Aktuelle Nachrichten

Ausschuss lehnt Linken-Antrag zum Bafög ab

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Der Forschungsausschuss hat am Mittwochvormittag einen Antrag der Fraktion Die Linke zu einer Bafög-Reform mehrheitlich abgelehnt.

Wahlvorschlag der AfD für Bundesstiftung Baukultur

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Wahlvorschlag Die AfD hat einen Wahlvorschlag für den Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur vorgelegt. Vorgeschlagen wird Carolin Bachmann

Wahlvorschlag der Grünen für Bundesstiftung Baukultur

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Wahlvorschlag Die Grünen haben einen Wahlvorschlag für den Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur vorgelegt. Vorgeschlagen wird Mayra Vriesema.

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden: Grüne wollen Gesundheits-Sparpaket stoppen lassen

LTO Nachrichten - 08.07.2026

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Förderung sozialer und zivilgesellschaftlicher Organisationen

Haushalt/Antwort Die Bundesregierung informiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion über die Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bundeshaushalt.

Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes

Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 vor.

Verwaltungskosten für das Bürgergeld

Arbeit und Soziales/Antwort Die Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben 2025 bei rund 6,8 Milliarden Euro gelegen, wie aus einer Regierungsantwort hervorgeht.

Grüne: Mehr Ukraine-Hilfe gegen Russlands Angriffskrieg

Auswärtiges/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung zu mehr militärischer und humanitärer Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg auf. Über ihren Antrag berät der Bundestag heute Nachmittag.

Wahlvorschlag von Union und SPD für Stiftung Baukultur

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Wahlvorschlag Union und SPD haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag für den Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur vorgelegt.

Antragslose Kindergeldzahlung wird möglich

Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwoch der Zahlung von Kindergeld ab dem zweiten Kind ohne Antrag zugestimmt. Das unbürokratische System soll weiter ausgebaut werden.

Möglichkeiten der Visaantragstellung für afghanische Frauen

Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss will afghanischen Frauen ermöglichen, Visaanträge nicht nur an den Deutschen Botschaften Islamabad und Teheran, sondern auch an weiteren Auslandsvertretungen stellen zu können.

Deutschland: Tadschikischer Aktivist und Sohn trotz Festnahmegefahr abgeschoben

Click to expand Image Die Flagge Tadschikistans. © 2022 Maksim Konstantinov, Sipa via AP Images

(Berlin, 7. Juli 2026) – Die deutschen Behörden haben einen tadschikischen Oppositionsaktivisten nach Tadschikistan abgeschoben. Dies verstärkt die Befürchtungen, dass Deutschland bei Abschiebungsbeschlüssen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nicht nachkommt, erklärte Human Rights Watch heute. Am 20. Juni 2026 schob Deutschland Asadullo Boboev und seinen volljährigen Sohn Muhammad nach Duschanbe ab, obwohl zu befürchten war, dass er dort inhaftiert und misshandelt werden könnte. Boboev wurde tatsächlich unmittelbar nach seiner Ankunft in Tadschikistan festgenommen.

Es ist der vierte dokumentierte Fall seit 2023, bei dem ein tadschikischer Oppositionsaktivist aus Deutschland abgeschoben und direkt bei seiner Ankunft festgenommen wurde. Die anderen drei Betroffenen wurden aufgrund haltloser Anschuldigungen verurteilt und verbüßen derzeit langjährige Haftstrafen.

„Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach, diejenigen zu schützen, denen bei einer Abschiebung Misshandlung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen“, sagte Hugh Williamson, Direktor für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Boboevs Kritik an der tadschikischen Regierung machte ihn zu einem klaren Ziel. Deutschland sollte untersuchen, warum er unter diesen Umständen abgeschoben wurde, und Druck auf die tadschikischen Behörden wegen seiner Inhaftierung ausüben.“

Boboev hat seine Bedenken in den sozialen Medien geäußert und sich an den Aktivitäten der Bewegung „Reforms and Development of Tajikistan” beteiligt, einer Plattform, auf der sich im Exil lebende tadschikische Aktivist*innen und Migrant*innen zusammenschließen, um politische und wirtschaftliche Reformen in ihrem Heimatland zu fordern. Boboev und seine Familie kamen 2017 nach Deutschland und beantragten im selben Jahr Asyl. Sein Antrag wurde letztendlich abgelehnt.

Boboevs Ehefrau, Mastona Faizulloeva, berichtete Medien, dass er unmittelbar nach seiner Ankunft in Duschanbe in Untersuchungshaft kam. Sein Sohn wurde in die Obhut seiner Großmutter entlassen. Faizulloeva und ihre beiden Töchter durften in Deutschland bleiben.

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die Human Rights Watch vorliegen, nahmen die deutschen Behörden den 54-jährigen Boboev und seinen 19-jährigen Sohn am 8. Juni in Kerken bei Kleve in Nordrhein-Westfalen aufgrund eines seit langem anhängigen Abschiebungsbescheids in Abschiebungshaft. Ein Gericht der Stadt Geldern hatte dem Antrag des Landkreises stattgegeben, beide Männer bis zum 2. Juli in Abschiebungshaft zu halten, und begründete dies mit ihrem abgelaufenen Aufenthaltsstatus und der wiederholten Weigerung, Deutschland freiwillig zu verlassen.

Sharofiddin Gadoev, Leiter von „Reforms and Development of Tajikistan“, sagte, der Anwalt der Männer habe Dutzende Seiten Beweismaterial vorgelegt, das die Gefahren für Boboev dokumentiere, das Gericht habe diese jedoch ignoriert.

Boboev hatte zuvor öffentlich gegenüber erklärt, die tadschikischen Behörden hätten wegen seiner Social-Media-Beiträge, in denen er die Regierung von Präsident Emomali Rahmon kritisiert hatte, ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet. Das deutsche Gericht habe ihm bis zum 1. Juli Zeit gegeben, um nachzuweisen, dass ein solches Verfahren existiere und ihm bei einer Rückkehr eine reale Gefahr drohe. Tadschikische Aktivist*innen im Exil können jedoch einem realen Risiko der Verfolgung oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, wenn sie abgeschoben werden, selbst wenn keine offenen Strafverfahren gegen sie vorliegen. Viele Tadschik*innen, die nach ihrer Abschiebung inhaftiert wurden, standen weder auf einer öffentlichen Liste noch gab es anhängige Strafverfahren gegen sie.

Boboevs Fall passt in ein Muster, auf das Human Rights Watch und tadschikische zivilgesellschaftliche Gruppen die deutschen Behörden bereits wiederholt hingewiesen haben. Die anderen seit 2023 abgeschobenen tadschikischen Oppositionsaktivisten – Abdullohi Shamsiddin, Bilol Qurbonaliev und Dilmurod Ergashev – wurden aufgrund von offenbar konstruierten Anklagepunkten zu Haftstrafen von 7, 10 bzw. 8 Jahren verurteilt. Shamsiddin soll in Haft misshandelt worden sein. Ergashev wurde unmittelbar nach seiner Ankunft von tadschikischen Sicherheitsbeamten festgenommen. Ihm wurden Handschellen angelegt und eine Kapuze über den Kopf gezogen. 

Ein weiterer tadschikischer Staatsangehöriger, Saidazam Rahmonov, der seit 2019 in Hessen gelebt hatte und mit einer Deutschen verheiratet war, starb im Oktober 2025 unter dubiosen Umständen in einem tadschikischen Gefängnis, nachdem er zur Abholung von Unterlagen für sein deutsches Visum in sein Heimatland zurückgekehrt war. Seine Angehörigen berichten, sein Körper habe Spuren von Schlägen und Folter aufgewiesen. Gefängnisbeamte behaupteten hingegen, Rahmonov habe in seiner Zelle Selbstmord begangen.

Diese Fälle zeigen, warum deutsche Gerichte und Behörden Abschiebungen nach Tadschikistan nicht als Routinefall behandeln dürfen, so Human Rights Watch. Das Völkerrecht verbietet das sogenannte „Refoulement“, also die Abschiebung oder Auslieferung von Personen, wenn diesen im Zielland Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Verbot ist ausdrücklich in mehreren von der Bundesrepublik ratifizierten Verträgen verankert. Deutschland hat bereits Abschiebungen in andere Länder ausgesetzt, die für transnationale Repression bekannt sind, setzt jedoch die Rückführung tadschikischer Staatsangehöriger fort, obwohl sich die Beweise häufen, dass dadurch Regierungskritiker*innen direkt an die repressiven Sicherheitsdienste ausgeliefert werden, vor denen sie in vielen Fällen geflohen waren.

Das hat nicht nur Folgen für die abgeschobenen Menschen selbst. Innerhalb der tadschikischen Diaspora in Europa herrscht ein weit verbreitetes Klima der Angst, ein wirkungsvolles Instrument transnationaler Repression. Aktivist*innen und Mitglieder der Exilgemeinschaft üben Selbstzensur und schränken ihre politischen Aktivitäten in dem Wissen ein, dass ihr Aufenthalt in europäischen Ländern wie Deutschland keine Sicherheitsgarantie bietet.

Tadschikistan hat bereits in der Vergangenheit transnationale Repression in Deutschland ausgeübt: beispielsweise gegen Aktivist*innen, die im September 2023 während des Deutschlandbesuchs von Präsident Rahmon an der Demonstration in Berlin teilgenommen hatten. Human Rights Watch hat seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Abschiebungen die transnationale Repression Tadschikistans begünstigen.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, der grenzüberschreitenden Repression durch autoritäre Staaten entgegenzuwirken, und dabei Fortschritte erzielt, beispielsweise durch eine eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle im Auswärtigen Amt. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche Lücken. In ihrem Bestreben, ihre Migrationspolitik zu verschärfen, kündigte die derzeitige Bundesregierung kurz nach Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2025 die Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme an. Damit fielen wichtige sichere Fluchtwege und Schutzmöglichkeiten für Dissident*innen, die in Deutschland Sicherheit suchen, weg. Davon betroffen sind auch Menschen, die aus Ländern wie Afghanistan, Russland und Belarus fliehen.

„Die Abschiebung eines bekannten Regierungskritikers in ein Land, das nachweislich Rückkehrer inhaftiert, lässt die Befürchtung aufkommen, dass die deutschen Behörden im Grunde genommen die transnationale Repression von Kritiker*innen im Exil durch Tadschikistan unterstützen“, sagte Williamson. „Deutschland sollte seiner Verpflichtung nachkommen, Unterdrückung in allen Formen zu bekämpfen, auch im Falle von Tadschikistan.“

Kategorien: Menschenrechte

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich: Doch keine fünf Millionen Euro für Thomas Brussig

LTO Nachrichten - 08.07.2026

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Unfälle unter Cannabis-Einwirkung sollen erfasst werden

Verkehr/Ausschuss Unfälle unter Einwirkung von Cannabis sollen zukünftig gesondert in der Unfallstatistik erfasst werden. Der Verkehrsausschuss billigte am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen.

Kein bundesweites Lagebild zur Paralleljustiz geplant

Recht und Verbraucherschutz/Antwort In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht es um Erkenntnisse der Bundesregierung zur Paralleljustiz.

Grüne wollen Eigenbedarfskündigungen einschränken

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Eigenbedarfskündigung weiter einschränken. Den entsprechenden Gesetzentwurf will der Bundestag am Donnerstag beraten.