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Hamburg Legal Hackathon: KI Lösungen für die juristische Praxis

16.06.2026

Beim zweiten Hamburg Legal Hackathon kamen vergangenes Wochenende 85 Studierende und junge Talente aus Rechtswissenschaft, Informatik, Wirtschaft und weiteren Fachrichtungen an der Bucerius Law School zusammen. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Bucerius Legal Innovation Hub gemeinsam mit den studentischen Legal Tech Initiativen b{u}ilt und recode.law.

Im Mittelpunkt stand die Challenge „Legal AI Buddies“. Elf interdisziplinäre Teams entwickelten innerhalb eines Wochenendes KI-gestützte Prototypen, die konkrete Herausforderungen des juristischen Alltags adressieren und verschiedene Zielgruppen unterstützen sollen. Die entwickelten Lösungen richteten sich unter anderem an Studierende, Verbraucher, Kanzleien, Unternehmen sowie Personen, die sich im deutschen Behörden und Rechtssystem zurechtfinden müssen.

Innovative Anwendungen an der Schnittstelle von Recht und künstlicher Intelligenz

Die Konzepte der Teams zeigten die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich. Die Anwendungen reichten von der Unterstützung der juristischen Ausbildung über digitale Hilfen für die Mandatsannahme bis hin zu Lösungen zur Verbesserung des Zugangs zu rechtlichen Informationen.

Die Organisatoren zogen ein positives Fazit. Dr. Florian Skupin, Executive Director Legal Technology an der Bucerius Law School: „Der deutliche Anstieg der Teilnehmendenzahlen zeigt, dass der Hamburg Legal Hackathon inzwischen einen festen Platz als innovatives Veranstaltungsformat an der Schnittstelle von KI und Recht einnimmt. Die Teams haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel Kreativität und Problemlösungskraft an einem Wochenende entstehen kann.“

Die drei ausgezeichneten Projekte

Die Gewinnerteams wurden von einer Jury aus Prof. Dr. Christoph Kumpan von der Bucerius Law School, Nicole Vogelsberger von der ARAG und Dr. Rainer Derks, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Celle, ausgewählt. Maßgebliche Bewertungskriterien waren insbesondere Innovationspotenzial, praktische Umsetzbarkeit, wirtschaftliche Nachhaltigkeit, der Beitrag zur Challenge sowie die Qualität der Abschlusspräsentationen.

Den ersten Platz belegte das Team „StayInG“. Die entwickelte Anwendung unterstützt Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dabei, ihre individuelle rechtliche Situation in Deutschland besser einzuordnen, konkrete Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und passende Beratungsangebote zu finden.

Den zweiten Platz erreichte das Team „Gutachti“ mit einem KI gestützten Lernassistenten für den juristischen Gutachtenstil. Das Tool gibt individuelles Feedback zur Struktur juristischer Fallbearbeitungen und unterstützt insbesondere Studierende bei der Ausbildung und Examensvorbereitung.

Der dritte Platz ging an das Team „LawTalk“. Die Anwendung ermöglicht die Simulation mündlicher juristischer Prüfungen durch einen KI gestützten Gesprächspartner und soll dadurch die Argumentationsfähigkeit und Prüfungssicherheit der Studierenden stärken.

Die drei Gewinnerteams erhielten Preise im Gesamtwert von 4.000 Euro, die vom Projektpartner JUSPERTA bereitgestellt wurden.

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Wir Juristen werden zum Flaschenhals

15.06.2026

Die Versprechen klingen gut. Kürzere Bearbeitungszeiten, weniger Routinearbeit, mehr Kapazität für die eigentliche Mandatsarbeit. Als Wirtschaftsjurist, der Kanzleien, Notariate und Steuerberatungsgesellschaften bei der Digitalisierung begleitet, höre ich diese Argumente fast täglich. Und sie stimmen, jedenfalls in Teilen. Doch wer die Einführung von KI in echte Kanzleiprozesse begleitet hat, weiß: Die Wirklichkeit ist deutlich vielschichtiger als das Versprechen.

Vor Kurzem habe ich gemeinsam mit einem Kanzleiteam einen bestehenden Workflow grundlegend neu gedacht. Ziel war es, mit KI-Entwürfen, Checklisten und Mandantenkommunikation zu beschleunigen. Die KI lieferte in einer Viertelstunde Ergebnisse, für die das Team früher einen halben Arbeitstag benötigt hätte. Dann folgte die Realität: Das Team brauchte anschließend zwei Stunden, um alles zu prüfen, einzuordnen und freizugeben. Die Klickarbeit war weniger geworden. Die Denkarbeit aber deutlich härter.

Vom Formularkünstler zum Qualitätsprüfer

Was sich in diesem Moment gezeigt hat, ist eine Verschiebung, die in der Branche noch zu wenig diskutiert wird. Früher war die klassische Rolle in vielen Bereichen durch Recherche und formale Bearbeitung geprägt. Informationen zusammentragen, Formulare ausfüllen, Dokumente strukturieren. Diese Aufgaben waren zeitintensiv, aber klar definiert.

Mit dem Einzug von KI verändert sich dieses Profil grundlegend. Wer heute mit KI arbeitet, ist nicht mehr primär Rechercheur, sondern Qualitätsprüfer, Prozessverantwortlicher und Risikofilter. Das klingt nach einer Aufwertung, und in gewisser Weise ist es das auch. Aber es verlangt eine andere Form von Arbeit, mit anderen kognitiven Anforderungen und anderen Fehlerquellen.

In meiner Beratungspraxis mit Kanzleien, Notariaten und Steuerberatungsgesellschaften sehe ich dabei ein Muster: Die Technologie wird eingeführt, aber die Kompetenzentwicklung bleibt aus. Man geht stillschweigend davon aus, dass alle Beteiligten im neuen KI-Tempo mithalten können. Das ist ein folgenschwerer Trugschluss.

Ein erster konkreter Schritt dagegen: Setzen Sie sich mit Ihrem Team zusammen und listen Sie alle Aufgaben auf, die sich durch KI-Einsatz bereits verändert haben oder absehbar verändern werden. Halten Sie für jede Aufgabe fest, welche neue Kompetenz sie verlangt. Allein diese Bestandsaufnahme schafft Klarheit darüber, wo Handlungsbedarf besteht.

Der Anwalt als Flaschenhals

Wenn wir Prozesse durch Automatisierung und KI signifikant beschleunigen, entsteht ein Effekt, der auf den ersten Blick paradox wirkt. Der Anwalt, die Anwältin, der Notar oder die Steuerberaterin kann sich endlich auf die beratende Funktion konzentrieren, auf das juristische Kerngeschäft, auf die strategische Einordnung von Sachverhalten. Das ist das Ziel und es ist erreichbar.

Aber gleichzeitig entsteht ein neuer Engpass, denn die Gegenseite nutzt KI ebenfalls. Mandanten kommen zunehmend mit Vertragsentwürfen, Schriftsätzen und Analysen, die von KI generiert wurden. Auf den ersten Blick wirken diese Dokumente professionell und vollständig. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch häufig inhaltliche Schwächen. Unpassende Klauselkombinationen, fehlende Kontextualisierung, Standardformulierungen, die im konkreten Fall nicht tragen. Das Volumen an Material, das auf dem Schreibtisch des Anwalts landet, steigt, und ein wachsender Anteil davon erfordert nicht weniger, sondern mehr fachliche Aufmerksamkeit.

Das bedeutet also zwingend die beratende Fachkraft wird zum Flaschenhals. Nicht weil sie zu langsam arbeitet, sondern weil die Menge an prüfbedürftigem Material schneller wächst als die Kapazität zur qualifizierten Prüfung.

Meine Empfehlung: Entwickeln Sie intern eine standardisierte Prüfroutine für KI generierte Mandantenunterlagen. Definieren Sie klare Kriterien, anhand derer Ihr Team solche Dokumente systematisch bewertet, etwa hinsichtlich Kontextpassung, Klauselkonsistenz und Aktualität der verwendeten Rechtsgrundlagen. Was nicht durch diese Prüfung läuft, geht nicht in die Akte.

Kognitive Überlastung als systemisches Risiko

Besonders deutlich wird diese Dynamik beim KI-gestützten Vertrags-Review. Klauseln entstehen in Sekunden. Aber jemand muss sie verstehen, an Kanzlei Policy und Rechtsprechung messen und in den Mandatskontext setzen. Das ist hochkonzentrierte Entscheidungsarbeit unter Zeitdruck.

Wenn das Hirn ausgelastet ist, neigen wir Menschen zu kognitiven Abkürzungen. „Sieht nach Marktstandard aus.“ „Klingt plausibel.“ „Wird schon passen.“ Das Ergebnis ist mehr Output bei potenziell weniger Kontrolle über das, was wirklich in den Dokumenten steht. Das ist keine individuelle Schwäche, sondern ein systemisches Risiko in der Art, wie KI in bestehende Prozesse integriert wird.

Planen Sie deshalb bewusst Prüfkapazität ein. Wenn ein KI-gestützter Prozess den Output verdreifacht, muss die Zeit für die qualifizierte Kontrolle entsprechend mitwachsen. Konkret bedeutet das: Blocken Sie in Ihrem Kanzleikalender feste Zeitfenster für die Validierung von KI-Ergebnissen, genau wie Sie heute Mandantentermine blocken. Prüfarbeit ist keine Restaufgabe für zwischendurch, sondern anwaltliche Kernarbeit.

Welche Kompetenzen Kanzleien jetzt aufbauen müssen

Aus meiner Arbeit mit verschiedenen Häusern lassen sich einige Grundsätze ableiten, die über technische Einführungsprojekte hinausgehen.

Zunächst müssen Prüfprozesse in den Workflow integriert werden, nicht als nachgelagerter Schritt, sondern als fester Bestandteil. Einige Plattformen bieten hierfür Module an, die Quelldokument und KI-Ergebnis strukturiert gegenüberstellen und damit die Validierung erleichtern, statt sie zu erschweren. Diese Architektur zwingt zur bewussten Kontrolle. Prüfen Sie bei Ihrer nächsten Toolauswahl gezielt, ob eine solche Validierungsfunktion vorhanden ist, und machen Sie diese zum Auswahlkriterium.

Darüber hinaus müssen die neuen Kompetenzen aktiv entwickelt werden. Juristen, die bislang primär Inhalte erzeugt haben, müssen lernen, Inhalte kritisch zu führen. Das betrifft das Erkennen von KI-typischen Fehlern ebenso wie den Umgang mit der eigenen kognitiven Belastungsgrenze. Schulungen, die sich ausschließlich auf Prompting Techniken konzentrieren, greifen zu kurz. Investieren Sie stattdessen in Trainings, die das kritische Beurteilen von KI-Output in den Mittelpunkt stellen. Lassen Sie Ihr Team regelmäßig fehlerhafte KI-Ergebnisse analysieren, um ein Gespür für typische Schwachstellen zu entwickeln.

Schließlich muss die Prozessverantwortung klar zugewiesen sein. Ein KI-generierter Schriftsatz, den niemand explizit verantwortet, ist ein juristisches Risiko. Automatisierung entbindet nicht von der anwaltlichen Sorgfaltspflicht. Sie verschiebt lediglich, wo und wie diese Sorgfalt ausgeübt wird. Legen Sie deshalb für jeden KI-gestützten Prozess in Ihrer Kanzlei schriftlich fest, wer die finale Freigabe erteilt und welche Prüfschritte davor zwingend durchlaufen werden müssen.

Die eigentliche Frage

Die Diskussion in der Branche dreht sich häufig darum, welche Tätigkeiten KI übernehmen kann. Das ist nicht falsch, aber es ist die falsche Priorität. Die entscheidendere Frage lautet meiner Meinung nach:

Wie bauen Kanzleien, Notariate und Steuerberatungsgesellschaften die Fähigkeiten auf, KI-Ergebnisse sauber zu führen, zu prüfen und in rechtssichere Prozesse zu überführen?

Wer diese Frage nicht stellt, riskiert, dass aus „mehr Zeit für das Wesentliche“ schlicht „mehr Stress mit mehr Output“ wird. KI macht schneller, aber nicht automatisch besser. Und wer nicht in die Verschiebung der Kompetenzen investiert, wird feststellen, dass der Flaschenhals nicht die Technologie ist, sondern der Mensch, der sie einordnen muss.

Fangen Sie heute an. Nehmen Sie sich einen einzigen Prozess in Ihrer Kanzlei vor, in dem KI bereits zum Einsatz kommt oder bald kommen soll. Gehen Sie ihn Schritt für Schritt durch und fragen Sie sich bei jedem Schritt: Wer prüft hier, nach welchen Kriterien, und mit welcher Kapazität? Die Antworten auf diese Fragen sind der Anfang einer Kanzlei, die nicht nur schneller arbeitet, sondern auch im KI-Zeitalter die Kontrolle behält.

Autor: Benjamin Uth ist Wirtschaftsjurist LL.M., IHK zertifizierter KI-Manager und ehemaliger Automation Project Manager bei Freshfields. Mit Legal Ease berät er heute Kanzleien, Notariate und Steuerberatungsgesellschaften dabei, ihre Prozesse im KI-Zeitalter wettbewerbsfähig aufzustellen. Von der strategischen Analyse bis zur technischen Umsetzung begleitet er gemeinsam mit seinem Entwicklerteam den gesamten Weg. Darüber hinaus lehrt er zu den Themen KI und Recht und unterstützt Unternehmer dabei, Künstliche Intelligenz praxisnah in ihrem Geschäftsalltag einzubinden.

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Wenn ein Vorfall hohe Wellen schlägt

12.06.2026

Montagmorgen. Am Wochenende ist es passiert. Ein juristischer “Störfall”, der die Sprengkraft hat, das ganze Unternehmen durchzuschütteln. Die Uhr tickt also – lauter und lauter: Schon in wenigen Wochen werden zahlreiche neue Vorgänge den Posteingang dominieren – erfahrungsgemäß Hunderte, manchmal Tausende.

Sie ähneln einander. Und dennoch sind sie nahezu nie gleich. Alle erzählen irgendwie ihre eigene Geschichte. Und alle wollen fristgerecht behandelt werden. Fehler? Null Toleranz! Denn jeder Fehler potenziert sich und zahlt auf das große Ganze ein.

Wenn aus Einzelfällen Serien werden

In vielen Rechtsabteilungen beginnt es genauso: Aus einem einzelnen Ereignis entsteht in kürzester Zeit eine Welle von Vorgängen – von einfachen Anfragen bis hin zu Klagen. Inhaltlich ähneln sich diese Fälle, folgen oft demselben Ablauf, unterscheiden sich jedoch in entscheidenden Details und müssen formal jeweils einzeln geführt werden.

Genau hier liegt das Problem: Die Strukturen sind nicht darauf ausgelegt, Serienfälle trotz inhaltlicher Abweichungen industriell zu bearbeiten. Aber genau das passiert vielfach auf der anderen Seite.

Ob Produkthaftungsfälle, Datenschutzanfragen oder gar -vorfälle, Widerspruch bei Preisanpassungen, Verspätungen in der Personenbeförderung oder bei Paketzustellungen. Ob nicht gezahlte Pflichtbeiträge oder Regresse von zu viel gezahlten Versicherungsleistungen. Die Liste ist lang. Und wird mit jeder EU-Verbraucherinitiative potenziell länger. Auf Seiten der Verbraucher, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer, Bankkunden etc. haben sich vielfältige (Legal Tech) Geschäftsmodelle etabliert. Anspruchsschreiben werden automatisiert erstellt, schlimmstenfalls strategisch in Wellen gebündelt, um größtmögliche Schmerzen hervorzurufen.

Und auf Industrieseite? Hier bemühen sich Rechtsabteilungen, dem ungewohnten „Massen-Jura“ juristisch sauber zu begegnen. Heerscharen an Anwälten werden hinzugezogen. Zunächst ist es der Überblick, der verloren geht. Später sind es die Kosten, die davonrennen. Um nur zwei Phänomene zu nennen.

Wenn aus Kunden Anspruchsteller werden.

Airlines haben nicht nur Kunden. Sie produzieren tagtäglich auch eines: Anspruchsteller im Sinne der EU261-Regulierung. Passagiere haben durch gezielte Kampagnen längst begriffen, dass Flugverspätungen und -ausfälle bares Geld bedeuten können. Kaum einer macht jedoch seine Ansprüche selbst geltend. Es ist die Stunde der Verbraucherplattformen, die Ansprüche standardisieren und in Massen durchsetzen. Ein einzelner annullierter oder verspäteter Flug reicht aus, um hunderte Forderungen auszulösen. Auf Knopfdruck. In industrieller Serienproduktion.

Die Verbraucherplattformen haben es vergleichsweise leicht, den Stein ins Rollen zu bringen: Ticket, Flugnummer und frei zugängliche Datenbanken reichen aus, um in Sekundenschnelle über die Werthaltigkeit des Anspruchs zu entscheiden. Der Rest ist eher niederkomplex: mit einer guten technischen Infrastruktur sind die Ansprüche schnell geltend gemacht. Das Geschäftsmodell dürfte also gut plan- und finanzierbar sein – kurzum es skaliert, was Investoren sicher gerne hören.

Auf der anderen Seite? Kaum ein Fall gleicht dem anderen, auch wenn sich die potenziellen Anspruchsinhaber ein- und denselben Flug geteilt haben. Flugverkehr ist nicht nur in der Luft herausfordernd. Er ist es auch retrospektiv, weil jede Reise einen individuell anderen Verlauf nehmen kann. Um jeden Einzelfall bewerten zu können, gilt es, zahlreiche interne Daten- und Informationsquellen zu nutzen. Die Beantwortung von Passenger Claims erfordert daher echte juristische Kompetenz und nicht nur die Schnellanalyse im Customer Support.

Ressourcen und Budgets sind jedoch knapp und Fehler werden kaum verziehen. Denn wer möchte im Rechtsstreit mit dem eigenen Kunden massenhaft Unzufriedenheit produzieren. Jura darf hier nicht „sportlich“ gesehen werden – der Kunde soll im Hauptgeschäft schließlich wiederkommen.

Dasselbe Muster in anderen Bereichen

Dasselbe Muster findet sich auch in anderen Bereichen: Im Datenschutz etwa führen Sicherheitsvorfälle innerhalb kurzer Zeit zu einer Flut standardisierter Auskunftsanfragen oder Klagen – häufig verstärkt durch koordinierte Aktionen der darauf spezialisierten Verbraucherkanzleien und -verbände.

Die eine Seite produziert inhaltlich gleichlautende Salven – die andere muss jedem Anliegen individuell begegnen.

Wo man hinsieht: Rückrufaktionen in der Automobilindustrie, Konsumgüter, in der Lebensmittelbranche oder bei Medizinprodukten. Überall dasselbe Bild. Ein Fehler führt zu einer Vielzahl gleichartiger Ansprüche, deren Einzelheiten man bei der Abwehr im Blick haben muss. Die Themen sind unterschiedlich, das Muster wiederholt sich: Ein kleiner Stein bringt eine Lawine ins Rollen. Die eine Seite tritt sie los, die andere wehrt sie von unten ab.

Was früher funktioniert hat, wird heute zur Falle

Einzelfälle in großer Zahl zu bearbeiten, wird schnell zur Herausforderung: Viele Organisationen versuchen, solchen Wellen mit vertrauten Mitteln zu begegnen – sie intensivieren die interne Abstimmung, schaffen zusätzliche personelle Ressourcen, bauen weitere Kontrollschritte ein, weiten die externe Unterstützung aus etc.

Erschwerend kommt hinzu, dass vielerorts noch mit Technologien gearbeitet wird, die für Einzelfälle gemacht sind – nicht für große Volumina. Das passt nicht mehr zusammen.

Die tägliche Arbeit besteht aus unzähligen Einzelschritten: Fristen und Termine werden in Systeme eingetragen, Informationen zum einzelnen Fall müssen mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden. Textvorlagen werden dezentral auf einzelnen Arbeitsplätzen geführt. Selbst da, wo schon Technologie eingesetzt wird, fehlt es oft am Ineinandergreifen der Systeme und der zentralen Datenhaltung. Für Überblick und Kontrolle sorgen Excel und Outlook. Listen werden manuell gepflegt, Abstimmung erfolgt per E-Mail. Das Ergebnis: hoher Koordinationsaufwand bei zugleich begrenzter Effizienz und zumeist hohen Kosten.

Warum das nicht mehr aufgeht

Lange geht es gut. Sich als Team durch Widrigkeiten zu kämpfen, schweißt zusammen. Doch mit steigender Fallzahl kippt die Stimmung: Fristen laufen parallel, Informationen kommen zu spät oder gehen verloren. Der Überblick schwindet, und selbst den Excel-Tabellen ist nicht mehr zu trauen. Die Kommunikation per E-Mail wird zum toxischen Dauerzustand.

Der juristische Aufwand verlagert sich zunehmend auf das Management der schieren Masse. Oft wird das als übermäßige Komplexität beschrieben. Tatsächlich liegt die Überforderung jedoch meist nicht in der Sache selbst, sondern in der Anzahl der Verfahren.

Was sich konkret ändern muss

Sobald Verfahren in größerem Volumen auftreten, braucht ihre Bearbeitung eine andere Grundlage. Wiederkehrendes muss strukturiert und konsistent ablaufen, Informationen jederzeit zentral verfügbar sein. Individuelle Besonderheiten bleiben wichtig – aber innerhalb klar definierter, verlässlicher Abläufe.

Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten sind dabei nicht mehr Ergebnis manueller Abstimmung, sondern Teil des Prozesses und jederzeit transparent. Alle Beteiligten arbeiten auf derselben Grundlage und greifen auf denselben aktuellen Stand zu.
So entsteht ein System, das Verfahren nicht nur verwaltet, sondern aktiv steuert – und Masse beherrschbar macht, ohne den Blick für den Einzelfall zu verlieren.

Erfahrungen aus der Praxis

Dort, wo Verfahren als zusammenhängender Prozess orchestriert werden und durchgängige Workflow-Automatisierung sowie KI konsequent eingesetzt werden, verändert sich die Arbeit spürbar: Repetitive Abläufe laufen automatisiert ab, Sachverhalte werden erkannt und zügig bearbeitet. Jeder weiß, was zu tun ist.

Ausblick

Brüssel wächst. Und nicht nur die Stadt. Auch die Zahl der Regularien. Und mit ihr die Gefahr, als Unternehmen in den juristischen Fokus zu geraten. Die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen mit Massencharakter nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Der Zugang zum Recht wird – und dies ist ausdrücklich zu begrüßen – einfacher, die Hürden für Verbraucher werden niedriger und Verbraucherplattformen und -kanzleien wachsen weiter. Unternehmen und Kanzleien müssen also nicht nur die allgemeine digitale Transformation bewältigen. Sie müssen sich von der Illusion verabschieden, dass sich neue Realitäten mit alten Arbeitsweisen beherrschen lassen. Wer weiterhin in Einzelfällen denkt, wird an der Masse scheitern.

Gefragt ist ein radikales Umdenken: Prozesse neu aufsetzen, statt sie nur zu digitalisieren. Standardisieren, wo es möglich ist. Automatisieren, wo es sinnvoll ist. Und Technologien so einsetzen, dass sie nicht nur unterstützen, sondern die Arbeit strukturiert führen.

Autor: Björn Frommer ist CEO bei JUNE und beschäftigt sich seit Jahren mit der Struktur und technologischen Steuerung juristischer Verfahren bei hohem Volumen.

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Britische Anwaltschaft warnt vor überzogenen Erwartungen an KI in der Justiz

12.06.2026

Auch in anderen Staaten wird lebhaft über den Einsatz von KI bei Gericht diskutiert. Die britische Regierung plant aktuell den Einsatz von KI-gestützten juristischen Assistenten an Strafgerichten in England und Wales, um den erheblichen Verfahrensrückstand zu reduzieren. Die Systeme sollen insbesondere administrative Aufgaben übernehmen und die Bearbeitung von Verfahren effizienter gestalten.

Die Law Society of England and Wales begrüßt den Einsatz neuer Technologien grundsätzlich, betont jedoch, dass KI weder zusätzliche Finanzmittel noch dringend benötigtes Gerichtspersonal ersetzen könne. Die Organisation fordert eine transparente Evaluierung der Pilotprojekte sowie wirksame Schutzmechanismen für die Integrität gerichtlicher Verfahren.

Zugleich wird auf die Risiken fehlerhafter KI-Anwendungen hingewiesen. Nach Angaben des britischen Justizministeriums sollen richterliche Entscheidungen weiterhin ausschließlich von Menschen getroffen werden. Die Anwaltschaft sieht KI daher als unterstützendes Instrument, nicht als Lösung für die strukturellen Herausforderungen der Justiz.

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US Gericht stoppt Verfahren: Anwälte beider Parteien zitieren KI-erfundene Entscheidungen

11.06.2026

Unglaublich! Ein Bundesgericht in Mississippi hat ein Verfahren ausgesetzt, nachdem Anwälte beider Prozessparteien in ihren Schriftsätzen nicht existente Gerichtsentscheidungen zitiert hatten. Die fehlerhaften Fundstellen stammten aus KI-gestützten Recherchen und wurden vor Einreichung nicht ausreichend überprüft.

Richterin Sharion Aycock stellte fest, dass beide Seiten ihre anwaltlichen Sorgfaltspflichten verletzt hatten. Sie betonte, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz Anwälte nicht von der Pflicht entbinde, sämtliche Quellen eigenständig zu verifizieren.

Sanktionen und Signalwirkung

Die verantwortlichen Prozessvertreter wurden für zwei Jahre von der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Northern District of Mississippi ausgeschlossen und mit Geldstrafen belegt. Auch die beteiligten Local Counsel wurden sanktioniert. Zudem ordnete das Gericht eine Meldung an die zuständigen Disziplinarstellen an. Der Fall gilt als besonders bemerkenswert, weil erstmals beide Seiten eines Rechtsstreits wegen KI-erzeugter Falschzitate sanktioniert wurden.

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Rechtsberatung durch KI-Chatbot – Was ein Urteil zur Schönheitschirurgie mit dem RDG zu tun hat

10.06.2026

Eine der aktuell umstrittenen Fragen zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist, ob Rechtsberatung durch einen KI-Chatbot unter den Begriff der Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG fällt. Davon hängt ab, ob sie nach dem RDG erlaubt ist oder nicht (Anm. der Redaktion: siehe zum Für und Wider die beiden LTV Podcast-Folgen mit Markus Hartung und Dr. Frank R. Remmertz).

Rechtsprechung gibt es dazu – soweit ersichtlich – bisher nicht. Der Gesetzgeber ist bislang ebenfalls nicht aktiv geworden, obwohl es an Appellen dazu nicht mangelt. Nunmehr könnte die Diskussion durch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 zum Wettbewerbsrecht neu belebt werden, zumindest, was eines der Streitpunkte zum RDG betrifft.

Begriff der Tätigkeit in § 2 I RDG

Doch zunächst der Reihe nach. Der Streit um die Zulässigkeit von Rechtsberatung durch KI-Systeme wie ChatGPT entzündet sich an dem Begriff der Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG. Danach ist Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung erfordert. Umstritten ist bereits, ob es sich bei KI-generierten Angaben überhaupt um eine „Tätigkeit“ i.S.v. § 2 I RDG handelt. Nur darum soll es in diesem Beitrag gehen (siehe allgemein zur Problematik Remmertz im Anwaltsblatt). Immerhin ist man sich insoweit einig, dass die „Tätigkeit“ einer Person (natürliche oder juristische Person) irgendwie zurechenbar sein muss. Gegen eine „Tätigkeit“ wird eingewandt, dass ein auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen basierendes KI-System wie z.B. ChatGPT „autonom“ funktioniert und deren Ergebnisse nicht vorhergesagt werden könnten. Sie könnten deshalb nicht einer Person zugerechnet werden. Der BGH hat sich bisher nur zum Vertragsgenerator „smartlaw“ geäußert und bekräftigt, dass es unerheblich ist, mit welchen technischen Mitteln eine Rechtsdienstleistung erbracht wird. Sie kann somit auch unter Einsatz einer Software erfolgen. Beim Vertragsgenerator smartlaw liegt nach BGH eine Tätigkeit nach § 2 I RDG vor, und zwar in der Programmierung und Bereitstellung der Software zur Generierung von Vertragsdokumenten durch die Nutzer (BGH, Urt. 09.09.2021 – I ZR 113/20 – Vertragsdokumentengenerator).

Bei dieser Entscheidung ging es aber nur um eine regelbasierte Softwareanwendung mit üblichen Wenn-dann-Entscheidungsabläufen und nicht um eine KI, deren Output Wahrscheinlichkeitsberechnungen zugrunde liegt und nicht genau vorhergesagt werden kann (Blackbox-Problem“). Zu einer Rechtsberatung durch einen KI-Chatbot hat sich der BGH noch nicht geäußert.

Das Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026

Nunmehr könnte Bewegung in die Diskussion kommen, zumindest zu der Frage, ob eine „Tätigkeit“ i.S.v. § 2 I RDG angenommen werden muss, und zwar durch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 – 4 UKl 3 /25.

In diesem Urteil stand die Frage im Mittelpunkt, ob sich ein Unternehmen, das auf der eigenen Webseite für die Kommunikation mit Kunden einen KI-Chatbot einsetzt, deren Ergebnisse als eigene geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG zurechnen lassen muss und demzufolge für irreführende Halluzinationen durch den KI-Chatbot wettbewerbsrechtlich haftet.

In dem konkreten Fall setzte eine Arztpraxis für Schönheitschirurgie auf der eigenen Webseite zur Beantwortung von Fragen und für die Vereinbarung von Terminen einen KI-Chatbot ein. Auf die Frage, welchen Facharzttitel die beiden Ärzte haben, gab die KI u.a. die unzutreffende Antwort, dass sie Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie seien. Diese Facharztbezeichnungen gibt es aber nicht. Auf diesen Fehler hingewiesen korrigierten die Ärzte im Nachhinein die Funktionsweise des KI-Chatbot, so dass die beanstandeten Aussagen nicht mehr vorkamen, gaben aber nicht wie gefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Das OLG Hamm hat die Arztpraxis zur Unterlassung verurteilt und eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 UWG angenommen. Auch wenn die KI-generierten Antworten von der jeweiligen Kundenfrage abhingen und nicht genau vorhergesagt werden könnten, sei dennoch eine volle Haftung gegeben, weil die den KI-Bot einsetzende Arztpraxis Einfluss auf die KI-Ergebnisse hätte und sich diese daher zurechnen lassen müsse.

Verhalten einer Person i.S.v. § 2 I Nr. 2 UWG = Tätigkeit nach § 2 I RDG?

Das Urteil erging zwar in einem wettbewerbsrechtlichen Kontext zu der Frage, ob eine geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG vorliegt. Soweit ersichtlich, ist dies die erste veröffentlichte Entscheidung, die sich der Frage widmet, ob KI-Output einer Person als geschäftliche Handlung zugerechnet werden kann.

Die Entscheidung ist aber nicht nur für das UWG von Interesse, sondern meiner Ansicht nach auch für die Frage einer „Tätigkeit“ nach § 2 I RDG relevant, da ein vergleichbares Rechtsproblem zugrunde liegt. Bei der geschäftlichen Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG geht es um die Frage, ob ein „Verhalten einer Person“ angenommen werden kann, wenn ein Unternehmen einen KI-Chatbot einsetzt, der Antworten auf konkrete Fragen autonom generiert. Dies ist bei der Frage der Tätigkeit nach § 2 I RDG im Grunde nicht anders. In beiden Fällen geht es im Kern um die Frage, ob KI-Output, der auf Wahrscheinlichkeitsberechnung beruht, einem Menschen zurechenbar ist.

Unter Berufung auf die Vertragsgenerator-Entscheidung des BGH, der bereits eine geschäftliche Handlung bei Einsatz einer regelbasierten Software nach § 2 I Nr. 2 UWG bejaht hat, stellt das OLG Hamm fest, dass für die Antworten eines KI-Chatbots im Ergebnis nichts anderes gelten könne. Der Chatbot stelle lediglich ein technisches Hilfsmittel dar, dessen sich das Unternehmen zur Kommunikation mit potentiellen Kunden / Patienten bediene und über das sie hinreichende Steuergewalt besitze (Rn. 71). Hierbei bringt das Gericht das Problem auf den Punkt, indem es ausführt, dass dem nicht entgegenstehe, dass der Chatbot die an ihn gerichteten Fragen „gänzlich ohne menschliches Zutun“ und auf eine „von außen nicht nachvollziehbare Weise“ beantworte. Zwar lasse sich die Beantwortung der einzelnen an ihn gerichteten Fragen nicht auf eine menschliche Willensentscheidung im Einzelfall zurückführen, so der Senat. Gleichwohl unterscheide sich der Chatbot insoweit in rechtlicher Hinsicht nicht wesentlich von dem Vertragsgenerator, über den der BGH bereits entschieden habe (Rn. 72).

Die Tatsache, dass KI-generierte Ergebnisse auf einer gewissen autonomen Funktionsweise der KI beruhen, steht einer Zurechnung nach Ansicht des Gerichts somit nicht entgegen. Das Problem der Zurechnung stellt sich nicht nur bei der Frage, ob ein „Verhalten einer Person“ nach § 2 I Nr. 2 UWG vorliegt, sondern in gleicher Weise auch bei der Frage der „Tätigkeit“, so dass man die Ausführungen des Senats für die Zurechenbarkeit von KI-generierten Ergebnissen im Rahmen des § 2 I RDG übertragen kann.

Das Gericht macht für § 2 I Nr. 2 UWG die Zurechnung aber davon abhängig, dass der Betreiber des KI-Systems hinreichenden Einfluss auf deren Ergebnisse hat. Im Streitfall wurde der Arztpraxis zum Verhängnis, dass es ihr offenbar „problemlos“ möglich war, die KI-generierten Halluzinationen im Nachhinein zu korrigieren und somit die KI-Ergebnisse zu beeinflussen. Offen bleiben somit Fallgestaltungen, wo dieser Einfluss nicht möglich ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Ferner stellen sich Folgefragen, über die das Gericht noch nicht nachdenken musste, u.a., welche zumutbaren Anforderungen an einen solchen Einfluss zu stellen sind. Diese Fragen stellen sich bei der Zurechnung von KI-Ergebnissen für eine Tätigkeit nach § 2 I RDG in ähnlicher Weise.

Zur Erwartungshaltung der Nutzer

Bemerkenswert ist schließlich noch eine weitere Feststellung des Gerichts, die ebenfalls für die Frage einer Rechtsdienstleistung durch KI eine große Rolle spielt. Denn zu der Frage, ob KI-Rechtsberatung durch ChatGPT & Co. mit dem RDG kollidiert, wird gerne eingewandt, dass der Nutzer doch wisse, dass er es mit einer KI zu tun habe und deshalb nach § 1 I 2 RDG nicht schützenswert sei. Er wisse angeblich um die Fehlerhaftigkeit von KI und dass er zur Sicherheit professionelle Rechtsberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Anspruch nehmen müsse. Darauf weisen die KI-Anbieter in sog. Disclaimern auch regelmäßig hin.

Hierzu stellt der Senat allerdings fest, dass es dahingehende Erfahrungssätze schlicht nicht gebe. Vielmehr treffe es zu, dass ein Großteil der angesprochenen Verbraucher in besonderer Weise auf die Richtigkeit der computergenerierten Antwort vertraut, da Maschinen im Allgemeinen als weniger fehleranfällig als der Mensch wahrgenommen werden (Rn. 105). Folgt man dieser Einschätzung, so spricht auch dies gegen die Zulässigkeit von KI-generierter Rechtsberatung nach dem RDG.

Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung noch für viel Diskussionen sorgen wird. Der Senat hat jedenfalls wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen und es bleibt zu hoffen, dass davon auch Gebrauch gemacht wird.

Autor: Dr. Frank R. Remmertz ist Rechtsanwalt in München und u.a. Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des RDG-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist ferner u.a. Herausgeber des beim Beck-Verlag erschienen Werkes „Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft“, 2. Aufl. 2025. Der Autor gibt hiermit ausschließlich seine persönliche Ansicht wieder.

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Legal Tech im Wandel – das 8. Schweitzer Zukunftsforum

09.06.2026

Die Rechts- und Steuerbranche befindet sich mitten in einer grundlegenden Transformation. Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz verändern nicht nur Prozesse, sondern auch Rollenbilder, Geschäftsmodelle und Erwartungen von der Mandantschaft. Wer heute in Kanzleien, Rechtsabteilungen oder im Legal-Tech-Umfeld Verantwortung trägt, steht vor der Frage: „Wie nutzen wir technologische Innovationen sinnvoll? Wie bleiben wir dabei rechtlich, wirtschaftlich und strategisch sicher und zukunftsfähig?“

Auf diese und weitere Fragen werden wir beim 8. Schweitzer Zukunftsforum am 16. und 17. Juni 2026 Antworten suchen. Im Schweitzer Zukunftsforum kommen an zwei Nachmittagen führende Legal-Tech- und KI-Expert:innen aus Rechtsberatung und Steuerberatung zusammen. Sie zeigen aus unterschiedlichen Perspektiven, wo Legal Tech heute steht, welche Entwicklungen sich abzeichnen und wie Best Practices bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Programm für den 16. Juni 2026

Den Auftakt übernimmt erneut Patrick Prior (Legal Tech Verzeichnis) mit einem fundierten Überblick zum aktuellen Stand. Als Legal Tech Kenner beleuchtet er in seiner Keynote, wie weit die Branche wirklich ist – jenseits von Buzzwords und Marketingversprechen. Welche Technologien sind bereits im Alltag angekommen? Wo liegen echte Effizienzgewinne? Welche Hürden bremsen Innovation noch aus?

Im Anschluss teilt René Fergen (Jupus GmbH) seine Perspektive aus der Praxis. Mit einem offenen Blick hinter die Kulissen spricht er über Learnings, Herausforderungen und überraschende Erkenntnisse aus realen Legal-Tech- und Legal-KI-Projekten. Dabei wird deutlich: Innovation ist kein linearer Prozess – aber einer, der sich lohnt.

Besonders praxisnahe Best Practices zeigt Roxana Sharifi (CMS) anhand konkreter Beispiele, wie Legal Tech und KI erfolgreich implementiert werden können – in Kanzleien ebenso wie in Unternehmen. Ihre Einblicke liefern wertvolle Inspiration für alle, die Legal Tech und Legal-KI nicht nur diskutieren, sondern umsetzen wollen: Welche Faktoren entscheiden über Erfolg oder Misserfolg? Wie lassen sich Mitarbeitende mitnehmen, Prozesse nachhaltig verändern und der tatsächliche Mehrwert messbar machen?

Dr. Ann-Cathrin Brock (Beck-Noxtua) bietet einen spannenden Einblick in die neue Rechts-KI und vom Verlag C.H.Beck und zeigt, wie Beck-Noxtua Anwaltskanzleien als Legal AI Workspace zukünftig unterstützen kann.

Daniel Halft (AnwaltsCampus & KI LABOR RECHT) wirft den Blick mit uns nach vorn und widmet sich der Zukunft der Rechtsberatung. Wie verändern sich die Bedürfnisse der Mandantschaft in einer zunehmend digitalen Welt? Welche Rolle spielen Automatisierung, datengetriebene Entscheidungen und KI-gestützte Tools in der Beratung von morgen? Daniel Halft zeigt auf, wie sich das Berufsbild von Jurist:innen weiterentwickelt – weg von der reinen Rechtsanwendung, hin zur strategischen Problemlösung, die Recht, Technologie und Business verbindet.

Programm für den 17. Juni 2026

Der zweite Tag des Schweitzer Zukunftsforums richtet sich an steuerberatende Berufe. Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Zukunftsthema. Sie verändert Geschäftsmodelle, Prozesse – auch und insbesondere in der Steuerberatung. Doch während Algorithmen schneller werden, bleibt eines konstant: die Bedeutung von fachlichem Urteilsvermögen, Erfahrung und Vertrauen.

Für Durica Radenovic (ETL HERATAX) steht fest: KI automatisiert Routinetätigkeiten und steigert Effizienz – aber sie ersetzt nicht die beratende Kompetenz. Datenanalysen, Mustererkennung und Prozessbeschleunigung sind wertvolle Werkzeuge. Doch erst Steuerberater:innen ordnen Ergebnisse rechtlich ein, bewerten Risiken und entwickeln individuelle Lösungen. Gerade in einer Zeit zunehmender Komplexität werden sie zu strategischen Sparringspartnern. KI liefert Informationen – die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Wie KI praxisnah in Kanzleien eingesetzt werden kann, zeigt Martha Kiehl (YourAiTrainer). Ihr Fokus liegt auf realistischen Use-Cases für den Kanzleialltag. Dabei geht es um konkrete Anwendungen mit ChatGPT: die richtige Modellauswahl je nach Anwendungsfall, optimale Einstellungen, strukturierter Projektaufbau und sichere Integration in bestehende Workflows. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen und das Tool produktiv nutzbar zu machen – nachvollziehbar und effizient. Richtig eingesetzt wird KI so zur digitalen Assistentin.

Noch einen Schritt weiter denkt Christina Jagenburg (Deloitte GmbH). Sie beleuchtet das Potenzial sogenannter autonomer KI-Agenten. Diese „Agentic AI“ geht über klassische Automatisierung hinaus: Systeme können steuerliche Prozesse eigenständig über mehrere Schritte hinweg bearbeiten. Doch was technisch möglich ist, muss auch kontrollierbar bleiben. Die klare Abgrenzung zwischen Automatisierung, klassischer KI und agentischen Systemen ist entscheidend. Entlang definierter Prozessphasen lässt sich prüfen, wo der Einsatz sinnvoll ist – und wo nicht. Chancen, Risiken und Auswahlkriterien für geeignete Use-Cases werden praxisnah erläutert, etwa am Beispiel eines KI-gestützten Quellensteuerprozesses.

Bleibt die Frage: Ist KI nur ein Hype – oder längst Realität? Dr. Damian Klimke (Taxy.io GmbH) zieht Bilanz. Sein Fazit: KI wird erwachsen. Die anfängliche Euphorie weicht einer professionellen, strukturierten Implementierung. Im beruflichen, wie im privaten Umfeld wird der Umgang mit KI zur Normalität. Anwendungen wie Otto Schmidt Answers zeigen exemplarisch, wie spezialisierte Lösungen den Arbeitsalltag nachhaltig verändern können.

Das 8. Schweitzer Zukunftsforum 2026 richtet sich an Jurist:innen, Legal Operation Manager:innen, Inhouse Counsel, Kanzleientscheider:innen, Steuerberater:innen und alle, die die Zukunft der Rechts- und Steuerberatung aktiv mitgestalten wollen. Wer verstehen möchte, wie Legal Tech heute funktioniert und morgen wirkt, sollte diese Gelegenheit nicht verpassen.

8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

Dienstag, 16. Juni 2026
14.00 – 17.00 Uhr
Juristische Praxis

Mittwoch, 17. Juni 2026
14.00 – 17.00 Uhr
Steuerrechtliche Praxis

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Akquisition im Bereich Legal Tech: KI-Startup DeepIP übernimmt PatentMaker

09.06.2026

Das KI-Startup DeepIP mit Sitz in Paris und New York gibt heute die Übernahme des deutschen Spezialisten PatentMaker bekannt. Durch den Zusammenschluss entsteht ein neuer Category Leader für KI-gestützte Patent-Workflows in Europa. Damit baut DeepIP seine Marktpräsenz im DACH-Raum stark aus.

PatentMaker wurde von Dr. Matthias Hofmann entwickelt. Er ist deutscher und europäischer Patentanwalt sowie Equity-Partner der renommierten Patentrechtskanzlei Boehmert & Boehmert. Seine Software hat sich zu einer der vertrauenswürdigsten Lösungen in Deutschland und Europa entwickelt. Aus der täglichen Praxis heraus konzipiert, um routinemäßige Patentarbeit zu rationalisieren, wird sie heute von fast 50 % der führenden deutschen IP-Kanzleien sowie von führenden Unternehmens-IP-Teams wie Infineon Technologies und Siemens AG genutzt.

Die globale Dynamik von DeepIP

DeepIP hat sich rasch zur führenden KI-Plattform für Patentausarbeitung und -verfolgung in den USA und Europa entwickelt. Seit seiner Gründung hat das Unternehmen in weniger als neun Monaten über 40 Millionen US-Dollar eingesammelt und wird heute von mehr als 400 Anwaltskanzleien und Unternehmens-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen auf fünf Kontinenten genutzt. DeepIP arbeitet bereits mit mehr als der Hälfte der 50 führenden nordamerikanischen IP-Kanzleien zusammen; über 25.000 Patentanmeldungen wurden auf der Plattform ausgearbeitet, was sie zum System of Record für KI-native Patentprozesse macht.

Eine vollständige Plattform für den gesamten Patentlebenszyklus

Durch die Verbindung der End-to-End- und Workflow-nativen KI-Plattform von DeepIP mit der starken Verankerung von PatentMaker im deutschen und europäischen IP-Ökosystem bieten beide Unternehmen eine umfassende, auf die Bedürfnisse von Patentfachleuten zugeschnittene Lösung.

Die Plattform ermöglicht es Kanzleien und internen IP-Teams, den gesamten Patentlebenszyklus zu begleiten – von der Erfindungsoffenbarung und Recherche zum Stand der Technik über Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung bis hin zur Nacherteilungsarbeit – in einer einzigen, integrierten, zuverlässigen und sicheren Umgebung. Das Ergebnis: kürzere Bearbeitungszeiten, höhere Ausgabenqualität, kontrollierte Kosten und nahtlose Zusammenarbeit zwischen Teams, Kanzleien und Rechtsordnungen.

Die Akquisition spiegelt über das Produkt hinaus einen strategischen Schritt wider: die Verbindung globaler KI-Kompetenz mit lokaler Expertise, um die nächste Generation von Patentprozessen in Europa zu gestalten. Das Ziel ist klar – KI als grundlegende Schicht der Patentarbeit zu etablieren und einen neuen Standard für die Arbeitsweise von Patentfachleuten auf dem gesamten Kontinent zu schaffen.

Stimmen zur Übernahme

Dazu Dr. Matthias Hofmann, Gründer von PatentMaker: „Der Gedanke hinter dieser Partnerschaft ist einfach: die Stärken zweier bewährter Lösungen in einer einheitlichen Plattform zu vereinen. DeepIP bringt Ressourcen, Software-Skalierbarkeit, Produkttiefe und globalen Schwung mit, während PatentMaker praktische Rechtsexpertise und ein tiefes Verständnis für Patentprozesse in Deutschland und Europa einbringt. Durch die Verbindung dieser komplementären Stärken schaffen wir die führende europäische KI-Lösung für Patentfachleute.“

François-Xavier Leduc, CEO von DeepIP, ergänzt: „Deutschland ist das Innovationszentrum Europas – und gleichzeitig ein Markt mit außerordentlich hohen Ansprüchen. Was uns an PatentMaker beeindruckt hat, ist die Tiefe, mit der es bereits in die Arbeitsabläufe der Praktiker integriert ist. Von Praktikern für Praktiker entwickelt, innerhalb der Strukturen von Boehmert & Boehmert. Das ist nicht nur technologische Kompatibilität – es ist eine gemeinsame Überzeugung, wie sich Patentarbeit weiterentwickeln sollte. Nachdem wir bereits eine signifikante Marktdurchdringung in den USA und Frankreich erreicht haben, verankert uns die Übernahme von PatentMaker noch tiefer im EPO-Ökosystem. Gemeinsam bauen wir eine Plattform, die Patentfachleuten hilft, schneller zu arbeiten, effektiver zu kollaborieren und sich auf wertschöpfende Tätigkeiten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu konzentrieren.“

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Veröffentlichung von 50.000 Gerichtsurteilen in Bayern geplant

07.06.2026

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat das Ziel ausgegeben, in den kommenden Jahren 50.000 Urteile der bayerischen Justiz zu anonymisieren und zu veröffentlichen. Möglich wird das „Projekt 50k“ durch den Einsatz des neuen KI-Tools „ALeKS“. Dazu Minister Eisenreich: „Transparente und für die Öffentlichkeit zugängliche Urteile stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und können helfen, Erfolgsaussichten in einem Verfahren einzuschätzen. Die breite Verfügbarkeit anonymisierter Urteile ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Training von KI-basierten Modellen und wird Grundlage für neue Legal-Tech-Anwendungen sein.“

Die Software „ALeKS“ wurde seit dem 9. März 2026 erfolgreich beim Oberlandesgericht München getestet. Nun erfolgt eine Ausweitung auf weitere Nutzer in der Justizpraxis. Ob ein Urteil veröffentlicht wird, entscheidet die Richterin oder der Richter. Bei einer positiven Entscheidung wird im Anschluss das Urteil anonymisiert. Zuständig hierfür sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelte zentrale Anonymisierungsstellen, die bis zum 1. Juli aufgebaut werden. Dort führen Servicemitarbeiter nach der automatisierten Anonymisierung der Entscheidungen mit „ALeKS“ noch eine manuelle Qualitätssicherung durch. „ALeKS“ erleichtert die Herausgabe von Urteilen, da es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viele Stunden händisches Anonymisieren erspart.

In Deutschland ergehen jedes Jahr hunderttausende Urteile, aber nur ein sehr kleiner Teil davon (nach Schätzungen etwa drei Prozent) ist danach in öffentlichen Datenbanken nachzulesen. Dazu Minister Eisenreich: „Es kostet sehr viel Zeit, wenn eine Richterin oder ein Richter ein Gerichtsurteil veröffentlichen will. Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten mussten bislang alle sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Adressen manuell in der Akte anonymisiert werden. Unser neues Anonymisierungstool erledigt das in Sekunden. Dadurch entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich, beschleunigen die Veröffentlichung von Urteilen und fördern zugleich die Transparenz sowie den Zugang zum Recht.“

Auch wenn die generelle Bewegung hin zu deutlich mehr veröffentlichten Urteilen als positiv zu bewerten ist, besteht trotzdem die berechtigte Frage, warum der jeweils einzelne Richter oder Richterin über die Veröffentlichung entscheidet und welche Kriterien hier zugrunde gelegt werden.

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Kirkland & Ellis und Palantir entwickeln KI-Plattform für Private Equity

07.06.2026

Neue KI-News von der internationalen Wirtschaftskanzlei Kirkland & Ellis. Nachdem die Kanzlei ankündigte, 500 Millionen US-Dollar in eine eigene KI-Plattform zu investieren, wurde jetzt eine Partnerschaft mit einem der führenden KI-Unternehmen der Welt bekanntgegeben:

Der Datenanalyse-Spezialist Palantir und Kirkland & Ellis haben eine mehrjährige Partnerschaft angekündigt. Gemeinsam entwickeln die Unternehmen eine KI gestützte Plattform, die den Fundraising Prozess im Private Equity Markt grundlegend modernisieren soll. Die Lösung basiert auf Palantirs Artificial Intelligence Platform und wird exklusiv von Kirkland & Ellis genutzt.

Ziel ist es, die Erfahrung und das Fachwissen führender Partner der Kanzlei in einer digitalen Plattform verfügbar zu machen. Mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälte der Investment Funds Group sollen dadurch auf gebündeltes Expertenwissen zugreifen können. Die Plattform unterstützt unter anderem bei der Erstellung von Fondsdokumentationen, der Ausarbeitung individueller Investorenvereinbarungen, der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie bei komplexen Transaktionen im Bereich Private Equity.

Reaktion auf steigende Komplexität im Markt

Private Equity Gesellschaften stehen zunehmend vor der Herausforderung, große Mengen an Informationen, historische Transaktionsdaten und individuelle Anforderungen von Investoren über verschiedene Rechtsräume hinweg zu verwalten. Die neue Plattform soll diese Daten in einem zentralen System zusammenführen und Arbeitsabläufe deutlich effizienter gestalten.

Erica Berthou, Partnerin und Mitglied des Global Executive Committee von Kirkland & Ellis, betonte die strategische Bedeutung des Projekts: „Es wurde für uns entscheidend, unser institutionelles Wissen und die Erfahrung unserer Partner in ein KI System zu integrieren.“ Gleichzeitig könne die Technologie den komplexen Fundraising Prozess deutlich beschleunigen und effizienter machen.

Teil einer umfassenden KI Strategie

Die Kooperation ist Teil einer deutlich größeren KI-Offensive von Kirkland & Ellis. Erst vor wenigen Tagen kündigte die Kanzlei Investitionen von insgesamt 500 Millionen US Dollar in den Aufbau eigener KI Systeme an. Mehr als 100 Millionen US Dollar sollen bereits im laufenden Jahr investiert werden. Damit handelt es sich um eines der bislang größten bekannten KI-Investitionsprogramme in der internationalen Rechtsbranche.

Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern bleibt die entwickelte Plattform exklusiv für Kirkland & Ellis. Die Technologie soll nicht an andere Kanzleien verkauft werden und dient ausschließlich der internen Nutzung sowie der Betreuung der eigenen Mandanten.

Bedeutung für Unternehmen

Die Partnerschaft zeigt, wie sich der Einsatz von KI zunehmend von allgemeinen Assistenzsystemen hin zu hochspezialisierten Plattformen entwickelt. Statt standardisierte Lösungen einzusetzen, investieren führende Organisationen verstärkt in eigene Systeme, die internes Wissen, Prozesse und Erfahrungen digitalisieren und skalierbar machen. Für Kanzleien könnte dies ein wichtiger Hinweis darauf sein, wie sich Wissensarbeit und professionelle Dienstleistungen in den kommenden Jahren verändern werden.

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US-Wirtschaftskanzlei Vorys entwickelt KI-Doppelgänger von Partnern für die Associate-Ausbildung

06.06.2026

Die US-Wirtschaftskanzlei Vorys, Sater, Seymour and Pease, die auch ein Büro in Berlin unterhält, führt KI-basierte „Partner-Personas“ ein, die ihre Associates beim Lernen und bei der Dokumentenarbeit unterstützen sollen. Die digitalen Zwillinge wurden gemeinsam mit dem Stanford Law School Innovation Lab liftlab entwickelt und basieren derzeit auf 19 Partnern der Kanzlei. Nach einer mehrmonatigen Pilotphase werden die Systeme nun kanzleiweit ausgerollt.

Anders als viele generative KI-Anwendungen werden die Personas nicht mit Schriftsätzen oder Mandatsdokumenten trainiert. Stattdessen beruhen sie auf ausführlichen Interviews, in denen die Partner ihre Denkweisen, Werte, Erfahrungen und Entscheidungsprozesse erläutern. Ziel ist es, die individuelle Herangehensweise einzelner Anwälte digital abzubilden.

Associates können die KI-Personas nutzen, um Entwürfe prüfen zu lassen, strategisches Feedback einzuholen oder die Perspektive bestimmter Partner auf rechtliche Fragestellungen zu simulieren. Nach Angaben der Kanzlei wurden die Systeme bereits eingesetzt, um Argumentationslinien für Schriftsätze weiterzuentwickeln, Patentanalysen zu vertiefen und Transaktionsdokumente auf potenzielle Prozessrisiken zu untersuchen.

„Es ist fast so, als hätte man eine niedrig aufgelöste Karte des Gehirns einer Person“, sagte Nate Jedinak, Senior Director of Software, Data and Innovation bei Vorys. Partner Scott Powell berichtete, die Antworten seiner KI-Persona hätten seine eigene Denkweise überraschend präzise widergespiegelt.

Bemerkenswert ist dabei der Ansatz der Kanzlei, bewusst individuelle Anwaltspersönlichkeiten statt eines allgemeinen „Super-Anwalts“ abzubilden. Nach Ansicht von Vorys liefern die unterschiedlichen Erfahrungen, Spezialisierungen und Arbeitsstile der Partner wertvollere Erkenntnisse als ein standardisiertes Expertenmodell.

Die Initiative adressiert zugleich eine der zentralen Herausforderungen des Rechtsmarkts: Wie lassen sich junge Juristinnen und Juristen ausbilden, wenn generative KI zunehmend typische Einstiegsaufgaben automatisiert? Die Kanzlei sieht die Personas deshalb ausdrücklich als digitales Mentoring-Instrument. Sie sollen Wissenstransfer, Ausbildung und Zusammenarbeit verbessern, nicht jedoch menschliche Anwälte ersetzen.

Parallel arbeitet liftlab an weiteren KI-gestützten Trainingsumgebungen für Kanzleien. Künftig sollen Associates etwa Verhandlungen, Due-Diligence-Prozesse oder Mandantengespräche in realitätsnahen Simulationen trainieren können.

Mit dem Projekt gehört Vorys zu den ersten Wirtschaftskanzleien, die generative KI nicht primär zur Automatisierung juristischer Arbeit einsetzen, sondern gezielt zur Skalierung von Erfahrung, Ausbildung und Mentoring innerhalb der Organisation.

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OpenAI verstärkt Offensive im Legal Tech Bereich mit Ironclad Gründer

05.06.2026

OpenAI baut seine Aktivitäten im Legal Tech Bereich weiter aus und hat Jason Boehmig, Mitgründer der Vertragsmanagement Plattform Ironclad, als Verantwortlichen für den neuen Geschäftsbereich Legal verpflichtet. Damit verstärkt das Unternehmen seine Ambitionen im schnell wachsenden Markt für KI-gestützte Rechtslösungen und positioniert sich zunehmend im Wettbewerb mit anderen Technologieanbietern, die bereits spezialisierte Angebote für Kanzleien und Unternehmensrechtsabteilungen entwickelt haben.

Erfahrener Legal Tech Unternehmer wechselt zu OpenAI

Boehmig gründete Ironclad im Jahr 2014 gemeinsam mit Cai Wangwilt. Zuvor war er als Wirtschaftsanwalt bei Fenwick & West tätig. Unter seiner Führung entwickelte sich Ironclad zu einem der bekanntesten Anbieter für digitales Vertragsmanagement.

Zum Beginn seiner neuen Tätigkeit betonte Boehmig, dass sich die Rechtsbranche in einer Phase tiefgreifender Veränderungen befinde. Kanzleien würden ihre Organisationen für die kommenden Jahrzehnte neu ausrichten, während General Counsel und Legal Operations Teams verstärkt die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz prüfen. Gleichzeitig wachse das Engagement von Anwaltskammern, Pro Bono Organisationen und Legal Tech Unternehmen für einen verantwortungsvollen Einsatz der Technologie.

Eigene Lösungen für juristische Anwendungsfälle erwartet

Die Verpflichtung von Boehmig gilt als deutliches Signal für den Ausbau von OpenAIs Aktivitäten im Rechtsmarkt. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass das Unternehmen künftig spezialisierte KI-Lösungen für juristische Arbeitsabläufe entwickeln wird. Diskutiert wird unter anderem eine mögliche Produktlinie unter dem Namen „Codex for Legal“ (wir berichteten darüber neulich), die Rechtsabteilungen und Kanzleien bei Recherche, Dokumentenprüfung und weiteren juristischen Prozessen unterstützen könnte.

Wettbewerb im Rechtsmarkt gewinnt an Dynamik

Der Markt für KI im juristischen Umfeld entwickelt sich derzeit mit hoher Geschwindigkeit. Kanzleien, Rechtsabteilungen und Verlage investieren zunehmend in entsprechende Technologien, während große Technologiekonzerne ihre Angebote immer mehr auch auf juristische Anwendungsfälle ausrichten (siehe dazu auch Anthropic greift mit „Claude for Legal“ nach dem Kernmarkt der Rechtsberatung). Die Verpflichtung von Jason Boehmig unterstreicht, dass OpenAI in diesem Marktsegment künftig eine deutlich stärkere Rolle einnehmen möchte.

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Agentic First: Warum wir eine Kanzlei vom Request bis zum Produkt neu bauen

04.06.2026

Wenn heute über Künstliche Intelligenz in der Rechtsbranche gesprochen wird, geht es fast immer um dasselbe: Wie bringen wir ein neues Werkzeug in eine bestehende Kanzlei? Welches Tool kaufen wir ein, welchen Workflow ergänzen wir, wo sparen wir ein paar Stunden? Das sind legitime Fragen, aber es sind die Fragen einer Welt, die KI als Zusatz begreift. Als etwas, das man oben aufsetzt, nachdem die eigentliche Maschine längst gebaut ist.

Wir bei Compound Law haben uns von Anfang an eine andere Frage gestellt: Wie würde eine Kanzlei aussehen, wenn man sie heute, mit den Werkzeugen von heute, von Grund auf neu denken würde? Nicht eine Kanzlei mit KI, sondern eine Kanzlei, deren Betriebssystem von der ersten Zeile an agentisch gedacht ist. Wir nennen dieses Prinzip Agentic First. Es ist kein Feature und kein Marketingbegriff, sondern die Art, wie bei uns juristische Arbeit entsteht.

Was „Agentic First“ wirklich bedeutet

Agentic First heißt für uns: Jeder Schritt unserer Arbeit ist von vornherein so gestaltet, dass KI-Agenten ihn ausführen, vorbereiten oder verbessern können, und der Mensch genau dort eingreift, wo seine Urteilskraft den größten Unterschied macht. Wir automatisieren nicht einzelne Aufgaben in einem ansonsten klassischen Kanzleibetrieb. Wir bauen den Betrieb selbst als ein System aus Menschen und Agenten, die ineinandergreifen.

Der Unterschied ist fundamental. Wer KI nachträglich in alte Prozesse einbaut, bekommt eine etwas schnellere Version des Alten. Wer von vornherein agentisch denkt, kann Dinge tun, die im alten Modell nicht vorgesehen waren: Wissen aus jedem Mandat strukturiert in das nächste tragen, wiederkehrende Muster nicht nur erkennen, sondern in eigene Werkzeuge gießen. Die Architektur entscheidet, was möglich ist, nicht das einzelne Tool.

Die Architektur: vom Eingang bis zum Output

Am greifbarsten wird das, wenn man unserem Weg folgt, den eine Mandantenanfrage bei uns nimmt.

Eingang. Jede Anfrage, ob Vertrag, Compliance-Frage oder arbeitsrechtliches Thema, läuft bei uns in eine strukturierte Aufnahme. Schon hier ordnet das System ein: Worum geht es, welche Dokumente hängen dran, welcher Kontext aus der bisherigen Zusammenarbeit ist relevant? Wir starten nicht bei null, sondern mit dem gesammelten Wissen über das Unternehmen, seine Branche und seine bisherigen Fälle.

Bearbeitung. Aus der Aufnahme heraus arbeiten Agenten die Anfrage vor: Sie recherchieren, ziehen einschlägige Normen und Präzedenzfälle heran, erstellen erste Entwürfe, prüfen Vertragsklauseln gegen unsere Standards. Was entsteht, ist kein fertiges Mandantenergebnis, sondern eine hochwertige Vorlage, auf der unsere Anwältinnen und Anwälte aufsetzen.

Loops. Hier liegt der eigentliche Kern. Zwischen Mensch und System läuft eine Schleife: Die juristische Prüfung korrigiert, schärft, verwirft, ergänzt, und jede dieser Korrekturen fließt zurück. Das Ergebnis wird nicht nur besser, das System lernt, warum es besser wird. Eine Klausel, die ein erfahrener General Counsel anders formuliert, ein Argument, das in der Recherche fehlte, ein Risiko, das übersehen wurde: All das wird nicht einmalig behoben, sondern in die Architektur zurückgespielt. Beim nächsten ähnlichen Fall ist es bereits Teil der Vorlage.

Automatisierung. Aus diesen Schleifen kristallisiert sich mit der Zeit heraus, was sich wirklich wiederholt, und genau das automatisieren wir, nicht spekulativ, sondern beweisgestützt durch bereits bearbeitete Fälle. Standardvorgänge, die früher jeden Anwalt Zeit kosteten, werden zu verlässlichen, geprüften Bausteinen. Die freigewordene Zeit fließt dorthin, wo sie zählt: in die schwierigen, strategischen, unternehmenskritischen Fragen.

Output und zurück. Das geprüfte Ergebnis geht an den Mandanten. Aber der Kreis schließt sich nicht beim Versand. Was wir gelernt haben, pushen wir zurück ins System: in die Vorlagen, in die Automatisierungen, in das Kontextwissen über den Mandanten. Jeder Fall macht den nächsten besser. Eine klassische Kanzlei wird mit jedem Mandat erfahrener in den Köpfen einzelner Anwälte. Wir werden mit jedem Mandat besser als Organisation.

Warum wir das können

Eine solche Architektur baut man nicht nebenbei. Sie verlangt, dass juristische Exzellenz und technologische Tiefe gleichberechtigt am selben Tisch sitzen, nicht als Dienstleister und Auftraggeber, sondern als Gründerteam.

Marko und Mohit bringen genau diese technologische DNA mit. Beide gehörten zur Frühphase von Trade Republic, einem der prägendsten europäischen Fintechs der letzten Jahre: Marko als erster Product Hire, Mohit als erster Engineering Lead. Sie wissen, wie man aus einer Idee ein Produkt baut, das Millionen Menschen verlässlich nutzen, und wie man Systeme entwirft, die mit dem Unternehmen skalieren, statt es zu bremsen. Komplexe, regulierte Prozesse in robuste Architektur zu übersetzen, das ist exakt das, was eine Kanzlei braucht, die mehr sein will als die Summe ihrer Stunden.

Auf der juristischen Seite steht die Erfahrung aus beiden Welten, die unsere Mandanten verbindet: erst die Schule einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, Gleiss Lutz, dann fünf Jahre als General Counsel in einem wachsenden Scale-up. Diese Doppelperspektive, die Präzision der Großkanzlei und der Pragmatismus der internen Rechtsabteilung, prägt, wie wir Recht denken. Wir kennen die kompromisslose Anforderung an Qualität und den Alltag eines Unternehmens, das nicht auf ein Gutachten warten kann, sondern Antworten braucht, um weiterzubauen.

Diese Mischung ist kein Zufall, sondern Voraussetzung. Ohne tiefes Tech-Verständnis bleibt KI in der Kanzlei ein eingekauftes Tool, das niemand wirklich beherrscht. Ohne tiefe juristische Erfahrung wird Automatisierung gefährlich. Wir bauen beides in dieselbe Organisation und denken die Kanzlei deshalb agentisch, statt sie nur digital zu lackieren.

Vom Service zum Produkt

Der vielleicht spannendste Effekt dieser Architektur zeigt sich dort, wo Beratung aufhört, ein einmaliger Service zu sein, und anfängt, ein Produkt zu werden.

Ein Beispiel aus unserer Arbeit mit einem Mandanten aus der Solarbranche. Wie viele schnell wachsende Unternehmen stand er vor einer Aufgabe, die einzeln juristisch nicht schwierig, in der Masse aber kaum beherrschbar war: das Management einer Vielzahl gleichgelagerter Ansprüche, Claim Management im besten Sinne. Jeder Fall folgte demselben Muster und verlangte dieselbe Sorgfalt; in Summe band das enorme Ressourcen.

Eine klassische Kanzlei hätte diese Fälle abgerechnet, Stunde um Stunde, Fall um Fall. Wir haben stattdessen genau das getan, wofür unsere Architektur gemacht ist: das wiederkehrende Muster erkannt, in den Loops geschärft und daraus ein maßgeschneidertes Werkzeug gebaut, das die Fälle strukturiert verarbeitet, und das wir dem Mandanten über ein Dashboard direkt zur Verfügung stellen. Er sieht nicht mehr nur unser Ergebnis, sondern den Stand jedes Vorgangs, kann steuern und behält den Überblick. Aus einer Dienstleistung ist eine Lösung geworden, die im Unternehmen lebt.

Das ist die logische Konsequenz von Agentic First: Wer juristische Arbeit als System begreift, kann aus Service an der richtigen Stelle ein Produkt machen: eine Komplettlösung aus Beratung und Werkzeug. Für den Mandanten heißt das schnellere Bearbeitung, mehr Transparenz und Kosten, die nicht mit jedem Fall linear weiterwachsen.

Was sich nicht ändert: die Qualität

Ein Punkt ist uns dabei wichtig: Die Technologie ist bei uns kein Produkt für den Mandanten und kein Selbstzweck, sondern ein interner Hebel. Jedes Ergebnis, das unser Haus verlässt, ist von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, von General Counsels, geprüft. Die Architektur macht uns schneller, günstiger und skalierbarer; das Qualitätsversprechen bleibt unangetastet.

Genau das trägt unsere Positionierung als externe Rechtsabteilung für wachsende Unternehmen: integriert statt punktuell, mit festen Ansprechpartnern, einer Antwortzeit von einer Stunde und transparenten Festpreisen, die sich an den Kosten eines internen Legal Counsels orientieren, nicht an klassischen Kanzleistundensätzen.

Ein Ausblick

Die Rechtsbranche steht an einem Wendepunkt. Die spannende Frage ist nicht mehr, ob KI die juristische Arbeit verändert, sondern wie tief man bereit ist, die eigene Organisation dafür neu zu denken. Man kann KI als schnelleres Pferd benutzen. Oder man kann das Auto bauen.

Wir haben uns für Letzteres entschieden, nicht aus Technikbegeisterung, sondern weil wir überzeugt sind, dass wachsende Unternehmen eine Rechtsberatung verdienen, die mit ihnen Schritt hält: schnell, integriert, verlässlich und mit jedem Fall ein Stück besser. Agentic First ist für uns kein Endpunkt, sondern ein Anfang. Und wir bauen jeden Tag daran weiter.

Autor: Julian Jantze ist Gründer von Compound Law, einer AI-First-Kanzlei für wachsende Unternehmen. Als ehemaliger General Counsel von Zenjob begleitete er das Unternehmen durch Finanzierungsrunden, internationale Expansion und die Transformation zur SE. Bei Compound Law verbindet er Kanzlei- und Inhouse-Erfahrung mit dem Ziel, Rechtsberatung durch Technologie neu zu denken.

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ChatGPT wird genutzt, doch oft ohne Plan. Zeit für Struktur im juristischen Einsatz.

03.06.2026

ChatGPT ist in Kanzleien längst angekommen. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern wie. Orientierung bietet die seit 2023 etablierte Webinar-Reihe „ChatGPT für Juristen“ der Fachseminare von Fürstenberg, an der bereits über 1.700 Teilnehmende mitgewirkt haben.

Rechtsanwalt und Legal Tech Experte Tom Brägelmann arbeitet im Live-Webinar direkt in ChatGPT – ohne vorbereitete Demos, ohne KI-Show. Inhalte entstehen in Echtzeit und werden realistisch eingeordnet.

Das Webinar zeigt unter anderem:

  • welche Anwendungsfälle sich im Kanzlei- und Rechtsabteilungsalltag bewährt haben
  • wie juristische Prompts sinnvoll aufgebaut werden
  • wie KI-Tools in bestehende Arbeitsprozesse eingebunden werden können
  • welche Rolle Microsoft Copilot und fortgeschrittenes Prompt Engineering spielen
  • wo die Grenzen aktueller KI-Chatbots liegen

Das Format besteht aus zwei Live-Modulen à jeweils 2 ½ Stunden im Wochenabstand. Nach dem zweiten Modul und einem kurzen Abschlusstest erhalten Teilnehmende ein Zertifikat zum Legal Prompt Engineer.

Termine (Live-Webinar):25. Juni 2026 (Modul I)
02. Juli 2026 (Modul II)

-> Live dabei sein: Hier weitere Details zum Webinar

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Harvey integriert KI-Modelle von Mistral in seine Plattform

03.06.2026

Der Legal KI Anbieter Harvey hat eine Partnerschaft mit dem französischen KI-Unternehmen Mistral bekannt gegeben. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die Modelle der Mistral-Familie künftig auf der Harvey-Plattform verfügbar sein. Damit erweitert Harvey sein Multi-Model-Angebot um einen weiteren führenden Anbieter für Künstliche Intelligenz.

Mistral hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiger Akteur im KI-Markt etabliert und gilt insbesondere als Vorreiter bei der Entwicklung sogenannter Open-Weight-Modelle. Diese ermöglichen Unternehmen mehr Transparenz darüber, wie moderne KI-Systeme entwickelt und bewertet werden. Die Modelle zeichnen sich laut Harvey durch hohe Leistungsfähigkeit, effiziente Ausführung, die Verarbeitung sehr großer Kontextfenster sowie starke Mehrsprachigkeitsfunktionen aus, Eigenschaften, die insbesondere für juristische Teams mit umfangreichen Dokumentensammlungen, verschiedenen Rechtsordnungen und mehreren Sprachen relevant sind.

Harvey verfolgt einen Multi-Model-Ansatz und kombiniert verschiedene Foundation-Modelle auf einer Plattform. Aufgaben werden dabei automatisch an das jeweils am besten geeignete Modell weitergeleitet. Durch die Integration von Mistral will das Unternehmen seinen Kunden mehr Auswahl bieten und die Flexibilität sowie Ausfallsicherheit seiner KI-Infrastruktur weiter stärken.

Die Ankündigung folgt auf die Eröffnung eines Harvey-Büros in Paris und unterstreicht die verstärkten Investitionen des Unternehmens in Frankreich und Europa. Nach Angaben von Harvey wächst in der Region die Nachfrage nach KI-Lösungen, die lokale Anforderungen und Modellpräferenzen berücksichtigen.

In den kommenden Monaten wollen Harvey und Mistral gemeinsam neue Möglichkeiten entwickeln, um die globale Rechtsbranche mit erweiterten KI-Funktionen zu unterstützen. Die Mistral-Modelle stehen ab sofort im Rahmen eines Early-Access-Programms für berechtigte Harvey-Kunden in der Europäischen Union zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können den Zugang über ihren Harvey-Ansprechpartner beantragen. Die allgemeine Verfügbarkeit in den USA und Australien soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.

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Größte Erhebung zum Legal Tech Markt geht in die nächste Runde – Jetzt mitmachen!

03.06.2026

Die Rechtsbranche beschäftigt sich mit vielen Fragen: Welche Legal Tech KI Tools setzen sich gegen Claude & ChatGPT durch? Wie viele lizenzierte Tools werden eigentlich wirklich genutzt? Rechnen Kanzleien heute anders ab, weil sie KI nutzen?

Legal Tech Monitor 2026

Der Legal Tech Monitor ist die größte Erhebung zum Legal Tech Markt in Deutschland und soll dabei helfen Antworten zu geben. Für die Umfrage zum Legal Tech Monitor 2026 sollen dabei so viele Meinungen wie möglich gesammelt werden aus den Bereichen Kanzlei, Rechtsabteilung, Legal Tech Anbieter, Investoren und Politik.

Dieses Mal stehen besonders im Fokus:

  • Neue Abrechnungsmodelle in Kanzleien durch KI
  • Substituierbarkeit von spezialisierten juristischen Tools und generellen KI-Anwendungen (z.B. Claude, ChatGPT)
  • Adoption-Quoten: Wer nutzt eigentlich wirklich, was lizenziert ist?
  • EU- vs. US-Anbieter
  • Vibe Coding in Kanzleien und bei Legal Tech Anbietern
  • Fremdbesitzverbot: Verschiebt sich die Stimmung?

Ein Sneak Peek der Studie wird am Legal Tech Day (17.09.2026) in Berlin präsentiert, die vollständige Studie erscheint Ende 2026.

-> Jetzt hier an der Umfrage teilnehmen: Legal Tech Monitor

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Versteckte Haftungsfalle: Warum Fristenmanagement zur Chefsache werden sollte

02.06.2026

Fakt ist: Viele Verträge geraten nach ihrer Unterzeichnung aus dem Fokus. In der Regel laufen sie im operativen Business-Alltag mit, bis Fristen verstreichen oder Verlängerungsklauseln greifen. Warum aber passiert das so häufig und warum wird nicht früher erkannt, welches Risiko damit verbunden ist?

Fristen gehen nicht verloren – sie werden nicht gesteuert

Einer der Gründe ist die Tatsache, dass in vielen Unternehmen das Fristenmanagement noch immer administrativ verankert ist. Kündigungsfristen, Verlängerungsoptionen oder Eskalationsmechanismen sind dann zwar vertraglich geregelt, aber organisatorisch nicht sauber verankert. Infolgedessen sind die Verantwortlichkeiten oft unklar, bleiben Vertragsdaten in PDFs verborgen und liegen Fristen in persönlichen Kalendern einzelner Mitarbeiter. Diese Struktur funktioniert nur solange, wie wenige Verträge verwaltet werden müssen. Mit wachsendem Vertragsbestand entsteht jedoch ein erhebliches Kontroll- und Haftungsrisiko. Versäumte Fristen werden dann intern oft als persönliches Fehlverhalten bewertet und nicht als strukturelle Schwierigkeit. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Governance-Problem, da die Vertragsdaten nicht systematisch erfasst, überwacht oder ausgewertet werden.

Dabei sind vertragliche Fristen keine banalen Formalien – sie steuern vielmehr wirtschaftliche Prozesse. Verpasste Kündigungsmöglichkeiten, automatische Verlängerungen oder ungenutzte Anpassungsoptionen können daher zu unmittelbaren finanziellen Belastungen führen.

Wer keine Übersicht hat, handelt zu spät

Besonders kritisch wird es, wenn belastbare Informationen zu den Inhalten der Verträge fehlen, etwa welche Verträge in den nächsten Monaten auslaufen, ob Verlängerungen anstehen oder welche Kündigungsfenster es gibt. Noch immer lassen sich diese Fragen in vielen Unternehmen nur mit einem erheblichen manuellen Aufwand beantworten. Man kann sagen, das Fristenmanagement ist reaktiv und wird seiner Steuerungsfunktion nicht gerecht. Das führt dazu, dass Risiken erst dann sichtbar werden, wenn sie bereits eingetreten sind. Umso wichtiger ist es, klare Regeln einzuführen, sprich zu definieren, welche Fristen relevant sind, wer die Verantwortung trägt und welche Maßnahmen erforderlich sind. Erst auf einer solchen Grundlage lassen sich Verträge optimal im Sinne des Unternehmens nutzen. Helfen können hierbei moderne Contract Lifecycle Management Lösungen, denn sie schaffen Transparenz über Fristen, Zuständigkeiten und Handlungsbedarfe – und ermöglichen frühzeitige Entscheidungen. Dann muss niemand mehr befürchten, eine Frist zu übersehen.

-> Mehr Informationen zum Fristenmanagement unter:
Die Überraschung bei der Verlängerung – warum Fristenmanagement kein Nebenproblem ist

Autor: Alexander Henning, Vice President Marketing & Growth Septeo CNEE

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Claude für deutsches Recht: Ein experimentelles KI-Werkzeug für juristische Arbeitsabläufe

01.06.2026

Mit dem GitHub-Repository Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht existiert eine der umfangreichsten frei zugänglichen Sammlungen von KI-„Skills“ und Plugins für deutsches Recht. Das Projekt wurde von dem Rechtsanwalt und Legal Tech Pionier Tom Braegelmann veröffentlicht und versteht sich ausdrücklich als technisches Experiment. Der Ersteller weist darauf hin, dass es sich weder um Rechtsberatung noch um rechtlich geprüfte Software handelt. Vielmehr soll die Sammlung zeigen, wie moderne Sprachmodelle wie Claude für juristische Arbeitsprozesse konfiguriert und strukturiert werden können.

Der Hintergrund des Projekts liegt in einer Entwicklung, die viele Juristinnen und Juristen derzeit beobachten: Allgemeine KI-Systeme liefern zwar oft erstaunliche Ergebnisse, verfügen jedoch nicht automatisch über die Arbeitsmethodik, die in der juristischen Praxis erforderlich ist. Das Repository versucht deshalb, juristische Arbeitsweisen, Prüfungslogiken, Dokumentationsstandards und fachliche Routinen in wiederverwendbare Module zu übersetzen. Die Idee besteht nicht darin, dass die KI „das Recht kennt“, sondern dass sie bei bestimmten Aufgaben nach vorgegebenen juristischen Mustern arbeitet.

Was sich hinter dem Begriff „Skill“ verbirgt

Technisch basiert das Projekt auf dem Konzept der sogenannten Skills oder Plugins für Claude. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um spezialisierte Arbeitsanweisungen, die einem Sprachmodell zusätzliche Rollen, Abläufe und Fachlogiken vorgeben. Statt einer allgemeinen Anfrage wie „Prüfe diesen Arbeitsvertrag“ erhält das Modell dadurch eine strukturierte Vorgehensweise mit festgelegten Prüfschritten, typischen Risikofeldern, Rückfragen und Dokumentationsanforderungen.

Für Juristinnen und Juristen lässt sich das am ehesten mit einer digitalen Arbeitshilfe vergleichen, die bestimmte Denk- und Prüfungsschemata vorgibt. Der Mehrwert liegt weniger in der juristischen Substanz selbst als in der Standardisierung von Arbeitsabläufen. Die KI soll dadurch konsistenter arbeiten und typische Prüfungsschritte nicht übersehen.

Abdeckung zahlreicher Rechtsgebiete

Auffällig ist die große thematische Breite des Repositories. Die Sammlung umfasst zahlreiche Bereiche des deutschen Rechts, darunter Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht, Insolvenzrecht, Prozessrecht, Energierecht und weitere Fachgebiete. Für einzelne Rechtsgebiete existieren eigene Verzeichnisse mit spezifischen Anweisungen, Beispielen und Konfigurationen.

Besonders interessant ist dabei der Ansatz, nicht nur abstrakte Rechtsfragen zu behandeln, sondern konkrete Arbeitsprozesse aus Kanzleien und Rechtsabteilungen abzubilden. Viele der enthaltenen Skills orientieren sich an tatsächlichen Mandats- oder Beratungssituationen. Dadurch entsteht weniger eine juristische Wissensdatenbank als vielmehr eine Sammlung digitalisierter Arbeitsmethoden.

Von der Vertragsprüfung bis zur Mandatsvorbereitung

Die praktischen Einsatzmöglichkeiten reichen von der Analyse von Verträgen über die Vorbereitung von Schriftsätzen bis hin zur Strukturierung umfangreicher Aktenbestände. Ein Anwalt könnte beispielsweise Dokumente hochladen und die KI mit einem spezialisierten Skill auffordern, bestimmte Risiken zu identifizieren, offene Fragen herauszuarbeiten oder eine erste Sachverhaltsaufbereitung vorzunehmen.

Dabei wird die KI nicht als Ersatz für juristische Arbeit verstanden. Vielmehr dient sie als Assistenzsystem, das Vorarbeiten leisten, Dokumente strukturieren oder Standardaufgaben beschleunigen kann. Die fachliche Verantwortung verbleibt ausdrücklich bei den Anwältinnen und Anwälten. Diese Grundhaltung entspricht auch den Hinweisen im Repository selbst sowie den Grundsätzen vergleichbarer Legal KI Projekte.

Orientierung an modernen Legal KI Plattformen

Inhaltlich orientiert sich das Projekt erkennbar an internationalen Entwicklungen im Bereich Legal AI. Insbesondere das von Anthropic veröffentlichte Referenzprojekt „Claude for Legal“ verfolgt einen ähnlichen Ansatz: Dort werden juristische Arbeitsabläufe in spezialisierte Agenten, Skills und Workflows übersetzt. Das deutsche Repository adaptiert diese Grundidee für die Anforderungen des deutschen Rechts und der deutschen Rechtspraxis.

Dadurch entsteht eine Art deutschsprachige Experimentierplattform für den Einsatz generativer KI in Kanzleien, Rechtsabteilungen und juristischen Ausbildungsumgebungen. Statt einzelne Prompts auszutauschen, werden komplette Arbeitsabläufe modelliert.

Einblicke in die Zukunft juristischer Arbeit

Besonders bemerkenswert ist, dass das Repository nicht nur einzelne juristische Aufgaben adressiert, sondern versucht, komplette Workflows abzubilden. Moderne KI-Systeme entwickeln sich zunehmend von reinen Chatbots zu sogenannten Agentensystemen. Diese können mehrere Arbeitsschritte nacheinander durchführen, Dokumente analysieren, Informationen strukturieren und Ergebnisse nach vorgegebenen Standards aufbereiten.

Genau hier liegt der eigentliche Erkenntniswert des Projekts. Es zeigt weniger, wie eine KI heute Rechtsberatung ersetzt, sondern wie juristische Arbeitsprozesse künftig technisch modelliert werden könnten. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen bietet die Sammlung deshalb vor allem einen Blick auf mögliche Organisationsformen künftiger KI-gestützter Arbeitsabläufe.

Datenschutz, Berufsrecht und regulatorische Grenzen

Das Repository geht ausdrücklich auf die rechtlichen Risiken eines solchen Einsatzes ein. Im README File wird hervorgehoben, dass Fragen des Mandatsgeheimnisses, der DSGVO, möglicher Datentransfers in die USA, der anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten sowie der europäischen KI-Regulierung eigenständig geprüft werden müssen. Der Autor betont, dass keine rechtliche Prüfung der enthaltenen Inhalte erfolgt ist und jede Nutzung auf eigene Verantwortung geschieht.

Gerade für deutsche Kanzleien ist dieser Hinweis zentral. Die technische Machbarkeit eines KI-Workflows bedeutet nicht automatisch dessen berufs- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Das Projekt liefert deshalb eher technische Blaupausen als unmittelbar produktionsreife Lösungen.

Fazit

„Claude für deutsches Recht“ ist kein juristisches Expertensystem und keine digitale Rechtsberatung. Es handelt sich vielmehr um eine umfangreiche Open-Source-Sammlung von KI-Workflows, Skills und Arbeitsmethoden für die deutsche Rechtspraxis. Der eigentliche Wert des Projekts liegt weniger in einzelnen Antworten einer KI als in der Frage, wie juristische Arbeitsabläufe strukturiert, standardisiert und teilweise automatisiert werden können.

Für Juristinnen und Juristen ohne technischen Hintergrund bietet das Repository einen seltenen Einblick in die aktuelle Entwicklung von Legal AI. Es zeigt anschaulich, wie moderne Sprachmodelle durch spezialisierte Anweisungen und Workflows näher an reale juristische Arbeitsweisen herangeführt werden können. Gleichzeitig macht das Projekt deutlich, dass die fachliche Verantwortung weiterhin beim Menschen bleibt. Die KI liefert Entwürfe, Analysen und Strukturierungshilfen, die juristische Bewertung und Verantwortung verbleiben aber bei der Anwältin, dem Anwalt oder der Rechtsabteilung.

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Von der Pyramide zur modifizierten Rechtsmarkt-Rakete

01.06.2026

Wie sieht der (digitalisierte) Rechtsmarkt der Zukunft aus? Die neue Studie „Legal Market Economics“ des Bucerius Legal Innovation Hub liefert Antworten. Der Beitrag stellt die für die moderne Rechtsorganisationen wesentlichen Erkenntnisse vor.

Die 44-seitige Studie „Legal Market Economics” analysiert mit einem Mixed-Methods-Ansatz die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechtsmarkts. Für die Studie wurden unter anderem 610 Mitarbeitende aus Rechtsorganisationen (Kanzleien und Rechtsabteilungen) sowie Studierende befragt sowie Interviews mit HR-Verantwortlichen aus Rechtsorganisationen geführt.

1. Leistungsgap auf dem Rechtsmarkt

Mittels Legal Data Science weist die Studie nach, dass die Komplexität von Recht kontinuierlich zunimmt. So ist der Normumfang an deutschem Bundesrecht in den letzten zehn Jahren um mehr als 20% gestiegen. Gleichzeitig fehlt es an juristischem Nachwuchs: Das Funnel-Modell des juristischen Nachwuchses zeigt einen künftigen Rückgang von Nachwuchsjuristen. Gleichzeitig steht der Anwaltsmarkt vor einer Ruhestandswelle: Rund 17,5 % der Rechtsanwält:innen werden bis 2029 das ruhestandsfähige Alter erreichen. Folge dessen ist ein Leistungsgap auf dem Rechtsmarkt.

Mögliche Auswege aus dem Leistungsgap liegen insbesondere in einer Erhöhung der Effizienz der juristischen Leistungserbringung durch Arbeitsteilung und Technologie. Das Leistungsgap trifft dabei vor allem die Breite der Gesellschaft – können große Rechtsorganisationen ihre Organisationsstrukturen umstellen und profitieren mittelständische Kanzleien von einem Zuwachs an hochwertigen Bewerbungen, gestaltet sich insbesondere die Besetzung wirtschaftlich weniger attraktiver oder ländlicher gelegener Positionen zunehmend schwieriger.

2. Künstliche Intelligenz als Differenzierungs-Booster auf dem Rechtsmarkt

Die Verfügbarkeit von KI-Anwendungen führt zu einem Differenzierungsbooster auf dem Rechtsmarkt. Wirtschaftskanzleien überdenken Geschäfts- und Pricingmodelle und passen in der Folge ihre Organisationsstruktur und Rollenprofile an. Die ursprünglich pyramidenartige Organisationsstruktur auf dem Rechtsmarkt hat sich zu einer – nunmehr KI-modifizierten – Rechtsmarkt-Rakete entwickelt.

Wirtschaftskanzleien werden dabei leaner und dynamischer. Die Basis ist eine prozessorientierte Business-Plattform und ein agiles Business Professional Team. Schmaler wird indes der Senioritätsstreckenkanal für klassische Berufsträger: Legal Connectors (interdisziplinäre Rollenprofile auf dem Rechtsmarkt, z.B. Legal Engineers oder Legal Innovation Manager) und Technologie sind die Booster und unterstützen Berufsträger bei der Leistungserbringung. Damit ändert sich auch das juristische Hiring: Weg vom Gießkannenprinzip wird es spezifischer und erlaubt weniger Verluste auf dem Weg in die Partnerschaft. Bei „Qualität statt Quantität“ wird Personalbindung zunehmend bedeutender.

3. Wachsende Bedeutung von Legal Connectors

Legal Connectors stellen mit ihrem interdisziplinären Rollenzuschnitt und im Wege von Arbeitsteilung die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Rechtsorganisationen sicher. Die Studienergebnisse zeigen, dass insbesondere größere Rechtsorganisationen Legal Connectors beschäftigen – letztlich auch eine Finanzfrage. In großen Kanzleien sind insbesondere Legal Tech Specialists und Softwareentwickler:innen gefragt, wobei Legal Data Analysts und Legal Change Manager verstärkt in das Hiring-Radar geraten. Insbesondere Letztere zeigen eindrucksvoll, dass KI-Adaption nicht nur Tech-, sondern auch Organisations- und Kulturthema in Kanzleien ist. Wermutstropfen sind ein Stück weit die eigene Einbindung und Karriereperspektiven von Legal Connectors. Wenn Interviewergebnisse zeigen, dass Legal Connectors zwar häufig Träger des so wichtigen Schnittstellenwissens sind, sich auf dem Peak (!) ihrer Karriere aktuell allerdings auf einem Gehaltsniveau wie First Year Associates befinden, müssen sich Rechtsorganisationen die Frage stellen, welche Karrierepfade für Legal Connectors bestehen und wie eine langfristige Bindung an die eigene Rechtsorganisation erfolgen kann.

4. Vom Schutzschild zum Navigator – Rollen von Rechtsabteilungen ändern sich

Früher war die Rechtsabteilung anlassbezogener Schutzschild mit Jurist:innen als Engpass. Durch KI-automatisierte Routineprozesse im Hintergrund ändert sich die Rolle: Inhouse-Jurist:innen sind die Navigatoren in unsicheren Zeiten, die dank technischer Monitoring- und Risikosysteme frühzeitig strategisch eingreifen können. Für Kanzleien stellt sich damit verbunden die Frage, welche Tätigkeiten zukünftig zunehmend inhouse erledigt werden und welche Auswirkungen dies auf das eigene Geschäft hat.

5. Mindset- und Marktspezifika der Rechtsbranche als Adaptions-Herausforderung

Nach den Studienergebnissen liegen die größten (inhaltlichen) Herausforderungen von Technologie im Rechtskontext in der Qualität von Tools, fehlender Technologiekompetenz sowie Compliance-Anforderungen.

Damit verbunden sind vier strukturelle Hürden des Rechtsmarkts bei der erfolgreichen KI-Adaption: nicht dürfen, nicht wissen, nicht müssen und nicht wollen. Hinsichtlich „Nicht dürfen“ ist der Rechtsbereich berufsrechtlich besonders sensibel und erschwert daher Trial-and-Error-Mechanismen. Regulatory Sandboxes könnten hier ein Instrument innovativer Regulierungsausgestaltung und regulatorischen Lernens sein. Der Bereich „Nicht wissen“ geht eng einher mit fehlender Technologiekompetenz – für 65 % der Mitarbeitenden in Kanzleien und Rechtsabteilungen stellt fehlende Technologiekompetenz eine zentrale Hürde dar. „Nicht müssen“ beschreibt ein Phänomen, dass kleine Einheiten noch keine unmittelbaren Effekte Künstlicher Intelligenz auf ihre Pricing-Strukturen sehen – die Frage ist nur: Wie lange bleibt dies noch so? „Nicht wollen“ ist indes ein Change-Management-Thema. Hier gilt es, Sorgen, Nöte und Ängste im Zusammenhang mit dem Thema KI und möglichen Verschiebungen der eigenen Rollenprofile zu adressieren, was Führungsaufgabe ist.

6. Verfestigung einer Zweiklassengesellschaft auf dem Rechtsmarkt

Schließlich zeigen die Studienergebnisse, dass KI im Rechtsbereich die Zweiklassengesellschaft auf dem Rechtsmarkt verfestigt. Große Kanzleien nutzen KI-Tools signifikant intensiver als kleinere. Ferner haben große Kanzleien zu einem signifikant höheren Anteil eine KI-Strategie für ihre Rechtsorganisation und nutzen – wenngleich ebenfalls noch auf einem geringen Niveau – KPIs zur Messung des KI-Einsatzes. Schließlich profitieren große Kanzleien durch Legal Connectors von interdisziplinären Teams und Inhouse-Lösungen, während kleinere Einheiten auf die Implementierung günstiger Off-the-Shelf Produkte angewiesen sind.

-> STUDIEN-DOWNLOAD: Die vollständige Studie „Legal Market Economics“ kann unter buceri.us/legal-market-economics kostenfrei heruntergeladen werden.

Autor: Dr. Florian Skupin, M.A. ist Executive Director Legal Technology an der Bucerius Law School, leitet den Bucerius Legal Innovation Hub und ist zugelassener Rechtsanwalt. Er verantwortet die Studie „Legal Market Economics“.

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Brasilianische Anwälte wegen Manipulation von KI System eines Gerichts zu Geldstrafe verurteilt

29.05.2026

Ein Arbeitsgericht in Brasilien hat zwei Anwälte zu einer Geldstrafe von rund 84.000 brasilianischen Real (ca. 14.000 EUR) verurteilt, nachdem sie versucht hatten, ein KI System eines Gerichts innerhalb eines Gerichtsverfahrens zu beeinflussen. Nach Angaben des Gerichts wurden Eingaben so formuliert, dass die KI die Position ihrer Mandanten bevorzugt darstellen sollte.

Das betroffene Gericht nutzt KI zur Unterstützung bei der Analyse von Dokumenten, Zusammenfassungen und weiteren Verfahrensschritten. Die Anwälte sollen dabei Anweisungen in eingereichte Texte eingebettet haben, die das Verhalten des Systems gezielt steuern sollten. Solche Angriffe werden als „Prompt Injection“ bezeichnet. Dabei werden versteckte oder scheinbar legitime Anweisungen in Inhalte eingebaut, um die Ausgabe eines KI Sprachmodells zu manipulieren. Dies kann z.B. mit der Verwendung von weisser Schrift auf weissem Hintergrund kaschiert werden.

Manipulation wurde durch menschliche Kontrolle entdeckt

Bemerkenswert ist, dass die Manipulation nicht automatisch erkannt wurde. Laut einem Bericht bemerkte der zuständige Richter Unstimmigkeiten in den Ergebnissen der KI, untersuchte die Ursache und führte diese auf die eingereichten Dokumente zurück. Die Entdeckung erfolgte damit ausschließlich durch menschliche Aufmerksamkeit und nicht durch technische Schutzmechanismen.

Die genaue Formulierung der eingebetteten Anweisungen wurde bislang nicht veröffentlicht. Das Vorgehen entspricht jedoch bekannten Angriffstechniken, bei denen KI Modelle dazu gebracht werden sollen, bestehende Anweisungen zu ignorieren und bestimmte Inhalte stärker zu gewichten oder bevorzugt darzustellen.

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