Finanzen

Mbspoint(.)com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von MBS Point. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website mbspoint(.)com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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BaFin warnt vor der Gainorex Investment-App

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der WhatsApp-Gruppe Börsenblick A-001. In der WhatsApp-Gruppe werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Gainorex Investment-App Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Webseiten: „Es ist Ihre Chance, intelligenter in Deutschland zu handeln.“

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Seiten verfügen über kein Impressum.
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Entbürokratisierung: BaFin entlastest Versicherer im Standortfördergesetz

Im Standortfördergesetz sind vier Entlastungsmaßnahmen für den Versicherungsbereich enthalten. Basierend auf ihren Praxiserfahrungen hatte die BaFin Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz und der Aktuarverordnung vorgeschlagen. Damit reduziert sie den Aufwand für Unternehmen und die Aufsicht. Die Entlastungsmaßnahmen gelten ab sofort.
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obsidian-group(.)org: BaFin warnt vor Website

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website obsidian-group(.)org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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BrainedCoredNod: BaFin warnt vor Handelsplattform

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Berlin ansässigen Handelsplattform „BrainedCoredNod“.
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JARXE: BaFin warnt vor Webseiten

Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten jarxe(.)com und jarxe(.)org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht  bietet die JARXE CRYPTO TRADING LTD auf den beiden genannten Webseiten sowie über die App „Jarxe“ ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Save the Date: Konferenz Proportionalität in der Bankenaufsicht und -regulierung 2026

Am 16. September 2026 findet die Veranstaltung zur Proportionalität in der Bankenaufsicht und -regulierung im World Conference Center Bonn statt.
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Raiffeisenbank-Volksbank Fresena eG: BaFin setzt Bußgeld fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Raiffeisenbank-Volksbank Fresena eG ein Bußgeld in Höhe von 22.500 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht hinsichtlich der Meldeprozesse an den BaFin-Kontenvergleich schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2025 mehrere unzutreffende Informationen zu Kontenmodellen des Kreditinstituts auf der Vergleichswebsite veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum nicht korrigiert.
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VR Bank Dreieich-Offenbach eG: BaFin setzt Bußgeld fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR Bank Dreieich-Offenbach eG ein Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht hinsichtlich der Meldeprozesse an den BaFin-Kontenvergleich schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2025 mehrere unzutreffende Informationen zu Kontenmodellen des Kreditinstituts auf der Vergleichswebsite veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum nicht korrigiert.
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Trade Republic Bank GmbH: BaFin warnt vor Social Engineering-Betrug und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht informiert, dass Betrügerinnen und Betrüger die Identität der Trade Republic Bank GmbH missbrauchen und SMS sowie E-Mails an Kundinnen und Kunden senden.
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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website alijz(.)com, der App alijzspro sowie Angeboten in WhatsApp-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website alijz(.)com sowie WhatsApp-Gruppen, die unter der Firma AL Konzept GmbH & Co. KG betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über eine App mit dem Namen alijzspro in Finanzinstrumente zu investieren. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
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Raiffeisenbank-Volksbank Fresena eG: BaFin setzt Bußgeld fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Raiffeisenbank-Volksbank Fresena eG ein Bußgeld in Höhe von 22.500 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht hinsichtlich der Meldeprozesse an den BaFin-Kontenvergleich schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2025 mehrere unzutreffende Informationen zu Kontenmodellen des Kreditinstituts auf der Vergleichswebsite veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum nicht korrigiert.
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Gerresheimer AG: BaFin leitet Prüfung für den Konzernzwischenabschluss zum 31. Mai 2025 und den zugehörigen Konzernzwischenlagebericht ein und erweitert Anlassprüfung für den Konzernabschluss zum 30. November 2024 und den zugehörigen Lagebericht

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 6. März 2026 eine Prüfung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der Gerresheimer AG für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025 und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts eingeleitet.
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Gerresheimer AG: BaFin leitet Prüfung für den Konzernzwischenabschluss zum 31. Mai 2025 und den zugehörigen Konzernzwischenlagebericht ein und erweitert Anlassprüfung für den Konzernabschluss zum 30. November 2024 und den zugehörigen Lagebericht

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 6. März 2026 eine Prüfung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der Gerresheimer AG für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025 und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts eingeleitet.
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VR Bank Dreieich-Offenbach eG: BaFin setzt Bußgeld fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR Bank Dreieich-Offenbach eG ein Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind fehlerhafte und unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht hinsichtlich der Meldeprozesse an den BaFin-Kontenvergleich schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2025 mehrere unzutreffende Informationen zu Kontenmodellen des Kreditinstituts auf der Vergleichswebsite veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum nicht korrigiert.
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BaFin warnt vor der Website europecapitalmarkets(.)com

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website europecapitalmarkets(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Equity Research Ventures PTE. LTD. („AlleAktien“): Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Equity Research Ventures PTE. LTD., nach eigenen Angaben mit Sitz in Singapur, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Co-Investment AlleAktien Wealth x SpaceX“ ohne den dafür erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Es handelt sich dabei um eine Vermögensanlage in Form von sonstigen Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Das Angebot erfolgt über die Internetseiten go.alleaktien(.)com/spacex, wealth.alleaktien(.)com/spacex und bettermarkets(.)app/waitlist.
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TGI AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die TGI AG mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, unter der Oberbezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet. Es handelt sich dabei um Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewähren. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde für keine der angebotenen Vermögensanlagen ein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
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