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BaFin – Maßnahmen der BaFin
Reisebank AG: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
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Payone GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
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flatexDEGIRO Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt zweiten Sonderbeauftragten ein
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die IHS Nr. 2 GS GmbH
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Juli 2025 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der IHS Nr. 2 GS GmbH festgesetzt.
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Standard Chartered Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die Standard Chartered Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Zudem muss das Institut zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
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Wohlverhaltensaufsicht: BaFin spricht Verwarnungen gegen Geschäftsleiter aus
Die Finanzaufsicht BaFin hat mehrere Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens wegen Verstößen gegen Bestimmungen zum Produktfreigabeverfahren verwarnt.
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N26 Bank SE: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an
Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt.
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Mangelhafte Geldwäscheprävention: BaFin setzt Bußgeld gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Institut hat Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieben, die nur eingeschränkt angemessen waren.
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Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG): Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - kurz IFRS) erstellte, gebilligte Konzernabschluss der Vivanco Gruppe GmbH (vormals: Vivanco Gruppe AG) zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.
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Babcock Pensionskasse VVaG: BaFin widerruft Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts
Die BaFin hat der Babcock Pensionskasse VVaG am 29. Oktober 2025 die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und keinen realistischen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorlegen.
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Leonteq Securities (Europe) GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH festgesetzt. Das Institut hatte seine Aufsichtspflicht gegenüber den Mitarbeitenden verletzt. So verfügte das Unternehmen bis mindestens Ende des Jahres 2022 über keine angemessenen internen Prozesse zur Geldwäscheprävention und verstieß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. November 2025 eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro gegen die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich waren.
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Geschäftsleiter: BaFin verwarnt Geschäftsleiter
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 22. September 2025 zwei Geschäftsleiter einer Sparkasse verwarnt. Grund waren wiederholte Mängel in der Geschäftsorganisation.
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Mängel in der Geldwäscheprävention: BaFin ordnet Maßnahmen gegen C24 Bank an
Die C24 Bank GmbH muss angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und um gravierende Mängel insbesondere in der Geldwäscheprävention zu beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Mängelbeseitigung im Institut sowie die Einhaltung der aufsichtlichen Maßnahmen überwachen wird. Die C24 Bank GmbH muss der BaFin und der Deutschen Bundesbank regelmäßig zum Fortschritt der Mängelbeseitigung berichten. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Institut festgelegt.
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Müller - Die lila Logistik SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 44.000 Euro gegen die Müller - Die lila Logistik SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Müller - Die lila Logistik SE hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die jeweiligen (Konzern-) Jahresfinanzinformationen für die Geschäftsjahre 2022 und 2024 öffentlich zugänglich waren.
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Tradegate AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die Tradegate AG mit Sitz in Berlin muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem angeordnet, dass die Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen einhalten muss, bis sie die organisatorischen Mängel beseitigt hat.
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HOCHTIEF AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung der Konzernabschlüsse 2020 und 2021
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der HOCHTIEF AG zu den Konzernabschlüssen 2020 und 2021 und den zugehörigen Konzernlageberichten durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
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