Legal Tech
Legal Revolution: Professor Richard Susskind kommt nach Berlin
Seit mehr als vier Jahrzehnten hilft Professor Richard Susskind der Anwaltschaft dabei, die Zukunft zu verstehen – lange bevor KI im Rechtswesen zum bestimmenden Thema der Branche wurde.
Am 22. September bringt er diese langfristige Perspektive nach Berlin: Was wird die nächste Generation der KI im Rechtswesen für Mandanten, Anwälte, Institutionen und die Zukunft der Rechtsdienstleistungen bedeuten?
Eine der einflussreichsten Stimmen zur Zukunft des Rechts, live auf der Hauptbühne der Legal Revolution 2026.
Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com
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ChatGPT, Claude, Libra & Co. im Praxisvergleich: Welches KI-System passt zu welcher juristischen Aufgabe?
Wer sich mit Legal AI beschäftigt, kennt die großen Namen längst. ChatGPT und Claude sind in vielen Kanzleien bereits im Einsatz, daneben entstehen spezialisierte Lösungen wie Otto Schmidt Answers, Libra oder BEAMON AI. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch nicht beim Überblick über den Markt, sondern bei der Entscheidung: Welches System eignet sich für welche konkrete Kanzleiaufgabe?
In der Praxis werden KI-Tools häufig isoliert getestet. Ein Schriftsatz wird mit einem System erstellt, eine Recherche mit einem anderen durchgeführt, ein drittes Tool verarbeitet umfangreiche Dokumente. Diese Vorgehensweise liefert zwar Eindrücke, aber keine belastbare Vergleichsgrundlage. Unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Prompts und unterschiedliche Erwartungen führen dazu, dass Ergebnisse kaum miteinander vergleichbar sind.
Gleiche Aufgabe, klare Kriterien
Ein sinnvoller Vergleich setzt einheitliche Rahmenbedingungen voraus. Entscheidend ist zunächst die fachliche Qualität: Wie präzise ist die Antwort, wie nachvollziehbar ist die juristische Argumentation, und lassen sich Quellen überprüfen? Für den Kanzleialltag kommen weitere Faktoren hinzu: Datenschutz, berufsrechtliche Anforderungen, Integration in bestehende Arbeitsabläufe sowie Kosten- und Lizenzmodelle.
Gerade im juristischen Kontext können kleine Unterschiede große Auswirkungen haben. Ein System kann bei der Textgenerierung überzeugen, aber bei der Recherche an Grenzen stoßen. Ein anderes liefert belastbare Quellen, fügt sich jedoch nur eingeschränkt in bestehende Workflows ein. Wer einzelne Funktionen isoliert betrachtet, erhält daher schnell ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Eignung.
Vom Einzeltest zur systematischen Bewertung
Das Live-Webinar „Legal AI im Vergleich“ der Fachseminare von Fürstenberg setzt genau hier an. Prof. Dr. Martin Ebers testet ChatGPT, Claude, Otto Schmidt Answers, Libra und BEAMON AI anhand identischer juristischer Aufgaben aus der Praxis. Zwei bis drei typische Anwendungsfälle werden dabei systematisch mit mehreren Systemen bearbeitet. Beck-Noxtua wird ergänzend eingeordnet.
Im Mittelpunkt stehen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die Kriterien für eine fundierte Tool-Auswahl in Kanzleien. Ergänzend werden berufsrechtliche Rahmenbedingungen, DS-GVO, AI Act sowie das Rechtsdienstleistungsgesetz behandelt. Auch Fragen der internen Freigabe und Implementierung von KI-Systemen werden aufgegriffen.
Das Webinar richtet sich an Rechtsanwälte und Kanzleientscheider, die bereits erste Erfahrungen mit KI-Tools gesammelt haben und ihre Auswahlentscheidung auf eine belastbare Grundlage stellen möchten.
Termin: 16. September 2026 | 14.00 – 16.30 Uhr
-> Live dabei sein: Webinar-Details
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Sichere dir jetzt dein Ticket für den Legal Tech Day 2026!
Am 16. und 17. September 2026 wird Berlin erneut zum Treffpunkt der Legal-Tech-Szene. Nach einem gemeinsamen Start bei der Legal Tech Night am 16. September stehen am nächsten Tag neue Perspektiven, konkrete Lösungen und der Austausch über die Zukunft des Rechtsmarkts im Mittelpunkt.
Mit dabei: über 400 Teilnehmende aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Politik, Tech-Unternehmen und vielen weiteren Bereichen.
Im vergangenen Jahr war die Veranstaltung ausverkauft. Wartet daher nicht zu lange und sichert euch euren Platz beim zentralen Treffen der deutschen Legal-Tech-Community.
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Hochschule Luzern lanciert neuen Bachelor für Business Law und Legal Tech
Die Hochschule Luzern erweitert ihr Studienangebot: Ab dem Herbstsemester 2027 startet der neue Bachelor of Science in Business Law & Legal Tech. Der Studiengang verbindet Wirtschaftsrecht, Management, Legal Tech und künstliche Intelligenz und richtet sich an Personen, die rechtliche Fragestellungen im wirtschaftlichen und technologischen Kontext bearbeiten möchten.
Recht, Wirtschaft und künstliche Intelligenz
Im Studium erwerben die Studierenden juristische Grundlagen und beschäftigen sich gleichzeitig mit Management, Finanzwesen und Volkswirtschaft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf LegalTech und dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Dabei geht es unter anderem darum, digitale Werkzeuge für Verträge, Compliance und Datenschutz einzusetzen und rechtliche Prozesse in Unternehmen zu digitalisieren.
Der Bachelor ist nicht als klassische juristische Ausbildung für eine spätere Tätigkeit als Anwältin, Anwalt oder Richterin beziehungsweise Richter konzipiert. Im Mittelpunkt stehen vielmehr Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Technologie.
Verschiedene Spezialisierungen
Studierende können ihr Profil durch verschiedene Majors vertiefen. Angeboten werden Kombinationen aus Bereichen wie Steuern, internationales Wirtschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Regulierung und Public Governance. Weitere Majors aus dem Bachelor Business Administration sind geplant.
Mögliche Berufsfelder finden sich unter anderem in Rechtsabteilungen, Compliance und Risk Management, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Personalwesen, digitaler Verwaltung und LegalTech.
Studienstart im September 2027
Das Studium umfasst 180 ECTS Credits und kann in Vollzeit innerhalb von sechs Semestern sowie berufsbegleitend oder in Teilzeit innerhalb von acht Semestern absolviert werden. Unterrichtsort ist Luzern. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, wobei Englischkenntnisse auf Niveau B2 vorausgesetzt werden. Der erste Studiengang startet am 20. September 2027.
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KI Klagen bringen Sozialgerichte an ihre Grenzen
Immer mehr Bürger nutzen Künstliche Intelligenz, um Klagen und Anträge zu verfassen. Sozialgerichte in Nordrhein Westfalen und Baden Württemberg berichten von einer stark steigenden Belastung. Die KI Texte sind häufig lang und unpräzise und enthalten teilweise erfundene oder für den jeweiligen Fall unpassende Urteile.
Zahl der Eilverfahren steigt massiv
Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Eilverfahren. An den acht Sozialgerichten in Baden Württemberg stieg deren Zahl innerhalb eines Jahres um 60 Prozent. Bei Verfahren zum Bürgergeld betrug der Anstieg sogar 80 Prozent auf 2200 Fälle. Das Landessozialgericht führt einen erheblichen Teil der Entwicklung auf den zunehmenden Einsatz von KI zurück.
Ähnlich ist die Situation in Nordrhein Westfalen. Dort stieg die Zahl der Eilverfahren an den acht Sozialgerichten von rund 1400 im ersten Quartal 2025 auf 3600 im gleichen Zeitraum 2026. Beim Landessozialgericht als Beschwerdeinstanz hat sich der Eingang solcher Verfahren annähernd verdoppelt. Laut dem Präsident des Landessozialgerichts, Jens Blüggel, ist ein Großteil der Anträge offensichtlich mit KI erstellt worden. Dies berichtet er gegenüber der Zeit. Nordrhein Westfalen ist besonders betroffen, da etwa jede vierte deutsche Sozialgerichtsentscheidung dort fällt.
Tausende Seiten müssen geprüft werden
KI ermöglicht es Klägern, innerhalb kurzer Zeit umfangreiche juristisch klingende Texte zu erstellen. In Baden Württemberg umfassen manche Schriftsätze mehrere hundert Seiten. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, berichtete in einem Bericht der Tagesschau sogar von einem Extremfall mit 4500 Seiten Antragsbegründung.
Die Texte enthalten teilweise falsche Fundstellen oder erfundene Zusammenhänge und gehen häufig am konkreten Sachverhalt vorbei. Dennoch müssen die Gerichte die Angaben prüfen. In Nordrhein Westfalen sind laut Blüggel Anträge mit 20 oder mehr Seiten keine Seltenheit.
Gerichte wünschen sich einfache Anträge
Ausführliche juristische Begründungen sind vor Sozialgerichten häufig nicht notwendig. Die Gerichtsbarkeit soll Bürgern bei existenziellen Fragen wie Bürgergeld, Krankenversicherung oder Rente einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglichen.
Blüggel appelliert deshalb an Kläger, ihr Anliegen einfach zu schildern und für Rückfragen erreichbar zu sein. „Die wesentlichen Fakten auf zwei Seiten reichen“, erklärt der Gerichtspräsident. Notfalls könne ein Antrag auch handschriftlich eingereicht werden. Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen bietet dafür bereits einen Formulierungsvorschlag an.
Zusätzlichen Druck erzeugt nach Angaben der Gerichte, dass KI häufig zu Eilverfahren rät. Diese müssen besonders schnell bearbeitet werden, wodurch reguläre Verfahren anderer Kläger länger liegen bleiben können. Gleichzeitig fehlt bei den Anträgen häufig eine überzeugende Begründung für die besondere Dringlichkeit. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand“, beschreibt Blüggel die Situation.
Justiz sucht nach Lösungen
In Baden Württemberg arbeitet das Justizministerium bereits an technischen KI Lösungen, die Gerichte bei der Bearbeitung unterstützen könnten. Das sagt baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU) gegenüber der Tagesschau. Weiterhin wird über Vorgaben zum Umfang von Schriftsätzen bei Verfahren ohne Anwaltszwang nachgedacht.
Ein weiterer Faktor ist laut Blüggel die sinkende Zahl von Anwälten, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben. Als einen Grund nennt er die vergleichsweise niedrigen Honorare. Ohne anwaltliche Beratung würden Anträge weniger häufig fachlich eingeordnet.
Wie erfolgreich KI erstellte Klagen tatsächlich sind, ist bislang nicht geklärt. Das Phänomen müsse noch ausgewertet werden. Blüggel vermutet jedoch, dass die umfangreichen Texte Klägern häufig wenig helfen, weil sie zu unpräzise sind. Grundsätzlich kritisiert er den Einsatz von KI nicht. Gerade bei existenziellen Sozialleistungen sei nachvollziehbar, dass Betroffene Unterstützung suchen. Entscheidend sei jedoch, den tatsächlichen Sachverhalt klar und möglichst präzise darzustellen.
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Prompting als Kernkompetenz: Die digitale Evolution der juristischen Methodik
Der juristische Arbeitsmodus wandelt sich radikal: Der Schwerpunkt verlagert sich vom Suchen und Finden hin zum Instruieren und Generieren. Doch Prompting ist kein bloßer Tech-Skill, sondern die digitale Übersetzung klassischer Methodenlehre. Wer Prompting nicht als modernes Handwerk begreift, riskiert Haftung und Mandate. Ein Plädoyer für algorithmische Präzision als neue Berufspflicht für Jurist:innen.
I. Digitale Hermeneutik: Prompting ist das neue Subsumieren
Um die Tragweite von generativer KI (GenAI) zu erfassen, müssen wir uns von einer Fehleinschätzung lösen: Prompting ist keine reine IT-Kompetenz, sondern eine juristische Kernkompetenz. Es ist die Operationalisierung unserer Methodik im 21. Jahrhundert. Während wir traditionell Texte exegierten, verlangt die Arbeit mit LLMs (Large Language Models), juristisches Wissen in eine algorithmisch verarbeitbare Syntax zu übersetzen: Wir bewegen uns vom Zeitalter des Findens in das des Instruierens.
Die Interaktion mit dem Modell spiegelt dabei den klassischen hermeneutischen Zirkel wider. Ein valides Ergebnis entsteht selten durch einen einzelnen Befehl („Zero-Shot“), sondern in einem iterativen Dialog. Expert:innen benötigen oft sieben bis zwölf Iterationsschleifen, um komplexe Sachverhalte zu lösen, während Anfänger:innen zu früh abbrechen. In dieser „hermeneutischen Reise“ fungiert die KI als „Thinking Partner“. Wer diesen Dialog nicht führt, degradiert die KI zum Orakel statt zum Werkzeug.
Faszinierend ist, wie exakt sich Friedrich Carl von Savignys Auslegungsmethoden auf die Struktur effektiver „Mega-Prompts“ übertragen lassen. Ein Prompt ohne methodisches Fundament führt zu „Halluzinationen“, die Anwendung von Savignys Prinzipien hingegen zu Validität:
Grammatische Auslegung (Präzision)
LLMs sind hypersensibel für Semantik. Wo die Auslegung nach dem Wortsinn fragt, verlangt das Prompting absolute sprachliche Schärfe. Vage Instruktionen erzeugen methodisch wertlosen Output. Wir müssen präzise Verben nutzen („subsumiere“, „analysiere“, „zitiere wörtlich“), um die Varianz des Modells zu kontrollieren.
Systematische Auslegung (Kontext)
Ein isolierter Prompt ist so unverständlich wie ein isolierter Paragraph. Da LLMs kein Verständnis für die Einheit der Rechtsordnung haben, müssen wir den Kontext setzen. Durch „System Prompting“ oder XML-Tags definieren wir die Hierarchie, innerhalb derer sich das Modell bewegen darf.
Teleologische Auslegung (Chain-of-Thought)
Die Frage nach Sinn und Zweck übersetzen wir technisch in „Chain-of-Thought Prompting“. Wir weisen das Modell an, den Weg zum Ergebnis Schritt für Schritt zu explizieren. Damit zwingen wir die Maschine, logische Zwischenschritte zu berechnen, statt probabilistisch zu halluzinieren.
Ein guter Prompt ist somit nichts anderes als ein digitaler Syllogismus.
II. Struktur schlägt Zufall: Die Anatomie eines rechtssicheren Prompts
Viele Kolleg:innen scheitern an GenAI, weil sie „Chatten“ mit juristischem Arbeiten verwechseln. Das technische Prinzip lautet jedoch gnadenlos „Garbage In, Garbage Out“. Um verlässliche Ergebnisse aus einem probabilistischen Modell zu erhalten, müssen wir die Eingabe maximal strukturieren. Ein rechtssicherer Prompt folgt einer Architektur, die dem Aufbau einer Funktion im Code gleicht und zwingende Module enthält:
Persona (Rolle)
Zuweisung einer Identität (z.B. „Fachanwältin für Arbeitsrecht“), um den statistischen Lösungsraum auf Fachvokabular zu verengen.
Kontext (Context)
Eingabe des bereinigten Sachverhalts, da das Modell ohne diese Fakten halluzinieren würde.
Instruktion (Task)
Die imperative Aufgabe, z.B. „Prüfe die Wirksamkeit gem. § 307 BGB“.
Einschränkungen (Constraints)
Negativabgrenzungen wie „Zitiere keine Urteile, die du nicht verifizieren kannst“, um Risiken zu minimieren.
Output-Format
Forderung nach strukturierten Daten (z.B. Markdown-Tabellen) für eine effiziente menschliche Prüfung.
Für komplexe Analysen reicht Fließtext oft nicht aus. Hier nutzen wir Techniken aus der Softwareentwicklung wie XML-Tags, um dem Modell zu helfen, die „Grammatik“ der Anfrage zu analysieren (parsen). Ein Prompt, der klar von trennt, verhindert, dass das Modell Fakten und rechtliche Maßstäbe vermischt. Wer diese Syntax beherrscht, senkt die Fehlerquote dramatisch.
III. Compliance-Hürde AI Act: Human Oversight ist kein „Rubber-Stamping“
Mit dem AI Act wird Prompting von der Kür zur Pflicht. Für Hochrisiko-Systeme, und faktisch als Best Practice für jede professionelle Anwendung, wird eine „effektive menschliche Aufsicht“ gefordert. Ein bloßes Abnicken („Rubber-Stamping“) reicht nicht aus; die Aufsichtsperson muss verstehen, wie das System zu seinem Ergebnis kommt.
Das größte Risiko in der Praxis ist der Automation Bias: die psychologische Tendenz, maschinengenerierten Texten mehr zu vertrauen als der eigenen Prüfung. Wenn ein LLM in Sekunden ein plausibles Gutachten generiert, sinkt die kritische Hemmschwelle. Hier wird Prompting zum Compliance-Tool. Wir können den Bias technisch durch „Adversarial Prompting“ bekämpfen. Wir weisen die KI an, als „Devil’s Advocate“ die Gegenposition einzunehmen und Schwachstellen der eigenen Argumentation aufzuzeigen. Dieser dialektische Ansatz zwingt zur Auseinandersetzung und erfüllt die Anforderungen des Art. 14 AI Act. Wer die KI nicht kritisch befragen kann, kann keine effektive Aufsicht ausüben.
IV. Haftungsfalle „Wrongful Prompting“: Berufsrecht im Cloud-Zeitalter
Haftungsrechtlich ist das Pionierarbeit. Anwält:innen haften funktional für die ungeprüfte Übernahme fehlerhafter KI-Ergebnisse. Doch die Haftung beginnt früher: beim „Wrongful Prompting“. Wer einen Prompt suggestiv formuliert („Bestätige, dass Verjährung eingetreten ist“), begeht einen methodischen Fehler und induziert einen „User Intent Bias“. Das Modell wird versuchen, die Anfrage zu befriedigen und Gegenargumente unterdrücken. Beruht eine Falschberatung auf einer solch manipulativen Instruktion, haftet die Kanzlei für den eigenen fehlerhaften Prompt.
Gleichzeitig ist der Prompt unsere Versicherung. Das Berufsrecht (§ 43a BRAO) verlangt gewissenhafte Arbeit. Ein gut strukturierter, archivierter Prompt beweist, dass der Fall intellektuell durchdrungen wurde, bevor die Generierung startete. Er dokumentiert die gedankliche Vorarbeit und entkräftet den Vorwurf der blinden Delegation. Kanzleien sollten daher „Prompt-Bibliotheken“ aufbauen, in denen validierte Prompts als Standardarbeitsanweisungen hinterlegt sind.
V. Fazit: Der Aufstieg des „Legal Engineer“
Die ökonomische und regulatorische Realität lässt nur einen Schluss zu: Wir stehen vor der Geburt eines neuen Berufsbildes, des “Legal Engineer”, eines Experten, der als architektonische Schnittstelle fungiert und juristisches Fachwissen systematisch in technologische Lösungen übersetzt. Der Wert einer Kanzlei bemisst sich künftig nicht mehr nur an „Billable Hours“, sondern auch an ihrem intellektuellen Kapital in Form von proprietären Prompt-Bibliotheken. Wer künftig juristisch arbeiten will, muss beides beherrschen: das Gesetzbuch und die Syntax der Maschine. Prompting ist die Bedingung für Exzellenz in einer digitalisierten Rechtsordnung.
Autorin: Dr. Franka Becker ist Rechtsanwältin und Partnerin bei gunnercooke sowie Gründerin des Legal AI Start-ups PyleHound, das juristische Arbeit präziser und effizienter gestaltet. Sie berät wachstumsstarke Tech-Unternehmen und multinationale Konzerne zu IT-Recht, Compliance, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz.
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Warum die ersten 30 Tage über den Erfolg einer Softwareeinführung entscheiden
Die Entscheidung für einen Softwarewechsel ist eine der wichtigsten Softwarentscheidungen in Kanzleien – und wird so häufig nur auf die technische Umstellung reduziert. Die Praxis zeigt ein anderes Bild: Über den Erfolg einer Einführung entscheidet nicht die allein die technische Einrichtung, sondern das, was nach einer erfolgreichen Einrichtung in den Wochen danach im Büro passiert.
Die technische Seite ist im Vorfeld planbar. Daten migrieren, Berechtigungen erteilen, eine SharePoint-Seite anlegen, Postfächer verbinden – das ist bei sorgfältiger Vorbereitung in kurzer Zeit erledigt. Die Umstellung der täglichen Abläufe im Büro beginnt erst nach der technischen Umstellung. Und sie entscheidet darüber, ob ein System im Alltag ankommt oder ob das Team unter Zeitdruck zum Gewohnten zurückkehrt.
Genau hier setzt LawX Care an, die Einführungsbegleitung von LawX für Kanzleien und Notariate. LawX Care als neuartiges Konzept für den Kundenservice umfasst die persönliche Begleitung vor und nach dem Start: persönliches Onboarding, benannte Ansprechpartner und regelmäßige Check-ins statt eines anonymen Ticketsystems.
Technik, Tagesgeschäft, Team
Drei Ebenen entscheiden über eine gelungene Umstellung:
- Technik umfasst die Einrichtung der IT und der Cloud, Berechtigungen, Schnittstellen und die Übernahme der Daten aus dem Bestandssystem.
- Tagesgeschäft meint die tatsächlichen operativen Abläufe: Posteingang, Fallanlage, Urkunden- und Schriftsatzentwürfe, Fristen.
- Team sind die Menschen, die die Umstellung tragen: Berufsträgerinnen und Berufsträger, Fachangestellte und häufig die eine Person, an der im Büro organisatorisch alles hängt. Es meint auch die KI-Kompetenz, die im Team aufgebaut wird.
Investiert wird in den meisten Einführungsprojekten fast ausschließlich in die erste technische Ebene. Der nachhaltig wichtigste Aspekt ist allerdings dritte Ebene: das Team. Hier liegt der langfristige Fokus von LawX Care.
Michael Becker von Fuhrmann Wallenfels bringt es auf den Punkt, wenn er über seine Erfahrung mit dem Kundenservice von LawX spricht:
„Zwei Dinge machen für mich den Unterschied: Die automatische Datenerfassung nimmt mir die manuelle Eingabe ab, und das Team ist erreichbar und engagiert wie bei kaum einem anderen Anbieter.“
Michael Becker, LL.M. – Rechtsanwalt & Notar, Fuhrmann Wallenfels
Was eine Softwareeinführung erfolgreich macht
Eine Begleitung, die etwas verändert, ist keine einseitige Dienstleistung. LawX bereitet vor dem Start die eigenen Muster der Kunden im System auf, verbindet die E-Mail-Umgebung und setzt die Datenmigration um. Das Büro benennt Projektverantwortliche, stellt seine Muster bereit und nimmt an den Terminen teil. Beides steht mit Aufgaben und Fristen in einem gemeinsamen Plan.
Das zeitliche Investment und der fokussierte Einstieg lohnen sich: Gelungene Einführungen erkennt man daran, dass nach 30 Tagen niemand mehr über die Software spricht, sondern über den Fall, der damit bearbeitet wird. Bis dahin braucht es klare Anwendungsfälle, ein festes Umstellungsdatum und mehrere Personen im Team, die die neue Arbeitsweise tragen.
Auch für Teams ohne Vorerfahrung mit KI gilt: Prozesse und Entwürfe entstehen KI-gestützt und werden von den Fachangestellten geprüft. Abtippen entfällt. Diese Arbeitsweise muss eingeführt werden, sie entsteht nicht von selbst. Genau das unterscheidet ein Büro, das KI eingeführt hat, von einem, das sie auch wirklich nutzt.
Autor: Torben Rabe, COO bei LawX
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KI-gestützte juristische Recherche – Interview mit Paul Permantier
Hier die Podcast-Folge hören bei …
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Interview mit Paul Permantier, Gründer von LexGraph, zum Thema „KI-gestützte juristische Recherche“. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten:
1. KI braucht hochwertigen juristischen Kontext
Allgemeine Sprachmodelle sind für komplexe Fragen des deutschen Rechts allein nicht zuverlässig genug. Deshalb werden sie gezielt mit Informationen aus Urteilen, Gesetzen und anderen juristischen Primärquellen versorgt.
2. Ein Wissensgraph vernetzt juristische Informationen
Aus über einer Million Urteilen werden relevante Definitionen, Auslegungen und Argumente extrahiert und mit anderen Urteilen und Rechtsnormen verbunden. So kann die KI rechtliche Zusammenhänge besser erkennen.
3. Der größte Nutzen liegt in Zeitersparnis und höherer Verlässlichkeit
Statt zahlreiche Entscheidungen selbst zu suchen und auszuwerten, übernimmt die KI einen großen Teil der Recherche. Die Verknüpfung mit Primärquellen soll außerdem Halluzinationen reduzieren und Ergebnisse nachvollziehbarer machen.
4. Die Qualität juristischer KI lässt sich messen
Lexgraph untersucht beispielsweise, ob eine KI die relevanten Normen und juristischen Informationen tatsächlich findet. Im Podcast wird für einen Benchmark mit Gemini 3.1 Pro von einer Reduktion der Fehlerrate um 60 Prozent durch den zusätzlichen juristischen Kontext berichtet.
5. KI wird Anwälte eher verändern als ersetzen
Die These des Podcasts ist, dass deutlich mehr juristische Arbeit automatisiert wird, während menschliche Beratung, Einschätzung und Vertrauen wichtig bleiben. Die zugespitzte Prognose lautet: Die Kanzlei von morgen wird zunehmend ein Legal-Tech-Unternehmen sein.
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FutureLaw 2026: Digitalisierungsschub durch strukturierte Daten? Die Realität der prädiktiven Justiz
Die Digitalisierung des europäischen Justizsystems schreitet rasant voran, angetrieben durch regulatorische Rahmenbedingungen wie den EU AI Act und die wachsende Notwendigkeit zur Effizienzsteigerung in Zivilverfahren und der unternehmerischen Compliance. Der Einsatz von Predictive Analytics und automatisierten Entscheidungsunterstützungssystemen in der Justiz und in Anwaltskanzleien wird jedoch durch einen eklatanten Mangel an strukturierten, zugänglichen Daten erheblich eingeschränkt. Das Fundament der „Predictive Justice“ kann nicht auf proprietären Silos oder fragmentierten, undurchsuchbaren PDF-Archiven aufgebaut werden.
Das zentrale Spannungsfeld dreht sich um Transparenz, Datensouveränität und die ethischen Implikationen algorithmischer Rechtsprechung. Während Rechtssysteme vom rein menschlichen Ermessen zur Einbeziehung statistischer Inferenzen übergehen, wird die Herkunft der Trainingsdaten zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse und regulatorischer Prüfung.
Auf dem FutureLaw-Kongress 2026 war die Schnittstelle zwischen Open Law und prädiktiver Analytik Gegenstand intensiver Debatten, insbesondere im Hinblick darauf, wie unterschiedliche rechtliche Verfahren unterschiedliche Ebenen der menschlichen Aufsicht erfordern. Die Tragweite dieser Entwicklung ist enorm.
Peteris Zilgalvis, Richter am Gericht der Europaeischen Union (EuG), fasste die historische Bedeutung dieses Wandels zusammen: „This is perhaps the most transformational technology that we have seen artificial intelligence, because for the first time, it’s addressing and perhaps doing better that which we do the best compared to other animals in the world“.
Damien Riehl wies auf die strukturellen Ungleichheiten in den derzeitigen Systemen hin: „If you ask the judges, whose data is it, the judges will say, what do you mean to protect our judicial opinions from these nasty data brokers that are trying to do evil things with our data… but of course, yes, there are those nasty data brokers, but there are also people that are trying to get access to justice“.
Der fehlende offene, maschinenlesbare Zugang zu Gerichtsentscheidungen verhindert die Entwicklung gerechter prädiktiver Werkzeuge und konzentriert strategische Vorteile in stark kapitalisierten Großkanzleien.
Darüber hinaus muss die Anwendung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Justiz strikt nach der Art des Rechtsstreits segmentiert werden. Dr. Benedikt Quarch schlug einen pragmatischen Ansatz vor: „My approach would be distinguished between the areas of law and the types of claims, and in certain claims, at least I’m saying AI could play also the central [role], of course, always with the human oversight“. Er merkte an, dass in stark repetitiven Zivilverfahren, wie etwa bei massenhaften Fluggastentschädigungen, automatisierte Systeme die Gerichte drastisch entlasten könnten.
Für europäische Rechtsinstitutionen ist der Auftrag klar: Bevor komplexe, agentenbasierte Workflows sicher eingesetzt werden können, müssen die zugrundeliegenden juristischen Daten strukturiert, anonymisiert und unter Einhaltung strengster Datenschutzstandards zugänglich gemacht werden. Der Weg aus der „Black Box“ erfordert nicht nur erklärbare Algorithmen, sondern eine grundlegende Restrukturierung der Archivierung und Distribution juristischer Daten.
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Wie KI und moderne Legal-Tech-Lösungen juristische Workflows revolutionieren
Viele Unternehmen nutzen bereits Contract-Lifecycle-Management-Lösungen (CLM), kämpfen jedoch nach wie vor mit langsamen Freigabeprozessen, fehlender Transparenz oder verpassten Fristen. Denn der Erfolg eines CLM hängt nicht allein von der eingesetzten Software ab, sondern auch von klar definierten Prozessen, einer strukturierten Datenbasis sowie der konsequenten Nutzung der Lösung durch alle Beteiligten.
Inzwischen gibt es Legal-Suiten, die verschiedene juristische Prozesse miteinander verbinden, zentral abbilden und deren Steuerung deutlich erleichtern. Die Legal Suite von Septeo geht dabei noch einen Schritt weiter: Sie verbindet Künstliche Intelligenz (KI) mit juristischer Expertise, sodass rechtliche Aufgaben schneller, sicherer und effizienter ausgeführt werden können. Anwender müssen lediglich die gewünschte Aufgabenstellung formulieren – die KI übernimmt anschließend die Bearbeitung gemäß den definierten Standards und Regeln. Darüber hinaus hilft sie, Risiken und kritische Sachverhalte frühzeitig zu erkennen. Automatisch erstellte Zusammenfassungen, Handlungsempfehlungen und Analysen unterstützen fundierte Entscheidungen und beschleunigen den gesamten Bearbeitungsprozess.
Moderne Legal-Suiten decken zahlreiche Aufgaben ab, die in Rechtsabteilungen oder Kanzleien anfallen, etwa das Vertragsmanagement: Mit standardisierten Vorlagen, transparenten Genehmigungsprozessen, einer zentralen Vertragsablage sowie einem zuverlässigen Fristen-Tracking sorgen sie für durchgängig effiziente und rechtssichere Abläufe. Contract Insights von Septeo analysiert beispielsweise Verträge innerhalb weniger Minuten. Dafür muss der Vertrag lediglich auf die Plattform hochgeladen werden. Anschließend liefert die KI eine strukturierte Auswertung mit potenziellen Risiken, Redlines, Handlungsempfehlungen sowie relevanter Rechtsprechung – und das für aktuell 12 europäische Jurisdiktionen. Darüber hinaus lassen sich juristische Vorgänge strukturiert überwachen und steuern, Rechtskosten, Bankvollmachten und Corporate-Governance-Prozesse zentral verwalten.
Moderne Plattformen können zudem mit anderen IT-Systemen verknüpft werden, sodass sich der positive Impact auf weitere Unternehmensprozesse auswirkt. Organisationen, die auf ein solides Fundament aus klaren Prozessen, hochwertigen Daten und intelligenten Technologien setzen, profitieren gleich mehrfach: Sie können nicht nur ihr Vertragsmanagement oder andere Aufgaben optimieren, sondern schaffen zugleich die Grundlage für den skalierbaren und produktiven Einsatz von KI – einer Technologie, die das juristische Arbeiten bereits heute verändert und künftig noch weitreichender prägen wird.
-> Hier finden Sie weitere Informationen zur Legal Suite und zu Contract Insights von Septeo.
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ChatGPT-Skandal im Gerichtssaal: Hessischer Verwaltungsgerichtshof verweist auf falsche Quellen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bei einem Beschluss offenbar ChatGPT für Recherchen eingesetzt. Sichtbar wurde dies durch mehrere Internetadressen in der veröffentlichten Entscheidung, die den Zusatz „source=chatgpt.com“ enthielten. Problematisch ist vor allem, dass einzelne dieser Quellen die Angaben im Beschluss nicht belegten. Inhaltlich soll die Entscheidung dennoch korrekt sein.
ChatGPT Spuren in einem Gerichtsbeschluss
Der Fall betrifft einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 3 A 2624/25. Darin legt das Gericht dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Aufenthaltsrecht ukrainischer Flüchtlinge vor. Konkret geht es darum, ob Ukrainer ein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union haben, wenn sie zunächst nach Georgien und erst Jahre später nach Deutschland geflohen sind.
In der veröffentlichten Entscheidung finden sich mehrfach Links mit dem Zusatz „source=chatgpt.com“. Dies deutet darauf hin, dass ChatGPT bei der Recherche nach Quellen verwendet wurde.
Verlinkte Quellen belegen Angaben teilweise nicht
Besonders auffällig sind mehrere fehlerhafte Quellenangaben. Ein Link führte zu einem Artikel aus dem Jahr 2025, obwohl im Beschluss damit ein georgisches Regierungsdekret aus dem Jahr 2026 belegt werden sollte. An anderer Stelle verwies das Gericht im Zusammenhang mit einer Regelung aus dem Jahr 2015 auf eine Änderungsvorschrift aus dem Jahr 2025.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zumindest einen solchen Fehler. „Soweit auf das Regierungsdekret vom 24. Februar 2026 Bezug genommen wird, findet dies keinen Beleg in der Fundstelle“, erklärte das Gericht.
Gericht hält KI Recherche grundsätzlich für zulässig
Grundsätzlich verteidigt der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Einsatz künstlicher Intelligenz für Recherchen. Besonders bei schwer zugänglichen ausländischen Quellen könne die Technik hilfreich sein. Allerdings müssten die von einer KI gelieferten Informationen sorgfältig überprüft werden.
Ob Hinweise wie „source=chatgpt.com“ künftig aus veröffentlichten Links entfernt werden, ließ das Gericht offen. Die konkrete Zitierweise und das Abfassen von Entscheidungsgründen seien Teil der richterlichen Unabhängigkeit. In diesem Rahmen könnten Richter auch Werkzeuge wie ChatGPT für Recherchezwecke einsetzen.
Der Fall zeigt damit weniger einen inhaltlichen Fehler der Gerichtsentscheidung als ein Problem bei der Quellenprüfung. Gerade wenn KI Systeme für juristische Recherchen eingesetzt werden, müssen die gefundenen Belege vor ihrer Verwendung immer gründlich überprüft werden.
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Legal Tech in der juristischen Ausbildung: Wo steht der Nachwuchs?
Kanzleien investieren zunehmend in digitale Arbeitsprozesse, KI-gestützte Recherche und automatisierte Dokumentenerstellung. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis ein wiederkehrendes Problem: Der juristische Nachwuchs bringt zwar Motivation und Interesse mit, häufig jedoch keine formale Ausbildung im Umgang mit Legal-Tech-Tools. Die Frage, woher Legal-Tech-affine Juristen kommen sollen, stellt sich daher für viele Kanzleien zunehmend dringlicher.
Der Status quo der juristischen Ausbildung
Die juristische Ausbildung in Deutschland folgt nach wie vor einem stark traditionellen Modell. Das Studium der Rechtswissenschaft ist im Kern auf das Staatsexamen ausgerichtet. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den klassischen Rechtsgebieten – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht – sowie deren methodischer Anwendung. Digitale Kompetenzen oder technologische Grundlagen sind hingegen kein verpflichtender Bestandteil des Curriculums.
Gleichwohl ist Bewegung erkennbar. Einzelne Universitäten haben begonnen, Digitalisierungsthemen in ihre Studienangebote zu integrieren. So existieren beispielsweise Schwerpunktbereiche oder Zertifikatsprogramme zu „Recht der Digitalisierung“ oder „Informationsrecht & Legal Tech“. Darüber hinaus entstehen vereinzelt interdisziplinäre Studiengänge an der Schnittstelle von Recht und Technologie. Ein Beispiel ist der Bachelorstudiengang „Legal Tech“ an der Universität Passau, der juristische Inhalte mit Wirtschaftsinformatik und digitalen Kompetenzen verbindet. Auch weitere Hochschulen – etwa in Berlin, Regensburg oder Wismar – bieten mittlerweile Studienprogramme mit explizitem Legal-Tech-Bezug an.
Dennoch bleibt diese Entwicklung bislang eine Ergänzung zum klassischen Studium und nicht dessen Kern.
Das Henne-Ei-Problem des Legal-Tech-Nachwuchses
In der Praxis entsteht daraus ein strukturelles Spannungsverhältnis. Viele Studierende interessieren sich für Legal Tech und beschäftigen sich außerstudentisch mit entsprechenden Themen. Gleichzeitig fehlt ihnen häufig die Möglichkeit, diese Kenntnisse im Rahmen des Studiums systematisch zu erwerben oder nachzuweisen.
Ein zentrales Hindernis besteht darin, dass Universitäten in der Regel keinen Zugang zu professionellen Tools bieten. Lizenzkosten, technische Infrastruktur und organisatorische Fragen erschweren eine Integration solcher Systeme in die Lehre. Die Folge ist ein paradoxes Ergebnis: Studierende verfügen über Interesse und Motivation, können ihre Kompetenzen jedoch kaum praktisch entwickeln.
Auf Seiten der Kanzleien zeigt sich gleichzeitig ein steigender Bedarf an genau diesen Fähigkeiten. Dokumentenautomatisierung, Legal-Operations-Prozesse oder KI-gestützte Recherche gehören zunehmend zum Arbeitsalltag moderner Kanzleien. Bewerber mit entsprechender Erfahrung sind daher gefragt, aber selten.
Ein weiteres Phänomen verschärft diese Situation. Viele junge Juristen gelten zwar als „Digital Natives“, sind jedoch nicht automatisch technikaffin im beruflichen Sinne. Der alltägliche Umgang mit intuitiven Apps ersetzt nicht die Fähigkeit, komplexe Fachsoftware systematisch zu erlernen und produktiv einzusetzen. Ohne entsprechende Schulung besteht daher die Gefahr, dass vorhandene Tools ungenutzt bleiben oder falsch eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund gilt Praxiserfahrung derzeit als die eigentliche „Währung“ im Legal-Tech-Umfeld. Studierende, die an Hackathons teilnehmen, in Legal-Tech-Vereinen mitarbeiten oder im Rahmen eines Praktikums mit entsprechenden Tools arbeiten konnten, heben sich deutlich von anderen Bewerbenden ab. Solche Erfahrungen entstehen jedoch meist außerhalb des regulären Studiums.
Welche Herausforderungen sich daraus für Kanzleien ergeben
Für Kanzleien bedeutet diese Situation vor allem eines: Sie können sich nicht darauf verlassen, dass der Arbeitsmarkt fertige Legal-Tech-Experten hervorbringt.
Stattdessen treffen sie häufig auf hochqualifizierte Juristen, deren Ausbildung stark dogmatisch geprägt ist, während praktische Technologiekompetenz erst im Berufsalltag entwickelt werden muss. Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck, digitale Prozesse effizient zu nutzen und technologische Innovationen in die eigene Arbeitsorganisation zu integrieren.
Die zentrale Herausforderung besteht daher darin, juristische Fachkompetenz mit technologischem Verständnis zu verbinden. Diese Kombination entsteht derzeit selten automatisch durch die Ausbildung.
Was Kanzleien konkret tun können
Ein erster Ansatz besteht darin, Legal-Tech-Schulungen bereits in das Onboarding neuer Mitarbeitender zu integrieren. Seminare zu eingesetzten Tools, KI-gestützter Recherche oder Dokumentenautomatisierung können dazu beitragen, technologische Kompetenzen frühzeitig aufzubauen. Besonders effektiv sind dabei praxisorientierte Formate, in denen neue Mitarbeitende mit realistischen Testfällen oder in sogenannten Sandbox-Umgebungen arbeiten können.
Darüber hinaus spielt die Zusammenarbeit zwischen juristischen und technischen Teams eine zentrale Rolle. Während IT-Spezialisten technische Zusammenhänge erklären, bringen Juristen das fachliche Verständnis der rechtlichen Prozesse ein. Diese Zusammenarbeit ermöglicht nicht nur eine effizientere Nutzung der vorhandenen Tools, sondern fördert auch ein grundlegendes Verständnis für technologische Arbeitsweisen.
Ein weiterer wichtiger Faktor liegt im Recruiting. Stellenausschreibungen sind für viele junge Juristen ein erstes Signal dafür, wie innovationsorientiert eine Kanzlei arbeitet. Die explizite Erwähnung von Legal Tech, digitalen Arbeitsprozessen oder internen Weiterbildungsprogrammen kann daher ein entscheidender Attraktivitätsfaktor sein. Entscheidend ist dabei jedoch die Glaubwürdigkeit: Versprochene Technologien und Trainingsprogramme müssen auch tatsächlich Teil des Arbeitsalltags sein.
Schließlich können Kanzleien gezielt Veranstaltungen und Programme entwickeln, um frühzeitig Kontakt zu technikaffinem Nachwuchs aufzubauen. Hackathons, Workshops oder Praktikumsprogramme mit praktischem Tool-Zugang ermöglichen Studierenden erste Erfahrungen, die sie im Studium häufig nicht erwerben können. Solche Formate schließen die Lücke zwischen akademischer Ausbildung und beruflicher Praxis.
Fazit
Die juristische Ausbildung in Deutschland befindet sich im Wandel, bleibt jedoch in ihrem Kern weiterhin stark traditionell geprägt. Legal Tech ist an einigen Hochschulen sichtbar geworden, spielt im regulären Jurastudium bislang jedoch nur eine begrenzte Rolle. Für Kanzleien bedeutet dies, dass sie die Ausbildung von Legal-Tech-Kompetenzen zunehmend selbst übernehmen müssen. Wer juristischen Nachwuchs langfristig gewinnen und entwickeln möchte, sollte technologische Weiterbildung, praktische Lernformate und transparente Innovationskultur aktiv fördern.
Die gute Nachricht ist dabei: Das Interesse auf Seiten des Nachwuchses ist vorhanden. Es fehlt weniger an Motivation als an Strukturen, die dieses Potenzial systematisch fördern. Genau hier liegt die Chance für Kanzleien, sich als moderne und zukunftsorientierte Arbeitgeber zu positionieren.
Autorin: Larissa Schmitz studiert Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuer- und Bilanzrecht an der Universität zu Köln und arbeitet als Werkstudentin in einer Steuerkanzlei. Neben dem Studium verbindet sie ihr Interesse auch mit Legal Tech. Deshalb engagiert sie sich ehrenamtlich für das LTLC und CTRL Magazin und teilt ihr Fachwissen regelmäßig durch Beiträge.
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Fünf Lehren aus zwei Monaten Content-Betrieb einer Kanzlei
Zur Einordnung: Das System, um das es hier geht, stammt von mir, Ilia Isakov. Ich habe es gebaut und bin auch für den laufenden Betrieb verantwortlich. Neutral ist dieser Bericht daher nicht. Dafür stammen alle Zahlen live aus dem laufenden Betrieb (Stand 28. Juli 2026) und sind auf Nachfrage belegbar.
Der Fall: Eine mittelständische Kanzlei mit elf Anwältinnen und Anwälten hat ihre Social-Media-Produktion von Handarbeit auf einen automatisierten, aber redaktionell kontrollierten Ablauf umgestellt. Das System schlägt jeder Person Themen aus ihrem Fachgebiet vor, erstellt Entwurf und Grafik und legt beides im Microsoft-Teams-Chat zur Entscheidung vor. Freigeben oder ablehnen, beides ein Klick, ohne menschliche Freigabe erscheint kein einziger Beitrag. Seit dem 21. Mai sind so 18 Beiträge erschienen; 33 Vorschläge wurden abgelehnt, drei verfielen ohne Reaktion.
Aus diesen gut zwei Monaten fünf Lehren, die sich auf andere Kanzleien übertragen lassen:
Lehre 1: Die Freigabe gehört zur Person, nicht in eine Sammelstelle
Der Reflex bei elf Berufsträgern ist eine zentrale Redaktionsinstanz, die für alle prüft. Genau das erzeugt den Flaschenhals, an dem solche Vorhaben ersticken: Eine Person wird zur Mahnstelle für zehn andere. Hier entscheidet jede Anwältin und jeder Anwalt nur über die eigenen Beiträge, im eigenen Chat, ohne Redaktionssitzung. Deshalb skaliert der Ablauf; fällt eine Person aus, arbeiten die anderen zehn einfach weiter. Neun der elf haben in zwei Monaten eigene Beiträge veröffentlicht, der aktivste fünf.
Wie sich das im Alltag anfühlt
Aus Sicht einer Anwältin besteht der gesamte Aufwand aus zwei Momenten. Erstens: Im Teams-Chat erscheint eine Nachricht mit drei Themenvorschlägen aus ihrem Fachgebiet, teils mit Bezug auf aktuelle Entscheidungen; sie tippt auf eines oder gibt weiter, wenn es gerade nicht passt. Zweitens: Kurz darauf liegt der fertige Entwurf samt Grafik im selben Chat, sie liest ihn und entscheidet mit einem Klick. Wer ablehnt, kann in einem Satz sagen warum, und bekommt eine überarbeitete Fassung. Termine, Ausspielung, Fehlerbehandlung und Nachplanung bei Abwesenheiten laufen im Hintergrund. Es gibt keine Redaktionskonferenz, keine Content-Tabelle und kein weiteres Werkzeug, in das sich jemand einloggen muss; der Kanal ist der Chat, der ohnehin den ganzen Tag offen ist. Pro Beitrag bleiben auf Kanzleiseite wenige Minuten.
Lehre 2: Die Ablehnungen sind wertvoller als die Freigaben
33 abgelehnte gegen 18 freigegebene Vorschläge klingt nach einem schlechten System. Es ist das Gegenteil: Der Beleg, dass die Kontrolle echt ist und keine Abnick-Formalie. Juristinnen und Juristen lehnen ab, wenn der Ton nicht zu ihnen passt, das Thema gerade heikel liegt oder eine Formulierung werberechtlich zu forsch wäre. Jede Ablehnung mit Begründung fließt in die nächste Runde ein. Kein Auftakt-Workshop der Welt ersetzt diese Rückmeldungen: Was zu einer Kanzlei passt, lernt ein System erst an dem, was ihre Leute verwerfen. Wer ein solches System einführt, sollte die frühe Ablehnungsquote deshalb einplanen statt sie als Scheitern zu lesen.
Lehre 3: Nicht der Entwurf ist das Problem, sondern der Dauerbetrieb
Sprachmodelle liefern heute in Sekunden einen brauchbaren Textentwurf, das kann jede Kanzlei selbst. Die eigentliche Arbeit steckt in dem Teil danach: je Person das passende Thema finden, Freigaben einsammeln, ohne zur Mahnstelle zu werden, den Ausspieltermin halten, Störungen erkennen, ehe sie sichtbar werden, und umplanen, sobald jemand ausfällt. Keines dieser Glieder erledigt sich von allein, und jedes einzelne kann die Strecke stilllegen. In zwei Monaten Betrieb gab es geänderte Schnittstellen, verschobene Termine und Abwesenheiten; nichts davon hat die Kanzlei bemerkt, und genau das ist der Maßstab. Wer nur das Schreiben automatisiert, hat das kleinste der Probleme gelöst.
Lehre 4: Reichweite ehrlich messen, auch wenn die Zahlen klein sind
Die 18 Beiträge liefen je einmal auf Facebook und Instagram, zusammen 36 Ausspielungen. Auf Instagram stehen dafür 2.746 erreichte Konten und 199 Likes zu Buche. Für Facebook stellt Meta seit einiger Zeit gar keine Reichweitenzahl je Beitrag mehr bereit; messbar bleiben dort nur Reaktionen, geteilte Beiträge und Klicks. Diese Größenordnung ist für eine einzelne Kanzlei normal; mit den Zahlen von Medienhäusern hat organische Kanzleireichweite nichts zu tun. Ob daraus Mandate entstanden sind, lässt sich nicht sagen, solange im Erstkontakt niemand fragt, worüber ein Mandant aufmerksam wurde. Diese Frage gehört in den Intake, sonst bleibt jede Wirkungsdebatte Spekulation, in beide Richtungen.
Lehre 5: Es rechnet sich nicht für jede Kanzlei
Bei ein, zwei Beiträgen im Quartal ist Handarbeit mit einer sauberen Vorlage schlicht günstiger. Lohnend wird der Ansatz, sobald viele Personen verlässlich sichtbar sein sollen und das bisher davon abhing, dass eine einzelne engagierte Person es neben dem Mandat herschleppt, bis sie es irgendwann nicht mehr tut. Dazu kommt ein laufender Posten, der in Wirtschaftlichkeitsrechnungen gern fehlt: Jede automatisierte Strecke braucht jemanden, der sie repariert, wenn ein Netzwerk seine Regeln ändert. Wer das nicht einpreist, betreibt sein System genau bis zum ersten Vorfall.
Warum die Kanzlei anonym bleibt
Eine Freigabe zur Namensnennung gibt es nicht, und der Grund dahinter ist selbst aufschlussreich: Kaum eine Kanzlei möchte derzeit öffentlich machen, dass ihre Beiträge aus einem ausgelagerten Betrieb kommen. Wer mit Kanzleien arbeitet, behandelt das wie ein Mandatsverhältnis und nennt keine Namen ohne Erlaubnis. Die Zahlen sind dadurch nicht weniger prüfbar; sie stammen aus dem laufenden System und lassen sich der Redaktion auf Nachfrage belegen.
Autor: Ilia Isakov ist Gründer von Fudaut. Fudaut baut und betreibt individuelle Automatisierung für Kanzleien und den Mittelstand: einmal sauber gebaut, danach dauerhaft betrieben, mit Überwachung, Wartung und klarer Zuständigkeit.
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KI-gestützte Rechtsrecherche und die Verschiebung juristischer Quellenlogik
KI-basierte juristische Recherchetools prägen zunehmend die juristische Informationsbeschaffung. Da ihre Trainingsdaten überwiegend aus frei zugänglichen Gerichtsentscheidungen bestehen, fördern sie eine rechtsprechungszentrierte Recherchepraxis und verändern damit die Gewichtung juristischer Quellen im kontinentaleuropäischen Recht.
Das Zusammenspiel juristischer Argumentationsgrundlagen
Juristische Argumentation entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie speist sich aus einem Geflecht unterschiedlicher Elemente, etwa Gesetz, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur. Wer bei der Recherche überwiegend Rechtsprechung heranzieht, nimmt andere Perspektiven, insbesondere aus der Literatur, häufig gar nicht erst in den Blick. Eine solche rechtsprechungszentrierte Perspektive zeigt sich auch bei vielen KI-gestützten Recherchetools, deren Antworten sich häufig maßgeblich auf gerichtliche Entscheidungen stützen. Der Grund liegt weniger in der Technik selbst als in ihrer Datenbasis. Viele derzeit verfügbare Systeme greifen überwiegend auf frei zugängliche Internetquellen zurück, die im juristischen Bereich in besonderem Maße durch veröffentlichte Gerichtsentscheidungen geprägt sind.
Gesetzliche Regelungen finden sich zwar ebenfalls in vielen Systemen wieder, LLMs legen Normen teils sogar aus und argumentieren mit ihnen. Wissenschaftliche Literatur bildet jedoch nur einen kleinen Teil der Datenbasis. Juristische Fachpublikationen wie Fachaufsätze und Kommentare sind häufig nur über kostenpflichtige Datenbanken zugänglich und stehen vielen Systemen daher nicht ohne Weiteres als Trainingsdaten zur Verfügung. KI-Systeme, die auf lizenzierte juristische Datenbanken zugreifen, bilden hier eine Ausnahme. Sie können den Dreiklang aus Gesetz, Rechtsprechung und Literatur deutlich vollständiger abbilden.
Zwar finden sich im Output allgemeiner KI-Tools regelmäßig auch Verweise auf Literatur. Häufig handelt es sich dabei jedoch um Sekundärzitate, deren Ursprung und Kontext nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sind und die daher die Gefahr bergen, dass sich Ungenauigkeiten oder Fehlzitate fortsetzen.
Unterschiedliche Quellenlogiken von Common Law und Civil Law
Die strukturelle Dominanz gerichtlicher Entscheidungen in vielen KI-gestützten Recherchetools steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur traditionellen Methodik kontinentaleuropäischer Rechtssysteme.
Im angloamerikanischen Rechtsraum bildet die Orientierung an Präzedenzfällen ein zentrales Strukturmerkmal der Rechtsanwendung. Juristische Argumentation knüpft dort maßgeblich an frühere Entscheidungen an, deren Bindungswirkung für spätere Fälle ein zentrales Charakteristikum des Common Law bildet.
Demgegenüber ist das kontinentaleuropäische Civil Law stärker durch kodifizierte Normen und eine ausgeprägte rechtswissenschaftliche Dogmatik geprägt. Neben der Rechtsprechung kommt insbesondere der juristischen Literatur eine wichtige Rolle zu. Sie trägt zur systematischen Auslegung und zur dogmatischen Fortentwicklung des Rechts bei.
Auswirkungen auf die juristische Argumentationspraxis
Für die juristische Praxis liegt die eigentliche Bedeutung dieser Entwicklung weniger in der Technologie selbst als in ihrer Wirkung auf die Recherche. Recherchetools beeinflussen nicht nur, wie schnell Informationen gefunden werden, sondern auch, welche Quellen im Rechercheprozess überhaupt sichtbar werden.
Damit prägen sie häufig bereits den Ausgangspunkt juristischer Argumentation. Was in den Rechercheergebnissen nicht erscheint, wird in der weiteren Bearbeitung eines Falles oft auch nicht berücksichtigt. Die technische Struktur der Recherche kann so den Rahmen setzen, innerhalb dessen juristische Argumentation stattfindet.
Die strukturelle Wirkung juristischer Suchsysteme
Suchsysteme sind jedoch nie vollständig neutrale Vermittler von Informationen. Jede Form technischer Recherche beruht auf Auswahl- und Gewichtungsmechanismen, die bestimmen, welche Inhalte bevorzugt sichtbar werden und welche im Hintergrund bleiben. Was als „relevant“ erscheint, ist daher nicht allein eine Eigenschaft der juristischen Materialien selbst, sondern auch Ergebnis der technischen Struktur des jeweiligen Recherchewerkzeugs.
Dieses Phänomen ist allerdings nicht erst mit KI entstanden. Schon klassische juristische Datenbanken und Suchmaschinen strukturieren den Zugang zu juristischen Materialien durch Suchalgorithmen und Filtermechanismen. Sie entscheiden damit zumindest mittelbar darüber, welche Entscheidungen, Kommentare oder Aufsätze im Rechercheprozess besonders präsent sind.
Gerade bei KI-gestützten Systemen kann sich diese strukturelle Vorauswahl jedoch weiter verstärken. An die Stelle einer Liste einzelner Treffer tritt häufig eine bereits synthetisierte Darstellung. Das ist ein echter Mehrwert: Statt Fundstellen selbst durchzuarbeiten, erhält man eine konkrete Antwort auf die konkrete Frage. Dadurch wird die Auswahl aber auch weniger transparent nachvollziehbar. Wo die Datenbasis selbst bereits eine starke Dominanz gerichtlicher Entscheidungen aufweist, wirken strukturelle Vorauswahl der Technik und Zusammensetzung der Trainingsdaten zusammen und können eine rechtsprechungszentrierte Perspektive zusätzlich verstärken.
KI-Recherche als Werkzeug und ein Blick nach vorn
Der Einsatz solcher Systeme erfordert daher vor allem ein entsprechendes Problembewusstsein. KI-gestützte Recherchetools ersetzen keine juristische Methodik, sondern bleiben Werkzeuge der Informationsbeschaffung. Wer ihre Quellenbasis reflektiert einordnet, kann ihre Vorteile nutzen, ohne strukturelle Verzerrungen unbemerkt in die eigene Argumentation zu übernehmen.
Die längerfristige Entwicklung könnte jedoch noch weitergehen. Agentische KI-Systeme, in denen spezialisierte Teilagenten parallel Gesetze, Rechtsprechung und Literatur durchsuchen und die Ergebnisse zu einem quellenbasierten, nachvollziehbaren Gesamtergebnis zusammenführen, könnten den beschriebenen Strukturproblemen gezielt entgegenwirken und wären damit die technische Grundlage für eine methodisch ausgewogenere KI-Recherche.
Die juristische Methodik im digitalen Rechercheumfeld
KI-gestützte Recherche wird den Zugang zu juristischen Materialien dauerhaft verändern. Die Grundlagen juristischer Argumentation bleiben dabei dieselben – gerade deshalb bleibt es eine zentrale Aufgabe juristischer Arbeit, die unterschiedlichen Grundlagen der Rechtsfindung bewusst einzuordnen und miteinander in Beziehung zu setzen. Die juristische Methode darf daher im digitalen Zeitalter nicht an Bedeutung verlieren.
Autorin: Annika Niemann ist Rechtsanwältin bei der JUN Legal GmbH, einer auf IT- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei, und berät Unternehmen zu Compliance-Fragen, insbesondere im Bereich lizenzkonformer Integration von freier und Open Source Software, Cybersicherheit, Datenrecht und KI. Sie ist u.a. Mitautorin des Praxishandbuchs „Generative KI in der Rechtsberatung – Erkenntnisse zur Anwendung von Large Language Models“.
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Legal Tech Day 2026
Am 16./17. September veranstaltet der Legal Tech Verband Deutschland bereits zum fünften Mal den Legal Tech Day und die Legal Tech Night in Berlin.
Die Teilnehmenden erwarten am 17. September hochkarätige Impulse, praxisnahe Einblicke und Diskussionen rund um Legal Tech und die Digitalisierung des Rechtsmarkts. Den Auftakt bildet am Vorabend die Legal Tech Night. Erwartet werden über 400 Personen aus Kanzleien, Rechtsabteilungen, Politik, Tech-Anbietern und mehr.
Wer beim zentralen Treffen der Legal-Tech-Community in Deutschland dabei sein möchte, sollte sich jetzt ein Ticket sichern. Im letzten Jahr war die Veranstaltung vorzeitig ausverkauft.
Jetzt Ticket für den Legal Tech Day kaufen!
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Erste KI Kanzlei „Garfield AI“ gewinnt Gerichtsverfahren in Großbritannien
Die KI gestützte Kanzlei Garfield AI hat erstmals ein Gerichtsverfahren in Großbritannien erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen gilt als die weltweit erste von der britischen Aufsichtsbehörde zugelassene KI Kanzlei und erreichte den Erfolg in einem Verfahren vor dem County Court in Wandsworth. Der Fall betraf offene Honorarforderungen einer freiberuflichen Personalberaterin in Höhe von 7.000 Pfund. Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und wies zugleich eine Gegenforderung der Gegenseite zurück. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um den ersten bekannten Gerichtsprozess weltweit, der mit Unterstützung einer regulierten KI Kanzlei gewonnen wurde.
KI übernimmt die juristische Vorbereitung
Garfield AI erstellte sämtliche rechtlichen Unterlagen für das Verfahren. Dazu gehörten das anwaltliche Aufforderungsschreiben, die Klageeinreichung, mehrere Zeugenaussagen sowie die vollständigen Prozessunterlagen. Vor Gericht trat jedoch kein KI System auf. Die Vertretung übernahm ein menschlicher Barrister, wie es das britische Recht vorsieht. Dieser betonte anschließend, dass die Prozessführung im Gerichtssaal weiterhin eine Aufgabe bleibe, die menschliche Erfahrung und juristische Argumentation erfordere.
Geringere Kosten für kleinere Forderungen
Die Klägerin zahlte für die Leistungen von Garfield AI rund 400 Pfund. Nach Angaben des Unternehmens wären vergleichbare Verfahren mit klassischen Anwaltskanzleien häufig deutlich teurer. Garfield AI konzentriert sich auf Forderungen zwischen 30 und 10.000 Pfund und möchte insbesondere kleinen Unternehmen sowie Selbstständigen den Zugang zum Recht erleichtern. Viele verzichten bislang auf die Durchsetzung berechtigter Ansprüche, weil die Prozesskosten den möglichen Ertrag übersteigen.
Mitgründer Philip Young bezeichnete den Ausgang des Verfahrens als einen „Meilenstein für den Zugang zum Recht“. Die erfolgreiche Klage könnte nach Einschätzung von Beobachtern ein wichtiges Signal für den künftigen Einsatz von KI im Rechtswesen sein. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass KI derzeit vor allem die Vorbereitung juristischer Arbeit unterstützt, während die eigentliche Vertretung vor Gericht weiterhin in den Händen von Rechtsanwälten bleibt.
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Hauptstadt Berlin wird zur neuen Heimat der Legal Revolution !
Die Landschaft der rechtlichen Innovationen entwickelt sich stetig weiter. Mit ihrer 7. Auflage wird die LEGAL REVOLUTION ihren langfristigen Standort in Berlin haben, wo die Veranstaltung dieses Jahr vom 21. bis 22. September 2026 im Estrel Berlin stattfinden wird.
Dieser Schritt ist ein strategischer Move in Richtung einer stärkeren Internationalisierung und spiegelt die wachsende Nachfrage nach einer europäischen Plattform wider, die Jurist:innen, Legal Tech, KI, Compliance und Innovation miteinander verbindet.
Die ersten Referenten stehen bereits fest. Die Keynote wird dieses Jahr vor Ort von der Legal Tech Koryphäe Prof. Richard Susskind gehalten.
KI, Regulierung, geopolitischer Druck und Transformation verändern die Rolle des General Counsel – die Legal Revolution 2026 bringt führende internationale GC-Stimmen zu einer der mit größter Spannung erwarteten Diskussionen der Veranstaltung zusammen, moderiert von Prof. Dr. Volker Römermann, mit Damien Atkins (Chief Legal Officer, Beast Industries), Volkhard Pfaff (General Counsel, Panasonic Europe), Caroline Gilles (SVP Legal & Compliance, Miele) und Dr. Florian Koemm (GC Legal & Compliance Operations, Siemens Energy).
Die LEGAL REVOLUTION 2026 bietet ein internationales, englischsprachiges Kongressprogramm sowie eine Ausstellung, die sich auf die Technologien und Ideen konzentriert, die die Zukunft der Rechtsdienstleistungen prägen.
Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt hier an:
https://www.legal-revolution.com
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Die KI-fähige Kanzlei: Warum erfolgreiche KI-Nutzung vor allem eine organisatorische Aufgabe ist
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den juristischen Arbeitsalltag. Laut der Future Ready Lawyer Studie nutzen bereits 92 Prozent aller Kanzleien und Rechtsabteilungen mindestens ein KI-Tool in ihrem Arbeitsalltag. Sie experimentieren mit neuen Werkzeugen für Recherche, Vertragsgestaltung, Dokumentenprüfung und Wissensmanagement. Die Diskussion dreht sich dabei häufig um Technologie: Welche Lösungen setzen sich durch? Welche Anwendungsfälle versprechen den größten Nutzen? Wie viel Effizienz lässt sich gewinnen?
Doch die entscheidendere Frage lautet nicht, welche KI eingesetzt wird. Die entscheidendere Frage lautet, wie sich juristische Organisationen verändern müssen, um ihr Potenzial tatsächlich zu nutzen.
KI ist weit mehr als ein weiteres Legal-Tech-Werkzeug. Sie verändert die Art und Weise, wie juristische Arbeit organisiert wird, wie Expertise entsteht und wie zukünftige Generationen von Juristinnen und Juristen ausgebildet werden. Wer KI ausschließlich als Produktivitätsinstrument betrachtet, wird Verbesserungen erzielen. Wer sie als Anlass nimmt, die eigene Organisation weiterzuentwickeln, kann deutlich mehr erreichen.
Von individueller Expertise zu skalierbarem Wissen
Die juristische Praxis war lange Zeit stark von individueller Erfahrung geprägt. Wissen entstand durch Ausbildung, Mandatsarbeit und persönliche Expertise. Viele Entscheidungen basierten auf dem Erfahrungswissen einzelner Partnerinnen, Partner oder erfahrener Anwältinnen und Anwälte. KI stellt dieses Modell nicht infrage – sie erweitert es.
Denn viele juristische Fragestellungen folgen wiederkehrenden Mustern. Ähnliche Sachverhalte werden analysiert, vergleichbare Vertragsklauseln verhandelt und bekannte Risiken bewertet. KI schafft die Möglichkeit, dieses Wissen systematischer zu erfassen und organisationsweit verfügbar zu machen.
Damit verschiebt sich der Fokus von der individuellen Leistung auf die organisatorische Fähigkeit, Wissen nutzbar zu machen. Die erfolgreichsten Kanzleien werden künftig nicht nur über exzellente Juristinnen und Juristen verfügen. Sie werden in der Lage sein, deren Wissen strukturiert in Prozesse, Workflows und Arbeitsweisen einzubetten.
Warum Legal Operations wichtiger wird
Mit der Verbreitung von KI gewinnt die operative Gestaltung juristischer Arbeit an Bedeutung. Viele Kanzleien haben ihre Arbeitsweise historisch eher organisch entwickelt. Prozesse, Wissensmanagement und Zusammenarbeit standen häufig nicht im Mittelpunkt. In einer KI-gestützten Arbeitswelt wird genau das zu einem strategischen Erfolgsfaktor.
Erfolgreiche Organisationen werden ihre Abläufe bewusst gestalten: Wie entsteht Arbeit? Wie wird Wissen geteilt? Wo entstehen Reibungsverluste? Welche Aufgaben lassen sich standardisieren, ohne die Qualität zu beeinträchtigen? Der entscheidende Wettbewerbsvorteil wird nicht allein aus besserer Technologie entstehen, sondern aus besseren Betriebsmodellen.
Die Rolle des Anwalts verändert sich
Gleichzeitig verändert sich der Charakter juristischer Arbeit. KI kann bereits heute Recherche unterstützen, erste Entwürfe erstellen, Dokumente analysieren und Informationen strukturieren. Dadurch verschiebt sich der Schwerpunkt menschlicher Arbeit.
Mandanten bezahlen Anwältinnen und Anwälte nicht für die Erstellung eines Dokuments. Sie bezahlen für Urteilsvermögen. Je mehr Routineaufgaben automatisiert werden, desto wichtiger werden Fähigkeiten wie strategisches Denken, Risikobewertung, Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz und die Fähigkeit, komplexe Situationen einzuordnen.
Die Zukunft gehört daher nicht Juristinnen und Juristen, die besonders schnell Informationen finden können. Sie gehört denjenigen, die Informationen richtig bewerten und daraus fundierte Entscheidungen ableiten.
Neue Anforderungen an Ausbildung und Talententwicklung
Diese Entwicklung hat unmittelbare Folgen für die Ausbildung der nächsten Generation. Traditionell lernten junge Juristinnen und Juristen durch Wiederholung. Sie recherchierten, prüften Dokumente und erstellten Entwürfe. Über die Jahre entwickelten sie dadurch ein tiefes Verständnis für Zusammenhänge, Muster und Risiken.
Wenn KI einen wachsenden Teil dieser Aufgaben übernimmt, müssen Kanzleien neue Wege finden, um genau diese Fähigkeiten aufzubauen. Künftig werden nicht nur juristische Fachkenntnisse gefragt sein, sondern auch kritisches Denken, analytische Stärke, Anpassungsfähigkeit und die Fähigkeit, mit KI-Systemen souverän umzugehen. AI Literacy wird zu einer Schlüsselkompetenz.
Juristinnen und Juristen müssen verstehen, wie KI-Ergebnisse entstehen, wie sie überprüft werden können und wo ihre Grenzen liegen. Die Fähigkeit, eine KI-Antwort kritisch zu hinterfragen, wird genauso wichtig sein wie die Fähigkeit, sie zu erzeugen.
Governance wird zum Erfolgsfaktor
Neben Prozessen und Kompetenzen gewinnt Governance an Bedeutung. Juristische Arbeit basiert auf Vertrauen. Mandanten erwarten nicht nur schnelle Antworten, sondern belastbare Antworten. Sie erwarten Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Vertraulichkeit und Verantwortlichkeit. Deshalb darf KI-Governance nicht als reine Compliance-Aufgabe verstanden werden. Sie wird zu einer strategischen Disziplin.
Organisationen benötigen klare Regeln für Qualitätskontrolle, Quellenvalidierung, Datenschutz, menschliche Aufsicht und Verantwortlichkeiten. Nicht die leistungsfähigste KI wird langfristig den Unterschied machen, sondern die Fähigkeit, KI verantwortungsvoll in professionelle Entscheidungsprozesse einzubinden.
Mehr als ein Technologieprojekt
Die Rechtsbranche befindet sich an einem Wendepunkt. Die Phase des Experimentierens geht allmählich in die Phase der organisatorischen Transformation über. Die Gewinner dieser Entwicklung werden nicht zwangsläufig diejenigen sein, die KI am schnellsten einführen. Erfolgreich werden jene Organisationen sein, die Technologie, Prozesse, Talente und Governance miteinander verbinden.
Denn die Zukunft juristischer KI ist letztlich keine Technologiegeschichte. Sie ist eine Geschichte darüber, wie Kanzleien Wissen skalieren, Talente entwickeln und professionelle Exzellenz in einer Welt sichern, in der Intelligenz jederzeit verfügbar geworden ist.
Autor: Dr. Yannek Wloch, Director Legal Engineering Libra by Wolters Kluwer. Er ist seit vielen Jahren im Bereich Legal Tech tätig. Stationen führten ihn zu Flightright, Chevalier, an die Bucerius Law School und schließlich zu Libra by Wolters Kluwer. Dort ist er als Director Legal Engineering tätig. Gefördert von der Studienstiftung des deutschen Volkes promovierte er zum Einsatz von KI in der zivilprozessualen Streitbeilegung. Als Experte referiert er darüber, wie Künstliche Intelligenz den anwaltlichen Berufsalltag verändert.
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Praxisabend „KI in der Kanzlei“: Kollegialer Austausch mit LawX
Kaum ein Thema beschäftigt Anwaltskanzleien und Notariate derzeit so sehr wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz. Die Erwartungen sind hoch: KI soll manuelle Routinen übernehmen, Abläufe beschleunigen und Teams angesichts des Fachkräftemangels entlasten.
Gleichzeitig bestehen viele offene Fragen. Wo schafft KI im Kanzleialltag bereits heute einen echten Mehrwert? Wo liegen ihre Grenzen? Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich? Und wie lässt sich ihr Einsatz datenschutz- und berufsrechtskonform gestalten?
Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob KI für Kanzleien und Notariate relevant wird, sondern wie sie sinnvoll, sicher und mit echtem Nutzen für das gesamte Team eingesetzt werden kann.
Genau hier setzt die bundesweite Veranstaltungsreihe „KI in der Kanzlei“ an, zu der LawX einlädt. Die kostenfreien Praxisabende zeigen, worauf es bei der Einführung von KI tatsächlich ankommt – und was erfolgreiche Projekte von solchen unterscheidet, die im Arbeitsalltag kaum Wirkung entfalten.
Praxis statt abstrakter Zukunftsdebatte
Im Zentrum steht ein rund 60-minütiger Impulsvortrag. Er ordnet aktuelle Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz ein und übersetzt sie in konkrete Fragestellungen für Anwaltskanzleien und Notariate.
Dabei geht es unter anderem um sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von KI im Büroalltag, ihre Bedeutung bei der Auswahl moderner Kanzleisoftware sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das gesamte Team von Beginn an profitieren und damit die Einführung von KI erfolgreich gelingen kann.
Referenten sind Dr. Norman Koschmieder, Geschäftsführer von LawX und Rechtsanwalt in Berlin, sowie Felix Engelhard, Sales Manager bei LawX und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Kollegialer Austausch im Mittelpunkt
Im Anschluss an den Impulsvortrag besteht ausreichend Raum für Fragen, Diskussionen und den offenen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Fingerfood und Getränke schaffen hierfür den passenden Rahmen.
Die Veranstaltungsreihe wird teilweise gemeinsam mit regionalen Anwalts- und Notarvereinen durchgeführt. Praxisabende fanden bereits in zahlreichen deutschen Städten statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Auf Wunsch kann eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 14 Abs. 6 BNotO beziehungsweise § 43a Abs. 8 BRAO ausgestellt werden.
Alle aktuellen Termine und die jeweilige Anmeldemöglichkeit finden Interessierte auf der Veranstaltungsseite von LawX.
→ Jetzt zum Praxisabend anmelden
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Rekordhoch bei Unternehmensinsolvenzen: Druck auf Kanzleien wächst und AI gewinnt an Bedeutung
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bleibt auf Rekordniveau. Nach aktuellen Halbjahreszahlen von Septeo CNEE wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 5.940 Insolvenzverfahren von Kapital- und Personengesellschaften registriert – rund fünf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Bereits 2025 war mit 11.350 eröffneten Unternehmensverfahren der höchste Wert seit der Finanzkrise erreicht worden und nach wie vor ist kein Ende in Sicht.
Für Insolvenzverwalter und Wirtschaftskanzleien geht das mit einer doppelten Belastung einher: Die Zahl und Komplexität der Verfahren steigen, gleichzeitig verschärft der anhaltende Fachkräftemangel die personellen Engpässe. Hinzukommt, dass innerhalb kurzer Zeit große Mengen an Dokumenten und Buchhaltungsdaten ausgewertet, Termine und Fristen eingehalten und zahlreiche Beteiligte koordiniert werden müssen.
Vor diesem Hintergrund gewinnen insbesondere AI-Lösungen zunehmend an Bedeutung. Sie automatisieren wiederkehrende, zeitintensive Aufgaben und entlasten juristische Fachkräfte. Künstliche Intelligenz kann Dokumente analysieren, relevante Informationen identifizieren und extrahieren, Vertragsbestände durchsuchen oder Schriftsätze vorbereiten. Dadurch verkürzen sich Bearbeitungszeiten, Fehlerquellen werden reduziert und Mitarbeiter sowie Juristinnen und Juristen gewinnen Zeit für die rechtliche Bewertung komplexer Sachverhalte.
Gerade in der Insolvenzverwaltung ist das Potenzial besonders groß. Insolvenzverfahren folgen vielfach standardisierten Abläufen, sind aber gleichzeitig durch umfangreiche Dokumentationen und hohe Anforderungen an Transparenz geprägt. Moderne Software unterstützt dabei, Prozesse effizienter zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwaltern, Kanzleien, Gerichten und weiteren Beteiligten zu verbessern.
AI geht dabei über die klassische Prozessautomatisierung hinaus. Intelligente Systeme bereiten Informationen für den jeweiligen Prozess auf, beschleunigen die Erfassung sowie Validierung und führen somit zu schnelleren Ergebnissen – stets unter der Kontrolle der Fachkräfte.
Angesichts dauerhaft hoher Insolvenzzahlen entwickeln sich Legal Tech und AI zunehmend von einem Effizienzwerkzeug zu einem strategischen Erfolgsfaktor, ohne den Kanzleien künftig nicht mehr wettbewerbsfähig sein können. Kanzleien, die ihre Prozesse digitalisieren und intelligente Software gezielt einsetzen, können steigende Fallzahlen auch bei begrenzten personellen Ressourcen besser bewältigen bei mindestens gleiche Qualität.
-> Mehr Informationern zum aktuellen Insolvenzgeschehen und den Auswirkungen finden Sie hier: Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 5 Prozent höher als im Vergleichszeitraum 2025
Autor: Jens Decieux, VP Strategy & Alliances und Syndikusrechtsanwalt bei Septeo CNEE
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