Legal Tech
„Alles wird sich ändern“
Der Rechtsmarkt steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, neue Anbieter und digitale Workflows verändern die Art, wie juristisch gearbeitet wird – und stellen auch etablierte Institutionen vor neue Fragen. Mit der legalXchange startet der Verlag C.H.BECK gemeinsam mit vier weiteren Gründungsmitgliedern nun ein neues Veranstaltungsformat zur digitalen Transformation. Warum jetzt – und welche Rolle kann der juristische Fachverlag in diesem Umbruch spielen? Ein Gespräch mit Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung von C.H.BECK und Mitglied des Executive Boards der legalXchange.
LTV: Herr Prof. Dr. Weber, warum startet C.H.BECK gerade jetzt mit der legalXchange ein neues Konferenzformat?
Neue Datenmodelle, neue Anbieter, neue Arbeitsprozesse – Künstliche Intelligenz verändert schon heute das praktische juristische Arbeiten. Einerseits sehe ich darin eine große Chance: Routinen können mithilfe von KI effizienter erledigt werden, Recherchen werden schneller, der Zugang zum Recht wird breiter. Andererseits kann KI nie an die Stelle einer richterlichen Entscheidung oder des persönlichen Beratungsgesprächs zwischen Anwalt und Mandant treten. Das ist mir ganz wichtig, die Verantwortung muss immer ein Mensch tragen. Durch neue Technologien bekommen sie nun mehr Unterstützung und mehr Freiraum. Die Qualität der Rechtspflege kann dadurch sogar steigen. Denn KI kann helfen, sehr schnell, umfassend und lückenlos alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erfassen und auszuwerten. Das kann dazu beitragen, schneller zu einem zutreffenden Rat oder zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.
Diese Entwicklung wollen wir nicht nur beobachten, sondern aktiv begleiten und ein Stück weit mitgestalten. Und deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Forum, in dem diese Entwicklungen sachlich und fundiert diskutiert werden.
LTV: Welche Lücke soll dieses Format schließen?
Es gibt schon einige Legal-Tech-Veranstaltungen, aber häufig bleiben diese entweder technisch oder sehr allgemein. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen konkrete Anwendungsfälle zeigen und zugleich strategische Fragen stellen. Wie implementiert man Technologie verantwortungsvoll? Wie verändert sich Organisation? Welche Kompetenzen werden gebraucht? Als juristischer Fachverlag und Anbieter einer juristischen Datenbank seit Jahrzehnten sind wir dafür prädestiniert, denn wir haben die längste Erfahrung am Markt, kennen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden, und können auf den Inhalten unserer Autorinnen und Autoren aufbauen. Die legalXchange richtet sich daher an alle, die nicht nur über Digitalisierung sprechen wollen, sondern sie praktisch umsetzen, in Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Verwaltung. Uns geht es um Realismus, nicht um Visionen um ihrer selbst willen.
LTV: Was unterscheidet die legalXchange von diesen bestehenden Legal-Tech-Events?
Die Besonderheit liegt in der Partnerstruktur. Mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, C.H.BECK, dem Legal Tech Verband, dem Liquid Legal Institute und dem Legal Tech Colab kommen fünf führende Institutionen mit Exzellenz, Innovationskraft und einem tiefen Branchenverständnis zusammen und bündeln sehr unterschiedliches Know-how: staatlich, wissenschaftlich, unternehmerisch, verlegerisch. Diese Kombination schafft eine andere Tiefe. Es geht nicht um Produktpräsentationen, sondern um die Frage, wie der Rechtsmarkt als Ganzes aufgestellt sein muss, um technologisch souverän zu bleiben.
LTV: Welche Zielgruppen wollen Sie bewusst zusammenbringen – und warum ist dieser Austausch so wichtig?
Die legalXchange soll ein Treffpunkt sein für alle, die Rechtsprozesse durch digitale Lösungen verbessern wollen. Dazu gehören Kanzleien ebenso wie Unternehmensjuristinnen und -juristen, Legal-Tech-Start-ups, etablierte Softwareanbieter – und durchaus auch unsere Mitbewerber. Wir verstehen die Veranstaltung als Plattform für Austausch, Vernetzung und praxisnahe Impulse.
Dieser Austausch ist uns aus mehreren Gründen wichtig. Erstens hilft er beim Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks zwischen Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Hochschulen. Zweitens trägt er dazu bei, eine Legal-Tech-Community zu etablieren, die regional verankert ist, aber international denkt. Und drittens eröffnet er auch dem juristischen Nachwuchs neue Perspektiven und Berufsbilder, etwa durch spezielle Formate für Studierende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger.
LTV: Welche strategischen Ziele verfolgt C.H.BECK mit dieser Initiative?
Unsere Ziele sind durchaus ambitioniert: Wir wollen das neue Signature Event für die digitale Transformation im deutschsprachigen Raum mit internationaler Strahlkraft etablieren. Vor allem aber wollen wir Impulse für die digitale Transformation setzen – in Kanzleien, in Unternehmen, in der Justiz und in der Verwaltung.
LTV: Wie fügt sich das Event in die Gesamtstrategie von C.H.BECK ein – und verändert sich damit auch die Rolle des Verlags im Rechtsmarkt?
Im Rahmen unseres internen Strategieprozesses haben wir eine interessante Erkenntnis gewonnen. Man könnte sie vielleicht so zusammenfassen: Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist. Wir werden künftig nicht mehr nur ein Verlag sein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, das auf Grundlage seiner umfassenden Inhalte technologische Lösungen für den gesamten Rechtsmarkt anbietet – einschließlich KI. Die Inhalte bleiben also unser Fundament. Aber auf dieser Basis entstehen neue Anwendungen und neue Formen der Nutzung. Und wir wollen dabei die Maßstäbe setzen.
LTV: Woran werden Sie den Erfolg der legalXchange messen?
Ganz einfach: an der Resonanz im Markt und an den Rückmeldungen, die wir von dort bekommen. Wir wollen mit diesem Format tatsächlich etwas bewegen. Wenn es uns gelingt, neue Diskussionen anzustoßen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und konkrete Entwicklungen im Markt zu fördern, dann haben wir unser Ziel erreicht.
-> Jetzt Ticket für die legalXchange 2026 sichern.
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Wenn ChatGPT nicht mehr reicht: Wie spezialisierte KI-Tools juristische Arbeit verändern
Viele Juristinnen und Juristen haben inzwischen erste Erfahrungen mit KI-Tools gesammelt. Recherchen strukturieren, Texte entwerfen oder Dokumente zusammenfassen – vieles funktioniert bereits erstaunlich gut. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis schnell eine Grenze: Generische KI-Tools sind selten auf juristische Arbeitsabläufe zugeschnitten.
Genau hier setzen spezialisierte KI-Arbeitsplätze für Juristen an. Systeme wie BEAMON AI kombinieren Rechercheunterstützung, Dokumentenanalyse und strukturiertes Prompting in einer Umgebung, die auf typische Workflows in Kanzleien und Rechtsabteilungen ausgerichtet ist. Statt einzelner Prompts rückt zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, wie sich komplexe juristische Arbeitsprozesse systematisch mit KI unterstützen lassen.
Die Fachseminare von Fürstenberg greifen diese Entwicklung mit zwei aufeinander aufbauenden Webinaren auf. Das Einführungsseminar zu BEAMON AI ordnet zunächst den technologischen Wandel im Rechtsmarkt ein und zeigt, welche Funktionen und Grenzen KI-Systeme in Kanzleien und Rechtsabteilungen tatsächlich haben. Anhand konkreter Anwendungsfälle wird demonstriert, wie Dokumentenanalyse, strukturierte Recherche oder Workflow-Definitionen mit KI unterstützt werden können. Auch rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa Datenschutz, Berufsgeheimnisschutz und die KI-Verordnung, werden praxisnah eingeordnet.
Das Intensivseminar für fortgeschrittene Nutzer vertieft anschließend die Arbeit mit generativer KI. Im Mittelpunkt stehen professionelles Prompting, bewährte Prompt-Techniken für juristische Aufgaben und der Aufbau wiederverwendbarer Prompt-Strukturen für die Kanzleipraxis. Ziel ist es, präzisere Ergebnisse zu erzielen, Nachbearbeitungsaufwand zu reduzieren und KI-Workflows systematisch in die eigene Arbeitsweise zu integrieren.
Teilnehmende erhalten zudem die Möglichkeit, BEAMON AI für 90 Tage kostenfrei zu testen und die Einsatzmöglichkeiten im eigenen Arbeitsumfeld zu erproben.
Termine (Live-Webinar):
16. April 2026 (Einführung) · 7. Mai 2026 (Intensiv)
-> Details zu den Beamon-Webinaren hier
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Erfahrungsbericht zum Benchathon zur Vermessung der Legal‑KI
Am 14. und 15. März 2026 fand der „Benchathon zur Vermessung der Legal‑KI“ statt, ein neues Format, mit dem im Rahmen der BenGER‑Studie untersucht wird, wie gut Sprachmodelle im juristischen Kontext im Vergleich zu Jurist:innen arbeiten. Die Idee dahinter: herausfinden, wann KI die juristische Arbeit sinnvoll unterstützen kann und wo man auch künftig auf eine sorgfältige menschliche Prüfung angewiesen bleibt. Der Benchathon lief gleichzeitig in Berlin, München und online, ich selbst war beide Tage komplett remote dabei.
Konkret wurden standardisierte juristische Aufgaben in verschiedenen Varianten bearbeitet, einmal rein „von Hand“ durch Menschen, einmal mit KI‑Unterstützung. So ließ sich sehr gut beobachten, wie sich Qualität, Tempo und Zuverlässigkeit der Lösungen verändern und welche Rolle Legal‑KI in der künftigen Praxis realistisch spielen kann. Getragen wurde das Ganze von einem breiten Bündnis aus Organisationen wie dem Legal Tech Verband Deutschland, dem Liquid Legal Institute, recode.law, der LMU München, der TU München sowie Partnern aus Kanzleien, Legal‑Tech‑Unternehmen und Verlagen.
Arbeitsweise im Benchathon: Struktur, Tools und Setting
Aus Sicht der Teilnehmenden fühlt sich der Benchathon an wie eine Mischung aus Examensklausur, Moot Court und Legal‑Tech‑Labor. Man bekommt klar strukturierte Sachverhalte mit Bearbeitungshinweisen und arbeitet in einer Oberfläche, in der sich Gliederung, Notizen und Lösung gut organisieren lassen. Ich habe an beiden Tagen insgesamt rund elf Stunden an unterschiedlichen Fällen gearbeitet – mal ganz klassisch nur mit Gesetz und Kommentar, mal mit bewusst eingesetzter KI‑Unterstützung beim Strukturieren und Formulieren.
Die Aufgaben deckten ein breites Spektrum ab: von typischen Gutachtenkonstellationen aus Strafrecht AT/BT und BGB‑Zivilrecht über öffentlich‑rechtliche Probleme bis hin zu klausurtypischen Examensfragen. Besonders spannend war für mich, dieselben Sachverhalte in verschiedenen Bearbeitungsvarianten zu sehen. So wurde schnell deutlich, wo KI bei gut bekannten Standardproblemen tatsächlich hilft – und wo sie zwar sehr „sauber“ formuliert, inhaltlich aber an entscheidenden Stellen falsch liegt. Gerade dieser unmittelbare Vergleich macht den Benchathon für mich so wertvoll: Man arbeitet nicht abstrakt „mit KI“, sondern muss bei jedem Fall entscheiden, ob eine Lösung wirklich tragfähig ist.
Persönlicher Hintergrund und Lernerfahrungen
Ich studiere Jura in Deutschland, bin aber Nicht‑Muttersprachler und habe vorher mehrere Jahre in der Ukraine als Rechtsanwalt, in der Strafverfolgung und bei Ermittlungsbehörden in anspruchsvollen Straf‑ und Wirtschaftssachen gearbeitet. Für mich war der Benchathon deshalb doppelt interessant: Einerseits konnte ich testen, wie gut mein aktuelles Niveau in Gutachtenstil, Gliederung und Fallbearbeitung im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen Teilnehmenden ist. Andererseits konnte ich sehr genau beobachten, wie KI mit denselben Anforderungen umgeht, die uns im Studium und in der Praxis täglich begegnen.
Vom Gefühl her hatte der Benchathon etwas Sportliches: klar umrissene Fälle, Zeitdruck, Fokus – und am Ende sofort Feedback. Didaktisch war das extrem ergiebig. Ich habe gemerkt, wie sehr mich die intensive Arbeit mit Legal‑KI dazu bringt, meine eigene Argumentation noch klarer aufzubauen, Problemstellen präziser zu markieren und bewusster zu prüfen, wo Fehler entstehen – bei mir selbst und bei der KI. Gerade als Nicht‑Muttersprachler war es spannend zu sehen, wie Sprachmodelle „Gutachtenstil“ nachahmen – und dann ganz bewusst zu entscheiden, welche Formulierungen ich übernehme und wo ich lieber meine eigene Sprache benutze.
Ergebnisse und Leistungsbewertung
Ein persönlicher Höhepunkt waren für mich die Auswertungen am Ende. Einige meiner Lösungen wurden mit sehr guten Notenpunkten und ausführlichen Kommentaren zu Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten bewertet – das kam einer echten Klausurbesprechung sehr nahe. In den Bestenlisten der rein menschlichen Bearbeitungen erschien ich mit meinem Pseudonym in den vorderen Rängen, was mir eine sehr konkrete Rückmeldung zu meinem aktuellen Leistungsstand im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen Teilnehmenden gegeben hat. Rückblickend habe ich aus diesen zwei Tagen fachlich und methodisch sogar mehr mitgenommen, als ich erwartet hatte – vor allem durch den direkten Vergleich der eigenen Lösungen mit denen anderer und mit KI‑unterstützten Bearbeitungen.
Die Screenshots meiner Bewertungen, der Bestenlisten und der Gesamtübersicht zeigen sehr gut, wie fein die Ergebnisse aufbereitet wurden: Notenpunkte, qualitative Kommentare, Ranglisten für menschliche Teilnehmende und KI‑unterstützte Bearbeitungen. Diese Transparenz ist aus meiner Sicht entscheidend: Erst wenn man sehen kann, wie KI in standardisierten juristischen Aufgaben tatsächlich abschneidet, lässt sich seriös darüber sprechen, welche Aufgabenbereiche sich für einen KI‑Einsatz eignen und wo menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt.
Inhaltlich habe ich aus den beiden Tagen drei Dinge besonders mitgenommen:
1. Legal‑KI ist schon sehr leistungsfähig, aber noch kein Autopilot.
Bei vielen Standardproblemen sind die Vorschläge hilfreich, besonders in gut erschlossenen Rechtsgebieten. Gleichzeitig führen ungewohnte Konstellationen, knifflige Streitstände oder kleine Sachverhaltsvarianten immer wieder zu unsauberen oder falschen Ergebnissen. Im Ergebnis bleibt: KI kann viel entlasten, ersetzt aber die eigene Prüfung nicht.
2. Gutes Prompting zwingt zu klarem juristischem Denken.
Wer im Benchathon gute Ergebnisse wollte, musste die KI präzise anleiten: Sachverhalt ordnen, Normen benennen, Prüfungsaufbau vorgeben, Zwischenergebnisse hinterfragen. Im Grunde ist das nichts anderes als das, was wir im Gutachtenstil ohnehin tun – nur expliziter und strukturierter. Für mich war das ein großes Lernplus, weil ich meine innere „Gutachten‑Checkliste“ in klare Arbeitsschritte übersetzen musste.
3. Benchmarks helfen, die KI‑Debatte zu erden.
Die Grundidee des Benchathons, menschliche Bearbeitungen und Mensch+KI‑Lösungen systematisch nebeneinander zu legen, halte ich für genau den richtigen Ansatz. Statt abstrakt über „Gefahren“ oder „Chancen“ von KI zu diskutieren, bekommt man konkrete Daten: Wo ist KI schneller, wo genauer, wo klingt sie überzeugend, liegt aber falsch? Solche Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage, um in Kanzleien, Rechtsabteilungen und Ausbildung verantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Für das Jurastudium sehe ich in diesem Format großes Potenzial. Man lernt, KI pragmatisch einzusetzen, und wird gleichzeitig gezwungen, die eigene Arbeit kritisch zu spiegeln. Kommt die KI zu einem anderen Ergebnis als ich, muss ich entweder begründen können, warum sie falsch liegt – oder bereit sein, meine Lösung noch einmal zu überdenken. Beides ist für das Lernen enorm wertvoll.
Auch für die Praxis lässt sich viel mitnehmen. Wer heute Legal‑KI in Kanzlei oder Rechtsabteilung einsetzen möchte, braucht eine Vorstellung davon, wie zuverlässig ein Tool in typischen Anwendungssituationen arbeitet. Der Benchathon bietet dafür erste belastbare Vergleichswerte – über verschiedene Aufgabenformate und Anwendungsszenarien hinweg, unter Bedingungen, die echten Mandatskonstellationen erstaunlich nahekommen. Aus meiner Sicht ist genau das nötig, damit Legal‑KI nicht nur ein „Nice‑to‑have“, sondern ein bewusst eingesetztes Arbeitsmittel wird.
Möglich wurde der Benchathon nur durch die Zusammenarbeit vieler Akteur:innen aus Legal Tech, Wissenschaft und Praxis. Besonders hervorheben möchte ich den Legal Tech Verband Deutschland, recode.law, das Liquid Legal Institute, die LMU München, die TU München, Fieldfisher, Noxtua, Libra sowie weitere Partner aus Legal‑Tech‑Unternehmen und Verlagen, die Fälle, Infrastruktur und fachlichen Input beigesteuert haben. Für mich als Jurastudent war es beeindruckend zu sehen, wie Doktorand:innen, Praktiker:innen, Legal‑Tech‑Expert:innen und Studierende hier gemeinsam an einer datenbasierten Zukunft von Legal‑KI arbeiten.
Fazit
Nach diesen zwei Tagen bin ich vor allem eines: sehr motiviert, weiterzumachen. Der Benchathon war für mich nicht nur eine interessante Veranstaltung, sondern ein konkreter Anstoß, mein eigenes Lernen, meine Arbeitsweise und meinen Umgang mit KI‑Tools noch bewusster zu gestalten. Ich hoffe, dass das Format fortgeführt und ausgebaut wird – und dass noch viele Studierende und junge Jurist:innen die Möglichkeit bekommen, Legal‑KI unter so realistischen Bedingungen zu erleben.
Autor: Max Skydanchuk, LL.M., studiert Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Zuvor war er mehrere Jahre in der Ukraine als Rechtsanwalt, in der Strafverfolgung und bei Ermittlungsbehörden.
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Kostenloses Buch: KI-Verordnung (KI-VO) einfach erklärt
Der österreichische MANZ Verlag bietet das Buch „KI-Verordnung (KI-VO) einfach erklärt“ von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl zum kostenlosen Download an.
Mit diesem Werk betritt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl publizistisches Neuland. Nach seinem Kommentar zur KI-Verordnung legt er nun eine bewusst anders konzipierte Darstellung vor: keine klassische Kommentierung, sondern eine verständlich aufbereitete und KI-generierte Erläuterung der komplexen KI-Verordnung auf Grundlage der Normtexte und Erwägungsgründe.
Das Buch ist Teil eines gemeinsamen Pilotprojekts von MANZ und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl. Es zeigt exemplarisch, wie künstliche Intelligenz bereits heute bei der Analyse, Strukturierung und Aufbereitung juristischer Inhalte eingesetzt werden kann.
Dieses Werk verfolgt bewusst einen anderen Ansatz als ein klassischer juristischer Kommentar:
- verständliche Darstellung der KI-Verordnung
- systematische Erläuterung der Normtexte
- Einbeziehung der Erwägungsgründe und Leitlinien der Europäischen Kommission
- klare Struktur und Orientierung
Ziel ist es, die Inhalte der Verordnung zugänglich und auch für nicht spezialisierte Nutzer:innen nachvollziehbar darzustellen.
-> Das PDF kann hier kostenlos angefordert werden.
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Webinar: Technische Grundlagen und zentrale Vorgaben des EU AI Acts: Künstliche Intelligenz sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis (§15 FAO)
Das Webinar Technische Grundlagen und zentrale Vorgaben des EU AI Acts: Künstliche Intelligenz sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis (§15 FAO) vermittelt Anwältinnen und Anwälten, wie sie Künstliche Intelligenz sicher und verantwortungsvoll in der Mandatsarbeit einsetzen können.
Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Leitplanken für den professionellen Umgang mit KI:
- Welche Informationen dürfen in KI-Systeme eingegeben werden?
- Wie lassen sich datenschutz- und berufsrechtskonforme Workflows gestalten?
- Welche Prompting-Grundsätze unterstützen einen effizienten und verantwortungsvollen Einsatz von KI und haben sich im Kanzleialltag bewährt?
Neben einer verständlichen Einführung in die technischen Grundlagen von KI und generativer KI werden typische Einsatzszenarien im Kanzleialltag beleuchtet. Der Fokus liegt dabei auf den damit verbundenen Risiken, ethischen Fragestellungen sowie den wesentlichen Vorgaben des EU AI Acts.
Zudem ordnet das Webinar die relevanten Schnittstellen zur DSGVO, zum anwaltlichen Berufsrecht und zum Urheberrecht ein und zeigt auf, welche rechtlichen Grenzen beim Einsatz von KI-Tools zu beachten sind.
Das Webinar wird geleitet von Rechtsanwalt Martin Figatowski, Experte für KI-Recht, Datenschutz, Berufsrecht und moderne Technologien. Er verbindet technisches Verständnis mit anwaltlicher Praxis und zeigt, wie KI-Tools rechtssicher und mandatsgerecht eingesetzt werden.
-> Jetzt anmelden: KI sicher nutzen in der anwaltlichen Praxis
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Jahresstudie Bucerius Legal Innovation Hub LEGAL MARKET ECONOMICS – Interview mit Dr. Florian Skupin
Dr. Florian Skupin, Executive Director Legal Technoloy an der Bucerius Law School, spricht mit LTV Herausgeber Patrick Prior über die heute erschienene Jahresstudie des Bucerius Legal Innovation Hub 2025/2026 „LEGAL MARKET ECONOMICS“.
-> Die komplette Studie kann hier eingesehen werden
Hier auch als Audio-Podcast:
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Vienna Legal Innovation: KI, Krisen und Kanzleien: Was bringt die juristische Zukunft?
Wien hat mehr zu bieten als Schnitzel und Riesenrad. Jedes Frühjahr wird die Hauptstadt zum Hotspot für Legal Tech und Legal Innovation für die gesamte DACH-Region.
Die Rechtsbranche steht an einem Wendepunkt. Digitalisierung, Datenintelligenz und Künstliche Intelligenz verändern nicht nur die Art und Weise, wie Recht produziert wird, sondern auch, wie Juristen denken, Probleme lösen und Wertschöpfung generieren. Für junge Juristen bedeutet das: Wer die Zukunft der Branche mitgestalten will, muss heute mehr verstehen als Gesetzestexte und Urteile. Kompetenz in Technologie, Datenfragen und neuen Arbeitsformen wird zur Kernqualifikation.
Mitten in dieser Transformation hat sich die Vienna Legal Innovation – ein Format von Business Circle – als eine der relevantesten Plattformen im deutschsprachigen Raum etabliert. Sie ist nicht nur eine Konferenz, sondern ein Ecosystem für Austausch, Praxisdialog und Innovation in der juristischen Welt von morgen.
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Wenn Sie Interesse haben, bei der Vienna Legal Innovation 26 am 16. und 17. April in Wien dabei zu sein, freut es uns, dass wir aufgrund unserer Kooperation mit Business Circle für unsere Leser:innen einen rabattierten Anmeldelink über die Teilnahme für 890,- EUR (anstatt 1.190,- EUR) zur Verfügung stellen zu dürfen: HIER ANMELDEN MIT RABATTWarum Legal Innovation heute mehr ist als ein Buzzword
In vielen Unternehmen und Kanzleien herrscht nach wie vor Unsicherheit, wie künstliche Intelligenz rechtlich eingesetzt werden kann und darf. Eine Analyse des MIT zeigte im Sommer 2025, dass 95 Prozent der Unternehmen ihre KI-Projekte nicht zum wirtschaftlichen Mehrwert führen konnten. Das ist mehr als eine technische Herausforderung – das ist ein strukturelles Problem.
Auch in der juristischen Praxis lässt sich ein ähnliches Muster beobachten: Vieles wird ausprobiert, aber wenig wird systematisch umgesetzt. Teure Tools werden angeschafft, ohne dass eine Strategie dahintersteht; Pilotprojekte bleiben Insellösungen; große Erwartungen führen zu großen Enttäuschungen – und am Ende stehen oft mehr Fragen als Antworten.
Die Vienna Legal Innovation setzt genau an dieser Stelle an: Sie fordert heraus, die gängigen Narrative zu hinterfragen und KI nicht als technologische Spielerei zu verstehen, sondern als integralen Bestandteil des Rechtsprozesses – von der Datenaufbereitung über Analyse und Automatisierung bis hin zur Entscheidungsunterstützung.
Was die Vienna Legal Innovation anders macht
Im Kern ist dieses Event keine herkömmliche Fachkonferenz. Sie versammelt Juristinnen und Juristen, Entwickler, Produktmanager, Datenwissenschaftler und Entscheider aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Tech-Unternehmen und Beratungshäusern. Ziel: gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln, statt nur über Probleme zu reden.
Folgende Aspekte machen die Vienna Legal Innovation besonders relevant:
1. Praxiserfahrung statt Theoriebelehrung
Die Sessions sind nicht abstrakt oder akademisch, sondern drehen sich um konkrete Use-Cases: Wie lässt sich KI rechtssicher in Dokumentenanalysen integrieren? Wie müssen Daten aufbereitet werden, bevor sie in Modelle gespeist werden können? Welche Governance-Strukturen ziehen juristische Risiken frühzeitig ab? Solche Fragen stehen im Zentrum – und das mit realen Beispielen aus der Branche.
2. Interdisziplinärer Austausch
Innovation findet nicht in Abteilungen statt, sondern an Schnittstellen. Das bedeutet Kommunikation zunehmend mit IT-Spezialisten, Data Scientists und Produktentwicklern. Die Vienna Legal Innovation bringt genau diese Perspektiven zusammen – und ermöglicht damit ein Denken über Disziplingrenzen hinweg.
3. Fokus auf Datenqualität und Governance
Viele juristische KI-Projekte scheitern nicht an der modellierten Logik, sondern an der Datenbasis: unstrukturierte PDFs, fehlende Annotationen, schlechte Versionskontrolle, unkommentierte rechtliche Metadaten. Die Konferenz widmet diesem Thema eigene Formate, weil Daten die Grundlage jeder KI-Anwendung sind – und weil Rechtsfehler in der Analyse weitreichende Konsequenzen haben können.
4. Verantwortung und Regulatorik
Rechtliche Risiken dürfen bei der Nutzung von KI nicht nachträglich gelöst werden. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Haftung sind keine „nice-to-haves“, sondern zentrale Anforderungen einer verantwortungsvollen Nutzung von Legal Tech. Welche Anforderungen der EU-AI Act stellt, welche Governance-Prozesse nötig sind und wie Verantwortlichkeiten geregelt werden müssen – all das gehört zu den praxisrelevanten Diskussionen.
Learning Journeys statt Einweg-Vortrag
Ein besonderes Merkmal der Vienna Legal Innovation ist die Mischung aus Vorträgen, Workshops, Diskussionsrunden und interaktiven Formaten. Diese Lernformate sind darauf ausgelegt, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern dessen Anwendung sichtbar zu machen. Für junge Juristen bedeutet das: Snacks aus der Theorie sind nicht genug, Sie bekommen Werkzeuge, mit denen Sie in der eigenen Kanzlei oder Rechtsabteilung echte Fortschritte machen können.
Die Themen reichen von produktiven KI-Workflows über Digital Legal Delivery bis hin zur Frage, wie Legal Data Engineering Projekte mit echtem Mehrwert umgesetzt werden. Dabei bleibt der Blick nie nur bei der Technologie – sondern immer auch bei den rechtlichen Implikationen und den sozialen Auswirkungen.
Inspiration, Vernetzung und Karriereimpulse
Neben fachlicher Tiefe bietet die Vienna Legal Innovation einen unschätzbaren Networking-Effekt. Sie treffen dort nicht nur Experten, sondern potenzielle Arbeitgeber, Partner und Kolleginnen, die ähnliche Herausforderungen bearbeiten. Gerade für junge Juristen, die in die Themen Legal Tech, Legal Innovation, Digitalisierung und Daten einsteigen, ist dies ein ideales Umfeld, um Richtung und persönliche Prioritäten zu definieren.
Ein Teilnehmer beschreibt das Event treffend: „Hier habe ich nicht nur gelernt, wie KI funktioniert, sondern wie ich sie rechtlich verantwortbar nutzbar mache – und vor allem, wie ich andere davon überzeugen kann.“
Warum das für Ihre Karriere relevant ist
In einer Zeit, in der Kanzleien, Rechtsabteilungen und Beratungen zunehmend auf Technologie setzen, wird es für junge Juristen kaum mehr ausreichen, nur juristisch versiert zu sein. Die Fähigkeit, technologische Innovationen rechtlich zu bewerten, Chancen und Risiken zu erkennen und verantwortete Lösungen zu entwickeln, wird zur Kernkompetenz.
Die Vienna Legal Innovation bietet genau dafür einen praxisorientierten, verständlichen und zugleich anspruchsvollen Zugang. Sie zeigt, wie junge Juristen sich positionieren können – nicht als passive Anwender von Legal Tech, sondern als aktive Gestalter der digitalen Transformation im Recht.
Fazit: Mehr als eine Konferenz – ein Investment in die eigene Zukunft
Die Rechtsbranche ist in Bewegung, und junge Juristinnen und Juristen stehen im Zentrum dieser Veränderung. Die Vienna Legal Innovation ist mehr als eine weitere Veranstaltung im Jahreskalender. Sie ist ein strategischer Moment, um Wissen zu vertiefen, Netzwerke zu erweitern und Perspektiven zu gewinnen, die in klassischen juristischen Lehrpfaden oft fehlen.
Wenn man sich nicht nur für Recht interessiert, sondern für die Zukunft des Rechts, ist dieses Event ein Pflichttermin. Es verbindet Technologie, rechtliche Analyse und echte Praxis – und bietet konkrete Ansätze, wie Sie Ihre Karriere in eine Richtung lenken, die heute gefragt und morgen entscheidend ist.
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Die Zukunft des Rechts erleben – Sichern Sie sich Ihre Teilnahme an der legalXchange 2026
Vom 28. bis 30. April 2026 bringt die legalXchange, Deutschlands neues Signature Event für die digitale Transformation im Rechtsmarkt, renommierte Köpfe aus Wirtschaft, Justiz, Forschung und der Legal-Tech-Szene in der BMW Welt München zusammen.
Als kuratierter Fachkongress mit begleitender Fachmesse rund um KI und Legal Tech beleuchtet die legalXchange 2026 im Rahmen von Keynotes, Panels, Workshops und Masterclasses zentrale Zukunftsfragen der Rechtsbranche – unter anderem zu Datenstrategien, innovativen Geschäftsmodellen sowie KI und Ethik.
Panels: Perspektiven treffen auf Praxisnähe
Ein zentrales Element der legalXchange 2026 sind hochkarätig besetzte Panels. Hier treffen unterschiedliche Perspektiven aus Rechtsabteilungen, Kanzleien, Technologie und Wissenschaft aufeinander – mit Raum für offenen Austausch und praxisnahe Use Cases. Unter anderem im Programm:
- Different Paths to Legal AI mit Vertretern von BRYTER, Legora, Libra, Noxtua und PRIME LEGAL AI
- Trends, Chancen und Risiken von KI mit Dr. Michael Dorner (Head of Legal Germany & Austria, Microsoft), Christoph Endell (Legal Lead Northern & Central Europe, Google Cloud), Nikolaus Hagl (CEO, Delos Cloud GmbH) und Robert Jozic (Geschäftsleitung, Schwarz Digits – Disrupt)
- Die Rolle der Rechtsschutzversicherer im digitalen Zeitalter mit Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender des Vorstands, ARAG SE), Philipp Eder (Geschäftsführer, Allianz Rechtsschutz-Service GmbH) und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Obfrau, Verbraucherschutzverein in Wien)
-> Hier das Programm entdecken
Weitere Programmpunkte inklusive spannender Masterclasses werden fortlaufend ergänzt. Start-up-Pitches und eine Career Lounge für Studierende und Young Professionals runden das Angebot ab.
Jetzt Ticket sichern – und live erleben, wie die Rechtsbranche in der BMW Welt München neue Maßstäbe setzt: https://legalxchange.de/tickets/
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Soldan gibt sich ein zeitgemäßeres Markenimage
Menschen sitzen in der Natur oder auf der sonnendurchfluteten Terrasse und arbeiten an ihren mobilen Geräten. Die Digitalisierung macht es möglich. Das sind Anzeigenmotive, die für das neue Markenbild des Kanzleispezialisten Soldan stehen. Welche Ideen den Relaunch der Marke Soldan begleitet haben, erklärt Pascal Malas, Marketingleiter bei Soldan.
„Legal Made Simple“ lautet der neue Slogan, der die Marke Soldan im Markt neu positionieren soll. Welche Botschaft soll damit transportiert werden?
Pascal Malas: Der Gedanke dahinter ist eindeutig: Soldan erleichtert die Arbeit im Rechtsmarkt mit innovativen Lösungen und digitalen Services. Wir haben alles, was Rechtsdienstleister brauchen, um ihren Kanzlei-Alltag zu vereinfachen. Wir zeigen, wie einfach Soldan die Arbeit im juristischen Umfeld machen kann. Deshalb inszenieren wir unsere Kunden nicht an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, sondern buchstäblich irgendwo auf der Welt.
Warum wurde die Marke jetzt relauncht?
Soldan hat ein starkes Fundament und genießt großes Vertrauen im Markt. Aber das Markenbild, die digitale Präsentation und die Ansprache gerade von jüngeren Juristen sind nicht mehr zeitgemäß. Mit der Modernisierung der Marke und des digitalen Angebots wollen wir mehr Relevanz und Wettbewerbsfähigkeit im Markt gewinnen. Es geht darum, eine Marke zu entwickeln, die uns als Unternehmen verjüngt und wieder greifbarer macht.
Welche Erwartungen haben denn insbesondere die jüngeren Soldan-Kunden?
Die Marke Soldan wird heute, insbesondere von jüngeren Anwältinnen und Anwälten, als klassisch und wenig digital wahrgenommen – also nicht modern. Digitale Produkte und Dienstleistungen, etwa unsere Kanzlei-Services oder digitale Tools sind zu wenig sichtbar oder werden nicht intuitiv erklärt. Um es ganz klar zu sagen: Die jüngeren Zielgruppen erwarten von Soldan einen zeitgemäßen, digitalen, effizienten Rechtsdienstleistungspartner, nicht nur einen Büroartikellieferanten.
Aber die neue Kampagne zitiert auch die Tradition des Unternehmens und seiner mehr als hundert Jahre alten Erfolgsgeschichte?
Selbstverständlich, denn das ist es, was Soldan auszeichnet. Das Unternehmen kennt den Rechtsmarkt wie kaum ein anderes und begleitet den Wandel auf diesem Markt seit mehr als 100 Jahren. Innovation und Tradition müssen sich nicht ausschließen. Das wollen wir auch in Botschaften verdeutlichen wie „Wir wissen, was Arbeit im Rechtsmarkt vereinfacht. Schließlich begleiten wir ihn seit über 100 Jahren mit innovativen Lösungen und digitalen Services.“
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Claude Legal Plugin: AI Act Pflichten und Quick-Win-Checkliste zur AI-Compliance
Das Claude-Legal-Plugin verspricht juristische Arbeit wesentlich zu beschleunigen. Dieser Beitrag zeigt, welche AI Act Pflichten zählen und was Sie umsetzen sollten, wenn Sie das Plugin einsetzen möchten.
Was ist das Claude-Legal-Plugin – und welche KI-Compliance-Relevanz hat es?
Kurz gesagt: Das Claude-Legal-Plugin ist eine strukturierte „Arbeitsanweisung“ (Workflow) speziell für juristische Aufgaben. Beispielsweise für Vertrags‑Triage und Zusammenfassungen. Es erhöht die Konsistenz der Ergebnisse (Outputs), weil es das große Sprachmodell Claude in definierte Schritte, Rollen und Ausgabeformate zwingt. Wichtig: Dadurch entsteht kein neues KI‑System, sondern eine kontrollierte Nutzungsweise des bestehenden Modells.
Das Plugin ist also eher eine Produktivitäts‑ und Standardisierungsschicht als eine „eigene juristische KI“. Für KI-Compliance ist die entscheidende Frage: Wie wird dieser Workflow so eingesetzt, dass Daten, Verantwortung und Nachweisführung stimmen – auch wenn später geprüft wird?
Das Plugin kann Qualität und Nachvollziehbarkeit verbessern – aber nur, wenn Sie den Einsatz wie einen regulierten Prozess behandeln. Typische Stolpersteine sind nicht die KI an sich, sondern
- Daten
- Verantwortlichkeiten
- fehlende Kontrollen
Dabei gibt es drei typische Risikofelder:
- Vertraulichkeit und Mandatsgeheimnis: Sobald Originalverträge, Schriftsätze oder Mandantenkommunikation eingegeben werden, entsteht ein reales Risiko.
- Fehlerhafte Outputs: Auch mit sauberem Workflow bleibt das Modell fehlbar; der Unterschied ist nur, wie gut Sie Fehler verhindern.
- Fehlende Nachweise: Im Zweifel entscheidet der Nachweis, dass klare Regeln bestehen, KI-Kompetenz vorhanden ist und der Einsatz kontrolliert und dokumentiert erfolgt.
Worauf es bei der Rollen‑Einordnung ankommt:
Wenn Sie das Plugin unternehmensintern nutzen, gelten Sie unter dem AI Act typischerweise als Betreiber (Deployer). Wichtig: Sollten Sie daraus ein Angebot für Mandanten, Tochterunternehmen oder Dritte machen (z. B. White‑Label) oder den Workflow so erweitern, dass er autonom in Systeme eingreift, rücken Anbieter‑ähnliche Pflichten näher.
In welche Risikokategorie fällt das Legal-Plugin?
Bei typischer Nutzung – Zusammenfassungen, Klausel-Vorschläge und Triage als Vorarbeit mit menschlicher Überwachung – ist das Plugin meist im Minimal- bis Limited-Risk-Bereich einzuordnen. Der Grund: Ein reiner Zusammenfassungs-Workflow trifft keine autonomen Entscheidungen und betrifft keine natürliche Person unmittelbar. Er liefert Vorarbeit, die ein Mensch bewertet und verantwortet.
Sobald ein Output ohne substanzielle menschliche Prüfung in eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung einfließt – oder der Workflow faktisch zum Entscheidungstreiber wird –, rückt eine Einordnung in den High-Risk-Bereich näher. Dann gelten deutlich strengere Anforderungen.
Daher gilt: Analysieren Sie zuerst Ihren speziellen Use-Case und gleichen Sie ihn mit Annex III des AI Acts ab.
Zusätzlich relevant sind Transparenzpflichten. Sobald KI-Outputs nach außen genutzt werden (z. B. veröffentlichte Inhalte) oder Personen mit einem KI-System interagieren, sollten Sie kenntlich machen, dass KI eingesetzt wurde.
Welche Fristen gibt es?
Der AI Act ist stufenweise anwendbar. Drei Meilensteine sind besonders relevant:
Seit 2. Februar 2025 gelten u. a. die Nachweispflicht für KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des AI Acts: Alle Betreiber, die KI im Unternehmen einsetzen, müssen ein ausreichendes Kompetenzniveau der Nutzer mit KI-Systemen durch Schulung und Dokumentation nachweisen.
Ab 2. August 2026 ist der AI Act „weitgehend voll anwendbar“. Spätestens dann sollten Governance, Regeln, KI-Inventar, Freigaben und Kontrollen im Tagesbetrieb funktionieren.
Bis 2. August 2027 gibt es eine verlängerte Übergangsfrist für High‑Risk‑Regeln bei KI, die in bestimmte regulierte Produkte eingebettet ist. Das wird relevant, wenn Sie selbst KI‑Funktionen „bereitstellen“ oder tief in eigene Produkte integrieren.
Wichtig: Der Digital-Omnibus on AI von der Europäischen Kommission, der als Gesetzgebungsvorschlag (COM(2025)0836) am 19. November 2025 vorgestellt wurde, kann zukünftige Pflichten des AI Acts verschieben. Ein konkreter Abstimmungstermin ist derzeit aber nicht festgelegt. Im Europäischen Parlament ist das Dossier aktuell in der Ausschussphase.
Was heißt das praktisch für Claude‑Workflows in 2026?
Sie sollten 2026 so aufgestellt sein, dass Sie jederzeit zeigen können:
- Wofür das Legal-Plugin genutzt wird (Use‑Cases)
- Welche Daten hineindürfen
- Wer es nutzt
- Welche Kontrollen gelten
- Wie Sie Fehler dokumentieren und behandeln
Das ist keine Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern schützt Ihr Unternehmen vor typischen Risiken: Reputationsschäden, Haftung, unklarer Verantwortlichkeit und fehlerhafter Anwendung.
Praxis-Fahrplan zur KI-Compliance:
Die folgenden Maßnahmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: „Quick Wins“, die sich kurzfristig umsetzen lassen, und mittelfristige Maßnahmen, die mehr Aufwand und Abstimmung erfordern.
Direkt umsetzbar
- Red‑Flag‑Liste: Legen Sie fest, wo KI nie eingesetzt werden darf.
- Menschliche Überwachung festlegen: Outputs sind Vorarbeit – finale Verantwortung bleibt immer beim Nutzer.
- Logging‑Minimum: Datum, Use‑Case, verantwortliche Person, Ergebnisart; relevante Outputs in ein Audit‑Archiv / Zur Akte.
- Prompt‑Standards: Ziel, Quellenbasis, Annahmen, Grenzen, gewünschte Ausgabeform – als Template für alle Nutzer.
- Anbieter‑Check im Kurzformat: Datenverarbeitung, Training / Opt‑out, Löschung, Sub‑Prozessoren, Incident‑Kontakt, SLA.
- Schulungen für Anwender durchführen: Seit dem 02.02.2025 verpflichtend für jeden, der KI im Unternehmen nutzt. Dokumentieren Sie Teilnahme und Inhalte.
Mittelfristig
- KI‑Inventar erstellen: KI-Systeme/Modelle, Zweck, Nutzergruppe, Datenkategorien, Schnittstellen, Owner.
- KI-Richtlinie erstellen: Um jedem im Unternehmen klar zu kommunizieren: Was darf rein? Was ist tabu? Wann ist zwingend eine Überprüfung nötig?
- Datenklassifizierung: Mandatsgeheimnisse / hochvertraulich nur unter klarer Freigabe‑Logik und passenden Einstellungen.
- Minimierung: Nur die Informationen eingeben, die für die Aufgabe nötig sind; am besten keine personenbezogenen Daten.
- Eskalationsweg: Wer wird informiert, wenn ein falscher Output „in der Welt“ landet oder vertrauliche Daten doch einmal betroffen sind?
- Versionsdisziplin: Wenn Sie Prompts / Workflows ändern, dokumentieren Sie kurz „was / warum“ und testen Sie 2–3 Referenzfälle.
Fazit
Der AI Act verlangt nicht, dass Sie KI-Systeme nur unter strengsten Voraussetzungen einsetzen, sondern dass Sie KI kontrolliert betreiben und kompetent nutzen. Wer 2026 Dokumentation, Eingaberegeln, menschliche Überwachung und KI-Kompetenz sauber etabliert, wird 2027 nicht überrascht, sondern kann auf den Erfolgen mit KI aufbauen und hat weniger Arbeit, neue KI-Systeme sicher zu implementieren. KI-Compliance muss kein Großprojekt sein, wenn der Grundstein für einen erfolgreichen Einsatz früh gelegt wird.
Autor: Patrick Wenzek ist Gründer von Regulint. Regulint bietet praxisnahe Schulungen und Zertifikate zum Nachweis der KI-Kompetenz und zum Aufbau der AI-Governance-Struktur in Ihrem Unternehmen. Von Unsicherheit zu Souveränität in 60 Minuten.
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Benchathon zur Vermessung der Legal KI am 14. und 15. März 2026
Ein neues Legal KI Forschungsprojekt soll erstmals systematisch messen, wie gut Künstliche Intelligenz im juristischen Kontext im Vergleich zu Jurist:innen funktioniert. Ziel ist es, eine objektive Messlatte für den sinnvollen Einsatz von KI in Rechtsabteilungen und Kanzleien zu entwickeln.
Ausgangspunkt ist ein zentrales Problem: Zwar setzen viele Organisationen inzwischen KI-Tools ein, doch klare Vergleichswerte zur tatsächlichen Leistungsfähigkeit fehlen. Ob eine juristische KI gute Ergebnisse liefert, lässt sich derzeit meist nur schwer objektiv beurteilen. Das Forschungsprojekt will deshalb juristische Aufgaben in drei Varianten in einem Benchathon (angelehnt an das Wort „Hackathon“) mit ca. 30 KI-Sprachmodellen vermessen:
- Ausschließlich durch Menschen,
- durch Menschen mit KI-Unterstützung,
- ausschließlich durch KI.
Die Ergebnisse werden anschließend miteinander verglichen und systematisch ausgewertet, um die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Ansätze empirisch zu messen. An dem Projekt beteiligen sich unter anderem der Legal Tech Verband Deutschland, das Liquid Legal Institute sowie die Initiative recode.law. Ziel ist es, belastbare Daten darüber zu liefern, wann KI juristische Arbeit sinnvoll ergänzt und wann nicht.
Die Initiatoren hoffen, die Diskussion über den KI-Einsatz im Rechtsmarkt dadurch von subjektiven Einschätzungen hin zu messbaren Ergebnissen zu verlagern. Langfristig könnten solche Benchmarks helfen, den Einsatz von KI-Tools transparenter zu machen und bessere Entscheidungen über deren Nutzung zu treffen.
Der Benchathon findet in Berlin, München und Online am 14. und 15. März 2026 statt.
-> Zum Benchathon kann man sich hier anmelden
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Future Ready Lawyer Studie 2026: Schnelle KI‑Fortschritte und veränderte Kräfteverhältnisse im Rechtsmarkt
Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat die Ergebnisse seiner globalen Future Ready Lawyer Studie 2026 veröffentlicht. Die Studie basiert auf Einschätzungen von Juristinnen und Juristen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China sowie neun europäischen Ländern.
Die Ergebnisse zeigen eine Branche, die sich mit der beschleunigten Einführung von KI-Technologie auseinandersetzt – ein ambitionierter Transformationsprozess, der lang ersehnte Effizienzgewinne in Arbeitsabläufen und Geschäftsprozessen ermöglicht hat, zugleich jedoch unerwartete Herausforderungen in den Bereichen Ethik und Infrastruktur mit sich bringt.
„Die Future Ready Lawyer Studien haben stets eine Branche in Bewegung abgebildet“, sagt Martin O’Malley, CEO von Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Auffällig ist in diesem Jahr, wie schnell sich Juristinnen und Juristen an diesen Wandel anpassen – indem sie Geschäftsmodelle weiterentwickeln, lang etablierte Strukturen überdenken und neue Wege finden, durch weiterentwickelte Kompetenzen und mutige Technologien Mehrwert zu schaffen.“
KI liefert Ergebnisse – Herausforderungen bleiben bestehen
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (92 %) nutzt mindestens ein KI‑Tool im beruflichen Alltag. Mehr als die Hälfte (62 %) berichtet von wöchentlichen Zeiteinsparungen zwischen 6 % und 20 %. Es überrascht daher kaum, dass 60 % der Befragten erwarten, dass die Investitionen ihrer Organisation in KI in den kommenden drei Jahren weiter zunehmen werden.
Vertrauen stärkt Anpassungsfähigkeit
61 % der Befragten geben an, dass ihr Vertrauen in die Fähigkeit ihrer Organisation wächst, Geschäftspraktiken, Serviceangebote, Arbeitsabläufe und Preismodelle an KI‑bedingte Effizienzsteigerungen anzupassen.
KI verändert Dynamiken zwischen Kanzleien und Rechtsabteilungen
KI könnte zudem die seit Langem bestehenden Kräfteverhältnisse zwischen Kanzleien und Rechtsabteilungen verändern. Mehr als die Hälfte (54 %) erwartet, dass Kanzleien ihre Effizienzgewinne nutzen werden, um mehr Mandant:innen zu betreuen oder wettbewerbsfähigere Preise anzubieten.
Über die Future Ready Lawyer Studie 2026
Die Future Ready Lawyer Studie 2026 von Wolters Kluwer Legal & Regulatory umfasst quantitative Interviews mit 810 Juristinnen und Juristen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA, China und neun europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Ungarn). Ziel ist es, zu untersuchen, wie sich Kundenerwartungen, Technologie und Markttrends auf die Zukunft des Rechtsberufs auswirken.
Wolters Kluwer wird die Zukunft des Rechtsmarkts in einer Reihe bevorstehender Webinare vertiefend beleuchten. Dort diskutieren ausgewiesene Branchenexperten und -expertinnen sowie renommierte Vordenker und Vordenkerinnen die Studienergebnisse sowie ihre Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Rechtsbranche.
-> Die vollständige Studie findet man hier.
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Neue Anthropic-Studie: Hohe KI-Exposition juristischer Arbeit, bislang jedoch begrenzte Marktwirkung
Eine aktuelle Studie von Anthropic zum Einfluss generativer KI auf den Arbeitsmarkt sieht juristische Tätigkeiten als besonders stark von KI betroffen, allerdings bislang vor allem theoretisch. Für den Rechtsmarkt ergibt sich daraus ein differenziertes Bild: erhebliches Automatisierungspotenzial, aber bislang nur begrenzte empirische Effekte auf Beschäftigung und Nachfrage.
Juristische Arbeit gehört zu den KI-anfälligsten Wissensberufen
Die Studie untersucht nicht nur, welche Tätigkeiten prinzipiell durch große Sprachmodelle erledigt werden könnten, sondern vor allem, wo solche Systeme bereits tatsächlich arbeitsbezogen eingesetzt werden („observed exposure“).
Gerade juristische Tätigkeiten weisen demnach eine hohe theoretische KI-Eignung auf. Der Grund liegt in der Struktur vieler juristischer Aufgaben: Recherche, Dokumentenanalyse, Strukturierung von Informationen sowie die Erstellung und Bearbeitung komplexer Texte gehören zu den Bereichen, in denen generative KI besonders leistungsfähig ist.
Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass die tatsächliche Nutzung in vielen Berufen, auch im Rechtsbereich, noch deutlich hinter dem technischen Potenzial zurückbleibt.
Automatisierung betrifft primär Teilaufgaben
Entscheidend ist eine Differenzierung, die für den Rechtsmarkt zentral ist: Die Studie prognostiziert keine vollständige Substitution anwaltlicher Tätigkeit.
Automatisierbar erscheinen vor allem standardisierte, textbasierte Teilprozesse, etwa:
- juristische Recherche
- Dokumentenanalyse
- Vertrags- und Schriftsatzentwürfe
- Strukturierung großer Informationsmengen
Demgegenüber bleiben Tätigkeiten mit hohem Kontext- und Verantwortungsanteil deutlich robuster gegenüber Automatisierung, wie etwa strategische Beratung oder die Vertretung von Mandanten vor Gericht.
Für Kanzleien deutet dies eher auf eine Transformation von Arbeitsabläufen als auf eine grundlegende Verdrängung des Berufsbilds hin.
Erste wirtschaftliche Effekte sind bislang schwach
Die Studie findet bislang keinen klaren Zusammenhang zwischen hoher KI-Exposition eines Berufs und steigender Arbeitslosigkeit. Allerdings zeigt sich ein moderater statistischer Zusammenhang zwischen tatsächlicher KI-Nutzung und langfristigen Beschäftigungsprognosen: Je stärker KI bereits in einem Beruf eingesetzt wird, desto etwas schwächer fallen die Wachstumsprognosen aus.
Für den Anwaltsberuf insgesamt bleibt der Arbeitsmarkt dennoch stabil. Nach Daten des U.S. Bureau of Labor Statistics wird für Anwälte bis 2034 weiterhin ein Beschäftigungswachstum von rund 4 % erwartet.
Möglicher Frühindikator: Rückgang bei Berufseinsteigern
Die deutlichste mögliche Veränderung sieht die Studie bei jungen Arbeitskräften. Seit der Einführung generativer KI-Systeme zeigt sich ein leichter Rückgang der Jobfindungsrate für 22- bis 25-Jährige in stark KI-exponierten Berufen. Der Effekt liegt bei etwa 14 % im Vergleich zu weniger exponierten Tätigkeiten und ist statistisch nur knapp signifikant.
Sollte sich dieser Trend bestätigen, könnte dies insbesondere die Einstiegs- und Juniorrollen in wissensintensiven Berufen betreffen, also auch klassische Associate-Aufgaben, die stark dokumenten- und recherchbasiert sind.
Fazit für Kanzleien
Die Anthropic-Studie zeichnet kein kurzfristiges Disruptionsszenario für den Anwaltsberuf. Stattdessen deutet sie auf drei strukturelle Entwicklungen hin:
- Juristische Arbeit gehört zu den KI-fähigsten Wissensarbeiten.
- Automatisierung betrifft zunächst einzelne Workflows, nicht den gesamten Beruf.
- Veränderungen könnten zuerst bei Einstiegsrollen sichtbar werden.
Für Kanzleien rückt damit weniger die Frage nach der Ersetzung von Anwälten in den Mittelpunkt, sondern die strategische Organisation von Arbeitsprozessen: Welche juristischen Teilaufgaben werden künftig automatisiert und wie verändert sich das Staffing- und Ausbildungsmodelle in Sozietäten.
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Legora erhält 550 Mio. US‑Dollar in Series-D-Finanzierung für den US‑Marktausbau
Legora, die kollaborative KI‑Plattform für Juristinnen und Juristen, hat in einer Series‑D‑Finanzierungsrunde 550 Millionen US‑Dollar bei einer Bewertung von 5,55 Milliarden US‑Dollar eingesammelt, um die Expansion in den Vereinigten Staaten voranzutreiben. Die Runde wurde von Accel angeführt. Beteiligt waren auch die bestehenden Investoren Benchmark, Bessemer Venture Partners, General Catalyst, ICONIQ, Redpoint Ventures und Y Combinator sowie neue Investoren, darunter Alkeon Capital, Bain Capital, Firstmark Capital, Menlo Ventures, Salesforce Ventures, Sands Capital und Starwood Capital.
Zum Funding und zur Expansion in den USA sagte Max Junestrand, CEO und Mitgründer von Legora: „Im vergangenen Jahr hat das Einführungstempo in den USA unsere Erwartungen übertroffen. Führende Kanzleien und Rechtsabteilungen gehen inzwischen entschlossen den Schritt von ersten Tests hin zur umfassenden Integration von KI in ihre Organisationen. Diese Finanzierung ermöglicht es uns, unser Wachstum in den USA zu beschleunigen. Sie erlaubt uns, in Talente und Infrastruktur zu investieren, unsere Präsenz in wichtigen Märkten auszubauen und Kundinnen und Kunden vor Ort zu unterstützen, während sie KI in ihre zentralen Arbeitsprozesse integrieren.“
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Harvey integriert agentenbasierte KI in Microsoft-Arbeitsumgebung
Das Legal-AI-Unternehmen Harvey hat eine Erweiterung seiner Plattform angekündigt, die eine direkte Integration in Microsoft 365 Copilot vorsieht. Ziel ist es, juristische KI-Funktionen unmittelbar in die tägliche Arbeitsumgebung von Kanzleien und In-house-Rechtsabteilungen zu integrieren und damit Recherche-, Analyse- und Dokumentationsprozesse effizienter zu gestalten.
Agentenbasierte Plattform für juristische Workflows
Die neue Plattform basiert auf einem sogenannten agent-powered Ansatz. Dabei handelt es sich um spezialisierte KI-Agenten, die einzelne Aufgaben in juristischen Arbeitsprozessen übernehmen können, etwa Rechtsrecherche, Dokumentenanalyse oder die Auswertung von Vertragsbeständen. Nutzer können diese Funktionen direkt aus der Copilot-Oberfläche heraus aufrufen, beispielsweise durch die Ansteuerung eines Harvey-Agenten.
Die KI greift dabei auf unternehmensinterne Wissensquellen und Dokumentensammlungen („Vaults“) zu. So können juristische Fragestellungen unmittelbar im Kontext vorhandener Daten beantwortet oder Dokumente automatisiert analysiert werden.
Integration in bestehende Microsoft-Workflows
Ein zentraler Aspekt der neuen Lösung ist die Einbettung der Harvey-Funktionen in die gängigen Microsoft-365-Anwendungen. Copilot dient dabei als Einstiegspunkt für juristische Anfragen. Von dort aus können Nutzer sowohl erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen erhalten als auch vertiefte Analysen oder weiterführende Workflows auslösen.
Die Integration folgt der Strategie, KI-Funktionen direkt in bestehende Arbeitsumgebungen einzubetten, anstatt separate Anwendungen zu nutzen. Dadurch sollen juristische Fachkräfte ihre Arbeitsabläufe nicht wechseln müssen, sondern KI-Unterstützung innerhalb der bereits genutzten Tools erhalten.
Die Kooperation zwischen Harvey und Microsoft verdeutlicht den Trend, spezialisierte Legal-AI-Systeme enger mit etablierten Büro- und Kollaborationsplattformen zu verzahnen. Für juristische Fachkräfte könnte dies einen Schritt hin zu stärker integrierten, KI-gestützten Arbeitsabläufen darstellen.
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FutureLaw 2026 in Tallinn ab 14. Mai 2026 – jetzt mit LTV Ticket Rabatt!
FutureLaw 2026 ist eine der renommiertesten und am schnellsten wachsenden Konferenzen für Rechtsinnovation in Europa, eine der fünf weltweit führenden Veranstaltungen hinsichtlich thematischer Tiefe und institutioneller Relevanz. Durch ihren fokussierten Umfang, den Zugang zu hochrangigen Regulierungsbehörden und den Kontext des digitalen Staates Estland ist sie für die deutsche Legal Tech- und Digitalisierungs-Community von einzigartiger Bedeutung.
Am 14. und 15. Mai 2026 bringt FutureLaw mehr als 600 Führungskräfte aus Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Legal-Tech-Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen zusammen. Das Programm umfasst KI in der Rechtspraxis, digitale Governance, Legal Design, Ethik, Plattformisierung, regulatorische Innovation und die Zukunft der Rechtsabwicklung – allesamt Themen, die für den deutschen Markt von hoher Relevanz sind.
Wir laden die AHK-Community ein, sich uns in Tallinn anzuschließen – eine seltene Gelegenheit, direkt mit politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, globalen Innovatoren und Architekten des digitalen Staates aus aller Welt in Kontakt zu treten.
Mit dem exklusiven Partnercode LTV26 erhalten Sie 20 % Rabatt auf Ihr Ticket.
Zu den Referenten gehören:
- Charles Pare – Senior Advisor des Vorstands und des Exekutivkomitees – confidential Holding
- Christina Blacklaws – ehemalige Präsidentin der Law Society of England & Wales
- Pēteris Zilgalvis – Richter am Gericht der Europäischen Union
- Damien Riehl – Solutions Champion, Clio
- Paul Nemitz – Principal Advisor, EU-Kommission (im Ruhestand) | „Godfather of the GDPR”
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Italienisches Legal Tech Lexroom bringt seine KI-Plattform nach Deutschland
Das italienische Legal Tech Lexroom expandiert in den deutschen Markt. Das 2023 gegründete Unternehmen bietet eine spezialisierte, datengetriebene KI-Plattform im SaaS-Modell und unterstützt Einzelanwältinnen und -anwälte sowie kleinere Kanzleien bei der juristischen Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung auf Basis verifizierter Rechtsquellen. Nach dem dynamischen Wachstum im italienischen Heimatmarkt erfolgte vor wenigen Wochen der Markteintritt in Spanien. Mit Deutschland steht nun der nächste strategische Schritt im europäischen Rollout an. Bereits zum Start verzeichnet das Unternehmen mehr als 30 aktive Kundinnen und Kunden.
Martina Domenicali, Co-Founder und Chief Revenue Officer von Lexroom, kommentiert: „KI macht juristische Arbeit effizienter, sie darf jedoch das fachliche Urteil nicht ersetzen. Unser Anspruch ist es, Anwältinnen und Anwälten ein Werkzeug an die Hand zu geben, das Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung bestmöglich unterstützt und zugleich höchste Qualitäts- und Compliance-Standards wahrt. Unser Ziel ist es, eine der führenden KI-Plattformen für juristische Arbeit in Europa aufzubauen. Deutschland ist auf diesem Weg ein zentraler Markt für uns.“
Starkes Wachstum unterstützt durch Venture Capital
Seit der Gründung im Jahr 2023 ist Lexroom stark gewachsen. Vor einem Jahr lag der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) noch bei knapp 800.000 Euro. Inzwischen hat das Unternehmen die Marke von 10 Millionen Euro überschritten. Damit ist Lexroom in kurzer Zeit der Schritt von einem jungen KI-Anbieter zu einem etablierten Marktteilnehmer gelungen. Zum Vergleich: Nur rund 10 Prozent aller Start-ups weltweit erreichen einen jährlichen wiederkehrenden Umsatz in dieser Größenordnung – im Median erst nach mehr als fünf Jahren. Lexroom hat diesen Meilenstein innerhalb eines Jahres erreicht und zählt damit zu den wachstumsstärksten ein Prozent der Start-ups weltweit.
Das Unternehmen ist derzeit für mehr als 10.000 Kundinnen und Kunden tätig, rund 90 % davon sind Kanzleien mit ein bis zehn Berufsträgerinnen und Berufsträgern – ein Marktsegment, das von auf Großkanzleien ausgerichteten LegalTech-Lösungen bislang nur unzureichend adressiert wird. Genau hier positioniert sich Lexroom mit seinem Angebot.
Aktuell beschäftigt Lexroom 90 Mitarbeitende, bis Ende 2026 soll das Team auf 200 Mitarbeitende wachsen. Der Fokus der Neueinstellungen liegt insbesondere auf KI-Engineering, Produktentwicklung und internationaler Expansion.
Im September des vergangenen Jahres erhielt Lexroom im Rahmen einer Series-A-Finanzierungsrunde 16 Millionen Euro. Die Runde wurde vom Silicon-Valley-Investor Base10 angeführt. Weitere internationale Investoren wie z.B. Acurio Ventures, View Different, Entourage und Verve Ventures beteiligten sich ebenfalls. Mit dem frischen Kapital will das Unternehmen die europäische Expansion weiter vorantreiben und bis Ende 2026 einen wiederkehrenden Jahresumsatz von 40 Millionen Euro erreichen.
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DeepIP erreicht 40 Mio. USD Finanzierung und etabliert den KI-Standard für Patentarbeit
DeepIP, die KI-Plattform für Patente, hat 25 Mio. USD in einer Series-B-Finanzierungsrunde aufgenommen und damit insgesamt 40 Mio. USD eingeworben. Tausende Patentexpertinnen und -experten in mehr als 400 Kanzleien und Corporate-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen und auf fünf Kontinenten – darunter Greenberg Traurig, Mewburn Ellis, Dexcom und Philips – nutzen DeepIP bereits. Die Plattform ist damit zum System of Record für KI in der Patentarbeit geworden.
Die Finanzierung bringt das Startup weiter auf seiner Mission, jede Phase des Patentlebenszyklus mit einem vertrauenswürdigen KI-Layer auszustatten und die Infrastrukturebene zu definieren, auf der IP-Arbeitsprozesse heute laufen.
Wenn KI-Tools den Workflow fragmentieren
KI ist in der Patentarbeit zunehmend verbreitet. Doch die meisten Lösungen bleiben isoliert – sie unterstützen einzelne Aufgaben und zwingen Fachkräfte dazu, zwischen Systemen zu wechseln und Kontext manuell von einer Phase zur nächsten zu übertragen.
Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste in einem Bereich, in dem Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt und erfahrene IP-Fachkräfte bleiben knapp bleiben. Der punktuelle Zugang zu KI-Tools hilft nur bedingt. Es geht heute um die nahtlose Bereitstellung und Kontinuität der Intelligenz über Teams, Zeiträume und Phasen hinweg. Darum ersetzen führende Unternehmen Einzellösungen durch integrierte KI-Plattformen, die die Patentarbeit ganzheitlich unterstützen.
Vertrauenswürdige KI – integriert in die tägliche Patentarbeit
DeepIP wurde für diese neue Phase der KI-gestützten Patentarbeit entwickelt. Die Plattform bringt KI direkt in die Umgebungen, in denen die tagtägliche Patentarbeit stattfindet – darunter Microsoft Word und IP-Management-Systeme. Teams können KI nutzen, ohne ihre Werkzeuge oder Prozesse ändern zu müssen. Das Ergebnis: bis zu 20 % höhere Adoption und 40 % höhere Nutzung im Vergleich zu isolierten KI-Tools.
„Die erste Welle der KI in der Patentpraxis konzentrierte sich darauf, einzelne Aufgaben zu beschleunigen“, sagt François-Xavier Leduc, CEO und Mitgründer von DeepIP. „Patentarbeit ist jedoch kumulativ – sie erstreckt sich über Jahre, Teams und Entscheidungen hinweg. Wir haben DeepIP als das System für kontinuierlichen Arbeitsprozesse gebaut Mit KI, die in den gesamten Workflow eingebettet ist, entfällt die Mühe mit fragmentierten Arbeitsschritten und der manuellen Übertragung von Kontext.“ Das Ziel von DeepIP ist klar, so Leduc: „Wir bringen KI in jede Phase des Patentlebenszyklus.“
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Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz – Neues Buch zum kostenlosen Download
Ein neues Buch mit dem Titel „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ der Autoren Prof. Dr. Thomas Söbbing, LL.M. (HHU) und Alexander Schwarz ist erschienen.
Laut den Autoren ist das Recht der Künstlichen Intelligenz in den vergangenen Jahren zu einem der dynamischsten und zugleich herausforderndsten Felder der Rechtswissenschaft avanciert. Zwischen technologischer Disruption, regulatorischer Ambition und ethischer Verunsicherung entstanden neue Fragestellungen, die sich in klassischen Rechtskategorien kaum einfangen lassen – und die dennoch einer juristisch präzisen Auseinandersetzung bedürfen.
Mit dem neuen Buch „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ soll den Leser:innen ein strukturierter und zugleich praxisnaher Einstieg in diese komplexe und interdisziplinär geprägte Materie ermöglicht.
Das besondere: Das Buch kann entweder als Hardcover On-Demand gekauft werden oder als PDF kostenlos geladen werden. Den Link zum PDF findet man hier: https://thomas-soebbing.de/downloads/
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Was Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte über Corporate Governance und die Verwendung von KI in der Unternehmenspraxis wissen müssen
Die Unternehmenslandschaft erfährt durch KI einen tiefgreifenden Wandel. Die Verantwortlichen müssen strategische Chancen und Herausforderungen erkennen und mit inhärenten Risiken angemessen umgehen. KI fordert die Kontroll- und Steuerungsstruktur innerhalb der Unternehmen heraus. Mit vorausschauender Unternehmensführung und wirksamen Kontrollmechanismen kann sichergestellt werden, dass Unternehmen beim Einsatz von KI transparent, verantwortungsbewusst und effizient arbeiten. Ziel ist es den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen und relevante Stakeholder frühzeitig einzubinden sowie deren Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
In der Unternehmenspraxis sind auch die Aufsichtsräte gefordert. Diese stellen, einer Studie von Deloitte zufolge, erheblichen Nachholbedarf fest. Ein Drittel (33 %) der befragten Aufsichtsräte ist „nicht zufrieden“ oder „besorgt“ über die Zeit, die ihre Gremien der Diskussion über KI widmen. Zwei Drittel (66 %) berichten, dass sie „wenig bis keine Kenntnisse oder Erfahrungen“ mit KI haben. 40 % überdenken gar die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgrund von KI. Best Practices aus den USA können für Unternehmen in der DACH Region eine gute Orientierung bieten.
KI-Governance-Roadmap
Damit Aufsichtsräte KI effektiv beaufsichtigen können, ist ein strategischer Governance-Rahmen unerlässlich. Besonders praxisrelevant ist eine von Deloitte vorgestellte KI-Governance-Roadmap – Diese gibt Empfehlungen und einen Fragenkatalog für den Aufsichtsrat. Nachfolgend haben wir einige zentrale Fragen aus dem Katalog zusammengestellt:
- Wie bewertet die Geschäftsleitung die mit KI verbundenen Risiken und Chancen, und wie wird diese Bewertung in die KI-Strategie integriert?
- Verfügt die Geschäftsleitung über Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Risiken mit aktuellen und in der Entwicklung befindlichen KI-Einsatzfällen?
- Wie geht das Management mit identifizierten Risiken um, und welche Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse gibt es, um die Aufsicht zu erleichtern?
- Welche Metriken und KPIs sollten verwendet werden, um den Erfolg von KI-Initiativen zu messen?
- Wie häufig werden KPIs überprüft?
- Wie überwacht das Management KI-Regulierung und Compliance?
- Was ist der Auslöser für die Einbindung des Aufsichtsrats in eine Regulierungs- oder Compliance-Angelegenheit?
Risikomanagement
Da KI-Systeme immer komplexer werden, sind Unternehmen erheblichen Risiken ausgesetzt. Diese können sich aus der Entwicklung und dem Einsatz von KI ergeben. Die Bandbreite möglicher Risiken ist groß und kann die Förderung diskriminierender Praktiken oder die Generierung falscher, irreführender oder schädlicher Inhalte umfassen, so eine Publikation der amerikanischen Law Firm Skadden über „The Role of the Board in Assessing and Managing AI Risk“.
Als Praxisleitfaden empfehlen sich die KI-Risikomanagement-Tools des National Institute of Standards and Technology (NIST). Das NIST ist eine Behörde des US-Handelsministeriums, die den KI-Risikomanagement-Ansatz der US-Regierung verantwortet. Dazu gehören ein „AI Risk Management Framework“ und ein „Risk Management Profile on Generative AI“. Eine vollständige Liste der NIST-Statements und -Publikationen zu KI finden Sie im „NIST Trustworthy and Responsible AI Resource Center“.
KI bietet gleichzeitig erhebliches Potenzial zur Verbesserung von Risikomanagementprozessen, indem sie die Datenerfassung und -analyse vereinfacht und transformiert. Einem Memorandum von PwC zufolge kann ein ERM-Prozess mit Hilfe von KI-Datenanalysen in Echtzeit und prädiktive Analysen umfassen. Dies kann es Unternehmen ermöglichen, aufkommende Risiken früher zu erkennen und Schwachstellen proaktiv zu verwalten.
KI-Versicherung
Aus der Verwendung von KI folgen neben den Chancen auch diverse Risiken für Organisationen. Diese lassen sich insbesondere in die folgenden Bereiche einordnen:
– Haftung für Fehler, die die KI verursacht
– Eigene Schäden durch Fehler der KI
– Performancerisiken der KI
Zum Transfer der Qualitätsdifferenz zwischen der Leistung einer KI vs. der Leistung des Menschen (bspw. bei der Ermittlung von betrügerischen Handlungen bei Kreditkartenzahlungen) insbesondere bei hochfrequenten Vorgängen, haben Versicherer in den USA eine eigene KI-Versicherung entwickelt, die individuell aufgesetzt wird. Durch die Herstellung einer Performancegarantie, die bei einem Qualitätsunterschied zwischen der KI-Leistung zur menschlichen Leistung einen Ausgleich schafft, erhalten KI-Unternehmen die Möglichkeit der besseren Vermarktung ihrer Produkte. Das Vertrauen in die Leistung von KI steigt. Mindestprämien liegen derzeit noch im Bereich von ~ 150k USD. Die Fehlerrate wird dabei auf Basis empirischer Daten gemessen und die Abweichung der KI davon im negativen Fall vom Versicherer ausgeglichen. Durch die parametrische Deckung ist kein langwieriger Schadenmeldeprozess erforderlich.
Der Transfer der Haftungsrisiken auf den Versicherungsmarkt erfolgt hingegen über klassische Haftpflicht, Tech-E&O oder Cyber-Police. Auch wenn einige KI-Risiken unter bestehende Versicherungspolicen fallen können, bestehen weiterhin erhebliche Deckungslücken, so dass viele KI-bezogene Risiken nicht versichert sind. Eine Analyse der MunichRe bietet Einblicke in den aufkeimenden KI-Versicherungsmarkt und zieht Parallelen zur historischen Entwicklung der Cyber-Versicherung.
Die KI-Versicherungspolicen decken teils verschuldensunabhängig ein Spektrum kritischer und einzigartiger KI-Risiken ab, einschließlich des Schutzes vor Ansprüchen wegen angeblicher Voreingenommenheit und Diskriminierung durch Algorithmen, Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums (IP) in direktem Zusammenhang mit KI-Produkten, Verteidigungskosten für behördliche Untersuchungen von KI-spezifischen Gesetzesverstößen, KI-Produktfehlern oder technischen KI-Fehlern.
Fazit und Ausblick
Die Integration von KI in die Unternehmensabläufe unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Governance-Rahmenbedingungen zu verbessern, um eine solide Kontrolle über KI-Strategien, Risiken und ethische Implikationen zu gewährleisten. Mit Blick auf die Zukunft wird ein proaktives Engagement bei der Festlegung von KI-spezifischen Richtlinien und Metriken entscheidend sein, um Risiken zu mindern und das transformative Potenzial von KI zu nutzen.
Autor: Dominik Knödel ist Geschäftsführer des Spezial-Versicherungsmaklers Risk Partners Technology GmbH, dessen Expertise in der Beratung und Betreuung von Mandanten aus den Bereichen Tech und DeepTech liegt, sowie Venture Capital und die Begleitung von (internationalen) IPOs. Risk Partners hilft bei komplexen Fragestellungen der Manager-, Cyber- und Tech-Produkthaftung mit individuellen Lösungen und Branchen-Knowhow.
Autor: Dr. Burkhard Fassbach ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Anwalt in eigener Praxis in Darmstadt verfügt er über eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organhaftung und D&O-Versicherung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Frankfurt am Main und Mainz und dem juristischen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat er im US-amerikanischen Insolvenzrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Manfred Wolf an der Johann Wolfgang Goethe-Universität promoviert.
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