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Die digitale Kanzlei braucht mehr als nur Software: Warum strategische Beratung entscheidend ist

letztes Update vor 9 Stunden 59 Minuten

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen heute vor einer doppelten Herausforderung: Die Anforderungen an Schnelligkeit, Verfügbarkeit von Informationen und Mandantenservice steigen, während der Aufwand für Recherche, Wissensmanagement und Administration zunimmt. Gleichzeitig wächst das Angebot an Legal-Tech-Lösungen, digitalen Fachmedien und KI-Anwendungen rasant. Doch welche Technologien schaffen tatsächlich einen Mehrwert für die eigene Kanzlei?

Genau hier setzt die Beratung von Schweitzer an. Schweitzer unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dabei, ihre Kanzlei zukunftssicher aufzustellen und die Möglichkeiten der Digitalisierung gezielt zu nutzen. Im Fokus stehen unter anderem juristische Datenbanken, digitale Fachmedien, Legal Tech, KI-Anwendungen sowie die Optimierung von Recherche- und Wissensmanagementprozessen.

Statt einzelne Tools isoliert zu betrachten, wird der gesamte Kanzleialltag in den Blick genommen. Welche digitalen Alternativen eignen sich für bestehende Printwerke? Wie lassen sich Informationen schneller auffinden und effizienter nutzen? Welche Technologien unterstützen Mitarbeitende dabei, fundierte und rechtssichere Entscheidungen zu treffen?

Eine durchdachte Digitalisierungsstrategie schafft mehr Übersicht, reduziert Suchaufwand und sorgt dafür, dass relevantes Fachwissen genau dort verfügbar ist, wo es benötigt wird. So entstehen mehr Sicherheit im Umgang mit Informationen, verlässliche Orientierung und die Grundlage für effiziente Arbeitsprozesse.

Wer die digitale Transformation erfolgreich gestalten möchte, benötigt deshalb mehr als neue Software. Es braucht einen Partner, der Fachwissen und Technologie so verbindet, dass aus Informationen nutzbares Wissen wird. Denn erst mit Klarheit, Orientierung und dem passenden Zugang zu relevanten Inhalten kann Digitalisierung ihren vollen Nutzen entfalten.

Sie möchten wissen, welche digitalen Lösungen wirklich zu Ihrer Kanzlei passen und wie Sie mehr Zeit für abrechenbare Tätigkeiten gewinnen können? Dann sprechen Sie mit den Digital Consultants von Schweitzer.

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Der Legal Operations Manager in Kanzleien

28.09.2026

Das Berufsbild des Legal Operations Managers hat sich inzwischen in vielen Kanzleien als Bindeglied zwischen Mandanten und Kanzleien etabliert. Legal Operations Manager sollen dazu beitragen, dass Mandate optimal bearbeitet werden und Abläufe in der Kanzlei möglichst effizient, strukturiert und digital funktionieren. Hierdurch wird eine möglichst große Mandantenzufriedenheit geschaffen.

Warum gibt es Legal Operations Manager?

Kanzleien stehen heute unter einem enormen wirtschaftlichen und organisatorischen Druck. Unternehmen verlangen nicht mehr nur die beste Lösung aus juristischer Perspektive, sondern auch eine optimale Lösung aus wirtschaftlicher Sicht. Gleichzeitig stellt die schnell voranschreitende Digitalisierung der juristischen Arbeit Kanzleien vor Herausforderungen. Der Wettbewerb unter den Kanzleien wird dadurch immer größer und Effizienz und Mandantenorientierung gewinnen enorm an Bedeutung. Hier ist der Beruf des Legal Operations Managers entstanden.

Was ist ein Legal Operations Manager?

Der Legal Operations Manager kümmert sich in einer Kanzlei primär um alle Prozesse und Abläufe, die direkt mit der Mandatsbearbeitung zu tun haben. Sein Aufgabenspektrum umfasst alle Facetten, die direkt auf die Mandatsarbeit einzahlen. Er agiert als Schnittstelle zwischen Recht, Management und Technologie. Das umfasst Tätigkeiten wie Prozessoptimierung, Einführung und Steuerung von Legal Tech und GenAI Lösungen, Projektmanagement, Auswertungen von Mandaten und Kosten- und Ressourcenmanagement. Auch Dokumenten- und Wissensmanagement zählen regelmäßig zu seinen Aufgaben. Insgesamt wird der Legal Operations Manager die Kanzlei bei der digitalen Transformation begleiten.

Der Legal Operations Manager arbeitet meistens direkt mit den Mandanten zusammen und gilt in der Kanzlei als Bindeglied zwischen der anwaltlichen Praxis und den Business Teams (wie z.B. Finanzen, IT, Marketing und Personal). Der Legal Operations Manager hat einen Fokus auf Prozesse und Abläufe und ist nicht in die juristische Arbeit eingebunden. Er ist eine wichtige Unterstützung für Anwälte, die sich durch das neue Berufsbild stärker auf die juristische Arbeit konzentrieren können.

Was bringt ein Legal Operations Manager mit?

Legal Operations Manager sind nicht direkt in die juristischen Fragestellungen eingebunden, trotzdem ist ein juristisches Grundverständnis von Vorteil, um besser zu verstehen, welche Themen bearbeitet werden. Grundvoraussetzung sind daneben vor allem allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie ein spezifisches Verständnis des Geschäftsmodells von Anwaltskanzleien. Darüber hinaus sind praktische Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement erforderlich. Zusätzlich gelten eine breite IT-Affinität und ebenfalls der sichere Umgang mit großen Daten als Voraussetzung. Für die tägliche Arbeit sind außerdem Softskills wie Kommunikations- und Teamfähigkeit wichtig, sowie Organisationstalent. Dabei gilt generell: Der Legal Operations Manager ist eher ein Generalist, der nicht alle angesprochenen Fähigkeiten im Detail beherrschen muss.

Was macht der Legal Operations Manager?

Zu den täglichen Aufgaben des Legal Operations Managers gehören regelmäßige Abstimmungen mit Partnern und Anwälten zu laufenden Mandaten. Insbesondere hinsichtlich Projektfortschritt, Budget / Kosten und möglichen Herausforderungen. Häufig schließen sich daran dann Besprechungen mit Mandanten zu laufenden Mandaten an. Darüber hinaus wird der Legal Operations Manager regelmäßig in Digitalisierungsprojekte der Kanzlei eingebunden sein und diese teilweise verantwortlich führen. Dazu gehört auch die Auswahl neuer Software. Auch die Analyse von Kanzleiprozessen und die Auswertung von Kennzahlen zur Identifikation von Schwachstellen und Verbesserungspotenzial zählen zu den täglichen Routinen. Regelmäßig wird der Legal Operations Manager die Mitarbeiter der Kanzlei im Hinblick auf Projektmanagement und Einsatz von Technologien in der Mandatsarbeit schulen.

Welche Bedeutung hat der Legal Operations Manager?

Grundsätzliches Ziel des Legal Operations Managers aus Sicht der Kanzlei ist die Steigerung der Effizienz und die Erhöhung der Mandantenzufriedenheit. Durch schlankere Prozesse, besseres Projektmanagement und den zielgerichteten Einsatz von Technologie kommt es zu einer Reduktion der Kosten, was den Mandanten direkt zugutekommt. Indirekt entsteht hier gleichzeitig der größte Vorteil für Kanzleien, weil geringere Kosten dazu führen, dass Mandanten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bekommen und somit in Zukunft die Kanzlei wieder beauftragen. Außerdem steigt die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei, was wiederum neue Mandanten überzeugen kann, zu der Kanzlei zu wechseln. Zusätzlich entsteht durch standardisierte Prozesse auch mandatsübergreifend ein Mehrwert, weil Abläufe besser funktionieren und weniger Ressourcen verbrauchen. Anwälte werden dadurch insgesamt von administrativen Aufgaben entlastet und können sich besser auf juristische Themen fokussieren.

Welchen Herausforderungen begegnet der Legal Operations Manager?

Der Legal Operations Manager hat die Aufgabe, bestehende Prozesse und Abläufe kontinuierlich zu hinterfragen und zu verbessern. Eine zentrale Herausforderung ist es daher, die Akzeptanz für neue Prozesse zu sichern. Dafür muss der Legal Operations Manager nicht nur klar benennen können, was sich verändern soll, sondern auch warum und welcher Mehrwert dadurch für alle Beteiligten entsteht. Dabei ist es besonders wichtig, die Argumente für eine Veränderung immer auf die jeweilig angesprochene Zielgruppe auszurichten. Partnerinnen und Partner, angestellte Anwältinnen und Anwälte, Mitarbeitende in den Business Services und Assistenzen haben jeweils eine sehr unterschiedliche Sichtweise und sind unterschiedlich stark von Veränderungen betroffen. Hierauf muss der Legal Operations Manager individuell eingehen.

Gleichzeitig birgt die Balance zwischen juristischer Qualität und Wirtschaftlichkeit sicher ein weiteres Feld für mögliche Herausforderungen. Die juristische Qualität muss und soll immer an erster Stelle stehen, aber gleichzeitig muss die Leistung wirtschaftlich effizient erbracht werden. Hier muss der Legal Operations Manager regelmäßig gute Lösungen entwickeln, die die juristische Qualität sicherstellen und trotzdem zur Wirtschaftlichkeit beitragen. Die Integration neuer Technologien und die damit verbundenen Widerstände sind ein weiteres Thema, dessen sich der Legal Operations Manager stellen muss.

Welche Zukunftsaussichten bietet der Job als Legal Operations Manager?

Die grundlegenden Herausforderungen, die zu der Etablierung des Berufs geführt haben, werden nicht weniger werden. Der Wettbewerb zwischen Kanzleien und der Wunsch der Mandanten nach wirtschaftlich guten Lösungen wird nicht nachlassen. Die Digitalisierung nimmt darüber hinaus immer weiter an Fahrt auf. Die Bedeutung des Tätigkeitsprofils in Kanzleien wird dadurch stetig zunehmen. Hierdurch ergeben sich für Legal Operations Manager auch in Zukunft sehr gute Perspektiven in Kanzleien. Gleichzeitig entstehen aktuell zahlreiche neue Berufsbilder in Kanzleien, vor allem im Legal Tech / GenAI Bereich. Auch hier ist der Legal Operations Manager, dank des interdisziplinären Zuschnitts der Rolle, sehr gut vorbereitet, sich perspektivisch in andere Tätigkeitsbereiche weiterzuentwickeln.

Autor: Dipl.-Kfm. Dr. Arne Gärtner, M.A. ist seit 2026 Director Strategy & Business Operations bei GÖRG. Von 2016 bis 2026 war er bei Linklaters in verschiedenen Rollen tätig, zuletzt als Head of Legal Operations Germany & Legal Tech / Legal Project Management Europe. Parallel zur Dissertation über das Management von Rechtsabteilungen war er von 2012 bis 2015 am Bucerius Center on the Legal Profession als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

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LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion – Playbooks

28.09.2026

LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion: Playbooks, ab sofort verfügbar. LawX ist mehr als gewohnte Kanzleisoftware – es ist das KI-Betriebssystem für Kanzleien, Anwaltsnotariate und Notariate, das Datenerfassung, Fallmanagement, Vorlagenbefüllung, Kommunikation und Finanzmanagement in einem System verbindet.

Viele Mandate wiederholen sich. In der Verkehrsunfallregulierung, bei arbeitsrechtlichen Standardmandaten und im Notariat bei Urkundsgeschäften folgt die Bearbeitung einem eingespielten Grundmuster: welche Unterlagen benötigt werden, welcher Schritt auf welchen folgt, welche Vorlage zum Einsatz kommt.

Aufgeschrieben steht das selten. Es steckt in den Köpfen erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – oder in Workflow-Systemen, die sich erst über Entscheidungsbäume und Prozesslogiken konfigurieren lassen. Die Frage lautet deshalb: Wie kommt der Ablauf einer Kanzlei dorthin, wo täglich gearbeitet wird, ohne dass ihn jemand programmiert?

Die Kanzlei beschreibt ihren Ablauf, die KI arbeitet danach

Ein Playbook bildet ab, wie eine Kanzlei oder ein Notariat einen bestimmten Vorgangstyp bearbeitet.

Programmiert wird dafür nichts. Der Ablauf wird dem LawX KI-Assistenten in natürlicher Sprache beschrieben: welche Phasen es gibt, welche Schritte anstehen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, welche Vorlagen und E-Mail-Entwürfe zum Einsatz kommen. Der Assistent strukturiert daraus das Playbook.

Für typische Anwendungsfälle liefert LawX vorbereitete Playbooks mit, die sich übernehmen und an die eigene Arbeitsweise anpassen lassen. Damit passt sich nicht die Kanzlei einem vorgegebenen Softwareprozess an, sondern das System dem Kanzleistandard.

Vorschläge aus dem aktuellen Stand, nicht aus einer Liste

LawX arbeitet das Playbook nicht Punkt für Punkt ab. Die KI liest es zusammen mit dem aktuellen Stand des Vorgangs und schlägt die nächsten Schritte vor. Gehen neue E-Mails oder Dokumente ein, fließen sie in die nächsten Vorschläge ein, einschließlich zusätzlicher Aufgaben und Fristen.

Im Notariat bildet ein Playbook so den Ablauf eines Grundstückskaufvertrags ab, von der Datenerfassung über die Vorbereitung der Dokumente bis zu Vollzug und Abrechnung. In der Anwaltskanzlei greift dasselbe Prinzip bei wiederkehrenden Verkehrsunfall- oder arbeitsrechtlichen Mandaten.

Aus einem übernommenen Vorschlag wird eine Aufgabe: im Team verteilt, mit Fälligkeit versehen, gemeinsam bearbeitet. Vorlagen und E-Mail-Entwürfe entstehen passend zum Bearbeitungsstand.

Die Entscheidung bleibt im Büro. Vorschläge werden übernommen, verändert, zurückgestellt oder verworfen. Dokumente und Nachrichten versendet das System nicht selbstständig. Software ersetzt kein Personal, sie nimmt einem Team die Routinen ab, für die es keine juristische Ausbildung braucht. Die rechtliche Prüfung und die Verantwortung bleiben bei den Berufsträgerinnen und Berufsträgern.

→ Hier Playbooks von LawX kennenlernen

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Die Future Lawyer Europe in Frankfurt am Main steht kurz bevor

25.09.2026

Die Future Lawyer Europe – Germany steht kurz bevor. Bevor es losgeht, werfen wir einen Blick auf die Themen, die die diesjährige Agenda prägen:

Law Firm Day (29. September)

Beyond the Signature: AI, Emerging Trends, and the Future of Legal Practice in the EU
KI ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern gelebte Praxis. Ein Blick darauf, wie die KI-Adoption in der EU tatsächlich verläuft.

Tech as a Service: How Law Firms Are Making Technology Part of Their Value Proposition
Fragen Mandanten tatsächlich nach technologiegestützten Rechtsdienstleistungen – oder suchen Kanzleien nach einem Problem für ihre Lösung?

Future Lawyer: Redefining Professional Identity in the Age of AI
Wenn KI Routinearbeit übernimmt – wie sieht der Alltag einer Juristin oder eines Juristen in 10 Jahren aus, und wie entwickelt die nächste Generation Urteilsvermögen ohne diese Aufgaben?

In-House Day (30. September)

Data-Driven Legal: Turning Insights into Influence
Wie können Rechtsabteilungen eine Datenkultur aufbauen und die richtigen Tools wählen, um Zeit zu gewinnen, Risiken zu managen und ihren Wert zu belegen?

The Psychology of Legal Change: Why Lawyers Resist Technology and What Actually Works
Warum stehen Juristinnen und Juristen neuer Technologie oft skeptisch gegenüber, wie treiben Legal Leader echte Akzeptanz voran, und warum könnte KI das Urteilsvermögen von Juristen sogar wertvoller machen statt überflüssig?

Seien Sie dabei bei der Future Lawyer Europe – Germany am 29.–30. September 2026 im SPARK Frankfurt, Junghof Plaza, Frankfurt am Main

Kostenlose Tickets stehen Kanzleien und Unternehmensjuristen zur Verfügung.

-> Jetzt hier registrieren

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Legal Tech Day & Night 2026 in Berlin: Zwischen KI, Rechtsstaat und Geschäftsmodellen

25.09.2026

Am 16. und 17. September 2026 wurde die Berliner Kulturbrauerei zum Treffpunkt der Legal-Tech-Szene. Mit der Legal Tech Night am Vorabend und dem darauffolgenden Legal Tech Day brachte der Legal Tech Verband Deutschland über 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Legal-Tech-Unternehmen, Wissenschaft und Politik zusammen. Im Mittelpunkt stand weniger die Frage, ob künstliche Intelligenz den Rechtsmarkt verändert, sondern vielmehr wie dieser Wandel gestaltet werden kann.

Den politischen Ton setzte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig gleich zu Beginn. Sie machte deutlich, dass künstliche Intelligenz dem Rechtsstaat vor allem dort nützt, wo sie Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht erleichtert, und erinnerte an die Geschichte von Clarence Earl Gideon, der 1961 mit einem Brief an den Supreme Court „Access to Justice“ mitprägte. Zugleich warnte sie vor unkritischem Einsatz: KI-generierte Schriftsätze mit halluzinierten Inhalten belasten Gerichte zusätzlich. Die rechtliche Entscheidung müsse beim Menschen bleiben. Anwältinnen und Anwälte würden durch KI nicht überflüssig, ihr Berufsbild verschiebe sich aber weg von Routinetätigkeiten hin zu strategischer Beratung.

Direkt im Anschluss weitete Legal Futurist Dr. Abir Haddad in ihrer Keynote „Exploring Global Perspectives: How to build future legal systems“ den Blick international: Sie zeigte, wie unterschiedlich Staaten auf ähnliche technologische Herausforderungen reagieren, und fragte, welche Prinzipien und Denkansätze künftige Rechtsrahmen prägen müssen, um Innovation zu ermöglichen und zugleich Vertrauen und Legitimität zu sichern.

Im Panel „Future-Proof-Law: Wie coden wir den Rechtsstaat von morgen?“ diskutierten unter Moderation von Corinna Budras Dr. Abir Haddad, Dr. Anna Sinell, Staatssekretär Thomas Jarzombek und Staatssekretär Ernst Bürger, wie Recht von Beginn an digital vollziehbar gedacht werden kann. Jarzombek verwies auf einen „digitalen Gesetzeszwilling“, Bürger auf das Automatisierungspotenzial der Regelgebundenheit des Rechtsstaats. Klar wurde auch: fehlender Datenaustausch und komplexe Zuständigkeiten bremsen die Umsetzung.

Einen bewusst anderen Blick brachte Wirtschaftspsychologin Vera Starker mit ihrer Keynote „KI braucht Fokus – wie wir aus Sicht des Gehirns in eine optimale Balance kommen“ ein. Statt Geschwindigkeit und Produktivitätsgewinnen rückte sie die Grenzen menschlicher Aufmerksamkeit in den Mittelpunkt: Wenn KI Routineaufgaben übernimmt, sollte die frei werdende Zeit nicht automatisch mit neuen Aufgaben gefüllt werden – Konzentration und Denkpausen bleiben Voraussetzung für gute Entscheidungen. Ihr Motto blieb hängen: „Früher hatten alle Rücken, heute haben alle Hirn.“

Wie diese Balance in der Praxis aussieht, war Thema im Panel „Build, Buy or Wait? Wie Rechtsabteilungen heute strategisch entscheiden“ mit Martin Clemm (Ex-GC Software AG), Dr. Valesca Molinari (GC Payrails), Mareike Petrowitsch (GC Urban Sports Club, LTV-Vorstand) und Dr. Katharina Reus (GC HARTMANN GROUP) unter Moderation von Tobias Voßberg. Statt Tool-Demos gab es eine ehrliche Diskussion über Strategie, Risiko und eigene Fehlentscheidungen. Die Quintessenz: Rechtsabteilungen sollten sich mit ihrer KI-Nutzung an die übergeordnete Unternehmensstrategie andocken, statt eine losgelöste KI-Strategie für die Rechtsabteilung zu entwickeln – entscheidend ist die Einbettung in bestehende Gesamtprozesse und Tools, nicht der Aufbau paralleler Strukturen.

Wie weit der Wandel bereits fortgeschritten ist, zeigte die Sneak Preview des Legal Tech Monitor 2026 durch Dr. Lauritz Gerlach: 57 Prozent der befragten Unternehmensjuristinnen und -juristen erledigen Aufgaben inzwischen selbst, die noch vor zwei bis drei Jahren an Kanzleien ausgelagert worden wären. 73 Prozent würden Mandate bei Kanzleien bündeln, die durch KI nachweislich Kosten sparen, und 39 Prozent der Kanzleien haben ihre Abrechnungsmodelle bereits angepasst. Die vollständige Studie erscheint Ende 2026.

Wie sich diese Zahlen in der Praxis übersetzen, zeigte am Nachmittag die Session „Show, don’t sell: Praktische AI Use Cases“ – statt Sales-Pitches gab es konkrete Tool-Beispiele aus dem juristischen Alltag.

Unternehmerisch wurde es im Panel „Pivot or Die: Die Entscheidung, die mein Geschäftsmodell verändert hat“ mit Elizabeth Teutenberg (MieterEngel), Dr. Roger Gothmann (Taxdoo), Dr. Benedikt Quarch (RightNow) und Charlotte Kufus (Flank) unter Moderation von Dr. Jan Wildhirth. Im Mittelpunkt standen Wendepunkte und Fehlentscheidungen statt Hochglanz-Storytelling – Anpassungsfähigkeit wird im Legal-Tech-Markt selbst zum Wettbewerbsfaktor.

Kontrovers ging es in der Debatte „Law as Code“ zwischen Dr. Hakke Hansen und Prof. Dr. Volker Römermann zu: In einem humorvollen Schlagabtausch im Pro-Contra-Format stellten die beiden gegensätzliche Positionen zur Automatisierbarkeit von Recht gegenüber.

Den Abschluss setzte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, mit einer politischen Closing Keynote.

Den Rahmen für den fachlichen Austausch hatte die Legal Tech Night am Vorabend geschaffen: Roundtables zu Legal AI in der Kanzleipraxis sowie ein Hands-on AI Legal Lab zum Aufbau eigener KI-Agenten verbanden Praxis und Networking. Erstmals verlieh der Legal Tech Verband außerdem einen eigenen Preis: Viktor von Essen, Gründer und CEO von Libra, wurde als „Legal Tech Person of the Year“ ausgezeichnet – als Auftakt für die „German Legal Tech Awards 2027″, die der Verband am 18. März 2027 in Berlin verleiht.

Die Debatte um Legal Tech ist in einer neuen Phase angekommen: Es geht nicht mehr nur darum, welche Tools Juristinnen und Juristen nutzen, sondern darum, wie sich Rechtsstaat, Justiz, anwaltliche Beratung und Geschäftsmodelle verändern, wenn KI selbstverständlicher Teil juristischer Arbeit wird. Diese Transformation lässt sich nur im Austausch zwischen Regelsetzung, Anwendung und technischer Entwicklung gestalten.

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LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion – Smart Search

24.09.2026

LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion: Smart Search, ab sofort verfügbar. LawX ist mehr als gewohnte Kanzleisoftware – es ist das KI-Betriebssystem für Kanzleien, Anwaltsnotariate und Notariate, das Datenerfassung, Fallmanagement, Vorlagenbefüllung, Kommunikation und Finanzmanagement in einem System verbindet.

Wer in einer Kanzlei etwas sucht, musste sich bislang zuerst erinnern – an das Aktenzeichen, an den Dateinamen, an den Ordner, in dem jemand das Dokument vor zwei Jahren abgelegt hat. Wer den genauen Suchbegriff nicht kennt, findet nichts.

Dabei ist die gesuchte Information fast immer vorhanden. Sie steht in einem Schriftsatz, in einem E-Mail-Anhang, in einem Vermerk aus einem früheren Mandat. Nur liegt sie nicht dort, wo jemand sie vermutet. Die Frage lautet deshalb nicht, ob eine Kanzlei ihr Wissen besitzt. Sie lautet: Wie kommt ein Team daran, ohne sich vorher an den richtigen Begriff zu erinnern?

Gesucht wird in natürlicher Sprache, nicht in Dateinamen oder Prompts

Smart Search nimmt eine Frage so entgegen, wie sie im Büro gestellt würde. Eingaben sind per Sprachsteuerung oder Tippen möglich.

Die Suche läuft über Akten, Kontakte, Dokumente und aktenzugeordnete E-Mails hinweg, in einem Durchgang. Dabei prüft das System nicht nur Titel und Dateinamen, sondern die Inhalte selbst und den Zusammenhang, in dem sie stehen. Tippfehler und abweichende Schreibweisen von Namen fängt die Suche ab.

Anfragen wie „Zeige mir die E-Mails von Müller aus den vergangenen vier Wochen“ oder „Finde die Akte 10/2026″ genügen. Auch die Eingrenzung auf einen Zeitraum oder eine bestimmte Art von Eintrag erfolgt in normaler Sprache, ohne Filtermenüs. Die Treffer erscheinen als anklickbare Verweise und führen direkt zum Original.

Gesucht wird nur dort, wo der Anwender es möchte.

Innerhalb einer Akte durchsucht Smart Search ausschließlich diese Akte.

Reicht das nicht aus, fragt LawX nach einer ausdrücklichen Freigabe, bevor weitere Akten einbezogen werden. Die Treffer bleiben zunächst zurückgehalten. Erst wenn entschieden ist, welches Dokument, welche E-Mail oder welche Akte einbezogen werden darf, steht diese Information der Suche zur Verfügung.

Jede Akte führt ihre Verbindungen sichtbar mit: welche Quellen sie lesen darf, von welchen Akten sie selbst gelesen wird, wer die Freigabe erteilt hat und wann. Jede Verbindung lässt sich widerrufen. Verbindungen sind ausschließlich lesend, es wird nichts kopiert und nichts erneut verarbeitet.

Smart Search ist ein Werkzeug zum Finden und Navigieren, nicht zum Auslegen.

Das System führt zu den Fundstellen und öffnet sie: die Akte in LawX, die Dokumentenvorschau, die E-Mail im Posteingang. Es formuliert keine juristische Einschätzung und fasst keine Sachverhalte zusammen. Die rechtliche Prüfung und die Verantwortung bleiben bei den Berufsträgerinnen und Berufsträgern.

→ Hier Smart Search kennenlernen

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Warum Immigration-Tech-Tools im Migrationsrecht nicht funktionieren – Interview mit Mirko Vorreuter

24.09.2026

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Interview mit Mirko Vorreuter, Fachanwalt für Migrationsrecht von Visaguard, zum Thema „Warum Immigration-Tech-Tools im Migrationsrecht nicht funktionieren“. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:

1. Immigration-Tech automatisiert vor allem die einfachen Teile – nicht die eigentliche anwaltliche Arbeit
Viele Immigration-Tech-Tools setzen bei Formularen, Dokumentenmanagement, Datenerfassung und Datenübertragung an. Das funktioniert besonders gut bei standardisierten und unkomplizierten Visumsfällen. In der anwaltlichen Praxis landen jedoch häufig gerade die schwierigen Fälle, bei denen individuelle Probleme gelöst werden müssen.

2. Der größte Teil der Arbeit besteht aus Kommunikation und Beratung
Mirko Vorreuther schätzt, dass rund 80 Prozent seiner Arbeit aus Beratung und Kommunikation bestehen – mit Mandanten, Arbeitgebern, Botschaften, Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit oder Gerichten. Entscheidend sind dabei nicht nur Informationen, sondern auch Strategie, Risikoeinschätzung, Erfahrung und teilweise emotionaler Beistand.

3. KI kann Routinekommunikation übernehmen – stößt aber bei Einzelfällen schnell an Grenzen
Standardisierte Abläufe wie Dokumentenanforderungen, Weiterleitungen oder wiederkehrende E-Mails lassen sich durchaus automatisieren. Problematisch wird es, sobald ein Fall von der Norm abweicht und individuelle Lösungen gefunden werden müssen. Genau hier stoßen heutige Immigration-Tech-Tools und KI-Systeme schnell an ihre Grenzen.

4. Ein Kernproblem im Migrationsrecht ist das gegenseitige Verständnis
Viele Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass Antragsteller und Behörden aneinander vorbeireden. Ausländische Antragsteller kennen das deutsche Verwaltungssystem häufig nicht oder sprechen kein Deutsch, während Behörden teilweise stark ausgelastet sind. Anwälte übernehmen deshalb oft eine Art Übersetzungsfunktion zwischen Behörde und Mandant. Gerade hier könnte spezialisierte KI künftig einen großen Nutzen haben.

5. KI verändert auch das Kanzleimarketing grundlegend
VisaGuard nutzt generative KI besonders stark bei Content-Produktion und Marketing. Klassisches SEO verliert an Bedeutung, weil Nutzer Informationen zunehmend direkt über ChatGPT, Gemini oder andere KI-Systeme erhalten. Für Kanzleien wird deshalb wichtiger, von Sprachmodellen als relevante Quelle und als Experte für bestimmte Fälle wahrgenommen zu werden.

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Wolters Kluwer erweitert den Libra Legal AI Workspace um Fachinhalte von Kluwer Law International

23.09.2026

Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat heute die Integration führender Fachinhalte von Kluwer Law International in seinen Legal AI Workspace Libra by Wolters Kluwer bekannt gegeben. Jurist:innen in 11 europäischen Ländern können nun direkt in Libra auf Inhalte von Kluwer Arbitration, Kluwer Competition Law und Kluwer IP Law zugreifen. Dadurch wird das Angebot an vertrauenswürdigen juristischen Inhalten und Expertenwissen in Libra weiter ausgebaut.

Die Ergänzung um Inhalte von Kluwer Law International baut auf den bestehenden intelligenten Funktionen von Libra auf und verschafft Jurist:innen Zugang zu spezialisierter internationaler Expertise in den Bereichen Schiedsgerichtsbarkeit, Wettbewerbsrecht und IP-Recht, ohne ihren Arbeitsprozess unterbrechen zu müssen. Die Inhalte können zusammen mit den umfassenden bereits in Libra verfügbaren juristischen Ressourcen von Wolters Kluwer genutzt werden und unterstützen Jurist:innen dabei, zu recherchieren, Argumentationen zu validieren und Dokumente effizienter und mit größerer Sicherheit zu erstellen.

„Durch die Integration von Kluwer Arbitration, Kluwer Competition Law und Kluwer IP Law in Libra erweitern wir die Breite und Tiefe der vertrauenswürdigen juristischen Inhalte, die unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen“, sagt Linda Nieuwenhuis, VP Growth & Operations Libra by Wolters Kluwer. „Juristinnen und Juristen können nun auf noch mehr spezialisierte internationale Inhalte direkt innerhalb ihres KI-gestützten Arbeitsablaufs zugreifen.“

Jill Weinstein, Vice President & General Manager, Legal Markets bei Wolters Kluwer Legal & Regulatory U.S., ergänzt: „Die Zukunft juristischer KI hängt von der Qualität des Wissens ab, das ihr zugrunde liegt. Indem wir die spezialisierten Inhalte von Kluwer Law International in Libra integrieren, erweitern wir die Reichweite der Expertise unserer Autorinnen und Autoren und machen vertrauenswürdige juristische Analysen genau in dem Moment verfügbar, in dem unsere Kundinnen und Kunden sie am dringendsten benötigen.“

Die Integration bringt deutlichen Mehrwert insbesondere für Libra-Nutzerinnen und -Nutzer, die spezialisierte internationale Rechtsexpertise benötigen. Die entsprechenden Content-Sets können nach dem Erwerb innerhalb von Libra aktiviert werden und dann in Recherche-, Entwurfs- und Prüfungsprozessen genutzt werden.

Die Division Legal & Regulatory von Wolters Kluwer unterstützt Expertinnen und Experten im Bereich Recht und Compliance dabei, Produktivität und Performance zu steigern, Risiken zu minimieren und komplexe Herausforderungen sicher zu bewältigen. Die Expertenlösungen von Wolters Kluwer Legal & Regulatory verbinden tiefgreifendes Fachwissen mit fortschrittlichen Technologien, um bessere Ergebnisse, erweiterte Analysen und höhere Produktivität für Kundinnen und Kunden zu erzielen.

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C.H.BECK investiert mehr als 100 Millionen Euro in Kooperation mit Legal AI Firma Noxtua

23.09.2026

Mit C.H.BECK als neuem Mehrheitsgesellschafter sowie MANZ aus Österreich schließt Europas Rechts-KI Noxtua seine Series-C-Finanzierungsrunde in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro ab. Noxtuas Kooperation mit unabhängigen führenden europäischen Fachverlagen für Recht und Steuern ist ein Bekenntnis zu Europas Rechts-KI und bringt zukunftsweisende KI-Lösungen und verlässliches juristisches Expertenwissen aus ganz Europa in einem sicheren und souveränen KI-Angebot für Juristinnen und Juristen zusammen. Für Deutschlands führenden juristischen Fachverlag C.H.BECK ist dies zugleich das bisher größte Investment in der mehr als 260-jährigen Geschichte von C.H.BECK.

Für das KI-Unternehmen Noxtua bieten unabhängige Fachverlage als strategische Partner neue Freiheiten für langfristige Planungshorizonte. Die Kooperation im Rahmen der Series-C-Runde unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung Noxtuas sowie die paneuropäische Expansion in weitere Märkte. C.H.BECK hatte bereits in der letztjährigen Series-B-Runde in Noxtua investiert, der MANZ Verlag steigt als neuer Investor mit ein.

Technologie und Inhalte Hand in Hand für Europas Rechts-KI

„Wir freuen uns, mit C.H.BECK und dem MANZ-Verlag als Investoren in unserer Series-C-Finanzierungsrunde gemeinsam die nächsten Schritte unserer Expansion zu gehen. Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut. Die gemeinsame Investition von C.H.BECK und MANZ in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“, bekräftigt Dr. Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua.

„Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt. Deshalb sind wir bei C.H.BECK stolz, nach Noxtuas neuer Finanzierungsrunde dessen Mehrheitsgesellschafter zu sein. Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit MANZ auch eine Investition in die Zukunft des Rechts. Noxtuas Vision geht dabei Hand in Hand mit unseren Werten als unabhängiges Familienunternehmen mit einer besonderen Verantwortung für die Rechtsordnung in Europa”, erklärt Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung bei C.H.BECK.

„Seit mehr als 40 Jahren nimmt MANZ eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein. Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt. Als Verlag sind wir dabei auch Garant dafür, dass die Qualität der Rechtsinhalte gewahrt bleibt, auch und gerade in Zeiten von KI. Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt. Wir sind stolz darauf, durch die Series-C-Finanzierung zusammen mit C.H.BECK und Noxtua die Zukunft der Rechts-KI aktiv mitzugestalten“, betont Mag. Susanne Stein-Pressl, Geschäftsführende Gesellschafterin bei MANZ.

Rechts-KI basierend auf exklusiven kuratierten Datenschätzen

Im Jahr 2017 aus Forschung an der Oxford University und dem Imperial College London hervorgegangen, brachte das in Berlin gegründete Scale-up 2024 die erste Version von Noxtua auf den Markt. Seitdem verzeichnet das KI-Unternehmen kontinuierliches Wachstum mit mittlerweile mehr als 30.000 Nutzern, 100 Mitarbeitenden und sechs Standorten in ganz Europa (Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München, Fribourg). Die Rechts-KI deckt mit Recherche, Analyse komplexer Rechtsfragen und Dokumentenerstellung den gesamten Workflow juristischer Textarbeit ab und basiert die jurisdiktionsspezifischen Legal AI Workspaces auf exklusiven kuratierten juristischen Daten führender Fachverlage Europas (u.a. C.H.BECK, MANZ, Helbing Lichtenhahn, Wydawnictwo C.H.Beck, Nakladatelství C. H. Beck, Nakladateľstvo C.H. Beck, Blendow Group, Ciela Norma).

Der 1763 gegründete Verlag C.H.BECK war bereits im April 2025 im Rahmen der Series-B-Finanzierungsrunde, die zum damaligen Zeitpunkt größte Finanzierungsrunde Europas für Rechts-KI, als Hauptinvestor eingestiegen. Im selben Jahr brachten der Traditionsverlag und das KI-Unternehmen gemeinsam den Legal AI Workspace Beck-Noxtua in Deutschland auf den Markt. C.H.BECK ist Deutschlands führender juristischer Fachverlag; beck-online ist mit mehr als 60 Millionen Dokumenten aus allen relevanten Rechtsgebieten und der umfangreichsten Sammlung relevanter Kommentarliteratur die umfangreichste juristischen Datenbank im deutschsprachigen Raum und für die tägliche Arbeit von Juristinnen und Juristen essenziell.

MANZ arbeitet ebenfalls seit 2025 mit Noxtua für den Legal AI Workspace MANZ-Noxtua zusammen. Als einer der führenden juristischen Fachverlage Österreichs setzt das Unternehmen seit mehr als 175 Jahren wichtige Impulse für den Rechtsmarkt. Mit der Einführung der ersten Rechtsdatenbank (RDB) im Jahr 1986 nimmt MANZ dabei seit 40 Jahren eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung juristischer Inhalte ein. MANZ-Noxtua knüpft an diese Tradition an und geht bewusst den europäischen Weg: durch Kooperation mit Noxtua, um Fachinformationen verschiedener Verlage auf einer Plattform zusammenzuführen und so die Effizienz juristischer Arbeit grundlegend zu steigern.

Mit der Series-C-Finanzierungsrunde und der damit einhergehenden Vertiefung der Verlagsallianzen tritt Noxtua in eine neue Phase ein und formiert deshalb die Investorenstruktur neu; die bisherigen Investoren Global Brain Corporation, KDDI Open Innovation Fund, CMS, Dentons und Dominik Schiener scheiden dabei aus, um der vertieften inhaltlich-strategischen Ausrichtung des Scale-ups gerecht zu werden. Die führenden Anwaltskanzleien CMS und Dentons setzen die enge Zusammenarbeit mit Noxtua als wichtige Ankerkunden auch in Zukunft fort; CMS hatte 2024 Noxtua mitinitiiert als Rechts-KI, die speziell auf die hohen Anforderungen von Juristinnen und Juristen zugeschnitten ist.

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Seien Sie dabei: Future Lawyer Europe, 29. – 30. September in Frankfurt

22.09.2026

Seien Sie dabei bei der Future Lawyer Europe – Germany am 29.–30. September 2026 im SPARK Frankfurt, Junghof Plaza, Frankfurt am Main

Kostenlose Tickets stehen Kanzleien und Unternehmensjuristen zur Verfügung.

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WARUM FUTURE LAWYER EUROPE – GERMANY

An zwei Tagen erwarten Sie Experteninputs, lebhafte Podiumsdiskussionen und praxisnahe Einblicke in zukunftsweisende Legal-Tech-Lösungen – ganz auf die aktuellen Herausforderungen der Rechtsbranche zugeschnitten.

Law Firm Day (29. September) richtet sich exklusiv an Kanzleien und bringt Partner, Innovationsverantwortliche, Legal-Operations-Führungskräfte und erfahrene Juristinnen und Juristen zusammen, um die Zukunft der anwaltlichen Praxis zu gestalten.

Speaker:innen:

  • Christiane Müller-Haye – Global Technology Director – Clifford Chance
  • Margot Dadi-Tailleur – Head of Innovation – Loyens & Loeff
  • Julien Henri Lasala – Head of Project Management, Europe, Innovation Manager – Dentons
  • Ava Moussavi – Chief Digital Officer (CDO) | Head of Legal Operations & Tech – GvW Graf von Westphalen
  • Andrei Salajan – Director Legal Tech & Innovation – Schoenherr

In-House Day (30. September) richtet sich exklusiv an Unternehmensjuristinnen und -juristen und bringt erfahrene Legal Leader zusammen, um die Trends und Herausforderungen zu diskutieren, die die Zukunft der Rechtsabteilungen prägen.

Speaker:innen:

  • Leonard Schmitz – Senior Counsel – Mobility Product, EMEA – Uber
  • Philipp Thönnes – Senior Manager Legal Operations & Legal Tech – E.ON
  • Ferdinand Schusdziarra – Senior Counsel, Technology Practice Group – McDonald’s Corporation
  • Agnès Raulin – General Counsel EMEA and India – Dassault Systèmes
  • Pietro Brambilla – Senior Counsel, Deep Sourcing – Mercedes-Benz AG

Entdecken Sie Legal Innovation von Harvey, Legora, Noxtua, Libra, Lexroom und weiteren Anbietern.

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Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich mit Legal Innovators aus ganz Deutschland zu vernetzen – seien Sie dabei bei der Future Lawyer Europe – Germany.

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Digitalisierungsförderung 2026: Wo eine Kanzlei noch einen Zuschuss bekommt

22.09.2026

Sechzehn Landesprogramme, an den Förderbanken im Volltext gelesen: In zwei Ländern gibt es für eine Kanzlei einen Zuschuss zur Umsetzung, in zwei weiteren ein Darlehen mit Zuschussanteil, in zwölf Ländern nichts. Und die E-Rechnung ist als reine Pflicht fast überall ausgeschlossen.

Wer als Kanzlei über Automatisierung nachdenkt, stößt früh auf den Satz, das Land übernehme einen großen Teil der Kosten. Er stammt aus Blogbeiträgen und aus Übersichten, die Programme führen, die es nicht mehr gibt. Ich habe am 13. September 2026 alle 16 Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung an ihrer jeweiligen Quelle gelesen: Richtlinie, Merkblatt, Programmseite der Förderbank. Die Frage war jedes Mal dieselbe: Bekommt eine Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei, die eine Automatisierung extern bauen lässt, dafür Geld vom Land?

Freie Berufe sind die Regel des Ausschlusses

Die meisten Programme fördern „Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft“ und meinen das wörtlich. Bayern schließt freie Berufe in der Richtlinie zum Digitalbonus aus, Ausnahme nur für freie Berufe in gewerblicher Rechtsform. Brandenburg fördert mit BIG-Digital nur die gewerbliche Wirtschaft nach Gewerbesteuergesetz. Bremen nennt in der Richtlinie zum Programm Digitaler Mittelstand KI Angehörige der freien Berufe als nicht antragsberechtigt. Mecklenburg-Vorpommern schließt in der KI-Richtlinie vom 10. Juni 2026 freiberuflich Tätige nach Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes aus, Schleswig-Holstein seit der Neufassung der DKU-Richtlinie im Amtsblatt vom 5. Juni 2026 ebenfalls, das Saarland bei DigitalInvest KMU auch dann, wenn die Kanzlei als GmbH auftritt. Thüringen lässt bei InnoInvest zwar wirtschaftsnahe Freiberufler zu, schließt rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler aber ausdrücklich aus.

Dazu kommen die Länder, in denen es für niemanden mehr einen Umsetzungszuschuss gibt. In Hessen endete der DIGI-Zuschuss mit der Förderphase im Juni 2026, weitere Aufrufe sind laut WIBank nicht vorgesehen. Niedersachsens Digitalbonus-Richtlinie trat zum 31.12.2025 außer Kraft, einen Nachfolger gibt es nicht. In Berlin zahlt der Transfer BONUS nur für Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen oder an die Gamesbranche; die Digitalprämie und der InvestitionsBONUS nehmen keine Anträge mehr an. Rheinland-Pfalz bezuschusst über das Betriebsberatungsprogramm der ISB nur Beratung, und auch das nur für die gewerbliche Wirtschaft. Nordrhein-Westfalen hat MID-Digitalisierung zum 1. Januar 2026 auf marktgängige KI-Produkte verengt, vergeben per Los mit 16 Anträgen im Monat; das Schwesterprogramm MID-Digitale Prozesse bezahlt ausschließlich Beratung und führt die E-Rechnung wörtlich unter den nicht förderfähigen Maßnahmen.

Wo es für eine Kanzlei noch geht

In Sachsen nennt die Richtlinie Angehörige der freien Berufe ausdrücklich als förderberechtigt. Der Digitalisierung Zuschuss der SAB übernimmt bei Transformationsprojekten kleiner Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 35 Prozent; die anrechenbaren direkten Ausgaben enden bei 60.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro. Der Haken steht seit dem 17. Juli 2026 auf der Programmseite: Antragsstopp in der Übergangsregion, also unter anderem in Dresden und Chemnitz. Anträge nimmt die SAB nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen an.

Sachsen-Anhalt fördert mit Digital Innovation bis zu 50 Prozent und höchstens 70.000 Euro je Vorhaben; der Anteil von Beraterleistungen ist auf 6.000 Euro begrenzt. Freiberuflich geführte Unternehmen, der Förderaufruf nennt Rechtsanwälte und Steuerberater ausdrücklich, sind antragsberechtigt, bekommen im Auswahlkriterium zum Einsatzbereich aber zwei statt drei Punkte. Anträge gehen nur in Fenstern: Das Verfahren vom 29. Juli 2026 ist geschlossen; zum Stand dieser Prüfung hatte die Investitionsbank die nächsten Fenster unter Vorbehalt für den 28. September 2026 und den 30. November 2026 angekündigt, Öffnung jeweils um 13:00 Uhr, Schluss beim 90. Antrag. Ob ein Fenster gerade offen ist, steht nur auf der Seite der Investitionsbank; das erste kann beim Lesen dieses Beitrags schon wieder zu sein.

Zwei Länder bleiben mit einem Darlehen. In Hamburg läuft der Hamburg-Kredit Digital über die Hausbank: Er finanziert Kauf und Einführung von Hard- und Software samt Beraterkosten bei Vorhaben ab 25.000 Euro, und die Stadt legt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags dazu, gedeckelt bei 20.000 Euro; freiberuflich Tätige gehören zum Kreis der Berechtigten. Wer vorher eine Beratung will, bekommt sie über den Hamburg Digital Check zur Hälfte bezahlt, höchstens 7.500 Euro, wenn der vollständige Antrag bis zum 16.11.2026 bei der IFB liegt. Baden-Württemberg hat die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie zum 30.06.2025 auslaufen lassen; was blieb, ist die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank, ein Hausbankdarlehen, auf das das Land bei Vorhaben bis 250.000 Euro einen Tilgungszuschuss von 5,0 Prozent des Darlehensbetrags gibt. Wer freiberuflich arbeitet, ist dort ausdrücklich antragsberechtigt.

Die E-Rechnung ist als Pflicht kein Förderfall

Viele Kanzleien wollen die Förderung für die Umstellung auf die E-Rechnung nutzen. Genau das schließen die Programme aus, teils wörtlich, teils über die Klausel, dass Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht gefördert werden. Nordrhein-Westfalen nennt Zeiterfassung, E-Rechnung und Kassenlösungen namentlich. Bayern, Sachsen, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein formulieren den Ausschluss allgemein, er trifft die reine Pflichterfüllung aber ebenso. Förderfähig bleibt, was darüber hinausgeht: eine Rechnungsstrecke, die Vorsystem, Buchhaltung und Mandantenpost verbindet und Abläufe neu ordnet. Der Unterschied liegt nicht im Werkzeug, sondern in der Vorhabensbeschreibung.

Was daraus folgt

Erstens: Der Antrag geht vor der Beauftragung raus. Wo eine Richtlinie den Beginn des Vorhabens regelt, zählt ein unterschriebener Auftrag bereits als Beginn und vernichtet die Förderung. Zweitens: Bezahlt wird die einmalige Umsetzung, nie der laufende Betrieb. Drittens: Schleswig-Holstein erkennt die Rechnung eines Dienstleisters nicht an, wenn dieser beim Antrag aktiv mitgewirkt hat; wer sich vom Umsetzer beim Antrag helfen lässt, sollte die Richtlinie seines Landes auf eine solche Klausel prüfen. Viertens: Für eine Kanzlei außerhalb von Leipzig, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Baden-Württemberg gibt es derzeit keinen Landeszuschuss für die Umsetzung. Die Entscheidung für eine Automatisierung muss sich dort aus der eingesparten Arbeitszeit allein rechnen. Das ist ehrlicher als ein Förderversprechen, das an der Richtlinie scheitert.

Die Prüfung wiederhole ich monatlich; Programme ändern sich in Wochen, nicht in Jahren. Sachsen hat im Juli den regionalen Antragsstopp verhängt, Nordrhein-Westfalen im September ein neues Teilprogramm gestartet, Bremen die Mittel für 2026 aufgebraucht. Wer eine Förderung in ein Angebot schreibt, sollte das Datum der Prüfung danebenschreiben.

Autor: Ilia Isakov entwickelt und betreibt Automatisierungsstrecken für mittelständische Unternehmen und Kanzleien bei Fudaut. Für diesen Beitrag hat er am 13. September 2026 alle 16 Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung an ihrer Quelle gelesen; die Belegliste mit Fundstellen und Wortlauten liegt der Redaktion vor.

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Bundesnotarkammer beteiligt sich an Legal Tech Firma

21.09.2026

Die Bundesnotarkammer hat eine strategische Beteiligung an der Potsdam Legal Tech GmbH erworben. Mit diesem Schritt möchte sie die Innovationsgeschwindigkeit im deutschen Notariat beschleunigen und die digitale Infrastruktur stärken.

Die in Potsdam ansässige Potsdam Legal Tech GmbH entwickelt mit „NOTARIUS“ eine cloud-native Softwarelösung speziell für Notarbüros. Das System läuft in einer deutschen Cloud und erfüllt die strengen Anforderungen des notariellen Berufsrechts.

„Die Beteiligung bildet einen entscheidenden Fortschritt für die Digitalisierung des Berufsstands“, betont Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.

Für Jens Habermann, Geschäftsführer der Potsdam Legal Tech, ist die Partnerschaft ein Zeichen des Vertrauens: „Durch die Unterstützung der Bundesnotarkammer können wir unsere workflow-orientierte Plattform, die bereits heute KI-gestützte Prozesse integriert, weiter skalieren. Unser Ziel ist es, die Arbeitsabläufe in Notarbüros nachhaltig zu erleichtern.“

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OpenAI bringt Astra for Law: Spezial-KI für Kanzlei und Rechtsabteilung

18.09.2026

OpenAI (ChatGPT) hat gestern mit „Astra for Law“ eine speziell auf professionelle juristische Arbeit zugeschnittene Variante seines KI-Systems vorgestellt. Grundlage ist GPT-6 Astra, das derzeit leistungsfähigste breit eingesetzte Modell des Unternehmens. Astra for Law kombiniert dieses Modell mit besonderen Anweisungen für juristische Analyse und Schriftsatzarbeit, einem eigenen juristischen Suchindex sowie Schnittstellen zu Fachanwendungen. Zunächst erhalten ausgewählte Kanzleien im Rahmen eines „Trusted Access“-Programms Zugriff über ChatGPT und Codex; eine Bereitstellung über die API unter der Bezeichnung „gpt-6-astra-law“ soll folgen.

Im Mittelpunkt steht vor allem die juristische Recherche. Astra for Law soll nicht nur Rechtsfragen beantworten, sondern einschlägige Entscheidungen und Normen auffinden, relevante Passagen identifizieren, die Bedeutung einer Fundstelle einordnen und Gegenargumente oder für die eigene Position ungünstige Rechtsprechung berücksichtigen. Hinzu kommen Funktionen für Vertragsprüfung, Due Diligence, die Entwicklung von Argumentationslinien und Vertragsklauseln sowie das Erstellen von Entwürfen für Mandantenberatung und Redlines. In einem von OpenAI veröffentlichten Test mit 200 US-amerikanischen Rechtsfragen bestand Astra for Law 54 Prozent der untersuchten Aufgaben, während GPT-6 Astra mit normaler Websuche auf 38,7 Prozent kam. Die Zahlen stammen allerdings von OpenAI selbst und beziehen sich auf US-Recht; sie lassen deshalb keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Qualität bei deutschem Recht zu.

Astra for Law in Deutschland

Gerade dieser Punkt ist für deutsche Anwältinnen und Anwälte wesentlich: Der derzeit ausdrücklich beschriebene spezielle Rechtsindex umfasst US-Recht, darunter Gerichtsentscheidungen, Gesetze, Verordnungen, Verfahrensregeln und Verwaltungsentscheidungen aus mehr als 230 Millionen Webadressen. Eine vergleichbare speziell kuratierte Datenbasis für deutsches oder europäisches Recht hat OpenAI bislang nicht angekündigt und ist in Deutschland auch zum großen Teil hinter Paywalls von Verlagen oder erst gar nicht online veröffentlicht, wie z.B. eine große Zahl von Gerichtsurteilen. Astra for Law ist daher nicht als Ersatz für deutsche juristische Datenbanken zu verstehen sondern als technische Plattform, auf der Kanzleien eigene Wissensbestände, Arbeitsabläufe und Fachprodukte anbinden können. Dafür hat OpenAI gleichzeitig 26 von Partnern entwickelte Plugins angekündigt, unter anderem für Relativity, Clio, iManage, Intapp und DeepJudge. Thomson Reuters bindet HighQ an und arbeitet zudem an einer CoCounsel-Verbindung.

Besondere Aufmerksamkeit dürfte in Deutschland der Umgang mit Mandatsdaten erhalten. OpenAI wirbt für berechtigte Kanzleien unter anderem mit „Zero Data Retention“ bei der API. Bei ChatGPT Enterprise soll die Nutzung im Rahmen dieses Angebots standardmäßig von menschlicher Überprüfung ausgeschlossen sein. Zudem entwickelt OpenAI gemeinsam mit Latham & Watkins Funktionen für Berechtigungskonzepte, Ethical Walls, Mandantenvorgaben und kanzleiinterne Aufsicht. Für seine Business-Produkte erklärt OpenAI generell, Unternehmensdaten standardmäßig nicht zum Training der Modelle zu verwenden und Kontrollmöglichkeiten für Datenaufbewahrung und interne Datenquellen anzubieten.

Rechtsgemäße Verwendung von Astra for Law

Für deutsche Kanzleien beseitigt das allerdings nicht die eigenen rechtlichen Prüfpflichten. Beim Einsatz mit Mandatsinformationen sind insbesondere die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und der strafrechtliche Geheimnisschutz nach § 203 StGB zu beachten. Daneben müssen unter anderem die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung, Übermittlungen und technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft werden. Die Zusage eines Anbieters, die DSGVO zu unterstützen, ersetzt diese Prüfung nicht.

Hinzu kommt inzwischen der EU AI Act. Seit dem 2. Februar 2025 gilt unter anderem die Pflicht, bei Beschäftigten und anderen mit KI-Systemen befassten Personen für ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen. Seit dem 2. August 2026 gelten beziehungsweise werden weitere zentrale Teile der Verordnung durchgesetzt, darunter Vorgaben für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen und bestimmte Transparenzpflichten. Kanzleien, die Systeme wie Astra for Law produktiv einsetzen oder darauf eigene Anwendungen aufbauen, sollten deshalb neben Berufsrecht und Datenschutz auch ihre Rolle und Pflichten nach der KI-Verordnung prüfen.

Fazit

Astra for Law markiert für OpenAI damit vor allem einen Wechsel von allgemeinen Chatbots hin zu spezialisierten KI-Infrastrukturen für Kanzleien. Für den deutschen Markt dürfte entscheidend sein, ob OpenAI künftig auch belastbare deutsche und europäische Rechtsquellen integriert und ob Kanzleien die neuen Funktionen so einsetzen können, dass Quellenkontrolle, menschliche Letztentscheidung, Mandatsgeheimnis und regulatorische Anforderungen gewahrt bleiben. Gerade weil OpenAI das System ausdrücklich für anspruchsvolle juristische Arbeit positioniert, bleibt die Überprüfung von Fundstellen und Ergebnissen durch Juristen zentral.

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Libra-CEO Viktor von Essen als „Legal Tech Person of the Year 2026“ ausgezeichnet

18.09.2026

Der Gründer und CEO von Libra by Wolters Kluwer, Viktor von Essen, wurde bei den diesjährigen German Legal Tech Awards als „Legal Tech Person of the Year 2026“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird im Rahmen der Legal Tech Night vom Legal Tech Verband Deutschland vergeben und würdigt Persönlichkeiten, die die Digitalisierung und Innovation im Rechtsmarkt maßgeblich vorantreiben.

Viktor von Essen gründete Libra 2023 mit dem Ziel, KI speziell für die Anforderungen juristischer Arbeit zu entwickeln. Seit 2025 gehört Libra zu Wolters Kluwer. Der Legal AI Workspace ist mittlerweile europaweit verfügbar verbindet KI-Technologie mit juristischen Fachinhalten und digitalen Workflows.

„Die Auszeichnung freut mich sehr. Sie ist vor allem eine Anerkennung für das gesamte Team, das Libra aufgebaut und weiterentwickelt hat“, sagt Viktor von Essen. „Unser Anspruch war von Anfang an, KI so einzusetzen, dass sie Juristinnen und Juristen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt und ihnen mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben verschafft.“

Die Auszeichnung fällt in eine Phase, in der Legal AI den Schritt von der Experimentierphase in den produktiven Einsatz vollzieht. Themen wie Vertrauen, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Einbindung in bestehende juristische Arbeitsprozesse gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Diese Grundsätze prägen auch die Weiterentwicklung von Libra by Wolters Kluwer.

Der nächste German Legal Tech Award wird bereits am 18. März 2027 vergeben. Mehr Info dazu unter https://legaltechawards.de

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Digitales Vertragsmanagement in Kanzleien: was § 43e BRAO verlangt

17.09.2026

Jedes Dokument in einer Kanzlei trägt neben der Laufzeit auch die Verschwiegenheitspflicht. Digitales Vertragsmanagement in Kanzleien folgt deshalb anderen Regeln als in einem gewöhnlichen Unternehmen. § 43e BRAO bestimmt, welchen Dienstleistern eine Sozietät Zugang zu Mandatsgeheimnissen eröffnen darf. Hinzu kommt die sechsjährige Aufbewahrung aus § 50 BRAO, deren Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Auftrag beendet wurde.

Eigene Verträge und Mandatsakten gehören getrennt

In jeder Kanzlei liegen zwei Arten von Verträgen. Die eigenen betreffen Miete, Versicherungen und Lizenzen, die anderen stammen aus den Mandaten. Eine neu eingeführte Software wirft beide in denselben Ordnerbaum, obwohl das Berufsrecht sie auseinanderhält. Ein Anbieter mit Zugang zu Mandatsmaterial löst drei zusätzliche Pflichten aus: die Einwilligung des Mandanten, ein Löschkonzept entlang der Aufbewahrungsfristen und ein Rechtekonzept je Akte.

Was § 43e BRAO vom Softwareanbieter verlangt

Das Gesetz fasst den Begriff Dienstleister weit. § 43e BRAO rechnet jede Stelle dazu, die der Anwalt beauftragt, vom Cloud-Anbieter bis zur Fernwartung. Zugang bekommt sie nur, soweit die Dienstleistung ihn erfordert. Der Vertrag braucht nach Abs. 3 die Textform, nach § 126b BGB also eine lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger, ohne Unterschrift. Die Kanzlei verpflichtet den Dienstleister darin unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit und begrenzt seine Kenntnisnahme auf das für die Vertragserfüllung Erforderliche. Sie legt außerdem fest, ob er weitere Personen heranziehen darf. Er muss sie dann ebenfalls in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.

Ohne diese dritte Festlegung ist die Vorgabe aus Abs. 3 nicht erfüllt, auch wenn die beiden anderen Punkte sauber geregelt sind. Die Norm fordert dabei allerdings keine namentliche Liste der Subunternehmer, sondern nur die Festlegung, ob der Anbieter das überhaupt darf. Von den Vertragsinhalten nimmt § 43e Abs. 7 Satz 2 Dienstleister aus, die für ihre Leistung ohnehin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Satz 1 stellt daneben Dienstleistungen frei, die aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen werden.

Die Belehrung im Vertrag hat einen strafrechtlichen Hintergrund. Eine mitwirkende Person macht sich nach § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB selbst strafbar, wenn sie ein bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart. Diese Strafbarkeit folgt unmittelbar aus dem Gesetz, nicht erst aus dem Vertrag. Der Anwalt wiederum wird nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB nur dann bestraft, wenn eine mitwirkende Person, die er nicht zur Geheimhaltung verpflichtet hat, ein Geheimnis tatsächlich offenbart. Eine Verschwiegenheitsklausel ohne diese Belehrung erfüllt § 43e Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BRAO nicht.

Mit der Unterschrift ist die Sache noch nicht erledigt. § 43e Abs. 2 BRAO verlangt eine sorgfältige Auswahl und zwingt die Kanzlei, die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, sobald die Einhaltung der Vorgaben nicht mehr gewährleistet ist. Wie die Kanzlei das prüft, sagt die Vorschrift nicht, also legt sie den Turnus selbst fest: jährlich und nach jeder Meldung über einen Sicherheitsvorfall. Wo der Anbieter die Leistung erbringt, gehört in dieselbe Prüfung, weil Abs. 4 den Zugang aus dem Ausland nur bei vergleichbarem Geheimnisschutz zulässt. Das Datenschutzrecht bleibt nach Abs. 8 unberührt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ersetzt die berufsrechtlichen Pflichten also nicht.

Wann der Mandant einwilligen muss

Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, setzen nach Abs. 5 die Einwilligung des Mandanten voraus. Diese Einwilligung gehört in die Mandatsunterlagen, damit ein Widerruf später nachvollziehbar bleibt. Widerruft der Mandant, fehlt für seine Akte die Grundlage. Zum Sperren des Zugriffs nennt die Vorschrift keine Frist, weshalb sie in den Vertrag mit dem Anbieter gehört. Die Vorgaben zu Auswahl und Vertragsinhalt bleiben nach Abs. 6 daneben bestehen, sofern der Mandant nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Zwei Fristen laufen parallel

In einer Kanzlei folgt das Fristenmanagement zwei verschiedenen Zeitrechnungen. Die erste hängt am Vertragsdatum und steuert die Termine für Kündigung, Verlängerung und Zahlung. Die zweite stammt aus § 50 BRAO, wonach Handakten sechs Jahre aufzubewahren sind, elektronisch geführte nach Abs. 4 ebenso. Diese Frist beginnt erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Ein 2020 beendetes Mandat bindet die Akte deshalb bis zum 31. Dezember 2026.

Wenn ein Syndikus in der Rechtsabteilung sitzt

Vertragsmanagement in einer Rechtsabteilung wirkt zunächst rein unternehmerisch. Das ändert sich, sobald dort ein zugelassener Syndikusrechtsanwalt arbeitet. Für ihn gelten nach § 46c Abs. 1 BRAO die Vorschriften über Rechtsanwälte, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 46c Abs. 3 nimmt zwar einzelne Normen davon aus, etwa die Herausgabepflicht nach § 50 Abs. 2. § 43e und die sechsjährige Aufbewahrung nach § 50 Abs. 1 bleiben dagegen anwendbar. Über die Software entscheidet deshalb nicht die IT allein, weil die Bindung den einzelnen Syndikus trifft.

Anforderungen, die digitales Vertragsmanagement in Kanzleien erfüllen muss

Eine Software für Kanzleien muss die eigenen Unterlagen von den mandatsbezogenen trennen und Zugriffsrechte auf Aktenebene abbilden. Dazu kommt eine zweite Fristenspur, weil die Aufbewahrung nicht an der Vertragslaufzeit hängt, sondern am 1. Januar nach dem Mandatsende beginnt. Kein Anbieter nimmt der Kanzlei trotzdem die berufsrechtliche Verantwortung ab, denn sie bleibt nach § 43e BRAO beim Rechtsanwalt. Prüfen Sie deshalb vor der Vorführung fünf Punkte:

  • Deckt der Dienstleistervertrag Verschwiegenheit, Belehrung und Kenntnisgrenze ab?
  • Ist der Einsatz von Subunternehmern geregelt und die Verschwiegenheitskette bis zum letzten Glied in Textform gesichert?
  • Wo wird die Leistung erbracht, ist der Schutz dort vergleichbar?
  • Lassen sich Mandatsakten und Kanzleiunterlagen technisch trennen?
  • Läuft die Aufbewahrungsfrist ab Mandatsende unabhängig von der Vertragslaufzeit?

Wer einen dieser Punkte nicht klar bejahen kann, scheidet für die Mandatsakten aus. Dokumentenmanagement-Systeme bringen Rechte, Versionen und Aufbewahrung von Haus aus mit, also genau die Funktionen, an denen § 43e BRAO ansetzt. Der Stuttgarter Hersteller ELO Digital Office bündelt digitales Vertragsmanagement in der Business Solution ELO Contract. Lese- und Bearbeitungsrechte lassen sich dort nach Herstellerangaben je Akte begrenzen, sodass die Kenntnisgrenze technisch abbildbar bleibt. Wer Vertragsfreigaben digital über eine Signaturlösung abwickelt, holt deren Anbieter in dieselbe Prüfung.

Womit die Einführung beginnt

Am einfachsten beginnt die Umstellung bei den eigenen Verträgen. Das Team lernt daran die neue Ablage kennen, ohne dass dabei ein Mandatsgeheimnis berührt wird. Erst danach folgen die Mandatsakten, weil dort die Einwilligungen und das Löschkonzept vorher stehen müssen. Parallel dazu läuft die Prüfung des Dienstleistervertrags.

Häufige Fragen Was gehört alles zum Vertragsmanagement einer Kanzlei?

Zum Vertragsmanagement einer Kanzlei gehören eine zentrale Ablage, ein Rechtekonzept auf Aktenebene, die Terminüberwachung, ein Freigabeweg und das Löschen nach Fristablauf. Dazu kommt der Nachweis, dass mandatsbezogene Unterlagen getrennt von den eigenen liegen.

Reicht eine kostenlose Vertragsmanagement-App für eine Kanzlei?

Für den eigenen Vertragsbestand kann eine kostenlose App genügen, solange sie die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten abbildet. Über Mandatsunterlagen entscheidet dagegen der Dienstleistervertrag. Er muss in Textform vorliegen, die Belehrung über die strafrechtlichen Folgen enthalten und den Einsatz weiterer Personen regeln. Ob eine Gratis-Stufe das hergibt, klärt die Kanzlei vor dem Upload der ersten Akte.

Diese Frist beginnt erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.

In der Regel nicht. Die Einwilligung verlangt § 43e Abs. 5 BRAO nur bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen. Ein Dokumentenmanagement-System für den gesamten Aktenbestand ist allgemeine Infrastruktur und fällt nicht darunter. Anders liegt es, sobald der Anbieter an einer konkreten Akte arbeitet, etwa bei Support-Zugriff auf einen einzelnen Fall oder mandatsbezogener Migration. Die übrigen Pflichten bestehen unabhängig davon: Erforderlichkeit des Zugangs, sorgfältige Auswahl, Dienstleistervertrag in Textform mit Belehrung und Kenntnisgrenze. Liegt eine Einwilligung vor, entfallen die Anforderungen aus Abs. 2 und 3 nach Abs. 6 nicht, es sei denn, der Mandant verzichtet ausdrücklich darauf.

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Spezial-Ausgabe: Legal Connectors

15.09.2026

Die zweite LTV Spezial-Ausgabe hat das Thema „Legal Connectors“ und entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Bucerius Legal Innovation Hub und dem Bucerius Center on the Legal Profession (CLP). Inhaltlich handelt es sich um die größte Ansammlung von Erfahrungsberichten aus allen modernen Berufsbildern im Rechtsbereich, wie Legal Engineer, Legal AI Manager, Legal Tech Specialist, Legal Innovation Manager, Legal Transformation Manager, Legal Knowledge Manager, Legal Operations Manager, Legal Project Manager, Legal Data Analyst und Legal Designer.

Die Autorinnen und Autoren stammen aus den Kanzleien GÖRG, Gleiss Lutz, RSM Ebner Stolz, HEUKING, Noerr, Luther, CMS, Simmons & Simmons, A&O Shearman, Greenberg Traurig, Clifford Chance und Linklaters und den Unternehmen Deutsche Telekom, ARAG, Robert Bosch und Beck-Noxtua.

Mit einem Vorwort von Dr. Florian Skupin, Executive Director Legal Technoloy an der Bucerius Law School.

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Dirk Feuerberg, Staatssekretär für Justiz des Landes Berlin, eröffnet die LEGAL REVOLUTION 2026

14.09.2026

Dirk Feuerberg, Staatssekretär für Justiz des Landes Berlin, wird am Montag, den 21. September um 09:00 Uhr im Estrel Berlin die offizielle Begrüßungsrede auf der LEGAL REVOLUTION 2026 halten und damit den zweitägigen Dialog über die Zukunft von Recht, Justiz und Technologie eröffnen.

Seine Teilnahme bringt eine wichtige Perspektive des öffentlichen Sektors in eine Veranstaltung ein, die Juristen, Führungskräfte aus Institutionen und Technologie-Innovatoren im Hinblick auf eine gemeinsame Verantwortung zusammenbringt: Innovation voranzutreiben und gleichzeitig die Grundsätze zu wahren, die das Vertrauen in die Justiz stützen.

Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet am 21. und 22. September ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.

Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com

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Hogan Lovells Cadwalader veranstaltete Challenge zu KI-gestützter Verhandlungsführung

14.09.2026

Die globale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells Cadwalader hat am Standort Hamburg eine interne AI Negotiation Challenge veranstaltet. 50 Anwält:innen aus verschiedenen Praxisgruppen entwickelten und testeten innerhalb eines Tages KI-gestützte Assistenzlösungen für die anwaltliche Verhandlungsführung. Ziel der Veranstaltung war es, in einem geschlossenen IT-Rahmen das Potenzial von KI für komplexe Verhandlungen auszuloten. Gleichzeitig bot die Challenge den Teilnehmenden Freiraum, um den strategischen Gesamtkontext einer Verhandlung stärker in den Blick zu nehmen, alternative Handlungsoptionen aufzuzeigen und neue Lösungswege zu erschließen.

Im Mittelpunkt standen konkrete Anwendungsfälle aus der Beratungspraxis. Die einzelnen Teams entwickelten sogenannte „AI Negotiation Buddies“ – KI-gestützte Prototypen, die bei der Vorbereitung komplexer Verhandlungen, der Simulation möglicher Verhandlungsszenarien und der strukturierten Auswertung von Verhandlungsergebnissen unterstützen.

Die entwickelten Lösungen mussten sich anschließend in verschiedenen Tests bewähren, unter anderem mit unvollständigen Informationen, bewusst irreführenden Eingaben und Szenarien, in denen Vertraulichkeit und anwaltliche Sorgfalt eine besondere Rolle spielen. Bewertet wurden insbesondere ihr praktischer Nutzen, ihre Transparenz sowie der verantwortungsvolle Umgang mit KI. Eine fünfköpfige-Jury zeichnete die überzeugendsten Konzepte aus.

„Der verantwortungsvolle Einsatz von KI wird die anwaltliche Arbeit nachhaltig verändern. Die These ist: Die persönliche Bewertung und Beratung wird weiter in den Vordergrund treten, so paradox das klingen mag. Der Hackathon hat eindrucksvoll bewiesen, dass Innovation dort entsteht, wo Menschen gemeinsam Neues ausprobieren und ihre Ideen im Austausch weiterentwickeln. Denn erst wenn technologische Innovation und persönliche Beratung zusammenkommen, entsteht nutzbarer Mehrwert für unsere Mandanten. Genau diese Kultur fördern wir“, sagt Dr. Detlef Haß, Managing Partner von Hogan Lovells Cadwalader in Deutschland.

„Die AI Negotiation Challenge hat gezeigt, dass das Potenzial von KI weit über Effizienzgewinne hinausgeht. Sie unterstützt nicht nur die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verhandlungen, sondern eröffnet neue strategische Perspektiven, indem sie den Blick auf den Gesamtkontext erweitert und alternative Lösungen sichtbar macht. Der entscheidende Mehrwert liegt darin, Verhandlungen nicht nur besser zu führen, sondern ihren strategischen Rahmen neu zu denken“, kommentiert Dr. Leopold von Gerlach, Partner und Mitinitiator der Challenge.

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JUNE öffnet seine Türen

11.09.2026

Die juristische Arbeitswelt ordnet sich neu. Plattformen wie JUNE automatisieren große Teile der juristischen Wertschöpfung, parallel arbeiten Anwälte mit KI-Assistenten. Diesen Assistenten fehlt bisher der Zugang zu Verfahren und Daten: Sie beantworten Fragen, führen aber keine Akte, überwachen keine Frist und stoßen keine Prozesse an.

Diese Lücke schließt JUNE. Der neue MCP-Server (Model Context Protocol) öffnet das gesamte Aktenwissen. Agenten, Konnektoren und Plugins stehen in den Verzeichnissen von Microsoft, Anthropic und OpenAI bereit und verbinden sich per Plug and Play mit JUNE.

Kanzleien und Rechtsabteilungen arbeiten damit aus Copilot, Claude und ChatGPT heraus in JUNE. Weil der Zugang über den eigenen KI-Assistenten läuft, steht JUNE in jeder Anwendung bereit, in die der Assistent integriert ist: Ist er mit Word verbunden, lässt sich das Aktenwissen aus Word heraus nutzen. Aus dem Copy & Paste von System zu System wird die lesende und schreibende Zusammenarbeit von Case Management und Assistent.

Beispiele aus über 50 Funktionen:

„Erstelle in Akte 19/2026 eine Klageerwiderung aus der passenden Vorlage.“ JUNE liefert Briefkopf, Beteiligte, Grunddaten und den Bestand an Vorlagen. Der Assistent wählt die Vorlage und individualisiert sie mit den Fallinformationen.

„Welche Termine habe ich in den nächsten 14 Tagen, und bei welchen muss ich persönlich erscheinen?“ Fristen, Termine und Aufgaben werden über alle Akten und Mandate hinweg ausgewertet, priorisiert und mit der JUNE-Akte verlinkt.

„Lege in Akte 19/2026 eine Notiz zum Mandantentelefonat an und trage eine Frist zum 12.09.2026 ein.“ Notizen, Fristen und Termine entstehen im Gespräch, Kontakte werden mit der richtigen Rolle hinterlegt.

Jede Funktion endet mit einem Ergebnis in der Akte.

Björn Frommer, Co-Founder und CEO von JUNE: „Wer hochvolumige Verfahren führt, kennt die eigentliche Kostenstelle. Sie liegt selten im juristischen Hochreck, sondern im Prozess: erfassen, suchen, prüfen, abstimmen, übertragen, ablegen. Ein Assistent, der nur antwortet, vereinfacht diesen Weg. Kürzer wird er erst, wenn Aufgaben eigenständig in der Akte erledigt werden.“

Am Rechtekonzept ändert sich nichts. KI-Assistenten erledigen in JUNE nur das, was der Nutzer im Rahmen seiner Rollen und Mandate darf. Angebunden wird der firmenintern genutzte Assistent, die datenschutzrechtliche Kette bleibt geschlossen. Schreibende Handlungen werden vor der Ausführung zur Bestätigung vorgelegt.

Christian Häp, Co-Founder und CTO von JUNE: „Ein Assistent, der in die Akte schreibt, ist eine Frage der Compliance. Auslesen ist einfach, Schreiben ist eine Vertrauensfrage. Wir haben die Berechtigung dort gelassen, wo sie hingehört: in der Plattform, die das Mandat kennt. Der Assistent erhält die Rechte des Nutzers, der ihn bedient.“

Die neue Version bringt zudem ein Forderungsmanagement sowie die Vollintegration von eBO und beBPo, den sicheren Übermittlungswegen des elektronischen Rechtsverkehrs: Nachrichten werden aus der Akte versendet und empfangen, ohne Wechsel in ein separates Postfach.

JUNE MCP ist Bestandteil der Plattform und für Kunden kostenfrei. Die Anbindung erfolgt in Microsoft 365 als Agent, in Claude und ChatGPT als Connector. Anbindungen an Harvey, Legora und Beck Noxtua sind in Vorbereitung.

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Wofür Kanzleien einstellen: 455 Stellenanzeigen aus vier Wochen

10.09.2026

Wer wissen will, welche Arbeit in einer Kanzlei anfällt, kann die Kanzleien selbst fragen. Die Antwort steht in ihren Stellenanzeigen. Ich habe die Anzeigen aus vier Wochen bundesweit ausgewertet, mit denen Rechtsanwalts- und Notarkanzleien ihr nichtanwaltliches Personal suchen: 455 Stellen aus 396 Kanzleien, jede im Volltext abgerufen und nach denselben Mustern durchsucht. Anwalts- und Fachanwaltsstellen sind nicht erfasst; was hier steht, ist die Arbeit vor dem Berufsträger. Das Ergebnis: Gesucht wird zuerst jemand, der Fristen hält und Schriftsätze fertigt. Kostenrechnung, Vollstreckung und Aktenführung folgen dicht dahinter. Die Beratung von Mandanten durch die gesuchte Person kommt praktisch nicht vor.

Eine Stellenanzeige ist eine der wenigen Beschreibungen, die eine Kanzlei von ihrer eigenen Arbeit nach außen gibt, gerichtet an Fremde und so genau, dass sich die richtige Person bewirbt. Wer viele davon nebeneinanderlegt, sieht, wofür eine Branche Personal sucht.

Für diesen Beitrag habe ich die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit über ihre offene Schnittstelle abgefragt, für die vier Wochen bis zum 2. September 2026, mit den Suchbegriffen Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Kanzleiorganisation, Anwaltssekretariat, Kanzleimanagement und Rechtsanwaltskanzlei Sachbearbeitung. Anzeigen von Arbeitgebern, die keine Kanzlei sind, habe ich ausgeschlossen: Sozialverbände, Versicherungen, Kammern, Gerichte und Personaldienstleister suchen denselben Beruf. Übrig blieben 455 Stellen aus 396 Kanzleien in 234 Orten, 447 davon mit lesbarem Volltext; auf diese 447 beziehen sich alle Anteile. Von jeder habe ich den Volltext abgerufen und maschinell nach neun wiederkehrenden Aufgaben und vier Tätigkeiten mit Ermessen durchsucht; die Suchmuster liegen offen. 302 Anzeigen, also 68 Prozent, nennen mindestens eine der neun Aufgaben ausdrücklich, die übrigen beschreiben die Stelle allgemein.

Was in den Anzeigen steht

Alle Anteile beziehen sich auf dieselben 447 Anzeigen; eine Anzeige kann in mehreren Zeilen vorkommen, die Werte addieren sich deshalb nicht auf hundert.

Die häufigste Nennung ist die Frist: 145 Anzeigen verlangen Fristenkontrolle oder Wiedervorlage ausdrücklich, in den Worten der Kanzleien „Fristenüberwachung und Kalenderführung“, „Termin- und Fristenüberwachung“, „Selbstständige Fristen- und Terminüberwachung“. Danach folgen Schriftsätze nach Diktat oder Vorlage, dann nahezu gleichauf die Kostenrechnung nach RVG, das Mahnwesen mit der Zwangsvollstreckung und die Aktenführung. Diesen fünf Aufgaben ist eines gemeinsam: feste Regeln und Wiederkehr in vielen Akten. Genau dafür stellen Kanzleien zuerst ein.

Auffällig ist der letzte Platz unter den neun wiederkehrenden Aufgaben. Das besondere elektronische Anwaltspostfach und den elektronischen Rechtsverkehr nennen 31 von 447 Anzeigen ausdrücklich, obwohl Rechtsanwälte vorbereitende Schriftsätze seit dem 1. Januar 2022 als elektronisches Dokument einreichen müssen. Eine Lesart: Der elektronische Weg gilt als selbstverständlich und steht, wo er vorkommt, im Nebensatz, „einschließlich elektronischen Rechtsverkehrs“. Das Suchmuster erfasst nur die ausgeschriebene Nennung; die 31 sind eine Untergrenze.

Wo jemand entscheiden muss

Vier der dreizehn Kategorien verlangen Ermessen: die eigenverantwortliche Sachbearbeitung, anspruchsvolle Zuarbeit wie Entwürfe und Recherche, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsterminen und die Beratung von Mandanten. Die eigenverantwortliche Sachbearbeitung nennen 43 Anzeigen, weit weniger als jede der neun wiederkehrenden Aufgaben, in den Worten der Kanzleien „Eigenständige Bearbeitung des Mahn- und Rechtsverkehrs“, „Selbständige Bearbeitung des gesamten Kostenwesens“, „eigenverantwortliche Aktenführung“. Gezählt ist nur, wer die Eigenverantwortung an eine Aufgabe bindet; die Floskel von der eigenverantwortlichen Arbeitsweise im Anforderungsteil zählt nicht. Entwürfe und Recherche nennen 24 Anzeigen, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsterminen acht, die Beratung von Mandanten zwei, und beide Treffer meinen beim Nachlesen die Koordination von Beratungsgesprächen und die Zuarbeit zu einer steuerlichen Beratung. Die Kanzleien suchen jemanden, der Vorgänge führt, nicht jemanden, der berät.

Das heißt nicht, dass die Beratung unwichtig wäre. Es heißt, dass sie beim Berufsträger bleibt, und für ihn schreibt keine dieser Anzeigen aus. Die Person am Schreibtisch soll zuerst die Frist halten und die Akte führen.

Die Grenze zwischen Routine und Entscheidung verläuft dabei mitten durch die einzelnen Aufgaben. Die Frist zeigt es: Den Fristablauf aus dem Zustellungsdatum berechnen, die Vorfrist notieren, den Kalendereintrag gegen die Akte prüfen, das läuft nach festen Regeln und ist in jeder Akte gleich. Ob ein Ereignis überhaupt eine Frist auslöst und welche, und ob der Anwalt heute noch entscheiden muss, ist die Frage dahinter. Die Anzeigen suchen für den Regelteil eine Person, die den Berufsträger rechtzeitig vor die Entscheidung stellt.

Was die Berufsbezeichnungen verraten

Die Bundesagentur führt zu jeder Anzeige eine amtliche Berufsbezeichnung. Von den 282 Anzeigen, deren Arbeitgebername selbst eine Kanzlei ausweist, tragen neun von zehn einen der drei Ausbildungsberufe: 57 Prozent Rechtsanwaltsfachangestellte, 21 Prozent die kombinierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, 14 Prozent Notarfachangestellte. Funktionsbezeichnungen kommen als Suchbegriffe praktisch nicht vor: vier Anzeigen unter Kanzleiorganisation, keine unter Kanzleimanagement und Anwaltssekretariat. Kanzleien schreiben den Ausbildungsberuf aus, nicht die Rolle, und in jeder fünften Anzeige gleich beide Berufe zusammen. Der Beruf ist zugleich nicht auf Kanzleien beschränkt: Unter den Treffern für Rechtsanwaltsfachangestellte standen Sozialverbände mit eigener Rechtsberatung, Versicherungen, Rechtsanwaltskammern, Gerichte und Personaldienstleister, die für Kanzleien suchen; sie sind hier herausgerechnet.

Was das für Kanzleien bedeutet

Die Anzeigen sagen nichts darüber, wie lange etwas dauert. Was sie sagen, ist, wofür eingestellt wird: zuerst für die wiederkehrende Arbeit mit Haftungsfolge, also Fristen, Schriftsätze, Kostenrechnung, Vollstreckung. Drei Fragen ergeben sich aus den Zahlen, für Kanzleien beim Blick auf den eigenen Schreibtisch:

Wer hält die Fristen, und wer übernimmt sie, wenn diese Person ausfällt?

Welche Schritte zwischen Posteingang und Fristaustrag sind so beschrieben, dass eine zweite Person sie übernehmen kann?

Wie viel Zeit bleibt für den Mandanten, wenn Fristen, Schriftsätze und Kostenrechnungen zuerst bedient werden müssen?

Die Antworten sagen mehr über eine Kanzlei als jede Stellenanzeige. Die Anzeigen sagen, wo man hinsehen muss.

Methodik und Grenzen

Quelle ist die Jobsuche-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit, Zeitraum die 28 Tage bis zum 2. September 2026, ohne Zeitarbeit und private Arbeitsvermittlung, Dubletten über die Referenznummer entfernt. Der Zeitraum beträgt genau 28 Tage, weil die Schnittstelle nur 0, 1, 7, 14 und 28 Tage kennt. Zwei der sechs Suchbegriffe tragen die Erhebung: 337 Anzeigen kamen über Rechtsanwaltsfachangestellte, 114 über Notarfachangestellte, vier über Kanzleiorganisation, die übrigen drei Begriffe lieferten nichts. Erfasst sind nur Anzeigen, deren Arbeitgebername oder amtliche Berufsbezeichnung eine Fachangestellten-Stelle in einer Kanzlei ausweist. 171 Treffer von Arbeitgebern, die keine Kanzlei sind, und 129 Treffer mit anderem Zuschnitt, darunter Anwalts- und Fachanwaltsstellen sowie kaufmännische Stellen ohne Kanzleibezug, sind nicht Teil der Erhebung. Von jeder Anzeige wurde der Volltext abgerufen und maschinell mit festen Suchmustern durchsucht, keine Lektüre von Hand. Jedes Muster verlangt Kontext, damit Floskeln nicht zählen: „unbefristeter Arbeitsvertrag“ ist keine Frist, „wir beraten Mandanten im Arbeitsrecht“ beschreibt die Kanzlei und nicht die Stelle. Grenzfälle bleiben, etwa wenn eine Kanzlei „die umfassende Betreuung der Mandanten“ als Haltung beschreibt und das als Mandantenkontakt zählt; die Erhebungsdatei enthält deshalb für jede Kategorie das Suchmuster und bis zu sechs Beispieltreffer im Wortlaut. Eine Vergleichsmessung zehn Tage zuvor mit 443 Anzeigen und einer strengeren Ausschlussregel ergab dieselben beiden Spitzenplätze; die größte Abweichung einer Kategorie betrug vier Prozentpunkte. Eine Anzeige beschreibt den gesuchten Zuschnitt, nicht die tatsächliche Zeitverwendung; ein Nebensatz zählt wie eine Hauptaufgabe. Erfasst ist nur, was auf der Jobbörse der Bundesagentur steht; Kanzleien, die ausschließlich auf der eigenen Seite ausschreiben, fehlen. Ein Regionalschnitt ist nicht Teil dieser Erhebung. Die vollständige Erhebungsdatei mit Suchbegriffen, Suchmustern, Zahlen, Berufsverteilung und Beispieltreffern liegt der Redaktion vor und wird Lesern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Autor: Ilia Isakov entwickelt und betreibt Automatisierungsstrecken für mittelständische Unternehmen und Kanzleien bei fudaut.. Für diesen Beitrag hat er die Stellenangebote von Kanzleien aus vier Wochen im Spätsommer 2026 über die offene Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.

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