Finanzen
Mängel in der Geldwäscheprävention: BaFin ordnet Maßnahmen gegen C24 Bank an
Die C24 Bank GmbH muss angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und um gravierende Mängel insbesondere in der Geldwäscheprävention zu beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Mängelbeseitigung im Institut sowie die Einhaltung der aufsichtlichen Maßnahmen überwachen wird. Die C24 Bank GmbH muss der BaFin und der Deutschen Bundesbank regelmäßig zum Fortschritt der Mängelbeseitigung berichten. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Institut festgelegt.
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Schnellere Wertpapierabwicklung: Marktteilnehmer können sich an T+1-Erhebung beteiligen
Unternehmen müssen EU-Wertpapiertransaktionen ab Oktober 2027 schneller abwickeln. Dafür müssen sie ihre Systeme und Prozesse erheblich anpassen. Das EU T+1 Industry Committee hat eine Abfrage für Marktteilnehmer veröffentlicht, um herauszufinden, wie ihr aktueller Vorbereitungsstand ist. Die BaFin begrüßt die Initiative und bittet alle Unternehmen ausdrücklich, sich zu beteiligen.
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autoalpha(.)io: BaFin warnt vor Website
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website autoalpha(.)io. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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RoboSpark Investor: BaFin warnt auch vor der Website robosparkinvestor(.)de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der RoboSpark Investor. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website robosparkinvestor(.)de ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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Venorina: Websitenbetrug unter dem Namen des Bundesfinanzministers
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten für Venorina, ein angeblich offizielles Projekt Deutschlands unter den Domains venorina.com und renovile(.)org
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Geldwäsche: Das Risiko als Taktgeber der Prävention
Beim Umgang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zählt das Risiko. Die Institute müssen daher ihre Risiken auf diesen Gebieten fundiert und kontinuierlich bewerten. Ein Beitrag von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin.
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RenTech: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und den Apps „RenTech PRO“ und „RenTech Max“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über WhatsApp-Gruppen (z.B. „A8 RenTech Lern- und Investitionsforum“) und den Apps „RenTech PRO“ und „RenTech Max“.
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Eagle Global: BaFin warnt vor der Website eaglegloballp(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website eaglegloballp(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Concordia oeco Lebensversicherungs-AG
Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr
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Geldwäscheprävention: Vom Risiko hängen die Gegenmaßnahmen ab
In einer Rede skizzierte Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin, die entscheidende Rolle des Risikos in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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„Entscheidend in der Geldwäscheprävention ist immer das Risiko“
Rede von Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe bei der 7. Fachtagung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, 20. November 2025
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Tag der offenen Tür der Bundesregierung
Die BaFin ist vom 20. bis 21. Juni 2026 beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung vertreten.
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didacta in Köln
Die BaFin ist am 10. bis 14. März 2026 auf der didacta in Köln vertreten.
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Börsentag in Dresden
Die BaFin ist am 31. Januar 2026 auf dem Börsentag Dresden vertreten.
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INVEST in Stuttgart
Die BaFin ist vom 17. bis 18. April 2026 auf der INVEST in Stuttgart vertreten.
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Müller - Die lila Logistik SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 44.000 Euro gegen die Müller - Die lila Logistik SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Müller - Die lila Logistik SE hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die jeweiligen (Konzern-) Jahresfinanzinformationen für die Geschäftsjahre 2022 und 2024 öffentlich zugänglich waren.
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Müller - Die lila Logistik SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 44.000 Euro gegen die Müller - Die lila Logistik SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Müller - Die lila Logistik SE hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die jeweiligen (Konzern-) Jahresfinanzinformationen für die Geschäftsjahre 2022 und 2024 öffentlich zugänglich waren.
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Greenhill: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. Vermögensclub (G138), Vermögensclub (G136), BörsenClub Select C299, Greenhill-4359-VIP, GCLLP Aktienakademie (F6), GCLLP Finanz-Lernrunde-F117), die von Greenhill betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Greenhill-App Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem lizenzierten Institut Greenhill Europe GmbH & Co. KG verbunden.
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q-solutions(.)co: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website q-solutions(.)co. Über die Website bieten unbekannte Betreiber über eine angeblich in Berlin ansässige Crypto GmbH ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret wird der Handel mit Kryptowerten angeboten und wahrheitswidrig eine Beaufsichtigung durch die BaFin behauptet. Dies trifft nicht zu.
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