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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Rechtspolitikerin Gumnior (Grüne) beklagt massive Schutzlücken bei digitaler sexualisierter Gewalt
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 28. März 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Die Rechtspolitikerin Lena Gumnior fordert einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. „Frauen dürfen die Schuld nicht länger bei sich suchen“, sagt sie in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Frauen müssten ermutigt werden, Anzeige zu erstatten. „Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend sichergestellt. Wir brauchen also deutlich mehr Sensibilisierung und Fortbildung bei Polizei und Justiz, damit sich Frauen dort gut aufgehoben fühlen.“ Solange das Erstellen von pornografischen Deepfakes nicht strafbar sei, müssten Täter nichts befürchten. „Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies“, so Gumnior. Im aktuellen Fall der Schauspielerin Collien Fernandes gehe es nicht einfach nur um die Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“, wie es im Kunsturhebergesetz geregelt sei. Vielmehr sei Fernandes in Deepfakes objektifiziert und sexualbezogen dargestellt worden und habe sich bisher nicht dagegen wehren können. „Das heißt: Die Normen, die wir über das Kunsturhebergesetz haben, schützen nicht das, worum es eigentlich im Kern geht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“, betont Gumnior. Eine Klarnamenpflicht im Netz und eine Speicherung von IP-Adressen lehnt die grüne Bundestagsabgeordnete zugleich eindeutig ab. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Gumnior, 2024 wurden in Deutschland 308 Frauen und Mädchen getötet, davon 191 durch Partner, Ex-Partner und Familienmitglieder. Gewalt gegen Frauen, auch digitale, nimmt zu. Das hat das Bundeskriminalamt (BKA) erst im Herbst festgestellt. Hat der Staat zu lange weggeschaut? Lena Gumnior: Auf jeden Fall! Es sind ja nicht nur die Hellfelddaten, die wir vom BKA kennen. Auch die letzte Dunkelfeldstudie zeigte, dass nur ein Bruchteil der Gewalt überhaupt angezeigt wird. Wenn fast jede Frau in ihrem Leben einmal Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt wird, bedeutet das, wir alle könnten auch potenziell Täter in unserem Umfeld kennen. Mit dieser unbequemen Frage wollen sich viele nicht auseinandersetzen. Das Parlament: Was müsste Ihrer Meinung nach passieren, um das zu ändern? Gumnior: Wir müssen Frauen ermutigen, Anzeige zu erstatten. Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend sichergestellt. Wir brauchen also deutlich mehr Sensibilisierung und Fortbildung bei Polizei und Justiz, damit sich Frauen dort gut aufgehoben fühlen. Wir brauchen aber auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen dürfen die Schuld nicht länger bei sich suchen. Das Parlament: Wir diskutieren seit einer Woche über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die seit Jahren gegen Fake-Accounts von ihr und darauf zu sehende pornografische Deepfakes kämpft. Fernandes nannte Deutschland ein „Täterparadies“. Teilen Sie diese Einschätzung? Gumnior: Im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt haben wir so massive Schutzlücken, dass die Beschreibung von Frau Fernandes zutrifft. Solange das Erstellen von pornografischen Deepfakes nicht strafbar ist, müssen Täter nichts befürchten. Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies. Das Parlament: Es geht in diesem konkreten Fall nicht nur um Bildmanipulation, sondern auch um Identitätsmissbrauch und um Darstellungen, die eventuell das Sexualstrafrecht berühren. Kann man das überhaupt an einer Stelle des Strafgesetzbuches bündeln? Gumnior: Man kann problemlos Fälle von bildbasierter sexualisierter Gewalt bündeln. Das können zum Beispiel ungefragte Nacktaufnahmen sein, das können auch manipulierte Aufnahmen sein, die am Ende zum Beispiel Fotos sind, bei denen das Gesicht von jemandem auf einen anderen Körper gesetzt und dieser dann sexualbezogen dargestellt wird. Man kann auch pornografische Deepfakes, die gegen den Willen einer Person erstellt werden, in einem Paragrafen regeln. Wir haben ja bereits eine Norm, die so ein bisschen bildbasierte sexualisierte Gewalt erfasst. Da fällt das sogenannte Upskirting darunter. Aber das umreißt gar nicht das komplette Phänomen. Denn diese Bildmanipulationen und ungewollten Aufnahmen gehen viel weiter. Da hat tatsächlich bisher eine angemessene staatliche Reaktion gefehlt. Das Parlament: Es gibt jenseits des Strafgesetzbuches auch das „Recht am eigenen Bild“ im Kunsturhebergesetz. Wieso kommen Betroffene trotzdem so selten zu ihrem Recht? Gumnior: Collien Fernandes hat von einer „virtuellen Vergewaltigung“ gesprochen. Besonders schlimm war für sie nicht der Umstand, dass jemand Bilder von ihr entgegen des Urheberrechts verwendet hat. Sondern, dass sie objektifiziert, dass sie sexualbezogen dargestellt wurde und sich dagegen nicht wehren konnte. Das heißt: Die Normen, die wir über das Kunsturhebergesetz haben, schützen nicht das, worum es eigentlich im Kern geht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das spiegelt sich dann auch im Strafrahmen wider, der deutlich geringer ist. Oft werden Ermittlungen eingestellt, weil es sich nicht darstellen lässt, oder am Ende erfolgt eine Verurteilung nach dem Kunsturhebergesetz. Das kann ich niemandem wirklich erklären, wenn doch das Übel der Tat eigentlich an ganz anderer Stelle liegt. Das Parlament: Bundesjustizministerin Hubig hat nun angekündigt, Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktionieren zu wollen. Sind Sie als Grüne damit zufrieden? Gumnior: Solange dem Bundestag kein Gesetzentwurf vorliegt, kann ich die Pläne nicht wirklich beurteilen. Aber wir sind offen für eine Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen, um diese Strafbarkeitslücke schnell zu schließen. Deshalb haben wir auch einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, um schnell gemeinsam vorangehen zu können. Das Parlament: Es soll für Betroffene leichter werden, sich vor Gericht wehren und schneller zu ihrem Recht kommen zu können. Was wäre dafür aus Ihrer Sicht nötig? Gumnior: Es ist wichtig, dass wir die Betroffenen vor allem nicht allein lassen. Man könnte ihnen zum Beispiel eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite stellen. Ein wichtiger Baustein wäre, dass wir es ihnen erleichtern, Ansprüche gegenüber Plattformen erheben zu können, wie Löschungsansprüche oder Unterlassungsansprüche. Wir sollten Plattformbetreiber viel mehr in die Pflicht nehmen, als wir es bisher getan haben. Das Parlament: Bundeskanzler Merz hat kürzlich über eine Klarnamenpflicht im Internet gesprochen, um Hass und Hetze wirksamer begegnen zu können. Warum sind die Grünen da so skeptisch? Gumnior: Ich finde es spannend, dass diese Frage auch in dem aktuellen Fall gestellt wird. Denn wenn wir wissen aus vielen Studien, dass die meisten Täter bei bildbasierter sexualisierter Gewalt eben keine unbekannten Fremden sind, sondern Menschen im sozialen Nahbereich, Partner, Ex-Partner, Nachbarn, Arbeitskollegen. Der Ermittlungsansatz ist also eigentlich ein ganz anderer, als eine umfassende Klarnamenpflicht zu fordern. Denn die würde dafür sorgen, dass auch Menschen sich nicht mehr anonym im Internet bewegen können, für die es ein wichtiger Rückzugsort ist, um sich dort Hilfe zu suchen. Merz schießt da absolut übers Ziel hinaus. Mein Wunsch wäre, immer den einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Wir müssen erstmal die Strafbarkeit schaffen und uns anschauen, wie die Ermittlungen laufen und erst danach justieren, wenn wir tatsächlich Leerstellen erkennen. Das Parlament: Ministerin Hubig hat auch die zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen ins Gespräch gebracht, um die Strafverfolgung möglicherweise zu erleichtern. Was sagen Sie dazu? Gumnior: Grundsätzlich lehnen wir diese anlasslose Massenüberwachung im Internet ab. Wir müssen die strafrechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass diese Taten strafbar sind und dann auf dieser Grundlage schauen, welche Ermittlungsbefugnisse es braucht. Einfach eine Forderung mit einem Tatkomplex zu verknüpfen, halte ich für sehr gefährlich. Zumal die Vorratsdatenspeicherung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen im Detail hoch umstritten ist. Das zu verbinden, würde den Gesetzgebungsprozess wahrscheinlich verzögern und dem schnellen Handeln im Weg stehen, das Ministerin Hubig angekündigt hat. Zur Person: Die Juristin Lena Gumnior ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Fragen stellte Claudia Heine.
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Rechtsausschuss reist nach Korea, Taiwan und Japan
Eine Delegation des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz besucht vom 28. März bis 7. April 2026 Südkorea, Taiwan und Japan. In Südkorea informieren sich die Abgeordneten über die Folgen der Verfassungskrise aufgrund des im Dezember 2024 ausgerufenen Kriegsrechts. Dazu führen sie Gespräche mit der Nationalversammlung, dem Justizministerium und dem Verfassungsgericht. In Taiwan geht es beim dortigen Parlament um die Situation des demokratischen Rechtsstaats in der aktuellen Bedrohungslage. Ferner wird sich die Delegation über den aktuellen Stand der taiwanischen Verfassungsgerichtsbarkeit informieren und mit Juristenvereinigungen austauschen. In Japan wird sich der Ausschuss über den Stand der Debatten um eine Reform der bislang unveränderten japanischen Verfassung informieren und mit Rechtsprofessoren Gespräche zum Verfassungs- und Zivilrecht sowie zum Verbraucherschutzrecht führen. Mit dem japanischen Verfassungsausschuss, dem Justizministerium und im Obersten Gerichtshof sind auch Gespräche zu parlamentarischen Kontrollrechten, dem Stand der Digitalisierung sowie zu aktuellen Herausforderungen der Justiz geplant. In allen drei Ländern orientieren sich die Jurisdiktionen, insbesondere im Zivilrecht, häufig am deutschen Rechtssystem. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Carsten Müller (Ltg.), Tijen Ataoğlu, Mechthild Heil (alle CDU/CSU), Tobias Matthias Peterka (AfD), Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Aaron Valent (Die Linke).
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BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt die Senatsmarschallin der Republik Polen, Małgorzata Kidawa-Błońska
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Konferenz im Deutschen Bundestag zum Thema 75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Zum 75. Jubiläum der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) findet am Donnerstag, den 26. März 2026 eine Konferenz im Deutschen Bundestag statt. Unter dem Titel „75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr“ lädt die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) ein. Zu der Konferenz werden 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, NGOs und Verbänden erwartet. Zudem nehmen rund 40 Schülerinnen und Schüler teil. Die Konferenz wird von dem Leiter der deutschen Delegation in der PVER, Abg. Knut Abraham, und dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frank Schwabe, eröffnet (13.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101). Anschließend gibt es drei thematische Panels: Der Kampf um den Europarat Die georgische Tragödie: Wie verteidigt man die EMRK heute? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die EMRK Die Veranstaltung wird im Livestream des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de übertragen. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/europa_internationales/international/europarat/egmr-konferenz-1157330 Hintergrund: Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Grundrechte von über 700 Millionen Menschen in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Die Konvention wird daher gemeinhin als das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes bezeichnet. Die EMRK wurde 1950 in Rom unterzeichnet und trat 1953 in Deutschland in Kraft. Ziel der Konferenz ist es, die Bedeutung der EMRK und des Europarates öffentlich zu diskutieren. Dabei sollen auch aktuelle Herausforderungen und Kritikpunkte des europäischen Menschenrechtssystems analysiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. Hinweise für Medienvertreterinnen und -vertreter: Es gilt die übliche Akkreditierung des Deutschen Bundestages. Informationen dazu finden Sie unter www.bundestag.de/presse/akkreditierung. Außerdem wird um Anmeldung per E-Mail an echr-pace-berlin@bundestag.de gebeten.
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BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt den tunesischen Außenminister, Mohamed Ali Nafti
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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Fraktionsvize Sepp Müller (CDU) gegen schnelle staatliche Entlastung der Autofahrer
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 21. März 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sepp Müller, ist gegen eine schnelle staatliche Entlastung der Autofahrer angesichts der stark gestiegenen Treibstoffkosten. In einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ sagte Müller, über das Maßnahmenpaket der Koalition hinausgehende Entlastungen „lassen sich nicht losgelöst von der geopolitischen Lage betrachten“. Die Entwicklung im Iran und die Situation in der Straße von Hormus hätten unmittelbare Auswirkungen auf Energiepreise weltweit. „Solange diese Unsicherheit besteht, wäre es politisch nicht seriös, weitreichende Entlastungspakete in Aussicht zu stellen, deren Grundlage sich binnen Tagen verändern kann. Unsere Aufgabe ist es, vorbereitet zu sein und nicht, vorschnell zu reagieren“, sagte Müller der Zeitung. Die Maßnahmen der Koalition nannte Müller einen ordnungspolitischen Eingriff „mit begrenzter, aber nicht wirkungsloser Reichweite“. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht zu verschärfen; zum anderen sollen Mineralölkonzerne nur noch einmal am Tag die Preise an den Tankstellen erhöhen dürfen. Es gehe darum, Transparenz in den Markt zu bringen, was preisdämpfend wirken könne. Eine spürbare Entlastung sei aber nicht zu erwarten. „Die eigentliche Stellschraube liegt tiefer: bei funktionierendem Wettbewerb und der Frage, ob Preise überhaupt noch durch Marktmechanismen entstehen“, so der CDU-Politiker. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Energie wird teurer und teurer. Jetzt soll an den Tankstellen nur noch eine Preiserhöhung pro Tag erlaubt sein. Reicht das aus, um die Bürger an der Zapfsäule zu entlasten? Sepp Müller: Es ist ein ordnungspolitischer Eingriff mit begrenzter, aber nicht wirkungsloser Reichweite. Zunächst geht es darum, Transparenz in einen Markt zu bringen, der sich bislang durch eine kaum nachvollziehbare Dynamik auszeichnet – mit teils zweistelligen Preisänderungen pro Tag. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Modelle preisdämpfend wirken können, allerdings nur moderat. Wer hier eine spürbare Entlastung erwartet, wird sie allein dadurch nicht bekommen. Die eigentliche Stellschraube liegt tiefer: bei funktionierendem Wettbewerb und der Frage, ob Preise überhaupt noch durch Marktmechanismen entstehen. Das Parlament: Ist das Kartellamt denn wirklich so ein starker Hebel? Müller: Es kann einer sein – wenn wir es politisch ernst meinen. Der Befund ist eindeutig: Der Treibstoffmarkt in Deutschland funktioniert nicht so, wie ein wettbewerblicher Markt funktionieren sollte. Genau in solchen Fällen greift das Kartellrecht. Deshalb werden wir die Instrumente des Kartellamts deutlich nachschärfen. Die Beweislastumkehr ist dabei zentral: Künftig müssen Unternehmen erklären, wie ihre Preise zustande kommen. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern auch Verantwortlichkeit. Gleichzeitig geht es um Verfahrensbeschleunigung – wir können uns nicht leisten, dass Konzerne staatliche Aufsicht über Jahre hinweg durch juristische Mittel ausbremsen. Effektiver Wettbewerb braucht Durchsetzungskraft, nicht nur Regeln auf dem Papier. Das Parlament: Es steigen ja auch die Heizkosten, also das Öl und das Erdgas zum Heizen werden teurer. Sind auch hier Maßnahmen in Planung? Müller: Wir arbeiten derzeit daran, die Eingriffsmöglichkeiten des Staates zu präzisieren und zu erweitern, falls Märkte offenkundig versagen. Aber darüber hinausgehende Entlastungen lassen sich nicht losgelöst von der geopolitischen Lage betrachten. Die Entwicklung im Iran und die Situation in der Straße von Hormus haben unmittelbare Auswirkungen auf Energiepreise weltweit. Solange diese Unsicherheit besteht, wäre es politisch nicht seriös, weitreichende Entlastungspakete in Aussicht zu stellen, deren Grundlage sich binnen Tagen verändern kann. Unsere Aufgabe ist es, vorbereitet zu sein und nicht, vorschnell zu reagieren. Das Parlament: Im Koalitionsvertrag gibt es einen Prüfauftrag zur Senkung der Einkommensteuer in der Mitte der Legislaturperiode. Das wäre auch eine Entlastung. Müller: Das ist richtig, und dieser Prüfauftrag ist bewusst so formuliert worden. Steuerentlastungen sind sinnvoll, wenn sie nachhaltig finanzierbar sind und nicht zu neuen strukturellen Defiziten führen. Deshalb gilt hier ein klarer Grundsatz: Erst die finanzielle Realität, dann die politische Entscheidung. Wenn die Spielräume vorhanden sind, werden wir sie nutzen. Aber wir werden keine Entlastungen versprechen, die wir später durch Schulden oder Kürzungen an anderer Stelle teuer bezahlen müssen. Das Parlament: Die Diskussion über die Energiequellen hat Fahrt aufgenommen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nennt den Atomausstieg einen strategischen Fehler. Kanzler Friedrich Merz nennt ihn aber irreversibel. Was meinen Sie? Müller: Die Bewertung des Atomausstiegs mag sich im Nachhinein verändert haben, die faktische Lage jedoch nicht. Die letzten Anlagen sind abgeschaltet und im Rückbau, ein Wiedereinstieg ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr realistisch. Deshalb führt die Debatte über die Vergangenheit nur begrenzt weiter. Entscheidend ist, den Blick nach vorn zu richten. Die Koalition setzt auf Kernfusionsforschung, also auf eine Technologie mit langfristigem Potenzial. Gleichzeitig beobachten wir Entwicklungen bei kleineren Reaktoren. Aber auch hier gilt: Technologieoffenheit darf nicht mit Wunschdenken verwechselt werden. Erst wenn sich ein tragfähiger Markt entwickelt, stellt sich die Frage eines Einstiegs. Das Parlament: Bis dahin könnte doch auf die Nutzung heimischer Ressourcen gesetzt werden. In Nordwestdeutschland befinden sich große Erdgasvorkommen, die mit der Fracking-Technologie erschlossen werden könnten. Das sind riesige Vorkommen, die vielleicht für Jahrzehnte den gesamten deutschen Erdgasbedarf sichern könnten. Müller: Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich spürbar verschoben. In einer solchen Lage ist es legitim und notwendig, bestehende Positionen zu überprüfen. Gleichzeitig gibt es politische Festlegungen, etwa beim Kohleausstieg, an denen wir festhalten. Aber auch hier muss man nüchtern sagen: Ohne tragfähige Alternativen wird es schwierig, ambitionierte Ausstiegsziele einzuhalten. Die Frage nach heimischen Ressourcen – einschließlich Fracking – wird daher neu bewertet werden müssen. Allerdings stehen wir am Anfang dieser Diskussion, nicht am Ende. Entscheidungen brauchen eine belastbare Grundlage, keine kurzfristige Reaktion auf Krisen. Das Parlament: Das für Deutschland in diesem Jahr prognostizierte Wirtschaftswachstum war mit etwa einem Prozent ohnehin schon nicht besonders hoch. Ist das noch zu halten? Müller: Es ist ein fragiles Szenario. Bereits ohne zusätzliche Belastungen bewegen wir uns auf niedrigem Wachstumsniveau. Sollte sich der Konflikt weiter zuspitzen, sind deutliche Korrekturen nach unten wahrscheinlich. Eine Halbierung des Wachstums ist ein realistisches Risiko, im ungünstigsten Fall droht eine Stagnation. Energiepreise, Lieferketten und Investitionszurückhaltung wirken hier zusammen. Deshalb ist die wirtschaftliche Perspektive unmittelbar an die geopolitische Entwicklung gekoppelt. Stabilität nach außen ist eine Voraussetzung für Stabilität nach innen. Das Parlament: Im letzten Jahr hat die Koalition den Wachstumsbooster auf den Weg gebracht. Brauchen wir neue Programme, wenn der Krieg länger dauert? Müller: Ich halte es für falsch, auf jede externe Krise mit neuen Subventionsprogrammen zu reagieren. Das mag kurzfristig entlasten, ist aber weder nachhaltig noch finanzierbar. Stattdessen müssen wir die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Dazu gehört auch eine konsequente Überprüfung staatlicher Ausgaben. Der Staat muss Prioritäten setzen und sich auf das Wesentliche konzentrieren. Dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht durch immer neue Förderprogramme, sondern durch verlässliche, effiziente Rahmenbedingungen. Das Parlament: Reicht das aus? Müller: Es reicht nicht, aber es ist unverzichtbar. Wir unternehmen erste Schritte, etwa bei Personalkosten, die wir um acht Prozent reduzieren und den Sachkosten, bei denen wir zehn Prozent im Bundeshaushalt einsparen. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass in öffentlichen Haushalten erhebliche Effizienzreserven liegen. Diese zu heben, ist politisch anspruchsvoll, aber notwendig. In einer Phase knapper Mittel müssen wir uns von Gewohnheiten lösen und Programme hinterfragen, die möglicherweise nicht mehr den aktuellen Prioritäten entsprechen. Zur Person: Sepp Müller (CDU) ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, verantwortlich für die Themen Wirtschaft und Energie, Mittelstand, Tourismus, Neue Länder sowie Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen-Anhalt. Die Fragen stellte Hans-Jürgen Leersch.
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