Finanzen

flatexDEGIRO Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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Tradevest Crypto: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de

Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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AGILA Haustierversicherung AG

Erweiterung des Geschäftsbetriebes
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VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt zweiten Sonderbeauftragten ein

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
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VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt zweiten Sonderbeauftragten ein

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten der Ambassador Management GmbH, Ambassador Financial Group Ltd. und Ambassador Global Systems LLC

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere vor Angeboten zum Erwerb von Aktien und angeblicher vorbörslicher Aktien (IPO-Aktien), die vorgeblich vermittelt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Ambassador Management GmbH mit vermeintlichem Sitz in Frankfurt am Main, die Ambassador Financial Group Ltd. und die Ambassador Global Systems LLC ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Ambassador Financial Group, LLC. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
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TradeNova: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform in WhatsApp- und Telegram-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp- und Telegram-Gruppen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet werden, über die betrügerische Handelsplattform TradeNova, die aktuell über die Website m.tradenovaeo(.)com erreichbar ist, Kryptowerte zu handeln. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Handelsplattform TradeNova die Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an.
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Senvix: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website senvix(.)de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website senvix(.)de. Dort bietet nach Erkenntnissen der BaFin die vermeintlich in Frankfurt ansässige Handelsplattform Senvix ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Krypto Holdings Ltd.: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website krypto-holdings(.)com

Die Krypto Holdings Ltd., angeblicher Sitz Frankfurt am Main und Widnau, Schweiz, bietet auf ihrer Website krypto-holdings(.)com sowie per unaufgeforderter telefonischer Kontaktaufnahme und E-Mail Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die hierfür erforderliche Erlaubnis wurde nicht erteilt.
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MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten maxfuledge(.)com und trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register. Dort bietet nach Erkenntnissen der BaFin die vermeintlich in London bzw. Singapur ansässige Handelsplattform MaxFuledge ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Plattform bewirbt ihr Angebot über angebliche Kundenbetreuerinnen (maja.weis(at)maxfuledge.team und sophia.richter(at)maxfuledge.expert), deren tatsächliche Existenz fraglich ist.
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T+1-Erhebung bis zum 2. Januar verlängert

Das EU T+1 Industry Committee fragt Marktteilnehmer aktuell nach ihrem Vorbereitungsstand, um EU-Wertpapiertransaktionen ab Oktober 2027 schneller abzuwickeln. Die Abgabefrist hat es nun bis zum 2. Januar 2026 verlängert. Die BaFin begrüßt die Erhebung ausdrücklich und bittet alle Unternehmen mitzumachen, die sich noch nicht beteiligt haben.
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Künstliche Intelligenz: BaFin veröffentlicht Orientierungshilfe zu IKT-Risiken

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Finanzunternehmen herausgegeben. Sie hilft den Unternehmen, IKT-Risiken nach den Vorgaben von DORA zu managen.
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BaFin warnt vor Plattformreihe

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „[…] Ihr Geld in die Welt der Kryptowährungen investieren mit [...]“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Websites haben eine identische Textgestaltung und nutzen denselben Aufbau.
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Paragonix Edge: BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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Krankenversicherung: Wahrscheinlichkeitstafeln 2024 veröffentlicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat neue Wahrscheinlichkeitstafeln gemäß § 159 Versicherungsaufsichtsgesetz veröffentlicht.
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