Finanzen

AGILA Haustierversicherung AG

Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Dienstleistungsverkehr
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viforex(.)com: BaFin warnt vor Website

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website viforex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse info[at]vcgmanagement.de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info[at]vcgmanagement.de versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der VC Germany Management GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
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BBVA Seguros S.A. de Seguros y Reaseguros

Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Rostock24 Limited: BaFin warnt vor der Website Rostock24(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Rostock24 Limited. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website rostock24.com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Rostock24 Limited, angeblich mit Hauptsitz in Nürnberg, behauptet, im britischen Handelsregister (Companies House) registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.
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theprivategroup(.)net: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die BaFin warnt vor Angeboten von The Private Group über die Website theprivategroup(.)net. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft

Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr
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Systemrisikopuffer Österreich: BaFin plant reziproke Anerkennung

Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, einen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute reziprok anzuwenden. Betroffen sind bestimmte Gewerbeimmobilienkredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent vor, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.
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Anhörung zur Anerkennung eines in Österreich angeordneten Kapitalpuffers für systemische Risiken

Gemäß § 10e Absatz 9 Satz 2 Kreditwesengesetz beabsichtigt die BaFin, den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer für Teilrisikopositionen bestimmter Gewerbeimmobilienkredite in Höhe von 1,0 % reziprok anzuwenden, sofern die von den Instituten in Österreich belegenen Risikopositionen auf konsolidierter, teilkonsolidierter oder Einzelbasis einen Schwellenwert von 100 Millionen EURO überschreiten.
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Hellobit: BaFin warnt vor Nutzung der Plattform mit der Bezeichnung „Hellobit“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Nutzung der Plattform „Hellobit“, die u.a. über hellobit(.)org aufrufbar ist. Die unbekannten Betreiber erbringen Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
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Aureus Trade: BaFin warnt vor der Website aureus-trade(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Aureus Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website aureus-trade(.)com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin setzt Bußgeld fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung des Instituts im Geschäftsjahr 2023 verursacht wurden. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben.
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VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin setzt Bußgeld fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die während der Amtszeit der damaligen Geschäftsleitung des Instituts im Geschäftsjahr 2023 verursacht wurden. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen wurden im Verlauf des Jahres 2023 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben.
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Leading Asset Management: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und vor der App LAM INT

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die von der Leading Asset Management, Denver, Vereinigte Staaten von Amerika, betrieben werden. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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Intact Insurance (Europe) S.A.

Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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BaFin warnt vor Plattformreihe „Treten Sie der kostenlosen […]-App bei und investieren Sie sicher in Deutschland!“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Treten Sie der kostenlosen […]-App bei und investieren Sie sicher in Deutschland!“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Websites haben eine identische Textgestaltung und nutzen denselben Aufbau.
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alpenalliance(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die BaFin warnt vor Angeboten der AlpenAlliance über die Website alpenalliance(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte sowie Zahlungsdienste an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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