Legal Tech Verzeichnis
Neue Anthropic-Studie: Hohe KI-Exposition juristischer Arbeit, bislang jedoch begrenzte Marktwirkung
Eine aktuelle Studie von Anthropic zum Einfluss generativer KI auf den Arbeitsmarkt sieht juristische Tätigkeiten als besonders stark von KI betroffen, allerdings bislang vor allem theoretisch. Für den Rechtsmarkt ergibt sich daraus ein differenziertes Bild: erhebliches Automatisierungspotenzial, aber bislang nur begrenzte empirische Effekte auf Beschäftigung und Nachfrage.
Juristische Arbeit gehört zu den KI-anfälligsten Wissensberufen
Die Studie untersucht nicht nur, welche Tätigkeiten prinzipiell durch große Sprachmodelle erledigt werden könnten, sondern vor allem, wo solche Systeme bereits tatsächlich arbeitsbezogen eingesetzt werden („observed exposure“).
Gerade juristische Tätigkeiten weisen demnach eine hohe theoretische KI-Eignung auf. Der Grund liegt in der Struktur vieler juristischer Aufgaben: Recherche, Dokumentenanalyse, Strukturierung von Informationen sowie die Erstellung und Bearbeitung komplexer Texte gehören zu den Bereichen, in denen generative KI besonders leistungsfähig ist.
Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass die tatsächliche Nutzung in vielen Berufen, auch im Rechtsbereich, noch deutlich hinter dem technischen Potenzial zurückbleibt.
Automatisierung betrifft primär Teilaufgaben
Entscheidend ist eine Differenzierung, die für den Rechtsmarkt zentral ist: Die Studie prognostiziert keine vollständige Substitution anwaltlicher Tätigkeit.
Automatisierbar erscheinen vor allem standardisierte, textbasierte Teilprozesse, etwa:
- juristische Recherche
- Dokumentenanalyse
- Vertrags- und Schriftsatzentwürfe
- Strukturierung großer Informationsmengen
Demgegenüber bleiben Tätigkeiten mit hohem Kontext- und Verantwortungsanteil deutlich robuster gegenüber Automatisierung, wie etwa strategische Beratung oder die Vertretung von Mandanten vor Gericht.
Für Kanzleien deutet dies eher auf eine Transformation von Arbeitsabläufen als auf eine grundlegende Verdrängung des Berufsbilds hin.
Erste wirtschaftliche Effekte sind bislang schwach
Die Studie findet bislang keinen klaren Zusammenhang zwischen hoher KI-Exposition eines Berufs und steigender Arbeitslosigkeit. Allerdings zeigt sich ein moderater statistischer Zusammenhang zwischen tatsächlicher KI-Nutzung und langfristigen Beschäftigungsprognosen: Je stärker KI bereits in einem Beruf eingesetzt wird, desto etwas schwächer fallen die Wachstumsprognosen aus.
Für den Anwaltsberuf insgesamt bleibt der Arbeitsmarkt dennoch stabil. Nach Daten des U.S. Bureau of Labor Statistics wird für Anwälte bis 2034 weiterhin ein Beschäftigungswachstum von rund 4 % erwartet.
Möglicher Frühindikator: Rückgang bei Berufseinsteigern
Die deutlichste mögliche Veränderung sieht die Studie bei jungen Arbeitskräften. Seit der Einführung generativer KI-Systeme zeigt sich ein leichter Rückgang der Jobfindungsrate für 22- bis 25-Jährige in stark KI-exponierten Berufen. Der Effekt liegt bei etwa 14 % im Vergleich zu weniger exponierten Tätigkeiten und ist statistisch nur knapp signifikant.
Sollte sich dieser Trend bestätigen, könnte dies insbesondere die Einstiegs- und Juniorrollen in wissensintensiven Berufen betreffen, also auch klassische Associate-Aufgaben, die stark dokumenten- und recherchbasiert sind.
Fazit für Kanzleien
Die Anthropic-Studie zeichnet kein kurzfristiges Disruptionsszenario für den Anwaltsberuf. Stattdessen deutet sie auf drei strukturelle Entwicklungen hin:
- Juristische Arbeit gehört zu den KI-fähigsten Wissensarbeiten.
- Automatisierung betrifft zunächst einzelne Workflows, nicht den gesamten Beruf.
- Veränderungen könnten zuerst bei Einstiegsrollen sichtbar werden.
Für Kanzleien rückt damit weniger die Frage nach der Ersetzung von Anwälten in den Mittelpunkt, sondern die strategische Organisation von Arbeitsprozessen: Welche juristischen Teilaufgaben werden künftig automatisiert und wie verändert sich das Staffing- und Ausbildungsmodelle in Sozietäten.
Der Beitrag Neue Anthropic-Studie: Hohe KI-Exposition juristischer Arbeit, bislang jedoch begrenzte Marktwirkung erschien zuerst auf .
Legora erhält 550 Mio. US‑Dollar in Series-D-Finanzierung für den US‑Marktausbau
Legora, die kollaborative KI‑Plattform für Juristinnen und Juristen, hat in einer Series‑D‑Finanzierungsrunde 550 Millionen US‑Dollar bei einer Bewertung von 5,55 Milliarden US‑Dollar eingesammelt, um die Expansion in den Vereinigten Staaten voranzutreiben. Die Runde wurde von Accel angeführt. Beteiligt waren auch die bestehenden Investoren Benchmark, Bessemer Venture Partners, General Catalyst, ICONIQ, Redpoint Ventures und Y Combinator sowie neue Investoren, darunter Alkeon Capital, Bain Capital, Firstmark Capital, Menlo Ventures, Salesforce Ventures, Sands Capital und Starwood Capital.
Zum Funding und zur Expansion in den USA sagte Max Junestrand, CEO und Mitgründer von Legora: „Im vergangenen Jahr hat das Einführungstempo in den USA unsere Erwartungen übertroffen. Führende Kanzleien und Rechtsabteilungen gehen inzwischen entschlossen den Schritt von ersten Tests hin zur umfassenden Integration von KI in ihre Organisationen. Diese Finanzierung ermöglicht es uns, unser Wachstum in den USA zu beschleunigen. Sie erlaubt uns, in Talente und Infrastruktur zu investieren, unsere Präsenz in wichtigen Märkten auszubauen und Kundinnen und Kunden vor Ort zu unterstützen, während sie KI in ihre zentralen Arbeitsprozesse integrieren.“
Der Beitrag Legora erhält 550 Mio. US‑Dollar in Series-D-Finanzierung für den US‑Marktausbau erschien zuerst auf .
Harvey integriert agentenbasierte KI in Microsoft-Arbeitsumgebung
Das Legal-AI-Unternehmen Harvey hat eine Erweiterung seiner Plattform angekündigt, die eine direkte Integration in Microsoft 365 Copilot vorsieht. Ziel ist es, juristische KI-Funktionen unmittelbar in die tägliche Arbeitsumgebung von Kanzleien und In-house-Rechtsabteilungen zu integrieren und damit Recherche-, Analyse- und Dokumentationsprozesse effizienter zu gestalten.
Agentenbasierte Plattform für juristische Workflows
Die neue Plattform basiert auf einem sogenannten agent-powered Ansatz. Dabei handelt es sich um spezialisierte KI-Agenten, die einzelne Aufgaben in juristischen Arbeitsprozessen übernehmen können, etwa Rechtsrecherche, Dokumentenanalyse oder die Auswertung von Vertragsbeständen. Nutzer können diese Funktionen direkt aus der Copilot-Oberfläche heraus aufrufen, beispielsweise durch die Ansteuerung eines Harvey-Agenten.
Die KI greift dabei auf unternehmensinterne Wissensquellen und Dokumentensammlungen („Vaults“) zu. So können juristische Fragestellungen unmittelbar im Kontext vorhandener Daten beantwortet oder Dokumente automatisiert analysiert werden.
Integration in bestehende Microsoft-Workflows
Ein zentraler Aspekt der neuen Lösung ist die Einbettung der Harvey-Funktionen in die gängigen Microsoft-365-Anwendungen. Copilot dient dabei als Einstiegspunkt für juristische Anfragen. Von dort aus können Nutzer sowohl erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen erhalten als auch vertiefte Analysen oder weiterführende Workflows auslösen.
Die Integration folgt der Strategie, KI-Funktionen direkt in bestehende Arbeitsumgebungen einzubetten, anstatt separate Anwendungen zu nutzen. Dadurch sollen juristische Fachkräfte ihre Arbeitsabläufe nicht wechseln müssen, sondern KI-Unterstützung innerhalb der bereits genutzten Tools erhalten.
Die Kooperation zwischen Harvey und Microsoft verdeutlicht den Trend, spezialisierte Legal-AI-Systeme enger mit etablierten Büro- und Kollaborationsplattformen zu verzahnen. Für juristische Fachkräfte könnte dies einen Schritt hin zu stärker integrierten, KI-gestützten Arbeitsabläufen darstellen.
Der Beitrag Harvey integriert agentenbasierte KI in Microsoft-Arbeitsumgebung erschien zuerst auf .
FutureLaw 2026 in Tallinn ab 14. Mai 2026 – jetzt mit LTV Ticket Rabatt!
FutureLaw 2026 ist eine der renommiertesten und am schnellsten wachsenden Konferenzen für Rechtsinnovation in Europa, eine der fünf weltweit führenden Veranstaltungen hinsichtlich thematischer Tiefe und institutioneller Relevanz. Durch ihren fokussierten Umfang, den Zugang zu hochrangigen Regulierungsbehörden und den Kontext des digitalen Staates Estland ist sie für die deutsche Legal Tech- und Digitalisierungs-Community von einzigartiger Bedeutung.
Am 14. und 15. Mai 2026 bringt FutureLaw mehr als 600 Führungskräfte aus Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Legal-Tech-Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen zusammen. Das Programm umfasst KI in der Rechtspraxis, digitale Governance, Legal Design, Ethik, Plattformisierung, regulatorische Innovation und die Zukunft der Rechtsabwicklung – allesamt Themen, die für den deutschen Markt von hoher Relevanz sind.
Wir laden die AHK-Community ein, sich uns in Tallinn anzuschließen – eine seltene Gelegenheit, direkt mit politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, globalen Innovatoren und Architekten des digitalen Staates aus aller Welt in Kontakt zu treten.
Mit dem exklusiven Partnercode LTV26 erhalten Sie 20 % Rabatt auf Ihr Ticket.
Zu den Referenten gehören:
- Charles Pare – Senior Advisor des Vorstands und des Exekutivkomitees – confidential Holding
- Christina Blacklaws – ehemalige Präsidentin der Law Society of England & Wales
- Pēteris Zilgalvis – Richter am Gericht der Europäischen Union
- Damien Riehl – Solutions Champion, Clio
- Paul Nemitz – Principal Advisor, EU-Kommission (im Ruhestand) | „Godfather of the GDPR”
Entdecken Sie das vollständige Programm und sichern Sie sich Ihr ermäßigtes Ticket: https://futurelaw.ee
Der Beitrag FutureLaw 2026 in Tallinn ab 14. Mai 2026 – jetzt mit LTV Ticket Rabatt! erschien zuerst auf .
Italienisches Legal Tech Lexroom bringt seine KI-Plattform nach Deutschland
Das italienische Legal Tech Lexroom expandiert in den deutschen Markt. Das 2023 gegründete Unternehmen bietet eine spezialisierte, datengetriebene KI-Plattform im SaaS-Modell und unterstützt Einzelanwältinnen und -anwälte sowie kleinere Kanzleien bei der juristischen Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung auf Basis verifizierter Rechtsquellen. Nach dem dynamischen Wachstum im italienischen Heimatmarkt erfolgte vor wenigen Wochen der Markteintritt in Spanien. Mit Deutschland steht nun der nächste strategische Schritt im europäischen Rollout an. Bereits zum Start verzeichnet das Unternehmen mehr als 30 aktive Kundinnen und Kunden.
Martina Domenicali, Co-Founder und Chief Revenue Officer von Lexroom, kommentiert: „KI macht juristische Arbeit effizienter, sie darf jedoch das fachliche Urteil nicht ersetzen. Unser Anspruch ist es, Anwältinnen und Anwälten ein Werkzeug an die Hand zu geben, das Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung bestmöglich unterstützt und zugleich höchste Qualitäts- und Compliance-Standards wahrt. Unser Ziel ist es, eine der führenden KI-Plattformen für juristische Arbeit in Europa aufzubauen. Deutschland ist auf diesem Weg ein zentraler Markt für uns.“
Starkes Wachstum unterstützt durch Venture Capital
Seit der Gründung im Jahr 2023 ist Lexroom stark gewachsen. Vor einem Jahr lag der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) noch bei knapp 800.000 Euro. Inzwischen hat das Unternehmen die Marke von 10 Millionen Euro überschritten. Damit ist Lexroom in kurzer Zeit der Schritt von einem jungen KI-Anbieter zu einem etablierten Marktteilnehmer gelungen. Zum Vergleich: Nur rund 10 Prozent aller Start-ups weltweit erreichen einen jährlichen wiederkehrenden Umsatz in dieser Größenordnung – im Median erst nach mehr als fünf Jahren. Lexroom hat diesen Meilenstein innerhalb eines Jahres erreicht und zählt damit zu den wachstumsstärksten ein Prozent der Start-ups weltweit.
Das Unternehmen ist derzeit für mehr als 10.000 Kundinnen und Kunden tätig, rund 90 % davon sind Kanzleien mit ein bis zehn Berufsträgerinnen und Berufsträgern – ein Marktsegment, das von auf Großkanzleien ausgerichteten LegalTech-Lösungen bislang nur unzureichend adressiert wird. Genau hier positioniert sich Lexroom mit seinem Angebot.
Aktuell beschäftigt Lexroom 90 Mitarbeitende, bis Ende 2026 soll das Team auf 200 Mitarbeitende wachsen. Der Fokus der Neueinstellungen liegt insbesondere auf KI-Engineering, Produktentwicklung und internationaler Expansion.
Im September des vergangenen Jahres erhielt Lexroom im Rahmen einer Series-A-Finanzierungsrunde 16 Millionen Euro. Die Runde wurde vom Silicon-Valley-Investor Base10 angeführt. Weitere internationale Investoren wie z.B. Acurio Ventures, View Different, Entourage und Verve Ventures beteiligten sich ebenfalls. Mit dem frischen Kapital will das Unternehmen die europäische Expansion weiter vorantreiben und bis Ende 2026 einen wiederkehrenden Jahresumsatz von 40 Millionen Euro erreichen.
Der Beitrag Italienisches Legal Tech Lexroom bringt seine KI-Plattform nach Deutschland erschien zuerst auf .
DeepIP erreicht 40 Mio. USD Finanzierung und etabliert den KI-Standard für Patentarbeit
DeepIP, die KI-Plattform für Patente, hat 25 Mio. USD in einer Series-B-Finanzierungsrunde aufgenommen und damit insgesamt 40 Mio. USD eingeworben. Tausende Patentexpertinnen und -experten in mehr als 400 Kanzleien und Corporate-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen und auf fünf Kontinenten – darunter Greenberg Traurig, Mewburn Ellis, Dexcom und Philips – nutzen DeepIP bereits. Die Plattform ist damit zum System of Record für KI in der Patentarbeit geworden.
Die Finanzierung bringt das Startup weiter auf seiner Mission, jede Phase des Patentlebenszyklus mit einem vertrauenswürdigen KI-Layer auszustatten und die Infrastrukturebene zu definieren, auf der IP-Arbeitsprozesse heute laufen.
Wenn KI-Tools den Workflow fragmentieren
KI ist in der Patentarbeit zunehmend verbreitet. Doch die meisten Lösungen bleiben isoliert – sie unterstützen einzelne Aufgaben und zwingen Fachkräfte dazu, zwischen Systemen zu wechseln und Kontext manuell von einer Phase zur nächsten zu übertragen.
Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste in einem Bereich, in dem Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt und erfahrene IP-Fachkräfte bleiben knapp bleiben. Der punktuelle Zugang zu KI-Tools hilft nur bedingt. Es geht heute um die nahtlose Bereitstellung und Kontinuität der Intelligenz über Teams, Zeiträume und Phasen hinweg. Darum ersetzen führende Unternehmen Einzellösungen durch integrierte KI-Plattformen, die die Patentarbeit ganzheitlich unterstützen.
Vertrauenswürdige KI – integriert in die tägliche Patentarbeit
DeepIP wurde für diese neue Phase der KI-gestützten Patentarbeit entwickelt. Die Plattform bringt KI direkt in die Umgebungen, in denen die tagtägliche Patentarbeit stattfindet – darunter Microsoft Word und IP-Management-Systeme. Teams können KI nutzen, ohne ihre Werkzeuge oder Prozesse ändern zu müssen. Das Ergebnis: bis zu 20 % höhere Adoption und 40 % höhere Nutzung im Vergleich zu isolierten KI-Tools.
„Die erste Welle der KI in der Patentpraxis konzentrierte sich darauf, einzelne Aufgaben zu beschleunigen“, sagt François-Xavier Leduc, CEO und Mitgründer von DeepIP. „Patentarbeit ist jedoch kumulativ – sie erstreckt sich über Jahre, Teams und Entscheidungen hinweg. Wir haben DeepIP als das System für kontinuierlichen Arbeitsprozesse gebaut Mit KI, die in den gesamten Workflow eingebettet ist, entfällt die Mühe mit fragmentierten Arbeitsschritten und der manuellen Übertragung von Kontext.“ Das Ziel von DeepIP ist klar, so Leduc: „Wir bringen KI in jede Phase des Patentlebenszyklus.“
Der Beitrag DeepIP erreicht 40 Mio. USD Finanzierung und etabliert den KI-Standard für Patentarbeit erschien zuerst auf .
Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz – Neues Buch zum kostenlosen Download
Ein neues Buch mit dem Titel „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ der Autoren Prof. Dr. Thomas Söbbing, LL.M. (HHU) und Alexander Schwarz ist erschienen.
Laut den Autoren ist das Recht der Künstlichen Intelligenz in den vergangenen Jahren zu einem der dynamischsten und zugleich herausforderndsten Felder der Rechtswissenschaft avanciert. Zwischen technologischer Disruption, regulatorischer Ambition und ethischer Verunsicherung entstanden neue Fragestellungen, die sich in klassischen Rechtskategorien kaum einfangen lassen – und die dennoch einer juristisch präzisen Auseinandersetzung bedürfen.
Mit dem neuen Buch „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ soll den Leser:innen ein strukturierter und zugleich praxisnaher Einstieg in diese komplexe und interdisziplinär geprägte Materie ermöglicht.
Das besondere: Das Buch kann entweder als Hardcover On-Demand gekauft werden oder als PDF kostenlos geladen werden. Den Link zum PDF findet man hier: https://thomas-soebbing.de/downloads/
Der Beitrag Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz – Neues Buch zum kostenlosen Download erschien zuerst auf .
Was Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte über Corporate Governance und die Verwendung von KI in der Unternehmenspraxis wissen müssen
Die Unternehmenslandschaft erfährt durch KI einen tiefgreifenden Wandel. Die Verantwortlichen müssen strategische Chancen und Herausforderungen erkennen und mit inhärenten Risiken angemessen umgehen. KI fordert die Kontroll- und Steuerungsstruktur innerhalb der Unternehmen heraus. Mit vorausschauender Unternehmensführung und wirksamen Kontrollmechanismen kann sichergestellt werden, dass Unternehmen beim Einsatz von KI transparent, verantwortungsbewusst und effizient arbeiten. Ziel ist es den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen und relevante Stakeholder frühzeitig einzubinden sowie deren Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
In der Unternehmenspraxis sind auch die Aufsichtsräte gefordert. Diese stellen, einer Studie von Deloitte zufolge, erheblichen Nachholbedarf fest. Ein Drittel (33 %) der befragten Aufsichtsräte ist „nicht zufrieden“ oder „besorgt“ über die Zeit, die ihre Gremien der Diskussion über KI widmen. Zwei Drittel (66 %) berichten, dass sie „wenig bis keine Kenntnisse oder Erfahrungen“ mit KI haben. 40 % überdenken gar die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgrund von KI. Best Practices aus den USA können für Unternehmen in der DACH Region eine gute Orientierung bieten.
KI-Governance-Roadmap
Damit Aufsichtsräte KI effektiv beaufsichtigen können, ist ein strategischer Governance-Rahmen unerlässlich. Besonders praxisrelevant ist eine von Deloitte vorgestellte KI-Governance-Roadmap – Diese gibt Empfehlungen und einen Fragenkatalog für den Aufsichtsrat. Nachfolgend haben wir einige zentrale Fragen aus dem Katalog zusammengestellt:
- Wie bewertet die Geschäftsleitung die mit KI verbundenen Risiken und Chancen, und wie wird diese Bewertung in die KI-Strategie integriert?
- Verfügt die Geschäftsleitung über Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Risiken mit aktuellen und in der Entwicklung befindlichen KI-Einsatzfällen?
- Wie geht das Management mit identifizierten Risiken um, und welche Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse gibt es, um die Aufsicht zu erleichtern?
- Welche Metriken und KPIs sollten verwendet werden, um den Erfolg von KI-Initiativen zu messen?
- Wie häufig werden KPIs überprüft?
- Wie überwacht das Management KI-Regulierung und Compliance?
- Was ist der Auslöser für die Einbindung des Aufsichtsrats in eine Regulierungs- oder Compliance-Angelegenheit?
Risikomanagement
Da KI-Systeme immer komplexer werden, sind Unternehmen erheblichen Risiken ausgesetzt. Diese können sich aus der Entwicklung und dem Einsatz von KI ergeben. Die Bandbreite möglicher Risiken ist groß und kann die Förderung diskriminierender Praktiken oder die Generierung falscher, irreführender oder schädlicher Inhalte umfassen, so eine Publikation der amerikanischen Law Firm Skadden über „The Role of the Board in Assessing and Managing AI Risk“.
Als Praxisleitfaden empfehlen sich die KI-Risikomanagement-Tools des National Institute of Standards and Technology (NIST). Das NIST ist eine Behörde des US-Handelsministeriums, die den KI-Risikomanagement-Ansatz der US-Regierung verantwortet. Dazu gehören ein „AI Risk Management Framework“ und ein „Risk Management Profile on Generative AI“. Eine vollständige Liste der NIST-Statements und -Publikationen zu KI finden Sie im „NIST Trustworthy and Responsible AI Resource Center“.
KI bietet gleichzeitig erhebliches Potenzial zur Verbesserung von Risikomanagementprozessen, indem sie die Datenerfassung und -analyse vereinfacht und transformiert. Einem Memorandum von PwC zufolge kann ein ERM-Prozess mit Hilfe von KI-Datenanalysen in Echtzeit und prädiktive Analysen umfassen. Dies kann es Unternehmen ermöglichen, aufkommende Risiken früher zu erkennen und Schwachstellen proaktiv zu verwalten.
KI-Versicherung
Aus der Verwendung von KI folgen neben den Chancen auch diverse Risiken für Organisationen. Diese lassen sich insbesondere in die folgenden Bereiche einordnen:
– Haftung für Fehler, die die KI verursacht
– Eigene Schäden durch Fehler der KI
– Performancerisiken der KI
Zum Transfer der Qualitätsdifferenz zwischen der Leistung einer KI vs. der Leistung des Menschen (bspw. bei der Ermittlung von betrügerischen Handlungen bei Kreditkartenzahlungen) insbesondere bei hochfrequenten Vorgängen, haben Versicherer in den USA eine eigene KI-Versicherung entwickelt, die individuell aufgesetzt wird. Durch die Herstellung einer Performancegarantie, die bei einem Qualitätsunterschied zwischen der KI-Leistung zur menschlichen Leistung einen Ausgleich schafft, erhalten KI-Unternehmen die Möglichkeit der besseren Vermarktung ihrer Produkte. Das Vertrauen in die Leistung von KI steigt. Mindestprämien liegen derzeit noch im Bereich von ~ 150k USD. Die Fehlerrate wird dabei auf Basis empirischer Daten gemessen und die Abweichung der KI davon im negativen Fall vom Versicherer ausgeglichen. Durch die parametrische Deckung ist kein langwieriger Schadenmeldeprozess erforderlich.
Der Transfer der Haftungsrisiken auf den Versicherungsmarkt erfolgt hingegen über klassische Haftpflicht, Tech-E&O oder Cyber-Police. Auch wenn einige KI-Risiken unter bestehende Versicherungspolicen fallen können, bestehen weiterhin erhebliche Deckungslücken, so dass viele KI-bezogene Risiken nicht versichert sind. Eine Analyse der MunichRe bietet Einblicke in den aufkeimenden KI-Versicherungsmarkt und zieht Parallelen zur historischen Entwicklung der Cyber-Versicherung.
Die KI-Versicherungspolicen decken teils verschuldensunabhängig ein Spektrum kritischer und einzigartiger KI-Risiken ab, einschließlich des Schutzes vor Ansprüchen wegen angeblicher Voreingenommenheit und Diskriminierung durch Algorithmen, Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums (IP) in direktem Zusammenhang mit KI-Produkten, Verteidigungskosten für behördliche Untersuchungen von KI-spezifischen Gesetzesverstößen, KI-Produktfehlern oder technischen KI-Fehlern.
Fazit und Ausblick
Die Integration von KI in die Unternehmensabläufe unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Governance-Rahmenbedingungen zu verbessern, um eine solide Kontrolle über KI-Strategien, Risiken und ethische Implikationen zu gewährleisten. Mit Blick auf die Zukunft wird ein proaktives Engagement bei der Festlegung von KI-spezifischen Richtlinien und Metriken entscheidend sein, um Risiken zu mindern und das transformative Potenzial von KI zu nutzen.
Autor: Dominik Knödel ist Geschäftsführer des Spezial-Versicherungsmaklers Risk Partners Technology GmbH, dessen Expertise in der Beratung und Betreuung von Mandanten aus den Bereichen Tech und DeepTech liegt, sowie Venture Capital und die Begleitung von (internationalen) IPOs. Risk Partners hilft bei komplexen Fragestellungen der Manager-, Cyber- und Tech-Produkthaftung mit individuellen Lösungen und Branchen-Knowhow.
Autor: Dr. Burkhard Fassbach ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Anwalt in eigener Praxis in Darmstadt verfügt er über eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organhaftung und D&O-Versicherung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Frankfurt am Main und Mainz und dem juristischen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat er im US-amerikanischen Insolvenzrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Manfred Wolf an der Johann Wolfgang Goethe-Universität promoviert.
Der Beitrag Was Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte über Corporate Governance und die Verwendung von KI in der Unternehmenspraxis wissen müssen erschien zuerst auf .
Thomson Reuters übernimmt KI-Startup Noetica und baut Legal Tech Geschäft aus
Der Informations- und Technologiekonzern Thomson Reuters verstärkt seine Aktivitäten im Bereich Künstliche Intelligenz und übernimmt das US-Startup Noetica. Mit dem Zukauf will das Unternehmen seine Lösungen für Juristen und Transaktionsteams um spezialisierte KI-Funktionen erweitern.
Noetica wurde 2022 in New York gegründet und entwickelt eine KI-basierte Plattform zur Analyse von Daten aus Unternehmenstransaktionen. Die Software strukturiert große Mengen an Deal- und Vertragsdaten und macht daraus verwertbare Marktinformationen. Dadurch können Anwälte und Finanzexperten etwa Vertragsklauseln, Marktstandards oder Risiken schneller auswerten und vergleichen.
Die Technologie des Startups soll künftig in die KI-Plattform „CoCounsel“ von Thomson Reuters integriert werden. Anwälte sollen damit während Vertragsverhandlungen schneller Einblicke in marktübliche Vertragsbedingungen erhalten und bei der Analyse sowie beim Entwurf von Dokumenten unterstützt werden. Auch umfassendere Datenanalysen entlang des gesamten Deal-Prozesses sind geplant.
Mit der Übernahme setzt Thomson Reuters verstärkt auf sogenannte vertikale KI-Lösungen. Dabei handelt es sich um spezialisierte Anwendungen, die auf bestimmte Branchen und Arbeitsabläufe zugeschnitten sind und auf umfangreiche Fachdaten zurückgreifen. Ziel ist es, professionellen Nutzern präzisere und praxisnahe Ergebnisse zu liefern als generische KI-Anwendungen.
Neben der Technologie übernimmt Thomson Reuters auch das Team von Noetica, zu dem KI-Forscher, Datenwissenschaftler sowie Fachleute aus Recht und Finanzwesen gehören. Der Venture-Capital-Arm des Konzerns war bereits zuvor an dem Startup beteiligt. Ein Kaufpreis für die Übernahme wurde nicht bekannt gegeben.
Der Beitrag Thomson Reuters übernimmt KI-Startup Noetica und baut Legal Tech Geschäft aus erschien zuerst auf .
Libra by Wolters Kluwer: Komplementäre Fachverlagsinhalte als Fundament KI‑gestützter Rechtsarbeit
Erstmals werden Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer in einer integrierten Arbeitsumgebung verfügbar gemacht – unmittelbar eingebunden in KI‑gestützte Workflows. Damit adressiert der Libra by Wolters Kluwer Workspace einen Kernaspekt moderner juristischer Arbeit: Qualität entsteht nicht allein durch Technologie, sondern durch die Kombination leistungsfähiger KI mit anerkannten, sich ergänzenden Fachinformationen.
Zwei Verlagswelten, ein integrierter Zugriff
Juristische Recherche und Argumentation leben von Perspektivenvielfalt, Tiefe und Zitierfähigkeit. Genau hier setzt Libra by Wolters Kluwer an: Inhalte von Otto Schmidt werden mit den Inhalten von Wolters Kluwer Online strukturell zusammengeführt. Die jeweiligen verlegerischen Schwerpunkte ergänzen sich dabei inhaltlich und methodisch perfekt.
Während Wolters Kluwer unter anderem Inhalte der Verlagsmarken Heymanns, Luchterhand und Werner Baurecht einbringt, stehen auf Seiten von Otto Schmidt weitere etablierte Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften zur Verfügung. Libra by Wolters Kluwer ermöglicht exklusiv den strukturierten Zugriff auf diese kombinierten, kuratierten Datenbestände innerhalb eines Workspaces.
Viktor von Essen, CEO von Libra by Wolters Kluwer, bringt diesen Ansatz auf den Punkt: „Der eigentliche Unterschied liegt in der Substanz. Nur bei Libra sind die Inhalte von Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt strukturell zusammengeführt. Diese Kombination aus sich perfekt ergänzenden, anerkannten Contents ist im Markt einzigartig – und mit dieser breit angelegten Tiefe an Inhalten macht sie den Unterschied zwischen generischer KI und echter juristischer Arbeitsqualität.“
Komplementarität als Voraussetzung für leistungsfähige KI
Gerade im Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist die Qualität und Breite der Inhalte entscheidend. Juristische KI‑Systeme benötigen belastbare, redaktionell geprüfte und zitierfähige Quellen, um verlässliche Ergebnisse zu liefern. Die Verbindung der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer schafft eine Wissensbasis, die unterschiedliche juristische Denkansätze, Kommentierungen und Praxisperspektiven zusammenführt.
Die Komplementarität der Inhalte erhöht damit nicht nur die inhaltliche Tiefe, sondern auch die Qualität von Recherche, Analyse und Entscheidungsfindung im Workspace.
Professor Dr. Felix Hey, Verleger von Otto Schmidt, betont den Mehrwert der gemeinsamen Arbeitsumgebung: „Otto Schmidt ist überzeugt vom Libra Legal AI Workspace und der fortschrittlichen Technologie für die Arbeit der juristischen Zielgruppe. Die Kombination der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer in einer Arbeitsumgebung macht Libra für breite Nutzergruppen noch interessanter.“
Inhalte dort, wo juristische Arbeit stattfindet
Libra by Wolters Kluwer verfolgt das Ziel, Fachinformationen nicht isoliert bereitzustellen, sondern sie kontextsensitiv in den juristischen Arbeitsprozess einzubetten. Die kombinierten Inhalte beider Verlagswelten stehen genau dort zur Verfügung, wo Argumentationen entstehen, Schriftsätze formuliert und Entscheidungen vorbereitet werden.
Ein zentraler Baustein ist der integrierte Self‑Checkout für Otto‑Schmidt‑Module. Er ermöglicht den unmittelbaren Erwerb benötigter Fachinhalte direkt im Workspace und schließt damit die bisherige Lücke zwischen Nutzung und Lizenzierung. Inhalte werden so nicht nur recherchiert, sondern nahtlos in die tägliche Arbeit integriert.
Strategischer Meilenstein für die Zukunft juristischer Arbeit
Für Wolters Kluwer ist die Zusammenführung komplementärer Inhalte ein zentraler Bestandteil der strategischen Weiterentwicklung juristischer Arbeitsumgebungen. Stephanie Walter, Vice President & Managing Director Legal & Regulatory Germany bei Wolters Kluwer, ordnet die Bedeutung ein: „Mit Libra by Wolters Kluwer gehen wir einen konsequenten nächsten Schritt in unserer Strategie, juristische Inhalte und technologische Innovation strukturell zu verbinden. Unser Anspruch ist es, hochwertige Fachinformationen nicht nur zur Recherche bereitzustellen, sondern sie intelligent in moderne Arbeitsprozesse der Berufsträger zu integrieren. Die Zusammenführung von KI, Workflow und autoritativen Inhalten verschiedener, sich für die juristische Meinungsbildung sehr gut ergänzender Verlagsinhalte in einem Workspace ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft juristischer Arbeit, bei der es neben Urteilen und Vorschriften insbesondere auf die Verfügbarkeit der wichtigen Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften ankommt.“
Fazit: Libra by Wolters Kluwer steht exemplarisch für einen grundlegenden Wandel in der Rechtsarbeit: weg von fragmentierten Systemen, hin zu integrierten Arbeitsräumen. Der entscheidende Differenzierungsfaktor ist dabei nicht allein die KI, sondern die komplementäre Tiefe und Qualität der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer, die erstmals strukturell zusammengeführt und produktiv nutzbar gemacht werden.
Der Beitrag Libra by Wolters Kluwer: Komplementäre Fachverlagsinhalte als Fundament KI‑gestützter Rechtsarbeit erschien zuerst auf .
Britisches Legal Tech StartUp Lawhive sichert sich 60 Mio. USD
Das britische Legal-Tech-Startup Lawhive hat in einer Series-B-Finanzierungsrunde 60 Millionen US-Dollar aufgenommen, um seine Expansion in den USA voranzutreiben. Angeführt wurde die Runde von Mitch Rales, Mitgründer der Danaher Corporation. Weitere Investoren sind TQ Ventures, GV, Balderton Capital sowie Jigsaw, Anton Levy und LTS.
Lawhive kombiniert eine KI-gestützte Technologieplattform mit einem Netzwerk von Anwälten und positioniert sich als effizientere und kostengünstigere Alternative zu klassischen Kanzleien im Bereich Verbraucherrecht. Das Unternehmen ist bereits in 35 US-Bundesstaaten aktiv und strebt nun eine landesweite Präsenz an. Nach eigenen Angaben liegt der Jahresumsatz inzwischen bei über 35 Millionen US-Dollar; innerhalb eines Jahres habe sich das Geschäft etwa verzehnfacht.
CEO und Co-Founder Pierre Proner äußert sich wie folgt: „Alltägliche Rechtsangelegenheiten bleiben für Millionen von Menschen kostspielig und unvorhersehbar, während Anwälte durch manuelle Prozesse eingeschränkt werden, die ihre Effizienz und die Skalierung ihrer Kanzleien begrenzen. KI macht es endlich möglich, einen Durchbruch bei der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen für Verbraucher:innen mit der Geschwindigkeit und Beständigkeit zu erzielen, die Menschen erwarten.“
Mit dem frischen Kapital will Lawhive seine Marktposition im stark fragmentierten US-Rechtsmarkt ausbauen, zusätzliche Rechtsgebiete erschließen und sowohl das Anwaltsnetzwerk als auch die technologische Infrastruktur weiter skalieren.
Der Beitrag Britisches Legal Tech StartUp Lawhive sichert sich 60 Mio. USD erschien zuerst auf .
neo:sense schützt die Zukunft Ihrer Kanzlei, weil generische KI-Lösungen juristischer Exzellenz nicht standhalten
Kanzleien stehen heute vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits steigen die Erwartungen ihrer Mandanten an Effizienz, Geschwindigkeit und Transparenz. Andererseits ist juristische Exzellenz weiterhin das zentrale Differenzierungsmerkmal und darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Künstliche Intelligenz wird in diesem Spannungsfeld oft als Risiko wahrgenommen: als Black Box und als Bedrohung etablierter Geschäftsmodelle. Doch unter den richtigen Voraussetzungen wird dieses Risiko zu einer Chance, die es für moderne Kanzleien zu nutzen gilt.
Warum Standard-KI für Kanzleien nicht funktioniert
Viele Legal-Tech-Lösungen sind auf Breite ausgelegt: eine Lizenz, ein System, ein allgemeiner Datenbestand für alle Anwendungszwecke. Das von diesen Tools verwendete große Sprachmodell (LLM), die eigentlich künstliche Intelligenz, soll aufgrund eines Prompts juristische Bewertungen anstelle der Legal Professionals vornehmen. Das können sie nur bedingt, da ihr Trainingsmaterial sich aus allen denkbaren Bereichen des Wissens speist. Die Menge juristischen Knowhows, auf den ein LLM zurückgreifen kann, ist daher denkbar gering und eher oberflächlich.
Für Kanzleien ist das unzureichend. Denn ihr Wert liegt nicht in generischem Wissen, sondern in institutionalisierter Erfahrung, gewachsenen Vertragslogiken und mandantenspezifischen Standards. neo:sense ist deshalb bewusst keine reine Lizenzsoftware. Es ist eine strategische Kanzlei-Plattform, die sich an vorhandene Strukturen, Qualitätsansprüche und Governance-Modelle anpasst.
ContractEngine: KI-basierte Vertragsprüfung, die Kanzlei-Wissen integriert, nicht ersetzt
Die neo:sense ContractEngine ist ein spezialisiertes Content-Management-System für juristische Inhalte. Verträge und andere Dokumente aus der täglichen juristischen Praxis werden strukturiert erfasst und in definierte Analyse- und Prüfschemata überführt, die auf dem juristischen Fachwissen aus der ContractEngine beruhen.
Individuell festgelegte Prüfparameter, etwa zu Risiko, Compliance oder regulatorischen Anforderungen, bilden die Basis für einen vollständig automatisierten Prozess, der relevante Klauseln identifiziert, bewertet und bei Bedarf korrigiert. Und zwar ohne, dass hierfür gesonderte Prompt-Expertise nötig ist, sondern über ein intuitives Redaktionssystem. So werden juristische Prüfungen standardisiert, reproduzierbar und skalierbar. Gleichzeitig erhöhen sich Effizienz, Transparenz und Qualität in der Vertragsanalyse deutlich.
Die ContractEngine garantiert, dass das größte Asset der Kanzlei, ihr über Jahre gewachsenes Fachwissen, grundlegender Bestandteil der KI-gestützten Vertragsprüfung bleibt. Während andere Lösungen lediglich passiv genutzt werden, gestalten Kanzleien mit neo:sense aktiv ihre individuelle Legal-Tech-Software und sichern damit nicht nur ihren Bestand auf dem Weg in eine digitale Zukunft. Sie erschließen sich auch neue Geschäftsfelder und festigen Mandantenbeziehungen durch ein klares Bekenntnis zu moderner Technologie.
Mandantenintegration als strategischer Vorteil
neo:sense ermöglicht es Kanzleien, ihre Mandanten strukturiert in digitale Prüfprozesse einzubinden, ohne Kontrollverlust.
Mandantenspezifische Standards werden gemeinsam definiert, dokumentiert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Kanzlei bleibt Gestalterin, nicht bloß Dienstleisterin einer fremden Technologie. Das stärkt:
- Mandantenbindung
- Prozessqualität
- und die Position der Kanzlei als langfristiger strategischer Partnerin
Effizienzgewinne ohne Verlust des Geschäftsmodells
Für Kanzleien ist Effizienz kein Selbstzweck. Sie muss skalierbar, kontrollierbar und abrechenbar bleiben. neo:sense automatisiert keine juristische Verantwortung, sondern Vorarbeit: Strukturieren, Vergleichen, Identifizieren von Abweichungen. Die Bewertung, Priorisierung und strategische Entscheidung bleibt bei der Anwält:in. Das Stundenschreiben endet nicht – es verschiebt sich. Weg von repetitiver Detailarbeit, hin zu hochwertiger juristischer Analyse.
Der Markt konsolidiert sich, Kanzleien mit System wachsen mit
Der Legal-Tech-Markt wächst. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck, national wie international. Kanzleien, die KI als strategische Infrastruktur etablieren, schaffen Skaleneffekte, ohne ihre Identität zu verlieren. neo:sense ist darauf ausgelegt, diesen Weg gemeinsam mit Kanzleien zu gehen – nicht als Tool-Anbieter, sondern als langfristiger Technologiepartner.
Fazit: KI auf Kanzlei-Niveau
Für Kanzleien ist die Frage nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie. Mit neo:sense behalten Kanzleien die Kontrolle über ihr Wissen, ihre Prozesse und ihr Geschäftsmodell und nutzen KI dort, wo sie echten Mehrwert schafft.
Erleben Sie neo:sense in der Praxis.
Melden Sie sich jetzt für unser nächstes Webinar an und erfahren Sie, wie Kanzleien ihre Vertragsprüfung systematisch digitalisieren, ohne ihr Geschäftsmodell zu verändern.
Webinar: Dienstag, 24.03.2026, 11:00 – 11:30 Uhr (online)
Im Anschluss erhalten alle Teilnehmer:innen die Möglichkeit, neo:sense kostenfrei und unverbindlich zu testen.
Oder gehen Sie direkt den nächsten Schritt:
Buchen Sie eine individuelle, kostenfreie Demo und lassen Sie sich zeigen, wie neo:sense in Ihre Kanzleistruktur integriert werden kann. Jetzt hier buchen!
Der Beitrag neo:sense schützt die Zukunft Ihrer Kanzlei, weil generische KI-Lösungen juristischer Exzellenz nicht standhalten <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Digitale Sparringspartner für Einzelanwälte
In der Kurve geradeaus gefahren
Für Rechtsanwalt M. war es der Durchbruch. Mitten im aussichtslos erscheinenden Kampf für einen an einem Hirntumor erkrankten Mandanten erschienen neue Studiendaten. Die erste Instanz hatte die Klage auf Kostenübernahme für eine innovative Therapie abgewiesen, doch mit dieser Studienlage sollte sich das Blatt wenden lassen. Zeit für die kühne Entscheidung: Sprungrevision. Der direkte Weg zum BSG.
Die Enttäuschung kam postwendend. Der Beschluss aus Kassel war kurz. Die Revision wurde zurückgewiesen: Der Senat sei an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden, neuer Tatsachenvortrag sei im Revisionsverfahren ausgeschlossen. So will es § 163 des SGG. M. hatte den Trumpf in der Hand, ihn aber im falschen Verfahren ausgespielt. Er war in der Kurve geradeaus gefahren.
Eine von Prozessrecht und nicht von Emotionen getriebene KI hätte die Euphorie vielleicht in Frage gestellt: „Du planst eine Sprungrevision? Gemäß § 163 SGG kannst Du keine neuen Tatsachen vortragen. Willst Du wirklich auf die Möglichkeit verzichten, diese Beweise in die Berufung einzubringen?“
(Disclaimer: Die Geschichte ist selbstverständlich fiktiv und dramaturgisch frei an ein echtes Urteil des BSG angelehnt. Ebenso ist die Annahme, den werten Leser:innen könnte ein solcher Fehler unterlaufen, rein hypothetisch.)
Proof-of-Concept: Technischer Aufbau und juristische Erkenntnisse
Die Geschichte illustriert ein Problem, das mich umtreibt. Demographischer Wandel und die immer höheren Kosten der Sozialsysteme lassen eine wachsende Bedeutung des Rechtsgebiets erwarten. Und das gerade in einem wirtschaftlich für Organe der Rechtspflege uninteressanten Gebiet. Warum also nicht KI-Anwendung im Sozialrecht beleuchten?
Mein Proof-of-Concept war von Anfang an mehr als ein Experiment mit Chatbots. Es ging darum, einen KI-gestützten Arbeitsfluss zu schaffen, der juristisch nachvollziehbare und belastbare Ergebnisse liefert.
1. Datenbasis
Zunächst habe ich frei verfügbare Gerichtsentscheidungen in eine Open-Source-Datenbank (Postgres mit pgvector) geladen. Damit konnten die Texte in sogenannte Vektorräume übersetzt werden – eine Voraussetzung für die heute gängigste Abfragetechnik: Retrieval-Augmented Generation (RAG). Simpel erklärt, bedeutet RAG, dass die KI vor dem Antworten erst in der bereitgestellten Bibliothek nachschlägt und ihre Antwort auf den gefundenen Dokumenten basiert, statt frei zu halluzinieren.
2. Mehr als RAG: Strukturanalyse und Subsumtionselemente
Anschließend ließ ich die Entscheidungen in automatisierten Läufen strukturiert analysieren. Maßgeblich war die juristische Subsumtionstechnik: Einzelne Elemente der Urteile wurden zerlegt und kategorisiert. Parallel wurde statistisch erhoben, welche Passagen auf „gefestigter“ Rechtsprechung beruhen und wo jüngere, abweichende Argumentationslinien auftauchen. So entstand eine dogmatisch saubere Grundlage, die Entwicklungen in der Rechtsprechung nachvollziehbar macht.
3. Kontext-Engineering mit juristischer Präzision
Diese aufbereitete Datenbasis ist die Grundlage für das, was man Prompt Engineering nennt: die Kunst, einer KI präzise Arbeitsanweisungen zu geben. Im Grunde ist es eine digitale Form der Subsumtion. Die Weiterentwicklung, oft als Context Engineering bezeichnet, ist nur die logische Konsequenz: Man liefert nicht nur die Frage, sondern das perfekt aufbereitete Material gleich mit. Die Ergebnisse waren in ihrer Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit überzeugend.
4. Agenten-Diskussionen aus verschiedenen Blickwinkeln
Der entscheidende Schritt war, KI-Agenten gegeneinander antreten zu lassen. Diese wurden so konzipiert, dass sie verschiedene Rollen einnahmen: mal parteiisch für den Versicherten, mal neutral aus Sicht des Gerichts, mal aus der Perspektive der Kassen. Das Ergebnis war ein Diskussionsprozess, der der Arbeit eines kleinen Juristenteams nahekommt. Aspekte, die man allein leicht übersieht, wurden sichtbar. Für Einzelanwälte bedeutet das, die eigene Argumentation in einer Tiefe zu prüfen, die bislang nur in größeren Teams erreichbar war.
5. Der juristische Mehrwert
Die von den Agenten erarbeiteten Argumente standen denen guter Juristen in nichts nach. Vor allem aber eröffneten sie eine neue Qualität der Selbstkontrolle. Die KI wird zur Kollegin, die Einwände erhebt, und man selbst kommt in die Situation, die eigene Argumentation gegen andere Sichtweisen zu testen. Am Ende steht eine Ausarbeitung, die umfassender und sorgfältiger ist und die Mandantenberatung spürbar verbessert.
Gestalten oder gestaltet werden?
Bei aller Freude über gute Ergebnisse: die KI bleibt ein Werkzeug, nicht die Entscheidungsträgerin. Die Verantwortung verbleibt beim Menschen. Das bedeutet auch, sensible Mandantendaten vor der Verarbeitung konsequent zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die wachsende Verfügbarkeit leistungsstarker, lokal installierbarer Open-Source-LLMs bietet hier zudem eine sichere Alternative zur Cloud. Die Technologie ist da und der Zugang zu ihr demokratisiert. Der wertvollste Schatz, die eigenen Schriftsätze und Vermerke, lassen sich mit diesen neuen Methoden erschließen. Hier liegt die Chance des „Vibecodings“: der Kunst für digital-affine Anwälte, mit eigenen Kenntnissen in Softwarekonzeption oder den richtigen Partnern eigene Workflows zu schaffen. So entstehen Werkzeuge, die passgenau auf die eigene Expertise und Nische zugeschnitten sind. Ein Wettbewerbsvorteil, den standardisierte Tools nicht bieten können.
KI ersetzt keine Empathie und kein Mandatsverhältnis. Aber sie kann den Blick schärfen, Argumentationen vertiefen und für Einzelanwälte ein Reflexionsniveau schaffen, das zuvor den größeren Einheiten vorbehalten war. Großkanzleien mögen mehr Ressourcen haben, aber sie greifen auf dieselben LLM-Basismodelle zurück. Wer als Einzelanwältin / Einzelanwalt bereit ist, neue Werkzeuge zu erlernen und öffentlich verfügbare sowie eigene Daten konsequent zu nutzen, kann ein echtes Level Playing Field erreichen.
Es ist keine Frage mehr, ob die künstliche Intelligenz in der juristischen Praxis ankommt. Die Frage ist: Wer gestaltet mit?
Autor: Jan Prill ist Principal Consultant bei der IT-Beratung adesso. Er begann seine Laufbahn als Rechtsanwalt, wechselte dann in die Softwareentwicklung und leitete über viele Jahre Entwicklungsteams. Heute verbindet er juristische Expertise und technische Praxis, um Krankenversicherungen und Leistungserbringer bei der Digitalisierung und beim Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu begleiten.
Der Beitrag Digitale Sparringspartner für Einzelanwälte erschien zuerst auf .
Wolters Kluwer stellt KI-gestützten Legisway Advisor zur Beschleunigung der Vertragsprüfung und -überarbeitung vor
Wolters Kluwer Legal & Regulatory gab heute die Einführung von Legisway Advisor bekannt, einer neuen Produktfunktion zur Vertragsüberarbeitung auf Basis von Expert AI. Rechtsabteilungen können damit die Prüfung und Überarbeitung juristischer Dokumente automatisieren. Der manuelle Aufwand wird deutlich reduziert, während sich die Durchlaufzeiten erheblich verkürzen.
„Legisway Advisor ist ein verlässlicher, fachkundiger Teamkollege, der die spezifischen Arbeitsweisen der Rechtsabteilung berücksichtigt, typische Anforderungen frühzeitig erkennt und Anwenderinnen und Anwender transparent und kontrolliert durch komplexe Workflows führt“, sagte Sergio Liscia, Vice President Legal Software bei Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Für Juristinnen und Juristen hängt der verantwortungsvolle Einsatz von KI von fairen Leitlinien ab. Dazu zählen Transparenz, menschliche Kontrolle, ein hoher Datenschutzstandard sowie regulatorische Compliance von Beginn an. Mit diesen Schutzmechanismen können Rechtsabteilungen KI sicher einsetzen, um Vertragsaufgaben zu automatisieren, Compliance sicherzustellen und sich stärker auf zentrale Geschäftsinitiativen zu konzentrieren. Dies bildet die Grundlage von Legisway Advisor.“
Legisway Advisor bietet ein sofort einsatzbereites Plug-and-Play-Workflow-Erlebnis, das eine konsistente Einhaltung unternehmensinterner Playbooks und rechtlicher Standards sicherstellt. Durch KI-gestützte Überarbeitungsvorschläge und Klausel-Empfehlungen können Rechtsabteilungen und ihre internen Stakeholder Konsistenz erhöhen, Risiken minimieren und die operative Effizienz wie folgt steigern:
- Automatisierte Compliance-Analyse: Die Lösung prüft automatisch, ob ein Vertrag internen Richtlinien und Playbooks entspricht, und stellt sicher, dass alle Dokumente höchsten Compliance-Standards genügen.
- Klauselbasierte Überarbeitung: KI-gestützte Vorschläge liefern alternative Formulierungen, die mit unternehmensinternen Standards und definierten Fallback-Positionen übereinstimmen, und beschleunigen den Überarbeitungsprozess.
- Positionen übernehmen: Beschleunigt Prüfungen, indem Drittanbieter-Verträge automatisch per Redlining markiert und auf Basis bereits verhandelter und freigegebener Positionen überarbeitet werden.
- Dynamisches Playbook-Management: Anwenderinnen und Anwender können Playbooks für Klausel-Empfehlungen und Compliance-Regeln erstellen und pflegen und diese an sich wandelnde Geschäftsanforderungen anpassen.
Der Beitrag Wolters Kluwer stellt KI-gestützten Legisway Advisor zur Beschleunigung der Vertragsprüfung und -überarbeitung vor erschien zuerst auf .
Erster Einsatz von VR-Technologie in deutschem Zivilverfahren
Am 22.01.2026 wurde am Landgericht Köln in Raum 222 Geschichte geschrieben!
Das erste Mal setzte eine Vorsitzende eine VR-Brille im Rahmen einer zivilgerichtlichen Verhandlung in Deutschland auf, um sich den streitrelevanten Sachverhalt noch besser zu erschließen. Die Parteien stritten um die Haftung nach einem Verkehrsunfall zwischen einer Straßenbahn und einem auf dem Bürgersteig der Zülpicher Straße in Köln abgestellten, zum Camper ausgebauten VW-Bus. Die Klägerin und ihr Ehemann hatten nach Urlaubsrückkehr vor, den Camper zu entladen. Zu diesem Zweck hatten sie das Fahrzeug auf dem Bürgersteig gehalten und die Heckklappe geöffnet. Die nur wenige Minuten später herannahende Straßenbahn kollidierte sodann mit der wohl nur wenige Zentimeter zu weit in den Straßenraum ragenden Heckklappe, was zu immensen Schäden an Straßenbahn und Heckklappe führte.
Für das Gericht war die Frage der Sichtverhältnisse des Straßenbahnfahrers von entscheidender Bedeutung. Hätte er erkennen können und müssen, dass die Heckklappe des VW-Busses offenstand? Wenn ja, hätte er vielleicht früher eine Notbremsung einleiten müssen und den Zusammenstoß verhindert können?
Der gerichtlich bestellt Sachverständige Dr. Marco Görtz (Co-Autor dieses Beitrags) erstellte nach entsprechendem Beweisbeschluss ein unfallanalytisches Gutachten. In dessen Rahmen bekam der Sachverständige von der Kölner Verkehrsbetrieben eine Straßenbahn zur Verfügung gestellt, um die streitrelevante Örtlichkeit zu einer dem Ereignistag entsprechenden Uhrzeit und mit den entsprechenden Lichtverhältnissen zu befahren. Der Sachverständige und sein Kollege Sven Kamphausen, M.Sc. organisierten dabei, dass ein VW-Bus mit offener Heckklappe auf dem Bürgersteig aufgestellt wurde. Die Rekonstruktionsfahrt wurde mit einer 360-Grad-Kamera aufgezeichnet. Dieses 360-Grad-Video konnte nun der Sachverständige im Gerichtssaal den Verfahrensbeteiligten zeigen.
Der Vorteil eines 360-Grad-Videos im Vergleich zu einem „normalen“ Video ist offenkundig: Der Nutzer kann seinen Kopf und damit den Blickwinkel im Video frei bewegen. Damit hat er dieselben Möglichkeit wie der Straßenbahnfahrer im streitrelevanten Lebenssachverhalt. Als der Sachverständige die Möglichkeit der Einsichtnahme des 360-Grad-Videos per VR-Brille ankündigt, erfolgen spontane Reaktionen. Während der klägerische Prozessbevollmächtige meint: „VR ist spooky.“, murmelt die Klägerin nur: „Ja, die Zeiten ändern sich.“ Die Frage der Vorsitzenden, ob die anderen Verfahrensbeteiligten denn dann auf dem Bildschirm genau das Gleiche sähen wie sie, kann der Sachverständige bejahen. Später zeigt sich jedoch, dass die Übertragung auf den Bildschirm zu einem Ruckeln führt. Allerdings schaut sich nicht nur die Vorsitzende, sondern alle anwesenden Verfahrensbeteiligten (drei Prozessbevollmächtigte und die Klägerin) mit Unterstützung des Sachverständigen das 360-Grad-Video per VR-Brille an. Der klägerische Prozessbevollmächtigte, der nach der Vorsitzenden die VR-Brille nutzt, ist sich sicher: „Das sollte jeder sich in der VR-Brille anschauen.“
Nachdem geklärt ist, wie der Sachverständige das 360-Grad-Video zur Akte bringen wird (Versand per eBO), ist die „Show“ zu Ende und die Sach- und Rechtslage wird nach Beendigung der Beweisaufnahme wie gewohnt erneut erörtert. Auch wenn alle Beteiligten durch das 360-Grad-Video das Gleiche gesehen haben, verbleiben divergierende Einschätzungen der Sach- und Rechtslage. Klar ist aber: Die Ziviljustiz kann – jedenfalls mit Hilfe von Sachverständigen – VR. Damit zieht sie mit der Strafjustiz gleich, in der im Rahmen der Hauptverhandlung zu den sog. Polizistenmorden von Kusel der Vorsitzende Richter am 07.07.2022 das erste Mal eine VR-Brille trug, um einen zuvor vom LKA per Laserscan virtualisierten Tatort in Augenschein zu nehmen.
Autor: Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M. ist Inhaber der Professur für Wirtschaftsrecht, Mobilitäts- und Versicherungsrecht an der TH Köln. Zuvor war er als Richter am Landgericht Köln in der nordrheinwestfälischen Justiz tätig. Als Mitgründer rief Simon Heetkamp Anfang 2022 die digitale richterschaft ins Leben, die eine Austauschplattform zu Digitalisierungsthemen in der Justiz ist. Vor seiner richterlichen Tätigkeit war Simon Heetkamp mehrere Jahre in einer großen deutschen, international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Litigation tätig.
Autor: Dr. Marco Görtz ist Diplom-Ingenieur (FH) und Master of Engineering in Traffic Accident Research. Er ist persönlich zertifiziert als Sachverständiger für Beweissicherung und Rekonstruktion nach Verkehrsunfällen und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verkehrsunfallrekonstruktion. Marco Görtz ist Lehrbeauftragter im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der FHM und Mitglied im Prüfungsausschuss für Kfz-Technikermeister der HWK zu Köln. Er ist Geschäftsführer der DRG Unfallrekonstruktion GmbH.
Copyright: Alle Fotos / Screenshots wurden von Herrn Dr. Görtz erstellt.
Der Beitrag Erster Einsatz von VR-Technologie in deutschem Zivilverfahren erschien zuerst auf .
Die Zukunft der Vertragsprüfung entscheidet sich im System – Sichern Sie die Zukunft Ihrer Kanzlei mit neo:sense
Mit neo:sense nutzen Kanzleien KI nicht als starre Lizenzlösung, sondern als gestaltbare Kanzlei-Plattform. Eigene Vertragsmuster, Klauselstandards und mandantenspezifische Prüfungslogiken werden integriert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Ergebnis ist keine generische Vertragsprüfung, sondern KI im Stil und Qualitätsniveau der Kanzlei. Repetitive Vorarbeiten werden automatisiert, während Bewertung, Strategie und Mandantenberatung klar bei den Juristinnen und Juristen bleiben.
In unserem Webinar am 24.03.2026 zeigen wir, wie neo:sense Kanzleien dabei unterstützt, Effizienzgewinne zu realisieren, ohne ihr Geschäftsmodell oder ihr Wissenskapital aus der Hand zu geben, und wie sie Mandanten strukturiert in digitale Prozesse einbinden.
Wann: Di, 24.03.2026, 11:00 – 11:30 Uhr (online)
-> Jetzt hier anmelden für unser kostenloses Webinar!
Alle Teilnehmer erhalten im Anschluss die Möglichkeit, neo:sense kostenfrei und unverbindlich auszuprobieren.
Der Beitrag Die Zukunft der Vertragsprüfung entscheidet sich im System – Sichern Sie die Zukunft Ihrer Kanzlei mit neo:sense <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Legal Context Engineering: Brauchen Kanzleien die DNA von Legal Tech Unternehmen?
Bei der KI-gestützten juristischen Arbeit verlagern sich die Kompetenzen von Anwälten: Statt einzelne Prompts zu formulieren, rückt das Legal Context Engineering in den Vordergrund – also die systematische Bereitstellung eines relevanten Rechtskontextes für bessere Ergebnisse. Kanzleien werden damit zunehmend zu Architekten digitaler Systeme. Mit welchen Folgen?
Drei Jahre nach dem KI-Hype: Vom Experiment zur Alltagspraxis
Als ChatGPT im November 2022 veröffentlicht wurde, war die Skepsis in der Anwaltschaft zunächst groß, da erste Tests in der Rechtsbranche häufig ernüchternde Ergebnisse lieferten. Trotzdem hat sich die Nutzung von KI-Legal-Tools mittlerweile vielerorts etabliert. Auch wenn KI-Antworten immer noch anfällig für Fehler sind, haben sich Anwendungsbereiche herauskristallisiert, in denen die Nutzung von KI zeitsparend ist oder zumindest eine angenehmere Art zu arbeiten darstellt. Kommentare wie der Grüneberg sind mittlerweile mit KI-Add-ons ausgestattet und in vielen Kanzleien gehören große Sprachmodelle – in der einen oder anderen Ausprägung – zur juristischen Tool-Box. In der anwaltlichen Praxis ist es keine Seltenheit mehr, dass ein Mandant die Nutzung von KI erwartet oder sogar die Erstellung eines juristischen Prompts das Beratungsmandat darstellt. Diese Entwicklungen bedeuten nicht nur Veränderungen für die Anwaltschaft, sie lösen auch eine grundlegende Identitätsfrage aus: Wer sind wir als Anwälte mit KI?
Kanzleien zwischen Rechtsberatung und Technologieanbieter
In der juristischen Beratung gibt es durch die sich ändernden Mandantenanforderungen einen Shift: Anwälte stehen nun häufiger vor der Aufgabe integrierte Lösungen zu entwickeln, die juristisches Wissen mit einem technologischen Umsetzungskonzept verbinden. Damit verschwimmen die Grenzen: Wo endet die klassische Rechtsberatung und wo beginnt die Tätigkeit als Technologieanbieter? Bei welchen Aspekten dieser Arbeit handelt es sich um Rechtsberatung, für die die anwaltliche Haftung gilt? Diese Fragen sind heute noch nicht umfassend geklärt. Dadurch, dass generische LLMs sehr klare Anweisungen brauchen, um einen möglichst großen Mehrwert zu schaffen öffnet sich hier für Anwälte ein interessanter Tätigkeitsbereich. Für diesen Bereich sind Kenntnisse im Bereich des Legal Context Engineering essenziell und werden zu einem Teil dessen, was Kanzleien künftig als juristische Wertschöpfung anbieten können.
Legal Context Engineering als neue Kernkompetenz von Anwälten
Während zu Beginn der KI-Debatte das Legal Prompt Engineering im Mittelpunkt stand, können wir mittlerweile einen Trend zu einem noch darüber hinausgehenden Ansatz im Rechtsmarkt sehen: Legal Context Engineering. Vereinfacht gesagt, entscheidet dabei nicht die einmalige Eingabe („Prüfe diesen Vertrag“), sondern die systematische Schaffung eines Datenumfelds über die Qualität der Prüfungsergebnisse. Durch Legal Context Engineering kann die juristische Genauigkeit des Outputs von KI verbessert werden – der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch hierdurch Halluzinationen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Für Kanzleien heißt das: Sie müssen Kontexte kuratieren bestehend aus relevanten Normen, höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa von BGH, BAG oder EuGH, Erfahrungswissen, einschlägiger Kommentarliteratur sowie den spezifischen Mandatsunterlagen. Ferner können folgende Aspekte beim Legal Context Engineering Relevanz haben:
Rollenzuweisung und Auftragsklärung: Die KI wird in eine konkrete Fachrolle versetzt, etwa „Deutscher Fachanwalt für IT-Recht mit Spezialisierung auf SaaS-Verträge“ um die fachliche Präzision der Antworten zu steigern. Der rechtliche Prüfungsauftrag ist so präzise und vollständig wie möglich zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere die klare Definition des zu untersuchenden Sachverhalts, die Bestimmung der maßgeblichen Rechtsfragen sowie die Eingrenzung des Prüfungsumfangs.
Primärquellenorientierung: Aussagen der KI sollten sich auf überprüfbare Quellen stützen, die entweder der Prüfungsumgebung als Begleitdokumente beigefügt werden oder über Verlinkungen eingebracht werden (Beispiele: gesetze-im-internet.de).
Formatsteuerung: Ergebnisse sollten in einer klaren Struktur ausgegeben werden, z.B. in Tabellenform, um leichter überprüfbar zu sein. Eine Nutzung von JSON-Formaten (JavaScript Object Notation) kann helfen um die Konsistenz, Automatisierung und Nachvollziehbarkeit von juristischen Informationen zu verbessern. JSON ist ein Datenformat, mit dem Informationen in einer klaren Struktur aus sogenannten Schlüssel–Wert-Paaren dargestellt werden.
Beispiel: {„thema“: „Schriftform“, „norm“: „§ 126 BGB“, „anforderung“: „Vertrag muss schriftlich fixiert sein“}
Qualitätssicherung: Unbelegte Aussagen von KI sollten so gut wie möglich ausgeschlossen werden und Unsicherheiten transparent gemacht werden („Dazu ist mir keine frei zugängliche gerichtliche Entscheidung bekannt.“).
Brauchen Kanzleien die DNA von Legal Tech Unternehmen?
Historisch war die Rollenverteilung lange klar: Kanzleien erbrachten Rechtsberatung, während juristische Fachverlage das Wissen bereitstellten. Mit dem Aufkommen spezialisierter Legal Tech-Anbieter und dem Einsatz großer Sprachmodelle (LLMs) ist ein neues Spannungsfeld entstanden. Heute agieren Kanzleien, Verlage und Legal Tech / Legal AI-Anbieter nebeneinander – teilweise auch miteinander. Die genaue Aufteilung der Rollen im Rechtsmarkt ist aktuell noch offen und die Grenzen verschwimmen zunehmend.
Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Ja, zumindest in Teilen sollten Kanzleien Elemente der DNA von Legal Tech Unternehmen übernehmen – insbesondere den Fokus auf Legal Context Engineering und den Aufbau der dafür notwendigen Kompetenzen. Mandanten erwarten von Kanzleien heute zunehmend Lösungen, die juristische Expertise mit einer technischen Umsetzung verbinden. Die davor erforderlichen Fähigkeiten gehen über traditionelle Rechtsberatung hinaus. Sie verlangen Kenntnisse in Datenkuratierung, Formatsteuerung und Qualitätssicherung, damit Ergebnisse möglichst reproduzierbar und transparent bleiben. Schließlich sollten Kanzleien auch deshalb (stärker als bisher) beim Bau von Legal AI-Tools einbezogen werden, um die juristische Qualität bei der mandantenorientierten Anwendung zu stärken.
Autorin: Dr. Nadine Lilienthal ist Rechtsanwältin, Partnerin und Gründerin von legaleap.law, Host des Podcasts ZUKUNFT RECHTSMARKT sowie Mitgründerin des New Legal Network. Als gefragte Expertin für Legal Context Engineering, Vertragsrecht und moderne Kanzleiführung veröffentlicht sie regelmäßig Fachartikel, spricht auf Konferenzen und wurde mehrfach als Legal Influencer ausgezeichnet.
Der Beitrag Legal Context Engineering: Brauchen Kanzleien die DNA von Legal Tech Unternehmen? erschien zuerst auf .
- « erste
- ‹ vorherige
- 1
- 2
- 3
- 4
