Bundestag | Aktuelle Themen
Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen" (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben. „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf. Anpassung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des AGG. Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings gehe die Reform nicht weit genug. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreibt die Fraktion. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In ihrem Antrag (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu - insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife. Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten. Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/11.06.2026)
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Unterstützung für die Ukraine polarisiert im Bundestag
Die Unterstützung der Ukraine und die Frage nach Verhandlungen mit Russland polarisiert weiterhin die im Bundestag vertretenen Parteien: In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde zur russischen Eskalation im Krieg gegen die Ukraine standen am Donnerstag, 11. Juni 2026, insbesondere AfD-Abgeordnete wegen der Teilnahme am Sankt Petersburger Wirtschaftsforum in der Kritik der übrigen Fraktionen. Neben dem Vorwurf einer Kreml-Nähe der AfD wurde in der Debatte auch eine zweite Frage verhandelt: Ist der russische Präsident Putin überhaupt zu Gesprächen über eine Waffenruhe und Friedenslösungen bereit – und sollte Europa diplomatisch in Vorhand gehen, auch wenn dies nicht der Fall ist? AfD: Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb Markus Frohnmaier (AfD) begründete seinen Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg mit deutschen Wirtschaftsinteressen: Angesichts hoher Energiekosten und abwandernder Unternehmen sei es nicht in deutschem Interesse, auf preiswertes russisches Gas zu verzichten. „Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb, sondern Interessenpolitik.“ Das heiße nicht Naivität und Beifall für Krieg und Diktatur, aber man müsse mit allen Akteuren sprechen können. Regierung: Propagandaveranstaltung in St. Petersburg Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, warf der AfD vor, die ukrainische Souveränität preisgeben und die Nachteile für die Sicherheit Europas und Deutschlands in Kauf nehmen zu wollen. Vertreter der Partei sprächen „scheinheilig von Dialog“, wenn sie „fröhlich auf Klassenfahrt“ zu einer staatlichen Propagandaveranstaltung wie dem Wirtschaftsforum in St. Petersburg reisten. Hahn machte auf das brennende Ölterminal am dortigen Hafen aufmerksam. In Petersburg habe sich gezeigt, dass die zerstörerischen Folgen von Putins Krieg sich zunehmend gegen Russland selbst wendeten: ökonomisch, aber auch militärisch durch Angriffe der Ukraine. „Sie übt ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht aus, sich gegen den Angriffskrieg zu wehren“, sagte Hahn und betonte, dass das auch für das Territorium des Aggressors gelte. SPD: Außenpolitisches Laienspiel Dr. Ralf Stegner (SPD) bezeichnet das Auftreten der AfD-Vertreter in St. Petersburg als „lächerlich“ und „außenpolitisches Laienspiel“. „Sie können noch so viel schwarz-rot-goldene Fahnen schwenken: Sie handeln nicht im deutschen Interesse, Sie machen das Geschäft von Diktatoren und Kriegsverbrechern.“ Stegner lobte die Initiative der Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, und Großbritannien, Merz, Macron und Starmer zusammen mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskij für Verhandlungen zur Beendigung des Krieges: „Dieser Fünf-Punkte-Plan ist eigenständige europäische Politik.“ Grüne: Zelebrierte Nähe zum Kreml Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD eine immer wieder zelebrierte Nähe zum Kreml vor: „Sie werfen sich vor Putin in den Staub und nennen es Patriotismus. Das ist doch ein Witz.“ Die Partei wende sich gegen Sanktionen, gegen europäische Unabhängigkeit von russischem Gas und gegen Hilfen für die Ukraine. So stifte man aber keinen Frieden, sondern stärke den Aggressor. „Wenn es diese Partei nicht schon geben würde, hätte Wladimir Putin sie wahrscheinlich gegründet.“ Linke: Putin ruft, und die AfD springt Auch Desiree Becker (Die Linke) stieß ins gleiche Horn: „Putin ruft, und die AfD springt.“ Das kenne man aber schon: „Faschismus, Autoritarismus und das Kapital reichen sich immer wieder die Hand, daran ist leider überhaupt gar nichts neu.“ Becker ging insbesondere mit der Bundesregierung ins Gericht, die sich konzeptionslos und untätig hinter dem Mantra verschanze, dass Putin nicht verhandeln wolle. „Wer die Verhandlungsbereitschaft der anderen Seite zur Voraussetzung für eigenes diplomatisches Handeln macht, hat Diplomatie bereits aufgegeben.“ (ahe/11.06.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Deutsch-Französische Gymnasien: Der Bundestag hat einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6415(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kultusministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Petitionen: Das Parlament hat zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 256 bis 267 (21/6056(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6057(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6058(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6059(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6060(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6061(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6062(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6063(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6064(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6065(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6066(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6067(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Adäquate Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer adäquaten Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung. Die Petentin verlangte die Abschaffung von Budgetierung und „unrealistischen Pauschalen“. Notwendig sei die Vergütung „jeder erbrachten Leistung“, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 152350), in der auch ein Abbau der Bürokratie verlangt wurde. Die erbrachten Leistungen dürften nicht nach einer Pauschale vergütet werden, die oft nur zum Teil ausbezahlt werde, schrieb die Petentin. Die Praxiseinnahmen durch Kassenpatientinnen und -patienten deckten immer häufiger nicht einmal mehr die Ausgaben einer ärztlichen Praxis. „Ein Großteil der Praxen wird schon bald nicht mehr besetzt sein“, prognostizierte sie. Vermehrte Klinikeinweisungen Sollte der ambulante Sektor „weiter von der Politik vernachlässigt werden“, werde die ambulante Versorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit einbrechen, hieß es weiter. Schlecht versorgte Patienten würden vermehrt die Notaufnahmen beanspruchen, wodurch es zu vermehrten Klinikeinweisungen käme. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung Die unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen hätten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), entsprechend sogenannter Bedarfspläne, „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern“, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie verfügten hierzu über eine Vielzahl an gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Sicherstellungsinstrumenten. So seien sie unter anderem verpflichtet, Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu bilden. Mit solchen Fördermaßnahmen kann aus Sicht des Ausschusses insbesondere auch wirtschaftlichen Bedenken junger Ärzte bei einer Niederlassung begegnet werden. Entbudgetierung der Hausärzte Was die Budgetierung angeht, so wird darauf verwiesen, dass die vertragsärztlichen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie rückwirkend ab dem 1. April 2023 entbudgetiert würden. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, welches am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, sei zudem die Entbudgetierung der Hausärzte mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 umgesetzt worden. Auch werde darin die Einführung von Versorgungspauschalen durch den Bewertungsausschuss gefordert. Der Ausschuss teilt gleichzeitig uneingeschränkt das Anliegen, „unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren“. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten müssten jenseits gesetzlicher Regelungen kenntlich gemacht und Verfahrenserleichterungen verstetigt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/11.06.2026)
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Anhörung zu "Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit"
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 11. Juni 2026, dem Thema „Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (11.06.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Fluggastabfertigung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Klinken: Im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird ein Antrag der AfD mit dem Titel "Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen – Kliniken im ländlichen Raum erhalten" (21/6355(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Entscheidungsbefugnis der Länder bei der Sicherung der stationären Versorgung muss nach Ansicht der AfD-Fraktion gestärkt werden. Der Gesetzgeber habe mit den Mindestmengenregelungen ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung geschaffen, indem bestimmte planbare Leistungen nur an Krankenhausstandorten vergütet werden, die eine Mindestfallzahl erreichen. In der Praxis könne dies jedoch zu Versorgungslücken führen. Dies betreffe besonders sensible Bereiche wie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Stammzelltransplantationen sowie die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Die Abgeordneten schlagen vor, im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder Ausnahmen von Mindestmengenregelungen in eng definierten Fällen zuzulassen, wenn andernfalls die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre. Heilpraktiker: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wird der Antrag der AfD mit dem Titel "Heilpraktiker als Bestandteil der Gesundheitsversorgung erhalten, schützen und qualitätsorientiert weiterentwickeln" (21/6356(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Beruf des Heilpraktikers sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion für die Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Er habe sich zu einem festen und von Patienten breit genutzten Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Der Heilpraktiker ergänze die ärztliche Regelversorgung insbesondere dort, wo Menschen komplementäre und individuelle Behandlungsangebote wünschten, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Der geltende Rechtsrahmen (Heilpraktikergesetz) ermögliche die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation nur unter Erlaubnisvorbehalt und ordne die Tätigkeit damit in ein staatlich reguliertes Gefahrenabwehr- und Patientenschutzsystem ein. Die Abgeordneten fordern, das Berufsbild des Heilpraktikers als eigenständigen, rechtlich geregelten Bestandteil der Versorgungslandschaft zu erhalten und Reformdebatten auf eine evidenzbasierte Weiterentwicklung auszurichten, statt auf Abschaffung oder unverhältnismäßige Einschränkungen. Nationale Volksarmee: Ein AfD-Antrag mit dem Titel "Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses" (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster))wird federführend im Verteidigungsausschuss weiterberaten. Spitzensportförderung: "Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken", lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt beraten wird. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, sich im Verbund mit den Ländern dafür einzusetzen, dass Vorabquoten Leistungssport für die Vergabe von Studienplätzen festgeschrieben werden, der Wechsel des Studienganges und/oder des Studienorts erleichtert wird und flächendeckend mit Hochschulen als Partnerhochschulen des Spitzensports kooperiert wird. Zudem solle zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das klare Regeln und standardisierte Abläufe der Zusammenarbeit aller Teilbereiche zugrunde legt. So sollten zum Beispiel Anreize für Firmen geschaffen werden, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Leistungssportler anzubieten, und Firmen dabei unterstützt werden, spezielle Recruiting-Maßnahmen zur Gewinnung von Spitzensportlern zu entwickeln. Covid: Die AfD legt einen Antrag für einen "Einstieg in die systematische Erforschung von Nebenwirkungen der mRNA-basierten COVID-Impfungen" (21/6088(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde an den Forschungsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Demnach seien zahlreiche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen der Covid-Impfungen beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet worden, davon bezögen sich viele Meldungen auf schwere Nebenwirkungen. Es sei davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liege, heißt es in dem Antrag. Es müsse davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Anzahl tatsächlicher Impfschäden vorliege. Dennoch seien die Nebenwirkungen der Covid-Impfungen bisher weder qualitativ noch quantitativ systematisch erforscht worden. Die Abgeordneten fordern, im Haushaltsgesetz 2026 von den Mitteln zur Forschung von Long Covid 20 Millionen Euro für die Erforschung der Nebenwirkungen von Impfungen gegen Covid-19 und das Risikopotenzial der mRNA-Technologie vorzusehen. In den Haushaltsgesetzen 2027 bis 2029 sollten jeweils 20 Millionen Euro für die Erforschung von Ursachen und Behandlungsmethoden zu den Nebenwirkungen der Covid-Impfungen sowie dem Risikopotenzial der mRNA-Technologie bereitgestellt werden. Ein Forschungsprogramm sollte sich mit den Möglichkeiten der diagnostischen Abgrenzung von Long Covid und Impfnebenwirkungen befassen. Ferner sollte ein Forschungsprogramm aufgelegt werden, mit dem die Auswirkungen der mRNA-Impfungen auf den menschlichen Körper ergebnisoffen untersucht werden. In Studien zu Long/Post Covid sollten Probandengruppen künftig nach Impfstatus zusammengestellt werden, um eine genauere Trennung von postinfektiöser Erkrankung und Impfnebenwirkungen sicherzustellen. Bis zur abschließenden Klärung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und möglicher Gefahren von mRNA-Impfungen sollte auf den Einsatz solcher Impfstoffe verzichtet werden. Ostsee: Die Grünen legen einen Antrag mit dem Titel "Die Ostsee schützen" (21/6014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der im Umweltausschuss federführend beraten wird. In dem Antrag heißt es, dass sie sich als halbumschlossenes Meeresgebiet in der Klimakrise doppelt so schnell erwärme wie der globale Ozeandurchschnitt. Durch Überfischung, Vermüllung, Schifffahrtslärm, militärische Nutzung, Kies- und Sandabbau, Munitionsaltlasten sowie steigende Nähr- und Schadstoffeinträge aus Agrarwirtschaft und Industrie gehöre die Ostsee zu den am stärksten überlasteten Meeren weltweit: Das Wasser sei zu „100 Prozent“ eutrophiert, also mit Stickstoff oder Phosphaten so überdüngt, sodass sich sauerstoffarme Gebiete – sogenannte Todeszonen – ausbreiteten und Lebensräume am Meeresboden zerstörten. Aus diesem Grund dringen die Abgeordneten darauf, den Schutz des Meeres zusammen mit den europäischen Anrainerstaaten und den Küstenbundesländern zu stärken. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für einen „ambitionierten Ocean Act“ einzusetzen, der die meeresbezogenen Ziele des Kunming-Montreal-Naturschutzabkommens und der EU-Biodiversitätsstrategie rechtsverbindlich umsetzt. Bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 solle sie sich zudem für ein Mindestbudget zur Umsetzung des Europäischen Pakt für die Meere einsetzen und mit den Küstenbundesländern einen gemeinsamen Aktionsplan Meeresschutz für die Ostsee auflegen, schreiben die Abgeordneten. Zudem fordern sie, die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens zehn Prozent als „Nullnutzungszonen“ auszuweisen. Darüber hinaus pocht die Fraktion auf die Umsetzung der Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU 2024/1991) für die Meeresökosysteme und ein vollständiges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen in Meeresschutzgebieten sowie einen ganzjährigen Ausschluss in ökologisch besonders sensiblen Bereichen. Andere der insgesamt 31 Forderungen des Antrags zielen auf die Reduzierung der Nährstoffeinträge, unter anderem durch eine „ambitionierte Düngepolitik und die zügige Umsetzung der wie der Nitratrichtlinie, ein ein wirksames Verbot der Öl- und Gasförderung in der AWZ sowie die Begrenzung des Unterwasserlärms durch den Umstieg auf alternative, umweltschonende und lärmreduzierende Antriebe in der Schifffahrt. Klimapolitik: Ein Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel "Klimapolitik an den Belastungsgrenzen unseres Planeten ausrichten" (21/5891(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Klimaschutz zur Federführung überwiesen. Zwischen völkerrechtlich verbindlichen Zielen und deren Umsetzung klaffe eine Lücke, schreiben die Abgeordneten unter anderem mit Blick auf die jüngsten Berichte des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und des Expertenrats für Klimafragen. Es sei rasches Handeln geboten, um „selbstverstärkende Rückkopplungen im Erdsystem“ zu verhindern und die Klimaziele „auch nach 2030 zu erreichen“. Konkret verlangt die Linksfraktion unter anderem, das Neun-Euro-Ticket sowie ein allgemeines Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen einzuführen. Erneuerbare Energien sollen nach ihrem Willen konsequent ausgebaut und Strom-Übertragungsnetze in öffentliches Eigentum zu überführt werden. Den weiteren Ausbau von LNG-Infrastruktur wollen die Linken dagegen beenden. Eine „soziale kommunale Wärmewende“ betrachten sie als Teil der Daseinsvorsorge und fordern daher eine bessere Förderung der klimagerechten Sanierung von Gebäuden. Dabei müsse Sanierung vor Abriss und Neubau gehen. Klimaschädliches Bauen solle reduziert werden statt es durch einen „Bauturbo“ sogar noch zu fördern, heißt es im Antrag. Weitere zentrale Forderungen zielen auf ein Sofortprogramm für die Transformation der Automobil- und Stahlindustrie sowie die Auszahlung eines Klimagelds an alle Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten den Katastrophenschutz und die Waldbrandbekämpfung als Klimaanpassungsmaßnahmen ausbauen und eine Elementarschaden-Pflichtversicherung einführen. Künftige Gesetze wollen die Abgeordneten zudem auf die Vereinbarkeit mit den planetaren Grenzen hin prüfen, die Zerstörung von Ökosystemen als Straftatbestand vor dem Internationalen Strafgerichtshof etablieren und Klimaschutz über eine Finanztransaktions- und Digitalsteuer für Digitalkonzerne „ab 250 Millionen Umsatz in Höhe von mindestens zehn Prozent“ finanzieren. OSZE-PV: Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die federführende Beratung für einen Antrag mit dem Titel "Entschließung in der Vancouver-Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umsetzen (21/5827(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine von der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV) verabschiedete Entschließung zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umzusetzen. Die Wissenschaftsdiplomatie bietet ihrer Ansicht nach „bedeutsame Chancen“ für die Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Klimawandel und globale Gesundheitsfragen sowie für die Beilegung und Vermeidung von bewaffneten Konflikten. Deutschland habe ihre Potenziale bislang nicht hinreichend ausgeschöpft. Die Linksfraktion hält evidenzbasierte Erkenntnisse der Wissenschaft für die Aufklärung und gesellschaftliche Vermittlung von politischen Entscheidungen von internationaler Tragweite für unverzichtbar. „Dies gilt umso mehr, da die Freiheitsräume in der Wissenschaft und Zivilgesellschaft verstärkt durch rechtsautoritäre und antidemokratische Kräfte eingeschränkt sowie durch politisch gesteuerte, wissenschaftsfeindliche Desinformationskampagnen angegriffen werden.“ Die Entschließung geht auf eine im Jahr 2023 von der deutschen Vizepräsidentschaft initiierte Resolution „Greater Exploitation of the Potential of Science Diplomacy“ in der OSZE PV zurück. Mit ihrer Umsetzung würde der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit, die Empfehlungen der OSZE PV in praktisches Regierungshandeln zu übertragen, unterstreichen, argumentieren die Abgeordneten. Die Tätigkeit der OSZE PV und die Beiträge der deutschen Delegation würden gewürdigt sowie die öffentliche Wahrnehmung und Bedeutung der Parlamentarischen Versammlung für die OSZE-Politik Deutschlands erhöht, ist die Linksfraktion überzeugt. (ste/11.06.2026)
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Gesetzentwürfe zur Entlastung von Energiekosten beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung drei Gesetzentwürfe debattiert, die die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Die Entwürfe zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten. AfD: Abgeschaltete Kernkraftwerke reaktivieren Kay Gottschalk leitete seine Rede für die AfD-Fraktion mit dem Verweis darauf ein, dass Deutschland seit sieben Jahren praktisch ein Nullwachstum erlebe. Angesichts einer Kerninflation von 2,5 Prozent warf er der Regierung vor: „Sie haben es mit ihrer Nichtregierungsfähigkeit geschafft, dass man in Deutschland wieder eine Stagflation hat.“ Die von der Regierung für Mai und Juni beschlossene befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin nannte er einen „Placebo-Tankrabatt“. Sobald dieser auslaufe, herrsche „wieder Panik an den Tankstellen“, prophezeite Gottschalk und erklärte: „Deutschland war einmal ein Land verlässlich bezahlbarer Energie.“ Er plädierte dafür, abgeschaltete Kernkraftwerke zu reaktivieren. CDU/CSU: Die Koalition steuert dagegen „Deutschland hat seit mehreren Jahren strukturelle Standortprobleme“, gestand Dr. Florian Dorn für die CDU/CSU-Fraktion zu. Diese Probleme müssten angegangen werden. Dazu gehörten die Lasten aus der demografischen Entwicklung, aber auch hohe Steuern und Abgaben sowie hohe Energiepreise. Dabei weise die AfD-Fraktion in ihrem Antrag selbst zu Recht darauf hin, dass externe Faktoren maßgeblich für viele Probleme verantwortlich seien. Dorn verwies auf die Kriege im Iran und in der Ukraine. Für Letzteren sieht er die Verantwortung in Moskau: „Russland könnte jeden Tag den Angriff auf die Ukraine beenden.“ Der Christdemokrat verwies ferner auch darauf, dass die schwarz-rote Koalition bereits gegensteuere. So habe sie die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe bereits auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Davon profitierten 600.000 Unternehmen, die für fast 30 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland stünden. Dazu kämen bereits vollzogene Entlastungen bei den Netzentgelten, auch für Privathaushalte. Grüne: AfD bekämpft erneuerbare Energien Michael Kellner rechnete als Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die AfD-Initiativen zu Steuermindereinnahmen von 50 Milliarden Euro führten. Das entspreche zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts. „Wo will denn die AfD das zusammenstreichen? Bei der Pflege? Bei der Gesundheit?“, fragte Kellner. Die AfD wolle Deutschland an die fossile Energie ausliefern, und das mitten in einer großen Öl- und Gaskrise. Sie bekämpfe die erneuerbaren Energien, die Deutschland schützten. „Ihre Wählerinnen und Wähler sind schlauer, die installieren sich Solaranlagen auf ihren Dächern“, sagte Kellner. Er verwies auch darauf, dass in den zurückliegenden drei Monaten mehr Elektroautos als Benziner zugelassen worden seien. SPD: AfD legt keine Gegenfinanzierung vor „Wir hören wieder eine energiepolitische Irrfahrt der AfD und ihre alte fossile Laier“, befand für die sozialdemokratische Fraktion Michael Thews und ergänzte mit Blick auf Berichte über Mitarbeiter in AfD-Abgeordnetenbüros: „Wenn man zu viele Familienmitglieder angestellt hat und zu wenig Experten, dann muss man immer wieder die alten Anträge stellen.“ Auch Thews warf der AfD-Fraktion vor, für ihre geplanten Abgabensenkungen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro keine Gegenfinanzierung vorgelegt zu haben. „Typisch AfD“, stellte er fest. „So machen sie das jedes Mal. Sie reißen ein gewaltiges Loch in den Bundeshaushalt, und sie führen uns zurück in eine fossile Vergangenheit.“ Dabei seien viele europäische Länder längst auf einem anderen Kurs. Auch aus sicherheitspolitischer Perspektive kritisierte Thews die AfD-Vorschläge und verwies darauf, dass AfD-Abgeordnete erst zu Russlands Präsident Putin reisten und dann die vorliegenden Anträge stellten. „Da glaubt man nicht an Zufall“, sagte er. Linke: Doris Achelwilm verwies für die Fraktion Die Linke darauf, dass ein Durchschnittshaushalt heute mit steigenden Strompreisen konfrontiert werde und zugleich die Energiekonzerne „Milliardenprofite“ einsackten. „Die Verbraucher müssen zahlen, und die AfD checkt es natürlich nicht“, sagte Achelwilm. Sie berichtete über hohe Dividendenzahlungen des Energieversorgers RWE in Höhe von „fast einer Milliarde Euro“. Das Geld fließe in die Depots von Aktionären, aber nicht in den Ausbau von Netzen und Speichern. „Hier liegt doch das Problem“, sagte Achelwilm und erklärte: „Hohe Verbraucherpreise liegen an der Konzernmacht der Erzeuger. Da müssen wir ran.“ Erster Gesetzentwurf der AfD „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärt die AfD in ihrem ersten Gesetzentwurf (21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent, wie im zweiten Gesetzentwurf der AfD (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert wird, würde der Fraktion zufolge zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. Dritter Gesetzentwurf der AfD In ihrem dritten Gesetzentwurf (21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Fraktion, die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt. Die Abgeordneten schreiben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. (bal/sas/vom/11.06.2026)
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Heftige Debatte um neues Heizungsgesetz
Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen. Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden. Ministerin: Neustart für die Wärmewende Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der "Wärmewende". Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass "Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt" werden. "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens", sagte Reiche. Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, "sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel". Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: "Diese Politik, die korrigieren wir jetzt", sagte Reiche. AfD: Heizungshammer durch die Hintertür Marc Bernhard (AfD) widersprach: "Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?" Vielmehr sei das neue Gesetz "nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür". Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. "Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle", sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben. CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits "absolut der Standard". Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine "gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig", sagte er. Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. "Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen." SPD: Klimaschutz ist kein Luxus Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. "Klimaschutz ist kein Luxus", befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen "härter als andere" betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen. "Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik". Er halte es jedoch für falsch, dass "der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird". Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. "Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz", so Kleebank. Grüne: Regierung blendet Realität aus Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. "Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht". Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits "explodiert". Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, "mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen". Linke: Entwurf ist verfassungswidrig "Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist", betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung. "Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren", forderte sie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt. Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen. Grüngasquote und Grünheizölquote Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden. Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)
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Anträge zur Familien- und Bildungspolitik beraten
Von der frühkindlichen Erziehung bis zum BAföG: Am Donnerstagmittag, 11. Juni 2026, haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit vier Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Familien- und Bildungspolitik befasst. Die beiden Anträge mit den Titeln „Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen – Familien stärken und Kinder fördern“ (21/6335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Bildung darf nicht vom Einkommen abhängen – Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen“ (21/6336(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwies das Parlament im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein dritter Antrag zur Stärkung des BAföG (21/5780(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD zurückgewiesen. Die Linke votierte mit den Grünen für die Initiative. Namentlich abgelehnt mit 442 zu 141 Stimmen wurde auch der Antrag "Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt" (21/2234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (21/5130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Abstimmung CDU/CSU: Müssen als Regierung Prioritäten setzen Wolfgang Dahler von der CDU/CSU machte deutlich, dass die Regierung bei der Bildungsgerechtigkeit gezielt dort unterstützen wolle, wo Bedarf sei und mit den Haushaltsmitteln die größtmögliche Wirkung erzielt werden könne. Das Ziel der Grünen, „Familien zu stärken und Kinder zu fördern“, sei selbstverständlich richtig, sagte Dahler. Allerdings gingen die Forderungen in den Anträgen weit darüber hinaus und würden Deutschland die finanziellen Spielräume entziehen. Ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern sei in der derzeitigen Lage wichtig und bedeute, dass die Regierung auch Prioritäten setzen müsse. Um die Chancen von Kindern zu erhöhen, müsse Förderung insbesondere in den frühen Lebensjahren ansetzen. Dafür habe sich die Regierung bereits im vergangenen Haushalt eingesetzt, sagte Dahler. Diesen Kurs wolle sie fortsetzen. Zeitnah solle außerdem ein Gesetzentwurf für eine Reform des Elterngeldes beraten werden. Dieser sehe unter anderem Änderungen bei den Mindest- und Höchstbezügen, eine automatische Auszahlung sowie eine vereinfachte digitale Antragstellung vor. SPD: Die BAföG-Reform wird kommen Auch die SPD-Abgeordnete Saskia Esken setzt bei bildungspolitischen Maßnahmen auf eine gezielte Förderung in der frühen Kindheit. „Die Politik muss aufhören, mit der Gießkanne zu fördern“ und solle stattdessen lieber gezielt arme Familien unterstützen, sagte sie. Dass rund 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler zum Ende der vierten Klasse nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen können, zeige, dass das System die Nachteile der Kinder derzeit nicht ausgleichen könne. Esken möchte daher insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Kinder fördern. Mit Blick auf die BAföG-Debatte betonte sie, dass die SPD zu ihrem Versprechen stehe und die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Reform kommen werde. Derzeit kämpfe ihre Partei darum, die benötigten Haushaltsmittel für eine Erhöhung zu erhalten, denn „Wohnen und Leben ist gerade für Studierende verdammt teuer geworden“. Linke: Die Regierung spart bei den falschen Themen Heidi Reichinnek (Die Linke) warf der Regierung vor, die bestehenden Haushaltsmittel falsch zu priorisieren. Wer Geld für die Rüstungsindustrie habe, der müsse auch Mittel für eine echte Kindergrundsicherung, kostenloses Mittagessen an Schulen und Investitionen in frühkindliche Förderung haben, so Reichinnek. „Das Geld ist da, die Frage ist, wohin Sie es verteilen“, sagte sie in Richtung der Regierungsbank. Schwarz-Rot warf sie außerdem vor, sich nicht an die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zu halten. Statt der versprochenen Erhöhung beim Elterngeld würden derzeit Kürzungsdebatten geführt, kritisierte Reichinnek. Zudem solle die Schulassistenz entfallen, anstatt den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern. „Wir brauchen eine Regierung, die sich an die Seite der Menschen in diesem Land stellt und nicht gegen sie“, sagte sie. Grüne: Rotstift nicht bei Studierenden und Familien ansetzen Auch Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Regierung für eine falsche Prioritätensetzung. Milliarden für den Tankrabatt oder die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie seien „blitzschnell“ organisiert worden, sagte Asar. Eine „Investition in die Köpfe von morgen“ scheitere dagegen am Streit um die Finanzierung. Die Debatte in den Reihen der Regierung, ob eine Erhöhung des BAföG weiterhin getragen werde, bezeichnete sie als Trauerspiel. Ihre Fraktionskollegin Misbah Khan betonte ebenfalls, dass die Regierung mit ihrer „Rotstiftpolitik“ bei Studierenden und Familien zeige, dass sie Generationengerechtigkeit nicht verstanden habe. In Deutschland würden die Bildungschancen von Kindern stark vom Elternhaus abhängen. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung Kürzungen bei der Förderung von Kindern in Aussicht stelle. AfD: Bafög ist keine Rundumversorgung Insgesamt sei das BAföG eine gute Sache, da es für Bildungsgerechtigkeit stehe und Ausdrucks des Aufstiegsversprechens in diesem Land sei, sagte der AfD-Abgeordnete Christian Zaum. Den Antrag der Grünen, den er als „Rundumsorglospaket für linke Langzeitstudenten“ bezeichnete, kritisierte er heftig. Anstatt die Wohnkostenpauschale abhängig vom Wohnort zu erhöhen, könnten Studierende auch günstigere Wohn- und Studienorte wählen. Auch die geforderte Flexibilisierung von Altersgrenzen und die Möglichkeit zu einem Flexibilitätssemester lehnte er ab. Zaum warf den Grünen vor, die eigentlichen Gründe für die gestiegenen Kosten in Deutschland zu ignorieren. Als Ursachen nannte er die CO₂-Bepreisung, die Abkehr von billigem russischem Gas und den aus seiner Sicht durch Migration angespannten Wohnungsmarkt. Antrag zur Familienförderung Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrem entsprechenden Antrag (21/6335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“ Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag. Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben. Antrag zu Bildungschancen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle Unicef-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen. Abgelehnter Antrag zum BAföG BAföG-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/5780(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasste sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung. Die Abgeordneten forderten unter anderem eine umfassende BAföG-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die BAföG-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben, hieß es. Außerdem sollte das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden. Abgelehnter Antrag zu Bildungskosten Um Studierende finanziell zu entlasten, forderten die Grünen in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/2234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine umfassende und sofortige BAföG-Reform. Die neuen Regelungen sollten nach Vorstellung der Fraktion bereits ab dem Sommersemester 2026 greifen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angekündigt. Beginnend mit dem Wintersemester 2026/2027 soll diese in drei Schritten erfolgen. Laut der antragstellenden Fraktion beziehen derzeit lediglich 11,5 Prozent der Studierenden Bafög, obwohl rund 36 Prozent der Gesamtstudierenden armutsgefährdet seien. Eine Reform sei daher dringend geboten und müsse schnellstmöglich erfolgen. Die Grünen forderten, die BAföG-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch würde sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöhen. Zudem müsse die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst werden. (des/che/11.06.2026)
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Merz sichert Ukraine Unterstützung zu und lehnt Schulden für den EU-Haushalt ab
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat der Ukraine die weitere Unterstützung der Bundesregierung zugesichert und einen stärkeren Druck auf Russland angekündigt. Das Ziel bleibe ein „gerechter und dauerhafter Frieden, der auch unsere Sicherheitsinteressen berücksichtigt“, sagte er am Donnerstag, 11. Juni 2026, in seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag aus Anlass des Treffens des Europäischen Rates am 18. und 19. Juli 2026 in Brüssel. Dort wollen die 27 Staats- und Regierungschefs der EU über die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten beraten und sich außerdem mit dem neuen mehrjährigen Finanzplan der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Merz kündigte an, die EU werde jetzt mit den Arbeiten an dem 21. Sanktionspaket gegen Russland beginnen und stärker gegen die sogenannte russische Schattenflotte vorgehen. Zum Frieden könne nur eine Verhandlungslösung führen. Diese kann nach Ansicht von Merz nur mit Beteiligung der Ukraine, Russlands, der USA und der EU erreicht werden. Mit Blick auf den EU-Haushalt sprach sich der Kanzler gegen eine Finanzierung über neue Schulden aus und appellierte an Brüssel, Maß zu halten „mit Geld und Personal“. Das erwarteten auch die Bürger. Die Mittel müssten vor allem in gemeinsame Investitionen in Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung fließen. Union will das Ruder für alle herumreißen Weite Teile der Regierungserklärung und der anschließenden Aussprache befassten sich mit der innenpolitischen Lage. Dabei verteidigten Merz und die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Jens Spahn (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD), die von der Bundesregierung eingeschlagenen Reformen. „Entweder wir scheuen Veränderungen“ oder „wir nutzen die Stärken und Potenziale, die wir haben, um das Ruder für alle herumzureißen“, sagte Merz und sprach von einer großen Aufgabe, der sich diese Bundesregierung aber „unter schwierigsten Umständen und manchen Abgesängen zum Trotz“ stelle. Spahn betonte die Notwendigkeit, die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen. Dafür brauche es „weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“. Nur wenn Deutschland militärisch, wirtschaftlich und politisch stark sei, könne auch die EU stark sein. Die Debatten, sagte der Unionsfraktionschef, seien aktuell stark verdichtet, und in der Bevölkerung sei viel Wut spürbar. Die Bundesregierung begegne dieser Stimmung „mit der Bereitschaft zur Debatte“, um am Ende zu Entscheidungen zu kommen. Der AfD warf Spahn vor, die Wut zu „bewirtschaften“ und Deutschland schlecht zu reden „damit Sie Ihr Süppchen kochen können“. Er warf ihr außerdem einen „Kniefall“ vor Putin vor. Das sei „kein Patriotismus, sondern Verrat am Vaterland“. SPD: Wir müssen uns an vielen Stellen verändern Matthias Miersch betonte ebenfalls die Notwendigkeit weitreichender Reformen in Deutschland, wandte sich jedoch dagegen, die Menschen zu verunsichern, indem "jeden Tag sogenannte neue Reformvorschläge" vorgebracht würden: "Das muss jetzt aufhören.“ Gleichwohl sei klar, „dass wir uns an vielen Stellen verändern müssen“. Der SPD-Abgeordnete dankte den Sozialpartnern für ihre Bereitschaft, mitzuhelfen bei den Reformen. Diese könnten würden jedoch nur gelingen, „wenn am Ende etwas steht, von dem alle sagen, das ist gerecht“. AfD moniert Deindustrialisierung und Rekordschulen AfD-Co-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel rechnete scharf mit der Politik der Bundesregierung ab und prangerte auch Bundeskanzler Merz persönlich an. Dessen Regierungserklärung sei der „Abgesang eines Gescheiterten“. Unter seiner Führung sei die schwarz-rote Koalition für „Deindustrialisierung, Rekordschulen, höhere Steuern und Abgaben, Kriegsgefahr, Migrantengewalt und Hassverbrechen gegen die Deutschen“ verantwortlich. In der Sozialpolitik plane die Regierung steigende Beiträge und zugleich Leistungskürzungen, um damit die Folgen einer „verfehlten Massenimmigration zu finanzieren“. Grüne: Reform steht als Synonym für Kürzungen Die Co-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, nannte die Regierungspolitik „stark erklärungsbedürftig“. Die Menschen wüssten, dass Reformen notwendig seien. Merz habe ihnen viel versprochen, stoße sie aber nun jeden Tag vor den Kopf. „Das Wort Reform ist zu einem Synonym für Kürzungen“ verkommen, urteilte sie, die immer die Gleichen träfen: etwa Beitragszahlende, Pflegende, Alleinerziehende. Wenn Ungleichheiten und soziale Schieflagen entstünden, fühlten die Menschen „sich verarscht“. Linke kritisiert Ausgaben für Aufrüstung Linken-Co-Fraktionschef Sören Pellmann kritisierte, während viele Leistungen bei Krankenversicherung, Pflege und Rente laut Bundesregierung nicht mehr finanzierbar seien, „versickern ungeahnte Milliardenbeträge“ in Rüstungskonzernen. Auch zwölf Milliarden Euro aus dem EU-Kohäsionsfonds, mit dem unter anderem Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutzmaßnahmen finanziert würden, seien für Aufrüstung umgewidmet worden. Das führe zu einem „sozialen Kahlschlag“. Dabei sei ein starker Sozialstaat ein „Bollwerk gegen Feinde der Demokratie“, mahnte Bollmann. In einem Entschließungsantrag (21/6382(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte die Linksfraktion die im neuen MFR geplante stärkere Bündelung von Förderinstrumenten im Rahmen nationaler und regionaler Partnerschaftspläne (NRPP) kritisiert und vor einer Schwächung der föderalen Mitwirkung der Länder sowie die Rolle der Regionen gewarnt. Der Entschließungsantrag wurde gegen die Stimmen von Union, SPD, AfD und Grünen mit den Stimmen der Antragsteller abgelehnt. (joh/11.06.2026)
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Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn
„Leistung statt Regenbogenbeflaggung – Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn AG unterlassen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (21/6331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Mittwoch, 10. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, „dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen ausdrücklich sichert und keine Grundlage für sogenannte Diversity-Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache bietet“. Über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion darauf hinwirken, den Verhaltenskodex der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen wird. Außerdem müssten die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert erfasst und veröffentlicht werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einwirken, „jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen“, schreibt die AfD-Fraktion.(hau/10.06.2026)
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Vereinbarte Debatte zu deutsch-polnischen Beziehungen
Im Bundestag fand am Mittwoch, 10. Juni 2026, eine Vereinbarte Debatte zum Thema „Feste Freundschaft in Frieden und Freiheit – 35 Jahre Neustart in den deutsch-polnischen Beziehungen“ statt. Hintergrund war der 1991 abgeschlossene deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag. Für die Aussprache waren 30 Minuten vorgesehen. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. Regierung: Mehr Einsatz für die Verbindung mit Polen Knut Abraham (CDU/CSU), Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit, betonte in seiner Rede zum Auftakt der Debatte die enge Partnerschaft zwischen Deutschland und Polen „gerade in einer Zeit der Herausforderung“. Gemeinsam mit Frankreich bilde sie im Weimarer Dreieck einen „wichtigen Pfeiler für Frieden, Freiheit, Versöhnung und Verständigung der Völker in Europa“. Abraham erinnerte aber auch an die leidvolle Geschichte des 20. Jahrhunderts: In Anbetracht der Vergangenheit sei man dankbar, dass Polen mit der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrags Deutschland die Hand gereicht habe. „Ich bin zuversichtlich, dass jetzt die Weichen für den Bau für das Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der deutschen Besatzung gestellt sind“, versicherte Abraham mit Blick auf den vor gut einem Jahr in Berlin eingerichteten Gedenkort auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper in Berlin. Hier hatte Adolf Hiltler 1939 den Überfall auf Polen ankündigte. Ein Findling markiert den Schritt auf dem Weg zu einem offiziellen Denkmal und dem geplanten Deutsch-Polnischen Haus. Abraham, der vor seiner Zeit im Bundestag drei Jahre als Diplomat in Warschau arbeitete, mahnte aber auch, Polen nicht länger als „Juniorpartner“ zu betrachten, in vielem sei das Land ein Vorbild und längst ein gleichberechtigter, gleichwertiger Partner in EU und Nato. Es brauche von deutscher Seite mehr Einsatz für die Verbindung mit Polen – etwa in Form von Verkehrsinfrastruktur wie zum Beispiel dem Ausbau der sogenannten Ostbahn. AfD: Polen macht vieles richtig Einen Meilenstein in der „schwierigen und ambivalenten“ deutsch-polnischen Geschichte nannte Dr. Alexander Wolf (AfD) den vor 35 Jahren geschlossenen deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag. Seine Fraktion begrüße es ausdrücklich, dass in einer Woche ein Verteidigungsabkommen zwischen Polen und Deutschland geschlossen werden solle. Polen verfüge über die wohl größte und schlagkräftigste Armee in der EU mit „hochmoderner Ausstattung“, lobte Wolf. Auch wirtschaftlich habe das Land „etwas aus sich gemacht“ – anders als das inzwischen „heruntergewirtschaftete Deutschland“. Deutschlands Ansehen sei auf einen Tiefpunkt gefallen, wie auch die Wahlschlappe im UN-Sicherheitsrat gezeigt habe. Deutschland war Anfang Juni mit seiner Bewerbung für einen nicht-ständigen Sitz im mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen Anfang Juni erstmals gescheitert. Polen hingegen mache dagegen vieles richtig, befand Wolf – auch in der Migrationspolitik. Zu Unrecht „zerreißen sich deutsche Leitmedien das Maul“ über die vermeintliche Fremdenfeindlichkeit Polens. SPD ist besorgt über die Grenzkontrollen Auch Johannes Schraps (SPD) erinnerte an die deutsche Verantwortung für das Leid, das Polen durch den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg erfahren habe. Vor diesem Hintergrund sei die Versöhnung der beiden Staaten „eine der ganz großen europäischen Leistungen“. Doch gute Nachbarschaft sei „kein Selbstläufer“, warnte der Sozialdemokrat. Unterschiedliche Perspektiven auf Migration, Sicherheit, Rechtstaatlichkeit oder Erinnerungspolitik gehörten zur Realität des Verhältnisses dazu zu. Umso mehr gelte es, Vertrauen nicht zu verspielen. Die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Polen sehe er deshalb „mit großer Sorge“. Illegale Migration müsse bekämpft werden, aber die dauerhaften Kontrollen erschwerten den Alltag der Menschen in den Grenzregionen und sendeten „ein Signal des Misstrauens“. Sie stünden auch im Widerspruch zum Geist des damals geschlossenen Vertrags. Grüne fordern Veröstlichung des Denkens Gegen Grenzkontrollen sprach sich auch Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) aus: „Heute wäre ein wirklich guter Tag, diese offenen Grenzen wieder zur Normalität werden zu lassen“, drängte sie. Die Kontrollen behinderten die Freundschaft, den grenzüberschreitenden Verkehr und schwächten den Binnenmarkt. Die Grünen-Politikerin warnte auch davor, die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zu einer Institution zu machen, deren Fokus allein auf der Geschichte deutscher Vertriebener liege. Das helfe nicht, die Freundschaft mit dem Nachbarland auf „sicherem Boden“ zu halten. Es beschäme sie auch, so Göring-Eckardt, wenn Polen nicht genügend in die Ukraineverhandlungen eingebunden werde. „Wir brauchen eine Veröstlichung des Denkens“, forderte die Grüne, die selbst in der ehemaligen DDR aufwuchs. Linke kritisiert Desinteresse in Deutschland Noch deutlicher in diesem Punkt wurde Janina Böttger (Die Linke). Das 35-jährige Jubiläum des Nachbarschaftsvertrag sei ein guter Anlass, die „Überheblichkeit des Westens gegenüber dem Osten“ zu beenden, so die Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt. In Deutschland werde die Wende 1989 allzu oft als deutsche Geschichte erzählt, dabei sei Polen dabei ein Vorreiter gewesen: Mit der Solidarność sei dort 1980 die erste unabhängigen Gewerkschaft im sowjetischen Machtbereich entstanden, die 1989 am „Runden Tisch“ teilweise freie Wahlen erzwang. Böttger kritisierte, dass der Blick von Deutschen nach Polen lang von Desinteresse geprägt worden sei. Doch die Gewichten verschöben sich: „Polen ist wirtschaftlich stark und geopolitisch wichtig.“ Koalition für Parlamentarische Versammlung Immer wieder drängten Abgeordnete in der Debatte dazu, die deutsch-polnischen Beziehungen aufzuwerten und den Beziehungen zu Deutschlands westlichen Nachbarn anzugleichen: So schlugen Paul Ziemiak (CDU/CSU) und Maja Wallenstein (SPD) vor, nach Vorbild der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, die sich zu Hälfte aus deutschen und französischen Abgeordneten zusammensetzt, eine Deutsch-Polnische Parlamentarische Versammlung zu schaffen. Nicht nur beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur oder in der Verteidigungspolitik brauche es Fortschritte, wie sie die Bundesregierung vorbereite, auch bei der Zusammenarbeit der Parlamente. So ließen sich die deutsch-polnischen Beziehungen vertiefen, argumentierte Ziemiak. Und Wallenstein, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Kitas, Schulen, Feuerwehren und Polizeien lobte, bekräftigte: „Wenn wir das noch in dieser Legislatur angehen, können wir gemeinsam noch viel mehr machen.“ (sas/10.06.2026)
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Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen
Das Parlament hat am Mittwoch, 10. Juni 2026, erstmals über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter debattiert. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“ (21/4290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die 30-minütige Debatte den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Federführend soll der Rechtsausschuss sein. Darüber hinaus beriet das Parlament über die Sicherheit in Fußballstadien sowie den Erhalt der Fankultur auf Grundlage eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/5826(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den Innenausschuss überwiesen. In den Sportausschuss überwiesen wurde zudem ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ (21/4293(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Grünen Die Abgeordneten fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen in Paragraf 53 der Strafprozessordnung vor. „Wo wegen möglicher Zeugnispflicht kein Vertrauen aufgebaut werden kann, kann keine erfolgreiche soziale Arbeit geleistet werden“, schreibt die Fraktion zur Begründung und verweist auf eine aktuelle Debatte zu dem Thema rund um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mit ihrem Antrag zu Fan-Rechten wird die Bundesregierung aufgefordert, demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen, sicherzustellen sowie Fans, Faninitiativen und besonders Kinder und Jugendliche aktiv in demokratische Prozesse innerhalb von Vereinen, Verbänden und sportpolitischen Entscheidungen einzubinden. Zudem verlangen die Grünen, Fanprojekte und Fanhilfen nachhaltig zu stärken und die bundesweite Finanzierung der Fanprojekte dauerhaft und verlässlich zu sichern. Die bestehenden Strukturen wie die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) sollten in ihrer Personal- und Fachkapazität deutlich ausgebaut und zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Fanhilfen, Beratung, sozialpädagogische Arbeit und Präventionsangebote bereitgestellt werden. Antrag der Linken Nach Auffassung der Linksfraktion wird vonseiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der Politik die demokratische Partizipation und soziale Teilhabe im Fußball-Sport oft nur unzureichend wahrgenommen. Fußballfans und vor allem Ultras würden nicht als Partner für einen für alle Beteiligten fruchtbaren Dialog gesehen, die ein spezifisches Wissen in die Debatte einbringen könnten, sondern in erster Linie als ordnungspolitisches Problem, dem vor allem mit Repression, Überwachung und nicht zuletzt auch Gewalt begegnet werden müsse, heißt es in dem Antrag. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Bereich Fußball und Fankultur ein deutliches Zeichen der Deeskalation zu setzen. So solle die Regierung einen Gesetzentwurf für eine grundsätzliche Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts gemäß Paragraf 13 vorlegen, der sicherstellt, dass die Namen von Fußballfans nur dann gespeichert werden, wenn sie wegen einer Gewalttat verurteilt wurden. Gegen Kollektivstrafen und präventive Stadionverbote Zudem verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Länderpolizeien Maßnahmen ergreifen, die gemeinsam mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Wirksamkeit von bundesweiten Stadionverboten auch hinsichtlich der Verdrängung von Gewaltstraftaten in das räumliche Umfeld und zu Grundrechtswirkungen solcher Verbote evaluiert. Geltende Gesetze und Vorschriften sollten mit dem Ziel überprüft werden, gemäß dem Rechtsgrundsatz „nulla poena sine culpa“ Kollektivstrafen und Bestrafungen ohne Verurteilung, also etwa präventive Stadionverbote oder kollektive Betretungsverbote, wie sie im Kontext von Fußballspielen immer wieder vorkämen, zukünftig auszuschließen. Zudem solle eine gleichberechtigte Einbeziehung der beteiligten Vereine in die Entscheidung über sogenannte Hochrisikospiele und damit verbunden dem Ausmaß der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung eingeführt werden. (mis/scr/ste/10.06.2026)
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Parlament berät Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 (21/6000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Mittwoch, 10. Juni 2026, beraten. An die zehnminütige Einführung durch die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) schloss sich eine 60-minütige Debatte an. Der Bericht wurde am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Für die Vorsitzende des Petitionsausschusses Dr- Hülya Düber (CDU/CSU) ist der „deutliche Anstieg“ der an den Ausschuss gerichteten Petitionen um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein Beleg dafür, „dass sich viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin an den Bundestag wenden, wenn sie Kritik äußern, Entscheidungen hinterfragen oder Verbesserungen anregen wollen“. Hinter jeder Petition stehe ein Mensch, der darauf vertraut, dass sein Anliegen gehört, geprüft und vor allem ernstgenommen werde. „Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft dieses Jahresberichts“, sagte Düber während der Debatte. AfD: Petitionen können Volksabstimmung nicht ersetzen Manfred Schiller (AfD) führte Beispiele an, bei denen auch durch den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter der Ausschussdienstes, einzelnen Petenten bei ihren Auseinandersetzungen mit Behörden tatsächlich geholfen worden sei, „ohne kostspielige Gerichtsverfahren“. Bei politischen Anliegen, die auf eine Änderung des Regierungshandeln abzielen, müsse er aber feststellen: „Petitionen können Volksinitiativen und Volksabstimmungen nicht ersetzen.“ Da die Koalitionspartner immer abgestimmt votierten, habe keine politische Petition Erfolg, die nicht im gemeinsamen Interesse der Koalition liegt. Nur mit Volksabstimmungen ließen sich politische Anliegen auch gegen die amtierende Koalition durchsetzen, sagte Schiller. SPD: Starkes Zeichen für echte Beteiligung David Mandrella (SPD) sah in dem Anstieg der Petitionen ein „starkes Zeichen für Demokratie, ein starkes Zeichen für echte Bürgerbeteiligung und ein starkes Zeichen für Petitionen“. Der Erfolg einer Petition, so Mandrella, hänge nicht nur von der konkreten Umsetzung oder einer Gesetzesänderung ab. Alle Gesetze würden von der Bevölkerung mitgeprägt. Politische Mehrheiten entstünden nicht im Vakuum. „Sie entstehen, weil Menschen sich einmischen, Interessen formulieren und Unterstützungen sammeln.“ Anders gesagt: „Mehrheiten entstehen, weil Menschen Petitionen einreichen“, so der SPD-Abgeordnete. Für das Adressieren eines Anliegens gebe es daher kein geeigneteres Mittel als das Instrument der Petition. Grüne: Ortstermine helfen Im Mittelpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses stehe das Bemühen, „ganz konkrete Lösungen für ganz konkrete Probleme zu finden“, sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). „Das schaffen wir immer wieder und darüber bin ich sehr froh“, fügte sie hinzu. Viele Mitglieder des Petitionsausschusses würden die Erkenntnisse aus der Arbeit dieses Ausschusses in anderen Ausschüssen und in ihrer politischen Arbeit „fruchtbar machen können“. Rüffer sprach von einem Gefühl der Wirksamkeit, weil man tatsächlich etwas verändern könne. Die Grünenabgeordnete verwies auf Instrumente des Petitionsausschusses, die andere Ausschüsse nicht hätten. Bei einem Ortstermin in Ehlingen im Ahrtal habe man sich die Sorgen der Bürger und Kommunalpolitiker zum Hochwasserschutz angehört und stehe nun im Wort, für Abhilfe zu sorgen. Linke: Menge der Petitionen in den 2000ern deutlich höher Ina Latendorf (Die Linke) relativierte den Anstieg der Petitionen insoweit, dass sie das Jahr 2024 mit nur 9.260 Petitionen als absoluten Tiefstand bezeichnete. Auch jetzt würden noch 10.000 Bürger weniger pro Jahr an den Ausschuss schreiben – im Vergleich zu den 1990er und den 2000er Jahren, sagte sie. An fehlenden Sorgen und Nöten liege das sicherlich nicht, so die Linken-Abgeordnete. Das zeige auch der enorme Zulauf bei den privaten Petitionsplattformen. Zwar werde immer wieder darauf hingewiesen, dass nur der Petitionsausschuss eine Gesetzgebung wirksam anstoßen könne. Tatsächlich seien aber 2025 nur 5,7 Prozent der Petitionen mit einem Erwägungs- oder Berücksichtigungsbeschluss verabschiedet worden, der die Bundesregierung zum Handeln auffordert. Selbst in solchen Fällen komme aber oft lediglich ein Schreiben der Bundesregierung als Antwort, dass das entsprechende Ministerium keinen Handlungsbedarf sehe. CDU/CSU: Parteibücher werden hintenangestellt Im Petitionsausschuss werde oft Tacheles gesprochen, sagte Nicklas Kappe (CDU/CSU). Parteibücher würden hintenangestellt, wenn es darum gehe, sich um die Anliegen der Petenten zu kümmern. „Dieses Gremium ist mehr als nur ein parlamentarisches Zusammenkommen. Dieses Gremium ist der Seismograf der Stimmung in diesem Land“, befand er. Der Petitionsausschuss sei die direkte Verbindung der Bürger „mit diesem hohen Hause“. Darauf, so Kappe, könne man stolz sein. Petitionsbericht 2025 Im Jahr 2025 sind 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2024 um 3.139 Petitionen (34 Prozent) angestiegen. Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1.606). 1.581 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrafen 1.571 Petitionen. Der Bundestag wird den Tätigkeitsbericht am Mittwochnachmittag beraten. Laut dem Bericht ergibt sich bei 249 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 50 Zuschriften. 5.807 und damit deutlich mehr als ein Drittel aller Petitionen seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über das Petitionsportal im Internet, eingegangen. „Mit derzeit etwa 5,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Öffentliche Beratung von zehn Petitionen Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 297.996 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2024: 179.742), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2025 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 511.965 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2024: 722.639). 2025 seien mit 652 Petitionen fast 58 Prozent mehr Eingaben im Internet veröffentlicht worden als im Vorjahr (413 Petitionen), heißt es weiter. Zehn der im Berichtsjahr veröffentlichten Petitionen seien dabei mehr als 30.000-mal mitgezeichnet worden und hätten damit das erforderliche Quorum für eine öffentliche Beratung der Eingabe erreicht. Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 69 Prozent auch im Jahr 2025 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2025 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 378 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. (hau/10.06.2026)
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Experten befürworten effektivere Nutzung von Daten aus Medizinregistern
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch 13 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titel "Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke" (21/1749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen" (21/2229(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung wird von Experten grundsätzlich als wichtige Weichenstellung für eine bessere Datennutzung begrüßt. Allerdings sehen Gesundheits- und Datenschutzexperten noch Änderungs- und Präzisierungsbedarf, um etwa den Datenschutz auszubauen oder Daten sinnvoller strukturieren zu können. "Regelungen zum Datenschutz mangelhaft" Nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen zum Datenschutz mangelhaft. Bestehende Defizite würden verstärkt. Der Jurist sieht in der Vorlage zahlreiche Mängel, die behoben werden müssten. So gingen die erlaubten Zwecke der Datennutzung weit über die Forschung hinaus und erstreckten sich auf operative Zwecke mit einem hohen Missbrauchsrisiko, ohne dass hinreichende Sicherungsvorkehrungen vorgesehen seien. Es fehle auch an Schutzvorkehrungen für die Nutzung der Krankenversicherungsnummer. Zudem sei keine Evaluierung und Befristung des Gesetzes vorgesehen. Der Entwurf verstoße in vielerlei Hinsicht gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) sowie grundsätzlicher gegen das europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Datenschutz. "Fokus auf seltene Erkrankungen legen" Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte aber einen stärkeren Fokus auf seltene Erkrankungen. Diese sollten im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und benannt werden. Für die mehr als vier Millionen Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland seien Register von herausragender Bedeutung. Aufgrund geringer Patientenzahlen und begrenzter Evidenz aus klinischen Studien seien die Register häufig die wichtigste Datengrundlage für die Forschung und die Weiterentwicklung der Versorgung. Die Stiftung schlug vor, die Möglichkeiten der Datenverknüpfung auszubauen, um Diagnostik und Forschung zu stärken. Zudem dürften kleine Register, die sich mit seltenen Erkrankungen beschäftigten, nicht benachteiligt werden. "Nötig ist eine bessere Datenqualität" Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen ersten Schritt zum Ausbau der Forschungsdateninfrastruktur. Das reiche jedoch nicht aus, um die Qualität und Nutzbarkeit der in den Medizinregistern erhobenen Daten zu verbessern. Nötig sei eine bessere Datenqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse bereits beim Aufsetzen eines Medizinregisters die mit den Daten zu beantwortende Versorgungs- oder Forschungsfrage einbezogen werden. Eine Sprecherin des G-BA sagte in der Anhörung, wichtig seien vollständige Datensätze. Von dem jetzigen Entwurf gehe eine zu geringe Steuerungswirkung aus. "Kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren" Eine Sprecherin der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sagte in der Anhörung, die geplante Datenverknüpfung und Qualitätsverbesserung sei zu begrüßen. Allerdings gebe es kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren. Hier seien mehr Anreize nötig, damit mehr Register das Verfahren durchlaufen. Sie forderte eine finanzielle Absicherung, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds. Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom sollte die Qualifizierung praxistauglicher gestaltet werden. Statt auf aufwendige Einzelfallprüfungen zu setzen, sollte das Qualifizierungsverfahren stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden. Der Entwurf setze auf individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Ein solches Modell sei jedoch kaum skalierbar, führe absehbar zu erheblichen Rückstaus und verzögere damit Forschungsprozesse und Innovationen. "Dem Grundsatz der Datenminimierung folgen" Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren, interoperableren und langfristig anschlussfähigen Medizinregisterlandschaft. Kritisch seien jedoch einzelne datenschutzrechtliche Ausgestaltungen. Dies betreffe insbesondere Regelungen, die faktisch zu einer Verarbeitung identifizierender Klardaten innerhalb der Medizinregister führen könnten. Hier bestehe die Gefahr, dass die datenschutzrechtlich gebotene Trennung zwischen behandelnder Gesundheitseinrichtung und Registerebene abgeschwächt werde. Aus Sicht der BÄK sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen. "Vorhandene Register vollständig erfassen" Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regte einige Ergänzungen an. Die angestrebte Transparenz sei nur zu erreichen, wenn die vorhandenen Register vollständig erfasst würden. Eine Registrierungspflicht für Registerbetreiber sei aber nicht vorgesehen. Zudem sollten zur Qualifizierung eines Registers die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und ein angemessenes Datenschutzniveau überprüft werden. Der Verband wies zudem darauf hin, dass die Krankenkassen derzeit keine personenbezogenen Daten aus dem Implantateregister bekommen. Dies wäre sinnvoll, um Versicherte bei Behandlungsfehlern und fehlerhaften Medizinprodukten zu unterstützen. (pk/10.06.2026)
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Disput zu gescheiterter Kandidatur Deutschlands für VN-Sicherheitsrat
Die gescheiterte deutsche Bewerbung um einen nichtständigen Sitz für Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hatte ein Nachspiel im Bundestag. In einer auf Antrag der AfD-Fraktion anberaumten Aktuellen Stunde warf diese am Mittwoch, 10. Juni 2026, der Bundesregierung außenpolitisches Versagen vor. Kritische Stimmen, auch bei den zusammen mit der CDU/CSU regierenden Sozialdemokraten, kamen darüber hinaus von der linken Seite des Hauses an Deutschlands völkerrechtlichen Positionen gerade mit Blick auf die USA und Israel. AfD: Außenpolitisch allenfalls Kreisliga Markus Frohnmaier (AfD) konstatierte: „Deutschland ist durchgefallen, verdrängt von den neuen Großmächten Portugal und Österreich“. Deutschland sei anders als der Kanzler und der Außenminister behaupten würden, nicht wieder zurück auf der internationalen Bühne, sondern außenpolitisch allenfalls „Kreisliga“. Für das Scheitern machte Frohnmaier unter anderem eine „unbedingte Ukraine-Hörigkeit“ verantwortlich, die nicht überall auf der Welt gut ankomme. Deutschland sei einer der größten Geber bei der Finanzierung der VN. Es werde aber nicht mehr als „ehrlicher Makler“ wahrgenommen, sondern sei „nur noch ein offener Tresor für den Rest der Welt“. Staatsminister: Kein Weltuntergang Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von einer „herben Enttäuschung“ bei der Wahl in der Generalversammlung. Das Scheitern der deutschen Kandidatur sei aber auch kein „Weltuntergang“ und erst recht kein Grund, nun das deutsche Engagement in den VN zu reduzieren. Deutschland sei etwa in puncto Ukrainehilfe und Sicherheit Israels deutlich „positionierter“ als seine Mitbewerber Österreich und Portugal gewesen, es gebe hier aber auch kein Anlass, sich zu „verbiegen“. Viele VN-Mitglieder hätten zudem nicht verstanden, warum Deutschland gegen zwei enge Partner wie Portugal und Österreich und noch dazu spät ins Rennen gegangen sei. Markus Koob (CDU/CSU) argumentierte ähnlich und betonte in seiner Rede, das Wahlergebnis sei kein Urteil über Deutschlands globales Engagement. Grüne: Deutschland ist nicht glaubwürdig aufgetreten Auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach davon, dass es nicht der „allerklügste Move“ gewesen sei, gegen diese beiden Länder anzutreten. Nicht hilfreich sei es außerdem gewesen, „das Völkerrecht nur dann anzusprechen, wenn es bequem ist“. So trete man nicht glaubwürdig für Menschenrechte und die regelbasierte Ordnung ein. Brugger monierte Kürzungen im Haushalt, statt mehr in internationale Partnerschaften zu investieren. Der beste Schutz in einer „rauen und unberechenbaren Welt“ sei es, viele Partner zu haben. „Aber dafür muss man selbst ein verlässlicher Freund sein, wenn andere uns brauchen.“ SPD: Nicht in die Schmollecke zurückziehen Derya Türk-Nachbaur (SPD) kündigte an, dass sich Deutschland nach der „herben Niederlage“ nicht „in die Schmollecke“ zurückziehen, sondern im internationalen Engagement verlässlich bleiben werde. Zur Fehleranalyse gehöre, dass man das Völkerrecht nicht relativieren sollte. „Dort, wo mehr Klarheit gefordert gewesen wäre, waren wir manchmal nicht klar genug.“ Wer auf der Weltbühne gehört werden wolle, müsse unbequeme Wahrheiten auch dann aussprechen, wenn sie starke Partner beträfen. Linke: Deutschland vertrat Doppelstandards beim Völkerrecht Lea Reisner (Die Linke) befand, dass die Bundesregierung eine Quittung bekommen habe: „Die Welt hat sich Deutschland angeschaut und Nein gesagt.“ Reisner nannte die Aufrüstung Deutschlands und „Doppelstandards“ beim Völkerrecht mit Blick auf Israel und die USA. „Völkerrecht gilt entweder universell, oder es ist nichts wert.“ Die Welt habe gespürt, „dass Deutschland seine politische und wirtschaftliche Macht eben nicht im Interesse der internationalen Gemeinschaft nutzt.“ (ahe/10.06.2026)
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Fragestunde am 10. Juni
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 10. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 22 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 18 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte fünf Fragen beantworten. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Jeweils zwei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundeskanzleramt waren bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau beim Bundesjustizministerium, welche Reformen im Bereich des Strafvollzugs vorgesehen sind, um Rückfallquoten zu senken und Resozialisierung zu stärken. Die hessische Abgeordnete Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesinnenministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Beteiligungen ihrer Mitglieder an Investmentfonds, Großbanken und Vermögensverwaltern wie BlackRock hat, die „als private Gläubiger knapp 18 Prozent der Auslandsschulden der Ukraine halten“. Düring wollte wissen, wie die Bundesregierung „die möglicherweise daraus entstehenden Interessenkonflikte der jeweiligen Regierungsmitglieder“ bewertet. Die bayerische Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) wollte vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, in welchem Gesetzespaket die Bundesregierung die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie plant und auf Basis welcher Zahlen der Bedarf sowie die Anzahl der Kassensitze bestimmt wird. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/10.06.2026)
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Tourismuswirtschaft verlangt Stärkung der Kommunalfinanzen
Vertreter der Tourismuswirtschaft haben eine nachhaltige Stärkung der Finanzkraft von Städten und Gemeinden gefordert, um den Tourismus als zentralen Wirtschaftsfaktor, insbesondere für den Mittelstand und die strukturschwachen Regionen zu stärken. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 10. Juni 2026, zum Thema „Tourismusförderung und -finanzierung“ unter Leitung der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) erklärte Brigitte Goertz-Meissner vom Deutschen Heilbäderverband, der Gesundheitsstourismus boome. Der Anteil junger Patienten wachse. Aufgrund der monatelangen pandemiebedingten Zwangsschließungen der Thermalbäder in kommunaler Trägerschaft würden die meist kleinen Kommunen jedoch finanziell „mit dem Rücken an der Wand“ stehen. Es habe in diesen Fällen keine Ausfallentschädigung seitens des Bundes gegeben. Die Bäder seien auf rund 500.000 Euro an monatlicher Kosten „sitzen geblieben“. Solche Summen seien von den kleinen Kommunen kaum mehr zu kompensieren, so dass Zukunftsinvestitionen kaum noch möglich seien. „Die Schließung einer Therme bedeutet eine enorme existenzbedrohende Situation für die Hotellerie, Gastronomie und sonstige lokale Tourismusbetriebe nicht nur in den Kurorten, sondern in der gesamten Region“, verdeutlichte Goertz-Meissner. Wenn eine Therme wegfalle, breche die kommunale Wertschöpfungskette zusammen. Finanzlage der Kommunen Auch andere Sachverständige machten in ihren Stellungnahmen die massiv verschlechterte Finanzlage der Kommunen zum Thema. Dr. Michael Braun vom Tourismusverband Ostbayern erklärte, die Kommunen als zentrale Träger der touristischen Infrastruktur würden unter erheblichem finanziellen Druck stehen. Die kommunalen Haushalte seien strukturell überlastet. Das Defizit habe 2025 31,9 Milliarden Euro betragen und dazu geführt, dass viele Kommunen an ihre Handlungsgrenzen gestoßen seien. Braun forderte dringend eine Aufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Mit den Fördermitteln würden unter anderem touristische Infrastrukturen wie Radwege und Freizeiteinrichtungen unterstützt. Darüber hinaus gefördert würden Investitionen in Betriebe des Gastgewerbes sowie der Freizeitwirtschaft. Rund 20 Prozent der GRW-Mittel würden direkt in touristische Projekte fließen. Trotz dieser hohen wirtschaftlichen Hebelwirkung sei die GRW-Förderung innerhalb von nur zwei Jahren um insgesamt 40 Millionen Euro gekürzt worden. Und die anhaltende Inflation schmälere die reale Wirkung der Fördermittel zusätzlich. „Kommunen brauchen Förderung“ Für eine Aufstockung der GRW-Mittel von 640 Millionen auf mindestens eine Milliarde Euro und einen höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen sprach sich auch Dr. Catrin Homp vom Tourismusverband Schleswig-Holstein aus. „Kommunen brauchen Förderung“, sagte Homp. Städte und Gemeinden würden einen Großteil der touristischen Infrastruktur und Angebote schaffen und unterhalten. Kommunen würden unter anderem in Straßen, Bahnhöfe, Promenaden, Gärten und Parks, Wander- und Radwege, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Museen oder Veranstaltungsorte investieren sowie für attraktive Innenstädte sowie gepflegte Landschaften sorgen. Homp verlangte neben Bürokratieabbau und steuerlichen Entlastungen insbesondere zielgerichtete Investitionsförderungen für Mittelstand und den Tourismus. „Der anhaltende Substanzverlust der deutschen Wirtschaft zeigt deutlich, dass private Investitionen zunehmend ausblieben“, warnte Homp. Das Münchener Modell Über eine andere Form der Tourismusfinanzierung, das sogenannte „Münchener Modell“, berichtete Michael Höflich von der Tourismus Initiative München (TIM). Kern des Modells sei ein gemeinsamer Tourismusfonds, in den sowohl die Landeshauptstadt München als auch TIM jeweils identische Beträge einzahlen würden. Über die Verwendung der Mittel entscheide eine gemeinsame Tourismuskommission, die sich aus Vertretern des Münchner Stadtrats sowie des TIM-Vorstands zusammensetze. Das Münchener Modell sei aber nicht nur ein Finanzierungsmodell, sondern zugleich ein institutionalisiertes Kooperationsmodell für gemeinsames Destinationsmanagement. Höflich sagte, ein solches Modell wie in München könne sicher auch auf kleine oder mittelgroße Destinationen übertragen werden. (hle/10.06.2026)
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Dobrindt: Migrationspolitik geordnet und Bevölkerungsschutz befördert
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Bilanz seiner gut einjährigen Tätigkeit im Amt so zusammengefasst, dass eine neue Ordnung mit der Migrationspolitik geschaffen worden sei, dass ein Schwerpunkt in der Sicherheitspolitik gesetzt wurde und dass ein neues Bewusstsein für den Bevölkerungsschutz befördert wurde. Dies seien die zentralen Themen seines Hauses gewesen, unterstrich der Minister am Mittwoch, 10. Juni 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Gleichwohl habe sein Ministerium noch eine große Menge an Aufgaben vor sich. Im Sicherheitsbereich sprach Dobrindt das Bundespolizeigesetz an, das man noch vor der Sommerpause abschließen wolle. „Wir haben aus der Migrationswelle eine Migrationswende gemacht“, fasste der Minister die Anfänger seiner Amtszeit zusammen. Rainer: Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt Neben dem Bundesinnenminister stellte sich auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU), den Fragen der Abgeordneten. „Vertrauen zurückgewinnen, Hilfe stärken, Ernährung sichern“ – mit diesen Zielen sei er vor gut einem Jahr gestartet, sagte Rainer und zog das Fazit, auf einem guten Weg zu sein und viel erreicht zu haben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbetriebe sei gestärkt worden, auch durch die vollständige Agrardiesel-Rückerstattung. Auf hohe Energie- und Düngemittelpreise habe man schnell und zielgerichtet reagiert. Mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank sei ein 200-Millionen-Euro-Liquiditätshilfeprogramm für Akutkrisen auf den Weg gebracht worden. Mit der Agrarexportstrategie sei die Grundlage geschaffen worden, um Märkte zu neu erschließen oder wiederzueröffnen. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln seien spürbare Fortschritte erzielt worden. Auch beim Schutz der Weidetierhaltung habe man geliefert, so der Minister: „Wer hätte gedacht, dass der Wolf sich nach einem Jahr Regierungszeit im Jagdrecht befindet?“ Bürokratieabbau und Heimatstrategie Unverzichtbar bleibe für ihn der Bürokratieabbau, für den im Ministerium eine Stabsstelle eingerichtet worden sei. „Wir verhindern vor allem, dass neue Bürokratie-Monster entstehen, so wie zum Beispiel bei der EU-Entwaldungsverordnung.“ Bürokratieabbau bleibe weiter ganz oben auf der Agenda. Manche Vorgaben würden aber benötigt, denn „Made in Germany“ sei auch Qualitätssiegel, mit dem gewisse Standards einhergingen. Nicht gebraucht werde hingegen die zweite und dritte Statistik für das gleiche Thema. Aktuell werde an einem „Bürokratie-Rückbaupaket 2026“ gearbeitet, in dem verschiedene Maßnahmen mit Entlastungspotenzial gebündelt würden. Zudem werde er in den nächsten Tagen eine „Heimatstrategie“ vorstellen, und auch das Düngerecht müsse“ praxistauglich und möglichst bürokratiearm“ neu geordnet werden. Schließlich müsse die Ernährungs- und Versorgungssicherheit in Deutschland zeitgemäß gestaltet werden, betonte Rainer. Pakt für den Bevölkerungsschutz Nach dem Bevölkerungsschutz erkundigte sich Daniel Baldy (SPD). Dobrindt sagte, der Pakt für Bevölkerungsschutz sehe vor, zehn Milliarden Euro bis 2029 dafür zu ermöglichen. Hinzu kämen weitere drei Milliarden Euro für ein Bauprogramm des Technischen Hilfswerks (THW), um Immobilien des THW zu erneuern, sowohl für haupt- als auch für ehrenamtliche Mitarbeiter. Dies finde zusammen mit den Ländern statt. Mit dem Selbstschutz sei man dabei, die Bevölkerung auf die zivile Verteidigung vorzubereiten. In diesem Zusammenhang würden auch Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern geführt. Der Pakt für den Bevölkerungsschutz beschäftigte auch den CDU-Abgeordneten Sebastian Schmidt. Im Bevölkerungsschutz gebe es noch eine Reihe von Aufgaben zusammen mit Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten. Er solle neu aufgestellt werden im Bereich der Technik und der Fahrzeuge, sagte der Minister. Mehr als tausend Fahrzeuge würden für Rettungsdienste neu angeschafft. Erreicht werden solle auch ein einheitliches Ausbildungsmanagement. Ein modernes Warnsystem zeichne sich durch digitale Verfügbarkeit aus und weise etwa den Weg in die Schutzräume. EU-Asylsystem, Schutzstatus von Syrern, Taliban Ferat Koçak (Die Linke) thematisierte Gerichtsurteile zum EU-Aufenthaltsrecht und fragte den Minister nach Konsequenzen. Der Minister sagte, die Urteile bezögen sich auf altes Recht, mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sei neues Recht geschaffen worden. „Man hat kein freies Wahlrecht in Europa, wo man Leistungen beanspruchen kann“, betonte Dobrindt. Das für den Aufenthalt zuständige Land sei auch für die Leistungen zuständig. Wenn es sich um einen „Dublin-Fall“ handele, sei der Asylbewerber aufgefordert, in dieses Land zu gehen, in dem er Anspruch auf Leistungen habe: „Wir bringen Ordnung in die Migration.“ Der AfD-Abgeordnete Dr. Gottfried Curio erkundigte sich beim Innenminister nach dem Schutzstatus von Syrern in Deutschland. Dieser werde überprüft, sagte Dobrindt und benannte drei Gruppen: Straftäter, die schnellstens zurückgeführt werden, Asylbewerber ohne Perspektive und Integrierte mit einer Perspektive für einen Aufenthalt. Man sei dabei, festzustellen, wer in Deutschland ausreisepflichtig ist. Straftäter würden zuerst zurückgeführt. Die Kontakte zu den afghanischen Taliban sprach Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) an. Das Europaparlament habe vor einer „Legitimierung des Terrorregimes“ gewarnt. „Wir haben Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen und ihr Perspektive in ihrem Heimatland finden müssen“, entgegnete der Minister. Wer in Deutschland schwere Straftaten begangen habe, müsse die Heimreise nach Afghanistan antreten. „Technische Beamte“ unterstützten dabei, afghanische Straftäter zurückzubringen. Trinkwasserqualität und Energy Drinks Polats Fraktionskollege Karl Bär erkundigte sich beim Landwirtschaftsminister nach der Trinkwasserqualität. In Niederbayern seien überhöhte Nitratwerte gemessen worden. Bär wollte wissen, was Rainer unternimmt, damit genügend sauberes Wasser zur Verfügung steht. Der Minister sagte, die Dinge müssten neu organisiert werden, zunächst müsse Rechtssicherheit herbeigeführt werden. Zugleich wies er zurück, dass alle Landwirte Verursacher für Einträge in das Grundwasser seien. In den letzten Jahren seien mehr als 50 Wirkstoffe in der EU nicht mehr zugelassen worden. Die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sei ihm wichtig, eine gute Trinkwasserversorgung solle beibehalten werden, unterstrich Rainer. Svenja Stadler (SPD) wollte wissen, ob ein Verbot von Energy Drinks für Kinder und Jugendliche angedacht sei. „Wir legen großen Wert auf regionale Verpflegung“, sagte der Minister und verwies auf die regionale, saisonale und wenn möglich biologische Gemeinschaftsverpflegung von jährlich 16 Millionen Menschen, darunter sechs Millionen Jugendlichen. Zur Frage nach den Energy Drinks nannte er eine Studie, wonach übermäßiger Genuss nicht schädlich sei. Ein Verbot stehe aktuell nicht zur Debatte. Gebührenordnung für Tierärzte Die Gebührenordnung für Tierärzte interessierte Ina Latendorf (Die Linke). Einerseits sollten Tierärzte gut entlohnt werden, andererseits sollten es sich die Landwirte auch leisten können, Tierärzte zu beauftragen. Auch Tierheime litten unter hohen Tierarztkosten. Die Linke habe vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer für Tierarztkosten wie in der Humanmedizin zu streichen. Rainer räumte ein, dass die Tierarztkosten auf einem „enorm hohen Level“ seien. Das Ergebnis der Evaluierung der Gebührenordnung werde Ende 2026 vorliegen. Die Zuständigkeit für eine Steuersenkung liege beim Finanzminister: „Ich habe nichts gegen eine Senkung.“ Für die Tierheime seien die Länder zuständig. Bürokratieabbau als ständiger Prozess Benedikt Büdenbender (CDU/CSU) griff das Thema Bürokratieabbau auf. Seine Stabsstelle arbeite mit Hochdruck, man sei in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, um Bürokratie abzubauen. So müsse der Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft vom nächsten Jahr an nur noch einmal jährlich gemeldet werden. Ein Bürokratieabbaugesetz sollte es nach seiner Auffassung jedes Jahr geben, betonte der Minister. Die Bürokratie und die damit verbundenen Kosten für die Landwirte sprach auch Dr. Michael Blos (AfD) an. Den „großen Wurf“, den er in seiner Frage anführte, gebe es nicht, erwiderte Minister Rainer. Bürokratieabbau sei ein ständiger Prozess, die Bürokratie sein in Jahrzehnten entstanden. (vom/10.06.2026)
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Fachgespräch zu beruflicher Bildung und Qualifizierung im Wandel
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich am Mittwoch, 10. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung dem Thema „Heute und morgen: Berufliche Bildung und Qualifizierung im Wandel“ gewidmet. Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der Bildungspolitik. Die 38 Mitglieder des Gremiums beschäftigen sich mit darüber hinaus mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (10.06.2026)
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Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie umstritten
Bei der durch die Bundesregierung geplanten Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es nach Ansicht von Experten Nachbesserungsbedarf. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 10. Juni 2026, deutlich. „Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Darin ist unter anderem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur geplant. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Die zu der Anhörung geladenen Expertinnen und Experten begrüßten grundsätzlich die Schaffung eines Rechts auf Reparatur. Gleichzeitig wurden Rechtsunsicherheiten und fehlende Konkretisierungen etwa bei der Frage nach der Angemessenheit von Reparaturpreisen und der Dauer von Reparaturen moniert. "Unklarheit bei der Reparaturverpflichtung" Dr. Christian Bereska vom Deutschen Anwaltverein bemängelte unter anderem, dass der in Paragraf 434 Absatz 3 BGB eingeführte Begriff der Reparierbarkeit nicht näher definiert sei. An den Punkt, an dem es um den gesetzlichen Anspruch gegen Hersteller gehe, gebe es lediglich einen Verweis auf die EU-Ökodesign-Richtlinie. „Da besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, die beseitigt werden sollte“, sagte er. Bereska kritisierte auch eine Unklarheit bei der Reparaturverpflichtung. Im Paragrafen 479a BGB sei der Anspruch gegen den Hersteller im Falle einer abgelaufenen Gewährleistungsfrist geregelt. Dort finde sich ein Anwendungsverweis auf eine europäische Richtlinie, was für Nicht-Juristen völlig unverständlich sei. Erweiterte Herstellerverantwortung gefordert Keo Sasha Glawion Rigorth von der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sich für die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus mit Ökomodulation aus, um Reparatur zu fördern. Damit der Bonus nicht zu Lasten der Staatskasse geht, müsse das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung nach französischem Vorbild herangezogen werden, sagte sie. Dadurch werde verdeutlicht, dass Hersteller durch eine Abgabe Verantwortung für die Folgen der von ihnen produzierten Waren auf Mensch und Umwelt zu tragen haben. Glawion Rigorth äußerte sich auch zur Frage der Angemessenheit. Das teuerste Ersatzteil dürfe maximal 30 Prozent des Preises des ursprünglichen Teils kosten, sagte sie. Als Höchstlieferfrist für Ersatzteile sah sie fünf Tage als ausreichend an. Risiken für Wirtschaftsstandort Deutschland befürchtet Von einem „Gold-Plating“ der Bundesregierung sprach Julian Kulaga von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Eine mögliche Ausweitung des Mängelgewährleistungsrechts im Business to Business-Bereich über die Vorgaben der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie hinaus gehe zulasten des Wirtschafts- und Rechtsstandorts Deutschland und wirke sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen gewerblichen Wirtschaft aus, sagte er. Wirtschaftliche Risiken gebe es zudem durch nicht kostendeckende Reparaturentgelte. Die Richtlinie definiere ein „angemessenes Entgelt“ aus Verbrauchersicht, so der DIHK-Vertreter, nicht aus Unternehmenssicht. Unternehmen könnten damit verpflichtet sein, Reparaturen zu Preisen durchführen zu müssen, die unter den tatsächlichen Kosten liegen. Einführung bußgeldbewehrter Sanktionen gefordert Katrin Meyer vom Verein Runder Tisch Reparatur bemängelte ebenfalls die fehlenden Konkretisierungen bei der Angemessenheit von Reparaturentgelten, Ersatzteilpreisen und der Reparaturdauer. „Wir wünschen uns eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die klar macht, was Angemessenheit in diesen Zusammenhang konkret bedeutet“, sagte Meyer. Im Idealfall, so fügte sie hinzu, gebe es eine europäische Lösung, um eine harmonisierte Auslegung zu erreichen. Die Vertreterin des Vereins Runder Tisch Reparatur plädierte zudem für die Einführung bußgeldbewehrter Sanktionen für Verstöße gegen Herstellerpflichten bei der Reparaturverpflichtung, der Pflicht zur Ersatzteilbereitstellung und dem Verbot reparaturverhindernder Techniken. Diese seien als Ordnungswidrigkeiten zu qualifizieren und mit wirkungsvollen Geldbußen zu belegen. Außerdem müsse die Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen bei Drittstaaten-Anbietern klar geregelt werden. Konstruktion "unnötig kompliziert" Die Konstruktion der Reparaturpflicht des Herstellers als „durch Rechtsgeschäft begründetes gesetzliches Schuldverhältnis“ sei zwar richtlinienkonform „aber unnötig kompliziert“, sagte Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth. Sinnvoll sei stattdessen die Anordnung eines Kontrahierungszwangs, aus dem der Verbraucher zugleich mit der Erzwingung eines Vertragsschlusses im Wege der sogenannten Herstellungstheorie unmittelbar vorgehen kann. Das sei kein reiner Professorenstreit, so Schmidt-Kessel. Das sehe man daran, dass sich der Regierungsentwurf gehindert sehe, für das entstehende gesetzliche Schuldverhältnis ein Rücktrittsrecht anzunehmen. Im Moment gebe es keinen Schutz für den Fall, „dass der Käufer, der die Reparatur wünscht, dann aber zu lange warten muss, sich aus dieser Reparaturbindung wieder heraus begeben kann“. Sorge vor hohen Ersatzteilpreisen Für einen Reparaturbonus plädierte Steffen Vangerow, Geschäftsführer der Vangerow GmbH, einem Netzwerk von 1.000 Werkstätten in ganz Deutschland, „wo alles repariert wird, was einen Stecker hat“, wie er erläuterte. Vangerow verwies auf die Gefahr, dass Reparaturen trotz bestehender Reparaturpflicht wirtschaftlich verhindert werden könnten, „wenn Ersatzteile zu Preisen angeboten werden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Gerätewert oder zum Marktpreis vergleichbarer Bauteile stehen“. Aus Sicht der Reparaturpraxis müsse also darüber nachgedacht werden, die Austauschbarkeit und Kompatibilität von Ersatzteilen stärker zu fördern. Vangerow machte zudem deutlich, dass bereits heute viele Reparaturbetriebe mit Fachkräftemangel, steigenden Kosten und begrenzten Kapazitäten konfrontiert seien. Das Recht auf Reparatur könne also nur erfolgreich sein, „wenn gleichzeitig Maßnahmen zur Stärkung des Reparaturmarktes ergriffen werden“. Blick nach Frankreich Felicitas Wühler vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz begrüßte den geschaffenen Anspruch gegenüber den Herstellern. Es brauche jedoch weitere flankierende Maßnahmen. Der Gesetzentwurf treffe keine Entscheidung darüber, welche ergänzende Maßnahme zur Reparaturförderung in Deutschland ergriffen werden soll. Wenngleich die Frist dafür noch länger sei, stelle sich die Frage, warum nicht schon jetzt eine solche Entscheidung getroffen werden kann. Auch die Frage nach einer Reparaturplattform sei nicht beantwortet. „Wir müssen entscheiden: Wollen wir die Schnittstelle der Europäischen Kommission nutzen oder eine eigene Plattform einführen?“, fragte Wühler und weitete den Blick nach Frankreich. Dort gebe es seit 2021 eine eigene Plattform und einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, der für Verbraucher einfach und unbürokratisch angewendet werde, „weil er einfach an der Kasse abgezogen wird“, sagte Wühler. (hau/10.06.2026)
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