Aktuelle Nachrichten

Bundeskanzler Merz gibt Erklärung zur aktuellen politischen Lage ab

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 28 Minuten
Der Sitzungstag am Donnerstag, 9. Juli 2026, beginnt mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur aktuellen politischen Lage. Die Erklärung soll voraussichtlich 20 Minuten dauern. Für die anschließende Aussprache sind eineinhalb Stunden vorgesehen. (eis/07.07.2026)

Debatte über die Bahnpolitik und über ein allgemeines Tempolimit auf Straßen

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 30 Minuten
Die Bahnpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Juli 2026. Grundlage für die 60-minütige Aussprache sind zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Anträge mit den Titeln „Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen“ (21/6922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur – Klimaschutz jetzt forcieren" (21/6923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlagen sollen dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Namentlich abgestimmt wird zudem über einen Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Hierzu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Erster Antrag der Grünen Die Grünen-Abgeordneten fordern in ihrem ersten neuen Antrag (21/6922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung unter anderem die Sicherstellung, dass Deutschland die Ziele des Masterplans Schiene erreicht, dass das Schienennetz in einem hohen Tempo saniert wird und dass der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung des Deutschlandtaktes „nicht durch die ausbleibende auskömmliche Finanzierung weiter verzögert wird“. Ausgerechnet in einer Zeit, in der immer mehr Menschen Bahn fahren wollten, die Nachfrage nach Zugtickets ansteige und Unternehmen den Einstieg in den deutschen Schienenverkehrsmarkt planten beziehungsweise ihre Streckenangebote ausweiten wollten, „kommt das deutsche Schienennetz an seine Kapazitätsgrenzen und ist immer stärker überlastet“, heißt es in dem Antrag. Umgekehrt seien Bahnangebote im Fernverkehr abseits der hoch rentablen Metropolverbindungen auf dem Rückzug – Linien würden schrittweise reduziert oder eingestellt. Auf überlasteten Strecken drohe die Verdrängung des Regionalverkehrs, in der Fläche die Einstellung des Fernverkehrs. „Dieser problematischen Entwicklung schaut die schwarz-rote Bundesregierung bisher tatenlos zu“, urteilen die Grünen. "Mehr Schienenverkehrsangebote ermöglichen" Der Bund sei für die Finanzierung der Erweiterung des Bahnnetzes verantwortlich, betonen sie. Weil die schwarz-rote Bundesregierung „trotz der großen Spielräume des Sondervermögens“ keine ausreichenden Mittel bereitstelle, würden wichtige Aus- und Neubauprojekte eingestellt und reihenweise Planungsteams abgezogen. Eine Wiederaufnahme der Planungen sei nur nach mehreren Jahren und einer Weiterfinanzierung der Planungskosten möglich, da teilweise Planungskräfte wieder neu eingearbeitet und Pläne aktualisiert werden müssten. „So geht wertvolle Zeit verloren und Projekte werden durch politische Unentschlossenheit teurer“, heißt es in dem Antrag. Verlangt wird darin konkret, die Streichung von Fernverkehrshalten wie beispielsweise in Bochum, Duisburg und Düsseldorf in der „Agenda für zufriedene Kunden“ von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nicht in Kauf zu nehmen, sondern die Schieneninfrastruktur zu erweitern und mehr Schienenverkehrsangebote zu ermöglichen. An der Priorität eigenwirtschaftlicher Angebote im Fernverkehr muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Zugleich müsse aber die Anbindung von Städten wie Jena, Dessau, Chemnitz oder Heilbronn, „die verkehrspolitisch gewünscht, aber schon bisher nicht eigenwirtschaftlich erbringbar ist“, finanziell gefördert werden. Dafür könnten in einem ersten Schritt Trassenpreise gezielt reduziert und bei anhaltender Unwirtschaftlichkeit Zugverkehre auf diesen Strecken bestellt werden, heißt es. Abzustimmender Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen. (hau/08.07.2026)

Entscheidung über Einführung eines antragslosen Kindergeldes

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 31 Minuten
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmt das Parlament am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach einer 60-minütigen Debatte ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Abstimmung einen Entschließungsantrag (21/6992(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu beiden Entwürfen hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/6979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. „Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst“, heißt es im Entwurf. (bal/hau/08.07.2026)

Abgesetzt: Bundestag debattiert Vorlagen gegen Linksextremismus

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 32 Minuten
Der Bundestag hat die Donnerstag, 9. Juli 2026, angesetzte Debatte über zwei angekündigte Anträge der AfD mit den Titeln "24-Punkte-Plan zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat" und "Prävention gegen Linksextremismus stärken – Jugendschutz und Präventionsforschung ausbauen“ sowie einen angekündigten Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung, wieder abgesetzt. Nach einstündiger Aussprache sollten der erste Antrag an den Innenausschuss, der zweite Antrag an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss federführend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/07.07.2026)

Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Medien- und Pressewesen

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 33 Minuten
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Donnerstag, 9. Juli 2026, mit dem Medien- und Pressewesen. Anlass ist ein Antrag der AfD-Fraktion auf Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“ (21/6929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Strittig ist noch, ob die Vorlage nach der ersten Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung oder an den Ausschuss für Kultur und Medien zur Federführung überwiesen werden soll. "Zersplitterung von Zuständigkeiten" Die Kommission soll sich aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen zusammensetzen und bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen. Aus Sicht der AfD wirft die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im digitalen Informationsraum neue Fragen und Problemstellungen auf. Geschriebener Text im Internet unterliege, wenn er vom ÖRR stamme, dessen eigenen Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Stamme er von einem Presseunternehmen, könne er der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserates unterliegen. Stamme er von einem unabhängigen politischen Online-Publizisten, könne die Aufsicht einer Landesmedienanstalt zuständig sein. Diese „Zersplitterung von Zuständigkeiten“ sei kaum noch erklärbar und das Ergebnis einer Medienordnung, die immer weiter ausgedehnt worden sei. Durch die Verlagerung der Medien- und Nachrichtennutzung vor allem der jüngeren Generationen auf soziale Medien und andere digitale Angebote verliere der ÖRR nicht nur seine frühere Sonderstellung, sondern „zunehmend auch seine ehemals fast selbstverständliche Position als zentraler Informationsvermittler für die öffentliche Meinungsbildung“. Was die Kommission untersuchen soll Die Kommission soll unter anderem untersuchen, wie Internet, digitale Plattformen, Suchmaschinen, soziale Medien, neue publizistische Akteure und Künstliche Intelligenz die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die öffentliche Meinungsbildung verändert haben. Untersucht werden sollen auch die Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Regulierungs-, Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Die Auswirkungen der Regulierung digitaler Plattformen und die Stellung des ÖRR innerhalb der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung sollen ebenfalls untersucht und geprüft werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse solle die Kommission Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung entwickeln und bestimmen, welche Bereiche staatlicher Regulierung bedürfen und welche nicht. (vom/eis/08.07.2026)

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 7 Stunden 27 Minuten
09.07.2026 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)
V. v. 08.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 134

ändert
- Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)

Erste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 7 Stunden 27 Minuten
09.07.2026 Erste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)
V. v. 28.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 126

enthält
- Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 7 Stunden 27 Minuten
09.07.2026 Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
V. v. 26.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 89

ändert
- Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)

Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 7 Stunden 27 Minuten
09.07.2026 Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
V. v. 13.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 74

ändert
- Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Verordnung zur Ablösung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 7 Stunden 27 Minuten
09.07.2026 Verordnung zur Ablösung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
V. v. 06.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 36

enthält
- Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)
ändert
- Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)

Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)

Buzer Nachrichten - letztes Update vor 7 Stunden 27 Minuten
09.07.2026 Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)
Artikel 1 V. v. 06.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 36; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 126

Linksfraktion wirbt für 1. September als Weltfriedenstag

Europa/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, sich dafür einzusetzen, den Weltfriedenstag als europäischen Feiertag am 1. September in ganz Europa zu begehen.

Gesundheitsausschuss billigt GKV-Sparpaket

Gesundheit/Ausschuss Nach einer mehr als neun Stunden langen Sitzung hat der Gesundheitsausschuss das umstrittene Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung gebilligt.

AfD fordert Auflösung des Entwicklungsministeriums

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag Die AfD spricht sich in einem Antrag dafür aus, die Mittel für Entwicklungshilfe drastisch zu reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufzulösen.

AfD verlangt mehr Transparenz in Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag Für mehr Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit und eine lückenlose Veröffentlichtung aller öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen spricht sich die AfD-Fraktion in einem Antrag aus.

Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juni 2026, erstmals über zwei Anträge der AfD-Fraktion beraten, die sich gegen die deutsche Entwicklungspolitik stellen. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen“ (21/6906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen" (21/6907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden nach halbstündiger Aussprache in den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion spricht sich in ihrem ersten Antrag dafür aus, die Mittel für Entwicklungshilfe drastisch zu reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufzulösen. Die dafür vorgesehenen Bundeshaushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 will die Fraktion um rund 80 Prozent reduzieren und die Zuständigkeit für die Erbringung von Entwicklungsleistungen an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie delegieren. Dorthin sollen auch die verbleibenden Haushaltsmittel fließen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, alle bestehenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und sämtliche Initiativen zu stoppen, „die den außenpolitischen, wirtschaftspolitischen und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands widersprechen, ideologisch einseitig geprägt sind, Bedenken hinsichtlich Transparenz oder angemessener Verwendung der Mittel im In- und Ausland aufwerfen oder sich als ineffizient in Zeit und Aufgabenerfüllung oder nicht nachhaltig erweisen“. In der Begründung heißt es, der Kompetenzbereich des BMZ sei „über ein vernünftiges und mandatskonformes Maß hinaus stetig erweitert“ worden. „Während im Inland grundlegendste Dinge der öffentlichen Leistungserbringung wie ein sauberer und sicherer öffentlicher Raum, lebenswerte Innenstädte und ein funktionierender öffentlicher Transport nicht mehr gewährleistet werden, will derselbe Staat im Ausland die Welt retten“, kritisieren die Abgeordneten. Als ein Negativbeispiel führt die AfD die „feministische Entwicklungspolitik“ an, die ihrer Ansicht nach Ressourcen aus knappen Staatskassen für gesellschaftspolitische Transformationsprogramme binde, statt ökonomische Realitäten zu adressieren und zu verbessern. Zweiter Antrag der AfD Für mehr Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit und eine lückenlose Veröffentlichtung aller öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA) spricht sich die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag aus. Die Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem auf, innerhalb von 90 Tagen eine vollständige und ständig aktuell zu haltende Übersicht über alle ODA-Leistungen seit 1977 an internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen und kirchliche Träger zu veröffentlichen. Außerdem soll sie für Veröffentlichungen von Leistungen und Projekten im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) öffentlich einsehbare Kriterien festlegen, unter welchen Umständen Leistungen und Projekte veröffentlicht, gelöscht oder verändert werden können. In der Begründung heißt es, „Intransparenz, Ineffektivität, Korruption und Verschwendung“ seien die häufigsten Kritikpunkte an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die deutsche Öffentlichkeit habe „auch angesichts zunehmend klammer öffentlicher Kassen und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen, ein Anrecht auf echte Transparenz“. Das sogenannte „Transparenzportal“ des BMZ bezeichnet die AfD-Fraktion als „ein faktisch untaugliches Instrument“, da es lediglich einen Teil der deutschen ODA-Leistungen darstelle und die dargestellten Leistungen nach „unklaren Kriterien“ lösche, hinzufüge oder ändere. (che/hau/08.07.2026)

Entwürfe zur Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden

Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach halbstündiger Aussprache wurden die Entwürfe an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten werden. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Ebenfalls in den Innenausschuss überwiesen wurden ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung Der erste Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Bislang gebe es keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt, schreibt die Bundesregierung. Mit einem neuen Paragrafen 98d der Strafprozessordnung soll der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit biometrischen Daten aus im Internet öffentlich zugänglichen Daten ermöglicht werden. Dieser Abgleich soll laut Entwurf der Erforschung des Sachverhalts, der Identitätsfeststellung oder der Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten oder eines Zeugen dienen. Bislang fehle dafür eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Ein solcher Abgleich dürfe derzeit nur manuell, „also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software“, vorgenommen werden. Dies könne insbesondere bei großen Datenmengen Ermittlungsmaßnahmen erschweren und Personal binden. Der automatisierte biometrische Abgleich soll nach dem Entwurf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung; ausdrücklich genannt werden dabei insbesondere die in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten. Zudem muss die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten soll unzulässig sein. Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz sollen nach dem Abgleich unverzüglich gelöscht werden. Angeordnet werden soll die Maßnahme grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft. Recherche- und Analyseplattformen Außerdem soll mit einem neuen Paragrafen 98e die Befugnis geschaffen werden, verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen zur Strafverfolgung einzusetzen. Damit könnten nach Darstellung der Bundesregierung bisher unverbundene Dateien und Datenquellen der Polizei, die sowohl Daten aus der Gefahrenabwehr als auch aus der Strafverfolgung enthalten, in einer Analyseplattform vernetzt und durch Suchfunktionen systematisch erschlossen und analysiert werden. Auch für den Einsatz solcher Plattformen zur Strafverfolgung gibt es laut Entwurf bislang keine Ermächtigungsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem zur Gefahrenabwehr ergangenen Urteil vom 16. Februar 2023 deutlich gemacht, dass die Nutzung solcher Plattformen einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage bedürfe. Derzeit beruhe die operative IT-Infrastruktur der Polizeibehörden „teilweise noch auf einem unverbundenen Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen“, die zur Strafverfolgung jeweils einzeln mit einem bestimmten personenbezogenen Datum abgeglichen werden müssten, führt die Bundesregierung in dem Entwurf weiter aus. Dies binde personelle Ressourcen und berge das Risiko von Übertragungsfehlern, Informationsverlusten oder paralleler Datenhaltung. Die automatisierte Datenanalyse soll nach dem Entwurf ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden, in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten schweren Straftat. Eine direkte Anbindung der Analyseplattform an sonstige, nicht-polizeiliche Register und an Internetdienste soll unzulässig sein. Zudem soll jeder Einsatz anlassbezogen und manuell ausgelöst werden müssen. Eine ausschließlich auf der Maßnahme beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt, soll ausgeschlossen sein. Der Bundesrat übt in seiner Stellungnahme Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelung zur automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse. Die Formulierung greife zu kurz; zudem sei nicht klar, was unter „zusammengeführt“ fachlich zu verstehen sei. Die Bundesregierung teilt dieses Verständnis laut Gegenäußerung nicht, will den Vorschlag der Länderkammer aber prüfen. Gesetzentwurf zu digitalen Ermittlungsbefugnissen Die Bundesregierung will die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stärken. In dem zweiten Gesetzentwurf (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es unter anderem: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können. Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“ Gesetzentwurf zur Terrorismusabwehr Der dritte Gesetzentwurf (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhalte die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, heißt es in der Vorlage. Er umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung. Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter. Antrag der Grünen „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wendet sich die Fraktion gegen eine „pauschale Ausweitung von digitalen Ermittlungsbefugnissen“ und warnt vor „erheblichen neuen Risiken für den Schutz von Bürgerrechten“ durch die fortschreitende Digitalisierung staatlicher Ermittlungsbefugnisse. Die Bundesregierung habe mit ihren Gesetzentwürfen am 29. April 2026 Vorschläge vorgelegt, „um den Polizeibehörden zum Zweck der Strafverfolgung und den Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr den biometrischen Abgleich im Internet, die automatisierte Datenanalyse und das Training von KI-Modellen auch mit personenbezogenen Daten zu ermöglichen“, führt die Fraktion aus. Die Entwürfe der Bundesregierung verzichteten jedoch auf notwendige verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, seien „nicht hinreichend durchdacht, nicht bestimmt genug und unausgewogen“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse sowie für den biometrischen Abgleich im Internet erst vorzulegen, nachdem in einem bestimmten Verfahren sichergestellt worden ist, dass diese Befugnisse nur unter bestimmten Voraussetzungen wahrgenommen werden. Bei diesem Verfahren sollen der Vorlage zufolge unter Beteiligung von Polizeibehörden, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie von „Zivilgesellschaft, Wissenschaft und vertrauenswürdigen Herstellern passgenaue, rechtskonforme und souveräne Lösungen für eine digitale Polizeiarbeit entwickelt und getestet werden“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die „Verwendung von KI-basierter biometrischer Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen (intelligente Videoüberwachung) in Echtzeit und retrograd“ ausschließen und das Training von Künstlicher Intelligenz mit hoheitlich erhobenen personenbezogenen Daten unterlassen. Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung in der Vorlage unter anderem auf, die Befugnis zum biometrischen Abgleich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zum Zweck der Identitätsfeststellung grundsätzlich zu streichen. Antrag der Linksfraktion Ihr „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ betont die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin dringt die Fraktion auf ein Verbot des Einsatzes „automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum“ und fordert von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser soll dem Antrag zufolge auch die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen verbieten, „die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen“. Mit der Einführung der automatisierten Gesichtserkennung als digitale Ermittlungsmaßnahme werde ein biometrischer Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Dies sei mit den verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar, kritisieren die Abgeordneten und dringen darauf, die Regierungsentwürfe im Bundestag abzulehnen. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit könne nicht „Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen“. (sto/bal/hau/08.07.2026)

Antrag zur militärischen Unterstützung der Ukraine abgelehnt

Mit 590 zu 79 Stimmen hat der Bundestag am Mittwoch, 8. Juli 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für "zusätzlich militärische und humanitäre" Hilfen an die Ukraine (21/6912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) namentlich abgelehnt. Ein Abgeordneter hatte sich enthalten. Unter Verweis auf die massiven Luftangriffe Russlands auf zivile Ziele in der Ukraine verlangten die Grünen von der Regierung unter anderem, die „finanzielle, diplomatische, humanitäre und militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine an den tatsächlichen Bedarfen und auf der Grundlage der neugeschaffenen Bereichsausnahme im Grundgesetz für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auszubauen“. Genannt wurden Instandsetzung, Modernisierung und Dezentralisierung der angegriffenen Energieinfrastruktur sowie Krankenhäuser und Transportwege für die Versorgung der Bevölkerung. Antrag der Grünen Außerdem sollte die Bundesregierung die Produktionskapazitäten ukrainischer Abwehrdrohnen und Langstrecken-Fähigkeiten stärken und zusätzliche Produktion der notwendigen Patriot-Abwehrmunition (PAC-2) für die Ukraine in Deutschland beauftragen. Ausgebaut werden sollten aus Sicht der Abgeordneten zudem „die ukrainischen Fähigkeiten zur Zerstörung von tief auf russischem Gebiet befindlichen Kommandoposten, Abschussvorrichtungen, Militärflugplätzen, Munitionsdepots, Treibstofflagern und militärischen Produktionsstätten“. Die Abgeordneten verwiesen auf rund 56.700 russische Luftangriffe im vergangenen Jahr gegen zivile Ziele in der Ukraine und auf Luftangriffe der letzten Wochen auf Wohngebiete in ukrainischen Innenstädten. Während die Ukraine zuletzt Anfang Juni ihre Bereitschaft zu einem sofortigen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen bekundet habe, habe Russland als Reaktion darauf angekündigt, den Krieg fortzusetzen. (hau/08.07.2026)

DSC berichtet Ausschuss über DSA-Verfahren und Verstöße

Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss 44 Verfahren gegen Unternehmen sind in Deutschland nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet worden. Das berichtete ein Vertreter des Digital Services Coordinator am Mittwoch dem Digitalausschuss.