Bundestag | Aktuelle Themen

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Überweisungen im vereinfachten Verfahren

29.01.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an. Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren" (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz" (21/3834). Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik" (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln" (21/3836). Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen" (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. (vom/29.01.2026)

Bundestagspräsidentin Klöckner begrüßt Sternsinger aus Aichach

29.01.2026
Sternsinger der Elisabethschule Aichach (Bayern) hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am Donnerstag, 29. Januar 2026, begrüßt und deren Spendenprojekt für einen Schulbus in Madagaskar gewürdigt. Zum ersten Mal empfange der Deutsche Bundestag Sternsinger offiziell in der großen Halle des Paul-Löbe-Hauses, sagte Klöckner. Bei der weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder sammeln die Sternsinger Geld für bedürftige Kinder in anderen Teilen der Welt. Unter dem Motto „Schulbank statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit!“ warben die Kinder aus Aichach um Unterstützung für ein Projekt des Kindermissionswerks in Madagaskar, wo Armut, Missernten und Hunger Kindern das Leben schwer machen. „Diese Aktion setzt sich dafür ein, dass Kinder Kinder sein können“, sagte die Präsidentin. „Während wir uns hier im Deutschen Bundestag treffen, müssen Kinder weltweit arbeiten und können nicht zur Schule gehen.“ Ein Schulbus für Kinder in Madagaskar Die Bundestagspräsidentin dankte den Sternsinger dafür, „dass ihr einen Schulbus in Madagaskar finanzieren wollt“, und überreichte im Namen des Deutschen Bundestages eine Spende. Damit trügen die Sternsinger dazu bei, dass Kindern in Madagaskar Zugang zu Bildung ermöglicht werde und Bildung ihnen etwas ermöglicht. „Damit tut ihr ganz viel Großes für Kinder, die diese Unterstützung brauchen.“ Auch für ihren Auftritt, in Kostümen und mit Stern, erhielten die Kinder großes Lob von der Präsidentin, die sich an ihre Zeit als Sternsingerin erinnerte und eine Erfahrung teilte: „Wir haben immer auf die Rückseite des Sterns geschrieben – falls wir mal den Text vergessen.“ Nach gemeinsamem Singen, Gruppenfoto und Gottes Segen für das Hohe Haus ging es für die Kinder und ihre erwachsenen Begleiter weiter zu einer Führung durch den Bundestag. (ll/29.01.2026)

Suche nach der Balance zwischen Exekutive und Parlamenten

29.01.2026
Die Corona-Pandemie als unvorhergesehene Katastrophenlage stellte die Politik weltweit vor große Herausforderungen. Wie in Deutschland das Zusammenspiel zwischen den Regierungen und den Parlamenten funktionierte, durchleuchtete die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 29. Januar 2026. Zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative / Rolle der Opposition“ waren ehemalige Politiker, aber auch Sachverständige aus der Rechtswissenschaft geladen. Ihr Tenor: Eine bessere Balance sei nötig, um bei künftigen Krisenlagen besser aufgestellt zu sein. „Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags war jederzeit gegeben“, sagte Prof. Dr. Christian Waldhoff. „Auch die Opposition ist nicht ausgefallen“, so der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Eine Virtualisierung des parlamentarischen Betriebs sah er kritisch und verwies auf die Wichtigkeit persönlicher Nähe. Negativer beschrieb Dr. Hans-Georg Maaßen die politische Handhabung der Corona-Pandemie und beschrieb sie als eine Bewährungsprobe für die freiheitliche Grundordnung, die nicht bestanden worden sei. Er konstatierte eine „tiefgreifenden Verschiebung der Machtverhältnisse weg von der Legislative“ hin zur Exekutive. Bundes- und Landesregierungen hätten Entscheidungen zentralisiert, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes. „Informelle, im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien“ hätten sich zu „faktischen Entscheidungszentren“, entwickelt. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sah er im Gegensatz zu Waldhoff in der Pandemie eingeschränkt: Gesetze seien teils in wenigen Stunden entschieden worden. Sein Fazit: „In der Gesamtschau ergibt sich das Bild ein systemischen Multi-Organ-Versagens in der Gewaltenteilung.“ "Viel wurde in der Ministerpräsidentenrunde entschieden" Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dagegen meinte, Deutschland sei mit Blick auf die Letalitätszahlen vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive merkte sie indes „kleine Kritikpunkte“ an. „Tatsächlich wurde viel in der Ministerpräsidentenrunde entschieden.“ Ferner sei es ein Problem gewesen, dass die Länder vieles per Rechtsverordnungen entschieden hätten. Als positives Beispiel hob sie Schleswig-Holstein hervor, wo von Beginn an der Oppositionsführer in Entscheidungsfindungen einbezogen worden sei, bis in die Kabinettssitzungen hinein. Grundsätzlich fragte sie mit Blick auf Katastrophenfälle: „Warum dürfen die nur die Länder ausrufen?“ "Begrenzte Steuerungskraft der Verfassung in Krisen" Der Jurist Prof. Dr. Uwe Volkmann gab wiederum zu bedenken, dass die Steuerungskraft der Verfassung in Krisen begrenzter sei, als man oft meine. Es habe die Devise vorgeherrscht, bilanzierte der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main: „Je größer die Gefahr, desto größer können die Einschränkungen sein.'“ Relativ viel sei an dem vorbeigelaufen, was die Verfassung vorgeschrieben habe. „Der Bundestag ist relativ spät eingeschaltet worden.“ Auf Basis einer Generalklausel im Infektionsschutzgesetz sei das ganze Land „rauf und runter gefahren worden“. Dies sei ein verfassungsrechtliches Problem. "Kein Abgesang auf den Parlamentarismus" „Es gibt keinen Grund für einen Abgesang auf den Parlamentarismus“, resümierte Prof. Dr. Sabine Kropp. Die Politik-Professorin an der Freien Universität zu Berlin berichtete von Datensätzen, die an ihrem Institut zum Bundestag und zu den Landtagen während der Pandemie angelegt worden seien. „Der Mehrebenen-Parlamentarismus ist eine Art Laborsituation“, sagte sie und vermerkte einen „intensiven und substanziellen Austausch zwischen den Fraktionen“. Die Idee eines Notparlaments sah Kropp kritisch: „Das begrenzt die Repräsentationsfunktionen.“ "So kann man in einer Krise nicht führen" Im Laufe der Sitzung geriet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) immer mehr in den Fokus der Debatte. „Die Beschlüsse der MPK sind eigentlich ein Gentlemen's Agreement, sind politische Verabredungen und hängen vom guten Willen aller Beteiligten ab“, sagte Dr. Thomas de Maizière (CDU). Der ehemalige Bundesinnenminister meinte: „So kann man in einer Krise nicht führen.“ So forderte er die Einführung eines Katastrophenschutzgesetzes und verwies auf andere föderal verfasste Staaten wie Kanada oder die Schweiz. „Überall gibt es Regelungen für einen nationalen Katastrophenschutz.“ Dabei gebe es in einer Krise immer das Problem der Schnelligkeit, Gründlichkeit und der Beteiligung. „Es bleibt eine exekutive Entscheidungskaskade unter Einbeziehung von Parlamenten.“ Die Legitimation parlamentarischen Handelns Volkmann mahnte daraufhin an: „Je tiefer die Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, desto präziser muss die gesetzliche Grundlage formuliert sein.“ Das Parlament könne sich auch nachträglich einschalten, „man wird nicht alles im vornherein regeln können“. Maaßen wandte ein, dass die Exekutive unter einem unglaublichen Druck gestanden habe. „Das Parlament hat Entscheidungen abgenickt“, die bei Kenntnis der Lage anders ausgefallen wären. De Maizière forderte, es solle keinen Krisenstab des Bundes geben, an dem die Länder irgendwie beteiligt werden: „Sondern im Krisenstab sitzen Bund und Länder.“ Dieser könne für die Ebenen verbindliche Entscheidungen treffen. Kropp gab daraufhin zu bedenken, dass eine Verrechtlichung eines Gremiums wie der MPK nicht das Problem lösen würde. Die Legitimation parlamentarischen Handelns bedürfe „auch einer Verständlichmachung der Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern und der Verfahren, die man sich gibt.“ Und de Maizière: „Man kann natürlich Oppositionsvertreter in den Krisenstab aufnehmen. Aber bei 150 Leuten leidet die Handlungsfähigkeit.“ "Die Legitimation hat nur das Gesetz" Grundsätzlich plädierten die Rechtswissenschaftler für eine stärkere Rolle der Legislative in Katastrophenfällen. „Rechtsverordnungen entstehen in der Dunkelkammer eines Ministeriums“, sagte Waldhoff. „Die Legitimation durch öffentliche Diskussion hat nur das Gesetz.“ Und Volkmann: „Es gibt nichts höher Legitimierendes als das parlamentarische Gesetz.“ (jr/29.01.2026)

Antrag für eine neue Transatlantikstrategie abgelehnt

29.01.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihren Vorschlägen für eine Neuaufstellung der deutschen und europäischen Transatlantikstrategie gescheitert. Ihr Antrag (21/3618) mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ stieß am Donnerstag, 29. Januar 2026, im Plenum auf Ablehnung der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD. Die Fraktion Die Linke übte Enthaltung. Ihr Antrag der Linken mit dem Titel "US-Imperialismus zurückweisen – Völkerrecht und Souveränität verteidigen" wurde wieder von der Tagesordnung zurückgezogen. Grüne: Mut- und einfallslose Bundesregierung Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem aufgefordert, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, den Kurs von US-Präsident Donald Trump „mit sehr lautem Schweigen“ zu beantworten. Die Abhängigkeit von den USA sei ein Dilemma. Aber: „Kopf in den Sand zu stecken ist weder Strategie noch Politik.“ Deutschland und die EU müssten auf vielen Feldern ihre Abhängigkeiten reduzieren, die regelbasierte multilaterale Ordnung müsse aktiv verteidigt, neue Partnerschaften und Bündnisse sollten ausgebaut werden. Doch die Bundesregierung wirke in all diesen Fragen „mut- und einfallslos“. CDU/CSU: Entschlossenes Auftreten Europas Jürgen Hardt (CDU/CSU) wandte sich gegen Abgesänge auf die transatlantischen Beziehungen und die Nato. Wenn Europa stark und geschlossen gegenüber der US-Regierung auftrete, so wie im Falle der Ukraine und so wie im Falle Grönlands, könne es auch Interessen durchsetzen, auch weil man in den USA wisse: „Verteidigung des Bündnisses, auch die Verteidigung Amerikas, ist nicht möglich ohne die Nato und die europäischen Partner.“ Hardt warb dafür, den Austausch mit jenen US-Politikern zu suchen, die das auch so sehen, nicht nur bei den Demokraten, sondern auch bei den Republikanern. AfD: Haltungstheater statt Interessenpolitik Stefan Keuter (AfD) warf den Antragstellern vor, Interessenpolitik durch „Haltungstheater“ zu ersetzen. Die Antwort auf Interessenkonflikte mit den USA heiße „nicht moralische Überheblichkeit oder strategische Abkehr, sie heißt eigene Stärke“. Alle relevanten Akteure auf der Welt hätten das verstanden, „nur die deutsche Linke und die Grünen offensichtlich nicht“. Keuter kritisierte die deutsche Energiepolitik: Sie habe Deutschland erst in Abhängigkeit von russischem Gas, und nun in Abhängigkeit von teurem US-Fracking-Gas manövriert. SPD: Vertrauen ist verloren gegangen Siemtje Möller (SPD) sprach mit Blick auf die transatlantischen Beziehungen von einem „Epochenbruch“. Der Kurs der US-Regierung, die Aufteilung der Welt in Einflusssphären, das Heranrücken an Russland, die Schwächung der Vereinten Nationen – all das sei kein vorübergehender Tiefpunkt. „Vertrauen ist verloren gegangen.“ Gleichwohl sei der komplette Rückzug aus der transatlantischen Bindung keine Lösung. Aber: „Europa muss so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen können.“ Möller warb für eine Realpolitik „mit ausgestreckter Hand und eigener Standfestigkeit“. Linke: US-Regierung ist kein verlässlicher Partner Vinzenz Glaser (Die Linke) kritisierte „Zölle, Drohnen, militärische Gewalt und eine US-Regierung, die offen sagt: Internationales Recht interessiert uns gar nicht mehr“. Die Bundesregierung müsse aufwachen und für die klare Einhaltung von Menschenrechten einstehen. „Die US-Regierung ist kein verlässlicher Partner.“ Antrag der Grünen In ihrem Antrag hatte die Fraktion der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einzusetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/29.01.2026)

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz, 21/2510, 21/3855) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3906) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zum Gesetz beschloss der Bundestag darüber hinaus eine Entschließung, der die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion zustimmten. Die Linke votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ (21/2725) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/3761). Union: Ein Meilenstein für die Sicherheit des Landes In der Debatte sprach Sebastian Schmidt (CDU/CSU) von dem Gesetz als einem „echten Meilenstein“ für die Sicherheit des Landes. Es sei auch Ausdruck der innenpolitischen Zeitenwende der schwarz-roten Koalition. Mit dem Gesetz würden mehr Sicherheit, Klarheit und auch mehr Handlungsfähigkeit geschaffen. Schmidt lobte die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen. So konzentriere man sich etwa auf die wichtigsten Anlagen und ziehe die Evaluierung „deutlich vor“, um schnelles Handeln und auch ein Nachsteuern zu ermöglichen. Schmidt bezeichnete die Verdopplung der Bußgelder als klares Signal und betonte, dass die Regelungen weiterhin verhältnismäßig seien. Der Gesetzentwurf allein löse die Probleme jedoch nicht, sagte Schmidt mit Blick auf Konflikte mit Transparenzvorgaben und verwies auf einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. In diesem werde die Bundesregierung aufgefordert, alles Transparenzpflichten zu überprüfen, sie gegebenenfalls neu zu bewerten und Daten zu löschen. „Wir dürfen unsere kritische Infrastruktur nicht weiter auf dem Silbertablett präsentieren“, sagte er und appellierte auch an die Länder, das Gesetz zügig auf den Weg zu bringen. Regierung: Das Thema hat Priorität Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies in seiner Rede auf die Priorität des Themas für die Bundesregierung und diesbezügliche Entscheidungen des gestrigen Koalitionsausschusses hin und lobte die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen. Dass eine Öffnungsklausel mit den Ländern für eigene Entscheidungen gefunden wurde, sei „klug und gut gewählt“, sagte Dobrindt. AfD fordert einen großen Wurf Arne Raue (AfD) sagte, angesichts der tiefen Eingriffe in Wirtschaft, Verwaltung und unternehmerische Freiheit müsse der Entwurf „der große Wurf“ sein. Die jüngsten Anschläge durch Linksextreme seien „Weckrufe“, betonte Raue. Er kritisierte, dass entscheidende Fragen im Gesetz in Ministerien, Ämter und nachgeordnete Behörden ausgelagert würden. Wer so vorgehe, habe kein Interesse an einer parlamentarischen Debatte. Zudem ziehe der Bund Kompetenzen an sich, die bisher praxisnah und regional verankert gewesen seien, kritisierte er. Dadurch würden Akteure vor Ort so zu Ausführungsorganen degradiert. Er monierte, dass ausgerechnet Staat und Verwaltung im Entwurf praktisch keine Rolle spielen. Zudem könne der Erfüllungsaufwand nicht klar beziffert werden, sodass von einem „wirtschaftlichen Blindflug-Gesetz“ gesprochen werden könne: Gerade kommunale Unternehmen gingen ins Risiko, ohne zu wissen, was „morgen per Verordnung verlangt wird“, kritisierte Raue. Seine Fraktion werde dem Entwurf dennoch zustimmen, um Verantwortung zu übernehmen, betonte er. Seine Fraktion erwarte eine umgehende und angemessene Ausgestaltung der Rechtsverordnung. SPD: Die Risiken sind vielfältiger geworden Rasha Nasr (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei „kein spektakuläres Gesetz, aber ein fundamental wichtiges.“ Es sorge dafür, dass das, was wir im Alltag für selbstverständlich halten, zuverlässig funktioniere. Die Risiken seien in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden: Die Frage sei nicht mehr, ob Störungen auftreten, sondern wann und wie gut wir auf sie vorbereitet seien, betonte Nasr. Die Koalition stelle im Entwurf sicher, dass sich die Pflichten auf diejenigen konzentrierten, bei denen es um systemische Relevanz gehe. Die Öffnungsklausel ermögliche es den Ländern, unter dem bundeseinheitlichen Schwellenwert weitere Anlagen als kritisch zu identifizieren, wenn diese für die regionale Versorgung von besonderer Bedeutung seien. In punkto Transparenzpflichten sagte Nasr, Transparenz habe dort ihre Grenzen, wo sie unsere Sicherheit gefährde. Die Bundesregierung und die Länder müssten bestehende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten überprüfen und anpassen, wo sie Risiken erzeugten, plädierte sie. Grüne: Strategie gegen hybride Bedrohungen fehlt Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass die Bundesrepublik täglich angegriffen werde. Dabei nehme die Dreistigkeit, mit der autoritäre Kräfte vorgehen, massiv zu. Die Folge seien Schäden in der Wirtschaft, bei der Versorgungssicherheit und nicht zuletzt beim Vertrauen der Menschen in die Wirkmächtigkeit des Staates, so von Notz. Viel zu lange seien diese Themen nicht adressiert worden. Das, was nun vorliege, sei jedoch „zu wenig und zu spät“. Er monierte, dass weiter eine Gesamtstrategie gegen hybride Bedrohungen fehle. Nötig seien weiter die Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), eine Grundgesetzänderung zur besseren Abwehr von Cyberangriffen wie auch Maßnahmen gegen das Treiben der russischen Schattenflotte oder klare Verantwortlichkeiten bei der Drohnenabwehr, zählte von Notz auf. Mit Blick auf das Kritis-Dachgesetz sei es zwar gut, dass auf die Kritik aus der Anhörung reagiert wurde, allerdings monierte auch von Notz eine Auslagerung von Details in Rechtsverordnungen. Das koste Zeit, „die wir nicht haben.“ Linke moniert neue Verordnungen und neue Bürokratie Jan Köstering Die (Linke) kritisierte, dass ausgerechnet den Bundestag und Ministerien wie das Verteidigungsministerium oder das Auswärtige Amt vom Gesetzentwurf ausgenommen würden. „Offenbar gilt: Kritische Infrastruktur ist alles, außer dort, wo politische Verantwortung sitzt“, sagte Köstering. Der Antrag der Grünen zeige aus seiner Sicht, dass verstanden wurde, dass physische und digitale Sicherheit zusammengedacht werden müsse. Das fehle dem Kritis-Dachgesetz der Bundesregierung. Anstelle echter Sicherheit kämen „neue Meldepflichten, neue Verordnungen und neue Bürokratie“, sagte er. Dabei entstehe Sicherheit nicht durch Formulare, sondern durch robuste Systeme, sagte der Linken-Politiker und verwies auf Sicherheitslücken, Hintertüren in Software sowie Schwachstellen, die „bewusst offengelassen werden“, so Köstering. Mit Blick auf den jüngsten Anschlag auf das Stromnetz in Berlin sagte er, dieser habe gezeigt, wie schnell der Katastrophenschutz an seine Grenzen gebracht werde. Für echten Schutz kritischer Infrastrukturen brauche es mehr als Zäune, Warnschilder und Meldepflichten. Neben einer „schonungslosen Gefährdungsanalyse für alle Ballungsgebiete“ brauche es beispielsweise Redundanzen. An zu vielen Orten fehlten doppelte Leitungen oder getrennte Leitungswege. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2022 / 2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, in deutsches Recht umgesetzt. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Das Kritis-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa sowie Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Es zielt zudem auf die Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen ab. Außerdem wird ein Meldewesen für Vorfälle eingeführt. Änderungen im Innenausschuss und Entschließung Der Innenausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Den Ländern wird die Möglichkeit gegeben, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, der der Bundesrat zustimmen muss. In der vom Bundestag beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auch soll die Bundesregierung anderem auf die „konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen“ von diesen Pflichten hinwirken und bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen „überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen“ entfernen. Stellungnahme des Bundesrates Zu dem Regierungsentwurf hatte der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (21/3855) abgegeben. Darin begrüßt die Länderkammer, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf den Handlungsbedarf zur Steigerung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur aufgreift. In der Sache werde der Gesetzentwurf seiner Zielsetzung allerdings nicht gerecht, kritisiert der Bundesrat und unterbreitet eine Reihe von Änderungsvorschlägen und Prüfbitten. So spricht er sich unter anderem für eine Absenkung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelschwellenwerts von 500.000 versorgten Einwohnern aus, den eine Kritis-Anlage überschreiten müsse, bevor der entsprechende Betreiber den Anforderungen des Gesetzes unterliege. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland werde indes von Kritis-Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen, argumentiert der Bundesrat und plädiert für einen Schwellenwert von 150.000 zu versorgenden Personen. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass sich der Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern je Anlage im Gesetzentwurf „an den Prinzipien der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit“ orientiere. Sie könne sich jedoch „an dieser Stelle Regelungen zur Eröffnung von Spielräumen der Länder für die Identifizierung von Kritis auch jenseits des Regelschwellenwertes vorstellen“. Antrag der Grünen Die Bundesregierung wird im abgelehnten Antrag der Grünen (21/2725) aufgefordert, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“. Einheitliche Meldestelle für Betreiber kritischer Anlagen Dabei sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass in dieser Gesetzesvorlage eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen sowie das nationale IT-Sicherheitsrecht systematisiert wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Auch sollten mit dem Entwurf nach dem Willen der Fraktion die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Des Weiteren plädierte die Fraktion dafür, mit dem Gesetzentwurf unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit zu stärken und den Bundestag „in den Definitionsrahmen einer Kritischen Infrastruktur“ aufzunehmen. Ferner drang die Fraktion darauf, dass „die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Absenkung von Schwellenwerten neu unter den Kritis-Schutz fallen und die gesetzgeberischen Vorgaben umzusetzen haben, bestmöglich beraten werden“. Die Bundesregierung sollte zugleich aufgefordert werden, ein „One-Stop-Shop“-Verfahren zu implementieren, bei dem sich der Betreiber nur an eine Aufsichtsbehörde wenden muss. (lbr/sto/hau/29.01.2026)

Kontroverse um einen Antrag zur Bekämpfung von „Clankriminalität“

29.01.2026
Im Bundestag ist es am Donnerstag, 29. Januar 2026, bei der Debatte über die Bekämpfung sogenannter Clankriminalität zu einer scharfen Kontroverse zwischen der AfD und den anderen Fraktionen gekommen. Während Dr. Bernd Baumann (AfD) den Koalitionsparteien vorwarf, sie hätten mit ihrer Politik das "gesamte Clan-Desaster" zu verantworten, attestierten Redner von Union und SPD wie auch der Grünen seiner Partei, ein "Sicherheitsrisiko" für Deutschland zu sein. Ferat Koçak (Die Linke) nannte die AfD einen "der gefährlichsten Clans in diesem Land". AfD: Zufluss neuer Clans begrenzen In der ersten Debatte über einen AfD-Antrag mit dem Titel „Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ (21/3871) beklagte Baumann, dass sich in der Bundesrepublik ein "komplettes Untergrundsystem mit hunderten Mafia-Familien ausgebreitet" habe mit Umsätzen in Milliardenhöhe. Dies sei eine die "Folge unkontrollierter Einwanderung über Jahrzehnte". Dabei stünden "die Clans für allerschwerste Verbrechen". Gelöst werden könne das Problem nicht mit polizeilichen Mitteln, sondern müsse politisch vom Bundestag gelöst werden. Gebraucht würden vor allem Gesetze zur Ausweisung von Clanmitgliedern. Auch müsse eine "wirkliche Zurückweisung an den Grenzen" durchgesetzt werden, um den Zufluss neuer Clans zu begrenzen. CDU/CSU: Vollständige Beweislastumkehr erforderlich Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete, die AfD lasse mit ihrer Politik "die Polizisten im Stich und die Clankriminellen laufen". So fordere sie eine verbesserte Auswertung beweisrelevanter Massenkommunikationsdaten. Solche Daten könne die IP-Adressenspeicherung liefern, doch lehne die AfD einen entsprechenden Regierungsentwurf ab. Auch wolle sie eine Vermögensabschöpfung, doch gebe es diese bereits seit 2017. Gebaucht werde indes eine vollständige Beweislastumkehr, die die AfD aber nur für "eklatante Fälle" anstrebe. Ferner fordere die AfD, Information über Clanfamilien durch den Verfassungsschutz zu sammeln, den sie zugleich abschaffen wolle. Grüne: Rassistische Stimmungsmache Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD "rassistische Stimmungsmache" vor. Dabei solle sie "erst mal bei sich im eigenen Laden aufräumen", da immer wieder Stadträte aus ihren Reihen enge Verbindungen zu Rockergruppen hätten, die ein Problem der Organisierten Kriminalität (OK) seien. Diese werde immer häufiger auch zu einem Werkzeug in der geopolitischen Auseinandersetzung. Wollten staatliche oder staatsnahe Akteure ihre Aktivitäten verschleiern, kauften sie Fähigkeiten bei OK-Gruppen ein. Dabei gehe es auch um Russland, sagte Emmerich und fügte an die AfD gewandt hinzu, es seien "auch Ihre Verbündeten, die dann hier zusammen mit OK-Gruppierungen dafür sorgen wollen, dass dieses Land destabilisiert wird" . SPD: Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, dass die AfD ihrem Antrag zufolge Europol zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen wolle, aber auf Parteitagen beschlossen habe, aus der Europäischen Union auszutreten. Auch fordere die AfD Maßnahmen gegen eine vermeintliche Unterwanderung der Polizei durch Clankriminelle, lehne aber die von der Regierung vorgelegte Novelle des Bundespolizeigesetzes ab, die auf zwei Seiten solche Maßnahmen aufliste. Dies sei verlogen, fügte Fiedler hinzu. Die AfD wolle aus einem "Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens" politisch Kapital schlagen und normalisiere dabei ein Misstrauen in die Sicherheitsbehörden inklusive der Polizei. Linke: Sie terrorisieren unsere Kieze Für Die Linke sagte ihr Abgeordneter Ferat Koçak, wenn die AfD über Clans rede, dann spreche sie gerne über Menschen, die seit Jahren in der Bundesrepublik lebten und hier in Deutschland zuhause seien. Diese würden allein aufgrund ihres Nachnamens von der AfD verdächtigt. "Sie bringen Hass und Gewalt in unsere Nachbarschaften, Sie terrorisieren unsere Kieze", fügte Koçak hinzu. Die echten Probleme der Menschen interessierten sie dagegen nicht. Vielmehr trete sie jeden Tag auf diejenigen ein, die dieses Land "am Laufen halten". Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität zu erstellen und zu veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage alle rechtlichen Voraussetzungen schaffen oder schärfen, "um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu die Fraktion unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. (sto/29.01.2026)„Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag (21/3871), den das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Antrag der AfD Danach soll die Bundesregierung jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität erstellen und veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu sie unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung. (sto/29.01.2026)

Bundeskanzler Merz sieht in neuen Allianzen Chancen für Europa

29.01.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht in neuen Partnerschaften die Chance für Europa, sich angesichts der geopolitischen Verwerfungen in Zukunft zu behaupten. „Es gibt aufstrebende Demokratien, die ausdrücklich das suchen, was wir ihnen anzubieten haben“, sagte Merz am Donnerstag, 29. Januar 2026, in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag zur aktuellen außenpolitischen Lage. Die Europäische Union habe die größte Freihandelszone der Welt geschaffen, einen „Raum von Stabilität, Sicherheit und Freiheit“, der „auch eine normative Alternative zu Imperialismus und Autokratie“ biete. Um diese Attraktivität nutzen zu können, müsse Europa jedoch die Sprache der Machtpolitik sprechen lernen und Abhängigkeiten reduzieren, „die wir zu leichtfertig eingegangen sind“. „Werden den USA immer die Hand reichen“ „Wir sind Zeitzeugen einer rasanten politischen Veränderung unserer Gegenwart“, betonte der Kanzler auch mit Blick auf die US-Politik und Präsident Donald Trump. Um dem eine europäische Macht entgegenzusetzen, sei es notwendig, massiv in die eigene Verteidigungsfähigkeit zu investieren, die Wachstumslücke gegenüber den USA und China zu schließen und geschlossen aufzutreten. Auf dem von ihm mitinitiierten EU-Sondergipfel am 12. Februar solle es vor diesem Hintergrund ausschließlich um die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gehen. Klar stellte sich Merz gegen die von Trump auch im Grönland-Konflikt erneut angedrohten Strafzölle. Die EU habe darauf entschlossen reagiert und sei auch künftig in der Lage, sich dagegen zur Wehr zu setzen. „Als Demokratien sind wir Partner und Verbündete und nicht Untergebene“, stellte er klar. Das transatlantische Bündnis und Vertrauen sei gleichwohl „auch heute noch ein Wert an sich, für uns in Deutschland in ganz besonderer Weise“. Die Bundesregierung werde den Vereinigten Staaten von Amerika deshalb immer die Hand reichen. CDU/CSU betont Abhängigkeit Europas von den USA Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte, in Europa könne es „jetzt und absehbar keine Sicherheit ohne die USA geben“. Es sei wirtschaftlich und technologisch eng mit den USA verknüpft, auch wird es ohne sie keinen Waffenstillstand in der Ukraine geben. Die USA zu brauchen, heiße dennoch nicht, sich alles gefallen zu lassen. Kritik übte Spahn unter anderem am Vorgehen der ICE-Beamten in Minnesota („verstörend“), Trumps Besitzansprüche an Grönland („schwer erträglich“) und Trumps Worte zum Einsatz der Nato-Verbündeten in Afghanistan („nicht akzeptabel“). Viele wünschten sich angesichts dessen eine „harte Abrechnung“. Jedoch habe sich die „klare und besonnene Politik“ des Bundeskanzlers in den vergangenen Wochen, etwa mit Blick auf Grönland und die angedrohten Strafzölle, als „goldrichtig“ erwiesen. Essenziell sei außerdem ein geeintes und handlungsfähiges Europa. SPD: Neue Handelsabkommen zeigen Europas Stärke SPD-Fraktionschef Dr. Matthias Miersch sprach von einem „Epochenwechsel“, durch den die europäischen Werte zur Disposition stünden. Die richtige Antwort darauf habe seiner Ansicht nach der kanadische Premierminister Mark Carney vergangene Woche gegeben, der auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos von der Notwendigkeit einer „strategischen Autonomie der Wertegemeinschaft“ gesprochen habe. Europa, betonte Miersch, müsse in seine Wirtschaft und Verteidigung investieren, durch Mehrheitsentscheidungen und Formate mit weniger Mitgliedstaaten handlungsfähiger werden und neue Allianzen mit Partnern wie Kanada, Brasilien und den asiatischen Ländern entwickeln. Das Mercosur-Freihandelsabkommen müsse schnell zur Anwendung kommen und auch das neue Handelsabkommen mit Indien wertete Miersch als wichtigen Schritt. „Das zeigt: Wir sind nicht allein. Wir sind stark. Wir dürfen nicht den Bückling machen.“ AfD sieht USA als wichtigen Verbündeten Für die AfD bezeichnete Co-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel die USA als „wichtigen Verbündeten“. So wie diese ihre eigenen Interessen verträten, „müssen wir endlich auch unsere eigenen nationalen, deutschen Interessen definieren und selbstbewusst vertreten“. Dazu zählte Weidel eine Beteiligung Deutschlands an den Ukraine-Friedensverhandlungen mit dem Ziel einer schnellen Beendigung des Krieges. Außerdem sollte die Bundesregierung eine EU- und Nato-Mitgliedschaft der Ukraine und weitere Transferzahlungen aus Deutschland abwenden und stattdessen „Kompensation“ für den Angriff auf die Infrastruktur der North Stream-Gasleitung verlangen, für den Weidel der Ukraine eine Mitverantwortung gab. Die Verweigerung der Bundesregierung, dem von Trump initiierten Friedensrat beizutreten, bezeichnete sie als „Fehler“, Das Gremium sei „eine Chance, die vielfältigen Blockaden durch eine handlungsunfähige UN aufzulösen“, sagte die AfD-Politikerin. Grüne fordern mehr Druck auf die Trump-Regierung Von einem Zusammenbruch der internationalen Ordnung sprach Britta Haßelmann, Ko-Fraktionschefin von Bündnis 90/Die Grünen. Ein Treiber dafür sei Donald Trump, der unter anderem mit seinem Angriff auf Venezuela und seinen Besitzansprüchen an Grönland das Völkerrecht missachte. Dass die AfD diese Politik unterstütze, wertete Haßelmann als „Gefahr für innere und äußere Sicherheit Deutschlands“. Auch wenn die transatlantischen Beziehungen gerade für Deutschland wichtig seien und man den Amerikanern „verdammt viel“ zu verdanken habe, brauche es in der aktuellen Situation mehr Druck auf die Trump-Regierung. Im Grönland-Konflikt habe sich gezeigt: „Ohne eine klare und eindeutige Reaktion der Gegenzölle wäre hier keine Bewegung aufgekommen.“ Auch Haßelmann sprach sich dafür aus, Gegenallianzen mit anderen Ländern zu schmieden. Linke gibt Bundesregierungen Mitschuld an Erosion des Völkerrechts Der Ko-Fraktionschef von Die Linke, Sören Pellmann, warf der aktuellen und früheren Bundesregierungen vor, die wiederholten Völkerrechtsbrüche der USA „immer wieder schöngeredet“ zu haben und auch jetzt zum US-Angriff auf Venezuela zu schweigen. Die rot-grüne Bundesregierung habe mit der Teilnahme am Nato-Krieg 1999 gegen Jugoslawien außerdem ebenfalls das Völkerrecht gebrochen „und damit einen Präzedenzfall geschaffen, der nun vielfach nachgeahmt wird“. Hierzu gab es Widerspruch auf Seiten von SPD und Grünen. Pellmann nannte Trump einen „verhaltensauffälligen Flegel“, dessen republikanische Partei sich immer weiter nach rechts radikalisiert habe. Die Bundesregierung könne daher nicht so tun, „als sei diese US-Regierung in irgendeiner Weise ein verlässlicher Partner“. Pellmann forderte Konsequenzen wie Exportverbot von deutschen Waffen in die USA. (joh/29.01.2026)

Antrag zu queeren Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung

28.01.2026
„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, beraten hat. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag Die Linke Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu. (scr/28.01.2026)

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung

28.01.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) beraten. Anschließend wurde der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/28.01.2026)

Bürokratie- und Steuer­entlastung für kleine und mittlere Unternehmen

28.01.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ (21/3830) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion von Bürokratieauflagen und Steuern entlastet werden. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „unverzüglich ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen“. Dazu sollen alle Berichtspflichten für KMU „systematisch überprüft“ werden mit dem Ziel, „die Bürokratielast“ für diese Unternehmen mindestens zu halbieren. Außerdem sollen alle „nicht sicherheitsrelevanten oder rein verwaltungsinternen Berichtspflichten“, die keinen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren leisteten, „ersatzlos“ wegfallen. In einem jährlich vorzulegenden „KMU-Belastungsbericht“ sollen Aufwand und Kosten der Bürokratie für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nach Unternehmensgröße und deren Hauptursachen erfasst werden. Den Entscheidungsspielraum von Bewilligungsbehörden auf Bundesebene bei Förderanträgen will die Fraktion deutlich erweitern, sodass formale Fehler, die den Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen. Zudem sieht der Antrag steuerliche Vergünstigungen vor: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierter Gewinne nach Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes für Personengesellschaften solle bereits ab 2026 jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zehn Prozent gesenkt werden, anstatt damit erst 2028 zu beginnen. Außerdem sei „eine sofortige Rückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlich vorzuschreiben“. (nk/hau/28.01.2026)

Deutsch-französische Beziehungen nach sieben Jahren Vertrag von Aachen

28.01.2026
Die Fraktionen des Bundestages haben am Mittwoch, 28. Januar 2026, in einer Vereinbarten Debatte unter dem Titel „Sieben Jahre Vertrag von Aachen – Gemeinsam Zukunft gestalten“ über den Stand der deutsch-französische Beziehungen debattiert. Die Mehrheit hob die Einzigartigkeit des dieser Zusammenarbeit hervor und betonten ihre Bedeutung im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft. Kritik kam von den Oppositionsfraktionen, die den Fokus auf Westeuropa, zu wenig Engagement beim Klimaschutz und militärische Projekte kritisierten. Deutsch-französische Zusammenarbeit Am 22. Januar 2019 haben die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron in Aachen einen neuen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration unterzeichnet, der den Élysée-Vertrag von 1963 ergänzen soll. Der Vertrag von Aachen zielt auf eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich ab. Dabei geht es vor allem um die Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz zwischen den beiden Ländern sowie die kulturelle Zusammenarbeit durch die Unterstützung gemeinsamer Projekte, die den kulturellen Austausch und das gegenseitige Verständnis fördern. Regierung: Das ist einmalig auf der Welt "Wir haben den Aachener Vertrag vor sieben Jahren aufs Gleis gesetzt – aber nicht nur den Aachener Vertrag, sondern ich möchte namentlich auch das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen nennen", erinnerte Gunther Krichbaum (CDU), Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, am Anfang der Debatte. Zusätzlich sei die deutsch-französische Kammer gebildet worden mit je 50 Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag und 50 Abgeordneten aus der Assemblée nationale. "Das ist nicht nur einmalig in Europa, sondern einmalig auf der Welt,", sagte Krichbaum. "Das zeigt, was das deutsch-französische Verhältnis nicht nur wert ist, sondern was es kann. Wir wollen weiterhin der Motor in Europa sein. Wir wollen das Schwungrad in Europa sein." Der Staatsminister hob die Arbeit des Deutsch-Französischen Bürgerfonds mit über 4.000 Projekte hervor, die der Zivilgesellschaft dienen und durch sie getragen werden. "Das ist echte deutsch-französische Zusammenarbeit. Dafür bin ich auch all jenen sehr dankbar, die hier organisatorisch immer mit anpacken und es damit ermöglichen, dass vor allem im zivilen Leben Städtepartnerschaften erblühen und der Austausch vor allem der jungen Generation funktioniert." In Zukunft sollen Themen wie die Digitalisierung und künstliche Intelligenz auch unter Einbindung der freien Wirtschaft gemeinsam behandelt werden. "Denn da entsteht die Wertschöpfung von morgen." AfD: Die Regierung ist in Ritualen erstarrt "Ich weiß nicht, was Sie hier feiern, außer sich selbst", kritisierte Dr. Maximilian Krah (AfD). Die Europapolitik der Bundesregierung sei in Sprechblasen und in den Ritualen von vorgestern erstarrt, genau deshalb sei das europäische Projekt nicht mehr populär. "Wir brauchen eine neue Europastrategie und nicht nur das gegenseitige Versichern, dass wir alles richtig machen." Der damalige tschechische Staatspräsident Václav Klaus habe den Vertrag kritisiert. "Er hatte deutlich gemacht: Es kann nicht sein, dass Deutschland und Frankreich glauben, sie allein seien Europa", sagte Krah. "Wir feiern heute sieben Jahre Vertrag von Aachen, aber ich frage: Wo ist der Vertrag von Prag? Wo ist der Vertrag von Bratislava, von Budapest, von Breslau?" Es werde sich auf dem Europa von vor dem Fall des Eisernen Vorhangs ausgeruht und es würden nicht die Chancen ergriffen, die sich in der Mitte und im Süden Europas bilden. SPD: Rückgrat der innereuropäischen Verständigung "Man braucht in diesen Zeiten ein sehr viel stärkeres Europa, und das geht von Deutschland und Frankreich aus", sagte Nancy Faeser (SPD). Die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland könne man gar nicht genug würdigen. "Es ist unglaublich wichtig, zu wissen, dass ohne die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland kein Frieden in Europa möglich ist." Denn diese Freundschaft sei das Rückgrat der innereuropäischen Verständigung, "die wir in diesen Zeiten brauchen". So werde im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft eine einheitliche Verteidigungspolitik angestrebt und es sei in der Vergangenheit das Asylsystem auf den Weg gebracht worden, dass in Europa gemeinsam umgesetzt wurde. "Sie sehen, wie konkret diese deutsch-französische Freundschaft sein kann." Grüne: Wir müssen auch über Klimaschutz reden Es reiche nicht, sich auf Helmut Kohl zu berufen und Europa zu beschwören. "Der Vertrag von Aachen ist eine wichtige Absichtserklärung; aber eine Absichtserklärung allein reicht nicht", sagte Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Absichtserklärung schrecke keine Autokraten ab. "Jetzt zeigt sich, ob wir stark und geeint auftreten. Jetzt zeigt sich, ob wir auch gemeinsame Rüstungsprojekte hinbekommen. Jetzt zeigt sich, ob Europa unabhängig oder abhängig bleibt, und auch, wie sehr wir es schaffen, unsere Werte zu verteidigen." Projekte wie FCAS, das Future Combat Air System, müsse von Anfang an auf die Spur gebracht werden, dass sie ohne Verzögerungen gelingen. Die Frage sei doch, ob es in Europa geschafft werde, nationale Reflexe und industriepolitische Blockaden zu überwinden. "Aber wir müssen auch über Klimaschutz reden", so Dillschneider. Mit der deutsch-französischen Zusammenarbeit müssen die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigt werden. Linke: Sicherheit entsteht durch soziale Gerechtigkeit Der direkte Austausch mit den französischen Kolleginnen und Kollegen sei durchaus bereichernd und fördere über die Grenzen hinweg kulturelle Initiativen. "Dass wir uns austauschen und abstimmen, muss selbstverständlich sein", sagte Agnes Conrad (Die Linke). "Aber die entscheidende Frage lautet doch immer: Zusammenarbeit – wofür und für wen?" Doch in der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung gebe es immer wieder Anträge, die scheinbar auf zivile Kooperationen aus seien und dann in irgendeiner Art und Weise dem Militär zugute kämen. "Lassen Sie mich Ihnen sagen: Sicherheit entsteht durch soziale Gerechtigkeit und internationale Solidarität." Autoritäre Kräfte würden Demokratie, Menschenrechte und internationale Solidarität offen infrage stellen. "Europa muss mehr sein als ein neoliberaler Wirtschaftsraum, der Sozialleistungen und gute Löhne erodiert", sagte Conrad. "Wenn wir wirklich über Zukunft reden wollen, muss Europa ein politisches und soziales Versprechen sein." CDU/CSU: Europäische Fähigkeitslücken schließen "Das Fundament für Frieden und Sicherheit in Europa ist eine enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich", sagte Thomas Erndl (CDU/CSU). " Nach dieser Maxime handelten, auch aus historischer Erfahrung, bereits Konrad Adenauer und Charles de Gaulle." Daraus sei im weiteren Verlauf auch die deutsch-französische Verteidigungskooperation entstanden. Gemeinsame Rüstungsprojekte, eine starke deutsch-französische Achse bei Airbus, direkte militärische Zusammenarbeit, wie zum Beispiel bei der Deutsch-Französischen Brigade oder in der binationalen Lufttransportstaffel, seien dafür gute Beispiele. "Deutsche und französische Soldatinnen und Soldaten haben gemeinsam gedient, etwa in Mali und in Afghanistan, für das Bündnis gekämpft und auch geblutet", sagte Erndl. "Das darf niemals infrage gestellt werden." Diesen Geist gemeinsamer sicherheitspolitischer Verantwortung trage auch der Vertrag von Aachen in sich. "Es geht um gemeinsame Strategien sowie um engere Zusammenarbeit der Streitkräfte und der Verteidigungsindustrien." Europäische Fähigkeitslücken müssen geschlossen werden. Russlands Kriegswirtschaft laufe indes weiter auf Hochtouren, und die USA werden den Kontinent nicht stärker verteidigen, als die Europäer selbst dazu bereit seien. "Die konventionelle Verteidigung unseres Kontinents liegt in unseren eigenen Händen", sagte Erndl. "Als größte und stärkste Nationen Europas müssen Frankreich und Deutschland hier der Motor sein." (eis/28.01.2026)

11. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

28.01.2026
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema "Der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Gesundheit". Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (28.01.2026)

Sachverständige fordern mehr Einsatz für mentale Gesundheit von Kindern

28.01.2026
Zukunftsangst, Stress, psychische Auffälligkeiten: Vielen Kindern und Jugendlichen geht es nicht gut. Darauf machten die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission (Kiko) zum Thema „Mental Health (1. Teil): Belastungen von Kindern und Jugendlichen – Lagebild und Forschung“ am Mittwoch, 28. Januar 2026, aufmerksam. Ob durch familiäre Umstände, Leistungsdruck, Klimawandel oder Kriege. Sie mahnten, die mentalen Belastungen junger Menschen ernst zu nehmen. Hilfsangebote gelte es sichtbarer zu machen, zu vernetzen und auszubauen. Dabei müssten die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden. Die Rolle der Schulsozialarbeit Wenn Schüler leistungsmäßig einbrächen, Suizidgedanken hätten, dem Unterricht fern blieben und sich in psychische Behandlung begeben müssten: „Dann ist es schon zu spät“, sagte Lilli Berthold, stellvertretende Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, die mehr als 7,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Deutschland vertritt und eine bundesweite Mental Health-Kampagne angestoßen hat. Man spreche von vermehrt auftretenden Einzelfällen. In jeder Klasse habe man etwa fünf Kinder mit einer Angststörung. Um damit professionell umzugehen, mangele es an entsprechenden Strukturen. Vor allem die Schulsozialarbeit müsse gestärkt werden. Sie sei unterfinanziert, stelle jedoch die entscheidende Schnittstelle dar zwischen den verschiedenen Präventionsangeboten sowie zwischen Schule und Elternhäusern. Die Schulsozialarbeit könne Problemfälle erkennen und handeln, bevor etwas passiert. Berthold schlug vor, mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler als Querschnittsaufgabe in alle Schulfächer einzubauen und dem Thema auch im Ganztag sowie bereits in der Grundschule die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Es brauche bessere Aufklärung über psychische Erkrankungen und mehr Hilfsangebote. Die Perspektive junger Menschen müsse bei der Entwicklung von Hilfsangeboten unbedingt einbezogen werden. Der Politik gab sie den Rat: Lieber mit vielen kleinen Schritten schnell in die Umsetzung zu gehen, statt auf große Visionen und Reformen zu warten. "Keine individuellen Anpassungsprobleme" Ein Anstieg mentaler Belastungen für Kinder und Jugendliche sei in der praktischen Arbeit der Jugendverbände in den letzten Jahren deutlich spürbar, sagte Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings, der Interessenvertretung junger Menschen auf Bundesebene. Ängste und Perspektivlosigkeit prägten den Lebensalltag vieler junger Menschen. Oft komme allzu viel auf einmal zusammen und negative Zustände dauerten zu lange an. Auch Helfer gerieten dabei an ihre Grenzen. Man verzeichne eine rasant ansteigende Nachfrage nach Schulungen für Erste Hilfe-Angebote und Gesprächsführung in Krisensituationen. „Mentale Belastungen junger Menschen sind keine individuellen Anpassungsprobleme, sondern sie sind nachvollziehbare Reaktionen auf eine Gesellschaft im Krisenmodus“, sagte Haag. Beteiligung junger Menschen Es gehe darum, junge Menschen mit Problemen, im Schulalltag oder in der Freizeit, zu erkennen, ihnen passende Angebote zu machen und ihnen in Politik und Gesellschaft echte Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten. Strategien zur Stärkung der mentalen Gesundheit funktionierten nur dann, wenn junge Menschen an ihrer Entstehung beteiligt sind. Nötig sei vor allem, bestehende Angebote, sowie die Bereiche Bildung, Gesundheit und Jugendpolitik miteinander zu vernetzen. Im digitalen Raum gehe es darum, Teilhabe und Schutz zu verbinden. Der Fokus dürfe nicht auf einer Einschränkung der Rechte junger Menschen liegen. Der Bundesjugendring empfehle, die Medienbildung zu verstärken, ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen und wolle an der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Strategie zur mentalen Gesundheit mitwirken. Bedeutung von Prävention Zukunftsängste seien Ursache für mehr psychische Auffälligkeiten, sagte Prof. Dr. Freia De Bock, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin. Laut dem Deutschen Schulbarometer gebe es 2024 bei 21 Prozent der acht- bis 17-Jährigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Das sei eine leichte Zunahme von fünf Prozent. Sie wies darauf hin, dass 75 Prozent aller psychischen Erkrankungen im Lebensabschnitt vor 25 Jahren auftreten. Besonders die frühe Kindheit sei ein entscheidendes Fenster für präventive Intervention. Beeinflusst werde die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor allem durch ihre Umwelt, ihr soziales Umfeld, dazu zählten das Familienklima, die Interaktionsqulität mit Bezugspersonen, auch in Kita und Schule, und die Sozialen Medien. Eine gute, kontinuierliche Eltern-Kind-Beziehung, ebenso wie zwischen Lehrern und Schüler sowie der Schüler untereinander, wirke sich positiv auf die mentale Verfassung von Kindern aus. Hinzu komme Selbstregulation sowie die äußerst positive Auswirkung von Bewegung auf die psychische Gesundheit. De Bock unterstrich die Bedeutung von Prävention. Wichtig sei dabei, Familien gut zu unterstützen und frühzeitig „protektive Faktoren“ in Kita und Schule zu fördern. Dazu gehöre auch, die Handlungssicherheit des Schulpersonals zu stärken. Es gebe bereits eine breite Hilfelandschaft, jedoch sei diese weitgehend ohne Steuerung, Fachkräften und Klienten fehlte schlicht der Überblick. Die wichtigste Unterstützung für Kinder komme aber aus der eigenen Familie sowie aus ihrer Peer Group. (ll/29.01.2026)

Bundestag debattiert über die Rechte von Beschäftigten

28.01.2026
Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat sich der Bundestag mit der seit dem Wochenende bereits öffentlich geführten Debatte über die Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten für Beschäftigte befasst. Auslöser war ein Antrag von Unionspolitikern für den im Februar anstehenden Parteitag der CDU, in dem eine deutliche Einschränkung des Rechts auf Teilzeit gefordert worden war, unter anderem die Beschränkung auf Beschäftigte mit Betreuungspflichten. „Lifestyle“-Teilzeit könne sich das Land angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr leisten, so die Abgeordneten. Die Parteispitze distanzierte sich inzwischen von den Formulierungen in der Vorlage. In der Aktuellen Stunde am Mittwoch, 28. Januar 2026, musste sich die Unionsfraktion deutliche Kritik der anderen Fraktionen anhören, die ihr vorwarfen, keine Ahnung von der Lebensrealität der Beschäftigten zu haben. Die Linke: Die Menschen sind nicht faul Anne Zerr (Die Linke) attestierte der Union gar eine „Verachtung für arbeitende Menschen“, anders ließen sich die ständigen Debatten um Arbeitszeiten, Krankheitstage oder eben Teilzeit nicht erklären. „Die Menschen in diesem Land sind nicht faul!“, sagte sie. Im Gegenteil hätten sie 2024 so viele Arbeitsstunden wie noch nie geleistet, diese Fakten dürften nicht verschwiegen werden. Zerr verwies darauf, dass viele Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit arbeiten würden, „um sich vor dem Burnout“ zu retten. CDU/CSU: Wir müssen mehr arbeiten Sandra Carstensen (CDU/CSU) unterstellte wiederum der Linken, mit „völlig verdrehten Fakten und Realitäten“ zu argumentieren. Deutschlands Wirtschaft stagniere beharrlich, während gleichzeitig tausende Arbeitskräfte fehlten. In den nächsten 10 bis 15 Jahren würde die Zahl der Erwerbstätigen um rund vier Millionen sinken. „Das bedeutet: Wir müssen mehr arbeiten.“ Wohlstand entstünde nicht durch Verteilung, sondern durch Arbeit und Leistung, so die Unionsabgeordnete. Sie bekräftigte: „Niemand will Teilzeit dort reduzieren, wo es nötig ist.“ AfD: Die Union hackt auf den Arbeitnehmern rum Peter Bohnhof (AfD) warf der Union vor, seit Monaten auf den Arbeitnehmern „rumzuhacken“, weil sie über die „wahren Gründe für den wirtschaftlichen Niedergang“ nicht reden wolle. Dazu gehören für ihn eine „industriefeindliche Energiepolitik“ und die „Masseneinwanderung“. Nicht nur Familien mit Kindern bräuchten Teilzeit-Möglichkeiten, auch Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege, die ansonsten ganz aus ihren Jobs aussteigen würden, betonte er. SPD: Die Arbeitsproduktivität sinkt nicht, sie steigt Jan Dieren (SPD) stellte klar, es stimme schlicht nicht, dass die Arbeitsproduktivität sinke, sie steige stattdessen. Eine Vollzeit-Stelle bedeute in Deutschland eine durchschnittliche Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche, das könnten aber immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Belastungen oft gar nicht leisten. In der Pflege würden die meisten Beschäftigten ihre Arbeitszeit ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen reduzieren. „Wer möchte, dass die Menschen mehr arbeiten, der muss die Arbeitsbedingungen verbessern“, sagte Dieren. Grüne: Die Union sollte zu ihrer Verantwortung stehen Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Die Union hat sich entschieden, die Menschen zum Problem zu erklären.“ So wolle sie ablenken von ihrer eigenen politischen Verantwortung für die wirtschaftlichen Probleme dieses Landes. „Lassen Sie den Menschen doch die Wahl, wie sie arbeiten möchten“, appellierte sie. Immerhin nähmen sie in Teilzeit auch Lohneinbußen in Kauf und das oft nicht freiwillig. Stress sei einer der größten Krankheitstreiber in der Gesellschaft, deshalb müsse die Prävention im Mittelpunkt solcher Debatten stehen und nicht ein vermeintlicher „Lifestyle“. (che/28.01.2026)

Experten bewerten Grünen-Antrag zur medizinischen Versorgung von Kindern

28.01.2026
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen am Mittwoch, 28. Januar 2026, ausgetauscht. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, weshalb in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden sei und mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden seien. Experte unterstützt Forderung Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden, verlangen die Grünen. Ihre Forderung nach Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und den Erhalt der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ wurde von Dr. Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, unterstützt. Man müsse sich klarmachen, dass die spezialfachärztliche Pädiatrie in Deutschland im Unterschied zu der Erwachsenen-Medizin „ganz überwiegend an den Kliniken verortet ist“, sagte Artlich. Gebe man die beiden Leistungsgruppen auf, würde nicht nur die spezialfachärztliche Pädiatrie im stationären Bereich beschädigt, sondern auch im ambulanten Bereich. Für Kliniken existierte dann kein Anreiz mehr, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroentologie zu unterhalten. Folgen durch Bewegungsmangel und Soziale Medien Prof. Heidrun Thaiss von der Technischen Universität München verwies darauf, dass neben der wichtigen individuellen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall auch der Child Public Health-Aspekt eine wichtige Rolle spiele. Es gebe bis zu 25 Prozent chronisch kranker Kinder mit speziellen Hilfebedarfen „zum Beispiel im schulischen Kontext“. Die Entwicklung von infektiösen zu psychischen Erkrankungen sei während der Pandemie gestiegen. Thaiss verwies auch auf somatische Folgen „durch den Bewegungsmangel und die Nutzung sozialer Medien“. Insbesondere müsse auf die Gewichtsentwicklung bei Jungen – noch verstärkt durch bildungsferne und soziale Problemlagen – zukünftig geachtet werden. Spezialbereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), forderte eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich der gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Derzeit sei ein Bedarf für die gesamte Arztgruppe der Psychotherapeuten festgelegt. 20 Prozent der insgesamt für diese Gruppe ausgewiesenen Sitze müssten aktuell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden. Das, so Hecken, ermögliche keine passgenaue Steuerung, weil es wachsende Versorgungsbedarfe gebe, die regional unterschiedlich seien. In städtischen Gebieten, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, brauche es deutlich mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als in anderen Bereichen. Hybrid-DRGs und Weiterbildungsförderung Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser von der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen begrüßte die sogenannten Hybrid-DRGs, durch die insbesondere im kinderchirurgischen Bereich die Möglichkeit bestehe, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Bei Hybrid-DRGs kann die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden. Es müsse jedoch geklärt werden welche Fälle wo zu leisten sind, und wie sie vergütet werden, sagte sie. Aus Sicht von Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, ist der Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin das wichtigste politische Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung der laufenden Legislaturperiode. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, sei eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75 Kinder- a SGB V zielführend. Solle die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, brauche sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung. "Frühzeitige Entlassung von Kindern meist unproblematisch" Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte, die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern dürfe sich nicht weiter verzögern. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld sei meist nicht nur unproblematisch, sondern wirke sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht sei es daher nicht sachgerecht, die Abschaffung der Abschläge weiter aufzuschieben, sagte Rodeck und unterstütze so eine der Forderungen des Antrags. Bereich der pädiatrischen Pflege Zur 2020 eingeführten Generalistik in der Pflegeausbildung waren bei der Anhörung unterschiedliche Auffassungen zu vernehmen. Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, sprach von einem großen Risiko bei der Versorgungsqualität, wenn die Wahlmöglichkeit zum gesonderten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger entfällt. Nach fünf Jahren Generalistik sei zu erkennen, dass neue Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten. Der Beruf werde aber auch unattraktiv, wenn lange Ausbildungen in der Altenpflege und in der Erwachsenenpflege benötigt werden, obwohl die Auszubildeten schlussendlich in den Kinderbereich wollten. Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, verwies darauf, dass in der Generalistik in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame Ausbildung stattfinde und erst im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung erfolge. Für den Bereich der pädiatrischen Pflege werde diese aber nicht flächendeckend angeboten. Die Umsetzung hänge stark vom Träger der praktischen Ausbildung und von den Pflegeschulen ab. Nicht alle Ausbildungsanbieter hätten ausreichende Kapazitäten oder Interessen, den pädiatrischen Vertiefungsansatz anzubieten. Wenn es also Problem bei der Einarbeitung gebe, liege das nicht an der generalistischen Ausbildung, „sondern an der Trägheit der Betriebe“, sagte Zöllner. (hau/29.01.2026)

Ausstellung widmet sich jüdischen Biografien von Abgeordneten nach 1945

28.01.2026
Was bedeutet es, als Jüdinnen und Juden nach dem Holocaust in diesem Land an eine gute Zukunft zu glauben und im Parlament mitzugestalten? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Ausstellung „An eine Zukunft glauben. Jüdische Biografien in der parlamentarischen Gründergeneration nach 1945“, die am Dienstag, 27. Januar 2026, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eröffnet wurde. Keine Stunde Null „Diese Ausstellung erzählt von Menschen, die später unser Land prägten“, sagte Klöckner und verwies auf Abgeordnete jüdischer Herkunft, die sich nach 1945 dazu entschieden, in Deutschland Verantwortung zu übernehmen. Dabei sei für viele Judenfeindlichkeit eine Alltagserfahrung geblieben, denn eine „Stunde Null“ habe es nicht gegeben. „Und leider müssen wir sagen, dass Antisemitismus auch heute, 2026, nicht vorbei ist.“ Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, warnte in seinem Grußwort vor zunehmendem Antisemitismus. „Was bedeutet es noch, sich zu erinnern, wenn die Zahl derer wächst, die das vergessen wollen?“, fragte Schuster. Mit Blick auf die wenigen verbliebenden Zeitzeugen mahnt er, dass neue Formen der Erinnerungskultur geschaffen werden müssten. Die Ausstellung werde dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Art gläserne Wand Im Zentrum der Ausstellung stehen die Biografien der Abgeordneten Jeanette Wolff und Erik Blumenfeld. Sie stehen exemplarisch für Parlamentarier, die auf unterschiedliche Weise unter der nationalsozialistischen Rassenideologie gelitten haben. Nach dem Krieg kämpften sie um persönliche Entschädigung, engagierten sich in der Entnazifizierung und für die gesellschaftliche Anerkennung des Leids der Opfer. Doch in einer Gesellschaft aus Mitläufern, Opfern und Tätern stand immer „eine Art gläserne Mauer“ dazwischen, wie Blumenfeld es beschrieb. Die Ausstellung zeigt verschiedene Dokumente und Fotos, Ausschnitte aus Debatten, historische Objekte und Audio-Interviews und fragt, wie die beiden deutschen Staaten mit Schuld und Verantwortung nach 1945 umgegangen sind. Worüber wurde gesprochen – und worüber geschwiegen? Wie sah Antisemitismus in einem antifaschistischen Staat aus? Und welche Rolle spielte der Ost-West-Konflikt in der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit? Zu sehen ist die Ausstellung bis zum 6. März in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Sie kann montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besucht werden. (mtt/28.01.2025)

Fragestunde am 28. Januar

28.01.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3773), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 23 Fragen. 19 Fragen stellten Abgeordnete der AfD-Fraktion, zwei Fragen stellte der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit neun Fragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit acht Fragen vertreten. Das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium des Innern sollten sich zu jeweils sieben Fragen äußern. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Vier Fragen gingen an das Auswärtige Amt, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz. Jeweils eine Frage sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit und Preisstabilität von Gas für Industrie und Verbraucher bei derzeit steigenden Gaspreisen, einem „historisch niedrigen Speicherfüllstand“ von 42 Prozent am 18. Januar 2026 und weiterhin witterungsbedingt hohem Gasverbrauch einschätzt. Die baden-württembergische Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche Maßnahmen es als geeignet ansieht, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Ziel der Prävention psychischer Erkrankungen zu erreichen, und welche konkreten Vorhaben wann genau vorgesehen sind. Der niedersächsische Abgeordnete Rocco Kever (AfD) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, welche jährlichen Ausgaben des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder, Kommunen) für seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter, Geduldeter und Ukraine-Schutzbedürftiger) die Bundesregierung in Berichten des Bundesfinanzministeriums, Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bundestagsdrucksachen ausweist. Der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler fragte das Bundesverkehrsministerium, ob im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke in Tönning (Nordfriesland) an der Bundesstraße 5 auch ein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft wird. Falls nein, will Seidler wissen, warum nicht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/28.01.2026)

Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

28.01.2026
Der Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (21/3544 ) ist bei Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 28. Januar 2026, auf moderate Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese soll einheitliche Vorschriften schaffen, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine Datengesellschaft und- wirtschaft voranzutreiben. Ob eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance entstehe, hänge maßgeblich von der Aufsichtspraxis, der Evaluation und der weiteren politischen Begleitung ab, machte eine Reihe der Sachverständigen deutlich. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Forderung nach Datenzugangspflichten Die Sachverständige Aline Blankertz von Structural Integrity (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) kritisierte, dass die Verordnung über europäische Daten-Governance ihre Ziele nicht erreiche. Klare Datenzugangsregeln, offene Daten und stärkere Wettbewerbsregeln seien effektiver und sollten parallel verfolgt werden. „Anreize werden nicht genügen, um gerade große Unternehmen zum Datenteilen zu bewegen“, sagte Blankertz weiter. Datenzugangspflichten für Sektoren wie Mobilität oder Akteure seien aus ihrer Sicht ungleich wirksamer. Mit Blick auf die Pläne zum europäischen Digital-Omnibus wäre es wünschenswert gewesen, die Durchsetzung von Data Act und Data Governance Act stärker zu integrieren, betonte sie. David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaf (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) sagte, nach über zwei Jahren müsse man sagen, das Ziel, die Datenwirtschaft in der EU voranzutreiben, sei nicht erreicht worden. Mehr noch: Die Verordnung habe in vielen Facetten „genau das Gegenteil erreicht.“ Ein Beispiel dafür seien öffentliche Stellen, die oftmals in Betracht zögen, gar keine Daten mehr bereitzustellen, berichtete Bomhard. Im Hinblick auf Datenaltruismus sagte der Sachverständige, es gebe bis heute EU-weit nur drei Unternehmen, die als anerkannte datenaltruistische Organisation registriert seien. Die Verordnung sei daher „weitgehend gescheitert.“ Das für die nationale Umsetzung vorgeschlagene „Minimalpaket“ sei sinnvoll und praktikabel, es fehle allerdings die Querverbindung zum Data-Act-Durchführungsgesetz und die zivilrechtliche Verankerung werde ignoriert. Zudem nutze der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit nicht, um Anreize für Datenvermittlungsdienste zu setzen. Stattdessen gebe es „extrem hohe Zwangs- und Bußgelder“, monierte Bomhard. Sarah Rachut vom Institut für Rechtswissenschaften Universität Braunschweig (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben des DGA endlich zu ermöglichen“. Gegen die Benennung der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes bestünden in ihren Augen keine Bedenken. Auch die ihnen eingeräumten Befugnisse erfüllten die Vorgaben der EU-Verordnung. Der Entwurf sei daher begrüßenswert, allerdings müsse er in einem größeren Kontext bewertet werden: Mit Blick auf die Pläne auf europäischer Ebene, wonach die EU-Verordnung zur Daten Governance im Data Act aufgehen soll, würden entscheidende Defizite nicht adressiert. So bleibe es etwa bei „unnötigen Dopplungen von datenschutzrechtlichen Vorgaben und mangelnden Anreizen für datenaltruistische Tätigkeit“, sagte die Juristin. Entwicklung praxistauglicher Vorgaben Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) betonte, man begrüße das Anliegen des Gesetzes, die Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors zu ermöglichen. Die Landkreise seien in zahlreichen Aufgabenbereichen datenhaltende und datenverarbeitende öffentliche Stellen. Zentral sei daher, dass die nationale Umsetzung „rechtssicher, praxistauglich und mit vertretbarem organisatorischem Aufwand“ ausgestaltet werde, betonte Ritgen. Zu begrüßen sei, dass das Durchführungsgesetz „keinen Automatismus zur Freigabe von Daten“ begründe, so Ritgen weiter. Nun müssten praxistaugliche Vorgaben entwickelt werden, die insbesondere den Umfang der Metadaten, die Aktualisierungsanlässe und angemessene Fristen klar definieren. „Ziel muss eine bürokratiearme Umsetzung sein, die den tatsächlichen Ressourcen der kommunalen Ebene Rechnung trägt“, sagte Ritgen. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) sagte, die Zuständigekeit der Bundesnetzagentur halte er für „derzeit sinnvoll“. Zu begrüßen sei auch, dass die zentrale Informationsstelle beim Statistischen Bundesamt liege. Hingegen sei er bei den zuständigen Stellen im Sinne von Artikel 7 nicht sicher, ob es sinnvoll sei, den Ländern durch eine Monopolisierung die Möglichkeit für eigene Unterstützungsstellen zu nehmen. Generell fehle die Koordination mit der Datenschutzaufsicht, merkte Schmidt-Kessel an. Hinsichtlich der Befugnisse nach Paragraf 7 und 8 handele es sich um „Kopien der unionsrechtlichen Vorlage“, was europarechtlich problematisch sei, merkte Schmidt-Kessel an. Er empfehle daher, die Vorschrift radikal zusammenzustreichen, um Dopplungen zu entfernen. Eine Frage der Rahmenbedingungen Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, dass insbesondere die Datenvermittlungsdienste „beim Aufbau von unternehmensübergreifenden Datenräumen in unterschiedlichen Sektoren entlang von Lieferketten“ eine ganz erhebliche Rolle spielen. Der Erfolg der Regulierung hänge maßgeblich davon ab, attraktive und praktikable Rahmenbedingungen für diese Dienste zu etablieren. Das Thema sei bei der Bundesnetzagentur richtig aufgehoben und die Einbindung des Statistischen Bundesamts sei sinnvoll, sagte Süme. Die Gebührenregelung müsse jedoch verhältnismäßig sein und es müsse aufgepasst werden, dass die Gebühren keine Markteintrittshürden darstellten - insbesondere für KMU und Start-ups, betonte er. Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, es sei entscheidend, dass die BNetzA und das Statistische Bundesamt über ausreichende personelle Ressourcen und auch datenschutzrechtliche und grundrechtliche Fachkenntnisse verfügten. In puncto Koordinationspflichten bleibe aus seiner Sicht abzuwarten, wie Zielkonflikte praktisch ausgelöst werden sollen. „Zum Datenaltruismus ist festzuhalten, dass der bestehende Rechtsrahmen bislang kaum praktische Wirkung entfaltet“, resümierte Zech. Ohne zusätzliche Rechtssicherheit und ohne tatsächliche Anreize bestehe die Gefahr, dass datenaltruistische Strukturen vor allem regulatorische Pflichten erzeugten, ohne das intendierte Potenzial für Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu realisieren. Daher begrüße er die vorgesehene nationale Evaluierung, sagte Zech. Vorbereitungen zur Anwendung der Verordnung Die Präsidentin des Statistischen Bundesamts, Ruth Brand, betonte, man habe bereits vor über einem Jahr mit dem Aufbau von Informationsangeboten, einer IT-Infrastruktur für den Austausch der Daten und einer Metadatenbank mit einer Übersicht über verfügbare Datenressourcen begonnen. Hier sei viel Vorbereitungsarbeit erforderlich, um Unterstützungsleistungen und Transparenz herzustellen, wenn das Gesetz in Kraft trete. Man versuche daher, ein best practice zu etablieren und tausche sich kontinuierlich mit anderen Behörden auf EU-Ebene aus. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wies auf die starke Verbindung zum Data Act hin, um das volle Potenzial der vorhandenen Daten zu nutzen. Die Daten seien nicht nur für Forschungszwecke, sondern auch für die KI-Anwendung oder innovative Geschäftsmodelle vielversprechend. Es sei entscheidend, zeitnah mit der Anwendung der Verordnung beginnen zu können, um die neuen Datenintermediäre an den Datenmarkt zu bringen. Bisher gebe es sechs Interessenten für Datenvermittlungsdienste in Deutschland - in der EU seien bereits 27 gemeldet. Bei den datenaltruistischen Organisationen sehe die BNetzA bisher eine potenziell geeignete Organisation, drei seien EU-weit gemeldet, berichtete Müller weiter. (lbr/28.01.2026)

Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte

28.01.2026
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Aufgabe der 14 Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist es, sich für den hohen Stellenwert der Menschenrechte weltweit einzusetzen. (28.01.2026)

Verbände begrüßen Entwurf zur Anerkennung ausländi­scher Berufsqualifikationen

28.01.2026
Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Kenntnisprüfung als Regelfall Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich. Auf diese Einschränkung verwies auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt sprach. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme. Priorität für Patientensicherheit Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) forderten wie andere Sachverständige auch höchste Priorität für die Patientensicherheit. Da es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe, sei es zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden. Auch müssten die deutschen Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, weil die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abzulegen sei. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte. Anteil ausländischer Ärzte Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien. Eine Vertreterin der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) machte deutlich, dass die beruflichen Leistungen ausländischer Mitarbeiter in den Heilberufen stärker gewürdigt werden müssten. Diese Anerkennung sei wichtig, damit die Fachkräfte langfristig in Deutschland blieben. Die Qualifikation dieser Menschen sollte daher wertgeschätzt und die Mitarbeiter als Bereicherung angesehen werden. Ähnlich äußerten sich andere Sachverständige, die darauf hinwiesen, dass der Integrationsprozess über die Fachprüfungen hinaus weiter begleitet werden sollte. Register für Approbationen In der Anhörung ging es auch um bisweilen fehlende Unterlagen bei ausländischen Bewerbern, was eine Einschätzung ihrer Qualifikation erschwert. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen. Er räumte aber ein, dass eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen sinnvoll wäre. Die Dokumente seien auf zu viele Behörden verteilt. So bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer ein Risiko, dass Informationen verloren gingen, etwa beim Wechsel des Bundeslandes. Daher setzte sich die BÄK für ein Approbationsregister ein. (pk/28.01.2026)