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Sachverständige begrüßen antragsloses Kindergeld
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme. Bürokratieabbau zugunsten der Familien Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden. Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte. Hinweis auf komplexe Fallsituationen Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen. Florian Theißing von Agora Digitale Transformation beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen. Entwurf der AfD-Fraktion Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse. (hle/22.06.2026)
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Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken. Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie waren am Montag, 22. Juni 2026, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken" (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar" (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). "Neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten" Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“. Vor allem die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Wiederherstellung größerer Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch seien "richtige und notwendige Schritte“, sagte Warnecke. Aus Sicht der privaten Eigentümer bleibe der Entwurf jedoch an zentralen Stellen hinter diesem Anspruch zurück. Vor allem die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er "Grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts" Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtet hingegen von verunsicherten Firmen. „“Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?“, so Hilpert. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert hält es für nötig, dass auch in Zukunft unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas-, Öl- und Biomasseheizungen. Gleichzeitig dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass fossile Heizsysteme künftig schrittweise strengeren Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe unterliegen. „Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher“, sagte er. Man erwarte nun, dass der Gesetzentwurf deutlich einfacher und praxistauglicher gestaltet werde. "Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren" Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, wünscht sich ebenfalls Nachbesserungen. Vor allem bei der "Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten muss die Bürokratie reduziert werden", forderte Staudt. Die Technologieoffenheit dürfe jedoch nicht allein auf dem Papier bestehen. Das Gesetz müsse in erster Linie dazu führen, dass mehr investiert werde. "Die Wärmewende im Gebäudesektor wird nur dann erfolgreich sein, wenn private und gewerbliche Gebäudeeigentümer bereit sind, in moderne Heizungsanlagen zu investieren", sagte er. Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gas- und die Stromgrundversorger. "Die Bürokratie soll nicht weiter ausgefahren werden", sagte Lobo. Deswegen appellierte er an die Verantwortlichen, "praxistaugliche Regeln" zu finden, die geeignet seien, die Wärmewende für Jahre zu tragen und zu unterstützen. "Sie darf nicht alle paar Jahre wieder komplett in ihren Leitplanken zur Abstimmung gestellt werden, denn das ist Gift für jede Art von Infrastrukturplanung", so Lobo. "Erhebliche finanzielle Risiken für Mieter" Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht sowohl Fortschritte als auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Aus diesem Grund solle „ein technologieneutraler Heizkostendeckel eingeführt werden, der die nach einem Heizungstausch von Mietern zu zahlenden künftigen Heizkosten nach den Kosten der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt“, forderte er. Außerdem solle der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müssen. Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO2-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeute für die Mehrheit der Mieter zwar eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Becker wies jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen könne. Deshalb halte man daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen träfen. "Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro" Wie stark Mieter mit geringem Einkommen bereits von seit Jahren gestiegenen Kosten für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, davon berichtete Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin einer Wohnung des Wohnkonzerns Vonovia. Sie machte deutlich, welchen Schock eine Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro für das Jahr 2022 bei ihr ausgelöst habe: "Diese Forderung hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen, und nicht nur mir, denn ich war natürlich nicht die Einzige, die eine Nachforderung in vergleichbarer Höhe erhalten hatte". Sie lebe in einer Wohnung in einem schlecht isolierten Gebäude: Im Winter seien es in den Zimmern durchschnittlich 17 Grad und im Sommer 35 Grad. Carcassonne forderte eine "klimaneutrale Sanierung der Wohnung". "Neue Unsicherheiten und Probleme" Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält den Anspruch des Gesetzes, Regulierung einfacher und verlässlicher zu machen, zwar für gut, doch "dieser Gesetzentwurf erfüllt das nicht", sagte Moch. Statt Klarheit und Verlässlichkeit schafften die komplexen Änderungen neue Unsicherheiten und Probleme. "Damit erweist der Gesetzentwurf dem schrittweisen und sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität einen Bärendienst", sagte er. Auch die Bio-Treppe sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten erneuerbare Moleküle bevorzugt in Wirtschaftsbereichen und Sektoren zum Einsatz kommen, in denen es keine alternativen, einfacheren Dekarbonisierungsoptionen gebe, wie beispielsweise im Schiff- und Luftverkehr. Für Bewohner in derart beheizten Gebäuden drohten jedoch "erhebliche Kostenrisiken", denn die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe sei völlig unklar. "Auf Verbraucher kommen erhebliche Kosten zu" Auch Dr. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor, befürchtet, dass durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan zur Beheizung von Wohnungen und anderen Gebäuden erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Der Entwurf sehe einen Erfüllungsaufwand für die Bürger von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro vor. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde mit 2,3 Milliarden Euro beziffert. „Insgesamt sind die Angaben der Aufwände im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar und deshalb stark anzuzweifeln“, sagte Waniczek. Die Preise für biogene Brennstoffe könnten laut Entwurf gar nicht vorhergesagt werden. Auch Fernwärme werde als mögliche Option erwähnt, gleichzeitig sei aber klar, dass diese Infrastruktur nur punktuell zur Verfügung stehen werde. "Verfassungswidrig und europarechtswidrig" Die schwersten Bedenken gegen das Gesetz erhob Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Er erklärte: "Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig. Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. Die suggerierte Möglichkeit, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, "die zu erblichen Verunsicherungen führen". "Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen" Dem widersprach Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Staatsrechtler und Gutachter bei der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihm zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. "Schließlich ist (...) das Parlament der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks." Außerdem heißt es in dem Gutachten aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender, das als Ausschussdrucksache (21(9)293) in die Anhörung eingebracht wurde: Die behauptete "strukturelle Lücke" im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72des Gebäudeenergiegesetzes sei "schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar". Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare "Bio-Treppe"-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen überschaubar sein, "sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird". Kommunen: Technologieoffenheit ein richtiger Schritt Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, die auch den Deutschen Landkreistag vertrat, und Dr. Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag, sehen die Technologieoffenheit im GMoDG zwar als einen „richtigen Schritt“. Allerdings entfalle damit für Kommunen, die bereits mit ihrer Wärmeplanung fertig seien oder bald fertig sein werden, „eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur“, heißt es in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom Deutschen Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag und vom Deutschen Städtetag. Der Gesetzentwurf sehe die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, ohne dass die Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung in anderer Form aufgefangen werde. „Von den weiteren Änderungen, die größtenteils Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, sind die Kommunen zum Teil direkt betroffen, da kostenintensive Vorgaben für Renovierungen und Neubauvorhaben in ihrem Gebäudebestand getroffen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Es gelte, die Kosten „realistisch und nach Ebenen differenziert darzustellen“. Der Gesetzentwurf habe an dieser Stelle keine Klarheit geschaffen. (nki/22.06.2026)
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Vorrang für Freileitungen begrüßt
Die Stromnetzbetreiber haben sich für Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausgesprochen. Insbesondere wurde beim Leitungsbau, der künftig zur Verbesserung der Kosteneffizienz vorrangig in Form von Freileitungen erfolgen soll, von den vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Erdverkabelung in Teilabschnitten abgeraten. Dadurch könnten sich Genehmigungsverfahren um Jahre verlängern, wurde gewarnt. In einer vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 22. Juni 2026, wurde von Dr. Guido Hermeier von der Amprion GmbH auf den seiner Ansicht nach problematischen Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitungen im Höchstspannungsnetz hingewiesen. Im Ergebnis führe die Ausnahmeregelung voraussichtlich zu einem Wechsel zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten, was Hermeier als „Nähmaschine“ bezeichnete. Es drohten Zeitverzögerungen durch erforderliche Doppelprüfungen und Genehmigungsrisiken durch erhebliche Diskussionen mit Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit über die Ausführungsart bei einem mehrfachen Wechsel in räumlicher Nähe. Experte: Entwurf ist hochakzeptabel Dr. Werner Götz von TransnetBW nannte den Gesetzentwurf inhaltlich hochakzeptabel. Man freue sich, dass mit dem Vorzug für Freileitungen die schnellste, wirtschaftlichste und robusteste Variante gewählt worden sei. Die Ausnahmeregelung sah er kritisch. Man habe die Sorge, dass sich Bauprojekte bis zu zwei Jahre durch die Ausnahmeregelung verschieben könnten. Die „Nähmaschine“ sei „ein Konstrukt, das uns beängstigt“. Ein Wechsel von Freileitung zu Erdverkabelung koste 70 Millionen Euro und benötige für die technischen Einrichtungen eine Fläche von zwei Fußballfeldern. Genauso äußerte sich Andreas Feicht von RheinEnergie. Erdkabel seien erheblich teurer als Freileitungen. Das gelte auch für den Betrieb, weil die Erdkabel keine so lange Haltbarkeitsdauer hätten wie Freileitungen. Dadurch werde Strom unnötig teuer. Man habe früher angenommen, dass Erdkabel auf stärkere Akzeptanz stoßen würden. Das habe sich als falsch erwiesen. Wie Götz riet er von Ausnahmemöglichkeiten ab. Warnung vor Leitungsumplanungen Dr. Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten berichtete über einen erstellten Vergleich zwischen Freileitungen und Erdkabeln. Ein Wechsel von der geplanten Erdverkabelung zu Freileitungen werde die Inbetriebnahme bei zwei untersuchten Projekten um vier bis sieben Jahre verzögern. Im Gegensatz zu den Erdkabeln, die weitgehend durchgeplant seien, müssten neue Verfahren für die Freileitungen durchgeführt werden. Riese sprach auch von fehlender Akzeptanz bei Eingriffen in die Landschaft durch den Bau von Freileitungen. Auf Fragen nach der Resilienz des Stromnetzes sagte Riese, Angriffe auf Erdkabel seien schwieriger als auf Freileitungen. Vor Leitungsumplanungen warnte Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen. Bereits begonnene Leitungsplanungen müssten weitergeführt werden. „Ein Umschwenken in begonnenen Planungen von Erdkabeln auf Freileitungen würde zu Unsicherheiten und Verzögerungen sowie letztendlich Kostenerhöhungen führen“, sagte sie. Sie glaube nicht, dass es zu Beschleunigungen der Verfahren kommen werde. Eine Umkehr zum Freileitungsvorrang würde zu Akzeptanzproblemen in besonders belasteten Gebieten führt. Allein Niedersachsen sei von rund 30 Projekten betroffen. Experte: Großer Elefant im Raum ist die Eigentumsfrage Dr. Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim wies darauf hin, dass der erklärte Anspruch des Gesetzentwurfs ein bedarfsgerechter, kosteneffizienter und beschleunigter Ausbau sei. Während der Entwurf für die Dimensionen „bedarfsgerecht“ und „beschleunigt“ konkrete Vorkehrungen treffe wie über die Bestätigung der Vorhaben und die grundsätzliche Bevorzugung kostengünstigerer Freileitungen, bleibe die Finanzierung der Investitionen außerhalb des Gesetzes. Der „große Elefant im Raum“ sei, wem die Netze gehörten würden und wie hoch die Renditen seien. Private Finanzinvestoren würden Renditen von acht bis zehn Prozent fordern, während sich die öffentliche Hand zu einem Bruchteil dieser Kosten am Kapitalmarkt refinanzieren könne. Da das zusätzliche Eigenkapital überwiegend öffentlich bereitgestellt werden müsste, um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, liege es nahe, die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt in öffentliches Eigentum zu überführen, empfahl Kaczmarczyk. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zielt darauf ab, das deutsche Stromübertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter auszubauen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert, und für 58 Vorhaben soll der vordringliche Bedarf festgestellt werden. (hle/24.06.2026)
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Sachverständigenlob für Modernisierung des Designrechts
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Designrechts (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umsetzen und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestalten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Außerdem sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. "Sachgerechte Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen" Für den Gesetzentwurf gab es in der Anhörung viel Lob. Aus Sicht von Prof. Dr. iur. Alexander Bulling, Vorsitzender des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, ist besonders positiv zu bemerken, „dass der Entwurf neue Designformen, nämlich digitale, dynamische und animierte Gestaltungen ausdrücklich aufgreift“. Auch die Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit dem 3D-Druck sei sachgerecht, befand er. Verbesserungsbedarf sehe er vor allem dort, wo nationale Ausgestaltung für die DPMA-Praxis entscheidend sei. Bulling betonte, gerade bei animierten und digitalen Designs könnten „neue Formen visueller Schutzbeschränkungen erforderlich werden“. Die entsprechende Regelung in Paragraf 8 der Designverordnung sollte daher „eindeutig technologieoffen verstanden werden“. "Neue Designformen können erfasst werden" Auch Hikmat El-Hammouri von der Fachgruppe Verdi-Designgewerkschaft begrüßte im Namen der von ihm vertretenen Soloselbstständigen, dass zukünftig auch neue Designformen von der Regelung erfasst werden könnten. „Das ist grundsätzlich gut“, sagte er. Allerdings definiere der Gesetzgeber nicht ausreichend, welche Dateiformate zugelassen werden und welche Regelung greift, „wenn technische Mängel bei der Übermittlung der Dateiformate vorliegen“. Es stelle sich die Frage, ob nicht auch Standartformate wie PDFs zugelassen werden könnten, so der Verdi-Vertreter. „Gerade auch um abzusichern, dass Soloselbstständige, also freie Designer, die nicht die ganz teuren Software-Pakete haben, die Möglichkeit erhalten, digital die Dinge zu nutzen“, sagte El-Hammouri. "Kein Anlass für eine Änderung" Dr. Henning Hartwig von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) äußerte sich unter anderem zum Schutz beim 3D-Druck. Der neu gefasste Wortlaut von Paragraf 38 entspreche der Regelung in Artikel 16 Absatz 2 der EU-Richtlinie, die verbindlich sei. Aus Sicht der GRUR gebe es keinen Wertungswiderspruch zu Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes, da das private Herunterladen und Abspeichern digitaler Daten nach Paragraf 40 ohnehin privilegiert, also erlaubt sei, sagte er. Daher sei die neue Vorschrift bestimmt genug. Es gebe keinen Anlass für eine Änderung. "Verbesserung des Designrechts" Von einem guten Gesetz, das auf einer guten Richtlinie beruhe, sprach Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richtlinie verbessere das Designrecht sowohl für die Designrechtsinhaber als auch für die Wirtschaftszweige und Nutzergruppen, die in berechtigtem Umfang der Freiheit zur Nutzung von Designs bedürfen, befand er. Die Umsetzung sei gelungen, was insbesondere die Erstreckung des Designschutzes auf Bewegungen, Zustandsänderungen und Animationen betrifft wie auch das Verbot von 3D-Druckdaten als Vorbereitung zur Herstellung von geschützten Designs. Auch die Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung, Kritik und Parodie sowie die Beschränkung des Designschutzes hinsichtlich zur Reparatur dienender Bauelemente, die nunmehr auch für ältere Designs ab Dezember 2032 gelten soll, begrüßte er. "Nachschärfung im Detail erforderlich" „Das deutsche Designrecht ist ein Erfolgsmodell, das der Regierungsentwurf mit der Umsetzung der Designrichtlinie fortsetzt, auch wenn es im Detail noch einer Nachschärfung bedarf“, sagte die Patentanwältin Dr. Sabine Kossak. Bei der Regelung zur Fälligkeit der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren im Patentkostengesetz sehe der Entwurf – entsprechend der Richtlinienvorgabe – die Umstellung auf eine taggenaue Zahlung vor. In der Praxis führe das dazu, dass ein Design unter bestimmten Umständen erlöschen könne. Bei einer vergleichbaren Umstellung im Markengesetz sei eine Übergangsregelung aufgenommen worden, um Design-Inhaber nicht zu benachteiligen, so Kossak. Eine entsprechende Übergangsregelung sollte auch in das Designgesetz aufgenommen werden, forderte sie. "Hervorragendes Schutzrechtssystem" Victoria Ringleb, Geschäftsführerin der Allianz deutscher Designer (AGD), begrüßte den Entwurf, der ein hervorragendes Schutzrechtssystem darstelle. „Es hilft, wenn es nutzbar ist“, sagte sie. Im Interesse von Soloselbstständigen, die keine Rechtsabteilung zur Verfügung haben, müsse die Patentanmeldung niederschwellig zugänglich sein, forderte Ringleb. Man müsse schauen, inwiefern es die Möglichkeit gibt, „das entsprechend zu flankieren“. Die AGD-Geschäftsführerin brachte „Checklisten, digitale Anleitungen oder Ähnliches“ ins Spiel, damit dieser „sehr großen Zielgruppe“ im Designbereich Rechnung getragen werde. "Gesetz stärkt den Designschutz" Das Gesetz stärke den Designschutz im digitalen Zeitalter, betonte Dr. Wibke Weidemann vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Gut sei, dass nicht nur klassische physische Produkte geschützt werden können, sondern auch digitale Fahrzeug-Interfaces und vernetzte Anwendungen. Positiv zu bewerten seien auch die Transitregelungen. Damit würden in der praktischen Anwendung die Möglichkeiten verbessert, „gegen die rechtsverletzende Ware bereits im Transitland vorzugehen“, sagte Weidemann. Das trage effektiv zur Bekämpfung von Produktpiraterie bei. (hau/24.06.2026)
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Jugendschutz in der digitalen Welt thematisiert
Bei einer Anhörung während der 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) in Paris am Montag, 22. Juni 2026, haben die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), und die französische Ministerin für Sport, Jugend und Gemeinwesen, Marina Ferrari (Les Démocrates), die Bedeutung des Deutsch-Französischen Jugendwerks für den Austausch zwischen den jungen Menschen beider Länder hervorgehoben. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ermögliche Begegnungen von Menschen, die sich gemeinsam einsetzen „für unsere europäischen Werte, die derzeit infrage gestellt werden“, sagte Prien. Das Deutsch-Französische Jugendwerk habe es mehr als 10.000 jungen Menschen erlaubt, an Schulaustauschen, Praktika, Freiwilligenarbeit, interkulturellen Austauschen und Sprachprogrammen teilzunehmen, betonte ihre französische Amtskollegin Ferrari. "Frankreich setzt ein sehr klares Signal" Thema während der Anhörung war auch der Jugendmedienschutz. Der digitale Raum sei für viele jungen Menschen zu einem Mittelpunkt ihres Lebens geworden, sagte Ministerin Prien. „Diesen Alltag gilt es gut und sicher zu gestalten“, fügte sie hinzu. Frankreich setze mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein sehr klares Signal, so Prien. In Deutschland werde die zu dem Thema eingesetzte Expertenkommission am Mittwoch, 24. Juni, ihre Ergebnisse vorstellen. „Für uns ist klar, dass wir dazu weiter mit Frankreich, aber auch im europäischen Rahmen im Austausch bleiben müssen, um Schutz, Befähigung und Teilhabe für junge Menschen zu ermöglichen“, betont die deutsche Bildungsministerin. Mobbing im Internet sei eine tatsächliche Plage und werde nun stärker sanktioniert, sagte Ministerin Ferrari. Außerdem seien rechtliche Vorgaben gemacht worden, um die Internetpornografie einzuhegen und um dort Schutz bieten zu können. Das in Frankreich geltende Handyverbot an Schulen sei eine Frage der öffentlichen Gesundheit und der geistigen Gesundheit der jungen Menschen, machte Ferrari deutlich. Wichtig sei aber zugleich eine Sensibilisierung – auch der Eltern –- dafür, „wie man den digitalen Raum auf gesunde Weise nutzt“. Empfehlungen der Expertenkommission erwartet Familienministerin Prien machte auf Nachfrage deutlich, dass Kinder und Jugendliche schutzbedürftiger als Erwachsene seien. Einen solchen Schutzauftrag gebe im Übrigen auch die Verfassung vor. Die Expertenkommission habe aber schon im April festgestellt, „dass wir diesem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen heute in Deutschland und in Europa nicht gerecht werden“. Deshalb sei es richtig, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, wozu es verschiedene Vorschläge im politischen Raum gebe. „Ich verlasse mich jetzt auf die Empfehlungen, die wir am Mittwoch von unserer Expertenkommission bekommen“, sagte sie. Auf dieser Grundlage werde die Bundesregierung eine Gesamtstrategie vorlegen, „die sich sehr sicher auch an unsere europäischen Partner richten wird“. Prien schlug ihrer französischen Amtskollegin vor, darüber gemeinsam ins Gespräch zu kommen, um eine gemeinsame Initiative zu entwickeln. Verbesserte Medienbildung im Blick Die Gesamtstrategie werde weitreichende Folge für das nationale Recht Deutschlands haben, sagte die deutsche Ministerin weiter. Mit den Landesbildungsministern und den Landesjugendministern müsse man zu einer deutlich verbesserten Medienbildung kommen, die die Lehrkräfte, die Eltern aber vor allem die Kinder und Jugendlichen „jeweils altersgerecht“ anspricht. Ihr aktuelles Fazit sei: „Wir werden dem Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im Augenblick weder in Deutschland noch in Europa gerecht, weil wir die Altersgrenzen, die es bereits gibt, national wie international nicht wirksam durchsetzen.“ Das gelte es gemeinsam zu ändern, sagte Bildungsministerin Prien. Yannick Bury löst Andreas Jung ab Eröffnet wurde die interparlamentarische Versammlung durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die Präsidentin der Assemblée nationale, Yaël Braun-Pivet. Zu Beginn wählte die Versammlung den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Yannick Bury aus dem baden-württembergischen Wahlkreis Emmendingen – Lahr zum deutschen Co-Vorsitzenden des Vorstands. Bury tritt damit die Nachfolge des früheren CDU-Abgeordneten Andreas Jung an, der im Mai 2026 aus dem Bundestag ausgeschieden war, um als Minister für Kultus, Jugend und Sport in die baden-württembergische Landesregierung zu wechseln. Die französische Co-Vorsitzende des Vorstands ist die elsässische Abgeordnete Brigitte Klinkert aus Colmar (Ensemble pour la République). 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung der damaligen Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/ste/vom/22.06.2026)
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Sachverständige üben Kritik am Behindertengleichstellungsgesetz
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 22. Juni 2026, wurde der Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderen von Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband als unzureichend mit Blick auf die Barrierefreiheit bewertet. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies ebenso wie Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland (HDE) auf mit der Neuregelung verbundene wirtschaftliche Belastungen für die Unternehmen. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf vor, die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit zu konkretisieren. Der Bund soll dem Entwurf zufolge noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Zudem sollen Übergangsregelungen geschaffen werden, um die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde sicherzustellen und die Verwaltungsverfahren zur Zertifizierung zu vereinfachen. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden" (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen" (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Herstellung struktureller Barrierefreiheit Das Benachteiligungsverbot gegenüber privaten Unternehmen müsse in dem Gesetzentwurf wirksam ausgestaltet werden, forderte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Nur zwingende sachliche Gründe dürften eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. „Die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen ist entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten“, sagte sie. Alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ für die Wirtschaft einzustufen, wie es der Gesetzentwurf tue, sei damit unvereinbar. Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, kritisierte Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es fehlten Vorgaben, die die Privatwirtschaft zur Herstellung struktureller Barrierefreiheit verpflichten. Das individuelle Benachteiligungsverbot, das eine Verpflichtung Privater umfasst, angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen, werde für Unternehmen stark durch Pauschalausnahmen, milde Rechtfertigungsanforderungen und mangelnde Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten beschränkt, „so dass es praktisch wertlos wird“, urteilte Schlegel. Kritik an der Berechnung der Kostenbelastung HDE-Vertreter Schröder hält die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erwartete Kostenbelastung für die Wirtschaft als viel zu niedrig angesetzt. Da die der Berechnung zu Grunde liegenden Prämissen realitätsfern seien, müsse im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Belastung allein der Einzelhandelsunternehmen die im Entwurf für die gesamte Wirtschaft genannte Summe von 1,35 Millionen Euro pro Jahr deutlich übersteigen werde. Im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Unternehmen und den betroffenen behinderten Menschen brauche es klare Obergrenzen für die Verpflichtung der Unternehmen, betonte er. Diese müssten von unangemessener wirtschaftlicher Belastung geschützt werden und dürften keinen unzuträglichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, so BDA-Vertreterin Dobra, seien die Auswirkungen des Gesetzentwurfes erheblich. Sie forderte Nachbesserungen. „Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen im Einzelfall vorsieht und nicht grundsätzlich Barrierefreiheitsverpflichtungen enthält“, sagte sie. Das sei angesichts der Vielgestaltigkeit von Behinderungen und damit verbundenen Barrieren für Unternehmen nicht lösbar. Dobra forderte außerdem, den Entschädigungsanspruch „rechtsklar“ auszuschließen. Barrierefreiheit im täglichen Leben Der Einzelsachverständige Sascha Göttert kritisierte, dass Barrierefreiheit immer als Problem dargestellt statt als Chance angesehen werde. Er wies daraufhin, dass der größte Teil des gesellschaftlichen Lebens nicht in Behörden, sondern bei privaten Anbietern stattfinde. „Ich trinke meinen Kaffee nicht im Finanzamt, sondern beim Bäcker“, sagte er. Solange aber wesentliche Bereiche des täglichen Lebens von verbindlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen blieben oder umfangreiche Ausnahmeregelungen bestünden, werde eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht. Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des Einzelsachverständigen Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel, viele wichtige und zu unterstützende Regelungen. Bei einigen Normen seien klarstellende Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu wünschen, „damit der Entwurf seinen Zielen gerecht wird“. Welti bewertete die Regelung zu „angemessenen Vorkehrungen“, wonach für Unternehmen alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten, als „rechtssystematisch problematisch“. Sie sei deshalb geeignet, zu Rechtsunsicherheit zu führen, befand er. Änderungen im Bereich der Assistenzhunde Zu den Änderungen im Bereich der Assistenzhunde äußerte sich Thomas Hansen vom Verein Associata. Obwohl im Rahmen der bisherigen Übergangsregelungen bereits anerkannte Mensch Assistenzhund-Gemeinschaften, sogenannte MAGs über die in Paragraf 12e Absatz1 BGG festgelegten Zutrittsrechte zu allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen verfügten, schilderten viele von ihnen immer noch Probleme hinsichtlich dieser Zutrittsrechte, sagte Hansen. Ob diese Probleme mit der beabsichtigten Neufassung des Paragrafen 12e Absatz 1 BGG beseitigt werden, bleibe abzuwarten. Praxiserfahrungen deuteten darauf hin, „dass Zutrittsrechte von Assistenzhunden in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind“. Auch die Evaluationsstudie nach Paragraf12k BGG weise auf diese Problemlage hin und empfehle, gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu stärken, um die Bekanntheit der einschlägigen Regelungen im BGG und der Assistenzhund-Verordnung (AHundV) „nachhaltig zu erhöhen“. Hierbei sollten bestehende Initiativen mit hoher Reichweite unterstützt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. (hau/22.06.2026)
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Veteranentag mit Bürgerfest vor dem Deutschen Bundestag
Bereits zum zweiten Mal feierte Deutschland den Nationalen Veteranentag. In Anerkennung aller ehemaligen und aktiven Soldatinnen und Soldaten fand am Sonntag, 21. Juni, zu diesem Anlass in Berlin ein großes Bürgerfest statt – mit Diskussionsveranstaltungen, Reden, Konzerten, einer Ausstellung und vielem mehr.
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Antrag mit Forderung nach KI-Grenzschutz wird beraten
Die AfD-Fraktion fordert die wirksame Sicherung der deutschen Grenzen. Ihr dazu angekündigter Antrag mit dem Titel „KI-Grenzschutz jetzt – Deutschlands Grenzen wirksam sichern“ steht am Mittwoch, 24. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/15.06.2026)
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Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland
Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein so betitelter von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag ab, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, im Bundestag erstmals debattiert wird. Nach einstündiger Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung geplant. (hau/26.05.2026)
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Monitoring zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests
Über einen interfraktionellen Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entscheidet das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 30-minütiger Aussprache. Der Antrag wurde im Gesundheitsausschuss beraten. Dem Bericht des Ausschusses (21/6075(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge haben sich dessen Mitglieder einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Abstimmung im Plenum des Bundestags herbeizuführen. Interfraktioneller Antrag In ihrem Antrag setzen sich die Abgeordneten für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ein. Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelange, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. NIPT „faktisch zu einem Screeningtest geworden“ Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screeningtest geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen. Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. Interdisziplinäres Expertengremium Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. (pk/hau/15.06.2026)
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Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen – Dessen Zuständigkeiten ins Auswärtige Amt und ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingliedern“ angekündigt, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals durch den Bundestag debattiert werden soll. Nach einer halbstündigen Aussprache soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/15.06.2026)
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Kürzungspläne für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik
Angedachte Rentenkürzungen für Menschen, die Angehörige pflegen, waren Thema einer Aktuellen Stunde am Freitag, 12. Juni 2026. Die Debatte mit dem Titel „Wertschätzung sicherstellen, Kürzungen vermeiden – Die Pflege von Angehörigen darf nicht in die Armut führen“ wurde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Anlass ist ein Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unlängst zur Ressortabstimmung ins Bundeskabinett eingebracht hat. Er ist die Grundlage für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den nächsten Wochen in den Bundestag einbringen will. Grüne: Nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen „Wir dürfen Gesundheit und Pflege nicht zur Sparbüchse der Nation werden lassen“, mahnte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Auftakt der Aktuellen Stunde. Sie sprach die vielfältigen Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung an. Diese Probleme anzugehen sei Aufgabe der Politik, aber, wie sie betonte, „nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen“, nämlich der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Diesen Eindruck aber vermittele der Referentenentwurf aus dem Hause Warken. 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland würden zu Hause versorgt, trug Haßelmann vor, und in erster Linie von Frauen. „Anstatt für Entlastung zu sorgen, ist die erste Botschaft von Ihnen: wir gehen an die Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen ran“, kritisierte Haßelmann in Richtung der Regierungsbank. CDU/CSU: Pflege darf nicht zu Armut führen Anerkennung für die pflegenden Angehörigen brachten auch die anderen Rednerinnen und Redner dieser Debatte zu Ausdruck. Allerdings hob Katrin Staffler (CDU/CSU) die Schwierigkeit der Reformaufgabe hervor und hielt den Grünen entgegen: „Wenn es einfache Lösungen gäbe, wie Sie behaupten, hätten Sie es in Ihrer Regierungszeit halt gemacht!“ Die von den Grünen für die Aktuelle Stunde gewählt Überschrift, dass Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, sei richtig, erklärte Staffler, und ihre Fraktion nehme die Sorgen „sehr ernst“. Sie hob aber viele positive Ansätze in dem Referentenentwurf hervor und kündigte an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch über die Rentenpunkte zu sprechen. AfD sieht „Rentenkürzung statt Respekt“ Als „gefühlskalt, herzlos, unmenschlich“ charakterisierte Tobias Ebenberger (AfD) die Reformpläne der Gesundheitsministerin. Für pflegende Angehörige sähen diese „Rentenkürzung statt Respekt“ vor. Nach einer Modellrechnung bedeuten diese Pläne am Ende 64 Euro monatlich weniger Rente. Und bei Pflegebedürftigen werde die ohnehin vorhandene Sorge, den Angehörigen zur Last zu fallen, noch stärker, wenn diesen zusätzlich die Rente gekürzt werde. Ebenberger zählte eine Reihe von Staatsausgaben auf, die seine Partei kritisch betrachtet, und folgerte: „Für alles sind Millionen da, nur nicht für die Deutschen.“ Das Problem hier sei „nicht der einzelne Syrer, der das System ausnutzt, das Problem ist die asoziale Politik, die dieses Problem erst hervorruft“. SPD für angemessene Alterssicherung Für die SPD-Fraktion wies Claudia Moll darauf hin, dass noch nicht einmal ein Gesetzentwurf der Regierung vorliege. Dass die Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, darin seien sich alle einig. Aber Regierungspolitik bedeute mehr, als Probleme zu benennen, betonte Moll. „Sie bedeutet, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, auch dann, wenn Zielkonflikte entstehen.“ Andere würden dagegen nur „Forderungen formulieren und Ängste schüren“. Pflegearbeit müsse sich in der sozialen Absicherung widerspiegeln, betonte Moll, und „dazu gehört für mich ausdrücklich auch die Alterssicherung“. Pflegebedingte Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit sollen sich angemessen in der Rentenversicherung abbilden. Linke: Wertschätzung zeigt sich am Rentenbescheid Evelyn Schötz (Die Linke) hob hervor, dass die Pläne der Gesundheitsministerin insbesondere Frauen träfen, „deren Renten ohnehin schon niedriger ausfallen“. Anstatt diese besser zu unterstützen, greife Warken „denen in die Tasche, die den Laden am Laufen halten“. Schötz setzte der Koalition die Forderungen ihrer Fraktion entgegen, darunter einen staatlichen Pflegelohn, sechs Wochen Freistellung mit Lohnfortzahlung bei plötzlich eintretenden Pflegefällen in der Familie sowie „bessere Rentenansprüche statt Kürzungen“. Wertschätzung zeige sich am Rentenbescheid, fasste Schötz zusammen.(pst/12.06.2026)
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Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung beraten
Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung als Instrument des strafprozessualen Opferschutzes stärken. Ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Bundestag in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sollen – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – überarbeitet werden, „um zu ermöglichen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt“, schreibt die Bundesregierung. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Opferschutz bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen, also die statistisch erfassten Fallzahlen darüber, wie oft Gerichte verletzten Opfern staatliche Unterstützung zur Seite gestellt haben. hinter den prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht in den Katalog des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger) aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den Paragrafen 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht. (joh/hau/12.06.2026)
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Anträge zur Wohnungspolitik beraten
Die Wohnungspolitik stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“ (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zu nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklung Die Grüne fordern in ihrem ersten Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. Grüne fordern "Umbauturbo" Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. Antrag zu Wohnraum und Büroleerstand Die Grünen wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. (hle/hau/12.06.2026)
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Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, schärfere Regeln "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der Vaterschaftsanerkennung (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken. Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Zustimmung der Ausländerbehörden Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Sachfremde Regelungen im Ausschuss Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD zur Neureglung von Vaterschaftsanerkennungen sah vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus sollte mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könnte mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. In der Praxis werde die geltende Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten, befand die AfD. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, hieß es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/12.06.2026)
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Anträge zur Entwicklung des Wohngeldes beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, zwei Oppositionsanträgen zum Wohngeld beraten. Die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag „Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen“ (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bündnis 90/Die Grünen "Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern“ (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde Euro würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. (hle/hau/12.06.2026)
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Vereinbarte Debatte zum Nationalen Veteranentag
Anlässlich des Nationalen Veteranentags am 15. Juni hat der Bundestag am Freitag, 12. Juni 2026, in einer Vereinbarten Debatte den Dienst der aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. Nach der Definition des Verteidigungsministeriums gelten alle aktiven und ehemaligen Soldaten, die ihren Dienst ehrenhaft beendet haben, als Veteranen. Dies trifft auf schätzungsweise zehn Millionen Bundesbürger zu. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte eingangs der Debatte daran, dass der Veteranentag 2024 auf Beschluss des Bundestages eingeführt wurde. Im vergangenen Jahr fand er erstmals statt. SPD: Soldaten stellen eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll führte an, dass die aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr trotz unterschiedlicher Dienstzeiten, Tätigkeiten und Erfahrungen eines eine: „Sie haben Verantwortung für unsere Gesellschaft übernommen.“ Freiheit und Frieden seien keine Selbstverständlichkeit, die Soldaten würden ihr eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft stellen, um dies zu gewährleisten. Moll erinnerte zugleich an die Fürsorgepflicht des Staates für seine Soldaten im Fall von körperlichen oder seelischen Verwundungen. CDU/CSU: Hinter jedem Soldat steht eine Familie Die CDU/CSU-Abgeordnete Vivian Tauschwitz erinnerte daran, dass hinter jedem Soldat eine Familie und Freunde stünden, die den Soldaten Rückhalt geben. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der diesjährige Veteranentag unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“ stehe. Die Soldaten der Bundeswehr seien „Menschen, die Verantwortung übernehmen“ und „anderen helfen, wenn sie Hilfe benötigen“, sagte Tauschwitz. Grüne: Soldaten verdienen Dankbarkeit Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es legitim sei, über das Thema Wehrhaftigkeit in der Gesellschaft zu streiten. Aber diese Debatte dürfe „nicht auf dem Rücken der Soldaten“ ausgetragen werden. Deutschlands Soldaten seien bereit, „für uns ihr Leben zu riskieren“. Dafür hätten sie Sichtbarkeit, Wertschätzung und Dankbarkeit verdient. Linke: Traumatisierte Soldaten haben keine Lobby Donata Vogtschmidt (Die Linke) mahnte, dass traumatisierte Soldaten noch immer mit langjährigen Anerkennungsverfahren zu kämpfen hätten. Der psychosoziale Dienst in Deutschland stehe seit Jahren unter Druck und dürfe nicht weiter kaputtgespart werden. Panzer hätten in Deutschland eine Lobby, Traumatisierte offenbar nicht, kritisierte Vogtschmidt. AfD: Ehemalige NVA-Soldaten berücksichtigen Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck wies darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit eines Staates nicht nur auf Gesetzen und Institutionen beruhe, sondern auch „auf Menschen, die Verantwortung übernehmen“. Seine Fraktion möchte ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gegebenenfalls ebenfalls den Veteranenstatus zuerkennen, wenn sie nicht am Unrechtssystem der SED beteiligt waren. Den Antrag (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits am Donnerstag in den Verteidigungsausschuss überwiesen. (aw/12.06.2026)
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Anträge zur Künstlichen Intelligenz beraten
Die Entwicklungen rund um die Künstliche Intelligenz (KI) waren am Freitag, 12. Juni 2026, Thema einer Bundestagsdebatte. Grundlage der einstündigen Aussprache waren zwei Anträge der AfD-Fraktion, die beide in die Ausschüsse überwiesen wurden. Der Antrag mit dem Titel „Deutschland in die KI-Zukunft bringen – Für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze“ (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nun im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung weiterberaten werden. Der zweite Antrag „Technologische Souveränität durch deutsches Fachwissen sichern – Staatliche Koordination für ein europäisches KI-Kooperationsprojekt nach Vorbild von Airbus starten“ (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. AfD: Deutschland braucht eigene KI-Digitalindustrie Um die eigene Wirtschaft zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, brauche Deutschland eine eigene KI-Digitalindustrie, sagte Ruben Rupp (AfD). Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz seien eine Revolution, vergleichbar mit der Industrialisierung. Ziel müsse es sein, dass sich Deutschland im Zuge dieser Revolution im Bereich KI an die Weltspitze setze, so Rupp. Er kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung, den wachsenden Energiebedarf von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien gewinnen zu wollen. Günstige Energie sei die Grundvoraussetzung für eine gelingende KI-Revolution. Und die möchte Rupp durch eine Reaktivierung der Atomenergie, ein Ende der Sanktionen auf russisches Gas und Öl sowie eine Abkehr vom Kohleausstieg erreichen: „Mit links-grüner Energiepolitik muss Schluss sein“. Ein weiteres Hindernis für die Entwicklung der deutschen technologischen Souveränität sieht Rupp in den „bürokratischen Fesseln der EU“. Um die „deutsche Innovationskraft freizusetzen“, plane die AfD, die EU-Bürokratie um 80 Prozent zu senken. CDU/CSU: KI ist auch größte soziale Herausforderung Künstliche Intelligenz nur als Herausforderung für die technologischen und wissenschaftlichen Bereiche zu betrachten, sei nur die halbe Wahrheit, sagte Ralph Brinkhaus (CDU/CSU). Mit den aktuellen KI-Entwicklungen würden auch große politische, gesellschaftliche und soziale Herausforderungen einhergehen. So müsste sich die Politik beispielsweise bereits heute mit der Frage auseinandersetzen, wie sie darauf reagieren will, wenn KI in Zukunft Teile der menschlichen Arbeit ersetzen werde. Ob Sozialversicherungs- oder Steuersystem, Eigentumsfragen oder soziale Anerkennung: Für all diese Aspekte spiele derzeit menschliche Arbeit eine große Rolle. Und auf all diese Aspekte habe die KI-Entwicklung Einfluss. Es sei jetzt die Aufgabe des Bundestages, über solche Szenarien zu sprechen und so die Zukunft des Landes zu gestalten. Grüne: Nur die EU kann es mit Big-Tech aufnehmen Mit ihren Anträgen setze die AfD alles aufs Spiel, was Deutschland und Europa stark mache, sagte die Grünen-Abgeordnete Rebecca Lenhard. Während die USA und China Milliarden für den KI-Ausbau investierten, fordere die AfD einen deutschen Alleingang. Dabei sei die EU „die einzige Ebene, die es mit Big Tech aufnehmen kann.“ Dass die AfD bei der Stromversorgung der Rechenzentren auf Atomkraft setze, sei nicht nachvollziehbar. Für Betreiber sei die Inbetriebnahme zu teuer, Versicherern sei sie zu risikoreich, Anwohner würden kein Kraftwerk vor der Haustür haben wollen und auch die Endlagersuche sei bislang nicht erfolgreich. SPD: Werteorientierte KI „Made in Europe“ Auch Dr. Carolin Wagner (SPD) kritisierte die AfD für ihre Pläne bei der Energieversorgung von Rechenzentren auf Atomstrom, Kohle sowie Gas aus Russland zu setzen und sich dadurch „wieder wirtschaftlich abhängig zu machen von Russland“. Auch China, weltweiter Vorreiter in der KI-Entwicklung, setze bei der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. Wagner merkte an, dass die Anträge nicht darauf eingingen, wie die AfD die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren der KI schützen wolle. Dabei sei es ein großer Standortvorteil im Vergleich zu den USA oder China, dass die Menschen in der EU sich darauf verlassen könnten, dass Produkte hier kontrolliert würden: „Das ist werteorientierte KI ‚Made in Europe‘.“ Linke: Moderne KI ist Produkt globaler Zusammenarbeit Linken-Politikerin Donata Vogtschmidt betonte, dass weder Open Source noch Software Staatsgrenzen kennen würden. „Wer digitale Souveränität durch deutsches Fachwissen erreichen will, hat wirklich nicht verstanden, wie Software-Entwicklung funktioniert“, sagte sie in Richtung der AfD. Ob Linux, das Internet oder die Grundlagen der modernen KI: Dies alles sei das Ergebnis globaler Zusammenarbeit. Statt eines durch Steuergelder finanziertes „datenhungriges KI-Flagschiff“, brauche es echte digitale Souveränität, „freien Wissenszugang“ und eine echte Datenhoheit für die Bürgerinnen und Bürger. Jarzombek: der Staat ist nicht der bessere Unternehmer Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium, betonte, dass es auch bei der KI wichtige Unterschiede zwischen den Aufgaben des Staates und den Aufgaben von Unternehmen gebe. Diese Unterscheidung sei in den Anträgen nicht eindeutig. „Wir als Staat dürfen den Unternehmen nicht im Weg stehen“, sagte Jarzombek. Dazu gehöre unter anderem, für Entlastungen bei der Bürokratie zu sorgen und „einen einheitlichen Rechtsrahmen“ zu schaffen. Mit Blick auf die KI-Entwicklung habe Deutschland etwa in der Rechenzentrumsstrategie beschlossen, die KI-Kapazitäten zu vervierfachen. „Nicht, indem wir selber bauen, sondern indem wir beispielsweise den Netzanschluss deutlich erleichtern“, sagte er. Letztendlich liege es aber an den Unternehmen, in das Thema KI einzusteigen. Der Staat erleichtere die Rahmenbedingungen, es sei aber der falsche Ansatz, wie von der AfD vorgeschlagen, alles verstaatlichen zu wollen, denn „der Staat ist nicht der bessere Unternehmer“. Antrag der AfD zur KI-Zukunft Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Voraussetzung für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze durch „günstige grundlastfähige Energie“ zu schaffen. Dazu gehöre aus Sicht der Abgeordneten die schnellstmögliche Reaktivierung der Atomenergie, das Ende des Kohleausstiegs und die saubere Verstromung von Kohle in modernsten Kraftwerken sowie eine Ausweitung des internationalen Energieangebots , unter anderem durch Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder rohstoffreiche Drittstaaten. Weiter fordert die Fraktion, die Energie- mit der Rechenzentrumsstrategie zu koppeln, um dem steigenden Energiebedarf durch Künstliche Intelligenz (KI) Rechnung zu tragen. Die nationale KI-Strategie müsse zudem so weiterentwickelt werden, dass Innovation, digitale Souveränität und Technologieführerschaft zu prioritären Zielen erklärt und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes mit ausreichenden finanziellen Mitteln hinterlegt würden, schreiben die Abgeordneten weiter. Strategie für hochtechnologisierte Zukunft Die Innovationskraft der deutschen Digitalindustrie müsse „durch einen Bürokratiekahlschlag von mindestens 80 Prozent in der EU oder eine neue Organisation, die den Zugang Deutschlands zum EU-Binnenmarkt garantiert“ freigesetzt werden. Weiter solle die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Neuaufstellung von Wirtschaft und Gesellschaft in eine hochtechnologisierte Zukunft erarbeiten. Das betreffe insbesondere die Bereiche Industrie und Arbeit 5.0, Medizintechnik und KI-Diagnostik, autonome Verkehrsformen, intelligente Stadtbebauung, zeitgemäße Sicherheits- und Ordnungssysteme sowie eine automatisierte digitale Verwaltung. Antrag der AfD zu europäischem Kooperationsprojekt Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein offenes europäisches Kooperationsprojekt im Bereich Künstliche Intelligenz nach Vorbild von Airbus, ESA oder CERN zu initiieren, das unter deutscher Führungsverantwortung als öffentlich-rechtlich koordinierte, europäisch getragene Entwicklungsplattform für KI-Basistechnologien strukturiert ist. Ziel müsse die Entwicklung, Kontrolle und die Anwendung leistungsfähiger KI-Sprachmodelle, Dateninfrastrukturen und Rechenkapazitäten ausschließlich unter europäischer Norm- und Rechtsaufsicht sein, heißt es. Die AfD plädiert zudem für die Auflage eines nationalen Investitions- und Forschungsprogramms, das zusätzlich zu bestehenden EU-Förderlinien gezielt auf den Aufbau technologischer Souveränität in den Bereichen KI, Halbleiter, Cloud-Technologien, Quantenkommunikation und Hochleistungsrechnen ausgerichtet ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nationalen F&E-Ausgaben bis zum Jahr 2028 auf vier Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu steigern. "Schutz europäischer Zukunftstechnologien verschärfen" Des Weiteren gelte es den Schutz europäischer Zukunftstechnologien massiv zu verschärfen, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung solle verpflichtet werden, gesetzliche Grundlagen für eine erweiterte Investitionskontrolle im Technologiesektor zu schaffen. „Ziel ist die Verhinderung des Verkaufs oder der Übernahme forschungsintensiver Unternehmen durch außer europäische Investoren in Schlüsselbereichen wie KI, Quanten-IT, Halbleiter, Softwareentwicklung und Datenspeicherung“, heißt es in dem Antrag. (des/lbr/hau/12.06.2026)
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Heftiger Streit über die Reform der Krankenversicherung
Nach einem langen außerparlamentarischen Vorlauf hat sich der Bundestag erstmals mit der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. In der teilweise sehr kontroversen und von Schuldzuweisungen geprägten Aussprache beklagten Redner der Opposition am Freitag, 12. Juni 2026, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unausgewogen sei und in der jetzt vorliegenden Form nicht ausreichen werde, um weitere Beitragsanstiege zu vermeiden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte hingegen das Sparpaket und machte deutlich, dass eine entschlossene Finanzreform unerlässlich sei, um Beiträge zu stabilisieren und die Versorgung weiter auf hohem Niveau garantieren zu können. Nach der einstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Warken: Zeit zum Handeln ist jetzt Die Ministerin betonte, dass die Ausgaben in der Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren viel stärker gestiegen seien als die Einnahmen. Daher gehe es nun darum, Einnahmen und Ausgaben in der GVK "wieder ins Gleichgewicht zu bringen." Der Handlungsbedarf sei angesichts des milliardenschweren Defizits groß. Nicht nur für die Versicherten seien stabile Beiträge wichtig, auch Unternehmen bräuchten mehr Planungssicherheit statt immer weiter steigende Sozialbeiträge. Warken sagte: "Nur eine solide und stabile Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung." Es gehe letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Warken räumte ein, dass die Reform viele Veränderungen und Belastungen mit sich bringe. "Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares." Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten dazu einen Beitrag leisten und könnten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitieren. Sie ging auch auf die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsempfänger ein und wies darauf hin, dass der Bundesanteil schrittweise erhöht werde. "Wir setzen ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten." Warken betonte: "Die Zeit zum Handeln ist jetzt." AfD: Gesetz ist eine Katastrophe Von der Opposition kam indes harsche Kritik an dem GKV-Sparpaket. Martin Sichert (AfD) sagte: "Dieses Gesetz ist eine echte Katastrophe." Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Krankenhäuser, von denen bereits viele defizitär seien. Einige Landräte liefen deswegen schon Sturm gegen das Gesetz, das für die Kommunen massive Belastungen bringen werde. Sichert beklagte: "Sie lösen keine Probleme, sie schaffen nur neue." Der AfD-Gesundheitspolitiker ging auf aktuelle Meldungen ein, wonach die Finanzierungslücke in der GKV im laufenden Jahr nochmals um 3,5 Milliarden Euro höher ausfalle als erwartet und wertete die Bundesregierung als "eine Ansammlung von Minderleistern". Warken plane mit dem Gesetz einen "Rundum-Kahlschlag". Steuerzahler und Beitragszahler würden als Melkkühe missbraucht. Die Bürger müssten am Ende für die verfehlte Politik zahlen. Dabei sei die Belastungsgrenze ist für viele Bürger schon überschritten. Es helfe nicht, ein unzureichendes Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen. Grüne: Regierung hat sich grob verschätzt Auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reagierte aufgebracht auf die Reformpläne der Regierung und sagte voraus, dass höhere Beiträge so nicht zu verhindern seien, zumal sich Warken bei den Ausgaben offenkundig "grob verschätzt" habe. Es fehlten nun zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Dahmen sprach von einem "unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz". Alle Annahmen und Berechnungen seien in sich zusammengebrochen. Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden existenzielle Einschnitte zugemutet. Dabei habe die Finanzkommission Gesundheit (FKG) mit ihren 66 Vorschlägen eine gute Grundlage geliefert, um die Beiträge sogar zu senken. "Sie haben daraus ein offensichtlich qualitativ unzureichendes Paket gemacht." Dahmen rügte: "Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung." Dabei treffe es immer die Falschen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Rücklagen der GKV verschleudert, dieses Geld fehle heute. Viele Krankenhäuser schrieben rote Zahlen, der hausärztlichen Versorgung werde der Boden unter den Füßen weggezogen noch bevor das Primärsystem greifen solle. "Sie wissen nicht, was Sie hier tun." Linke: Hohe Einkommen besteuern statt Feuerlöschermedizin Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) müssen vor allem die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen entlastet werden. Diese Menschen könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Die Regierung meine offenbar, das System und die Mitarbeite immer weiter belasten zu können. Sie sprach von einer "Kettensägenreform" und fügte hinzu: "Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden." Auch Merendino ging auf die prekäre Finanzlage der Kliniken ein und warnte vor den geplanten Einsparungen. Es wäre möglich gewesen, eine solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, hohe Einkommen und Kapital zu besteuern, statt dessen werde eine "Feuerlöschermedizin" betrieben. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben. SPD verspricht "soziale Ausgewogenheit" Redner von Union und SPD versprachen, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Dr. Christos Pantazis (SPD) machte in seiner Rede deutlich, was aus seiner Sicht auf dem Spiel steht. Die GKV sei ein Versprechen, dass jeder Bürger eine medizinische Versorgung bekomme, unabhängig vom Einkommen, vom Wohnort und der persönlichen Lebenssituation. Er fügte hinzu: "Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter erodiert. Die Lage ist ernst." Wenn jetzt nicht gehandelt werde, drohe eine neue Beitragsspirale zulasten von Beschäftigten, Rentnern und Unternehmen. "Nichts tun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen." Jeder werde seinen angemessenen Beitrag leisten müssen, um die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Konsolidierung dürfe aber nicht zu einer sozialen Schieflage führen. "Es darf keine einseitigen Belastungen geben, und niemand darf überfordert werden." Daher werde der Gesetzentwurf auf seine soziale Ausgewogenheit hin überprüft. Zugleich machte Pantazis deutlich, dass diese Reform nur der Einstieg in systematische Veränderungen ist. Nötig seien etwa mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung. Nicht nur die Finanzen würden angegangen, sondern auch die Strukturen. CDU/CSU: Raum für Änderungen im parlamentarischen Verfahren Auch Simone Borchardt (CDU/CSU) gab zu erkennen, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen ist. Alle 66 Vorschläge der Fachkommission würden noch einmal angeschaut und geprüft. Sie hielt der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge zur Lösung der Probleme zu präsentieren. Die Probleme müssten jetzt aber gelöst werden, weil sonst die Beiträge immer weiter stiegen. Dabei gehe es auch um Unternehmen und Arbeitsplätze. Es gehe aber nicht darum, das Gesundheitssystem kleinzusparen, sondern auf ein solides Fundament zu stellen. Wenn die Beitragslasten weiter steigen würden, könne das System an Akzeptanz verlieren. Dann wäre am Ende auch die Versorgung gefährdet. Sie räumte ein: "Die Beharrungskräfte sind enorm in diesem System." Teilweise seien Strukturen veraltet und verkrustet. Sie versprach: "Wir werden überall genau hinschauen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Begrenzung der Vergütungsanstiege Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Streichung von Zusatzvergütungen Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Höherer Apothekenabschlag Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben. Abschläge bei der Familienversicherung GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten. Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Krankenkassen sollen sparen Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden. Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen. (pk/12.06.2026)
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Tabarot und Schnieder halten an der Bahnstrecke Freiburg - Colmar fest
Fragen zur Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg - Colmar bildeten einen Schwerpunkt bei der Anhörung der Verkehrsminister Deutschlands und Frankreichs im Rahmen einer Sondersitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) am Freitag, 12. Juni 2026. Sowohl Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) als auch sein französischer Amtskollege Philippe Tabarot (Les Républicains) halten an der im Aachener Vertrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit aus dem Jahr 2019 vereinbarten Wiederinbetriebnahme fest. Gleichzeitig wiesen sie jedoch daraufhin, dass die Strecke nicht zum Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) gehört und daher auch nicht über das Finanzierungsinstrument CEF2 gefördert werden könne. Klärung der Finanzierung Bundesverkehrsminister Schnieder sprach sich für eine Förderung des deutschen Teils der Bahnstrecke über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aus. Es zeichne sich ab, „dass auf deutscher Seite die Wirtschaftlichkeit gegeben ist“, sagte Schnieder. Bei einer GVFG-Finanzierung sei das Land Baden-Württemberg zuständig, stelle dann einen Antrag auf GVFG-Förderung, was eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent möglich mache. „Selbstverständlich stehen wir gern für weitere Gespräche bereit, wie wir die Wirtschaftlichkeit insgesamt, auch auf französischer Seite, vielleicht darstellen können“, sagte der Bundesverkehrsminister. Taberot hatte sich zuvor zurückhaltender zu dem Projekt geäußert. Der französische Verkehrsminister sprach von einer schwierigen Finanzierung sowie regionalen Befindlichkeiten, die es zu beachten gelte. Gleichzeitig verwies er auf die Anfang Juli anstehende Sitzung des deutsch-französischen Lenkungsausschusses, wo das weitere Vorgehen besprochen werde. Auf die Frage eingehend, ob die Streckenertüchtigung und insbesondere der Brückenbau über den Rhein in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden sollte, sagte Schnieder: „Über einen Staatsvertrag rede ich erst dann, wenn wir die Finanzierung klarhaben.“ Es gebe aktuell schon viele Staatsverträge mit Nachbarstaaten, „die gar nicht finanziert sind“. Ausbau der Elektromobilität Thematisiert wurde bei der Anhörung auch ein Ausbau der Elektromobilität. Die Elektrifizierung sei mittel- und langfristig die notwendige Antwort, „um unsere Abhängigkeit von gewissen Ländern zu reduzieren, die uns für exorbitante Preise Öl und Gas verkaufen“, sagte Frankreichs Verkehrsminister Taberot. „Wir müssen aus dieser Abhängigkeit herauskommen“, forderte er. Frankreich nutze dazu die Möglichkeit, Atomstrom zu produzieren, „der günstig ist, und der es uns ermöglicht, die selbst gesteckten Ziele einzuhalten“. Nötig sei der Ausbau der Ladesäulen, sagte Taberot. Frankreich plane eine Verfünffachung. Der deutliche Anstieg bei den Neuzulassungen von E-Autos zeige ihm: „Wir sind hier auf dem richtigen Weg.“ Diesen gelte es weiterhin zu beschreiten. Bundesverkehrsminister Schnieder verwies auf die mit Frankreich gemeinsam betriebene Dialogplattform „Tank- und Ladeinfrastruktur“. Darüber stimme man sich beim grenzüberschreitenden Ausbau der Ladeinfrastruktur ab. „Dort werden wir die distanzbasierten Ziele, die die AFIR-Ladesäulenverordnung setzt, bis 2030 eingehalten haben“, betonte er. 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble und des Präsidenten der Assemblée nationale, Richard Ferrand, in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/12.06.2026)
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