Aktuelle Nachrichten

Bundestag ermöglicht mehr Tempo bei Geothermie-Projekten

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 12:25

Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Geothermie-Anlagen sollen die Nutzung der Erdwärme in Deutschland voranbringen. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedet hat.



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UK Pensions Briefing | Considering wind-up? What the Pensions Dashboards requirements mean for you

Norton Rose Fulbright - Fr, 05.12.2025 - 12:09
As many pension schemes have ‘endgame’ in sight, some trustees may be tempted to trigger or accelerate scheme wind-up to avoid connecting to the Pensions Dashboards.

Bundestag verlängert Steuerfreiheit für E-Autos

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 12:04

Um mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, wird diese Fortbewegungsart steuerlich bis 2035 gefördert. Je früher man umsteigt, desto mehr lässt sich sparen.



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Bundeskanzler Merz in Israel: Ein Test für Deutschlands Glaubwürdigkeit

Click to expand Image Friedrich Merz während seines offiziellen Besuchs als Bundeskanzler im Roten Rathaus, Berlin, Deutschland, 3. Dezember 2025. © 2025 Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr/picture-alliance/dpa/AP Photo

Bundeskanzler Friedrich Merz reist am 6. Dezember nach Israel und trifft dort unter anderem Premierminister Benjamin Netanjahu. Netanjahu wird vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen gesucht – darunter die gezielte Aushungerung der Zivilbevölkerung und Angriffe auf Zivilist*innen.

Merz setzt damit Deutschlands Glaubwürdigkeit in Fragen der Internationalen Gerechtigkeit aufs Spiel.

Die Bundesrepublik ist Mitglied des IStGH und hat erst in dieser Woche maßgeblich zur Überstellung des ersten Verdächtigen im Rahmen der laufenden Libyen-Ermittlungen nach Den Haag beigetragen. Der Gerichtshof ist darauf angewiesen, dass Staaten Haftbefehle vollstrecken, sobald sich Gesuchte auf ihrem Territorium befinden.

Die Kooperation Deutschlands im Libyen-Fall ist genau die Art von Unterstützung, die die internationale Strafjustiz jetzt dringend benötigt. Insbesondere weil der IStGH massiv unter Druck steht.

So hat Russland Haftbefehle gegen Gerichtsfunktionäre erlassen, und zusätzlich wurden IStGH-Ankläger*innen, Richter*innen sowie Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen, von den USA mit Strafmaßnahmen belegt. Letztere explizit wegen des Verfahrens gegen Netanjahu.

Merz wäre der erste deutsche Bundeskanzler, der öffentlich einen vom IStGH gesuchten Politiker trifft – ein Schritt, der Deutschlands klares Bekenntnis zum Gerichtshof massiv in Frage stellen würde.

Der IStGH ist für Tausende Opfer und ihre Familien die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit. Ohne rechtliche Aufarbeitung von Gräueltaten – einschließlich der Verbrechen von Hamas und anderen palästinensischen bewaffneten Gruppen am 7. Oktober und danach sowie der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordhandlungen durch israelische Behörden in Gaza – werden die Verletzungen und die Ungerechtigkeit weitergehen.

Auch jenseits von Fragen internationaler Gerechtigkeit zeigt die anhaltende Repression gegen Palästinenser trotz des fragilen Waffenstillstands in Gaza, warum Deutschland den Druck auf Israel aufrechterhalten sollte. In den vergangenen zwei Jahren haben israelische Streitkräfte Zehntausende Zivilist*innen getötet, ausgehungert und gewaltsam vertrieben, die zivile Infrastruktur Gazas zerstört und Krankenhäuser, Schutzunterkünfte, humanitäre Helfer*innen und Journalist*innen ins Visier genommen. Im Westjordanland haben Zwangsvertreibungen, exzessive Gewalt, Administrativhaft, Folter, die Ausweitung illegaler Siedlungen und staatlich unterstützte Siedlergewalt zugenommen – Teil der anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit von Apartheid und Verfolgung durch israelische Behörden.

Human Rights Watch fordert, dass Netanjahu sanktioniert, untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt wird.

Es darf kein diplomatisches „Business as usual“ mit Netanjahu oder anderen Personen geben, die wegen Gräueltaten vom IStGH gesucht werden. Deutschland sollte stattdessen Israel auffordern, die Repression gegen Palästinenser*innen zu beenden sowie Waffenexporte stoppen, gezielte Sanktionen gegen israelische Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen verhängen, Handelspräferenzabkommen aussetzen, den Handel mit illegalen Siedlungen verbieten und sich verpflichten, alle Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken.

Kategorien: Menschenrechte

Gefährliche Mischlinge: Auf Jimmys DNA kommt es nicht an

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 11:51

Ein verwaltungsinternes Rundschreiben hat vor dem VG Frankfurt a. M. für Verwirrung gesorgt. Demnach sollen Mischlingshunde als gefährlich gelten, wenn sie mindestens 25% Listenhund-DNA in sich tragen. Der VGH Kassel stellt allerdings nur auf das Äußere ab. Das VG verlangte klare Regeln.



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Bundestag beschließt Gesetz zu neuem Wehrdienst: Pflicht zur Musterung ja – Pflicht zum Wehrdienst (vorerst) nein

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 11:37

Vom 1. Januar an soll der neue Wehrdienst kommen. Für junge Männer gilt dann die Pflicht zur Auskunft und Musterung, weiter aber im Grundsatz Freiwilligkeit im Dienst. Es sei denn, Freiwillige fehlen. Dann kommt es per Los zur Wehrpflicht.

Justiz unter Druck: "Das ist keine Zukunft, das ist bereits Realität"

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 11:21

Warum nehmen autoritäre Populisten die Justiz ins Visier und welche Schwachstellen könnten sie in Deutschland nutzen? Anna-Mira Brandau hat diese Fragen im Justiz-Projekt des Verfassungsblogs untersucht – und erzählt, wie sich deutsche Gerichte resilienter machen ließen.



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Bundestag beschließt das Rentenpaket

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 11:20
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 318 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 224 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Damit wurde die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen erreicht. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt. Abstimmung Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent ("Haltelinie"). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen. Zur Abstimmung in zweiter Beratung hatte die AfD beantragt, über die Teile des Gesetzentwurfs zur "Mütterrente" und über die übrigen Teile getrennt abzustimmen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Geschäftsordnungsantrag ab. In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf dann mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/3115) zu dem Gesetz ab. Stärkung von Betriebsrenten und neue Aktivrente Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) zu. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Koalitionsmehrheit angenommen. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, Grüne und Linke enthielten sich. Das Aktivrentengesetz lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab. Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3085) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3086) vorgelegt. Zum Aktivrentengesetz gab es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3098) und ebenfalls einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3099). Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3102) zum Aktivrentengesetz mit den Stimmen von Union und SPD ab gegen die Stimmen der Grünen ab. AfD und Linke enthielten sich. Beraten wurden darüber hinaus drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel "Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen" (21/1620) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/3098). Die Anträge mit den Titeln "Betriebliche Altersvorsorge modernisieren – ETF-Betriebsrente ermöglichen" (21/2302) und "Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung stärken" (21/3040) wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. SPD: Rentenniveau wird stabilisiert „Wir beschließen, und das ist der SPD ganz besonders wichtig, die Stabilisierung des Rentenniveaus“, erklärte Dagmar Schmidt in der Debatte für die SPD-Fraktion. „Das ist uns wichtig, weil wir ein Sozialstaatsversprechen damit erneuern. 70 Prozent der Menschen in Deutschland stimmen dem zu.“ Das gelte „über alle Altersgruppen hinweg“. Auch mehr als zwei Drittel der jungen Menschen seien dafür. Es sei wichtig, dass die Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können. „Und deswegen beschließen wir heute auch Verbesserungen bei der wichtigsten Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Betriebsrente“, erläuterte Schmidt. AfD warnt vor einem "Weg in sozialistische Armut" Ulrike Schielke-Ziesing kritisierte für die AfD-Fraktion, dass die CDU/CSU-Fraktion in Kauf nehme, angesichts von möglichen Abweichlern in den eigenen Reihen den Gesetzentwurf ohne Kanzlermehrheit zu beschließen. Sie sprach von einem Gesetz, „das die Union mit Linksextremisten durchsetzen will“. Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde, warnte sie. Es gehe dabei um die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland. Die jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion hätten erkannt, dass das Gesetz so nicht kommen dürfe. Schielke-Ziesing warnte vor einem „Weg in sozialistische Armut“ und attackierte die Sozialdemokratie: „Die SPD kann keine Reformen und sie will keine Reformen. Wir haben eine Arbeitsministerin, die auf offener Bühne zum Klassenkampf aufruft.“ Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen landeten im Ausland. CDU/CSU: Aktivrente ist das innovativste Element Dr. Carsten Linnemann fokussierte sich in seinem Redebeitrag für die CDU/CSU-Fraktion zunächst auf die Aktivrente. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen, Arbeitnehmer einen Zuverdienst erzielen. „Für mich persönlich ist die Aktivrente das innovativste Element in diesem Rentenpaket“, erklärte er, sprach von einem „Paradigmenwechsel“. Allerdings gestand er zu, dass die Aktivrente und auch das Rentenpaket nicht ausreichen würden, um die Zukunft der Sozialversicherung insgesamt zu sichern. Nötig sei ein weiterer Schritt, sagte Linnemann und verwies auf die in der Bundesregierung verabredete Rentenkommission. Diese werde Vorschläge für Reformen erarbeiten. „Aber die Entscheidungen werden wir hier im Deutschen Bundestag fällen“, sagte Linnemann und erklärte weiter: „Dafür braucht es Mut. Diesen Mut werden wir an den Tag legen müssen. Deshalb brauchen wir heute ein starkes Mandat.“ Grüne: Alle müssen einzahlen Andreas Audretsch stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar: „Wir lehnen das falsche Rentenpaket von Friedrich Merz und Bärbel Bas ab.“ Es verhindere Armut nicht und lasse zugleich die junge Generation im Stich. Das Rentenniveau werde „gerade mal bis 2031 stabilisiert“, kritisierte er. Die Grünen seien dafür, die Rente für immer zu stabilisieren. Nötig seien grundlegende Reformen: „Alle müssen einzahlen, das gilt zuallererst für uns im Deutschen Bundestag“, forderte er. Linke: Verteilungskonflikt statt Generationenkonflikt Heidi Reichinnek sprach für die Fraktion Die Linke von einem „Zwergenaufstand der Jungen Gruppe“ in der Unionsfraktion, die die gesamte Koalition lahmgelegt habe. Käme das Rentenpaket nicht, hätten 21 Millionen Menschen künftig „am Ende des Monats noch weniger Geld im Portmonee“. Aus Reichinneks Sicht ging es der Jungen Gruppe in ihrem Widerstand gegen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nicht um die jungen Menschen. „Es gibt keinen Generationenkonflikt, es gibt einen Verteilungskonflikt“, befand sie. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929) wird nicht nur das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängert, sondern auch die „Mütterrente“ ausgeweitet. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Der Gesetzesbeschluss bewirkt, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis 2031 verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Aufhebung des Anschlussverbots Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich. Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentierte die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Entschließungsantrag der Linken Die Linke hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3115) unter anderem gefordert, das Rentenniveau in einem Schritt sofort um zehn Prozent auf "lebensstandardsichernde 53 Prozent" anzuheben und dauerhaft zu stabilisieren. Auch sollte geprüft werden, ob Arbeitgeber überparitätisch an der Beitragslast beteiligt werden können. Die Rentenversicherung sollte schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden, sodass auch Bundestagsabgeordnete, Manager, Selbstständige, Freiberufler und Beamte unter Wahrung des Vertrauensschutzes einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte bis 1. Januar 2028 schrittweise verdoppelt werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859) schreibt die Bundesregierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“ Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Allerdings schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der Normenkontrollrat empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. „Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“. In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Aktivrentengesetz (21/2673) enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize, heißt es im Gesetzentwurf. Die Aktivrente biete einen Anreiz, heißt es weiter, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Zudem helfe dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Aktivrente diene daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirke. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2984) zum Aktiventengesetz um Prüfung gebeten, ob Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung hatte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3102) unter anderem gefordert, statt der „Aktivrente“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Arbeitgeber von ihrem Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungsfrei Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze befreit, um diese Beträge als zusätzlichen Bruttolohn auszuzahlen. Dadurch würde ein Einkommensvorteil von rund einem Fünftel verglichen mit beitragspflichtig Beschäftigten vor dem Rentenalter erreicht werden. Darüber hinaus sollten rechtliche Hindernisse, die Unternehmen an der Beschäftigung von Menschen jenseits der Regelaltersgrenze hindern oder hemmen, abgebaut werden. Wird an der „Aktivrente“ festgehalten, sollten die privilegierten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1620) höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten Antrag (21/2302) darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparens zu erweitern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“. Auch soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Offen ist, ob der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder an den Finanzausschuss überwiesen werden soll. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, „die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption zu prüfen“. Dritter Antrag der AfD Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht „beitragsgedeckt“ sind. Dies verlangt die AfD in ihrem dritten Antrag (21/3040). Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten solle, der eine Finanzierung der beitragsgedeckten Leistungen aus Rentenversicherungsbeiträgen und eine Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen vorsieht und damit eine Rentenerhöhung sowie eine Stabilisierung der Beitragssätze für die Rentenversicherung ermöglicht. (bal/che/sto/vom/05.12.2025)

BWS und die 4,98 Prozent: Wahlausschuss gegen Neuauszählung der Bundestagswahl

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:32

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.

XIII ZR 1/24, Entscheidung vom 01.12.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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IX ZB 11/24, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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IX ZB 14/24, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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6 StR 317/25, Entscheidung vom 07.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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6 StR 265/25, Entscheidung vom 25.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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EnVR 82/23, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
Lichtblick II Leitsatzentscheidung
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