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Letztes Update: vor 42 Minuten 38 Sekunden

Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union

Mo, 22.12.2025 - 02:45
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (21/2508) ab. Den Abgeordneten wird dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, dass sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt, ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, „wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden“. (nki/hau/22.12.2025)

Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs­behörden der EU-Staaten

Mo, 22.12.2025 - 02:43
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) ab. Dazu hat der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/22.12.2025)

Fraktionen positionieren sich zum Digital Services Act der Europäischen Union

Fr, 19.12.2025 - 14:40
Die AfD-Fraktion steht mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Digital Services Act (DSA) allein. Das wurde während einer von der Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Digital Services Act abschaffen – Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum durch die EU“ am Freitag, 19. Dezember 2025, deutlich. Der DSA regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU und gilt seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. AfD: Politische Strafjustiz statt Rechtsstaat Ruben Rupp (AfD) verwies auf die gegen den Inhaber der Plattform X seitens der EU verhängte Strafzahlung von 120 Millionen Euro. Die angeführten Gründe dafür seien „ganz offensichtlich vorgeschoben“, sagte er. Das Bußgeld sei willkürlich. „Bei der EU gilt wohl mittlerweile politische Strafjustiz statt Rechtsstaat.“ Ein Skandal in der Bundesrepublik sei das, befand er. Es gehe nicht um Transparenz oder falsch gesetzte blaue Häkchen. „Mit dieser Strafe wollen Sie Plattformen angreifen, die für die Meinungsfreiheit stehen“, sagte Rupp. Wer linksradikale Narrative als Plattform nicht unterstützt, bekomme „Multimillionen-Strafen“. Das sei das Signal, was die EU senden wolle. Rupp machte zugleich deutlich, dass auch aus Sicht der AfD das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. „Recht muss auch im Internet durchgesetzt werden. Aber durch Gerichte und nicht durch Zensurbehörden“, sagte er. Regierung: Sicheres und freies Internet gewährleisten Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, sagte, es brauche Regeln, „um unsere freiheitliche Gesellschaft aufrechtzuerhalten“. Der DSA regle auch Cybermobbing und sei dazu da, den Menschen zu helfen. Mit Blick auf die Meinungsfreiheit im Internet, sagte Jarzombek: Seine Meinung schreiben könne jeder. „Aber wird die Meinung auch abgebildet?“ Die Frage sei, ob der DAS sein Ziel, ein sicheres und freies Internet, in dem Meinungspluralismus besteht „und in dem wir nicht von Externen indoktriniert werden“, tatsächlich erreicht habe, so der Staatssekretär. Seiner Ansicht nach müsse auch in Zukunft darüber nachgedacht werden, „wie wir gemeinsam dieses sichere und freie Internet gewährleisten können“. Grüne: Digitalgesetze setzen klare Regeln Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, sich zum Handlanger ausländischer Mächte zu machen und deutsche Interessen zu verraten. Digitalgesetze brauche es, weil aktuell einige wenige Milliardäre mit ihren Digitalkonzernen das Internet dominierten. Zurzeit werde in den USA und in China entschieden, „was uns hier angezeigt wird“. Auf diesen Plattformen könne vielleicht jeder alles sagen. „Aber nicht jeder findet gleichviel Gehör“, sagte Lührmann. Was Elon Musk gefällt, werde millionenfach angezeigt. Was ihm nicht gefällt, verschwinde unter ferner liefen. „Das ist wirklich unfair“, befand die Grünen-Abgeordnete. Digitalgesetze setzten klare Regeln für das Internet. „Sie sorgen dafür, dass wir aus dem Wilden Westen herauskommen, wo das Recht der Stärkeren, der Schreihälse, der Rüpel und der Superreichen gilt.“ SPD: Der DSA verteidigt die Demokratie Johannes Schätzl (SPD) sagte, der DSA schütze die Meinungsfreiheit. Auch die Rede des AfD-Abgeordneten Rupp, die laut Schätzl von ganz vielen falschen Behauptungen geprägt gewesen sei, „dürfen Sie auf Social Media posten“. Kein Mensch werde diese Rede löschen, „weil wir Meinungsfreiheit anders definieren als Sie“, sagte der SPD-Abgeordnete an die AfD gewandt. Der DSA sorge dafür, das illegale Inhalte gelöscht werden. Er sorge aber zugleich auch dafür, dass Inhalte, die nicht illegal sind, eben nicht gelöscht werden. Das sei kein Angriff auf die Demokratie, sondern die Verteidigung der Demokratie. Schätzl warf der AfD ebenfalls vor, keine deutschen Interessen zu vertreten, „sondern die Interessen von ein paar Milliardären aus den USA“. Musk, so der SPD-Abgeordnete, müsse 120 Millionen Euro Strafe bezahlen, „weil er beschissen hat“. Er habe blaue Häkchen eingeführt, die suggerierten, „eine Person sei eine Person, obwohl sie keine Person ist“. Damit habe er Geld gemacht – daher müsse er nun Geld bezahlen. „Der DSA wirkt“, schlussfolgerte Schätzl. Link: Wichtiger Schritt im Kampf für Grundrechte Die AfD, so sagte Sonja Lemke (Die Linke), wolle mit der Aktuellen Stunde ihren „reichen, faschistischen Freunden in den USA ein Weihnachtsgeschenk machen“. Der DSA sei Musk und Co. ein Dorn im Auge, „denn die Trump-Faschisten wollen das, was die AfD auch will: Lügen, Hass und Hetze verbreiten, um die Demokratie abzuschaffen und einen faschistischen Staat zu errichten“. Was in den USA passiere, sei ein „feuchter Traum der AfD“. Deportationen und Verhaftungen auf offener Straße, Einschüchterung von politischen Gegnern, Verbot antifaschistischer Organisationen: all das wolle die AfD auch für Deutschland, sagte Lemke. Das Inkrafttreten des DSA sei ein richtiger und wichtiger Schritt im Kampf für Grundrechte und für die Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer, befand die Linken-Abgeordnete. Die 120 Millionen-Euro-Strafe sei aber für den reichsten Mann der Welt „absolute Peanuts“. Die Strafen im DSA seien zu gering, die Verfahren dauerten zu lange. „Das muss sich jetzt endlich ändern“, forderte Lemke. CDU/CSU: Internet ist kein rechtsfreier Raum Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) machte deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. „Was im analogen Leben verboten ist, ist es im digitalen Leben genauso“, betonte er. Nur darum gehe es im Kern beim DSA. Es sei gut, dass es gemeinsame europäische Regeln gebe. So könne bestehendes Recht durchgesetzt werden. Illegale Inhalte, so der Unionsabgeordnete, seien auch illegale Äußerungen, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Diese seien im Netz genauso verboten, wie wenn sie auf ein Flugblatt gedruckt wären. „Die Regel ist ganz einfach und keine Zensur“, sagte Körner. Für ihn ist es „kein Problem, dass die USA ein viel schrankenloseres Verständnis von Meinungsfreiheit haben“. Entscheidend sei aber, dass in Europa europäische Regeln und in Deutschland deutsche Regeln gelten. (hau/19.12.2025)

Deutsches En­gagement in inter­nationalen Polizei­missionen

Fr, 19.12.2025 - 14:05
Der Bundestag hat am Freitag,19. Dezember 2025, eine halbe Stunde lang den „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024“ (21/515) beraten, den die Bundesregierung vorgelegt hatte. Unterrichtung durch die Bundesregierung Dem Bericht zufolge beteiligte sich Deutschland im Laufe des vergangenen Jahres insgesamt mit 123 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 99 lag, bedeutet dies einen Zuwachs der Entsendezahlen in internationale Polizeimissionen um 24,2 Prozent. Der Frauenanteil betrug 2024 laut Vorlage 31,7 Prozent nach 30,3 Prozent im Vorjahr. Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, lag er damit etwas höher als der Durchschnitt in den Polizeien des Bundes und der Länder. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Von den insgesamt 123 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung waren dem Bericht zufolge 104 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in elf EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU betrug im Jahr 2024 laut Vorlage 27,9 Prozent. Insgesamt 19 Polizistinnen und Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei belief sich der Anteil der Frauen in UN-Missionen auf 52,6 Prozent. (sto/hau/19.12.2025)

Anträge zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen debattiert

Fr, 19.12.2025 - 13:30
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis erstmals beraten. Die Anträge tragen die Titel "Die neue sicherheitspolitische Vision der USA als Chance wahrnehmen – Für eine neue transatlantische Partnerschaft" (21/3305), "Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine" (21/3307), "Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen" (21/3308), "Rat und Friedensinitiative der USA folgen – Die erheblichen Risiken für Deutschland bei dem Umgang mit dem immunen und souveränen russischen Staatsvermögen erkennen" (21/3309) und "Zölle durch positive Anreize für die USA senken" (21/3313). Die ersten drei Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Den vierten Antrag (21/3309) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Der fünfte Antrag (21/3313) wurden an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begrüßt in ihrem ersten Antrag (21/3305) die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA und fordert die Bundesregierung auf, diese „zum Anlass für eine Vertiefung des deutsch-US-amerikanischen Bündnisses“ zu nehmen. Die Bundesregierung solle mit der Trump-Administration zum gegenseitigen Vorteil beider Nationen zusammenwirken und „undiplomatische Denunziationen gegenüber der US-Regierung“ unterlassen, fordern die Abgeordneten. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion tritt für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/3307) schreiben, solle die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland solle die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielen auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich solle die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. Dritter Antrag der AfD Mit ihrem dritten Antrag (21/3308) will die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf ,sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wandte sich in ihrem vierten, abgelehnten Antrag (21/3309) gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Dies würde einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall schaffen und die Rechtsstaatlichkeit beschädigen, schreiben die Abgeordneten. Außerdem würde ein solcher Schritt Negativfolgen für den gesamten Euro-Raum auslösen, „da im Anblick einer Enteignung durch die politische Exekutive internationale private und staatliche Anleger mit Zweifeln an ihren Eigentumsrechten kein Vertrauen mehr in den Euro als Weltwährung und auch in den gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa hätten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „sich gegen die Verwendung der russischen staatlichen Vermögenswerte einzusetzen, wenn diese nicht im von US-Präsident Donald Trump angestoßenen Verhandlungsprozess einvernehmlich mit Russland verabredet wird“. Außerdem sollte sie weder bilaterale Beiträge aus dem Bundeshaushalt leisten noch eine gemeinsame Verschuldung auf EU-Ebene eingehen, wie von der EU-Kommission für die Ukraine ebenfalls vorgeschlagen. Ferner sollte sie „kriegsverlängernde Unterstützungsleistungen“ beenden und „zur Diplomatie zurückkehren“. Fünfter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt die Senkung der Zölle für die USA auf Null, wenn von der US-Regierung im Gegenzug der derzeitig gegen „EU-Importe erhobene Basiszollsatz, der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen Zölle ('Section 232 tariffs') seitens der USA deutlich gesenkt werden“, heißt es in ihrem fünften Antrag (21/3313). Außerdem wird gefordert, weitere „bestehende Handelshemmnisse“ wie „den faktischen EU-CO2-Zoll“ beziehungsweise den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen. Zudem soll die Bundesregierung „der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der freien Rede entgegenkommen“ und den Digital Services Act entschärfen. "Gegenzölle vorbereiten" Gleichzeitig seien auf EU-Ebene – für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle – geeignete reziproke Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle solle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt reduziert werden, indem dem Bundestag „zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller Handelsabkommen zur Beratung vorgelegt werden, die fertig verhandelt sind“. Auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen sollten unterstützt werden, um die Verhandlungen abzuschließen. Schließlich solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften einsetzen. (ahe/nki/ste/19.12.2025)

Regelungen zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung beschlossen

Fr, 19.12.2025 - 12:50
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, erstmals zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in nationales Recht debattiert. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017 / 541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) sowie „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023 / 1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023 / 1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) wurden nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der erste Gesetzentwurf (21/3191) zielt darauf ab, die Definition terroristischer Straftaten zu präzisieren und neue Straftatbestände einzuführen. Insbesondere sollen das Reisen zu terroristischen Zecken unter Strafe gestellt und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitert werden. Außerdem soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschiedene Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Zudem werde die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt. Des Weiteren soll der Grundstraftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Paragraf 99 Absatz 1 des Strafgesetzbuches verschärft werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem neuen Stammgesetz (21/3192), das den Evidence-Mechanismus in die deutsche Rechtsordnung implementiert, wird laut Regierung auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen reagiert. Das Gesetz schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorge für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften, heißt es. Ziel sei, „die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“. (hau/19.12.2025)

Anträge zur aktuellen Situation in Syrien erörtert

Fr, 19.12.2025 - 12:15
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes – Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken“ (21/3046) sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Für ein friedliches Syrien – Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren – Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen" (21/3304) erstmals erörtert. Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Grünen Die Bundesregierung wird aufgefordert, erhebliche Mittel und Instrumente einzusetzen und das gegenwärtige Zeitfenster in Syrien zu nutzen, um Wiederaufbau, Aufarbeitung und den Übergang zu einem freien, friedlichen, inklusiven und demokratischen Syrien zu stärken, in dem sich alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit und Ethnie – wiederfinden. In diesem Zusammenhang sei auch das enorme Potenzial der Diasporagemeinschaft aus Syrien in Deutschland anzuerkennen. Diejenigen, die sich in den demokratischen Wiederaufbauprozess in Syrien einbringen wollen, sollten dabei unterstützt werden. Des Weiteren soll die Regierung sicherstellen, dass die humanitäre Notlage in Syrien durch bedarfsgerechte Hilfe nach den internationalen humanitären Prinzipien adressiert wird, die den Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur vorbereitet. Hilfsorganisationen müssten ungehinderten, unabhängigen und sicheren Zugang zu allen Regionen und Bevölkerungsgruppen Syriens erhalten, wobei Strukturen der Korruption und Manipulation aus Zeiten des Assad Regimes aufzubrechen und aufzuarbeiten sind, schreiben die Abgeordneten. Aufbauend auf den Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und des Außenministers seien für die Dauer der unsicheren Lage vor Ort Abschiebungen nach Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes auszusetzen, verlangen die Grünen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke dringt auf eine deutliche Steigerung der humanitären Hilfe für Syrien und einen uneingeschränkten Zugang dieser Hilfen in allen Landesteilen. In einem Antrag (21/3304) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus Syriens „eine menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vorzunehmen“. Außerdem solle die Bundesregierung auf die „sogenannte Übergangsregierung“ Syriens einwirken, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, „um Angriffe auf Bevölkerungsgruppen wie die Alawiten und Drusen sowie Gewalt gegen Frauen und queere Menschen sofort zu stoppen“. (ahe/hau/19.12.2025)

Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

Fr, 19.12.2025 - 12:10
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, ohne Aussprache den Einspruch des Abgeordneten Martin Reichardt (AfD) gegen einen ihm in der Plenarsitzung am Donnerstag, 18. Dezember, erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Für die Zurückweisung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD. Ausgesprochen wurde der Ordnungsruf durch den sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen), der Reichardt vorgeworfen hatte, sich herabsetzend über den SPD-Abgeordneten Dr. Ralf Stegner geäußert zu haben. (ste/19.12.2025)

Gesetzesänderungen zum Schutz von Verbrauchern beschlossen

Fr, 19.12.2025 - 11:40
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21) und zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten dagegen. Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung von Grünen und Linken die Annahme einer Entschließung. Dem zweiten Gesetzentwurf stimmten in namentlicher Abstimmung 306 Abgeordnete zu, 242 lehnten ihn ab. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen dem Entwurf zugestimmt, während die Oppositionsfraktion ihn ablehnten. Zuvor hatte der Bundestag einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3347) zu diesem Gesetzentwurf (21/1856) abgelehnt, mit dem die Fraktion unter anderem "missbräuchliche Telefonpraktiken" bei Verbrauchervertragsabschlüssen unterbinden wollte. Für den Änderungsantrag stimmten Grüne und Linke, dagegen die Koalitionsfraktionen und die Grünen. Zu beiden Gesetzentwürfen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/3327, 21/3345) vor. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb werden Vorgaben der EU-Richtlinien 2024 / 825 und 2023 / 2673 in nationales Recht umgesetzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor beispielsweise irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken ("Dark Patterns") schützen sollen. Künftig dürfen etwa allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur dann gemacht werden, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen werden kann. Nachhaltigkeitssiegel beruhen künftig auf einem Zertifizierungssystem und sind staatlich anerkannt. Zudem wird unter anderem ein Verbot eingeführt, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz durch besondere Gestaltung von Online-Schnittstellen unzulässig zu beeinflussen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen den unlauteren Wettbewerb absehbar eine erhebliche zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft verursachen werde. Das Vorhaben verdeutliche, wo die „One in, one out“-Regel ihre Schwäche habe. Belastungen, die auf der Umsetzung von EU-Vorgaben beruhen, seien von der Verpflichtung zur Kompensation ausgenommen. „Der NKR dringt deshalb gegenüber der Bundesregierung auf eine Abschaffung der Ausnahme. Das Instrument ist ansonsten keine wirksame Bürokratiebremse“, heißt es weiter. Stellungnahme des Bundesrates In einer Stellungnahme (21/2464) forderte die Länderkammer vor allem praxisnähere Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zum 27. September 2026 ihre Verpackungen entsprechend den neuen Anforderungen umstellen müssen. Der Bundesrat hält die Frist jedoch für zu kurz und bat um eine Verlängerung der Abverkaufsfrist, um wirtschaftlichen Schaden und Abfall zu vermeiden. Zur Begründung verwies der Bundesrat auf die Produktionszyklen der Unternehmen. „Denn dadurch besteht das Risiko, dass Verpackungen und bereits verpackte Produkte in großem Umfang vernichtet werden müssen, weil diese bereits vorproduziert sein werden, ab dem 27. September 2026 aber nicht mehr angeboten werden dürfen“, heißt es dazu. Der Bundesrat forderte daher mehr Flexibilität und eine höhere Rechtssicherheit für Unternehmen. „Der Hinweis in der Entwurfsbegründung auf eine mögliche Gewährung von längeren Fristen durch die Gerichte bei unbilligen Härten im Einzelfall gibt den Unternehmen keine ausreichende Rechtssicherheit“, kritisierte die Länderkammer. Die Bundesregierung begrüßte zwar das Anliegen des Bundesrates, sah jedoch europarechtliche Hürden für eine Verlängerung der Fristen. Eine Anpassung über den 27. September 2026 hinaus sei im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung nicht zulässig. Sie betonte, dass nationale Gerichte bereits die Möglichkeit hätten, angemessene Aufbrauch- und Umstellungsfristen zu gewähren, wenn diese für Unternehmen im Hinblick auf bereits in den Vertrieb gebrachte Produkte unbillige Härten verursachen. „Die Bundesregierung wird das Thema jedoch gegenüber der Europäischen Kommission aufgreifen, mit dem Ziel, dass diese die Problematik in den Auslegungsleitlinien zur Richtlinie 2005/29/EG adressiert“, heißt es in der Gegenäußerung. Stellungnahme zu den Bürokratiekosten Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme des Bundesrates betraf die Bürokratiekosten. Die Länderkammer wies darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem einmaligen Aufwand von rund 355 Millionen Euro sowie jährlichen Bürokratiekosten von rund 52 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden ist. Der Bundesrat forderte daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Lasten vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich zu reduzieren. Die Bundesregierung betonte in ihrer Gegenäußerung, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden „so weit wie möglich“ reduziert habe. Der Gesetzentwurf stelle zudem eine „strikte 1:1-Umsetzung“ der EU-Richtlinie dar. „Die verbleibenden Belastungen von rund 52 Millionen Euro jährlich für alle Wirtschaftsbereiche sind durch die europäischen Vorgaben bedingt und können durch Vorgaben des innerstaatlichen Rechts nicht weiter reduziert werden“, heißt es in der Gegenäußerung. Trotzdem werde sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen mit möglichst wenig Aufwand umgesetzt werden können. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 17. Dezember noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf vor. Unter anderem wurde die Begründung zum Gesetzentwurf erweitert, um den Begriff des „Nachhaltigkeitssiegels“ konkreter zu fassen. Damit soll eine „praxisgerechte und verhältnismäßige Anwendung“ ermöglicht werden. Zudem wird im Normtext klargestellt, dass die aufgrund des Gesetzentwurfs zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts eingefügten Regelungen für Dark Patterns beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zugleich auch Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb begründen und unlauter sind. Entschließung des Bundestages In der beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Schreiben an die Europäische Kommission zu richten, in denen zum einen eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte gefordert wird und zum anderen die Kommission aufgefordert wird, klarzustellen, dass der Begriff des Nachhaltigkeitssiegels so zu verstehen ist, dass anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhängig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests wie „ÖkoTest“ oder „Stiftung Warentest“ auch dann nicht erfasst sind, wenn beim Vertrieb von Produkten auf das Testergebnis hingewiesen wird. Die Europäische Kommission solle klarstellen, heißt es weiter, dass Siegel oder Zeichen mit einem Bezug zu Nachhaltigkeitseigenschaften, die nur für den Bereich Business-to-Business bestimmt sind, keine Nachhaltigkeitssiegel darstellen, auch wenn sie im Einzelfall von Verbrauchern wahrgenommen werden können. Bei den anstehenden Verhandlungen über den von der Europäischen Kommission angekündigten Digital Fairness Act sollte sich die Regierung für ein horizontales Verbot von Dark Patterns einsetzen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie des Behandlungsvertragsrechts (21/1856) werden Vorgaben der EU-Richtlinien 2023 / 2673 und 2024 / 825 in deutsches Recht umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Richtlinien müssen laut Gesetzentwurf bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Einführung eines elektronischen Widerrufbuttons Kern dieser Gesetzesänderungen ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen. Im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge wird das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt; zudem gibt es weitere Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz. Geändert wird auch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Unternehmer müssen demnach Verbraucher künftig deutlicher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über Haltbarkeitsgarantien informieren. Hinzu kommen neue Informationspflichten etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Bei Finanzdienstleistungsverträgen wird der Katalog der Informationspflichten neu strukturiert und unter anderem durch Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt. Darüber hinaus wird im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch auf die unentgeltliche Aushändigung der ersten Kopie der Behandlungsakte verankert. Diese Änderung geht laut Vorlage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zurück. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 17. Dezember noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So wurden in das im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch weitere Vorgaben zur Gestaltung der Online-Benutzeroberfläche aufgenommen, die den Abschluss eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen betreffen. Ein Verbraucher soll demnach „nicht manipuliert oder anderweitig in seiner Fähigkeit, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert“ werden. Laut Begründung soll damit gegen sogenannte „Dark Patterns“ vorgegangen werden. Angepasst wurde zudem der Wortlaut der im Entwurf vorgesehenen Regelungen zur Einsichtnahme in die Behandlungsakte. (scr/hau/19.12.2025)

Vorstöße der Opposition zur höheren Erbschaftsteuer abgelehnt

Fr, 19.12.2025 - 10:30
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Linken mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ (21/627) nach einstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 47 Abgeordnete für den Antrag, 507 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2691). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen" (21/2028), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3349) vorlag. Für den Antrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion. SPD kündigt Erbschaftsteuerreform an In der Debatte sagte Parsa Marvi (SPD), die Frage einer gerechten Vermögensverteilung sei Kern des politischen Selbstverständnisses der SPD. Er wies auf die ungleiche Vermögensverteilung hin, die in Deutschland besonders ausgeprägt sei. Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen würden in vielen Fällen geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit. „Das untergräbt das Leistungsprinzip, fördert die Vermögenskonzentration und schädigt das Gerechtigkeitsempfinden“, kritisierte Marvi. Mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland beruhe auf Erbvermögen. Wer nicht erbe, habe deutlich weniger Chancen, das Vermögensniveau zu erreichen, das anderen aufgrund ihrer Geburt zufalle. Das seit 2021 in über 100 Fällen Erben von sehr großen Betriebsvermögen mit einem Volumen von über 20 Milliarden von der Verschonungsbedarfsprüfung Gebrauch gemacht und sich arm gerechnet hätten, „kann so nicht bleiben“, forderte Marvi, der die Anträge der Opposition jedoch ablehnte, weil die Lösungen nicht praxisgerecht seien. Denn es dürfe bei einer Reform der Erbschaftsteuer nicht dazu kommen, dass Unternehmen durch die Steuer gefährdet würden. Eine Reform müsse gut vorbereitet sein, sagte Marvi, der eine Neuregelung für das kommende Jahr ankündigte. AfD: Staat darf nicht doppelt und dreifach abkassieren Hauke Finger (AfD) warf den Antragstellern vor, Substanzsteuern erheben zu wollen. Das sei ungerecht, weil Haus, Auto und Vermögen bereits aus versteuertem Einkommen bezahlt worden seien. Das gelte auch für Erbschaften, die aus versteuertem Geld stammen würden. „Steuergerechtigkeit bedeutet, dass der Staat eben nicht doppelt und dreifach abkassiert“, sagte Finger. Einkommen müsse besteuert werden, alles andere nicht. Die Anträge würden bei Verwirklichung dazu führen, dass funktionierende Unternehmen kaputt gemacht würden. Er verwies auf Schweden, wo die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft worden sei. Die Steuerpläne seien „Brandbeschleuniger im Feuersturm der aktuellen Wirtschaftskrise“. CDU/CSU sieht "keine Gerechtigkeitslücke" Fritz Güntzler (CDU/CSU) sagte, er sehe bei Privatvermögen im Erbschaftsteuersystem keine Gerechtigkeitslücke. Wenn es um Betriebsvermögen gehe, sehe die Erbschaftsteuer Ausnahmen vor. Betriebe könnten im Bestand gefährdet werden, wenn dort Steuern erhoben werden würden. Mit den Ausnahmeregelungen helfe man, den Bestand von Unternehmen zu sichern. Wenn es ein neues Urteil aus Karlsruhe gebe, werde man sich das ganz genau anschauen, sicherte Güntzler zu. Grüne sprechen von "krasser Praxis" Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dem Antrag ihrer Fraktion würde für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Es gebe viele Gerechtigkeitslücken, die bei der Erbschaftsteuer geschlossen werden müsse. So könne es nicht sein, dass zum Beispiel 300 geerbte Wohnungen steuerfrei vererbt werden dürften. Das sei eine „krasse Praxis“. Linke: Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Steuer Christian Görke (Die Linke) wies darauf hin, dass bis 2029 rund 150 Milliarden Euro in der Staatskasse fehlen würden. Es müsse jetzt darum gehen, „dass Menschen, die richtig viel erben, auch richtig viel Steuern bezahlen“. Das Gegenteil sei derzeit der Fall: Wer zum Beispiel bis 200.000 Euro erbe, zahle zwölf Prozent Steuern, während bei ganz großen Erbschaften über 20 Millionen Euro ein Prozent gezahlt worden sei. „Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Erbschaftsteuer“, kritisierte Görke. Antrag der Linken Die Abgeordneten forderten, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes abzuschaffen. Ferner sollten die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktisch steuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden Euro Erbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuern angefallen – „ein Steuersatz von 0,13 Prozent“. Von diesen Steuergeschenken profitierten Multimillionäre und Milliardäre „im Westen“. Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingen weitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion noch weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung des Freibetrags alle zehn Jahre, die „300-Wohnungen-Regel“ und Stiftungsregeln. Dies führe dazu, „dass eine Person, die drei Millionen Euro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt“. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Ihr Antrag (21/2028) sah auch ein Ende der „De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ vor. Für große Betriebsvermögen sollten künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“. Der Antrag befasste sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung wie Cum/Cum“. (hle/bal/hau/19.12.2025)

Bundestag beschließt das Standortfördergesetz

Fr, 19.12.2025 - 09:20
Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, 21/2507, 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3343) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3348) zur Finanzierbarkeit vor. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3346) ein, in dem sie unter anderem ein Konzept dafür gefordert hatte, "wie die Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliche Infrastruktur und öffentliche Betreiber der Daseinsvorsorge, wie die Stadtwerke, auch unter Einsatz privaten und öffentlichen Kapitals gestärkt werden können". Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz“ (21/2544), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorlag (21/3343). Dafür stimmte nur die AfD-Fraktion, dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. In erster Lesung beriet das Parlament den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der EU-Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, 21/3058). Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. SPD: Es geht auch um private Investitionen „Wir wollen heute über Investitionen reden. Investitionen, die unsere Wirtschaft und die wir alle brauchen, wenn wir weiterhin in Freiheit, in Frieden und auch in dem Wohlstand, den wir heute haben, leben wollen“, führte Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion in die Debatte ein. Deutschland stehe vor tiefgreifenden Herausforderungen, sagte sie und nannte Dekarbonisierung, Digitalisierung und geopolitische Fragmentierung. Dafür seien öffentliche Investitionen nötig, sagte Esdar und nannte den 500 Milliarden Euro schweren kreditfinanzierten Investitionstopf, den das Parlament bereits beschlossen hat. Es gehe aber auch um private Investitionen. Mit dem Standortfördergesetz erhielten Unternehmen „nochmal bessere Finanzierungsbedingungen“. Esdar nannte Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen und Scale-ups. „Wir bauen bürokratische Hürden ab im Finanzmarktbereich und wir setzen mehr Anreize für Fonds, in Infrastruktur und auch in erneuerbare Energien bei uns hier in Deutschland zu investieren.“ AfD: Sozialistische Lenkung der schlechten Art Kein gutes Wort für das Gesetz fand dagegen Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion. „Was Sie hier tun, ist nichts anderes als sozialistische Lenkung und Staatskapitalismus, aber der ganz schlechten Art“, warf er der Bundesregierung vor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) warf Gottschalk „Klassenkampfrhetorik“ vor. „Eigentlich dachte ich, nach den Erfahrungen in der DDR wären die Zeit von Max und Engels vorbei, aber wir haben tatsächlich wieder echte Sozialisten hier im Bundestag in Form der SPD, nicht nur der Linken und der Grünen, sitzen“, befand Gottschalk. Er warf der Regierung vor, dass der US-Chip-Konzern Intel trotz zugesagter Investitionen in Höhe von zehn Milliarden Euro nicht in Deutschland investiert. „Sie können die Leute nicht mal mehr bestechen beziehungsweise mit Subventionen kaufen.“ CDU/CSU: AfD ist das größte Standortrisiko Für die Unionsfraktion warf Fritz Güntzler dem AfD-Redner vor, selbst dem Standort Deutschland zu schaden. „Was bedeutet es eigentlich, wenn wir aus der EU austreten, was Sie vorhaben? Das würde bedeuten, dass das Bruttoinlandsprodukt um fast sechs Prozent sinken wird“, rechnete Güntzler vor. In der Folge des AfD-Plans hätte Deutschland 2,5 Millionen Arbeitslose mehr. „Das größte Standortrisiko in Deutschland ist die AfD“, befand Güntzler. Die deutsche Wirtschaft stehe vor einem „erheblichen Strukturwandel“, erklärte Güntzler. „Es geht um die Dekarbonisierung, die Digitalisierung, den demografischen Wandel, aber auch die geopolitischen Herausforderungen sind herausfordernd für die Wirtschaft“, führte der Abgeordnete aus. Dabei könne die Politik keine Arbeitsplätze schaffen. "Wir werden die Rahmenbedingungen schaffen, dass es sich wieder lohnt, in Deutschland zu investieren. Wir setzen mit diesem Standortfördergesetz das richtige Signal.“ Grüne: Europäische Rechtsform EU-Inc vorantreiben Das sah auch Katharina Beck von der oppositionellen bündnisgrünen Fraktion so. „Das ist ein gutes Gesetz, das in die richtige Richtung geht, und deswegen werden wir diesem Gesetz als Grüne auch zustimmen“, sagte sie. Allerdings forderte sie die Regierung auf, „größer zu denken“. Beck verwies darauf, dass es in Deutschland durchaus Wachstum gebe. Die Zahl der Gründungen wachse jährlich um sieben Prozent. Jedes Jahr gebe es ungefähr 3.000 Gründerinnen und Gründer. "Leider" gingen diese nach der Gründungsphase oftmals in die USA oder nach China, wo die Finanzierungsbedingungen besser seien. Deshalb sei es richtig, die Vorgabe für den Mindeststreubesitz börsennotierter Unternehmen auf zehn Prozent zu senken. Der Mindestnennwert von Aktien sinkt mit dem Gesetz auf einen Euro. Beck forderte ferner, die europäische Rechtsform der „EU-Inc“ voranzutreiben und damit einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU. Linke: Lisa Schubert beklagte in ihrem Wortbeitrag für die Fraktion Die Linke, dass sie nur sechs Minuten Zeit habe, um zwei Gesetzentwürfe mit insgesamt 568 Seiten zu bewerten. Mit dem Entwurf für das Standortfördergesetz werde nämlich in erster Lesung auch der Entwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (21/3058) beraten. Für Schubert ist es „kein Zufall“, dass die beiden „hochkomplexen und technisch für die meisten Menschen kaum verständlichen“ Gesetze zusammen beraten wurden: „Denn je unübersichtlicher Gesetze zu sind, desto eher bieten sie Lobbyisten die Möglichkeit, Interessen durchzusetzen, die mit dem Gemeinwohl eher wenig zu tun haben.“ Beide Gesetzentwürfe, das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes und das Standortfördergesetz, stünden unter den Leitmotiven „Deregulierung und Sonderrechte für Finanzinvestoren“, kritisierte sie und befand: „Private Finanzinvestoren investieren nur dort, wo kurzfristig hohe Renditen warten. Das steht im direkten Gegensatz zu der Art von Finanzierung, die unsere Wirtschaft gerade am dringendsten braucht.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf des Standortfördergesetzes (21/2507) und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, müssten die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und Investitionshemmnisse abgebaut werden. Ziel des Standortfördergesetzes sei es, die Finanzierungsbedingungen vor allem für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern und den Finanzstandort wettbewerbsfähiger zu machen. Zudem schaffe e mehr Möglichkeiten, damit vor allem Investmentfonds vermehrt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. Bei den neun Änderungen am Regierungsentwurf, die der Finanzausschuss am 17. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen hatte, handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen sowie die Übernahme von EU-Recht. Aufgenommen wurde aber auch ein Hinweis des Bundesrates,, Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich jenen anzugleichen, die als juristische Person firmieren. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag, den Paragrafen 6 des Außensteuergesetzes sowie „die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Zur Begründung heißt es: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ Vor allem innerhalb der Europäischen Union, wo die Niederlassungsfreiheit eine zentrale Säule darstellt, sei eine solche Regelung „nicht mit den europäischen Werten vereinbar“. Der Europäische Gerichtshof habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine sofortige Besteuerung beim Wegzug unverhältnismäßig sei, schreiben die Abgeordneten. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (21/3058) will die Regierung eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt. Unter anderem geht es dabei um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks entwickelt worden seien. Länderkammer fordert Maßnahmen zum Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlägt beispielsweise vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. (bal/hau/19.12.2025)

Bundestag stimmt für Vermittlungsergebnis zu Klinik-Vergütungen

Fr, 19.12.2025 - 09:05
Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Pflegekompetenzgesetz (21/3311) zugestimmt. Für den Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935) stimmten am Freitag, 19. Dezember 2025, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Ursprünglich hatte der Bundestag das Gesetz am 6. November verabschiedet (21/2641). Der Bundesrat hatte daraufhin am 21. November den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen (21/2893). Strittig war eine Regelung zu den Klinikvergütungen für das Jahr 2026. Am 19. Dezember stimmte auch der Bundesrat dem Einigungsvorschlag zu. Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt Der im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern. (19.12.2025)

Mitglieder des Nationalen Be­gleitgremiums zu End­lager-Standorten gewählt

Fr, 19.12.2025 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293) gewählt. Die AfD-Fraktion hatte vorab der Aufsetzung dieses Tagesordnungspunkts widersprochen, sodass der Bundestag die Aufsetzung zunächst beschließen musste, was gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken geschah. Gewählte Mitglieder Als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums wurden gegen die Stimmen der AfD-Fraktion gewählt: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages. Nationales Begleitgremium Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die "vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben. Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/19.12.2025)

Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant

Do, 18.12.2025 - 23:05
Das Medizinal-Cannabisgesetz soll novelliert werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (21/3061) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals debattiert und im Anschluss an die 20-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, schreibt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien. „Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung“, heißt es. Fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr Geplant ist, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden kann. Dabei seien Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere. Vorgesehen ist zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können. Bei Folgeverschreibungen müsse eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung könne in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen. Außerdem soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibe davon unberührt. (hau/18.12.2025)

Schnellere Anerkennung ausländischer Qualifikation in Heilberufen

Do, 18.12.2025 - 22:40
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (21/3207) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“. Er beschränke sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme und werde durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen. Mit den Änderungen würden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen, heißt es. Die Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen, zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen Beruf sei aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018 / 2171) zeitnah umzusetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. (hau/18.12.2025)

Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund

Do, 18.12.2025 - 22:15
Die Bundesregierung will die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund schaffen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (21/3195) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194) zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten. Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat unterstützt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen. Um in Deutschland das verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sei der Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten eine wichtige Komponente, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Unverzichtbar und vorrangig umzusetzen seien intensivere Bemühungen und Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und natürliche CO2-Senken zu erhalten und auszubauen. Beim Export von CO2 und dem Bau von entsprechenden Leitungen und Speichern seien negative Auswirkungen auf die Umwelt, vor allem auf das grenzüberschreitende Unesco-Welterbe Wattenmeer und auf die Meeresnatur, so weit wie möglich auszuschließen. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie die Hinweise soweit wie möglich berücksichtigen werde. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem zweiten Entwurf (21/3195) sollen für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen werden, um effektiv die Emission von Treibhausgasen zu begrenzen. Dies solle vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird. Der Gesetzentwurf soll laut Bundesregierung der entsprechenden nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports dienen. Damit werde es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs und befürwortet auch die vorgeschlagenen Regelungen für den Einsatz von Dispergatoren in Notlagesituationen bei Ölverschmutzungen. Allerdings dringt er auf Änderungen in Artikel 1 zum Schutz der Fischerei. So sollen bei Gebietsauswahl für Offshore-CCS fischereifachliche Institutionen, insbesondere des Thünen-Instituts sowie der zuständigen Fischereiverwaltungen des Bundes und der Länder, im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren „verbindlich und frühzeitig“ beteiligt werden, um mögliche Beeinträchtigungen des Fischfangs zu minimieren. Vorhabenträger sollen zudem nach Stilllegung der Anlagen zur Nachsorge verpflichtet werden, damit „der Fischfang in dem Gebiet wieder uneingeschränkt möglich ist“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Für den Fall, „dass eine längerfristige oder sogar dauerhafte Beeinträchtigung des Fischfangs entsteht“, solle der Vorhabenträger eine zweckgebundene monetäre Ausgleichszahlung leisten. Das Einbringen von Kohlendioxidströmen in den Meeresuntergrund, inklusive der dazu nötigen Anlagen, könne zu „zeitweiligen oder dauerhaften Nutzungseinschränkungen in fischereilich relevanten Gebieten führen“, begründet der Bundesrat seine Änderungsvorschläge. Während die ökologischen Risiken etwa durch potenzielle CO2-Leckagen im Kohlendioxid-Speichergesetz berücksichtigt würden, sei dies für die Beeinträchtigung der Fischerei nicht hinreichend gegeben. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt die gewünschten Änderungen ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Diese passten nicht in die „Systematik des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, das im Übrigen auch keine materiellen Anforderungen für die Speicherung von Kohlendioxid regelt“, heißt es dort. (hau/sas/18.12.2025)

Bundestag ändert das Chemikalienrecht

Do, 18.12.2025 - 21:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache Änderungen des Chemikalienrechts zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde beschlossen, auf eine Ablehnung oder Änderung sowohl der Verordnung der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (21/2865, 21/2987 Nr. 2.1) als auch der Verordnung der Bundesregierung "zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 573 über fluorierte Treibhausgase“ (21/2866, 21/2987 Nr. 2.2) zu verzichten. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/3351). Anpassung von Vorgaben aus dem Chemikaliengesetz Damit werden verschiedene Rechtsverordnungen, die auf Basis des Chemikaliengesetzes erlassen wurden, an europäisches Recht angepasst. In erster Linie dient die neue Verordnung der Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung an die EU-Verordnung 2024 / 590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, erklärt die Regierung. Der Bundestag muss der Verordnung zustimmen. Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen Mit der zweiten Verordnung werden die Zertifizierungsanforderungen der neuen F-Gas-Verordnung so umgesetzt, dass Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) vermieden und Hürden beim Umstieg auf F-Gas-freie Technologien minimiert werden, heißt es darin. Gleichzeitig soll der Aufwand für neue Sachkundebescheinigungen so weit wie möglich reduziert werden, da Sachkundebescheinigungen nach den neuen Mindestanforderungen über einen Auffrischungskurs erlangt werden können, an dem zertifizierte Personen erstmalig bis zum 12. März 2029 und danach alle sieben Jahre teilnehmen müssen. Damit seien keine zusätzlichen Prüfungen hinsichtlich der neuen Zertifizierungsanforderungen erforderlich, schreibt die Regierung. Zudem ermögliche das Vorhaben, die bisherigen Regelungen neu zu ordnen und verständlicher zu gestalten. (bal/hau/18.12.2025)

Regelungen zum e-Learning für Berufskraftfahrer beschlossen

Do, 18.12.2025 - 21:25
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in der Weiterbildung ergänzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (21/1862, 21/2456, 21/2669 Nr. 14) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/3353) annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Bundesregierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in der 19. Legislaturperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, „in der Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthalten sind“. Mit der Novellierung werden die Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen. Gleichzeitig werden damit auch die Regelungen über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht angepasst. Darüber hinaus wird das Datenschutzrecht im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, konkretisiert. Neuerung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, wird das Register um ein Datenfeld erweitert. Die zugrundeliegenden Vorschriften werden angepasst. „Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022 / 2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde“, schreibt die Bundesregierung. Anerkennungsbehörden, so heißt es weiter, können künftig zu Unrecht in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragenen Unterricht der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildungen von Ausbildungsstätten stornieren. Ergänzungsvorschlag des Bundesrates Die Bundesregierung stimmte im Rahmen der Beratungen einem Ergänzungsvorschlag des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (21/2456) hervor. Die Stellungnahme des Bundesrates bezog sich auf Paragraf 3 Absatz 7 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes. Vorgeschlagen wurde, nach Satz 1 folgenden Satz einzufügen: „Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab Bestehen der Prüfung als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation.“ Übergangsregelung für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation Zur Begründung schrieb die Länderkammer: Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beziehungsweise der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ende das Ausbildungsverhältnis. In der Praxis entstehe hierdurch das Problem, „dass der angehende Berufskraftfahrer bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises keinen gültigen Nachweis seiner Qualifikation besitzt, obwohl er nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht als grundqualifiziert gilt“. Durch die Aufnahme des neuen Satzes werde eine rechtssichere und einheitliche Übergangsregelung für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises geschaffen. Da eine Kopie des Ausbildungsvertrags auch während der Ausbildung mitgeführt werden muss, müssten außer dem Nachweis der bestandenen Prüfung keine zusätzlichen Dokumente ausgestellt oder mitgeführt werden, heißt es in der Stellungnahme. (hau/ste/18.12.2025)

Vorlagen zum Lieferket­tensorgfaltspflichtengesetz abgelehnt

Do, 18.12.2025 - 21:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (21/329) abgelehnt. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dafür die AfD. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten wurde ein AfD-Antrag mit dem Titel „Bürokratiewende einleiten – EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen“ (21/340) abgelehnt. Beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/733) zugrunde. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetzes (LkSAG) sei es, „die bürokratischen und handelshemmenden Wirkungen des LkSG und Instrumentalisierung von Unternehmen zur Durchsetzung von Gesetzen im Ausland sofort zu beenden“, schreibt die AfD. Zur Begründung heißt es, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) belaste deutsche Unternehmen und verursache volkswirtschaftliche Kosten, ohne einen messbaren Nutzen zu haben. Darüber hinaus habe die unilaterale Einführung des LkSG dazu geführt, dass deutsche Unternehmen im EU-Binnenmarkt einen spürbaren Wettbewerbsnachteil erleiden würden. Außerdem sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene für die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)“ einzusetzen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in einem Antrag (21/340), die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD, Richtlinie (EU) 2024 / 1760) zügig abzuschaffen. Dazu sollte die Bundesregierung „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene auf die schnellstmögliche Aussetzung und Abschaffung der CSDDD hinwirken“. Die Abgeordneten argumentieren, dass die CSDDD bürokratische Vorgaben schaffe, die weit über das abzuschaffende deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) hinausgingen. So würde die CSDDD Unternehmen zur Gewährleistung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichten, die entweder nicht zu leisten seien oder deren Aufwand „in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen“. Außerdem müssten Unternehmen künftig einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar seien. Bei Verstößen gegen Menschenrechte sollten Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. „Diese Vorgaben erweiterten den ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil, mit dem sich deutsche Unternehmen durch das LkSG seit Jahren konfrontiert sehen, auf Unternehmen innerhalb der EU“, heißt es in dem Antrag. (nki/eis/18.12.2025)

Höhere Entschädigung pro Tier bei Geflügelpest beschlossen

Do, 18.12.2025 - 20:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes“ (21/2475) und „zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen“ (21/2473) in den vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassungen (21/3352, 21/3344) beschlossen. Dem ersten Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu, die AfD lehnte ihn ab. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Für den zweiten Gesetzentwurf stimmten ebenfalls CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke, die Grünen enthielten sich. In erster Lesung beraten wurde zudem der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (21/3292). Er wurde anschließend dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung im ersten Gesetzentwurf (21/2475) ausführt, dient das Gesetz der Umsetzung von EU-Recht und beinhaltet die Übernahme von Begriffsbestimmungen, die Anpassung von Regelungen zur Seuchenmeldung, die Neuregelung von immunologischen Tierarzneimitteln sowie die Änderung von Entschädigungsregeln und Bußgeldern. Unter anderem müssen alle Tierärzte bis Ende Januar elektronisch melden, wenn sie Antibiotika bei Hunden und Katzen verschrieben haben. Höhere Entschädigung im Seuchenfall Die neuen Regelungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen, und trügen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Hintergrund seien EU-Vorgaben, die seit April 2021 beziehungsweise Januar 2022 das nationale Recht überlagerten. Die Anpassung erfolge in mehreren Arbeitspaketen, der vorliegende Entwurf sei der erste Schritt. Es bestehe auch Änderungsbedarf bei Entschädigungsregelungen für Tierhalter und bei der Systematik der Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln. Der Entschädigungshöchstsatz im Seuchenfall wird rückwirkend ab 1. Oktober 2025 von 50 auf 110 Euro pro Tier angehoben. Vor dem Hintergrund der sich seit Oktober 2025 stark ausbreitenden Geflügelpest in Deutschland ist laut Bundesregierung eine rückwirkende Anwendung des angehobenen Entschädigungshöchstsatzes ab diesem Zeitpunkt geboten und geeignet, um die betroffene Geflügelarten angemessen zu entschädigen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender wird dem zweiten Gesetzentwurf (21/3292) zufolge ab dem 1. Januar 2026 elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf wird das deutsche Pflanzenschutzgesetz an Änderungen des EU-Rechts angepasst. Der Gesetzentwurf reagiert nach Regierungsangaben auf die EU-Durchführungsverordnung 2023 / 564, die die elektronische und maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab Januar 2026 vorschreibt. Bisher sei in Deutschland sowohl eine schriftliche als auch eine elektronische Dokumentation zulässig. Die Anpassung sei notwendig, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und dem EU-Recht widersprechende Regelungen zu beseitigen, heißt es weiter. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf am 17. Dezember dahingehend geändert, dass berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln ihre Aufzeichnungen zwingend nicht schon ab 1. Januar 2026, sondern erst ab 1. Januar 2027 elektronisch und in maschinenlesbarem Format führen müssen. Damit wird Landwirten und anderen professionellen Nutzern von Pflanzenschutzmitteln ein Aufschub von einem Jahr gewährt. Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird verschoben. Union und SPD wollen mit ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (21/3292) die Umsetzung der Reform vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschieben. Begründet wird der Schritt damit, dass die Parteien im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen, schreiben die Fraktionen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/18.12.2025)