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Gasnetze sollen nur teilweise weitergenutzt werden
Sachverständige haben sich für die Zukunft der Gasnetze und deren Umbau für einen Technologiemix ausgesprochen. Während ein Großteil der Netze zurückgebaut werde, sollten ausgewählte Leitungen für Wasserstoff und Biomethan umgerüstet werden. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets" (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetz wird das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket (Richtlinie (EU) 2024/1788, Verordnung (EU) 2024/1789) umgesetzt. Das Vorhaben schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturierte Weiterentwicklung der Gasnetze in nationales Recht. Weiternutzung der Netze mit erneuerbaren Gasen Dieser Umbau sieht verschiedene Entwicklungspfade vor: Zum einen geht es um die Weiternutzung bestehender Gasnetze mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, zum anderen um den Bau neuer Wasserstoffleitungen. Außerdem sollen Gasleitungen, die nicht mehr benötigt werden, dauerhaft stillgelegt werden. So soll Wasserstoff, wie Erdgas, einen gleichberechtigten Zugang zu den Netzen erhalten. Betreiber werden verpflichtet, Netzzugänge zu gewähren. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, dürfen Wasserstoffnetze künftig nicht mehr von denselben Unternehmen betrieben werden, die gleichzeitig Erdgas oder Strom erzeugen oder liefern. Gasversorger müssen transparent ausweisen, ob sie fossile, kohlenstoffarme oder erneuerbare Gase liefern. Dies wird durch neue Herkunftsnachweise belegt. Die bisherige, separate Planung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen wird zusammengelegt. Die Nutzung stillgelegter Gasleitungen zur Wasserstoffförderung wird erleichtert und die Netzplanung mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze gefordert Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), forderte ein Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze und die Weiterentwicklung des Kernnetzes sowie gedeckelte Hochlaufentgelte für Speicher. Auf diese Weise würde "Investitionssicherheit auf Abnehmerseite für den Wasserstoffhochlauf gewährleistet, andernfalls dürfte der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft an prohibitiven Netzentgelten scheitern", sagte er. Darüber hinaus sollte die Versorgungssicherheit höchste Priorität besitzen: Die Fristen im Falle einer Anschlussverweigerung und Anschlusstrennung bei Gasversorgung sollten so gesetzt sein, dass ein Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung den Unternehmen ermöglicht werde. Expertin: Nachbesserungsbedarf bei Kappungsfrist Sandra Rostek, Leitung des Hauptstadtbüros der Vereinigung Bioenergie, sieht den größten Nachbesserungsbedarf bei der zehnjährigen Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen. "Die Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber die Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen können, wird dazu führen, dass der Anschluss von Biomethanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen kommt", sagte Rostek. Damit stelle die zehnjährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen einen eindeutigen Bruch des Europarechts dar und konterkariere den Vorsatz der Bundesregierung, mehr grüne Gase in der Gebäudewärme nutzen zu wollen. Der Entwurf sei deshalb in der Form auszugestalten, dass Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase nur dann vom Netz getrennt werden dürfen, wenn ein Weiterbetrieb dem Gemeinwohlinteresse und nicht nur den wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers widersprechen würde. Eine Biogasanlage soll dabei frühestens nach Ablauf von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Anschlusses vom Netz genommen werden. "Gewinnausfälle, die durch Netzstilllegung entstandenen sind, müssen ausgeglichen werden", forderte Rostek. "Vergrünung statt Stilllegung" Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer beim Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, sieht bei der Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur "in mehreren Regelungsbereichen erheblichen Anpassungsbedarf". Die Transformation der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur müsse "technologieoffen, wirtschaftlich tragfähig und investitionsfreundlich ausgestaltet werden", forderte Kehler. Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Bezahlbarkeit müssten dabei auch während der gesamten Umbauphase gewährleistet bleiben. "Die Grundausrichtung muss auf Vergrünung statt Stilllegung abzielen", sagte er. Bei der Finanzierung zum Ausbau eines Wasserstoff-Kernnetzes bestehe aktuell kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite. Insbesondere der hohe Selbstbehalt für Netzbetreiber sowie eine nicht risiko-adäquate Eigenkapitalverzinsung verringere die Attraktivität privater Investitionen deutlich. Da sollte der Gesetzgeber nachsteuern. "Netzanschlussregelungen ab 2027 schnellstmöglich konkretisieren" Nach Ansicht von Prof. Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sowie Lehrbeauftragter bei der Universität Kassel, gibt es "inhaltlich am Gesetzentwurf mit Ausnahme einiger Details nur wenig zu kritisieren". Größte Herausforderung sei, darauf zu achten, dass das Energiewirtschaftsgesetz mit anderen Gesetzesvorhaben ähnlicher Zielrichtung, wie Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, harmoniere und sich an den Schnittstellen zu deren Regelungsgegenständen passgenau einfüge. Die geplante Zehn-Jahres-Frist sei in Anbetracht von Verbraucherinteressen ausreichend. Die Netzanschlussregelungen ab dem Kalenderjahr 2027 sollten "schnellstmöglich konkretisiert werden", sagte Däupner. Anderweitig drohe bereits jetzt ein Stillstand bei der Planung zukünftiger Netzanschlussprojekte. Experte: Planungssicherheit beim Rückbau der Netzinfrastruktur Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ist der Meinung, dass der Gesetzentwurf bei einigen zentralen Regelungsgegenständen noch hinter dem Notwendigen zurückbleibe. "Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, um eine praxisgerechte, rechtssichere und effiziente Umsetzung der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen", sagte Gentzsch. So brauche es beim Rückbau der Netzinfrastruktur Planungssicherheit und klare Prozesse bei der Umwidmung oder Stilllegung von Gasnetzen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft seien investitionsfördernde und kapitalmarktfähige Bedingungen notwendig. Um den Netzausbau effizient zu gestalten, sollen Gewinne aus dem klassischen Gasnetzgeschäft für die Wasserstoff-Transformation genutzt werden dürfen. Bei den Regelungen zu den Gasspeichern und der Umlagenfinanzierung mahnte Gentzsch "stabile rechtliche Rahmenbedingungen" an, um unkalkulierbare Kostensteigerungen für die Endverbraucher zu verhindern. Investitionssicherheit angemahnt Prof. Dr. Marc Hansmann, Vorstandsmitglied für Finanzen und Infrastruktur des Energieversorgers Enercity, Hannover, plädierte für einen konsequenten Ausbau des Fernwärme- und des Stromnetzes und spricht sich gegen doppelte Netzinfrastrukturen aus. "Für Kosteneffizienz und bezahlbare Wärme wird Enercity in seinem Konzessionsgebiet einen Großteil der Gasnetzinfrastruktur langfristig stilllegen", kündigte er an. Der Verbleib stillgelegter Gasleitungen im Erdreich sei drei- bis viermal günstiger als deren Ausbau. Klimaneutrale Gase, wie grüner Wasserstoff und Biomethan, sollten vorrangig für industrielle Prozesse und Kraftwerke eingesetzt werden "und sind zum Heizen in Privathaushalten auf absehbare Zeit viel zu teuer". Von herausragender Bedeutung für die Wärmewende sei deshalb, "dass die Gesetzgebung Konsistenz, Sozialverträglichkeit und Investitionssicherheit gewährleistet", sagte Hansmann Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze gefordert Helene Freitag, Expertin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sieht erheblichen Veränderungsbedarf am geplanten Gesetz. Sie forderte eine koordinierte Transformation und die Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze. Eine Weiternutzung der bestehenden Gasverteilnetze "ist perspektivisch nur durch die ausschließliche Einspeisung von Biomethan möglich, dessen Verfügbarkeit absehbar knapp und dessen Herstellung teuer bleiben wird", sagte Freitag. Gasverteilnetzbetreiber sollten dazu verpflichtet werden, die mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnten Verteilernetzentwicklungspläne spätestens bis zum Jahr 2029 vorzulegen. Einen Weiterbetrieb "unrentabler Gasverteilnetze" durch die Einspeisung von Biomethan lehnt die DUH ab. Die künftige Entwicklung von Gasverteilnetzen solle "ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähig" gestaltet werden. Die Rolle der Kommunen Martin Klausch, Referatsleiter bei der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, stellte klar, dass die Kommunen "eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Transformation, vor allem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung spielen". Vor Ort seien weitreichende Entscheidungen über Investitionen zu treffen – etwa zum parallelen Aufbau von Wärmenetzen, grüner Wasserstoffinfrastruktur oder Quartierslösungen. "Für die anstehenden Entscheidungen über Investitionen und Konzessionsverträge benötigen die Kommunen Planungssicherheit", sagte Klausch. Vor allem der Umgang mit stillgelegter Gasinfrastruktur müsse noch konkretisiert werden. Darüber hinaus müsse im Zuge der Transformation der Gasnetze die Versorgung von Verbrauchern in den Netzgebieten gesichert werden, in denen der Weiterbetrieb für den Netzbetreiber aufgrund immer geringer ausfallender Abnahme unwirtschaftlich werde. "Für die noch am Netz befindlichen Verbraucher fordern wir eine befristete Weiterbetriebspflicht, die vom Gesetzgeber zu entschädigen ist", sagte Klausch. (nki/20.05.2026)
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Gespräche in Aserbaidschan über Frieden in der Region und Energielieferungen
Die zwischenstaatlichen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene pflegen, auf eine dauerhafte Friedenslösung zwischen Aserbaidschan und Armenien hinarbeiten sowie die Energieversorgungssicherheit Deutschlands verbessern: Darauf zielten die Gespräche der Delegation der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe vom 25. bis 30. April 2026 in der Republik Aserbaidschan. Neben Treffen mit der dortigen Parlamentarischen Freundschaftsgruppe besuchten die Bundestagsabgeordneten historische deutsche Siedlungen sowie das Konfliktgebiet Karabach/Bergkarabach und kamen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zusammen. Dialog und Freundschaft mit drei Ländern „Die Deutsch-Südkaukasische Parlamentariergruppe steht dafür, den Dialog, ja die Freundschaft mit Aserbaidschan ebenso wie mit Armenien und Georgien zu pflegen“, sagt Mirze Edis (Die Linke), Vorsitzender und Delegationsleiter der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe. Kommendes Jahr werde man Armenien und Georgien besuchen. Die zeitliche Abfolge der Reisen beutete keine unterschiedliche Wertschätzung. Deutschland betrachte den Südkaukasus als eine Region, mit der man zusammenarbeiten arbeiten wolle und für deren friedliche Rahmenbedingungen man sich einsetze. "Ohne Frieden ist alles nichts" Wesentliche Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit sei Frieden. Daher wolle die Parlamentariergruppe mithelfen, den jahrzehntelangen Grenzkonflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan zu überwinden und den Boden zu bereiten für einen echten, dauerhaften Frieden. Mit beiden Ländern bestehe eine lange und enge Freundschaft. Und beide setzten auf Deutschland, von dem man sich erhoffe, dass es vermittelt, erklärt der Vorsitzende. Auch für deutsches Engagement im Kaukasus gelte: „Ohne Frieden ist alles nichts.“ Dafür suche man das Gespräch. Das sei etwas Grundlegendes, auch Meinungsverschiedenheiten kämen zur Sprache. „Wir verstehen uns als Freundschaftsgruppe, wollen den Gesprächsfaden pflegen und den Austausch beleben, von der Kultur bis zur Wirtschaft.“ Zwischen Zerstörung und Wiederaufbau Die Aserbaidschaner nennen es: Karabach, die Armenier Bergkarabach. Allein an den unterschiedlichen Bezeichnungen wird der Konflikt deutlich, der sich tief in das Verhältnis der beiden Völker eingebrannt hat. „Wir wollen uns da, auch sprachlich, auf keine Seite stellen und keinesfalls in irgendeiner Form Partei ergreifen, sondern dem Wunsch nach deutscher und europäischer Vermittlung entsprechen“, versichert Edis. Bei einem Abstecher in die Region interessierte die deutschen Abgeordneten der Stand des Wiederaufbaus nach dem aserbaidschanischen Militäreinsatz im September 2023. In Schuscha (armenisch: Schusche) kam die Delegation mit dem Sonderbeauftragten des aserbaidschanischen Präsidenten zusammen und ließ sich die Stadt zeigen. „Es war ein Krieg, in dem viel kaputt ging: Wohnungen, Kirchen, Moscheen“, sagt Edis. In den letzten zwei Jahren sei in Schuscha quasi eine neue Stadt aufgebaut worden. "Brüchiger Frieden" Im April hatten armenische Medien über die Zerstörung armenischer Kirchen durch aserbaidschanische Kräfte berichtet und Satellitenbilder als Beleg angeführt. Aserbaidschan wolle die armenische Kultur in dem Gebiet auslöschen. Die Regierung in Baku weist die Vorwürfe zurück. Im September 2023 hatte Aserbaidschan die zwischen beiden Ländern umstrittene und von Armeniern und anderen Ethnien besiedelte Region mit militärischer Gewalt zurückerobert und seinem Staatsgebiet eingegliedert. Mehr als 100.000 Armenier ergriffen die Flucht. Im August 2025 unterzeichneten Baku und Eriwan eine Friedensdeklaration in Washington, die den Weg für einen Friedensprozess ebnen und auch die strittigen Grenzfragen klären soll. Doch obwohl beide Seiten großes Interesse an einem gelingenden Friedensprozess signalisierten, sei der Frieden brüchig, gibt der Vorsitzende der Parlamentariergruppe zu bedenken. "Geflüchteten Personen die Rückkehr ermöglichen" Man befinde sich in einer Phase des Wiederaufbaus und der Entwicklung, während gleichzeitig noch Minen geräumt würden. Das Misstrauen in den Köpfen werde wohl nicht so schnell überwunden. Gegenseitige Vorwürfe und Sichtweisen prallten weiterhin aufeinander. Ein Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Ländern müsse nun in Gang kommen, mahnt der Linken-Abgeordnete. Es gehe darum, einen nachhaltigen Frieden, Sicherheit und Stabilität als Grundlage für alle anderen Aktivitäten herzustellen. Im Zuge der Kampfhandlungen geflüchteten Personen müsse die Rückkehr ermöglicht werden. Deutschland wolle zur Problemlösung beitragen. Beiden Seiten, Aserbaidschan sowie Deutschland, sei eine Vertiefung der Zusammenarbeit wichtig, so der Abgeordnete. Deutschland halte aufgrund zunehmender geopolitischer Spannungen Ausschau nach Partnern. Baku, umgeben von Kriegsgebieten, wo auf der einen Seite Iran zwischen Kaspischem Meer und Persischem Golf in einen Krieg verwickelt ist und auf der anderen Seite Russland seinen Angriff auf die Ukraine führt, suche ebenfalls nach einem Ausweg aus dieser Lage. Für die Entfaltung seiner Volkswirtschaft benötige es starke Partner und ein stabiles und friedliches Umfeld und schaue Richtung Türkei, Deutschland, Europa. Auf den Spuren deutscher Geschichte in Aserbaidschan Um die Beziehungen mit Deutschland zu intensivieren, betont Baku die historische Verbindung mit Deutschland und setzt die Geschichte deutscher Siedler in Aserbaidschan, die vor 200 Jahren ins Land kamen, neu in Szene. Deutsche Auswanderer haben als Siedler, Handwerker und Unternehmer den Aufstieg Aserbaidschans zur Rohstoffmacht mitgestaltet und bedeutende Beiträge zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes geleistet. Sie trieben die Elektrifizierung Bakus und der Erdölindustrie voran und bereicherten die Stadtsilhouette von Baku mit einer Reihe von Prachtbauten. Die Geschichte der Deutschen in Aserbaidschan wird als Beispiel für friedliches und von gegenseitigem Respekt geprägtes, interkulturelles Zusammenleben gewertet. Aserbaidschan habe, so Mirze, im Andenken daran und als Zeichen der Freundschaft zahlreiche Wohnungen und Gebäude der 1942 von der Sowjetunion deportierten Siedler restauriert und eins zu eins wiederaufgebaut. Es fänden Austausche statt, Partnerschaften werden gepflegt. Die Delegation hat auf aserbaidschanischen Wunsch hin einige historische Stätten deutscher Siedlungsgeschichte, die Aserbaidschan zum Kulturerbe erklärt hat, besichtigt. Mit ihrem Besuchsprogramm habe die Delegation diese Brücke der Völkerverständigung betreten und wolle weiter ihren Beitrag dazu leisten, so Edis. Eine Möglichkeit dazu gab ihnen die aserbaidschanische Seite gleich mit auf den Weg, wolle doch die Regierung in Baku diese Form der Erinnerungskultur durch neue Städtepartnerschaften ausbauen. Städtepartnerschaften, Visaerleichterungen „Sie haben uns gebeten, uns für neue Städtepartnerschaften zu aserbaidschanischen Orten mit Deutschland-Bezug stark zu machen und dazu vor allem Kommunen in den Herkunftsregionen der deutschen Siedler, in Württemberg, zu gewinnen“, erzählt der Delegationsleiter. Momentan bestehen Städtepartnerschaften zwischen Ludwigshafen am Rhein und Sumgait sowie zwischen Mainz und Baku. Man werde außerdem auf Bitten der aserbaidschanischen Seite bei der Bundesregierung Visaerleichterungen für Studierende und Geschäftsleute anmahnen. Zu Gesprächen in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku kam die Delegation schließlich mit Parlamentariern der Aserbaidschanisch-Deutschen Freundschaftsgruppe in der Nationalversammlung sowie mit Regierungsvertretern zusammen. Fast 200 deutsche Firmen in Aserbaidschan In der deutsch-aserbaidschanischen Außenhandelskammer, die fast 200 in dem Land tätige deutsche Firmen vertritt, informierten sich die Abgeordneten über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und bei einem Gespräch mit der aserbaidschanischen Ölgesellschaft SOCAR (State Oil Company of Azerbaijan Republic) ging es um eine engere Zusammenarbeit beim Thema Energieversorgungssicherheit. Für Deutschland ist Aserbaidschan der wichtigste Wirtschaftspartner im südlichen Kaukasus. 2024 betrug das bilaterale Handelsvolumen 1,7 Milliarden Euro. Beide Länder haben ihre Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut, schreibt das Auswärtige Amt. 2025 hatten sowohl Bundespräsident Frank Walter Steinmeier als auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche das Land besucht. Im Südkaukasus und in anderen Staaten der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) außer Russland tätige deutsche Unternehmen warben bei den Parlamentariern dafür, Firmen in Deutschland zu ermutigen, in der Region zu investieren. Die Produktionskosten seien aufgrund niedriger Rohstoffpreise günstig. Um die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern, müsse die Politik helfen, in dem aserbaidschanisch-armenischen Konflikt die Signale dauerhaft auf Frieden zu stellen. Aserbaidschan als Energielieferant Wie andere klassische Erdöl- und Erdgasförderländer investiert auch in Aserbaidschan seit einigen Jahren massiv in die Erschließung erneuerbarer Energiequellen und schickt sich an, in diesem Bereich seine Dienste anzubieten. Ob Sonne, Wind oder Wasserkraft: 15 Prozent des eigenen Energiebedarfs deckt Aserbaidschan bereits mit erneuerbaren Energien. Dabei sind die fossilen Quellen noch nicht erschöpft, Aserbaidschan bietet weiterhin Erdöl und Erdgas an. „Sie tun das eine, ohne das andere zu lassen“, bringt Edis es auf den Punkt. „Davon sollten wir lernen und profitieren. Wenn schon ein Land wie Aserbaidschan den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt, sollte dies für uns ein Anstoß sein, ebenfalls verstärkt auf diese Energieträger zu setzen“, findet der Abgeordnete aus Duisburg, der Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist. Wir müssen nicht alles bei uns selbst produzieren. Aserbaidschan wolle zu einem Lieferland auch grüner Energie werden und suche Kunden in Europa. Überlegungen für neue Transportrouten, Pipelines, Kabelstränge gebe es. Gespräche über die Möglichkeit neuer Pipelines Edis erinnert daran, dass Italien bereits ein Hauptabnehmer von Erdöl aus Aserbaidschan ist, das durch eine Pipeline-Verbindung vom Kaukasus über die Türkei nach Italien gelange. Es liefen Gespräche, um daran weitere Länder in Europa anzuschließen ebenso wie über die Möglichkeit neuer Pipelines. Für Deutschland sei Aserbaidschan immerhin bereits unter den zehn wichtigsten Rohöllieferanten. Auch Gas beziehe Deutschland von dort. „Wir brauchen strategisch gesehen mehr unterschiedliche Energiequellen, thematisch, aber auch regional“, fordert Edis. Momentan lasse Russland kein Erdöl aus Kasachstan mehr durch, die Straße von Hormus sei ebenfalls dicht. Da würde Aserbaidschan wie auch andere Förderländer an Bedeutung gewinnen. Die könnten, je nachdem, welche Infrastruktur vorhanden oder realisierbar sei, kurz- oder mittelfristig einspringen. „Wichtig ist aber, dass wir uns auch über Erneuerbare unterhalten.“ Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte Menschenrechtsorganisationen und Organisationen wie die OSZE kritisieren regelmäßig das autoritäre System Aserbaidschans, das restriktive Umfeld für die dortige Zivilgesellschaft, Einschränkungen der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und berichten über Unregelmäßigkeiten bei Wahlen, Menschenrechtsverletzungen und politische Gefangene. Da tue sich ein „bilaterales Spannungsfeld“ auf, so Mirze Edis. „Das sprechen wir an. Direkt und nicht auf dem Umweg über die Medien. Allerdings im Rahmen unseres Auftrages, die Beziehung zu pflegen. Unsere Mission läuft unter der Überschrift Freundschaftsgruppe.“ Der berühmte erhobene Zeigefinger bleibe unten. Man maße sich außerdem nicht an, Staatsaufbau und Rechtsordnung der Gastgeber zu kritisieren. Jedes Land habe seine eigene Verfassung und mache zudem Entwicklungen durch. Das gelte es zu respektieren. In dem Staatsaufbau Aserbaidschans spiele das Parlament eine andere Rolle als der Bundestag in Deutschland, „eine Opposition nach unserem Verständnis gibt es nicht“. Aserbaidschans Verfassung räumt dem Präsidenten, der dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich ist, weitreichende Vollmachten ein. Er ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Schon gar nicht versuche man, den Gastgebern das eigene Verständnis von Staat und Demokratie aufzudrängen. „Wir zeigen einfach, wie wir es machen, was unsere Aufgaben als Parlamentarier sind, wie es gut für uns ist. Dass da zwei Sichtweisen aufeinander stoßen, das müssen wir aushalten. Die müssen es auch aushalten.“ Aber über allem stehe letztlich das Motto: Lasst uns Partner, ja Freunde sein, lasst es uns versuchen. Nur ein solch offener, zwangloser Ansatz lasse den für Veränderungen nötigen Raum. Viele kulturelle Gemeinsamkeiten im Kaukasus Mirze Edis wurde in Kars in Osttürkei geboren, verbrachte dort das erste Drittel seiner Kindheit. Seine Familie zog dann nach Duisburg. Seine Herkunft mit einem Großvater aus Georgien helfe ihm ungemein bei seinem jetzigen „Job“ als Vorsitzender der Parlamentariergruppe. Kars sei auch ein Stück Kaukasus, er verstehe die Leute dort trotz unterschiedlicher Sprachen, es gebe eine gemeinsame Kultur, gemeinsames Essen. „Ich fühle mich allen Völkern dort zugetan und kann nicht sagen, die einen sind mir näher.“ Edis gibt zu bedenken, dass Armenien, Aserbaidschan und Georgien zahlreiche kulturelle Ähnlichkeiten aufweisen. Ob man nun die jeweiligen Nationalgerichte, den Weinbau oder gemeinsames Liedgut betrachte. Selbst der Streit, wer ein in allen drei Ländern bekanntes Lied nun erfunden habe, habe seinen Grund doch in etwas Gemeinsamem, und man komme zu dem Schluss, dass Musik verbindet. Die Erfahrung habe er neulich selbst gemacht, als er mit dem armenischen Botschafter festgestellt habe, dass dasselbe Lied nur in anderer Sprache sowohl in Armenien als auch in der Osttürkei bekannt ist. „Wir singen eigentlich dasselbe, das baut Brücken.“ "Parlamentarier helfen, nachhaltigen Frieden zu schaffen" Als nächste Möglichkeit, den kaukasischen Gemeinsinn zu fördern und die bilateralen Beziehungen Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens zu Deutschland gleichermaßen zu pflegen, plant Edis ein Treffen der Botschafter aller drei Länder des Südkaukasus in Berlin im Rahmen der Parlamentariergruppe. Es sei deren ausdrücklicher Wunsch. „Wir haben für Deutschland unser Interesse an einem erfolgreichen Friedensprozess im Konflikt um Bergkarabach bekundet und mit unseren aserbaidschanischen Gesprächspartnern Ansätze diskutiert, wie der Friedensprozess weitergeführt werden kann“, fasst Edis zusammen. Als Parlamentarier könne man keinen Frieden vermitteln, dafür gebe es Diplomatie, die Regierungen und internationale Organisationen. „Aber wir können dazu beitragen, friedliche, einander zugewandte Rahmenbedingungen, eine gesprächsbereite Atmosphäre auf allen Ebenen, zu schaffen“, so der Delegationsleiter. „Ohne Frieden ist alles nichts. Wir helfen mit, den Boden dafür zu bereiten.“ Es sei Sache der Regierungen, der Außenminister, der Wirtschaftsminister, darauf aufzubauen. „Unsere Aufgabe als Parlamentarier besteht darin, mit den Kolleginnen und Kollegen des Partnerlandes eine freundschaftliche Beziehung zu pflegen. Dazu war die Delegationsreise ein wichtiger Baustein.“ Neben Edis gehörten der Delegation, Daniel Kölbl (CDU/ CSU), Macit Karaahmetoğlu (SPD), Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) und Sergej Minich (AfD) an. (ll/20.05.2026)
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Erleichterungen für Reparatur-Cafés
Nicht gewerbliche Reparateure und Reparatur-Cafés können sich auf regulatorische Erleichterungen einstellen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 18. Mai 2026, die vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleitet wurde, begrüßte Tom Hansing vom „Runden Tisch Reparatur“, dass der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen für fachlich kompetente Reparateure erleichtert werden soll. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) werde für die Reparateure eine pragmatische Möglichkeit geschaffen, einen niederschwelligen Nachweis für Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen zu erbringen. Es werde erstmals gesetzlich anerkannt, dass fachliche Kompetenz zur Reparatur nicht an Gewerblichkeit oder handwerkliche Zulassung geknüpft sei. Zugleich mahnte Hansing Verbesserungen an, da es eine ungleiche Behandlung gewerblicher Reparateure außerhalb der Handwerksordnung gebe. Während für in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe eine Vermutungswirkung hinsichtlich der Fachkunde gelte, die die Hersteller akzeptieren müssten, fehle eine entsprechende Regelung für gewerbliche Reparateure außerhalb der Handwerksordnung. Modernisierung der nationalen Vollzugsarchitektur Nora Sophie Griefahn von Cradle to Cradle – Wiege zur Wiege erklärte in ihrer Stellungnahme, der Gesetzentwurf modernisiere die nationale Vollzugsarchitektur für das europäische Ökodesign-Recht. Er sei in dieser Funktion ein notwendiger und sachlich angemessener Schritt: Marktüberwachung, Sanktionen, Reparaturrechte und Vergabeausschluss würden deutlich gestärkt. Sie sagte außerdem, Reparieren und Recycling allein reichten nicht aus. Ein reparierbares Produkt aus problematischen Materialien bleibe problematisch - auch nach mehreren Lebenszyklen. Florian Ruhnke (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer) beurteilte den Gesetzentwurf positiv. Den größten Nutzen für die Umwelt sehe man in der Steigerung der Energieeffizienz der Produkte. Man habe jedoch Sorgen aufgrund der Berichtspflichten. Über die Marktüberwachung drohe zudem eine weitere „Regulierung durch die Hintertür“. Karolina Kumarasingham vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie nahm zu den vorgesehenen Änderungen des Mineralöldatengesetzes Stellung. Die Branche unterstütze das Ziel einer robusten Krisenvorsorge. Doch dürften dabei die Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen „nicht unter die Räder kommen“, warnte sie. Die Unternehmen würden Daten zu Geschäftsbeziehungen und zu Kunden zum Zweck der Krisenvorsorge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle melden. Die Verwendung der Daten über diesen Zweck hinaus würde das Vertrauen der Unternehmen erschüttern. Die Erweiterung auf allgemeine Zwecke wie Klimaberichterstattung und Marktmonitoring gehe über das erforderliche Maß hinaus und erhöhe das Risiko, dass sensible Daten falsche Hände geraten könnten. Fristverschiebung bei Gebäudeenergiegesetz Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe ging auf das Gebäudeenergiegesetz und besonders die Fristverschiebung der 65-Prozent-Regelung in dem Gesetz ein. Die Regelung bedeutet, dass in Städten über 100.000 Einwohnern die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien voraussichtlich erst ab dem 1. November statt zum 1. Juli 2026 greifen soll. Das sei hochproblematisch, klimapolitisch fatal und sozial unverantwortlich. Jede zusätzliche Verzögerung bedeute, dass neue fossile Heizungen eingebaut werden könnten und neue fossile Abhängigkeiten und Kostenrisiken für Verbraucher geschaffen werden könnten. Inhaltlich würden unter dem Stichwort Technologieoffenheit zentrale Leitplanken der Wärmewende aufgeweicht, kritisierte Metz. Sie forderte einen klaren Ausstiegspfad für fossile Heizungen. Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie nahm ebenfalls zur Gebäudemodernisierung Stellung. Es gebe eine große Verunsicherung in der Branche. Man sei dafür, die Frist für die 65-Prozent-Regelung auszusetzen, bis klar sei, welche Regelungen für die Gebäude gelten würden. Die Heizungsindustrie sehe das Gebäudemodernisierungsgesetz als Chance, wieder Ruhe in den Markt hineinzubringen, damit Industrie und Handwerk den Bürgern sagen könnten, was für sie gelte. Staudt warnte vor neuer Bürokratie durch die geplanten Mieterschutzregelungen. Kleinvermieter könnten von Modernisierungen abgehalten werden oder würden die Mieten erhöhen. (hle/18.05.2026)
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Experten überwiegend für niedrigere Luftverkehrsteuer
Sachverständige haben am Montag, 18. Mai 2026, überwiegend für die von der Bundesregierung initiierte Senkung der Luftverkehrsteuer oder sogar deren komplette Abschaffung plädiert. Anlass war eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einzig Alfred Schreiber vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, positionierten sich anders. "Erheblicher Teil profitiert nicht vom Luftverkehr" Schenuit verwies auf die weltweite Knappheitslage bei Ölprodukten wie Kerosin. In dieser Situation sei es nicht sinnvoll, Maßnahmen für eine gesteigerte Nachfrage zu setzen. Besser sei es, die Einnahmen der Luftverkehrsteuer in die Entwicklung nachhaltiger Kraftstoffe zu investieren. „Wir müssen uns schon fragen, was wir fördern wollen“, sagte Schenuit. Sie verwies ferner darauf, dass gut 60 Prozent der Bürger in Deutschland selten oder nie flögen. Nur acht Prozent nutzten mindestens dreimal pro Jahr ein Flugzeug. Damit wirke die geplante Steuersenkung regressiv. „Ein erheblicher Teil der Bevölkerung profitiert nicht vom Luftverkehr“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des FÖS. Ferner wird dort auf zahlreiche bestehende Subventionen für die Luftfahrt verwiesen, etwa die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flugtickets, die Befreiung von Kerosin von der Energiesteuer und die Subventionierung zahlreicher Regionalflughäfen. "Absenkung das völlig falsche Signal" Für VCD-Vertreter Schreiber ist die Halbierung des innerdeutschen Flugverkehrs im Vergleich zur Vor-Corona-Situation eher ein Vorteil. Schreiber verwies auf die ICE-Verbindung München–Berlin, mit der sich die Bahnfahrt zwischen den beiden Metropolen auf unter vier Stunden verkürzt habe. Auch der VCD sieht in der „Absenkung angesichts der Energiekrise infolge des Iran-Kriegs und der Herausforderungen durch den Klimawandel das völlig falsche Signal“, wie er in seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt. Inakzeptabel sei, dass die Steuersenkung mit Kürzungen im Verkehrshaushalt gegenfinanziert werden sollen. Zugleich beziffert der VCD unter Verweis auf das Bundesumweltamt allein die Befreiungen internationaler Tickets von der Mehrwertsteuer und des Kerosins von der Energiesteuer auf 14 Milliarden Euro. Im Gegensatz zu FÖS und VCD befürworten Gewerkschaften und Unternehmensverbände die Absenkung der Luftverkehrsteuer. Thomas Gehringer vom Deutschen Gewerkschaftsbund, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, verwies auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen und die Beschäftigung dort sowie positive Effekte auf Arbeitsplätze im deutschen Städtetourismus und bei Messestandorten im Land. "Wirtschaft ist auf gute Anbindungen angewiesen" Patrick Thiele von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte dazu: „Die deutsche Wirtschaft ist auf gute Anbindungen im internationalen Verkehr angewiesen.“ Fluggesellschaften, Flughäfen, Flugsicherung und die zivile Luftfahrtindustrie in Deutschland zählten in Deutschland knapp 390.000 Beschäftigte, heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme. Gerade für hochwertige und eilbedürftige Güter sei die Nutzung des Luftverkehrs bei größeren Entfernungen ohne Alternative. Zwar sei die Luftfracht nicht direkt von der Luftverkehrsteuer betroffen. Sie könne allerdings indirekt betroffen sein, wenn aufgrund der Luftverkehrsteuer das Flugangebot sinken sollte und sich damit auch der Frachtraum im Unterflurdeck von Passagierflugzeugen, der neben Gepäck auch für Luftfracht genutzt wird (Belly-Kapazitäten), für die Luftfracht verringert, argumentiert der DIHK weiter. "Deutschland verliert den Anschluss" Wie hoch die Belastung für Start und Landung in Deutschland ist, rechnete Ralph Beisel von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vor, ebenfalls geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. Einen A320-Flieger belaste die Flugverkehrsteuer beim Start und bei der Landung in Deutschland mit 4.900 Euro, erklärte er. Im europäischen Durchschnitt liege die Belastung aber nur bei 2.300 Euro. Die Folge seien weniger Passagiere und der Verlust von Wirtschaftskraft. „Deutschland verliert den Anschluss“, stellt der ADV in seiner schriftlichen Stellungnahme fest. Der Luftverkehr fliege um Deutschland herum. Zahlen aus der Stellungnahme ist die Zahl der Passagiere in Deutschland zwischen 2015 und 2025 nur um 1,7 Prozent gestiegen. In Frankreich dagegen lag die Zunahme bei 30 Prozent, in Polen gar bei 122 Prozent. Zwar begrüßt der Flughafenverband den Gesetzentwurf als „wichtigen ersten Schritt“, fordert aber, dass die Absenkung der Luftverkehrsteuer „vollständig auf das tatsächliche Niveau von 2024 erfolgen“ müsse. Der Gesetzentwurf sehe beispielsweise eine Senkung der Abgabe pro Ticket bei Kurzstrecken von 15,53 auf 13,03 Euro vor. 2024 habe der „tatsächlich angewendete Satz“ aber bei lediglich 12,48 Euro gelegen. Bereits 60 Maschinen aus Deutschland abgezogen „Es gibt keinen Anreiz für Airlines, nach Deutschland zu fliegen“, sagte Joachim Lang vom Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL). Auch er war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Dies führte er auf die hohen Kosten zurück, wobei der größte Einzelpunkt die Luftverkehrsteuer sei. Allein im Jahr 2025 seien die Belastungen für den Luftverkehr durch staatliche Subventionen um eine auf 4,3 Milliarden Euro gestiegen, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. „Ein Abflug aus Stuttgart oder Düsseldorf kostet etwa sieben Mal mehr als ab Madrid, Prag oder Istanbul“, schreibt der BDL weiter. Fluglinien hätten bereits 60 Maschinen aus Deutschland abgezogen, die nun in anderen Ländern flögen. Aus BDL-Sicht ist die Senkung der Luftverkehrsteuer da nur ein „notwendiger erster Schritt, reicht aber nicht aus, um die Wettbewerbsnachteile bei den staatlich induzierten Kosten gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen“. Der Verband schlägt mehrere Maßnahmen vor, unter anderem die komplette Abschaffung der Abgabe. "Vollständig auf Luftverkehrsteuer verzichten" Die Bedeutung von Flügen zu Tourismuszwecken hob Albin Loidl vom Deutschen Reiseverband (DRV) hervor, ebenfalls anwesend auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Urlaubsreisen haben eine gesellschaftliche Relevanz“, sagte er. Es sollte „im Interesse unseres Staates sein, dass auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen sich in den zwei schönsten Wochen im Jahr einen Tapetenwechsel leisten können“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. Dieser dringt dabei besonders stark auf den kompletten Wegfall der diskutierten Abgabe: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und den Standort Deutschland attraktiver zu gestalten, wäre es erforderlich, vollständig auf die Erhebung der Luftverkehrsteuer zu verzichten und auch die Flughafenentgelte und Gebühren signifikant zu senken.“ Steigerung des Passagieraufkommens Die AfD-Fraktion hatte nicht Verbände, sondern wissenschaftliche Sachverständige zur Anhörung geladen, nämlich Prof. Dr. Dirk Meyer, Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Ordnungsökonomik, an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, und Prof. Dr. Fritz Söllner, Professor für Finanzwissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau. Meyer rechnete in der Anhörung vor, dass angesichts der empirisch messbaren Preiselastizitäten eine Senkung der Flugsteuer um ein Prozent zu einer Steigerung des Passagieraufkommens von 1,1 bis 1,5 Prozent führen würde. „Der Umsatz steigt also überproportional“, erklärte er. Sollten die 60 Flugzeuge, die aus Deutschland in den vergangenen Jahren wegverlagert wurde, zurückkommen, seien zusätzliche Ticketeinnahmen von 4,5 Milliarden Euro zu erwarten. Statt mit Steuermindereinnahmen, wie von der Bundesregierung infolge der Steuersenkung kalkuliert, sei eher mit Steuermehreinnahmen zu rechnen. In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisiert Meyer die geplante Gegenfinanzierung der Steuersenkung durch Kürzungen im Verkehrsetat. Diese solle besser „durch konsumtive Ausgabenkürzungen erfolgen“. Zu den konsumtiven Ausgaben zählen insbesondere Sozialausgaben, etwa für Bürgergeld oder auch der Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt. „Nur so kann ein (kleiner) Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet werden“, schreibt Meyer. Minderung der Standortkosten um 375 Euro Dass 20 EU-Staaten generell keine Flugverkehrsteuer erheben, erklärte der Ilmenauer Professor Söllner. Einzig die Niederlande erhöben eine höhere Steuer als die Bundesrepublik. Die jetzt geplante Senkung würde die Standortkosten um 375 Euro mindern. Würde die Steuer vollständig abgeschafft, sänke deren Standortnachteil auf nur noch 250 Euro. In seiner schriftlichen Stellungnahme verweist Söllner darauf, dass die staatlichen Standortkosten für die Hälfte der gesamten Standortkosten stünden. Eine vollständige Abschaffung der Steuer wäre aus Söllners Sicht „ein deutliches Signal in Richtung Luftverkehrswirtschaft“. Damit müssten zumindest auf Dauer auch keine Steuermindereinnahmen verbunden sein. „Im Gegenteil, wenn es gelingen würde, auf diese Weise Arbeitsplätze und Flugzeuge nach Deutschland zurückzuholen, könnte es durch höhere Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuereinnahmen per Saldo sogar zu höheren Steuereinnahmen kommen“, schreibt Söllner. "Die Branche braucht ein Signal" Einen weiteren Wissenschaftler hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen: Dr. Sven Maertens vom Institut für Luftverkehr – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt. „Die Branche braucht ein Signal“, betonte er in der Anhörung. Er verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme ferner darauf, dass der innerdeutsche Luftverkehr 2025 nur noch auf knapp 53 Prozent des Vor-Corona-Niveaus von 2019 kam. Die Regierungspläne würden nun zu einer Senkung der Ticketpreise von ein bis zwei Prozent führen, was nach seiner Kalkulation allerdings nur ein Wachstum des Verkehrs von „maximal ein Prozent“ ergebe. „Eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer hätte mit großer Wahrscheinlichkeit einen signifikanten Effekt, der im Bereich vier bis acht Prozent liegen könnte“, schreibt Maertens. Zugleich wies er darauf hin, dass der Beitrag des Luftverkehrs zur beobachtbaren Erwärmung der Erde bei drei bis fünf Prozent liege. Dabei spielten neben dem Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid auch sogenannte Nicht-CO2-Effekte eine Rolle, etwa Kondensstreifen. Dazu kämen lokale Umweltbelastungen wie Luftschadstoffe oder Lärm. (bal/18.05.2026)
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Gesetz zu Schuldnerberatungsdiensten im Vermittlungsausschuss
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 13. Mai 2026, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2458(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer Unterrichtung (21/5930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. November 2025 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen. Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Vorgesehen ist, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/15.05.2026)
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Vizepräsident Bodo Ramelow bei Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Mauthausen
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat am Sonntag, 10. Mai 2026, an der diesjährigen Internationalen Befreiungsfeier in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen teilgenommen und gemeinsam mit dem deutschen Botschafter in der Republik Österreich, Vito Cecere, der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gedacht. „Die NS-Verbrechen mahnen uns auch heute, dass die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit die zentralen Lehren aus dem Holocaust sind, wie auch das konsequente Eintreten gegen Antisemitismus, Antiziganismus, und Rassismus“, sagte Bodo Ramelow und fügte hinzu: „Mir war es ein vordringliches Anliegen beim Gedenken in Mauthausen zum Ausdruck zu bringen, welche große Relevanz das Gedenken an die Opfer der NS-Verbrechen für den Deutschen Bundestag auch eingedenk der gegenwärtigen Herausforderungen hat.“ Eine der größten Gedenkveranstaltungen in Europa An dem Gedenken, das aus Anlass des 81. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers durch US-amerikanische Truppen am 5. Mai 1945 stattfand, nahmen in diesem Jahr über 13.000 Menschen teil. Damit gehört die Gedenkveranstaltung zu den größten in Europa. Am Rande des Gedenkens sprach Vizepräsident Ramelow mit Mitgliedern der IG-Metall Jugend und des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge sowie mit Schülerinnen und Schülern, die auf Einladung des Deutschen Mauthausen Komitees an dem Gedenken mitwirkten. Im Rahmen seiner Reise traf Vizepräsident Bodo Ramelow ferner den Vorsitzenden Israelitische Kultusgemeinde Wien, Oskar Deutsch, zu einem Gespräch wie auch den Geschäftsführer des Kulturvereins österreichischer Roma, Andreas Sarközi. Außerdem hat er den Nationalrat der Republik Österreich besucht, um sich über dessen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Im KZ Mauthausen bei Linz wurden ab 1938 über 200.000 Menschen inhaftiert, von denen mehr als jeder Zweite ermordet wurde. Die Republik Österreich begeht den Jahrestag der Befreiung des Lagers zugleich als nationalen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. (13.05.2026)
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Klingbeil: Investitionen, Strukturveränderungen und Haushaltskonsolidierung
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat auf die massiven Auswirkungen des Iran-Krieges „auf unser Zusammenleben“ hingewiesen. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 20. Mai 2026, ging Klingbeil auf weitere Auswirkungen ein und sah Regierung und Parlament gefordert, „unser Land gut durch diese Zeit zu bringen“. Sein Interesse sei ein starkes Deutschland, das sich „souverän und selbstbewusst in diesen Zeiten behaupten kann“, das Europa stark macht und sich gegen die autoritären Kräfte auf dieser Welt stemmt. Seine Schwerpunkte als Finanzminister seien Investitionen, für die man das Sondervermögen auf den Weg gebracht habe, Strukturveränderungen und die Haushaltskonsolidierung. Hubertz: Mehr Baugenehmigungen und Auftragseingänge Neben dem Finanzminister stellte sich auch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz (SPD), den Fragen der Abgeordneten. Es gebe Gründe, warum in den letzten Jahren nicht genügend Wohnungen entstanden sind, sagte Hubertz. 2025 sei jedoch „ein Stück weit“ wieder was in Bewegung gekommen. „Nach Jahren der Talfahrt endlich wieder ein paar vorsichtige Signale, dass etwas aufbricht“. Im letzten Jahr habe es eine steigende Zahl der Baugenehmigungen und Auftragseingänge gegeben. Auch das erste Quartal 2026 zeichne diesen Trend „leicht fort“ mit einem Plus von 15,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wichtig seien ihr erstens Tempo und Entbürokratisierung. Mit dem „Bau-Turbo“ habe man angefangen und mache da jetzt weiter mit dem „großen Baugesetzbuch-Upgrade“. Zweitens wolle man sich die Baukosten anschauen, die in Deutschland viel zu hoch seien. Standards seien überfrachtet. Das Gebäudetyp-E-Gesetz, das Justizministerin Hubig vorlegen werde, sei ein wichtiger Baustein, „um die Kosten in diesem Land runterzubekommen“. Drittens gehe es um Investitionen und langfristige Planungssicherheit. Hubertz kündigte an, die Neubauförderprogramme komplett zu restrukturieren. Es werde eine Säule für Bestandsbauten und eine Säule für Neubauten geben. Auch beim sozialen Wohnungsbau werde man Milliardenbeträge wieder investieren. Die Investitionen in den bezahlbaren Wohnungsbau bleiben weiter bestehen. Staatsschulden und Kindergeldanträge An den Finanzminister gerichtet erkundigte sich der AfD-Haushaltspolitiker Dr. Michael Espendiller nach dem „Plan B“ der Regierung in der Schuldenpolitik. 78,7 Milliarden Euro Zinsen werde der Bund zahlen, doch das erhoffte Wirtschaftswachstum komme nicht. Im ersten Quartal seien 171.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen und die Steuereinnahmen sänken. Klingbeil entgegnete, der Weg der Regierung, auf Wirtschaftswachstum zu setzen, zu investieren, das Land zu modernisieren und den Haushalt zu konsolidieren, sei richtig. Die Regierung sei nicht für die Krisen verantwortlich. Es gehe darum, zu diskutieren, wie man aus einer schwierigen wirtschaftlichen Lage herauskomme. Philip Hoffmann (CDU/CSU) fragte nach der geplanten Vereinfachung von Kindergeldanträgen. Klingbeil sprach hier von einer „enormen Entlastung für Familien“. Darüber hinaus gebe es ein „enormes Potenzial“ für Vereinfachungen auch auf anderen Gebieten wie etwa bei der Steuererklärung. Ziel der Regierung sei es, das Leben für die Menschen leichter zu machen. Einkommensteuer und Steuerbetrug Die vom Minister angekündigte Einkommensteuerreform sprach Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) an. Sie wollte wissen, wie mittlere Einkommen entlastet werden sollen. Ziel sei eine Reform zum 1. Januar 2027, die kleine und mittlere Einkommen „spürbar entlastet“, antwortete Klingbeil. Von Beck auf hohe Sozialversicherungsbeiträge angesprochen, sagte Klingbeil, Ziel sie hier, die Beiträge zu stabilisieren. Beck und die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt thematisierten auch das Thema Steuerbetrug. Klingbeil nannte den Ankauf von einschlägigen CDs und die Einschränkung der Straffreiheit bei einer Selbstanzeige, aber auch die Schwarzarbeitsbekämpfung und die personelle Stärkung der Zollverwaltung. Ines Schwerdtner (Die Linke) fragte konkret, was der Minister bisher für eine alleinstehende Mutter ohne Auto und mit 1300 Euro Nettoeinkommen getan habe. Das Wichtigste sei für ihn, für die Sicherheit der Arbeitsplätze zu kämpfen, erwiderte Klingbeil. Er verwies zudem auf die Senkung der Netzentgelte und die Streichung der Gasspeicherumlage. Auf eine Nachfrage Schwerdtners zu einem 9-Euro-Ticket und der Senkung der Stromsteuer sagte der Minister, in seinem Wahlkreis gebe es viele Alleinerziehende, denen die Senkung der Spritpreise helfe. Wohnungsnot und Bau-Turbo Sebastian Münzenmaier (AfD) wollte von Bauministerin Hubertz bestätigt haben, dass vier Millionen Menschen zusätzlich im Land ausschlaggebend für die „gravierendste Wohnungsnot“ seien. Jeder in diesem Land habe ein Dach über dem Kopf, entgegnete die Ministerin und wandte sich dagegen, Gruppen gegeneinander auszuspielen. Einerseits gebe es Städte mit Wohnungsmangel, anderseits gebe es aber auch viel Leerstand. Die bisherigen Erfahrungen mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten „Bau-Turbo“, der den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bei Baugenehmigungen belässt, interessierten den CDU-Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak. „Der Bau-Turbo wirkt“, stellte die Ministerin fest. Im ganzen Land machten sich Kommunen auf den Weg. Sie verwies auf das gestartete „Umsetzungslabor“ zum Bau-Turbo. „Wir wollen noch mehr Tempo, Digitalisierung, Vorfahrt für den Wohnungsbau“, fasste Hubertz ihre Ziele zusammen. Baugesetzbuch-Novelle und Wohngeld Hendrik Bollmann (SPD) frage nach der Baugesetzbuch-Novelle und der Stärkung des Vorkaufsrechts der Kommunen. „Wir verstehen uns als Anwalt der Kommunen“, sagte Verena Hubertz. „Wir wollen den Instrumentenkasten der Kommunen erweitern.“ Die Städtebauförderung sei ein wichtiger Baustein. Sie habe dafür gesorgt, dass die Kommunen sogenannte Schrottimmobilien kaufen oder zurückbauen konnten. Katalin Gennburg (Die Linke) monierte, dass die von der Ministerin propagierte Beschleunigung die Beteiligungsrechte beschneide. Stadtplanung brauche Zeit. Beteiligung sei „richtig und wichtig“, betonte die Ministerin. Andererseits müssten Konflikte auch mal gelöst werden: „Wir müssen ins Machen kommen miteinander“, so Hubertz auf den Einwand Gennburgs, dass Einspruchsrechte von Umweltschutzverbänden beschnitten würden. Mayra Vriesema (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf geplante Kürzungen beim Wohngeld ein. Sie wollte von der Ministerin wissen, wo hier eine Milliarde Euro eingespart werden könnten. Hubertz verwies darauf, dass man in einer „angespannten Zeit“ lebe. Die Wohngeld-Kürzung schmerze, sie tue das nicht gern, doch die Regierung habe große Sparaufgaben vor. Ein wichtiges Signal sei, dass das Wohngeld „bleibt“. (vom/20.05.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, ohne Aussprache den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen, den die amtierende Bundestagspräsidentin Andrea Lindholz ihm in der Plenarsitzung am 7. Mai 2026 in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 "Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung" erteilt hatte. Für den Einspruch stimmte die AfD-Fraktion, dagegen alle übrigen Fraktionen. Reichardt hatte seinen Einspruch damit begründet, er habe die Abgeordnete Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) der Lüge bezichtigt, "weil sie bar jeder Grundlage behauptete, seine Fraktion unterscheide zwischen ,guten Familien und schlechten Familien in ihrem Weltbild'". Für diese Aussage Khans hätten in den von der AfD-Fraktion vorgelegten Anträgen, die Grundlage der Debatte waren, keinerlei Anhaltspunkte vorgelegen. Sie sei daher unzutreffend gewesen und hätte "ganz offensichtlich zur vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit" dienen sollen. Daher habe es sich bei seinem Zwischenruf "schlichtweg um eine Tatsachenfeststellung, eben nicht um eine Beleidigung" gehandelt, schreibt Reichardt. (vom/08.05.2026)
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Bundestag dringt auf Mittel-Verdoppelung für die Städtebauförderung
Anlässlich des Tags der Städtebauförderung am 9. Mai hat sich der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, für eine Verdoppelung der Mittel für die Städtebauförderung ausgesprochen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der AfD nahm er einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (21/5750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich ihrer Stimme. Antrag der Koalitionsfraktionen Laut Antrag sollen etwa in den nächsten beiden Jahren die Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten („Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung prüfen. Außerdem fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, das Potenzial der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als „Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale Infrastrukturen resilient zu gestalten“. Die Belebung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen solle hierbei im Fokus stehen. Stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert Zudem wird eine stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert. Dabei soll geprüft werden, ob der kommunale Eigenanteil bei Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann. Das könne Kommunen helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen Engpässen umzusetzen. Geprüft werden soll auch, ob der kommunale Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter stärker als bisher gedeckt werden kann. Genannt werden zweckgebundene Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen Engpässen entlasten. Die Städtebauförderung sei seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung, betonen CDU/CSU und SPD. Seit 1971 hätten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500 Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden können. Allein der Bund habe hierfür seit 1971 rund 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Millionen Euro (2025) auf eine Milliarde Euro in diesem Jahr werde die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortgeschrieben. Sie stehe „für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft“, heißt es in dem Antrag. Rund 9,1 Millionen Menschen (elf Prozent der Bevölkerung) würden in den Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung leben. Von der Städtebauförderung profitiere insbesondere die lokale und regionale Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen würden in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Betrieben vor Ort fließen. Sie „stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und schaffen und erhalten Arbeitsplätze“, heißt es in dem Antrag, in dem auch die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt historischer Bausubstanz hervorgehoben wird. (hle/ste/08.05.2026)
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Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung debattiert
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Es handelt sich um Anträge mit den Titeln "Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen" (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern" (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen" (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen" (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen" (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten. Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben. Dritter Antrag der Linken Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird. Vierter Antrag der Linken In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen. Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Fünfter Antrag der Linken Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/08.05.2026)
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Vorschläge zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes abgelehnt
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung zwei Vorschläge der AfD-Fraktion zur Energiewende debattiert. Beide Vorlagen stießen bei den anderen Fraktionen auf heftige Gegenwehr. Zum einen forderte die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf die "Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" (21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum anderen ging es in einem Antrag um ein "Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus" (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Sie argumentiert, das Gesetz greife unzulässig in die Planungshoheit der Länder ein, verzerre den Strommarkt und fördere einen ineffizienten Ausbau, der zu höheren Strompreisen führe. Die AfD-Abgeordneten sehen in dem Gesetz eine "planwirtschaftliche Vorgabe", die zu "ineffizientem Ausbau" in windarmen Regionen führe. Darüber hinaus ist aus Sicht der AfD „ein generelles Moratorium für den Windkraftausbau notwendig“, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auszusetzen. Das Moratorium solle so lange gelten, bis die Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben. AfD: Das ist Planwirtschaft Für Christian Reck (AfD) ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz "Planwirtschaft" und gehört aus seiner Sicht "schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte". Die darin vorgesehenen Flächenziele von zwei Prozent bis 2032 würden von Bürgern nicht "gewollt". In seinem Wahlkreis sei eine Mehrheit gegen die Errichtung von Windkraftparks, doch die Einwände würden nicht gehört. "Den Kommunen wird mit dieser Frist die Pistole auf die Brust gesetzt. So werden Kommunen gezwungen, gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen der Bürger vor Ort zu entscheiden", sagte Reck. Union: Windenergie ist ein wichtiger Baustein Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) kritisierte das Vorhaben der AfD scharf. "Ihnen geht es nicht um bessere Energiepolitik. Ihnen geht es ausschließlich um Ihre Ideologie", sagte Weiss in Richtung der AfD. Die Union spreche sich zwar gegen "starre Flächenziele aus", aber der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse fortgesetzt werden. "Es geht darum, sie besser zu steuern", betonte sie. Windenergie sei nicht die alleinige Lösung, aber "ein wichtiger Baustein eines modernen Energiesystems". Die Regierungskoalition stehe für eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung im Zusammenspiel aus erneuerbaren Netzen, Speichern, flexiblen Kraftwerken, steuerbarer Nachfrage und einem europäischen Strommarkt. SPD: Kommunen und Bürger profitieren Dunja Kreiser (SPD) hielt der AfD-Fraktion entgegen, dass Kommunen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitierten. Bereits jetzt kämen 30 Prozent des Stromes aus dieser Quelle. "Das bedeutet mehr Unabhängigkeit, das bedeutet mehr Versorgungssicherheit", sagte sie. Zehntausende von neuen Arbeitsplätzen seien entstanden, was bedeute, dass Einnahmen der Gewerbesteuer für die Kommunen stiegen. Die Mittel würden "für die Sanierung von Straßen, von Plätzen, von Schulen, von Sporthallen und von Kitas genutzt", sagte Kreiser. Grüne: Anträge sind wirtschafts- und standortfeindlich Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte die AfD-Vorschläge komplett ab. Die AfD wolle nicht nur das Windflächenbedarfsgesetz beenden, sondern "am liebsten alle erneuerbaren Energien von der Solaranlage auf dem Dach bis zur Windenergieanlage abschaffen", sagte Uhlig. Dass hätten die zahlreichen Anträge zur Energiepolitik der Fraktion in den vergangenen Monaten gezeigt. Trotz einer massiven Energiekrise träume die AfD davon, "wieder billiges russisches Gas zu beziehen", das sei "wirtschafts- und standortfeindlich", so Uhlig. Linke: Fossile Abhängigkeiten beenden Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) richtete seine Kritik nicht nur gegen die AfD, sondern auch an die Bundesregierung. Von Seiten der Union gebe es Überlegungen, die Atomkraft wieder einzuführen. Das sei "Aufbauhilfe für die AfD" und stehe der Energiewende im Wege. Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren sei "der Weg, aus fossilen Abhängigkeiten herauszukommen", sagte Beutin. Gesetzentwurf der AfD Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe. Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können. Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/08.05.2026)
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Bundestag stimmt für elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für das zuvor vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderte Gesetz (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (21/5810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einen Entschließungsantrag der Grünen (21/5811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der unter anderem eine "personelle sowie strukturelle Stärkung" der Familiengerichte forderte, lehnte das Parlament ab. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion für eine "Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen" (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Antrag ab, die Grünen votierten für die Initiative. Der Rechtsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/5809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. SPD: Ein längst überfälliger Systemwechsel Für die SPD-Fraktion sprach Carmen Wegge von einem „unmissverständlichen Schritt“. Gewalt gegen Frauen sei keine Privatangelegenheit, „sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und auf uns alle“. Mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen. Die Politik habe sich jahrzehntelang gefragt, was die Frau tun müsse, um sich zu schützen. Es sei aber Aufgabe des Staates, den Täter zu stoppen. Die Sozialdemokratin verwies auf weitere Vorhaben der Koalition, um Frauen vor Gewalt zu schützen. „Wir liefern: Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz.“ AfD: Fußfessel ist geeignet und notwendig Für die AfD-Fraktion sagte Rainer Galla, dass der Schutz von Frauen und die Prävention von Gewalt nicht nur richtig seien, sondern „moralisch und staatspolitisch“ geboten. Die Fußfessel sei ein geeignetes und notwendiges Mittel. Weniger überzeugt zeigte sich Galla von der vorgesehenen Täterarbeit. Der Abgeordnete mahnte zudem, dass man – im Zusammenhang mit der Migrationspolitik des vergangenen Jahrzehnts – nicht die „Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt“ tabuisieren dürfe, wenn man den Schutz von Frauen ernst meine. CDU/CSU: Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern Für die CDU/CSU-Fraktion nannte Prof. Dr. Günter Krings den Gesetzentwurf einen „Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt“. Künftig würden Verstöße nicht mehr im Nachhinein festgestellt, wenn es vielleicht schon zu spät sei. Durch die Aufenthaltsüberwachung könne frühzeitig eingegriffen werden, das schaffe „echten Schutz“. Krings verwies ebenfalls auf weitere von der Koalition geplante Maßnahmen. Darüber hinaus sprach er sich unter anderem für ein „Sexkauf-Verbot“ aus. Grüne: Kein Meilenstein, sondern nur ein Anfang Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Dr. Lena Gumnior keinen „Meilenstein“, sondern nur einen „Anfang“. Mit Verweis auf die Zahlen zur Gewalt gegen Frauen sprach die Abgeordnete von einer „Sicherheitskrise in diesem Land“. Die Fußfessel könne eine gezielte Schutzmaßnahme sein, aber kein Allheilmittel. Um Frauen vor Gewalt zu schützen, brauche es mehr. Sie forderte weitergehende Maßnahmen, wie sie auch das spanische Modell vorsieht, aus dem die Fußfessel entlehnt ist. „Echte Gleichberechtigung, die wird es erst geben, wenn es keine Gewalt gegen Frauen mehr gibt“, so Gumnior. Linke: Autoritäre Symbolpolitik Für die Fraktion Die Linke kritisierte Aaron Valent, dass Frauen bevormundet statt geschützt würden. Es sei „autoritäre Symbolpolitik“. Der Abgeordnete kritisierte, dass die Koalition die Regelung gestrichen habe, nach der eine Fußfessel nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen angeordnet hätte werden dürfen. Das widerspreche auch dem Grundprinzip der Istanbul-Konvention. Auch Valent verwies auf das Beispiel Spanien. Das Land gehe voran. „Wieso klappt es bei uns nicht? Weil diese Regierung keine strukturellen Lösungen sucht“, so Valent. Ministerin: Wir handeln und werden weiter handeln Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei im parlamentarischen Verfahren noch besser geworden. „Wir handeln und wir werden weiter handeln“, kündigte die Ministerin an. Fußfessel und Täterarbeit seien zwei Bausteine, aber: „Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut.“ Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So soll auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen künftig zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss nahm am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vor. Sie betreffen vor allem die Ausgestaltung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. So wurde klargestellt, dass die Verpflichtung des Täters, ein technisches Überwachungsmittel zu tragen, auch umfasst, „ein zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen“. Damit soll sichergestellt werden, dass die Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann. Zugleich strich der Ausschuss eine im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, wonach die elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden darf. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, hieß es zur Begründung. Das Selbstbestimmungsrecht werde aber ausreichend gewahrt: „Das Gericht hat bei der Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Gesamtabwägung ohnehin stets den Willen der verletzten Person zu berücksichtigen und auch das mögliche Eskalationspotenzial einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Abwägung miteinzubeziehen“, hieß es dazu. Mögliche Festlegung einer "Warnzone" Neu eingeführt wurde zudem die Möglichkeit, dass die Koordinierungsstelle eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen kann. Diese soll eine frühere automatisierte Benachrichtigung ermöglichen, da ein effektiver Opferschutz häufig nicht gewährleistet werden könne, „wenn die Koordinierungsstelle erst beim Betreten der Verbotszone vom Überwachungssystem automatisiert gewarnt würde“. Die Koalitionsfraktionen verwiesen hierzu auf eine entsprechende Änderungsbitte des Bundesrates. Darüber hinaus wurde geregelt, dass der geschützten Person automatisiert Daten über den Aufenthaltsort des Täters übermittelt werden können, wenn dieser gegen festgelegte geografische Grenzen oder Mindestabstände verstößt. „Hierdurch wird sichergestellt, dass das Opfer über das Zweitgerät über Annäherungen des Täters automatisiert benachrichtigt werden kann, sollte dieser die in der Gewaltschutzanordnung festgelegte Verbotszone betreten“, hieß es. Aufgaben der Koordinierungsstellen Weitere Änderungen betrafen die Aufgaben der Koordinierungsstellen. Diese sollen künftig ausdrücklich auch mit den „Beteiligten“, also vor allem dem Täter und der geschützten Person, die Durchführung der Anordnung koordinieren. Zudem wurden Vorschriften zur Datenverarbeitung angepasst. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die Datenverwendung neu gefasst. Darüber hinaus betreffen Änderungen unter anderem verfahrensrechtliche Vorschriften, etwa zur Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Begleitung von Opfern durch eine Vertrauensperson in Gewaltschutzverfahren. Auch eine Evaluierung der Neuregelung wurde gesetzlich festgeschrieben. Abgelehnter Antrag der Linken Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen, hieß es im Antrag der Linken (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonten die Abgeordneten und forderten, die Ursachen konsequenter zu analysieren. Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangte Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund sollte sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, hieß es in dem Antrag. Zu weiteren Forderungen gehörten eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen. (scr/che/ste/08.05.2026)
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Parlament berät über Anträge zur Europapolitik
Die Europapolitik steht im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage für die halbstündige Aussprache sind fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei den übrigen vier Anträgen handelt es sich darum, dass der Bundestag aufgefordert werden soll, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt. Der erste dieser vier Anträge, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und soll dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beim Antrag „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nach der Überweisung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend bei den weiteren Beratungen sein. Zur Abstimmung stehen die beiden Anträge mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Über den erstgenannten Antrag soll namentlich abgestimmt werden. Erster abzustimmender Antrag der Grünen Darin fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. In ihrem Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. Zweiter abzustimmender Antrag der Grünen Mit diesem Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangen, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen. Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“. Erster zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen EU-Haushalt für eine Stärkung des geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzusetzen. Dessen Finanzvolumen müsse über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden, damit der Fonds eine relevante finanzielle Schlagkraft erhalte sowie Risikoinvestitionen unterstützen und privates Kapital anziehen könne. Ziel müsse es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, „damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen“. Weiter schreiben die Abgeordneten, der ECF müsse strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial fokussiert bleiben, um für Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten außerdem, dass die Bundesregierung ihre Blockade eines Haushaltsaufwuchses und neuer EU-Eigenmittel, wie der von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Digitalsteuer, beendet. In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen eine nationale Digitalsteuer einführen, „um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen“. Zweiter zu überweisender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten neuen Antrag (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich angesichts globaler Krisen und Konflikte auf europäischer Ebene für eine gestärkte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Die Weichen dafür sollten nach Ansicht der Abgeordneten bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 gestellt werden. Die Europäische Union (EU) sei mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfüge damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit, schreiben die Abgeordneten. Ihr komme deshalb eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu. Entwicklungspolitik sollte vor diesem Hintergrund unabhängig von politischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten gestärkt werden, „als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld“. Sie sollte auch keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegen. Als zentral dafür bewertet die Fraktion das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“, für das die Kommission Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vorgeschlagen hat. Dass die Kommission damit aber auch strategische EU-Interessen stärker fördern wolle, berge die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen marginalisiert würden, warnen die Grünen. Sie fordern die Wiedereinführung verbindlicher Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“. Auch sollte das Europäische Parlament ihrer Ansicht nach eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und Monitoring des Instruments erhalten. Konkret zielt die Initiative darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgibt. Dritter zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 für ein festes Mindestbudget für das EU-Programm LIFE auf dem bisherigen Niveau einzusetzen. Das seit 1992 existierende LIFE-Programm sei das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, schreiben die Abgeordneten. Es unterstütze konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördere innovative Lösungen und trage maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen. Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernehme LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle sich für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance einsetzen, welche die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, verlangt die Fraktion. Außerdem brauche es einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung. Weiter dringen die Grünen auf eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der LIFE-Aktivitäten. Außerdem solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufgenommen werden. Der Antrag steht am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen von Grünen und Linken zum neuen langfristigen EU-Haushalt auf der Tagesordnung des Bundestags und soll im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Initiative der Fraktion zielt darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur GAP für 2028 bis 2034 abgibt. Antrag der Linken Der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (mis/joh/hau/07.05.2026)
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Aussprache zur Energiepolitik der Bundesregierung
In einer Aktuellen Stunde am Freitag, 8. Mai 2026, befasst sich der Bundestag mit der energiepolitischen Bilanz der Bundesregierung. Die Debatte mit dem Titel „Ein Jahr schwarz-rote Energiepolitik – Energieversorgung jetzt unabhängig, erneuerbar und sicher ausbauen“ wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (ste/05.05.2026)
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Antrag zur besseren Förderung von Spitzensportlern abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen“ (21/3616(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Antrag, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/3956(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Antrag der Linken Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader, Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader) nach ihrem Schulabschluss festschreibt. Diese Mindestsicherung müsse dafür sorgen, dass alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, dass sie mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten, sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Zudem brauche es eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden aus dem Bundeskader sowie eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der Sportförderung, heißt es in dem Antrag. (mis/hau/07.05.2026)
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Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten“ (21/5763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihre, Antrag die sofortige Streichung des Solidaritätszuschlags. Seit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag faktisch die Legitimation, weshalb er abgeschafft werden müsse, heißt es in dem Antrag. Bei vollständiger Streichung des Solidaritätszuschlags würde die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland auf dem Niveau der USA liegen, aber weiterhin deutlich vor dem von Großbritannien, Frankreich und Italien, heißt es in dem Antrag. Konstatiert wird, dass die Streichung des Solidaritätszuschlags auch gutverdienende Arbeitnehmer entlasten würde. Die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland bliebe im internationalen Vergleich dennoch hoch und belaste Einkommen stärker als in fast jedem anderen Industrieland. (hau/bal/ eis/07.05.2026)
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Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien
„Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten" (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Grünen Die Abgeordneten der Grünen wollen die Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien - sogenannten PFAS verhindern. PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die extrem stabil sind und biologisch kaum abbaubar sind. Sie reichern sich in Umwelt, Trinkwasser, Tieren und Menschen an. Wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschaum und Verpackungen genutzt. „PFAS sind ein zunehmendes Problem für unsere Umwelt und eine Gefahr für unsere Gesundheit“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). PFAS seien schon jetzt in Gewässern, im Grundwasser, im Meer, in Lebensmitteln, in Tieren und im menschlichen Körper nachweisbar. Dies gelte insbesondere für Trifluoressigsäure (TFA), das häufiger nachgewiesen werde als jedes andere PFAS. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuweisen, alle Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu TFA zerfallen oder aufgrund ihrer chemischen Struktur sehr wahrscheinlich zu TFA zerfallen. Zudem solle die Bundesregierung klarstellen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nicht genehmigungsfähig nach Paragraf 57 Wasserhaushaltsgesetz ist und dass die Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren zu verboten wird. Zudem solle die 2023 begonnene wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung (REACH) unterstützt werden, damit nicht tausende Substanzen einzeln intensiv geprüft werden müssten, sondern extrem persistente PFAS ohne viel Bürokratie und Tierversuche schnell verboten werden könnten. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke will sogenannte Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ewigkeitschemikalien, bekannt als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), seien eine Gruppe von über 10.000 künstlich hergestellten Verbindungen, die extrem stabil und in der Natur kaum abbaubar sind. Sie reicherten sich in Umwelt, Tieren und Menschen an, was langfristig gesundheitsschädlich sei. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschäumen und Lebensmittelverpackungen vor, zum Beispiel in To-Go-Bechern, Pizzakartons und Antihaftpfannen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die landwirtschaftliche Nutzung PFAS-kontaminierter Böden oberhalb wissenschaftlich abgeleiteter Grenzwerte untersagt und betroffene Betriebe vollständig entschädigt. Darüber hinaus fordern sie einen von der PFAS herstellenden Industrie finanzierten Entschädigungsfonds, der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben und kommunalen Wasserversorgern unbürokratisch zugutekommt, und der sämtliche Kosten für Sanierung, Wasseraufbereitung, Nachrüstung kommunaler Wasserwerke und laufendes Monitoring vollständig den Verursachern anlastet. Außerdem solle im Grundgesetz das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser als Grundrecht festgeschrieben werden - in Anknüpfung an die Resolution der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung (UN-Resolution 64 / 292). (mis/hau/07.05.2026)
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Gesetz zur Digitalisierung von Notariaten beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/5806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahezu kein Gebrauch“ gemacht. Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Detailregelungen auf dem Verordnungsweg Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die Elster-Infrastruktur genutzt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie betreffen vor allem die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Behörden. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der Länder, die verpflichtende elektronische Kommunikation bereits vor dem 1. Januar 2027 für einzelne Behörden oder Bereiche einzuführen, wurde gestrichen. Stattdessen wird die elektronische Kommunikation bundesweit einheitlich zum 1. Januar 2027 eingeführt. Zur Begründung wird auf die Gefahr einer „Zersplitterung der Rechtslage“ verwiesen. „Für Rechtsanwender wäre die stetige Kontrolle, ob für eine bestimmte Behörde schon vorab die elektronische Kommunikation angeordnet wurde, mit erheblichem Aufwand verbunden“, heißt es dazu. Eine im Regierungsentwurf vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht wurde dagegen gestrichen. Diese hätte sich auf Mitteilungspflichten gegenüber Gutachterausschüssen bezogen. Begründet wurde dies mit einem „erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Notarinnen und Notare“ bei einem nur geringen zu erwartenden Nutzen. Neu eingeführt wird außerdem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern. Notare können diese künftig über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abfragen, wenn ihnen die Nummern nicht bereits vorliegen. Dies betrifft steuerliche Anzeigen bei Immobiliengeschäften sowie in Erbschafts- und Schenkungsfällen. Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Notaren gestattet ist, das besondere elektronische Notarpostfach auch für die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen als elektronischen Kommunikationsweg zu nutzen. Hilfsweise sollte dafür gesorgt werden, dass das Steuerportal "Elster" mit einer "medienbruchfreien Schnittstelle für die besonderen elektronischen Notarpostfächer" versehen wird und umgekehrt. (scr/hau/07.05.2026)
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Zukunft des Wissenschaftsstandorts Deutschland erörtert
„Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Exzellenzstrategie evaluieren und reformieren – Den Bürokratieabbau jetzt umsetzen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5760(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Evaluation und Überarbeitung der Exzellenzstrategie bis Ende 2026. Hierbei solle unter anderem geprüft werden, wie die Kosten für Bürokratie reduziert und das Antragsverfahren verschlankt werden könne. Außerdem fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Konzept, wie auch „kleinere und fachlich hoch spezialisierte Hochschulen von dem Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzstrategie profitieren können“. Mit der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird seit 2016 Spitzenforschung an deutschen Universitäten gefördert und international wettbewerbsfähiger gemacht. (des/hau/07.05.2026)
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Bundeswehr soll ein Jahr länger in Bosnien und Herzegowina bleiben
Die Bundeswehr soll sich für ein weiteres Jahr an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und "bisher erfolgreichen" Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Geringe Resilienz staatlicher Institutionen Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/07.05.2026
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