Bundestag | Aktuelle Themen
Schutz von Journalisten vor einschüchternden Klagen erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen" (21/4276) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung von missbräuchlich geführten Rechtsstreitigkeiten, die Verpflichtung des Klägers zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie eine erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten zugunsten des obsiegenden Beklagten eines SLAPP-Verfahrens geregelt werden. Außerdem soll für das Gericht die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Kläger eines SLAPP-Verfahrens eine besondere Gerichtsgebühr aufzuerlegen. Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu. Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag ein umfassenderes Vorgehen gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. In der Vorlage unter dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ beziehen sich die Abgeordneten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs nicht auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, sondern auch nationale Klagen einzubeziehen. Zudem verlangen die Abgeordneten höhere Sanktionsgebühren bei missbräuchlichen Klagen, klare Kriterien zur Feststellung von Missbrauch sowie feste Fristen für eine frühzeitige gerichtliche Entscheidung Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte „Anti-SLAPP-Anlaufstelle“ aus, die Betroffene unterstützt. Auch außergerichtliche Einschüchterungsversuche wie Abmahnungen sollen stärker reguliert werden Anpassungen wollen die Abgeordneten auch in der Strafprozessordnung sehen, „damit missbräuchliche strafrechtliche Anzeigen oder Ermittlungsverfahren, die der Einschüchterung oder Behinderung öffentlicher Beteiligung dienen, prozessual frühzeitig überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden können“. (hau/scr/26.02.2026)
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Bundestag debattierte über einen "leistungsfähigen Arbeitsmarkt“
„Technisierung statt Zuwanderung – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4278), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Konkret verlangt die AfD von der Bundesregierung unter anderem, Sozialleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Zuwanderer an einen langjährigen Aufenthalt mit sozialversicherungspflichtiger und existenzsichernder Beschäftigung zu knüpfen, sodass eine direkte Zuwanderung in das Sozialsystem ausgeschlossen ist. Auch müsse ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht geschaffen werden. Einwanderung und Asyl müssten getrennt organisiert werden. Asyl solle politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Aus- und Weiterbildungsangebote sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion ausgebaut werden, insbesondere für Wiedereinsteiger in Mangelberufe sowie für Umschulungen im Bereich Technik, MINT und Pflege. Die Angebote sollen berufsbegleitend, modular und leicht zugänglich sein. Außerdem schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner zu verbessern. Der Antrag soll am Donnerstag vom Bundestag erstmals beraten werden. (che/hau/26.02.2026)
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Bundestag hebt Immunität von Maximilian Krah auf
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/4330) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Maximilian Krah (AfD) gemäß eines Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 3. Februar 2026. (26.02.2026)
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Luftsicherheitsgesetz für eine bessere Abwehr von Drohnen geändert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4322) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Darüber hinaus verabschiedete er eine Entschließung zu dem Gesetz. Ihr stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) werden laut Regierung die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt. Den Streitkräften wird erlaubt, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste – gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohen Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sieht das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Innenausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin heißt es, es sei ein deutlicher Anstieg von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen zu verzeichnen. Anlagen kritischer Infrastruktur wie Strom-, Wasser- und Gesundheitsversorgungsanlagen, aber auch Industrieanlagen und Forschungsstätten, seien zunehmend Ziel von Ausspähung und Sabotage durch fremde Mächte und unbekannte Personen. Diese Infrastrukturen seien für das tägliche Leben sowie das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft essenziell. Die Sicherheitsbehörden seien aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten aber unter Umständen nicht immer in der Lage, diese Infrastrukturen flächendeckend zu schützen. Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden, heißt es weiter. Während die Befugnisse staatlicher Stellen zur Abwehr von Drohnen durch die neuen Sicherheitsgesetze ausgeweitet würden, bestehe für die Betreiber kritischer Infrastruktur bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Bundesländern und den Betreibern kritischer Infrastruktur zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren. Falls die Prüfung einen solchen Bedarf erkennen lässt, soll die Regierung den Entwurf für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorlegen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/26.02.2026)
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Forderung nach Abschaffung der Grundsteuer beraten
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundsteuer vollständig abschaffen – Eigentum schützen, Mieter entlasten“ (21/4277) stand am Donnerstag, 26. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen, um "Eigentum nachhaltig zu entlasten und soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen". Zudem solle das Grundgesetz so geändert werden, dass die Länder an der Erhebung einer länderbezogenen Grundsteuer gehindert sind. Zeitnah sollten bundeseinheitliche Ausgleichsmechanismen geschaffen werden, die die durch Wegfall der Grundsteuer entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen "vollständig kompensieren". Die Kompensation solle vor allem durch Änderung der Beteiligungsquoten der Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils hergestellt werden, so die Fraktion. Dabei sei sicherzustellen, dass die Gemeinden einen dem bisherigen Aufkommen der Grundsteuer entsprechenden Ausgleich erhalten, der sich an objektiven Kennziffern wie Einwohnerzahl, Steuerkraftmesszahl und Flächenausdehnung orientiert. Der Bund solle dem Antrag zufolge gewährleisten, dass die Anpassung aufkommensneutral zwischen Ländern und Kommunen geschieht und keine zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Vorzusehen sei auch eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen durch Kommune, um "unzumutbare Steuerbelastungen" zu verhindern. (hau/26.02.2026)
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Bundestag beschließt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. In dem vom Wirtschaftsausschuss geänderten Gesetzentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/2506, 21/3203) werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zudem die Annahme einer Entschließung. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung und für die Entschließung, die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten in beiden Fällen dagegen. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4326) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes sei es, laut Regierung, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die vorgeschlagenen Regelungen beschleunigten die Verfügbarkeit von Wasserstoff und sorgten für bessere Rahmenbedingungen beim Wasserstoffhochlauf, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf erfasse die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff. Die Verfahren dafür sollen einfacher, digitaler und schneller werden. So soll der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur demnach im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Verfahren im Wasserrecht will man durch kurze Fristen für Genehmigungsbehörden beschleunigen. Außerdem soll es im Energiewirtschaftsrecht Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geben. Der Entwurf stehe im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage. Der Vorschlag trage auch dazu bei, bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und moderne Energie bereitzustellen. Änderungen im Ausschuss Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf am 25. Februar im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einigen Punkten ergänzt. So erlaubt das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte), mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag eine Entschließung. Darin wird auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur mit dem Ziel verwiesen, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen und vor allem kleine Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen. Zudem soll die Bundesregierung sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einsetzen. Die Bundesnetzagentur soll zudem prüfen, in welchem Umfang die wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren auch künftig berücksichtigt werden können.. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3203) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Länderkammer hatte 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wollten die Bundesländer den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung ausweiten. Der Erweiterungsvorschlag betrifft die industrielle Endnutzung von Wasserstoff in emissionsintensiven Sektoren wie der Stahl- oder Chemieindustrie sowie in der Prozesswärmeerzeugung. Der Gesetzentwurf fokussiere ausschließlich die Versorgungsinfrastruktur – also die Erzeugung, Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff, was jedoch nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette abbilde. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu. Der Anwendungsbereich sei insbesondere auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die Nutzung von Wasserstoff etwa in der Industrie beziehe sich auf eine nicht bestimmbare Anzahl von Anlagenkategorien und sei nicht Gegenstand und Ziel dieses Gesetzes. Zudem sei eine Abgrenzung bei der Nutzung von Wasserstoff und anderen Brennstoffen im Einzelfall nicht vollzugsfähig, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. (nki/26.02.2026)
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Forderung nach Stärkung von Lehrkräften an Schulen
„Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4275), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Schulen besser bei der Demokratievermittlung zu unterstützen und demokratische Strukturen an Schulen zu stärken. Sie kritisiert darin, dass die AfD „einen gezielten Angriff auf die demokratische Kultur unserer Schulen“ führe, der Lehrkräfte einschüchtern und demokratiepädagogische Arbeit erschweren solle. Hierfür habe sie in der Vergangenheit unter anderem Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden sollten. Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem, eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu starten, „die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und die die relevanten Institutionen und Fachverbände mit einbezieht“. Auch soll die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen, bekannt gemacht werden, etwa durch Plakate, Flyer, Webseite und Social Media. Den Lehrkräften müsse die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher demokratiepädagogischer Qualifizierung gegeben werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung dürfe nicht als Projektförderung, sondern müsse als flächendeckende Strukturförderung endlich umgesetzt werden, heißt es weiter in dem Antrag. (che/hau/25.02.2026)
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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erörtert
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, in erster Lesung beraten. Gegenstand der halbstündigen Debatte war auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Beide Vorlagen wurden nach der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. In beiden Fällen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung bei den weiteren Beratungen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Antrag der Grünen Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. An diesen Bürgerfonds sollen abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für ihre individuelle Altersvorsorge automatisch einzahlen, „sofern sie dem nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, soll in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nennen das schwedische Modell als Vorbild. (bal/hau/26.02.2026)
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Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe
Die deutliche Mehrzahl der zu einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 26. Februar 2026, geladenen Sachverständigen ist der Auffassung, Deutschland sei im internationalen Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mitgetragenen Maßnahmen seien mit Blick auf den damaligen Wissensstand angemessen gewesen, hieß es. Einzig der von der AfD-Fraktion geladene Fachanwalt für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, sah das anders. Ab Mai 2020 seien die meisten Maßnahmen zur Bekämpfung einer epidemischen Lage in Deutschland nicht mehr rechtmäßig gewesen, urteilte er. Ramelow für einen bundeseinheitlichen Krisenstab Bei der Anhörung unter dem Titel „Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe“ wurde das Wirken der MPK als verfassungskonform eingeschätzt. Es sei richtig gewesen, anfangs die Steuerung über die MPK zu machen, sagte Bodo Ramelow (Die Linke), seinerzeit Ministerpräsident des Landes Thüringen und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen. Es stimme, dass die MPK nicht im Grundgesetz steht. „Es gab sie aber schon, da gab es das Grundgesetz noch gar nicht“, fügte er hinzu. Künftig sollte es aber einen bundeseinheitlichen Krisenstab für solche Fälle geben, regte er an. Ein solcher Krisenstab könne aber nur ein Teil und nicht die alleinige Lösung sein. Ramelow sagte rückblickend, im Herbst 2020 habe bei ihm das „Grummeln“ eingesetzt. Er habe dann auch der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, er sei nicht mehr bereit, an einer weiteren MPK teilzunehmen, „wenn die Parlamente nicht einbezogen werden“. "Es braucht aufeinander abgestimmte Krisenstäbe" Es brauche auf allen Ebenen Krisenstäbe, die aufeinander abgestimmt sind, sagte Sören Link (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und von der SPD-Fraktion zu der Anhörung geladen. Während der Corona-Pandemie hätten Bund und Länder entschieden. Das sei richtig gewesen, so Link. Diejenigen, die diese Entscheidung vor Ort umsetzen mussten, seien aber nicht oder nur rudimentär eingebunden gewesen. „Sie waren teilweise Befehlsempfänger, die unter extremen Zeitdruck standen und ihre Rückmeldungen in diese Prozesse nicht einspeisen konnten“, sagte der Duisburger Oberbürgermeister. Eine künftige Einbindung lediglich über die kommunalen Spitzenverbände ist aus seiner Sicht nicht ausreichend. „Wir brauchen die, die operativ vor Ort Verantwortung tragen“, sagte Link. "Ministerpräsidentenkonferenz kein Ersatzgesetzgeber" Dass die MPK nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt sei, „ist kein Verfassungsproblem“, sagte Oliver Schenk (CDU), seinerzeit Chef der Staatskanzlei und sächsischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, der von der Unionsfraktion für die Anhörung benannt wurde. Solche Formate seien Koordinierungsinstrumente, „keine Ersatzgesetzgeber“. Eine pauschale Zentralisierung hätte aus seiner Sicht während der Pandemie nicht zu mehr Akzeptanz geführt, „eher im Gegenteil“. Schenk äußerte sich auch zum teils kritisierten „Flickenteppich“. Die meisten MPK-Beschlüsse seien identisch oder weitgehend einheitlich umgesetzt worden. Unterschiede hätten überwiegend Detailfragen betroffen und bewusste politische Abwägungen widergespiegelt, die sich aus regional unterschiedlichen Infektionslagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben hätten. "Intransparentes, aber erfolgreiches Krisenmanagement" Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, von der Unionsfraktion zu der Anhörung eingeladen, sprach von einem „intransparenten, aber letztlich erfolgreichen Krisenmanagement“. Gleichwohl sei es während der Pandemie durchaus zu Hakeleien zwischen Bund und Ländern, zu einem Unterbietungswettbewerb zwischen einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit Grundrechtseinschränkungen und auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachbehörden im Hinblick auf die richtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gekommen. Die Bund-Länder-Konferenzen seien ein geeignetes Gremium zur Pandemiebekämpfung gewesen, so Brenner weiter. Als „Option für die Zukunft“ brachte er einen „Nationalen Gesundheitsrat“ ins Spiel. Dieser könne ähnlich wie der Nationale Sicherheitsrat agieren, „um für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein“. "Föderale Entscheidungen werden oft als langwierig angesehen" Die von der Linksfraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Nathalie Behnke, Leiterin des Arbeitsbereichs „Öffentliche Verwaltung, Public Policy“ am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt, wies daraufhin, dass föderale Entscheidungen einen Mix darstellten aus gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern und der autonomen dezentralen Umsetzung in den Ländern. Solche Entscheidungen würden oft als langwierig angesehen. Die dezentrale Umsetzung sei auch uneinheitlich und werde oft on der Öffentlichkeit als unfair bewertet. Dem setze sie aber entgegen, dass der Wunsch nach einheitlicher und schneller Entscheidung nur dann sinnvoll sei, „wenn die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, relativ klar ist“, sagte Behnke. Im Falle der Pandemie sei es aber sinnvoll und hilfreich, wenn verschiedene Beteiligte und unterschiedliche Perspektiven an der Entscheidung beteiligt sind. "Krankenhäuser waren niemals überlastet" Aus Sicht des Fachanwalts für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, gab die Faktenlage während der Pandemie keine hinreichende tatsächliche Grundlage für die ihretwegen konkret getroffenen Maßnahmen her. Die Krankenhäuser, namentlich die Intensivstationen, seien während der Corona-Krise niemals überlastet gewesen, sagte er. Zudem habe jedermann wissen können, dass FFP2-Masken nicht vor Viren schützen, „weil das seit jeher auf ihren Verpackungen stand“. Gebauer sagte weiter, ihm als „einfachem Medizinrechtler“ sei es ab dem 22. April 2020 bis zuletzt kontinuierlich möglich gewesen, das weitgehende Fehlen der tatsächlichen Voraussetzungen für die legitime Annahme einer Gefahrenabwendungsbefugnis der Behörden aus allgemein zugänglichen Quellen zu erkennen. Es wäre seiner Auffassung nach die Pflicht der staatlichen Organe gewesen, das zu erfassen und vernehmlich zu kommunizieren. „Das aber ist unterblieben“, bemängelte Gebauer. (hau/26.02.2026)
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Aussprache zur Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten
Nach Berichten über Fälle von Vetternwirtschaft in der AfD hat sich der Bundestag mit dem Thema befasst und weitere Aufklärung verlangt. In einer Aktuellen Stunde zum Thema "Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten – Bereicherung auf Staatskosten vermeiden, rechtliche Konsequenzen ziehen" warfen Redner von Union, SPD, Grünen und Linken der AfD am Donnerstag, 26. Februar 2026, eine dreiste Selbstbedienungsmentalität vor, die im Widerspruch stehe zu ihren öffentlich bekundeten politischen Maßstäben. Umstrittene Beschäftigungsverhältnisse auf Staatskosten In der von Union und SPD beantragten Aussprache mit zahlreichen Zwischenrufen und Zwischenfragen wies die AfD die Anschuldigungen zurück und hielt den anderen Parteien vor, selbst in vielen bekannten Fällen öffentliche Gelder in fragwürdiger Weise an Bekannte, Freunde oder Verwandte weitergereicht zu haben. Hintergrund der Kontroverse sind umstrittene Beschäftigungsverhältnisse der AfD auf Staatskosten. So wurde zuletzt bekannt, dass Bundestags- und Landtagsabgeordnete der AfD auch Familienmitglieder von Kollegen beschäftigen. Das ist zwar erlaubt, hat der Partei jedoch den Vorwurf der Vetternwirtschaft eingebracht, zumal dahinter ein systematisches Vorgehen vermutet wird. Laut Abgeordnetengesetz dürfen Bundestagsabgeordnete eigene nahe Familienangehörige auf Kosten der Steuerzahler nicht beschäftigen. Nun wird eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes erwogen. CDU/CSU: Zahlreiche Beispiele für Vetternwirtschaft Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) führte in der Debatte zahlreiche Beispiele für Vetternwirtschaft der AfD auf, die inzwischen bekannt geworden seien. Er warf der AfD "moralische Verwahrlosung und Korruption" vor und fügte hinzu: "Offenbar ist es in der AfD üblich, Verwandte auf Kosten des Steuerzahlers in Abgeordnetenbüros von Parteifreunden zu beschäftigen." Das betreffe auch Abgeordnete des Bundestages. Teilweise seien die Posten hochdotiert. In Nordrhein-Westfalen habe die Landtagsverwaltung die Zahlungen an eine 85-jährige Mitarbeiterin und Frau eines ehemaligen AfD-Kommunalpolitikers eingestellt, weil eine Zahlung ohne Gegenleistung unzulässig sei. Hoppenstedt betonte: "Der Verdacht der systematischen Scheinbeschäftigung bei der AfD verdichtet sich immer mehr." Parlamente seien jedoch keine Orte für Selbstbereicherung, sagte der CDU-Abgeordnete und sprach von einem Skandal. Er räumte ein, dass es auch bei anderen Parteien "sehr vereinzelte Fälle von Überkreuz-Anstellungen" gebe, die jedoch "allesamt gut begründbar" seien. Hingegen sei etwa bei der AfD in Sachsen-Anhalt ein System zu erkennen. Das System verfolge ausschließlich den Zweck, durch viele wechselseitige Anstellungen von Verwandten in die eigene Tasche zu wirtschaften: "Das stinkt alles sehr zum Himmel." Hoppenstedt betonte: "Was die AfD macht, das ist verkommen, das ist verlogen, das ist korrupt." AfD: Beschäftigungsverhältnisse sind legal Dr. Bernd Baumann (AfD) wies die Anschuldigungen strikt zurück, sprach von einer Kampagne und teilte hart gegen die übrigen Parteien aus. So hätten Recherchen ergeben, dass in der Vergangenheit allein im bayerischen Landtag etliche Abgeordnete von Union und SPD leibliche Väter und Mütter im eigenen Büro auf Steuerzahlerkosten eingestellt hätten. "Diesen Tiefpunkt des Parlamentarismus haben Sie gesetzt, nicht wir." Das sei eine "Bedienungsmentalität", die seit Jahrzehnten andauere. Das stelle die moralischen Maßstäbe der anderen Parteien infrage. Baumann versicherte für die AfD-Bundestagsfraktion: "Bei uns sind alle Beschäftigungsverhältnisse legal. Es gibt rechtlich nicht das Geringste einzuwenden." Mit Blick auf das Abgeordnetengesetz sagte er: "Wir würden die Dinge klarer und präziser fassen." Die AfD werde einer Novellierung des Gesetzes nicht im Weg stehen. Er betonte: "Es ist Ihr Gesetz, das nicht funktioniert." So müssten die Maßstäbe auf Behörden und Ministerien ausgedehnt werden, wo auch Millionengelder auf fragwürdige Weise ausgeschüttet würden. Als Baumann in seiner Rede auch den Fleiß und die Kompetenz seiner Fraktion würdigte und von einer "Hochleistungsfraktion" sprach, löste er Gelächter und Zwischenrufe aus den Reihen der anderen Fraktionen aus. SPD: Skandale müssen aufgeklärt werden Dr. Johannes Fechner (SPD) sagte: "Diese Karnevalsrede nimmt Ihnen niemand ab." Er forderte: "Räumen Sie in Ihrer Fraktion erst einmal auf. Schmeißen Sie alle Straftäter in der Fraktion raus." Die Skandale müssten aufgeklärt werden. Es sei dreist, wenn unqualifizierte Verwandte auf hochdotierte Posten gesetzt würden. "Stellen im Bundestag müssen nach Leistung und Kompetenz und nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden." Fechner räumte ein, dass es in der Vergangenheit auch bei anderen Parteien bisweilen Probleme mit Abgeordneten gegeben habe, das seien aber Ausnahmen gewesen, und es seien jeweils klare Konsequenzen gezogen worden. Er mutmaßte, die AfD-Fraktionsführung habe nicht die nötige Stärke, in problematischen Fällen durchzugreifen. Die jetzt deutlich gewordene Dreistigkeit der AfD sei bisher nicht vorstellbar gewesen: "Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen." Man müsse sich nun mit den Überkreuz-Beschäftigungen befassen. Der SPD-Abgeordnete warf der AfD vor, an Regelungen und dem Rechtsstaat kein Interesse zu haben. "Die AfD ist alles andere als eine Rechtsstaatspartei." Er fügte hinzu: "Sie machen sich unseren Staat zur Beute." Der "AfD-Verwandtschaftsfilz" untergrabe das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Grüne: Krimineller Skandalnudelverein erster Kategorie Ähnlich harsch ging auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz mit der AfD ins Gericht. Es handele sich bei den jetzt bekannt gewordenen Fällen nicht um Ausrutscher, sondern um ein System. "Es ist ein Blick in den kaputten Maschinenraum einer rechtsextremen Partei." Dieses System aus ausufernder Vetternwirtschaft, mutmaßlichem Missbrauch von Entschädigungsregeln und illegaler Parteienfinanzierun zeige, welches Staats-, Demokratie- und Parlamentsverständnis diese Partei habe. "Das Parlament ist für Sie bestenfalls ein Versorgungssystem für die eigene Verwandtschaft." Von Notz verwies auf Recherchen, wonach in der AfD-Bundestagsfraktion zahlreiche rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt seien. "Der Blick hinter Ihre blaue Fassade ist ein Blick in den Abgrund." Bei der AfD könne man den Eindruck gewinnen, dass es kein normales Anstellungsverhältnis gebe. "Das sind entweder Rechtsextreme oder Verwandte, oder verwandte Rechtsextreme bei Ihnen." Er sprach von Familienclan-Strukturen und betonte: "Sie sind ein krimineller Skandalnudelverein erster Kategorie." Es könne zwar auch in der Politik Menschen geben, die verwandt oder verpartnert sind, das sei dann aber die Ausnahme. "Skandalös wird es dann, wenn das alles System hat." Von Notz forderte weitere Aufklärung, die Grünen stünden zudem für Verbesserungen im Gesetz bereit. Linke: Den Sumpf der Vetternwirtschaft trockenlegen Janina Böttger, Linken-Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt, zeigte sich überrascht vom offenkundigen Ausmaß der sogenannten Verwandtenaffäre. Nach vielen Jahren im Landtag von Sachsen-Anhalt habe sie gedacht, schon alles gesehen zu haben. Das lockere Verhältnis der AfD zu Daten und Fakten sei lange bekannt. Nun stelle sie fest, dass bei der AfD auch das Verhältnis zu einzelnen Mitarbeitern sehr eng zu sein scheine. Öffentlich werde die AfD nicht müde, das Parlament und die Demokratie verächtlich zu machen. "Nichtöffentlich allerdings wird das Parlament als Jobcenter geschätzt." Nun habe sich die AfD selbst demaskiert, "und deswegen brennt bei Ihnen auch die Hütte", sagte Böttger und fügte hinzu: "Ausgerechnet diejenigen, die immer wieder mit dem eisernen Besen drohen, sitzen bis zur Nase im Mist, im eigenen Mist." Es gelte nun, den Sumpf der Vetternwirtschaft trockenzulegen. (pk/26.02.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, über mehrere Vorlagen ab: Haushaltsjahr 2023: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 (20/12195) stattgegeben. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und Die Linke wurde der Antrag angenommen. Die Entscheidung über die Entlastung sollte laut Vorlage nach Eingang der Bemerkungen 2023 des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes herbeigeführt werden. Außerdem liegt der Ergänzungsband der „Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ als Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (21/100) vor. Der Band enthält weitere Prüfungsergebnisse, die seit der Vorlage des Hauptbandes (20/14000, 21/1541 Nr. 22) im Dezember 2024 festgestellt wurden, wie es in der Vorbemerkung heißt. Die Bemerkungen wurden mit der Annahme des Antrags entsprechend zur Kenntnis genommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2595) zugrunde. Haushaltsjahr 2024: Angenommen wurde auch die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2652) zum Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2024 – Einzelplan 20" (21/470) ab. Der Haushaltsausschuss hatte empfohlen, dem Bundesrechnungshof für die vorgelegte Rechnung für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag hat gegen die Aufhebung der 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (21/2879, 21/3137 Nr. 2) gestimmt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie (21/4320) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen. Die Verordnung war am 31. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt I verkündet worden. Gemäß Paragraf 12 Absatz 4 Satz 3 Außenwirtschaftsgesetz hätte der Deutsche Bundestag innerhalb von vier Monaten nach der Verkündung die Aufhebung der Verordnung verlangen können. Die Verordnung ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea. Die Änderungen berücksichtigen neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen. Petitionen: Das Parlament hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden angenommen. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 158 bis 170 (21/3878, 21/3879, 21/3880, 21/3881, 21/3882, 21/3883, 21/3884, 21/3885, 21/3886, 21/3887, 21/3888, 21/3889, 21/3890). Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen und regelmäßigen Therapien. Der Petent schreibt in seiner Eingabe, aufgrund eines schweren Unfalls im August 2022, bei dem er sich den rechten Arm gebrochen habe, müsse er zu ambulanten Sprechstunden und Rehabilitationsmaßnahmen. Da er jedoch weder Pflegegrad 3 noch einen Schwerbehindertenausweis habe, würden die Kosten für Taxifahrten von seiner Krankenkasse nicht übernommen, beklagt er. "Voraussetzungen für Anwendung der Ausnahmeregelung liegen nicht vor" Die in Sitzung des Petitionsausschusses am 28. Januar verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann“. Die Krankenkasse könne nur in zwingenden medizinischen Fällen und nach vorheriger Antragstellung eine Genehmigung für die Kostenübernahme erteilen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung. Diese besonderen Ausnahmen würden von der sogenannten Krankentransport-Richtlinie geregelt. Da die entsprechenden Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelungen nicht vorlägen, bedauert der Ausschuss der Vorlage zufolge, „dem Petenten in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein zu können“. (hau/irs/26.02.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Steuer: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" (21/3944) vorgelegt. Die Vorlage wird im federführenden Finanzausschuss beraten. Mit dem Gesetzentwurf kann die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Fischereirecht: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften" (21/3948) ist zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen worden. Ziel der Vorlage ist es demnach, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner ist vorgesehen, eine Regelung zu schaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Im Seefischereigesetz soll eine Anpassung aufgrund der Änderung im Flaggenrechtsgesetz erfolgen, die Fanglizenzen betrifft. Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Gewerbeordnung: Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" (21/3947) federführend beraten. Der Entwurf ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016 / 97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung, etwa im Paragrafen 34d Absatz 8 Nr. 2, in dem bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht. Die Regelung soll ebenso aufgehoben werden wie die Ausnahmevorschrift nach Paragraf 34d Absatz 8 Nr. 3, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus soll im Paragrafen 34d Absatz 5 Satz 1 ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann. Migrationsverwaltung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, 20/4080) ist an den federführenden Innenausschuss überwiesen worden. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“. Freundschaftsvertrag: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zum Abkommen zwischen Deutschland und Großbritannien über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit in den Bundestag eingebracht (21/3945). „Der Vertrag bildet den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“, erklärt die Bundesregierung dazu. Er wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und erfordert die Zustimmung des Bundestages. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung. Impfstoffe: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Korrektur der Covid-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe" (21/4283) eingebracht, der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Neubewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (Stiko) und der deutschen Vertreter im Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) sollten eingeholt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Bis zum Abschluss der Neubewertung sollten die Zulassungen sämtlicher mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 zurückgezogen werden. Die beschleunigte Entwicklung, Zulassung und breite Bereitstellung von Impfstoffen sei zentraler Bestandteil der Strategie in der Coronapolitik gewesen. Es habe sich jedoch gezeigt, dass verkürzte Zulassungsprozesse das Vertrauen vieler Menschen stark beschädigt hätten und deshalb die Nutzen-Risiko-Abwägung neu bewertet werden müsse, heißt es zur Begründung des Antrags. Das Ziel sei, die Bevölkerung bestmöglich vor möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden zu schützen, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken und sicherzustellen, dass alle Empfehlungen und regulatorischen Entscheidungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft beruhen. Eine solche Neubewertung sei Ausdruck verantwortungsvoller und vorsorgender Gesundheitspolitik. Arzneimittel: Ebenfalls vorgelegt hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln" (21/4284), der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Die schnelle Verfügbarkeit von Innovationen dürfe demnach nicht durch regulatorische oder verhandlungstechnische Verzögerungen gefährdet werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Konkret fordern die Abgeordneten, gesetzlich festzulegen, dass neue Arzneimittel mit der arzneimittelrechtlichen Zulassung unmittelbar erstattungsfähig sind und den Patienten ohne Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung solle außerdem die heimische Arzneimittelproduktion stärken, um Lieferengpässe zu vermeiden und nationale Unabhängigkeit zu sichern. Der Erstattungspreis für innovative Arzneimittel müsse rückwirkend ab dem Tag des erstmaligen Inverkehrbringens gelten. Zudem sollte ein Verfahren geschaffen werden, um die neue Evidenz aus der Versorgung zeitnah zu erfassen und systematisch in Preis- und Nutzenbewertungen einzubeziehen. Modelle der dynamischen Preisbildung, wie etwa erfolgsabhängige Vergütung, Preiskorridore oder andere lernende Preisansätze sollten rechtssicher und praxistauglich ausgestaltet werden. Abgesetzt: Energie: Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern" wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Die Vorlage sollte ursprünglich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung überwiesen werden. Bürgerrat "Ernährung im Wandel": Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Empfehlung des Bürgerrats ,Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben' zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen" (21/4285) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. (irs/nki/26.02.2026)
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Antrag zu Zurückweisungen an den Grenzen stößt auf Ablehnung
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ (21/4274) fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag. Der Bundestag hat die Vorlage am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten und im Anschluss an die 60-minütige Debatte in den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf eine massive Verschärfung der deutschen Migrationspolitik. Sie fordert "effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“. Bei den anderen Fraktionen stieß die Vorlage auf klare Ablehnung. AfD: Migrationswende ist ein Trugbild geblieben Christian Wirth (AfD) monierte in der Debatte, dass die von der Bundesregierung versprochene Migrationswende bislang ein "Trugbild" geblieben sei. Im vergangenen Jahr habe es mehr als 168.000 Asylanträge gegeben. Rückgänge der Asylanträge seien nicht ein Verdienst der Bundesregierung, sondern das Ergebnis internationaler Entwicklungen. Auch könne sich laut Grundgesetz-Artikel 16a nicht auf das Asyl-Grundrecht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Alle Nachbarländer Deutschlands seien indes sichere Drittstaaten. Ferner verpflichte Paragraf 18 des Asylgesetzes die Behörden, eine Einreise zu verweigern, wenn ein anderer Staat völkerrechtlich für das Asylverfahren zuständig ist. CDU/CSU: 60 Prozent Rückgang bei Asylanträgen Christina Stumpp (CDU/CSU) entgegnete, die AfD versuche die "erfolgreiche Migrationswende" der schwarz-roten Koalition "verzweifelt kleinzureden". Zehn Monate nach dem Regierungswechsel zählten zu einer ersten Bilanz im Bereich der inneren Sicherheit "60 Prozent Rückgang bei Asylanträgen", die Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte sowie die Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme. Als weitere Punkte nannte die CDU-Abgeordnete unter anderem die Abschaffung der "Turbo-Einbürgerung", eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten sowie Abschiebungen auch nach Afghanistan. "Die Bilanz zeigt: Die Migrationswende wirkt", fügte Stumpp hinzu. Grüne: Diese Grenzkontrollen müssen enden Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den AfD-Antrag "problematisch" und "in vielerlei Hinsicht falsch". Er biete aber die Gelegenheit, über die Folgen der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Grenzkontrollen zu sprechen. Diese Grenzkontrollen, bei denen es ein "absolutes Missverhältnis zwischen einem hohen Personaleinsatz und dem tatsächlichen sicherheitspolitischen Nutzen" gebe, müssten enden. Die Bundesregierung trete indes "Europa mit den Füßen", kritisierte Joswig und betonte: "Schengen sieht keine dauerhaften Binnengrenzkontrollen vor". Die Bundesregierung mache jedoch die Ausnahme zur Regel. Wer Schengen durch dauerhafte Grenzkontrollen schwäche, gefährde Wachstum, Arbeitsplätze und den Zusammenhalt in Europa. SPD: Koalition sorgt für tatsächliche Veränderungen Sebastian Fiedler (SPD) warf der AfD vor, vom "Hass auf Migranten" angetrieben zu werden. Dies zeige ihr Antrag ganz deutlich. Die AfD fordere pauschale Zurückweisungen, nationale Alleingänge und sogar die Suspendierung des europäischen Asylrechts. Das klinge erstmal entschlossen, sei aber eine politische Sackgasse, denn ein Aussetzen europäischer Regeln würde die benötigte Zusammenarbeit schwächen. Während die AfD Anträge mit "dicken Schlagzeilen" stelle, sorge die Koalition für tatsächliche Veränderungen. So habe man das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) reformiert, stärke die Außengrenzen Europas "statt nationale Illusionen weiter zu pflegen" und baue Rückführungsstrukturen aus. Linke: Die AfD will eine Gesinnungsjustiz Clara Bünger (Die Linke) sagte, die AfD behaupte in ihrem Antrag, sie wolle geltendes Recht anwenden, doch sei das Gegenteil der Fall: "Die AfD missbraucht die Sprache des Rechtsstaats, um diesen Rechtsstaat abzuschaffen." Wer leichtfertig von einer Suspendierung von EU-Recht spreche, greife nicht Brüssel an, sondern die "verfassungsrechtliche Architektur Deutschlands". Darum gehe es der AfD. Auch wolle die AfD eine "Gesinnungsjustiz", die ihren politischen Werten entspreche, kritisierte die Linken-Abgeordnete. Der Antrag der AfD sei ein "Misstrauensantrag gegen die Institutionen der Demokratie" und deshalb ein "Fall für die Staatsanwaltschaft". Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die Bundesgrenze „sofort tatsächlich zu kontrollieren“ sowie „die Anwendung von Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz und Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz ohne Abstriche so lange fortzusetzen, bis auf europäischer Ebene entsprechende Regeln durch- und umgesetzt sind, die den versprochenen ,Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts' gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union tatsächlich und nicht nur fiktiv herstellen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem auf die EU-Staaten und die EU-Kommission einwirken, „dass das EU-Asylrecht suspendiert wird, bis die EU-Außengrenzen geschützt sind und ein wirksames EU-Asylsystem installiert wird“. "Anreiz für illegale Einwanderung" Der Vorlage zufolge heißt es in einem Schreiben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 7. Mai 2025 an den Präsidenten der Bundespolizei, die Anwendung der Regelung des Paragrafen 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz führe dazu, „dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann“. Ferner schreibt die Fraktion, die „Durchführung Zehntausender, in manchen Jahren Hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Asylverfahren, die bei Anwendung von Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz gar nicht eröffnet werden müssten“, schaffe einen wesentlichen Anreiz für die illegale Einwanderung nach Deutschland. (sto/26.02.2026)
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Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Plenum
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss. Minister will Comeback der Infrastruktur schaffen Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf ein „Gamechanger“. Mit ihm könne Deutschland das Benötigte schaffen. Ein Kernpunkt des Gesetzes, so Schnieder, sei die Priorisierung. Künftig stünden alle wichtigen Infrastrukturverfahren „auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse“. Somit werde sichergestellt, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben „angemessen berücksichtigt wird“. Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung könnten laut Experten bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung gespart werden, sagte der Minister weiter. Projekte würde so deutlich früher baureif. Schließlich ziele das Gesetz auch auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes ab. Das EU-Recht werde künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. „Unnötige Doppelprüfungen“ soll es dem Verkehrsminister zufolge auch nicht mehr geben. Zudem würden Fristen eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. Bei alldem, so betonte Schnieder, komme der Umweltschutz nicht zu kurz. „Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“ Umwelt und Infrastruktur seien keine Gegensätze. Klar sei aber auch: „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.“ AfD: Das Planungsrecht ist zu kompliziert Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege sei in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyvereinen einen Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern“, beklagte er. Wenn hier ausgelichtet werde, sei das zu begrüßen. Der neue „Zauberspruch“ des „sogenannten überragenden öffentlichen Interesses“ sei aber laut Verfassungsexperten möglicherweise verfassungswidrig. Sollte dem so sein, dürfe der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Gesetz schreiben. Kopfschütteln löse die Koalition auch mit ihrer Prioritätensetzung aus, sagte der AfD-Abgeordnete. Eisenbahnvorhaben genössen ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Die Straße werde hingegen als Stiefkind behandelt. Und dass, obwohl selbst das Verkehrsministerium davon ausgehe, dass die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen werde. „Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes höchste Priorität genießen“, sagte Wiehle. SPD kritisiert endlos lange Verfahren Dirk Vöpel (SPD) führte als Beleg für endlos lange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den dreigleisigen Ausbau der deutschen Anschlussstrecke an die Hafenanbindung Rotterdam an. Während auf niederländischer Seite der 1998 gestartete Bau 2007 beendet gewesen sei, habe man auf deutscher Seite das Bauprojekt Emmerich-Oberhausen in zwölf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Der erste Spatenstich sei im Januar 2017 erfolgt. Noch immer seien nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Eine Fertigstellung des deutschen Abschnitts werde nicht vor 2035 erfolgen. Das, so Vöpel, sei nur ein Beispiel von vielen. Hier liege auch kein Mangel an Ingenieurskunst vor. „Während wir aber noch Gutachten beauftragen, fahren anderswo schon die Züge“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das könne sich Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas nicht leisten. Landesministerin: Sanierung dem Neubau vorziehen Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert den Gesetzentwurf, der einseitig auf Tempo vor Sorgfalt setze. Mit ihm würden demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel gesetzt. Während marode Brücken und Bahnstrecken dringend saniert werden müssten, sollen nun neue Großprojekte vorgezogen werden, bemängelte sie. Das sei kurzsichtig. „Wer neu baut, während Bestehendes verfällt, verschiebt die Kosten in die Zukunft“, sagte Eder. Linke: Infrastruktur wurde jahrzehntelang kaputtgespart Deutschland, so Joritt Bosch (Die Linke), werde nicht von Umweltverbänden, Spatzen oder Kröten lahmgelegt, wie es der Gesetzentwurf suggeriere. „Wenn eine Brücke gesperrt wird, passiert das nicht, weil ein Feldsperling Akteneinsicht beantragt hat.“ Die Infrastruktur zerfalle, weil sie jahrzehntelang kaputtgespart worden sei, sagte Bosch. Sie zerfalle, weil die Schuldenbremse heiliger sei als Sicherheit und die Privatisierung als Allheilmittel verkauft worden sei. „Das waren und sind Fehler“, urteilte er. Nur ein kleiner Teil der Klagen gegen Verkehrsprojekte stamme im Übrigen von Umweltverbänden. Wenn diese Erfolg hätten, dann weil Gerichte rechtswidrige Planungen feststellen, „nicht, weil irgendjemand den Staat blockieren will“. Klagen verlangsamten keine guten Projekte, sondern stoppten die schlechten, sagte der Linken-Abgeordnete. Union will das Regelungslabyrinth verlassen Die Verfahren würden vereinfacht, „ohne unsere äußerst hohen Umweltstandards abzubauen“, sagte Daniel Kölbl (CDU/CSU). Das sei „gelebter Bürokratieabbau“. Es brauche keine Verpflichtung für eine vorgeschaltete Raumverträglichkeitsprüfung – ebenso wenig wie die Verpflichtung für eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Linienbestimmung und ein planungsrechtliches Erfordernis bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis zu 60 km Länge. „Es wird Zeit, dass wir dieses verrückte Regelungslabyrinth verlassen, das unser ganzes Land lähmt“, sagte Kölbl. Dieser „Bürokratie-Bockmist“ müsse beendet werden. Grüne: Die Regierung schleift den Umweltschutz Die Bundesregierung stelle Autobahnneubau, Bundesstraßenneubau und neue Lkw-Stellplätze pauschal in das überragende öffentliche Interesse, kritisierte Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie schleife den Umweltschutz, um neue Autobahnen ohne Widerstände durchdrücken zu können. „Dabei müssten sie eigentlich mit voller Kraft Straßen sanieren“, sagte Michaelsen. Zudem mache die Bundesregierung Umweltverbände fälschlicherweise zum Sündenbock für langjährige Prozesse. Dabei zeigten die Zahlen sehr deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Projekte durch Klagen ausgebremst werde. Michaelsen sprach mit Blick auf die Bahnneubaustrecke Hamburg-Hannover von fehlendem Mut zu politischen Entscheidungen. Seit Jahren schiebe Schwarz-Rot dieses Projekt vor sich her. Dabei brauche gerade die Schiene „Neubauprojekte und Beschleunigung“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/26.02.2026)
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Heftige Diskussion über Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreise
Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition auf Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes warnen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Bundestag vor einer Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreisen. In einer Debatte über zwei Anträge zur Klima- und Energiepolitik, in denen die Grünen einen „Klimaturbo für Deutschland“ (21/4271) und die Linken „bezahlbaren Strom für die Menschen und das Klima“ (21/4273) fordern, kritisierten sie die Bundesregierung scharf und warfen ihr eine „verantwortungslose“ Klima- und Energiepolitik vor. Im Anschluss wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Antrag der Grünen soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden, der Antrag der Linken federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Grüne: Koalition bremst die Energiewende aus „Ihr Kurs ist Zerstörung“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) mit Blick auf Eckpunkte: Die Koalition versuche nicht einmal mehr, beim Klimaschutz zu liefern. „Sie machen schlichtweg alles kaputt.“ Die geplante Änderung laufe darauf hinaus, dass Klimaschutz abgeschafft werde und das Heizen für die Menschen im Land teurer werde. Die vorgesehene Quote für Biomethan und Wasserstoff werde die Preise insbesondere für Mieter in die Höhe treiben. Dröge hielt zudem der Union und insbesondere dem früheren Koalitionspartner SPD vor, wider besseres Wissen die Energiewende auszubremsen und damit Deutschland weiterhin in Abhängigkeit von Gasimporten zu halten. Das sei unverantwortlich und gefährlich – was passiere, wenn die Versorgung gekappt werde, habe die Vergangenheit bereits gezeigt, so Dröge mit Blick auf die Abhängigkeit von russischem Gas im Ukrainekrieg. Nun wachse die Anhängigkeit von den USA. Union: Klimaschutz braucht Akzeptanz Andreas Jung (CDU/CSU) wies die Vorhaltungen zurück und forderte die Grünen zu mehr Selbstkritik auf. Deren Klimapolitik und vor allem das Heizungsgesetz habe der „Akzeptanz für den Klimaschutz in Deutschland“ massiv geschadet. Klimaschutz müsse verbunden werden mit wirtschaftlicher Stärke und sozialer Akzeptanz, daran sei die Ampel gescheitert. Schwarz-Rot hingegen wolle die Menschen für den Klimaschutz zurückgewinnen. Anders als die Grünen, die Klimaschutz nur über grünen Strom vorantreiben wollten, werde die Bundesregierung auch die „Potenziale von grünen Gasen“ nutzen. „Sie haben die Bioenergie gedeckelt, wir entfesseln sie.“ Die Bundesregierung stehe zu den Klimazielen – um die Erneuerbaren erfolgreich zu machen, müssten aber die Weichen im Strom- und auch im Wärmebereich - mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes – neu gestellt werden. AfD: Turbo für Wirtschaft und Wohlstand zünden Ingo Hahn (AfD) lehnte die Forderungen nach einem „Klima-Turbo“ ab. Wie das aussehen könne, hätten die drei Jahre Ampel-Regierung gezeigt: „Die Wirtschaft im Sinkflug, immer weiter steigende Preise und eine Deindustrialisierung, die unser Land in einen Ruin führt, während der globale CO2- Ausstoß von Ihren Maßnahmen unbeeindruckt bleibt“, hielt Hahn Dröge vor. Die Union lobte er für die geplante „Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes“, forderte aber mehr: „Weg mit den Klimagesetzen, runter mit der CO2-Bepreisung, zünden Sie jetzt den Turbo für Wirtschaft und Wohlstand. SPD: Klimaschutz nicht gegen Industrie ausspielen Jakob Blankenburg (SPD) räumte angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz Lücken im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein und kündigte an, den Richterspruch ernst zu nehmen. Bundesumweltminister Schneider werde bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Dafür brauche es aber keine „Oppositionscheckliste“, wie sie die Grünen mit ihrem Antrag vorgelegt haben, sondern man habe ein „eigenes tragfähiges Konzept“, unterstrich der Sozialdemokrat. Er verwies aber auch darauf, dass das vom Gericht als unzureichend beurteilte aktuelle Klimaschutzprogramm unter einem grünen Minister erarbeitet worden sei. Blankenburg wehrte sich gegen Kritik, mit der Gebäudeenergiegesetz-Reform Mieter und Industrie zu schaden. Das Eckpunktepapier sei noch kein Gesetzentwurf. Letzterer müsse noch mit „konkreten Maßnahmen und Initiativen“ unterlegt werden. Um die Lasten der Transformation fair zu gestalten, werde es sozial gestaffelte Förderungen geben. Gleichzeitig brauche es eine „kluge Industriepolitik“. Wer Klimaschutz gegen Industrie ausspiele, verliere am Ende beides, so Blankenburg. Linke fordert sozial gerechten Klimaschutz Dr. Fabian Fahl (Die Linke) hielt der Bundesregierung dennoch vor, „ihre Hausaufgaben“ nicht zu machen. Das Bundesverfassungsgericht habe deren Klimaschutzpolitik das „Prädikat verfassungswidrig“ verpasst. Tatsächlich habe aber bislang keine Bundesregierung ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz angestrebt, monierte der Linken-Angeordnete. Und das, obwohl die Welt auf eine Erderwärmung von drei Grad „zurast“ und die Zerstörung lebenswichtiger Ökosysteme fortschreite. Fahl verwies auf die Kosten des vergangenen Hitzesommers, die eine Studie der Europäischen Zentralbank auf 43 Milliarden beziffert habe. Die Wirtschaft sei abhängig von der „physikalischen Realität“, daher brauche es schon lange einen „Klima-Turbo“, allerdings nicht in Form eines grünen Kapitalismus, wie ihn die Grünen wollten. Fahl sprach sich dafür aus, „sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern“ durch ein Klimageld. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4271) einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, dringen die Abgeordneten nun auf Nachbesserungen. Sie fordern die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu solle zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, heißt es im Antrag. Zudem verlangen die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Darüber hinaus dringen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. "Klare Regeln für energetische Sanierung schaffen" Im Gebäudesektor soll das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere solle die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, heißt es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollen verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem soll die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangen die Grünen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für „bezahlbaren Strom“ für alle Verbraucher zu sorgen. In ihrem Antrag (21/4273) verlangen die Abgeordneten unter anderem verschiedene Gesetze, zum Beispiel für die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privatpersonen und 0,05 Cent pro Kilowattstunde für Unternehmen. Gefordert wird auch ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und zur Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen sowie ein Gesetz, das vorsieht, für Menschen im Grundsicherungsbezug „die tatsächlichen Energiekosten außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig zu übernehmen“. Darüber hinaus sollen „schutzbedürftige Kundinnen und Kunden“ eine Grundversorgung mit Strom erhalten und Stromsperren bei Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern verboten werden. Der Strommarkt soll dahingehend verändert werden, dass das Merit-Order-Prinzip, bei dem aktuell das teuerste noch benötigte Kohle- oder Gaskraftwerk den Einheitspreis für den gesamten Strom bestimmt, zugunsten erneuerbarer Energien umgestellt wird. Außerdem verlangen die Abgeordneten der Linken, dass die Stromübertragungsnetze in die Verantwortung der öffentlichen Hand übergehen. (sas/nki/irs/26.02.2026)
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Inge Gräßle: Mehr Selbstbewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen
Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen angesichts der globalen wirtschaftlichen Verwerfungen, findet Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU), Leiterin der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS), die am 23. und 24. Februar 2026 zu ihrer Frühjahrstagung in Brüssel zusammenkam. „Wir sind eine weltweit führende Wirtschaftsmacht“, die momentan 40 Abkommen mit 80 Ländern unterhält. Vor allem die Mitgliedstaaten hätten es nun in der Hand, den noch stark zersplitterten gemeinsamen Binnenmarkt weiter zu entwickeln, um den europäischen Volkswirtschaften weitere Vorteile zu verschaffen. „Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut!“, fordert Gräßle. Im Interview spricht die Haushaltspolitikerin, die im Deutschen Bundestag den Wahlkreis Backnang-Schwäbisch Gmünd vertritt, über die Stimmung auf der Tagung, erteilt dem Ruf nach immer mehr Geld eine Absage und verrät ein Rezept, wie EU-Finanzverhandlungen effizienter werden können. Das Interview im Wortlaut: Frau Dr. Gräßle, die EU, eine starke Handelsmacht in einem in Bewegung geratenen geopolitischen Gefüge: Wie schlägt sich Europa zwischen US-Protektionismus und neuen Handelsabkommen? Was sagen die Parlamentarier: Haben EU, Kommission und Mitgliedstaaten, den richtigen Weg eingeschlagen, um den Kontinent wettbewerbsfähig zu halten? Beispielsweise, indem neue Freihandelsabkommen abgeschlossen, bestehende aktualisiert werden? Wir sind nicht das Würstchen im Sandwich, von mindestens zwei Seiten unter Druck, sondern eine weltweit führende Wirtschaftsmacht – die sich ab und an kleiner macht, als sie ist. Der US-Präsident testet die Geduld aller! Wir sollten trotz allem bei unserer Linie bleiben: der offenen Märkte, dem regelbasierten Handel und der Diversifizierung von Partnerschaften. Bislang 40 Abkommen mit 80 Partnerländer sind eine großartige Sache, ein wichtiger Baustein, um Lieferketten zu sichern, Abhängigkeiten zu reduzieren und neue Wachstumsimpulse zu schaffen. Aber da geht noch mehr. Wettbewerbsfähigkeit wird übrigens nicht (nur) über Außenhandel definiert – sie beginnt mit nationalen Standortbedingungen, dem europäischen Binnenmarkt, der Lust auf Innovation, marktfähigen Energiepreisen und Bürokratieabbau. Allerdings hat ausgerechnet das EU-Parlament das Mercosur-Abkommen noch einmal ausgebremst … Unfassbar! Endlich kam es zur Ratifizierung - und dann versenken Teile der demokratischen Mitte das Inkrafttreten! Hoffentlich haben alle ihre Lektion gelernt, denn da geht es um Glaubwürdigkeit und um ernsthafte Politik. Wenn die Mitte die Antieuropäer und Populisten noch toppt, dann kann es nur noch abwärts gehen… Verflechtung nach außen, mit anderen, ist das eine. Damit zeigt die EU dem Protektionismus die rote Karte. Aber es gibt ja noch die Hausaufgaben im Inneren zu erledigen, im Binnenmarkt. Führen die globalen Disruptionen und Schocks jetzt zu einem kooperativeren Zusammenwirken der EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise, um noch bestehende interne Handelshemmnisse abzubauen? Die letzten Studien, Draghi und Letta eingeschlossen, haben uns eigentlich nichts Neues berichtet. In vielen Bereichen – etwa Energie, Kapitalmarkt oder digitale Dienstleistungen – ist der sogenannte gemeinsame Markt weiter sehr zersplittert. In anderen Bereichen grenzüberschreitender Dienstleistungen, etwa dem Kundendienst bei Maschinen oder dem Tätigwerden von Forschern in anderen Mitgliedsstaaten, kamen sogar neue Hürden wie die A1-Bescheinigungen dazu, die erhebliche Bürokratie auslösen und den Binnenmarkt beschädigen - und den Glauben daran, dass wir wirklich was Gemeinsames machen wollen. Das abzubauen, wäre wirksamer als alle neuen Förderprogramme oder Subventionen zusammen. Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut! Anmerkung der Redaktion: Enrico Letta, Präsident des Jacques Delors Instituts, ehemaliger italienischer Ministerpräsident, 2024 Verfasser des Berichts über die Zukunft des europäischen Binnenmarktes; Mario Draghi, 2011 bis 2019 Chef der Europäischen Zentralbank, Ökonom, italienischer Ministerpräsident, 2025 Verfasser des Draghi-Berichts zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit; A1-Bescheinigungen zur Sozialversicherung im Heimatland. Auf der Frühjahrstagung der SWKS wurde darüber diskutiert, wie die EU wettbewerbsfähiger, technologisch unabhängiger werden und ihr wirtschaftliches Wachstum steigern kann. Welche Rahmenbedingungen müssten dazu von der EU gesetzt werden? Erst einmal braucht es den Willen der EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Regulierung für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auch umzusetzen. Ergänzend kommen Förderprogramme für eine starke Forschung und Innovation, auch hier liegt das Geheimnis des Erfolgs in der Konsequenz der Umsetzung. Vorankommen müssten wir dringend beim Bürokratieabbau und schnelleren Genehmigungsverfahren, und ernst machen mit dem klugen Umbau von „Natura2000“ und weg von immer mehr Umweltauflagen. Einheitliche Standards im digitalen Binnenmarkt sind überfällig. Also, viele Baustellen; gerade bei der Digitalisierung müssen wir die internationale Auseinandersetzung mit den GAFA führen, um überhaupt noch selbst handlungsfähig zu sein. Anmerkung der Redaktion: Natura2000 weist grenzüberschreitende Naturschutzgebiete in der EU aus; GAFA steht für die Technologiekonzerne Google, Apple, Facebook/Meta, Amazon Passt das institutionelle Gefüge von Kompetenzzuweisungen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten noch, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden? Ja. Ich werbe für starke europäische Institutionen. Die Krise der EU ist vor allem die Krise der Mitgliedsstaaten. Ihnen mehr Entscheidungsmacht zu übertragen bedeutet: noch mehr Krise. Das heißt nicht, dass nicht auch die etablierten Verfahren zwischen den EU-Institutionen verbessert werden könnten, vor allem im Hinblick auf weitere EU-Beitritte. Als Haushaltspolitikerin schauen Sie im Deutschen Bundestag, aber auch auf EU-Ebene, in der SWKS, auf solide Finanzen und vertreten die Interessen Deutschlands. Wird der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU von der EU-Kommission weiterhin im Sinne seiner Ursprungsidee umgesetzt? Das heißt, die Mehrausgaben für Verteidigung müssen ja irgendwie untergebracht werden, bei gleichzeitiger Wahrung finanzpolitischer Stabilität… Die Kommission hat in Sachen Verteidigungsausgaben eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass sie für die anderen Ausgaben Haushaltsdisziplin in den Mitgliedsstaaten anmahnt und die Instrumente des Pakts gegebenenfalls auch anwendet. Sonst sehen wir die nächste europäische Finanzmarktkrise am Horizont heraufziehen. Die Frage, ob die Finanzmärkte der Schuldentragfähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vertrauen, müssen alle unbedingt ernst nehmen, gerade auch die nationalen Parlamente. Was entgegnen Sie Befürwortern gemeinsamer europäischer Haftung oder gar gemeinsamer europäischer Schulden? Das hilft nicht, setzt die falschen Anreize und führt zur Entlastung Einzelner auf Kosten aller. Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaats bleibt das zentrale Prinzip. Der Haushaltsausschuss befasste sich mit der Finanzierung des EU-Haushaltes, des nächsten sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Wie blicken die Parlamentarier auf die Verhandlungen zum kommenden EU-Finanzrahmen? Wir Deutsche sind uns einig, dass die EU so wie bisher nicht weiter machen kann. Bei der SWKS-Konferenz haben wir allerdings genau die Reden gehört, die eigentlich immer gehalten werden: Schickt mehr Geld! Mehr für die bislang klassischen EU-Bereiche, mehr für die bisherigen Nehmerländer - die wir genau so aber nicht mehr finanzieren können. Die „Zeitenwende“ scheint weit weg - und trotzdem muss es genau darum gehen. Da wird es noch manches Treffen geben müssen, um in der Sache voranzukommen… Der Haushaltsausschuss hat sich zudem dieses Thema gestellt: Wie können die Einnahmeseite des Haushalts und das Eigenmittelsystem dazu beitragen die Ziele und Prioritäten der EU verwirklichen? Was genau verbirgt sich hinter dieser Fragestellung? Die Eigenmittelfrage ist die eigentlich heikle auf EU-Ebene. Es darf nicht neue Belastungen für unsere Unternehmen geben, damit die EU eine Finanzquelle findet. Die Frage ist, wie die Finanzierung des Haushalts mit politischen Zielen verknüpft werden kann. Eigenmittel sind nicht nur technische Einnahmequellen – sie setzen wirtschaftliche Anreize. Wichtig ist Transparenz und Fairness, damit neue Eigenmittel nicht als versteckte nationale Mehrbelastung wahrgenommen werden. Da wird der EU-Haushaltskommissar für seinen Vorschlag noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Für die Verteidigung wird jetzt viel Geld in die Hand genommen, auf mitgliedsstaatlicher Seite, aber auch seitens der EU. „Ohne Sicherheit ist alles nichts“, sagten Sie im herbst-Interview. Ohne Geld aber auch nicht, oder? Konnte sich die EU aus deutscher Sicht auf eine solide Lösung verständigen, wie der neue Verteidigungsfonds verwaltet werden soll? Bislang finanziert die EU nur die gemeinsame Forschung und Entwicklung. Wie immer streitet man um den Umfang der Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei den Projekten. Daran hängt auch die Geschwindigkeit. Je mehr mitreden, desto langsamer. Man darf gespannt sein, was bei den Verhandlungen rauskommt. Aus deutscher Sicht ist wichtig, dass klare Governance-Strukturen bestehen und Haushaltskontrolle gewährleistet bleibt. Was beschäftigte die Parlamentarier der SWKS noch während ihrer Frühjahrstagung in Brüssel? Persönliche Gespräche am Rand der Tagung sind extrem wichtig: mit den Kolleginnen und Kolleginnen der anderen, nationalen Parlamente und auch den Europaabgeordneten. Deshalb werbe ich für eine gewisse Beständigkeit des Personenkreises unserer nationalen Delegation, damit auch wirklich ein Netzwerk aufgebaut werden kann. Und das Briefing bei unserem Ständigen Vertreter hilft, Verfahren und Abläufe besser einordnen zu können. Der „Elefant im Raum“ bei jeder Debatte der SWKS war die politische Instabilität in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, was die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen zusätzlich erschwert. Das bringt die EU alle fünf Jahre in den Krisenmodus - den wir überwinden müssen. (ll/26.02.2026)
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Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ zu. Der Ausschuss hatte zuvor noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen (21/4325). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4327), in dem die Fraktion eine Reduzierung der Ausnahmen verlangte. Außerdem gab es zum Gesetzentwurf einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4344). SPD: Wer das Land am Leben hält, muss profitieren In der Debatte erklärte Dagmar Schmidt (SPD), es würden 500 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes investiert. Das gebe es nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen würden. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte Schmidt. Diejenigen, die das Land am Laufen halten würden, müssten auch direkt von den Investitionen profitieren. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“. Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt. Schmidt wies darauf hin, dass ohne Tarifverträge elf Prozent weniger verdient, aber mehr gearbeitet werde. AfD: Tarifautonomie ohne Staatszwang Peter Bohnhof (AfD) sagte, es sei kein Tariftreue-, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz. Daher lehne die AfD das Vorhaben ab. Sie stehe für Freiheit der Arbeitnehmer und Gewerkschaften und gegen staatlichen Zwang. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Tarifautonomie und schaffe neue Bürokratie. Kleine und mittlere Unternehmen würden noch mehr Bürokratie zu bewältigen haben. Kleinunternehmer und Start-ups würden so von staatlichen Aufgaben ausgeschlossen. Die AfD wolle Tarifverträge und Wohlstandslöhne, aber verhandelte Tarifverträge und echte Tarifautonomie ohne Staatszwang. CDU/CSU: Unternehmen müssen nicht tarifgebunden sein Ein Unternehmen müssen nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, stellte Wilfried Oellers (CDU/CSU) klar. Es müsse die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe. Das sei wichtig, denn nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht als die schlechteren Arbeitgeber anzusehen. Das Gesetz könne rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssten Korrekturen vorgenommen werden. Darauf werde man achten. Grüne: Kein Steuergeld für Lohndumping Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) fand, es sei gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: „Kein Steuergeld für Lohndumping“. Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. So werde die Koalition dem Ziel von 80 Prozent Tarifbindung nicht näher komme. Die Tarifbindung sei aber Voraussetzung, dass die Tarifautonomie funktioniere. So lasse die Koalition viele Menschen im Regen stehen. Auch für die Ausnahmen für die Rüstungsindustrie habe sie kein Verständnis. Linke: Gesetz löchrig wie ein Schweizer Käse Anständige Löhne habe man Tarifverträgen zu verdanken, erklärte Pascal Meiser (Die Linke). Es müssten jedoch die Alarmglocken läuten, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten unter Tarifverträge falle. Das Gesetz sei in vielen Fällen löchrig wie ein Schweizer Käse. Er kritisierte die Untergrenze von 50.000 Euro, sodass bei kleinen Aufträgen Lohndumping möglich bleibe. Allein durch den Ausschluss von Lieferleistungen werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer Acht gelassen. Ein Skandal seien auch die Ausnahmen für die Bundeswehr. „Bei der Aufrüstung ist Lohndumping kein Problem“, kritisierte Meiser. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten. Vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales waren zuvor die Berücksichtigung der Lieferdienste gestrichen und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen, eingefügt worden. Neu geregelt wurde etwa, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen. (hle/26.02.2026)
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Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ (21/4265) beraten und im Anschluss daran mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses zurückgewiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte die komplette Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes, das vom Bundestag im September 2023 beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten war. In ihrem Antrag forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen“, der sämtliche Änderungen, die durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt. Begründet wurde der Vorschlag mit „einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen“. Hintergrund war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Kern des Gesetzes ist der Energieverbrauch bei Immobilien, es sieht vor, dass Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen gelten. Alte Heizungen dürfen repariert werden, ein sofortiger Austausch ist nicht zwingend. Bis zur kommunalen Wärmeplanung, in Städten bis 100.000 Einwohner bis 2026, bei kleineren Städten bis 2028, dürfen übergangsweise auch neue Gasheizungen eingebaut werden, die später mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. (nki/hau/25.02.2026)
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Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften geplant
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (21/4264) an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll in beiden Fällen der Innenausschuss übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Gesetzentwurf der AfD Mit einer Gesetzesänderung will die AfD-Fraktion einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken. Ihr Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könne mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. Der Fraktion zufolge macht eine „vorsätzlich unwahre Vaterschaftsanerkennung in Deutschland die Anerkennung nicht automatisch unwirksam“. In der Praxis werde diese Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten. Bei sogenannten Scheinvaterschaften erklärten Männer hingegen vorsätzlich und entgegen besserer Kenntnis, sie seien die Väter von Kindern ausländischer Mütter. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich dabei insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (hau/sto/25.02.2026)
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Anträge zur Entbürokratisierung von Wirtschaft und Wissenschaft beraten
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, mit zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik befasst. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen – Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern“ (21/4269) und „Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie“ (21/4221) wurden im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung für den ersten Antrag soll beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegen, der zweite Antrag wurde in den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4269) fordern die Grünen bessere Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups in Deutschland und Europa. Für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland spielen Start-ups und Scale-ups eine wichtige Rolle. Während laut Antrag viele Gründer Deutschland als Start-up-Standort attraktiv finden, wandern vielversprechende Start-ups in ihren Wachstumsphasen oftmals ins Ausland ab. Für diese Entscheidung würden insbesondere geringe Finanzierungsmöglichkeiten, der Fachkräftemangel und der Wunsch nach weniger Bürokratie eine Rolle spielen. Um bessere Finanzierungsbedingungen zu erreichen, fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „das Kapital institutioneller Investoren zur Finanzierung von Start-ups und Wachstumsunternehmen nutzbar zu machen“. Auch müsste die Bundesregierung „die Stärkung und Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte“ voranbringen, denn „unterschiedliche nationale Regelungen erhöhen die rechtliche Unsicherheit und die Transaktionskosten, was sich unmittelbar in höheren Kapitalkosten und geringerer Investitionsbereitschaft niederschlägt“. Weitere Aspekte liegen laut Antrag darin, die öffentliche Hand als Innovationskunden zu etablieren, die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ einzuführen und für die Mobilisierung von privatem Kapital in der Skalierungsfinanzierung ausreichend öffentliche Mittel und geeignete Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen. Hierfür müssten zum Beispiel die angekündigten Bausteine des Zukunftsfonds II rasch umgesetzt werden. Zweiter Antrag der Grünen Verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen und weniger Bürokratie: In einem Antrag (21/4221) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung vorzulegen. Die Modernisierungsagenda soll laut antragstellender Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, um die Forschung „von kleinteiliger Bürokratie“ zu befreien. So schlagen die Grünen unter anderem eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich vor, „um Standardisierungen voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren“. Die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbots solle umgesetzt werden und die Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Auch müsse das Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werden, um den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, schreiben die Grünen in dem Antrag. (des/ste/25.02.2026)
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