Menschenrechte

Iran: Anhaltende Kampagne rechtswidriger Hinrichtungen von Demonstrant*innen

Click to expand Image Der Mund einer Person, der mit Klebeband mit der Aufschrift „Nein zu Hinrichtungen im Iran" zugeklebt ist, in Paris, Frankreich, am 31. Januar 2026. © 2026 Daniel Perron/Hans Lucas/AFP via Getty Images Innerhalb von nur fünf Monaten, zwischen dem 18. März und Ende August 2026, verkündeten die iranischen Behörden die Hinrichtung von 29 Personen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten. Diese Hinrichtungen waren rechtswidrig und verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Mehrere der hingerichteten Demonstranten waren Jugendliche im Alter von 18 und 19 Jahren. Dutzenden Weiteren droht die unmittelbare Hinrichtung. Mehrere Menschen wurden öffentlich hingerichtet, um unter der Bevölkerung noch mehr Angst zu schüren, was eine massive Eskalation darstellt.Den Hinrichtungen gingen grob unfaire und summarische Gerichtsverfahren voraus. Bei den Fällen, die im Zusammenhang mit den Protesten standen, lagen gut fünf Wochen bis zu weniger als acht Monate zwischen der jeweiligen Festnahme und der Hinrichtung. In der Mehrzahl der Fälle wurden keine Vorwürfe wegen Tötungsdelikten erhoben; die Demonstrant*innen wurden aufgrund vager Vorwürfe im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit verurteilt und wegen Handlungen wie der angeblichen Beschädigung von öffentlichem Eigentum, des Werfens von Steinen oder des Eindringens in Regierungsgebäude hingerichtet.Es sind dringend koordinierte diplomatische Maßnahmen der UN-Mitgliedstaaten erforderlich, unter anderem um den Einsatz von Maßnahmen wie dem Weltrechtsprinzip zu fördern, damit die Verantwortlichen für schwere internationale Verbrechen, darunter Folter und gewaltsames Verschwindenlassen, zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beirut, 10. September 2026) – Die iranischen Behörden richten jede Woche rechtswidrig Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen hin – ein unerbittlicher Angriff auf das Recht auf Leben, erklärten Human Rights Watch und das Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights in Iran heute.  

Zwischen dem 18. März und Ende August 2026 haben die Behörden nach grob unfairen Gerichtsverfahren mindestens 59 Männer willkürlich aufgrund politisch motivierter und vager Vorwürfe bezüglich der nationalen Sicherheit hingerichtet. Darunter sind mindestens 29 Menschen, die im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 festgenommen wurden, sowie mindestens drei, die Berichten zufolge im Zusammenhang mit den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten („Frau, Leben, Freiheit“) von 2022 festgenommen wurden. Einige von ihnen waren 18- oder 19-jährige Jugendliche, viele weitere waren Anfang 20. Fünf wurden öffentlich hingerichtet, was gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstößt.  

„Tag für Tag schicken die iranischen Behörden Demonstranten, darunter auch Jugendliche, auf der Grundlage von durch Folter erzwungenen ‚Geständnissen‘ und nach grob unfairen Verfahren, die zu kurz sind, um die Schuld eines Angeklagten selbst bei einem geringfügigen Vergehen festzustellen, geschweige denn bei Kapitalverbrechen, aufs Schafott“, sagte Bahar Saba, leitende Iran-Expertin bei Human Rights Watch. „Die Botschaft der Regierung lautet ganz klar: Auf Proteste wird mit brutaler Gewalt reagiert, sei es durch Schüsse auf den Straßen oder durch öffentliche Hinrichtungen nach Schauprozessen.“  

Human Rights Watch und das Boroumand Center haben Beweismaterial zu den Fällen von Menschen geprüft, die zwischen dem 18. März und Ende August 2026 hingerichtet wurden, sowie zu Personen, die zum Tode verurteilt wurden oder denen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten die Todesstrafe droht. Die Organisationen sprachen mit zwölf Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, ehemalige Zellengenoss*innen und andere gut informierte Quellen. 

Die Forschenden untersuchten zudem Sprachnachrichten von Inhaftierten, diverse Tonaufnahmen und Transkripte von Interviews, die von Menschenrechtsverteidiger*innen geführt und den Organisationen zur Verfügung gestellt wurden, sowie amtliche Erklärungen und Hinrichtungsankündigungen, unter anderem durch die offizielle Nachrichtenagentur der Justiz, Berichte staatlicher Medien, Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Gerichtsurteile von drei Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Die Organisationen werteten zudem mehrere Videos mit erzwungenen „Geständnissen“ von Personen aus, die später hingerichtet wurden und deren Hinrichtung in den staatlichen Medien ausgestrahlt wurde.  

Schnellverfahren, durch Folter erzwungene „Geständnisse“ und öffentliche Hinrichtungen zeigen deutlich, dass die Behörden die Todesstrafe nach den Massakern an Demonstrant*innen im Januar 2026 als Waffe einsetzten, um Angst zu verbreiten und weiteren öffentlichen Widerstand zu unterbinden, so die Organisationen. Die Mehrzahl der betroffenen Demonstranten wurde innerhalb von nur sechs Monaten nach ihrer Festnahme hingerichtet. Somit blieb ihnen nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung vorzubereiten.  

Der 19-jährige Ringer-Meister Saleh Mohammadi wurde etwa fünf Wochen nach seiner Festnahme willkürlich hingerichtet, der 18-jährige Amir Hossein Hatami 84 Tage nach seiner Verhaftung. Der 21-jährige Karate-Meister Sasan Azadvar Jonaqani wurde innerhalb von weniger als vier Monaten festgenommen, verurteilt und willkürlich hingerichtet – unter anderem wegen angeblicher Straftaten wie dem Einschlagen von Fenstern eines Polizeibusses mit Steinen und einem Schlagstock.  

In 16 der 29 Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, ging es nicht um Tötungsdelikte, geschweige denn um Vorwürfe der vorsätzlichen Tötung, auf welche die internationalen Menschenrechtsnormen die Anwendung der Todesstrafe beschränken. Nach internationalem Recht ist die Todesstrafe rechtlich gesehen eine Ausnahme und darf, wenn überhaupt, in den Staaten, die sie noch durchführen, nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, wobei sie dabei ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher Tötung beschränkt ist und strengsten Einschränkungen und Schutzvorkehrungen unterliegt.  

Human Rights Watch und das Boroumand Center lehnen die Todesstrafe in allen Fällen ausnahmslos ab, unabhängig von der Art des Verbrechens, da sie die höchste Form einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe darstellt.  

Junge Demonstrant*innen wurden hingerichtet, weil sie angeblich Gebäude und Fahrzeuge in Brand gesetzt, Molotowcocktails hergestellt, besessen und eingesetzt sowie öffentliche und Regierungsgebäude betreten und beschädigt haben.  

In mindestens 10 der übrigen 13 Fälle erhob der Staat Vorwürfe der Beteiligung an Tötungen oder tödlichen Vorfällen, erhob jedoch keine Anklage wegen Mordes. Die Angeklagten wurden ausschließlich wegen vage formulierter Straftaten verurteilt, wie etwa „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“. Die Behörden haben diese vagen Straftatbestände genutzt, um Personen, darunter auch ganze Personengruppen, wegen angeblicher Taten wie Anstiftung zur Gewalt, nicht tödlicher Körperverletzung oder Waffenbesitzes zum Tode zu verurteilen, ohne ihre tatsächliche Rolle bei einem Tötungsdelikt nachzuweisen.  

In mehreren Fällen bedienten sich die Behörden des Vorwurfs der „operativen Maßnahmen im Auftrag feindlicher Staaten“ – ein Kapitalverbrechen, das

durch ein Gesetz aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Verschärfung der Strafen für Spione und Kollaborateure mit dem zionistischen Regime und feindlichen Staaten“ eingeführt wurde.  

„Mindestens acht Demonstranten wurden nach dem vage formulierten Spionagegesetz von 2025 verurteilt, das den Straftatbestand erweiterte und Verfahrensfristen verkürzte“, sagte Roya Boroumand, Geschäftsführerin des Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights in Iran. „Das Gesetz, das nach den landesweiten Protesten Ende 2019 und Anfang 2020 eingeführt wurde, hat sich zu einem Mittel für Schnellverfahren entwickelt, mit dem Demonstrant*innen ohne Beweise wegen Spionage oder Zusammenarbeit mit einem feindlichen Staat zum Tode verurteilt werden können – und zu einer abschreckenden Botschaft an diejenigen, die aufdecken könnten, wie diese Verurteilungen zustande gekommen sind.“  

Die Organisationen dokumentierten, wie den Betroffenen der Zugang zu einem selbst gewählten, unabhängigen Rechtsbeistand verweigert wurde und wie sie gefoltert und misshandelt wurden, unter anderem durch Schläge, Scheinhinrichtungen und Vergewaltigungsdrohungen. Die Angeklagten wurden von Gerichten verurteilt, denen es grundlegend an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt. Das zeigt sich auch in der systematischen Verwendung von unter Folter erzwungenen „Geständnissen“ und unbelegten Berichten von Sicherheits- und Geheimdiensten als Beweismittel durch die Gerichte.  

Zahlreiche weitere Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen, darunter Frauen, Kinder und mehrere Personen, deren Mitangeklagte bereits hingerichtet wurden, sind weiterhin unmittelbar von einer Hinrichtung bedroht. Am 28. Juli 2026 berichtete Amnesty International, dass die Organisation 60 Personen, darunter drei Kinder, identifiziert habe, denen im Zusammenhang mit den Protesten die Hinrichtung droht. Das Freiwilligenkomitee zur Beobachtung der Lage von Inhaftierten, ein Netzwerk iranischer Aktivist*innen im Exil, hat die Namen von über 60 Personen veröffentlicht, die bis zum 14. August zum Tode verurteilt wurden. Nach Angaben einer anderen Organisation, Iran Human Rights, droht allein im Gefängnis von Isfahan über 70 Demonstrant*innen die Hinrichtung.  

Die Gesamtzahl der Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen, denen die Hinrichtung droht, dürfte weitaus höher liegen. Viele Fälle wurden aufgrund von Internetabschaltungen und der begründeten Angst vor staatlichen Repressalien nicht gemeldet. Eine offizielle Anweisung des Geheimdienstministeriums vom Juli, die im Rahmen des Spionagegesetzes von 2025 erlassen wurde, stufte Hunderte Medien, Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen als „Feinde“ ein und stellte jeglichen Kontakt mit ihnen unter Strafe. Dies habe das Klima der Angst noch verschärft und die Angehörigen der Opfer verstummen lassen, obwohl Fürsprache und internationale Aufmerksamkeit dazu beitragen könnten, das Leben der zum Tode Verurteilten zu retten, so die Organisationen.  

Auch der Widerstand gegen die Todesstrafe und die rechtswidrige Hinrichtung von Demonstrant*innen wird als „kriminelles“ Verhalten behandelt. Am 30. Juli gab der Staatsanwalt von Teheran bekannt, dass gegen mehrere Personen, die sich gegen Hinrichtungen ausgesprochen hatten, Strafverfahren eingeleitet worden seien.  

Die Behörden haben Demonstrant*innen, darunter auch willkürlich hingerichtete, systematisch diffamiert und verunglimpft, indem sie sie als „Bodentruppen eines US-israelischen Putsches“ bezeichneten und ihnen wiederholt vorwarfen, sie hätten „einen fruchtbaren Boden und einen Vorwand“ für die Militärschläge gegen den Iran im Februar geschaffen.  

Der starke Anstieg politisch motivierter Hinrichtungen erfolgt vor dem Hintergrund einer sehr deutlichen Zunahme der Hinrichtungen insgesamt im Iran. Das Boroumand Center verzeichnete im Jahr 2025 mindestens 2.113 Fälle – die höchste bekannte Anzahl in einem Jahr seit Ende der 1980er Jahre.  

Die UN-Mitgliedstaaten sollten die iranischen Behörden dringend dazu drängen, alle Hinrichtungen einzustellen und ein Moratorium zu verhängen, das zur Abschaffung der Todesstrafe führt, so Human Rights Watch und das Boroumand Center. 

UN-Gremien, Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen haben festgestellt, dass die systematische, strukturelle und historische Straflosigkeit im Iran für diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich sind – darunter Justiz- und Strafverfolgungsbeamte –, nach wie vor ein wesentlicher Treiber für Gräueltaten im Land ist. In ihren Berichten seit 2024 hat die UN-Untersuchungskommission zum Iran festgestellt, dass „Richter, die Todesurteile verhängten, sich auf durch Folter erlangte Beweise stützten und Verfahren leiteten, die durch schwerwiegende Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens beeinträchtigt waren“ und in diesem Zusammenhang möglicherweise für schwere Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich sind. 

Angesichts der Straflosigkeit im Iran sollten Justizbehörden in anderen Ländern Ermittlungen nach dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit durchführen, um iranische Amtsträger, die im Verdacht stehen, für schwere internationale Verbrechen verantwortlich zu sein, zur Rechenschaft zu ziehen. Sofern ausreichende Beweise vorliegen, sollten Staaten diese Verbrechen gemäß nationalem Recht strafrechtlich verfolgen. Staaten, die strukturelle Ermittlungen vorsehen – also Ermittlungen, bei denen Muster von Verstößen untersucht werden, die dann mit konkreten Fällen für individuelle Strafverfolgungen verknüpft werden können – sollten Beweismittel im Zusammenhang mit schweren internationalen Verbrechen, die im Iran begangen wurden, sammeln und sichern, um künftige Strafverfahren zu erleichtern.  


Rechtswidrige und willkürliche Hinrichtungen im Iran  

Gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen gilt die Tötung eines Menschen grundsätzlich als willkürlich, wenn sie im Widerspruch zum Völkerrecht oder zum jeweils nationalen Recht steht. Die internationalen Menschenrechtsnormen sehen strenge Einschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe in Ländern vor, die diese noch praktizieren. Die Verhängung der Todesstrafe in einer Weise, die den Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) – dem der Iran beigetreten ist – widerspricht und ohne strikte Einhaltung der für die Anwendung der Todesstrafe geltenden Schutzvorkehrungen und Einschränkungen erfolgt, würde die Hinrichtungen willkürlich machen. 

So stellen beispielsweise Hinrichtungen, die auf der Grundlage von Todesurteilen vollstreckt werden, die wegen Straftaten verhängt wurden, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen, sowie wegen vage formulierter Straftatbestände, die gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verstoßen, willkürliche Beraubungen des Lebens dar. Ebenso führen Verstöße gegen die in Artikel 14 des ICCPR vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses dazu, dass Hinrichtungen als willkürlich gelten. Dazu gehören der Einsatz von erzwungenen Geständnissen, die Verweigerung des Zugangs zu einem frei gewählten, unabhängigen Rechtsbeistand, die Missachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, die Verweigerung des Rechts auf Begnadigung und Umwandlung eines Todesurteils sowie ein Mangel an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des entsprechenden Verfahrens oder Gerichts.  

Während sich Human Rights Watch und das Boroumand Center in erster Linie auf 29 Hinrichtungsfälle im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten konzentrierten, stellten die Organisationen auch in anderen Fällen ähnliche Muster schwerwiegender Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsrechtnormen fest. In mindestens 58 der 59 Fälle wurden Personen auf der Grundlage vage formulierter Anklagepunkte wie „Kriegsführung gegen Gott“, „Korruption auf Erden“, „bewaffneter Aufstand“, Spionage und „operative Aktivitäten im Auftrag feindlicher Staaten“ verurteilt. Diese Anklagepunkte fallen in die Zuständigkeit der Revolutionsgerichte, denen es an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt und die für die Mehrheit der Todesurteile im Iran verantwortlich sind. Offiziellen Berichten zufolge wurden in zwei Fällen Angeklagte sowohl wegen Mordes als auch wegen vage formulierter Straftaten im Zusammenhang mit denselben Taten verurteilt. In den meisten Fällen haben die Behörden keine Vorwürfe hinsichtlich einer Beteiligung an Tötungsdelikten erhoben. Zudem wurde den Betroffenen gemäß den nationalen Gesetzen des Iran während der Vorermittlungen der Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl verwehrt.  

Im Jahr 2021 erklärte der damalige UN-Sonderberichterstatter für den Iran: „Die tief verwurzelten Mängel im Recht und bei der Vollstreckung der Todesstrafe im Iran bedeuten, dass die meisten, wenn nicht sogar alle Hinrichtungen willkürliche Tötungen sind.“ 

Hinrichtungen aufgrund vager Anschuldigungen, mutmaßlicher Sachbeschädigung 

Zwischen dem 18. März und Ende August 2026 kündigten die Behörden die Hinrichtung von 29 Personen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten an, fast alle auf der Grundlage vage formulierter Gesetze, die gegen das Rechtmäßigkeitsgebot verstoßen, da die Betroffenen nicht vorhersehen konnten, dass eine Handlung eine Straftat darstellen würde. Die Anklagen gegen 16 Personen enthielten keine Vorwürfe wegen Tötungsdelikten, geschweige denn wegen vorsätzlicher Tötung. In einem der übrigen Fälle wurde einem Demonstranten sehr breit gefasst vorgeworfen, „Unruhen angeführt zu haben“, die zum Tod von Sicherheitskräften führten. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen stellt die Todesstrafe eine rechtliche Ausnahme dar und darf, wenn überhaupt, in den Staaten, die sie noch praktizieren, nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, wobei sie ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher Tötung beschränkt ist und strengsten Einschränkungen und Schutzvorkehrungen unterliegt.  

Das Völkerrecht missachtend haben die iranischen Behörden Demonstrant*innen wegen Straßenblockaden, Beschädigung von öffentlichem Eigentum und Verhaltensweisen hingerichtet, die als Zusammenarbeit mit „feindlichen Staaten“ im Sinne des Spionagegesetzes von 2025 gelten, das erstmals 2020 im Parlament eingebracht und nach dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und dem Iran im Juni 2025 im Eilverfahren verabschiedet wurde. Keiner dieser Vorwürfe kann als „schwerstes Verbrechen“ gewertet werden.  

Am 30. April 2026 richtete die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Isfahan den 21-jährigen Sasan Azadvar Jonaqani willkürlich wegen „Kriegsführung gegen Gott“ hin. Laut Auszügen aus dem Urteil, die von der Nachrichtenagentur der Justiz, Mizan, veröffentlicht wurden, hat die Regierung Azadvar nicht vorgeworfen, jemanden getötet zu haben. Stattdessen wurde ihm vorgeworfen, „aktiv an Unruhen teilgenommen“, „Sicherheitskräfte angegriffen und mit Steinen beworfen“, Schäden an Privatfahrzeugen verursacht sowie „Menschen vor Ort zu Unruhen und Aufruhr angestiftet und ermutigt“ zu haben.  

Erfan Kiani, der am 25. April willkürlich hingerichtet wurde, war wegen angeblicher Beteiligung an ähnlichen Taten der „Kriegsführung gegen Gott“ für schuldig befunden worden. Mizan berichtete, ihm sei vorgeworfen worden, Steine und einen Molotowcocktail auf Sicherheitskräfte geworfen zu haben, Vandalismus wie die Zerstörung von Verkehrskameras begangen zu haben, eine Machete mitgeführt und eine Straße blockiert zu haben.  

Am 1. Juni richteten die Behörden Ashkan Maleki und Mehrdad Mohammadinia, Angehörige der unterdrückten kurdischen Minderheit im Iran, in der Provinz Alborz willkürlich hin. Die Agentur Mizan berichtete, dass die 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran sie zum Tode verurteilt habe wegen „Teilnahme an operativen Aktionen gegen die nationale Sicherheit im Auftrag des zionistischen Regimes und des feindlichen Staates USA sowie feindlicher Gruppen“ sowie wegen „Betretens heiliger religiöser Gebäude mit der Absicht, öffentliches und privates Eigentum zu zerstören und in Brand zu setzen … um während des Krieges das heilige System der Islamischen Republik anzugreifen“.  

Mizan berichtete, dass sie auf Grundlage von „Geständnissen“ in Haft sowie Berichten von Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden nach dem Spionagegesetz von 2025 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden. Einem Mitangeklagten, Arman Marefati, ebenfalls Kurde, droht unmittelbar die Hinrichtung. 

Am 22. Juli gaben die Behörden bekannt, dass Mehdi Khanaki hingerichtet worden sei. Mizan berichtete, dass ein Revolutionsgericht in Karaj in der Provinz Alborz ihn wegen „operativer Handlungen zugunsten des zionistischen Regimes, der Vereinigten Staaten und feindlicher Gruppen“ sowie wegen „Herstellung, Beschaffung und Besitzes von Militärwaffen und Munition sowie deren Einsatz“ für schuldig befunden und ihn gemäß dem Spionagegesetz zum Tode verurteilt habe.  

Die Behörden warfen Khanaki die Mitgliedschaft in einer nicht namentlich genannten „terroristischen Gruppe“ sowie die Beteiligung am „US-zionistischen Putsch“ vor – ein Begriff, den die Regierung häufig im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 verwendet. Mizan berichtete, dass laut Waffenexperten die angeblich in seiner Wohnung beschlagnahmten Waffen „während der Zeit der Unruhen im Dezember/Januar“ abgefeuert worden seien. Die Behörden brachten den mutmaßlichen Einsatz der Waffen nicht mit konkreten Vorfällen in Verbindung und warfen Khanaki auch keine Beteiligung an Tötungsdelikten vor.  

Andere Demonstrant*innen befinden sich weiterhin in der Todeszelle. Ihnen droht die Hinrichtung, obwohl ihnen keine vorsätzlichen Tötungsdelikte vorgeworfen werden. Benyamin Naghdi, 26, ein Mixed-Martial-Arts-Kämpfer und Kickboxer, ist unmittelbar von der Hinrichtung bedroht, nachdem die 41. Kammer des Obersten Gerichtshofs im Juli sein Todesurteil bestätigt hat. Die Kammer 1 des Revolutionsgerichts in Shiraz verurteilte ihn wegen „Verderbnis auf Erden“ zum Tode, da er angeblich am 3. Januar während der Proteste in Shiraz in der Provinz Fars einen Feuerlöscher als provisorischen Flammenwerfer gegen Sicherheitskräfte auf Motorrädern eingesetzt hatte. 

In einem Medieninterview mit einem iranischen Sender erklärte Naghdis Anwalt Mostafa Nili, Naghdi sei ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Nach ersten Ermittlungen wurde er jedoch wegen „Kriegsführung gegen Gott“, „Mitgliedschaft in Gruppen, welche die nationale Sicherheit gefährden“, „Versammlung und Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ sowie „Propaganda gegen das System“ angeklagt.  

Die Staatsanwaltschaft habe die Anklagepunkte bezüglich der Körperverletzung an Sicherheitskräften und des Besitzes einer Blankwaffe fallen gelassen, so Nili, doch die Richter hätten entschieden, dass die Anklagepunkte gegen seinen Mandanten in ihrer Gesamtheit „Korruption auf Erden“ darstellten. Nili erklärte, dass bei dem Vorfall niemand verletzt worden sei.  

Am 15. Juli richteten die Behörden Mohammad Amini Dehaghani willkürlich hin, der im Zusammenhang mit Protesten in der Provinz Isfahan festgenommen worden war. Daraufhin wurde er wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ verurteilt. Mizan berichtete, ihm sei vorgeworfen worden, am 9. Januar Straßen blockiert, das Büro des Gouverneurs von Dehaghan mit einem Molotowcocktail in Brand gesetzt, einen Molotowcocktail auf eine örtliche Polizeistation geworfen und andere dazu angestiftet zu haben, die Polizeistation anzugreifen, sowie „[andere darum gebeten zu haben], ihm ein Kalaschnikow-Gewehr zum Schießen zu geben“. Ihm wurde ferner „Propaganda gegen das System“, „Störung der öffentlichen Meinung und der psychischen Sicherheit der Gesellschaft“ sowie „Kommunikation mit oppositionellen Kanälen“ vorgeworfen. 

Mizan berichtete, Mohammad Amini Dehaghani sei auf der Grundlage seiner „Geständnisse“ und von Überwachungsaufnahmen verurteilt worden, die angeblich zeigten, wie er an dem Angriff auf das Büro des Gouverneurs teilnahm. Die Behörden meldeten keine Toten oder Verletzten bei dem mutmaßlichen Angriff.  

Aus offiziellen Gerichtsverlautbarungen und Hinrichtungsankündigungen geht hervor, dass mindestens acht Männer, die im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten hingerichtet wurden, nach dem Spionagegesetz von 2025 verurteilt worden waren. Nach iranischem Recht steht auf viele Verhaltensweisen die Todesstrafe, darunter auch die freie Meinungsäußerung, die durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt ist.  

Das Spionagegesetz hat den Anwendungsbereich weiter ausgeweitet und sieht die Todesstrafe für vage formulierte Straftaten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und Kooperation mit „feindlichen Staaten“ sowie lange Haftstrafen für Handlungen wie das „Versenden von Filmmaterial, Bildern oder Informationen an [Medien-]Netzwerke, Bürgerjournalisten oder ausländische [Social-Media-] Seiten im Internet vor, sofern [solche Handlungen] der nationalen Sicherheit zuwiderlaufen“. 

Das Gesetz sieht zudem beschleunigte Verfahren durch spezielle Abteilungen der Revolutionsgerichte vor, einschließlich einer Verkürzung der Berufungsfrist von 20 auf 10 Tage.  

Fehlende Feststellung der individuellen Schuld, Verweigerung des Rechts auf wirksame Verteidigung 

Staatsanwaltschaft und Justizbeamte haben die Rechte der wegen Kapitalverbrechen Verurteilten verletzt, darunter das Recht auf die Unschuldsvermutung, und in den Fällen, in denen Human Rights Watch und das Boroumand Center Informationen einholen konnten, haben die Behörden die individuelle Schuld der Verurteilten nicht eindeutig nachgewiesen, auch nicht in Fällen, in denen sie den Angeklagten die Beteiligung an Tötungsdelikten vorwarfen.  

Gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses stellt die Hinrichtung einer verurteilten Person, deren Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, eine willkürliche Beraubung des Lebens dar. Darüber hinaus verstößt die Verweigerung angemessener Zeit und Mittel für die Vorbereitung der Verteidigung – beispielsweise durch überstürzte und summarische Verfahren oder die Verweigerung der Akteneinsicht – ebenfalls gegen die in Artikel 14 des ICCPR vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren, wodurch alle daraus resultierenden Hinrichtungen willkürlicher Natur sind.  

Bis Ende August gab es im Zusammenhang mit den Fällen von zwölf hingerichteten Demonstranten Vorwürfe der Beteiligung an Tötungsdelikten. Die überwiegende Mehrheit wurde jedoch nicht wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Stattdessen stellten Forschende von Human Rights Watch und dem Boroumand Center ein Muster vage formulierter Straftatbestände wie „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ fest, die Verurteilungen – sogar von großen Gruppen – ermöglichten, ohne dass deren Schuld an vorsätzlichen Tötungen nachgewiesen wurde. Selbst in mindestens zwei der drei Fälle, in denen offenbar Anklage wegen Mordes erhoben wurde, wurden die Angeklagten ebenfalls wegen „Kriegsführung gegen Gott“ verurteilt. In diesen Fällen bleibt unklar, ob die Hinrichtungen nach der Rechtskraft der Urteile wegen Mordes oder wegen „Kriegsführung gegen Gott“ vollstreckt wurden.  

Mindestens ein Demonstrant wurde wegen vage formulierter Straftatbestände wie „operative Aktivitäten im Auftrag des zionistischen Regimes und der Vereinigten Staaten“ verurteilt, und zwar aufgrund weit gefasster Vorwürfe, „Unruhen angeführt zu haben“, die zum Tod von Sicherheitskräften führten. 

Vage formulierte Straftatbestände ermöglichen die Verhängung der Todesstrafe für Handlungen, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen. Als solche haben sie es den Gerichten ermöglicht, Demonstrant*innen wegen mutmaßlicher Handlungen wie nicht tödlicher Körperverletzung, Anstiftung zur Gewalt und Waffenbesitz zum Tode zu verurteilen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie an einem Tötungsdelikt beteiligt waren.  

Darüber hinaus fallen Anklagen wie „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ in die Zuständigkeit der Revolutionsgerichte. Obwohl die iranische Justiz insgesamt nicht unabhängig ist und Gerichtsverfahren – einschließlich derer vor Strafgerichten, die für Tötungsdelikte zuständig sind – systematisch unfair verlaufen, werden Revolutionsgerichte insbesondere dazu genutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Menschenrechtsorganisationen sowie UN-Gremien und -Expert*innen haben immer wieder dokumentiert, dass diese Gerichte eng mit Sicherheits- und Geheimdiensten zusammenarbeiten und eine eklatante Voreingenommenheit und Feindseligkeit gegenüber tatsächlichen und vermeintlichen Regierungskritiker*innen an den Tag legen.  

Auf der Grundlage eines Urteils der Kammer 1 des Ersten Strafgerichts in Qom, das von Human Rights Watch geprüft wurde, sowie von Berichten von Mizan wurden Saleh Mohammadi und Saeed Davoudi, die am 19. März willkürlich hingerichtet wurden, in zwei parallelen Verfahren vor einem Strafgericht und einem Revolutionsgericht angeklagt und verurteilt. Vor dem Strafgericht wurde Mohammadi wegen Mordes und Davoudi wegen nicht tödlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tod eines Angehörigen der Sicherheitskräfte angeklagt. Aufgrund des Urteils vom 3. Februar wurde Mohammadi wegen Mordes verurteilt und zu Vergeltung in gleicher Art verurteilt, während Davoudi wegen Körperverletzung verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Blutgeld verurteilt wurde.  

Allerdings wurden sie zudem wegen „Kriegsführung gegen Gott“ angeklagt, was gegen das Verbot verstößt, wegen derselben mutmaßlichen Taten mehrfach vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden. Eine Sonderkammer des Revolutionsgerichts verurteilte die beiden Männer zum Tode, somit auch Davoudi, der lediglich wegen Körperverletzung ohne Todesfolge verurteilt worden war. Ein dritter Mann, Mehdi Ghasemi, der ebenfalls am 18. März hingerichtet wurde, stand neben Mohamamdi und Davoudi wegen derselben Anklage vor Gericht, allerdings im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Tötung eines anderen Angehörigen der Sicherheitskräfte bei einem separaten Vorfall – ein Beispiel für Sammelprozesse in nicht miteinander in Zusammenhang stehenden Fällen.  

In einem anderen Fall, der gemeinhin als „Shohada-Platz“-Fall bekannt ist, wurden 16 Personen – darunter die Zwillingsschwestern Romina und Taraneh Rahimi sowie die drei Brüder Milad, Mehrdad und Ali Boeri – von der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Isfahan unter Vorsitz von Richter Morteza Barati wegen vager Vorwürfe bezüglich der nationalen Sicherheit vor Gericht gestellt, darunter Kapitalverbrechen wie „Kriegsführung gegen Gott“. Nach Informationen, die dem Boroumand Center von einer gut informierten Quelle zur Verfügung gestellt und von Human Rights Watch geprüft wurden, wurde den Angeklagten vorgeworfen, am 8. Januar bei Protesten auf dem Shohada-Platz in Isfahan am Tod eines Angehörigen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) und eines Obdachlosen beteiligt gewesen zu sein. Keine*r von ihnen wurde jedoch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt.  

Am 30. August berichteten Menschenrechtsorganisationen, dass das Revolutionsgericht zehn der Angeklagten – eine Frau und neun Männer – zum Tode und die übrigen sechs zu Haftstrafen zwischen 16 und 36 Jahren verurteilt habe.  

Neben groben Verstößen gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens wurden zahlreiche Fragen zum Sachverhalt des Falles aufgeworfen. Nach Informationen, die den Forscher*innen vorliegen, sowie Berichten persischsprachiger Medien wurde das IRGC-Mitglied nicht an dem Ort getötet, an dem sich die Angeklagten in der Nacht des Vorfalls angeblich aufgehalten hatten. Quellen berichteten, dass die Behörden den Angeklagten zudem Verhaltensweisen wie das Mitführen von Flaschen oder Feuerzeugen zur Herstellung von Molotowcocktails als Beweis für die „Kriegsführung gegen Gott“ vorgeworfen haben, ohne Beweise dafür vorzulegen, dass die Angeklagten an den tödlichen Angriffen beteiligt waren. 

Den vorliegenden Informationen zufolge haben die Behörden die Angeklagten zudem daran gehindert, eine wirksame Verteidigung zu führen, unter anderem durch die Verweigerung der Zulassung entlastender Beweise wie Videos auf den Handys der Angeklagten, die den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer Beteiligung an den tödlichen Angriffen widersprechen. Wie es schon lange üblich ist, stützte sich auch dieses Verfahren auf „Geständnisse“ der Angeklagten, die nach deren Angaben unter Folter erzwungen wurden. Die Behörden haben zudem den Anwält*innen die Akteneinsicht verweigert. 

Zu den Personen, die von Menschenrechtsorganisationen als zum Tode verurteilt identifiziert wurden, gehören Taraneh Rahimi, Mehrdad Boeri, Armin Gholami, Parsa Jafari, Mehdi Jafari, Ahmadreza Saeedi, Navid Elyasi, Abolfazl Dadgostar, Mehdi Mansouri und Mohammad Mehdi Asadi.  

Hochrangige Justizbeamte haben ausdrücklich befürwortet, Demonstrant*innen wegen vage definierter Kapitalverbrechen anzuklagen. Staatliche Medien berichteten am 10. Januar, dass der iranische Generalstaatsanwalt Mohammad Movahedi Azad gesagt habe: „Die Anklagepunkte gegen alle Randalierer sind dieselben, sei es gegen Personen, die mit dem Ziel der Zerstörung und der Gefährdung der Sicherheit sowie des öffentlichen Eigentums der Bevölkerung Randalierern und Terroristen Beihilfe geleistet haben … oder gegen Söldner, die zu den Waffen gegriffen haben.“ Die staatlichen Medien hielten fest, dass Azad „betonte, dass alle Täter in dieser Angelegenheit Krieg gegen Gott führen“.  

Justizberichte, in denen Gerichtsurteile zitiert werden, sowie Informationen aus gut informierten Quellen, zeigen, dass sich die Gerichte bei Verurteilungen wegen Kapitalverbrechen stark oder ausschließlich auf Aussagen von Inhaftierten stützten, in denen sie sich selbst und andere belasteten und die in Abwesenheit ihrer Anwält*innen abgegeben wurden, sowie auf unbelegte Berichte von Sicherheits- und Geheimdiensten. 

Zwar sind die meisten Urteile nicht öffentlich zugänglich, doch die drei von den Organisationen geprüften Urteile zeigen, dass ihnen eine Urteilsbegründung fehlt, sie nicht auf die Fakten eingehen und entweder keinerlei Bezug auf die Verteidigung nehmen – einschließlich entlastender Beweise oder Zeugenaussagen, die vom Rechtsbeistand des Angeklagten vorgebracht wurden – oder diese schlicht zurückweisen. In einem Fall, in dem die Todesstrafe verhängt wurde, berichtete eine gut informierte Quelle, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft zeigten, dass sich die Angeklagten zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat nicht am Tatort befanden. Dennoch ignorierte das Gericht diese Beweise und verurteilte die Angeklagten zum Tode.  

Hinrichtungen nach summarischen Verfahren und Massenprozessen  

Hinrichtungen im Iran, auch wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit, werden systematisch im Anschluss an Schnellverfahren vollstreckt, die in vielen Fällen nur einen oder zwei kurze Prozesstage umfassen. In den Fällen im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 und dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und dem Iran waren die Prozesse äußerst kurz. Das gesamte Verfahren von der Festnahme bis zur Hinrichtung, einschließlich der Voruntersuchung, des Prozesses vor einem untergeordneten Gericht und der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof, dauerte zwischen etwas mehr als fünf Wochen und acht Monaten.  

Ein Strafgericht in Qom verurteilte Saleh Mohammadi nur 26 Tage nach der Straftat, die ihm vorgeworfen wurde, zum Tode.  

Gerichte haben zudem Schnellverfahren bei Kapitalverbrechen mit mehreren bis zu Dutzenden Angeklagten durchgeführt, bei denen es um komplexe Vorwürfe und Sachverhalte ging.  

Ein Revolutionsgericht in Isfahan verurteilte mindestens 12 Personen – Shervin Bagherian (18), Amir Hossein Safari, Abolfazl Sepahi, Ali Dashti, Alireza Raisi, Abolfazl Ebrahimi, Alireza Sepahi, Erfan Esfandiari, Gol Mohammad Mohammadi, Amirhossein Ebrahimi, Amirhossein Maleki und Ghaem Hosseini – wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode, da ihnen vorgeworfen wurde, an der Tötung von vier Sicherheitskräften während der Proteste auf dem Alilkhani-Platz in Isfahan am 8. Januar beteiligt gewesen zu sein.  

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass im Zusammenhang mit dem Vorfall zwischen 59 und 62 Personen festgenommen wurden. Einige staatliche Medien haben berichtet, dass 23 weitere Personen im Zusammenhang mit dem Fall zu Haftstrafen zwischen 5 und 10 Jahren verurteilt wurden.  

Staatliche Medien und die Justiz haben keine Einzelheiten dazu veröffentlicht, wann die zum Tode Verurteilten festgenommen, vor Gericht gestellt, verurteilt und ihre Urteile vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Nach Angaben des Freiwilligenkomitees zur Beobachtung der Lage von Inhaftierten wurden die Urteile jedoch an die Stelle für die Vollstreckung von Strafen, eine Abteilung der Staatsanwaltschaft, weitergeleitet, nachdem sie am 5. Juli vom Obersten Gerichtshof für rechtskräftig erklärt worden waren.  

Am 19. Juli richteten die Behörden Esfandiari und Mohammadi, einen afghanischen Staatsangehörigen, willkürlich hin. Am 28. Juli wurden Abolfazl Sepahi und Safari öffentlich hingerichtet. Hosseini, ebenfalls afghanischer Staatsangehöriger, wurde am 20. August willkürlich hingerichtet. Den anderen droht weiterhin die unmittelbare Hinrichtung. Eine gut informierte Quelle berichtete, die Behörden hätten beabsichtigt, auch Alireza Sepahi, den Cousin von Abolfazl Sepahi, am 28. Juli öffentlich hinzurichten, doch er erlitt am Galgen einen Herzinfarkt und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Er wurde wieder ins Gefängnis zurückgebracht und ist weiterhin unmittelbar von der Hinrichtung bedroht.  

In einem weiteren Fall, an dem sieben Angeklagte beteiligt waren, verurteilte die 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran den 18-jährigen Amir Hossein Hatami, den 19-jährigen Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Shahin Vahedparast Kolor, Shahab Zohdi und Yaser Rajaifar wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode.  

Die Behörden warfen den sieben vor, am 8. Januar eine Basis der Basij – einer dem IRGC unterstellten Truppe – in Teheran mit Steinen beworfen und in diese eingedrungen zu sein sowie zwei Motorräder in Brand gesetzt zu haben. Mizan berichtete außerdem, dass Demonstrant*innen, darunter auch Hatami, versucht hätten, 20 Sturmgewehre und 1.800 Patronen an sich zu nehmen, dies jedoch nicht gelungen sei. Die Behörden warfen den Angeklagten nicht vor, jemanden getötet oder verletzt zu haben.  

In einem Interview mit einem nationalen Medienkanal erklärte Biglaris Anwalt, dass Biglari am 8. Februar nach einem am Vortag abgehaltenen Sammelverfahren verurteilt worden sei, was darauf hindeutet, dass in diesem Fall möglicherweise nur eine einziger Prozesstag stattgefunden hat.  

Zwischen dem 2. und 6. April richteten die Behörden Hatami, Fahim, Biglari und Vahedparast Kolor willkürlich hin. Am 16. August berichtete die Nachrichtenagentur HRANA der Nichtregierungsorganisation Human Rights Activists in Iran, dass der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen drei weitere Angeklagte aufgehoben und den Fall an ein Revolutionsgericht zurückverwiesen habe. Ihnen droht weiterhin die Todesstrafe.  

Todesstrafe auf Grundlage von durch Folter erzwungenen „Geständnissen“ im Fernsehen 

Die Prozesse gegen Personen, die im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten festgenommen wurden, fanden vor dem Hintergrund einer systematischen Diffamierung der Demonstrant*innen durch die Behörden statt, die diese als „Randalierer“, „Terroristen“, „feindliche Söldner“, „Kriegstreiber gegen Gott“ und „Kriminelle“ bezeichneten. Seit Januar haben Mizan und andere staatliche Medien Hunderte auf Video aufgezeichneter „Geständnisse“ veröffentlicht, darunter auch solche von Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten wegen Kapitalverbrechen angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. Erzwungene „Geständnisse“ im Fernsehen zu senden, verstößt gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung sowie gegen das Recht auf die Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren. 

Im Fall des Alikhani-Platzes in Isfahan strahlten staatliche Medien am 23. Januar – nur wenige Wochen nach dem gemeldeten Vorfall – in einer sogenannten Dokumentation mit dem Titel „Shock“ „Geständnisse“ mehrerer Angeklagter aus. Zwar sind die Gesichter unkenntlich gemacht, doch mindestens zwei von ihnen geben ihren Vornamen an. In dem 37-minütigen Video machen die gefilmten Personen Aussagen, die sie selbst und andere belasten. Diese „Geständnisse“ im Fernsehen verstießen gegen die Rechte der Angeklagten, darunter das Recht auf die Unschuldsvermutung. Die verfügbaren Informationen deuten – im Einklang mit altbekannten Mustern aus ähnlichen Fällen in der Vergangenheit – zudem darauf hin, dass die belastenden Aussagen erzwungen wurden. Human Rights Watch liegen glaubwürdige Informationen über Folter im Fall einer der im Video gezeigten Personen vor. Die Aussagen wurden in Abwesenheit von Rechtsbeiständen und in einem Kontext gemacht, in dem die Beschuldigten offenbar nicht einmal verstanden hatten, welche Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. 

Am 2. September berichtete Dadban, eine außerhalb des Iran ansässige Rechtsberatungsstelle, dass ein Anwalt im „Shohada-Platz“-Fall in Isfahan eine Beschwerde gegen den Geheimdienst der IRGC im Zusammenhang mit Vorwürfen von Folter, Misshandlung und Verstößen gegen die Rechte der Angeklagten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren eingereicht habe. Dadban berichtete, dass die Beschwerde detaillierte Vorwürfe über erzwungene „Geständnisse“, Schläge sowie sexuelle Übergriffe gegen die Rahimi-Schwestern enthielt.  

Das Kurdistan Human Rights Network veröffentlichte drei umfangreiche Audioaufnahmen aus dem Gefängnis von Mehrab Abdollahzadeh, einem 28-jährigen Kurden, der am 4. Mai im Zusammenhang mit den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten von 2022 hingerichtet wurde. Abdollahzadeh lieferte einen erschütternden Bericht über Folter und grobe Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren.  

Abdollahzadeh schilderte, dass Beamte des Geheimdienstministeriums ihn nach seiner Festnahme am 22. Oktober 2022 zunächst unter Druck setzten, als Informant zu fungieren, und ihn, als er sich weigerte, der Beteiligung am Tod eines Basij-Mitglieds beschuldigten. Er berichtete, dass Geheimdienstmitarbeiter ihn an einen Stuhl fesselten, schlugen und ihm mit der Verhaftung seiner Familienangehörigen – darunter seiner Mutter und seiner Schwester – drohten und ihn 15 Tage lang in einem Raum von der Größe eines Schranks festhielten, wo sie ihm eine Substanz verabreichten, die er als halluzinogen bezeichnete. Er sagte, er habe sich schließlich entschlossen, den Beamten „falsche Informationen“ zu geben, damit sie seine Freundin freiließen, die die Behörden in die Haftanstalt gebracht hatten. 

Das Boroumand Center sprach mit einem ehemaligen Häftling, der bestätigte, dass die Verhörbeamten Abdollahzadeh gefoltert und misshandelt hätten.  

Nach internationalem Recht würde die Nichteinhaltung von Artikel 7 des ICCPR – der alle Formen von Folter und Misshandlung verbietet – in Fällen der Todesstrafe die Hinrichtung zwangsläufig zu einer willkürlichen machen. Dies würde zusätzlich einen Verstoß gegen Artikel 6 darstellen.  

Öffentliche und geheime Hinrichtungen 

Am 28. Juli 2026 richteten die Behörden Abolfazl Sepahi und Amir Hossein Safari auf dem Alikhani-Platz in Isfahan hin, wo Berichten zufolge am 8. Januar vier Sicherheitskräfte getötet worden waren.  

Mizan berichtete, dass die Behörden Saleh Mohammadi, Saeed Davoudi und Mehdi Ghasemi am 19. März „in Anwesenheit einer Gruppe von Menschen in Qom“ hingerichtet hätten, was darauf hindeutet, dass die Hinrichtungen öffentlich stattfanden. Das Urteil gegen Mohammadi sah eine öffentliche Hinrichtung vor.  

Öffentliche Hinrichtungen von Demonstrant*innen eskalieren die Todesstrafe weiter zu einer Waffe der politischen Unterdrückung. Neben der Verletzung der Rechte und der Menschenwürde der Hingerichteten zielen öffentliche Hinrichtungen, indem sie eine grausame und erniedrigende Strafe zur Schau stellen, auch darauf ab, in der Bevölkerung Angst zu schüren und weiteren öffentlichen Widerstand zu verhindern.  

Nach internationalem Recht stellen öffentliche Hinrichtungen eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des absoluten Verbots von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung dar. 

Die Behörden haben zudem mehrere geheime Hinrichtungen von Demonstrant*innen durchgeführt, ohne deren Familienangehörige und Rechtsbeistände vorab zu benachrichtigen, wodurch diesen ein letzter Besuch verwehrt wurde.  

Ein Menschenrechtsverteidiger berichtete Human Rights Watch, dass die Behörden weder die Familie noch den Anwalt von Mehrab Abdollahzadeh vor seiner Hinrichtung am 5. Mai benachrichtigt hätten. Amnesty International berichtete, dass auch Ashkan Maleki und Mehrdad Mohammadinia willkürlich und heimlich hingerichtet wurden, ohne dass ihre Familien oder Rechtsbeistände vorab informiert wurden. 

Geheime Hinrichtungen und die Verweigerung eines letzten Besuchs für die Angehörigen verstoßen gegen das Völkerrecht, etwa weil sie den Hingerichteten und ihren Angehörigen schweres seelisches Leid zufügen und damit gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstoßen.  

Systematische Verweigerung des Rechts auf Rechtsbeistand; Verfolgung von Rechtsanwält*innen 

Schon seit Jahrzehnten verweigern die iranischen Behörden Inhaftierten den Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand. Dementsprechend wurde auch den Angeklagten, denen Kapitalverbrechen vorgeworfen wurden, ein solcher Zugang während der Ermittlungsphase und auch während des Verfahrens verweigert.

Gemäß der Anmerkung zu Artikel 48 der iranischen Strafprozessordnung wird Personen, denen bestimmte Straftaten, darunter Straftaten gegen die nationale Sicherheit, vorgeworfen werden, das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert. Nur Rechtsanwält*innen, die vom Obersten Richter zugelassen wurden, dürfen als ihre Verteidiger*innen bestellt werden. Die UN-Untersuchungskommission zum Iran und Menschenrechtsorganisationen haben ein Muster der Komplizenschaft vieler von der Justiz genehmigter Rechtsanwält*innen bei schweren Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.  

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards, darunter Artikel 14 Buchstabe b des ICCPR sowie den Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle von Rechtsanwält*innen, bedeutet das Recht auf einen Rechtsbeistand, dass eine Person das Recht auf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl hat.  

In einem Interview in den iranischen Medien erklärte der Anwalt von Mohammad Amin Biglari, der nach einem Massenprozess hingerichtet wurde, dass ein vom Staat bestellter Anwalt Biglari bei seinem Prozess vertreten habe und dass Biglaris bestellter Anwalt sowie ein weiterer Anwalt erst in der Berufungsinstanz unabhängig voneinander bestellt worden seien. Das Gericht verwehrte ihnen jedoch die Akteneinsicht und untersagte ihnen, eine Verteidigung zu führen. Die Verweigerung der Akteneinsicht, insbesondere für unabhängige Anwält*innen, ist ein gängiges Vorgehen, vor allem vor Revolutionsgerichten.  

Moein Khazaeli, Menschenrechtsanwalt bei Dadban, der in regelmäßigem Kontakt mit Anwält*innen im Iran steht, berichtete Human Rights Watch, dass die Behörden nach den Massakern an Demonstrant*innen im Januar Anwält*innen zunehmend schikanierten und einschüchterten und ihnen mit Festnahme drohten, sollten sie Fälle im Zusammenhang mit den Protesten übernehmen. 

In einem Fall, so sagte er, habe ein Richter eines Revolutionsgerichts einen Anwalt, der zum Gerichtsgebäude gekommen war, um den Fall eines Mannes zu übernehmen, dem ein Kapitalverbrechen zur Last gelegt wurde, offen bedroht und ihm mitgeteilt, dass der Richter auf der Stelle einen Haftbefehl gegen den Anwalt erlassen würde, sollte dieser darauf bestehen, den Mann zu vertreten. Human Rights Watch stellte fest, dass der Angeklagte, dem das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand seiner Wahl vorenthalten worden war, später hingerichtet wurde.  

Die Verfolgung von Anwält*innen, insbesondere in Fällen von Vorwürfen bezüglich der nationalen Sicherheit, hat sich seit Januar verschärft. Das Boroumand Center dokumentierte die Festnahme von mindestens 19 Anwält*innen im Monat nach den Massakern im Januar, während Anwält*innen, die zuvor wegen der Verteidigung in politischen und Menschenrechtsfällen ins Visier geraten waren, erneut Strafverfolgungen und willkürlichen Strafen wie dem Entzug der Anwaltszulassung ausgesetzt waren.  

Indem die Behörden eine entschiedene Rechtsverteidigung selbst als Straftat behandeln, verwehren sie den Opfern zudem einen tatsächlichen Zugang zur Justiz und untergraben die Unabhängigkeit des gesamten Berufsstands.  

Verantwortung von Staatsanwaltschaft und Justizbeamten  

Human Rights Watch hat die Verwicklung iranischer Justizbehörden in grobe Menschenrechtsverletzungen und schwere Verbrechen nach internationalem Recht umfassend dokumentiert, darunter systematische Folter und Verschwindenlassen in Fällen von mutmaßlichen Kapitalverbrechen. Diese führten zu rechtswidrigen Hinrichtungen, sowie die anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der religiösen Minderheit der Bahá’í. Die UN-Untersuchungskommission zum Iran hat umfassende Erkenntnisse über die Rolle von iranischen Justizbeamten im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen gewonnen. Sie stellte fest, dass die Verstöße im Iran in einigen Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten, darunter Mord, Freiheitsentzug, Folter, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Sie untersuchte ferner die Verantwortung von Richtern für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Mord, Folter und Verfolgung im Zusammenhang mit Fällen der Verhängung der Todesstrafe und Hinrichtungen.  

Im Jahr 2025 erinnerte die UN-Untersuchungsmission zum Iran daran, dass die Rechtsprechung auf internationaler und nationaler Ebene, einschließlich vor nationalen und internationalen Gerichten, sowie die Erkenntnisse von UN-Untersuchungsgremien und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission zeigen, dass Richter und Staatsanwälte unter bestimmten Umständen eine individuelle strafrechtliche Verantwortung für ihr Handeln tragen können, auch im Zusammenhang mit schweren Verbrechen nach internationalem Recht.  

Kategorien: Menschenrechte

Weißer Phosphor: Neue Einsätze und katastrophale Auswirkungen unterstreichen die Notwendigkeit eines Gesetzes

Click to expand Image Während eines israelischen Bombardements am 31. Oktober 2024 explodiert eine mit weißem Phosphor gefüllte Munition in der Luft über Gebäuden in der Stadt Khiam im Südlibanon. © 2024 AFP via Getty Images Der jüngste Einsatz von Munition mit weißem Phosphor durch die israelischen Streitkräfte im Libanon unterstreicht die Notwendigkeit neuer internationaler Vorschriften für den Einsatz dieser verheerenden Waffe.Munition mit weißem Phosphor kann schwerste Verbrennungen verursachen und lebenslange körperliche, psychische und sozioökonomische Folgen nach sich ziehen.Staaten sollten den fortgesetzten Einsatz von Weißphosphor-Munition verurteilen, weitere internationale Beratungen zu diesem Thema unterstützen und sicherstellen, dass das Völkerrecht den inakzeptablen menschlichen Folgen dieser Waffe angemessen Rechnung trägt.

(New York, 9. September 2026) – Der jüngste Einsatz von Munition mit weißem Phosphor durch die israelischen Streitkräfte im Libanon macht deutlich, dass dringend neue internationale Regeln für den Einsatz dieser Waffe erforderlich sind. Das erklärten Human Rights Watch und die International Human Rights Clinic der Harvard Law School in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Organisationen riefen die Staaten dazu auf, die Abrüstungsdebatte der UN-Generalversammlung im Oktober 2026 in New York zu nutzen, um das Thema aufzugreifen und die Entwicklung neuer rechtlicher Vorgaben voranzutreiben.

Der 45-seitige Bericht „Uncontrolled Burn: The Inhumane Effects of White Phosphorus Munitions and the Need for Stronger Law“ dokumentiert 23 bestätigte Vorfälle des Einsatzes dieser Munition durch Israel im Südlibanon zwischen März und Mai 2026. Der Bericht beschreibt detailliert die verheerenden humanitären Folgen, die Munition mit weißem Phosphor in bewaffneten Konflikten der vergangenen Jahre verursacht hat. Die Munition entzündet sich beim Kontakt mit Sauerstoff und kann Brände sowie schwerste Verletzungen verursachen. Dennoch unterliegt sie bislang keinem spezifischen internationalen Vertrag. 

September 9, 2026 Uncontrolled Burn

„Munition mit weißem Phosphor kann schwerste Verbrennungen verursachen und lebenslange körperliche, psychische und sozioökonomische Folgen nach sich ziehen“, sagte Bonnie Docherty, leitende Expertin für Waffenfragen in der Abteilung Krisen, Konflikte und Waffen von Human Rights Watch und Dozentin an der International Human Rights Clinic der Harvard Law School. „Staaten sollten den fortgesetzten Einsatz von Munition mit weißem Phosphor verurteilen, weitere internationale Gespräche zu diesem Thema vorantreiben und sicherstellen, dass das Völkerrecht den inakzeptablen menschlichen Folgen dieser Waffe angemessen Rechnung trägt.“

Die Ergebnisse des Berichts basieren auf juristischen Analysen, Open Source Recherchen, 16 persönlichen und Ferninterviews, der Beobachtung diplomatischer Verfahren sowie Sekundärrecherchen. 

Zu den seit 2000 gemeldeten weiteren Einsätzen von Munition mit weißem Phosphor zählen unter anderem der Einsatz durch Israel im Gazastreifen in den Jahren 2008–2009 und 2023; durch die von den USA geführten Koalitionsstreitkräfte gegen den Islamischen Staat (IS) im Irak und in Syrien im Jahr 2017; durch die von Saudi-Arabien geführten Koalitionsstreitkräfte im Jemen im Jahr 2016; durch äthiopische Streitkräfte in Somalia im Jahr 2007; durch NATO-Streitkräfte, vor allem aus den Vereinigten Staaten, sowie durch oppositionelle Streitkräfte in Afghanistan zwischen 2005 und 2011; sowie durch die Vereinigten Staaten im Irak im Jahr 2004.

Munition mit weißem Phosphor, die über besiedelten Gebieten in der Luft explodiert, wirkt unterschiedslos – das heißt, sie kann nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden – und verstößt somit gegen das humanitäre Völkerrecht. Doch trotz ihrer Brandwirkung fällt Munition mit weißem Phosphor nicht unter das Protokoll III von 1980 zum Übereinkommen über konventionelle Waffen (CCW), das sich speziell mit der Regulierung von Brandwaffen befasst.

Das Protokoll definiert Brandwaffen als Waffen, die „in erster Linie dazu bestimmt“ sind, Brände zu entfachen und Menschen zu verbrennen. Diese Definition schließt Waffen aus, die für andere Zwecke konzipiert sind, selbst wenn sie dieselben Brandwirkungen hervorrufen. Sie umfasst keine Munition mit weißem Phosphor, da diese in erster Linie dazu bestimmt ist, militärische Aktionen zu verdecken oder zu beleuchten.

Human Rights Watch und die Harvard Clinic haben Munition mit weißem Phosphor unter dem Gesichtspunkt der Martens-Klausel bewertet, einer Bestimmung des humanitären Völkerrechts, die besagt, dass Zivilisten und Kombattanten, sofern es zu einem Thema keinen spezifischen Vertrag gibt, durch die Grundsätze der Menschlichkeit und die Gebote des öffentlichen Gewissens geschützt sind.

Munition mit weißem Phosphor löst die Martens-Klausel aus, so die Organisationen in ihrem Bericht. Die dadurch verursachten unmenschlichen und schwer zu behandelnden Verletzungen sind mit den Grundsätzen der Menschlichkeit unvereinbar. Weißer Phosphor kann Menschen bis auf die Knochen verbrennen, und in einer Wunde zurückgebliebene Partikel können sich erneut entzünden, wenn der Verband entfernt wird und sie mit Sauerstoff in Kontakt kommen.

Einwände von Staaten, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Gruppen, medizinischen Fachkräften und Finanzinstituten belegen, dass diese Munition den Geboten des öffentlichen Gewissens zuwiderläuft. Um diese Probleme anzugehen, seien strengere und spezifischere völkerrechtliche Vorschriften erforderlich, erklärten Human Rights Watch und die Harvard Clinic.

„Diplomat*innen, Ärzt*innen, UN-Ermittler*innen und andere haben die verheerenden Folgen von Munition mit weißem Phosphor wiederholt angeprangert“, sagte Docherty. „Staaten haben Verträge über Chemiewaffen und blendende Laserwaffen verabschiedet, weil diese Waffen unmenschliches Leid verursachen und dem öffentlichen Gewissen widersprechen. Sie sollten nun auch internationale Regeln für Munition mit weißem Phosphor schaffen.“

Da Munition mit weißem Phosphor aufgrund ihrer brennenden Wirkung und nicht wegen ihrer Giftigkeit eingesetzt wird, gilt sie nicht als Chemiewaffe und fällt somit nicht unter das Chemiewaffenübereinkommen.

Ein Großteil der bisherigen Diskussionen über Munition mit weißem Phosphor fand im Rahmen des Übereinkommens über konventionelle Waffen (CCW) statt. Dutzende Länder haben die dadurch verursachten Schäden verurteilt und gezielte Gespräche zu diesem Thema gefordert.

Die CCW-Sitzungen basieren jedoch auf dem Konsensprinzip, und Russland sowie andere Gegner einer strengeren Gesetzgebung haben Vorschläge blockiert, Zeit für die Erörterung der humanitären Auswirkungen von Brandwaffen und Waffen mit Brandwirkung sowie der Unzulänglichkeiten des Protokolls III einzuräumen.

Trotz dieser Hindernisse sollten Länder, die Maßnahmen gegen weißen Phosphor unterstützen, dieses Thema auch auf der alle fünf Jahre stattfindenden Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ansprechen, die vom 16. bis 20. November bei den Vereinten Nationen in Genf geplant ist.

„Letztlich braucht es verbindliche internationale Regeln, die die bestehenden Lücken im Völkerrecht schließen und den Einsatz von Munition mit weißem Phosphor untersagen“, sagte Docherty. „Ein umfassendes Verbot der Herstellung, Weitergabe und des Einsatzes dieser Waffen würde das menschliche Leid am wirksamsten verhindern.“
Kategorien: Menschenrechte

Deutschland: Rolle der VAE im Sudan und Repression im Inland offen ansprechen

Click to expand Image Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz und der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohamed bin Zayed al-Nahyan, während eines Mittagessens im Rahmen des G7-Gipfels im französischen Evian am 16. Juni 2026. © Ammar Abd Rabbo-Pool/SIPA/2606161433 (Sipa via AP Images)

(Berlin, 8. September 2026) - Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und andere hochrangige deutsche Regierungsvertreter*innen sollten bei ihren Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, am 10. September 2026 in Berlin die Menschenrechtsbilanz der VAE sowie deren Rolle in regionalen Konflikten öffentlich thematisieren, so Human Rights Watch heute.

„Die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung, die fatale Rolle der VAE im Sudan öffentlich anzusprechen, ist zutiefst besorgniserregend“, sagte Philipp Frisch, Deutschland-Direktor von Human Rights Watch. „Deutschland hat sich maßgeblich für robuste Untersuchungen der Vereinten Nationen zu den Gräueltaten im Sudan eingesetzt und Anfang dieses Jahres eine bedeutende Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung die verheerende Rolle der VAE im Sudan nicht anspricht und damit de facto einen Freibrief für weitere Übergriffe ausstellt.“

Die Untersuchungsmission der Vereinten Nationen für den Sudan, zu deren Einrichtung Deutschland 2023 beigetragen hat, veröffentlichte am 1. September 2026 einen Bericht, der die Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate für die Rapid Support Forces (RSF), eine der Konfliktparteien im seit April 2023 andauernden Krieg um die Kontrolle des Sudan, dokumentiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die RSF für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie weitere schwere Übergriffe verantwortlich ist, die nach Einschätzung der UN-Ermittler*innen „Merkmale eines Völkermords“ aufweisen.

Die UN-Ermittler*innen kamen zu dem Ergebnis, dass „Personen und Einrichtungen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, dort registriert oder mit ihnen verbunden sind, eine bedeutende Rolle in Netzwerken spielten, die an der Rekrutierung, Finanzierung, dem Transport und dem Einsatz ausländischer Militärdienstleister sowie an der Bereitstellung militärischer Unterstützung zugunsten der Rapid Support Forces beteiligt waren“. Die VAE weisen diese Vorwürfe zurück.

Human Rights Watch kam in einem Bericht vom Mai 2026 zu dem Schluss, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group seit 2024 Hunderte kolumbianische private Militärdienstleister angeworben hat, die im Sudan an der Seite der Rapid Support Forces eingesetzt wurden. Diese privaten Militärdienstleister befanden sich im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, als die RSF die Stadt einnahmen und dort weitreichende Gräueltaten verübten.

Human Rights Watch hat Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rolle der Global Security Services Group und ihres Geschäftsführers Mohamed Hamdan al-Zaabi zu untersuchen, um gezielte Sanktionen gegen sie zu prüfen. Zudem fordert die Organisation die EU-Staaten auf, ein EU-weites Waffenembargo gegen die VAE zu verhängen und deren Unterstützung für die Rapid Support Forces öffentlich zu verurteilen.

Human Rights Watch dokumentiert seit Langem die umfassende Repression kritischer Stimmen in den VAE, die weitreichenden Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie schwerwiegende Misshandlungen von Migrant*innen, auch während des regionalen Konflikts mit Iran. Die emiratischen Behörden gehen mit Strafverfolgung und langjährigen Haftstrafen gegen Dissident*innen, Aktivist*innen und Regierungskritiker*innen vor.

Im Jahr 2025 bestätigten Gerichte in den VAE die unfairen Schuldsprüche gegen 83 Menschenrechtsverteidiger*innen und Dissident*innen im zweitgrößten Massenprozess der Geschichte des Landes. Unter den Verurteilten befindet sich auch der prominente Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor, der seit 2017 inhaftiert ist und wegen seiner Menschenrechtsarbeit zu mehreren langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde.

Medienberichten zufolge wollen Deutschland und die VAE während des bevorstehenden Besuchs eine umfassende Investitionspartnerschaft bekannt geben. Außerdem sind Treffen mit deutschen Rüstungsunternehmen sowie ein Staatsbankett vorgesehen. Nach Auffassung von Human Rights Watch dürfen Deutschlands Bemühungen, die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Beziehungen zu den VAE auszubauen, nicht zulasten einer klaren Haltung zu den schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Landes und der Rolle der VAE bei Übergriffen in bewaffneten Konflikten gehen.

„Wie können deutsche Spitzenpolitiker allen Ernstes bin Zayed den roten Teppich ausrollen und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den VAE vertiefen, während die Emirate gleichzeitig Gräueltaten im Sudan befeuern?“, so Frisch. „Deutschland sollte unmissverständlich erklären, dass es bereit ist, Sanktionen gegen emiratische Akteure zu verhängen, die Waffen und Kämpfer zur Unterstützung der Gräueltaten im Sudan bereitstellen. Zudem sollte die Bundesregierung die Freilassung von Ahmed Mansoor und anderen zu Unrecht inhaftierten Kritiker*innen fordern.“

Kategorien: Menschenrechte

Tunesien: Zivilgesellschaft unter Beschuss

Click to expand Image Während einer von der „Kampagne gegen die Kriminalisierung zivilgesellschaftlicher Arbeit“ organisierten Demonstration gegen Rassismus in Tunis am 11. April 2026 halten Tunesier*innen Plakate hoch. © 2026 Chedly Ben Ibrahim/NurPhoto via AP Seit 2024 geht die tunesische Regierung systematisch gegen zivilgesellschaftliche Gruppen und deren Mitglieder vor und hat damit den nach der Revolution von 2011 entstandenen lebendigen zivilgesellschaftlichen Raum nahezu vollständig ausgelöscht.Die Zivilgesellschaft spielt eine Schlüsselrolle dabei, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen, lebenswichtige Dienstleistungen zu erbringen und sich für die Menschenrechte einzusetzen. Die Regierung nutzt jedes ihr zur Verfügung stehende Mittel, um den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einzuschränken und diese Organisationen zu zerschlagen.Die Regierung sollte die Unterdrückung der Zivilgesellschaft unverzüglich beenden und zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum für freie und uneingeschränkte Arbeit geben.

(Beirut) – Die tunesische Regierung geht seit 2024 systematisch gegen zivilgesellschaftliche Gruppen und deren Mitglieder vor und hat damit den lebendigen zivilgesellschaftlichen Raum, der nach der Revolution von 2011 entstanden war, nahezu vollständig ausgelöscht, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Behörden sollten ihre Unterdrückung der Zivilgesellschaft unverzüglich beenden und zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum für eine uneingeschränkte und freie Tätigkeit gewähren.

Der 49-seitige Bericht, “‘We Are Living on Borrowed Time’: Repression of Civil Society in Tunisia” dokumentiert die eskalierende Unterdrückung von lokalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Beschäftigten, Mitgliedern und Partnerorganisationen durch die tunesischen Behörden mittels missbräuchlicher Strafverfolgung, willkürlicher Festnahmen, Freiheitsentzug, finanzieller und strafrechtlicher Ermittlungen, massenhafter Suspendierungen und Auflösungsdrohungen.

„Zivilgesellschaftliche Gruppen in Tunesien spielen eine Schlüsselrolle dabei, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen, lebenswichtige Dienstleistungen zu erbringen und sich für die Grundrechte der Menschen einzusetzen“, sagte Bassam Khawaja, stellvertretender Direktor für Nahost und Nordafrika bei Human Rights Watch. „Es ist deutlich zu erkennen, dass die Behörden jedes ihnen zur Verfügung stehende Mittel missbrauchen, um den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in Tunesien einzuschränken und diese Organisationen auszuhebeln.

Seit 2022 stellt Präsident Kais Saied die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) öffentlich als Bedrohung für die nationale Souveränität dar. Zwischen Mai und Dezember 2024 verhafteten die Behörden zahlreiche Mitarbeitende von Organisationen, die Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützen und sich gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Seitdem haben sie mindestens 47 Personen strafrechtlich verfolgt, die mit nichtstaatlichen Organisationen in Verbindung stehen, und mindestens 10 Personen länger als 14 Monate – die nach tunesischem Recht zulässige Höchstdauer – in Untersuchungshaft festgehalten.

Die Behörden nutzen Gesetze, die die Unterstützung von ausländischen Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus unter Strafe stellen, sowie das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung und Geldwäschebekämpfung aus dem Jahr 2015, um Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen widerrechtlich anzuklagen.

Nach Gerichtsverfahren in den Jahren 2025 und 2026 wurden mindestens 14 Personen aus dem zivilgesellschaftlichen Umfeld verurteilt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Eine prominente Menschenrechtsaktivistin, Saadia Mosbah, wurde am 19. März 2026 unter dem falschen Vorwurf von Finanzdelikten zu acht Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Fünf Beschäftigte verschiedener Flüchtlingsorganisationen wurden wegen Missbrauchsvorwürfen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit und den Mandaten ihrer rechtmäßig eingetragenen Vereine verurteilt.

Die betroffenen Organisationen haben ihre Aktivitäten inzwischen eingestellt.

Die Behörden haben zudem massenhaft Vereine mit finanziellen und strafrechtlichen Ermittlungen ins Visier genommen. Ende 2024, kurz vor den Präsidentschaftswahlen, teilte die Brigade zur Ermittlung und Prävention von Steuerhinterziehung mindestens zwölf Vereinen – darunter dem Regionalbüro von Amnesty International und der lokalen Antikorruptionsgruppe I Watch – mit, dass gegen sie ermittelt werde. Die Ermittlungen stellen eine administrative und operative Belastung dar und haben dazu geführt, dass die Bankkonten von mindestens zwei Vereinen eingefroren wurden.

Der großflächige und systematische Einsatz solcher Ermittlungsverfahren gegen einen großen Teil der Zivilgesellschaft wirft ernsthafte Bedenken auf, dass die Regierung diese Maßnahmen als Mittel einsetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu schikanieren und einzuschüchtern.

Zwischen Juli und Oktober 2025 sowie zwischen April und Mai 2026 haben die Behörden das Gesetzesdekret 2011-88 über Vereinigungen missbraucht, um Vereinigungen massenhaft zu suspendieren. Human Rights Watch hat mindestens 20 suspendierte zivilgesellschaftliche Vereinigungen identifiziert, wobei es ohne offizielle Daten unmöglich ist, die genaue Zahl zu ermitteln.

Diese Suspendierungen wurden offenbar unter Umgehung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und unter Begehung von Unregelmäßigkeiten vorgenommen. Einige Verbände erhielten nicht die gesetzlich vorgeschriebenen formellen Verwarnungen, die es ihnen ermöglicht hätten, auf die Vorwürfe von Verstößen zu reagieren oder diese auszuräumen. Andere versuchten, darauf zu reagieren, erhielten jedoch keine Antwort. Die Suspendierung eines Verbandes ist eine drastische Maßnahme, die nur als letztes Mittel und nach klarer Begründung sowie einer unabhängigen Überprüfung ergriffen werden sollte, so Human Rights Watch.

Diesen Vereinigungen droht die Auflösung, sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Anwält*innen, die suspendierte Vereinigungen unterstützt haben, berichteten Human Rights Watch, dass die Behörden die Einsprüche von etwa 30 Vereinigungen, die Einspruch eingelegt hatten, zurückgewiesen haben. Gegen Al Khatt (Herausgeber des unabhängigen Medienunternehmens Inkyfada) und Mnemty laufen derzeit Auflösungsverfahren.

Seit 2022, als Präsident Saied weitreichende Maßnahmen ergriff, um die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, untersteht die Justiz, die die Suspendierungen anordnet, der Kontrolle der Exekutive.

Neben diesen Repressionen sahen sich die Verbände zudem mit zusätzlichen Einschränkungen konfrontiert. Privatbanken haben vielen Verbänden ungerechtfertigte Beschränkungen auferlegt, wie beispielsweise den Entzug des Zugangs zu Konten in Hartwährung oder in umtauschbaren Dinar, die Sperrung oder Rücküberweisung von ausländischen Geldern, die auf tunesische Konten überwiesen wurden, oder die Schließung ihrer Bankkonten. Einige Gruppen berichteten, dass die Behörden ihnen die Akkreditierung zur Wahlbeobachtung verweigert, strengere Vorschriften für ihren Zugang zu Gefängnissen und Haftanstalten erlassen oder bestimmte öffentliche Veranstaltungen verboten hätten.

Die tunesischen Behörden haben wiederholt versucht, den derzeitigen Rechtsrahmen für Vereinigungen so zu ändern und zu verschärfen, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit ernsthaft untergraben würde. Zwei Gesetzentwürfe – einer, der Anfang 2022 durchgesickert ist, und ein weiterer, der im Oktober 2023 dem Parlament vorgelegt wurde – würden der Regierung erhebliche Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse über die Gründung, die Aktivitäten, die Arbeitsweise und die Finanzierung unabhängiger Vereinigungen einräumen.

Die tunesischen Behörden sollten die Einschränkung der Vereinigungsfreiheit beenden und missbräuchliche Ermittlungen, juristische Schikanen sowie die Kriminalisierung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen und ihrer Mitglieder einstellen, erklärte Human Rights Watch. Sie sollten alle Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen freilassen, die im Zusammenhang mit ihrer legitimen Arbeit willkürlich inhaftiert wurden, und ungerechtfertigte Verurteilungen aufheben. Das Parlament sollte sicherstellen, dass Vereinigungen frei agieren können, unter anderem durch die Rücknahme von Gesetzentwürfen, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzen würden.

Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, sollte die tunesischen Behörden sowohl vertraulich als auch öffentlich dazu auffordern, alle willkürlich inhaftierten Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und andere Personen freizulassen, Urteile im Zusammenhang mit der legitimen Arbeit dieser Gruppen aufzuheben und ihre Repressionen gegen die Zivilgesellschaft zu beenden.

Tunesien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die das Recht auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, das Recht, nicht willkürlich festgenommen oder inhaftiert zu werden, sowie das Recht auf ein faires Verfahren garantieren.

„Indem sie den Raum für die Zivilgesellschaft zerstören, versuchen die Behörden zu verhindern, dass noch jemand übrig bleibt, der sie zur Rechenschaft ziehen könnte“, sagte Khawaja. „Die internationale Gemeinschaft muss dringend Maßnahmen ergreifen, um das zu bewahren, was vom zivilgesellschaftlichen Raum in Tunesien noch übrig ist, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu gewährleisten und diesen drastischen Rückschritt bei den Menschenrechten zu stoppen.”

Kategorien: Menschenrechte

Türkei: Europäischer Gerichtshof ordnet sofortige Freilassung von Menschenrechtsaktivist an

Click to expand Image Osman Kavala © 2017 Private

(London, 25. August 2026) – Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute ein wegweisendes Urteil im Fall von Osman Kavala gefällt, dem Menschenrechtsverteidiger und Bürgerrechtler, der seit November 2017 unrechtmäßig in der Türkei inhaftiert ist. Das Gericht entschied, dass die fortdauernde Inhaftierung von Kavala rechtswidrig ist, und stellte fest, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren sowie auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt wurden. Das Gericht befand außerdem, dass seine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt und dass die türkischen Behörden in böswilliger Absicht handelten, indem sie ihn rechtswidrig in Haft hielten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er mit hintergründiger Absicht verurteilt wurde, nämlich um ihn zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen sowie seine Menschenrechtsarbeit zu verhindern. Das Gericht ordnete seine schnellstmögliche Freilassung und die Aufhebung seines Urteils an.

Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch, die Internationale Juristenkommission und das Turkey Litigation Support Project reichten beim Gericht eine gemeinsame Stellungnahme zu den zentralen Menschenrechtsfragen ein, um die es in diesem Fall geht. Amnesty International erklärte Osman Kavala und seine sechs Mitangeklagten im Juni 2022 zu Gewissensgefangenen.

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute in seinem jüngsten Urteil ausführlich dargelegt, dass Osman Kavala aufgrund eines politisch motivierten Prozesses seit fast neun Jahren im Gefängnis schmachtet“, sagte Eve Geddie, Leiterin der Abteilung für europäische Institutionen bei Amnesty International. „Die Türkei hat sich in diesem Fall bereits zweimal über zwei verbindliche Urteile des Gerichtshofs hinweggesetzt. Diese Behinderung der Justiz muss ein Ende haben. Die türkischen Behörden, einschließlich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, müssen Maßnahmen ergreifen, um Osman Kavala unverzüglich und bedingungslos freizulassen.“

In dem als „Gezi-Park-Prozess“ bekannt gewordenen Verfahren wurde Kavala am 25. April 2022 wegen „Versuchs des Staatsstreichs“ zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt; seine Mitangeklagten erhielten wegen „Beihilfe zum Versuch des Staatsstreichs“ während der Proteste im Jahr 2013 Haftstrafen von 18 Jahren. Die türkischen Behörden sollten Osman Kavala unverzüglich freilassen und sein Urteil im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Türkei sowie der türkischen Verfassung aufheben, so die Organisationen.

In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das gesamte Gezi-Verfahren geprüft, in dem die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise behauptete, die friedlichen Proteste im Istanbuler Gezi-Park im Jahr 2013 seien ein Versuch gewesen, die Regierung zu stürzen. Der Gerichtshof bewertete die Anklageschrift, die Anklagepunkte, die angeführten Beweise, das Verfahren, die Rechtsmittel und die Verurteilung im Hinblick auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Garantien für ein faires Verfahren. Er stellte fest, dass die gesamte Grundlage für den Freiheitsentzug und die letztendliche Verurteilung von Kavala „eine eklatante Rechtsverweigerung“ darstellte. Der Gerichtshof erkannte zudem die strukturellen Mängel an, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Türkei untergraben, und ordnete Maßnahmen zu deren Behebung an.

„Europas höchstes Menschenrechtsgericht hat zweifelsfrei bestätigt, dass Kavalas Festnahme, Inhaftierung, Strafverfolgung und Verurteilung im Rahmen des Gezi-Prozesses politisch motiviert und von Anfang bis Ende völlig fehlerhaft waren“, sagte Ayşe Bingöl Demir, Direktorin des Turkey Litigation Support Project. „Die systemischen Versäumnisse, die die Verletzungen seiner Rechte seit seiner Festnahme im Oktober 2017 ermöglicht haben, wurden erneut offengelegt.

Dies ist bereits das dritte Mal, dass der Europäische Gerichtshof über die Situation von Kavala entschieden hat. Im Dezember 2019 stellte das Gericht fest, dass seine Inhaftierung sein Recht auf Freiheit verletzte und dass damit das eigentliche Ziel verfolgt wurde, ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen. Das Gericht ordnete seine sofortige Freilassung an. Im Juli 2022 stellte das Gericht in seinem zweiten Urteil zu diesem Fall fest, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils von 2019 nicht nachgekommen ist.

Das System der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehe nun vor einer entscheidenden Bewährungsprobe, so die Organisationen. Trotz dieser Urteile habe der Europarat bislang noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Türkei den Urteilen des Gerichtshofs im Fall Kavala nachkommt.

„Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, und hat sich damit verpflichtet, die darin verankerten Rechte zu wahren und zu schützen sowie die bindenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen“, sagte Temur Shakirov, Leiter des Programms für Europa und Zentralasien bei der Internationalen Juristenkommission. „Sie muss nun diesen Verpflichtungen nachkommen, und der Europarat muss Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen.“

Das Ministerkomitee (das Entscheidungsgremium des Europarates) ist mit der Überwachung der Vollstreckung und Einhaltung der Urteile des Gerichts betraut. Angesichts dieser schwerwiegenden und anhaltenden Nichteinhaltung müssen der Europarat, seine Parlamentarische Versammlung und sein Generalsekretär ebenfalls alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alle ihnen zur Verfügung stehenden geeigneten Mittel einsetzen, um die Umsetzung dieser Urteile sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Osman Kavala endlich aus der Haft entlassen wird. Der Europarat und seine Mitgliedstaaten sollten die Folgen der Nichtumsetzung dieser Urteile durch die Türkei anerkennen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Konventionssystems darstellt.

Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen zudem den Fall Kavala weiterhin als vorrangiges Thema auf der Tagesordnung bezüglich der Türkei behandeln und gegenüber den türkischen Behörden klar und unmissverständlich die Einhaltung dieser Urteile einfordern, unter anderem durch die Formulierung konkreter Forderungen nach der sofortigen Freilassung von Osman Kavala.

„Osman Kavala ist seit fast neun Jahren rechtswidrig inhaftiert“, sagte Aisling Reidy, leitende Rechtsberaterin bei Human Rights Watch. „Der Europäische Gerichtshof hat nun bereits dreimal seine sofortige Freilassung gefordert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Urteile des Gerichtshofs eingehalten werden und dass Osman Kavala – endlich – freigelassen wird.“

Kategorien: Menschenrechte

Westjordanland: Von Israel geförderte Siedlergewalt führt zu Vertreibungen

Click to expand Image Ein Palästinenser leuchtet mit einer Taschenlampe auf einen nahegelegenen Hügel, als er gemeinsam mit anderen Freiwilligen an einem Nachtposten zur Abwehr von Angriffen durch Siedler auf das Dorf Sinjil im Westjordanland teilnimmt, 16. Juli 2026. © 2026 AP Photo/Leo Correa Die eskalierenden Angriffe israelischer Siedler*innen auf Palästinenser*innen im Westjordanland haben seit Januar 2023 neben einer beispiellosen Ausweitung des Siedlungsbaus zur vollständigen oder teilweisen Vertreibung von 107 Gemeinden geführt.Die für die Angriffe verantwortlichen Siedler*innen agieren mit finanzieller, materieller und rechtlicher Unterstützung des israelischen Staates. Angriffe bewaffneter Siedler*innen finden oft in Anwesenheit von Einheiten der israelischen Armee oder unter Aufsicht von Soldat*innen statt.Andere Länder sollten gezielte Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die an den anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, Waffenlieferungen an Israel aussetzen, den Handel mit illegalen Siedlungen verbieten und die Aussetzung von Präferenzhandelsabkommen mit Israel in Betracht ziehen.


(Beirut, 20. August 2026) – Durch Siedlerangriffe im besetzten Westjordanland werden palästinensische Gemeinden verstärkt vertrieben. Dutzende dieser Gemeinden sind von der Auslöschung bedroht, erklärte Human Rights Watch heute. Die israelischen Behörden bewaffnen und finanzieren die gewalttätigen Siedler*innen, die für diese eskalierenden, tödlichen Übergriffe verantwortlich sind, und gewähren ihnen Straffreiheit.

Die Siedlergewalt eskalierte im März und April 2026 mit Tötungen, unter anderem von Kindern, sowie Übergriffen, sexueller Gewalt, körperlicher und psychischer Misshandlung, willkürlichen Festnahmen, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Angriffe ereigneten sich während des Krieges der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran, doch die steigende Tendenz ist bereits seit dem Amtsantritt der derzeitigen Regierung im Dezember 2022 deutlich erkennbar.

„Die israelische Regierung und die Siedler verfolgen dasselbe Ziel: möglichst viel Land und möglichst wenige Palästinenser. Dabei versäumen es die Behörden nicht nur, die Siedlergewalt zu unterbinden, sondern sie fördern diese vielmehr aktiv“ sagte Sarah Sanbar, Israel- und Palästina-Forscherin bei Human Rights Watch. „Siedler schießen auf Palästinenser, attackieren sie und vertreiben sie von ihrem Land, und der Staat stellt ihnen dafür die Waffen, den rechtlichen Schutz und die finanziellen Mittel zur Verfügung.“

Im April und Mai untersuchte Human Rights Watch Angriffe von Siedler*innen in sieben palästinensischen Gemeinden im Westjordanland: Al-Mughayyir, Mikhmas und Taybeh im Bezirk Ramallah; Jalud und Qaryut im Bezirk Nablus; sowie Khirbet Humsa und Muarrajat East im Jordantal. Bewaffnete Siedler*innen, die teilweise gemeinsam mit Einheiten der israelischen Armee agierten oder während Soldat*innen tatenlos zusahen, griffen palästinensische Bewohner*innen und deren Eigentum an und trugen damit zu einer Welle von Zwangsvertreibungen bei.

Human Rights Watch sprach mit 20 Zeug*innen und wertete Videos, die Augenzeug*innen aufgenommen hatten, sowie Überwachungsaufnahmen mehrerer Vorfälle aus. Das israelische Militär hat auf Fragen von Human Rights Watch zu den Angriffen nicht reagiert. 

Befragte Personen berichteten von gezielten Angriffen auf die Lebensgrundlage und die Ernährungssicherheit von Palästinenser*innen, beispielsweise durch Zugangssperren zu Weideland und Wasser, den Diebstahl oder die Tötung von Vieh sowie Zerstörung oder Brandstiftung. Infolgedessen verkauften viele ihr Vieh – oft mit Verlust – bzw. mussten die Kosten für Getreide tragen, mit dem sie ihre Tiere zu Hause füttern mussten.

Human Rights Watch stellte fest, dass sich die Angriffe zunehmend auf das Gebiet im Westjordanland konzentrieren, das unter gemeinsamer Sicherheitskontrolle Israels und der Palästinensischen Autonomiebehörde steht und gemäß den Oslo-II-Abkommen von 1995 als „Gebiet B“ bezeichnet wird.

Die Angriffe und der fehlende staatliche Schutz haben ein Klima der Nötigung geschaffen, das viele Palästinenser*innen dazu bringt, zu sagen, sie hätten keine andere Wahl, als ihre Häuser zu verlassen, so Human Rights Watch.

„Ich habe mein ganzes Leben lang Krieg in dieser Region erlebt, aber noch nie so“, sagte die 72-jährige Um Muhammad Muammar, eine Bewohnerin von Qaryut, deren zwei Söhne von Siedlern getötet wurden. „Die Kinder meiner Söhne sind nun Halbwaisen; ihre Frauen sind nun Witwen. Was sollen wir noch sagen?“

Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres mehr Palästinenser*innen durch Siedlerangriffe, Abrissmaßnahmenund Zwangsräumungen gewaltsam vertrieben als im gesamten Jahr 2025. OCHA hat durchschnittlich 6,6 Siedlerangriffe pro Tag dokumentiert, die zu Todesopfern, Sachschäden oder beidem führten – mehr als in jedem anderen Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen.

Während das israelische Militär weiterhin für den Großteil der Tötungsdelikte im Westjordanland verantwortlich ist, ist die Zahl der durch Siedler*innen verübten Tötungsdelikte stark angestiegen. OCHA verzeichnete bis zum 24. Juli mindestens 15 Palästinenser*innen, darunter zwei Kinder, die von Siedler*innen getötet wurden. Damit ist das Jahr 2026 auf dem besten Weg, den bisherigen OCHA-Rekord von 16 solchen Tötungsdelikten aus dem Jahr 2023 zu übertreffen.

Dem Bericht zufolge wurden seit Januar 2023 107 Gemeinden mit insgesamt 5.900 palästinensischen Einwohner*innen durch Siedlergewalt ganz oder teilweise vertrieben. Das israelische Militär vertrieb im Januar 2025 weitere 32.000 palästinensische Geflüchtete aus ihren Häusern im Westjordanland und räumte damit die Lager Jenin, Tulkarem und Nur Shams nahezu vollständig. Das Siedlungsprojekt E1 östlich von Jerusalem, für das die Regierung am 18. August 2026 eine neue Bauausschreibung veröffentlichte, würde zur Zwangsvertreibung von über 18 weiteren Beduinengemeinden in diesem Gebiet führen.

Die für die Vertreibung von Palästinenser*innen verantwortlichen Siedler*innen agieren mit finanzieller, materieller und rechtlicher Unterstützung des israelischen Staates. Im März berichtete die „Times of Israel“, dass die Regierung rund 50 Millionen Schekel (etwa 16 Millionen US-Dollar) für illegale Siedlungsaußenposten bewilligt habe – Mittel, die für Geländewagen, Nachtsichtgeräte und Drohnen verwendet wurden, mit denen Siedler*innen palästinensische Gemeinden schikanieren. Laut Amnesty International ist das Budget des Ministeriums für Siedlungen und nationale Missionen unter der aktuellen Regierung um 122 Prozent gestiegen.

Die israelischen Behörden versäumen es, gegen Siedler*innen vorzugehen, die Gewalt gegen Palästinenser*innen ausüben, und gewähren ihnen damit faktisch Straffreiheit. Ende 2025 berichtete „Yesh Din“, eine israelische Menschenrechtsorganisation, dass nur drei Prozent von Hunderten von Fällen, die sie seit 2005 dokumentiert hatte, zu Verurteilungen geführt hatten. Im November 2025 berichtete der israelische Nachrichtensender N12 News von einem Rückgang der polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Siedler*innen wegen Angriffen auf Palästinenser*innen um 70 Prozent, seit Itamar Ben-Gvir im Jahr 2022 zum Minister für nationale Sicherheit ernannt wurde – und das trotz des beispiellosen Anstiegs solcher Angriffe seitdem. Seit 2019 wurde laut The Guardian nur ein einziger Israeli wegen der Tötung eines Palästinensers im Westjordanland angeklagt.

Die Grenze zwischen Siedler*innen und staatlichen Sicherheitskräften wird bewusst verwischt, was es schwierig macht, Siedler*innen von Soldat*innen zu unterscheiden. Nach den Angriffen palästinensischer bewaffneter Gruppen auf den Süden Israels am 7. Oktober 2023 berief das israelische Militär 5.500 Siedler*innen aus dem Westjordanland, die Armee-Reservist*innen sind, ein und teilte sie den „regionalen Verteidigungsbataillonen“ im Westjordanland zu. Diese aus Siedler*innen bestehenden Militäreinheiten agieren mit weitreichender Autonomie, verfolgen die Ziele der Siedler*innen, verfügen über volle militärische Befugnisse und begehen ungestraft Übergriffe gegen Palästinenser*innen.

Zeitgleich bildete das Ministerium für nationale Sicherheit in den Siedlungen zivile „Schnelleinsatzkommandos“ und stattete diese mit besonderen polizeilichen Befugnissen, Uniformen und Waffen aus. Ben-Gvir lockerte zudem die Genehmigungsvoraussetzungen für Schusswaffen und überwachte in einigen Fällen persönlich die Ausgabe von Gewehren an Siedler*innen.

Die Siedlergewalt und die dadurch verursachten Vertreibungen sind sowohl ein Ausdruck als auch ein Mittel für Israels Ausweitung der illegalen Siedlungspolitik. Im Juli 2026 erklärte der israelische Verteidigungsminister Israel Katz gegenüber Channel 7 News, dass seine Regierung seit ihrem Amtsantritt die Errichtung von 104 neuen Siedlungen genehmigt habe, wodurch sich die Gesamtzahl von 127 auf 231 fast verdoppelt hat. Während des Krieges mit Iran genehmigte das israelische Kabinett heimlich, was laut i24 News die größte einzelne Siedlungserweiterung in der Geschichte der Siedlungspolitik darstellte: Sie umfasste 34 Siedlungen, von denen 10 bereits bestehende Außenposten waren, die rückwirkend unter israelischem Recht „legalisiert“ wurden.

Diese Außenposten, die oft als Ausgangspunkt für Angriffe dienen, sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal. Da sie über keine offiziellen Genehmigungen der israelischen Regierung verfügen, gelten sie auch nach innerstaatlichem Recht als rechtswidrig, auch wenn die israelische Regierung sie häufig rückwirkend „legalisiert“. Ihre „Legalisierung“ nach innerstaatlichem Recht hat keinen Einfluss auf ihre fortbestehende Rechtswidrigkeit gemäß dem humanitären Völkerrecht.

Unter der aktuellen israelischen Regierung haben Siedler*innen laut der israelischen Organisation PeaceNow 248 neue Außenposten im Westjordanland errichtet, darunter allein 65 im Jahr 2026 (Stand: 1. August). Diese Außenposten, die oft als Vorläufer größerer Siedlungen dienen, sowie ihre nachträgliche „Legalisierung“ nach nationalem Recht treiben die Ausweitung der Siedlungen und die Annexion von palästinensischem Land voran. Katz erklärte gegenüber Channel 7 News, seine Regierung habe während ihrer Amtszeit etwa 160 Außenposten „legalisiert“.

Die israelischen Organisationen Kerem Navot und PeaceNow berichteten im Juli, dass diese Außenposten derzeit effektiv mehr als 1 Million Dunam (100.000 Hektar) Land kontrollieren – etwa 18 Prozent des Westjordanlands –, was dem Vierfachen der Fläche entspricht, die sie vor dem Amtsantritt der aktuellen Regierung kontrollierten.

Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention verbietet es einer Besatzungsmacht, die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets ganz oder teilweise gewaltsam umzusiedeln, zu vertreiben oder zu deportieren. Die einzige Ausnahme bildet die vorübergehende Evakuierung eines Gebiets, sofern dies für die Sicherheit der Bevölkerung oder aus zwingenden militärischen Gründen erforderlich ist. Im Kommentar zur Vierten Genfer Konvention des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes aus dem Jahr 2025 wird darauf hingewiesen, dass Zwangsumsiedlungen auch indirekt erfolgen können, wenn eine Partei die Vertreibung nicht ausdrücklich anordnet oder nicht direkt daran beteiligt ist, „sondern Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte begeht, die zur Folge haben, dass die Bevölkerung das Gebiet verlässt“. Artikel 49 verbietet es der Besatzungsmacht zudem, ihre eigene Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet umzusiedeln.

Die Fakten belegen, dass Israel seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, Gewalttaten gegen die besetzte Bevölkerung abzuwehren, zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und dass es diese Gewalt sogar noch begünstigt hat, indem es weiterhin Siedlergruppen, die für Übergriffe gegen Palästinenser*innen verantwortlich sind, materiell unterstützt hat, so Human Rights Watch. Die Neuzuweisung des Landes vertriebener Palästinenser*innen zur Errichtung illegaler Siedlungen lässt darauf schließen, dass diese Vertreibung nicht vorübergehend ist und nicht als zulässige Evakuierung im Sinne der Vierten Genfer Konvention angesehen werden kann.

Andere Länder sollten Maßnahmen ergreifen, um weitere Gräueltaten in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verhindern, unter anderem durch die Verhängung gezielter Sanktionen gegen diejenigen, die für die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, durch die Aussetzung von Waffenlieferungen an Israel, durch ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen, durch die Prüfung einer Aussetzung der präferenziellen Handelsabkommen mit Israel sowie durch die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner laufenden Ermittlungen, einschließlich der Vollstreckung seiner Haftbefehle.

„Die Straffreiheit, die die israelischen Behörden den Siedlern gewähren, ist eine direkte Folge des Freifahrtscheins, den Israels Verbündete und Geldgeber dem Land ausgestellt haben“, sagte Sanbar. „Die Rechenschaftspflicht beginnt bei den Siedlern, die Verbrechen begehen, endet aber nicht dort. Israel und die Regierungen, die ihnen einen Blankoscheck ausstellen, tragen Mitverantwortung und sollten zur Rechenschaft gezogen werden.“

Kategorien: Menschenrechte

Vereinigte Staaten verhängen Sanktionen gegen zwei weitere Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs

Click to expand Image Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist am 7. November 2019 in Den Haag, Niederlande, zu sehen.  © 2019 AP Photo/Peter Dejong, File

(Washington, DC) – Die Regierung der Vereinigten Staaten hat am 18. August 2026 zwei weitere Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gemäß einem von Präsident Donald Trump im Februar 2025 erlassenen Dekret mit Sanktionen belegt, teilte Human Rights Watch heute mit. Die Sanktionen richten sich gegen Tomoko Akane aus Japan, die Präsidentin des IStGH, und Abdoulaye Seye aus dem Senegal, einen leitenden Prozessanwalt des IStGH.

Am 11. August reichte Human Rights Watch gemeinsam mit dem American Friends Service Committee, dem Center for Constitutional Rights und dem Open Society Institute eine Klage vor einem US-Bundesgericht ein, in der die Sanktionen der Trump-Regierung gegen Ankläger*innen und Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), eine UN-Menschenrechtsexpertin sowie drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen angefochten werden.

Das folgende Zitat stammt von Balkees Jarrah, der Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch:

„Die Entscheidung dieser US-Regierung, zwei weitere Mitglieder des IStGH mit Sanktionen zu belegen, ist nur das jüngste Beispiel für die völlige Missachtung des Völkerrechts durch die Trump-Regierung und ein unverhohlener Versuch, amerikanische und israelische Beamte, die in schwerste Verbrechen verwickelt sind, vor der Justiz zu schützen. Die Mitgliedstaaten des IStGH sollten diesen Missbrauch von Sanktionen scharf verurteilen und dafür sorgen, dass der Gerichtshof seine wichtige Arbeit im Namen der Überlebenden der schlimmsten Verbrechen der Welt fortsetzen kann – sei es in Afghanistan, Palästina, Sudan oder der Ukraine.“

Kategorien: Menschenrechte

Menschenrechtsorganisationen verklagen Trump-Regierung für Angriffe auf Internationalen Strafgerichtshof

Click to expand Image Das Thurgood-Marshall-Bundesgericht in Lower Manhattan, New York City. © 2026 Laura Prieto Uribe/Human Rights Watch Vier Menschenrechtsorganisationen (das American Friends Service Committee, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch und das Open Society Institute) haben vor einem US-Bundesgericht Klage eingereicht, um die Sanktionen der Trump-Regierung gegen Staatsanwält*innen und Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), eine UN-Menschenrechtsexpertin sowie drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen anzufechten.Das derzeitige Sanktionsregime und das ihm zugrunde liegende Dekret beeinträchtigen den Zugang zur Gerechtigkeit für Opfer schwerer internationaler Verbrechen weltweit und hindern die Zivilgesellschaft daran, gemeinsam gegen Straflosigkeit vorzugehen.Die Organisationen erklären, die Sanktionen seien ein eklatanter rechtswidriger Angriff auf die internationale Gerechtigkeit und sollten aufgehoben werden. Die Organisationen vertreten die Auffassung, dass die Sanktionen ihre Verfassungsrechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit verletzen und damit gegen US-Recht sowie gegen die Verpflichtungen der USA nach dem Völkerrecht verstoßen.

(New York, 11. August 2026) – Vier Menschenrechtsorganisationen haben am 11. August 2026 beim Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York Klage eingereicht. Sie werfen der Trump-Regierung vor, Personen und Organisationen, die dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angehören oder dessen Arbeit unterstützen, rechtswidrig mit Sanktionen zu belegen und diejenigen zu kriminalisieren, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie anderweitig unterstützen. Die Klage richtet sich gegen das Dekret von Präsident Donald Trump vom 6. Februar 2025, das Sanktionen gegen Mitarbeitende des IStGH, Richter*innen und andere Personen ermöglicht, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, um Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.

Die Kläger (das American Friends Service Committee, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch und das Open Society Institute, das zu den Open Society Foundations gehört) erklären, dass die Sanktionen einen eklatant rechtswidrigen Angriff auf die internationale Gerechtigkeit darstellen und aufgehoben werden sollten. Die Organisationen machen geltend, dass die Sanktionen sie dazu zwingen, einen weiten Bereich ihrer Menschenrechts- und Rechtsarbeit einzuschränken, was gegen ihre Rechte gemäß dem Ersten und Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung sowie gegen den „Religious Freedom Restoration Act“ verstößt. In der Klage wird außerdem argumentiert, dass die Sanktionen die Befugnisse des Präsidenten überschreiten und auf einem vorgetäuschten „nationalen Notstand“ beruhen, dem jede faktische Grundlage fehlt.

„Die Tatsache, dass sich so viele führende Menschenrechts- und humanitäre Organisationen zusammengeschlossen haben, um Trumps rechtswidrige Verfügung anzufechten, zeigt, welchen weitreichenden Schaden diese für zivilgesellschaftliche Gruppen verursacht, die sich dafür einsetzen, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen vor Gericht zu bringen“, sagte der leitende Anwalt Andrew Loewenstein von Foley Hoag LLP. „Die Klägerseite fordert die Aufhebung dieses Sanktionsregimes, das die Befugnisse des Präsidenten überschreitet und gegen internationales sowie US-amerikanisches Recht verstößt, darunter das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit.“

Der IStGH hat weltweit 18 Ermittlungen eingeleitet, unter anderem in Afghanistan, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, Libyen, den Philippinen, Darfur (Sudan) und der Ukraine. Darunter befindet sich auch eine Untersuchung zu Palästina, die zum Erlass von Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza führte. Palästina ist Vertragsstaat des IStGH. Eine Untergrabung dieses Gerichts erschwert es den Überlebenden, Gerechtigkeit zu erlangen und sich Gehör zu verschaffen, wenn sie sich sonst an niemanden wenden können, so die Organisationen.

„Die Anstrengungen der US-Regierung, den IStGH zu zerschlagen und Menschen zu bestrafen, die Gerechtigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen einfordern, schaden weit mehr als nur den Einzelpersonen und Gruppen, gegen die Sanktionen verhängt werden. Es ist ein Affront gegenüber allen Opfern und Überlebenden von Kriegsverbrechen und Völkermord“, sagte Joyce Ajlouny, Generalsekretärin des American Friends Service Committee. „Dieses Präsidialdekret zielt darauf ab, Menschenrechtsverteidiger einzuschüchtern und Menschen mit Gewissen davon abzuhalten, sich für die Rechte und die Würde anderer einzusetzen. Wir schließen uns dieser Klage an, weil wir uns weigern, zu schweigen, wenn das Streben nach Gerechtigkeit kriminalisiert wird.“

Die Sanktionen sind nur Teil einer ganzen Reihe von Angriffen der Trump-Regierung auf die Meinungsfreiheit, das Recht auf Protest sowie die Unterstützung der Menschenrechte von Palästinenser*innen. Bislang hat die Trump-Regierung auf Grundlage dieses Dekrets Sanktionen gegen Staatsanwält*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), acht Richter*innen des IStGH, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet sowie drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen verhängt.

Am 13. Juli 2026 kündigte US-Außenminister Marco Rubio eine verschärfte Kampagne zur „Zerschlagung“ des Gerichtshofs an, einschließlich eines verstärkten Einsatzes von Sanktionen und Druck auf die IStGH-Mitgliedstaaten, aus dem Gerichtshof auszutreten. Während die USA behaupten, dass Ermittlungen des IStGH gegen US-Bürger*innen, die andernfalls Straffreiheit genießen würden, eine Bedrohung für die Souveränität der USA darstellen, können US-Bürger*innen, die im Ausland Straftaten begehen, bereits von ausländischen Gerichten an dem Ort, an dem die Straftaten begangen wurden, strafrechtlich verfolgt werden – ein fest verankertes Prinzip des Völkerrechts.

„Seit vielen Jahren vertrete ich Opfer bei ihrem Kampf um Gerechtigkeit für Verbrechen, die von den Mächtigen begangen wurden, und habe endlich erlebt, dass vor dem IStGH dringend notwendige, wenn auch längst überfällige Ermittlungen eingeleitet wurden. Als Reaktion darauf ergriff die Trump-Regierung die außergewöhnliche Maßnahme, Palästinensern und Opfern von Folter durch die USA nicht nur den gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu verweigern, sondern sie, ihre Anwälte und Fürsprecher sowie ihre Partner zu kriminalisieren und zu bestrafen“, sagte Katherine Gallagher, leitende Rechtsanwältin beim Center for Constitutional Rights und Rechtsbeistand der Opfer vor dem IStGH. „Alle Opfer internationaler Verbrechen – von Sudan und der Ukraine bis hin zu Palästina und Afghanistan – brauchen und verdienen einen unabhängigen und starken IStGH, der in der Lage ist, seinen Auftrag zur Beendigung der Straflosigkeit angstfrei und unparteiisch zu erfüllen.“

Mit Sanktionen belegte Personen und die palästinensischen Menschenrechtsorganisationen wurden mit eingefrorenen oder geschlossenen Bankkonten, abgelehnten Finanztransaktionen, verwehrtem Zugang zu digitalen Diensten und Reiseverboten konfrontiert. US-amerikanische Organisationen, darunter auch die klagenden Parteien, müssen mit Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug und exorbitanten Geldstrafen rechnen, wenn sie Dienstleistungen für sanktionierte Personen oder Organisationen erbringen.

Die Sanktionen haben die vier klagenden Organisationen daran gehindert, Aktivitäten wie beispielsweise die Rechtsvertretung von Opfern von Kriegsverbrechen, die Einreichung rechtlicher und politischer Stellungnahmen beim IStGH sowie die Zusammenarbeit mit den sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen fortzusetzen oder aufzunehmen, um Rechtsstreitigkeiten zu führen, Kampagnen zu koordinieren, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen oder humanitäre Hilfe zu leisten. Das Dekret beeinträchtigt die Fähigkeit der Kläger, mit anderen – einschließlich der sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsgruppen – zusammenzuarbeiten, erheblich und schadet damit ihrer Fähigkeit, die Menschenrechte zu schützen und für Gerechtigkeit einzutreten.

Die verheerenden Auswirkungen dieser Sanktionen reichen weit über die Grenzen der USA hinaus. Aufgrund der Vorherrschaft US-amerikanischer Finanzinstitute und Technologieunternehmen sowie der Gefahr, den Zugang zum US-Bankensystem zu verlieren, werden auch Banken außerhalb der USA und andere Einrichtungen außerhalb der US-Gerichtsbarkeit davon abgehalten, entsprechende Dienstleistungen anzubieten.

„Diese Sanktionen sind ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, auf unabhängige Richter und Staatsanwälte sowie auf die Zivilgesellschaft in den Vereinigten Staaten und weltweit“, sagte James Goldston, Geschäftsführer der Open Society Justice Initiative. „Sie untergraben die historische Führungsrolle der USA im Kampf für internationale Gerechtigkeit und sind ein Schlag ins Gesicht für Opfer und Überlebende schwerer Verbrechen überall auf der Welt, die auf den IStGH als Gericht letzter Instanz angewiesen sind.“

Im Jahr 2025 stellten Bundesgerichte in New York und Maine fest, dass das Präsidialdekret gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt, und untersagten vorübergehend bzw. dauerhaft die Vollstreckung der Sanktionen gegen die Kläger in diesen Verfahren. Seit dem Erlass des Präsidialdekrets im Februar 2025 haben sich die Vertragsstaaten des IStGH, das Führungsgremium der Versammlung der Vertragsstaaten des Gerichtshofs, die Europäische Union, UN-Expert*innen, der UN-Generalsekretär, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, zivilgesellschaftliche Organisationen und der IStGH selbst nachdrücklich gegen die Versuche ausgesprochen, die Arbeit des Gerichtshofs zu behindern.

Der IStGH ist ein ständiger internationaler Gerichtshof, der eingerichtet wurde, um Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und des Verbrechens der Aggression vor Gericht zu stellen. Nach den Völkermorden Mitte der 1990er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien gründete die internationale Gemeinschaft den IStGH, um zu verhindern, dass sich die für schwere Verbrechen Verantwortlichen, darunter auch hochrangige Amtsträger, ihrer Strafverfolgung entziehen. Der IStGH entbindet Staaten nicht von ihrer Verantwortung, diese Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, und kann nur tätig werden, wenn ein Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, ernsthafte innerstaatliche Verfahren durchzuführen. Der Gerichtshof ist zuständig für Staatsangehörige von IStGH-Vertragsstaaten sowie für Personen, die solche schweren Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet eines IStGH-Vertragsstaates begehen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Fast zwei Drittel der UN-Mitgliedstaaten sind dem Gerichtshof beigetreten.

„Wir verklagen die Trump-Regierung, um Angriffe auf die internationale Gerechtigkeit und den zivilgesellschaftlichen Raum zu stoppen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass Rechte weltweit konsequent geschützt werden“, sagte Liz Evenson, Direktorin für internationale Gerechtigkeit bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten sich für den Schutz des IStGH und derjenigen einsetzen, die vor diesem Gericht Gerechtigkeit suchen, um sicherzustellen, dass niemand über dem Gesetz steht.“

Die Klägerseite wird von Foley Hoag LLP vertreten.

Kategorien: Menschenrechte

Libanon: Israels Tötung einer Journalistin ist ein mutmaßliches Kriegsverbrechen

Click to expand Image Amal Khalil, langjährige Korrespondentin der Tageszeitung Al-Akhbar, im südlibanesischen Grenzdorf Jebbayn, 2024 © Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, waren mutmaßlich gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde.Die kontinuierlichen Tötungen von Journalist*innen durch israelische Streitkräfte zeugen von einer offenkundigen Absicht, ohne Angst vor Konsequenzen Gräueltaten zu begehen.Die libanesische Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, mit der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs unter anderem für den Zeitraum seit mindestens dem 7. Oktober 2023 anerkennt. Andere Länder sollten auf Rechenschaftspflicht drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.

(Beirut) – Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, umfassen mutmaßlich vorsätzliche Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde, erklärte Human Rights Watch heute.

Bei den Angriffen auf die Stadt al-Tiri im Süden des Landes wurde Amal Khalil getötet, die für die libanesische Tageszeitung al-Akhbar über die Kriegsgeschehnisse im Südlibanon berichtete, und Zainab Faraj, eine freiberufliche libanesische Journalistin, die als ihre Kamerafrau tätig war, schwer verletzt.

„Das israelische Militär behauptet, es greife keine Journalisten an, doch die Fakten und Beweise zeigen, dass dies wiederholt geschehen ist. Amal Khalil und Zainab Faraj sind die jüngsten Opfer in einer langen Reihe derartiger Angriffe“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Die anhaltenden Tötungen von Medienschaffenden durch israelische Streitkräfte zeigen eine unverhohlene Bereitwilligkeit, Gräueltaten zu begehen, und zwar ohne jegliche Angst vor Konsequenzen.“

Von Human Rights Watch ausgewertete Foto- und Videobeweise, Zeugenaussagen sowie eine Deeskalationsanfrage des Libanesischen Roten Kreuzes an das israelische Militär, um Zugang zum Einsatzort zu erhalten – und zwar nach dem ersten von drei Angriffen auf diesen Ort an jenem Tag –, lassen darauf schließen, dass das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Khalil und Faraj Zivilistinnen waren.

Der erste Angriff, der gegen 14:30 Uhr ein Auto vor dem Fahrzeug von Khalil und Faraj traf, tötete zwei ihnen bekannte Personen, die vor ihnen fuhren: Ali Bazzi und Mohammed al-Hourani. Dadurch waren Faraj und Khalil gezwungen, ihr Auto zu stehen zu lassen und in der Nähe eines benachbarten Gebäudes Schutz zu suchen. Um 15:00 Uhr leitete die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) die Bitte des Roten Kreuzes an das israelische Militär weiter, Zugang zum Einsatzort zu gewähren und festsitzende Journalistinnen zu retten.

Der zweite Angriff, der zwischen 15:21 Uhr und 15:42 Uhr stattfand, traf das Auto von Khalil und Faraj nur wenige Meter von ihrem Versteck entfernt, wobei Khalil verletzt wurde und sie und Faraj gezwungen waren, sich in das Innere des Gebäudes zu begeben. Der dritte Angriff gegen 16:25 Uhr traf dieses Gebäude und zerstörte es. Israelische Quadcopter-Drohnen überwachten offenbar Faraj und Khalil, während sie sich versteckten, und griffen sie anschließend an.

Das israelische Militär hat zudem die Rettungsmaßnahmen mutmaßlich weiter behindert, unter anderem durch den Einsatz einer per Drohne abgeworfenen Blendgranate, wodurch Rettungssanitäter des Libanesischen Roten Kreuzes, die Rettungsmaßnahmen durchführten, gezwungen waren, sich zunächst unverrichteter Dinge zurückzuziehen, ohne Khalil zu retten oder ihr möglicherweise lebensrettende Hilfe zu leisten, berichteten Zeugen.

Auch der Rettungswagen wurde mutmaßlich mit Kleinwaffen beschossen, wie aus Zeugenaussagen und Bildmaterial hervorgeht, das Human Rights Watch zur Begutachtung der am Rettungswagen verursachten Schäden ausgewertet hat.

Ein Bericht des Tebnin Governmental Hospital, den Human Rights Watch einsehen konnte und in das Amals Leichnam nach ihrer Bergung an jenem Abend gebracht worden war, gibt an, dass Khalil gegen 19:00 Uhr an den Folgen eines Herzstillstands starb. Dem Bericht zufolge wies Khalil zudem eine Kopfverletzung auf, die zu starken Blutungen führte. Der Krankenhausbericht sowie die von Human Rights Watch erstellte Chronologie der Ereignisse deuten darauf hin, dass Khalil höchstwahrscheinlich noch am Leben war, als israelische Streitkräfte die Rettungskräfte des Roten Kreuzes zwangen, sich vom Tatort zurückzuziehen.

In Erklärungen, die nach Inkrafttreten eines Waffenstillstandsabkommens am 17. April veröffentlicht wurden – darunter eine vom 21. April –, wies das israelische Militär die Bevölkerung an, sich nicht wieder in Dutzende Städte und Dörfer südlich einer markierten gelben Linie nahe der Grenze, darunter auch al-Tiri, zurückzuwagen. Der Zivilbevölkerung in Gebieten, für die eine Evakuierungsanordnung gilt, geht jedoch weder ihr Zivilstatus noch der Schutz durch das humanitäre Völkerrecht verloren, und sie darf nicht allein aufgrund ihrer Anwesenheit in diesen Gebieten angegriffen werden.

Human Rights Watch richtete sich am 7. Mai mit einem Schreiben an die UNIFIL, die UN-Friedenstruppen im Libanon, erhielt jedoch keine Antwort. Am 17. Juni schrieb Human Rights Watch zudem an das israelische Militär und bat um Informationen zu den Angriffen. Das israelische Militär übermittelte am 24. Juni eine kurze Antwort, ging jedoch nicht auf Folgefragen ein.

Als Reaktion auf Israels Verstöße gegen das Völkerrecht im Libanon und in der gesamten Region sollten Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung an Israel unverzüglich aussetzen und gezielte Sanktionen gegen israelische Amtsträger verhängen, die für die anhaltenden Übergriffe verantwortlich sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel mit sofortiger Wirkung aussetzen, solange Israel seine Gräueltaten fortsetzt, so Human Rights Watch.

Der Wortlaut eines kürzlich geschlossenen Rahmenabkommens zwischen dem Libanon und Israel gibt Anlass zur Sorge, dass die libanesischen Behörden Maßnahmen ergreifen könnten, um den Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit bei schweren internationalen Verbrechen zu erschweren, so Human Rights Watch. Um ihr Engagement für die Rechenschaftspflicht zu unterstreichen, sollten die libanesischen Justizbehörden innerstaatliche Ermittlungen einleiten, während das Parlament Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsrahmens ergreifen sollte, indem es ein Gesetz verabschiedet, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Einklang mit internationalen Standards unter Strafe stellt.

Die libanesische Regierung sollte zudem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar mindestens seit dem 7. Oktober 2023.

„Die Beweislage ist eindeutig: Das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Faraj und Khalil Zivilistinnen waren und griff sie aber dennoch an. Anschließend hinderte es Rettungskräfte stundenlang daran, sie zu bergen“, sagte Kaiss. „Libanon sollte der Straflosigkeit für Israels Gräueltaten ein Ende setzen, und andere Länder sollten auf Rechenschaft drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.“

Kategorien: Menschenrechte

Afghanistan: Fünf Jahre Taliban-Herrschaft, fünf Jahre Angriffe auf die Menschenrechte

Click to expand Image Eine afghanische Krankenschwester in einem Haus in Afghanistan, 17. Februar 2026. Bevor die Taliban Frauen den Zugang zu Universitäten untersagten, studierte sie Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit. © 2026 AFP via Getty Images

(New York) – In Afghanistan haben die Taliban seit ihrer erneuten Machtübernahme vor fünf Jahren eine der schlimmsten Menschenrechtskrisen der Welt zementiert und die Rechte von Frauen und Mädchen systematisch ausgehöhlt, erklärte Human Rights Watch heute und veröffentlichte eine Zeitleiste mit einem Überblick über Menschenrechtsverletzungen der letzten fünf Jahre. Hinzu kommt eine verheerende humanitäre Krise: Fast 40 Prozent der afghanischen Bevölkerung benötigen dringend humanitäre Hilfe.

Seit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 haben die Taliban-Behörden weitreichende Einschränkungen der Rechte von Frauen auf Arbeit, Bewegungsfreiheit und Teilhabe am öffentlichen Leben verhängt – als Teil eines umfassenderen Systems, das auf soziale Kontrolle und die Unterdrückung jeglicher Opposition abzielt. Die Sittenpolizei der Taliban hat Razzien an Arbeitsplätzen durchgeführt, öffentliche Räume überwacht und Frauen willkürlich wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleiderordnung festgenommen. Afghanistan ist nach wie vor das einzige Land der Welt, in dem Mädchen der Zugang zu Bildung über die sechste Klasse hinaus verwehrt wird.

Afghanistan: 5 Jahre Taliban-Herrschaft

Am 15. August 2026 jährt sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. In den letzten fünf Jahren haben die zunehmend drakonischen Maßnahmen der Taliban dazu geführt, dass Afghanistan zu einem Schauplatz einer der schwerwiegendsten Menschenrechtskrisen weltweit geworden ist, insbesondere für Frauen und Mädchen. 

Eine Menschenrechtskrise – eine humanitäre Krise

„Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban zeigen sich die verheerenden Folgen von Straflosigkeit deutlicher denn je“, sagte Fereshta Abbasi, Afghanistan-Expertin bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten über bloße Erklärungen ihrer Besorgnis hinausgehen und auf Gerechtigkeit für schwere Verbrechen in Afghanistan drängen, einschließlich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung.“

Die jüngsten Gesetze der Taliban haben die Unterdrückung weiter festgeschrieben. Am 4. Januar 2026 erließen die Taliban eine Strafprozessordnung, die Muslime ausschließlich als Anhänger der Hanafi-Rechtsschule definiert und andere religiöse Gruppen, darunter schiitische Muslime, als sog. „Ketzer“ brandmarkt. Sie sieht strenge Strafen vor, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen. Ein neues Gesetz über die Predigt verschärft die Kontrolle über die Religionsausübung weiter und verpflichtet Geistliche, sich ausschließlich an die Hanafi-Rechtslehre zu halten. Beide Bestimmungen zementieren religiöse Diskriminierung im afghanischen Rechtsrahmen.

Die Strafprozessordnung erkennt nun nur noch „übermäßige“ Schläge als häusliche Gewalt gegen Frauen an, wodurch Überlebenden anderer Formen von Missbrauch keine Wege zur Gerechtigkeit offenstehen und der rechtliche Schutz für Frauen und Mädchen weiter ausgehöhlt wird. Ein Dekret zur gerichtlichen Trennung von Ehepartnern hebt ein Mindestalter für die Eheschließung von Mädchen auf und erhöht damit das Risiko von Kinderheirat erheblich.

Die Behörden haben zudem die Einschränkungen der Meinungsfreiheit verschärft und lokale Medien zensiert. Journalist*innen, Frauenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und andere Kritiker*innen waren mit Repressionen wie willkürlichen Verhaftungen, Folter und anderen Misshandlungen konfrontiert.

Die humanitäre Krise in Afghanistan hat sich verschärft, da die Geberländer ihre Finanzhilfe stark gekürzt haben. Mehr als 17 Millionen Menschen, 40 Prozent der Bevölkerung, werden voraussichtlich von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sein, während der humanitäre Hilfsplan der Vereinten Nationen nach wie vor stark unterfinanziert ist. Drastische Kürzungen der Auslandshilfe aus den Vereinigten Staaten sowie Kürzungen durch das Vereinigte Königreich und andere Geberländer haben humanitäre Organisationen gezwungen, Programme einzustellen und ihre Dienste einzuschränken. Die von den Taliban auferlegten Beschränkungen für weibliche Hilfskräfte, darunter die Auflage, dass sie von einem männlichen Vormund begleitet werden müssen, haben den Zugang von Frauen zu Existenzgrundlagen und humanitärer Hilfe noch weiter eingeschränkt.

Iran und Pakistan haben Millionen Afghan*innen zur Rückkehr in ihr Land gezwungen. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebeflüge im August 2024 hat Deutschland trotz der ernsthaften Risiken, denen zurückgekehrte Afghan*innen weiterhin schutzlos ausgesetzt sind, aktiv eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan vorangetrieben. Am 22. Juni empfingen Vertreter der Europäischen Union erstmals eine Taliban-Delegation in Brüssel, um Migrationsfragen zu besprechen. Kein Land sollte Afghan*innen abschieben, denen Verfolgung, willkürliche Inhaftierung, Folter oder andere schwerwiegende Schäden drohen.

Erneute Kämpfe entlang der Grenze mit Pakistan haben Hunderte von zivilen Opfern gefordert. Am 16. März wurden bei einem pakistanischen Luftangriff auf das Omid-Drogenrehabilitationszentrum in Kabul nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 269 Zivilist*innen getötet und mehr als 122 verletzt.

Am 6. Oktober 2025 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Resolution zur Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung vergangener und andauernder Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan durch alle Beteiligten, einschließlich der ehemaligen Regierung und internationaler Streitkräfte. Regierungen sollten sicherstellen, dass der neue Mechanismus voll funktionsfähig wird und über die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Mandats verfügt, und gleichzeitig andere Bemühungen zur Rechenschaftspflicht unterstützen, darunter die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs und nationale Verfahren im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit.

„Die afghanische Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, muss die seit fünf Jahren andauernde Unterdrückung und Missbrauch erdulden“, sagte Abbasi. „Die internationale Reaktion sollte endlich dem Ausmaß der Krise gerecht werden, indem Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt, gefährdete Afghaninnen und Afghanen geschützt und die humanitäre Finanzierung für Afghanistan aufrechterhalten werden.“

Kategorien: Menschenrechte

USA/Ecuador: Mehr Sicherheitskooperation – mehr Rechtsverletzungen

Click to expand Image Ein Landwirt geht zwischen Trümmern umher, nachdem die ecuadorianische Armee am 18. März 2026 in der Region Lago Agrio in der Provinz Sucumbíos in Ecuador an der Grenze zu Kolumbien eine Bombe abgeworfen hatte. Der ecuadorianische Präsident Daniel Noboa stellte die Operation gegenüber der Presse als ersten Luftangriff im Rahmen der „gemeinsamen Operationen“ mit Washington gegen den Drogenhandel dar und kündigte die Zerstörung eines mutmaßlichen Ausbildungslagers der bewaffneten Gruppe „Border Commands“ an. © 2026 Luis Acosta / AFP via Getty Images Bei einer gemeinsamen Militäraktion haben die Vereinigten Staaten und Ecuador Zivilist*innen gefoltert und willkürlich festgenommen. Vor der ecuadorianischen Küste wurden zwei Fischerboote von bewaffneten Drohnen unklarer Herkunft angegriffen; ein drittes Boot gilt mit dem Großteil seiner Besatzung als vermisst.Ein Vorfall ist eindeutig auf die Sicherheitspartnerschaft zwischen den USA und Ecuador zurückzuführen; die anderen werfen Fragen zur Verantwortung auf, auf die keine der beiden Regierungen angemessen eingegangen ist.Der US-Kongress sollte umgehend Maßnahmen ergreifen, um diese Vorfälle und die umfassendere Sicherheitszusammenarbeit zwischen Ecuador und den Vereinigten Staaten zu untersuchen.

(Washington, DC) – Die Vereinigten Staaten und Ecuador vertiefen ihre Sicherheitszusammenarbeit vor dem Hintergrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen durch ecuadorianische Sicherheitskräfte, ungeklärter Drohnenangriffe auf Fischerboote und des Verschwindens mehrerer Fischer, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Der US-Kongress sollte diese Vorfälle und die umfassendere Sicherheitspartnerschaft zwischen Ecuador und den Vereinigten Staaten umgehend untersuchen.

Juli 21, 2026 A Dangerous Partnership

Der 94-seitige Bericht „A Dangerous Partnership: Abuses, Unanswered Questions, and US-Ecuador Security Cooperation“ dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in einer ländlichen Gemeinde an der Grenze zwischen Kolumbien und Ecuador sowie Angriffe auf Fischer und deren Verschwinden auf See in der Nähe der Galápagos-Inseln. Jeder Vorfall steht entweder in eindeutigem Zusammenhang mit der Sicherheitspartnerschaft zwischen den USA und Ecuador oder wirft Fragen hinsichtlich der Verantwortung auf. Ecuadorianische Sicherheitskräfte folterten und nahmen vier landwirtschaftliche Arbeiter willkürlich fest; später brannten sie einen Milchviehbetrieb nieder und griffen ihn an – im Rahmen einer von den Vereinigten Staaten als „gemeinsame Operation“ bezeichneten Militäraktion. Außerdem griffen Drohnen unklarer Herkunft zwei Fischerboote an und verletzten dabei mehrere Besatzungsmitglieder. Ein drittes Schiff gilt weiterhin als vermisst.

„Die Sicherheitkooperation zwischen den USA und Ecuador ist für die Ecuadorianer zu undurchsichtig und zu gefährlich“, sagte Juanita Goebertus, Amerikas-Direktorin bei Human Rights Watch. „Bevor noch mehr Schaden angerichtet wird, sollte der US-Kongress konkrete Antworten und wirksame Schutzmaßnahmen einfordern.“

In den letzten Monaten haben sowohl die Vereinigten Staaten als auch Ecuador Maßnahmen ergriffen, um Menschenrechtsgarantien hinsichtlich der Anwendung von Gewalt gegen das organisierte Verbrechen zu untergraben, und rechtswidrige Handlungen begangen, darunter gewaltsames Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen, die sie zu rechtfertigen versuchten, indem sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens fälschlicherweise als eine Art bewaffneten Konflikt darstellten.

Zwischen März und Juni 2026 befragten die Forschenden 62 Personen, darunter Opfer von Übergriffen bei einem Angriff auf eine ländliche Gemeinde und Fischer, deren Boote angegriffen wurden, sowie Anwalt*innen, Augenzeug*innen, betroffene Gemeindemitglieder und weitere Personen. Die Forschenden sichteten und werteten mehr als 100 Foto- und Videoaufnahmen aus, die von Anwalt*innen und Befragten zur Verfügung gestellt oder online in sozialen Medien veröffentlicht worden waren, sowie Satellitenbilder, Schiffsüberwachungsdaten, Brandmeldedaten, medizinische Unterlagen und Gerichtsdokumente.

Human Rights Watch wandte sich mit Anfragen zu diesen Vorfällen an die Regierungen Ecuadors und der USA, erhielt jedoch keine Antwort.

Seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump und der Wiederwahl des ecuadorianischen Präsidenten Daniel Noboa im Jahr 2025 hat sich die sicherheitspolitische Zusammenarbeit der beiden Regierungen vertieft, mit dem erklärten Ziel, sowohl auf die zunehmende Gewalt in Ecuador als auch auf die organisierte Kriminalität in der gesamten Region zu reagieren. Die Vereinigten Staaten sind zu einem Schlüsselpartner bei Ecuadors sicherheitspolitischen Maßnahmen geworden und stellen Ausrüstung, Ausbildung, nachrichtendienstliche Informationen sowie direkte militärische Unterstützung bereit.

Click to expand Image Analysis and graphic © 2026 Human Rights Watch

Zwischen dem 1. und 6. März führten ecuadorianische Streitkräfte in der Gemeinde San Martín, einer ländlichen Gemeinde an der kolumbianisch-ecuadorianischen Grenze, eine Reihe gemeinsamer Einsätze mit den Vereinigten Staaten durch. Ecuadorianische Soldaten steckten drei Grundstücke in Brand, beschossen später zwei davon mit aus der Luft abgeworfenen Munitionen und nahmen vier Arbeiter eines Milchviehbetriebs willkürlich fest und folterten sie.

„Sie haben mich mit einem Elektroschocker gefoltert“, berichtete einer der Männer gegenüber Human Rights Watch. „Sie haben Wasser über mich gegossen und mir dann Stromschläge versetzt, woraufhin ich ohnmächtig wurde. Ich habe mindestens zweimal das Bewusstsein verloren.“

Sowohl die ecuadorianischen als auch die US-amerikanischen Behörden erklärten, es handele sich um eine gemeinsame Aktion. Die ecuadorianischen Behörden gaben an, die Aktion habe sich gegen Stützpunkte der „Comandos de la Frontera“ gerichtet, einer bewaffneten Gruppe, die seit Jahren auf beiden Seiten der Grenze aktiv ist; die vier Männer seien wegen mutmaßlicher Verbindungen zu dieser Gruppe „zu Ermittlungszwecken“ festgenommen worden. Der Chef des US-Südkommandos, General Francis L. Donovan, lobte den Einsatz und erklärte vor dem Streitkräfteausschuss des US-Senats, dieser sei „professionell durchgeführt“ worden.

Human Rights Watch fand keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass die drei zerstörten Grundstücke in irgendeiner Verbindung zu bewaffneten kriminellen Gruppen standen. Aus der Auswertung von Fotos, Videos, Satellitenbildern, Grundbuchauszügen und Kaufbelegen sowie aus Befragungen der Grundstückseigentümer, Anwohner*innen und weiterer Personen ging hervor, dass es sich bei einem der Grundstücke, das in Brand gesetzt und später beschossen wurde, offenbar um einen Milchviehbetrieb handelte, während die beiden anderen offenbar seit Jahren verlassen waren.

Zwischen Januar und März wurden die Fischerboote La Negra Francisca Duarte II und die Don Maca im östlichen Pazifik angegriffen. Ein drittes Schiff, die Fiorella, verschwand am 20. Januar mit acht Besatzungsmitgliedern an Bord.

Click to expand Image Last known locations of the Ecuadorian fishing vessels the Fiorella, La Negra Francisca Duarte II, and the Don Maca based on last signal transmitted as reported on the Vessel Monitoring System (VMS) data provided by the National Directorate of Aquatic Spaces of the Ecuadorian Navy and accessed through the publicly available Global Fishing Watch platform. Exclusive economic zone boundaries are based on Flanders Marine Institute, “Maritime Boundaries Geodatabase: World Exclusive Economic Zones, version 12,” Marine Regions, October 25, 2023,https://www.marineregions.org/downloads.php (accessed May 22, 2026).  Analysis and graphic © 2026 Human Rights Watch

Am 17. und 26. März gaben Besatzungsmitglieder der La Negra Francisca Duarte II und der Don Maca an, von bewaffneten Drohnen angegriffen worden zu sein. Überlebende berichteten, dass bewaffnete US-Staatsangehörige in militärähnlichen Uniformen mit Abzeichen der US-Flagge sie an Bord eines in der Nähe befindlichen blau-weißen Schiffes festhielten und sie anschließend an die salvadorianische Küstenwache übergaben. Die salvadorianischen Behörden erlaubten ihnen später die Rückkehr nach Ecuador. Mindestens vier Besatzungsmitglieder erlitten bei den Drohnenangriffen schwere Verletzungen.

Besatzungsmitglieder der Don Maca berichteten, dass sich ihnen nach dem Angriff auf ihr Schiff ein Boot unter US-Flagge näherte. „Wie viele seid ihr? Wie viele Tote? Wie viele Verletzte?“, habe ein Mann sie gefragt, sagten sie. Die Überlebenden gaben an, an Bord des Schiffes gegangen zu sein, während englischsprachige Beamte sie mit „langen Waffen“ anvisierten.

Das US-Verteidigungsministerium und die US-Küstenwache haben jegliche Verantwortung für die Angriffe auf die La Negra Francisca Duarte II und die Don Maca sowie für das Verschwinden der Fiorella zurückgewiesen. Recherchen von Human Rights Watch, darunter Interviews mit 13 Überlebenden, lassen jedoch darauf schließen, dass die US-Behörden höchstwahrscheinlich in diesen Angriffen in gewisser Weise verwickelt waren oder davon Kenntnis hatten. Weitere untersuchte Beweise stimmten weitgehend mit den Schilderungen der Besatzungsmitglieder überein.

Trotz umfangreicher Überprüfungsbemühungen und zahlreicher Anfragen an ecuadorianische und US-amerikanische Behörden bleiben viele Fragen zu diesen Vorfällen unbeantwortet, darunter auch, was mit der Besatzung der Fiorella geschehen ist.

Der US-Kongress sollte von der Trump-Regierung klare Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit deren Sicherheitskooperation mit Ecuador einfordern. Er sollte zudem prüfen, ob angesichts der wachsenden Zahl von Menschenrechtsverletzungen unter der Regierung Noboa angemessene Schutzmaßnahmen bestehen. Die ecuadorianische Regierung sollte zudem ihre Einschätzung, dass im Land ein „bewaffneter Konflikt“ herrsche, überdenken und ihre Bemühungen stattdessen auf den Ausbau der Kapazitäten des Justizsektors zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität richten.

„Gemeinsame Sicherheitseinsätze gegen die organisierte Kriminalität dürfen nicht als Vorwand für Menschenrechtsverletzungen dienen“ sagte Goebertus.

Kategorien: Menschenrechte

Immersiver Dokumentarfilm stellt Menschenrechte in der Klimakrise in den Mittelpunkt

Click to expand Image Ein Einwohner der Gemeinde Ngongosila in der Provinz Malaita auf den Salomonen betrachtet während einer Vorführung Inhalte in Virtual Reality. © 2025 NowHere Media/Human Rights Watch

(Berlin) – Ein neuer immersiver Dokumentarfilm über die Auswirkungen der Klimakrise im pazifischen Inselstaat Salomonen wird vom 2. bis 12. September 2026 bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig Premiere feiern, teilte Human Rights Watch heute mit. Der mehrfach Oscar-nominierte US-Schauspieler und Menschenrechtsaktivist Mark Ruffalo hat sich mit Human Rights Watch zusammengetan und die Erzählstimme im Extended-Reality-Erlebnis „Solwata“ übernommen.

Der 25-minütige immersive Dokumentarfilm erzählt die Geschichte der Inselgemeinden Walande, Ngongosila und Kwai im südwestlichen Pazifik. Diese müssen sich mit der schwierigen Frage auseinandersetzen, ob und wie sie ihre Häuser und ihr ganzes Leben aufgrund verheerender Flutwellen und des steigenden Meeresspiegels auf das Festland der Hauptinsel verlegen sollen. 

„Als ich das Headset zum ersten Mal aufsetzte, hatte ich das Gefühl, selbst Zeit mit dieser Gemeinschaft zu verbringen und nicht nur etwas über sie zu erfahren“, sagte Ruffalo. „Diese Familien sind eng mit ihrem Land verbunden. Zu erleben, wie sie aufgrund der Klimakrise gezwungen sind, es zu verlassen, bricht einem das Herz. Das ist ein globales Problem, und viele von uns wissen nicht, wie es sich auf die Gemeinschaften auswirkt, die an vorderster Front leben. Sie leben an abgelegenen Orten und kommen in den Medien und der Berichterstattung nicht vor. ‚Solwata‘ bringt das Publikum näher an Menschen heran, deren Leben sich bereits radikal durch den Klimawandel ändert.“

„Solwata“ bedeutet „Salzwasser“. Der Film wurde von NowHere Media entwickelt und gemeinsam von Agog: The Immersive Media Institute und Human Rights Watch produziert. Er gehört zu den ausgewählten Beiträgen im Rahmen des „Venice Immersive“-Programms der Filmfestspiele von Venedig. Das Projekt basiert auf Recherchen von Human Rights Watch sowie auf Augenzeugenberichten von Menschen, deren Heimat und Gemeinschaften sich bereits durch die sich verschärfende Klimakrise drastisch verändern.

Ruffalos Mitwirkung zeugt vom Ziel des Projekts, Klimathemen mit einer breiteren Debatte über soziale Gerechtigkeit und die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften zu verknüpfen. Im Laufe seiner Karriere hat sich Ruffalo stets als prominenter Verfechter von Klimaschutzmaßnahmen, Umweltgerechtigkeit, den Rechten indigener Völker und demokratischer Teilhabe engagiert.

Während des Films trägt das Publikum ein Virtual-Reality-Headset und bewegt sich zwischen physischer und virtueller Welt: Man greift vor Ort ins Wasser, berührt kulturell bedeutsame Objekte und erlebt virtuell die Geschichten der Bewohner*innen der Salomonen. Begleitet von Stimmen aus der Gemeinschaft wird das Publikum mit den schwierigen Entscheidungen konfrontiert, vor denen die Familien stehen. Durch die Kombination von körperlicher Berührung, virtuellen und realen Umgebungen mit einem räumlichen Klangerlebnis und einem dokumentarischen Erzählstil schafft „Solwata“ eine zutiefst persönliche Begegnung mit dieser globalen Herausforderung.

Es ist das erste Projekt dieser Art für Human Rights Watch und baut auf dem Bericht aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „There’s Just No More Land: Community-Led Planned Relocation as Last Resort Adaptation in Solomon Islands“ auf. Der Bericht dokumentiert wie steigende Meeresspiegel, Küstenerosion, Überschwemmungen und immer heftigere Stürme die Walande-Gemeinschaft dazu zwangen, ihre angestammte Heimatinsel zu verlassen, nachdem sie jahrzehntelang erfolglos versucht hatte, sich vor Ort an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.

Ohne staatliche Unterstützung haben die Gemeindemitglieder die Umsiedlung größtenteils selbst geplant, finanziert und umgesetzt. Auch die neue Siedlung ist, laut Forscher*innen, anfällig für einen Anstieg des Meeresspiegels und Überschwemmungen was eines Tages eine erneute Umsiedlung notwendig machen könnte. Genau davor fürchten sich auch die betroffenen Menschen. 

„Seit Jahren dokumentiert Human Rights Watch die unerträglichen Dilemmata, in die die Klimakrise Gemeinschaften bezüglich ihrer Heimat, ihre Lebensgrundlagen und ihre Zukunft stürzt“, sagte Erica Bower, Forscherin für klimabedingte Vertreibung bei Human Rights Watch. „Die geplante Umsiedlung einer ganzen Gemeinschaft, wie sie in ‚Solwata‘ dargestellt wird, ist eine komplexe Anpassungsmaßnahme mit schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswirkungen. Das muss die Welt dringend verstehen und sich entsprechend vorbereiten. Immersives Storytelling bietet uns eine neue Möglichkeit, das Publikum für diese Realitäten zu sensibilisieren und die Unterstützung für Gemeinschaften zu stärken, die bereits mit den menschenrechtlichen Folgen klimabedingter Umsiedlungen konfrontiert sind.“

Die in „Solwata“ behandelten Themen reichen weit über ein einzelnes Land hinaus. Da steigende Meeresspiegel und extreme Wetterereignisse Küstengemeinden weltweit zunehmend bedrohen, müssen Regierungen und Geldgeber geplante Umsiedlungen als letztes Mittel in Betracht ziehen und sicherstellen, dass die Gemeinden bei Entscheidungen über ihre Zukunft echte Mitspracherechte haben. Auch müssen sie die notwendige Unterstützung bereitstellen, um die Rechte, Lebensgrundlagen, Kultur und Würde der Menschen zu schützen. „Solwata“ lädt das Publikum dazu ein, sich an die Seite derer zu stellen, die mit dieser Herausforderung konfrontiert sind, und darüber nachzudenken, welche Verantwortung der Rest der Welt gegenüber den von klimabedingter Vertreibung betroffenen Gemeinschaften trägt.

Nach seiner Premiere in Venedig wird „Solwata“ an anderen Orten und in öffentlichen Foren zu erleben sein, darunter auch auf der jährlichen Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP31) in der Türkei, um politische Entscheidungsträger*innen, Geldgeber*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen in Gespräche über Klimaanpassung, geplante Umsiedlungen, Vertreibung und Menschenrechte einzubeziehen. 

„Die Auswirkungen des Klimawandels haben uns aus unserer Heimat vertrieben, wo wir früher das Leben genossen haben, wo wir gelebt haben – ein Ort, der uns als Gemeinschaft zusammenhielt“, sagte Francis Siaumari, ein Gemeindevorsteher von den Salomonen, der in „Solwata“ zu Wort kommt. „Was die Insel so besonders machte, war die Nähe zueinander. Wohin man auch ging, es war immer jemand da. Wohin man auch schaute, war man vom Meer umgeben. Nur wir konnten eine solche Insel erschaffen.“

Das in Berlin ansässige Immersive-Studio NowHere Media ist die kreative Kraft hinter „Solwata“. Bekannt für seine Arbeit an der Schnittstelle zwischen immersivem Storytelling und sozialem Impact, half das Studio dabei, jahrelange Recherchen von Human Rights Watch und Erfahrungsberichte der Gemeinschaft in ein interaktives Erlebnis zu verwandeln. Um das Projekt umzusetzen, reiste das Team auf die Salomonen, um 360-Grad-Aufnahmen und 3D-Scans anzufertigen. Dabei arbeitete das Team eng mit den Mitgliedern der Gemeinschaft zusammen, deren Geschichten im Mittelpunkt des immersiven Erlebnisses stehen. 

„Wir von NowHere machen keine Projekte über Gemeinschaften, sondern mit ihnen, und genau das ist der Kern von ‚Solwata‘“, sagte Gayatri Parameswaran, Mitbegründerin von NowHere Media. „Die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft auf den Salomonen und dem Team prägte jeden Aspekt des Projekts, von den erzählten Geschichten selbst bis hin zur Art und Weise, wie sie erzählt werden. Eine große Herausforderung vor Ort war die Umsetzung einer hochmodernen immersiven Produktion auf einer sehr abgelegenen Insel. Das erforderte sorgfältige Planung und Anpassungsbereitschaft.“

Agog: The Immersive Media Institute, eine von Chip Giller und Wendy Schmidt gegründete gemeinnützige Organisation, war Co-Produzentin von „Solwata“. Agog unterstütze die Produktion, förderte sie finanziell und fungierte als strategische Partnerin, um die Feldforschungs- und Advocacy-Ziele von Human Rights Watch in ein immersives Format zu übertragen. „Ich bin seit fast drei Jahrzehnten im Klimajournalismus tätig und habe gelernt, dass Informationen allein die Menschen nicht immer erreichen“, sagte Giller, Mitbegründer und Geschäftsführer von Agog. „Die meisten Menschen werden niemals auf die Salomonen reisen und diese Veränderungen vor Ort unmittelbar miterleben. ‚Solwata‘ nutzt immersives Storytelling, um dem Publikum die Menschen näherzubringen, die diese Krise durchleben. Genau diese Art von Arbeit wollten wir mit der Gründung von Agog unterstützen.“

Kategorien: Menschenrechte

EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechtsverletzungen

Click to expand Image Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (links), die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, der tunesische Präsident Kais Saied (Mitte, rechts) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (rechts) im Präsidentenpalast in Karthago, Tunesien, am 16. Juli 2023. © 2023 Tunisian Presidency/AP Images

(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.

Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.

Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle. 

„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“

Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.

Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Geflüchtete und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.

„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“ 

„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“

Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäischen Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.

Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.

Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.

Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Expert*innen, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist. 

Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.

„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“

Kategorien: Menschenrechte

EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechts-verletzungen

Click to expand Image Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (links), die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, der tunesische Präsident Kais Saied (Mitte, rechts) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (rechts) im Präsidentenpalast in Karthago, Tunesien, am 16. Juli 2023. © 2023 Tunisian Presidency/AP Images

(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.

Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.

Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle. 

„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“

Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.

Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Flüchtlinge und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.

„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“ 

„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“

Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäische Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.

Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.

Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.

Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Experten, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist. 

Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.

„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“

Kategorien: Menschenrechte

Deutschland: Tadschikischer Aktivist und Sohn trotz Festnahmegefahr abgeschoben

Click to expand Image Asadullo Boboev. © Private

(Berlin, 7. Juli 2026) – Die deutschen Behörden haben einen tadschikischen Oppositionsaktivisten nach Tadschikistan abgeschoben. Dies verstärkt die Befürchtungen, dass Deutschland bei Abschiebungsbeschlüssen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkommt, erklärte Human Rights Watch heute. Am 20. Juni 2026 schob Deutschland Asadullo Boboev und seinen volljährigen Sohn Muhammad nach Duschanbe ab, obwohl zu befürchten war, dass er dort inhaftiert und misshandelt werden könnte. Boboev wurde tatsächlich unmittelbar nach seiner Ankunft in Tadschikistan festgenommen.

Es ist der vierte dokumentierte Fall seit 2023, bei dem ein tadschikischer Oppositionsaktivist aus Deutschland abgeschoben und direkt bei seiner Ankunft festgenommen wurde. Die anderen drei Betroffenen wurden aufgrund haltloser Anschuldigungen verurteilt und verbüßen derzeit langjährige Haftstrafen.

„Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach, diejenigen zu schützen, denen bei einer Abschiebung Misshandlung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen“, sagte Hugh Williamson, Direktor für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Boboevs Kritik an der tadschikischen Regierung machte ihn zu einem klaren Ziel. Deutschland sollte untersuchen, warum er unter diesen Umständen abgeschoben wurde, und Druck auf die tadschikischen Behörden wegen seiner Inhaftierung ausüben.“

Boboev hat seine Bedenken in den sozialen Medien geäußert und sich an den Aktivitäten der Bewegung „Reforms and Development of Tajikistan” beteiligt, einer Plattform, auf der sich im Exil lebende tadschikische Aktivist*innen und Migrant*innen zusammenschließen, um politische und wirtschaftliche Reformen in ihrem Heimatland zu fordern. Boboev und seine Familie kamen 2017 nach Deutschland und beantragten im selben Jahr Asyl. Sein Antrag wurde letztendlich abgelehnt.

Boboevs Ehefrau, Mastona Faizulloeva, berichtete Medien, dass er unmittelbar nach seiner Ankunft in Duschanbe in Untersuchungshaft kam. Sein Sohn wurde in die Obhut seiner Großmutter entlassen. Faizulloeva und ihre beiden Töchter durften in Deutschland bleiben.

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die Human Rights Watch vorliegen, nahmen die deutschen Behörden den 54-jährigen Boboev und seinen 19-jährigen Sohn am 8. Juni in Kerken bei Kleve in Nordrhein-Westfalen aufgrund eines seit langem anhängigen Abschiebungsbescheids in Abschiebungshaft. Ein Gericht der Stadt Geldern hatte dem Antrag des Landkreises stattgegeben, beide Männer bis zum 2. Juli in Abschiebungshaft zu halten, und begründete dies mit ihrem abgelaufenen Aufenthaltsstatus und der wiederholten Weigerung, Deutschland freiwillig zu verlassen.

Sharofiddin Gadoev, Leiter von „Reforms and Development of Tajikistan“, sagte, der Anwalt der Männer habe Dutzende Seiten Beweismaterial vorgelegt, das die Gefahren für Boboev dokumentiere, das Gericht habe diese jedoch ignoriert.

Boboev hatte zuvor öffentlich gegenüber erklärt, die tadschikischen Behörden hätten wegen seiner Social-Media-Beiträge, in denen er die Regierung von Präsident Emomali Rahmon kritisiert hatte, ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet. Das deutsche Gericht habe ihm bis zum 1. Juli Zeit gegeben, um nachzuweisen, dass ein solches Verfahren existiere und ihm bei einer Rückkehr eine reale Gefahr drohe. Tadschikische Aktivist*innen im Exil können jedoch einem realen Risiko der Verfolgung oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, wenn sie abgeschoben werden, selbst wenn keine offenen Strafverfahren gegen sie vorliegen. Viele Tadschik*innen, die nach ihrer Abschiebung inhaftiert wurden, standen weder auf einer öffentlichen Liste noch gab es anhängige Strafverfahren gegen sie.

Boboevs Fall passt in ein Muster, auf das Human Rights Watch und tadschikische zivilgesellschaftliche Gruppen die deutschen Behörden bereits wiederholt hingewiesen haben. Die anderen seit 2023 abgeschobenen tadschikischen Oppositionsaktivisten – Abdullohi Shamsiddin, Bilol Qurbonaliev und Dilmurod Ergashev – wurden aufgrund von offenbar konstruierten Anklagepunkten zu Haftstrafen von 7, 10 bzw. 8 Jahren verurteilt. Shamsiddin soll in Haft misshandelt worden sein. Ergashev wurde unmittelbar nach seiner Ankunft von tadschikischen Sicherheitsbeamten festgenommen. Ihm wurden Handschellen angelegt und eine Kapuze über den Kopf gezogen. 

Ein weiterer tadschikischer Staatsangehöriger, Saidazam Rahmonov, der seit 2019 in Hessen gelebt hatte und mit einer Deutschen verheiratet war, starb im Oktober 2025 unter dubiosen Umständen in einem tadschikischen Gefängnis, nachdem er zur Abholung von Unterlagen für sein deutsches Visum in sein Heimatland zurückgekehrt war. Seine Angehörigen berichten, sein Körper habe Spuren von Schlägen und Folter aufgewiesen. Gefängnisbeamte behaupteten hingegen, Rahmonov habe in seiner Zelle Selbstmord begangen.

Diese Fälle zeigen, warum deutsche Gerichte und Behörden Abschiebungen nach Tadschikistan nicht als Routinefall behandeln dürfen, so Human Rights Watch. Das Völkerrecht verbietet das sogenannte „Refoulement“, also die Abschiebung oder Auslieferung von Personen, wenn diesen im Zielland Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Verbot ist ausdrücklich in mehreren von der Bundesrepublik ratifizierten Verträgen verankert. Deutschland hat bereits Abschiebungen in andere Länder ausgesetzt, die für transnationale Repression bekannt sind, setzt jedoch die Rückführung tadschikischer Staatsangehöriger fort, obwohl sich die Beweise häufen, dass dadurch Regierungskritiker*innen direkt an die repressiven Sicherheitsdienste ausgeliefert werden, vor denen sie in vielen Fällen geflohen waren.

Das hat nicht nur Folgen für die abgeschobenen Menschen selbst. Innerhalb der tadschikischen Diaspora in Europa herrscht ein weit verbreitetes Klima der Angst, ein wirkungsvolles Instrument transnationaler Repression. Aktivist*innen und Mitglieder der Exilgemeinschaft üben Selbstzensur und schränken ihre politischen Aktivitäten in dem Wissen ein, dass ihr Aufenthalt in europäischen Ländern wie Deutschland keine Sicherheitsgarantie bietet.

Tadschikistan hat bereits in der Vergangenheit transnationale Repression in Deutschland ausgeübt: beispielsweise gegen Aktivist*innen, die im September 2023 während des Deutschlandbesuchs von Präsident Rahmon an der Demonstration in Berlin teilgenommen hatten. Human Rights Watch hat seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschiebungen die transnationale Repression Tadschikistans begünstigen.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, der grenzüberschreitenden Repression durch autoritäre Staaten entgegenzuwirken, und dabei Fortschritte erzielt, beispielsweise durch eine eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle im Auswärtigen Amt. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Lücken. In ihrem Bestreben, ihre Migrationspolitik zu verschärfen, kündigte die derzeitige Bundesregierung kurz nach Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2025 die Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme an. Damit fielen wichtige sichere Fluchtwege und Schutzmöglichkeiten für Dissident*innen, die in Deutschland Sicherheit suchen, weg. Davon betroffen sind auch Menschen, die aus Ländern wie Afghanistan, Russland und Belarus fliehen.

„Die Abschiebung eines bekannten Regierungskritikers in ein Land, das nachweislich Rückkehrer inhaftiert, lässt die Befürchtung aufkommen, dass die deutschen Behörden im Grunde genommen die transnationale Repression von Kritiker*innen im Exil durch Tadschikistan unterstützen“, sagte Williamson. „Deutschland sollte seiner Verpflichtung nachkommen, Unterdrückung in allen Formen zu bekämpfen, auch im Falle von Tadschikistan.“

Kategorien: Menschenrechte

Deutschland: Regierung greift Informationsfreiheitsgesetz an

Click to expand Image Auf einem Holzzaun vor dem Reichstagsgebäude in Berlin ist das Wort „Freiheit“ zu lesen. © 2025 JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images

(Berlin, 8. Juli 2026) – Die deutsche Regierung sollte ihre Pläne zur Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes stoppen, erklärte Human Rights Watch heute. Die vorgeschlagenen Änderungen würden grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und Bürgerbeteiligung in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.

Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich zu ändern. Die Änderungen werden die Möglichkeiten der Öffentlichkeit – einschließlich der Zivilgesellschaft und Journalist*innen –, Zugang zu amtlichen Informationen über das Handeln der Regierung und der Behörden zu erhalten, stark einschränken.

„Die deutsche Regierung scheint Transparenz und Informationsfreiheit als Bedrohung und Verwaltungslast, anstatt als unverzichtbare Garantien einer Demokratie zu sehen“, sagte Almaz Teffera, Europa-Researcherin bei Human Rights Watch. „Einschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten verwehrt allen Menschen den Zugang zu grundlegenden Informationen und erschwert es, die Regierung und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig birgt das die Gefahr, dass das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Handeln zunehmen wird.“ 

Die Regierung beabsichtigt, fünf wesentliche Änderungen am IFG zu verabschieden.

Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, müssten die Bürger*innen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, was den Behörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Ablehnung von IFG-Anfragen einräumt und den Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse erschwert. Die Regierung machte keine weiteren Angaben dazu, was unter einem „berechtigten Interesse“ zu verstehen ist.Nicht-EU-Bürger*innen, die nicht in Deutschland leben, hätten keinen Zugang zu amtlichen Informationen, unabhängig davon, ob sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Nur Privatpersonen hätten Zugang zu amtlichen Informationen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Human Rights Watch oder Medienorganisationen sollen keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.Die Regierung würde die derzeitige Obergrenze von 500 Euro für Gebühren bei IFG-Anfragen aufheben, was die Gefahr birgt, dass finanziell unüberwindbare Hürden entstehen, die Menschen von IFG-Anfragen abschrecken und ausschließen.Die Regierung würde die routinemäßige Schwärzung der Namen aller Behördenmitarbeiter*innen, auch Entscheidungstragenden, zulassen, wodurch die individuelle Verantwortung für amtliches Handeln verschleiert würde.

„FragDenStaat“, die zivilgesellschaftliche Plattform für Informationsfreiheit, bezeichnete die Regierungspläne als „schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Sie weisen darauf hin, dass die Aufhebung der Obergrenze zu Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro führen könnte.

Reporter ohne Grenzen und Netzwerke investigativer Journalisten haben die Pläne der Regierung als Hindernisse für den Informationszugang von Journalist*innen und als Versuche kritisiert, die Kontrollfunktion der Medien einzuschränken, da es ihnen dadurch erheblich erschwert würde, ihre Aufgabe der Überwachung der Handlungen von Politikern und Behörden wahrzunehmen.

Die Regierungspläne stießen auch bei unabhängigen Aufsichtsbehörden auf Landesebene auf Kritik, wie der Berliner Beauftragten für Informationsfreiheit, Meike Kamp, die erklärte, „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann“, um Vertrauen zu schaffen und die Demokratie zu stärken. 

Derzeit ermöglicht das IFG jedem, amtliche Informationen anzufragen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren. Recherchen der Zivilgesellschaft und der Medien auf der Grundlage des IFG, haben in der Vergangenheit zahlreiche politische Skandale und Korruptionsfälle aufgedeckt, darunter auch solche, bei denen Vorwürfe gegen Amtsträger der derzeitigen Bundesregierung erhoben wurden, die nun auf die Gesetzesänderungen drängen.

Im Koalitionsvertrag der Regierung aus dem vergangenen Jahr wurde zugesagt, das Informationsfreiheitsgesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung [zu] reformieren“. Die Pläne der Regierung, die Informationsfreiheit in Deutschland einzuschränken, stellen nicht nur einen Verstoß gegen ihre eigene Verpflichtung dar, sondern auch eine Verletzung internationaler und europäischer Menschenrechtsnormen, so Human Rights Watch.

Deutschland ist an internationale und regionale Menschenrechtsstandards gebunden, die das Recht auf Informationszugang und -suche als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung schützen – unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass der Zugang zu Informationen für Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere öffentliche Kontrollinstanzen von besonderer Bedeutung ist, da deren Fähigkeit, die öffentliche Debatte zu gestalten, davon abhängt, dass sie Zugang zu relevanten öffentlichen Unterlagen erhalten. Einschränkungen des Zugangs müssen rechtmäßig, notwendig und im Verhältnis zu einem legitimen Ziel stehen. Pauschale Ausschlüsse, Schwärzungen und willkürliche Zugangsvoraussetzungen stehen im Widerspruch zu einer transparenten Regierungsführung und bergen die Gefahr, den Journalismus und die Bürgerbeteiligung – zentrale Säulen einer rechtsstaatlichen Demokratie – einzuschränken.

„Politische Transparenz und öffentliche Kontrolle lassen sich nicht einfach abschalten, wenn es für die Regierung unangenehm wird“, sagte Teffera. „Die Bundesregierung sollte ihren Kurs in dieser gefährlichen Bestrebung, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen, korrigieren und den effektiven Zugang zu amtlichen Informationen, sowohl für Privatpersonen als auch Organisationen gewährleisten.“

Kategorien: Menschenrechte

Ein Verbot des EU-Handels mit israelischen Siedlungen ist keine „Option“. Es ist eine Verpflichtung

Click to expand Image Palästinenser stehen hinter einer Absperrung, während israelische Streitkräfte am 20. November 2025 in der Ortschaft Halhul in der Nähe von Hebron im besetzten Westjordanland Bauern den Zugang zu ihren Feldern verwehren. © 2025 Mosab Shawer/Middle East Images/AFP via Getty Images

Die Verpflichtung der Europäischen Union, den Handel mit Israels illegalen Siedlungen zu verbieten, steht außer Frage. Fraglich ist vielmehr seit Langem der politische Wille ihrer Führung, dieser Verpflichtung auch nachzukommen. 

Nach zunehmendem Druck von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften, Rechtswissenschaftler:innen, einigen EU-Regierungen und Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie nach einer Reihe einseitiger Verbote durch einzelne EU-Mitgliedstaaten könnte die Europäische Kommission nun endlich vor dem Treffen der EU-Außenminister am 13. Juli eine „Liste von Optionen“ zur Einschränkung dieses rechtswidrigen Handels auf EU-Ebene vorlegen. 

Doch die fortgesetzte Darstellung eines Verbots als bloße „Option“ ist irreführend: Wie mehr als 50 Organisationen in einem Schreiben an die Kommission vom 22. Juni betonten, gibt es nur eine „Option“, die mit dem Völkerrecht und dem EU-Recht vereinbar ist – ein Verbot. 

Israels Siedlungen sind illegal. Der Transfer von Zivilpersonen aus Israel in die palästinensischen Gebiete stellt ein Kriegsverbrechen dar. Dies geschieht im Kontext einer sich verschärfenden ethnischen Säuberung und Apartheid gegenüber der palästinensischen Bevölkerung sowie einer jahrzehntelangen Besatzung, die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) als rechtswidrig eingestuft wurde. 

In seinem Gutachten von 2024 stellte der Gerichtshof fest, dass alle Staaten verpflichtet sind, „Maßnahmen zu ergreifen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der durch Israel im [palästinensischen Gebiet] geschaffenen rechtswidrigen Situation beitragen“. 

Die Europäische Kommission behauptet, ihre Handelspolitik entspreche den vom IGH formulierten Verpflichtungen, da die Handelsvergünstigungen, die Israel im Rahmen des bilateralen Assoziierungsabkommens gewährt werden, nicht auf die illegalen Siedlungen ausgedehnt würden. 

Diese Behauptung ist jedoch offenkundig fehlerhaft. 

Denn selbst wenn Zölle auf Waren und Dienstleistungen aus den Siedlungen lückenlos erhoben würden (was nicht geschieht), würde dies den Handel mit den Siedlungen nicht verhindern. Dieser Handel trägt weiterhin zu ihrer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit bei – und verstößt damit gegen das Völkerrecht. 

Die Bestimmungen der EU-Verträge und die einschlägige Rechtsprechung sind eindeutig: Der Handel der EU muss mit dem Völkerrecht im Einklang stehen. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall. 

Die Kommission hat daher die Pflicht, diesen Zustand zu korrigieren, indem sie im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik der EU ein Verbot vorschlägt. Ein solcher Vorschlag müsste anschließend von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie vom Europäischen Parlament gebilligt werden. 

Die EU hat jahrzehntelang ihre „Besorgnis“ geäußert, während die Palästinenser:innen schwerste internationale Verbrechen erleiden mussten und Israels illegale Siedlungspolitik sowie die damit verbundenen Rechtsverletzungen weiter zunahmen. 

Sie sollte zumindest aufhören, diese mitzufinanzieren. Und das ist keine „Option“.

Kategorien: Menschenrechte

USA: Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam steigt unter Trump drastisch an

Click to expand Image Gefangene stehen an einem Fenster im Gebäude der Einwanderungsbehörde in der Delaney Hall in Newark, New Jersey, wo die ICE derzeit festgenommene Einwanderer*innen unterbringt (26. Mai 2026). © 2026 Adam Gray/Getty Images In den ersten 500 Tagen der zweiten Amtszeit von Präsident Trump starben 52 Menschen in Gewahrsam der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE), was einen starken Anstieg der Todesrate darstellt. Die ICE schränkt die Informationen, die sie dem Kongress, den Familien und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, so stark ein, dass jede Kontrolle nahezu unmöglich ist.Das Heimatschutzministerium (DHS) und der Kongress sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Inhaftierten zu verringern und den Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Vereinigten Staaten sicherzustellen.


(Washington, DC, 25. Juni 2026) – Die Zahl der Todesfälle in Gewahrsam der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) ist deutlich gestiegen: Seit Beginn der aktuellen Amtszeit von Präsident Donald Trump wurden mindestens 52 Todesfälle gemeldet, wie Human Rights Watch und Physicians for Human Rights in einem heute veröffentlichten Bericht mitteilten.

Juni 25, 2026 Dying in Detention

Der 73-seitige Bericht „Dying in Detention: Rising Deaths in an Expanding US Immigration Detention System“ dokumentiert anhand statistischer und medizinischer Fachanalysen die steigende Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam, deckt eine steigende Sterblichkeitsrate auf und wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der von der ICE und ihrem Auftragspersonal bereitgestellten medizinischen Versorgung auf. Der Anstieg der Todesrate geht einher damit, dass die Trump-Regierung eine Rekordzahl von Menschen mit Einwanderungsstatus in Zwangshaft hält – unter anderem unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen – und gleichzeitig die internen Kontrollmechanismen aushöhlt.

„Die Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam ist so hoch wie selten zuvor, selbst wenn man den Anstieg der Inhaftierungszahlen berücksichtigt“, sagte Brian Root, leitender Berater für Technologie und Menschenrechte bei Human Rights Watch. „Das DHS und der Kongress sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Inhaftierten zu senken und die Haftbedingungen grundlegend zu verbessern, unter anderem durch die Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zur Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Vereinigten Staaten.“

Human Rights Watch führte eine quantitative Analyse der Todesfälle in ICE-Gewahrsam vom 1. Oktober 2015 bis zum 4. Juni 2026 durch und untersuchte dabei die Entwicklung der Todesrate im Zeitverlauf. Die Organisation „Physicians for Human Rights“ führte eine medizinische Analyse der 39 Todesfälle in ICE-Gewahrsam während des ersten Jahres der aktuellen Trump-Regierung durch, die sich weitgehend auf begrenzte öffentlich zugängliche Informationen stützt.

Click to expand Image Graphic © 2026 Human Rights Watch

Die Organisationen untersuchten mehrere Fälle gründlicher als bisher berichtet, wobei sie sich auf Interviews mit Familienangehörigen, Anwalt*innen und ehemaligen Zellengenoss*innen der Verstorbenen stützten und in zwei Fällen zusätzliche medizinische Unterlagen einsehen konnten.

In einem Fall erlitt Maksym Chernyak, ein 44-jähriger Mann aus der Ukraine, einen Schlaganfall, nachdem er unverkennbare Anzeichen eines medizinischen Notfalls gezeigt hatte, die das Haftpersonal zwar beobachtete, auf die es jedoch nicht reagierte. Die daraus resultierenden Verzögerungen bei seiner Überführung in eine besser ausgestattete medizinische Einrichtung trugen nach Ansicht der Organisationen mit ziemlicher Sicherheit zu seinem Tod bei.

In einem anderen Fall starb der 32-jährige Lorenzo Antonio Batrez Vargas im Jahr 2025 in ICE-Gewahrsam, nachdem bei ihm Covid-19 diagnostiziert worden war und er 12 Tage in Isolation verbracht hatte. Um Zugang zu Unterlagen über seine Inhaftierung, seine Behandlung und seinen Tod zu erhalten, reichte Vargas’ Familie im Oktober 2025 einen Antrag nach dem Freedom of Information Act ein, gefolgt von einer Klage im Dezember. Bis Anfang Mai 2026 hatten sie noch keine weiteren Informationen erhalten.

„Nur eine Mutter, die ihr Kind verloren hat, weiß, was ich gerade durchmache“, sagte seine Mutter. „Ich will mein Kind zurück, und ich kann nichts dagegen tun.“

Im ersten Jahr der zweiten Amtszeit von Trump stieg die Zahl der Menschen in ICE-Haft um 77 Prozent, von etwa 40.000 auf über 71.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam um 140 Prozent. Human Rights Watch und Physicians for Human Rights dokumentieren seit den 1990er Jahren Missstände in US-Einwanderungshaftanstalten.

Click to expand Image Graphic © 2026 Human Rights Watch

Die derzeitige Trump-Regierung hat die ohnehin schon begrenzten internen Kontrollmechanismen innerhalb des Heimatschutzministeriums (DHS) – der übergeordneten Behörde der ICE – abgeschafft, wodurch es schwieriger geworden ist, Informationen zu erhalten, bei Missbrauch rechtliche Schritte einzuleiten oder die Behörde und ihre Auftragnehmer zur Rechenschaft zu ziehen.

Human Rights Watch und Physicians for Human Rights stellten fest, dass die ICE keine ausreichenden Informationen über die Umstände von Todesfällen in ihrer Obhut offenlegt, wodurch entscheidende Fragen hinsichtlich der Versorgung der Inhaftierten und der Frage, ob diese den internationalen Menschenrechtsstandards entsprach, unbeantwortet bleiben. Darüber hinaus erfolgt die Berichterstattung der Behörde oft verspätet, was offenbar gegen ihre eigenen Meldepflichten verstößt, zu denen die öffentliche Bekanntgabe eines Todesfalls innerhalb von 48 Stunden sowie eine detailliertere öffentliche Berichterstattung innerhalb von 30 Tagen gehören. Die derzeit verfügbaren, begrenzten Informationen geben Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Umstände vieler dieser Todesfälle und der Angemessenheit der Versorgung der Inhaftierten.

„Die ICE schränkt die Informationen, die sie dem Kongress, den Familien und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, so stark ein, dass eine Kontrolle nahezu unmöglich ist“, sagte Dr. Katherine Peeler, Mitautorin des Berichts, Assistenzprofessorin für Pädiatrie an der Harvard Medical School und medizinische Beraterin bei „Physicians for Human Rights“. „In den Fällen, in denen wir Zugang zu den Unterlagen der ICE und zu externen Krankenhausunterlagen haben, stellen wir einen erschreckenden Bruch der Sorgfaltspflicht fest.“

Die Todesfälle von Menschen in Abschiebehaft in den USA deuten auf mögliche Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) hin, der das Recht auf Leben schützt und Staaten verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Lebens der in ihrer Obhut befindlichen Personen zu ergreifen. Schlechte Haftbedingungen und die Nichtgewährung angemessener medizinischer Versorgung können zudem Verstöße gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im ICCPR und im Übereinkommen gegen Folter (CAT) darstellen.

Das Heimatschutzministerium und seine Auftragnehmer sollten zeitnah, umfassend und öffentlich Rechenschaft über jeden Todesfall in ihrer Obhut ablegen. Der Kongress sollte die Zahl der inhaftierten Menschen senken, Alternativen Vorrang einräumen und die Finanzierung weiterer Ausweitung der Inhaftierung verweigern. Er sollte sich entschlossen mit der steigenden Zahl der Todesfälle, der unzureichenden medizinischen Versorgung sowie den chronischen Mängeln bei Transparenz und Berichterstattung seitens des DHS auseinandersetzen. Der Kongress sollte zudem neue, unabhängige Kontrollmechanismen mit echten Durchsetzungsbefugnissen einrichten, darunter obligatorische unabhängige Untersuchungen jedes Todesfalls in Gewahrsam sowie die öffentliche Bekanntgabe aller Todesfallüberprüfungen und Autopsieberichte, und bei Nichteinhaltung Sanktionen gegen die ICE verhängen.

Die Mittel für das DHS wurden durch die jüngste Bewilligung von 70 Milliarden Dollar bis 2029 erheblich aufgestockt. Der Kongress sollte eigenständige Kontrollmechanismen gesetzlich verankern, um sicherzustellen, dass diese Gelder nicht dazu dienen, ein missbräuchliches System auszubauen, das beim Schutz von Menschenleben versagt hat.

„Familien haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Angehörigen in ICE-Gewahrsam geschehen ist“, sagte Peeler. „Solange Menschen in Abschiebehaft der US-Einwanderungsbehörde festgehalten werden, hat die Regierung die rechtliche und moralische Verpflichtung, ihr Leben zu schützen, und wenn sie dabei versagt, die öffentliche Verpflichtung, Rechenschaft darüber abzulegen, was geschehen ist. Derzeit versagt sie in jeder Hinsicht.“

Kategorien: Menschenrechte

Vereinigte Staaten: Regierung terrorisierte Bevölkerung in Minnesota

Click to expand Image Ein Demonstrant sitzt mit erhobenen Händen vor Bundesbeamten und der Polizei von Minneapolis auf der Straße an der Ecke W. 27th St und Nicollet Avenue im Süden von Minneapolis, nachdem Alex Pretti dort am Morgen des Samstags, dem 24. Januar 2026, von Bundesbeamten tödlich erschossen worden war. © 2026 Richard Tsong-Taatarii/The Minnesota Star Tribune via Getty Images Der Einsatz Tausender Bundesbeamter der Einwanderungsbehörden der Vereinigten Staaten in Minnesota durch die Trump-Regierung führte zu weitreichenden Menschenrechtsverletzungen, terrorisierte die Einwohner*innen und hob die tiefgreifenden Missstände bei der Durchsetzung der US-Einwanderungsgesetze hervor.Neben rechtswidrigen Tötungen, unverhältnismäßiger Gewaltanwendung, Racial Profiling und unrechtmäßigen Inhaftierungen zwangen die Übergriffe und der daraus resultierende Terror viele Menschen dazu, ihre Häuser nicht mehr zu verlassen, wodurch sie der Arbeit, der Schule und sogar der notwendigen medizinischen Versorgung fernblieben.Es sind Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich, um Rechenschaftspflicht sicherzustellen, die anhaltenden Missbräuche zu beenden, den entstandenen Schaden zu beheben und eine weitere Krise dieses Ausmaßes zu verhindern.

(Minneapolis, Minnesota, 18. Juni 2026) – Der Einsatz Tausender Bundesbeamter der Einwanderungsbehörden der Vereinigten Staaten in Minnesota durch die Trump-Regierung zwischen Dezember 2025 und März 2026 führte zu weitreichenden Menschenrechtsverletzungen, terrorisierte die Einwohner*innen mit lang anhaltenden Folgen und hob die zutiefst missbräuchlichen Praktiken bei der Durchsetzung der US-Einwanderungsgesetze deutlich hervor, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 180-seitige Bericht mit dem Titel „‚A Manufactured Crisis‘: Minnesota Communities Terrorized by the Federal Government“ dokumentiert umfassend, wie die „Operation Metro Surge“ der US-Regierung eine Menschenrechtskrise in Minnesota auslöste, insbesondere in und um die Twin Cities Minneapolis und Saint Paul. Der Einsatz führte zu zwei rechtswidrigen Tötungen, wiederholten Fällen von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung, Racial Profiling, rechtswidrigen Festnahmen und missbräuchlichen Haftbedingungen. Diese Übergriffe und der dadurch ausgelöste Terror führten auch zu weniger sichtbaren Schäden: Viele Menschen wurden aus Angst gezwungen, ihre Häuser nicht mehr zu verlassen, wodurch sie der Arbeit, der Schule und sogar der notwendigen medizinischen Versorgung fernblieben. Der Bericht fordert Rechenschaftspflicht auf höchster Regierungsebene und benennt diejenigen, die für die Aufsicht über die Operation verantwortlich waren.

„Die Bundesregierung entsandte Horden maskierter, bewaffneter Beamter, um Menschen von der Straße zu holen, sie in Handschellen abzuführen und diejenigen zu misshandeln, die Zeugnis ablegen wollten“, sagte Reagan Williams, Krisen- und Konfliktforscherin bei Human Rights Watch. „Die Einwohner von Minnesota haben sich mobilisiert, um zu protestieren, Misshandlungen zu dokumentieren und sich gegenseitig wichtige Hilfe zu leisten. Es sind Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich, um Rechenschaftspflicht sicherzustellen, die anhaltenden Misshandlungen zu beenden, den Schaden wiedergutzumachen und eine weitere Krise dieses Ausmaßes zu verhindern.“

Human Rights Watch befragte über 130 Personen, darunter Migrant*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Rechtsanwält*innen, medizinisches Fachpersonal, Pädagog*innen, amtierende und ehemalige Regierungsbeamte sowie weitere Personen mit Wissen aus erster Hand über die „Operation Metro Surge“ und deren Auswirkungen. Die Forschenden analysierten Dutzende von Fotos und Videos, eidesstattliche Erklärungen und Rechtsanträge, Gerichtsentscheidungen, Unterlagen lokaler Menschenrechtsverteidiger*innen, Regierungsdaten, unabhängige Umfragen, medizinische und gesundheitswissenschaftliche Studien, Nachrichtenartikel sowie Aufzeichnungen von medizinischem Fachpersonal, Pädagog*innen sowie Unternehmen und Organisationen, die Nahrungsmittelhilfe leisten.

„Keine noch so umfangreiche Berichterstattung in den Medien könnte jemals das Ausmaß der traumatischen Folgen, die das auf die Stadt Minneapolis hat, vollständig dokumentieren“, sagte ein Einwohner. „Und wenn die Kameras verschwunden sind, werden wir immer noch hier sein – trauernd und traumatisiert.“

Die „Operation Metro Surge“ war der größte Einsatz der Einwanderungsbehörden im Landesinneren seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump, doch der Einsatz und ihre Taktiken fügen sich in ein breiteres Muster konzentrierter und missbräuchlicher Einsätze von Beamten des Heimatschutzministeriums (DHS) in US-amerikanischen Städten und Gemeinden ein. Das Ausmaß der „Operation Metro Surge“ – und die schnelle Reaktion der Einwohner*innen, die das Geschehen beobachteten und dokumentierten – hat jedoch reichlich Beweise für die missbräuchlichen Praktiken und Taktiken dieser Behörden sowie für die Einwanderungspolitik der Regierung im weiteren Sinne geliefert.

Bei zwei Vorfällen, die im Januar landesweites Entsetzen auslösten, erschossen Bundesbeamte rechtswidrig die US-Bürger*innen Renee Good und Alex Pretti. Beamte drohten anderen Einwohner*innen von Minnesota mit tödlicher Gewalt und richteten bei zahlreichen Gelegenheiten ohne Rechtfertigung Waffen auf sie. Außerdem schlugen Beamte ohne Grund Autoscheiben ein, warfen oder stießen Menschen, die keinen Widerstand leisteten, zu Boden und setzten „weniger tödliche“ Waffen wie chemische Reizstoffe und Blendgranaten ein, manchmal aus nächster Nähe und ohne Vorwarnung.

Im Verlauf dieser missbräuchlichen Einsätze stellte Human Rights Watch fest, dass die Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) etwa 4.000 Immigrant*innen in Gewahrsam nahm, von denen über 75 Prozent keine Vorstrafen in den USA hatten und viele willkürlich festgehalten wurden. Rechtsanwält*innen reichten Habeas-Corpus-Anträge ein, um diese Inhaftierungen anzufechten; viele davon führten zu Anordnungen zur Freilassung oder zu Anhörungen zur Festsetzung einer Kaution, darunter fast 90 Prozent der 532 Fälle, die zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 15. Mai 2026 geklärt wurden.

Bundesbeamte haben wohl in großem Umfang Racial Profiling betrieben, indem sie Personen aufgrund ihrer äußerlich wahrgenommenen ethnischen Zugehörigkeit stoppten, festnahmen oder in Gewahrsam nahmen, unter anderem indem sie diese Faktoren als groben Anhaltspunkt für die offensichtliche Staatsangehörigkeit einer Person heranzogen. In einer Umfrage des US-Immigration Policy Center an der University of California San Diego gaben die befragten People of Color in Minneapolis etwa 40 Prozent häufiger als Weiße Einwohner*innen an, Kontakt mit Bundesbeamten gehabt zu haben. Von Human Rights Watch befragte People of Color sagten, sie hätten solche Angst vor Racial Profiling, dass sie begonnen hätten, ihre Pässe überallhin mitzunehmen.

Unter den rechtswidrig festgenommenen Personen befanden sich viele US-Staatsbürger*innen, die unter anderem aufgrund von Racial Profiling oder während sie Aktivitäten der ICE oder der Zoll- und Grenzschutzbehörde beobachteten oder dagegen protestierten verhaftet wurden. Nach Angaben der National Lawyers Guild of Minnesota wurden über 500 protestierende US-Staatsbürger*innen festgenommen.

Monatelang beeinträchtigte der Einsatz alle Aspekte des Alltags. Normale Aktivitäten wie die Busfahrt zur Schule oder der Einkauf im Supermarkt wurden zu einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Menschen. Auf dem Höhepunkt der „Operation Metro Surge“ verzeichneten einige Gesundheitseinrichtungen einen dramatischen Rückgang der Patient*innenzahlen – in manchen Einrichtungen um bis zu 50 Prozent –, wobei Patient*innen sogar auf dringende oder notfallmedizinische Versorgung verzichten mussten. Tausende Schüler*innen blieben der Schule fern oder wechselten zum virtuellen Unterricht. Die Menschen hatten Angst, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, und mussten Lohn- und Arbeitsplatzverluste hinnehmen.

Angst, Unruhe und Stress hatten schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere bei Kindern. „Ich habe schreckliche Angst, hier zu sein, weil ich nicht will, dass das meinem Papa noch einmal passiert“, sagte ein 7-jähriges Mädchen, dessen Vater im Dezember bei einer Razzia in ihrem Haus von der ICE festgenommen worden war. Ihr Vater, der später wieder freigelassen wurde, berichtete, dass seine Tochter ihn manchmal anfleht, das Haus nicht zu verlassen. Ihre Mutter, die schwanger war, verließ das Haus nach der Razzia monatelang nicht, nicht einmal für Schwangerschaftsuntersuchungen.

Die Einwohner*innen von Minnesota mobilisierten sich, um diese Auswirkungen zu mildern, und organisierten sich, um Lebensmittellieferungen, Miet- und andere finanzielle Hilfen, Fahrdienste zur Schule, zur Arbeit und zu Arztterminen sowie weitere Formen der Unterstützung anzubieten.

Zwar ist die „Operation Metro Surge“ offiziell beendet, doch ihre weitreichenden Auswirkungen erfordern Aufmerksamkeit und dringende Abhilfe. Das Heimatschutzministerium und seine Behörden, darunter die ICE und die CBP, sollten grundlegend reformiert werden. Die Verantwortlichen sollten Transparenz- und Kontrollmechanismen neu gestalten und stärken, wirksame Schutzmaßnahmen gegen unnötige Gewaltanwendung einführen und eine konsequente Rechenschaftspflicht für Beamte auf allen Ebenen durchsetzen, einschließlich derjenigen, die für die Missbräuche im Rahmen der „Operation Metro Surge“ verantwortlich sind.

Am 30. April wandte sich Human Rights Watch mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und Fragen schriftlich an die Heimatschutzbehörden, hat jedoch keine Antwort erhalten.

„Die ‚Operation Metro Surge‘ hat die gewalttätigen und missbräuchlichen Praktiken dieser Behörden deutlich offenbart“, sagte Williams. „Wir haben eindeutige Beweise dafür, wie sie vorgehen, wenn Straffreiheit herrscht, und brauchen dringend einen neuen Weg nach vorn – über Rechenschaftspflicht und strukturelle Reformen, die diesen Missbräuchen ein Ende setzen.“

Kategorien: Menschenrechte

EU: Migrations- und Asylpaket mit gravierenden Folgen für Menschenrechte tritt in Kraft

Click to expand Image Ein polnischer Grenzschutzbeamter steht am Stacheldrahtzaun an der polnisch-belarussischen Grenze in Polowce, Polen, am 21. Juli 2025. © 2025 AP Photo/Czarek Sokolowski

(Brüssel) – Das neue Migrations- und Asylpaket der Europäischen Union bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die das Recht auf Asyl untergraben, erklärte Human Rights Watch heute. Human Rights Watch hat ein Frage-und-Antwort-Dokument veröffentlicht, das die zentralen Änderungen der EU-Asylgesetze und -verfahren sowie die Risiken für die Rechte von Menschen erläutert. Das 2024 verabschiedete Paket tritt am 12. Juni 2026 vollständig in Kraft.

„Das neue EU-Asylpaket, trotz der Jubelrhetorik der EU-Führung, schlägt Menschen die Tür vor der Nase zu, die Anspruch auf Würde und eine faire Prüfung ihrer Schutzanträge haben“, sagte Judith Sunderland, leitende Beraterin für Flucht- und Migrationsrechte bei Human Rights Watch. „Das Paket legt das Recht auf Asyl mit dem Vorschlaghammer in Trümmer – zu einem Zeitpunkt, an dem die Welt Europa dringender denn je als Verteidiger der Menschenrechte braucht.“

Das Paket besteht aus zehn verbindlichen Rechtsvorschriften, die die Art und Weise grundlegend verändern, wie die EU ihre Grenzen verwaltet, Asylanträge bearbeitet und die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten aufteilt. Die neuen Vorschriften erleichtern es Regierungen, Entscheidungen zu beschleunigen, Schutzvorkehrungen im Asylverfahren einzuschränken und verstärkt auf verkürzte „Grenzverfahren“ zurückzugreifen, während zugleich die Häufigkeit und Dauer der Inhaftierung zunehmen. Eine neue Krisenverordnung erlaubt es EU-Staaten, Menschen das Recht auf Asylantrag in vage definierten Situationen eines „Massenzustroms“ oder einer „Instrumentalisierung“ der Migration durch Drittstaaten zu verweigern.

EU-Staaten können künftig Abkommen mit „sicheren Drittstaaten“ außerhalb der EU schließen, die bereit sind, Asylsuchende aufzunehmen. Das bedeutet, dass ein EU-Land die Prüfung eines Asylantrags verweigern und die betroffene Person stattdessen in ein Land abschieben kann, zu dem sie keine kulturellen Bindungen, keine Familie oder Gemeinschaft hat und in dem ihre Chancen auf Unterstützung und Integration ungewiss sind. In der Praxis dienen solche Vereinbarungen vor allem dazu, Verantwortung abzuwälzen, anstatt wirksamen Schutz zu gewährleisten.

Die Änderungen tragen kaum dazu bei, die dysfunktionalen Beziehungen zwischen den EU-Staaten zu beheben, und belassen Regeln, die Ländern an den EU-Außengrenzen eine unverhältnismäßige Verantwortung auferlegen. Ein neuer „Solidaritätsmechanismus“ ermöglicht es Staaten, die Umverteilung von Asylsuchenden abzulehnen und stattdessen finanzielle Beiträge zu leisten, etwa für Grenzzäune, Stacheldraht oder Überwachung.

Das Paket enthält auch Bestimmungen, die – sofern sie priorisiert und ordnungsgemäß umgesetzt werden – dazu beitragen könnten, Migrant*innen und Asylsuchende mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen zu identifizieren, darunter Menschen mit Behinderungen und Personen mit erhöhtem Missbrauchsrisiko. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, unabhängige Mechanismen einzurichten, um die Einhaltung der Menschenrechte während der Grenzverfahren zu überwachen.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Vorgaben des Pakets alles tun, um dessen schlimmste Folgen abzumildern und die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta sicherzustellen, so Human Rights Watch. Die Behörden sollten die Inhaftierung und die Anwendung von Asyl-Grenzverfahren begrenzen, ausreichende Kapazitäten zur Identifizierung von Personen mit Schutz- und Unterstützungsbedarf schaffen und davon absehen, Asylsuchende in Länder abzuschieben, die weniger in der Lage sind, wirksamen Schutz zu gewährleisten. Die Anwendung der Krisenverordnung sollte auf wirklich außergewöhnliche Umstände beschränkt werden.

Unabhängige Überwachungsmechanismen sollten ein umfassendes Mandat haben, um alle Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Kontext von Grenzmaßnahmen zu erfassen und zu untersuchen, und wirksame Rechtsmittel für Betroffene sicherstellen.

„Trotz der restriktiven neuen Regeln des Migrations- und Asylpakets haben die EU-Staaten weiterhin Handlungsspielräume, das Richtige zu tun“, sagte Sunderland. „Sie sollten zumindest die Inhaftierung begrenzen, Menschen mit erhöhtem Schutzbedarf identifizieren und unterstützen und davon absehen, ihre Verantwortung für Asylverfahren auf andere Staaten abzuwälzen.“

Kategorien: Menschenrechte