Menschenrechte
Sudan: An Gräueltaten beteiligte kolumbianische Kämpfer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgebildet
(Beirut) – Kolumbianische Kämpfer einer privaten Militärfirma, die offenbar von einem in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen angeheuert wurden, passierten Militärstützpunkte der Arabischen Emirate, bevor sie in den Sudan geschickt wurden, um dort die missbräuchlich agierenden Rapid Support Forces (RSF) zu unterstützen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Emirate die RSF dabei unterstützen oder ihnen anderweitig wesentlich dabei helfen, Kriegsverbrechen zu begehen.
Der 83-seitige Bericht „Von Bogotá nach El Fasher: Die Rolle der VAE beim Einsatz kolumbianischer Kämpfer und weitere Unterstützung für die Rapid Support Forces im Sudan“, legt Beweise dafür vor, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group (GSSG) seit 2024 Hunderte kolumbianischer privater Militärdienstleister angeheuert hat, die in den Sudan entsandt wurden, um an der Seite der RSF zu kämpfen, die gegen die sudanesischen Streitkräfte (SAF) kämpft. Human Rights Watch hat Beweise dafür gefunden, dass private Militärs im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, waren, als die RSF die Stadt einnahm und großflächig Tötungen und Vergewaltigungen beging. Die Internationale Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan hat erklärt, dass diese Ereignisse „die Merkmale eines Völkermords“ trugen.
„Die Anwerbung privater Militärdienstleister aus Kolumbien ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Rapid Support Forces militärisch unterstützen. Diese Truppen haben im Sudan wiederholt abscheuliche Gräueltaten begangen“, sagte Mausi Segun, Direktorin der Afrika-Abteilung bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten öffentlich fordern, dass die Vereinigten Arabischen Emirate jegliche Waffen- und Ausrüstungslieferungen sowie die Bereitstellung von Personal und sonstige militärische Unterstützung für die Rapid Support Forces einstellen.“
Human Rights Watch führte Interviews mit zwei kolumbianischen Auftragnehmern privater Militärunternehmen, die im Sudan im Einsatz waren, einem ehemaligen Mitarbeiter der GSSG, acht Einwohner*innen von El Fasher sowie sieben weiteren Informant*innen, darunter ehemalige kolumbianische Offiziere. Außerdem sichtete die Organisation Firmenunterlagen und amtliche Dokumente und prüfte und lokalisierte Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht worden waren, darunter auch solche, die von den Soldaten selbst gepostet wurden. Einige davon zeigten Kämpfer, die im Sudan an der Seite der RSF kämpften und in militärischen Einrichtungen der Vereinigten Arabischen Emirate ausgebildet wurden.
Offiziell wurden diese Rekrutierungen von privaten Einrichtungen geleitet, doch Human Rights Watch stellte fest, dass die Rekruten über einen Militärstützpunkt der Vereinigten Arabischen Emirate in Ghiyathi und eine offenbar militärische Einrichtung in Al Wathba, beide im Emirat Abu Dhabi, gebracht wurden.
Ein Auftragnehmer berichtete, dass er bei seiner Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Einreisekontrollen umgangen habe: „Sie haben unsere Pässe nicht abgestempelt.“ Er sagte, er sei zusammen mit anderen Auftragnehmern sofort zur Ghiyathi-Basis gebracht worden, wo er von emiratischen Staatsangehörigen ausgebildet wurde. Human Rights Watch identifizierte zudem vier weitere Auftragnehmer, die, wie durch Fotos und Videos belegt, vor ihrem Einsatz im Sudan Zwischenstopps in den Vereinigten Arabischen Emiraten einlegten. Der erste öffentliche Beweis für die Anwesenheit kolumbianischer Staatsangehöriger im Sudan ergab sich aus Videos, die im November 2024, 19 Monate nach Beginn des Konflikts, in den sozialen Medien veröffentlicht wurden. Die Joint Forces of the Armed Movements, eine Koalition bewaffneter Gruppen, die mit den sudanesischen Streitkräften verbündet ist und die Videos gedreht hatte, hatte einen Konvoi von Kolumbianern abgefangen, die aus Libyen in den Sudan eingereist waren.
Bei den Kolumbianern wurden 81-mm-Wurfgranaten aus bulgarischer Produktion gefunden, die laut dem französischen Sender France 24 aus Beständen der Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate stammten. Diese gehören zu drei Arten von militärischer Ausrüstung, die unter Verstoß gegen die Endverbraucher-Vereinbarungen in die Hände der RSF gelangten, wie Untersuchungen von Human Rights Watch, Amnesty International und France 24 ergaben.
Human Rights Watch hat Videomaterial verifiziert und geolokalisiert, das ausländische private Militärdienstleister – offenbar aus Kolumbien – zeigt, die während der Einnahme der Stadt durch die RSF im Herbst 2025 in El Fasher kämpften. Die Bevölkerung der Stadt war massiven Übergriffen ausgesetzt, darunter Tötungen, Vergewaltigungen, Aushungerung und gezielte Angriffe auf Menschen mit Behinderungen. Sechs Zeuginnen und Zeugen gaben an, am Ort der Massaker der RSF „weiße“ ausländische Kämpfer gesehen zu haben, die dieselbe Schutzausrüstung trugen wie in diesen Videos zu sehen ist: Helme, Schutzwesten und Knieschoner.
Ein kolumbianischer Auftragnehmer gab an, er habe um den April 2025 herum RSF-Rekruten in Lagern rund um Nyala – das von der RSF als Hauptstützpunkt in Süd-Darfur genutzt wird – ausgebildet, und dass viele der Rekruten „kleine Kinder“ gewesen seien. Das kolumbianische Nachrichtenportal La Silla Vacía berichtete ebenfalls, dass einige Auftragnehmer RSF-Kindersoldaten ausgebildet hätten.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten; bei Kindern unter 15 Jahren gilt dies als Kriegsverbrechen. Der UN-Generalsekretär bestätigte im Jahr 2024 16 Fälle von Kindersoldatenrekrutierung durch die RSF und nahm die bewaffnete Gruppe aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Kinder in Konflikten auf die sogenannte „Liste der Schande“ der Vereinten Nationen mit auf.
Die Global Security Services Group (GSSG) wurde 2016 von Ahmed Mohammed al-Humairi, dem Generalsekretär des Präsidialamtes der Vereinigten Arabischen Emirate, gegründet, wie aus einem Bericht der Nichtregierungsorganisation The Sentry aus dem Jahr 2025 hervorgeht. Al-Humairi untersteht dem Vizepräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, dem Bruder von Präsident Mohamed bin Zayed Al Nahyan und Vorsitzenden des Präsidialamtes. Im Jahr 2017 übertrug al-Humairi seine Anteile an der GSSG an Mohamed Hamdan al-Zaabi, einen langjährigen Geschäftspartner, berichtete The Sentry.
Die GSSG rühmt sich damit, „das erste private Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sein, das eine Lizenz für bewaffnete Sicherheitsdienste erhalten hat“. Bis vor kurzem warb sie zudem damit, wichtige Ministerien der Emirate zu ihren Kunden zu zählen und „der einzige Anbieter bewaffneter privater Sicherheitsdienste für die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate“ zu sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte, dass hochrangige Mitglieder der Herrscherfamilie wahrscheinlich zu den Kunden des Unternehmens gehörten – eine Behauptung, die durch eine Reihe von geleakten E-Mails gestützt wird, die von Human Rights Watch untersucht wurden. Al-Zaabi arbeitet weiterhin mit al-Humairi zusammen.
Die Emirate bestreiten vehement, dass sie die RSF militärisch unterstützen, und behaupten, es handele sich um humanitäre Hilfe. Die staatlichen Behörden der Emirate müssten jedoch über alle Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet, insbesondere auf staatlichem Eigentum und militärischen Stützpunkten, umfassend informiert sein und sind es auch. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein stark zentralistischer, autoritärer Staat.
Gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sind private Sicherheitsunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeiten mit den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate abzustimmen und sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht im Widerspruch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen stehen.
Human Rights Watch wandte sich mit einer Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse schriftlich an die GSSG, die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und andere Stellen, die offenbar an der Rekrutierung und dem Einsatz privater Militärdienstleister oder anderer militärischer Unterstützung für die RSF beteiligt waren, erhielt jedoch keine Antwort.
Der UN-Sicherheitsrat sollte seine Expertengruppe für den Sudan damit beauftragen, gegen die GSSG, einschließlich al-Zaabi, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Unterstützung der RSF unter Verstoß gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats von 2004 gegen Darfur zu ermitteln. Der Rat sollte die Expertengruppe zudem auffordern, gegen weitere Akteure zu ermitteln, darunter private Unternehmen, die die RSF möglicherweise unterstützen, und Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die solche Unterstützung leisten.
Sowohl Regierungen als auch die Europäische Union und die Afrikanische Union sollten ebenfalls Ermittlungen gegen die GSSG und al-Zaabi einleiten, um gezielte Sanktionen zu verhängen. Die Staaten sollten jegliche militärische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Waffenverkäufe an dieses Land aussetzen. Die EU und andere Staaten sollten den Einfluss nutzen, den ihnen bilaterale Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten, um deren Behörden dazu zu drängen, die Unterstützung für die RSF einzustellen.
„Zivile Opfer zahlen den Preis für den fehlenden Willen, die Unterstützung der Emirate für die RSF öffentlich anzuprangern“ sagte Segun. „Andere Länder dürfen die pauschalen Leugnungen der Emirate hinsichtlich ihrer Unterstützung für die RSF, die den Tatsachen widersprechen, nicht länger akzeptieren und sollten der Straffreiheit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende setzen.“
Sudan: An Gräueltaten beteiligte kolumbianische Kämpfer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgebildet
(Beirut) – Kolumbianische Kämpfer einer privaten Militärfirma, die offenbar von einem in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässigen Unternehmen angeheuert wurden, passierten Militärstützpunkte der Arabischen Emirate, bevor sie in den Sudan geschickt wurden, um dort die missbräuchlich agierenden Rapid Support Forces (RSF) zu unterstützen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Emirate die RSF dabei unterstützen oder ihnen anderweitig wesentlich dabei helfen, Kriegsverbrechen zu begehen.
Der 83-seitige Bericht „Von Bogotá nach El Fasher: Die Rolle der VAE beim Einsatz kolumbianischer Kämpfer und weitere Unterstützung für die Rapid Support Forces im Sudan“, legt Beweise dafür vor, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group (GSSG) seit 2024 Hunderte kolumbianischer privater Militärdienstleister angeheuert hat, die in den Sudan entsandt wurden, um an der Seite der RSF zu kämpfen, die gegen die sudanesischen Streitkräfte (SAF) kämpft. Human Rights Watch hat Beweise dafür gefunden, dass private Militärs im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, waren, als die RSF die Stadt einnahm und großflächig Tötungen und Vergewaltigungen beging. Die Internationale Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan hat erklärt, dass diese Ereignisse „die Merkmale eines Völkermords“ trugen.
„Die Anwerbung privater Militärdienstleister aus Kolumbien ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die Rapid Support Forces militärisch unterstützen. Diese Truppen haben im Sudan wiederholt abscheuliche Gräueltaten begangen“, sagte Mausi Segun, Direktorin der Afrika-Abteilung bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten öffentlich fordern, dass die Vereinigten Arabischen Emirate jegliche Waffen- und Ausrüstungslieferungen sowie die Bereitstellung von Personal und sonstige militärische Unterstützung für die Rapid Support Forces einstellen.“
Human Rights Watch führte Interviews mit zwei kolumbianischen Auftragnehmern privater Militärunternehmen, die im Sudan im Einsatz waren, einem ehemaligen Mitarbeiter der GSSG, acht Einwohner*innen von El Fasher sowie sieben weiteren Informant*innen, darunter ehemalige kolumbianische Offiziere. Außerdem sichtete die Organisation Firmenunterlagen und amtliche Dokumente und prüfte und lokalisierte Fotos und Videos, die im Internet veröffentlicht worden waren, darunter auch solche, die von den Soldaten selbst gepostet wurden. Einige davon zeigten Kämpfer, die im Sudan an der Seite der RSF kämpften und in militärischen Einrichtungen der Vereinigten Arabischen Emirate ausgebildet wurden.
Offiziell wurden diese Rekrutierungen von privaten Einrichtungen geleitet, doch Human Rights Watch stellte fest, dass die Rekruten über einen Militärstützpunkt der Vereinigten Arabischen Emirate in Ghiyathi und eine offenbar militärische Einrichtung in Al Wathba, beide im Emirat Abu Dhabi, gebracht wurden.
Ein Auftragnehmer berichtete, dass er bei seiner Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Einreisekontrollen umgangen habe: „Sie haben unsere Pässe nicht abgestempelt.“ Er sagte, er sei zusammen mit anderen Auftragnehmern sofort zur Ghiyathi-Basis gebracht worden, wo er von emiratischen Staatsangehörigen ausgebildet wurde. Human Rights Watch identifizierte zudem vier weitere Auftragnehmer, die, wie durch Fotos und Videos belegt, vor ihrem Einsatz im Sudan Zwischenstopps in den Vereinigten Arabischen Emiraten einlegten. Der erste öffentliche Beweis für die Anwesenheit kolumbianischer Staatsangehöriger im Sudan ergab sich aus Videos, die im November 2024, 19 Monate nach Beginn des Konflikts, in den sozialen Medien veröffentlicht wurden. Die Joint Forces of the Armed Movements, eine Koalition bewaffneter Gruppen, die mit den sudanesischen Streitkräften verbündet ist und die Videos gedreht hatte, hatte einen Konvoi von Kolumbianern abgefangen, die aus Libyen in den Sudan eingereist waren.
Bei den Kolumbianern wurden 81-mm-Wurfgranaten aus bulgarischer Produktion gefunden, die laut dem französischen Sender France 24 aus Beständen der Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate stammten. Diese gehören zu drei Arten von militärischer Ausrüstung, die unter Verstoß gegen die Endverbraucher-Vereinbarungen in die Hände der RSF gelangten, wie Untersuchungen von Human Rights Watch, Amnesty International und France 24 ergaben.
Human Rights Watch hat Videomaterial verifiziert und geolokalisiert, das ausländische private Militärdienstleister – offenbar aus Kolumbien – zeigt, die während der Einnahme der Stadt durch die RSF im Herbst 2025 in El Fasher kämpften. Die Bevölkerung der Stadt war massiven Übergriffen ausgesetzt, darunter Tötungen, Vergewaltigungen, Aushungerung und gezielte Angriffe auf Menschen mit Behinderungen. Sechs Zeuginnen und Zeugen gaben an, am Ort der Massaker der RSF „weiße“ ausländische Kämpfer gesehen zu haben, die dieselbe Schutzausrüstung trugen wie in diesen Videos zu sehen ist: Helme, Schutzwesten und Knieschoner.
Ein kolumbianischer Auftragnehmer gab an, er habe um den April 2025 herum RSF-Rekruten in Lagern rund um Nyala – das von der RSF als Hauptstützpunkt in Süd-Darfur genutzt wird – ausgebildet, und dass viele der Rekruten „kleine Kinder“ gewesen seien. Das kolumbianische Nachrichtenportal La Silla Vacía berichtete ebenfalls, dass einige Auftragnehmer RSF-Kindersoldaten ausgebildet hätten.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten; bei Kindern unter 15 Jahren gilt dies als Kriegsverbrechen. Der UN-Generalsekretär bestätigte im Jahr 2024 16 Fälle von Kindersoldatenrekrutierung durch die RSF und nahm die bewaffnete Gruppe aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Kinder in Konflikten auf die sogenannte „Liste der Schande“ der Vereinten Nationen mit auf.
Die Global Security Services Group (GSSG) wurde 2016 von Ahmed Mohammed al-Humairi, dem Generalsekretär des Präsidialamtes der Vereinigten Arabischen Emirate, gegründet, wie aus einem Bericht der Nichtregierungsorganisation The Sentry aus dem Jahr 2025 hervorgeht. Al-Humairi untersteht dem Vizepräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, dem Bruder von Präsident Mohamed bin Zayed Al Nahyan und Vorsitzenden des Präsidialamtes. Im Jahr 2017 übertrug al-Humairi seine Anteile an der GSSG an Mohamed Hamdan al-Zaabi, einen langjährigen Geschäftspartner, berichtete The Sentry.
Die GSSG rühmt sich damit, „das erste private Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu sein, das eine Lizenz für bewaffnete Sicherheitsdienste erhalten hat“. Bis vor kurzem warb sie zudem damit, wichtige Ministerien der Emirate zu ihren Kunden zu zählen und „der einzige Anbieter bewaffneter privater Sicherheitsdienste für die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate“ zu sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte, dass hochrangige Mitglieder der Herrscherfamilie wahrscheinlich zu den Kunden des Unternehmens gehörten – eine Behauptung, die durch eine Reihe von geleakten E-Mails gestützt wird, die von Human Rights Watch untersucht wurden. Al-Zaabi arbeitet weiterhin mit al-Humairi zusammen.
Die Emirate bestreiten vehement, dass sie die RSF militärisch unterstützen, und behaupten, es handele sich um humanitäre Hilfe. Die staatlichen Behörden der Emirate müssten jedoch über alle Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet, insbesondere auf staatlichem Eigentum und militärischen Stützpunkten, umfassend informiert sein und sind es auch. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein stark zentralistischer, autoritärer Staat.
Gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sind private Sicherheitsunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeiten mit den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate abzustimmen und sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten nicht im Widerspruch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen stehen.
Human Rights Watch wandte sich mit einer Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse schriftlich an die GSSG, die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und andere Stellen, die offenbar an der Rekrutierung und dem Einsatz privater Militärdienstleister oder anderer militärischer Unterstützung für die RSF beteiligt waren, erhielt jedoch keine Antwort.
Der UN-Sicherheitsrat sollte seine Expertengruppe für den Sudan damit beauftragen, gegen die GSSG, einschließlich al-Zaabi, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Unterstützung der RSF unter Verstoß gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats von 2004 gegen Darfur zu ermitteln. Der Rat sollte die Expertengruppe zudem auffordern, gegen weitere Akteure zu ermitteln, darunter private Unternehmen, die die RSF möglicherweise unterstützen, und Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die solche Unterstützung leisten.
Sowohl Regierungen als auch die Europäische Union und die Afrikanische Union sollten ebenfalls Ermittlungen gegen die GSSG und al-Zaabi einleiten, um gezielte Sanktionen zu verhängen. Die Staaten sollten jegliche militärische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Waffenverkäufe an dieses Land aussetzen. Die EU und andere Staaten sollten den Einfluss nutzen, den ihnen bilaterale Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten, um deren Behörden dazu zu drängen, die Unterstützung für die RSF einzustellen.
„Zivile Opfer zahlen den Preis für den fehlenden Willen, die Unterstützung der Emirate für die RSF öffentlich anzuprangern“ sagte Segun. „Andere Länder dürfen die pauschalen Leugnungen der Emirate hinsichtlich ihrer Unterstützung für die RSF, die den Tatsachen widersprechen, nicht länger akzeptieren und sollten der Straffreiheit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Ende setzen.“
Kürzungen der US-Entwicklungshilfe schaden den Menschenrechten weltweit
(Washington, DC) – Die abrupten Kürzungen der US-Regierung bei fast der gesamten US-Entwicklungshilfe im Jahr 2025 haben der globalen Menschenrechtsbewegung und unzähligen schutzbedürftigen Menschen geschadet, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten 42-seitigen Bericht.
„Every Autocrat’s Dream: A Global Snapshot of the Human Rights Harms of US Foreign Aid Cuts“ (Der Traum eines jeden Autokraten: Ein globaler Überblick über die menschenrechtlichen Folgen der Kürzungen der US-Auslandshilfe) untersucht die unmittelbaren Folgen der Mittelkürzungen für die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit. Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen mussten eingestellt werden, Opfern und Überlebenden wurde die notwendige Unterstützung entzogen, und Organisationen, die zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen beitrugen, waren gezwungen, ihre Arbeit einzuschränken oder ganz einzustellen.
„Der Rückzug der US-Regierung aus der Unterstützung der globalen Menschenrechtsbewegung war Musik in den Ohren von Autokraten“, sagte Sarah Yager, Washington-Direktorin bei Human Rights Watch. „Die Kürzungen der Entwicklungshilfe haben es schwerer gemacht, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren, bedrohte Gemeinschaften zu schützen und Menschenrechtsverletzer zur Rechenschaft zu ziehen.“
Die US-Regierung war jahrzehntelang der größte Geldgeber für Menschenrechtsarbeit weltweit, bis die Trump-Regierung zwischen Januar und März 2025 die US-Auslandshilfe drastisch kürzte. Ungeachtet berechtigter Kritik an Entwicklungshilfeprogrammen hatten die plötzlichen und massiven Kürzungen der US-Finanzmittel weltweit unmittelbare negative Auswirkungen.
Human Rights Watch hat die Auswirkungen der Kürzungen auf die Medienfreiheit, den Zugang zu Informationen und die digitale Sicherheit sowie auf die Bekämpfung von Diskriminierung und gezielter Gewalt und die Bereiche Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit untersucht. Der Überblick umfasst Fälle aus 16 Ländern: Afghanistan, Nordkorea, Venezuela, Bangladesch, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Guatemala, Haiti, Myanmar, Thailand, Tansania, El Salvador, Georgien, Nicaragua, Turkmenistan und die Ukraine.
Every Autocrat’s Dream: A Global Snapshot of the Human Rights Harms of US Foreign Aid CutsDie Fallbeispiele geben einen Einblick in die Wochen und Monate unmittelbar nach den Kürzungen der Entwicklungshilfe und veranschaulichen die menschenrechtlichen Auswirkungen der Entscheidungen der Trump-Regierung in verschiedenen Kontexten.
Zwar ist keine Regierung verpflichtet, Entwicklungshilfe zu leisten, doch die Art und Weise, wie die Vereinigten Staaten ihre Unterstützung eingestellt haben, hat absehbaren Schaden verursacht und erfordert Rechenschaftspflicht, so Human Rights Watch. Der US-Kongress sollte eine unabhängige Untersuchung anordnen, die die Auswirkungen der Kürzungen und Programmbeendigungen im Jahr 2025 auf die Menschenrechte bewertet, und die Mittel für Menschenrechte in künftigen Haushaltsplänen wiederherstellen. Gesetzgeber, Geberregierungen und private Stiftungen sollten dringend handeln, um die Unterstützung für die globale Menschenrechtsbewegung auf nachhaltige und menschenrechtskonforme Weise wieder aufzubauen.
„Durch eine so schnelle und weitreichende Kürzung der Mittel hat die US-Regierung vielen Menschen, die Opfer von Missbrauch sind, die Lebensader entzogen“, sagte Yager. „Die Widerstandsfähigkeit von Menschenrechtsgruppen angesichts zunehmenden Autoritarismus und globaler Krisen ist außergewöhnlich, aber ihr Einsatz ist kein Ersatz für eine langfristige finanzielle Unterstützung.“
EU: Überwachungstechnologie an Menschenrechtsverletzer verkauft
(Brüssel, 12. Mai 2026) – Die Europäische Union hat es versäumt, ihre Mitgliedstaaten daran zu hindern, Überwachungstechnologie an Regierungen zu exportieren, die diese nachweislich einsetzen, um Aktivist*innen, Journalist*innen und andere kritische Stimmen auszuspionieren, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Europäische Kommission sollte die Umsetzung der EU-Vorschriften zum Export von Cyberüberwachungstechnologie verschärfen, um sicherzustellen, dass europäische Technologie nicht weltweit Menschenrechtsverletzungen begünstigt.
Der 52-seitige Bericht „‚Looking the Other Way‘: EU Failure to Prevent Surveillance Exports to Rights Violators“ analysiert, wie die wegweisende Dual-Use-Verordnung der EU, die 2021 verabschiedet wurde, in der Praxis funktioniert. Die Verordnung sollte unter anderem den Export von sogenannter Dual-Use-Technologie – also Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können – einschließlich kommerzieller Überwachungstechnologie, an Orte verhindern, an denen sie wahrscheinlich zur Verletzung des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte eingesetzt wird. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht, da die Verordnung nicht effektiv umgesetzt wird.
Mai 12, 2026 Looking the Other Way„Die EU unternimmt derzeit zu wenig, um den Export von Überwachungstechnologie aus ihren Mitgliedstaaten an Regierungen zu verhindern, die diese wahrscheinlich zur Unterdrückung kritischer Stimmen einsetzen werden“, sagte Zach Campbell, Senior Researcher für Überwachungsfragen bei Human Rights Watch. „Die Kommission sollte zügig Maßnahmen ergreifen, um dies zu ändern und die dringend benötigte Transparenz bei Exporten von Überwachungstechnologie zu gewährleisten.“
Human Rights Watch hat über Informationsfreiheitsanfragen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten Informationen über die Genehmigung und den Export solcher Technologien eingeholt und Daten zu fast der Hälfte der EU-Länder erhalten, welche diese an die Kommission übermittelt haben. Die Analyse dieser Daten durch Human Rights Watch sowie die Auswertung öffentlicher Berichte und Daten der Europäischen Kommission, die ebenfalls über Transparenzanfragen eingeholt wurden, decken gravierende Mängel beim derzeitigen Vorgehen der EU auf.
In der EU sind viele der weltweit größten Entwickler und Exporteure von Überwachungstechnologie ansässig. Die EU regelt den Export der invasivsten Arten von Überwachungstechnologie, einzelne Genehmigungen werden jedoch durch die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten erteilt.
Die EU-Verordnung zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, oder auch „Dual-Use-Verordnung“, verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Arten von Überwachungstechnologie zu melden. Die Kommission wiederum ist verpflichtet, diese Entscheidungen zu veröffentlichen. Im Jahr 2024 gab die Europäische Kommission eine Empfehlung mit Umsetzungsleitlinien heraus, die festlegen, wie die Mitgliedstaaten ihre Exportdaten melden sollen.
In diesen Leitlinien hat die Kommission die Transparenzpflichten der Dual-Use-Verordnung in einer Weise neu ausgelegt, die den Zweck der Verordnung untergräbt. Die Berichte der Kommission sind somit laut Human Rights Watch nicht detailliert genug, um effektiv zu überprüfen, ob die Verordnung die beabsichtigte Wirkung entfaltet.
Die von Human Rights Watch gesammelten Daten liefern dennoch eindeutige Belege dafür, dass EU-Mitgliedstaaten Exportgenehmigungen für Überwachungstechnologie an Behörden in einer Reihe von Ländern erteilen, die nachweislich solche Instrumente zur Verletzung von Menschenrechten einsetzen. Die Daten umfassen beispielsweise Belege für den Export von Intrusion-Software, Telekommunikationsüberwachungssystemen oder beidem aus Bulgarien nach Aserbaidschan im Jahr 2022, den Export von Telekommunikationsüberwachungssystemen aus Polen nach Ruanda im Jahr 2023 sowie weitere Beispiele für den Export solcher Technologie in andere Länder, welche diese zur Unterdrückung von Kritiker*innen eingesetzt haben..
Human Rights Watch stellte zudem fest, dass die Europäische Kommission es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz hinsichtlich dieser Exporte zu gewährleisten. Um die Transparenz zu fördern und weitere Untersuchungen zu diesen Daten zu ermöglichen, hat Human Rights Watch die erhaltenen Daten online veröffentlicht.
Auf Anfrage erklärte die Europäische Kommission, dass die EU-Mitgliedstaaten „allein für die Genehmigung von Dual-Use-Exporten verantwortlich“ seien. Sie begründete ihre in der Empfehlung dargelegte Entscheidung, Daten so zu erheben, dass unklar bleibt, welche Technologie wohin geliefert wurde, mit der Sorge, „… dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Empfehlung nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen im Export solcher Güter tätig war, wodurch möglicherweise Geschäftsgeheimnisse verletzt oder deren Identität preisgegeben worden wären.“
Die Europäische Kommission ist gemäß der Dual-Use-Verordnung verpflichtet, im Laufe des Jahres 2026 mit einer Bewertung der Verordnung zu beginnen. Sie sollte diese Gelegenheit nutzen, um die Sorgfalts- und Transparenzpflichten zu verschärfen und so sicherstellen, dass die EU den Export von Überwachungstechnologie an menschenrechtsverletzende Regierungen weltweit tatsächlich eindämmt. Sie sollte außerdem sicherstellen, dass dieser Prozess eine effektive Beteiligung aller relevanten Interessengruppen vorsieht, einschließlich Menschenrechts- und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die Europäische Kommission sollte neue Leitlinien zur Umsetzung der Dual-Use-Verordnung erlassen, die sich enger an den Wortlaut der Verordnung halten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, das Risiko zu prüfen, dass Überwachungstechnologie zu interner Repression oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet wird. Diese neuen Leitlinien sollten zudem echte Transparenz bei den Ausfuhren von Überwachungstechnologie aus den EU-Mitgliedstaaten vorschreiben und von Unternehmen, die Überwachungstechnologie exportieren, verlangen, eine effektive Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob ihre Produkte potenziell zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden.
Zu den Menschenrechtsverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten gehört die Pflicht, den Verkauf und Export von Überwachungstechnologie zu regulieren. Dies ist auf die inhärente Bedrohung des Rechts auf Privatsphäre zurückzuführen, die von solcher Technologie ausgeht, sowie auf die potenzielle Verletzung anderer Rechte – von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bis hin zum Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit von Folter –, die sich aus ihrem Einsatz ergeben können, insbesondere wenn sie dazu genutzt wird, Einzelpersonen und Gemeinschaften auf diskriminierende Weise ins Visier zu nehmen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, reicht es nicht aus, dass Staaten solche Vorschriften erlassen, sie müssen diese auch umsetzen und überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihren präventiven Zweck erfüllen, so Human Rights Watch.
Auch Unternehmen tragen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte. Das bedeutet, dass sie eine seriöse menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen und Menschenrechtsrisiken mindern sollten, damit ihre Geschäftstätigkeit Menschenrechtsprobleme nicht begünstigt oder verschärft.
„Es scheint, als würden EU-Länder und in der EU ansässige Überwachungsunternehmen Profite über Menschen stellen, obwohl sie eine der fortschrittlichsten Verordnungen zur Eindämmung des Verkaufs dieser schädlichen Technologie verabschiedet haben“, sagte Campbell. „Es bedarf echter Transparenz, um sicherzustellen, dass die Dual-Use-Verordnung ihren Zweck erfüllt.“
China: „Harmonisierungsplan“ droht tibetische Sprache auszulöschen
(New York) – Die chinesische Regierung zwingt Kindergartenkindern Vorschulunterricht und Betreuung in chinesischer Sprache sowie eine ideologische Indoktrination auf, um Tibeter*innen zur Assimilation zu zwingen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der 72-seitige Bericht „Start with the Youngest Children: China Uses Preschools to ‘Integrate’ Tibetans“ dokumentiert, dass eine Richtlinie des Bildungsministeriums aus dem Jahr 2021 – der „Plan zur Harmonisierung der Sprache von Kindern“ – den Einsatz von Standard-Mandarin für den gesamten Vorschulunterricht in Gebieten ethnischer Minderheiten vorschreibt. Zwar können Kindergärten theoretisch weiterhin Zusatzunterricht für Kinder aus Minderheitengemeinschaften in deren eigener Sprache anbieten, doch haben diese keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf. Durch die massive Verdrängung der tibetischen Sprache in der frühkindlichen Bildung – einer für den Spracherwerb und die Identitätsbildung entscheidenden Phase – beschleunigt die chinesische Regierung die Auslöschung der tibetischen Sprache und Kultur.
„Indem die chinesische Regierung Kindergartenkinder ins Visier nimmt, beschleunigt sie ihre Kampagne, tibetischen Kindern ihre Muttersprache sowie ihre Kultur und Identität zu nehmen“, sagte Maya Wang, stellvertretende Asien-Direktorin bei Human Rights Watch. „Bei dieser Politik geht es nicht um Bildungsqualität, sondern darum, Tibeter*innen schon in jungen Jahren gewaltsam in eine han-zentrierte nationale Identität zu assimilieren.“
Der Bericht basiert auf einer Analyse chinesischer Gesetze und politischer Dokumente sowie auf Quellen aus Wissenschaft und Medien. Human Rights Watch sprach zudem mit sieben Tibeter*innen und Wissenschaftler*innen, die über aktuelle, unmittelbare Kenntnisse der Lage in den tibetischen Gebieten verfügen, zu denen der Zugang extrem eingeschränkt ist.
Human Rights Watch stellte fest, dass viele tibetische Kinder die Vorschule verlassen, ohne Tibetisch sprechen zu können oder zu wollen, selbst mit Familienangehörigen. Eltern berichteten, dass ihre Kinder innerhalb von Wochen oder Monaten nach Beginn des Kindergartens fast nur noch Chinesisch sprachen.
Der „Harmonisierungsplan“ von 2021 ist der Höhepunkt jahrzehntelanger politischer Bemühungen, den muttersprachlichen Unterricht für Minderheiten einschränken. Seit dem Gesetz über die regionale nationale Autonomie von 1984 hat China in fünf Stufen den obligatorischen Chinesischunterricht auf immer jüngere Altersstufen ausgeweitet. Während dieser Prozess in Grund- und weiterführenden Schulen bereits abgeschlossen war, waren Kindergärten lange Zeit der letzte Ort, an dem Tibetisch noch als Erstsprache im Unterricht und der Betreuung gesprochen werden konnte.
Im Jahr 2021 wies das Bildungsministerium alle Kindergärten in Minderheitengebieten an, für alle Unterrichts- und Betreuungsaktivitäten die „nationale Gemeinschaftssprache“, also Chinesisch, zu verwenden. Offizielle Verweise auf „zweisprachigen Unterricht“ verschwanden aus allen relevanten Dokumenten. Eine Reihe von Gerichtsurteilen, Bildungsgesetzen und Regierungsmaßnahmen beseitigte den verbliebenen rechtlichen und politischen Spielraum für den Unterricht in Minderheitensprachen und verankerte gleichzeitig die politische und kulturelle Indoktrination im gesamten Schulsystem, einschließlich der Vorschule. Dies gipfelte im Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts von 2026, das rechtliche Sanktionen für alle vorsieht, die das Erlernen und den Gebrauch der chinesischen Sprache „behindern“.
Obwohl der Besuch einer Vorschule in China offiziell nicht verpflichtend ist, stellte Human Rights Watch fest, dass er in tibetischen Gebieten in der Praxis mittlerweile obligatorisch ist. Grundschulen in städtischen Gebieten verlangen für die Einschulung immer öfter einen Nachweis über den Besuch einer Vorschule, sodass Eltern kaum eine andere Wahl bleibt, als ihre Kinder in chinesischsprachige Vorschulen zu schicken.
Die Behörden verlangen zudem von den Kindergärten, Eltern und Kinder dazu zu ermutigen oder unter Druck zu setzen, auch zu Hause Chinesisch zu sprechen, und entsprechende Videos davon vorzulegen. Von der Regierung eingesetzte Prüfer testen die Mandarin-Kenntnisse von Vorschulkindern mittels Interviews und Beobachtungen, obwohl Prüfungen und anderer Leistungsdruck in Kindergärten untersagt sind.
Die Sprachpolitik geht mit einer verstärkten politischen und kulturellen Indoktrination einher. Die Lehrpläne für Vorschulen in tibetischen Gebieten legen zunehmend Wert auf eine „patriotische Erziehung“, Loyalität gegenüber der Kommunistischen Partei Chinas und die Identifikation als Mitglied der „chinesischen Nation“. Den Kindern wird beigebracht, han-chinesische Feste zu feiern, Klassiker der chinesischen Literatur zu rezitieren, patriotische Lieder zu singen und an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen die militärische und revolutionäre Geschichte Chinas verherrlicht wird. Der tibetische Buddhismus und tibetische kulturelle Praktiken – Kernelemente der kulturellen und ethnischen Identität – stehen nicht auf dem Lehrplan.
Der zunehmende Sprachverlust unter immer jüngeren Tibeter*innen hat tiefgreifende kulturelle Folgen, so Human Rights Watch. Dazu gehören eine Schwächung der Kommunikation zwischen Kindern und älteren Menschen, eine Veränderung der Familiendynamik, eine schwindende Weitergabe von religiösem und kulturellem Wissen sowie die wachsende Wahrnehmung unter Kindern, dass die tibetische Sprache und Identität minderwertig seien.
Chinas Politik verstößt gegen seine Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern, die Minderheiten angehören, das Recht auf die Verwendung ihrer eigenen Sprache garantiert und Staaten dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bildung die kulturelle Identität der Kinder respektiert.
Die chinesische Regierung sollte ihre Politik, die eine chinesischsprachige Erziehung in Vorschulen vorschreibt, rückgängig machen, zweisprachige Bildungsangebote wiedereinführen und die politische Indoktrination in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung beenden, so Human Rights Watch. Ausländische Regierungen sowie die Vereinten Nationen sollten zudem Druck auf die chinesische Regierung ausüben, um diese dazu zu bewegen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und freien Zugang zu tibetischen Gebieten und Schulen zu gewähren.“
„Ein Sprachverlust solchen Ausmaßes, wie er derzeit in Tibet stattfindet, ist kein Zufall – er ist das Ergebnis der Politik der chinesischen Regierung“, sagte Wang. „Wenn China sein Vorgehen nicht ändert, wird eine ganze Generation tibetischer Kinder aufwachsen ohne Zugang zu ihrer eigenen Sprache, ihrer Kultur und ihrem kulturellem Erbe.“
Ausgewählte Zitate:
„Bildung muss ins Blut übergehen und die Seele erreichen; sie muss von klein auf, bereits im Kindergarten, verinnerlicht werden. Wir müssen bei der patriotischen Erziehung gute Arbeit leisten, die Saat der Liebe zu China tief in das Herz jedes Kindes pflanzen und sicherstellen, dass die sozialistischen Kernwerte in den Köpfen der nächsten Generation Wurzeln schlagen und wachsen. Alle ethnischen Gruppen müssen den Kindern beibringen, ein Zugehörigkeitsgefühl zur chinesischen Nation zu entwickeln, damit sie sich nicht nur mit ihrer eigenen ethnischen Zugehörigkeit identifizieren, sondern sich in erster Linie als Teil der chinesischen Nation verstehen.“
– Xi Jinping, Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas, in einer Rede auf der Central Nationalities Work Conference am 28. September 2014.
„Es geht hier nicht nur darum, die tibetische Sprache nicht zu unterrichten. … Es wird penibel darauf geachtet, die Denk- und Glaubensweisen der Kinder zu steuern. … Das Problem ist, dass der Kindergarten so gestaltet ist, dass er die han-chinesische Nationalität begünstigt – in der Art, wie gesprochen wird, bei der Auswahl der Themen, wie man Dinge erkennt und bei jeder Wissensvermittlung. Eine tibetische Perspektive kommt überhaupt nicht vor. Das Ergebnis ist, dass die Kinder, wenn sie mit 6 Jahren den Kindergarten verlassen, selbst wenn beide Elternteile Tibeter sind, glauben, sie seien Chinesen. … In ein oder zwei Jahrzehnten wird die Kultur vielleicht ausgestorben und nur noch in Museen zu finden sein.“
– Ein tibetischer Beamter, der an der Umsetzung der Kulturpolitik beteiligt ist, interviewt von Human Rights Watch Mitte 2025.
„Obwohl sie es [Tibetisch] noch versteht, antwortet sie nur auf Chinesisch. Nach einiger Zeit gelang es ihr, mir einige einfache (Ein-Wort-)Antworten auf Tibetisch zu geben, aber es war offensichtlich, dass sie sich sehr anstrengen musste … Es gibt zwei Kindergärten in der Stadt, und die Mutter wählte den, in dem die tibetische Sprache nicht vollständig verboten ist: Mit den Kindern wird nur auf Chinesisch gesprochen, aber auf dem Spielplatz dürfen sie Tibetisch sprechen.“
– Sprachwissenschaftlerin, schriftlich interviewt von Human Rights Watch am 5. und 6. März 2025.
„Alle Kinder unter 10 sprechen untereinander Chinesisch, kein Tibetisch. Wenn man sie dazu zwingt, sprechen sie Tibetisch, aber wie gut, das hängt von den Eltern ab. Es ist ein verlorener Kampf – und das ist innerhalb nur einer Generation passiert.“
– Tibetologe, interviewt von Human Rights Watch per SMS am 10. Oktober 2025.
China: „Harmonisierungsplan“ droht tibetische Sprache auszulöschen
(New York) – Die chinesische Regierung zwingt Kindergartenkindern Vorschulunterricht und Betreuung in chinesischer Sprache sowie eine ideologische Indoktrination auf, um Tibeter*innen zur Assimilation zu zwingen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der 72-seitige Bericht „Start with the Youngest Children: China Uses Preschools to ‘Integrate’ Tibetans“ dokumentiert, dass eine Richtlinie des Bildungsministeriums aus dem Jahr 2021 – der „Plan zur Harmonisierung der Sprache von Kindern“ – den Einsatz von Standard-Mandarin für den gesamten Vorschulunterricht in Gebieten ethnischer Minderheiten vorschreibt. Zwar können Kindergärten theoretisch weiterhin Zusatzunterricht für Kinder aus Minderheitengemeinschaften in deren eigener Sprache anbieten, doch haben diese keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf. Durch die massive Verdrängung der tibetischen Sprache in der frühkindlichen Bildung – einer für den Spracherwerb und die Identitätsbildung entscheidenden Phase – beschleunigt die chinesische Regierung die Auslöschung der tibetischen Sprache und Kultur.
„Indem die chinesische Regierung Kindergartenkinder ins Visier nimmt, beschleunigt sie ihre Kampagne, tibetischen Kindern ihre Muttersprache sowie ihre Kultur und Identität zu nehmen“, sagte Maya Wang, stellvertretende Asien-Direktorin bei Human Rights Watch. „Bei dieser Politik geht es nicht um Bildungsqualität, sondern darum, Tibeter*innen schon in jungen Jahren gewaltsam in eine han-zentrierte nationale Identität zu assimilieren.“
Der Bericht basiert auf einer Analyse chinesischer Gesetze und politischer Dokumente sowie auf Quellen aus Wissenschaft und Medien. Human Rights Watch sprach zudem mit sieben Tibeter*innen und Wissenschaftler*innen, die über aktuelle, unmittelbare Kenntnisse der Lage in den tibetischen Gebieten verfügen, zu denen der Zugang extrem eingeschränkt ist.
Human Rights Watch stellte fest, dass viele tibetische Kinder die Vorschule verlassen, ohne Tibetisch sprechen zu können oder zu wollen, selbst mit Familienangehörigen. Eltern berichteten, dass ihre Kinder innerhalb von Wochen oder Monaten nach Beginn des Kindergartens fast nur noch Chinesisch sprachen.
Der „Harmonisierungsplan“ von 2021 ist der Höhepunkt jahrzehntelanger politischer Bemühungen, den muttersprachlichen Unterricht für Minderheiten einschränken. Seit dem Gesetz über die regionale nationale Autonomie von 1984 hat China in fünf Stufen den obligatorischen Chinesischunterricht auf immer jüngere Altersstufen ausgeweitet. Während dieser Prozess in Grund- und weiterführenden Schulen bereits abgeschlossen war, waren Kindergärten lange Zeit der letzte Ort, an dem Tibetisch noch als Erstsprache im Unterricht und der Betreuung gesprochen werden konnte.
Im Jahr 2021 wies das Bildungsministerium alle Kindergärten in Minderheitengebieten an, für alle Unterrichts- und Betreuungsaktivitäten die „nationale Gemeinschaftssprache“, also Chinesisch, zu verwenden. Offizielle Verweise auf „zweisprachigen Unterricht“ verschwanden aus allen relevanten Dokumenten. Eine Reihe von Gerichtsurteilen, Bildungsgesetzen und Regierungsmaßnahmen beseitigte den verbliebenen rechtlichen und politischen Spielraum für den Unterricht in Minderheitensprachen und verankerte gleichzeitig die politische und kulturelle Indoktrination im gesamten Schulsystem, einschließlich der Vorschule. Dies gipfelte im Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts von 2026, das rechtliche Sanktionen für alle vorsieht, die das Erlernen und den Gebrauch der chinesischen Sprache „behindern“.
Obwohl der Besuch einer Vorschule in China offiziell nicht verpflichtend ist, stellte Human Rights Watch fest, dass er in tibetischen Gebieten in der Praxis mittlerweile obligatorisch ist. Grundschulen in städtischen Gebieten verlangen für die Einschulung immer öfter einen Nachweis über den Besuch einer Vorschule, sodass Eltern kaum eine andere Wahl bleibt, als ihre Kinder in chinesischsprachige Vorschulen zu schicken.
Die Behörden verlangen zudem von den Kindergärten, Eltern und Kinder dazu zu ermutigen oder unter Druck zu setzen, auch zu Hause Chinesisch zu sprechen, und entsprechende Videos davon vorzulegen. Von der Regierung eingesetzte Prüfer testen die Mandarin-Kenntnisse von Vorschulkindern mittels Interviews und Beobachtungen, obwohl Prüfungen und anderer Leistungsdruck in Kindergärten untersagt sind.
Die Sprachpolitik geht mit einer verstärkten politischen und kulturellen Indoktrination einher. Die Lehrpläne für Vorschulen in tibetischen Gebieten legen zunehmend Wert auf eine „patriotische Erziehung“, Loyalität gegenüber der Kommunistischen Partei Chinas und die Identifikation als Mitglied der „chinesischen Nation“. Den Kindern wird beigebracht, han-chinesische Feste zu feiern, Klassiker der chinesischen Literatur zu rezitieren, patriotische Lieder zu singen und an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen die militärische und revolutionäre Geschichte Chinas verherrlicht wird. Der tibetische Buddhismus und tibetische kulturelle Praktiken – Kernelemente der kulturellen und ethnischen Identität – stehen nicht auf dem Lehrplan.
Der zunehmende Sprachverlust unter immer jüngeren Tibeter*innen hat tiefgreifende kulturelle Folgen, so Human Rights Watch. Dazu gehören eine Schwächung der Kommunikation zwischen Kindern und älteren Menschen, eine Veränderung der Familiendynamik, eine schwindende Weitergabe von religiösem und kulturellem Wissen sowie die wachsende Wahrnehmung unter Kindern, dass die tibetische Sprache und Identität minderwertig seien.
Chinas Politik verstößt gegen seine Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern, die Minderheiten angehören, das Recht auf die Verwendung ihrer eigenen Sprache garantiert und Staaten dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bildung die kulturelle Identität der Kinder respektiert.
Die chinesische Regierung sollte ihre Politik, die eine chinesischsprachige Erziehung in Vorschulen vorschreibt, rückgängig machen, zweisprachige Bildungsangebote wiedereinführen und die politische Indoktrination in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung beenden, so Human Rights Watch. Ausländische Regierungen sowie die Vereinten Nationen sollten zudem Druck auf die chinesische Regierung ausüben, um diese dazu zu bewegen, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und freien Zugang zu tibetischen Gebieten und Schulen zu gewähren.“
„Ein Sprachverlust solchen Ausmaßes, wie er derzeit in Tibet stattfindet, ist kein Zufall – er ist das Ergebnis der Politik der chinesischen Regierung“, sagte Wang. „Wenn China sein Vorgehen nicht ändert, wird eine ganze Generation tibetischer Kinder aufwachsen ohne Zugang zu ihrer eigenen Sprache, ihrer Kultur und ihrem kulturellem Erbe.“
Ausgewählte Zitate:
„Bildung muss ins Blut übergehen und die Seele erreichen; sie muss von klein auf, bereits im Kindergarten, verinnerlicht werden. Wir müssen bei der patriotischen Erziehung gute Arbeit leisten, die Saat der Liebe zu China tief in das Herz jedes Kindes pflanzen und sicherstellen, dass die sozialistischen Kernwerte in den Köpfen der nächsten Generation Wurzeln schlagen und wachsen. Alle ethnischen Gruppen müssen den Kindern beibringen, ein Zugehörigkeitsgefühl zur chinesischen Nation zu entwickeln, damit sie sich nicht nur mit ihrer eigenen ethnischen Zugehörigkeit identifizieren, sondern sich in erster Linie als Teil der chinesischen Nation verstehen.“
– Xi Jinping, Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas, in einer Rede auf der Central Nationalities Work Conference am 28. September 2014.
„Es geht hier nicht nur darum, die tibetische Sprache nicht zu unterrichten. … Es wird penibel darauf geachtet, die Denk- und Glaubensweisen der Kinder zu steuern. … Das Problem ist, dass der Kindergarten so gestaltet ist, dass er die han-chinesische Nationalität begünstigt – in der Art, wie gesprochen wird, bei der Auswahl der Themen, wie man Dinge erkennt und bei jeder Wissensvermittlung. Eine tibetische Perspektive kommt überhaupt nicht vor. Das Ergebnis ist, dass die Kinder, wenn sie mit 6 Jahren den Kindergarten verlassen, selbst wenn beide Elternteile Tibeter sind, glauben, sie seien Chinesen. … In ein oder zwei Jahrzehnten wird die Kultur vielleicht ausgestorben und nur noch in Museen zu finden sein.“
– Ein tibetischer Beamter, der an der Umsetzung der Kulturpolitik beteiligt ist, interviewt von Human Rights Watch Mitte 2025.
„Obwohl sie es [Tibetisch] noch versteht, antwortet sie nur auf Chinesisch. Nach einiger Zeit gelang es ihr, mir einige einfache (Ein-Wort-)Antworten auf Tibetisch zu geben, aber es war offensichtlich, dass sie sich sehr anstrengen musste … Es gibt zwei Kindergärten in der Stadt, und die Mutter wählte den, in dem die tibetische Sprache nicht vollständig verboten ist: Mit den Kindern wird nur auf Chinesisch gesprochen, aber auf dem Spielplatz dürfen sie Tibetisch sprechen.“
– Sprachwissenschaftlerin, schriftlich interviewt von Human Rights Watch am 5. und 6. März 2025.
„Alle Kinder unter 10 sprechen untereinander Chinesisch, kein Tibetisch. Wenn man sie dazu zwingt, sprechen sie Tibetisch, aber wie gut, das hängt von den Eltern ab. Es ist ein verlorener Kampf – und das ist innerhalb nur einer Generation passiert.“
– Tibetologe, interviewt von Human Rights Watch per SMS am 10. Oktober 2025.
Fußball-WM 2026 startet im Klima der Angst
(Berlin, 27. April 2026) – Die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 findet vor dem Hintergrund menschenrechtsverletzender Einwanderungskontrollen in den Vereinigten Staaten, neuer Bedrohungen für die Medienfreiheit, Diskriminierung und nicht eingehaltener Menschenrechtsverpflichtungen seitens der FIFA und der Austragungsstädte statt, erklärte Human Rights Watch heute bei der Veröffentlichung eines „Leitfadens für Reporter*innen“, die über das Turnier berichten werden. Die WM beginnt am 11. Juni 2026. Die Spiele werden in insgesamt 16 Städten in Kanada, Mexiko und den USA stattfinden.
Der 79-seitige „Leitfaden für Reporter*innen zur FIFA-Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten“ fasst die Erkenntnisse von Human Rights Watch zur Menschenrechtslage in allen drei Gastgeberländern sowie die besonderen Gefahren zusammen, welche die Politik der US-Regierung für Journalist*innen, Fans, Spieler und migrantische Gemeinschaften birgt. Der Leitfaden beschreibt zudem die unzureichende Reaktion der FIFA auf die Risiken, die durch die Menschenrechtsverletzungen an Migrant*innen durch die Regierung von US-Präsident Donald Trump entstehen, sowie ihr Versagen, ihren eigenen Menschenrechtsverpflichtungen für das Turnier nachzukommen.
„Dies sollte eigentlich die erste Weltmeisterschaft überhaupt mit einem klaren Menschenrechtsrahmen sein: mit wichtigen Schutzmechanismen für Arbeiter*innen, Fans, Spieler und vulnerable Gruppen“, sagte Minky Worden, Direktorin für globale Initiativen bei Human Rights Watch. „Stattdessen führen die brutalen Maßnahmen der US-Regierung gegen Migrant*innen, ihre diskriminierende Politik und die Bedrohung der Pressefreiheit dazu, dass das Turnier Gefahr läuft, von Ausgrenzung und Angst geprägt zu sein.“
Die USA werden mit 78 Spielen den Großteil der WM-Spiele ausrichten, darunter das Halbfinale und das Finale. Seit seinem Amtsantritt im Januar 2025 hat Donald Trump menschenrechtsverletzende Maßnahmen und Aktionen gegen Migrant*innen, Demonstrant*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, transgender Personen und die Zivilgesellschaft ergriffen. Fans aus Dutzenden Ländern sind von Einreiseverboten betroffen.
Menschen aus migrantischen Gemeinschaften, die sich in Stadien oder Fan-Zonen versammeln, um ihre Nationalmannschaften und ihr kulturelles Erbe zu feiern, könnten einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt sein. Ebenfalls gefährdet sind Menschen, die von den Behörden aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache oder ihres Arbeitsortes als Migrant*innen wahrgenommen werden. Vom 20. Januar 2025 bis zum 10. März 2026 nahm die US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) mindestens 167.000 Menschen in den 11 US-Städten und deren Umgebung fest, in denen Spiele stattfinden werden. Dies geht aus ICE-Daten hervor, die auf eine Informationsfreiheitsanfrage an das Deportation Data Project hin bereitgestellt und von Human Rights Watch analysiert wurden.
Auch die Medienfreiheit in den USA steht unter erneut unter massivem Druck. Zu den besorgniserregenden Fällen gehört die Festnahme und Inhaftierung von Mario Guevara, einem Journalisten und Emmy-Preisträger, im Juni 2025 in Atlanta, einer der WM-Städte. Guevara wurde Berichten zufolge festgenommen, weil er eine politische Demonstration gefilmt hatte. Er wurde in ICE-Gewahrsam überstellt und nach El Salvador abgeschoben. Im März 2026 wurde die Journalistin Estefany Rodríguez, die über ICE-Razzien gegen Migrant*innen berichtet hatte, Berichten zufolge festgenommen, ohne dass dabei ein Haftbefehl vorlegt wurde. Human Rights Watch hat dokumentiert, dass US-Beamte Tränengas eingesetzt sowie Pfefferspray- und Hartschaumgeschosse und Blendgranaten direkt auf Demonstrant:innen, Journalist:innen und andere Beobachter*innen abgefeuert haben. Dies geschah oft aus nächster Nähe und häufig ohne ausreichende Warnung oder Provokation.
Die FIFA hat auf diese Risiken kaum reagiert. Mit einer Ausnahme haben alle Komitees der WM-Austragungsstädte es versäumt, die von der FIFA im Vorfeld des Turniers angekündigten Aktionspläne für Menschenrechte vorzulegen, oder sie haben Pläne vorgelegt, die Risiken ignorieren oder nicht angemessen angehen, darunter auch solche, denen Migrant*innen, LGBT-Personen und Journalist*innen ausgesetzt sind.
Die FIFA selbst hat keine nennenswerten Anstrengungen unternommen, um ihren Einfluss geltend zu machen und die Trump-Regierung dazu zu bewegen, menschenrechtsverletzende Maßnahmen zurückzunehmen oder auszusetzen. Stattdessen verlieh sie Trump im Dezember 2025 den ersten FIFA-Friedenspreis. Human Rights Watch hat die FIFA aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Trump-Regierung dazu zu bewegen, eine „ICE-Waffenruhe“ anzuordnen, die eine öffentliche Zusicherung der Bundesbehörden beinhaltet, bei Spielen und an Veranstaltungsorten auf Einwanderungskontrollen zu verzichten.
„Die Weltmeisterschaft 2026 droht, zu einer ‚Sportswashing‘-Goldgrube für die Trump-Regierung zu werden“, sagte Worden. „Die FIFA muss wirksamere Maßnahmen ergreifen, um Sportler, Fans und Arbeiter*innen vor der menschenrechtsverletzenden Politik der US-Regierung zu schützen.“
Die Weltmeisterschaft 2026 ist die erste, die von drei Ländern ausgetragen wird. Dies stellt Medienvertreter*innen, die über das Turnier berichten sollen, vor beispiellose logistische Herausforderungen. Journalist*innen werden internationale Grenzen zwischen Ländern mit unterschiedlichen Einreisebestimmungen, Visumsanforderungen und Bedingungen für die Medienfreiheit überqueren, manchmal sogar mehrfach im Laufe des Turniers.
Mexiko ist immer noch eines der gefährlichsten Länder der Welt für Medienvertreter*innen. Die Pressefreiheitsorganisation Article 19 berichtete, dass im Jahr 2025 sieben Journalist*innen in Mexiko getötet wurden. Nach wie vor kommen die Verantwortlichen für solche Verbrechen in der Regel ungestraft davon. Der mexikanische Kongress verabschiedete 2025 ein Gesetz, das den Behörden praktisch unbegrenzte Befugnisse gewährt, ohne richterliche Genehmigung auf Informationen über Bürger*innen zuzugreifen, was auch die Medienfreiheit beeinträchtigt. Die FIFA hat sich nicht mit den unmittelbaren Risiken für Journalist*innen befasst, die in den mexikanischen WM-Austragungsstädten arbeiten, darunter Reporter*innen, die über mögliche Verbindungen zwischen dem Sport und dem organisierten Verbrechen berichten.
Human Rights Watch wandte sich am 6. April mit detaillierten Fragen zum Schutz der Medienfreiheit an FIFA-Präsident Gianni Infantino. Er wurde hierbei unter anderem gefragt, ob die FIFA Protokolle für den Fall der Festnahme, Ausweisung oder Einreiseverweigerung von Journalist*innen festgelegt hat und ob sich die FIFA dazu verpflichten wird, während des gesamten Turniers regelmäßige Pressekonferenzen abzuhalten, die allen Medien offenstehen.
Die FIFA antwortete, dass sie „über Mechanismen und Verfahren verfügt, um auf alle Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Sicherheitsfragen zu reagieren, einschließlich solcher, an denen Journalisten beteiligt sind“.
„Journalist*innen, die über diese Weltmeisterschaft berichten, werden keinen Mangel an Themen haben, sofern sie Zugang zum Turnier haben und frei berichten können“, sagte Worden. „Der ‚Leitfaden für Reporter*innen‘ soll sicherstellen, dass die Medien alles Nötige an die Hand bekommen, um nicht nur über die Spiele, sondern auch über alles zu berichten, was außerhalb der Stadien geschieht.“
Libanon: Israelischer Angriff auf Brücke ist mutmaßliches Kriegsverbrechen
(Beirut, 17. April 2026) – Die Zerstörung der Qasmieh-Brücke durch das israelische Militär am 16. April 2026, die wenige Stunden vor der Verkündung eines Waffenstillstands erfolgte, droht das libanesische Gebiet südlich des Litani-Flusses vom Rest des Landes abzuschneiden, erklärte Human Rights Watch heute. Da der gezielte Angriff den letzten wichtigen Übergang für Zivilist*innen und humanitäre Hilfslieferungen zerstörte und die Gefahr immenser ziviler Schäden mit sich bringt, sollte der Angriff als unverhältnismäßiger Angriff auf Zivilist*innen untersucht werden, was einem Kriegsverbrechen gleichkommen würde.
Zehntausende Zivilist*innen befinden sich nach Angaben lokaler Beamter gegenüber Human Rights Watch weiterhin in Gebieten des Libanon südlich des Litani-Flusses. Die Geberländer sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, darunter die Unterstützung der Einrichtung provisorischer Übergänge während des Waffenstillstands, um den Zugang der Zivilbevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten zu sichern. Sollten provisorische Übergänge eingerichtet werden, sollten andere Länder Druck auf Israel ausüben, das humanitäre Völkerrecht zu achten und sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung diese Übergänge sicher passieren können.
„Die systematischen und wiederholten Angriffe des israelischen Militärs auf Brücken im Südlibanon schneiden die Zivilbevölkerung von lebensnotwendigen Gütern ab und zeugen von einer kaltherzigen Gleichgültigkeit gegenüber dem Überleben der Zehntausenden von Menschen, die dort noch leben“, sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Andere Länder sollten dringend Druck auf das israelische Militär ausüben, damit es aufhört, das Leben der Zivilbevölkerung zu gefährden.“
Vor dem 16. April hatte das israelische Militär systematisch alle wichtigen Brücken zerstört oder schwer beschädigt, die Gebiete südlich des Litani-Flusses mit dem Rest des Landes verbinden, sodass die Qasmieh-Brücke die einzige noch funktionsfähige Hauptübergangsstelle für zivile Zwecke war, obwohl auch sie bei einem Angriff am 8. April beschädigt worden war.
Die früheren Angriffe hatten die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung sowie die Möglichkeiten staatlicher Institutionen, humanitärer Organisationen, Krankenhäuser und medizinischer Einrichtungen, Hilfe zu leisten und medizinische Versorgung bereitzustellen, bereits erheblich eingeschränkt. Andere kleinere Übergänge mögen zwar noch intakt sein, befinden sich jedoch in schwer zu erreichendem Gelände, sind zu klein und in einigen Fällen nicht an das Straßennetz angebunden, was es für die Zivilbevölkerung erschweren würde, sicherere Gebiete nördlich des Litani-Flusses zu erreichen, oder für die humanitäre Hilfe, sicher geliefert zu werden.
Human Rights Watch hat Foto- und Videomaterial überprüft, das von Journalist*innen geteilt und online veröffentlicht wurde und den Moment des Angriffs sowie dessen Folgen zeigen. Ein verifiziertes Video zeigt, wie mindestens zwei große Geschosse die Brücke treffen, woraufhin Rauchwolken und Trümmer aufsteigen. Es sind Fahrzeuge zu sehen, die sich der Brücke aus beiden Richtungen nähern. Die Video- und Fotoaufnahmen zeigen einen großen Krater auf der Südseite der Brücke, der die Überführung vollständig zerstörte.
Zehntausende Menschen, die südlich des Litani-Flusses leben, waren auf die Qasmieh-Brücke angewiesen, um Zugang zu humanitärer Hilfe, Lebensmitteln und medizinischen Hilfsgütern zu erhalten, wie lokale Beamte, Mitarbeitende des Gesundheitswesens und ein Krankenhausmitarbeiter in Tyros Human Rights Watch Wochen vor dem Angriff auf die Brücke berichteten.
Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und der Sprecher des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hatten gewarnt, dass Israels Angriffe auf Brücken die Bewohner*innen im Südlibanon isolieren, die Verbindungen zwischen verschiedenen Gebieten unterbrechen, die Lieferung lebenswichtiger Güter behindern und den Zugang für humanitäre Hilfe stark einschränken.
Das israelische Militär hatte die Hisbollah beschuldigt, Brücken über den Litani-Fluss für militärische Zwecke zu nutzen, darunter den Transport von Kampfausrüstung und Kämpfern in das Gebiet südlich des Flusses. Das israelische Militär gab unmittelbar nach dem Angriff am 16. April keine Erklärung ab, in der es eine Rechtfertigung darlegte, hatte jedoch zuvor erklärt, die Angriffe auf Brücken dienten dazu, „die Verlegung von Verstärkung und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern.
Doch selbst wenn Brückenübergänge doppelt genutzt werden und zu militärischen Zielen werden – das heißt, sie leisten einen wirksamen Beitrag zu militärischen Aktionen –, unterliegen Angriffe auf sie dennoch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Zu unverhältnismäßigen Angriffen zählen solche, von denen zu erwarten ist, dass sie im Verhältnis zu dem konkreten und direkten militärischen Vorteil, der von dem Angriff erwartet wird, übermäßigen Schaden an der Zivilbevölkerung und zivilen Objekten verursachen.
Da die Qasmieh-Brücke die letzte wichtige funktionierende Überquerungsstelle über den Litani war, hätte Israel damit rechnen müssen, dass der potenzielle Schaden für Zehntausende Zivilist*innen erheblich sein würde. Dagegen ist nicht ersichtlich, welchen konkreten und direkten militärischen Vorteil Israel glaubhaft hätte erwarten können, um einen solchen Schaden für die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen.
Der Angriff sollte untersucht werden, um festzustellen, ob die Qasmieh-Brücke tatsächlich ein militärisches Ziel darstellte und, falls ja, ob es sich um einen unverhältnismäßigen Angriff handelte, was ein Kriegsverbrechen darstellen würde, so Human Rights Watch. War die Brücke kein militärisches Ziel, wäre der Angriff ein bewusst gegen ein ziviles Objekt gerichteter Angriff, was ebenfalls ein Kriegsverbrechen darstellt.
Israelische Angriffe haben seit dem 2. März laut dem libanesischen Gesundheitsministerium mehr als 2.196 Menschen im Libanon getötet. Darunter waren bis zum 7. April mehr als 172 Kinder, 260 Frauen und 93 Sanitäter. Angriffe der Hisbollah haben laut BBC mindestens zwei Zivilist*innen in Israel getötet.
Die Geberländer sollten mit der libanesischen Regierung zusammenarbeiten, um vorübergehende Grenzübergänge in die Gebiete südlich des Litani wiederherzustellen, und sich dazu verpflichten, den Bewohner*innen im Südlibanon einen verlässlichen Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten. Alle Konfliktparteien sollten sicherstellen, dass Zivilist*innen Zugang zu lebensnotwendigen Gütern haben und dass diejenigen, die das Gebiet verlassen wollen, sicher passieren können.
Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere EU-Staaten, sollten alle Waffenverkäufe, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel stoppen und gezielte Sanktionen gegen Amtsträger verhängen, die glaubhaft in laufende schwere Verbrechen verwickelt sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel unverzüglich aussetzen, solange Israels Gräueltaten andauern, so Human Rights Watch.
Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen wegen schwerer internationaler Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar rückwirkend mindestens ab dem 7. Oktober 2023.
„Nur durch konkrete Maßnahmen können andere Länder Israel wirksam signalisieren, dass Kriegsverbrechen nicht toleriert werden“, sagte Kaiss. „Sie sollten damit beginnen, Waffenlieferungen auszusetzen und Beamte zu sanktionieren, die Menschenrechtsverletzungen begehen.“
China: Eskalierender Druck auf Katholik*innen
(New York, 15. April 2026) – Die chinesischen Behörden verstärken den Druck auf nichtstaatlich registrierte katholische Gemeinden, sich der staatlich kontrollierten offiziellen Kirche anzuschließen, teilte Human Rights Watch heute mit. In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung die ideologische Kontrolle, die Überwachung und die Reisebeschränkungen für die schätzungsweise 12 Millionen Katholik*innen des Landes verschärft.
Unter Präsident Xi Jinpings Kampagne zur „Sinisierung“ der Religion, die vor einem Jahrzehnt im April 2016 begann, wird von Gotteshäusern und religiösen Lehren erwartet, dass sie die han-zentrierte chinesische Kultur und die Ideologie der Kommunistischen Partei Chinas widerspiegeln. Das vorläufige Abkommen von 2018 zwischen dem Heiligen Stuhl und China über die Ernennung von Bischöfen, das einen jahrzehntelangen Streit über die Ernennung von Bischöfen in China beendete, hat die Unterdrückung der Katholik*innen in China begünstigt.
„Zehn Jahre nach Beginn von Xi Jinpings Kampagne zur sogenannten Sinisierung der Religion und fast acht Jahre nach dem Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und China aus dem Jahr 2018 sehen sich Katholik*innen in China einer zunehmend verschärften Repression ausgesetzt, die ihre Religionsfreiheit verletzt“, sagte Yalkun Uluyol, China‑Experte bei Human Rights Watch. „Papst Leo XIV. sollte das Abkommen dringend überprüfen und die chinesische Regierung nachdrücklich dazu auffordern, die Verfolgung und Einschüchterung nichtstaatlich registrierter katholischer Gemeinden sowie von Geistlichen und Gläubigen zu beenden.“
Die chinesische Regierung verweigert unabhängigen Forscher*innen die Einreise nach China und bestraft Personen, die mit ausländischen Medien oder Menschenrechtsorganisationen sprechen. Human Rights Watch sprach mit neun Personen außerhalb des Landes, die aus erster Hand über das Leben der Katholik*innen in China berichten konnten, sowie mit Expert*innen für Religionsfreiheit und den Katholizismus in China. Human Rights Watch wertete zudem Regierungsdokumente und Artikel aus der staatlichen chinesischen Presse aus.
Am 7. April 2026 übermittelte Human Rights Watch eine Zusammenfassung der Ergebnisse und bat die chinesische Regierung sowie den Heiligen Stuhl um Stellungnahme. Bislang liegt keine Antwort vor.
Die chinesische Regierung schränkt seit langem die Religionsfreiheit der Katholik*innen im Land ein. Diese dürfen ihren Glauben nur in offiziellen Kirchen unter der Aufsicht der staatlich geführten Chinesischen Katholischen Patriotischen Vereinigung ausüben. Am stärksten betroffen sind die nichtstaatlich registrierten katholischen Gemeinden, die sich weigern, der Kommunistischen Partei Chinas die Loyalität zu schwören. Zwar gibt es religiöse Verfolgung in China schon seit langem, doch hat sich das Klima seit dem Amtsantritt von Präsident Xi im November 2012 zunehmend verschärft.
Gemäß dem Vatikan-China Abkommen aus dem Jahr 2018 schlägt Peking Kandidaten für das Bischofsamt vor, gegen die der Papst sein Veto einlegen kann, wenngleich der vollständige Wortlaut des Abkommens nie veröffentlicht wurde. Das Abkommen wurde dreimal verlängert und gilt nun bis Oktober 2028, doch kein Papst hat sein Veto eingelegt, selbst nachdem die chinesische Regierung gegen dessen Bestimmungen verstoßen hatte, indem sie einseitig Bischöfe ernannte. Auch Papst Leo XIV., der seit Mai 2025 im Amt ist, billigte fünf Ernennungen Pekings.
Seit dem Abkommen von 2018 üben die chinesischen Behörden Druck auf die nichtstaatlich registrierten katholischen Gemeinden aus, sich der Patriotischen Vereinigung anzuschließen, indem sie – laut Berichten von Medien und Forschungsorganisationen – katholische Untergrundbischöfe und Priester willkürlich festnehmen, gewaltsam verschwinden lassen, foltern und unter Hausarrest stellen.
Die Befragten gaben an, dass das Abkommen von 2018 den Behörden einen übergreifenden Rahmen bot, um Druck auf die nichtsaatlich registrierten Katholik*innen auszuüben. Es habe ihnen „keine andere Wahl gelassen, als sich der offiziellen Kirche anzuschließen“, sagte eine Person, deren Kirche abgerissen, deren Kreuz entfernt und deren Mitglieder bedroht und verhaftet wurden. Eine andere Person sagte, das Abkommen habe sich als „intelligente Waffe zur legalen Zerschlagung von Untergrundkirchen“ erwiesen, da hochrangige Untergrundbischöfe, die jahrelang verfolgt worden waren, verstorben seien oder durch offiziell ernannte Bischöfe ersetzt worden seien.
Einige im Untergrund lebende Katholik*innen sagten, sie fühlten sich vom Vatikan betrogen. Zwar seien „die Mitglieder dieser Gemeinden an die Verfolgung durch die [chinesische] Regierung gewöhnt“, so ein Experte, der Dutzende von Katholik*innen in China befragt hat, doch seit 2018 „haben sie das Gefühl, dass auch der Vatikan hinter ihnen her ist“.
Ein im Ausland lebender Priester sagte: „Viele Untergrundbischöfe sind alt, und sie [der Vatikan und Peking] ernennen keine neuen Untergrundbischöfe. Diese Gemeinden mögen mit ihren Priestern noch eine Weile überleben, aber auf lange Sicht werden die Untergrundkatholiken [in China] verschwunden sein.“
Im Dezember 2025 verabschiedeten die Chinesische Katholische Patriotische Vereinigung und die Chinesische Katholische Bischofskonferenz offiziell die „Vorläufigen Vorschriften zur einheitlichen Verwaltung von Ein- und Ausreisedokumenten für katholische Geistliche“, wonach alle katholischen Geistlichen verpflichtet sind, ihre Reisedokumente bei den zuständigen Behörden einzureichen, wodurch ihre Reisen außerhalb des Festlandes – auch aus persönlichen Gründen – einer staatlichen Genehmigung unterliegen. Die Behörden schränken zudem die Ausübung religiöser Aktivitäten von ausländischen Staatsangehörigen in China ein.
Die Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung gegenüber der katholischen Bevölkerung verstoßen gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und verletzen unter anderem das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Vereinigungsrecht und das Recht auf Freizügigkeit, so Human Rights Watch.
„Der Heilige Stuhl und die betroffenen Regierungen sollten Peking entschieden dazu auffordern, die Religionsfreiheit aller Katholik*innen und anderer Glaubensgemeinschaften in China zu achten“, sagte Uluyol. „Die chinesische Regierung muss die Verfolgung und Einschüchterung von Gläubigen beenden, die ihren Glauben und ihre Spiritualität außerhalb der Kontrolle der Kommunistischen Partei praktizieren.“
Sudan: Staats- und Regierungschefs müssen bei Berliner Konferenz gegen anhaltende Gräueltaten vorgehen
(Berlin) – Die Staats- und Regierungschefs, die sich am 15. April 2026, dem dritten Jahrestag des andauernden Konflikts im Sudan, in Berlin treffen, sollten sich zu konkreten, fristgebundenen Maßnahmen verpflichten, um die Zivilbevölkerung zu schützen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für schwere internationale Verbrechen verantwortlich sind, erklärte Human Rights Watch heute.
Deutschland, die Afrikanische Union, Frankreich, die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten werden in Berlin zusammenkommen, um den Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie deren jeweiligen Verbündeten zu beraten. Ende Februar bildeten Irland, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und das Vereinigte Königreich eine Koalition zur Prävention von Gräueltaten und zur Förderung der Gerechtigkeit im Sudan. Die Berliner Konferenz bietet die Gelegenheit für eine breitere Beteiligung an der Koalition und diesen Bemühungen.
„Ein weiteres Jahr im Sudan war von schweren Kriegsverbrechen, massenhaften Vertreibungen der Zivilbevölkerung und anhaltenden Waffenlieferungen an missbräuchlich agierende Kriegsparteien geprägt“, sagte Mohamed Osman, Sudan-Experte bei Human Rights Watch. „Die Konferenz in Berlin darf keine weitere Alibiveranstaltung bleiben, sondern muss die internationale Gemeinschaft endlich mobilisieren, um weitere Gräueltaten zu verhindern, Gerechtigkeit voranzubringen und die Zivilbevölkerung – einschließlich lokaler Hilfskräfte – wirksam zu schützen.“Die Konferenz findet vor dem Hintergrund verheerender Kämpfe in der Region Kordofan und im Bundesstaat Blauer Nil statt. Seit Januar setzen die Konfliktparteien bei Angriffen auf dicht besiedelte Gebiete in großem Umfang Sprengwaffen ein. Diese Angriffe, darunter auch Drohnenangriffe, haben zahlreiche Zivilist*innen getötet und zivile Infrastruktur zerstört.
Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen) berichtete, dass am 20. März bei einem Drohnenangriff der sudanesischen Streitkräfte auf ein Krankenhaus in Ost-Darfur 70 Menschen getötet wurden, darunter 15 Kinder. Die Organisation teilte mit, dass die RSF am 2. April einen Drohnenangriff auf ein Krankenhaus im Bundesstaat Weißer Nil durchgeführt habe, bei dem mindestens 10 Menschen getötet wurden, darunter 7 medizinische Hilfskräfte. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) erklärte im März, dass der Einsatz von Drohnen bei Angriffen im Sudan „die verheerenden Auswirkungen von hochtechnologischen und relativ kostengünstigen Waffen in bevölkerten Gebieten unterstreicht“.
Im Oktober 2025 führte die RSF nach einer 18-monatigen Belagerung der Stadt einen letzten Großangriff auf die Hauptstadt von Nord-Darfur, El Faschir, durch. Eine Untersuchungsmission der Vereinten Nationen stellte fest, dass die Art und Weise, wie die RSF bei der Einnahme der Stadt Angriffe gegen Zivilist*innen in und um die Stadt herum durchführte, die „Merkmale eines Völkermords“ aufwies.
Researcher von Human Rights Watch befragten Überlebende, die von einer Serie von Bombenangriffen berichteten, bei denen zahlreiche Zivilist*innen getötet wurden. Außerdem berichteten sie von großflächigen Massakern in und um die Stadt, massenhaften willkürlichen Inhaftierungen – einschließlich systematischer Entführungen zur Erpressung von Lösegeld – sowie von weit verbreiteten Vergewaltigungen. Trotz wiederholter Warnungen der Zivilgesellschaft vor der Gefahr von Massengräueln versäumten es andere Länder, gegen die Führung der RSF vorzugehen, so Human Rights Watch.
Human Rights Watch hat zudem dokumentiert, dass die sudanesischen Streitkräfte und mit ihnen verbündete Milizen willkürlich Personen festgenommen haben, wobei sie offenbar häufig aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres politischen Hintergrunds oder ihrer lokalen Hilfsarbeit ins Visier genommen wurden. Den Inhaftierten wurden ihre Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert, und sie wurden oftmals gefoltert und anderweitig misshandelt.
Insbesondere die EU sollte auf der Grundlage der im Oktober 2025 verabschiedeten Empfehlungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung umsetzen und sich verpflichten, der Koalition zur Prävention von Gräueltaten beizutreten. Die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union sollten ebenfalls über bloße Erklärungen hinausgehen und sich zu koordiniertem diplomatischem Druck, zur Unterstützung von Überwachungsmechanismen und zu einem nachhaltigen politischen Engagement zum Schutz der Zivilbevölkerung verpflichten.
Die teilnehmenden Länder sollten zudem die Einrichtung eines Mechanismus unterstützen, mit dem Verstöße gegen internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht – einschließlich der anhaltenden Angriffe auf lokale Hilfskräfte – erfasst und geahndet werden können, sowie deren wichtige Arbeit zur Unterstützung der Bevölkerung politisch und finanziell fördern, so Human Rights Watch.
Die Staaten sollten, unter anderem im Rahmen der neu gegründeten Koalition zur Prävention von Gräueltaten und zur Durchsetzung der Gerechtigkeit, auch konkrete Schritte unternehmen, um auf Rechenschaftspflicht zu drängen. Dazu gehören die uneingeschränkte Unterstützung der laufenden Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Darfur sowie der Druck auf die Konfliktparteien im Sudan, unabhängigen Beobachter*innen und Ermittler*innen uneingeschränkten Zugang zu gewähren. Andere Länder sollten den Sudan dazu drängen, Omar al-Bashir, den ehemaligen Diktator des Landes, sowie andere vom IStGH gesuchte Personen auszuliefern und darauf hinarbeiten, die Zuständigkeit des Gerichtshofs auf das gesamte Land statt nur auf Darfur auszuweiten.
Die beteiligten Länder sollten zudem die Unterstützer der Konfliktparteien, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, öffentlich anprangern und sich zu konkreten Maßnahmen verpflichten, damit diese ihre Unterstützung für die Konfliktparteien einstellen. Sie sollten das bestehende Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Darfur durchsetzen und sich im UN-Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass es auf den gesamten Sudan ausgeweitet wird.
„Diese Konferenz darf nicht als Auftakt zu einem weiteren Jahr der Gräueltaten gegen Zivilist*innen im Sudan in Erinnerung bleiben“, sagte Osman. „Die Teilnehmenden müssen konkrete Maßnahmen beschließen und umsetzen: koordinierten politischen Druck, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, entschlossene Schritte zum Schutz der Zivilbevölkerung und Maßnahmen, die zivilgesellschaftliches Engagement überhaupt erst möglich machen.“Libanon: Israelische Angriffe töten Hunderte, lebenswichtige Brücke beschädigt
(Beirut) – Bei mehr als 100 israelischen Luftangriffen im gesamten Libanon am 8. April 2026, darunter auch in den dicht besiedelten Stadtvierteln von Beirut, wurden über 300 Menschen getötet und die letzte größere Brücke beschädigt, die den Südlibanon mit dem Rest des Landes verbindet, teilte Human Rights Watch heute mit. Die israelischen Angriffe, die die Brücken über den Litani unpassierbar machen, drohen Zehntausende Menschen im Südlibanon vom Zugang zu humanitärer Hilfe, Nahrungsmitteln und medizinischer Versorgung abzuschneiden.
„In den vergangenen zwei Jahren haben die verabscheuungswürdigen Verstöße und Kriegsverbrechen des israelischen Militärs im Libanon und im Gazastreifen verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung gehabt. Der fortgesetzte Waffenfluss nach Israel sowie das Schweigen anderer Staaten haben diese Gräueltaten zusätzlich begünstigt“, sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Eine Abtrennung des Südlibanon vom übrigen Staatsgebiet würde eine humanitäre Katastrophe auslösen und den Zehntausenden Menschen, die dort noch verblieben sind, schweren Schaden zufügen.“Am 31. März besuchten Forscher von Human Rights Watch die Stadt Tyros im Südlibanon und befragten acht Personen, darunter vier Vertreter der Stadtverwaltung, Mitglieder des libanesischen Zivilschutzes und des Islamischen Gesundheitskomitees (eine mit der Hisbollah verbundene Zivilschutz- und Rettungsdienstorganisation) sowie einen Mitarbeiter des Jabal-Amel-Krankenhauses, eines der wichtigsten Krankenhäuser in Tyros.
„Wenn sie die Brücke zerstören, wohin sollen wir dann gehen? Wir können nirgendwo hin“, sagte Hassan Hamieh, der aus der südlichen Kleinstadt Beit Leif nach Tyros geflohen war.
Das israelische Militär teilte am 8. April mit, dass es „innerhalb von zehn Minuten und gleichzeitig in mehreren Gebieten [im Libanon]“ über 100 Luftangriffe geflogen habe, darunter auch in dicht besiedelten Gebieten in Beirut. Dabei kamen nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums mindestens 303 Menschen ums Leben und über 1.150 wurden verletzt. Es war der tödlichste Tag im Libanon seit Beginn der Eskalation der Feindseligkeiten zwischen Israel und der Hisbollah am 2. März.
Später am selben Tag teilten die libanesischen Streitkräfte mit, dass sie die Qasmieh-Brücke in der Nähe von Tyros, die letzte wichtige Übergangsstelle in das Gebiet südlich des Litani-Flusses, geräumt hätten.
Fotos und Videos, die vor Ort von Journalist*innen aufgenommen und von Human Rights Watch überprüft wurden, zeigen, dass israelische Angriffe eine Fußgängerbrücke in der Nähe der Hauptbrücke zerstört hatten, wodurch ein großer, zerbrochener Teil der Fußgängerbrücke auf die Hauptbrücke stürzte und den Zugang auf einer Straßenseite vorübergehend blockierte. Am 9. April erklärte das israelische Militär, es habe „zwei wichtige Übergänge“ über den Litani-Fluss angegriffen, und beschuldigte die Hisbollah, diese Übergänge zur Beförderung von Kämpfern und Waffen zu nutzen.
Nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums haben israelische Angriffe seit dem 2. März mehr als 1.888 Menschen im Libanon getötet. Darunter waren bis zum 7. April mehr als 130 Kinder, 102 Frauen und 57 medizinische Fachkräfte. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, haben Angriffe der Hisbollah in Israel mindestens zwei Menschen getötet.
Zwischen dem 12. März und dem 8. April zerstörten oder beschädigten israelische Streitkräfte systematisch alle wichtigen Brücken, die die Gebiete südlich des Litani-Flusses mit dem Rest des Landes verbinden, sodass die Qasmieh-Brücke als einzige wichtige, noch funktionsfähige Überquerungsstelle übrig blieb. Zu diesen Angriffen zählen Angriffe auf neun Brücken über den Litani-Fluss und seinen Nebenfluss, von denen einige wiederholt getroffen wurden, sowie auf die Hauptstraße, die zur Al-Khardali-Brücke führt.
Human Rights Watch hat online veröffentlichte Videos analysiert, die den Moment zeigen, in dem drei der Brücken getroffen wurden, sowie Foto- und Videomaterial zu den Folgen der Angriffe auf die neun Brücken und die Straße, die zur Al-Khardali-Brücke führt. Viele Videos wurden vom Sky-News-Journalisten Ben van der Merwe geolokalisiert und durch die Recherchen von Human Rights Watch verifiziert.
Click to expand Image At least nine bridges along the Litani River and its tributary, in addition to a section of the main road leading to Al-Khardali bridge, were struck by the Israeli military between March 12 to April 8, disrupting key transport routes. As of April 9, the Qasmieh Bridge, which remains operable despite being struck on April 8, is the only lifeline connecting southern Lebanon with the rest of the country. Graphic © 2026 Human Rights WatchDiese Angriffe hatten die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung erheblich eingeschränkt und die Möglichkeiten staatlicher Institutionen, humanitärer Organisationen, Krankenhäuser und medizinischer Einrichtungen, Hilfe zu leisten und medizinische Versorgung bereitzustellen, stark beeinträchtigt. Trotz einiger Schäden an der Qasmieh-Brücke und der Zerstörung der parallel dazu verlaufenden Fußgängerbrücke ist die Brücke weiterhin befahrbar und dient als einzige Lebensader für die Zehntausenden Menschen, die südlich des Litani-Flusses leben.
Andere Länder sollten Israel dazu drängen, die Bevölkerung im Südlibanon nicht vom Rest des Landes abzuschneiden, und sicherstellen, dass sie einen dauerhaften und verlässlichen Zugang zu humanitärer Hilfe haben und ihnen der Zugang zu lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten nicht verwehrt wird. Sie sollten zudem die sichere Ausreise für diejenigen gewährleisten, die sich dafür entscheiden, das Gebiet zu verlassen.
Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere EU-Staaten, sollten alle Waffenverkäufe, Waffentransporte und militärische Hilfe an Israel aussetzen und gezielte Sanktionen gegen Amtsträger verhängen, die glaubwürdig in laufende schwere Verbrechen verwickelt sind. Die EU sollte unverzüglich den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel aussetzen, solange Israels Gräueltaten andauern, so Human Rights Watch.
Das israelische Militär erklärte, die Angriffe auf die Brücken dienten dazu, „den Transport von Truppenverstärkungen und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern, und warf der Hisbollah vor, die Brücken für militärische Zwecke zu nutzen.
Selbst wenn Brücken zu militärischen Zielen werden – das heißt, wenn sie einen wirksamen Beitrag zu militärischen Operationen leisten –, unterliegen Angriffe auf sie dennoch den Regeln der Verhältnismäßigkeit. Zu unverhältnismäßigen Angriffen zählen solche, von denen zu erwarten ist, dass sie im Verhältnis zu dem konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil, der von dem Angriff erwartet wird, übermäßigen Schaden an Zivilisten und zivilen Objekten verursachen. Diese Angriffe sind nach dem Völkerrecht verboten.
Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) erklärte am 23. März, dass die Zerstörung wichtiger Brücken „den Verkehr und den Zugang für humanitäre Hilfe erheblich beeinträchtigt“ habe, wobei die Angriffe „die Verbindung“ zwischen Tyros und Nabatieh unterbrochen und „den Verkehr zwischen dem Südlibanon und dem Westbekaa, einschließlich Marjayoun und Hasbaya, eingeschränkt“ hätten.
„Die Zerstörung wichtiger Brücken hat ganze Stadtteile abgeschnitten, wodurch über 150.000 Menschen von der Außenwelt abgeschnitten sind und der Zugang für humanitäre Hilfe stark eingeschränkt ist“, erklärte OCHA und fügte hinzu, dass die Beschädigung wichtiger Verkehrswege zudem „die Lieferung lebenswichtiger Güter behindert und die Möglichkeiten der Zivilbevölkerung, sich sicher zu bewegen, einschränkt“.
Mortada Mohanna, Leiter der Abteilung für Katastrophenvorsorge und Verwaltung beim Verband der Gemeinden von Tyros, dem mindestens 55 Gemeinden angehören, erklärte, dass sich am 8. April noch etwa 71.000 Menschen in Tyros und den umliegenden Städten und Dörfern aufhielten.
„Diejenigen, die im Südlibanon geblieben sind, sehen sich nun einer zunehmenden Isolation und wachsenden Hindernissen beim Zugang zu humanitärer Hilfe konfrontiert, da israelische Luftangriffe Brücken zerstört haben, die den Süden mit dem Rest des Landes verbinden“, sagte Thameen al-Kheetan, Sprecher des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, am 17. März.
Vertreter der Kommunalverwaltung in Tyros erklärten gegenüber Human Rights Watch, dass die Lebensmittelvorräte nur noch eine Woche reichen würden, sollte die letzte verbliebene Brücke angegriffen und unpassierbar gemacht werden. „Weder auf dem Seeweg noch auf dem Luftweg kann etwas hereinkommen“, sagte Alwan Charafeddine, der stellvertretende Bürgermeister von Tyros. „Diese Brücke ist unsere Lebensader. Unsere Lebensmittelvorräte sind fast aufgebraucht, weil wir alles, was wir bekommen, sofort verteilen.“
Charafeddine erklärte, dass „die fünf großen Supermärkte in der Stadt und den umliegenden Orten geschlossen haben“ und nur noch fünf Bäckereien in der Stadt in Betrieb seien; auch die Apotheken in der Stadt hätten geschlossen, sodass Medikamente nun von den lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen bereitgestellt würden.
OCHA teilte mit, dass „die Märkte südlich des Litani-Flusses offenbar weitgehend stillgelegt wurden, wobei viele der beobachteten Geschäfte geschlossen oder geräumt sind und die Lieferungen deutlich zurückgegangen sind.“
Der Zugang zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und medizinischen Hilfsgütern sei zudem durch die Bombardierung von Brücken erheblich beeinträchtigt worden, sagten ein Mitarbeiter des Gesundheitswesens und ein Krankenhausmitarbeiter in Tyros.
Ein Sprecher des Jabal-Amel-Krankenhauses in Tyros erklärte, dass alle noch im Krankenhaus tätigen Ärzte*innen und Mitarbeitenden dort auch übernachten, da der Weg zum und vom Krankenhaus zu gefährlich geworden ist. Ärzte ohne Grenzen (Médecins Sans Frontières oder MSF) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) berichteten, dass das Krankenhauspersonal in den südlichen Städten Nabatieh und Marjayoun dasselbe tut.
Auch Dialysepatienten mussten ins Jabal-Amel-Krankenhaus verlegt werden, so der Sprecher, da sie nicht ohne Weiteres reisen können oder Gefahr laufen, gänzlich von der medizinischen Versorgung abgeschnitten zu werden. Er fügte hinzu, dass einige Arzt*innen Operationen, für die normalerweise medizinische Instrumente wie orthopädische Bohrer für Gehirnoperationen erforderlich sind, sogar mit handbetriebenen Bohrern durchführen mussten, da das Personal diese Instrumente nicht ohne Weiteres ersetzen oder zur Reparatur einschicken kann.
„Um medizinische Hilfsgüter zu bekommen, müssen wir mit einem Krankenhauswagen nach Sidon [mehr als 30 Kilometer nördlich] fahren, die Hilfsgüter abholen und zurückkommen“, sagte der Verantwortliche des Jabal-Amel-Krankenhauses. „Das ist jedoch riskant, da wir manchmal spät in der Nacht fahren müssen […] Wenn die [letzte] Brücke getroffen wird, wären wir völlig abgeschnitten.“ Mindestens sechs Krankenhäuser im Libanon mussten seit dem 2. März schließen, teilte die Weltgesundheitsorganisation mit, darunter drei südlich des Litani-Flusses.
Seit dem 4. März hat das israelische Militär wiederholt Vertreibungsbefehle für die gesamte Bevölkerung des Libanon südlich des Litani-Flusses erlassen, wozu auch der Bezirk Tyros gehört. Seit dem 12. März hat es die von den Vertreibungsbefehlen betroffenen Gebiete ausgeweitet und den Bewohner*innen befohlen, sich nördlich des Zahrani-Flusses, 15 Kilometer nördlich des Litani-Flusses und 40 Kilometer nördlich der südlichen Grenze des Libanon zu Israel, zu begeben.
Nach dem humanitären Völkerrecht sind alle Konfliktparteien verpflichtet, den raschen und ungehinderten Transport humanitärer Hilfe zu bedürftigen Zivilist*innen zu ermöglichen und zu erleichtern. Sie müssen humanitäre Helfer*innen, Lagerhäuser und andere für Hilfsmaßnahmen genutzte Einrichtungen respektieren und schützen.
Zivilist*innen, die trotz Warnungen nicht evakuieren, stehen weiterhin unter dem uneingeschränkten Schutz des humanitären Völkerrechts. Erzwungene Vertreibungen sind nach dem Völkerrecht verboten, außer in Fällen, in den der Schutz der betroffenen Zivilist*innen oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Eine Person, die mit krimineller Absicht – also vorsätzlich oder fahrlässig – schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begeht, kann wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Einzelpersonen können auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ein Kriegsverbrechen unterstützen, erleichtern, begünstigen oder dazu anstiften.
Seit Oktober 2023 haben israelische Streitkräfte im Libanon zahlreiche und völlig ungestrafte Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, darunter mutmaßlich vorsätzliche bzw. willkürliche Angriffe auf Journalist*innen, Zivilist*innen, medizinisches Personal, Finanzinstitute, Einrichtungen für den Wiederaufbau sowie Friedenstruppen.
Human Rights Watch hat zudem festgestellt, dass Israel Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs missachtet hat, wonach Israel die Bereitstellung grundlegender Versorgungsleistungen und humanitärer Hilfe für die Palästinenser im Gazastreifen gewährleisten muss. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen. Die Anklagepunkte umfassen unter anderem die Aushungerung der Zivilbevölkerung als Kriegsmethode im Zusammenhang mit Israels vorsätzlicher und systematischer Vorenthaltung von „für das menschliche Überleben unverzichtbaren Gütern“ gegenüber der Zivilbevölkerung in allen Teilen des Gazastreifens, unter anderem durch die Behinderung von Hilfslieferungen sowie durch Angriffe auf und die Tötung von Hilfskräften.
Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen zu schweren internationalen Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des IStGH beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar auch für die Zeit seit mindestens dem 7. Oktober 2023.
„Um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern, sollte die internationale Gemeinschaft unverzüglich handeln und fordern, dass die Zivilbevölkerung im gesamten Libanon geschützt wird und dass die letzte befahrbare Brücke, die das Gebiet südlich des Litani-Flusses mit dem Rest des Libanon verbindet, funktionsfähig bleibt“, sagte Kaiss. „Die Zivilbevölkerung zahlt den Preis für das Schweigen der internationalen Gemeinschaft und deren Unwillen, Israel zur Rechenschaft zu ziehen.“
Burkina Faso: Alle Konfliktparteien begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(Nairobi, 2. April 2026) – Das burkinische Militär hat zusammen mit verbündeten Milizen und einer Al-Qaida nahestehenden bewaffneten Gruppe seit 2023 mehr als 1.800 Zivilist*innen getötet und Zehntausende gewaltsam vertrieben, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Diese Gräueltaten, darunter die ethnische Säuberung der Fulani-Zivilbevölkerung durch die Regierung, stellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, für die hochrangige Befehlshaber aller beteiligten Parteien verantwortlich sind.
Der 316-seitige Bericht „‚None Can Run Away‘: War Crimes and Crimes Against Humanity in Burkina Faso by All Sides“ dokumentiert die verheerenden Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts, der weltweit kaum Beachtung findet. Die Researcher dokumentierten 57 Fälle, an denen burkinische Streitkräfte und verbündete Milizen, bekannt als „Freiwillige zur Verteidigung des Vaterlandes“ (VDPs), sowie die islamistische bewaffnete Gruppe Jama’at Nusrat al-Islam wa al-Muslimin (JNIM) beteiligt waren, seit die aktuelle Militärjunta im September 2022 die Macht ergriffen hat. Human Rights Watch veröffentlichte ein Frage-Antwort-Dokument, um die damit verbundenen rechtlichen Fragen zu erläutern.
Play Video„Das Ausmaß der Gräueltaten in Burkina Faso ist kaum fassbar, ebenso wie die mangelnde weltweite Aufmerksamkeit für diese Krise“, sagte Philippe Bolopion, Exekutivdirektor von Human Rights Watch. „Die Junta selbst begeht grausame Menschenrechtsverletzungen, versäumt es, die Verantwortlichen auf allen Seiten zur Rechenschaft zu ziehen, und zensiert die Nachrichten, um das Leid der betroffenen Zivilist*innen zu verschleiern.“
Zwischen Januar 2023 und August 2025 sprach Human Rights Watch persönlich oder telefonisch mit mehr als 450 Menschen in Burkina Faso, Benin, der Elfenbeinküste, Ghana und Mali über die schweren Menschenrechtsverletzungen. Die Researcher führten zudem umfangreiche Analysen öffentlich zugänglicher Quellen durch und untersuchten Satellitenbilder, Tausende Stunden audiovisuellen Materials sowie offizielle Dokumente, um mutmaßliche Vorfälle zu verifizieren und Befehlshabende auf allen Seiten zu identifizieren.
Unter Präsident Ibrahim Traoré geht die Junta massiv gegen die politische Opposition, friedliche Kritiker*innen und unabhängige Medien vor, wodurch eine Atmosphäre des Terrors geschaffen und der Informationsfluss über den Konflikt und die Opferzahlen stark eingeschränkt wurde.
Seit 2016 führt die JNIM und andere islamistische bewaffnete Gruppen einen Aufstand gegen die aufeinanderfolgenden Regierungen in Burkina Faso als Teil einer umfassenderen Offensive in der gesamten Sahelzone Afrikas. Die JNIM hat Zivilist*innen getötet und Eigentum geplündert, was die Junta dazu veranlasste, brutale Kampagnen zur Aufstandsbekämpfung durchzuführen. Die Ermordung von Zivilist*innen und andere schwere Übergriffe auf sie, oft auf Gemeinschaften, denen vorgeworfen wird, die jeweils gegnerische Seite zu unterstützen, sind zu einer Schlüsseltaktik sowohl der Junta als auch der JNIM geworden.
Bei einem der verheerendsten Vorfälle töteten das burkinische Militär und verbündete Milizen im Dezember 2023 mehr als 400 Zivilist*innen in etwa 16 Dörfern in der Nähe der nördlichen Stadt Djibo während einer Operation namens „Operation Tchéfari 2 (Warriors’ Honey in Fulfulde)“. „[Die Miliz] eröffnete das Feuer“, sagte eine 35-jährige Frau. „Meine beiden Töchter waren sofort tot.“ Kugeln verletzten sie und ihren 9 Monate alten Sohn schwer. Sie hörte ein Milizmitglied sagen: „Seht zu, dass niemand mehr atmet, wenn ihr geht.“
Das Militär und die Milizen haben Fulani-Gemeinden ins Visier genommen, weil sie angeblich islamistische bewaffnete Gruppen unterstützen. Dies hat zu ethnischen Säuberungen ganzer Gemeinden geführt.
Im November 2023 töteten regierungsnahe Milizen im westlichen Dorf Bassé 13 Fulani-Zivilist*innen, darunter 6 Frauen und 4 Kinder. „Alle Leichen, außer der meines Sohnes, lagen zusammen im Hof, mit verbundenen Augen, in zerrissenen Kleidern, ihre Hände hinter dem Rücken gefesselt … durchlöchert von Kugeln“, sagte ein 41-jähriger Mann. „Mein Sohn … lag auf dem Bauch. Ihm war in den Nacken geschossen worden.“
Die JNIM hat im Rahmen ihrer Bemühungen, ihre Kontrolle in ländlichen Gebieten auszuweiten, massive Drohungen und Gewalt eingesetzt, um Gemeinden zu unterwerfen und zu bestrafen. Am 24. August 2024 tötete die JNIM in der zentral gelegenen Stadt Barsalogho mindestens 133 Zivilist*innen, darunter Dutzende Kinder, und beschuldigte die gesamte Gemeinde, die VDPs zu unterstützen.
„[JNIM-Kämpfer] schossen ununterbrochen, als hätten sie reichlich Munition“, sagte ein 39-jähriger Mann. „Die Menschen fielen um wie die Fliegen. Sie kamen, um uns auszurotten. Sie verschonten niemanden.“ Fünf seiner Familienangehörigen wurden bei dem Angriff getötet.
Die JNIM-Miliz hat Dutzende Städte und Dörfer in ganz Burkina Faso belagert und den Waren- und Personenverkehr blockiert, was zu Hunger und der Ausbreitung von Krankheiten geführt hat. Die bewaffnete Gruppe hat improvisierte Sprengsätze auf Straßen und Brücken platziert, sowie Wasserquellen und die Kommunikationsinfrastruktur zerstört.
Alle Seiten sind für Kriegsverbrechen wie vorsätzliche Tötungen, Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte, Plünderungen und Raubzüge sowie Vertreibungen verantwortlich, stellte Human Rights Watch fest. Sie haben sich zudem im Rahmen von Angriffen auf die Zivilbevölkerung des vielfachen Mordes und der Zwangsvertreibung schuldig gemacht, was Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, so Human Rights Watch.
Human Rights Watch stellte fest, dass Präsident Traoré, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, und sechs hochrangige burkinische Militärkommandanten aufgrund der Befehlsverantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können und gegen sie ermittelt werden sollte. Iyad Ag Ghaly, der oberste Anführer der JNIM, nach dem vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen mutmaßlicher Verbrechen in Mali in den Jahren 2012–2013 gefahndet wird, sowie vier JNIM-Kommandeure können aufgrund der Befehlsverantwortung für Übergriffe der JNIM in Burkina Faso zur Rechenschaft gezogen werden und sollten ebenfalls untersucht werden.
Mitglieder aller Konfliktparteien im Land genießen bislang nahezu vollständige Straffreiheit. Opfer und ihre Familien gaben an, dass sie den nationalen Justizbehörden nicht vertrauen oder keinen Zugang zu ihnen haben. Regierungsvertreter haben Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere durch Streitkräfte und Milizen, entweder zurückgewiesen oder heruntergespielt und es versäumt, glaubwürdige Ermittlungen durchzuführen.
Andere Regierungen sind angesichts der Gräueltaten weitestgehend untätig geblieben, so Human Rights Watch. Die internationalen Partner Burkina Fasos – darunter die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie die Vereinigten Staaten – sollten sich mit dem langwierigen Kreislauf von Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit in Burkina Faso befassen. Sie sollten die Rechenschaftspflicht fördern, unter anderem durch die Verhängung gezielter Sanktionen gegen die von Human Rights Watch identifizierten Befehlshaber, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die Ankläger des IStGH sollten Vorermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einleiten, die seit September 2022 von allen Konfliktparteien in Burkina Faso begangen wurden.
„Die Welt muss das Ausmaß der Gräueltaten in Burkina Faso erkennen, um ihnen ein Ende zu setzen“, sagte Bolopion. „Regionale Gremien und Partnerregierungen sollten mit den Behörden Burkina Fasos zusammenarbeiten und Druck auf sie ausüben, um schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien zu bekämpfen und eine echte Rechenschaftspflicht durchzusetzen.“
April 2, 2026 “None Can Run Away”Iran: Militär rekrutiert zunehmend Kinder
(Beirut) – Die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) des Iran führt derzeit eine Kampagne durch, um Kinder im Alter von teilweise nur 12 Jahren als freiwillige Kämpfer für die „Verteidigung des Vaterlandes“ zu rekrutieren, so Human Rights Watch heute. Die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern für militärische Zwecke stellen eine schwerwiegende Verletzung der Kinderrechte dar und sind Kriegsverbrechen, wenn die Kinder jünger als 15 Jahre sind.
Am 26. März 2026 erklärte ein Vertreter der 27. Mohammad-Rasulullah-Division des IRGC in Teheran, dass im Rahmen einer Kampagne zur Rekrutierung von Zivilist*innen mit dem Titel „Heimatverteidiger für Iran“ die Altersgrenze auf 12 Jahre festgelegt worden sei. Angesichts der Tausenden von Angriffen der Vereinigten Staaten und Israels im ganzen Land wären Kinder in militärischen Einrichtungen einem erheblichen Todes- und Verletzungsrisiko ausgesetzt. Die iranischen Behörden sollten die Kampagne einstellen und allen militärischen und paramilitärischen Kräften in Iran verbieten, Kinder unter 18 Jahren zu rekrutieren.
„Für eine militärische Rekrutierungskampagne, die gezielt Kinder anwirbt, gibt es keine Rechtfertigung – erst recht nicht, wenn es sich um Zwölfjährige handelt,” sagte Bill Van Esveld, stellvertretender Direktor für Kinderrechte bei Human Rights Watch. „Unterm Strich sind die iranischen Behörden offenbar bereit, das Leben von Kindern für mehr Manpower aufs Spiel zu setzen.”
Das Ziel der Kampagne ist es, Zivilist*innen für die Bereitstellung von Verpflegungs- und medizinischen Diensten, die Verteilung von Hilfsgütern und die Instandsetzung beschädigter Häuser sowie für Sicherheitsaufgaben wie die Besetzung von Checkpoints, operative Patrouillen, Aufklärungsstreifen und Fahrzeugkonvois zu gewinnen, sagte Rahim Nadali, ein Vertreter der IRGC, in einem Interview mit der iranischen Nachrichtenagentur Defa Press. Das von der Nachrichtenagentur veröffentlichte Werbeplakat für die Rekrutierungskampagne listet ebenfalls diese Aktivitäten auf und zeigt zwei Kinder, einen Jungen und ein Mädchen, neben zwei Erwachsenen, darunter einen Mann in Militäruniform.
In einem Fernsehinterview sagte Nadali: „[Was] die nachrichtendienstlichen und operativen Patrouillen betrifft, sind immer wieder Jugendliche und junge Leute zu uns gekommen und haben gesagt, dass sie daran teilnehmen wollen. Was die Basij-Kontrollpunkte betrifft, die man derzeit in den Städten sieht, haben viele junge Menschen und Jugendliche darum gebeten, dort mitwirken zu dürfen. Angesichts des Alters derjenigen, die diese Bitte geäußert haben, haben wir das [Mindest]alter auf 12 Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass es nun Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren gibt, die an diesen Kontrollpunkten mitwirken wollen.“
Anwärter können sich laut Nadali und dem Rekrutierungsplakat in den Teheraner Moscheen anmelden, in denen sich Basij-Stützpunkte befinden. Die Basij-Truppe untersteht dem Kommando des IRGC.
Berichten zufolge haben die Vereinigten Staaten und Israel im vergangenen Monat nach eigenen Angaben Zehntausende Luftangriffe gegen zahlreiche Einrichtungen der Basij und des IRGC sowie mehrere Checkpoints der Basij in Teheran geflogen, bei denen Menschen getötet und verletzt wurden.
Kinder im Iran sind bereits Opfer rechtswidriger Angriffe geworden. Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass ein rechtswidriger Angriff auf eine Grundschule in Minab im Iran am 28. Februar, bei dem Dutzende Schulkinder und andere Zivilist*innen getötet wurden, als Kriegsverbrechen untersucht werden sollte. Einem vorläufigen Bericht des US-Militärs zufolge waren die Vereinigten Staaten für den Angriff verantwortlich. Human Rights Watch hat erklärt, der Kongress solle spezielle Anhörungen zu den Zielauswahlpraktiken des US-Militärs durchführen.
Der Iran rekrutiert seit Jahren Kinder unter 18 Jahren für die Basij-Milizen, und die IRGC schickte in Iran lebende afghanische Minderjährige alsKindersoldaten zur Unterstützung der Assad-Regierung in den Bürgerkrieg in Syrien. Human Rights Watch dokumentierte, dass Jungen im Alter von nur 14 Jahren bei Kämpfen getötet wurden. Laut iranischen Regierungsangaben rekrutierten die Behörden in den 1980er Jahren Hunderttausende Kinder für den Iran-Irak-Krieg, wobei Zehntausende getötet wurden.
Das Büro des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte erklärt, dass „[Kinder], die mit Konfliktparteien in Verbindung stehen, unabhängig von ihrer Rolle einem extrem hohen Maß an Gewalt ausgesetzt sind“.
Das iranische Recht sieht ausdrücklich die militärische Rekrutierung von Kindern ab einem Alter von 15 Jahren vor.
Gemäß den „Satzungen und Vorschriften des Korps der Islamischen Revolutionsgarden“ müssen Personen mindestens 16 Jahre alt sein, um für eine Anstellung beim IRGC in Frage zu kommen, sei es als festangestellte Mitarbeiter, als Vertragsbedienstete oder als Sonderpersonal der Basiji. Sonderkräfte der Basiji sind ehrenamtliche IRGC-Wachen, die „die Qualifikationen einer [offiziellen] Wache besitzen und … sich verpflichten, dem IRGC bei Bedarf in Vollzeit zur Verfügung zu stehen“. Gemäß Artikel 94 können jedoch Kinder ab 15 Jahren als „aktive“ Mitglieder gelten, die nach Abschluss von Ausbildungskursen „mit dem IRGC bei der Durchführung zugewiesener Missionen zusammenarbeiten“ können.
In seinem ersten Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erklärte der Iran, dass die Gesetze des Landes vorsehen, dass das Mindestalter „für den Eintritt in die Streitkräfte zum Zwecke der militärischen Ausbildung 16 Jahre und das Mindestalter für die Einstellung bei den Polizeikräften 17 Jahre beträgt“.
Der UN-Sicherheitsrat hat die Rekrutierung von Kindern „scharf verurteilt“ und ein vom Generalsekretär geleitetes Berichterstattungssystem eingerichtet, das dies als „schwerwiegenden Verstoß“ gegen die Rechte von Kindern betrachtet. Die Konvention über die Rechte des Kindes verbietet die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren. Ein Fakultativprotokoll zur Konvention, das von Iran unterzeichnet, aber nicht ratifiziert wurde, legt fest, dass das Mindestalter für die direkte Teilnahme an Kampfhandlungen 18 Jahre beträgt. Iran ist an das Völkergewohnheitsrecht gebunden, wonach die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren ein Kriegsverbrechen darstellt.
„Die an dieser verwerflichen Praxis beteiligten Beamten setzen Kinder der Gefahr schwerwiegender und irreversibler Schäden aus und riskieren selbst strafrechtliche Konsequenzen“, sagte Van Esveld. „Führungskräfte, die dem kein Ein Ende setzen, können nicht behaupten, sich um die iranischen Kinder zu sorgen.
Der Nahostkonflikt: Worte und Taten missachten das Völkerrecht
(New York, 26. März 2026) – Die räumliche Ausdehnung, die Geschwindigkeit der Eskalation und die offene Missachtung internationaler Normen durch alle Konfliktparteien einen Monat nach Beginn dieses Nahostkonflikts stellen einen Härtetest für das internationale Rechtssystem dar, das zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten geschaffen wurde, erklärte Human Rights Watch heute.
Die Äußerungen hochrangiger Amtsträger aus den Vereinigten Staaten, Israel und Iran zeugen von der Bereitschaft, grundlegende Schutzbestimmungen des humanitären Völkerrechts zu missachten. Sie offenbaren eine kaltherzige Missachtung menschlichen Lebens und von Privateigentum. Sie machen deutlich, dass sich die Machthaber nicht an das Gesetz gebunden fühlen. Alle Staats- und Regierungschefs der Welt sollten sich dringend für den Schutz der Zivilbevölkerung weltweit einsetzen, Verstöße scharf verurteilen und Rechenschaft einfordern.
„Mit sich ausweitenden und verschärfenden Konflikten im Nahen Osten hat auch die gefährliche Rhetorik der Staats- und Regierungschefs aller Seiten zugenommen, einschließlich offener Drohungen, Kriegsverbrechen zu begehen“, sagte Philippe Bolopion, Exekutivdirektor von Human Rights Watch. „Diese explosive Mischung, die auf dem langjährigen Versagen der Staats- und Regierungschefs der Welt beruht, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, bedroht die regelbasierte Ordnung, die seit langem darauf abzielt, Zivilisten zu schützen.“
Seit die Vereinigten Staaten und Israel am 28. Februar 2026 ihren Angriff auf den Iran gestartet haben und Iran darauf mit Gegenangriffen reagierte, woraufhin Israel seine Angriffe im Libanon eskalierte, haben sich sämtliche Konfliktparteien schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht schuldig gemacht, darunter auch möglicher Kriegsverbrechen. Zu den hetzerischen öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern gehörten offene Drohungen, Zivilist*innen zu töten und wichtige zivile Infrastruktur zu zerstören, Andeutungen, dass Verstöße der einen Seite Verstöße der anderen Seite rechtfertigten, sowie die Missachtung des Völkerrechts und der Einsatzregeln.
US-Präsident Donald Trump und Verteidigungsminister Pete Hegseth haben allein im vergangenen Monat zahlreiche öffentliche Äußerungen getätigt, die die Missachtung des humanitären Völkerrechts deutlich machen.
Hegseth erklärte am 13. März, dass „unseren Feinden“ in Iran „keine Gnade“ gewährt werde. Die Erklärung, keine Gnade zu gewähren – also die Weigerung, gegnerischen Kämpfern durch Akzeptieren ihrer Kapitulation am Leben zu lassen – ist ein Kriegsverbrechen.
Am 21. März warnte Präsident Trump in einem Social-Media-Beitrag, dass die Vereinigten Staaten, sollte der Iran die Straße von Hormus nicht „innerhalb von 48 Stunden VOLLSTÄNDIG UND OHNE BEDROHUNG öffnen“, „ihre verschiedenen KRAFTWERKE angreifen und zerstören werden, BEGINNEND MIT DEM GRÖSSTEN!“ später verschob Trump diesen Termin, hob seine Drohung jedoch nicht auf.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet Angriffe auf zivile Infrastruktur und Objekte, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unverzichtbar sind – dazu können Kraftwerke, Öl- und Gasanlagen sowie Meerwasserentsalzungsanlagen gehören –, und Angriffe auf diese Einrichtungen können Kriegsverbrechen darstellen. Selbst wenn solche Infrastrukturen teilweise für militärische Zwecke genutzt werden, wäre ein Angriff vermutlich unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.
Die Antwort des Iran auf Trumps Aussage deutete auf die Bereitschaft hin, ein ähnlichen Verstoß zu begehen. Der Sprecher des iranischen Militärkommandos Khatam al-Anbiya, Ebrahim Zolfaqari, reagierte auf Trumps Beitrag mit der Ankündigung, dass im Falle eines Angriffs auf die iranische Kraftstoff- und Energieinfrastruktur „alle Kraftwerke, die Energieinfrastruktur und die IT-Systeme des zionistischen Regimes in der Region in großem Umfang angegriffen werden … alle ähnlichen Infrastrukturen, an denen amerikanische Anteilseigner beteiligt sind, vollständig zerstört werden … [und] alle Kraftwerke in Ländern der Region, in denen sich amerikanische Stützpunkte befinden, werden legitime Ziele sein.“
Iranische Regierungsvertreter haben zudem behauptet, dass alle Unternehmen, Banken und Handelsschiffe eines Landes militärische Ziele seien, was gegen die im Völkerrecht verankerte Prämisse verstößt, dass diese als geschützte zivile Objekte gelten.
Die iranischen Behörden haben zudem damit gedroht, weitere Menschenrechtsverletzungen gegen die eigene Bevölkerung zu begehen, wie sie es bereits wiederholt getan haben, unter anderem im Januar, als Sicherheitskräfte landesweit Massaker an Protestierenden und Passant*innen verübten.
Ahmad-Reza Radan, der Kommandeur der iranischen Polzeitruppe, erklärte in einer am 10. März ausgestrahlten Sendung des staatlichen Fernsehens, dass, sollten Menschen „auf Geheiß des Feindes“ auf die Straße gehen, „wir sie nicht als Demonstranten oder sonst etwas betrachten werden; wir werden sie als Feinde betrachten und mit ihnen verfahren, wie wir mit Feinden verfahren.“ … Alle unsere Leute stehen bereit, den Finger am Abzug, um ihre Revolution zu schützen, ihr Volk und ihr Land zu unterstützen.“ Am nächsten Tag veröffentlichte der Geheimdienst der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) eine Erklärung, in der vor Protesten gewarnt und angekündigt wird, dass diese „mit [noch] härteren Maßnahmen als am 8. Januar“ beantwortet würden.
Auch hochrangige israelische Regierungsvertreter und Militärführer haben zahlreiche bedenkliche Äußerungen getätigt, darunter Drohungen, rechtswidrige Angriffe in Iran und Libanon durchzuführen. Der arabischsprachige Sprecher des israelischen Militärs veröffentlichte am 3. März auf X eine Erklärung, in der er Vertreter der iranischen Regierung aufforderte, den Libanon zu verlassen, bevor sie ins Visier genommen würden.
Angriffe, die sich gegen führende Politiker oder Regierungsbeamte richten, sind verboten, es sei denn, die betroffene Person ist ein Angehöriger der Streitkräfte oder ein Zivilist, der unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligt ist. Der vorsätzliche Angriff auf einen Zivilisten verstößt gegen das Völkerrecht und stellt ein Kriegsverbrechen dar.
Äußerungen israelischer Regierungsvertreter zum Libanon deuten zudem auf die Absicht hin, die Bevölkerung gewaltsam zu vertreiben, Wohnhäuser zu zerstören und Angriffe durchzuführen, die sich gegen Zivilist*innen richten könnten – allesamt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Bisher wurden solche Warnungen, Androhungen schwerer Verbrechen und andere gefährliche Äußerungen im Rahmen des bewaffneten Konflikts von militärischen Aktionen begleitet, die gegen das Völkerrecht verstoßen und schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung in der gesamten Region hatten.
Zu den schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht im Laufe des ersten Konfliktsmonats zählen:Ein US-Angriff auf eine Grundschule in Minab im Süden des Iran, bei dem Dutzende Zivilist*innen, darunter zahlreiche Kinder, getötet wurden;Israels Einsatz von weißem Phosphor über bewohnten Gebieten und die gezielten Angriffe auf Finanzinstitute im Libanon;Iranische Angriffe auf Hotels, Wohngebäude, Finanzzentren und Flughäfen in der Golfregion;Iranische Angriffe auf Handelsschiffe in der Straße von Hormus;Angriffe von Israel und Iran auf Öl- und Gasinfrastruktur; sowieIrans Einsatz von völkerrechtlich verbotener Streumunition bei Angriffen auf Israel.Die Angriffe sowie die Androhung von Angriffen auf Handelsschiffe in der Straße von Hormus und auf Öl- und Erdgasanlagen in Iran und den Golfstaaten dürften ebenfalls zu erheblichen weltweiten Kostensteigerungen im Energiesektor beigetragen haben und könnten zudem weltweit zu Preissteigerungen bei Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Düngemitteln und Transportkosten sowie zu erheblichen Umweltschäden führen.
Dies könnte eine wirtschaftliche Katastrophe und Ernährungsunsicherheit für die Zivilbevölkerung in Iran und in der gesamten Golfregion sowie für wirtschaftlich marginalisierte Menschen weltweit zur Folge haben. Das Welternährungsprogramm schätzt, dass fast 45 Millionen Menschen zusätzlich in akute Ernährungsunsicherheit oder noch schlimmere Notlagen geraten könnten, sollte der Konflikt bis Mitte des Jahres andauern und sollten die Ölpreise über 100 US-Dollar pro Barrel bleiben.
Das bisherige Ausmaß des Konflikts für die Zivilbevölkerung sowie das Ausmaß der Verstöße und potenziellen Kriegsverbrechen sind noch unbekannt. Dies ist zum Teil auf die Zensur durch die beteiligten Regierungen zurückzuführen. In Iran hat die Regierung eine rechtswidrige, flächendeckende Internetsperre verhängt und Hunderte von Menschen wegen angeblicher Kontakte zu Medien außerhalb Irans, der Aufnahme von Bildern von Angriffszielen und der Weitergabe solcher Aufnahmen an die Medien festgenommen.
In den Vereinigten Staaten haben Trump und Hegseth die Medien wegen ihrer Berichterstattung über Iran angegriffen, und der Vorsitzende der Federal Communications Commission, Brendan Carr, warf den Medien vor, „Fake News“ zu verbreiten, und drohte ihnen mit dem Entzug ihrer Sendelizenzen.
Israelische Behörden haben Live-Übertragungen von Skylines verboten, die Berichterstattung über genaue Raketeneinschlagorte untersagt und Journalist*innen festgenommen, die angeblich gegen diese Beschränkungen verstoßen haben.
Auch die Länder des Golf-Kooperationsrats (GCC), darunter Bahrain, Kuwait, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate, haben Menschen festgenommen, denen vorgeworfen wird, Bilder und Videos von Anschlägen in den sozialen Medien veröffentlicht zu haben.
Im Libanon hat die von Iran unterstützte bewaffnete Gruppe Hisbollah alle Filmaufnahmen „unter jeglichen Umständen“ in den südlichen Vororten von Beirut verboten.
Angesichts dieser Missachtung des humanitären Völkerrechts und der potenziell weitreichenden Folgen dieses Konflikts für die Zivilbevölkerung weltweit sollten sich die Staats- und Regierungschefs der Welt – einschließlich der Verbündeten der Vereinigten Staaten, Israels und Irans – für die Einhaltung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einsetzen, Verstöße scharf verurteilen, auf Rechenschaftspflicht pochen und sicherstellen, dass sie sich nicht mitschuldig an schwerwiegenden Verstößen der Konfliktparteien machen.
Der Gemeinsame Artikel 1 der Genfer Konventionen von 1949 sieht vor, dass sich die Staaten verpflichten, die Konventionen „unter allen Umständen“ zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen. Diese Verpflichtung bindet die Konfliktparteien im Nahen Osten dazu, die Konventionen zu achten und jederzeit für deren Einhaltung durch ihre Streitkräfte zu sorgen, ungeachtet des Verhaltens anderer Konfliktparteien.
In seinem maßgeblichen Kommentar zu den Genfer Konventionen stellt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz fest, dass die „Gewährleistung der Einhaltung“ von allen Vertragsstaaten der Konventionen verlangt, „proaktive Maßnahmen zu ergreifen“, um Verstöße gegen die Konventionen zu unterbinden und „eine fehlbare Konfliktpartei wieder zu einer Haltung der Achtung der Konventionen zu bewegen, insbesondere durch Ausübung ihres Einflusses auf diese Partei“. Dies umfasst die Verpflichtung, „Verstöße zu verhindern, wenn ein vorhersehbares Risiko besteht, dass sie begangen werden“. Auch das humanitäre Völkergewohnheitsrecht sieht vor, dass Staaten ihren Einfluss so weit wie möglich geltend machen müssen, um Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu unterbinden.
Der aktuelle Nahostkonflikt findet vor dem Hintergrund anhaltender Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordhandlungen in Gaza statt – begangen von Israel mit erheblicher Unterstützung durch die Vereinigten Staaten seit dem 7. Oktober 2023 – sowie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die der Iran an seiner eigenen Bevölkerung begeht. Die Straflosigkeit für diese Verbrechen und das Versäumnis von Staaten, das humanitäre Völkerrecht anderswo konsequent anzuwenden, unter anderem im Sudan und in der Ukraine, haben zu einer gefährlichen Missachtung der Regeln beigetragen, die zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegen geschaffen wurden und heute gelten.
„Die Äußerungen von Staats- und Regierungschefs haben in Kriegszeiten besondere Tragweite“, sagte Bolopion. „Rhetorik, die das Völkerrecht verspottet oder missachtet, wirkt gefährlich destruktiv und kann als Anstiftung zu schweren Verstößen angesehen werden, die unweigerlich der Zivilbevölkerung schaden. Es wird immer deutlicher, dass auch andere Regierungen dringend Stellung beziehen und auf einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung drängen müssen.“
Iran: Gezielte Angriffe auf zivile Schiffe sind mutmaßliche Kriegsverbrechen
(Beirut, 24. März 2026) – Iranische Streitkräfte haben am 11. März 2026 offenbar mindestens zwei zivile Handelsschiffe in und um die Straße von Hormus gezielt angegriffen, was Kriegsverbrechen gleichkäme, erklärte Human Rights Watch heute. Die Angriffe und die Androhung von Angriffen könnten zudem zu erheblichen weltweiten Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Nahrungsmittel und anderen kritischen Sektoren führen, was sich nachteilig auf die Menschenrechte auswirken dürfte.
„Das gezielte Angreifen von Zivilschiffen und deren Besatzungsmitgliedern ist ein Kriegsverbrechen“, sagte Niku Jafarnia, Nahost- und Nordafrika-Expertin bei Human Rights Watch. „Kriegsverbrechen rechtfertigen keine weiteren Kriegsverbrechen, und der Iran, die Vereinigten Staaten und Israel sollten alle unverzüglich ihre rechtswidrigen Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte einstellen und aufhören, diese Objekte als legitime Ziele darzustellen.“
Nach Angaben der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), einer Organisation der Vereinten Nationen, begannen iranische Streitkräfte am 1. März damit, Handelsschiffe in und um die Straße von Hormus anzugreifen – als Reaktion auf Angriffe der USA und Israels auf den Iran. Am 11. März erklärte Ebrahim Zofaghari, ein Sprecher der iranischen Streitkräfte, in einer Rede, dass die iranischen Streitkräfte keinen „einzigen Liter Öl“ durch die Meerenge lassen würden, sollten die Vereinigten Staaten und Israel ihre Angriffe auf den Iran fortsetzen.
Arsenio Dominquez, der Generalsekretär der IMO, erklärte am 6. März: „Rund 20.000 Seeleute sitzen weiterhin im Persischen Golf fest, an Bord von Schiffen, die einem erhöhten Risiko und erheblicher psychischer Belastung ausgesetzt sind.“
Human Rights Watch dokumentierte die mutmaßlich vorsätzlichen Angriffe auf zwei Handelsschiffe, die „Safesea Vishnu“ und die „Mayuree Naree“, am 11. März auf Grundlage von Äußerungen iranischer Behörden, die diese Angriffe für sich beanspruchten; von online veröffentlichten Fotos und Videos, die die unmittelbaren Folgen der Angriffe und im Fall der „Safesea Vishnu“ den mutmaßlichen Zeitpunkt des Angriffs zeigen; sowie von Daten, die von der IMO gesammelt wurden.
Zwischen dem 1. und 17. März bestätigte die IMO 17 Vorfälle, bei denen Handelsschiffe durch 16 mutmaßliche Angriffe in der Straße von Hormus, im Persischen Golf und im Golf von Oman beschädigt wurden. Sie berichtete zudem, dass sieben Seeleute und ein Werftarbeiter getötet worden waren, vier Seeleute als vermisst gemeldet wurden und zehn Personen verletzt wurden, davon fünf schwer.
Ein Vertreter der IMO erklärte gegenüber Human Rights Watch, dass die Organisation Daten von Behörden wie den United Kingdom Maritime Trade Operations (UKMTO), dem Joint Maritime Information Centre (JMIC) und dem Maritime Security Centre Indian Ocean (MSCIO) erhält. Er sagte, die Organisation überprüfe die erhaltenen Informationen direkt bei den Flaggenstaaten der Schiffe, um Angriffe zu dokumentieren. Er erklärte, die Organisation sei nicht in der Lage gewesen, zu bestätigen, wer für die 16 Angriffe verantwortlich sei. Der IMO-Rat verabschiedete jedoch am 19. März einen Beschluss, in dem er „die Drohungen und Angriffe gegen Schiffe sowie die angebliche Sperrung der Straße von Hormus durch die Islamische Republik Iran aufs Schärfste verurteilte.“
Human Rights Watch identifizierte alle Schiffe, die von der IMO auf Schiffsverfolgungs-Websites aufgeführt wurden, und konnte bestätigen, dass es sich um zivile Handelsschiffe mit ziviler Besatzung handelte. In einigen Fällen konnte Human Rights Watch ihren Standort zum Zeitpunkt der Angriffe ermitteln. Neben der Bestätigung der Angriffe auf die „Safesea Vishnu“ und die „Mayuree Naree“ konnten die Researcher Angriffe auf zwei weitere Schiffe – die „Skylight“ und die „Safen Prestige“ – anhand von online veröffentlichten Fotos und Videos sowie Online-Erklärungen von Regierungs- und Militärstellen bestätigen; bei einem dritten Schiff – der „MKD Vyom“ – reichten die Erklärungen allein aus. In diesen drei Fällen konnte Human Rights Watch nicht feststellen, wer für die Angriffe verantwortlich war.
Ein Viertel des weltweiten Ölhandels auf dem Seeweg verläuft durch die Straße von Hormus. Seit Beginn des Konflikts ist der Rohölpreis laut der New York Times um 40 Prozent gestiegen. Die Internationale Energieagentur hat erklärt: „Der Krieg im Nahen Osten führt zur größten Versorgungsunterbrechung in der Geschichte des globalen Ölmarktes.“
Am 16. März erklärte Brigadegeneral Ali Mohammad Naini, ein Sprecher des Iranischen Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC), der Berichten zufolge am 20. März bei einem israelischen Angriff getötet wurde, dass iranische Streitkräfte alle Schiffe ins Visier genommen hätten, die sich im Besitz einer US-amerikanischen oder israelischen Einrichtung befänden, unabhängig von ihrem Flaggenstaat. Er gab nicht an, ob er sich auf militärische oder zivile Schiffe bezog oder auf beides. Das Joint Maritime Information Center erklärte am 11. März, dass zwar einige der seit dem 1. März getroffenen Schiffe „mögliche Verbindungen zu westlichen Handelsunternehmen“ hätten, „mehrere Angriffe jedoch Schiffe betrafen, bei denen keine bestätigte Verbindung zu US-amerikanischem oder israelischem Eigentum vorliegt“.
Lloyd’s List Intelligence, ein Unternehmen für maritime Daten und Informationen, berichtete, dass zwischen dem 1. und 18. März weiterhin einige Schiffe die Meerenge passiert hätten, und stellte fest: „Schiffe der Schattenflotte [Schiffe, die illegale Operationen durchführen, um Sanktionen zu umgehen], die iranisches Öl und Gas transportieren, machen den Großteil der Durchfahrten durch die Straße von Hormus aus.“
Human Rights Watch wandte sich am 18. März schriftlich an die iranischen Behörden, um eine Stellungnahme zu den Angriffen zu erhalten, erhielt jedoch keine Antwort.
Die iranischen Behörden gaben in ihren Erklärungen zu den beiden Schiffen, die sie angeblich angegriffen hatten (die „Safesea Vishnu“ und die „Mayuree Naree“), weder an, dass es sich bei den Schiffen um militärische Objekte handelte, noch legten sie Beweise vor, die belegten, dass sich an Bord der Schiffe etwas befand, das als militärisches Objekt hätte gelten können.
Gemäß dem humanitären Völkerrecht ist es unter allen Umständen verboten, direkte Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zivile Objekte durchzuführen, und alle Kriegsparteien sind verpflichtet, sämtliche zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden an der Zivilbevölkerung und zivilen Objekten zu verhindern. Zivile Schiffe mit kommerziellen Verbindungen zu den Vereinigten Staaten oder Israel bleiben zivile Objekte. Alle Kriegsparteien müssen sämtliche erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass es sich bei den Zielen um militärische Objekte handelt. Eine Person, die mit krimineller Absicht – also vorsätzlich oder fahrlässig – schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begeht, kann wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Einzelpersonen können auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ein Kriegsverbrechen unterstützen, erleichtern, begünstigen oder dazu beitragen.
Die Auswirkungen der weltweiten Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Verbindungen zum konzentrierten Einfluss von Unternehmen und autoritären Regierungen werden immer deutlicher, so Human Rights Watch. Ein sozial gerechter Übergang zu erneuerbaren Energien ist heute mehr denn je eine ökologische und geopolitische Dringlichkeit. Dies erfordert begleitende Anstrengungen, um einen universellen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie sozialer Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, damit die Grundrechte aller Menschen geschützt werden und die Energiewende beschleunigt wird.
„Die Angriffe iranischer Streitkräfte auf zivile Schiffe in der Straße von Hormus werden einigen der sozioökonomisch am stärksten benachteiligten Menschen weltweit Schaden zufügen“, sagte Jafarnia. „Die iranischen Streitkräfte sollten diese Angriffe unverzüglich einstellen, die verbleibenden drei Besatzungsmitglieder an Bord der Mayuree Naree retten und alle von ihnen festgehaltenen Seeleute freilassen.“
Israelische Regierung kündigt verstärkte Gräueltaten im Libanon an
(Beirut, 23. März 2026) – Die israelischen Streitkräfte haben ihre Bodeneinsätze im Südlibanon ausgeweitet, nachdem sie ihre Absicht bekundet hatten, Bewohner gewaltsam zu vertreiben, Wohnhäuser zu zerstören und Angriffe durchzuführen, die sich gegen die Zivilbevölkerung richten könnten, erklärte Human Rights Watch heute. Zwangsvertreibung, mutwillige Zerstörung und Angriffe, die bewusst auf die Zivilbevölkerung abzielen, sind Kriegsverbrechen. Länder, die Israel weiterhin mit Waffen und militärischer Hilfe unterstützen, riskieren, zu Komplizen der schweren Rechtsverletzungen der israelischen Regierung im Libanon zu werden.
Am 22. März gab Israels Verteidigungsminister Israel Katz eine Erklärung ab, in der er ankündigte, dass er und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu „die Beschleunigung des Abrisses libanesischer Häuser in den Grenzdörfern angeordnet haben, um Bedrohungen für israelische Gemeinden abzuwehren – gemäß dem Vorbild von Beit Hanoun und Rafah im Gazastreifen“. Am 16. März 2026 erklärte Katz, dass „Hunderttausende schiitischer Bewohner des Südlibanon […] nicht in ihre Häuser südlich des Litani-Gebiets zurückkehren werden, bis die Sicherheit der Bewohner im Norden Israels gewährleistet ist“. In Räumungsbefehlen, die das israelische Militär zwischen dem 11. und 15. März an Bewohner*innen der südlichen Vororte von Beirut ausstellte, hieß es weiter, dass das israelische Militär „nicht zögern wird, jeden ins Visier zu nehmen, der sich in der Nähe von Hisbollah-Mitgliedern, Einrichtungen oder Kampfmitteln aufhält“.
„Seit mehr als zwei Jahren verschließen Israels Verbündete und europäische Staaten, die vorgeben, für die Wahrung der Menschenrechte einzutreten, die Augen – während im Libanon und im Gazastreifen weiterhin schwere Gräueltaten verübt werden.“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Gräueltaten wuchern dort, wo Straffreiheit wie ein schützender Schatten liegt. Die Staatengemeinschaft darf nicht länger am Rand stehen, während diese Verbrechen ungehindert weiter in die Welt greifen.“
Seit der jüngsten Eskalation der Feindseligkeiten zwischen Israel und der Hisbollah Anfang März haben israelische Angriffe im Libanon nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums bis zum 22. März mindestens 1.029 Menschen getötet, darunter 118 Kinder und 40 Rettungskräfte. In den letzten Tagen hat die Hisbollah nach Angaben des israelischen Militärs durchschnittlich etwa 150 Raketen pro Tag abgefeuert. Durch Angriffe der Hisbollah wurden laut israelischen Medienberichten mindestens 15 Menschen in Israel verletzt.
Am 4. und 5. März stellte das israelische Militär Räumungsbefehle für die gesamte Bevölkerung des Libanon südlich des Litani-Flusses sowie für alle Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen Vororte von Beirut aus, wovon Hunderttausende Menschen betroffen sind. Seit dem 12. März hat das israelische Militär die Gebiete, für die Räumungsbefehle gelten, ausgeweitet und den Bewohner*innen des Südlibanon befohlen, sich nördlich des Zahrani-Flusses, 15 Kilometer nördlich des Litani-Flusses und 40 Kilometer nördlich der südlichen Grenze des Libanon zu Israel, zu begeben. Bislang wurden im Libanon mehr als eine Million Menschen vertrieben.
Mit seiner Erklärung, wonach schiitische Bewohner*innen des Südlibanon nicht in ihre Häuser zurückkehren könnten, bis ein noch nicht festgelegter Sicherheitsstandard für die Bewohner*innen im Norden Israels gewährleistet sei, signalisiert der israelische Verteidigungsminister, dass Israel die Rückkehr der Bewohner*innen auf unbestimmte Zeit verhindert. Der pauschale Charakter der Räumungsbefehle und die Erklärungen, die den Schutz der vertriebenen Zivilist*innen außer Acht lassen, lassen Befürchtungen hinsichtlich des Kriegsverbrechens der Zwangsvertreibung aufkommen, so Human Rights Watch.
Dass die schiitische Bevölkerung gezielt herausgegriffen wird, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Israel derartige Maßnahmen aufgrund ihrer Religion verhängt – was einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt – und zeigt zudem, dass das Ziel der Vertreibung nicht darin besteht, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Anweisung an das israelische Militär, die Zerstörung libanesischer Häuser zu beschleunigen, birgt die ernsthafte Gefahr eines Kriegsverbrechens in Form vorsätzlicher Zerstörung sowie Verstöße gegen das völkerrechtliche Verbot der vorsätzlichen Zerstörung ziviler Objekte, sofern dies nicht aus rechtmäßigen militärischen Gründen erforderlich ist. Die bloße Vermutung, dass bestimmte zivile Gebäude künftig von bewaffneten Gruppen militärisch genutzt werden könnten, rechtfertigt gemäß dem humanitären Völkerrecht nicht die großflächige Zerstörung ganzer Häuser jenseits der libanesischen Grenze.
Zwischen dem 11. und 15. März erließ der arabischsprachige Sprecher des israelischen Militärs mindestens fünf nahezu identische Räumungsbefehle für die Bevölkerung von sieben Stadtvierteln in den südlichen Vororten von Beirut, nachdem er bereits am 5. März einen pauschalen Räumungsbefehl für die gesamten südlichen Vororte von Beirut erlassen hatte. In der Erklärung wurden die Anwohner*innen aufgefordert, „das Gebiet unverzüglich zu verlassen“, und dazu angehalten, „bis auf Weiteres nicht in diese Stadtviertel zurückzukehren“.
In den Anordnungen hieß es ferner, das israelische Militär werde „nicht zögern, jeden ins Visier zu nehmen, der sich in der Nähe von Hisbollah-Mitgliedern, Einrichtungen oder Kampfmitteln aufhält“. Dies unterscheidet sich von früheren Anordnungen an die Bevölkerung der südlichen Vororte von Beirut, in denen es beispielsweise hieß: „Jeder, der sich in der Nähe von Hisbollah-Mitgliedern, Einrichtungen oder Kampfmitteln aufhält, setzt sein Leben aufs Spiel.“
Am 5. März nahm Bezalel Smotrich, Staatsminister im Verteidigungsministerium, Mitglied des Sicherheitskabinetts und zugleich Israels Finanzminister, an der israelisch-libanesischen Grenze eine Videobotschaft auf, in der er erklärte, dass „Dahieh [ein südlicher Vorort von Beirut] sehr bald wie Khan Younis“ im Gazastreifen aussehen werde. Human Rights Watch hat bereits Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordhandlungen durch das israelische Militär in Gaza dokumentiert.
Diese Äußerungen sowie das bisherige Verhalten der israelischen Streitkräfte im Libanon geben Anlass zu großer Sorge, dass das israelische Militär gezielt gegen Zivilist*innen vorgehen könnte, allein aufgrund ihrer Anwesenheit oder Nähe zu Gebieten, in denen die Hisbollah präsent ist.
Seit dem 7. Oktober 2023 haben israelische Streitkräfte im Libanon zahlreiche Verstöße gegen das Völkerrecht und mutmaßliche Kriegsverbrechen begangen und sind dafür völlig straffrei geblieben. Dazu zählen mutmaßlich vorsätzliche oder willkürliche Angriffe auf Journalist*innen, Zivilist*innen, medizinisches Personal, Finanzinstitute, Aufbauhilfeeinrichtungen und Blauhelme. Unter anderem haben sie zudem unrechtmäßig weißen Phosphor in besiedelten Gebieten eingesetzt. Human Rights Watch hat mehrere unrechtmäßige Angriffe im Libanon dokumentiert, bei denen in den USA hergestellte Waffen zum Einsatz kamen.
Zivilist*innen, die sich dazu entschieden haben, in Gebieten im Südlibanon zu bleiben, für die Räumungsbefehle gelten, sind besonders gefährdet, von der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderer Hilfe abgeschnitten zu werden, so Human Rights Watch.
In einer am 18. März veröffentlichten Erklärung erklärte der arabischsprachige Sprecher des israelischen Militärs, man werde Brücken über den Litani-Fluss in den Südlibanon bombardieren, „um den Transport von Verstärkung und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern. Nach Angaben des israelischen Militärs wurden zwischen dem 13. und 22. März mindestens vier Brücken über den Litani-Fluss angegriffen.
Die Hisbollah sollte bei ihren Operationen im Libanon und in Israel alle möglichen Vorkehrungen treffen, um die Zivilbevölkerung zu schützen.
Auch Zivilist*innen, die den Aufforderungen zur Räumung nicht nachkommen, stehen weiterhin unter dem uneingeschränkten Schutz des humanitären Völkerrechts. Eine Zwangsvertreibung ist nach dem humanitären Völkerrecht verboten, außer in Fällen, in denen die Sicherheit der Zivilbevölkerung auf dem Spiel steht oder zwingende militärische Gründe vorliegen.
Wer mit krimineller Absicht – also vorsätzlich oder grob fahrlässig – schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begeht, kann wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Einzelpersonen können auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ein Kriegsverbrechen unterstützen, ermöglichen, begünstigen oder dazu beitragen.
Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen zu schweren internationalen Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar auch für die Zeit seit mindestens dem 7. Oktober 2023.
Israels wichtigste Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Deutschland, sollten die militärische Unterstützung und Waffenverkäufe an Israel aussetzen und gezielte Sanktionen gegen Beamte verhängen, die glaubhaft für die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Sie sollten zusätzlichen Druck auf Israel ausüben, um sicherzustellen, dass Vertriebene nach Beendigung der Feindseligkeiten oder sobald die Gründe für ihre Vertreibung nicht mehr bestehen, in ihre Häuser zurückkehren können.
„Das israelische Militär hat nicht das Recht zu entscheiden, wann Zivilisten den Schutz des Völkerrechts verlieren, geschweige denn, auf Grundlage eines undefinierten ‚Sicherheitsstandards‘ Vertriebene daran zu hindern, in ihre Häuser zurückzukehren“, sagte Kaiss. „Das gezielte Angreifen von Zivilisten, zivilen Objekten und anderem, was unter dem Schutz des Völkerrechts steht, wäre ein Kriegsverbrechen, und Länder, die Israel mit Waffen beliefern, müssen sich bewusst sein, dass sie ebenfalls Gefahr laufen, sich an Kriegsverbrechen mitschuldig zu machen.“
Im Schatten des Krieges eskaliert die Siedlergewalt gegen Palästinenser*innen
Während sich viele Israelis vor Raketen- und Drohnenangriffen in Sicherheit bringen, nutzen bewaffnete Siedler im Westjordanland die Kriegswirren, um Land zu erobern und Israels anhaltende Enteignung und ethnische Säuberung der Palästinenser*innen voranzutreiben.
Täglich überfallen Siedler palästinensische Gemeinden, schießen mit scharfer Munition, zünden Häuser und Autos an und greifen Familien in ihren Häusern an. In den vergangenen 11 Tagen haben bewaffnete Siedler – darunter drei in Militäruniform – Berichten zufolge fünf Palästinenser im Westjordanland erschossen; ein sechster soll an einem Herzstillstand gestorben sein, nachdem er von der israelischen Armee abgefeuertes Tränengas eingeatmet hatte. Diese Ereignisse deuten darauf hin, dass das Jahr 2026 das Jahr 2025 noch übertreffen wird, in dem die Gewalt durch israelische Siedler einen 20-Jahres-Höchststand erreichte und bewaffnete Siedler neun Palästinenser*innen töteten.
Das israelische Militär teilte mit, dass die jüngsten Vorfälle derzeit untersucht würden.
Ende 2025 gab die israelische Nichtregierungsorganisation Yesh Din bekannt, dass von mehreren hundert Fällen von Siedlergewalt, die sie seit Oktober 2023 dokumentiert hatte, nur drei Prozent zu Verurteilungen führten. Indem sie Siedlern Waffen zur Verfügung stellt und sie für kriminelle Handlungen nicht zur Rechenschaft zieht, begünstigt und ermöglicht die israelische Regierung die Gewalt der Siedler.
Die israelische Regierung bestärkt die Siedler zudem, indem sie den Ausbau illegaler Siedlungen genehmigt und finanziert. Im vergangenen August hat Israel Pläne zur Umsetzung des illegalen E1-Siedlungsprojekts, das von der internationalen Gemeinschaft seit langem als „rote Linie“ bezeichnet wird, offiziell bestätigt und im vergangenen Dezember eine Ausschreibung für 3.401 Wohneinheiten veröffentlicht. Sollte das Projekt fertiggestellt werden, wird es den südlichen Teil des Westjordanlands vollständig vom nördlichen Teil trennen. Die Bauaufträge werden voraussichtlich am 16. März an die Bieter vergeben.
Der Internationale Gerichtshof entschied im Juli 2024, dass die seit 59 Jahren andauernde Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel rechtswidrig ist und dass die israelischen Behörden sich der Apartheid schuldig machen. Das Gericht wies Israel an, alle Siedler im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, abzuziehen, vertriebenen Palästinenser*innen die Rückkehr an ihre Wohnorte zu ermöglichen und ihnen Entschädigungen zu leisten. Doch im Schatten des Krieges geschieht genau das Gegenteil.
Staaten sollten Maßnahmen ergreifen, um weitere Gräueltaten in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verhindern. Dies umfasst unter anderem gezielt verhängte Sanktionen gegen diejenigen, die an den anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, die Aussetzung von Waffenlieferungen an Israel, ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen, die Aussetzung von Präferenzhandelsabkommen mit Israel sowie die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner laufenden Ermittlungen, unter anderem durch die Vollstreckung seiner Haftbefehle. Ein Versäumnis, jetzt zu handeln, wird schwerwiegende Folgen für die Zukunft der Palästinenser*innen haben.
Neue Koalition zur Prävention von Gräueltaten im Sudan muss schnell handeln
Am 26. Februar gaben das Vereinigte Königreich, Deutschland, Irland, die Niederlande und Norwegen bekannt, dass sie eine Koalition zur Prävention von Gräueltaten und zur Förderung der Gerechtigkeit im Sudan bilden werden. Da die Gräueltaten unvermindert weitergehen, hat diese Koalition eine schwierige Aufgabe vor sich.
Die Ankündigung der Länder, die die Sudan Core Group im Menschenrechtsrat bilden, erfolgte nach der Erobung von El Fasher in Nord-Darfur durch die Rapid Support Forces und den Ergebnissen der Vereinten Nationen, wonach die Rapid Support Forces Angriffe durchgeführt haben, die die Merkmale von Völkermord aufweisen. In den 18 Monaten zuvor hatten Human Rights Watch und zahlreiche andere Organisationen vor der drohenden Gefahr grausamer Übergriffe gewarnt, als die RSF El Fasher besetzte und bombardierte. Doch die weltweiten Bemühungen zum Schutz der Zivilbevölkerung, darunter auch die der Mitglieder der neuen Koalition, blieben erfolglos.
In den vergangenen Monaten haben sowohl die Rapid Support Forces als auch die ihnen gegenüberstehenden sudanesischen Streitkräfte in großem Umfang Drohnen eingesetzt, insbesondere in der Region Kordofan, wo sie Berichten zufolge Hilfskonvois angriffen, zivile Infrastruktur beschädigten und Zivilist*innen töteten und verletzten. Diese Ereignisse verdeutlichen, welchen Preis die Zivilbevölkerung zahlen muss, wenn missbräuchliche Streitkräfte Zugang zu Waffenlieferungen haben. Der erste Schritt der neuen Koalition sollte darin bestehen, zu versuchen, diesen Waffenfluss zu unterbinden.
Mitgliedstaaten der Koalition sollten sich auf Maßnahmen zum physischen Schutz der Zivilbevölkerung konzentrieren und politische Impulse für die Einrichtung einer neuen, vom UN-Sicherheitsrat beauftragten Schutzmission geben sowie konkrete Pläne für deren operative Struktur ausarbeiten. Außerdem sollten sie lokale Einsatzkräfte, die ständig Angriffen ausgesetzt sind, politisch und finanziell unterstützen. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Systems zur Erfassung von Angriffen auf lokale Hilfsorganisationen und die Ahndung der Verantwortlichen.
Die Koalition kann auch Maßnahmen ergreifen, um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht voranzutreiben, unter anderem indem sie Gerechtigkeit in den Mittelpunkt politischer Dialoge stellt, eine Ausweitung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs auf den gesamten Sudan fordert und Fälle nach dem Weltrechtsprinzip vorantreibt.
Der Erfolg dieser Koalition wird auch daran gemessen werden, inwieweit sie in der Lage ist, konzertierte internationale Maßnahmen zum Sudan voranzutreiben. Sie sollte mit dem neu ernannten Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Sudan zusammenarbeiten und weitere Partner an Bord holen, darunter die Afrikanische Union, Staaten aus der Region und mehr Länder aus der Europäischen Union.
Diese Koalition könnte ein Hoffnungsschimmer sein. Aber die beteiligten Länder müssen bereit sein, das erforderliche politische Kapital einzusetzen, um die Kriegsparteien und ihre Unterstützer davon abzuhalten, mit solch eklatanter Straffreiheit zu handeln.
Libanon: Israel setzt rechtswidrig weißen Phosphor ein
Aktualisierung vom 9. März 2026: Seit Veröffentlichung der Pressemitteilung ist die Zahl der Todesopfer israelischer Angriffe auf 394 gestiegen (Stand: 8. März).
(Beirut, 7. März 2026) – Das israelische Militär hat am 3. März 2026 in der südlibanesischen Stadt Yohmor rechtswidrig Artillerie-Munition mit weißem Phosphor über Wohnhäusern eingesetzt, teilte Human Rights Watch heute mit.
Human Rights Watch hat sieben Bildaufnahmen verifiziert und geolokalisiert, die den Einsatz von Luftsprengmunition mit weißem Phosphor über einem Wohngebiet der Stadt zeigen. Die Aufnahmen belegen zudem, dass Zivilschutzkräfte Brände in mindestens zwei Häusern sowie an einem Auto in diesem Gebiet bekämpften.„Der rechtswidrige Einsatz von weißem Phosphor durch das israelische Militär über Wohngebieten ist äußerst alarmierend und wird schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung haben“, sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Die brandfördernde Wirkung von weißem Phosphor kann zum Tod oder zu grausamen Verletzungen führen, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden.“
Weißer Phosphor ist eine chemische Substanz, die in Artilleriegeschossen, Bomben und Raketen verwendet wird und sich bei Kontakt mit Sauerstoff entzündet. Er kann Häuser, landwirtschaftliche Flächen und andere zivile Objekte in Brand setzen. Gemäß dem humanitären Völkerrecht ist der Einsatz von weißem Phosphor in besiedelten Gebieten rechtswidrig, da er willkürlich ist und nicht der gesetzlichen Anforderung entspricht, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an der Zivilbevölkerung zu vermeiden.
Human Rights Watch hat eine am Morgen des 3. März in den sozialen Medien veröffentlichte Bildaufnahme verifiziert und geolokalisiert. Sie zeigt mindestens zwei Artilleriegeschosse mit weißem Phosphor, die über einem Wohngebiet in der Stadt Yohmor im Südlibanon zur Explosion gebracht wurden. Nach der Analyse entspricht die Form der in der Luft entstandenen Rauchwolke vollständig der charakteristischen „Knuckle“-Form, die durch die Ausstoß- und Sprengladungen eines 155‑mm‑Artilleriegeschosses der M825‑Serie entsteht, das weißen Phosphor enthält.
Am frühen Morgen desselben Tages, um 5:27 Uhr, erließ Avichay Adraee, der arabische Sprecher des israelischen Militärs, einen Befehl, dass die Bewohner*innen von Yohmor sowie von 50 weiteren Dörfern und Städten „ihre Häuser unverzüglich verlassen und sich mindestens 1.000 Meter außerhalb der Ortschaften auf freiem Gelände aufhalten“ sollten. Um 12:12 Uhr erneuerte Adraee diese Anweisung. Human Rights Watch konnte nicht feststellen, ob sich zum Zeitpunkt des Angriffs Menschen im betroffenen Gebiet aufhielten oder ob Personen durch den Einsatz von weißem Phosphor verletzt wurden.
Human Rights Watch hatte bereits zuvor den umfangreichen Einsatz von weißem Phosphor durch das israelische Militär zwischen Oktober 2023 und Mai 2024 in Grenzorten des Südlibanon dokumentiert. Dieser Einsatz setzte Zivilist*innen erheblichen Gefahren aus und trug maßgeblich zur Vertreibung der Bevölkerung bei.
Weißer Phosphor kann zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden, etwa zur Verschleierung, Markierung, Signalgebung oder für direkte Angriffe auf militärische Ziele. Die Bedenken hinsichtlich seines Einsatzes in besiedelten Gebieten werden durch die in Videos gezeigte Technik der Luftdetonation noch verstärkt. Diese zeigen eine Technik, bei der Geschosse mit weißem Phosphor in der Luft detonieren und dabei 116 mit der Substanz getränkte, brennende Filzkeile über eine Fläche von 125 bis 250 Metern Durchmesser verstreuen, abhängig von Höhe und Winkel der Explosion. Dadurch werden deutlich mehr Zivilist*innen und zivile Strukturen gefährdet, als dies bei einer Detonation am Boden der Fall wäre.Human Rights Watch verifizierte und geolokalisierte zudem Fotos, die um 11:34 Uhr und 13:36 Uhr vom Katastrophenschutzteam des Islamischen Gesundheitskomitees in Yohmor – einer Organisation, die der libanesischen bewaffneten Gruppe Hisbollah nahesteht – auf Facebook veröffentlicht wurden. Die Aufnahmen zeigen Einsatzkräfte, die Brände auf den Dächern von Wohnhäusern sowie in einem Auto löschen. Zudem ist Rauch zu sehen, der aus den Balkonen eines Wohnhauses aufsteigt; das Katastrophenschutzteam führte diesen auf den Einsatz von weißem Phosphor zurück. Die geolokalisierten Orte lagen in einem Umkreis von weniger als 160 Metern.
Die Analyse von Human Rights Watch legt nahe, dass das Feuer höchstwahrscheinlich durch mit weißem Phosphor getränkte Filzkegel ausgelöst wurde. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen dem betroffenen Haus und dem Auto zu dem Bereich, in dem die Luftmunition beobachtet wurde, spricht vieles dafür, dass die Munition rechtswidrig in einem dicht besiedelten Gebiet eingesetzt wurde.Seit der jüngsten Eskalation der Feindseligkeiten zwischen Israel und der Hisbollah am 2. März sind laut Angaben des Gesundheitsministeriums bis zum 6. März mindestens 217 Menschen im Libanon getötet worden und Hunderttausende wurden vertrieben.
Das israelische Militär hat Evakuierungsbefehle für die gesamte Bevölkerung des Libanon südlich des Litani-Flusses und alle Bewohner*innen der südlichen Vororte von Beirut erlassen, was Hunderttausende Menschen betrifft. Die Pauschalität der Evakuierungsbefehle des israelischen Militärs lässt befürchten, dass ihr Hauptzweck nicht der Schutz der Zivilbevölkerung ist, sondern vielmehr die Verbreitung von Terror und Panik, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten groß angelegten Vertreibung von Zivilist*innen im Libanon. Dies birgt die ernsthafte Gefahr eines Kriegsverbrechens der Zwangsvertreibung, so Human Rights Watch.
Israel sollte jeglichen Einsatz von aus der Luft abgefeuerten Artilleriegeschossen mit weißem Phosphor in besiedelten Gebieten verbieten, da diese die Zivilbevölkerung der Gefahr willkürlicher Angriffe aussetzen. Es gibt Alternativen zu weißem Phosphor für Rauchgranaten, darunter auch einige, die von israelischen Unternehmen hergestellt werden, wie beispielsweise das Rauchgeschoss M150, das die israelische Armee in der Vergangenheit als Sichtschutz eingesetzt hat, um die Sichtbarkeit ihrer Truppen zu erschweren. Diese Alternativen können die gleiche Wirkung erzielen und die Gefährdung der Zivilbevölkerung drastisch verringern.
Human Rights Watch fordert die wichtigsten Verbündeten Israels, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Deutschland, dazu auf, die militärische Unterstützung und Waffenverkäufe an Israel auszusetzen und gezielte Sanktionen gegen Beamte zu verhängen, die hinreichend verdächtig sind, an schweren Verbrechen beteiligt zu sein. Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen wegen schwerer internationaler Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beitreten sowie vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar mindestens seit dem 7. Oktober 2023.
Israels weit verbreiteter Einsatz von weißem Phosphor im Südlibanon unterstreicht die Notwendigkeit strengerer völkerrechtlicher Vorschriften für Brandwaffen, so Human Rights Watch. Das Protokoll III des Abkommens über Konventionelle Waffen ist das einzige rechtsverbindliche Instrument, das sich spezifisch mit Brandwaffen befasst. Der Libanon ist Vertragspartei des Protokolls III, Israel hingegen nicht.
Protokoll III erfasst nur solche Waffen, die „in erster Linie dazu bestimmt“ sind, Brände zu verursachen oder Verbrennungen zuzufügen. Dadurch fällt bestimmte Mehrzweckmunition mit Brandwirkung – darunter auch Munition, die weißen Phosphor enthält – nicht vollständig unter seine Bestimmungen. Zudem enthält das Protokoll weniger strenge Vorgaben für den Einsatz bodengestützter Brandwaffen, wie sie im Libanon verwendet wurden, in „Zivilistenkonzentrationen“ als für aus der Luft abgeworfene Brandwaffen, obwohl beide Arten identische grausame Verletzungen verursachen können.
Der Begriff „Zivilistenkonzentrationen“ wird weit gefasst definiert und umfasst besiedelte Gebiete von Dörfern über Geflüchtetenlager bis hin zu Städten. Human Rights Watch und viele Länder fordern seit langem, diese Lücken im Protokoll III zu schließen und internationale Normen zu schaffen, die die Zivilbevölkerung besser vor den Schäden durch Brandwaffen schützen.
„Israel sollte dieses Vorgehen unverzüglich einstellen, und Staaten, die Israel mit Waffen, darunter auch Munition mit weißem Phosphor, beliefern, sollten ihre Waffenlieferungen und ihre militärische Unterstützung sofort aussetzen und Israel dazu drängen, den Einsatz solcher Munition in Wohngebieten einzustellen“, sagte Kaiss.
USA/Israel: Angriff auf Schule in Iran sollte als Kriegsverbrechen untersucht werden
(Beirut, 7. März 2026) – Ein rechtswidriger Angriff auf eine Grundschule im Süden des Iran am Vormittag des 28. Februar 2026, bei dem Berichten zufolge Dutzende Zivilist*innen, darunter viele Kinder, getötet wurden, sollte als Kriegsverbrechen untersucht werden, erklärte Human Rights Watch heute.
Der Angriff wurde am Morgen des 28. Februar im Rahmen hunderter Angriffe der israelischen und US-amerikanischen Streitkräfte in ganz Iran durchgeführt. Weder die Vereinigten Staaten noch Israel haben sich zu dem Angriff bekannt, und ein Sprecher des israelischen Militärs erklärte gegenüber Human Rights Watch, dass ihm „keine [israelischen] Militärschläge in diesem Gebiet bekannt“ seien. Die iranische Regierung hat die US-amerikanisch-israelische Koalition für den Angriff verantwortlich gemacht.
Die Shajareh Tayyebeh Grundschule in der Stadt Minab in der Provinz Hormozgan befindet sich am inneren Rand eines Geländes der Marineeinheiten des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC). Informationen, die Human Rights Watch geprüft hat, zeigen jedoch, dass die Schule ummauert ist und über einen separaten Eingang zur Straße verfügt, der vom Rest des Geländes getrennt ist.
Das Muster der Angriffe, bei denen bestimmte Gebäude auf dem Gelände, darunter auch die Schule, direkt getroffen wurden, sowie die an mehreren Gebäuden sichtbaren Einschlagstellen der Munition deuten darauf hin, dass der Angriff mit hochpräzisen Lenkflugkörpern durchgeführt wurde und nicht mit Fehlzündungen, deren Lenk- oder Antriebsysteme versagt hatten oder anderweitig gestört waren und die das Gebiet willkürlich trafen.
„Es muss eine umgehende und gründliche Untersuchung dieses Angriffs erfolgen, einschließlich der Frage, ob die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich dort eine Schule befand und dass diese vor Mittag voller Kinder und Lehrkräfte sein würde“ sagte Sophia Jones, Open-Source-Forscherin beim Digital Investigations Lab von Human Rights Watch. „Die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Angriff müssen zur Rechenschaft gezogen werden, einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung aller Personen, die für Kriegsverbrechen verantwortlich sind.“
Click to expand Image Map of the town of Minab, including the Shajareh Tayyebeh School, the IRGC Naval Forces Compound and the Minab Hermud Cemetery. Graphics © 2026 Human Rights WatchHuman Rights Watch hat 14 Videos und Fotos ausgewertet und verifiziert, die unmittelbar nach dem Angriff oder während der Such- und Rettungsmaßnahmen in den sozialen Medien veröffentlicht wurden, sowie vier Fotos von Beerdigungen. Darüber hinaus haben die Forschenden rund 40 frei zugängliche Satellitenbilder aus den letzten 25 Jahren sowie kommerziell erworbene Satellitenbilder ausgewertet, die nach dem Angriff aufgenommen wurden und sowohl den Ort des Angriffs als auch den nahe gelegenen Friedhof zeigen, auf dem die Opfer offenbar beigesetzt wurden. Die Forschenden überprüften auch Erklärungen der Iranischen Rothalbmondgesellschaft, von Regierungsvertreter*innen aus Iran, Israel und den Vereinigten Staaten sowie Berichte unabhängiger Medien außerhalb Irans.
Aufgrund der von den iranischen Behörden verhängten Internetsperre und Kommunikationsbeschränkungen war es Human Rights Watch nicht möglich, sicher mit Zeuginnen und Zeugen oder Angehörigen der bei dem Angriff Getöteten zu sprechen. Dadurch war es den Forschenden nur eingeschränkt möglich, die genaue Anzahl und Identität der getöteten Kinder und anderen Personen sowie weitere Details im Zusammenhang mit dem Angriff zu überprüfen. Allerdings befragten die Forschenden zwei Quellen, die mit Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen der Opfer gesprochen hatten. Human Rights Watch untersucht auch Angriffe iranischer Streitkräfte auf Ziele in Ländern des Nahen Ostens.
Die genaue Art der verschiedenen Bereiche innerhalb des IRGC-Geländes, der Umfang, in dem die Einrichtungen zum Zeitpunkt des Angriffs für militärische Zwecke genutzt wurden, und was dort möglicherweise gelagert wurde, war nicht sofort ersichtlich. Wenn eine der Einrichtungen innerhalb des Geländes für militärische Zwecke genutzt wurde, hätten die iranischen Behörden offenbar die Zivilbevölkerung unnötigen Gefahren ausgesetzt und damit auch gegen das Völkerrecht verstoßen.
Die Analyse von Satellitenbildern zeigt, dass mindestens acht Gebäude auf dem Gelände direkt von Munition getroffen wurden, darunter mindestens eines, das die Schule traf und schwer beschädigte, die vom Rest des Geländes durch eine Mauer abgetrennt war.
Zwei Videos, die unmittelbar nach dem Angriff neben der Schule gedreht und von den Forschenden überprüft wurden, zeigen schwarzen Rauch, der aus dem Dach der Schule aufsteigt, und einen Teil des eingestürzten Daches. In einem Video sind die weißen Linien eines Fußballfeldes, ein Volleyballnetz und die bunt gestrichenen Wände der Schule deutlich zu sehen, ebenso wie zwei Rauchwolken, die von anderen Stellen des Geländes aufsteigen. Im zweiten Video versammeln sich Menschen um die Schule und schreien. Ein drittes Video, das von Forschenden verifiziert wurde, zeigt einen anderen Winkel des Geländes. Es wurde aus südlicher Richtung aufgenommen und zeigt Rauchwolken von mindestens einer dritten Stelle innerhalb des Geländes.
Satellitenbilder in hoher Auflösung zeigen, dass zwischen Februar und September 2016 eine Innenmauer errichtet wurde, die die Schule vom Rest des Geländes trennt. Darüber hinaus wurde in diesem Zeitraum ein separater Eingang ohne Sicherheitsposten geschaffen, der den Zugang zur Schule von der Straße aus ermöglicht, ohne das Militärgelände betreten zu müssen. Zwei Wachtürme, die zuvor auf Satellitenbildern zu sehen waren und weniger als 50 Meter vom Schulgebäude entfernt standen, wurden ebenfalls 2016 entfernt. Die Vorderseite der Schule wurde geräumt und im August 2017 wurden Markierungslinien für einen Fußballplatz im Innenhof gezogen.
Der Gebäudekomplex umfasst auch eine medizinische Klinik, die unter der Schirmherrschaft der Marineeinheiten der IRGC steht. Laut Staatsmedien wurde sie im Januar 2025 von Generalmajor Hossein Salami, dem damaligen Oberbefehlshaber der IRGC, eingeweiht.
Satellitenbilder mit niedriger Auflösung vom 2. März 2026 zeigen mindestens sieben weitere Einschlagstellen innerhalb des IRGC-Geländes zusätzlich zur Schule. Darunter befindet sich auch ein deutlicher Einschlag auf dem Dach der medizinischen Klinik. Eine Analyse von Satellitenbildern mit sehr hoher Auflösung, die am 4. März aufgenommen wurden, bestätigt, dass Sprengwaffen an mindestens acht Stellen detonierten, darunter fünf Stellen, an denen die Schäden darauf hindeuten, dass Munition vom Dach aus in die Gebäude eindrang und dort detonierte.
Click to expand Image Satellite imagery captured on March 4, 2026, shows the main impact sites and damaged structures within the IRGC Naval Forces Compound, including Shajareh Tayyebeh Primary School, following the February 28 attack. At least eight impact sites are visible, including destroyed buildings and structures showing significant damage consistent with the point of detonation of an explosive weapon. Neighboring buildings appear to have sustained damage caused by blast effects or fire consistent with having been directly hit by an explosive weapon. Image: March 4, 2026 © 2026 Planet Labs PBC. Analysis and Graphics © 2026 Human Rights WatchDie Beschädigungen an zwei weiteren Gebäuden sowie der relative Abstand zwischen diesen und anderen angegriffenen Gebäuden deuten darauf hin, dass beide Gebäude höchstwahrscheinlich ebenfalls direkt mit Sprengwaffen angegriffen wurden, wodurch sich die Gesamtzahl der höchstwahrscheinlich direkt angegriffenen Einschlagstellen auf zehn erhöht. Die Anzahl der einzelnen Treffer und offenbar präzise getroffene einzelne Gebäude auf dem Stützpunkt, was zum Teil an den relativ kleinen kreisförmigen Löchern zu erkennen ist, durch die die Munition eindrang, lassen darauf schließen, dass der Angriff mit hochpräzisen Lenkflugkörpern auf eine große Anzahl individueller Ziele auf dem Stützpunkt durchgeführt wurde.
Dass sich die Schule auf dem Gelände der Marineeinheit der IRGC befand, machte sie an sich nicht zu einem legitimen militärischen Ziel. Die Schule wurde genutzt, und am Tag des Angriffs befanden sich Kinder darin. Human Rights Watch fand keinerlei Hinweise darauf, dass die Schule für militärische Zwecke genutzt wurde, obwohl die Forschenden nicht mit Augenzeugen des Angriffs, Angehörigen der Getöteten oder anderen informierten Quellen sprechen konnten.
Selbst wenn die Angreifer ein legitimes militärisches Ziel in der Nähe der Schule ins Visier genommen hätten, verbietet das humanitäre Völkerrecht Angriffe auf militärische Ziele, wenn der zu erwartende Schaden für Zivilisten und zivile Objekte in keinem Verhältnis zum erwarteten militärischen Nutzen des Angriffs steht.
Sowohl das US-amerikanische als auch das israelische Militär verfügen über hochentwickelte und weitreichende Methoden zur Informationsbeschaffung in verschiedenen Domänen und haben diese bei zahlreichen Kampfeinsätzen eingesetzt, wodurch eine verbesserte Überwachung, Bewertung und Überprüfung von Zielen ermöglicht wird.
Human Rights Watch wandte sich am 2. März schriftlich an das US-amerikanische und israelische Militär und am 3. März an die iranischen Behörden. Das israelische Militär antwortete am 3. März schriftlich: „Nach einer ersten Untersuchung [ist] [dem israelischen Militär] kein [israelischer Militär-]Angriff in diesem Gebiet bekannt“, und „der Vorfall wird derzeit untersucht“. Sowohl das US-Militär als auch die iranischen Behörden haben bislang nicht geantwortet.
Am 4. März antwortete US-Verteidigungsminister Pete Hegseth in einer Pressekonferenz auf eine Frage zum Angriff auf die Schule. „Ich kann nur sagen, dass wir das untersuchen“, sagte er. „Wir greifen natürlich niemals zivile Ziele an, aber wir schauen uns das an und untersuchen es.“ Während dieser Pressekonferenz sagte der Vorsitzende der Joint Chiefs of Staff, General Dan Caine, dass US-Streitkräfte der USS Abraham Lincoln-Kampftruppe „Druck“ entlang der „südöstlichen Seite der Küste ausübten und die Marinekapazitäten entlang der gesamten Meerenge erschöpften“, während er auf einen Bereich der Karte zeigte, der Minab umfasste, wo laut Karte US-amerikanische/israelische Angriffe stattgefunden hatten.
Es sollte eine gründliche, unabhängige Untersuchung des Angriffs auf die Shajareh Tayyebeh Grundschule durchgeführt werden, um unter anderem festzustellen, ob Kriegsverbrechen begangen wurden, so Human Rights Watch. Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, die mit krimineller Absicht, also vorsätzlich oder rücksichtslos, begangen werden. Die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen oder andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, darunter militärische und zivile Befehlshaber, sollten zur Rechenschaft gezogen werden, während die Opfer und ihre Familien angemessen entschädigt werden sollten.
Schulen und andere Bildungseinrichtungen sind zivile Objekte und unterliegen dem Schutz vor Angriffen. Sie verlieren diesen Schutz, wenn sie für militärische Zwecke genutzt werden, wobei alle Parteien weiterhin das humanitäre Völkerrecht einhalten müssen, einschließlich der Achtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Ergreifung aller möglichen Maßnahmen, um Schäden für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu halten. Die bloße Anwesenheit von Militärpersonal in zivilen Infrastrukturen macht solche Einrichtungen an sich nicht automatisch zu legitimen militärischen Zielen. Human Rights Watch liegen keinerlei Informationen vor, die darauf hindeuten, dass die Shajareh Tayyebeh-Schule für militärische Zwecke genutzt wurde.
Die iranischen Behörden sollten den Schutz von Schulen und anderen zivilen Infrastrukturen gewährleisten.
Die Vereinigten Staaten sollten unverzüglich ihre Verantwortung für diesen Angriff prüfen und die Ergebnisse veröffentlichen. Wenn das US-Militär den Angriff durchgeführt hat, sollte es eine umfassende Untersuchung der operativen und politischen Fehler durchführen, die zum Angriff auf eine Schule geführt haben, die verursachten zivilen Schäden vollständig aufklären, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, auch durch strafrechtliche Verfolgung, und sich zu Änderungen verpflichten, die sicherstellen, dass sich solche Fehler bei künftigen Operationen nicht wiederholen.
„Die Verbündeten der USA und Israels sollten darauf bestehen, dass die Verantwortlichen für den Angriff auf die Shajareh Tayyebeh-Schule zur Rechenschaft gezogen werden und dass die Angriffe auf zivile Infrastruktur bei allen ihren Operationen in der Region eingestellt werden, bevor weitere zivile Opfer, darunter auch Kinder, unrechtmäßig getötet werden“, sagte Jones.
