Bundestag | Aktuelle Themen
Chemikaliengesetz soll novelliert werden
Die Bundesregierung will das Chemikaliengesetz an überarbeitete EU-Vorgaben anpassen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung,, das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, anzupassen. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt werden sollen, betreffen zum einen neue Verbote: So soll die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt werden. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So sollen Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen können. Darüber hinaus ist geplant, die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ anzupassen. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt. Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst. (sas/hau/15.01.2025)
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Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542), das dazu gehörende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543) sowie das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden (21/3491) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend für die ersten beiden Gesetzentwürfe ist der Umweltausschuss, federführend für das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden ist Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Gesetzentwurf Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des UN-Hochseeschutzabkommens am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Im Vertragsgesetzentwurf (21/3542) heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten – die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel – seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI). Zweiter Gesetzentwurf Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz (21/3543): Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI. Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen umgesetzt werden können. Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. So soll es unter anderem die zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung. Dritter Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit den Niederlanden ein Abkommen zur Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum schließen. Dazu hat sie dem Bundestag nun den Entwurf eines Vertragsgesetzes „zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee“ (21/3491) vorgelegt. Das Abkommen betrifft eine grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätte in der Nordsee - das sogenannte N05-A-Feld - und soll die Zusammenarbeit beider Staaten bei dessen Erschließung sowie bei der Erschließung weiterer grenzüberschreitender Lagerstätten regeln. So sind unter anderem ein Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen sowie Regelungen zur Erhebung von sogenannten Förderabgaben vorgesehen. Darüber hinaus soll das Abkommen die Zusammenarbeit der niederländischen und deutschen Bergbehörden sichern. Die Genehmigung des Förderprojekts selbst ist wiederum nicht Gegenstand des Abkommens, wie die Bundesregierung schreibt. Die bergrechtliche Genehmigung und die Entscheidung über die Förderung sowie die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorgaben oblägen gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesberggesetzes dem betroffenen Land Niedersachsen, heißt es im Entwurf. Eine Förderung von Erdgas aus der Lagerstätte N05-A soll demnach nur so lange erfolgen, „wie die Nachfrage in den Niederlanden und Deutschland dies verlangt“. (sas/15.01.2026)
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Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens" (21/3611) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Der Ruf nach Kriegstüchtigkeit habe auch das Gesundheitswesen erreicht, heißt es im Antrag der Linken. Die militärischen Planungen bei einem Nato-Bündnisfall gingen von täglich bis zu 1.000 Verletzten aus, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser binnen 48 Stunden übersteigen würde. Seit geraumer Zeit rückten daher zivile Krankenhäuser sowie das Gesundheitssystem insgesamt in den Blickpunkt von Militärstrategen. Die Regierung arbeite bereits an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden solle. Es solle die Rechtsgrundlage für die umfassende Militarisierung des Gesundheitswesen darstellen. Hinzu komme, dass in gegenwärtigen Konflikten die Gesundheitseinrichtungen zur militärischen Zielscheibe würden. Dies sei ein grober Verstoß gegen die Genfer Konvention. Die bewusste Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke könne dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung eine Klarstellung, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt. Zivile Gesundheitseinrichtungen dürften nicht unter militärische Befehlsgewalt der Bundeswehr unterstellt werden. Stattdessen sollte eine zivile Kontrollinstanz eingerichtet werden, die unter Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie Akteuren der Zivilgesellschaft über den Eintritt des Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheide. (pk/ste/15.01.2026)
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Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds
Die Bundesregierung will finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt umsetzen. Ihren Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds “eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Stärkung des Clearings in der EU Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes sollen diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt werden. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem angeregt, im Kapitalanlagegesetzbuch die neuen Regeln zur Stundungswirkung konkreter zu fassen, um Rechtsunklarheit zu vermeiden. Die Bundesregierung will dies prüfen. (hau/bal/15.01.2026)
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Bundestag lehnt Antrag für ein „Antifa-Verbot“ ab
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen" (21/2221) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2592) vor. Antrag der AfD In dem Antrag drang die Fraktion darauf, „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren“, zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies sollte laut Vorlage insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten. Die „angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands“, heißt es in dem Antrag weiter. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern“ intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen. Zudem forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dabei sollte sie sich dem Antrag zufolge vor allem auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie einsetzen, „um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“. Des Weiteren solltedie Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden „internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten“. (eis/sto/15.01.2025)
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Ja zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in der EU
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996, 21/3488) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3634) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/15.01.2026)
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Stärkung des Film- und Kinostandorts Deutschland
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den „Film- und Kinostandort Deutschland stärken“. Einen so betitelten Antrag (21/2808) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize" (21/3608) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Antrag der Grünen Die Bundesregierung habe den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine ausreichenden Taten folgen lassen, obwohl es höchste Zeit zum Handeln sei, schreiben die Abgeordneten. Der deutsche Film brauche jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer nachhaltigen Kino-Infrastruktur könne Deutschland seinen Filmstandort sichern und die kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren. Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter Die Grünen fordern die Einführung eines Steueranreizmodells in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage, um langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu gewährleisten. Verlangt wird zudem eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter in Höhe von 20 Prozent der Nettoumsätze in Deutschland. Dabei solle die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden. Weiterhin soll die Investitionsverpflichtung nach den Vorstellungen der Grünen mit einer Rechteklausel verbunden werden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzenten zurückfallen wollen. Antrag der Linken Die Linksfraktion drängt auf verschiedene gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Filmförderung. In einem Antrag (21/3608) fordert sie die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe sowohl zur Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste als auch zur Einführung eines steuerlichen Anreizmodells für Filmproduktionen vorzulegen. Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste soll nach dem Willen der Linksfraktion bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzen, die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „in angemessener Weise“ berücksichtigen und private Anbieter „fair in die Pflicht“ nehmen. Über Regelungen zum Rechterückbehalt sollen zudem unabhängige Produzenten gestärkt werden. Ebenso sollen im Gesetz Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten sowie eine unabhängige Aufsichtsinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung verankert werden. Die steuerliche Filmförderung soll nach den Vorstellungen der Fraktion bei 30 Prozent der Herstellungskosten liegen. Voraussetzung für die Förderung soll die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen sein. Darüber hinaus fordert die Linksfraktion eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes, um Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu implementieren. (aw/hau/15.01.2026)
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Katastrophenschutz und Resistenz kritischer Infrastrukturen debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen" (21/3596) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf eine Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko-und Resistenzanalysen durchzuführen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle verbessern, indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung – insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke – festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und beüben lässt. Ferner sollen nach dem Willen der Fraktion Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell gestärkt und die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft erhöht werden. "Gewinnung ehrenamtlicher Einsatzkräfte ausbauen" Zugleich plädiert die Fraktion dafür, die technische Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen. Des Weiteren setzt sie sich in der Vorlage unter anderem dafür ein, die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen und die „strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom)“ zu stärken. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, dass der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 auf dramatische Weise offengelegt habe, „wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist“. Besonders besorgniserregend sei, dass nach bisherigen Erkenntnissen ein linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich gewesen sei und zu weitreichenden Versorgungsstörungen geführt habe. Dies verdeutliche nicht nur die sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das „Versagen staatlicher Vorsorge- und Schutzmechanismen“. Das Ereignis zeige deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange vernachlässigt worden sei. (sto/eis/15.01.2026)
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Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (21/2508) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3637) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, dass sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt, ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, „wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden“. Der Wirtschaftsausschuss hat am 14. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. Danach kann ein inländisches Unternehmen unter Treuhandverwaltung gestellt werden kann, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefahr besteht. Auf Antrag einer Gesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bestellt das Gericht einen Anteilspfleger. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überprüft das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Anordnung der Treuhandverwaltung alle sechs Monate. Ausgewählt wird der Anteilspfleger nach freiem Ermessen des Gerichts. Er berichtet dem Gericht alle sechs Monate ab Bestellung über die Vorgänge. (nki/hau/15.01.2026)
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Anträge zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache vier Vorlagen der AfD-Fraktion zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt. Im Einzelnen ging es um die Anträge zur Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung (21/2548), zur bedarfsgerechten Düngung nach guter fachlicher Praxis (21/2547), zum Pflanzenschutz (21/2546) und zur Marktstellung der Landwirte (21/2549), die jeweils mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurden. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zugrunde (21/2824, 21/2826, 21/2827, 21/2825). Erster Antrag Die Fraktion der AfD forderte in ihrem ersten Antrag (21/2548) von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem forderten sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen. Zweiter Antrag Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag (21/2547) mit dem Titel „Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen“ forderten die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollten auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung sollten anerkannt werden. Dritter Antrag Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In ihrem dritten Antrag (21/2546) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem sollte die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das EU-Recht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den EU-rechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehörte auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen sollte, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden. Vierter Antrag Die AfD-Fraktion will die Marktstellung der Landwirte stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. In ihrem Antrag (21/2549) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltete erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können – und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. (eis/mis/nki/15.01.2026)
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Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben
Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 verschoben. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, als er einen Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) nach halbstündiger Aussprache annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Linksfraktion, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/3632). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3633) vor, in dem sie ein Bekenntnis der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung verlangen. Nur die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde aus Sicht der Koalitionsfraktionen zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/15.01.2026)
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Antrag für besseren Mieterschutz erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Mieterinnen und Mieter besser schützen" (21/3607) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert eine schnelle Umsetzung einer Mietrechtsnovelle. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), eine solche Novelle angekündigt habe. Danach solle die Novelle die Themen Indexmiete, Kurzzeitwohnen und möbliertes Wohnen thematisieren. In ihrem Antrag konkretisiert die Fraktion, was sie von einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erwartet. So wird unter anderem gefordert, möbliertes Wohnen schärfer zu regulieren, indem eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht eingeführt wird, die die Einhaltung mietrechtlicher Vorschriften überprüfbar machen soll. Vermieter sollen nach Willen der Fraktion zudem verpflichtet werden, Nettokaltmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag auszuweisen. Die Berechnung des Möblierungszuschlages soll ebenfalls klar geregelt werden. "Kurzzeitwohnen schärfer regulieren" Das Kurzzeitwohnen wollen die Linken ebenfalls schärfer reguliert wissen. Ihren Vorstellungen zufolge soll die Bundesregierung auch hier eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht einführen. Es soll zudem klarer zeitlich und inhaltlich definiert werden, was eine Nutzung zum vorübergehenden Gebrauch ist. Den Linken schwebt eine Maximaldauer von drei Monaten vor, als inhaltliche Gründe sollen demnach temporäre Arbeitsaufenthalte, die Pflege von Angehörigen oder Sprachkurse infrage kommen. Befristete Kettenmietverhältnisse sollen zudem verboten werden. Ein Verbot fordern die Linken auch für neue Indexmietverträge. Für bestehende Indexmietverträge soll nach Willen der Fraktion klargestellt werden, dass auch für sie die Mietpreisbegrenzungsregelungen der Kappungsgrenze und des Wirtschaftsstrafgesetzes gelten. Ferner fordert die Fraktion, den Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. So sollen Schonfristzahlungen auch bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung - analog zur Schonfristzahlung bei einer außerordentlichen Kündigung - ermöglicht werden. Ausgeschlossen werden soll nach Willen der Abgeordneten zudem eine Kündigung wegen Mietrückstand „aufgrund von fälschlicherweise zu hoch eingeschätzten mieterseitigen Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache“. "Kündigung aufgrund von Eigenbedarf einschränken" Auch die Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf soll nach Auffassung der Linken eingeschränkt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll danach nur noch bei Selbstnutzung und zur Überlassung ausschließlich an Verwandte des ersten Grades möglich sein. Ferner soll festgeschrieben werden, dass für die Eigenbedarfskündigung der Wohnbedarf des Eigentümers dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder als Pendlerwohnung bestehen muss. Sollte dieses berechtigtes Interesse wegfallen, soll der Wohnraum der letzten Mietpartei „zu alten Konditionen“ wieder angeboten werden. Ferner soll ausgeschlossen werden, dass bei einer Wohnung, die vermietet gekauft wird, Eigenbedarf angemeldet wird. Auch bei Mieterinnen oder Mietern, die älter als 70 Jahre sind, soll die Eigenbedarfskündigung nicht erlaubt sein. „Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen“ sollen nach Willen der Fraktion besser geahndet und härter sanktioniert werden. Grundsätzlich fordert die Fraktion zudem ein Verbot von Zwangsräumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit. (scr/15.01.2026)
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Schnellere Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3635) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lag den Abgeordneten auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3636) vor. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktion lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3638) ab, in dem sie unter anderem einen "ganzheitlichen Ansatz zur Beschleunigung von Beschaffung" gefordert hatte, "der nicht nur Vergabeverfahren in den Blick nimmt, sondern alle Bereiche des Beschaffungsprozesses von der Ausschreibung bis zur Produktion und Indienststellung". Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Beschaffungswesen der Bundeswehr soll umfassend beschleunigt werden, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden. Vor allem der erheblich gestiegene Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr soll mit dem Gesetz „schnellstmöglich“ gedeckt werden. Der notwendige rasche Fähigkeitenzuwachs der Bundeswehr dürfe nicht an zu komplexen Beschaffungsverfahren oder zu langen Genehmigungsverfahren scheitern, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Durch das Gesetz könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich sei. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, sollen Regelungen eingeführt werden, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken. Der Wirtschaftsausschuss hatte am 14. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. Damit sollen Eingriffsrechte in Umwelt- und Flächennutzung wie den Ausbau der Windenergie nahe Luftverteidigungsradaren entschärft werden. So sollen beispielsweise die Folgen des Gesetzes auf den Ausbau von Windenergieanlagen geprüft werden. (nki/hau/15.01.2026)
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Fraktionen äußern sich zu Zukunftsperspektiven für Landwirte und Weinbauern
In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 15. Januar 2025, hat sich der Bundestag mit dem Thema "Zukunftsperspektiven für Landwirtschaft und Weinbau in Deutschland schaffen – Attraktivität und Kulturgut ländlicher Räume erhalten“ befasst. Die Debatte wurde auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzt. Agrarminister Rainer pocht auf Krisenvorsorge Eingangs der Debatte sagte der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU): "Was wir heute in der Theorie besprechen, nämlich die Landwirtschaft mit Zukunft, ist auf der Grünen Woche bereits an vielen Stellen gelebte Praxis. Beeindruckende Landmaschinen, moderne Tierhaltung, autonome Roboter und vieles mehr geben einen guten Einblick in den heutigen Alltag einer vielfältigen Landwirtschaft." Bei allem, was dort gezeigt werde, stehe der Blick nach vorne im Mittelpunkt. „Es geht um die Zukunft unserer Höfe und die folgenden Generationen“, so Rainer, der betonte, dass für ihn angesichts der Weltlage es längst überfällig sei, die Landwirtschaft als kritische Infrastruktur zu etablieren und die Krisenvorsorge zu modernisieren. AfD kritisiert "überbordende Bürokratie" Stephan Protschka (AfD) dagegen hielt dem Minister vor, welche Kernprobleme die Bauernfamilien tagtäglich belasteten: Bürokratie und Überregulierung seien ein erdrückender Albtraum. Jeder Hof ertrinke in Formularen, Genehmigungen und Auflagen von der EU hin bis zur nationalen Ebene Dazu kämen unfaire Wettbewerbsbedingungen wie zum Beispiel Dumpingimporte aus Ländern mit niedrigeren Standards. „Die Kosten für Energie, Dünger und Maschinen explodieren, aber die Preise für Erzeugnisse sinken“, kritisierte der AfD-Vertreter. Das Schlimmste aber seien das Höfesterben und die fehlende Hofnachfolge. Umweltminister Schneider dankt den Landwirten Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, nannte die Grüne Woche eine Gelegenheit, „den vielen Landwirtinnen und Landwirten Danke zu sagen für die Arbeit, für die heimische Produktion, für die Versorgung mit gesunden Lebensmitteln. Schneider erinnerte zugleich daran, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihrerseits auf intakte Ökosysteme angewiesen seien: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landwirtschaft, die Umweltpolitik gehören zusammen.“ Grüne: Politik ignoriert Wünsche der Verbraucher Dr. Julia Verlinden (Bündnis90/Die Grünen) widersprach dem. Jeden Januar nähmen Menschen, Verbände und Landwirte die Grüne Woche auch zum Anlass, um deutlich zu machen, was sie sich wünschen. Jedes Mal gehe es dabei um gutes Essen, faire Tierhaltung, eine Landwirtschaft im Einklang mit der Natur – und die dafür nötige politische Unterstützung. Sie wünschten sich faire Preise für Bäuerinnen und Bauern und für ihre "wichtige Arbeit". Diese Menschen gingen nun auf die Straße, weil sie es „satthaben“. Linke kritisiert Marktkonzentration Marcel Bauer (Die Linke) fragte in Richtung der Bundesregierung, wessen Interessen sie eigentlich vertrete: „Die Monopolkommission hat gerade erst bestätigt, dass die Marktkonzentration von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz- Gruppe auf über 80 Prozent angestiegen ist. Selbst bei Preissteigerungen oder guten Ernten profitieren davon nicht die Erzeugerinnen, sondern die Agrarindustrie, während die Bauern und Bäuerinnen weiter ausgequetscht werden.“ Landwirte seien ständig gezwungen, Kosten in der landwirtschaftlichen Produktion zu senken und die Erträge zu steigern auf Kosten der Menschen, auf Kosten der Natur, um auch nur die laufenden Kosten decken zu können: „Und die echten Landwirte und Landwirtinnen können sich die Böden oder deren Pacht schlichtweg nicht mehr leisten. Diese Regierung schaut dabei tatenlos zu, und gleichzeitig können viele Familien die Preise im Supermarkt kaum noch bezahlen. Die einzigen, die profitieren, sind Lidl, Aldi und Co. Sie schaffen es also tatsächlich, Politik gegen Landwirtinnen und Verbraucherinnen gleichermaßen zu machen.“ SPD: Wein ist nicht nur ein Produkt "Für mich als Abgeordnete aus Bad Dürkheim an der Weinstraße mitten aus der Pfalz ist es immer ein Stück Heimkommen, wenn ich über den Weinbau sprechen darf, denn Wein ist bei uns eben nicht nur ein Produkt", sagte die SPD-Abgeordnete Isabel Mackensen-Geis. Wein sei Kulturlandschaft, Wirtschaftskraft, ein Lebensgefühl für viele Familien." Familien, deren Existenz unter Druck stehe. Ein Überangebot laste massiv auf den Preisen. Dazu kämen Exportprobleme, vor allem durch die US Zölle: „Das ist keine Momentaufnahme, das ist eine strukturelle Krise, die den gesamten Sektor betrifft.“ Ihr Appell an Weintrinker: bewusst trinken, regionale Qualität statt billiger Importware. (mis/15.01.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, den Einspruch des Abgeordneten Martin Hess (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Hess hattet den Ordnungsruf in der Plenarsitzung am Mittwoch, 14. Januar, während der Aktuellen Stunde mit dem Titel "Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin" erhalten, nachdem er sich aus Sicht der sitzungsleitenden Präsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) herabsetzend gegenüber einem anderen Mitglied des Hauses geäußert hatte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (eis/15.01.2026)
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Mitglieder des Verwaltungsrates der BaFin gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15, Januar 2026, Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/3548) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3549) zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angenommen. Der Wahlvorschlag der drei Fraktionen wurde bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, der Antrag der Grünen wurde einstimmig angenommen. Gewählt sind: CDU/CSU: Mitglieder: Fritz Güntzler, Mechthilde Wittmann; Stellvertretung: Dr. Carsten Brodesser, Florian Oßner; AfD: Mitglied: Kay Gottschalk; Stellvertretung: Jörn König; SPD: Mitglied: Johannes Schraps; Stellvertretung: Jens Behrens; Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Sascha Müller; Stellvertretung: Stefan Schmidt. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der BaFin und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Außerdem entscheidet er über das Budget der BaFin, das ausschließlich von den beaufsichtigten Unternehmen finanziert wird und damit nicht zum Bundeshaushalt gehört. Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn, die der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums unterliegt. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. (vom/15.01.2025)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, über eine Vorlage entschieden: Forschungsdaten: Der Bundestag hat mit der breiten Mehrheit von CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/2044) abgelehnt, der die Bundesregierung auffordert, das angekündigte Forschungsdatengesetz unverzüglich vorzulegen. Durch verbindliche Regelungen solle der Gesetzentwurf den Datenzugang für Forschende verbessern, die „nachhaltige Auffindbarkeit von Forschungsdaten“ erleichtern und eine datenschutzkonforme Verknüpfung von Daten erlauben. Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Forschungsdatengesetz noch in diesem Jahr vorlegen zu wollen. Um dieses Vorhaben zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten, dass „die umfangreichen Entwürfe und Vorarbeiten der vorherigen Bundesregierung“ berücksichtigt werden sollten. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (21/3324) zugrunde. (eis/15.01.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union vorgelegt (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz, 21/3484). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Vorgesehen ist, dass die Bundesnetzagentur bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle wird und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglicht. Damit soll die EU-Verordnung (EU) 2024 / 1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Zudem soll die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten gestärkt und vereinheitlicht werden. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. Informationsaustausch: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (21/3483) eingebracht. Der Entwurf diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene EU-Verordnung 2023 / 2131) zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und des Datenaustauschs und dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten und -staatsanwältinnen aus Nicht-EU-Staaten befassen. Der Rechtsausschuss übernimmt die Federführung. Schutz der Jesiden: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel "Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids" (21/3601) wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Sport: Die Fraktion die Linke legt einen Antrag mit dem Titel "Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen" (21/3616) vor. Die Vorlage wurde an den Sportausschuss überwiesen. Die Fraktion macht sich für eine bessere finanzielle und soziale Absicherung von Bundeskaderathletinnen und -athleten stark. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader, Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader) nach ihrem Schulabschluss festschreibt. Diese Mindestsicherung müsse dafür sorgen, dass alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, dass sie mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten, sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Zudem müsse sie eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden aus dem Bundeskader beinhalten und eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der Sportförderung. (eis/15.01.2026)
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Transparenz und Targeting politischer Werbung strittig debattiert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 15. Januar 2026, mit politischer Werbung befasst. Die AfD-Fraktion hat dazu einen Antrag mit dem Titel "Politische Chancengleichheit auch im digitalen Raum – Aufhebung der Verordnung (EU) 24 / 900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung" (21/3609) eingebracht. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung überwiesen. AfD: Angriff auf Opposition und Pressefreiheit Ruben Rupp (AfD) betonte in der Debatte, die Aufhebung der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung sei unverzüglich geboten. Sie schaffe „teures Compliance-Engineering, Rechtsunsicherheit und ein hohes Bußgeldrisiko“, mit dem Ergebnis, dass fast alle großen Plattformen seit Oktober 2025 politische Werbung nicht mehr zuließen. Dass die Verordnung nicht notwendig sei, zeige zudem der Zustand sozialer Medien vor Inkrafttreten der Verordnung, der „transparent und ausreichend“ gewesen sei, betonte Rupp. Die AfD sei nicht gegen Transparenz und wolle auch keine ausländische Wahlbeeinflussung dulden – die Bekämpfung dieser sei jedoch Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Aus Sicht der AfD stelle die Verordnung einen Angriff auf die Opposition und die Pressefreiheit dar. Betroffen seien primär neue Parteien, oppositionelle Kräfte, Kandidaten und Thinktanks, die auf digitale Reichweite angewiesen seien, sagte der Digitalpolitiker und sprach von der „gezielten Ausschaltung politischer Wettbewerber“. CDU/CSU: Transparenz zu verlangen ist richtig Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) betonte, dass der Grundgedanke der EU-Verordnung richtig sei: Politische Werbung sei ein Bestandteil der demokratischen Meinungsbildung und digitale Plattformen entschieden mit Reichweite über die Wirkung politischer Inhalte. Dort Transparenz zu verlangen, sei richtig, denn gerade der Blick zu Rechtsextremen zeige, dass Schutz vor ausländischer Einflussnahme nötig sei. Weiterhin richtig sei, dass die Regulierung nicht nur Parteien, sondern auch NGOs und zivilgesellschaftliche Player umfasse. Dennoch sei die aktuelle Ausgestaltung „in Teilen überbürokratisiert“ und erzeuge Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die in der Praxis nicht umsetzbar seien. Verbesserungen auf europäischer Ebene mit Augenmaß seien nötig. Der AfD warf Körner Unglaubwürdigkeit und Heuchelei vor, da sie im Europaparlament nicht gegen den Entwurf gestimmt habe. Grüne: Ernst machen bei der digitalen Souveränität Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) griff die AfD scharf an und warf der Fraktion unter anderem zwielichtige Verbindungen nach Russland vor. Die AfD liefere jeden Tag Gründe dafür, warum es mehr Transparenz bei der politischen Werbung brauche, betonte Lührmann. Sie verwies auch auf die kürzlich von den USA verhängten Einreisesperren gegen fünf Europäerinnen, darunter die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid. Lührmann fragte die AfD: „Haben Sie die deutschen Staatsbürgerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg an die US-Regierung verraten?“ Die Antwort der Bundesregierung auf die Sanktionen sei dürftig und keine konkrete Unterstützung für die Betroffenen, kritisierte Lührmann in Richtung Regierungsbank. Wenn Deutschland sich vor dieser Willkür schützen wolle, müsse man Ernst machen bei der digitalen Souveränität, europäische Alternativen unterstützen und Hassschleudern im Netz wie etwa „X“ verlassen. SPD: Es braucht Regeln zurTransparenz Johannes Schätzl (SPD) kritisierte, der AfD gehe es in Wahrheit um mehr Intransparenz im digitalen Wahlkampf. Die Verordnung sei mit Sicherheit „kein perfektes Instrument“ und müsse evaluiert und praktikabler ausgestaltet werden, doch der AfD gehe es nicht um eine Verbesserung. Es brauche Regeln zur Transparenz, denn diese seien eine Antwort auf serielle Probleme, wie etwa verdeckte Einflussnahme ausländischer Mächte oder Microtargeting, betonte Schätzl. Dass politische Werbung als solche erkennbar sei, sei die Grundvoraussetzung für einen fairen demokratischen Diskurs im digitalen Raum. Es gehe der AfD im Antrag zudem um etwas anderes, sagte Schätzl: Die Fraktion versuche seit Monaten, die EU zu diskreditieren. Sie führe immer wieder das Argument an, die EU würde die Meinungsfreiheit beschränken. „Dabei dürfen Sie doch alles äußern, was Sie wollen im Netz“, sagte Schätzl in Richtung der AfD – es gelte die Meinungsfreiheit. Linke: Die Verordnung bleibt Symptombekämpfung Donata Vogtschmidt (Die Linke) kritisierte die sozialen Netzwerke als „Profitmaschinen für wenige Digitalkonzerne, die mit der Manipulierbarkeit unserer Meinung eine ungeheure Menge Geld verdienen“. „Gerade vor Wahlen sollten wir uns alle daran erinnern, dass vom Cambridge-Analytica-Skandal bis hin zur Bevorzugung der AfD auf der Plattform ‚X‘ eine Gefahr für unsere Demokratie ausgeht“, betonte die Digitalpolitikerin. Vogtschmidt verwies auch auf die hohen Werbeeinnahmen von Meta, auch für rechtswidrige Inhalte, und sagte: „Wir steuern auf ein Internet zu, das mit Netzneutralität nichts mehr zu tun hat.“ Die Verordnung nannte sie einen „schwachen Versuch“, die schädlichen Folgen von Online-Werbung zu bremsen, der „Symptombekämpfung“ bleibe, sagte sie. Antrag der AfD Die AfD verlangt die Aufhebung der EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat für die Aufhebung der Verordnung einzusetzen und die Arbeit an dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verordnung in nationales Recht umgehend einzustellen. Weiter solle sich die Regierung künftig allen Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission, „die geeignet sind, die freie Meinungsäußerung der Bürger auch im digitalen Raum zu beschneiden, bereits zum Zeitpunkt der Beratungen im Europäischen Rat“ widersetzen, schreiben die Abgeordneten. Dies solle die Bundesregierung auch bei allen Initiativen tun, die geeignet seien, „die Teilnahme einzelner politischer Organisationen, inklusive Parteien und Fraktionen, an der öffentlichen Debatte auch im digitalen Raum“ zu behindern. Der Verordnungstext kranke aus Sicht der Antragsteller an dem Umstand, dass er nicht sicher kläre, was „unter dem bewusst weit gefassten Begriff der politischen Werbung zu subsumieren“ sei. Die Reaktion von Plattformen und Werbevermarktern wie Alphabet oder Meta, Nutzern in der Europäischen Union ab Oktober 2025 keine politische Werbung mehr auszuspielen, stelle aus Sicht der Fraktion „eine Behinderung der Teilnahme aller Akteure am politischen Diskurs“ dar. Betroffen seien „primär jene Kräfte, die bevorzugt über digitale Kanäle kommunizierten“, sodass von einer Verzerrung des politischen Wettbewerbs zu sprechen sei, schreiben die Abgeordneten im Antrag weiter. (lbr/eis/15.01.2026)
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Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 15. Januar 2026, über den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ (21/2730) debattiert. Im Anschluss wurde die Unterrichtung an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung. CDU/CSU: Bürokratierückbau ist eine Führungsfrage Für die CDU/CSU-Fraktion warb Ralph Brinkhaus für den von der Bundesregierung avisierten Bürokratierückbau. Ein „handlungsfähiger, bürokratiearmer Staat“ sei nicht nur die „beste Wirtschaftsförderung“, sondern auch die Voraussetzung beispielsweise für den Kampf gegen den Klimawandel sowie wichtig für die Akzeptanz der Demokratie. Es sei keine Raketenwissenschaft, „dass wir einen Handlungsbedarf haben“, sagte Brinkhaus. Daher benötige es keine weiteren Konzepte, Papiere oder Workshops. „Wir müssen drei Dinge machen: Umsetzen, umsetzen, umsetzen“, forderte der Christdemokrat und forderte, Bürokratieabbau als Führungsfrage zu begreifen: „Das lässt sich nicht wegdelegieren.“ AfD: Fesseln des Sozialismus sprengen Für die AfD-Fraktion kritisierte Sebastian Maack den Niedergang Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten und machte dafür die überbordende Bürokratie mit verantwortlich. Insbesondere die EU habe sich als „echter Bürokratieturbo“ erwiesen. Die Zielrichtung der Bundesregierung sei „absolut lobenswert“, sagte Maack. Es fehle aber eine übergeordnete Strategie, die Regierung habe sich im „Dickicht des Klein-Kleins verzettelt“. Der Abgeordnete forderte einen Paradigmenwechsel weg von der Planwirtschaft und zurück zur Marktwirtschaft. „Wir müssen die Fesseln des Sozialismus sprengen“, verlangte Maack. SPD: Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe Für die SPD-Fraktion verwies Parsa Marvi auf Umfragen unter Unternehmen, die sich vor allem einen Abbau der Bürokratie wünschten. Zu komplexe Regeln und zu lange Verfahren belasteten auch die Bürger. Daher sei ein „nachhaltiger Durchbruch“ beim Bürokratieabbau wichtig. Die Bundesregierung habe schon wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht, das reiche aber noch nicht. Man müsse dranbleiben und das Ambitionsniveau hoch halten. Es bedürfe zudem noch mehr großer Würfe, wie es mit dem Wohnungsbauturbo und dem Infrastrukturzukunftsgesetz gelungen sei. „Der Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Sozialdemokrat. Grüne: Schlauer Staat statt schlanker Staat Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschied Dr. Moritz Heuberger der Bundesregierung, dass in ihren Entlastungspaketen viele richtige Ansätze drinnen seien, es aber nicht nur bei guten Vorsätzen bleiben dürfe, sondern umgesetzt werden müsse. Allerdings fehle weiterhin der große Wurf, es sei weitgehend „Symptombekämpfung“, was die Bundesregierung betreibe. Statt Berichtspflichten einfach zu streichen und damit Umwelt- und Sozialstandards zu kürzen, müssten Verfahren vereinfacht und digitalisiert werden, forderte Heuberger. „Wir wollen keinen schlanken Staat, der unter dem Gewicht seiner Aufgaben einbricht, sondern wir wollen einen schlanken Staat, der den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist“, so Heuberger. Linke: Bundesregierung liefert PR-Stunt Für die Fraktion Die Linke nannte Anne-Mieke Bremer die Vorlage der Bundesregierung einen „PR-Stunt aus dem Lehrbuch“. Über die tatsächliche Bürokratiebelastung erfahre man gar nichts. Sie kritisierte, dass unter dem Schlagwort des Bürokratieabbaus Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen gestrichen würden. Dies sei ein „Angriff auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten“. Gleichzeitig werde ein „Kontrollapparat gegen Arme“ aufgebaut, kritisierte Bremer die geplanten Reformen beim Bürgergeld: „Wenn es um Profite der Unternehmen geht, nennen Sie Regelungen Ballast, wenn es aber um die Drangsalierung von Sozialleistungsempfängern geht, ist Ihnen kein Verwaltungsaufwand zu hoch.“ Regierung: Klarer Kompass beim Bürokratierückbau Für die Bundesregierung zog der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Philipp Amthor (CDU), eine erste positive Bilanz der Bemühungen beim Bürokratieabbau. Bei dem Thema bestehe kein Erkenntnisproblem, sondern über Jahre ein Umsetzungsproblem, das auch zu einem Glaubwürdigkeitsproblem der Politik geworden sei. Die Bundesregierung habe Konsequenzen gezogen und gehe mit „klarem Kompass“ voran. Eine Absage erteilte Amthor radikaleren Abbauideen. „In Richtung von allen Kettensägen-Apologeten: Wir glauben nicht daran, ohne Sinn und Verstand, ohne Kontext, ohne Maß und Mitte gegen den Staat zu agieren. Wer so agiert, der stiftet Chaos“, sagte der Christdemokrat. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung listet in dem Bericht laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf. Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll. (scr/lbr/hau/15.01.2025)
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