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Experten wollen Nachbesserungen beim Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Mehr Recycling von Kunststoffabfällen, weniger Müll, auch durch eine verbesserte Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft – das sind die Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, 21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung die ab August 2026 bereits geltenden EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umsetzen will. Doch während Sachverständige die Zielsetzung begrüßen, stößt die konkrete Ausgestaltung weniger auf Zuspruch, wie eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 6. Mai 2026, gezeigt hat. Alle von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geladenen Experten meldeten Nachbesserungsbedarf an. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück, so der Tenor. Die AfD hatte keinen Sachverständigen benannt. "Mitbenutzungsentgelt per Gebührenbescheid festsetzen" Sebastian Lummel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kritisierte neben einem zu hohen Erfüllungsaufwand für Behörden, dass die eigentlich geplante verbindliche Abgabe von fünf Euro je Tonne in Verkehr gebrachtem Verpackungsmaterial im Kabinettsentwurf zu einer „unbestimmten Pflicht“ abgeschwächt worden sei. Vor allem aber verpasse die Bundesregierung mit dem Entwurf die Chance, die „grundsätzliche Schieflage“ im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und dualen Systemen zu korrigieren. Über das Entgelt, das letztere für die Mitbenutzung der Sammelstrukturen des örE wie die gemeinsame Sammlung in der blauen Tonne zahlen müssten, gebe es in der Praxis regelmäßig Streit. Kommunen müssten dann in Vorleistung gehen und Kosten auf Gebühren umlegen, die eigentlich die Systeme zu zahlen hätten. Lummel plädierte dafür, den Kommunen zu ermöglichen, Mitbenutzungsentgelt und Nebenentgelte per Gebührenbescheid festzusetzen. "Empfehlungen des Bundesrates folgen" Auch Dr. Frank Wenzel, Fachanwalt für Vergaberecht bei der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., sprach sich dafür aus, in diesem Punkt „eine seit 35 Jahren erforderliche Reparatur“ vorzunehmen. Er riet konkret dazu, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen und in Paragraf 30 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes eine Regelung einzufügen, die den öeE ein einseitiges Festsetzungsrecht der Mitbenutzungsentgelte für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartons einräumt. Darüber hinaus brauche es eine vergleichbare Ergänzung für die Regelung zur Kostenbeteiligung in Paragraf 31 Absatz 2 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Dies böte allen Beteiligten Rechtssicherheit, gewährleistete die Zahlung an die Kommunen und verhinderte zudem, „dass der Bürger mitunter doppelt für die Verpackungsentsorgung zahlt“ – einmal an der Ladentheke, einmal gegenüber den Kommunen. "Nicht der große Wurf" Dr. Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Entsorgungs- Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) mahnte, dass ohne Kreislaufwirtschaft die Transformation des Industriestandorts Deutschland schwer werde. Es brauche unbedingt eine „gute, klare Regulatorik“. Gemessen an diesem Anspruch sei das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz der Bundesregierung „nicht der große Wurf“, so das Urteil des Sachverständigen. Der Entwurf werfe mehr Fragen auf, als er Antworten gebe: Das gelte etwa für industrielle Verpackungen, die unnötig komplex geregelt würden. Stattdessen fehle die „ökologische Umgestaltung“: Es brauche dafür „Anreizsysteme“, Quoten allein brächten nichts. "Anreize für Investitionen schaffen" Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft sei auch das Ziel der europäischen und deutschen Kunststoffhersteller, erklärte Dr. Christine Bunte, die den Verband „Plastics Europe“ als Sachverständige vertrat. Deutschland verfüge mit einem einzigartigen Industrienetzwerk über die „ideale Basis", um Kunststoffverpackungen nachhaltiger zu machen. Diese Basis stehe allerdings auf der Kippe: Die Kunststoffherstellung sei in den letzten fünf Jahren um 26 Prozent aufgrund hoher Energiepreise und sinkender Industrieproduktion gesunken, so Bunte. Umso wichtiger sei, dass das Verpackungsrecht–Durchführungsgesetz eine „effiziente Bürokratie, Anreize für Investitionen und Märkte für Verpackungen und Rezyklate schaffe. Positiv beurteilte sie, dass das Gesetz mit Paragraf 42 die Möglichkeit eröffne, ab 2028 chemische Recyclingverfahren im Umfang von fünf Prozent auf die Kunststoffrecyclingquote anzurechnen. Allerdings sei es ein Manko, dass die vorgesehene, technologieoffene Quote von fünf Prozent der lizenzierten Verpackungen keinen verbindlichen Ausbaupfad vorsehe. Mindestens sieben, besser noch zehn Prozent ab 2030 seien sinnvoll, um Investitionsanreize zu setzen. "Möglichkeiten der EU-Verpackungsverordnung nutzen" Dr. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach ebenfalls von einer verpassten Chance, finanzielle Anreize für hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von recycelten Kunststoffen zu schaffen. Das Ausbleiben der bereits seit 2019 vorgesehenen Ökomodulierung entziehe einer „zentralen Transformationsmaßnahme ihre Wirksamkeit“ und führe dazu, dass Unternehmen ihre Entwicklungsaufwendungen nicht kompensieren könnten, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BDI. Oehlmann drängte im Ausschuss zudem, jede Möglichkeit, die die europäische Verpackungsverordnung biete, zu nutzen und „schlanke Verfahren“ etwa im Bereich der Zulassung für Hersteller und Herstellerorganisationen aufzusetzen. Gesetzliche Lösung für Kostengerechtigkeit gefordert Sybille Vollmer vom Verband Metallverpackungen kritisierte, dass bei den Beteiligungsentgelten der dualen Systeme nicht nach den Kosten der Sammlung, Sortierung und Verwertung der einzelnen Materialien differenziert werde. So zahle etwa die „Weißblechfraktion“ das aufwändige Recycling bestimmter Kunststoffe in Höhe von 60 bis 80 Millionen Euro jährlich mit. „Mittlerweile haben wir einen Betrag in Milliardenhöhe erreicht“, sagte Vollmer. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung, die auch nicht über die Ökomodulation im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz gelöst werde Diese ziele darauf, dass eine Verpackung technisch recyclingfähig sei. Was es aber brauche, sei eine gesetzliche Lösung, die für Kostengerechtigkeit sorge. "Mehrweg erheblich ausbauen" Elena Schrägg von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Gesetzentwurf deutlich: Er sei unzureichend, um die Abfallvermeidungsziele sowie die Mehrwegzielquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent zu erreichen. Um diese zu erreichen, müsse vor allem Mehrweg erheblich ausgebaut werden, so die DUH-Forderung. Mehrweg komme nicht nur eine große Bedeutung bei der Erreichung der EU-Abfallvermeidungsziele zu, er sei auch ein wichtiger Beitrag zu den CO2-Einsparungszielen und nicht zuletzt zur Stärkung der nationalen Ressourcenökonomie, so Schrägg mit Blick auf den Krieg in Iran. Um Mehrweg zu stärken, brauche es aber mehr als die bislang in Paragraf 59 vorgesehene Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen. Diese werde keine nennenswerte Lenkungswirkung entfalten, so Schrägg, Stattdessen drang sie auf eine „verbindliche und zentral koordinierte Förderung“, ergänzt durch eine Abgabe auf Einweggeschirr in der Gastronomie, Die aktuell geltende Mehrweg-Angebotspflicht sei wirkungslos. Impulse zum Mehrweg-Ausbau vermisst Henriette Schneider vom Verband Pro Mehrweg monierte, dass der Regierungsentwurf nicht genügend Impulse zur Förderung und zum Ausbau von Mehrwegsystemen setze, „obwohl die EU dierse Zielrichtung vorgibt“. Das sei die „zentrale Schäche der Novelle“. Während in anderen Mitgliedstaaten neue und innovative Mehrwegsysteme entstünden, drohe Deutschland, „seine Vorreiterrolle in diesem Bereich zu verlieren“. Bei der nationalen Umsetzung müssten „Spielräume der PPWR zur Förderung bewährter sowie neuer Mehrwegsysteme“ genutzt werden, Österreich und Frankreich täten dies bereits, so Schneider. Es sei bedauerlich, dass der im Referentenentwurf noch vorgesehene Fondsmechanismus gestrichen worden sei. (sas/06.05.2026)
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Datenschutzbeauftragte übergibt Tätigkeitsbericht 2025
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat am Mittwoch, 6. Mai 2026, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Der 34. Tätigkeitsbericht sei kompakter, und es seien nur noch wenige Exemplare gedruckt worden, sagte Specht-Riemenschneider und verwies auf die digitale Ausgabe, die auf der Internetseite der BfDI zum Download bereitsteht. Die Bundestagspräsidentin begrüßte die digitale Lösung und verband dies mit ihrem Anliegen eines "ermöglichenden, nicht verhindernden Datenschutzes". Der Bericht für das Jahr 2025 macht deutlich, vor welchen Aufgaben Datenschutzaufsicht steht: Sie muss Orientierung geben, wirksam kontrollieren und neue technologische Entwicklungen einordnen. 11.824 Eingaben im Jahr 2025 „Datenschutz ist Vertrauensanker in einer Zeit, in der Vertrauen zunehmend verloren geht. Nicht Datenschutz hemmt Innovation, sondern Rechtsunsicherheit. Es ist die Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren“, so Specht-Riemenschneider in einer Pressemitteilung zum 34. Tätigkeitsbericht. „Wir zeigen, welche Datenverarbeitungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, statt nur zu sagen, was nicht geht. Gleichzeitig schreiten wir dort effektiv ein, wo Datenschutzrecht verletzt wird.“ Die BfDI habe 2025 insgesamt 11.824 Eingaben verzeichnet, darunter Beschwerden und Anfragen. Das seien rund 36 Prozent mehr als im Vorjahr und rund 52 Prozent mehr als 2023 gewesen. Die Zahl der Beschwerden habe sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Dieser Anstieg zeige, dass immer mehr Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen und erwarten, dass Datenschutzaufsicht ihnen dabei hilft, ihre Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. ReguLab als eigene Datenschutz-Sandbox 2025 habe ihre Behörde mehrere neue Formate vorangebracht, mit denen sie frühzeitig mehr Rechtsklarheit schaffen und Datenschutz praxisnäher vermitteln will, schreibt Specht-Riemenschneider. Dazu gehörten das ReguLab als BfDI-eigene Datenschutz-Sandbox, das Datenbarometer mit repräsentativen Bevölkerungsbefragungen und der Strategic-Foresight-Prozess, aktuell konkret zu Neurodaten. Ein weiterer Schwerpunkt sei 2025 der Umgang mit Künstlicher Intelligenz gewesen. Mit ihrer KI-Handreichung habe die BfDI aufgezeigt, wie KI-Tools datenschutzkonform in der Bundesverwaltung eingesetzt werden können. „Wer Datenschutzrecht einhalten will, sollte dazu befähigt werden. Unsere neuen Formate schaffen Orientierung für Verwaltung, Forschung und digitale Innovationsprojekte und helfen uns zugleich, Regierung und Gesetzgeber evidenzbasierter zu beraten“, so Specht-Riemenschneider. „Die Arbeit mit externen Fachleuten aus unterschiedlichen Forschungsbereichen sowie mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern hat uns 2025 wichtige Impulse gegeben.“ Vor-Ort-Kontrollen und schriftliche Kontrollen Neben der Beratung bleibe konsequente Kontrolle ein Kernauftrag der BfDI. Im Jahr 2025 habe die Behörde 80 Vor-Ort-Kontrollen sowie 40 schriftliche Kontrollen durchgeführt. Insgesamt habe sie 129 aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Ein vielbeachtetes Beispiel sei das Verfahren gegen die Vodafone GmbH gewesen. Die BfDI habe zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro verhängt, unter anderem wegen unzureichender Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitsmängeln bei Authentifizierungsprozessen. Die BfDI habe 2025 zentrale Digitalprojekte der Bundesregierung konstruktiv-kritisch begleitet, darunter die EUDI-Wallet und die Deutschland-App. „Gute Verwaltungsdigitalisierung gelingt dort, wo sie Menschen den Alltag erleichtert und gleichzeitig Grundrechte gewahrt bleiben“, ordnet die BfDI die aktuellen Vorgänge in der Verwaltungsdigitalisierung ein. „Bei der EUDI-Wallet kommt es insbesondere darauf an, dass datensparsame Verfahren wie Zero-Knowledge-Nachweise ermöglicht werden. So muss etwa bei einem Altersnachweis nicht das gesamte Identitätsprofil offengelegt werden. Auch für eine grundrechtsschonende Altersverifikation im Netz kann eine entsprechend ausgestaltete Wallet ein sinnvoller Baustein sein.“ Verfahren, bei denen das Alter über biometrische Analysen geschätzt wird, sieht die BfDI dagegen kritisch. Elektronische Patientenakte und ReguLab Ein weiterer Schwerpunkt habe 2025 auf Gesundheitsdaten gelegen. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht die BfDI Potenzial für bessere, grundrechtskonforme Versorgung und Forschung, wenn Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit zusammengedacht werden. Das BfDI-Datenbarometer zeige, dass viele Bürgerinnen und Bürger der ePA offen gegenüberstehen, zugleich aber noch Informationsbedarf bestehe. Viele gesetzlich Versicherte wüssten nicht, dass für sie bereits eine ePA angelegt wurde, sofern sie nicht widersprochen haben. Auch mit dem ReguLab setze die BfDI im Gesundheitsbereich an: Im ersten Durchgang gehe es um die Frage, wie Krankenkassen grundrechtsschonend von der Regelung des Paragrafen 25b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Prävention von Gesundheitsrisiken Gebrauch machen können. Ziel sei, Datenschutzfragen zu klären, bevor entsprechende Angebote in der Praxis starten. Entwicklungen im Sicherheitsbereich Besorgt blickt die BfDI nach eigenen Angaben auf Entwicklungen im Sicherheitsbereich. Dazu zählten Debatten über IP-Adressenspeicherung, digitale Ermittlungsbefugnisse, die sogenannte Chatkontrolle und vor allem die geplante Reform der Aufsicht über die Nachrichtendienste. Eine Verlagerung der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) würde aus Sicht der BfDI weder Aufwand reduzieren noch Kontrolle verbessern. Beim UKRat müsste datenschutzrechtliche Expertise parallel aufgebaut werden, die bei der BfDI bereits vorhanden ist, schreibt Specht-Riemenschneider weieter. Zudem ginge der Gesamtblick der BfDI auf die Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden des Bundes verloren, beispielsweise auf Datenflüsse zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Einfacher und kostengünstiger wäre es aus ihrer Sicht, "klare gesetzliche Regeln" für einen konkreten fachlichen Austausch zwischen BfDI und UKRat zu schaffen, auch um Doppelkontrollen effektiv zu vermeiden. Informationsfreiheit als Demokratie- und Vertrauensthema Auch die Informationsfreiheit bleibt aus Sicht der BfDI ein zentrales Demokratie- und Vertrauensthema. 2025 habe die BfDI die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Berlin ausgerichtet. Dabei sei mit dem European Network for Transparency and Right to Information (ENTRI) ein neues europäisches Netzwerk für Transparenz und Informationsfreiheit gegründet worden, bei dem die BfDI den Vorsitz übernommen habe. Zum 20-jährigen Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes werbe die BfDI dafür, den Zugang zu amtlichen Informationen nicht zu schwächen, sondern in das digitale Zeitalter weiterzuentwickeln. (vom/06.05.2026)
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Expertenlob für Ausweitung notarieller Online-Verfahren
Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht trifft bei Sachverständigen auf breite Zustimmung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz um Gesetzentwurf "zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung" (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Montag, 4. Mai 2026, deutlich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf verfolgt die Bundesregierung mehrere sachlich unabhängige Ziele. So sollen die bereits eingeführten notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht ausgeweitet werden. Ziel sei es, den Rechts- und Geschäftsverkehr zu vereinfachen, da künftig weitere Verfahren ohne Präsenztermin bei einer Notarin oder einem Notar online durchgeführt werden können. Zudem ist vorgesehen, dass Führungszeugnisse künftig auch in digitaler Form ausgegeben werden können. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen im Bundeszentralregister und im Gewerbezentralregister sowie weitere Anpassungen, unter anderem im Bereich des Zeugenschutzes. Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. "Beschränkung auf konsensuale Rechtsgeschäfte ist richtig" Der Deutsche Notarverein begrüße den vorliegenden Regierungsentwurf, sagte Vorstandsmitglied Dr. Michael Bernauer. Er erweitere die notariellen Online-Verfahren nicht pauschal, sondern gezielt auf solche Vorgänge, "die nach Struktur, Schutzzweck und praktischer Bedeutung den bereits zugelassenen Online-Verfahren vergleichbar sind". So werde die Digitalisierung notarieller Verfahren dort nutzbar gemacht, wo sie Bürgern und Unternehmen echte Vorteile bringt, "ohne das hohe Schutzniveau vorsorgender Rechtspflege zu beeinträchtigen". Richtig, so Bernauer, sei es auch, sich dabei auf "konsensuale Rechtsgeschäfte" zu beschränken. Online-Verfahren müssten gleichwertig zum Präsenz-Verfahren sein, sagte er. Für ihn als Notar sei es aber im Online-Verfahren deutlich schwieriger, "nonverbale Signale, zwischenmenschliche Schwingungen und Unsicherheiten" zu erkennen. Das sei aber bei wechselseitigen Verträgen wichtig, wo es typischerweise entgegengerichtete Interessen gebe. "Digitalisierung und Rechtssicherheit können sich ergänzen" Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg bewertete den Entwurf als "richtig und wichtig". Er stelle einen konsequenten und sachlich gebotenen weiteren Schritt in der Digitalisierung des Beurkundungs-, Register- und Gesellschaftsrechts dar. Zugleich füge er sich überzeugend in die seit der Umsetzung der Europäischen Digitalisierungsrichtlinie eingeleiteten Entwicklungen ein. Es gehe um eine strukturelle Weiterentwicklung der vorsorgenden Rechtspflege, so Omlor. Mit dem Gesetz würden die Vorteile digitaler Verfahren genutzt, ohne die bewährten Sicherungsmechanismen des deutschen Rechts preiszugeben. Die notarielle Beurkundung bleibe auch im digitalen Kontext ein zentrales Element der Rechtssicherheit. Digitalisierung und Rechtssicherheit stünden somit nicht in einem Spannungsverhältnis, sondern könnten sich "sinnvoll und gewinnbringend ergänzen". Gleichwohl bestehe punktueller Erweiterungsbedarf, befand Omlor. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sollte seiner Auffassung nach in den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren einbezogen werden. Dies sei sowohl systematisch als auch funktional geboten. "Zweck kann auch durch Videobeurkundung erreicht werden" Die gleiche Forderung erhob auch Dr. Jan Christoph Pfeffer vom Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen. Es sei kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb die Abtretung oder die Verpflichtung zur Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH strengeren Formvorschriften unterliegt als die Gründung einer Gesellschaft oder der Erwerb von GmbH-Anteilen im Wege der Kapitalerhöhung, befand er. Das Formerfordernis diene vor allem dazu, den spekulativen Handel mit Geschäftsanteilen zu vermeiden und die Beweisführung zu erleichtern. Dieser Zweck könne auch durch eine Videobeurkundung vollumfänglich erfüllt werden, sagte Pfeffer. Aus seiner Sicht gibt es gute Gründe dafür, auch Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungsgesetz für das notarielle Online-Verfahren zu öffnen: "Jedenfalls dann, wenn sämtliche am Umwandlungsvorgang beteiligte Rechtsträger mit der Online-Beurkundung ein verstanden sind." "Bausteine in Richtung eines One-Stop-Shops" Von einer "erheblichen, aber dennoch maßvollen Erweiterung", die sich bewusst nicht auf Verfahren mit widerstreitenden Interessen erstrecke, sprach Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer. Künftig sollen Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister vollständig digital ermöglicht werden – ebenso wie Vollmachten zu nahezu allen Registerverfahren. Insbesondere solle sich im Zusammenhang mit der Gründung von GmbHs die Vollmacht auf die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung zum Transparenzregister und die Beantragung einer Steuernummer erstrecken. Das seien alles wesentliche Bausteine in Richtung eines "One-Stop-Shops". Damit, so Sikora, werde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt und der Wirtschaftsstandort "in seiner Attraktivität erhöht". Der Entwurf bedarf aus seiner Sicht "keiner Erweiterung" und sei ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege. "Flickenteppich muss beseitigt werden" Auch Dörte Zimmermann, LL.M., vom Deutschen Anwaltverein begrüßte den Entwurf und die Erweiterungen für das Online-Verfahren, das sich "extrem bewährt hat". Die Regelung gehe jedoch nicht weit genug, sagte sie. Der Bevölkerung sei die noch sichtbare Zersplitterung nicht vermittelbar. Der aktuelle Flickenteppich – wo geht es, wo geht es nicht – müsse beseitigt werden, forderte Zimmermann. Bei den Vollmachten sei man nicht weitgehend genug. So werde bei Finanzierungsrunden, also Kapitalmaßnahmen mit hohen Investitionen, ein ganzes Paket beurkundet. Momentan könnten aber nur Teile davon über online erstellte Vollmachten abgedeckt werden. "Das ist dann sinnlos", so Zimmermann. Digitalisierung des Führungszeugnisses begrüßt Verena Kaiser vom Bundesamt für Justiz äußerte sich zu dem Vorhaben, Führungszeugnisse künftig auch in digitaler Form ausgegeben zu können. Die Registerbehörde erhielten – insbesondere im Zusammenhang mit Onlineantragstellungen – regelmäßig Anfragen, ob das Führungszeugnis digital übermittelt werden könne, was aktuell nicht der Fall sei. Die alleinige Ausstellung einer Papierurkunde entspräche aber nicht den Ansprüchen, die Bürgerinnen und Bürger an eine moderne Verwaltungsleistung haben. "Die Digitalisierung des Führungszeugnisses für private Zwecke ist daher zeitgemäß und allein schon vor diesem Hintergrund uneingeschränkt zu begrüßen", sagte Kaiser. Das bisher in Papierform ausgestellte Führungszeugnis habe hohe Standards, was den Datenschutz und die Fälschungssicherheit anbelangt und genieße dadurch ein großes Vertrauen und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Gesetzentwurf, so ihre Einschätzung, schaffe die richtigen Grundlagen, um diese Standards zu halten oder sogar zu verbessern. (hau/04.05.2026)
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Expertenurteile zur Digitalisierung in der Migrationsverwaltung
Unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten am Montag, 4. Mai 2026, im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging („Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“, MDWG). "Datenerfassung zur Staatenlosigkeit notwendig" Christiana Bukalo vom Verein Statefree begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig. "Spannungsverhältnis zum Datenschutz" Prof. Dr. Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen. "Rechtliche Sicherungen entsprechend mitentwickeln" Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln. "Regelungen grundsätzlich sinnvoll und geeignet" Prof. Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet. "Migrationsverwaltung muss dringend entlastet werden" Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten. "Keine Datenminimierung im Ausländerzentralregister" Hans-Hermann Schild, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet, die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne. Schutzvorkehrungen für die Betroffenen verlangt Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten. "Schwer lesbares Artikelgesetz" Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei. (fla/04.05.2026)
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Max Lucks: Den Menschen im Iran die bestmögliche Unterstützung geben
„Ich werde nicht aufhören, an der Seite der Menschen im Iran zu stehen“, sagt Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) und Berichterstatter der PVER zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Iran. Die Versammlung war vom 20. bis 24. April 2026 zu ihrer zweiten Sitzungswoche in diesem Jahr in Straßburg zusammengekommen. Mit seinem Bericht wolle er zu einem demokratischen Iran und zur Sicherheit für Exil-Iraner in Europa beitragen, sagt der Grünen-Abgeordnete aus Bochum. Momentan würden die Iraner zwischen dem Terror ihres Regimes und einem völkerrechtswidrigen Krieg zerrieben: „Die einzige Perspektive für die Zukunft sind die Menschen im Iran. Wir müssen ihnen die bestmögliche Unterstützung geben, weil sie, nicht jedoch willkürliche Kriege, der Schlüssel zu Freiheit sind.“ Im Interview spricht der Menschenrechtspolitiker über seine Rolle als Berichterstatter für den Iran, über den israelisch-palästinensischen Konflikt und über die Kritik des Menschenrechtskommissars des Europarates, Michael O'Flaherty, an Deutschland. Das Interview im Wortlaut: Herr Lucks, Menschenrechtskommissar O'Flaherty hat den Europarat-Parlamentariern bei der zweiten Sitzungswoche seinen Jahresbericht 2025 vorgestellt und dabei über seinen Deutschlandbesuch im Oktober berichtet. Dabei spricht er von einem wachsenden Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland. Der Raum für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schrumpfe. Auch sei er über Einschränkungen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere bei den Protesten zu Palästina und Gaza, sowie über Berichte über „unverhältnismäßige“ Polizeigewalt besorgt. Teilen Sie seinen Befund? Das Menschenrechtssystem des Europarates ist einmalig, da es international angelegt ist und sich Staaten eigenständig dazu verpflichtet haben, Menschenrechte zu achten sowie eingehende Kritik ernsthaft zu prüfen. Den Bericht des Kommissars sehe ich in diesem Lichte: Ist es richtig, dass wir als Staat entschlossen gegen den grassierenden, auch israelbezogenen Antisemitismus vorgehen? Unbedingt! Es ist allerdings auch ein Problem, wenn dafür im Land Berlin eine Polizeipraxis angewandt wird, die nicht verhältnismäßig ist. Darauf weist der Kommissar hin, und dies müssen wir selbstkritisch überprüfen. Michael O´Flaherty holt bei seiner Kritik ja noch weiter aus … Was mich allerdings erstaunen lässt, sind zwei Dinge: Der Kommissar kritisiert erstens die IHRA-Definition für Antisemitismus, obwohl wir sie als Parlamentarische Versammlung des Europarates sogar fast einstimmig empfehlen (Anm. d. Red.: IHRA steht für International Holocaust Remembrance Alliance). Da zieht er einen völlig falschen Schluss und begibt sich in eine ideologisierte Debatte. Und das, während er zweitens die soziale Dimension der Menschenrechte, beispielsweise im Hinblick auf Kinderarmut, anders als seine Vorgängerin, außen vorlässt. Dabei sind Menschenrechte für alle da – wie die Kritik an Deutschland durch die Berichte seiner Vorgängerin immer wieder deutlich gemacht haben. Ordnen Sie das mal mit einer globalen Perspektive ein. Erfüllt Deutschland etwa nicht den Goldstandard bei Menschenrechten? Die Mitgliedschaft im Europarat ist der Goldstandard der Menschenrechte. Es gibt kein perfektes System auf dieser Welt. Aber wenn wir die Berichte, Empfehlungen, Konventionen und Urteile aus Straßburg ernst nehmen, kommen wir schon nah dran. Was muss Deutschland tun, um die Mängel abzustellen? Die Polizeipraxis in Berlin sollten wir unbedingt in den Blick nehmen. Vor allem hat Deutschland aber menschenrechtliche Mängel beim Blick auf die extreme Armut von Kindern. Hinzu kommt die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder die Tatsache, dass unsere Frauenhäuser unterfinanziert sind und wir damit de facto die Istanbul-Konvention des Europarates verletzen. Hier gibt es zur Genüge Empfehlungen des Europarates, die wir sofort umsetzen sollten. (Anm. d. Red.: Die Istanbul-Konvention von 2011 ist das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, das der Bundestag 2017 ratifiziert hat.) Beschädigt der Befund von O´Flaherty Deutschlands Glaubwürdigkeit als Akteur, der sich weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte stark macht? Nein, schädlich ist nicht Kritik. Die ist im System des Europarates gewollt und die gab es auch in der Vergangenheit alle zwei Jahre durch die Vorgängerin O'Flahertys. Schädlich ist es, wenn die Bundesregierung jede Kritik von sich weist, statt sie ernst zu nehmen. Dass sie das jetzt tut, gefährdet Deutschlands Glaubwürdigkeit und ist alles andere als diplomatisch umsichtig. Alle Welt schaut momentan vor allem auf den Nahen und Mittleren Osten, wo massiv internationales Recht, rechtsstaatliche Prinzipien und auch die Menschenrechte verletzt werden. In einer Dringlichkeitsdebatte hat sich die Versammlung damit befasst. Was waren dabei für Sie die wichtigsten Punkte? Selbst in den schlimmsten Zeiten des Gaza-Krieges saßen bei uns im Politischen Ausschuss der Versammlung Vertreter der Knesset und des Palästinensischen Nationalrates mit am Tisch. Wir konnten einmal mehr einen Rahmen herstellen, dass diese miteinander konstruktiv in den Dialog getreten sind. Unserer Organisation gehört der Palästinensische Nationalrat ebenso wie die Israelische Knesset als Beobachter an. Natürlich müssen wir all die Menschenrechtsverletzungen in der Region anprangern. Aber wir müssen eine Rolle einnehmen, in der wir als Europarat aktiv zu Koexistenz, Ausgleich und dem Weg einer Zweistaatenlösung beitragen. Die destruktiven Kräfte aus den islamistischen Terrororganisationen Hamas und Hisbollah, aber auch aus der rechtsextremen Regierung Netanjahu, haben endlose Kriege zu ihren politischen Überlebensmodellen gemacht. Der Europarat in Straßburg muss dem als ein konstruktiver Ort entgegentreten und Hoffnung für die überwältigende Mehrheit der Menschen in Israel, Palästina und dem Libanon geben. Sie wollen in Frieden leben. Anfang des Jahres wurden Sie zum Berichterstatter der PVER zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Iran gewählt und haben das Mandat, die Lage in dem Land nun über zwei Jahre zu beobachten und auszuwerten. Worauf richten Sie dabei Ihr Hauptaugenmerk? Auf die Menschen im Iran. Es macht mich wahnsinnig, dass dieses brutale Regime zu Beginn des Jahres schätzungsweise 40.000 Menschen auf den Straßen erschossen hat und die Bundesregierung jetzt zum Business as usual übergeht. Diese Menschen wurden zwischen dem Terror ihres Regimes und einem völkerrechtswidrigen Krieg zerrieben. Ich werde nicht aufhören an ihrer Seite zu stehen. Dafür werde ich in Straßburg einen Bericht basierend auf drei Säulen für diese Menschen vorlegen: Solidarität mit den Menschen im Iran zeigen, zur Zukunft für einen demokratischen Iran beitragen, und: endlich Sicherheit für die Exil-Iraner in Europa schaffen. Im Iran sind Sie dabei nicht willkommen? Wie gehen Sie vor? Ich spreche mit allen demokratischen Kräften aus dem Iran, Wissenschaftlern und beziehe auch die Expertise der Diaspora ein. Aus dem Iran wird immer wieder von schwersten Menschenrechtsverletzungen berichtet, darunter von Hinrichtungen aufgrund politisch motivierter Urteile. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Todesstrafe. Wie gehen Sie damit um, dass nun innerhalb der Staatengemeinschaft des Europarates selbst eine Debatte um die Todesstrafe entbrannt ist, da diese in Teilnehmerländern mit Beobachterstatus, wie den USA oder Israel, angewendet wird oder eingeführt werden soll? Das ist den Bemühungen einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe nicht zuträglich, oder? Natürlich, deswegen müssen wir die Knesset zur Rücknahme dieses schrecklichen Gesetzes bewegen, das eine ethnisch kodierte Todesstrafe für Palästinenser vorsieht. Dieses Gesetz ist ein abscheulicher Sieg der Rechtsextremen in Israel. Und noch viel wichtiger: Wir müssen das System dahinter verstehen. Die menschenverachtende Ideologie eines Rabatts von Menschenrechten für eine vermeintlich „andere Gruppe“ ist aktuell auch die Strategie von Mitgliedstaaten des Europarates, die so beispielsweise das Recht auf Leben aus der Konvention abschwächen wollen. „Ideologie eines Rabatts von Menschenrechten“ – das müssen Sie erläutern. Wenn es nach ihnen geht, soll es schlichtweg nicht mehr für Migranten, für Menschen auf der Flucht gelten. Das ist die gleiche Ideologie, aus der das Todesstrafen-Gesetz in Israel gemacht ist. Wer, wo auch immer, mit Rechtsextremen agiert, wird Zugeständnisse zulasten der Menschenwürde machen müssen. Deswegen sind alle Errungenschaften des Europarates derzeit im Innern und Äußeren unter Druck – auch das Bekenntnis, eine Region frei von der Todesstrafe zu sein. Ist der Druck des Regimes im Iran auf die Bevölkerung und Zivilgesellschaft nach den amerikanisch-israelischen Angriffen gestiegen oder gesunken? Was sehen Sie für Perspektiven? Was wir sehen, ist eine paradoxe Lage: Die internationale, machtpolitische Situation des Regimes ist leider stärker denn je. Innenpolitisch ist es nach wie vor geschwächt, weil die große Mehrheit der Bevölkerung gegen dieses Regime steht, das sich auf brutale Weise zu verteidigen weiß. Die einzige Perspektive für die Zukunft sind die Menschen im Iran. Wir müssen ihnen die bestmögliche Unterstützung geben, weil sie, nicht jedoch willkürliche Kriege, der Schlüssel zu Freiheit sind. Eine Aktualitätsdebatte befasste sich mit den Verzögerungen bei der Einrichtung des „Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine“. Man hört, es hakt bei der Finanzierung. Wie könnte man die Sache voranbringen? Indem die Bundesregierung endlich eine Lösung für die eingefrorenen Vermögen aus Russland findet und diese für das Sondertribunal bereitgestellt werden. Die Frage ist ja: Wer soll eigentlich für die Verbrechen in der Ukraine bezahlen? Doch nicht die Ukrainer und die Bürger Europas. Da muss sich Europa trauen, endlich an die sogenannten „frozen assets“ heranzugehen. Unterdessen regiert Putin Russland weiter mit harter Hand. Die Mitglieder der jüngst geschaffenen „Plattform der demokratischen Kräfte Russlands“ beim Europarat werden von der russischen Regierung ab sofort als Extremisten eingestuft. Die Versammlung hat sich mit diesen zu einem Gedankenaustausch getroffen. Ist die Sicherheit der russischen Vertreter gewährleistet? Europas Sicherheitsarchitektur ist stärker, als wir manchmal denken. Definitiv sind die Vertreter der demokratischen Plattform sicher in Straßburg. Was mir jedoch Sorgen macht, ist die menschenrechtliche Situation in Russland und die Schwierigkeit für politisch Verfolgte oder Kriegsdienstverweigerer, nach Europa zu kommen. Deswegen haben wir dieses Thema im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages aufgesetzt. Zu einem zunehmenden Klima der Gewalt gehört auch ein bisweilen rauer Umgangston, gerade im digitalen Bereich. Das hat die Versammlung mit einer Debatte zu Gewalt und Hassrede gegen Politiker thematisiert. Wann wird das Problem zu einer Bedrohung für die Demokratie, und wie schützen Sie sich? Wir als Berufspolitiker haben ein dickes Fell. Aber dort, wo es ehrenamtlich Engagierte in den Kommunen trifft, wird es zum zentralen Problem der Demokratie, weil es Menschen von einem Engagement abhält. Wir brauchen unbürokratischere Anlaufstellen und eine viel schnellere Reaktion im digitalen Raum. (ll/28.04.2026)
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Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Bundesregierung schlägt als Nachfolger des scheidenden Amtsinhabers Kay Scheller den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vor. Der 53-jährioge Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtstzeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. (vom/scr/27.04.2027)
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Soziale Ausrichtung des EU-Haushalts
Das Parlament berät am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er soll nach einer halbstündigen Aussprache an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sein. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (hau/27.04.2026)
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Schlagabtausch im Plenum zur Sozial- und Familienpolitik
Ein unter Beteiligung von Bundesministerien, mehreren Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt erstelltes internes Arbeitspapier, das vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlicht wurde, bildete den Hintergrund einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen“ am Freitag, 24. April 2026. Dabei übten Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, wie auch Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion deutliche Kritik an den darin aufgeführten Kürzungsmaßnahmen. Seitens der CDU/CSU-Fraktion hieß es hingegen, von einem Sozialabbau könne keine Rede sein. Es handle sich vielmehr um eine Sammlung von Prüfaufträgen auf der Sachebene. Grüne: Krise in der Kinder- und Jugendhilfe wird befeuert Alleinerziehende seien in Deutschland am häufigsten von Armut betroffen, sagte Denise Loop (Bündnis 90/Die Grünen). Dennoch werde darüber nachgedacht, „ihre Leistungen weiter zu streichen, die jetzt schon kaum ausreichen“. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollten Schutzräume genommen werden. „Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Loop. Zudem solle der Ganztagsanspruch verschoben werden. Das schwäche Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen „und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugleich“. Solche Vorschläge, so Loop, seien das falsche Signal. Sei befeuerten nur weiter eine Krise in der Kinder- und Jugendhilfe. CDU/CSU: Staat muss prüfen, was er leisten kann Wolfgang Dahler (CDU/CSU) sprach hingegen von Hilferufen der kommunalen Spitzenverbände angesichts des Drucks wachsender Aufgaben, steigender Standards und knapper Haushalte. „Es geht nicht um eine Absage an den Sozialstaat“, betonte er. Es gehe um die schlichte, aber notwendige Einsicht: Ein Staat bleibe nur dann handlungsfähig, wenn er ehrlich prüft, was er leisten kann, wie Leistungen wirken und wo Strukturen reformiert werden müssen. Es sei richtig, dass im Kanzleramt miteinander geredet werde, betonte Dahler. „Wie soll man Reformen ernsthaft diskutieren, wenn schon das Sammeln von Ideen zum Skandal erklärt wird“, fragte er. AfD sieht Benachteiligung behinderter Menschen Für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderungen seien massive Kürzungen geplant, sagte Martin Reichardt (AfD). „Das lehnen wir entschieden ab“, machte er deutlich. Es sei gleichwohl heuchlerisch, wenn die Grünen gegen die Sparpläne der Bundesregierung im Sozialbereich vorgehen. „Allein die von den Grünen bejubelten zehntausenden minderjährigen unbegleiteten Asylbewerber kosten 100.000 Euro pro Kopf pro Jahr“, sagte er. Dieses Geld fehle nun für die Fahrdienste behinderter Menschen. Diese Benachteiligung behinderter Menschen lehne die AfD entschieden ab. Laut Paritätischem Gesamtverband wären zudem fast eine Million Kinder Alleinerziehender von den Streichungen beim Unterhaltsvorschuss betroffen. Das Geld brauche die Bundesregierung für die Unterstützung der Ukraine, so Reichardt. SPD: Alleingang aus dem Kanzleramt Heike Heubach (SPD), die ihre Rede in Gebärdensprache hielt und gedolmetscht wurde, sieht durch das Arbeitspapier grundlegende Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Frage gestellt – ebenso wie für Kinder und Jugendliche, die auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen seien, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. „Das macht mir Angst, und es macht mich wütend“, so Heubach. Es werde nicht mehr diskutiert, wie die Teilhabe ermöglicht werden kann, sondern was sie wert sei. „Als wäre dies eine reine Ausgabenrechnung.“ Es gelte, hier sehr wachsam zu sein. Fange man an, den Wert eines Menschen in Kosten zu bemessen, „berühren wir eine Grenze, die wir in diesem Land aus gutem Grund nie wieder überschreiten wollten“, sagte sie. Die SPD-Abgeordnete sprach von einem Alleingang aus dem Kanzleramt. Sie wisse, dass sich viele, „auch in meiner Fraktion“, dem entgegenstellen würden. Die Richtung, die hier angedeutet werde, sei gefährlich, befand Heubach. Linke: Kürzungsorgie ist beispiellos Ohne mit Verbänden oder Betroffenen zu sprechen, sei im stillen Kämmerlein die Axt an die Eingliederungshilfe sowie an die Leistungen für Familien gelegt worden, sagte Heidi Reichinnek (Die Linke). „Die Brutalität Ihrer Kürzungsorgie ist beispiellos“, fügte sie hinzu. Die Liste sei eine Schande. Alle auf der Regierungsbank, so die Linken-Abgeordnete, „sollten sich in Grund und Boden schämen“. Von der zuständigen Familienministerin Karin Prien (CDU) sei nur „dröhnendes Schweigen“ zu vernehmen, so Reichinnek. Dabei sei sie es, die sich für Kinder und Familien einsetzen sollte. „Frau Prien hätte die Pflicht, Protest zu äußern. Sie hätte die Pflicht, dieser Gruppe den Rotstift aus der Hand zu schlagen und zu sagen: So nicht“, sagte Reichinnek. (hau/24.04.2026)
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Abgesetzt: Strafbarkeit einer Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
Die erste Beratung des von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurfes „zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ am Freitag, 24. April 2026, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Nach halbstündiger Aussprache sollte der Entwurf ursprünglich dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/21.04.2026)
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Anträge zu Gasnetzentgelten und zur Strompreissenkung beraten
Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, zwei Anträge der AfD-Fraktion zu den Energiepreisen in Deutschland beraten. Sowohl der Antrag „Preisexplosion der Gasnetzentgelte verhindern – Rückbau und Stilllegung der Gasnetze sofort stoppen“ (21/5482) als auch ein Antrag zur Senkung der Strompreise für deutsche Unternehmen (21/5493) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD zu Gasnetzen Die AfD-Fraktion will mit ihrem ersten Antrag (21/5482) den Rückbau und die Stilllegung der Gasnetze "sofort" stoppen. Die bestehende Gasnetzinfrastruktur soll weiter von kommunalen Energieversorgern genutzt werden. Sie fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „unverzüglich sämtliche ideologisch motivierte“ Planungen, Förderprogramme und Gesetzesvorhaben zum Rückbau, zur Stilllegung oder zur Umstellung der Gasnetzinfrastruktur auf Wasserstoff zu beenden und künftig auszuschließen. Die Antragsteller argumentieren, Wasserstoff könne in absehbarer Zeit flächendeckend nicht zur Verfügung stehen und zugleich Erdgas nicht ersetzen. Grüner Wasserstoff sei nur in sehr begrenzten Mengen verfügbar und mit erheblichen Kosten verbunden. Die Folgen eines weitreichenden Abbaus der Gasnetzinfrastruktur würden sich unmittelbar „in massiv steigenden Netzentgelten niederschlagen“ und vor allem private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell stark belasten, „da die Fix- und Rückbaukosten auf immer weniger Nutzer verteilt würden“, heißt es in dem Papier. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion listet in ihrem zweiten Antrag (21/5493) eine Reihe von Forderungen auf, mit denen sie die Strompreise in Deutschland senken will. Dazu gehört die Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter Kernkraftwerke und die Fortführung von Kohle- und Gaskraftwerken. Die Stromsteuer soll für alle privaten und gewerblichen Verbraucher auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt werden. Die Offshore-Netzumlage will die Antragstellerin kurzfristig über Bundesmittel finanzieren. Künftig sollen Netzanschlusskosten vollständig von den Offshore-Windenergieanlagen getragen werden. Das europäische Handelssystem für CO2-Zertifikate (EU-ETS) will die AfD abschaffen und die Gasleitung Nord Stream 2 nach Russland reaktivieren. Außerdem sollen die EU-Lieferkettenrichtlinie und die EU-Methanverordnung fallen. (nki/bal/hau/24.04.2026)
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Forderung nach Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht Reformbedarf bei der Erwerbsminderungsrente. Ein entsprechender Antrag (21/3844) wurde am Freitag, 24. April 2026, erstmals im Plenum beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Antrag der Grünen Die Grünen fordern, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Strukturelle Altersdiskriminierung führe dazu, dass Arbeitnehmer über 55 Jahre deutlich geringere Chancen auf Neueinstellungen hätten, heißt es in dem Antrag. „Ältere Arbeitnehmer erhalten oft auch weniger Förderung, Weiterbildungen und neue Aufgabenbereiche und sind oftmals aufgrund verbreiteter internalisierter Altersstereotype mit negativen Vorurteilen über ihre Leistungsfähigkeit, ihren Arbeitswillen und ihren sozialen Status konfrontiert.“ Um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig die Finanzierbarkeit der Rente zu stärken, müssten Prävention und Rehabilitation konsequent ausgebaut werden nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“. Der Bekanntheitsgrad insbesondere von Präventionsleistungen sei noch zu gering, schreiben die Grünen. Für jene, die nicht mehr arbeiten könnten, müsse es weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente geben, insbesondere eine Verminderung der Abschläge. „Das verbessert das soziale Sicherheitsnetz im Alter, so dass sich alle Menschen ohne finanzielle Existenzsorgen auf ein aktives Altern einlassen können. Insgesamt geht es um zwei Seiten einer Medaille: Möglichst viele Menschen sollen länger arbeiten können. Für diejenigen aber, denen dies nicht möglich ist, muss das Sicherheitsnetz verbessert werden.“ (che/hau/24.04.2026)
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Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ (21/5346) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung gelte grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten, heißt es in der Vorlage. Vor diesem Hintergrund müssten die nationalen Regelungen angepasst werden. „Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.“ Die weitreichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU-Verpackungsverordnung stellen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage und machen eine vollständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Diese sei auch deshalb notwendig, um Widersprüche zwischen den bisherigen nationalen Regelungen des Verpackungsgesetzes und den unmittelbar wirkenden Rechtsvorschriften der EU-Verpackungsverordnung auszuschließen. Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie ein effektiver Vollzugsrahmen in diesem Gesetz stellten sicher, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen und somit die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland erreicht werden, heißt es in dem Entwurf. (hau/24.04.2026)
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Anträge zur Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets und zum ÖPNV
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, über die Lage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beraten und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (21/3842) mehrheitlich zurückgewiesen. Gegen die Initiative stimmten die Fraktion CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke votierte für den Antrag. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/5549) zugrunde. Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel "Förderung emissionsfreier Busantriebe verstetigen" (21/5492) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets (21/3658) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. Linke: Finanzierung des Neun-Euro-Tickets wäre möglich Geld für ein Neun-Euro-Ticket wäre in ausreichendem Maße vorhanden, sagte Luigi Pantisano (Die Linke) zu Beginn der Debatte. „Mit den 27 Millionen Euro täglich an Übergewinnen der Mineralölkonzerne könnten wir das Neun-Euro-Ticket ein Jahr lang finanzieren“. Es sei dann immer noch genug Geld übrig, um auch in Kleinstädten und Dörfern endlich Busse zweimal pro Stunde fahren zu lassen, befand Pantisano. Die Menschen im Land arbeiteten hart, leisteten Überstunden und „schleppen sich krank auf Arbeit“ – trotzdem reiche das Geld kaum für das Busticket oder die Tankfüllung, beklagte er. Die Menschen seien zurecht wütend, so der Linken-Abgeordnete. „Wütend auf eine Regierung, die unfähig ist, das Leben wieder bezahlbar zu machen.“ CDU/CSU: Steuergeld würde an anderer Stelle fehlen Michael Donth (CDU/CDU) hält ein Neun-Euro-Ticket für keine gute Idee. Es müsste durch Steuergelder finanziert werden, die dann an andere Stelle fehlten – etwa beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, sagte er. Diejenigen, die auf das Auto angewiesen seien, würden zudem nicht entlastet, sondern belastet. Derzeit koste das Deutschlandticket 63 Euro im Monat, so Donth. „Das sind zwei Euro am Tag für den ÖPNV“, rechnete er vor. In einigen Städten gebe es zudem rabattierte Deutschlandtickets. Nicht der Preis des Tickets sei das zentrale Problem „unseres öffentlichen Nahverkehrs“, befand der Unionsabgeordnete. AfD: Anträge nicht zu Ende gedacht Bestimmte Bevölkerungsgruppen fänden an der Idee, „den ganzen Tag auf Kosten der Steuerzahler herumzufahren“, während andere dafür zur gleichen Zeit hart arbeiten müssten, sicherlich Gefallen, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Nicht mit uns“, betonte er. Die Grünen seien in ihren Anträgen „auf den ersten Blick etwas pragmatischer“, befand der AfD-Abgeordnete. Doch auch sie forderten mehr Steuergeld für die ÖPNV-Infrastruktur und für Elektro-Busse, „das dann woanders fehlt“ – etwa bei der Sanierung der Bahn. „Auch das ist nicht zu Ende gedacht“, urteilte Wiehle Grüne: Bund muss Kommunen dauerhaft unterstützen Der Bund müsse die Kommunen dauerhaft bei der Erneuerung ihrer ÖPNV-Infrastruktur unterstützen, sagte Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen). Der Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen müsse weiter gefördert und Planungssicherheit für Kommunen durch dauerhaft erhöhte GVFG-Mittel geschaffen werden, forderte sie. Dazu müssten die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dynamisiert und an die tatsächliche Inflation angepasst werden. „Das sind wichtige Bausteine, um einen attraktiven ÖPNV in ganz Deutschland zu schaffen“, sagte Broßart. SPD: Anträge liefern gute Diskussionsgrundlage Martin Kröber (SPD) sieht in den Anträgen der Grünen „eine gute Diskussionsgrundlage“. Einige Vorschläge darin seien gut, „andere finde ich nicht so toll“, machte Kröber deutlich. Mit Blick auf ein Neun-Euro-Ticket sagte er: Aktuell würden pro Jahr etwa elf Milliarden Euro für den ÖPNV ausgegeben. Die Subventionierung des Tickets würde weitere zehn Milliarden Euro kosten. Viel entscheidender sei aber doch die Frage, wie man die Infrastruktur voranbringt, sagte Kröber. „In den nächsten Jahren und Monaten muss unser Fokus darauf liegen, den Menschen da draußen vernünftige Anbindungen zu bieten“, verlangte er. Gemeinsam mit den Ländern wolle man den öffentlichen Personennahverkehr ausbauen. „Das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen“, sagte der SPD-Abgeordnete. Antrag der Grünen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern. Die Abgeordneten verlangten in ihrem abgelehnten Antrag von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, hieß es in dem Antrag. Gefordert wurde außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, machte die Fraktion deutlich. Bau von Bahnhöfen und Haltestellen Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schrieben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, hieß es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. Antrag der Grünen zu emissionsfreien Busantrieben In ihrem neuen Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen. Die Mittel müssten in eine gesetzlich verankerte bis 2035 bestehende Förderung überführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Verkehrsunternehmen zu schaffen, heißt es in ihrem Antrag. Darin plädieren die Abgeordneten dafür, Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme ins Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen, „um den Verkehrsunternehmen den initialen Schritt zu emissionsfreien Bussen zu ermöglichen“. Verlangt wird zudem, gesetzliche Hürden bei der Errichtung von Netzanschlüssen für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen zügig abzubauen. Baugenehmigungen für Ladeinfrastruktur müssten beschleunigt, vereinheitlicht und priorisiert werden, heißt es. Die bisherigen Förderaufrufe hätten vielen Verkehrsunternehmen den Einstieg in die E-Mobilität ermöglicht, schreibt die Fraktion. Eine Förderung, die nur auf die Fahrzeuge abziele, reiche aber nicht aus, um die mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz geforderten Elektrifizierungsquoten zu erreichen. Besonders für kleinere Verkehrsbetriebe sei der erste Elektrobus am schwierigsten zu beschaffen, „da mit ihm auch die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss dafür errichtet werden müssen“. Hier seien die Unternehmen dringend auf Unterstützung angewiesen. Die angespannte finanzielle Situation der Kommunen führe jedoch dazu, dass der Umstieg auf saubere Fahrzeuge verzögert werde und die Verkehrsbetriebe wegen mangelnder Planungssicherheit nicht investieren könnten, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken für Neun-Euro-Ticket Die Fraktion Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren solle ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur sukzessiven Angebotsausweitung, insbesondere in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum vorzulegen. Ziel dessen müssten eine Verdopplung der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrigere Preise im ÖPNV, „perspektivisch hin zum bundesweiten Nulltarif“, sein. (hau/ste/24.04.2026)
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Alexander Radwan: Verbündeten und Partnern am Persischen Golf beistehen
Der Krieg am Persischen Golf oder in der Ukraine, aber auch die humanitäre Krise im Sudan: Beim Welttreffen der Parlamentarier der Interparlamentarischen Union (IPU) werden Probleme aus allen Teilen Welt behandelt, erklärt Alexander Radwan (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur IPU, die von Mittwoch, 15. April, bis Sonntag, 19. April 2026, in Istanbul zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkam. „Als Parlamentarier ist es unsere Aufgabe, die Politik der Regierungen zu begleiten und zu kontrollieren.“ Außerdem würden die Parlamentarier ihre Stimme als Anwalt der Schwachen, die Opfer von Krieg, Terror und Gewalt sind, erheben. Am Golf komme es nun darauf an, die internationale Ordnung wiederherzustellen. Deutschland werde nach dem Krieg seinen Beitrag dazu leisten. Um für Frieden und Sicherheit eintreten zu können, müsse Deutschland mehr Verantwortung übernehmen. Die Partnerschaften mit den Golfstaaten auf der arabischen Halbinsel gelte es zu vertiefen. „Die Sicherheit ist neben der Wirtschaft das wesentliche Element, in der Golfregion wie in Europa auch“, so der Außenpolitiker, der im Interview über die Rolle der Parlamentarier und die Aufgaben Deutschlands in der Welt, sowie darüber spricht, worauf es jetzt für die junge Generation ankommt. Das Interview im Wortlaut: Herr Radwan, wie hat die Versammlung den Krieg am Persischen Golf, zwischen Iran, Israel und den USA, aufgenommen? Es war ein großes Thema. Allein wegen der starken ökonomischen Auswirkungen des Krieges und des Ausfalls der Meerenge von Hormus für die internationale Schifffahrt. Aber jede Region der Welt hat ihre eigenen Konflikte. Und jede Delegation bei der IPU reist mit ihren eigenen, ganz unterschiedlichen Themen an. Und doch nehmen dann alle Teilnehmer auch eine gemeinsame, globale Perspektive ein. So haben es auch mehrere Anrainerstaaten am Persischen Golf in Resolutionsentwürfen kommuniziert. Die haben auf ihre schwierige Lage, auf die Folgen des Krieges, aufmerksam gemacht, ohne etwa die Krise im Sudan aus dem Blick zu verlieren. Können die Parlamentarier zur Deeskalation beitragen oder was ist die Rolle der Parlamentarier? Als Parlamentarier ist es unsere Aufgabe, die Politik der Regierungen zu begleiten und zu kontrollieren. Wir betrachten es außerdem als unsere Verantwortung, gerade als Abgeordnete, unsere Stimme zu erheben, für die Menschen, die Opfer des Krieges sind, Opfer von Gewalt, Terror, Bürgerkrieg, in all seinen Varianten. Wir sind die Stimme der Schwachen. Wie blicken die Parlamentarier von anderen Kontinenten auf die europäischen Krisen wie den Ukrainekrieg? Natürlich schaut jeder erst einmal auf die Konflikte, die ihm am nächsten sind. Das ist menschlich verständlich, hilft aber nicht, die Situation, wo auch immer, in einer Krise, zu verbessern. Denken Sie nur an die Flüchtlingskrise im Sudan. Es interessiert leider bei uns sehr wenige. Aber Ägypten, was ja auch nicht weit weg ist, sondern zur europäischen Nachbarschaft gehört, hat mit den Folgen einer Flüchtlingswelle zu kämpfen. Es sollte uns interessieren. Umgekehrt tobt am Rand von Europa seit über vier Jahren der von Russland begonnene Krieg in der Ukraine. Davon nimmt die Welt zumindest Notiz, nicht zuletzt, weil sozusagen große oder prominente Nationen beteiligt sind, wie die USA und Russland. Und ja, wenn sich die Parlamentarier der IPU alles halbe Jahr treffen, kommen auch die verschiedensten Probleme aus allen Teilen der Welt auf den Tisch. Die IPU bietet viele Gelegenheiten für persönliche Treffen, die Delegationen verabreden sich zu sogenannten „Bilaterals“, bilateralen Gedankenaustauschen. Mit wem und worüber hat die deutsche Delegation gesprochen? Wir haben uns als deutsche Delegation mit den Vertretern Großbritanniens und der Ukraine getroffen, aber auch mit den Delegationen mehrerer Golfstaaten: den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrein und Irak. Es ist weiterhin interessant, wie der Brexit, also der Austritt Großbritanniens aus der EU 2020, mit zunehmendem Abstand bewertet wird. Vertreter der Ukraine haben für ihre Anliegen im Krieg mit Russland geworben. Von brennendem Interesse war aber doch sicher der Krieg mit Iran und der Elefant im Raum waren die USA und deren politische Neuausrichtung, oder? Bei aller Unterschiedlichkeit der Konflikte, in Europa und im Nahen und Mittleren Osten, erleben die Golfanrainer die „Challenge USA“, also die Zusammenarbeit mit ihrem langjährigen Partner Vereinigte Staaten, die gerade auf eine harte Probe gestellt wird, in ihrer Region ähnlich wie wir im Hinblick auf die Nato und die Unterstützung der Ukraine. Daraus lassen sich gemeinsame Schlüsse ziehen. Das tun wir. Beispielsweise dass wir mehr Eigenverantwortung übernehmen für Frieden und Sicherheit in unserer Region, ohne uns von Washington loszusagen. Diese Sicht teilen die Golfstaaten. Wir wollen weiter die Partnerschaft mit den USA. Aber wenn es drauf an kommt, müssen wir in der Lage sein, uns selbst zu verteidigen. Wird die Golfregion, die arabische Halbinsel, von einem wirtschaftlichen auch zu einem Sicherheitspartner Europas? Aus den jüngsten gemeinsamen Erfahrungen muss die Erkenntnis wachsen, dass man enger kooperiert. Bei der Kooperation mit den Golfländern darf es uns insgesamt nicht nur darum gehen, Erdöl und Erdgas zu bekommen oder Maschinen zu verkaufen, sondern wir müssen diese Partnerschaft breiter, tiefer, langfristig ausgerichtet angehen. Momentan überlagert das Sicherheitsproblem alles, da gibt es jetzt die Voraussetzungen, das gemeinsam anzugehen. Die Sicherheit ist neben der Wirtschaft das wesentliches Element, in der Golfregion wie in Europa auch. Die Regierungen müssen die Zusammenarbeit in dem Bereich nun konkretisieren. Bei der Generaldebatte stand unter dem Titel „Hoffnung nähren, Frieden sichern und Gerechtigkeit für künftige Generationen gewährleisten“ die Verantwortung gegenüber der jungen Generation im Mittelpunkt. Welchen Beitrag kann parlamentarische Zusammenarbeit angesichts globaler Krisen im Sinne einer regelhaften multilateralen Ordnung leisten, die Frieden und Sicherheit gewährleistet und globale Herausforderungen angeht? Die Jugendarbeit wird in der IPU groß geschrieben. Sie ist wichtig und es gibt großartige Initiativen. Die junge Generation darf sich aber nicht allein auf den Klimaschutz fokussieren. Sie muss diese Perspektive erweitern und fragen: Wie schaffe ich einen Planeten, der nicht nur den Klimaherausforderungen trotzt, sondern der auch friedlich ist und Krieg und Gewalt, Hunger und Not trotzt? Verantwortung zu übernehmen bedeutet, sich auch diesen Herausforderungen zu stellen. Momentan erleben wir im Sudan eine fürchterliche humanitäre Katastrophe. Die Menschen dort kämpfen ums Überleben, um Essen, und müssen sich des Terrors erwehren. Aber wir müssen uns insgesamt die Region des Nahen und Mittleren Ostens anschauen, von Syrien über Gaza, den wiederaufflammenden irakisch-iranischen Gegensatz, bis in die Golfregion, wo momentan der Krieg mit Iran tobt. Frieden ist die Grundvoraussetzung überhaupt für eine positive Entwicklung. Wo Maschinengewehre zu hören sind und Bomben hochgehen, brauche ich über wirtschaftliche Entwicklung nicht zu sprechen. Die globalen Gewichte verschieben sich. Ist Deutschland weiterhin ein gefragter Partner? Es wird weltweit sehr genau wahrgenommen, ob und wie Deutschland, insbesondere die Bundesregierung, sich in internationalen Konflikten positioniert: Gibt es da eher eine Zurückhaltung oder ein zunehmendes Engagement? Auch die Länder auf der arabischen Halbinsel sehen das. Sie verstehen auch, dass Deutschland Prioritäten setzen muss und sich um den Konflikt vor der eigenen Haustür, in der Ukraine, und um die eigene Verteidigungsfähigkeit sowie die Partnerschaft mit den USA kümmern muss. Aber Deutschlandland hat auch den Golf im Blick. Aus einem eigenen Interesse heraus, auch wenn wir nicht so viel Energie aus der Region beziehen, sind wir ja von höheren Weltmarktpreisen betroffen, sowie aus einem breiter angelegten Wunsch, mit dieser Region zusammenzuarbeiten. Jetzt müssen wir dort erst einmal die Straße von Hormus wieder für die internationale Schifffahrt sicher machen. Der Bundeskanzler hat deutsche Unterstützung angekündigt. Der Bundestag wird also bald über einen Einsatz der Marine zur Mitwirkung an der Minenräumung im persischen Golf entscheiden? Der Bundeskanzler hat zugesichert, dass Deutschland sich an der Minenräumung und Absicherung der Meerenge von Hormus beteiligen wird, wenn zwischen Iran und den USA die Waffen schweigen. Wir fühlen uns, als Teil einer gemeinsamen europäisch-westlichen Initiative, verantwortlich und wollen da unseren Beitrag leisten. Es geht darum, den Schiffsverkehr weder in Gang zu bringen, es geht darum, für die internationale Ordnung einzustehen, und es geht darum, Verbündeten und Partnern beizustehen. Das tun wir, auch mit der Bundeswehr, die eine Parlamentsarmee ist. (ll/24.04.2026)
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Bundestag beschließt Tankrabatt und freiwillige Entlastungsprämie
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, den sogenannten Tankrabatt sowie die steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) in der Ausschussfassung votierten in namentlicher Abstimmung 451 Abgeordnete, dagegen stimmten 134 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen machte das Parlament zudem den Weg frei für die Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig zahlen können. Die Regelung war als Änderung zu einem Entwurf für ein anderes Steuergesetz ins Gesetzgebungsverfahren gekommen (21/4550, 21/4783, 21/5531), das unter anderem Regeln zur Steuerberatung enthält. Gesetzentwurf zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel Zu beiden Abstimmungen lagen den Abgeordneten Empfehlungen des Finanzausschusses (21/5546, 21/5529) sowie Berichte des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5547, 21/5531) vor. Keine Mehrheit fanden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die AfD zu den Gesetzentwürfen vorgelegt hatte (21/5548, 21/5532). Auch eine Reihe weiterer Gesetze und Anträge der Opposition lehnte das Parlament ab. Temporäre Senkung der Mineralölsteuer Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD (21/5321) sieht eine vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber Die sogenannte Entlastungsprämie ermöglicht Arbeitgebern die steuer- und abgabenfreie Auszahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten. Diese Zahlung soll bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550, 21/4783, 21/5531) ergänzt, mit dem das Beratungsangebot zur Steuererklärung erweitert und vereinfacht werden soll. SPD: Entlastet und sichert Arbeitsplätze Michael Thews eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und verwies darauf, dass „die Lage im Nahen Osten nach wie vor brandgefährlich“ sei. „Die Rohölpreise sind hoch, die Menschen merken das an den Zapfsäulen und sind verstärkt belastet und deswegen ist es richtig, dass wir heute hier ganz klar eine Entlastung von 17 Cent beschließen und den Menschen gezielt in dieser Situation helfen werden. Insgesamt entlasten wir die Verbraucher um 1,6 Milliarden Euro.“ Thews ging auch auf die Stromsteuer ein. Hierzu lag ein Gesetzentwurf der Grünen vor, diese Steuer für alle auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken (21/5320). Die Initiative wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546) mit 310 Nein-Stimmen und 270 Ja-Stimmen abgelehnt. Thews argumentierte, „dass die Strompreise gar nicht angestiegen sind“. Die Senkung der Energiesteuer bei Benzin und Diesel wirke „dämpfend auf die Inflation“, sagte Thews und ergänzte: „Das entlastet die Menschen in Deutschland und sichert Arbeitsplätze.“ AfD: Tropfen auf den heißen Stein Für die AfD-Fraktion kündigte Kay Gottschalk an, „diesem Gesetz schweren Herzens“ zuzustimmen. Allerdings sei die Senkung der Energiesteuer „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Gottschalk kritisierte, dass dieser zum 1. Juli auslaufe, also zu Beginn der Ferienzeit. Er forderte eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent. Dazu stand ein Antrag seiner Fraktion zur Abstimmung (21/2363), der ebenfalls auf Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546) mit 448 Nein-Stimmen bei 136 Ja-Stimmen zurückgewiesen wurde. Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Gottschalk damit, dass die Pendlerpauschale 2001 zwischen 36 und 40 Cent lag, bei einem Dieselpreis von 82 Cent pro Liter. Heute liege der Dieselpreis bei 2,20 Euro pro Liter und die Pendlerpauschale bei Cent. „Sie haben also tatsächlich die Pendlerpauschale um 18 Prozent abgesenkt“, warf der AfD-Abgeordnete der Regierung vor. Union verteidigt Maßnahmenpaket Prof. Dr. Matthias Hiller von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte die Politik der Koalition: „Wir senken die Energiesteuer auf Kraftstoffe kurzfristig und spürbar um 17 Cent Liter. Davon profitieren die Pendlerinnen und Pendler gerade im ländlichen Raum, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Berufstätige mit langen Wegen und unsere Unternehmen, das Handwerk, Logistik und Landwirtschaft.“ Hiller ging zudem auf die Entlastungsprämie ein und erklärte: „Arbeitgeber, für die eine Prämie in Betracht kommt, können diese in Höhe von 1.000 Euro, steuer- und abgabefrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Und ich will es klar betonen, diese Prämie ist freiwillig. Sie kann bezahlt werden, sie muss aber nicht bezahlt werden. Und ob diese bezahlt wird, hängt vom unternehmerischen Umfeld ab. Im Koalitionsausschuss war das Datum 31. Dezember 2026 vorgeschlagen. Wir haben das Datum, in welchem die Prämie ausgezahlt werden kann, auf den 30. Juni 2027 verlängert. Das ist eine Errungenschaft im parlamentarischen Verfahren.“ Grüne kritisieren Energiesteuersenkung Hart ins Gericht mit den Maßnahmen der Koalition ging Andreas Audretsch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Das Kerosin ist knapp, Urlaubsflüge stehen in diesem Jahr in Frage. Die Preise von Diesel und von Benzin sind gerade gestern wieder durch die Decke geknallt. Und in dieser Situation, in dieser schwierigen Lage, bringen Sie hier ein Gesetz ein, mit dem Sie den Verbrauch von fossilen Brennstoffen auch noch befeuern“, warf er den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor. Audretsch kritisierte, dass sogar die Koalition selbst in ihrem Gesetz schreibe, dass die Senkung der Energiesteuer zu einer höheren Nachfrage nach Sprit führe. Das sei „Wahnsinn, und es ist Wahnsinn mit Ansage in Ihrem Gesetz“, rief er. Stattdessen müsse die Elektrifizierung vorangetrieben werden, verlangte der Grünen-Abgeordnete. Dabei ging er auch hart mit der Energiepolitik von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) ins Gericht, die dazu führe, dass „kein einziges zusätzliches Windrad mehr in Schleswig-Holstein“ gebaut werde. Linke fordert Übergewinnsteuer Eine Übergewinnsteuer und eine direkte Auszahlung an Bürger als Hilfe angesichts der steigenden Preise verlangt Die Linke, die dazu einen Antrag eingereicht hat (21/5484), der mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgewiesen wurde, und deren Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) ihre Rede mit den Worten begann: „Seit Beginn des Iran-Kriegs treiben Mineralienkonzerne von den Verbrauchern weit mehr als 20 Millionen Euro an krisenbedingten Übergewinnen täglich ein. Und was macht die Bundesregierung, um gegenzuhalten? Sie kopiert gescheiterte Maßnahmen aus Ampelzeiten und zwar in schlechter als Sparversion.“ Der Tankrabatt werde „größtenteils bei den Unternehmen landen“, prognostizierte Achelwilm. Sie forderte ferner: „Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmitteln muss gestrichen werden, ein bundesweiter Mietendeckel endlich eingeführt werden. Es braucht mehr europaweite Initiativen für Preiskontrollen und die Abschöpfung der Übergewinne, wie sie 2022 noch von der CDU-geführten EU-Kommission vorgelegt wurde.“ Weitere Anträge der Opposition Eine Übergewinnsteuer lehnt die AfD-Fraktion ab und hat auch dazu einen Antrag vorgelegt (21/5326, 21/5546), der mit dem Votum von 449 Abgeordneten gegen die Stimmen von 136 Parlamentariern zurückgewiesen wurde. Auf Ablehnung stieß auch ein Antrag der Grünen, der vorsah, die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zu erweitern (21/4953). Gegen die Vorlage votierten alle Fraktionen außer die antragstellenden Grünen. Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fossilen Preisschock als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben“, wurde an den Umweltausschuss überwiesen. Auch Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag, den Mindesthebesatz bei der kommunalen Gewerbesteuer zu erhöhen (21/4753). Die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. (bal/hau/24.04.2026)
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Initiative zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) abgelehnt. Alle anderen Fraktionen folgten der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/5523), den Gesetzentwurf abzulehnen.. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion wollte nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf sollte für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie sollte zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führte die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, hieß es weiter. (scr/hau/23.04.2026)
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Forderung nach einer nationalen Mobilfunk-Netzabdeckung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion „Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger“ (21/5490) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zum nationalen Roaming vorzulegen. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, ein nationales Roaming von 2G/4G/5G-Diensten durch die Kommunikationsanbieter solle sicherstellen, dass ein nationales Roaming in Gebieten mit unzureichender oder einseitiger Mobilfunkabdeckung von allen Anbietern gemeinsam gewährleistet werde. Roaming solle demnach dort gelten, wo mindestens ein Netzbetreiber eine verlässliche Versorgung sicherstelle, die übrigen Betreiber jedoch nicht, schreibt die Fraktion. Weiter fordern die Abgeordneten Kompensationsmodelle für Roaming-Leistungen. Unter anderem sollen die Mobilfunkanbieter nach dem Willen der Fraktion ein gemeinsames, gegenseitiges Kompensationsmodell für den Austausch von Mobilfunkdienstleistungen ihrer Anwender in Bereichen von „grauen Flecken“ entwickeln. Das Kompensationsmodell solle sicherstellen, dass „eine hinreichende Motivation für den Bau weiterer Mobilfunkmasten auch in ländlichen Bereichen mit wenigen Nutzern“ bestehe und die vollständige Schließung von weißen Flecken bis 2030 sichergestellt werde, geht daraus weiter hervor. Sollte bis Ende 2027 keine Lösung für ein gemeinsames Kompensationsmodell vorgelegt werden, solle die Bundesnetzagentur eine Lösung erarbeiten und verbindlich umsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. (lbr/23.04.2026)
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40 Jahre Tschernobyl: Risiken der Atomkraft debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „40 Jahre Tschernobyl – Atomkraft und ihre Folgen“ (21/5489) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der Grünen Anlässlich des 40. Jahrestags der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26. April 1986 positioniert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Bestrebungen, den 2023 in Deutschland vollzogenen Atomausstieg rückgängig zu machen. In dem Antrag, der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von jeglichen Wiedereinstiegsplänen in die Atomkraft in Deutschland und der weiteren Anhäufung hochradioaktiven Atommülls abzusehen“. Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls müsse so schnell wie möglich beendet werden, heißt es weiter im Antrag. Dafür soll die Bundesregierung die Endlagersuche unter Wahrung der im Standortauswahlgesetz festgeschriebenen Grundprinzipien „mit Nachdruck und dem Ziel der Auswahl des bestmöglichen Standorts Mitte des Jahrhunderts“ vorantreiben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Ukraine bei der Eindämmung der Folgen der Katastrophe, insbesondere unter den Bedingungen des Krieges, weiterhin zu unterstützen. Konkret werden im Antrag die internationalen Bemühungen zur Instandsetzung der Schutzhülle um den havarierten Reaktor von Tschernobyl sowie die Sicherung und der Rückbau der darunterliegenden Ruine genannt. Brennelementefabrik Lingen Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Finanzierung der radiologischen Notfallvorsorge, die die Grünen als Ausgabe für den Zivilschutz unter die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Cybersicherheit stellen wollen, sowie den Stopp einer möglichen Kooperation Russlands mit der Brennelementefabrik in Lingen. Der „Einstieg Russlands“ müsse verhindert werden, schreiben die Abgeordneten. Außerdem wollen sie, dass sich die Bundesregierung in der EU für einen vollständigen Ausstieg aus russischen Nuklearimporten und ein Ende der Abhängigkeiten von Brennelementen, Vorprodukten und Technologien des russischen Staatskonzerns Rosatom und seiner Tochterunternehmen einsetzt. Der Reaktorunfall in Tschernobyl habe deutlich gemacht, dass Strahlung vor Grenzen nicht Halt mache. Russlands Angriffskrieg berge massive Gefahren für die nukleare Sicherheit in der Ukraine und ganz Europa, führen die Grünen zur Begründung an. Seit 2022 sei es wiederholt zu Kampfhandlungen in der Nähe von Atomanlagen gekommen, Zu diesen unmittelbaren nuklearen Gefahren kämen geopolitische Risiken einer atomaren Abhängigkeit. Auch wirtschaftlich zahle sich „die Hochrisikotechnologie Atomkraft“ nicht aus, heißt es weiter im Antrag. Sie sei die teuerste Form der Energieerzeugung. Aufgrund ihrer langen Bauzeiten kämen Atomkraftwerksprojekte auch zur Erreichung der Klimaziele nicht infrage. (hau/23.04.2026)
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Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung soll laut Entwurf entfallen, sodass die Prüfung künftig unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem soll eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt werden, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen laut Regierung nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Zuletzt sollen die verpflichtenden Fortbildungsstunden künftig lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden müssen; eine Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen. Altersgrenze im Anwaltsnotariat Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umsetzen. Dabei soll die gesetzliche Altersgrenze bei Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Bei bestehendem Bewerbermangel soll jedoch künftig auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit für jeweils drei Jahre möglich sein. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden. Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung die notarielle Versorgung langfristig sicherstellen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, „ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu beeinträchtigen“. (hau/23.04.2026)
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Bundestag hebt Immunität von Gökay Akbulut und Hannes Gnauck auf
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, einstimmig zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/5510, 21/5511) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (21/5510). Darüber hinaus genehmigte es die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck (AfD) gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026 (21/5511). (vom/23.04.2026)
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