Legal Tech
Hat die KI Rechte? Was das IT-Recht von Star Trek lernen kann
Raumschiff Enterprise als Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Darstellung – ein neues Buch dringt dahin vor, wo noch nie ein juristisches Werk gewesen ist. Quasi als Lehrbuch des Rechts der Vereinigten Föderation der Planeten kommt „Das Recht der unendlichen Weiten“ daher. Wie es sich für ein Rechtshandbuch gehört, sind seine Thesen dicht garniert mit Fußnoten, die jedoch nicht auf BGH-Urteile verweisen, sondern Serien, Staffeln und Episoden. Sein Autor Dr. Jens Ambrock hat sich durch die Fernsehserie der Sechzigerjahre, ihre elf Ableger-Formate, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane gearbeitet, um die Essenz der interstellaren Rechtsordnung systematisch und anekdotisch darzustellen. Die Regelungen sind fiktiv, die Sachverhalte Zukunftsmusik. Und doch lassen sich aus dem TV- und Kino-Geschichten Lösungen für teilweise gar nicht so ferne Konfliktlagen ableiten.
So erlebt Künstliche Intelligenz unserer Tage Einzug in praktisch alle Lebenslagen. Mit der rasanten technischen Entwicklung können die Rechtsordnungen kaum mithalten. Die Europäische Union ist mit ihrer KI-Verordnung Vorreiterin. Doch auch ihr Gesetzgeber ändert schon vor dem Geltungsbeginn aller Regelungen der KI-VO hektisch Inhalte der künftigen Verpflichtungen in einem Reformgesetz, dem sogenannten KI-Omnibus. Star Trek hat demgegenüber eine weitaus längere Tradition, den rechtlichen Umgang mit KI zu skizzieren. Vom Roboter M5 in der Originalserie über den Androiden Data aus der Next Generation bis zum holographischen Doktor der Voyager in der neuesten Streaming-Serie Starfleet Academy treten immer wieder Inkarnationen Künstlicher Intelligenz auf. Ihr rechtlicher Status ist dabei wiederholt Gegenstand ethischer Debatten und auch juristischer Verhandlungen. Nun hat die KI der heutigen Gegenwart noch nicht den technischen Entwicklungsstand erreicht, dass ihr eine eigenständige Rechtspersönlichkeit zugewiesen werden könnte. Dass wir zu Lebzeiten diesen Punkt noch erreichen, erscheint jedoch nicht fernliegend. Die Fiktion der utopischen Geschichten in Star Trek hält für den Moment bereits Lösungsvorschläge parat. Im Kern unterscheidet das Föderationsrecht nicht zwischen der Art von Leben. Erfüllt eine KI dieselben Kriterien wie organisches Leben – seien es Mikroorganismen, Energiewesen oder kristalline Lebensformen – so kommt eine Rechtspersönlichkeit in Betracht. Gestuft nach mehreren Kategorien wie einfachem Leben, empfindungsfähigem Leben und höherem Leben hat auch KI in der fiktiven Zukunft ein Recht auf Leben, auf Urheberschaft an Holo-Romanen sowie auf Heirat und Familiengründung.
Doch KI hat nicht nur Rechte, sie wird auch reguliert. Den radikalsten Ansatz stellt die Serie „Star Trek: Picard“ vor. Der Bau und der Betrieb von Androiden wird dort sehr pauschal untersagt. Anlass ist der Amoklauf eines Roboters, der zur Zerstörung des Mars geführt hat. Anstatt die Hintergründe zu ergründen, verbietet die Föderation – gar nicht Star-Trek-typisch – das, was sie nicht versteht und wovor sie sich fürchtet. Das Verbotsgesetz ist der eigentliche Antagonist der ersten Staffel und wird den Idealen Star Treks folgend schließlich auch wieder gekippt. Differenziertere Ansätze der KI-Regulierung zeigen die vorangegangenen Serien. Deutlich wird darin der Einfluss des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Zwar war dieser nie direkt für das Star-Trek-Franchise tätig. Seine tiefe Freundschaft zum Serienschöpfer Gene Roddenberry führte jedoch zu weitreichendem Einfluss auf die Handlungsstränge auf der Entreprise. Die von Asimov 1942 in Kurzgeschichten erdachten Gesetze der Robotik bilden ohne direkte Erwähnung das Fundament aller KI-Anwendungen von Star Trek, die über so etwas wie ein Gewissen verfügen.
Das über die Jahrzehnte ausdifferenzierte Star-Trek-Universum kennt noch weitere Rechtsprobleme, die auf uns in nicht allzu ferner Zukunft zukommen dürften. Dürfen Menschen geklont werden? Nicht ohne Zustimmung des Originals, sagt Commander Riker. Sind Klone Rechtsnachfolger der Ausgangsperson? Wohl nicht, aber das für Star Trek konzipierte Erbrecht greift gegebenenfalls. Dürfen Kinder durch genetische Eingriffe „verbessert“ werden im Hinblick auf Intelligenz, körperliche Fitness und andere Merkmale? Dazu wird ein striktes Verbot eingeführt und in zahlreichen Episoden konturiert. Solange der Eingriff nicht der Behandlung eines schweren Gendefekts dient, soll er untersagt und mit drakonischen Strafen belegt sein. Begründet wird die klare Haltung der Rechtsordnung mit der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und der Vermeidung eines gesellschaftlichen Drucks auf alle Eltern, ihre Kinder „aufwerten“ lassen zu müssen. Die Handlung selbst hinterfragt die Regel jedoch jedes Mal, wenn sie erwähnt wird, als für Betroffene unzumutbare Diskriminierung.
Zunächst irrelevant für unsere Gegenwart klingt die juristische Debatte über Telepathie-Regulierung. Vulkanier, Betazoide und Ullianer sind beispielsweise in der Lage, in einen fremden Geist einzudringen. Das Recht in Star Trek kennt selbst dafür konkrete Anforderungen. Kurz gesagt, erfordert das Auslesen von Gedanken Fremder eine Einwilligung. Auch wenn kurzfristig nicht anzunehmen ist, dass die Menschheit auf telepathisch begabte Außerirdische trifft, werden wir schon bald konkrete Regelungen für ähnliche Sachverhalte brauchen. Elon Musk und andere Forschende haben bereits beachtliche Fortschritte damit gemacht, Hirnwellen über Sensoren und Computerchips auszulesen. Die reale Rechtswissenschaft reagiert und tastet sich mit ersten Aufsätzen an das Thema heran.
Letztlich ist Telepathierecht eine sehr spezielle Unterkategorie des Datenschutzrechts. Denn, ja, die utopische Zukunft kennt weiterhin Datenschutz. Als Korrektiv gegen die allgegenwärtige Totalüberwachung ist es auch notwendig. Lieutenant Commander Tuvok und Fähnrich Kim diskutieren über die Reichweite der Privacy Protocols der Sternenflotte, als Kim in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät. Der Schutz seiner persönlichen Dateien auf dem Raumschiff Voyager wird in dem Fall als nachrangig eingestuft. Auch persönliche Computerlogbücher und private Subraumnachrichten unterliegen einem gelegentlich erwähnten rudimentären Datenschutz – der jedoch insbesondere gegen Sicherheitsinteressen abwägbar ist. Diese Fallgruppen erinnern mehr an das US-amerikanische Verständnis von privacy als an die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verankerung in der utopischen Vision deutet jedoch an, dass das Rechtsgebiet, dessen Sinnhaftigkeit heute mitunter kontrovers diskutiert wird, auch in der Zukunft nicht überholt sein dürfte.
Ob die Analyse des fiktiven Zukunftsrechts unterhaltsamer Humbug ist oder doch ein wissenschaftlicher Gehalt dahintersteckt, mag jeder Leser für sich entscheiden. Das Buch soll keine Parodie auf Jura sein, sondern legislative Lösungen aufzeigen für künftige Herausforderungen. Wenn diese Spielerei dabei nerdigen Juristen Inspiration und ein Lächeln bereitet, hat es seinen Zweck erfüllt. Wenn sie juristischen Laien die Rechtswissenschaft näherbringt, indem es sie mit einem Handlungsuniversum abholt, das sie kennen, dann erst recht.
Autor: Dr. Jens Ambrock ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch in seiner Freizeit lässt ihn die Schnittstelle aus Recht und technischen Entwicklungen nicht los. Nach zahlreichen Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung wagt er sich nun neue literarische Gefilde. Sein Werk „Das Recht der unendlichen Weiten: Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ ist im April 2026 beim Verlag dfv erschienen.
Der Beitrag Hat die KI Rechte? Was das IT-Recht von Star Trek lernen kann erschien zuerst auf .
Wenn die Legal- & Compliance-Abteilung brennt
Ein Legal Counsel fällt kurzfristig aus. Ein Großkonzern steht mitten in einer regulatorischen Prüfung. Die interne Rechtsabteilung ist am Anschlag – und jede Stunde zählt. Für viele General Counsel und Head of Compliance ist das kein Horrorszenario, sondern gelebter Alltag. Wer in solchen Momenten auf herkömmliche Stellenausschreibungen setzt, wartet Monate – viel zu lange. Alpinum Solutions macht es anders: innerhalb von 48 Stunden stehen erstklassige Interim-Spezialisten bereit – geprüft, gebrieft und einsatzfähig.
Der führende Spezialist für Interim Legal & Compliance – im DACH-Raum
Alpinum Solutions hat sich als führender Anbieter für temporäre Legal Counsel, Projektjuristen und Compliance Officer im deutschsprachigen Raum etabliert. Mit Standorten in Zürich, Frankfurt am Main, Vaduz und Wien ist das Unternehmen in vier der wirtschaftlich bedeutendsten Märkte Europas präsent und versteht die lokalen regulatorischen Anforderungen aus erster Hand.
Das Angebot richtet sich an Rechts- und Compliance-Abteilungen jeder Größe: von der gezielten Überbrückung kurzfristiger Personalausfälle – durch Mutterschaft, Krankheit oder unerwartete Vakanzen – bis hin zum Aufbau projektbezogener Juristen-Teams für komplexe Vorhaben wie AML/KYC-Backlogs, interne Untersuchungen oder regulatorische Massenverfahren. Die platzierten Spezialisten arbeiten wahlweise im Modell der Arbeitnehmerüberlassung oder als Freelancer, je nach Anforderung und Jurisdiktion.
Das Alleinstellungsmerkmal ist die Geschwindigkeit und Expertise. Während klassische Personalvermittlung Wochen braucht, präsentiert Alpinum Solutions qualifizierte Profile binnen 48 Stunden. Der Prozess ist klar: Bedarfsanalyse, Profil-Matching, Kandidatenvorstellung – schlank, schnell, treffsicher.
„Unsere Kunden brauchen keine Lebensläufe – sie brauchen Lösungen. Wir liefern die richtigen Spezialisten zur richtigen Zeit.“
Christian Steinmetz, Managing Director Alpinum Solutions
Die Geschichte von Alpinum Solutions – Projektjuristen auf Knopfdruck
Der Name von Alpinum Solutions ist Programm: standhaft wie die Alpen, lösungsorientiert wie der Firmenname suggeriert. Was als fokussierte Boutique begann, wuchs rasch zu einem spezialisierten Team aus erfahrenen Beratern sowie einem tiefen Talentpool an Interim-Juristen und Compliance-Experten in der DACH-Region.
Heute operiert Alpinum Solutions von Zürich aus mit aktiven Einheiten in Deutschland, Österreich und Liechtenstein – und ist als führender ALSP in der DACH-Region eng mit der Legal-&-Compliance-Community vernetzt. Die Wachstumsstory ist eindrücklich. Und sie ist noch nicht abgeschlossen.
„Es braucht einen Partner, der nicht erst reagiert, wenn der Brand gelöscht werden muss – sondern einen, der proaktiv und mit dem richtigen Netzwerk an Interim-Legal-Spezialisten zur Seite steht.“
Christian Steinmetz, Managing Director Alpinum Solutions
Human Interaction – Enhanced by AI
In einer Branche, die zunehmend von Automatisierung geprägt wird, setzt Alpinum Solutions auf einen klaren Grundsatz: Technologie unterstützt – der Mensch entscheidet.
Das Unternehmen setzt KI-gestützte Tools gezielt in operativen Prozessen ein: von der automatisierten Dokumentenverarbeitung bis zur KI-unterstützten Workflow-Steuerung und Vertragsverwaltung. Die Entlastung auf der administrativen Seite ist spürbar – und das ist der eigentliche Gewinn: Wer weniger Zeit mit Verwaltungsaufwand verbringt, hat mehr Zeit für das, was wirklich zählt.
Denn das Herzstück des Geschäftsmodells ist der persönliche Match von Projektjuristen mit Unternehmen. Die Stärke von Alpinum Solutions liegt nicht im Algorithmus, sondern in der Fähigkeit seiner Berater, Kunden und Kandidaten wirklich zu verstehen. Welche Unternehmenskultur passt? Welche Branchenkenntnisse sind entscheidend? Braucht das Team jemanden, der sofort loslegen kann – oder jemanden, der in einer sensiblen internen Situation Diskretion und Urteilsvermögen mitbringt?
Diese Tiefe im Matching ist nur möglich, weil die Berater echte Beziehungen pflegen – zu Kunden, die ihre Herausforderungen offen teilen, und zu Kandidaten, die ihre Ziele und Stärken kennen.
„KI nimmt uns administrative Last ab – das ist gut so. Aber den entscheidenden Unterschied macht der Mensch: das Gespräch, das Vertrauen, das Verständnis für den Kontext. Das kann keine KI ersetzen.“
Christian Steinmetz, Managing Director Alpinum Solutions
Vertrauen als Fundament
Kunden beschreiben die Zusammenarbeit mit Alpinum Solutions als professionell, effizient und zuverlässig. Die platzierten Experten integrieren sich nahtlos in bestehende Teams – und werden nicht selten zu echten internen Partnern. Kandidaten loben die persönliche Betreuung, die Transparenz und die Verlässlichkeit in der Kommunikation. Was dieses Feedback gemeinsam hat: Es geht nie nur um die Vermittlung an sich. Es geht um das Gefühl, in guten Händen zu sein – bei einem Anbieter, der die Branche von innen heraus kennt.
Alpinum Solutions ist dieser Partner – für Konzerne, Mittelständler, Finanzinstitute und internationale Kanzleien gleichermassen. Mit klarem Fokus auf den DACH-Raum, tiefer Marktvernetzung und einem Versprechen, das zählt: qualifizierte Spezialisten in 48 Stunden.
Autor: Christian Steinmetz ist Founder & Managing Director von Alpinum Solutions, dem führenden Anbieter für Interim Legal & Compliance Spezialisten im DACH-Raum. Mit Standorten in Frankfurt am Main, Zürich, Wien und Vaduz unterstützt Alpinum Solutions Unternehmen – vom Mittelstand bis zum DAX-Konzern – dabei, Arbeitsspitzen im Legal- und Compliance-Bereich schnell und zielgerichtet zu lösen: mit erfahrenen Projektjuristen und Compliance-Experten, die innerhalb von 48 Stunden einsatzbereit sind.
Der Beitrag Wenn die Legal- & Compliance-Abteilung brennt <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Gerichte verhängen zunehmend Sanktionen für KI-Fehler von Anwälten
Gerichte gehen verstärkt gegen Anwältinnen und Anwälte vor, die fehlerhafte Schriftsätze unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz einreichen. Hintergrund ist eine wachsende Zahl dokumentierter Fälle, in denen KI-generierte Inhalte, etwa erfundene Urteile oder falsche Zitate, ungeprüft übernommen wurden.
Nach aktuellen Erhebungen eines Forschers sind weltweit bereits über 1.200 gerichtliche Entscheidungen zu solchen Vorfällen erfasst, ein Großteil davon in den USA. Die Entwicklung zeigt, dass der Einsatz von KI im juristischen Alltag zwar zunimmt, zugleich aber erhebliche Risiken birgt.
Teils hohe Strafen auf KI-Fehler
Auch die Höhe der Sanktionen steigt. In einem besonders gravierenden Fall im US-Bundesstaat Oregon wurde ein Anwalt zu Zahlungen von rund 110.000 US-Dollar verurteilt, nachdem ein Schriftsatz zahlreiche KI-bedingte Fehler enthielt. Gerichte werten solche Versäumnisse zunehmend als Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten.
Die Problematik reicht inzwischen bis in höhere Instanzen. Einige Gerichte verlangen bereits, dass offengelegt wird, ob und in welchem Umfang KI bei der Erstellung von Schriftsätzen eingesetzt wurde. Gleichzeitig wächst die Kritik an solchen Vorgaben, da KI-Funktionen mittlerweile in viele Standardprogramme integriert sind und sich ihr Einsatz kaum vollständig vermeiden lässt.
KI ist grundlegende Herausforderung
Fachleute sehen darin eine grundlegende Herausforderung für den Rechtsberuf: Während KI die juristische Arbeit effizienter machen kann, steigt zugleich das Risiko, dass fehlerhafte Inhalte unbemerkt in offizielle Dokumente gelangen. Die aktuelle Entwicklung deutet darauf hin, dass Gerichte hier künftig noch konsequenter durchgreifen werden.
Der Beitrag Gerichte verhängen zunehmend Sanktionen für KI-Fehler von Anwälten erschien zuerst auf .
KI übernimmt die langweiligsten Aufgaben im Büroalltag
Wenn künstliche Intelligenz Einzug in die Arbeitswelt hält, wird sie oft als Bedrohung für Arbeitsplätze oder als futuristisches Produktivitätswunder dargestellt. In der Praxis sind ihre ersten konkreten Auswirkungen jedoch weitaus bescheidener und nützlicher. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die die meisten Menschen insgeheim fürchten: sich wiederholende Verwaltungsaufgaben, Routinetätigkeiten und administrative Arbeiten, die den Arbeitsalltag verlangsamen.
Bei einem globalen Technologieunternehmen hat ein kleines Rechtsteam mit nur drei Mitarbeitern kürzlich beschlossen, eines dieser Probleme direkt anzugehen.
Das Team von Palo Alto Networks unter der Leitung von Hayden Creque, Director und Senior Corporate Counsel, verbrachte immer mehr Zeit damit, einfache, aber ständige Anfragen aus dem gesamten Unternehmen zu bearbeiten. Die Beschaffungsabteilung benötigte Kündigungsschreiben. Die Personalabteilung benötigte Vertragszusätze. Die Vertriebsteams benötigten kleine Änderungen an bestehenden Vereinbarungen. Keine dieser Aufgaben war komplex, aber jede einzelne erforderte eine sorgfältige Bearbeitung, und zusammen nahmen sie Stunden in Anspruch, die für risikoreichere oder strategische Arbeiten hätten genutzt werden können.
„Es kam zu einem Punkt, an dem wir uns eher wie eine Dokumentenfabrik als wie ein Rechtsteam verhielten“, sagt Creque.
Anstatt eine große neue Plattform anzuschaffen oder zusätzliches Personal einzustellen, experimentierte das Team mit einer Reihe von eng fokussierten KI-Tools, die in ihre bestehenden Systeme integriert wurden. Jedes Tool war für die Ausführung einer einzigen Aufgabe konzipiert: ein Generator für Kündigungsschreiben, ein Assistent für Vertragsänderungen, ein Tool für Änderungsaufträge.
Die Mitarbeiter, die die Tools verwenden, werden durch eine kurze Reihe von Fragen geführt, wie z. B. die Namen der Parteien, relevante Daten und der Grund für die Änderung. Das System erstellt dann einen ersten Entwurf, der vollständig auf genehmigten Vorlagen und internen Richtlinien basiert. Es erfindet keine neuen Formulierungen und lehnt Anfragen ab, die außerhalb seines definierten Umfangs liegen.
Die Wirkung war sofort spürbar. Was früher drei bis fünf Werktage gedauert hatte, konnte nun an einem einzigen Tag erledigt werden. Das Team schätzt, dass es dadurch jeden Monat zwischen 20 und 40 Arbeitsstunden einspart, was etwa fünf bis fünfzehn Prozent seiner Gesamtkapazität entspricht. Diese Zeit wird nun für Verhandlungen, Risikobewertungen und strategische Projekte genutzt, die menschliches Urteilsvermögen und Erfahrung erfordern.
Ebenso wichtig war die Veränderung in der Art und Weise, wie das Unternehmen mit der Rechtsabteilung interagierte.
Früher musste jede kleine Anfrage denselben engen Kanal durchlaufen, was zu Engpässen und Frustration führte. Jetzt können Teams in den Bereichen Beschaffung, Personalwesen und Vertrieb ihre eigenen ersten Entwürfe erstellen und dabei sicher sein, dass das Ergebnis den Unternehmensstandards entspricht. Die Rechtsabteilung prüft die Dokumente weiterhin, wo dies erforderlich ist, aber die Dynamik hat sich von einer Kontrollfunktion hin zu einer Zusammenarbeit verschoben.
Das interne Feedback war ausgesprochen positiv. Die Mitarbeiter berichten, dass sie sich unabhängiger fühlen und weniger durch administrative Schritte aufgehalten werden. Auch die Konsistenz hat sich verbessert, da alle mit denselben aktualisierten Vorlagen arbeiten, anstatt sich auf alte Dateien zu verlassen, die auf einzelnen Computern gespeichert waren.
Sicherheit und Genauigkeit waren frühzeitig zentrale Anliegen. Das Team hat diese durch die Nutzung einer privaten Umgebung ohne Datenspeicherung und durch die Grundlage jeder Antwort auf bestehenden Vorlagen und Playbooks gelöst. Die Überprüfung durch Menschen bleibt Teil des Prozesses, und die Tools werden bei jeder Änderung der internen Richtlinien aktualisiert.
Es dauerte einige Zeit, bis die Nutzer überzeugt waren. Viele Mitarbeiter zogen es zunächst vor, eine E-Mail zu versenden, anstatt einem System zu vertrauen. Schulungen und kurze Anleitungen halfen, aber die Akzeptanz stieg erst wirklich, als die Mitarbeiter erkannten, wie viel schneller Routinearbeiten erledigt werden konnten.
Dieses kleine Experiment zeigt einen umfassenderen Wandel, der in vielen Unternehmen bereits im Gange ist. KI wird nicht in erster Linie eingesetzt, um berufliche Funktionen zu ersetzen, sondern um Störfaktoren bei der Arbeit zu beseitigen. Die vielen sich wiederholenden Aufgaben, die den Arbeitstag still und leise beeinträchtigen, werden Stück für Stück automatisiert.
Der Ansatz des Teams bietet auch eine Lektion in Sachen Skalierbarkeit. Anstatt zu versuchen, ein einziges, allmächtiges System aufzubauen, konzentrierten sie sich auf ein eng gefasstes Problem und expandierten erst, nachdem sich dessen Nützlichkeit bewiesen hatte. Die Tools sind einfach, aber ihre Wirkung ist spürbar.
Für Creque und seine Kollegen war es nie das Ziel, einen künstlichen Anwalt zu entwickeln. Es ging darum, den Menschen Zeit zurückzugeben.
„Die Technologie übernimmt die langweiligen Aufgaben“, sagt er. „So können wir uns auf die Arbeit konzentrieren, für die wir tatsächlich gebraucht werden.“
In Büros könnte sich dies als der wichtigste Beitrag der KI erweisen: nicht die Arbeitnehmer zu ersetzen, sondern still und leise die Aufgaben zu übernehmen, die ohnehin niemand gerne erledigt hat.
Zitatgeber und Interviewte: Hayden Creque, AI Kolumnist der Association of Corporate Counsel (ACC), Director, Senior Corporate Counsel, Palo Alto Networks. Hayden Creque verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung, die von Patent- und Handelsrechtsstreitigkeiten in so unterschiedlichen Bereichen wie SaaS, Gesundheitssysteme und Technologieunternehmen reicht. Er ist Experte für die Bearbeitung von Patentstreitigkeiten und die Umsetzung bundesstaatlicher Regulierungsvorschriften. Hayden ist ein Technologie-Enthusiast und steht an vorderster Front bei der praktischen Umsetzung von KI-Tools in der internen Rechtsabteilung, vom Experiment bis zur Ausführung.
Der Beitrag KI übernimmt die langweiligsten Aufgaben im Büroalltag erschien zuerst auf .
Webinar: Die Kanzlei mit KI verbessern – Für Einsteiger und Interessierte
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Kanzleialltag – und trifft oft auf Anwender:innen ohne technisches Vorwissen. Doch auch hier lassen sich mit wenigen gezielten Eingaben (Prompts) viele Aufgaben schneller und effizienter erledigen. Das zeigt Ihnen Referent Tom Braegelmann in seinem Webinar am 14. April 2026.
Im Mittelpunkt steht der konkrete Nutzen der KI Tools für den Kanzleialltag mit seinen bestehenden Arbeitsabläufen. Von der Erstellung erster Entwürfe für Schriftsätze, über die Zusammenfassung juristischer Texte bis hin zur Vorbereitung von Mandantengesprächen. Praktische Beispiele zeigen, wie KI als unterstützendes Werkzeug eingesetzt werden kann. Sie erfahren umsetzungsnah und konkret, wie KI zur Entlastung bei Routineaufgaben und zur Optimierung der täglichen Arbeitsabläufe eingesetzt werden kann.
Entdecken Sie mit diesem Webinar, wie Sie und Ihre Mitarbeitenden mit einfachen Mitteln den Einstieg in die Arbeit mit KI-Tools finden und Ihre Kanzlei fit für die Zukunft machen.
Der Referent Rechtsanwalt und KI-Experte Tom Braegelmann ist bestens vertraut mit den neuesten technologischen juristischen Entwicklungen, insbesondere mit der Digitalisierung des Wirtschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Darüber hinaus berät er schwerpunktmäßig zu modernen digitalen Geschäftsmodellen.
-> Melden Sie sich jetzt an: Die Kanzlei mit KI verbessern
Der Beitrag Webinar: Die Kanzlei mit KI verbessern – Für Einsteiger und Interessierte <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Neue Studie zeigt: Fast die Hälfte der Anwaltskanzleien gewinnt bereits neue Mandate durch KI
Derzeit vollzieht sich ein struktureller Wandel in der Arbeitsweise der weltweit führenden Anwaltskanzleien. Eine neue Studie, die auf erfassten Betriebsdaten von 31 Kanzleien basiert, welche die Plattform der Legal KI Legora in 14 Märkten nutzen, zeigt, dass KI mittlerweile mehr ist als nur ein Effizienzwerkzeug.
Kanzleien nutzen sie nun, um neue Mandate zu gewinnen, ihren Umsatz zu steigern, Festpreisvereinbarungen anzubieten, die sie zuvor nicht anbieten konnten, und im Wettbewerb durch die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Leistungen zu punkten – was sich allmählich in den Ergebnissen für die Mandanten niederschlägt.
KI entscheidet über den Erfolg bei der Akquise
Die Untersuchung zeigt, dass sich KI schnell als deutlicher Wettbewerbsvorteil etabliert hat und eine direkte Rolle bei Wachstum und Geschäftsentwicklung spielt. 42 % der teilnehmenden Unternehmen gaben an, dass der Hinweis auf ihren KI-Einsatz ihnen dabei geholfen hat, neue Aufträge zu gewinnen, und 45 % berichten, dass dies ihnen dabei geholfen hat, bestehende Kundenbeziehungen auszubauen.
Ein entscheidender Faktor ist die gesteigerte Kapazität, die KI den Unternehmen bietet, um Aufträge anzunehmen, die sie früher hätten ablehnen müssen. 55 % der Befragten geben an, dass KI es ihnen ermöglicht hat, Aufträge anzunehmen, deren Umfang und Ressourcenbedarf sie zuvor nur schwer hätten bewältigen können – wodurch sich die Erschließbaren Möglichkeiten erweitert haben, ohne die Mitarbeiterzahl zu erhöhen.
Insgesamt haben 77 % ihre KI-Fähigkeiten angeführt, wenn sie potenziellen Kunden oder bestehenden Kunden Preise, Mehrwert und Bearbeitungszeiten erklärten – eine Zahl, die widerspiegelt, wie schnell sich KI von einem internen Betriebswerkzeug zu einem sichtbaren Bestandteil der Selbstvermarktung von Unternehmen gewandelt hat.
Sicherheit und Zuverlässigkeit als Wettbewerbsvorteil
Über die Akquise neuer Mandate hinaus deutet die Untersuchung auf einen tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel hin: KI beseitigt die Unvorhersehbarkeit, die die Preisgestaltung und die Erbringung von Dienstleistungen durch Anwaltskanzleien lange Zeit eingeschränkt hat, und diese Verringerung der Unsicherheit wirkt sich unmittelbar auf die Rentabilität aus.
39 % der teilnehmenden Kanzleien geben an, dass KI es erleichtert, Festpreisvereinbarungen zu kalkulieren und umzusetzen. Partner berichten von größerem Vertrauen, Preise zuzusagen, die sie zuvor nur zögerlich angeboten hätten. Für eine Branche, in der die Abrechnung nach Stunden historisch der Standard war – gerade weil sich Bearbeitungszeiten schwer vorhersagen lassen –, stellt dies eine bedeutsame Veränderung dar, wie sich Kanzleien gegenüber Mandanten positionieren können.
Ein wesentlicher Teil dieses Vertrauens ergibt sich daraus, dass KI Probleme erkennt, bevor sie entstehen. 71 % der teilnehmenden Kanzleien sagen, dass KI ihnen geholfen hat, Probleme in Mandaten zu identifizieren, die sie sonst übersehen hätten. Das wirkt sich direkt in der Bilanz aus: 52 % berichten von einer Reduktion von Abschreibungen, Nacharbeit oder nicht abrechenbarem Aufwand, und 35 % verzeichnen weniger Wertminderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Arbeiten länger als erwartet dauern.
Insgesamt legen die Ergebnisse nahe, dass der größte wirtschaftliche Effekt von KI in der juristischen Praxis nicht unbedingt in den eingesparten Stunden zu Beginn liegt – sondern in der Reduktion von Unvorhersehbarkeit über den gesamten Prozess hinweg.
KI ermöglicht es Anwälten, sich stärker auf höherwertige Tätigkeiten zu konzentrieren – und Mandanten spüren dies.
68 % der teilnehmenden Kanzleien berichten von einem Rückgang nicht abrechenbarer Stunden, und 74 % geben an, dass sie in derselben Zeit mehr Arbeit bewältigen können. Entscheidend ist, dass diese freigewordene Kapazität produktiv genutzt wird: Kanzleien berichten im Durchschnitt von 4,3 eingesparten nicht abrechenbaren Stunden pro Anwalt und Woche, was für ein Team von 100 Anwälten einem zusätzlichen Jahresumsatz von 6,9 Millionen US-Dollar entsprechen kann. Über die Hälfte (52 %) der Kanzleien berichtet zudem, dass Kapazitäten verstärkt für Mandantenkontakt und Reaktionsfähigkeit eingesetzt werden.
Es entsteht das Bild einer Branche, die sich durch zwei klar unterscheidbare Phasen der KI-Adoption bewegt. Die schnellere Ausführung bestehender Arbeit – also die Produktivitätsgewinne, die ursprünglich als Hauptargument für Investitionen in KI dienten – wird zunehmend zur Grundvoraussetzung statt zum Wettbewerbsvorteil. Die Daten weisen nun auf die nächste Phase hin: eine grundlegende Veränderung darin, wie Anwälte ihre Zeit einsetzen. Stunden, die zuvor durch weniger wertschöpfende oder nicht abrechenbare Tätigkeiten gebunden waren, werden nun auf analytische, strategische und mandantennahe Arbeit verlagert, die sowohl Umsatz als auch Beziehungen stärkt.
Über die Studie: Die Studie wurde von Ari Kaplan Advisors im Auftrag von Legora durchgeführt. Zu den Teilnehmern gehörten Partner, Verantwortliche für Innovation und KI sowie weitere Funktionen aus 31 Kanzleien in Australien, Kanada, der Tschechischen Republik, Dänemark, Deutschland, Indien, Irland, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Südafrika, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.
Der Beitrag Neue Studie zeigt: Fast die Hälfte der Anwaltskanzleien gewinnt bereits neue Mandate durch KI erschien zuerst auf .
Beyond the EU AI Act
Zwar regelt der EU AI Act Grundsätzliches zum Thema KI, aber das alleine reicht nicht aus, um Kanzleien und Unternehmen vor potenziellen Risiken zu schützen.
Immerhin sorgt das EU-AI Gesetz für verbindliche Vorgaben. Doch zentrale Fragen zum Thema KI bleiben offen. Beispielsweise stehen verschiedene Aspekte hinsichtlich ethischer Herausforderungen oder Vertragsrisiken nach wie vor im Raum. Deshalb empfiehlt es sich, einerseits Verträge auf prüfungsrelevante Aspekte, Haftungsfragen und Garantien zu prüfen und sie andererseits mit KI-spezifischen Klauseln zu versehen. Das gilt vor allem im Umgang mit internationalen Daten oder Daten von Drittanbietern. Hier sollte das Thema KI weitreichender geregelt sein, als es der EU AI Act vorschreibt. Der Grund: Globale Datenflüsse und „Black-Box“-Systeme erhöhen die Risiken – vor allem im Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daher ist Vorsicht geboten.
Um sich abzusichern, hilft es darüber hinaus, wenn man die KI-Systeme, die zum Einsatz kommen, klassifiziert. So lassen sich potenzielle Risiken leichter identifizieren und minimieren. Je früher eine Rechtsabteilung oder Kanzlei sich mit einer solchen Klassifikation vertraut macht, umso eher ist sie compliant und profitiert von dem sich hieraus ergebenden Wettbewerbsvorteil.
Ein besonderes Augenmerk sollte zudem dem Thema Hochrisiko-KI gewidmet werden. Damit sind KI-Systeme gemeint, die erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, wie z.B. Gesichtserkennung in der Strafverfolgung oder Systeme zur Steuerung kritischer Infrastruktur. Ergo sollten Unternehmen und Kanzleien dafür Sorge tragen, dass insbesondere diese hochriskanten KI-Systeme mit juristischen Richtlinien im Einklang sind. Ein weiterer Punkt, der im EU AI Act behandelt wird, ist „Embedded Governance“. Sie thematisiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die effektive Implementierung von KI-Systemen. Auch das soll Unternehmen helfen, sich zielführend auf das KI-Zeitalter vorzubereiten.
Der EU AI Act ist ein dynamisches Regelwerk, das vielfältige Anforderungen stellt – sowohl an Unternehmen als auch an Kanzleien. Moderne Legal-Tech-Lösungen und klare Strukturen sind dabei der Schlüssel, diese Herausforderungen langfristig, sicher und wirtschaftlich zu erfüllen.
Mehr Informationen zum EU AI Act und konkrete Handlungsempfehlungen für Kanzleien:
-> Neuer Rechtsrahmen für fairen Datenzugang in Europa
Der Beitrag Beyond the EU AI Act <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
„Alles wird sich ändern“
Der Rechtsmarkt steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, neue Anbieter und digitale Workflows verändern die Art, wie juristisch gearbeitet wird – und stellen auch etablierte Institutionen vor neue Fragen. Mit der legalXchange startet der Verlag C.H.BECK gemeinsam mit vier weiteren Gründungsmitgliedern nun ein neues Veranstaltungsformat zur digitalen Transformation. Warum jetzt – und welche Rolle kann der juristische Fachverlag in diesem Umbruch spielen? Ein Gespräch mit Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung von C.H.BECK und Mitglied des Executive Boards der legalXchange.
LTV: Herr Prof. Dr. Weber, warum startet C.H.BECK gerade jetzt mit der legalXchange ein neues Konferenzformat?
Neue Datenmodelle, neue Anbieter, neue Arbeitsprozesse – Künstliche Intelligenz verändert schon heute das praktische juristische Arbeiten. Einerseits sehe ich darin eine große Chance: Routinen können mithilfe von KI effizienter erledigt werden, Recherchen werden schneller, der Zugang zum Recht wird breiter. Andererseits kann KI nie an die Stelle einer richterlichen Entscheidung oder des persönlichen Beratungsgesprächs zwischen Anwalt und Mandant treten. Das ist mir ganz wichtig, die Verantwortung muss immer ein Mensch tragen. Durch neue Technologien bekommen sie nun mehr Unterstützung und mehr Freiraum. Die Qualität der Rechtspflege kann dadurch sogar steigen. Denn KI kann helfen, sehr schnell, umfassend und lückenlos alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erfassen und auszuwerten. Das kann dazu beitragen, schneller zu einem zutreffenden Rat oder zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.
Diese Entwicklung wollen wir nicht nur beobachten, sondern aktiv begleiten und ein Stück weit mitgestalten. Und deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Forum, in dem diese Entwicklungen sachlich und fundiert diskutiert werden.
LTV: Welche Lücke soll dieses Format schließen?
Es gibt schon einige Legal-Tech-Veranstaltungen, aber häufig bleiben diese entweder technisch oder sehr allgemein. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen konkrete Anwendungsfälle zeigen und zugleich strategische Fragen stellen. Wie implementiert man Technologie verantwortungsvoll? Wie verändert sich Organisation? Welche Kompetenzen werden gebraucht? Als juristischer Fachverlag und Anbieter einer juristischen Datenbank seit Jahrzehnten sind wir dafür prädestiniert, denn wir haben die längste Erfahrung am Markt, kennen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden, und können auf den Inhalten unserer Autorinnen und Autoren aufbauen. Die legalXchange richtet sich daher an alle, die nicht nur über Digitalisierung sprechen wollen, sondern sie praktisch umsetzen, in Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Verwaltung. Uns geht es um Realismus, nicht um Visionen um ihrer selbst willen.
LTV: Was unterscheidet die legalXchange von diesen bestehenden Legal-Tech-Events?
Die Besonderheit liegt in der Partnerstruktur. Mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, C.H.BECK, dem Legal Tech Verband, dem Liquid Legal Institute und dem Legal Tech Colab kommen fünf führende Institutionen mit Exzellenz, Innovationskraft und einem tiefen Branchenverständnis zusammen und bündeln sehr unterschiedliches Know-how: staatlich, wissenschaftlich, unternehmerisch, verlegerisch. Diese Kombination schafft eine andere Tiefe. Es geht nicht um Produktpräsentationen, sondern um die Frage, wie der Rechtsmarkt als Ganzes aufgestellt sein muss, um technologisch souverän zu bleiben.
LTV: Welche Zielgruppen wollen Sie bewusst zusammenbringen – und warum ist dieser Austausch so wichtig?
Die legalXchange soll ein Treffpunkt sein für alle, die Rechtsprozesse durch digitale Lösungen verbessern wollen. Dazu gehören Kanzleien ebenso wie Unternehmensjuristinnen und -juristen, Legal-Tech-Start-ups, etablierte Softwareanbieter – und durchaus auch unsere Mitbewerber. Wir verstehen die Veranstaltung als Plattform für Austausch, Vernetzung und praxisnahe Impulse.
Dieser Austausch ist uns aus mehreren Gründen wichtig. Erstens hilft er beim Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks zwischen Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Hochschulen. Zweitens trägt er dazu bei, eine Legal-Tech-Community zu etablieren, die regional verankert ist, aber international denkt. Und drittens eröffnet er auch dem juristischen Nachwuchs neue Perspektiven und Berufsbilder, etwa durch spezielle Formate für Studierende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger.
LTV: Welche strategischen Ziele verfolgt C.H.BECK mit dieser Initiative?
Unsere Ziele sind durchaus ambitioniert: Wir wollen das neue Signature Event für die digitale Transformation im deutschsprachigen Raum mit internationaler Strahlkraft etablieren. Vor allem aber wollen wir Impulse für die digitale Transformation setzen – in Kanzleien, in Unternehmen, in der Justiz und in der Verwaltung.
LTV: Wie fügt sich das Event in die Gesamtstrategie von C.H.BECK ein – und verändert sich damit auch die Rolle des Verlags im Rechtsmarkt?
Im Rahmen unseres internen Strategieprozesses haben wir eine interessante Erkenntnis gewonnen. Man könnte sie vielleicht so zusammenfassen: Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist. Wir werden künftig nicht mehr nur ein Verlag sein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, das auf Grundlage seiner umfassenden Inhalte technologische Lösungen für den gesamten Rechtsmarkt anbietet – einschließlich KI. Die Inhalte bleiben also unser Fundament. Aber auf dieser Basis entstehen neue Anwendungen und neue Formen der Nutzung. Und wir wollen dabei die Maßstäbe setzen.
LTV: Woran werden Sie den Erfolg der legalXchange messen?
Ganz einfach: an der Resonanz im Markt und an den Rückmeldungen, die wir von dort bekommen. Wir wollen mit diesem Format tatsächlich etwas bewegen. Wenn es uns gelingt, neue Diskussionen anzustoßen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und konkrete Entwicklungen im Markt zu fördern, dann haben wir unser Ziel erreicht.
-> Jetzt Ticket für die legalXchange 2026 sichern.
Der Beitrag „Alles wird sich ändern“ erschien zuerst auf .
Wenn ChatGPT nicht mehr reicht: Wie spezialisierte KI-Tools juristische Arbeit verändern
Viele Juristinnen und Juristen haben inzwischen erste Erfahrungen mit KI-Tools gesammelt. Recherchen strukturieren, Texte entwerfen oder Dokumente zusammenfassen – vieles funktioniert bereits erstaunlich gut. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis schnell eine Grenze: Generische KI-Tools sind selten auf juristische Arbeitsabläufe zugeschnitten.
Genau hier setzen spezialisierte KI-Arbeitsplätze für Juristen an. Systeme wie BEAMON AI kombinieren Rechercheunterstützung, Dokumentenanalyse und strukturiertes Prompting in einer Umgebung, die auf typische Workflows in Kanzleien und Rechtsabteilungen ausgerichtet ist. Statt einzelner Prompts rückt zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, wie sich komplexe juristische Arbeitsprozesse systematisch mit KI unterstützen lassen.
Die Fachseminare von Fürstenberg greifen diese Entwicklung mit zwei aufeinander aufbauenden Webinaren auf. Das Einführungsseminar zu BEAMON AI ordnet zunächst den technologischen Wandel im Rechtsmarkt ein und zeigt, welche Funktionen und Grenzen KI-Systeme in Kanzleien und Rechtsabteilungen tatsächlich haben. Anhand konkreter Anwendungsfälle wird demonstriert, wie Dokumentenanalyse, strukturierte Recherche oder Workflow-Definitionen mit KI unterstützt werden können. Auch rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa Datenschutz, Berufsgeheimnisschutz und die KI-Verordnung, werden praxisnah eingeordnet.
Das Intensivseminar für fortgeschrittene Nutzer vertieft anschließend die Arbeit mit generativer KI. Im Mittelpunkt stehen professionelles Prompting, bewährte Prompt-Techniken für juristische Aufgaben und der Aufbau wiederverwendbarer Prompt-Strukturen für die Kanzleipraxis. Ziel ist es, präzisere Ergebnisse zu erzielen, Nachbearbeitungsaufwand zu reduzieren und KI-Workflows systematisch in die eigene Arbeitsweise zu integrieren.
Teilnehmende erhalten zudem die Möglichkeit, BEAMON AI für 90 Tage kostenfrei zu testen und die Einsatzmöglichkeiten im eigenen Arbeitsumfeld zu erproben.
Termine (Live-Webinar):
16. April 2026 (Einführung) · 7. Mai 2026 (Intensiv)
-> Details zu den Beamon-Webinaren hier
Der Beitrag Wenn ChatGPT nicht mehr reicht: Wie spezialisierte KI-Tools juristische Arbeit verändern <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Erfahrungsbericht zum Benchathon zur Vermessung der Legal‑KI
Am 14. und 15. März 2026 fand der „Benchathon zur Vermessung der Legal‑KI“ statt, ein neues Format, mit dem im Rahmen der BenGER‑Studie untersucht wird, wie gut Sprachmodelle im juristischen Kontext im Vergleich zu Jurist:innen arbeiten. Die Idee dahinter: herausfinden, wann KI die juristische Arbeit sinnvoll unterstützen kann und wo man auch künftig auf eine sorgfältige menschliche Prüfung angewiesen bleibt. Der Benchathon lief gleichzeitig in Berlin, München und online, ich selbst war beide Tage komplett remote dabei.
Konkret wurden standardisierte juristische Aufgaben in verschiedenen Varianten bearbeitet, einmal rein „von Hand“ durch Menschen, einmal mit KI‑Unterstützung. So ließ sich sehr gut beobachten, wie sich Qualität, Tempo und Zuverlässigkeit der Lösungen verändern und welche Rolle Legal‑KI in der künftigen Praxis realistisch spielen kann. Getragen wurde das Ganze von einem breiten Bündnis aus Organisationen wie dem Legal Tech Verband Deutschland, dem Liquid Legal Institute, recode.law, der LMU München, der TU München sowie Partnern aus Kanzleien, Legal‑Tech‑Unternehmen und Verlagen.
Arbeitsweise im Benchathon: Struktur, Tools und Setting
Aus Sicht der Teilnehmenden fühlt sich der Benchathon an wie eine Mischung aus Examensklausur, Moot Court und Legal‑Tech‑Labor. Man bekommt klar strukturierte Sachverhalte mit Bearbeitungshinweisen und arbeitet in einer Oberfläche, in der sich Gliederung, Notizen und Lösung gut organisieren lassen. Ich habe an beiden Tagen insgesamt rund elf Stunden an unterschiedlichen Fällen gearbeitet – mal ganz klassisch nur mit Gesetz und Kommentar, mal mit bewusst eingesetzter KI‑Unterstützung beim Strukturieren und Formulieren.
Die Aufgaben deckten ein breites Spektrum ab: von typischen Gutachtenkonstellationen aus Strafrecht AT/BT und BGB‑Zivilrecht über öffentlich‑rechtliche Probleme bis hin zu klausurtypischen Examensfragen. Besonders spannend war für mich, dieselben Sachverhalte in verschiedenen Bearbeitungsvarianten zu sehen. So wurde schnell deutlich, wo KI bei gut bekannten Standardproblemen tatsächlich hilft – und wo sie zwar sehr „sauber“ formuliert, inhaltlich aber an entscheidenden Stellen falsch liegt. Gerade dieser unmittelbare Vergleich macht den Benchathon für mich so wertvoll: Man arbeitet nicht abstrakt „mit KI“, sondern muss bei jedem Fall entscheiden, ob eine Lösung wirklich tragfähig ist.
Persönlicher Hintergrund und Lernerfahrungen
Ich studiere Jura in Deutschland, bin aber Nicht‑Muttersprachler und habe vorher mehrere Jahre in der Ukraine als Rechtsanwalt, in der Strafverfolgung und bei Ermittlungsbehörden in anspruchsvollen Straf‑ und Wirtschaftssachen gearbeitet. Für mich war der Benchathon deshalb doppelt interessant: Einerseits konnte ich testen, wie gut mein aktuelles Niveau in Gutachtenstil, Gliederung und Fallbearbeitung im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen Teilnehmenden ist. Andererseits konnte ich sehr genau beobachten, wie KI mit denselben Anforderungen umgeht, die uns im Studium und in der Praxis täglich begegnen.
Vom Gefühl her hatte der Benchathon etwas Sportliches: klar umrissene Fälle, Zeitdruck, Fokus – und am Ende sofort Feedback. Didaktisch war das extrem ergiebig. Ich habe gemerkt, wie sehr mich die intensive Arbeit mit Legal‑KI dazu bringt, meine eigene Argumentation noch klarer aufzubauen, Problemstellen präziser zu markieren und bewusster zu prüfen, wo Fehler entstehen – bei mir selbst und bei der KI. Gerade als Nicht‑Muttersprachler war es spannend zu sehen, wie Sprachmodelle „Gutachtenstil“ nachahmen – und dann ganz bewusst zu entscheiden, welche Formulierungen ich übernehme und wo ich lieber meine eigene Sprache benutze.
Ergebnisse und Leistungsbewertung
Ein persönlicher Höhepunkt waren für mich die Auswertungen am Ende. Einige meiner Lösungen wurden mit sehr guten Notenpunkten und ausführlichen Kommentaren zu Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten bewertet – das kam einer echten Klausurbesprechung sehr nahe. In den Bestenlisten der rein menschlichen Bearbeitungen erschien ich mit meinem Pseudonym in den vorderen Rängen, was mir eine sehr konkrete Rückmeldung zu meinem aktuellen Leistungsstand im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen Teilnehmenden gegeben hat. Rückblickend habe ich aus diesen zwei Tagen fachlich und methodisch sogar mehr mitgenommen, als ich erwartet hatte – vor allem durch den direkten Vergleich der eigenen Lösungen mit denen anderer und mit KI‑unterstützten Bearbeitungen.
Die Screenshots meiner Bewertungen, der Bestenlisten und der Gesamtübersicht zeigen sehr gut, wie fein die Ergebnisse aufbereitet wurden: Notenpunkte, qualitative Kommentare, Ranglisten für menschliche Teilnehmende und KI‑unterstützte Bearbeitungen. Diese Transparenz ist aus meiner Sicht entscheidend: Erst wenn man sehen kann, wie KI in standardisierten juristischen Aufgaben tatsächlich abschneidet, lässt sich seriös darüber sprechen, welche Aufgabenbereiche sich für einen KI‑Einsatz eignen und wo menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt.
Inhaltlich habe ich aus den beiden Tagen drei Dinge besonders mitgenommen:
1. Legal‑KI ist schon sehr leistungsfähig, aber noch kein Autopilot.
Bei vielen Standardproblemen sind die Vorschläge hilfreich, besonders in gut erschlossenen Rechtsgebieten. Gleichzeitig führen ungewohnte Konstellationen, knifflige Streitstände oder kleine Sachverhaltsvarianten immer wieder zu unsauberen oder falschen Ergebnissen. Im Ergebnis bleibt: KI kann viel entlasten, ersetzt aber die eigene Prüfung nicht.
2. Gutes Prompting zwingt zu klarem juristischem Denken.
Wer im Benchathon gute Ergebnisse wollte, musste die KI präzise anleiten: Sachverhalt ordnen, Normen benennen, Prüfungsaufbau vorgeben, Zwischenergebnisse hinterfragen. Im Grunde ist das nichts anderes als das, was wir im Gutachtenstil ohnehin tun – nur expliziter und strukturierter. Für mich war das ein großes Lernplus, weil ich meine innere „Gutachten‑Checkliste“ in klare Arbeitsschritte übersetzen musste.
3. Benchmarks helfen, die KI‑Debatte zu erden.
Die Grundidee des Benchathons, menschliche Bearbeitungen und Mensch+KI‑Lösungen systematisch nebeneinander zu legen, halte ich für genau den richtigen Ansatz. Statt abstrakt über „Gefahren“ oder „Chancen“ von KI zu diskutieren, bekommt man konkrete Daten: Wo ist KI schneller, wo genauer, wo klingt sie überzeugend, liegt aber falsch? Solche Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage, um in Kanzleien, Rechtsabteilungen und Ausbildung verantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Für das Jurastudium sehe ich in diesem Format großes Potenzial. Man lernt, KI pragmatisch einzusetzen, und wird gleichzeitig gezwungen, die eigene Arbeit kritisch zu spiegeln. Kommt die KI zu einem anderen Ergebnis als ich, muss ich entweder begründen können, warum sie falsch liegt – oder bereit sein, meine Lösung noch einmal zu überdenken. Beides ist für das Lernen enorm wertvoll.
Auch für die Praxis lässt sich viel mitnehmen. Wer heute Legal‑KI in Kanzlei oder Rechtsabteilung einsetzen möchte, braucht eine Vorstellung davon, wie zuverlässig ein Tool in typischen Anwendungssituationen arbeitet. Der Benchathon bietet dafür erste belastbare Vergleichswerte – über verschiedene Aufgabenformate und Anwendungsszenarien hinweg, unter Bedingungen, die echten Mandatskonstellationen erstaunlich nahekommen. Aus meiner Sicht ist genau das nötig, damit Legal‑KI nicht nur ein „Nice‑to‑have“, sondern ein bewusst eingesetztes Arbeitsmittel wird.
Möglich wurde der Benchathon nur durch die Zusammenarbeit vieler Akteur:innen aus Legal Tech, Wissenschaft und Praxis. Besonders hervorheben möchte ich den Legal Tech Verband Deutschland, recode.law, das Liquid Legal Institute, die LMU München, die TU München, Fieldfisher, Noxtua, Libra sowie weitere Partner aus Legal‑Tech‑Unternehmen und Verlagen, die Fälle, Infrastruktur und fachlichen Input beigesteuert haben. Für mich als Jurastudent war es beeindruckend zu sehen, wie Doktorand:innen, Praktiker:innen, Legal‑Tech‑Expert:innen und Studierende hier gemeinsam an einer datenbasierten Zukunft von Legal‑KI arbeiten.
Fazit
Nach diesen zwei Tagen bin ich vor allem eines: sehr motiviert, weiterzumachen. Der Benchathon war für mich nicht nur eine interessante Veranstaltung, sondern ein konkreter Anstoß, mein eigenes Lernen, meine Arbeitsweise und meinen Umgang mit KI‑Tools noch bewusster zu gestalten. Ich hoffe, dass das Format fortgeführt und ausgebaut wird – und dass noch viele Studierende und junge Jurist:innen die Möglichkeit bekommen, Legal‑KI unter so realistischen Bedingungen zu erleben.
Autor: Max Skydanchuk, LL.M., studiert Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Zuvor war er mehrere Jahre in der Ukraine als Rechtsanwalt, in der Strafverfolgung und bei Ermittlungsbehörden.
Der Beitrag Erfahrungsbericht zum Benchathon zur Vermessung der Legal‑KI erschien zuerst auf .
Kostenloses Buch: KI-Verordnung (KI-VO) einfach erklärt
Der österreichische MANZ Verlag bietet das Buch „KI-Verordnung (KI-VO) einfach erklärt“ von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl zum kostenlosen Download an.
Mit diesem Werk betritt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl publizistisches Neuland. Nach seinem Kommentar zur KI-Verordnung legt er nun eine bewusst anders konzipierte Darstellung vor: keine klassische Kommentierung, sondern eine verständlich aufbereitete und KI-generierte Erläuterung der komplexen KI-Verordnung auf Grundlage der Normtexte und Erwägungsgründe.
Das Buch ist Teil eines gemeinsamen Pilotprojekts von MANZ und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl. Es zeigt exemplarisch, wie künstliche Intelligenz bereits heute bei der Analyse, Strukturierung und Aufbereitung juristischer Inhalte eingesetzt werden kann.
Dieses Werk verfolgt bewusst einen anderen Ansatz als ein klassischer juristischer Kommentar:
- verständliche Darstellung der KI-Verordnung
- systematische Erläuterung der Normtexte
- Einbeziehung der Erwägungsgründe und Leitlinien der Europäischen Kommission
- klare Struktur und Orientierung
Ziel ist es, die Inhalte der Verordnung zugänglich und auch für nicht spezialisierte Nutzer:innen nachvollziehbar darzustellen.
-> Das PDF kann hier kostenlos angefordert werden.
Der Beitrag Kostenloses Buch: KI-Verordnung (KI-VO) einfach erklärt erschien zuerst auf .
Webinar: Technische Grundlagen und zentrale Vorgaben des EU AI Acts: Künstliche Intelligenz sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis (§15 FAO)
Das Webinar Technische Grundlagen und zentrale Vorgaben des EU AI Acts: Künstliche Intelligenz sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis (§15 FAO) vermittelt Anwältinnen und Anwälten, wie sie Künstliche Intelligenz sicher und verantwortungsvoll in der Mandatsarbeit einsetzen können.
Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Leitplanken für den professionellen Umgang mit KI:
- Welche Informationen dürfen in KI-Systeme eingegeben werden?
- Wie lassen sich datenschutz- und berufsrechtskonforme Workflows gestalten?
- Welche Prompting-Grundsätze unterstützen einen effizienten und verantwortungsvollen Einsatz von KI und haben sich im Kanzleialltag bewährt?
Neben einer verständlichen Einführung in die technischen Grundlagen von KI und generativer KI werden typische Einsatzszenarien im Kanzleialltag beleuchtet. Der Fokus liegt dabei auf den damit verbundenen Risiken, ethischen Fragestellungen sowie den wesentlichen Vorgaben des EU AI Acts.
Zudem ordnet das Webinar die relevanten Schnittstellen zur DSGVO, zum anwaltlichen Berufsrecht und zum Urheberrecht ein und zeigt auf, welche rechtlichen Grenzen beim Einsatz von KI-Tools zu beachten sind.
Das Webinar wird geleitet von Rechtsanwalt Martin Figatowski, Experte für KI-Recht, Datenschutz, Berufsrecht und moderne Technologien. Er verbindet technisches Verständnis mit anwaltlicher Praxis und zeigt, wie KI-Tools rechtssicher und mandatsgerecht eingesetzt werden.
-> Jetzt anmelden: KI sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis
Der Beitrag Webinar: Technische Grundlagen und zentrale Vorgaben des EU AI Acts: Künstliche Intelligenz sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis (§15 FAO) erschien zuerst auf .
Jahresstudie Bucerius Legal Innovation Hub LEGAL MARKET ECONOMICS – Interview mit Dr. Florian Skupin
Dr. Florian Skupin, Executive Director Legal Technoloy an der Bucerius Law School, spricht mit LTV Herausgeber Patrick Prior über die heute erschienene Jahresstudie des Bucerius Legal Innovation Hub 2025/2026 „LEGAL MARKET ECONOMICS“.
-> Die komplette Studie kann hier eingesehen werden
Hier auch als Audio-Podcast:
🎤 bei Spotify
🎤 bei Apple Podcast
Der Beitrag Jahresstudie Bucerius Legal Innovation Hub LEGAL MARKET ECONOMICS – Interview mit Dr. Florian Skupin erschien zuerst auf .
Vienna Legal Innovation: KI, Krisen und Kanzleien: Was bringt die juristische Zukunft?
Wien hat mehr zu bieten als Schnitzel und Riesenrad. Jedes Frühjahr wird die Hauptstadt zum Hotspot für Legal Tech und Legal Innovation für die gesamte DACH-Region.
Die Rechtsbranche steht an einem Wendepunkt. Digitalisierung, Datenintelligenz und Künstliche Intelligenz verändern nicht nur die Art und Weise, wie Recht produziert wird, sondern auch, wie Juristen denken, Probleme lösen und Wertschöpfung generieren. Für junge Juristen bedeutet das: Wer die Zukunft der Branche mitgestalten will, muss heute mehr verstehen als Gesetzestexte und Urteile. Kompetenz in Technologie, Datenfragen und neuen Arbeitsformen wird zur Kernqualifikation.
Mitten in dieser Transformation hat sich die Vienna Legal Innovation – ein Format von Business Circle – als eine der relevantesten Plattformen im deutschsprachigen Raum etabliert. Sie ist nicht nur eine Konferenz, sondern ein Ecosystem für Austausch, Praxisdialog und Innovation in der juristischen Welt von morgen.
Jetzt anmelden mit LTV Rabatt !
Wenn Sie Interesse haben, bei der Vienna Legal Innovation 26 am 16. und 17. April in Wien dabei zu sein, freut es uns, dass wir aufgrund unserer Kooperation mit Business Circle für unsere Leser:innen einen rabattierten Anmeldelink über die Teilnahme für 890,- EUR (anstatt 1.190,- EUR) zur Verfügung stellen zu dürfen: HIER ANMELDEN MIT RABATTWarum Legal Innovation heute mehr ist als ein Buzzword
In vielen Unternehmen und Kanzleien herrscht nach wie vor Unsicherheit, wie künstliche Intelligenz rechtlich eingesetzt werden kann und darf. Eine Analyse des MIT zeigte im Sommer 2025, dass 95 Prozent der Unternehmen ihre KI-Projekte nicht zum wirtschaftlichen Mehrwert führen konnten. Das ist mehr als eine technische Herausforderung – das ist ein strukturelles Problem.
Auch in der juristischen Praxis lässt sich ein ähnliches Muster beobachten: Vieles wird ausprobiert, aber wenig wird systematisch umgesetzt. Teure Tools werden angeschafft, ohne dass eine Strategie dahintersteht; Pilotprojekte bleiben Insellösungen; große Erwartungen führen zu großen Enttäuschungen – und am Ende stehen oft mehr Fragen als Antworten.
Die Vienna Legal Innovation setzt genau an dieser Stelle an: Sie fordert heraus, die gängigen Narrative zu hinterfragen und KI nicht als technologische Spielerei zu verstehen, sondern als integralen Bestandteil des Rechtsprozesses – von der Datenaufbereitung über Analyse und Automatisierung bis hin zur Entscheidungsunterstützung.
Was die Vienna Legal Innovation anders macht
Im Kern ist dieses Event keine herkömmliche Fachkonferenz. Sie versammelt Juristinnen und Juristen, Entwickler, Produktmanager, Datenwissenschaftler und Entscheider aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Tech-Unternehmen und Beratungshäusern. Ziel: gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln, statt nur über Probleme zu reden.
Folgende Aspekte machen die Vienna Legal Innovation besonders relevant:
1. Praxiserfahrung statt Theoriebelehrung
Die Sessions sind nicht abstrakt oder akademisch, sondern drehen sich um konkrete Use-Cases: Wie lässt sich KI rechtssicher in Dokumentenanalysen integrieren? Wie müssen Daten aufbereitet werden, bevor sie in Modelle gespeist werden können? Welche Governance-Strukturen ziehen juristische Risiken frühzeitig ab? Solche Fragen stehen im Zentrum – und das mit realen Beispielen aus der Branche.
2. Interdisziplinärer Austausch
Innovation findet nicht in Abteilungen statt, sondern an Schnittstellen. Das bedeutet Kommunikation zunehmend mit IT-Spezialisten, Data Scientists und Produktentwicklern. Die Vienna Legal Innovation bringt genau diese Perspektiven zusammen – und ermöglicht damit ein Denken über Disziplingrenzen hinweg.
3. Fokus auf Datenqualität und Governance
Viele juristische KI-Projekte scheitern nicht an der modellierten Logik, sondern an der Datenbasis: unstrukturierte PDFs, fehlende Annotationen, schlechte Versionskontrolle, unkommentierte rechtliche Metadaten. Die Konferenz widmet diesem Thema eigene Formate, weil Daten die Grundlage jeder KI-Anwendung sind – und weil Rechtsfehler in der Analyse weitreichende Konsequenzen haben können.
4. Verantwortung und Regulatorik
Rechtliche Risiken dürfen bei der Nutzung von KI nicht nachträglich gelöst werden. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Haftung sind keine „nice-to-haves“, sondern zentrale Anforderungen einer verantwortungsvollen Nutzung von Legal Tech. Welche Anforderungen der EU-AI Act stellt, welche Governance-Prozesse nötig sind und wie Verantwortlichkeiten geregelt werden müssen – all das gehört zu den praxisrelevanten Diskussionen.
Learning Journeys statt Einweg-Vortrag
Ein besonderes Merkmal der Vienna Legal Innovation ist die Mischung aus Vorträgen, Workshops, Diskussionsrunden und interaktiven Formaten. Diese Lernformate sind darauf ausgelegt, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern dessen Anwendung sichtbar zu machen. Für junge Juristen bedeutet das: Snacks aus der Theorie sind nicht genug, Sie bekommen Werkzeuge, mit denen Sie in der eigenen Kanzlei oder Rechtsabteilung echte Fortschritte machen können.
Die Themen reichen von produktiven KI-Workflows über Digital Legal Delivery bis hin zur Frage, wie Legal Data Engineering Projekte mit echtem Mehrwert umgesetzt werden. Dabei bleibt der Blick nie nur bei der Technologie – sondern immer auch bei den rechtlichen Implikationen und den sozialen Auswirkungen.
Inspiration, Vernetzung und Karriereimpulse
Neben fachlicher Tiefe bietet die Vienna Legal Innovation einen unschätzbaren Networking-Effekt. Sie treffen dort nicht nur Experten, sondern potenzielle Arbeitgeber, Partner und Kolleginnen, die ähnliche Herausforderungen bearbeiten. Gerade für junge Juristen, die in die Themen Legal Tech, Legal Innovation, Digitalisierung und Daten einsteigen, ist dies ein ideales Umfeld, um Richtung und persönliche Prioritäten zu definieren.
Ein Teilnehmer beschreibt das Event treffend: „Hier habe ich nicht nur gelernt, wie KI funktioniert, sondern wie ich sie rechtlich verantwortbar nutzbar mache – und vor allem, wie ich andere davon überzeugen kann.“
Warum das für Ihre Karriere relevant ist
In einer Zeit, in der Kanzleien, Rechtsabteilungen und Beratungen zunehmend auf Technologie setzen, wird es für junge Juristen kaum mehr ausreichen, nur juristisch versiert zu sein. Die Fähigkeit, technologische Innovationen rechtlich zu bewerten, Chancen und Risiken zu erkennen und verantwortete Lösungen zu entwickeln, wird zur Kernkompetenz.
Die Vienna Legal Innovation bietet genau dafür einen praxisorientierten, verständlichen und zugleich anspruchsvollen Zugang. Sie zeigt, wie junge Juristen sich positionieren können – nicht als passive Anwender von Legal Tech, sondern als aktive Gestalter der digitalen Transformation im Recht.
Fazit: Mehr als eine Konferenz – ein Investment in die eigene Zukunft
Die Rechtsbranche ist in Bewegung, und junge Juristinnen und Juristen stehen im Zentrum dieser Veränderung. Die Vienna Legal Innovation ist mehr als eine weitere Veranstaltung im Jahreskalender. Sie ist ein strategischer Moment, um Wissen zu vertiefen, Netzwerke zu erweitern und Perspektiven zu gewinnen, die in klassischen juristischen Lehrpfaden oft fehlen.
Wenn man sich nicht nur für Recht interessiert, sondern für die Zukunft des Rechts, ist dieses Event ein Pflichttermin. Es verbindet Technologie, rechtliche Analyse und echte Praxis – und bietet konkrete Ansätze, wie Sie Ihre Karriere in eine Richtung lenken, die heute gefragt und morgen entscheidend ist.
Der Beitrag Vienna Legal Innovation: KI, Krisen und Kanzleien: Was bringt die juristische Zukunft? erschien zuerst auf .
Die Zukunft des Rechts erleben – Sichern Sie sich Ihre Teilnahme an der legalXchange 2026
Vom 28. bis 30. April 2026 bringt die legalXchange, Deutschlands neues Signature Event für die digitale Transformation im Rechtsmarkt, renommierte Köpfe aus Wirtschaft, Justiz, Forschung und der Legal-Tech-Szene in der BMW Welt München zusammen.
Als kuratierter Fachkongress mit begleitender Fachmesse rund um KI und Legal Tech beleuchtet die legalXchange 2026 im Rahmen von Keynotes, Panels, Workshops und Masterclasses zentrale Zukunftsfragen der Rechtsbranche – unter anderem zu Datenstrategien, innovativen Geschäftsmodellen sowie KI und Ethik.
Panels: Perspektiven treffen auf Praxisnähe
Ein zentrales Element der legalXchange 2026 sind hochkarätig besetzte Panels. Hier treffen unterschiedliche Perspektiven aus Rechtsabteilungen, Kanzleien, Technologie und Wissenschaft aufeinander – mit Raum für offenen Austausch und praxisnahe Use Cases. Unter anderem im Programm:
- Different Paths to Legal AI mit Vertretern von BRYTER, Legora, Libra, Noxtua und PRIME LEGAL AI
- Trends, Chancen und Risiken von KI mit Dr. Michael Dorner (Head of Legal Germany & Austria, Microsoft), Christoph Endell (Legal Lead Northern & Central Europe, Google Cloud), Nikolaus Hagl (CEO, Delos Cloud GmbH) und Robert Jozic (Geschäftsleitung, Schwarz Digits – Disrupt)
- Die Rolle der Rechtsschutzversicherer im digitalen Zeitalter mit Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender des Vorstands, ARAG SE), Philipp Eder (Geschäftsführer, Allianz Rechtsschutz-Service GmbH) und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Obfrau, Verbraucherschutzverein in Wien)
-> Hier das Programm entdecken
Weitere Programmpunkte inklusive spannender Masterclasses werden fortlaufend ergänzt. Start-up-Pitches und eine Career Lounge für Studierende und Young Professionals runden das Angebot ab.
Jetzt Ticket sichern – und live erleben, wie die Rechtsbranche in der BMW Welt München neue Maßstäbe setzt: https://legalxchange.de/tickets/
Der Beitrag Die Zukunft des Rechts erleben – Sichern Sie sich Ihre Teilnahme an der legalXchange 2026 erschien zuerst auf .
Soldan gibt sich ein zeitgemäßeres Markenimage
Menschen sitzen in der Natur oder auf der sonnendurchfluteten Terrasse und arbeiten an ihren mobilen Geräten. Die Digitalisierung macht es möglich. Das sind Anzeigenmotive, die für das neue Markenbild des Kanzleispezialisten Soldan stehen. Welche Ideen den Relaunch der Marke Soldan begleitet haben, erklärt Pascal Malas, Marketingleiter bei Soldan.
„Legal Made Simple“ lautet der neue Slogan, der die Marke Soldan im Markt neu positionieren soll. Welche Botschaft soll damit transportiert werden?
Pascal Malas: Der Gedanke dahinter ist eindeutig: Soldan erleichtert die Arbeit im Rechtsmarkt mit innovativen Lösungen und digitalen Services. Wir haben alles, was Rechtsdienstleister brauchen, um ihren Kanzlei-Alltag zu vereinfachen. Wir zeigen, wie einfach Soldan die Arbeit im juristischen Umfeld machen kann. Deshalb inszenieren wir unsere Kunden nicht an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, sondern buchstäblich irgendwo auf der Welt.
Warum wurde die Marke jetzt relauncht?
Soldan hat ein starkes Fundament und genießt großes Vertrauen im Markt. Aber das Markenbild, die digitale Präsentation und die Ansprache gerade von jüngeren Juristen sind nicht mehr zeitgemäß. Mit der Modernisierung der Marke und des digitalen Angebots wollen wir mehr Relevanz und Wettbewerbsfähigkeit im Markt gewinnen. Es geht darum, eine Marke zu entwickeln, die uns als Unternehmen verjüngt und wieder greifbarer macht.
Welche Erwartungen haben denn insbesondere die jüngeren Soldan-Kunden?
Die Marke Soldan wird heute, insbesondere von jüngeren Anwältinnen und Anwälten, als klassisch und wenig digital wahrgenommen – also nicht modern. Digitale Produkte und Dienstleistungen, etwa unsere Kanzlei-Services oder digitale Tools sind zu wenig sichtbar oder werden nicht intuitiv erklärt. Um es ganz klar zu sagen: Die jüngeren Zielgruppen erwarten von Soldan einen zeitgemäßen, digitalen, effizienten Rechtsdienstleistungspartner, nicht nur einen Büroartikellieferanten.
Aber die neue Kampagne zitiert auch die Tradition des Unternehmens und seiner mehr als hundert Jahre alten Erfolgsgeschichte?
Selbstverständlich, denn das ist es, was Soldan auszeichnet. Das Unternehmen kennt den Rechtsmarkt wie kaum ein anderes und begleitet den Wandel auf diesem Markt seit mehr als 100 Jahren. Innovation und Tradition müssen sich nicht ausschließen. Das wollen wir auch in Botschaften verdeutlichen wie „Wir wissen, was Arbeit im Rechtsmarkt vereinfacht. Schließlich begleiten wir ihn seit über 100 Jahren mit innovativen Lösungen und digitalen Services.“
Der Beitrag Soldan gibt sich ein zeitgemäßeres Markenimage <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Claude Legal Plugin: AI Act Pflichten und Quick-Win-Checkliste zur AI-Compliance
Das Claude-Legal-Plugin verspricht juristische Arbeit wesentlich zu beschleunigen. Dieser Beitrag zeigt, welche AI Act Pflichten zählen und was Sie umsetzen sollten, wenn Sie das Plugin einsetzen möchten.
Was ist das Claude-Legal-Plugin – und welche KI-Compliance-Relevanz hat es?
Kurz gesagt: Das Claude-Legal-Plugin ist eine strukturierte „Arbeitsanweisung“ (Workflow) speziell für juristische Aufgaben. Beispielsweise für Vertrags‑Triage und Zusammenfassungen. Es erhöht die Konsistenz der Ergebnisse (Outputs), weil es das große Sprachmodell Claude in definierte Schritte, Rollen und Ausgabeformate zwingt. Wichtig: Dadurch entsteht kein neues KI‑System, sondern eine kontrollierte Nutzungsweise des bestehenden Modells.
Das Plugin ist also eher eine Produktivitäts‑ und Standardisierungsschicht als eine „eigene juristische KI“. Für KI-Compliance ist die entscheidende Frage: Wie wird dieser Workflow so eingesetzt, dass Daten, Verantwortung und Nachweisführung stimmen – auch wenn später geprüft wird?
Das Plugin kann Qualität und Nachvollziehbarkeit verbessern – aber nur, wenn Sie den Einsatz wie einen regulierten Prozess behandeln. Typische Stolpersteine sind nicht die KI an sich, sondern
- Daten
- Verantwortlichkeiten
- fehlende Kontrollen
Dabei gibt es drei typische Risikofelder:
- Vertraulichkeit und Mandatsgeheimnis: Sobald Originalverträge, Schriftsätze oder Mandantenkommunikation eingegeben werden, entsteht ein reales Risiko.
- Fehlerhafte Outputs: Auch mit sauberem Workflow bleibt das Modell fehlbar; der Unterschied ist nur, wie gut Sie Fehler verhindern.
- Fehlende Nachweise: Im Zweifel entscheidet der Nachweis, dass klare Regeln bestehen, KI-Kompetenz vorhanden ist und der Einsatz kontrolliert und dokumentiert erfolgt.
Worauf es bei der Rollen‑Einordnung ankommt:
Wenn Sie das Plugin unternehmensintern nutzen, gelten Sie unter dem AI Act typischerweise als Betreiber (Deployer). Wichtig: Sollten Sie daraus ein Angebot für Mandanten, Tochterunternehmen oder Dritte machen (z. B. White‑Label) oder den Workflow so erweitern, dass er autonom in Systeme eingreift, rücken Anbieter‑ähnliche Pflichten näher.
In welche Risikokategorie fällt das Legal-Plugin?
Bei typischer Nutzung – Zusammenfassungen, Klausel-Vorschläge und Triage als Vorarbeit mit menschlicher Überwachung – ist das Plugin meist im Minimal- bis Limited-Risk-Bereich einzuordnen. Der Grund: Ein reiner Zusammenfassungs-Workflow trifft keine autonomen Entscheidungen und betrifft keine natürliche Person unmittelbar. Er liefert Vorarbeit, die ein Mensch bewertet und verantwortet.
Sobald ein Output ohne substanzielle menschliche Prüfung in eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung einfließt – oder der Workflow faktisch zum Entscheidungstreiber wird –, rückt eine Einordnung in den High-Risk-Bereich näher. Dann gelten deutlich strengere Anforderungen.
Daher gilt: Analysieren Sie zuerst Ihren speziellen Use-Case und gleichen Sie ihn mit Annex III des AI Acts ab.
Zusätzlich relevant sind Transparenzpflichten. Sobald KI-Outputs nach außen genutzt werden (z. B. veröffentlichte Inhalte) oder Personen mit einem KI-System interagieren, sollten Sie kenntlich machen, dass KI eingesetzt wurde.
Welche Fristen gibt es?
Der AI Act ist stufenweise anwendbar. Drei Meilensteine sind besonders relevant:
Seit 2. Februar 2025 gelten u. a. die Nachweispflicht für KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des AI Acts: Alle Betreiber, die KI im Unternehmen einsetzen, müssen ein ausreichendes Kompetenzniveau der Nutzer mit KI-Systemen durch Schulung und Dokumentation nachweisen.
Ab 2. August 2026 ist der AI Act „weitgehend voll anwendbar“. Spätestens dann sollten Governance, Regeln, KI-Inventar, Freigaben und Kontrollen im Tagesbetrieb funktionieren.
Bis 2. August 2027 gibt es eine verlängerte Übergangsfrist für High‑Risk‑Regeln bei KI, die in bestimmte regulierte Produkte eingebettet ist. Das wird relevant, wenn Sie selbst KI‑Funktionen „bereitstellen“ oder tief in eigene Produkte integrieren.
Wichtig: Der Digital-Omnibus on AI von der Europäischen Kommission, der als Gesetzgebungsvorschlag (COM(2025)0836) am 19. November 2025 vorgestellt wurde, kann zukünftige Pflichten des AI Acts verschieben. Ein konkreter Abstimmungstermin ist derzeit aber nicht festgelegt. Im Europäischen Parlament ist das Dossier aktuell in der Ausschussphase.
Was heißt das praktisch für Claude‑Workflows in 2026?
Sie sollten 2026 so aufgestellt sein, dass Sie jederzeit zeigen können:
- Wofür das Legal-Plugin genutzt wird (Use‑Cases)
- Welche Daten hineindürfen
- Wer es nutzt
- Welche Kontrollen gelten
- Wie Sie Fehler dokumentieren und behandeln
Das ist keine Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern schützt Ihr Unternehmen vor typischen Risiken: Reputationsschäden, Haftung, unklarer Verantwortlichkeit und fehlerhafter Anwendung.
Praxis-Fahrplan zur KI-Compliance:
Die folgenden Maßnahmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: „Quick Wins“, die sich kurzfristig umsetzen lassen, und mittelfristige Maßnahmen, die mehr Aufwand und Abstimmung erfordern.
Direkt umsetzbar
- Red‑Flag‑Liste: Legen Sie fest, wo KI nie eingesetzt werden darf.
- Menschliche Überwachung festlegen: Outputs sind Vorarbeit – finale Verantwortung bleibt immer beim Nutzer.
- Logging‑Minimum: Datum, Use‑Case, verantwortliche Person, Ergebnisart; relevante Outputs in ein Audit‑Archiv / Zur Akte.
- Prompt‑Standards: Ziel, Quellenbasis, Annahmen, Grenzen, gewünschte Ausgabeform – als Template für alle Nutzer.
- Anbieter‑Check im Kurzformat: Datenverarbeitung, Training / Opt‑out, Löschung, Sub‑Prozessoren, Incident‑Kontakt, SLA.
- Schulungen für Anwender durchführen: Seit dem 02.02.2025 verpflichtend für jeden, der KI im Unternehmen nutzt. Dokumentieren Sie Teilnahme und Inhalte.
Mittelfristig
- KI‑Inventar erstellen: KI-Systeme/Modelle, Zweck, Nutzergruppe, Datenkategorien, Schnittstellen, Owner.
- KI-Richtlinie erstellen: Um jedem im Unternehmen klar zu kommunizieren: Was darf rein? Was ist tabu? Wann ist zwingend eine Überprüfung nötig?
- Datenklassifizierung: Mandatsgeheimnisse / hochvertraulich nur unter klarer Freigabe‑Logik und passenden Einstellungen.
- Minimierung: Nur die Informationen eingeben, die für die Aufgabe nötig sind; am besten keine personenbezogenen Daten.
- Eskalationsweg: Wer wird informiert, wenn ein falscher Output „in der Welt“ landet oder vertrauliche Daten doch einmal betroffen sind?
- Versionsdisziplin: Wenn Sie Prompts / Workflows ändern, dokumentieren Sie kurz „was / warum“ und testen Sie 2–3 Referenzfälle.
Fazit
Der AI Act verlangt nicht, dass Sie KI-Systeme nur unter strengsten Voraussetzungen einsetzen, sondern dass Sie KI kontrolliert betreiben und kompetent nutzen. Wer 2026 Dokumentation, Eingaberegeln, menschliche Überwachung und KI-Kompetenz sauber etabliert, wird 2027 nicht überrascht, sondern kann auf den Erfolgen mit KI aufbauen und hat weniger Arbeit, neue KI-Systeme sicher zu implementieren. KI-Compliance muss kein Großprojekt sein, wenn der Grundstein für einen erfolgreichen Einsatz früh gelegt wird.
Autor: Patrick Wenzek ist Gründer von Regulint. Regulint bietet praxisnahe Schulungen und Zertifikate zum Nachweis der KI-Kompetenz und zum Aufbau der AI-Governance-Struktur in Ihrem Unternehmen. Von Unsicherheit zu Souveränität in 60 Minuten.
Der Beitrag Claude Legal Plugin: AI Act Pflichten und Quick-Win-Checkliste zur AI-Compliance erschien zuerst auf .
Benchathon zur Vermessung der Legal KI am 14. und 15. März 2026
Ein neues Legal KI Forschungsprojekt soll erstmals systematisch messen, wie gut Künstliche Intelligenz im juristischen Kontext im Vergleich zu Jurist:innen funktioniert. Ziel ist es, eine objektive Messlatte für den sinnvollen Einsatz von KI in Rechtsabteilungen und Kanzleien zu entwickeln.
Ausgangspunkt ist ein zentrales Problem: Zwar setzen viele Organisationen inzwischen KI-Tools ein, doch klare Vergleichswerte zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit fehlen. Ob eine juristische KI gute Ergebnisse liefert, lässt sich derzeit meist nur schwer objektiv beurteilen. Das Forschungsprojekt will deshalb juristische Aufgaben in drei Varianten in einem Benchathon (angelehnt an das Wort „Hackathon“) mit ca. 30 KI-Sprachmodellen vermessen:
- Ausschließlich durch Menschen,
- durch Menschen mit KI-Unterstützung,
- ausschließlich durch KI.
Die Ergebnisse werden anschließend miteinander verglichen und systematisch ausgewertet, um die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Ansätze empirisch zu messen. An dem Projekt beteiligen sich unter anderem der Legal Tech Verband Deutschland, das Liquid Legal Institute sowie die Initiative recode.law. Ziel ist es, belastbare Daten darüber zu liefern, wann KI juristische Arbeit sinnvoll ergänzt und wann nicht.
Die Initiatoren hoffen, die Diskussion über den KI-Einsatz im Rechtsmarkt dadurch von subjektiven Einschätzungen hin zu messbaren Ergebnissen zu verlagern. Langfristig könnten solche Benchmarks helfen, den Einsatz von KI-Tools transparenter zu machen und bessere Entscheidungen über deren Nutzung zu treffen.
Der Benchathon findet in Berlin, München und Online am 14. und 15. März 2026 statt.
-> Zum Benchathon kann man sich hier anmelden
Der Beitrag Benchathon zur Vermessung der Legal KI am 14. und 15. März 2026 erschien zuerst auf .
Future Ready Lawyer Studie 2026: Schnelle KI‑Fortschritte und veränderte Kräfteverhältnisse im Rechtsmarkt
Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat die Ergebnisse seiner globalen Future Ready Lawyer Studie 2026 veröffentlicht. Die Studie basiert auf Einschätzungen von Juristinnen und Juristen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China sowie neun europäischen Ländern.
Die Ergebnisse zeigen eine Branche, die sich mit der beschleunigten Einführung von KI-Technologie auseinandersetzt – ein ambitionierter Transformationsprozess, der lang ersehnte Effizienzgewinne in Arbeitsabläufen und Geschäftsprozessen ermöglicht hat, zugleich jedoch unerwartete Herausforderungen in den Bereichen Ethik und Infrastruktur mit sich bringt.
„Die Future Ready Lawyer Studien haben stets eine Branche in Bewegung abgebildet“, sagt Martin O’Malley, CEO von Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Auffällig ist in diesem Jahr, wie schnell sich Juristinnen und Juristen an diesen Wandel anpassen – indem sie Geschäftsmodelle weiterentwickeln, lang etablierte Strukturen überdenken und neue Wege finden, durch weiterentwickelte Kompetenzen und mutige Technologien Mehrwert zu schaffen.“
KI liefert Ergebnisse – Herausforderungen bleiben bestehen
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (92 %) nutzt mindestens ein KI‑Tool im beruflichen Alltag. Mehr als die Hälfte (62 %) berichtet von wöchentlichen Zeiteinsparungen zwischen 6 % und 20 %. Es überrascht daher kaum, dass 60 % der Befragten erwarten, dass die Investitionen ihrer Organisation in KI in den kommenden drei Jahren weiter zunehmen werden.
Vertrauen stärkt Anpassungsfähigkeit
61 % der Befragten geben an, dass ihr Vertrauen in die Fähigkeit ihrer Organisation wächst, Geschäftspraktiken, Serviceangebote, Arbeitsabläufe und Preismodelle an KI‑bedingte Effizienzsteigerungen anzupassen.
KI verändert Dynamiken zwischen Kanzleien und Rechtsabteilungen
KI könnte zudem die seit Langem bestehenden Kräfteverhältnisse zwischen Kanzleien und Rechtsabteilungen verändern. Mehr als die Hälfte (54 %) erwartet, dass Kanzleien ihre Effizienzgewinne nutzen werden, um mehr Mandant:innen zu betreuen oder wettbewerbsfähigere Preise anzubieten.
Über die Future Ready Lawyer Studie 2026
Die Future Ready Lawyer Studie 2026 von Wolters Kluwer Legal & Regulatory umfasst quantitative Interviews mit 810 Juristinnen und Juristen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China und neun europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Ungarn). Ziel ist es, zu untersuchen, wie sich Kundenerwartungen, Technologie und Markttrends auf die Zukunft des Rechtsberufs auswirken.
Wolters Kluwer wird die Zukunft des Rechtsmarkts in einer Reihe bevorstehender Webinare vertiefend beleuchten. Dort diskutieren ausgewiesene Branchenexperten und -expertinnen sowie renommierte Vordenker und Vordenkerinnen die Studienergebnisse sowie ihre Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Rechtsbranche.
-> Die vollständige Studie findet man hier.
Der Beitrag Future Ready Lawyer Studie 2026: Schnelle KI‑Fortschritte und veränderte Kräfteverhältnisse im Rechtsmarkt erschien zuerst auf .
Neue Anthropic-Studie: Hohe KI-Exposition juristischer Arbeit, bislang jedoch begrenzte Marktwirkung
Eine aktuelle Studie von Anthropic zum Einfluss generativer KI auf den Arbeitsmarkt sieht juristische Tätigkeiten als besonders stark von KI betroffen, allerdings bislang vor allem theoretisch. Für den Rechtsmarkt ergibt sich daraus ein differenziertes Bild: erhebliches Automatisierungspotenzial, aber bislang nur begrenzte empirische Effekte auf Beschäftigung und Nachfrage.
Juristische Arbeit gehört zu den KI-anfälligsten Wissensberufen
Die Studie untersucht nicht nur, welche Tätigkeiten prinzipiell durch große Sprachmodelle erledigt werden könnten, sondern vor allem, wo solche Systeme bereits tatsächlich arbeitsbezogen eingesetzt werden („observed exposure“).
Gerade juristische Tätigkeiten weisen demnach eine hohe theoretische KI-Eignung auf. Der Grund liegt in der Struktur vieler juristischer Aufgaben: Recherche, Dokumentenanalyse, Strukturierung von Informationen sowie die Erstellung und Bearbeitung komplexer Texte gehören zu den Bereichen, in denen generative KI besonders leistungsfähig ist.
Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass die tatsächliche Nutzung in vielen Berufen, auch im Rechtsbereich, noch deutlich hinter dem technischen Potenzial zurückbleibt.
Automatisierung betrifft primär Teilaufgaben
Entscheidend ist eine Differenzierung, die für den Rechtsmarkt zentral ist: Die Studie prognostiziert keine vollständige Substitution anwaltlicher Tätigkeit.
Automatisierbar erscheinen vor allem standardisierte, textbasierte Teilprozesse, etwa:
- juristische Recherche
- Dokumentenanalyse
- Vertrags- und Schriftsatzentwürfe
- Strukturierung großer Informationsmengen
Demgegenüber bleiben Tätigkeiten mit hohem Kontext- und Verantwortungsanteil deutlich robuster gegenüber Automatisierung, wie etwa strategische Beratung oder die Vertretung von Mandanten vor Gericht.
Für Kanzleien deutet dies eher auf eine Transformation von Arbeitsabläufen als auf eine grundlegende Verdrängung des Berufsbilds hin.
Erste wirtschaftliche Effekte sind bislang schwach
Die Studie findet bislang keinen klaren Zusammenhang zwischen hoher KI-Exposition eines Berufs und steigender Arbeitslosigkeit. Allerdings zeigt sich ein moderater statistischer Zusammenhang zwischen tatsächlicher KI-Nutzung und langfristigen Beschäftigungsprognosen: Je stärker KI bereits in einem Beruf eingesetzt wird, desto etwas schwächer fallen die Wachstumsprognosen aus.
Für den Anwaltsberuf insgesamt bleibt der Arbeitsmarkt dennoch stabil. Nach Daten des U.S. Bureau of Labor Statistics wird für Anwälte bis 2034 weiterhin ein Beschäftigungswachstum von rund 4 % erwartet.
Möglicher Frühindikator: Rückgang bei Berufseinsteigern
Die deutlichste mögliche Veränderung sieht die Studie bei jungen Arbeitskräften. Seit der Einführung generativer KI-Systeme zeigt sich ein leichter Rückgang der Jobfindungsrate für 22- bis 25-Jährige in stark KI-exponierten Berufen. Der Effekt liegt bei etwa 14 % im Vergleich zu weniger exponierten Tätigkeiten und ist statistisch nur knapp signifikant.
Sollte sich dieser Trend bestätigen, könnte dies insbesondere die Einstiegs- und Juniorrollen in wissensintensiven Berufen betreffen, also auch klassische Associate-Aufgaben, die stark dokumenten- und recherchbasiert sind.
Fazit für Kanzleien
Die Anthropic-Studie zeichnet kein kurzfristiges Disruptionsszenario für den Anwaltsberuf. Stattdessen deutet sie auf drei strukturelle Entwicklungen hin:
- Juristische Arbeit gehört zu den KI-fähigsten Wissensarbeiten.
- Automatisierung betrifft zunächst einzelne Workflows, nicht den gesamten Beruf.
- Veränderungen könnten zuerst bei Einstiegsrollen sichtbar werden.
Für Kanzleien rückt damit weniger die Frage nach der Ersetzung von Anwälten in den Mittelpunkt, sondern die strategische Organisation von Arbeitsprozessen: Welche juristischen Teilaufgaben werden künftig automatisiert und wie verändert sich das Staffing- und Ausbildungsmodelle in Sozietäten.
Der Beitrag Neue Anthropic-Studie: Hohe KI-Exposition juristischer Arbeit, bislang jedoch begrenzte Marktwirkung erschien zuerst auf .
