Human Rights Watch: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
US-Sanktionen gegen den IStGH gefährden globale Gerechtigkeit
(New York, 9. Oktober 2026) – Die Entscheidung der US-Regierung, Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu verhängen, stellt einen beispiellosen Angriff auf die globale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit dar, erklärte Human Rights Watch heute. Am 9. Oktober 2026 kündigte US-Außenminister Marco Rubio die Verhängung von Sanktionen gegen den IStGH an.
„Die Trump-Regierung hat ihr Ziel, den IStGH zu zerstören, um US-amerikanische und israelische Amtsträger davor zu schützen, vor dem Gerichtshof angeklagt zu werden, deutlich gemacht“, sagte Philippe Bolopion, Executive Director von Human Rights Watch. „Durch den Angriff auf den Gerichtshof gefährdet die US-Regierung die Gerechtigkeit für Opfer von Menschenrechtsverletzungen von Palästina über die Ukraine und Myanmar bis hin zum Sudan.“
Der IStGH wurde als ständiges internationales Gericht geschaffen, um Personen, darunter hochrangige Amtsträger*innen, den Prozess zu machen, denen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. Nach den Völkermorden Mitte der 1990er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien schuf die internationale Gemeinschaft den IStGH, um zu verhindern, dass sich die Hauptverantwortlichen für schwere Verbrechen der Justiz entziehen. Fast zwei Drittel der UN-Mitgliedstaaten sind dem Gerichtshof beigetreten. Neben den Ermittlungen in Palästina hat der Gerichtshof Untersuchungen zu mutmaßlichen Verbrechen in 17 Konfliktsituationen eingeleitet, darunter in Afghanistan, Darfur (Sudan), Bangladesch/Myanmar, in der Ukraine und Venezuela.
Die Entscheidung der US-Regierung, Sanktionen gegen den IStGH zu verhängen, wurde am selben Tag bekannt gegeben, an dem das norwegische Nobelkomitee den Friedensnobelpreis 2026 an Navi Pillay, eine ehemalige Richterin am IStGH und renommierte internationale Juristin, verlieh – in Anerkennung ihrer zentralen Rolle „bei der Sicherstellung, dass Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord strafrechtlich verfolgt werden“.
In seiner Ankündigung vom 9. Oktober erklärte Rubio, die Sanktionen zielten darauf ab, US-Staatsangehörige vor Ermittlungen und Strafverfolgung durch den IStGH zu schützen. Die Trump-Regierung hatte bereits zuvor Einwände gegen die Ermittlungen des Gerichtshofs gegen israelische Staatsangehörige wegen ihres Vorgehens in Palästina erhoben. Der IStGH hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen schwerer Verbrechen im Gazastreifen erlassen. Palästina trat dem IStGH 2015 bei und erteilte dem Gerichtshof das Mandat, schwere Verbrechen zu untersuchen, die seit dem 13. Juni 2014 auf seinem Staatsgebiet oder von seinen Staatsangehörigen begangen wurden.
Die Trump-Regierung hat bereits Ankläger*innen und neun Richter*innen des IStGH, drei prominente palästinensische Menschenrechtsorganisationen sowie den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten mit Sanktionen belegt und die Mitgliedsstaaten des IStGH aufgefordert, aus dem Gerichtshof auszutreten.
US-Sanktionen haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen, darunter das Einfrieren oder die Schließung von Bankkonten, die Ablehnung von Finanztransaktionen, der verweigerte Zugang zu digitalen Diensten sowie Einreiseverbote in die USA. Sie haben zudem eine abschreckende Wirkung auf andere Banken und Unternehmen außerhalb der US-Gerichtsbarkeit, die selbst um den Zugang zum US-Bankensystem fürchten, sollten sie sich nicht an die Sanktionen halten. Dies bedeutet, dass der IStGH den Zugang zu Diensten verlieren könnte, auf die er in seiner täglichen Arbeit angewiesen ist – von Bankgeschäften über Informationen und Technologie bis hin zu Reisen.
Human Rights Watch hat gemeinsam mit drei weiteren Menschenrechtsorganisationen am 11. August 2026 vor einem US-Bundesgericht Klage eingereicht, um die Aufhebung des Sanktionsregimes zu erreichen, das zuvor zur Verhängung gerichtsweiter Sanktionen herangezogen wurde. Eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen, weitere Expert*innen und ehemalige US-Regierungsbeamt*innen haben Amicus-Curiae-Schriftsätze („Freund des Gerichts“) zur Unterstützung der Klage eingereicht.
Die Mitgliedstaaten des IStGH, darunter die Niederlande, die den Sitz des IStGH in Den Haag beherbergen, das Leitungsgremium der Versammlung der Vertragsstaaten des Gerichtshofs, die Europäische Union, UN-Menschenrechtsexpert*innen, der UN-Generalsekretär, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, zivilgesellschaftliche Organisationen und der IStGH selbst haben sich wiederholt gegen die Sanktionen ausgesprochen.
Der IStGH und seine Mitgliedstaaten haben zudem wichtige Schritte unternommen, um den Gerichtshof vor den möglichen Auswirkungen der Sanktionen zu schützen. Es sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um die uneingeschränkte Fortsetzung der wichtigen Arbeit des Gerichtshofs zu sichern. Die EU sollte unverzüglich ihre Blocking-Verordnung aktivieren, deren Ziel es ist, europäische Akteure vor den Auswirkungen extraterritorialer Sanktionen zu schützen.
Die Sanktionen der Trump-Regierung, die sich gegen die internationale Justiz richten, sind Teil eines umfassenderen Angriffs auf die Gesetze, Institutionen und Organisationen, die zum Schutz der Menschenrechte geschaffen wurden, so Human Rights Watch. Die Vereinigten Staaten sind zudem aus dem Pariser Klimaabkommen und der Weltgesundheitsorganisation ausgetreten und haben sich aus dem UN-Menschenrechtsrat zurückgezogen. Präsident Donald Trump und andere hochrangige US-Beamte haben zudem ihre Verachtung für das Völkerrecht zum Ausdruck gebracht und damit gedroht, Kriegsverbrechen zu begehen.
„Der IStGH wurde gegründet, um sicherzustellen, dass sich kein Mensch, egal wie mächtig er ist, der Justiz für die schlimmsten Verbrechen entziehen kann“, sagte Bolopion. „Regierungen weltweit sollten alle verfügbaren Maßnahmen ergreifen, um den Auswirkungen der US-Sanktionen entgegenzuwirken und dem Gerichtshof sowie denjenigen beizustehen, die sich auf ihn verlassen, um Gerechtigkeit zu erlangen.“
Irak: Aussichtslose Lage für tausende mutmaßliche IS-Anhänger
(Beirut, 5. Oktober 2026) – Fast 5.700 Männer und Jungen, die als mutmaßliche Mitglieder des Islamischen Staates (IS) festgehalten und Anfang 2026 in den Irak überstellt wurden, sind Misshandlungen ausgesetzt. Erwachsenen drohen unmittelbar Strafverfahren, die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen, sowie mögliche Todesurteile und Hinrichtungen, so Human Rights Watch heute. Dutzende Staaten zögern, ihre im Irak inhaftierten Staatsangehörigen zu repatriieren und ihnen Unterstützung zu leisten, obwohl Vorwürfe von Folter im Raum stehen und von schweren Erkrankungen sowie mehreren Todesfällen in Haft berichtet wird.
Derzeit befinden sich etwa 3.500 Häftlinge aus Syrien sowie 2.200 aus dem Irak und 65 weiteren Ländern bereits seit bis zu siebeneinhalb Jahren unter lebensbedrohlichen Bedingungen im Nordosten Syriens in Haft. Gegen keinen der Ausländer wurde ein Strafverfahren eingeleitet oder Anklage erhoben, was ihre langjährige anhaltende Inhaftierung in Syrien willkürlich und rechtswidrig macht. Das US-Militär verlegte sie zwischen dem 21. Januar und dem 12. Februar 2026 abrupt in den Irak.
„Die vielen tausend Jungen und Männer, die in den Irak geschickt wurden, haben ein Recht auf menschwürdige und faire Behandlung sowie auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren – genauso wie die vielen tausend Überlebenden der Verbrechen des IS ein Recht auf Gerechtigkeit haben“ sagte Letta Tayler, leitende Beraterin für Terrorismusbekämpfung bei Human Rights Watch. „Die internationale Gemeinschaft sollte den Irak mit dieser immensen Verantwortung nicht allein lassen.“
Human Rights Watch befragte 56 Personen, darunter Angehörige und Anwalt*innen der Inhaftierten, irakische und ausländische Regierungsvertreter*innen, Vertreter*innen der Vereinten Nationen und unabhängige Expert*innen, irakische und internationale Menschenrechtsaktivist*innen sowie Rechts- und Sicherheitsexpert*innen. Viele äußerten sich aus Angst vor Repressalien unter der Bedingung der Anonymität. Human Rights Watch wertete zudem Medienberichte, Beiträge in sozialen Medien sowie Dokumente, Erklärungen und den Schriftverkehr mit Familien aus Ländern aus, deren Staatsangehörige überstellt wurden.
Die irakischen Justizbehörden teilten mit, dass sie die Verhöre der Inhaftierten abgeschlossen hätten und dass die Gerichtsverfahren wegen Terrorismusvorwürfen in den kommenden Tagen beginnen sollen. Sechs der 47 französischen Staatsangehörigen, die 2025 wegen ihrer mutmaßlichen Verbindungen zum IS separat aus Syrien überführt wurden, werden voraussichtlich ab dem 5. Oktober vor Gericht gestellt.
Die Gefangenen gehören zu den Zehntausenden Syrern, Irakern und anderen ausländischen Männern, Frauen und Kindern, die während und seit dem Zerfall des IS im Nordosten Syriens im Jahr 2019 aufgegriffen wurden. Bis Januar 2026 wurden sie von der von den USA unterstützten, kurdisch geführten bewaffneten Gruppe „Syrische Demokratische Kräfte“ (SDF) festgehalten, bis Zusammenstöße zwischen deren Kämpfern und den vorrückenden Truppen der syrischen Übergangsregierung den Nordosten Syriens ins Chaos stürzten. Aus Angst vor Gefängnisausbrüchen flogen US-Streitkräfte 5.704 Personen per Lufttransport in den benachbarten Irak und brachten weitere mit Bussen dorthin.
Der Irak hatte nur wenige Tage Vorbereitungszeit. Die Behörden hatten nicht mit einer großen Zahl schwer erkrankter Personen gerechnet, wie ein Vertreter der irakischen Regierung, ein Vertreter einer westlichen Regierung sowie zwei weitere Quellen angaben. Dennoch seien über 1.100 Erwachsene mit schweren und ansteckenden Krankheiten, darunter Tuberkulose, eingetroffen, sagten sie. Tuberkulose ist hochansteckend und kann tödlich verlaufen, wenn sie nicht behandelt wird. Hunderte waren während ihrer Haft im Nordosten Syriens an Tuberkulose gestorben.
Ein Mann starb während der Verlegung, 14 weitere starben nach ihrer Ankunft, mutmaßlich aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme, wie aus Quellen, darunter auch einer irakischen Strafvollzugsbehörde, hervorgeht. In den Zellen der Gefangenen mangelte es an ausreichender Belüftung und sanitären Einrichtungen. Diese Bedingungen hätten sich inzwischen verbessert, und irakische Ärzte würden die Kinder fachärztlich behandeln und psychologisch untersuchen, hieß es. Allerdings seien die Zellen mit 158 Prozent ihrer Kapazität überbelegt, teilte die Strafvollzugsbehörde mit.
Mehr als 440 der überstellten Häftlinge sind Kinder, darunter ein 12-Jähriger. Von diesen sind 305 vermutlich Syrer, die übrigen stammen laut Angaben eines irakischen Justizbeamten aus etwa 15 anderen Ländern. Einige ihrer Mütter und Geschwister befinden sich wegen ihrer angeblichen Verbindungen zum IS weiterhin im Lager Roj im Nordosten Syriens in Haft. Mehrere hundert weitere sind junge Männer, die als Jungen von den Syrischen Demokratischen Kräften gefangen genommen und seitdem ohne Anklage festgehalten werden. Die Jungen und Männer werden in getrennten Bereichen des Hochsicherheitsgefängnisses Al-Karkh in der Nähe des internationalen Flughafens von Bagdad festgehalten.
Keiner der überführten Häftlinge erhielt die Möglichkeit, gegen seine Verlegung Einspruch zu erheben, oder wurde darüber informiert, wohin er gebracht wurde, so eine Quelle einer westlichen Regierung, die über Kenntnisse der Operation verfügt. Das irakische Justizsystem weist eine nachgewiesene Geschichte von Folter und rechtswidrigen Hinrichtungen auf. Ohne eine Risikobewertung und glaubwürdige Schutzmaßnahmen könnte die Überstellung der Häftlinge in ein Justizsystem mit dieser Bilanz einen Verstoß gegen das Völkerrecht in massivem Ausmaß darstellen.
Human Rights Watch erhielt Informationen aus drei Quellen, wonach fünf ausländische Häftlinge angaben, bei Verhören nach ihrer Verlegung im Jahr 2026 in den Irak gefoltert worden zu sein. Im Januar gaben 13 der im Jahr 2025 verlegten französischen Männer an, Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt gewesen zu sein, um sie zu falschen Geständnissen zu zwingen, wie ihr Anwalt mitteilte.
Die irakischen Justiz- und Strafvollzugsbehörden bestritten jegliche Art von Misshandlung. Ein Justizbeamter erklärte, die Inhaftierten hätten sich die Spuren und Blutergüsse möglicherweise selbst zugefügt, um den Anschein zu erwecken, sie seien misshandelt worden. Er sagte, alle Beschwerden wegen Folter würden zur Untersuchung an die Justizbehörden weitergeleitet. Human Rights Watch konnte die Foltervorwürfe nicht bestätigen.
Die Verlegungen haben die Ängste der Angehörigen weiter verstärkt, deren Familienmitglieder bereits seit Jahren unter entsetzlichen Bedingungen im Nordosten Syriens inhaftiert sind.
„Es macht mir einfach Angst“, sagte eine Angehörige eines der verlegten Männer - Staatsbürgers eines westlichen Landes. „Was werden sie tun? Wann hört das endlich auf? Es geht einfach immer weiter und weiter, und man sieht kein Licht am Ende des Tunnels.“
Angesichts der hohen Zahl der Inhaftierten und ihrer akuten gesundheitlichen Probleme benötige der Irak weitaus mehr internationale Unterstützung, erklärten irakische und westliche Regierungsvertreter. Ein irakischer Beamter bezeichnete den Bedarf an weiteren medizinischen Hilfsgütern als „dringend“.
Die irakischen Justizbehörden gaben an, dass sie auch internationale Hilfe bei den Ermittlungen und der Feststellung der Staatsangehörigkeiten suchten, unter anderem aus den Herkunftsländern der Inhaftierten, da diese ohne Akten oder gar Ausweispapiere eingetroffen seien.
„Die internationale Gemeinschaft muss sich engagieren und ihre Verantwortung gegenüber ihren Staatsangehörigen wahrnehmen“, sagte Ali Diaa, Verwaltungsdirektor des irakischen Nationalen Zentrums für internationale Justizzusammenarbeit, das die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Inhaftierten beaufsichtigt. „Wir suchen nach konkreter Unterstützung, nicht nach Workshops und Konferenzen.“
Der IS beging von 2014 bis 2017 im Irak und von 2014 bis 2019 in Syrien schwere Gräueltaten, unter anderem gegen die religiöse Minderheit der jesidischen Bevölkerung. Zu den überführten Häftlingen gehören laut dem Obersten Justizrat des Irak mehrere „Führungskräfte ersten Ranges” des IS. Zwar sollten diejenigen, die für schwere internationale Verbrechen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, jedoch werden die Häftlinge nach dem irakischen Anti-Terror-Gesetz von 2005 strafrechtlich verfolgt, welches die Todesstrafe für zu weit gefasste und vage definierte Straftatbestände vorsieht. Dies lässt befürchten, dass eine unbekannte Anzahl der Häftlinge willkürlich zum Tode verurteilt werden könnte. Auch die gerichtliche Zuständigkeit des Irak für die meisten ausländischen Häftlinge ist höchst fragwürdig.
Der Irak hat Staaten dazu aufgefordert, alle ausländischen Staatsangehörigen, die nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Irak verurteilt wurden, in ihre Heimatländer zurückzuführen und sie gegebenenfalls dort strafrechtlich zu verfolgen. Auch die Vereinigten Staaten haben Rückführungen gefordert. Die meisten Regierungen der Herkunftsländer dieser Personen haben Rückführungen jedoch entweder abgelehnt oder hinausgezögert, da sie Sicherheitsrisiken sowie – wie aus informierten Kreisen verlautet – Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung und politische Folgen befürchten. Bei einer Rückkehr in bestimmte Länder wären die Rückkehrer weiterhin der Gefahr von Folter, unfairen Gerichtsverfahren und gewaltsamem Verschwindenlassen ausgesetzt. Bislang sind nur zwei Inhaftierte, beides Kinder, bekannt, die im April 2026 repatriiert wurden. Regierungen, die es unterlassen, angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Staatsangehörigen vor unmenschlicher Behandlung und unfairen Gerichtsverfahren zu ergreifen – einschließlich der aktiven Verhinderung ihrer Rückkehr –, könnten sich an daraus resultierenden Misshandlungen mitschuldig machen.
„Mit der Verlegung dieser Jungen und Männer in den Irak ist das Problem nicht gelöst“, sagte Tayler. „Regierungen sollten aufhören, die Verantwortung für ihre Staatsangehörigen auszulagern, und dafür sorgen, dass deren Rechte geachtet werden – unabhängig davon, ob sie sich im Ausland oder im eigenen Land befinden.“
Syrien: Wiederaufbauabkommen ohne verbindlichen Menschenrechtsrahmen
(Amman, 27. September 2026) – Die syrische Übergangsregierung unterzeichnet Wiederaufbauverträge in Milliardenhöhe, ohne dass ein Menschenrechtsrahmen vorhanden ist, der sicherstellt, dass beim Wiederaufbau die Rechte der betroffenen Menschen geachtet, geschützt und gewahrt werden, erklärte Human Rights Watch heute.
Im März 2026 stellte die Übergangsregierung einen nationalen Wiederaufbauplan vor. Darauf folgten internationale Hilfszusagen in Milliardenhöhe sowie Finanzierungs- und Investitionszusagen. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichten weder die Regierung noch Bauträger dazu, betroffene Menschen, einschließlich der weiterhin Vertriebenen, vor der Genehmigung von Wiederaufbauprojekten anzuhören. Der Wiederaufbauprozess sollte außerdem gewährleisten, dass Entschädigungen ausgehandelt und nicht aufgezwungen werden und dass Betroffene unabhängige Möglichkeiten haben, Entscheidungen über ihre Häuser und ihren Grundbesitz anzufechten.
„Der Wiederaufbau in Syrien kommt nur schleppend voran. Doch wenn die Rechte der Betroffenen dabei nicht geschützt werden, drohen viele Syrer*innen auf der Strecke zu bleiben“, sagte Hiba Zayadin, leitende Nahost-Beraterin bei Human Rights Watch. „Die Regeln, die derzeit für den Wiederaufbau festgelegt werden, werden darüber entscheiden, wessen Häuser wieder aufgebaut werden, wessen Ansprüche anerkannt werden und wessen Stimmen Gehör finden.“
Im Mai 2026 führte Human Rights Watch Recherchen vor Ort in Syrien durch, darunter Interviews mit Bewohner*innen des Dorfes Ghadfa im Umland von Idlib, die aus Vertriebenenlagern zurückgekehrt waren. Zudem sprach Human Rights Watch mit einer Aktivistin bzw. einem Aktivisten, deren bzw. dessen Identität aus Schutzgründen nicht offengelegt wird. Die Person fordert die Aufhebung des Dekrets 66 sowie die Wiederherstellung der Eigentumsrechte in Marota City.
Human Rights Watch wertete Erklärungen und Dokumente der syrischen Regierung aus, darunter die von der Syrian Arab News Agency veröffentlichten Äußerungen von Präsident al-Sharaa vom März 2026 zum Wiederaufbau sowie die Verfassungserklärung vom März 2025. Human Rights Watch wertete zudem Berichte und Daten der Weltbank, des International Rescue Committee, der Internationalen Organisation für Migration, des UNHCR, von OCHA, der Arab Reform Initiative und von The Syria Report aus.
Menschen, die in ihre Gemeinden zurückkehren, finden zerstörte Häuser und Dörfer ohne Wasser, Strom oder medizinische Versorgung vor. Ansprüche auf Wohnraum, Land und Eigentum aus der Assad-Ära sind nach wie vor ungeklärt. Wiederaufbauprojekte werden ohne sinnvolle Beteiligung der betroffenen Bewohner*innen in Angriff genommen.
In Jobar, einem Stadtteil östlich des Zentrums von Damaskus, wurden laut „The Syria Report“ etwa 95 Prozent der Gebäude zerstört. Bewohner*innen des Dorfes Ghadfa im Umland von Idlib, die nach ihrer Vertreibung zurückgekehrt waren, berichteten Human Rights Watch im Mai 2026, dass es weiterhin an grundlegender Infrastruktur fehle. Sie hätten weder Zugang zu fließendem Wasser und einem funktionierenden Stromnetz noch zu angemessenen sanitären Einrichtungen, Schulen oder medizinischer Versorgung in erreichbarer Nähe.
Syrien erholt sich von einem mehr als zehn Jahre andauernden Konflikt, der in weiten Teilen des Landes Städte, Wohnhäuser und Infrastruktur massiv zerstört hat.
Im Oktober 2025 schätzte die Weltbank den Sachschaden auf 108 Milliarden US-Dollar und die durchschnittlichen Wiederaufbaukosten auf 216 Milliarden US-Dollar, wobei die Spanne insgesamt zwischen 140 Milliarden und 345 Milliarden US-Dollar lag. Die Übergangsregierung hat rasch Maßnahmen ergriffen, um Investitionen für den Wiederaufbau zu gewinnen. Sie stellte erfolgreich diplomatische Beziehungen wieder her und warb um ausländisches Kapital, nachdem die USA und europäische Länder die weitreichenden Sanktionen aufgehoben hatten, die Investitionen jahrelang blockiert und die syrische Bevölkerung in die Armut getrieben hatten.
Die Golfstaaten haben bei den Investitionen eine Vorreiterrolle übernommen. Saudi-Arabien hat 6,4 Milliarden US-Dollar für die Bereiche Immobilien, Infrastruktur, Telekommunikation und Energie zugesagt; gemeinsam mit Katar hat das Land im April 2025 Syriens Zahlungsrückstände in Höhe von 15,5 Millionen US-Dollar bei der Weltbank beglichen und ebnete damit nach 14 Jahren Suspendierung den Weg für eine erneute Zusammenarbeit. Katar hat 4 Milliarden US-Dollar zugesagt, und DP World aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sicherte sich eine 30-jährige Konzession für den Hafen von Tartus.
Die Weltbank hat seitdem Projekte im Wert von über 1 Milliarde US-Dollar aus Zuschüssen genehmigt, und der Internationale Währungsfonds hat ein Programm zur technischen Zusammenarbeit mit Damaskus ins Leben gerufen. Unter den europäischen Ländern haben sich Frankreich, Deutschland in geringerem Maße auch Italien als die aktivsten bilateralen Partner hervorgetan.
Die EU, die für den Zeitraum 2026 bis 2027 insgesamt 620 Millionen Euro (rund 713 Millionen US-Dollar) für humanitäre Hilfe und den sozioökonomischen Wiederaufbau zugesagt hat, kündigte für 2027 eine Investitionskonferenz in Syrien an und vertieft ihre politischen Beziehungen zum Land. Die EU-Mitgliedstaaten können dabei eine Vorreiterrolle übernehmen und weitere Geber mobilisieren, um sicherzustellen, dass menschenrechtliche Standards fest im Wiederaufbau und in der Erholung Syriens verankert werden.
Doch wie das Global Governance Institute im August 2026 feststellte, haben die Zusagen und Ankündigungen die tatsächlichen Investitionen vor Ort bei weitem übertroffen, und nennenswerte Auszahlungen seitens internationaler Geldgeber werden erst erfolgen, sobald die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind.
Laut einem Bericht des International Rescue Committee vom Juli 2026 sind seit Dezember 2024 über 3,5 Millionen Geflüchtete und Binnenvertriebene aus Syrien an ihre Herkunftsorte zurückgekehrt. Doch nicht alle Rückkehrer*innen kehrten freiwillig zurück. Viele sahen sich durch die zunehmend schwierigen Lebensbedingungen für Vertriebene, den Rückgang humanitärer Hilfe, einen prekären Aufenthaltsstatus und unerschwingliche Mieten an ihren bisherigen Wohnorten dazu gezwungen.
Syrien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 definiert der zuständige UN-Ausschuss das Recht auf angemessenen Wohnraum als das Recht auf Wohnsicherheit sowie auf Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Bewohnbarkeit und einen geeigneten Standort. Syrien ist zudem Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf garantiert. Beide Abkommen verpflichten Syrien, die darin verankerten Rechte ohne Diskriminierung, unter anderem aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religion, zu gewährleisten.
Die Grundprinzipien und Leitlinien der Vereinten Nationen zu entwicklungsbedingten Vertreibungen enthalten klare Vorgaben für die Konsultation der Betroffenen, Entschädigungen und rechtsstaatliche Verfahren vor Vertreibungen zu Entwicklungszwecken. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Binnenvertreibungen sowie die Pinheiro-Prinzipien zu Wohnraum-, Land- und Eigentumsrestitution legen klare Standards dafür fest, wie Staaten Rückkehr und Wiederaufbau nach Konflikten gestalten sollten.
Internationale Geber sollten sicherstellen, dass ihre Finanzmittel einen menschenrechtskonformen Wiederaufbau unterstützen und weder zu Menschenrechtsverletzungen beitragen noch solche begünstigen. Unternehmen und Investoren sollten vor dem Abschluss von Wiederaufbauvereinbarungen und während ihrer gesamten Umsetzung menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durchführen.
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau Syriens werden derzeit noch ausgearbeitet“, sagte Zayadin. „Darin liegt eine Chance – allerdings nur, wenn die internationale Gemeinschaft und die Übergangsregierung sie nutzen, um die Rechte der betroffenen Menschen wirksam zu schützen. Ob der Wiederaufbau nachhaltig gelingt, hängt davon ab, dass jetzt die richtigen Weichen gestellt werden.“
Click to expand Image Rubble and damaged buildings in Ghadfa village, Idlib countryside, Syria, May 2026. © 2026 Ali Haj Suleiman/Human Rights Watch HintergrundIm Oktober 2025 stellte die Internationale Organisation für Migration fest, dass die Bedingungen für Syrer*innen, die in ihre Gemeinden zurückkehren, weiterhin prekär sind: weit verbreitete Streitigkeiten um Wohnraum, Land und Eigentum, eingeschränkter Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie die allgegenwärtige Kontamination durch explosive Kampfmittel behindern die sichere Bewegungsfreiheit und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Zur Jahresmitte 2026 war der humanitäre Appell der Vereinten Nationen für Syrien zu knapp einem Drittel finanziert. Seit Mai hat das Welternährungsprogramm die Nahrungsmittelsoforthilfe in Syrien von 1,3 Millionen Menschen auf 650.000 halbiert. Nach dem operativen Lagebericht des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, vom März sind weiterhin etwa 5,5 Millionen Menschen Binnenvertriebene.
Die Kluft zwischen zugesagten Mitteln und deren tatsächlicher Bereitstellung hat konkrete Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen. Zwar können betroffene Bewohner*innen grundsätzlich Einzelfälle vor syrische Gerichte bringen, doch ist die Justiz nach wie vor unterfinanziert und für die meisten Eigentumsstreitigkeiten unzugänglich, wobei die Anforderungen an die Dokumentation für viele Rückkehrer*innen unüberwindbar sind. Es gibt keinen praktischen Weg, um Wiederaufbauentscheidungen in allgemeinerer Form anzufechten, und es wurde bislang noch kein spezieller Beschwerdemechanismus für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau eingerichtet.
Einige Wiederaufbaumaßnahmen sind bereits im Gange. Die Al-Rastan-Brücke in Homs, eine wichtige wirtschaftliche Verkehrsader, die mehrere syrische Provinzen miteinander verbindet, wurde im Juni 2026 nach einer Sanierung wiedereröffnet, die vom Syrien-Humanitären Fonds in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) finanziert wurde. Die Rashid-Brücke über den Euphrat in Raqqa wurde im Juli 2026 nach einem viermonatigen Wiederaufbauprojekt wiedereröffnet. Zudem genehmigte die Weltbank im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 146 Millionen US-Dollar zur Sanierung der nationalen Stromübertragungsinfrastruktur.
Zwar sind diese Infrastrukturprojekte von Bedeutung, doch bleiben die Anstrengungen im Verhältnis zum Ausmaß des Bedarfs bescheiden, und es gibt keinen Rahmen, der sicherstellt, dass die Projekte im Zuge des Wiederaufbaus die Rechte der Syrer*innen wahren.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im WiederaufbauGemäß dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem Syrien 1969 beigetreten ist, sowie gemäß Artikel 12 der syrischen Verfassungserklärung vom März 2025 ist die syrische Regierung verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte während des gesamten Wiederaufbauprozesses zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Dazu gehört das Recht auf angemessenen Wohnraum, Wasser und sanitäre Einrichtungen, Strom, Gesundheit, Bildung, Nahrung und soziale Sicherheit. Strom ist zudem für die Verwirklichung vieler anderer Rechte unverzichtbar, darunter die Versorgung von Wasser- und Sanitärsystemen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Haushalten. Die Regierung sollte sicherstellen, dass all diese Rechte ohne jegliche Diskriminierung, etwa aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder anderer Merkmale, gewährleistet werden.
Die von Human Rights Watch in Rückkehrgebieten dokumentierten Zustände gefährden diese Rechte erheblich. In Ghadfa berichteten die Bewohner*innen, dass sie weder Zugang zu fließendem Wasser und einem funktionierenden Stromnetz noch zu angemessenem Wohnraum, Schulen oder medizinischer Versorgung in ihrer Nähe hätten. Sie müssen Wasser privat erwerben und Geld zusammenlegen, um die Gehälter von Lehrkräften zu bezahlen. Dadurch werden die Kosten für öffentliche Dienstleistungen auf Haushalte abgewälzt, die ohnehin mit schweren wirtschaftlichen Belastungen zu kämpfen haben.
Human Rights Watch zufolge sollte die Regierung so viele ihrer verfügbaren Ressourcen wie möglich für die vollständige Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einsetzen. Darüber hinaus sollte sie ein Mindestmaß dieser Rechte gewährleisten. Wiederaufbaupläne und -budgets sollten transparente und rechtskonforme Kriterien anwenden, um die schwerwiegendsten Rechtsverletzungen vorrangig zu beheben.
Syrien ist zudem verpflichtet, das Recht auf Eigentum, einschließlich gemeinsam gehaltenen Eigentums, ohne Diskriminierung zu achten. Dieses Recht wird durch Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 5(d)(v) des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dem Syrien 1969 beigetreten ist, sowie in Artikel 31 der Arabischen Charta der Menschenrechte, die Syrien 2007 ratifiziert hat, geschützt.
Das Recht auf MitbestimmungDie internationalen Menschenrechtsstandards verlangen, dass von Wiederaufbaumaßnahmen betroffene Menschen vor entsprechenden Entscheidungen wirksam an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre Wohnungen, ihr Land und ihr Lebensumfeld betreffen. Zu den einschlägigen Rechtsinstrumenten gehören Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der das Recht auf angemessenen Wohnraum garantiert und so ausgelegt wird, dass er eine echte Beteiligung an wohnungsbezogenen Entscheidungen erfordert; die Grundprinzipien und Leitlinien der Vereinten Nationen zu entwicklungsbedingten Vertreibungen und Umsiedlungen, die festlegen, dass Konsultationen sinnvoll, rechtzeitig und in der Lage sein müssen, die Ergebnisse zu beeinflussen; sowie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Binnenvertreibungen, die verlangen, dass Vertriebene an der Planung und Steuerung ihrer Rückkehr und Wiedereingliederung beteiligt werden. In Syrien werden diese Standards nicht eingehalten.
Präsident Ahmed al-Sharaa erklärte im März 2026, die Regierung könne den Wiederaufbau in Städten, die zu 90 bis 100 Prozent zerstört seien, nicht allein finanzieren. Daher ziehe sie ein investitionsgestütztes Wiederaufbaumodell in Betracht, während die rechtlichen Rahmenbedingungen noch ausgearbeitet werden.
Die Arab Reform Initiative kam auf Grundlage von 45 Interviews mit Anwohner*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Regierungsvertreter*innen, Investor*innen und weiteren Beteiligten, die zwischen Juli 2024 und Mai 2026 geführt wurden, zu dem Schluss, dass Entscheidungen über den Wiederaufbau bereits ohne Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, ohne klare Standards für Entschädigungen und ohne zugängliche Beschwerdemechanismen getroffen werden.
Sie dokumentiert, wie diese Lücke bereits Konflikte hervorruft. In Homs, Aleppo und Damaskus haben ohne vorherige Konsultation der Bevölkerung angekündigte Wiederaufbauprojekte Proteste ausgelöst, teilweise zu einem Rückzug der Behörden geführt und das Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen verstärkt.
In Damaskus wurde das 2012 erlassene Dekret 66 aus der Assad-Ära genutzt, um Tausende Menschen ohne ordnungsgemäßes Verfahren oder angemessene Entschädigung zu vertreiben. Die Übergangsregierung hat das Dekret bislang nicht aufgehoben. Zwar setzte der Gouverneur von Damaskus seine Umsetzung im Oktober 2025 aus, bis eine rechtliche Überprüfung abgeschlossen ist. Ein Präsidialdekret, das seinen rechtlichen Status klärt, steht jedoch weiterhin aus, während die durch das Dekret ermöglichten Projekte nach wie vor gegenüber Investoren vermarktet werden.
Mit dem Gesetz Nr. 10 von 2018 wurde das Modell des Dekrets 66 auf ganz Syrien ausgeweitet. Bewohner*innen mussten innerhalb kurzer Fristen ihr Eigentum nachweisen, andernfalls konnten sie ihre Rechte verlieren. Dies traf Menschen, die durch den Konflikt vertrieben worden waren, besonders hart.
Laut der Arab Reform Initiative werden Wiederaufbauprojekte aus der Kriegszeit, darunter die Entwicklungsprojekte Marota City und Basilia City in Damaskus, inzwischen als Investitionsmöglichkeiten für den Privatsektor und ausländische Regierungen vermarktet. Dadurch besteht die Gefahr, dass frühere Enteignungen nachträglich legitimiert werden, anstatt den Betroffenen Wiedergutmachung zu verschaffen. Beide Projekte werden von Damascus Cham Holding verwaltet, einem unter Assad gegründeten Unternehmen, das nun unter der Übergangsregierung tätig ist.
Im Dezember 2025 wurde ein Präsidialausschuss gebildet, um die Verfahren des Dekrets 66 zu überprüfen, und im Mai 2026 wurden einige Entschädigungsentscheidungen erlassen; doch der rechtliche Rahmen für beide Projekte ist nach wie vor ungeklärt, und die betroffenen Bewohner*innen warten weiterhin auf eine dauerhafte Lösung.
In Jobar, dem Stadtteil östlich des Zentrums von Damaskus, in dem etwa 95 Prozent der Gebäude zerstört wurden, teilten die Behörden den Bewohner*innen laut dem „Syria Report“ und Al Jazeera mit, dass sie selbst auf eigene Initiative nicht wieder aufbauen dürften und dass ein vorgeschlagenes, von ausländischen Akteuren unterstütztes Projekt ihnen neue Wohnungen mit einer Wohnfläche bereitstellen würde, die nur 50 Prozent der Fläche ihrer früheren Wohnungen entspräche.
Ehemalige Hausbesitzer*innen würden als Entschädigung neue Wohnungen erhalten, deren Fläche nur 50 Prozent der ihrer früheren Häuser entspricht; Bewohner*innen informeller Siedlungen würden 30 Prozent ihrer Grundstücksfläche erhalten, wobei darauf errichtete Bauten nicht anerkannt würden; und Mieter*innen würden gar nichts erhalten.
Das Recht auf Rückkehr in Sicherheit und WürdeDie Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Binnenvertreibung und die Flüchtlingskonvention von 1951 legen fest, dass die Rückkehr von Vertriebenen und Geflüchteten freiwillig, sicher und in Würde erfolgen muss. Um freiwillig zu sein, muss die Entscheidung zur Rückkehr frei und in voller Kenntnis der Sachlage getroffen werden und darf nicht durch sich verschlechternde Bedingungen im Vertreibungsort bedingt sein. Sicherheit setzt voraus, dass bei der Rückkehr angemessener Wohnraum und öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Würde erfordert, dass Eigentumsrechte geachtet werden und dass die Ansprüche der Bewohner*innen entgegengenommen und fair entschieden werden. Obwohl das UNHCR erklärt hat, dass die wirtschaftlichen Bedingungen in Syrien weiterhin katastrophal sind, nimmt der politische Druck zur Förderung von Rückkehrbewegungen zu.
Während des Staatsbesuchs von Präsident al-Sharaa in Berlin im März 2026 erklärten er und Bundeskanzler Friedrich Merz, sie strebten an, dass innerhalb von drei Jahren 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer*innen zurückkehren. Merz stellte später klar, dass es sich bei dieser Zahl eher um eine politische Zielmarke als um eine verbindliche Vorgabe handele.
Eine Umfrage des UNHCR vom September 2025 ergab, dass zwar 18 Prozent der syrischen Geflüchteten den Wunsch äußerten, innerhalb von 12 Monaten zurückzukehren. Die am häufigsten genannten Bedenken unter denjenigen, die eine Rückkehr in Erwägung zogen, waren jedoch die Verfügbarkeit von Wohnraum, begrenzte Beschäftigungsmöglichkeiten, fehlende finanzielle Mittel und unzureichender Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.
Viele Rückkehren, sei es von Geflüchteten oder Binnenvertriebenen, erfolgen keineswegs freiwillig. Mittelkürzungen für Geflüchtetenlager im Nordwesten Syriens, darunter der fast vollständige Wegfall der humanitären Hilfe der USA im Jahr 2025, haben viele Menschen faktisch dazu gezwungen, an Orte zurückzukehren, die noch nicht in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Die Initiative „Syrien ohne Lager“ der Übergangsregierung zielt darauf ab, die Geflüchtetenlager bis 2027 vollständig abzubauen. Doch den Gemeinden, in die die Vertriebenen zurückkehren sollen, fehlt es oft an der notwendigen Infrastruktur und den öffentlichen Dienstleistungen, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.
Während des Besuchs in Ghadfa befragte Human Rights Watch drei Bewohner*innen, die aus Geflüchtetenlagern zurückgekehrt waren und dort weder fließendes Wasser noch Strom noch funktionierende Schulen vorfanden. Sie berichteten, dass sie Wasser privat mit Lastwagen herbeischaffen und Geld zusammenlegen, um die Gehälter der Lehrkräfte zu bezahlen. Einzelne Solarmodule auf Gebäuden haben das nicht funktionierende Stromnetz ersetzt.
Noureddine Othman, Vorsitzender des Gemeinderats von Ghadfa, berichtete, dass das Dorf vor dem Krieg rund 8.500 Einwohner*innen hatte sowie mindestens fünf Schulen und ein Krankenhaus, das die umliegende Region versorgte. Heute leben dort seinen Schätzungen zufolge etwa 13.000 Menschen. Von den rund 1.500 Häusern verfügen jedoch nur sieben über ein Betondach. Viele Bewohner*innen haben dort Zelte errichtet, wo einst ihre Häuser standen, oder leben in beschädigten Gebäuden ohne Dach.
Click to expand Image A roofless home covered with tarp beside a tent in Ghadfa village, Idlib countryside, Syria, May 2026. © 2026 Ali Haj Suleiman /Human Rights Watch„Nach dem Sturz [Assads] kehrte ich zurück, fand aber nichts vor – nicht einmal einen Raum, in dem ich mich ausruhen konnte. Deshalb ging ich für weitere fünf oder sechs Monate wieder ins Exil“, sagte er. „Meine Frau und ich sind schließlich zurückgekehrt und leben nun in einem einzigen Raum, ohne Küche und ohne Bad. Wir sind zurückgekommen in der Hoffnung, dass Gott uns eine Organisation oder jemanden schickt, der uns hilft, wieder auf die Beine zu kommen.“
Sohaib al-Othman, ein Einwohner von Ghadfa, der kürzlich mit 13 Familienmitgliedern, darunter drei Kinder mit Behinderungen, zurückgekehrt war, sagte: „Nach Jahren im Exil kehrte ich nach Hause zurück und fand das Haus völlig zerstört vor. Uns fehlt alles, was für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist: Wasser, Abwasserentsorgung, Strom, medizinische Versorgung. Am meisten macht mir zu schaffen, dass die nächstgelegene funktionierende medizinische Versorgungsstelle 50 Kilometer entfernt ist und ich kein Auto habe.“
Die Übergangsregierung sollte die Wiederherstellung der öffentlichen Versorgung als unmittelbare Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte betrachten und nicht als eine zukünftige Phase des Wiederaufbaus, so Human Rights Watch.
Das Recht auf einen wirksamen RechtsbehelfDas im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantierte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf erfordert zugängliche, unabhängige und wirksame Mechanismen, damit Menschen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau anfechten können. Syriens Wiederaufbaurahmen sieht solche Mechanismen bislang nicht vor. Gemeinden, die von Entscheidungen über ihr Land, ihre Häuser und ihre Stadtviertel betroffen sind, verfügen über keinen unabhängigen formellen Weg, diese Entscheidungen anzufechten. Stattdessen sind sie auf Proteste, Druck über soziale Medien und politische Vermittlung angewiesen, wie Berichten zufolge die Bewohner*innen von Jobar, Marota City und Basilia City.
Ein*e Aktivist*in, der*die die Aufhebung des Dekrets 66 und die Wiederherstellung der Eigentumsrechte der Bewohner*innen in Marota City in Damaskus forderte, erklärte gegenüber Human Rights Watch am 20. Juni, dass Einsprüche über offizielle Kanäle unbeantwortet geblieben seien. Die Behörden hatten wiederholt politische Instabilität und das Fehlen einer Volksversammlung als Gründe für die Verzögerung angeführt. Die Volksversammlung nahm im Juli ihre Arbeit auf.
„Dann waren wir schockiert, als wir erfuhren, dass die Damascus Cham Holding Company Investitionsmöglichkeiten für Investoren aus den Golfstaaten bewarb, zu denen auch der Verkauf unseres Landes gehörte“, sagte er. „Wir trafen uns mit dem Justizminister, der versprach, unseren Fall an die Präsidentschaft weiterzuleiten. Dies blieb jedoch nur ein Versprechen, und es wurden keine Maßnahmen ergriffen.“
EmpfehlungenAn die Übergangsregierung SyriensSicherstellen, dass die in Artikel 12 der Verfassungserklärung vom März 2025 garantierten Rechte und Freiheiten, einschließlich der Rechte aus den von Syrien ratifizierten internationalen Menschenrechtsverträgen, bei allen Wiederaufbau- und Sanierungsmaßnahmen uneingeschränkt geachtet werden; hierfür vorläufige Leitlinien verabschieden, die alle am Wiederaufbau beteiligten staatlichen Stellen verpflichten, diese Vorgaben ohne Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder der politischen Überzeugung einzuhalten;Verbindliche Beteiligungsanforderungen in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Planungsprozesse aufnehmen, sodass betroffene Menschen konsultiert werden, bevor Wiederaufbauprojekte genehmigt, vergeben oder potenziellen Investoren vorgestellt werden;Vertreibungen im Rahmen des Wiederaufbaus nur als letztes Mittel zulassen, der Rückgabe von Eigentum und der Rückkehr Vertriebener Vorrang einräumen und dort, wo eine Rückkehr nicht möglich ist, klare und faire Entschädigungsstandards festlegen, die die tatsächliche Nutzung und Bewohnung von Wohnraum und Grundstücken berücksichtigen, einschließlich der Rechte informeller Nutzerinnen und von Mieterinnen;Ein Moratorium für Abrissmaßnahmen verhängen, solange Eigentumsverhältnisse und Entschädigungsregelungen nicht öffentlich geklärt und mit den betroffenen Anwohner*innen abgestimmt worden sind;Dekret Nr. 66 sowie Gesetz Nr. 10 von 2018, das dessen Bestimmungen auf ganz Syrien ausweitet, aufheben oder einer unabhängigen Überprüfung unterziehen, um die Ansprüche der betroffenen Anwohner*innen auf Rückgabe und Wiedergutmachung zu bewerten;Zugängliche, unabhängige und wirksame Beschwerdemechanismen für alle Wiederaufbauprojekte schaffen;Sicherstellen, dass Wiederaufbauprozesse mit Maßnahmen der Übergangsjustiz im Bereich Wohnen, Land- und Eigentumsrechte verknüpft werden;Der unverzüglichen Wiederherstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich Wasser- und Abwasserversorgung, Strom, Bildung und Gesundheitsversorgung, in Gebieten mit aktiver Rückkehr Vorrang einräumen und diese nicht auf spätere Phasen des Wiederaufbaus verschieben.An internationale Geber und InvestorenDie Einhaltung der Menschenrechte zur verbindlichen Voraussetzung für die Finanzierung des Wiederaufbaus machen, einschließlich der Konsultation betroffener Gemeinden, des Schutzes von Eigentumsrechten und der Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen;Menschenrechtliche Folgenabschätzungen verlangen, bevor Projekte in Gebieten finanziert werden, in denen Vertreibungen nicht aufgearbeitet oder Eigentumsfragen ungeklärt sind;Die geplante EU-Syrien-Investitionskonferenz nutzen, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu einer Voraussetzung und nicht zu einer nachträglichen Erwägung zu machen, und teilnehmende Unternehmen dazu anhalten, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen;Sich mit anderen internationalen Gebern abstimmen, um sicherzustellen, dass die Finanzierung des Wiederaufbaus über bilaterale und multilaterale Kanäle hinweg konsequent an die Einhaltung von Menschenrechtsstandards geknüpft wird;Darauf bestehen, dass die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und würdevolle Rückkehr in allen politischen Planungen und Vereinbarungen zur Rückkehr erfüllt werden;Die Wiederherstellung öffentlicher Dienstleistungen parallel zu Investitionen in den Wiederaufbau finanzieren und die humanitäre Hilfe auch bei zunehmenden Wiederaufbaumaßnahmen aufrechterhalten. An die internationalen FinanzinstitutionenVor der Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, Privatisierungen oder der Einführung von Nutzungsgebühren menschenrechtliche Folgenabschätzungen durchführen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nicht diskriminierend wirken, keine ungerechtfertigten Rückschritte bei der Verwirklichung von Rechten verursachen und niemandem den unverzichtbaren Mindestzugang zu Wasser, Gesundheitsversorgung, Wohnraum oder anderen grundlegenden Rechten verwehren;Sicherstellen, dass Finanzierungs- und Programme zur technischen Unterstützung menschenrechtliche Folgenabschätzungen sowie den Schutz von Wohn-, Land- und Eigentumsrechten als zentrale Voraussetzungen und nicht als nachrangige Erwägungen verankern;Die Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Beilegung von Eigentumsstreitigkeiten als Bestandteil von Reformen im Bereich der Regierungsführung unterstützen.An Unternehmen und FinanzakteureVor dem Abschluss von Wiederaufbauvereinbarungen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durchführen, einschließlich einer Bewertung umstrittener Eigentumsverhältnisse sowie möglicher Einwände und Bedenken betroffener Gemeinden;Vor Investitionsentscheidungen den Nachweis verlangen, dass betroffene Gemeinden konsultiert wurden und wirksame Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen;Vereinbarungen über Land oder Eigentum nur dann abschließen, wenn Mechanismen zur Klärung von Ansprüchen betroffener Gemeinden auf Land, Wohnraum oder Eigentum bestehen, gegebenenfalls einschließlich Entschädigungen oder der Bereitstellung von Ersatzland.Myanmar: Frauen in politischer Gefangenschaft gefoltert und misshandelt
(Bangkok) – Die Militärjunta in Myanmar hält weibliche politische Gefangene unter Folter, sexueller Gewalt und lebensbedrohlicher Verweigerung medizinischer Versorgung gefangen, erklärte Human Rights Watch heute.
Unter den mehr als 30.000 politischen Gefangenen, die seit dem Putsch der Junta im Februar 2021 inhaftiert sind, befinden sich etwa 6.600 Frauen und 640 Kinder. Ehemalige Gefangene und ihre Familien berichten von Schlägen, Vergewaltigungen, menschenunwürdigen Haftbedingungen sowie der gefährlichen und mitunter tödlichen Verweigerung medizinischer Versorgung schwangerer Frauen während der Schwangerschaft und bei der Geburt. Die Junta sollte alle weiblichen politischen Gefangenen und ihre Kinder unverzüglich und bedingungslos freilassen, darunter auch die ehemalige Regierungschefin Aung San Suu Kyi, die seit mehr als fünf Jahren inhaftiert ist.
„Frauen, die in Myanmar als politische Gefangene inhaftiert waren, zeichnen ein äußerst verstörendes Bild eines Gefängnissystems, in dem Leid und Vernachlässigung sowohl vorsätzlich als auch routinemäßig sind“ sagte Bryony Lau, stellvertretende Asien-Direktorin bei Human Rights Watch. „Die Frauen sind mit vielschichtiger Ungerechtigkeit konfrontiert – von willkürlichen Verhaftungen über Folter und Misshandlung in der Haft bis hin zu unerbittlicher Angst und Traumata nach ihrer Freilassung.“
Zwischen 2025 und 2026 befragte Human Rights Watch 17 ehemalige politische Gefangene, 3 Familienangehörige sowie 4 Anwalt*innen und Rechtsbeistände. Die ehemaligen Inhaftierten – die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme als Aktivistinnen, Journalistinnen, medizinische Fachkräfte und Entwicklungshelferinnen tätig waren – wurden in 11 Verhörzentren und Gefängnissen festgehalten, einige davon bereits seit dem Militärputsch im Jahr 2021.
Die Frauen gaben an, dass gegen sie aufgrund verschiedener Strafgesetzbuchbestimmungen ermittelt wurde, die gegen tatsächliche oder vermeintliche Kritiker*innen der Junta angewendet werden. Dazu gehören § 505A des Strafgesetzbuchs, ein vages und zu weit gefasstes Gesetz aus der Zeit nach dem Putsch zur Bestrafung von Opposition und Dissens, sowie das weitreichende Anti-Terror-Gesetz. Mehrere Frauen gaben an, sie seien rechtswidrig als Geiseln festgehalten worden, weil Freund*innen oder Verwandte sich ihrer Verhaftung entzogen hatten.
Frauen berichteten, dass sie bei Verhören oder als Strafe gefoltert und misshandelt wurden; diese Verhöre konnten sich über Monate hinziehen. Die Gefängnisbehörden schlugen sie mit Stöcken, Ketten, Metallrohren und Steinschleudern. Weiterhin wurden sie mit Elektroschocks, sexueller Gewalt, Zigarettenverbrennungen, lang andauernden Stresspositionen sowie wochen- oder monatelanger Einzelhaft gequält. Die meisten gaben an, sexuelle Demütigungen oder Übergriffe erlebt zu haben, darunter invasive Leibesvisitationen, die in einer Weise und mit einer Häufigkeit durchgeführt wurden, die eher auf eine Absicht zur Demütigung als auf einen legitimen Sicherheitszweck hindeuteten.
Eine 26-jährige Aktivistin, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme im Jahr 2024 schwanger war, wurde über einen Monat lang verhört. Ihr Ehemann berichtete: „Sie haben ihr wegen der Schwangerschaft gedroht und sie aufgefordert, ihnen Informationen über mich und ihre Kollegen [in der Opposition] zu geben. Sie drohten ihr: ‚Wenn du uns die Informationen nicht gibst, schlagen wir dir in den Bauch.‘“
Nach Angaben der Assistance Association for Political Prisoners sind seit dem Putsch mehr als 2.300 Männer und Frauen in Haft gestorben. Myanmar Prison Witness hat zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 16. September 2026 290 Todesfälle von politischen Gefangenen dokumentiert, darunter 43 Frauen und deren Kinder.
„Unser Leben im Gefängnis ist eine A4-Seite Papier wert“ erklärte ein ehemaliger politischer Gefangener und bezog sich dabei auf die Bescheinigung, die Angehörige unterzeichnen müssen, wenn sie über einen Todesfall in Haft informiert werden. Die Leichen würden den Angehörigen nicht zurückgegeben, sagte er, und Human Rights Watch sind keine dementsprechenden Ermittlungen oder Rechenschaftsmaßnahmen bekannt. In einigen Fällen wurden die Angehörigen nicht einmal informiert.
Ehemalige Gefangene gaben an, dass die Gefängnisbehörden den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung bei schweren chronischen und akuten Erkrankungen systematisch verwehren. Die Behandlung erfolgt äußerst willkürlich und ist mit monatelangen Wartezeiten, Bestechungsgeldern an das Gefängnispersonal sowie Zahlungen von außen für Medikamente und medizinische Versorgung verbunden.
„Wenn man krank wird, gibt es keine Medikamente, also muss man es einfach aushalten“, sagte eine Frau, die drei Jahre im Gefängnis war. „Kleinigkeiten entwickeln sich unnötigerweise zu ernsten medizinischen Angelegenheiten.“
Frauen sagten, dass die medizinische Vernachlässigung durch einen fast vollständigen Mangel an spezialisierten Angeboten für ihre sexuellen und reproduktiven Gesundheitsbedürfnisse noch verschärft werde. Schwangeren Frauen wird der Zugang zu notwendiger Schwangerschaftsvorsorge, geburtshilflicher Betreuung und Nachsorge verwehrt, und sie sind möglicherweise Misshandlungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit, ihr Leben und ihre Schwangerschaft gefährden könnten.
Eine Frau, die 2021 im dritten Schwangerschaftsmonat festgenommen wurde, erklärte, ihre Verhörer – die wussten, dass sie schwanger war – hätten ihr Elektroschocks und Schläge zugefügt, wodurch sie chronische Schmerzen davongetragen habe. Sie wurde zusammen mit neun weiteren schwangeren Insassinnen in einem Lagerraum festgehalten, wo sie auf einem Betonboden inmitten von gebrauchten medizinischen Masken und Schutzkitteln schliefen.
„Da es keinen Ultraschall gab, ließ sich der Geburtstermin nicht abschätzen“, sagte sie. „Um Mitternacht platzte meine Fruchtblase, aber das Überweisungsschreiben [des Krankenhauses] kam erst um 10 Uhr morgens an … Gleich nach der Entbindung wurden mir wieder Ketten an die Füße gelegt.“
Manche Frauen müssen aufgrund der fehlenden Notfallversorgung in ihren Zellen entbinden, was laut Aussagen ehemaliger Häftlinge zu Totgeburten sowie zum Tod von Müttern und Säuglingen führte.
Die Frauen berichteten zudem von Überbelegung und unhygienischen Bedingungen, die ihr Leben und ihre Gesundheit gefährdeten. Nach ihrer Entlassung gaben einige dieser Frauen an, unter Depressionen, Hypervigilanz, Isolation und Selbstmordgedanken zu leiden.
Myanmar ist Vertragspartei mehrerer zentraler internationaler Menschenrechtsabkommen, die sich mit der Behandlung von Inhaftierten befassen, darunter das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Nach dem Völkervertragsrecht und dem Völkergewohnheitsrecht sind die Behörden von Myanmar verpflichtet, für das Wohlergehen der inhaftierten Personen zu sorgen, wozu auch die Verpflichtung gehört, deren Recht auf Leben, Gesundheit, Sicherheit, Würde und Schutz zu gewährleisten. Darüber hinaus darf niemand grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt werden.
In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (den Nelson-Mandela-Regeln) heißt es, dass „die Gesundheitsversorgung von Gefangenen in der Verantwortung des Staates liegt“ und dass die notwendige medizinische Versorgung kostenlos zu gewährleisten ist. Die Regeln sehen vor, dass alle Haftanstalten einen unverzüglichen Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die Bereitstellung von Einrichtungen für die vor- und nachgeburtliche Betreuung und Behandlung gewährleisten müssen, einschließlich der Vorkehrungen für eine Entbindung im Krankenhaus.
Die UN-Regeln für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straftäterinnen (die Bangkok-Regeln) sehen zusätzliche Schutzmaßnahmen für weibliche Gefangene vor, darunter geschlechtsspezifische Gesundheitsdienste, die mindestens denen entsprechen, die in der Gesellschaft allgemein verfügbar sind, sowie Schutzmaßnahmen für Mütter und Kinder.
Betroffene Regierungen sollten gezielte Wirtschafts- und Reisesanktionen gegen hochrangige Vertreter der Junta verhängen, um diese unter Druck zu setzen, alle willkürlich festgehaltenen und inhaftierten Personen, darunter Aung San Suu Kyi, bedingungslos freizulassen, Folter und andere Misshandlungen in Haft unverzüglich zu beenden und unparteiischen internationalen humanitären Organisationen uneingeschränkten Zugang zu allen Inhaftierten zu gewähren. Geber sollten lokale Gruppen unterstützen, die derzeitigen und ehemaligen politischen weiblichen Gefangenen rechtliche, medizinische, psychosoziale und berufsbezogene Hilfe leisten, sowie die Umsiedlungsmöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Menschen verbessern.
„Regierungen sollten jede Gelegenheit nutzen, die Junta zur Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich der inhaftierten Frauen, zu drängen“, sagte Lau. „Indem mehr Aufmerksamkeit auf die Notlage der inhaftierten Frauen gerichtet wird, wird der Junta deutlich gemacht, dass sie ihre grausame Behandlung nicht hinter Gefängnismauern verbergen kann. Die Tausenden zu Unrecht inhaftierten Frauen sind nicht vergessen.”
Iran: Anhaltende Kampagne rechtswidriger Hinrichtungen von Demonstrant*innen
(Beirut, 10. September 2026) – Die iranischen Behörden richten jede Woche rechtswidrig Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen hin – ein unerbittlicher Angriff auf das Recht auf Leben, erklärten Human Rights Watch und das Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights in Iran heute.
Zwischen dem 18. März und Ende August 2026 haben die Behörden nach grob unfairen Gerichtsverfahren mindestens 59 Männer willkürlich aufgrund politisch motivierter und vager Vorwürfe bezüglich der nationalen Sicherheit hingerichtet. Darunter sind mindestens 29 Menschen, die im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 festgenommen wurden, sowie mindestens drei, die Berichten zufolge im Zusammenhang mit den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten („Frau, Leben, Freiheit“) von 2022 festgenommen wurden. Einige von ihnen waren 18- oder 19-jährige Jugendliche, viele weitere waren Anfang 20. Fünf wurden öffentlich hingerichtet, was gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstößt.
„Tag für Tag schicken die iranischen Behörden Demonstranten, darunter auch Jugendliche, auf der Grundlage von durch Folter erzwungenen ‚Geständnissen‘ und nach grob unfairen Verfahren, die zu kurz sind, um die Schuld eines Angeklagten selbst bei einem geringfügigen Vergehen festzustellen, geschweige denn bei Kapitalverbrechen, aufs Schafott“, sagte Bahar Saba, leitende Iran-Expertin bei Human Rights Watch. „Die Botschaft der Regierung lautet ganz klar: Auf Proteste wird mit brutaler Gewalt reagiert, sei es durch Schüsse auf den Straßen oder durch öffentliche Hinrichtungen nach Schauprozessen.“
Human Rights Watch und das Boroumand Center haben Beweismaterial zu den Fällen von Menschen geprüft, die zwischen dem 18. März und Ende August 2026 hingerichtet wurden, sowie zu Personen, die zum Tode verurteilt wurden oder denen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten die Todesstrafe droht. Die Organisationen sprachen mit zwölf Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, ehemalige Zellengenoss*innen und andere gut informierte Quellen.
Die Forschenden untersuchten zudem Sprachnachrichten von Inhaftierten, diverse Tonaufnahmen und Transkripte von Interviews, die von Menschenrechtsverteidiger*innen geführt und den Organisationen zur Verfügung gestellt wurden, sowie amtliche Erklärungen und Hinrichtungsankündigungen, unter anderem durch die offizielle Nachrichtenagentur der Justiz, Berichte staatlicher Medien, Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Gerichtsurteile von drei Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Die Organisationen werteten zudem mehrere Videos mit erzwungenen „Geständnissen“ von Personen aus, die später hingerichtet wurden und deren Hinrichtung in den staatlichen Medien ausgestrahlt wurde.
Schnellverfahren, durch Folter erzwungene „Geständnisse“ und öffentliche Hinrichtungen zeigen deutlich, dass die Behörden die Todesstrafe nach den Massakern an Demonstrant*innen im Januar 2026 als Waffe einsetzten, um Angst zu verbreiten und weiteren öffentlichen Widerstand zu unterbinden, so die Organisationen. Die Mehrzahl der betroffenen Demonstranten wurde innerhalb von nur sechs Monaten nach ihrer Festnahme hingerichtet. Somit blieb ihnen nicht genug Zeit, um ihre Verteidigung vorzubereiten.
Der 19-jährige Ringer-Meister Saleh Mohammadi wurde etwa fünf Wochen nach seiner Festnahme willkürlich hingerichtet, der 18-jährige Amir Hossein Hatami 84 Tage nach seiner Verhaftung. Der 21-jährige Karate-Meister Sasan Azadvar Jonaqani wurde innerhalb von weniger als vier Monaten festgenommen, verurteilt und willkürlich hingerichtet – unter anderem wegen angeblicher Straftaten wie dem Einschlagen von Fenstern eines Polizeibusses mit Steinen und einem Schlagstock.
In 16 der 29 Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, ging es nicht um Tötungsdelikte, geschweige denn um Vorwürfe der vorsätzlichen Tötung, auf welche die internationalen Menschenrechtsnormen die Anwendung der Todesstrafe beschränken. Nach internationalem Recht ist die Todesstrafe rechtlich gesehen eine Ausnahme und darf, wenn überhaupt, in den Staaten, die sie noch durchführen, nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, wobei sie dabei ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher Tötung beschränkt ist und strengsten Einschränkungen und Schutzvorkehrungen unterliegt.
Human Rights Watch und das Boroumand Center lehnen die Todesstrafe in allen Fällen ausnahmslos ab, unabhängig von der Art des Verbrechens, da sie die höchste Form einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe darstellt.
Junge Demonstrant*innen wurden hingerichtet, weil sie angeblich Gebäude und Fahrzeuge in Brand gesetzt, Molotowcocktails hergestellt, besessen und eingesetzt sowie öffentliche und Regierungsgebäude betreten und beschädigt haben.
In mindestens 10 der übrigen 13 Fälle erhob der Staat Vorwürfe der Beteiligung an Tötungen oder tödlichen Vorfällen, erhob jedoch keine Anklage wegen Mordes. Die Angeklagten wurden ausschließlich wegen vage formulierter Straftaten verurteilt, wie etwa „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“. Die Behörden haben diese vagen Straftatbestände genutzt, um Personen, darunter auch ganze Personengruppen, wegen angeblicher Taten wie Anstiftung zur Gewalt, nicht tödlicher Körperverletzung oder Waffenbesitzes zum Tode zu verurteilen, ohne ihre tatsächliche Rolle bei einem Tötungsdelikt nachzuweisen.
In mehreren Fällen bedienten sich die Behörden des Vorwurfs der „operativen Maßnahmen im Auftrag feindlicher Staaten“ – ein Kapitalverbrechen, das
durch ein Gesetz aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Verschärfung der Strafen für Spione und Kollaborateure mit dem zionistischen Regime und feindlichen Staaten“ eingeführt wurde.
„Mindestens acht Demonstranten wurden nach dem vage formulierten Spionagegesetz von 2025 verurteilt, das den Straftatbestand erweiterte und Verfahrensfristen verkürzte“, sagte Roya Boroumand, Geschäftsführerin des Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights in Iran. „Das Gesetz, das nach den landesweiten Protesten Ende 2019 und Anfang 2020 eingeführt wurde, hat sich zu einem Mittel für Schnellverfahren entwickelt, mit dem Demonstrant*innen ohne Beweise wegen Spionage oder Zusammenarbeit mit einem feindlichen Staat zum Tode verurteilt werden können – und zu einer abschreckenden Botschaft an diejenigen, die aufdecken könnten, wie diese Verurteilungen zustande gekommen sind.“
Die Organisationen dokumentierten, wie den Betroffenen der Zugang zu einem selbst gewählten, unabhängigen Rechtsbeistand verweigert wurde und wie sie gefoltert und misshandelt wurden, unter anderem durch Schläge, Scheinhinrichtungen und Vergewaltigungsdrohungen. Die Angeklagten wurden von Gerichten verurteilt, denen es grundlegend an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt. Das zeigt sich auch in der systematischen Verwendung von unter Folter erzwungenen „Geständnissen“ und unbelegten Berichten von Sicherheits- und Geheimdiensten als Beweismittel durch die Gerichte.
Zahlreiche weitere Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen, darunter Frauen, Kinder und mehrere Personen, deren Mitangeklagte bereits hingerichtet wurden, sind weiterhin unmittelbar von einer Hinrichtung bedroht. Am 28. Juli 2026 berichtete Amnesty International, dass die Organisation 60 Personen, darunter drei Kinder, identifiziert habe, denen im Zusammenhang mit den Protesten die Hinrichtung droht. Das Freiwilligenkomitee zur Beobachtung der Lage von Inhaftierten, ein Netzwerk iranischer Aktivist*innen im Exil, hat die Namen von über 60 Personen veröffentlicht, die bis zum 14. August zum Tode verurteilt wurden. Nach Angaben einer anderen Organisation, Iran Human Rights, droht allein im Gefängnis von Isfahan über 70 Demonstrant*innen die Hinrichtung.
Die Gesamtzahl der Demonstrant*innen und Regierungskritiker*innen, denen die Hinrichtung droht, dürfte weitaus höher liegen. Viele Fälle wurden aufgrund von Internetabschaltungen und der begründeten Angst vor staatlichen Repressalien nicht gemeldet. Eine offizielle Anweisung des Geheimdienstministeriums vom Juli, die im Rahmen des Spionagegesetzes von 2025 erlassen wurde, stufte Hunderte Medien, Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen als „Feinde“ ein und stellte jeglichen Kontakt mit ihnen unter Strafe. Dies habe das Klima der Angst noch verschärft und die Angehörigen der Opfer verstummen lassen, obwohl Fürsprache und internationale Aufmerksamkeit dazu beitragen könnten, das Leben der zum Tode Verurteilten zu retten, so die Organisationen.
Auch der Widerstand gegen die Todesstrafe und die rechtswidrige Hinrichtung von Demonstrant*innen wird als „kriminelles“ Verhalten behandelt. Am 30. Juli gab der Staatsanwalt von Teheran bekannt, dass gegen mehrere Personen, die sich gegen Hinrichtungen ausgesprochen hatten, Strafverfahren eingeleitet worden seien.
Die Behörden haben Demonstrant*innen, darunter auch willkürlich hingerichtete, systematisch diffamiert und verunglimpft, indem sie sie als „Bodentruppen eines US-israelischen Putsches“ bezeichneten und ihnen wiederholt vorwarfen, sie hätten „einen fruchtbaren Boden und einen Vorwand“ für die Militärschläge gegen den Iran im Februar geschaffen.
Der starke Anstieg politisch motivierter Hinrichtungen erfolgt vor dem Hintergrund einer sehr deutlichen Zunahme der Hinrichtungen insgesamt im Iran. Das Boroumand Center verzeichnete im Jahr 2025 mindestens 2.113 Fälle – die höchste bekannte Anzahl in einem Jahr seit Ende der 1980er Jahre.
Die UN-Mitgliedstaaten sollten die iranischen Behörden dringend dazu drängen, alle Hinrichtungen einzustellen und ein Moratorium zu verhängen, das zur Abschaffung der Todesstrafe führt, so Human Rights Watch und das Boroumand Center.
UN-Gremien, Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen haben festgestellt, dass die systematische, strukturelle und historische Straflosigkeit im Iran für diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich sind – darunter Justiz- und Strafverfolgungsbeamte –, nach wie vor ein wesentlicher Treiber für Gräueltaten im Land ist. In ihren Berichten seit 2024 hat die UN-Untersuchungskommission zum Iran festgestellt, dass „Richter, die Todesurteile verhängten, sich auf durch Folter erlangte Beweise stützten und Verfahren leiteten, die durch schwerwiegende Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens beeinträchtigt waren“ und in diesem Zusammenhang möglicherweise für schwere Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich sind.
Angesichts der Straflosigkeit im Iran sollten Justizbehörden in anderen Ländern Ermittlungen nach dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit durchführen, um iranische Amtsträger, die im Verdacht stehen, für schwere internationale Verbrechen verantwortlich zu sein, zur Rechenschaft zu ziehen. Sofern ausreichende Beweise vorliegen, sollten Staaten diese Verbrechen gemäß nationalem Recht strafrechtlich verfolgen. Staaten, die strukturelle Ermittlungen vorsehen – also Ermittlungen, bei denen Muster von Verstößen untersucht werden, die dann mit konkreten Fällen für individuelle Strafverfolgungen verknüpft werden können – sollten Beweismittel im Zusammenhang mit schweren internationalen Verbrechen, die im Iran begangen wurden, sammeln und sichern, um künftige Strafverfahren zu erleichtern.
Rechtswidrige und willkürliche Hinrichtungen im Iran
Gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen gilt die Tötung eines Menschen grundsätzlich als willkürlich, wenn sie im Widerspruch zum Völkerrecht oder zum jeweils nationalen Recht steht. Die internationalen Menschenrechtsnormen sehen strenge Einschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe in Ländern vor, die diese noch praktizieren. Die Verhängung der Todesstrafe in einer Weise, die den Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) – dem der Iran beigetreten ist – widerspricht und ohne strikte Einhaltung der für die Anwendung der Todesstrafe geltenden Schutzvorkehrungen und Einschränkungen erfolgt, würde die Hinrichtungen willkürlich machen.
So stellen beispielsweise Hinrichtungen, die auf der Grundlage von Todesurteilen vollstreckt werden, die wegen Straftaten verhängt wurden, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen, sowie wegen vage formulierter Straftatbestände, die gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verstoßen, willkürliche Beraubungen des Lebens dar. Ebenso führen Verstöße gegen die in Artikel 14 des ICCPR vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses dazu, dass Hinrichtungen als willkürlich gelten. Dazu gehören der Einsatz von erzwungenen Geständnissen, die Verweigerung des Zugangs zu einem frei gewählten, unabhängigen Rechtsbeistand, die Missachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, die Verweigerung des Rechts auf Begnadigung und Umwandlung eines Todesurteils sowie ein Mangel an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des entsprechenden Verfahrens oder Gerichts.
Während sich Human Rights Watch und das Boroumand Center in erster Linie auf 29 Hinrichtungsfälle im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten konzentrierten, stellten die Organisationen auch in anderen Fällen ähnliche Muster schwerwiegender Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsrechtnormen fest. In mindestens 58 der 59 Fälle wurden Personen auf der Grundlage vage formulierter Anklagepunkte wie „Kriegsführung gegen Gott“, „Korruption auf Erden“, „bewaffneter Aufstand“, Spionage und „operative Aktivitäten im Auftrag feindlicher Staaten“ verurteilt. Diese Anklagepunkte fallen in die Zuständigkeit der Revolutionsgerichte, denen es an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mangelt und die für die Mehrheit der Todesurteile im Iran verantwortlich sind. Offiziellen Berichten zufolge wurden in zwei Fällen Angeklagte sowohl wegen Mordes als auch wegen vage formulierter Straftaten im Zusammenhang mit denselben Taten verurteilt. In den meisten Fällen haben die Behörden keine Vorwürfe hinsichtlich einer Beteiligung an Tötungsdelikten erhoben. Zudem wurde den Betroffenen gemäß den nationalen Gesetzen des Iran während der Vorermittlungen der Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl verwehrt.
Im Jahr 2021 erklärte der damalige UN-Sonderberichterstatter für den Iran: „Die tief verwurzelten Mängel im Recht und bei der Vollstreckung der Todesstrafe im Iran bedeuten, dass die meisten, wenn nicht sogar alle Hinrichtungen willkürliche Tötungen sind.“
Hinrichtungen aufgrund vager Anschuldigungen, mutmaßlicher SachbeschädigungZwischen dem 18. März und Ende August 2026 kündigten die Behörden die Hinrichtung von 29 Personen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten an, fast alle auf der Grundlage vage formulierter Gesetze, die gegen das Rechtmäßigkeitsgebot verstoßen, da die Betroffenen nicht vorhersehen konnten, dass eine Handlung eine Straftat darstellen würde. Die Anklagen gegen 16 Personen enthielten keine Vorwürfe wegen Tötungsdelikten, geschweige denn wegen vorsätzlicher Tötung. In einem der übrigen Fälle wurde einem Demonstranten sehr breit gefasst vorgeworfen, „Unruhen angeführt zu haben“, die zum Tod von Sicherheitskräften führten. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen stellt die Todesstrafe eine rechtliche Ausnahme dar und darf, wenn überhaupt, in den Staaten, die sie noch praktizieren, nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, wobei sie ausschließlich auf Fälle von vorsätzlicher Tötung beschränkt ist und strengsten Einschränkungen und Schutzvorkehrungen unterliegt.
Das Völkerrecht missachtend haben die iranischen Behörden Demonstrant*innen wegen Straßenblockaden, Beschädigung von öffentlichem Eigentum und Verhaltensweisen hingerichtet, die als Zusammenarbeit mit „feindlichen Staaten“ im Sinne des Spionagegesetzes von 2025 gelten, das erstmals 2020 im Parlament eingebracht und nach dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und dem Iran im Juni 2025 im Eilverfahren verabschiedet wurde. Keiner dieser Vorwürfe kann als „schwerstes Verbrechen“ gewertet werden.
Am 30. April 2026 richtete die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Isfahan den 21-jährigen Sasan Azadvar Jonaqani willkürlich wegen „Kriegsführung gegen Gott“ hin. Laut Auszügen aus dem Urteil, die von der Nachrichtenagentur der Justiz, Mizan, veröffentlicht wurden, hat die Regierung Azadvar nicht vorgeworfen, jemanden getötet zu haben. Stattdessen wurde ihm vorgeworfen, „aktiv an Unruhen teilgenommen“, „Sicherheitskräfte angegriffen und mit Steinen beworfen“, Schäden an Privatfahrzeugen verursacht sowie „Menschen vor Ort zu Unruhen und Aufruhr angestiftet und ermutigt“ zu haben.
Erfan Kiani, der am 25. April willkürlich hingerichtet wurde, war wegen angeblicher Beteiligung an ähnlichen Taten der „Kriegsführung gegen Gott“ für schuldig befunden worden. Mizan berichtete, ihm sei vorgeworfen worden, Steine und einen Molotowcocktail auf Sicherheitskräfte geworfen zu haben, Vandalismus wie die Zerstörung von Verkehrskameras begangen zu haben, eine Machete mitgeführt und eine Straße blockiert zu haben.
Am 1. Juni richteten die Behörden Ashkan Maleki und Mehrdad Mohammadinia, Angehörige der unterdrückten kurdischen Minderheit im Iran, in der Provinz Alborz willkürlich hin. Die Agentur Mizan berichtete, dass die 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran sie zum Tode verurteilt habe wegen „Teilnahme an operativen Aktionen gegen die nationale Sicherheit im Auftrag des zionistischen Regimes und des feindlichen Staates USA sowie feindlicher Gruppen“ sowie wegen „Betretens heiliger religiöser Gebäude mit der Absicht, öffentliches und privates Eigentum zu zerstören und in Brand zu setzen … um während des Krieges das heilige System der Islamischen Republik anzugreifen“.
Mizan berichtete, dass sie auf Grundlage von „Geständnissen“ in Haft sowie Berichten von Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden nach dem Spionagegesetz von 2025 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden. Einem Mitangeklagten, Arman Marefati, ebenfalls Kurde, droht unmittelbar die Hinrichtung.
Am 22. Juli gaben die Behörden bekannt, dass Mehdi Khanaki hingerichtet worden sei. Mizan berichtete, dass ein Revolutionsgericht in Karaj in der Provinz Alborz ihn wegen „operativer Handlungen zugunsten des zionistischen Regimes, der Vereinigten Staaten und feindlicher Gruppen“ sowie wegen „Herstellung, Beschaffung und Besitzes von Militärwaffen und Munition sowie deren Einsatz“ für schuldig befunden und ihn gemäß dem Spionagegesetz zum Tode verurteilt habe.
Die Behörden warfen Khanaki die Mitgliedschaft in einer nicht namentlich genannten „terroristischen Gruppe“ sowie die Beteiligung am „US-zionistischen Putsch“ vor – ein Begriff, den die Regierung häufig im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 verwendet. Mizan berichtete, dass laut Waffenexperten die angeblich in seiner Wohnung beschlagnahmten Waffen „während der Zeit der Unruhen im Dezember/Januar“ abgefeuert worden seien. Die Behörden brachten den mutmaßlichen Einsatz der Waffen nicht mit konkreten Vorfällen in Verbindung und warfen Khanaki auch keine Beteiligung an Tötungsdelikten vor.
Andere Demonstrant*innen befinden sich weiterhin in der Todeszelle. Ihnen droht die Hinrichtung, obwohl ihnen keine vorsätzlichen Tötungsdelikte vorgeworfen werden. Benyamin Naghdi, 26, ein Mixed-Martial-Arts-Kämpfer und Kickboxer, ist unmittelbar von der Hinrichtung bedroht, nachdem die 41. Kammer des Obersten Gerichtshofs im Juli sein Todesurteil bestätigt hat. Die Kammer 1 des Revolutionsgerichts in Shiraz verurteilte ihn wegen „Verderbnis auf Erden“ zum Tode, da er angeblich am 3. Januar während der Proteste in Shiraz in der Provinz Fars einen Feuerlöscher als provisorischen Flammenwerfer gegen Sicherheitskräfte auf Motorrädern eingesetzt hatte.
In einem Medieninterview mit einem iranischen Sender erklärte Naghdis Anwalt Mostafa Nili, Naghdi sei ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Nach ersten Ermittlungen wurde er jedoch wegen „Kriegsführung gegen Gott“, „Mitgliedschaft in Gruppen, welche die nationale Sicherheit gefährden“, „Versammlung und Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ sowie „Propaganda gegen das System“ angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft habe die Anklagepunkte bezüglich der Körperverletzung an Sicherheitskräften und des Besitzes einer Blankwaffe fallen gelassen, so Nili, doch die Richter hätten entschieden, dass die Anklagepunkte gegen seinen Mandanten in ihrer Gesamtheit „Korruption auf Erden“ darstellten. Nili erklärte, dass bei dem Vorfall niemand verletzt worden sei.
Am 15. Juli richteten die Behörden Mohammad Amini Dehaghani willkürlich hin, der im Zusammenhang mit Protesten in der Provinz Isfahan festgenommen worden war. Daraufhin wurde er wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ verurteilt. Mizan berichtete, ihm sei vorgeworfen worden, am 9. Januar Straßen blockiert, das Büro des Gouverneurs von Dehaghan mit einem Molotowcocktail in Brand gesetzt, einen Molotowcocktail auf eine örtliche Polizeistation geworfen und andere dazu angestiftet zu haben, die Polizeistation anzugreifen, sowie „[andere darum gebeten zu haben], ihm ein Kalaschnikow-Gewehr zum Schießen zu geben“. Ihm wurde ferner „Propaganda gegen das System“, „Störung der öffentlichen Meinung und der psychischen Sicherheit der Gesellschaft“ sowie „Kommunikation mit oppositionellen Kanälen“ vorgeworfen.
Mizan berichtete, Mohammad Amini Dehaghani sei auf der Grundlage seiner „Geständnisse“ und von Überwachungsaufnahmen verurteilt worden, die angeblich zeigten, wie er an dem Angriff auf das Büro des Gouverneurs teilnahm. Die Behörden meldeten keine Toten oder Verletzten bei dem mutmaßlichen Angriff.
Aus offiziellen Gerichtsverlautbarungen und Hinrichtungsankündigungen geht hervor, dass mindestens acht Männer, die im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten hingerichtet wurden, nach dem Spionagegesetz von 2025 verurteilt worden waren. Nach iranischem Recht steht auf viele Verhaltensweisen die Todesstrafe, darunter auch die freie Meinungsäußerung, die durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt ist.
Das Spionagegesetz hat den Anwendungsbereich weiter ausgeweitet und sieht die Todesstrafe für vage formulierte Straftaten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und Kooperation mit „feindlichen Staaten“ sowie lange Haftstrafen für Handlungen wie das „Versenden von Filmmaterial, Bildern oder Informationen an [Medien-]Netzwerke, Bürgerjournalisten oder ausländische [Social-Media-] Seiten im Internet vor, sofern [solche Handlungen] der nationalen Sicherheit zuwiderlaufen“.
Das Gesetz sieht zudem beschleunigte Verfahren durch spezielle Abteilungen der Revolutionsgerichte vor, einschließlich einer Verkürzung der Berufungsfrist von 20 auf 10 Tage.
Fehlende Feststellung der individuellen Schuld, Verweigerung des Rechts auf wirksame VerteidigungStaatsanwaltschaft und Justizbeamte haben die Rechte der wegen Kapitalverbrechen Verurteilten verletzt, darunter das Recht auf die Unschuldsvermutung, und in den Fällen, in denen Human Rights Watch und das Boroumand Center Informationen einholen konnten, haben die Behörden die individuelle Schuld der Verurteilten nicht eindeutig nachgewiesen, auch nicht in Fällen, in denen sie den Angeklagten die Beteiligung an Tötungsdelikten vorwarfen.
Gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses stellt die Hinrichtung einer verurteilten Person, deren Schuld nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, eine willkürliche Beraubung des Lebens dar. Darüber hinaus verstößt die Verweigerung angemessener Zeit und Mittel für die Vorbereitung der Verteidigung – beispielsweise durch überstürzte und summarische Verfahren oder die Verweigerung der Akteneinsicht – ebenfalls gegen die in Artikel 14 des ICCPR vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren, wodurch alle daraus resultierenden Hinrichtungen willkürlicher Natur sind.
Bis Ende August gab es im Zusammenhang mit den Fällen von zwölf hingerichteten Demonstranten Vorwürfe der Beteiligung an Tötungsdelikten. Die überwiegende Mehrheit wurde jedoch nicht wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Stattdessen stellten Forschende von Human Rights Watch und dem Boroumand Center ein Muster vage formulierter Straftatbestände wie „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ fest, die Verurteilungen – sogar von großen Gruppen – ermöglichten, ohne dass deren Schuld an vorsätzlichen Tötungen nachgewiesen wurde. Selbst in mindestens zwei der drei Fälle, in denen offenbar Anklage wegen Mordes erhoben wurde, wurden die Angeklagten ebenfalls wegen „Kriegsführung gegen Gott“ verurteilt. In diesen Fällen bleibt unklar, ob die Hinrichtungen nach der Rechtskraft der Urteile wegen Mordes oder wegen „Kriegsführung gegen Gott“ vollstreckt wurden.
Mindestens ein Demonstrant wurde wegen vage formulierter Straftatbestände wie „operative Aktivitäten im Auftrag des zionistischen Regimes und der Vereinigten Staaten“ verurteilt, und zwar aufgrund weit gefasster Vorwürfe, „Unruhen angeführt zu haben“, die zum Tod von Sicherheitskräften führten.
Vage formulierte Straftatbestände ermöglichen die Verhängung der Todesstrafe für Handlungen, die nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichen. Als solche haben sie es den Gerichten ermöglicht, Demonstrant*innen wegen mutmaßlicher Handlungen wie nicht tödlicher Körperverletzung, Anstiftung zur Gewalt und Waffenbesitz zum Tode zu verurteilen, ohne nachweisen zu müssen, dass sie an einem Tötungsdelikt beteiligt waren.
Darüber hinaus fallen Anklagen wie „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ in die Zuständigkeit der Revolutionsgerichte. Obwohl die iranische Justiz insgesamt nicht unabhängig ist und Gerichtsverfahren – einschließlich derer vor Strafgerichten, die für Tötungsdelikte zuständig sind – systematisch unfair verlaufen, werden Revolutionsgerichte insbesondere dazu genutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Menschenrechtsorganisationen sowie UN-Gremien und -Expert*innen haben immer wieder dokumentiert, dass diese Gerichte eng mit Sicherheits- und Geheimdiensten zusammenarbeiten und eine eklatante Voreingenommenheit und Feindseligkeit gegenüber tatsächlichen und vermeintlichen Regierungskritiker*innen an den Tag legen.
Auf der Grundlage eines Urteils der Kammer 1 des Ersten Strafgerichts in Qom, das von Human Rights Watch geprüft wurde, sowie von Berichten von Mizan wurden Saleh Mohammadi und Saeed Davoudi, die am 19. März willkürlich hingerichtet wurden, in zwei parallelen Verfahren vor einem Strafgericht und einem Revolutionsgericht angeklagt und verurteilt. Vor dem Strafgericht wurde Mohammadi wegen Mordes und Davoudi wegen nicht tödlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tod eines Angehörigen der Sicherheitskräfte angeklagt. Aufgrund des Urteils vom 3. Februar wurde Mohammadi wegen Mordes verurteilt und zu Vergeltung in gleicher Art verurteilt, während Davoudi wegen Körperverletzung verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Blutgeld verurteilt wurde.
Allerdings wurden sie zudem wegen „Kriegsführung gegen Gott“ angeklagt, was gegen das Verbot verstößt, wegen derselben mutmaßlichen Taten mehrfach vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden. Eine Sonderkammer des Revolutionsgerichts verurteilte die beiden Männer zum Tode, somit auch Davoudi, der lediglich wegen Körperverletzung ohne Todesfolge verurteilt worden war. Ein dritter Mann, Mehdi Ghasemi, der ebenfalls am 18. März hingerichtet wurde, stand neben Mohamamdi und Davoudi wegen derselben Anklage vor Gericht, allerdings im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Tötung eines anderen Angehörigen der Sicherheitskräfte bei einem separaten Vorfall – ein Beispiel für Sammelprozesse in nicht miteinander in Zusammenhang stehenden Fällen.
In einem anderen Fall, der gemeinhin als „Shohada-Platz“-Fall bekannt ist, wurden 16 Personen – darunter die Zwillingsschwestern Romina und Taraneh Rahimi sowie die drei Brüder Milad, Mehrdad und Ali Boeri – von der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Isfahan unter Vorsitz von Richter Morteza Barati wegen vager Vorwürfe bezüglich der nationalen Sicherheit vor Gericht gestellt, darunter Kapitalverbrechen wie „Kriegsführung gegen Gott“. Nach Informationen, die dem Boroumand Center von einer gut informierten Quelle zur Verfügung gestellt und von Human Rights Watch geprüft wurden, wurde den Angeklagten vorgeworfen, am 8. Januar bei Protesten auf dem Shohada-Platz in Isfahan am Tod eines Angehörigen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) und eines Obdachlosen beteiligt gewesen zu sein. Keine*r von ihnen wurde jedoch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt.
Am 30. August berichteten Menschenrechtsorganisationen, dass das Revolutionsgericht zehn der Angeklagten – eine Frau und neun Männer – zum Tode und die übrigen sechs zu Haftstrafen zwischen 16 und 36 Jahren verurteilt habe.
Neben groben Verstößen gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens wurden zahlreiche Fragen zum Sachverhalt des Falles aufgeworfen. Nach Informationen, die den Forscher*innen vorliegen, sowie Berichten persischsprachiger Medien wurde das IRGC-Mitglied nicht an dem Ort getötet, an dem sich die Angeklagten in der Nacht des Vorfalls angeblich aufgehalten hatten. Quellen berichteten, dass die Behörden den Angeklagten zudem Verhaltensweisen wie das Mitführen von Flaschen oder Feuerzeugen zur Herstellung von Molotowcocktails als Beweis für die „Kriegsführung gegen Gott“ vorgeworfen haben, ohne Beweise dafür vorzulegen, dass die Angeklagten an den tödlichen Angriffen beteiligt waren.
Den vorliegenden Informationen zufolge haben die Behörden die Angeklagten zudem daran gehindert, eine wirksame Verteidigung zu führen, unter anderem durch die Verweigerung der Zulassung entlastender Beweise wie Videos auf den Handys der Angeklagten, die den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer Beteiligung an den tödlichen Angriffen widersprechen. Wie es schon lange üblich ist, stützte sich auch dieses Verfahren auf „Geständnisse“ der Angeklagten, die nach deren Angaben unter Folter erzwungen wurden. Die Behörden haben zudem den Anwält*innen die Akteneinsicht verweigert.
Zu den Personen, die von Menschenrechtsorganisationen als zum Tode verurteilt identifiziert wurden, gehören Taraneh Rahimi, Mehrdad Boeri, Armin Gholami, Parsa Jafari, Mehdi Jafari, Ahmadreza Saeedi, Navid Elyasi, Abolfazl Dadgostar, Mehdi Mansouri und Mohammad Mehdi Asadi.
Hochrangige Justizbeamte haben ausdrücklich befürwortet, Demonstrant*innen wegen vage definierter Kapitalverbrechen anzuklagen. Staatliche Medien berichteten am 10. Januar, dass der iranische Generalstaatsanwalt Mohammad Movahedi Azad gesagt habe: „Die Anklagepunkte gegen alle Randalierer sind dieselben, sei es gegen Personen, die mit dem Ziel der Zerstörung und der Gefährdung der Sicherheit sowie des öffentlichen Eigentums der Bevölkerung Randalierern und Terroristen Beihilfe geleistet haben … oder gegen Söldner, die zu den Waffen gegriffen haben.“ Die staatlichen Medien hielten fest, dass Azad „betonte, dass alle Täter in dieser Angelegenheit Krieg gegen Gott führen“.
Justizberichte, in denen Gerichtsurteile zitiert werden, sowie Informationen aus gut informierten Quellen, zeigen, dass sich die Gerichte bei Verurteilungen wegen Kapitalverbrechen stark oder ausschließlich auf Aussagen von Inhaftierten stützten, in denen sie sich selbst und andere belasteten und die in Abwesenheit ihrer Anwält*innen abgegeben wurden, sowie auf unbelegte Berichte von Sicherheits- und Geheimdiensten.
Zwar sind die meisten Urteile nicht öffentlich zugänglich, doch die drei von den Organisationen geprüften Urteile zeigen, dass ihnen eine Urteilsbegründung fehlt, sie nicht auf die Fakten eingehen und entweder keinerlei Bezug auf die Verteidigung nehmen – einschließlich entlastender Beweise oder Zeugenaussagen, die vom Rechtsbeistand des Angeklagten vorgebracht wurden – oder diese schlicht zurückweisen. In einem Fall, in dem die Todesstrafe verhängt wurde, berichtete eine gut informierte Quelle, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft zeigten, dass sich die Angeklagten zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat nicht am Tatort befanden. Dennoch ignorierte das Gericht diese Beweise und verurteilte die Angeklagten zum Tode.
Hinrichtungen nach summarischen Verfahren und MassenprozessenHinrichtungen im Iran, auch wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit, werden systematisch im Anschluss an Schnellverfahren vollstreckt, die in vielen Fällen nur einen oder zwei kurze Prozesstage umfassen. In den Fällen im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 bis Januar 2026 und dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und dem Iran waren die Prozesse äußerst kurz. Das gesamte Verfahren von der Festnahme bis zur Hinrichtung, einschließlich der Voruntersuchung, des Prozesses vor einem untergeordneten Gericht und der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof, dauerte zwischen etwas mehr als fünf Wochen und acht Monaten.
Ein Strafgericht in Qom verurteilte Saleh Mohammadi nur 26 Tage nach der Straftat, die ihm vorgeworfen wurde, zum Tode.
Gerichte haben zudem Schnellverfahren bei Kapitalverbrechen mit mehreren bis zu Dutzenden Angeklagten durchgeführt, bei denen es um komplexe Vorwürfe und Sachverhalte ging.
Ein Revolutionsgericht in Isfahan verurteilte mindestens 12 Personen – Shervin Bagherian (18), Amir Hossein Safari, Abolfazl Sepahi, Ali Dashti, Alireza Raisi, Abolfazl Ebrahimi, Alireza Sepahi, Erfan Esfandiari, Gol Mohammad Mohammadi, Amirhossein Ebrahimi, Amirhossein Maleki und Ghaem Hosseini – wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode, da ihnen vorgeworfen wurde, an der Tötung von vier Sicherheitskräften während der Proteste auf dem Alilkhani-Platz in Isfahan am 8. Januar beteiligt gewesen zu sein.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass im Zusammenhang mit dem Vorfall zwischen 59 und 62 Personen festgenommen wurden. Einige staatliche Medien haben berichtet, dass 23 weitere Personen im Zusammenhang mit dem Fall zu Haftstrafen zwischen 5 und 10 Jahren verurteilt wurden.
Staatliche Medien und die Justiz haben keine Einzelheiten dazu veröffentlicht, wann die zum Tode Verurteilten festgenommen, vor Gericht gestellt, verurteilt und ihre Urteile vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden. Nach Angaben des Freiwilligenkomitees zur Beobachtung der Lage von Inhaftierten wurden die Urteile jedoch an die Stelle für die Vollstreckung von Strafen, eine Abteilung der Staatsanwaltschaft, weitergeleitet, nachdem sie am 5. Juli vom Obersten Gerichtshof für rechtskräftig erklärt worden waren.
Am 19. Juli richteten die Behörden Esfandiari und Mohammadi, einen afghanischen Staatsangehörigen, willkürlich hin. Am 28. Juli wurden Abolfazl Sepahi und Safari öffentlich hingerichtet. Hosseini, ebenfalls afghanischer Staatsangehöriger, wurde am 20. August willkürlich hingerichtet. Den anderen droht weiterhin die unmittelbare Hinrichtung. Eine gut informierte Quelle berichtete, die Behörden hätten beabsichtigt, auch Alireza Sepahi, den Cousin von Abolfazl Sepahi, am 28. Juli öffentlich hinzurichten, doch er erlitt am Galgen einen Herzinfarkt und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Er wurde wieder ins Gefängnis zurückgebracht und ist weiterhin unmittelbar von der Hinrichtung bedroht.
In einem weiteren Fall, an dem sieben Angeklagte beteiligt waren, verurteilte die 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran den 18-jährigen Amir Hossein Hatami, den 19-jährigen Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Shahin Vahedparast Kolor, Shahab Zohdi und Yaser Rajaifar wegen „Kriegsführung gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode.
Die Behörden warfen den sieben vor, am 8. Januar eine Basis der Basij – einer dem IRGC unterstellten Truppe – in Teheran mit Steinen beworfen und in diese eingedrungen zu sein sowie zwei Motorräder in Brand gesetzt zu haben. Mizan berichtete außerdem, dass Demonstrant*innen, darunter auch Hatami, versucht hätten, 20 Sturmgewehre und 1.800 Patronen an sich zu nehmen, dies jedoch nicht gelungen sei. Die Behörden warfen den Angeklagten nicht vor, jemanden getötet oder verletzt zu haben.
In einem Interview mit einem nationalen Medienkanal erklärte Biglaris Anwalt, dass Biglari am 8. Februar nach einem am Vortag abgehaltenen Sammelverfahren verurteilt worden sei, was darauf hindeutet, dass in diesem Fall möglicherweise nur eine einziger Prozesstag stattgefunden hat.
Zwischen dem 2. und 6. April richteten die Behörden Hatami, Fahim, Biglari und Vahedparast Kolor willkürlich hin. Am 16. August berichtete die Nachrichtenagentur HRANA der Nichtregierungsorganisation Human Rights Activists in Iran, dass der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen drei weitere Angeklagte aufgehoben und den Fall an ein Revolutionsgericht zurückverwiesen habe. Ihnen droht weiterhin die Todesstrafe.
Todesstrafe auf Grundlage von durch Folter erzwungenen „Geständnissen“ im FernsehenDie Prozesse gegen Personen, die im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten festgenommen wurden, fanden vor dem Hintergrund einer systematischen Diffamierung der Demonstrant*innen durch die Behörden statt, die diese als „Randalierer“, „Terroristen“, „feindliche Söldner“, „Kriegstreiber gegen Gott“ und „Kriminelle“ bezeichneten. Seit Januar haben Mizan und andere staatliche Medien Hunderte auf Video aufgezeichneter „Geständnisse“ veröffentlicht, darunter auch solche von Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten wegen Kapitalverbrechen angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. Erzwungene „Geständnisse“ im Fernsehen zu senden, verstößt gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung sowie gegen das Recht auf die Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren.
Im Fall des Alikhani-Platzes in Isfahan strahlten staatliche Medien am 23. Januar – nur wenige Wochen nach dem gemeldeten Vorfall – in einer sogenannten Dokumentation mit dem Titel „Shock“ „Geständnisse“ mehrerer Angeklagter aus. Zwar sind die Gesichter unkenntlich gemacht, doch mindestens zwei von ihnen geben ihren Vornamen an. In dem 37-minütigen Video machen die gefilmten Personen Aussagen, die sie selbst und andere belasten. Diese „Geständnisse“ im Fernsehen verstießen gegen die Rechte der Angeklagten, darunter das Recht auf die Unschuldsvermutung. Die verfügbaren Informationen deuten – im Einklang mit altbekannten Mustern aus ähnlichen Fällen in der Vergangenheit – zudem darauf hin, dass die belastenden Aussagen erzwungen wurden. Human Rights Watch liegen glaubwürdige Informationen über Folter im Fall einer der im Video gezeigten Personen vor. Die Aussagen wurden in Abwesenheit von Rechtsbeiständen und in einem Kontext gemacht, in dem die Beschuldigten offenbar nicht einmal verstanden hatten, welche Vorwürfe gegen sie erhoben wurden.
Am 2. September berichtete Dadban, eine außerhalb des Iran ansässige Rechtsberatungsstelle, dass ein Anwalt im „Shohada-Platz“-Fall in Isfahan eine Beschwerde gegen den Geheimdienst der IRGC im Zusammenhang mit Vorwürfen von Folter, Misshandlung und Verstößen gegen die Rechte der Angeklagten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren eingereicht habe. Dadban berichtete, dass die Beschwerde detaillierte Vorwürfe über erzwungene „Geständnisse“, Schläge sowie sexuelle Übergriffe gegen die Rahimi-Schwestern enthielt.
Das Kurdistan Human Rights Network veröffentlichte drei umfangreiche Audioaufnahmen aus dem Gefängnis von Mehrab Abdollahzadeh, einem 28-jährigen Kurden, der am 4. Mai im Zusammenhang mit den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten von 2022 hingerichtet wurde. Abdollahzadeh lieferte einen erschütternden Bericht über Folter und grobe Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren.
Abdollahzadeh schilderte, dass Beamte des Geheimdienstministeriums ihn nach seiner Festnahme am 22. Oktober 2022 zunächst unter Druck setzten, als Informant zu fungieren, und ihn, als er sich weigerte, der Beteiligung am Tod eines Basij-Mitglieds beschuldigten. Er berichtete, dass Geheimdienstmitarbeiter ihn an einen Stuhl fesselten, schlugen und ihm mit der Verhaftung seiner Familienangehörigen – darunter seiner Mutter und seiner Schwester – drohten und ihn 15 Tage lang in einem Raum von der Größe eines Schranks festhielten, wo sie ihm eine Substanz verabreichten, die er als halluzinogen bezeichnete. Er sagte, er habe sich schließlich entschlossen, den Beamten „falsche Informationen“ zu geben, damit sie seine Freundin freiließen, die die Behörden in die Haftanstalt gebracht hatten.
Das Boroumand Center sprach mit einem ehemaligen Häftling, der bestätigte, dass die Verhörbeamten Abdollahzadeh gefoltert und misshandelt hätten.
Nach internationalem Recht würde die Nichteinhaltung von Artikel 7 des ICCPR – der alle Formen von Folter und Misshandlung verbietet – in Fällen der Todesstrafe die Hinrichtung zwangsläufig zu einer willkürlichen machen. Dies würde zusätzlich einen Verstoß gegen Artikel 6 darstellen.
Öffentliche und geheime HinrichtungenAm 28. Juli 2026 richteten die Behörden Abolfazl Sepahi und Amir Hossein Safari auf dem Alikhani-Platz in Isfahan hin, wo Berichten zufolge am 8. Januar vier Sicherheitskräfte getötet worden waren.
Mizan berichtete, dass die Behörden Saleh Mohammadi, Saeed Davoudi und Mehdi Ghasemi am 19. März „in Anwesenheit einer Gruppe von Menschen in Qom“ hingerichtet hätten, was darauf hindeutet, dass die Hinrichtungen öffentlich stattfanden. Das Urteil gegen Mohammadi sah eine öffentliche Hinrichtung vor.
Öffentliche Hinrichtungen von Demonstrant*innen eskalieren die Todesstrafe weiter zu einer Waffe der politischen Unterdrückung. Neben der Verletzung der Rechte und der Menschenwürde der Hingerichteten zielen öffentliche Hinrichtungen, indem sie eine grausame und erniedrigende Strafe zur Schau stellen, auch darauf ab, in der Bevölkerung Angst zu schüren und weiteren öffentlichen Widerstand zu verhindern.
Nach internationalem Recht stellen öffentliche Hinrichtungen eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des absoluten Verbots von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung dar.
Die Behörden haben zudem mehrere geheime Hinrichtungen von Demonstrant*innen durchgeführt, ohne deren Familienangehörige und Rechtsbeistände vorab zu benachrichtigen, wodurch diesen ein letzter Besuch verwehrt wurde.
Ein Menschenrechtsverteidiger berichtete Human Rights Watch, dass die Behörden weder die Familie noch den Anwalt von Mehrab Abdollahzadeh vor seiner Hinrichtung am 5. Mai benachrichtigt hätten. Amnesty International berichtete, dass auch Ashkan Maleki und Mehrdad Mohammadinia willkürlich und heimlich hingerichtet wurden, ohne dass ihre Familien oder Rechtsbeistände vorab informiert wurden.
Geheime Hinrichtungen und die Verweigerung eines letzten Besuchs für die Angehörigen verstoßen gegen das Völkerrecht, etwa weil sie den Hingerichteten und ihren Angehörigen schweres seelisches Leid zufügen und damit gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung verstoßen.
Systematische Verweigerung des Rechts auf Rechtsbeistand; Verfolgung von Rechtsanwält*innenSchon seit Jahrzehnten verweigern die iranischen Behörden Inhaftierten den Zugang zu einem frei gewählten Rechtsbeistand. Dementsprechend wurde auch den Angeklagten, denen Kapitalverbrechen vorgeworfen wurden, ein solcher Zugang während der Ermittlungsphase und auch während des Verfahrens verweigert.
Gemäß der Anmerkung zu Artikel 48 der iranischen Strafprozessordnung wird Personen, denen bestimmte Straftaten, darunter Straftaten gegen die nationale Sicherheit, vorgeworfen werden, das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand ihrer Wahl verweigert. Nur Rechtsanwält*innen, die vom Obersten Richter zugelassen wurden, dürfen als ihre Verteidiger*innen bestellt werden. Die UN-Untersuchungskommission zum Iran und Menschenrechtsorganisationen haben ein Muster der Komplizenschaft vieler von der Justiz genehmigter Rechtsanwält*innen bei schweren Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
Nach den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards, darunter Artikel 14 Buchstabe b des ICCPR sowie den Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle von Rechtsanwält*innen, bedeutet das Recht auf einen Rechtsbeistand, dass eine Person das Recht auf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl hat.
In einem Interview in den iranischen Medien erklärte der Anwalt von Mohammad Amin Biglari, der nach einem Massenprozess hingerichtet wurde, dass ein vom Staat bestellter Anwalt Biglari bei seinem Prozess vertreten habe und dass Biglaris bestellter Anwalt sowie ein weiterer Anwalt erst in der Berufungsinstanz unabhängig voneinander bestellt worden seien. Das Gericht verwehrte ihnen jedoch die Akteneinsicht und untersagte ihnen, eine Verteidigung zu führen. Die Verweigerung der Akteneinsicht, insbesondere für unabhängige Anwält*innen, ist ein gängiges Vorgehen, vor allem vor Revolutionsgerichten.
Moein Khazaeli, Menschenrechtsanwalt bei Dadban, der in regelmäßigem Kontakt mit Anwält*innen im Iran steht, berichtete Human Rights Watch, dass die Behörden nach den Massakern an Demonstrant*innen im Januar Anwält*innen zunehmend schikanierten und einschüchterten und ihnen mit Festnahme drohten, sollten sie Fälle im Zusammenhang mit den Protesten übernehmen.
In einem Fall, so sagte er, habe ein Richter eines Revolutionsgerichts einen Anwalt, der zum Gerichtsgebäude gekommen war, um den Fall eines Mannes zu übernehmen, dem ein Kapitalverbrechen zur Last gelegt wurde, offen bedroht und ihm mitgeteilt, dass der Richter auf der Stelle einen Haftbefehl gegen den Anwalt erlassen würde, sollte dieser darauf bestehen, den Mann zu vertreten. Human Rights Watch stellte fest, dass der Angeklagte, dem das Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand seiner Wahl vorenthalten worden war, später hingerichtet wurde.
Die Verfolgung von Anwält*innen, insbesondere in Fällen von Vorwürfen bezüglich der nationalen Sicherheit, hat sich seit Januar verschärft. Das Boroumand Center dokumentierte die Festnahme von mindestens 19 Anwält*innen im Monat nach den Massakern im Januar, während Anwält*innen, die zuvor wegen der Verteidigung in politischen und Menschenrechtsfällen ins Visier geraten waren, erneut Strafverfolgungen und willkürlichen Strafen wie dem Entzug der Anwaltszulassung ausgesetzt waren.
Indem die Behörden eine entschiedene Rechtsverteidigung selbst als Straftat behandeln, verwehren sie den Opfern zudem einen tatsächlichen Zugang zur Justiz und untergraben die Unabhängigkeit des gesamten Berufsstands.
Verantwortung von Staatsanwaltschaft und Justizbeamten
Human Rights Watch hat die Verwicklung iranischer Justizbehörden in grobe Menschenrechtsverletzungen und schwere Verbrechen nach internationalem Recht umfassend dokumentiert, darunter systematische Folter und Verschwindenlassen in Fällen von mutmaßlichen Kapitalverbrechen. Diese führten zu rechtswidrigen Hinrichtungen, sowie die anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der religiösen Minderheit der Bahá’í. Die UN-Untersuchungskommission zum Iran hat umfassende Erkenntnisse über die Rolle von iranischen Justizbeamten im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen gewonnen. Sie stellte fest, dass die Verstöße im Iran in einigen Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten, darunter Mord, Freiheitsentzug, Folter, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Sie untersuchte ferner die Verantwortung von Richtern für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Mord, Folter und Verfolgung im Zusammenhang mit Fällen der Verhängung der Todesstrafe und Hinrichtungen.
Im Jahr 2025 erinnerte die UN-Untersuchungsmission zum Iran daran, dass die Rechtsprechung auf internationaler und nationaler Ebene, einschließlich vor nationalen und internationalen Gerichten, sowie die Erkenntnisse von UN-Untersuchungsgremien und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission zeigen, dass Richter und Staatsanwälte unter bestimmten Umständen eine individuelle strafrechtliche Verantwortung für ihr Handeln tragen können, auch im Zusammenhang mit schweren Verbrechen nach internationalem Recht.
Weißer Phosphor: Neue Einsätze und katastrophale Auswirkungen unterstreichen die Notwendigkeit eines Gesetzes
(New York, 9. September 2026) – Der jüngste Einsatz von Munition mit weißem Phosphor durch die israelischen Streitkräfte im Libanon macht deutlich, dass dringend neue internationale Regeln für den Einsatz dieser Waffe erforderlich sind. Das erklärten Human Rights Watch und die International Human Rights Clinic der Harvard Law School in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Organisationen riefen die Staaten dazu auf, die Abrüstungsdebatte der UN-Generalversammlung im Oktober 2026 in New York zu nutzen, um das Thema aufzugreifen und die Entwicklung neuer rechtlicher Vorgaben voranzutreiben.
Der 45-seitige Bericht „Uncontrolled Burn: The Inhumane Effects of White Phosphorus Munitions and the Need for Stronger Law“ dokumentiert 23 bestätigte Vorfälle des Einsatzes dieser Munition durch Israel im Südlibanon zwischen März und Mai 2026. Der Bericht beschreibt detailliert die verheerenden humanitären Folgen, die Munition mit weißem Phosphor in bewaffneten Konflikten der vergangenen Jahre verursacht hat. Die Munition entzündet sich beim Kontakt mit Sauerstoff und kann Brände sowie schwerste Verletzungen verursachen. Dennoch unterliegt sie bislang keinem spezifischen internationalen Vertrag.
September 9, 2026 Uncontrolled Burn„Munition mit weißem Phosphor kann schwerste Verbrennungen verursachen und lebenslange körperliche, psychische und sozioökonomische Folgen nach sich ziehen“, sagte Bonnie Docherty, leitende Expertin für Waffenfragen in der Abteilung Krisen, Konflikte und Waffen von Human Rights Watch und Dozentin an der International Human Rights Clinic der Harvard Law School. „Staaten sollten den fortgesetzten Einsatz von Munition mit weißem Phosphor verurteilen, weitere internationale Gespräche zu diesem Thema vorantreiben und sicherstellen, dass das Völkerrecht den inakzeptablen menschlichen Folgen dieser Waffe angemessen Rechnung trägt.“
Die Ergebnisse des Berichts basieren auf juristischen Analysen, Open Source Recherchen, 16 persönlichen und Ferninterviews, der Beobachtung diplomatischer Verfahren sowie Sekundärrecherchen.
Zu den seit 2000 gemeldeten weiteren Einsätzen von Munition mit weißem Phosphor zählen unter anderem der Einsatz durch Israel im Gazastreifen in den Jahren 2008–2009 und 2023; durch die von den USA geführten Koalitionsstreitkräfte gegen den Islamischen Staat (IS) im Irak und in Syrien im Jahr 2017; durch die von Saudi-Arabien geführten Koalitionsstreitkräfte im Jemen im Jahr 2016; durch äthiopische Streitkräfte in Somalia im Jahr 2007; durch NATO-Streitkräfte, vor allem aus den Vereinigten Staaten, sowie durch oppositionelle Streitkräfte in Afghanistan zwischen 2005 und 2011; sowie durch die Vereinigten Staaten im Irak im Jahr 2004.
Munition mit weißem Phosphor, die über besiedelten Gebieten in der Luft explodiert, wirkt unterschiedslos – das heißt, sie kann nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden – und verstößt somit gegen das humanitäre Völkerrecht. Doch trotz ihrer Brandwirkung fällt Munition mit weißem Phosphor nicht unter das Protokoll III von 1980 zum Übereinkommen über konventionelle Waffen (CCW), das sich speziell mit der Regulierung von Brandwaffen befasst.
Das Protokoll definiert Brandwaffen als Waffen, die „in erster Linie dazu bestimmt“ sind, Brände zu entfachen und Menschen zu verbrennen. Diese Definition schließt Waffen aus, die für andere Zwecke konzipiert sind, selbst wenn sie dieselben Brandwirkungen hervorrufen. Sie umfasst keine Munition mit weißem Phosphor, da diese in erster Linie dazu bestimmt ist, militärische Aktionen zu verdecken oder zu beleuchten.
Human Rights Watch und die Harvard Clinic haben Munition mit weißem Phosphor unter dem Gesichtspunkt der Martens-Klausel bewertet, einer Bestimmung des humanitären Völkerrechts, die besagt, dass Zivilisten und Kombattanten, sofern es zu einem Thema keinen spezifischen Vertrag gibt, durch die Grundsätze der Menschlichkeit und die Gebote des öffentlichen Gewissens geschützt sind.
Munition mit weißem Phosphor löst die Martens-Klausel aus, so die Organisationen in ihrem Bericht. Die dadurch verursachten unmenschlichen und schwer zu behandelnden Verletzungen sind mit den Grundsätzen der Menschlichkeit unvereinbar. Weißer Phosphor kann Menschen bis auf die Knochen verbrennen, und in einer Wunde zurückgebliebene Partikel können sich erneut entzünden, wenn der Verband entfernt wird und sie mit Sauerstoff in Kontakt kommen.
Einwände von Staaten, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Gruppen, medizinischen Fachkräften und Finanzinstituten belegen, dass diese Munition den Geboten des öffentlichen Gewissens zuwiderläuft. Um diese Probleme anzugehen, seien strengere und spezifischere völkerrechtliche Vorschriften erforderlich, erklärten Human Rights Watch und die Harvard Clinic.
„Diplomat*innen, Ärzt*innen, UN-Ermittler*innen und andere haben die verheerenden Folgen von Munition mit weißem Phosphor wiederholt angeprangert“, sagte Docherty. „Staaten haben Verträge über Chemiewaffen und blendende Laserwaffen verabschiedet, weil diese Waffen unmenschliches Leid verursachen und dem öffentlichen Gewissen widersprechen. Sie sollten nun auch internationale Regeln für Munition mit weißem Phosphor schaffen.“Da Munition mit weißem Phosphor aufgrund ihrer brennenden Wirkung und nicht wegen ihrer Giftigkeit eingesetzt wird, gilt sie nicht als Chemiewaffe und fällt somit nicht unter das Chemiewaffenübereinkommen.
Ein Großteil der bisherigen Diskussionen über Munition mit weißem Phosphor fand im Rahmen des Übereinkommens über konventionelle Waffen (CCW) statt. Dutzende Länder haben die dadurch verursachten Schäden verurteilt und gezielte Gespräche zu diesem Thema gefordert.
Die CCW-Sitzungen basieren jedoch auf dem Konsensprinzip, und Russland sowie andere Gegner einer strengeren Gesetzgebung haben Vorschläge blockiert, Zeit für die Erörterung der humanitären Auswirkungen von Brandwaffen und Waffen mit Brandwirkung sowie der Unzulänglichkeiten des Protokolls III einzuräumen.
Trotz dieser Hindernisse sollten Länder, die Maßnahmen gegen weißen Phosphor unterstützen, dieses Thema auch auf der alle fünf Jahre stattfindenden Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ansprechen, die vom 16. bis 20. November bei den Vereinten Nationen in Genf geplant ist.
„Letztlich braucht es verbindliche internationale Regeln, die die bestehenden Lücken im Völkerrecht schließen und den Einsatz von Munition mit weißem Phosphor untersagen“, sagte Docherty. „Ein umfassendes Verbot der Herstellung, Weitergabe und des Einsatzes dieser Waffen würde das menschliche Leid am wirksamsten verhindern.“Deutschland: Rolle der VAE im Sudan und Repression im Inland offen ansprechen
(Berlin, 8. September 2026) - Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und andere hochrangige deutsche Regierungsvertreter*innen sollten bei ihren Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, am 10. September 2026 in Berlin die Menschenrechtsbilanz der VAE sowie deren Rolle in regionalen Konflikten öffentlich thematisieren, so Human Rights Watch heute.
„Die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung, die fatale Rolle der VAE im Sudan öffentlich anzusprechen, ist zutiefst besorgniserregend“, sagte Philipp Frisch, Deutschland-Direktor von Human Rights Watch. „Deutschland hat sich maßgeblich für robuste Untersuchungen der Vereinten Nationen zu den Gräueltaten im Sudan eingesetzt und Anfang dieses Jahres eine bedeutende Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung die verheerende Rolle der VAE im Sudan nicht anspricht und damit de facto einen Freibrief für weitere Übergriffe ausstellt.“
Die Untersuchungsmission der Vereinten Nationen für den Sudan, zu deren Einrichtung Deutschland 2023 beigetragen hat, veröffentlichte am 1. September 2026 einen Bericht, der die Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate für die Rapid Support Forces (RSF), eine der Konfliktparteien im seit April 2023 andauernden Krieg um die Kontrolle des Sudan, dokumentiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die RSF für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie weitere schwere Übergriffe verantwortlich ist, die nach Einschätzung der UN-Ermittler*innen „Merkmale eines Völkermords“ aufweisen.
Die UN-Ermittler*innen kamen zu dem Ergebnis, dass „Personen und Einrichtungen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, dort registriert oder mit ihnen verbunden sind, eine bedeutende Rolle in Netzwerken spielten, die an der Rekrutierung, Finanzierung, dem Transport und dem Einsatz ausländischer Militärdienstleister sowie an der Bereitstellung militärischer Unterstützung zugunsten der Rapid Support Forces beteiligt waren“. Die VAE weisen diese Vorwürfe zurück.
Human Rights Watch kam in einem Bericht vom Mai 2026 zu dem Schluss, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group seit 2024 Hunderte kolumbianische private Militärdienstleister angeworben hat, die im Sudan an der Seite der Rapid Support Forces eingesetzt wurden. Diese privaten Militärdienstleister befanden sich im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, als die RSF die Stadt einnahmen und dort weitreichende Gräueltaten verübten.
Human Rights Watch hat Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rolle der Global Security Services Group und ihres Geschäftsführers Mohamed Hamdan al-Zaabi zu untersuchen, um gezielte Sanktionen gegen sie zu prüfen. Zudem fordert die Organisation die EU-Staaten auf, ein EU-weites Waffenembargo gegen die VAE zu verhängen und deren Unterstützung für die Rapid Support Forces öffentlich zu verurteilen.
Human Rights Watch dokumentiert seit Langem die umfassende Repression kritischer Stimmen in den VAE, die weitreichenden Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie schwerwiegende Misshandlungen von Migrant*innen, auch während des regionalen Konflikts mit Iran. Die emiratischen Behörden gehen mit Strafverfolgung und langjährigen Haftstrafen gegen Dissident*innen, Aktivist*innen und Regierungskritiker*innen vor.
Im Jahr 2025 bestätigten Gerichte in den VAE die unfairen Schuldsprüche gegen 83 Menschenrechtsverteidiger*innen und Dissident*innen im zweitgrößten Massenprozess der Geschichte des Landes. Unter den Verurteilten befindet sich auch der prominente Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor, der seit 2017 inhaftiert ist und wegen seiner Menschenrechtsarbeit zu mehreren langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde.
Medienberichten zufolge wollen Deutschland und die VAE während des bevorstehenden Besuchs eine umfassende Investitionspartnerschaft bekannt geben. Außerdem sind Treffen mit deutschen Rüstungsunternehmen sowie ein Staatsbankett vorgesehen. Nach Auffassung von Human Rights Watch dürfen Deutschlands Bemühungen, die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Beziehungen zu den VAE auszubauen, nicht zulasten einer klaren Haltung zu den schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Landes und der Rolle der VAE bei Übergriffen in bewaffneten Konflikten gehen.
„Wie können deutsche Spitzenpolitiker allen Ernstes bin Zayed den roten Teppich ausrollen und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den VAE vertiefen, während die Emirate gleichzeitig Gräueltaten im Sudan befeuern?“, so Frisch. „Deutschland sollte unmissverständlich erklären, dass es bereit ist, Sanktionen gegen emiratische Akteure zu verhängen, die Waffen und Kämpfer zur Unterstützung der Gräueltaten im Sudan bereitstellen. Zudem sollte die Bundesregierung die Freilassung von Ahmed Mansoor und anderen zu Unrecht inhaftierten Kritiker*innen fordern.“
Tunesien: Zivilgesellschaft unter Beschuss
(Beirut) – Die tunesische Regierung geht seit 2024 systematisch gegen zivilgesellschaftliche Gruppen und deren Mitglieder vor und hat damit den lebendigen zivilgesellschaftlichen Raum, der nach der Revolution von 2011 entstanden war, nahezu vollständig ausgelöscht, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Behörden sollten ihre Unterdrückung der Zivilgesellschaft unverzüglich beenden und zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum für eine uneingeschränkte und freie Tätigkeit gewähren.
Der 49-seitige Bericht, “‘We Are Living on Borrowed Time’: Repression of Civil Society in Tunisia” dokumentiert die eskalierende Unterdrückung von lokalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Beschäftigten, Mitgliedern und Partnerorganisationen durch die tunesischen Behörden mittels missbräuchlicher Strafverfolgung, willkürlicher Festnahmen, Freiheitsentzug, finanzieller und strafrechtlicher Ermittlungen, massenhafter Suspendierungen und Auflösungsdrohungen.
„Zivilgesellschaftliche Gruppen in Tunesien spielen eine Schlüsselrolle dabei, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen, lebenswichtige Dienstleistungen zu erbringen und sich für die Grundrechte der Menschen einzusetzen“, sagte Bassam Khawaja, stellvertretender Direktor für Nahost und Nordafrika bei Human Rights Watch. „Es ist deutlich zu erkennen, dass die Behörden jedes ihnen zur Verfügung stehende Mittel missbrauchen, um den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in Tunesien einzuschränken und diese Organisationen auszuhebeln.
Seit 2022 stellt Präsident Kais Saied die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) öffentlich als Bedrohung für die nationale Souveränität dar. Zwischen Mai und Dezember 2024 verhafteten die Behörden zahlreiche Mitarbeitende von Organisationen, die Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützen und sich gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Seitdem haben sie mindestens 47 Personen strafrechtlich verfolgt, die mit nichtstaatlichen Organisationen in Verbindung stehen, und mindestens 10 Personen länger als 14 Monate – die nach tunesischem Recht zulässige Höchstdauer – in Untersuchungshaft festgehalten.
Die Behörden nutzen Gesetze, die die Unterstützung von ausländischen Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus unter Strafe stellen, sowie das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung und Geldwäschebekämpfung aus dem Jahr 2015, um Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen widerrechtlich anzuklagen.
Nach Gerichtsverfahren in den Jahren 2025 und 2026 wurden mindestens 14 Personen aus dem zivilgesellschaftlichen Umfeld verurteilt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Eine prominente Menschenrechtsaktivistin, Saadia Mosbah, wurde am 19. März 2026 unter dem falschen Vorwurf von Finanzdelikten zu acht Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Fünf Beschäftigte verschiedener Flüchtlingsorganisationen wurden wegen Missbrauchsvorwürfen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit und den Mandaten ihrer rechtmäßig eingetragenen Vereine verurteilt.
Die betroffenen Organisationen haben ihre Aktivitäten inzwischen eingestellt.
Die Behörden haben zudem massenhaft Vereine mit finanziellen und strafrechtlichen Ermittlungen ins Visier genommen. Ende 2024, kurz vor den Präsidentschaftswahlen, teilte die Brigade zur Ermittlung und Prävention von Steuerhinterziehung mindestens zwölf Vereinen – darunter dem Regionalbüro von Amnesty International und der lokalen Antikorruptionsgruppe I Watch – mit, dass gegen sie ermittelt werde. Die Ermittlungen stellen eine administrative und operative Belastung dar und haben dazu geführt, dass die Bankkonten von mindestens zwei Vereinen eingefroren wurden.
Der großflächige und systematische Einsatz solcher Ermittlungsverfahren gegen einen großen Teil der Zivilgesellschaft wirft ernsthafte Bedenken auf, dass die Regierung diese Maßnahmen als Mittel einsetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu schikanieren und einzuschüchtern.
Zwischen Juli und Oktober 2025 sowie zwischen April und Mai 2026 haben die Behörden das Gesetzesdekret 2011-88 über Vereinigungen missbraucht, um Vereinigungen massenhaft zu suspendieren. Human Rights Watch hat mindestens 20 suspendierte zivilgesellschaftliche Vereinigungen identifiziert, wobei es ohne offizielle Daten unmöglich ist, die genaue Zahl zu ermitteln.
Diese Suspendierungen wurden offenbar unter Umgehung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und unter Begehung von Unregelmäßigkeiten vorgenommen. Einige Verbände erhielten nicht die gesetzlich vorgeschriebenen formellen Verwarnungen, die es ihnen ermöglicht hätten, auf die Vorwürfe von Verstößen zu reagieren oder diese auszuräumen. Andere versuchten, darauf zu reagieren, erhielten jedoch keine Antwort. Die Suspendierung eines Verbandes ist eine drastische Maßnahme, die nur als letztes Mittel und nach klarer Begründung sowie einer unabhängigen Überprüfung ergriffen werden sollte, so Human Rights Watch.
Diesen Vereinigungen droht die Auflösung, sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Anwält*innen, die suspendierte Vereinigungen unterstützt haben, berichteten Human Rights Watch, dass die Behörden die Einsprüche von etwa 30 Vereinigungen, die Einspruch eingelegt hatten, zurückgewiesen haben. Gegen Al Khatt (Herausgeber des unabhängigen Medienunternehmens Inkyfada) und Mnemty laufen derzeit Auflösungsverfahren.
Seit 2022, als Präsident Saied weitreichende Maßnahmen ergriff, um die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, untersteht die Justiz, die die Suspendierungen anordnet, der Kontrolle der Exekutive.
Neben diesen Repressionen sahen sich die Verbände zudem mit zusätzlichen Einschränkungen konfrontiert. Privatbanken haben vielen Verbänden ungerechtfertigte Beschränkungen auferlegt, wie beispielsweise den Entzug des Zugangs zu Konten in Hartwährung oder in umtauschbaren Dinar, die Sperrung oder Rücküberweisung von ausländischen Geldern, die auf tunesische Konten überwiesen wurden, oder die Schließung ihrer Bankkonten. Einige Gruppen berichteten, dass die Behörden ihnen die Akkreditierung zur Wahlbeobachtung verweigert, strengere Vorschriften für ihren Zugang zu Gefängnissen und Haftanstalten erlassen oder bestimmte öffentliche Veranstaltungen verboten hätten.
Die tunesischen Behörden haben wiederholt versucht, den derzeitigen Rechtsrahmen für Vereinigungen so zu ändern und zu verschärfen, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit ernsthaft untergraben würde. Zwei Gesetzentwürfe – einer, der Anfang 2022 durchgesickert ist, und ein weiterer, der im Oktober 2023 dem Parlament vorgelegt wurde – würden der Regierung erhebliche Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse über die Gründung, die Aktivitäten, die Arbeitsweise und die Finanzierung unabhängiger Vereinigungen einräumen.
Die tunesischen Behörden sollten die Einschränkung der Vereinigungsfreiheit beenden und missbräuchliche Ermittlungen, juristische Schikanen sowie die Kriminalisierung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen und ihrer Mitglieder einstellen, erklärte Human Rights Watch. Sie sollten alle Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen freilassen, die im Zusammenhang mit ihrer legitimen Arbeit willkürlich inhaftiert wurden, und ungerechtfertigte Verurteilungen aufheben. Das Parlament sollte sicherstellen, dass Vereinigungen frei agieren können, unter anderem durch die Rücknahme von Gesetzentwürfen, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzen würden.
Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, sollte die tunesischen Behörden sowohl vertraulich als auch öffentlich dazu auffordern, alle willkürlich inhaftierten Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und andere Personen freizulassen, Urteile im Zusammenhang mit der legitimen Arbeit dieser Gruppen aufzuheben und ihre Repressionen gegen die Zivilgesellschaft zu beenden.
Tunesien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die das Recht auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, das Recht, nicht willkürlich festgenommen oder inhaftiert zu werden, sowie das Recht auf ein faires Verfahren garantieren.
„Indem sie den Raum für die Zivilgesellschaft zerstören, versuchen die Behörden zu verhindern, dass noch jemand übrig bleibt, der sie zur Rechenschaft ziehen könnte“, sagte Khawaja. „Die internationale Gemeinschaft muss dringend Maßnahmen ergreifen, um das zu bewahren, was vom zivilgesellschaftlichen Raum in Tunesien noch übrig ist, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu gewährleisten und diesen drastischen Rückschritt bei den Menschenrechten zu stoppen.”
Türkei: Europäischer Gerichtshof ordnet sofortige Freilassung von Menschenrechtsaktivist an
(London, 25. August 2026) – Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute ein wegweisendes Urteil im Fall von Osman Kavala gefällt, dem Menschenrechtsverteidiger und Bürgerrechtler, der seit November 2017 unrechtmäßig in der Türkei inhaftiert ist. Das Gericht entschied, dass die fortdauernde Inhaftierung von Kavala rechtswidrig ist, und stellte fest, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren sowie auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt wurden. Das Gericht befand außerdem, dass seine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt und dass die türkischen Behörden in böswilliger Absicht handelten, indem sie ihn rechtswidrig in Haft hielten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er mit hintergründiger Absicht verurteilt wurde, nämlich um ihn zu bestrafen und zum Schweigen zu bringen sowie seine Menschenrechtsarbeit zu verhindern. Das Gericht ordnete seine schnellstmögliche Freilassung und die Aufhebung seines Urteils an.
Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch, die Internationale Juristenkommission und das Turkey Litigation Support Project reichten beim Gericht eine gemeinsame Stellungnahme zu den zentralen Menschenrechtsfragen ein, um die es in diesem Fall geht. Amnesty International erklärte Osman Kavala und seine sechs Mitangeklagten im Juni 2022 zu Gewissensgefangenen.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute in seinem jüngsten Urteil ausführlich dargelegt, dass Osman Kavala aufgrund eines politisch motivierten Prozesses seit fast neun Jahren im Gefängnis schmachtet“, sagte Eve Geddie, Leiterin der Abteilung für europäische Institutionen bei Amnesty International. „Die Türkei hat sich in diesem Fall bereits zweimal über zwei verbindliche Urteile des Gerichtshofs hinweggesetzt. Diese Behinderung der Justiz muss ein Ende haben. Die türkischen Behörden, einschließlich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, müssen Maßnahmen ergreifen, um Osman Kavala unverzüglich und bedingungslos freizulassen.“
In dem als „Gezi-Park-Prozess“ bekannt gewordenen Verfahren wurde Kavala am 25. April 2022 wegen „Versuchs des Staatsstreichs“ zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt; seine Mitangeklagten erhielten wegen „Beihilfe zum Versuch des Staatsstreichs“ während der Proteste im Jahr 2013 Haftstrafen von 18 Jahren. Die türkischen Behörden sollten Osman Kavala unverzüglich freilassen und sein Urteil im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Türkei sowie der türkischen Verfassung aufheben, so die Organisationen.
In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das gesamte Gezi-Verfahren geprüft, in dem die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise behauptete, die friedlichen Proteste im Istanbuler Gezi-Park im Jahr 2013 seien ein Versuch gewesen, die Regierung zu stürzen. Der Gerichtshof bewertete die Anklageschrift, die Anklagepunkte, die angeführten Beweise, das Verfahren, die Rechtsmittel und die Verurteilung im Hinblick auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Garantien für ein faires Verfahren. Er stellte fest, dass die gesamte Grundlage für den Freiheitsentzug und die letztendliche Verurteilung von Kavala „eine eklatante Rechtsverweigerung“ darstellte. Der Gerichtshof erkannte zudem die strukturellen Mängel an, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz in der Türkei untergraben, und ordnete Maßnahmen zu deren Behebung an.
„Europas höchstes Menschenrechtsgericht hat zweifelsfrei bestätigt, dass Kavalas Festnahme, Inhaftierung, Strafverfolgung und Verurteilung im Rahmen des Gezi-Prozesses politisch motiviert und von Anfang bis Ende völlig fehlerhaft waren“, sagte Ayşe Bingöl Demir, Direktorin des Turkey Litigation Support Project. „Die systemischen Versäumnisse, die die Verletzungen seiner Rechte seit seiner Festnahme im Oktober 2017 ermöglicht haben, wurden erneut offengelegt.
Dies ist bereits das dritte Mal, dass der Europäische Gerichtshof über die Situation von Kavala entschieden hat. Im Dezember 2019 stellte das Gericht fest, dass seine Inhaftierung sein Recht auf Freiheit verletzte und dass damit das eigentliche Ziel verfolgt wurde, ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen. Das Gericht ordnete seine sofortige Freilassung an. Im Juli 2022 stellte das Gericht in seinem zweiten Urteil zu diesem Fall fest, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Urteils von 2019 nicht nachgekommen ist.
Das System der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehe nun vor einer entscheidenden Bewährungsprobe, so die Organisationen. Trotz dieser Urteile habe der Europarat bislang noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Türkei den Urteilen des Gerichtshofs im Fall Kavala nachkommt.
„Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, und hat sich damit verpflichtet, die darin verankerten Rechte zu wahren und zu schützen sowie die bindenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen“, sagte Temur Shakirov, Leiter des Programms für Europa und Zentralasien bei der Internationalen Juristenkommission. „Sie muss nun diesen Verpflichtungen nachkommen, und der Europarat muss Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen.“
Das Ministerkomitee (das Entscheidungsgremium des Europarates) ist mit der Überwachung der Vollstreckung und Einhaltung der Urteile des Gerichts betraut. Angesichts dieser schwerwiegenden und anhaltenden Nichteinhaltung müssen der Europarat, seine Parlamentarische Versammlung und sein Generalsekretär ebenfalls alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alle ihnen zur Verfügung stehenden geeigneten Mittel einsetzen, um die Umsetzung dieser Urteile sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Osman Kavala endlich aus der Haft entlassen wird. Der Europarat und seine Mitgliedstaaten sollten die Folgen der Nichtumsetzung dieser Urteile durch die Türkei anerkennen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Konventionssystems darstellt.
Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen zudem den Fall Kavala weiterhin als vorrangiges Thema auf der Tagesordnung bezüglich der Türkei behandeln und gegenüber den türkischen Behörden klar und unmissverständlich die Einhaltung dieser Urteile einfordern, unter anderem durch die Formulierung konkreter Forderungen nach der sofortigen Freilassung von Osman Kavala.
„Osman Kavala ist seit fast neun Jahren rechtswidrig inhaftiert“, sagte Aisling Reidy, leitende Rechtsberaterin bei Human Rights Watch. „Der Europäische Gerichtshof hat nun bereits dreimal seine sofortige Freilassung gefordert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Urteile des Gerichtshofs eingehalten werden und dass Osman Kavala – endlich – freigelassen wird.“
Westjordanland: Von Israel geförderte Siedlergewalt führt zu Vertreibungen
(Beirut, 20. August 2026) – Durch Siedlerangriffe im besetzten Westjordanland werden palästinensische Gemeinden verstärkt vertrieben. Dutzende dieser Gemeinden sind von der Auslöschung bedroht, erklärte Human Rights Watch heute. Die israelischen Behörden bewaffnen und finanzieren die gewalttätigen Siedler*innen, die für diese eskalierenden, tödlichen Übergriffe verantwortlich sind, und gewähren ihnen Straffreiheit.
Die Siedlergewalt eskalierte im März und April 2026 mit Tötungen, unter anderem von Kindern, sowie Übergriffen, sexueller Gewalt, körperlicher und psychischer Misshandlung, willkürlichen Festnahmen, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Angriffe ereigneten sich während des Krieges der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran, doch die steigende Tendenz ist bereits seit dem Amtsantritt der derzeitigen Regierung im Dezember 2022 deutlich erkennbar.
„Die israelische Regierung und die Siedler verfolgen dasselbe Ziel: möglichst viel Land und möglichst wenige Palästinenser. Dabei versäumen es die Behörden nicht nur, die Siedlergewalt zu unterbinden, sondern sie fördern diese vielmehr aktiv“ sagte Sarah Sanbar, Israel- und Palästina-Forscherin bei Human Rights Watch. „Siedler schießen auf Palästinenser, attackieren sie und vertreiben sie von ihrem Land, und der Staat stellt ihnen dafür die Waffen, den rechtlichen Schutz und die finanziellen Mittel zur Verfügung.“
Im April und Mai untersuchte Human Rights Watch Angriffe von Siedler*innen in sieben palästinensischen Gemeinden im Westjordanland: Al-Mughayyir, Mikhmas und Taybeh im Bezirk Ramallah; Jalud und Qaryut im Bezirk Nablus; sowie Khirbet Humsa und Muarrajat East im Jordantal. Bewaffnete Siedler*innen, die teilweise gemeinsam mit Einheiten der israelischen Armee agierten oder während Soldat*innen tatenlos zusahen, griffen palästinensische Bewohner*innen und deren Eigentum an und trugen damit zu einer Welle von Zwangsvertreibungen bei.
Human Rights Watch sprach mit 20 Zeug*innen und wertete Videos, die Augenzeug*innen aufgenommen hatten, sowie Überwachungsaufnahmen mehrerer Vorfälle aus. Das israelische Militär hat auf Fragen von Human Rights Watch zu den Angriffen nicht reagiert.
Befragte Personen berichteten von gezielten Angriffen auf die Lebensgrundlage und die Ernährungssicherheit von Palästinenser*innen, beispielsweise durch Zugangssperren zu Weideland und Wasser, den Diebstahl oder die Tötung von Vieh sowie Zerstörung oder Brandstiftung. Infolgedessen verkauften viele ihr Vieh – oft mit Verlust – bzw. mussten die Kosten für Getreide tragen, mit dem sie ihre Tiere zu Hause füttern mussten.
Human Rights Watch stellte fest, dass sich die Angriffe zunehmend auf das Gebiet im Westjordanland konzentrieren, das unter gemeinsamer Sicherheitskontrolle Israels und der Palästinensischen Autonomiebehörde steht und gemäß den Oslo-II-Abkommen von 1995 als „Gebiet B“ bezeichnet wird.
Die Angriffe und der fehlende staatliche Schutz haben ein Klima der Nötigung geschaffen, das viele Palästinenser*innen dazu bringt, zu sagen, sie hätten keine andere Wahl, als ihre Häuser zu verlassen, so Human Rights Watch.
„Ich habe mein ganzes Leben lang Krieg in dieser Region erlebt, aber noch nie so“, sagte die 72-jährige Um Muhammad Muammar, eine Bewohnerin von Qaryut, deren zwei Söhne von Siedlern getötet wurden. „Die Kinder meiner Söhne sind nun Halbwaisen; ihre Frauen sind nun Witwen. Was sollen wir noch sagen?“
Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres mehr Palästinenser*innen durch Siedlerangriffe, Abrissmaßnahmenund Zwangsräumungen gewaltsam vertrieben als im gesamten Jahr 2025. OCHA hat durchschnittlich 6,6 Siedlerangriffe pro Tag dokumentiert, die zu Todesopfern, Sachschäden oder beidem führten – mehr als in jedem anderen Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen.
Während das israelische Militär weiterhin für den Großteil der Tötungsdelikte im Westjordanland verantwortlich ist, ist die Zahl der durch Siedler*innen verübten Tötungsdelikte stark angestiegen. OCHA verzeichnete bis zum 24. Juli mindestens 15 Palästinenser*innen, darunter zwei Kinder, die von Siedler*innen getötet wurden. Damit ist das Jahr 2026 auf dem besten Weg, den bisherigen OCHA-Rekord von 16 solchen Tötungsdelikten aus dem Jahr 2023 zu übertreffen.
Dem Bericht zufolge wurden seit Januar 2023 107 Gemeinden mit insgesamt 5.900 palästinensischen Einwohner*innen durch Siedlergewalt ganz oder teilweise vertrieben. Das israelische Militär vertrieb im Januar 2025 weitere 32.000 palästinensische Geflüchtete aus ihren Häusern im Westjordanland und räumte damit die Lager Jenin, Tulkarem und Nur Shams nahezu vollständig. Das Siedlungsprojekt E1 östlich von Jerusalem, für das die Regierung am 18. August 2026 eine neue Bauausschreibung veröffentlichte, würde zur Zwangsvertreibung von über 18 weiteren Beduinengemeinden in diesem Gebiet führen.
Die für die Vertreibung von Palästinenser*innen verantwortlichen Siedler*innen agieren mit finanzieller, materieller und rechtlicher Unterstützung des israelischen Staates. Im März berichtete die „Times of Israel“, dass die Regierung rund 50 Millionen Schekel (etwa 16 Millionen US-Dollar) für illegale Siedlungsaußenposten bewilligt habe – Mittel, die für Geländewagen, Nachtsichtgeräte und Drohnen verwendet wurden, mit denen Siedler*innen palästinensische Gemeinden schikanieren. Laut Amnesty International ist das Budget des Ministeriums für Siedlungen und nationale Missionen unter der aktuellen Regierung um 122 Prozent gestiegen.
Die israelischen Behörden versäumen es, gegen Siedler*innen vorzugehen, die Gewalt gegen Palästinenser*innen ausüben, und gewähren ihnen damit faktisch Straffreiheit. Ende 2025 berichtete „Yesh Din“, eine israelische Menschenrechtsorganisation, dass nur drei Prozent von Hunderten von Fällen, die sie seit 2005 dokumentiert hatte, zu Verurteilungen geführt hatten. Im November 2025 berichtete der israelische Nachrichtensender N12 News von einem Rückgang der polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Siedler*innen wegen Angriffen auf Palästinenser*innen um 70 Prozent, seit Itamar Ben-Gvir im Jahr 2022 zum Minister für nationale Sicherheit ernannt wurde – und das trotz des beispiellosen Anstiegs solcher Angriffe seitdem. Seit 2019 wurde laut The Guardian nur ein einziger Israeli wegen der Tötung eines Palästinensers im Westjordanland angeklagt.
Die Grenze zwischen Siedler*innen und staatlichen Sicherheitskräften wird bewusst verwischt, was es schwierig macht, Siedler*innen von Soldat*innen zu unterscheiden. Nach den Angriffen palästinensischer bewaffneter Gruppen auf den Süden Israels am 7. Oktober 2023 berief das israelische Militär 5.500 Siedler*innen aus dem Westjordanland, die Armee-Reservist*innen sind, ein und teilte sie den „regionalen Verteidigungsbataillonen“ im Westjordanland zu. Diese aus Siedler*innen bestehenden Militäreinheiten agieren mit weitreichender Autonomie, verfolgen die Ziele der Siedler*innen, verfügen über volle militärische Befugnisse und begehen ungestraft Übergriffe gegen Palästinenser*innen.
Zeitgleich bildete das Ministerium für nationale Sicherheit in den Siedlungen zivile „Schnelleinsatzkommandos“ und stattete diese mit besonderen polizeilichen Befugnissen, Uniformen und Waffen aus. Ben-Gvir lockerte zudem die Genehmigungsvoraussetzungen für Schusswaffen und überwachte in einigen Fällen persönlich die Ausgabe von Gewehren an Siedler*innen.
Die Siedlergewalt und die dadurch verursachten Vertreibungen sind sowohl ein Ausdruck als auch ein Mittel für Israels Ausweitung der illegalen Siedlungspolitik. Im Juli 2026 erklärte der israelische Verteidigungsminister Israel Katz gegenüber Channel 7 News, dass seine Regierung seit ihrem Amtsantritt die Errichtung von 104 neuen Siedlungen genehmigt habe, wodurch sich die Gesamtzahl von 127 auf 231 fast verdoppelt hat. Während des Krieges mit Iran genehmigte das israelische Kabinett heimlich, was laut i24 News die größte einzelne Siedlungserweiterung in der Geschichte der Siedlungspolitik darstellte: Sie umfasste 34 Siedlungen, von denen 10 bereits bestehende Außenposten waren, die rückwirkend unter israelischem Recht „legalisiert“ wurden.
Diese Außenposten, die oft als Ausgangspunkt für Angriffe dienen, sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal. Da sie über keine offiziellen Genehmigungen der israelischen Regierung verfügen, gelten sie auch nach innerstaatlichem Recht als rechtswidrig, auch wenn die israelische Regierung sie häufig rückwirkend „legalisiert“. Ihre „Legalisierung“ nach innerstaatlichem Recht hat keinen Einfluss auf ihre fortbestehende Rechtswidrigkeit gemäß dem humanitären Völkerrecht.
Unter der aktuellen israelischen Regierung haben Siedler*innen laut der israelischen Organisation PeaceNow 248 neue Außenposten im Westjordanland errichtet, darunter allein 65 im Jahr 2026 (Stand: 1. August). Diese Außenposten, die oft als Vorläufer größerer Siedlungen dienen, sowie ihre nachträgliche „Legalisierung“ nach nationalem Recht treiben die Ausweitung der Siedlungen und die Annexion von palästinensischem Land voran. Katz erklärte gegenüber Channel 7 News, seine Regierung habe während ihrer Amtszeit etwa 160 Außenposten „legalisiert“.
Die israelischen Organisationen Kerem Navot und PeaceNow berichteten im Juli, dass diese Außenposten derzeit effektiv mehr als 1 Million Dunam (100.000 Hektar) Land kontrollieren – etwa 18 Prozent des Westjordanlands –, was dem Vierfachen der Fläche entspricht, die sie vor dem Amtsantritt der aktuellen Regierung kontrollierten.
Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention verbietet es einer Besatzungsmacht, die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets ganz oder teilweise gewaltsam umzusiedeln, zu vertreiben oder zu deportieren. Die einzige Ausnahme bildet die vorübergehende Evakuierung eines Gebiets, sofern dies für die Sicherheit der Bevölkerung oder aus zwingenden militärischen Gründen erforderlich ist. Im Kommentar zur Vierten Genfer Konvention des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes aus dem Jahr 2025 wird darauf hingewiesen, dass Zwangsumsiedlungen auch indirekt erfolgen können, wenn eine Partei die Vertreibung nicht ausdrücklich anordnet oder nicht direkt daran beteiligt ist, „sondern Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte begeht, die zur Folge haben, dass die Bevölkerung das Gebiet verlässt“. Artikel 49 verbietet es der Besatzungsmacht zudem, ihre eigene Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet umzusiedeln.
Die Fakten belegen, dass Israel seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, Gewalttaten gegen die besetzte Bevölkerung abzuwehren, zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und dass es diese Gewalt sogar noch begünstigt hat, indem es weiterhin Siedlergruppen, die für Übergriffe gegen Palästinenser*innen verantwortlich sind, materiell unterstützt hat, so Human Rights Watch. Die Neuzuweisung des Landes vertriebener Palästinenser*innen zur Errichtung illegaler Siedlungen lässt darauf schließen, dass diese Vertreibung nicht vorübergehend ist und nicht als zulässige Evakuierung im Sinne der Vierten Genfer Konvention angesehen werden kann.
Andere Länder sollten Maßnahmen ergreifen, um weitere Gräueltaten in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verhindern, unter anderem durch die Verhängung gezielter Sanktionen gegen diejenigen, die für die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, durch die Aussetzung von Waffenlieferungen an Israel, durch ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen, durch die Prüfung einer Aussetzung der präferenziellen Handelsabkommen mit Israel sowie durch die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner laufenden Ermittlungen, einschließlich der Vollstreckung seiner Haftbefehle.
„Die Straffreiheit, die die israelischen Behörden den Siedlern gewähren, ist eine direkte Folge des Freifahrtscheins, den Israels Verbündete und Geldgeber dem Land ausgestellt haben“, sagte Sanbar. „Die Rechenschaftspflicht beginnt bei den Siedlern, die Verbrechen begehen, endet aber nicht dort. Israel und die Regierungen, die ihnen einen Blankoscheck ausstellen, tragen Mitverantwortung und sollten zur Rechenschaft gezogen werden.“
Vereinigte Staaten verhängen Sanktionen gegen zwei weitere Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs
(Washington, DC) – Die Regierung der Vereinigten Staaten hat am 18. August 2026 zwei weitere Amtsträger*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gemäß einem von Präsident Donald Trump im Februar 2025 erlassenen Dekret mit Sanktionen belegt, teilte Human Rights Watch heute mit. Die Sanktionen richten sich gegen Tomoko Akane aus Japan, die Präsidentin des IStGH, und Abdoulaye Seye aus dem Senegal, einen leitenden Prozessanwalt des IStGH.
Am 11. August reichte Human Rights Watch gemeinsam mit dem American Friends Service Committee, dem Center for Constitutional Rights und dem Open Society Institute eine Klage vor einem US-Bundesgericht ein, in der die Sanktionen der Trump-Regierung gegen Ankläger*innen und Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), eine UN-Menschenrechtsexpertin sowie drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen angefochten werden.
Das folgende Zitat stammt von Balkees Jarrah, der Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch:
„Die Entscheidung dieser US-Regierung, zwei weitere Mitglieder des IStGH mit Sanktionen zu belegen, ist nur das jüngste Beispiel für die völlige Missachtung des Völkerrechts durch die Trump-Regierung und ein unverhohlener Versuch, amerikanische und israelische Beamte, die in schwerste Verbrechen verwickelt sind, vor der Justiz zu schützen. Die Mitgliedstaaten des IStGH sollten diesen Missbrauch von Sanktionen scharf verurteilen und dafür sorgen, dass der Gerichtshof seine wichtige Arbeit im Namen der Überlebenden der schlimmsten Verbrechen der Welt fortsetzen kann – sei es in Afghanistan, Palästina, Sudan oder der Ukraine.“
Menschenrechtsorganisationen verklagen Trump-Regierung für Angriffe auf Internationalen Strafgerichtshof
(New York, 11. August 2026) – Vier Menschenrechtsorganisationen haben am 11. August 2026 beim Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York Klage eingereicht. Sie werfen der Trump-Regierung vor, Personen und Organisationen, die dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angehören oder dessen Arbeit unterstützen, rechtswidrig mit Sanktionen zu belegen und diejenigen zu kriminalisieren, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie anderweitig unterstützen. Die Klage richtet sich gegen das Dekret von Präsident Donald Trump vom 6. Februar 2025, das Sanktionen gegen Mitarbeitende des IStGH, Richter*innen und andere Personen ermöglicht, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten, um Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.
Die Kläger (das American Friends Service Committee, das Center for Constitutional Rights, Human Rights Watch und das Open Society Institute, das zu den Open Society Foundations gehört) erklären, dass die Sanktionen einen eklatant rechtswidrigen Angriff auf die internationale Gerechtigkeit darstellen und aufgehoben werden sollten. Die Organisationen machen geltend, dass die Sanktionen sie dazu zwingen, einen weiten Bereich ihrer Menschenrechts- und Rechtsarbeit einzuschränken, was gegen ihre Rechte gemäß dem Ersten und Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung sowie gegen den „Religious Freedom Restoration Act“ verstößt. In der Klage wird außerdem argumentiert, dass die Sanktionen die Befugnisse des Präsidenten überschreiten und auf einem vorgetäuschten „nationalen Notstand“ beruhen, dem jede faktische Grundlage fehlt.
„Die Tatsache, dass sich so viele führende Menschenrechts- und humanitäre Organisationen zusammengeschlossen haben, um Trumps rechtswidrige Verfügung anzufechten, zeigt, welchen weitreichenden Schaden diese für zivilgesellschaftliche Gruppen verursacht, die sich dafür einsetzen, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen vor Gericht zu bringen“, sagte der leitende Anwalt Andrew Loewenstein von Foley Hoag LLP. „Die Klägerseite fordert die Aufhebung dieses Sanktionsregimes, das die Befugnisse des Präsidenten überschreitet und gegen internationales sowie US-amerikanisches Recht verstößt, darunter das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit.“
Der IStGH hat weltweit 18 Ermittlungen eingeleitet, unter anderem in Afghanistan, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, Libyen, den Philippinen, Darfur (Sudan) und der Ukraine. Darunter befindet sich auch eine Untersuchung zu Palästina, die zum Erlass von Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza führte. Palästina ist Vertragsstaat des IStGH. Eine Untergrabung dieses Gerichts erschwert es den Überlebenden, Gerechtigkeit zu erlangen und sich Gehör zu verschaffen, wenn sie sich sonst an niemanden wenden können, so die Organisationen.
„Die Anstrengungen der US-Regierung, den IStGH zu zerschlagen und Menschen zu bestrafen, die Gerechtigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen einfordern, schaden weit mehr als nur den Einzelpersonen und Gruppen, gegen die Sanktionen verhängt werden. Es ist ein Affront gegenüber allen Opfern und Überlebenden von Kriegsverbrechen und Völkermord“, sagte Joyce Ajlouny, Generalsekretärin des American Friends Service Committee. „Dieses Präsidialdekret zielt darauf ab, Menschenrechtsverteidiger einzuschüchtern und Menschen mit Gewissen davon abzuhalten, sich für die Rechte und die Würde anderer einzusetzen. Wir schließen uns dieser Klage an, weil wir uns weigern, zu schweigen, wenn das Streben nach Gerechtigkeit kriminalisiert wird.“
Die Sanktionen sind nur Teil einer ganzen Reihe von Angriffen der Trump-Regierung auf die Meinungsfreiheit, das Recht auf Protest sowie die Unterstützung der Menschenrechte von Palästinenser*innen. Bislang hat die Trump-Regierung auf Grundlage dieses Dekrets Sanktionen gegen Staatsanwält*innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), acht Richter*innen des IStGH, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet sowie drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen verhängt.
Am 13. Juli 2026 kündigte US-Außenminister Marco Rubio eine verschärfte Kampagne zur „Zerschlagung“ des Gerichtshofs an, einschließlich eines verstärkten Einsatzes von Sanktionen und Druck auf die IStGH-Mitgliedstaaten, aus dem Gerichtshof auszutreten. Während die USA behaupten, dass Ermittlungen des IStGH gegen US-Bürger*innen, die andernfalls Straffreiheit genießen würden, eine Bedrohung für die Souveränität der USA darstellen, können US-Bürger*innen, die im Ausland Straftaten begehen, bereits von ausländischen Gerichten an dem Ort, an dem die Straftaten begangen wurden, strafrechtlich verfolgt werden – ein fest verankertes Prinzip des Völkerrechts.
„Seit vielen Jahren vertrete ich Opfer bei ihrem Kampf um Gerechtigkeit für Verbrechen, die von den Mächtigen begangen wurden, und habe endlich erlebt, dass vor dem IStGH dringend notwendige, wenn auch längst überfällige Ermittlungen eingeleitet wurden. Als Reaktion darauf ergriff die Trump-Regierung die außergewöhnliche Maßnahme, Palästinensern und Opfern von Folter durch die USA nicht nur den gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu verweigern, sondern sie, ihre Anwälte und Fürsprecher sowie ihre Partner zu kriminalisieren und zu bestrafen“, sagte Katherine Gallagher, leitende Rechtsanwältin beim Center for Constitutional Rights und Rechtsbeistand der Opfer vor dem IStGH. „Alle Opfer internationaler Verbrechen – von Sudan und der Ukraine bis hin zu Palästina und Afghanistan – brauchen und verdienen einen unabhängigen und starken IStGH, der in der Lage ist, seinen Auftrag zur Beendigung der Straflosigkeit angstfrei und unparteiisch zu erfüllen.“
Mit Sanktionen belegte Personen und die palästinensischen Menschenrechtsorganisationen wurden mit eingefrorenen oder geschlossenen Bankkonten, abgelehnten Finanztransaktionen, verwehrtem Zugang zu digitalen Diensten und Reiseverboten konfrontiert. US-amerikanische Organisationen, darunter auch die klagenden Parteien, müssen mit Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug und exorbitanten Geldstrafen rechnen, wenn sie Dienstleistungen für sanktionierte Personen oder Organisationen erbringen.
Die Sanktionen haben die vier klagenden Organisationen daran gehindert, Aktivitäten wie beispielsweise die Rechtsvertretung von Opfern von Kriegsverbrechen, die Einreichung rechtlicher und politischer Stellungnahmen beim IStGH sowie die Zusammenarbeit mit den sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen fortzusetzen oder aufzunehmen, um Rechtsstreitigkeiten zu führen, Kampagnen zu koordinieren, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen oder humanitäre Hilfe zu leisten. Das Dekret beeinträchtigt die Fähigkeit der Kläger, mit anderen – einschließlich der sanktionierten palästinensischen Menschenrechtsgruppen – zusammenzuarbeiten, erheblich und schadet damit ihrer Fähigkeit, die Menschenrechte zu schützen und für Gerechtigkeit einzutreten.
Die verheerenden Auswirkungen dieser Sanktionen reichen weit über die Grenzen der USA hinaus. Aufgrund der Vorherrschaft US-amerikanischer Finanzinstitute und Technologieunternehmen sowie der Gefahr, den Zugang zum US-Bankensystem zu verlieren, werden auch Banken außerhalb der USA und andere Einrichtungen außerhalb der US-Gerichtsbarkeit davon abgehalten, entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
„Diese Sanktionen sind ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, auf unabhängige Richter und Staatsanwälte sowie auf die Zivilgesellschaft in den Vereinigten Staaten und weltweit“, sagte James Goldston, Geschäftsführer der Open Society Justice Initiative. „Sie untergraben die historische Führungsrolle der USA im Kampf für internationale Gerechtigkeit und sind ein Schlag ins Gesicht für Opfer und Überlebende schwerer Verbrechen überall auf der Welt, die auf den IStGH als Gericht letzter Instanz angewiesen sind.“
Im Jahr 2025 stellten Bundesgerichte in New York und Maine fest, dass das Präsidialdekret gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt, und untersagten vorübergehend bzw. dauerhaft die Vollstreckung der Sanktionen gegen die Kläger in diesen Verfahren. Seit dem Erlass des Präsidialdekrets im Februar 2025 haben sich die Vertragsstaaten des IStGH, das Führungsgremium der Versammlung der Vertragsstaaten des Gerichtshofs, die Europäische Union, UN-Expert*innen, der UN-Generalsekretär, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, zivilgesellschaftliche Organisationen und der IStGH selbst nachdrücklich gegen die Versuche ausgesprochen, die Arbeit des Gerichtshofs zu behindern.
Der IStGH ist ein ständiger internationaler Gerichtshof, der eingerichtet wurde, um Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und des Verbrechens der Aggression vor Gericht zu stellen. Nach den Völkermorden Mitte der 1990er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien gründete die internationale Gemeinschaft den IStGH, um zu verhindern, dass sich die für schwere Verbrechen Verantwortlichen, darunter auch hochrangige Amtsträger, ihrer Strafverfolgung entziehen. Der IStGH entbindet Staaten nicht von ihrer Verantwortung, diese Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, und kann nur tätig werden, wenn ein Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, ernsthafte innerstaatliche Verfahren durchzuführen. Der Gerichtshof ist zuständig für Staatsangehörige von IStGH-Vertragsstaaten sowie für Personen, die solche schweren Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet eines IStGH-Vertragsstaates begehen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Fast zwei Drittel der UN-Mitgliedstaaten sind dem Gerichtshof beigetreten.
„Wir verklagen die Trump-Regierung, um Angriffe auf die internationale Gerechtigkeit und den zivilgesellschaftlichen Raum zu stoppen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass Rechte weltweit konsequent geschützt werden“, sagte Liz Evenson, Direktorin für internationale Gerechtigkeit bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten sich für den Schutz des IStGH und derjenigen einsetzen, die vor diesem Gericht Gerechtigkeit suchen, um sicherzustellen, dass niemand über dem Gesetz steht.“
Die Klägerseite wird von Foley Hoag LLP vertreten.
Libanon: Israels Tötung einer Journalistin ist ein mutmaßliches Kriegsverbrechen
(Beirut) – Die Angriffe des israelischen Militärs am 22. April 2026 im Libanon, bei denen eine Journalistin getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, umfassen mutmaßlich vorsätzliche Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Objekte, was sie zu Kriegsverbrechen machen würde, erklärte Human Rights Watch heute.
Bei den Angriffen auf die Stadt al-Tiri im Süden des Landes wurde Amal Khalil getötet, die für die libanesische Tageszeitung al-Akhbar über die Kriegsgeschehnisse im Südlibanon berichtete, und Zainab Faraj, eine freiberufliche libanesische Journalistin, die als ihre Kamerafrau tätig war, schwer verletzt.
„Das israelische Militär behauptet, es greife keine Journalisten an, doch die Fakten und Beweise zeigen, dass dies wiederholt geschehen ist. Amal Khalil und Zainab Faraj sind die jüngsten Opfer in einer langen Reihe derartiger Angriffe“ sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Die anhaltenden Tötungen von Medienschaffenden durch israelische Streitkräfte zeigen eine unverhohlene Bereitwilligkeit, Gräueltaten zu begehen, und zwar ohne jegliche Angst vor Konsequenzen.“
Von Human Rights Watch ausgewertete Foto- und Videobeweise, Zeugenaussagen sowie eine Deeskalationsanfrage des Libanesischen Roten Kreuzes an das israelische Militär, um Zugang zum Einsatzort zu erhalten – und zwar nach dem ersten von drei Angriffen auf diesen Ort an jenem Tag –, lassen darauf schließen, dass das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Khalil und Faraj Zivilistinnen waren.
Der erste Angriff, der gegen 14:30 Uhr ein Auto vor dem Fahrzeug von Khalil und Faraj traf, tötete zwei ihnen bekannte Personen, die vor ihnen fuhren: Ali Bazzi und Mohammed al-Hourani. Dadurch waren Faraj und Khalil gezwungen, ihr Auto zu stehen zu lassen und in der Nähe eines benachbarten Gebäudes Schutz zu suchen. Um 15:00 Uhr leitete die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) die Bitte des Roten Kreuzes an das israelische Militär weiter, Zugang zum Einsatzort zu gewähren und festsitzende Journalistinnen zu retten.
Der zweite Angriff, der zwischen 15:21 Uhr und 15:42 Uhr stattfand, traf das Auto von Khalil und Faraj nur wenige Meter von ihrem Versteck entfernt, wobei Khalil verletzt wurde und sie und Faraj gezwungen waren, sich in das Innere des Gebäudes zu begeben. Der dritte Angriff gegen 16:25 Uhr traf dieses Gebäude und zerstörte es. Israelische Quadcopter-Drohnen überwachten offenbar Faraj und Khalil, während sie sich versteckten, und griffen sie anschließend an.
Das israelische Militär hat zudem die Rettungsmaßnahmen mutmaßlich weiter behindert, unter anderem durch den Einsatz einer per Drohne abgeworfenen Blendgranate, wodurch Rettungssanitäter des Libanesischen Roten Kreuzes, die Rettungsmaßnahmen durchführten, gezwungen waren, sich zunächst unverrichteter Dinge zurückzuziehen, ohne Khalil zu retten oder ihr möglicherweise lebensrettende Hilfe zu leisten, berichteten Zeugen.
Auch der Rettungswagen wurde mutmaßlich mit Kleinwaffen beschossen, wie aus Zeugenaussagen und Bildmaterial hervorgeht, das Human Rights Watch zur Begutachtung der am Rettungswagen verursachten Schäden ausgewertet hat.
Ein Bericht des Tebnin Governmental Hospital, den Human Rights Watch einsehen konnte und in das Amals Leichnam nach ihrer Bergung an jenem Abend gebracht worden war, gibt an, dass Khalil gegen 19:00 Uhr an den Folgen eines Herzstillstands starb. Dem Bericht zufolge wies Khalil zudem eine Kopfverletzung auf, die zu starken Blutungen führte. Der Krankenhausbericht sowie die von Human Rights Watch erstellte Chronologie der Ereignisse deuten darauf hin, dass Khalil höchstwahrscheinlich noch am Leben war, als israelische Streitkräfte die Rettungskräfte des Roten Kreuzes zwangen, sich vom Tatort zurückzuziehen.
In Erklärungen, die nach Inkrafttreten eines Waffenstillstandsabkommens am 17. April veröffentlicht wurden – darunter eine vom 21. April –, wies das israelische Militär die Bevölkerung an, sich nicht wieder in Dutzende Städte und Dörfer südlich einer markierten gelben Linie nahe der Grenze, darunter auch al-Tiri, zurückzuwagen. Der Zivilbevölkerung in Gebieten, für die eine Evakuierungsanordnung gilt, geht jedoch weder ihr Zivilstatus noch der Schutz durch das humanitäre Völkerrecht verloren, und sie darf nicht allein aufgrund ihrer Anwesenheit in diesen Gebieten angegriffen werden.
Human Rights Watch richtete sich am 7. Mai mit einem Schreiben an die UNIFIL, die UN-Friedenstruppen im Libanon, erhielt jedoch keine Antwort. Am 17. Juni schrieb Human Rights Watch zudem an das israelische Militär und bat um Informationen zu den Angriffen. Das israelische Militär übermittelte am 24. Juni eine kurze Antwort, ging jedoch nicht auf Folgefragen ein.
Als Reaktion auf Israels Verstöße gegen das Völkerrecht im Libanon und in der gesamten Region sollten Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung an Israel unverzüglich aussetzen und gezielte Sanktionen gegen israelische Amtsträger verhängen, die für die anhaltenden Übergriffe verantwortlich sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel mit sofortiger Wirkung aussetzen, solange Israel seine Gräueltaten fortsetzt, so Human Rights Watch.
Der Wortlaut eines kürzlich geschlossenen Rahmenabkommens zwischen dem Libanon und Israel gibt Anlass zur Sorge, dass die libanesischen Behörden Maßnahmen ergreifen könnten, um den Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit bei schweren internationalen Verbrechen zu erschweren, so Human Rights Watch. Um ihr Engagement für die Rechenschaftspflicht zu unterstreichen, sollten die libanesischen Justizbehörden innerstaatliche Ermittlungen einleiten, während das Parlament Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsrahmens ergreifen sollte, indem es ein Gesetz verabschiedet, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Einklang mit internationalen Standards unter Strafe stellt.
Die libanesische Regierung sollte zudem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar mindestens seit dem 7. Oktober 2023.
„Die Beweislage ist eindeutig: Das israelische Militär wusste oder hätte wissen müssen, dass Faraj und Khalil Zivilistinnen waren und griff sie aber dennoch an. Anschließend hinderte es Rettungskräfte stundenlang daran, sie zu bergen“, sagte Kaiss. „Libanon sollte der Straflosigkeit für Israels Gräueltaten ein Ende setzen, und andere Länder sollten auf Rechenschaft drängen und ihren Einfluss auf die israelischen Behörden nutzen, um weitere Verbrechen zu verhindern.“
Afghanistan: Fünf Jahre Taliban-Herrschaft, fünf Jahre Angriffe auf die Menschenrechte
(New York) – In Afghanistan haben die Taliban seit ihrer erneuten Machtübernahme vor fünf Jahren eine der schlimmsten Menschenrechtskrisen der Welt zementiert und die Rechte von Frauen und Mädchen systematisch ausgehöhlt, erklärte Human Rights Watch heute und veröffentlichte eine Zeitleiste mit einem Überblick über Menschenrechtsverletzungen der letzten fünf Jahre. Hinzu kommt eine verheerende humanitäre Krise: Fast 40 Prozent der afghanischen Bevölkerung benötigen dringend humanitäre Hilfe.
Seit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 haben die Taliban-Behörden weitreichende Einschränkungen der Rechte von Frauen auf Arbeit, Bewegungsfreiheit und Teilhabe am öffentlichen Leben verhängt – als Teil eines umfassenderen Systems, das auf soziale Kontrolle und die Unterdrückung jeglicher Opposition abzielt. Die Sittenpolizei der Taliban hat Razzien an Arbeitsplätzen durchgeführt, öffentliche Räume überwacht und Frauen willkürlich wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleiderordnung festgenommen. Afghanistan ist nach wie vor das einzige Land der Welt, in dem Mädchen der Zugang zu Bildung über die sechste Klasse hinaus verwehrt wird.
Afghanistan: 5 Jahre Taliban-HerrschaftAm 15. August 2026 jährt sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. In den letzten fünf Jahren haben die zunehmend drakonischen Maßnahmen der Taliban dazu geführt, dass Afghanistan zu einem Schauplatz einer der schwerwiegendsten Menschenrechtskrisen weltweit geworden ist, insbesondere für Frauen und Mädchen.
Eine Menschenrechtskrise – eine humanitäre Krise„Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban zeigen sich die verheerenden Folgen von Straflosigkeit deutlicher denn je“, sagte Fereshta Abbasi, Afghanistan-Expertin bei Human Rights Watch. „Regierungen sollten über bloße Erklärungen ihrer Besorgnis hinausgehen und auf Gerechtigkeit für schwere Verbrechen in Afghanistan drängen, einschließlich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung.“
Die jüngsten Gesetze der Taliban haben die Unterdrückung weiter festgeschrieben. Am 4. Januar 2026 erließen die Taliban eine Strafprozessordnung, die Muslime ausschließlich als Anhänger der Hanafi-Rechtsschule definiert und andere religiöse Gruppen, darunter schiitische Muslime, als sog. „Ketzer“ brandmarkt. Sie sieht strenge Strafen vor, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen. Ein neues Gesetz über die Predigt verschärft die Kontrolle über die Religionsausübung weiter und verpflichtet Geistliche, sich ausschließlich an die Hanafi-Rechtslehre zu halten. Beide Bestimmungen zementieren religiöse Diskriminierung im afghanischen Rechtsrahmen.
Die Strafprozessordnung erkennt nun nur noch „übermäßige“ Schläge als häusliche Gewalt gegen Frauen an, wodurch Überlebenden anderer Formen von Missbrauch keine Wege zur Gerechtigkeit offenstehen und der rechtliche Schutz für Frauen und Mädchen weiter ausgehöhlt wird. Ein Dekret zur gerichtlichen Trennung von Ehepartnern hebt ein Mindestalter für die Eheschließung von Mädchen auf und erhöht damit das Risiko von Kinderheirat erheblich.
Die Behörden haben zudem die Einschränkungen der Meinungsfreiheit verschärft und lokale Medien zensiert. Journalist*innen, Frauenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und andere Kritiker*innen waren mit Repressionen wie willkürlichen Verhaftungen, Folter und anderen Misshandlungen konfrontiert.
Die humanitäre Krise in Afghanistan hat sich verschärft, da die Geberländer ihre Finanzhilfe stark gekürzt haben. Mehr als 17 Millionen Menschen, 40 Prozent der Bevölkerung, werden voraussichtlich von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sein, während der humanitäre Hilfsplan der Vereinten Nationen nach wie vor stark unterfinanziert ist. Drastische Kürzungen der Auslandshilfe aus den Vereinigten Staaten sowie Kürzungen durch das Vereinigte Königreich und andere Geberländer haben humanitäre Organisationen gezwungen, Programme einzustellen und ihre Dienste einzuschränken. Die von den Taliban auferlegten Beschränkungen für weibliche Hilfskräfte, darunter die Auflage, dass sie von einem männlichen Vormund begleitet werden müssen, haben den Zugang von Frauen zu Existenzgrundlagen und humanitärer Hilfe noch weiter eingeschränkt.
Iran und Pakistan haben Millionen Afghan*innen zur Rückkehr in ihr Land gezwungen. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebeflüge im August 2024 hat Deutschland trotz der ernsthaften Risiken, denen zurückgekehrte Afghan*innen weiterhin schutzlos ausgesetzt sind, aktiv eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan vorangetrieben. Am 22. Juni empfingen Vertreter der Europäischen Union erstmals eine Taliban-Delegation in Brüssel, um Migrationsfragen zu besprechen. Kein Land sollte Afghan*innen abschieben, denen Verfolgung, willkürliche Inhaftierung, Folter oder andere schwerwiegende Schäden drohen.
Erneute Kämpfe entlang der Grenze mit Pakistan haben Hunderte von zivilen Opfern gefordert. Am 16. März wurden bei einem pakistanischen Luftangriff auf das Omid-Drogenrehabilitationszentrum in Kabul nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 269 Zivilist*innen getötet und mehr als 122 verletzt.
Am 6. Oktober 2025 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Resolution zur Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung vergangener und andauernder Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan durch alle Beteiligten, einschließlich der ehemaligen Regierung und internationaler Streitkräfte. Regierungen sollten sicherstellen, dass der neue Mechanismus voll funktionsfähig wird und über die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines Mandats verfügt, und gleichzeitig andere Bemühungen zur Rechenschaftspflicht unterstützen, darunter die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs und nationale Verfahren im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit.
„Die afghanische Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, muss die seit fünf Jahren andauernde Unterdrückung und Missbrauch erdulden“, sagte Abbasi. „Die internationale Reaktion sollte endlich dem Ausmaß der Krise gerecht werden, indem Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt, gefährdete Afghaninnen und Afghanen geschützt und die humanitäre Finanzierung für Afghanistan aufrechterhalten werden.“
USA/Ecuador: Mehr Sicherheitskooperation – mehr Rechtsverletzungen
(Washington, DC) – Die Vereinigten Staaten und Ecuador vertiefen ihre Sicherheitszusammenarbeit vor dem Hintergrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen durch ecuadorianische Sicherheitskräfte, ungeklärter Drohnenangriffe auf Fischerboote und des Verschwindens mehrerer Fischer, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Der US-Kongress sollte diese Vorfälle und die umfassendere Sicherheitspartnerschaft zwischen Ecuador und den Vereinigten Staaten umgehend untersuchen.
Juli 21, 2026 A Dangerous PartnershipDer 94-seitige Bericht „A Dangerous Partnership: Abuses, Unanswered Questions, and US-Ecuador Security Cooperation“ dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in einer ländlichen Gemeinde an der Grenze zwischen Kolumbien und Ecuador sowie Angriffe auf Fischer und deren Verschwinden auf See in der Nähe der Galápagos-Inseln. Jeder Vorfall steht entweder in eindeutigem Zusammenhang mit der Sicherheitspartnerschaft zwischen den USA und Ecuador oder wirft Fragen hinsichtlich der Verantwortung auf. Ecuadorianische Sicherheitskräfte folterten und nahmen vier landwirtschaftliche Arbeiter willkürlich fest; später brannten sie einen Milchviehbetrieb nieder und griffen ihn an – im Rahmen einer von den Vereinigten Staaten als „gemeinsame Operation“ bezeichneten Militäraktion. Außerdem griffen Drohnen unklarer Herkunft zwei Fischerboote an und verletzten dabei mehrere Besatzungsmitglieder. Ein drittes Schiff gilt weiterhin als vermisst.
„Die Sicherheitkooperation zwischen den USA und Ecuador ist für die Ecuadorianer zu undurchsichtig und zu gefährlich“, sagte Juanita Goebertus, Amerikas-Direktorin bei Human Rights Watch. „Bevor noch mehr Schaden angerichtet wird, sollte der US-Kongress konkrete Antworten und wirksame Schutzmaßnahmen einfordern.“
In den letzten Monaten haben sowohl die Vereinigten Staaten als auch Ecuador Maßnahmen ergriffen, um Menschenrechtsgarantien hinsichtlich der Anwendung von Gewalt gegen das organisierte Verbrechen zu untergraben, und rechtswidrige Handlungen begangen, darunter gewaltsames Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen, die sie zu rechtfertigen versuchten, indem sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens fälschlicherweise als eine Art bewaffneten Konflikt darstellten.
Zwischen März und Juni 2026 befragten die Forschenden 62 Personen, darunter Opfer von Übergriffen bei einem Angriff auf eine ländliche Gemeinde und Fischer, deren Boote angegriffen wurden, sowie Anwalt*innen, Augenzeug*innen, betroffene Gemeindemitglieder und weitere Personen. Die Forschenden sichteten und werteten mehr als 100 Foto- und Videoaufnahmen aus, die von Anwalt*innen und Befragten zur Verfügung gestellt oder online in sozialen Medien veröffentlicht worden waren, sowie Satellitenbilder, Schiffsüberwachungsdaten, Brandmeldedaten, medizinische Unterlagen und Gerichtsdokumente.
Human Rights Watch wandte sich mit Anfragen zu diesen Vorfällen an die Regierungen Ecuadors und der USA, erhielt jedoch keine Antwort.
Seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump und der Wiederwahl des ecuadorianischen Präsidenten Daniel Noboa im Jahr 2025 hat sich die sicherheitspolitische Zusammenarbeit der beiden Regierungen vertieft, mit dem erklärten Ziel, sowohl auf die zunehmende Gewalt in Ecuador als auch auf die organisierte Kriminalität in der gesamten Region zu reagieren. Die Vereinigten Staaten sind zu einem Schlüsselpartner bei Ecuadors sicherheitspolitischen Maßnahmen geworden und stellen Ausrüstung, Ausbildung, nachrichtendienstliche Informationen sowie direkte militärische Unterstützung bereit.
Click to expand Image Analysis and graphic © 2026 Human Rights WatchZwischen dem 1. und 6. März führten ecuadorianische Streitkräfte in der Gemeinde San Martín, einer ländlichen Gemeinde an der kolumbianisch-ecuadorianischen Grenze, eine Reihe gemeinsamer Einsätze mit den Vereinigten Staaten durch. Ecuadorianische Soldaten steckten drei Grundstücke in Brand, beschossen später zwei davon mit aus der Luft abgeworfenen Munitionen und nahmen vier Arbeiter eines Milchviehbetriebs willkürlich fest und folterten sie.
„Sie haben mich mit einem Elektroschocker gefoltert“, berichtete einer der Männer gegenüber Human Rights Watch. „Sie haben Wasser über mich gegossen und mir dann Stromschläge versetzt, woraufhin ich ohnmächtig wurde. Ich habe mindestens zweimal das Bewusstsein verloren.“
Sowohl die ecuadorianischen als auch die US-amerikanischen Behörden erklärten, es handele sich um eine gemeinsame Aktion. Die ecuadorianischen Behörden gaben an, die Aktion habe sich gegen Stützpunkte der „Comandos de la Frontera“ gerichtet, einer bewaffneten Gruppe, die seit Jahren auf beiden Seiten der Grenze aktiv ist; die vier Männer seien wegen mutmaßlicher Verbindungen zu dieser Gruppe „zu Ermittlungszwecken“ festgenommen worden. Der Chef des US-Südkommandos, General Francis L. Donovan, lobte den Einsatz und erklärte vor dem Streitkräfteausschuss des US-Senats, dieser sei „professionell durchgeführt“ worden.
Human Rights Watch fand keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass die drei zerstörten Grundstücke in irgendeiner Verbindung zu bewaffneten kriminellen Gruppen standen. Aus der Auswertung von Fotos, Videos, Satellitenbildern, Grundbuchauszügen und Kaufbelegen sowie aus Befragungen der Grundstückseigentümer, Anwohner*innen und weiterer Personen ging hervor, dass es sich bei einem der Grundstücke, das in Brand gesetzt und später beschossen wurde, offenbar um einen Milchviehbetrieb handelte, während die beiden anderen offenbar seit Jahren verlassen waren.
Zwischen Januar und März wurden die Fischerboote La Negra Francisca Duarte II und die Don Maca im östlichen Pazifik angegriffen. Ein drittes Schiff, die Fiorella, verschwand am 20. Januar mit acht Besatzungsmitgliedern an Bord.
Click to expand Image Last known locations of the Ecuadorian fishing vessels the Fiorella, La Negra Francisca Duarte II, and the Don Maca based on last signal transmitted as reported on the Vessel Monitoring System (VMS) data provided by the National Directorate of Aquatic Spaces of the Ecuadorian Navy and accessed through the publicly available Global Fishing Watch platform. Exclusive economic zone boundaries are based on Flanders Marine Institute, “Maritime Boundaries Geodatabase: World Exclusive Economic Zones, version 12,” Marine Regions, October 25, 2023,https://www.marineregions.org/downloads.php (accessed May 22, 2026). Analysis and graphic © 2026 Human Rights WatchAm 17. und 26. März gaben Besatzungsmitglieder der La Negra Francisca Duarte II und der Don Maca an, von bewaffneten Drohnen angegriffen worden zu sein. Überlebende berichteten, dass bewaffnete US-Staatsangehörige in militärähnlichen Uniformen mit Abzeichen der US-Flagge sie an Bord eines in der Nähe befindlichen blau-weißen Schiffes festhielten und sie anschließend an die salvadorianische Küstenwache übergaben. Die salvadorianischen Behörden erlaubten ihnen später die Rückkehr nach Ecuador. Mindestens vier Besatzungsmitglieder erlitten bei den Drohnenangriffen schwere Verletzungen.
Besatzungsmitglieder der Don Maca berichteten, dass sich ihnen nach dem Angriff auf ihr Schiff ein Boot unter US-Flagge näherte. „Wie viele seid ihr? Wie viele Tote? Wie viele Verletzte?“, habe ein Mann sie gefragt, sagten sie. Die Überlebenden gaben an, an Bord des Schiffes gegangen zu sein, während englischsprachige Beamte sie mit „langen Waffen“ anvisierten.
Das US-Verteidigungsministerium und die US-Küstenwache haben jegliche Verantwortung für die Angriffe auf die La Negra Francisca Duarte II und die Don Maca sowie für das Verschwinden der Fiorella zurückgewiesen. Recherchen von Human Rights Watch, darunter Interviews mit 13 Überlebenden, lassen jedoch darauf schließen, dass die US-Behörden höchstwahrscheinlich in diesen Angriffen in gewisser Weise verwickelt waren oder davon Kenntnis hatten. Weitere untersuchte Beweise stimmten weitgehend mit den Schilderungen der Besatzungsmitglieder überein.
Trotz umfangreicher Überprüfungsbemühungen und zahlreicher Anfragen an ecuadorianische und US-amerikanische Behörden bleiben viele Fragen zu diesen Vorfällen unbeantwortet, darunter auch, was mit der Besatzung der Fiorella geschehen ist.
Der US-Kongress sollte von der Trump-Regierung klare Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit deren Sicherheitskooperation mit Ecuador einfordern. Er sollte zudem prüfen, ob angesichts der wachsenden Zahl von Menschenrechtsverletzungen unter der Regierung Noboa angemessene Schutzmaßnahmen bestehen. Die ecuadorianische Regierung sollte zudem ihre Einschätzung, dass im Land ein „bewaffneter Konflikt“ herrsche, überdenken und ihre Bemühungen stattdessen auf den Ausbau der Kapazitäten des Justizsektors zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität richten.
„Gemeinsame Sicherheitseinsätze gegen die organisierte Kriminalität dürfen nicht als Vorwand für Menschenrechtsverletzungen dienen“ sagte Goebertus.
Immersiver Dokumentarfilm stellt Menschenrechte in der Klimakrise in den Mittelpunkt
(Berlin) – Ein neuer immersiver Dokumentarfilm über die Auswirkungen der Klimakrise im pazifischen Inselstaat Salomonen wird vom 2. bis 12. September 2026 bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig Premiere feiern, teilte Human Rights Watch heute mit. Der mehrfach Oscar-nominierte US-Schauspieler und Menschenrechtsaktivist Mark Ruffalo hat sich mit Human Rights Watch zusammengetan und die Erzählstimme im Extended-Reality-Erlebnis „Solwata“ übernommen.
Der 25-minütige immersive Dokumentarfilm erzählt die Geschichte der Inselgemeinden Walande, Ngongosila und Kwai im südwestlichen Pazifik. Diese müssen sich mit der schwierigen Frage auseinandersetzen, ob und wie sie ihre Häuser und ihr ganzes Leben aufgrund verheerender Flutwellen und des steigenden Meeresspiegels auf das Festland der Hauptinsel verlegen sollen.
„Als ich das Headset zum ersten Mal aufsetzte, hatte ich das Gefühl, selbst Zeit mit dieser Gemeinschaft zu verbringen und nicht nur etwas über sie zu erfahren“, sagte Ruffalo. „Diese Familien sind eng mit ihrem Land verbunden. Zu erleben, wie sie aufgrund der Klimakrise gezwungen sind, es zu verlassen, bricht einem das Herz. Das ist ein globales Problem, und viele von uns wissen nicht, wie es sich auf die Gemeinschaften auswirkt, die an vorderster Front leben. Sie leben an abgelegenen Orten und kommen in den Medien und der Berichterstattung nicht vor. ‚Solwata‘ bringt das Publikum näher an Menschen heran, deren Leben sich bereits radikal durch den Klimawandel ändert.“
„Solwata“ bedeutet „Salzwasser“. Der Film wurde von NowHere Media entwickelt und gemeinsam von Agog: The Immersive Media Institute und Human Rights Watch produziert. Er gehört zu den ausgewählten Beiträgen im Rahmen des „Venice Immersive“-Programms der Filmfestspiele von Venedig. Das Projekt basiert auf Recherchen von Human Rights Watch sowie auf Augenzeugenberichten von Menschen, deren Heimat und Gemeinschaften sich bereits durch die sich verschärfende Klimakrise drastisch verändern.
Ruffalos Mitwirkung zeugt vom Ziel des Projekts, Klimathemen mit einer breiteren Debatte über soziale Gerechtigkeit und die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften zu verknüpfen. Im Laufe seiner Karriere hat sich Ruffalo stets als prominenter Verfechter von Klimaschutzmaßnahmen, Umweltgerechtigkeit, den Rechten indigener Völker und demokratischer Teilhabe engagiert.
Während des Films trägt das Publikum ein Virtual-Reality-Headset und bewegt sich zwischen physischer und virtueller Welt: Man greift vor Ort ins Wasser, berührt kulturell bedeutsame Objekte und erlebt virtuell die Geschichten der Bewohner*innen der Salomonen. Begleitet von Stimmen aus der Gemeinschaft wird das Publikum mit den schwierigen Entscheidungen konfrontiert, vor denen die Familien stehen. Durch die Kombination von körperlicher Berührung, virtuellen und realen Umgebungen mit einem räumlichen Klangerlebnis und einem dokumentarischen Erzählstil schafft „Solwata“ eine zutiefst persönliche Begegnung mit dieser globalen Herausforderung.
Es ist das erste Projekt dieser Art für Human Rights Watch und baut auf dem Bericht aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „There’s Just No More Land: Community-Led Planned Relocation as Last Resort Adaptation in Solomon Islands“ auf. Der Bericht dokumentiert wie steigende Meeresspiegel, Küstenerosion, Überschwemmungen und immer heftigere Stürme die Walande-Gemeinschaft dazu zwangen, ihre angestammte Heimatinsel zu verlassen, nachdem sie jahrzehntelang erfolglos versucht hatte, sich vor Ort an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.
Ohne staatliche Unterstützung haben die Gemeindemitglieder die Umsiedlung größtenteils selbst geplant, finanziert und umgesetzt. Auch die neue Siedlung ist, laut Forscher*innen, anfällig für einen Anstieg des Meeresspiegels und Überschwemmungen was eines Tages eine erneute Umsiedlung notwendig machen könnte. Genau davor fürchten sich auch die betroffenen Menschen.
„Seit Jahren dokumentiert Human Rights Watch die unerträglichen Dilemmata, in die die Klimakrise Gemeinschaften bezüglich ihrer Heimat, ihre Lebensgrundlagen und ihre Zukunft stürzt“, sagte Erica Bower, Forscherin für klimabedingte Vertreibung bei Human Rights Watch. „Die geplante Umsiedlung einer ganzen Gemeinschaft, wie sie in ‚Solwata‘ dargestellt wird, ist eine komplexe Anpassungsmaßnahme mit schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswirkungen. Das muss die Welt dringend verstehen und sich entsprechend vorbereiten. Immersives Storytelling bietet uns eine neue Möglichkeit, das Publikum für diese Realitäten zu sensibilisieren und die Unterstützung für Gemeinschaften zu stärken, die bereits mit den menschenrechtlichen Folgen klimabedingter Umsiedlungen konfrontiert sind.“
Die in „Solwata“ behandelten Themen reichen weit über ein einzelnes Land hinaus. Da steigende Meeresspiegel und extreme Wetterereignisse Küstengemeinden weltweit zunehmend bedrohen, müssen Regierungen und Geldgeber geplante Umsiedlungen als letztes Mittel in Betracht ziehen und sicherstellen, dass die Gemeinden bei Entscheidungen über ihre Zukunft echte Mitspracherechte haben. Auch müssen sie die notwendige Unterstützung bereitstellen, um die Rechte, Lebensgrundlagen, Kultur und Würde der Menschen zu schützen. „Solwata“ lädt das Publikum dazu ein, sich an die Seite derer zu stellen, die mit dieser Herausforderung konfrontiert sind, und darüber nachzudenken, welche Verantwortung der Rest der Welt gegenüber den von klimabedingter Vertreibung betroffenen Gemeinschaften trägt.
Nach seiner Premiere in Venedig wird „Solwata“ an anderen Orten und in öffentlichen Foren zu erleben sein, darunter auch auf der jährlichen Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP31) in der Türkei, um politische Entscheidungsträger*innen, Geldgeber*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen in Gespräche über Klimaanpassung, geplante Umsiedlungen, Vertreibung und Menschenrechte einzubeziehen.
„Die Auswirkungen des Klimawandels haben uns aus unserer Heimat vertrieben, wo wir früher das Leben genossen haben, wo wir gelebt haben – ein Ort, der uns als Gemeinschaft zusammenhielt“, sagte Francis Siaumari, ein Gemeindevorsteher von den Salomonen, der in „Solwata“ zu Wort kommt. „Was die Insel so besonders machte, war die Nähe zueinander. Wohin man auch ging, es war immer jemand da. Wohin man auch schaute, war man vom Meer umgeben. Nur wir konnten eine solche Insel erschaffen.“
Das in Berlin ansässige Immersive-Studio NowHere Media ist die kreative Kraft hinter „Solwata“. Bekannt für seine Arbeit an der Schnittstelle zwischen immersivem Storytelling und sozialem Impact, half das Studio dabei, jahrelange Recherchen von Human Rights Watch und Erfahrungsberichte der Gemeinschaft in ein interaktives Erlebnis zu verwandeln. Um das Projekt umzusetzen, reiste das Team auf die Salomonen, um 360-Grad-Aufnahmen und 3D-Scans anzufertigen. Dabei arbeitete das Team eng mit den Mitgliedern der Gemeinschaft zusammen, deren Geschichten im Mittelpunkt des immersiven Erlebnisses stehen.
„Wir von NowHere machen keine Projekte über Gemeinschaften, sondern mit ihnen, und genau das ist der Kern von ‚Solwata‘“, sagte Gayatri Parameswaran, Mitbegründerin von NowHere Media. „Die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft auf den Salomonen und dem Team prägte jeden Aspekt des Projekts, von den erzählten Geschichten selbst bis hin zur Art und Weise, wie sie erzählt werden. Eine große Herausforderung vor Ort war die Umsetzung einer hochmodernen immersiven Produktion auf einer sehr abgelegenen Insel. Das erforderte sorgfältige Planung und Anpassungsbereitschaft.“
Agog: The Immersive Media Institute, eine von Chip Giller und Wendy Schmidt gegründete gemeinnützige Organisation, war Co-Produzentin von „Solwata“. Agog unterstütze die Produktion, förderte sie finanziell und fungierte als strategische Partnerin, um die Feldforschungs- und Advocacy-Ziele von Human Rights Watch in ein immersives Format zu übertragen. „Ich bin seit fast drei Jahrzehnten im Klimajournalismus tätig und habe gelernt, dass Informationen allein die Menschen nicht immer erreichen“, sagte Giller, Mitbegründer und Geschäftsführer von Agog. „Die meisten Menschen werden niemals auf die Salomonen reisen und diese Veränderungen vor Ort unmittelbar miterleben. ‚Solwata‘ nutzt immersives Storytelling, um dem Publikum die Menschen näherzubringen, die diese Krise durchleben. Genau diese Art von Arbeit wollten wir mit der Gründung von Agog unterstützen.“
EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechtsverletzungen
(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.
Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.
Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle.
„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“
Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.
Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Geflüchtete und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.
„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“
„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“
Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäischen Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.
Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.
Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.
Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Expert*innen, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist.
Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.
„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“
EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechts-verletzungen
(Brüssel, 16. Juli 2026) – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.
Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.
Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle.
„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“
Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.
Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Flüchtlinge und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.
„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen.“
„Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“
Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäische Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.
Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.
Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.
Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Experten, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist.
Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.
„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Union diese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“
Deutschland: Tadschikischer Aktivist und Sohn trotz Festnahmegefahr abgeschoben
(Berlin, 7. Juli 2026) – Die deutschen Behörden haben einen tadschikischen Oppositionsaktivisten nach Tadschikistan abgeschoben. Dies verstärkt die Befürchtungen, dass Deutschland bei Abschiebungsbeschlüssen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkommt, erklärte Human Rights Watch heute. Am 20. Juni 2026 schob Deutschland Asadullo Boboev und seinen volljährigen Sohn Muhammad nach Duschanbe ab, obwohl zu befürchten war, dass er dort inhaftiert und misshandelt werden könnte. Boboev wurde tatsächlich unmittelbar nach seiner Ankunft in Tadschikistan festgenommen.
Es ist der vierte dokumentierte Fall seit 2023, bei dem ein tadschikischer Oppositionsaktivist aus Deutschland abgeschoben und direkt bei seiner Ankunft festgenommen wurde. Die anderen drei Betroffenen wurden aufgrund haltloser Anschuldigungen verurteilt und verbüßen derzeit langjährige Haftstrafen.
„Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach, diejenigen zu schützen, denen bei einer Abschiebung Misshandlung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen“, sagte Hugh Williamson, Direktor für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Boboevs Kritik an der tadschikischen Regierung machte ihn zu einem klaren Ziel. Deutschland sollte untersuchen, warum er unter diesen Umständen abgeschoben wurde, und Druck auf die tadschikischen Behörden wegen seiner Inhaftierung ausüben.“
Boboev hat seine Bedenken in den sozialen Medien geäußert und sich an den Aktivitäten der Bewegung „Reforms and Development of Tajikistan” beteiligt, einer Plattform, auf der sich im Exil lebende tadschikische Aktivist*innen und Migrant*innen zusammenschließen, um politische und wirtschaftliche Reformen in ihrem Heimatland zu fordern. Boboev und seine Familie kamen 2017 nach Deutschland und beantragten im selben Jahr Asyl. Sein Antrag wurde letztendlich abgelehnt.
Boboevs Ehefrau, Mastona Faizulloeva, berichtete Medien, dass er unmittelbar nach seiner Ankunft in Duschanbe in Untersuchungshaft kam. Sein Sohn wurde in die Obhut seiner Großmutter entlassen. Faizulloeva und ihre beiden Töchter durften in Deutschland bleiben.
Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die Human Rights Watch vorliegen, nahmen die deutschen Behörden den 54-jährigen Boboev und seinen 19-jährigen Sohn am 8. Juni in Kerken bei Kleve in Nordrhein-Westfalen aufgrund eines seit langem anhängigen Abschiebungsbescheids in Abschiebungshaft. Ein Gericht der Stadt Geldern hatte dem Antrag des Landkreises stattgegeben, beide Männer bis zum 2. Juli in Abschiebungshaft zu halten, und begründete dies mit ihrem abgelaufenen Aufenthaltsstatus und der wiederholten Weigerung, Deutschland freiwillig zu verlassen.
Sharofiddin Gadoev, Leiter von „Reforms and Development of Tajikistan“, sagte, der Anwalt der Männer habe Dutzende Seiten Beweismaterial vorgelegt, das die Gefahren für Boboev dokumentiere, das Gericht habe diese jedoch ignoriert.
Boboev hatte zuvor öffentlich gegenüber erklärt, die tadschikischen Behörden hätten wegen seiner Social-Media-Beiträge, in denen er die Regierung von Präsident Emomali Rahmon kritisiert hatte, ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet. Das deutsche Gericht habe ihm bis zum 1. Juli Zeit gegeben, um nachzuweisen, dass ein solches Verfahren existiere und ihm bei einer Rückkehr eine reale Gefahr drohe. Tadschikische Aktivist*innen im Exil können jedoch einem realen Risiko der Verfolgung oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, wenn sie abgeschoben werden, selbst wenn keine offenen Strafverfahren gegen sie vorliegen. Viele Tadschik*innen, die nach ihrer Abschiebung inhaftiert wurden, standen weder auf einer öffentlichen Liste noch gab es anhängige Strafverfahren gegen sie.
Boboevs Fall passt in ein Muster, auf das Human Rights Watch und tadschikische zivilgesellschaftliche Gruppen die deutschen Behörden bereits wiederholt hingewiesen haben. Die anderen seit 2023 abgeschobenen tadschikischen Oppositionsaktivisten – Abdullohi Shamsiddin, Bilol Qurbonaliev und Dilmurod Ergashev – wurden aufgrund von offenbar konstruierten Anklagepunkten zu Haftstrafen von 7, 10 bzw. 8 Jahren verurteilt. Shamsiddin soll in Haft misshandelt worden sein. Ergashev wurde unmittelbar nach seiner Ankunft von tadschikischen Sicherheitsbeamten festgenommen. Ihm wurden Handschellen angelegt und eine Kapuze über den Kopf gezogen.
Ein weiterer tadschikischer Staatsangehöriger, Saidazam Rahmonov, der seit 2019 in Hessen gelebt hatte und mit einer Deutschen verheiratet war, starb im Oktober 2025 unter dubiosen Umständen in einem tadschikischen Gefängnis, nachdem er zur Abholung von Unterlagen für sein deutsches Visum in sein Heimatland zurückgekehrt war. Seine Angehörigen berichten, sein Körper habe Spuren von Schlägen und Folter aufgewiesen. Gefängnisbeamte behaupteten hingegen, Rahmonov habe in seiner Zelle Selbstmord begangen.
Diese Fälle zeigen, warum deutsche Gerichte und Behörden Abschiebungen nach Tadschikistan nicht als Routinefall behandeln dürfen, so Human Rights Watch. Das Völkerrecht verbietet das sogenannte „Refoulement“, also die Abschiebung oder Auslieferung von Personen, wenn diesen im Zielland Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Verbot ist ausdrücklich in mehreren von der Bundesrepublik ratifizierten Verträgen verankert. Deutschland hat bereits Abschiebungen in andere Länder ausgesetzt, die für transnationale Repression bekannt sind, setzt jedoch die Rückführung tadschikischer Staatsangehöriger fort, obwohl sich die Beweise häufen, dass dadurch Regierungskritiker*innen direkt an die repressiven Sicherheitsdienste ausgeliefert werden, vor denen sie in vielen Fällen geflohen waren.
Das hat nicht nur Folgen für die abgeschobenen Menschen selbst. Innerhalb der tadschikischen Diaspora in Europa herrscht ein weit verbreitetes Klima der Angst, ein wirkungsvolles Instrument transnationaler Repression. Aktivist*innen und Mitglieder der Exilgemeinschaft üben Selbstzensur und schränken ihre politischen Aktivitäten in dem Wissen ein, dass ihr Aufenthalt in europäischen Ländern wie Deutschland keine Sicherheitsgarantie bietet.
Tadschikistan hat bereits in der Vergangenheit transnationale Repression in Deutschland ausgeübt: beispielsweise gegen Aktivist*innen, die im September 2023 während des Deutschlandbesuchs von Präsident Rahmon an der Demonstration in Berlin teilgenommen hatten. Human Rights Watch hat seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschiebungen die transnationale Repression Tadschikistans begünstigen.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, der grenzüberschreitenden Repression durch autoritäre Staaten entgegenzuwirken, und dabei Fortschritte erzielt, beispielsweise durch eine eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle im Auswärtigen Amt. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Lücken. In ihrem Bestreben, ihre Migrationspolitik zu verschärfen, kündigte die derzeitige Bundesregierung kurz nach Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2025 die Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme an. Damit fielen wichtige sichere Fluchtwege und Schutzmöglichkeiten für Dissident*innen, die in Deutschland Sicherheit suchen, weg. Davon betroffen sind auch Menschen, die aus Ländern wie Afghanistan, Russland und Belarus fliehen.
„Die Abschiebung eines bekannten Regierungskritikers in ein Land, das nachweislich Rückkehrer inhaftiert, lässt die Befürchtung aufkommen, dass die deutschen Behörden im Grunde genommen die transnationale Repression von Kritiker*innen im Exil durch Tadschikistan unterstützen“, sagte Williamson. „Deutschland sollte seiner Verpflichtung nachkommen, Unterdrückung in allen Formen zu bekämpfen, auch im Falle von Tadschikistan.“
Deutschland: Regierung greift Informationsfreiheitsgesetz an
(Berlin, 8. Juli 2026) – Die deutsche Regierung sollte ihre Pläne zur Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes stoppen, erklärte Human Rights Watch heute. Die vorgeschlagenen Änderungen würden grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und Bürgerbeteiligung in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.
Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich zu ändern. Die Änderungen werden die Möglichkeiten der Öffentlichkeit – einschließlich der Zivilgesellschaft und Journalist*innen –, Zugang zu amtlichen Informationen über das Handeln der Regierung und der Behörden zu erhalten, stark einschränken.
„Die deutsche Regierung scheint Transparenz und Informationsfreiheit als Bedrohung und Verwaltungslast, anstatt als unverzichtbare Garantien einer Demokratie zu sehen“, sagte Almaz Teffera, Europa-Researcherin bei Human Rights Watch. „Einschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten verwehrt allen Menschen den Zugang zu grundlegenden Informationen und erschwert es, die Regierung und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig birgt das die Gefahr, dass das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Handeln zunehmen wird.“
Die Regierung beabsichtigt, fünf wesentliche Änderungen am IFG zu verabschieden.
Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, müssten die Bürger*innen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, was den Behörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Ablehnung von IFG-Anfragen einräumt und den Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse erschwert. Die Regierung machte keine weiteren Angaben dazu, was unter einem „berechtigten Interesse“ zu verstehen ist.Nicht-EU-Bürger*innen, die nicht in Deutschland leben, hätten keinen Zugang zu amtlichen Informationen, unabhängig davon, ob sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Nur Privatpersonen hätten Zugang zu amtlichen Informationen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Human Rights Watch oder Medienorganisationen sollen keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.Die Regierung würde die derzeitige Obergrenze von 500 Euro für Gebühren bei IFG-Anfragen aufheben, was die Gefahr birgt, dass finanziell unüberwindbare Hürden entstehen, die Menschen von IFG-Anfragen abschrecken und ausschließen.Die Regierung würde die routinemäßige Schwärzung der Namen aller Behördenmitarbeiter*innen, auch Entscheidungstragenden, zulassen, wodurch die individuelle Verantwortung für amtliches Handeln verschleiert würde.„FragDenStaat“, die zivilgesellschaftliche Plattform für Informationsfreiheit, bezeichnete die Regierungspläne als „schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Sie weisen darauf hin, dass die Aufhebung der Obergrenze zu Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro führen könnte.
Reporter ohne Grenzen und Netzwerke investigativer Journalisten haben die Pläne der Regierung als Hindernisse für den Informationszugang von Journalist*innen und als Versuche kritisiert, die Kontrollfunktion der Medien einzuschränken, da es ihnen dadurch erheblich erschwert würde, ihre Aufgabe der Überwachung der Handlungen von Politikern und Behörden wahrzunehmen.
Die Regierungspläne stießen auch bei unabhängigen Aufsichtsbehörden auf Landesebene auf Kritik, wie der Berliner Beauftragten für Informationsfreiheit, Meike Kamp, die erklärte, „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann“, um Vertrauen zu schaffen und die Demokratie zu stärken.
Derzeit ermöglicht das IFG jedem, amtliche Informationen anzufragen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren. Recherchen der Zivilgesellschaft und der Medien auf der Grundlage des IFG, haben in der Vergangenheit zahlreiche politische Skandale und Korruptionsfälle aufgedeckt, darunter auch solche, bei denen Vorwürfe gegen Amtsträger der derzeitigen Bundesregierung erhoben wurden, die nun auf die Gesetzesänderungen drängen.
Im Koalitionsvertrag der Regierung aus dem vergangenen Jahr wurde zugesagt, das Informationsfreiheitsgesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung [zu] reformieren“. Die Pläne der Regierung, die Informationsfreiheit in Deutschland einzuschränken, stellen nicht nur einen Verstoß gegen ihre eigene Verpflichtung dar, sondern auch eine Verletzung internationaler und europäischer Menschenrechtsnormen, so Human Rights Watch.
Deutschland ist an internationale und regionale Menschenrechtsstandards gebunden, die das Recht auf Informationszugang und -suche als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung schützen – unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass der Zugang zu Informationen für Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere öffentliche Kontrollinstanzen von besonderer Bedeutung ist, da deren Fähigkeit, die öffentliche Debatte zu gestalten, davon abhängt, dass sie Zugang zu relevanten öffentlichen Unterlagen erhalten. Einschränkungen des Zugangs müssen rechtmäßig, notwendig und im Verhältnis zu einem legitimen Ziel stehen. Pauschale Ausschlüsse, Schwärzungen und willkürliche Zugangsvoraussetzungen stehen im Widerspruch zu einer transparenten Regierungsführung und bergen die Gefahr, den Journalismus und die Bürgerbeteiligung – zentrale Säulen einer rechtsstaatlichen Demokratie – einzuschränken.
„Politische Transparenz und öffentliche Kontrolle lassen sich nicht einfach abschalten, wenn es für die Regierung unangenehm wird“, sagte Teffera. „Die Bundesregierung sollte ihren Kurs in dieser gefährlichen Bestrebung, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen, korrigieren und den effektiven Zugang zu amtlichen Informationen, sowohl für Privatpersonen als auch Organisationen gewährleisten.“
