Legal Tech Verzeichnis

Inhalt abgleichen
Letztes Update: vor 1 Stunde 49 Minuten

Wolters Kluwer startet Libra Academy europaweit

08.09.2026

Wolters Kluwer Legal & Regulatory gibt heute den Start der Libra Academy bekannt, einer neuen Lern- und Enablement-Plattform rund um den Legal AI Workspace Libra by Wolters Kluwer. Die Libra Academy wurde entwickelt, um Juristinnen und Juristen dabei zu unterstützen, Künstliche Intelligenz sicher und erfolgreich in ihren beruflichen Alltag zu integrieren.

Rechtsabteilungen und Kanzleien haben die reine Erprobungsphase von KI hinter sich gelassen und möchten messbare Produktivitätsgewinne erzielen. Das bringt eine neue Herausforderung mit sich: Schritt halten mit einer KI-Landschaft, die sich schneller entwickelt als klassische Schulungsangebote. Kontinuierlich entstehen neue Funktionen, Modelle und Anwendungsfälle. Für die vielbeschäftigten Jurist:innen ist es daher oft schwierig, auf dem neuesten Stand zu bleiben und gleichzeitig ihren täglichen Aufgaben nachzukommen.

Die Libra Academy wurde ins Leben gerufen, um diese Lücke zu schließen. Direkt in die Libra-Nutzererfahrung integriert, bietet sie kontinuierliche Lernangebote, die parallel zum Workspace weiterentwickelt werden. So unterstützt sie Jurist:innen dabei, praxisnahe Kompetenzen aufzubauen, neue Funktionen schneller produktiv einzusetzen und den größtmöglichen Nutzen aus ihrer Investition in Legal AI zu ziehen. Von Jurist:innen für Jurist:innen entwickelt, kombiniert die Academy Selbstlernangebote, Live-Webinare, praxisnahe Anwendungsfälle in der jeweiligen Landessprache sowie eine Community von Rechtsexpert:innen aus ganz Europa. Dadurch entsteht eine kollaborative Lernumgebung, in der Nutzer:innen sowohl von Libra-Expertinnen und -Experten als auch von den Erfahrungen ihrer Kolleginnen und Kollegen profitieren können.

„Der Rechtsmarkt hat die Frage, ob KI Mehrwert schaffen kann, längst beantwortet. Heute geht es darum, wie Organisationen ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen können, KI effektiv im Arbeitsalltag einzusetzen“, sagt Dr. Yannek Wloch, Director Legal Engineering bei Libra by Wolters Kluwer. „Die Libra Academy wurde entwickelt, um genau diese Lücke zu schließen. Sie bietet praxisnahe Orientierung, bewährte Anwendungsfälle und eine Lern-Community, die Kundinnen und Kunden dabei hilft, schneller zu guten Ergebnissen zu kommen.“

„Das starke Engagement, das wir mit einer ersten Version der Libra Academy in Deutschland erlebt haben, zeigt, wie groß das Interesse von Jurist:innen ist, praktische KI-Kompetenzen aufzubauen und sich mit anderen Anwender:innen auszutauschen“, sagt Anja Koch, Partnership Manager bei Libra by Wolters Kluwer. „Wir freuen uns, die neue Academy nun Libra-Nutzer:innen in ganz Europa zur Verfügung zu stellen und sie dabei zu unterstützen, noch mehr Nutzen aus Legal AI zu ziehen.“

Die Academy orientiert sich konsequent an der realen Arbeitsweise von Jurist:innen . Durch die Kombination aus praxisnahen Anwendungsfällen, workflowbasierten Lernangeboten und fachlicher Begleitung unterstützt sie Libra-Nutzer:innen dabei, den Schritt von KI-Experimenten zur produktiven Nutzung von Libra zu gehen. Im Mittelpunkt stehen typische juristische Aufgaben wie Recherche, Dokumentenerstellung und Vertragsprüfung, sodass sich das Gelernte schnell in konkrete Ergebnisse im Arbeitsalltag umsetzen lässt.

Die Libra Academy ist in jeder Lizenz von Libra by Wolters Kluwer enthalten und unterstreicht das umfassende Engagement von Wolters Kluwer, Jurist:innen bei der verantwortungsbewussten und effektiven Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu unterstützen.

Der Beitrag Wolters Kluwer startet Libra Academy europaweit <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Neues KI Modell GPT 6 Astra zeigt Fortschritte bei komplexen Aufgaben in Recht und Finanzen

07.09.2026

OpenAIs neues KI Modell GPT 6 Astra soll komplexe professionelle Aufgaben zuverlässiger von Anfang bis Ende bearbeiten können. Erste Tests der Legal AI Anbieter Harvey und Legora zeigen Fortschritte insbesondere bei der Verarbeitung umfangreicher Dokumentenmengen und bei Aufgaben, die mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsschritte erfordern. Vollständig ohne menschliche Kontrolle kommt die Technologie jedoch weiterhin nicht aus.

Fortschritte bei komplexen juristischen Aufgaben

GPT 6 Astra wird seit dem 3. September zunächst eingeschränkt bereitgestellt. OpenAI positioniert das Modell insbesondere für komplexe Arbeitsabläufe in professionellen Umgebungen. Erste Ergebnisse zeigen Verbesserungen gegenüber dem Vorgängermodell GPT 5.6 Sol. Beim Benchmark „Agents’ Last Exam“, der untersucht, ob KI Agenten wirtschaftlich relevante professionelle Aufgaben vollständig bearbeiten können, erreicht GPT 6 Astra 59,3 Prozent. GPT 5.6 Sol kam auf 53,6 Prozent. Der Benchmark umfasst 55 professionelle Teilbereiche und berücksichtigt unter anderem juristische Aufgaben.

Auch der Legal AI Anbieter Harvey berichtet von Fortschritten. Niko Grupen, Head of Applied Research bei Harvey, bezeichnet Astra als deutliche Qualitätsverbesserung bei komplexen juristischen Aufgaben. In ersten Tests habe das Modell unter anderem besser zwischen vorhandenen Dokumenten und tatsächlich belegten Informationen unterschieden. Zudem erkenne es nicht belegte Annahmen und könne Informationslücken in konkrete Vorschläge für die weitere Ausarbeitung überführen.

41 Dokumente innerhalb weniger Minuten geprüft

Besonders deutlich werden die neuen Fähigkeiten in einem Test des Legal AI Anbieters Legora. Das Unternehmen setzte GPT 6 Astra für die Abstimmung von Jahresabschlüssen ein. Bei dieser Aufgabe müssen Zahlen aus Abschlussentwürfen mit Summen und Saldenlisten, Konsolidierungsübersichten und Vorjahresabschlüssen abgeglichen werden. Nach Angaben von Legora kann eine solche Prüfung normalerweise einen ganzen Abend oder sogar mehrere Tage in Anspruch nehmen. Der Agent von Legora verarbeitete mit GPT 6 Astra insgesamt 41 Dokumente in einem einzigen Durchlauf und schloss die Prüfung innerhalb weniger Minuten ab. Dabei wurden die einzelnen Salden mit den zugehörigen Unterlagen abgeglichen, Abweichungen identifiziert und sämtliche Prüfungen protokolliert. „Der Unterschied zwischen vorher und nachher liegt meiner Ansicht nach in der Verarbeitungskapazität: der Fähigkeit, so viele Dokumente aufzunehmen, wirklich komplexe Informationen zu verarbeiten und all die verschiedenen Positionen und Zahlenwerte zu erfassen“, erklärt Percevale Perks, Legal Engineer bei Legora.

Alle absichtlich eingebauten Fehler erkannt

Für den Test hatte Legora vier Fehler in den Unterlagen platziert. GPT 6 Astra erkannte alle vier, darunter eine Differenz von 500.000 britischen Pfund in einer Umsatzangabe. Gleichzeitig führte das Modell alle Prüfungen weiterhin korrekt durch, die bereits das vorherige Modell bewältigt hatte, und erledigte zusätzlich rund 50 weitere Prüfungen. Im Legora Benchmark for Agentic Reasoning, kurz BAR, verbesserte GPT 6 Astra die Leistung bei diesem speziellen Arbeitsablauf gegenüber dem vorherigen Modell um fast 40 Prozent. Betrachtet man sämtliche Aufgaben des Benchmarks, fällt der Fortschritt mit durchschnittlich etwa 3 Prozent deutlich geringer aus.

Menschen behalten die Verantwortung

Die Ergebnisse zeigen vor allem, wie KI zunehmend umfangreiche Arbeitsabläufe übernehmen kann, die bislang viel manuelle Prüfung erfordern. Statt lediglich einzelne Fragen zu beantworten oder Texte zu erstellen, können KI Agenten große Mengen an Informationen verarbeiten, mehrere Arbeitsschritte miteinander verbinden und ihre Ergebnisse für eine anschließende Kontrolle dokumentieren. Die endgültige fachliche Entscheidung bleibt jedoch beim Menschen. Legora sieht diesen Ansatz als zentral für den Einsatz der Technologie und erweitert seine Plattform neben juristischen Aufgaben auch auf Wirtschaftsprüfung, Steuern, Compliance und Risikomanagement.

Auch die Ergebnisse von „Agents’ Last Exam“ zeigen, dass vollständig autonome Arbeitsabläufe noch nicht erreicht sind. Gleichzeitig deuten die Tests darauf hin, dass KI Agenten bei komplexen professionellen Aufgaben zunehmend leistungsfähiger werden.

Der Beitrag Neues KI Modell GPT 6 Astra zeigt Fortschritte bei komplexen Aufgaben in Recht und Finanzen erschien zuerst auf .

Automatisierte M&A-Compliance: Wie Kanzlei-Workflows die Erstprüfung bei Targets beschleunigen

04.09.2026

Die Due-Diligence-Falle: Wenn Compliance zum Transaktions-Bremser wird

In der täglichen Praxis vieler M&A-Kanzleien zeigt sich regelmäßig dasselbe Bild: Während virtuelle Datenräume heute innerhalb weniger Minuten eingerichtet sind und Anwälte Vertragsentwürfe parallel in der Cloud verhandeln, läuft ein zentraler Prüfungsschritt oft noch komplett manuell ab – die Geldwäsche- und Compliance-Prüfung nach § 10 GwG.

Besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Beteiligungskäufen oder Buy-and-Build-Mandaten müssen M&A-Teams Dutzende Zielgesellschaften, deren Tochterunternehmen, wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) sowie Geschäftsführer abgeglichen haben, bevor das Signing erfolgen kann. Bislang läuft das in der Praxis meist so ab: Mitarbeiter kopieren Namen einzeln aus Datenräumen heraus, tippen sie nacheinander in verschiedene externe Datenbanken ein, erstellen Screenshots der Trefferlisten und speichern diese per Hand in unübersichtlichen Ordnerstrukturen ab.

Dieser manuelle Ablauf bindet wertvolle juristische Kapazitäten an reine Routineaufgaben und schafft kurz vor dem Abschließen unnötigen Zeitdruck. Werden kurzfristig weitere Zielgesellschaften oder Personen nachnominiert, gerät der gesamte Zeitplan ins Stocken. Ergänzend kommt hinzu, dass in internationalen Transaktionsstrukturen häufig verschachtelte Holdingketten geprüft werden müssen, was den manuellen Aufwand pro Target exponentiell ansteigen lässt. Die Herausforderung für Kanzleien besteht darin, diese gesetzlich vorgeschriebenen Routineprüfungen nahtlos in den bestehenden M&A-Workflow zu integrieren, ohne Abstriche bei der juristischen Sorgfalt zu machen.

Der rechtliche Prüfmaßstab: § 10 GwG und der lückenlose Audit-Trail

Die Anforderungen an KYC- und Compliance-Checks bei Unternehmenskäufen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach § 10 GwG sind Rechtsanwälte bei der Transaktionsberatung verpflichtet, Vertragspartner sowie wirtschaftlich Berechtigte eindeutig zu identifizieren und abzuklären, ob Abfragepersonen als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft sind oder auf internationalen Sanktionslisten stehen.

Prüfungsrelevant wird bei späteren behördlichen Nachfragen vor allem die lückenlose Nachweisbarkeit. Unstrukturierte Screenshots oder lose PDF-Ordner belegen im Ernstfall kaum rechtssicher, welcher Wissensstand zum exakten Prüfzeitpunkt vorgelegen hat. Neben den materiell-rechtlichen Bußgeldern drohen bei Nachweisversäumnissen vor allem irreparable Reputationsschäden für die beratende Kanzlei.

Erschwerend kommt hinzu, dass Due-Diligence-Prozesse oft mehrere Monate dauern. Eine Abfrage aus der frühen LOI-Phase ist zum Closing-Zeitpunkt womöglich überholt, falls in der Zwischenzeit neue Sanktionen erlassen wurden. Kanzleien benötigen daher eine Abfragelogik, die Ergebnisse nicht nur sekundenschnell liefert, sondern diese auch zeitstempelt und reproduzierbar archiviert.

Workflow-Architektur: Automatisierte Abfrage über Schnittstellen

Um die reine Abfrage- und Dokumentationszeit pro Target auf wenige Sekunden zu reduzieren, sind keine komplexen IT-Monolithen oder teure Software-Lizenzen nötig. Es reicht das gezielte Zusammenspiel vorhandener Datenbank-Schnittstellen (APIs) mit einer zentralen Workflow-Engine. Ein solcher Compliance-Workflow gliedert sich in drei klare Schritte:

Erstens: Trigger-Erfassung. Sobald im Kanzlei-CRM oder direkt über den virtuellen Datenraum eine neue Entität angelegt wird, startet im Hintergrund automatisch ein Webhook. Das manuelle Abtippen entfällt.

Zweitens: Parallele API-Abfrage. Die Workflow-Engine übergibt die Stammdaten zeitgleich an globale Compliance-Datenbanken. Namen, Geburtsdaten und Registriernummern werden in Echtzeit mit weltweiten PEP- und Sanktionsregisterdaten abgeglichen. Dazu gehören unter anderem die konsolidierten Sanktionslisten der Europäischen Union, die OFAC-Specially Designated Nationals List (SDN) der USA sowie die offiziellen Datensätze des UN-Sicherheitsrates.

Drittens: Scoring und Filterung. Das System gleicht abweichende Schreibweisen mathematisch ab und ordnet das Ergebnis nach Schweregrad ein:

  • Green Light: Keine Treffer vorhanden. Der Vorgang wird automatisch dokumentiert und abgeschlossen.
  • Amber / Red Light: Es liegt eine relevante Namensüberschneidung oder eine Listenübereinstimmung vor. Ein Associate wird automatisch benachrichtigt, um den Fall kurz manuell zu bewerten und ein False-Positive-Matching auszuschließen.

So entfällt das manuelle Suchen bei unbedenklichen Treffern, und das M&A-Team konzentriert sich ausschließlich auf tatsächliche Verdachtsfälle.

Revisionssicherheit durch SHA-256-Versiegelung

Im juristischen Kontext zählt am Ende ausschließlich die Beweiskraft der Abfrage. Die Workflow-Engine schließt die Abfrage deshalb mit einem automatisch erstellten, übersichtlichen Audit-PDF ab. Dieses Compliance-Zertifikat bündelt alle Abfragedaten, genutzten Registerversionen, Zeitstempel und Ergebnisse auf einen Blick. Zur Absicherung gegen nachträgliche Manipulationen versieht das System die Datei im Moment der Erstellung mit einem kryptographischen SHA-256-Hashwert.

Der Hashwert wirkt wie ein unveränderbarer digitaler Fingerabdruck: Jede spätere Modifikation an der PDF-Datei würde den Hash verändern und den Nachweis augenblicklich entwerten. Kanzleien hinterlegen diesen Prüfwert im Mandantenakt und verfügen so über einen fälschungssicheren Beleg für Aufsichtsbehörden. Zur Praxiserprobung steht M&A-Kanzleien auf Anfrage ein entsprechendes Demo-Tool zur Verfügung, über das die automatisierte Zertifikatserstellung unverbindlich getestet werden kann.

Fazit

Die Automatisierung von M&A-Compliance und § 10 GwG-Abfragen ist ein pragmatischer Ansatz, um M&A-Teams im Kanzleialltag spürbar zu entlasten. Durch die Umstellung von manuellen Suchen auf API-gestützte Abläufe sparen Kanzleien wertvolle Arbeitszeit, vermeiden Fehlerquellen bei der Nachweispflicht und halten den Transaktionsprozess auch bei engen Timings auf Kurs. Langfristig etabliert diese Lösung einen Standard, der die Compliance-Qualität der Kanzlei dauerhaft sichert.

Autor: Lucas Lang ist System-Architekt für B2B-Prozessautomatisierung und IHK-Dozent für E-Commerce Fachwirte. Als Gründer von LL Marketing entwickelt er unter anderem spezialisierte API- und Workflow-Engines für Kanzleien mit M&A-Fokus sowie Unternehmen der Aviation-Branche.

Der Beitrag Automatisierte M&A-Compliance: Wie Kanzlei-Workflows die Erstprüfung bei Targets beschleunigen erschien zuerst auf .

Neues Kapitel. Neuer Standort. Legal Revolution in Berlin !

03.09.2026

Die Landschaft der rechtlichen Innovationen entwickelt sich stetig weiter. Mit ihrer 7. Auflage wird die LEGAL REVOLUTION ihren langfristigen Standort in Berlin haben, wo die Veranstaltung dieses Jahr vom 21. bis 22. September 2026 im Estrel Berlin stattfinden wird.

Dieser Schritt ist ein strategischer Move in Richtung einer stärkeren Internationalisierung und spiegelt die wachsende Nachfrage nach einer europäischen Plattform wider, die Jurist:innen, Legal Tech, KI, Compliance und Innovation miteinander verbindet.

Die ersten Referenten stehen bereits fest. Die Keynote wird dieses Jahr vor Ort von der Legal Tech Koryphäe Prof. Richard Susskind gehalten.

KI, Regulierung, geopolitischer Druck und Transformation verändern die Rolle des General Counsel – die Legal Revolution 2026 bringt führende internationale GC-Stimmen zu einer der mit größter Spannung erwarteten Diskussionen der Veranstaltung zusammen, moderiert von Prof. Dr. Volker Römermann, mit Damien Atkins (Chief Legal Officer, Beast Industries), Volkhard Pfaff (General Counsel, Panasonic Europe), Caroline Gilles (SVP Legal & Compliance, Miele) und Dr. Florian Koemm (GC Legal & Compliance Operations, Siemens Energy).

Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.

Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com

Der Beitrag Neues Kapitel. Neuer Standort. Legal Revolution in Berlin ! <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Wall Street Banken fordern niedrigere Kanzleihonorare wegen KI

03.09.2026

Goldman Sachs, Morgan Stanley und Citigroup erhöhen den Kostendruck auf führende Wirtschaftskanzleien. Nach einem Bericht der Financial Times verlangen die Banken, dass Effizienzgewinne durch künstliche Intelligenz auch bei den Rechtsberatungskosten berücksichtigt werden. KI beschleunigt insbesondere juristische Recherchen, Dokumentenprüfungen und Vertragsanalysen und reduziert damit den bislang abrechenbaren Zeitaufwand.

Adam Meshel, Global Head of Legal bei Citigroup, erklärte, wenn die Zahl der für ein Mandat aufgewendeten Stunden aufgrund von KI sinke, erwarte die Bank auch deutlich niedrigere Kosten je Transaktion. Citigroup verlangt von Kanzleien, die sich um Mandate bewerben, bereits Angaben zu den durch KI erzielten Einsparungen. Meshel rechnet innerhalb eines Jahres mit einem veränderten Vergütungsmodell.

Auch Morgan Stanley stellt die klassische Abrechnung nach Stunden infrage. General Counsel Eric Grossman bezeichnete das bisherige Vergütungsmodell, das wesentlich auf einer hohen Zahl abrechenbarer Associate Stunden beruht, als „extraordinarily unstable“. Die Bank will bis Ende 2026 den Großteil ihrer externen Rechtsberatung wettbewerblich ausschreiben und verstärkt alternative Modelle wie Pauschalhonorare einsetzen. Für besondere Expertise und anwaltliches Urteilsvermögen will Morgan Stanley weiterhin hohe Honorare zahlen.

Goldman Sachs fordert ebenfalls Informationen darüber, in welchem Umfang Kanzleien durch KI effizienter arbeiten, und erwartet, an den daraus entstehenden wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt zu werden.

Der Vorstoß trifft auf zuletzt deutlich gestiegene Honorare. Nach von der Financial Times zitierten Daten von Persuit sind die durchschnittlichen Stundensätze von Associates großer US Kanzleien seit 2023 um 33 Prozent auf 798 US Dollar gestiegen. Die Partnerhonorare erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 29 Prozent.

Zugleich gab nahezu die Hälfte der von Citigroups Law Firms Group befragten Großkanzleien an, dass KI ihre Preisgestaltung bereits beeinflusst habe. Bislang sind die Auswirkungen auf die Vergütungsmodelle allerdings begrenzt.

Der Konflikt betrifft damit unmittelbar das Geschäftsmodell großer Wirtschaftskanzleien. Wenn KI bislang zeitintensive Tätigkeiten erheblich beschleunigt, geraten insbesondere hohe abrechenbare Stundenvolumina unter Druck. Banken mit erheblicher Nachfragemacht verlangen zunehmend, dass die daraus entstehenden Produktivitätsgewinne nicht ausschließlich bei den Kanzleien verbleiben, sondern sich auch in niedrigeren Rechtsberatungskosten niederschlagen.

Der Beitrag Wall Street Banken fordern niedrigere Kanzleihonorare wegen KI erschien zuerst auf .

Bewährt im Notariat: LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar

01.09.2026

Der Rechtsmarkt verändert sich grundlegend. KI eröffnet neue Möglichkeiten, gleichzeitig fehlen Fachkräfte und viele Kanzleien arbeiten noch mit gewachsenen, fragmentierten Softwaresystemen.

Wie groß der strukturelle Druck ist, zeigen die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer: Seit Ende der 1990er-Jahre ist die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverhältnisse für ReFa und ReNoFA um mehr als 70 Prozent zurückgegangen.

Gleichzeitig stellt KI Kanzleien vor eine neue Frage: Wie lässt sich die Technologie sinnvoll nutzen – sicher, nachvollziehbar und berufsrechtskonform?

Genau dafür ist LawX gebaut.

Ein System. Fünf Kernbereiche. Ein intelligenter KI-Workflow.

Nach dem erfolgreichen Einsatz im Notariat ist LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar.

LawX Core vereint fünf zentrale Bereiche der Kanzleiarbeit in einem System: Datenerfassung, Fallmanagement, Dokumente & Vorlagen, Kommunikation und Finanzmanagement.

Der entscheidende Unterschied: KI verbindet diese Bereiche intelligent miteinander. Informationen aus E-Mails, Dokumenten und Vorgängen werden erkannt, strukturiert und direkt für die nächsten Arbeitsschritte nutzbar gemacht.

So entstehen durchgängige Prozesse statt manueller Mehrfacheingaben, Medienbrüche und zusätzlicher KI-Tools neben der eigentlichen Kanzleisoftware.

Sicher ins KI-Zeitalter

LawX wurde aus der juristischen Praxis heraus für einen hochregulierten Berufsstand entwickelt. Sicherheit, Datenschutz und Berufsrechtskonformität gehören deshalb zur Grundlage des Systems.

Dabei gilt ein einfaches Prinzip: Die KI unterstützt. Der Mensch behält die Kontrolle.

So entlastet LawX Kanzleiteams von manuellen Routinen und schafft mehr Zeit für die Arbeit, bei der menschliche Erfahrung und juristische Urteilskraft zählen.

Mehr als Kanzleisoftware. Das KI-Betriebssystem der nächsten Generation.

→ LawX für Anwaltskanzleien kennenlernen und hier persönliche Demo buchen

Der Beitrag Bewährt im Notariat: LawX mittlerweile auch für Anwaltskanzleien verfügbar <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

5. Digital Justice Summit: Deutschlands Justiz gemeinsam moderner machen

01.09.2026

Der 5. Digital Justice Summit findet am 23. und 24. November 2026 im Hotel de Rome in Berlin statt, veranstaltet von der Wegweiser Media & Conferences GmbH. Als Plattform für die digitale und strukturelle Transformation des Justizwesens bringt der Kongress Justiz, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen.

2026 rückt die konkrete Umsetzung der digitalen Transformation in den Fokus. Die Vorhaben des Koalitionsvertrags 2025, die Konkretisierung des EU AI Act sowie der Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud werden entscheidend dafür sein, wie die digitale Justiz künftig ausgestaltet wird. Im Mittelpunkt stehen daher unter anderem Interoperabilität, KI, digitale Infrastruktur, die Weiterentwicklung der E-Akte sowie Online-Verfahren und die Frage, wie digitale Lösungen Gerichte und Staatsanwaltschaften tatsächlich entlasten können. Der Summit diskutiert auch, wie aus einzelnen Digitalisierungsprojekten ein leistungsfähiges und zukunftsfestes Justizsystem entstehen kann.

Auf dem Programm stehen über zwei Tage hinweg insgesamt über 30 hochkarätig besetzte Panels, Foren und Best-Practice-Dialoge. Zu den Sprecherinnen und Sprechern gehören unter anderem Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig, Staatsminister Georg Eisenreich, Staatsministerin Prof. Constanze Geiert, Minister Dr. Benjamin Limbach, Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann, Brigitte Zypries sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Gerichten, Justizverwaltungen, Anwaltschaft, Wissenschaft und Digitalwirtschaft.

Thematisch reicht das Programm von der Justizcloud und KI in der Justiz über E-Evidence, digitale Zugangsmöglichkeiten zum Recht und den digitalen Justizarbeitsplatz bis hin zu Cybersicherheit, Fachkräftesicherung und der Frage, wie Innovationen erfolgreich in die Fläche gebracht werden können. Besondere Highlights sind hierbei:

  • Das Pre-Event: Bundeseinheitliche Justizcloud: Einblick in den Staatsvertrag zur Gründung einer Justizcloud-Einheit von Bund und Ländern
  • Das Plenum am Nachmittag: Im Dialog mit Bundesjustizministerin Dr. Hubig
  • Die Verleihung des 4. Digital Justice Award für innovative Lösungen zur Modernisierung und Digitalisierung der Justiz.
  • Das Gespräch am Abend zu Deepfakes, KI und den Grenzen gesetzlicher Regelungen
  • Der Kongressabschluss: Gemeinsame Standards, gemeinsamer Fortschritt: Zusammenarbeit von Justiz, Legal Tech, Anwaltschaft und Wirtschaft

Zudem werden die Ergebnisse des Digital Justice Monitor 2026/27 auf dem Kongress präsentiert und diskutiert. Die Studie untersucht, wie die Justiz angesichts steigender Anforderungen leistungsfähig und zukunftsfähig bleiben kann – und welche politischen, technologischen und organisatorischen Veränderungen dafür notwendig sind.

-> Das vollständige Programm und alle Informationen zur Teilnahme finden Sie hier

Der Beitrag 5. Digital Justice Summit: Deutschlands Justiz gemeinsam moderner machen erschien zuerst auf .

Zwischen Kanzleipflicht und Cloud – Gründung im digitalen Zeitalter

29.08.2026

Der Schritt in die Selbstständigkeit gehört zu den größten Herausforderungen junger Juristinnen und Juristen. Neben fachlicher Kompetenz verlangt er ein hohes Maß an Disziplin, unternehmerischem Denken und Anpassungsfähigkeit. Auch vor dem Hintergrund eines sich zuspitzenden Fachkräftemangels spielt Technik eine immer größere Rolle; Künstliche Intelligenz hat den Einzug in den anwaltlichen Alltag gefunden. 

Doch wer sich heute selbstständig macht, steht zwischen zwei Welten: den klassischen Regeln einer analogen Berufsordnung einerseits und den Möglichkeiten eines digitalen Kanzleialltags andererseits. Dieses Spannungsfeld prägt die unternehmerische Freiheit und kann in der Planung Kopfzerbrechen bereiten. Hier braucht es Konsequenz – auch seitens des Gesetzgebers. 

Hardware

Bereits bei der Erstellung des Businessplans wird deutlich: Die technische Infrastruktur ist das Rückgrat der Kanzlei. Die Entscheidung zwischen klassischem Desktop-PC und Laptop mit Dockingstation hängt vom gewünschten Maß an Mobilität ab. Leistungsstarke Notebooks ermöglichen heute den vollständigen Kanzleibetrieb unterwegs, im Gerichtstermin oder auch in der Bahn.

Bei der Hardwareauswahl muss auf Datensicherheit und Ausfallschutz geachtet werden. Externe Festplatten mit Verschlüsselung oder Cloud-Lösungen mit Serverstandort in Deutschland bieten eine solide Grundlage. Wer viel mobil arbeitet, profitiert von VPN-gestützten Zugängen und Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Unverzichtbar bleibt im anwaltlichen Alltag das beA-Kartenlesegerät für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr. Aufgrund der Gefahr, dass Modelle auslaufen, sollte man aber vor dem Kauf die Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) konsultieren, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden. 

Software

Bei der Wahl der Software geht es um Funktionen und um Vertrauen. Während das Betriebssystem wohl Geschmackssache bleiben wird, ist die Wahl der Kanzleisoftware auch eine strategische Entscheidung.

Neben marktführenden Komplettlösungen bieten spezialisierte Anbieter heute modulare Systeme: von Fristenkontrolle und Zeiterfassung bis hin zu digitalem Mandatsmanagement. Entscheidend ist aber, dass die Software zum eigenen Rechtsgebiet und Arbeitsfeld passt. So können im Familienrecht einige Features nützlich sein, im Strafrecht oder in einer Kanzlei mit mehreren Berufstragenden wieder andere. Der Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ist hier durch nichts zu ersetzen; ihre praktischen Erfahrungen sind oft verlässlicher als Werbeversprechen. Wer auf der Suche nach dem geeigneten Programm ist, sollte sich daher zunächst an sie wenden. 

Einen großen Vorteil bieten Cloud-basierte Systeme. Diese ermöglichen Zugriff auf Akten von jedem Ort und reduzieren Wartungsaufwand – allerdings nur, wenn Datenschutz, Verschlüsselung und Serverstandort den Anforderungen der DSGVO und der BRAO genügen. Open-Source-Alternativen können eine kosteneffiziente Option sein, erfordern jedoch ein gewisses technisches Grundverständnis. Der große Vorteil ist, dass man sich nicht gänzlich von Big Playern abhängig macht.

Während klassische Anwendungen wie Textverarbeitung, Buchführung und Kanzleiorganisation längst digitalisiert sind, verbreitert sich die Palette anderer Funktionen stetig – wie automatisierte Schrifterkennung oder auch ein ausgefeilteres Vorlagenmanagement. Synchronisierung zwischen Geräten spart Zeit, kann aber zugleich das Risiko unbeabsichtigter Datenlecks erhöhen. In größeren Kanzleien können strukturierte Berechtigungskataloge für Kanzleimitarbeitende empfehlenswert sein. In kleineren Kanzleien kann der gezielte Einsatz von Künstlicher Intelligenz eine günstige Alternative zu Fachkräften sein, die auf dem Anwaltsmarkt zur Mangelware geworden sind.

Analoge Kanzlei

Besonders die jüngste Rechtsprechung verdeutlicht, dass Digitalisierung im anwaltlichen Berufsrecht nicht grenzenlos ist. Mit Urteil vom 01.12.2025 (Az.: AnwZ (Brfg) 50/24) hat der BGH die Anforderungen an die „Kanzlei“ eines Rechtsanwalts klargestellt und deutlich gemacht, dass das anwaltliche Berufsrecht noch längst nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist. 

Worum ging es? – Ein Syndikusrechtsanwalt hatte neben seiner Haupttätigkeit eine Einzelkanzlei betrieben, ohne feste Räumlichkeiten anzumieten. Stattdessen nutzte er ein Bürocenter mit Telefonservice, Briefkasten und bei Bedarf buchbaren Besprechungsräumen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer beanstandete dies, was der BGH bestätigte: Eine Kanzlei verlange dauerhaft eingerichtete Räumlichkeiten, in denen Mandanten persönlich erscheinen und Unterlagen vertraulich verwahrt werden können. Temporäre Räume auf Abruf würden dem nicht genügen.

Der Kanzleibegriff vermittle Präsenz, Statik und Zuverlässigkeit. Damit stehe die Pflicht zur Kanzlei nicht im Widerspruch zur Berufsfreiheit, sondern solle die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sichern. Wirtschaftliche oder praktische Erwägungen seien von untergeordneter Bedeutung.

Vor dem Hintergrund der Realität moderner Arbeitsformen ist dieses Urteil ein Schlag. Videokonferenzen, digitale Aktenführung und flexible Arbeitsplätze sind längst, und zu Recht, Bestandteil des Berufsalltags. Die Vorstellung, ständig verfügbare Kanzleiräume vorzuhalten, wirkt unter Effizienzgesichtspunkten anachronistisch. Offen bleibt, ob die RAKs künftig Mietverträge einsehen werden; legislative Anpassungen müssen hier unbedingt kommen.

Bis dahin sollte jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt eine physische Kanzleiadresse mit real nutzbaren Räumen haben, um berufsrechtliche Beanstandungen zu vermeiden – ein Umstand, den man beim Schritt in die Selbstständigkeit beachten muss. Das Urteil zeigt, wie dringend das Berufsrecht eine Modernisierung braucht. Hier braucht es eine Definition, die digitale Strukturen anerkennt.

Analoger Rechtsstaat

So digital die juristische Arbeit heute auch sein mag, der analoge Alltag bleibt bestehen, was bei der Entscheidung für die Selbstständigkeit berücksichtigt werden muss. Viele Bescheide, Behördenmitteilungen oder gerichtliche Schreiben kommen nach wie vor per Post. Damit entsteht die Frage, wie man den Übergang zwischen physischem und digitalem Dokumentenmanagement organisiert. Man kommt in die Verlegenheit, einige Dokumente analog aufzubewahren, um nicht Originale zu vernichten, auf die es im Zweifelsfall ankommen könnte. 

Drucker, Scanner und Faxgeräte bzw. onlinebasierte Faxdienste sind auch nicht vollständig obsolet. Denn bei manchen Behörden ist die Faxübermittlung immer noch formwirksames Kommunikationsmittel – gerade, wenn beA einmal ausfällt oder gar ein beA-Verbot besteht, wie bei Finanzämtern. Das ist aber das komplett falsche Signal. Denn für Kanzleien kann sich dadurch eine hybride Infrastruktur lohnen, die zwar digital optimiert ist, aber eine analoge Rückversicherung für Sonderfälle bereithält. Dieser Umstand stellt jeder konsequenten Digitalisierung ein Bein, von der Effizienz ganz zu schweigen. Die junge Anwaltschaft darf sich hier zurecht benachteiligt fühlen.

Künstliche Intelligenz

Die derzeit wohl spannendste Entwicklung betrifft den Einsatz künstlicher Intelligenz. KI-gestützte Tools können dabei Routineaufgaben übernehmen: Sie prüfen Verträge auf Formulierungsfehler, schlagen vergleichbare Urteile vor oder strukturieren Schriftsätze. Auch im Fristen- und Kostenmanagement lassen sich viele Prozesse teilautomatisieren.

Mandantenportale können integriert werden, in denen KI-basierte Systeme Standardanfragen vorsortieren, Verschlagwortungen vornehmen oder Vertragsdaten erfassen. 

Doch so groß das Potenzial ist, so wichtig bleiben Kontrolle und Haftungsbewusstsein. Eine KI kann Vorschläge generieren, aber sie übernimmt keine anwaltliche Verantwortung. Das bleibt alleine uns vorbehalten. Nachwuchsjuristinnen und -juristen, die lernen, solche Systeme gezielt einzusetzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil.  Wer glaubt, dass es beim falschen Zitieren von Urteilen bleibt, verkennt die Entwicklungen im Bereich der KI. Juristische Qualitätssicherung muss aber immer gewährleistet sein. 

In Bezug auf den Einsatz von KI befinden sich Berufsrecht und Rechtsprechung noch in den Kinderschuhen. Der Gesetzgeber ist gefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovation ermöglichen, ohne die Kernprinzipien anwaltlicher Unabhängigkeit zu gefährden. Bis das geschehen ist, müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Einsatz von KI aufmerksam bleiben. 

Ausblick

Junge Juristinnen und Juristen bewegen sich heute selbstverständlich in digitalen Arbeitsumgebungen. Sie nutzen Tools, die intuitiv funktionieren, Prozesse beschleunigen und Flexibilität ermöglichen. So kann man sich vor allem in der Startphase von Bürokräften unabhängig machen, die man wegen des Fachkräftemangels sowieso kaum findet bzw. mit hohen Kosten verbunden sind. 

Die rechtlichen Grundlagen bleiben unverrückbar: Das Mandatsgeheimnis, die persönliche Verantwortung und die Wahrung der Unabhängigkeit sind auch in der Cloud zu schützen, darauf muss jeder Berufstragende achten. Der Anspruch auf vollständige Digitalisierung der anwaltlichen Arbeit muss aber bestehen bleiben.

Die Zukunft der Rechtsanwaltschaft liegt zu einem großen Teil im virtuellen Raum – daher verändert sich auch das klassische Büro. Bis das auch der Gesetzgeber erkannt hat, sind alle Berufstragenden (wohl) dazu aufgerufen, sich an die Kanzleipflicht zu halten.

Wer Hardware, Software und KI-Technologien mit Augenmaß auswählt und zugleich Datenschutz und Berufsrecht ernst nimmt, kann das digitale Zeitalter der Anwaltschaft aktiv mitgestalten. Es ist aber dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber die Digitalisierung konsequent durchsetzt. Dafür muss er auch die Justiz und die Behörden verpflichten. Die Vorteile überwiegen den Nachteilen, dies gilt es zu begreifen. Die junge Anwaltschaft muss hier vorangehen, allen Widrigkeiten zum Trotz. 

Autor: Allan Böhner ist Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg und Regionalbeauftragter des FORUMs Junge Anwaltschaft Berlin. Mehr Info unter www.boehner.legal

Der Beitrag Zwischen Kanzleipflicht und Cloud – Gründung im digitalen Zeitalter erschien zuerst auf .

Ein Jahr LawX Care: Neue Leitung, offene Stelle – und was die Begleitung von Kanzleien gezeigt hat

27.08.2026

Zwei Neuigkeiten aus dem LawX Care Team: Seit November leitet Konstantinia Vlassaki den Bereich als Head of LawX Care – und das Team sucht Verstärkung. Aktuell ist eine Position im Customer Success Management ausgeschrieben.

Konstantinia Vlassaki übernimmt die Leitung von LawX Care

Vlassaki bringt mehrere Jahre Berufspraxis in einem Anwaltsnotariat mit – vom notariellen Alltag, einschließlich der Führung der Urkundenrolle, bis hin zu Forderungsschreiben, Klageschriften und Schriftsätzen für gerichtliche Verfahren. Zuletzt leitete sie zwei Jahre bei Enpal das Litigation-Team.

„Ich habe selbst Schriftsätze unter Termindruck geschrieben und weiß, wie ein Büro an einem vollen Tag funktioniert“, sagt sie. „Wer eine Software einführt, ohne diesen Alltag zu kennen, schult daran vorbei.“

Diese Perspektive prägt die Arbeit von LawX Care von Anfang an: Im Herbst 2025 gingen die ersten Kanzleien mit LawX live. Seitdem hat das Team zahlreiche Büros durch die Umstellung begleitet und dabei einiges gelernt.

Drei Erkenntnisse aus dem ersten Jahr

Kanzleien und Notariate fragen selten nach einzelnen Funktionen. Sie fragen, wie sie mit weniger Personal dieselbe Menge an Vorgängen bewältigen können. Stellen für Fachangestellte bleiben monatelang unbesetzt, während Mandantinnen und Mandanten schnellere Antworten und digitale Wege erwarten. Mit einzelnen Werkzeugen ist das nicht zu lösen – gefragt ist ein System, das Arbeitsschritte zusammenführt, statt sie zu verteilen.

Büros, die mit einem konkreten, häufig wiederkehrenden Fall starten, arbeiten schneller produktiv als Büros, die zunächst den vollen Funktionsumfang kennenlernen. LawX Care geht deshalb bei der Implementierung stufenweise je nach Rechtsgebiet vor, statt pauschal zu schulen.

Ein festes Umstellungsdatum schlägt den Parallelbetrieb. Wo zwei Systeme nebeneinander laufen, greift ein Team unter Zeitdruck zum Gewohnten. Ein definierter Umstellungstag beendet diesen Zustand. Wo Parallelbetrieb unvermeidbar ist, wird er geplant statt hingenommen.

Was sich daraus geändert hat

Aus diesen Erfahrungen ist ein fester Rahmen entstanden: 30 Tage, dieselbe Struktur für jedes Büro – unabhängig von Größe oder Schwerpunkt. Er umfasst einen gemeinsamen Fahrplan, die Aufbereitung der wichtigsten Muster vor dem Start, wöchentliche Check-ins sowie kurze Demos und Schulungsvideos.

Prägend war dabei, dass die Büros die Einführung selbst mitgestalten. „Wir richten LawX nicht ein und übergeben es“, sagt Vlassaki. „Wir bauen es gemeinsam mit dem Büro entlang seiner eigenen Fälle auf. Das kostet in den ersten Wochen gemeinsame Zeit – und ist der Grund, warum das System danach zum Büro passt und nicht umgekehrt.”

Das gilt ausdrücklich für Teams ohne Vorerfahrung mit KI-gestützten Werkzeugen. Entwürfe entstehen KI-gestützt und werden von den Fachangestellten geprüft. Dies ist eine Arbeitsweise, die eingeführt werden muss und nicht von selbst entsteht.

Das Team wächst – und sucht Verstärkung

Mit der Zahl der Kunden wächst das Care-Team. Wer versteht, wie ein Büro an einem vollen Tag arbeitet, ist bei LawX Care richtig. Ein großer Teil des Teams kommt aus dem juristischen Umfeld.
„Entscheidend ist nicht das Examen, sondern ob jemand versteht, wie ein Büro an einem vollen Tag arbeitet“, sagt sie. „Ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei merkt in den ersten Minuten eines Gesprächs, ob das so ist. Diese Erfahrung kann aus der Kanzlei kommen – aber nicht nur von dort.“

→ Jetzt bewerben: Customer Success Manager (m/w/d)

Der Beitrag Ein Jahr LawX Care: Neue Leitung, offene Stelle – und was die Begleitung von Kanzleien gezeigt hat <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Wolters Kluwer treibt die nächste Generation juristischer KI voran

27.08.2026

Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat heute die nächste Entwicklungsstufe von Libra by Wolters Kluwer, seinem All-in-One Legal AI Workspace, angekündigt. Wolters Kluwer macht die Zusammenhänge über die gesamte Bandbreite seiner juristischen Fachquellen hinweg expliziter, indem anerkannte juristische Quellen, Expertenkommentare und praktische Leitfäden in strukturierte juristische Informationen transformiert werden. Dies ermöglicht eine tiefgreifendere kontextbezogene Recherche, verständlichere Antworten und direkt in juristischen Arbeitsabläufen verwendbare Ergebnisse.

Nach der Integration der kuratierten juristischen Fachinhalte von Wolters Kluwer in den Libra-AI-Workspace in der ersten Jahreshälfte 2026 werden Gesetze, Urteile, Expertenkommentare und praktische Leitfäden nun miteinander und mit dem jeweiligen Sachverhalt verknüpft. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Wissensgraph aus von Expert:innen kuratierten und verfassten juristischem Wissen, auf dessen Grundlage die KI Schlussfolgerungen ziehen kann. Für Libra Nutzer:innen bedeutet dies eine Recherche, die schneller die richtige Rechtsquelle aufzeigt, Antworten, die eine noch klarere Argumentation und Quellenangaben enthalten, eine durch den fallspezifischen Kontext geleitete Entwurfserstellung sowie höhere Verlässlichkeit bei jedem Ergebnis.

„Das ist die größte Veränderung unserer Inhalte seit ihrer Digitalisierung“, sagt Martin O’Malley, CEO von Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Unser Wissensgraph strukturiert unsere einzigartigen Bestände an juristischen Informationen so, wie Jurist:innen auf der ganzen Welt tatsächlich denken: als ein Netzwerk aus Gesetzen, Urteilen, Expertenkommentaren und Konzepten, die eng miteinander verbunden sind. Wenn KI diese Zusammenhänge über die gesamte Tiefe unserer Inhalte hinweg versteht, statt lediglich ähnliche Textstellen abzurufen, werden die Antworten nuancierter und kontextbezogener und bleiben dennoch vollständig nachvollziehbar.“

In internen Bewertungen liefert Libra bereits durchweg qualitativ hochwertigere, besser belegte und besser nachvollziehbare Antworten als führende generalistische KI-Modelle. Diese Arbeit basiert auf einer besonderen Stärke von Wolters Kluwer: der Bestand an fachlich kuratierten juristischen Inhalten, die von einem Netzwerk aus tausenden praktizierenden Fachautoren und Fachredakteuren erstellt und kontinuierlich gepflegt werden. Durch die Strukturierung dieses Wissens wird jeder Beitrag besser auffindbar, klarer zugeordnet und unmittelbarer mit dem jeweiligen Arbeitsschritt im juristischen Arbeitsprozess verknüpft, in dem sie benötigt wird.

„Seit Jahrzehnten vertrauen Juristinnen und Juristen auf das Fachwissen unserer Autor:innen, Redakteur:innen und Rechtsexpert:innen“, sagt Philipp Mueller, Chief Product Officer bei Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Wir entwickeln neue Wege, um dieses Wissen in Libra und anderen Produkten zu bündeln und bereitzustellen, sodass das Fachwissen und die Erkenntnisse der Autorinnen und Autoren nahtlos in den Arbeitsablauf unserer Kund:innen einfließen – so intuitiv, als würden sie als Kolleg:innen zusammenarbeiten.“

In den kommenden Monaten erhalten ausgewählte Kund:innen einen vorzeitigen Zugang. Anschließend erfolgt eine schrittweise Markteinführung in allen Segmenten von Wolters Kluwer Legal & Regulatory im vierten Quartal 2026 und im ersten Quartal 2027. Da Wolters Kluwer zunächst die Qualität, den Kundennutzen und die Betriebsbereitschaft überprüft, variieren der Zeitplan und die Funktionen je nach Markt.

Der Beitrag Wolters Kluwer treibt die nächste Generation juristischer KI voran erschien zuerst auf .

Legal Revolution: Professor Richard Susskind kommt nach Berlin

26.08.2026

Seit mehr als vier Jahrzehnten hilft Professor Richard Susskind der Anwaltschaft dabei, die Zukunft zu verstehen – lange bevor KI im Rechtswesen zum bestimmenden Thema der Branche wurde.

Am 22. September bringt er diese langfristige Perspektive nach Berlin: Was wird die nächste Generation der KI im Rechtswesen für Mandanten, Anwälte, Institutionen und die Zukunft der Rechtsdienstleistungen bedeuten?

Eine der einflussreichsten Stimmen zur Zukunft des Rechts, live auf der Hauptbühne der Legal Revolution 2026.

Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com

Der Beitrag Legal Revolution: Professor Richard Susskind kommt nach Berlin <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

ChatGPT, Claude, Libra & Co. im Praxisvergleich: Welches KI-System passt zu welcher juristischen Aufgabe?

25.08.2026

Wer sich mit Legal AI beschäftigt, kennt die großen Namen längst. ChatGPT und Claude sind in vielen Kanzleien bereits im Einsatz, daneben entstehen spezialisierte Lösungen wie Otto Schmidt Answers, Libra oder BEAMON AI. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch nicht beim Überblick über den Markt, sondern bei der Entscheidung: Welches System eignet sich für welche konkrete Kanzleiaufgabe?

In der Praxis werden KI-Tools häufig isoliert getestet. Ein Schriftsatz wird mit einem System erstellt, eine Recherche mit einem anderen durchgeführt, ein drittes Tool verarbeitet umfangreiche Dokumente. Diese Vorgehensweise liefert zwar Eindrücke, aber keine belastbare Vergleichsgrundlage. Unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Prompts und unterschiedliche Erwartungen führen dazu, dass Ergebnisse kaum miteinander vergleichbar sind.

Gleiche Aufgabe, klare Kriterien

Ein sinnvoller Vergleich setzt einheitliche Rahmenbedingungen voraus. Entscheidend ist zunächst die fachliche Qualität: Wie präzise ist die Antwort, wie nachvollziehbar ist die juristische Argumentation, und lassen sich Quellen überprüfen? Für den Kanzleialltag kommen weitere Faktoren hinzu: Datenschutz, berufsrechtliche Anforderungen, Integration in bestehende Arbeitsabläufe sowie Kosten- und Lizenzmodelle.

Gerade im juristischen Kontext können kleine Unterschiede große Auswirkungen haben. Ein System kann bei der Textgenerierung überzeugen, aber bei der Recherche an Grenzen stoßen. Ein anderes liefert belastbare Quellen, fügt sich jedoch nur eingeschränkt in bestehende Workflows ein. Wer einzelne Funktionen isoliert betrachtet, erhält daher schnell ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Eignung.

Vom Einzeltest zur systematischen Bewertung

Das Live-Webinar „Legal AI im Vergleich“ der Fachseminare von Fürstenberg setzt genau hier an. Prof. Dr. Martin Ebers testet ChatGPT, Claude, Otto Schmidt Answers, Libra und BEAMON AI anhand identischer juristischer Aufgaben aus der Praxis. Zwei bis drei typische Anwendungsfälle werden dabei systematisch mit mehreren Systemen bearbeitet. Beck-Noxtua wird ergänzend eingeordnet.

Im Mittelpunkt stehen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die Kriterien für eine fundierte Tool-Auswahl in Kanzleien. Ergänzend werden berufsrechtliche Rahmenbedingungen, DS-GVO, AI Act sowie das Rechtsdienstleistungsgesetz behandelt. Auch Fragen der internen Freigabe und Implementierung von KI-Systemen werden aufgegriffen.

Das Webinar richtet sich an Rechtsanwälte und Kanzleientscheider, die bereits erste Erfahrungen mit KI-Tools gesammelt haben und ihre Auswahlentscheidung auf eine belastbare Grundlage stellen möchten.

Termin:
16. September 2026 | 14.00 – 16.30 Uhr

-> Live dabei sein: Webinar-Details

Der Beitrag ChatGPT, Claude, Libra & Co. im Praxisvergleich: Welches KI-System passt zu welcher juristischen Aufgabe? <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Sichere dir jetzt dein Ticket für den Legal Tech Day 2026!

24.08.2026

Am 16. und 17. September 2026 wird Berlin erneut zum Treffpunkt der Legal-Tech-Szene. Nach einem gemeinsamen Start bei der Legal Tech Night am 16. September stehen am nächsten Tag neue Perspektiven, konkrete Lösungen und der Austausch über die Zukunft des Rechtsmarkts im Mittelpunkt.

Mit dabei: über 400 Teilnehmende aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Politik, Tech-Unternehmen und vielen weiteren Bereichen.

Im vergangenen Jahr war die Veranstaltung ausverkauft. Wartet daher nicht zu lange und sichert euch euren Platz beim zentralen Treffen der deutschen Legal-Tech-Community.

Jetzt Ticket für den Legal Tech Day kaufen!

Der Beitrag Sichere dir jetzt dein Ticket für den Legal Tech Day 2026! <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Hochschule Luzern lanciert neuen Bachelor für Business Law und Legal Tech

23.08.2026

Die Hochschule Luzern erweitert ihr Studienangebot: Ab dem Herbstsemester 2027 startet der neue Bachelor of Science in Business Law & Legal Tech. Der Studiengang verbindet Wirtschaftsrecht, Management, Legal Tech und künstliche Intelligenz und richtet sich an Personen, die rechtliche Fragestellungen im wirtschaftlichen und technologischen Kontext bearbeiten möchten.

Recht, Wirtschaft und künstliche Intelligenz

Im Studium erwerben die Studierenden juristische Grundlagen und beschäftigen sich gleichzeitig mit Management, Finanzwesen und Volkswirtschaft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf LegalTech und dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Dabei geht es unter anderem darum, digitale Werkzeuge für Verträge, Compliance und Datenschutz einzusetzen und rechtliche Prozesse in Unternehmen zu digitalisieren.

Der Bachelor ist nicht als klassische juristische Ausbildung für eine spätere Tätigkeit als Anwältin, Anwalt oder Richterin beziehungsweise Richter konzipiert. Im Mittelpunkt stehen vielmehr Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Technologie.

Verschiedene Spezialisierungen

Studierende können ihr Profil durch verschiedene Majors vertiefen. Angeboten werden Kombinationen aus Bereichen wie Steuern, internationales Wirtschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Regulierung und Public Governance. Weitere Majors aus dem Bachelor Business Administration sind geplant.

Mögliche Berufsfelder finden sich unter anderem in Rechtsabteilungen, Compliance und Risk Management, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Personalwesen, digitaler Verwaltung und LegalTech.

Studienstart im September 2027

Das Studium umfasst 180 ECTS Credits und kann in Vollzeit innerhalb von sechs Semestern sowie berufsbegleitend oder in Teilzeit innerhalb von acht Semestern absolviert werden. Unterrichtsort ist Luzern. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, wobei Englischkenntnisse auf Niveau B2 vorausgesetzt werden. Der erste Studiengang startet am 20. September 2027.

Der Beitrag Hochschule Luzern lanciert neuen Bachelor für Business Law und Legal Tech erschien zuerst auf .

KI Klagen bringen Sozialgerichte an ihre Grenzen

20.08.2026

Immer mehr Bürger nutzen Künstliche Intelligenz, um Klagen und Anträge zu verfassen. Sozialgerichte in Nordrhein Westfalen und Baden Württemberg berichten von einer stark steigenden Belastung. Die KI Texte sind häufig lang und unpräzise und enthalten teilweise erfundene oder für den jeweiligen Fall unpassende Urteile.

Zahl der Eilverfahren steigt massiv

Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Eilverfahren. An den acht Sozialgerichten in Baden Württemberg stieg deren Zahl innerhalb eines Jahres um 60 Prozent. Bei Verfahren zum Bürgergeld betrug der Anstieg sogar 80 Prozent auf 2200 Fälle. Das Landessozialgericht führt einen erheblichen Teil der Entwicklung auf den zunehmenden Einsatz von KI zurück.

Ähnlich ist die Situation in Nordrhein Westfalen. Dort stieg die Zahl der Eilverfahren an den acht Sozialgerichten von rund 1400 im ersten Quartal 2025 auf 3600 im gleichen Zeitraum 2026. Beim Landessozialgericht als Beschwerdeinstanz hat sich der Eingang solcher Verfahren annähernd verdoppelt. Laut dem Präsident des Landessozialgerichts, Jens Blüggel, ist ein Großteil der Anträge offensichtlich mit KI erstellt worden. Dies berichtet er gegenüber der Zeit. Nordrhein Westfalen ist besonders betroffen, da etwa jede vierte deutsche Sozialgerichtsentscheidung dort fällt.

Tausende Seiten müssen geprüft werden

KI ermöglicht es Klägern, innerhalb kurzer Zeit umfangreiche juristisch klingende Texte zu erstellen. In Baden Württemberg umfassen manche Schriftsätze mehrere hundert Seiten. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, berichtete in einem Bericht der Tagesschau sogar von einem Extremfall mit 4500 Seiten Antragsbegründung.

Die Texte enthalten teilweise falsche Fundstellen oder erfundene Zusammenhänge und gehen häufig am konkreten Sachverhalt vorbei. Dennoch müssen die Gerichte die Angaben prüfen. In Nordrhein Westfalen sind laut Blüggel Anträge mit 20 oder mehr Seiten keine Seltenheit.

Gerichte wünschen sich einfache Anträge

Ausführliche juristische Begründungen sind vor Sozialgerichten häufig nicht notwendig. Die Gerichtsbarkeit soll Bürgern bei existenziellen Fragen wie Bürgergeld, Krankenversicherung oder Rente einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglichen.

Blüggel appelliert deshalb an Kläger, ihr Anliegen einfach zu schildern und für Rückfragen erreichbar zu sein. „Die wesentlichen Fakten auf zwei Seiten reichen“, erklärt der Gerichtspräsident. Notfalls könne ein Antrag auch handschriftlich eingereicht werden. Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen bietet dafür bereits einen Formulierungsvorschlag an.

Zusätzlichen Druck erzeugt nach Angaben der Gerichte, dass KI häufig zu Eilverfahren rät. Diese müssen besonders schnell bearbeitet werden, wodurch reguläre Verfahren anderer Kläger länger liegen bleiben können. Gleichzeitig fehlt bei den Anträgen häufig eine überzeugende Begründung für die besondere Dringlichkeit. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand“, beschreibt Blüggel die Situation.

Justiz sucht nach Lösungen

In Baden Württemberg arbeitet das Justizministerium bereits an technischen KI Lösungen, die Gerichte bei der Bearbeitung unterstützen könnten. Das sagt baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU) gegenüber der Tagesschau. Weiterhin wird über Vorgaben zum Umfang von Schriftsätzen bei Verfahren ohne Anwaltszwang nachgedacht.

Ein weiterer Faktor ist laut Blüggel die sinkende Zahl von Anwälten, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben. Als einen Grund nennt er die vergleichsweise niedrigen Honorare. Ohne anwaltliche Beratung würden Anträge weniger häufig fachlich eingeordnet.

Wie erfolgreich KI erstellte Klagen tatsächlich sind, ist bislang nicht geklärt. Das Phänomen müsse noch ausgewertet werden. Blüggel vermutet jedoch, dass die umfangreichen Texte Klägern häufig wenig helfen, weil sie zu unpräzise sind. Grundsätzlich kritisiert er den Einsatz von KI nicht. Gerade bei existenziellen Sozialleistungen sei nachvollziehbar, dass Betroffene Unterstützung suchen. Entscheidend sei jedoch, den tatsächlichen Sachverhalt klar und möglichst präzise darzustellen.

Der Beitrag KI Klagen bringen Sozialgerichte an ihre Grenzen erschien zuerst auf .

Prompting als Kernkompetenz: Die digitale Evolution der juristischen Methodik

20.08.2026

Der juristische Arbeitsmodus wandelt sich radikal: Der Schwerpunkt verlagert sich vom Suchen und Finden hin zum Instruieren und Generieren. Doch Prompting ist kein bloßer Tech-Skill, sondern die digitale Übersetzung klassischer Methodenlehre. Wer Prompting nicht als modernes Handwerk begreift, riskiert Haftung und Mandate. Ein Plädoyer für algorithmische Präzision als neue Berufspflicht für Jurist:innen.

I. Digitale Hermeneutik: Prompting ist das neue Subsumieren

Um die Tragweite von generativer KI (GenAI) zu erfassen, müssen wir uns von einer Fehleinschätzung lösen: Prompting ist keine reine IT-Kompetenz, sondern eine juristische Kernkompetenz. Es ist die Operationalisierung unserer Methodik im 21. Jahrhundert. Während wir traditionell Texte exegierten, verlangt die Arbeit mit LLMs (Large Language Models), juristisches Wissen in eine algorithmisch verarbeitbare Syntax zu übersetzen: Wir bewegen uns vom Zeitalter des Findens in das des Instruierens.

Die Interaktion mit dem Modell spiegelt dabei den klassischen hermeneutischen Zirkel wider. Ein valides Ergebnis entsteht selten durch einen einzelnen Befehl („Zero-Shot“), sondern in einem iterativen Dialog. Expert:innen benötigen oft sieben bis zwölf Iterationsschleifen, um komplexe Sachverhalte zu lösen, während Anfänger:innen zu früh abbrechen. In dieser „hermeneutischen Reise“ fungiert die KI als „Thinking Partner“. Wer diesen Dialog nicht führt, degradiert die KI zum Orakel statt zum Werkzeug.

Faszinierend ist, wie exakt sich Friedrich Carl von Savignys Auslegungsmethoden auf die Struktur effektiver „Mega-Prompts“ übertragen lassen. Ein Prompt ohne methodisches Fundament führt zu „Halluzinationen“, die Anwendung von Savignys Prinzipien hingegen zu Validität:

Grammatische Auslegung (Präzision)
LLMs sind hypersensibel für Semantik. Wo die Auslegung nach dem Wortsinn fragt, verlangt das Prompting absolute sprachliche Schärfe. Vage Instruktionen erzeugen methodisch wertlosen Output. Wir müssen präzise Verben nutzen („subsumiere“, „analysiere“, „zitiere wörtlich“), um die Varianz des Modells zu kontrollieren.

Systematische Auslegung (Kontext)
Ein isolierter Prompt ist so unverständlich wie ein isolierter Paragraph. Da LLMs kein Verständnis für die Einheit der Rechtsordnung haben, müssen wir den Kontext setzen. Durch „System Prompting“ oder XML-Tags definieren wir die Hierarchie, innerhalb derer sich das Modell bewegen darf.

Teleologische Auslegung (Chain-of-Thought)
Die Frage nach Sinn und Zweck übersetzen wir technisch in „Chain-of-Thought Prompting“. Wir weisen das Modell an, den Weg zum Ergebnis Schritt für Schritt zu explizieren. Damit zwingen wir die Maschine, logische Zwischenschritte zu berechnen, statt probabilistisch zu halluzinieren.

Ein guter Prompt ist somit nichts anderes als ein digitaler Syllogismus.

II. Struktur schlägt Zufall: Die Anatomie eines rechtssicheren Prompts

Viele Kolleg:innen scheitern an GenAI, weil sie „Chatten“ mit juristischem Arbeiten verwechseln. Das technische Prinzip lautet jedoch gnadenlos „Garbage In, Garbage Out“. Um verlässliche Ergebnisse aus einem probabilistischen Modell zu erhalten, müssen wir die Eingabe maximal strukturieren. Ein rechtssicherer Prompt folgt einer Architektur, die dem Aufbau einer Funktion im Code gleicht und zwingende Module enthält:

Persona (Rolle)
Zuweisung einer Identität (z.B. „Fachanwältin für Arbeitsrecht“), um den statistischen Lösungsraum auf Fachvokabular zu verengen.

Kontext (Context)
Eingabe des bereinigten Sachverhalts, da das Modell ohne diese Fakten halluzinieren würde.

Instruktion (Task)
Die imperative Aufgabe, z.B. „Prüfe die Wirksamkeit gem. § 307 BGB“.

Einschränkungen (Constraints)
Negativabgrenzungen wie „Zitiere keine Urteile, die du nicht verifizieren kannst“, um Risiken zu minimieren.

Output-Format
Forderung nach strukturierten Daten (z.B. Markdown-Tabellen) für eine effiziente menschliche Prüfung.

Für komplexe Analysen reicht Fließtext oft nicht aus. Hier nutzen wir Techniken aus der Softwareentwicklung wie XML-Tags, um dem Modell zu helfen, die „Grammatik“ der Anfrage zu analysieren (parsen). Ein Prompt, der klar von trennt, verhindert, dass das Modell Fakten und rechtliche Maßstäbe vermischt. Wer diese Syntax beherrscht, senkt die Fehlerquote dramatisch.

III. Compliance-Hürde AI Act: Human Oversight ist kein „Rubber-Stamping“

Mit dem AI Act wird Prompting von der Kür zur Pflicht. Für Hochrisiko-Systeme, und faktisch als Best Practice für jede professionelle Anwendung, wird eine „effektive menschliche Aufsicht“ gefordert. Ein bloßes Abnicken („Rubber-Stamping“) reicht nicht aus; die Aufsichtsperson muss verstehen, wie das System zu seinem Ergebnis kommt.

Das größte Risiko in der Praxis ist der Automation Bias: die psychologische Tendenz, maschinengenerierten Texten mehr zu vertrauen als der eigenen Prüfung. Wenn ein LLM in Sekunden ein plausibles Gutachten generiert, sinkt die kritische Hemmschwelle. Hier wird Prompting zum Compliance-Tool. Wir können den Bias technisch durch „Adversarial Prompting“ bekämpfen. Wir weisen die KI an, als „Devil’s Advocate“ die Gegenposition einzunehmen und Schwachstellen der eigenen Argumentation aufzuzeigen. Dieser dialektische Ansatz zwingt zur Auseinandersetzung und erfüllt die Anforderungen des Art. 14 AI Act. Wer die KI nicht kritisch befragen kann, kann keine effektive Aufsicht ausüben.

IV. Haftungsfalle „Wrongful Prompting“: Berufsrecht im Cloud-Zeitalter

Haftungsrechtlich ist das Pionierarbeit. Anwält:innen haften funktional für die ungeprüfte Übernahme fehlerhafter KI-Ergebnisse. Doch die Haftung beginnt früher: beim „Wrongful Prompting“. Wer einen Prompt suggestiv formuliert („Bestätige, dass Verjährung eingetreten ist“), begeht einen methodischen Fehler und induziert einen „User Intent Bias“. Das Modell wird versuchen, die Anfrage zu befriedigen und Gegenargumente unterdrücken. Beruht eine Falschberatung auf einer solch manipulativen Instruktion, haftet die Kanzlei für den eigenen fehlerhaften Prompt.

Gleichzeitig ist der Prompt unsere Versicherung. Das Berufsrecht (§ 43a BRAO) verlangt gewissenhafte Arbeit. Ein gut strukturierter, archivierter Prompt beweist, dass der Fall intellektuell durchdrungen wurde, bevor die Generierung startete. Er dokumentiert die gedankliche Vorarbeit und entkräftet den Vorwurf der blinden Delegation. Kanzleien sollten daher „Prompt-Bibliotheken“ aufbauen, in denen validierte Prompts als Standardarbeitsanweisungen hinterlegt sind.

V. Fazit: Der Aufstieg des „Legal Engineer“

Die ökonomische und regulatorische Realität lässt nur einen Schluss zu: Wir stehen vor der Geburt eines neuen Berufsbildes, des “Legal Engineer”, eines Experten, der als architektonische Schnittstelle fungiert und juristisches Fachwissen systematisch in technologische Lösungen übersetzt. Der Wert einer Kanzlei bemisst sich künftig nicht mehr nur an „Billable Hours“, sondern auch an ihrem intellektuellen Kapital in Form von proprietären Prompt-Bibliotheken. Wer künftig juristisch arbeiten will, muss beides beherrschen: das Gesetzbuch und die Syntax der Maschine. Prompting ist die Bedingung für Exzellenz in einer digitalisierten Rechtsordnung.

Autorin: Dr. Franka Becker ist Rechtsanwältin und Partnerin bei gunnercooke sowie Gründerin des Legal AI Start-ups PyleHound, das juristische Arbeit präziser und effizienter gestaltet. Sie berät wachstumsstarke Tech-Unternehmen und multinationale Konzerne zu IT-Recht, Compliance, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz.

Der Beitrag Prompting als Kernkompetenz: Die digitale Evolution der juristischen Methodik erschien zuerst auf .

Warum die ersten 30 Tage über den Erfolg einer Softwareeinführung entscheiden

19.08.2026

Die Entscheidung für einen Softwarewechsel ist eine der wichtigsten Softwarentscheidungen in Kanzleien – und wird so häufig nur auf die technische Umstellung reduziert. Die Praxis zeigt ein anderes Bild: Über den Erfolg einer Einführung entscheidet nicht die allein die technische Einrichtung, sondern das, was nach einer erfolgreichen Einrichtung in den Wochen danach im Büro passiert.

Die technische Seite ist im Vorfeld planbar. Daten migrieren, Berechtigungen erteilen, eine SharePoint-Seite anlegen, Postfächer verbinden – das ist bei sorgfältiger Vorbereitung in kurzer Zeit erledigt. Die Umstellung der täglichen Abläufe im Büro beginnt erst nach der technischen Umstellung. Und sie entscheidet darüber, ob ein System im Alltag ankommt oder ob das Team unter Zeitdruck zum Gewohnten zurückkehrt.

Genau hier setzt LawX Care an, die Einführungsbegleitung von LawX für Kanzleien und Notariate. LawX Care als neuartiges Konzept für den Kundenservice umfasst die persönliche Begleitung vor und nach dem Start: persönliches Onboarding, benannte Ansprechpartner und regelmäßige Check-ins statt eines anonymen Ticketsystems.

Technik, Tagesgeschäft, Team

Drei Ebenen entscheiden über eine gelungene Umstellung:

  • Technik umfasst die Einrichtung der IT und der Cloud, Berechtigungen, Schnittstellen und die Übernahme der Daten aus dem Bestandssystem.
  • Tagesgeschäft meint die tatsächlichen operativen Abläufe: Posteingang, Fallanlage, Urkunden- und Schriftsatzentwürfe, Fristen.
  • Team sind die Menschen, die die Umstellung tragen: Berufsträgerinnen und Berufsträger, Fachangestellte und häufig die eine Person, an der im Büro organisatorisch alles hängt. Es meint auch die KI-Kompetenz, die im Team aufgebaut wird.

Investiert wird in den meisten Einführungsprojekten fast ausschließlich in die erste technische Ebene. Der nachhaltig wichtigste Aspekt ist allerdings dritte Ebene: das Team. Hier liegt der langfristige Fokus von LawX Care.

Michael Becker von Fuhrmann Wallenfels bringt es auf den Punkt, wenn er über seine Erfahrung mit dem Kundenservice von LawX spricht:

„Zwei Dinge machen für mich den Unterschied: Die automatische Datenerfassung nimmt mir die manuelle Eingabe ab, und das Team ist erreichbar und engagiert wie bei kaum einem anderen Anbieter.“
Michael Becker, LL.M. – Rechtsanwalt & Notar, Fuhrmann Wallenfels

Was eine Softwareeinführung erfolgreich macht

Eine Begleitung, die etwas verändert, ist keine einseitige Dienstleistung. LawX bereitet vor dem Start die eigenen Muster der Kunden im System auf, verbindet die E-Mail-Umgebung und setzt die Datenmigration um. Das Büro benennt Projektverantwortliche, stellt seine Muster bereit und nimmt an den Terminen teil. Beides steht mit Aufgaben und Fristen in einem gemeinsamen Plan.

Das zeitliche Investment und der fokussierte Einstieg lohnen sich: Gelungene Einführungen erkennt man daran, dass nach 30 Tagen niemand mehr über die Software spricht, sondern über den Fall, der damit bearbeitet wird. Bis dahin braucht es klare Anwendungsfälle, ein festes Umstellungsdatum und mehrere Personen im Team, die die neue Arbeitsweise tragen.

Auch für Teams ohne Vorerfahrung mit KI gilt: Prozesse und Entwürfe entstehen KI-gestützt und werden von den Fachangestellten geprüft. Abtippen entfällt. Diese Arbeitsweise muss eingeführt werden, sie entsteht nicht von selbst. Genau das unterscheidet ein Büro, das KI eingeführt hat, von einem, das sie auch wirklich nutzt.

Jetzt Beitrag lesen

Autor: Torben Rabe, COO bei LawX

Der Beitrag Warum die ersten 30 Tage über den Erfolg einer Softwareeinführung entscheiden <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

KI-gestützte juristische Recherche – Interview mit Paul Permantier

18.08.2026

Hier die Podcast-Folge hören bei …
🎤 Spotify
🎤 Apple Podcast

Interview mit Paul Permantier, Gründer von LexGraph, zum Thema „KI-gestützte juristische Recherche“. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:

1. KI braucht hochwertigen juristischen Kontext
Allgemeine Sprachmodelle sind für komplexe Fragen des deutschen Rechts allein nicht zuverlässig genug. Deshalb werden sie gezielt mit Informationen aus Urteilen, Gesetzen und anderen juristischen Primärquellen versorgt.

2. Ein Wissensgraph vernetzt juristische Informationen
Aus über einer Million Urteilen werden relevante Definitionen, Auslegungen und Argumente extrahiert und mit anderen Urteilen und Rechtsnormen verbunden. So kann die KI rechtliche Zusammenhänge besser erkennen.

3. Der größte Nutzen liegt in Zeitersparnis und höherer Verlässlichkeit
Statt zahlreiche Entscheidungen selbst zu suchen und auszuwerten, übernimmt die KI einen großen Teil der Recherche. Die Verknüpfung mit Primärquellen soll außerdem Halluzinationen reduzieren und Ergebnisse nachvollziehbarer machen.

4. Die Qualität juristischer KI lässt sich messen
Lexgraph untersucht beispielsweise, ob eine KI die relevanten Normen und juristischen Informationen tatsächlich findet. Im Podcast wird für einen Benchmark mit Gemini 3.1 Pro von einer Reduktion der Fehlerrate um 60 Prozent durch den zusätzlichen juristischen Kontext berichtet.

5. KI wird Anwälte eher verändern als ersetzen
Die These des Podcasts ist, dass deutlich mehr juristische Arbeit automatisiert wird, während menschliche Beratung, Einschätzung und Vertrauen wichtig bleiben. Die zugespitzte Prognose lautet: Die Kanzlei von morgen wird zunehmend ein Legal-Tech-Unternehmen sein.

Der Beitrag KI-gestützte juristische Recherche – Interview mit Paul Permantier erschien zuerst auf .

FutureLaw 2026: Digitalisierungsschub durch strukturierte Daten? Die Realität der prädiktiven Justiz

17.08.2026

Die Digitalisierung des europäischen Justizsystems schreitet rasant voran, angetrieben durch regulatorische Rahmenbedingungen wie den EU AI Act und die wachsende Notwendigkeit zur Effizienzsteigerung in Zivilverfahren und der unternehmerischen Compliance. Der Einsatz von Predictive Analytics und automatisierten Entscheidungsunterstützungssystemen in der Justiz und in Anwaltskanzleien wird jedoch durch einen eklatanten Mangel an strukturierten, zugänglichen Daten erheblich eingeschränkt. Das Fundament der „Predictive Justice“ kann nicht auf proprietären Silos oder fragmentierten, undurchsuchbaren PDF-Archiven aufgebaut werden.

Das zentrale Spannungsfeld dreht sich um Transparenz, Datensouveränität und die ethischen Implikationen algorithmischer Rechtsprechung. Während Rechtssysteme vom rein menschlichen Ermessen zur Einbeziehung statistischer Inferenzen übergehen, wird die Herkunft der Trainingsdaten zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse und regulatorischer Prüfung.

Auf dem FutureLaw-Kongress 2026 war die Schnittstelle zwischen Open Law und prädiktiver Analytik Gegenstand intensiver Debatten, insbesondere im Hinblick darauf, wie unterschiedliche rechtliche Verfahren unterschiedliche Ebenen der menschlichen Aufsicht erfordern. Die Tragweite dieser Entwicklung ist enorm.

Peteris Zilgalvis, Richter am Gericht der Europaeischen Union (EuG), fasste die historische Bedeutung dieses Wandels zusammen: „This is perhaps the most transformational technology that we have seen artificial intelligence, because for the first time, it’s addressing and perhaps doing better that which we do the best compared to other animals in the world“.

Damien Riehl wies auf die strukturellen Ungleichheiten in den derzeitigen Systemen hin: „If you ask the judges, whose data is it, the judges will say, what do you mean to protect our judicial opinions from these nasty data brokers that are trying to do evil things with our data… but of course, yes, there are those nasty data brokers, but there are also people that are trying to get access to justice“.

Der fehlende offene, maschinenlesbare Zugang zu Gerichtsentscheidungen verhindert die Entwicklung gerechter prädiktiver Werkzeuge und konzentriert strategische Vorteile in stark kapitalisierten Großkanzleien.

Darüber hinaus muss die Anwendung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Justiz strikt nach der Art des Rechtsstreits segmentiert werden. Dr. Benedikt Quarch schlug einen pragmatischen Ansatz vor: „My approach would be distinguished between the areas of law and the types of claims, and in certain claims, at least I’m saying AI could play also the central [role], of course, always with the human oversight“. Er merkte an, dass in stark repetitiven Zivilverfahren, wie etwa bei massenhaften Fluggastentschädigungen, automatisierte Systeme die Gerichte drastisch entlasten könnten.

Für europäische Rechtsinstitutionen ist der Auftrag klar: Bevor komplexe, agentenbasierte Workflows sicher eingesetzt werden können, müssen die zugrundeliegenden juristischen Daten strukturiert, anonymisiert und unter Einhaltung strengster Datenschutzstandards zugänglich gemacht werden. Der Weg aus der „Black Box“ erfordert nicht nur erklärbare Algorithmen, sondern eine grundlegende Restrukturierung der Archivierung und Distribution juristischer Daten.

Der Beitrag FutureLaw 2026: Digitalisierungsschub durch strukturierte Daten? Die Realität der prädiktiven Justiz erschien zuerst auf .

Wie KI und moderne Legal-Tech-Lösungen juristische Workflows revolutionieren

13.08.2026

Viele Unternehmen nutzen bereits Contract-Lifecycle-Management-Lösungen (CLM), kämpfen jedoch nach wie vor mit langsamen Freigabeprozessen, fehlender Transparenz oder verpassten Fristen. Denn der Erfolg eines CLM hängt nicht allein von der eingesetzten Software ab, sondern auch von klar definierten Prozessen, einer strukturierten Datenbasis sowie der konsequenten Nutzung der Lösung durch alle Beteiligten.

Inzwischen gibt es Legal-Suiten, die verschiedene juristische Prozesse miteinander verbinden, zentral abbilden und deren Steuerung deutlich erleichtern. Die Legal Suite von Septeo geht dabei noch einen Schritt weiter: Sie verbindet Künstliche Intelligenz (KI) mit juristischer Expertise, sodass rechtliche Aufgaben schneller, sicherer und effizienter ausgeführt werden können. Anwender müssen lediglich die gewünschte Aufgabenstellung formulieren – die KI übernimmt anschließend die Bearbeitung gemäß den definierten Standards und Regeln. Darüber hinaus hilft sie, Risiken und kritische Sachverhalte frühzeitig zu erkennen. Automatisch erstellte Zusammenfassungen, Handlungsempfehlungen und Analysen unterstützen fundierte Entscheidungen und beschleunigen den gesamten Bearbeitungsprozess.

Moderne Legal-Suiten decken zahlreiche Aufgaben ab, die in Rechtsabteilungen oder Kanzleien anfallen, etwa das Vertragsmanagement: Mit standardisierten Vorlagen, transparenten Genehmigungsprozessen, einer zentralen Vertragsablage sowie einem zuverlässigen Fristen-Tracking sorgen sie für durchgängig effiziente und rechtssichere Abläufe. Contract Insights von Septeo analysiert beispielsweise Verträge innerhalb weniger Minuten. Dafür muss der Vertrag lediglich auf die Plattform hochgeladen werden. Anschließend liefert die KI eine strukturierte Auswertung mit potenziellen Risiken, Redlines, Handlungsempfehlungen sowie relevanter Rechtsprechung – und das für aktuell 12 europäische Jurisdiktionen. Darüber hinaus lassen sich juristische Vorgänge strukturiert überwachen und steuern, Rechtskosten, Bankvollmachten und Corporate-Governance-Prozesse zentral verwalten.

Moderne Plattformen können zudem mit anderen IT-Systemen verknüpft werden, sodass sich der positive Impact auf weitere Unternehmensprozesse auswirkt. Organisationen, die auf ein solides Fundament aus klaren Prozessen, hochwertigen Daten und intelligenten Technologien setzen, profitieren gleich mehrfach: Sie können nicht nur ihr Vertragsmanagement oder andere Aufgaben optimieren, sondern schaffen zugleich die Grundlage für den skalierbaren und produktiven Einsatz von KI – einer Technologie, die das juristische Arbeiten bereits heute verändert und künftig noch weitreichender prägen wird.

-> Hier finden Sie weitere Informationen zur Legal Suite und zu Contract Insights von Septeo.

Der Beitrag Wie KI und moderne Legal-Tech-Lösungen juristische Workflows revolutionieren <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .