Finanzen

TradeVest Crypto: BaFin warnt auch vor der Website crypto-tradevest(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von TradeVest Crypto. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website crypto-tradevest(.)com ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Der Betreiber wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem lizenzierten Institut Tradevest Digital Assets GmbH verbunden. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Tradevest Digital Assets GmbH.
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CEVNASD: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die unter der Firma CEVNASD betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher von einem „Felix König“ sowie einer „Verena Schneider“ dazu verleitet, über die gleichnamige App CEVNASD in Finanzinstrumente und Kryptowerte zu investieren. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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Capital Holdings: BaFin warnt vor der Website capitalholdings(.)icu

Die BaFin warnt vor Angeboten der Website capitalholdings(.)icu. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
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Sicherangelegt(.)de: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Website sicherangelegt(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, insbesondere Festgelder anbieten.
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USAA EU Designated Activity Company Frankfurt Claims Branch

Anmeldung zum Niederlassungsverkehr in Deutschland
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Baird Capital: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der Baird Capital betrieben und von einem Thomas Becker geleitet werden. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin nichts bekannt. Nach ihren Erkenntnissen werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt und „Bairds Drittes Kapitalinvestitionsprogramm“ beworben. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Investmentgesellschaft Robert W. Baird & Co. Incorporated oder ihren europäischen Tochtergesellschaften. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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USAA EU Designated Activity Company

Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Veraziah Group: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website veraziahgroup(.)com

Die BaFin warnt vor der Website veraziahgroup(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der Betreiber „Veraziah Group“ auf der Website Bankgeschäfte, in diesem Fall Online-Kredite, ohne Erlaubnis an. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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MGEN Portugal - Companhia de Seguros, S.A.

Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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DARAG Deutschland AG

Übertragung eines Versicherungsteilbestandes
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Rhenas Insurance Ltd

Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Zurich Insurance Europe AG

Übertragung eines Versicherungsbestandes
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Zurich Insurance Europe AG

Übertragung eines Versicherungsbestandes
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SquareTrade Europe Insurance SA

Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Kompakt Dezember 2025

In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
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Genossenschaftsbanken: BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.
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