Finanzen
Barclays PLC: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Barclays PLC hatte in 26 Fällen zwischen Juni 2022 und einschließlich März 2023 Stimmrechtsmitteilungen bezogen auf denselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt.
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Barclays PLC: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Barclays PLC hatte in 26 Fällen zwischen Juni 2022 und einschließlich März 2023 Stimmrechtsmitteilungen bezogen auf denselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt.
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BaFin warnt vor der Website green-lmtd(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website green-lmtd(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbieten. Die Betreiber behaupten wahrheitswidrig eine Aufsicht durch die „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ (FINA EU). Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend.
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Foris Capital: BaFin warnt vor Websites
Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites aiforis(.)com und aiforis-trading(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die angeblich in Zypern ansässige Foris Capital (EU) Ltd unter dem Handelsnamen "Foris Capital" auf den Websites ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen an.
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Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 180.000 Euro gegen die Schaeffler AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) verstoßen. Die Tatsache, dass die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2024 deutlich von der Markterwartung abwichen, hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen.
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Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 180.000 Euro gegen die Schaeffler AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) verstoßen. Die Tatsache, dass die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2024 deutlich von der Markterwartung abwichen, hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen.
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Renvio(.)icu und renvio(.)pro: BaFin warnt vor Websites
Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites renvio(.)icu und renvio(.)pro. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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ZAVAROVALNICA TRIGLAV, d.d.
Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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BaFin warnt vor der Website brokereins(.)com
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website brokereins(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Wertede: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website wertede(.)com und wertede(.)cc
Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten wertede(.)com und wertede(.)cc. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
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uk-trd(.)investments: BaFin warnt vor der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website uk-trd(.)investments. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die unbekannten Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Diese geben sich als „UK Trade & Invest“ aus. Gegenüber Kundinnen und Kunden behaupten die Betreiber der Webseite von der European Financial Authority (FINAEU/FINA EU/FIN A EU autorisiert zu sein.
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Festgeldplan(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website festgeldplan(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Sie erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG, die von der BaFin beaufsichtigt wird. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG steht in keinem Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Finanzdienstleistungen.
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BaFin warnt vor der Website panda-financial(.)com
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website panda-financial(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem lizenzierten Institut Bitpanda Financial Services GmbH verbunden.
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a.i.s. AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen die a.i.s. AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die a.i.s. AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 nicht veröffentlicht.
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a.i.s. AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen die a.i.s. AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die a.i.s. AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 nicht veröffentlicht.
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Aufsichtsmitteilung Nr. 02/2026 (WA): Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 12.02.2026 (Rs. C-864/24) auf die Auslegung von § 34 WpHG und § 30 WpÜG
Diese Aufsichtsmitteilung gilt bis bis zu einer europarechtskonformen Änderung des § 34 Abs. 1 und 2 WpHG.
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EuGH-Urteil (Rs. C-864/24): BaFin berücksichtigt Urteil bei der Auslegung von § 34 WpHG; keine Änderung bei der Auslegung von § 30 WpÜG
Die Finanzaufsicht BaFin äußert sich in einer Aufsichtsmitteilung zu dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2026 (Rs. C-864/24). Darin stellt sie die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verwaltungspraxis dar.
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VINCORION SE neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Seit heute notiert die VINCORION SE (ISIN: DE000VNC0014) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Preis der Aktie betrug 19,30 Euro. Der aktuelle Aktienkurs ist auf der Webseite der Deutschen Börse abrufbar.
BNP PARIBAS, J.P. Morgan und Joh. Berenberg, Gossler & Co. fungierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. COMMERZBANK, in Kooperation mit ODDO BHF, und UniCredit sind zusätzliche Joint Bookrunners. Designated Sponsor im Xetra-Handel ist Joh. Berenberg, Gossler & Co. Spezialist am Handelsplatz Frankfurt ist die Baader Bank.
Nach eigenen Angaben ist die VINCORION SE ein führender Entwickler und Hersteller von Energie- und Mechatroniklösungen für Verteidigungsplattformen und fortschrittliche Luftfahrtsysteme mit Fokus auf innovative Energiesysteme. Das Unternehmen aus Wedel bei Hamburg hat rund 900 Vollzeitbeschäftigte an Standorten in Deutschland und den USA und erwirtschaftete 2025 rund 240 Mio.€ Umsatz.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Primärmarktstatistik.
Medienkontakt:
Andreas von Brevern
+49 69 2114284
media-relations@deutsche-boerse.com
Carola Dürer
+49 69 21114739
media-relations@deutsche-boerse.com
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Billie GmbH muss ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen
Die Billie GmbH mit Sitz in Berlin muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
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Billie GmbH muss ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen
Die Billie GmbH mit Sitz in Berlin muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
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