Finanzen
ajirockcreditunion(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der AjiRock Credit Union über die Website ajirockcreditunion(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die AjiRock Credit Union tritt auch als AjiRock Kreditgenossenschaft auf.
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bkm-markets(.)com und trade.bkm-markets(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BKM Markets über die Websites bkm-markets(.)com und trade.bkm-markets(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird ein vermeintliches Garantieschreiben mit dem Logo der BaFin verwendet. Hierbei handelt es sich nicht um ein offizielles, autorisiertes Schreiben der BaFin.
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App „RBC NL“: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und weist auf Identitätsmissbrauch zulasten von Robeco hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen wie z.B. „S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“, „M2 Robeco Value Investing Kreis“ und „999 Robeco Investment Strategiezentrum - Blockhandel“, die angeblich von Mitarbeitern des in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmens Robeco Deutschland, Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V. („Robeco“), betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „RBC NL“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit Robeco, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Robeco vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Kanäle. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.
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globalfinanzen(.)com: BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website globalfinanzen(.)com. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Kredite an.
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Börsentag in Hamburg
Die BaFin ist am 21. November 2026 auf dem Börsentag Hamburg vertreten.
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Börsentag in Berlin
Die BaFin ist am 10. Oktober 2026 auf dem Börsentag Berlin vertreten.
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gamescom in Köln
Die BaFin ist vom 26. bis zum 30. August 2026 auf der gamescom in Köln vertreten.
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Börsentag in Frankfurt
Die BaFin ist am 21. Februar 2026 auf dem Börsentag Frankfurt vertreten.
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TPK Vermögensverwaltungs KG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der AuA 24 AG ohne erforderlichen Prospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die TPK Vermögensverwaltungs KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der AuA 24 AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
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Reisebank AG: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
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Reisebank AG: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
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Payone GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
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Payone GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
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flatexDEGIRO Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
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flatexDEGIRO Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die flatexDEGIRO Bank AG hatte Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne in unmittelbarem Zusammenhang damit deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Die entsprechende Praxis wurde von der flatexDEGIRO Bank AG bereits 2022 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 3. November 2025 angeordnet, dass Herr Zeyad Salih das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss.
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Tradevest Crypto: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de
Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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