Bundestag | Aktuelle Themen

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Anhörung zur Engagement­strategie des Entwicklungs­ministeriums

Mi, 20.09.2023 - 16:30
Die Engagementstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist am Mittwoch, 20. September 2023, Thema im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement gewesen. Ziel der Sitzung war es, sich im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs mit dem BMZ über die Strategie „Engagement weltweit“ des BMZ zu informieren und den Eindruck der Abgeordneten vom Engagement mit entwicklungspolitischen Bezügen zu vertiefen. (20.09.2023)

Bundestag sichert Libyen und Marokko Unterstützung zu

Mi, 20.09.2023 - 15:30
Der Bundestag hat den Betroffenen und Angehörigen der Opfer der Naturkatastrophen in Marokko und Libyen sein Mitgefühl ausgesprochen und umfassende Unterstützung durch Deutschland zugesichert. Menschenleben zu retten und die von Erdbeben und Überschwemmungen zerstörten Städte und Regionen wiederaufzubauen, sei jetzt „Aufforderung und Akt der Solidarität“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bärbel Kofler, am Mittwoch, 20. September 2023, in einer von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verlangten Aktuelle Stunde. Dass BMZ stehe bereit, Nothilfe zu leisten und seit Jahren bestehende Programme im Marokko an die aktuelle Lage anzupassen, sobald die dortige Regierung die Hilfsangebote annehme. In Libyen, sagte Kofler, habe das BMZ in den vergangenen Jahren den Wiederaufbau nach dem Bürgerkrieg unterstützt und unter anderem Gesundheitsstationen aufgebaut und Fachkräfte ausgebildet. Diese Strukturen könnten die Helfer nun nutzen. Um den großen Hilfsbedarf nach der Flutkatastrophe vom 10. September zu decken, sei jedoch ein koordiniertes, multilaterales Engagement vonnöten. Grüne: Internationale Gemeinschaft muss an einem Strang ziehen Die internationale Gemeinschaft müsse jetzt an einem Strang ziehen und eigene Interessen, insbesondere in Bezug auf Libyen, hintenanstellen, betonte Tobias B. Bacherle (Bündnis 90/Die Grünen) mit Blick auf Staaten wie Ägypten, die Türkei und Italien. Insgesamt zeige der Umgang mit der Flutkatastrophe in Libyen, wie wichtig es sei, das zweigeteilte Land wieder zu einem funktionierenden und einheitlich agierenden Staat zu machen. Dabei komme der Bundesregierung eine besondere Rolle zu, die 2020 den Berliner Prozess ins Leben gerufen habe, um dazu einen Beitrag zu leisten. SPD: Bevölkerung ist die Grabenkämpfe leid Für die SPD warnte Dr. Karamba Diaby vor der Gefahr, die im besonders betroffenen Osten agierende Gegenregierung unter General Haftar könne die Katastrophe politisch instrumentalisieren, indem sie medial als „starken Helfer“ präsentiere. Allerdings wachse die Wut in der Bevölkerung, sie sei die Grabenkämpfe leid und fordere Einigkeit, die Einhaltung der Menschenrechte und einen gerechten Einsatz von Ressourcen. „Diesen Wunsch müssen wir nachdrücklich unterstützen“, forderte Diaby. FDP: Hilfe darf nicht in falsche Hände geraten Dafür sprach sich auch Peter Heidt (FDP) aus. „Im Land gärt es“, sagte er, auch weil eine wirksame Koordination der Hilfen im „Failed State“ Libyen kaum möglich sei. Wie andere Redner äußerte Heidt den Verdacht, die Staudämme seien nicht ordnungsgemäß gewartet worden. Nach der Katastrophe sei fraglich, ob die Hilfen überhaupt bei den Betroffenen ankämen. „Sie darf nicht in falsche Hände geraten“, warnte der FDP-Politiker mit Blick auf die hohe Korruption in Libyen. Journalisten müssten Zugang zu den Krisengebieten haben, um Missstände aufzudecken und publik zu machen. Union fordert Wiederbelebung des Berliner Prozesses Unverständnis über das Thema der Aktuellen Stunde äußerten Jürgen Hardt (CDU/CSU) und Stefan Keuter (AfD). Der Bundestag könne in der jetzigen Situation nicht viel machen, urteilte Hardt, für Keuter wäre eine Debatte über die Lage in Bergkarabach wichtiger gewesen. Hardt kritisierte außerdem die Bundesregierung wegen ihres aus seiner Sicht zu geringen Engagements für den Berliner Prozess. Zwar sei noch unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) ein Waffenstillstand erreicht worden, seitdem habe es keine Fortschritte mehr in Richtung eines funktionierenden staatlichen Akteurs gegeben. Die Ampelkoalition sollte die Flutkatastrophe zum Anlass nehmen, den Prozess neu zu beleben. AfD verweist auf Westsahara-Frage Stefan Keuter (AfD) warf den USA und ihren Partnern vor, das Land im Jahr 2011 „in die Steinzeit zurückgebombt“ zu haben. Nun gebe es ein „vom Bürgerkrieg zerpflücktes Land“, und es sei zu befürchten, dass Gelder für Wartung der Staudämme veruntreut wurden. Dass Marokko die Hilfsangebote aus Deutschland bisher nicht angenommen habe, führte der AfD-Abgeordnete auf die Position der Bundesregierung in der Westsahara-Frage zurück. „Den Marokkanern ist ihre Lösung wichtig, erkennen Sie diese an, dann haben wir auch wieder ein gutes Verhältnis zu Marokko“, urteilte Keuter. Linke: Klimapolitik ist eine internationale Aufgabe Amira Mohamed Ali (Die Linke) betonte, sintflutartige Regenfälle seien auch Folge der steigenden Wassertemperatur des Mittelmeers. „Uns wird dramatisch vor Augen geführt, dass Klimapolitik eine internationale Aufgabe ist, die entschieden und konsequent angegangen werden muss.“ Auch sie befand, der „Krieg der Nato gegen Libyen hat das Land in bodenloses Chaos gestürzt“. Der Bundesregierung warf sie vor, mehr in die libysche Küstenwache und Flüchtlingslager, „in denen das Völkerrecht täglich verletzt wird“, zu investieren, als in humanitäre Hilfe und die Bekämpfung von Fluchtursachen. (joh/20.09.2023)

Abgeordnete informieren sich über Städte- und Kulturreisen

Mi, 20.09.2023 - 15:00
Bei den Städtereisen sieht es recht gut aus, beim Kulturtourismus lässt die Nachfrage nach: Fünf Sachverständige haben am Mittwoch, 20. September 2023, bei einer öffentlichen Anhörung im Tourismusausschuss zum Thema „Kulturtourismus und Städtereisen“ die Abgeordneten über die aktuelle Situation in Deutschland informiert. „Die Deutschen fahren wieder vermehrt ins Ausland“ Burkhard Kieker, Geschäftsführer von visit Berlin, bilanzierte, dass der sogenannte Restart nach dem Ende der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr in der Hauptstadt gut gelungen sei. Allerdings sei in diesem Sommer bereits ein Abflachen der Nachfrage zu verzeichnen. „Die Deutschen fahren wieder vermehrt ins Ausland“, sagte Kieker bei der Anhörung. Dennoch liege Berlin nach London und Paris auf Platz drei der europäischen Metropolen und damit noch vor Rom, was erstaunlich sei. Um eine Reise nach Berlin noch attraktiver zu machen, müsste die Anbindung per Zug verbessert werden, forderte Kieker. "Das komplette asiatische Reisevolumen fehlt" Petra Hedorfer, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Zentrale für Tourismus, berichtete, dass momentan noch „das komplette asiatische Reisevolumen“ fehle. Die aktuellen Rahmenbedingungen wie etwa die aufgrund des Ukraine-Krieges geänderten Flugrouten, die zu höheren Ticketpreisen führen, machten es schwer, diesen Quellmarkt besser zu erschließen. Zudem kämen aktuell kaum Reisende aus Südamerika und Südostasien nach Deutschland. Um die Tourismusbranche hierzulande noch besser aufstellen, sieht Hedorfer vor allem bei den Themen Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit Nachholbedarf. Zuwachs beim naturnahen Tourismus Jan Strehmann, Referatsleiter Mobilität und Wirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, verwies darauf, dass die Erholung in der Fläche nicht ganz so schnell eingesetzt habe wie in den Metropolen: „Für kleine und mittelgroße Städte zeichnet sich ein anderes Bild als in Berlin oder Hamburg“, so Strehmann vor den Abgeordneten. 120 Mittelzentren seien nicht an das Bahnnetz angeschlossen. Einen spürbaren Zuwachs im ländlichen Raum habe allerdings der naturnahe Tourismus erfahren, berichtete der Experte. So würden Naturerlebnisse und Themenwanderwege besonders nachgefragt. Anreize beim Thema Nachhaltigkeit gefordert Sabine Thiele, Geschäftsführerin der Regensburg Tourismus GmbH, forderte eine stärke Lenkung in der Branche, um das Thema Nachhaltigkeit schneller voranzubringen: „Das geht zu langsam, wir können nicht darauf warten, dass das von Verbraucherseite kommt.“ Es müssten vielmehr Anreize für Veranstalter und Anbieter geschaffen werden, die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) erreichen zu wollen. „Dabei können auch viele kleine Schritte, wie wir es auf einzelnen Festivals oder in Städten sehen, einen Unterschied machen“, sagte Thiele im Ausschuss. Weniger Nachfrage für Kulturreisen Prof. Dr. Martin Lohmann, wissenschaftlicher Berater der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V., berichtete zum Thema Kulturtourismus, dass ein Rückgang bei den Reisen zu verzeichnen sei, die sich auf Kultur und Bildung fokussieren. Früher hätten ein Drittel der Reisenden Kulturreisen unternommen, nun sei es nur noch ein Fünftel. „Das Motiv, im Urlaub explizit etwas für Kultur und Bildung zu tun, verliert in der Bevölkerung langfristig an Bedeutung (28 Prozent im Jahr 2013; 20 Prozent im Jahr 2023)“, schreibt Lohmann in seiner Stellungnahme zur Anhörung. Darunter habe jedoch die Attraktivität, auf einer Reise kulturelle Sehenswürdigkeiten zu besuchen, nicht gelitten: „Die Motivation ist mittlerweile jedoch eine andere“, sagte Lohmann bei der Anhörung. (emu/20.09.2023)

Fachgespräch zum Thema „Weltkindertag und Umwelt“

Mi, 20.09.2023 - 15:00
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) hat sich am Mittwoch, 20. September 2023, mit dem Thema „Weltkindertag und Umwelt“ befasst. Zu dem öffentlichen Fachgespräch waren Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Kinder- und Jugendgipfel des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. eingeladen. Die sechsköpfige Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Familienausschusses. Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. (20.09.2023)

43. Sitzung des Digitalausschusses

Mi, 20.09.2023 - 15:00
Der Ausschuss für Digitales ist am Mittwoch, 20. September 2023, zu einer teilweise öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand ein Gespräch mit der neuen Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Claudia Plattner sowie ein Bericht der Bundesnetzagentur nach Paragraf 103 Absatz 5 TKG zum Stand der Mobilfunkversorgung. (20.09.2023)

Fragestunde am 20. September

Mi, 20.09.2023 - 14:40
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 20. September 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/8346), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen Knapp die Hälfte der insgesamt 46 Fragen, nämlich 21, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 14 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Jeweils fünf Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz beantworten. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, je drei Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Auf die Beantwortung von je zwei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorbereiten. Mit je einer Frage mussten sich das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Mechthild Heil beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wie die Bundesregierung aus baufachlicher und bauphysikalischer Sicht die Möglichkeiten beurteilt, im Altbaubestand Wärmepumpen als hauptsächliche Heizung einzusetzen, und welchen vorherigen baulichen Sanierungsaufwand (zum Beispiel Fassadendämmung, Fenster, Flächenheizungen) die Bundesregierung dabei für den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe bei den verschiedenen Altersklassen von Altbauten annimmt. Die Thüringer Abgeordnete der Linken Martina Renner wollte vom Bundesfinanzministerium erfahren, wie in den Dateisystemen des Zolls einschließlich Zollkriminalamt sichergestellt wird, dass die Abfrage persönlicher Daten von Bürgerinnen und Bürgern nicht missbräuchlich erfolgen kann und wie solche Abfragen nachprüfbar protokolliert werden. Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, ob die Bundesregierung über Kenntnisse verfügt, wie viel Deutschland im Jahr 2023 monatlich oder für das Gesamtjahr 2022 sowie das bisherige Jahr 2023 an Russland für Energieträger wie Gas, Öl, Kohle und Uran bezahlt hat. Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium der Justiz, welche Schlüsse die Bundesregierung aus jüngst erhobenen Forderungen nach einem Mietenstopp zieht und ob sie plant, dahingehend Schritte zu ergreifen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/20.09.2023)

38. Öffentliche Sitzung des Sportausschusses

Mi, 20.09.2023 - 14:30
Der Sportausschuss ist am Mittwoch, 20. September 2023, zu einer öffentlichen Ausschussberatung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand der Sachstand der Spitzensportreform in Verbindung mit dem 15. Sportbericht (20/5900). Außerdem ging es um den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800). Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 21. September 2023, ab 13.30 Uhr im Parlamentsfernsehen und unter www.bundestag.de übertragen. 15. Sportbericht der Bundesregierung Eingeschränkte Trainingsbetriebe, Schließungen von Sportanlagen, Saisonabbrüche – die vergangenen Jahre waren nach den Worten von Sportministerin Nancy Faeser (SPD) die kräftezehrendsten für den Sport seit Dekaden. So schreibt sie es im Vorwort des 226 Seiten umfassenden 15. Sportberichts der Bundesregierung. Die Corona-Pandemie habe deutlich Spuren hinterlassen. Dazu neue Herausforderungen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine: erheblich gestiegene Energiepreise, daraus resultierende zusätzliche Kosten belasteten die Vereine stark. Nun gelte es, den Breitensport in Deutschland mit gezielten Hilfen bei einem kraftvollen Neustart zu unterstützen. Mit dem Programm „Restart Germany – Sport bewegt Deutschland“ unterstütze der Bund den Breitensport mit insgesamt 25 Millionen Euro. Ein wichtiger Baustein zur Unterstützung des Sports für alle sei auch der Bewegungsgipfel im Dezember 2022 gewesen, der den Startschuss für die gemeinsame Erarbeitung des „Entwicklungsplans Sport“ gegeben habe. Spitzenförderung und „Leuchtturm-Veranstaltungen“ Zudem schreibt Faeser, sie wolle auch die Spitzensportförderung optimieren durch einen zielgenauen Einsatz der öffentlichen Mittel und durch professionelle Verbandsstrukturen. Der Bund werde dazu beitragen, deutsche Spitzenathletinnen und -athleten „auf dem Podium zu sehen“. Ministerin Faeser erinnert schließlich auch an den Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vom 3. Dezember 2022, eine Grundsatzentscheidung vorzubereiten, ob, für welches Jahr und mit welchen Rahmenbedingungen sich Deutschland erneut um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele bewerben solle. Sie begrüße in diesem Zusammenhang die vom DOSB verabschiedete „Roadmap“. Eine Bewerbung könne nur gelingen, wenn die Bevölkerung rechtzeitig einbezogen und sie von allen Beteiligten als „gemeinsame nationale Aufgabe“ verstanden werde. Stärkere internationale sportpolitische Impulse seien nötig, um Deutschland wieder „olympiareif“ aufzustellen. Mit den Special Olympics World Games 2023, der Fußballeuropameisterschaft 2024 und den Rhein-Ruhr 2025 FISU World University Games setze Deutschland „neue Maßstäbe im Bereich sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit“, betont die Ministerin. Der Bund fördere diese „Leuchtturm-Veranstaltungen“ mit rund 150 Millionen Euro. (mis/irs/20.09.2023)

Anhörung zum Thema „Kultur als Staatsziel“

Mi, 20.09.2023 - 14:15
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich am Mittwoch, 20. September 2023, mit dem Thema „Kultur als Staatsziel verankern“ befasst. Mit seinen 19 Mitgliedern ist der Ausschuss auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex Kultur und Medien zuständig. Er kontrolliert zum Beispiel die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (20.09.2023)

40. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

Mi, 20.09.2023 - 14:00
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 20. September 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Das Gremium befasste sich mit einem Antrag der AfD, in dem sich die Fraktion dafür ausspricht, Kinder gesondert nach ihren Deutschkenntnissen zu unterrichten (20/7575). (20.09.2023)

Nancy Faeser: Neustart in der Migrationspolitik

Mi, 20.09.2023 - 13:00
Die Bundesregierung hat sich einen Neustart in der Migrationspolitik vorgenommen, berichtete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch, 20. September 2023, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Die Flucht vor Terror und Krieg, aber auch für ein besseres Leben nehme zu. Zum Neustart gehöre eine stärkere Steuerung und Ordnung des Migrationsgeschehens. Ein entscheidender Schritt sei die Einigung auf europäischer Ebene zum gemeinsamen europäischen Asylsystem gewesen. In Zukunft solle bereits an den europäischen Außengrenzen über Menschen mit einer geringen Aussicht auf Schutz entschieden werden, um so irregulärer Migration entgegenzuwirken. Die Bundespolizei kontrolliere mit mobilen Teams an den Grenzen, sagte die Ministerin. Man sei zurzeit sehr erfolgreich darin, unerlaubte Einreise zu erkennen und zu unterbinden. Rückführungen sollen erleichtert, Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben werden. Darüber hinaus gehe man entschlossen gegen Schleuserkriminalität vor. Man werde eine operative Analysezentrale bei der Bundespolizei einrichten und mit den Nachbarstaaten eine neue Task-Force gründen, um den Fahndungsdruck deutlich zu erhöhen, betonte Faeser. Stark-Watzinger: Wieder mehr BAföG-Empfänger Neben der Innenministerin stellte sich auf die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Fragen der Abgeordneten. Sie teilte mit, dass die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wieder steigt. Jeder Euro für Bildung und Forschung sei gut investiert, das Steuergeld müsse gezielt eingesetzt werden. Die Regierung wolle aber nicht nur Strategien schreiben, sondern auch den Transfer schaffen. Im Hinblick auf die Künstliche Intelligenz müssten Deutschland und Europa agieren, nicht reagieren. Nur wenn man zur Spitze gehöre, könne man konkurrenzfähig sein. Mit dem Wachstumschancengesetz würden die steuerliche Forschungsförderung massiv ausgeweitet und hoch attraktive Anreize für Innovationen geschaffen. Zwei Drittel von Forschung und Entwicklung komme aus der Wirtschaft. Abberufung des früheren BSI-Präsidenten Schönbohm Der CDU-Abgeordnete Josef Oster, aber auch die AfD-Abgeordneten Martin Hess und Stephan Brandner bezogen sich in ihren Fragen auf den Auftritt von Ministerin Faeser im zuvor tagenden Innenausschuss, indem es um die Umstände der Abberufung des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm im Oktober vergangenen Jahres ging. Oster wollte von Faeser wissen, wann sie sich bei Schönbohm entschuldigen wolle. Die Ministerin erwiderte, sie habe im Ausschuss alle Fragen umfassend beantwortet und Vorwürfe ausgeräumt. Hess und Brandner fragten die Ministerin konkret nach dem Zeitpunkt ihres Rücktritts. Faeser entgegnete, die AfD schüre Ängste in der Bevölkerung und habe einfache Antworten auf Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gebe. Staatsbürgerschaftsrecht und Kampf gegen Rechts Dr. Gottfried Curio (AfD) fragte die Ministerin nach einem Wahlrecht für Migranten nach sechsmonatigem Aufenthalt, was er für verfassungswidrig halte. Faeser machte klar, dass sie kein Wahlrecht für Asylbewerber wolle. Die Bundesregierung habe das Staatsbürgerschaftsrecht anderen europäischen Staaten nachempfunden und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von der Wirtschaft sehr begrüßt werde. Den Kampf gegen den Rechtsextremismus thematisierte Uli Grötsch (SPD). Gerade sei die extremistische Gruppe der „Hammerskins“ verboten worden. Faeser sagte, die stärkste Bedrohung für die demokratische Grundordnung gehe von Rechts aus. Das Verbot sei ein wichtiger Schlag zur Verteidigung der Demokratie und ein wichtiger Schritt zum Schutz der demokratischen Grundordnung in Deutschland gewesen. Das Demokratiefördergesetz der Bundesregierung werde zur Stärkung der Demokratie führen, so Faeser auf eine Nachfrage Grötschs. Demokratieförderung und Bevölkerungsschutz Janine Wissler (Die Linke) wies hingegen auf Haushaltskürzungen bei der Demokratieförderung, beim Bevölkerungsschutz und bei der Migrationsberatung hin. Der Haushaltsentwurf sehe vor, dass bei der Bundeszentrale für politische Bildung ein Fünftel der Mittel gekürzt würden. Viele Träger stünden dadurch vor dem Aus. Faeser erwiderte, am Aktionsplan gegen Rechts werde sich nichts tun, mit Hilfe von Ausgaberesten werde die politische Bildung aufrechterhalten werden können. Auch beim Sport werde es keine Kürzungen geben, wie Wissler befürchtet hatte. „Wir finden gute Lösungen im parlamentarischen Verfahren“, sagte die Ministerin. Mit 12,9 Milliarden Euro sei ihr Haushalt 2024 annähernd gleich ausgestattet wie in diesem Jahr mit 13,1 Milliarden Euro. Wenn Konjunkturmittel wie etwa für die Special Olympics World Games im Juni 2023 in Berlin wegfallen, stelle dies keine Kürzung dar. Die Sportverbände würden nicht weniger Geld erhalten. Manuel Höferlin (FDP) sprach den Ausbau des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Zentralstelle für Bevölkerungsschutz an. Die Ministerin sagte, das gemeinsame Kompetenzzentrum der Länder mit dem Bund sei auf den Weg gebracht worden. Die Feuerwehren säßen nun mit am Tisch, was eine gute Veränderung sei. Faeser dankte in diesem Zusammenhang den Feuerwehren für ihr Engagement. Für sie sei wichtig, dass alle Länder sich beteiligen, so die Ministerin auf eine Nachfrage Höferlins. Zur Resilienzsteigerung müsse noch viel getan werden, um auch besser gegen physische Angriffe gewappnet zu sein. Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte die Ministerin, wann der Punkt erreicht sei, dass sie eine Verordnung über den Zivilschutz erlassen werde. Faeser entgegnete, sie glaube, mit Kooperation schneller voranzukommen. Für sie sei eine stärkere Vertretung aller Länder im Kompetenzzentrum wichtig. BAföG-Bedarfssätze und Strukturreformen Die meisten Fragen an die Bildungs- und Forschungsministerin befassten sich mit der Zukunft der Bundesausbildungsförderung (BAföG). Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, wann die Studierenden mit einer BAföG-Novelle rechnen können. Stark-Watzinger betonte, die freie Wahl des Bildungsweges dürfe nicht an der Finanzierung scheitern. Bei den Strukturveränderungen gehe es darum, den Wechsel der Fachrichtung zu bestreiten, was noch in dieser Wahlperiode erreicht werden soll. Anders als beim Bürgergeld würden die Bedarfssätze im BAföG nicht automatisch angepasst, so die Ministerin gegenüber der Grünen-Abgeordneten Nina Stahr. Sie würden aber in Abständen überprüft und angepasst. Die Ministerin erinnerte in diesem Zusammenhang an die Heizkostenzuschüsse, die für BAföG-Empfängerinnen und-Empfänger auf den Weg gebracht worden seien. Der SPD-Abgeordneten Dr. Lina Seitzl teilte Stark-Watzinger mit, dass der Wohnkostenzuschlag auf elf Prozent angehoben worden sei und man dabei sei, strukturelle Veränderungen bis zum Ende der Wahlperiode zu erarbeiten. Gegenüber dem CDU-Abgeordneten Thomas Jarzombek wies sie auf längere BaföG-Laufzeiten während der Corona-Pandemie hin, der CSU-Abgeordneten Katrin Staffler sicherte sie zu, dass junge Menschen das bekommen sollen, was ihnen zusteht, nämlich 250 Euro mehr. Sanierungsstau und Corona-Folgen Nicole Gohlke (Die Linke) wollte wissen, ob es ein Sondervermögen zur Beseitigung des Sanierungsstaus in der Bildungsinfrastruktur geben könne. Stark-Watzinger erwiderte, die Kommunen seien stark belastet, im föderalen System seien aber die Länder zuständig. Für einen solchen Vorschlag müsste eine Finanzreform die Grundlage schaffen. Der Bund unterstütze die Länder dabei, Lehre und Forschung besser zu ermöglichen, sagte Stark-Watzinger auf eine Frage Lina Seitzls. Er helfe den Ländern, Schulen so auszustatten, wie es modern und zeitgemäß sei, so die Ministerin auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Lars Rohwer. Stephan Albani und Thomas Jarzombek (beide CDU/CSU) fragten nach der Forschung zu Post-Covid, Long-Covid und ME/CFS. Stark-Watzinger kündigte an, dass 43 Millionen Euro in die Forschung zu diesen Krankheiten gesteckt werden sollen. Man befinde sich mit Experten im Austausch, etwa über Forschungslücken, so die Ministerin gegenüber der Grünen-Abgeordneten Laura Kraft. Der AfD-Abgeordneten Nicole Höchst versicherte sie, dass es Schul-, Hochschul- und Kita-Schließungen nicht mehr geben dürfe. Das Beste für die Kinder sei Normalität. (vom/20.09.2023)

Bärbel Bas eröffnet Bundestagslauf: Das stärkt die ganze Gemeinschaft

Mi, 20.09.2023 - 11:01
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am Mittwoch, 20. September 2023, um 12 Uhr den Startschuss für den 18. Bundestagslauf im Berliner Tiergarten gegeben. „Ich freue mich sehr. Für mich ist es der erste Bundestagslauf, den ich heute eröffnen darf“, sagte sie. 350 Läuferinnen und Läufer absolvierten die geforderten 7,5 Kilometer – entweder einzeln oder in einem der 50 Staffelteams. Ihr sportlicher Wettkampf könne, so Bas, auch ein Vorbild für die parlamentarische Arbeit sein.

Experten: Nachbesserungs­bedarf bei Genehmigungs­verfahren

Mi, 20.09.2023 - 11:00
Vereinfachte Genehmigungsverfahren, schnellerer Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie etwa Windkraftanlagen oder Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff – darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz" (20/7502). Experten jedoch sehen bei dem Vorhaben teils noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, wie eine öffentliche Anhörung am Mittwoch, 20. September 2023, im Umweltausschuss gezeigt hat. Dabei begrüßten die Sachverständigen grundsätzlich die Intention des Entwurfs, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Umsetzung wurde jedoch kritisiert – aus unterschiedlichen Gründen. Kritik an geplanten "neuen Pflichten" So wandte sich Nadine Schartz vom Deutschen Landkreistag vehement gegen einen Großteil der geplanten Verfahrensänderungen: Sie würde nicht für schnellere Verfahren sorgen, sondern „genau das Gegenteil bewirken“. Die geplanten „neue Pflichten“ etwa zur Rechenschaft, Information und Weiterleitung würden Behörden hindern, ihrer eigentlichen Tätigkeit, der Genehmigung, nachzugehen, warnte Schartz. Ohnehin nehme die Komplexität der Verfahren durch ständige neue Rechtsänderungen zu und drohe die Kapazitäten von Behörden und Antragstellern zu sprengen. Die Expertin riet, von einem Großteil der Regelungen „Abstand zu nehmen“ und statt neuer Vorschriften lieber „Ruhe in den Prozess zu bringen“. Verantwortlich für zu langsame Verfahren seien im Übrigen nicht nur die Behörden, sondern oft auch unvollständig eingereichte Antragsunterlagen. Typenänderungen und Vorbescheide nach Paragraf 9 Katharina Graf vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdev) betonte die Notwendigkeit, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zu beschleunigen, sonst verfehle Deutschland seine Ausbau- und Klimaschutzziele. Großes Potenzial böte etwa ein „einfaches Verfahren für Typenänderungen“. Wenn der ursprünglich beantragte Typ einer Windkraftanlage technisch überholt sei, müsse es schneller möglich sein, einen Wechsel zu genehmigen. Auch empfahl die Expertin unter anderem, Vorbescheide nach Paragraf 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mehr zu nutzen und die Anforderungen an die Vollständigkeit von Antragsunterlagen zu konkretisieren. Hier und an anderer Stelle müsse der Entwurf ergänzt werden, sonst erziele er nicht die bezweckte Beschleunigungswirkung. Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutzverkürzungen Man unterstütze zwar die geplanten Regelungen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien oder auch für mehr Digitalisierung der Verfahren, erklärte Dr. Cornelia Nicklas für die Deutsche Umwelthilfe. Doch Vorschläge der Regierung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie geplante Rechtsschutzverkürzungen widersprächen elementaren Maßstäben, vor allem dem Schutzzweck des BImSchG und materieller Standards. Ein Erörterungstermin beispielsweise lasse sich nicht durch eine Online-Konsultation ersetzen, so Nicklas in ihrer Stellungnahme. Zudem warnte sie davor, sämtliche immissionsschutzrechtliche Verfahren gleichzeitig zu beschleunigen, wie dies bereits diskutiert werde. „Es ist eine Illusion zu glauben, dass eine flächendeckende Verfahrensbeschleunigung ohne massive Absenkung etablierter Standards möglich ist.“ Beschleunigung für alle Industrieanlagen gefordert Demgegenüber forderten mehrere Sachverständige, insbesondere die Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, genau das: eine generelle Verkürzung der Genehmigungsverfahren für alle industriellen Anlagen. Ihr klimafreundlicher Umbau sei von großer Bedeutung für das Erreichen der Klimaneutralität, argumentierte etwa Catrin Schiffer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verpasse die Bundesregierung die Chance, die Transformation voranzutreiben. Um den erwarteten Aufwuchs der Genehmigungsverfahren für verfahrenstechnische und bauliche Umrüstungen der Anlagen bis 2030 Herr zu werden, brauche es Änderungen im Umweltverfahrensrecht, forderte Schiffer. Auch Dr. Karin Hinrichs-Petersen, die für den Kupferkonzern Arubis sprach, plädierte für eine Erweiterung der im Gesetzentwurf vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Änderungen: Sie müssten für alle Industrieanlagen gelten. Ohne die Beschleunigungsmöglichkeiten könnten Unternehmen nicht zum Erreichen der Klima- und Umweltschutzziele beitragen, gab die Sachverständige zu bedenken. Die enge Eingrenzung auf die Erzeugung von erneuerbaren Energien sehe ihr Verband aus „Gleichheitsgründen“ kritisch, betonte auch Verena Wolf vom Verband der Chemischen Industrie. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und des hohen Transformationsdrucks greife sie auch „viel zu kurz“, so Wolf in ihrer Stellungnahme. Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer unterstützte diese Forderung und warb dafür, die Verfahrensbeschleunigungen aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz und dem Gesetz zur Erleichterung der Brennstoffumstellung zum Vorbild zu nehmen: Erstmalig seien etwa Genehmigungsfiktionen eingeführt, Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung gebündelt, Doppelprüfungen reduziert und der vorzeitige Baubeginn erleichtert worden. Diese Änderungen hätten die Verfahren erfolgreich beschleunigt und sollten auch im vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen werden, empfahl Dierks. Pro und Contra zu Klima als Schutzgut Auch der Rechtsanwalt Dr. Frank Fellenberg sah im Abbau von Redundanzen die Chance zur Prozessbeschleunigung. Einen wesentlichen Grund für Verzögerungen machte der Experte für Umwelt- und Planungsrecht aber nicht im Verfahrensrecht selbst aus, sondern im materiellen Recht – konkret in den zu prüfenden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Kritisch äußerte sich Fellenberg auch zur geplanten Ergänzung des „Klimas“ als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Der Klarstellung bedürfe es im Grunde nicht, stattdessen könne sie sogar „falsche Hoffnungen wecken“. Auf das Genehmigungsverfahren wirke sie sich jedenfalls nicht aus. Hierfür brauche es „untergesetzliche Bestimmungen“, die aber fehlten. Dem stimmte der Jurist Dirk Teßmer zwar zu, beurteilte die Aufnahme des Schutzgutes Klima ins Immissionsschutzrecht dennoch grundsätzlich positiv: Er halte es für „gut und richtig“ den Klimaschutz prominent im BImSchG zu verankern. Der auf Umweltrecht spezialisierte Anwalt warnte davor, im Zuge der Verfahrensbeschleunigung an Zeit und Regelungen zu sparen: Wenn etwa Erörterungstermine zur Beilegung von Konflikten wegfielen, gehe das zulasten der Rechts- und der Investitionssicherheit. Das sei „kontraproduktiv“. Stattdessen plädierte er dafür, Genehmigungsverfahren über eine bessere personelle Ausstattung der Behörden zu beschleunigen. "Hält klimapolitisch nicht ein, was er verspricht" Deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung übte schließlich Francesca Mascha Klein von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth: „Er hält aus meiner Sicht klimapolitisch nicht ein, was er verspricht“, sagte sie in der Anhörung. In ihm finde sich keine einzige Vorschrift zur zusätzlichen Reduktion von Emissionen. Der Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlage reiche nicht aus. Wenn es nicht nur bei „schönen Worten“ bleiben solle, müsse nachgebessert werden, riet die Sachverständige. Bislang seien Klimaschutzgesetz und Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Praxis nicht verknüpft: Bei einem Verfehlen der Klimaziele würden Genehmigungen für treibhausgasintensive Vorhaben weiterhin erteilt – für fossile Anlagen sogar noch immer für unbestimmte Zeit, obwohl Deutschland bis spätestens bis 2045 aus der Nutzung dieser Energieträger aussteigen müsse, monierte Klein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel sei es, die Potenziale des Bundesimmissionsschutzgesetzes effektiver zu nutzen, um die Klimaziele zu erreichen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Bis 2030 erforderten diese „nahezu eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung“. Konkret ist zum einen vorgesehen, „Klima“ als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufzunehmen. Hierdurch könnten die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten, erklärt die Bundesregierung. Zum anderen ist geplant, die Genehmigungsverfahren für Anlagen wie etwa Windenergieanlagen an Land und Elektrolyseuren für grünen Wasserstoff zu beschleunigen. So soll künftig unter anderem eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Auch ist vorgesehen, Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Ebenfalls vereinfacht werden sollen Genehmigungsverfahren für Repowering. Darüber hinaus dient das Vorhaben der Umsetzung einzelner EU-rechtlicher Vorgaben: So soll zum einen künftig die Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren beteiligt werden, wenn eine Industrieanlage so geändert oder erweitert wird, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissionsrichtlinie überschritten werden. Zum anderen ist geplant, Überprüfungen und Überarbeitungen der Lärmaktionspläne, die nach bisher geltendem EU-Recht in diesem Jahr stattfinden sollen, zu verschieben. Sie soll laut Gesetzentwurf nun spätestens bis zum 18. Juli 2024 stattfinden. Stellungnahme des Bundesrats Der Bundesrat sieht einzelne geplante Regelungen kritisch und schlägt Änderungen vor. Dies gilt etwa für die Aufnahme des Klimas als Schutzgut: In seiner Stellungnahme, die dem Gesetzentwurf anhängt, merkt, die Länderkammer an, dass die Anforderungen, welche im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes an die Anlage gestellt werden, nicht klar seien und konkretisiert werden müssten. Einer Forderung, der die Bundesregierung jedoch nicht nachkommen will: In ihrer Gegenäußerung erwidert sie, dass die Aufnahme des Klimaschutzes in die Zweckbestimmung des Gesetzes der Klarstellung diene. Damit werde die Rechtsgrundlage für künftige konkretisierende Rechtsverordnungen nach Paragraf 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz geschaffen, „die gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein werden“. Zustimmend äußert sich die Bundesregierung etwa zu einem Änderungsvorschlag des Bundesrats zur Digitalisierung der Genehmigungsverfahren: Dieser hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es der vollständigen Digitalisierung bedürfe, um die Verfahren insgesamt wirksam zu beschleunigen. Derzeit würden bundesweit für die elektronische Antragstellung die entsprechenden Fachverfahren und Onlinezugänge geschaffen. Für die Nutzung dieser Möglichkeiten müssten Genehmigungsbehörden aber auch berechtigt sein, eine elektronische Antragstellung zu fordern und dafür technische Vorgaben zu machen, mahnt der Bundesrat. Insgesamt betont die Länderkammer, dass es für das Erreichen der Klimaschutzziele und für die Sicherung der Energieversorgung nicht nur beschleunigter Zulassungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen brauche, sondern auch für „die Gesamtheit industrieller Anlagen, die an eine klimaneutrale Produktionsweise angepasst werden müssen“. (sas/20.09.2023)

45. Sitzung des Aus­schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mi, 20.09.2023 - 11:00
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am Mittwoch, 20. September 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Die 38 Mitglieder des Familienausschusses beschäftigen sich mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (20.09.2023)

52. Sitzung des Bildungsausschusses

Mi, 20.09.2023 - 09:30
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist am Mittwoch, 20. September 2023, zu einer öffentlichen Ausschussberatung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand unter anderem ein Gespräch mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger (FDP) zum Bundeshaushalt 2024 (20/7800) sowie ein Expertengespräch zur Wissenschaftlichen Studie "Duales Studium: Umsetzungsmodelle und Entwicklungsbedarfe". (20.09.2023)

Anhörung zu Geneh­migungs­verfahren im Verkehrsbereich

Mi, 20.09.2023 - 01:45
Der Verkehrsausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. September 2023, mit Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Diese sollen nach dem Willen der Bundesregierung beschleunigt und die EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung (20/6879). Die öffentliche Anhörung beginnt um 14.30 Uhr im Saal E.200 des Paul-Löbe-Hauses und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 21. September 2023, ab 10 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes enthalten Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfachen und beschleunigen, für erneuerbare Energie auf Bundesautobahnen, zur Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens, zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung, eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Bundesfernstraßen, Gebührenregelungen für anbaurechtliche Verfahren, Regelungen zur Abwicklung des Grunderwerbs sowie eine Regelung zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde bei ländergrenzenüberschreitenden Vorhaben. Darüber hinaus soll die in der EU-Richtlinie 2021/1187 enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Auch will die Regierung Erleichterungen für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen schaffen. Fernstraßenausbaugesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz Im Fernstraßenausbaugesetz soll festgelegt werden, dass der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße, die in der neuen Anlage 2 aufgeführt ist und die mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ fest disponiert ist oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die planfestgestellten Verkehrsanlagen vorbehaltlich des Lärmschutzes treffen. Des Weiteren soll die in der genannten EU-Richtlinie enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundeswasserstraßengesetz Im Bundesschienenwegeausbaugesetz will die Regierung festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Zudem sollen die in der Anlage zu Paragraf 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes genannten Vorhaben im Ergebnis der Bewertung des potenziellen Bedarfs im Hinblick auf den für die Bedarfsfeststellung erforderlichen „räumlichen und sachlichen Umgriff“ konkretisiert sowie Anpassungen an den Projektfortschritt vorgenommen werden. Die Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes beinhalten Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung von Duldungspflichten, einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung sowie eine Erweiterung der Anlage 2 um Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Ferner wird die in der genannten EU-Richtlinie enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren im Bundeswasserstraßengesetz, im Luftverkehrsgesetz und im Wasserhaushalsgesetz umgesetzt. Die Änderungen des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Investitionsgesetzes Kohleregionen betreffen Folgeänderungen sowie redaktionelle Anpassungen. Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung will die Regierung regeln, dass beim Ersatzneubau von Brücken der Bundesfernstraßen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Gleiches soll in bestimmten Fällen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen gelten. (aw/irs/11.09.2023)

Anhörung zum Lobbyregistergesetz

Di, 19.09.2023 - 03:30
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat sich am Dienstag, 19. September 2023, mit dem Thema „Änderung des Lobbyregistergesetzes“ befasst. Die öffentliche Anhörung dauerte etwa zwei Stunden. (19.09.2023)

Schutz von Ärzten und medizinischen Einrichtungen

Mo, 18.09.2023 - 17:30
Deutschland muss als internationaler humanitärer Akteur profilierter auftreten und der Schutz von Ärzten und medizinischen Einrichtungen muss weltweit verbessert werden, forderten die Sachverständigen im Fachgespräch des Unterausschusses "Globale Gesundheit" am Montag, 18. September 2023, zum Thema "Gesundheit in Konflikten und Krisensituationen". Ärzte und Hospitäler zwischen die Fronten Wie Ärzte und Hospitäler weltweit in Konfliktsituationen und Gewaltsituationen immer wieder zwischen die Fronten geraten, schilderte Dr. Micaela Serafini vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Mediziner versuchten auch unter schwierigsten Bedingungen Leben zu retten, die Versorgung der Patienten aufrecht zu erhalten. Dabei würden sie selbst oft Ziel von Angriffen. In den Jahren 2021/22 habe es weltweit 1.200 Zwischenfälle gegeben, in denen Gesundheitseinrichtungen angegriffen wurden: Zugänge versperrt, Operationen gestört, Gewalt gegen Patienten ausgeübt, Personal behindert, Gebäude und Fahrzeuge beschädigt, Medikamentenvorräte geplündert wurden. Serafini unterstrich, dass das humanitäre Völkerrecht den speziellen Schutz derjenigen gebiete, die sich in Konflikten um Verwundete kümmern. In einem Konflikt sollte zudem jedem Verletzten nach den Grundsätzen der Humanität unparteiische Hilfe zukommen, egal ob Freund oder Feind. Das Internationale Rote Kreuz versuche zusammen mit seinen Mitgliedern und Partnern die widrigen Bedingungen in Gewaltkonflikten zu mildern und Verbesserungen herbeizuführen, damit Hospitäler, Ärzte und Einsatzkräfte ihre Aufgaben wahrnehmen und die Gesundheitsversorgung auch in Gefahrenkontexten sichern können. Dazu habe das IKRK bereits vor zehn Jahren die Initiative „Health Care in Danger“ ins Leben gerufen. Diese umfasse Maßnahmen, um die Sicherheit von Personal, Patienten, Gebäuden und Fahrzeugen zu erhöhen. Außerdem unterstütze man Regierungen dabei, militärische Praktiken zu ändern, medizinisches Personal zu schützen und dazu die entsprechende lokale Gesetzgebung zu entwickeln. Man brauche jetzt aber dringend noch mehr politische Unterstützung, warb Serafini, um eine funktionierende Gesundheitsversorgung auch in Konflikten zu sichern. Staaten müssten die humanitären Grundsätze und internationale Standards der Gesundheitsversorgung in ihre nationale Gesetzgebung integrieren. Militärische Regeln und Verhaltensweisen seien zu ändern, um medizinischen Einrichtungen Schutz zu gewähren. „Gemeinsam können wir sichern, dass Gesundheitsversorgung auch in Konflikten keine Grenzen kennt.“ Angriffe auf Personal, Fahrzeuge und Einrichtungen „Wir haben ein sehr relevantes Problem“, das nicht nur den Ukraine-Konflikt betreffe, sondern weltweit bestehe, unterstrich Ralf Südhoff, Direktor des Centre for Humanitarian Action, die Notwendigkeit zu handeln. Es gebe einen klaren Trend, medizinisches Personal, Einrichtungen und Fahrzeuge anzugreifen. Das reihe sich ein in das Phänomen des „shrinking humanitarian space“, also des schwindenden Raumes für ziviles, gesellschaftliches und humanitäres Handeln aufgrund rücksichtsloser Gewaltakteure und staatlicher Ignoranz. Die medizinische Versorgung komme längst nicht mehr nur in zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen unter die Räder, sondern vor allem auch nichtstaatliche Akteure in asymmetrischen Konflikten machten es der Gesundheitsversorgung schwer. Die neutrale unparteiische Hilfe werde zudem immer häufiger hinterfragt und humanitäre Akteure würden als Konfliktpartei wahrgenommen - und angegriffen. Die Mitglieder der Vereinten Nationen müssten das humanitäre Völkerrecht vor diesem Hintergrund weiterentwickeln. Dabei komme Deutschland eine entscheidende Rolle zu, seien doch sämtliche ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates selbst in Konflikte verwickelt und begrenzten so die Handlungsfähigkeit der Weltorganisation. Deutschland müsse seine humanitäre Diplomatie ausbauen und seine humanitäre Strategie mit Leben füllen, forderte Südhoff. Momentan leide die Glaubwürdigkeit Deutschlands als humanitärer Spieler, da Berlin zwar hohe Mittel vergebe, die Mitarbeiterzahl im Auswärtigen damit allerdings nicht Schritt gehalten habe und die deutschen Botschaften in Krisenländern, dort wo es am nötigsten wäre, leider sehr klein seien. Außerdem beabsichtige die Bundesregierung leider nicht, die Mittel für humanitäre Hilfe weiter zu steigern, sondern das Budget, trotz steigender Probleme, „auf 1,8 Milliarden Euro zurückfallen“ zu lassen. So könne man die Partner im globalen Süden nur schwer überzeugen, humanitäre Prinzipien einzuhalten. Um seine Glaubwürdigkeit als humanitärer Spieler zu wahren, brauche Deutschland eine Strategie und die entsprechenden Ressourcen. Er rief die Abgeordneten dazu auf, die humanitäre Diplomatie finanziell besser auszustatten und zu stärken. Dies sei angesichts zahlreicher lang anhaltender Konflikte weltweit dringend geboten. (ll/19.09.2023)

Dissens zu Reform­vor­schlägen zur betrieblichen Mitbestimmung

Mo, 18.09.2023 - 16:00
Die von der Linksfraktion in verschiedenen Anträgen (20/5405, 20/5406, 20/5587) erhobene Forderung nach einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mit dem Ziel einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates trifft bei Sachverständigen und Verbänden auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 19. September 2023, deutlich. Kritik an Reformvorschlägen der Linken Die geforderten Änderungen seien empirisch nicht fundiert und könnten auch mit Blick auf grundsätzliche ökonomische Überlegungen nicht überzeugen, hieß es von Seiten des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Dies gelte unter anderem für die Annahme, dass der Verbreitungsgrad von Betriebsräten alleiniger Maßstab für die Partizipation von Beschäftigten sei und ein geringerer Verbreitungsgrad demzufolge ein Partizipationsdefizit anzeige. Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) sieht man durchaus Reformbedarf. Nicht aber in die von den Linken vorgeschlagene Richtung. In den Anträgen würden weitere erhebliche Verschlechterungen der Betriebsverfassung vorgeschlagen, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen würden, hieß es. Wichtig sei es, Chancen und Herausforderungen, die zum Beispiel mit der Globalisierung und Digitalisierung verbunden sind, zu nutzen. Die derzeit geltenden Regelungen zur Mitbestimmung enthalten aus Sicht von Gesamtmetall, dem Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, eine Balance zwischen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten, die sich – auch im internationalen Vergleich – auf sehr hohem Niveau bewegten. Diese Balance dürfe nicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden, um keine Standortnachteile zu generieren. DGB mit eigenen Vorschlägen zur BetrVG-Reform Unterstützt werden die Anträge vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Angesichts der fundamental geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch der Arbeitsbedingungen für Betriebsräte sei das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2022 ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gewesen. Benötigt wird aus Sicht des DGB aber eine „echte“ Reform, die „adäquate Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit findet, indem sie die Interessenvertretungen stärkt“. Dazu habe der DGB eigene Vorschläge zur Reform des BetrVG gemacht. Umstände eines modernen Arbeitslebens berücksichtigen Eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung müsse die Umstände eines modernen Arbeitslebens berücksichtigen und die Digitalisierung im Interesse von Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer bestmöglich nutzen, fordert der IT-Branchenverband Bitkom. Ziel der Reform müsse es sein, Prozesse zu beschleunigen und nicht die Einführung neuer Technologien zu verzögern. Verlangt wird unter anderem, Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten zu ermöglichen. Nach Einschätzung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung ist die sinkende Abdeckung bei der betrieblichen Mitbestimmung sehr bedenklich. Die Ursachen dafür seien vielgestaltig. Dazu gehöre der Rückzug von Unternehmen aus der Sozialpartnerschaft. Auch würden Betriebsratsgründungen gezielt verhindert. Die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sei aber auch deshalb wichtig, weil es zur Festigung des demokratischen Prinzips beitrage, wenn Menschen erleben, dass sie eine Stimme bei der Gestaltung ihrer Lebensumgebung haben. Mitbestimmungsrecht bei Umweltthemen Positiv zu bemerken sei, so der Einzelsachverständige Kai-Uwe Hemmerich, Betriebsratsvorsitzender der Heubach Colorants Germany GmbH, dass einige der Forderungen des DGB-Entwurfs sich in den vorliegenden Anträgen wiederfänden. So sei es zutreffend, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- und Initiativrecht für Maßnahmen benötige, die den Umweltschutz im Betrieb betreffen. Zudem sollten in Betrieben ab 100 Beschäftigten Umweltausschüsse gegründet werden. Auch aus Sicht des Einzelsachverständigen Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist eine Verstärkung des Mitbestimmungsrechts zu dieser Thematik dringend notwendig. Auf Seiten der Beschäftigten gebe es zu der Thematik des Umwelt- und Klimaschutzes viel ungenutztes Wissen und viele Ideen, die nicht zuletzt auch im Ergebnis der Beschäftigungssicherung und der guten Positionierung des Unternehmens am Markt und der Vermeidung staatlicher Eingriffe dienen könnten. Beschäftigte als Gestalter ihrer Arbeitswelt Ralf Scholten, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Einzelsachverständiger geladen, sieht Betriebsräte bei der Digitalisierung und speziell im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) schnell an ihre Grenzen kommen. Es brauche daher einen viel leichteren Zugang zu Qualifizierungen für sie auf diesem Gebiet. Ansonsten könnten Betriebsräte die Sprache der Experten gar nicht sprechen. Der Einzelsachverständige Cosimo Damiano Quinto, langjähriger Betriebsratsvorsitzender der Modekette H&M, begrüßte die Vorschläge der Fraktion Die Linke. Zukunftsplanungen dürften nicht Kapitalinteressen überlassen werden, betonte er. Vielmehr müsse das Betriebsverfassungsgesetz so geändert werden, dass Beschäftigte die Frage, wie sie zukünftig arbeiten und damit verbunden, wie sie leben wollen, mitbestimmt gestalten können. Zur Würde des Menschen zähle schließlich, dass Beschäftigte keine bloßen Objekte unternehmerischer Planungen bleiben, sondern selbst zu Gestaltern ihrer Arbeits- und somit Lebensbedingungen werden. Erster Antrag der Linken Mit ihrem ersten Antrag (20/5587) will die Linksfraktion Betriebsratsneugründungen und die Bedingungen für bestehende Gremien erleichtern. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzulegen. In diesem solle unter anderem festgelegt werden, dass Arbeitgeber, sofern es in ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, auch wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, verpflichtet werden, auf jährlichen Versammlungen über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu informieren. Den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften solle die Möglichkeit gegeben werden, diese Versammlungen zu leiten, und den Beschäftigten solle ermöglicht werden, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Außerdem müsse die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen verhindert werden, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können. Betriebsratsmitglieder mit sachgrundlos befristeten Verträgen sollte ein Rechtsanspruch auf Entfristung gegeben werden, ähnlich wie dies Auszubildenden zusteht, verlangt die Fraktion weiter. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (20/5406) verlangt Die Linke mehr betriebliche Mitbestimmungsrechte bei der Transformation der Wirtschaft im Zuge von Digitalisierung und Klimawandel. „Die neue Wirtschaftsweise und Arbeitswelt wird nur demokratisch, sozial und ökologisch sein, wenn die Beschäftigten an diesem Umbauprozess aktiv beteiligt sind. Transformation muss mitbestimmt sein“, heißt es dazu in dem Antrag. Die Bundesregierung müsse deshalb einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vorlegen, der eine Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte einschließlich der Initiativrechte des Betriebsrates beinhaltet, fordert die Fraktion. Dazu gehörten unter anderem die Verankerung eines zwingenden Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei Maßnahmen und Regelungen, die zu höheren Umwelt- oder Klimabelastungen führen können, und ein Initiativrecht bei Maßnahmen und Regelungen, die Umwelt- oder Klimabelastungen des Unternehmens verringern, sowie ein Vetorecht bei unternehmerischen Maßnahmen, die eine Gefahr für die natürlichen Lebensgrundlagen darstellen. Auch die Weiterentwicklung zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung und der Gleichstellung dienen, gehörten dazu, schreibt die Fraktion. Dritter Antrag der Linken In ihrem dritten Antrag (20/5405) fordert Die Linke eine starke betriebliche Mitbestimmung. Sie begründet dies damit, dass es ihrer Ansicht nach eine Möglichkeit sei, gegen ein „weitverbreitetes Ohnmachtserleben“ vorzugehen und die Demokratie am Arbeitsplatz zu stärken. „Betriebliche Mitbestimmung macht Selbstwirksamkeit und demokratische Prozesse erlebbar, das wiederum stärkt das Vertrauen in die Demokratie insgesamt. Gleichzeitig ist die innerbetriebliche Demokratie auszubauen: Denn erstens sind Betriebsräte nur so stark wie die Belegschaft, die hinter ihnen steht. Zweitens ist jeder und jede einzelne Beschäftigte von der Transformation betroffen und muss sich daher beteiligen können“, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen unter anderem eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die den Ausbau der innerbetrieblichen Demokratie und der vertieften Beteiligung der Belegschaft an der Arbeit des Betriebsrats beinhalten soll. Unter anderem sollten bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen und die auf Wunsch der Belegschaft einberufenen Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden zu lassen. Der Betriebsrat solle das Recht erhalten, sachkundige Beschäftigte als nichtstimmberechtigte Mitglieder in Ausschüsse zu bestellen, so die Fraktion. Einem Quorum von 50 Prozent der Belegschaft solle das Recht gegeben werden, gegenüber dem Betriebsrat die Einleitung von vorzeitigen Neuwahlen einzufordern. (che/irs/11.09.2023)

Sachverständige für bessere Finanzierung der Betreuungsvereine

Mo, 18.09.2023 - 15:00
Um die Sicherstellung der Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer ging es in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 18. September 2023. Neun Sachverständige nahmen dabei Stellung zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7352), in dem unter anderem eine „bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder“ gefordert wird. Der Antrag wurde fast ausnahmslos begrüßt, mehrere Sachverständigen bemängelten jedoch eine ungenügende Konkretisierung. Dem Antrag zufolge ist eine bessere Finanzierung auch notwendig, um die Betreuungsstrukturen erhalten zu können. Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und auch wegen gravierender inflationsbedingter Mehrkosten. Thorsten Becker vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V. (BdB), sprach in seiner Stellungnahme von einer ernsten Lage. Der Vorsitzendes der nach seinen Worten größten Interessenvertretung von Betreuern und Betreuungsvereinen, der auf Einladung der SPD-Fraktion an der Anhörung teilnahm, sagte, es drohe „großer Flurschaden in der Betreuung“. Diese Entwicklung habe sich schon vor Jahren angekündigt. Er habe an mehreren Anhörungen zu dem Thema im Rechtsausschuss teilgenommen. Es gehe also um ein bestens bekanntes Problem. Heute müsse man feststellen, dass bereits Schaden eingetreten ist. Betreuungsvereine hätten aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen aufgegeben oder planten dies in absehbarer Zeit. Die schlechten Rahmenbedingungen träfen auf die neuen Anforderungen des Betreuungsrechts, und es fehlten Fachkräfte. Betreuungsvereine und Berufsbetreuer benötigten deshalb eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit. Schilderungen aus der Praxis Die Sachverständige Anke Gebler-Bock vom Lebenshilfe Betreuungsverein e.V. für den Kreis Heinsberg schilderte den Abgeordneten den aufwändigen Betreuungsalltag, um deutlich zu machen, dass eine fachgerechte und angemessene Finanzierung benötigt werde, um auch in Zukunft die Versorgung sicherzustellen und attraktiv zu bleiben. Mit der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts ergebe sich ein hoher Mehraufwand im Führen von Betreuungen und in der Querschnittsarbeit. Tarifgebundene Arbeitsplätze könnten sich nicht alle Betreuungsvereine leisten. Dem sollte Abhilfe geschaffen werden. Auch die zusätzlichen Kostensteigerungen durch den Krieg in der Ukraine spiegelten sich enorm im Betreuungsalltag wieder. Die kommunale Finanzierung gewährleiste ihrem Betreuungsverein Sicherheit, erklärte Gebler-Bock, die von der Unionsfraktion eingeladen wurde. Ihr sei aber bekannt, dass es bundesweit Betreuungsvereine gebe, die keine kommunale Förderung erhielten, und die täglich um ihre Existenz kämpften. Dr. Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., die von der SPD-Fraktion eingeladen wurde, bezog sich in ihrer Stellungnahme auf zahlreiche Rückmeldungen örtlicher Betreuungsvereine aus fast allen Bundesländern. Sie bestätigte die Aussagen von Frau Gebler-Bock und erklärte, die Kostensteigerungen der letzten Jahre hätten dazu geführt, dass sich viele Betreuungsvereine vor dem Aus befinden und sich bereits aufgelöst haben. Schon vor der Betreuungsrechtsreform habe es Kostensteigerungen gegeben, die bei der Anpassung der Vergütung im Jahr 2019 nicht berücksichtigt wurden. Von der angekündigten Vergütungssteigerung in Höhe von 17 Prozent seien tatsächlich lediglich 12,3 Prozent angekommen. Ein noch verheerenderes Bild zeige sich bei der Landes- und Kommunalförderung der Betreuungsvereine. Die Finanzierung der Querschnittsarbeit sei in den überwiegenden Bundesländern miserabel und unzureichend. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüße deshalb den Antrag der Unionsfraktion, wonach die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen ist. Mehr Aufwand muss besser vergütet werden Thomas Künneke vom Berliner Verein Kellerkinder sagte, die neue menschenrechtliche Zielsetzung der Betreuungsrechtsreform benötige einen intensiven Kontakt zwischen Betreuenden und Betreuten. Diese zusätzliche Zeit, um den tatsächlichen Willen einer betreuten Person zu erkunden und zu unterstützen, müsse sich bei der Berufs- und Vereinsbetreuung in einer höheren Vergütungspauschale beziehungsweise in einem höheren Stundenkontingent wiederfinden. Künneke brachte auch eine Verringerung des Bedarfs an rechtlicher Betreuung ins Spiel. Laut einer Regierungsstudie benötigten 5 bis 15 Prozent der zu Betreuenden bei einer angemessenen Unterstützung durch andere Hilfen keine Betreuung. Dies seien bis 200.000 betreute Personen, die aus Sicht seiner Organisation in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden, obwohl dies nicht notwendig wäre. Es sollte ein Anreiz für Berufsbetreuer und -betreuerinnen geschaffen werden, der eine vorzeitige Beendigung einer Betreuung ermöglicht, sagte Künneke, der von der Unionsfraktion eingeladen wurde. Hülya Özkan, die ein Betreuungsbüro in Bielefeld führt, berichtete den Abgeordneten aus ihrer Praxis. Der Antrag sei gut, komme aber zu spät, weil das System rechtlicher Betreuung bereits kollabiere, sagte Özkan, die von der Linksfraktion eingeladen wurde. Kolleginnen hätten bereits ihre Büros geschlossen, weil sich die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr lohne. Die Betreuungsbehörden hätten Probleme, Betreuerinnen mit freien Kapazitäten oder überhaupt neue Betreuerinnen zu finden. „Wir Betreuerinnen leisten mehr Arbeit, obwohl wir weniger verdienen“, sagte Özkan. Mit der Erhöhung des Schonvermögens zum 1. Januar 2023 habe ihr Büro weniger Einkommen. Die Kostensteigerungen durch die Inflation, die Energie- und Sachkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns hätten zu weiteren Einbußen geführt. Um diese zu kompensieren, sei sie gezwungen, mehr Betreuungsfälle anzunehmen. Das gelte auch für die Betreuungsvereine. Unter diesen Umständen könne die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht wie vom Gesetz gewünscht gewährleistet werden. Jede große Reform habe immer für Mehrarbeit gesorgt, so Özkan. Dies habe sich aber nie in der Vergütung widergespiegelt. Freie Berufsbetreuer fühlen sich benachteiligt Svetlana Sonnenberg vom Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) kritisierte dagegen den Antrag in ihrer schriftlichen Stellungnahme als „einseitig“. Der BVfB vertrete die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer in Deutschland. Nach einer Schätzung des Institutes für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik seien 81,3 Prozent der Berufsbetreuer freiberuflich tätig. Lediglich rund 17,5 Prozent der Berufsbetreuer arbeiteten als Angestellte eines Betreuungsvereins. Vor diesem Hintergrund sei es bemerkenswert, dass in dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion nur auf die Situation der Betreuungsvereine und der ehrenamtlichen Betreuer eingegangen und die weitaus größere Gruppe von Berufsbetreuern schlichtweg ignoriert werde. Darüber hinaus erschöpfe sich der Antrag im Wesentlichen in Behauptungen, die durch keine Zahlen oder wenigstens Beispiele belegt würden. In dem vorliegenden Antrag werde die wirtschaftliche Situation der Betreuungsvereine allgemein beklagt und nicht eindeutig zwischen der Finanzierung der Betreuertätigkeit und der Finanzierung der Querschnittsarbeit differenziert. Der BVfB halte dies für grundsätzlich falsch und problematisch, so Sonnenberg, die von der FDP-Fraktion eingeladen wurde. Wie Bettina Stevener-Peters von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) erläuterte, werden die Betreuungsvereine finanziert aus den Einnahmen der Vergütungspauschalen für die professionell geleistete Betreuung durch ihre Mitarbeiter sowie durch Zuschüsse der Länder und Kommunen, durch die die Querschnittsfunktionen abgedeckt werden sollen. In diesem Kontext sei allerdings „klar zu konstatieren, dass die Betreuungslandschaft in Deutschland seit Jahren unterfinanziert ist“. Auch der durch die Betreuungsrechtreform 2023 verursachte Mehraufwand, für den keine Vergütung vorgesehen sei, stelle für viele Betreuungsvereine sowie für selbstständige Berufsbetreuer und -betreuerinnen eine existenzielle Bedrohung dar. Stevener-Peters, die auf Einladung der Unionsfraktion an der Anhörung teilnahm, verwies auch darauf, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Schonvermögensgrenzen erhöht worden seien. Dadurch gälten mehr Menschen als mittellos, mit der Folge, dass sich die Einkünfte der Betreuer und Betreuerinnen reduzierten und dies zukünftig ausgeglichen werden müsse. Anwälte kämpfen mit steigenden Kosten Markus Trude, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, sagte, auch bei Anwaltschaft gebe es einen hohen Anteil von Rechtsanwälten und -anwältinnen, die Berufsbetreuungen mit übernehmen. Aus Erfahrung könne er berichten, dass die Kollegen und Kolleginnen mit erheblichen Kosten zu kämpfen haben. Dies beträfe nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die inflationsbedingten Kosten. „Ein Mehr in der Tasche“ bleibe für die Berufsbetreuer und -betreuerinnen durch den geplanten Ausgleich leider nicht. Zudem seien die Betreuungen sehr viel umfangreicher geworden. Dies führe dazu, dass man je Betreuung einen erheblich höheren Arbeitsaufwand habe. Dadurch verbleibe weniger Zeit für zusätzliche Betreuungen. Nötig sei sehr viel mehr Geld, um diese wichtige und sinnvolle Arbeit auch leisten zu können. Wenn die Betroffenen mehr von dieser Arbeit haben sollen, müssten Betreuer und Vereine in die Lage versetzt werden, diese Betreuung auch zu leisten, so Trude, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen wurde. Sanna Zachej von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), die auf Einladung der SPD-Fraktion teilnahm, erklärte, die Wahrnehmung der unterschiedlichen Aufgaben der Betreuungsvereine müsse auskömmlich finanziert werden, daher sei eine unverzügliche Anpassung der Betreuervergütung notwendig, um eine flächendeckende Insolvenz der Betreuungsvereine zu verhindern. Wegen der in den Ländern unterschiedlichen gehandhabten Finanzierung der Querschnittsaufgaben nähmen einige Betreuungsvereine seit Monaten gesetzliche Aufgaben ohne eine ausreichende Refinanzierung wahr. Auf diese Weise drohe die Betreuungsrechtsreform kaputt gespart zu werden, bevor sie für die betroffenen Menschen Wirkung entfalten könne. Die anstehende Evaluation der Betreuervergütung sollte genutzt werden, so Zachej, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und die unterschiedlichen Parameter darauf hin zu prüfen, ob diese noch zeitgemäß sind und eine tatsächliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen. Antrag der Union „Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen“, heißt es in dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Die Finanzierung von Betreuungsvereinen speise sich aus der Einnahme der Vergütungspauschalen für die professionell geleistete Betreuung durch ihre Mitarbeiter sowie durch Zuschüsse der Länder und Kommunen, durch die die Querschnittsfunktionen abgedeckt werden sollen, so der Antrag weiter. Die Betreuervergütung sei nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither hätten sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Des Weiteren setze sich fort, dass Betreuungen zunehmend kompliziert und aufwändig werden: Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht erfordere, dass der Wille der zu betreuenden Personen stärker als zuvor zum zentralen Orientierungsmaßstab des gesamten Handelns in der Betreuung wird. Diesen Vorgaben des (bundesgesetzlichen) Betreuungsgesetzes, das die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt, könne die Praxis nur gerecht werden, wenn mit erhöhtem Zeitaufwand auf die individuellen Wünsche der Betreuten eingegangen wird. Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“. (mwo/18.09.2023)

Mutterschutz: Mehr Sicherheit für Selbst­ständige gefordert

Mo, 18.09.2023 - 14:00
Alle geladenen Sachverständigen haben in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag, 18. September 2023, einen besseren Mutterschutz und eine bessere Absicherung für Selbstständige mit kleinen Kindern gefordert. Es sei Zeit, die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen endlich zu beenden. Kinder zu bekommen sei kein privates Hobby, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch entsprechend abgesichert werden müsse, so der einhellige Tenor der Expertinnenrunde. Diese verwies jedoch auch auf den Umstand, dass es wahrscheinlich schwierig sei, eine Lösung für alle zu finden, da es sehr viele verschiedene Formen der Selbstständigkeit gebe. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/6911), in dem diese fordert, Schwangerschaft und Mutterschutz für Gründerinnen und Selbstständige zu erleichtern. Antrag der Union Die Fraktion fordert unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen, sowie eine Anlaufstelle einzurichten, bei der sich Selbstständige über Ansprüche informieren können. Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges „auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen“ abgestellt werden. In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten. Forderung nach "fairer" Beitragsbemessung in der Sozialversicherung In der Anhörung begrüßte unter anderem Dr. Marion Baierl von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Antrag der Unionsfraktion ausdrücklich. Sie verwies jedoch darauf, dass allein eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung von Unternehmerinnen nicht ausreiche, wenn man spätere Betriebsaufgaben im Zuge der Familiengründung verhindern wolle. Besser seien zusätzliche betriebsunterstützende Maßnahmen. Der Fokus müsse neben Schutz von Mutter und Kind auch die Aufrechterhaltung des Betriebes selbst sein, sagte sie. Dr. Anne Dohle vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betonte, eine Schwangerschaft dürfe nicht länger eine existenzielle Bedrohung für Firmeninhaberinnen sein. Die derzeitigen Leistungen seien zu stark auf die Belange von Arbeitnehmerinnen zugeschnitten, kritisierte sie. Dr. Vera Dietrich vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) rechnete vor, dass Selbstständige im Durchschnitt 20 Prozent höhere Beiträge an die Sozialversicherung abführten als Angestellte. „Wir brauchen eine faire Beitragsbemessung in der Sozialversicherung“, forderte Dietrich. "Nicht nur über das Ob, sondern über das Wie nachdenken" Kinder zu bekommen dürfe keine Frage eines erheblichen finanziellen Risikos sein, erläuterte die Unternehmerin Verena Pausder. Solange es kein flächendeckendes garantiertes Betreuungsangebot für unter einjährige Kinder gebe, müssten die Betreuungskosten vollständig absetzbar sein, forderte sie. Johanna Röh, Petentin der Petition „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbständige Frauen“, erläuterte, oftmals sei das Krankengeld die einzige Absicherungsquelle für selbstständige Frauen, aber für Fälle von Schwangerschaft und Mutterschutz ungeeignet. „Die Zeit drängt. Wir sollten nicht nur über das Ob, sondern auch über das Wie nachdenken“, forderte sie. (irs/che/18.09.2023)