Bundestag | Aktuelle Themen
Parlament berät über Rüstungskontrolle und Abrüstung
Das Parlament hat am Freitag, 22. Mai 2026, den Jahresbericht Rüstungskontrolle 2025 beraten. Der „Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025“ (Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025, 21/5850(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die 30-minütige Debatte zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2024 (Jahresabrüstungsbericht 2024, 21/115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Sicherheitslage hat sich laut Bundesregierung weltweit drastisch verändert. Damit stünden die globale Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung vor enormen Herausforderungen. Der sicherheitspolitische Schwerpunkt der Bundesregierung liegt dem Bericht zufolge auf der Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit. „Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können“, heißt es. Laut Bericht geht die größte Bedrohung weiterhin von Russland aus, das seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit unverminderter Härte fortführe und weiter massiv militärisch aufrüste. Eine gesicherte Verteidigungsfähigkeit und glaubhafte Abschreckung durch die Nato seien vor diesem Hintergrund „von zentraler Bedeutung für die Sicherheit Deutschlands und Europas“. „Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung“ Die USA versuchten, zusätzlich zu Russland, auch China zu Gesprächen zur nuklearen Rüstungskontrolle zu bewegen, schreibt die Regierung. China führe seine Produktion von Kernsprengköpfen kontinuierlich fort und verfüge inzwischen über das drittgrößte Nuklearwaffenarsenal weltweit. „Bislang zeigt China jedoch keine Bereitschaft, sich rüstungspolitisch zu binden.“ Für die Bundesregierung ist der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) der „Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung“. Der Vertrag existiere seit 1970 und solle verhindern, dass sich Atomwaffen weiterverbreiten. Er solle zugleich die friedliche Nutzung der Kernenergie fördern und zur Abrüstung von Atomwaffen beitragen. Vom Iran fordert die Bundesregierung die volle Transparenz. Außerdem dringt sie auf Zugang der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu den umstrittenen iranischen Atomanlagen. Nordkorea wird zudem aufgefordert, sein Atomwaffenprogramm vollständig und überprüfbar einzustellen. Jahresabrüstungsbericht 2024 Die Bundesregierung bewertet in ihrem Jahresabrüstungsbericht 2024 (21/115(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Russland weiterhin als „größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit“ für den europäischen Kontinent. „Russlands anhaltender Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Blockade fast sämtlicher internationaler Abrüstungsbemühungen sowie die zunehmende Verfestigung neuer militärischer Allianzen von Autokraten, insbesondere in Gestalt der neuen strategischen Allianzen zwischen Russland und Nordkorea beziehungsweise Russland und Iran, vertiefen bestehende Gräben und reduzieren die Spielräume für Fortschritt in der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“, heißt es darin. „Solange Russland alles, einschließlich Stabilität und Rüstungskontrolle, seinen Zielsetzungen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterordnet, sind Fortschritte in der Abrüstung und Rüstungskontrolle trotz all unserer Bemühungen unwahrscheinlich“, schreibt die Bundesregierung. Damit drohe auch der 2026 auslaufende New-Start-Vertrag, das letzte große Rüstungskontrollabkommen zwischen den USA und Russland, ohne Nachfolge zu bleiben. "Glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig" Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und Russlands Demontage der globalen Rüstungskontrollarchitektur verdeutlichten, dass glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig seien, um Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Gleichzeitig seien der Erhalt und die Weiterentwicklung der globalen Rüstungskontrollarchitektur, die Reduzierung von Risiken und die Prävention von Eskalation von hoher Bedeutung für die Bundesregierung, heißt es in dem Bericht. Als weitere Herausforderungen für die globale Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsarchitektur benennt die Bundesregierung China, das sein Nuklearwaffenarsenal rasant und kontinuierlich ausbaue und dabei keinerlei Bereitschaft zu Transparenz oder vertrauensbildenden Maßnahmen zeige. Die Stabilität des nuklearen Nichtverbreitungsregimes sei zudem durch die Proliferationskrisen Iran und Nordkorea bedroht. Iran habe zwar rhetorisch das Interesse an neuen Nuklearverhandlungen geäußert, bis Ende 2024 hierauf aber keine Taten folgen lassen. Nordkorea habe auch 2024 seine Atom- und Raketenprogramme kontinuierlich ausgebaut und zahlreiche völkerrechtswidrige Raketentests durchgeführt. „All das erhöht den Druck auf den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV), den Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung und der Nichtverbreitung von Nuklearwaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/22.05.2026)
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Antrag will Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Hungerkrise
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken“ (21/6010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wurde am Freitag, 22. Mai 2026, beraten und nach einer halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Grünen Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Unter anderem solle sie den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks aus und für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des globalen Südens. Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft sollte Vorrang vor Schuldendienst eingeräumt werden. "Globale Nahrungsmittelkrise droht" In der Begründung heißt es, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten. Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es aus Sicht der Grünen „unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit. (hau/22.05.2026)
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Bundestag verabschiedet Apothekenreform
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, die Apothekenreform der Bundesregierung (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Gegen das zuvor vom Gesundheitsausschuss noch geänderte sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel "Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 440 Abgeordnete gegen die Initiative, 126 stimmten dafür. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD und bei Enthaltung der Grünen. Der Gesundheitsausschuss hatte zu beiden Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Apothekenreform der Bundesregierung Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden. Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst. Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben. Prävention und vorrätige Arzneimittel Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Nutzung von Kommissionierautomaten Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. In der Erwiderung der Bundesregierung hieß es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor. Änderungen im Gesundheitsausschuss Der Gesundheitsausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhten. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, hieß es in dem Antrag. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Vergütungen von Apotheken anheben Daher müsste dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten forderten unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben. Antrag der Linken Die Linksfraktion forderte eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, hieß es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, hieß es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können. Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten forderten, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern. Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/ste/22.05.2026)
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Kontroverse über mögliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tages
Neben dem Streit ums Renteneintrittsalter und die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge gehört auch die Debatte über eine mögliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tages zu den großen sozialpolitischen Kontroversen in diesem Jahr. Zumindest haben die Gewerkschaften ihren heftigen Widerstand dazu schon angekündigt und können im Bundestag auf Unterstützung von Linken, Grünen und Teilen der SPD zählen. Am Freitag, 22. Mai 2026, debattierten die Abgeordneten zwei Anträge der Fraktion Die Linke (21/5396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5781(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen beide den Erhalt des Acht-Stunden-Tages, wie ihn das Arbeitszeitgesetz derzeit vorsieht (inklusive Ausnahmeregeln), fordern. Die Koalitionsfraktionen waren bemüht zu betonen, dass niemand den Acht-Stunden-Tag abschaffen wolle, nur weil die tägliche Höchstarbeitszeit von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgelöst werden soll. Es gehe allein um mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit, hieß es aus den Reihen von Union und SPD. Die AfD wiederum lehnte die Orientierung an einer entsprechenden europäischen Regelung ab, denn Deutschland sollte selbstbewusst seinen Standard bewahren. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Linke: Kämpfen gegen Kettensägen-Politik Die Co-Parteivorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, zeigte sich „fassungslos“, dass ausgerechnet die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorbereite, „Arbeitstage von 13 Stunden möglich zu machen“. Aber: Das Leben bestehe nicht nur aus Arbeit, dafür habe die „alte SPD“ doch gekämpft. Sie kündigte landesweite Proteste ab dem 1. Juni an und rief die Zuhörer auf: „Sorgen Sie dafür, dass Merz mit seiner Kettensägen-Politik nicht durchkommt!“ Grüne: Familien leiden schon heute unter Erschöpfung Ähnlich kämpferisch präsentierte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) die Position ihrer Fraktion. Die Regierung sollte zuerst fragen, wie es den Familien in diesem Land geht. Und da käme sie schnell zu der Erkenntnis, dass deren vorherrschendes Gefühl Erschöpfung sei, erzeugt durch den schwierigen Balanceakt zwischen den Bedürfnissen der Arbeitswelt und denen der Familie. „Das haben wir viel zu lange individualisiert, aber es ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem“, sagte sie. CDU/CSU: Niemand will den Arbeitsschutz aushebeln! Wilfried Oellers (CDU/CSU) versuchte zu beschwichtigen: „Wir erfüllen nicht nur die Wünsche der Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftigten, die sich ebenfalls mehr Flexibilität wünschen. Es geht nicht darum, den Arbeitsschutz auszuhebeln oder mehr Arbeit zu ermöglichen!“ SPD: Acht-Stunden-Tag soll nicht abgeschafft werden Auch Jan Dieren (SPD) betonte, im Koalitionsvertrag stehe nichts von einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die SPD wolle das auch nicht. Denn es dürfe nicht von Zufällen abhängen, ob Beschäftigte einen Arzttermin wahrnehmen können. Dafür brauche es Rechte, wie sie im Arbeitszeitgesetz auch durch eine Höchstarbeitszeit formuliert sind. AfD: Etablierte Normen nicht Brüsseler Vorgaben opfern Robert Teske (AfD) nannte seine Partei die „neue Arbeiterpartei“, die dafür kämpfen wolle, in Deutschland etablierte Normen zu erhalten und diese nicht einer EU-Bürokratie zu opfern. Das Problem, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse, würden die Antragsteller leider ignorieren. Antrag der Grünen Die Grünen wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und fordern eine „moderne Arbeitszeitpolitik“. Diese dürfe nicht bedeuten, dass Beschäftigte ständig verfügbar seien, betont die Fraktion in ihrem Antrag. Bereits heute würden viele Beschäftigte bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus arbeiten. „Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burn-out haben in den letzten Jahren massiv zugenommen“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, den Acht- beziehungsweise Zehnstundentag im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu erhalten, „damit Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten geschützt sind und länger gesund arbeiten können“. Beschäftigte sollen mehr Zeitsouveränität erhalten, unter anderem durch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in Absprache mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in individuellen und flexiblen Modellen festzulegen. „Dabei ist darauf zu achten, dass die vermehrte Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeiten nicht zu Lasten der Arbeitnehmenden geht“, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung, zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung von Kitas und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag. Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke. (che/22.05.2026)
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Abgesetzt: Antrag zum Schutz der Meinungsfreiheit
„Demokratie stärken, Meinungsfreiheit schützen“, lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke angekündigten Antrags, der am Freitag, 22. Mai 2026, ursprünglich auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Die Beratung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. (hau/19.05.2026)
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Einführung eines antragslosen Kindergeldes beraten
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlament am Freitag, 22. Mai 2026, erstmals beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss federführend sein. Die AfD-Fraktion will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. Finanzminister: Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eröffnete die Debatte und erklärte, dass mit der Gesetzesänderung das Versprechen an (werdende) Eltern verbunden sei: „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.“ Er erwarte, dass damit 300.000 Erstanträge pro Jahr entfielen. „Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger“, sagte er. Die Bundesregierung werde das Ziel der Entbürokratisierung weiter verfolgen. AfD: Kindergeld ist aus dem Ruder gelaufen Die AfD-Redner fokussierten sich in ihren Wortbeiträgen auf ihren eigenen Antrag. Das Kindergeld sei aus dem Ruder gelaufen, befand Kay Gottschalk (AfD). Im Jahr 2025 seien 528 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland überwiesen worden. Seine Fraktion wolle deshalb eine Indexierung, Kindergeld solle an die Lebenshaltungskosten im Ausland angepasst werden. „Man muss den politischen Willen haben, das System zu verändern“, sagte er. Die jetzige Situation könne man keinem Arbeitnehmer und keiner Familie in Deutschland erklären. Später in der Debatte fragte René Springer (AfD): „Was ist gerecht daran, wenn deutsches Kindergeld vollständig auf ausländische Konten überwiesen wird?“ Er verteidigte den AfD-Antrag, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder an das Niveau der dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen und ergänzte: „Dann hört man immer wieder, die EU verbietet das, wir werden verklagt. Vielleicht sollten wir die Europäische Union mal daran erinnern, dass wir Nettobeitragszahler Nummer eins sind, und dass wir diese Zahlungen auch einstellen können.“ SPD: "Once-Only-Prinzip" soll Bürokratie abbauen Diese Kritik der AfD-Fraktion relativierte später für die Sozialdemokraten im Bundestag deren Abgeordnete Dr. Wiebke Esdar (SPD). In Deutschland gebe es 17,6 Millionen Kinder, für die Eltern Kindergeld bekämen, sagte sie. Nur ein Prozent der Gelder flössen für Kinder, die im Ausland lebten. Das beträfe 250.000 Kinder. Dem stünden aber 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmer gegenüber, die in Deutschland arbeiteten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten. Die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, „die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der Wirtschaft einbringen“, sagte Esdar und ergänzte mit Blick auf die AfD-Fraktion: „Darum ist es rechtspopulistische Hetze, was sie getan haben und nichts anderes.“ Den Gesetzentwurf insgesamt ordnete Esdar in das Vorhaben der Staatsmodernisierung ein. Es gehe um das „Once-Only-Prinzip“, erklärte sie: „Die Bürger müssen ihre Daten nur an einer Stelle hinterlegen, und dann können sie ausgetauscht werden. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren.“ Union: Schritt hin zu einer digitalen und familienfreundlichen Verwaltung Für die CDU/CSU-Fraktion erklärte Dr. Anja Weisgerber: „Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Viele Eltern erleben staatliche Leistungen immer noch als kompliziert und langsam.“ Künftig solle die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden seien. „Wir beginnen mit dem zweiten Kind“, erklärte sie. Künftig solle das Verfahren aber erweitert werden. Allerdings will Weisgerber im parlamentarischen Verfahren auch noch nachbessern: Derzeit sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Familienkasse nach eigenem Ermessen festlegen solle, wer das Kindergeld bekomme. „Das wollen wir ändern“, kündigte Weisgerber an. Sie wolle, dass grundsätzlich die Kindesmutter das Kindergeld bekomme, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen. Grüne verweisen auf Situation alleinerziehender Mütter Dr. Franziska Brantner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass es nicht viele Tage gebe, in denen in Deutschland etwas vorangehe. „Aber heute ist so ein Tag“, sagte sie. Entlastet würden vor allem diejenigen, die den Großteil der Arbeit zu Hause machten, die Frauen. Brantner nutzte die Gelegenheit aber, um die Debatte weg allein vom Kindergeld zu lenken und sagte: „Viele alleinerziehende Mütter warten Monat für Monat auf den Unterhalt von Vätern.“ Der Staat gewähre Unterhaltsvorschuss. „Der Staat räumt auf, was Männer liegen lassen“, stellte sie fest. Die Strukturen, die jetzt für das antragslose Kindergeld genutzt werden könnten, ließen sich auch dafür nutzen, „um zahlungsunwillige Männer zur Kasse zu bitten“. Stattdessen aber stehe im Raum, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen, zugleich habe die Regierung 1,6 Milliarden Euro „beim Tankrabatt versenkt“. Brantner fragte: „Müssen die Frauen in diesem Land erst zur Zapfsäule werden, um nicht mehr übersehen werden?“ Frauen hätten viel Geduld. „Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Geduld von uns Frauen unendlich ist.“ Linke kritisieren Höhe des Kindergelds Auch Doris Achelwilm (Die Linke) lobte die Maßnahme des antragslosen Kindergelds und sagte ähnlich wie Brantner, dass solche guten Initiativen „selten genug“ seien. Allerdings fand auch sie dann vor allem Kritik an der Koalition: „Die vereinfachte Auszahlung ändert nichts daran, wie viel ausgezahlt wird.“ Und das sei zu wenig, sagte sie mit Blick auf die 259 Euro Kindergeld. „Millionen Kinder in Deutschland sind durch Armut und Ausgrenzung gefährdet“, stellte sie fest und erklärte: „Eine zu passive Sozialpolitik lässt sich nicht schöndigitalisieren.“ Ungerecht sei vor allem, dass Gutverdiener für ihre Kinder über den steuerlichen Kinderfreibetrag deutlich bessergestellt würden als Kinder, deren Eltern das normale Kindergeld bekämen. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/22.05.2026)
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Änderungen im Steuerberatungs- und Steuerrecht erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf von CD/CSU und SPD zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (21/6002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Der Gesetzentwurf gleicht einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 24. April beschlossen hatte, der aber am 13. Mai im Bundesrat gestoppt wurde. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können. (eis/21.05.2026)
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Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Richtlinie ist es laut Regierung, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Im Vergleich zum bisher geltenden europäischen Rechtsrahmen sehe die Richtlinie insbesondere erstmals detaillierte Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Vermögensabschöpfungsstellen sowie Vorgaben für die Vermögensverwaltung, einschließlich der erstmaligen Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen vor. Hierdurch sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch beim Aufspüren und bei der Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung sind oder werden können, erleichtert und zugleich eine effiziente Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände gewährleistet werden. „Grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherstellen“ Der Gesetzentwurf setze die Vorgaben der neuen Richtlinie um, „soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen“, heißt es. Unter anderem ist geplant, mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Artikel 3) die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zuzuweisen. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, „grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen“. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll laut Entwurf weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen – das Bundesamt für Justiz die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. (hau/21.05.2026)
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Vollzug europäischer Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit will die Bundesregierung die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherstellen. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. (nki/hau/21.05.2026)
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Gesetzentwurf zur Stärkung von Medizinregistern beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mit dem Gesetz sollen Gesundheitsdaten effektiver genutzt werden können. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Potenziale der mehr als 350 bestehenden Medizinregister zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern. Erstmals soll ein einheitlicher, übergreifender Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Register zu verbessern. Ein Medizinregisterverzeichnis dient der Transparenz und soll einen Überblick schaffen über Datenbestand, -qualität und -verfügbarkeit von Medizinregistern. Zentrum für Medizinregister soll eingerichtet werden Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein Zentrum für Medizinregister (ZMR) eingerichtet, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt und das Medizinregisterverzeichnis führt. Medizinregister können an einem Qualifizierungsverfahren des Zentrums teilnehmen. Medizinregister, die den Qualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, können zu festgelegten Zwecken miteinander kooperieren und Daten anlassbezogen zusammenzuführen und gemeinsam nutzen. Anonymisierte Daten für Dritte Qualifizierte Medizinregister können Daten per Datenfreigabe der Patienten erheben. Sind qualifizierte Medizinregister auf vollzählige Daten angewiesen, können nach einem positiven Votum einer Ethikkommission und einer Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) der Patienten Daten erhoben und verarbeitet werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Daten aus einem Medizinregister für festgelegte Zwecke wie Forschung oder Qualitätssicherung unter bestimmten Voraussetzungen anonymisiert oder pseudonymisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Ein aus der Krankenversichertennummer gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Quellen erleichtern. (pk/hau/21.05.2026)
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Antrag für die Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels – Konsequenzen aus aktuellen Erkenntnissen ziehen“ (21/6029(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD In dem Antrag bezieht sich die Fraktion auf eine kürzlich veröffentlichte Bildungsstudie von Unicef und das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler darin. So schreiben die Abgeordneten: „Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems verschlechtert sich seit Jahren zunehmend von Bildungsbericht zu Bildungsbericht. Nationale Bildungsberichte, internationale Vergleichsstudien wie PISA1, IGLU2 und zuletzt die aktuelle Unicef-Studie3 zeigen in alarmierender Weise erhebliche Defizite bei grundlegenden Bildungsfähigkeiten von Schülern in Deutschland auf.“ (che/irs/21.05.2026)
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Abgesetzt: Plenardebatte zum Baurecht in Deutschland
Eine ursprünglich für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplante Debatte zum Baurecht in Deutschland wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Dazu hatte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Keine verfassungsfeindliche Ideologie im Baurecht" angekündigt. Für die Aussprache im Plenum waren zuvor 20 Minuten vorgesehen. (irs/21.05.2026)
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Antrag fordert Zulagen für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
„Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. (hau/21.05.2026)
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Bundestag beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition vorgenommene Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6069(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben, nachdem er den Gesetzentwurf am 20. Mai ohne Änderungen angenommen hatte. Vom Haushaltsausschuss lag ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Für den unveränderten Regierungsentwurf stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz ab. Darin wurden unter anderem steuerpolitische Maßnahmen fordert, um die aus ihrer Sicht gefährdete Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen zu sichern. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 vorgenommene Erhöhung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. Im Einzelnen sinkt die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. Entschließungsanträge abgelehnt Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6072(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Die AfD hatte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf gefordert, mit dem die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze zum 1. Juli 2026 zunächst auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. April 2020 und zum 1. Dezember 2026 auf null gesenkt werden sollten, um eine Doppelbelastung mit Luftverkehrsteuer bei innerdeutschen Abflügen künftig zu vermeiden. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, von einer Absenkung der Luftverkehrsteuer abzusehen und diese stattdessen zu einem klimapolitischen Lenkungsinstrument weiterzuentwickeln, das die Umwelt- und Klimakosten des Flugverkehrs stärker abbildet. Zudem sollte eine zusätzliche Distanzklasse 4 für Flugstrecken ab etwa 13.000 Kilometern eingeführt werden, deren Besteuerung über der bisherigen Distanzklasse 3 liegt, um besonders hohe Emissionen "angemessen zu berücksichtigen". Premiumtickets sollten stärker besteuert werden, da sie einen überproportional hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch pro Passagier verursachten. Für den Entschließungsantrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme (21/6024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Regierungsentwurf: „Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es erforderlich, den Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten, beim Klima- und Umweltschutz modern und zukunftssicher aufzustellen und die internationale Konnektivität von Menschen und Unternehmen sicherzustellen.“ (bal/hau/21.05.2026)
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Forderung nach einem „Handwerk mit Zukunft“ debattiert
„Für ein Handwerk mit Zukunft“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dn der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion mit dem Titel "Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern" (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie und Wirtschaft vorlag (21/4113(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Antragsteller stimmten dafür. CDU/CSU, AfD und SPD votierten gegen den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich. Überwiesener Antrag der Grünen zum Handwerk Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert „verlässliche Rahmenbedingungen“ für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Sie seien Rückgrat „unseres Wirtschaftsstandorts“ und unverzichtbare Akteure für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran, schreiben die Abgeordneten in ihrem entsprechenden Antrag. Die Parlamentarier fordern eine sofortige und dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß. Bürokratie sei „spürbar abzubauen“ und dafür „das bewährte Instrument der Praxis-Checks“, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten. Um den Betrieben mehr Liquidität und Planungssicherheit zu geben, solle die Ist-Versteuerungsgrenze auf zwei Millionen Euro angehoben werden, „um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, heißt es in dem Antrag. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die notwendigen Grundlagen für „erfolgreiche Unternehmen zu schaffen und dabei den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht aus den Augen zu verlieren. Der deutsche Wirtschaftsstandort habe in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. „Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert“, heißt es in dem Antrag. Deswegen sollte die Bundesregierung diesen Pfad weitergehen und „nicht in den Rückwärtsgang schalten“. Beispielsweise sei beim Sondervermögen „ein schwerer Fehler“ gemacht worden, das Geld „nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden“. Damit verpuffe der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibe. Vielmehr gelte es nun dafür zu sorgen, den „Innovationsstandort“ Deutschland zu stärken. Dazu müssten die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele eingehalten werden, „um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“. Außerdem sah der Antrag eine „aktive Industriepolitik“ vor, und zwar in der Beschleunigung der Elektrifizierung „für ein künftiges Stromzeitalter, und um Strom bezahlbar zu machen“. Dafür sollte ein Brückenstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) für energieintensive Industrie eingeführt und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sprachen sich die Antragsteller für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft aus. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssten „zügig starten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, sich für eine „zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte“ einzusetzen. Dazu sei eine „neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz“ zu gründen. Um die Standortbedingungen attraktiver zu machen, forderten die Grünen, durch die Reform der Schuldenbremse eine Investitionsklausel zu schaffen, um so zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen. (nki/hau/21.05.2026)
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Entschließungen zu drei Schienenverkehrsprojekten angenommen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, Berichte der Bundesregierung über die Umsetzung von drei Schienenverkehrsprojekten erörtert und dazu Entschließungen verabschiedet. Den Abgeordneten lagen der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorhaben Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien“ (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4865(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1), der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland“ (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1) sowie der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm“ (21/3950(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4383(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.13) vor. Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zum erstgenannten Schienenverkehrsprojekt (21/5997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig angenommen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Vorhaben der Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien (21/6035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion hatte darin unter anderem bestimmte Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Den Beschlussempfehlungen zu den beiden anderen Projekten (21/6073(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke zu, während Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten. Deutsch-tschechisches Schienenprojekt Das deutsch-tschechische Schienenprojekt (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Vorlage zufolge ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,03. Der Gesamtwertumfang – entsprechend dem Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken – liege bei 5,62 Milliarden Euro. Im Zuge der Vorplanung sei das Vorhaben in zwei Planungsabschnitte unterteilt worden, heißt es in der Unterrichtung. Im Planungsabschnitt 1 werde der Zulauf zur Neubaustrecke auf deutscher Seite an die mit dem Vorhaben einhergehenden betrieblichen Anforderungen angepasst. Hierzu würden etwa 46 Kilometer Gleise umgebaut. Dies beinhalte die Errichtung vier neuer Gleise, die Verschiebung und Verlängerung von Gleisen sowie die Verbreiterung von Gleisabständen. Durch die Errichtung von 740 Meter langen Überholgleisen werde zudem gewährleistet, dass auch lange Güterzüge verkehren können. Die Streckengeschwindigkeit zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Heidenau soll den Angaben zufolge von 60 auf 80 km/h erhöht werden. Außerdem umfasst der Planungsabschnitt eine Ausrüstung mit ETCS-Level 2. Entschließung angenommen Zu diesem Schienenverkehrsprojekt nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt eng mit Neu- und Ausbauvorhaben auf tschechischer Seite abzustimmen und die Vorzugsvariante der Neubaustrecke mit einer Reihe von Maßgaben zum Brandschutz, zur Gebietsentwicklung, zur Mobilität, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Schall und Erschütterung und zum Straßenausbau umzusetzen. Gegenüber der DB InfraGO AG soll die Regierung unter anderem darauf hinwirken, dass die baulichen Voraussetzungen für eine Zielgeschwindigkeit von 230 Stundenkilometern für den Personenverkehr offengehalten werden und dass ein fernverkehrstauglicher Bahnsteig in Heidenau geprüft wird. Begrüßt wird, dass durch die weitestgehend im Tunnel verlaufende Streckenführung die dauerhaften Auswirkungen auf Anwohner gering gehalten werden können und die Akzeptanz vor Ort gestärkt werden kann. 30 Kilometer lange Volltunnelvariante geplant Der Planungsabschnitt 2 beinhaltet den Bau der Neubaustrecke Heidenau – Karbitz/Chabařovice (Tschechien). Die Untersuchungen und Bewertungen der DB InfraGO AG, die dem Variantenentscheid zugrunde liegen, seien dabei zum Ergebnis gekommen, „dass eine 30 km lange Volltunnelvariante die beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt“. 18 Kilometer der geplanten Tunnelstrecke sollen dabei auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen, zwölf Kilometer auf tschechischem Hoheitsgebiet. Der Schienenpersonenfernverkehr soll die Strecke mit 200 km/h befahren können. Das Tunnelbauwerk soll aus zwei eingleisigen Tunnelröhren bestehen. Ausbaustrecke in Nordfriesland Wie es im Bericht zum zweiten Schienenverkehrsprojekt (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt, ist die Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben Teil des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Der Streckenabschnitt Niebüll – Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn – Westerland) schließe die Insel Sylt an das Festland an und sei aktuell als überlasteter Schienenweg gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz ausgewiesen. „Durch die schrittweise Kapazitätserweiterung sollen die bestehenden Verkehre perspektivisch in einer optimalen Verkehrsqualität abgewickelt werden können, und weitere Verkehre ermöglicht werden“, heißt es in der Vorlage. Zweigleisiger Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll Das Bedarfsplanvorhaben umfasse den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen Morsum – Tinnum. Der Abschnitt Klanxbüll – Morsum sei bereits zweigleisig ausgebaut, heißt es. Für den kurzen Abschnitt Tinnum – Westerland bestehe kein Ausbauerfordernis. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe für das Vorhaben 2026 eine volkswirtschaftliche Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergebe sich eine positive Wirtschaftlichkeit in Form eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in Höhe von 1,32. Die Gesamtkosten für das Schienenprojekt liegen den Angaben zufolge bei 426,37 Millionen Euro. Entschließung angenommen. Auch hierzu nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die im Rahmen der Vorplanung vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um rund 70 Prozent der identifizierten Schutzfälle unmittelbar zu lösen. Für die verbleibenden Fälle, in denen ein aktiver Schallschutz bautechnisch oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist, soll die Umsetzung von passivem Schallschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet werden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Planungsverlauf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme weiterhin sicherzustellen, wie vom Eisenbahn-Bundesamt bestätigt. Da in der aktuellen Finanzplanung mittelfristig keine Haushaltsmittel für eine unmittelbare Umsetzung verfügbar seien, soll die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine künftige Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schaffen. Schienenprojekt Augsburg – Ulm Die Ausbau-/Neubaustrecke Augsburg – Ulm ist als Teil des Projektbündels 6 im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage zu Paragraf 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt Neue Vorhaben, laufende Nr. 6). Das Projekt beinhaltet der Vorlage zufolge im Wesentlichen einen durchgängigen viergleisigen elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen Augsburg und Ulm und ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau. Die Baukosten werden mit 8,15 Milliarden Euro beziffert. Zusätzliche Forderungen aus der Region nicht umsetzbar Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des Bundes nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden, heißt es in der Unterrichtung. „Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.“ Käme es zur Realisierung der Kernforderungen, würde dies erhebliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 8,25 Milliarden Euro im Vorhaben Augsburg – Ulm zur Folge haben. Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen würde dazu führen, dass die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben sei, weil das Nutzen-Kosten-Verhältnis in dem Falle kleiner als eins sei. Das Gesamtvorhaben wäre dann auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar. Entschließung geplant Entschließung angenommen Schließlich nahm der Bundestag auch zu diesem Schienenverkehrsprojekt auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließungan. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt im Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt) einzubringen. Die Vorzugsvariante des Aus- und Neubaus der Strecke Augsburg – Ulm soll an eine Reihe von Maßgaben gebunden werden, wobei darauf zu achten sei, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet. Die Maßgaben beziehen sich auf den Lärmschutz, auf die Stärkung der Knoten Ulm und Augsburg, auf die Generalsanierung der Bestandsstrecke, auf neue oder reaktivierte Personenhalte an der Bestandsstrecke, auf die Verbesserung des Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke und auf der Neubautrasse und auf konkrete regionale Forderungen an der Vorzugstrasse. Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, betroffene Kommunen frühzeitig einzubinden, baubedingte Belastungen zu minimieren sowie ortsnahe und gut erreichbare Ersatzflächen für betroffene Betriebe zu prüfen und Natur- sowie Gebietsschutz angemessen zu berücksichtigen.. Die Bundesregierung wird überdies aufgefordert, im Bereich des Trinkwasserschutzgebiets Burgau eine kleinräumige Umtrassierung der Streckenführung sicherzustellen. Dies sei bereits Gegenstand im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben gewesen. Ziel sei es, die bislang vorgesehene Durchfahrung des Schutzgebiets zu vermeiden und damit den Belangen des Trinkwasser- und Gewässerschutzes Rechnung zu tragen. (hau/21.05.2026)
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Antrag für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags beraten
„Bis zu Abschaffung des Rundfunkbeitrags die Bürger bei Zahlung dieser Zwangsabgabe steuerlich entlasten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD-Fraktion, den Rundfunkbeitrag bei der Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums zu berücksichtigen und das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2027 entsprechend anzupassen. Rundfunkbeiträge würden eine wesentliche finanzielle Belastung für viele Haushalte darstellen. Sie werden vom Inhaber einer Wohnung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten zugänglich sind. (hau/bal/21.05.2026)
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Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht konforme, minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher werden mit dem Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Umgesetzt werde "bürokratiearm" unter Berücksichtigung der "berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher" Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes rechtzeitig darzustellen, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben vor allem auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und Vollzugsbehörden haben können. Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung weiterhin darauf hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich, mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betreffe besonders angemessene Lieferfristen, diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie einfache, digitale Zugangs- und Nachweisverfahren. Digitaler Produktpass Ein digitaler Produktpass soll dabei auch Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, müsse aber praxistauglich, interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden. Bei der nationalen Positionsbildung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen sollen die betroffenen Praxisakteure frühzeitig einbezogen werden, insbesondere Mittelstand, Handwerk, Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes soll geprüft werden, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System des Paragrafen 15 des Ökodesign-Gesetzes einbezogen werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der Handwerksordnung weitere behördlich anerkannte Nachweis- oder Registrierungslösungen berücksichtigt werden können. (hle/hau/21.05.2026)
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Kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas gefordert
Die Linksfraktion will ein „kostenfreies, gesundes und leckeres Mittagessen in allen Schulen und Kitas“. Ihren so betitelten Antrag (21/3660(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026. erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass die rund 15 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen besuchen, gesund und schmackhaft verpflegt werden – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein Essen zu ermöglichen, das den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht. Dazu sollten die verfassungsrechtlich zulässigen Instrumente einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt geprüft, weiterentwickelt und genutzt werden. Regionale Wertschöpfung fördern Zudem soll laut Linksfraktion ein vom Bund getragenes Investitionsprogramm aufgelegt werden, das Schulen und Kitas den Bau beziehungsweise Umbau geeigneter Räumlichkeiten für Küchen und Mensen für eine praktische Ernährungsbildung und eine frische Essenszubereitung in den Einrichtungen ermöglicht und den Aufbau von kommunalen Küchen fördert. Drittens soll die Bundesregierung die regionale Wertschöpfung fördern, indem für das Mittagessen vorrangig regionale, saisonale und vermehrt pflanzenbasierte Bio-Lebensmittel genutzt werden, wobei auf regionale Wertschöpfungszentren, gut ausgestattete Vernetzungsstellen und „Küchen der Zukunft“ zurückgegriffen wird, die beratend und koordinierend den regionalen Erzeugern, Schul- und Kita-Trägern sowie dem Küchenpersonal zur Seite stehen. (mis/hau/21.05.2026)
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Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste
Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste letztmalig fortsetzen und dafür bis zum Jahresende 2026 weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das deutsche Engagement für Libanon und die Region umfasse sicherheits- und entwicklungspolitische Instrumente sowie Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Stabilisierung, Menschenrechte und zivil gesellschaftliche Stärkung, heißt es im Antrag. Es berücksichtige sowohl libanesische als auch israelische Interessen. Aufgabe dieses Einsatzes der Vereinten Nationen bleibt demnach die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die seegestützten Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer. Operatives Ende der Mission zum 31. Dezember 2026 Der deutsche militärische Beitrag zu Unifil soll bis zum Ende des operativen Mandats am 31. Dezember 2026 den Kommandeur des Unifil-Marineverbandes sowie die Gestellung einer seegehenden Einheit, Stabspersonal im Unifil-Hauptquartier sowie Ausbildungspersonal für den Fähigkeitsaufbau mit Schwerpunkt im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine umfassen. Der genaue Zeitpunkt für einen Abzug der deutschen seegehenden Einheit sei dabei abhängig von der Auftragsübernahme durch die libanesische Marine und einer Entscheidung des Sekretariats der Vereinten Nationen, „erfolgt jedoch spätestens zum operativen Ende der Mission zum 31. Dezember 2026“. (hau/21.05.2026)
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