Finanzen

chrisstein(.)de und lukasberg(.)de: BaFin ermittelt gegen Chris „Shris“ Stein

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites chrisstein(.)de und lukasberg(.)de. Im Zusammenhang mit den Websites betreibt Herr Chris „Shris“ Stein, Frankfurt am Main, nach derzeitigen Erkenntnissen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- und Kryptowertedienstleistungen. Konkret bietet er die Vermittlung von Kryptowerten an.
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Veratixo: BaFin warnt vor Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Veratixo. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das Angebot von Veratixo ist aktuell über die Websites:
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xtop(.)cc und x-top(.)cc BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Betreiber der Websites xtop(.)cc und x-top(.)cc. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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zinsvermittler(.)com: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website

Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Festgeld-, Tagesgeld- und Flexgeldanlagen und die Anlageberatung an.
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Website axl-staking(.)de: BaFin warnt vor Jobangeboten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote z.B. als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“ anzunehmen, die angeblich von der Standard Data GmbH, Berlin, stammen oder über die Website „axl-staking(.)de“ angeboten werden. Das Unternehmen hat die entsprechenden Stellenanzeigen nicht verfasst. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
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Shenkman Capital Management, Inc.: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. Shenkman Börsenforum und Shenkman Börsenforum-52), die angeblich von der in New York, Vereinigte Staaten von Amerika, ansässigen Shenkman Capital Management, Inc. betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „C-Rax MAX“ („CryptoraX“) Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Shenkman Capital Management, Inc. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
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Cosmos Insurance Public Company Limited

Einschränkung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft

Einschränkung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr
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Biofrontera AG: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Biofrontera Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 11. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Biofrontera Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
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Biofrontera AG: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Di, 16.09.2025 - 10:00
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Biofrontera Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 11. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Biofrontera Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
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Varengold Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an und setzt Geldbuße fest

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Di, 16.09.2025 - 09:00
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
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BaFin-Erhebung: Zahlungskontengesetz wirkt

Banken kommen ihrer Pflicht, Basiskonten zu eröffnen, weitestgehend nach. Sie setzen die gesetzliche Kontenwechselhilfe insgesamt gut um und legen ihre Gebühren für Basiskonten offen. Das hat eine Erhebung der BaFin ergeben. Sie zeigt: Das Zahlungskontengesetz ist wirksam.
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Varengold Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an und setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
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Oldenburgische Landesbank AG: BaFin ordnet Umsetzung angemessener organisatorischer Maßnahmen zur Erteilung von Jahressteuerbescheinigungen an

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mo, 15.09.2025 - 15:33
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. September 2025 angeordnet, dass die Oldenburgische Landesbank AG angemessene organisatorische Maßnahmen ergreift, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jahressteuerbescheinigungen den Kundinnen und Kunden spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgestellt werden (erstmalig ab dem Jahr 2026 für das Jahr 2025). Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 hat das Institut mittlerweile abgearbeitet.
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Oldenburgische Landesbank AG: BaFin ordnet Umsetzung angemessener organisatorischer Maßnahmen zur Erteilung von Jahressteuerbescheinigungen an

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. September 2025 angeordnet, dass die Oldenburgische Landesbank AG angemessene organisatorische Maßnahmen ergreift, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jahressteuerbescheinigungen den Kundinnen und Kunden spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgestellt werden (erstmalig ab dem Jahr 2026 für das Jahr 2025). Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 hat das Institut mittlerweile abgearbeitet.
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WhatsApp-Gruppen und App -CriptoniteCore: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte, die sich als Mitarbeiter des Schweizer Unternehmens Criptonite Asset Management SA ausgeben, in WhatsApp-Gruppen und Chats an Anlegerinnen und Anleger. Die Gruppen werden von einem angeblichen „Florian Rais“ und seiner Assistentin „Kathleen Burkhalter“ geleitet. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten des Schweizer Unternehmens. Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mo, 15.09.2025 - 09:00
Die PSD Bank Koblenz eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme ist die besondere Geschäftssituation des Instituts.
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PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Die PSD Bank Koblenz eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Grund für die Maßnahme ist die besondere Geschäftssituation des Instituts.
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S Broker: WhatsApp-Gruppen, Handels-App „Sbroke PRO“ und Website stocks.sbroker-pro(.)com: BaFin warnt vor Angeboten und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere über WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der S Broker AG & Co. KG stammen.
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Solvency-II-Berichtswesen wird vereinfacht

Die BaFin begrüßt die Konsultation der Änderungen der Technischen Standards für das quantitative Berichtswesen an die Aufsicht und die Offenlegungen unter Solvency II durch die EIOPA. Ziel der Änderungen ist - neben der Umsetzung des Solvency II-Reviews - das Berichtswesen und damit die Bürokratie auf europäischer Ebene zu reduzieren. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Oktober 2025. Die BaFin hatte sich in diesen Prozess aktiv eingebracht und befürwortet eine möglichst breite Beteiligung.
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