Aktuelle Nachrichten

11.04.2106 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Strafverfahren gegen Frank S.: Terminhinweise und Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Frank S. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle akkreditierten Medienorgane erhalten einen Sitzplatz.

Für die Hauptverhandlung am 15. April 2016, Beginn: 10:30 Uhr, ist zunächst die Verlesung der Anklage vorgesehen. Die Zeugenaussagen der Tatopfer, so auch von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sind für Freitag, den 29. April 2016 ab 9:30 Uhr vorgesehen. Akkreditierte Pressevertreter erhalten zeitnah per Email eine Übersicht mit Terminhinweisen, der alle beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu entnehmen sind.

Zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens im Einzelnen:

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland

a) AFP

b) epd

c) dpa

d) Reuters

Gruppe 2: Medienorgane mit Sitz im Ausland

Keine Akkreditierungen eingegangen

Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Fernsehsender

a) WDR

b) ZDF

Gruppe 4: öffentlich-rechtliche Hörfunksender

WDR

Gruppe 5: private Fernsehsender mit Sitz im Inland

a) RTL West

b) Sat1

Gruppe 6: private Hörfunksender mit Sitz in Inland

a) Radio Köln

b) NRW Lokalradios/Antenne Düsseldorf

Gruppe 7: Tageszeitungen mit Verlagshauptsitz in Köln

a) Kölnische Rundschau

b) Express Köln

c) Kölner Stadtanzeiger

Gruppe 8: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland:

a) Bild

b) Der Spiegel

c) Der Tagesspiegel

d) Die Welt/Welt am Sonntag

e) Die Zeit

f) Frankfurter Allgemeine Zeitung

g) General-Anzeiger Bonn

h) Junge Freiheit Berlin

i) Neue Ruhr Zeitung

j) Rheinische Post

k) Süddeutsche Zeitung

l) taz

m) WAZ

Außerhalb dieser Kontingente erhalten jeweils einen Sitzplatz:

a) Focus Online

b) N24

c) NRW Direkt

d) Reuters TV

e) RP Online

f) Ruhrbarone.de

g) Spiegel Online

h) Westdeutsche Zeitung

i) Tagesschau

j) sowie vier freie Journalisten (werden am 11.04.2016 telefonisch informiert).

Von den insgesamt 68 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane/Journalisten 40 fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 28 Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können vom 12.04.2016 bis 14.04.2016 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Räume A 19 - 21) unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Dieser ist auch für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Pressevertretern nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen im genannten Zeitraum abzuholen oder abholen zu lassen, können diese auch am 15.04.2016 am Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Westdeutschen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von RTL West übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.

Für Fotoaufnahmen im Sitzungssaal erhalten alle für Fotoaufnahmen akkreditierten Medienorgane Zutritt für jeweils einen Fotografen.

Düsseldorf, 11.04.2016

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

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04.12.2105 - Arbeitsgericht Krefeld: Kaum Probleme mit dem Mindestlohngesetz am Niederrhein

Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Krefeld


Bei dem Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.12.2015 die jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stattgefunden.


Das Arbeitsgericht entscheidet Rechtsstreitigkeiten in einer Kammerbesetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die von ihren jeweiligen Berufsverbänden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) vorgeschlagen werden. Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, das neben dem Gebiet der Stadt Krefeld auch für den gesamten Kreis Viersen zuständig ist, sind 127 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese kamen am 03.12.2015 wieder in großer Zahl zusammen, um sich über die aktuelle Situation des Gerichts und arbeitsrechtliche Entwicklungen zu informieren.

 

Thema der diesjährigen Tagung als war das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde hat. Zur Diskussion der Auswirkungen und der Bedeutung des neuen Gesetzes für den Bereich des Arbeitsgerichts Krefeld hatte der Direktor des Arbeitsgerichts, Olaf Klein, die Vertreter der örtlichen Verbände, Herrn Ralf Köpke vom DGB Krefeld, Herrn Dr. Ralf Sibben von der Unternehmerschaft Niederrhein und Herrn Marc Peters von der Kreishandwerkerschaft eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass das Thema Mindestlohn jedenfalls am Niederrhein weit weniger spektakulär ist als es im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes im letzten Jahr bundesweit in Politik und Medien diskutiert worden ist. Sowohl Herr Dr. Sibben als auch Herr Peters kritisierten zwar aus Sicht der Arbeitgeber, dass hier erneut ein Gesetz mit vielen fachlichen Mängeln und einem hohen Bürokratieaufwand geschaffen worden sei, das für viel Rechtsunsicherheit gesorgt habe. Insbesondere die Bereitschaft von Unternehmen, die für eine Berufswahlentscheidung gerade junger Menschen wichtigen Praktika in hoher Zahl zur Verfügung zu stellen, sei spürbar gesunken, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr sicher seien. Herr Köpke entgegnete dem, dass das Mindestlohngesetz, für das Gewerkschaften seit vielen Jahren gekämpft hätten, schon lange überfällig gewesen sei. Immerhin seien in Deutschland 3,6 Millionen Beschäftigte hiervon betroffen. Die Akzeptanzwerte des Gesetzes in der Bevölkerung seien überaus hoch und der bürokratische Aufwand der Unternehmen bei seiner Umsetzung sei durchaus überschaubar.

 

Einigkeit bestand bei allen Diskussionsteilnehmern, dass das Mindestlohngesetz jedenfalls am Niederrhein bislang keine großen Probleme verursacht. Der Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Olaf Klein, erklärte, die Fälle, in denen das Mindestlohngesetz in gerichtlichen Verfahren eine Rolle spiele, könnten bislang an einer Hand abgezählt werden. Herr Dr. Sibben und Herr Peters verwiesen darauf, dass die von ihnen vertretenen, tarifgebundenen Unternehmen ohnehin Löhne zahlten, die durchweg weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch bei den ihnen bekannten Prüfungen durch die Zollverwaltung sei es in den Verbandsunternehmen bislang kaum und in keinem Fall zu größeren Beanstandungen gekommen. Herr Köpke bestätigte, dass dem DGB für den hiesigen Bereich ebenfalls nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bekannt seien. Wenn solche auffielen, dann handele es sich meist um Versuche, das Gesetz - vor allem im Bereich der Minijobs (450,- Euro - Jobs) - zu umgehen.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:

pressestelle@arbg-krefeld.nrw.de

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23.10.2105 - Arbeitsgericht Solingen: Verlegung der Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 im Verfahren ArbG Solingen, 3 Ca 530/15

Im Verfahren 3 Ca 530/15 ist die Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 14.07.2015 ("Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte“) Bezug genommen.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

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14.09.2105 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch eines Profifußballspielers auf Differenzvergütung? - Vergleich

Die Parteien haben sich im Termin verständigt und das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.

Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 2167/14, Urteil vom 04.02.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 422/15

Kategorien: Pressemitteilungen

Crypto as collateral: Navigating risks and regulations

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Bundestag stimmt über Modernisierung des Wehrdienstes ab

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 0 Sek.
Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853, 21/2581) wird am Freitag, 5. Dezember 2025, abschließend beraten. Zu der nach einstündiger Debatte anstehenden namentlichen Abstimmung legen der Verteidigungsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/3076) und der Haushaltsausschuss einen Bericht entsprechend Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3077) vor. Bündnis 90/Die Grünen haben zu dem Gesetz einen Entschließungsantrag (21/3081) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz“ (21/1488). Dazu liegt ebenfalls eine Beschlussvorlage des Verteidigungsausschusses vor (21/3076). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung setzt auf Freiwilligkeit und auf einen attraktiven Dienst. Alle 18-jährigen Männer und Frauen sollen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer soll die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend sein, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll die Musterung wieder zur Pflicht werden. Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter Aufwuchskorridor nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Mindestens 2.600 Euro brutto Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, sollen ein attraktives Angebot erhalten. Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto, inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr werde zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt und die Soldatinnen und Soldaten als Soldat beziehungsweise als Soldatin auf Zeit nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet. Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate Der Wehrdienst dauert laut dem in der Koalition gefundenen Kompromiss mindestens sechs Monate. Ansonsten könne jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung seien sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Entschließungsantrag (21/3081) unter anderem, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einrichtet. Ziel sei ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollen alle Beteiligten und Betroffenen, maßgeblich junge Menschen, einbezogen werden. Antrag der Linken „Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Junge Menschen würden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als Verschiebemasse für die Bundeswehr instrumentalisiert, wird kritisiert. Die Linksfraktion verweist in der Vorlage auf die Truppenstärke der Nato von mehr als drei Millionen Soldaten und Soldatinnen. Damit verfüge das Militärbündnis über die mit Abstand umfangreichsten Streitkräfte weltweit. „Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht“, schreibt die Fraktion. Sie fordert von der Bundesregierung, bis Ende 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen und die Mittel für die Freiwilligendienste aufzustocken, um dort neue Stellen zu schaffen. (che/hau/04.12.2025)

Debatte über Bargeld und Potenziale von Bitcoin

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 0 Sek.
Drei Anträge der AfD-Fraktion zur Finanzpolitik berät der Bundestag am Freitag, 5. Dezember 2025. Der Antrag mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen“ (21/3038) soll ebenso wie der Antrag „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ (21/2301) und der Antrag mit dem Titel "Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel" (21/3039) nach einstündiger Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (21/3038). Über die Einführung des digitalen Euro soll es auch eine Volksabstimmung geben. Außerdem soll die Bundesregierung Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bewerten. Sichergestellt sein müsse in diesem Zusammenhang, dass bei Kryptowährungen keine Vermögenseingriffe möglich sein können sowie eine freie und anonyme Verwendung (auch offline bis zu 14 Tagen) möglich sein müsse. In der Begründung heißt es, neben Chancen habe der digitale Euro auch erhebliche Risiken. So führe die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen würden. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen eingeschränkt. Auch würden bei digitalen Bezahlmethoden Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre bestehen. So habe die Gesellschaft für Informatik vor einem „gläsernen Bürger“ gewarnt. Es bestehe zudem eine Bedrohung durch Cyberangriffe, und die Einführung eines digitalen Euros gefährde das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will die verbindliche Annahme von Bargeld in Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Dienstleistungen mit unmittelbarem persönlichem Kundenkontakt sichergestellt wissen. Dazu fordert sie in ihrem dritten Antrag (21/3039) die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass Euro-Bargeld zwar das einzig gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum sei, in der Praxis jedoch zunehmend die Annahme von Bargeld verweigert werde. Dies geschehe insbesondere im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen. „Dies führt zu einem Bedeutungsverlust des Bargelds und schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein“, erklärt die Fraktion. "Pflicht zur Annahme von Bargeld fehlt" In Deutschland fehle jedoch eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld, was zu Unsicherheiten führe und soziale Ausgrenzung – insbesondere bei älteren Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln – herbeiführen oder verschärfen könne. Außerdem lehnt die AfD-Fraktion von der EU beschlossene Obergrenzen für Bargeldzahlungen ab, „da sie die Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels einschränken und nicht mit dem Status des Bargelds als gesetzlichem Zahlungsmittel vereinbar sind“. (hle/hau/03.12.2025)

Abstimmung über das Rentenpaket der Bundesregierung

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 0 Sek.
Der Bundestag stimmt am Freitag, 5. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache über das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung ab. Namentlich abgestimmt werden soll über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929). Dazu hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/3115) vor. Drei Gesetzentwürfe, zwei Entschließungsanträge, drei Anträge Darüber hinaus stimmt der Bundestag über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) ab. Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3085) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3086) vorgelegt. Zum Aktivrentengesetz liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3098) vor. Auch dazu gibt es einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3099). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zum Aktivrentengesetz einen Entschließungsantrag (21/3102) zur Abstimmung. Beraten werden darüber hinaus drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel "Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen" (21/1620) soll abgestimmt werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/3098). Die Anträge mit den Titeln "Betriebliche Altersvorsorge modernisieren – ETF-Betriebsrente ermöglichen" (21/2302) und "Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung stärken" (21/3040) sollen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929) will die Bundesregierung das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Aufhebung des Anschlussverbots Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein. Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859) schreibt die Bundesregierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“ Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Allerdings schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der Normenkontrollrat empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. „Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“. In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. Aus ihrer Sicht schaffe der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Aktivrentengesetz (21/2673) enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize, heißt es im Gesetzentwurf. Die Aktivrente biete einen Anreiz ,heißt es weiter, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Zudem helfe dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Aktivrente diene daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirke. Stellungnahme des Bundesrates Eine kleine Änderung beim Gesetzentwurf zur Aktivrente dürfte aus der Stellungnahme des Bundesrates (21/2984) erfolgen. So bitten die Länder darum, eine Regelung zu prüfen, derzufolge Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung hat dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zur Abstimmung stehenden Antrag (21/1620) höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten Antrag (21/2302) darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparens zu erweitern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“. Auch soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Offen ist, ob der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder an den Finanzausschuss überwiesen werden soll. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, „die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption zu prüfen“. Dritter Antrag der AfD Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht „beitragsgedeckt“ sind. Dies verlangt die AfD in ihrem dritten Antrag (21/3040). Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten solle, „der grundsätzlich eine Finanzierung der beitragsgedeckten Leistungen aus Rentenversicherungsbeiträgen und eine Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen im Sinne der “erweiterten Abgrenzung„ aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen vorsieht (Verursacherprinzip) und damit eine Rentenerhöhung sowie eine Stabilisierung der Beitragssätze für die Rentenversicherung ermöglicht“. (che/bal/sto/vom/03.12.2025)

Antrag zur Situation in der Paketbranche wird beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 0 Sek.
„Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2911), der am Freitag, 5. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach halbstündiger Debatte soll die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten halten es für weiterhin erforderlich, in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche (KEP-Branche) „für klare Verantwortlichkeiten bei den großen Paketdienstleistern zu sorgen“. Hierzu sei gesetzlich zu regeln, dass künftig kein Fremdpersonal mehr im Kernbereich, der Beförderung von Paketen, eingesetzt werden darf. So würden auch den Kontrollbehörden effektive und effiziente Kontrollen ermöglicht, heißt es. Zudem ist es aus Sicht der Linksfraktion notwendig, wirksame Schritte zur Entlastung der Paketzustellerinnen und Paketzusteller bei ihrer täglichen Arbeit zu ergreifen. Neben dem hohen Zeitdruck stellten besonders schwere Pakete mit einem Einzelgewicht von über 20 kg eine hohe Belastung dar. Daher müsse gesetzlich verankert werden, dass über 20 Kilogramm schwere Pakete ausnahmslos von mindestens zwei Personen zugestellt werden müssen. Die Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel reiche hingegen nicht aus, schreibt die Fraktion. (hau/28.11.2025)

Abstimmung über Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 1 Minute 38 Sekunden
Der Bundestag stimmt am Freitag, 5. Dezember 2025, namentlich über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780) in der vom Innausschuss geänderten Fassung ab. Der Innenausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/3079) vorgelegt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Danach soll die Bundesregierung künftig für internationalen Schutz im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Asylgesetzes (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise subsidiärer Schutz) einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung als sicher bestimmen können. Die Regelungen für die Bestimmung sicheren Herkunftsstaaten für die Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes sollen durch die Neuregelung unangetastet bleiben. Danach werden in diesen Fällen sichere Herkunftsstaaten durch ein Gesetz bestimmt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, beschleunigt die Bestimmung von Herkunftsstaaten als „sicher“ Verfahren und signalisiert Personen aus diesen Ländern, „dass Anträge auf internationalen Schutz regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben“. Verfahren von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten würden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Antrag als offensichtlich unbegründet könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt. Zügige Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Anträge auf internationalen Schutz weniger attraktiv, schreiben die beiden Fraktionen weiter. Dies habe in der Vergangenheit zu einem deutlichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sehe daher vor, von Artikel 37 Absatz 1 der EU-Asylverfahrensrichtlinie Gebrauch zu machen und „für den europarechtlich determinierten internationalen Schutz die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu ermöglichen“. Ziel des Gesetzentwurfes ist es den Angaben zufolge, die Voraussetzungen für eine zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen. Hierdurch könne „bei zukünftigen Einstufungen zügig auf Asylantragstellungen aus asylfremden Motiven reagiert werden, um diese Verfahren insgesamt zu beschleunigen, sodass im Falle einer möglichen Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann“. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf die im Februar 2024 in Kraft getretene Regelung zur verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands in Verfahren über die Anordnung der Abschiebehaft oder des Ausreisegewahrsams aufgehoben werden. Dazu soll der entsprechende Passus im Aufenthaltsgesetz gestrichen werden. Änderungen im Innenausschuss Im parlamentarischen Verfahren hat der Innenausschuss den Entwurf auf Antrag von CDU/CSU und SPD noch geändert. Beschlossen wurde unter anderem eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Danach soll eine Einbürgerung für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden, wenn sie unanfechtbar zurückgenommen oder im Einbürgerungsverfahren festgestellt wurde, „dass ein Antragsteller, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erwirken, arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht oder benutzt hat“. (sto/03.12.2025)

Wiederaufbau der Ukraine durch ein­gefrorene russische Staats­vermögen

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Der Bundestag stimmt am Freitag, 5. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache namentlich über zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen“ (21/572) und "Sicherheit stärken – Russische Atomgeschäfte in der Brennelementefabrik Lingen unterbinden" (21/354) ab. Den Abgeordneten liegt zur ersten Vorlage eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3084) und zur zweiten Vorlage eine Beschlussempfehlung des Ausschusses nukleare Sicherheit (21/3103) vor. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem ersten Antrag (21/572) von der Bundesregierung, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen „völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen“. Die G7 hätten nach Beginn der russischen Vollinvasion Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro eingefroren, mehr als zwei Drittel davon – rund 210 Milliarden Euro – innerhalb der Europäischen Union, schreiben die Abgeordneten. Im Juli 2023 hätten die G7 bekräftigt, dass im Einklang mit den jeweiligen Rechtssystemen Russlands staatliche Vermögenswerte eingefroren bleiben. Gigantische Summen für Wiederaufbau der Ukraine benötigt Während Russland seine hochprekäre Wirtschaft durch die Umstellung auf Kriegswirtschaft künstlich am Leben halte und fest mit der Rückgabe der eingefrorenen Vermögenswerte rechne, „zerstört es systematisch die ukrainische Wirtschaft sowie zivile, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Infrastruktur“. Gleichzeitig brauche die Ukraine für Ihre Verteidigung, für die Versorgung ihrer Bevölkerung im Krieg und für den Wiederaufbau gigantische Summen, die sie nicht selbst erwirtschaften könne. „Denn ein umfassender Wiederaufbau der Ukraine muss dabei nicht nur die zivile, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur betreffen, sondern ausdrücklich auch die kulturelle Infrastruktur einbeziehen, die gezielt durch russische Angriffe zerstört wurde“, heißt es in dem Antrag. Der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität auszulöschen, sei Teil der Kriegsführung. „Gerade deshalb ist der Schutz, die Wiederherstellung und der Neubau kultureller Einrichtungen ein elementarer Bestandteil der Wiederaufbauarbeit“, schreiben die Grünen. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/354) fordern die Grünen, russische Atomgeschäfte in Deutschland zu unterbinden. Konkret verlangen sie, dem Unternehmen Advanced Nuclear Fuels (ANF), das zum französischen Atomkonzern Framatome gehört, die Produktion von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart in der Brennelementefabrik Lingen zu verwehren, wenn dabei Sicherheitsrisiken nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Am Standort der ANF im niedersächsischen Lingen plane Framatome unter Beteiligung der russischen Rosatom-Tochter Tvel künftig Brennelemente-Spezialanfertigungen für überalterte sowjetische Reaktoren unter anderem im östlichen Mitteleuropa zu produzieren, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Dies sei nur möglich, weil der russische Atomsektor bislang von allen EU-Sanktionsplänen ausgenommen sei. Eine Genehmigung für ANF steht noch aus. "Spionage- und Sabotagerisiken" Neben der Sorge, dass in Deutschland nach dem Atomausstieg weiterhin Brennelemente gefertigt werden, die den Weiterbetrieb von europäischen Reaktoren mit teils „gravierenden Sicherheitsmängeln unmittelbar hinter deutschen Landesgrenzen“ ermöglichen, machen die Grünen auch Spionage- und Sabotagerisiken geltend. Es müsse verhindert werden, dass Mitarbeiter von russischen Staatskonzernen und deren Tochterfirmen „direkt oder indirekt“ etwa durch Schulung und Beratung von ANF-Mitarbeitern auf „sensible oder sicherheitstechnisch relevante nukleare Infrastruktur in Deutschland oder den zu beliefernden Atomreaktoren im europäischen Ausland erhalte“, heißt es im Antrag. Die Grünen fordern zudem, innerhalb der Europäischen Union Importe von Kernbrennstoffen aus Russland „schnellstmöglich“ zu verbieten und per Gesetz den „Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Wertschöpfungskette zu vollenden“. (bal/sas/hau/04.12.2025)

Debatte zum 30. Jahrestag des Friedensvertrags von Dayton

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Der Bundestag befasst sich in einer Vereinbarten Debatte am Freitag, 5. Dezember 2025, anlässlich des 30. Jahrestages mit dem Vertrag von Dayton. Eine halbe Stunde ist dafür eingeplant. Mit dem in Dayton/Ohio ausgehandelten Friedensvertrag endete im Jahr 1995 der dreieinhalbjährige Krieg in Bosnien und Herzegowina. (hau/28.11.2025)

TOP 33 Menschenrechte

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47. Sitzung vom 04.12.2025, TOP 33: Menschenrechte

Religionsbeauftragter: Sorge über Lage der Religionsfreiheit

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Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Der Religionsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Rachel, hat sich im Menschenrechtsausschuss besorgt über die Lage Religionsfreiheit weltweit geäußert.

Experten diskutieren über Gefahren durch Desinformation

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Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung Experten warnen in einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses mehrheitlich vor anhaltender Einflussnahme und vor Desinformationskampagnen durch autoritäre Staaten.

IOM: Humanitäres System steht am Scheideweg

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Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss IOM-Vertreter warnt am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss vor den Folgen der Kürzungen bei der humanitären Hilfe. Fehlende Hilfe erhöhe auch den Migrationsdruck.

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht 2024 vor

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Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt in seinem Jahresbericht 2024, der als Unterrichtung vorliegt, vor der Gefahr von Krisen, Kriegen und autoritären Kräften für die Menschenrechte.