Legal Tech Verzeichnis
Erste KI Kanzlei „Garfield AI“ gewinnt Gerichtsverfahren in Großbritannien
Die KI gestützte Kanzlei Garfield AI hat erstmals ein Gerichtsverfahren in Großbritannien erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen gilt als die weltweit erste von der britischen Aufsichtsbehörde zugelassene KI Kanzlei und erreichte den Erfolg in einem Verfahren vor dem County Court in Wandsworth. Der Fall betraf offene Honorarforderungen einer freiberuflichen Personalberaterin in Höhe von 7.000 Pfund. Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und wies zugleich eine Gegenforderung der Gegenseite zurück. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um den ersten bekannten Gerichtsprozess weltweit, der mit Unterstützung einer regulierten KI Kanzlei gewonnen wurde.
KI übernimmt die juristische Vorbereitung
Garfield AI erstellte sämtliche rechtlichen Unterlagen für das Verfahren. Dazu gehörten das anwaltliche Aufforderungsschreiben, die Klageeinreichung, mehrere Zeugenaussagen sowie die vollständigen Prozessunterlagen. Vor Gericht trat jedoch kein KI System auf. Die Vertretung übernahm ein menschlicher Barrister, wie es das britische Recht vorsieht. Dieser betonte anschließend, dass die Prozessführung im Gerichtssaal weiterhin eine Aufgabe bleibe, die menschliche Erfahrung und juristische Argumentation erfordere.
Geringere Kosten für kleinere Forderungen
Die Klägerin zahlte für die Leistungen von Garfield AI rund 400 Pfund. Nach Angaben des Unternehmens wären vergleichbare Verfahren mit klassischen Anwaltskanzleien häufig deutlich teurer. Garfield AI konzentriert sich auf Forderungen zwischen 30 und 10.000 Pfund und möchte insbesondere kleinen Unternehmen sowie Selbstständigen den Zugang zum Recht erleichtern. Viele verzichten bislang auf die Durchsetzung berechtigter Ansprüche, weil die Prozesskosten den möglichen Ertrag übersteigen.
Mitgründer Philip Young bezeichnete den Ausgang des Verfahrens als einen „Meilenstein für den Zugang zum Recht“. Die erfolgreiche Klage könnte nach Einschätzung von Beobachtern ein wichtiges Signal für den künftigen Einsatz von KI im Rechtswesen sein. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass KI derzeit vor allem die Vorbereitung juristischer Arbeit unterstützt, während die eigentliche Vertretung vor Gericht weiterhin in den Händen von Rechtsanwälten bleibt.
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Hauptstadt Berlin wird zur neuen Heimat der Legal Revolution !
Die Landschaft der rechtlichen Innovationen entwickelt sich stetig weiter. Mit ihrer 7. Auflage wird die LEGAL REVOLUTION ihren langfristigen Standort in Berlin haben, wo die Veranstaltung dieses Jahr vom 21. bis 22. September 2026 im Estrel Berlin stattfinden wird.
Dieser Schritt ist ein strategischer Move in Richtung einer stärkeren Internationalisierung und spiegelt die wachsende Nachfrage nach einer europäischen Plattform wider, die Jurist:innen, Legal Tech, KI, Compliance und Innovation miteinander verbindet.
Die ersten Referenten stehen bereits fest. Die Keynote wird dieses Jahr vor Ort von der Legal Tech Koryphäe Prof. Richard Susskind gehalten.
KI, Regulierung, geopolitischer Druck und Transformation verändern die Rolle des General Counsel – die Legal Revolution 2026 bringt führende internationale GC-Stimmen zu einer der mit größter Spannung erwarteten Diskussionen der Veranstaltung zusammen, moderiert von Prof. Dr. Volker Römermann, mit Damien Atkins (Chief Legal Officer, Beast Industries), Volkhard Pfaff (General Counsel, Panasonic Europe), Caroline Gilles (SVP Legal & Compliance, Miele) und Dr. Florian Koemm (GC Legal & Compliance Operations, Siemens Energy).
Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.
Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com
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Die KI-fähige Kanzlei: Warum erfolgreiche KI-Nutzung vor allem eine organisatorische Aufgabe ist
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den juristischen Arbeitsalltag. Laut der Future Ready Lawyer Studie nutzen bereits 92 Prozent aller Kanzleien und Rechtsabteilungen mindestens ein KI-Tool in ihrem Arbeitsalltag. Sie experimentieren mit neuen Werkzeugen für Recherche, Vertragsgestaltung, Dokumentenprüfung und Wissensmanagement. Die Diskussion dreht sich dabei häufig um Technologie: Welche Lösungen setzen sich durch? Welche Anwendungsfälle versprechen den größten Nutzen? Wie viel Effizienz lässt sich gewinnen?
Doch die entscheidendere Frage lautet nicht, welche KI eingesetzt wird. Die entscheidendere Frage lautet, wie sich juristische Organisationen verändern müssen, um ihr Potenzial tatsächlich zu nutzen.
KI ist weit mehr als ein weiteres Legal-Tech-Werkzeug. Sie verändert die Art und Weise, wie juristische Arbeit organisiert wird, wie Expertise entsteht und wie zukünftige Generationen von Juristinnen und Juristen ausgebildet werden. Wer KI ausschließlich als Produktivitätsinstrument betrachtet, wird Verbesserungen erzielen. Wer sie als Anlass nimmt, die eigene Organisation weiterzuentwickeln, kann deutlich mehr erreichen.
Von individueller Expertise zu skalierbarem Wissen
Die juristische Praxis war lange Zeit stark von individueller Erfahrung geprägt. Wissen entstand durch Ausbildung, Mandatsarbeit und persönliche Expertise. Viele Entscheidungen basierten auf dem Erfahrungswissen einzelner Partnerinnen, Partner oder erfahrener Anwältinnen und Anwälte. KI stellt dieses Modell nicht infrage – sie erweitert es.
Denn viele juristische Fragestellungen folgen wiederkehrenden Mustern. Ähnliche Sachverhalte werden analysiert, vergleichbare Vertragsklauseln verhandelt und bekannte Risiken bewertet. KI schafft die Möglichkeit, dieses Wissen systematischer zu erfassen und organisationsweit verfügbar zu machen.
Damit verschiebt sich der Fokus von der individuellen Leistung auf die organisatorische Fähigkeit, Wissen nutzbar zu machen. Die erfolgreichsten Kanzleien werden künftig nicht nur über exzellente Juristinnen und Juristen verfügen. Sie werden in der Lage sein, deren Wissen strukturiert in Prozesse, Workflows und Arbeitsweisen einzubetten.
Warum Legal Operations wichtiger wird
Mit der Verbreitung von KI gewinnt die operative Gestaltung juristischer Arbeit an Bedeutung. Viele Kanzleien haben ihre Arbeitsweise historisch eher organisch entwickelt. Prozesse, Wissensmanagement und Zusammenarbeit standen häufig nicht im Mittelpunkt. In einer KI-gestützten Arbeitswelt wird genau das zu einem strategischen Erfolgsfaktor.
Erfolgreiche Organisationen werden ihre Abläufe bewusst gestalten: Wie entsteht Arbeit? Wie wird Wissen geteilt? Wo entstehen Reibungsverluste? Welche Aufgaben lassen sich standardisieren, ohne die Qualität zu beeinträchtigen? Der entscheidende Wettbewerbsvorteil wird nicht allein aus besserer Technologie entstehen, sondern aus besseren Betriebsmodellen.
Die Rolle des Anwalts verändert sich
Gleichzeitig verändert sich der Charakter juristischer Arbeit. KI kann bereits heute Recherche unterstützen, erste Entwürfe erstellen, Dokumente analysieren und Informationen strukturieren. Dadurch verschiebt sich der Schwerpunkt menschlicher Arbeit.
Mandanten bezahlen Anwältinnen und Anwälte nicht für die Erstellung eines Dokuments. Sie bezahlen für Urteilsvermögen. Je mehr Routineaufgaben automatisiert werden, desto wichtiger werden Fähigkeiten wie strategisches Denken, Risikobewertung, Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz und die Fähigkeit, komplexe Situationen einzuordnen.
Die Zukunft gehört daher nicht Juristinnen und Juristen, die besonders schnell Informationen finden können. Sie gehört denjenigen, die Informationen richtig bewerten und daraus fundierte Entscheidungen ableiten.
Neue Anforderungen an Ausbildung und Talententwicklung
Diese Entwicklung hat unmittelbare Folgen für die Ausbildung der nächsten Generation. Traditionell lernten junge Juristinnen und Juristen durch Wiederholung. Sie recherchierten, prüften Dokumente und erstellten Entwürfe. Über die Jahre entwickelten sie dadurch ein tiefes Verständnis für Zusammenhänge, Muster und Risiken.
Wenn KI einen wachsenden Teil dieser Aufgaben übernimmt, müssen Kanzleien neue Wege finden, um genau diese Fähigkeiten aufzubauen. Künftig werden nicht nur juristische Fachkenntnisse gefragt sein, sondern auch kritisches Denken, analytische Stärke, Anpassungsfähigkeit und die Fähigkeit, mit KI-Systemen souverän umzugehen. AI Literacy wird zu einer Schlüsselkompetenz.
Juristinnen und Juristen müssen verstehen, wie KI-Ergebnisse entstehen, wie sie überprüft werden können und wo ihre Grenzen liegen. Die Fähigkeit, eine KI-Antwort kritisch zu hinterfragen, wird genauso wichtig sein wie die Fähigkeit, sie zu erzeugen.
Governance wird zum Erfolgsfaktor
Neben Prozessen und Kompetenzen gewinnt Governance an Bedeutung. Juristische Arbeit basiert auf Vertrauen. Mandanten erwarten nicht nur schnelle Antworten, sondern belastbare Antworten. Sie erwarten Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Vertraulichkeit und Verantwortlichkeit. Deshalb darf KI-Governance nicht als reine Compliance-Aufgabe verstanden werden. Sie wird zu einer strategischen Disziplin.
Organisationen benötigen klare Regeln für Qualitätskontrolle, Quellenvalidierung, Datenschutz, menschliche Aufsicht und Verantwortlichkeiten. Nicht die leistungsfähigste KI wird langfristig den Unterschied machen, sondern die Fähigkeit, KI verantwortungsvoll in professionelle Entscheidungsprozesse einzubinden.
Mehr als ein Technologieprojekt
Die Rechtsbranche befindet sich an einem Wendepunkt. Die Phase des Experimentierens geht allmählich in die Phase der organisatorischen Transformation über. Die Gewinner dieser Entwicklung werden nicht zwangsläufig diejenigen sein, die KI am schnellsten einführen. Erfolgreich werden jene Organisationen sein, die Technologie, Prozesse, Talente und Governance miteinander verbinden.
Denn die Zukunft juristischer KI ist letztlich keine Technologiegeschichte. Sie ist eine Geschichte darüber, wie Kanzleien Wissen skalieren, Talente entwickeln und professionelle Exzellenz in einer Welt sichern, in der Intelligenz jederzeit verfügbar geworden ist.
Autor: Dr. Yannek Wloch, Director Legal Engineering Libra by Wolters Kluwer. Er ist seit vielen Jahren im Bereich Legal Tech tätig. Stationen führten ihn zu Flightright, Chevalier, an die Bucerius Law School und schließlich zu Libra by Wolters Kluwer. Dort ist er als Director Legal Engineering tätig. Gefördert von der Studienstiftung des deutschen Volkes promovierte er zum Einsatz von KI in der zivilprozessualen Streitbeilegung. Als Experte referiert er darüber, wie Künstliche Intelligenz den anwaltlichen Berufsalltag verändert.
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Praxisabend „KI in der Kanzlei“: Kollegialer Austausch mit LawX
Kaum ein Thema beschäftigt Anwaltskanzleien und Notariate derzeit so sehr wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz. Die Erwartungen sind hoch: KI soll manuelle Routinen übernehmen, Abläufe beschleunigen und Teams angesichts des Fachkräftemangels entlasten.
Gleichzeitig bestehen viele offene Fragen. Wo schafft KI im Kanzleialltag bereits heute einen echten Mehrwert? Wo liegen ihre Grenzen? Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich? Und wie lässt sich ihr Einsatz datenschutz- und berufsrechtskonform gestalten?
Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob KI für Kanzleien und Notariate relevant wird, sondern wie sie sinnvoll, sicher und mit echtem Nutzen für das gesamte Team eingesetzt werden kann.
Genau hier setzt die bundesweite Veranstaltungsreihe „KI in der Kanzlei“ an, zu der LawX einlädt. Die kostenfreien Praxisabende zeigen, worauf es bei der Einführung von KI tatsächlich ankommt – und was erfolgreiche Projekte von solchen unterscheidet, die im Arbeitsalltag kaum Wirkung entfalten.
Praxis statt abstrakter Zukunftsdebatte
Im Zentrum steht ein rund 60-minütiger Impulsvortrag. Er ordnet aktuelle Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz ein und übersetzt sie in konkrete Fragestellungen für Anwaltskanzleien und Notariate.
Dabei geht es unter anderem um sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von KI im Büroalltag, ihre Bedeutung bei der Auswahl moderner Kanzleisoftware sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das gesamte Team von Beginn an profitieren und damit die Einführung von KI erfolgreich gelingen kann.
Referenten sind Dr. Norman Koschmieder, Geschäftsführer von LawX und Rechtsanwalt in Berlin, sowie Felix Engelhard, Sales Manager bei LawX und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Kollegialer Austausch im Mittelpunkt
Im Anschluss an den Impulsvortrag besteht ausreichend Raum für Fragen, Diskussionen und den offenen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Fingerfood und Getränke schaffen hierfür den passenden Rahmen.
Die Veranstaltungsreihe wird teilweise gemeinsam mit regionalen Anwalts- und Notarvereinen durchgeführt. Praxisabende fanden bereits in zahlreichen deutschen Städten statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 14 Abs. 6 BNotO beziehungsweise § 43a Abs. 8 BRAO ausgestellt werden.
Alle aktuellen Termine und die jeweilige Anmeldemöglichkeit finden Interessierte auf der Veranstaltungsseite von LawX.
→ Jetzt zum Praxisabend anmelden
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Rekordhoch bei Unternehmensinsolvenzen: Druck auf Kanzleien wächst und AI gewinnt an Bedeutung
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bleibt auf Rekordniveau. Nach aktuellen Halbjahreszahlen von Septeo CNEE wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 5.940 Insolvenzverfahren von Kapital- und Personengesellschaften registriert – rund fünf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Bereits 2025 war mit 11.350 eröffneten Unternehmensverfahren der höchste Wert seit der Finanzkrise erreicht worden und nach wie vor ist kein Ende in Sicht.
Für Insolvenzverwalter und Wirtschaftskanzleien geht das mit einer doppelten Belastung einher: Die Zahl und Komplexität der Verfahren steigen, gleichzeitig verschärft der anhaltende Fachkräftemangel die personellen Engpässe. Hinzukommt, dass innerhalb kurzer Zeit große Mengen an Dokumenten und Buchhaltungsdaten ausgewertet, Termine und Fristen eingehalten und zahlreiche Beteiligte koordiniert werden müssen.
Vor diesem Hintergrund gewinnen insbesondere AI-Lösungen zunehmend an Bedeutung. Sie automatisieren wiederkehrende, zeitintensive Aufgaben und entlasten juristische Fachkräfte. Künstliche Intelligenz kann Dokumente analysieren, relevante Informationen identifizieren und extrahieren, Vertragsbestände durchsuchen oder Schriftsätze vorbereiten. Dadurch verkürzen sich Bearbeitungszeiten, Fehlerquellen werden reduziert und Mitarbeiter sowie Juristinnen und Juristen gewinnen Zeit für die rechtliche Bewertung komplexer Sachverhalte.
Gerade in der Insolvenzverwaltung ist das Potenzial besonders groß. Insolvenzverfahren folgen vielfach standardisierten Abläufen, sind aber gleichzeitig durch umfangreiche Dokumentationen und hohe Anforderungen an Transparenz geprägt. Moderne Software unterstützt dabei, Prozesse effizienter zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwaltern, Kanzleien, Gerichten und weiteren Beteiligten zu verbessern.
AI geht dabei über die klassische Prozessautomatisierung hinaus. Intelligente Systeme bereiten Informationen für den jeweiligen Prozess auf, beschleunigen die Erfassung sowie Validierung und führen somit zu schnelleren Ergebnissen – stets unter der Kontrolle der Fachkräfte.
Angesichts dauerhaft hoher Insolvenzzahlen entwickeln sich Legal Tech und AI zunehmend von einem Effizienzwerkzeug zu einem strategischen Erfolgsfaktor, ohne den Kanzleien künftig nicht mehr wettbewerbsfähig sein können. Kanzleien, die ihre Prozesse digitalisieren und intelligente Software gezielt einsetzen, können steigende Fallzahlen auch bei begrenzten personellen Ressourcen besser bewältigen bei mindestens gleiche Qualität.
-> Mehr Informationern zum aktuellen Insolvenzgeschehen und den Auswirkungen finden Sie hier: Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 5 Prozent höher als im Vergleichszeitraum 2025
Autor: Jens Decieux, VP Strategy & Alliances und Syndikusrechtsanwalt bei Septeo CNEE
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Legal Tech Person of the Year Award
Der Legal Tech Verband Deutschland verleiht erstmalig am 16. September auf der Legal Tech Night in Berlin den Legal Tech Person of the Year Award.
Bis zum 12. August können dazu Legal Tech Persönlichkeiten nominiert werden. Aus allen Vorschlägen wählt dann eine Jury aus Legal-Tech-Expert:innen, Praktiker:innen und Wegbereiter:innen der Branche den oder die Gewinner:in.
Gesucht wird die Person, die spürbar etwas bewegt hat: mit einer Technologie, einem Unternehmen, einer Idee, einem wissenschaftlichen Beitrag oder schlicht mit ihrem Einsatz für die Community. Gründer:in, Entwickler:in, Jurist:in, Wissenschaftler:in, laute Stimme oder stille Wegbereiterin, entscheidend ist die Wirkung, nicht der Titel.
-> Hier gehts zum Nominierungsformular
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Die Probabilistik-Lücke: Warum Legal-KI nicht versteht, was Sie meinen
Der Druck wächst – aber versteht jemand die Technologie?
Rund 63 Prozent der deutschen Kanzleien setzen bereits KI-basierte Tools ein (Wolters Kluwer, Benchmark Bericht 2026). Anbieter überbieten sich: Recherche in Sekunden, Vertragsentwürfe auf Knopfdruck, Aktenanalyse im Schlaf. Mandanten kommen mit ihren KI-Entwürfen und wollen „nur noch“ ein „o.k.“.
Als Anthropic Ende Januar 2026 ein Legal-Plugin vorstellte, verloren etablierte Legal-Tech- und Daten-Anbieter Milliarden Dollar Marktwert – nicht Anthropic selbst, das gar nicht börsennotiert ist.
Die Botschaft ist klar: Alle wollen dasselbe – schneller, billiger, besser. Anbieter versprechen es, Mandanten erwarten es, Big Tech braucht es. Nur: Die Technologie funktioniert anders, als viele erwarten. Die meisten Nutzer verstehen nicht, wie. Und dieses Missverständnis ist kein Randproblem – es liegt im System – und zeigt sich schon bei den juristischen Workflows.
Juristische Workflows vs. KI-Einsatz / -Integration
Über deren typische Struktur herrscht weitgehend Einigkeit: Analyse, Recherche, Vergleiche, Drafting, Prüfung. Legal-Tech-Anbieter haben diese Kategorien längst übernommen – doch wie KI konkret zum Einsatz kommt, bleibt intransparent. Der Anbieter liefert das Tool – der Nutzer trägt das Risiko. Wer selbst Legal-Tools baut, erlebt diese Lücke von beiden Seiten: Als Jurist weiß man, wie komplex die eigenen Arbeitsabläufe tatsächlich sind. Als Entwickler weiß man, was die Technologie davon abbilden kann – und was nicht.
In der Praxis wollen Nutzer mit KI so arbeiten wie gewohnt – nur schneller und besser. Sie gehen davon aus, dass „die KI“ schon versteht, was sie meinen. Falsch.
Hinzukommt, dass viele Juristen ihre eigenen Arbeitsweisen kaum explizit beschreiben können. Denn: „es kommt ja drauf an“. Auch falsch. Zumindest teilweise.
Wahrscheinlich ≠ Richtig: Wie Sprachmodelle wirklich funktionieren
Sprachmodelle (GPTs von OpenAI, Anthropic Claude oder Google Gemini) haben kein Verständnis von „wahr“ oder „falsch“. Sie haben kein Bewusstsein, kein Ziel, kennen keine juristische Methodik. Was sie können: Text generieren, der wahrscheinlich zur Eingabe passt.
Das ist keine Schwäche einzelner Produkte – es ist das Funktionsprinzip. LLMs haben auf riesigen Textmengen gelernt, welche Wörter wahrscheinlich aufeinander folgen. Stellen Sie eine Rechtsfrage, erhalten Sie eine statistisch plausible Antwort – keine methodisch korrekt hergeleitete.
Ein Jurist subsumiert. Ein Sprachmodell interpoliert.
Das bedeutet nicht, dass die Antworten immer falsch sind – bei Standardfragen liefern LLMs oft brauchbare Ergebnisse. Doch je spezieller der Fall, je ungewöhnlicher die Konstellation, desto größer wird die Probabilistik-Lücke. Und dies auf drei Ebenen: Eingabe, Verarbeitung und Ergebnis.
Kontext ist König – aber wer strukturiert ihn?
„Kontext ist alles“ – je mehr relevante Informationen man liefert, desto besser das Ergebnis. Das stimmt, ist aber nur die halbe Wahrheit.
Denn selbst wenn der Nutzer alle einzelfallrelevanten Informationen liefert – den Sachverhalt, die einschlägigen Normen, die relevante Rechtsprechung –, ist nicht gewährleistet, dass das Sprachmodell diese richtig „versteht“. Das Modell hat keinen Zugang zur juristischen Bedeutung der Eingabe. Es sieht Token (Textfragmente), berechnet Wahrscheinlichkeiten und generiert eine Fortsetzung.
Hinzu kommt: Der individuelle Kontext des Nutzers ist voller unstrukturierter, aber hochrelevanter Details. Organisatorische Besonderheiten, Compliance-Anforderungen, branchenspezifische Gepflogenheiten, Fallhistorie. All das müsste der Nutzer explizit machen – und selbst dann bleibt die Probabilistik-Lücke bestehen.
Wenn das Ungewöhnliche nivelliert wird
Besonders problematisch wird es bei kreativer juristischer Arbeit. Die ungewöhnliche Argumentation, der juristische Geistesblitz – genau das, was gute Anwälte auszeichnet, ist für Sprachmodelle schwer zu verarbeiten.
Warum? Weil das Ungewöhnliche per Definition unwahrscheinlich ist. Das Modell optimiert auf den statistischen Durchschnitt seiner Trainingsdaten. Eine kreative juristische Idee wird nivelliert, bevor sie formuliert ist – weil sie nicht in die gelernten Muster passt. Statistiker nennen das „regression to the mean“. Wer KI als Sparringspartner für innovative Rechtsarbeit nutzen will, sollte diese Grenze kennen. Das Modell hilft, den Mainstream zu formulieren – es führt selten auf neue Pfade.
Vier Konsequenzen für die Praxis
Legal-KI ist nicht nutzlos. Aber: der reflektierte Einsatz unterscheidet sich fundamental vom naiven.
Erstens: Probabilistik verstehen. Auf allen Ebenen – Verständnis des Inputs, Methodik der Bearbeitung und Generierung des Outputs – hat ein Sprachmodell ein „Verständnisproblem“. Dies führt zu interpolierten, aber methodisch falschen Ergebnissen (sog. Halluzinationen).
Zweitens: Kontextqualität vor Modellauswahl. Die Antwortqualität hängt weniger vom neuesten Modell ab als von der Datenqualität und Systemarchitektur.
Drittens: Die Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Solange Anbieter das Nutzungsrisiko vertraglich auf den Kunden abwälzen, bleibt die Sorgfaltspflicht beim Nutzer. Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) macht das explizit: Wer KI beruflich einsetzt, ist regelmäßig „Betreiber“ (Art. 3 Nr. 4), muss KI-Kompetenz nachweisen (Art. 4) und bestimmte KI-Erzeugnisse in einem Verfahren menschlicher Überprüfung unterziehen (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2).
Auch international wächst der Druck: UNESCO und EU-Kommission haben Ende 2025 Leitlinien für den KI-Einsatz in der Justiz veröffentlicht. Transparenz wird zur Pflicht – auch wenn sich diese Anforderungen bislang (nur) an Justizbehörden richten, nicht an Rechtsanwälte.
Viertens: Interdisziplinarität. Verantwortungsbewusster GenKI-Einsatz erfordert, dass Juristen Technologie und eigene Workflows besser verstehen – durch klassische Methodenlehre, verbunden mit Datenverständnis. Dann lässt sich KI punktgenau einsetzen – und die „Business Intelligence“ liefert der Jurist, nicht die KI.
Autor: Sven Hallwirth ist Syndikusrechtsanwalt bei der S-Management Services GmbH. Er entwickelt Legal-Tech-Tools und arbeitet an der Schnittstelle von juristischer Methodik und Technologie.
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Das neue BNotK-Rundschreiben: Rückenwind für die Cloud im Notariat
Die IT vieler Notariate ist über Jahre gewachsen. Lokale Server, manuelle Datensicherungen und papierbasierte Abläufe prägen vielerorts den Büroalltag – und verursachen hohe Kosten.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz, Verfügbarkeit und digitales Arbeiten. Das neue Whitepaper von LawX, Betreiber eines KI-Betriebssystems für Notariate und Kanzleien, und acomm, IT-Dienstleister für Notariate in Bayern, zeigt, welche Folgen das Rundschreiben 1/2026 der Bundesnotarkammer für moderne Cloud- und Hybrid-Infrastrukturen hat.
Lokal bedeutet nicht automatisch sicher
Der Server im eigenen Büro vermittelt Kontrolle. Sein Standort sagt jedoch wenig über die tatsächliche Sicherheit der IT aus.
Entscheidend ist, wie professionell die Infrastruktur betrieben wird: Werden Updates regelmäßig eingespielt? Gibt es aktives Monitoring? Sind Zugriffe sauber geregelt? Funktionieren Backups im Ernstfall tatsächlich?
Auch Datenschutzrisiken entstehen nicht nur in digitalen Systemen. In papierbasierten Umgebungen liegen Akten gegebenenfalls offen auf Schreibtischen oder sind für viele zugänglich. Wer wann auf welche Informationen zugegriffen hat, lässt sich häufig kaum nachvollziehen.
Eine konsequent geführte elektronische Akte kann hier ein höheres Schutzniveau schaffen. Rollenbasierte Berechtigungen, dokumentierte Zugriffe und die zentrale Verwaltung sensibler Informationen ermöglichen mehr Kontrolle.
Mehr Klarheit für Cloud-Lösungen
Mit dem Rundschreiben 1/2026 vom Februar 2026 schafft die Bundesnotarkammer wichtige Orientierung für Cloud-Dienste im Notariat.
Professionelle Cloud-Lösungen können grundsätzlich eingesetzt werden, wenn die berufsrechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen eingehalten werden. Das gilt auch für Microsoft 365 und die zugrunde liegende Azure-Cloud.
In der Praxis bieten sich hybride Modelle an: Anwendungen und Datenverarbeitung werden in einer professionellen Cloud-Infrastruktur betrieben, während die erforderlichen Datenbestände regelmäßig lokal in der Geschäftsstelle gespiegelt werden.
Das Whitepaper erläutert, wie sich diese Anforderungen umsetzen lassen und worauf Notariate bei der Auswahl von Cloud-Anbietern achten sollten – etwa Hosting in Deutschland, Sicherheitsstandards und vertragliche Verschwiegenheit.
Warum die Cloud im Vorteil sein kann
Professionell betriebene Cloud-Infrastrukturen können viele Risiken lokaler Systeme reduzieren.
Systeme werden kontinuierlich überwacht, Sicherheitsupdates zentral eingespielt und Daten redundant vorgehalten. Automatisierte Backups und klar definierte Wiederherstellungsprozesse ersetzen die Abhängigkeit von einzelnen Geräten und manuellen Routinen.
Grundlage für moderne Notariatssoftware
Cloud-Infrastrukturen verbessern nicht nur Sicherheit und Verfügbarkeit. Sie schaffen auch die Grundlage für die elektronische Akte, mobiles Arbeiten, vernetzte Anwendungen und KI-gestützte Prozesse.
LawX verfolgt deshalb einen hybriden Ansatz. Das KI-Betriebssystem läuft in einer professionellen Cloud und sichert die elektronische Nebenakte automatisiert lokal in der Geschäftsstelle.
Die Zukunft des Notariats liegt nicht in lokalen und papierbasierten Altstrukturen, sondern in professionell betriebenen Cloud- und Hybridmodellen.
Das vollständige Whitepaper „IT-Sicherheit im Notariat: Warum bestehende Setups jetzt auf den Prüfstand gehören“ steht kostenfrei zur Verfügung.
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Legal Design: Das Fundament für die Kanzlei der Zukunft
Man könnte auch sagen: Kanzleien, die bis heute immer noch keine klaren Abläufe und Standards festgelegt haben, sind heute weiter denn je davon entfernt, sich im Wettbewerb mit technikaffinen Kanzleien zu behaupten. Denn die heutige Technik bietet schier unendliche Möglichkeiten, das Kerngeschäft von Kanzleien noch einmal grundlegend zu gestalten. Ideal darauf abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen befriedigen die heutige Serviceerwartung und bieten die Chance, sich als go to- Kanzlei zu etablieren.
Wenn Sie jetzt sagen: das haben wir alles nicht, die gute Nachricht vorneweg: es ist noch nicht zu spät, aber höchste Zeit!
Erfahren Sie hier, warum Legal Design der entscheidende Hebel ist, um Nutzerzentrierung und Effizienz in den Kanzleialltag zu bringen und warum ein Tool niemals eine fehlende Strategie ersetzt.
Der „Tool-First“-Fehler: Warum KI kein Pflaster für Chaos ist
In der aktuellen Legal Tech-Debatte dominiert ein gefährlicher Trugschluss: Viele Kanzleien glauben, dass der bloße Einkauf eines KI-Tools reicht, um strukturelle Defizite zu heilen. Doch eine KI auf einen unstrukturierten Prozess aufzusetzen, führt lediglich zu einem automatisierten, unstrukturierten Prozess.
Der häufigste Fehler in Kanzleien ist das Fehlen einer passenden Digitalisierungsstrategie. Digitalisierung bedeutet nicht, Papier durch PDFs zu ersetzen oder einen Chatbot auf die Website zu setzen. Es bedeutet, die Art und Weise, wie Recht geleistet wird, neu zu denken und auch, datenbasiert zu agieren. Wer sich zu schnell auf Softwarelösungen fixiert, übersieht, dass Software nur ein Werkzeug ist. Ohne standardisierte, verbindliche Abläufe, an die sich alle Beteiligten halten, bleibt jede Technologie eine teure Insellösung.
Der Mensch im Mittelpunkt: Legal Design als Strategie
Hier setzt die Methode des Legal Design an. Legal Design ist weit mehr als „Dokumente hübsch machen“. Es ist vielmehr ein interdisziplinäres Toolkit, das dabei hilft, Rechtsdienstleistungen konsequent aus der Perspektive des Nutzers zu betrachten – egal ob dieser Nutzer der Mandant oder der angestellte Associate ist. Im KI-Zeitalter ermöglicht Legal Design einer Kanzlei, die richtigen Schwerpunkte zu setzen, indem es bei der Entwicklung des erhöhten Technikeinsatzes den handelnden Menschen in das Zentrum der Arbeitsabläufe rückt.
Anstatt Technik um der Technik willen einzuführen, fragt Legal Design: Was braucht der Mensch und die Organisation in dieser spezifischen Situation? Wie sieht der ideale Workflow aus, der Reibungsverluste minimiert? Welche Daten braucht wer und welches System an welcher Stelle des Mandats? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann über Technologie gesprochen werden. Eine moderne Kanzlei muss verstehen, dass ihre Mandats-Journey das Herzstück ihres Erfolgs ist. Damit ist der gesamte Ablauf eines Mandats von A-Z gemeint.
Die Mandats-Journey: Prozesse und Schnittstellen sichtbar machen
Eine der erfolgversprechendsten Methoden beginnt mit der Analyse der Mandats-Journey und nennt sich „Journey Mapping“. Dabei wird der gesamte Weg eines Mandanten – vom Erstkontakt über die Fallbearbeitung bis zur Rechnungsstellung – in seine einzelnen Abschnitte detailliert und visualisiert. Die Erarbeitung dieser Journey ist oft eine Offenbarung für Kanzleien, da sie häufig schmerzhaft ist, aber ehrlich aufzeigt, in welchem Abschnitt Informationen verloren gehen, wo unnötige Schleifen gedreht werden und wo der Mandant (oder der Anwalt) frustriert ist.
Im Rahmen des Journey Mapping werden sodann die Chancen entlang des Prozesses identifiziert. Es geht darum, „Pain Points“ in „Gain Points“ zu verwandeln. Erst wenn die Kanzlei versteht, wie der Bedarf in jeder einzelnen Phase tatsächlich aussieht, können Maßnahmen etabliert werden, die den Workflow nachhaltig optimieren. Erst hier wird definiert, ob und welches digitale Instrument an welcher Stelle wirklich Sinn ergibt. Denn in der Regel gibt es viele Stellen in Mandats-Journeys, an denen Technik nicht das Entscheidende ist. Mindestens genauso wichtig wie die Entwicklung intelligenter Digitalisierungsstrategien ist es, sich über die menschlichen Expertisen und Besonderheiten im Klaren zu werden. Denn nur das optimale Zusammenspiel aus Technik und Mensch wird künftig über das Fortbestehen von Kanzleien, die den echten Bedarf der Klienten bedienen, entscheiden.
Erst definieren, dann investieren
Der Ruf nach einem neuen Tool sollte also erst am Ende dieses Prozesses stehen. Erst wenn die Prozesse standardisiert und nutzerzentriert gestaltet sind, erfolgt die Auswahl der Technologie. Ein passgenaues Tool zu kaufen oder gar selbst zu designen, ist erst dann sinnvoll, wenn klar ist, welches Problem es lösen soll. Legal Design fungiert hier als Filter: Es verhindert Fehlinvestitionen in überflüssige Software und stellt sicher, dass die gewählten Lösungen nahtlos in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Dabei spielt die Standardisierung eine Schlüsselrolle. Eine moderne Kanzlei braucht Abläufe, die nicht von der Tagesform einzelner Partner abhängen, sondern die als „Betriebssystem“ der Kanzlei funktionieren. Legal Design hilft dabei, diese Standards so zu gestalten, dass sie nicht als Korsett, sondern als Erleichterung wahrgenommen werden.
Kollaboration und die „One Voice“-Policy
Ein oft unterschätzter Nebeneffekt von Legal Design-Maßnahmen ist die dramatische Verbesserung der internen Kollaboration. Wenn Teams gemeinsam an Prozessen arbeiten und diese neu gestalten, entsteht ein neues Wir-Gefühl. Silos werden aufgebrochen, weil plötzlich jeder versteht, wie sein Beitrag zum Gesamterfolg des Mandats aussieht.
Gleichzeitig wird das Verständnis gefestigt, in Richtung der Mandanten mit einer Stimme zu sprechen. Eine konsistente, verständliche und nutzerfreundliche Kommunikation – sei es in Schriftsätzen, E-Mails oder Portalen – stärkt zudem die Marke der Kanzlei. Mandanten von heute erwarten keine unverständlichen Gutachten, sondern klare Handlungsempfehlungen und transparente Prozesse.
Fazit: Effizienz durch Design
Die Digitalisierung bietet enorme Chancen für die Mandatsoptimierung, doch sie ist kein Selbstläufer. Der Einsatz von Legal Design ist weit mehr als ein Trend; es ist ein Prozessoptimierungsansatz, der einen echten Effizienzschub bewirkt und sich langfristig auszahlt.
Kanzleien, die Legal Design als Fundament ihrer Digitalisierungsstrategie nutzen, schaffen es, Technik sinnvoll einzusetzen, anstatt von ihr getrieben zu werden. Sie bauen Strukturen auf, die nicht nur für die KI, sondern vor allem für den Menschen funktionieren. Am Ende steht eine Kanzlei, die agiler, mandantenfreundlicher und profitabler arbeitet – weil sie verstanden hat, dass jede interne und externe Interaktion gestaltet werden kann, und damit sicher sein kann, den Mandantenbedarf optimal zu treffen.
Buch-Tipp: Journey Mapping sowie 28 andere erfolgreiche Legal Design Techniken gibt es übrigens auch im neuen Buch der Autorin „Das Legal Design Kit“. Erhältlich exklusiv auf legaldesign-institut.de
Autorin: Astrid Kohlmeier ist Gründerin von AK Legal Design, ausgebildete Rechtsanwältin und Designerin sowie international anerkannte Pionierin der LegalDesignMethode mit Sitz bei München. Sie berät Rechtsabteilungen, Kanzleien sowie Justiz- und Gesetzgebungsinstitutionen zu nutzerzentrierten, interaktiven Lösungen mit Schwerpunkt Innovation und digitale Transformation. Sie ist Mitglied und Dozentin der Executive Faculty des Bucerius Center, Mitbegründerin des Liquid Legal Institute e.V., leitet die „Studio“ Sektion des Legal Design Journal, ist internationale Keynote Speakerin und hat gerade den Praxis-Leitfaden „Das Legal Design Kit“ veröffentlicht.
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Europas Rechts-KI erweitert Content-Allianz
Europas Rechts-KI wächst weiter: Zusätzlich zu den juristischen Inhalten des Verlags C.H.BECK können Rechtsexpert:innen zukünftig im Legal AI Workspace Beck-Noxtua auch Inhalte weiterer führender Fachverlage für die Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung nutzen. Dabei handelt sich um Inhalte von Deutscher Apotheker Verlag (DAV Mediengruppe), Deutscher Notarverlag, FCH, IBR / id-Verlag, Kohlhammer, KSV Medien, Nomos und Vahlen. Dieser Netzwerkansatz vereint renommierte Fachverlage und Wissensanbieter unter einem souveränen, rechtskonformen und spezifisch für den europäischen Rechtsraum entwickelten KI-Dach.
Europas Rechts-KI erweitert mit der Einbindung zusätzlicher Verlagspartner das inhaltliche Spektrum in Beck-Noxtua vom Baurecht über das Notar- und Kostenrecht, Medizin- und Pharmarecht bis hin zur Finanzmarktregulatorik sowie dem Kommunal- und Landesrecht. Dies stärkt Qualität, Abdeckung und europäische Souveränität des Angebots für Kanzleien, Rechtsabteilungen, Verwaltung und Justiz.
Gemeinsam mit führenden Rechtsverlagen aus ganz Europa baut Noxtua als substanzielle Grundlage für die Rechts-KI Europas größte juristische Datenbank mit mehr als 130 Millionen durchsuchbaren Dokumenten aus mehr als 250 Jahren europäischer Rechtstradition.
Zertifizierte souveräne Rechts-KI für Europa
Europas Rechts-KI kombiniert qualitätsgeprüfte juristische Inhalte mit einem eigens für juristische Aufgaben spezialisierten KI-System, wird sicher auf souveräner Infrastruktur europäischer Partner betrieben, sichert den Schutz des Berufsgeheimnisses nach §§ 43a, 43e BRAO und § 203 StGB, bietet DSGVO-Konformität und verfügt über zahlreiche sicherheitsrelevante Zertifizierungen (u. a. BSI C5, ISO/IEC 27018, ISO/IEC 42001, TISAX). Rechtsanwender:innen profitieren von speziell für ihre spezifischen Bedürfnisse entwickelten praxisnahen Features wie der Matrixanalyse, agentischen Workflows, Quelleneinbindung und spezialisierten Templates.
Europäische Wissensallianz mit souveräner KI-Technologie
Dr. Roland Klaes (Mitglied der Geschäftsführung des Verlags C.H.BECK): „Mit der Öffnung von Beck-Noxtua für weitere Verlage setzen wir die Idee einer europäischen Wissensallianz konsequent fort. Unser Ziel ist es, qualitätsgesicherte juristische Inhalte mit technologischer Exzellenz unter einem souveränen europäischen Dach zu vereinen. Wenn renommierte Fachverlage und spezialisierte KI‑Kompetenz zusammenkommen, entsteht ein Mehrwert, der weit über die Summe seiner Teile hinausgeht. Dieses einzigartige Zusammenspiel von Content und Technik schafft ein neues Qualitätsniveau für die juristische Arbeit im digitalen Zeitalter. Aktualität, Verlässlichkeit und digitale Souveränität bleiben dabei die Maßstäbe, an denen wir uns orientieren.“
Dr. Leif-Nissen Lundbæk (CEO & Co-Founder Noxtua): „Rechts-KI braucht vor allem exzellente Inhalte mit Substanz sowie höchste Ansprüche an Sicherheit und souveräne Infrastruktur. Die erweiterte Content-Allianz macht Beck-Noxtua noch stärker – Made in Europe, transparent und nachvollziehbar. Denn mit Noxtua als Europas Rechts-KI entwickeln wir nicht nur eine KI-Lösung, sondern stärken auch Europas digitale Souveränität, indem wir ein starkes Partnernetzwerk aufbauen und gleichzeitig innovative KI-Expertise mit jahrhundertealter Verlagstradition zu einer schlagkräftigen Kombination verbinden.“
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Wie sich juristische Dienstleistung als digitale Infrastruktur skalieren lässt – Interview mit Bork Morfaw
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Interview mit Bork Morfaw, Rechtsanwalt und Gründer von nu:legal, zum Thema „Wie sich juristische Dienstleistung als digitale Infrastruktur skalieren lässt“. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:
1. Juristische Dienstleistungen werden durch KI skalierbar
KI ermöglicht es erstmals, juristische Expertise nicht nur über abrechenbare Stunden, sondern als digitale, skalierbare Infrastruktur bereitzustellen. Dadurch können deutlich mehr Mandanten mit demselben Personaleinsatz betreut werden.
2. Das Stundenmodell wird durch Festpreise ergänzt
Das klassische Stundenhonorar bleibt bestehen, wird aber zunehmend durch Festpreismodelle ergänzt. KI macht den Aufwand besser kalkulierbar und schafft damit die Grundlage für transparente und wirtschaftlich attraktive Pauschalpreise.
3. Der größte Mehrwert liegt in der Automatisierung des gesamten Arbeitsprozesses.
KI soll nicht nur juristische Texte erstellen, sondern den gesamten Workflow unterstützen – von der Informationsaufnahme über die Aufwandsschätzung bis hin zur Erstellung erster Entwürfe. So entstehen effizientere Arbeitsabläufe.
4. Anwälte werden nicht ersetzt, sondern ihre Rolle verändert sich
Standardisierte und repetitive Aufgaben werden zunehmend automatisiert. Juristinnen und Juristen konzentrieren sich künftig stärker auf komplexe Fragestellungen, strategische Beratung und die Qualitätskontrolle der KI-Ergebnisse.
5. Die Zukunft gehört digitalen Rechtsservices statt reiner Beratung nach Zeit
Kanzleien können ihr über Jahre aufgebautes Wissen in digitale Produkte und Services überführen. Wer juristische Expertise in skalierbare Prozesse übersetzt, schafft Wettbewerbsvorteile und neue Geschäftsmodelle.
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Die Regulierungswelle rollt – nur das Werkzeug stammt aus den Neunzigern
Kaum ein Bereich des Wirtschaftsrechts ist zuletzt so schnell gewachsen wie das EU-Digitalrecht: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), KI-Verordnung (KI-VO), Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), NIS-2-Richtlinie (NIS2), Digital Operational Resilience Act (DORA), Data Act. Was früher Spezialmaterie für wenige war, ist heute Pflichtlektüre für Rechtsabteilungen, Compliance-Teams und Kanzleien quer durch alle Sektoren. Die Menge an unmittelbar anwendbarem EU-Recht ist so groß wie nie.
Allein: Das Werkzeug, mit dem wir arbeiten, ist auf dem Stand von 1998. Das ändert nun das frei zugängliche Legal Tech Tool Lawbster.
Mehr Relevanz, gleiche Oberfläche
EUR-Lex, die offizielle Rechtsdatenbank der EU, erledigt das, was sie muss. Sie ist vollständig, amtlich, verlässlich. Die Bedienung jedoch stammt erkennbar aus einer früheren Internet-Ära. Eine Verordnung mit über hundert Erwägungsgründen und ebenso vielen Artikeln erscheint als ein einziges, fortlaufend zu scrollendes Dokument. Erwägungsgründe und Artikel stehen räumlich getrennt, obwohl sie zusammen gelesen werden müssen. Querverweise auf andere Rechtsakte sind meist weder verlinkt noch aus sich heraus verständlich: Was genau ein Verweis auf die Richtlinie 2006/42/EG bedeutet, erschließt sich erst nach zusätzlicher Recherche. So mündet jede Verweisung in eine neue, zeitraubende Suche.
Wer die umfangreichen Inhalte für den eigenen Gebrauch markieren oder annotieren möchte, dem bleibt nur der PDF-Download. Damit verschwindet das letzte Stück Lesekomfort: Dokumente mit 100 bis 300 Druckseiten, ohne Inhaltsverzeichnis, ohne dynamische Querverweise und ohne Möglichkeit, die Sprachfassung zu wechseln. Verschärft wird das durch die zahlreichen Richtlinien und sonstigen Auslegungsdokumente, die man sich über das Netz verstreut zusammensuchen muss. Im Ergebnis wird eine ohnehin diffizile Rechtsmaterie noch unübersichtlicher, und genau das macht sie zum Compliance-Risiko.
Eine Lücke im Markt
Für nationales Recht existieren gute digitale Lösungen. Das Online-Gesetzbuch LexMea setzt Maßstäbe, allerdings derzeit mit klarem Fokus auf deutsches Recht und die juristische Ausbildung. Für manche EU-Rechtsakte gibt es zwar mehrsprachige Websites, unter anderem für die DSGVO oder die KI-VO. Doch gerade hier zeigt sich die eigentliche Schwierigkeit: Datenschutz, KI-Regulierung, Plattform- und Cyberrecht greifen ineinander, verweisen wechselseitig aufeinander und teilen sich Begriffe und Definitionen. Isolierte Anwendungen sind deswegen keine Lösung. Was bisher fehlte, war eine ganzheitliche Plattform, die konsequent für die Praxis konzipiert ist. Genau diese Lücke schließt Lawbster.
Aus der Praxis heraus entwickelt
Entstanden ist Lawbster aus der täglichen Beratungsarbeit zu Künstlicher Intelligenz, Digitalisierung und Datenrecht. Der Anspruch ist bewusst pragmatisch: Jede Funktion muss einen konkreten Arbeitsschritt einsparen, den Fachleute sonst vielfach am Tag wiederholen. Adressiert sind Anwältinnen und Anwälte, Syndikusanwälte sowie Compliance- und Datenschutzverantwortliche, also alle, die EU-Recht Tag für Tag anwenden.
Was Lawbster kann
- Alle relevanten EU-Digitalrechtsakte gebündelt an einem Ort, mehrsprachig und klar strukturiert.
- Personalisierbare Lesezeichen, Farbmarkierungen und Notizen, die dauerhaft erhalten bleiben.
- Auslegungsrelevante Erwägungsgründe direkt beim zugehörigen Artikel statt versteckt am Dokumentanfang.
- Offizielle Richtlinien und Auslegungshilfen, nach Rechtsakt sortiert, plus Upload-Funktion für eigene Hilfsdokumente.
- Smarte Querverweise mit Vorschau und direkter Verlinkung, ein Klick statt eigener Recherche.
- Split View für den parallelen Blick auf zwei Dokumente, etwa Verordnung und Durchführungsrechtsakt oder der Vergleich zweier Sprachfassungen.
In der offenen Beta sind bereits 15 zentrale Rechtsakte verfügbar, darunter DSGVO, KI-VO, DSA, DMA, NIS2, DORA, Cybersecurity Act, Cyber Resilience Act (CRA), Data Act, Data Governance Act (DGA) und die neue Produkthaftungsrichtlinie. Weitere folgen laufend.
Live in der Beta und im Takt der Gesetzgebung
Lawbster ist live und in der offenen Beta kostenfrei nutzbar. Auf der Roadmap stehen weitere Rechtsakte, zusätzliche Sprachfassungen und neue Funktionen. Besondere Relevanz dürfte der „Digital Omnibus“ entfalten, mit dem die EU bestehende Digitalvorschriften vereinfachen und bündeln will. Erste Anpassungen, etwa an der KI-VO, sind bereits beschlossen. Genau solche Änderungen bildet Lawbster zeitnah ab.
Die EU-Digitalregulierung wird nicht abnehmen. Umso wichtiger ist, dass die Werkzeuge zu ihrer Anwendung endlich dort ankommen, wo das Recht längst ist: in der digitalen Gegenwart.
Autor: Dr. Richard Falk ist Gründer von Lawbster und als Senior Associate bei DLA Piper in München auf Künstliche Intelligenz, IT und Datenrecht spezialisiert. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der digitalen und datengetriebenen Transformation ihrer Geschäftsmodelle, von der KI-Integration über Outsourcing bis zur IT-Sicherheit. Lawbster ist unmittelbar aus seinem beruflichen Alltag mit europäischen Digitalregulierungen entstanden.
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Claude Legal Plugin: AI Act Pflichten und Quick-Win-Checkliste zur AI-Compliance
Was ist das Claude-Legal-Plugin – und welche KI-Compliance-Relevanz hat es?
Kurz gesagt: Das Claude-Legal-Plugin ist eine strukturierte „Arbeitsanweisung“ (Workflow) speziell für juristische Aufgaben. Beispielsweise für Vertrags‑Triage und Zusammenfassungen. Es erhöht die Konsistenz der Ergebnisse (Outputs), weil es das große Sprachmodell Claude in definierte Schritte, Rollen und Ausgabeformate zwingt. Wichtig: Dadurch entsteht kein neues KI‑System, sondern eine kontrollierte Nutzungsweise des bestehenden Modells.
Das Plugin ist also eher eine Produktivitäts‑ und Standardisierungsschicht als eine „eigene juristische KI“. Für KI-Compliance ist die entscheidende Frage: Wie wird dieser Workflow so eingesetzt, dass Daten, Verantwortung und Nachweisführung stimmen – auch wenn später geprüft wird?
Das Plugin kann Qualität und Nachvollziehbarkeit verbessern – aber nur, wenn Sie den Einsatz wie einen regulierten Prozess behandeln. Typische Stolpersteine sind nicht die KI an sich, sondern
1. Daten
2. Verantwortlichkeiten
3. fehlende Kontrollen
Dabei gibt es drei typische Risikofelder:
1. Vertraulichkeit und Mandatsgeheimnis: Sobald Originalverträge, Schriftsätze oder Mandantenkommunikation eingegeben werden, entsteht ein reales Risiko.
2. Fehlerhafte Outputs: Auch mit sauberem Workflow bleibt das Modell fehlbar; der Unterschied ist nur, wie gut Sie Fehler verhindern.
3. Fehlende Nachweise: Im Zweifel entscheidet der Nachweis, dass klare Regeln bestehen, KI-Kompetenz vorhanden ist und der Einsatz kontrolliert und dokumentiert erfolgt.
Worauf es bei der Rollen‑Einordnung ankommt:
Wenn Sie das Plugin unternehmensintern nutzen, gelten Sie unter dem AI Act typischerweise als Betreiber (Deployer). Wichtig: Sollten Sie daraus ein Angebot für Mandanten, Tochterunternehmen oder Dritte machen (z. B. White‑Label) oder den Workflow so erweitern, dass er autonom in Systeme eingreift, rücken Anbieter‑ähnliche Pflichten näher.
In welche Risikokategorie fällt das Legal-Plugin?
Bei typischer Nutzung – Zusammenfassungen, Klausel-Vorschläge und Triage als Vorarbeit mit menschlicher Überwachung – ist das Plugin meist im Minimal- bis Limited-Risk-Bereich einzuordnen. Der Grund: Ein reiner Zusammenfassungs-Workflow trifft keine autonomen Entscheidungen und betrifft keine natürliche Person unmittelbar. Er liefert Vorarbeit, die ein Mensch bewertet und verantwortet.
Sobald ein Output ohne substanzielle menschliche Prüfung in eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung einfließt – oder der Workflow faktisch zum Entscheidungstreiber wird –, rückt eine Einordnung in den High-Risk-Bereich näher. Dann gelten deutlich strengere Anforderungen.
Daher gilt: Analysieren Sie zuerst Ihren speziellen Use-Case und gleichen Sie ihn mit Annex III des AI Acts ab.
Zusätzlich relevant sind Transparenzpflichten. Sobald KI-Outputs nach außen genutzt werden (z. B. veröffentlichte Inhalte) oder Personen mit einem KI-System interagieren, sollten Sie kenntlich machen, dass KI eingesetzt wurde.
Welche Fristen gibt es?
Der AI Act ist stufenweise anwendbar. Drei Meilensteine sind besonders relevant:
Seit 2. Februar 2025 gelten u. a. die Nachweispflicht für KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des AI Acts: Alle Betreiber, die KI im Unternehmen einsetzen, müssen ein ausreichendes Kompetenzniveau der Nutzer mit KI-Systemen durch Schulung und Dokumentation nachweisen.
Ab 2. August 2026 ist der AI Act „weitgehend voll anwendbar“. Spätestens dann sollten Governance, Regeln, KI-Inventar, Freigaben und Kontrollen im Tagesbetrieb funktionieren.
Bis 2. August 2027 gibt es eine verlängerte Übergangsfrist für High‑Risk‑Regeln bei KI, die in bestimmte regulierte Produkte eingebettet ist. Das wird relevant, wenn Sie selbst KI‑Funktionen „bereitstellen“ oder tief in eigene Produkte integrieren.
Wichtig: Der Digital-Omnibus on AI von der Europäischen Kommission, der als Gesetzgebungsvorschlag (COM(2025)0836) am 19. November 2025 vorgestellt wurde, kann zukünftige Pflichten des AI Acts verschieben. Ein konkreter Abstimmungstermin ist derzeit aber nicht festgelegt. Im Europäischen Parlament ist das Dossier aktuell in der Ausschussphase.
Was heißt das praktisch für Claude‑Workflows in 2026?
Sie sollten 2026 so aufgestellt sein, dass Sie jederzeit zeigen können:
1. Wofür das Legal-Plugin genutzt wird (Use‑Cases)
2. Welche Daten hineindürfen
3. Wer es nutzt
4. Welche Kontrollen gelten
5. Wie Sie Fehler dokumentieren und behandeln
Das ist keine Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern schützt Ihr Unternehmen vor typischen Risiken: Reputationsschäden, Haftung, unklarer Verantwortlichkeit und fehlerhafter Anwendung.
Praxis-Fahrplan zur KI-Compliance:
Die folgenden Maßnahmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: „Quick Wins“, die sich kurzfristig umsetzen lassen, und mittelfristige Maßnahmen, die mehr Aufwand und Abstimmung erfordern.
Direkt umsetzbar
1. Red‑Flag‑Liste: Legen Sie fest, wo KI nie eingesetzt werden darf.
2. Menschliche Überwachung festlegen: Outputs sind Vorarbeit – finale Verantwortung bleibt immer beim Nutzer.
3. Logging‑Minimum: Datum, Use‑Case, verantwortliche Person, Ergebnisart; relevante Outputs in ein Audit‑Archiv / Zur Akte.
4. Prompt‑Standards: Ziel, Quellenbasis, Annahmen, Grenzen, gewünschte Ausgabeform – als Template für alle Nutzer.
5. Anbieter‑Check im Kurzformat: Datenverarbeitung, Training / Opt‑out, Löschung, Sub‑Prozessoren, Incident‑Kontakt, SLA.
6. Schulungen für Anwender durchführen: Seit dem 02.02.2025 verpflichtend für jeden, der KI im Unternehmen nutzt. Dokumentieren Sie Teilnahme und Inhalte.
Mittelfristig
1. KI‑Inventar erstellen: KI-Systeme/Modelle, Zweck, Nutzergruppe, Datenkategorien, Schnittstellen, Owner.
2. KI-Richtlinie erstellen: Um jedem im Unternehmen klar zu kommunizieren: Was darf rein? Was ist tabu? Wann ist zwingend eine Überprüfung nötig?
3. Datenklassifizierung: Mandatsgeheimnisse / hochvertraulich nur unter klarer Freigabe‑Logik und passenden Einstellungen.
4. Minimierung: Nur die Informationen eingeben, die für die Aufgabe nötig sind; am besten keine personenbezogenen Daten.
5. Eskalationsweg: Wer wird informiert, wenn ein falscher Output „in der Welt“ landet oder vertrauliche Daten doch einmal betroffen sind?
6. Versionsdisziplin: Wenn Sie Prompts / Workflows ändern, dokumentieren Sie kurz „was / warum“ und testen Sie 2–3 Referenzfälle.
Fazit
Der AI Act verlangt nicht, dass Sie KI-Systeme nur unter strengsten Voraussetzungen einsetzen, sondern dass Sie KI kontrolliert betreiben und kompetent nutzen. Wer 2026 Dokumentation, Eingaberegeln, menschliche Überwachung und KI-Kompetenz sauber etabliert, wird 2027 nicht überrascht, sondern kann auf den Erfolgen mit KI aufbauen und hat weniger Arbeit, neue KI-Systeme sicher zu implementieren. KI-Compliance muss kein Großprojekt sein, wenn der Grundstein für einen erfolgreichen Einsatz früh gelegt wird.
Autor: Patrick Wenzek ist Gründer von Regulint. Regulint bietet praxisnahe Schulungen und Zertifikate zum Nachweis der KI-Kompetenz und zum Aufbau der AI-Governance-Struktur in Ihrem Unternehmen. Von Unsicherheit zu Souveränität in 60 Minuten.
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KI im Kanzleialltag: Wie spezialisierte Legal AI den juristischen Workflow neu definiert
Künstliche Intelligenz hat den juristischen Alltag längst erreicht. Doch nicht jedes KI-Tool eignet sich für den Umgang mit juristischen Daten. Sicherheitsfragen, Halluzinationen und ungeprüfte Quellen stellen große Risiken dar. Spezialisierte Lösungen wie der Legal AI Workspace Beck-Noxtua zeigen, wie KI rechtskonform und effizient eingesetzt werden kann.
Künstliche Intelligenz nimmt im Werkzeugkasten von Kanzleien und Rechtsabteilungen immer mehr Raum ein. Ob für Recherchen, Dokumentenanalysen oder zum Erstellen juristischer Schriftsätze: KI kann Routinearbeiten deutlich beschleunigen. Der Markt wächst daher rasant. Jedoch gehen mit der Dynamik auch Unsicherheiten einher.
Viele der KI-Tools wurden ursprünglich nicht für juristische Arbeitsprozesse entwickelt. Sie greifen auf frei verfügbare Internetquellen zurück, speichern und memorieren Nutzereingaben oder trainieren ihre Modelle damit. Für juristische Anwenderinnen und Anwender kann dies zum Problem werden. Gelten im Rechtswesen doch höchste Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und inhaltliche Verlässlichkeit.
Wo herkömmliche KI-Tools an ihre Grenzen stoßen
Ein zentrales Thema ist das Mandatsgeheimnis. Wer als juristischer Professional sensible Informationen in ein System eingibt, das diese Daten speichert und bei Drittanfragen wiederverwertet, verstößt gegen berufsrechtliche Pflichten und kann haftbar gemacht werden.
Auch datenschutzrechtliche Fragen spielen eine große Rolle. Viele KI‑Anwendungen werden auf Servern betrieben, die sich außerhalb der EU oder außerhalb der europäischen Rechtshoheit befinden. Damit verlassen die eingegebenen Daten unter Umständen den europäischen Rechtsraum, die Konformität zur DS-GVO ist nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt ein weiteres, massives Problem: Halluzinationen.
Laut einer 2024 veröffentlichten Legal Tech-Studie halluzinieren Sprachmodelle (LLMs), die für die allgemeine Nutzung entwickelt wurden, bei juristischen Anfragen in 58 bis 82 Prozent aller Fälle. Es werden plausibel klingende, aber fiktive Inhalte generiert: erfundene Urteile, unzutreffende Normverweise oder nicht existente Gesetzestexte etwa. Für juristische Arbeit, die auf Verlässlichkeit und Transparenz angewiesen ist, kann das gravierende Folgen haben.
Der KI-Workspace speziell für Juristinnen und Juristen
Genau an diesen Punkten setzt Beck-Noxtua an. Den Legal AI Workspace hat der Verlag C.H.BECK zusammen mit dem europäischen Legal AI Pionier Noxtua gezielt für die Anforderungen juristischer Arbeit entwickelt und von Grund auf für die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen im Rechtswesen optimiert.
Ein entscheidender Faktor ist die Datenbasis. Beck-Noxtua greift nicht auf ungeprüfte Internetquellen zurück, sondern nutzt ausschließlich kuratiertes Fachwissen. Dafür ist die Rechts-KI direkt mit beck-online verbunden – der führenden juristischen Datenbank in Deutschland – und hat Zugriff auf potenziell mehr als 60 Millionen Dokumente. Dazu gehören Normen, Entscheidungen, Kommentare und Fachbücher aus dem Verlag C.H.BECK.
Perspektivisch sollen auf diese Weise auch Inhalte verlagsexterner juristischer Content-Partner angebunden werden, so dass Legal Professionals nur noch ein einziges KI-Tool benötigen: Beck-Noxtua.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die kontrollierte Wissensbasis des Legal AI Workspace reduziert das Risiko fehlerhafter oder halluzinierter Inhalte erheblich. Gleichzeitig profitieren Nutzerinnen und Nutzer von der Tiefe und Qualität der juristischen Fachinformationen. Auch die Infrastruktur ist konsequent auf europäische Anforderungen ausgelegt: Beck-Noxtua wird souverän in Europa gehostet, wodurch sensible Daten den europäischen Rechtsraum nicht verlassen.
Der Legal AI Workspace erfüllt die Anforderungen von DSGVO, § 43a und § 43e BRAO sowie § 203 StGB und verfügt als einziger Legal AI Workspace über die sicherheitsrelevanten Zertifikate ISO/IEC 27018, BSI C5 und ISO/IEC 42001. Diese Zertifizierungen bestätigen die hohen Standards bei Datenschutz und -sicherheit.
Entwickelt und trainiert für juristische Aufgaben
Technisch basiert Beck-Noxtua auf einem KI-System, das eigens für die Bearbeitung juristischer Aufgaben entwickelt wurde. Anders als generische KI-Modelle ist es für juristische Denk- und Arbeitsweisen optimiert.
Das KI-System wurde exklusiv mit den Inhalten von beck-online trainiert. Dadurch versteht es juristische Strukturen, typische Argumentationsmuster und die Systematik von Normen und Rechtsprechung besonders gut. Dies sorgt für präzisere Antworten, bessere Strukturierung komplexer Sachverhalte und eine deutlich höhere fachliche Qualität der Ergebnisse.
Eine Lösung für den gesamten juristischen Workflow
Entscheidend für die juristische Arbeit ist jedoch nicht nur die Qualität einzelner Antworten, sondern die Integration in den gesamten Arbeitsprozess. Hier setzt der Legal AI Workspace an: Beck-Noxtua begleitet Juristinnen und Juristen durch den kompletten Workflow. Das beginnt bei der juristischen Recherche, reicht über die Analyse umfangreicher Dokumente – etwa Verträge oder Schriftsätze – bis hin zur Erstellung eigener Texte.
So können beispielsweise Dokumente schneller ausgewertet, Argumentationslinien strukturiert oder juristische Schriftsätze erstellt werden. Die KI ist hier kein isoliertes Tool, sondern eine leistungsstarke juristische Assistenz für den End-to-End-Workflow. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen bedeutet das vor allem mehr Effizienz. Routineaufgaben sind schneller erledigt. Es bleibt mehr Zeit für die strategische Beratung und die Betreuung der Mandantschaft.
Wachsende Nutzerbasis bei hoher Nachfrage
Der Legal AI Workspace Beck-Noxtua ist seit Ende 2025 auf dem Markt und richtet sich an professionelle Anwender. Erste große Kunden haben den Anfang gemacht, inzwischen läuft der Roll-out auf Hochtouren. Die Zahl der Nutzer wächst schnell – ein Zeichen dafür, dass spezialisierte KI-Lösungen im juristischen Umfeld stark an Bedeutung gewinnen.
Der Legal AI Workspace nutzt ein nutzerbasiertes Preismodell, abhängig von Nutzerzahl und Nutzungsdauer. Kundinnen und Kunden mit bis zu vier Nutzenden können ab Frühjahr 2026 im SelfService starten. Beck-Noxtua ist – gemäß den Angebotsbedingungen – grundsätzlich ohne monatliche Nutzungslimits verwendbar.
Die Zukunft des juristischen Arbeitens hat begonnen
Künstliche Intelligenz wird juristische Arbeit nicht ersetzen, sie aber grundlegend verändern. Wer gestärkt aus dieser Transformation hervorgehen will, setzt bei KI auf Qualität und Spezialisierung: von der Datenbasis über die Sicherheit bis hin zur Fachkompetenz des KI-Systems. Beck-Noxtua bietet dies und unterstützt Juristinnen und Juristen im Arbeitsalltag effektiv.
Autor: Mark Schneider ist Geschäftsführer der neu gegründeten Beck-Noxtua Vertriebs GmbH. Der Jurist war zuvor lange für den Verlag C.H.BECK tätig. Digitalisierung und Transformation sind die zentralen Themen seiner beruflichen Entwicklung, er betrachtet sie aus der juristischen Perspektive und immer mit dem Ziel, pragmatische Lösungen für die Anwender zu finden.
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Erst Prozess, dann KI: Was moderne Kanzleien wirklich auszeichnet
Viele Kanzleien investieren in KI-Tools und wundern sich anschließend über ausbleibende Wirkung. Der Grund liegt selten am Tool. Er liegt in fehlenden Prozessen, unstrukturierten Daten und ungeklärten Verantwortlichkeiten. Technologie folgt Struktur, nicht umgekehrt.
Insellösungen ohne Integration
Eine Kanzlei führt ein KI-gestütztes Vertragsprüfungssystem ein. Das Rollout gelingt reibungslos. Sechs Monate später die ernüchternde Erkenntnis: Das Tool wird von weniger als einem Drittel der Praxisgruppen genutzt, die Ergebnisse werden nicht in bestehende Workflows integriert und für die Qualitätskontrolle fühlt sich niemand verantwortlich. Das Tool war gut, die Voraussetzungen fehlten.
Dieses Bild ist kein Einzelfall: Die Legal-Tech-Umfrage 2025 zeigt: Während erst 16 Prozent der Kanzleien KI aktiv nutzen, signalisieren 64 Prozent konkrete Investitionsabsichten. Dieses Gefälle ist strukturell bedingt, nicht technologisch.
Systemarchitektur als Grundlage moderner Kanzleien
Kanzleien verfügen heute über leistungsfähige Software, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und zunehmend auch über KI-Tools. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht in der Einführung von Einzellösungen, sondern in ihrer Kohärenz: Praxisgruppen und Arbeitsbereiche operieren häufig mit eigenen Standards, Tools und Entscheidungslogiken. Was in einem Bereich funktioniert, ist im nächsten nicht reproduzierbar.
Eine moderne Kanzlei zeichnet sich deshalb nicht durch die Anzahl ihrer Tools aus, sondern durch deren Vernetzung und Konsistenz. Systemarchitektur meint dabei die Gesamtheit der organisatorischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verstehen, die Mandatsbearbeitung, Wissenstransfer und Kanzleiführung tragen. Standardisierte Workflows, klare Schnittstellen, strukturierte Datenhaltung sowie definierte Verantwortlichkeiten müssen nicht zwingend neu aufgebaut, aber konsequent integriert und verbindlich gemacht werden.
Nachfolgendes Reifegradmodell hilft bei der Einordnung:
1. Auf Stufe 1 (reaktiv) sind Prozesse personenabhängig und Systeme fragmentiert: KI-Einsatz verpufft hier wirkungslos.
2. Stufe 2 (standardisiert) zeichnet sich durch dokumentierte Workflows und klare Verantwortlichkeiten aus: Selektiver KI-Einsatz wird möglich.
3. Auf Stufe 3 (skalierbar) sind Systeme integriert, Daten strukturiert und Governance etabliert: KI kann kanzleiweit und wirtschaftlich genutzt werden.
Prozess vor Technologie
Ein häufiger Fehler besteht darin, KI als Lösung für strukturelle Inkohärenz zu betrachten. Tatsächlich entfaltet sie ihren Mehrwert nur auf Basis funktionierender, standardisierter Prozesse.
Die Einführung sollte deshalb systematisch erfolgen: Ausgangspunkt ist die Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und eine präzise Analyse des bestehenden Ablaufs. Wer KI etwa in der Vertragsprüfung einsetzen will, muss zuerst wissen, wie Verträge heute tatsächlich bearbeitet werden. Welche Prozessschritte durchläuft ein Vertrag vom Erstentwurf bis zur Freigabe? Wer ist zu welchem Zeitpunkt eingebunden? Wo entstehen regelmäßig Rückfragen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder unklarer Zuständigkeiten?
Viele dieser Reibungspunkte lassen sich bereits ohne KI beheben – etwa durch standardisierte Vorlagen, klare Freigabestrukturen oder automatisierte Erinnerungen. Der verbleibende Teil definiert den sinnvollen Einsatzbereich für KI: nicht als Problemlöser, sondern als skalierendes Element, das auf einem bereits stabilen Fundament aufsetzt.
Daten und Governance als Voraussetzung
Im nächsten Schritt folgt die Frage nach den Daten. Damit ein KI-System Verträge sinnvoll prüfen oder Formulierungen vorschlagen kann, muss es auf verlässliche und konsistente Daten zugreifen können: Wo liegen die Musterverträge? Sind diese aktuell? Welche Informationen, etwa zu den Vertragsparteien, müssen zwingend erfasst sein, damit das System sinnvoll arbeiten kann? Genau hier scheitern viele Implementierungen: nicht am Tool, sondern daran, dass die benötigten Daten entweder nicht existieren, nicht auffindbar oder nicht einheitlich strukturiert sind.
Dieser Schritt führt unmittelbar zur Governance-Frage und damit zu einem Aspekt, der seit 2025 auch regulatorisch verbindlich ist. Mit dem EU AI Act gelten Kanzleien, die KI einsetzen, als sog. „Deployer“ i.S.d. KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Das bedeutet konkret, dass dokumentiert werden muss, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie die Qualität der Ergebnisse sichergestellt wird. Für das Beispiel der Vertragserstellung heißt das: Wer prüft das KI-Ergebnis abschließend? Wie wird sichergestellt, dass kein Vertrag ohne menschliche Kontrolle versendet wird? Diese Fragen sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller KI-Nutzung.
Schließlich braucht es klare Zuständigkeiten für Implementierung, Evaluation und Qualitätssicherung. Eine dedizierte „Legal Tech“- bzw. „Legal Operations“-Rolle hat sich dabei als wirksames strukturelles Mittel bewährt, um KI-Projekte vom Piloten in die operative Nutzung zu überführen.
Der stille Wettbewerbsvorteil strukturierter Kanzleien
Durch standardisierte Workflows, dokumentierte Entscheidungslogiken und integrierte KI-Unterstützung wird Expertise systematisiert. Das bedeutet nicht Standardisierung auf Kosten juristischer Qualität, sondern Entlastung von repetitiven Tätigkeiten und Freisetzung von Kapazitäten für strategische Beratung. Skalierbarkeit ist zugleich ein Mandantenwert: Wer konsistente, dokumentierte Prozesse vorweisen kann, demonstriert Qualität; insbesondere gegenüber Mandanten mit eigenen Legal-Operations-Strukturen.
Die Entscheidung, die alles verändert
Die Frage, ob KI in Kanzleien eingesetzt wird, ist faktisch entschieden. Der deutsche Legal-Tech-Markt umfasst inzwischen rund 300 aktive Unternehmen; KI ist zentraler Treiber und kein Randthema mehr. Die eigentliche Frage ist, ob der Einsatz nachhaltige Wirkung entfaltet.
Wer heute in Systemarchitektur investiert, schafft eine Organisation, die strukturell lernfähig ist und auf Technologieentwicklungen reagieren kann, die heute noch nicht absehbar sind. Der erste Schritt zur modernen Kanzlei ist kein Tool-Kauf. Er ist die Entscheidung, die eigene Organisation als System zu denken. Wer das tut, hat den entscheidenden Schritt bereits getan, noch bevor die erste Software lizenziert ist.
Autorin: Daina Böther-Schultze ist Wirtschaftsjuristin und als Legal Tech Engineer bei McDermott Will & Schulte tätig. Ihr Interesse an Legal Tech vertiefte sie im Rahmen ihres LL.M.-Studiums, in dem sie sich fundierte Kenntnisse an der Schnittstelle von Recht und Technologie aneignete. Seit mehreren Jahren engagiert sie sich zudem als Mitglied des Legal Tech Lab Cologne e.V. und ist Gründerin der Plattform mindherbusiness.de
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Europäische Rechts-KI Software Alawyer startet in Österreich
Alawyer, eine KI Software zur Unterstützung bei der Beantwortung von Rechtsfragen aus Österreich, ist ab sofort mit Inhalten aus elf europäischen Jurisdiktionen verfügbar. Sie liefert Privatpersonen wie Unternehmen rechtliche Orientierung auf Basis offizieller Quellen und Fachliteratur.
Alawyer verfolgt einen benutzerfreundlichen Ansatz. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch. Dabei folgt sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte werden verständlich und nachvollziehbar aufbereitet, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in ist dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt.
„Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Alawyer.
Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland mit dazu. In den kommenden Monaten wird Alawyer für Nutzer:innen aus all diesen Ländern verfügbar sein. Der Rest der EU folgt bis zum Jahresende.
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BEAMON AI und Schweitzer: Fachwissen trifft KI-Arbeitsplatz
Künstliche Intelligenz verändert die juristische Arbeit spürbar. Gleichzeitig stehen viele Kanzleien und Rechtsabteilungen vor einer zentralen Frage:
Wie lässt sich Fachwissen so integrieren, dass es verlässlich, strukturiert und rechtssicher im Arbeitsalltag genutzt werden kann?
Als Spezialist für Fachwissen und effiziente Arbeitsprozesse verbindet Schweitzer kuratierte Inhalte mit technologischer Kompetenz. Gemeinsam mit BEAMON AI stellen wir Ihnen eine Lösung zur Verfügung, die juristische Arbeitsprozesse gezielt vereinfacht – von der Recherche bis zur abschließenden Prüfung.
BEAMON AI ist speziell auf juristische Anforderungen ausgerichtet. Der KI-Arbeitsplatz unterstützt Sie dabei, relevante Inhalte schneller zu erschließen, Argumentationen fundiert zu entwickeln und wiederkehrende Aufgaben strukturiert zu organisieren.
Sie reduzieren den Such- und Verwaltungsaufwand – und gewinnen somit Zeit für das Wesentliche.
Ihr Mehrwert bei Schweitzer:
- 30 Tage kostenfreien Praxistest
- kostenfreie Webinare für einen einfachen Einstieg
- persönliche Begleitung bei der Einführung
- 20 % Rabatt für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins
Weitere Informationen: Schweitzer – BEAMON
Der Beitrag BEAMON AI und Schweitzer: Fachwissen trifft KI-Arbeitsplatz <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
KI-Recht visualisiert – Ein LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk für das Zusammenspiel von AI Act und EU-Digitalrecht
Neun EU-Rechtsakte regulieren denselben digitalen Raum. Sie verweisen aufeinander, überlappen an vielen Stellen und widersprechen sich an manchen. Eine offizielle konsolidierte, maschinell abfragbare Übersicht über die Wechselwirkungen des AI Act (AIA) mit CRA, CSA, NIS2, DSGVO, DA, DGA, DSA und DMA gibt es bisher nicht. Dies war der Anlass für ein eigenes lebendiges, LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk, das die Interaktion des AIA mit den anderen acht Rechtsakten sichtbar macht (kostenlos in Obsidian visualisiert) und sich mittels KI-Sprachmodell abfragen lässt. Ein vergleichbarer Ansatz wurde insb. durch Andrej Karpathy geprägt, der u.a. den Begriff des LLM-Wikis etablierte.
Ein Wissensnetzwerk als Abfragebasis
Das navigierbare Netzwerk besteht im Kern aus den Artikeln der Rechtsakte, Querverweisen und Quellen. Im Graph View ist jeder Artikel und jede Quelle ein Node, jede Verbindung zwischen Artikeln bzw. Quellen eine Kante. Das Netzwerk liegt als Sammlung von Markdown-Dateien lokal auf dem Rechner, sodass man nicht an ein bestimmtes LLM oder Programm zur Visualisierung gebunden ist, da Obsidian nur ein austauschbarer Viewer ist. Zudem wird es nicht statisch gepflegt, sondern von Claude i.R.v. Claude Cowork mit Ordnerzugriff aktiv bearbeitet, um neu hochgeladene Quellen einzupflegen, Verknüpfungen zu ergänzen und Arbeitsschritte zu dokumentieren.
1. Normtexte als Markdown-Dateien
Als Erstes erfolgte eine Überführung der Volltexte in einzelne Markdown-Dateien pro Artikel und für jeden Rechtsakt in einem eigenen Unterordner. Für den AIA werden die Artikel durch die Anhänge und passende Erwägungsgründe ergänzt. Jede Datei folgt demselben Aufbau: YAML-Frontmatter mit Metadaten (Gesetz, Artikelnummer, Querverweise, Schlüsselbegriffe) am Anfang der Datei sowie daran anschließende strukturierte Abschnitte für Normtext, Querverweise mit ergänzenden Hinweisen, Quellen nach neun Ebenen und Praxishinweise.
2. Zweistufige Verknüpfung
Danach folgte eine zweistufige Verknüpfung der AIA-Artikel. Ausgangspunkt war die EP-Studie „Interplay between the AI Act and the EU digital legislative framework“ (PE 778.575), ergänzt durch eigene Überlegungen.
Erste Stufe:
a) Verweise innerhalb des AIA selbst (intern) vs. Verweise auf Normen aus anderen Rechtsakten (cross), danach differenziert, ob der Artikel auf einen anderen Artikel verweist, oder von welchem anderen Artikel der jeweilige Artikel referenziert wird sowie
b) Verweise, die ausdrücklich im Normtext vorkommen (explizit) vs. nur thematische Verweise (implizit).
Zweite Stufe:
Anschließend wurde jeder Verweis danach klassifiziert, ob ein overlap, ein gap oder eine inconsistency vorliegt. Ein overlap ist gegeben, wenn der AI Act und der herangezogene Digitalrechtsakt identische oder ähnliche Pflichten auferlegen, z.B. die parallele Pflicht zu einer Grundrechte-Folgenabschätzung gem. Art. 27 AI Act und einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO. Ein gap liegt vor, wenn ein Regelungsgegenstand, der logischerweise von einem der beiden Rechtsakte hätte erfasst werden müssen, tatsächlich von keinem hinreichend geregelt wird, so etwa bei der Ausübung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung nach Art. 15 bis 22 DSGVO). Diese sind praktisch kaum durchsetzbar, sobald die personenbezogenen Daten in den Modellgewichten eingebettet oder zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit nach dem AI Act gespeichert werden, ohne dass einer der beiden Rechtsakte regelt, wie das Recht in diesem Kontext zu verwirklichen ist. Eine inconsistency ist anzunehmen, wenn die Pflichten inhaltlich auseinanderlaufen, bspw. wenn Art. 10 Abs. 5 AI Act die Verarbeitung besonderer Datenkategorien zur Überwachung und Korrektur von Verzerrungen verlangt, während Art. 9 DSGVO eine solche Verarbeitung nur unter eng gefassten Ausnahmetatbeständen gestattet (die aktuellen Omnibus-Entwicklungen an dieser Stelle ausgeklammert). Identifizierte Widersprüche und Überschneidungen werden durch das LLM nicht aufgelöst, sondern dokumentiert und sichtbar gemacht, damit sich nicht vorschnell für eine Richtung entschieden wird.
3. Quellen nach neun Ebenen
Anschließend wurden relevante Quellen eingebunden und nach einer Hierarchie (Ebenen 01 bis 09) systematisiert: von EU-Primärrecht (01) über Sekundärrecht (02), technische Standards (03), Behördenleitlinien (04) und Rechtsprechung (05) bis hin zu offiziellen Positionen (06), Konsultationsdokumenten (07), Forschung (08) und Industrie/Medien (09), um der unterschiedlichen Aussagekraft und Bedeutung Rechnung zu tragen, insb. wenn es zwischen den Quellen zu Widersprüchen kommt.
4. Graph View
Das entstandene Wissensnetzwerk lässt sich im Graph View visualisieren. Hilfreich ist, dass sich die einzelnen Nodes mit ihren jeweiligen Verknüpfungen separat anzeigen lassen, da ein Blick auf das Gesamtnetzwerk zwar beeindruckend, für sich genommen jedoch nur begrenzt hilfreich ist.
5. Zentrale Steuerdateien
Den Rahmen für die Arbeit im und mit dem Wissensnetzwerk setzen insb. folgende, ebenfalls im Ordner hinterlegte, Dateien:
· CLAUDE.md: Verhalten, Regeln, Strukturen, Workflows, Templates. Sie wird zu Sessionbeginn zwingend vom LLM gelesen und stellt sicher, dass das LLM bei jedem Start denselben Wissensstand hat.
· _KOLLISIONEN.md: Normwidersprüche sowie Quellkonflikte werden dokumentiert und nicht aufgelöst.
· _AUDIT-LOG.md: Alle Änderungen, die in einer Session vorgenommen wurden, werden automatisch anhand einer Anleitung dokumentiert.
· _HANDOVER.md und Berichte: Zusätzlicher Kontext für ggf. andere LLMs, die keinen Zugriff auf den bisherigen Gesprächsverlauf haben, um dadurch fehlenden Kontext aus früheren Sessions zu kompensieren.
· INDEX.md und _PLANUNG.md: Gesamtübersicht über das Netzwerk (bspw. Anzahl der hinterlegten Dateien und Nodes) und Entwicklungsroadmap, in der offene Entwicklungsaufgaben und Ideen dokumentiert sind.
6. Der QUERY-Workflow
Eine QUERY.md definiert, wie juristische Fragen beantwortet werden. Claude liest zunächst die relevanten Artikel-Nodes, dann die verlinkten Quelldateien sowie die hinterlegten PDFs. Jede Aussage wird mit Artikel und Absatz belegt, jede Quelle mit Hierarchieebene gekennzeichnet. Schnittstellen zwischen Rechtsakten werden auch in der Antwort nicht aufgelöst, sondern nach den obigen Vorgaben explizit als overlap, gap oder inconsistency markiert, mit Verweis auf die betroffenen Normen und den aktuellen Regelungsstand.
Was lässt sich damit machen?
Einerseits ist der Ansatz hilfreich für das eigene vernetzte Durchdringen der Materie durch die aufbereiteten klickbaren Verlinkungen und die visualisierte Darstellung (Linked Thinking). Zugleich dient er als strukturierte Abfragebasis für ein LLM mit Ordner-Zugriff, um in der Praxis fundiertere Antworten zu erhalten.
Das System ist Work in Progress und soll daher vor allem Anregung für die Auseinandersetzung mit dem hier vorgestellten Ansatz sein, der sich selbstverständlich auf andere Rechtsgebiete übertragen lässt. Wer im Legal-Tech-Bereich ähnliche Strukturen aufbaut, durch eigene Ideen ergänzt und teilt, treibt den Bereich weiter voran. Abschließend sei noch darauf hinzuweisen, dass Google kürzlich das Open Knowledge Format (OKF) als offenen und formalisierten Standard veröffentlicht hat, der strukturell denselben Ansatz erfasst.
Autor: Adrian Janßen ist studentischer Mitarbeiter bei der auf IT- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei JUN Legal und hat dort seinen Schwerpunkt im Bereich Künstliche Intelligenz in rechtlicher wie technischer Hinsicht. Zudem war er in einem KI-Forschungsprojekt der Universität Würzburg tätig und teilt aktuelle Entwicklungen im Bereich der KI-Regulierung frei zugänglich auf LinkedIn u.a. im „Weekly Update Digital-Recht“-Newsletter.
Der Beitrag KI-Recht visualisiert – Ein LLM-gepflegtes Wissensnetzwerk für das Zusammenspiel von AI Act und EU-Digitalrecht erschien zuerst auf .
Warum das Notariat wie geschaffen für KI-Workflows ist
Der Fachkräftemangel ist für viele Notariate längst zur zentralen Herausforderung geworden. Gleichzeitig steigen Vorgangszahlen, Mandantenerwartungen und Dokumentationsanforderungen. Die entscheidende Frage lautet daher: Wie können Notariate mit knapper werdenden Teams zuverlässig mehr leisten, ohne die Belastung weiter zu erhöhen?
Eine Antwort liegt nicht nur im Arbeitsmarkt, sondern auch in der Software, mit der täglich gearbeitet wird.
Genau diesen Zusammenhang untersucht das neue LawX Whitepaper „Neues Arbeiten im Notariat – mit digitalen Workflows und KI in die Zukunft“. Grundlage sind über 100 bundesweit geführte Gespräche mit Notarinnen, Notaren und ihren Teams. Das Ergebnis ist eindeutig: Viele operative Engpässe entstehen nicht durch die notarielle Arbeit selbst, sondern durch veraltete Systemstrukturen, manuelle Routinen und fehlende Workflow-Begleitung.
Fachkräftemangel trifft auf Bestandssysteme
Mehr als 85 Prozent der Befragten berichten von spürbarem oder massivem Fachkräftemangel. Gleichzeitig kritisieren mehr als 80 Prozent die Bedienbarkeit und fehlende Workflow-Unterstützung ihrer aktuellen Software. Viele dieser Systeme stammen in ihrer Grundarchitektur aus einer Zeit, in der digitale Workflows, Automatisierung und KI noch keine Rolle spielten.
Das Problem zeigt sich im Alltag: Daten werden aus E-Mails, Formularen, Registern oder Dokumenten manuell übertragen. Vorlagen werden per Copy-Paste befüllt. Fristen und Wiedervorlagen müssen händisch nachgehalten werden. Informationen liegen verteilt in Akten, Postfächern, Dokumenten und einzelnen Systemen.
So wird wertvolle Arbeitszeit gebunden, die angesichts knapper Personalressourcen dringend für wichtigere Aufgaben gebraucht wird. Hinzu kommt: Junge Fachkräfte erwarten moderne Arbeitsmittel und flexible Arbeitsmodelle. Wer im Bewerbungsprozess auf veraltete Oberflächen und starre Abläufe trifft, entscheidet sich häufig anders.
Warum KI im Notariat bei Workflows beginnt
Notarielle Vorgänge sind anspruchsvoll, aber in vielen Teilen strukturiert. Sie folgen wiederkehrenden Abläufen, benötigen präzise Daten, verlässliche Dokumente, klare Fristen und saubere Kommunikation mit Beteiligten, Gerichten, Registern und Behörden.
Genau deshalb ist das Notariat besonders geeignet für KI-gestützte Workflows. Der größte Hebel liegt nicht darin, einzelne Texte automatisch zu formulieren. Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn Daten, Akten, Dokumente, Kommunikation, Fristen und Vollzug intelligent miteinander verbunden werden.
KI kann eingehende Informationen auslesen, Beteiligte erkennen, Daten in Vorlagen übernehmen, nächste Schritte vorbereiten und Teams bei wiederkehrenden operativen Aufgaben entlasten. Die rechtliche Prüfung und Verantwortung bleiben dabei selbstverständlich bei den Berufsträgerinnen und Berufsträgern.
LawX: Das KI-Betriebssystem der nächsten Generation
LawX wurde entwickelt, um genau diese neue Arbeitsweise möglich zu machen. LawX ist mehr als herkömmliche Kanzleisoftware: ein KI-gestütztes Betriebssystem der nächsten Generation für Kanzleien, Anwaltsnotariate und Notariate.
Im Zentrum steht LawX Core. Der operative Kern verbindet Datenerfassung, Fallmanagement, Vorlagenbefüllung, Kommunikation und Finanzmanagement in einer cloudbasierten Anwendung. Die KI von LawX verzahnt diese Bereiche übergreifend und macht aus einzelnen Arbeitsschritten einen intelligenten Workflow.
Für Notariate wird LawX Core durch notarielle Fokusbereiche ergänzt. So unterstützt LawX typische notarielle Abläufe von der Datenerfassung über die Dokumentenerstellung bis zur weiteren Bearbeitung und Abrechnung. Die Anforderungen anwaltlicher Einheiten sind dabei mitgedacht: Auch Anwaltskanzleien und Anwaltsnotariate profitieren von denselben Grundprinzipien – weniger manuelle Routinen, bessere Aktenstruktur und mehr operative Effizienz.
LawX verbindet moderne KI mit einer sicheren Infrastruktur, die Datenschutz, Vertraulichkeit und berufsrechtliche Anforderungen von Anfang an mitdenkt. Das cloudbasierte Betriebssystem wurde speziell für die besonderen Anforderungen des Berufsstands in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Praxis entwickelt. LawX Care begleitet zudem Migration, Einrichtung und Start, damit bestehende Daten, Dokumente und Vorlagen strukturiert und schnell übernommen werden können.
Mehr Effizienz. Weniger Aufwand. LawX.
Das Whitepaper zeigt: Die Zukunft des Notariats liegt nicht in weiteren Insellösungen, sondern in durchgängigen digitalen Workflows. Genau hier setzt LawX an. Das vollständige Whitepaper „Neues Arbeiten im Notariat – mit digitalen Workflows und KI in die Zukunft“ steht kostenfrei zum Download bereit.
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Vom Legal Tech Race zum AI Race und worauf es beim Rennen wirklich ankommt
„Wir nutzen Legal Tech schon seit Jahren“ oder „Wir nutzen als Legal auch ChatGPT/Claude“. Diese Sätze sind oft aus Rechtsabteilungen und Kanzleien zu hören. Häufig werden sie in der Erwartung geäußert, doch eigentlich schon genug zu tun, um moderne Tech-Lösungen für die Rechtsberatung zu nutzen. Dahinter wirken unterschiedliche Strategien, Tech in der Rechtsberatung zu nutzen und in der sich rasant entwickelnden Branche nicht als Rechts-Dinosaurier zurückzufallen.
Für Entscheider:innen aus der Rechtsbranche stellt sich die entscheidende Frage: Brauche ich Legal Tech noch, wenn ich generalistische KI-Tools habe?
Die Antwort ist komplexer, als sich innerhalb des allgemeinen KI-Hypes vermuten lässt.
Legal Tech: Vom Nischenmarkt zu beeindruckenden Zahlen
Zunächst ein Blick auf die Zahlen. Während Legal Tech in den 2010-er Jahren ein Nischenmarkt war, ist das Gesamt-Exit-Volumen in 2025 laut Legalcomplex auf rund 2,3 Milliarden US-Dollar gewachsen. Dazu beigetragen hat sicher auch der prominente Exit von Libra an Wolters Kluwer für 90 Millionen Euro.
Daneben legen AI First Player im Rechtsmarkt zu, die nicht nur bestimmte Legal-Abläufe in Tech abbilden, sondern eine gesamte Legal Operations AI Umgebung aufbauen und vertreiben.
Bereits vorab fremdfinanzierte Legal AI Unternehmen legen beeindruckende Bewertungen in ihren aktuellen Finanzierungsrunden vor. Das schwedische Unternehmen Legora hat seit seiner Series-D-Finanzierungsrunde (2026) in Höhe von 550 Millionen Dollar eine Unternehmensbewertung von 5,55 Milliarden US-Dollar. Und auch das kanadische Unternehmen Clio erzielt bereits in 2025 (Series-G-Finanzierungsrunde in Höhe von 500 Millionen Dollar) eine Bewertung von 5 Milliarden US-Dollar. In diese Reihe gehört natürlich auch das US-Unternehmen Harvey mit einer Bewertung von 11 Milliarden US-Dollar (Series-D-Finanzierungsrunde in Höhe von 200 Millionen US-Dollar in 2026 u.a. mit den namhaften US-Investoren Sequoia und Kleiner Perkins). Da typischerweise innerhalb der Finanzierungsrunden nach der Erstfinanzierungsphase ab Series „A“ gezählt wird, kann man sehen, dass hier mehrere Finanzierungen stattgefunden haben, die zu diesen Bewertungen der Series „D“ bzw. „G“ führten. Insgesamt sieht man zudem, dass sich das Kapital im Markt auf wenige Plattformen konzentriert.
Wer sitzt langfristig an der Wertschöpfung?
In einer ersten Phase haben wir bei Legal Tech Punktlösungen gesehen, die bestimmte rechtliche Workflows abbilden und so Effizienzgewinne generieren. Startpunkte dafür sind etwa Ablagesysteme für Verträge bzw. Mandatsbeziehungen oder das Management von rechtlichen Vorlagen.
Aktuell sind wir in einer neuen Phase von KI-Plattformen angekommen, die End-to-End-Systeme und Agenten im Rechtsbereich anbieten, aber als gesamtes Operating System in tief integrierten Workflows wirken. Dazu gehören nicht nur die erwähnten AI First Unternehmen aus dem Rechtsbereich, sondern auch eigene Produkte und Features von Anbietern von generalistischen KI-Modellen, etwa Claude for Legal des US-Unternehmens Anthropic, das kurz vor seinem Börsengang steht.
Der Wettbewerb findet also nicht mehr innerhalb von Legal Tech statt, sondern zwischen vertikalen AI-Plattformen und horizontalen Foundation Models. Es bleibt spannend abzuwarten, wer die langfristige Wertschöpfung im Rechtsmarkt halten kann. Die Legal Tech Tools mit spezieller Benutzeroberfläche, Legal Tech eigenen Daten und Workflows, oder die Anbieter von KI Foundation Modellen, die, wie Anthropic, selbst Legal Features anbieten?
Was meiner Meinung nach schon klar ist: Das Legal Tech Race ist vorbei. Wir sind im Legal AI Stack Race angekommen.
Infrastruktur First
Hektisch alle neuen KI-Anwendungen einzukaufen wird nicht ausreichen, um echten Mehrwert für die Rechtsberatung und -anwendung zu schaffen. Es geht hauptsächlich um ein Infrastruktur-Rennen. Also gezielte Investitionen in Infrastruktur der angebotenen Tools und der nutzenden Akteure im Rechtsmarkt.
Der KI-Markt ist aktuell groß, er wird jedoch insbesondere im Rechtsbereich auf die Unternehmen zusammenschrumpfen, die Lösungen anbieten, die qualitativ hochwertige Ergebnisse liefern und für die Nutzer:innen ohne große Brüche und Hürden erreichbar sind.
Unabhängig davon, für welchen Tool Stack sich eine Rechtsabteilung, Kanzlei oder ein anderer Akteur im Rechtsmarkt entschieden hat, ohne Infrastruktur Investment wird es nicht gehen. Dieses Investment muss sowohl in das Wissen der Teams und Rechtsberater:innen, als auch in effektive und am besten noch souveräne IT-Strukturen getätigt werden.
Ausblick für das Rennen
Wer also noch an reinen Legal Tech Lösungen festhält, kann schnell zurückfallen. Wir alle im Rechtsmarkt sollten uns auch mit Legal AI Stacks beschäftigen.
KI für die Rechtsberatung nicht zu nutzen ist keine Option mehr. Dafür entwickelt sich KI zu schnell und ist schon zu gut, gleichwohl es eine innovative Technologie bleibt.
Wer KI bereits nutzt, hat drei Handlungsoptionen für eine KI-Strategie: KI-Lösungen selbst bauen oder individuell anpassen für die Rechtsberatung (Make). KI-Lösungen extern einkaufen (Buy). Oder mit der aktuell in Verwendung befindenden Legal Tech mit KI-Funktionen und/oder KI Stack weiterarbeiten (Wait).
Innerhalb dieser Kategorien bleibt noch die Entscheidung, wie mit Legal Tech verfahren werden soll. Die Rechtsberater:innen, die auf generalistische KI-Lösungen statt Legal Tech setzen, können eine sich schnell entwickelnde Wertschöpfung daraus ziehen, die Qualität leidet aber für juristische Inhalte teilweise noch. Viele Legal Tech Anbieter integrieren eigene KI-Lösungen und bieten sie ihren Kunden an, wobei Ergebnisse hinter der Leistung von den sich rasant entwickelten generalistischen KI-Lösungen zurückbleiben können. Für die eigene Organisation geeignete Lösungen für die Rechtsberatung können aktuell ebenfalls Hybride aus Legal Tech und KI sein.
IT-Anwendungen und/oder KI in der Rechtsberatung müssen zur eigenen Einheit passen und brauchen das notwendige Infrastruktur-Fundament. Also nicht jeden KI-Hype mitnehmen und erstmal beobachten?
Was jedenfalls nicht warten kann, ist das Investment in gezielten Wissensaufbau und IT-Systeme, die wir für eine Rechtsberatung in 2026 und darüber hinaus unbedingt brauchen.
Autorin: Magda Grünenwald ist Rechtsanwältin, zertifizierte Coach und Trainerin für Jurist:innen und Teams. Basierend auf eigener Erfahrung, etwa als General Counsel des Robotics Startups Wandelbots, hilft sie mit Transition.Training.Tech. Legal Stakeholdern dabei, Automatisierung und KI in der Rechtsberatung effektiv und mit der notwendigen Portion Change Management auf- und auszubauen. Als Mitgründerin des New Legal Network setzt sie sich für ganzheitliche Rechtsberatung ein.
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