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Bundestag | Aktuelle Themen
Verbesserte Finanzierungsbedingungen für Unternehmen
Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts“ (Standortfördergesetz, 21/2507) in den Bundestag einbringen. Die erste Lesung ist für Freitag, 7. November 2025, vorgesehen. Nach einstündiger Debatte soll der Gesetzentwurf gemeinsam mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Die AfD fordert die "Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz" (21/2544). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, bedürfe es der Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Abbaus von Investitionshemmnissen. Geld soll bei Unternehmen ankommen Das Standortfördergesetz leiste einen Beitrag, um verschiedene zentrale Aspekte anzugehen. Ziel sei es, die Finanzierungsbedingungen insbesondere von jungen, dynamischen Unternehmen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Zudem schaffe das Gesetz mehr Möglichkeiten, damit insbesondere Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, den Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG) sowie "die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Sie begründet das wie folgt: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ (hau/bal/05.11.2025)
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Bundestag debattiert über Windindustrie und Photovoltaik
„180-Grad-Wende bei Windindustrie und Photovoltaik einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2545), der am Freitag, 7. November 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Aufhebung des Klimaschutzgesetzes. Der subventionierte Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland soll ebenso gestoppt werden wie andere Förderungen von erneuerbaren Energien. Daher soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) unmittelbar nach Auslaufen der letzten Regelungen für bestehende Anlagen „vollständig und ersatzlos“ aufgehoben werden. Ebenfalls aufgehoben werden soll das Windenergie-auf-See-Gesetz. Zur Begründung heißt es, erneuerbare Energien könnten ohne Subventionen am Markt nicht bestehen. „Sie machen wirtschaftlich keinen Sinn, sondern sind ideologisch gewollt. Sie stellen Gelddruckmaschinen global agierender Großinvestoren und Vermögensverwalter dar“, erklärt die AfD-Fraktion, die außerdem auf erhebliche Umweltprobleme beim Bau und Betrieb solcher Anlagen hinweist und auch auf Probleme bei der Entsorgung von außer Betrieb genommenen Anlagen. (hle/05.11.2024)
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Absicherung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026
Der Bundestag stimmt am Freitag, 7. November 2025, über die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 ab. Die Bundesregierung legt dazu den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1.5) vor. Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Verkehrsausschusses (21/2639) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/2640) zur Finanzierbarkeit zugrunde liegen. Ebenfalls auf Grundlage einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (21/2628) stimmen die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur dauerhaften Sicherung des Deutschlandtickets (21/1543) ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Bund werden demnach die Länder auch im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen unterstützen, heißt es in dem Entwurf. Die Länder reichen diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Bund und Länder werden sich gemäß der Gesetzesvorlage in den kommenden fünf Jahren mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an der Finanzierung des Tickets beteiligen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Zudem soll ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Änderungen im Verkehrsausschuss Der Gesetzentwurf der Regierung sieht eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vor. Der federführende Verkehrsausschuss verlängerte jedoch am Mittwoch, 5. November, die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit. Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September dieses Jahres und der Gegenäußerung des Bundesrates zum Gesetzentwurf (21/1932). Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket sicherzustellen, „mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030“. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (21/1932) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Darin stellt der Bundesrat außerdem klar, dass für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht, angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf Länderebene kein Spielraum bestehe. Der Bundesrat bekräftigt außerdem die beschlossene Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz (RegG) „dauerhaft zu erhöhen“. Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr - Sicherung des Status quo, Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue Verkehre - zu erreichen, halten die Ländern auch neben einer Anhebung der Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung verweist in ihre Gegenäußerung auf die erfolgte Einigung in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Sicherung der Finanzierung bis 2030, mit der eine indexbasierte Preisfortschreibung ab 2027 anstrebt wird. Diese politische Einigung sollte auch nach Auffassung der Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz habe am 18. September 2025 ihre Forderung bekräftigt, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 RegG dauerhaft zu erhöhen und beschlossen, dazu eine Kommission aus Bund, Ländervertretern und Experten zu bilden, die bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans erarbeiten soll, heißt es weiter. Die Bundesregierung stimmt der Gegenäußerung zufolge dem Bundesrat zu, „dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht realistisch ist“. Die Arbeiten seien der noch einzusetzenden Kommission vorbehalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro pro Monat anzubieten (21/1543). Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schreiben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert - darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima, heißt es. Gleichzeitig werde aber jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, „weil die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern weiterhin nicht geklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist“. Diese ständige Unsicherheit verschrecke potenzielle Kundinnen und Kunden und Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten. Daher müsse den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich dauerhaft zu sichern, endlich Taten folgen, verlangt die Fraktion. Die aktuelle Finanzierungspolitik, so heißt es in dem Antrag weiter, „gefährdet den Fortbestand dieses Erfolgsmodells“. (hau/05.11.2025)
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Forderung nach „Superreichensteuern“ wird beraten
Der Bundestag debattiert am Freitag, 7. November 2025, über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen – Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern" (21/2538). Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll die Vorlage dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich beim UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 4. bis 6. November 2025 in Doha (Katar) für die Einrichtung eines Globalen Fonds für soziale Sicherheit einzusetzen. Dieser solle vorrangig einkommensschwache Länder beim Auf- beziehungsweise dem Ausbau und Finanzierung sozialer Sicherungssysteme unterstützen. Außerdem sollte sie sich nach Ansicht der Linken auf dem Gipfel für ein Ende „rigider Kürzungspolitiken“ und für die Durchsetzung politischer Alternativen stark machen. Als solche benennt die Fraktion unter anderem die höhere Besteuerung von Vermögenden und Großkonzernen, die Einführung von Digital- und Übergewinnsteuern sowie Schuldenschnitte und eine effektive Verfolgung von Steuerhinterziehung. Die Bundesregierung sollte eine nationale Vermögensteuer einführen sowie eine einmalige Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen, Krisen und Pandemien. Verankerung der öffentlichen Entwicklungsausgaben Eine weitere Forderung im Antrag ist die völkerrechtliche Verankerung der öffentlichen Entwicklungsausgaben („ODA-Quote“) in Höhe von mind. 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens (BNE). Mindestens 0,2 Prozent des deutschen BNE sollten den ärmsten Ländern (LDCs) zugutekommen sowie darüber hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale Gesundheitszusammenarbeit verausgabt werden. Deutschland, so begründet die Linksfraktion ihre Initiative, müsse vorangehen bei der Verringerung von globaler Ungleichheit, Armut und Hunger. Sie kritisiert, dass die Bundesregierung stattdessen den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im vierten Jahr in Folge kürze „und damit so stark wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik“. Es würden heute für die Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden so wenig Steuermittel zur Verfügung gestellt wie zuletzt 2010, schreiben die Abgeordneten. (joh/06.11.2025)
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80 Jahre Vereinte Nationen
Mit der Unterzeichnung der UN-Charta wurden vor 80 Jahren die Vereinten Nationen gegründet. Anlässlich dieses Jahrestages findet am Freitag, 7. November 2025, eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt. Bei Vereinbarten Debatten handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/31.10.2025)
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Antrag zur Finanzlage der Kommunen wird abgestimmt
Der Bundestag entscheidet am Freitag, 7. November 2025, über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vor Ort gut leben – Städte und Gemeinden stärken“ (21/1310). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Rekordlücke in Höhe von 25 Milliarden Euro in den Haushalten der deutschen Städte und Gemeinden geschlossen wird, um Gestaltungsräume vor Ort zu erhalten. Außerdem müsse ein Sozial- und Personalabbau verhindert werden, heißt es in der Vorlage über die die Abgeordneten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/2604) abstimmen. Antrag der Grünen Die Finanzausstattung der Kommunen soll dauerhaft gesichert werden. Angesichts der wachsenden Aufgaben soll eine deutliche Anpassung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen in Betracht gezogen und die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen gestärkt werden. Der Bund soll sich zudem an den Kosten der kommunal getragenen Sozialleistungen stärker beteiligen und sich an einer Entlastung von den kommunalen Altschulden beteiligen. Auf Steuersenkungen wie der Umsatzsteuerermäßigung für Speisen in der Gastronomie soll verzichtet werden. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale wird in dem Antrag ebenfalls abgelehnt. Die Lage der Städte und Gemeinden wird als dramatisch bezeichnet. Die Kommunen befänden sich in einer historischen Finanzkrise. Der Fehlbetrag in den Haushalten der Städte und Gemeinden habe sich inzwischen auf 25 Milliarden Euro aufsummiert. Somit können nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „kaum die laufenden Kosten bezahlt geschweige die benötigten Zukunftsinvestitionen in Höhe von aktuell rund 216 Milliarden Euro angestoßen werden. Es leiden öffentliche Angebote und es bröckelt die Infrastruktur.“ Investitionen "Hardware“ der Städte und Gemeinden Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität habe die Bundesregierung die Chance, das Leben der Menschen zu verbessern, schildern die Antragsteller: Es könnten dringende Investitionen in die „Hardware“ der Städte und Gemeinden, in Brücken, Ämter und Spielplätze erfolgen. Es sei außerdem dringend wie noch nie, die Klimakrise vor Ort anzugehen. Kommunen könnten mit größeren finanziellen Spielräumen einen wesentlichen Teil der Treibhausgasemmissionen vermeiden und auch besser mit klimabedingten Gefahren wie Hitze oder Starkregen umgehen. Auch seien sie verantwortlich für eine schnelle und nachhaltige Integration, für qualitativ hochwertige Bildungsangebote und für attraktive soziale Orte. Das Sondervermögen habe der Bundesregierung einen Weg eröffnet, das Land zu modernisieren, in soziale Infrastruktur zu investieren und den Klimaschutz entschlossen voranzubringen. „Doch inzwischen ist nicht einmal mehr sichergestellt, dass ein Mindestanteil der Mittel überhaupt vor Ort ankommt“, kritisiert die Fraktion und wirft der Regierung vor, die Lösungsfindung in Arbeitskreise zu verschieben, die noch nicht einmal getagt hätten. (hle/04.11.2025)
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Erste Lesung zur Novelle des Produktsicherheitsgesetzes
Der Bundestag berät am Freitag, 7. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften“ (21/2511). Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Danach soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Produktsicherheitsgesetz vom 27. Juli 2021 dient nach Regierungsangaben derzeit unter anderem dazu, die EU-Richtlinie 2001/95/EG in deutsches Recht umzusetzen. Es werde mit der Gesetzesänderung die Durchführungsbestimmungen zur EU-Verordnung 2023/988 enthalten. Das Produktsicherheitsgesetz regle außerdem die Anforderungen an sichere Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, soweit keine spezielleren Vorschriften vorliegen. Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen Schwerpunkt der Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung bleibt laut Regierung weiterhin die Umsetzung der europäischen Richtlinien. Diese regelten das Inverkehrbringen, das Bereitstellen und das Ausstellen von Aerosolpackungen, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckbehältern, Druckgeräten, Explosionsschutzprodukten, Maschinen, Spielzeugen, Sportbooten und Wassermotorrädern. Sie enthielten zudem die Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. (eis/hau/03.11.2025)
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Aussprache über die Lage im Sudan
Nach den Wahlen beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Freitag, 7. November 2025, über die Situation im Sudan. Dazu wird auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Lage im Sudan“ aufgerufen. Für die Aussprache ist rund eine Stunde vorgesehen. (eis/04.11.2025)
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Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels“ (21/1860, 21/2457) beraten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gesetzentwurf der Regierung Die Bundesregierung will die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten einschränken. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Gebieten im Bereich der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels zu reduzieren. Hierzu soll zum einen die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz von Meeresgebieten geändert werden. Zum anderen sind Anpassungen der geltenden Verordnungen über die Festsetzung von Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen AWZ und des Festlandsockels der Nord- und Ostsee vorgesehen. Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte und geschützte Arten Meeresschutzgebieten komme eine besondere Bedeutung beim Erhalt der marinen biologischen Vielfalt und der Wiederherstellung der Meeresökosysteme zu, heißt es im Gesetzentwurf. Sie seien Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte und geschützte Arten und trügen auch außerhalb ihrer Grenzen zur Regeneration und zum langfristigen Erhalt der Meeresökosysteme in Nord- und Ostsee bei. Die Ergebnisse „umfangreicher Zustandsbewertungen“ für die Nord- und Ostsee zeigen, dass sich beide Meere in einem schlechten Erhaltungs- und Umweltzustand befinden. Verantwortlich dafür sind demnach „zu hohe Belastungen durch vielfältige anthropogene Aktivitäten“. Insbesondere die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen gehe mit „erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter einher“ und widerspreche den Erhaltungszielen der Meeresschutzgebiete, heißt es im Entwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2457) das Ziel des Gesetzentwurfs, Meeresschutzgebiete zu stärken, zwar grundsätzlich. Allerdings merkt er an, dass eine „effektive Bekämpfung“ der anthropogenen Verschmutzung der Meere nur erfolgen könne, wenn „alle Beteiligten mitgenommen werden und ein schonender Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen angestrebt wird“. Die Länderkammer schlägt laut Unterrichtung vor, zu prüfen, ob Entschädigungsregelungen für betroffene bergrechtliche Bewilligungsinhaber ins Gesetz aufgenommen werden können. Wenn erteilte bergrechtliche Bewilligungen widerrufen werden müssten, bestehe die Pflicht des Landes, den Vermögensanteil auszugleichen, „obwohl der Bund die Verbotsentscheidung“ treffe. Der Gesetzentwurf könne auf „mehreren Ebenen rechtlich angreifbar sein“ und berge „fachliche und verwaltungspraktische Risiken“, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Im parlamentarischen Verfahren gelte es daher, Rechtssicherheit herzustellen und die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten. Zudem solle klargestellt werden, ob die im Gesetzentwurf verwendete Bezeichnung von „Sanden und Kiesen“, deren Förderung ebenso wie die Gewinnung von Energie aus Wasser und Wind in Schutzgebieten zulässig bleiben soll, „bestimmt genug“ ist. Bergrechtlich könnten Sande und Kiese nämlich Mineralien wie unter anderem Feldspat, Kaolin, Glimmer und Quarz sein, schreibt der Bundesrat. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung wiederum sieht laut ihrer Gegenäußerung keinen Bedarf für Entschädigungsregelungen. Derzeit gebe es keine „aktive Gewinnung von Kohlenwasserstoffen“, wie sie insbesondere Erdöl und Erdgas enthalten, in den Meeresschutzgebieten der AWZ entlang der Küste. Kein Unternehmen werde in seiner Fördertätigkeit beschränkt. Damit es für potenzielle Vorhabenträger nicht zu „unzumutbarer Härte“ komme, seien für Vorgaben mit einer „hinreichend verfestigten Rechtsposition“ verschiedene Ausnahmen eingeführt worden. Zudem bestehe die Möglichkeit, über eine naturschutzrechtliche Befreiung nach Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes „Einzelfallgerechtigkeit“ zu schaffen. Die Bundesregierung widerspricht auch der Kritik, die verwendete Terminologie sei zu unbestimmt. „Kiese und Sande“ sei eine auch im bergrechtlichen Zulassungsverfahren in der AWZ „übliche und somit für den Rechtsanwender klare Bezeichnung“.( sas/hau/06.11.2025)
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Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten neu geregelt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/2635) angenommen. Damit soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit demselben Abstimmungsverhalten verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2637),, der unter anderem forderte, ein wirksames und einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien einzuführen. Neben den Antragstellern stimmte lediglich die Linksfraktion dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert und eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben. Das Gesetz sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von E-Zigaretten Damit E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, wird die Entsorgung vereinfacht. Verbraucher können sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Gesetzentwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung" des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern. Angenommene Entschließung In der angenommenen Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Revision der WEEE-Richtlinie der Europäischen Union WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) zur umweltfreundlichen Entsorgung und zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für eine Berechnungsmethodik einzusetzen, welche die Lebensdauer der unterschiedlichen Elektrogeräte angemessen berücksichtigt. Darüber hinaus soll die Regierung die Einführung eines nationalen Verbots von elektronischen Einweg-Zigaretten unter Beachtung der Regelungen in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien mit dem klaren Ziel eines Verbots prüfen. Ebenso soll die Regierung Maßnahmen prüfen, mit denen Onlinehändler stärker in die Verantwortung genommen werden können, ihren Pflichten zur Rücknahme nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nachzukommen, um so auch ein Level-Playing-Field mit dem stationären Handel herzustellen. Schließlich soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um den Vollzug gegen illegal auf dem Markt angebotene elektronische Einweg-Zigaretten zu stärken. (sas/hau/vom/06.11.2025)
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Novelle des Agrarstatistikgesetzes beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes“ (21/1890) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen die Fraktion Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/2303). Gesetzentwurf der Bundesregierung Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, das Agrarstatistikgesetz an das geänderte EU-Recht anzupassen. Dazu werde schwerpunktmäßig die Agrarstrukturerhebung angepasst, heißt es in dem Entwurf. Dabei soll insbesondere die Erhebung von Merkmalen zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung, Düngemitteln und Rebanlagen angeordnet werden. Die Module zu Bodenbewirtschaftungspraktiken, Maschinen und technischen Einrichtungen sowie zur Bewässerung werden ausgesetzt. Weitere wesentliche Inhalte sind die Neukonzeption und Umbenennung der Bodennutzungshaupterhebung zur Erfassung der ökologisch bewirtschafteten Flächen sowie die Umstellung der Erhebung auf eine umfassendere Nutzung von Verwaltungsdaten. Dies führe zur Entlastung von bis zu 80.000 Betrieben, die so nicht mehr direkt befragt werden müssen, schreibt die Regierung. Zur Erfassung der Anzahl der ökologisch gehaltenen Rinder werde die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) um die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise erweitert. Entlastung für die Landwirtschaftsbetriebe Das Gesetzgebungsverfahren werde ferner dazu genutzt, um weitere Änderungen am Agrarstatistikgesetz vorzunehmen. Dazu gehören die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters, die Definition der Waldfläche als Hilfsmerkmal, die Möglichkeit, Informationen aus den Weinbaukarteien zur Registerpflege zu nutzen und die Erfassung der Geokoordinaten im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung. Der Nutzen des Änderungsgesetzes besteht laut Bundesregierung neben der Erfassung qualitativ hochwertiger Daten für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft vor allem darin, dass landwirtschaftliche Betriebe von der direkten Befragung zur Nutzung ihrer Flächen entlastet werden. Die Entlastung für die Betriebe belaufe sich auf rund 800.000 Euro jährlich. (mis/hau/06.11.2025)
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Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt gebilligt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz 1981“ (21/1889) angenommen. Für den unveränderten Gesetzentwurf stimmen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/2626) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Übereinkommen Nr. 155 habe auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine zentrale Stellung, schreibt die Regierung. Neben allgemeinen Vorgaben sehe das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. „Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung“, erläutert die Bundesregierung. Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig. (che/hau/06.11.2025)
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Bundestag beschließt Modernisierung der Sozialverwaltung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB-VI-Anpassungsgesetz, 21/1858, 21/2453) beschlossen. Für den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/2634) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/2638). In zweiter Beratung hatte die Fraktion Die Linke getrennte Abstimmungen über Teile des Gesetzentwurfs beantragt. Den Artikeln 2 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch), 6 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), 11 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) und 22 (Inkrafttreten) stimmten die Koalitionsfraktionen zu, die Oppositionsfraktionen lehnten sie ab. Dabei ging es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialversicherung. Den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD und Linksfraktion zu, während die AfD und die Grünen auch diese Teile ablehnten. Der Bundestag lehnte in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/2636) zu dem Gesetzentwurf ebenso ab wie danach einen AfD-Antrag mit dem Titel "Saisonarbeit in der Landwirtschaft – Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung" (21/1572), zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales ebenfalls eine Beschlussempfehlung (21/2634) vorgelegt hatte. In beiden Fällen stimmten alle übrigen Fraktionen gegen die AfD-Initiativen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung der Sozialverwaltung. Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert. Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen. Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ–Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme (21/2453) begrüßt der Bundesrat unter anderem die Einführung eines Fallmanagements in der Rehabilitation. Wenn das Fallmanagement „tatsächlich umfassend und qualitativ hochwertig sein soll“, seien mit ihm jedoch zusätzliche Kosten zulasten des Rehabilitationsbudgets verbunden, warnt die Länderkammer und hält es für fraglich, „ob hierfür die vonseiten der Bundesregierung geschätzten Kosten in Höhe von jährlich 30,7 Millionen Euro ausreichend bemessen sind“. Ebenso fraglich sei, ob die aus Sicht der Bundesregierung erwarteten Einsparungen diese Mehrkosten aufwiegen. Bereits ohne dieses Fallmanagement werde das Rehabilitationsbudget von einigen Rentenversicherungsträgern ausgeschöpft oder sogar überschritten und es sei zu befürchten, dass das Budget „auch ohne weitere Aufgaben zukünftig nicht mehr auskömmlich sein wird“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin tritt der Bundesrat dafür ein, dass sich die jährliche Anpassung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert, „sondern auch die aktuellen rechtlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen ausreichend berücksichtigt“. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung dazu sie nehme den Vorschlag zur Kenntnis und beobachte die Ausschöpfung des Reha-Budgets. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1572) die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründete dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten. Sie forderten deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten. (hau/che/sto/06.11.2025)
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Handlungsempfehlungen des Bürgerrates Ernährung
„Die Handlungsempfehlungen des Bürgerrates 'Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben' aufgreifen und umsetzen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2537), den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke fordert, die Handlungsempfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ umzusetzen. Die Abgeordneten verlangen unter anderem, zur Umsetzung der Empfehlung „Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder“ bundesweit in allen Schulen und Kitas eine Studie zur Qualität der Schul- und Kitaverpflegung durchzuführen und eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt zu schaffen. Zur Umsetzung der Empfehlung „Bewusstes Einkaufen leicht gemacht durch ein verpflichtendes staatliches Label“ für alle in Deutschland und der EU verkauften Produkte regen die Antragsteller an, zu prüfen, auf welcher Grundlage ein solches einheitliches Label eingeführt werden könnte. Außerdem fordert Die Linke von der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf gegen Lebensmittelverschwendung vorzulegen, der neben Supermärkten und Discountern auch große lebensmittelherstellende und -verarbeitende Unternehmen, Großmärkte, Großküchen, Großgastronomie und große landwirtschaftliche Erzeugerinnen und Erzeuger umfasst, verbindliche Reduktionsziele in der gesamten Wertschöpfungskette enthält und ein Wegwerfverbot von noch genießbaren Lebensmitteln einführt. (mis/06.11.2025)
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Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005, IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete für und 131 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2602). Abstimmung Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben. Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“ Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. (hau/06.11.2025)
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Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion zur „Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“ (21/2543) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen verfassungsfeindliche Soldaten nicht mehr im beschleunigten Verfahren ohne vorherige richterliche Entscheidung aus der Bundeswehr entlassen werden können. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (20/8672), insbesondere den neu eingeführten Paragrafen 46 sowie die inhaltlich entsprechenden Regelungen im Wehrpflichtgesetz und im Reservistengesetz, „gezielt aufzuheben“. Zudem verlangt sie von der Bundesregierung, dem Bundestag bis spätestens Ende des Jahres 2025 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die personelle und strukturelle Stärkung der Truppendienstgerichte vorsieht, um disziplinarrechtliche Verfahren gegen verfassungsfeindlich agierende Soldaten in angemessener Zeit und mit rechtsstaatlicher Absicherung zu ermöglichen. Durch eine Neufassung von Paragraf 47a des Soldatengesetzes sei sicherzustellen, dass Soldaten in allen Fällen mit statusrechtlichen Konsequenzen vorab Anspruch auf eine unabhängige richterliche Prüfung ihrer Verhaltensweise haben. Nach Ansicht der AfD-Fraktion bestehen erhebliche verfassungsrechtliche, verwaltungspraktische und rechtsstaatliche Bedenken gegen das Soldatengesetz in seiner aktuellen Fassung. Durch die Umkehrung der Verfahrenslogik werde nicht nur das Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten ausgehöhlt, sondern es entstehe der Eindruck, die Bundesregierung wolle durch administrative Abkürzungen grundlegende rechtsstaatliche Garantien faktisch umgehen. (aw/hau/06.11.2025)
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Steuerlichen Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023 / 2226 (21/1937, sogenannte DAC-8-Richtlinie) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion beschlossen. Damit wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2622) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/2623) vorgelegt. Der Finanzausschuss hatte am Mittwoch, 5. November, Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen, darunter redaktionelle Änderungen und Änderungen bei den Löschfristen für Daten beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen. Geändert wurde auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Zur Abstimmung lagen Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/2630) und Die Linke (21/2631) vor., die mehrheitlich abgelehnt wurden. Für den Entschließungsantrag der Grünen stimmten die Antragsteller und Die Linke, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dem Entschließungsantrag de Linken stimmten auch die Grünen zu, während Union, AfD und SPD ihn ablehnten. Forderung des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme neben konkreten kryptobezogenen Anliegen, dass die Bundesregierung bald ein Gesetzgebungsverfahren startet, um „die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende zu verbessern“. Dazu erklärte die Bundesregierung: „Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende in seiner jetzigen Form begünstigt insbesondere gutverdienende Alleinerziehende, auch mit erwachsenen Kindern. Geringverdienende Alleinerziehende, selbst mit kleinen Kindern, werden dagegen nicht entlastet. Die Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung einer zielgenaueren Leistung, mit der auch Kosten und Schlechterstellungen verbunden sein können, ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.“ (bal/ste/06.11.2025)
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Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen erörtert
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen ab. Einen entsprechender Antrag der Fraktion mit dem Titel „Frei benennen, klar erkennen – Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen verhindern“ (21/2048) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Grünen hatten sofortige Abstimmung verlangt und wurden darin von der Linken unterstützt. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten jedoch für die Ausschussüberweisung. Antrag der Grünen Die Abgeordneten verweisen auf geplante Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung der EU, womit „Bezeichnungsverbote für pflanzliche Fleischalternativen und Produkte aus alternativen Proteinquellen europaweit eingeführt werden“. Alltägliche Begriffe wie „Burger“, „Speck“ oder „Filet“ dürften dadurch nicht mehr für pflanzliche Lebensmittelalternativen genutzt werden. Statt Verbraucherschutz zu gewährleisten, würde aus Sicht der Grünen mit den Verboten einer ganzen Wirtschaftsbranche Steine in den Weg gelegt und Innovationen gebremst. Der Markt für pflanzliche Alternativen in Deutschland sei der größte Europas und trotz Inflation und Rezession seit 2020 um 21 Prozent gewachsen. Durch die richtigen politischen Rahmenbedingungen könnten nach Auffassung der Abgeordneten bis 2045 durch pflanzliche Lebensmittelalternativen bis zu 250.000 zukunftsfeste Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen und bis zu 65 Milliarden Euro zur deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen werden. Daher müsse sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ und im Rahmen der Trilog-Verhandlungen gegen Bezeichnungsverbote und für pflanzliche Fleischalternativen einsetzen, wird verlangt. (hau/06.11.2025)
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Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz, 21/2506) beraten. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es laut Bundesregierung, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Das Gesetz nehme die gesamte Wasserstoff-Lieferkette – Herstellung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff – in den Blick. Es erfasse insbesondere Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs würden ferner Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst. Die Regelung sieht spezifische Instrumente vor, die die Verfahren massiv beschleunigen sollen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies werde die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird. Wasserstoffanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ Außerdem legt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit komme Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. „Belange der öffentlichen Wasserversorgung – insbesondere des Trinkwasserschutzes – und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt“, schreibt die Regierung. (hau/06.11.2025)
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Immunität des Abgeordneten Arne Raue aufgehoben
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2655) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dagegen stimmte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, die sich im Übrigen enthielt Damit wurde die Genehmigung zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten Arne Raue gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Juni 2025 wird erteilt. (vom/06.11.2025)
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