Bundestag | Aktuelle Themen

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Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten

15.04.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“ (21/5318) beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung. Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich stärker für den Schutz der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen einzusetzen. Auch wenn die Zuständigkeit für Universitäten und Hochschulen grundsätzlich bei den Ländern liege, solle die Bundesregierung „im Rahmen bestehender Bundeszuständigkeiten und Bundeshandlungsinstrumente geeignete Maßnahmen“ ergreifen, heißt es in dem Antrag. Laut antragstellender Fraktion soll die Bundesregierung unter anderem einen Bericht zur Lage der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im deutschen Wissenschaftssystem vorlegen (inklusive Befunden zur Selbstzensur und Diskursverengung und besonderer Risikolagen wie Drittmittelabhängigkeit). Außerdem müssten in künftigen Bund-Länder-Programmen Mindeststandards zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit verankert werden. (des/hau/15.04.2026)

Forderung nach einer Digitalsteuer beraten

15.04.2026
„Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/5287), der am Mittwoch, 15. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung. Der Antrag sieht vor, große Techkonzerne wie Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft oder Meta stärker zu besteuern. Antrag der Grünen Dazu soll Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Digitalsteuer vorgelegt werden, die als befristete Übergangsmaßnahme ausgestaltet ist, bis eine europäische oder internationale Lösung zur angemessenen Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle in Kraft tritt und deren Einführung es anderen Staaten erleichtern soll, eine europäische oder internationale Lösung mitzutragen. Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus weiterhin deutlich für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einsetzen, und darauf hinwirken, dass eine solche Steuer baldmöglichst eingeführt und perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird. Die Digitalsteuer soll nur auf Unternehmen oder Unternehmensgruppen angewendet werden, deren weltweiter Jahresumsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt, und deren in Deutschland erzielter Jahresumsatz aus digitalen Leistungen mindestens 50 Millionen Euro beträgt, um kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Wachstumsunternehmen von der Digitalsteuer auszunehmen. Der Steuersatz von grundsätzlich zehn Prozent soll auf die in Deutschland erzielten steuerbaren digitalen Umsätze festgelegt werden. (bal/hau/15.04.2026)

Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

15.04.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, den Einspruch des Abgeordneten Fabian Fahl (Die Linke) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Der Abgeordnete Fahl hatte den Ordnungsruf in der 69. Plenarsitzung während einer Debatte zur Klimaschutzpolitik von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem der Abgeordnete in einem Zwischenruf die AfD mit der NSDAP verglichen hatte. Für den Einspruch votierten die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (eis/15.04.2026)

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign debattiert

15.04.2026
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141) befasst. Nach der ersten Lesung überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/15.04.2026)

Experten: Wasserwirtschaft steht vor tiefgreifendem Wandel

15.04.2026
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit dem Thema „Nachhaltige Stadt“ befasst. Schwerpunkt des Fachgesprächs mit den Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes und Prof. Dr. Uli Paetzel war das nachhaltige Wassermanagement. Die Wasserwirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Da die bisher angenommene „Stationarität“ hydrologischer Systeme nicht mehr gelte, brauche es innovative Ansätze für ein klimaresilientes und sozial ausgewogenes Wassermanagement in Städten. Zu dieser Einschätzung gelangten Professor Drewes, Co-Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), und Professor Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). "Neue Qualität von Risiken und Unsicherheiten" Instationarität sei das neue Normal, sagte der WBGU-Co-Vorsitzende Drewes. Es gebe vermehrt Extremwetterereignisse in beide Richtungen: „Mal zu viel, mal zu wenig Wasser.“ Es sei davon auszugehen, dass diese Instationarität ein unumkehrbarer Zustand sei. „Wir haben es also mit einer neuen Qualität von Risiken und Unsicherheiten zu tun“, sagte er. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit eines neuen gesellschaftlichen Umgangs mit Risiken, inklusive vorausschauender Planung und der Entwicklung von Alternativstrategien. "Drewes verwies auch auf die enge Kopplung von Wasserquantität und Wasserqualität. „Wenn die Verdünnung fehlt, bekommen wir ein Qualitätsproblem.“ Schadstoffe, die schwer abbaubar und gesundheitsschädlich seien, dürften daher gar nicht erst in den Gewässern landen, sagte er. Es brauche also eine konsistente Implementierung der Null-Emissions-Strategie. Gleichzeitig würden moderne Verfahren zur Bewertung von Chemikalien, die Rückgewinnung von Ressourcen aus Abwasser sowie flexible, anpassungsfähige Infrastrukturen benötigt. "Wasser in den Städten zurückhalten" Drewes griff auch das Thema Schwammstadt auf. Es gehe dabei um die Stärkung von Puffern in der Landschaft – auf Flächen aller Nutzungsgrade. „Wir müssen das Wasser in den Städten zurückhalten“, sagte er. Wasser müsse stärker als wertvolle Ressource berücksichtigt werden. Das bedeute, bei langfristigen Investitionsentscheidungen – etwa bei der Entwicklung neuer Quartiere – Risiken mitzudenken, „die man dabei vermeiden kann“. Drewes ging auf das Beispiel Kopenhagen ein. Dort habe 2011 ein Starkregen die Stadt unter Wasser gesetzt. Daraufhin sei ein Programm gestartet worden, um die Stadt Kopenhagen komplett umzugestalten. Damit seien immense Investitionen verbunden gewesen, sagte er. Gerechtfertigt habe man diese mit dem Gedanken, dass die Kosten geringer seien als eventuelle zukünftige Schäden, wenn man nichts tue. "Tesla-Ansiedlung in Grünheide war ein Fehler" Wasser, so sagte Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, werde das künftige Querschnittsthema für Infrastrukturentwicklungen sein. „Jede Industrieansiedlung wird demnächst auch über das Thema Wasser gelöst werden müssen.“ Das betreffe nicht nur die Themen Wasserversorgung und Wasserentsorgung, sondern auch die Frage, ob es in der Region, wo die Ansiedelung stattfinden soll, überhaupt genug Wasservorräte gibt. Mit Blick darauf sei klar: „Die Ansiedelung von Tesla in Grünheide war ein grandioser Fehler, weil dort eben nicht das ausreichende Wasserdargebot ist“, sagte Paetzel. Die Rechtsgrundlagen für ein sich durch die Klimakrise änderndes Verhältnis zu Wasser seien vorhanden, betonte er. Neben der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Ökosysteme aktiv zu renaturieren und in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, gebe es das Verschlechterungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das einer der wichtigsten Grundsätze der Wasserrahmenrichtlinie sei. Demzufolge dürfe es bei Baumaßnahmen keinen Nettoverlust an Grünflächen geben. Das Problem dabei: Die meisten Kommunen würden diese „wesentlichen Elemente“ weder kennen noch anwenden, sagte Paetzel. "Unklare Zuständigkeiten führen zu Verzettelungen" Auch der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall wies auf das Grundprinzip der Schwammstadt hin. „Wir wissen, dass es funktioniert. Wir müssen es nur umsetzen“, sagte er. Das Problem liege aber auf der Ebene der Akteure. Unklare Zuständigkeiten führten zu Verzettelungen „und hindern uns auf praktischer Ebene“. Hinbekommen könne man das nur, „wenn wir das Ganze als Gemeinschaftsaufgabe verstehen und neue Formen der Zusammenarbeit mit klarer Trägerschaft und Identifikation hingekommen“, sagte Paetzel. (hau/16.04.2026)

Experten: Kinderfilme aus Deutschland sind vielfältig, erfolgreich und wichtig

15.04.2026
Pumuckl, Die Drei Fragezeichen, Die Schule der Magischen Tiere oder Checker Toby: Kinderfilme aus Deutschland sind vielfältig, erfolgreich und wichtig als Teil der kulturellen Daseinsvorsorge, waren sich die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission zum Thema „Kinderfilm – Bedeutung, Förderung und Sichtbarkeit“ am Mittwoch, 15. April 2026, einig. Aber die die Wertschöpfungskette, von der Produktion qualitativ hochwertiger Filme über deren Vermarktung bis hin zu einer nachbereitenden Filmbildung, die junge Leute im digitalen Zeitalter für einen reflektierten Medienkonsum ertüchtige, bedürfe weiter der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und finanziellen Unterstützung seitens der Bundespolitik. Die Kinderfilmkultur in Deutschland sei sehr vielseitig und Kinderfilme seien überproportional erfolgreich, sagte Margret Albers vom Förderverein Deutscher Kinderfilm. Kinderfilme würden „erste Kinoerfahrungen“ und damit besondere Gemeinschaftserlebnisse schaffen und seien Teil der „kulturellen Daseinsvorsorge“. Auch im privaten, häuslichen Bereich würden Spielfilme „vor allem gemeinschaftlich gesehen“. "Der Kinderfilm ist auch wirtschaftlich relevant" Diese Filme vermittelten Medienkompetenz und ermöglichten kulturelle Teilhabe. Für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, „die selbst keine politische und ökonomische Verhandlungsmacht hat“, trügen Gesellschaft und Politik besondere Verantwortung. Der Kinderfilm sei auch wirtschaftlich relevant. Seine Entwicklung, Produktion und Auswertung müsse dabei strukturell mitgedacht werden. Das entscheide sich derzeit etwa bei der Neuaufstellung der Filmförderung des Bundes. Und aktuell auch „bei der Umgestaltung der Investitionsverpflichtung, wo es auch darum geht, den Kinderfilm zu verankern“. Albers appellierte an die Politik, die Belange des Kinderfilms nicht zu vergessen, wenn dieser zwischen verschiedenen Förderinstrumenten unterzugehen drohe. Der Kinderfilm befinde sich immer an einer „Schnittstelle“ und drohe dort „durch den Rost“ zu fallen „zwischen Kultur-, Wirtschafts- und Bildungspolitik“. Fördertechnisch sitze man „manchmal zwischen Baum und Borke“. Zudem gelte es sicherzustellen, dass im kompetitiven Medienmarkt der Kinderfilm auch sein Publikum finde. Entsprechende Sichtbarkeit sei das Ergebnis eines Zusammenspiels von Kinos, Verleih, TV, Streaming, Festivals und Filmbildung. Verbreitung, Vermittlung und Sichtbarkeit des Kinderfilms Beim „Deutschen Kinder Medien Festival Goldener Spatz“, dem größten Festival für deutschsprachige Kindermedien, stünden die „Kinder als Filmpublikum selbst im Mittelpunkt“, erklärte Elisabeth Wenk, Festivalleiterin der Deutschen Kindermedienstiftung Goldener Spatz. Die Hauptpreise des Festivals würden von Kinderjurys vergeben. Diese würden die Filme sichten, auswerten und diskutieren – „mit einem sehr klaren Blick für Qualität und Relevanz. Diese Perspektive nehmen wir als Festival sehr ernst und bringen sie in den Austausch mit der Branche, mit Politik und Öffentlichkeit“. Das Festival verstehe sich als Vermittlungsinstanz zwischen Filmpublikum und Filmschaffenden. Es schaffe Räume, in denen Filme nicht nur gesehen, sondern von der Zielgruppe selbst auch besprochen würden. „Wenn wir den Kinderfilm stärken wollen, müssen wir nicht nur über die Produktion sprechen– also: Wie erhalten wir Qualität für ein sehr neugieriges Publikum von heute –, sondern gezielt über Verbreitung, Vermittlung und Sichtbarkeit. Und da auch investieren. Erst dann wird ein Film ein kulturelles Erlebnis und aus einem Angebot echte Teilhabe.“ Ein Kinderfilm könne noch so gut sein. „Wenn er nicht gezielt entwickelt, nicht sichtbar ausgewertet und nicht aktiv vermittelt wird, erreicht er sein Publikum nicht.“ "Der Kinderfilm ist prekär aufgestellt" Der Kinderfilm sei im Vergleich zum Erwachsenenfilm „in all seinen Bereichen prekär aufgestellt“, sagte Wenk: von der Produktion und dem Verleih über die Sendeplätze bis hin zu Festivals und Filmbildung. Jede Station entscheide darüber, ob ein Film überhaupt eine Chance habe, gesehen zu werden. Kinder hätten kaum Mitsprache als aktives Publikum. Es werde stets über sie geredet. Sie wünsche sich von der Politik, dass sie „auf diejenigen schaut, die für das junge Publikum sprechen und für dieses Publikum Inhalte machen“ wie die Kindermedienstiftung oder der Förderverein Deutscher Kinderfilm, die die Brücke bildeten zwischen den Erwachsenen und den Kindern. Es laufe vieles strukturell sehr gut in der Kinderfilmproduktion in Deutschland, sagte Thomas Hartmann, Leiter des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums. Aber das sei keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit vieler Beteiligter. „Für die Interessen von jungen Menschen einzustehen, ist eine Aufgabe, die nie endet.“ Filmkultur für Kinder ende nicht, sondern beginne im Kino. Filmbildung sei ein elementarer Bestandteil davon. Sein Haus kümmere sich als Bundesinstitut um die Sichtbarkeit, Analyse und Reflexion von Filmen, beispielsweise mit der Online-Plattform „Kinderfilmwelt“, wo aktuelle Filmproduktionen kindgerecht vorgestellt und mit konkreten Altersempfehlungen versehen werden. Sein Haus trete auch als Veranstalter etwa des Deutschen Jugendfilmpreises auf, das auf die Förderung der kreativen und kritischen Kompetenz der jungen Menschen ziele. "Kinderfilme sichtbar und nutzbar machen" Es gehe darum, Kinderfilme in der Breite sichtbar und nutzbar zu machen, so der Medienpädagoge. Die in den vergangenen 50 Jahren „erfolgreicher Medienbildung“ aufgebauten Strukturen seien jedoch gefährdet. Man befinde sich momentan in einer „Situation, wo man merkt, dass die Strukturen bröckeln“. Das habe wesentlich mit der Finanzierung zu tun. Dabei sei die „Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans eigentlich fest im Koalitionsvertrag“ verankert. Die Bundesregierung sei „aufgefordert, die zentralen Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe verlässlich und bedarfsgerecht zu finanzieren“. Stattdessen müsse man ganz akut „auch noch umfassende Kürzungen befürchten“. Hartmann mahnte an, „die Chancen und Potenziale von Filmbildung zu verinnerlichen und die entsprechenden Strukturen nachhaltig abzusichern“. Er schlug vor, jetzt einmal sämtliche medienpolitische Themen, die ein junges Publikum betreffen und die momentan im Raum stehen, „wirkmächtig auf die politische Agenda“ zu setzen. Unterstützung seitens der Politik für den Kinderfilm sei „geboten und wichtig“. Filmbildung stärke die Medienkompetenz und befähige junge Menschen dazu, audiovisuelle Inhalte zu deuten, kritisch einzuordnen und auch Manipulationen zu erkennen. Es gehöre in die aktuelle Jugendmedienschutzdebatte, in der viel über Verbote und Zugangsbeschränkungen gesprochen werde, dass ein zeitgemäßer Schutz auch auf Befähigung und Teilhabe basiere. (ll/16.04.2026)

Debatte zu möglichen zusätzlichen Gewinnen von Mineralölkonzernen

15.04.2026
In einer Debatte am Mittwoch, 15. April 2026, hat sich der Bundestag mit der Forderung befasst, zusätzliche Gewinne für Mineralölkonzerne zu verhindern. In der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangten Aktuellen Stunde ging es angesichts der durch den Irankrieg verursachten Teuerungen auch um mögliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger. Grüne: Tempolimit statt Tankrabatt Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, „Fehler der Ampelregierung zu wiederholen“. Im Jahr 2022 habe es als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine schon einmal einen Tankrabatt gegeben. Von der Maßnahme hätten damals auch Menschen profitiert, die keine staatlichen Unterstützung bräuchten. „In der vergangenen Sitzungswoche hat Tillmann Kuban noch vor einem Tankrabatt gewarnt, um ihn nun einzuführen“, kritisierte Kellner. Der Grünen-Abgeordnete schlug als Entlastungsmaßnahmen ein Tempolimit vor und die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets. Union: Flankierende Maßnahmen im Kartellrecht Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) hielt dagegen: „Der Staat zeigt Handlungsfähigkeit.“ Seit Anfang April sei das Kraftstoffmaßnahmenpaket in Kraft. Als zweite Maßnahme komme nun die Senkung der Energiesteuer, mit der Benzin und Diesel an der Zapfsäule um 17 Cent günstiger werden. „Das sind rund 10 Euro pro Tankfüllung“, rechnete Lenz vor. Die Bundesregierung werde darauf achten, „dass diese Entlastung auch ankommt, dass diese Entlastung weitergegeben wird“. Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU) erläuterte, wie die Regierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen wolle. Zum Unterschied des Tankrabatts von 2022 gebe es jetzt „flankierende Maßnahmen im Kartellrecht“. Zusätzlich solle das Kartellamt zukünftig noch besser prüfen können, ob sinkende Rohstoffpreise auch an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dies geschehe durch eine bessere Datenerhebung im Kartellrecht und eine Kontrolle entlang der Lieferkette. Der Staat könne nicht jede Krise lösen. „Deswegen ist es richtig, dass er nur dann aktiv wird, wenn besondere Hürden entstehen“, sagte Hiller. AfD fordert Beendigung der CO2-Steuer Steffen Kotré (AfD) kritisierte: „Das Bundeskartellamt ist aktuell nicht in der Lage, in dieser Krisensituation angemessen zu reagieren.“ Er plädierte für die Beendigung der CO2-Steuer und dafür, die Mehrwertsteuer zu senken, den verbliebenen Rest der Energiesteuer auf Benzin zu streichen. Außerdem forderte er, die EU-Sanktionen gegen Russland sofort zu beenden. „In einer außergewöhnlichen Krise muss die Bundesregierung reagieren, und ist entsprechend berechtigt, unabhängig von der EU eigenständige Maßnahmen zu ergreifen“, sagte Kotré. SPD: Müssen über Markteingriffe reden Die Rednerinnen von SPD und Die Linke forderten die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Für Frauke Heiligenstadt (SPD) ist der geplante Tankrabatt eine „schnelle und spürbare Entlastung“ bei Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, jedoch brauche es mehr. „Mobilität ist keine Luxusfrage“, sagte sie. Die Erfahrung aus dem Jahr 2022 habe außerdem gezeigt, dass eine solche Entlastung „sehr wohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen kann“. Eine Untersuchung des Ifo-Instituts habe gezeigt, dass die Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin tatsächlich weitergegeben wurde. Aber ebenso klar sei auch, eine Steuersenkung allein reiche nicht. „Wir müssen auch über Markteingriffe reden“, sagte Heiligenstadt. Entsprechend der europäischen Beschlusslage solle eine Übergewinnsteuer eingeführt werden. Das sei im Einklang mit der europäischen Rechtsverfassung „rechtlich nicht nur möglich, sondern auch nötig“, sagte die Sozialdemokratin. Linke: Mineralölkonzerne machen riesige Gewinne Janine Wissler (Die Linke) unterstützte diese Idee. „Die Mineralölkonzerne machen riesige Gewinne“, so Wissler, deshalb sei eine Übergewinnsteuer nötig. Berechnungen von Greenpeace hätten gezeigt, dass die Konzerne derzeit pro Tag 21 Millionen Euro Gewinn erzielten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (beide CDU) würden zusehen, wie sich die Mineralölkonzerne weiter „bereichern, und das auch ungestört fortsetzen können“. (nki/15.04.2026)

Anhörung zur Versorgungs­lage bei Schwanger­schafts­abbrüchen

15.04.2026
Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Ärztinnen machten darauf aufmerksam, dass Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollen. Die Experten äußerten sich während der Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden. Verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage und den maßgeblichen Einfluss konfessioneller Krankenhausträger in diesen Fällen. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete. Viele Ärzte verzichteten aus rechtlicher Unsicherheit, Angst vor Strafverfolgung oder aufgrund moralischer Überforderung auf das Angebot von Abbrüchen. Die Rechtslage führe zu einer erheblichen Belastung betroffener Frauen. Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends. Hinzu komme, dass Verwaltungsauflagen für Ärzte hohe Hürden für Abbrüche setzten und dadurch faktisch prohibitiv wirkten. Hier drohten weitere Versorgungsengpässe. Hilfestellung für betroffene Frauen Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden. Es sei daher wichtig, Strukturen zu schaffen, um betroffenen Frauen zu helfen, auch mit Informationen. Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch. Regional seien die Zugänge zur Versorgung sehr unterschiedlich. Gebiete mit geringem Versorgungsgrad lägen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen von der ungünstigen Versorgungslage seien in Armut lebende Frauen, Jugendliche, Frauen mit Sprachbarrieren, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Gewalterfahrung. Flächendeckendes Netz an Versorgungsstrukturen Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde Prof. Dr. Stephanie Wallwiener von der Universitätsklinikum Halle (Saale). Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden. Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, der einseitige Ausbau einer Infrastruktur für Abbrüche entspreche nicht den artikulierten Bedürfnissen und Wünschen betroffener Frauen. Die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit dieser Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten. Weigerungsrecht für Krankenhausträger Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche. Der Versorgungsauftrag kirchlicher Krankenhäuser dürfe nicht von ihrer Bereitschaft zu Abbrüchen abhängig gemacht werden, denn der Schwangerschaftsabbruch stelle keine Heilbehandlung dar. Frage der ambulanten Planung Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) stellte klar, dass es in Deutschland keine gemischt-konfessionellen Krankenhäuser gebe. Entweder seien Krankenhäuser katholisch oder evangelisch, ökumenische Kliniken gebe es nicht. Eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, betonte er, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung. (pk/15.04.2026)

Finanzlage der Kommunen so dramatisch wie noch nie

15.04.2026
Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist so dramatisch wie nie. Dr. Kay Ruge, Hauptgeschäftsführer des Deutsches Landkreistages, sagte am Mittwoch, 15. April 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: „Wir sind im ungebremsten Fall.“ Die Investitionen würden einbrechen. 2024 seien noch 44 Milliarden Euro investiert worden, 2028 würden noch 26,5 Milliarden Euro erwartet. Die fünf Milliarden Euro pro Jahr aus dem Sonderprogramm des Bundes würden verpuffen. Parallel dazu gebe es eine dramatische Steigerung der Verschuldung. „Wir sind am Ende aller Rücklagen“, sagte Ruge. Die Ursachen lägen nicht an den Einnahmen. Die würden weiter steigen. Doch die Ausgaben würden stärker steigen, besonders im sozialen Bereich. Ruge forderte in dem von der Ausschussvorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Fachgespräch ein Notprogramm für Städte und Gemeinden, das die Defizite ausgleiche, „damit wir wieder investitionsfähig sind“. Einen solchen Einbruch der kommunalen Finanzen in Deutschland habe man noch nie erlebt, berichtete Prof. Dr. René Geißler, Technische Hochschule Wildau, einer der Autoren des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung. Die Krise sei größer als frühere Krisen und treffe alle, auch wirtschaftsstarke Regionen. Und man sehe keine automatische Besserung. Geißler nannte drei große Ursachen: die Inflation, ein von großzügigen Tarifabschlüssen flankierter starker Personalzuwachs in den Kommunen und den Leistungskatalog im Sozialbereich. „Die Krise ist da, sie wächst“, sagte Geißler. Wirkliche Lösungen gebe es kaum. Die Ursachen seien strukturell. Es kämen jetzt noch wirtschaftliche Schwierigkeiten hinzu. Ein reiner Finanztransfer vom Bund zu den Kommunen werde die Probleme nicht lösen. "Kommunen leben von der Substanz" Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW-Bankengruppe, bestätigte die Angaben und nannte die finanzielle Lage der Kommunen „sehr prekär“. Das Defizit sei Ende letzten Jahres auf 32 Milliarden Euro gestiegen, nach 25 Milliarden ein Jahr zuvor. Der Schuldenstand sei auf den Rekordwert von 196 Milliarden Euro gestiegen. Es sei daher kein Zufall, dass die Investitionen der Kommunen zurückgegangen seien. Die Kommunen würden von der Substanz leben. Das sei aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr problematisch. Denn eine funktionierende kommunale Infrastruktur sei notwendige Voraussetzung für Wachstum. Ein größerer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer müsse Teil einer Lösung sein, forderte Schumacher. Guido Halfter, Bürgermeister der Gemeinde Bissendorf und Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sagte, es gehe jetzt um die „Funktionsfähigkeit des Staates vor Ort“. Vor allem die Sozialkosten in der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe würden dynamisch wachsen. Die Entwicklung könne vor Ort nicht gesteuert werden. Die kommunale Selbstverwaltung werde ausgehöhlt und stehe vor einem „Kipppunkt“. "Kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem" In Nordrhein-Westfalen könne kaum noch eine Handvoll Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen, stellte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, fest. Man habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dies liege besonders an den Sozialausgaben, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hätten und mittlerweile 38 Prozent der Ausgaben ausmachen würden. Bund und Länder als Besteller von Leistungen müssten auch für eine ausreichende Finanzierung sorgen, forderte Schuchardt. Die Infrastruktur verfalle in weiten Teilen, und die Funktionsfähigkeit des Staates sei nicht mehr gesichert, erklärte Peter Bohlmann, Landrat des Kreises Verden und Vertreter des Deutschen Landkreistages. Wenn Erhaltungsinvestitionen nicht mehr möglich seien, sei das Vermögensvernichtung. Zu den Angaben des Bundes zur Entlastung der Kommunen sagte er, es handele sich nicht um Entlastungen, sondern um die Finanzierung von Leistungen, die vom Bund zuvor beschlossen worden seien. Die vom Bund beschlossenen Maßnahmen hätten überdies zu Personalausweitungen geführt. Bohlmann schilderte, dass der Personalbestand im Sozialamt seiner Landkreisverwaltung seit 2020 von 80 auf 120 gestiegen sei. Gründe seien das Bundesteilhabegesetz und das „Wohngeld-Plus“. (hle/15.04.2026)

Fragestunde am 15. April

15.04.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch. 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5250), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und den Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Verkehr mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium des Innern war mit acht Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit sechs Fragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollte vier Fragen beantworten. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, je eine Frage an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesverkehrsministerium, welche Ziele die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahnbundesamtes verfolgt. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) fragte das Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, in wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten der anteilige Wärmeverbrauch berechnet wird statt mit Wassermengenzähler zu messen. Sie fragte zudem, wie viele davon in Bonn oder Berlin liegen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.04.2026)

Anhörung zu klima­resilienten Tourismus­destinationen

15.04.2026
Der Tourismusausschuss hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung mit klimaresilienten Tourismusdestinationen in Deutschland befasst. Themenschwerpunkte der Beratung waren: Förderinstrumente für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Tourismusdestinationen Beispiele für integrierte Klimaschutz- und Klimaanpassungs­maßnahmen in Tourismusdestinationen Resilienz von touristischen Destinationen: Welche Ansätze zur Anpassung von touristischen Destinationen haben sich bewährt und wie können sie in bestehenden Destinationen umgesetzt werden? Potenziale klimaresilienter Tourismusdestinationen: Welche Chancen bieten sich vor allem für den Deutschlandtourismus im ländlichen Raum und die lokalen Akteure vor Ort? Moderne Tourismuspolitik: Was braucht es von Seiten der Politik und Branche, um die Transformation hin zu einem nachhaltigen Tourismusstandort Deutschland zu schaffen? (15.04.2026)

Justizministerin Hubig hebt Gewaltschutz und Mietrecht hervor

15.04.2026
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler, psychischer und physischer Gewalt verfolgt. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 15. April 2026, sagte die Ministerin, das Digitale Gewaltschutzgesetz befinde sich in der Ressortabstimmung: „Unerträgliche Formen digitaler Gewalt sollen künftig strafbar sein.“ Konkret nannte sie das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos, voyeuristische Aufnahmen in der Sauna und sexualisierte Deepfakes. Betroffene sollen leichter Informationen über die Inhaber von Accounts erhalten und Accounts sperren lassen können, wenn ein Gericht das so entschieden hat. Darüber hinaus sei Ende März der Entwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung beschlossen worden. Damit könnten Betroffene häuslicher Gewalt in einem Strafverfahren, in einem Ermittlungsverfahren psychosoziale Begleitung erhalten. Gestern habe sie den Gesetzentwurf zur stärkeren Berücksichtigung von Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht in die Frühkoordinierung gegeben, sagte Hubig. In diesem Monat werde auch der Entwurf zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens vorgelegt. Zum Beispiel solle der Aufenthaltsort von Betroffenen häuslicher Gewalt besser geschützt werden können. Nächste Woche werde das Kabinett den Entwurf zur IP-Adressenspeicherung beschließen. „Miete ist nach wie vor zu teuer“, fügte die Ministerin hinzu und wies auf das zweite Mietrechtspaket hin, das sie vorgelegt habe. Es solle Schutzlücken im Mietrecht schließen. Zudem werde die Regierung im Sommer einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorlegen. Wildberger: Digitale Souveränität als Herzensangelegenheit Neben der Bundesjustizministerin stellte sich auch der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), den Fragen der Abgeordneten. Sein Ministerium arbeite in vier Feldern, sagte der Minister und nannte das Thema Staatsmodernisierung. Mit der Modernisierungsagenda Bund sei Vieles auf den Weg gebracht worden. Mit der Modernisierungsagenda Föderal seien bis zu 30 Prozent Entlastungen von Berichtspflichten umgesetzt worden. Konkret seien viele Dinge im Bereich der Genehmigungsverfahren bei Infrastruktur auf den Weg gebracht worden, um die Verfahren einfacher und verständlicher zu machen. „Bei der Verwaltungsdigitalisierung haben wir viele große Projekte in Arbeit, die ineinandergreifen“, sagte Wildberger. Sie würden die Digitalisierung in Deutschland verändern und skalieren. Wichtig seien der Tech-Stack-Infrastruktur, nach dem einheitlich mit den Ländern gebaut werde, und auch die Verwaltungsdigitalisierung, bei der es um die Automatisierung komplexer Genehmigungsverfahren gehe. „Digitale Souveränität ist für uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Wildberger. Es gehe um Freiheit, Wahlmöglichkeit und um Wachstum und Unabhängigkeit. Sein Haus kümmere sich um souveräne Cloud-Leistungen von deutschen und europäischen Anbietern, um die richtigen Rahmenbedingungen für KI-Unternehmen und Start-ups und um die Recheninfrastruktur. Am 16. April werde im Bundestag die erste nationale Rechenzentrumstrategie debattiert, so der Minister. Digitales Gewaltschutzgesetz An die Justizministerin gerichtet thematisierte Carmen Wegge (SPD) die digitale Gewalt gegen Frauen und fragte, wann das Digitale Gewaltschutzgesetz kommt. Man sei schon über die Zielgerade hinaus, antwortete Hubig. Der Gesetzentwurf enthalte strafrechtliche Regelungen, wobei Deepfakes unter Strafe gestellt werden sollen. Zur Nachfrage Wegges nach den Plattformen, auf denen digitale Gewalt stattfinde, sagte die Ministerin, die Plattform-Regulierung erfolge auf europäischer Ebene. Martin Reichardt (AfD) hielt Hubig vor, nicht auf den kulturellen Hintergrund der Täter einzugehen. Den Einwand Reichardts, sie habe digitale Gewalt mit einer physischen Vergewaltigung gleichgestellt, wies die Ministerin von sich. Dies seien unterschiedliche Taten, die unterschiedlich begangen würden. Die Straftaten würden zu 80 bis 90 Prozent von Männern begangen, eine Differenzierung nach deren Herkunft sei nicht wichtig. Vor Gericht würden alle gleichbehandelt, so Hubig auf eine Nachfrage von Carmen Wegge. Mietrechtspaket und Experimentierklauseln Breiten Raum nahm in der Befragung auch das Thema Mietrecht ein. Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, ob geplant sei, dass Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen sind, wenn gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sollen künftig sanktioniert werden. Dennoch müsse das Vermieten auch für die Vermieter attraktiv bleiben. Generelle Gießkannenregelungen würden nicht helfen. Caren Lay (Die Linke) forderte wie auch andere Abgeordnete einen besseren Mieterschutz. Sie vermisste eine abschreckende Wirkung der Maßnahmen auf die Vermietenden. Der Wucherparagraf könne Anwendung finden, sagte Hubig und kündigte noch für dieses Jahr einen neuen Vorschlag an. Die Umsetzung von Experimentierklauseln im Justizwesen sprach Dr. Martin Plum (CDU/CSU) an. Die Ministerin nannte das zivilgerichtliche Online-Verfahren als wichtigen Schritt. Es laufe seit zwei Tagen an Amtsgerichten in Deutschland. Johannes Rothenberger (CDU/CSU) fragte nach eingegangenen Vorschlägen eines Ideenwettbewerbs zu Experimentierklauseln. Man sehe sich verschiedene Vorschläge an, sagte Hubig. Man werde prüfen, wo es Sinn macht, von der Experimentierklausel Gebrauch zu machen. Digitale Souveränität Nach der Nutzung von Open-Source-Produkten im Rahmen der digitalen Souveränität erkundigte sich Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen). Digitalminister Wildberger sagte, Schleswig-Holstein habe vorgemacht, was möglich ist, und auch in seinem Ministerium werde Open Source bereits genutzt. Alle Bundesprojekte hätten auch einen Anteil an Open-Source-Projekten: „Das ist für uns ein ganz wichtiger Baustein.“ Dr. Thomas Pauls (CDU/CSU) bezog sich auf den deutsch-französischen Digitalgipfel im November 2025, bei dem die europäische digitale Souveränität betont worden sei. Er wollte wissen, was seither unternommen wurde. Es sei viel passiert, sagte der Minister. Es gebe regelmäßigen Austausch in Fragen der Regulierung. Man arbeite auch mit französischen Unternehmen zusammen. Deutsch-französische Unternehmen hätten sich zusammengefunden, Investitionen von zwölf Milliarden Euro bereitgestellt, um hier Wachstum zu schaffen. Zum Thema Open Source und Cloud-Infrastruktur arbeite man sehr eng zusammen. Deutschland-App, digitaler Personalausweis, Online-Werbung Ruben Rupp (AfD) erkundigte sich nach der Deutschland-App, die Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglichen soll. Wildberger sagte, man befinde sich in einer Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die App habe mehrere Besonderheiten. Sie werde zentral zugänglich sein für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig werde sie sich automatisch vernetzen innerhalb des dezentralen kommunalen Systems. Ein Crawler, eine Suchmaschine, ziehe Beantragungsdokumente aus den jeweiligen Kommunen heraus, und es werde einen Kommunikationskanal geben. Johannes Schätzl (SPD) sprach den digitalen Personalausweis und die ID-Wallet an. Der 2. Januar 2027 sei dafür der gesetzte Termin, bestätigte der Minister dem Abgeordneten. Die Wallet habe die Ausweisfunktion in digitaler Form, sei datensparsam und wäre auch in der Lage, eine Altersverifikation ab 16 Jahren zu leisten, da der Ausweis ab 16 rechtlich möglich sei. Es gebe verschiedene technische Anwendungsmöglichkeiten, worüber gerade diskutiert werde. Sonja Lemke (Die Linke) fragte nach der Nutzung von Daten für die personalisierte Online-Werbung und wollte wissen, ob der Minister sich für ein Verbot auf europäischer Ebene einsetzen wird. Wildberger erwiderte, Datenschutz und Grundrechte seien ihm extrem wichtig. Die Datenschutzgrundverordnung regele das. Gleichzeitig sei wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Daten sie teilen wollen. Wenn jemand sich entschiede, bestimmte Plattformen zu nutzen, dann sei das eine persönliche Entscheidung. Transparenz sei hier gefordert. (vom/15.04.2026)

Arbeitsbedingungen von Datenarbeitern beschäftigen Ausschuss

15.04.2026
Mit den Arbeitsbedingungen und der Bedeutung der Menschen hinter der Künstlichen Intelligenz (KI) hat sich der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 15. April 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch befasst. Eine Datenarbeiterin, eine Wissenschaftlerin und eine Digitalisierungsexpertin berichteten den Abgeordneten von prekären Zuständen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Bezahlung und die psychische Gesundheit der Betroffenen, aber auch über Veränderungen in der Branche durch das Training für KI, maschinelles Lernen und Large Language Models (LLM). Belastungen im Arbeitsalltag Die Datenarbeiterin Joan Kinyua, zugeschaltet aus Kenia, berichtete als Vorsitzende der Data Labelers Association vom Arbeitsalltag der Datenarbeiterinnen und -arbeiter. Über acht Jahre habe sie täglich mit KI-Systemen interagiert und diese von zu Hause aus mit ihren Geräten trainiert - und das ohne Vertrag oder Krankenversicherung sowie mit vielen Stunden unbezahlter Arbeit, so Kinyua. In Nairobi verdienten Datenarbeiter etwa 30.000 kenianische Schilling, umgerechnet 250 US-Dollar. Davon bleibe nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht viel übrig. Teil der Arbeit sei es auch, selbst Datensubjekt zu sein: „Die Kamera ist immer an und beständig dabei, Informationen aufzunehmen. Man weiß nicht, wozu sie verwendet werden“, berichtete Kinyua weiter. Das Ganze sei immer mehr zum Albtraum geworden. Sie habe Panikattacken und Angstzustände bekommen, da sie nicht nur etwa Straßen für selbstfahrende Autos labeln musste, sondern auch vertrauliche Dokumente wie Kontoauszüge, Aufnahmen von Überwachungskameras oder Darstellungen von Gewalt sichten musste. Niemand habe ihr erklärt, warum diese Tätigkeit notwendig sei, wohin die Daten gelangen oder woher sie kämen, berichtete sie weiter. Viele ihrer Kollegen in der Branche hätten posttraumatische Belastungsstörungen entwickelt und würden oft irgendwann durch andere ersetzt - „wie eine Austauschware“, sagte Kinyua. So sei es auch ihr gegangen. Im Februar 2025 habe sie mit Kollegen die Organisation gegründet, um Verbesserungen bei den Arbeitsstandards, der Bezahlung und im Bereich der mentalen Gesundheit zu erzielen. Kritik an Intransparenz der Branche Dies sei dringend nötig, betonte auch die Soziologin und Informatikerin Milagros Miceli, die am Weizenbaum Institut zu Daten, algorithmischen Systemen und Ethik forscht. Niedrige Löhne, unbezahlte Arbeitszeit und psychische Belastungen seien laut Miceli „ein konstantes Muster und ein Geschäftsmodell“. Es handele sich um eine Branche, die durch Intransparenz charakterisiert sei. Zur Datenarbeit zähle neben dem Generieren von Trainingsdaten, das Labeling von diesen und auch das Validieren und Korrigieren von Fehlern, erläuterte sie. „Ohne Datenarbeiter und -arbeiterinnen gibt es keine KI“, betonte Miceli. Die Weltbank schätze die Zahl der Datenarbeiter auf 150 bis 430 Millionen Menschen weltweit, ein erheblicher Teil davon arbeite in Europa, sagte Miceli weiter. Es seien daher nicht nur die weit entfernten und vermeintlich ärmeren Länder betroffen - viele Datenarbeiter lebten auch in Städten wie Essen, Hamburg oder Berlin. Auch deutsche Unternehmen, etwa aus der Automobil- oder der Pharmabranche, aber auch Technologiekonzerne beauftragten solche Drittunternehmen mit Datenarbeit, betonte Miceli weiter. Mit dem Aufstieg von generativer KI und LLMs habe sich die Datenarbeit weiter ausgeweitet. „Die Tech-Unternehmen verdienen Milliarden auf dem Rücken der Datenarbeiter“, sagte Miceli. Studien hätten gezeigt, dass die Mehrheit der Beschäftigten über höhere Bildungsabschlüsse verfüge, die Tätigkeit aber als eine geringqualifizierte Arbeit, als Nebenverdienst oder Übergangslösung dargestellt werde. Nötig sei etwa die Anerkennung als Ausbildungsberuf, sagte sie. Vielfach müssten Beschäftigte sogenannte Non-Disclosure Agreement (NDA) unterzeichnen, die sie zum Stillschweigen über ihre konkrete Tätigkeit verpflichten. Forderung nach Durchsetzung der Datenschutzrechte Die Sachverständige Julia Kloiber von der NGO Superrr Lab betonte, dass die reichsten Unternehmen des Planeten in KI investierten, jedoch wichtige Arbeit an Drittfirmen auslagerten, anstatt „für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen“ zu sorgen. In Bezug auf deutsche Firmen sagte sie, die Frage sei eher, wer sich die Daten nicht von Drittanbietern annotieren lasse. Es gehe zudem nicht nur um Arbeitsrechte, sondern auch um Datenschutzrechte, die missachtet würden, betonte Kloiber: Datenarbeiter sähen täglich private Daten wie Kontoauszüge, Fotos aus Privatwohnungen oder, wie zuletzt von schwedischen Journalisten öffentlich gemacht, Aufnahmen von Meta Smart Glasses aus intimsten Momenten. Es sei nötig, Datenschutzrechte auch durchzusetzen, betonte Kloiber auf Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Viele der Beschäftigten befänden sich in vulnerablen Lebenssituationen, berichtete sie weiter. Dazu komme, dass die Jobs eine Sackgasse seien, da die Beschäftigten nicht nachweisen könnten, was sie dort genau gemacht haben, und aus den Jobs nicht mehr herauskämen. „Wer unseren digitalen Raum schützt, darf dabei nicht psychisch zugrunde gehen“, betonte sie. Das Thema verdiene daher entschlossenes Handeln, damit die digitale Zukunft nicht auf Ausbeutung fuße. (lbr/15.04.2026)

Positives Echo auf Reform des Wissen­schafts­freiheits­gesetzes

15.04.2026
Bei einer öffentlichen Anhörung des Forschungsausschusses hat am Mittwoch, 15. April 2026, die Mehrheit der geladenen Experten die geplante Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) begrüßt. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4500) auf positive Resonanz stieß, kritisierten einzelne Sachverständige den Vorschlag des Bundesrats, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Mit der Reform des WissFG sollen auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt dies nur für im Gesetz explizit genannte Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Durch die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots können gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem sollen künftig Einzelanträge und Prüfungen entfallen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat einen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des WissFG vorgelegt. Aufhebung des Besserstellungsverbots Für Martin Keller, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, ist Deutschland noch immer ein „fantastischer Standort“ für die Forschung. Um im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können, bräuchten Wissenschaftseinrichtungen allerdings „verlässliche und zugleich flexible Rahmenbedingungen“. Um Spitzenforschung in Deutschland zu betreiben, müsse das Besserstellungsverbot beispielsweise auch „für wenige entscheidende Schlüsselpositionen jenseits der direkten Forschung“ aufgehoben werden. Deutschland könne derzeit etwa im Bereich IT im internationalen Wettbewerb kaum mithalten. Zusätzlich müssen laut Keller Verfahren - etwa bei Ausgründungen - beschleunigt werden: „Weniger Einzelfallkontrolle, mehr Vertrauen in die Einrichtungen“, forderte er mit Blick auf umkämpfte Forschungsfelder wie KI. Auch bei der Anerkennung von Abschlüssen brauche es mehr Tempo, um Talente nicht ans Ausland zu verlieren. Außerdem mahnte Keller, dass zu viele Steuerungs- und Kontrollmechanismen die Innovationskraft einschränken könnten. Insgesamt begrüße er die Novelle des WissFG ausdrücklich als ersten Schritt in einer Reihe von Reformen. Ebenfalls überzeugt vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigte sich Dieter Bathen, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft. Der Entwurf sei „richtig, ausgewogen und praxisnah“ und schaffe faire Wettbewerbsbedingungen, da Einrichtungen nun aus eigenen Mitteln marktgerechte Gehälter zahlen könnten. Änderungswünsche äußerte Bathen nicht. Auch Gregor Wrobel, Präsidiumsmitglied der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V., zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf der Bundesregierung, da dieser die Rahmenbedingungen für die Industrieforschung verbessere, ohne zusätzliche öffentliche Mittel zu veranschlagen. Nach der aktuellen Regelung müssten Forschungseinrichtungen bei der Anstellung und Vergütung ihres Personals strikt nach projektbezogenen und nicht-projektbezogenen Positionen unterscheiden. Dies sei in der Realität jedoch kaum möglich. Dass künftig keine Ausnahmeanträge mehr gestellt werden müssten und so der administrative Aufwand für die Einrichtungen abnehme, begrüßte er sehr. Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten Jens Katzek, Geschäftsführer der Automotive Cluster Ostdeutschland GmbH, kritisierte den Gesetzentwurf des Bundesrates. Katzek betonte, dass viele Unternehmen derzeit mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hätten und erwägen würden, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Um dies zu verhindern, müsse Deutschland stärker auf Innovationen setzen. Alles, was der Innovationsfähigkeit im Weg stehe oder für Unternehmen Unklarheit schaffe, müsse abgebaut werden. Dass der Bundesrat das Besserstellungsverbot für alle Einrichtungen aufheben wolle, die „maßgeblich“ vom Bund gefördert werden, sei eine zu unklare Definition und schaffe Rechtsunsicherheit. Daher unterstütze er den Entwurf der Bundesregierung. Kritisch gegenüber der Reform des WissFG zeigte sich Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die Bundesregierung solle sich nicht nur auf Spitzenforscher konzentrieren, sondern auf gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten. Durch befristete Verträge und schlechte Bezahlung für Promovierende herrsche an außeruniversitären Forschungseinrichtungen derzeit eine „Schlechterstellung“ des akademischen Mittelbaus. Diese habe nicht nur für die Forscherinnen und Forscher Folgen, „sondern gefährdet auch die Kontinuität und Qualität sowie die Innovationskraft der Forschung und auch die Attraktivität von Arbeitsplätzen“, sagte Keller. Für ihn liegt die Lösung in der Tarifbindung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Tarifvertragliche Regelungen würden schon jetzt eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot ermöglichen: Der richtige Weg für bessere Arbeitsbedingungen wäre daher der Dialog mit den Gewerkschaften. (des/15.04.2026)

Industrie kritisiert Umsetzung der geänderten IED-Richtlinie

15.04.2026
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (geänderte IED-Richtlinie, 21/4786) trifft bei Industrievertretern auf deutliche Ablehnung. Hauptkritikpunkt war bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 15. April 2026, der Verzicht auf in der EU-Vorgabe ermöglichte Ausnahmeregelungen, was aus Sicht der Sachverständigen zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führe. Umweltschutzorganisationen hingegen begrüßten den Entwurf und warnten vor einer Abschwächung der Regelung. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. "Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland" Der Entwurf sei angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und steigender Insolvenzen „aus der Zeit gefallen“, befand Verena A. Wolf vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). Man bekomme ein sehr kleinteiliges Genehmigungsmanagement mit vielen neuen inhaltlichen Anforderungen für die Herstellung von Produkten, „die wir alle brauchen und die wir hier in Deutschland herstellen sollten“. Wolf appellierte an die Abgeordneten: „Überlegen Sie sich nochmal, ob wir wirklich jetzt in dieser Situation diese Richtlinie in der vorliegenden Form umsetzen sollen“. Sie plädierte für die Aussetzung der Umsetzung und für ein gemeinsames Review auf europäischer Ebene. Ansonsten riskiere man den Verlust „weiterer guter Arbeitsplätze“. Die Rechtsanwältin Prof Dr. Andrea Versteyl, die als Beraterin von Industriebetrieben in Genehmigungsverfahren aktiv ist, kritisierte, dass es keine vollständige 1:1-Umsetzung, sondern ein „Gold-Plating“ gebe. Letzteres liege auch dann vor, wenn von Abweichungen oder Öffnungsklauseln in der Richtlinie kein Gebrauch gemacht wird. Auf die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland habe auch der Bundesrat hingewiesen, sagte sie. Versteyl verwies darauf, dass die IED-Änderungsrichtlinie aktuell seitens der EU selbst überarbeitet werde und sprach sich dafür aus, auf den sogenannten EU-Umwelt-Omnibus zu warten. Warnung vor mehr Bürokratie Eine deutliche Nachbesserung des Entwurfes forderte auch Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In der aktuellen Fassung führe er zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, „während die deutsche Industrie in einer ihrer schwersten Krisen steckt“. Im besagten EU-Umwelt-Omnibus gebe es schon wichtige Erleichterungen für die Unternehmen, so Lösch. Diese sollten seiner Auffassung nach in die nationale Umsetzung einfließen, was nicht ausreichend geschehen sei. Außerdem brauche es eine schlankere und unbürokratischere Umsetzung der IED-Richtlinie. „Wir müssen alle europarechtlich gegebenen Spielräume nutzen“, forderte er. Angesichts von Stellenabbau, der Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland und der hohen Kosten für die Transformation komme die Regelung zur Unzeit, befand Dr. Puya Raad von der Thyssenkrupp Steel Europe AG. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Artikelgesetzes vorgelegten Vorschriften seien daher an einigen Stellen im parlamentarischen Verfahren zwingend zu ändern, um für Betreiber und Vollzugsbehörden eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung zu ermöglichen und durch eine 1:1-Umsetzung unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Raad warb dafür, die Vereinfachungen aus dem Umwelt-Omnibusverfahren „in Gänze zu berücksichtigen“. "Verwaltungsaufwand verringern" Erheblichen Anpassungsbedarf erkannte auch Dr. Martin Ruhrberg vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Insbesondere gelte das bei den neuen wasserrechtlichen Bestimmungen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine schlanke bürokratiearme Umsetzung zu erreichen, um so den Erfüllungsaufwand für Betreiber und Behörden weiter zu verringern und nicht auszuweiten. Ruhrberg forderte, die Umsetzung der sich aus der novellierten IED ergebenen neuen Betreiberpflichten im Sinne einer 1:1-Umsetzung durchgängig auf IED-Anlagen zu beschränken. Es sollten aus seiner Sicht alle Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Behörden und Betreiber genutzt und die Ausnahmetatbestände der Richtlinie umgesetzt werden. Kritik an Abschwächungen des Ambitionsniveaus Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte die aktuellen Diskussionen über mögliche Abschwächungen des Ambitionsniveaus der IED im Zuge des Umwelt-Omnibusverfahrens auf europäischer Ebene. Überlegungen und Forderungen dahingehend, die Implementation der geltenden IED bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht auszusetzen, sowie die Inhalte der Richtlinie auf europäischer Ebene oder vorweggenommen auf nationaler Ebene abzuschwächen, „haben aus unserer Sicht keine Berechtigung“, sagte die DUH-Vertreterin. Die der IED unterfallenden Industrieanlagen in Deutschland seien schließlich für etwa fünf Prozent der Schadstoffemissionen und zehn Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU sowie jährliche Gesundheits- und Umweltkosten in Höhe von rund 69 bis 108 Milliarden Euro verantwortlich. Selin Esen von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth verwies darauf, dass sich die Emissionsgrenzwerte für die Anlagen schon seit 2010 verbindlich an einer Bandbreite orientieren müssten, „die beschreibt, was technisch und wirtschaftlich möglich und vertretbar ist“. Diese Bandbreiten ergäben sich aus technischen Beratungen von Industrievertretern, EU-Mitgliedstaaten und NGOs. In der Praxis habe sich jedoch das Problem ergeben, so Esen, „dass Emissionsgrenzwerte oft am oberen Ende der Bandbreite festgelegt werden“. Dieser Wert sei aber bis zu zehnmal höher als der untere Wert. Genau hier setze die Industrieemissionsrichtlinie von 2024 an und fordere eine Orientierung am strengsten Wert. Gleichzeitig gebe es Flexibilität für die Betreiber und sehr lange Übergangsfristen. Laut Esen ist es „höchste Zeit, dass Industrieanlagen die strengst möglichen Emissionsgrenzwerte einhalten“. Das werde durch den Gesetzentwurf umgesetzt. (hau/15.04.2026)

Anhörung zur Industrieemissionsrichtlinie

15.04.2026
Die Bundesregierung will die geänderte EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht umsetzen. Mit dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen" (21/4786) hat sich der Umweltausschuss am Mittwoch, 15. April 2026, in einer öffentlichen Anhörung befasst. Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. (15.04.2026)

Sachverständige sind sich uneinig über den Weg zu mehr Tierschutz

13.04.2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen Anhörung am Montag, 13. April 2026, mit dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt" (21/139) beschäftigt. Die in dem Oppositionsantrag enthaltenen Einschätzungen des aktuellen Status Quo im Tierschutz sowie die daraus abgeleiteten Forderungen wurden von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Während Tierschutzorganisationen strengere Regeln im Tierschutzgesetz fordern, warnen Tierhalter vor einer Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus Deutschland. Revision des Tierschutzgesetzes So begrüßte der Einzelsachverständige Rüdiger Jürgensen von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ unter anderem die im Antrag geforderte Abschaffung der Anbindehaltung sowie das Ansinnen, die geplante Videoüberwachung von „großen“ Schlachthöfen auf alle Betriebe, „unabhängig von der Größe“, auszudehnen. Nora Hammer vom Bundesverband Rind und Schwein kritisierte hingegen, der Antrag vermittle den Eindruck, als stünden wirtschaftliche Interessen „grundsätzlich im Widerspruch zum Tierschutz“. Jürgensen nannte eine Revision des Tierschutzgesetzes „dringend notwendig“. Im Zusammenhang mit der von ihm geforderten verpflichtenden Videoüberwachung aller Betriebe, die auch alle Bereiche des Schlachtprozesses umfassen müsse, sollte festgelegt werden, das monatlich eine Stichprobe von 34 Prozent der Betriebe gezogen wird, sagte er. Damit werde sichergestellt, dass rechnerisch jeder Betrieb einmal im Quartal überprüft wird. Um den Handel mit Hunden und Katzen sicherer zu machen, forderte Jürgensen, die Daten der Halter direkt beim Registrierungsprozess zu überprüfen und Anzeigen erst freizuschalten, „nachdem die Registrierung verifiziert wurde“. Er unterstützte zugleich das Vorhaben der Koalition, den Handel von Tieren im öffentlichen Raum zu verbieten. Für ein „Tierwohl aus Sicht des Tieres“ plädierte der Einzelsachverständige Dirk Hesse. Er verwies auf das auch von ihm miterarbeitete Positionspapier der Initiative-Schweinehaltung-Deutschland (ISD), das auf den vom Kuratorium für Technik und Bauen in der Landwirtschaft (KTBL) entwickelten Tierwohlindikatoren basiere, „weil diese Indikatoren auch die Wirkung des Umganges des Menschen mit dem Tier in seiner Wirkung erfasst“. Die Auswertung der Indikatoren zeige, „dass unsere Schweinehaltungen im Regelfall deutlich besser sind, als es an verschiedenen Stellen in der öffentlichen Diskussion den Eindruck macht“. Sachkundenachweis bei Hundehaltung Der Einzelsachverständige Martin Rütter forderte die Einführung eines Sachkundenachweises vor der Haltung eines Hundes. Immer wieder sei zu erkennen, dass Menschen es mit den Tieren zwar gut meinten, „es aber nicht gut machen“, sagte der TV-Moderator und Hundetrainer. Er erlebe viele stark verhaltensauffällige Hunde, die das aber nicht gebürtig gewesen seien. Grund dafür sei, dass viele Halter nicht kompetent genug seien und nicht wüssten, was eigentlich die Bedürfnisse der Tiere sind. Es sei für ihn erstaunlich, dass es in Deutschland keine Sachkundeprüfung vor der Anschaffung eines Hundes gibt, „wo doch eigentlich bei uns alles geregelt und reglementiert wird“. Rütter plädierte dafür, diese Sachkundeprüfungen nicht von gewerblichen Hundeschulen, sondern von Tierschutzorganisationen durchführen zu lassen. Warnung vor Abwanderung der Produktion Bei Verschärfungen im Tierschutz müsse sichergestellt sein, „dass gesetzliche Änderungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen und in der Praxis auch tatsächlich umsetzbar sind“, sagte Andreas Palzer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte. Gerade die Frage der Umsetzbarkeit werde aus seiner Sicht viel zu oft unterschätzt. Palzer machte zudem deutlich, dass eine Veränderung von Haltungsbedingungen „in der Regel“ mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Wenn diese Finanzierung nicht sichergestellt ist, wandere die Produktion zwangsläufig ins billigere Ausland mit geringeren Anforderungen an den Tierschutz ab. Die Gefahr einer Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus Deutschland sprach auch Nora Hammer an. Ohne wirtschaftlich tragfähige Betriebe gebe es keine Tierhaltung in Deutschland „und damit auch keine Möglichkeit, hohe Tierschutzstandards umzusetzen“. Mit Blick auf Paragraf 1 Tierschutzgesetz, wo es heißt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, sagte sie: Der „vernünftige Grund“ sei keineswegs eine Schutzklausel für wirtschaftliche Interessen, sondern bereits heute das Ergebnis einer umfassenden Abwägung. Die Erzeugung von Lebensmitteln und damit die Sicherstellung der Ernährung seien ein legitimer und notwendiger Grund für die Tierhaltung, die Zucht „und am Ende auch die Tötung der Tiere“. Sachverständige: Handlungsbedarf in allen Bereichen Esther Müller vom Deutschen Tierschutzbund konstatierte einen dringenden Bedarf für die Novellierung des Tierschutzgesetzes. Die angegangene Videoüberwachung am Schlachthof sei ein guter Start „auch wenn wir in der Ausführung durchaus noch Ergänzungsbedarf sehen“. Aus Tierschutzsicht könne das aber nur der Anfang sein. Die Vielfalt der Themen des Antrags verdeutliche, dass das Tierschutzgesetz alle Tiere schützen sollte, sagte sie. In allen Bereichen gebe es noch Handlungsbedarfe. Bestehende Lücken müssten geschlossen, etwaige Ausnahmeregelungen kritisch betrachtet und gegebenenfalls gestrichen werden, forderte Müller. Exemplarisch nannte sie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die Konkretisierung des Qualzuchtverbots, ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie ein vollumfängliches Verbot der Anbindehaltung aller Tiere. (hau/15.04.2026)

Berichtspflicht von Firmen zur Nachhaltigkeit umstritten

13.04.2026
Kontrovers haben Sachverständige einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, mit dem die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der durch die EU-Richtlinie 2025/794 geänderten Form in nationales Recht umgesetzt werden soll. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 13. April 2026, ging es neben dem Gesetzentwurf selbst (21/1857) um die Stellungnahme des Bundesrates dazu (21/2465). Auf EU-Ebene sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischenzeitlich durch die sogenannte Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 zum Bürokratieabbau erneut geändert worden, worauf ein von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachter Änderungsantrag eingeht. Dieser war ebenso wie ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gegenstand der Anhörung. Mehr Klarheit über betroffene Firmen gefordert Neben einer Reihe eher technischer Details haben die Sachverständigen als unklar empfundene Regelungen im Gesetzentwurf thematisiert. So wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Omnibus-1-Richtlinie nur noch rund 2.500 statt zuvor 17.000 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden. Allerdings wies die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Karina Sopp von der TU Bergakademie Freiberg darauf hin, dass die Schwelle von tausend Beschäftigten für die Berichtspflicht nicht klar definiert sei. Manche EU-Länder rechneten hier mit Vollzeit-Äquivalenten. Ginge man von der reinen Mitarbeiterzahl aus, die Teilzeitbeschäftigte einschließt, könnte dies „ein gewisser Nachteil für deutsche Unternehmen sein“. Sopp forderte deshalb eine Klarstellung im Gesetzestext. Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass auch kleinere Unternehmen betroffen seien. Denn die verlangte Berichterstattung der Großunternehmen umfasse auch Vorprodukte, weshalb diese von ihren Zulieferern ebenfalls Berichte anfordern würden. Dr. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer begrüßte daher die in der Omnibus-1-Richtlinie vorgesehene Begrenzung bei der Lieferkette und forderte, im deutschen Umsetzungsgesetz nicht darüber hinauszugehen. Kambeck hob hervor, dass die Unternehmen sehr wohl die Notwendigkeit von mehr Nachhaltigkeit sähen, aber nicht überfordert werden dürften. Dies wollte der selbständige Berater Philippe Youssef Garduño Diaz nur begrenzt gelten lassen. Die Unternehmen wendeten für ihre Finanzberichterstattung ein Vielfaches der Arbeitszeit auf, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich sei. In der EU würden derzeit Nachhaltigkeitsregelungen „unter Hochdruck geschreddert“, die Einsparungen beim Erfüllungsaufwand aber seien „minimal“, befand Diaz. Einbeziehen der Personalvertretungen Dr. Katrin Vitols vom DGB-Bundesvorstand forderte eine klare Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte. Die Unklarheiten im vorliegenden Gesetzestext könnten „dazu führen, dass Arbeitnehmervertreter umgangen werden“. Deren frühzeitige Einbindung sei aber wichtig, um ein „realistisches Bild“ vor allem der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Dagegen nannte Dr. Tobias Brouwer vom Verband der Chemischen Industrie die vorgesehene Regelung „ausreichend“. Die Unternehmen wünschten Flexibilität, in welchem Stadium der Erstellung des Berichts sie die Personalvertretung einbeziehen. Ausweitung der Prüfberechtigten gefordert. Mit besonderem Nachdruck wurde in der Anhörung die Forderung eingebracht, zur Zertifizierung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Sabahudin Dzino von der DEKRA Certification GmbH, der auch für andere technische Zertifizierungsstellen sprach, verwies auf die begrenzte technisch-naturwissenschaftliche Kompetenz von Wirtschaftsprüfern. Gerade die sei aber bei Nachhaltigkeitsberichten erforderlich. Große Unterstützung fand Dzino dabei bei Dr. Richard Wittsiepe vom Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung wp.net. Die vorgesehene Regelung führe zu einem „Oligopol“ der vier großen Wirtschaftsprüfungskonzerne, die allein sich die Beschäftigung von technisch-naturwissenschaftlichen Fachleuten leisten könnten. Ein Oligopol aber bedeute immer auch höhere Preise. Die Regelung im Gesetzentwurf laufe auch den ausdrücklichen Bestrebungen der EU-Kommission seit der Finanzkrise zuwider, die mittelständischen Wirtschaftsprüfer zu stärken. Mehrere Sachverständige drängten darauf, die Neuregelung schnell in Kraft zu setzen. Bei den berichtspflichtigen Unternehmen herrsche derzeit „erhebliche Unsicherheit“, berichtete etwa die Wirtschaftsprofessorin Sopp. (pst/15.04.2026)

Lohnsteuerhilfevereine begrüßen 1.000-Euro-Entlastungsprämie

13.04.2026
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßt in einer Anhörung des Finanzausschusses die von der Bundesregierung am Montag, 13. April 2026, angekündigte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber im laufenden Jahr ihren Beschäftigten zahlen können sollen. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer verwies in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag auf eine entsprechende Regelung während der Energiepreiskrise nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 und erklärte: „Wir haben gute Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie gemacht.“ Der BVL war auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen. Zuvor drehte sich die Anhörung unter anderem um einen Konflikt zwischen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), geladen als Sachverständige auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, und dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. BVBC-Präsident Guide Großholz plädierte dafür, dass selbstständige Bilanzbuchhalter ein größeres Spektrum an Leistungen anbieten dürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550), Anlass der Anhörung, ist aus BVBC-Sicht dabei unzureichend. „Wir sind qualifizierte Fachkräfte“, sagte Großholz. So verfügten die Angehörigen der buchhaltenden Berufe beispielsweise über die Qualifikation, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorzunehmen. Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter Dagegen wandte sich BStBK-Präsident Hartmut Schwab vehement gegen eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Die Komplexität der Umsatzsteuer-Voranmeldung zeige sich bereits darin, dass es spezialisierte Steuerberatungskanzleien gebe, die sich ausschließlich mit Fragen der Umsatzsteuer befassten. „Umsatzsteuervoranmeldungen sind vollwertige Steuererklärungen“, erklärte er. Es gebe bei Steuerberatern ausreichend Kapazitäten, um den Beratungsbedarf von großen und kleinen Firmen zu stillen. Dem widersprach allerdings Jörn Freynick, Leiter Politik beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Unsere Mitglieder sehen an ganz vielen Stellen, dass sie keine Steuerberater finden“, berichtete Freynick. Das gelte insbesondere für Solo-Selbstständige mit geringem Umsatz, die für Steuerberater oftmals keine attraktiven Kunden seien. Dabei benötigten auch diese eine qualifizierte Beratung. „Wir sind der festen Überzeugung, dass Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte das leisten können“, sagte Freynick und nannte neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch die Einnahmen-Überschuss-Regelung. Diese Erweiterung der Befugnisse fordern die Grünen in einem eigenen Antrag (21/4953), der ebenfalls Teil der Anhörung war, ebenso wie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen (21/4753). Der Regierungsentwurf sieht lediglich eine Erhöhung auf 280 Prozent vor. Pro und Contra Klar ablehnend zum Antrag der Grünen positionierte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Bilanzbuchhaltern fehle es „an einem berufsrechtlichen Ordnungsrahmen für die Ausübung ihrer Tätigkeit“, warnt der DStV und erklärt: „Es fehlen Mechanismen und Strukturen, welche die Allgemeinheit vor Fehlern bei der Berufsausübung schützen würden.“ Kritisch äußerte sich der Verband zu Investitionen in Steuerkanzleien durch externe Investoren. „Private Equity gefährdet die regionale Kanzleistruktur“, warnte DStV-Präsident Torsten Lüth. In der schriftlichen Stellungnahme wird eine „europarechtskonforme Regelung“ gefordert, mit der „in der Frage des gesetzlichen Fremdbesitzverbots schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“ sei. Der Einzelsachverständige Klaus-Peter Naumann, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Abgeordneten, sieht dagegen kein Problem im Fremdbesitz. Im Gegenteil: „Ich sehe die Möglichkeit einer Leistungsausweitung und damit einer Stärkung einer leistungsorientierten Beratung“, sagte er. Wettbewerb der Kommunen Die Forderung der Linken nach einer Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer stieß auf Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die außerhalb des Fraktionskontingents anwesend war. Deren Vertreter Uwe Zimmermann verwies in der Anhörung auf eine Forderung des Städtetags, den Mindesthebesatz auf 320 Prozent anzuheben. Zwar sei das Hebesatzrecht „verbriefter Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts“. Bei einem Satz von 320 Prozent wäre dieses aber nicht verletzt, da die meisten Gemeinden darüber lägen. Zimmermann sieht in der Erhöhung vielmehr ein Mittel gegen „unfaire Hebesatzstrategien von Gewerbesteueroasen“. Anders sah dies der Einzelsachverständige Christian Rödl, geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Ich halte es für richtig, dass die Kommunen hier in einem Wettbewerb zueinander stehen“, erklärte er. Das sei vorteilhaft für Bürger und für Unternehmen. (bal/13.04.2026)

Novelle des Produkthaftungsrechts unterschiedlich bewertet

13.04.2026
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 13. April 2026, wurde die geplante 1:1-Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorlage teils als zu weitgehend und teils als zu unambitioniert kritisiert. Regierungsentwurf zum Produkthaftungsrecht Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist unter anderem, Software – beispielsweise auch Künstliche Intelligenz (KI) – künftig „unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einzubeziehen“. Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft enthält der Entwurf Regelungen zu Produkten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Wenn der Hersteller eines Produkts außerhalb der EU ansässig ist, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure der Lieferkette haften. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen. Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Julian Kulaga von der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte in seiner Stellungnahme, der Entwurf gehe materiellrechtlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, indem er den Anwendungsbereich „über das erforderliche Maß ausweitet“. Andererseits bleibe der Regierungsentwurf in prozessrechtlicher Hinsicht hinter den vom Unionsrecht vorgesehenen Möglichkeiten zurück und lasse für das deutsche Recht zugeschnittene prozessuale „Safeguards“ vermissen, die die Geschäftsgeheimnisse und damit die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen schützen könnten. Dies könne zu einer Verteuerung der erfassten Produkte und im Ergebnis zu einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland innerhalb der Europäischen Union führen, warnte er. Vorgerichtlicher Auskunfts- und Offenlegungsanspruch Nicht weitgehend genug sind die Regelungen zur Auskunfts- und Offenlegungspflicht aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Dessen Vertreter Felix Methmann forderte, einen vorgerichtlichen Auskunfts- und Offenlegungsanspruch zu schaffen, der mit einer prozessualen Durchsetzungsmöglichkeit verknüpft sein müsse. Wenn die Voraussetzungen für diesen Anspruch vorliegen, der potenziell Haftbare dem Verlangen aber nicht nachkommt, sollte es seiner Stellungnahme zufolge eine gebundene Entscheidung des Gerichts auf Anordnung der Herausgabe geben. Würden sich künftig Vorkommnisse zeigen, die die Notwendigkeit von Entschädigungssystemen nahelegen, muss der Gesetzgeber aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband darauf reagieren. Die Ansprüche dürften nicht staatlich getragen werden. Vielmehr solle ein Entschädigungsfonds – ähnlich dem Deutschen Reisesicherungsfonds – eingerichtet werden. Verständnis für den von Methmann kritisierten Verzicht auf Offenlegungsansprüche gegen Dritte zeigte Prof. Dr. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität Berlin. Es sei zweifelhaft, ob der nationale Gesetzgeber befugt gewesen wäre, eine entsprechende Regelung einzuführen, befand er. Für einen vorprozessualen Anspruch besteht aus Sicht Wagners „wenig praktisches Bedürfnis“. Das innerprozessual zur Verfügung stehende Offenlegungsrecht werde seinen Schatten auf die vorprozessuale Phase werfen und dem Beklagten einen Anreiz geben, Beweismittel offenzulegen, „um den Geschädigten gegebenenfalls von einer aussichtslosen Klage abzuschrecken“, so Wagner. Soweit der Hersteller oder sonstige Verantwortliche das Offenlegungsbegehren des Geschädigten nicht freiwillig erfüllt, sei dieser gut beraten, sogleich eine Schadensersatzklage zu erheben und in deren Rahmen die Offenlegung zu erzwingen, anstatt den mühsamen Weg der Stufenklage zu beschreiten. „Fundamentale Ausweitungen der Haftung“ Kritik an der erfolgten 1:1-Umsetzung gab es von Prof. Dr. Dr. h. c. Christiane Wendehorst von der Universität Wien. Die Vorstellung, durch den Verzicht auf gesetzgeberische Gestaltung besonders wirtschafts- und innovationsfreundlich zu agieren, sei „größtenteils ein Fehlschluss“, urteilte sie. Die Rechtsprechung sei jenseits des Anwendungsbereichs des Gesetzes schließlich nicht gehindert, die Produzentenhaftung auf der Basis der deliktischen Generalklauseln selbst auszugestalten. Durch Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr könne so letztlich ein Haftungsregime entstehen, das der Produkthaftung nicht unähnlich sei. Insbesondere neue Pflichten des Produktsicherheitsrechts könnten dabei auch zu neuen und nicht vollends absehbaren Haftungsrisiken führen. Hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wäre im Interesse aller beteiligten Akteure gewesen, befand Wendehorst. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth konstatierte, das gleich an einer ganzen Reihe von Punkten „fundamentale Ausweitungen der Haftung“ stattfänden. Kritisch bewertete er, dass die Bundesregierung die Reform in einem eigenständigen Produkthaftungsgesetz regeln will, statt sie systematisch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu integrieren. Mit Blick auf den „persönlichen Anwendungsbereich“ war Schmidt-Kessel der Ansicht, dass die Formulierung „berufliche Zwecke“ dazu führe, dass künftig auch arbeitnehmerisch genutzte Sachen und Daten aus dem Schutzbereich herausfallen könnten. Er schlug daher vor, dies auf „selbständig berufliche Zwecke“ zu begrenzen und die Zweiteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung grundsätzlich zu überdenken. Vermutungsregeln zu Fehler, Kausalität und Schaden Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hält seine bereits 2022 geäußerte Kritik an der EU-Produkthaftungsreform aufrecht, machte DAV-Vertreter Rupert Bellinghausen deutlich. Der deutsche Gesetzgeber habe wegen der Vollharmonisierung kaum Spielraum und übernehme viele unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Unsicherheiten führe. Besonders kritisch seien neue Vermutungsregeln zu Fehler, Kausalität und Schaden, die das Zivilrecht stark veränderten. Aus Sicht des DAV braucht es mehrere Klarstellungen. So sei in Paragraf 1 die Ergänzung „Gesundheit“ überflüssig und sollte daher gestrichen werden. In Paragraf 2 müsse der Softwarebegriff präzisiert und ausdrücklich auf KI-Systeme ausgeweitet werden. Die Haftungsprivilegierung für Open-Source-Software sei zudem unklar, schwer abzugrenzen und missbrauchsanfällig. (hau/13.04.2026)