Bundestag | Aktuelle Themen

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Anhörung zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

Mo, 01.07.2024 - 14:00
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschäftigt sich in seiner zweistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 1. Juli 2024, mit dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948). Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Das Gremium widmet sich einem umfangreichen Aufgabengebiet: Die Themen reichen von gesunder Ernährung über gute Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft bis hin zu Tierwohl und der Stärkung ländlicher Räume. (27.06.2024)

Fachgespräch zum Wiederaufbau im Ahrtal

Mo, 01.07.2024 - 14:00
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befasst sich am Montag, 1. Juli 2024, mit dem Thema „Wiederaufbau im Ahrtal“. Das öffentliche Fachgespräch dauert eineinhalb Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Mit seinen 34 Mitgliedern erörtert der Ausschuss zum Beispiel, wie neues Bauland aktiviert werden und eine gezielte Nachverdichtung gelingen kann. Auch verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung werden im Ausschuss diskutiert, von der Bausparförderung über das Baukindergeld bis hin zu Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). (25.06.2024)

Anhörung zu zivilen Einsatz­kräften im interrnationalen Krisenmanagement

Mo, 01.07.2024 - 13:00
Eine öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission Afghanistan befasst sich am Montag, 1. Juli 2024, mit der Rolle der zivilen Einsatzkräfte im internationalen Krisenmanagement und der Anwendung deutschen Rechts in internationalen Einsatzgebieten. Die Mitglieder der Enquete-Kommission möchten von den geladenen Sachverständigen – Dr. Astrid Irrgang vom Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) in Berlin und Norbert Hausmann, Rechtsberater beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam – unter anderem wissen, wie die Erfahrungen von Einsatzkräften mehr Gehör in Politik und Gesellschaft finden und wie lokale Akteurinnen und Akteure stärker in die Planung und Durchführung des internationalen Krisenmanagements eingebunden werden können. Sie möchten darüber hinaus erfahren, welche rechtlichen Herausforderungen sich ihrer Meinung nach aus den bisherigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr ergeben und ob und wo sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen. Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Die Enquete-Kommission Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands hat im Februar 2024 ihren Zwischenbericht mit einer umfassenden Analyse des zwanzigjährigen internationalen Einsatzes vorgelegt. In der zweiten Phase ihrer Arbeit löst die Kommission den Blick von Afghanistan und erarbeitet aus den Lehren, die sie in der ersten Phase gezogen hat, konkrete Empfehlungen für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands. (27.06.2024)

Anhörung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei

Mo, 01.07.2024 - 13:00
Der Ausschuss für Inneres und Heimat befasst sich am Montag, 1. Juli 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der Unionsfraktion zum Thema „Die Zeitenwende auch auf See umsetzen – Befugnisse der Bundespolizei erweitern und der Bedrohungslage anpassen“ (20/10726). Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Die Aufgaben des Innenausschusses reichen von Ausländer- und Asylpolitik bis zum Zivil- und Katastrophenschutz. (24.06.2024)

Anhörung zur Tarif­er­mä­ßi­gung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Mo, 01.07.2024 - 12:30
Der Finanzausschuss befasst sich am Montag, 1. Juli 2024, mit der Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Grundlage der öffentlichen Anhörung soll ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11947) sein, der am Freitag, 28. Juni, erstmals im Bundestag beraten und im Anschluss an den Finanzausschuss überwiesen werden soll. (27.06.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Enquete-Kommission zu Ursachen von Integrations­problemen

Do, 27.06.2024 - 13:10
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission zu „kulturellen Differenzen als mögliche Ursache von Integrationsproblemen bei Zuwanderern in Deutschland“. Ein dazu vorgelegter Antrag (20/11957) steht am Donnerstag, 27. Juni 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach knapp 70-minütiger Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen. Antrag der AfD Die einzurichtende Enquete-Kommission solle sich unter anderem mit der Frage befassen, welche sozialisierten Differenzen in Verhaltenskulturen und Wertehaltungen dazu beitragen können, den voneinander abweichenden ökonomischen und gesellschaftlichen Integrationserfolg beziehungsweise -misserfolg unterschiedlicher Zuwanderergruppen in Deutschland und anderen Ländern der westlichen Welt zu erklären. Prägungen von Migranten durch ihre Herkunftskultur führen laut AfD „nicht zwangsläufig zu Integrationsproblemen“. Auch Personen aus einigen räumlich sehr fernen Kulturkreisen wiesen teilweise überdurchschnittliche Integrationserfolge auf, wie sich etwa an den Integrationserfolgen der vietnamesisch-stämmigen Zuwanderer deutlich ablesen lasse. In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten Forschungsprojekt hätten der Soziologe Bernard Nauck, Professor an der Technischen Universität Chemnitz, und die Erziehungswissenschaftlerin Ingrid Gogolin, Professorin an der Universität Hamburg, untersucht, inwieweit unterschiedliche Herkunftsgruppen beispielsweise unterschiedlich bildungserfolgreich sind, heißt es in dem Antrag. Die Fragestellung sei in vietnamesischen, türkischen und deutschen Familien vergleichend untersucht worden. Als zentrale Ergebnisse der Untersuchungen hätten die Forscher festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler vietnamesischer Herkunft die höchsten Bildungserfolge zeigen – sogar höher als die Schülerinnen und Schüler deutscher Herkunft. 2014 hätten 64 Prozent der vietnamesischen Jugendlichen in Deutschland den Sprung ans Gymnasium geschafft. Dieser Anteil liege 20 Prozentpunkt höher als bei deutschen und sei fünfmal höher als bei türkischen Schülern. Untersucht werden soll laut AfD-Fraktion auch, welcher Zusammenhang zwischen den „in vielen Herkunftskulturen aus Orient und Afrika verankerten traditionellen Vorstellungen von Familienehre, Großfamilienbindung und Clanbildung und der Korruption in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat dieser Länder besteht“. Die Enquete-Kommission soll außerdem prüfen, welche Auswirkungen verhaltenskulturell bedingte Misserfolge der Integration für die Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für die Gesellschaft in Deutschland haben. (hau/26.06.2024)

Afghanistan-Untersuchungs­ausschuss setzt Zeugen­vernehmung fort

Do, 27.06.2024 - 12:00
Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) kommt am Donnerstag, 27. Juni 2024, setzt seine Zeugenvernehmungen in einer weiteren öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 27. Juni 2024, fort. Befragt werden sollen der ehemalige Leiter der Politischen Abteilung im Auswärtigen Amt, Jens Plötner, der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Dr. Christophe Eick, und der Leiter der Abteilung LB im Bundesnachrichtendienst, Dr. Werner Ader. Untersuchungsauftrag Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. 21x.06.2024)

Krankenhausreform in erster Lesung beraten

Do, 27.06.2024 - 11:45
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ (20/11854, Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Gesundheitsausschuss die Federführung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die geplante Krankenhausreform zielt auf bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie sowie den Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland ab. Den Krankenhäusern soll laut Bundesregierung der ökonomische Druck genommen werden. Durch eine sogenannte Vorhaltevergütung sollen „bedarfsnotwendige Krankenhäuser“ künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Kurzfristig solle die Berechnungsgrundlage für die Bezahlung der Krankenhäuser (Landesbasisfallwert) angepasst werden. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern ist geplant, Kriterien für 65 Leistungsgruppen zu definieren und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zuzuweisen. Für eine Zuweisung von Leistungsgruppen müssen laut Bundesregierung Qualitätsstandards eingehalten werden. Deren Erfüllung solle grundsätzlich auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig sein. Wohnortnahe Grundversorgung Die wohnortnahe Grundversorgung bleibt laut Bundesregierung gesichert. Durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen würden zusätzlich zu den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern im ländlichen Raum, die einen Zuschlag erhalten, „wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden“. Diese Einrichtungen sicherten eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung „durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen“. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz basiere auf Vorschlägen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, die am 6. Dezember 2022 Vorschläge für eine umfassende Krankenhausreform vorgelegt hatte, teilt die Regierung mit. Auf dieser Grundlage hätten das Bundesministerium für Gesundheit, die Regierungsfraktionen und die Gesundheitsministerien der Länder bis zum 10. Juli 2023 Reformeckpunkte erarbeitet und konsentiert. Mit dem Gesetz setze die Bundesregierung diese Eckpunkte um. (hau/27.06.2024)

Debatte über „Konzept der sicheren Drittstaaten“

Do, 27.06.2024 - 10:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals einen Antrag mit dem Titel "Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa – Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht" (20/11949) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion dringt in ihrem Antrag darauf, das „Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts“ zu machen. Die Fraktion wirbt für ein Drittstaatsmodell, „in dessen Rahmen jeder in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt wird und dort ein Asylverfahren durchlaufen soll, der nach einem festzusetzenden Stichtag in der EU Asyl beantragt“. Im Falle eines positiven Ausgangs werde der sichere Drittstaat vor Ort Schutz gewähren, schreiben die Abgeordneten weiter. Bei einem negativen Ausgang solle der Antragsteller aus dem sicheren Drittstaat in sein Herkunftsland zurückkehren oder aber zurückgeführt werden. „Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen, die eine weitreichende Partnerschaft zwischen der EU und dem Drittstaat in allen Bereichen begründet“, heißt es in der Vorlage ferner. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, Gespräche zwischen der EU und Ruanda sowie weiteren Drittstaaten anzustoßen, um mit diesen Staaten über die Implementierung eines sicheren Drittstaatsmodells zu verhandeln. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion auf europäischer Ebene eine Initiative zur Nachbesserung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergreifen, die die umfassende Anwendung von sicheren Drittstaatsmodellen ermöglicht. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mitgliedstaaten bereits die Zulässigkeitsprüfung in einem Drittstaat durchführen können. Kriterien: Sicherheit, rechtsstaatliches Verfahren, angemessene Lebensbedingungen Für die Frage, welche Staaten als sichere Drittstaaten infrage kommen, sollen dem Antrag zufolge allein die Kriterien von Sicherheit, rechtsstaatlichem Verfahren und angemessenen Lebensbedingungen entscheidend sein. Es sei sicherzustellen, dass nur solche Staaten als sichere Drittstaaten eingestuft werden, „die das Refoulement-Verbot nach Maßgabe des geltenden europäischen und internationalen Rechts vollumfänglich achten und eine Aufnahme unter angemessenen Lebensbedingungen nach internationalen Standards (Unterkunft, Ernährung, Gesundheit und primäre Bildung) gewährleisten“. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Öffnungsklausel im europäischen Asylrecht zu erwirken, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, sichere Drittstaatenmodelle gegebenenfalls auch im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung mit dem sicheren Drittstaat umzusetzen. Bis zur Implementierung eines Drittstaatsmodells soll die Bundesregierung laut Vorlage zudem „kurzfristig wirksame Maßnahmen zur signifikanten Verringerung der irregulären Migration nach Deutschland“ umsetzen. Bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz müssten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen erfolgen, führt die Fraktion dazu aus. Diese Kontrollen müssten prinzipiell mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat stellen können, aus dem sie einreisen wollen. (sto/vom/irs/27.06.2024)

Tätigkeitsbericht 2023 des Ausschusses für Petitionen

Do, 27.06.2024 - 09:00
Der Bundestag berät den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023 zu Beginn des Sitzungstages am Donnerstag, 27. Juni 2024. Nach der zehnminütigen Einführung durch die Ausschussvorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD) ist eine knapp 70-minütige Debatte vorgesehen. Der Bericht war einen Tag zuvor am Mittwoch, 26. Juni 2024, an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben worden. 11.410 Petitionen erreichten den Ausschuss 2023 Im Jahr 2023 sind 11.410 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2022 gesunken (minus 1.832). Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.516). 2022 lag die Zahl bei 1.390 Petitionen. 1.506 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat - 215 mehr als 2022. Den Bereich des Bundesgesundheitsministeriums betrafen 1.195 Petitionen - 898 weniger als im Vorjahr. Der Bundestag wird den Tätigkeitsbericht am Donnerstagvormittag beraten. Laut dem Bericht ergibt sich bei 251 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 46 Zuschriften. 4.756 - und damit mehr als ein Drittel - davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. „Mit derzeit etwa fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 491.639 Nutzerinnen und Nutzer auf dem Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2022: 600.000), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2023 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 1,59 Millionen Unterstützungen - sowohl schriftlich als auch elektronisch über die Petitionsplattform - verzeichnet worden (2022: 937.513). Bundestag hebt Immunität von Petr Bystron auf Der Bundestag hat die Debatte zum Tätigkeitsbericht unterbrochen und die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron (AfD) erteilt. Mit der breiten Mehrheit des Plenums bei Enthaltung der AfD-Fraktion wurde eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/11925) angenommen, in der auf zwei Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Juni 2024 und vom 24. Juni 2024 verwiesen wird. (hau/eis/27.06.2024)

Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Erntehelfer debattiert

Mi, 26.06.2024 - 20:25
„Unsere Bauern retten – Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Erntehelfer bei heimischen Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenanbau einführen“, lautete der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/11940), der am Mittwoch, 26. Juni 2024, im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Saisonmitarbeiter aus dem Ausland. Mit 12,41 Euro pro Stunde habe Deutschland den zweithöchsten Mindestlohn in der EU, was „sehr zulasten der Wettbewerbsfähigkeit geht“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, die für kurzfristig beschäftigte Saisonmitarbeiter mit Lebensmittelpunkt im Ausland gelten soll. Das Kriterium „Berufsmäßigkeit“ bei kurzfristig beschäftigten Saisonmitarbeitern mit Lebensmittelpunkt im Ausland solle aufgehoben werden, so die Fraktion. (hau/nki/26.06.2024)

Große Anfrage zur Finanzierung der Sozialversicherung

Mi, 26.06.2024 - 19:45
Der Bundestag hat am Mittwoch, 26. Juni 2024, über eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Thema „Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung“ (20/11131) beraten. Die Debatte war zuvor in der vergangenen Sitzungswoche von der Tagesordnung genommen worden. Große Anfrage der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert in der Anfrage, dass die Summe der Beitragssätze in der Sozialversicherung wieder die "wichtige Marke" von 40 Prozent deutlich überschritten habe und die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung dadurch konterkariert würden. Die Wirtschaft werde belastet und ein neuer Aufschwung erschwert. „Die Finanzierung der Sozialversicherung durch immer höhere Beiträge, höhere Steuerzuschüsse und Darlehen ist zudem intransparent geworden und erschwert eine klare Ordnungspolitik. Es bedarf eines entschiedenen Gegensteuerns mit dem Ziel, die Sozialabgaben bei 40 Prozent zu begrenzen“, schreiben die Abgeordneten. Sie haben deshalb einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet zu der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkasse, der Pflegeversicherung, der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und der Künstlersozialkasse. (hau/che/26.06.2024)

Tätigkeitsbericht 2023 des Datenschutzbeauftragten beraten

Mi, 26.06.2024 - 18:55
Den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 (20/10800) hat der Bundestag am Mittwoch, 26. Juni 2024, beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Ausschuss für Inneres und Heimat federführend sein. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber empfiehlt dem Gesetzgeber, die sich aus der KI-Verordnung der EU ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur zeitnah festzulegen. Dabei sei die bei seiner Behörde vorhandene Expertise „bestmöglich“ zu nutzen. Nur so könne die Vorbereitung auf die komplexen mit der KI-Aufsicht einhergehenden Aufgaben gelingen und der Aufbau der erforderlichen Ressourcen vor dem Inkrafttreten der Verordnung sichergestellt werden, heißt es im Tätigkeitsbericht. Den Empfehlungen zufolge soll der Gesetzgeber in bereichsspezifischen Vorschriften klare Beschränkungen insbesondere hinsichtlich Zweck und Dauer einer elektronischen Weiterverarbeitung von Daten festlegen, die durch Polizei- und Verwaltungsbehörden aus dem Chip eines Passes oder Personalausweises ausgelesen wurden. „Der Gesetzgeber sollte öffentlichen Stellen nur dann den Zugriff auf das biometrische Lichtbild im Chip eines Passes, Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels gestatten, wenn es für die Erfüllung besonders gewichtiger, im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben zwingend notwendig ist und alternative, eingriffsmildere Verfahren nicht zur Verfügung stehen“, heißt es dazu in dem Bericht. Darin wird des Weiteren empfohlen, eindeutige und umfassende Regelungen zur Zusammenarbeit der Aufsichtsorgane über die Nachrichtendienste zu schaffen. Daneben spricht sich der Bundesbeauftragte dafür aus, in dem für das Jahr 2024 geplanten zweiten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts für die Datenerhebung aus dem Internet und deren Weiterverarbeitung durch die Dienste genaue Vorgaben im Gesetz zu schaffen Forderung nach einem Bundestransparenzgesetz Dem Bundestag rät der Bundesbeauftragte zudem, gegenüber der Bundesregierung und dem EU-Gesetzgeber auf eine „erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung“ des Verordnungsentwurfs zur Chatkontrolle „im Sinne des EP-Berichts von November 2023 zu drängen, der eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, die deutsche und europäische (Kommunikations-)Grundrechte wahrt und ein flächendeckendes und anlassloses Auslesen privater Kommunikation verbietet“, oder anderenfalls darauf hinzuwirken, den Verordnungsentwurf insgesamt abzulehnen. Auch plädiert er dafür, anstelle einer zunehmenden Zersplitterung des Sicherheitsüberprüfungsrechts in Einzeltatbestände ein schlüssiges Gesamtkonzept für alle Überprüfungsverfahren zu entwickeln. Hierzu bedürfe es insbesondere einer Neudefinition und Ergänzung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Ferner spricht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für eine Zusammenlegung des Informationsfreiheits- und des Umweltinformationsgesetzes und die Weiterentwicklung zu einem Bundestransparenzgesetz aus. An die Bundesregierung gerichtet ist unter anderem die Empfehlung, zeitnah einen Entwurf umfassender spezifischer Gesetzesregelungen zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen, etwa zum Einsatz von KI im Beschäftigungskontext, zu den Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle oder zum Umgang mit sensiblen Beschäftigtendaten. Daneben sollte die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesbeauftragten unter anderem eine Regelung treffen, dass elektronische Gesundheitskarten „nur sicher und persönlich zugestellt werden“. (sto/hau/26.06.2024)

Parlament debattiert über Meinungsfreiheit an Hochschulen

Mi, 26.06.2024 - 17:50
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 26. Juni 2024, mit dem Thema Meinungsfreiheit an deutschen Hochschulen befasst. Die Unionsfraktion hatte eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Meinungsfreiheit schützen – Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“ verlangt. (irs/26.06.2024)

Fachgespräch zum dritten Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen

Mi, 26.06.2024 - 17:35
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung befasst sich am Mittwoch, 26. Juni 2024, mit dem Thema „SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen (Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention)“. SDG 3 steht für das dritte Nachhaltigkeitsziel (Sustainable Development Goal) der Vereinten Nationen. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (17.06.2024)

67. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Mi, 26.06.2024 - 17:00
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 26. Juni 2024, zu einer halbstündigen öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (26.06.2024)

Fragestunde am 26. Juni

Mi, 26.06.2024 - 17:00
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 26. Juni 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/11888), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen 32 der insgesamt 64 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion acht Fragen. Vier Fragen richteten Abgeordnete der Gruppe BSW an die Bundesregierung. Mit je zwei Fragen waren die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und der fraktionslose Abgeordnete Thomas Seitz vertreten. Die meisten Fragen, nämlich zwölf, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, gefolgt vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit je zehn Fragen. Acht Fragen sollte das Bundesministerium für Inneres und Heimat, sieben Fragen das Auswärtige Amt beantworten. Zu fünf Fragen sollte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Stellung nehmen, zu je drei Fragen das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium der Finanzen. Mit zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auseinandersetzen. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundeskanzleramt. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt aus Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesministerium für Gesundheit, ob dieses seine Pläne zur Apothekenreform überdenken wird, nach denen künftig pharmazeutische Dienstleistungen in Filialapotheken, in denen kein Apotheker vor Ort anwesend ist, durch Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) übernommen werden dürfen, sofern ein Apotheker per Video hinzugeschaltet werden kann, um eine Degradierung des Apothekerberufs sowie eine schlechtere pharmazeutische Versorgung vor allem in strukturschwachen Regionen zu verhindern. Sollte das Ministerium seine Pläne nicht überdenken wollen, wollte die Abgeordnete die Gründe dafür erfahren. Die fraktionslose Abgeordnete Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erfahren, welche finanziellen Mittel für die Tierhaltungskennzeichnung in einer für alle Nutztierarten in ihren sämtlichen Lebensphasen und mit den Tierwohl-Grundsätzen vereinbarten gesetzlichen Regelung vorgesehen sind, vor allem „vor dem Hintergrund einer bundeseinheitlichen Umsetzung“. Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron wollte vom Bundesministerium des Innern und für Heimat wissen, warum „kein Mitglied der Bundesregierung den infolge einer islamistischen Attacke auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger getöteten Polizisten im Krankenhaus vor seinem Tod besucht“ hat. Die fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) fragte das Auswärtige Amt, ob die Frage, wie die „dunkle Geschichte Deutschlands in Tansania weiter gemeinsam aufgearbeitet werden kann“, auch gegebenenfalls in Abstimmung und mit Einverständnis der Regierung Tansanias die Prüfung einer Wiedergutmachung für die strukturellen Folgen der deutschen Kolonialherrschaft oder von Entschädigungszahlungen an die Nachfahren der Opfer einschließt. Sie verwies darauf, dass die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Katja Keul diese Frage mit Regierungsvertretern und Nachfahren der Opfer im Rahmen ihrer Reise vom 29. Februar bis 4. März 2024 nach Tansania besprechen wollte. Dağdelen wollte erfahren, ob die Bundesregierung proaktiv eine Anerkennung der in Phasen des Kolonialkrieges in „Deutsch-Ostafrika“ verübten „abscheulichen Gräueltaten“ als aus heutiger Perspektive verübte Kriegsverbrechen und Völkermord unabhängig von den Erwartungen und Bedürfnissen der tansanischen Seite plant. Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, ob die Bundesregierung die Studie des Fraunhofer-Instituts kennt, nach der Deutschland seinen Anteil der Radfahrerinnen und Radfahrer am Verkehr von derzeit 15 Prozent auf 45 Prozent bis 2035 steigern könnte, sofern entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Falls ja, wollte die Abgeordnete wissen, wie sich die Bundesregierung dazu positioniert und welche konkreten Vorhaben aus dem dreistufigen Ausbauplan „Fahrradland Deutschland 2030 – Nationaler Radverkehrsplan 3.0“ sie deshalb in naher Zukunft umsetzen will. Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), wie der genaue Inhalt des Prüfauftrages der entlassenen Staatssekretärin im BMBF Sabine Döring lautet, zu dem die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger angebe, sie habe diesen „weder beauftragt noch gewollt“. Seitz fragte, wie das BMBF nach dem Willen der Bundesministerin stattdessen auf eine Erklärung von rund 400 Dozenten Berliner Universitäten, die sich „mit gewalttätigen antisemitischen studentischen Protesten solidarisierten“, reagieren sollte. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/26.06.2024)

68. Sitzung des Digitalausschusses

Mi, 26.06.2024 - 16:35
Der Ausschuss für Digitales kommt am Mittwoch, 26. Juni 2024, zu einer teilweise öffentlichen Sitzung zusammen. Öffentlich beraten wird der Tagesordnungspunkt 2 "Bericht der Bundesregierung zum AI Seoul Summit". Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Seine Mitglieder widmen sich den aktuellen netzpolitischen Themen – einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Im Digitalausschuss sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden. (24.06.2024)

Anhörung zum Thema „Chancengerechtigkeit für alle Kinder sicherstellen – Ausbildung“

Mi, 26.06.2024 - 15:00
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) befasst sich am Mittwoch, 26. Juni 2024, mit dem Thema „Chancengerechtigkeit für alle Kinder sicherstellen – Faktoren der Bildungs- und Entwicklungschancen: Ausbildung“. Das öffentliche Fachgespräch dauert etwa eineinhalb Stunden. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Die sechsköpfige Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Familienausschusses. Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. (21.06.2023)

Anhörung zum Thema "Resilienter Tourismus"

Mi, 26.06.2024 - 15:00
Der Tourismusausschuss befasst sich am Mittwoch, 26. Juni 2024, mit dem Thema „Resilienter Tourismus". Konkret soll es während der öffentlichen Anhörung um Krisenprävention und Krisenmanagement gehen. Themenschwerpunkte sind zum Beispiel: Lehren aus der Corona-Pandemie, Cyber-Angriffe, Fachkräftemangel und der Umgang mit Extremwetterverhältnissen. (17.06.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.