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Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen

12.06.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, schärfere Regeln "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der Vaterschaftsanerkennung (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken. Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Zustimmung der Ausländerbehörden Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Sachfremde Regelungen im Ausschuss Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD zur Neureglung von Vaterschaftsanerkennungen sah vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus sollte mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könnte mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. In der Praxis werde die geltende Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten, befand die AfD. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, hieß es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/12.06.2026)

Anträge zur Entwicklung des Wohngeldes beraten

12.06.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, zwei Oppositionsanträgen zum Wohngeld beraten. Die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag „Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen“ (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bündnis 90/Die Grünen "Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern“ (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde Euro würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. (hle/hau/12.06.2026)

Vereinbarte Debatte zum Nationalen Veteranentag

12.06.2026
Anlässlich des Nationalen Veteranentags am 15. Juni hat der Bundestag am Freitag, 12. Juni 2026, in einer Vereinbarten Debatte den Dienst der aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. Nach der Definition des Verteidigungsministeriums gelten alle aktiven und ehemaligen Soldaten, die ihren Dienst ehrenhaft beendet haben, als Veteranen. Dies trifft auf schätzungsweise zehn Millionen Bundesbürger zu. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte eingangs der Debatte daran, dass der Veteranentag 2024 auf Beschluss des Bundestages eingeführt wurde. Im vergangenen Jahr fand er erstmals statt. SPD: Soldaten stellen eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll führte an, dass die aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr trotz unterschiedlicher Dienstzeiten, Tätigkeiten und Erfahrungen eines eine: „Sie haben Verantwortung für unsere Gesellschaft übernommen.“ Freiheit und Frieden seien keine Selbstverständlichkeit, die Soldaten würden ihr eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft stellen, um dies zu gewährleisten. Moll erinnerte zugleich an die Fürsorgepflicht des Staates für seine Soldaten im Fall von körperlichen oder seelischen Verwundungen. CDU/CSU: Hinter jedem Soldat steht eine Familie Die CDU/CSU-Abgeordnete Vivian Tauschwitz erinnerte daran, dass hinter jedem Soldat eine Familie und Freunde stünden, die den Soldaten Rückhalt geben. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der diesjährige Veteranentag unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“ stehe. Die Soldaten der Bundeswehr seien „Menschen, die Verantwortung übernehmen“ und „anderen helfen, wenn sie Hilfe benötigen“, sagte Tauschwitz. Grüne: Soldaten verdienen Dankbarkeit Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es legitim sei, über das Thema Wehrhaftigkeit in der Gesellschaft zu streiten. Aber diese Debatte dürfe „nicht auf dem Rücken der Soldaten“ ausgetragen werden. Deutschlands Soldaten seien bereit, „für uns ihr Leben zu riskieren“. Dafür hätten sie Sichtbarkeit, Wertschätzung und Dankbarkeit verdient. Linke: Traumatisierte Soldaten haben keine Lobby Donata Vogtschmidt (Die Linke) mahnte, dass traumatisierte Soldaten noch immer mit langjährigen Anerkennungsverfahren zu kämpfen hätten. Der psychosoziale Dienst in Deutschland stehe seit Jahren unter Druck und dürfe nicht weiter kaputtgespart werden. Panzer hätten in Deutschland eine Lobby, Traumatisierte offenbar nicht, kritisierte Vogtschmidt. AfD: Ehemalige NVA-Soldaten berücksichtigen Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck wies darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit eines Staates nicht nur auf Gesetzen und Institutionen beruhe, sondern auch „auf Menschen, die Verantwortung übernehmen“. Seine Fraktion möchte ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gegebenenfalls ebenfalls den Veteranenstatus zuerkennen, wenn sie nicht am Unrechtssystem der SED beteiligt waren. Den Antrag (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits am Donnerstag in den Verteidigungsausschuss überwiesen. (aw/12.06.2026)

Anträge zur Künstlichen Intelligenz beraten

12.06.2026
Die Entwicklungen rund um die Künstliche Intelligenz (KI) waren am Freitag, 12. Juni 2026, Thema einer Bundestagsdebatte. Grundlage der einstündigen Aussprache waren zwei Anträge der AfD-Fraktion, die beide in die Ausschüsse überwiesen wurden. Der Antrag mit dem Titel „Deutschland in die KI-Zukunft bringen – Für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze“ (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nun im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung weiterberaten werden. Der zweite Antrag „Technologische Souveränität durch deutsches Fachwissen sichern – Staatliche Koordination für ein europäisches KI-Kooperationsprojekt nach Vorbild von Airbus starten“ (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. AfD: Deutschland braucht eigene KI-Digitalindustrie Um die eigene Wirtschaft zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, brauche Deutschland eine eigene KI-Digitalindustrie, sagte Ruben Rupp (AfD). Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz seien eine Revolution, vergleichbar mit der Industrialisierung. Ziel müsse es sein, dass sich Deutschland im Zuge dieser Revolution im Bereich KI an die Weltspitze setze, so Rupp. Er kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung, den wachsenden Energiebedarf von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien gewinnen zu wollen. Günstige Energie sei die Grundvoraussetzung für eine gelingende KI-Revolution. Und die möchte Rupp durch eine Reaktivierung der Atomenergie, ein Ende der Sanktionen auf russisches Gas und Öl sowie eine Abkehr vom Kohleausstieg erreichen: „Mit links-grüner Energiepolitik muss Schluss sein“. Ein weiteres Hindernis für die Entwicklung der deutschen technologischen Souveränität sieht Rupp in den „bürokratischen Fesseln der EU“. Um die „deutsche Innovationskraft freizusetzen“, plane die AfD, die EU-Bürokratie um 80 Prozent zu senken. CDU/CSU: KI ist auch größte soziale Herausforderung Künstliche Intelligenz nur als Herausforderung für die technologischen und wissenschaftlichen Bereiche zu betrachten, sei nur die halbe Wahrheit, sagte Ralph Brinkhaus (CDU/CSU). Mit den aktuellen KI-Entwicklungen würden auch große politische, gesellschaftliche und soziale Herausforderungen einhergehen. So müsste sich die Politik beispielsweise bereits heute mit der Frage auseinandersetzen, wie sie darauf reagieren will, wenn KI in Zukunft Teile der menschlichen Arbeit ersetzen werde. Ob Sozialversicherungs- oder Steuersystem, Eigentumsfragen oder soziale Anerkennung: Für all diese Aspekte spiele derzeit menschliche Arbeit eine große Rolle. Und auf all diese Aspekte habe die KI-Entwicklung Einfluss. Es sei jetzt die Aufgabe des Bundestages, über solche Szenarien zu sprechen und so die Zukunft des Landes zu gestalten. Grüne: Nur die EU kann es mit Big-Tech aufnehmen Mit ihren Anträgen setze die AfD alles aufs Spiel, was Deutschland und Europa stark mache, sagte die Grünen-Abgeordnete Rebecca Lenhard. Während die USA und China Milliarden für den KI-Ausbau investierten, fordere die AfD einen deutschen Alleingang. Dabei sei die EU „die einzige Ebene, die es mit Big Tech aufnehmen kann.“ Dass die AfD bei der Stromversorgung der Rechenzentren auf Atomkraft setze, sei nicht nachvollziehbar. Für Betreiber sei die Inbetriebnahme zu teuer, Versicherern sei sie zu risikoreich, Anwohner würden kein Kraftwerk vor der Haustür haben wollen und auch die Endlagersuche sei bislang nicht erfolgreich. SPD: Werteorientierte KI „Made in Europe“ Auch Dr. Carolin Wagner (SPD) kritisierte die AfD für ihre Pläne bei der Energieversorgung von Rechenzentren auf Atomstrom, Kohle sowie Gas aus Russland zu setzen und sich dadurch „wieder wirtschaftlich abhängig zu machen von Russland“. Auch China, weltweiter Vorreiter in der KI-Entwicklung, setze bei der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. Wagner merkte an, dass die Anträge nicht darauf eingingen, wie die AfD die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren der KI schützen wolle. Dabei sei es ein großer Standortvorteil im Vergleich zu den USA oder China, dass die Menschen in der EU sich darauf verlassen könnten, dass Produkte hier kontrolliert würden: „Das ist werteorientierte KI ‚Made in Europe‘.“ Linke: Moderne KI ist Produkt globaler Zusammenarbeit Linken-Politikerin Donata Vogtschmidt betonte, dass weder Open Source noch Software Staatsgrenzen kennen würden. „Wer digitale Souveränität durch deutsches Fachwissen erreichen will, hat wirklich nicht verstanden, wie Software-Entwicklung funktioniert“, sagte sie in Richtung der AfD. Ob Linux, das Internet oder die Grundlagen der modernen KI: Dies alles sei das Ergebnis globaler Zusammenarbeit. Statt eines durch Steuergelder finanziertes „datenhungriges KI-Flagschiff“, brauche es echte digitale Souveränität, „freien Wissenszugang“ und eine echte Datenhoheit für die Bürgerinnen und Bürger. Jarzombek: der Staat ist nicht der bessere Unternehmer Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium, betonte, dass es auch bei der KI wichtige Unterschiede zwischen den Aufgaben des Staates und den Aufgaben von Unternehmen gebe. Diese Unterscheidung sei in den Anträgen nicht eindeutig. „Wir als Staat dürfen den Unternehmen nicht im Weg stehen“, sagte Jarzombek. Dazu gehöre unter anderem, für Entlastungen bei der Bürokratie zu sorgen und „einen einheitlichen Rechtsrahmen“ zu schaffen. Mit Blick auf die KI-Entwicklung habe Deutschland etwa in der Rechenzentrumsstrategie beschlossen, die KI-Kapazitäten zu vervierfachen. „Nicht, indem wir selber bauen, sondern indem wir beispielsweise den Netzanschluss deutlich erleichtern“, sagte er. Letztendlich liege es aber an den Unternehmen, in das Thema KI einzusteigen. Der Staat erleichtere die Rahmenbedingungen, es sei aber der falsche Ansatz, wie von der AfD vorgeschlagen, alles verstaatlichen zu wollen, denn „der Staat ist nicht der bessere Unternehmer“. Antrag der AfD zur KI-Zukunft Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Voraussetzung für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze durch „günstige grundlastfähige Energie“ zu schaffen. Dazu gehöre aus Sicht der Abgeordneten die schnellstmögliche Reaktivierung der Atomenergie, das Ende des Kohleausstiegs und die saubere Verstromung von Kohle in modernsten Kraftwerken sowie eine Ausweitung des internationalen Energieangebots , unter anderem durch Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder rohstoffreiche Drittstaaten. Weiter fordert die Fraktion, die Energie- mit der Rechenzentrumsstrategie zu koppeln, um dem steigenden Energiebedarf durch Künstliche Intelligenz (KI) Rechnung zu tragen. Die nationale KI-Strategie müsse zudem so weiterentwickelt werden, dass Innovation, digitale Souveränität und Technologieführerschaft zu prioritären Zielen erklärt und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes mit ausreichenden finanziellen Mitteln hinterlegt würden, schreiben die Abgeordneten weiter. Strategie für hochtechnologisierte Zukunft Die Innovationskraft der deutschen Digitalindustrie müsse „durch einen Bürokratiekahlschlag von mindestens 80 Prozent in der EU oder eine neue Organisation, die den Zugang Deutschlands zum EU-Binnenmarkt garantiert“ freigesetzt werden. Weiter solle die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Neuaufstellung von Wirtschaft und Gesellschaft in eine hochtechnologisierte Zukunft erarbeiten. Das betreffe insbesondere die Bereiche Industrie und Arbeit 5.0, Medizintechnik und KI-Diagnostik, autonome Verkehrsformen, intelligente Stadtbebauung, zeitgemäße Sicherheits- und Ordnungssysteme sowie eine automatisierte digitale Verwaltung. Antrag der AfD zu europäischem Kooperationsprojekt Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein offenes europäisches Kooperationsprojekt im Bereich Künstliche Intelligenz nach Vorbild von Airbus, ESA oder CERN zu initiieren, das unter deutscher Führungsverantwortung als öffentlich-rechtlich koordinierte, europäisch getragene Entwicklungsplattform für KI-Basistechnologien strukturiert ist. Ziel müsse die Entwicklung, Kontrolle und die Anwendung leistungsfähiger KI-Sprachmodelle, Dateninfrastrukturen und Rechenkapazitäten ausschließlich unter europäischer Norm- und Rechtsaufsicht sein, heißt es. Die AfD plädiert zudem für die Auflage eines nationalen Investitions- und Forschungsprogramms, das zusätzlich zu bestehenden EU-Förderlinien gezielt auf den Aufbau technologischer Souveränität in den Bereichen KI, Halbleiter, Cloud-Technologien, Quantenkommunikation und Hochleistungsrechnen ausgerichtet ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nationalen F&E-Ausgaben bis zum Jahr 2028 auf vier Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu steigern. "Schutz europäischer Zukunftstechnologien verschärfen" Des Weiteren gelte es den Schutz europäischer Zukunftstechnologien massiv zu verschärfen, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung solle verpflichtet werden, gesetzliche Grundlagen für eine erweiterte Investitionskontrolle im Technologiesektor zu schaffen. „Ziel ist die Verhinderung des Verkaufs oder der Übernahme forschungsintensiver Unternehmen durch außer europäische Investoren in Schlüsselbereichen wie KI, Quanten-IT, Halbleiter, Softwareentwicklung und Datenspeicherung“, heißt es in dem Antrag. (des/lbr/hau/12.06.2026)

Heftiger Streit über die Reform der Kranken­versicherung

12.06.2026
Nach einem langen außerparlamentarischen Vorlauf hat sich der Bundestag erstmals mit der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. In der teilweise sehr kontroversen und von Schuldzuweisungen geprägten Aussprache beklagten Redner der Opposition am Freitag, 12. Juni 2026, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unausgewogen sei und in der jetzt vorliegenden Form nicht ausreichen werde, um weitere Beitragsanstiege zu vermeiden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte hingegen das Sparpaket und machte deutlich, dass eine entschlossene Finanzreform unerlässlich sei, um Beiträge zu stabilisieren und die Versorgung weiter auf hohem Niveau garantieren zu können. Nach der einstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Warken: Zeit zum Handeln ist jetzt Die Ministerin betonte, dass die Ausgaben in der Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren viel stärker gestiegen seien als die Einnahmen. Daher gehe es nun darum, Einnahmen und Ausgaben in der GVK "wieder ins Gleichgewicht zu bringen." Der Handlungsbedarf sei angesichts des milliardenschweren Defizits groß. Nicht nur für die Versicherten seien stabile Beiträge wichtig, auch Unternehmen bräuchten mehr Planungssicherheit statt immer weiter steigende Sozialbeiträge. Warken sagte: "Nur eine solide und stabile Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung." Es gehe letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Warken räumte ein, dass die Reform viele Veränderungen und Belastungen mit sich bringe. "Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares." Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten dazu einen Beitrag leisten und könnten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitieren. Sie ging auch auf die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsempfänger ein und wies darauf hin, dass der Bundesanteil schrittweise erhöht werde. "Wir setzen ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten." Warken betonte: "Die Zeit zum Handeln ist jetzt." AfD: Gesetz ist eine Katastrophe Von der Opposition kam indes harsche Kritik an dem GKV-Sparpaket. Martin Sichert (AfD) sagte: "Dieses Gesetz ist eine echte Katastrophe." Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Krankenhäuser, von denen bereits viele defizitär seien. Einige Landräte liefen deswegen schon Sturm gegen das Gesetz, das für die Kommunen massive Belastungen bringen werde. Sichert beklagte: "Sie lösen keine Probleme, sie schaffen nur neue." Der AfD-Gesundheitspolitiker ging auf aktuelle Meldungen ein, wonach die Finanzierungslücke in der GKV im laufenden Jahr nochmals um 3,5 Milliarden Euro höher ausfalle als erwartet und wertete die Bundesregierung als "eine Ansammlung von Minderleistern". Warken plane mit dem Gesetz einen "Rundum-Kahlschlag". Steuerzahler und Beitragszahler würden als Melkkühe missbraucht. Die Bürger müssten am Ende für die verfehlte Politik zahlen. Dabei sei die Belastungsgrenze ist für viele Bürger schon überschritten. Es helfe nicht, ein unzureichendes Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen. Grüne: Regierung hat sich grob verschätzt Auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reagierte aufgebracht auf die Reformpläne der Regierung und sagte voraus, dass höhere Beiträge so nicht zu verhindern seien, zumal sich Warken bei den Ausgaben offenkundig "grob verschätzt" habe. Es fehlten nun zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Dahmen sprach von einem "unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz". Alle Annahmen und Berechnungen seien in sich zusammengebrochen. Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden existenzielle Einschnitte zugemutet. Dabei habe die Finanzkommission Gesundheit (FKG) mit ihren 66 Vorschlägen eine gute Grundlage geliefert, um die Beiträge sogar zu senken. "Sie haben daraus ein offensichtlich qualitativ unzureichendes Paket gemacht." Dahmen rügte: "Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung." Dabei treffe es immer die Falschen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Rücklagen der GKV verschleudert, dieses Geld fehle heute. Viele Krankenhäuser schrieben rote Zahlen, der hausärztlichen Versorgung werde der Boden unter den Füßen weggezogen noch bevor das Primärsystem greifen solle. "Sie wissen nicht, was Sie hier tun." Linke: Hohe Einkommen besteuern statt Feuerlöschermedizin Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) müssen vor allem die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen entlastet werden. Diese Menschen könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Die Regierung meine offenbar, das System und die Mitarbeite immer weiter belasten zu können. Sie sprach von einer "Kettensägenreform" und fügte hinzu: "Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden." Auch Merendino ging auf die prekäre Finanzlage der Kliniken ein und warnte vor den geplanten Einsparungen. Es wäre möglich gewesen, eine solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, hohe Einkommen und Kapital zu besteuern, statt dessen werde eine "Feuerlöschermedizin" betrieben. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben. SPD verspricht "soziale Ausgewogenheit" Redner von Union und SPD versprachen, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Dr. Christos Pantazis (SPD) machte in seiner Rede deutlich, was aus seiner Sicht auf dem Spiel steht. Die GKV sei ein Versprechen, dass jeder Bürger eine medizinische Versorgung bekomme, unabhängig vom Einkommen, vom Wohnort und der persönlichen Lebenssituation. Er fügte hinzu: "Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter erodiert. Die Lage ist ernst." Wenn jetzt nicht gehandelt werde, drohe eine neue Beitragsspirale zulasten von Beschäftigten, Rentnern und Unternehmen. "Nichts tun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen." Jeder werde seinen angemessenen Beitrag leisten müssen, um die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Konsolidierung dürfe aber nicht zu einer sozialen Schieflage führen. "Es darf keine einseitigen Belastungen geben, und niemand darf überfordert werden." Daher werde der Gesetzentwurf auf seine soziale Ausgewogenheit hin überprüft. Zugleich machte Pantazis deutlich, dass diese Reform nur der Einstieg in systematische Veränderungen ist. Nötig seien etwa mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung. Nicht nur die Finanzen würden angegangen, sondern auch die Strukturen. CDU/CSU: Raum für Änderungen im parlamentarischen Verfahren Auch Simone Borchardt (CDU/CSU) gab zu erkennen, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen ist. Alle 66 Vorschläge der Fachkommission würden noch einmal angeschaut und geprüft. Sie hielt der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge zur Lösung der Probleme zu präsentieren. Die Probleme müssten jetzt aber gelöst werden, weil sonst die Beiträge immer weiter stiegen. Dabei gehe es auch um Unternehmen und Arbeitsplätze. Es gehe aber nicht darum, das Gesundheitssystem kleinzusparen, sondern auf ein solides Fundament zu stellen. Wenn die Beitragslasten weiter steigen würden, könne das System an Akzeptanz verlieren. Dann wäre am Ende auch die Versorgung gefährdet. Sie räumte ein: "Die Beharrungskräfte sind enorm in diesem System." Teilweise seien Strukturen veraltet und verkrustet. Sie versprach: "Wir werden überall genau hinschauen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Begrenzung der Vergütungsanstiege Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Streichung von Zusatzvergütungen Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Höherer Apothekenabschlag Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben. Abschläge bei der Familienversicherung GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten. Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Krankenkassen sollen sparen Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden. Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen. (pk/12.06.2026)

Tabarot und Schnieder halten an der Bahnstrecke Freiburg - Colmar fest

12.06.2026
Fragen zur Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg - Colmar bildeten einen Schwerpunkt bei der Anhörung der Verkehrsminister Deutschlands und Frankreichs im Rahmen einer Sondersitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) am Freitag, 12. Juni 2026. Sowohl Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) als auch sein französischer Amtskollege Philippe Tabarot (Les Républicains) halten an der im Aachener Vertrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit aus dem Jahr 2019 vereinbarten Wiederinbetriebnahme fest. Gleichzeitig wiesen sie jedoch daraufhin, dass die Strecke nicht zum Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) gehört und daher auch nicht über das Finanzierungsinstrument CEF2 gefördert werden könne. Klärung der Finanzierung Bundesverkehrsminister Schnieder sprach sich für eine Förderung des deutschen Teils der Bahnstrecke über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aus. Es zeichne sich ab, „dass auf deutscher Seite die Wirtschaftlichkeit gegeben ist“, sagte Schnieder. Bei einer GVFG-Finanzierung sei das Land Baden-Württemberg zuständig, stelle dann einen Antrag auf GVFG-Förderung, was eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent möglich mache. „Selbstverständlich stehen wir gern für weitere Gespräche bereit, wie wir die Wirtschaftlichkeit insgesamt, auch auf französischer Seite, vielleicht darstellen können“, sagte der Bundesverkehrsminister. Taberot hatte sich zuvor zurückhaltender zu dem Projekt geäußert. Der französische Verkehrsminister sprach von einer schwierigen Finanzierung sowie regionalen Befindlichkeiten, die es zu beachten gelte. Gleichzeitig verwies er auf die Anfang Juli anstehende Sitzung des deutsch-französischen Lenkungsausschusses, wo das weitere Vorgehen besprochen werde. Auf die Frage eingehend, ob die Streckenertüchtigung und insbesondere der Brückenbau über den Rhein in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden sollte, sagte Schnieder: „Über einen Staatsvertrag rede ich erst dann, wenn wir die Finanzierung klarhaben.“ Es gebe aktuell schon viele Staatsverträge mit Nachbarstaaten, „die gar nicht finanziert sind“. Ausbau der Elektromobilität Thematisiert wurde bei der Anhörung auch ein Ausbau der Elektromobilität. Die Elektrifizierung sei mittel- und langfristig die notwendige Antwort, „um unsere Abhängigkeit von gewissen Ländern zu reduzieren, die uns für exorbitante Preise Öl und Gas verkaufen“, sagte Frankreichs Verkehrsminister Taberot. „Wir müssen aus dieser Abhängigkeit herauskommen“, forderte er. Frankreich nutze dazu die Möglichkeit, Atomstrom zu produzieren, „der günstig ist, und der es uns ermöglicht, die selbst gesteckten Ziele einzuhalten“. Nötig sei der Ausbau der Ladesäulen, sagte Taberot. Frankreich plane eine Verfünffachung. Der deutliche Anstieg bei den Neuzulassungen von E-Autos zeige ihm: „Wir sind hier auf dem richtigen Weg.“ Diesen gelte es weiterhin zu beschreiten. Bundesverkehrsminister Schnieder verwies auf die mit Frankreich gemeinsam betriebene Dialogplattform „Tank- und Ladeinfrastruktur“. Darüber stimme man sich beim grenzüberschreitenden Ausbau der Ladeinfrastruktur ab. „Dort werden wir die distanzbasierten Ziele, die die AFIR-Ladesäulenverordnung setzt, bis 2030 eingehalten haben“, betonte er. 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble und des Präsidenten der Assemblée nationale, Richard Ferrand, in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/12.06.2026)

Novelle des Düngegesetzes in erster Lesung beraten

11.06.2026
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Ursprünglich sollte das Gesetz schon in der vergangenen Legislatur beschlossen werden, allerdings hatte der Bundesrat dem Entwurf damals die Zustimmung versagt. Als die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, befasste dieser sich nicht mehr vor Ablauf der Wahlperiode mit der Vorlage, sodass diese der Diskontinuität unterlag. Inzwischen hat die neue Bundesregierung beschlossen, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen, die maßgeblich für die Ablehnung der Länderkammer war. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Düngegesetz soll vor allem die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten regeln. Es enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung des Düngerechts. Die auf der Grundlage des Düngegesetzes erlassene Düngeverordnung ist wesentlicher Bestandteil der verbindlichen Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie). Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Dies macht den Austausch von Daten zwischen Behörden und die Erhebung von Daten bei landwirtschaftlichen Betrieben, die den Behörden nicht bereits vorliegen, erforderlich. Monitoring der Nährstoffbelastung von Gewässern Die notwendige Rechtsgrundlage für das erweiterte Monitoring, dessen Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung geregelt werden sollen, soll im Düngegesetz geschaffen werden. Das geplante Monitoring erlaubt Rückschlüsse hinsichtlich der flächendeckenden Auswirkungen der Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer. Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen mit der vorliegenden Änderung des Düngegesetzes ergänzt werden. (mis/ste/11.06.2026)

Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt debattiert

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern" (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende EU-Richtlinie legt für die Mitgliedstaaten Mindestvorschriften für den Erlass von Straftatbeständen und Sanktionen fest, um europaweit einen wirksamen und einheitlichen Umweltschutz sicherzustellen. Zudem regelt sie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität und zur wirksamen Durchsetzung des Umweltrechts der Union. Das deutsche Umweltstrafrecht enthalte bereits viele Elemente, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen, scheibt die Bundesregierung. Dennoch bestehe Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden, auch sei in vielen Fällen die Anhebung des Strafmaßes erforderlich. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht seien Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen erforderlich, heißt es. In einem zweiten Teil regelt der Entwurf die Zustellungspauschalen. Aus Gründen der Kostendeckung soll die zum 1. Juli 2025 von der Deutschen Post AG vorgenommene Erhöhung des Entgelts für Postzustellungsaufträge von 3,45 Euro auf 5,62 Euro im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und den Justizkostengesetzen nachvollzogen werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Ökozid – also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt – als Straftatbestand ins deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen. Verstöße gegen die Entwaldungsverordnung sollen dabei als Teil des Straftatbestands definiert werden. Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Tatbestand des Ökozids und anderer besonders schwerer Umweltstraftatbestände als Eignungsdelikt, also Gefährdungsdelikt, auszugestalten. So soll bereits die Gefährdung der Umwelt bestraft werden können und nicht erst die Zerstörung, „wie es bei Erfolgsdelikten der Fall ist“, heißt es im Antrag. Ein dazu von der Bundesregierung vorzulegender Gesetzentwurf soll laut den Linken auch regeln, dass Unternehmen die vollständigen Kosten der Wiederherstellung von Ökosystemen entsprechend dem Verursacherprinzip tragen müssen. Weitere Forderungen der Fraktion zielen auf die Einführung eines „echten“ Unternehmensstrafrechts mit Geldbußen, die den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt entsprechen, sowie auf weitergehende Sanktionsmöglichkeiten und eine effektivere Verfolgung von Umweltstraftaten. Zudem soll das Hinweisgeberschutzgesetz entsprechend angepasst werden. Die Bundesregierung habe ihre Pflicht verletzt, die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt fristgerecht bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen, schreibt die Linksfraktion. Die Umsetzung müsse nun schnellstmöglich erfolgen. (sas/hau/11.06.2026)

Erste Lesung der Modernisierung des Designrechts

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Designrechts“ (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umgesetzt und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestaltet werden sollen. Wie die Bundesregierung ausführt, sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. (sto/hau/11.06.2026)

Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 erörtert

11.06.2026
Den Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Unterrichtung (21/6200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 Schwerpunkt des Berichts ist die Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Sie wurde im Juli 2025 von der Bundesregierung beschlossen und adressiert „gezielt Stärken, Potenziale und Defizite in der technologischen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands, die maßgeblich die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit, sicherheitspolitische Autonomie und gesellschaftliche Resilienz beeinflussen“. Durch die HTAD richte die Bundesregierung ihre Forschungs- und Innovationspolitik (FuI-Politik) gezielt auf „die Förderung von Innovationen in sechs prioritären Schlüsseltechnologien“ aus. Außerdem habe die Bundesregierung in der HTAD auch neun strategische Hebel „als zentrale Ansatzpunkte zur Stärkung, Modernisierung und zum Schutz des deutschen FuI-Systems“ benannt. Insgesamt fokussiere sich die Bundesregierung mit der HTAD gezielt auf Allianzen mit Wirtschaftsbeteiligung und strebt an, private Investitionen in den deutschen Technologiestandort deutlich zu steigern. Mit Blick auf die Umsetzung heißt es im Bericht: Angesichts ihrer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für die technologische Souveränität Deutschlands sei die Fokussierung auf ausgewählte Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal. Im internationalen Vergleich weise Deutschland vor allem Stärken in den Bereichen klimaneutrale Energieerzeugung sowie klimaneutrale Mobilität auf. Bei den Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz und Mikroelektronik sei Deutschland hingegen relativ schwach positioniert. Das gelte weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen. Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation Damit die Politik in einem Umfeld sich wandelnder Bedrohungslagen informiert und strategisch versiert handeln kann, müsse sie auf Expertise zu sicherheitsbezogenen Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen Handlungsoptionen zurückgreifen können, heißt es weiter. Die Expertenkommission empfiehlt daher, im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre exzellente Einrichtungen auf- beziehungsweise auszubauen. Neue technologische Lösungen zur Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen würden nicht notwendigerweise von den etablierten Akteuren hervorgebracht, heißt es in der Vorlage. Strukturen für Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten könnten dazu beitragen, die Potenziale von bisher nicht im Sicherheitsbereich tätigen Akteuren zu erschließen. Das neue Innovationszentrum der Bundeswehr biete beispielsweise die Möglichkeit, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Akteuren des Forschungs- und Innovationssystems und der Bundeswehr zu verbessern. „Die Bundeswehr sollte zudem eine Strategie für Gründungen aus der Bundeswehr entwickeln“, heißt es im Bericht. Höchststand der Forschungsausgaben Im Jahr 2024 hat Deutschland dem Bericht zufolge 3,17 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung ausgegeben (FuE-Quote) – ein neuer Höchststand. Die Bundesrepublik liege damit über dem OECD-Durchschnitt (2,72 Prozent) und dem EU-Durchschnitt (2,13 Prozent). Gleichzeitig zeige der aktuelle Trend jedoch, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei den FuE-Ausgaben an Dynamik verliere und derzeit hinter Ländern wie Israel, Südkorea, Schweden, den USA und Japan liege. Die Bundesregierung habe das Ziel, die FuE-Quote bis 2030 auf 3,5 Prozent zu steigern. Laut Bericht gehört Deutschland weiterhin zu den führenden Forschungsnationen und erzielt mit 1.956 Publikationen pro eine Million Einwohner (2024) überdurchschnittliche Leistungswerte. Auch die innovative Wirtschaft zähle zu den Stärken des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Insgesamt habe die deutsche Wirtschaft für Forschung und Entwicklung im Jahr 2024 rund 92,5 Milliarden Euro ausgegeben. Um den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung zu beschleunigen, habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die „Initiative Forschung & Anwendung (InFA)“ angelegt. So solle beispielsweise die neue Transferinitiative F.A.S.T. (Forschung, Anreize, Skalierung, Transfer) den Bedarf von Unternehmen besser mit den passenden Forschungsergebnissen zusammenbringen. Der Bundesbericht Forschung und Innovation erscheint alle zwei Jahre. (des/hau/11.06.2026)

Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern

11.06.2026
Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unter anderem soll deshalb eine Halterhaftung eingeführt werden. Ihren Gesetzentwurf (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten hat, sieht außerdem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vor. Der Entwurf wurde nach erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung In erster Linie soll mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet werden. „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die Regierung. Haftung für „vermutetes Verschulden“ geplant Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten: Sie sollen dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen. Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten.“ (joh/hau/11.06.2026)

Ausbau der Stromübertragungsnetze debattiert

11.06.2026
Die Bundesregierung will die Stromübertragungsnetze „bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt“ ausbauen. Ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung die Beschleunigung und Sicherstellung des Ausbaus des deutschen Stromübertragungsnetzes, um den steigenden Strombedarf und die Integration erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende zu bewältigen. Dazu soll der Bundesbedarfsplan aktualisiert und ausgeweitet werden. Der Bundesbedarfsplan gilt als das zentrale Planungsinstrument, um den Ausbau der Stromnetze auf Höchstspannungsebene in Deutschland zu steuern und zu beschleunigen. Vor allem der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Regfierung Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes beseitigen. 45 neue Netzausbauvorhaben Der Entwurf enthält laut Regierung die Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023–2037/2045 bestätigt hat und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere im aktuellen zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten seien. Vorgesehen ist, neben 45 neuen Netzausbauvorhaben 13 bestehende zu verändern. Umfasst seien 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben würden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben. Bau von kostengünstigeren Freileitungen Für die neuen Vorhaben soll die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgeschrieben und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben festgestellt werden, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Das bedeutet, dass der Bedarf in späteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden kann, was die Verfahren massiv entlasten soll, so die Bundesregierung. Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen für die neuen Vorhaben einmalige Investitionskosten von etwa 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Diese Kosten würden sich auf die Netzentgelte auswirken, was bedeute, dass für typische Haushaltskunden ein durchschnittlicher Anstieg um rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet werde, für Gewerbekunden um rund 400 Euro pro Jahr. Bessere Systemsicherheit und Kosteneffizienz Mit dem Gesetzesentwurf werde die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz gestärkt, heißt es. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus würden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz grundsätzlich als Freileitung umgesetzt werden. Zudem werde der Erdkabelvorrang für neue Gleichstromverbindungen aufgehoben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes könnten die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen, betont die Bundesregierung. Ziel sei, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch würden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen – die sogenannten Redispatch-Kosten – gesenkt. (nki/hau/11.06.2026)

Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung beraten

11.06.2026
Über die Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Unterrichtung (21/3940(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Tourismusausschuss. Nationale Tourismusstrategie Die Bundesregierung will mit der neuen Nationalen Tourismusstrategie für bessere Rahmenbedingungen der Branche sorgen und die Reisewirtschaft in Deutschland stärken. „Die Strategie bündelt erstmals alle für die Branche relevanten Maßnahmen der Regierungsressorts unter dem übergeordneten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Deutschland zu stärken“, heißt es in der Unterrichtung. Der Tourismus sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber und zeichne sich durch eine starke Prägung kleiner und mittlerer Unternehmen aus. Mit der neuen Tourismusstrategie sollen „die Weichen für nachhaltige Perspektiven von Hotels, Restaurants und anderen Unternehmen im Tourismussektor“ gestellt werden. Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen geplant Geplant sind unter anderem der Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen, eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit, die Stärkung der Anbindung Deutschlands ins benachbarte Ausland sowie der Mobilität im Land und eine weitere Digitalisierung des Tourismus. Deshalb wolle die Bundesregierung „massiv in eine moderne, effiziente und umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur investieren sowie die Digitalisierung und Elektrifizierung vorantreiben“, heißt es in dem Strategiepapier. Im Luftverkehr werde auf Kostenreduktionen, Effizienzsteigerung und regulatorische Entlastung gesetzt, um vielfältige und bezahlbare Flugverbindungen zu ermöglichen. (nki/hau/11.06.2026)

Umsetzung der EU-Cyberresilienz-Verordnung erörtert

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen" (Cyberresilienz-Verordnung, 21/6134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf dient laut Bundesregierung der Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2847. Mit dem Artikel 1 werde die Rechtsgrundlage geschaffen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Marktüberwachungsbehörde und als notifizierende Behörde unter der Verordnung (EU) 2024/2847 tätig werden kann. Am 10. Dezember 2024 sei die Cyberresilienz-Verordnung in Kraft getreten, heißt es im Entwurf. Sie stelle erstmals horizontal verpflichtende Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen auf und erweitert das bekannte CE-Kennzeichen um den Aspekt der Cybersicherheit. „Die Regelungen der Cyberresilienz-Verordnung gelten grundsätzlich unmittelbar und werden ab dem 11. Juni 2026 zeitlich gestaffelt wirksam, bis die Regelungen ab dem 11. Dezember 2027 vollends wirken“, schreibt die Regierung. Zum Zweck der Durchführung müsse jeder Mitgliedstaat mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde einrichten. Im Übrigen sollten die Mitgliedstaaten Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Wirtschaftsakteure ergreifen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. (hau/11.06.2026)

Gesetzentwurf zu den Abgeordneten-Diäten überwiesen

11.06.2026
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD "zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten. Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027 Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden. Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. (vom/11.06.2026)

Antrag zur Zukunft der Luftfahrt beschlossen

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Zukunft der Luftfahrt in Deutschland und Europa (21/6329(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Antragsteller, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel "Abschaffung der Luftverkehrsteuer". Antrag von CDU/CSU und SPD Zum Start der diesjährigen Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin betonen die Abgeordneten in ihrem Antrag, dass die Luftfahrt „ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Deutschland ist“. Zudem sei der Luftverkehr ein zentraler Bestandteil eines leistungsfähigen Verkehrssystems und unverzichtbar für die internationale Konnektivität Deutschlands. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen die Luftfahrtbranche stehe, sei es richtig und notwendig, „dass die Bundesregierung die Luftfahrt gezielt durch die jüngst beschlossene Luftfahrtstrategie unterstützt und fördert, um langfristig Mehrwert für unsere gesamte Volkswirtschaft zu generieren“. Weitere Zukunftsinvestitionen seien entscheidend für die Stärkung des Wirtschafts- und Hightech-Standortes Deutschland „bei gleichzeitiger Erreichung der Klimaschutzziele“, heißt es in dem Antrag. "Wettbewerbsfähigkeit stärken" Die Bundesregierung wird von den Koalitionsfraktionen aufgefordert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland und die Anbindung deutscher Flughäfen weiter zu stärken. Dies solle insbesondere durch eine kontinuierliche Überprüfung der im europäischen Vergleich hohen Standortkosten durch Gebühren und Abgaben passieren. Außerdem gelte es, die Wirkung der Senkung der Luftverkehrsteuer zu evaluieren und weitere Entlastungsschritte zu prüfen. Union und SPD machen zugleich deutlich, dass Entlastungen nur aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden können. "Regulatorische Belastungen abbauen" Eine weitere Forderung in dem Antrag zielt darauf ab, die regulatorischen Belastungen abzubauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen – ein sogenanntes „Level Playing Field“ – in Europa zu fördern. In der Vorlage geht es außerdem um die Unterstützung für den Hochlauf der Produktion nachhaltiger Flugkraftstoffe, die Anbindung deutscher Flughäfen an das nationale Verkehrsnetz, die Digitalisierung im Luftverkehr – vor allem bei der Fluggastabfertigung, die Stärkung der Resilienz kritischer Luftverkehrsinfrastruktur und die Sicherung von hochwertiger, tarifgebundener Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung in der Luftfahrtindustrie. (hau/ste/11.06.2026)

Verordnung zu Jahresemissionsgesamtmengen zugestimmt

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in namentlicher Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/6124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Verordnung der Bundesregierung „zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040" (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031–2040; 21/5069(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr.2) zugestimmt. Für die Verordnung votierten 303 Abgeordnete, 188 stimmten dagegen. Es gab 73 Enthaltungen. Verordnung der Bundesregierung Die Bundesregierung hatte eine Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 vorgelegt, der der Bundestag gemäß Paragraf 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zustimmen muss. Damit werden die im KSG festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt. Demnach sollen die Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise sinken: von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 über 294 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 bis auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2040. (sas/hau/11.06.2026)

Bundestag stimmt Steuerrechtsnovelle ohne Entlastungsprämie zu

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ (21/6002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6395(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der dritten Beratung lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf ab. Dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf gleicht einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 24. April beschlossen hatte, der aber am 13. Mai im Bundesrat gestoppt wurde. Der jetzt angenommene Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können. Darüber hinaus wird die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige aufgehoben. Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig. Durch die Neuregelung werden auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig. In „Tax Law Clinics“ werden unter Anleitung besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden. Außerdem ist in dem Gesetz eine Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnis wird erweitert. Geändert wird auch das Gewerbesteuergesetz. Damit wird der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent angehoben. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen verlangt. Änderungen im Finanzausschuss Der Finanzausschuss nahm am 10. Juni noch eine Änderung am Koalitionsentwurf vor. Damit werden auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (21/1974(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem erreichen, dass es Berufen wie geprüften Bilanzbuchhaltern erlaubt wird, bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen – für alle bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz zu erstellen, vorbereitende Abschlussarbeiten zu übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen. Zudem sollte der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer statt auf 280 Prozent auf 320 Prozent angehoben werden. (hau/bal/11.06.2026)

Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. In dritter Beratung lehnte das Parlament Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf ab. Gegen den Entschließungsantrag der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmte auch die Linksfraktion zu, während die Union, AfD und SPD ihn ablehnten. Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der AfD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Die Linke enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt. Konkret wird ab 2028 die Recyclingquote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent erhöht. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden. Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe wie bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) nicht verwendet werden. Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden. Änderungen im Umweltausschuss In einem im Umweltausschuss beschlossenen Änderungsantrag, den auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte, hatten die Fraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem die geplanten Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte angepasst und ergänzt. Ziel der Änderung ist es, stärkere Marktanreize für umweltfreundlichere und recyclingfähigere Verpackungen zu setzen. Entschließung verabschiedet In der verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Rechtsverordnungen nach Paragraf 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes schnellstmöglich vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Regelungen für den Einsatz von Rezyklaten sollen im Jahr 2027 gelten. Die Verwendung von in Deutschland und in der EU hergestellten Rezyklaten solle gefördert und die EU-rechtlichen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes nur solche Rezyklate zu berücksichtigen, die in der EU produziert wurden. Darüber hinaus solle die Regierung darauf hinwirken, dass es weitere EU-rechtliche Vorgaben dazu gibt. In der EU solle die Regierung darauf hinwirken, dass schnellstmöglich weitere Rezyklate – vor allem für kontaktsensible Anwendungen – zugelassen werden. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einzusetzen, dass zeitnah ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate etabliert wird. Abgelehnte Entschließungsanträge Die AfD hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert, im Rahmen der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) in nationales Recht von der Möglichkeit der Ausnahme für Einweg-Kunststoffverpackungen Gebrauch zu machen und Obst, Gemüse und Pilze vom Kunststoffverpackungsverbot ab 2030 freizustellen. Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrg (21/6403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem verlangt, Mehrwegsysteme systematisch zu stärken und einen verbindlichen Maßnahmenplan zur Standardisierung von Mehrwegsystemen, vor allem im Hinblick auf Rückgabe und Kompatibilität von gemeinsamen Poolsystemen, vorzulegen. Die von der Europäischen Verpackungsverordnung vorgesehene Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsarten im To-go-Bereich sollte bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, so die Fraktion. (sas/11.06.2026)

Weniger Bürokratie bei Gewerbeordnung und Verbrauchskennzeichnung

11.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Oppositionsinitiativen abgelehnt Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem die Aufhebung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes verlangt. Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dagegen stimmten Union, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Die Grünen hatten gefordert, einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter in der Gewerbeordnung einzuführen und echten Bürokratieabbau für den Beruf der Immobilienverwaltung und -vermittlung sicherzustellen. Schließlich überwies der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch das Gesetz werden „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat. Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe am Mittwoch, 10. Juni, im Wirtschaftsausschuss reduziert. Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem fällt die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Bundesbedarfsplangesetzes künftig. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen wurden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Zudem wurde auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ersatzlos gestrichen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern. Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in dem Antrag, in dem die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des Netzwerks der Auslandshandelskammern betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), schreibt die Fraktion. Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von Mitarbeitern der Auslandshandelskammern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem solle die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung solle außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/11.06.2026)