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Welche Fähigkeiten benötigen Jurist:innen in der Zukunft – Interview mit Dr. Nadine Lilienthal

30.06.2026

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Gastgeber Dr. Daniel Halft (AnwaltsCampus) spricht mit Dr. Nadine Lilienthal zum Thema „Welche Fähigkeiten benötigen Jurist:innen in der Zukunft“. Dr. Lilienthal ist Rechtsanwältin, ehemalige Unternehmensjuristin, Head of Legal Expertise & Alliances DACH bei DiliTrust und Legal AI & Legal Innovation Expertin. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:

1. Fachliche Exzellenz bleibt entscheidend
KI ersetzt juristische Expertise nicht, sondern macht sie noch wertvoller. Wer sich in einem Fachgebiet tief spezialisiert und Zusammenhänge ganzheitlich versteht, kann KI sinnvoll einsetzen und sich klar vom Wettbewerb abheben.

2. Neue Kompetenzen werden unverzichtbar
Neben juristischem Wissen gewinnen der sichere Umgang mit KI, strategisches Denken, interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Fähigkeit, mit Unsicherheit umzugehen, zunehmend an Bedeutung.

3. Menschliche Stärken werden zum Wettbewerbsvorteil
Kommunikation, Empathie und die Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, werden wichtiger, weil Mandanten nicht nur rechtliche Lösungen, sondern auch Orientierung und Sicherheit erwarten.

4. KI-Potenziale werden noch zu wenig genutzt
Viele Kanzleien und Rechtsabteilungen verfügen bereits über KI-Tools, schöpfen deren Möglichkeiten jedoch nicht aus, weil Wissen, Zeit oder passende Schulungen fehlen.

5. Kontinuierliche Weiterentwicklung ist entscheidend
Wer bereit ist, eigenverantwortlich zu lernen, die eigenen Stärken auszubauen und sich an den Wandel anzupassen, wird in einer von KI geprägten Rechtswelt langfristig erfolgreich sein.

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Deutschlands Justiz im digitalen Wandel: Der Digital Justice Summit 2026

29.06.2026

Der Digital Justice Summit bringt führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die Zukunft der digitalen Rechtslandschaft zu diskutieren. Der Artikel beleuchtet zentrale Themen des Summits 2026 – von Justizcloud und Künstlicher Intelligenz bis zur Modernisierung von Verfahren – und gibt einen Überblick über den Kongress, den Digital Justice Award sowie aktuelle Erkenntnisse aus dem Digital Justice Monitor.

Wie kann die Justiz im digitalen Zeitalter leistungsfähig, effizient und bürgernah bleiben? Diese Frage steht im Mittelpunkt des 5. Digital Justice Summit. Am 23. und 24. November 2026 treffen sich im Humboldt Carré in Berlin erneut Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, um über die Zukunft der digitalen Rechtspflege zu diskutieren und konkrete Lösungen voranzubringen.

Treffpunkt für die digitale Transformation der Justiz

Der Digital Justice Summit der Wegweiser Media & Conferences GmbH hat sich in den vergangenen Jahren zu einer zentralen Plattform für den Austausch über die Modernisierung der Justiz in Deutschland entwickelt. Beim fünften Summit kommen rund 300 Expertinnen und Experten zusammen, um über zentrale Herausforderungen und Reformen zu sprechen, von der Digitalisierung der Gerichte und deren Verfahren bis zum Einsatz neuer Technologien.

Die Veranstaltung bringt Entscheidungstragende aus allen Ebenen zusammen: Vertreterinnen und Vertreter aus Gerichten und Staatsanwaltschaften, aus Ministerien, Parlamenten und Verwaltungen ebenso wie Fachleute aus Wissenschaft, Verbänden und der Digitalwirtschaft. Ziel ist es, den Dialog zwischen Praxis, Politik und Technologieanbietern zu stärken und gemeinsam konkrete Lösungen für eine moderne Justiz zu entwickeln.

Die wichtigsten Themen für 2026

In diesem Jahr steht vor allem die Umsetzung digitalpolitischer Vorhaben im Fokus. Der Koalitionsvertrag sowie europäische Regulierungsvorhaben – etwa rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – setzen neue Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Justiz.

Zu den zentralen Themen des Summits zählen unter anderem:

· der Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud
· die Entwicklung interoperabler IT-Infrastrukturen
· der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Justizverfahren
· digitale Fachverfahren und automatisierte Prozesse
· Videoverhandlungen und vollständig digitale Gerichtsverfahren

Innovation sichtbar machen: der Digital Justice Award

Ein Höhepunkt des Summits ist erneut die Verleihung des Digital Justice Award. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, die die Digitalisierung der Justiz konkret voranbringen.

Der Award richtet sich an Initiativen aus Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltung, Wissenschaft und Legal-Tech-Szene. Gesucht werden innovative Lösungen, die Arbeitsprozesse vereinfachen, Verfahren beschleunigen oder den Zugang zum Recht verbessern.

Daten zur Digitalisierung: der Digital Justice Monitor

Eine wichtige Grundlage für die Diskussionen auf dem Summit liefert auch der Digital Justice Monitor. Die Studie von Wegweiser analysiert regelmäßig den Stand der Digitalisierung der Justiz in Deutschland.

Sie untersucht unter anderem:

· den Einsatz digitaler Verfahren in Gerichten
· den Fortschritt bei der Einführung elektronischer Akten
· die Nutzung von Videoverhandlungen
· den Einsatz datenbasierter Technologien

Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse darüber, wo Deutschland bei der Modernisierung der Justiz steht und welche Schritte notwendig sind, um die Digitalisierung weiter voranzutreiben.

Rückblick: Impulse vom Digital Justice Summit 2025

Bereits der 4. Digital Justice Summit im November 2025 zeigte, wie groß der Reformdruck in der Justiz inzwischen ist. Zu den Referierenden zählten unter anderem Staatsminister Georg Eisenreich, Ministerin Prof. Kerstin von der Decken, Minister Dr. Benjamin Grimm sowie die Harvard-Professorin Michele DeStefano. Einer der Höhepunkte war zudem der Auftritt von Justizministerin Dr. Stefanie Hubig.

Inhaltlich standen Themen wie die bundeseinheitliche Justizcloud, Künstliche Intelligenz, der Pakt für den Rechtsstaat sowie neue Ansätze wie Rulemapping im Mittelpunkt. Ein zentrales Learning der Veranstaltung: Die größte Gefahr für den Rechtsstaat ist nicht technologische Entwicklung, sondern Ineffizienz in Verfahren und Strukturen. Digitalisierung wurde daher nicht nur als IT-Projekt verstanden, sondern als grundlegende Modernisierung von Arbeitsprozessen, Infrastruktur und Organisationskultur in der Justiz. Der Summit machte deutlich: Eine moderne digitale Infrastruktur ist entscheidend, damit Gerichte schneller, zugänglicher und zukunftsfähig arbeiten können.

Gemeinsam die Justiz von morgen gestalten

Der Digital Justice Summit versteht sich nicht nur als Konferenz, sondern als Plattform für konkrete Veränderungen. Politik, Justiz und Technologieanbieter kommen hier zusammen, um gemeinsam an Lösungen für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Justiz zu arbeiten.

Wenn sich am 23. und 24. November 2026 im Humboldt Carré erneut Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland treffen, steht daher vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Wie kann der Rechtsstaat im digitalen Zeitalter stark und handlungsfähig bleiben?

Der Digital Justice Summit will darauf Antworten geben – und Impulse für die Justiz der Zukunft setzen.

Autorin: Anna-Janina Stöhr ist Redakteurin bei dem Online-Fachportal Verwaltung der Zukunft (VdZ.org) der Wegweiser Media & Conferences GmbH. Fokus des Portals sind die Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, mit Schwerpunkten wie der Beschaffung, der Justiz und dem Einsatz von KI.

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Drei Jahre Legal AI: Was geblieben ist

26.06.2026

Seit drei Jahren wird der Rechtsmarkt von einer Frage begleitet: Was macht künstliche Intelligenz mit dem Anwaltsberuf? Eine Antwort haben wir noch immer nicht. Was wir aber wissen ist, dass die Voraussagen und Versprechen der vergangenen Jahre – heute – noch nicht eingetreten sind und teilweise vielleicht auch nie eintreten werden. Auf der anderen Seite ist mit Claude Opus in den vergangenen Monaten ein Modell auf den Weg gekommen, das auch abseits von Hype-Geschwurbel eine völlig neue Dimension darstellt. Ein guter Anlass für einen Rückblick auf die vergangenen drei Jahre.

ChatGPT erscheint am 30. November 2022. In den ersten Wochen ist die Reaktion in der juristischen Welt verhalten. Ein paar Technikbegeisterte spielen damit herum, testen ob das Modell die Grundzüge des BGB kennt, schreiben Witze auf Twitter. Die meisten Anwälte schauen kurz hin und machen weiter. Viele verwechseln es mit einer Suchmaschine und sind entsprechend enttäuscht, wenn das Modell den Wettlauf der Sicherungsgeber nicht auf 18-Punkte-Niveau erklären kann. Das ändert sich schnell.

Anfang 2023 kommen die ersten Berichte über Anwälte, die ChatGPT für juristische Recherchen nutzen. Harvey, damals noch kaum bekannt, schließt erste Pilotprojekte mit Großkanzleien ab. Im Mai übernimmt Thomson Reuters das Unternehmen Casetext für 650 Millionen Dollar, das erste deutliche Signal, dass institutionelles Kapital die Sache ernst nimmt.

Spätestens dann beginnen die Versprechen. Eine M&A-Due-Diligence soll künftig statt 500 Stunden nur noch 48 dauern. Die Kosten sollen von 500.000 auf 5.000 Dollar sinken. Die Billable Hour wurde in den vergangenen 3 Jahren öfter für tot erklärt als der Bitcoin.

Wer diese Zahlen und Prognosen hinterfragte, galt als jemand, der den Wandel verschläft. Ich habe mehrere Jahre in großen Litigation-Teams gearbeitet. Die wenigsten derjenigen, die damals und heute mit solchen Prognosen um sich warfen, hatten je ein Mandat betreut.

Was 2023 auch beginnt, aber erst 2024 richtig sichtbar wird: die Halluzinationen. Sprachmodelle sind keine Suchmaschinen. Sie wissen nicht, ob ein Urteil existiert. Vielmehr produzieren sie plausibel klingende Antworten. In den USA reichen Anwälte Schriftsätze mit erfundenen Urteilen ein. Die Fälle gehen durch die Medien, aber die Lektion kommt in der Breite nicht an.

In Deutschland tauchen 2025 ebenfalls erstmal Schriftsätze auf, die nicht existierende Urteile zitieren, vor dem AG Köln, dem OLG Celle, dem LG Frankfurt.

Während sich diese Fälle häufen, wächst der Markt ungebremst weiter. Insgesamt sammeln Legal-Tech-Startups wie Harvey und Legora 2025 weltweit Milliarden Dollar ein. Mehr, als mehrere Großkanzleien zusammengenommen in derselben Zeit umsetzen. Im selben Jahr erstellt Deloitte Australien ein Regierungsgutachten mit KI-Unterstützung, das erfundene Quellen und nicht existierende Gerichtsurteile enthält. Es kommt zur Teilrückzahlung. Deloitte gehört zu den Unternehmen, die KI-Transformation als Beratungsleistung verkaufen. Wie viel Qualitätskontrolle intern stattfand, lässt sich nicht beurteilen. Dass es jemandem hätte auffallen müssen, schon.

Die strukturellen Schwächen der Technologie bleiben trotzdem sichtbar. Der BullshitBench v2 testet 2025 über 70 Sprachmodelle mit juristisch klingenden, aber sinnlosen Fragen, also Fragen, die keine richtige Antwort haben, weil sie auf falschen Prämissen beruhen. Ein erfahrener Jurist erkennt das sofort. Die meisten Modelle antworten trotzdem. Die Reasoning-Modelle, die explizit auf Nachdenken ausgelegt sind, schneiden sogar schlechter ab als einfachere Varianten, weil sie darauf trainiert sind, eine Antwort zu produzieren, nicht darauf, eine falsche Frage zurückzuweisen.

Wo stehen wir also im März 2026? Die Versprechen von 2023 sind nicht eingetreten. Due Diligences dauern nicht wenige Minuten und auch nicht 48 Stunden. Anwälte sind kein Auslaufmodell. Die Billable Hour lebt und in den USA erreichen Stundensätze neue Höhen.

Was es unstreitig gibt, sind Werkzeuge, die bestimmte Aufgaben schneller machen – Recherche, Rohentwürfe, Dokumentenzusammenfassungen. Werkzeuge, die erhebliche Qualitätskontrolle erfordern. Ach ja: Und niemand traut sich 2026 mehr, Bindestriche zu verwenden, aus Angst, wegen KI-Nutzung auf den Deckel zu bekommen.

Gleichzeitig deutet sich gerade etwas an, das über inkrementelle Verbesserungen hinausgeht. Die aktuellen Spitzenmodelle, allen voran Claude Opus, produzieren juristische Texte, die qualitativ in einer anderen Liga spielen als noch vor einem Jahr. Vollständige Schriftsatzentwürfe mit Struktur, Subsumtion und Tenorierung, wo vor zwölf Monaten bestenfalls brauchbare Absätze herauskamen. Dazu kommen die sogenannten agentic-Fähigkeiten, also die Möglichkeit, Modelle eigenständig mehrstufige Aufgaben abarbeiten zu lassen. Und mit ihnen ein zweiter, vielleicht folgenreicherer Pfad: Anwälte beginnen, sich eigene Werkzeuge zu bauen.

Das Schlagwort dafür ist Vibe-Coding und es funktioniert schon heute viel besser, als die meisten erwarten würden. Was passiert mit einem Markt für juristische Standardsoftware, wenn die Nutzer anfangen, sich ihre Lösungen selbst zu bauen? Vor drei Jahren war „buy or build“ keine echte Frage. Software selbst zu entwickeln war für die allermeisten Kanzleien zu aufwendig, zu teuer, zu weit weg vom Kerngeschäft. Das hat sich verschoben. Für kleinere Einheiten wie Boutiquen oder Einzelanwälte ist der Eigenbau funktionaler Werkzeuge heute realistisch und auch für größere bald sicher umsetzbar.

Ob das reicht, um den milliardenschweren Anbietern Marktanteile abzunehmen, ist offen. Es ist gut möglich, dass in einem Jahr viele Kanzleien feststellen, dass sie für ihre konkreten Bedürfnisse keine Plattform brauchen, die acht Milliarden Dollar wert sein will. Es ist genauso möglich, dass Harvey, Legora und andere ihre Produkte so tief in Kanzleisysteme integrieren, etwa durch Funktionen wie Dokumentenmanagement, Aktenverwaltung und Abrechnung, dass ein Wechsel praktisch nicht mehr in Frage kommt.

Es bleibt also spannend.

Autor: Tobias Voßberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät an der Schnittstelle von geistigem Eigentum und neuen Technologien. Daneben analysiert er als Host des „Jura & KI“-Podcasts die Leistungsfähigkeit und Grenzen von KI-Werkzeugen in der Rechtsberatung und publiziert regelmäßig zu den Auswirkungen neuer Technologien auf die juristische Praxis. Seine Website ist unter www.iplaw.lol abrufbar.

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Wird Apple Intelligence der nächste Wettbewerber für juristische KI Software?

25.06.2026

Greift nun nach Anthropics „Claude for Legal“ und OpenAIs „Codex for Legal“ der nächste große KI-Anbieter nach dem Rechtsmarkt?

Mit Apple Intelligence tritt jetzt ein weiterer Akteur auf den Plan. Apple zielt dabei nicht auf eine klassische Legal Tech Plattform ab. Stattdessen integriert das Unternehmen KI Funktionen direkt in seine Geräte und Anwendungen und könnte damit insbesondere kleinere und mittelständische Kanzleien sowie Rechtsabteilungen ansprechen.

Datenschutz als entscheidender Faktor

Für viele Organisationen bleibt Datenschutz die größte Hürde bei der Einführung generativer KI. Genau hier setzt Apple an. Nach Angaben der American Bar Association verfolgt Apple einen dreistufigen Ansatz. Einfache Aufgaben werden direkt auf dem Gerät verarbeitet. Für komplexere Anfragen nutzt Apple die Infrastruktur Private Cloud Compute. Für besonders umfangreiche Aufgaben kann das System zusätzlich auf externe Modelle wie ChatGPT zugreifen, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer.

Die American Bar Association bewertet diesen Ansatz besonders für Juristen positiv. In ihrem Fachbeitrag kommt sie zu dem Schluss, dass Apple Intelligence die Chancen künstlicher Intelligenz mit einem hohen Maß an Datenschutz und Sicherheit verbindet. Gerade für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, könnte dies ein wichtiger Vorteil sein.

KI wird Teil des Arbeitsalltags

Während viele Legal AI Lösungen als eigenständige Anwendungen genutzt werden, verfolgt Apple einen anderen Ansatz. Funktionen wie Textbearbeitung, Zusammenfassungen, intelligente Suche oder kontextbezogene Assistenz werden direkt in Betriebssysteme und Standardanwendungen integriert. Die nächste Generation von Apple Intelligence soll zudem noch tiefer in Apps, eMails, Dokumente und andere Arbeitsabläufe eingebunden werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeitende müssen keine zusätzliche Software erlernen, um von KI zu profitieren. Die Technologie wird zunehmend unsichtbar und entwickelt sich zu einem festen Bestandteil der täglichen Arbeit.

Druck auf spezialisierte Legal AI Anbieter

Diese Entwicklung könnte die Wettbewerbsbedingungen im Legal Tech Markt verändern. Wenn grundlegende Aufgaben wie Recherche, Zusammenfassungen, Textoptimierung oder Wissensmanagement bereits durch Betriebssysteme und Standardsoftware unterstützt werden, steigt der Druck auf spezialisierte Anbieter. Ihr Mehrwert muss künftig noch stärker in juristischem Fachwissen, spezialisierten Workflows und branchenspezifischen Funktionen liegen.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien der Rechtsbranche, dass die Nachfrage nach KI Werkzeugen wächst, insbesondere wenn diese nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integriert werden können. Viele Kanzleien und Rechtsabteilungen verfolgen zwar weiterhin einen vorsichtigen Ansatz, die Nutzung generativer Legal KI nimmt jedoch kontinuierlich zu.

Fazit

Apple wird kurzfristig keine spezialisierten Legal Tech Plattformen ersetzen. Dennoch könnte Apple Intelligence den Markt nachhaltig beeinflussen. Die Kombination aus breiter Verfügbarkeit, tiefer Integration in bestehende Arbeitsumgebungen und einem starken Fokus auf Datenschutz adressiert genau die Anforderungen, die viele Kanzleien und Rechtsabteilungen bislang von einer breiteren KI Nutzung abgehalten haben.

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KI frisst keine Juristenjobs — aber sie verändert sie. Was das für Ihre Kanzlei bedeutet

24.06.2026

Seit geraumer Zeit verändert der Einsatz von KI den Arbeitsalltag von Juristen, etwa indem sie Informationen strukturiert oder Dokumente zusammenfasst. Heißt das, dass Juristen künftig überflüssig werden? Ein Experiment der Universität Düsseldorf, das in der ZDF-Dokumentation „Frisst die KI unsere Jobs?“ vorgestellt wurde, liefert eine klare Antwort.

In diesem Experiment sollten Doktorandinnen und Doktoranden innerhalb von 45 Minuten ein juristisches Gutachten erstellen. Dabei kamen unterschiedliche Arbeitsweisen zum Einsatz: eine rein KI-gestützte Bearbeitung, die Kombination aus KI und fachlicher Überprüfung sowie eine klassische Recherche ohne KI. Die KI-gestützte Gruppe mit fachlicher Prüfung lieferte qualitativ bessere Gutachten als sowohl die rein KI-basierte als auch die klassische Gruppe — und das in derselben 45-Minuten-Zeitspanne.

Das zeigt: KI kann juristische Arbeit nicht ersetzen, aber wirkungsvoll unterstützen. Besonders bei der Recherche, Strukturierung und Zusammenfassung von Informationen sowie bei ersten Entwürfen lässt sich durch KI die Effizienz erhöhen. Gleichzeitig bleiben die juristische Bewertung und Risikoeinschätzung sowie die Einordnung komplexer Sachverhalte Aufgaben der Juristen.

Warum der hybride Ansatz überzeugt

Im Experiment überzeugte die rein KI-basierte Arbeitsweise zwar durch ihre Geschwindigkeit und professionelle Formulierungen, aber aus rechtlicher Sicht waren die Texte nicht alle korrekt. Der Grund: Es kann passieren, dass KI Inhalte verkürzt darstellt oder fehlerhafte Schlussfolgerungen zieht. Deshalb bleibt die menschliche Kontrolle unverzichtbar. Bei der klassischen Vorgehensweise, der manuellen Recherche, wurde deutlich, dass sie wesentlich zeitaufwendiger ist. Am erfolgreichsten erwies sich der hybride Ansatz. Hierbei übernimmt die KI vorbereitende Aufgaben, während Juristinnen und Juristen die Ergebnisse prüfen, bewerten und in den richtigen Kontext setzen. Dieses Modell verbindet Effizienz mit juristischer Verantwortung und schafft mehr Zeit für hochwertige Beratungsleistungen.

Juristische Arbeit wird sich verändern, nicht verschwinden. Routineaufgaben wie Recherche, Strukturierung und Erstellung erster Entwürfe lassen sich mit KI deutlich effizienter erledigen. Die rechtliche Einordnung, die Risikoabwägung und das strategische Denken bleiben Aufgaben der Juristinnen und Juristen.

Für Kanzleien stellt sich daher weniger die Frage, ob KI eingesetzt werden soll, sondern welche Aufgaben sich dafür eignen und wie der Einsatz DSGVO-konform, sicher und in den bestehenden Kanzleibetrieb integrierbar gestaltet wird. Das ist keine rein technische Entscheidung, sondern eine strategische.

Septeo CNEE unterstützt Kanzleien dabei, KI-Lösungen datensouverän und praxistauglich einzusetzen, abgestimmt auf die Anforderungen des deutschen Berufsrechts.

->Detaillierte Informationen zum beschriebenen KI-Experiment unter: Frisst KI juristische Jobs? Was ein Experiment über die Zukunft der Rechtsarbeit zeigt

Autor: Alexander Henning, Vice President Marketing & Growth Septeo CNEE

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Mit Schweitzer wird Wissen wirksam – weil es dort verfügbar ist, wo Sie fundierte Entscheidungen treffen

24.06.2026

Fachwissen bildet das Fundament Ihrer Arbeit. In komplexen Informationswelten schaffen wir Orientierung. Die Kombination aus kuratierten Inhalten, persönlicher Expertise und integrierter Technologie entlastet Ihren Arbeitsalltag – und gibt Ihnen die Sicherheit, sich auf verlässliche Informationen zu stützen.

Verlagsübergreifend bieten wir Ihnen Zugang zu Fachwissen in allen Formaten – aktuell, strukturiert, verlässlich.

Innovative Lösungen integrieren sich nahtlos in Ihre Arbeitsprozesse und sorgen dafür, dass Informationen genau dort verfügbar sind, wo Sie sie benötigen: bei der juristischen Recherche, der Vorbereitung von Mandaten oder in der täglichen Entscheidungsarbeit.

Informiert bleiben. Souverän handeln. Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig kuratierte Fachinformationen und Orientierung zu aktuellen Entwicklungen.

Hier können Sie sich anmelden: Newsletter@schweitzer-online.de

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Legal Tech KI Firma JUPUS hat eine Series A Finanzierung über 13 Mio. Euro abgeschlossen

23.06.2026

Die Kölner Legal Tech KI Firma JUPUS hat eine Series A Finanzierung über 13 Mio. Euro abgeschlossen. Geführt wurde diese Runde von Semapa Next, mit der NRW.BANK als Co-Investorin. Acton Capital und der HTGF | High-Tech Gründerfonds investieren erneut.

JUPUS will das Problem der fehlenden Rechtsanwaltsfachangestellten durch KI lösen. In den letzten 30 Jahren hat sich die Zahl der Anwälte verdreifacht, die Zahl neu ausgebildeter Rechtsanwaltsfachangestellten ist im selben Zeitraum aber um über 70 Prozent eingebrochen.

Aktuell arbeiten über 2.000 Anwälte mit JUPUS. Täglich werden mehr als 2.000 neue Fälle über JUPUS KI bearbeitet. Das neue Kapital soll zum Ausbau der Firma verwendet werden.

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Die intelligente Kanzlei: Mehr Effizienz durch Digitalisierung und KI

22.06.2026

Die hohen Erwartungen der Mandanten, steigende Komplexität der Fälle sowie der Fachkräftemangel machen Kanzleien immer mehr zu schaffen. Helfen können ein zentrales Dokumentenmanagement, digitalisierte Posteingänge sowie KI-gestützte Recherchen und Analysen. Sie entlasten nicht nur die Juristen und Refas, sondern stellen die Kanzlei auch gleich zukunftsfähig auf.

Fakt ist: Early Adopter sind in der Rechtsbranche eher selten. Da der Digitalisierungsdruck jedoch spürbar wächst – getrieben von steigenden Erwartungen, zunehmendem Wettbewerb, Kostendruck und Regulatorik – ist die Digitalisierung längst kein „nice to have“ mehr, sondern ein „must have“. Kanzleien, die ihre Prozesse diesen veränderten Rahmenbedingungen schrittweise anpassen, werden schnell von ersten positiven Effekten profitieren.

Das bringt die Digitalisierung des Posteingangs

Ein digitaler Posteingang macht Kanzleien spürbar effizienter. Wer eingehende Dokumente digital statt analog erfasst, tut sich wesentlich leichter, diese einzelnen Rechtsanwälten und Fällen zuzuordnen. Da es keine Medienbrüche mehr gibt, lassen sich die Bearbeitungszeiten verkürzen, sodass Fälle zügiger bearbeitet werden können. Gleichzeitig sorgt die zentrale, transparente Ablage, beispielsweise von stp Documents, dafür, dass sich Fristen unkomplizierter einhalten lassen. Die Digitalisierung eingehender Dokumente reduziert sowohl die manuellen Routinetätigkeiten der ReFas, als auch den Aufwand auf Seiten der Rechtsanwälte. Das kann Rechtsanwalt Johannes Meinhardt von der Kanzlei Meinhardt, Gieseler & Partner bestätigen: „Durch die Nutzung von Winmacs und Documents verfügen unsere Anwälte jetzt über relevant mehr Zeit – sei es für abrechenbare Tätigkeiten oder mehr Freizeit. Das wirkt sich in der Woche pro Anwalt auf gut und gerne 2,5 Stunden aus.“ Die Entlastung bei den REFAs und im Sekretariat schätzt er auf 10 Prozent. Darüber hinaus ist die Digitalisierung der eingehenden Dokumente und Information Voraussetzung für den nächsten Schritt: die Automatisierung von Prozessen sowie den Einsatz von KI.

Dokumentenmanagement – digital, statt auf Papier

Die tägliche Papierflut hat nicht nur Meinhardt, Gieseler & Partner ausgebremst. Auch in anderen Kanzleien kämpft man mit der manuellen Dokumentensuche und der Tatsache, dass diese verteilt und vielfach unstrukturiert abgelegt werden. Das kostet Zeit, begünstigt Fehler und erhöht das Risiko, dass Fristen verstreichen. Fehlende Transparenz, mangelnde Compliance und nicht zuletzt die begrenzten Zugriffsmöglichkeiten auf Dokumente, beispielsweise aus dem Gericht oder dem Homeoffice, sind weitere Hemmnisse. Bei goost & nowak etwa ist die tägliche Menge analoger Dokumente in der Post ein so großer Aufwand, dass ein Sachbearbeiter jede Woche etwa 10 Stunden damit verbringt, Dokumente zu sammeln und zu klassifizieren.

Wie wichtig die Digitalisierung des Dokumentenmanagements für die Kanzlei war, fasst Markus Nowak so zusammen: „Ohne das Inputmanagement von Documents würde es in unserer Kanzlei nicht mehr gehen. Die Masse der eingehenden Dokumente ist inzwischen so groß, dass wir deren Zuordnung manuell nicht mehr schaffen würden. „Er und seine Kollegen profitieren von einer modernen, revisionssicheren Dokumentenverwaltung, inkl. schneller Volltextsuche. So werden Dokumente effizienter gefunden, Fehler vermieden und Workflows beschleunigt – selbst bei großen Aktenmengen und mobilen Zugriffen. Die automatisierte Klassifikation und Zuordnung von Dokumenten, die intuitive Nutzung und der mobile Zugriff erhöhen die Produktivität im Alltag und machen die Kanzlei deutlich leistungsfähiger.

Wenn Algorithmen Verträge lesen

Neue Möglichkeiten ergeben sich zudem durch den Einsatz von KI. Sie lässt sich beispielsweise im Bereich des Vertragsmanagements einsetzen, wo die Prüfung und Analyse von Verträgen viel Zeit in Anspruch nimmt. Egal, um welche Art von Verträgen es geht – KI-basierte Lösungen (z.B. stp.one Legal Twin Contract Insights) sind in der Lage, die wesentlichen Inhalte eines Vertragswerks zusammenzufassen, zu analysieren und Risiken zu identifizieren. Vor dem Hintergrund, dass die Aus- oder Bearbeitung von Verträgen oder Vereinbarungen viel Zeit in Anspruch nimmt, ist der Nutzen von KI bei dieser Art von Aufgabenstellung extrem groß. Selbstverständlich obliegt dem Rechtsanwalt die finale Einschätzung und Bewertung, aber wenn KI – wie eine Assistentin – wichtige Vorarbeit leisten kann, ist schon viel erreicht. KI-gestützte Vertragsmanagementlösungen entlasten Kanzleien, indem sie relevante Klauseln hervorheben, Haftungsregelungen oder Compliance-Aspekte kontrollieren und Standardklauseln automatisiert überprüfen. Das erlaubt es den Juristen, sich auf die rechtliche Bewertung und strategische Beratung zu konzentrieren. Die KI fungiert dabei stets als Assistenz – die finale Prüfung, Freigabe und Verantwortung verbleiben uneingeschränkt bei der Kanzlei. Ein weiterer Nebeneffekt: KI-basierte Vertragstools erhöhen die Transparenz – sei es hinsichtlich Fristen oder der Versionierung von Verträgen.

KI-basierte Recherche beschleunigt den Prozess

Doch wer sich auf die bisher genannten und erwiesenermaßen erfolgreichen Möglichkeiten moderner IT noch nicht einlassen möchte, dem sei die KI-basierte Recherche zum Einstieg ans Herz gelegt. Warum? Weil es sich bei juristischen Recherchen ebenfalls um eine zeitintensive Aufgabe handelt, sind auch hier die Mehrwerte von KI unmittelbar spürbar. Sie kann helfen, relevante Informationen schneller zu ermitteln, indem KI-gestützte Recherchetools innerhalb kürzester Zeit große Mengen an Rechtsprechung, Kommentaren, Gesetzen, Fachliteratur oder auch internen Dokumenten durchsuchen. Dabei ist KI in der Lage, inhaltliche Zusammenhänge, Synonyme und Kontexte zu erkennen, sodass relevante Treffer auch dann gefunden werden, wenn sie nicht exakt den Suchbegriff enthalten.

Moderne Recherchetools wie beispielsweise stp.one Legal Twin Smart Legal Research, priorisieren die Suchergebnisse zudem, sodass der Anwalt sich innerhalb kürzester Zeit einen Überblick verschaffen kann. Ein weiterer Vorteil derartiger Tools liegt in der kontextbezogenen Analyse, sprich, es können Fragestellungen erfasst, ähnliche Fälle identifiziert und einschlägige Urteile oder Normen referenziert werden. Zudem lassen sich die Rechercheergebnisse direkt mit Akten, Verträgen oder Schriftsätzen verknüpfen – die juristische Einordnung und Verantwortung bleibt jedoch auch in diesem Fall beim Anwalt; KI fungiert hier aber als leistungsstarke Assistenz.

Autor:
Florian Riedel ist Product Marketing Manager LFM bei Septeo / stp.one. Seine langjährige Expertise im Umgang mit den Herausforderungen in den Kanzleien sowie dem Markt von Kanzleisoftware machen ihn zu einem Experten in Sachen Kanzlei-Digitalisierung.

Der Beitrag Die intelligente Kanzlei: Mehr Effizienz durch Digitalisierung und KI <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

LEGALFLY öffnet sein Legal Operating System für das gesamte Unternehmen

22.06.2026

LEGALFLY, das Legal Operating System für Unternehmen, öffnet mit „Collaborator Access“ seine Plattform erstmals für das gesamte Unternehmen. Die Plattform richtet sich damit nicht länger ausschließlich an Rechtsabteilungen, sondern auch an Fachbereiche wie Einkauf, Vertrieb, HR oder Operations.

Die neue Funktion ermöglicht es diesen Bereichen, rechtliche Fragen zu stellen und Dokumente innerhalb definierter Leitplanken zu prüfen. Damin bewrühit erhalten erstmals alle Mitarbeitenden mit Bezug zu rechtlichen Fragestellungen Zugang zur Plattform. LEGALFLY erweitert den Einsatz von Legal AI über die Rechtsabteilung hinaus auf das gesamte Unternehmen und erschließt neue Nutzergruppen.

Ruben Miessen, CEO LEGALFLY, sagt: „Alle wissen, dass Legal-AI Rechtsabteilungen schneller macht. Wir wollen aber Unternehmen insgesamt schneller machen. In großen Unternehmen gibt es zehnmal so viele Manager, Bereichsleiter und Fachverantwortliche wie Jurist:innen. Sie alle beschäftigen sich täglich mit Verträgen, Compliance-Fragen, Einkaufsentscheidungen oder arbeitsrechtlichen Themen. Collaborator Access gibt all diesen entscheidenden Stakeholdern die Möglichkeit, rechtliche Aufgaben besser, schneller und sicherer zu erledigen.”

„Wir lösen ein riesiges Problem vieler Inhouse-Rechtsabteilungen und verbinden die Rechtsabteilung mit jedem einzelnen Mitarbeitenden, der regelmäßig mit rechtlichen Fragestellungen in Berührung kommt. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass diese Arbeit innerhalb klar definierter Leitplanken erfolgt – also in einer sicheren Umgebung. Die Rechtsabteilung wird dadurch vom Flaschenhals zur sicheren, einfach nutzbaren Infrastrukturebene für rechtliche Themen im gesamten Unternehmen.“

Die meisten Legal-AI-Lösungen wurden mit Blick auf Jurist:innen entwickelt – ob in Rechtsabteilungen oder Kanzleien, die über ein tiefes Verständnis juristischer Prozesse und des Rechts selbst verfügen. Dabei bleibt die große Mehrheit der Nutzer:innen außen vor: Mitarbeitende, für die rechtliche Fragen zwar zum Arbeitsalltag gehören, aber nicht ihr Kerngebiet sind.

Mit Collaborator Access können Fachbereiche rechtliche Fragen stellen, Dokumente prüfen und juristische Prozesse anstoßen – innerhalb klar definierter Leitplanken und Freigabestufen, die von der Rechtsabteilung vorgegeben werden. Dadurch werden Standardanfragen schneller bearbeitet, während die Kontrolle über rechtliche Entscheidungen bei den zuständigen Teams verbleibt.

Die Lösung integriert sich direkt in bestehende Arbeitsumgebungen wie Microsoft Word, Outlook, Teams oder Slack. Mitarbeitende können rechtliche Fragestellungen in den Anwendungen bearbeiten, die sie bereits täglich nutzen – ohne Change Management und ohne neue Tools erlernen zu müssen. Anfragen und Dokumente werden automatisch an die richtigen Personen weitergeleitet, während KI-gestützte Prüfungen an definierten Stellen zur Freigabe an die Rechtsabteilung zurückgespielt werden.

Unternehmensrichtlinien können, sind sie einmal von der Rechtsabteilung hinterlegt worden, über eine in bestehende Systeme einbettbare Chat-Oberfläche abgefragt werden. Wie bei allen Funktionen von LEGALFLY werden sensible Daten auch bei Collaborator Access standardmäßig vor der Verarbeitung anonymisiert. Dadurch reduziert die Plattform das Risiko, dass Mitarbeitende für rechtliche Fragestellungen auf allgemeine KI-Anwendungen zurückgreifen und dabei vertrauliche Informationen preisgeben.

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Die KI-Illusion in Anwaltskanzleien: Warum Kanzleien Technologie kaufen, aber Organisationsfähigkeit brauchen

19.06.2026

Der Hype um Generative KI im Rechtsmarkt hat eine kritische Phase erreicht. Während Anbieter Rekordzahlen bei verkauften Lizenzen melden, offenbart der Blick in die Praxis eine gravierende Diskrepanz: Der Markt misst heute primär verkaufte Abonnements – aber kaum die aktive Nutzung, die tiefe Integration in die Arbeitsprozesse oder den tatsächlich realisierten Wert.

Erste verlässliche Indikatoren aus der Praxis belegen diese Ernüchterung. Selbst bei professionell aufgesetzten Plattform-Rollouts neuer KI-Systeme meldet sich in den ersten Wochen oft nicht einmal die Hälfte der berechtigten Nutzer überhaupt an. Verkäufer von KI Lösungen meinen, dass sogar 70 % der Kanzleien an einer sinnvollen Nutzung scheitern. Die Ursache hierfür liegt tiefer als bloße Technologie-Skepsis oder mangelndes Interesse. Es ist das grundlegende Missverständnis darüber, was KI für eine Kanzlei-Organisation bedeutet.

KI ist kein IT-Tool, sondern eine neue Produktionskomponente

Viele Kanzleien behandeln KI wie die Einführung eines neuen Betriebssystems oder eines PDF-Editors: Lizenz einkaufen, ausrollen, fertig. Doch KI ist kein klassisches IT-Werkzeug. Sie ist im Kern eine neue, absolut notwendige Produktionskomponente für juristische Arbeit.

Als solche verändert sie Rollen, Abläufe, die Qualitätssicherung, die Preisgestaltung und letztlich die gesamte traditionelle Wertschöpfung einer Kanzlei. Weil Anbieter die Nutzung pro Arbeitsplatz lizenzieren wollen und Kanzleien aus Sorge vor Ausgrenzung niemanden ausschließen möchten, werden viele Lizenzen gekauft. Doch wer KI lediglich als Software-Lizenz einkauft, erzielt bestenfalls eine punktuelle Produktivitätssteigerung einzelner Mitarbeiter – und lässt den strategischen Teil der Investition versanden.

Das Differenzierungs-Dilemma: Wo entsteht der echte Wert?

Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, muss das Kanzlei-Management, so denn vorhanden und kompetent besetzt, differenzieren. Es braucht eine klare Trennung dreier Ebenen:

  • Generische Assistenz: Die Nutzung von KI für E-Mails, Zusammenfassungen oder erste Textentwürfe in den gängigen Büroanwendungen. Für diese einfache Unterstützung in Word oder Outlook benötigt keine Kanzlei eine teure Legal-AI-Speziallösung; das leisten integrierte Standardanwendungen.
  • Spezialisierte Legal-AI-Tools & Agenten: Werkzeuge für die gezielte juristische Arbeit, komplexe Dokumentenanalysen und die Erstellung maßgeschneiderter digitaler Assistenten für spezifische Rechtsgebiete.
  • Echte Workflow-Transformation: Der relevante, nachhaltige Wert entsteht erst hier – dort, wo Kanzleien ihre eigenen Prozesse, die Dokumentenerstellung, Review-Abläufe, die Wissensarbeit und die Mandatsverwaltung mit KI fundamental neu gestalten.

Umsatz ist die falsche Metrik – Es zählt die Organisationsreife

Häufig wird die These aufgestellt, dass sich der Einsatz komplexer KI-Systeme erst ab bestimmten Umsatzgrößen rentiert. Das greift zu kurz. Umsatz allein ist nicht der richtige Maßstab; entscheidend ist die Organisationsreife einer Einheit.

Die Variablen für einen erfolgreichen KI-Einsatz sind:

  • Wiederholbarkeit von Mandaten
  • Struktur und Volumen der Dokumente
  • Bestehende Prozessreife und Disziplin
  • Daten- und Wissensqualität
  • Strategische Führungsfähigkeit

Unter diesen Gesichtspunkten kann eine kleinere Spezialkanzlei mit hochgradig standardisierten Mandaten und exzellenter Prozessdisziplin KI um Längen wertvoller und wirtschaftlicher einsetzen als eine umsatzstarke Großkanzlei, die durch heterogene Einzelfälle geprägt ist und der es an operativer Governance fehlt. Nicht die Größe schützt vor der Fehlinvestition, sondern die Struktur der Arbeit.

Was Kanzleimanagement jetzt konkret leisten muss

Die eigentliche Herausforderung der Stunde ist der Ausbau der Organisationsfähigkeit und die konsequente Umgestaltung des Liefermodells (Delivery Model). Es reicht nicht mehr aus, dieses Thema einem digital affinen Partner „umzuhängen“, der die Transformation neben dem Mandatsgeschäft steuern soll. Es braucht professionelles, strukturiertes Management-Handwerk und Mitarbeiter in den Business Services/IT/Change Abteilungen, die das einführen und weiter entwickeln dürfen.

Konkret muss das Management folgende Aufgaben steuern, die in der klassischen juristischen Ausbildung nicht vermittelt werden:

  • Use-Case-Priorisierung: Welche Prozesse bieten den höchsten Hebel für Effizienz und Qualität? Hier bedarf es externer Moderierung, weil jeder Anwalt seinen Case für am wichtigsten hält.
  • Prozessdesign: Wie sieht der optimierte Ablauf unter Einbindung der neuen Produktionskomponente aus? Hier ist Effizienz und Mandantensicht relevant, nicht der Blick des Juristen auf sämtliche Ausnahmen.
  • Daten- und Wissensmanagement: Ist das kanzleiinterne Wissen so strukturiert, bereinigt und zugänglich, dass KI-Systeme sicher darauf aufsetzen können? Hier scheitern die meisten Kanzleien derzeit.
  • Governance & Risikosteuerung: Welche verbindlichen Leitlinien gelten für Haftung, Datenschutz, Urheberrecht und Qualitätssicherung? Wie werden sie beobachtet und umgesetzt? Vielen Partnerschaften fehlt das Mindset, dies zuzulassen und zu delegieren auf Nicht-Partner.
  • Schulung & Akzeptanzmessung: Wie wird die Belegschaft systematisch qualifiziert und wie wird die tatsächliche Adoption im Alltag gemessen?
  • Wirtschaftliche Erfolgskontrolle: Welcher reale Wert und welcher ROI werden durch die veränderten Abläufe generiert? Ohne qualifiziertes Controlling kommt hier keine Kanzlei in den grünen Bereich.

Vom Software-Einkauf zur operativen Evolution

Kanzleien investieren derzeit massiv in Technologie, obwohl sie eigentlich in ihre Organisationsfähigkeit investieren müssten. Solange der Fokus auf Lizenzen statt auf der Transformation des Liefermodells liegt, bleibt GenAI ein Kostenfaktor mit überschaubarem Nutzen. Wer den echten Wert der Technologie heben will, darf nicht nur Tools einkaufen – er muss die Kanzlei operativ weiterentwickeln.

Autoren: Christoph H. Vaagt ist Rechtsanwalt und Kanzleiberater seit 1997, Christian Ammer IT-Berater mit Kanzleibackground; zusammen beraten Sie Kanzleien bei komplexen Veränderungsprojekten der Law Firm Change Consultants.

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SV Informatik spart mit digitalem Vertragsmanagement jährlich rund 2.500 Stunden

17.06.2026

Die Anforderungen an das Vertragsmanagement steigen. Verträge müssen zum einen umfangreichen internen Richtlinien entsprechen, zum anderen nehmen regulatorische Vorgaben stetig zu – welche eine aktive und kontinuierliche Prüfung und Verwaltung der Verträge fordern. Effiziente Prozesse, etwa durch das Vermeiden von manuellen Tätigkeiten und Medienbrüchen, führen dabei zu einem spürbaren Gewinn von Transparenz, Geschwindigkeit und Sicherheit. SV Informatik, Tochter der SV SparkassenVersicherung und Anbieter spezialisierter IT-Lösungen für Versicherungsunternehmen, hat diesen Bedarf erkannt und ihre Vertragsprozesse digitalisiert – mit der Vertragsmanagement-Software „Fabasoft Contracts“.

„Wir hatten zwar verschiedene Tools im Einsatz, aber keine durchgängigen Prozesse“, erinnert sich Stefan Kressig, Syndikusanwalt und Experte für IT-Recht bei der SV Informatik GmbH. „Dadurch kam es zu Redundanzen, einer höheren Fehleranfälligkeit und einem Mehraufwand für unsere Fachabteilungen.“ Gesucht wurde ein System, mit dem Mitarbeiter:innen effizienter arbeiten und gleichzeitig flexibel auf regulatorische Anforderungen reagieren können. Die Antwort: Die KI-gestützte Vertragsmanagement-Software Fabasoft Contracts. „Insgesamt erzielen wir damit eine jährliche Zeitersparnis von rund 2.500 Stunden über den gesamten Lebenszyklus der Verträge hinweg – von Erstellung bis Archivierung“, betont Kressig. „Das gibt uns mehr Raum für fachliche Aufgaben. Gleichzeitig können wir schnell auf neue regulatorische Anforderungen reagieren. Und: Wir entdecken laufend neue Möglichkeiten, um unsere Arbeitsabläufe noch weiter zu optimieren.“

Schnell handlungsfähig bei neuen gesetzlichen Anforderungen

Unternehmen sehen sich schnell wachsenden und wechselnden Anforderungen aus der Regulatorik gegenüber. So ist auch die SV Informatik von vielen unterschiedlichen Vorgaben betroffen – u. a. im Bereich IT durch die EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA) und die überarbeitete NIS-2-Richtlinie, oder im Nachhaltigkeitsbereich durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hinzu kommt spezifische Regulatorik für den Finanzsektor wie die EU-Richtlinie Solvency ll und der Digital Operational Resilience Act (DORA).

In Bezug auf das Vertrags- und Vendormanagement gilt es beispielsweise Lieferanteninformationen einzuholen, Zertifikate und Nachweise revisionssicher zu speichern sowie Verträge mit Lieferanten zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. „Mithilfe von Fabasoft können wir heute bereits ab Beginn einer potenziellen Vereinbarung alle Compliance-relevanten Inhalte berücksichtigen und regulatorische Vorgaben direkt in den Workflow integrieren“, so Kressig. „Wir vermeiden damit Mehraufwand im Nachhinein – und können jederzeit nachweisen, dass unsere Prozesse den aktuellen Anforderungen entsprechen.“ Dafür hat das IT-Unternehmen abteilungsübergreifende, digitale Workflows eingerichtet – u. a. für Due-Diligence-Verfahren, Risikobewertungen und Lieferantenprüfungen. Alle Bearbeitungsschritte sind über elektronische Workflow-Unterschriften und im integrierten Audit-Log – einer automatisierten Änderungsdokumentation – revisionssicher nachvollziehbar.

Zur Kontrolle, ob bestehende Verträge allen aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, setzt die SV Informatik die KI-gestützte Vertragsanalyse von Fabasoft Contracts ein. Anhand von individuellen Checklisten prüft die KI die Vertragsinhalte automatisiert auf K.-o.-Kriterien oder bestimmte Klauseln und erkennt enthaltene Risiken. Das verschafft den Verantwortlichen einen schnellen Überblick, selbst bei umfangreichen Vertragsbeständen. Notwendige Ergänzungsvereinbarungen lassen sich einfach mittels Vorlagen und Klauselbibliothek erstellen, die Software startet daraufhin selbstständig die richtigen Freigabeprozesse. Die Zeichnung gelingt dank integrierter, rechtssicherer elektronischer Signatur schnell und ohne Medienbrüche. Das Ergebnis: kürzere Bearbeitungszeiten, schnellere Entscheidungen und weniger Fehler.

Mit do-it-yourself zur individuellen Vertragsmanagement-Software

Die Grundeinstellungen und die Integration des Fabasoft-Systems in die bestehende IT-Infrastruktur erfolgten in wenigen Tagen. Im Anschluss nahm die SV Informatik weitere individuelle Anpassungen vor – etwa die Gestaltung der Benutzeroberfläche und das Erstellen eigener Vorlagen und Textbausteine. Dafür war für die SV Informatik die Low-Code-basierte Anpassbarkeit der Software besonders wichtig – also die Möglichkeit, Formulare und Prozesse auch ohne Programmierkenntnisse selbstständig zu generieren. Auf diese Weise können Fachabteilungen nun selbstständig digitale Vorlagen erstellen und anpassen: etwa für Verträge, Checklisten, Risikobewertungen oder Lieferantenfragebögen.

Fazit

Die SV Informatik zeigt, wie es gelingt, mit den richtigen digitalen Prozessen nicht nur die Effizienz zu steigern, sondern auch regulatorische Anforderungen sicher abzubilden. Durch den gezielten Einsatz von KI, Low-Code-Technologie und automatisierten Workflows gewinnt das Unternehmen messbar an Tempo, Transparenz und Rechtssicherheit. Damit wird Vertragsmanagement vom zeitintensiven Verwaltungsthema zum wesentlichen Erfolgsfaktor.

Autor: Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH, beschäftigt sich seit 2004 intensiv mit der Digitalisierung von Geschäftsanwendungen und -prozessen. Nach langjähriger Geschäftsführertätigkeit bei einem Softwarehersteller ist er seit Januar 2021 für die Fabasoft Contracts GmbH verantwortlich, einem der europaweit führenden Anbieter von Vertragsmanagement-Software.

Zitatgeber: Stefan Kressig, Syndikusanwalt (Rechtsanwalt), Experte IT-Recht der SV Informatik GmbH

Über Fabasoft Contracts:

Die cloudbasierte Software ermöglicht das effiziente Erstellen, Digitalisieren, Signieren und Managen von Verträgen sowie Vertragspartnern über den gesamten Lebenszyklus. KI-gestützte Funktionen wie die KI-Vertragsprüfung automatisieren ressourcenintensive Tätigkeiten. Für eine ganzheitliche Digitalisierung von Geschäftsprozessen sorgen individualisierbare Workflows. Die Kombination beider Technologien schafft wertvolle Synergien für schnellere Vertragsprozesse, reduzierten Arbeitsaufwand und eine spürbare Risiko- bzw. Kostensenkung.

Weitere Informationen unter www.fabasoft.com/contracts

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Die Rechtsabteilung als Anbieter von Produkten – Interview mit Carsten Muth

17.06.2026

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Interview mit Carsten Muth, General Counsel der ZEAL Network SE, zum Thema „Die Rechtsabteilung als Anbieter von Produkten„.

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Hamburg Legal Hackathon: KI Lösungen für die juristische Praxis

16.06.2026

Beim zweiten Hamburg Legal Hackathon kamen vergangenes Wochenende 85 Studierende und junge Talente aus Rechtswissenschaft, Informatik, Wirtschaft und weiteren Fachrichtungen an der Bucerius Law School zusammen. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Bucerius Legal Innovation Hub gemeinsam mit den studentischen Legal Tech Initiativen b{u}ilt und recode.law.

Im Mittelpunkt stand die Challenge „Legal AI Buddies“. Elf interdisziplinäre Teams entwickelten innerhalb eines Wochenendes KI-gestützte Prototypen, die konkrete Herausforderungen des juristischen Alltags adressieren und verschiedene Zielgruppen unterstützen sollen. Die entwickelten Lösungen richteten sich unter anderem an Studierende, Verbraucher, Kanzleien, Unternehmen sowie Personen, die sich im deutschen Behörden und Rechtssystem zurechtfinden müssen.

Innovative Anwendungen an der Schnittstelle von Recht und künstlicher Intelligenz

Die Konzepte der Teams zeigten die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich. Die Anwendungen reichten von der Unterstützung der juristischen Ausbildung über digitale Hilfen für die Mandatsannahme bis hin zu Lösungen zur Verbesserung des Zugangs zu rechtlichen Informationen.

Die Organisatoren zogen ein positives Fazit. Dr. Florian Skupin, Executive Director Legal Technology an der Bucerius Law School: „Der deutliche Anstieg der Teilnehmendenzahlen zeigt, dass der Hamburg Legal Hackathon inzwischen einen festen Platz als innovatives Veranstaltungsformat an der Schnittstelle von KI und Recht einnimmt. Die Teams haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel Kreativität und Problemlösungskraft an einem Wochenende entstehen kann.“

Die drei ausgezeichneten Projekte

Die Gewinnerteams wurden von einer Jury aus Prof. Dr. Christoph Kumpan von der Bucerius Law School, Nicole Vogelsberger von der ARAG und Dr. Rainer Derks, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Celle, ausgewählt. Maßgebliche Bewertungskriterien waren insbesondere Innovationspotenzial, praktische Umsetzbarkeit, wirtschaftliche Nachhaltigkeit, der Beitrag zur Challenge sowie die Qualität der Abschlusspräsentationen.

Den ersten Platz belegte das Team „StayInG“. Die entwickelte Anwendung unterstützt Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dabei, ihre individuelle rechtliche Situation in Deutschland besser einzuordnen, konkrete Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und passende Beratungsangebote zu finden.

Den zweiten Platz erreichte das Team „Gutachti“ mit einem KI gestützten Lernassistenten für den juristischen Gutachtenstil. Das Tool gibt individuelles Feedback zur Struktur juristischer Fallbearbeitungen und unterstützt insbesondere Studierende bei der Ausbildung und Examensvorbereitung.

Der dritte Platz ging an das Team „LawTalk“. Die Anwendung ermöglicht die Simulation mündlicher juristischer Prüfungen durch einen KI gestützten Gesprächspartner und soll dadurch die Argumentationsfähigkeit und Prüfungssicherheit der Studierenden stärken.

Die drei Gewinnerteams erhielten Preise im Gesamtwert von 4.000 Euro, die vom Projektpartner JUSPERTA bereitgestellt wurden.

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Wir Juristen werden zum Flaschenhals

15.06.2026

Die Versprechen klingen gut. Kürzere Bearbeitungszeiten, weniger Routinearbeit, mehr Kapazität für die eigentliche Mandatsarbeit. Als Wirtschaftsjurist, der Kanzleien, Notariate und Steuerberatungsgesellschaften bei der Digitalisierung begleitet, höre ich diese Argumente fast täglich. Und sie stimmen, jedenfalls in Teilen. Doch wer die Einführung von KI in echte Kanzleiprozesse begleitet hat, weiß: Die Wirklichkeit ist deutlich vielschichtiger als das Versprechen.

Vor Kurzem habe ich gemeinsam mit einem Kanzleiteam einen bestehenden Workflow grundlegend neu gedacht. Ziel war es, mit KI-Entwürfen, Checklisten und Mandantenkommunikation zu beschleunigen. Die KI lieferte in einer Viertelstunde Ergebnisse, für die das Team früher einen halben Arbeitstag benötigt hätte. Dann folgte die Realität: Das Team brauchte anschließend zwei Stunden, um alles zu prüfen, einzuordnen und freizugeben. Die Klickarbeit war weniger geworden. Die Denkarbeit aber deutlich härter.

Vom Formularkünstler zum Qualitätsprüfer

Was sich in diesem Moment gezeigt hat, ist eine Verschiebung, die in der Branche noch zu wenig diskutiert wird. Früher war die klassische Rolle in vielen Bereichen durch Recherche und formale Bearbeitung geprägt. Informationen zusammentragen, Formulare ausfüllen, Dokumente strukturieren. Diese Aufgaben waren zeitintensiv, aber klar definiert.

Mit dem Einzug von KI verändert sich dieses Profil grundlegend. Wer heute mit KI arbeitet, ist nicht mehr primär Rechercheur, sondern Qualitätsprüfer, Prozessverantwortlicher und Risikofilter. Das klingt nach einer Aufwertung, und in gewisser Weise ist es das auch. Aber es verlangt eine andere Form von Arbeit, mit anderen kognitiven Anforderungen und anderen Fehlerquellen.

In meiner Beratungspraxis mit Kanzleien, Notariaten und Steuerberatungsgesellschaften sehe ich dabei ein Muster: Die Technologie wird eingeführt, aber die Kompetenzentwicklung bleibt aus. Man geht stillschweigend davon aus, dass alle Beteiligten im neuen KI-Tempo mithalten können. Das ist ein folgenschwerer Trugschluss.

Ein erster konkreter Schritt dagegen: Setzen Sie sich mit Ihrem Team zusammen und listen Sie alle Aufgaben auf, die sich durch KI-Einsatz bereits verändert haben oder absehbar verändern werden. Halten Sie für jede Aufgabe fest, welche neue Kompetenz sie verlangt. Allein diese Bestandsaufnahme schafft Klarheit darüber, wo Handlungsbedarf besteht.

Der Anwalt als Flaschenhals

Wenn wir Prozesse durch Automatisierung und KI signifikant beschleunigen, entsteht ein Effekt, der auf den ersten Blick paradox wirkt. Der Anwalt, die Anwältin, der Notar oder die Steuerberaterin kann sich endlich auf die beratende Funktion konzentrieren, auf das juristische Kerngeschäft, auf die strategische Einordnung von Sachverhalten. Das ist das Ziel und es ist erreichbar.

Aber gleichzeitig entsteht ein neuer Engpass, denn die Gegenseite nutzt KI ebenfalls. Mandanten kommen zunehmend mit Vertragsentwürfen, Schriftsätzen und Analysen, die von KI generiert wurden. Auf den ersten Blick wirken diese Dokumente professionell und vollständig. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch häufig inhaltliche Schwächen. Unpassende Klauselkombinationen, fehlende Kontextualisierung, Standardformulierungen, die im konkreten Fall nicht tragen. Das Volumen an Material, das auf dem Schreibtisch des Anwalts landet, steigt, und ein wachsender Anteil davon erfordert nicht weniger, sondern mehr fachliche Aufmerksamkeit.

Das bedeutet also zwingend die beratende Fachkraft wird zum Flaschenhals. Nicht weil sie zu langsam arbeitet, sondern weil die Menge an prüfbedürftigem Material schneller wächst als die Kapazität zur qualifizierten Prüfung.

Meine Empfehlung: Entwickeln Sie intern eine standardisierte Prüfroutine für KI generierte Mandantenunterlagen. Definieren Sie klare Kriterien, anhand derer Ihr Team solche Dokumente systematisch bewertet, etwa hinsichtlich Kontextpassung, Klauselkonsistenz und Aktualität der verwendeten Rechtsgrundlagen. Was nicht durch diese Prüfung läuft, geht nicht in die Akte.

Kognitive Überlastung als systemisches Risiko

Besonders deutlich wird diese Dynamik beim KI-gestützten Vertrags-Review. Klauseln entstehen in Sekunden. Aber jemand muss sie verstehen, an Kanzlei Policy und Rechtsprechung messen und in den Mandatskontext setzen. Das ist hochkonzentrierte Entscheidungsarbeit unter Zeitdruck.

Wenn das Hirn ausgelastet ist, neigen wir Menschen zu kognitiven Abkürzungen. „Sieht nach Marktstandard aus.“ „Klingt plausibel.“ „Wird schon passen.“ Das Ergebnis ist mehr Output bei potenziell weniger Kontrolle über das, was wirklich in den Dokumenten steht. Das ist keine individuelle Schwäche, sondern ein systemisches Risiko in der Art, wie KI in bestehende Prozesse integriert wird.

Planen Sie deshalb bewusst Prüfkapazität ein. Wenn ein KI-gestützter Prozess den Output verdreifacht, muss die Zeit für die qualifizierte Kontrolle entsprechend mitwachsen. Konkret bedeutet das: Blocken Sie in Ihrem Kanzleikalender feste Zeitfenster für die Validierung von KI-Ergebnissen, genau wie Sie heute Mandantentermine blocken. Prüfarbeit ist keine Restaufgabe für zwischendurch, sondern anwaltliche Kernarbeit.

Welche Kompetenzen Kanzleien jetzt aufbauen müssen

Aus meiner Arbeit mit verschiedenen Häusern lassen sich einige Grundsätze ableiten, die über technische Einführungsprojekte hinausgehen.

Zunächst müssen Prüfprozesse in den Workflow integriert werden, nicht als nachgelagerter Schritt, sondern als fester Bestandteil. Einige Plattformen bieten hierfür Module an, die Quelldokument und KI-Ergebnis strukturiert gegenüberstellen und damit die Validierung erleichtern, statt sie zu erschweren. Diese Architektur zwingt zur bewussten Kontrolle. Prüfen Sie bei Ihrer nächsten Toolauswahl gezielt, ob eine solche Validierungsfunktion vorhanden ist, und machen Sie diese zum Auswahlkriterium.

Darüber hinaus müssen die neuen Kompetenzen aktiv entwickelt werden. Juristen, die bislang primär Inhalte erzeugt haben, müssen lernen, Inhalte kritisch zu führen. Das betrifft das Erkennen von KI-typischen Fehlern ebenso wie den Umgang mit der eigenen kognitiven Belastungsgrenze. Schulungen, die sich ausschließlich auf Prompting Techniken konzentrieren, greifen zu kurz. Investieren Sie stattdessen in Trainings, die das kritische Beurteilen von KI-Output in den Mittelpunkt stellen. Lassen Sie Ihr Team regelmäßig fehlerhafte KI-Ergebnisse analysieren, um ein Gespür für typische Schwachstellen zu entwickeln.

Schließlich muss die Prozessverantwortung klar zugewiesen sein. Ein KI-generierter Schriftsatz, den niemand explizit verantwortet, ist ein juristisches Risiko. Automatisierung entbindet nicht von der anwaltlichen Sorgfaltspflicht. Sie verschiebt lediglich, wo und wie diese Sorgfalt ausgeübt wird. Legen Sie deshalb für jeden KI-gestützten Prozess in Ihrer Kanzlei schriftlich fest, wer die finale Freigabe erteilt und welche Prüfschritte davor zwingend durchlaufen werden müssen.

Die eigentliche Frage

Die Diskussion in der Branche dreht sich häufig darum, welche Tätigkeiten KI übernehmen kann. Das ist nicht falsch, aber es ist die falsche Priorität. Die entscheidendere Frage lautet meiner Meinung nach:

Wie bauen Kanzleien, Notariate und Steuerberatungsgesellschaften die Fähigkeiten auf, KI-Ergebnisse sauber zu führen, zu prüfen und in rechtssichere Prozesse zu überführen?

Wer diese Frage nicht stellt, riskiert, dass aus „mehr Zeit für das Wesentliche“ schlicht „mehr Stress mit mehr Output“ wird. KI macht schneller, aber nicht automatisch besser. Und wer nicht in die Verschiebung der Kompetenzen investiert, wird feststellen, dass der Flaschenhals nicht die Technologie ist, sondern der Mensch, der sie einordnen muss.

Fangen Sie heute an. Nehmen Sie sich einen einzigen Prozess in Ihrer Kanzlei vor, in dem KI bereits zum Einsatz kommt oder bald kommen soll. Gehen Sie ihn Schritt für Schritt durch und fragen Sie sich bei jedem Schritt: Wer prüft hier, nach welchen Kriterien, und mit welcher Kapazität? Die Antworten auf diese Fragen sind der Anfang einer Kanzlei, die nicht nur schneller arbeitet, sondern auch im KI-Zeitalter die Kontrolle behält.

Autor: Benjamin Uth ist Wirtschaftsjurist LL.M., IHK zertifizierter KI-Manager und ehemaliger Automation Project Manager bei Freshfields. Mit Legal Ease berät er heute Kanzleien, Notariate und Steuerberatungsgesellschaften dabei, ihre Prozesse im KI-Zeitalter wettbewerbsfähig aufzustellen. Von der strategischen Analyse bis zur technischen Umsetzung begleitet er gemeinsam mit seinem Entwicklerteam den gesamten Weg. Darüber hinaus lehrt er zu den Themen KI und Recht und unterstützt Unternehmer dabei, Künstliche Intelligenz praxisnah in ihrem Geschäftsalltag einzubinden.

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Wenn ein Vorfall hohe Wellen schlägt

12.06.2026

Montagmorgen. Am Wochenende ist es passiert. Ein juristischer “Störfall”, der die Sprengkraft hat, das ganze Unternehmen durchzuschütteln. Die Uhr tickt also – lauter und lauter: Schon in wenigen Wochen werden zahlreiche neue Vorgänge den Posteingang dominieren – erfahrungsgemäß Hunderte, manchmal Tausende.

Sie ähneln einander. Und dennoch sind sie nahezu nie gleich. Alle erzählen irgendwie ihre eigene Geschichte. Und alle wollen fristgerecht behandelt werden. Fehler? Null Toleranz! Denn jeder Fehler potenziert sich und zahlt auf das große Ganze ein.

Wenn aus Einzelfällen Serien werden

In vielen Rechtsabteilungen beginnt es genauso: Aus einem einzelnen Ereignis entsteht in kürzester Zeit eine Welle von Vorgängen – von einfachen Anfragen bis hin zu Klagen. Inhaltlich ähneln sich diese Fälle, folgen oft demselben Ablauf, unterscheiden sich jedoch in entscheidenden Details und müssen formal jeweils einzeln geführt werden.

Genau hier liegt das Problem: Die Strukturen sind nicht darauf ausgelegt, Serienfälle trotz inhaltlicher Abweichungen industriell zu bearbeiten. Aber genau das passiert vielfach auf der anderen Seite.

Ob Produkthaftungsfälle, Datenschutzanfragen oder gar -vorfälle, Widerspruch bei Preisanpassungen, Verspätungen in der Personenbeförderung oder bei Paketzustellungen. Ob nicht gezahlte Pflichtbeiträge oder Regresse von zu viel gezahlten Versicherungsleistungen. Die Liste ist lang. Und wird mit jeder EU-Verbraucherinitiative potenziell länger. Auf Seiten der Verbraucher, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer, Bankkunden etc. haben sich vielfältige (Legal Tech) Geschäftsmodelle etabliert. Anspruchsschreiben werden automatisiert erstellt, schlimmstenfalls strategisch in Wellen gebündelt, um größtmögliche Schmerzen hervorzurufen.

Und auf Industrieseite? Hier bemühen sich Rechtsabteilungen, dem ungewohnten „Massen-Jura“ juristisch sauber zu begegnen. Heerscharen an Anwälten werden hinzugezogen. Zunächst ist es der Überblick, der verloren geht. Später sind es die Kosten, die davonrennen. Um nur zwei Phänomene zu nennen.

Wenn aus Kunden Anspruchsteller werden.

Airlines haben nicht nur Kunden. Sie produzieren tagtäglich auch eines: Anspruchsteller im Sinne der EU261-Regulierung. Passagiere haben durch gezielte Kampagnen längst begriffen, dass Flugverspätungen und -ausfälle bares Geld bedeuten können. Kaum einer macht jedoch seine Ansprüche selbst geltend. Es ist die Stunde der Verbraucherplattformen, die Ansprüche standardisieren und in Massen durchsetzen. Ein einzelner annullierter oder verspäteter Flug reicht aus, um hunderte Forderungen auszulösen. Auf Knopfdruck. In industrieller Serienproduktion.

Die Verbraucherplattformen haben es vergleichsweise leicht, den Stein ins Rollen zu bringen: Ticket, Flugnummer und frei zugängliche Datenbanken reichen aus, um in Sekundenschnelle über die Werthaltigkeit des Anspruchs zu entscheiden. Der Rest ist eher niederkomplex: mit einer guten technischen Infrastruktur sind die Ansprüche schnell geltend gemacht. Das Geschäftsmodell dürfte also gut plan- und finanzierbar sein – kurzum es skaliert, was Investoren sicher gerne hören.

Auf der anderen Seite? Kaum ein Fall gleicht dem anderen, auch wenn sich die potenziellen Anspruchsinhaber ein- und denselben Flug geteilt haben. Flugverkehr ist nicht nur in der Luft herausfordernd. Er ist es auch retrospektiv, weil jede Reise einen individuell anderen Verlauf nehmen kann. Um jeden Einzelfall bewerten zu können, gilt es, zahlreiche interne Daten- und Informationsquellen zu nutzen. Die Beantwortung von Passenger Claims erfordert daher echte juristische Kompetenz und nicht nur die Schnellanalyse im Customer Support.

Ressourcen und Budgets sind jedoch knapp und Fehler werden kaum verziehen. Denn wer möchte im Rechtsstreit mit dem eigenen Kunden massenhaft Unzufriedenheit produzieren. Jura darf hier nicht „sportlich“ gesehen werden – der Kunde soll im Hauptgeschäft schließlich wiederkommen.

Dasselbe Muster in anderen Bereichen

Dasselbe Muster findet sich auch in anderen Bereichen: Im Datenschutz etwa führen Sicherheitsvorfälle innerhalb kurzer Zeit zu einer Flut standardisierter Auskunftsanfragen oder Klagen – häufig verstärkt durch koordinierte Aktionen der darauf spezialisierten Verbraucherkanzleien und -verbände.

Die eine Seite produziert inhaltlich gleichlautende Salven – die andere muss jedem Anliegen individuell begegnen.

Wo man hinsieht: Rückrufaktionen in der Automobilindustrie, Konsumgüter, in der Lebensmittelbranche oder bei Medizinprodukten. Überall dasselbe Bild. Ein Fehler führt zu einer Vielzahl gleichartiger Ansprüche, deren Einzelheiten man bei der Abwehr im Blick haben muss. Die Themen sind unterschiedlich, das Muster wiederholt sich: Ein kleiner Stein bringt eine Lawine ins Rollen. Die eine Seite tritt sie los, die andere wehrt sie von unten ab.

Was früher funktioniert hat, wird heute zur Falle

Einzelfälle in großer Zahl zu bearbeiten, wird schnell zur Herausforderung: Viele Organisationen versuchen, solchen Wellen mit vertrauten Mitteln zu begegnen – sie intensivieren die interne Abstimmung, schaffen zusätzliche personelle Ressourcen, bauen weitere Kontrollschritte ein, weiten die externe Unterstützung aus etc.

Erschwerend kommt hinzu, dass vielerorts noch mit Technologien gearbeitet wird, die für Einzelfälle gemacht sind – nicht für große Volumina. Das passt nicht mehr zusammen.

Die tägliche Arbeit besteht aus unzähligen Einzelschritten: Fristen und Termine werden in Systeme eingetragen, Informationen zum einzelnen Fall müssen mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden. Textvorlagen werden dezentral auf einzelnen Arbeitsplätzen geführt. Selbst da, wo schon Technologie eingesetzt wird, fehlt es oft am Ineinandergreifen der Systeme und der zentralen Datenhaltung. Für Überblick und Kontrolle sorgen Excel und Outlook. Listen werden manuell gepflegt, Abstimmung erfolgt per E-Mail. Das Ergebnis: hoher Koordinationsaufwand bei zugleich begrenzter Effizienz und zumeist hohen Kosten.

Warum das nicht mehr aufgeht

Lange geht es gut. Sich als Team durch Widrigkeiten zu kämpfen, schweißt zusammen. Doch mit steigender Fallzahl kippt die Stimmung: Fristen laufen parallel, Informationen kommen zu spät oder gehen verloren. Der Überblick schwindet, und selbst den Excel-Tabellen ist nicht mehr zu trauen. Die Kommunikation per E-Mail wird zum toxischen Dauerzustand.

Der juristische Aufwand verlagert sich zunehmend auf das Management der schieren Masse. Oft wird das als übermäßige Komplexität beschrieben. Tatsächlich liegt die Überforderung jedoch meist nicht in der Sache selbst, sondern in der Anzahl der Verfahren.

Was sich konkret ändern muss

Sobald Verfahren in größerem Volumen auftreten, braucht ihre Bearbeitung eine andere Grundlage. Wiederkehrendes muss strukturiert und konsistent ablaufen, Informationen jederzeit zentral verfügbar sein. Individuelle Besonderheiten bleiben wichtig – aber innerhalb klar definierter, verlässlicher Abläufe.

Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten sind dabei nicht mehr Ergebnis manueller Abstimmung, sondern Teil des Prozesses und jederzeit transparent. Alle Beteiligten arbeiten auf derselben Grundlage und greifen auf denselben aktuellen Stand zu.
So entsteht ein System, das Verfahren nicht nur verwaltet, sondern aktiv steuert – und Masse beherrschbar macht, ohne den Blick für den Einzelfall zu verlieren.

Erfahrungen aus der Praxis

Dort, wo Verfahren als zusammenhängender Prozess orchestriert werden und durchgängige Workflow-Automatisierung sowie KI konsequent eingesetzt werden, verändert sich die Arbeit spürbar: Repetitive Abläufe laufen automatisiert ab, Sachverhalte werden erkannt und zügig bearbeitet. Jeder weiß, was zu tun ist.

Ausblick

Brüssel wächst. Und nicht nur die Stadt. Auch die Zahl der Regularien. Und mit ihr die Gefahr, als Unternehmen in den juristischen Fokus zu geraten. Die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen mit Massencharakter nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Der Zugang zum Recht wird – und dies ist ausdrücklich zu begrüßen – einfacher, die Hürden für Verbraucher werden niedriger und Verbraucherplattformen und -kanzleien wachsen weiter. Unternehmen und Kanzleien müssen also nicht nur die allgemeine digitale Transformation bewältigen. Sie müssen sich von der Illusion verabschieden, dass sich neue Realitäten mit alten Arbeitsweisen beherrschen lassen. Wer weiterhin in Einzelfällen denkt, wird an der Masse scheitern.

Gefragt ist ein radikales Umdenken: Prozesse neu aufsetzen, statt sie nur zu digitalisieren. Standardisieren, wo es möglich ist. Automatisieren, wo es sinnvoll ist. Und Technologien so einsetzen, dass sie nicht nur unterstützen, sondern die Arbeit strukturiert führen.

Autor: Björn Frommer ist CEO bei JUNE und beschäftigt sich seit Jahren mit der Struktur und technologischen Steuerung juristischer Verfahren bei hohem Volumen.

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Britische Anwaltschaft warnt vor überzogenen Erwartungen an KI in der Justiz

12.06.2026

Auch in anderen Staaten wird lebhaft über den Einsatz von KI bei Gericht diskutiert. Die britische Regierung plant aktuell den Einsatz von KI-gestützten juristischen Assistenten an Strafgerichten in England und Wales, um den erheblichen Verfahrensrückstand zu reduzieren. Die Systeme sollen insbesondere administrative Aufgaben übernehmen und die Bearbeitung von Verfahren effizienter gestalten.

Die Law Society of England and Wales begrüßt den Einsatz neuer Technologien grundsätzlich, betont jedoch, dass KI weder zusätzliche Finanzmittel noch dringend benötigtes Gerichtspersonal ersetzen könne. Die Organisation fordert eine transparente Evaluierung der Pilotprojekte sowie wirksame Schutzmechanismen für die Integrität gerichtlicher Verfahren.

Zugleich wird auf die Risiken fehlerhafter KI-Anwendungen hingewiesen. Nach Angaben des britischen Justizministeriums sollen richterliche Entscheidungen weiterhin ausschließlich von Menschen getroffen werden. Die Anwaltschaft sieht KI daher als unterstützendes Instrument, nicht als Lösung für die strukturellen Herausforderungen der Justiz.

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US Gericht stoppt Verfahren: Anwälte beider Parteien zitieren KI-erfundene Entscheidungen

11.06.2026

Unglaublich! Ein Bundesgericht in Mississippi hat ein Verfahren ausgesetzt, nachdem Anwälte beider Prozessparteien in ihren Schriftsätzen nicht existente Gerichtsentscheidungen zitiert hatten. Die fehlerhaften Fundstellen stammten aus KI-gestützten Recherchen und wurden vor Einreichung nicht ausreichend überprüft.

Richterin Sharion Aycock stellte fest, dass beide Seiten ihre anwaltlichen Sorgfaltspflichten verletzt hatten. Sie betonte, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz Anwälte nicht von der Pflicht entbinde, sämtliche Quellen eigenständig zu verifizieren.

Sanktionen und Signalwirkung

Die verantwortlichen Prozessvertreter wurden für zwei Jahre von der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Northern District of Mississippi ausgeschlossen und mit Geldstrafen belegt. Auch die beteiligten Local Counsel wurden sanktioniert. Zudem ordnete das Gericht eine Meldung an die zuständigen Disziplinarstellen an. Der Fall gilt als besonders bemerkenswert, weil erstmals beide Seiten eines Rechtsstreits wegen KI-erzeugter Falschzitate sanktioniert wurden.

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Rechtsberatung durch KI-Chatbot – Was ein Urteil zur Schönheitschirurgie mit dem RDG zu tun hat

10.06.2026

Eine der aktuell umstrittenen Fragen zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist, ob Rechtsberatung durch einen KI-Chatbot unter den Begriff der Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG fällt. Davon hängt ab, ob sie nach dem RDG erlaubt ist oder nicht (Anm. der Redaktion: siehe zum Für und Wider die beiden LTV Podcast-Folgen mit Markus Hartung und Dr. Frank R. Remmertz).

Rechtsprechung gibt es dazu – soweit ersichtlich – bisher nicht. Der Gesetzgeber ist bislang ebenfalls nicht aktiv geworden, obwohl es an Appellen dazu nicht mangelt. Nunmehr könnte die Diskussion durch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 zum Wettbewerbsrecht neu belebt werden, zumindest, was eines der Streitpunkte zum RDG betrifft.

Begriff der Tätigkeit in § 2 I RDG

Doch zunächst der Reihe nach. Der Streit um die Zulässigkeit von Rechtsberatung durch KI-Systeme wie ChatGPT entzündet sich an dem Begriff der Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG. Danach ist Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung erfordert. Umstritten ist bereits, ob es sich bei KI-generierten Angaben überhaupt um eine „Tätigkeit“ i.S.v. § 2 I RDG handelt. Nur darum soll es in diesem Beitrag gehen (siehe allgemein zur Problematik Remmertz im Anwaltsblatt). Immerhin ist man sich insoweit einig, dass die „Tätigkeit“ einer Person (natürliche oder juristische Person) irgendwie zurechenbar sein muss. Gegen eine „Tätigkeit“ wird eingewandt, dass ein auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen basierendes KI-System wie z.B. ChatGPT „autonom“ funktioniert und deren Ergebnisse nicht vorhergesagt werden könnten. Sie könnten deshalb nicht einer Person zugerechnet werden. Der BGH hat sich bisher nur zum Vertragsgenerator „smartlaw“ geäußert und bekräftigt, dass es unerheblich ist, mit welchen technischen Mitteln eine Rechtsdienstleistung erbracht wird. Sie kann somit auch unter Einsatz einer Software erfolgen. Beim Vertragsgenerator smartlaw liegt nach BGH eine Tätigkeit nach § 2 I RDG vor, und zwar in der Programmierung und Bereitstellung der Software zur Generierung von Vertragsdokumenten durch die Nutzer (BGH, Urt. 09.09.2021 – I ZR 113/20 – Vertragsdokumentengenerator).

Bei dieser Entscheidung ging es aber nur um eine regelbasierte Softwareanwendung mit üblichen Wenn-dann-Entscheidungsabläufen und nicht um eine KI, deren Output Wahrscheinlichkeitsberechnungen zugrunde liegt und nicht genau vorhergesagt werden kann (Blackbox-Problem“). Zu einer Rechtsberatung durch einen KI-Chatbot hat sich der BGH noch nicht geäußert.

Das Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026

Nunmehr könnte Bewegung in die Diskussion kommen, zumindest zu der Frage, ob eine „Tätigkeit“ i.S.v. § 2 I RDG angenommen werden muss, und zwar durch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 – 4 UKl 3 /25.

In diesem Urteil stand die Frage im Mittelpunkt, ob sich ein Unternehmen, das auf der eigenen Webseite für die Kommunikation mit Kunden einen KI-Chatbot einsetzt, deren Ergebnisse als eigene geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG zurechnen lassen muss und demzufolge für irreführende Halluzinationen durch den KI-Chatbot wettbewerbsrechtlich haftet.

In dem konkreten Fall setzte eine Arztpraxis für Schönheitschirurgie auf der eigenen Webseite zur Beantwortung von Fragen und für die Vereinbarung von Terminen einen KI-Chatbot ein. Auf die Frage, welchen Facharzttitel die beiden Ärzte haben, gab die KI u.a. die unzutreffende Antwort, dass sie Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie seien. Diese Facharztbezeichnungen gibt es aber nicht. Auf diesen Fehler hingewiesen korrigierten die Ärzte im Nachhinein die Funktionsweise des KI-Chatbot, so dass die beanstandeten Aussagen nicht mehr vorkamen, gaben aber nicht wie gefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Das OLG Hamm hat die Arztpraxis zur Unterlassung verurteilt und eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 UWG angenommen. Auch wenn die KI-generierten Antworten von der jeweiligen Kundenfrage abhingen und nicht genau vorhergesagt werden könnten, sei dennoch eine volle Haftung gegeben, weil die den KI-Bot einsetzende Arztpraxis Einfluss auf die KI-Ergebnisse hätte und sich diese daher zurechnen lassen müsse.

Verhalten einer Person i.S.v. § 2 I Nr. 2 UWG = Tätigkeit nach § 2 I RDG?

Das Urteil erging zwar in einem wettbewerbsrechtlichen Kontext zu der Frage, ob eine geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG vorliegt. Soweit ersichtlich, ist dies die erste veröffentlichte Entscheidung, die sich der Frage widmet, ob KI-Output einer Person als geschäftliche Handlung zugerechnet werden kann.

Die Entscheidung ist aber nicht nur für das UWG von Interesse, sondern meiner Ansicht nach auch für die Frage einer „Tätigkeit“ nach § 2 I RDG relevant, da ein vergleichbares Rechtsproblem zugrunde liegt. Bei der geschäftlichen Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG geht es um die Frage, ob ein „Verhalten einer Person“ angenommen werden kann, wenn ein Unternehmen einen KI-Chatbot einsetzt, der Antworten auf konkrete Fragen autonom generiert. Dies ist bei der Frage der Tätigkeit nach § 2 I RDG im Grunde nicht anders. In beiden Fällen geht es im Kern um die Frage, ob KI-Output, der auf Wahrscheinlichkeitsberechnung beruht, einem Menschen zurechenbar ist.

Unter Berufung auf die Vertragsgenerator-Entscheidung des BGH, der bereits eine geschäftliche Handlung bei Einsatz einer regelbasierten Software nach § 2 I Nr. 2 UWG bejaht hat, stellt das OLG Hamm fest, dass für die Antworten eines KI-Chatbots im Ergebnis nichts anderes gelten könne. Der Chatbot stelle lediglich ein technisches Hilfsmittel dar, dessen sich das Unternehmen zur Kommunikation mit potentiellen Kunden / Patienten bediene und über das sie hinreichende Steuergewalt besitze (Rn. 71). Hierbei bringt das Gericht das Problem auf den Punkt, indem es ausführt, dass dem nicht entgegenstehe, dass der Chatbot die an ihn gerichteten Fragen „gänzlich ohne menschliches Zutun“ und auf eine „von außen nicht nachvollziehbare Weise“ beantworte. Zwar lasse sich die Beantwortung der einzelnen an ihn gerichteten Fragen nicht auf eine menschliche Willensentscheidung im Einzelfall zurückführen, so der Senat. Gleichwohl unterscheide sich der Chatbot insoweit in rechtlicher Hinsicht nicht wesentlich von dem Vertragsgenerator, über den der BGH bereits entschieden habe (Rn. 72).

Die Tatsache, dass KI-generierte Ergebnisse auf einer gewissen autonomen Funktionsweise der KI beruhen, steht einer Zurechnung nach Ansicht des Gerichts somit nicht entgegen. Das Problem der Zurechnung stellt sich nicht nur bei der Frage, ob ein „Verhalten einer Person“ nach § 2 I Nr. 2 UWG vorliegt, sondern in gleicher Weise auch bei der Frage der „Tätigkeit“, so dass man die Ausführungen des Senats für die Zurechenbarkeit von KI-generierten Ergebnissen im Rahmen des § 2 I RDG übertragen kann.

Das Gericht macht für § 2 I Nr. 2 UWG die Zurechnung aber davon abhängig, dass der Betreiber des KI-Systems hinreichenden Einfluss auf deren Ergebnisse hat. Im Streitfall wurde der Arztpraxis zum Verhängnis, dass es ihr offenbar „problemlos“ möglich war, die KI-generierten Halluzinationen im Nachhinein zu korrigieren und somit die KI-Ergebnisse zu beeinflussen. Offen bleiben somit Fallgestaltungen, wo dieser Einfluss nicht möglich ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Ferner stellen sich Folgefragen, über die das Gericht noch nicht nachdenken musste, u.a., welche zumutbaren Anforderungen an einen solchen Einfluss zu stellen sind. Diese Fragen stellen sich bei der Zurechnung von KI-Ergebnissen für eine Tätigkeit nach § 2 I RDG in ähnlicher Weise.

Zur Erwartungshaltung der Nutzer

Bemerkenswert ist schließlich noch eine weitere Feststellung des Gerichts, die ebenfalls für die Frage einer Rechtsdienstleistung durch KI eine große Rolle spielt. Denn zu der Frage, ob KI-Rechtsberatung durch ChatGPT & Co. mit dem RDG kollidiert, wird gerne eingewandt, dass der Nutzer doch wisse, dass er es mit einer KI zu tun habe und deshalb nach § 1 I 2 RDG nicht schützenswert sei. Er wisse angeblich um die Fehlerhaftigkeit von KI und dass er zur Sicherheit professionelle Rechtsberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Anspruch nehmen müsse. Darauf weisen die KI-Anbieter in sog. Disclaimern auch regelmäßig hin.

Hierzu stellt der Senat allerdings fest, dass es dahingehende Erfahrungssätze schlicht nicht gebe. Vielmehr treffe es zu, dass ein Großteil der angesprochenen Verbraucher in besonderer Weise auf die Richtigkeit der computergenerierten Antwort vertraut, da Maschinen im Allgemeinen als weniger fehleranfällig als der Mensch wahrgenommen werden (Rn. 105). Folgt man dieser Einschätzung, so spricht auch dies gegen die Zulässigkeit von KI-generierter Rechtsberatung nach dem RDG.

Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung noch für viel Diskussionen sorgen wird. Der Senat hat jedenfalls wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen und es bleibt zu hoffen, dass davon auch Gebrauch gemacht wird.

Autor: Dr. Frank R. Remmertz ist Rechtsanwalt in München und u.a. Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des RDG-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist ferner u.a. Herausgeber des beim Beck-Verlag erschienen Werkes „Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft“, 2. Aufl. 2025. Der Autor gibt hiermit ausschließlich seine persönliche Ansicht wieder.

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Legal Tech im Wandel – das 8. Schweitzer Zukunftsforum

09.06.2026

Die Rechts- und Steuerbranche befindet sich mitten in einer grundlegenden Transformation. Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz verändern nicht nur Prozesse, sondern auch Rollenbilder, Geschäftsmodelle und Erwartungen von der Mandantschaft. Wer heute in Kanzleien, Rechtsabteilungen oder im Legal-Tech-Umfeld Verantwortung trägt, steht vor der Frage: „Wie nutzen wir technologische Innovationen sinnvoll? Wie bleiben wir dabei rechtlich, wirtschaftlich und strategisch sicher und zukunftsfähig?“

Auf diese und weitere Fragen werden wir beim 8. Schweitzer Zukunftsforum am 16. und 17. Juni 2026 Antworten suchen. Im Schweitzer Zukunftsforum kommen an zwei Nachmittagen führende Legal-Tech- und KI-Expert:innen aus Rechtsberatung und Steuerberatung zusammen. Sie zeigen aus unterschiedlichen Perspektiven, wo Legal Tech heute steht, welche Entwicklungen sich abzeichnen und wie Best Practices bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Programm für den 16. Juni 2026

Den Auftakt übernimmt erneut Patrick Prior (Legal Tech Verzeichnis) mit einem fundierten Überblick zum aktuellen Stand. Als Legal Tech Kenner beleuchtet er in seiner Keynote, wie weit die Branche wirklich ist – jenseits von Buzzwords und Marketingversprechen. Welche Technologien sind bereits im Alltag angekommen? Wo liegen echte Effizienzgewinne? Welche Hürden bremsen Innovation noch aus?

Im Anschluss teilt René Fergen (Jupus GmbH) seine Perspektive aus der Praxis. Mit einem offenen Blick hinter die Kulissen spricht er über Learnings, Herausforderungen und überraschende Erkenntnisse aus realen Legal-Tech- und Legal-KI-Projekten. Dabei wird deutlich: Innovation ist kein linearer Prozess – aber einer, der sich lohnt.

Besonders praxisnahe Best Practices zeigt Roxana Sharifi (CMS) anhand konkreter Beispiele, wie Legal Tech und KI erfolgreich implementiert werden können – in Kanzleien ebenso wie in Unternehmen. Ihre Einblicke liefern wertvolle Inspiration für alle, die Legal Tech und Legal-KI nicht nur diskutieren, sondern umsetzen wollen: Welche Faktoren entscheiden über Erfolg oder Misserfolg? Wie lassen sich Mitarbeitende mitnehmen, Prozesse nachhaltig verändern und der tatsächliche Mehrwert messbar machen?

Dr. Ann-Cathrin Brock (Beck-Noxtua) bietet einen spannenden Einblick in die neue Rechts-KI und vom Verlag C.H.Beck und zeigt, wie Beck-Noxtua Anwaltskanzleien als Legal AI Workspace zukünftig unterstützen kann.

Daniel Halft (AnwaltsCampus & KI LABOR RECHT) wirft den Blick mit uns nach vorn und widmet sich der Zukunft der Rechtsberatung. Wie verändern sich die Bedürfnisse der Mandantschaft in einer zunehmend digitalen Welt? Welche Rolle spielen Automatisierung, datengetriebene Entscheidungen und KI-gestützte Tools in der Beratung von morgen? Daniel Halft zeigt auf, wie sich das Berufsbild von Jurist:innen weiterentwickelt – weg von der reinen Rechtsanwendung, hin zur strategischen Problemlösung, die Recht, Technologie und Business verbindet.

Programm für den 17. Juni 2026

Der zweite Tag des Schweitzer Zukunftsforums richtet sich an steuerberatende Berufe. Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Zukunftsthema. Sie verändert Geschäftsmodelle, Prozesse – auch und insbesondere in der Steuerberatung. Doch während Algorithmen schneller werden, bleibt eines konstant: die Bedeutung von fachlichem Urteilsvermögen, Erfahrung und Vertrauen.

Für Durica Radenovic (ETL HERATAX) steht fest: KI automatisiert Routinetätigkeiten und steigert Effizienz – aber sie ersetzt nicht die beratende Kompetenz. Datenanalysen, Mustererkennung und Prozessbeschleunigung sind wertvolle Werkzeuge. Doch erst Steuerberater:innen ordnen Ergebnisse rechtlich ein, bewerten Risiken und entwickeln individuelle Lösungen. Gerade in einer Zeit zunehmender Komplexität werden sie zu strategischen Sparringspartnern. KI liefert Informationen – die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Wie KI praxisnah in Kanzleien eingesetzt werden kann, zeigt Martha Kiehl (YourAiTrainer). Ihr Fokus liegt auf realistischen Use-Cases für den Kanzleialltag. Dabei geht es um konkrete Anwendungen mit ChatGPT: die richtige Modellauswahl je nach Anwendungsfall, optimale Einstellungen, strukturierter Projektaufbau und sichere Integration in bestehende Workflows. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen und das Tool produktiv nutzbar zu machen – nachvollziehbar und effizient. Richtig eingesetzt wird KI so zur digitalen Assistentin.

Noch einen Schritt weiter denkt Christina Jagenburg (Deloitte GmbH). Sie beleuchtet das Potenzial sogenannter autonomer KI-Agenten. Diese „Agentic AI“ geht über klassische Automatisierung hinaus: Systeme können steuerliche Prozesse eigenständig über mehrere Schritte hinweg bearbeiten. Doch was technisch möglich ist, muss auch kontrollierbar bleiben. Die klare Abgrenzung zwischen Automatisierung, klassischer KI und agentischen Systemen ist entscheidend. Entlang definierter Prozessphasen lässt sich prüfen, wo der Einsatz sinnvoll ist – und wo nicht. Chancen, Risiken und Auswahlkriterien für geeignete Use-Cases werden praxisnah erläutert, etwa am Beispiel eines KI-gestützten Quellensteuerprozesses.

Bleibt die Frage: Ist KI nur ein Hype – oder längst Realität? Dr. Damian Klimke (Taxy.io GmbH) zieht Bilanz. Sein Fazit: KI wird erwachsen. Die anfängliche Euphorie weicht einer professionellen, strukturierten Implementierung. Im beruflichen, wie im privaten Umfeld wird der Umgang mit KI zur Normalität. Anwendungen wie Otto Schmidt Answers zeigen exemplarisch, wie spezialisierte Lösungen den Arbeitsalltag nachhaltig verändern können.

Das 8. Schweitzer Zukunftsforum 2026 richtet sich an Jurist:innen, Legal Operation Manager:innen, Inhouse Counsel, Kanzleientscheider:innen, Steuerberater:innen und alle, die die Zukunft der Rechts- und Steuerberatung aktiv mitgestalten wollen. Wer verstehen möchte, wie Legal Tech heute funktioniert und morgen wirkt, sollte diese Gelegenheit nicht verpassen.

8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

Dienstag, 16. Juni 2026
14.00 – 17.00 Uhr
Juristische Praxis

Mittwoch, 17. Juni 2026
14.00 – 17.00 Uhr
Steuerrechtliche Praxis

-> Hier anmelden zum 8. Schweitzer Zukunftsforum

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Akquisition im Bereich Legal Tech: KI-Startup DeepIP übernimmt PatentMaker

09.06.2026

Das KI-Startup DeepIP mit Sitz in Paris und New York gibt heute die Übernahme des deutschen Spezialisten PatentMaker bekannt. Durch den Zusammenschluss entsteht ein neuer Category Leader für KI-gestützte Patent-Workflows in Europa. Damit baut DeepIP seine Marktpräsenz im DACH-Raum stark aus.

PatentMaker wurde von Dr. Matthias Hofmann entwickelt. Er ist deutscher und europäischer Patentanwalt sowie Equity-Partner der renommierten Patentrechtskanzlei Boehmert & Boehmert. Seine Software hat sich zu einer der vertrauenswürdigsten Lösungen in Deutschland und Europa entwickelt. Aus der täglichen Praxis heraus konzipiert, um routinemäßige Patentarbeit zu rationalisieren, wird sie heute von fast 50 % der führenden deutschen IP-Kanzleien sowie von führenden Unternehmens-IP-Teams wie Infineon Technologies und Siemens AG genutzt.

Die globale Dynamik von DeepIP

DeepIP hat sich rasch zur führenden KI-Plattform für Patentausarbeitung und -verfolgung in den USA und Europa entwickelt. Seit seiner Gründung hat das Unternehmen in weniger als neun Monaten über 40 Millionen US-Dollar eingesammelt und wird heute von mehr als 400 Anwaltskanzleien und Unternehmens-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen auf fünf Kontinenten genutzt. DeepIP arbeitet bereits mit mehr als der Hälfte der 50 führenden nordamerikanischen IP-Kanzleien zusammen; über 25.000 Patentanmeldungen wurden auf der Plattform ausgearbeitet, was sie zum System of Record für KI-native Patentprozesse macht.

Eine vollständige Plattform für den gesamten Patentlebenszyklus

Durch die Verbindung der End-to-End- und Workflow-nativen KI-Plattform von DeepIP mit der starken Verankerung von PatentMaker im deutschen und europäischen IP-Ökosystem bieten beide Unternehmen eine umfassende, auf die Bedürfnisse von Patentfachleuten zugeschnittene Lösung.

Die Plattform ermöglicht es Kanzleien und internen IP-Teams, den gesamten Patentlebenszyklus zu begleiten – von der Erfindungsoffenbarung und Recherche zum Stand der Technik über Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung bis hin zur Nacherteilungsarbeit – in einer einzigen, integrierten, zuverlässigen und sicheren Umgebung. Das Ergebnis: kürzere Bearbeitungszeiten, höhere Ausgabenqualität, kontrollierte Kosten und nahtlose Zusammenarbeit zwischen Teams, Kanzleien und Rechtsordnungen.

Die Akquisition spiegelt über das Produkt hinaus einen strategischen Schritt wider: die Verbindung globaler KI-Kompetenz mit lokaler Expertise, um die nächste Generation von Patentprozessen in Europa zu gestalten. Das Ziel ist klar – KI als grundlegende Schicht der Patentarbeit zu etablieren und einen neuen Standard für die Arbeitsweise von Patentfachleuten auf dem gesamten Kontinent zu schaffen.

Stimmen zur Übernahme

Dazu Dr. Matthias Hofmann, Gründer von PatentMaker: „Der Gedanke hinter dieser Partnerschaft ist einfach: die Stärken zweier bewährter Lösungen in einer einheitlichen Plattform zu vereinen. DeepIP bringt Ressourcen, Software-Skalierbarkeit, Produkttiefe und globalen Schwung mit, während PatentMaker praktische Rechtsexpertise und ein tiefes Verständnis für Patentprozesse in Deutschland und Europa einbringt. Durch die Verbindung dieser komplementären Stärken schaffen wir die führende europäische KI-Lösung für Patentfachleute.“

François-Xavier Leduc, CEO von DeepIP, ergänzt: „Deutschland ist das Innovationszentrum Europas – und gleichzeitig ein Markt mit außerordentlich hohen Ansprüchen. Was uns an PatentMaker beeindruckt hat, ist die Tiefe, mit der es bereits in die Arbeitsabläufe der Praktiker integriert ist. Von Praktikern für Praktiker entwickelt, innerhalb der Strukturen von Boehmert & Boehmert. Das ist nicht nur technologische Kompatibilität – es ist eine gemeinsame Überzeugung, wie sich Patentarbeit weiterentwickeln sollte. Nachdem wir bereits eine signifikante Marktdurchdringung in den USA und Frankreich erreicht haben, verankert uns die Übernahme von PatentMaker noch tiefer im EPO-Ökosystem. Gemeinsam bauen wir eine Plattform, die Patentfachleuten hilft, schneller zu arbeiten, effektiver zu kollaborieren und sich auf wertschöpfende Tätigkeiten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu konzentrieren.“

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