Aktuelle Nachrichten

11.04.2106 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Strafverfahren gegen Frank S.: Terminhinweise und Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Frank S. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle akkreditierten Medienorgane erhalten einen Sitzplatz.

Für die Hauptverhandlung am 15. April 2016, Beginn: 10:30 Uhr, ist zunächst die Verlesung der Anklage vorgesehen. Die Zeugenaussagen der Tatopfer, so auch von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sind für Freitag, den 29. April 2016 ab 9:30 Uhr vorgesehen. Akkreditierte Pressevertreter erhalten zeitnah per Email eine Übersicht mit Terminhinweisen, der alle beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu entnehmen sind.

Zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens im Einzelnen:

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland

a) AFP

b) epd

c) dpa

d) Reuters

Gruppe 2: Medienorgane mit Sitz im Ausland

Keine Akkreditierungen eingegangen

Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Fernsehsender

a) WDR

b) ZDF

Gruppe 4: öffentlich-rechtliche Hörfunksender

WDR

Gruppe 5: private Fernsehsender mit Sitz im Inland

a) RTL West

b) Sat1

Gruppe 6: private Hörfunksender mit Sitz in Inland

a) Radio Köln

b) NRW Lokalradios/Antenne Düsseldorf

Gruppe 7: Tageszeitungen mit Verlagshauptsitz in Köln

a) Kölnische Rundschau

b) Express Köln

c) Kölner Stadtanzeiger

Gruppe 8: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland:

a) Bild

b) Der Spiegel

c) Der Tagesspiegel

d) Die Welt/Welt am Sonntag

e) Die Zeit

f) Frankfurter Allgemeine Zeitung

g) General-Anzeiger Bonn

h) Junge Freiheit Berlin

i) Neue Ruhr Zeitung

j) Rheinische Post

k) Süddeutsche Zeitung

l) taz

m) WAZ

Außerhalb dieser Kontingente erhalten jeweils einen Sitzplatz:

a) Focus Online

b) N24

c) NRW Direkt

d) Reuters TV

e) RP Online

f) Ruhrbarone.de

g) Spiegel Online

h) Westdeutsche Zeitung

i) Tagesschau

j) sowie vier freie Journalisten (werden am 11.04.2016 telefonisch informiert).

Von den insgesamt 68 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane/Journalisten 40 fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 28 Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können vom 12.04.2016 bis 14.04.2016 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Räume A 19 - 21) unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Dieser ist auch für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Pressevertretern nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen im genannten Zeitraum abzuholen oder abholen zu lassen, können diese auch am 15.04.2016 am Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Westdeutschen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von RTL West übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.

Für Fotoaufnahmen im Sitzungssaal erhalten alle für Fotoaufnahmen akkreditierten Medienorgane Zutritt für jeweils einen Fotografen.

Düsseldorf, 11.04.2016

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

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04.12.2105 - Arbeitsgericht Krefeld: Kaum Probleme mit dem Mindestlohngesetz am Niederrhein

Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Krefeld


Bei dem Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.12.2015 die jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stattgefunden.


Das Arbeitsgericht entscheidet Rechtsstreitigkeiten in einer Kammerbesetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die von ihren jeweiligen Berufsverbänden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) vorgeschlagen werden. Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, das neben dem Gebiet der Stadt Krefeld auch für den gesamten Kreis Viersen zuständig ist, sind 127 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese kamen am 03.12.2015 wieder in großer Zahl zusammen, um sich über die aktuelle Situation des Gerichts und arbeitsrechtliche Entwicklungen zu informieren.

 

Thema der diesjährigen Tagung als war das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde hat. Zur Diskussion der Auswirkungen und der Bedeutung des neuen Gesetzes für den Bereich des Arbeitsgerichts Krefeld hatte der Direktor des Arbeitsgerichts, Olaf Klein, die Vertreter der örtlichen Verbände, Herrn Ralf Köpke vom DGB Krefeld, Herrn Dr. Ralf Sibben von der Unternehmerschaft Niederrhein und Herrn Marc Peters von der Kreishandwerkerschaft eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass das Thema Mindestlohn jedenfalls am Niederrhein weit weniger spektakulär ist als es im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes im letzten Jahr bundesweit in Politik und Medien diskutiert worden ist. Sowohl Herr Dr. Sibben als auch Herr Peters kritisierten zwar aus Sicht der Arbeitgeber, dass hier erneut ein Gesetz mit vielen fachlichen Mängeln und einem hohen Bürokratieaufwand geschaffen worden sei, das für viel Rechtsunsicherheit gesorgt habe. Insbesondere die Bereitschaft von Unternehmen, die für eine Berufswahlentscheidung gerade junger Menschen wichtigen Praktika in hoher Zahl zur Verfügung zu stellen, sei spürbar gesunken, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr sicher seien. Herr Köpke entgegnete dem, dass das Mindestlohngesetz, für das Gewerkschaften seit vielen Jahren gekämpft hätten, schon lange überfällig gewesen sei. Immerhin seien in Deutschland 3,6 Millionen Beschäftigte hiervon betroffen. Die Akzeptanzwerte des Gesetzes in der Bevölkerung seien überaus hoch und der bürokratische Aufwand der Unternehmen bei seiner Umsetzung sei durchaus überschaubar.

 

Einigkeit bestand bei allen Diskussionsteilnehmern, dass das Mindestlohngesetz jedenfalls am Niederrhein bislang keine großen Probleme verursacht. Der Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Olaf Klein, erklärte, die Fälle, in denen das Mindestlohngesetz in gerichtlichen Verfahren eine Rolle spiele, könnten bislang an einer Hand abgezählt werden. Herr Dr. Sibben und Herr Peters verwiesen darauf, dass die von ihnen vertretenen, tarifgebundenen Unternehmen ohnehin Löhne zahlten, die durchweg weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch bei den ihnen bekannten Prüfungen durch die Zollverwaltung sei es in den Verbandsunternehmen bislang kaum und in keinem Fall zu größeren Beanstandungen gekommen. Herr Köpke bestätigte, dass dem DGB für den hiesigen Bereich ebenfalls nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bekannt seien. Wenn solche auffielen, dann handele es sich meist um Versuche, das Gesetz - vor allem im Bereich der Minijobs (450,- Euro - Jobs) - zu umgehen.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:

pressestelle@arbg-krefeld.nrw.de

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23.10.2105 - Arbeitsgericht Solingen: Verlegung der Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 im Verfahren ArbG Solingen, 3 Ca 530/15

Im Verfahren 3 Ca 530/15 ist die Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 14.07.2015 ("Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte“) Bezug genommen.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

Kategorien: Pressemitteilungen

14.09.2105 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch eines Profifußballspielers auf Differenzvergütung? - Vergleich

Die Parteien haben sich im Termin verständigt und das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.

Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 2167/14, Urteil vom 04.02.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 422/15

Kategorien: Pressemitteilungen

Financial crime: Key takeaways from recent developments and enforcement

Norton Rose Fulbright - 19.05.2026
Financial crime remains high on the regulatory agenda, with developments and enforcement activity across money laundering, fraud and market abuse. In this webinar, members of our financial services team discuss the key recent developments for firms to be aware of, as well as lessons learned from recent enforcement in this area.

Changes to the UK’s cyber security law

Norton Rose Fulbright - 14.05.2026
The Cyber Security and Resilience Bill is set to overhaul cyber security regulation in the UK. New sectors will be brought into scope of the NIS Regulations, incident reporting obligations may be expanded, and penalties of up to 4% of worldwide turnover could be introduced. This webinar will look at the changes proposed in the UK. It will also look at how these compare to the EU’s NIS2 regime, and the changes now proposed to NIS2.

Recent UK and EU sustainability developments

Norton Rose Fulbright - 12.05.2026
In this webinar we look at the latest developments in relation to sustainability disclosure requirements in both the UK and the EU and consider their implications for UK and global companies.

The UK subsidy control regime

Norton Rose Fulbright - 07.05.2026
This webinar will look at the UK subsidy control regime which is set out in the Subsidy Control Act 2022 and commenced in January 2023 (as the UK’s new bespoke subsidy control regime in place of the previous EU state aid rules post-Brexit).

Learning from recent disputes

Norton Rose Fulbright - 05.05.2026
This webinar will provide an update on recent cases relevant to the work of in-house lawyers and company secretarial teams to help keep your legal knowledge up to date.

AI in the workplace and the EU AI Act

Norton Rose Fulbright - 23.04.2026
Advances in artificial intelligence (AI) applications in the context of recruitment and the workplace, and the forthcoming implementation of the EU AI Act, will impact multi-national clients.

Investigations and crisis management

Norton Rose Fulbright - 21.04.2026
Companies are facing challenge from authorities and from employees in relation to how internal investigations are conducted.

Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes

Buzer Nachrichten - 31.03.2026
01.04.2026 Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
G. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 69

ändert
- Eurojust-Gesetz (EJG)
- Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV)

Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Buzer Nachrichten - 31.03.2026
01.04.2026 Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 32

ändert
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften

Buzer Nachrichten - 31.03.2026
01.04.2026 Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 341

ändert
- Truppenzollgesetz (TrZollG)
- Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
- Verordnung über die Grenze des Freihafens Cuxhaven
- Abgabenordnung (AO)

Geprüfter-Berufsspezialist-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BSNotFPrV)

Buzer Nachrichten - 31.03.2026
01.04.2026 Geprüfter-Berufsspezialist-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BSNotFPrV)
V. v. 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 206, 308

Bachelor-Professional-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProNotFPrV)

Buzer Nachrichten - 31.03.2026
01.04.2026 Bachelor-Professional-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProNotFPrV)
V. v. 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 205, 307

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 0 Sek.
28.03.2026 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 363

ändert
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)