Legal Tech
Europas Rechts-KI erweitert Content-Allianz
Europas Rechts-KI wächst weiter: Zusätzlich zu den juristischen Inhalten des Verlags C.H.BECK können Rechtsexpert:innen zukünftig im Legal AI Workspace Beck-Noxtua auch Inhalte weiterer führender Fachverlage für die Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung nutzen. Dabei handelt sich um Inhalte von Deutscher Apotheker Verlag (DAV Mediengruppe), Deutscher Notarverlag, FCH, IBR / id-Verlag, Kohlhammer, KSV Medien, Nomos und Vahlen. Dieser Netzwerkansatz vereint renommierte Fachverlage und Wissensanbieter unter einem souveränen, rechtskonformen und spezifisch für den europäischen Rechtsraum entwickelten KI-Dach.
Europas Rechts-KI erweitert mit der Einbindung zusätzlicher Verlagspartner das inhaltliche Spektrum in Beck-Noxtua vom Baurecht über das Notar- und Kostenrecht, Medizin- und Pharmarecht bis hin zur Finanzmarktregulatorik sowie dem Kommunal- und Landesrecht. Dies stärkt Qualität, Abdeckung und europäische Souveränität des Angebots für Kanzleien, Rechtsabteilungen, Verwaltung und Justiz.
Gemeinsam mit führenden Rechtsverlagen aus ganz Europa baut Noxtua als substanzielle Grundlage für die Rechts-KI Europas größte juristische Datenbank mit mehr als 130 Millionen durchsuchbaren Dokumenten aus mehr als 250 Jahren europäischer Rechtstradition.
Zertifizierte souveräne Rechts-KI für Europa
Europas Rechts-KI kombiniert qualitätsgeprüfte juristische Inhalte mit einem eigens für juristische Aufgaben spezialisierten KI-System, wird sicher auf souveräner Infrastruktur europäischer Partner betrieben, sichert den Schutz des Berufsgeheimnisses nach §§ 43a, 43e BRAO und § 203 StGB, bietet DSGVO-Konformität und verfügt über zahlreiche sicherheitsrelevante Zertifizierungen (u. a. BSI C5, ISO/IEC 27018, ISO/IEC 42001, TISAX). Rechtsanwender:innen profitieren von speziell für ihre spezifischen Bedürfnisse entwickelten praxisnahen Features wie der Matrixanalyse, agentischen Workflows, Quelleneinbindung und spezialisierten Templates.
Europäische Wissensallianz mit souveräner KI-Technologie
Dr. Roland Klaes (Mitglied der Geschäftsführung des Verlags C.H.BECK): „Mit der Öffnung von Beck-Noxtua für weitere Verlage setzen wir die Idee einer europäischen Wissensallianz konsequent fort. Unser Ziel ist es, qualitätsgesicherte juristische Inhalte mit technologischer Exzellenz unter einem souveränen europäischen Dach zu vereinen. Wenn renommierte Fachverlage und spezialisierte KI‑Kompetenz zusammenkommen, entsteht ein Mehrwert, der weit über die Summe seiner Teile hinausgeht. Dieses einzigartige Zusammenspiel von Content und Technik schafft ein neues Qualitätsniveau für die juristische Arbeit im digitalen Zeitalter. Aktualität, Verlässlichkeit und digitale Souveränität bleiben dabei die Maßstäbe, an denen wir uns orientieren.“
Dr. Leif-Nissen Lundbæk (CEO & Co-Founder Noxtua): „Rechts-KI braucht vor allem exzellente Inhalte mit Substanz sowie höchste Ansprüche an Sicherheit und souveräne Infrastruktur. Die erweiterte Content-Allianz macht Beck-Noxtua noch stärker – Made in Europe, transparent und nachvollziehbar. Denn mit Noxtua als Europas Rechts-KI entwickeln wir nicht nur eine KI-Lösung, sondern stärken auch Europas digitale Souveränität, indem wir ein starkes Partnernetzwerk aufbauen und gleichzeitig innovative KI-Expertise mit jahrhundertealter Verlagstradition zu einer schlagkräftigen Kombination verbinden.“
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Wie sich juristische Dienstleistung als digitale Infrastruktur skalieren lässt – Interview mit Bork Morfaw
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Interview mit Bork Morfaw, Rechtsanwalt und Gründer von nu:legal, zum Thema „Wie sich juristische Dienstleistung als digitale Infrastruktur skalieren lässt“. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:
1. Juristische Dienstleistungen werden durch KI skalierbar
KI ermöglicht es erstmals, juristische Expertise nicht nur über abrechenbare Stunden, sondern als digitale, skalierbare Infrastruktur bereitzustellen. Dadurch können deutlich mehr Mandanten mit demselben Personaleinsatz betreut werden.
2. Das Stundenmodell wird durch Festpreise ergänzt
Das klassische Stundenhonorar bleibt bestehen, wird aber zunehmend durch Festpreismodelle ergänzt. KI macht den Aufwand besser kalkulierbar und schafft damit die Grundlage für transparente und wirtschaftlich attraktive Pauschalpreise.
3. Der größte Mehrwert liegt in der Automatisierung des gesamten Arbeitsprozesses.
KI soll nicht nur juristische Texte erstellen, sondern den gesamten Workflow unterstützen – von der Informationsaufnahme über die Aufwandsschätzung bis hin zur Erstellung erster Entwürfe. So entstehen effizientere Arbeitsabläufe.
4. Anwälte werden nicht ersetzt, sondern ihre Rolle verändert sich
Standardisierte und repetitive Aufgaben werden zunehmend automatisiert. Juristinnen und Juristen konzentrieren sich künftig stärker auf komplexe Fragestellungen, strategische Beratung und die Qualitätskontrolle der KI-Ergebnisse.
5. Die Zukunft gehört digitalen Rechtsservices statt reiner Beratung nach Zeit
Kanzleien können ihr über Jahre aufgebautes Wissen in digitale Produkte und Services überführen. Wer juristische Expertise in skalierbare Prozesse übersetzt, schafft Wettbewerbsvorteile und neue Geschäftsmodelle.
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Die Regulierungswelle rollt – nur das Werkzeug stammt aus den Neunzigern
Kaum ein Bereich des Wirtschaftsrechts ist zuletzt so schnell gewachsen wie das EU-Digitalrecht: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), KI-Verordnung (KI-VO), Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), NIS-2-Richtlinie (NIS2), Digital Operational Resilience Act (DORA), Data Act. Was früher Spezialmaterie für wenige war, ist heute Pflichtlektüre für Rechtsabteilungen, Compliance-Teams und Kanzleien quer durch alle Sektoren. Die Menge an unmittelbar anwendbarem EU-Recht ist so groß wie nie.
Allein: Das Werkzeug, mit dem wir arbeiten, ist auf dem Stand von 1998. Das ändert nun das frei zugängliche Legal Tech Tool Lawbster.
Mehr Relevanz, gleiche Oberfläche
EUR-Lex, die offizielle Rechtsdatenbank der EU, erledigt das, was sie muss. Sie ist vollständig, amtlich, verlässlich. Die Bedienung jedoch stammt erkennbar aus einer früheren Internet-Ära. Eine Verordnung mit über hundert Erwägungsgründen und ebenso vielen Artikeln erscheint als ein einziges, fortlaufend zu scrollendes Dokument. Erwägungsgründe und Artikel stehen räumlich getrennt, obwohl sie zusammen gelesen werden müssen. Querverweise auf andere Rechtsakte sind meist weder verlinkt noch aus sich heraus verständlich: Was genau ein Verweis auf die Richtlinie 2006/42/EG bedeutet, erschließt sich erst nach zusätzlicher Recherche. So mündet jede Verweisung in eine neue, zeitraubende Suche.
Wer die umfangreichen Inhalte für den eigenen Gebrauch markieren oder annotieren möchte, dem bleibt nur der PDF-Download. Damit verschwindet das letzte Stück Lesekomfort: Dokumente mit 100 bis 300 Druckseiten, ohne Inhaltsverzeichnis, ohne dynamische Querverweise und ohne Möglichkeit, die Sprachfassung zu wechseln. Verschärft wird das durch die zahlreichen Richtlinien und sonstigen Auslegungsdokumente, die man sich über das Netz verstreut zusammensuchen muss. Im Ergebnis wird eine ohnehin diffizile Rechtsmaterie noch unübersichtlicher, und genau das macht sie zum Compliance-Risiko.
Eine Lücke im Markt
Für nationales Recht existieren gute digitale Lösungen. Das Online-Gesetzbuch LexMea setzt Maßstäbe, allerdings derzeit mit klarem Fokus auf deutsches Recht und die juristische Ausbildung. Für manche EU-Rechtsakte gibt es zwar mehrsprachige Websites, unter anderem für die DSGVO oder die KI-VO. Doch gerade hier zeigt sich die eigentliche Schwierigkeit: Datenschutz, KI-Regulierung, Plattform- und Cyberrecht greifen ineinander, verweisen wechselseitig aufeinander und teilen sich Begriffe und Definitionen. Isolierte Anwendungen sind deswegen keine Lösung. Was bisher fehlte, war eine ganzheitliche Plattform, die konsequent für die Praxis konzipiert ist. Genau diese Lücke schließt Lawbster.
Aus der Praxis heraus entwickelt
Entstanden ist Lawbster aus der täglichen Beratungsarbeit zu Künstlicher Intelligenz, Digitalisierung und Datenrecht. Der Anspruch ist bewusst pragmatisch: Jede Funktion muss einen konkreten Arbeitsschritt einsparen, den Fachleute sonst vielfach am Tag wiederholen. Adressiert sind Anwältinnen und Anwälte, Syndikusanwälte sowie Compliance- und Datenschutzverantwortliche, also alle, die EU-Recht Tag für Tag anwenden.
Was Lawbster kann
- Alle relevanten EU-Digitalrechtsakte gebündelt an einem Ort, mehrsprachig und klar strukturiert.
- Personalisierbare Lesezeichen, Farbmarkierungen und Notizen, die dauerhaft erhalten bleiben.
- Auslegungsrelevante Erwägungsgründe direkt beim zugehörigen Artikel statt versteckt am Dokumentanfang.
- Offizielle Richtlinien und Auslegungshilfen, nach Rechtsakt sortiert, plus Upload-Funktion für eigene Hilfsdokumente.
- Smarte Querverweise mit Vorschau und direkter Verlinkung, ein Klick statt eigener Recherche.
- Split View für den parallelen Blick auf zwei Dokumente, etwa Verordnung und Durchführungsrechtsakt oder der Vergleich zweier Sprachfassungen.
In der offenen Beta sind bereits 15 zentrale Rechtsakte verfügbar, darunter DSGVO, KI-VO, DSA, DMA, NIS2, DORA, Cybersecurity Act, Cyber Resilience Act (CRA), Data Act, Data Governance Act (DGA) und die neue Produkthaftungsrichtlinie. Weitere folgen laufend.
Live in der Beta und im Takt der Gesetzgebung
Lawbster ist live und in der offenen Beta kostenfrei nutzbar. Auf der Roadmap stehen weitere Rechtsakte, zusätzliche Sprachfassungen und neue Funktionen. Besondere Relevanz dürfte der „Digital Omnibus“ entfalten, mit dem die EU bestehende Digitalvorschriften vereinfachen und bündeln will. Erste Anpassungen, etwa an der KI-VO, sind bereits beschlossen. Genau solche Änderungen bildet Lawbster zeitnah ab.
Die EU-Digitalregulierung wird nicht abnehmen. Umso wichtiger ist, dass die Werkzeuge zu ihrer Anwendung endlich dort ankommen, wo das Recht längst ist: in der digitalen Gegenwart.
Autor: Dr. Richard Falk ist Gründer von Lawbster und als Senior Associate bei DLA Piper in München auf Künstliche Intelligenz, IT und Datenrecht spezialisiert. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der digitalen und datengetriebenen Transformation ihrer Geschäftsmodelle, von der KI-Integration über Outsourcing bis zur IT-Sicherheit. Lawbster ist unmittelbar aus seinem beruflichen Alltag mit europäischen Digitalregulierungen entstanden.
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Claude Legal Plugin: AI Act Pflichten und Quick-Win-Checkliste zur AI-Compliance
Was ist das Claude-Legal-Plugin – und welche KI-Compliance-Relevanz hat es?
Kurz gesagt: Das Claude-Legal-Plugin ist eine strukturierte „Arbeitsanweisung“ (Workflow) speziell für juristische Aufgaben. Beispielsweise für Vertrags‑Triage und Zusammenfassungen. Es erhöht die Konsistenz der Ergebnisse (Outputs), weil es das große Sprachmodell Claude in definierte Schritte, Rollen und Ausgabeformate zwingt. Wichtig: Dadurch entsteht kein neues KI‑System, sondern eine kontrollierte Nutzungsweise des bestehenden Modells.
Das Plugin ist also eher eine Produktivitäts‑ und Standardisierungsschicht als eine „eigene juristische KI“. Für KI-Compliance ist die entscheidende Frage: Wie wird dieser Workflow so eingesetzt, dass Daten, Verantwortung und Nachweisführung stimmen – auch wenn später geprüft wird?
Das Plugin kann Qualität und Nachvollziehbarkeit verbessern – aber nur, wenn Sie den Einsatz wie einen regulierten Prozess behandeln. Typische Stolpersteine sind nicht die KI an sich, sondern
1. Daten
2. Verantwortlichkeiten
3. fehlende Kontrollen
Dabei gibt es drei typische Risikofelder:
1. Vertraulichkeit und Mandatsgeheimnis: Sobald Originalverträge, Schriftsätze oder Mandantenkommunikation eingegeben werden, entsteht ein reales Risiko.
2. Fehlerhafte Outputs: Auch mit sauberem Workflow bleibt das Modell fehlbar; der Unterschied ist nur, wie gut Sie Fehler verhindern.
3. Fehlende Nachweise: Im Zweifel entscheidet der Nachweis, dass klare Regeln bestehen, KI-Kompetenz vorhanden ist und der Einsatz kontrolliert und dokumentiert erfolgt.
Worauf es bei der Rollen‑Einordnung ankommt:
Wenn Sie das Plugin unternehmensintern nutzen, gelten Sie unter dem AI Act typischerweise als Betreiber (Deployer). Wichtig: Sollten Sie daraus ein Angebot für Mandanten, Tochterunternehmen oder Dritte machen (z. B. White‑Label) oder den Workflow so erweitern, dass er autonom in Systeme eingreift, rücken Anbieter‑ähnliche Pflichten näher.
In welche Risikokategorie fällt das Legal-Plugin?
Bei typischer Nutzung – Zusammenfassungen, Klausel-Vorschläge und Triage als Vorarbeit mit menschlicher Überwachung – ist das Plugin meist im Minimal- bis Limited-Risk-Bereich einzuordnen. Der Grund: Ein reiner Zusammenfassungs-Workflow trifft keine autonomen Entscheidungen und betrifft keine natürliche Person unmittelbar. Er liefert Vorarbeit, die ein Mensch bewertet und verantwortet.
Sobald ein Output ohne substanzielle menschliche Prüfung in eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung einfließt – oder der Workflow faktisch zum Entscheidungstreiber wird –, rückt eine Einordnung in den High-Risk-Bereich näher. Dann gelten deutlich strengere Anforderungen.
Daher gilt: Analysieren Sie zuerst Ihren speziellen Use-Case und gleichen Sie ihn mit Annex III des AI Acts ab.
Zusätzlich relevant sind Transparenzpflichten. Sobald KI-Outputs nach außen genutzt werden (z. B. veröffentlichte Inhalte) oder Personen mit einem KI-System interagieren, sollten Sie kenntlich machen, dass KI eingesetzt wurde.
Welche Fristen gibt es?
Der AI Act ist stufenweise anwendbar. Drei Meilensteine sind besonders relevant:
Seit 2. Februar 2025 gelten u. a. die Nachweispflicht für KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des AI Acts: Alle Betreiber, die KI im Unternehmen einsetzen, müssen ein ausreichendes Kompetenzniveau der Nutzer mit KI-Systemen durch Schulung und Dokumentation nachweisen.
Ab 2. August 2026 ist der AI Act „weitgehend voll anwendbar“. Spätestens dann sollten Governance, Regeln, KI-Inventar, Freigaben und Kontrollen im Tagesbetrieb funktionieren.
Bis 2. August 2027 gibt es eine verlängerte Übergangsfrist für High‑Risk‑Regeln bei KI, die in bestimmte regulierte Produkte eingebettet ist. Das wird relevant, wenn Sie selbst KI‑Funktionen „bereitstellen“ oder tief in eigene Produkte integrieren.
Wichtig: Der Digital-Omnibus on AI von der Europäischen Kommission, der als Gesetzgebungsvorschlag (COM(2025)0836) am 19. November 2025 vorgestellt wurde, kann zukünftige Pflichten des AI Acts verschieben. Ein konkreter Abstimmungstermin ist derzeit aber nicht festgelegt. Im Europäischen Parlament ist das Dossier aktuell in der Ausschussphase.
Was heißt das praktisch für Claude‑Workflows in 2026?
Sie sollten 2026 so aufgestellt sein, dass Sie jederzeit zeigen können:
1. Wofür das Legal-Plugin genutzt wird (Use‑Cases)
2. Welche Daten hineindürfen
3. Wer es nutzt
4. Welche Kontrollen gelten
5. Wie Sie Fehler dokumentieren und behandeln
Das ist keine Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern schützt Ihr Unternehmen vor typischen Risiken: Reputationsschäden, Haftung, unklarer Verantwortlichkeit und fehlerhafter Anwendung.
Praxis-Fahrplan zur KI-Compliance:
Die folgenden Maßnahmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: „Quick Wins“, die sich kurzfristig umsetzen lassen, und mittelfristige Maßnahmen, die mehr Aufwand und Abstimmung erfordern.
Direkt umsetzbar
1. Red‑Flag‑Liste: Legen Sie fest, wo KI nie eingesetzt werden darf.
2. Menschliche Überwachung festlegen: Outputs sind Vorarbeit – finale Verantwortung bleibt immer beim Nutzer.
3. Logging‑Minimum: Datum, Use‑Case, verantwortliche Person, Ergebnisart; relevante Outputs in ein Audit‑Archiv / Zur Akte.
4. Prompt‑Standards: Ziel, Quellenbasis, Annahmen, Grenzen, gewünschte Ausgabeform – als Template für alle Nutzer.
5. Anbieter‑Check im Kurzformat: Datenverarbeitung, Training / Opt‑out, Löschung, Sub‑Prozessoren, Incident‑Kontakt, SLA.
6. Schulungen für Anwender durchführen: Seit dem 02.02.2025 verpflichtend für jeden, der KI im Unternehmen nutzt. Dokumentieren Sie Teilnahme und Inhalte.
Mittelfristig
1. KI‑Inventar erstellen: KI-Systeme/Modelle, Zweck, Nutzergruppe, Datenkategorien, Schnittstellen, Owner.
2. KI-Richtlinie erstellen: Um jedem im Unternehmen klar zu kommunizieren: Was darf rein? Was ist tabu? Wann ist zwingend eine Überprüfung nötig?
3. Datenklassifizierung: Mandatsgeheimnisse / hochvertraulich nur unter klarer Freigabe‑Logik und passenden Einstellungen.
4. Minimierung: Nur die Informationen eingeben, die für die Aufgabe nötig sind; am besten keine personenbezogenen Daten.
5. Eskalationsweg: Wer wird informiert, wenn ein falscher Output „in der Welt“ landet oder vertrauliche Daten doch einmal betroffen sind?
6. Versionsdisziplin: Wenn Sie Prompts / Workflows ändern, dokumentieren Sie kurz „was / warum“ und testen Sie 2–3 Referenzfälle.
Fazit
Der AI Act verlangt nicht, dass Sie KI-Systeme nur unter strengsten Voraussetzungen einsetzen, sondern dass Sie KI kontrolliert betreiben und kompetent nutzen. Wer 2026 Dokumentation, Eingaberegeln, menschliche Überwachung und KI-Kompetenz sauber etabliert, wird 2027 nicht überrascht, sondern kann auf den Erfolgen mit KI aufbauen und hat weniger Arbeit, neue KI-Systeme sicher zu implementieren. KI-Compliance muss kein Großprojekt sein, wenn der Grundstein für einen erfolgreichen Einsatz früh gelegt wird.
Autor: Patrick Wenzek ist Gründer von Regulint. Regulint bietet praxisnahe Schulungen und Zertifikate zum Nachweis der KI-Kompetenz und zum Aufbau der AI-Governance-Struktur in Ihrem Unternehmen. Von Unsicherheit zu Souveränität in 60 Minuten.
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KI im Kanzleialltag: Wie spezialisierte Legal AI den juristischen Workflow neu definiert
Künstliche Intelligenz hat den juristischen Alltag längst erreicht. Doch nicht jedes KI-Tool eignet sich für den Umgang mit juristischen Daten. Sicherheitsfragen, Halluzinationen und ungeprüfte Quellen stellen große Risiken dar. Spezialisierte Lösungen wie der Legal AI Workspace Beck-Noxtua zeigen, wie KI rechtskonform und effizient eingesetzt werden kann.
Künstliche Intelligenz nimmt im Werkzeugkasten von Kanzleien und Rechtsabteilungen immer mehr Raum ein. Ob für Recherchen, Dokumentenanalysen oder zum Erstellen juristischer Schriftsätze: KI kann Routinearbeiten deutlich beschleunigen. Der Markt wächst daher rasant. Jedoch gehen mit der Dynamik auch Unsicherheiten einher.
Viele der KI-Tools wurden ursprünglich nicht für juristische Arbeitsprozesse entwickelt. Sie greifen auf frei verfügbare Internetquellen zurück, speichern und memorieren Nutzereingaben oder trainieren ihre Modelle damit. Für juristische Anwenderinnen und Anwender kann dies zum Problem werden. Gelten im Rechtswesen doch höchste Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und inhaltliche Verlässlichkeit.
Wo herkömmliche KI-Tools an ihre Grenzen stoßen
Ein zentrales Thema ist das Mandatsgeheimnis. Wer als juristischer Professional sensible Informationen in ein System eingibt, das diese Daten speichert und bei Drittanfragen wiederverwertet, verstößt gegen berufsrechtliche Pflichten und kann haftbar gemacht werden.
Auch datenschutzrechtliche Fragen spielen eine große Rolle. Viele KI‑Anwendungen werden auf Servern betrieben, die sich außerhalb der EU oder außerhalb der europäischen Rechtshoheit befinden. Damit verlassen die eingegebenen Daten unter Umständen den europäischen Rechtsraum, die Konformität zur DS-GVO ist nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt ein weiteres, massives Problem: Halluzinationen.
Laut einer 2024 veröffentlichten Legal Tech-Studie halluzinieren Sprachmodelle (LLMs), die für die allgemeine Nutzung entwickelt wurden, bei juristischen Anfragen in 58 bis 82 Prozent aller Fälle. Es werden plausibel klingende, aber fiktive Inhalte generiert: erfundene Urteile, unzutreffende Normverweise oder nicht existente Gesetzestexte etwa. Für juristische Arbeit, die auf Verlässlichkeit und Transparenz angewiesen ist, kann das gravierende Folgen haben.
Der KI-Workspace speziell für Juristinnen und Juristen
Genau an diesen Punkten setzt Beck-Noxtua an. Den Legal AI Workspace hat der Verlag C.H.BECK zusammen mit dem europäischen Legal AI Pionier Noxtua gezielt für die Anforderungen juristischer Arbeit entwickelt und von Grund auf für die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen im Rechtswesen optimiert.
Ein entscheidender Faktor ist die Datenbasis. Beck-Noxtua greift nicht auf ungeprüfte Internetquellen zurück, sondern nutzt ausschließlich kuratiertes Fachwissen. Dafür ist die Rechts-KI direkt mit beck-online verbunden – der führenden juristischen Datenbank in Deutschland – und hat Zugriff auf potenziell mehr als 60 Millionen Dokumente. Dazu gehören Normen, Entscheidungen, Kommentare und Fachbücher aus dem Verlag C.H.BECK.
Perspektivisch sollen auf diese Weise auch Inhalte verlagsexterner juristischer Content-Partner angebunden werden, so dass Legal Professionals nur noch ein einziges KI-Tool benötigen: Beck-Noxtua.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die kontrollierte Wissensbasis des Legal AI Workspace reduziert das Risiko fehlerhafter oder halluzinierter Inhalte erheblich. Gleichzeitig profitieren Nutzerinnen und Nutzer von der Tiefe und Qualität der juristischen Fachinformationen. Auch die Infrastruktur ist konsequent auf europäische Anforderungen ausgelegt: Beck-Noxtua wird souverän in Europa gehostet, wodurch sensible Daten den europäischen Rechtsraum nicht verlassen.
Der Legal AI Workspace erfüllt die Anforderungen von DSGVO, § 43a und § 43e BRAO sowie § 203 StGB und verfügt als einziger Legal AI Workspace über die sicherheitsrelevanten Zertifikate ISO/IEC 27018, BSI C5 und ISO/IEC 42001. Diese Zertifizierungen bestätigen die hohen Standards bei Datenschutz und -sicherheit.
Entwickelt und trainiert für juristische Aufgaben
Technisch basiert Beck-Noxtua auf einem KI-System, das eigens für die Bearbeitung juristischer Aufgaben entwickelt wurde. Anders als generische KI-Modelle ist es für juristische Denk- und Arbeitsweisen optimiert.
Das KI-System wurde exklusiv mit den Inhalten von beck-online trainiert. Dadurch versteht es juristische Strukturen, typische Argumentationsmuster und die Systematik von Normen und Rechtsprechung besonders gut. Dies sorgt für präzisere Antworten, bessere Strukturierung komplexer Sachverhalte und eine deutlich höhere fachliche Qualität der Ergebnisse.
Eine Lösung für den gesamten juristischen Workflow
Entscheidend für die juristische Arbeit ist jedoch nicht nur die Qualität einzelner Antworten, sondern die Integration in den gesamten Arbeitsprozess. Hier setzt der Legal AI Workspace an: Beck-Noxtua begleitet Juristinnen und Juristen durch den kompletten Workflow. Das beginnt bei der juristischen Recherche, reicht über die Analyse umfangreicher Dokumente – etwa Verträge oder Schriftsätze – bis hin zur Erstellung eigener Texte.
So können beispielsweise Dokumente schneller ausgewertet, Argumentationslinien strukturiert oder juristische Schriftsätze erstellt werden. Die KI ist hier kein isoliertes Tool, sondern eine leistungsstarke juristische Assistenz für den End-to-End-Workflow. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen bedeutet das vor allem mehr Effizienz. Routineaufgaben sind schneller erledigt. Es bleibt mehr Zeit für die strategische Beratung und die Betreuung der Mandantschaft.
Wachsende Nutzerbasis bei hoher Nachfrage
Der Legal AI Workspace Beck-Noxtua ist seit Ende 2025 auf dem Markt und richtet sich an professionelle Anwender. Erste große Kunden haben den Anfang gemacht, inzwischen läuft der Roll-out auf Hochtouren. Die Zahl der Nutzer wächst schnell – ein Zeichen dafür, dass spezialisierte KI-Lösungen im juristischen Umfeld stark an Bedeutung gewinnen.
Der Legal AI Workspace nutzt ein nutzerbasiertes Preismodell, abhängig von Nutzerzahl und Nutzungsdauer. Kundinnen und Kunden mit bis zu vier Nutzenden können ab Frühjahr 2026 im SelfService starten. Beck-Noxtua ist – gemäß den Angebotsbedingungen – grundsätzlich ohne monatliche Nutzungslimits verwendbar.
Die Zukunft des juristischen Arbeitens hat begonnen
Künstliche Intelligenz wird juristische Arbeit nicht ersetzen, sie aber grundlegend verändern. Wer gestärkt aus dieser Transformation hervorgehen will, setzt bei KI auf Qualität und Spezialisierung: von der Datenbasis über die Sicherheit bis hin zur Fachkompetenz des KI-Systems. Beck-Noxtua bietet dies und unterstützt Juristinnen und Juristen im Arbeitsalltag effektiv.
Autor: Mark Schneider ist Geschäftsführer der neu gegründeten Beck-Noxtua Vertriebs GmbH. Der Jurist war zuvor lange für den Verlag C.H.BECK tätig. Digitalisierung und Transformation sind die zentralen Themen seiner beruflichen Entwicklung, er betrachtet sie aus der juristischen Perspektive und immer mit dem Ziel, pragmatische Lösungen für die Anwender zu finden.
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Erst Prozess, dann KI: Was moderne Kanzleien wirklich auszeichnet
Viele Kanzleien investieren in KI-Tools und wundern sich anschließend über ausbleibende Wirkung. Der Grund liegt selten am Tool. Er liegt in fehlenden Prozessen, unstrukturierten Daten und ungeklärten Verantwortlichkeiten. Technologie folgt Struktur, nicht umgekehrt.
Insellösungen ohne Integration
Eine Kanzlei führt ein KI-gestütztes Vertragsprüfungssystem ein. Das Rollout gelingt reibungslos. Sechs Monate später die ernüchternde Erkenntnis: Das Tool wird von weniger als einem Drittel der Praxisgruppen genutzt, die Ergebnisse werden nicht in bestehende Workflows integriert und für die Qualitätskontrolle fühlt sich niemand verantwortlich. Das Tool war gut, die Voraussetzungen fehlten.
Dieses Bild ist kein Einzelfall: Die Legal-Tech-Umfrage 2025 zeigt: Während erst 16 Prozent der Kanzleien KI aktiv nutzen, signalisieren 64 Prozent konkrete Investitionsabsichten. Dieses Gefälle ist strukturell bedingt, nicht technologisch.
Systemarchitektur als Grundlage moderner Kanzleien
Kanzleien verfügen heute über leistungsfähige Software, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und zunehmend auch über KI-Tools. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht in der Einführung von Einzellösungen, sondern in ihrer Kohärenz: Praxisgruppen und Arbeitsbereiche operieren häufig mit eigenen Standards, Tools und Entscheidungslogiken. Was in einem Bereich funktioniert, ist im nächsten nicht reproduzierbar.
Eine moderne Kanzlei zeichnet sich deshalb nicht durch die Anzahl ihrer Tools aus, sondern durch deren Vernetzung und Konsistenz. Systemarchitektur meint dabei die Gesamtheit der organisatorischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verstehen, die Mandatsbearbeitung, Wissenstransfer und Kanzleiführung tragen. Standardisierte Workflows, klare Schnittstellen, strukturierte Datenhaltung sowie definierte Verantwortlichkeiten müssen nicht zwingend neu aufgebaut, aber konsequent integriert und verbindlich gemacht werden.
Nachfolgendes Reifegradmodell hilft bei der Einordnung:
1. Auf Stufe 1 (reaktiv) sind Prozesse personenabhängig und Systeme fragmentiert: KI-Einsatz verpufft hier wirkungslos.
2. Stufe 2 (standardisiert) zeichnet sich durch dokumentierte Workflows und klare Verantwortlichkeiten aus: Selektiver KI-Einsatz wird möglich.
3. Auf Stufe 3 (skalierbar) sind Systeme integriert, Daten strukturiert und Governance etabliert: KI kann kanzleiweit und wirtschaftlich genutzt werden.
Prozess vor Technologie
Ein häufiger Fehler besteht darin, KI als Lösung für strukturelle Inkohärenz zu betrachten. Tatsächlich entfaltet sie ihren Mehrwert nur auf Basis funktionierender, standardisierter Prozesse.
Die Einführung sollte deshalb systematisch erfolgen: Ausgangspunkt ist die Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und eine präzise Analyse des bestehenden Ablaufs. Wer KI etwa in der Vertragsprüfung einsetzen will, muss zuerst wissen, wie Verträge heute tatsächlich bearbeitet werden. Welche Prozessschritte durchläuft ein Vertrag vom Erstentwurf bis zur Freigabe? Wer ist zu welchem Zeitpunkt eingebunden? Wo entstehen regelmäßig Rückfragen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder unklarer Zuständigkeiten?
Viele dieser Reibungspunkte lassen sich bereits ohne KI beheben – etwa durch standardisierte Vorlagen, klare Freigabestrukturen oder automatisierte Erinnerungen. Der verbleibende Teil definiert den sinnvollen Einsatzbereich für KI: nicht als Problemlöser, sondern als skalierendes Element, das auf einem bereits stabilen Fundament aufsetzt.
Daten und Governance als Voraussetzung
Im nächsten Schritt folgt die Frage nach den Daten. Damit ein KI-System Verträge sinnvoll prüfen oder Formulierungen vorschlagen kann, muss es auf verlässliche und konsistente Daten zugreifen können: Wo liegen die Musterverträge? Sind diese aktuell? Welche Informationen, etwa zu den Vertragsparteien, müssen zwingend erfasst sein, damit das System sinnvoll arbeiten kann? Genau hier scheitern viele Implementierungen: nicht am Tool, sondern daran, dass die benötigten Daten entweder nicht existieren, nicht auffindbar oder nicht einheitlich strukturiert sind.
Dieser Schritt führt unmittelbar zur Governance-Frage und damit zu einem Aspekt, der seit 2025 auch regulatorisch verbindlich ist. Mit dem EU AI Act gelten Kanzleien, die KI einsetzen, als sog. „Deployer“ i.S.d. KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Das bedeutet konkret, dass dokumentiert werden muss, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie die Qualität der Ergebnisse sichergestellt wird. Für das Beispiel der Vertragserstellung heißt das: Wer prüft das KI-Ergebnis abschließend? Wie wird sichergestellt, dass kein Vertrag ohne menschliche Kontrolle versendet wird? Diese Fragen sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller KI-Nutzung.
Schließlich braucht es klare Zuständigkeiten für Implementierung, Evaluation und Qualitätssicherung. Eine dedizierte „Legal Tech“- bzw. „Legal Operations“-Rolle hat sich dabei als wirksames strukturelles Mittel bewährt, um KI-Projekte vom Piloten in die operative Nutzung zu überführen.
Der stille Wettbewerbsvorteil strukturierter Kanzleien
Durch standardisierte Workflows, dokumentierte Entscheidungslogiken und integrierte KI-Unterstützung wird Expertise systematisiert. Das bedeutet nicht Standardisierung auf Kosten juristischer Qualität, sondern Entlastung von repetitiven Tätigkeiten und Freisetzung von Kapazitäten für strategische Beratung. Skalierbarkeit ist zugleich ein Mandantenwert: Wer konsistente, dokumentierte Prozesse vorweisen kann, demonstriert Qualität; insbesondere gegenüber Mandanten mit eigenen Legal-Operations-Strukturen.
Die Entscheidung, die alles verändert
Die Frage, ob KI in Kanzleien eingesetzt wird, ist faktisch entschieden. Der deutsche Legal-Tech-Markt umfasst inzwischen rund 300 aktive Unternehmen; KI ist zentraler Treiber und kein Randthema mehr. Die eigentliche Frage ist, ob der Einsatz nachhaltige Wirkung entfaltet.
Wer heute in Systemarchitektur investiert, schafft eine Organisation, die strukturell lernfähig ist und auf Technologieentwicklungen reagieren kann, die heute noch nicht absehbar sind. Der erste Schritt zur modernen Kanzlei ist kein Tool-Kauf. Er ist die Entscheidung, die eigene Organisation als System zu denken. Wer das tut, hat den entscheidenden Schritt bereits getan, noch bevor die erste Software lizenziert ist.
Autorin: Daina Böther-Schultze ist Wirtschaftsjuristin und als Legal Tech Engineer bei McDermott Will & Schulte tätig. Ihr Interesse an Legal Tech vertiefte sie im Rahmen ihres LL.M.-Studiums, in dem sie sich fundierte Kenntnisse an der Schnittstelle von Recht und Technologie aneignete. Seit mehreren Jahren engagiert sie sich zudem als Mitglied des Legal Tech Lab Cologne e.V. und ist Gründerin der Plattform mindherbusiness.de
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Europäische Rechts-KI Software Alawyer startet in Österreich
Alawyer, eine KI Software zur Unterstützung bei der Beantwortung von Rechtsfragen aus Österreich, ist ab sofort mit Inhalten aus elf europäischen Jurisdiktionen verfügbar. Sie liefert Privatpersonen wie Unternehmen rechtliche Orientierung auf Basis offizieller Quellen und Fachliteratur.
Alawyer verfolgt einen benutzerfreundlichen Ansatz. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch. Dabei folgt sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte werden verständlich und nachvollziehbar aufbereitet, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in ist dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt.
„Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Alawyer.
Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland mit dazu. In den kommenden Monaten wird Alawyer für Nutzer:innen aus all diesen Ländern verfügbar sein. Der Rest der EU folgt bis zum Jahresende.
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BEAMON AI und Schweitzer: Fachwissen trifft KI-Arbeitsplatz
Künstliche Intelligenz verändert die juristische Arbeit spürbar. Gleichzeitig stehen viele Kanzleien und Rechtsabteilungen vor einer zentralen Frage:
Wie lässt sich Fachwissen so integrieren, dass es verlässlich, strukturiert und rechtssicher im Arbeitsalltag genutzt werden kann?
Als Spezialist für Fachwissen und effiziente Arbeitsprozesse verbindet Schweitzer kuratierte Inhalte mit technologischer Kompetenz. Gemeinsam mit BEAMON AI stellen wir Ihnen eine Lösung zur Verfügung, die juristische Arbeitsprozesse gezielt vereinfacht – von der Recherche bis zur abschließenden Prüfung.
BEAMON AI ist speziell auf juristische Anforderungen ausgerichtet. Der KI-Arbeitsplatz unterstützt Sie dabei, relevante Inhalte schneller zu erschließen, Argumentationen fundiert zu entwickeln und wiederkehrende Aufgaben strukturiert zu organisieren.
Sie reduzieren den Such- und Verwaltungsaufwand – und gewinnen somit Zeit für das Wesentliche.
Ihr Mehrwert bei Schweitzer:
- 30 Tage kostenfreien Praxistest
- kostenfreie Webinare für einen einfachen Einstieg
- persönliche Begleitung bei der Einführung
- 20 % Rabatt für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins
Weitere Informationen: Schweitzer – BEAMON
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KI-Recht visualisiert – Ein LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk für das Zusammenspiel von AI Act und EU-Digitalrecht
Neun EU-Rechtsakte regulieren denselben digitalen Raum. Sie verweisen aufeinander, überlappen an vielen Stellen und widersprechen sich an manchen. Eine offizielle konsolidierte, maschinell abfragbare Übersicht über die Wechselwirkungen des AI Act (AIA) mit CRA, CSA, NIS2, DSGVO, DA, DGA, DSA und DMA gibt es bisher nicht. Dies war der Anlass für ein eigenes lebendiges, LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk, das die Interaktion des AIA mit den anderen acht Rechtsakten sichtbar macht (kostenlos in Obsidian visualisiert) und sich mittels KI-Sprachmodell abfragen lässt. Ein vergleichbarer Ansatz wurde insb. durch Andrej Karpathy geprägt, der u.a. den Begriff des LLM-Wikis etablierte.
Ein Wissensnetzwerk als Abfragebasis
Das navigierbare Netzwerk besteht im Kern aus den Artikeln der Rechtsakte, Querverweisen und Quellen. Im Graph View ist jeder Artikel und jede Quelle ein Node, jede Verbindung zwischen Artikeln bzw. Quellen eine Kante. Das Netzwerk liegt als Sammlung von Markdown-Dateien lokal auf dem Rechner, sodass man nicht an ein bestimmtes LLM oder Programm zur Visualisierung gebunden ist, da Obsidian nur ein austauschbarer Viewer ist. Zudem wird es nicht statisch gepflegt, sondern von Claude i.R.v. Claude Cowork mit Ordnerzugriff aktiv bearbeitet, um neu hochgeladene Quellen einzupflegen, Verknüpfungen zu ergänzen und Arbeitsschritte zu dokumentieren.
1. Normtexte als Markdown-Dateien
Als Erstes erfolgte eine Überführung der Volltexte in einzelne Markdown-Dateien pro Artikel und für jeden Rechtsakt in einem eigenen Unterordner. Für den AIA werden die Artikel durch die Anhänge und passende Erwägungsgründe ergänzt. Jede Datei folgt demselben Aufbau: YAML-Frontmatter mit Metadaten (Gesetz, Artikelnummer, Querverweise, Schlüsselbegriffe) am Anfang der Datei sowie daran anschließende strukturierte Abschnitte für Normtext, Querverweise mit ergänzenden Hinweisen, Quellen nach neun Ebenen und Praxishinweise.
2. Zweistufige Verknüpfung
Danach folgte eine zweistufige Verknüpfung der AIA-Artikel. Ausgangspunkt war die EP-Studie „Interplay between the AI Act and the EU digital legislative framework“ (PE 778.575), ergänzt durch eigene Überlegungen.
Erste Stufe:
a) Verweise innerhalb des AIA selbst (intern) vs. Verweise auf Normen aus anderen Rechtsakten (cross), danach differenziert, ob der Artikel auf einen anderen Artikel verweist, oder von welchem anderen Artikel der jeweilige Artikel referenziert wird sowie
b) Verweise, die ausdrücklich im Normtext vorkommen (explizit) vs. nur thematische Verweise (implizit).
Zweite Stufe:
Anschließend wurde jeder Verweis danach klassifiziert, ob ein overlap, ein gap oder eine inconsistency vorliegt. Ein overlap ist gegeben, wenn der AI Act und der herangezogene Digitalrechtsakt identische oder ähnliche Pflichten auferlegen, z.B. die parallele Pflicht zu einer Grundrechte-Folgenabschätzung gem. Art. 27 AI Act und einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO. Ein gap liegt vor, wenn ein Regelungsgegenstand, der logischerweise von einem der beiden Rechtsakte hätte erfasst werden müssen, tatsächlich von keinem hinreichend geregelt wird, so etwa bei der Ausübung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung nach Art. 15 bis 22 DSGVO). Diese sind praktisch kaum durchsetzbar, sobald die personenbezogenen Daten in den Modellgewichten eingebettet oder zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit nach dem AI Act gespeichert werden, ohne dass einer der beiden Rechtsakte regelt, wie das Recht in diesem Kontext zu verwirklichen ist. Eine inconsistency ist anzunehmen, wenn die Pflichten inhaltlich auseinanderlaufen, bspw. wenn Art. 10 Abs. 5 AI Act die Verarbeitung besonderer Datenkategorien zur Überwachung und Korrektur von Verzerrungen verlangt, während Art. 9 DSGVO eine solche Verarbeitung nur unter eng gefassten Ausnahmetatbeständen gestattet (die aktuellen Omnibus-Entwicklungen an dieser Stelle ausgeklammert). Identifizierte Widersprüche und Überschneidungen werden durch das LLM nicht aufgelöst, sondern dokumentiert und sichtbar gemacht, damit sich nicht vorschnell für eine Richtung entschieden wird.
3. Quellen nach neun Ebenen
Anschließend wurden relevante Quellen eingebunden und nach einer Hierarchie (Ebenen 01 bis 09) systematisiert: von EU-Primärrecht (01) über Sekundärrecht (02), technische Standards (03), Behördenleitlinien (04) und Rechtsprechung (05) bis hin zu offiziellen Positionen (06), Konsultationsdokumenten (07), Forschung (08) und Industrie/Medien (09), um der unterschiedlichen Aussagekraft und Bedeutung Rechnung zu tragen, insb. wenn es zwischen den Quellen zu Widersprüchen kommt.
4. Graph View
Das entstandene Wissensnetzwerk lässt sich im Graph View visualisieren. Hilfreich ist, dass sich die einzelnen Nodes mit ihren jeweiligen Verknüpfungen separat anzeigen lassen, da ein Blick auf das Gesamtnetzwerk zwar beeindruckend, für sich genommen jedoch nur begrenzt hilfreich ist.
5. Zentrale Steuerdateien
Den Rahmen für die Arbeit im und mit dem Wissensnetzwerk setzen insb. folgende, ebenfalls im Ordner hinterlegte, Dateien:
· CLAUDE.md: Verhalten, Regeln, Strukturen, Workflows, Templates. Sie wird zu Sessionbeginn zwingend vom LLM gelesen und stellt sicher, dass das LLM bei jedem Start denselben Wissensstand hat.
· _KOLLISIONEN.md: Normwidersprüche sowie Quellkonflikte werden dokumentiert und nicht aufgelöst.
· _AUDIT-LOG.md: Alle Änderungen, die in einer Session vorgenommen wurden, werden automatisch anhand einer Anleitung dokumentiert.
· _HANDOVER.md und Berichte: Zusätzlicher Kontext für ggf. andere LLMs, die keinen Zugriff auf den bisherigen Gesprächsverlauf haben, um dadurch fehlenden Kontext aus früheren Sessions zu kompensieren.
· INDEX.md und _PLANUNG.md: Gesamtübersicht über das Netzwerk (bspw. Anzahl der hinterlegten Dateien und Nodes) und Entwicklungsroadmap, in der offene Entwicklungsaufgaben und Ideen dokumentiert sind.
6. Der QUERY-Workflow
Eine QUERY.md definiert, wie juristische Fragen beantwortet werden. Claude liest zunächst die relevanten Artikel-Nodes, dann die verlinkten Quelldateien sowie die hinterlegten PDFs. Jede Aussage wird mit Artikel und Absatz belegt, jede Quelle mit Hierarchieebene gekennzeichnet. Schnittstellen zwischen Rechtsakten werden auch in der Antwort nicht aufgelöst, sondern nach den obigen Vorgaben explizit als overlap, gap oder inconsistency markiert, mit Verweis auf die betroffenen Normen und den aktuellen Regelungsstand.
Was lässt sich damit machen?
Einerseits ist der Ansatz hilfreich für das eigene vernetzte Durchdringen der Materie durch die aufbereiteten klickbaren Verlinkungen und die visualisierte Darstellung (Linked Thinking). Zugleich dient er als strukturierte Abfragebasis für ein LLM mit Ordner-Zugriff, um in der Praxis fundiertere Antworten zu erhalten.
Das System ist Work in Progress und soll daher vor allem Anregung für die Auseinandersetzung mit dem hier vorgestellten Ansatz sein, der sich selbstverständlich auf andere Rechtsgebiete übertragen lässt. Wer im Legal-Tech-Bereich ähnliche Strukturen aufbaut, durch eigene Ideen ergänzt und teilt, treibt den Bereich weiter voran. Abschließend sei noch darauf hinzuweisen, dass Google kürzlich das Open Knowledge Format (OKF) als offenen und formalisierten Standard veröffentlicht hat, der strukturell denselben Ansatz erfasst.
Autor: Adrian Janßen ist studentischer Mitarbeiter bei der auf IT- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei JUN Legal und hat dort seinen Schwerpunkt im Bereich Künstliche Intelligenz in rechtlicher wie technischer Hinsicht. Zudem war er in einem KI-Forschungsprojekt der Universität Würzburg tätig und teilt aktuelle Entwicklungen im Bereich der KI-Regulierung frei zugänglich auf LinkedIn u.a. im „Weekly Update Digital-Recht“-Newsletter.
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Warum das Notariat wie geschaffen für KI-Workflows ist
Der Fachkräftemangel ist für viele Notariate längst zur zentralen Herausforderung geworden. Gleichzeitig steigen Vorgangszahlen, Mandantenerwartungen und Dokumentationsanforderungen. Die entscheidende Frage lautet daher: Wie können Notariate mit knapper werdenden Teams zuverlässig mehr leisten, ohne die Belastung weiter zu erhöhen?
Eine Antwort liegt nicht nur im Arbeitsmarkt, sondern auch in der Software, mit der täglich gearbeitet wird.
Genau diesen Zusammenhang untersucht das neue LawX Whitepaper „Neues Arbeiten im Notariat – mit digitalen Workflows und KI in die Zukunft“. Grundlage sind über 100 bundesweit geführte Gespräche mit Notarinnen, Notaren und ihren Teams. Das Ergebnis ist eindeutig: Viele operative Engpässe entstehen nicht durch die notarielle Arbeit selbst, sondern durch veraltete Systemstrukturen, manuelle Routinen und fehlende Workflow-Begleitung.
Fachkräftemangel trifft auf Bestandssysteme
Mehr als 85 Prozent der Befragten berichten von spürbarem oder massivem Fachkräftemangel. Gleichzeitig kritisieren mehr als 80 Prozent die Bedienbarkeit und fehlende Workflow-Unterstützung ihrer aktuellen Software. Viele dieser Systeme stammen in ihrer Grundarchitektur aus einer Zeit, in der digitale Workflows, Automatisierung und KI noch keine Rolle spielten.
Das Problem zeigt sich im Alltag: Daten werden aus E-Mails, Formularen, Registern oder Dokumenten manuell übertragen. Vorlagen werden per Copy-Paste befüllt. Fristen und Wiedervorlagen müssen händisch nachgehalten werden. Informationen liegen verteilt in Akten, Postfächern, Dokumenten und einzelnen Systemen.
So wird wertvolle Arbeitszeit gebunden, die angesichts knapper Personalressourcen dringend für wichtigere Aufgaben gebraucht wird. Hinzu kommt: Junge Fachkräfte erwarten moderne Arbeitsmittel und flexible Arbeitsmodelle. Wer im Bewerbungsprozess auf veraltete Oberflächen und starre Abläufe trifft, entscheidet sich häufig anders.
Warum KI im Notariat bei Workflows beginnt
Notarielle Vorgänge sind anspruchsvoll, aber in vielen Teilen strukturiert. Sie folgen wiederkehrenden Abläufen, benötigen präzise Daten, verlässliche Dokumente, klare Fristen und saubere Kommunikation mit Beteiligten, Gerichten, Registern und Behörden.
Genau deshalb ist das Notariat besonders geeignet für KI-gestützte Workflows. Der größte Hebel liegt nicht darin, einzelne Texte automatisch zu formulieren. Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn Daten, Akten, Dokumente, Kommunikation, Fristen und Vollzug intelligent miteinander verbunden werden.
KI kann eingehende Informationen auslesen, Beteiligte erkennen, Daten in Vorlagen übernehmen, nächste Schritte vorbereiten und Teams bei wiederkehrenden operativen Aufgaben entlasten. Die rechtliche Prüfung und Verantwortung bleiben dabei selbstverständlich bei den Berufsträgerinnen und Berufsträgern.
LawX: Das KI-Betriebssystem der nächsten Generation
LawX wurde entwickelt, um genau diese neue Arbeitsweise möglich zu machen. LawX ist mehr als herkömmliche Kanzleisoftware: ein KI-gestütztes Betriebssystem der nächsten Generation für Kanzleien, Anwaltsnotariate und Notariate.
Im Zentrum steht LawX Core. Der operative Kern verbindet Datenerfassung, Fallmanagement, Vorlagenbefüllung, Kommunikation und Finanzmanagement in einer cloudbasierten Anwendung. Die KI von LawX verzahnt diese Bereiche übergreifend und macht aus einzelnen Arbeitsschritten einen intelligenten Workflow.
Für Notariate wird LawX Core durch notarielle Fokusbereiche ergänzt. So unterstützt LawX typische notarielle Abläufe von der Datenerfassung über die Dokumentenerstellung bis zur weiteren Bearbeitung und Abrechnung. Die Anforderungen anwaltlicher Einheiten sind dabei mitgedacht: Auch Anwaltskanzleien und Anwaltsnotariate profitieren von denselben Grundprinzipien – weniger manuelle Routinen, bessere Aktenstruktur und mehr operative Effizienz.
LawX verbindet moderne KI mit einer sicheren Infrastruktur, die Datenschutz, Vertraulichkeit und berufsrechtliche Anforderungen von Anfang an mitdenkt. Das cloudbasierte Betriebssystem wurde speziell für die besonderen Anforderungen des Berufsstands in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Praxis entwickelt. LawX Care begleitet zudem Migration, Einrichtung und Start, damit bestehende Daten, Dokumente und Vorlagen strukturiert und schnell übernommen werden können.
Mehr Effizienz. Weniger Aufwand. LawX.
Das Whitepaper zeigt: Die Zukunft des Notariats liegt nicht in weiteren Insellösungen, sondern in durchgängigen digitalen Workflows. Genau hier setzt LawX an. Das vollständige Whitepaper „Neues Arbeiten im Notariat – mit digitalen Workflows und KI in die Zukunft“ steht kostenfrei zum Download bereit.
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Vom Legal Tech Race zum AI Race und worauf es beim Rennen wirklich ankommt
„Wir nutzen Legal Tech schon seit Jahren“ oder „Wir nutzen als Legal auch ChatGPT/Claude“. Diese Sätze sind oft aus Rechtsabteilungen und Kanzleien zu hören. Häufig werden sie in der Erwartung geäußert, doch eigentlich schon genug zu tun, um moderne Tech-Lösungen für die Rechtsberatung zu nutzen. Dahinter wirken unterschiedliche Strategien, Tech in der Rechtsberatung zu nutzen und in der sich rasant entwickelnden Branche nicht als Rechts-Dinosaurier zurückzufallen.
Für Entscheider:innen aus der Rechtsbranche stellt sich die entscheidende Frage: Brauche ich Legal Tech noch, wenn ich generalistische KI-Tools habe?
Die Antwort ist komplexer, als sich innerhalb des allgemeinen KI-Hypes vermuten lässt.
Legal Tech: Vom Nischenmarkt zu beeindruckenden Zahlen
Zunächst ein Blick auf die Zahlen. Während Legal Tech in den 2010-er Jahren ein Nischenmarkt war, ist das Gesamt-Exit-Volumen in 2025 laut Legalcomplex auf rund 2,3 Milliarden US-Dollar gewachsen. Dazu beigetragen hat sicher auch der prominente Exit von Libra an Wolters Kluwer für 90 Millionen Euro.
Daneben legen AI First Player im Rechtsmarkt zu, die nicht nur bestimmte Legal-Abläufe in Tech abbilden, sondern eine gesamte Legal Operations AI Umgebung aufbauen und vertreiben.
Bereits vorab fremdfinanzierte Legal AI Unternehmen legen beeindruckende Bewertungen in ihren aktuellen Finanzierungsrunden vor. Das schwedische Unternehmen Legora hat seit seiner Series-D-Finanzierungsrunde (2026) in Höhe von 550 Millionen Dollar eine Unternehmensbewertung von 5,55 Milliarden US-Dollar. Und auch das kanadische Unternehmen Clio erzielt bereits in 2025 (Series-G-Finanzierungsrunde in Höhe von 500 Millionen Dollar) eine Bewertung von 5 Milliarden US-Dollar. In diese Reihe gehört natürlich auch das US-Unternehmen Harvey mit einer Bewertung von 11 Milliarden US-Dollar (Series-D-Finanzierungsrunde in Höhe von 200 Millionen US-Dollar in 2026 u.a. mit den namhaften US-Investoren Sequoia und Kleiner Perkins). Da typischerweise innerhalb der Finanzierungsrunden nach der Erstfinanzierungsphase ab Series „A“ gezählt wird, kann man sehen, dass hier mehrere Finanzierungen stattgefunden haben, die zu diesen Bewertungen der Series „D“ bzw. „G“ führten. Insgesamt sieht man zudem, dass sich das Kapital im Markt auf wenige Plattformen konzentriert.
Wer sitzt langfristig an der Wertschöpfung?
In einer ersten Phase haben wir bei Legal Tech Punktlösungen gesehen, die bestimmte rechtliche Workflows abbilden und so Effizienzgewinne generieren. Startpunkte dafür sind etwa Ablagesysteme für Verträge bzw. Mandatsbeziehungen oder das Management von rechtlichen Vorlagen.
Aktuell sind wir in einer neuen Phase von KI-Plattformen angekommen, die End-to-End-Systeme und Agenten im Rechtsbereich anbieten, aber als gesamtes Operating System in tief integrierten Workflows wirken. Dazu gehören nicht nur die erwähnten AI First Unternehmen aus dem Rechtsbereich, sondern auch eigene Produkte und Features von Anbietern von generalistischen KI-Modellen, etwa Claude for Legal des US-Unternehmens Anthropic, das kurz vor seinem Börsengang steht.
Der Wettbewerb findet also nicht mehr innerhalb von Legal Tech statt, sondern zwischen vertikalen AI-Plattformen und horizontalen Foundation Models. Es bleibt spannend abzuwarten, wer die langfristige Wertschöpfung im Rechtsmarkt halten kann. Die Legal Tech Tools mit spezieller Benutzeroberfläche, Legal Tech eigenen Daten und Workflows, oder die Anbieter von KI Foundation Modellen, die, wie Anthropic, selbst Legal Features anbieten?
Was meiner Meinung nach schon klar ist: Das Legal Tech Race ist vorbei. Wir sind im Legal AI Stack Race angekommen.
Infrastruktur First
Hektisch alle neuen KI-Anwendungen einzukaufen wird nicht ausreichen, um echten Mehrwert für die Rechtsberatung und -anwendung zu schaffen. Es geht hauptsächlich um ein Infrastruktur-Rennen. Also gezielte Investitionen in Infrastruktur der angebotenen Tools und der nutzenden Akteure im Rechtsmarkt.
Der KI-Markt ist aktuell groß, er wird jedoch insbesondere im Rechtsbereich auf die Unternehmen zusammenschrumpfen, die Lösungen anbieten, die qualitativ hochwertige Ergebnisse liefern und für die Nutzer:innen ohne große Brüche und Hürden erreichbar sind.
Unabhängig davon, für welchen Tool Stack sich eine Rechtsabteilung, Kanzlei oder ein anderer Akteur im Rechtsmarkt entschieden hat, ohne Infrastruktur Investment wird es nicht gehen. Dieses Investment muss sowohl in das Wissen der Teams und Rechtsberater:innen, als auch in effektive und am besten noch souveräne IT-Strukturen getätigt werden.
Ausblick für das Rennen
Wer also noch an reinen Legal Tech Lösungen festhält, kann schnell zurückfallen. Wir alle im Rechtsmarkt sollten uns auch mit Legal AI Stacks beschäftigen.
KI für die Rechtsberatung nicht zu nutzen ist keine Option mehr. Dafür entwickelt sich KI zu schnell und ist schon zu gut, gleichwohl es eine innovative Technologie bleibt.
Wer KI bereits nutzt, hat drei Handlungsoptionen für eine KI-Strategie: KI-Lösungen selbst bauen oder individuell anpassen für die Rechtsberatung (Make). KI-Lösungen extern einkaufen (Buy). Oder mit der aktuell in Verwendung befindenden Legal Tech mit KI-Funktionen und/oder KI Stack weiterarbeiten (Wait).
Innerhalb dieser Kategorien bleibt noch die Entscheidung, wie mit Legal Tech verfahren werden soll. Die Rechtsberater:innen, die auf generalistische KI-Lösungen statt Legal Tech setzen, können eine sich schnell entwickelnde Wertschöpfung daraus ziehen, die Qualität leidet aber für juristische Inhalte teilweise noch. Viele Legal Tech Anbieter integrieren eigene KI-Lösungen und bieten sie ihren Kunden an, wobei Ergebnisse hinter der Leistung von den sich rasant entwickelten generalistischen KI-Lösungen zurückbleiben können. Für die eigene Organisation geeignete Lösungen für die Rechtsberatung können aktuell ebenfalls Hybride aus Legal Tech und KI sein.
IT-Anwendungen und/oder KI in der Rechtsberatung müssen zur eigenen Einheit passen und brauchen das notwendige Infrastruktur-Fundament. Also nicht jeden KI-Hype mitnehmen und erstmal beobachten?
Was jedenfalls nicht warten kann, ist das Investment in gezielten Wissensaufbau und IT-Systeme, die wir für eine Rechtsberatung in 2026 und darüber hinaus unbedingt brauchen.
Autorin: Magda Grünenwald ist Rechtsanwältin, zertifizierte Coach und Trainerin für Jurist:innen und Teams. Basierend auf eigener Erfahrung, etwa als General Counsel des Robotics Startups Wandelbots, hilft sie mit Transition.Training.Tech. Legal Stakeholdern dabei, Automatisierung und KI in der Rechtsberatung effektiv und mit der notwendigen Portion Change Management auf- und auszubauen. Als Mitgründerin des New Legal Network setzt sie sich für ganzheitliche Rechtsberatung ein.
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Welche Fähigkeiten benötigen Jurist:innen in der Zukunft – Interview mit Dr. Nadine Lilienthal
Hier die Podcast-Folge hören bei …
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Gastgeber Dr. Daniel Halft (AnwaltsCampus) spricht mit Dr. Nadine Lilienthal zum Thema „Welche Fähigkeiten benötigen Jurist:innen in der Zukunft“. Dr. Lilienthal ist Rechtsanwältin, ehemalige Unternehmensjuristin, Head of Legal Expertise & Alliances DACH bei DiliTrust und Legal AI & Legal Innovation Expertin. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:
1. Fachliche Exzellenz bleibt entscheidend
KI ersetzt juristische Expertise nicht, sondern macht sie noch wertvoller. Wer sich in einem Fachgebiet tief spezialisiert und Zusammenhänge ganzheitlich versteht, kann KI sinnvoll einsetzen und sich klar vom Wettbewerb abheben.
2. Neue Kompetenzen werden unverzichtbar
Neben juristischem Wissen gewinnen der sichere Umgang mit KI, strategisches Denken, interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Fähigkeit, mit Unsicherheit umzugehen, zunehmend an Bedeutung.
3. Menschliche Stärken werden zum Wettbewerbsvorteil
Kommunikation, Empathie und die Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, werden wichtiger, weil Mandanten nicht nur rechtliche Lösungen, sondern auch Orientierung und Sicherheit erwarten.
4. KI-Potenziale werden noch zu wenig genutzt
Viele Kanzleien und Rechtsabteilungen verfügen bereits über KI-Tools, schöpfen deren Möglichkeiten jedoch nicht aus, weil Wissen, Zeit oder passende Schulungen fehlen.
5. Kontinuierliche Weiterentwicklung ist entscheidend
Wer bereit ist, eigenverantwortlich zu lernen, die eigenen Stärken auszubauen und sich an den Wandel anzupassen, wird in einer von KI geprägten Rechtswelt langfristig erfolgreich sein.
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Deutschlands Justiz im digitalen Wandel: Der Digital Justice Summit 2026
Der Digital Justice Summit bringt führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die Zukunft der digitalen Rechtslandschaft zu diskutieren. Der Artikel beleuchtet zentrale Themen des Summits 2026 – von Justizcloud und Künstlicher Intelligenz bis zur Modernisierung von Verfahren – und gibt einen Überblick über den Kongress, den Digital Justice Award sowie aktuelle Erkenntnisse aus dem Digital Justice Monitor.
Wie kann die Justiz im digitalen Zeitalter leistungsfähig, effizient und bürgernah bleiben? Diese Frage steht im Mittelpunkt des 5. Digital Justice Summit. Am 23. und 24. November 2026 treffen sich im Humboldt Carré in Berlin erneut Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, um über die Zukunft der digitalen Rechtspflege zu diskutieren und konkrete Lösungen voranzubringen.
Treffpunkt für die digitale Transformation der Justiz
Der Digital Justice Summit der Wegweiser Media & Conferences GmbH hat sich in den vergangenen Jahren zu einer zentralen Plattform für den Austausch über die Modernisierung der Justiz in Deutschland entwickelt. Beim fünften Summit kommen rund 300 Expertinnen und Experten zusammen, um über zentrale Herausforderungen und Reformen zu sprechen, von der Digitalisierung der Gerichte und deren Verfahren bis zum Einsatz neuer Technologien.
Die Veranstaltung bringt Entscheidungstragende aus allen Ebenen zusammen: Vertreterinnen und Vertreter aus Gerichten und Staatsanwaltschaften, aus Ministerien, Parlamenten und Verwaltungen ebenso wie Fachleute aus Wissenschaft, Verbänden und der Digitalwirtschaft. Ziel ist es, den Dialog zwischen Praxis, Politik und Technologieanbietern zu stärken und gemeinsam konkrete Lösungen für eine moderne Justiz zu entwickeln.
Die wichtigsten Themen für 2026
In diesem Jahr steht vor allem die Umsetzung digitalpolitischer Vorhaben im Fokus. Der Koalitionsvertrag sowie europäische Regulierungsvorhaben – etwa rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – setzen neue Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Justiz.
Zu den zentralen Themen des Summits zählen unter anderem:
· der Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud
· die Entwicklung interoperabler IT-Infrastrukturen
· der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Justizverfahren
· digitale Fachverfahren und automatisierte Prozesse
· Videoverhandlungen und vollständig digitale Gerichtsverfahren
Innovation sichtbar machen: der Digital Justice Award
Ein Höhepunkt des Summits ist erneut die Verleihung des Digital Justice Award. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, die die Digitalisierung der Justiz konkret voranbringen.
Der Award richtet sich an Initiativen aus Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltung, Wissenschaft und Legal-Tech-Szene. Gesucht werden innovative Lösungen, die Arbeitsprozesse vereinfachen, Verfahren beschleunigen oder den Zugang zum Recht verbessern.
Daten zur Digitalisierung: der Digital Justice Monitor
Eine wichtige Grundlage für die Diskussionen auf dem Summit liefert auch der Digital Justice Monitor. Die Studie von Wegweiser analysiert regelmäßig den Stand der Digitalisierung der Justiz in Deutschland.
Sie untersucht unter anderem:
· den Einsatz digitaler Verfahren in Gerichten
· den Fortschritt bei der Einführung elektronischer Akten
· die Nutzung von Videoverhandlungen
· den Einsatz datenbasierter Technologien
Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse darüber, wo Deutschland bei der Modernisierung der Justiz steht und welche Schritte notwendig sind, um die Digitalisierung weiter voranzutreiben.
Rückblick: Impulse vom Digital Justice Summit 2025
Bereits der 4. Digital Justice Summit im November 2025 zeigte, wie groß der Reformdruck in der Justiz inzwischen ist. Zu den Referierenden zählten unter anderem Staatsminister Georg Eisenreich, Ministerin Prof. Kerstin von der Decken, Minister Dr. Benjamin Grimm sowie die Harvard-Professorin Michele DeStefano. Einer der Höhepunkte war zudem der Auftritt von Justizministerin Dr. Stefanie Hubig.
Inhaltlich standen Themen wie die bundeseinheitliche Justizcloud, Künstliche Intelligenz, der Pakt für den Rechtsstaat sowie neue Ansätze wie Rulemapping im Mittelpunkt. Ein zentrales Learning der Veranstaltung: Die größte Gefahr für den Rechtsstaat ist nicht technologische Entwicklung, sondern Ineffizienz in Verfahren und Strukturen. Digitalisierung wurde daher nicht nur als IT-Projekt verstanden, sondern als grundlegende Modernisierung von Arbeitsprozessen, Infrastruktur und Organisationskultur in der Justiz. Der Summit machte deutlich: Eine moderne digitale Infrastruktur ist entscheidend, damit Gerichte schneller, zugänglicher und zukunftsfähig arbeiten können.
Gemeinsam die Justiz von morgen gestalten
Der Digital Justice Summit versteht sich nicht nur als Konferenz, sondern als Plattform für konkrete Veränderungen. Politik, Justiz und Technologieanbieter kommen hier zusammen, um gemeinsam an Lösungen für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Justiz zu arbeiten.
Wenn sich am 23. und 24. November 2026 im Humboldt Carré erneut Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland treffen, steht daher vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Wie kann der Rechtsstaat im digitalen Zeitalter stark und handlungsfähig bleiben?
Der Digital Justice Summit will darauf Antworten geben – und Impulse für die Justiz der Zukunft setzen.
Autorin: Anna-Janina Stöhr ist Redakteurin bei dem Online-Fachportal Verwaltung der Zukunft (VdZ.org) der Wegweiser Media & Conferences GmbH. Fokus des Portals sind die Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, mit Schwerpunkten wie der Beschaffung, der Justiz und dem Einsatz von KI.
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Drei Jahre Legal AI: Was geblieben ist
Seit drei Jahren wird der Rechtsmarkt von einer Frage begleitet: Was macht künstliche Intelligenz mit dem Anwaltsberuf? Eine Antwort haben wir noch immer nicht. Was wir aber wissen ist, dass die Voraussagen und Versprechen der vergangenen Jahre – heute – noch nicht eingetreten sind und teilweise vielleicht auch nie eintreten werden. Auf der anderen Seite ist mit Claude Opus in den vergangenen Monaten ein Modell auf den Weg gekommen, das auch abseits von Hype-Geschwurbel eine völlig neue Dimension darstellt. Ein guter Anlass für einen Rückblick auf die vergangenen drei Jahre.
ChatGPT erscheint am 30. November 2022. In den ersten Wochen ist die Reaktion in der juristischen Welt verhalten. Ein paar Technikbegeisterte spielen damit herum, testen ob das Modell die Grundzüge des BGB kennt, schreiben Witze auf Twitter. Die meisten Anwälte schauen kurz hin und machen weiter. Viele verwechseln es mit einer Suchmaschine und sind entsprechend enttäuscht, wenn das Modell den Wettlauf der Sicherungsgeber nicht auf 18-Punkte-Niveau erklären kann. Das ändert sich schnell.
Anfang 2023 kommen die ersten Berichte über Anwälte, die ChatGPT für juristische Recherchen nutzen. Harvey, damals noch kaum bekannt, schließt erste Pilotprojekte mit Großkanzleien ab. Im Mai übernimmt Thomson Reuters das Unternehmen Casetext für 650 Millionen Dollar, das erste deutliche Signal, dass institutionelles Kapital die Sache ernst nimmt.
Spätestens dann beginnen die Versprechen. Eine M&A-Due-Diligence soll künftig statt 500 Stunden nur noch 48 dauern. Die Kosten sollen von 500.000 auf 5.000 Dollar sinken. Die Billable Hour wurde in den vergangenen 3 Jahren öfter für tot erklärt als der Bitcoin.
Wer diese Zahlen und Prognosen hinterfragte, galt als jemand, der den Wandel verschläft. Ich habe mehrere Jahre in großen Litigation-Teams gearbeitet. Die wenigsten derjenigen, die damals und heute mit solchen Prognosen um sich warfen, hatten je ein Mandat betreut.
Was 2023 auch beginnt, aber erst 2024 richtig sichtbar wird: die Halluzinationen. Sprachmodelle sind keine Suchmaschinen. Sie wissen nicht, ob ein Urteil existiert. Vielmehr produzieren sie plausibel klingende Antworten. In den USA reichen Anwälte Schriftsätze mit erfundenen Urteilen ein. Die Fälle gehen durch die Medien, aber die Lektion kommt in der Breite nicht an.
In Deutschland tauchen 2025 ebenfalls erstmal Schriftsätze auf, die nicht existierende Urteile zitieren, vor dem AG Köln, dem OLG Celle, dem LG Frankfurt.
Während sich diese Fälle häufen, wächst der Markt ungebremst weiter. Insgesamt sammeln Legal-Tech-Startups wie Harvey und Legora 2025 weltweit Milliarden Dollar ein. Mehr, als mehrere Großkanzleien zusammengenommen in derselben Zeit umsetzen. Im selben Jahr erstellt Deloitte Australien ein Regierungsgutachten mit KI-Unterstützung, das erfundene Quellen und nicht existierende Gerichtsurteile enthält. Es kommt zur Teilrückzahlung. Deloitte gehört zu den Unternehmen, die KI-Transformation als Beratungsleistung verkaufen. Wie viel Qualitätskontrolle intern stattfand, lässt sich nicht beurteilen. Dass es jemandem hätte auffallen müssen, schon.
Die strukturellen Schwächen der Technologie bleiben trotzdem sichtbar. Der BullshitBench v2 testet 2025 über 70 Sprachmodelle mit juristisch klingenden, aber sinnlosen Fragen, also Fragen, die keine richtige Antwort haben, weil sie auf falschen Prämissen beruhen. Ein erfahrener Jurist erkennt das sofort. Die meisten Modelle antworten trotzdem. Die Reasoning-Modelle, die explizit auf Nachdenken ausgelegt sind, schneiden sogar schlechter ab als einfachere Varianten, weil sie darauf trainiert sind, eine Antwort zu produzieren, nicht darauf, eine falsche Frage zurückzuweisen.
Wo stehen wir also im März 2026? Die Versprechen von 2023 sind nicht eingetreten. Due Diligences dauern nicht wenige Minuten und auch nicht 48 Stunden. Anwälte sind kein Auslaufmodell. Die Billable Hour lebt und in den USA erreichen Stundensätze neue Höhen.
Was es unstreitig gibt, sind Werkzeuge, die bestimmte Aufgaben schneller machen – Recherche, Rohentwürfe, Dokumentenzusammenfassungen. Werkzeuge, die erhebliche Qualitätskontrolle erfordern. Ach ja: Und niemand traut sich 2026 mehr, Bindestriche zu verwenden, aus Angst, wegen KI-Nutzung auf den Deckel zu bekommen.
Gleichzeitig deutet sich gerade etwas an, das über inkrementelle Verbesserungen hinausgeht. Die aktuellen Spitzenmodelle, allen voran Claude Opus, produzieren juristische Texte, die qualitativ in einer anderen Liga spielen als noch vor einem Jahr. Vollständige Schriftsatzentwürfe mit Struktur, Subsumtion und Tenorierung, wo vor zwölf Monaten bestenfalls brauchbare Absätze herauskamen. Dazu kommen die sogenannten agentic-Fähigkeiten, also die Möglichkeit, Modelle eigenständig mehrstufige Aufgaben abarbeiten zu lassen. Und mit ihnen ein zweiter, vielleicht folgenreicherer Pfad: Anwälte beginnen, sich eigene Werkzeuge zu bauen.
Das Schlagwort dafür ist Vibe-Coding und es funktioniert schon heute viel besser, als die meisten erwarten würden. Was passiert mit einem Markt für juristische Standardsoftware, wenn die Nutzer anfangen, sich ihre Lösungen selbst zu bauen? Vor drei Jahren war „buy or build“ keine echte Frage. Software selbst zu entwickeln war für die allermeisten Kanzleien zu aufwendig, zu teuer, zu weit weg vom Kerngeschäft. Das hat sich verschoben. Für kleinere Einheiten wie Boutiquen oder Einzelanwälte ist der Eigenbau funktionaler Werkzeuge heute realistisch und auch für größere bald sicher umsetzbar.
Ob das reicht, um den milliardenschweren Anbietern Marktanteile abzunehmen, ist offen. Es ist gut möglich, dass in einem Jahr viele Kanzleien feststellen, dass sie für ihre konkreten Bedürfnisse keine Plattform brauchen, die acht Milliarden Dollar wert sein will. Es ist genauso möglich, dass Harvey, Legora und andere ihre Produkte so tief in Kanzleisysteme integrieren, etwa durch Funktionen wie Dokumentenmanagement, Aktenverwaltung und Abrechnung, dass ein Wechsel praktisch nicht mehr in Frage kommt.
Es bleibt also spannend.
Autor: Tobias Voßberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät an der Schnittstelle von geistigem Eigentum und neuen Technologien. Daneben analysiert er als Host des „Jura & KI“-Podcasts die Leistungsfähigkeit und Grenzen von KI-Werkzeugen in der Rechtsberatung und publiziert regelmäßig zu den Auswirkungen neuer Technologien auf die juristische Praxis. Seine Website ist unter www.iplaw.lol abrufbar.
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Wird Apple Intelligence der nächste Wettbewerber für juristische KI Software?
Greift nun nach Anthropics „Claude for Legal“ und OpenAIs „Codex for Legal“ der nächste große KI-Anbieter nach dem Rechtsmarkt?
Mit Apple Intelligence tritt jetzt ein weiterer Akteur auf den Plan. Apple zielt dabei nicht auf eine klassische Legal Tech Plattform ab. Stattdessen integriert das Unternehmen KI Funktionen direkt in seine Geräte und Anwendungen und könnte damit insbesondere kleinere und mittelständische Kanzleien sowie Rechtsabteilungen ansprechen.
Datenschutz als entscheidender Faktor
Für viele Organisationen bleibt Datenschutz die größte Hürde bei der Einführung generativer KI. Genau hier setzt Apple an. Nach Angaben der American Bar Association verfolgt Apple einen dreistufigen Ansatz. Einfache Aufgaben werden direkt auf dem Gerät verarbeitet. Für komplexere Anfragen nutzt Apple die Infrastruktur Private Cloud Compute. Für besonders umfangreiche Aufgaben kann das System zusätzlich auf externe Modelle wie ChatGPT zugreifen, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer.
Die American Bar Association bewertet diesen Ansatz besonders für Juristen positiv. In ihrem Fachbeitrag kommt sie zu dem Schluss, dass Apple Intelligence die Chancen künstlicher Intelligenz mit einem hohen Maß an Datenschutz und Sicherheit verbindet. Gerade für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, könnte dies ein wichtiger Vorteil sein.
KI wird Teil des Arbeitsalltags
Während viele Legal AI Lösungen als eigenständige Anwendungen genutzt werden, verfolgt Apple einen anderen Ansatz. Funktionen wie Textbearbeitung, Zusammenfassungen, intelligente Suche oder kontextbezogene Assistenz werden direkt in Betriebssysteme und Standardanwendungen integriert. Die nächste Generation von Apple Intelligence soll zudem noch tiefer in Apps, eMails, Dokumente und andere Arbeitsabläufe eingebunden werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeitende müssen keine zusätzliche Software erlernen, um von KI zu profitieren. Die Technologie wird zunehmend unsichtbar und entwickelt sich zu einem festen Bestandteil der täglichen Arbeit.
Druck auf spezialisierte Legal AI Anbieter
Diese Entwicklung könnte die Wettbewerbsbedingungen im Legal Tech Markt verändern. Wenn grundlegende Aufgaben wie Recherche, Zusammenfassungen, Textoptimierung oder Wissensmanagement bereits durch Betriebssysteme und Standardsoftware unterstützt werden, steigt der Druck auf spezialisierte Anbieter. Ihr Mehrwert muss künftig noch stärker in juristischem Fachwissen, spezialisierten Workflows und branchenspezifischen Funktionen liegen.
Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien der Rechtsbranche, dass die Nachfrage nach KI Werkzeugen wächst, insbesondere wenn diese nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integriert werden können. Viele Kanzleien und Rechtsabteilungen verfolgen zwar weiterhin einen vorsichtigen Ansatz, die Nutzung generativer Legal KI nimmt jedoch kontinuierlich zu.
Fazit
Apple wird kurzfristig keine spezialisierten Legal Tech Plattformen ersetzen. Dennoch könnte Apple Intelligence den Markt nachhaltig beeinflussen. Die Kombination aus breiter Verfügbarkeit, tiefer Integration in bestehende Arbeitsumgebungen und einem starken Fokus auf Datenschutz adressiert genau die Anforderungen, die viele Kanzleien und Rechtsabteilungen bislang von einer breiteren KI Nutzung abgehalten haben.
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KI frisst keine Juristenjobs — aber sie verändert sie. Was das für Ihre Kanzlei bedeutet
Seit geraumer Zeit verändert der Einsatz von KI den Arbeitsalltag von Juristen, etwa indem sie Informationen strukturiert oder Dokumente zusammenfasst. Heißt das, dass Juristen künftig überflüssig werden? Ein Experiment der Universität Düsseldorf, das in der ZDF-Dokumentation „Frisst die KI unsere Jobs?“ vorgestellt wurde, liefert eine klare Antwort.
In diesem Experiment sollten Doktorandinnen und Doktoranden innerhalb von 45 Minuten ein juristisches Gutachten erstellen. Dabei kamen unterschiedliche Arbeitsweisen zum Einsatz: eine rein KI-gestützte Bearbeitung, die Kombination aus KI und fachlicher Überprüfung sowie eine klassische Recherche ohne KI. Die KI-gestützte Gruppe mit fachlicher Prüfung lieferte qualitativ bessere Gutachten als sowohl die rein KI-basierte als auch die klassische Gruppe — und das in derselben 45-Minuten-Zeitspanne.
Das zeigt: KI kann juristische Arbeit nicht ersetzen, aber wirkungsvoll unterstützen. Besonders bei der Recherche, Strukturierung und Zusammenfassung von Informationen sowie bei ersten Entwürfen lässt sich durch KI die Effizienz erhöhen. Gleichzeitig bleiben die juristische Bewertung und Risikoeinschätzung sowie die Einordnung komplexer Sachverhalte Aufgaben der Juristen.
Warum der hybride Ansatz überzeugt
Im Experiment überzeugte die rein KI-basierte Arbeitsweise zwar durch ihre Geschwindigkeit und professionelle Formulierungen, aber aus rechtlicher Sicht waren die Texte nicht alle korrekt. Der Grund: Es kann passieren, dass KI Inhalte verkürzt darstellt oder fehlerhafte Schlussfolgerungen zieht. Deshalb bleibt die menschliche Kontrolle unverzichtbar. Bei der klassischen Vorgehensweise, der manuellen Recherche, wurde deutlich, dass sie wesentlich zeitaufwendiger ist. Am erfolgreichsten erwies sich der hybride Ansatz. Hierbei übernimmt die KI vorbereitende Aufgaben, während Juristinnen und Juristen die Ergebnisse prüfen, bewerten und in den richtigen Kontext setzen. Dieses Modell verbindet Effizienz mit juristischer Verantwortung und schafft mehr Zeit für hochwertige Beratungsleistungen.
Juristische Arbeit wird sich verändern, nicht verschwinden. Routineaufgaben wie Recherche, Strukturierung und Erstellung erster Entwürfe lassen sich mit KI deutlich effizienter erledigen. Die rechtliche Einordnung, die Risikoabwägung und das strategische Denken bleiben Aufgaben der Juristinnen und Juristen.
Für Kanzleien stellt sich daher weniger die Frage, ob KI eingesetzt werden soll, sondern welche Aufgaben sich dafür eignen und wie der Einsatz DSGVO-konform, sicher und in den bestehenden Kanzleibetrieb integrierbar gestaltet wird. Das ist keine rein technische Entscheidung, sondern eine strategische.
Septeo CNEE unterstützt Kanzleien dabei, KI-Lösungen datensouverän und praxistauglich einzusetzen, abgestimmt auf die Anforderungen des deutschen Berufsrechts.
->Detaillierte Informationen zum beschriebenen KI-Experiment unter: Frisst KI juristische Jobs? Was ein Experiment über die Zukunft der Rechtsarbeit zeigt
Autor: Alexander Henning, Vice President Marketing & Growth Septeo CNEE
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Mit Schweitzer wird Wissen wirksam – weil es dort verfügbar ist, wo Sie fundierte Entscheidungen treffen
Fachwissen bildet das Fundament Ihrer Arbeit. In komplexen Informationswelten schaffen wir Orientierung. Die Kombination aus kuratierten Inhalten, persönlicher Expertise und integrierter Technologie entlastet Ihren Arbeitsalltag – und gibt Ihnen die Sicherheit, sich auf verlässliche Informationen zu stützen.
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Legal Tech KI Firma JUPUS hat eine Series A Finanzierung über 13 Mio. Euro abgeschlossen
Die Kölner Legal Tech KI Firma JUPUS hat eine Series A Finanzierung über 13 Mio. Euro abgeschlossen. Geführt wurde diese Runde von Semapa Next, mit der NRW.BANK als Co-Investorin. Acton Capital und der HTGF | High-Tech Gründerfonds investieren erneut.
JUPUS will das Problem der fehlenden Rechtsanwaltsfachangestellten durch KI lösen. In den letzten 30 Jahren hat sich die Zahl der Anwälte verdreifacht, die Zahl neu ausgebildeter Rechtsanwaltsfachangestellten ist im selben Zeitraum aber um über 70 Prozent eingebrochen.
Aktuell arbeiten über 2.000 Anwälte mit JUPUS. Täglich werden mehr als 2.000 neue Fälle über JUPUS KI bearbeitet. Das neue Kapital soll zum Ausbau der Firma verwendet werden.
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Die intelligente Kanzlei: Mehr Effizienz durch Digitalisierung und KI
Die hohen Erwartungen der Mandanten, steigende Komplexität der Fälle sowie der Fachkräftemangel machen Kanzleien immer mehr zu schaffen. Helfen können ein zentrales Dokumentenmanagement, digitalisierte Posteingänge sowie KI-gestützte Recherchen und Analysen. Sie entlasten nicht nur die Juristen und Refas, sondern stellen die Kanzlei auch gleich zukunftsfähig auf.
Fakt ist: Early Adopter sind in der Rechtsbranche eher selten. Da der Digitalisierungsdruck jedoch spürbar wächst – getrieben von steigenden Erwartungen, zunehmendem Wettbewerb, Kostendruck und Regulatorik – ist die Digitalisierung längst kein „nice to have“ mehr, sondern ein „must have“. Kanzleien, die ihre Prozesse diesen veränderten Rahmenbedingungen schrittweise anpassen, werden schnell von ersten positiven Effekten profitieren.
Das bringt die Digitalisierung des Posteingangs
Ein digitaler Posteingang macht Kanzleien spürbar effizienter. Wer eingehende Dokumente digital statt analog erfasst, tut sich wesentlich leichter, diese einzelnen Rechtsanwälten und Fällen zuzuordnen. Da es keine Medienbrüche mehr gibt, lassen sich die Bearbeitungszeiten verkürzen, sodass Fälle zügiger bearbeitet werden können. Gleichzeitig sorgt die zentrale, transparente Ablage, beispielsweise von stp Documents, dafür, dass sich Fristen unkomplizierter einhalten lassen. Die Digitalisierung eingehender Dokumente reduziert sowohl die manuellen Routinetätigkeiten der ReFas, als auch den Aufwand auf Seiten der Rechtsanwälte. Das kann Rechtsanwalt Johannes Meinhardt von der Kanzlei Meinhardt, Gieseler & Partner bestätigen: „Durch die Nutzung von Winmacs und Documents verfügen unsere Anwälte jetzt über relevant mehr Zeit – sei es für abrechenbare Tätigkeiten oder mehr Freizeit. Das wirkt sich in der Woche pro Anwalt auf gut und gerne 2,5 Stunden aus.“ Die Entlastung bei den REFAs und im Sekretariat schätzt er auf 10 Prozent. Darüber hinaus ist die Digitalisierung der eingehenden Dokumente und Information Voraussetzung für den nächsten Schritt: die Automatisierung von Prozessen sowie den Einsatz von KI.
Dokumentenmanagement – digital, statt auf Papier
Die tägliche Papierflut hat nicht nur Meinhardt, Gieseler & Partner ausgebremst. Auch in anderen Kanzleien kämpft man mit der manuellen Dokumentensuche und der Tatsache, dass diese verteilt und vielfach unstrukturiert abgelegt werden. Das kostet Zeit, begünstigt Fehler und erhöht das Risiko, dass Fristen verstreichen. Fehlende Transparenz, mangelnde Compliance und nicht zuletzt die begrenzten Zugriffsmöglichkeiten auf Dokumente, beispielsweise aus dem Gericht oder dem Homeoffice, sind weitere Hemmnisse. Bei goost & nowak etwa ist die tägliche Menge analoger Dokumente in der Post ein so großer Aufwand, dass ein Sachbearbeiter jede Woche etwa 10 Stunden damit verbringt, Dokumente zu sammeln und zu klassifizieren.
Wie wichtig die Digitalisierung des Dokumentenmanagements für die Kanzlei war, fasst Markus Nowak so zusammen: „Ohne das Inputmanagement von Documents würde es in unserer Kanzlei nicht mehr gehen. Die Masse der eingehenden Dokumente ist inzwischen so groß, dass wir deren Zuordnung manuell nicht mehr schaffen würden. „Er und seine Kollegen profitieren von einer modernen, revisionssicheren Dokumentenverwaltung, inkl. schneller Volltextsuche. So werden Dokumente effizienter gefunden, Fehler vermieden und Workflows beschleunigt – selbst bei großen Aktenmengen und mobilen Zugriffen. Die automatisierte Klassifikation und Zuordnung von Dokumenten, die intuitive Nutzung und der mobile Zugriff erhöhen die Produktivität im Alltag und machen die Kanzlei deutlich leistungsfähiger.
Wenn Algorithmen Verträge lesen
Neue Möglichkeiten ergeben sich zudem durch den Einsatz von KI. Sie lässt sich beispielsweise im Bereich des Vertragsmanagements einsetzen, wo die Prüfung und Analyse von Verträgen viel Zeit in Anspruch nimmt. Egal, um welche Art von Verträgen es geht – KI-basierte Lösungen (z.B. stp.one Legal Twin Contract Insights) sind in der Lage, die wesentlichen Inhalte eines Vertragswerks zusammenzufassen, zu analysieren und Risiken zu identifizieren. Vor dem Hintergrund, dass die Aus- oder Bearbeitung von Verträgen oder Vereinbarungen viel Zeit in Anspruch nimmt, ist der Nutzen von KI bei dieser Art von Aufgabenstellung extrem groß. Selbstverständlich obliegt dem Rechtsanwalt die finale Einschätzung und Bewertung, aber wenn KI – wie eine Assistentin – wichtige Vorarbeit leisten kann, ist schon viel erreicht. KI-gestützte Vertragsmanagementlösungen entlasten Kanzleien, indem sie relevante Klauseln hervorheben, Haftungsregelungen oder Compliance-Aspekte kontrollieren und Standardklauseln automatisiert überprüfen. Das erlaubt es den Juristen, sich auf die rechtliche Bewertung und strategische Beratung zu konzentrieren. Die KI fungiert dabei stets als Assistenz – die finale Prüfung, Freigabe und Verantwortung verbleiben uneingeschränkt bei der Kanzlei. Ein weiterer Nebeneffekt: KI-basierte Vertragstools erhöhen die Transparenz – sei es hinsichtlich Fristen oder der Versionierung von Verträgen.
KI-basierte Recherche beschleunigt den Prozess
Doch wer sich auf die bisher genannten und erwiesenermaßen erfolgreichen Möglichkeiten moderner IT noch nicht einlassen möchte, dem sei die KI-basierte Recherche zum Einstieg ans Herz gelegt. Warum? Weil es sich bei juristischen Recherchen ebenfalls um eine zeitintensive Aufgabe handelt, sind auch hier die Mehrwerte von KI unmittelbar spürbar. Sie kann helfen, relevante Informationen schneller zu ermitteln, indem KI-gestützte Recherchetools innerhalb kürzester Zeit große Mengen an Rechtsprechung, Kommentaren, Gesetzen, Fachliteratur oder auch internen Dokumenten durchsuchen. Dabei ist KI in der Lage, inhaltliche Zusammenhänge, Synonyme und Kontexte zu erkennen, sodass relevante Treffer auch dann gefunden werden, wenn sie nicht exakt den Suchbegriff enthalten.
Moderne Recherchetools wie beispielsweise stp.one Legal Twin Smart Legal Research, priorisieren die Suchergebnisse zudem, sodass der Anwalt sich innerhalb kürzester Zeit einen Überblick verschaffen kann. Ein weiterer Vorteil derartiger Tools liegt in der kontextbezogenen Analyse, sprich, es können Fragestellungen erfasst, ähnliche Fälle identifiziert und einschlägige Urteile oder Normen referenziert werden. Zudem lassen sich die Rechercheergebnisse direkt mit Akten, Verträgen oder Schriftsätzen verknüpfen – die juristische Einordnung und Verantwortung bleibt jedoch auch in diesem Fall beim Anwalt; KI fungiert hier aber als leistungsstarke Assistenz.
Autor:
Florian Riedel ist Product Marketing Manager LFM bei Septeo / stp.one. Seine langjährige Expertise im Umgang mit den Herausforderungen in den Kanzleien sowie dem Markt von Kanzleisoftware machen ihn zu einem Experten in Sachen Kanzlei-Digitalisierung.
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LEGALFLY öffnet sein Legal Operating System für das gesamte Unternehmen
LEGALFLY, das Legal Operating System für Unternehmen, öffnet mit „Collaborator Access“ seine Plattform erstmals für das gesamte Unternehmen. Die Plattform richtet sich damit nicht länger ausschließlich an Rechtsabteilungen, sondern auch an Fachbereiche wie Einkauf, Vertrieb, HR oder Operations.
Die neue Funktion ermöglicht es diesen Bereichen, rechtliche Fragen zu stellen und Dokumente innerhalb definierter Leitplanken zu prüfen. Damin bewrühit erhalten erstmals alle Mitarbeitenden mit Bezug zu rechtlichen Fragestellungen Zugang zur Plattform. LEGALFLY erweitert den Einsatz von Legal AI über die Rechtsabteilung hinaus auf das gesamte Unternehmen und erschließt neue Nutzergruppen.
Ruben Miessen, CEO LEGALFLY, sagt: „Alle wissen, dass Legal-AI Rechtsabteilungen schneller macht. Wir wollen aber Unternehmen insgesamt schneller machen. In großen Unternehmen gibt es zehnmal so viele Manager, Bereichsleiter und Fachverantwortliche wie Jurist:innen. Sie alle beschäftigen sich täglich mit Verträgen, Compliance-Fragen, Einkaufsentscheidungen oder arbeitsrechtlichen Themen. Collaborator Access gibt all diesen entscheidenden Stakeholdern die Möglichkeit, rechtliche Aufgaben besser, schneller und sicherer zu erledigen.”
„Wir lösen ein riesiges Problem vieler Inhouse-Rechtsabteilungen und verbinden die Rechtsabteilung mit jedem einzelnen Mitarbeitenden, der regelmäßig mit rechtlichen Fragestellungen in Berührung kommt. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass diese Arbeit innerhalb klar definierter Leitplanken erfolgt – also in einer sicheren Umgebung. Die Rechtsabteilung wird dadurch vom Flaschenhals zur sicheren, einfach nutzbaren Infrastrukturebene für rechtliche Themen im gesamten Unternehmen.“
Die meisten Legal-AI-Lösungen wurden mit Blick auf Jurist:innen entwickelt – ob in Rechtsabteilungen oder Kanzleien, die über ein tiefes Verständnis juristischer Prozesse und des Rechts selbst verfügen. Dabei bleibt die große Mehrheit der Nutzer:innen außen vor: Mitarbeitende, für die rechtliche Fragen zwar zum Arbeitsalltag gehören, aber nicht ihr Kerngebiet sind.
Mit Collaborator Access können Fachbereiche rechtliche Fragen stellen, Dokumente prüfen und juristische Prozesse anstoßen – innerhalb klar definierter Leitplanken und Freigabestufen, die von der Rechtsabteilung vorgegeben werden. Dadurch werden Standardanfragen schneller bearbeitet, während die Kontrolle über rechtliche Entscheidungen bei den zuständigen Teams verbleibt.
Die Lösung integriert sich direkt in bestehende Arbeitsumgebungen wie Microsoft Word, Outlook, Teams oder Slack. Mitarbeitende können rechtliche Fragestellungen in den Anwendungen bearbeiten, die sie bereits täglich nutzen – ohne Change Management und ohne neue Tools erlernen zu müssen. Anfragen und Dokumente werden automatisch an die richtigen Personen weitergeleitet, während KI-gestützte Prüfungen an definierten Stellen zur Freigabe an die Rechtsabteilung zurückgespielt werden.
Unternehmensrichtlinien können, sind sie einmal von der Rechtsabteilung hinterlegt worden, über eine in bestehende Systeme einbettbare Chat-Oberfläche abgefragt werden. Wie bei allen Funktionen von LEGALFLY werden sensible Daten auch bei Collaborator Access standardmäßig vor der Verarbeitung anonymisiert. Dadurch reduziert die Plattform das Risiko, dass Mitarbeitende für rechtliche Fragestellungen auf allgemeine KI-Anwendungen zurückgreifen und dabei vertrauliche Informationen preisgeben.
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