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Finanzen
BaFin interveniert bei Turbo-Zertifikaten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Produktinterventionsmaßnahme für sogenannte Turbo-Zertifikate erlassen. Sie tritt im Juni 2026 in Kraft. Ziel der Maßnahme ist es, den Anlegerschutz im Handel mit diesen hochspekulativen Hebelprodukten zu stärken. Dafür will die BaFin sicherstellen, dass Kleinanlegern die besonderen Risiken dieser Produkte transparent gemacht werden.
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capsensixx AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die capsensixx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte eine Veröffentlichung über den Erwerb eigener Aktien nicht rechtzeitig vorgenommen.
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capsensixx AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die capsensixx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte eine Veröffentlichung über den Erwerb eigener Aktien nicht rechtzeitig vorgenommen.
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SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G.: BaFin ordnet Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. angeordnet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Bereich der IT sicherzustellen. Über den Stand der Umsetzung muss das Versicherungsunternehmen der Aufsichtsbehörde regelmäßig berichten.
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SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G.: BaFin ordnet Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. angeordnet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Bereich der IT sicherzustellen. Über den Stand der Umsetzung muss das Versicherungsunternehmen der Aufsichtsbehörde regelmäßig berichten.
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Mitteilungspflichten nicht erfüllt: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. September 2025 zwei Geldbußen in Höhe von je 24.000 Euro gegen eine natürliche Person festgesetzt. Diese hatte es unterlassen, die Veränderung ihres Stimmrechtsanteils sowohl gegenüber dem Emittenten als auch gegenüber der BaFin mitzuteilen, und damit gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
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Mitteilungspflichten nicht erfüllt: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. September 2025 zwei Geldbußen in Höhe von je 24.000 Euro gegen eine natürliche Person festgesetzt. Diese hatte es unterlassen, die Veränderung ihres Stimmrechtsanteils sowohl gegenüber dem Emittenten als auch gegenüber der BaFin mitzuteilen, und damit gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
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Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Allianz Direct Versicherungs-AG
Erweiterung des Geschäftsbetriebs einer Niederlassung
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Umfrage zu nachhaltigen Finanzprodukten: Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten klare Regeln
Die BaFin hat Verbraucherinnen und Verbraucher zu nachhaltigen Finanzprodukten befragt. Ein Ergebnis: Solche Produkte sind in Deutschland weiterhin relevant. Es werden aber klare Informationen und Regeln gewünscht.
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Plattformreihe „Die Erweiterung Ihres Vermögens Beginnt jetzt!“: BaFin warnt vor der Website finanzarena(.)pro
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Finanzarena. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website finanzarena.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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sparkomfort(.)de: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die Betreiber der Website bieten ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an. Sie erwecken den Anschein, mit lizensierten Banken zu kooperieren. Das ist nicht der Fall.
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Leasingverträge
Aufsichtsmitteilung zum Erlaubnisvorbehalt bei Leasingverträgen mit faktisch-kalkulatorischer Amortisation.
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Schlag gegen Cyberkriminelle
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Finanzaufsicht BaFin informieren über einen Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle.
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Schlag gegen Cyberkriminelle
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Finanzaufsicht BaFin informieren über einen Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle.
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Oldenburgische Landesbank AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. September 2025 Geldbußen in Höhe von 910.000 Euro gegen die Oldenburgische Landesbank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2020 und 2021 gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
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Oldenburgische Landesbank AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. September 2025 Geldbußen in Höhe von 910.000 Euro gegen die Oldenburgische Landesbank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2020 und 2021 gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
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flatexmaxDegiro/ FTKDEFondsInst: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen wie z.B. „VIP903-flatexDegiro“ und „D102flatexDegiro Hochklassiger Salon“, die angeblich von Mitarbeitern des Unternehmens flatexDegiro AG betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Apps FTKDEFondsInst und flatexmaxDegiro Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Unternehmen flatexDegiro AG. Die flatexDegiro AG vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.
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futureftrader.net: BaFin ermittelt erneut gegen die Betreiber der Plattform Future Fx Trader
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor weiteren Angeboten auf der Website futureftrader.net. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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VelorGain: BaFin warnt vor der Website velorgain(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website velorgain(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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