Bundestag | Aktuelle Themen
Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Impfstrategie und Forschung
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich am Donnerstag, 19. März 2026, in einer öffentlichen Anhörung den Kernfragen der Pandemiebekämpfung gewidmet. Unter dem Titel „Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Impfstrategie und Forschung“ untersuchten die Abgeordneten und Sachverständigen, inwiefern das System auf die Pandemie vorbereitet gewesen ist und ob die verabreichten Impfstoffe gerechtfertigt sowie wirksam waren. "Wir haben das Intensivregister aufgebaut" Zur Kapazitätserfassung der Kliniken lobte Prof. Dr. Christian Karagiannidis das Abwassermonitoring. Dies habe die Einsicht ermöglicht, wie sich Viren verbreiten, sagte der Leitende Oberarzt und Professor für Pneumologie an der Universität Witten/Herdecke. „Ich empfehle, dies unbedingt zu erhalten.“ Ferner habe man eine hohe Bettenkapazität gehabt. „Wir haben das Intensivregister aufgebaut.“ Das habe hervorragend funktioniert. Dennoch kritisierte Karagiannidis, dass Daten dabei immer noch händisch eingegeben werden mussten. Zur Entwicklung der Impfstoffe gegen das Virus äußerte sich Dr. Helmut Sterz kritisch. Der ehemalige Chef-Toxikologe des Pharmaunternehmens Pfizer: „Diese Studien wären allenfalls für ein Killervirus wie Ebola gerechtfertigt gewesen“, und nicht für etwas mit der Wirkung einer Grippe. Er sprach von „vorgetäuscht“ und von einer Impftragödie: „Millionen Opfer sind zu beklagen.“ "Die Sicherheit der Impfung ist gut untersucht worden" Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) rief in Erinnerung, dass laut Weltgesundheitsorganisation WHO rund 15 Millionen Menschen an der Pandemie gestorben seien. Es sei wissenschaftlicher Konsens, dass diese Zahl nicht noch höher gelegen habe – wegen der Impfungen. „Die Sicherheit der Impfung ist gut untersucht worden“, sagte Lauterbach. Die Sterblichkeit sei bei Geimpften gesenkt worden, und „Impfungen führten nicht zu Übersterblichkeit“. Natürlich hätten die Impfungen Risiken mit sich gebracht wie Myokarditis oder Thrombosen – dies aber seien seltene Komplikationen gewesen: „Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen.“ Die Forschungslage rund um Corona nahm Prof. Dr. Maria Vehreschild unter die Lupe. Die Professorin für Infektiologie am Universitätsklinikum Frankfurt am Main bemängelte eine fragmentierte öffentliche Finanzierung und eine defizitäre Digitalisierung. „Krisenbewältigung in der Biomedizin gelingt nur durch das Aufbrechen von Wissenssilos“, sagte Vehreschild und forderte eine kohärente nationale Strategie. "Kommunikation, Bindung und Vertrauen sind wichtig" Marcus Wächter-Raquet berichtete über die Aufklärungskampagnen rund ums Impfen. Als Erfolgsfaktor nannte der Fachreferent der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen und Bremen die kleinräumigen Datenerhebungen in der Hansestadt. In benachteiligten Wohnorten habe es besonders viele Fälle gegeben. „Wir realisierten daraufhin ab Mai 2021 mobile Impfteams.“ Kommunikation, Bindung und Vertrauen seien wichtig, um die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren einer Pandemie zu schützen. Auch Prof. Dr. Lothar H. Wieler war als Experte eingeladen worden. Der ehemalige Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) nannte die Pandemie eine historische Belastung. „Das Gesundheitssystem in Deutschland ist leistungsstark.“ Aber Gesundheitsdaten sein hierzulande historisch unzureichend vernetzt. Vertrauen und Unterstützung der Bevölkerung seien bei einer Pandemiebekämpfung von fundamentaler Bedeutung. „Dies ließ im Lauf der Pandemie nach“, sagte Wieler, der heute Professor am Lehrstuhl für Digital Global Public Health am Hasso-Plattner-Institut ist. "Kinder und Jugendliche müssen besser berücksichtigt werden" Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Dr. Reinhard Berner, sagte in seinem Eingangsstatement, dass die STIKO einen Beitrag zur Senkung der Sterblichkeit geleistet habe. 25 Empfehlungen seien im Verlauf der Pandemie veröffentlicht worden, wegen immer neuer Impfstoffe und Nebenwirkungen. Berner, der auch Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums an der TU Dresden ist, adressierte auch die jungen Generationen: „Kinder und Jugendliche müssen besser berücksichtigt werden“, mahnte er an. Die STIKO sei personell nicht ausreichend ausgestattet: „Wir brauchen in Deutschland mehr Ressourcen, um die vorhandenen Daten auszuwerten.“ Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, zur Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und zur gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. Lauterbach widerspricht Sterz Toxikologe Sterz ging bei der Befragung noch einmal auf die Impfforschung ein und verneinte, dass eine Karzinogenität untersucht worden sei. „Ich finde es sehr bedauerlich, dass keine Alternativuntersuchungen stattfanden.“ Die Zulassung sei laut den RKI-Protokollen im Schnelldurchgang erfolgt, er sprach von „verbotenen Menschenversuchen“ und von vermuteten 60.000 Todesfällen durch Impfungen in Deutschland. Daraufhin sprach Lauterbach von „bestürzenden Äußerungen“ seines Vorredners: „Es war mitnichten so.“ Es gebe keinen Impfstoff, „den wir je auf den Markt gebracht haben, der so intensiv untersucht worden ist“. Es gebe keine Hinweise auf zusätzliche Krebsfälle, Unfruchtbarkeit oder Multiple Sklerose – wie zuweilen von Impfkritikern behauptet: „Was gerade vorgetragen wurde, entbehrt jeder Grundlage.“ Im späteren Verlauf der Befragung präzisierte Lauterbach, dass wichtige Prüfschritte nicht übergangen, sondern verschachtelt worden seien: „Das ging nicht auf Kosten der Sicherheit.“ "Man hat keinen Menschenversuch gemacht" Ex-RKI-Chef Wieler argumentierte, die Besonderheit des verabreichten Impf-Antigens sei, dass diese Informationen dazu dienen würden, selbst das Antigen anzuregen. Das Prinzip des Impfstoffs sei die Verwendung einer Information. „Man hat keinen Menschenversuch gemacht.“ Pneumologe Karagiannidis berichtete von der Überlastung des Personals in den Krankenhäusern. "Einige haben bei uns das Handtuch geschmissen", erzählte er aus seinem Alltag. "Über 50 Prozent der Beatmeten sind verstorben. Das macht etwas mit einem." Als Schlüsselfaktor forderte er psychologische Unterstützung, "nicht nur ein Debriefing". Die emotionale Belastung sei besonders schwierig gewesen. "Das Gesundheitssystem kommt gut mit kurzfristigen Spitzenbelastungen zurecht." Doch bei der Pandemie seien irgendwann Ärzte und Pflegekräfte teilweise nicht mehr damit zurechtgekommen. (jr19.03.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/4785) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvC 4 / 26) angenommen. Der Rechtsausschuss hat darin empfohlen, in dem Streitverfahren Stellung zu nehmen und die Bundestagspräsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Streitverfahren wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bundestagsbeschluss vom 18. Dezember 2025 zur zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 (21/3100). Der Bundestag hatte zwei Einsprüche gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen zurückgewiesen. Energydrinks: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Antrag (21/4285) der Grünen zu Energydrinks abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (21/4591) zugrunde. Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 184 bis 197 (21/4504, 21/4505, 21/4506, 21/4507, 21/4508, 21/4509, 21/4510, 21/4511, 21/4512, 21/4513, 21/4514, 21/4515, 21/4516, 21/4517). Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir. Bei Delir, so schreibt der Petent in seiner Eingabe, handle es sich um eine plötzliche Störung des Gehirns, bei der Menschen Schwierigkeiten haben, aufmerksam zu bleiben, wach zu sein oder ihre Umgebung zu verstehen. Delir entwickle sich oft innerhalb weniger Stunden und könne Tage dauern. Betroffen davon seien etwa 20 Prozent der Krankenhauspatienten, insbesondere ältere Menschen, Operierte, Kleinkinder und Intensivpatienten. „Es wird oft übersehen, weil das Delir nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfährt“, schrieb der Petent. Gemeinsam mit Fachpersonen, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen müsse ein Aktionsplan Delir entwickelt werden, um in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung Ressourcen zu stärken, Patientensicherheit zu verbessern und Delirien zu verhindern, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 176933). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Gesundheit mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Handlungsbedarf in der Pflege und ambulanter Versorgung Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie auch der Petitionsausschuss selbst teilen ausweislich der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses die Einschätzung des Petenten, wonach es sich bei dem Delir um ein „schweres und in der Regel vermeidbares Krankheitsbild mit erheblichem Schadenspotential“ handelt. Dabei halte das BMG die Leitlinien der Fachgesellschaften und die darüberhinausgehenden dargestellten Ansätze zur Vorbeugung und Behandlung des Delirs für zweckdienlich, heißt es. Diese beträfen im Wesentlichen das Delir bei älteren und demenzerkrankten Menschen. Demgegenüber hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge ein konzertiertes Vorgehen für notwendig, um dem Krankheitsbild umfassend entgegenzuwirken, „insbesondere auch mit Blick auf andere vom Petenten benannte Betroffene wie Operierte, Kleinkinder und Intensivpatientinnen und -patienten“. Außerdem sehen die Abgeordneten vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung nicht nur Handlungsbedarf in Krankenhäusern, sondern vor allem auch in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung. (hau/ste/vom/19.03.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Cannabis: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes zur Nutzhanfliberalisierung (21/2116) vor. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatüberwiesen. Förderprogramm: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel "30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern" (21/4762). Die Vorlage ist an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überweisen worden. GAP: Die Grünen haben einen Antrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema "Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen" eingebracht. Die Vorlage (21/4763) wurde an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überwiesen. (eis/19.03.2026)
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Forderung nach Wiedereinstieg in die Kernkraft beraten
Die AfD-Fraktion fordert den Wiedereinstieg in die Kernkraft. Der Bundestag hat ihren entsprechenden Antrag (21/4749) am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals eine Stunde lang debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Im Antrag verweist die AfD auf eine Aussage der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die beim Kernenergiegipfel in Paris am 9. März 2026 die Abkehr von der Atomkraft in Europa als „strategischen Fehler“ bezeichnet und eine „Renaissance der Kernenergie“ angekündigt habe. AfD: Neubau von Kernkraftwerken sinnvoll Dr. Paul Schmidt (AfD) erinnerte in der Debatte daran, dass Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, jüngst gesagt habe, der Kernkraftausstieg sei ein strategischer Fehler gewesen. Bundeskanzler Friedrich Merz habe bereits am 15. Juni 2025 den Kernkraftausstieg ebenfalls als großen Fehler bezeichnet. „Nun sagte er noch, er sei irreversibel. Aber das ist faktisch falsch, und das beweisen wir mit unserem Antrag", so Schmidt. "Wir wollen, dass unsere Kernkraftstandorte überprüft werden, so wie es die CDU CSU im Bundestagswahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen gefordert hat.“ Zudem wolle die AfD die drei zuletzt im April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 „auf jeden Fall wieder in Betrieb nehmen und auch Brokdorf, weil dort noch kaum Rückbau passiert ist“. Auch den Neubau von Kernkraftwerken halte die AfD für sinnvoll. CDU/CSU: Ausstieg aus guten Gründen entschieden Für die CDU/CSU-Fraktion entgegnete Dr. Klaus Wiener, Deutschland habe sich aus guten Gründen entschieden, aus der zivilen Nutzung der Kernenergie auszusteigen. Wer, wie die AfD im Antrag, behaupte, Fukushima habe keine gravierenden Auswirkungen gehabt, blende die erheblichen menschlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen aus. Zudem produziere die bislang verfügbare Kernkrafttechnologie Atommüll, der für extrem lange Zeit gelagert werden müsse. Aber, so Wiener, klar sei es auch in seinen Augen „ein Riesenfehler“ gewesen , die noch vorhandenen Kernkraftwerke 2023 abzuschalten, und das inmitten einer Energiekrise. "Hätten wir die Kernkraftwerke, die wir noch hatten, weiter genutzt, dann hätten wir viele Millionen Tonnen CO einsparen können, und wir wären auf dem Weg zu den Klimazielen schon sehr viel weiter, und damit nicht genug: Wir hätten auch Strom zu Grenzkosten von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde." Grüne: Risiko, Kosten und dauerhafte Abhängigkeit Harald Ebner (Bündnis90/Die Grünen) empörte, dass der EU- Kommissionspräsidentin zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der nuklearen Katastrophe von Fukushima nichts Besseres eingefallen sei als der Wiedereinstieg in die Atomkraft. In der Ukraine und im Iran stünden Atomkraftwerke unter militärischer Bedrohung. "Aber Sie wollen munter wieder rein in die Atomkraft. Das ist das Gegenteil von jedweder Sicherheit. Denn sicher sind bei der Atomkraft nur das Risiko, hohe Kosten und eine dauerhafte Abhängigkeit“, sagte Ebner. Minister: Kernenergie hat drei zentrale Nachteile Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sagte, Deutschland komme seit knapp drei Jahren ohne Atomenergie aus: "Kein Blackout, sondern sichere Energieversorgung dank erneuerbarer Energien und Energiewende." Menschen, und Unternehmen wüssten, dass sie sich auf eine saubere und immer unabhängigere Energieversorgung verlassen können. "Sie von der AfD wollen mit diesem Antrag den Atomausstieg rückgängig machen. Sie propagieren also eine Technologie, die drei zentrale Nachteile hat. Sie ist unglaublich teuer, sie funktioniert nur mit öffentlichen Subventionen und sie ist gefährlich. Das als Lösung zu verkaufen, ist doch Realsatire", sagte Schneider. Linke: Wunschdenken und Geschichtsverklärung Was die AfD als Antrag vorgelegt habe, sei kein seriöser Antrag, sondern eine Mischung aus Wunschdenken, Geschichtsverklärung und "glasklarer Desinformation", stellte Mareike Hermeier (Die Linke) fest. Als Beispiel nannte sie unter anderem "die Kostenlüge". "Die AfD und ihre atompolitischen Fans erzählen gerne etwas von drei Cent pro Kilowattstunde. Bei Atomstrom liegt der Mittelwert bereits bei 31,3 Cent pro Kilowattstunde, und die Spanne reicht bis zu 50 Cent", sagte Hermeier. Entsorgungskosten seien da noch nicht eingerechnet: "Das heißt, das AfD-Märchen liegt nicht knapp daneben, sondern um den Faktor zehn." Solarenergie liege bei 4,6 Cent, Windenergie bei 6,3 Cent. Neuer Atomstrom wäre fast siebenmal teurer als erneuerbare Energien, betonte die Linken-Abgeordnete. Antrag der AfD Der als Folge der Havarie der Kernkraftwerke im japanischen Fukushima vor 15 Jahren in Deutschland beschlossene Kernenergieausstieg sei, „wie der Verzicht auf jede neue Technik“, keineswegs irreversibel, betont die Fraktion. Zum heutigen Grad der „versuchten Verunmöglichung der Kernenergie“ hätten vor allem die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte unter Führung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ganz entscheidend beigetragen. Dennoch gebe es noch heute Anlagen und Standorte, die eine volkswirtschaftlich effektive Nutzung der Kernenergie erlaubten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Kernenergieausstieg umgehend rückgängig zu machen. Sie müsse unverzüglich den Stopp des Rückbaus der deutschen Kernkraftwerke (KKW) veranlassen, bestmöglich auf die Wiederinbetriebnahme der drei zuletzt abgeschalteten KKW-Blöcke (Emsland, Neckarwestheim II, Isar 2) und Brokdorf hinwirken und dabei den Zustand der einzelnen Anlagen ständig erfassen, heißt es in dem Antrag. Gleichzeitig müssten die wirtschaftlichen und technischen Bedingungen des Wiederaufbaus der bereits länger stillgelegten Kernkraftwerke geprüft und auf den Wiederaufbau hingewirkt werden. Für die noch vorhandenen Standorte, wo der Rückbau bereits zu weit fortgeschritten ist, muss aus Sicht der AfD-Fraktion mit der entsprechenden dort existierenden Infrastruktur auf die Nutzung geeigneter, bereits verfügbarer und mehrfach gebauter Reaktortypen, wie etwa des Europäischen Druckwasserreaktors EPR beziehungsweise EPR216, des APWR17 sowie des amerikanischen AP100018, die beispielsweise in Frankreich und Finnland betrieben würden, bestmöglich hingearbeitet werden. (mst/hau/19.03.2026)
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Maßnahmenpaket gegen den Preisanstieg bei Kraftstoffen erörtert
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes "Kraftstoffmaßnahmenpaket" vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte. Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden. Initiativen der Opposition Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion "Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten" (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will "Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle" (21/4747) und Die Linke fordert eine "sofortige Entlastung der Bevölkerung" (21/4748). Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten. CDU/CSU: Kartellrecht wird nun nachgeschärft In der Debatte betonte Sepp Müller (CDU/CSU), die Koalitionsfraktionen legten nun „erste Maßnahmen“ vor, die gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere könnten folgen, sollte der Krieg am Golf weiter andauern. „Wir führen mit dem Spritpreispaket das Österreich-Modell ein“, damit seien Preiserhöhungen an den Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt. Diese dürften aber mehrfach pro Tag den Preis nach unten reduzieren. In der von den Koalitionsfraktionen eingesetzten Task Force sei deutlich geworden, dass die Mineralölkonzerne die Frage nicht beantwortet hätten, warum sich die Preise an den Tankstellen sofort erhöhten, sobald der Rohölpreis steige, aber, so wörtlich: "Warum sinkt nicht innerhalb von Stunden der Spritpreis an der Tankstelle, wenn der Ölpreis sinkt?" Deswegen werde das Kartellrecht nun nachgeschärft. „Wenn der Markt nicht funktioniert, schärfen wir hier nach“, sagte Müller. Das Kartellamt soll nun die Möglichkeit erhalten, die Preisbildung nicht nur zu hinterfragen, sondern gegebenenfalls auch in die Preisbildung einzuschreiten. „Denn das, was läuft, ist aktuell Preistreiberei durch die Mineralölkonzerne“, so Müller. SPD: Aus Krieg Profit zu schlagen ist unanständig Armand Zorn (SPD) schloss sich der Kritik an den Konzernen an. Er sagte: „Der Alltag der Menschen darf kein Spekulationsmodell sein. Eine faire Marge, ja, das ist in Ordnung. Aber aus Krieg Profit zu schlagen, das ist unanständig.“ Deutschland sei beim Anstieg der Spritpreise „Europameister“. Und Zorn rechnete vor: Am 13. März habe der Anstieg der Benzinpreise ohne Steuern und ohne Abgaben in Deutschland plus 28 Prozent betragen. In Belgien seien es 16 Prozent und in Slowenien zwei Prozent gewesen. Zorn: „Deswegen liegt der Verdacht weiter auf dem Tisch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht." Wo wirtschaftliche Macht den Wettbewerb ersticke, müsse der Staat handeln. „Und diese Koalition macht das deutlich, indem wir heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“, so Zorn. Ministerin: Koalition gibt eine marktwirtschaftliche Antwort Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), bremste diese Forderungen und reagierte zurückhaltend auf die Forderung nach weiteren Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen wegen der Preissprünge an Tankstellen. „Wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach dem Krieg nicht brauchen, ist Aktionismus", sagte die Ministerin. Was jetzt gebraucht werde, seien gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantierten. Mit dem Gesetzentwurf werde der Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten gestärkt. "Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv“, sagte Reiche. Die Koalition gebe „eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtlichen Wettbewerbsdefizite“. AfD: Mobilität muss wieder bezahlbar werden Für Leif-Erik Holm (AfD) reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus. Die Verbraucher und Gewerbetreibenden brauchten schnelle Hilfe. Nichts von dem, was vorgeschlagen werde, könne den Spritpreis schnell herunterbringen. „Dabei wäre Abhilfe ganz schnell möglich“, sagte Holm und schlug Steuersenkungen auf Brennstoffe vor. „60 Prozent des Benzinpreises steckt sich der Finanzminister in die Tasche“, sagte Holm. Mobilität müsse wieder bezahlbar werden, und deshalb verlange die AfD-Fraktion, die Energiesteuer auf das EU-Minimum zu reduzieren, die CO2-Abgabe abzuschaffen und die Mehrwertsteuer zu senken. Grüne: Übergewinnsteuer ist bitter nötig Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuelle Lage erinnere an die Situation im Jahr 2022, als bereits einmal wegen eines Krieges die Brennstoffpreise rasant anstiegen und die Ampelregierung Maßnahmen dazu ergriff. Auch damals sei das Kartellrecht angepasst worden, jedoch seien die „Übergewinne“ auch abgeschöpft worden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Übergewinnsteuer erhoben. Auch aktuell entstünden durch die hohen Preise Übergewinne, und deswegen sei die Übergewinnsteuer "wie 2022 bitter nötig“. Zudem forderte Beck die Auszahlung des Klimageldes. Die Preise im öffentlichen Personennahverkehr müssten bezahlbar gehalten werden, wozu die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für das Deutschlandticket nötig sei. Linke: Übergewinne jetzt besteuern Auch Ines Schwerdtner (Die Linke) forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. „Die Ölpreise steigen, die Spritpreise und Gaspreise steigen, das Heizen wird teurer und am Ende auch der Einkauf im Supermarkt“, sagte sie. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen wüssten bereits heute nicht mehr, wie sie die Rechnungen an der Tankstelle bezahlen sollen. Der Bundesregierung warf Schwerdtner vor, „die Mineralölkonzerne schon wieder Kasse machen zu lassen“. Es reiche nicht aus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, das Kartellamt anzurufen und die Mineralölkonzerne zu befragen: „Wir müssen jetzt die Übergewinne besteuern.“ Außerdem verlangte Schwerdtner die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, damit „Bus und Bahn wieder bezahlbar“ würden und mehr Menschen mobil blieben. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“. Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden. Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)
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Neue China-Kommission des Bundestages hat sich konstituiert
Im Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. März 2026, die "Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China" (China-Kommission) unter Leitung des CDU-Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, konstituiert. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie die Stellvertretung wurden noch nicht bestimmt. Der Bundestag hatte die Einsetzung dieser Kommission am 13. November 2025 auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2719) beschlossen. Die AfD hatte mit der Koalition für die Einsetzung gestimmt, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich enthalten. Der Kommission gehören keine Bundestagsabgeordneten an, sondern Vertreter von Verbänden, Forschungsinstitutionen und Gewerkschaften. Auftrag der Kommission Die Kommission soll laut Einsetzungsbeschluss prüfen, wie die deutschen Energie- und Rohstoffimporte verbessert werden können und ob Änderungen im Außenwirtschaftsrecht notwendig sind. Möglichst im Konsens soll die Kommission Handlungsoptionen formulieren, die gegebenenfalls in Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Dabei soll sie die "Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit" und die darauf aufbauende Empfehlung der Europäischen Kommission zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU bedeutsam sind und einer weiteren Risikobewertung unterzogen werden sollen, "angemessen berücksichtigen". Dem Auftrag zufolge soll sich die Arbeit der Kommission auf die Untersuchung von Wertschöpfungsketten vor allem bei Energie- und Rohstoffimporten konzentrieren. Untersucht werden sollen auch der Exportumfang, der Absatz der Industrie, die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland und die staatliche Absicherung von Auslandsinvestitionen. Sie soll ferner Investitionen und Investitionsmöglichkeiten chinesischer Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands sowie in sicherheitsrelevante Industrien beleuchten und Risiken und Risikovermeidung bei der "Verwendung von Technologien nicht vertrauenswürdiger Hersteller in kritischen Infrastrukturen" unter die Lupe nehmen. Darüber hinaus soll die Kommission vergleichbare Beziehungen anderer Länder wie Japan zu China untersuchen und den ökonomischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Strategie des "De-Risking" auf den Grund gehen. Damit ist der Abbau von "problematischen Abhängigkeiten" ebenso gemeint wie die Verringerung der Gefahr wirtschaftlichen Zwangs als politisches Instrument bei bestimmten Importgütern und in Bezug auf einzelne Export- oder Absatzmärkte. Auch die Risiken durch Forschungs- und Innovationskooperationen sollen im Sinne einer stärkeren Forschungssicherheit untersucht werden. Konkrete Handlungsoptionen für die nationale wie für die EU-Ebene sollen auf diesen Untersuchungen aufbauen. Mitglieder der Kommission Der Kommission gehören an: Prof. Dr. Dr. Thomas Lengauer, Vizepräsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Vertreter der "Allianz der Wissenschaftsorganisationen"; Dr. Cora Jungbluth, Senior Expert China and Asia Pacific des Europa-Programms als Vertreterin der Bertelsmann-Stiftung; Friedolin Strack, Co-Bereichsleiter Internationales beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie Sprecher der Geschäftsführung des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (APA) als Vertreter des BDI; Michael Laha, Senior Research Fellow beim Zentrum für Geopolitik, Geoökonomie und Technologie als Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP); Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Vertreter der DIHK; Dr. Michael Stephan, Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für den Geschäftsbereich International Affairs als Vertreter des DIN; Frederik Moch, Leiter der Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Vertreter des DGB; Jürgen Matthes, Leiter des Themenclusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) als Vertreter des IW; Prof. Dr. Julian Hinz, Professor für Internationale Volkswirtschaftslehre an der Universität Bielefeld und Leiter des Forschungszentraums Handelspolitik am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) als Vertreter des IfW Kiel; Dr. Mikko Huotari, Direktor des Mercator Institute für China Studies (MERICS) mit Forschungsschwerpunkten "Chinas innere und wirtschaftliche Entwicklung sowie Außenpolitik" und "Chinesisch-europäische Beziehungen und geoökonomischer Wettbewerb" als Vertreter des MERICS; Dr. Nadine Godehardt, Senior Associate in der Forschungsgruppe Asien der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Brüssel als Vertreterin der SWP; Dr. Ben Schreer, Leiter des Berliner Büros von "The International Institute für Strategic Studies-Europe" (IISS-Europe) und verantwortlich für die Bereiche Verteidigung, Technologie und zukünftige Konflikte als Vertreter des IISS Europe; Prof. Dr. Bettina Peters, stellvertretende Leiterin des Forschungsbereichs Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik als Vertretern des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Anhörungen, Forschungsaufträge, Unterrichtung des Bundestages Die Kommission darf Sachverständige, Interessenvertreter und Betroffene zu öffentlichen Anhörungen einladen, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten einholen sowie Forschungsaufträge vergeben. Sie kann auch zu thematischen Schwerpunkten Arbeitsgruppen einsetzen. Das Expertengremium soll dem Bundestag jährlich seine Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kommission den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages halbjährlich über den Stand ihrer Arbeit unterrichtet. (vom/19.03.2026)
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Antrag zur "Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung" debattiert
Im Bundestag dringen alle Fraktionen auf weitere Schritte zur Stärkung des Zivilen Verteidigung in Deutschland. Während dabei die Opposition am Donnerstag, 19. März 2026, der Bundesregierung schwere Versäumnisse vorwarf, verteidigten Redner der Koalition die Regierungspolitik beim Bevölkerungsschutz. Dem Parlament lag zu der Debatte ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine "Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung" (21/4746) vor, der im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Innenausschuss. Grüne: Interesse des Innenministers fehlt In ihrem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung auf, die Zivile Verteidigung und den Zivilschutz sowie die Versorgung der Bevölkerung, der Staatsorgane und der für die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen zu stärken. Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, vier Jahre nach der "Zeitenwende-Rede" des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) sei eine solche Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung noch immer ausgeblieben. Vielmehr blieben hier zentrale Fragen unbeantwortet. Dazu gehöre etwa, auf welche Szenarien man sich vorbereitet müsse und wie viele Einsatzkräfte bei Hilfsorganisationen gebraucht werden. Das zentrale Problem sei dabei das "fehlende Interesse" von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an diesem wichtigen Thema. Dagegen lege seine Fraktion mit ihrem Antrag ein "umfassendes Maßnahmenpaket" vor. Gebraucht werde unverzüglich ein "Operationsplan Zivile Verteidigung, der beantwortet, wie die Bevölkerung geschützt werden soll". CDU/CSU: Trendwende ist eingeleitet Sebastian Schmidt (CDU/CSU) betonte im Gegenzug, dass die Koalition die Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 2025 deutlich erhöht und im laufenden Etat nochmals verdoppelt habe. Auch das Technische Hilfswerk (THW) erhalte 2026 eine massive Mittelerhöhung. Damit verbunden seien erhebliche Investitionen in zentrale Fähigkeiten der Zivilen Verteidigung. "Das ist die größte Stärkung der Zivilen Verteidigung seit Jahrzehnten", fügte Schmidt hinzu. Die Trendwende sei eingeleitet. Einige Punkte des Grünen-Antrags wiesen indes "leise in die richtige Richtung". So müsse man etwa Länder und Kommunen noch enger einbinden, die Kommunikation zur Krisenvorsorge gegenüber der Bevölkerung ausbauen und brauche mehr Tempo beim Sirenenausbau. AfD: Ehrliche Bestandsaufnahme notwendig Arne Raue (AfD) kritisierte, nirgendwo zeige sich das Versagen der Regierungspolitik der vergangenen Jahre deutlicher als bei der Zivilen Verteidigung. Seit dem Ende des Kalten Krieges habe Deutschland seine Strukturen zur Zivilverteidigung systematisch abgebaut. Schutzbunker seien verkauft und Katastrophenschutzeinheiten ausgedünnt worden, das THW sei jahrelang chronisch unterfinanziert gewesen. Notwendig sei eine ehrliche Bestandsaufnahme der Verwundbarkeit des Landes. Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung werde erst glaubwürdig, wenn sie sich belastbaren Schutzkonzepten, Reservekapazitäten, funktionierenden Warnsystemen und gesicherten Versorgungsstrukturen niederschlägt. "Echte Zeitenwende bedeutet: Der Schutz der deutschen Bevölkerung muss wieder an erster Stelle stehen", fügte Raue hinzu. SPD: Zivil- und Katastrophenschutz weiterentwickeln Rasha Nasr (SPD) attestierte dem Grünen-Antrag, einige sinnvolle Überlegungen zu enthalten. Dies gelte beispielsweise für eine bessere Erfassung der Fähigkeiten von Einsatzkräften, damit nicht eine Person im Ernstfall "an drei Stellen gleichzeitig eingeplant ist". Bei solchen praktischen Fragen sehe auch ihre Fraktion Verbesserungsbedarf, und daran werde bereits gearbeitet. Gebraucht würden keine schnellen Strukturdebatten, sondern "kontinuierliche Arbeit, mehr Ausstattung, bessere Unterstützung für die Menschen, die den Zivil- und Katastrophenschutz jeden Tag tragen". Auch wenn der Antrag "gute Punkte" enthalte, sei sie "überzeugt, dass der bessere Weg darin besteht, den Zivil- und Katastrophenschutz Schritt für Schritt weiterzuentwickeln, gemeinsam mit den Ländern und Organisationen". Linke: Die Bundesrepublik ist aktuell nicht resilient Jan Köstering (Die Linke) sprach von einer "strukturellen Weigerung im Innenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt, Verantwortung zu übernehmen", und warf dem Ressort vor, dem Bevölkerungsschutz keine Priorität einzuräumen. Dobrindt habe keinen Überblick über die verfügbaren Engpass-Ressourcen und auch nicht über "mehrfach verplante Kräfte im Zivil- und Katastrophenschutz". Wenn aber schon "vergleichsweise simple Aufgaben wie ein bundesweiter Überblick über Material und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz" unerledigt blieben, müssten sich die Grünen fragen lassen, wie lange sie auf die Umsetzung der gut drei Dutzend Anregungen ihres Antrags warten wollen. Die Bundesrepublik sei aktuell nicht resilient, und daran scheine diese Bundesregierung nichts ändern zu wollen. Antrag der Grünen In dem Grünen-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zur Stärkung der Zivilen Verteidigung eine „an die neue Sicherheitslage angepasste Zielmarke“ für die Zahl von Einsatzkräften in den Zivilschutzorganisationen, dem Technischen Hilfswerk (THW), der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen zu definieren und in Zusammenarbeit mit den Organisationen diesen Aufwuchs zu begleiten. Auch macht sich die Grünen-Fraktion etwa für eine bundesweite Informations- und Kommunikationsstrategie zur Krisenvorsorge durch die Bürger stark, „die transparent und glaubwürdig über Bedrohungen informiert sowie Maßnahmen zur Krisenbewältigung benennt“. Daneben plädiert die Fraktion für eine Neufassung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), die etwa bundesweit einheitliche Sirenensignale sowie den flächendeckenden Ausbau und dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur festlegen sowie sicherstellen soll, dass alle Schüler eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten. Auch wollen die Grünen-Abgeordneten dabei rechtliche Regelungen beispielsweise zur jährlichen Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstages für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, „der flächendeckende Übungen mit den Menschen vor Ort ermöglicht“. "Europäische Zusammenarbeit ausbauen" Weitere Punkte des umfangreichen Maßnahmenkatalogs in dem Antrag zielen unter anderem darauf ab, die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen zu stärken sowie die „europäische Zusammenarbeit im Bereich der Zivilen Verteidigung im Rahmen bestehender europäischer Instrumente des Katastrophenschutzes auszubauen“. Zugleich plädiert die Fraktion für die Einrichtung eines vom Bundestag zu beschließenden Unterausschusses „Gesamtverteidigung“. Er soll nach dem Willen der Fraktion von den beiden zuständigen Ausschüssen für Inneres und Verteidigung besetzt werden und „die umfassende parlamentarische Begleitung der Maßnahmen im Bereich der Gesamtverteidigung“ vorsehen. Seine erste Aufgabe soll dem Antrag zufolge sein, „die Erarbeitung von verbindlichen Schutzzielen in der Zivilen Verteidigung zu begleiten“. (sto/19.03.2026)
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Aussprache zum Internationalen Frauentag im Bundestag
Zwei Wochen später als ursprünglich geplant hat sich der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, einer Debatte zum Internationalen Frauentag gewidmet, der jedes Jahr am 8. März begangen wird. Darin betonten alle Abgeordneten den nach wie vor großen Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung, von der man, trotz Fortschritten, noch weit entfernt sei. Unter anderem sahen die Rednerinnen Handlungsbedarf bei der Lohnlücke, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beim Mutterschutz oder einer besser auf Frauen zugeschnittenen medizinischen Behandlung. Regierung: Frauenrechte selbst in UN unter Druck Den Auftakt der einstündigen Debatte machte Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU), die von ihren Eindrücken von der UN-Frauenrechtskommission berichtete, die Mitte März in New York getagt hat. „Eine Erkenntnis, die wir mitbringen, ist, dass Frauenrechte weltweit immer mehr unter Druck geraten und es sogar innerhalb der UN Initiativen gibt, die diese Rechte zu untergraben versuchen.“ Frauenrechte seien offenbar für viele Akteure keine Selbstverständlichkeit mehr, deshalb sei es umso wichtiger, dass Deutschland klare Signale sende, so Prien. Ihre Kabinettskollegin, Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) legte einen Schwerpunkt auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen und betonte einmal mehr, wie wichtig die Tarifbindung in diesem Zusammenhang sei, denn: „Wo es Tarifverträge gibt, ist die Lohnlücke deutlich kleiner.“ Wie einige andere Rednerinnen, bezog sich auch Bas auf die kürzlich verstorbene, ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und forderte unter anderem, ein neues Wahlrecht nur mit Vorgaben zur Parität zu verabschieden. Für das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft und unterstützte die Forderung anderer Abgeordneter nach einem Mutterschutz für Selbständige. AfD: Intersektionaler Feminismus entrechtet Frauen Beatrix von Storch (AfD) kritisierte in ihrer Rede vor allem das Verhältnis der Grünen und des Feminismus zum Islam. Kritik am Islam sei inzwischen out, im Gegenteil, forcierten die Grünen in Berlin eine Renaissance des Kopftuchs für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. „Wo das Kopftuch ist, sind die Dschihadisten nicht weit“, sagte von Storch. Der intersektionale Feminismus bedeute eine Entrechtung und Entmenschlichung der Frauen im Namen der Frauenrechte und somit ihre Unterwerfung, stellte sie fest. Grüne: Sexismus ist immer alltäglich Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Frauen brauchen Schutz, Frauen haben Rechte, wir haben ein Recht auf Gleichstellung, auf Macht und auf gleichen Lohn. Wir sind die Hälfte der Bevölkerung!“ Aber: „Wir sind davon weit entfernt, das spüren wir jeden Tag.“ Sie erinnerte an die Rede von Waltraud Schoppe, ebenfalls Grüne, vom Mai 1983 im Bundestag und deren flammendes Plädoyer gegen Sexismus, denn es sei leider absolut aktuell. „Ich rate allen, sich das mal anzuschauen!“ Linke: 72 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit Kathrin Gebel (Die Linke) legte den Fokus auf die unbezahlte Care-Arbeit von Frauen und rechnete vor, dass Frauen mit Berufstätigkeit und Care-Arbeit rund 14 Stunden-Tage hätten. Auf 72 Milliarden Stunden haben sich das unbezahlte Gesamt-Arbeitsvolumen in Deutschland im vergangenen Jahr summiert. Das Arbeitsvolumen für bezahlte Beschäftigung habe bei rund 61 Milliarden Stunden gelegen, so Gebel. „Und was bekommen wir dafür? Finanzielle Abhängigkeit, schlechte Bezahlung und Altersarmut. Und dann stellt sich Friedrich Merz hin und sagt, wir sollen noch mehr arbeiten!“ SPD: Gemeinsam den Unterschied machen Für die SPD-Fraktion erklärte Josephine Ortleb, es seien schon immer einzelne mutige Frauen gewesen, die den Fortschritt bei der Gleichberechtigung erkämpft hätten. „Lassen sie uns gemeinsam den Unterschied machen“, appellierte sie. Nötig sei unter anderem eine Umsetzung der EU-Entgeltrichtlinie ohne Abstriche, der Mutterschutz auch für Selbständige und eine medizinische Behandlung, die die Bedürfnisse von Frauen besser berücksichtige. Union: Unterstützung für Alleinerziehende Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) forderte: „Alleinerziehende brauchen ganz besonders unsere konkrete Unterstützung, denn sie leisten jeden Tag Außergewöhnliches.“ Neben weiteren steuerlichen Erleichterungen müsse es dabei vor allem um gute Betreuungsangebote gehen, denn die seien der Schlüssel für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb setze die Bundesregierung einen klaren Fokus auf den Ausbau und die Qualität der Kitas, sagte sie. (che/19.03.2026)
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Antrag thematisiert Rückholung der deutschen Goldreserven
„Deutsches Staatsgold vollständig nach Deutschland holen“ lautet die in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/4739) erhobene Forderung. Erstmals behandelt wurde der Antrag am Mittwoch, 18. März 2026. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge verfügt Deutschland mit 3.350 Tonnen im internationalen Vergleich über eine sehr große Reserve an Staatsgold. Der Buchwert dieses Horts steige seit Jahrzehnten an und habe sich auf etwa 460 Milliarden Euro verdoppelt! Allein der Aufwertungsgewinn des deutschen Goldes betrage in der Bundesbank-Bilanz mehr als das 150-fache des Eigenkapitals der Bundesbank, heißt es weiter. Gold sei damit trotz offiziell fehlender Golddeckung ein "wichtiger psychologischer und materieller Stabilitätsgarant" des Euro. Einzige substanzielle Position auf der Aktivseite der Bundesbank-Bilanz ohne Gegenparteienrisiko sei die der Goldreserven. Nach einer Heimholung ab 2013 von großen Teilen des deutschen Auslandsgolds lagerten heute etwa 51 Prozent des deutschen Staatsgolds in Deutschland, schreibt die Fraktion. 49 Prozent befänden sich im Ausland – vor allem in New York bei der Federal Reserve (Fed, 37 Prozent) und in London bei der Bank of England (BoE, zwölf Prozent). Diese im Ausland lagernden Tonnagen seien etwa 225 Milliarden Euro wert. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mit der Bundesbank einen Zeitplan für die Heimholung sämtlicher deutscher Auslandsgoldreserven zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Dabei sei sicherzustellen, dass die Goldreserve künftig ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik gelagert werde, "um für Deutschland die Option einer (teilweisen) Golddeckung einer künftig möglicherweise wieder nationalen Währung post Euro zu erhalten". (vom/hau/18.03.2026)
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Grünen-Anträge zur Patientenversorgung beraten
Die medizinische Versorgung stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 18. März 2026. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Vorlage mit dem Titel „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (21/2823) wurde nach halbstündiger Debatte dem federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der zweite Antrag mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667) wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/3075) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern die rasche Vorbereitung und Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems im Gesundheitswesen. Ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Gesundheitssystem basiere auf einer starken, patientenzentrierten Primärversorgung. Eine leistungsfähige Primärversorgung setze eine wohnortnahe, niedrigschwellige erste Anlaufstelle für Patienten voraus, heißt es in ihrem Antrag (21/2823). Die primärversorgende Stelle sei bei Erwachsenen in der Regel die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Die Bundesregierung verkenne bei ihrem geplanten Primärarztsystem, dass angesichts der demografischen Entwicklung und des Mangels an Hausärzten eine Versorgung nur mit multiprofessionellen Teams gelingen könne. Notwendig sei die rasche Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems, das auf Digitalisierung, berufsgruppenübergreifende Teams, Koordination der Patientenbehandlung und Prävention setzr. Wohnortnahe Versorgung Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass vorbereitend sichergestellt werden soll, dass allen Versicherten innerhalb von 20 Autominuten vom Wohnort eine hausärztliche und kinderärztliche Praxis zur Verfügung steht. Die haus- und kinderärztlichen Praxen sollten die koordinierende Funktion innerhalb des Versorgungssystems übernehmen. Patienten sollten dort möglichst abschließend behandelt oder, wenn medizinisch erforderlich, an Fachärzte überwiesen werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Abgeordneten sprachen sich in ihrem abgelehnten Antrag für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Die Fraktion zielte auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv, hieß es in dem Antrag. MVZ könnten die Versorgungslandschaft sinnvoll ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Investorenbetriebenen MVZs „problematisch“ Als problematisch wurden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. Die Abgeordneten machten sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, sollte klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, sollte zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/18.03.2026)
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Fraktionen streiten über Maßnahmen gegen hohe Tankstellenpreise
Die Preise an deutschen Tankstellen waren am Mittwochabend, 18. März 2026, das Thema einer Aktuellen Stunde, die auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unter dem Titel „Wettbewerb an der Tankstelle durchsetzen – Verbraucher und Unternehmen stärken“ auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke forderten eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. CDU/CSU spricht sich gegen Tankrabatt aus Tilman Kuban (CDU/CSU) eröffnet die Debatte und sprach sich gegen einen Tankrabatt aus, wie ihn die Ampelregierung 2022 nach Ausbruch des Überfalls Russlands auf die Ukraine eingeführt hatte. Der Rabatt hatte damals vor allen den Mineralölkonzernen genutzt. Die Maßnahme habe die Steuerzahler in drei Monaten drei Milliarden Euro gekostet, und 70 Prozent davon seien am Ende in die Taschen der Mineralölkonzerne geflossen. Deshalb agiere die schwarz-rote Regierung anders. In Zukunft würden die Kartellbehörden nicht mehr nachweisen müssen, dass die Preise unberechtigt gestiegen seien, in Zukunft werde durch die Beweislastumkehr dafür gesorgt, dass die Ölkonzerne nachweisen müssen, warum sie so viel höhere Preise nehmen als beispielsweise in Frankreich oder Italien. „Außerdem werden wir dafür sorgen, in einer weltweit abgestimmten Allianz, dass 400 Millionen Barrel Rohöl an Ölreserven Stück für Stück auf den Markt kommen, um dafür zu sorgen, dass mehr Kapazitäten im Markt sind“, sagte Kuban. Darüber hinaus werde die neue Regelung festlegen, dass die Tankstellen nur noch einmal pro Tag ihre Preise erhöhen dürfen. „Wir werden das österreichische Modell einführen“, sagte Kuban. Mit diesen Maßnahmen reagiere die Bundesregierung „klug, besonnen und marktwirtschaftlich“. AfD: Profiteur der Preise ist die Bundesregierung Bernd Schattner (AfD) hielt der Bundesregierung vor, von den hohen Spritpreisen in Form der hohen Steuern zu profitieren. Der größte Profiteur sei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. „Rund 60 Prozent der Kosten an der Tankstelle fließen direkt auf die Kosten des Finanzministeriums“, sagte Schattner. Außerdem seien die Grünen und alle anderen Parteien, die bereits einmal in Regierungsverantwortung waren, verantwortlich, dass die Preise für Benzin und Diesel immer weiter steigen. „CO2-Steuer, Emissionshandel, Energiesteuer, all das haben doch Sie zu verantworten“, sagte Schattner. Diese „maßlose Steuer-und Abgabenlast“ belaste jeden einzelnen Bürger im Land und treibe die Industrie ins Ausland. Die meisten Bürger hätten genug und wollten keine Ausreden mehr hören. „Sie wollen keine Arbeitskreise, keine Prüfaufträge und keine neuen Abgaben. Sie wollen endlich echte Entlastungen spürbar sofort und ehrlich." Ministerin: Unternehmen müssen Preisgestaltung erklären Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig (SPD), unterstrich, dass die Bundesregierung die Nöte der Bürger sehr wohl im Auge habe, und versprach: "Wir werden diese Aufgabe angehen.“ Den von hohen Tankstellenpreisen besonders betroffenen Menschen werde geholfen. „Als Bundesregierung ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Leben bezahlbar bleibt“, sagte Hubig. Deshalb wolle die Bundesregierung nicht nur das österreichische Modell an der Tankstelle einführen, sondern umfassender vorgehen. „Wir verschärfen das Wettbewerbsrecht, und wir stärken das Bundeskartellamt.“ Denn es sei auffällig, dass die Spritpreise deutlich stärker gestiegen seien als die Rohölpreise. Das Bundeskartellamt wache über die Preise, und es habe bereits Anfang 2025 grundlegende Wettbewerbshindernisse beim Handel mit Kraftstopfen identifiziert, „und zwar auf allen Ebenen“, insbesondere aber auf der Großhandelsebene. Diese Hindernisse begünstigten ein unerlaubtes Zusammenwirken der eigentlich konkurrierenden Unternehmen bei der Preisfestsetzung. Das wirke sich auf die Preise aus. „Und deshalb ziehen wir jetzt die erste Konsequenz. Mineralölunternehmen müssen ihre Preisgestaltung künftig gegenüber den Wettbewerbsbehörden offenlegen“, sagte Hubig. Und sie müssten ihre Preisgestaltung erklären. Ungerechtfertigte Preisaufschläge könnten die Unternehmen dann nicht mehr verstecken. Außerdem werde das Bundeskartellamt besser und einfacher gegen Unternehmen vorgehen können, die den Wettbewerb störten. Auch dort gelte: „Gesunder Wettbewerb ist Verbraucherschutz.“ SPD: Gesetz schon nächste Woche verabschieden Sebastian Roloff (SPD) unterstützte die Ministerin. Der Krieg am Golf treffe die Menschen hierzulande. Die Regierungskoalition habe deshalb sofort gehandelt. Man habe mit den Vertretern der Mineralölkonzerne gesprochen, und die Ölmanager hätten keine befriedigende Antwort darauf gegeben, warum die Spritpreise in Deutschland so viel stärker gestiegen seien als anderswo in Europa. „Sie konnten den Verdacht nicht ausräumen, dass sie im Windschatten des steigenden Ölpreises noch mal eine gehörige Extramarge draufgeschlagen haben“, sagte Roloff. Das gehe auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher, und hier müsse man "einen Riegel vorschieben“. Man werde nun reagieren und das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz bereits in der nächsten Woche verabschieden. Grüne: Menschen brauchen Entlastung Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Bundesregierung weiter auf fossile Brennstoffe setze und die Menschen deshalb mit steigenden Tankrechnungen konfrontiere. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantworte „diese falsche Politik“. Was aktuell nötig sei, wäre eine schnelle Entlastung der Bürger, wie es die Ampelregierung 2022 mit der temporären Einführung der Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne und der Einführung des 9-Euro-Tickets gemacht habe. „Die Menschen, sie brauchen Entlastung“, sagte Audretsch. Linke fordert Übergewinnsteuer Auch Christian Görke (Die Linke) forderte eine Übergewinnsteuer für den fossilen Energiesektor. Er warnte vor weiteren Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen, die Kosten für Heizen und Nahrungsmittel würden ebenfalls ansteigen. Diese „Kriegsspekulation“ dürfe nicht noch weiter befeuert werden, sondern ein Gesetz „zur Abschaffung der Übergewinne in Deutschland“ müsse her. „Die Menschen können nicht warten, bis das Kartellamt geprüft hat“, sagte der Linke. (nki/18.03.2026)
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Fragestunde am 18. März
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4658), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 60 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 20 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das neun Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit sechs Fragen vertreten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Mit je zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium der Finanzen, ob die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angedachte Stromsteuersenkung angesichts der Energiepreiskrise jetzt umzusetzen. Der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Verkehr, mit welchen konkreten Maßnahmen das Ministerium in diesem Jahr den „Sanierungsstau“ bei der Verkehrsinfrastruktur abbauen will. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Überflugrechte die Bundesregierung den USA seit Beginn der Angriffe auf den Iran erteilt oder nicht verweigert hat und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese Entscheidung beruht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.03.2026)
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Nachhaltiges Regenwassermanagement für besseres Mikroklima
Mit Gebäudebegrünung, dem Schutz von Stadtbäumen und dem richtigen Regenwassermanagement können Städte lebenswerter und resilienter werden. Das machten die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) am Mittwoch, 18. März 2026, geladenen Sachverständigen deutlich. Grit Rudas von der Berliner Regenwasser Agentur erläuterte das Konzept der Schwammstadt. Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, sprach sich dafür aus, Stadtgrün als eigenen Förderschwerpunkt in der Gesetzgebung zu verankern. Prof. Dr. Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) bezeichnete einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung als wünschenswert. Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser Das Thema nachhaltiges Regenwassermanagement „ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Stadtentwicklung - auch mit Blick auf eine Verbesserung des Mikroklimas“, sagte Grit Rudas. Der Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser sei nötig, weil sich die Städte bundesweit an die Folgen des Klimawandels anpassen müssten. Sie müssten sich mit der Problematik „zu viel Regenwasser und zu wenig Regenwasser“ auseinandersetzen. Es brauche daher eine Orientierung am natürlichen Wasserkreislauf, sagte Rudas. Im natürlichen Wasserhaushalt sei die Verdunstungskomponente am höchsten. Diese Zielgröße sollte im Blick behalten werden. Leitbild sei die Schwammstadt, deren Grundprinzip darin bestehe, durch geringe Versiegelung den Abfluss so weit wie möglich zu reduzieren. Sei das nur begrenzt möglich, sollte das Regenwasser zurückgehalten werden, versickern, verdunsten oder zu Zwecken genutzt werden, die keine Trinkwasserqualität erfordern, sagte sie. Obgleich die Vorteile einer Schwammstadt weithin bekannt seien, hake es bei der Umsetzung, so Rudas. Das habe unter anderem mit Flächenkonkurrenzen, fehlenden rechtlichen Vorgaben für den Bestand und unklaren Zuständigkeiten „gerade auch für den Betreiber solcher Lösungen“ zu tun. Die Expertin verweis zudem auf den fehlenden Vorrang von Klimaanpassungsmaßnahmen und fehlende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen. „Blau-grüne Infrastrukturlösungen“ Den Kostenvorteil durch einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft betonte Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Wenn eine Stadt wie Leipzig das Kanalsystem auf die Folgen des Klimawandels, konkret die Starkregenereignisse, erweitern wolle, sei das eine Investition von etwa einer Milliarde Euro. „Blau-grüne Infrastrukturlösungen“, die zu einer partiellen Abkopplung vom Netz für das Oberflächenwasser führen, lägen bei etwa 300.000 Euro. „Wir werden also schrittweise versuchen, 25 Prozent in den nächsten Jahren abzukoppeln“, sagte Müller. Er forderte - abseits der kommunalen Abwasserrichtlinie der EU - weitere politische Grundsatzentscheidungen auf allen politischen Ebenen zur schnelleren Einführung blau-grüner Infrastrukturlösungen, „um die der Transformation aufgeschlossen gegenüberstehenden Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Stadtverwaltungen zu unterstützen“. Hilfreich wäre aus seiner Sicht auch ein Anordnungsinstrument zur Regenwasserbewirtschaftung auf eigenem Grundstück im Baugesetzbuch. Im Wasserhaushaltsgesetz brauche es zudem einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung. Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe Eine 80-jährige Linde, so Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, habe im Vergleich zu einer 20-jährigen Linde nicht etwa eine vierfache Effektivität, sondern sei zehnfach so effektiv, wenn es um Verdunstungskühle, Verschattung und die Ermöglichung des Luftaustausches geht. „Es ist wichtig, alte Bäume zu erhalten und viele junge Bäume zu pflanzen“, sagte er. Stadtgrün sei die nachhaltigste Klimaanlage. Sattler sprach sich dafür aus, im Klimaanpassungsgesetz ein Cluster „Blau-Grüne Infrastrukturen“ einzufügen. In dessen Referentenentwurf sei einst ein Verschlechterungsverbot enthalten gewesen, was nun aber zu einem Berücksichtigungsgebot geworden sei. Kritisch bewertete er auch, dass Klimaanpassung in Deutschland keine Gemeinschaftsaufgabe sei. Die Länder hätten ihre eigenen Anpassungsgesetze. Auf der Ebene der Kommunen fehle aber vielfach die Finanzkraft. Mit Blick auf die Novellierung des Baugesetzbuches warb Sattler dafür, den Grünflächenfaktor einzubeziehen, statt nur Hochbau- und Flächenfaktoren. Wichtig sei auch, dass Ausgleichsmaßnahmen „nicht in die Peripherie rücken“. (hau/19.03.2026)
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Experten sehen Handlungsbedarf beim Schutz von Kindern und Jugendlichen
Bewusstsein schärfen, Prävention stärken, Angebote sichtbar machen und vernetzen: Weit davon entfernt, einfach nur mehr Geld zu fordern, machten die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission am Mittwoch, 18. März 2026, eine ganze Reihe von Vorschlägen dazu, wie sich die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern lässt. Das Fachgespräch mit dem Thema „Mental Health (3. Teil): Belastungen von Kindern und Jugendlichen – Politische Handlungsoptionen: Was kann Politik konkret tun? Prävention, Versorgung, Systemstrukturen“ war Teil einer Reihe, in der sich die Kinderkommission bereits mit der mentalen Gesundheit von Heranwachsenden und Möglichkeiten zur Stabilisierung junger Menschen beschäftigt hat. Sektorübergreifende, interdisziplinäre Kooperation Leistungsdruck, unangenehme Social Media-Erfahrungen, Krisen-Blues: Kinder und Jugendliche sind heute „multiple Belastungen“ ausgesetzt, sagte Cornelia Metge von der Bundespsychotherapeutenkammer. Die psychische Belastung von Heranwachsenden stagniere seit einigen Jahren auf hohem Niveau. „Wenn Kinder betroffen sind, trifft es ein ganzes System.“ Familien, Schule und Hilfssysteme stießen an ihre Grenzen. „Ein halbes Jahr Wartezeit auf einen Sprechstundentermin - im Kindesalter eine enorme Zeitspanne. Das können wir uns nicht leisten.“ Zusätzliche Probleme bei der Versorgung gebe es im ländlichen Raum: von fehlender Jugendhilfe bis zur schwierigen Erreichbarkeit von Angeboten mit dem ÖPNV. Dabei brauche man die „Behandlung dort, wo die Probleme sind“. Nötig sei eine angemessene, allgemeine Bedarfsplanung, um passgenau und schnell helfen zu können, forderte Metge. Die Ärztin mahnte außerdem eine bessere sektorübergreifende, interdisziplinäre Kooperation im Gesundheitssektor sowie mit der Jugendhilfe an. Außerdem gelte es, die mentale Prävention bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. „Wir müssen da früher tätig werden und die psychische Gesundheit in allen Lebensbereichen, ob in Familie, Freizeit, Schule oder Kita, mitdenken.“ Vielleicht könne man sogar etwas einsparen, wenn man die ohne Zweifel vorhandenen Doppelstrukturen auf den Prüfstand stelle. Forderung nach besserer Ressourcenverteilung Einfach eine ganze Generation als völlig psychisch erkrankt abstempeln, gehe nicht, sagte Prof. Dr. med. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. Man habe es mit einem insgesamt belastenden Umfeld zu tun, das immer mehr Kinder erkranken lasse, und verfüge gleichzeitig über „ein super Versorgungssystem“, das jedoch an seinen Strukturen kranke. Es dürfe in der Behandlung nicht um „immer mehr“ gehen, Deutschland verfüge in Europa bereits über die meisten Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die meisten Kinder- und Jugendpsychiater sowie die meisten Kinder- und Jugendpsychotherpeuten. Stattdessen müssten das System ertüchtigt und die Ressourcen besser verteilt werden. Es gehe darum zu „schauen, wer was wirklich braucht, damit für die Schwerkranken auch etwas überbleibt“, erklärte Kölch. Man sei mit hohen Notfallzahlen konfrontiert. Für leichte Fälle müsse man dagegen die ambulanten Strukturen stärken. Um individuell behandeln zu können, wenn es notwendig ist, brauche es in Zukunft „Global-Budgets". „Statt dass das Bett die einzige Währung ist und Kinder daher wochenlang in stationärer Behandlung gehalten werden.“ Der Bundesgestzgeber müsse dazu das Leistungsrecht anpassen. Der Mediziner mahnte auch die geplante Neufassung des Sozialgesetzbuches 8 an, das auf die mentale Gesundheit der Kinder, psychisch und somatisch gedacht, eingehen werde. Außerdem gelte es, das Wissen über die Ursachen und richtiges Verhalten bei Auffälligkeiten der Kinder in der Bevölkerung zu stärken und den Familien und Schulen starke Kinder- und Jugendhilfestrukturen an die Seite zu stellen. Handlungsbedarf sahen alle Sachverständigen auch bei Thema Social Media. In vielen Social Media-Beiträgen werde ein „völlig unrealistisches Körperbild vermittelt“, das bei immer jüngeren Kindern Esstörungen verursache, berichtete Kölch. Der Bund solle, jenseits von „Komplett-Verboten“ eine „gut ausbalancierte Social Media-Strategie“ formulieren, die die Kinder vor verstörenden und kriminellen Inhalten schütze und sie gleichzeitig bei der Mediennutzung ertüchtige. Verbote von Web-Angeboten zum Schutz der Kinder Kinderschutz müsse die Vermittlung digitaler Kompetenz ebenso umfassen wie gezielte Verbote von Web-Angeboten, die nicht mehr händelbar sind, sagte auch Prof. Dr. med. Tobias Renner, ebenfalls von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. Milliarden würden im digitalen Bereich investiert, „um die Menschen an den Geräten zu halten“, die Zugänge seien extrem niedrigschwellig, Programme belohnten das Weiterspielen. Der „Insta-Konsum“ verursache „bei Mädchen schwere körperliche Störungen“, Mobbing in der Schulzeit habe dieselben Langzeitfolgen wie Gewalt. Internetkonzerne hätten durch eigene Studien Erkenntnisse über die schädigende Wirkung ihrer Angebote, zögen jedoch keine Konsequenzen. Die „Milliarden-Geschäftsmodelle“ stünden der Chance entgegen, im Rahmen einer Selbstregulierung dem Kinder- und Gesundheitsschutz die nötige Aufmerksamkeit zu geben. Daher brauche es nun auch „Verbote, die die Anbieter zu wirksamen Nutzungsmodellen zwingen“. Wo Angebote schädigende Wirkungen entfalteten und Heranwachsende überforderten, müssen man sich schlicht einer „späteren Erteilung des Konsum-Privilegs“ bedienen, wie beim Alkohol oder der Fahrerlaubnis. Was regulatorische Maßnahmen bringen, habe in anderen Ländern die Zucker-Steuer gezeigt: weniger Übergewicht, steigendes Selbstwertgefühl. Zunahme somatischer Leiden Das Thema der mentalen Gesundheit von Kindern, mit seinen psychischen und somatischen Komponenten, breiter aufzufassen, forderte Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. Dass die Fallzahlen psychischer Erkrankungen gestiegen seien, das hänge auch mit einer Zunahme somatischer Leiden zusammen. Viele Kinder konsumierten im Übermaß Social Media-Inhalte, das halte sie vom Sport ab und verursache körperliche Schäden wie Adipositas, die ihnen bis ins Alter zu schaffen machten, sagte die Wissenschaftlerin. Um die mentale Gesundheit von Kindern nachhaltig zu fördern brauche die Forschung einen „Datenpool einer Geburtskohorte“ nach skandinavischem Vorbild, „die das alles erfasst, und die wir über Zeit beobachten.“ Die Politik solle dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Es wäre „extrem gut investiertes Geld“. Anfangen könne man aber bereits beim Thema Sport. Es habe sich in einer Studie zur Wirkung sportlicher Angebote auf post-infektiöse Leiden infolge der Corona-Pandemie gezeigt, dass Sport nachweisbar gesund mache. Das sage einem aber auch „der gesunde Menschenverstand“. Bereits eine „Runde um den Block“ zu laufen, bringe einen auf andere Gedanken. Dass dagegen der Sportunterricht an vielen Schulen auf eine Wochenstunde schrumpfe, sei nicht hinnehmbar. Erkrankungen durch Früherkennung vermeiden Dass psychische Belastungen Teil des Leben sind, daran erinnerte Friederike Kuhnt vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Es komme darauf an, den Kindern bei diesen Belastungen, die sie umgeben, zielgenauen Schutz und Ausgleich zu bieten. Kuhnt unterstrich den Aspekt der Prävention. Dabei komme der Familie eine zentrale Rolle zu. „Eine gesunde Familie ist das A und O“, um psychischen Belastungen vorzubeugen. Eine familienfreundliche Politik könne dies fördern. Eltern, ebenso wie Erzieher und Lehrer, seien dabei zu unterstützen, den Kindern eine gesunde Lebensweise, mit guter Ernährung, ausreichend Bewegung und Schlaf, zu vermitteln sowie Medienkompetenz, die diese vor Sucht schütze. Es müsse darum gehen, eine Erkrankung durch Früherkennung möglichst zu vermeiden, aber denen, die schwer erkrankt seien, eine angemessene Versorgung zuteil werden zu lassen. In dem äußerst fragmentierten System an Hilfsangeboten fänden sich Betroffene allerdings nur schwer zurecht. (ll/19.03.2026)
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Merz ruft zu Selbstbewusstsein und Geschlossenheit in der EU auf
Deutschland werde sich während des Nahostkriegs nicht daran beteiligen, mit Schiffen in der Straße von Hormus Schifffahrt zu gewährleisten. Dies bekräftigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, 18. März 2026, bei einer Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 19. und 20. März. Washington habe die Europäer nicht zu Rate gezogen: „Wir hätten abgeraten“, beschrieb er die deutsche Haltung. Für eine solche Operation fehle ein Plan und ein Mandat der Vereinten Nationen, der EU oder der Nato. Das schließe nicht aus, dass Deutschland mit diplomatischen Mitteln auf eine schnelle Beendigung des Krieges hinwirke. Über Jahrzehnte habe das iranische Regime Regel um Regel gebrochen. Dieses Regime trage die Verantwortung für die gegenwärtige Krise in der Region. Mit Israel und den USA teile die Bundesregierung das Ziel, dass der Iran in Zukunft keine Bedrohung mehr erzeugen könne. Dem iranischen Volk sei zu wünschen, dass es sein Ziel selbst in die Hand nehmen dürfe und mit demokratischen Wahlen eine legitime Regierung herbeiführe. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU Die Gemeinsamkeit von USA und Europa beschwor er für den Weg zu einem gerechten Frieden in der Ukraine. Das sei eine Frage der Sicherheit und Humanität des gesamten transatlantischen Raumes. Das Gebot der Stunde sei, dass die USA und Europa gemeinsam den Druck auf Moskau erhöhten. Es gebe Erkenntnisse, dass Russland massiv unter den Sanktionen leide. Es müsse schnell zu einer Entscheidung über das 20. Sanktionspaket und die Auszahlung des 90-Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine kommen. Dafür wolle er sich mit Nachdruck bei dem Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs einsetzen. Bei diesem EU-Gipfel steht nach Darstellung des Kanzlers die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Vordergrund. Er wolle sich für den Rückbau der Bürokratie einsetzen oder auch für weniger Regeln bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Handelspolitisch gehe es um die Stärkung des Binnenmarktes, aber auch um die Erschließung neuer Märkte weltweit. Bei diesen Bemühungen dürften sich die Europäer nicht unter Wert verkaufen, rief er zur Geschlossenheit in der EU auf. Die EU sei zwar von anderen abhängig, aber „die anderen auch von uns“. AfD: Innere Sicherheit verteidigen Tino Chrupalla (AfD) meinte, Deutschland sei weder am Hindukusch verteidigt, noch an der Straße von Hormus. Wer einen Krieg beginne, müsse sich die Frage nach Zielen und Exit-Strategien gefallen lassen. Jetzt müsse es darum gehen, die Sicherheit innerhalb der deutschen Grenzen zu verteidigen. Dazu gehöre, dem immer wieder aufflammenden Islamismus konsequent zu begegnen. Proaktive Immigration potenzieller Straftäter müssten gestoppt und Straftäter konsequent abgeschoben werden. Chrupalla ging auch auf die aktuelle Auseinandersetzung um das Sondervermögen für Sicherheit und Klimaschutz ein. Es sei dazu verwendet worden, Haushaltslöcher zu stopfen, hielt er der Koalition vor. Das sei weder sozial noch gerecht. Angesichts der steigenden Spritpreise forderte er, die CO2-Abgabe umgehend zu streichen. SPD: EU muss zusammenhalten Dirk Wiese (SPD) legte dar, in einer Situation mit massiven außen- und innenpolitischen Herausforderungen sei die entscheidende Rückversicherung für weiteren Erfolg Deutschlands eine starke Europäische Union. Sie müsse zusammenhalten und selbstbewusst auftreten. Dankbar sei er für die klaren Worte von Bundeskanzler Merz, Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), dass das Geschehen im Nahen Osten „nicht unser Krieg“ sei. Es sei richtig, dass Deutschland und die Nato sich daran nicht beteiligten. Die ersten Maßnahmen der Bundesregierung gegen die steigenden Spritpreise seien gut und richtig. Aber die SPD nehme keine Option vom Tisch, wenn sich die Lage verschlechtere. Grüne: Wachstumsbremse statt Jobs Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) stellte das Sondervermögen für mehr Sicherheit und Klimaschutz in den Vordergrund ihrer Rede. Die damit verbundene Chance habe Merz verzockt. Das sei der bisher größte Fehler seiner Kanzlerschaft gewesen. Er habe sich für Wachstumsbremse und gegen Jobs in diesem Land entschieden. Sie unterstrich, dass der vorgesehene 90-Milliarden-Kredit für die Ukraine wichtig sei. Mit seiner Blockade dürfe der ungarische Regierungschef Viktor Orbán die EU nicht erpressen. Nach ihrer Ansicht ist es jetzt richtig, der Ukraine die Taurus-Flugkörper zu liefern. Bezogen auf den Nahost-Krieg hielt sie Merz vor, dass er bei seinem Gespräch mit US-Präsident Donald Trump zur Frage des Völkerrechts geschwiegen habe. Union: Keine blinde Gefolgschaft Jens Spahn (CDU/CSU) sagte, den toten Mullahs sei keine Träne nachzuweinen. Sie hätten die Sicherheit auch in der EU gefährdet. Israel und die USA hätten das Vorgehen gegen sie nicht ohne Risiko begonnen. Mit beiden Ländern bestehe weiter enge Partnerschaft. Das bedeute aber keine blinde Gefolgschaft. Falls das iranische Regime den Krieg überlebe, müsse es deutlich geschwächt sein. In einer Welt voller Dilemmata müssten Deutschland und die EU eine wichtige Rolle spielen. Dazu brauche es wirtschaftliche Stärke: „Wir haben Marktmacht, aber es fehlt der Hebel, sie zu nutzen.“ Linke: Bruch des Völkerrechts Heidi Reichinnek (Die Linke) meinte, die anfängliche Erleichterung habe sich bei den Menschen im Iran gewandelt. Sie hätten Freiheit und Demokratie gewollt. Doch sie bekämen Bomben, Angst und Schrecken. Der Angriff von USA und Israel sei ein Bruch des Völkerrechts. Sie forderte von der Regierung, die Militärbasis der USA in Ramstein zu schließen und keine Überflugrechte für ihre Militärmaschinen zu erteilen. Mit Blick auf den Ukraine-Krieg meinte sie, um Putin zu treffen, sollten die Immobilien der russischen Oligarchen in Deutschland beschlagnahmt werden. Sie kritisierte die bisher ins Auge gefassten Maßnahmen gegen die stark gestiegenen Preise für Öl und Gas: „Der Markt regelt einen Dreck.“ Die Politik müsse das regeln. Eine Übergewinnsteuer sei notwendig. (fla/18.03.2026)
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Katherina Reiche: Weichen für den Erhalt wirtschaftlicher Stärke sind gestellt
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) hat Deutschland angesichts globaler Krisen als Stabilitätsanker in der Eurozone und Innovationsmotor in Schlüsseltechnologien bezeichnet. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 18. März 2026, sagte die Ministerin, um diese Stärken zu erhalten, habe die Regierung in den vergangenen Monaten die Weichen gestellt, die Gasspeicherumlage abgeschafft, die Stromsteuer für das Gewerbe und die Landwirtschaft auf das europarechtliche Minimum reduziert. Durch 6,5 Milliarden Euro Zuschüsse seien die Netzentgelte gesenkt worden. Der zugesagte Industriestrompreis werde rückwirkend zum 1. Januar eingeführt. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz „gehen wir die nächsten Schritte“, so Reiche. Parallel würden die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert und die Senkung der Körperschaftsteuer werde vorbereitet. Aufgrund externer Konflikte sei das Wachstumsfenster nur „schmal“. Schnieder: Sanierungsstau abbauen und investieren Neben der Wirtschaftsministerin stellte sich auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die Verkehrswege in Deutschland müssten zuverlässig und sicher sein. „Wenn Infrastruktur zerfällt, bröckelt auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates“, sagte Schnieder, der von „massivem Nachholbedarf“ sprach: Brücken, Tunnel und Straßen, die jahrelang auf Sanierung warten, Bahnstrecken, deren Ausbau sich über Jahrzehnte zieht, Autobahnlücken, die „dringend geschlossen werden müssen“. Die Bundesregierung baue den Sanierungsstau ab und investiere umfangreich. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werde ein moderner Rahmen geschaffen, damit Deutschland schneller und effizienter bauen könne, ohne Abbau von Umwelt- und Beteiligungsrechten. Planfeststellungsverfahren würden künftig vollständig digital geführt. Bahnfahren in Deutschland müsse wieder zuverlässiger werden, fügte der Minister hinzu. Mobilität müsse für alle bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung habe sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Kosten für den Führerschein zu senken. Die Fahrausbildung solle grundlegend modernisiert werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit Mit dem digitalen Fahrzeugschein will die Regierung nach den Worten Schnieders den Alltag bürgerfreundlicher machen. Mehr als 1,5-millionenfach seien die App und der digitale Fahrzeugschein heruntergeladen worden. Maßnahmen gegen hohe Spritpreise Leif-Erik Holm (AfD) sprach die hohen Spritpreise und eine fehlende Entlastung von Pendlern durch die Bundesregierung an. Die Sorgen der Bürger und Unternehmen seien ihr alles andere als egal, erwiderte Katherina Reiche. Die Kraftstoffpreise seien in Deutschland stärker angestiegen als im europäischen Vergleich und sänken weniger schnell. Die Regierung stärke das Kartellrecht, indem das Bundeskartellamt schnellere Sektoruntersuchungen durchführen könne mit dem Ziel, Preisabsprachen aufzudecken. Das Kartellrecht sei ein „scharfes Schwert“, die Ölkonzerne sorgten sich wegen der anstehenden Transparenz. Außerdem sollen Tankstellen nur einmal täglich ihre Preise anheben dürfen. Geschaut werde dabei auch nach der Marktmacht großer Unternehmen im Großhandel, die durch das Bundeskartellamt stärker untersucht werden können, so Reiche auf eine Frage der SPD-Abgeordneten Dunja Kreiser. Kartellrecht und Beschäftigungssicherung Der Abgeordnete Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) verglich die Lage der Wirtschaftsministerin mit der ihres Vorgängers Robert Habeck nach Beginn des Ukrainekriegs. Den Vergleich wies Reiche zurück. Damals seien Gas- und Öllieferungen aus Russland weggefallen. In der jetzigen Situation gebe es keine physischen Engpässe, sondern Preissprünge. Die Bundesregierung sei dabei, die Krise zu managen: „Wir gehen neue Wege zur Schärfung des Kartellrechts“. Das Thema Beschäftigungssicherung brachte die Abgeordnete Agnes Conrad (Die Linke) zur Sprache. Der Industrial Accelerator Act (IAA) der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Digitalisierung für Industrieprojekte werde nicht dazu führen, dass die Beschaffung auf europäischer Ebene beschleunigt wird, prognostizierte die Ministerin, da er „jetzt schon zu kompliziert“ sei. Stahlbranche und Tourismuswirtschaft Die Lage der deutschen Stahlbranche thematisierte Sebastian Roloff (SPD). Der Sektor werde mit übersubventionierten Produkten aus dem Ausland überschwemmt, stellte die Ministerin fest. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft entgegnete sie, die Lage der Stahlindustrie lasse sie nicht kalt, doch gebe es auch positive Projekte etwa von Salzgitter Stahl. Der CSU-Abgeordnete Michael Kießling richtete den Fokus auf die Bedeutung der Tourismuswirtschaft. Diese sei eine wichtige, klein- und mittelständisch geprägte Branche, die einen Umsatz von 86 Milliarden Euro erwarte, erwiderte die Wirtschaftsministerin. Die Branche spiele eine wichtige Rolle in der Fläche und den Regionen. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) leiste gute Arbeit in der Werbung für den Tourismusstandort Deutschland, so Reiche auf Kießlings Nachfrage, in der er betont hatte, dass 6,8 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland im Tourismus tätig seien. Sicherheit im Bahnverkehr Lars Haise (AfD) fragte den Bundesverkehrsminister nach den Ergebnissen des Bahnsicherheitsgipfels am 13. Februar und danach, ob sich ein bestimmten „Täterprofil“ ausmachen lasse. Schnieder sagte, bei dem Gipfel seien alle Aspekte der Sicherheit in Zügen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen besprochen und abgewogen worden. Ein besonderes Täterprofil sei nicht erkennbar. Überall gebe es vor allem bei Kontrollen ein besonderes Aggressionspotenzial. Unter den Tätern seien alle Schichten, Junge wie Alte, vertreten. Haise nannte diese Antwort einen „Schlag in das Gesicht jedes Eisenbahners“. Mehr als 50 Prozent seien ausländische Tatverdächtige. Dem widersprach der Minister. Es gebe eine ganze Bandbreite von Taten. Aggression und Gewalt seien ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der CDU-Abgeordnete Michael Donth nahm den Bahnsicherheitsgipfel zum Anlass, Schnieder nach den weiteren Schritten zu fragen. Der Minister unterschied zwischen Fernverkehr in der Zuständigkeit des Bundes und dem Regional- sowie Nahverkehr in der Zuständigkeit der Länder. So sollen die Zugbegleiter mit Body-Cams und die Züge und Bahnhöfe mit Videoüberwachung ausgestattet werden. Darüber hinaus gebe es Präventionsmaßnahmen. Während in Fernzügen zwei bis vier Bahn-Mitarbeiter kontrollierten, sei es in Regionalzügen meist nur eine Person, so Schnieder auf eine Nachfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner. Im Fernverkehr stelle sich das Problem nicht. Für den Regional- und Nahverkehr müssten die Länder das Problem klären, sagte der Minister auf eine Frage der Abgeordneten Luigi Pantisano (Die Linke). Klimaziele und Tempolimit Johannes Wagner und Tarek Al-Wazir (beide Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) wollten dem Minister die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen schmackhaft machen. Sein Ressort werde Vorschläge zur Einhaltung der Klimaziele unterbreiten, kündigte Schnieder an. Der Verkehrsbereich werde dazu einen „signifikanten Beitrag“ leisten. Die Vorschläge befänden sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Auf den Hinweis, ein Tempolimit würde zu weniger Verkehrstoten führen, sagte Schnieder, die unsichersten Straßen in Deutschland seien die Landstraßen. Schnieder empfahl, maximal mit der Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern unterwegs zu sein. (vom/18.03.2026)
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Breite Kritik am Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz
Sachverständige haben bei einer Anhörung im Digitalausschuss am Mittwochnachmittag, 18. März 2026, breite Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (21/4089) und der zugrunde liegenden EU-Verordnung geäußert. Mit dem Entwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) soll die Verordnung in Deutschland umgesetzt und der Digital Services Act (DSA) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Die geladenen Experten kritisierten insbesondere die unklare Begriffsdefinition von „politischer Werbung“, den durch die Verordnung entstehenden bürokratischen Aufwand sowie fehlende Konkretisierungen bei den Zuständigkeiten. EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 Die EU-Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 uneingeschränkt. Mit dem Durchführungsgesetz sollen die Transparenz politischer Werbung deutlich erhöht sowie Zuständigkeiten und Sanktionen zur Durchsetzung von EU-Vorgaben festgelegt werden. Je nach Verstoß sind laut Entwurf Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder – bei größeren Unternehmen – bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen über das Targeting bestimmt werden, soweit sie auch im Übrigen europäische Datenschutzregelungen durchsetzt. Daneben soll die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, der sogenannte Digital Services Coordinator (DSC), die Einhaltung zentraler Transparenz- und Informationspflichten durch Diensteanbieter überwachen. Die Koordinierungsstelle soll zudem ein Online-Verzeichnis über in Deutschland eingetragene bevollmächtigte Vertreter politischer Werbedienstleistungen führen. Problem der Begriffsbestimmung Prof. Dr. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (eingeladen auf Vorschlag der SPD) wies darauf hin, dass inhaltliche Konkretisierungen oder Präzisierungen der Begriffe und Maßstäbe unionsrechtlich unzulässig sein dürften. Cornils sprach von einem „problematischen Beispiel einer sehr starken Regulierung dieses Themas“, die die politische Kommunikation nicht befördere. Der bundesgesetzlichen Regelung bescheinigte er einen zurückhaltenden Ansatz, der an etablierte Strukturen und Vorbilder, etwa die DSA-Kompetenzverteilung, anschließe. Die Regulierung und Aufsicht der Diensteanbieter bleibe zwar beim Bund, der Großteil der Aufsichtsbefugnisse und Zuständigkeiten liege jedoch auf der Länderebene, betonte Cornils. Dr. Jörg Frederik Ferreau (Kanzlei CBH Rechtsanwälte), der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen wurde, kritisierte, dass der Entwurf die Chance verstreichen lasse, den unbestimmten Begriff der „politischen Werbung“ näher zu präzisieren. Es sei zu begrüßen, dass der Entwurf die Durchführung der Artikel 11 und 12 der Verordnung den Ländern überlasse. Die Transparenzanforderungen an politische Anzeigen in den Artikeln seien klar der Medienregulierung und damit dem Kompetenzbereich der Länder zuzuordnen, sagte Ferreau. Im Hinblick auf Vorschriften zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern müsse der Gesetzgeber durch eine Ergänzung sicherstellen, dass die zuständigen Behörden bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger „den hohen Bestimmungen des Geheimnisschutzes“ Rechnung tragen – das gelte etwa für Mitarbeiter von Medien, sagte Ferreau. Experte befürchtet „Verarmung der politischen Debatte“ Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (auf Vorschlag der SPD eingeladen) berichtete von einem Fall eines Verlages in Norddeutschland, der einen Podcast mit politischen Akteuren unterschiedlicher Couleur erstellt und diesen bei Instagram habe verbreiten wollen, was von der Plattform untersagt worden sei. Die EU-Verordnung wolle Transparenz schaffen, führe aber zu Bürokratiebelastungen und gerate dazu noch in Konflikt mit der Pressefreiheit, kritisierte Verdenhalven. Unter anderem werde man „mehr staatliche Kontrolle politischer Kommunikation“ und eine „Verarmung“ der politischen Debatte erleben, prophezeite er und verwies weiter auf „enorme Haftungsrisiken“ und „extrem hohe Bußgelder“, die entstünden. Deutliche Kritik übte auch Prof. Dr. Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion). Er nannte die EU-Verordnung ein „Bürokratiemonster“, das die politische Kommunikation beschränke. Auch Fiedler monierte unbestimmte Rechtsbegriffe. Ein Problem sehe er in dem Punkt, dass der Bund davon ausgehe, dass Diensteanbieter keine Presseverlage seien. Das könne aber etwa bei Direktvermarktungen der Fall sein, so Fiedler. Daher brauche es eine Klarstellung, dass Medien, die politische Werbung verbreiten, auch dann nicht von der Koordinierungsstelle beaufsichtigt werden, wenn sie für diese Werbung eine Vermittlungsleistung erbringen. Mit Blick auf Eingriffsbefugnisse zur Durchsetzung der Verordnung gegenüber Presseverlagen und anderen redaktionelle Medien betonte Fiedler, dass es geboten sei, notwendige Schutzvorkehrungen für die Presse- und Medienfreiheit sicherzustellen. Vertrauen in die digitale Öffentlichkeit Jochen König von der Cosmonauts & Kings GmbH (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, er begrüße das Ziel der Verordnung und des Gesetzentwurfs, politische Werbung transparenter zu machen und das Vertrauen der Bürger in die digitale Öffentlichkeit zu stärken. Allerdings wies auch er auf Handlungsunsicherheit und rechtliche Herausforderungen für politische und zivilgesellschaftliche Akteure hin und sprach sich für eine Klärung des Anwendungsbereichs der Definition „politischer Werbung“ aus. „Die Leitlinien der Kommission helfen hierbei nur bedingt weiter“, sagte König mit Blick darauf, wann eine Werbeanzeige unter die Verordnung falle, und wann nicht. Im Hinblick auf Bußgelder sprach er sich dafür aus, die Mindestumsatzschwelle zum Schutz kleinerer Akteure auch auf den Bereich der Zwangsgelder nach Paragraf 8 auszuweiten, die dort noch fehle. Tahireh Audrey Panahi von der Universität Kassel (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Verordnung müsse im Kontext mit dem DSA und der DSGVO betrachtet werden. Panahi sprach sich dafür aus, ein Bußgeld „erst bei wiederholten Verstößen“ anzudrohen, um einen Chilling Effect zu vermeiden. Ein Leitfaden des DSC solle als öffentlich zugängliche Auslegungshilfe erstellt werden, befand Panahi weiter. Angesichts komplexer Auslegungsfragen und im Sinne einer wirksamen Rechtsdurchsetzung schlug die Sachverständige zudem vor, -nach Vorbild des DSA den Beirat nach dem Digitale-Dienste-Gesetz einzubinden. Sie regte außerdem an, weitere Lücken im Gesetz, etwa bezüglich der Aufsicht über Sponsoren und der Zuständigkeit für Bußgelder gegen diese, durch Klarstellungen zu schließen. Die Sachverständige, die auf Vorschlag der Linksfraktion eingeladen war, Alina Clasen von Reporter ohne Grenzen, fehlte bei der Anhörung entschuldigt. (lbr/18.03.2026)
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Klöckner: Der 18. März steht für den langen Weg zu einer demokratischen Ordnung
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 18. März 2026, auf die Bedeutung dieses Datums für die deutsche Demokratie hingewiesen. Es sei erstaunlich, so Klöckner, "dass wir an diesem Datum erst heute zum ersten Mal den Tag der Demokratiegeschichte begehen". Der Tag stehe unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der 18. März, ein "Schlüsseldatum deutscher Geschichte", stehe "für Mut, für den Wunsch nach Freiheit und für den langen Weg hin zu einer demokratischen Ordnung", sagte die Bundestagspräsidentin. Die Bürgerinnen und Bürger der DDR hätten am 18. März 1990 zum ersten Mal frei gewählt. Die letzte Wahl zur Volkskammer sei eine "demokratische Selbstermächtigung und der Übergang von einer Diktatur zur Demokratie" mit einer Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent gewesen. Diese 93,4 Prozent seien "Ausdruck einer Sehnsucht nach Freiheit" gewesen. Doch sei der 18. März ein Datum, "an dem sich die Geschichte der Demokratie in Deutschland immer wieder verdichtet". Mainzer Republik, Barrikaden in Berlin, Nationalversammlung in Stuttgart So erinnerte die Bundestagspräsidentin an den 18. März 1793, als in Mainz die erste Republik auf deutschem Boden ausgerufen wurde. 55 Jahre später, am 18. März 1848 hätten Menschen in Berlin auf den Barrikaden für das gekämpft, "was wir heute selbstverständlich nennen". Am 18. März 1920 tagte die Weimarer Nationalversammlung in Stuttgart: "Das Parlament war während des sogenannten Kapp-Putsches dorthin ausgewichen. Teile des Militärs und republikfeindliche Kräfte um Wolfgang Kapp wollten die Republik stürzen – scheiterten aber am Widerstand der Bevölkerung und an einem Generalstreik", sagte Klöckner. Reichskanzler Gustav Bauer habe vor den versammelten Abgeordneten den "Sieg der Demokratie auf der ganzen Linie" ausgerufen. Den 18. März zeichne aus, dass an ihm "über Generationen hinweg Menschen für Freiheit und für Demokratie eingetreten sind". Die Idee der Demokratie hole ihre Faszination aus dem Wettbewerb der Ideen und aus der Überzeugung, "dass die Mehrheit von heute am nächsten Tag schon die Minderheit sein kann, einfach und vor allem friedlich durch ein Kreuz auf einem Wahlzettel", so die Bundestagspräsidentin. Nicht der Konsens trage die Demokratie. Vielmehr lebe sie davon, "dass wir Unterschiede aushalten, Gegensätze austragen und am Ende zu Entscheidungen kommen, an die sich alle halten". Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie Das Volk gebe es nur im "Plural der Individuen", betonte Klöckner: "Wir alle repräsentieren diese Pluralität, repräsentieren unser Volk, hier zusammen." Das Beispiel der Ukraine zeige, so die Bundestagspräsidentin unter Beifall, dass Demokratie nicht nur eine Staatsform für ruhige Zeiten sei. Unzufriedenheit gehöre zur Demokratie, Kritik sei ihr Korrektiv: "Unsere Entscheidungen werden umstritten bleiben. Das ist nicht das Problem der Demokratie, das ist im Übrigen ihr Wesenskern." Der Triumph der Demokratie 1920 sei nicht von Dauer gewesen, die Mainzer Republik und die Revolution von 1848 hätten nicht in der ersehnten Freiheit geendet. Hoffnungen auf "Einigkeit und Recht und Freiheit" seien immer wieder zurückgedrängt worden, doch ihre Idee habe überlebt, sei hartnäckiger gewesen als ihre Gegner: "Das ist die Botschaft heute am Tag der Demokratiegeschichte. Das ist die Botschaft, die wir gemeinsam durch die Zeit tragen sollten. Es lebe unsere Freiheit, es lebe unser Rechtsstaat, es lebe unsere Demokratie", schloss die Bundestagspräsidentin unter Beifall. (vom/18.03.2026)
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Sachverständige uneins über CO2-Abscheidung und -Speicherung
Der Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, kurz CCS) ist unter Sachverständigen umstritten, wie ein öffentliches Fachgespräch im Umweltausschuss am Mittwoch, 18. März 2026, gezeigt hat. Während Vertreter der Industrie, welche die CDU/CSU-Fraktion als Experten benannt hatte, sich für eine möglichst breite Nutzung aussprachen, drängten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingeladene Wissenschaftler auf eine Begrenzung der Verwendung auf unvermeidbare CO2-Restemissionen, Damit sind Emissionen gemeint, die nicht durch den Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien oder durch Änderungen des Produktionsprozesses vermieden werden können. Der von der AfD-Fraktion geladene Sachverständige sprach sich gegen eine Nutzung aus. CCS als Brückentechnologoie Matthias Belitz vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) betonte, dass CCS für seine Branche unverzichtbar sei, um klimaneutral zu werden. Grund dafür seien in der Chemie unvermeidbare Prozesse wie Steamcracking oder die Herstellung von Calciumcarbid. Zudem werde der vollständige Hochlauf klimaneutraler Technologien, wie Elektrifizierung und Wasserstoff, noch bis weit in die 2040er-Jahre dauern. „Wir denken, das CCS auch als Brücke dienen kann“, so Belitz. In der Wärme- und Dampferzeugung seien fossile Brennstoffe jetzt noch nicht wirtschaftlich zu ersetzen. Laut Ludger Radermacher vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geothermie (BVEG) braucht es nach den mit dem Kohlendioxidspeicherungsgesetz sowie den Änderungen des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und des Londoner Protokolls geschaffenen gesetzlichen Regelungen für CCS nun auch eine Carbon-Management-Strategie. Diese müsse „vor allen Dingen ein Kriterium erfüllen: Kosteneffizienz.“ Nur dann gelinge es, einen hohen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und eine „wettbewerbsfähige Industrie“ zu erhalten. Die Anwendung solle daher möglichst breit gehalten werden und CCS nicht nur als „allerletztes Mittel“ eingesetzt werden. Auch dürfe man die Industrie nicht auf Lösungen verweisen, die nicht kosteneffizient sind, so Radermacher mit Blick auf die Speicherung von CO₂ im Meeresgrund. Die Onshore-Speicherung sei sicher und durch geringere Transportkosten günstiger als die Offshore-Speicherung. Marcus Resch (AfD), Mitglied des Hessischen Landtags, kritisierte, dass CCS als „zentrale klimapolitische Lösung“ präsentiert werde, ohne zu hinterfragen, ob die „Annahme eines CO2-Notstands“ überhaupt zutreffe. Reschs Meinung nach werde ein politisches Problem konstruiert, um eine „technisch aufwendige und kostenintensive Infrastruktur“ zu schaffen. Deren „Milliardenkosten” stünden aber in keinem Verhältnis zum Nutzen. Nur ein vergleichbar kleiner Anteil der Emissionen könne technisch behandelt werden. Zudem bestehe das Risiko von „Leckagen und biologischen Störungen“. Unvermeidbare Restemissionen Dr. Felix Schenuit von der Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) verwies auf den Weltklimarat (IPCC). Nach dessen Ansicht sei es essenziell, verbleibende Restemissionen durch CO2-Entnahme auszugleichen. Nur so lasse sich die globale Temperatur stabilisieren. Daraus folge zweierlei, so der SWP-Wissenschaftler. „Wir müssen schwer vermeidbare Emissionen, soweit es geht, reduzieren und die CO2-Entnahmekapazitäten parallel ausbauen.“ Für die Abscheidung von CO2 aus Abgasen sowie für die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre brauche es CCS. Gleichwohl betonte Schenuit, dass die Technologie „kein Freifahrtschein“ für weniger Klimaschutz sei. CCS sei teuer, erfordere eine umfassende Infrastruktur und die Speicherkapazitäten seien begrenzt. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, brauche es natürlichen Klimaschutz genauso wie technisches Carbon Management. Dem stimmte Konstantin Litke vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft zu. Er unterstrich jedoch, dass es aus Sicht seines Verbands nicht um die Frage „ob, sondern wo und zu welchem Preis“ gehe. CCS sei eine knappe Ressource, eine „Förderressource“, die vorrangig dort eingesetzt werden müsse, wo die größte CO2-Minderung zu erwarten sei. Staatliches Geld dürfe es nur für Projekte zur Abscheidung und Speicherung von „nachweisbar“ unvermeidbaren Restemissionen geben. CCS für Gaskraftwerke und für blauen Wasserstoff sei hingegen teuer, technisch komplex und verlängere zudem „fossile Geschäftsmodelle“. Der Sachverständige empfahl stattdessen, in erneuerbare Energien, Effizienz sowie Netze und Speicher zu investieren. Prof. Dr. Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin betonte die „exorbitant hohen Kosten“ und die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau eines CO2-Pipeline-Netzes, das für CCS notwendig ist. Er riet stattdessen dazu, „alle vermeidbaren Restemissionen bis 2045 auf null zu reduzieren“. Konkret bedeute das, die Verbrennung von Erdgas, Erdöl und Kohle bis dahin zu beenden. Auch die Emissionen der Landwirtschaft und der Industrie müssten auf „das absolut technische Minimum“ reduziert werden, erklärte der Sachverständige. Die Zementproduktion für den Betonbau könne etwa durch mehr Holzbau verringert werden. Gelinge dies, könnten die noch unvermeidbaren Restemissionen größtenteils durch natürliche Senken kompensiert werden. Als Maßnahmen dafür nannte Quaschning die Wiedervernässung von Mooren oder eine naturnahe Forstwirtschaft. (sas/18.03.2026)
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Ausstellung erinnert an Wirken der ersten freien Volkskammer der DDR
Am 18. März 1990 wurde die 10. Volkskammer der DDR zum ersten und einzigen Mal frei, direkt und geheim gewählt. Ihre 409 Mitglieder bildeten die erste echte Volksvertretung der DDR und bereiteten mit einem beispiellosen Arbeits- und Entscheidungspensum den Weg zur Deutschen Einheit. Diese Leistung hat der Bundestag am Montag, 16. März 2026, bei einer Auftaktveranstaltung zum „Tag der Demokratiegeschichte 2026“ gewürdigt. Eine Ausstellung mit dem Titel „Das Volk ist sich seiner selbst bewusst geworden. Die 10. Volkskammer der DDR“ im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages erinnert an die knapp sieben Monate zwischen der Wahl und der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Zahlreiche Fotos und Dokumente schildern das geschichtsträchtige Wirken dieses Parlaments. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) sprach während der Ausstellungseröffnung von einem Akt der Selbstermächtigung, der zur freien Parlamentswahl geführt habe, und betonte die historische Bedeutung für die deutsche Demokratiegeschichte. Weg zur Deutschen Einheit Mit Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU) an der Spitze der 10. Volkskammer übernahm erstmals eine Frau die Präsidentschaft eines DDR-Parlaments. Noch in der ersten Sitzung sprach sie den Wunsch aus: „Die Parlamente sollen die Zukunft gestalten und nicht nur die Regierung.” Dieser Anspruch sollte die Arbeit der Volkskammer bestimmen. „Für mich war es die aufregendste Zeit meines Lebens“, so Bergmann-Pohl während der Ausstellungseröffnung. „Sie war die anstrengendste Zeit meines Lebens, aber auch die glücklichste Zeit, weil die Wiedervereinigung gestaltet wurde und ich nie geglaubt habe, dass wir das miterleben würden." Die Abgeordneten der Volkskammer verabschiedeten 93 Beschlüsse, 164 Gesetze und schlossen drei Staatsverträge ab – alles in 180 Tagen. An diese besondere Periode in der deutschen Geschichte, in der die Demokratie aktiv neu erfunden wurde, erinnert die Ausstellung im Bundestag, die noch bis zum 31. Dezember 2026 besucht werden kann. Tag der Demokratiegeschichte 2026 Die Ausstellungseröffnung mit anschließendem Podiumsgespräch, an dem neben Sabine Bergmann-Pohl auch die beiden Mitglieder der 10. Volkskammer, Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Markus Meckel (SPD), teilnahmen, fand als Auftaktveranstaltung für den "Tag der Demokratiegeschichte 2026" am 18. März statt. Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier soll mit diesem bundesweiten Aktionstag die Geschichte der Demokratie in Deutschland gewürdigt werden. Der 18. März steht wie kein anderer Tag für das jahrhundertelange deutsche Ringen um Demokratie: der Tag der Mainzer Republik 1793, der Revolution von 1848 und der ersten freien Volkskammerwahl in der DDR im Jahr 1990. An diese Ereignisse soll der "Tag der Demokratiegeschichte 2026" erinnern, an dem sich der Deutsche Bundestag im Aktionszeitraum mit mehreren Veranstaltungen beteiligt. (17.03.2026)
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