Menschenrechte
Tunesien: Zivilgesellschaft unter Beschuss
(Beirut) – Die tunesische Regierung geht seit 2024 systematisch gegen zivilgesellschaftliche Gruppen und deren Mitglieder vor und hat damit den lebendigen zivilgesellschaftlichen Raum, der nach der Revolution von 2011 entstanden war, nahezu vollständig ausgelöscht, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Behörden sollten ihre Unterdrückung der Zivilgesellschaft unverzüglich beenden und zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum für eine uneingeschränkte und freie Tätigkeit gewähren.
Der 49-seitige Bericht, “‘We Are Living on Borrowed Time’: Repression of Civil Society in Tunisia” dokumentiert die eskalierende Unterdrückung von lokalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Beschäftigten, Mitgliedern und Partnerorganisationen durch die tunesischen Behörden mittels missbräuchlicher Strafverfolgung, willkürlicher Festnahmen, Freiheitsentzug, finanzieller und strafrechtlicher Ermittlungen, massenhafter Suspendierungen und Auflösungsdrohungen.
„Zivilgesellschaftliche Gruppen in Tunesien spielen eine Schlüsselrolle dabei, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen, lebenswichtige Dienstleistungen zu erbringen und sich für die Grundrechte der Menschen einzusetzen“, sagte Bassam Khawaja, stellvertretender Direktor für Nahost und Nordafrika bei Human Rights Watch. „Es ist deutlich zu erkennen, dass die Behörden jedes ihnen zur Verfügung stehende Mittel missbrauchen, um den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in Tunesien einzuschränken und diese Organisationen auszuhebeln.
Seit 2022 stellt Präsident Kais Saied die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) öffentlich als Bedrohung für die nationale Souveränität dar. Zwischen Mai und Dezember 2024 verhafteten die Behörden zahlreiche Mitarbeitende von Organisationen, die Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützen und sich gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Seitdem haben sie mindestens 47 Personen strafrechtlich verfolgt, die mit nichtstaatlichen Organisationen in Verbindung stehen, und mindestens 10 Personen länger als 14 Monate – die nach tunesischem Recht zulässige Höchstdauer – in Untersuchungshaft festgehalten.
Die Behörden nutzen Gesetze, die die Unterstützung von ausländischen Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus unter Strafe stellen, sowie das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung und Geldwäschebekämpfung aus dem Jahr 2015, um Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen widerrechtlich anzuklagen.
Nach Gerichtsverfahren in den Jahren 2025 und 2026 wurden mindestens 14 Personen aus dem zivilgesellschaftlichen Umfeld verurteilt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Eine prominente Menschenrechtsaktivistin, Saadia Mosbah, wurde am 19. März 2026 unter dem falschen Vorwurf von Finanzdelikten zu acht Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Fünf Beschäftigte verschiedener Flüchtlingsorganisationen wurden wegen Missbrauchsvorwürfen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit und den Mandaten ihrer rechtmäßig eingetragenen Vereine verurteilt.
Die betroffenen Organisationen haben ihre Aktivitäten inzwischen eingestellt.
Die Behörden haben zudem massenhaft Vereine mit finanziellen und strafrechtlichen Ermittlungen ins Visier genommen. Ende 2024, kurz vor den Präsidentschaftswahlen, teilte die Brigade zur Ermittlung und Prävention von Steuerhinterziehung mindestens zwölf Vereinen – darunter dem Regionalbüro von Amnesty International und der lokalen Antikorruptionsgruppe I Watch – mit, dass gegen sie ermittelt werde. Die Ermittlungen stellen eine administrative und operative Belastung dar und haben dazu geführt, dass die Bankkonten von mindestens zwei Vereinen eingefroren wurden.
Der großflächige und systematische Einsatz solcher Ermittlungsverfahren gegen einen großen Teil der Zivilgesellschaft wirft ernsthafte Bedenken auf, dass die Regierung diese Maßnahmen als Mittel einsetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu schikanieren und einzuschüchtern.
Zwischen Juli und Oktober 2025 sowie zwischen April und Mai 2026 haben die Behörden das Gesetzesdekret 2011-88 über Vereinigungen missbraucht, um Vereinigungen massenhaft zu suspendieren. Human Rights Watch hat mindestens 20 suspendierte zivilgesellschaftliche Vereinigungen identifiziert, wobei es ohne offizielle Daten unmöglich ist, die genaue Zahl zu ermitteln.
Diese Suspendierungen wurden offenbar unter Umgehung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und unter Begehung von Unregelmäßigkeiten vorgenommen. Einige Verbände erhielten nicht die gesetzlich vorgeschriebenen formellen Verwarnungen, die es ihnen ermöglicht hätten, auf die Vorwürfe von Verstößen zu reagieren oder diese auszuräumen. Andere versuchten, darauf zu reagieren, erhielten jedoch keine Antwort. Die Suspendierung eines Verbandes ist eine drastische Maßnahme, die nur als letztes Mittel und nach klarer Begründung sowie einer unabhängigen Überprüfung ergriffen werden sollte, so Human Rights Watch.
Diesen Vereinigungen droht die Auflösung, sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Anwält*innen, die suspendierte Vereinigungen unterstützt haben, berichteten Human Rights Watch, dass die Behörden die Einsprüche von etwa 30 Vereinigungen, die Einspruch eingelegt hatten, zurückgewiesen haben. Gegen Al Khatt (Herausgeber des unabhängigen Medienunternehmens Inkyfada) und Mnemty laufen derzeit Auflösungsverfahren.
Seit 2022, als Präsident Saied weitreichende Maßnahmen ergriff, um die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, untersteht die Justiz, die die Suspendierungen anordnet, der Kontrolle der Exekutive.
Neben diesen Repressionen sahen sich die Verbände zudem mit zusätzlichen Einschränkungen konfrontiert. Privatbanken haben vielen Verbänden ungerechtfertigte Beschränkungen auferlegt, wie beispielsweise den Entzug des Zugangs zu Konten in Hartwährung oder in umtauschbaren Dinar, die Sperrung oder Rücküberweisung von ausländischen Geldern, die auf tunesische Konten überwiesen wurden, oder die Schließung ihrer Bankkonten. Einige Gruppen berichteten, dass die Behörden ihnen die Akkreditierung zur Wahlbeobachtung verweigert, strengere Vorschriften für ihren Zugang zu Gefängnissen und Haftanstalten erlassen oder bestimmte öffentliche Veranstaltungen verboten hätten.
Die tunesischen Behörden haben wiederholt versucht, den derzeitigen Rechtsrahmen für Vereinigungen so zu ändern und zu verschärfen, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit ernsthaft untergraben würde. Zwei Gesetzentwürfe – einer, der Anfang 2022 durchgesickert ist, und ein weiterer, der im Oktober 2023 dem Parlament vorgelegt wurde – würden der Regierung erhebliche Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse über die Gründung, die Aktivitäten, die Arbeitsweise und die Finanzierung unabhängiger Vereinigungen einräumen.
Die tunesischen Behörden sollten die Einschränkung der Vereinigungsfreiheit beenden und missbräuchliche Ermittlungen, juristische Schikanen sowie die Kriminalisierung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen und ihrer Mitglieder einstellen, erklärte Human Rights Watch. Sie sollten alle Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen freilassen, die im Zusammenhang mit ihrer legitimen Arbeit willkürlich inhaftiert wurden, und ungerechtfertigte Verurteilungen aufheben. Das Parlament sollte sicherstellen, dass Vereinigungen frei agieren können, unter anderem durch die Rücknahme von Gesetzentwürfen, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzen würden.
Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, sollte die tunesischen Behörden sowohl vertraulich als auch öffentlich dazu auffordern, alle willkürlich inhaftierten Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und andere Personen freizulassen, Urteile im Zusammenhang mit der legitimen Arbeit dieser Gruppen aufzuheben und ihre Repressionen gegen die Zivilgesellschaft zu beenden.
Tunesien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die das Recht auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, das Recht, nicht willkürlich festgenommen oder inhaftiert zu werden, sowie das Recht auf ein faires Verfahren garantieren.
„Indem sie den Raum für die Zivilgesellschaft zerstören, versuchen die Behörden zu verhindern, dass noch jemand übrig bleibt, der sie zur Rechenschaft ziehen könnte“, sagte Khawaja. „Die internationale Gemeinschaft muss dringend Maßnahmen ergreifen, um das zu bewahren, was vom zivilgesellschaftlichen Raum in Tunesien noch übrig ist, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu gewährleisten und diesen drastischen Rückschritt bei den Menschenrechten zu stoppen.”
Türkei: Europäischer Gerichtshof ordnet sofortige Freilassung von Menschenrechtsaktivist an
(London, 25. August 2026) – Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute ein wegweisendes Urteil im Fall von Osman Kavala gefällt, dem Menschenrechtsverteidiger und Bürgerrechtler, der seit November 2017 unrechtmäßig in der Türkei inhaftiert ist. Das Gericht entschied, dass die fortdauernde Inhaftierung von Kavala rechtswidrig ist, und stellte fest, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren sowie auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt wurden. Das Gericht befand außerdem, dass seine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt und dass die türkischen Behörden in böswilliger Absicht handelten, indem sie ihn rechtswidrig in Haft hielten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er mit hintergründiger Absicht verurteilt wurde, nämlich um ihn zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen sowie seine Menschenrechtsarbeit zu verhindern. Das Gericht ordnete seine schnellstmögliche Freilassung und die Aufhebung seines Urteils an.
Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch, die Internationale Juristenkommission und das Turkey Litigation Support Project reichten beim Gericht eine gemeinsame Stellungnahme zu den zentralen Menschenrechtsfragen ein, um die es in diesem Fall geht. Amnesty International erklärte Osman Kavala und seine sechs Mitangeklagten im Juni 2022 zu Gewissensgefangenen.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute in seinem jüngsten Urteil ausführlich dargelegt, dass Osman Kavala aufgrund eines politisch motivierten Prozesses seit fast neun Jahren im Gefängnis schmachtet“, sagte Eve Geddie, Leiterin der Abteilung für europäische Institutionen bei Amnesty International. „Die Türkei hat sich in diesem Fall bereits zweimal über zwei verbindliche Urteile des Gerichtshofs hinweggesetzt. Diese Behinderung der Justiz muss ein Ende haben. Die türkischen Behörden, einschließlich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, müssen Maßnahmen ergreifen, um Osman Kavala unverzüglich und bedingungslos freizulassen.“
In dem als „Gezi-Park-Prozess“ bekannt gewordenen Verfahren wurde Kavala am 25. April 2022 wegen „Versuchs des Staatsstreichs“ zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt; seine Mitangeklagten erhielten wegen „Beihilfe zum Versuch des Staatsstreichs“ während der Proteste im Jahr 2013 Haftstrafen von 18 Jahren. Die türkischen Behörden sollten Osman Kavala unverzüglich freilassen und sein Urteil im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Türkei sowie der türkischen Verfassung aufheben, so die Organisationen.
In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das gesamte Gezi-Verfahren geprüft, in dem die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise behauptete, die friedlichen Proteste im Istanbuler Gezi-Park im Jahr 2013 seien ein Versuch gewesen, die Regierung zu stürzen. Der Gerichtshof bewertete die Anklageschrift, die Anklagepunkte, die angeführten Beweise, das Verfahren, die Rechtsmittel und die Verurteilung im Hinblick auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Garantien für ein faires Verfahren. Er stellte fest, dass die gesamte Grundlage für den Freiheitsentzug und die letztendliche Verurteilung von Kavala „eine eklatante Rechtsverweigerung“ darstellte. Der Gerichtshof erkannte zudem die strukturellen Mängel an, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Türkei untergraben, und ordnete Maßnahmen zu deren Behebung an.
„Europas höchstes Menschenrechtsgericht hat zweifelsfrei bestätigt, dass Kavalas Festnahme, Inhaftierung, Strafverfolgung und Verurteilung im Rahmen des Gezi-Prozesses politisch motiviert und von Anfang bis Ende völlig fehlerhaft waren“, sagte Ayşe Bingöl Demir, Direktorin des Turkey Litigation Support Project. „Die systemischen Versäumnisse, die die Verletzungen seiner Rechte seit seiner Festnahme im Oktober 2017 ermöglicht haben, wurden erneut offengelegt.
Dies ist bereits das dritte Mal, dass der Europäische Gerichtshof über die Situation von Kavala entschieden hat. Im Dezember 2019 stellte das Gericht fest, dass seine Inhaftierung sein Recht auf Freiheit verletzte und dass damit das eigentliche Ziel verfolgt wurde, ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen. Das Gericht ordnete seine sofortige Freilassung an. Im Juli 2022 stellte das Gericht in seinem zweiten Urteil zu diesem Fall fest, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils von 2019 nicht nachgekommen ist.
Das System der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehe nun vor einer entscheidenden Bewährungsprobe, so die Organisationen. Trotz dieser Urteile habe der Europarat bislang noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Türkei den Urteilen des Gerichtshofs im Fall Kavala nachkommt.
„Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, und hat sich damit verpflichtet, die darin verankerten Rechte zu wahren und zu schützen sowie die bindenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen“, sagte Temur Shakirov, Leiter des Programms für Europa und Zentralasien bei der Internationalen Juristenkommission. „Sie muss nun diesen Verpflichtungen nachkommen, und der Europarat muss Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen.“
Das Ministerkomitee (das Entscheidungsgremium des Europarates) ist mit der Überwachung der Vollstreckung und Einhaltung der Urteile des Gerichts betraut. Angesichts dieser schwerwiegenden und anhaltenden Nichteinhaltung müssen der Europarat, seine Parlamentarische Versammlung und sein Generalsekretär ebenfalls alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alle ihnen zur Verfügung stehenden geeigneten Mittel einsetzen, um die Umsetzung dieser Urteile sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Osman Kavala endlich aus der Haft entlassen wird. Der Europarat und seine Mitgliedstaaten sollten die Folgen der Nichtumsetzung dieser Urteile durch die Türkei anerkennen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Konventionssystems darstellt.
Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen zudem den Fall Kavala weiterhin als vorrangiges Thema auf der Tagesordnung bezüglich der Türkei behandeln und gegenüber den türkischen Behörden klar und unmissverständlich die Einhaltung dieser Urteile einfordern, unter anderem durch die Formulierung konkreter Forderungen nach der sofortigen Freilassung von Osman Kavala.
„Osman Kavala ist seit fast neun Jahren rechtswidrig inhaftiert“, sagte Aisling Reidy, leitende Rechtsberaterin bei Human Rights Watch. „Der Europäische Gerichtshof hat nun bereits dreimal seine sofortige Freilassung gefordert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Urteile des Gerichtshofs eingehalten werden und dass Osman Kavala – endlich – freigelassen wird.“
Westjordanland: Von Israel geförderte Siedlergewalt führt zu Vertreibungen
(Beirut, 20. August 2026) – Durch Siedlerangriffe im besetzten Westjordanland werden palästinensische Gemeinden verstärkt vertrieben. Dutzende dieser Gemeinden sind von der Auslöschung bedroht, erklärte Human Rights Watch heute. Die israelischen Behörden bewaffnen und finanzieren die gewalttätigen Siedler*innen, die für diese eskalierenden, tödlichen Übergriffe verantwortlich sind, und gewähren ihnen Straffreiheit.
Die Siedlergewalt eskalierte im März und April 2026 mit Tötungen, unter anderem von Kindern, sowie Übergriffen, sexueller Gewalt, körperlicher und psychischer Misshandlung, willkürlichen Festnahmen, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Angriffe ereigneten sich während des Krieges der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran, doch die steigende Tendenz ist bereits seit dem Amtsantritt der derzeitigen Regierung im Dezember 2022 deutlich erkennbar.
„Die israelische Regierung und die Siedler verfolgen dasselbe Ziel: möglichst viel Land und möglichst wenige Palästinenser. Dabei versäumen es die Behörden nicht nur, die Siedlergewalt zu unterbinden, sondern sie fördern diese vielmehr aktiv“ sagte Sarah Sanbar, Israel- und Palästina-Forscherin bei Human Rights Watch. „Siedler schießen auf Palästinenser, attackieren sie und vertreiben sie von ihrem Land, und der Staat stellt ihnen dafür die Waffen, den rechtlichen Schutz und die finanziellen Mittel zur Verfügung.“
Im April und Mai untersuchte Human Rights Watch Angriffe von Siedler*innen in sieben palästinensischen Gemeinden im Westjordanland: Al-Mughayyir, Mikhmas und Taybeh im Bezirk Ramallah; Jalud und Qaryut im Bezirk Nablus; sowie Khirbet Humsa und Muarrajat East im Jordantal. Bewaffnete Siedler*innen, die teilweise gemeinsam mit Einheiten der israelischen Armee agierten oder während Soldat*innen tatenlos zusahen, griffen palästinensische Bewohner*innen und deren Eigentum an und trugen damit zu einer Welle von Zwangsvertreibungen bei.
Human Rights Watch sprach mit 20 Zeug*innen und wertete Videos, die Augenzeug*innen aufgenommen hatten, sowie Überwachungsaufnahmen mehrerer Vorfälle aus. Das israelische Militär hat auf Fragen von Human Rights Watch zu den Angriffen nicht reagiert.
Befragte Personen berichteten von gezielten Angriffen auf die Lebensgrundlage und die Ernährungssicherheit von Palästinenser*innen, beispielsweise durch Zugangssperren zu Weideland und Wasser, den Diebstahl oder die Tötung von Vieh sowie Zerstörung oder Brandstiftung. Infolgedessen verkauften viele ihr Vieh – oft mit Verlust – bzw. mussten die Kosten für Getreide tragen, mit dem sie ihre Tiere zu Hause füttern mussten.
Human Rights Watch stellte fest, dass sich die Angriffe zunehmend auf das Gebiet im Westjordanland konzentrieren, das unter gemeinsamer Sicherheitskontrolle Israels und der Palästinensischen Autonomiebehörde steht und gemäß den Oslo-II-Abkommen von 1995 als „Gebiet B“ bezeichnet wird.
Die Angriffe und der fehlende staatliche Schutz haben ein Klima der Nötigung geschaffen, das viele Palästinenser*innen dazu bringt, zu sagen, sie hätten keine andere Wahl, als ihre Häuser zu verlassen, so Human Rights Watch.
„Ich habe mein ganzes Leben lang Krieg in dieser Region erlebt, aber noch nie so“, sagte die 72-jährige Um Muhammad Muammar, eine Bewohnerin von Qaryut, deren zwei Söhne von Siedlern getötet wurden. „Die Kinder meiner Söhne sind nun Halbwaisen; ihre Frauen sind nun Witwen. Was sollen wir noch sagen?“
Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres mehr Palästinenser*innen durch Siedlerangriffe, Abrissmaßnahmenund Zwangsräumungen gewaltsam vertrieben als im gesamten Jahr 2025. OCHA hat durchschnittlich 6,6 Siedlerangriffe pro Tag dokumentiert, die zu Todesopfern, Sachschäden oder beidem führten – mehr als in jedem anderen Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen.
Während das israelische Militär weiterhin für den Großteil der Tötungsdelikte im Westjordanland verantwortlich ist, ist die Zahl der durch Siedler*innen verübten Tötungsdelikte stark angestiegen. OCHA verzeichnete bis zum 24. Juli mindestens 15 Palästinenser*innen, darunter zwei Kinder, die von Siedler*innen getötet wurden. Damit ist das Jahr 2026 auf dem besten Weg, den bisherigen OCHA-Rekord von 16 solchen Tötungsdelikten aus dem Jahr 2023 zu übertreffen.
Dem Bericht zufolge wurden seit Januar 2023 107 Gemeinden mit insgesamt 5.900 palästinensischen Einwohner*innen durch Siedlergewalt ganz oder teilweise vertrieben. Das israelische Militär vertrieb im Januar 2025 weitere 32.000 palästinensische Geflüchtete aus ihren Häusern im Westjordanland und räumte damit die Lager Jenin, Tulkarem und Nur Shams nahezu vollständig. Das Siedlungsprojekt E1 östlich von Jerusalem, für das die Regierung am 18. August 2026 eine neue Bauausschreibung veröffentlichte, würde zur Zwangsvertreibung von über 18 weiteren Beduinengemeinden in diesem Gebiet führen.
Die für die Vertreibung von Palästinenser*innen verantwortlichen Siedler*innen agieren mit finanzieller, materieller und rechtlicher Unterstützung des israelischen Staates. Im März berichtete die „Times of Israel“, dass die Regierung rund 50 Millionen Schekel (etwa 16 Millionen US-Dollar) für illegale Siedlungsaußenposten bewilligt habe – Mittel, die für Geländewagen, Nachtsichtgeräte und Drohnen verwendet wurden, mit denen Siedler*innen palästinensische Gemeinden schikanieren. Laut Amnesty International ist das Budget des Ministeriums für Siedlungen und nationale Missionen unter der aktuellen Regierung um 122 Prozent gestiegen.
Die israelischen Behörden versäumen es, gegen Siedler*innen vorzugehen, die Gewalt gegen Palästinenser*innen ausüben, und gewähren ihnen damit faktisch Straffreiheit. Ende 2025 berichtete „Yesh Din“, eine israelische Menschenrechtsorganisation, dass nur drei Prozent von Hunderten von Fällen, die sie seit 2005 dokumentiert hatte, zu Verurteilungen geführt hatten. Im November 2025 berichtete der israelische Nachrichtensender N12 News von einem Rückgang der polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Siedler*innen wegen Angriffen auf Palästinenser*innen um 70 Prozent, seit Itamar Ben-Gvir im Jahr 2022 zum Minister für nationale Sicherheit ernannt wurde – und das trotz des beispiellosen Anstiegs solcher Angriffe seitdem. Seit 2019 wurde laut The Guardian nur ein einziger Israeli wegen der Tötung eines Palästinensers im Westjordanland angeklagt.
Die Grenze zwischen Siedler*innen und staatlichen Sicherheitskräften wird bewusst verwischt, was es schwierig macht, Siedler*innen von Soldat*innen zu unterscheiden. Nach den Angriffen palästinensischer bewaffneter Gruppen auf den Süden Israels am 7. Oktober 2023 berief das israelische Militär 5.500 Siedler*innen aus dem Westjordanland, die Armee-Reservist*innen sind, ein und teilte sie den „regionalen Verteidigungsbataillonen“ im Westjordanland zu. Diese aus Siedler*innen bestehenden Militäreinheiten agieren mit weitreichender Autonomie, verfolgen die Ziele der Siedler*innen, verfügen über volle militärische Befugnisse und begehen ungestraft Übergriffe gegen Palästinenser*innen.
Zeitgleich bildete das Ministerium für nationale Sicherheit in den Siedlungen zivile „Schnelleinsatzkommandos“ und stattete diese mit besonderen polizeilichen Befugnissen, Uniformen und Waffen aus. Ben-Gvir lockerte zudem die Genehmigungsvoraussetzungen für Schusswaffen und überwachte in einigen Fällen persönlich die Ausgabe von Gewehren an Siedler*innen.
Die Siedlergewalt und die dadurch verursachten Vertreibungen sind sowohl ein Ausdruck als auch ein Mittel für Israels Ausweitung der illegalen Siedlungspolitik. Im Juli 2026 erklärte der israelische Verteidigungsminister Israel Katz gegenüber Channel 7 News, dass seine Regierung seit ihrem Amtsantritt die Errichtung von 104 neuen Siedlungen genehmigt habe, wodurch sich die Gesamtzahl von 127 auf 231 fast verdoppelt hat. Während des Krieges mit Iran genehmigte das israelische Kabinett heimlich, was laut i24 News die größte einzelne Siedlungserweiterung in der Geschichte der Siedlungspolitik darstellte: Sie umfasste 34 Siedlungen, von denen 10 bereits bestehende Außenposten waren, die rückwirkend unter israelischem Recht „legalisiert“ wurden.
Diese Außenposten, die oft als Ausgangspunkt für Angriffe dienen, sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal. Da sie über keine offiziellen Genehmigungen der israelischen Regierung verfügen, gelten sie auch nach innerstaatlichem Recht als rechtswidrig, auch wenn die israelische Regierung sie häufig rückwirkend „legalisiert“. Ihre „Legalisierung“ nach innerstaatlichem Recht hat keinen Einfluss auf ihre fortbestehende Rechtswidrigkeit gemäß dem humanitären Völkerrecht.
Unter der aktuellen israelischen Regierung haben Siedler*innen laut der israelischen Organisation PeaceNow 248 neue Außenposten im Westjordanland errichtet, darunter allein 65 im Jahr 2026 (Stand: 1. August). Diese Außenposten, die oft als Vorläufer größerer Siedlungen dienen, sowie ihre nachträgliche „Legalisierung“ nach nationalem Recht treiben die Ausweitung der Siedlungen und die Annexion von palästinensischem Land voran. Katz erklärte gegenüber Channel 7 News, seine Regierung habe während ihrer Amtszeit etwa 160 Außenposten „legalisiert“.
Die israelischen Organisationen Kerem Navot und PeaceNow berichteten im Juli, dass diese Außenposten derzeit effektiv mehr als 1 Million Dunam (100.000 Hektar) Land kontrollieren – etwa 18 Prozent des Westjordanlands –, was dem Vierfachen der Fläche entspricht, die sie vor dem Amtsantritt der aktuellen Regierung kontrollierten.
Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention verbietet es einer Besatzungsmacht, die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets ganz oder teilweise gewaltsam umzusiedeln, zu vertreiben oder zu deportieren. Die einzige Ausnahme bildet die vorübergehende Evakuierung eines Gebiets, sofern dies für die Sicherheit der Bevölkerung oder aus zwingenden militärischen Gründen erforderlich ist. Im Kommentar zur Vierten Genfer Konvention des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes aus dem Jahr 2025 wird darauf hingewiesen, dass Zwangsumsiedlungen auch indirekt erfolgen können, wenn eine Partei die Vertreibung nicht ausdrücklich anordnet oder nicht direkt daran beteiligt ist, „sondern Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte begeht, die zur Folge haben, dass die Bevölkerung das Gebiet verlässt“. Artikel 49 verbietet es der Besatzungsmacht zudem, ihre eigene Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet umzusiedeln.
Die Fakten belegen, dass Israel seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, Gewalttaten gegen die besetzte Bevölkerung abzuwehren, zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und dass es diese Gewalt sogar noch begünstigt hat, indem es weiterhin Siedlergruppen, die für Übergriffe gegen Palästinenser*innen verantwortlich sind, materiell unterstützt hat, so Human Rights Watch. Die Neuzuweisung des Landes vertriebener Palästinenser*innen zur Errichtung illegaler Siedlungen lässt darauf schließen, dass diese Vertreibung nicht vorübergehend ist und nicht als zulässige Evakuierung im Sinne der Vierten Genfer Konvention angesehen werden kann.
Andere Länder sollten Maßnahmen ergreifen, um weitere Gräueltaten in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verhindern, unter anderem durch die Verhängung gezielter Sanktionen gegen diejenigen, die für die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, durch die Aussetzung von Waffenlieferungen an Israel, durch ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen, durch die Prüfung einer Aussetzung der präferenziellen Handelsabkommen mit Israel sowie durch die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner laufenden Ermittlungen, einschließlich der Vollstreckung seiner Haftbefehle.
„Die Straffreiheit, die die israelischen Behörden den Siedlern gewähren, ist eine direkte Folge des Freifahrtscheins, den Israels Verbündete und Geldgeber dem Land ausgestellt haben“, sagte Sanbar. „Die Rechenschaftspflicht beginnt bei den Siedlern, die Verbrechen begehen, endet aber nicht dort. Israel und die Regierungen, die ihnen einen Blankoscheck ausstellen, tragen Mitverantwortung und sollten zur Rechenschaft gezogen werden.“
Vereinigte Staaten verhängen Sanktionen gegen zwei weitere Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs
(Washington, DC) – Die Regierung der Vereinigten Staaten hat am 18. August 2026 zwei weitere Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gemäß einem von Präsident Donald Trump im Februar 2025 erlassenen Dekret mit Sanktionen belegt, teilte Human Rights Watch heute mit. Die Sanktionen richten sich gegen Tomoko Akane aus Japan, die Präsidentin des IStGH, und Abdoulaye Seye aus dem Senegal, einen leitenden Prozessanwalt des IStGH.
Am 11. August reichte Human Rights Watch gemeinsam mit dem American Friends Service Committee, dem Center for Constitutional Rights und dem Open Society Institute eine Klage vor einem US-Bundesgericht ein, in der die Sanktionen der Trump-Regierung gegen Ankläger*innen und Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), eine UN-Menschenrechtsexpertin sowie drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen angefochten werden.
Das folgende Zitat stammt von Balkees Jarrah, der Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch:
„Die Entscheidung dieser US-Regierung, zwei weitere Mitglieder des IStGH mit Sanktionen zu belegen, ist nur das jüngste Beispiel für die völlige Missachtung des Völkerrechts durch die Trump-Regierung und ein unverhohlener Versuch, amerikanische und israelische Beamte, die in schwerste Verbrechen verwickelt sind, vor der Justiz zu schützen. Die Mitgliedstaaten des IStGH sollten diesen Missbrauch von Sanktionen scharf verurteilen und dafür sorgen, dass der Gerichtshof seine wichtige Arbeit im Namen der Überlebenden der schlimmsten Verbrechen der Welt fortsetzen kann – sei es in Afghanistan, Palästina, Sudan oder der Ukraine.“
Menschenrechtsorganisationen verklagen Trump-Regierung für Angriffe auf Internationalen Strafgerichtshof
(New York, 11. August 2026) – Vier Menschenrechtsorganisationen haben am 11. August 2026 beim Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York Klage eingereicht. Sie werfen der Trump-Regierung vor, Personen und Organisationen, die dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angehören oder dessen Arbeit unterstützen, rechtswidrig mit Sanktionen zu belegen und diejenigen zu kriminalisieren, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie anderweitig unterstützen. Die Klage richtet sich gegen das Dekret von Präsident Donald Trump vom 6. Februar 2025, das Sanktionen gegen Mitarbeitende des IStGH, Richter*innen und andere Personen ermöglicht, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, um Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.
Die Kläger (das American Friends Service Committee, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch und das Open Society Institute, das zu den Open Society Foundations gehört) erklären, dass die Sanktionen einen eklatant rechtswidrigen Angriff auf die internationale Gerechtigkeit darstellen und aufgehoben werden sollten. Die Organisationen machen geltend, dass die Sanktionen sie dazu zwingen, einen weiten Bereich ihrer Menschenrechts- und Rechtsarbeit einzuschränken, was gegen ihre Rechte gemäß dem Ersten und Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung sowie gegen den „Religious Freedom Restoration Act“ verstößt. In der Klage wird außerdem argumentiert, dass die Sanktionen die Befugnisse des Präsidenten überschreiten und auf einem vorgetäuschten „nationalen Notstand“ beruhen, dem jede faktische Grundlage fehlt.
„Die Tatsache, dass sich so viele führende Menschenrechts- und humanitäre Organisationen zusammengeschlossen haben, um Trumps rechtswidrige Verfügung anzufechten, zeigt, welchen weitreichenden Schaden diese für zivilgesellschaftliche Gruppen verursacht, die sich dafür einsetzen, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen vor Gericht zu bringen“, sagte der leitende Anwalt Andrew Loewenstein von Foley Hoag LLP. „Die Klägerseite fordert die Aufhebung dieses Sanktionsregimes, das die Befugnisse des Präsidenten überschreitet und gegen internationales sowie US-amerikanisches Recht verstößt, darunter das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit.“
Der IStGH hat weltweit 18 Ermittlungen eingeleitet, unter anderem in Afghanistan, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, Libyen, den Philippinen, Darfur (Sudan) und der Ukraine. Darunter befindet sich auch eine Untersuchung zu Palästina, die zum Erlass von Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza führte. Palästina ist Vertragsstaat des IStGH. Eine Untergrabung dieses Gerichts erschwert es den Überlebenden, Gerechtigkeit zu erlangen und sich Gehör zu verschaffen, wenn sie sich sonst an niemanden wenden können, so die Organisationen.
„Die Anstrengungen der US-Regierung, den IStGH zu zerschlagen und Menschen zu bestrafen, die Gerechtigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen einfordern, schaden weit mehr als nur den Einzelpersonen und Gruppen, gegen die Sanktionen verhängt werden. Es ist ein Affront gegenüber allen Opfern und Überlebenden von Kriegsverbrechen und Völkermord“, sagte Joyce Ajlouny, Generalsekretärin des American Friends Service Committee. „Dieses Präsidialdekret zielt darauf ab, Menschenrechtsverteidiger einzuschüchtern und Menschen mit Gewissen davon abzuhalten, sich für die Rechte und die Würde anderer einzusetzen. Wir schließen uns dieser Klage an, weil wir uns weigern, zu schweigen, wenn das Streben nach Gerechtigkeit kriminalisiert wird.“
Die Sanktionen sind nur Teil einer ganzen Reihe von Angriffen der Trump-Regierung auf die Meinungsfreiheit, das Recht auf Protest sowie die Unterstützung der Menschenrechte von Palästinenser*innen. Bislang hat die Trump-Regierung auf Grundlage dieses Dekrets Sanktionen gegen Staatsanwält*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), acht Richter*innen des IStGH, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet sowie drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen verhängt.
Am 13. Juli 2026 kündigte US-Außenminister Marco Rubio eine verschärfte Kampagne zur „Zerschlagung“ des Gerichtshofs an, einschließlich eines verstärkten Einsatzes von Sanktionen und Druck auf die IStGH-Mitgliedstaaten, aus dem Gerichtshof auszutreten. Während die USA behaupten, dass Ermittlungen des IStGH gegen US-Bürger*innen, die andernfalls Straffreiheit genießen würden, eine Bedrohung für die Souveränität der USA darstellen, können US-Bürger*innen, die im Ausland Straftaten begehen, bereits von ausländischen Gerichten an dem Ort, an dem die Straftaten begangen wurden, strafrechtlich verfolgt werden – ein fest verankertes Prinzip des Völkerrechts.
„Seit vielen Jahren vertrete ich Opfer bei ihrem Kampf um Gerechtigkeit für Verbrechen, die von den Mächtigen begangen wurden, und habe endlich erlebt, dass vor dem IStGH dringend notwendige, wenn auch längst überfällige Ermittlungen eingeleitet wurden. Als Reaktion darauf ergriff die Trump-Regierung die außergewöhnliche Maßnahme, Palästinensern und Opfern von Folter durch die USA nicht nur den gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu verweigern, sondern sie, ihre Anwälte und Fürsprecher sowie ihre Partner zu kriminalisieren und zu bestrafen“, sagte Katherine Gallagher, leitende Rechtsanwältin beim Center for Constitutional Rights und Rechtsbeistand der Opfer vor dem IStGH. „Alle Opfer internationaler Verbrechen – von Sudan und der Ukraine bis hin zu Palästina und Afghanistan – brauchen und verdienen einen unabhängigen und starken IStGH, der in der Lage ist, seinen Auftrag zur Beendigung der Straflosigkeit angstfrei und unparteiisch zu erfüllen.“
Mit Sanktionen belegte Personen und die palästinensischen Menschenrechtsorganisationen wurden mit eingefrorenen oder geschlossenen Bankkonten, abgelehnten Finanztransaktionen, verwehrtem Zugang zu digitalen Diensten und Reiseverboten konfrontiert. US-amerikanische Organisationen, darunter auch die klagenden Parteien, müssen mit Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug und exorbitanten Geldstrafen rechnen, wenn sie Dienstleistungen für sanktionierte Personen oder Organisationen erbringen.
Die Sanktionen haben die vier klagenden Organisationen daran gehindert, Aktivitäten wie beispielsweise die Rechtsvertretung von Opfern von Kriegsverbrechen, die Einreichung rechtlicher und politischer Stellungnahmen beim IStGH sowie die Zusammenarbeit mit den sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen fortzusetzen oder aufzunehmen, um Rechtsstreitigkeiten zu führen, Kampagnen zu koordinieren, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen oder humanitäre Hilfe zu leisten. Das Dekret beeinträchtigt die Fähigkeit der Kläger, mit anderen – einschließlich der sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsgruppen – zusammenzuarbeiten, erheblich und schadet damit ihrer Fähigkeit, die Menschenrechte zu schützen und für Gerechtigkeit einzutreten.
Die verheerenden Auswirkungen dieser Sanktionen reichen weit über die Grenzen der USA hinaus. Aufgrund der Vorherrschaft US-amerikanischer Finanzinstitute und Technologieunternehmen sowie der Gefahr, den Zugang zum US-Bankensystem zu verlieren, werden auch Banken außerhalb der USA und andere Einrichtungen außerhalb der US-Gerichtsbarkeit davon abgehalten, entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
„Diese Sanktionen sind ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, auf unabhängige Richter und Staatsanwälte sowie auf die Zivilgesellschaft in den Vereinigten Staaten und weltweit“, sagte James Goldston, Geschäftsführer der Open Society Justice Initiative. „Sie untergraben die historische Führungsrolle der USA im Kampf für internationale Gerechtigkeit und sind ein Schlag ins Gesicht für Opfer und Überlebende schwerer Verbrechen überall auf der Welt, die auf den IStGH als Gericht letzter Instanz angewiesen sind.“
Im Jahr 2025 stellten Bundesgerichte in New York und Maine fest, dass das Präsidialdekret gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt, und untersagten vorübergehend bzw. dauerhaft die Vollstreckung der Sanktionen gegen die Kläger in diesen Verfahren. Seit dem Erlass des Präsidialdekrets im Februar 2025 haben sich die Vertragsstaaten des IStGH, das Führungsgremium der Versammlung der Vertragsstaaten des Gerichtshofs, die Europäische Union, UN-Expert*innen, der UN-Generalsekretär, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, zivilgesellschaftliche Organisationen und der IStGH selbst nachdrücklich gegen die Versuche ausgesprochen, die Arbeit des Gerichtshofs zu behindern.
Der IStGH ist ein ständiger internationaler Gerichtshof, der eingerichtet wurde, um Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und des Verbrechens der Aggression vor Gericht zu stellen. Nach den Völkermorden Mitte der 1990er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien gründete die internationale Gemeinschaft den IStGH, um zu verhindern, dass sich die für schwere Verbrechen Verantwortlichen, darunter auch hochrangige Amtsträger, ihrer Strafverfolgung entziehen. Der IStGH entbindet Staaten nicht von ihrer Verantwortung, diese Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, und kann nur tätig werden, wenn ein Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, ernsthafte innerstaatliche Verfahren durchzuführen. Der Gerichtshof ist zuständig für Staatsangehörige von IStGH-Vertragsstaaten sowie für Personen, die solche schweren Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet eines IStGH-Vertragsstaates begehen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Fast zwei Drittel der UN-Mitgliedstaaten sind dem Gerichtshof beigetreten.
„Wir verklagen die Trump-Regierung, um Angriffe auf die internationale Gerechtigkeit und den zivilgesellschaftlichen Raum zu stoppen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass Rechte weltweit konsequent geschützt werden“, sagte Liz Evenson, Direktorin für internationale Gerechtigkeit bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten sich für den Schutz des IStGH und derjenigen einsetzen, die vor diesem Gericht Gerechtigkeit suchen, um sicherzustellen, dass niemand über dem Gesetz steht.“
Die Klägerseite wird von Foley Hoag LLP vertreten.
Libanon: Israels Tötung einer Journalistin ist ein mutmaßliches Kriegsverbrechen
(Beirut) – Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, umfassen mutmaßlich vorsätzliche Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde, erklärte Human Rights Watch heute.
Bei den Angriffen auf die Stadt al-Tiri im Süden des Landes wurde Amal Khalil getötet, die für die libanesische Tageszeitung al-Akhbar über die Kriegsgeschehnisse im Südlibanon berichtete, und Zainab Faraj, eine freiberufliche libanesische Journalistin, die als ihre Kamerafrau tätig war, schwer verletzt.
„Das israelische Militär behauptet, es greife keine Journalisten an, doch die Fakten und Beweise zeigen, dass dies wiederholt geschehen ist. Amal Khalil und Zainab Faraj sind die jüngsten Opfer in einer langen Reihe derartiger Angriffe“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Die anhaltenden Tötungen von Medienschaffenden durch israelische Streitkräfte zeigen eine unverhohlene Bereitwilligkeit, Gräueltaten zu begehen, und zwar ohne jegliche Angst vor Konsequenzen.“
Von Human Rights Watch ausgewertete Foto- und Videobeweise, Zeugenaussagen sowie eine Deeskalationsanfrage des Libanesischen Roten Kreuzes an das israelische Militär, um Zugang zum Einsatzort zu erhalten – und zwar nach dem ersten von drei Angriffen auf diesen Ort an jenem Tag –, lassen darauf schließen, dass das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Khalil und Faraj Zivilistinnen waren.
Der erste Angriff, der gegen 14:30 Uhr ein Auto vor dem Fahrzeug von Khalil und Faraj traf, tötete zwei ihnen bekannte Personen, die vor ihnen fuhren: Ali Bazzi und Mohammed al-Hourani. Dadurch waren Faraj und Khalil gezwungen, ihr Auto zu stehen zu lassen und in der Nähe eines benachbarten Gebäudes Schutz zu suchen. Um 15:00 Uhr leitete die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) die Bitte des Roten Kreuzes an das israelische Militär weiter, Zugang zum Einsatzort zu gewähren und festsitzende Journalistinnen zu retten.
Der zweite Angriff, der zwischen 15:21 Uhr und 15:42 Uhr stattfand, traf das Auto von Khalil und Faraj nur wenige Meter von ihrem Versteck entfernt, wobei Khalil verletzt wurde und sie und Faraj gezwungen waren, sich in das Innere des Gebäudes zu begeben. Der dritte Angriff gegen 16:25 Uhr traf dieses Gebäude und zerstörte es. Israelische Quadcopter-Drohnen überwachten offenbar Faraj und Khalil, während sie sich versteckten, und griffen sie anschließend an.
Das israelische Militär hat zudem die Rettungsmaßnahmen mutmaßlich weiter behindert, unter anderem durch den Einsatz einer per Drohne abgeworfenen Blendgranate, wodurch Rettungssanitäter des Libanesischen Roten Kreuzes, die Rettungsmaßnahmen durchführten, gezwungen waren, sich zunächst unverrichteter Dinge zurückzuziehen, ohne Khalil zu retten oder ihr möglicherweise lebensrettende Hilfe zu leisten, berichteten Zeugen.
Auch der Rettungswagen wurde mutmaßlich mit Kleinwaffen beschossen, wie aus Zeugenaussagen und Bildmaterial hervorgeht, das Human Rights Watch zur Begutachtung der am Rettungswagen verursachten Schäden ausgewertet hat.
Ein Bericht des Tebnin Governmental Hospital, den Human Rights Watch einsehen konnte und in das Amals Leichnam nach ihrer Bergung an jenem Abend gebracht worden war, gibt an, dass Khalil gegen 19:00 Uhr an den Folgen eines Herzstillstands starb. Dem Bericht zufolge wies Khalil zudem eine Kopfverletzung auf, die zu starken Blutungen führte. Der Krankenhausbericht sowie die von Human Rights Watch erstellte Chronologie der Ereignisse deuten darauf hin, dass Khalil höchstwahrscheinlich noch am Leben war, als israelische Streitkräfte die Rettungskräfte des Roten Kreuzes zwangen, sich vom Tatort zurückzuziehen.
In Erklärungen, die nach Inkrafttreten eines Waffenstillstandsabkommens am 17. April veröffentlicht wurden – darunter eine vom 21. April –, wies das israelische Militär die Bevölkerung an, sich nicht wieder in Dutzende Städte und Dörfer südlich einer markierten gelben Linie nahe der Grenze, darunter auch al-Tiri, zurückzuwagen. Der Zivilbevölkerung in Gebieten, für die eine Evakuierungsanordnung gilt, geht jedoch weder ihr Zivilstatus noch der Schutz durch das humanitäre Völkerrecht verloren, und sie darf nicht allein aufgrund ihrer Anwesenheit in diesen Gebieten angegriffen werden.
Human Rights Watch richtete sich am 7. Mai mit einem Schreiben an die UNIFIL, die UN-Friedenstruppen im Libanon, erhielt jedoch keine Antwort. Am 17. Juni schrieb Human Rights Watch zudem an das israelische Militär und bat um Informationen zu den Angriffen. Das israelische Militär übermittelte am 24. Juni eine kurze Antwort, ging jedoch nicht auf Folgefragen ein.
Als Reaktion auf Israels Verstöße gegen das Völkerrecht im Libanon und in der gesamten Region sollten Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung an Israel unverzüglich aussetzen und gezielte Sanktionen gegen israelische Amtsträger verhängen, die für die anhaltenden Übergriffe verantwortlich sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel mit sofortiger Wirkung aussetzen, solange Israel seine Gräueltaten fortsetzt, so Human Rights Watch.
Der Wortlaut eines kürzlich geschlossenen Rahmenabkommens zwischen dem Libanon und Israel gibt Anlass zur Sorge, dass die libanesischen Behörden Maßnahmen ergreifen könnten, um den Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit bei schweren internationalen Verbrechen zu erschweren, so Human Rights Watch. Um ihr Engagement für die Rechenschaftspflicht zu unterstreichen, sollten die libanesischen Justizbehörden innerstaatliche Ermittlungen einleiten, während das Parlament Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsrahmens ergreifen sollte, indem es ein Gesetz verabschiedet, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Einklang mit internationalen Standards unter Strafe stellt.
Die libanesische Regierung sollte zudem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar mindestens seit dem 7. Oktober 2023.
„Die Beweislage ist eindeutig: Das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Faraj und Khalil Zivilistinnen waren und griff sie aber dennoch an. Anschließend hinderte es Rettungskräfte stundenlang daran, sie zu bergen“, sagte Kaiss. „Libanon sollte der Straflosigkeit für Israels Gräueltaten ein Ende setzen, und andere Länder sollten auf Rechenschaft drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.“
Afghanistan: Fünf Jahre Taliban-Herrschaft, fünf Jahre Angriffe auf die Menschenrechte
(New York) – In Afghanistan haben die Taliban seit ihrer erneuten Machtübernahme vor fünf Jahren eine der schlimmsten Menschenrechtskrisen der Welt zementiert und die Rechte von Frauen und Mädchen systematisch ausgehöhlt, erklärte Human Rights Watch heute und veröffentlichte eine Zeitleiste mit einem Überblick über Menschenrechtsverletzungen der letzten fünf Jahre. Hinzu kommt eine verheerende humanitäre Krise: Fast 40 Prozent der afghanischen Bevölkerung benötigen dringend humanitäre Hilfe.
Seit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 haben die Taliban-Behörden weitreichende Einschränkungen der Rechte von Frauen auf Arbeit, Bewegungsfreiheit und Teilhabe am öffentlichen Leben verhängt – als Teil eines umfassenderen Systems, das auf soziale Kontrolle und die Unterdrückung jeglicher Opposition abzielt. Die Sittenpolizei der Taliban hat Razzien an Arbeitsplätzen durchgeführt, öffentliche Räume überwacht und Frauen willkürlich wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleiderordnung festgenommen. Afghanistan ist nach wie vor das einzige Land der Welt, in dem Mädchen der Zugang zu Bildung über die sechste Klasse hinaus verwehrt wird.
Afghanistan: 5 Jahre Taliban-HerrschaftAm 15. August 2026 jährt sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. In den letzten fünf Jahren haben die zunehmend drakonischen Maßnahmen der Taliban dazu geführt, dass Afghanistan zu einem Schauplatz einer der schwerwiegendsten Menschenrechtskrisen weltweit geworden ist, insbesondere für Frauen und Mädchen.
Eine Menschenrechtskrise – eine humanitäre Krise„Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban zeigen sich die verheerenden Folgen von Straflosigkeit deutlicher denn je“, sagte Fereshta Abbasi, Afghanistan-Expertin bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten über bloße Erklärungen ihrer Besorgnis hinausgehen und auf Gerechtigkeit für schwere Verbrechen in Afghanistan drängen, einschließlich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung.“
Die jüngsten Gesetze der Taliban haben die Unterdrückung weiter festgeschrieben. Am 4. Januar 2026 erließen die Taliban eine Strafprozessordnung, die Muslime ausschließlich als Anhänger der Hanafi-Rechtsschule definiert und andere religiöse Gruppen, darunter schiitische Muslime, als sog. „Ketzer“ brandmarkt. Sie sieht strenge Strafen vor, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen. Ein neues Gesetz über die Predigt verschärft die Kontrolle über die Religionsausübung weiter und verpflichtet Geistliche, sich ausschließlich an die Hanafi-Rechtslehre zu halten. Beide Bestimmungen zementieren religiöse Diskriminierung im afghanischen Rechtsrahmen.
Die Strafprozessordnung erkennt nun nur noch „übermäßige“ Schläge als häusliche Gewalt gegen Frauen an, wodurch Überlebenden anderer Formen von Missbrauch keine Wege zur Gerechtigkeit offenstehen und der rechtliche Schutz für Frauen und Mädchen weiter ausgehöhlt wird. Ein Dekret zur gerichtlichen Trennung von Ehepartnern hebt ein Mindestalter für die Eheschließung von Mädchen auf und erhöht damit das Risiko von Kinderheirat erheblich.
Die Behörden haben zudem die Einschränkungen der Meinungsfreiheit verschärft und lokale Medien zensiert. Journalist*innen, Frauenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und andere Kritiker*innen waren mit Repressionen wie willkürlichen Verhaftungen, Folter und anderen Misshandlungen konfrontiert.
Die humanitäre Krise in Afghanistan hat sich verschärft, da die Geberländer ihre Finanzhilfe stark gekürzt haben. Mehr als 17 Millionen Menschen, 40 Prozent der Bevölkerung, werden voraussichtlich von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sein, während der humanitäre Hilfsplan der Vereinten Nationen nach wie vor stark unterfinanziert ist. Drastische Kürzungen der Auslandshilfe aus den Vereinigten Staaten sowie Kürzungen durch das Vereinigte Königreich und andere Geberländer haben humanitäre Organisationen gezwungen, Programme einzustellen und ihre Dienste einzuschränken. Die von den Taliban auferlegten Beschränkungen für weibliche Hilfskräfte, darunter die Auflage, dass sie von einem männlichen Vormund begleitet werden müssen, haben den Zugang von Frauen zu Existenzgrundlagen und humanitärer Hilfe noch weiter eingeschränkt.
Iran und Pakistan haben Millionen Afghan*innen zur Rückkehr in ihr Land gezwungen. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebeflüge im August 2024 hat Deutschland trotz der ernsthaften Risiken, denen zurückgekehrte Afghan*innen weiterhin schutzlos ausgesetzt sind, aktiv eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan vorangetrieben. Am 22. Juni empfingen Vertreter der Europäischen Union erstmals eine Taliban-Delegation in Brüssel, um Migrationsfragen zu besprechen. Kein Land sollte Afghan*innen abschieben, denen Verfolgung, willkürliche Inhaftierung, Folter oder andere schwerwiegende Schäden drohen.
Erneute Kämpfe entlang der Grenze mit Pakistan haben Hunderte von zivilen Opfern gefordert. Am 16. März wurden bei einem pakistanischen Luftangriff auf das Omid-Drogenrehabilitationszentrum in Kabul nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 269 Zivilist*innen getötet und mehr als 122 verletzt.
Am 6. Oktober 2025 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Resolution zur Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung vergangener und andauernder Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan durch alle Beteiligten, einschließlich der ehemaligen Regierung und internationaler Streitkräfte. Regierungen sollten sicherstellen, dass der neue Mechanismus voll funktionsfähig wird und über die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Mandats verfügt, und gleichzeitig andere Bemühungen zur Rechenschaftspflicht unterstützen, darunter die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs und nationale Verfahren im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit.
„Die afghanische Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, muss die seit fünf Jahren andauernde Unterdrückung und Missbrauch erdulden“, sagte Abbasi. „Die internationale Reaktion sollte endlich dem Ausmaß der Krise gerecht werden, indem Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt, gefährdete Afghaninnen und Afghanen geschützt und die humanitäre Finanzierung für Afghanistan aufrechterhalten werden.“
USA/Ecuador: Mehr Sicherheitskooperation – mehr Rechtsverletzungen
(Washington, DC) – Die Vereinigten Staaten und Ecuador vertiefen ihre Sicherheitszusammenarbeit vor dem Hintergrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen durch ecuadorianische Sicherheitskräfte, ungeklärter Drohnenangriffe auf Fischerboote und des Verschwindens mehrerer Fischer, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Der US-Kongress sollte diese Vorfälle und die umfassendere Sicherheitspartnerschaft zwischen Ecuador und den Vereinigten Staaten umgehend untersuchen.
Juli 21, 2026 A Dangerous PartnershipDer 94-seitige Bericht „A Dangerous Partnership: Abuses, Unanswered Questions, and US-Ecuador Security Cooperation“ dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in einer ländlichen Gemeinde an der Grenze zwischen Kolumbien und Ecuador sowie Angriffe auf Fischer und deren Verschwinden auf See in der Nähe der Galápagos-Inseln. Jeder Vorfall steht entweder in eindeutigem Zusammenhang mit der Sicherheitspartnerschaft zwischen den USA und Ecuador oder wirft Fragen hinsichtlich der Verantwortung auf. Ecuadorianische Sicherheitskräfte folterten und nahmen vier landwirtschaftliche Arbeiter willkürlich fest; später brannten sie einen Milchviehbetrieb nieder und griffen ihn an – im Rahmen einer von den Vereinigten Staaten als „gemeinsame Operation“ bezeichneten Militäraktion. Außerdem griffen Drohnen unklarer Herkunft zwei Fischerboote an und verletzten dabei mehrere Besatzungsmitglieder. Ein drittes Schiff gilt weiterhin als vermisst.
„Die Sicherheitkooperation zwischen den USA und Ecuador ist für die Ecuadorianer zu undurchsichtig und zu gefährlich“, sagte Juanita Goebertus, Amerikas-Direktorin bei Human Rights Watch. „Bevor noch mehr Schaden angerichtet wird, sollte der US-Kongress konkrete Antworten und wirksame Schutzmaßnahmen einfordern.“
In den letzten Monaten haben sowohl die Vereinigten Staaten als auch Ecuador Maßnahmen ergriffen, um Menschenrechtsgarantien hinsichtlich der Anwendung von Gewalt gegen das organisierte Verbrechen zu untergraben, und rechtswidrige Handlungen begangen, darunter gewaltsames Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen, die sie zu rechtfertigen versuchten, indem sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens fälschlicherweise als eine Art bewaffneten Konflikt darstellten.
Zwischen März und Juni 2026 befragten die Forschenden 62 Personen, darunter Opfer von Übergriffen bei einem Angriff auf eine ländliche Gemeinde und Fischer, deren Boote angegriffen wurden, sowie Anwalt*innen, Augenzeug*innen, betroffene Gemeindemitglieder und weitere Personen. Die Forschenden sichteten und werteten mehr als 100 Foto- und Videoaufnahmen aus, die von Anwalt*innen und Befragten zur Verfügung gestellt oder online in sozialen Medien veröffentlicht worden waren, sowie Satellitenbilder, Schiffsüberwachungsdaten, Brandmeldedaten, medizinische Unterlagen und Gerichtsdokumente.
Human Rights Watch wandte sich mit Anfragen zu diesen Vorfällen an die Regierungen Ecuadors und der USA, erhielt jedoch keine Antwort.
Seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump und der Wiederwahl des ecuadorianischen Präsidenten Daniel Noboa im Jahr 2025 hat sich die sicherheitspolitische Zusammenarbeit der beiden Regierungen vertieft, mit dem erklärten Ziel, sowohl auf die zunehmende Gewalt in Ecuador als auch auf die organisierte Kriminalität in der gesamten Region zu reagieren. Die Vereinigten Staaten sind zu einem Schlüsselpartner bei Ecuadors sicherheitspolitischen Maßnahmen geworden und stellen Ausrüstung, Ausbildung, nachrichtendienstliche Informationen sowie direkte militärische Unterstützung bereit.
Click to expand Image Analysis and graphic © 2026 Human Rights WatchZwischen dem 1. und 6. März führten ecuadorianische Streitkräfte in der Gemeinde San Martín, einer ländlichen Gemeinde an der kolumbianisch-ecuadorianischen Grenze, eine Reihe gemeinsamer Einsätze mit den Vereinigten Staaten durch. Ecuadorianische Soldaten steckten drei Grundstücke in Brand, beschossen später zwei davon mit aus der Luft abgeworfenen Munitionen und nahmen vier Arbeiter eines Milchviehbetriebs willkürlich fest und folterten sie.
„Sie haben mich mit einem Elektroschocker gefoltert“, berichtete einer der Männer gegenüber Human Rights Watch. „Sie haben Wasser über mich gegossen und mir dann Stromschläge versetzt, woraufhin ich ohnmächtig wurde. Ich habe mindestens zweimal das Bewusstsein verloren.“
Sowohl die ecuadorianischen als auch die US-amerikanischen Behörden erklärten, es handele sich um eine gemeinsame Aktion. Die ecuadorianischen Behörden gaben an, die Aktion habe sich gegen Stützpunkte der „Comandos de la Frontera“ gerichtet, einer bewaffneten Gruppe, die seit Jahren auf beiden Seiten der Grenze aktiv ist; die vier Männer seien wegen mutmaßlicher Verbindungen zu dieser Gruppe „zu Ermittlungszwecken“ festgenommen worden. Der Chef des US-Südkommandos, General Francis L. Donovan, lobte den Einsatz und erklärte vor dem Streitkräfteausschuss des US-Senats, dieser sei „professionell durchgeführt“ worden.
Human Rights Watch fand keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass die drei zerstörten Grundstücke in irgendeiner Verbindung zu bewaffneten kriminellen Gruppen standen. Aus der Auswertung von Fotos, Videos, Satellitenbildern, Grundbuchauszügen und Kaufbelegen sowie aus Befragungen der Grundstückseigentümer, Anwohner*innen und weiterer Personen ging hervor, dass es sich bei einem der Grundstücke, das in Brand gesetzt und später beschossen wurde, offenbar um einen Milchviehbetrieb handelte, während die beiden anderen offenbar seit Jahren verlassen waren.
Zwischen Januar und März wurden die Fischerboote La Negra Francisca Duarte II und die Don Maca im östlichen Pazifik angegriffen. Ein drittes Schiff, die Fiorella, verschwand am 20. Januar mit acht Besatzungsmitgliedern an Bord.
Click to expand Image Last known locations of the Ecuadorian fishing vessels the Fiorella, La Negra Francisca Duarte II, and the Don Maca based on last signal transmitted as reported on the Vessel Monitoring System (VMS) data provided by the National Directorate of Aquatic Spaces of the Ecuadorian Navy and accessed through the publicly available Global Fishing Watch platform. Exclusive economic zone boundaries are based on Flanders Marine Institute, “Maritime Boundaries Geodatabase: World Exclusive Economic Zones, version 12,” Marine Regions, October 25, 2023,https://www.marineregions.org/downloads.php (accessed May 22, 2026). Analysis and graphic © 2026 Human Rights WatchAm 17. und 26. März gaben Besatzungsmitglieder der La Negra Francisca Duarte II und der Don Maca an, von bewaffneten Drohnen angegriffen worden zu sein. Überlebende berichteten, dass bewaffnete US-Staatsangehörige in militärähnlichen Uniformen mit Abzeichen der US-Flagge sie an Bord eines in der Nähe befindlichen blau-weißen Schiffes festhielten und sie anschließend an die salvadorianische Küstenwache übergaben. Die salvadorianischen Behörden erlaubten ihnen später die Rückkehr nach Ecuador. Mindestens vier Besatzungsmitglieder erlitten bei den Drohnenangriffen schwere Verletzungen.
Besatzungsmitglieder der Don Maca berichteten, dass sich ihnen nach dem Angriff auf ihr Schiff ein Boot unter US-Flagge näherte. „Wie viele seid ihr? Wie viele Tote? Wie viele Verletzte?“, habe ein Mann sie gefragt, sagten sie. Die Überlebenden gaben an, an Bord des Schiffes gegangen zu sein, während englischsprachige Beamte sie mit „langen Waffen“ anvisierten.
Das US-Verteidigungsministerium und die US-Küstenwache haben jegliche Verantwortung für die Angriffe auf die La Negra Francisca Duarte II und die Don Maca sowie für das Verschwinden der Fiorella zurückgewiesen. Recherchen von Human Rights Watch, darunter Interviews mit 13 Überlebenden, lassen jedoch darauf schließen, dass die US-Behörden höchstwahrscheinlich in diesen Angriffen in gewisser Weise verwickelt waren oder davon Kenntnis hatten. Weitere untersuchte Beweise stimmten weitgehend mit den Schilderungen der Besatzungsmitglieder überein.
Trotz umfangreicher Überprüfungsbemühungen und zahlreicher Anfragen an ecuadorianische und US-amerikanische Behörden bleiben viele Fragen zu diesen Vorfällen unbeantwortet, darunter auch, was mit der Besatzung der Fiorella geschehen ist.
Der US-Kongress sollte von der Trump-Regierung klare Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit deren Sicherheitskooperation mit Ecuador einfordern. Er sollte zudem prüfen, ob angesichts der wachsenden Zahl von Menschenrechtsverletzungen unter der Regierung Noboa angemessene Schutzmaßnahmen bestehen. Die ecuadorianische Regierung sollte zudem ihre Einschätzung, dass im Land ein „bewaffneter Konflikt“ herrsche, überdenken und ihre Bemühungen stattdessen auf den Ausbau der Kapazitäten des Justizsektors zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität richten.
„Gemeinsame Sicherheitseinsätze gegen die organisierte Kriminalität dürfen nicht als Vorwand für Menschenrechtsverletzungen dienen“ sagte Goebertus.
Immersiver Dokumentarfilm stellt Menschenrechte in der Klimakrise in den Mittelpunkt
(Berlin) – Ein neuer immersiver Dokumentarfilm über die Auswirkungen der Klimakrise im pazifischen Inselstaat Salomonen wird vom 2. bis 12. September 2026 bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig Premiere feiern, teilte Human Rights Watch heute mit. Der mehrfach Oscar-nominierte US-Schauspieler und Menschenrechtsaktivist Mark Ruffalo hat sich mit Human Rights Watch zusammengetan und die Erzählstimme im Extended-Reality-Erlebnis „Solwata“ übernommen.
Der 25-minütige immersive Dokumentarfilm erzählt die Geschichte der Inselgemeinden Walande, Ngongosila und Kwai im südwestlichen Pazifik. Diese müssen sich mit der schwierigen Frage auseinandersetzen, ob und wie sie ihre Häuser und ihr ganzes Leben aufgrund verheerender Flutwellen und des steigenden Meeresspiegels auf das Festland der Hauptinsel verlegen sollen.
„Als ich das Headset zum ersten Mal aufsetzte, hatte ich das Gefühl, selbst Zeit mit dieser Gemeinschaft zu verbringen und nicht nur etwas über sie zu erfahren“, sagte Ruffalo. „Diese Familien sind eng mit ihrem Land verbunden. Zu erleben, wie sie aufgrund der Klimakrise gezwungen sind, es zu verlassen, bricht einem das Herz. Das ist ein globales Problem, und viele von uns wissen nicht, wie es sich auf die Gemeinschaften auswirkt, die an vorderster Front leben. Sie leben an abgelegenen Orten und kommen in den Medien und der Berichterstattung nicht vor. ‚Solwata‘ bringt das Publikum näher an Menschen heran, deren Leben sich bereits radikal durch den Klimawandel ändert.“
„Solwata“ bedeutet „Salzwasser“. Der Film wurde von NowHere Media entwickelt und gemeinsam von Agog: The Immersive Media Institute und Human Rights Watch produziert. Er gehört zu den ausgewählten Beiträgen im Rahmen des „Venice Immersive“-Programms der Filmfestspiele von Venedig. Das Projekt basiert auf Recherchen von Human Rights Watch sowie auf Augenzeugenberichten von Menschen, deren Heimat und Gemeinschaften sich bereits durch die sich verschärfende Klimakrise drastisch verändern.
Ruffalos Mitwirkung zeugt vom Ziel des Projekts, Klimathemen mit einer breiteren Debatte über soziale Gerechtigkeit und die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften zu verknüpfen. Im Laufe seiner Karriere hat sich Ruffalo stets als prominenter Verfechter von Klimaschutzmaßnahmen, Umweltgerechtigkeit, den Rechten indigener Völker und demokratischer Teilhabe engagiert.
Während des Films trägt das Publikum ein Virtual-Reality-Headset und bewegt sich zwischen physischer und virtueller Welt: Man greift vor Ort ins Wasser, berührt kulturell bedeutsame Objekte und erlebt virtuell die Geschichten der Bewohner*innen der Salomonen. Begleitet von Stimmen aus der Gemeinschaft wird das Publikum mit den schwierigen Entscheidungen konfrontiert, vor denen die Familien stehen. Durch die Kombination von körperlicher Berührung, virtuellen und realen Umgebungen mit einem räumlichen Klangerlebnis und einem dokumentarischen Erzählstil schafft „Solwata“ eine zutiefst persönliche Begegnung mit dieser globalen Herausforderung.
Es ist das erste Projekt dieser Art für Human Rights Watch und baut auf dem Bericht aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „There’s Just No More Land: Community-Led Planned Relocation as Last Resort Adaptation in Solomon Islands“ auf. Der Bericht dokumentiert wie steigende Meeresspiegel, Küstenerosion, Überschwemmungen und immer heftigere Stürme die Walande-Gemeinschaft dazu zwangen, ihre angestammte Heimatinsel zu verlassen, nachdem sie jahrzehntelang erfolglos versucht hatte, sich vor Ort an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.
Ohne staatliche Unterstützung haben die Gemeindemitglieder die Umsiedlung größtenteils selbst geplant, finanziert und umgesetzt. Auch die neue Siedlung ist, laut Forscher*innen, anfällig für einen Anstieg des Meeresspiegels und Überschwemmungen was eines Tages eine erneute Umsiedlung notwendig machen könnte. Genau davor fürchten sich auch die betroffenen Menschen.
„Seit Jahren dokumentiert Human Rights Watch die unerträglichen Dilemmata, in die die Klimakrise Gemeinschaften bezüglich ihrer Heimat, ihre Lebensgrundlagen und ihre Zukunft stürzt“, sagte Erica Bower, Forscherin für klimabedingte Vertreibung bei Human Rights Watch. „Die geplante Umsiedlung einer ganzen Gemeinschaft, wie sie in ‚Solwata‘ dargestellt wird, ist eine komplexe Anpassungsmaßnahme mit schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswirkungen. Das muss die Welt dringend verstehen und sich entsprechend vorbereiten. Immersives Storytelling bietet uns eine neue Möglichkeit, das Publikum für diese Realitäten zu sensibilisieren und die Unterstützung für Gemeinschaften zu stärken, die bereits mit den menschenrechtlichen Folgen klimabedingter Umsiedlungen konfrontiert sind.“
Die in „Solwata“ behandelten Themen reichen weit über ein einzelnes Land hinaus. Da steigende Meeresspiegel und extreme Wetterereignisse Küstengemeinden weltweit zunehmend bedrohen, müssen Regierungen und Geldgeber geplante Umsiedlungen als letztes Mittel in Betracht ziehen und sicherstellen, dass die Gemeinden bei Entscheidungen über ihre Zukunft echte Mitspracherechte haben. Auch müssen sie die notwendige Unterstützung bereitstellen, um die Rechte, Lebensgrundlagen, Kultur und Würde der Menschen zu schützen. „Solwata“ lädt das Publikum dazu ein, sich an die Seite derer zu stellen, die mit dieser Herausforderung konfrontiert sind, und darüber nachzudenken, welche Verantwortung der Rest der Welt gegenüber den von klimabedingter Vertreibung betroffenen Gemeinschaften trägt.
Nach seiner Premiere in Venedig wird „Solwata“ an anderen Orten und in öffentlichen Foren zu erleben sein, darunter auch auf der jährlichen Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP31) in der Türkei, um politische Entscheidungsträger*innen, Geldgeber*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen in Gespräche über Klimaanpassung, geplante Umsiedlungen, Vertreibung und Menschenrechte einzubeziehen.
„Die Auswirkungen des Klimawandels haben uns aus unserer Heimat vertrieben, wo wir früher das Leben genossen haben, wo wir gelebt haben – ein Ort, der uns als Gemeinschaft zusammenhielt“, sagte Francis Siaumari, ein Gemeindevorsteher von den Salomonen, der in „Solwata“ zu Wort kommt. „Was die Insel so besonders machte, war die Nähe zueinander. Wohin man auch ging, es war immer jemand da. Wohin man auch schaute, war man vom Meer umgeben. Nur wir konnten eine solche Insel erschaffen.“
Das in Berlin ansässige Immersive-Studio NowHere Media ist die kreative Kraft hinter „Solwata“. Bekannt für seine Arbeit an der Schnittstelle zwischen immersivem Storytelling und sozialem Impact, half das Studio dabei, jahrelange Recherchen von Human Rights Watch und Erfahrungsberichte der Gemeinschaft in ein interaktives Erlebnis zu verwandeln. Um das Projekt umzusetzen, reiste das Team auf die Salomonen, um 360-Grad-Aufnahmen und 3D-Scans anzufertigen. Dabei arbeitete das Team eng mit den Mitgliedern der Gemeinschaft zusammen, deren Geschichten im Mittelpunkt des immersiven Erlebnisses stehen.
„Wir von NowHere machen keine Projekte über Gemeinschaften, sondern mit ihnen, und genau das ist der Kern von ‚Solwata‘“, sagte Gayatri Parameswaran, Mitbegründerin von NowHere Media. „Die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft auf den Salomonen und dem Team prägte jeden Aspekt des Projekts, von den erzählten Geschichten selbst bis hin zur Art und Weise, wie sie erzählt werden. Eine große Herausforderung vor Ort war die Umsetzung einer hochmodernen immersiven Produktion auf einer sehr abgelegenen Insel. Das erforderte sorgfältige Planung und Anpassungsbereitschaft.“
Agog: The Immersive Media Institute, eine von Chip Giller und Wendy Schmidt gegründete gemeinnützige Organisation, war Co-Produzentin von „Solwata“. Agog unterstütze die Produktion, förderte sie finanziell und fungierte als strategische Partnerin, um die Feldforschungs- und Advocacy-Ziele von Human Rights Watch in ein immersives Format zu übertragen. „Ich bin seit fast drei Jahrzehnten im Klimajournalismus tätig und habe gelernt, dass Informationen allein die Menschen nicht immer erreichen“, sagte Giller, Mitbegründer und Geschäftsführer von Agog. „Die meisten Menschen werden niemals auf die Salomonen reisen und diese Veränderungen vor Ort unmittelbar miterleben. ‚Solwata‘ nutzt immersives Storytelling, um dem Publikum die Menschen näherzubringen, die diese Krise durchleben. Genau diese Art von Arbeit wollten wir mit der Gründung von Agog unterstützen.“
EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechtsverletzungen
(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.
Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.
Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle.
„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“
Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.
Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Geflüchtete und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.
„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“
„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“
Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäischen Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.
Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.
Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.
Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Expert*innen, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist.
Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.
„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“
EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechts-verletzungen
(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.
Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.
Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle.
„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“
Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.
Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Flüchtlinge und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.
„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“
„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“
Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäische Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.
Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.
Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.
Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Experten, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist.
Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.
„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“
Deutschland: Tadschikischer Aktivist und Sohn trotz Festnahmegefahr abgeschoben
(Berlin, 7. Juli 2026) – Die deutschen Behörden haben einen tadschikischen Oppositionsaktivisten nach Tadschikistan abgeschoben. Dies verstärkt die Befürchtungen, dass Deutschland bei Abschiebungsbeschlüssen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkommt, erklärte Human Rights Watch heute. Am 20. Juni 2026 schob Deutschland Asadullo Boboev und seinen volljährigen Sohn Muhammad nach Duschanbe ab, obwohl zu befürchten war, dass er dort inhaftiert und misshandelt werden könnte. Boboev wurde tatsächlich unmittelbar nach seiner Ankunft in Tadschikistan festgenommen.
Es ist der vierte dokumentierte Fall seit 2023, bei dem ein tadschikischer Oppositionsaktivist aus Deutschland abgeschoben und direkt bei seiner Ankunft festgenommen wurde. Die anderen drei Betroffenen wurden aufgrund haltloser Anschuldigungen verurteilt und verbüßen derzeit langjährige Haftstrafen.
„Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach, diejenigen zu schützen, denen bei einer Abschiebung Misshandlung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen“, sagte Hugh Williamson, Direktor für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Boboevs Kritik an der tadschikischen Regierung machte ihn zu einem klaren Ziel. Deutschland sollte untersuchen, warum er unter diesen Umständen abgeschoben wurde, und Druck auf die tadschikischen Behörden wegen seiner Inhaftierung ausüben.“
Boboev hat seine Bedenken in den sozialen Medien geäußert und sich an den Aktivitäten der Bewegung „Reforms and Development of Tajikistan” beteiligt, einer Plattform, auf der sich im Exil lebende tadschikische Aktivist*innen und Migrant*innen zusammenschließen, um politische und wirtschaftliche Reformen in ihrem Heimatland zu fordern. Boboev und seine Familie kamen 2017 nach Deutschland und beantragten im selben Jahr Asyl. Sein Antrag wurde letztendlich abgelehnt.
Boboevs Ehefrau, Mastona Faizulloeva, berichtete Medien, dass er unmittelbar nach seiner Ankunft in Duschanbe in Untersuchungshaft kam. Sein Sohn wurde in die Obhut seiner Großmutter entlassen. Faizulloeva und ihre beiden Töchter durften in Deutschland bleiben.
Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die Human Rights Watch vorliegen, nahmen die deutschen Behörden den 54-jährigen Boboev und seinen 19-jährigen Sohn am 8. Juni in Kerken bei Kleve in Nordrhein-Westfalen aufgrund eines seit langem anhängigen Abschiebungsbescheids in Abschiebungshaft. Ein Gericht der Stadt Geldern hatte dem Antrag des Landkreises stattgegeben, beide Männer bis zum 2. Juli in Abschiebungshaft zu halten, und begründete dies mit ihrem abgelaufenen Aufenthaltsstatus und der wiederholten Weigerung, Deutschland freiwillig zu verlassen.
Sharofiddin Gadoev, Leiter von „Reforms and Development of Tajikistan“, sagte, der Anwalt der Männer habe Dutzende Seiten Beweismaterial vorgelegt, das die Gefahren für Boboev dokumentiere, das Gericht habe diese jedoch ignoriert.
Boboev hatte zuvor öffentlich gegenüber erklärt, die tadschikischen Behörden hätten wegen seiner Social-Media-Beiträge, in denen er die Regierung von Präsident Emomali Rahmon kritisiert hatte, ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet. Das deutsche Gericht habe ihm bis zum 1. Juli Zeit gegeben, um nachzuweisen, dass ein solches Verfahren existiere und ihm bei einer Rückkehr eine reale Gefahr drohe. Tadschikische Aktivist*innen im Exil können jedoch einem realen Risiko der Verfolgung oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, wenn sie abgeschoben werden, selbst wenn keine offenen Strafverfahren gegen sie vorliegen. Viele Tadschik*innen, die nach ihrer Abschiebung inhaftiert wurden, standen weder auf einer öffentlichen Liste noch gab es anhängige Strafverfahren gegen sie.
Boboevs Fall passt in ein Muster, auf das Human Rights Watch und tadschikische zivilgesellschaftliche Gruppen die deutschen Behörden bereits wiederholt hingewiesen haben. Die anderen seit 2023 abgeschobenen tadschikischen Oppositionsaktivisten – Abdullohi Shamsiddin, Bilol Qurbonaliev und Dilmurod Ergashev – wurden aufgrund von offenbar konstruierten Anklagepunkten zu Haftstrafen von 7, 10 bzw. 8 Jahren verurteilt. Shamsiddin soll in Haft misshandelt worden sein. Ergashev wurde unmittelbar nach seiner Ankunft von tadschikischen Sicherheitsbeamten festgenommen. Ihm wurden Handschellen angelegt und eine Kapuze über den Kopf gezogen.
Ein weiterer tadschikischer Staatsangehöriger, Saidazam Rahmonov, der seit 2019 in Hessen gelebt hatte und mit einer Deutschen verheiratet war, starb im Oktober 2025 unter dubiosen Umständen in einem tadschikischen Gefängnis, nachdem er zur Abholung von Unterlagen für sein deutsches Visum in sein Heimatland zurückgekehrt war. Seine Angehörigen berichten, sein Körper habe Spuren von Schlägen und Folter aufgewiesen. Gefängnisbeamte behaupteten hingegen, Rahmonov habe in seiner Zelle Selbstmord begangen.
Diese Fälle zeigen, warum deutsche Gerichte und Behörden Abschiebungen nach Tadschikistan nicht als Routinefall behandeln dürfen, so Human Rights Watch. Das Völkerrecht verbietet das sogenannte „Refoulement“, also die Abschiebung oder Auslieferung von Personen, wenn diesen im Zielland Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Verbot ist ausdrücklich in mehreren von der Bundesrepublik ratifizierten Verträgen verankert. Deutschland hat bereits Abschiebungen in andere Länder ausgesetzt, die für transnationale Repression bekannt sind, setzt jedoch die Rückführung tadschikischer Staatsangehöriger fort, obwohl sich die Beweise häufen, dass dadurch Regierungskritiker*innen direkt an die repressiven Sicherheitsdienste ausgeliefert werden, vor denen sie in vielen Fällen geflohen waren.
Das hat nicht nur Folgen für die abgeschobenen Menschen selbst. Innerhalb der tadschikischen Diaspora in Europa herrscht ein weit verbreitetes Klima der Angst, ein wirkungsvolles Instrument transnationaler Repression. Aktivist*innen und Mitglieder der Exilgemeinschaft üben Selbstzensur und schränken ihre politischen Aktivitäten in dem Wissen ein, dass ihr Aufenthalt in europäischen Ländern wie Deutschland keine Sicherheitsgarantie bietet.
Tadschikistan hat bereits in der Vergangenheit transnationale Repression in Deutschland ausgeübt: beispielsweise gegen Aktivist*innen, die im September 2023 während des Deutschlandbesuchs von Präsident Rahmon an der Demonstration in Berlin teilgenommen hatten. Human Rights Watch hat seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschiebungen die transnationale Repression Tadschikistans begünstigen.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, der grenzüberschreitenden Repression durch autoritäre Staaten entgegenzuwirken, und dabei Fortschritte erzielt, beispielsweise durch eine eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle im Auswärtigen Amt. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Lücken. In ihrem Bestreben, ihre Migrationspolitik zu verschärfen, kündigte die derzeitige Bundesregierung kurz nach Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2025 die Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme an. Damit fielen wichtige sichere Fluchtwege und Schutzmöglichkeiten für Dissident*innen, die in Deutschland Sicherheit suchen, weg. Davon betroffen sind auch Menschen, die aus Ländern wie Afghanistan, Russland und Belarus fliehen.
„Die Abschiebung eines bekannten Regierungskritikers in ein Land, das nachweislich Rückkehrer inhaftiert, lässt die Befürchtung aufkommen, dass die deutschen Behörden im Grunde genommen die transnationale Repression von Kritiker*innen im Exil durch Tadschikistan unterstützen“, sagte Williamson. „Deutschland sollte seiner Verpflichtung nachkommen, Unterdrückung in allen Formen zu bekämpfen, auch im Falle von Tadschikistan.“
Deutschland: Regierung greift Informationsfreiheitsgesetz an
(Berlin, 8. Juli 2026) – Die deutsche Regierung sollte ihre Pläne zur Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes stoppen, erklärte Human Rights Watch heute. Die vorgeschlagenen Änderungen würden grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und Bürgerbeteiligung in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.
Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich zu ändern. Die Änderungen werden die Möglichkeiten der Öffentlichkeit – einschließlich der Zivilgesellschaft und Journalist*innen –, Zugang zu amtlichen Informationen über das Handeln der Regierung und der Behörden zu erhalten, stark einschränken.
„Die deutsche Regierung scheint Transparenz und Informationsfreiheit als Bedrohung und Verwaltungslast, anstatt als unverzichtbare Garantien einer Demokratie zu sehen“, sagte Almaz Teffera, Europa-Researcherin bei Human Rights Watch. „Einschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten verwehrt allen Menschen den Zugang zu grundlegenden Informationen und erschwert es, die Regierung und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig birgt das die Gefahr, dass das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Handeln zunehmen wird.“
Die Regierung beabsichtigt, fünf wesentliche Änderungen am IFG zu verabschieden.
Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, müssten die Bürger*innen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, was den Behörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Ablehnung von IFG-Anfragen einräumt und den Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse erschwert. Die Regierung machte keine weiteren Angaben dazu, was unter einem „berechtigten Interesse“ zu verstehen ist.Nicht-EU-Bürger*innen, die nicht in Deutschland leben, hätten keinen Zugang zu amtlichen Informationen, unabhängig davon, ob sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Nur Privatpersonen hätten Zugang zu amtlichen Informationen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Human Rights Watch oder Medienorganisationen sollen keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.Die Regierung würde die derzeitige Obergrenze von 500 Euro für Gebühren bei IFG-Anfragen aufheben, was die Gefahr birgt, dass finanziell unüberwindbare Hürden entstehen, die Menschen von IFG-Anfragen abschrecken und ausschließen.Die Regierung würde die routinemäßige Schwärzung der Namen aller Behördenmitarbeiter*innen, auch Entscheidungstragenden, zulassen, wodurch die individuelle Verantwortung für amtliches Handeln verschleiert würde.„FragDenStaat“, die zivilgesellschaftliche Plattform für Informationsfreiheit, bezeichnete die Regierungspläne als „schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Sie weisen darauf hin, dass die Aufhebung der Obergrenze zu Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro führen könnte.
Reporter ohne Grenzen und Netzwerke investigativer Journalisten haben die Pläne der Regierung als Hindernisse für den Informationszugang von Journalist*innen und als Versuche kritisiert, die Kontrollfunktion der Medien einzuschränken, da es ihnen dadurch erheblich erschwert würde, ihre Aufgabe der Überwachung der Handlungen von Politikern und Behörden wahrzunehmen.
Die Regierungspläne stießen auch bei unabhängigen Aufsichtsbehörden auf Landesebene auf Kritik, wie der Berliner Beauftragten für Informationsfreiheit, Meike Kamp, die erklärte, „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann“, um Vertrauen zu schaffen und die Demokratie zu stärken.
Derzeit ermöglicht das IFG jedem, amtliche Informationen anzufragen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren. Recherchen der Zivilgesellschaft und der Medien auf der Grundlage des IFG, haben in der Vergangenheit zahlreiche politische Skandale und Korruptionsfälle aufgedeckt, darunter auch solche, bei denen Vorwürfe gegen Amtsträger der derzeitigen Bundesregierung erhoben wurden, die nun auf die Gesetzesänderungen drängen.
Im Koalitionsvertrag der Regierung aus dem vergangenen Jahr wurde zugesagt, das Informationsfreiheitsgesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung [zu] reformieren“. Die Pläne der Regierung, die Informationsfreiheit in Deutschland einzuschränken, stellen nicht nur einen Verstoß gegen ihre eigene Verpflichtung dar, sondern auch eine Verletzung internationaler und europäischer Menschenrechtsnormen, so Human Rights Watch.
Deutschland ist an internationale und regionale Menschenrechtsstandards gebunden, die das Recht auf Informationszugang und -suche als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung schützen – unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass der Zugang zu Informationen für Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere öffentliche Kontrollinstanzen von besonderer Bedeutung ist, da deren Fähigkeit, die öffentliche Debatte zu gestalten, davon abhängt, dass sie Zugang zu relevanten öffentlichen Unterlagen erhalten. Einschränkungen des Zugangs müssen rechtmäßig, notwendig und im Verhältnis zu einem legitimen Ziel stehen. Pauschale Ausschlüsse, Schwärzungen und willkürliche Zugangsvoraussetzungen stehen im Widerspruch zu einer transparenten Regierungsführung und bergen die Gefahr, den Journalismus und die Bürgerbeteiligung – zentrale Säulen einer rechtsstaatlichen Demokratie – einzuschränken.
„Politische Transparenz und öffentliche Kontrolle lassen sich nicht einfach abschalten, wenn es für die Regierung unangenehm wird“, sagte Teffera. „Die Bundesregierung sollte ihren Kurs in dieser gefährlichen Bestrebung, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen, korrigieren und den effektiven Zugang zu amtlichen Informationen, sowohl für Privatpersonen als auch Organisationen gewährleisten.“
Ein Verbot des EU-Handels mit israelischen Siedlungen ist keine „Option“. Es ist eine Verpflichtung
Die Verpflichtung der Europäischen Union, den Handel mit Israels illegalen Siedlungen zu verbieten, steht außer Frage. Fraglich ist vielmehr seit Langem der politische Wille ihrer Führung, dieser Verpflichtung auch nachzukommen.
Nach zunehmendem Druck von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften, Rechtswissenschaftler:innen, einigen EU-Regierungen und Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie nach einer Reihe einseitiger Verbote durch einzelne EU-Mitgliedstaaten könnte die Europäische Kommission nun endlich vor dem Treffen der EU-Außenminister am 13. Juli eine „Liste von Optionen“ zur Einschränkung dieses rechtswidrigen Handels auf EU-Ebene vorlegen.
Doch die fortgesetzte Darstellung eines Verbots als bloße „Option“ ist irreführend: Wie mehr als 50 Organisationen in einem Schreiben an die Kommission vom 22. Juni betonten, gibt es nur eine „Option“, die mit dem Völkerrecht und dem EU-Recht vereinbar ist – ein Verbot.
Israels Siedlungen sind illegal. Der Transfer von Zivilpersonen aus Israel in die palästinensischen Gebiete stellt ein Kriegsverbrechen dar. Dies geschieht im Kontext einer sich verschärfenden ethnischen Säuberung und Apartheid gegenüber der palästinensischen Bevölkerung sowie einer jahrzehntelangen Besatzung, die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) als rechtswidrig eingestuft wurde.
In seinem Gutachten von 2024 stellte der Gerichtshof fest, dass alle Staaten verpflichtet sind, „Maßnahmen zu ergreifen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der durch Israel im [palästinensischen Gebiet] geschaffenen rechtswidrigen Situation beitragen“.
Die Europäische Kommission behauptet, ihre Handelspolitik entspreche den vom IGH formulierten Verpflichtungen, da die Handelsvergünstigungen, die Israel im Rahmen des bilateralen Assoziierungsabkommens gewährt werden, nicht auf die illegalen Siedlungen ausgedehnt würden.
Diese Behauptung ist jedoch offenkundig fehlerhaft.
Denn selbst wenn Zölle auf Waren und Dienstleistungen aus den Siedlungen lückenlos erhoben würden (was nicht geschieht), würde dies den Handel mit den Siedlungen nicht verhindern. Dieser Handel trägt weiterhin zu ihrer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit bei – und verstößt damit gegen das Völkerrecht.
Die Bestimmungen der EU-Verträge und die einschlägige Rechtsprechung sind eindeutig: Der Handel der EU muss mit dem Völkerrecht im Einklang stehen. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall.
Die Kommission hat daher die Pflicht, diesen Zustand zu korrigieren, indem sie im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik der EU ein Verbot vorschlägt. Ein solcher Vorschlag müsste anschließend von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
Die EU hat jahrzehntelang ihre „Besorgnis“ geäußert, während die Palästinenser:innen schwerste internationale Verbrechen erleiden mussten und Israels illegale Siedlungspolitik sowie die damit verbundenen Rechtsverletzungen weiter zunahmen.
Sie sollte zumindest aufhören, diese mitzufinanzieren. Und das ist keine „Option“.
USA: Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam steigt unter Trump drastisch an
(Washington, DC, 25. Juni 2026) – Die Zahl der Todesfälle in Gewahrsam der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) ist deutlich gestiegen: Seit Beginn der aktuellen Amtszeit von Präsident Donald Trump wurden mindestens 52 Todesfälle gemeldet, wie Human Rights Watch und Physicians for Human Rights in einem heute veröffentlichten Bericht mitteilten.
Der 73-seitige Bericht „Dying in Detention: Rising Deaths in an Expanding US Immigration Detention System“ dokumentiert anhand statistischer und medizinischer Fachanalysen die steigende Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam, deckt eine steigende Sterblichkeitsrate auf und wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der von der ICE und ihrem Auftragspersonal bereitgestellten medizinischen Versorgung auf. Der Anstieg der Todesrate geht einher damit, dass die Trump-Regierung eine Rekordzahl von Menschen mit Einwanderungsstatus in Zwangshaft hält – unter anderem unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen – und gleichzeitig die internen Kontrollmechanismen aushöhlt.
„Die Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam ist so hoch wie selten zuvor, selbst wenn man den Anstieg der Inhaftierungszahlen berücksichtigt“, sagte Brian Root, leitender Berater für Technologie und Menschenrechte bei Human Rights Watch. „Das DHS und der Kongress sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Inhaftierten zu senken und die Haftbedingungen grundlegend zu verbessern, unter anderem durch die Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zur Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Vereinigten Staaten.“
Human Rights Watch führte eine quantitative Analyse der Todesfälle in ICE-Gewahrsam vom 1. Oktober 2015 bis zum 4. Juni 2026 durch und untersuchte dabei die Entwicklung der Todesrate im Zeitverlauf. Die Organisation „Physicians for Human Rights“ führte eine medizinische Analyse der 39 Todesfälle in ICE-Gewahrsam während des ersten Jahres der aktuellen Trump-Regierung durch, die sich weitgehend auf begrenzte öffentlich zugängliche Informationen stützt.
Click to expand Image Graphic © 2026 Human Rights WatchDie Organisationen untersuchten mehrere Fälle gründlicher als bisher berichtet, wobei sie sich auf Interviews mit Familienangehörigen, Anwalt*innen und ehemaligen Zellengenoss*innen der Verstorbenen stützten und in zwei Fällen zusätzliche medizinische Unterlagen einsehen konnten.
In einem Fall erlitt Maksym Chernyak, ein 44-jähriger Mann aus der Ukraine, einen Schlaganfall, nachdem er unverkennbare Anzeichen eines medizinischen Notfalls gezeigt hatte, die das Haftpersonal zwar beobachtete, auf die es jedoch nicht reagierte. Die daraus resultierenden Verzögerungen bei seiner Überführung in eine besser ausgestattete medizinische Einrichtung trugen nach Ansicht der Organisationen mit ziemlicher Sicherheit zu seinem Tod bei.
In einem anderen Fall starb der 32-jährige Lorenzo Antonio Batrez Vargas im Jahr 2025 in ICE-Gewahrsam, nachdem bei ihm Covid-19 diagnostiziert worden war und er 12 Tage in Isolation verbracht hatte. Um Zugang zu Unterlagen über seine Inhaftierung, seine Behandlung und seinen Tod zu erhalten, reichte Vargas’ Familie im Oktober 2025 einen Antrag nach dem Freedom of Information Act ein, gefolgt von einer Klage im Dezember. Bis Anfang Mai 2026 hatten sie noch keine weiteren Informationen erhalten.
„Nur eine Mutter, die ihr Kind verloren hat, weiß, was ich gerade durchmache“, sagte seine Mutter. „Ich will mein Kind zurück, und ich kann nichts dagegen tun.“
Im ersten Jahr der zweiten Amtszeit von Trump stieg die Zahl der Menschen in ICE-Haft um 77 Prozent, von etwa 40.000 auf über 71.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam um 140 Prozent. Human Rights Watch und Physicians for Human Rights dokumentieren seit den 1990er Jahren Missstände in US-Einwanderungshaftanstalten.
Click to expand Image Graphic © 2026 Human Rights WatchDie derzeitige Trump-Regierung hat die ohnehin schon begrenzten internen Kontrollmechanismen innerhalb des Heimatschutzministeriums (DHS) – der übergeordneten Behörde der ICE – abgeschafft, wodurch es schwieriger geworden ist, Informationen zu erhalten, bei Missbrauch rechtliche Schritte einzuleiten oder die Behörde und ihre Auftragnehmer zur Rechenschaft zu ziehen.
Human Rights Watch und Physicians for Human Rights stellten fest, dass die ICE keine ausreichenden Informationen über die Umstände von Todesfällen in ihrer Obhut offenlegt, wodurch entscheidende Fragen hinsichtlich der Versorgung der Inhaftierten und der Frage, ob diese den internationalen Menschenrechtsstandards entsprach, unbeantwortet bleiben. Darüber hinaus erfolgt die Berichterstattung der Behörde oft verspätet, was offenbar gegen ihre eigenen Meldepflichten verstößt, zu denen die öffentliche Bekanntgabe eines Todesfalls innerhalb von 48 Stunden sowie eine detailliertere öffentliche Berichterstattung innerhalb von 30 Tagen gehören. Die derzeit verfügbaren, begrenzten Informationen geben Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Umstände vieler dieser Todesfälle und der Angemessenheit der Versorgung der Inhaftierten.
„Die ICE schränkt die Informationen, die sie dem Kongress, den Familien und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, so stark ein, dass eine Kontrolle nahezu unmöglich ist“, sagte Dr. Katherine Peeler, Mitautorin des Berichts, Assistenzprofessorin für Pädiatrie an der Harvard Medical School und medizinische Beraterin bei „Physicians for Human Rights“. „In den Fällen, in denen wir Zugang zu den Unterlagen der ICE und zu externen Krankenhausunterlagen haben, stellen wir einen erschreckenden Bruch der Sorgfaltspflicht fest.“
Die Todesfälle von Menschen in Abschiebehaft in den USA deuten auf mögliche Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) hin, der das Recht auf Leben schützt und Staaten verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Lebens der in ihrer Obhut befindlichen Personen zu ergreifen. Schlechte Haftbedingungen und die Nichtgewährung angemessener medizinischer Versorgung können zudem Verstöße gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im ICCPR und im Übereinkommen gegen Folter (CAT) darstellen.
Das Heimatschutzministerium und seine Auftragnehmer sollten zeitnah, umfassend und öffentlich Rechenschaft über jeden Todesfall in ihrer Obhut ablegen. Der Kongress sollte die Zahl der inhaftierten Menschen senken, Alternativen Vorrang einräumen und die Finanzierung weiterer Ausweitung der Inhaftierung verweigern. Er sollte sich entschlossen mit der steigenden Zahl der Todesfälle, der unzureichenden medizinischen Versorgung sowie den chronischen Mängeln bei Transparenz und Berichterstattung seitens des DHS auseinandersetzen. Der Kongress sollte zudem neue, unabhängige Kontrollmechanismen mit echten Durchsetzungsbefugnissen einrichten, darunter obligatorische unabhängige Untersuchungen jedes Todesfalls in Gewahrsam sowie die öffentliche Bekanntgabe aller Todesfallüberprüfungen und Autopsieberichte, und bei Nichteinhaltung Sanktionen gegen die ICE verhängen.
Die Mittel für das DHS wurden durch die jüngste Bewilligung von 70 Milliarden Dollar bis 2029 erheblich aufgestockt. Der Kongress sollte eigenständige Kontrollmechanismen gesetzlich verankern, um sicherzustellen, dass diese Gelder nicht dazu dienen, ein missbräuchliches System auszubauen, das beim Schutz von Menschenleben versagt hat.
„Familien haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Angehörigen in ICE-Gewahrsam geschehen ist“, sagte Peeler. „Solange Menschen in Abschiebehaft der US-Einwanderungsbehörde festgehalten werden, hat die Regierung die rechtliche und moralische Verpflichtung, ihr Leben zu schützen, und wenn sie dabei versagt, die öffentliche Verpflichtung, Rechenschaft darüber abzulegen, was geschehen ist. Derzeit versagt sie in jeder Hinsicht.“
Vereinigte Staaten: Regierung terrorisierte Bevölkerung in Minnesota
(Minneapolis, Minnesota, 18. Juni 2026) – Der Einsatz Tausender Bundesbeamter der Einwanderungsbehörden der Vereinigten Staaten in Minnesota durch die Trump-Regierung zwischen Dezember 2025 und März 2026 führte zu weitreichenden Menschenrechtsverletzungen, terrorisierte die Einwohner*innen mit lang anhaltenden Folgen und hob die zutiefst missbräuchlichen Praktiken bei der Durchsetzung der US-Einwanderungsgesetze deutlich hervor, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der 180-seitige Bericht mit dem Titel „‚A Manufactured Crisis‘: Minnesota Communities Terrorized by the Federal Government“ dokumentiert umfassend, wie die „Operation Metro Surge“ der US-Regierung eine Menschenrechtskrise in Minnesota auslöste, insbesondere in und um die Twin Cities Minneapolis und Saint Paul. Der Einsatz führte zu zwei rechtswidrigen Tötungen, wiederholten Fällen von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung, Racial Profiling, rechtswidrigen Festnahmen und missbräuchlichen Haftbedingungen. Diese Übergriffe und der dadurch ausgelöste Terror führten auch zu weniger sichtbaren Schäden: Viele Menschen wurden aus Angst gezwungen, ihre Häuser nicht mehr zu verlassen, wodurch sie der Arbeit, der Schule und sogar der notwendigen medizinischen Versorgung fernblieben. Der Bericht fordert Rechenschaftspflicht auf höchster Regierungsebene und benennt diejenigen, die für die Aufsicht über die Operation verantwortlich waren.
„Die Bundesregierung entsandte Horden maskierter, bewaffneter Beamter, um Menschen von der Straße zu holen, sie in Handschellen abzuführen und diejenigen zu misshandeln, die Zeugnis ablegen wollten“, sagte Reagan Williams, Krisen- und Konfliktforscherin bei Human Rights Watch. „Die Einwohner von Minnesota haben sich mobilisiert, um zu protestieren, Misshandlungen zu dokumentieren und sich gegenseitig wichtige Hilfe zu leisten. Es sind Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich, um Rechenschaftspflicht sicherzustellen, die anhaltenden Misshandlungen zu beenden, den Schaden wiedergutzumachen und eine weitere Krise dieses Ausmaßes zu verhindern.“
Human Rights Watch befragte über 130 Personen, darunter Migrant*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Rechtsanwält*innen, medizinisches Fachpersonal, Pädagog*innen, amtierende und ehemalige Regierungsbeamte sowie weitere Personen mit Wissen aus erster Hand über die „Operation Metro Surge“ und deren Auswirkungen. Die Forschenden analysierten Dutzende von Fotos und Videos, eidesstattliche Erklärungen und Rechtsanträge, Gerichtsentscheidungen, Unterlagen lokaler Menschenrechtsverteidiger*innen, Regierungsdaten, unabhängige Umfragen, medizinische und gesundheitswissenschaftliche Studien, Nachrichtenartikel sowie Aufzeichnungen von medizinischem Fachpersonal, Pädagog*innen sowie Unternehmen und Organisationen, die Nahrungsmittelhilfe leisten.
„Keine noch so umfangreiche Berichterstattung in den Medien könnte jemals das Ausmaß der traumatischen Folgen, die das auf die Stadt Minneapolis hat, vollständig dokumentieren“, sagte ein Einwohner. „Und wenn die Kameras verschwunden sind, werden wir immer noch hier sein – trauernd und traumatisiert.“
Die „Operation Metro Surge“ war der größte Einsatz der Einwanderungsbehörden im Landesinneren seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump, doch der Einsatz und ihre Taktiken fügen sich in ein breiteres Muster konzentrierter und missbräuchlicher Einsätze von Beamten des Heimatschutzministeriums (DHS) in US-amerikanischen Städten und Gemeinden ein. Das Ausmaß der „Operation Metro Surge“ – und die schnelle Reaktion der Einwohner*innen, die das Geschehen beobachteten und dokumentierten – hat jedoch reichlich Beweise für die missbräuchlichen Praktiken und Taktiken dieser Behörden sowie für die Einwanderungspolitik der Regierung im weiteren Sinne geliefert.
Bei zwei Vorfällen, die im Januar landesweites Entsetzen auslösten, erschossen Bundesbeamte rechtswidrig die US-Bürger*innen Renee Good und Alex Pretti. Beamte drohten anderen Einwohner*innen von Minnesota mit tödlicher Gewalt und richteten bei zahlreichen Gelegenheiten ohne Rechtfertigung Waffen auf sie. Außerdem schlugen Beamte ohne Grund Autoscheiben ein, warfen oder stießen Menschen, die keinen Widerstand leisteten, zu Boden und setzten „weniger tödliche“ Waffen wie chemische Reizstoffe und Blendgranaten ein, manchmal aus nächster Nähe und ohne Vorwarnung.
Im Verlauf dieser missbräuchlichen Einsätze stellte Human Rights Watch fest, dass die Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) etwa 4.000 Immigrant*innen in Gewahrsam nahm, von denen über 75 Prozent keine Vorstrafen in den USA hatten und viele willkürlich festgehalten wurden. Rechtsanwält*innen reichten Habeas-Corpus-Anträge ein, um diese Inhaftierungen anzufechten; viele davon führten zu Anordnungen zur Freilassung oder zu Anhörungen zur Festsetzung einer Kaution, darunter fast 90 Prozent der 532 Fälle, die zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 15. Mai 2026 geklärt wurden.
Bundesbeamte haben wohl in großem Umfang Racial Profiling betrieben, indem sie Personen aufgrund ihrer äußerlich wahrgenommenen ethnischen Zugehörigkeit stoppten, festnahmen oder in Gewahrsam nahmen, unter anderem indem sie diese Faktoren als groben Anhaltspunkt für die offensichtliche Staatsangehörigkeit einer Person heranzogen. In einer Umfrage des US-Immigration Policy Center an der University of California San Diego gaben die befragten People of Color in Minneapolis etwa 40 Prozent häufiger als Weiße Einwohner*innen an, Kontakt mit Bundesbeamten gehabt zu haben. Von Human Rights Watch befragte People of Color sagten, sie hätten solche Angst vor Racial Profiling, dass sie begonnen hätten, ihre Pässe überallhin mitzunehmen.
Unter den rechtswidrig festgenommenen Personen befanden sich viele US-Staatsbürger*innen, die unter anderem aufgrund von Racial Profiling oder während sie Aktivitäten der ICE oder der Zoll- und Grenzschutzbehörde beobachteten oder dagegen protestierten verhaftet wurden. Nach Angaben der National Lawyers Guild of Minnesota wurden über 500 protestierende US-Staatsbürger*innen festgenommen.
Monatelang beeinträchtigte der Einsatz alle Aspekte des Alltags. Normale Aktivitäten wie die Busfahrt zur Schule oder der Einkauf im Supermarkt wurden zu einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Menschen. Auf dem Höhepunkt der „Operation Metro Surge“ verzeichneten einige Gesundheitseinrichtungen einen dramatischen Rückgang der Patient*innenzahlen – in manchen Einrichtungen um bis zu 50 Prozent –, wobei Patient*innen sogar auf dringende oder notfallmedizinische Versorgung verzichten mussten. Tausende Schüler*innen blieben der Schule fern oder wechselten zum virtuellen Unterricht. Die Menschen hatten Angst, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, und mussten Lohn- und Arbeitsplatzverluste hinnehmen.
Angst, Unruhe und Stress hatten schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere bei Kindern. „Ich habe schreckliche Angst, hier zu sein, weil ich nicht will, dass das meinem Papa noch einmal passiert“, sagte ein 7-jähriges Mädchen, dessen Vater im Dezember bei einer Razzia in ihrem Haus von der ICE festgenommen worden war. Ihr Vater, der später wieder freigelassen wurde, berichtete, dass seine Tochter ihn manchmal anfleht, das Haus nicht zu verlassen. Ihre Mutter, die schwanger war, verließ das Haus nach der Razzia monatelang nicht, nicht einmal für Schwangerschaftsuntersuchungen.
Die Einwohner*innen von Minnesota mobilisierten sich, um diese Auswirkungen zu mildern, und organisierten sich, um Lebensmittellieferungen, Miet- und andere finanzielle Hilfen, Fahrdienste zur Schule, zur Arbeit und zu Arztterminen sowie weitere Formen der Unterstützung anzubieten.
Zwar ist die „Operation Metro Surge“ offiziell beendet, doch ihre weitreichenden Auswirkungen erfordern Aufmerksamkeit und dringende Abhilfe. Das Heimatschutzministerium und seine Behörden, darunter die ICE und die CBP, sollten grundlegend reformiert werden. Die Verantwortlichen sollten Transparenz- und Kontrollmechanismen neu gestalten und stärken, wirksame Schutzmaßnahmen gegen unnötige Gewaltanwendung einführen und eine konsequente Rechenschaftspflicht für Beamte auf allen Ebenen durchsetzen, einschließlich derjenigen, die für die Missbräuche im Rahmen der „Operation Metro Surge“ verantwortlich sind.
Am 30. April wandte sich Human Rights Watch mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und Fragen schriftlich an die Heimatschutzbehörden, hat jedoch keine Antwort erhalten.
„Die ‚Operation Metro Surge‘ hat die gewalttätigen und missbräuchlichen Praktiken dieser Behörden deutlich offenbart“, sagte Williams. „Wir haben eindeutige Beweise dafür, wie sie vorgehen, wenn Straffreiheit herrscht, und brauchen dringend einen neuen Weg nach vorn – über Rechenschaftspflicht und strukturelle Reformen, die diesen Missbräuchen ein Ende setzen.“
EU: Migrations- und Asylpaket mit gravierenden Folgen für Menschenrechte tritt in Kraft
(Brüssel) – Das neue Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die das Recht auf Asyl untergraben, erklärte Human Rights Watch heute. Human Rights Watch hat ein Frage-und-Antwort-Dokument veröffentlicht, das die zentralen Änderungen der EU-Asylgesetze und -verfahren sowie die Risiken für die Rechte von Menschen erläutert. Das 2024 verabschiedete Paket tritt am 12. Juni 2026 vollständig in Kraft.
„Das neue EU-Asylpaket, trotz der Jubelrhetorik der EU-Führung, schlägt Menschen die Tür vor der Nase zu, die Anspruch auf Würde und eine faire Prüfung ihrer Schutzanträge haben“, sagte Judith Sunderland, leitende Beraterin für Flucht- und Migrationsrechte bei Human Rights Watch. „Das Paket legt das Recht auf Asyl mit dem Vorschlaghammer in Trümmer – zu einem Zeitpunkt, an dem die Welt Europa dringender denn je als Verteidiger der Menschenrechte braucht.“
Das Paket besteht aus zehn verbindlichen Rechtsvorschriften, die die Art und Weise grundlegend verändern, wie die EU ihre Grenzen verwaltet, Asylanträge bearbeitet und die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten aufteilt. Die neuen Vorschriften erleichtern es Regierungen, Entscheidungen zu beschleunigen, Schutzvorkehrungen im Asylverfahren einzuschränken und verstärkt auf verkürzte „Grenzverfahren“ zurückzugreifen, während zugleich die Häufigkeit und Dauer der Inhaftierung zunehmen. Eine neue Krisenverordnung erlaubt es EU-Staaten, Menschen das Recht auf Asylantrag in vage definierten Situationen eines „Massenzustroms“ oder einer „Instrumentalisierung“ der Migration durch Drittstaaten zu verweigern.
EU-Staaten können künftig Abkommen mit „sicheren Drittstaaten“ außerhalb der EU schließen, die bereit sind, Asylsuchende aufzunehmen. Das bedeutet, dass ein EU-Land die Prüfung eines Asylantrags verweigern und die betroffene Person stattdessen in ein Land abschieben kann, zu dem sie keine kulturellen Bindungen, keine Familie oder Gemeinschaft hat und in dem ihre Chancen auf Unterstützung und Integration ungewiss sind. In der Praxis dienen solche Vereinbarungen vor allem dazu, Verantwortung abzuwälzen, anstatt wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Die Änderungen tragen kaum dazu bei, die dysfunktionalen Beziehungen zwischen den EU-Staaten zu beheben, und belassen Regeln, die Ländern an den EU-Außengrenzen eine unverhältnismäßige Verantwortung auferlegen. Ein neuer „Solidaritätsmechanismus“ ermöglicht es Staaten, die Umverteilung von Asylsuchenden abzulehnen und stattdessen finanzielle Beiträge zu leisten, etwa für Grenzzäune, Stacheldraht oder Überwachung.
Das Paket enthält auch Bestimmungen, die – sofern sie priorisiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden – dazu beitragen könnten, Migrant*innen und Asylsuchende mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen zu identifizieren, darunter Menschen mit Behinderungen und Personen mit erhöhtem Missbrauchsrisiko. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, unabhängige Mechanismen einzurichten, um die Einhaltung der Menschenrechte während der Grenzverfahren zu überwachen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Vorgaben des Pakets alles tun, um dessen schlimmste Folgen abzumildern und die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta sicherzustellen, so Human Rights Watch. Die Behörden sollten die Inhaftierung und die Anwendung von Asyl-Grenzverfahren begrenzen, ausreichende Kapazitäten zur Identifizierung von Personen mit Schutz- und Unterstützungsbedarf schaffen und davon absehen, Asylsuchende in Länder abzuschieben, die weniger in der Lage sind, wirksamen Schutz zu gewährleisten. Die Anwendung der Krisenverordnung sollte auf wirklich außergewöhnliche Umstände beschränkt werden.
Unabhängige Überwachungsmechanismen sollten ein umfassendes Mandat haben, um alle Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Kontext von Grenzmaßnahmen zu erfassen und zu untersuchen, und wirksame Rechtsmittel für Betroffene sicherstellen.
„Trotz der restriktiven neuen Regeln des Migrations- und Asylpakets haben die EU-Staaten weiterhin Handlungsspielräume, das Richtige zu tun“, sagte Sunderland. „Sie sollten zumindest die Inhaftierung begrenzen, Menschen mit erhöhtem Schutzbedarf identifizieren und unterstützen und davon absehen, ihre Verantwortung für Asylverfahren auf andere Staaten abzuwälzen.“
Ukraine: Russland beschlagnahmt in besetzten Gebieten unrechtmäßig privates Eigentum
(Kyiw, 26. Mai 2026) – Russische Behörden beschlagnahmen in den besetzten Gebieten rechtswidrig ziviles Eigentum von Ukrainer*innen, erklärte Human Rights Watch heute. Das humanitäre Völkerrecht verbietet es Besatzungsmächten, Privateigentum zu enteignen oder zu beschlagnahmen, es sei denn, dies ist aus militärischen Gründen unbedingt erforderlich.
Die Besatzungsbehörden haben ein Verfahren eingeführt, das es ihnen ermöglicht, Privatbesitz als „herrenlos“ zu deklarieren und an die Gemeinde zu übertragen, während sie ukrainische Eigentümer*innen unter Druck setzen, die russische Staatsbürgerschaft anzunehmen, wenn sie ihren Eigentumsanspruch geltend machen oder die Enteignung anfechten wollen. Für Millionen von vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern sowie für diejenigen, die noch immer in den seit 2022 besetzten Gebieten leben und sich weigern, russische Gesetze zu befolgen, bedeutet die Konfiszierung von Eigentum faktisch den Verlust von Unterkunft, Einkommen und Lebensgrundlage. Zusammen mit den von Russland auferlegten Verwaltungs- und Reisebeschränkungen untergraben diese Maßnahmen die Möglichkeit von Geflüchteten und Binnenvertriebenen, sicher und in Würde in ihre Heimat zurückzukehren.
„Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer mussten aufgrund des andauernden Krieges aus ihren Häusern in den von Russland besetzten Gebieten fliehen“, sagte Yulia Gorbunova, stellvertretende Ukraine-Direktorin bei Human Rights Watch. „Nun sind sie zusätzlich mit der widerrechtlichen Aneignung ihres Eigentums konfrontiert, da Russland seine Verpflichtungen als Besatzungsmacht eklatant missachtet.“
Zwischen Januar und November 2025 befragte Human Rights Watch 25 ukrainische Zivilist*innen, die Eigentum in den besetzten Gebieten besitzen oder kürzlich aus diesen Gebieten angereist waren, sowie ukrainische Beamte, Menschenrechtsaktivist*innen und Rechtsanwält*innen. Die meisten Interviews wurden vor Ort in der Ukraine geführt, einige telefonisch. Ein Teil der befragten Personen bat um Anonymität. Human Rights Watch hat zudem mehr als 300 Gerichtsurteile aus dem Zeitraum zwischen März 2024 und Januar 2026 geprüft, die von Gerichten gefällt wurden, die von russischen Behörden in den besetzten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk eingerichtet worden waren.
Nachdem Russland im Februar 2022 seine Vollinvasion gestartet hatte, erklärten die russischen Behörden die Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja für annektiert – ein Schritt, der völkerrechtlich nicht anerkannt wird. Die russischen Behörden richteten in den besetzten Gebieten eigene Verwaltungsstrukturen und Rechtssysteme ein und erließen Maßnahmen, die die Enteignung von Privateigentum erleichtern, was ebenfalls nicht völkerrechtlich legitim ist.
Im Rahmen eines rechtswidrigen und undurchsichtigen Verwaltungsverfahrens stufen die Besatzungsbehörden Privatbesitz, der nicht nach russischem Recht neu registriert wurde, als „herrenlos“ ein; daraufhin übertragen Gerichte diesen Eigentum an Kommunen.
Ukrainische Eigentümer*innen müssen die russische Staatsbürgerschaft erwerben, um an diesem Verfahren teilnehmen zu können. Sie müssen persönlich erscheinen, um der Zuweisung oder Übertragung zuzustimmen oder diese anzufechten. Das Gesetz lässt die Anwesenheit eines Bevollmächtigten zu, jedoch nur, wenn dieser einen russischen Pass besitzt und mit einer Vollmacht handelt, die von einem russischen Passinhaber ausgestellt wurde. Vertriebene Zivilist*innen sehen sich mit erheblichen sicherheitstechnischen, logistischen und finanziellen Hindernissen konfrontiert, die eine Reise in die besetzten Gebiete nahezu unmöglich machen.
Die russische Bundesgesetzgebung verpflichtete Eigentümer mit in der Ukraine ausgestellten Eigentumsurkunden, ihre Immobilien bis Januar 2028 nach russischem Recht neu zu registrieren. Ende 2025 verkürzten die Behörden diese Frist jedoch auf Juli 2026 und begründeten dies damit, dass die Einwohner*innen bereits „mehr als genug Zeit“ gehabt hätten, ihre Immobilien neu zu registrieren.
Obwohl das russische Recht Personen mit ukrainischem Pass nicht ausdrücklich von der Neuregistrierung von Eigentum ausschließt, stellte Human Rights Watch fest, dass Beamte in der Praxis ukrainische Pässe regelmäßig nicht anerkennen. Keiner der befragten Ukrainer*innen konnte nach den russischen Vorschriften Eigentum registrieren lassen, weder persönlich noch über einen Bevollmächtigten. Sobald Eigentum als „herrenlos“ eingestuft wurde, können nur noch Personen mit russischem Pass diese Einstufung anfechten.
Sobald die Behörden eine Immobilie als „offenbar herrenlos“ einstufen – wobei die unterlassene Neuregistrierung ein entscheidender Faktor ist –, bringen sie Aushänge an den Eingängen von Wohnhäusern oder auf Websites der lokalen Verwaltung an, die aufgrund von Internetzensur durch die ukrainischen Behörden vom ukrainisch kontrollierten Gebiet aus möglicherweise nicht zugänglich sind. Die Eigentümer*innen haben dann 30 Tage Zeit, sich bei den Besatzungsbehörden zu melden, um ihr Besitzrecht geltend zu machen.
Die Einstufung als „herrenlos“ erfolgt oft auch dann, wenn die Behörden den oder die Besitzer*in kennen.
„Es ist, als würden sie sie für herrenlos erklären, während sie gleichzeitig zugeben, dass sie Eigentümer haben“, sagte ein vertriebener Einwohner von Mariupol. „Die wichtigste Voraussetzung [der russischen Behörden] ist, dass die Person anwesend ist [um die Wohnung im russischen Register einzutragen] und einen russischen Pass besitzt. Für mich ist das völlig inakzeptabel.“
Human Rights Watch dokumentierte 16 solcher Fälle anhand von Augenzeugenberichten; in zwei Fällen beschlagnahmten die Behörden Eigentum, ohne die Eigentümer vorher darüber zu informieren.
Gemäß den derzeitigen Beschränkungen müssen ukrainische Passinhaber*innen, die in die besetzten Gebiete einreisen wollen, durch Russland reisen. Dort werden sie von Grenzbeamten des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die Verhöre und die Überprüfung von Mobiltelefonen umfasst. Nach Angaben der ukrainischen zivilgesellschaftlichen Organisation „East SOS“ darf nur jede vierte Person, die diesen „Filterprozess“ durchläuft, weiterreisen. Diese Beschränkungen machen es vielen vertriebenen Ukrainer*innen unmöglich, die Auflagen zu erfüllen.
„Einerseits sagen die Behörden, dass die Eigentümer sich innerhalb von 30 Tagen melden müssen, um ihren Besitz nachzuweisen“, sagte eine 75-jährige vertriebene Einwohnerin aus Sievierodonetsk. „Aber niemand kommt durch die Sicherheitsüberprüfung.“
Im August 2025 teilten die russischen Behörden mit, dass seit September 2024 in den vier besetzten Regionen 4,6 Millionen Immobilien registriert worden seien; dabei seien 550.000 Immobilien ohne Unterlagen identifiziert worden, die Gefahr liefen, als „herrenlos“ eingestuft zu werden.
Nach Angaben der Beobachtungsmission der Vereinten Nationen für Menschenrechte in der Ukraine hatten die Besatzungsbehörden bis November 2025 mehr als 38.000 Immobilien als „potenziell ‚verlassen‘“ ausgewiesen. Die UNO berichtete zudem, dass die Besatzungsbehörden in den Regionen Donezk und Luhansk bereits 5.557 Immobilien offiziell als „verlassen“ eingestuft hatten. Sobald die Besatzungsbehörden Privatbesitz als „herrenlos“ einstufen, beantragen sie bei den Gerichten, diesen offiziell in kommunales Eigentum zu übertragen.
Human Rights Watch hat etwa 8.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Eigentumsbeschlagnahmungen ermittelt, die zwischen März 2024 und Januar 2026 bei 25 Gerichten in den besetzten Gebieten eingereicht wurden. Die Gesamtzahl dürfte höher liegen, da nicht alle Gerichte ihre Urteile veröffentlichen oder über zugängliche Websites verfügen. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass Eigentumsnachweise und die Bemühungen der Betroffenen, ihre Rechte geltend zu machen, regelmäßig ignoriert werden.
Die Besatzungsbehörden in Mariupol haben damit begonnen, beschlagnahmte Wohnungen an neue Bewohner*innen zu übertragen. Die russischen Behörden haben die Umsiedlung russischer Staatsbürger*innen nach Mariupol durch Medienkampagnen und zinsgünstige Hypotheken gefördert.
Als Besatzungsmacht ist es Russland nach dem humanitären Völkerrecht, einschließlich der Vierten Genfer Konvention, untersagt, seine eigene Zivilbevölkerung in das von ihm besetzte Gebiet zu verlegen. Solche Verlegungen stellen ein Kriegsverbrechen dar, das nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) strafbar ist. Russland ist zudem verpflichtet, Privateigentum zu respektieren, und darf dieses nicht beschlagnahmen, es sei denn, dies ist aus militärischer Notwendigkeit unbedingt erforderlich. Es muss außerdem Eigentumsrechte achten, ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten und Diskriminierung gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen vermeiden.
Die russischen Behörden sollten die rechtswidrigen Beschlagnahmungen von Eigentum in den besetzten Gebieten der Ukraine beenden. Sie sollten zudem Maßnahmen einstellen, die die demografische Zusammensetzung der besetzten Gebiete verändern, darunter den Zwang zur Annahme der russischen Staatsbürgerschaft und Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, sowie Beschränkungen für Reisen von Ukrainer*innen in die besetzten Gebiete aufheben.
Bei den internationalen Bemühungen um Rechenschaftspflicht sollten die mit der russischen Besetzung verbundenen Menschenrechtsverletzungen stärker in den Vordergrund gerückt werden. Die Europäische Union und der Europarat sollten sicherstellen, dass neu geschaffene Mechanismen wie das Schadensregister für die Ukraine und die Entschädigungskommission diese Verstöße aufgreifen und den Opfern Entschädigungen gewähren.
„Die russischen Gesetze und Maßnahmen in den besetzten Gebieten zielen darauf ab, die rechtswidrige Enteignung zivilen Eigentums mit einem Anschein von Rechtmäßigkeit zu verschleiern – was sowohl einen Verstoß gegen das Völkerrecht als auch einen Angriff auf die Lebensgrundlage von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern darstellt“, sagte Gorbunova. „Die russischen Behörden sollten diese illegalen Praktiken unverzüglich einstellen.“
Sudan: An Gräueltaten beteiligte kolumbianische Kämpfer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgebildet
(Beirut) – Kolumbianische Kämpfer einer privaten Militärfirma, die offenbar von einem in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen angeheuert wurden, passierten Militärstützpunkte der Arabischen Emirate, bevor sie in den Sudan geschickt wurden, um dort die missbräuchlich agierenden Rapid Support Forces (RSF) zu unterstützen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Emirate die RSF dabei unterstützen oder ihnen anderweitig wesentlich dabei helfen, Kriegsverbrechen zu begehen.
Der 83-seitige Bericht „Von Bogotá nach El Fasher: Die Rolle der VAE beim Einsatz kolumbianischer Kämpfer und weitere Unterstützung für die Rapid Support Forces im Sudan“, legt Beweise dafür vor, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group (GSSG) seit 2024 Hunderte kolumbianischer privater Militärdienstleister angeheuert hat, die in den Sudan entsandt wurden, um an der Seite der RSF zu kämpfen, die gegen die sudanesischen Streitkräfte (SAF) kämpft. Human Rights Watch hat Beweise dafür gefunden, dass private Militärs im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, waren, als die RSF die Stadt einnahm und großflächig Tötungen und Vergewaltigungen beging. Die Internationale Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan hat erklärt, dass diese Ereignisse „die Merkmale eines Völkermords“ trugen.
„Die Anwerbung privater Militärdienstleister aus Kolumbien ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Rapid Support Forces militärisch unterstützen. Diese Truppen haben im Sudan wiederholt abscheuliche Gräueltaten begangen“, sagte Mausi Segun, Direktorin der Afrika-Abteilung bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten öffentlich fordern, dass die Vereinigten Arabischen Emirate jegliche Waffen- und Ausrüstungslieferungen sowie die Bereitstellung von Personal und sonstige militärische Unterstützung für die Rapid Support Forces einstellen.“
Human Rights Watch führte Interviews mit zwei kolumbianischen Auftragnehmern privater Militärunternehmen, die im Sudan im Einsatz waren, einem ehemaligen Mitarbeiter der GSSG, acht Einwohner*innen von El Fasher sowie sieben weiteren Informant*innen, darunter ehemalige kolumbianische Offiziere. Außerdem sichtete die Organisation Firmenunterlagen und amtliche Dokumente und prüfte und lokalisierte Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht worden waren, darunter auch solche, die von den Soldaten selbst gepostet wurden. Einige davon zeigten Kämpfer, die im Sudan an der Seite der RSF kämpften und in militärischen Einrichtungen der Vereinigten Arabischen Emirate ausgebildet wurden.
Offiziell wurden diese Rekrutierungen von privaten Einrichtungen geleitet, doch Human Rights Watch stellte fest, dass die Rekruten über einen Militärstützpunkt der Vereinigten Arabischen Emirate in Ghiyathi und eine offenbar militärische Einrichtung in Al Wathba, beide im Emirat Abu Dhabi, gebracht wurden.
Ein Auftragnehmer berichtete, dass er bei seiner Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Einreisekontrollen umgangen habe: „Sie haben unsere Pässe nicht abgestempelt.“ Er sagte, er sei zusammen mit anderen Auftragnehmern sofort zur Ghiyathi-Basis gebracht worden, wo er von emiratischen Staatsangehörigen ausgebildet wurde. Human Rights Watch identifizierte zudem vier weitere Auftragnehmer, die, wie durch Fotos und Videos belegt, vor ihrem Einsatz im Sudan Zwischenstopps in den Vereinigten Arabischen Emiraten einlegten. Der erste öffentliche Beweis für die Anwesenheit kolumbianischer Staatsangehöriger im Sudan ergab sich aus Videos, die im November 2024, 19 Monate nach Beginn des Konflikts, in den sozialen Medien veröffentlicht wurden. Die Joint Forces of the Armed Movements, eine Koalition bewaffneter Gruppen, die mit den sudanesischen Streitkräften verbündet ist und die Videos gedreht hatte, hatte einen Konvoi von Kolumbianern abgefangen, die aus Libyen in den Sudan eingereist waren.
Bei den Kolumbianern wurden 81-mm-Wurfgranaten aus bulgarischer Produktion gefunden, die laut dem französischen Sender France 24 aus Beständen der Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate stammten. Diese gehören zu drei Arten von militärischer Ausrüstung, die unter Verstoß gegen die Endverbraucher-Vereinbarungen in die Hände der RSF gelangten, wie Untersuchungen von Human Rights Watch, Amnesty International und France 24 ergaben.
Human Rights Watch hat Videomaterial verifiziert und geolokalisiert, das ausländische private Militärdienstleister – offenbar aus Kolumbien – zeigt, die während der Einnahme der Stadt durch die RSF im Herbst 2025 in El Fasher kämpften. Die Bevölkerung der Stadt war massiven Übergriffen ausgesetzt, darunter Tötungen, Vergewaltigungen, Aushungerung und gezielte Angriffe auf Menschen mit Behinderungen. Sechs Zeuginnen und Zeugen gaben an, am Ort der Massaker der RSF „weiße“ ausländische Kämpfer gesehen zu haben, die dieselbe Schutzausrüstung trugen wie in diesen Videos zu sehen ist: Helme, Schutzwesten und Knieschoner.
Ein kolumbianischer Auftragnehmer gab an, er habe um den April 2025 herum RSF-Rekruten in Lagern rund um Nyala – das von der RSF als Hauptstützpunkt in Süd-Darfur genutzt wird – ausgebildet, und dass viele der Rekruten „kleine Kinder“ gewesen seien. Das kolumbianische Nachrichtenportal La Silla Vacía berichtete ebenfalls, dass einige Auftragnehmer RSF-Kindersoldaten ausgebildet hätten.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten; bei Kindern unter 15 Jahren gilt dies als Kriegsverbrechen. Der UN-Generalsekretär bestätigte im Jahr 2024 16 Fälle von Kindersoldatenrekrutierung durch die RSF und nahm die bewaffnete Gruppe aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Kinder in Konflikten auf die sogenannte „Liste der Schande“ der Vereinten Nationen mit auf.
Die Global Security Services Group (GSSG) wurde 2016 von Ahmed Mohammed al-Humairi, dem Generalsekretär des Präsidialamtes der Vereinigten Arabischen Emirate, gegründet, wie aus einem Bericht der Nichtregierungsorganisation The Sentry aus dem Jahr 2025 hervorgeht. Al-Humairi untersteht dem Vizepräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, dem Bruder von Präsident Mohamed bin Zayed Al Nahyan und Vorsitzenden des Präsidialamtes. Im Jahr 2017 übertrug al-Humairi seine Anteile an der GSSG an Mohamed Hamdan al-Zaabi, einen langjährigen Geschäftspartner, berichtete The Sentry.
Die GSSG rühmt sich damit, „das erste private Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sein, das eine Lizenz für bewaffnete Sicherheitsdienste erhalten hat“. Bis vor kurzem warb sie zudem damit, wichtige Ministerien der Emirate zu ihren Kunden zu zählen und „der einzige Anbieter bewaffneter privater Sicherheitsdienste für die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate“ zu sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte, dass hochrangige Mitglieder der Herrscherfamilie wahrscheinlich zu den Kunden des Unternehmens gehörten – eine Behauptung, die durch eine Reihe von geleakten E-Mails gestützt wird, die von Human Rights Watch untersucht wurden. Al-Zaabi arbeitet weiterhin mit al-Humairi zusammen.
Die Emirate bestreiten vehement, dass sie die RSF militärisch unterstützen, und behaupten, es handele sich um humanitäre Hilfe. Die staatlichen Behörden der Emirate müssten jedoch über alle Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet, insbesondere auf staatlichem Eigentum und militärischen Stützpunkten, umfassend informiert sein und sind es auch. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein stark zentralistischer, autoritärer Staat.
Gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sind private Sicherheitsunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeiten mit den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate abzustimmen und sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht im Widerspruch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen stehen.
Human Rights Watch wandte sich mit einer Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse schriftlich an die GSSG, die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und andere Stellen, die offenbar an der Rekrutierung und dem Einsatz privater Militärdienstleister oder anderer militärischer Unterstützung für die RSF beteiligt waren, erhielt jedoch keine Antwort.
Der UN-Sicherheitsrat sollte seine Expertengruppe für den Sudan damit beauftragen, gegen die GSSG, einschließlich al-Zaabi, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Unterstützung der RSF unter Verstoß gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats von 2004 gegen Darfur zu ermitteln. Der Rat sollte die Expertengruppe zudem auffordern, gegen weitere Akteure zu ermitteln, darunter private Unternehmen, die die RSF möglicherweise unterstützen, und Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die solche Unterstützung leisten.
Sowohl Regierungen als auch die Europäische Union und die Afrikanische Union sollten ebenfalls Ermittlungen gegen die GSSG und al-Zaabi einleiten, um gezielte Sanktionen zu verhängen. Die Staaten sollten jegliche militärische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Waffenverkäufe an dieses Land aussetzen. Die EU und andere Staaten sollten den Einfluss nutzen, den ihnen bilaterale Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten, um deren Behörden dazu zu drängen, die Unterstützung für die RSF einzustellen.
„Zivile Opfer zahlen den Preis für den fehlenden Willen, die Unterstützung der Emirate für die RSF öffentlich anzuprangern“ sagte Segun. „Andere Länder dürfen die pauschalen Leugnungen der Emirate hinsichtlich ihrer Unterstützung für die RSF, die den Tatsachen widersprechen, nicht länger akzeptieren und sollten der Straffreiheit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende setzen.“
Sudan: An Gräueltaten beteiligte kolumbianische Kämpfer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgebildet
(Beirut) – Kolumbianische Kämpfer einer privaten Militärfirma, die offenbar von einem in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen angeheuert wurden, passierten Militärstützpunkte der Arabischen Emirate, bevor sie in den Sudan geschickt wurden, um dort die missbräuchlich agierenden Rapid Support Forces (RSF) zu unterstützen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Emirate die RSF dabei unterstützen oder ihnen anderweitig wesentlich dabei helfen, Kriegsverbrechen zu begehen.
Der 83-seitige Bericht „Von Bogotá nach El Fasher: Die Rolle der VAE beim Einsatz kolumbianischer Kämpfer und weitere Unterstützung für die Rapid Support Forces im Sudan“, legt Beweise dafür vor, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group (GSSG) seit 2024 Hunderte kolumbianischer privater Militärdienstleister angeheuert hat, die in den Sudan entsandt wurden, um an der Seite der RSF zu kämpfen, die gegen die sudanesischen Streitkräfte (SAF) kämpft. Human Rights Watch hat Beweise dafür gefunden, dass private Militärs im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, waren, als die RSF die Stadt einnahm und großflächig Tötungen und Vergewaltigungen beging. Die Internationale Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan hat erklärt, dass diese Ereignisse „die Merkmale eines Völkermords“ trugen.
„Die Anwerbung privater Militärdienstleister aus Kolumbien ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Rapid Support Forces militärisch unterstützen. Diese Truppen haben im Sudan wiederholt abscheuliche Gräueltaten begangen“, sagte Mausi Segun, Direktorin der Afrika-Abteilung bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten öffentlich fordern, dass die Vereinigten Arabischen Emirate jegliche Waffen- und Ausrüstungslieferungen sowie die Bereitstellung von Personal und sonstige militärische Unterstützung für die Rapid Support Forces einstellen.“
Human Rights Watch führte Interviews mit zwei kolumbianischen Auftragnehmern privater Militärunternehmen, die im Sudan im Einsatz waren, einem ehemaligen Mitarbeiter der GSSG, acht Einwohner*innen von El Fasher sowie sieben weiteren Informant*innen, darunter ehemalige kolumbianische Offiziere. Außerdem sichtete die Organisation Firmenunterlagen und amtliche Dokumente und prüfte und lokalisierte Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht worden waren, darunter auch solche, die von den Soldaten selbst gepostet wurden. Einige davon zeigten Kämpfer, die im Sudan an der Seite der RSF kämpften und in militärischen Einrichtungen der Vereinigten Arabischen Emirate ausgebildet wurden.
Offiziell wurden diese Rekrutierungen von privaten Einrichtungen geleitet, doch Human Rights Watch stellte fest, dass die Rekruten über einen Militärstützpunkt der Vereinigten Arabischen Emirate in Ghiyathi und eine offenbar militärische Einrichtung in Al Wathba, beide im Emirat Abu Dhabi, gebracht wurden.
Ein Auftragnehmer berichtete, dass er bei seiner Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Einreisekontrollen umgangen habe: „Sie haben unsere Pässe nicht abgestempelt.“ Er sagte, er sei zusammen mit anderen Auftragnehmern sofort zur Ghiyathi-Basis gebracht worden, wo er von emiratischen Staatsangehörigen ausgebildet wurde. Human Rights Watch identifizierte zudem vier weitere Auftragnehmer, die, wie durch Fotos und Videos belegt, vor ihrem Einsatz im Sudan Zwischenstopps in den Vereinigten Arabischen Emiraten einlegten. Der erste öffentliche Beweis für die Anwesenheit kolumbianischer Staatsangehöriger im Sudan ergab sich aus Videos, die im November 2024, 19 Monate nach Beginn des Konflikts, in den sozialen Medien veröffentlicht wurden. Die Joint Forces of the Armed Movements, eine Koalition bewaffneter Gruppen, die mit den sudanesischen Streitkräften verbündet ist und die Videos gedreht hatte, hatte einen Konvoi von Kolumbianern abgefangen, die aus Libyen in den Sudan eingereist waren.
Bei den Kolumbianern wurden 81-mm-Wurfgranaten aus bulgarischer Produktion gefunden, die laut dem französischen Sender France 24 aus Beständen der Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate stammten. Diese gehören zu drei Arten von militärischer Ausrüstung, die unter Verstoß gegen die Endverbraucher-Vereinbarungen in die Hände der RSF gelangten, wie Untersuchungen von Human Rights Watch, Amnesty International und France 24 ergaben.
Human Rights Watch hat Videomaterial verifiziert und geolokalisiert, das ausländische private Militärdienstleister – offenbar aus Kolumbien – zeigt, die während der Einnahme der Stadt durch die RSF im Herbst 2025 in El Fasher kämpften. Die Bevölkerung der Stadt war massiven Übergriffen ausgesetzt, darunter Tötungen, Vergewaltigungen, Aushungerung und gezielte Angriffe auf Menschen mit Behinderungen. Sechs Zeuginnen und Zeugen gaben an, am Ort der Massaker der RSF „weiße“ ausländische Kämpfer gesehen zu haben, die dieselbe Schutzausrüstung trugen wie in diesen Videos zu sehen ist: Helme, Schutzwesten und Knieschoner.
Ein kolumbianischer Auftragnehmer gab an, er habe um den April 2025 herum RSF-Rekruten in Lagern rund um Nyala – das von der RSF als Hauptstützpunkt in Süd-Darfur genutzt wird – ausgebildet, und dass viele der Rekruten „kleine Kinder“ gewesen seien. Das kolumbianische Nachrichtenportal La Silla Vacía berichtete ebenfalls, dass einige Auftragnehmer RSF-Kindersoldaten ausgebildet hätten.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten; bei Kindern unter 15 Jahren gilt dies als Kriegsverbrechen. Der UN-Generalsekretär bestätigte im Jahr 2024 16 Fälle von Kindersoldatenrekrutierung durch die RSF und nahm die bewaffnete Gruppe aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Kinder in Konflikten auf die sogenannte „Liste der Schande“ der Vereinten Nationen mit auf.
Die Global Security Services Group (GSSG) wurde 2016 von Ahmed Mohammed al-Humairi, dem Generalsekretär des Präsidialamtes der Vereinigten Arabischen Emirate, gegründet, wie aus einem Bericht der Nichtregierungsorganisation The Sentry aus dem Jahr 2025 hervorgeht. Al-Humairi untersteht dem Vizepräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, dem Bruder von Präsident Mohamed bin Zayed Al Nahyan und Vorsitzenden des Präsidialamtes. Im Jahr 2017 übertrug al-Humairi seine Anteile an der GSSG an Mohamed Hamdan al-Zaabi, einen langjährigen Geschäftspartner, berichtete The Sentry.
Die GSSG rühmt sich damit, „das erste private Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sein, das eine Lizenz für bewaffnete Sicherheitsdienste erhalten hat“. Bis vor kurzem warb sie zudem damit, wichtige Ministerien der Emirate zu ihren Kunden zu zählen und „der einzige Anbieter bewaffneter privater Sicherheitsdienste für die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate“ zu sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte, dass hochrangige Mitglieder der Herrscherfamilie wahrscheinlich zu den Kunden des Unternehmens gehörten – eine Behauptung, die durch eine Reihe von geleakten E-Mails gestützt wird, die von Human Rights Watch untersucht wurden. Al-Zaabi arbeitet weiterhin mit al-Humairi zusammen.
Die Emirate bestreiten vehement, dass sie die RSF militärisch unterstützen, und behaupten, es handele sich um humanitäre Hilfe. Die staatlichen Behörden der Emirate müssten jedoch über alle Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet, insbesondere auf staatlichem Eigentum und militärischen Stützpunkten, umfassend informiert sein und sind es auch. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein stark zentralistischer, autoritärer Staat.
Gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sind private Sicherheitsunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeiten mit den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate abzustimmen und sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht im Widerspruch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen stehen.
Human Rights Watch wandte sich mit einer Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse schriftlich an die GSSG, die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und andere Stellen, die offenbar an der Rekrutierung und dem Einsatz privater Militärdienstleister oder anderer militärischer Unterstützung für die RSF beteiligt waren, erhielt jedoch keine Antwort.
Der UN-Sicherheitsrat sollte seine Expertengruppe für den Sudan damit beauftragen, gegen die GSSG, einschließlich al-Zaabi, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Unterstützung der RSF unter Verstoß gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats von 2004 gegen Darfur zu ermitteln. Der Rat sollte die Expertengruppe zudem auffordern, gegen weitere Akteure zu ermitteln, darunter private Unternehmen, die die RSF möglicherweise unterstützen, und Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die solche Unterstützung leisten.
Sowohl Regierungen als auch die Europäische Union und die Afrikanische Union sollten ebenfalls Ermittlungen gegen die GSSG und al-Zaabi einleiten, um gezielte Sanktionen zu verhängen. Die Staaten sollten jegliche militärische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Waffenverkäufe an dieses Land aussetzen. Die EU und andere Staaten sollten den Einfluss nutzen, den ihnen bilaterale Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten, um deren Behörden dazu zu drängen, die Unterstützung für die RSF einzustellen.
„Zivile Opfer zahlen den Preis für den fehlenden Willen, die Unterstützung der Emirate für die RSF öffentlich anzuprangern“ sagte Segun. „Andere Länder dürfen die pauschalen Leugnungen der Emirate hinsichtlich ihrer Unterstützung für die RSF, die den Tatsachen widersprechen, nicht länger akzeptieren und sollten der Straffreiheit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende setzen.“
