Legal Tech
Digitalisierungsförderung 2026: Wo eine Kanzlei noch einen Zuschuss bekommt
Sechzehn Landesprogramme, an den Förderbanken im Volltext gelesen: In zwei Ländern gibt es für eine Kanzlei einen Zuschuss zur Umsetzung, in zwei weiteren ein Darlehen mit Zuschussanteil, in zwölf Ländern nichts. Und die E-Rechnung ist als reine Pflicht fast überall ausgeschlossen.
Wer als Kanzlei über Automatisierung nachdenkt, stößt früh auf den Satz, das Land übernehme einen großen Teil der Kosten. Er stammt aus Blogbeiträgen und aus Übersichten, die Programme führen, die es nicht mehr gibt. Ich habe am 13. September 2026 alle 16 Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung an ihrer jeweiligen Quelle gelesen: Richtlinie, Merkblatt, Programmseite der Förderbank. Die Frage war jedes Mal dieselbe: Bekommt eine Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei, die eine Automatisierung extern bauen lässt, dafür Geld vom Land?
Freie Berufe sind die Regel des Ausschlusses
Die meisten Programme fördern „Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft“ und meinen das wörtlich. Bayern schließt freie Berufe in der Richtlinie zum Digitalbonus aus, Ausnahme nur für freie Berufe in gewerblicher Rechtsform. Brandenburg fördert mit BIG-Digital nur die gewerbliche Wirtschaft nach Gewerbesteuergesetz. Bremen nennt in der Richtlinie zum Programm Digitaler Mittelstand KI Angehörige der freien Berufe als nicht antragsberechtigt. Mecklenburg-Vorpommern schließt in der KI-Richtlinie vom 10. Juni 2026 freiberuflich Tätige nach Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes aus, Schleswig-Holstein seit der Neufassung der DKU-Richtlinie im Amtsblatt vom 5. Juni 2026 ebenfalls, das Saarland bei DigitalInvest KMU auch dann, wenn die Kanzlei als GmbH auftritt. Thüringen lässt bei InnoInvest zwar wirtschaftsnahe Freiberufler zu, schließt rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler aber ausdrücklich aus.
Dazu kommen die Länder, in denen es für niemanden mehr einen Umsetzungszuschuss gibt. In Hessen endete der DIGI-Zuschuss mit der Förderphase im Juni 2026, weitere Aufrufe sind laut WIBank nicht vorgesehen. Niedersachsens Digitalbonus-Richtlinie trat zum 31.12.2025 außer Kraft, einen Nachfolger gibt es nicht. In Berlin zahlt der Transfer BONUS nur für Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen oder an die Gamesbranche; die Digitalprämie und der InvestitionsBONUS nehmen keine Anträge mehr an. Rheinland-Pfalz bezuschusst über das Betriebsberatungsprogramm der ISB nur Beratung, und auch das nur für die gewerbliche Wirtschaft. Nordrhein-Westfalen hat MID-Digitalisierung zum 1. Januar 2026 auf marktgängige KI-Produkte verengt, vergeben per Los mit 16 Anträgen im Monat; das Schwesterprogramm MID-Digitale Prozesse bezahlt ausschließlich Beratung und führt die E-Rechnung wörtlich unter den nicht förderfähigen Maßnahmen.
Wo es für eine Kanzlei noch geht
In Sachsen nennt die Richtlinie Angehörige der freien Berufe ausdrücklich als förderberechtigt. Der Digitalisierung Zuschuss der SAB übernimmt bei Transformationsprojekten kleiner Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 35 Prozent; die anrechenbaren direkten Ausgaben enden bei 60.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro. Der Haken steht seit dem 17. Juli 2026 auf der Programmseite: Antragsstopp in der Übergangsregion, also unter anderem in Dresden und Chemnitz. Anträge nimmt die SAB nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen an.
Sachsen-Anhalt fördert mit Digital Innovation bis zu 50 Prozent und höchstens 70.000 Euro je Vorhaben; der Anteil von Beraterleistungen ist auf 6.000 Euro begrenzt. Freiberuflich geführte Unternehmen, der Förderaufruf nennt Rechtsanwälte und Steuerberater ausdrücklich, sind antragsberechtigt, bekommen im Auswahlkriterium zum Einsatzbereich aber zwei statt drei Punkte. Anträge gehen nur in Fenstern: Das Verfahren vom 29. Juli 2026 ist geschlossen; zum Stand dieser Prüfung hatte die Investitionsbank die nächsten Fenster unter Vorbehalt für den 28. September 2026 und den 30. November 2026 angekündigt, Öffnung jeweils um 13:00 Uhr, Schluss beim 90. Antrag. Ob ein Fenster gerade offen ist, steht nur auf der Seite der Investitionsbank; das erste kann beim Lesen dieses Beitrags schon wieder zu sein.
Zwei Länder bleiben mit einem Darlehen. In Hamburg läuft der Hamburg-Kredit Digital über die Hausbank: Er finanziert Kauf und Einführung von Hard- und Software samt Beraterkosten bei Vorhaben ab 25.000 Euro, und die Stadt legt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags dazu, gedeckelt bei 20.000 Euro; freiberuflich Tätige gehören zum Kreis der Berechtigten. Wer vorher eine Beratung will, bekommt sie über den Hamburg Digital Check zur Hälfte bezahlt, höchstens 7.500 Euro, wenn der vollständige Antrag bis zum 16.11.2026 bei der IFB liegt. Baden-Württemberg hat die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie zum 30.06.2025 auslaufen lassen; was blieb, ist die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank, ein Hausbankdarlehen, auf das das Land bei Vorhaben bis 250.000 Euro einen Tilgungszuschuss von 5,0 Prozent des Darlehensbetrags gibt. Wer freiberuflich arbeitet, ist dort ausdrücklich antragsberechtigt.
Die E-Rechnung ist als Pflicht kein Förderfall
Viele Kanzleien wollen die Förderung für die Umstellung auf die E-Rechnung nutzen. Genau das schließen die Programme aus, teils wörtlich, teils über die Klausel, dass Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht gefördert werden. Nordrhein-Westfalen nennt Zeiterfassung, E-Rechnung und Kassenlösungen namentlich. Bayern, Sachsen, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein formulieren den Ausschluss allgemein, er trifft die reine Pflichterfüllung aber ebenso. Förderfähig bleibt, was darüber hinausgeht: eine Rechnungsstrecke, die Vorsystem, Buchhaltung und Mandantenpost verbindet und Abläufe neu ordnet. Der Unterschied liegt nicht im Werkzeug, sondern in der Vorhabensbeschreibung.
Was daraus folgt
Erstens: Der Antrag geht vor der Beauftragung raus. Wo eine Richtlinie den Beginn des Vorhabens regelt, zählt ein unterschriebener Auftrag bereits als Beginn und vernichtet die Förderung. Zweitens: Bezahlt wird die einmalige Umsetzung, nie der laufende Betrieb. Drittens: Schleswig-Holstein erkennt die Rechnung eines Dienstleisters nicht an, wenn dieser beim Antrag aktiv mitgewirkt hat; wer sich vom Umsetzer beim Antrag helfen lässt, sollte die Richtlinie seines Landes auf eine solche Klausel prüfen. Viertens: Für eine Kanzlei außerhalb von Leipzig, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Baden-Württemberg gibt es derzeit keinen Landeszuschuss für die Umsetzung. Die Entscheidung für eine Automatisierung muss sich dort aus der eingesparten Arbeitszeit allein rechnen. Das ist ehrlicher als ein Förderversprechen, das an der Richtlinie scheitert.
Die Prüfung wiederhole ich monatlich; Programme ändern sich in Wochen, nicht in Jahren. Sachsen hat im Juli den regionalen Antragsstopp verhängt, Nordrhein-Westfalen im September ein neues Teilprogramm gestartet, Bremen die Mittel für 2026 aufgebraucht. Wer eine Förderung in ein Angebot schreibt, sollte das Datum der Prüfung danebenschreiben.
Autor: Ilia Isakov entwickelt und betreibt Automatisierungsstrecken für mittelständische Unternehmen und Kanzleien bei Fudaut. Für diesen Beitrag hat er am 13. September 2026 alle 16 Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung an ihrer Quelle gelesen; die Belegliste mit Fundstellen und Wortlauten liegt der Redaktion vor.
Der Beitrag Digitalisierungsförderung 2026: Wo eine Kanzlei noch einen Zuschuss bekommt erschien zuerst auf .
Bundesnotarkammer beteiligt sich an Legal Tech Firma
Die Bundesnotarkammer hat eine strategische Beteiligung an der Potsdam Legal Tech GmbH erworben. Mit diesem Schritt möchte sie die Innovationsgeschwindigkeit im deutschen Notariat beschleunigen und die digitale Infrastruktur stärken.
Die in Potsdam ansässige Potsdam Legal Tech GmbH entwickelt mit „NOTARIUS“ eine cloud-native Softwarelösung speziell für Notarbüros. Das System läuft in einer deutschen Cloud und erfüllt die strengen Anforderungen des notariellen Berufsrechts.
„Die Beteiligung bildet einen entscheidenden Fortschritt für die Digitalisierung des Berufsstands“, betont Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
Für Jens Habermann, Geschäftsführer der Potsdam Legal Tech, ist die Partnerschaft ein Zeichen des Vertrauens: „Durch die Unterstützung der Bundesnotarkammer können wir unsere workflow-orientierte Plattform, die bereits heute KI-gestützte Prozesse integriert, weiter skalieren. Unser Ziel ist es, die Arbeitsabläufe in Notarbüros nachhaltig zu erleichtern.“
Der Beitrag Bundesnotarkammer beteiligt sich an Legal Tech Firma erschien zuerst auf .
OpenAI bringt Astra for Law: Spezial-KI für Kanzlei und Rechtsabteilung
OpenAI (ChatGPT) hat gestern mit „Astra for Law“ eine speziell auf professionelle juristische Arbeit zugeschnittene Variante seines KI-Systems vorgestellt. Grundlage ist GPT-6 Astra, das derzeit leistungsfähigste breit eingesetzte Modell des Unternehmens. Astra for Law kombiniert dieses Modell mit besonderen Anweisungen für juristische Analyse und Schriftsatzarbeit, einem eigenen juristischen Suchindex sowie Schnittstellen zu Fachanwendungen. Zunächst erhalten ausgewählte Kanzleien im Rahmen eines „Trusted Access“-Programms Zugriff über ChatGPT und Codex; eine Bereitstellung über die API unter der Bezeichnung „gpt-6-astra-law“ soll folgen.
Im Mittelpunkt steht vor allem die juristische Recherche. Astra for Law soll nicht nur Rechtsfragen beantworten, sondern einschlägige Entscheidungen und Normen auffinden, relevante Passagen identifizieren, die Bedeutung einer Fundstelle einordnen und Gegenargumente oder für die eigene Position ungünstige Rechtsprechung berücksichtigen. Hinzu kommen Funktionen für Vertragsprüfung, Due Diligence, die Entwicklung von Argumentationslinien und Vertragsklauseln sowie das Erstellen von Entwürfen für Mandantenberatung und Redlines. In einem von OpenAI veröffentlichten Test mit 200 US-amerikanischen Rechtsfragen bestand Astra for Law 54 Prozent der untersuchten Aufgaben, während GPT-6 Astra mit normaler Websuche auf 38,7 Prozent kam. Die Zahlen stammen allerdings von OpenAI selbst und beziehen sich auf US-Recht; sie lassen deshalb keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Qualität bei deutschem Recht zu.
Astra for Law in Deutschland
Gerade dieser Punkt ist für deutsche Anwältinnen und Anwälte wesentlich: Der derzeit ausdrücklich beschriebene spezielle Rechtsindex umfasst US-Recht, darunter Gerichtsentscheidungen, Gesetze, Verordnungen, Verfahrensregeln und Verwaltungsentscheidungen aus mehr als 230 Millionen Webadressen. Eine vergleichbare speziell kuratierte Datenbasis für deutsches oder europäisches Recht hat OpenAI bislang nicht angekündigt und ist in Deutschland auch zum großen Teil hinter Paywalls von Verlagen oder erst gar nicht online veröffentlicht, wie z.B. eine große Zahl von Gerichtsurteilen. Astra for Law ist daher nicht als Ersatz für deutsche juristische Datenbanken zu verstehen sondern als technische Plattform, auf der Kanzleien eigene Wissensbestände, Arbeitsabläufe und Fachprodukte anbinden können. Dafür hat OpenAI gleichzeitig 26 von Partnern entwickelte Plugins angekündigt, unter anderem für Relativity, Clio, iManage, Intapp und DeepJudge. Thomson Reuters bindet HighQ an und arbeitet zudem an einer CoCounsel-Verbindung.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte in Deutschland der Umgang mit Mandatsdaten erhalten. OpenAI wirbt für berechtigte Kanzleien unter anderem mit „Zero Data Retention“ bei der API. Bei ChatGPT Enterprise soll die Nutzung im Rahmen dieses Angebots standardmäßig von menschlicher Überprüfung ausgeschlossen sein. Zudem entwickelt OpenAI gemeinsam mit Latham & Watkins Funktionen für Berechtigungskonzepte, Ethical Walls, Mandantenvorgaben und kanzleiinterne Aufsicht. Für seine Business-Produkte erklärt OpenAI generell, Unternehmensdaten standardmäßig nicht zum Training der Modelle zu verwenden und Kontrollmöglichkeiten für Datenaufbewahrung und interne Datenquellen anzubieten.
Rechtsgemäße Verwendung von Astra for Law
Für deutsche Kanzleien beseitigt das allerdings nicht die eigenen rechtlichen Prüfpflichten. Beim Einsatz mit Mandatsinformationen sind insbesondere die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und der strafrechtliche Geheimnisschutz nach § 203 StGB zu beachten. Daneben müssen unter anderem die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung, Übermittlungen und technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft werden. Die Zusage eines Anbieters, die DSGVO zu unterstützen, ersetzt diese Prüfung nicht.
Hinzu kommt inzwischen der EU AI Act. Seit dem 2. Februar 2025 gilt unter anderem die Pflicht, bei Beschäftigten und anderen mit KI-Systemen befassten Personen für ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen. Seit dem 2. August 2026 gelten beziehungsweise werden weitere zentrale Teile der Verordnung durchgesetzt, darunter Vorgaben für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen und bestimmte Transparenzpflichten. Kanzleien, die Systeme wie Astra for Law produktiv einsetzen oder darauf eigene Anwendungen aufbauen, sollten deshalb neben Berufsrecht und Datenschutz auch ihre Rolle und Pflichten nach der KI-Verordnung prüfen.
Fazit
Astra for Law markiert für OpenAI damit vor allem einen Wechsel von allgemeinen Chatbots hin zu spezialisierten KI-Infrastrukturen für Kanzleien. Für den deutschen Markt dürfte entscheidend sein, ob OpenAI künftig auch belastbare deutsche und europäische Rechtsquellen integriert und ob Kanzleien die neuen Funktionen so einsetzen können, dass Quellenkontrolle, menschliche Letztentscheidung, Mandatsgeheimnis und regulatorische Anforderungen gewahrt bleiben. Gerade weil OpenAI das System ausdrücklich für anspruchsvolle juristische Arbeit positioniert, bleibt die Überprüfung von Fundstellen und Ergebnissen durch Juristen zentral.
Der Beitrag OpenAI bringt Astra for Law: Spezial-KI für Kanzlei und Rechtsabteilung erschien zuerst auf .
Libra-CEO Viktor von Essen als „Legal Tech Person of the Year 2026“ ausgezeichnet
Der Gründer und CEO von Libra by Wolters Kluwer, Viktor von Essen, wurde bei den diesjährigen German Legal Tech Awards als „Legal Tech Person of the Year 2026“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird im Rahmen der Legal Tech Night vom Legal Tech Verband Deutschland vergeben und würdigt Persönlichkeiten, die die Digitalisierung und Innovation im Rechtsmarkt maßgeblich vorantreiben.
Viktor von Essen gründete Libra 2023 mit dem Ziel, KI speziell für die Anforderungen juristischer Arbeit zu entwickeln. Seit 2025 gehört Libra zu Wolters Kluwer. Der Legal AI Workspace ist mittlerweile europaweit verfügbar verbindet KI-Technologie mit juristischen Fachinhalten und digitalen Workflows.
„Die Auszeichnung freut mich sehr. Sie ist vor allem eine Anerkennung für das gesamte Team, das Libra aufgebaut und weiterentwickelt hat“, sagt Viktor von Essen. „Unser Anspruch war von Anfang an, KI so einzusetzen, dass sie Juristinnen und Juristen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt und ihnen mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben verschafft.“
Die Auszeichnung fällt in eine Phase, in der Legal AI den Schritt von der Experimentierphase in den produktiven Einsatz vollzieht. Themen wie Vertrauen, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Einbindung in bestehende juristische Arbeitsprozesse gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Diese Grundsätze prägen auch die Weiterentwicklung von Libra by Wolters Kluwer.
Der nächste German Legal Tech Award wird bereits am 18. März 2027 vergeben. Mehr Info dazu unter https://legaltechawards.de
Der Beitrag Libra-CEO Viktor von Essen als „Legal Tech Person of the Year 2026“ ausgezeichnet erschien zuerst auf .
Digitales Vertragsmanagement in Kanzleien: was § 43e BRAO verlangt
Jedes Dokument in einer Kanzlei trägt neben der Laufzeit auch die Verschwiegenheitspflicht. Digitales Vertragsmanagement in Kanzleien folgt deshalb anderen Regeln als in einem gewöhnlichen Unternehmen. § 43e BRAO bestimmt, welchen Dienstleistern eine Sozietät Zugang zu Mandatsgeheimnissen eröffnen darf. Hinzu kommt die sechsjährige Aufbewahrung aus § 50 BRAO, deren Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Auftrag beendet wurde.
Eigene Verträge und Mandatsakten gehören getrenntIn jeder Kanzlei liegen zwei Arten von Verträgen. Die eigenen betreffen Miete, Versicherungen und Lizenzen, die anderen stammen aus den Mandaten. Eine neu eingeführte Software wirft beide in denselben Ordnerbaum, obwohl das Berufsrecht sie auseinanderhält. Ein Anbieter mit Zugang zu Mandatsmaterial löst drei zusätzliche Pflichten aus: die Einwilligung des Mandanten, ein Löschkonzept entlang der Aufbewahrungsfristen und ein Rechtekonzept je Akte.
Was § 43e BRAO vom Softwareanbieter verlangtDas Gesetz fasst den Begriff Dienstleister weit. § 43e BRAO rechnet jede Stelle dazu, die der Anwalt beauftragt, vom Cloud-Anbieter bis zur Fernwartung. Zugang bekommt sie nur, soweit die Dienstleistung ihn erfordert. Der Vertrag braucht nach Abs. 3 die Textform, nach § 126b BGB also eine lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger, ohne Unterschrift. Die Kanzlei verpflichtet den Dienstleister darin unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit und begrenzt seine Kenntnisnahme auf das für die Vertragserfüllung Erforderliche. Sie legt außerdem fest, ob er weitere Personen heranziehen darf. Er muss sie dann ebenfalls in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.
Ohne diese dritte Festlegung ist die Vorgabe aus Abs. 3 nicht erfüllt, auch wenn die beiden anderen Punkte sauber geregelt sind. Die Norm fordert dabei allerdings keine namentliche Liste der Subunternehmer, sondern nur die Festlegung, ob der Anbieter das überhaupt darf. Von den Vertragsinhalten nimmt § 43e Abs. 7 Satz 2 Dienstleister aus, die für ihre Leistung ohnehin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Satz 1 stellt daneben Dienstleistungen frei, die aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen werden.
Die Belehrung im Vertrag hat einen strafrechtlichen Hintergrund. Eine mitwirkende Person macht sich nach § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB selbst strafbar, wenn sie ein bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart. Diese Strafbarkeit folgt unmittelbar aus dem Gesetz, nicht erst aus dem Vertrag. Der Anwalt wiederum wird nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB nur dann bestraft, wenn eine mitwirkende Person, die er nicht zur Geheimhaltung verpflichtet hat, ein Geheimnis tatsächlich offenbart. Eine Verschwiegenheitsklausel ohne diese Belehrung erfüllt § 43e Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BRAO nicht.
Mit der Unterschrift ist die Sache noch nicht erledigt. § 43e Abs. 2 BRAO verlangt eine sorgfältige Auswahl und zwingt die Kanzlei, die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, sobald die Einhaltung der Vorgaben nicht mehr gewährleistet ist. Wie die Kanzlei das prüft, sagt die Vorschrift nicht, also legt sie den Turnus selbst fest: jährlich und nach jeder Meldung über einen Sicherheitsvorfall. Wo der Anbieter die Leistung erbringt, gehört in dieselbe Prüfung, weil Abs. 4 den Zugang aus dem Ausland nur bei vergleichbarem Geheimnisschutz zulässt. Das Datenschutzrecht bleibt nach Abs. 8 unberührt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ersetzt die berufsrechtlichen Pflichten also nicht.
Wann der Mandant einwilligen mussDienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, setzen nach Abs. 5 die Einwilligung des Mandanten voraus. Diese Einwilligung gehört in die Mandatsunterlagen, damit ein Widerruf später nachvollziehbar bleibt. Widerruft der Mandant, fehlt für seine Akte die Grundlage. Zum Sperren des Zugriffs nennt die Vorschrift keine Frist, weshalb sie in den Vertrag mit dem Anbieter gehört. Die Vorgaben zu Auswahl und Vertragsinhalt bleiben nach Abs. 6 daneben bestehen, sofern der Mandant nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
Zwei Fristen laufen parallelIn einer Kanzlei folgt das Fristenmanagement zwei verschiedenen Zeitrechnungen. Die erste hängt am Vertragsdatum und steuert die Termine für Kündigung, Verlängerung und Zahlung. Die zweite stammt aus § 50 BRAO, wonach Handakten sechs Jahre aufzubewahren sind, elektronisch geführte nach Abs. 4 ebenso. Diese Frist beginnt erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Ein 2020 beendetes Mandat bindet die Akte deshalb bis zum 31. Dezember 2026.
Wenn ein Syndikus in der Rechtsabteilung sitztVertragsmanagement in einer Rechtsabteilung wirkt zunächst rein unternehmerisch. Das ändert sich, sobald dort ein zugelassener Syndikusrechtsanwalt arbeitet. Für ihn gelten nach § 46c Abs. 1 BRAO die Vorschriften über Rechtsanwälte, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 46c Abs. 3 nimmt zwar einzelne Normen davon aus, etwa die Herausgabepflicht nach § 50 Abs. 2. § 43e und die sechsjährige Aufbewahrung nach § 50 Abs. 1 bleiben dagegen anwendbar. Über die Software entscheidet deshalb nicht die IT allein, weil die Bindung den einzelnen Syndikus trifft.
Anforderungen, die digitales Vertragsmanagement in Kanzleien erfüllen mussEine Software für Kanzleien muss die eigenen Unterlagen von den mandatsbezogenen trennen und Zugriffsrechte auf Aktenebene abbilden. Dazu kommt eine zweite Fristenspur, weil die Aufbewahrung nicht an der Vertragslaufzeit hängt, sondern am 1. Januar nach dem Mandatsende beginnt. Kein Anbieter nimmt der Kanzlei trotzdem die berufsrechtliche Verantwortung ab, denn sie bleibt nach § 43e BRAO beim Rechtsanwalt. Prüfen Sie deshalb vor der Vorführung fünf Punkte:
- Deckt der Dienstleistervertrag Verschwiegenheit, Belehrung und Kenntnisgrenze ab?
- Ist der Einsatz von Subunternehmern geregelt und die Verschwiegenheitskette bis zum letzten Glied in Textform gesichert?
- Wo wird die Leistung erbracht, ist der Schutz dort vergleichbar?
- Lassen sich Mandatsakten und Kanzleiunterlagen technisch trennen?
- Läuft die Aufbewahrungsfrist ab Mandatsende unabhängig von der Vertragslaufzeit?
Wer einen dieser Punkte nicht klar bejahen kann, scheidet für die Mandatsakten aus. Dokumentenmanagement-Systeme bringen Rechte, Versionen und Aufbewahrung von Haus aus mit, also genau die Funktionen, an denen § 43e BRAO ansetzt. Der Stuttgarter Hersteller ELO Digital Office bündelt digitales Vertragsmanagement in der Business Solution ELO Contract. Lese- und Bearbeitungsrechte lassen sich dort nach Herstellerangaben je Akte begrenzen, sodass die Kenntnisgrenze technisch abbildbar bleibt. Wer Vertragsfreigaben digital über eine Signaturlösung abwickelt, holt deren Anbieter in dieselbe Prüfung.
Womit die Einführung beginntAm einfachsten beginnt die Umstellung bei den eigenen Verträgen. Das Team lernt daran die neue Ablage kennen, ohne dass dabei ein Mandatsgeheimnis berührt wird. Erst danach folgen die Mandatsakten, weil dort die Einwilligungen und das Löschkonzept vorher stehen müssen. Parallel dazu läuft die Prüfung des Dienstleistervertrags.
Häufige Fragen Was gehört alles zum Vertragsmanagement einer Kanzlei?Zum Vertragsmanagement einer Kanzlei gehören eine zentrale Ablage, ein Rechtekonzept auf Aktenebene, die Terminüberwachung, ein Freigabeweg und das Löschen nach Fristablauf. Dazu kommt der Nachweis, dass mandatsbezogene Unterlagen getrennt von den eigenen liegen.
Reicht eine kostenlose Vertragsmanagement-App für eine Kanzlei?Für den eigenen Vertragsbestand kann eine kostenlose App genügen, solange sie die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten abbildet. Über Mandatsunterlagen entscheidet dagegen der Dienstleistervertrag. Er muss in Textform vorliegen, die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen enthalten und den Einsatz weiterer Personen regeln. Ob eine Gratis-Stufe das hergibt, klärt die Kanzlei vor dem Upload der ersten Akte.
Diese Frist beginnt erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.In der Regel nicht. Die Einwilligung verlangt § 43e Abs. 5 BRAO nur bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen. Ein Dokumentenmanagement-System für den gesamten Aktenbestand ist allgemeine Infrastruktur und fällt nicht darunter. Anders liegt es, sobald der Anbieter an einer konkreten Akte arbeitet, etwa bei Support-Zugriff auf einen einzelnen Fall oder mandatsbezogener Migration. Die übrigen Pflichten bestehen unabhängig davon: Erforderlichkeit des Zugangs, sorgfältige Auswahl, Dienstleistervertrag in Textform mit Belehrung und Kenntnisgrenze. Liegt eine Einwilligung vor, entfallen die Anforderungen aus Abs. 2 und 3 nach Abs. 6 nicht, es sei denn, der Mandant verzichtet ausdrücklich darauf.
Der Beitrag Digitales Vertragsmanagement in Kanzleien: was § 43e BRAO verlangt erschien zuerst auf .
Spezial-Ausgabe: Legal Connectors
Die zweite LTV Spezial-Ausgabe hat das Thema „Legal Connectors“ und entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Bucerius Legal Innovation Hub und dem Bucerius Center on the Legal Profession (CLP). Inhaltlich handelt es sich um die größte Ansammlung von Erfahrungsberichten aus allen modernen Berufsbildern im Rechtsbereich, wie Legal Engineer, Legal AI Manager, Legal Tech Specialist, Legal Innovation Manager, Legal Transformation Manager, Legal Knowledge Manager, Legal Operations Manager, Legal Project Manager, Legal Data Analyst und Legal Designer.
Die Autorinnen und Autoren stammen aus den Kanzleien GÖRG, Gleiss Lutz, RSM Ebner Stolz, HEUKING, Noerr, Luther, CMS, Simmons & Simmons, A&O Shearman, Greenberg Traurig, Clifford Chance und Linklaters und den Unternehmen Deutsche Telekom, ARAG, Robert Bosch und Beck-Noxtua.
Mit einem Vorwort von Dr. Florian Skupin, Executive Director Legal Technoloy an der Bucerius Law School.
window.FB3D_CLIENT_DATA = window.FB3D_CLIENT_DATA || [];FB3D_CLIENT_DATA.push('eyJwb3N0cyI6eyIyMTY2MCI6eyJJRCI6MjE2NjAsInRpdGxlIjoiU3BlemlhbC1BdXNnYWJlOiBMZWdhbCBDb25uZWN0b3JzIiwidHlwZSI6InBkZiIsInJlYWR5X2Z1bmN0aW9uIjoiIiwiYm9va19zdHlsZSI6ImZsYXQiLCJib29rX3RlbXBsYXRlIjoibm9uZSIsIm91dGxpbmUiOltdLCJkYXRhIjp7InBvc3RfSUQiOiIyMTY2MSIsImd1aWQiOiJodHRwczpcL1wvbGVnYWwtdGVjaC12ZXJ6ZWljaG5pcy5kZVwvd3AtY29udGVudFwvdXBsb2Fkc1wvMjAyNlwvMDlcL0xUVi1Tb25kZXJhdXNnYWJlX0J1Y2VyaXVzLnBkZiIsInBkZl9wYWdlcyI6IjQ2IiwicGFnZXNfY3VzdG9taXphdGlvbiI6Im5vbmUifSwidGh1bWJuYWlsIjp7ImRhdGEiOnsicG9zdF9JRCI6IjAifSwidHlwZSI6ImF1dG8ifSwicHJvcHMiOnsiYmFja2dyb3VuZENvbG9yIjoiYXV0byIsImJhY2tncm91bmRJbWFnZSI6ImF1dG8iLCJiYWNrZ3JvdW5kU3R5bGUiOiJhdXRvIiwiaGlnaGxpZ2h0TGlua3MiOiJhdXRvIiwibGlnaHRpbmciOiJhdXRvIiwic2luZ2xlUGFnZU1vZGUiOiJhdXRvIiwiY2FjaGVkUGFnZXMiOiJhdXRvIiwicmVuZGVySW5hY3RpdmVQYWdlcyI6ImF1dG8iLCJyZW5kZXJJbmFjdGl2ZVBhZ2VzT25Nb2JpbGUiOiJhdXRvIiwicmVuZGVyV2hpbGVGbGlwcGluZyI6ImF1dG8iLCJwcmVsb2FkUGFnZXMiOiJhdXRvIiwiYXV0b1BsYXlEdXJhdGlvbiI6ImF1dG8iLCJydGwiOiJhdXRvIiwiaW50ZXJhY3RpdmVDb3JuZXJzIjoiYXV0byIsIm1heERlcHRoIjoiYXV0byIsInNoZWV0Ijp7InN0YXJ0VmVsb2NpdHkiOiJhdXRvIiwid2F2ZSI6ImF1dG8iLCJzaGFwZSI6ImF1dG8iLCJ3aWR0aFRleGVscyI6ImF1dG8iLCJjb2xvciI6ImF1dG8iLCJzaWRlIjoiYXV0byIsInN0cmV0Y2hJbWFnZXMiOiJhdXRvIiwiY29ybmVyRGV2aWF0aW9uIjoiYXV0byIsImZsZXhpYmlsaXR5IjoiYXV0byIsImZsZXhpYmxlQ29ybmVyIjoiYXV0byIsImJlbmRpbmciOiJhdXRvIiwiaGVpZ2h0VGV4ZWxzIjoiYXV0byJ9LCJjb3ZlciI6eyJ3YXZlIjoiYXV0byIsImNvbG9yIjoiYXV0byIsInNpZGUiOiJhdXRvIiwic3RyZXRjaEltYWdlcyI6ImF1dG8iLCJiaW5kZXJUZXh0dXJlIjoiYXV0byIsImRlcHRoIjoiYXV0byIsInBhZGRpbmciOiJhdXRvIiwic3RhcnRWZWxvY2l0eSI6ImF1dG8iLCJmbGV4aWJpbGl0eSI6ImF1dG8iLCJmbGV4aWJsZUNvcm5lciI6ImF1dG8iLCJiZW5kaW5nIjoiYXV0byIsIndpZHRoVGV4ZWxzIjoiYXV0byIsImhlaWdodFRleGVscyI6ImF1dG8iLCJtYXNzIjoiYXV0byIsInNoYXBlIjoiYXV0byJ9LCJwYWdlIjp7IndhdmUiOiJhdXRvIiwiY29sb3IiOiJhdXRvIiwic2lkZSI6ImF1dG8iLCJzdHJldGNoSW1hZ2VzIjoiYXV0byIsImRlcHRoIjoiYXV0byIsInN0YXJ0VmVsb2NpdHkiOiJhdXRvIiwiZmxleGliaWxpdHkiOiJhdXRvIiwiZmxleGlibGVDb3JuZXIiOiJhdXRvIiwiYmVuZGluZyI6ImF1dG8iLCJ3aWR0aFRleGVscyI6ImF1dG8iLCJoZWlnaHRUZXhlbHMiOiJhdXRvIiwibWFzcyI6ImF1dG8iLCJzaGFwZSI6ImF1dG8ifSwiaGVpZ2h0IjoiYXV0byIsIndpZHRoIjoiYXV0byIsImdyYXZpdHkiOiJhdXRvIiwicGFnZXNGb3JQcmVkaWN0aW5nIjoiYXV0byJ9LCJjb250cm9sUHJvcHMiOnsiYWN0aW9ucyI6eyJjbWRUb2MiOnsiZW5hYmxlZCI6ImF1dG8iLCJlbmFibGVkSW5OYXJyb3ciOiJhdXRvIiwiYWN0aXZlIjoiYXV0byIsImRlZmF1bHRUYWIiOiJhdXRvIn0sImNtZEF1dG9QbGF5Ijp7ImVuYWJsZWQiOiJhdXRvIiwiZW5hYmxlZEluTmFycm93IjoiYXV0byIsImFjdGl2ZSI6ImF1dG8ifSwiY21kU2F2ZSI6eyJlbmFibGVkIjoiYXV0byIsImVuYWJsZWRJbk5hcnJvdyI6ImF1dG8ifSwiY21kUHJpbnQiOnsiZW5hYmxlZCI6ImF1dG8iLCJlbmFibGVkSW5OYXJyb3ciOiJhdXRvIn0sImNtZFNpbmdsZVBhZ2UiOnsiZW5hYmxlZCI6ImF1dG8iLCJlbmFibGVkSW5OYXJyb3ciOiJhdXRvIiwiYWN0aXZlIjoiYXV0byIsImFjdGl2ZUZvck1vYmlsZSI6ImF1dG8ifSwid2lkVG9vbGJhciI6eyJlbmFibGVkIjoiYXV0byIsImVuYWJsZWRJbk5hcnJvdyI6ImF1dG8ifX19LCJhdXRvVGh1bWJuYWlsIjoiaHR0cHM6XC9cL2xlZ2FsLXRlY2gtdmVyemVpY2huaXMuZGVcL3dwLWNvbnRlbnRcL3VwbG9hZHNcLzNkLWZsaXAtYm9va1wvYXV0by10aHVtYm5haWxzXC8yMTY2MC5wbmciLCJwb3N0X25hbWUiOiJzcGV6aWFsLWF1c2dhYmUtbGVnYWwtY29ubmVjdG9ycyIsInBvc3RfdHlwZSI6IjNkLWZsaXAtYm9vayJ9fSwicGFnZXMiOltdLCJmaXJzdFBhZ2VzIjpbXX0=');window.FB3D_CLIENT_LOCALE && FB3D_CLIENT_LOCALE.render && FB3D_CLIENT_LOCALE.render();Sie können die Sonderausgabe „Legal Connectors“ oben im FlipBook lesen (auch Fullscreen) oder hier als PDF laden:
DOWNLOAD ALS PDFDer Beitrag Spezial-Ausgabe: Legal Connectors erschien zuerst auf .
Dirk Feuerberg, Staatssekretär für Justiz des Landes Berlin, eröffnet die LEGAL REVOLUTION 2026
Dirk Feuerberg, Staatssekretär für Justiz des Landes Berlin, wird am Montag, den 21. September um 09:00 Uhr im Estrel Berlin die offizielle Begrüßungsrede auf der LEGAL REVOLUTION 2026 halten und damit den zweitägigen Dialog über die Zukunft von Recht, Justiz und Technologie eröffnen.
Seine Teilnahme bringt eine wichtige Perspektive des öffentlichen Sektors in eine Veranstaltung ein, die Juristen, Führungskräfte aus Institutionen und Technologie-Innovatoren im Hinblick auf eine gemeinsame Verantwortung zusammenbringt: Innovation voranzutreiben und gleichzeitig die Grundsätze zu wahren, die das Vertrauen in die Justiz stützen.
Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet am 21. und 22. September ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.
Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com
Der Beitrag Dirk Feuerberg, Staatssekretär für Justiz des Landes Berlin, eröffnet die LEGAL REVOLUTION 2026 <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Hogan Lovells Cadwalader veranstaltete Challenge zu KI-gestützter Verhandlungsführung
Die globale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells Cadwalader hat am Standort Hamburg eine interne AI Negotiation Challenge veranstaltet. 50 Anwält:innen aus verschiedenen Praxisgruppen entwickelten und testeten innerhalb eines Tages KI-gestützte Assistenzlösungen für die anwaltliche Verhandlungsführung. Ziel der Veranstaltung war es, in einem geschlossenen IT-Rahmen das Potenzial von KI für komplexe Verhandlungen auszuloten. Gleichzeitig bot die Challenge den Teilnehmenden Freiraum, um den strategischen Gesamtkontext einer Verhandlung stärker in den Blick zu nehmen, alternative Handlungsoptionen aufzuzeigen und neue Lösungswege zu erschließen.
Im Mittelpunkt standen konkrete Anwendungsfälle aus der Beratungspraxis. Die einzelnen Teams entwickelten sogenannte „AI Negotiation Buddies“ – KI-gestützte Prototypen, die bei der Vorbereitung komplexer Verhandlungen, der Simulation möglicher Verhandlungsszenarien und der strukturierten Auswertung von Verhandlungsergebnissen unterstützen.
Die entwickelten Lösungen mussten sich anschließend in verschiedenen Tests bewähren, unter anderem mit unvollständigen Informationen, bewusst irreführenden Eingaben und Szenarien, in denen Vertraulichkeit und anwaltliche Sorgfalt eine besondere Rolle spielen. Bewertet wurden insbesondere ihr praktischer Nutzen, ihre Transparenz sowie der verantwortungsvolle Umgang mit KI. Eine fünfköpfige-Jury zeichnete die überzeugendsten Konzepte aus.
„Der verantwortungsvolle Einsatz von KI wird die anwaltliche Arbeit nachhaltig verändern. Die These ist: Die persönliche Bewertung und Beratung wird weiter in den Vordergrund treten, so paradox das klingen mag. Der Hackathon hat eindrucksvoll bewiesen, dass Innovation dort entsteht, wo Menschen gemeinsam Neues ausprobieren und ihre Ideen im Austausch weiterentwickeln. Denn erst wenn technologische Innovation und persönliche Beratung zusammenkommen, entsteht nutzbarer Mehrwert für unsere Mandanten. Genau diese Kultur fördern wir“, sagt Dr. Detlef Haß, Managing Partner von Hogan Lovells Cadwalader in Deutschland.
„Die AI Negotiation Challenge hat gezeigt, dass das Potenzial von KI weit über Effizienzgewinne hinausgeht. Sie unterstützt nicht nur die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verhandlungen, sondern eröffnet neue strategische Perspektiven, indem sie den Blick auf den Gesamtkontext erweitert und alternative Lösungen sichtbar macht. Der entscheidende Mehrwert liegt darin, Verhandlungen nicht nur besser zu führen, sondern ihren strategischen Rahmen neu zu denken“, kommentiert Dr. Leopold von Gerlach, Partner und Mitinitiator der Challenge.
Der Beitrag Hogan Lovells Cadwalader veranstaltete Challenge zu KI-gestützter Verhandlungsführung erschien zuerst auf .
JUNE öffnet seine Türen
Die juristische Arbeitswelt ordnet sich neu. Plattformen wie JUNE automatisieren große Teile der juristischen Wertschöpfung, parallel arbeiten Anwälte mit KI-Assistenten. Diesen Assistenten fehlt bisher der Zugang zu Verfahren und Daten: Sie beantworten Fragen, führen aber keine Akte, überwachen keine Frist und stoßen keine Prozesse an.
Diese Lücke schließt JUNE. Der neue MCP-Server (Model Context Protocol) öffnet das gesamte Aktenwissen. Agenten, Konnektoren und Plugins stehen in den Verzeichnissen von Microsoft, Anthropic und OpenAI bereit und verbinden sich per Plug and Play mit JUNE.
Kanzleien und Rechtsabteilungen arbeiten damit aus Copilot, Claude und ChatGPT heraus in JUNE. Weil der Zugang über den eigenen KI-Assistenten läuft, steht JUNE in jeder Anwendung bereit, in die der Assistent integriert ist: Ist er mit Word verbunden, lässt sich das Aktenwissen aus Word heraus nutzen. Aus dem Copy & Paste von System zu System wird die lesende und schreibende Zusammenarbeit von Case Management und Assistent.
Beispiele aus über 50 Funktionen:
„Erstelle in Akte 19/2026 eine Klageerwiderung aus der passenden Vorlage.“ JUNE liefert Briefkopf, Beteiligte, Grunddaten und den Bestand an Vorlagen. Der Assistent wählt die Vorlage und individualisiert sie mit den Fallinformationen.
„Welche Termine habe ich in den nächsten 14 Tagen, und bei welchen muss ich persönlich erscheinen?“ Fristen, Termine und Aufgaben werden über alle Akten und Mandate hinweg ausgewertet, priorisiert und mit der JUNE-Akte verlinkt.
„Lege in Akte 19/2026 eine Notiz zum Mandantentelefonat an und trage eine Frist zum 12.09.2026 ein.“ Notizen, Fristen und Termine entstehen im Gespräch, Kontakte werden mit der richtigen Rolle hinterlegt.
Jede Funktion endet mit einem Ergebnis in der Akte.
Björn Frommer, Co-Founder und CEO von JUNE: „Wer hochvolumige Verfahren führt, kennt die eigentliche Kostenstelle. Sie liegt selten im juristischen Hochreck, sondern im Prozess: erfassen, suchen, prüfen, abstimmen, übertragen, ablegen. Ein Assistent, der nur antwortet, vereinfacht diesen Weg. Kürzer wird er erst, wenn Aufgaben eigenständig in der Akte erledigt werden.“
Am Rechtekonzept ändert sich nichts. KI-Assistenten erledigen in JUNE nur das, was der Nutzer im Rahmen seiner Rollen und Mandate darf. Angebunden wird der firmenintern genutzte Assistent, die datenschutzrechtliche Kette bleibt geschlossen. Schreibende Handlungen werden vor der Ausführung zur Bestätigung vorgelegt.
Christian Häp, Co-Founder und CTO von JUNE: „Ein Assistent, der in die Akte schreibt, ist eine Frage der Compliance. Auslesen ist einfach, Schreiben ist eine Vertrauensfrage. Wir haben die Berechtigung dort gelassen, wo sie hingehört: in der Plattform, die das Mandat kennt. Der Assistent erhält die Rechte des Nutzers, der ihn bedient.“
Die neue Version bringt zudem ein Forderungsmanagement sowie die Vollintegration von eBO und beBPo, den sicheren Übermittlungswegen des elektronischen Rechtsverkehrs: Nachrichten werden aus der Akte versendet und empfangen, ohne Wechsel in ein separates Postfach.
JUNE MCP ist Bestandteil der Plattform und für Kunden kostenfrei. Die Anbindung erfolgt in Microsoft 365 als Agent, in Claude und ChatGPT als Connector. Anbindungen an Harvey, Legora und Beck Noxtua sind in Vorbereitung.
Der Beitrag JUNE öffnet seine Türen <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Wofür Kanzleien einstellen: 455 Stellenanzeigen aus vier Wochen
Wer wissen will, welche Arbeit in einer Kanzlei anfällt, kann die Kanzleien selbst fragen. Die Antwort steht in ihren Stellenanzeigen. Ich habe die Anzeigen aus vier Wochen bundesweit ausgewertet, mit denen Rechtsanwalts- und Notarkanzleien ihr nichtanwaltliches Personal suchen: 455 Stellen aus 396 Kanzleien, jede im Volltext abgerufen und nach denselben Mustern durchsucht. Anwalts- und Fachanwaltsstellen sind nicht erfasst; was hier steht, ist die Arbeit vor dem Berufsträger. Das Ergebnis: Gesucht wird zuerst jemand, der Fristen hält und Schriftsätze fertigt. Kostenrechnung, Vollstreckung und Aktenführung folgen dicht dahinter. Die Beratung von Mandanten durch die gesuchte Person kommt praktisch nicht vor.
Eine Stellenanzeige ist eine der wenigen Beschreibungen, die eine Kanzlei von ihrer eigenen Arbeit nach außen gibt, gerichtet an Fremde und so genau, dass sich die richtige Person bewirbt. Wer viele davon nebeneinanderlegt, sieht, wofür eine Branche Personal sucht.
Für diesen Beitrag habe ich die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit über ihre offene Schnittstelle abgefragt, für die vier Wochen bis zum 2. September 2026, mit den Suchbegriffen Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Kanzleiorganisation, Anwaltssekretariat, Kanzleimanagement und Rechtsanwaltskanzlei Sachbearbeitung. Anzeigen von Arbeitgebern, die keine Kanzlei sind, habe ich ausgeschlossen: Sozialverbände, Versicherungen, Kammern, Gerichte und Personaldienstleister suchen denselben Beruf. Übrig blieben 455 Stellen aus 396 Kanzleien in 234 Orten, 447 davon mit lesbarem Volltext; auf diese 447 beziehen sich alle Anteile. Von jeder habe ich den Volltext abgerufen und maschinell nach neun wiederkehrenden Aufgaben und vier Tätigkeiten mit Ermessen durchsucht; die Suchmuster liegen offen. 302 Anzeigen, also 68 Prozent, nennen mindestens eine der neun Aufgaben ausdrücklich, die übrigen beschreiben die Stelle allgemein.
Was in den Anzeigen steht
Alle Anteile beziehen sich auf dieselben 447 Anzeigen; eine Anzeige kann in mehreren Zeilen vorkommen, die Werte addieren sich deshalb nicht auf hundert.
Die häufigste Nennung ist die Frist: 145 Anzeigen verlangen Fristenkontrolle oder Wiedervorlage ausdrücklich, in den Worten der Kanzleien „Fristenüberwachung und Kalenderführung“, „Termin- und Fristenüberwachung“, „Selbstständige Fristen- und Terminüberwachung“. Danach folgen Schriftsätze nach Diktat oder Vorlage, dann nahezu gleichauf die Kostenrechnung nach RVG, das Mahnwesen mit der Zwangsvollstreckung und die Aktenführung. Diesen fünf Aufgaben ist eines gemeinsam: feste Regeln und Wiederkehr in vielen Akten. Genau dafür stellen Kanzleien zuerst ein.
Auffällig ist der letzte Platz unter den neun wiederkehrenden Aufgaben. Das besondere elektronische Anwaltspostfach und den elektronischen Rechtsverkehr nennen 31 von 447 Anzeigen ausdrücklich, obwohl Rechtsanwälte vorbereitende Schriftsätze seit dem 1. Januar 2022 als elektronisches Dokument einreichen müssen. Eine Lesart: Der elektronische Weg gilt als selbstverständlich und steht, wo er vorkommt, im Nebensatz, „einschließlich elektronischen Rechtsverkehrs“. Das Suchmuster erfasst nur die ausgeschriebene Nennung; die 31 sind eine Untergrenze.
Wo jemand entscheiden muss
Vier der dreizehn Kategorien verlangen Ermessen: die eigenverantwortliche Sachbearbeitung, anspruchsvolle Zuarbeit wie Entwürfe und Recherche, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsterminen und die Beratung von Mandanten. Die eigenverantwortliche Sachbearbeitung nennen 43 Anzeigen, weit weniger als jede der neun wiederkehrenden Aufgaben, in den Worten der Kanzleien „Eigenständige Bearbeitung des Mahn- und Rechtsverkehrs“, „Selbständige Bearbeitung des gesamten Kostenwesens“, „eigenverantwortliche Aktenführung“. Gezählt ist nur, wer die Eigenverantwortung an eine Aufgabe bindet; die Floskel von der eigenverantwortlichen Arbeitsweise im Anforderungsteil zählt nicht. Entwürfe und Recherche nennen 24 Anzeigen, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsterminen acht, die Beratung von Mandanten zwei, und beide Treffer meinen beim Nachlesen die Koordination von Beratungsgesprächen und die Zuarbeit zu einer steuerlichen Beratung. Die Kanzleien suchen jemanden, der Vorgänge führt, nicht jemanden, der berät.
Das heißt nicht, dass die Beratung unwichtig wäre. Es heißt, dass sie beim Berufsträger bleibt, und für ihn schreibt keine dieser Anzeigen aus. Die Person am Schreibtisch soll zuerst die Frist halten und die Akte führen.
Die Grenze zwischen Routine und Entscheidung verläuft dabei mitten durch die einzelnen Aufgaben. Die Frist zeigt es: Den Fristablauf aus dem Zustellungsdatum berechnen, die Vorfrist notieren, den Kalendereintrag gegen die Akte prüfen, das läuft nach festen Regeln und ist in jeder Akte gleich. Ob ein Ereignis überhaupt eine Frist auslöst und welche, und ob der Anwalt heute noch entscheiden muss, ist die Frage dahinter. Die Anzeigen suchen für den Regelteil eine Person, die den Berufsträger rechtzeitig vor die Entscheidung stellt.
Was die Berufsbezeichnungen verraten
Die Bundesagentur führt zu jeder Anzeige eine amtliche Berufsbezeichnung. Von den 282 Anzeigen, deren Arbeitgebername selbst eine Kanzlei ausweist, tragen neun von zehn einen der drei Ausbildungsberufe: 57 Prozent Rechtsanwaltsfachangestellte, 21 Prozent die kombinierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, 14 Prozent Notarfachangestellte. Funktionsbezeichnungen kommen als Suchbegriffe praktisch nicht vor: vier Anzeigen unter Kanzleiorganisation, keine unter Kanzleimanagement und Anwaltssekretariat. Kanzleien schreiben den Ausbildungsberuf aus, nicht die Rolle, und in jeder fünften Anzeige gleich beide Berufe zusammen. Der Beruf ist zugleich nicht auf Kanzleien beschränkt: Unter den Treffern für Rechtsanwaltsfachangestellte standen Sozialverbände mit eigener Rechtsberatung, Versicherungen, Rechtsanwaltskammern, Gerichte und Personaldienstleister, die für Kanzleien suchen; sie sind hier herausgerechnet.
Was das für Kanzleien bedeutet
Die Anzeigen sagen nichts darüber, wie lange etwas dauert. Was sie sagen, ist, wofür eingestellt wird: zuerst für die wiederkehrende Arbeit mit Haftungsfolge, also Fristen, Schriftsätze, Kostenrechnung, Vollstreckung. Drei Fragen ergeben sich aus den Zahlen, für Kanzleien beim Blick auf den eigenen Schreibtisch:
Wer hält die Fristen, und wer übernimmt sie, wenn diese Person ausfällt?
Welche Schritte zwischen Posteingang und Fristaustrag sind so beschrieben, dass eine zweite Person sie übernehmen kann?
Wie viel Zeit bleibt für den Mandanten, wenn Fristen, Schriftsätze und Kostenrechnungen zuerst bedient werden müssen?
Die Antworten sagen mehr über eine Kanzlei als jede Stellenanzeige. Die Anzeigen sagen, wo man hinsehen muss.
Methodik und Grenzen
Quelle ist die Jobsuche-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit, Zeitraum die 28 Tage bis zum 2. September 2026, ohne Zeitarbeit und private Arbeitsvermittlung, Dubletten über die Referenznummer entfernt. Der Zeitraum beträgt genau 28 Tage, weil die Schnittstelle nur 0, 1, 7, 14 und 28 Tage kennt. Zwei der sechs Suchbegriffe tragen die Erhebung: 337 Anzeigen kamen über Rechtsanwaltsfachangestellte, 114 über Notarfachangestellte, vier über Kanzleiorganisation, die übrigen drei Begriffe lieferten nichts. Erfasst sind nur Anzeigen, deren Arbeitgebername oder amtliche Berufsbezeichnung eine Fachangestellten-Stelle in einer Kanzlei ausweist. 171 Treffer von Arbeitgebern, die keine Kanzlei sind, und 129 Treffer mit anderem Zuschnitt, darunter Anwalts- und Fachanwaltsstellen sowie kaufmännische Stellen ohne Kanzleibezug, sind nicht Teil der Erhebung. Von jeder Anzeige wurde der Volltext abgerufen und maschinell mit festen Suchmustern durchsucht, keine Lektüre von Hand. Jedes Muster verlangt Kontext, damit Floskeln nicht zählen: „unbefristeter Arbeitsvertrag“ ist keine Frist, „wir beraten Mandanten im Arbeitsrecht“ beschreibt die Kanzlei und nicht die Stelle. Grenzfälle bleiben, etwa wenn eine Kanzlei „die umfassende Betreuung der Mandanten“ als Haltung beschreibt und das als Mandantenkontakt zählt; die Erhebungsdatei enthält deshalb für jede Kategorie das Suchmuster und bis zu sechs Beispieltreffer im Wortlaut. Eine Vergleichsmessung zehn Tage zuvor mit 443 Anzeigen und einer strengeren Ausschlussregel ergab dieselben beiden Spitzenplätze; die größte Abweichung einer Kategorie betrug vier Prozentpunkte. Eine Anzeige beschreibt den gesuchten Zuschnitt, nicht die tatsächliche Zeitverwendung; ein Nebensatz zählt wie eine Hauptaufgabe. Erfasst ist nur, was auf der Jobbörse der Bundesagentur steht; Kanzleien, die ausschließlich auf der eigenen Seite ausschreiben, fehlen. Ein Regionalschnitt ist nicht Teil dieser Erhebung. Die vollständige Erhebungsdatei mit Suchbegriffen, Suchmustern, Zahlen, Berufsverteilung und Beispieltreffern liegt der Redaktion vor und wird Lesern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Autor: Ilia Isakov entwickelt und betreibt Automatisierungsstrecken für mittelständische Unternehmen und Kanzleien bei fudaut.. Für diesen Beitrag hat er die Stellenangebote von Kanzleien aus vier Wochen im Spätsommer 2026 über die offene Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.
Der Beitrag Wofür Kanzleien einstellen: 455 Stellenanzeigen aus vier Wochen erschien zuerst auf .
Wolters Kluwer startet Libra Academy europaweit
Wolters Kluwer Legal & Regulatory gibt heute den Start der Libra Academy bekannt, einer neuen Lern- und Enablement-Plattform rund um den Legal AI Workspace Libra by Wolters Kluwer. Die Libra Academy wurde entwickelt, um Juristinnen und Juristen dabei zu unterstützen, Künstliche Intelligenz sicher und erfolgreich in ihren beruflichen Alltag zu integrieren.
Rechtsabteilungen und Kanzleien haben die reine Erprobungsphase von KI hinter sich gelassen und möchten messbare Produktivitätsgewinne erzielen. Das bringt eine neue Herausforderung mit sich: Schritt halten mit einer KI-Landschaft, die sich schneller entwickelt als klassische Schulungsangebote. Kontinuierlich entstehen neue Funktionen, Modelle und Anwendungsfälle. Für die vielbeschäftigten Jurist:innen ist es daher oft schwierig, auf dem neuesten Stand zu bleiben und gleichzeitig ihren täglichen Aufgaben nachzukommen.
Die Libra Academy wurde ins Leben gerufen, um diese Lücke zu schließen. Direkt in die Libra-Nutzererfahrung integriert, bietet sie kontinuierliche Lernangebote, die parallel zum Workspace weiterentwickelt werden. So unterstützt sie Jurist:innen dabei, praxisnahe Kompetenzen aufzubauen, neue Funktionen schneller produktiv einzusetzen und den größtmöglichen Nutzen aus ihrer Investition in Legal AI zu ziehen. Von Jurist:innen für Jurist:innen entwickelt, kombiniert die Academy Selbstlernangebote, Live-Webinare, praxisnahe Anwendungsfälle in der jeweiligen Landessprache sowie eine Community von Rechtsexpert:innen aus ganz Europa. Dadurch entsteht eine kollaborative Lernumgebung, in der Nutzer:innen sowohl von Libra-Expertinnen und -Experten als auch von den Erfahrungen ihrer Kolleginnen und Kollegen profitieren können.
„Der Rechtsmarkt hat die Frage, ob KI Mehrwert schaffen kann, längst beantwortet. Heute geht es darum, wie Organisationen ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen können, KI effektiv im Arbeitsalltag einzusetzen“, sagt Dr. Yannek Wloch, Director Legal Engineering bei Libra by Wolters Kluwer. „Die Libra Academy wurde entwickelt, um genau diese Lücke zu schließen. Sie bietet praxisnahe Orientierung, bewährte Anwendungsfälle und eine Lern-Community, die Kundinnen und Kunden dabei hilft, schneller zu guten Ergebnissen zu kommen.“
„Das starke Engagement, das wir mit einer ersten Version der Libra Academy in Deutschland erlebt haben, zeigt, wie groß das Interesse von Jurist:innen ist, praktische KI-Kompetenzen aufzubauen und sich mit anderen Anwender:innen auszutauschen“, sagt Anja Koch, Partnership Manager bei Libra by Wolters Kluwer. „Wir freuen uns, die neue Academy nun Libra-Nutzer:innen in ganz Europa zur Verfügung zu stellen und sie dabei zu unterstützen, noch mehr Nutzen aus Legal AI zu ziehen.“
Die Academy orientiert sich konsequent an der realen Arbeitsweise von Jurist:innen . Durch die Kombination aus praxisnahen Anwendungsfällen, workflowbasierten Lernangeboten und fachlicher Begleitung unterstützt sie Libra-Nutzer:innen dabei, den Schritt von KI-Experimenten zur produktiven Nutzung von Libra zu gehen. Im Mittelpunkt stehen typische juristische Aufgaben wie Recherche, Dokumentenerstellung und Vertragsprüfung, sodass sich das Gelernte schnell in konkrete Ergebnisse im Arbeitsalltag umsetzen lässt.
Die Libra Academy ist in jeder Lizenz von Libra by Wolters Kluwer enthalten und unterstreicht das umfassende Engagement von Wolters Kluwer, Jurist:innen bei der verantwortungsbewussten und effektiven Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu unterstützen.
Der Beitrag Wolters Kluwer startet Libra Academy europaweit <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Neues KI Modell GPT 6 Astra zeigt Fortschritte bei komplexen Aufgaben in Recht und Finanzen
OpenAIs neues KI Modell GPT 6 Astra soll komplexe professionelle Aufgaben zuverlässiger von Anfang bis Ende bearbeiten können. Erste Tests der Legal AI Anbieter Harvey und Legora zeigen Fortschritte insbesondere bei der Verarbeitung umfangreicher Dokumentenmengen und bei Aufgaben, die mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsschritte erfordern. Vollständig ohne menschliche Kontrolle kommt die Technologie jedoch weiterhin nicht aus.
Fortschritte bei komplexen juristischen Aufgaben
GPT 6 Astra wird seit dem 3. September zunächst eingeschränkt bereitgestellt. OpenAI positioniert das Modell insbesondere für komplexe Arbeitsabläufe in professionellen Umgebungen. Erste Ergebnisse zeigen Verbesserungen gegenüber dem Vorgängermodell GPT 5.6 Sol. Beim Benchmark „Agents’ Last Exam“, der untersucht, ob KI Agenten wirtschaftlich relevante professionelle Aufgaben vollständig bearbeiten können, erreicht GPT 6 Astra 59,3 Prozent. GPT 5.6 Sol kam auf 53,6 Prozent. Der Benchmark umfasst 55 professionelle Teilbereiche und berücksichtigt unter anderem juristische Aufgaben.
Auch der Legal AI Anbieter Harvey berichtet von Fortschritten. Niko Grupen, Head of Applied Research bei Harvey, bezeichnet Astra als deutliche Qualitätsverbesserung bei komplexen juristischen Aufgaben. In ersten Tests habe das Modell unter anderem besser zwischen vorhandenen Dokumenten und tatsächlich belegten Informationen unterschieden. Zudem erkenne es nicht belegte Annahmen und könne Informationslücken in konkrete Vorschläge für die weitere Ausarbeitung überführen.
41 Dokumente innerhalb weniger Minuten geprüft
Besonders deutlich werden die neuen Fähigkeiten in einem Test des Legal AI Anbieters Legora. Das Unternehmen setzte GPT 6 Astra für die Abstimmung von Jahresabschlüssen ein. Bei dieser Aufgabe müssen Zahlen aus Abschlussentwürfen mit Summen und Saldenlisten, Konsolidierungsübersichten und Vorjahresabschlüssen abgeglichen werden. Nach Angaben von Legora kann eine solche Prüfung normalerweise einen ganzen Abend oder sogar mehrere Tage in Anspruch nehmen. Der Agent von Legora verarbeitete mit GPT 6 Astra insgesamt 41 Dokumente in einem einzigen Durchlauf und schloss die Prüfung innerhalb weniger Minuten ab. Dabei wurden die einzelnen Salden mit den zugehörigen Unterlagen abgeglichen, Abweichungen identifiziert und sämtliche Prüfungen protokolliert. „Der Unterschied zwischen vorher und nachher liegt meiner Ansicht nach in der Verarbeitungskapazität: der Fähigkeit, so viele Dokumente aufzunehmen, wirklich komplexe Informationen zu verarbeiten und all die verschiedenen Positionen und Zahlenwerte zu erfassen“, erklärt Percevale Perks, Legal Engineer bei Legora.
Alle absichtlich eingebauten Fehler erkannt
Für den Test hatte Legora vier Fehler in den Unterlagen platziert. GPT 6 Astra erkannte alle vier, darunter eine Differenz von 500.000 britischen Pfund in einer Umsatzangabe. Gleichzeitig führte das Modell alle Prüfungen weiterhin korrekt durch, die bereits das vorherige Modell bewältigt hatte, und erledigte zusätzlich rund 50 weitere Prüfungen. Im Legora Benchmark for Agentic Reasoning, kurz BAR, verbesserte GPT 6 Astra die Leistung bei diesem speziellen Arbeitsablauf gegenüber dem vorherigen Modell um fast 40 Prozent. Betrachtet man sämtliche Aufgaben des Benchmarks, fällt der Fortschritt mit durchschnittlich etwa 3 Prozent deutlich geringer aus.
Menschen behalten die Verantwortung
Die Ergebnisse zeigen vor allem, wie KI zunehmend umfangreiche Arbeitsabläufe übernehmen kann, die bislang viel manuelle Prüfung erfordern. Statt lediglich einzelne Fragen zu beantworten oder Texte zu erstellen, können KI Agenten große Mengen an Informationen verarbeiten, mehrere Arbeitsschritte miteinander verbinden und ihre Ergebnisse für eine anschließende Kontrolle dokumentieren. Die endgültige fachliche Entscheidung bleibt jedoch beim Menschen. Legora sieht diesen Ansatz als zentral für den Einsatz der Technologie und erweitert seine Plattform neben juristischen Aufgaben auch auf Wirtschaftsprüfung, Steuern, Compliance und Risikomanagement.
Auch die Ergebnisse von „Agents’ Last Exam“ zeigen, dass vollständig autonome Arbeitsabläufe noch nicht erreicht sind. Gleichzeitig deuten die Tests darauf hin, dass KI Agenten bei komplexen professionellen Aufgaben zunehmend leistungsfähiger werden.
Der Beitrag Neues KI Modell GPT 6 Astra zeigt Fortschritte bei komplexen Aufgaben in Recht und Finanzen erschien zuerst auf .
Automatisierte M&A-Compliance: Wie Kanzlei-Workflows die Erstprüfung bei Targets beschleunigen
Die Due-Diligence-Falle: Wenn Compliance zum Transaktions-Bremser wird
In der täglichen Praxis vieler M&A-Kanzleien zeigt sich regelmäßig dasselbe Bild: Während virtuelle Datenräume heute innerhalb weniger Minuten eingerichtet sind und Anwälte Vertragsentwürfe parallel in der Cloud verhandeln, läuft ein zentraler Prüfungsschritt oft noch komplett manuell ab – die Geldwäsche- und Compliance-Prüfung nach § 10 GwG.
Besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Beteiligungskäufen oder Buy-and-Build-Mandaten müssen M&A-Teams Dutzende Zielgesellschaften, deren Tochterunternehmen, wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) sowie Geschäftsführer abgeglichen haben, bevor das Signing erfolgen kann. Bislang läuft das in der Praxis meist so ab: Mitarbeiter kopieren Namen einzeln aus Datenräumen heraus, tippen sie nacheinander in verschiedene externe Datenbanken ein, erstellen Screenshots der Trefferlisten und speichern diese per Hand in unübersichtlichen Ordnerstrukturen ab.
Dieser manuelle Ablauf bindet wertvolle juristische Kapazitäten an reine Routineaufgaben und schafft kurz vor dem Abschließen unnötigen Zeitdruck. Werden kurzfristig weitere Zielgesellschaften oder Personen nachnominiert, gerät der gesamte Zeitplan ins Stocken. Ergänzend kommt hinzu, dass in internationalen Transaktionsstrukturen häufig verschachtelte Holdingketten geprüft werden müssen, was den manuellen Aufwand pro Target exponentiell ansteigen lässt. Die Herausforderung für Kanzleien besteht darin, diese gesetzlich vorgeschriebenen Routineprüfungen nahtlos in den bestehenden M&A-Workflow zu integrieren, ohne Abstriche bei der juristischen Sorgfalt zu machen.
Der rechtliche Prüfmaßstab: § 10 GwG und der lückenlose Audit-Trail
Die Anforderungen an KYC- und Compliance-Checks bei Unternehmenskäufen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach § 10 GwG sind Rechtsanwälte bei der Transaktionsberatung verpflichtet, Vertragspartner sowie wirtschaftlich Berechtigte eindeutig zu identifizieren und abzuklären, ob Abfragepersonen als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft sind oder auf internationalen Sanktionslisten stehen.
Prüfungsrelevant wird bei späteren behördlichen Nachfragen vor allem die lückenlose Nachweisbarkeit. Unstrukturierte Screenshots oder lose PDF-Ordner belegen im Ernstfall kaum rechtssicher, welcher Wissensstand zum exakten Prüfzeitpunkt vorgelegen hat. Neben den materiell-rechtlichen Bußgeldern drohen bei Nachweisversäumnissen vor allem irreparable Reputationsschäden für die beratende Kanzlei.
Erschwerend kommt hinzu, dass Due-Diligence-Prozesse oft mehrere Monate dauern. Eine Abfrage aus der frühen LOI-Phase ist zum Closing-Zeitpunkt womöglich überholt, falls in der Zwischenzeit neue Sanktionen erlassen wurden. Kanzleien benötigen daher eine Abfragelogik, die Ergebnisse nicht nur sekundenschnell liefert, sondern diese auch zeitstempelt und reproduzierbar archiviert.
Workflow-Architektur: Automatisierte Abfrage über Schnittstellen
Um die reine Abfrage- und Dokumentationszeit pro Target auf wenige Sekunden zu reduzieren, sind keine komplexen IT-Monolithen oder teure Software-Lizenzen nötig. Es reicht das gezielte Zusammenspiel vorhandener Datenbank-Schnittstellen (APIs) mit einer zentralen Workflow-Engine. Ein solcher Compliance-Workflow gliedert sich in drei klare Schritte:
Erstens: Trigger-Erfassung. Sobald im Kanzlei-CRM oder direkt über den virtuellen Datenraum eine neue Entität angelegt wird, startet im Hintergrund automatisch ein Webhook. Das manuelle Abtippen entfällt.
Zweitens: Parallele API-Abfrage. Die Workflow-Engine übergibt die Stammdaten zeitgleich an globale Compliance-Datenbanken. Namen, Geburtsdaten und Registriernummern werden in Echtzeit mit weltweiten PEP- und Sanktionsregisterdaten abgeglichen. Dazu gehören unter anderem die konsolidierten Sanktionslisten der Europäischen Union, die OFAC-Specially Designated Nationals List (SDN) der USA sowie die offiziellen Datensätze des UN-Sicherheitsrates.
Drittens: Scoring und Filterung. Das System gleicht abweichende Schreibweisen mathematisch ab und ordnet das Ergebnis nach Schweregrad ein:
- Green Light: Keine Treffer vorhanden. Der Vorgang wird automatisch dokumentiert und abgeschlossen.
- Amber / Red Light: Es liegt eine relevante Namensüberschneidung oder eine Listenübereinstimmung vor. Ein Associate wird automatisch benachrichtigt, um den Fall kurz manuell zu bewerten und ein False-Positive-Matching auszuschließen.
So entfällt das manuelle Suchen bei unbedenklichen Treffern, und das M&A-Team konzentriert sich ausschließlich auf tatsächliche Verdachtsfälle.
Revisionssicherheit durch SHA-256-Versiegelung
Im juristischen Kontext zählt am Ende ausschließlich die Beweiskraft der Abfrage. Die Workflow-Engine schließt die Abfrage deshalb mit einem automatisch erstellten, übersichtlichen Audit-PDF ab. Dieses Compliance-Zertifikat bündelt alle Abfragedaten, genutzten Registerversionen, Zeitstempel und Ergebnisse auf einen Blick. Zur Absicherung gegen nachträgliche Manipulationen versieht das System die Datei im Moment der Erstellung mit einem kryptographischen SHA-256-Hashwert.
Der Hashwert wirkt wie ein unveränderbarer digitaler Fingerabdruck: Jede spätere Modifikation an der PDF-Datei würde den Hash verändern und den Nachweis augenblicklich entwerten. Kanzleien hinterlegen diesen Prüfwert im Mandantenakt und verfügen so über einen fälschungssicheren Beleg für Aufsichtsbehörden. Zur Praxiserprobung steht M&A-Kanzleien auf Anfrage ein entsprechendes Demo-Tool zur Verfügung, über das die automatisierte Zertifikatserstellung unverbindlich getestet werden kann.
Fazit
Die Automatisierung von M&A-Compliance und § 10 GwG-Abfragen ist ein pragmatischer Ansatz, um M&A-Teams im Kanzleialltag spürbar zu entlasten. Durch die Umstellung von manuellen Suchen auf API-gestützte Abläufe sparen Kanzleien wertvolle Arbeitszeit, vermeiden Fehlerquellen bei der Nachweispflicht und halten den Transaktionsprozess auch bei engen Timings auf Kurs. Langfristig etabliert diese Lösung einen Standard, der die Compliance-Qualität der Kanzlei dauerhaft sichert.
Autor: Lucas Lang ist System-Architekt für B2B-Prozessautomatisierung und IHK-Dozent für E-Commerce Fachwirte. Als Gründer von LL Marketing entwickelt er unter anderem spezialisierte API- und Workflow-Engines für Kanzleien mit M&A-Fokus sowie Unternehmen der Aviation-Branche.
Der Beitrag Automatisierte M&A-Compliance: Wie Kanzlei-Workflows die Erstprüfung bei Targets beschleunigen erschien zuerst auf .
Neues Kapitel. Neuer Standort. Legal Revolution in Berlin !
Die Landschaft der rechtlichen Innovationen entwickelt sich stetig weiter. Mit ihrer 7. Auflage wird die LEGAL REVOLUTION ihren langfristigen Standort in Berlin haben, wo die Veranstaltung dieses Jahr vom 21. bis 22. September 2026 im Estrel Berlin stattfinden wird.
Dieser Schritt ist ein strategischer Move in Richtung einer stärkeren Internationalisierung und spiegelt die wachsende Nachfrage nach einer europäischen Plattform wider, die Jurist:innen, Legal Tech, KI, Compliance und Innovation miteinander verbindet.
Die ersten Referenten stehen bereits fest. Die Keynote wird dieses Jahr vor Ort von der Legal Tech Koryphäe Prof. Richard Susskind gehalten.
KI, Regulierung, geopolitischer Druck und Transformation verändern die Rolle des General Counsel – die Legal Revolution 2026 bringt führende internationale GC-Stimmen zu einer der mit größter Spannung erwarteten Diskussionen der Veranstaltung zusammen, moderiert von Prof. Dr. Volker Römermann, mit Damien Atkins (Chief Legal Officer, Beast Industries), Volkhard Pfaff (General Counsel, Panasonic Europe), Caroline Gilles (SVP Legal & Compliance, Miele) und Dr. Florian Koemm (GC Legal & Compliance Operations, Siemens Energy).
Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.
Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com
Der Beitrag Neues Kapitel. Neuer Standort. Legal Revolution in Berlin ! <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Wall Street Banken fordern niedrigere Kanzleihonorare wegen KI
Goldman Sachs, Morgan Stanley und Citigroup erhöhen den Kostendruck auf führende Wirtschaftskanzleien. Nach einem Bericht der Financial Times verlangen die Banken, dass Effizienzgewinne durch künstliche Intelligenz auch bei den Rechtsberatungskosten berücksichtigt werden. KI beschleunigt insbesondere juristische Recherchen, Dokumentenprüfungen und Vertragsanalysen und reduziert damit den bislang abrechenbaren Zeitaufwand.
Adam Meshel, Global Head of Legal bei Citigroup, erklärte, wenn die Zahl der für ein Mandat aufgewendeten Stunden aufgrund von KI sinke, erwarte die Bank auch deutlich niedrigere Kosten je Transaktion. Citigroup verlangt von Kanzleien, die sich um Mandate bewerben, bereits Angaben zu den durch KI erzielten Einsparungen. Meshel rechnet innerhalb eines Jahres mit einem veränderten Vergütungsmodell.
Auch Morgan Stanley stellt die klassische Abrechnung nach Stunden infrage. General Counsel Eric Grossman bezeichnete das bisherige Vergütungsmodell, das wesentlich auf einer hohen Zahl abrechenbarer Associate Stunden beruht, als „extraordinarily unstable“. Die Bank will bis Ende 2026 den Großteil ihrer externen Rechtsberatung wettbewerblich ausschreiben und verstärkt alternative Modelle wie Pauschalhonorare einsetzen. Für besondere Expertise und anwaltliches Urteilsvermögen will Morgan Stanley weiterhin hohe Honorare zahlen.
Goldman Sachs fordert ebenfalls Informationen darüber, in welchem Umfang Kanzleien durch KI effizienter arbeiten, und erwartet, an den daraus entstehenden wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt zu werden.
Der Vorstoß trifft auf zuletzt deutlich gestiegene Honorare. Nach von der Financial Times zitierten Daten von Persuit sind die durchschnittlichen Stundensätze von Associates großer US Kanzleien seit 2023 um 33 Prozent auf 798 US Dollar gestiegen. Die Partnerhonorare erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 29 Prozent.
Zugleich gab nahezu die Hälfte der von Citigroups Law Firms Group befragten Großkanzleien an, dass KI ihre Preisgestaltung bereits beeinflusst habe. Bislang sind die Auswirkungen auf die Vergütungsmodelle allerdings begrenzt.
Der Konflikt betrifft damit unmittelbar das Geschäftsmodell großer Wirtschaftskanzleien. Wenn KI bislang zeitintensive Tätigkeiten erheblich beschleunigt, geraten insbesondere hohe abrechenbare Stundenvolumina unter Druck. Banken mit erheblicher Nachfragemacht verlangen zunehmend, dass die daraus entstehenden Produktivitätsgewinne nicht ausschließlich bei den Kanzleien verbleiben, sondern sich auch in niedrigeren Rechtsberatungskosten niederschlagen.
Der Beitrag Wall Street Banken fordern niedrigere Kanzleihonorare wegen KI erschien zuerst auf .
Bewährt im Notariat: LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar
Der Rechtsmarkt verändert sich grundlegend. KI eröffnet neue Möglichkeiten, gleichzeitig fehlen Fachkräfte und viele Kanzleien arbeiten noch mit gewachsenen, fragmentierten Softwaresystemen.
Wie groß der strukturelle Druck ist, zeigen die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer: Seit Ende der 1990er-Jahre ist die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverhältnisse für ReFa und ReNoFA um mehr als 70 Prozent zurückgegangen.
Gleichzeitig stellt KI Kanzleien vor eine neue Frage: Wie lässt sich die Technologie sinnvoll nutzen – sicher, nachvollziehbar und berufsrechtskonform?
Genau dafür ist LawX gebaut.
Ein System. Fünf Kernbereiche. Ein intelligenter KI-Workflow.
Nach dem erfolgreichen Einsatz im Notariat ist LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar.
LawX Core vereint fünf zentrale Bereiche der Kanzleiarbeit in einem System: Datenerfassung, Fallmanagement, Dokumente & Vorlagen, Kommunikation und Finanzmanagement.
Der entscheidende Unterschied: KI verbindet diese Bereiche intelligent miteinander. Informationen aus E-Mails, Dokumenten und Vorgängen werden erkannt, strukturiert und direkt für die nächsten Arbeitsschritte nutzbar gemacht.
So entstehen durchgängige Prozesse statt manueller Mehrfacheingaben, Medienbrüche und zusätzlicher KI-Tools neben der eigentlichen Kanzleisoftware.
Sicher ins KI-Zeitalter
LawX wurde aus der juristischen Praxis heraus für einen hochregulierten Berufsstand entwickelt. Sicherheit, Datenschutz und Berufsrechtskonformität gehören deshalb zur Grundlage des Systems.
Dabei gilt ein einfaches Prinzip: Die KI unterstützt. Der Mensch behält die Kontrolle.
So entlastet LawX Kanzleiteams von manuellen Routinen und schafft mehr Zeit für die Arbeit, bei der menschliche Erfahrung und juristische Urteilskraft zählen.
Mehr als Kanzleisoftware. Das KI-Betriebssystem der nächsten Generation.
→ LawX für Anwaltskanzleien kennenlernen und hier persönliche Demo buchen
Der Beitrag Bewährt im Notariat: LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
5. Digital Justice Summit: Deutschlands Justiz gemeinsam moderner machen
Der 5. Digital Justice Summit findet am 23. und 24. November 2026 im Hotel de Rome in Berlin statt, veranstaltet von der Wegweiser Media & Conferences GmbH. Als Plattform für die digitale und strukturelle Transformation des Justizwesens bringt der Kongress Justiz, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen.
2026 rückt die konkrete Umsetzung der digitalen Transformation in den Fokus. Die Vorhaben des Koalitionsvertrags 2025, die Konkretisierung des EU AI Act sowie der Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud werden entscheidend dafür sein, wie die digitale Justiz künftig ausgestaltet wird. Im Mittelpunkt stehen daher unter anderem Interoperabilität, KI, digitale Infrastruktur, die Weiterentwicklung der E-Akte sowie Online-Verfahren und die Frage, wie digitale Lösungen Gerichte und Staatsanwaltschaften tatsächlich entlasten können. Der Summit diskutiert auch, wie aus einzelnen Digitalisierungsprojekten ein leistungsfähiges und zukunftsfestes Justizsystem entstehen kann.
Auf dem Programm stehen über zwei Tage hinweg insgesamt über 30 hochkarätig besetzte Panels, Foren und Best-Practice-Dialoge. Zu den Sprecherinnen und Sprechern gehören unter anderem Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig, Staatsminister Georg Eisenreich, Staatsministerin Prof. Constanze Geiert, Minister Dr. Benjamin Limbach, Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann, Brigitte Zypries sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Gerichten, Justizverwaltungen, Anwaltschaft, Wissenschaft und Digitalwirtschaft.
Thematisch reicht das Programm von der Justizcloud und KI in der Justiz über E-Evidence, digitale Zugangsmöglichkeiten zum Recht und den digitalen Justizarbeitsplatz bis hin zu Cybersicherheit, Fachkräftesicherung und der Frage, wie Innovationen erfolgreich in die Fläche gebracht werden können. Besondere Highlights sind hierbei:
- Das Pre-Event: Bundeseinheitliche Justizcloud: Einblick in den Staatsvertrag zur Gründung einer Justizcloud-Einheit von Bund und Ländern
- Das Plenum am Nachmittag: Im Dialog mit Bundesjustizministerin Dr. Hubig
- Die Verleihung des 4. Digital Justice Award für innovative Lösungen zur Modernisierung und Digitalisierung der Justiz.
- Das Gespräch am Abend zu Deepfakes, KI und den Grenzen gesetzlicher Regelungen
- Der Kongressabschluss: Gemeinsame Standards, gemeinsamer Fortschritt: Zusammenarbeit von Justiz, Legal Tech, Anwaltschaft und Wirtschaft
Zudem werden die Ergebnisse des Digital Justice Monitor 2026/27 auf dem Kongress präsentiert und diskutiert. Die Studie untersucht, wie die Justiz angesichts steigender Anforderungen leistungsfähig und zukunftsfähig bleiben kann – und welche politischen, technologischen und organisatorischen Veränderungen dafür notwendig sind.
-> Das vollständige Programm und alle Informationen zur Teilnahme finden Sie hier
Der Beitrag 5. Digital Justice Summit: Deutschlands Justiz gemeinsam moderner machen erschien zuerst auf .
Zwischen Kanzleipflicht und Cloud – Gründung im digitalen Zeitalter
Der Schritt in die Selbstständigkeit gehört zu den größten Herausforderungen junger Juristinnen und Juristen. Neben fachlicher Kompetenz verlangt er ein hohes Maß an Disziplin, unternehmerischem Denken und Anpassungsfähigkeit. Auch vor dem Hintergrund eines sich zuspitzenden Fachkräftemangels spielt Technik eine immer größere Rolle; Künstliche Intelligenz hat den Einzug in den anwaltlichen Alltag gefunden.
Doch wer sich heute selbstständig macht, steht zwischen zwei Welten: den klassischen Regeln einer analogen Berufsordnung einerseits und den Möglichkeiten eines digitalen Kanzleialltags andererseits. Dieses Spannungsfeld prägt die unternehmerische Freiheit und kann in der Planung Kopfzerbrechen bereiten. Hier braucht es Konsequenz – auch seitens des Gesetzgebers.
Hardware
Bereits bei der Erstellung des Businessplans wird deutlich: Die technische Infrastruktur ist das Rückgrat der Kanzlei. Die Entscheidung zwischen klassischem Desktop-PC und Laptop mit Dockingstation hängt vom gewünschten Maß an Mobilität ab. Leistungsstarke Notebooks ermöglichen heute den vollständigen Kanzleibetrieb unterwegs, im Gerichtstermin oder auch in der Bahn.
Bei der Hardwareauswahl muss auf Datensicherheit und Ausfallschutz geachtet werden. Externe Festplatten mit Verschlüsselung oder Cloud-Lösungen mit Serverstandort in Deutschland bieten eine solide Grundlage. Wer viel mobil arbeitet, profitiert von VPN-gestützten Zugängen und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Unverzichtbar bleibt im anwaltlichen Alltag das beA-Kartenlesegerät für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr. Aufgrund der Gefahr, dass Modelle auslaufen, sollte man aber vor dem Kauf die Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) konsultieren, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden.
Software
Bei der Wahl der Software geht es um Funktionen und um Vertrauen. Während das Betriebssystem wohl Geschmackssache bleiben wird, ist die Wahl der Kanzleisoftware auch eine strategische Entscheidung.
Neben marktführenden Komplettlösungen bieten spezialisierte Anbieter heute modulare Systeme: von Fristenkontrolle und Zeiterfassung bis hin zu digitalem Mandatsmanagement. Entscheidend ist aber, dass die Software zum eigenen Rechtsgebiet und Arbeitsfeld passt. So können im Familienrecht einige Features nützlich sein, im Strafrecht oder in einer Kanzlei mit mehreren Berufstragenden wieder andere. Der Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ist hier durch nichts zu ersetzen; ihre praktischen Erfahrungen sind oft verlässlicher als Werbeversprechen. Wer auf der Suche nach dem geeigneten Programm ist, sollte sich daher zunächst an sie wenden.
Einen großen Vorteil bieten Cloud-basierte Systeme. Diese ermöglichen Zugriff auf Akten von jedem Ort und reduzieren Wartungsaufwand – allerdings nur, wenn Datenschutz, Verschlüsselung und Serverstandort den Anforderungen der DSGVO und der BRAO genügen. Open-Source-Alternativen können eine kosteneffiziente Option sein, erfordern jedoch ein gewisses technisches Grundverständnis. Der große Vorteil ist, dass man sich nicht gänzlich von Big Playern abhängig macht.
Während klassische Anwendungen wie Textverarbeitung, Buchführung und Kanzleiorganisation längst digitalisiert sind, verbreitert sich die Palette anderer Funktionen stetig – wie automatisierte Schrifterkennung oder auch ein ausgefeilteres Vorlagenmanagement. Synchronisierung zwischen Geräten spart Zeit, kann aber zugleich das Risiko unbeabsichtigter Datenlecks erhöhen. In größeren Kanzleien können strukturierte Berechtigungskataloge für Kanzleimitarbeitende empfehlenswert sein. In kleineren Kanzleien kann der gezielte Einsatz von Künstlicher Intelligenz eine günstige Alternative zu Fachkräften sein, die auf dem Anwaltsmarkt zur Mangelware geworden sind.
Analoge Kanzlei
Besonders die jüngste Rechtsprechung verdeutlicht, dass Digitalisierung im anwaltlichen Berufsrecht nicht grenzenlos ist. Mit Urteil vom 01.12.2025 (Az.: AnwZ (Brfg) 50/24) hat der BGH die Anforderungen an die „Kanzlei“ eines Rechtsanwalts klargestellt und deutlich gemacht, dass das anwaltliche Berufsrecht noch längst nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist.
Worum ging es? – Ein Syndikusrechtsanwalt hatte neben seiner Haupttätigkeit eine Einzelkanzlei betrieben, ohne feste Räumlichkeiten anzumieten. Stattdessen nutzte er ein Bürocenter mit Telefonservice, Briefkasten und bei Bedarf buchbaren Besprechungsräumen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer beanstandete dies, was der BGH bestätigte: Eine Kanzlei verlange dauerhaft eingerichtete Räumlichkeiten, in denen Mandanten persönlich erscheinen und Unterlagen vertraulich verwahrt werden können. Temporäre Räume auf Abruf würden dem nicht genügen.
Der Kanzleibegriff vermittle Präsenz, Statik und Zuverlässigkeit. Damit stehe die Pflicht zur Kanzlei nicht im Widerspruch zur Berufsfreiheit, sondern solle die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sichern. Wirtschaftliche oder praktische Erwägungen seien von untergeordneter Bedeutung.
Vor dem Hintergrund der Realität moderner Arbeitsformen ist dieses Urteil ein Schlag. Videokonferenzen, digitale Aktenführung und flexible Arbeitsplätze sind längst, und zu Recht, Bestandteil des Berufsalltags. Die Vorstellung, ständig verfügbare Kanzleiräume vorzuhalten, wirkt unter Effizienzgesichtspunkten anachronistisch. Offen bleibt, ob die RAKs künftig Mietverträge einsehen werden; legislative Anpassungen müssen hier unbedingt kommen.
Bis dahin sollte jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt eine physische Kanzleiadresse mit real nutzbaren Räumen haben, um berufsrechtliche Beanstandungen zu vermeiden – ein Umstand, den man beim Schritt in die Selbstständigkeit beachten muss. Das Urteil zeigt, wie dringend das Berufsrecht eine Modernisierung braucht. Hier braucht es eine Definition, die digitale Strukturen anerkennt.
Analoger Rechtsstaat
So digital die juristische Arbeit heute auch sein mag, der analoge Alltag bleibt bestehen, was bei der Entscheidung für die Selbstständigkeit berücksichtigt werden muss. Viele Bescheide, Behördenmitteilungen oder gerichtliche Schreiben kommen nach wie vor per Post. Damit entsteht die Frage, wie man den Übergang zwischen physischem und digitalem Dokumentenmanagement organisiert. Man kommt in die Verlegenheit, einige Dokumente analog aufzubewahren, um nicht Originale zu vernichten, auf die es im Zweifelsfall ankommen könnte.
Drucker, Scanner und Faxgeräte bzw. onlinebasierte Faxdienste sind auch nicht vollständig obsolet. Denn bei manchen Behörden ist die Faxübermittlung immer noch formwirksames Kommunikationsmittel – gerade, wenn beA einmal ausfällt oder gar ein beA-Verbot besteht, wie bei Finanzämtern. Das ist aber das komplett falsche Signal. Denn für Kanzleien kann sich dadurch eine hybride Infrastruktur lohnen, die zwar digital optimiert ist, aber eine analoge Rückversicherung für Sonderfälle bereithält. Dieser Umstand stellt jeder konsequenten Digitalisierung ein Bein, von der Effizienz ganz zu schweigen. Die junge Anwaltschaft darf sich hier zurecht benachteiligt fühlen.
Künstliche Intelligenz
Die derzeit wohl spannendste Entwicklung betrifft den Einsatz künstlicher Intelligenz. KI-gestützte Tools können dabei Routineaufgaben übernehmen: Sie prüfen Verträge auf Formulierungsfehler, schlagen vergleichbare Urteile vor oder strukturieren Schriftsätze. Auch im Fristen- und Kostenmanagement lassen sich viele Prozesse teilautomatisieren.
Mandantenportale können integriert werden, in denen KI-basierte Systeme Standardanfragen vorsortieren, Verschlagwortungen vornehmen oder Vertragsdaten erfassen.
Doch so groß das Potenzial ist, so wichtig bleiben Kontrolle und Haftungsbewusstsein. Eine KI kann Vorschläge generieren, aber sie übernimmt keine anwaltliche Verantwortung. Das bleibt alleine uns vorbehalten. Nachwuchsjuristinnen und -juristen, die lernen, solche Systeme gezielt einzusetzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Wer glaubt, dass es beim falschen Zitieren von Urteilen bleibt, verkennt die Entwicklungen im Bereich der KI. Juristische Qualitätssicherung muss aber immer gewährleistet sein.
In Bezug auf den Einsatz von KI befinden sich Berufsrecht und Rechtsprechung noch in den Kinderschuhen. Der Gesetzgeber ist gefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovation ermöglichen, ohne die Kernprinzipien anwaltlicher Unabhängigkeit zu gefährden. Bis das geschehen ist, müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Einsatz von KI aufmerksam bleiben.
Ausblick
Junge Juristinnen und Juristen bewegen sich heute selbstverständlich in digitalen Arbeitsumgebungen. Sie nutzen Tools, die intuitiv funktionieren, Prozesse beschleunigen und Flexibilität ermöglichen. So kann man sich vor allem in der Startphase von Bürokräften unabhängig machen, die man wegen des Fachkräftemangels sowieso kaum findet bzw. mit hohen Kosten verbunden sind.
Die rechtlichen Grundlagen bleiben unverrückbar: Das Mandatsgeheimnis, die persönliche Verantwortung und die Wahrung der Unabhängigkeit sind auch in der Cloud zu schützen, darauf muss jeder Berufstragende achten. Der Anspruch auf vollständige Digitalisierung der anwaltlichen Arbeit muss aber bestehen bleiben.
Die Zukunft der Rechtsanwaltschaft liegt zu einem großen Teil im virtuellen Raum – daher verändert sich auch das klassische Büro. Bis das auch der Gesetzgeber erkannt hat, sind alle Berufstragenden (wohl) dazu aufgerufen, sich an die Kanzleipflicht zu halten.
Wer Hardware, Software und KI-Technologien mit Augenmaß auswählt und zugleich Datenschutz und Berufsrecht ernst nimmt, kann das digitale Zeitalter der Anwaltschaft aktiv mitgestalten. Es ist aber dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber die Digitalisierung konsequent durchsetzt. Dafür muss er auch die Justiz und die Behörden verpflichten. Die Vorteile überwiegen den Nachteilen, dies gilt es zu begreifen. Die junge Anwaltschaft muss hier vorangehen, allen Widrigkeiten zum Trotz.
Autor: Allan Böhner ist Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg und Regionalbeauftragter des FORUMs Junge Anwaltschaft Berlin. Mehr Info unter www.boehner.legal
Der Beitrag Zwischen Kanzleipflicht und Cloud – Gründung im digitalen Zeitalter erschien zuerst auf .
Ein Jahr LawX Care: Neue Leitung, offene Stelle – und was die Begleitung von Kanzleien gezeigt hat
Zwei Neuigkeiten aus dem LawX Care Team: Seit November leitet Konstantinia Vlassaki den Bereich als Head of LawX Care – und das Team sucht Verstärkung. Aktuell ist eine Position im Customer Success Management ausgeschrieben.
Konstantinia Vlassaki übernimmt die Leitung von LawX Care
Vlassaki bringt mehrere Jahre Berufspraxis in einem Anwaltsnotariat mit – vom notariellen Alltag, einschließlich der Führung der Urkundenrolle, bis hin zu Forderungsschreiben, Klageschriften und Schriftsätzen für gerichtliche Verfahren. Zuletzt leitete sie zwei Jahre bei Enpal das Litigation-Team.
„Ich habe selbst Schriftsätze unter Termindruck geschrieben und weiß, wie ein Büro an einem vollen Tag funktioniert“, sagt sie. „Wer eine Software einführt, ohne diesen Alltag zu kennen, schult daran vorbei.“
Diese Perspektive prägt die Arbeit von LawX Care von Anfang an: Im Herbst 2025 gingen die ersten Kanzleien mit LawX live. Seitdem hat das Team zahlreiche Büros durch die Umstellung begleitet und dabei einiges gelernt.
Drei Erkenntnisse aus dem ersten Jahr
Kanzleien und Notariate fragen selten nach einzelnen Funktionen. Sie fragen, wie sie mit weniger Personal dieselbe Menge an Vorgängen bewältigen können. Stellen für Fachangestellte bleiben monatelang unbesetzt, während Mandantinnen und Mandanten schnellere Antworten und digitale Wege erwarten. Mit einzelnen Werkzeugen ist das nicht zu lösen – gefragt ist ein System, das Arbeitsschritte zusammenführt, statt sie zu verteilen.
Büros, die mit einem konkreten, häufig wiederkehrenden Fall starten, arbeiten schneller produktiv als Büros, die zunächst den vollen Funktionsumfang kennenlernen. LawX Care geht deshalb bei der Implementierung stufenweise je nach Rechtsgebiet vor, statt pauschal zu schulen.
Ein festes Umstellungsdatum schlägt den Parallelbetrieb. Wo zwei Systeme nebeneinander laufen, greift ein Team unter Zeitdruck zum Gewohnten. Ein definierter Umstellungstag beendet diesen Zustand. Wo Parallelbetrieb unvermeidbar ist, wird er geplant statt hingenommen.
Was sich daraus geändert hat
Aus diesen Erfahrungen ist ein fester Rahmen entstanden: 30 Tage, dieselbe Struktur für jedes Büro – unabhängig von Größe oder Schwerpunkt. Er umfasst einen gemeinsamen Fahrplan, die Aufbereitung der wichtigsten Muster vor dem Start, wöchentliche Check-ins sowie kurze Demos und Schulungsvideos.
Prägend war dabei, dass die Büros die Einführung selbst mitgestalten. „Wir richten LawX nicht ein und übergeben es“, sagt Vlassaki. „Wir bauen es gemeinsam mit dem Büro entlang seiner eigenen Fälle auf. Das kostet in den ersten Wochen gemeinsame Zeit – und ist der Grund, warum das System danach zum Büro passt und nicht umgekehrt.”
Das gilt ausdrücklich für Teams ohne Vorerfahrung mit KI-gestützten Werkzeugen. Entwürfe entstehen KI-gestützt und werden von den Fachangestellten geprüft. Dies ist eine Arbeitsweise, die eingeführt werden muss und nicht von selbst entsteht.
Das Team wächst – und sucht Verstärkung
Mit der Zahl der Kunden wächst das Care-Team. Wer versteht, wie ein Büro an einem vollen Tag arbeitet, ist bei LawX Care richtig. Ein großer Teil des Teams kommt aus dem juristischen Umfeld.
„Entscheidend ist nicht das Examen, sondern ob jemand versteht, wie ein Büro an einem vollen Tag arbeitet“, sagt sie. „Ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei merkt in den ersten Minuten eines Gesprächs, ob das so ist. Diese Erfahrung kann aus der Kanzlei kommen – aber nicht nur von dort.“
→ Jetzt bewerben: Customer Success Manager (m/w/d)
Der Beitrag Ein Jahr LawX Care: Neue Leitung, offene Stelle – und was die Begleitung von Kanzleien gezeigt hat <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Wolters Kluwer treibt die nächste Generation juristischer KI voran
Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat heute die nächste Entwicklungsstufe von Libra by Wolters Kluwer, seinem All-in-One Legal AI Workspace, angekündigt. Wolters Kluwer macht die Zusammenhänge über die gesamte Bandbreite seiner juristischen Fachquellen hinweg expliziter, indem anerkannte juristische Quellen, Expertenkommentare und praktische Leitfäden in strukturierte juristische Informationen transformiert werden. Dies ermöglicht eine tiefgreifendere kontextbezogene Recherche, verständlichere Antworten und direkt in juristischen Arbeitsabläufen verwendbare Ergebnisse.
Nach der Integration der kuratierten juristischen Fachinhalte von Wolters Kluwer in den Libra-AI-Workspace in der ersten Jahreshälfte 2026 werden Gesetze, Urteile, Expertenkommentare und praktische Leitfäden nun miteinander und mit dem jeweiligen Sachverhalt verknüpft. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Wissensgraph aus von Expert:innen kuratierten und verfassten juristischem Wissen, auf dessen Grundlage die KI Schlussfolgerungen ziehen kann. Für Libra Nutzer:innen bedeutet dies eine Recherche, die schneller die richtige Rechtsquelle aufzeigt, Antworten, die eine noch klarere Argumentation und Quellenangaben enthalten, eine durch den fallspezifischen Kontext geleitete Entwurfserstellung sowie höhere Verlässlichkeit bei jedem Ergebnis.
„Das ist die größte Veränderung unserer Inhalte seit ihrer Digitalisierung“, sagt Martin O’Malley, CEO von Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Unser Wissensgraph strukturiert unsere einzigartigen Bestände an juristischen Informationen so, wie Jurist:innen auf der ganzen Welt tatsächlich denken: als ein Netzwerk aus Gesetzen, Urteilen, Expertenkommentaren und Konzepten, die eng miteinander verbunden sind. Wenn KI diese Zusammenhänge über die gesamte Tiefe unserer Inhalte hinweg versteht, statt lediglich ähnliche Textstellen abzurufen, werden die Antworten nuancierter und kontextbezogener und bleiben dennoch vollständig nachvollziehbar.“
In internen Bewertungen liefert Libra bereits durchweg qualitativ hochwertigere, besser belegte und besser nachvollziehbare Antworten als führende generalistische KI-Modelle. Diese Arbeit basiert auf einer besonderen Stärke von Wolters Kluwer: der Bestand an fachlich kuratierten juristischen Inhalten, die von einem Netzwerk aus tausenden praktizierenden Fachautoren und Fachredakteuren erstellt und kontinuierlich gepflegt werden. Durch die Strukturierung dieses Wissens wird jeder Beitrag besser auffindbar, klarer zugeordnet und unmittelbarer mit dem jeweiligen Arbeitsschritt im juristischen Arbeitsprozess verknüpft, in dem sie benötigt wird.
„Seit Jahrzehnten vertrauen Juristinnen und Juristen auf das Fachwissen unserer Autor:innen, Redakteur:innen und Rechtsexpert:innen“, sagt Philipp Mueller, Chief Product Officer bei Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Wir entwickeln neue Wege, um dieses Wissen in Libra und anderen Produkten zu bündeln und bereitzustellen, sodass das Fachwissen und die Erkenntnisse der Autorinnen und Autoren nahtlos in den Arbeitsablauf unserer Kund:innen einfließen – so intuitiv, als würden sie als Kolleg:innen zusammenarbeiten.“
In den kommenden Monaten erhalten ausgewählte Kund:innen einen vorzeitigen Zugang. Anschließend erfolgt eine schrittweise Markteinführung in allen Segmenten von Wolters Kluwer Legal & Regulatory im vierten Quartal 2026 und im ersten Quartal 2027. Da Wolters Kluwer zunächst die Qualität, den Kundennutzen und die Betriebsbereitschaft überprüft, variieren der Zeitplan und die Funktionen je nach Markt.
Der Beitrag Wolters Kluwer treibt die nächste Generation juristischer KI voran erschien zuerst auf .
