Aktuelle Nachrichten
Federal environmental enforcement trends: Beyond the headlines
Over the past five years, the prosecution of federal environmental offences in Canada has resulted in large fines and prominent headlines. However, a closer review of public data from the Environmental Offenders Registry (EOR), and from Environment and Climate Change Canada’s (ECCC) own reporting, provides a more qualified picture.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Anträge zur Wohnungspolitik abgelehnt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, über die Wohnungspolitik beraten und zwei Anträge der Fraktion Die Linke zum Thema abgewiesen. Die Anträge mit den Titeln „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Keine Spekulation mit Wohnraum – Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen“ (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich ihrer Stimme. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/7039(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6732(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Erster Antrag der Linken Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorlegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen, forderten die Linken in ihrem ersten Antrag. Dieses Register sollte als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der sechsten Geldwäscherichtlinie bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schrieb die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. Zweiter Antrag der Linken Auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ zielte der zweite Antrag ab. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, wollte die Linke auf diesem Weg einen Genehmigungsvorbehalt einführen. Konkret war angedacht, Unternehmen die gewerbliche Vermietung zu versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societates Europaeae und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem hieß es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ (bal/hle/hau/23.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Rechtliche Voraussetzungen für die EUDI-Wallet beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz, 21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland geschaffen werden. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet soll auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen, geht weiter aus dem Entwurf hervor. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt. Erstmals stehe mit der Wallet ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte zur Verfügung. Nach Darstellung der Bundesregierung vereinfache die Wallet den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erleichtere den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden. Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen Der Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen, dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten der Behörden sowie Rechtsgrundlagen für behördliche Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung der EUDI-Wallet soll laut Entwurf das zuständige Bundesministerium treffen und im Bundesanzeiger bekannt geben. Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft entstehe ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehe den Angaben zufolge insgesamt um rund 121,7 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig entstünden unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Bundesnetzagentur zusätzliche Personal- und Sachkosten für Aufbau und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen, verlangt aber an mehreren Stellen Änderungen. Unter anderem spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass die Entscheidung über die Art der Bereitstellung der EUDI-Wallet nicht allein dem zuständigen Bundesministerium überlassen werden soll. Stattdessen solle sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Zudem regt die Länderkammer an, bei der Auswahl von Wallet-Anbietern die digitale Souveränität stärker zu berücksichtigen und Open-Source-Lösungen sowie europäische Anbieter zu bevorzugen. Außerdem fordert sie zusätzliche Sicherungen für den Fall, dass eine anerkannte Wallet eingestellt wird. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie halte daran fest, dass das zuständige Bundesministerium über die Bereitstellungsform der EUDI-Wallet entscheiden soll, und verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung. Positiv und als prüffähig bewertet sie dagegen unter anderem Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID sowie einzelne Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht. Weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des Elster-Verfahrens, weist sie zurück. (lbr/hau/23.09.2026)
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TOP Epl 07 Justiz und Verbraucherschutz
93. Sitzung vom 10.09.2026, TOP Epl 07: Justiz und Verbraucherschutz
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Automatische Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression gefordert
Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression“ (21/8065(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Entwurf dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der AfD Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, wenn Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen. In solchen Fällen bleiben die Realeinkommen unverändert, aber es kommt infolge des progressiven Einkommensteuertarifs trotzdem zu einem Anstieg der Steuerbelastung. Nach Angaben der AfD-Fraktion gibt es keinen Automatismus zur Anpassung von Steuertarif, Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz, um die Folgen der kalten Progression auszugleichen. Anpassungen im Steuerrecht seien bisher auf Grundlage der zweijährigen sogenannten Progressionsberichte zur Änderung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte erfolgt. Die vergangenen Entlastungen hätten nicht immer ausgereicht, um alle von der Inflation betroffenen Steuerzahler von den Folgen kalten Progression zu entlasten. Außerdem kritisiert die AfD-Fraktion: „Die weiteren Anpassungen von Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen passieren praktisch willkürlich und oftmals ohne erkennbaren Bezug zur Inflation.“ So sei der Werbungskostenpauschbetrag bei den sonstigen Einkünften wie Renten in Höhe von 102 Euro seit 1955 nicht mehr angepasst worden. Automatische Anpassung an die Inflation Als Lösung stellt sich die AfD-Fraktion einen Automatismus für die notwendigen jährlichen Anpassungen der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz an die Inflation vor. Mit einer normierten Tarifformel sollen die Tarifeckwerte des Einkommensteuergesetzes jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden. Zusätzlich soll eine jährliche automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge an die Inflation erfolgen. Die Steuermindereinnahmen aufgrund der automatischen Anpassungen würden den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten, da es sich hierbei lediglich um das Rückführen von durch den Effekt der kalten Progression entstandene Steuermehreinnahmen handele, heißt es in dem Gesetzentwurf. (hle/hau/23.09.2026)
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Haushalt 2027: Personalausstattung im Fokus
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag mit den Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 begonnen.
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Internet-Mindestversorgung: Ausschuss folgt BNetzAEmpfehlung
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Der Digitalausschuss hat Einvernehmen zu den Schlussfolgerungen des Prüfberichts 2025 der Bundesnetzagentur zu den Kriterien zur Evaluation der TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung erteilt.
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Defizitäre Kommunalhaushalte gefährden Breitensportförderung
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Hohe Defizite der kommunalen Haushalte und der Sanierungsstaus der Sportinfrastruktur gefährden die Breitensportförderung, machten Kommunalvertreter vor dem Sportausschuss deutlich.
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Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ (21/7560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Vorgesehen ist, in Paragraf 177 Absatz 8 Nummer 1 und Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ zu erfassen. Im Anschluss an die halbstündige Debatte wurde der Regierungsentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O. Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten“ (21/551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund des Gesetzentwurfes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024, wonach über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff keine „gefährlichen Werkzeuge“ sind. Solche Fälle fallen im Sexualstrafrecht deshalb bislang unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Künftig sollen sie auch als „besonders schwere sexuelle Übergriffe“ gelten. Als gefährlich sollen laut Entwurf Werkzeuge oder Mittel gelten, die im konkreten Fall geeignet sind, „erhebliche Verletzungen oder erhebliche gesundheitliche Schäden herbeizuführen“. Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen soll dafür nicht erforderlich sein. Explizit führt die Bundesregierung in der Begründung aus, dass der Tatbestand damit auch K.-o.-Tropfen erfassen soll, die im Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung unter „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“ fallen. Stellungnahme der Länderkammer Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme in den Tatbestandsmerkmalen „bei der Tat“ und „gefährliches Mittel“ hingegen die Gefahr „erheblicher Anwendungsschwierigkeiten“ in der Praxis. Zwischen der heimlichen Verabreichung von K.-o.-Tropfen und der späteren sexuellen Handlung beziehungsweise Wegnahme könnten mehrere Zwischenschritte liegen. Daher sei nicht sicher, dass die Verabreichung als Verwendung „bei der Tat“ erfasst werde. Die Länderkammer schlägt stattdessen vor, auf die Formulierung „zur Ausführung der Tat“ sowie auf die bereits im Strafgesetzbuch verwendeten Begriffe „Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe“ zurückzugreifen. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Änderung ihres Entwurfs ab. Ihr Konzept sei umfassender und solle abstrakt sämtliche Werkzeuge und Mittel erfassen, die die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit gefährden, darunter auch künftig auftretende, bislang nicht bedachte Begehungsformen. Zudem wird laut Bundesregierung „bewusst auf jegliche Subjektivierung des Tatbestandes“ verzichtet. Beim Vorschlag des Bundesrates müsste nach ihrer Auffassung bereits bei der Gabe der K.-o.-Tropfen eine „Ermöglichungsabsicht im Sinne des dolus directus 1. Grades“ hinsichtlich des sexuellen Übergriffs beziehungsweise der Wegnahme bestehen und nachgewiesen werden. Auch die vom Bundesrat befürchtete zeitliche Lücke sieht die Bundesregierung nicht. Nach ständiger Rechtsprechung werde bereits mit dem Verabreichen der narkotisierenden Mittel „Gewalt“ im Sinne der einschlägigen Sexual- beziehungsweise Raubtatbestände ausgeübt. „Die Tatausführung hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen“, heißt es in der Gegenäußerung. Eine fortwirkende Gewaltanwendung könne auch bei längeren Zeitspannen bis zur sexuellen Handlung oder Wegnahme vorliegen. Für den dafür erforderlichen „finalen Zusammenhang“ genüge Eventualvorsatz, heißt es in der Gegenäußerung. Gesetzentwurf des Bundesrates Der Gesetzentwurf zielt auf eine Ausschärfung der Qualifikationstatbestände und die Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung von K.o.-Tropfen zur Begehung von Straftaten ab. Erreicht werden soll dies, indem Paragraf 250 Absatz 2 und Paragraf 177 Absatz 8 des Strafgesetzbuches jeweils um eine weitere Nummer ergänzt werden, die sich an der aus Paragraf 224 Absatz 1 Nummer 1 für die Körperverletzung bekannten Tatbegehung durch „Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ orientiert. (scr/hau/23.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Unternehmen kann keine Streichung aus Liste erzwingen
Unternehmen kann keine Streichung aus Liste erzwingen
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sara_stanisic
Mi., 23.09.2026 - 17:24
Ein Energieunternehmen will einen Wirtschaftsverband aus der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände streichen lassen. Doch dafür fehlt ihm die rechtliche Handhabe, entschied das OVG Münster. Zweifel an der Eintragung müssten einen anderen Weg nehmen.
Verwaltungsverfahren und -prozess
Kategorien: Juristische Nachrichten
Bundestag berät erneut über Widerspruchslösung
Bundestag berät erneut über Widerspruchslösung
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jonas_scherne
Mi., 23.09.2026 - 17:21
Spenderorgane sind in Deutschland nach wie vor Mangelware. Das bekannteste Instrument für eine Steigerung des Spendenaufkommens ist die Widerspruchslösung, doch es gibt Widerstände. Eine Gruppe von Abgeordneten startet nun einen neuen Anlauf.
Staats- und Verfassungsrecht
Dr. Maximilian Amos
Kategorien: Juristische Nachrichten
VGH bestätigt Ausweisung des "Wollhaus-Rasers": Türke muss Deutschland nach tödlicher Raserei verlassen
Er wurde in Heilbronn geboren und hat sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht. Trotzdem durften die Behörden den wegen Mordes verurteilten "Wollhaus-Raser" ausweisen, hat der VGH Baden-Württemberg bestätigt.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Urteil gegen OLG-Referatsleiter bestätigt
Urteil gegen OLG-Referatsleiter bestätigt
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maximilian_amos
Mi., 23.09.2026 - 16:56
Ein früherer Referatsleiter des OLG Thüringen ist zu Recht wegen Vorteilsannahme verurteilt worden. Der BGH bestätigte das Urteil des LG Gera gegen den Beamten, der sich im Rahmen seiner Amtsgeschäfte günstige Privatkredite erkaufte.
Strafrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Der Gesetzentwurf der Regierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ist Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss gewesen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Heftiger Disput um Weltanschauung der Berliner Linken
Zu einem Schlagabtausch über politische Einstellungen in der Partei Die Linke wurde eine auf Verlangen der AfD-Fraktion angesetzte Aktuelle Stunde am Mittwoch, 23. September 2026. Sie trug den Titel „Fälle von Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans bei den Linken Berlin – Jüngste Entwicklungen in den Blick nehmen“. Dabei bekam nicht nur Die Linke viel Kritik aus den anderen Fraktionen zu hören, mehrere Redner sprachen auch der AfD die Legitimation ab, Anderen Antisemitismus vorzuwerfen. AfD: Täternähe der Berliner Linken Dr. Gottfried Curio (AfD) verwies auf Aussagen im Wahlprogramm der Linken zur Einschränkung der Sicherheitsbehörden und merkte an, „dass offenbar die Täternähe der Partei bei Ihren Forderungen die Feder geführt hat“. SPD und Grünen warf Curio vor, für eine polizeifeindliche Politik „gerne als Steigbügelhalter zu fungieren“. Weiter führte Curio aus, über fünfzig Prozent der muslimischen Wähler hätten in Berlin Die Linke gewählt, „die erste klar ethnische Wahl in Deutschland“. Gewählt worden sei dabei „der dezidierte Antisemitismus der Partei“. Beatrix von Storch (AfD) sekundierte: „Noch nie seit dem Krieg hat eine Partei den Hass auf Juden zur Wählermobilisierung eingesetzt so wie die Linke in Berlin.“ CDU/CSU: Verfassungsschutz soll Linke beobachten Auch aus allen anderen Fraktion bekam Die Linke heftige Kritik an ihrem Berliner Landesverband zu hören. Prominente Mitglieder hätten „wegen des grassierenden Judenhasses schon vor Jahren diese Partei verlassen“, sagte Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU). Den Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak, der einen berüchtigten Clanchef zur Wahlparty eingeladen hatte, forderte sie auf, sein Mandat niederzulegen. Andere Redner der Unionsfraktion verlangten von dessen Fraktion, Koçak aus dem Innenausschuss abzuberufen. Klein sprach von einer „Grundgefahr, die von dieser radikalen Partei ausgeht, wenn Gesetzgeber sich mit Gesetzesbrechern verbrüdern“. Mehrere Unionsredner forderten deshalb, Die Linke vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Heftige Kritik an Linken auch von Grünen Deutlich wurde auch Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen): „Wer Israelhass und Antisemitismus relativiert, akzeptiert oder sogar politisch integriert, vergiftet die politische Kultur in unserem Land.“ Lippenbekenntnisse und nachträgliche Distanzierung reichten nicht, „wenn sich bei Ihnen Menschen mit offenem Israelhass und antisemitischen Positionen erkennbar wohlfühlen und damit auch noch Wahlkampf machen“, sagte Mihalic an die Adresse der Linken. Dass sich allerdings die AfD „hier zum Ankläger des Antisemitismus aufschwingt, ist ein politischer Treppenwitz“, erklärte Mihalic. Sie wie auch Redner von SPD und vor allem Linken hielten der AfD vor, den Nationalsozialismus zu verharmlosen. SPD: Warum finden Kriminelle Anschluss an Berliner Linke? Sebastian Fiedler (SPD) verwies darauf, dass es erklärtes Ziel der Organisierten Kriminalität sei, politische Strukturen zu unterwandern. In Verfolgung dieses Ziel seien kriminelle Clans und arabische Terrororganisationen „nicht mehr hermetisch voneinander abgetrennt“ wie früher. Und es erhebe sich die Frage, so Fiedler weiter: „Warum finden Akteure aus solchen Milieus immer wieder Anschluss an das politische Umfeld der Berliner Linken?“ Helge Lindh (SPD) verwies auf den grassierenden Antisemitismus seit dem Hamas-Anschlag vom 7. Oktober. Vor einigen Tagen habe ein Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge stattgefunden. Die gerade einmal 25 Teilnehmer einer anschließenden Mahnwache, unter ihnen er selbst, seien von Umstehenden als „ihr Judenschweine“ beschimpft worden. Gegenangriff der Linken Für seine angegriffene Partei gestand Dr. Gregor Gysi (Die Linke) ein, dass „einige Mitglieder die Israelkritik deutlich überziehen“. Seine Partei positioniere sich aber deutlich gegen jeden Antisemitismus, und die Berliner Bürgermeisterkandidatin Elif Eralp habe „ein Fünf-Punkte-Programm vorgelegt, wie man Antisemitismus wirksamer bekämpfen und das Leben jüdischer Menschen in Berlin besser schützen kann“. Den Antisemitismus-Vorwurf aus den Reihen der AfD nannte Gysi „eine Frechheit“, und „dass die CDU mitmacht“ sei „auch mehr als absurd“. Bundeskanzler Merz habe gesagt, Antisemitismus sei die perfideste Form der Ausländerfeindlichkeit, und damit die deutschen Jüdinnen und Juden zu Ausländern erklärt. In Wirklichkeit gehe es der CDU nur darum, in Berlin wieder den Regierenden Bürgermeister zu stellen. (pst/23.09.2026)
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Grüne fordern Wohnheim-Offensive
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Damit junge Menschen bessere Wohnmöglichkeiten erhalten, fordern die Grünen in einem Antrag eine Wohnheim-Offensive.
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Reisebranche beklagt Bürokratie
Tourismus/Anhörung Der Tourismusausschuss hat sich am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung mit der Lage der Reisebüros und der Reiseveranstalter beschäftigt.
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Grüne: Klimaanpassung und Naturschutz ins Grundgesetz
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag, Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz zu verankern.
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Prozess um Vereinsverbot läuft weiter
Prozess um Vereinsverbot läuft weiter
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sara_stanisic
Mi., 23.09.2026 - 16:28
Kann eine Insolvenz den Prozess um ein Vereinsverbot unterbrechen? Das BVerwG sagt Nein. Die besonderen Regeln des öffentlichen Vereinsrechts hätten vorübergehend Vorrang vor dem Insolvenzrecht.
Verwaltungsverfahren und -prozess
Kategorien: Juristische Nachrichten
Parlamentariergruppe USA des Deutschen Bundestages reist nach Washington D.C., Atlanta und Miami
Eine Delegation der Parlamentariergruppe USA des Deutschen Bundestages reist vom 27. September bis 3. Oktober 2026 unter Leitung des Vorsitzenden Kai Whittaker (CDU/CSU) nach Washington D.C., Atlanta (Georgia) und Miami (Florida). Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Tijen Ataoğlu (CDU/CSU), Beatrix von Storch (AfD), Philipp Rottwilm (SPD), Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) und Caren Lay (Die Linke). In Washington D.C. tauscht sich die Delegation mit Mitgliedern des Repräsentantenhauses und des Senats aus. Darüber hinaus stehen Gespräche mit Mitgliedern verschiedener Ausschüsse beider Häuser sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung auf dem Arbeitsprogramm. Geplant sind auch Begegnungen mit politischen Stiftungen, Think Tanks sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt der Gespräche der Delegation stehen die aktuellen Entwicklungen der transatlantischen Beziehungen sowie Themen aus den Bereichen der Wirtschafts-, Verteidigungs-, Sicherheits- und Digitalpolitik. Besondere Aufmerksamkeit wird die Delegation auf den Austausch über die bevorstehenden Zwischenwahlen zum US-amerikanischen Kongress richten. Neben der Hauptstadt besucht die Delegation die Bundesstaaten Georgia und Florida. Hier trifft die Delegation mit Kongressmitgliedern der beiden Bundesstaaten zusammen. Auf dem Programm in Atlanta (Georgia) steht u.a. ein Besuch bei Porsche Cars North America und beim Georgia Institute of Technology.
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