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Verkehrsetat bleibt größter Investitionshaushalt
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann im Haushaltsjahr 2027 von Ausgaben in Höhe von 26,43 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt ausgehen – rund 1,47 Milliarden Euro weniger als 2026 mit 27,9 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung debattiert hat. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird mit Investitionen in Höhe von rund 12,76 Milliarden Euro gerechnet (2026: 13,48 Milliarden Euro). Der Minister kann außerdem mit 17,72 Milliarden Euro (2026: 22,0 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgehen. Als Einnahmen sind insgesamt rund 14,42 Milliarden Euro vorgesehen, gegenüber 14,67 Milliarden Euro im Jahr 2026. Allein aus der Lkw-Maut sollen rund 13,2 Milliarden Euro fließen (2026: 13,48 Milliarden Euro). Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 461,4 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 353,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 156 Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Minister: Rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bis 2030 „Deutschland kann Infrastruktur“, betonte der erst am Vormittag vereidigte neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zu Beginn der Debatte. Benötigt werde eine Infrastruktur „die funktioniert, die wirkt und die bezahlbar ist“. Um die Verkehrswege „auf Vordermann zu bringen“ nehme die Bundesregierung „so viel Geld in die Hand, wie nie zuvor“. Bis 2030 stünden insgesamt rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereit – unter anderem aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, sagte Bilger. „Das ist sehr viel Geld“, betonte er. Der Minister verwies zugleich darauf, dass der Investitionsbedarf sehr hoch bleibe, „auch nach dem Sondervermögen“. Daher sei es richtig, dass demnächst die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH gesetzlich festgeschrieben werden soll. Mehr Geld stehe über das Sondervermögen auch für die Bundeswasserstraßen zur Verfügung, sagte Bilger. Außerdem würden der Neu- und Ausbau der Schiene gestärkt. 2027 sei dafür ein Plus von 300 Millionen Euro vorgesehen – bis 2030 1,8 Milliarden Euro. Angesichts der umgesetzten Planungsbeschleunigungsgesetze seien alle Voraussetzungen gegeben, „dass wir dieses Geld auch tatsächlich in die Umsetzung bringen“, sagte der Verkehrsminister. AfD will mehr Geld für die Sanierung der Bundesfernstraßen: Wolfgang Wiehle (AfD) sagte mit Blick auf den neuen Ressortchef, möglicherweise werde die Kommunikation eine andere. „Aber in der Sache wird mit dieser Koalition nichts besser.“ Der AfD-Abgeordnete wies darauf hin, dass die Straße beim Verkehr „mit großem Abstand die Hauptrolle spielt“. Das gelte jetzt, wie auch in den kommenden Jahrzehnten. Die Güterverkehrsleistung auf der Straße sei viermal so hoch wie auf der Schiene. Beim Personenverkehr sei das Verhältnis gar neun zu eins. Im Bundeshaushalt, so Wiehle, finde sich diese Wirklichkeit aber nicht wieder. In die Bahn investiere der Bund rund 20 Milliarden Euro; in die Straße nur rund elf Milliarden Euro. Zwar gebe es bei der Bahn vieles nachzuholen. „Bei den Straßenbrücken ist es aber genauso“, befand Wiehle und forderte mehr Geld für die Sanierung der Bundesfernstraßen. SPD: Bei den Verkehrsinvestitionen nicht nachlassen Eine funktionierende Infrastruktur, so sagte Isabel Cademartori (SPD), sei auch immer Ausdruck eines funktionierenden Staates, einer funktionierenden Demokratie. Deshalb sei es wichtig, „dass wir bei den Verkehrsinvestitionen nicht nachlassen, Versäumnisse der Vergangenheit aufholen und neuen Herausforderungen kraftvoll begegnen“. Trotz allen Spardrucks im Haushalt blieben die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur „auf Rekordniveau“, sagte Cademartori und bewertete das als „ein gutes Zeichen aus der Bundesregierung“. Wie Bilger zuvor, wies auch die SPD-Abgeordnete auf den anhaltenden Investitionsbedarf nach Auslaufen des Sondervermögens hin. Schon jetzt müsse daher über zusätzliche Investitionsspielräume und neue Formen der Finanzierung der Infrastruktur gesprochen werden. „Vielleicht ist nicht nur die Sicherheit eine Aufgabe, die außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden muss“, gab sie zu bedenken. Was für die Autobahnen gelten solle, brauche es auch für die Schiene, befand Cademartori. Grüne: Nicht genug Geld für Investitionen Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass seine Fraktion das Sondervermögen zum Ende der letzten Wahlperiode mitbeschlossen und auch als richtig befunden habe. Allerdings sei versprochen worden, dieses Geld zusätzlich zu investieren. Auch der Haushaltsentwurf für 2027 löse aber dieses Versprechen nicht ein, befand er. Al-Wazir zufolge hatte der Verkehrsetat im ersten Haushaltsentwurf für 2025, der noch von der Ampel-Regierung stammte, einen Umfang von knapp 50 Milliarden Euro. Jetzt liege er bei 26 Milliarden Euro und habe sich nahezu halbiert. Die Investitionen seien in das Sondervermögen und in den Verteidigungsetat gewandert. Von zusätzlichen Investitionen könne also nicht die Rede sein. „Wir haben Rekordschulden, aber trotzdem nicht genug Geld für Investitionen“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete. Wenn sich am Haushalt nichts ändere, so Al-Wazir, könne im nächsten Jahr kein einziges Aus- oder Neubauprojekt der Bahn begonnen werden. Linke: Weder transparente noch nachhaltige Finanzierungskonzepte Sascha Wagner (Die Linke) sieht im Ministerwechsel von Patrick Schnieder zu Steffen Bilger keinen politischen Neuanfang, sondern eine „politische Farce“. Das Ganze sei ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver gewesen. Schnieder sei mangelndes Tempo vorgeworfen worden. Dabei zeigten die Haushaltsunterlagen, dass die Mittel vorn und hinten nicht ausreichten, um alle Versprechen der Bundesregierung zu erfüllen. „Man kann zwar den Lokführer austauschen. Wenn aber gleichzeitig die Weichen falsch gestellt und die Gleise abgebaut werden, kommt der Zug trotzdem nicht ins Ziel“, sagte Wagner. Mit Blick auf den Haushalt sagte der Linken-Abgeordnete, zwar seien 33,7 Milliarden Euro an Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur geplant. Davon lägen aber nur 10,2 Milliarden im Kernhaushalt. Hinzu kämen 5,7 Milliarden Euro über den Verteidigungsetat. Der Löwenanteil mit 17,7 Milliarden Euro liege jedoch im Sondervermögen. „So sehen weder transparente noch nachhaltige Finanzierungskonzepte aus“, urteilte Wagner. CDU/CSU: Wir können Infrastruktur Stephan Stracke (CDU/CSU) sprach indes von einem Investitionshaushalt, mit dem bis 2030 170 Milliarden Euro in eine gute und moderne Verkehrsinfrastruktur fließen würden. Mit dem Etat werde über die Mobilität im Land entschieden. Es werde auch entschieden, wie sicher die Menschen über alle Verkehrsträger hinweg unterwegs sein können und wie sicher die Versorgung mit Gütern ist. Der Haushalt leiste auch einen Beitrag dazu, „dass unsere Wasserstraßen saniert und resilienter werden“. Stracke verwies zugleich auf durch die Koalition veranlasste Entlastungen der Luftverkehrswirtschaft sowie die „großen Summen für die Sanierung der Schiene“. Dieser Haushalt, so lautet das Fazit des Unionsabgeordneten, bringe das Land nach vorne und zeige: „Wir können Infrastruktur.“ 10,69 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen (1201) entfallen im Etatentwurf Ausgaben von 10,69 Milliarden Euro (2026: 10,81 Milliarden Euro), davon 9,57 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2026: 9,49 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 4,36 Milliarden Euro (2026: 4,26 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf rund 2,04 Milliarden Euro - nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 902,88 Millionen Euro eingestellt (2026: 907,26 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 930,48 Millionen Euro (2026: 937,39 Millionen Euro). Wie im laufenden Jahr sollen 2027 100 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen bereitgestellt werden. Für die Bundesschienenwege (1202) sind rund drei Milliarden Euro vorgesehen - rund 310,5 Millionen Euro mehr als 2026 mit 2,69 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene in Höhe von rund 2,23 Milliarden Euro, nach 1,81 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Von diesen Baukostenzuschüssen sind laut Erläuterungen rund 2,1 Milliarden Euro durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt. Trassenpreise im Personenfernverkehr Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind nur noch 200,26 Millionen Euro eingestellt (2026: 265 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr gar nur noch 5,34 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sind dafür noch 200 Millionen Euro vorgesehen. „Weniger wegen Anpassung an den Bedarf“, heißt es zur Erläuterung. Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Kapitel 1206) sind 2027 rund 2,08 Milliarden Euro vorgesehen, nach 2,04 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Rund 1,22 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2026: 1,2 Milliarden Euro). Rund 849,8 Millionen Euro sind als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen gehen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“ (2026: 834,76 Millionen Euro). Für die Bundeswasserstraßen (1203) sind im Kern-Etat rund 849 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,82 Milliarden Euro 2026. Für Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind rund 263,5 Millionen Euro eingeplant (2026: 863,09 Millionen Euro). Der starke Rückgang hängt wesentlich mit einer Verlagerung von Ausgaben in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zusammen. Dort sind 2027 1,2 Milliarden Euro für die Erhaltung und den Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen veranschlagt. Vergleichbare Ansätze von zusammen rund 967,5 Millionen Euro waren 2026 noch im Einzelplan 12 enthalten. Deutlich sinken auch die Ausgaben im Kapitel Luftfahrt (1205). Für 2027 sind dort rund 280,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 473,3 Millionen Euro 2026. Unter anderem entfällt der für 2026 mit 171,6 Millionen Euro veranschlagte Titel für Beteiligungen an Flughafengesellschaften und die Erhöhung von Kapitalrücklagen. Als neuer Ausgabetitel wurde die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt aufgenommen, dafür sind 2027 drei Millionen Euro veranschlagt. Der Einzelplan umfasst zudem die Ansätze für zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden. Dazu gehören beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt und der Deutsche Wetterdienst. Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 insgesamt rund 17,72 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bereit, nach rund 22 Milliarden Euro 2026. Neben den 1,2 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen sind rund 2,81 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen eingeplant (2026: 3,25 Milliarden Euro). Davon entfallen rund 2,06 Milliarden Euro auf Bundesautobahnen und 750 Millionen Euro auf Bundesstraßen. Weitere 2,22 Milliarden Euro sind für die Ausrüstung der deutschen Schieneninfrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS vorgesehen (2026: 2,45 Milliarden Euro). Rund 11,49 Milliarden Euro sollen als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes fließen (2026: 16,3 Milliarden Euro). (hau/08.09.2026)
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Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant
Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgte am Dienstag, 8. September 2026, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Einzelnen ging es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In erster Beratung wurde auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. AfD: Nur beim Bürger wird gespart Zu Beginn der Debatte sagte der AfD-Abgeordnete Dr. Michael Espendiller, die Kosten der Kanzlerschaft von Friedrich Merz (CDU) trieben Deutschland in den Ruin. Trotz Rekordeinnahmen und Rekordschulden gehe der Haushalt immer noch nicht auf, sondern funktioniere „nur mit verfassungswidrigen Buchungstricks“. Gespart werde in diesem Haushalt nur an einer einzigen Stelle: beim Bürger. Espendiller forderte Grüne und Linke auf, die Verfassungsklage der AfD zu unterstützen, aber die „Brandmauer“ sei diesen Parteien wichtiger als Rechtsstaat und Demokratie. Damit erlaubten sie Klingbeil das Überschreiten einer roten Linie. Das sei keine Opposition, sondern Komplizenschaft. Klingbeil glaube, mit einem riesigen Schuldenprogramm Wählerstimmen zu erzeugen, doch das sei „Käse“. Niemand freue sich „über glatte Straßen, die er wegen der Spritpreise für den Sonntagsausflug sowieso nicht mehr benutzen kann“. Deutschland sei inzwischen ein investitionsfeindlicher Standort, was Wachstum behindere. Die AfD lehne den Entwurf ab und werde einen eigenen vorlegen, mit der alten Schuldenbremse, mit einem kleineren Staatsapparat und mit Entlastungen für diejenigen, die das alles bezahlten. CDU/CSU: Ein Haushalt mir Rekordinvestitionen Für die CDU/CSU-Fraktion lobte Dr. Mathias Middelberg den Gesetzentwurf dagegen einen Haushalt mit „Rekordinvestitionen“. Sein Vorredner von der AfD habe eine „Schwarzmalerrede“ gehalten. Es werde wirklich investiert, und das könne man nicht einfach wegreden. Nach sieben Jahren wirtschaftlichen Stillstands sei Deutschland jetzt wieder auf einem Wachstumspfad, sagte Middelberg angesichts aktueller Wachstumskorrekturen. Das sei ein Erfolg der Investitionspolitik, den man nicht wegreden könne. Die hohe Kreditfinanzierung sei allerdings ernstzunehmen. 32 Prozent Kreditfinanzierungsrate dürften kein Dauerzustand sein. Deshalb werde man die Sparanstrengungen weiter intensivieren müssen. Das Geld müsse intelligenter ausgegeben werden. Vielleicht könne man auch mit weniger Geld noch viel mehr Klimaschutz erzeugen, so Middelberg. Wichtig sei, auch private Investitionen zu fördern. „Wir sind auf einem guten Weg, aber wir müssen das Tempo auf diesem Weg noch weiter intensivieren“, sagte Middelberg. Grüne: Ihr Haushalt kürzt uns die Zukunft weg Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof erklärt hätten, den Haushaltsentwurf nicht mittragen zu können. Was hier vorgelegt worden sei, in Zeiten, in denen dringend Verlässlichkeit und Stabilität gebraucht würden, sei ein notdürftig zusammengeflicktes Zahlenwerk, das für sehr viel Verunsicherung sorge, gerade bei den Familien und Alleinerziehenden, die es ohnehin am schwersten hätten: beim Wohngeld, beim Elterngeld, beim Kindersofortzuschlag, in der Pflege. Aber da höre die Verunsicherung nicht auf, sagte Schäfer. Wenn es um die Zukunft gehe, sehe man neue Buchungstricks, sehe man einen steil absteigenden Pfad bei den Investitionen in den nächsten Jahren, der künstlich nach oben gerechnet werde. „Ihr Haushalt kürzt uns die Zukunft weg“, sagte Schäfer. Das müsse man als Haushaltsgesetzgeber dringend korrigieren. Der Entwurf erfülle die Vorgabe des Grundgesetzes nicht. Im Kernhaushalt werde schlicht zu wenig investiert. Das sei ein Standortproblem, das man sich nicht nicht leisten könne. Nicht leisten könne man sich auch Milliardenkürzungen beim Klimaschutz, um Haushaltslöcher zu stopfen. Deutschland habe einen besseren Haushalt und eine bessere Regierung verdient. SPD: Diese Regierung wird nicht an einem Haushalt scheitern Dr. Thorsten Rudolph von der SPD-Fraktion sagte unter Verweis auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt, Politik müsse wahrnehmen, wenn das Vertrauen verloren gehe. Sie müsse prüfen und erklären, und sie müsse sich, wo nötig, korrigieren. Das sei keine Schwäche, das sei gerade die Stärke des demokratischen Systems. Gleichzeitig gelte, dass die Regierung handlungsfähig bleiben müsse. Die Ampel sei an einem Haushalt gescheitert. „Diese Regierung darf nicht an einem Haushalt scheitern, und sie wird nicht an einem Haushalt scheitern“, sagte Rudolph. Die Lücke von 34 Milliarden Euro für 2027 sei geschlossen worden. Dahinter stünden schwierige Entscheidungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man sich jede einzelne dieser Maßnahmen noch einmal ansehen. Dabei gelte ein einfacher Grundsatz. Wer eine Einsparung herausnehme, müsse eine andere hereinnehmen. Denn am Ende müssten die 34 Milliarden Euro vollständig gedeckt sein. Wer jetzt sage, beim Sozialstaat gehe noch viel mehr, sollte auch sagen, bei wem genau. Wer den Sozialstaat kaputtspare, konsolidiere nicht den Haushalt, der spalte die Gesellschaft. Diesen Weg gingen die Sozialdemokraten nicht mit. Bei der Sicherheit müsse man dagegen mehr tun, betonte Rudolph. Linke: Diese Koalition kriegt es nicht hin Für die Fraktion Die Linke lehnte Dr. Dietmar Bartsch den Entwurf ab. „Diese Koalition kriegt es nicht hin“, sagte er. Rekordverluste in Sachsen-Anhalt träfen auf Rekordschulden in Berlin und auf ein rekordverdächtiges Chaos in der Regierung. Nie habe eine Bundesregierung stärker auf Kredite gesetzt. Merz habe als Kanzlerkandidat neue Schulden ausgeschlossen. Als Kanzler plane er jetzt eine Billion neue Schulden. „Mega-Schulden, kaum Wachstum und Reformen, die nur auf dem Papier existieren, das ist der katastrophale Dreiklang Ihrer Regierung“, sagte Bartsch. Klingbeils Investitionen seien eine „beispiellose Mogelpackung“. Die Regierung rede von Entlastung, dabei sei sie die größte Belastungskoalition des letzten Jahrzehnts. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) könne in den nächsten Jahren 600 Milliarden Euro für maßlose Aufrüstung der Bundeswehr ausgeben, aber für Entlastung sei kein Euro da. „Das ist eine Bankrotterklärung“, so Bartsch. Zudem werde die Steuerungleichheit verschärft. Die Regierung zementiere mit ihrer Steuerpolitik, dass diejenigen, die echte Leistung bringen, die Zahlmeister seien. Arbeit werde im Schnitt mit mehr 40 Prozent besteuert, während Vermögen bei 25 Prozent abgegolten seien. Diese Steuerpolitik schade dem Ansehen einer funktionierenden Demokratie. „Sie tun zu wenig für die Mehrheit und viel zu viel für die wohlhabende Minderheit“. Das sei die Wahrheit dieses Haushalts. Ostbeauftragte: Gefährliche Sehnsucht nach einfachen Antworten Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser (SPD), ging ebenfalls auf die Wahlen in Sachsen-Anhalt ein, die einen enormen Vertrauensverlust in das politische System und in die Handlungsfähigkeit des Staates zeigten. Diese Resignation und Unzufriedenheit habe sie in vielen Gesprächen vor Ort gespürt. Angesichts der zahlreichen aktuellen Krisen sei die Sehnsucht nach einfachen Antworten sehr groß, aber auch ebenso gefährlich. Die AfD als Wahlgewinnerin gefährde mit ihrer rückwärts gewandten Politik, was viele Menschen im Osten seit der Wende mit viel Mühe und Fleiß aufgebaut hätten. In den kommenden Jahren werde man daher sehr genau darauf achten, dass sich die AfD an die verfassungsrechtlichen Spielregeln hält. Der Bund sei jetzt in einer besonderen Verantwortung, diejenigen zu unterstützen, die sich für demokratische Werte in Sachsen-Anhalt engagieren. Ebenso wie die Bundesregierung unter Beweis stellen müsse, dass sie die Probleme, die die Menschen beschäftigen, auch löst. Deshalb werde sie als Ostbeauftragte ihren Einsatz für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine engagierte Zivilgesellschaft in Ostdeutschland fortführen. Dabei freue sie sich über jede parlamentarische Unterstützung. Ostdeutschland sei eine Region der Zukunft. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 um rund 242 Millionen Euro höher als 2026. Die Einnahmen sollen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben. Den größten Ausgabenzuwachs unter den nachgeordneten Behörden weist die Zollverwaltung (Kapitel 0813) auf. Für sie sind 2027 rund 3,76 Milliarden Euro vorgesehen, rund 301 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben steigen dabei um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen um rund 36 Millionen Euro auf 238,8 Millionen Euro wachsen. Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) sind rund 1,03 Milliarden Euro eingeplant, rund 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Der Etat des Informationstechnikzentrums Bund (Kapitel 0816) steigt um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro. Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817), Elisabeth Kaiser (SPD), sind rund 22,2 Millionen Euro vorgesehen, knapp fünf Millionen Euro mehr als 2026. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Dessen institutionelle Förderung soll von 7,5 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro steigen. Für den „Deutschland-Monitor“ sind wie 2026 eine Million Euro eingeplant, für Projekte und Fördervorhaben der Ostbeauftragten rund 2,8 Millionen Euro. Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof kann mit Ausgaben in Höhe von 218,9 Millionen Euro planen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 20 um rund 16,6 Millionen Euro über dem Soll für 2026. Die Personalausgaben sollen um rund 13,5 Millionen Euro auf 164 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 35,1 Millionen Euro eingeplant, 384.000 Euro weniger als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 1,7 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sieht der Entwurf 6,5 Millionen Euro vor, rund 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 118,7 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 98,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 41,8 Milliarden Euro eingestellt – nach 30,3 Milliarden Euro im Jahr 2026. Steigende Steuereinnahmen Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2027 von Steuereinnahmen in Höhe von 394,7 Milliarden Euro aus. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Bei der Lohnsteuer liegt der Betrag bei 123,2 Milliarden Euro (2026: 117,2 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer bei 122,6 Milliarden Euro (2026: 118,2 Milliarden Euro). Wirtschaftspläne zu Sondervermögen Im Einzelplan 60 finden sich auch die Wirtschaftspläne zu dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen 2027 54,9 Milliarden Euro abfließen – davon 52,1 Milliarden Euro für Investitionen. Die Gesamtsumme ist vollständig kreditfinanziert. Über den KTF sind im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 38,9 Milliarden Euro vorgesehen – 22,8 Milliarden Euro davon sind Ausgaben für Investitionen. Der KTF finanziert sich über Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (2,5 Milliarden Euro), über Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (20,0 Milliarden Euro), über Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (10 Milliarden Euro) sowie über eine „Entnahme aus Rücklage“ in Höhe von 6,4 Milliarden Euro. Aus dem Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sollen laut Etatentwurf im Jahr 2027 2,6 Milliarden Euro abfließen. Mit den Fondsmittel von insgesamt 30 Milliarden Euro, die hälftig von Bund und Ländern erbracht werden, sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den von der Flut 2021 betroffenen Ländern finanziert werden. Haushaltsbegleitgesetz 2027 Die Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen, um Mehreinnahmen in den Haushalt zu spülen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Mit dem Gesetzentwurf würden umfangreiche Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts umgesetzt, schreibt die Regierung. Durch die Maßnahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im kommenden Jahr 380 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt entstehen und 2028 455 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf rund 2,2 Milliarden Euro summieren. Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz Zu den weiteren Maßnahmen in dem Gesetzentwurf gehören Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz. Dadurch werden im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern direkt dem Bundeshaushalt zugeführt. Aufgrund einer umfassenden Kürzung von Finanzhilfen im KTF werde dessen finanzielle Situation verbessert, heißt es. Daraus ergebe sich Spielraum für eine Entlastung auch des Bundeshaushalts, sodass ein Teil der Einnahmen im Bundeshaushalt veranschlagt werden könne, heißt es in dem Entwurf. Spätere Kredittilgung im Sondervermögen Bundeswehr Außerdem soll durch eine Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes später mit der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite begonnen werden. Statt zum 1. Januar 2031 soll die Tilgung jetzt zum 1. Januar 2033 beginnen. Die Schulden sollen „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ zurückgeführt werden. Der zum 1. Juli 2022 eingeführte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag war als zusätzliche Leistung zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien bis zu der damals noch vorgesehenen Einführung einer Kindergrundsicherung eingeführt worden. „Weil es dazu nicht gekommen ist, wird dieser Sofortzuschlag nun wieder abgeschafft“, schreibt die Bundesregierung. Erwartet werden Einsparungen in Höhe von 450 Millionen Euro, denen allerdings Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld gegenüberstehen. Außerdem soll der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung im Jahr 2027 um eine Milliarde Euro gekürzt werden. Einschließlich früherer Maßnahmen ergibt sich ein Minderungsbetrag in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr bei der Rentenversicherung. (mwo/hau/scr/hle/08.09.2026)
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Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vor
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstag, 8. September 2026, vor dem Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Finanzplan des Bundes bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgestellt. Zum Auftakt der Etatberatungen im Bundestag sprach sich der Minister für mehr „Standort-Patriotismus” aus. „Hier investieren, hier die Arbeitsplätze schaffen, hier etwas Neues aufbauen”, sagte Klingbeil in seiner Einbringungsrede. Es dürfe kein „Schönreden” geben, vielmehr müssten die Probleme gesehen und Verantwortung übernommen werden. Im kommenden Jahr sind Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vorgesehen, 30,9 Milliarden Euro weniger als 2026. Klingbeil: Wir akzeptieren keinen Rassismus Der Minister verwies auf das 65. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Millionen Menschen seien nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten und Unternehmen aufzubauen. Dies sei Teil der gemeinsamen deutschen Geschichte. "Und deshalb muss gerade in diesen Tagen klar sein: Wir akzeptieren in der Demokratie keinen Rassismus und keine Politik der Ausgrenzung." Es sei nicht zu akzeptieren, wenn Menschen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Identität ausgegrenzt werden. "Wer zu Deutschland gehört, das entscheidet sich nicht an einem Nachnamen, einer Hautfarbe oder wo die Eltern geboren sind. Unser Wir ist größer." Investitionen für Stärke und Resilienz Große Herausforderungen sieht Klingbeil mit Blick auf die deutsche Sicherheitspolitik. Kriege und Konflikte wie beispielsweise im Iran würden Lieferketten unterbrechen und fossile Energien teurer machen. Daher sei es wichtig, dass Deutschland sich weiter unabhängig mache und auf erneuerbare Energien setze. Diese Herausforderungen würden sich auch im Haushalt 2027 widerspiegeln. Zugleich betonte der Minister, dass es sich dabei auch um Chancen handele. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entstehe ein „einzigartiges Zukunftsprogramm”. Die Aufnahme von Schulden sei an dieser Stelle notwendig, um Deutschlands Stärke und Resilienz zu fördern. Forschung, Wohnraum, Klima Die Investitionen seien ein wichtiger Wachstumsimpuls. Für das Jahr 2027 seien 118 Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. 17,7 Milliarden Euro würden in Schienen, Brücken und Straßen investiert werden. Neun Milliarden seien für die Digitalisierung vorgesehen. Und auch die Investitionen für Forschung und Entwicklung würden im Vergleich zu 2026 um 60 Prozent steigen. Weitere wichtige Ausgaben seien für die Modernisierung der Krankenhäuser vorgesehen, „damit es für alle in unserem Land eine gute Gesundheitsversorgung geben kann”. Zugleich würden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf fünf Milliarden Euro erhöht. Auch die Förderung von Elektromobilität und der Ausbau von Energienetzen sei geplant. Denn dies sei nicht nur „gute Klimapolitik, sondern auch eine Politik für Wachstum, für Wirtschaft und für Arbeitsplätze”. Bildung und private Investitionen Wichtig seien auch Investitionen in Familien und Bildung. Geplant sei eine Erhöhung des BAföG, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. 3,5 Milliarden Euro seien zudem für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen vorgesehen, weitere 1,4 Milliarden Euro sollen für den Ausbau von Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Doch auch private Investitionen müssen laut Klingbeil gefördert werden. Es brauche mehr Kapital für Wachstum und Investitionen, damit unter anderem Start-ups in Deutschland bleiben und nicht in die USA oder nach Asien abwandern. Neue Schulden für Sicherheit und Verteidigung Mit Blick auf die geplanten Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung betonte Klingbeil, dass es sich um keine Investition in Kriegsführung handle. Vielmehr sei die Investition notwendig, um sicherzustellen, dass kein Mensch in Deutschland Krieg erleben müsse. Um Freiheit und Sicherheit gewährleisten zu können, müsse in die Bundeswehr investiert und ein größerer Fokus auf die Abwehr von Cyberangriffen gelegt werden. Doch dies setze die Aufnahme von neuen Schulden voraus. “Ohne neue Schulden sich zu verteidigen, das ist, wie ohne Rakete zum Mond fliegen”, sagte der Minister. Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2026 stehen 524,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 367,8 Milliarden Euro eingeplant. 48,3 Milliarden Euro davon sollen 2028 fällig werden. Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2026: 387,4 Milliarden Euro) und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2026: 22,9 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden. Soziales bleibt größter Etat – Verteidigung hat deutlichstes Plus Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2027 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 201,5 Milliarden Euro eingeplant – 4,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2026 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 55,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Mit 12,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Zusätzlichen 17,7 Milliarden Euro (2026: 21,2 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 Im Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind Anstiege im Ausgabevolumen geplant. Es soll 2028 bei 588,2 Milliarden Euro, 2029 bei 597,8 Milliarden Euro und 2030 bei 635,4 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2028 bei 406,4 Milliarden Euro, 2029 bei 416,6 Milliarden Euro und 2030 bei 437,3 Milliarden Euro liegen. Die Nettokreditaufnahme soll auf 148,8 Milliarden Euro in 2028, 152,0 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück. Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein. Deutlich steigenden Zinsausgaben des Bundes Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück. In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt. (mtt/scr/hau/08.09.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf abgewiesen
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Sichert gegen einen ihm in der 90. Sitzung des Plenums am Freitag, 10. Juli 2026, erteilten Ordnungsruf abgewiesen. Für den Einspruch stimmte die AfD-Fraktion, dagegen alle übrigen Fraktionen. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner dem Abgeordneten für einige Äußerungen einen Ordnungsruf erteilt. In seinem Einspruch schreibt Sichert, er habe den Ordnungsruf für folgende Aussagen erhalten: "Frau Borchardt, Herr Pantazis, Herr Dr. Pilsinger (...), stimmen Sie heute für das Gesetz, dann gehen Sie als Lügner in die Geschichte ein. ... Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben. ... Zeigen Sie jetzt, dass Sie ein Gewissen haben und Ihnen die Gesundheitsversorgung der Menschen wichtig ist, stimmen Sie gegen diesen Kahlschlag der medizinischen Versorgung." Es handele sich bei seinen Aussagen um Tatsachenbehauptungen, "die einer objektiven Prüfung jederzeit standhalten", schreibt Sichert weiter. Er habe den Abgeordneten nicht direkt Lüge, Mitverantwortung am Tod Tausender Menschen und Gewissenlosigkeit vorwerfen wollen. Vielmehr habe er "mit deutlichen Worten" an ihr Gewissen appelliert, zu ihren eigenen Aussagen zu stehen und das GKV-Gesetz und die "absehbaren Folgen für Millionen Menschen" abzulehnen. Die Bundestagspräsidentin hatte Sichert in der Sitzung am 10. Juli "unparlamentarisches Vorgehen" und einen "persönlichen Angriff" vorgehalten. Die genannten Abgeordneten seien keine Lügner und trügen keine Schuld am Tod von Personen. (vom/08.09.2026)
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Steffen Bilger und Carsten Linnemann als Minister vereidigt
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Dienstag, 8. September 2026, ohne vorherige Aussprache den Bundesminister für Verkehr, Steffen Bilger (CDU), und den Bundesminister für Gesundheit, Dr. Carsten Linnemann (CDU), vereidigt. Im Zuge einer Kabinettsumbildung folgte Steffen Bilger auf Patrick Schnieder (CDU) und Carsten Linnemann auf Nina Warken (CDU). Beide Minister waren am Mittwoch, 29. Juli, von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Die Bundestagspräsidentin nahm dafür beiden Ministern im Plenarsaal des Bundestages den Amtseid nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes ab. Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (eis/08.09.2026)
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Mehr Planungssicherheit beim Wärmeplanungsgesetz gefordert
Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Dienstag, 8. September 2026, erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Aufwand kleiner Kommunen reduziert werden. Die Wärmeplanung (WPG) wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Ziel ist, die Wärmeplanung der Kommunen so aufzustellen, dass die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vollständig auf Treibhausgasneutralität umgestellt ist. Mit der Novelle soll nun ein neues, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner geschaffen werden. Hierdurch sollen der mit der Wärmeplanung verbundene Aufwand und die Verfahrensdauer stark reduziert werden. Es handelt sich um ein optionales Verfahren, von dem die Kommunen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. "Auskömmlichen Belastungsausgleich sicherstellen" Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Erneuerbare Energien beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, gab zu bedenken, dass "die Novelle laufende Planverfahren in nahezu allen Bundesländern berührt". Die Einführung der kleinen Wärmeplanung dürfe sich auf keinen Fall negativ auf bereits in der Entstehung befindliche Wärmepläne und die bestehenden Belastungsausgleichszahlungen der Länder auswirken. Für die Fortschreibung der Wärmepläne sowie für die neu eingeführte Kälteplanung sei ein auskömmlicher Belastungsausgleich sicherzustellen. Die Wahlmöglichkeit der planungsverantwortlichen Stelle zwischen dem regulären Verfahren, dem landesrechtlichen vereinfachten Verfahren nach Paragraf 22 des Wärmeplanungsgesetzes und der kleinen Wärmeplanung nach den Paragrafen 22a und 22b des Gesetzentwurfs sei ein richtiger Ansatz und dürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Im Sinne der Einheitlichkeit solle das vereinfachte und verkürzte Verfahren auch für Gemeinden bis 15.000 Einwohner offen bleiben, forderte Bode. Bessere Planungssicherheit verlangt Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München (SWM), verlangte eine bessere Planungssicherheit im Hinblick auf Maßnahmen der Wärmewende. "In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll", beschrieb Lerchl die Lage. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erforderten jedoch Investitionen in Milliardenhöhe. Voraussetzung hierfür seien verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. "Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage gestellt", sagte Lerchl. Die Wärmewende könne nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent ineinandergriffen. Dafür seien insbesondere drei Stellhebel entscheidend, "nämlich die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen", sagte er. "Besonderheiten industrieller Wärmesysteme berücksichtigen" Manuela Pieper, Expertin für Energieeffizienz, Energiesteuern und Prozesswärme beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), sieht Anpassungsbedarf beim Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes. "Die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung zeigen, dass zahlreiche Regelungen maßgeblich an den Strukturen kommunaler Wärmenetze ausgerichtet sind und die Besonderheiten industrieller Wärmesysteme nur unzureichend berücksichtigen", sagte Pieper. Aus Sicht des VCI sollten industrielle Prozessdampfnetze daher grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes ausgenommen werden. Zudem solle die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anerkannt werden. Vergleichbar mit der bereits bestehenden Regelung für Grubengas (Paragraf 3 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes) handele es sich ebenfalls um Wärmeerzeugung aus Stoffströmen, deren Entstehung unvermeidbar und deren Verwertung rechtlich geboten sei. Ohne die energetische Nutzung müssten die entsprechenden Gase vielfach abgefackelt werden, was weder energie- noch klimapolitisch gewünscht sei. "Qualität und Aussagekraft von Wärmeplänen steigern" Andreas Klingemann, Abteilungsleiter Wärme beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, dass auch bei der "kleinen Wärmeplanung" die Beteiligung der Energieversorger, der Netzbetreiber sowie weiterer Akteure "weiterhin gesichert beziehungsweise gestärkt werden muss". Schließlich entfielen bis zu 80 Prozent des Aufwands der Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Wärmeplanung dürfe nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe werden. Grundsätzlich müssten die Qualität und die Aussagekraft von Wärmeplänen erhalten und noch weiter gesteigert werden. "Die Wärmewende ist kein Selbstläufer und bedarf neben der Koordinierung auch einer soliden und weitsichtigen Planung", sagte Klingemann. Aufgrund zahlreicher Änderungen bei der Wärmeplanung und im Gebäudemodernisierungsgesetz spricht sich der BDEW für eine zeitnahe große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aus. Ziel solle es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung auch unter Aufnahme der praktischen Erfahrungen bei der realen Umsetzung dieser Planungen weiterzuentwickeln. "Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften nicht reduzieren" "Wir begrüßen, dass kleine Kommunen mit der Einführung der kleinen Wärmeplanung entlastet werden sollen und anerkannt wird, dass sie angesichts limitierter finanzieller und personeller Ressourcen stark belastet sind", sagte Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik Bündnis Bürgerenergie. Er warnte, dass gemeinschaftlichen Wärmenetzen als lokale Versorgungslösung für kleine Kommunen, in denen kein Stadt- oder Gemeindewerk tätig ist, drohe, "ohne Not außen vor zu bleiben". In Hinblick auf eine angestrebte Entlastung der Kommunen solle die Beteiligung von Akteuren wie Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) nicht reduziert, "sondern auf alle Kommunen ausgeweitet werden", forderte Uphoff. Außerdem sollten Wärmegemeinschaften in der nationalen Gesetzgebung besondere Berücksichtigung finden. Bei gemeinschaftlichen Nahwärmenetzen handele es sich um kleinere, nicht gewinnorientierte Projekte. "Sie erschließen ländliche Räume, die für kommerzielle Versorger wirtschaftlich unattraktiv sind", so Uphoff. Daher sollten Wärmegemeinschaften und Nahwärmenetze durch eigene Definitionen rechtlich sichtbar gemacht werden. "Bundesweit einheitliche Vorabauswertung bereitstellen" Frederik Digulla von der Stiftung Denkfabrik Klimaneutraliät teilte die Einschätzung, dass die geltende Wärmeplanung für kleine Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine Überforderung darstellen könne. Um den Erfüllungsaufwand für Kommunen unter 15.000 Einwohnern dennoch niedrig zu halten, solle über den nach Paragraf 24 Absatz 4 vorgesehenen Datenraum Wärmeplanung eine bundesweit einheitliche Vorabauswertung als standardisierte Planungsgrundlage bereitgestellt werden. Diese erfolge auf Basis der verfügbaren Daten zu Wärmebedarfen, Bebauungsstruktur und Wärmeliniendichten. "Diese Planung kann von Kommunen übernommen oder verfeinert und angepasst werden", sagte er. Die Kombination aus zentral bereitgestellter Vorauswertung und verbindlicher Mindestmethodik halte den Aufwand für die einzelne Kommunen gering und sichere gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Pläne. "Erleichterungen dürfen nicht zulasten der Klimaschutzziele gehen" Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin für Energie und Klima bei Greenpeace, machte deutlich, dass die Erleichterungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung "nicht zulasten der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele gehen" dürften. Dies betreffe sowohl das verbindliche Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 als auch die zwingend vorgeschriebene Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. "Deutschland droht in diesem Jahr erstmals sein gesetzliches Klimaziel insgesamt zu verfehlen", sagte Mundhaas. Dabei sei es wichtig, dass die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität weiter ausgebaut werde. Um das herzustellen, fordert Greenpeace vor allem eine verlässliche Strategie für den schnellen und koordinierten Umstieg von fossiler zu erneuerbarer Wärmeversorgung sowie die "ersatzlose Streichung der Ausweisung von Prüfgebieten für Wasserstoff und grünes Methan im vereinfachten Verfahren, weil damit der notwendige Gasnetzausstieg blockiert werde und "immense finanzielle Risiken auf die privaten Haushalte abgewälzt werden", warnte Mundhaas. (nki/08.09.2026)
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12. September 2001: Bundestag gedenkt der 9/11-Terroropfer
Vor 25 Jahren, am Dienstag, 11. September 2001, schlug um 8.46 Uhr Ortszeit die entführte Boeing 767 des American-Airlines-Flugs 11 von Boston nach Los Angeles in den Nordturm des World Trade Centers in New York City ein. 17 Minuten später krachte die ebenfalls entführte Boeing 767 des United-Airlines Flugs 175 von Boston nach Los Angeles in den Südturm der Twin Towers. Der Südturm brach um 9.59 Uhr zusammen, der Nordturm folgte um 10.28 Uhr. Um 9.37 Uhr steuerten Terroristen die entführte Boeing 757 des American-Airlines-Flugs 77 von Washington nach Los Angeles in den Westteil des Pentagons, des US-Verteidigungsministeriums in Arlington (Virginia). Eine weitere entführte Boeing 757 des United-Airlines-Flugs 93 auf dem Flug von Newark (New Jersey) nach San Francisco schlug um 10.03 Uhr auf einem Feld in Bundesstaat Pennsylvania auf. 19 Terroristen der islamistischen Terrororganisation Al-Qaida verursachten mit der Entführung von vier Linienmaschinen den Tod von rund 3.000 Menschen aus etwa 90 Nationen, davon 2.753 im World Trade Center und Umgebung, 184 beim Pentagon-Anschlag und 40 im Flug 93. Mehr als 6.000 wurden bei den Anschlägen verletzt. Bundeskanzler: Ein schwarzer Tag für uns alle Dieser bislang größte Terroranschlag, der unter der Kurzbezeichnung „Nine Eleven (9 / 11)“ in die Geschichte einging, veranlasste die Fraktionen im Deutschen Bundestag, die laufende erste Beratung des Bundeshaushalts 2002 zu unterbrechen und erst in der Folgewoche fortzusetzen. Zu Beginn der Sitzung am Mittwoch, 12. September, erhoben sich die Abgeordneten zum Gedenken an die Opfer der Anschläge. Im Anschluss gab Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Regierungserklärung ab. „Der gestrige 11. September 2001 wird als ein schwarzer Tag für uns alle in die Geschichte eingehen. Noch heute sind wir fassungslos angesichts eines nie da gewesen Terroranschlags auf das, was unsere Welt im Innersten zusammenhält“, sagte der Kanzler im Beisein des US-Botschafters Dan Coats. Es gehe jetzt darum, Solidarität mit der Bevölkerung der Vereinigten Staaten zu zeigen. Schröder verwies darauf, dass sich am Abend des 11. September 2.000 Menschen zu einer spontanen Beileidskundgebung und zu einem Gottesdienst im Berliner Dom versammelt hätten. Im Anschluss an diese Sitzung werde es einen ökumenischen Trauergottesdienst in der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale geben. „Jede gewünschte Hilfe“ angeboten Er habe dem amerikanischen Präsidenten George W. Bush das „tief empfundene Beileid des gesamten deutschen Volkes“ ausgesprochen und ihm die „uneingeschränkte Solidarität Deutschlands“ zugesichert, sagte Schröder: „Die Menschen in Deutschland stehen in dieser schweren Stunde fest an der Seite der Vereinigten Staaten von Amerika.“ Bei seinem Gespräch mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden am Vorabend habe völlige Einmütigkeit darüber bestanden, dass „diese außergewöhnliche Situation das Zusammenstehen aller Demokraten erfordert“. Der Kanzler bot den US-Bürgern und -Behörden „jede gewünschte Hilfe“ an, auch bei der „Ermittlung und Verfolgung der Urheber und Drahtzieher dieser niederträchtigen Attentate“. Es müssten nun rasch „noch wirksamere Maßnahmen ergriffen werden, um dem Terrorismus weltweit den Nährboden zu entziehen“. Union: Wir wissen, wo unser Platz ist Der Unionsfraktionsvorsitzende Friedrich Merz sagte, man werde diese Fernsehbilder nicht vergessen. Die Anschläge hätten „uns alle getroffen“. Sie seien „ein Angriff auf die Zivilisation, auf die Freiheit und auf die Offenheit unserer Gesellschaften“, ein Angriff auf die Grundwerte, die das Zusammenleben der Völker und der Menschen überhaupt erst möglich machten. „Wir stehen in diesen schwersten Stunden an der Seite Amerikas. Wir wissen, wo unser Platz ist“, versicherte Merz, der an die Solidarität der Amerikaner „mit uns Deutschen“ 50 Jahre zuvor erinnerte. SPD: Heute sind wir alle Amerikaner SPD-Fraktionschef Dr. Peter Struck sprach von einer „Kriegserklärung an die Werte der demokratischen und zivilisierten Welt“, deren Folgen „wir noch nicht abschätzen“. Die Bilder dieser „nie geahnten Brutalität werden uns nicht mehr loslassen, sie werden uns unser ganzes Leben begleiten“. „Heute sind wir alle Amerikaner“, fügte Struck hinzu: „Wir alle ahnen, dass sich die Weltordnung seit gestern verändert hat.“ Gemeinsam mit dem amerikanischen Volk „werden wir alles tun, um den teuflischen Kräften das Handwerk zu legen“. FDP: Dauerhaft und überzeugt an der Seite Amerikas Dr. Wolfgang Gerhardt, Vorsitzender der FDP-Fraktion, äußerte die Hoffnung, dass die Amerikaner spüren, „dass sie durch eigenes Engagement in einer schwierigen Situation unserer Geschichte in Deutschland wirklich einen großen Freund gewonnen haben, der auch dauerhaft und überzeugt an ihrer Seite bleibt und mit ihnen fühlt“. Der Geist der Menschen, die für den Anschlag verantwortlich sind, dürfe „niemals obsiegen“, so Gerhardt. Grüne: Anschlag auf die offene Gesellschaft Einen Anschlag „auf die offene Gesellschaft überhaupt“ sah Rezzo Schlauch, Ko-Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Gerade die Deutschen hätten den Vereinigten Staaten in der Entwicklung zu einer weltoffenen und liberalen Demokratie viel zu verdanken. Deshalb stehen „wir in diesen Stunden zu unseren amerikanischen Freunden und zum amerikanischen Volk“, sagte Schlauch unter Beifall. PDS: Solidarität über Parteigrenzen hinweg Für die PDS-Fraktion sagte ihr Vorsitzender Roland Claus: „Wir ahnen, dass der gestrige Tag eine tiefe Zäsur im Sicherheitsdenken der letzten Jahrzehnte ist; gingen doch so viele davon aus, dass eine Sicherheit gegen alle Unwägbarkeiten möglich sei. Heute wissen wir: Sie ist nicht möglich.“ Amerika habe in diesen Stunden die Solidarität über Parteigrenzen hinweg nötig, und es werde diese Solidarität auch geben. CSU: Alle Mittel einsetzen, um zu helfen CSU-Landesgruppenchef Michael Glos rief die „gewaltige Freundschaft“ in Erinnerung, die die Deutschen von den Amerikanern hätten erfahren dürfen. „Wir wollen in dieser Stunde des Grauens diese Freundschaft aus tiefster Überzeugung erwidern, und wir müssen auch bereit sein, alle Mittel unseres Landes einzusetzen, um zu helfen, wo wir helfen können.“ Hierbei könne es passieren, sagte Glos, „dass wir noch stärker gefordert werden, als wir es heute wissen“. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) schloss die Sitzung nach 33 Minuten. (vom/07.09.2026)
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Schraps: Zukunft der Ostseeregion gemeinsam mit jungen Menschen diskutiert
Konkrete politische Beteiligung junger Leute: Diesem Anspruch wird die Ostseeparlamentarierkonferenz gerecht, sagt Johannes Schraps (SPD), Leiter der deutschen Delegation zur Konferenz der Ostseeparlamentarier (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC), deren Mitglieder vom 30. August bis 1. September 2026 in Lübeck in Schleswig-Holstein zu ihrer 35. Jahrestagung zusammenkamen. Die jungen Teilnehmer hätten mit den Abgeordneten diskutiert und ihre Vorschläge direkt in die Sitzungen und die Resolution eingebracht. „Wir überlegen gemeinsam, wohin wir in der Ostseeregion wollen“, so Schraps. Im Interview spricht der SPD-Abgeordnete aus dem niedersächsischen Wahlkreis Hameln-Pyrmont – Holzminden darüber, wie die Forderungen der jungen Menschen in konkrete Politik übersetzt werden sollen sowie darüber, wie die Ostseeanrainer die Region mit einer gemeinsamen regionalen Strategie gegen Krisen, Cyberangriffe, Desinformation und hybride Bedrohungen widerstandsfähiger machen wollen. „Die Ostseeregion steht vor Herausforderungen, die kein Land allein lösen kann.“ Das Interview im Wortlaut: Herr Schraps, wurde die Konferenz dem Motto „Youth.Set.Sail.“ gerecht? Ich finde schon. 49 junge Menschen aus 14 Ländern und Regionen der Ostseeregion haben in Lübeck miteinander gearbeitet und ihre eigenen Forderungen entwickelt. Schon mit der Präsidentschaft des Bundestages 2022/2023 hatten wir erstmals sichergestellt, dass die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur ein eigenes Forum parallel zur eigentlichen Parlamentarierkonferenz hatten und konkret vor Ort Teil der politischen Beratungen sein konnten. Auch dieses Mal waren sie in alle Diskussionsrunden der BSPC eingebunden und haben ihre Vorschläge ganz direkt mit uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern diskutiert. Neu war in diesem Jahr, dass diese Vorschläge zum Teil konkret in die Abschlussresolution der Konferenz einfließen konnten. Das hat die Ergebnisse tatsächlich verändert und die Einbindung der jungen Generation erneut weiterentwickelt. Es wurde also nicht über die jungen Leute, sondern mit den jungen Leuten gesprochen? Genau das war der Anspruch. Jugendbeteiligung darf nicht bedeuten, dass wir als Parlamentarier darüber diskutieren, was junge Menschen vermutlich wollen. Sie müssen selbst mit am Tisch sitzen und dürfen nicht nur Feigenblatt oder Staffage sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben zunächst untereinander Empfehlungen erarbeitet, diese anschließend direkt mit uns diskutiert und im Rahmen der thematischen Sessions in die BSPC-Konferenz eingebracht. Besonders wichtig finde ich, dass sich ein Teil dieser Vorschläge auch in der gemeinsamen Resolution wiederfindet. Damit bleibt es nicht bei einem symbolischen Austausch, es kommt zu konkreter politischer Beteiligung. Was ist Ihr Eindruck von der generationenübergreifenden, internationalen Zusammenarbeit? Was war den jungen Teilnehmern besonders wichtig? Mein Eindruck war sehr positiv. Den jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern musste nicht erst erklärt werden, warum die Zusammenarbeit im Ostseeraum wichtig ist. Im Gegenteil: Themen wie Sicherheit und Krisenvorsorge, Desinformation, digitale Souveränität, Klimaschutz und der Zustand der Ostsee wurden von ihnen sehr konkret angesprochen. Es gab zudem ein weißes Segel im Konferenzsaal, auf dem junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Abgeordnete ihre Wünsche und Ideen festhalten konnten. Das passt gut zum Anspruch der Konferenz: Wir geben nicht einfach eine Richtung vor, sondern überlegen gemeinsam, wohin wir in der Ostseeregion wollen. Was wollen Sie dafür tun, damit die Konferenzergebnisse der jungen Menschen in konkrete Politik übersetzt wird? Der erste wichtige Schritt war, dass ihre Forderungen Eingang in die Resolution gefunden haben. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass daraus politische Arbeit wird. Die Resolution richtet sich ganz konkret an die Regierungen und Parlamente der Ostseeregion. Sie fordert beispielsweise strukturierte Dialogformate mit jungen Menschen, freiwillige Jugendprogramme zur Krisenvorsorge und sogar ein Jugendbeteiligungs-Pilotprojekt bei HELCOM (Helsinki Commission, zwischenstaatliche Organisation zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum). Für uns Parlamentarier heißt das: diese Punkte in unseren nationalen Parlamenten aufgreifen, gegenüber den Regierungen nachhalten und bis zur nächsten BSPC-Jahrestagung evaluieren, was davon tatsächlich umgesetzt wurde. Sollte die Verzahnung von Jugendforum und BSPC strukturell verankert werden? Kann man hinter diesen Zustand der Zusammenarbeit überhaupt zurück? Ich würde mir wünschen, dass wir weiter darauf aufbauen. Wenn wir jungen Menschen sagen, dass wir ihre Perspektive ernst nehmen, dann darf das nicht davon abhängen, wer gerade die Präsidentschaft der BSPC innehat. Während der letzten drei bis vier Präsidentschaften haben wir diese Beteiligungsformate verankert und damit eine Erwartungshaltung an jede zukünftige Präsidentschaft geschaffen, hinter die wir aus meiner Sicht auch nicht mehr zurückweichen werden. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz befasst sich mit Cybersicherheit. Warum haben sich gerade die Ostseeparlamentarier das Thema vorgenommen? Im Ostseeraum zeigt sich sehr deutlich, dass Sicherheit heute weit mehr umfasst als klassische militärische Sicherheit. Wir erleben Angriffe und Sabotageverdachtsfälle gegen unterschiedlichste kritische Infrastrukturen, Desinformationskampagnen, Cyberangriffe und zunehmend auch KI-gestützte Einflussnahme. Gleichzeitig sind unsere Länder wirtschaftlich, digital und infrastrukturell eng miteinander verbunden. Ein Angriff auf Unterseekabel, Energieinfrastruktur oder öffentliche IT-Systeme macht nicht an einer Staatsgrenze Halt. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir eine Arbeitsgruppe zu dieser Thematik für zwei Jahre eingesetzt. Sie hat ihren Zwischenbericht vorgelegt, und dementsprechend finden sich auch erste Forderungen in der diesjährigen Konferenzresolution. Zu diesen Herausforderungen kommt natürlich auch die veränderte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Gerade deshalb ist die Ostseeregion ein Raum, in dem wir unsere Widerstandsfähigkeit nur gemeinsam stärken können. Was genau wird in dem Bereich vorgeschlagen? Im Kern geht es darum, aus vielen nationalen Maßnahmen eine gemeinsame regionale Strategie zu machen. Die Resolution fordert deshalb eine stärkere Ostsee-Dimension in den nationalen Strategien zu Cyber- und Informationssicherheit und einen gemeinsamen strategischen Rahmen für Cybersicherheit, den Schutz kritischer Infrastruktur, den Umgang mit Desinformation und die demokratische Gestaltung von Künstlicher Intelligenz. Dazu gehören auch eine engere Abstimmung bei Cybervorfällen, die bessere Verzahnung mit den Krisenmechanismen von EU und Nato und ein Frühwarnnetzwerk gegen feindliche Informationsoperationen. Gleichzeitig geht es um Medienkompetenz und kritisches Denken. Technische Sicherheit allein reicht nicht aus, wenn wir unsere Gesellschaften resilienter machen wollen. Wie wurde der Zusammenhang zwischen digitaler Stabilität und Demokratie diskutiert? In der Diskussion waren wir uns einig: Demokratie ist darauf angewiesen, dass Menschen staatlichen Institutionen vertrauen können, dass Informationen verlässlich sind und dass zentrale Infrastruktur funktioniert. Wenn öffentliche Einrichtungen durch Cyberangriffe lahmgelegt werden oder wenn gezielte Desinformation Vertrauen in demokratische Institutionen untergräbt, ist das deshalb nicht nur ein technisches Problem. Deshalb gehören Cybersicherheit, Informationssicherheit und demokratische Resilienz für uns zusammen. Es geht nicht nur darum, Systeme vor Angriffen zu schützen, sondern auch darum, unabhängige Medien, Medienkompetenz und eine starke demokratische Öffentlichkeit zu stärken. Was geben die Parlamentarier mit ihrer Resolution den Regierungen auf den Weg? Die Resolution ist relativ breit, aber für mich ziehen sich drei große Aufgaben durch: Erstens müssen wir junge Menschen stärker in unsere demokratischen Entscheidungsprozesse einbeziehen. Zweitens müssen wir unsere Gesellschaften gegen Krisen, Cyberangriffe, Desinformation und hybride Bedrohungen widerstandsfähiger machen. Und drittens müssen wir den Schutz der Ostsee selbst weiter vorantreiben. Um was geht es dabei konkret? Konkret geht es unter anderem um freiwillige Jugendprogramme zur Krisenvorsorge, einen strukturierten Dialog mit jungen Menschen, eine engere regionale Zusammenarbeit bei Cyber- und Informationssicherheit, den Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine schnellere Umsetzung des HELCOM Baltic Sea Action Plan zum Umwelt- und Klimaschutz in der Ostseeregion. Auch der Schutz der biologischen Vielfalt, die Wasserqualität und ein gemeinsames Monitoring von PFAS-Belastungen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sogenannte Ewigkeitschemikalien, die sich in der Natur nur sehr langsam abbauen) werden ausdrücklich angesprochen. Ihr Fazit? Das Entscheidende ist für mich: Die Ostseeregion steht vor Herausforderungen, die kein Land allein lösen kann. Genau dafür ist die BSPC da: politische Unterschiede auszuhalten, gemeinsame Interessen zu identifizieren und daraus konkreten Handlungsdruck für unsere Regierungen zu entwickeln. (ll/04.09.2026)
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Damit die Rechnung aufgeht – Gesetzesänderungen stützen den Bundesetat
Zusammen mit ihrem Haushaltsgesetz 2027 hat die Bundesregierung auch den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Das Gesetz trägt laut Regierung dazu bei, dass die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 115 des Grundgesetzes eingehalten werden kann. Haushaltsbegleitgesetz 2027 Konkret sollen die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöht werden, um Mehreinnahmen in den Haushalt zu spülen. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien soll abgeschafft werden. Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung soll sinken und damit den Bundeshaushalt ebenfalls entlasten. Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen sollen künftig mit einem bestimmten Betrag pro Jahr im Bundeshaushalt landen und nicht ausschließlich im Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das Haushaltsbegleitgesetz sieht also gesetzliche Änderungen vor, die notwendig sind, damit die im Haushaltsentwurf veranschlagten Einnahmen und Ausgaben tatsächlich erzielt werden können. Nicht in jedem Haushaltsjahr wird dem Haushaltsgesetz ein solches „Begleitgesetz“ zur Seite gestellt. Der Haushalt 2026 wurde ohne ein solches Gesetz beschlossen. Zum Haushalt 2025, den die damals neue schwarz-rote Bundesregierung eingebracht hatte, verabschiedete der Bundestag am 18. September 2025 das Haushaltsbegleitgesetz 2025 (21/778(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1579(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem wurde darin geregelt, dass Kosten zur Sicherung der Gasversorgung auch aus dem KTF finanziert werden können, um die Verbraucher zu entlasten. In den zehn Jahren davor, seit 2015, gab es keine Haushaltsbegleitgesetze. Haushaltsfinanzierungsgesetze 2023 und 2024 Dafür beschloss der Bundestag am 2. Februar 2024 ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/10150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das Finanzminister Christian Lindner (FDP) parallel zum Haushaltsgesetz 2024 eingebracht hatte. Darin wurde unter anderem die Luftverkehrsteuer angehoben. Mit dem Gesetz reagierte die Ampelkoalition auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023, das die Umwidmung nicht benötigter Corona-Kredite zugunsten des KTF für verfassungswidrig erklärt hatte, sodass sich im Bundeshaushalt eine Lücke von 60 Milliarden Euro auftat. Zuvor hatte der Bundestag bereit am 15. Dezember 2023 ein erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 (20/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/8765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen, mit dem unter anderem die Einkommensgrenzen beim Elterngeld abgesenkt worden waren (20/9666(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/9792(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltssicherungsgesetz 1965 In den Anfangsjahren der Republik, zur Zeit des Wirtschaftswunders, wurden die Bundeshaushalte ohne ausdrückliche „Begleitgesetze“ verabschiedet. Gesetze mit finanz- und haushaltswirksamen Änderungen wurden in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, eine enge Koppelung an die parlamentarische Beratung der jeweiligen Haushaltsgesetze fehlte. Ein wichtiger Vorläufer der späteren Haushaltsbegleitgesetze war der von Finanzminister Dr. Rolf Dahlgrün (FDP) eingebrachte Gesetzentwurf zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz, 5/58(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der in 21 Artikeln zahlreiche Gesetze änderte und den der Bundestag am 9. Dezember 1965 verabschiedete (5/84(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 5/84zu(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltsstrukturgesetze 1975 und 1981 Erst Nach der Ölkrise 1973 ergab sich die Notwendigkeit, die Haushaltsaufstellung durch umfangreiche Gesetzesänderungen abzusichern. Im Herbst 1975 legte Finanzminister Hans Apel (SPD) den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz, 7/4127(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Eingriffe in mehr als 40 Bundesgesetze waren vorgesehen. Es brauchte zwei aufeinanderfolgende Vermittlungsverfahren, ehe der Bundestag am 12. Dezember 1975 die endgültige Fassung beschließen konnte (8/4224(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4243(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4359(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 7/4372(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4461(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Sechs Jahre später sah sich die sozialliberale Koalition erneut gezwungen, die Investitionstätigkeit anzuregen, die Dynamik öffentlicher Ausgaben zu begrenzen und die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Finanzminister war nun Hans Matthöfer (SPD). Sein Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) erforderte ebenfalls ein Vermittlungsverfahren, dessen Ergebnis der Bundestag am 10. Dezember 1981 zustimmte (9/795(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/842(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/888(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/796(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/843(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/889(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/971(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/985(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/972(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/1140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltsbegleitgesetze 1983 und 1984 Ein Jahr später, am 1. Oktober 1982, kam es zum Regierungswechsel. Die christlich-liberale Koalition mit Finanzminister Dr. Gerhard Stoltenberg (CDU) legte nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf „zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts“ (Haushaltsbegleitgesetz 1983, 9/2074(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/2140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 16. Dezember 1982 (9/2283(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 9/2290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es zielte darauf ab, den Bundeshaushalt 1983 um rund zwölf Milliarden DM zu entlasten. Unter anderem wurde die BAföG-Förderung für Studierende auf Volldarlehen umgestellt und das Schüler-BAföG stark eingeschränkt. Terminologisch ging man zum Begriff des „Haushaltsbegleitgesetzes“ über, das den Haushalt flankiert, aber nicht mehr Strukturveränderungen in den Mittelpunkt stellt. Das Haushaltsbegleitgesetz des Folgejahres 1984 trug den Titel „Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe“ (10/335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Gesetz entlastete den Bundeshaushalt von 1984 bis 1987 um rund 28 Milliarden DM. Unter anderem wurde die Eingangsbesoldung für Beamte, Richter und Soldaten im gehobenen und höheren Dienst abgesenkt. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 15. Dezember 1983 (10/690(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 10/691(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Haushaltsbegleitgesetze 1989 und 1991 Fünf Jahre später folgte das „Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte“ (Haushaltsbegleitgesetz 1989, 11/2969(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 11/3009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das unter anderem eine Erhöhung der Versicherungsteuer bei Reiseversicherungen vorsah und den Bund von 1988 bis 1992 um 5,24 Milliarden DM entlasten sollte. Verabschiedet wurde das Gesetz am 24. November 1988 (11/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster) neu). Nach weiteren zweieinhalb Jahren – Deutschland war inzwischen wiedervereinigt – legten CDU/CSU und FDP (21/221(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie die Bundesregierung (12/401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gleichlautende Gesetzentwürfe „über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet“ vor. Finanzminister war seit 1989 Dr. Theo Waigel. Endgültig verabschiedet wurde das Gesetz nach einem Vermittlungsverfahren am 19. Juni 1991 (12/461(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 12/581(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 12/697(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 12/769(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem wurde das Kindergeld für erste Kinder, die in den neuen Ländern in einer Ein-Kind-Familie lebten, von 50 auf 65 DM monatlich erhöht. Haushaltsbegleitgesetze 2004, 2005 und 2006 Drei Haushaltsbegleitgesetze hintereinander gab es für die Haushalte 2004, 2005 und 2006 im Anschluss an die Rezession der frühen Nullerjahre. Das von Finanzminister Hans Eichel (SPD) eingebrachte Haushaltsbegleitgesetz 2004 (15/1502(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/1639(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/1750(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/1751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schränkte unter anderem die Eigenheimförderung ein und wurde erst nach einem Vermittlungsverfahren am 19. Dezember 2003 endgültig verabschiedet (15/1993(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/2261(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beim von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Haushaltsbegleitgesetz 2005 (15/3442(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/3755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) konnte der Bundestag am 25. November 2004 den Einspruch des Bundestages (15/3946(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 15/4160(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen das nicht zustimmungspflichtige Gesetz zurückweisen (15/4278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beschlossen wurde unter anderem eine Reduzierung der Mineralölsteuervergütung für Agrardiesel. Nach dem Regierungswechsel 2005 brachte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) das Haushaltsbegleitgesetz 2006 (16/752(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 16/1369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Großen Koalition aus Union und SPD ein, das der Bundestag am 19. Mai 2006 verabschiedete (16/1525(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wurde unter anderem der Regelsatz der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent angehoben. Haushaltsbegleitgesetze 2011, 2013 und 2014 Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) legte vier Jahre später das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (17/3030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Koalitionsregierung aus Union und FDP vor, mit dem unter anderem eine Luftverkehrsteuer eingeführt wurde. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 28. Oktober 2010 (21/3406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Schäuble war es auch, der die Haushaltsbegleitgesetze 2013 (17/10588(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/10864(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und 2014 (18/1050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einbrachte. Mit dem ersten Gesetz, das der Bundestag am 20. November 2012 verabschiedete (17/11477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), wurde unter anderem in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für 2013 einmalig um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro vermindert. Das Haushaltsbegleitgesetz 2014 (18/1050(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 18/1223(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der neuerlichen Großen Koalition aus Union und SPD senkte den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds für 2014 vorübergehend auf 10,5 Milliarden Euro und für 2015 auf 11,5 Milliarden Euro. Verabschiedet wurde es am 27. Juni 2014 (18/1762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (vom/31.08.2026)
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Klöckner: Die Mauer hat in Deutschland Spuren gezogen
„Die Mauer hat in Deutschland Spuren gezogen, die unsere Wege heute noch beeinflussen“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (Foto) am 65. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer. Klöckner hielt am Donnerstag, 13. August, die Rede in der Gedenkveranstaltung der Stiftung Berliner Mauer in der Kapelle der Versöhnung an der Bernauer Straße. „Ost und West spielen in unserem Selbstverständnis weiterhin eine Rolle“, stellte die Bundestagspräsidentin fest.
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Abgeordnete bereisen die Mongolei und Kirgistan
Zentralasien und die Mongolei stärker in den Blick zu nehmen: Dafür wirbt Christian Görke (Die Linke), Vorsitzender der Deutsch-Zentralasiatischen Parlamentariergruppe. Dem diente eine Delegationsreise in die Mongolei und in die Kirgisische Republik vom 28. Juni bis 5. Juli 2026. Die Staaten seien politisch stabil und bildeten in unmittelbarer Nachbarschaft zu Russland, Afghanistan und China einen Raum der Sicherheit und des Friedens, den es zu erhalten gelte, so der Bundestagsabgeordnete. Es handele sich zudem um eine Region großer Rohstofflagerstätten und wirtschaftlicher Chancen. 100 Jahre Bildungskooperation mit der Mongolei In der mongolischen Hauptstadt Ulaanbaatar wurde die Delegation vom Parlamentspräsidenten, Sandag Byambatsogt, empfangen. Sie hatte zudem den Wirtschafts- und Entwicklungsminister sowie Mitglieder der mongolisch-deutschen Freundschaftsgruppe des Parlaments getroffen. Görke erinnert daran, dass Deutschland und die Mongolei in diesem Jahr auf 100 Jahre Bildungskooperation zurückblicken. Seit 2011 gibt es zudem eine Rohstoff- und seit 2024 eine Strategische Partnerschaft. Letztere stehe bislang jedoch vor allem auf dem Papier. Eine klare Fehlentwicklung nennt Görke es, dass die Bundesregierung die Entwicklungshilfe drastisch reduziert habe. "Wir müssen dort mehr tun" Wenn Deutschland der Region nicht genug Aufmerksamkeit schenke, würden andere die Geschäfte machen. „Wir müssen dort mehr tun“, fordert der Abgeordnete aus dem Wahlkreis Cottbus - Spree-Neiße, „und wir haben gute Anknüpfungspunkte.“ Deutschland genieße hohes Ansehen. Gemeinsamen Einrichtungen wie die von Deutschland kofinanzierte Bergbauakademie sollten erhalten, das Akademische Austauschprogramm ausgebaut und vor allem Jugendbegegnungen gefördert werden. Die nur 3,5 Millionen Einwohner zählende Volkswirtschaft weise eine beeindruckende Entwicklung auf, so Görke. Das Land liefere Bodenschätze aus seiner geologischen Mitgift. Seine Führung sei offen dafür, die Strategische Partnerschaft mit Leben zu füllen und werbe um Direktinvestitionen. Kritik an "langwieriger" Visavergabe „Deutsche Firmen sind bereits vor Ort, aber wir müssen versuchen, dass es im Bereich der Rohstoffverarbeitung und -veredelung noch mehr deutsche Investitionen gibt“, wirbt Görke. Deutschland sei als Partner mit entsprechendem Know-How gefragt. Mit der Dualen Berufsausbildung helfe man, der sehr jungen Bevölkerung der Mongolei Perspektiven zu bieten. „Daraus ergeben sich für uns riesige Möglichkeiten“, sagt Görke. Junge Leute würden bei Unternehmen vor Ort, aber auch im Rahmen des Fachkräfteaustauschs in Deutschland eine Ausbildung erhalten. „Von der Zusammenarbeit profitieren beide Seiten“, stellt Görke fest. Investitionen würden Arbeitsplätze, Wohlstand und Kaufkraft vor Ort wie auch in Deutschland schaffen. Die Mongolei werde als Demokratie stabilisiert, Frieden in der Region gesichert. Ein Bremsklotz für die Beziehungen, auch mit Kirgisistan, sei die langwierige Visavergabe auf deutscher Seite. Reise in die Kirgisische Republik In der Kirgisischen Republik wurde die Delegation von Ministerpräsident Adylbek Kasymalijew empfangen. Die parlamentarische Zusammenarbeit schaffe Vertrauen und ergänze die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, stellten die Abgeordneten beider Parlamente fest. Die Delegation hatte außerdem Vertreter der Zivilgesellschaft und der deutschen Minderheit getroffen, die Gedenkstätte Ata Bejit besucht und Unternehmen besichtigt. Ein „beeindruckendes Beispiel“ deutschen Unternehmertums im Ausland sahen die Abgeordneten in der Nähe der Hauptstadt Bischkek. Seit 1990 produziert dort die Firma Interglass als Tochtergesellschaft von Steinert Industries aus Ulm für den zentralasiatischen Bausektor, Sicherheitsglas für die Hochhäuser der boomenden Metropolen Bischkek, Almaty oder Taschkent. Empfang im Dorf Rot-Front In der Fabrik werde „an leistungsfähigen Produktionsstraßen mit deutscher Technik“ gearbeitet, erzählt Görke. „Solche Investitionsentscheidungen brauchen Mut.“ Den kirgisischen Gastgebern habe man gesagt, wie wichtig dafür verlässliche Rahmenbedingungen ohne Korruption seien. „Die Delegation hat den Eindruck gewonnen, dass Kirgisistan bemüht ist, da neue Wege zu gehen und einladender zu werden.“ Mit dem Besuch hätten die Abgeordneten ein Signal gesendet, dass man den wirtschaftlichen wie auch zivilgesellschaftlichen Austausch mit dem aufstrebenden, sieben Millionen Einwohner zählenden Land politisch flankieren und absichern wolle. Leider habe Deutschland seine Entwicklungshilfe für dieses Land 2024 komplett eingestellt. Mit Vertretern der Selbstorganisation der deutschen Minderheit tauschten sich die Abgeordneten über die Situation der noch etwa 8.000 Kirgisistandeutschen aus. Einen herzlichen Empfang bereitete Eugen Giesbrecht der Berliner Delegation in seinem Privathaus in dem Dorf Rot-Front, das 1927 als Zufluchtsort für russlanddeutsche Siedler gegründet worden war und wo nach mehreren Auswanderungswellen noch 12 Familien von einst 60 leben. Mit finanzieller Unterstützung, aber auch mit einem Besuch wie diesem, werde man der Verantwortung gerecht, die man für die deutsche Minderheit habe, so der Delegationsleiter. „Deutschland darf den Blick nicht nur nach Westen richten“ Wegen der Konflikte und Kriege, aber auch des Klimawandels und ökologischer Krisen in den umliegenden Regionen, komme Zentralasien und der Mongolei eine hohe strategische Bedeutung zu. Das „Z5+1“-Format, der fünf zentralasiatischen Staaten und Deutschland gelte es daher auszubauen, fordert Görke. Ebenso müsse die EU ihr Infrastrukturprojekt „Global Gateway“, das Asien und Europa verbinden will, forcieren. „Deutschland darf den Blick nicht nur nach Westen richten“, kritisiert der Linken-Politiker eine zu einseitige Ausrichtung auf die USA. „Wir müssen viel mehr Partnerschaften mit gleich- oder ähnlich gesinnten Ländern eingehen.“ Glücklicherweise bekomme der Osten in letzter Zeit mehr Aufmerksamkeit. „In der Region Zentralasien und Mongolei liegt ein Potenzial, das uns zu einer friedlicheren Welt führen könnte“, ist sich Görke sicher. Deutschland sollte sich in diesem Sinne außenpolitisch breiter aufstellen. Die parlamentarische Diplomatie leiste dazu ihren Beitrag. (ll/10.08.2026)
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Karlsruhe weist auf Pflicht zu zeit- und sachgerechter Wahlprüfung hin
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einem am Donnerstag, 6. August 2026, veröffentlichten Beschluss eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen, dabei jedoch auf die Pflicht des Bundestages zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung hingewiesen (Aktenzeichen: 2 BvC 20 / 26). Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausschließlich Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel geltend gemacht. Der Bundestag hat über den Einspruch des Beschwerdeführers noch nicht entschieden. Er hat jedoch bereits in anderen Einspruchsverfahren unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 entschieden, dass gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl 2025 keine Bedenken bestehen. Daher sei keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorliegende Wahlprüfungsbeschwerde notwendig, um zu dieser Frage eine zeit- und sachgerechte Durchführung des Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens sicherzustellen, teilt das Gericht mit. Der Senat weist in seinem Beschluss vom 23. Juli 2026 jedoch darauf hin, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages selbstständig abzusichern, nicht verfehlen dürfe. Die Zahl der Wahleinsprüche habe in den letzten beiden Wahlperioden erheblich zugenommen. Der Bundestag müsse die damit einhergehenden Herausforderungen bewältigen und habe die Pflicht, seiner Aufgabe der Wahlprüfung aus Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes zeitnah und sachgerecht nachzukommen. Gericht rügt säumigen Bundestag Wie es weiter heißt, habe die 2. Kammer des Zweiten Senats bereits im August 2025 festgestellt, das sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum der 21. Deutsche Bundestag die für die Wahlprüfung erforderlichen Schnitte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung am 25. März 2025 eingeleitet habe. "Auch der Senat vermag einen zwingenden Grund für dieses Zuwarten nicht zu erkennen", teilt das Gericht mit. Es sei auch nicht ersichtlich, so die Karlsruher Richterinnen und Richter, dass der Deutsche Bundestag hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, Verzögerungen in der Einspruchsbearbeitung aufzuholen. Dies gelte nicht zuletzt im Vergleich mit dem 20. Deutschen Bundestag, der 14 Monate nach der Bundestagswahl über etwa 2.000 Einsprüche entschieden habe. Davon ausgehend erschließe sich nicht ohne Weiteres, so das Gericht, warum der 21. Deutsche Bundestag 15 Monate nach der Bundestagswahl lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche habe erledigen können, zumal etwa die Hälfte dieser Einsprüche im Wesentlichen identisch gewesen seien und in einer knappen Beschlussempfehlung hätten zusammengefasst werden können. (vom/06.08.2026)
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SED-Opferbeauftragte: Ombudsperson für Verfolgte in der DDR
Die Verfolgung Hunderttausender Regimegegner in der DDR wirkt bis heute nach. Die Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Gewaltherrschaft finden beim Deutschen Bundestag Unterstützung. 2021 wurde die Stelle der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, als Ombudsperson zu wirken zwischen den Anliegen der Opfer in der Sowjetischen Besatzungszone und während der SED-Diktatur einerseits und der Politik andererseits. "Es ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, den Menschen, die in der SED-Diktatur und der Sowjetischen Besatzungszone Unrecht erfahren haben, Widerstand geleistet haben, viel Risiko und Mut auf sich genommen haben, diesen Menschen auch durch diese Stelle eine Würdigung zu verleihen", sagt Evelyn Zupke, die das Amt seit 2021 bekleidet und in diesem Jahr für eine zweite fünfjährige Amtszeit gewählt wurde, im Video. Die SED-Opferbeauftragte in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und dem Bundestag direkt unterstellt. Etwa die Hälfte der Opfer ist armutsgefährdet Zupke geht davon aus, dass zwischen 250.000 und 350.000 Menschen damals in politischer Haft gewesen sind. Hinzu kommt eine Gruppe von etwa 136.000 Kindern und Jugendlichen, die in Jugendwerkhöfen und anderen Spezialkinderheimen eingesperrt wurden. Etwa die Hälfte der vom SED-Unrecht betroffenen Menschen lebt aktuellen Studien zufolge an der Grenze zur Armutsgefährdung. "Das ist ein starker Auftrag für mich gewesen von Anbeginn, zu sagen, das können wir nicht hinnehmen als gesamtdeutsche Gesellschaft", sagt Zupke. Auch junge Menschen spricht die SED-Opferbeauftragte gezielt an. Ihre Erfahrung mit jungen Leuten sei, erzählt Zupke im Video, dass diese nachdenklich und aufmerksam werden, wenn sie sich der Thematik annähern. Die meisten von ihnen hätten keine Erfahrungen mit Gewalt und Diktatur gemacht. Ihnen will sie als Wert vermitteln, dass das Leben in einer freien Demokratie nicht selbstverständlich ist und im Zweifelsfall auch wieder erkämpft werden muss. (vom/06.08.2026)
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Abgeordnete zeigen Solidarität mit Dänemark, Grönland und Island
Internationale Solidarität zeigen in geopolitisch turbulenten Zeiten, Sicherheit vermitteln und die Zusammenarbeit vertiefen: Dieses Ziel verfolgte die Deutsch-Nordische Parlamentariergruppe mit ihrer Delegationsreise nach Dänemark, Grönland und Island vom 27. Mai bis 4. Juni 2026. „Es ist selbstverständlich, dass parlamentarische Außenpolitik sich um die Pflege internationaler Beziehungen kümmert“, sagt Sahra Mirow (Die Linke), Vorsitzende der Parlamentariergruppe. Leitmotiv: Solidarität und Zusammenarbeit „Gegen ein drohendes Zeitalter der Barbarei, in dem autoritäre Machthaber tun, was sie wollen“, gleichgesinnten Ländern den Rücken zu stärken, sei ihr Leitmotiv für die Parlamentariergruppe. Während die nordischen Länder wirtschaftlich mit Deutschland zusammenarbeiten und ihre Sicherheit verbessern wollten, sei für Deutschland die Zusammenarbeit mit diesen Ländern interessant wegen ihres Vorbildcharakters etwa im Sozialbereich, so die Linken-Abgeordnete aus Heidelberg. Die deutsche Delegation habe vor allem einen Blick darauf geworfen, wie die drei Länder die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten sicherstellen und worin ihre Vorreiterrolle beim Klimaschutz beruht, erzählt Mirow. Gesprächspartner waren Kolleginnen und Kollegen der drei Parlamente in Kopenhagen, Nuuk und Reykjavik, aber auch Regierungsvertreter und Unternehmer. Solidarität und Voneinander-Lernen mit Dänemark Mit dem Besuch des dänischen Parlaments, des Folketings, habe man vor allem im Hinblick auf das zu Dänemark gehörende Grönland, auf das US-Präsident Trump in der Vergangenheit Anspruch erhob, ein Zeichen der Solidarität setzen wollen. Dänemark und Deutschland können sich als gute Nachbarn, ohne echte Probleme miteinander, ganz auf Zukunftsfragen konzentrieren, sagt Mirow: soziale Fragen, Umwelt- und Klimaschutz, eine saubere Ostsee. Bei vielen Themen gehe man aufeinander zu in dem Geist des Voneinander-Lernens. So schaue Deutschland gerne nach Skandinavien, wenn es um Fragen der gesellschaftlichen und staatlichen Modernisierung gehe und darum, Menschen in sozial prekären Lebenslagen nicht allein zu lassen. Sozialer Wohnungsbau: Vorbild für Deutschland? Die deutschen Abgeordneten interessierte vor allem, wie Dänemark es schafft, seine Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbaren Wohnungen zu versorgen. Die Delegation sprach dazu mit Fachpolitikern im Folketing und Vertretern vom Dachverband des gemeinnützigen Wohnungssektors. Dänemark verfüge über eine bemerkenswert hohe Zahl an Sozialwohnungen, sagt Mirow. „Eine Million Dänen leben in Wohnungen, die im Bereich des Non-Profit-Housing errichtet wurden.“ Dänemark habe damit eine bessere Wohnraumversorgung als Deutschland. „Wir sollten uns etwas vom nordischen Modell abschauen. Es kann auch bei uns funktionieren“, sagt die Wohnungsbauexpertin, die dem Bauausschuss des Bundestages angehört. Die Dänen finanzierten den Wohnungsbau mit sehr langfristigen, staatlichen Krediten. Die Wohnungsgesellschaften würden verpflichtet, verbindliche Instandhaltungsrücklagen zu bilden. „Die gesetzlichen Vorgaben sind in Dänemark stringenter, um das Ziel einer breiten Versorgung zu erreichen“, erklärt Mirow. Grönland wünscht sich deutsches Engagement Ausgesprochen freundliche und offene Gespräche habe die Delegation auch in der grönländischen Hauptstadt Nuuk gehabt, berichtet Mirow, die seit 2025 für den Wahlkreis Heidelberg im Deutschen Bundestag sitzt: mit Abgeordneten der grönländisch-deutschen Freundschaftsgruppe, des Ausschusses für Außen- und Sicherheitspolitik sowie weiterer Fachausschüsse in dem lediglich 31 Mitglieder zählenden Parlament des nicht einmal 60.000 Einwohner zählenden Landes. „Es ging darum, mit der Reise ein Zeichen der Solidarität zu setzen“, so die Delegationsleiterin. Deutschland werde von Grönland als ein Land wahrgenommen, das keine schlechten Interessen verfolge. Die Grönländer wünschten sich ein breites deutsches Engagement und Investitionen. „Greenland is not for sale“ Übergreifendes Thema während des Besuchs sei das Ansinnen des US-Präsidenten Trump gewesen, die größte Insel der Welt in amerikanischen Besitz zu bringen, berichtet Mirow. Die Pläne des US-Präsidenten würden von der grönländischen Bevölkerung nicht gutgeheißen, sondern empört zurückgewiesen. „Greenland is not for sale“ – Grönland steht nicht zum Verkauf: Dieser Slogan sei mittlerweile überall präsent. Mitglieder der Delegation hätten in Nuuk T-Shirts mit dieser Aufschrift gekauft. „Die verbalen Attacken des US-Präsidenten beunruhigen die Grönländer massiv“, so die Bundestagsabgeordnete. Das habe man überall spüren können. Die Sorge der Grönländer reiche von der Furcht, bei Verhandlungen über den Tisch gezogen zu werden bis hin zu einem militärischen Angriff der USA. „Dass die größte Militärmacht der Welt in unmittelbarer Nachbarschaft eine Gefahr darstellt, ist neu für die Grönländer. Da kann einem schon mulmig werden.“ Die "amerikanische Gewaltandrohung" habe die Debatte um staatliche Unabhängigkeit in Grönland befeuert, so Mirow. Die Grönländer fragten sich: Was beutet es, unabhängig zu sein? US-Ambitionen stärken Zusammenhalt nordischer Länder Dem Verhalten der Trump-Regierung setzten die Grönländer jedoch keinen reflexartigen Antiamerikanismus entgegen, so Mirow. Die Beziehungen beider Länder seien traditionell gut. Das amerikanische Ansinnen habe vielmehr zur Folge, dass die nordischen Länder noch enger zusammenrückten. Die Gemeinschaft, die seit jeher angesichts der Herausforderungen der arktischen Natur praktiziert werde, funktioniere auch gegen geopolitische Unbilden. Die Länder im Nordatlantik fühlten sich zudem „als Teil einer europäischen Familie“ und suchten in der EU einen weiteren, größeren Zusammenhang von Gleichgesinnten – und Schutz. Die Regierung in Nuuk plant ein Referendum zur künftigen Selbstverwaltung sowie zur außen- und sicherheitspolitischen Ausrichtung Grönlands. Die zu Dänemark gehörende Insel war 1995 aus der EU ausgetreten, da man deren Fischereipolitik ablehnte. Zusammenarbeit mit Russland in der Arktis Bei einem Treffen mit dem Arktisbotschafter Dänemarks in Nuuk sei es auch um Russland gegangen, berichtet Mirow. Er habe erläutert, dass man um eine Zusammenarbeit mit dem größten Flächenland der Welt – da, wo es um Angelegenheiten der Arktis, um Natur- und Klimaschutz, gehe – nicht umhin komme, sei doch ein Großteil der Arktis russisches Staatsgebiet. Man könne einander in der gemeinsamen Region nicht ausschließen. Es sei eine schwierige Gratwanderung, denn alle im Nordischen Rat vertretenen Länder verurteilten den russischen Angriffskrieg in der Ukraine scharf und trügen die Sanktionen gegen Moskau mit. Klimawandel anschaulich in Ilulissat Um Grönland als Ganzes zu würdigen und eine weitere Perspektive der riesigen Insel zu erhalten, besuchte die Delegation mit Ilulissat einen weiteren Ort an der Westküste. In der Stadt der Eisberge und des Eisfjords, die regulär nur per Schiff und Flugzeug zu erreichen ist, sei der Klimawandel durch die sich verändernde Natur besonders anschaulich, so Mirow. Der Ort ist sowohl Anlaufpunkt für Touristen als auch Sitz mehrerer Forschungseinrichtungen. Die Bundestagsabgeordneten wurden dort, bei für grönländische Verhältnisse sommerlichen plus fünf Grad Celsius, vom Bürgermeister zu einer Bootstour zu den Eisbergen eingeladen und besuchten das „Isfjordscenter“. In seiner Kindheit seien die Eisberge noch doppelt so hoch gewesen, habe der Bürgermeister geschildert. Wichtigster Wirtschaftszweig in Ilulissat ist der Fischfang. Einen Eindruck davon konnten sich die Abgeordneten bei dem Besuch der örtlichen Shrimps-Fabrik des staatlichen Fischverarbeitungsunternehmens verschaffen, das auch ein Werk in Cuxhaven betreibt. Weitere Themen in Grönland waren die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Förderung von Rohstoffen, vor allem Seltener Erden, sowie die Energiegewinnung aus Wasserkraft. Island: Nato-Mitglied vor den Toren der EU Wie Island die eigene sicherheitspolitische Rolle in turbulentem geopolitischem Umfeld neu definiert, war auch Hauptthema in den Gesprächen mit Parlamentariern des Althings, des isländischen Parlaments, in Reykjavik. Island ist das einzige Nato-Mitglied ohne eigene militärische Kräfte. Die Regierung habe nun den Bau militärisch nutzbarer Hafenanlagen für Nato-Partner angeschoben, worüber sich die deutschen Abgeordneten vor Ort informierten. An der historisch engen Freundschaft mit den USA wollten die Isländer festhalten, so Mirow. Allerdings gehe ihnen auch nicht aus dem Kopf, was den Grönländern gerade passiere. Es komme hinzu, dass US-Präsident Trump ja öfter „Island“ gesagt habe, als er von Grönland sprach. „Die Isländer haben diese Trump'schen Versprecher nicht nur als verwirrt aufgefasst.“ Sie machten sich jetzt doch Gedanken um ihre eigene Sicherheit: Steht die Insel vielleicht auch auf dessen „Shopping-Liste“? „Das Verhältnis zu Washington ist nicht mehr so entspannt wie es jahrzehntelang war, das spürt man.“ Umso mehr fühle sich die Insel im Nordatlantik Europa verbunden und die Debatte habe dort an Fahrt aufgenommen, wieder dichter an die EU heranzurücken, mit der man bereits eng verflochten ist. Die Delegation hat sich über den Stand des geplanten Referendums zur Wiederaufnahme von EU-Beitrittsgesprächen informiert. Ideen und Vorhaben für die parlamentarische Arbeit Die Delegation interessierte sich in Island zudem für die Sozial-, Energie- und Umweltpolitik des Inselstaates. Sie sprach mit dem Minister für Soziales und Wohnungswesen über die Wohnungspolitik und darüber, wie das Rentensystem in Zeiten des demografischen Wandels stabilisiert werden kann. Von dem Direktor der Umwelt- und Energiebehörde ließen sich die Abgeordneten über die Nutzung von Geothermie zur städtischen Wärmeversorgung informieren und besuchten ein Geothermiekraftwerk. Alles in allem sei dies eine Delegationsreise gewesen, von der sie eine Menge Ideen und konkrete Vorhaben mitnehme für ihre parlamentarische Arbeit in Berlin, resümiert Sahra Mirow. Neben ihr als der Vorsitzenden bestand die Delegation aus den Abgeordneten Bernd Rützel (SPD), Wolfgang Wiehle (AfD), Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen), Susanne Hierl (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos, Südschleswigscher Wählerverband). (ll/19.08.2026)
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Bundespräsident händigt Ministern Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Mittwoch, 29. Juli 2026, in seinem Amtssitz am Spreebogen den von der Regierungsumbildung betroffenen Ministerinnen und Ministern die Ernennungs- und Entlassungsurkunden ausgehändigt. Damit übernimmt die bisherige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) aus Baden-Württemberg das Amt der Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes, das bisher der designierte CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei, ebenfalls aus Baden-Württemberg, innehatte. Neuer Gesundheitsminister Das Gesundheitsministerium wird vom nordrhein-westfälischen CDU-Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann übernommen, der bisher Generalsekretär seiner Partei war. Ihm folgt in diesem Amt zunächst bis zum nächsten Bundesparteitag kommissarisch die Hamburger CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann nach, die am 27. Juli vom CDU-Bundesvorstand einstimmig gewählt wurde. Neuer Verkehrsminister Der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Steffen Bilger wird neuer Bundesminister für Verkehr und damit Nachfolger des CDU-Abgeordneten Patrick Schnieder aus Rheinland-Pfalz. Warken, Linnemann und Bilger sollen voraussichtlich am Mittwoch, 9. September, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Bundestag vereidigt werden. Darin heißt es, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister „bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid“ leisten. Rochade Parlamentarischer Staatssekretäre Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein, zugleich CDU-Abgeordnete aus Sachsen, wechselt als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesministerium für Gesundheit. Sie löst dort in diesem Amt den CDU-Abgeordneten Tino Sorge aus Sachsen-Anhalt ab. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor aus Mecklenburg-Vorpommern, bisher Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, wechselt als Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit in das Bundeskanzleramt. Er löst dort den hessischen CDU-Abgeordneten Dr. Michael Meister ab. Die niedersächsische CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, bisher Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wird Nachfolgerin von Philipp Amthor als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Sie bleibt Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger wird neuer Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Nachfolger von Gitta Connemann. Nina Warken Die 47-jährige Rechtsanwältin Nina Warken aus Tauberbischofsheim war seit dem 6. Mai 2025 Bundesgesundheitsministerin. Sie zog erstmals 2013 über die CDU-Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag ein. 2017 reichte ihr Listenplatz nach der Bundestagswahl nicht für einen Wiedereinzug. Sie rückte jedoch im Dezember 2018 nach, als der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth aus dem Bundestag ausschied, um Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts zu werden. Bei der Bundestagswahl 2021 errang Warken erstmals das Direktmandat im Wahlkreis Odenwald – Tauber mit 35,8 Prozent der Erststimmen, da ihr Vorgänger Alois Gerig nach zwölf Jahren im Bundestag nicht mehr kandidiert hatte. 2025 verteidigte sie mit 42,8 Prozent der Erststimmen ihr Direktmandat. Bevor sie Gesundheitsministerin wurde, arbeitete Warken als ordentliches Mitglied im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss mit, war in ihrer ersten Wahlperiode Obfrau ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss zum US-Auslandsgeheimdienst „National Security Agency“ (NSA) und von 2019 bis 2021 stellvertretende Vorsitzende im Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut. Sie war ordentliches Mitglied im Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes und im Parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Unterausschuss Kommunales. In der vergangenen Wahlperiode von 2021 bis 2025 war Nina Warken Parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion und 2022/23 Ko-Vorsitzende der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. In ihrer neuen Funktion im Bundeskanzleramt ist sie auch Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste des Bundes. Carsten Linnemann Der neue Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann, der am 10. August 49 Jahre alt wird, gehört dem Bundestag seit 2009 an. In seinem Wahlkreis Paderborn gewann der Diplom-Volkswirt bereits fünfmal das Direktmandat, 2013 mit dem besten Ergebnis von 59,1 Prozent der Erststimmen und zuletzt 2025 mit 45,5 Prozent der Erststimmen. Linnemann folgte im Wahlkreis auf Gerhard Wächter, der nach zwei Wahlperioden im Bundestag nicht mehr kandidiert hatte. Linnemann war ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Wirtschaftsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, im Tourismusausschuss, im Sportausschuss, in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ (2011 bis 2013) und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Von 2018 bis 2021 und seit Mai 2025 war Carsten Linnemann stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Er gehört dem Parlamentskreis Mittelstand der Fraktion an, war von 2013 bis 2021 Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU und seit Juli 2023 Generalsekretär der CDU. Steffen Bilger Der 47-jährige Jurist Steffen Bilger ist wie Linnemann seit 2009 Mitglied des Bundestages. Wie Linnemann hat auch er seinen Wahlkreis Ludwigsburg fünfmal in Folge direkt gewonnen, zuletzt 2025 mit 36,5 Prozent der Erststimmen. Wie Linnemann hatte auch er sein bestes Erststimmenergebnis bei der Bundestagswahl 2013 mit 50,4 Prozent. Den Wahlkreis hatte vor Bilger Matthias Wissmann von 1976 bis 2007 vertreten. Bilger war von 2009 bis 2018 ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und von 2011 bis 2013 in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, danach Mitglied des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 des Grundgesetzes, des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und stellvertretendes Mitglied des Abgas-Untersuchungsausschusses. Zudem war er Vorsitzender des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung. Von 2018 bis 2021 war Steffen Bilger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In der folgenden Wahlperiode von 2021 bis Anfang 2025 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion und war zugleich stellvertretendes Mitglied im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss. In der laufenden Wahlperiode hatte er das Amt des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion inne. Darüber hinaus gehörte er dem Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Christiane Schenderlein Die 45-jährige Politikwissenschaftlerin Dr. Christiane Schenderlein aus Taucha bei Leipzig ist seit 2021 Mitglied des Bundestages. Zuvor war sie seit 2019 sächsische Landtagsabgeordnete. Sie erhielt bei der Bundestagswahl 2021 22,8 Prozent und 2025 25,0 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Nordsachsen und zog über die Landesliste Sachsen ihrer Partei ins Parlament ein. In ihrer ersten Wahlperiode war sie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien und stellvertretendes Mitglied im Tourismusausschuss und im Innenausschuss. Seit dem 6. Mai 2025 war sie Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Philipp Amthor Der 33-jährige Jurist Philipp Amthor ist seit 2017 Mitglied des Bundestages. Er gewann 2017 als Nachfolger von Matthias Lietz das Direktmandat im Wahlkreis „Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“ mit 31,2 Prozent der Erststimmen. Bei den Bundestagswahlen 2021 und 2025 zog Amthor jeweils über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein, 2021 mit 20,7 und 2025 mit 19,9 Prozent der Erststimmen. Amthor arbeitete in seiner ersten Wahlperiode als ordentliches Mitglied im Innenausschuss und im Europaausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss und in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit mit. In der vergangenen Wahlperiode war er ordentliches Mitglied im Innenausschuss und Mitglied der Berichterstattergruppe des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, im Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und im Geschäftsordnungsausschuss. Seit dem 6. Mai 2025 Gitta Connemann Die 62-jährige Juristin Gitta Connemann aus Hesel in Ostfriesland zog nach der Wahl 2002 als Nachfolgerin von Rudolf Seiters erstmals ins Parlament ein. Bei sieben Bundestagswahlen in Folge errang sie in ihrem Wahlkreis Unterems stets das Direktmandat, zuletzt 2025 mit40,5 Prozent der Erststimmen. Ihr bestes Ergebnis erzielte sie 2013 mit 54,7 Prozent der Erststimmen. Während in ihren ersten beiden Wahlperioden der Rechtsausschuss im Mittelpunkt ihrer Ausschussarbeit lag, rückte später der Landwirtschaftsausschuss in den Vordergrund. Dem Agrarausschuss gehörte sie von 2005 bis 2015 als ordentliches Mitglied an und war von 2014 bis 2015 dessen Vorsitzende, danach bis 2021 stellvertretendes Mitglied. Von 2003 bis 2007 war sie Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, von 2010 bis 2013 ordentliches Mitglied des Gorleben-Untersuchungsausschusses, von 2017 bis 2025 des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53a des Grundgesetzes und von 2021 bis 2025 des Bildungs- und Forschungsausschusses, darüber hinaus seit 2018 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Von 2015 bis 2021 war Gitta Connemann stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Seit 2021 war sie stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsausschuss, im selben Jahr wurde sie als Nachfolgerin von Carsten Linnemann zur Bundesvorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU gewählt. Seit dem 6. Mai 2025 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ebenso lange ist sie Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand. Johannes Steiniger Der 39-jährige Gymnasiallehrer für Mathematik und Gemeinschaftskunde Johannes Steiniger aus Bad Dürkheim gehört dem Bundestag seit 2013 an. Er zog zunächst über die Landesliste Rheinland-Pfalz seiner Partei in den Bundestag ein, errang aber 2017, 2021 und 2025 das Direktmandat im Wahlkreis Neustadt – Speyer als Nachfolger von Norbert Schindler mit zuletzt 34,7 Prozent der Erststimmen Steiniger ist Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der Unionsfraktion und Sprecher der Fraktion für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Aktuell ist er auch stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, im Sportausschuss und im Digitalausschuss. In früheren Wahlperioden hatte er zudem als ordentliches Mitglied im Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ und als stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Menschenrechtsausschuss, im Petitionsausschuss, im Bildungs- und Forschungsausschuss, im Wirecard-Untersuchungsausschuss und im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung mitgewirkt. (vom/29.07.2026)
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Thorsten Frei zum neuen Chef der Unionsfraktion gewählt
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen neuen Vorsitzenden. In der Sondersitzung der Fraktion am Mittwoch, 29. Juli 2026, wählten die Fraktion den Abgeordneten Thorsten Frei im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zum Nachfolger von Jens Spahn. Spahn war am 18. Juli aufgrund der Debatte um die Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für seinen zuvor dort geborenen Sohn zurückgetreten. Er war seit dem 6. Mai 2025 Fraktionschef gewesen. Für Thorsten Frei, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Dr. Markus Söder (CSU) für das Amt vorgeschlagen hatten, stimmten 170 von 185 anwesenden Abgeordneten (91,9 Prozent). Die Unionsfraktion zählt 208 Mitglieder. Fraktionsvize und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei gehört dem Bundestag seit der Bundestagswahl 2013 an. Er vertritt den baden-württembergischen Wahlkreis Schwarzwald-Baar, zu dem auch fünf Gemeinden des Ortenaukreises gehören. Sein Vorgänger als Wahlkreisabgeordneter war Siegfried Kauder. Bei seiner ersten Wahl erhielt Frei 56,7 Prozent der Erststimmen, 2017 47,0 Prozent, 2021 36,4 Prozent und bei der letzten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 42,3 Prozent. Seit dem 6. Mai 2025 gehörte Frei als Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts der Bundesregierung an. In der Bundestagsfraktion war er zuvor von 2018 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender mit Zuständigkeit für Innen- und Rechtspolitik und von 2021 bis 2025 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer. Gemeinderat, Kreisrat, Oberbürgermeister Frei, der am 8. August 53 Jahre alt wird, stammt aus Bad Säckingen (Kreis Waldshut). Er ist römisch-katholisch, verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg war er zunächst als Rechtsanwalt tätig, ehe er 2002 als Regierungsrat in die Dienste des baden-württembergischen Staatsministeriums trat und persönlicher Referent des Staats- und Europaministers Dr. Christoph Palmer wurde. 2004 wurde er mit 68,7 Prozent der Stimmen als Nachfolger von Dr. Bernhard Everke zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Donaueschingen gewählt. Nach achtjähriger erster Amtszeit steigerte er sein Ergebnis bei der Wiederwahl 2012 auf 99,2 Prozent der Stimmen. Begonnen hatte seine politische Laufbahn 1999 als Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen. 2001 folgte der Vorsitz des CDU-Kreisverbands Waldshut. Von 2006 bis 2016 war Frei Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg, von 2009 bis 2019 Kreisrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises. Von 2017 bis 2025 war er zudem Kreisvorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar. Seit 2007 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. (vom/29.07.2026)
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Karlsruhe verwirft Heilmanns Organklage zum Heizungsgesetz
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge im Organstreitverfahren des ehemaligen Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergieänderungsgesetz („Heizungsgesetz“) im Jahr 2023 verworfen. Das Gericht hat seinen Beschluss am Donnerstag, 23. Juli 2026, zu dem Verfahren einstimmig gefasst (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23). Abschließende Beratung vor der Sommerpause 2023 untersagt Heilmann sah sich durch das damalige Gesetzgebungsverfahren insgesamt wie auch durch einzelne Verfahrensschritte in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Erfolg, wie das Gericht am 5. Juli 2023 mitgeteilt hatte. Das Gericht untersagte dem Deutschen Bundestag, die zweite und dritte Lesung in der damals laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dadurch konnte der Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Der Abgeordnete hatte beanstandet, dass bis zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 5. Juli 2023 kein Gesetzentwurf vorgelegen habe, aus dem das „eigentlich Gewollte“ erkennbar gewesen sei, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Gerichts. Außerdem habe er seine Rechte dadurch verletzt gesehen, dass die Plenarberatung nach der Sommerpause 2023 ohne weitere Ausschussberatung stattgefunden habe. Der Bundestag hatte das Gesetz dann am 8. September 2023 in der Ausschussfassung beschlossen (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/7595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Verletzung der Abgeordnetenrechte nicht ausreichend dargelegt“ Im Hauptsacheverfahren verwarf der Zweite Senat nun die Organklage als unzulässig, weil Heilmann nicht ausreichend dargelegt habe, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, werde durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens dann verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte von Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehle. Dies zeige Heilmann jedoch nicht auf. Das Gericht argumentiert, der Abgeordnete habe eine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Abgeordneten durch das Vorenthalten von Informationen nicht nachvollziehbar darlegen können. Soweit er geltend mache, die damalige Ampelkoalition habe sich der Kommunikation verweigert, sie „die Möglichkeit einer Verletzung seines Abgeordnetenrechts ebenfalls nicht ersichtlich“. Aus seinem Vortrag ergebe sich auch nicht, dass das Gesetzgebungsverfahren insgesamt seinen Zweck verfehlt haben könnte, „die parlamentarische Willensbildung hierüber zu ermöglichen“. „Gesetzentwurf war nicht nur ein Platzhalter“ Der Regierungsentwurf sei entgegen Heilmanns Einschätzung nicht nur ein „Platzhalter“ und damit eine „ungeeignete Beratungsgrundlage“ gewesen. In den Ausschussberatungen hätten die konkretisierungsbedürftigen „Leitplanken“ nicht die alleinige Beratungsgrundlage gebildet. Mit der Formulierungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2023 hätten auch die erforderlichen Informationen vorgelegen, damit eine Willensbildung im Plenum möglich war. Nicht zutreffend ist aus Sicht des Gerichts auch Heilmanns Einschätzung, dass die bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung abgehaltenen Ausschussberatungen unmaßgeblich gewesen seien. „Zwar waren diese Beratungen zeitlich stark verdichtet, aber weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer noch ohne Ergebnis“, so die Richterinnen und Richter. (vom/23.07.2026)
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Abgeordnete festigen Beziehungen zu Taiwan
Die erprobte Zusammenarbeit auszubauen, vor allem angesichts globaler machtpolitischer Spannungen und Unsicherheiten: Das bekräftigten deutsche und taiwanische Abgeordnete bei bilateralen Gesprächen, zu denen eine Delegation des Parlamentarischen Freundeskreises Berlin-Taipei vom 23. bis 31. Mai 2026 nach Taiwan reiste. Tenor der Gespräche war, in so gut wie allen Bereichen stärker zu kooperieren, berichtet der Vorsitzende des Freundeskreises, Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen). Ob IT-Produkte aus Taiwan oder Autos und Maschinen aus Deutschland: Beide Volkswirtschaften würden einander gut ergänzen. Als demokratisch verfasste Staaten und offene Volkswirtschaften stehen Deutschland und Taiwan vor ähnlichen Herausforderungen und treten für eine regelbasierte, multilaterale Weltordnung ein, erläutert Steffen. „Die Zeichen stehen eindeutig auf ein engeres Zusammenrücken.“ Intensive Gespräche In Taipeh erfuhr der Besuch aus Berlin große Würdigung. So wurde die Delegation vom taiwanischen Präsidenten Lai Ching-te empfangen. Im taiwanischen Parlament trafen die Bundestagsabgeordneten mit Mitgliedern der Taiwanisch-Deutschen Freundschaftsgruppe zusammen. Zudem tauschte man sich mit Regierungsvertretern und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus. „Die Gastfreundschaft der Taiwaner und eine enge Verbundenheit war die ganze Zeit spürbar“, fasst Steffen die Atmosphäre zusammen. Außerdem trafen die Abgeordneten deutsche und taiwanische Wirtschaftsakteure und besuchten Hightech-Unternehmen sowie Wissenschaftseinrichtungen. Besondere Beziehungen, besonderer Freundschaftskreis Der Parlamentarische Freundeskreis Berlin-Taipei spiegelt das besondere Verhältnis Deutschlands zu Taiwan, zu dem Deutschland keine diplomatischen Beziehungen unterhält, erklärt Steffen. Daher übernimmt der Freundeskreis, der die bilateralen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene pflegt, auch Aufgaben, die es wegen der „Ein-China-Politik“ Deutschlands mit der Volksrepublik China auf Regierungsebene nicht gibt. So reisen hochrangige Repräsentanten wie Bundespräsident, Bundestagspräsidentin, Bundeskanzler, Außen- und Verteidigungsminister nicht zum Staatsbesuch nach Taiwan. Auch Besuche anderer Regierungsmitglieder sind eher selten. Reger Austausch zwischen beiden Ländern bestehe dagegen, jenseits dieser diplomatischen Gepflogenheiten, bei den Parlamentariern sowie in Wirtschaft und Gesellschaft, erzählt Steffen. Die Volksrepublik China allerdings stehe den Aktivitäten des Freundeskreises, ja Beziehungen Taiwans mit anderen Ländern überhaupt, ablehnend gegenüber und habe auch den jüngsten Besuch der Delegation in Taiwan kritisiert. „Chinas Rhetorik hat sich verschärft“ „Die Rhetorik Chinas gegenüber dem deutsch-taiwanischen Business as usual hat sich verschärft“, so Steffen. Der Besuch von Abgeordneten „überschreite eine rote Linie, sagt Peking“. Plötzlich nicht mehr gehen solle nun, was jahrzehntelange Praxis ist. China führe einen „Lawfare“ gegen Taiwan und versuche mit völkerrechtlichen Auslegungsfragen den außenpolitischen Handlungsspielraum Taiwans einzuschränken, analysiert der Grünen-Abgeordnete und Jurist. Das sei „Teil der Bemühungen Pekings auf vielen Ebenen“, die Insel einem chinesischen Gesamtstaat einzuverleiben. Die Volksrepublik China betrachtet die Insel im Südchinesischen Meer als abtrünnige Provinz, während sich die „Republik China auf Taiwan“ als souveränen Staat sieht, von dem sich „Festland-China“ nach dem Bürgerkrieg durch die Gründung der Volksrepublik 1949 abgespalten hat. Dabei hat die Inselrepublik nie zur Volksrepublik gehört. China und Taiwan erkennen einander nicht als souveräne Staaten an. Zusätzlich demonstriere die Volksrepublik mit Militärmanövern rund um Taiwan ihre Macht. Die Beziehungen sind angespannt. „Aber Peking geht nicht so weit, Taiwan physisch anzugreifen“, anders als etwa Russland in der Ukraine, zieht Steffen die europäische Parallele. In den letzten Jahrzehnten kam es sogar zu Schritten der Entspannung zwischen beiden Ländern. Es gibt Abkommen, die etwa Direktflüge ermöglichen oder Bankgeschäfte erleichtern. Neue Töne auch in Taipeh Überraschend beim jüngsten Delegationsbesuch sei für ihn der außenpolitische Kurswechsel der nationalkonservativen Oppositionspartei Kuomintang. Deren Vorsitzende glaube, Taiwan und Festland-China könnten sich auf Augenhöhe einander annähern und in der wiedererstarkten chinesischen Nation einen gemeinsamen Weg gehen, der von Taipeh mitbestimmt werde. Das werde nicht funktionieren und einen ähnlichen Verlauf nehmen wie nach der Übernahme Hongkongs. „Das ist eine besorgniserregende Haltung. Peking wird hundertprozentig seine Macht ausüben wollen“, mahnt Steffen. „Damit würde Taiwan seine Errungenschaften als freies Land aufs Spiel setzen.“ „Wir sehen unsere Praxis der Zusammenarbeit in einer Kontinuität – die auch von Peking toleriert wurde. Wir wollen mit beiden Ländern zusammenarbeiten“, unterstreicht der deutsche Abgeordnete für den Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel. Gestiegene wechselseitige Zuneigung Taipeh suche angesichts der Drohgebärden seines großen Nachbarn international Anschluss. Es komme hinzu, dass die enge Kooperation mit der Schutzmacht USA unter der Regierung Trump Risse bekommen habe. „Beide Länder, Taiwan wie Deutschland, erleben gerade, dass man sich auf Washington nicht mehr so ganz verlassen kann“, so Steffen. Auch deswegen erfahre die wechselseitige Zuneigung beider Staaten gerade einen Schub. „Die Rahmenbedingungen ändern sich. Daher findet mehr statt in dem Verhältnis.“ Mehr deutsche Unternehmen investieren in Taiwan und umgekehrt. Deutsche kommen nach Taiwan, etwa auch zum Studieren, und betrachten es als Alternative zu China. Beide Seiten hätten sich beim Delegationsbesuch darin bestärkt, die Zusammenarbeit auszubauen, berichtet Steffen. „Es liegt im Interesse Taiwans und Deutschlands, stärker zu kooperieren.“ "Nicht nur auf die chinesische Karte setzen" Vor allem wirtschaftlich lasse sich ein Umdenken beobachten. Taiwanische Unternehmen, genauso wie deutsche, würden nicht mehr so einseitig in China investieren, sondern sich breiter aufstellen. Deutschland habe ein Interesse daran, weniger abhängig zu sein von einzelnen Ländern und seine Außenwirtschaftsbeziehungen zu erweitern. „Wir sind gut beraten, wenn wir nicht nur auf die chinesische Karte setzen.“ Der taiwanische Markt sei mit 23 Millionen Einwohnern nicht besonders groß, aber als Vertriebsstützpunkt für die gesamte Region gefragt. Hightech-Partner Interessant an Taiwan sei für Kooperationspartner und Investoren vor allem dessen technologische Stärke, die dem Land allein im ersten Quartal 2026 ein Wirtschaftswachstum von 13 Prozent beschert habe. „Das hat viel mit der Stärke der dortigen Chip-Industrie zu tun“, erläutert Steffen. Die Inselrepublik ist führend in der Halbleiterfertigung. Die Verflechtung zwischen beiden Volkswirtschaften ist groß, so der Vorsitzende der Freundeskreises. Die deutsche Industrie frage in Taiwan Halbleiter nach, Airbus lasse dort produzieren, die Taiwaner wiederum führen mit Vorliebe deutsche Autos und der taiwanische Chip-Riese TSMC (Taiwan Semiconductor Manufacturing Company) investiere gerade gemeinsam mit Bosch, Infineon und NXP über zehn Milliarden Euro in den Bau einer Chipfabrik bei Dresden. „Taiwan ist ein hoch entwickeltes Land, in dem Bildung einen hohen Stellenwert hat.“ Daher komme auch dem Aspekt des Voneinander-Lernens große Bedeutung zu. Die Wirtschaftsbeziehungen gereichten beiden Seiten zum Vorteil. Obwohl es kein Freihandelsabkommen gebe, bestünden keine hohen Zölle und Handelshemmnisse, und Investoren genössen Rechtssicherheit. „Taiwaner sind stolz auf ihre Demokratie“ Ebenso stolz wie auf ihre technologischen und wirtschaftlichen Leistungen sind die Taiwaner auf ihren demokratischen Rechtsstaat, erzählt Taiwan-Kenner Steffen. Mit welcher Entschlossenheit die dortige Zivilgesellschaft dieses verteidige und sich beispielsweise gegenüber Desinformationen zur Wehr setze, sei beeindruckend. Eine Nichtregierungsorganisation habe einen digitalen Fact-Checker entwickelt. Technische Anwendungen mache man sich in Taiwan ganz selbstverständlich zunutze. Ein Plug-in, einmal in den Browser geladen, übernimmt mithilfe von Künstlicher Intelligenz im Hintergrund das Fact-Checking, wenn man sich im Internet bewegt, erklärt Steffen. Auch beim Chatten und Telefonieren könne das Tool als Chatbot helfen. Man habe damit in Echtzeit, während der Recherche oder des Gesprächs, die Kontrolle: Kann das eigentlich stimmen, was da erzählt wird? Fake News werden auf diese Weise in Echtzeit entlarvt. Werden Eier wirklich knapp? Nein, es ist nur Panikmache, die Geschäfte sind gut gefüllt, die Lieferketten funktionieren, die Bauern produzieren. Von diesem privaten, bürgerschaftlichen Engagement könne sich Deutschland etwas abgucken, findet der Grünen-Abgeordnete. Umgekehrt zeige Taipeh großes Interesse daran, wie die Ukraine sich, ebenfalls mit Hightech-Hilfe von außen, aber auch einem beispiellosen Durchhaltewillen, gegenüber dem übergriffigen Russland behauptet. Freundeskreis fördert Austausch Der Parlamentarische Freundeskreis sehe seine Aufgabe darin, in die bilateralen Beziehungen zu investieren und den wechselseitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch zu fördern. Man bringe die durch eigene Anschauung gewonnenen Erfahrungen in die parlamentarische Arbeit ein und kümmere sich auch im Detail darum, dass etwa Mitarbeiter, ob aus Deutschland oder Taiwan, rund um den künftigen Produktionsstandort der Chipfabrik von TSMC günstige Rahmenbedingungen vorfinden. „Der politische Anspruch des Freundeskreises ist, die Beziehungen zu fördern und eine solche Industrieansiedlung wie in Dresden zum Erfolg werden zu lassen“, sagt Steffen. „Wir bringen uns ein, damit die Potenziale der Zusammenarbeit voll ausgeschöpft werden. In Bezug auf Taiwan ziehen alle politischen Fraktionen an einem Strang.“ Die Delegation bestand aus den Abgeordneten Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen, Leitung), Dr. Markus Reichel, Klaus-Peter Willsch (beide CDU/CSU), Mandy Eißing (Die Linke) und Dr. Rainer Kraft (AfD). (ll/02.08.2026)
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Gelegentlich uneinheitlich: Namentliche Abstimmungen im Bundestag
68 Mal hat der Bundestag seit Beginn der laufenden Wahlperiode am 25. März 2025 namentlich abgestimmt – über 32 Anträge, 27 Gesetzentwürfe, vier Entschließungsanträge, zwei Haushalts-Einzelpläne, eine Verordnung, einen Änderungsantrag und über die Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025. Namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten bis zum Beginn der Sitzung ohne besondere verlangt werden. Auf den blauen Abstimmungskarten, die in Urnen geworfen werden, steht neben dem Namen des Abgeordneten „Ja“, auf den roten „Nein“ und auf den weißen „enthalte mich“. Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitfensters für die Abstimmung und der Frage, ob es Abgeordnete gibt, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben, erklärt die Sitzungsleitung die Abstimmung für geschlossen und verkündet das Ergebnis, sobald die Schriftführer die Stimmen gezählt haben. Ist für die Annahme eines Gesetzentwurfs, eines Antrags oder einer Entschließung die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich, sind bei insgesamt 630 Abgeordneten mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Änderungen des Grundgesetzes verlangen grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Ja-Stimmen. Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ Unzulässig ist eine namentliche Abstimmung bei bestimmten parlamentsinternen Verfahrensfragen. Die Geschäftsordnung nennt hier die Stärke des Ausschusses, die Abkürzung der Fristen, die Sitzungszeit und die Tagesordnung, die Vertagung der Sitzung oder der Beratung, einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache, die „Teilung der Frage“ (getrennte Abstimmung über Teile einer Vorlage), die Überweisung an einen Ausschuss, einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die Durchführung geheimer Wahlen und sonstige, nur in der Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge. Die Ergebnisse aller namentlichen Abstimmungen im Plenum werden im Internetauftritt des Bundestages sowie im jeweiligen Plenarprotokoll veröffentlicht, sodass sich die Wählerinnen und Wähler jederzeit über das Stimmverhalten ihrer Abgeordneten informieren können. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das bedeutet zum einen, dass sie nicht nur die Interessen ihres Wahlkreises vertreten, sondern immer das Wohl des „ganzen Volkes“ im Blick haben müssen. Zum anderen, dass sie nicht gezwungen sind, bei der Stimmabgabe der Empfehlung ihrer Fraktion zu folgen. Sie müssen sich somit nicht der sogenannten „Fraktionsdisziplin“ unterwerfen. Kürzung der Kostenpauschale Die Abgeordneten können also auch gegen die Haltung ihrer eigenen Fraktion stimmen, sie können sich der Stimme enthalten oder der Abstimmung fernbleiben, wenn sie in einer Sachfrage eine andere Meinung als die Mehrheit in der Fraktion vertreten. Gar nicht abzustimmen, ist allerdings mit Kosten verbunden. Einem Mitglied des Bundestages, das an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt, werden 200 Euro von der monatlichen Kostenpauschale von derzeit monatlich 5.467,27 Euro abgezogen, wenn nicht bestimmte Ausnahmetatbestände greifen, etwa Krankheit, Mutterschutz oder eine Dienstreise. So steht es im Abgeordnetengesetz. In 30 der 68 namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode kam es vor, dass Abgeordnete nicht dem Votum ihrer Fraktion folgten. Unabhängig davon haben sie generell die Möglichkeit, ihr Abstimmungsverhalten oder auch die Nichtteilnahme an einer Abstimmung bis zu drei Minuten lang im Plenum zu erklären oder eine entsprechende schriftliche Erklärung nach Paragraf 31 der Geschäftsordnung abzugeben. Diese Erklärungen stehen jeweils am Ende des Plenarprotokolls des jeweiligen Sitzungstages. Abstimmung über die Krankenversicherungsreform Jüngstes Beispiel für uneinheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb einer Fraktion ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die am 10. Juli 2026 beschlossen wurde. In der Unionsfraktion stimmte der Abgeordnete Kai Whittaker gegen die Reform, in der SPD-Fraktion gab es drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen: dagegen stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar und Martin Kröber. Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Dr. Nina Scheer enthielten sich. Zu diesem Gesetz haben elf Abgeordnete Erklärungen zum Abstimmungsverhalten abgegeben, zehn von der Unionsfraktion, darunter Kai Whittaker, und Sabine Dittmar von der SPD. In neun Fällen gaben Unionsabgeordnete Erklärungen ab, obwohl sie dem Votum ihrer Fraktion gefolgt sind und dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. So brachten beispielsweise die Abgeordneten Axel Knoerig, Hans Koller, Christina Stumpp, Klaus-Peter Willsch und Vanessa Zobel zum Ausdruck, dass sie die geplante Einführung einer Sonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 ablehnen. Rentenniveau und Mandatsverlängerung Unruhig ging es in der Unionsfraktion bereits am 5. Dezember 2025 zu, als über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden wurde. Mit Nein stimmten damals die jüngeren Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Pascal Reddig, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann, Johannes Winkel und Nicolas Zippelius. Nicklas Kappe und Dr. Konrad Körner enthielten sich. Uneinheitlich abgestimmt wird gelegentlich auch in der Opposition: Als der Bundestag am 16. Oktober 2025 über die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Südsudan namentlich entschied, stimmten auch AfD und Grüne mehrheitlich dafür. In der AfD gab es allerdings 18 Gegenstimmen und drei Enthaltungen, während bei den Grünen die Abgeordnete Simone Fischer die Verlängerung ablehnte. In einer schriftlichen Erklärung im Plenarprotokoll korrigierte Simone Fischer allerdings ihr Votum: „Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja.“ In solchen Fällen wird das im Protokoll festgestellte Abstimmungsergebnis aber nicht nachträglich verändert. (vom/23.07.2026)
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Tobias Winkler: OSZE-Diplomatie in Richtung Moskau ist nie abgerissen
„Es liegt im ureigensten Interesse Russlands und aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden“, sagt Tobias Winkler (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die vom 4. bis 8. Juli 2026 in Den Haag zu ihrer 33. Jahrestagung zusammenkam. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine dürfe angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Im Interview spricht der CSU-Außenpolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung, die fortlaufende Diplomatie der Organisation in Richtung Moskau, vertrauliche Runden mit den Delegationen der Ukraine, der USA und der Schweiz und den wichtigen Beitrag der OSZE zu einer künftigen Friedenssicherung. Das Interview im Wortlaut: Herr Winkler, mitten in der OSZE-Welt, in der Ukraine tobt seit über vier Jahren ein unvorstellbarer Krieg. Das Land musste in den letzten Tagen unter besonders heftigen Luftangriffen der russischen Streitkräfte leiden. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat eine Video-Botschaft an Sie als OSZE-Abgeordnete gerichtet. Was hatte er zu sagen und wie wurde seine Botschaft von den Parlamentariern aufgenommen? Präsident Wolodymyr Selenskyj wendet sich regelmäßig an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Über allem steht immer der Dank für die einzigartige Unterstützung. Der ukrainische Präsident ist sich dessen bewusst, dass sein Land ohne die große Solidarität diesen Kampf nicht führen könnte. Es handelt sich um finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe. Im Rahmen der OSZE-PV geht es aber auch um die völkerrechtliche Einordnung, da die Russische Föderation mit ihrem rücksichtslosen Angriff auf die Ukraine gegen alle zehn Helsinki-Prinzipien verstößt, die die Grundlage der Zusammenarbeit in der OSZE darstellen und von der Sowjetunion 1975 in der Helsinki-Schlussakte unterzeichnet wurden. Es liegt daher auch im ureigensten Interesse aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland diesen Krieg beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden. Was kann OSZE-Diplomatie bei dem derzeitigen Eskalationsniveau militärischer Gewalt leisten? Die OSZE muss immer eine Plattform des Austausches bieten. Auch wenn Extremisten anderes behaupten, ist die Diplomatie in Richtung Moskau nie abgerissen. Im OSZE-Rahmen kommen wöchentlich die 57 Botschafter zusammen. Hier muss sich der russische Vertreter die Kritik der anderen anhören, und es wäre jederzeit möglich, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Der russische Präsident Putin nutzt diesen Weg bisher nicht und entscheidet stattdessen jeden Tag neu, diesen Krieg weiterzuführen. Nancy Faeser (SPD), Mitglied der deutschen Delegation, ist vom Präsidenten der OSZE PV zur Vorsitzenden des parlamentarischen Unterstützungsteams für die Ukraine benannt. worden. Was sind die Aufgaben dieses Gremiums? Das „Parliamentary Support Team for Ukraine“ (PSTU) gibt es bereits seit 2023, und ich freue mich sehr, dass Nancy Faeser kürzlich den Vorsitz übernommen hat. Es ist wichtig, die Unterstützung der Ukraine nicht nur über die Exekutive, auf Ebene der Minister und Staatschefs zu organisieren. Hier sind es die Abgeordneten, die in den nationalen Parlamenten sensibilisieren und aufklären sollen. Der Krieg in der Ukraine darf angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Nancy Faeser ist mit ihrer Erfahrung, ihrem Netzwerk und ihrer hohen Professionalität ein Glücksfall für dieses Amt. Sie wird bereits in den nächsten Monaten mit dem PSTU nach Kyjiw fahren, um den gegenseitigen Austausch zu vertiefen. Die Tagung trug die Überschrift „Völkerrecht und gemeinsame Grundsätze: Grundlagen für Sicherheit und Zusammenarbeit im OSZE-Raum“. Die OSZE, als Organisation und Versammlung, als KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ehemals auch von der Sowjetunion mitbegründet, will Forum des Dialogs für alle Mitglieder sein. Wie lassen sich die beiden Ambitionen – Ort der Diplomatie für alle, auch solche, die das Recht brechen, und Gemeinschaft auf der Wertebasis des Völkerrechts – zusammenbringen? Der Titel ist eine Erinnerung an das, was unsere Teilnehmerstaaten miteinander verbindet. Nicht alle Staaten sind Demokratien, nicht alle sind lupenreine Rechtsstaaten, nicht alle teilen die gleichen Werte und genau darin liegt die Stärke dieser Organisation. Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Perspektiven haben sich vor 50 Jahren in Helsinki zur Einhaltung von Grundprinzipien des Miteinanders verpflichtet und kommen heute regelmäßig am Verhandlungstisch zusammen. Daraus erwächst Völkerrecht. Diese selbst gegebenen Regeln zu verteidigen, bietet einen Mehrwert für über eine Milliarde Menschen. Etwas Erfreuliches gibt es von den Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu berichten. Die beiden Länder kommen, nach der jahrzehntelangen Auseinandersetzung um die Region Bergkarabach, einem Friedensschluss näher, oder? Der jahrzehntelange Konflikt im Südkaukasus hat die OSZE lange und sehr intensiv beschäftigt. Hier wurde viel Vorarbeit geleistet, um auf beiden Seiten eine Einigungsbereitschaft zu befördern. Am Ende war es dann die US-Administration, die eine Verständigung auf einen Friedensplan erreicht hat. Das ist noch ein sehr zerbrechlicher Prozess, aber es besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass die Menschen in der Region in Zukunft sicherer leben werden. Die deutsche Delegation hat sich am Rand der Tagung mit den Delegationen der Ukraine, USA und der Schweiz getroffen. Worum ging es bei diesen bilateralen Side Events? Als deutsche Delegation nutzen wir diese Tagungen stets auch, um unsere Beziehungen zu unseren Partnern auszubauen. Neben zahlreichen bilateralen Kontakten der Delegationsmitglieder und dem Austausch innerhalb der Parteienfamilien, sind die Gespräche zwischen den nationalen Delegationen ein wichtiger Baustein der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der OSZE-PV. In solchen Runden wird sehr offen gesprochen und Vertrauen aufgebaut. Wir sprachen über die inhaltlichen Schwerpunkte, aber auch über organisatorische Fragen. In angespannten Zeiten geht es darum, dass sich die OSZE-PV auf ihre Kernaufgaben, die Verteidigung der Helsinki-Prinzipien und auf ihr eigenes Gebiet konzentriert. Organisatorisch haben wir im Frühjahr eine Initiative zu mehr Transparenz und der Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung angestoßen. Hier sind noch einige Schritte zu gehen und dafür gilt es für eine breite Unterstützung zu werben. Die Delegierten haben am 8. Juli die „Erklärung von Den Haag“ verabschiedet. Was sind darin die wichtigsten Punkte? Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine steht in allen drei Dimensionen der OSZE im Mittelpunkt der Erklärung, ebenso das schwere Schicksal der entführten Kinder und die drei von Russland verhafteten OSZE-Mitarbeiter. Dazu kommen neue Bedrohungen der kritischen Infrastruktur, die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Menschenrechtslage in verschiedenen Teilnehmerstaaten, die eingeschränkte Freiheit der Medien, aber auch die Vorbereitung der OSZE auf die Zeit nach einem wie auch immer gearteten Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine. Dazu gehören die Unterstützung der Durchführung von freien Wahlen, die Dokumentation möglicher Grenzverletzungen, die Zuarbeit bei der völkerrechtlichen Aufarbeitung oder die Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen. Hier kann die OSZE einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung leisten und wir hoffen natürlich, dass dieser Tag möglichst bald kommt. Wegen ausbleibender Mitgliedsbeiträge muss die Versammlung sparen und lebt bereits von ihren finanziellen Reserven. Droht da nicht bald eine Bankrott-Erklärung oder wie soll es finanziell weitergehen? Das ist ein Thema, das zu lange vor den Mitgliedern verborgen blieb. Erst durch die Beharrlichkeit des Schatzmeisters und einer politischen Initiative, ausgehend von Sozialdemokraten und Christdemokraten, war es möglich, das Ausmaß der finanziellen Situation zu erfassen. Die Konsolidierung des Haushalts und der Wiederaufbau der Reserven werden deshalb die internen Gremien, den Ständigen Ausschuss, das Präsidium und den Geschäftsordnungsausschuss beschäftigen. Wir haben konkrete Forderungen an den Präsidenten und den Generalsekretär formuliert, den Kurs zu ändern und mit Vorschlägen die nachhaltige Finanzierung zu sichern. Spätestens bei der Herbsttagung in Andorra werden wir die Ergebnisse bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. (ll/27.07.2026)
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