten „Bilaterals“, bilateralen Gedankenaustauschen. Mit wem und worüber hat die deutsche Delegation gesprochen? Wir haben uns als deutsche Delegation mit den Vertretern Großbritanniens und der Ukraine getroffen, aber auch mit den Delegationen mehrerer Golfstaaten: den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrein und Irak. Es ist weiterhin interessant, wie der Brexit, also der Austritt Großbritanniens aus der EU 2020, mit zunehmendem Abstand bewertet wird. Vertreter der Ukraine haben für ihre Anliegen im Krieg mit Russland geworben. Von brennendem Interesse war aber doch sicher der Krieg mit Iran und der Elefant im Raum waren die USA und deren politische Neuausrichtung, oder? Bei aller Unterschiedlichkeit der Konflikte, in Europa und im Nahen und Mittleren Osten, erleben die Golfanrainer die „Challenge USA“, also die Zusammenarbeit mit ihrem langjährigen Partner Vereinigte Staaten, die gerade auf eine harte Probe gestellt wird, in ihrer Region ähnlich wie wir im Hinblick auf die Nato und die Unterstützung der Ukraine. Daraus lassen sich gemeinsame Schlüsse ziehen. Das tun wir. Beispielsweise dass wir mehr Eigenverantwortung übernehmen für Frieden und Sicherheit in unserer Region, ohne uns von Washington loszusagen. Diese Sicht teilen die Golfstaaten. Wir wollen weiter die Partnerschaft mit den USA. Aber wenn es drauf an kommt, müssen wir in der Lage sein, uns selbst zu verteidigen. Wird die Golfregion, die arabische Halbinsel, von einem wirtschaftlichen auch zu einem Sicherheitspartner Europas? Aus den jüngsten gemeinsamen Erfahrungen muss die Erkenntnis wachsen, dass man enger kooperiert. Bei der Kooperation mit den Golfländern darf es uns insgesamt nicht nur darum gehen, Erdöl und Erdgas zu bekommen oder Maschinen zu verkaufen, sondern wir müssen diese Partnerschaft breiter, tiefer, langfristig ausgerichtet angehen. Momentan überlagert das Sicherheitsproblem alles, da gibt es jetzt die Voraussetzungen, das gemeinsam anzugehen. Die Sicherheit ist neben der Wirtschaft das wesentliches Element, in der Golfregion wie in Europa auch. Die Regierungen müssen die Zusammenarbeit in dem Bereich nun konkretisieren. Bei der Generaldebatte stand unter dem Titel „Hoffnung nähren, Frieden sichern und Gerechtigkeit für künftige Generationen gewährleisten“ die Verantwortung gegenüber der jungen Generation im Mittelpunkt. Welchen Beitrag kann parlamentarische Zusammenarbeit angesichts globaler Krisen im Sinne einer regelhaften multilateralen Ordnung leisten, die Frieden und Sicherheit gewährleistet und globale Herausforderungen angeht? Die Jugendarbeit wird in der IPU groß geschrieben. Sie ist wichtig und es gibt großartige Initiativen. Die junge Generation darf sich aber nicht allein auf den Klimaschutz fokussieren. Sie muss diese Perspektive erweitern und fragen: Wie schaffe ich einen Planeten, der nicht nur den Klimaherausforderungen trotzt, sondern der auch friedlich ist und Krieg und Gewalt, Hunger und Not trotzt? Verantwortung zu übernehmen bedeutet, sich auch diesen Herausforderungen zu stellen. Momentan erleben wir im Sudan eine fürchterliche humanitäre Katastrophe. Die Menschen dort kämpfen ums Überleben, um Essen, und müssen sich des Terrors erwehren. Aber wir müssen uns insgesamt die Region des Nahen und Mittleren Ostens anschauen, von Syrien über Gaza, den wiederaufflammenden irakisch-iranischen Gegensatz, bis in die Golfregion, wo momentan der Krieg mit Iran tobt. Frieden ist die Grundvoraussetzung überhaupt für eine positive Entwicklung. Wo Maschinengewehre zu hören sind und Bomben hochgehen, brauche ich über wirtschaftliche Entwicklung nicht zu sprechen. Die globalen Gewichte verschieben sich. Ist Deutschland weiterhin ein gefragter Partner? Es wird weltweit sehr genau wahrgenommen, ob und wie Deutschland, insbesondere die Bundesregierung, sich in internationalen Konflikten positioniert: Gibt es da eher eine Zurückhaltung oder ein zunehmendes Engagement? Auch die Länder auf der arabischen Halbinsel sehen das. Sie verstehen auch, dass Deutschland Prioritäten setzen muss und sich um den Konflikt vor der eigenen Haustür, in der Ukraine, und um die eigene Verteidigungsfähigkeit sowie die Partnerschaft mit den USA kümmern muss. Aber Deutschlandland hat auch den Golf im Blick. Aus einem eigenen Interesse heraus, auch wenn wir nicht so viel Energie aus der Region beziehen, sind wir ja von höheren Weltmarktpreisen betroffen, sowie aus einem breiter angelegten Wunsch, mit dieser Region zusammenzuarbeiten. Jetzt müssen wir dort erst einmal die Straße von Hormus wieder für die internationale Schifffahrt sicher machen. Der Bundeskanzler hat deutsche Unterstützung angekündigt. Der Bundestag wird also bald über einen Einsatz der Marine zur Mitwirkung an der Minenräumung im persischen Golf entscheiden? Der Bundeskanzler hat zugesichert, dass Deutschland sich an der Minenräumung und Absicherung der Meerenge von Hormus beteiligen wird, wenn zwischen Iran und den USA die Waffen schweigen. Wir fühlen uns, als Teil einer gemeinsamen europäisch-westlichen Initiative, verantwortlich und wollen da unseren Beitrag leisten. Es geht darum, den Schiffsverkehr weder in Gang zu bringen, es geht darum, für die internationale Ordnung einzustehen, und es geht darum, Verbündeten und Partnern beizustehen. Das tun wir, auch mit der Bundeswehr, die eine Parlamentsarmee ist. (ll/24.04.2026)

Bundestag beschließt Tank­rabatt und freiwillige Entlastungsprämie

24.04.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, den sogenannten Tankrabatt sowie die steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) in der Ausschussfassung votierten in namentlicher Abstimmung 451 Abgeordnete, dagegen stimmten 134 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen machte das Parlament zudem den Weg frei für die Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig zahlen können. Die Regelung war als Änderung zu einem Entwurf für ein anderes Steuergesetz ins Gesetzgebungsverfahren gekommen (21/4550, 21/4783, 21/5531), das unter anderem Regeln zur Steuerberatung enthält. Gesetzentwurf zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel Zu beiden Abstimmungen lagen den Abgeordneten Empfehlungen des Finanzausschusses (21/5546, 21/5529) sowie Berichte des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5547, 21/5531) vor. Keine Mehrheit fanden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die AfD zu den Gesetzentwürfen vorgelegt hatte (21/5548, 21/5532). Auch eine Reihe weiterer Gesetze und Anträge der Opposition lehnte das Parlament ab. Temporäre Senkung der Mineralölsteuer Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD (21/5321) sieht eine vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber Die sogenannte Entlastungsprämie ermöglicht Arbeitgebern die steuer- und abgabenfreie Auszahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten. Diese Zahlung soll bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550, 21/4783, 21/5531) ergänzt, mit dem das Beratungsangebot zur Steuererklärung erweitert und vereinfacht werden soll. SPD: Entlastet und sichert Arbeitsplätze Michael Thews eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und verwies darauf, dass „die Lage im Nahen Osten nach wie vor brandgefährlich“ sei. „Die Rohölpreise sind hoch, die Menschen merken das an den Zapfsäulen und sind verstärkt belastet und deswegen ist es richtig, dass wir heute hier ganz klar eine Entlastung von 17 Cent beschließen und den Menschen gezielt in dieser Situation helfen werden. Insgesamt entlasten wir die Verbraucher um 1,6 Milliarden Euro.“ Thews ging auch auf die Stromsteuer ein. Hierzu lag ein Gesetzentwurf der Grünen vor, diese Steuer für alle auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken (21/5320). Die Initiative wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546) mit 310 Nein-Stimmen und 270 Ja-Stimmen abgelehnt. Thews argumentierte, „dass die Strompreise gar nicht angestiegen sind“. Die Senkung der Energiesteuer bei Benzin und Diesel wirke „dämpfend auf die Inflation“, sagte Thews und ergänzte: „Das entlastet die Menschen in Deutschland und sichert Arbeitsplätze.“ AfD: Tropfen auf den heißen Stein Für die AfD-Fraktion kündigte Kay Gottschalk an, „diesem Gesetz schweren Herzens“ zuzustimmen. Allerdings sei die Senkung der Energiesteuer „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Gottschalk kritisierte, dass dieser zum 1. Juli auslaufe, also zu Beginn der Ferienzeit. Er forderte eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent. Dazu stand ein Antrag seiner Fraktion zur Abstimmung (21/2363), der ebenfalls auf Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546) mit 448 Nein-Stimmen bei 136 Ja-Stimmen zurückgewiesen wurde. Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Gottschalk damit, dass die Pendlerpauschale 2001 zwischen 36 und 40 Cent lag, bei einem Dieselpreis von 82 Cent pro Liter. Heute liege der Dieselpreis bei 2,20 Euro pro Liter und die Pendlerpauschale bei Cent. „Sie haben also tatsächlich die Pendlerpauschale um 18 Prozent abgesenkt“, warf der AfD-Abgeordnete der Regierung vor. Union verteidigt Maßnahmenpaket Prof. Dr. Matthias Hiller von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte die Politik der Koalition: „Wir senken die Energiesteuer auf Kraftstoffe kurzfristig und spürbar um 17 Cent Liter. Davon profitieren die Pendlerinnen und Pendler gerade im ländlichen Raum, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Berufstätige mit langen Wegen und unsere Unternehmen, das Handwerk, Logistik und Landwirtschaft.“ Hiller ging zudem auf die Entlastungsprämie ein und erklärte: „Arbeitgeber, für die eine Prämie in Betracht kommt, können diese in Höhe von 1.000 Euro, steuer- und abgabefrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Und ich will es klar betonen, diese Prämie ist freiwillig. Sie kann bezahlt werden, sie muss aber nicht bezahlt werden. Und ob diese bezahlt wird, hängt vom unternehmerischen Umfeld ab. Im Koalitionsausschuss war das Datum 31. Dezember 2026 vorgeschlagen. Wir haben das Datum, in welchem die Prämie ausgezahlt werden kann, auf den 30. Juni 2027 verlängert. Das ist eine Errungenschaft im parlamentarischen Verfahren.“ Grüne kritisieren Energiesteuersenkung Hart ins Gericht mit den Maßnahmen der Koalition ging Andreas Audretsch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Das Kerosin ist knapp, Urlaubsflüge stehen in diesem Jahr in Frage. Die Preise von Diesel und von Benzin sind gerade gestern wieder durch die Decke geknallt. Und in dieser Situation, in dieser schwierigen Lage, bringen Sie hier ein Gesetz ein, mit dem Sie den Verbrauch von fossilen Brennstoffen auch noch befeuern“, warf er den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor. Audretsch kritisierte, dass sogar die Koalition selbst in ihrem Gesetz schreibe, dass die Senkung der Energiesteuer zu einer höheren Nachfrage nach Sprit führe. Das sei „Wahnsinn, und es ist Wahnsinn mit Ansage in Ihrem Gesetz“, rief er. Stattdessen müsse die Elektrifizierung vorangetrieben werden, verlangte der Grünen-Abgeordnete. Dabei ging er auch hart mit der Energiepolitik von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) ins Gericht, die dazu führe, dass „kein einziges zusätzliches Windrad mehr in Schleswig-Holstein“ gebaut werde. Linke fordert Übergewinnsteuer Eine Übergewinnsteuer und eine direkte Auszahlung an Bürger als Hilfe angesichts der steigenden Preise verlangt Die Linke, die dazu einen Antrag eingereicht hat (21/5484), der mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgewiesen wurde, und deren Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) ihre Rede mit den Worten begann: „Seit Beginn des Iran-Kriegs treiben Mineralienkonzerne von den Verbrauchern weit mehr als 20 Millionen Euro an krisenbedingten Übergewinnen täglich ein. Und was macht die Bundesregierung, um gegenzuhalten? Sie kopiert gescheiterte Maßnahmen aus Ampelzeiten und zwar in schlechter als Sparversion.“ Der Tankrabatt werde „größtenteils bei den Unternehmen landen“, prognostizierte Achelwilm. Sie forderte ferner: „Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmitteln muss gestrichen werden, ein bundesweiter Mietendeckel endlich eingeführt werden. Es braucht mehr europaweite Initiativen für Preiskontrollen und die Abschöpfung der Übergewinne, wie sie 2022 noch von der CDU-geführten EU-Kommission vorgelegt wurde.“ Weitere Anträge der Opposition Eine Übergewinnsteuer lehnt die AfD-Fraktion ab und hat auch dazu einen Antrag vorgelegt (21/5326, 21/5546), der mit dem Votum von 449 Abgeordneten gegen die Stimmen von 136 Parlamentariern zurückgewiesen wurde. Auf Ablehnung stieß auch ein Antrag der Grünen, der vorsah, die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zu erweitern (21/4953). Gegen die Vorlage votierten alle Fraktionen außer die antragstellenden Grünen. Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fossilen Preisschock als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben“, wurde an den Umweltausschuss überwiesen. Auch Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag, den Mindesthebesatz bei der kommunalen Gewerbesteuer zu erhöhen (21/4753). Die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. (bal/hau/24.04.2026)

Initiative zur Unabhängig­keit des Bundesrechnungs­hofs abgelehnt

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) abgelehnt. Alle anderen Fraktionen folgten der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/5523), den Gesetzentwurf abzulehnen.. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion wollte nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf sollte für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie sollte zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führte die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, hieß es weiter. (scr/hau/23.04.2026)

Forderung nach einer nationalen Mobilfunk-Netzabdeckung erörtert

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion „Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger“ (21/5490) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zum nationalen Roaming vorzulegen. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, ein nationales Roaming von 2G/4G/5G-Diensten durch die Kommunikationsanbieter solle sicherstellen, dass ein nationales Roaming in Gebieten mit unzureichender oder einseitiger Mobilfunkabdeckung von allen Anbietern gemeinsam gewährleistet werde. Roaming solle demnach dort gelten, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung sicherstelle, die übrigen Betreiber jedoch nicht, schreibt die Fraktion. Weiter fordern die Abgeordneten Kompensationsmodelle für Roaming-Leistungen. Unter anderem sollen die Mobilfunkanbieter nach dem Willen der Fraktion ein gemeinsames, gegenseitiges Kompensationsmodell für den Austausch von Mobilfunkdienstleistungen ihrer Anwender in Bereichen von „grauen Flecken“ entwickeln. Das Kompensationsmodell solle sicherstellen, dass „eine hinreichende Motivation für den Bau weiterer Mobilfunkmasten auch in ländlichen Bereichen mit wenigen Nutzern“ bestehe und die vollständige Schließung von weißen Flecken bis 2030 sichergestellt werde, geht daraus weiter hervor. Sollte bis Ende 2027 keine Lösung für ein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden, solle die Bundesnetzagentur eine Lösung erarbeiten und verbindlich umsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. (lbr/23.04.2026)

40 Jahre Tschernobyl: Risiken der Atomkraft debattiert

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „40 Jahre Tschernobyl – Atomkraft und ihre Folgen“ (21/5489) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der Grünen Anlässlich des 40. Jahrestags der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26. April 1986 positioniert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Bestrebungen, den 2023 in Deutschland vollzogenen Atomausstieg rückgängig zu machen. In dem Antrag, der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von jeglichen Wiedereinstiegsplänen in die Atomkraft in Deutschland und der weiteren Anhäufung hochradioaktiven Atommülls abzusehen“. Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls müsse so schnell wie möglich beendet werden, heißt es weiter im Antrag. Dafür soll die Bundesregierung die Endlagersuche unter Wahrung der im Standortauswahlgesetz festgeschriebenen Grundprinzipien „mit Nachdruck und dem Ziel der Auswahl des bestmöglichen Standorts Mitte des Jahrhunderts“ vorantreiben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Ukraine bei der Eindämmung der Folgen der Katastrophe, insbesondere unter den Bedingungen des Krieges, weiterhin zu unterstützen. Konkret werden im Antrag die internationalen Bemühungen zur Instandsetzung der Schutzhülle um den havarierten Reaktor von Tschernobyl sowie die Sicherung und der Rückbau der darunterliegenden Ruine genannt. Brennelementefabrik Lingen Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Finanzierung der radiologischen Notfallvorsorge, die die Grünen als Ausgabe für den Zivilschutz unter die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Cybersicherheit stellen wollen, sowie den Stopp einer möglichen Kooperation Russlands mit der Brennelementefabrik in Lingen. Der „Einstieg Russlands“ müsse verhindert werden, schreiben die Abgeordneten. Außerdem wollen sie, dass sich die Bundesregierung in der EU für einen vollständigen Ausstieg aus russischen Nuklearimporten und ein Ende der Abhängigkeiten von Brennelementen, Vorprodukten und Technologien des russischen Staatskonzerns Rosatom und seiner Tochterunternehmen einsetzt. Der Reaktorunfall in Tschernobyl habe deutlich gemacht, dass Strahlung vor Grenzen nicht Halt mache. Russlands Angriffskrieg berge massive Gefahren für die nukleare Sicherheit in der Ukraine und ganz Europa, führen die Grünen zur Begründung an. Seit 2022 sei es wiederholt zu Kampfhandlungen in der Nähe von Atomanlagen gekommen, Zu diesen unmittelbaren nuklearen Gefahren kämen geopolitische Risiken einer atomaren Abhängigkeit. Auch wirtschaftlich zahle sich „die Hochrisikotechnologie Atomkraft“ nicht aus, heißt es weiter im Antrag. Sie sei die teuerste Form der Energieerzeugung. Aufgrund ihrer langen Bauzeiten kämen Atomkraftwerksprojekte auch zur Erreichung der Klimaziele nicht infrage. (hau/23.04.2026)

Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beraten

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung soll laut Entwurf entfallen, sodass die Prüfung künftig unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem soll eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt werden, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen laut Regierung nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Zuletzt sollen die verpflichtenden Fortbildungsstunden künftig lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden müssen; eine Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen. Altersgrenze im Anwaltsnotariat Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umsetzen. Dabei soll die gesetzliche Altersgrenze bei Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Bei bestehendem Bewerbermangel soll jedoch künftig auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit für jeweils drei Jahre möglich sein. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden. Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung die notarielle Versorgung langfristig sicherstellen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, „ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu beeinträchtigen“. (hau/23.04.2026)

Bundestag hebt Immunität von Gökay Akbulut und Hannes Gnauck auf

23.04.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, einstimmig zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/5510, 21/5511) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (21/5510). Darüber hinaus genehmigte es die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck (AfD) gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (21/5511). (vom/23.04.2026)

Antrag zur Correctiv-Berichterstattung abgelehnt

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ (21/5488) abgelehnt. Dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. Hintergrund des Antrags ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach eine Aussage der Rechercheplattform Correctiv im Zusammenhang mit einem Treffen von AfD-Abgeordneten in Potsdam im November 2023 unwahr sei. Antrag der AfD Die AfD forderte in ihrem Antrag, „jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen“. Zur Begründung verwies die Fraktion auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 über eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Artikel über das sogenannte „Potsdamer Treffen“. Das Gericht untersagte darin drei Aussagen über das Treffen, darunter die Formulierung: „Es bleiben zurück: [...] Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“ Das Urteil betreffe „nicht lediglich eine untergeordnete presseethische oder presserechtliche Einzelfrage“, sondern berühre „den Kern öffentlicher Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und „auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland“ ausgelöst. Vor diesem Hintergrund forderte die Fraktion neben dem Förderstopp auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen entsprechende Behauptungen übernommen oder verbreitet haben. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass solche Darstellungen künftig nicht weiterverbreitet werden. (scr/ste/23.04.2026)

Abgesetzt: Externes Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten

23.04.2026
Der von der AfD-Fraktion für Donnerstag, 23. April 2026, angekündigte Gesetzentwurf „zur Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“ wurde von der Fraktion wieder von der Tagesordnung genommen. Ursprünglich sollte der Entwurf nach der Aussprache dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/23.04.2026)

Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland umbauen und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln. Es bilde die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit solle Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff. Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten. Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden. Keine Pflicht zum Rückbau Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, sollen Leitungen rückgebaut werden. Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird. Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1789. Er diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es. Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene. Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (nki/hau/23.04.2026)

Antrag zu Leistungskürzungen in der Krankenversicherung erörtert

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte besonders für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei. "Kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung" Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen. Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (hau/23.04.2026)

Bundestag stimmt Anhebung der Treibhausgas­minderungs-Quote zu

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/5533) und Die Linke (21/5545) zu dem Gesetzentwurf. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. Der Bundestag nahm darüber hinaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung an. Ausschussfassung des Gesetzentwurfs Der Umweltausschuss hatte am 22. April Änderungen des Regierungsentwurfs beschlossen. So wurde unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben. Sie soll bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar. Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen. Ursprünglicher Regierungsentwurf Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll dem Regierungsentwurf zufolge die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der EU (RED III). Zudem wird laut Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben – die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5533) unter anderem gefordert, die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030 schrittweise und die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote sofort zu beenden. Die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten „abfallbasierten“ Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) wollte die Fraktion im Sinne der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anpassen und demnach von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent senken. Die Linke forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote, der auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären Straßenverkehr zulässt, elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, "der sich verpflichtend in niedrigere Ticketpreise übersetzt". Entschließung angenommen Wie es in der Entschließung heißt, hat sich die THG-Quote als eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor erwiesen. Durch die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise zu senken, schaffe sie klare Investitionssicherheit und setze starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen. Dadurch würden nicht nur erhebliche CO₂-Einsparungen erzielt, sondern auch die heimische Wertschöpfung gestärkt. Es entstünden Arbeitsplätze in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft, die Abhängigkeit von fossilen Importen sinke und die technologische Entwicklung werde beschleunigt. Hervorzuheben sei die Technologieoffenheit der Quote, die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreize und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern könnten die entsprechenden Regelungen erst für das Verpflichtungsjahr 2027 Wirkung entfalten. E5 soll weiterhin verfügbar bleiben Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird. Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden. Benzin mit fünf Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren. Gegenüber der EU-Kommission soll sich die Regierung für eine stärkere Nutzung von Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Nicht-EU-Staaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen einsetzen. Durch eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Umweltplakettenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie die digitale Beantragung der Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse Bestandteil der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) werden kann. Für Fahrzeuge mit vorläufiger i-Kfz-Zulassung solle eine Ausnahmeregelung zum Befahren von Umweltzonen zu erarbeitet werden. Geprüft werden solle ferner, inwiefern Biomethan eine Rolle im Rahmen des REPowerEU-Plans spielen kann. Im Rahmen der Umsetzung der RED-III-Richtlinie für die Industrie solle zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung schließlich bei der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die europäischen Ziele einsetzen. (hau/23.04.2026)

Abschaffung des Vermögensteuergesetzes gefordert

23.04.2026
„Rechts- und Planungssicherheit herstellen – Vermögensteuer abschaffen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5486), den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Das Bundesverfassungsgericht habe die Erhebung der Steuer ab 1996 für nicht anwendbar erklärt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Das Vermögensteuergesetz hat allerdings bis heute formellen Bestand, daher dient die Abschaffung des Vermögensteuergesetzes der Rechtssicherheit“, begründen die Antragsteller ihr Vorhaben. (hau/bal/23.04.2026)

Kurzzeitvermietungen: Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle

23.04.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/5527) in unveränderter Fassung angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte nur die AfD-Fraktion. Zugleich wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Entschließung angenommen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. Entschließung beschlossen In der angenommenen Entschließung heißt es, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sehe vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der EU-Verordnung 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG seien Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden. Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag erfordere, heißt es weiter, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen. Stellenneutrale Umsetzung gefordert Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste müssten durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur gedeckt werden. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt sei zu vermeiden. Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse müssten identifiziert und ausgewiesen werden, heißt es weiter. Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollten benannt werden. Dabei seien Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen. Das 8-Prozent-Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag müsse konsequent umgesetzt werden, wird betont. Die Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, sei einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, müssten dazu einbezogen werden und dürften nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von zwei Prozent pro Jahr gefährdet. (sas/hau/23.04.2026)

Anhörung zum Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“

23.04.2026
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 23. April 2026, dem Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (23.04.2026)

Aussprache zu Vorfällen bei einem Schulprojekt in der sächsischen Lausitz

23.04.2026
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 23. April 2026, mit dem Thema "Vorfälle bei einem von der Amadeu-Antonio-Stiftung geförderten Schulprojekt" befasst. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion wurde eine Stunde lang darüber debattiert. Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz Gegenstand der Debatte waren Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz, an der im Rahmen eines Theaterprojektes offenbar aus Versehen „ein Heft mit sensiblem, potenziell pornografischem Bildmaterial“ (sächsisches Landesamt für Schule und Bildung, LASUB) mit queerer Thematik auftauchte. In dem Projekt für Neuntklässler ging es um das Thema Mut, und in einem Stapel Altpapier, der für Collagen gedacht war, hatte sich das entsprechende Heft befunden. Die Schulleitung brach das Projekt nach Behördenangaben noch am selben Tag ab und kündigte den Dienstleistungsvertrag mit den Projektverantwortlichen. Auch die Amadeu-Antonio-Stiftung, die das Projekt des sozialistischen Jugendverbands „Falken“ aus Berlin mit 2.500 Euro gefördert hatte, hat die Förderung für das Theaterprojekt eingestellt, sagte Pressesprecher Lorenz Blumenthaler der Deutschen Presse-Agentur. Vor diesem Hintergrund kritisierten die anderen Fraktionen die Aktuelle Stunde als „Theater“. Es hätte wichtigere Themen gegeben, lautete die Kritik. AfD: Wir müssen Vertrauen wieder herstellen AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla betonte, die Debatte losgelöst von Parteipolitik führen und niemanden pauschal verurteilen zu wollen. Dennoch seien die Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs von Versuchen, Schüler ideologisch beeinflussen zu wollen. Die meisten Lehrkräfte und nichtstaatlichen Akteure würden jeden Tag versuchen, ihre Arbeit gut zu machen, aber in diesem Fall „wurde eine Grenze überschritten“, sagte Chrupalla. Es sei nun „unsere Aufgabe, das Vertrauen in staatliche wie nichtstaatliche Organisationen“ wieder aufzubauen. CDU/CSU: Schulen brauchen Zusammenarbeit mit freien Trägern Michael Hose (CDU/CSU) erklärte, es sei „besorgniserregend“, wenn Kinder in einem Stapel Zeitschriften solches Material fänden, „aber Fehler passieren“, und alle Beteiligten hätten schnell die nötigen Konsequenzen gezogen. Deswegen sei es das Gegenteil von Versagen, nämlich vorbildliches Krisenmanagement gewesen, das man hier habe beobachten können. „Sie wollen pauschal die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern torpedieren“, warf er der AfD vor. Die Schulen seien aber darauf angewiesen. Im Übrigen habe es keine Bundesförderung für das Projekt gegeben, so Hose. Grüne: Es geht um eine Strategie gegen die Zivilgesellschaft Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Workshop-Leitung habe den Fehler gemacht, das Material nicht ausreichend zu sichten, aber sowohl diese als auch die Stiftung hätten sich transparent entschuldigt. Deshalb sei die Frage: „Warum hat die AfD diese Aktuelle Stunde beantragt?“ Sie warf der Fraktion vor, seit Jahren schon eine Strategie zu verfolgen, die versuche, Engagement in der Zivilgesellschaft zu diskreditieren und ihre Akteure zu verunsichern. Eines ihrer Hauptziele dabei sei die Amadeu-Antonio-Stiftung. An den Plänen von Bundesbildungsministerin Prien (CDU) zum Umbau des Programms „Demokratie leben!“ erkenne man, dass inzwischen auch die Union verunsichert sei. SPD: Warum spricht die AfD nicht über Gefahren von Social Media? Felix Döring (SPD) kritisierte, es seien in der Debatte eher Abwehrreflexe am Werk statt sachlicher Argumente. „Sie tun hier so, als sei das ein absoluter Skandal und lassen außer Acht, dass jeder Jugendliche im Netz heute nur zwei Klicks entfernt ist von Bildern, die weitaus drastischer sind.“ Wenn die AfD ernsthaft Kinder und Jugendliche schützen wolle, dann hätte sie zu dem Thema digitaler Jugendschutz eine Aktuelle Stunde beantragt, stellte Döring fest. Linke: Sie verteilen lieber Broschüren mit NS-Sprache! Auch Maik Brückner (Die Linke) kritisierte die Prioritätensetzung angesichts der vielen anderen ernsthaften innen- und außenpolitischen Probleme in dieser Woche. An die AfD gewandt, sagte er: „Sie brauchen diesen bedeutungslosen Fall für Ihre Strategie, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen zu diskreditieren, und verteilen stattdessen lieber gewaltverherrlichende Broschüren mit NS-Sprache an Grundschüler.“ (che/23.04.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

23.04.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahl 2025: Einstimmig zugestimmt hat der Bundestag der Fünften Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5300). Insgesamt waren 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt angenommene Beschlussempfehlung betrifft hiervon 16 Wahlprüfungsverfahren. Ackerstatus: Der Bundestag hat mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion zur Dauergrünlanddefinition (21/4945) abgelehnt. Nach Auffassung der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den EU-rechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In dem Antrag mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen nach EU-Recht Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem sollte die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (vor allem der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, wenn keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des EU-Rechts vorliegt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/5436) vor. KfW-Verwaltungsrat: Der Bundestag lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (21/5305) ab. Demnach sollte der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt abberufen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank. Seit dem Jahr 1948 ist sie im Auftrag des Bundes und der Länder tätig. Petitionen: Das Parlament stimmte zudem elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 223 bis 233 (21/5353, 21/5354, 21/5355, 21/5356, 21/5357, 21/5358, 21/5359, 21/5360, 21/5361, 21/65362, 21/5363). Medizinische Honig-Wundauflagen als Kassenleistung Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition (ID 148857) mit der Forderung nach Rücknahme der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 9. März 2023 veröffentlichten Beschlüsse, nach denen die Verbandmittel „nicht formstabile Zubereitung“ und „Honighaltige Produkte" zur Wundbehandlung nicht mehr wie bisher durch die Krankenversicherung erstattet werden sollten. In der Petition heißt es: Auch wenn eine einfache Wundauflage in der Momentversorgung kostengünstiger erscheine, sei diese jedoch Wundauflagen mit möglichem höheren Nutzen medizinisch-qualitativ und langfristig auch kostentechnisch unterlegen, da weder die Komplexität von Wunden noch die Ganzheitlichkeit der Situation der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finde. Die Wirkung insbesondere der medizinischen Honig-Wundauflagen erziele große Erfolge, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Begründung des Petitionsausschusses Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass der G-BA den gesetzlichen Auftrag habe, „klassische Verbandmittel von sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abzugrenzen“. Dabei gehe es nicht darum, Produkte, die die Kriterien nach Paragraf 31 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erfüllen, von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sollen weiterhin als klassische Verbandmittel unmittelbar zulasten der GKV verordnet werden können. In einem Berichterstattergespräch sei diese Differenzierung noch einmal genauer erörtert worden, schreiben die Abgeordneten. Dabei sei festgestellt worden, dass es sich in erster Linie um eine formale Unterscheidung handelt und die Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, in einem Verfahren beim G-BA einen Nutzennachweis erbringen müssen, um weiterhin verordnungsfähig bleiben zu können. Der G-BA sei deshalb beauftragt worden, die Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens zu beraten – vor allem zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien. (hau/ste/23.04.2026)