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Streitgespräch: Die Demokratie war immer schon im Wandel

17.03.2026
Nicht nur der 9. November, nein, auch der 18. März hat für die Geschichte der Deutschen und insbesondere für die Entwicklung demokratischer Prozesse eine besondere Bedeutung: angefangen mit der Erklärung der „Mainzer Republik“ 1793, über die Barrikadenkämpfe von 1848 bis hin zur ersten freien DDR-Volkskammerwahl 1990. Um diesen Tag zu würdigen, gibt es in diesem Jahr erstmals einen bundesweiten „Tag der Demokratiegeschichte“ unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) und an den Tagen davor und danach zahlreiche Veranstaltungen – auch im Deutschen Bundestag. Eine davon fand am Dienstag, 17. März 2026, im Veranstaltungsfoyer des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt und fragte danach, welche Geschichte unsere deutsche Demokratie hat und ob sie eventuell selbst schon Geschichte geworden ist, also vielleicht eine Gesellschaftsform ohne Perspektive? Das ist natürlich mitten im Herz der Demokratie, in den Gebäuden des Bundestages, dort, wo einst eine Mauer Ost und West trennte, eine besondere Frage. Gestellt wurde sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum W“ der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse an drei Wissenschaftler: an die Historikerin Sonja Levsen aus Tübingen, den Politikwissenschaftler Jens Hacke aus Hamburg und den Staatsrechtler Christoph Schönberger aus Düsseldorf. Um die Voraussetzungen einer gelingenden Demokratie ging es dabei genauso, wie um eine Zustandsbeschreibung und Zukunftsperspektiven, die alle drei Gäste mit jeweils eigenen thematischen Akzenten beantwortet haben. Und, um es vorwegzunehmen: Es gibt ernstzunehmende Erschütterungen, aber dennoch keinen Grund für Panik. So lässt sich, sehr vereinfacht, zusammenfassen, womit die Wissenschaftler das mehrheitlich jugendliche Publikum nach 90 Minuten in den Spätnachmittag entließen. Früher war nicht alles besser Sonja Levsen etwa wies darauf hin, dass es in der Geschichte schon immer Phasen beschleunigten gesellschaftlichen Wandels gegeben habe und die Demokratie keineswegs eine lineare Erfolgsgeschichte sei. Auf die Frage, ob es erst einer Eruption wie die eines Krieges bedürfe, um aus den Trümmern eine stabile Demokratie aufbauen zu können, antwortete Levsen mit einem klaren Nein. Es gebe nicht die eine Bedingung, sondern viele Wege dorthin, Kriege genauso wie langwierige friedliche Entwicklungen. Deswegen erzeugten auch ökonomische Krisen nicht automatisch eine Krise der Demokratie. „Unsere Demokratie ist offener und partizipativer, als sie je war.“ Es werde nicht alles besser, aber es verändere sich Vieles, neue Handlungsspielräume entstünden. „Wir sollten uns nicht auf die Erzählung einlassen, dass früher alles besser war“, sagte sie. Wenn die Eliten sich abwenden, wird es gefährlich Jens Hacke betonte, „der Vorteil der liberalen Demokratie ist ihre Anpassungsfähigkeit, dass sie zur Selbstkorrektur in der Lage ist und dazu, ihre eigene Existenz in Frage zu stellen“. Es habe mit der Globalisierung einen Enthusiasmus gegeben, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch, was den Exportschlager Demokratie angehe. Schließlich aber sei diese „Weltrepublik“ nicht entstanden, stattdessen eine große Enttäuschung darüber. Hacke sagte, die Gefahr für die Demokratie sei historisch betrachtet selten von den Marginalisierten und Unterdrückten ausgegangen. „Sie erlebt ihre gefährlichsten Momente, wenn die Eliten, die Privilegierten, das Bürgertum sich abwenden. Das ist immer noch eine Gefahr, die erheblich ist, darüber müssen wir intensiver reden“, so sein Appell. Die Fixierung auf die alte Bundesrepublik ist schädlich Aus Sicht von Christoph Schönberger kann man die Demokratie nicht allein mit der Kraft des guten Arguments retten. Denn sie speise sich auch aus einem „Bündel an menschlichen Emotionen“. Deswegen würden Parlamente nicht nur über „das Wort“ wirken, sondern auch über Feierstunden, symbolische Gesten. Die große Leistung der Demokratie sei die Inklusion von vorher ausgeschlossenen gesellschaftlichen Gruppen, „und das ist nicht nur über das Wort geschehen“. Schönberger nannte die Fixierung auf die alte Bundesrepublik schädlich, wenn man nach der Entwicklung der Demokratie und ihrem heutigen Zustand frage. Es reiche ein Blick in Nachbarländer wie Italien, um eine „nüchterne Perspektive“ einzunehmen, denn dort hätten viele Entwicklungen, mit denen heute in Deutschland der Untergang der Demokratie beklagt würde, schon vor Jahrzehnten stattgefunden. (che/17.03.2026)

Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten

16.03.2026
Die von der Bundesregierung geplante Reform der privaten Altersvorsorge ist von der Finanzwirtschaft grundsätzlich begrüßt, von Verbraucherschützern und Gewerkschaften dagegen kritisiert worden. Besonders umstritten war in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 16. März 2026, der geplante Deckel für die Kosten, die Käufern von Finanzprodukten berechnet werden. Während die Deutsche Kreditwirtschaft dafür warb, den Kostendeckel von 1,5 Prozent für Standardprodukte ganz aufzuheben, weil der Wettbewerb für niedrige Kosten sorgen werde, war dem Bundesverband der Verbraucherzentralen der geplante Deckel viel zu hoch. Vorlagen zur Anhörung Grundlage der von Anja Karliczek (CDU(CSU) geleiteten Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088). Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2830) für einen ETF-Sparplan für die Rente und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3617) für einen Bürgerfonds. Kostendeckel für Standardprodukte Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, nannte das Vorhaben einen wichtigen und dringlichen Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten, den Lebensstandard der Bürger im Alter langfristig zu sichern und Altersarmut zu verhindern. Änderungsbedarf sah die Kreditwirtschaft beim Kostendeckel für Standardprodukte von 1,5 Prozent. Da die Regierung selbst im ihrem Entwurf einen Rückgang der Kosten angesichts des Wettbewerbs erwarte, sei der Deckel nicht notwendig. Angeregt wurde, die steuerliche Begünstigung für Sparbeiträge von 1.800 auf 3.500 Euro anzuheben. Wie auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) regte die Kreditwirtschaft an, den Zugang zur privaten Altersvorsorge auch für Bürger zu öffnen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende), damit diese auch die Förderung erhalten könnten. Ebenso sollten Angestellte, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, förderberechtigt sein. Insgesamt bezeichnete der BVI den Entwurf als „epochalen Wandel“ und als wichtigen Schritt, um die Altersvorsorge zu stärken. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte in seiner Stellungnahme eine Benachteiligung der Versicherungsbranche: Banken und Neobroker dürften das Standardprodukt ohne Beratung vertreiben. Versicherer könnten das nicht, da im Versicherungsvertrieb eine gesetzliche Beratungspflicht gelte. Auch sollte die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden können. Außerdem forderte die Organisation, Auszahlungspläne sollten mindestens bis zum Alter von 90 Jahren laufen, um Versorgungslücken im hohen Alter zu vermeiden. Standardprodukt nach schwedischem Vorbild Grundsätzliche Kritik kam von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Statt viele unterschiedliche Standard-Depots zuzulassen, sollte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild geschaffen werden, forderte die Organisation, die auch Kritik an den hohen Kosten der angebotenen Produkte übte. Die Verbraucherzentrale rechnete in ihrer Stellungnahme vor, welchen Einfluss die Kosten auf die Rendite über lange Laufzeiten haben. So würde ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt mit einer Aktienquote von 90 Prozent und Kosten von 0,2 Prozent bei einer monatlichen Einzahlung von 130 Euro nach 40 Jahren einen Vermögenszuwachs von 179.823 Euro aufweisen. Ein Standard-Depot mit Kosten von 1,5 Prozent würde nach 40 Jahren bei gleich hoher Einzahlung nur einen Zuwachs von 79.807 Euro aufweisen. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnte davor, dass es ein Angebot geben werde, dass zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach sein werde. Die Organisation sprach sich für ein Modell nach schwedischem Vorbild aus. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent führe dazu, dass lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparern ankommen würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, mit dem Gesetzesvorhaben bleibe die private Vorsorge für die Kunden „teuer, beratungsintensiv und ineffizient, während der Bund den Zuschuss erhöht“. Geringverdiener und Alleinerziehende würden benachteiligt. Das sei ein „Desaster“. Der DGB verlangte eine Erhöhung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Ergänzung durch Betriebsrenten. Vermögensaufbau für die Altersvorsorge Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater erklärte, es sei richtig, dass es Angebote mit Verzicht auf eine Bruttobeitragsgarantie und die Anlagemöglichkeit in Aktien geben werde. Andererseits würden nach einer Umfrage mehr als 73 Prozent der Bevölkerung bei der Altersvorsorge einer lebenslang garantierten Rente den Vorzug geben und dabei bewusst Renditeeinbußen in Kauf nehmen. Darauf aufbauend könne, sofern es die Einkommenssituation zulasse, Vermögensbildung mit mehr Risiko erfolgen. Prof. Ulrike Malmendier, Haas School of Business der University of California, Berkeley, erklärte, der Entwurf bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen effizienten Vermögensaufbau für die Altersvorsorge anzustoßen und das Anlageverhalten der deutschen Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse zu verbessern: „Vor allem bildungsferne Haushalte werden aufgrund der fehlenden Automatisierung nicht erreicht werden; doch gerade diese haben eine Vorsorgelücke und partizipieren nicht am Kapitalmarkt. Für diese Haushalte muss es deutlich einfacher gemacht werden, in das Standard-Depot einzuzahlen.“ Den Kostendeckel von 1,5 Prozent nannte sie absolut inakzeptabel und im internationalen Vergleich „geradezu peinlich“. (hle/16.03.2026)

Unterschiedliches Echo auf Regierungsentwurf zum Schutz vor SLAPP-Klagen

16.03.2026
Sehr unterschiedlich haben Sachverständige bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 16. März 2026, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beurteilt, der einen besseren Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen bringen soll. SLAPP steht für strategic lawsuit against public participation oder strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Dabei werden Journalisten und andere Personen, die sich öffentlich geäußert haben, mit Klagen überzogen mit dem einzigen Ziel, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand zur Verteidigung sie zum Schweigen bringt. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) stand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276) zur Begutachtung. Zweifel am Ausmaß des Problems Die Vertreter des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer stellten übereinstimmend fest, dass in Deutschland, anders als in anderen EU-Ländern, zumindest kein strukturelles SLAPP-Problem bestehe. So berichtete Dr. Christopher Sachse, Mitglied der Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, seine Pressekammer bearbeite jährlich 600 bis 800 Verfahren, und davon sei in den letzten Jahren kein einziges als missbräuchlich einzustufen gewesen. Sachse verwies darauf, dass hierzulande die Richter sowohl über die Zulässigkeit einer Klage als auch über den Streitwert entschieden. Auch Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, hob den bereits jetzt wirksamen Schutz vor missbräuchlichen Klagen hervor und mahnte, es dürfe nicht umgekehrt für redlich handelnde Kläger der Rechtsschutz eingeschränkt werden. Lob für zurückhaltende Gesetzgebung Der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Allgayer lobte in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen nicht über die umzusetzende EU-Richtlinie hinausgeht. Dazu gehört, dass sich die Regelungen auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug beschränken. Allerdings kritisierte Allgayer eine Regelung, wonach bei Klagen gegen öffentliche Äußerungen das Gericht stets vorab die Frage der Missbräuchlichkeit klären soll. Es sei nicht ersichtlich, warum das Gericht darüber nicht nur auf Antrag entscheiden soll. Hierzulande vor allem Problem durch Abmahnungen Prof. Dr. Roger Mann, der als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowohl Beklagte als auch Kläger vertritt, verwies darauf, dass in Deutschland die Einschüchterung weitgehend im vorgerichtlichen Bereich erfolge, nämlich durch Abmahnungen mit horrenden Drohungen. Daraufhin würden die Abgemahnten oft unnötig Unterlassungserklärungen unterzeichnen, welche den öffentlichen Diskurs einschränkten. Rechtsbeirätin Dr. Jessica Flint von der NO-SLAPP-Anlaufstelle bestätigte dies. Beispielsweise für Lokaljournalisten oder Blogger sei es schwer, sich gegen solche Abmahnungen finanzkräftiger Unternehmen zu verteidigen. Kritik an Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle Die Beschränkung des Gesetzentwurfs auf grenzüberschreitende Fälle fand in der Anhörung nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik. Ganz grundsätzlich bemängelte Rechtsanwalt Joschka Selinger, Schwerpunktleiter „Demokratie und Grundrechte“ bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, dass eine solche Regelung neu im deutschen Rechtssystem sei. Zudem sei keine scharfe Abgrenzung zwischen rein inländischem und grenzüberschreitendem Bezug möglich, vor allem im Zeitalter des Internets. Auch Nina Noelle von Greenpeace Deutschland forderte, diese Beschränkung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Noelle betonte vor allem die Probleme gemeinnütziger Organisationen durch SLAPP-Verfahren. Diese hätten oft nicht die finanziellen Rücklagen, um langjährige Gerichtsverfahren durchzustehen, und könnten deshalb „in den Bankrott geklagt werden“. Noelle verlangte, eine wesentlich höhere Missbrauchsgebühr im Gesetz zu verankern. (pst/16.03.2026)

Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

16.03.2026
Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. März 2026, deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Auf Zuspruch stieß der Gesetzentwurf unter anderem bei der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Regelungen fügten sich systematisch in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung ein, lobte Dr. Ruth Hadamek von der Autobahn GmbH des Bundes. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller forderte, die Regelung als Gesamtpaket bestehen zu lassen. DB-Vertreterin Dr. Nina Kaden begrüßte vor allem die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen. Alle drei zeigten sich auch als Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen. "Nur ortsnaher Ausgleich für Natureingriffe schützt Arten" Letzteres stieß insbesondere bei der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Dr. Franziska Heß, wie auch bei Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), auf Ablehnung. Kein Vorhabenträger werde künftig noch reale Ausgleichsflächen suchen, sagte Heß. Nur ein ortsnaher Ausgleich für die Eingriffe in die Natur schütze die konkret betroffenen Arten, betonte Rohleder. Die „zunehmend inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ stieß bei Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auf Kritik. Für Alexander Möller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bleibt der Entwurf trotz wichtiger Initiativen in einigen Punkten hinter den dringenden Notwendigkeiten eines wirksamen und schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbaus von Schieneninfrastrukturen zurück. "Rechtsschutz für Betroffene wird nicht verletzt" Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für „rechtlich unbedenklich“. Der Rechtsschutz für Betroffene werde nicht verletzt. Es sei später noch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss möglich, sagte er. Jürgen Collée, Kapitän der Binnenschifffahrt, forderte die Einbeziehung der Wasserstraße in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus seiner Sicht kämpft aktuell in Deutschland „jeder Verkehrsträger gegen den anderen“. Das System müsse aber ineinandergreifen „und jeder dort stark sein, wo er stark ist“. "Vereinfachte und beschleunigte Fernstraßen-Vorhaben" Für priorisierte Vorhaben von Fernstraßen könnten die Verfahren nun rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden, sagte Autobahn GmbH-Vertreterin Hadamek. Dies gelte für Erhaltungsmaßnahmen wie Brücken, „aber auch für die dringendsten Bedarfsplanvorhaben“. Hadamek verwies auf die Abschaffung von Doppelprüfungen bei Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung. Umweltprüfungen würden dadurch nicht abgeschafft, „sondern konzentriert für die Planfeststellung vorbereitet und dort in einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, betonte sie. Dass künftig die Gesichtspunkte der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren geprüft würden, stieß auf Zuspruch bei DB-Vertreterin Kaden. Damit entfalle ein gesondertes der Planfeststellung vorgelagertes Verfahren, das oft landespolitisch aufgeladen sei. Von der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation verspricht sich Kaden eine Beschleunigung zu Beginn der Projekte, „weil die Flächensuche sehr viel Zeit in Anspruch nimmt“. "Begrenzte Beschleunigungswirkung" VDV-Vertreter Möller begrüßte, dass die planfeststellungsfreien Vorhaben erweitert werden. Da die Genehmigungsfreiheit weiterhin nur gelten solle, wenn die Maßnahmen einzeln ausgeführt werden, sei die Beschleunigungswirkung aber begrenzt, sagte Möller in Übereinstimmung mit DB-Vertreterin Kaden. Dies sei in der Regel nicht effizient, insbesondere wenn die Kombination mehrerer genehmigungsfreier Vorhaben keine zusätzlichen Belange berührt. Die Regelung zum Ersatzgeld bewerte er als „Win-Win-Situation für Naturräume und Infrastrukturentwicklung“. Eine zentrale Koordination von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermögliche trotz immer stärkerer Flächenknappheit wirksamere Maßnahmen zugunsten zusammenhängender Naturräume. Das Gesetz sei ein „sehr, sehr guter Vorschlag“, befand HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Wichtig sei nun, dieses Gesetz als Gesamtpaket, „wie es heute ist“, bestehen zu lassen. Alles, was herausgelöst werden könnte, lasse „eine offene Flanke“ zu. Müller warb dafür, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz immer im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie etwa zum Naturflächenbedarf und zum Vergaberecht zu denken. „Wenn in dieser gesamten Prozesskette irgendwo eine Vollbremse reinkommt, haben wir mit diesem einen Gesetz nicht viel gewonnen“, sagte er. Kritik an Genehmigungsfiktionen und Fristverkürzungen Kommunalvertreter Ritgen sprach von zahlreichen begrüßenswerten Regelungen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung. Die Ausweitung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen sowie von pauschalen Fristverkürzungen bei unverminderter oder sogar zunehmender Komplexität der Rechtsmaterien und anhaltendem Mangel an Fachkräften bewertete er jedoch kritisch. Damit erhöhe sich das Risiko von Fehlern und materiellen Vollzugsdefiziten. Den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ hält Ritgen für zu inflationär verwendet. Eine sehr breite Priorisierung erleichtere die Abwägung vor Ort letztlich nicht, sondern könne Nutzungskonkurrenzen verstärken und Konflikte in andere Verfahrensstufen verlagern, gab er zu bedenken. Verwaltungsrechtlerin Heß äußerte ähnliche Einwände. „Wenn nun praktisch alles überragend ist, verliert der Begriff letztlich seine Funktion“, sagte sie. Die damit intendierte Vorrangwirkung laufe ins Leere. Aus ihrer Sicht werden mit dem Entwurf die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren nicht adressiert. Es fehle an einer Planpriorisierung, an Personal, an Umweltdaten, an einheitlichen Bewertungsstandards und an digitaler Ausstattung der Behörden, sagte Heß. "Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrig" Aus Sicht der VCD-Bundesvorsitzenden Rohleder ist der Gesetzentwurf „offensichtlich verfassungswidrig“, da er nicht mit Verfassungsrang ausgestattete Infrastrukturvorhaben in großem Ausmaß durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig einstufe als den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. ohleder konstatierte zugleich eine Fehlsteuerung, wenn der Neubau von Fernstraßen priorisiert werden solle, „obwohl das Geld nicht einmal für die dringend nötigen Sanierungen der Autobahnbrücken ausreicht“. (hau/16.03.2026)

Spitzenwert für Internetportale des Bundestages

11.03.2026
Mit 102 Millionen Seitenabrufen verzeichneten die Internetauftritte des Deutschen Bundestages www.bundestag.de, www.mitmischen.de und www.kuppelkucker.de im Jahr 2025 einen neuen Rekord. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Abrufe um rund 27 Prozent. Zurückzuführen ist der Spitzenwert unter anderem auf die fraktionsübergreifend ausgewogene Berichterstattung in Text und Bild und die lückenlosen Übertragungen des Parlamentsfernsehens aus Plenum und Ausschüssen.

Julia Klöckner: Deutschland wird an der Seite der Ukraine bleiben

11.03.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Mittwoch, 11. März, als erste Vertreterin Deutschlands vor dem ukrainischen Parlament in Kyjiw gesprochen. "Deutschland wird an der Seite der Ukraine bleiben, für Freiheit, für Recht, für Menschenwürde. Und für das Recht Ihres Volkes, seine Zukunft selbst zu bestimmen", versicherte sie den Abgeordneten der Werchowna Rada. Deren Präsident Ruslan Stefantschuk hatte Klöckner in die Ukraine eingeladen.

Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland

09.03.2026
Von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291). Eine Aussprache im Plenum war ursprünglich für Mittwoch, 18. März 2026, geplant. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/17.03.2026)

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Stuttgart 21 erörtert

06.03.2026
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. März 2026, erstmals mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Projekt Stuttgart 21 befasst. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschuss der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutsche Bahn AG“ (21/4465) vorgelegt. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Antrag der AfD Der neunköpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der AfD die „Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts ,Stuttgart 21‘ der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft“ sowie die Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk „Pfaffensteigtunnel“ aufklären. Im Einzelnen soll er sich laut Antrag ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und zu möglichen „mangelnden Wahrnehmungen“ der Kontrollfunktionen durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG sowie im Bundesverkehrs- und im Bundesfinanzministerium machen. Unter anderem solle geklärt werden, seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante Eröffnungstermin von Stuttgart 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der Nichtinbetriebnahme ist und was die Ursachen und Folgen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt Stuttgart 21 und das Gesamtsystem sind. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs und die Schienenwege dahin ausreichend sind, um die Nachfrage zu befriedigen. Anstieg bei den Kostenschätzungen Untersucht werden soll ferner, ob die Bundesrepublik den finanziellen Mehrbedarf durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere Kapitalerhöhung decken soll und ob das „eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG“ zu einem durch den Bund subventionierten Projekt geworden ist. Die Fraktion verweist darauf, dass die offiziellen Kostenschätzungen von 2,46 Milliarden Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Milliarden Euro bei Baubeginn und 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 gestiegen seien – ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels, mit dem die Bahnstrecke Stuttgart – Horb (Gäubahn) unterirdisch mit dem künftigen Stuttgart Flughafen Fernbahnhof verbunden werden soll. (vom/eis/06.03.2026)

Aussprache über Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit

06.03.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, eine halbe Stunde lang über die Stellungnahme der Bundesregierung (21/4100) zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025 (21/1080, 21/1628 Nr. 17) sowie über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 (21/4350) debattiert. Beide Unterrichtungen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gutachten für das Jahr 2026 Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) lobt in ihrem Jahresgutachten zur „Forschung, Innovation und technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026“ (21/4350) den Fokus der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte Schlüsseltechnologien. Zugleich sieht sie Verbesserungsbedarf. Weitere Kernthemen sind die „Innovationen im Mittelstand“, „Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem“ sowie die „Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa“. In der HTAD definiert die Bundesregierung sechs Schlüsseltechnologien: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Besonders stark sei Deutschland laut Gutachten bei klimaneutraler Energieerzeugung und klimaneutraler Mobilität. Relativ schwach sei es dagegen bei künstlicher Intelligenz und Mikroelektronik. „Dies gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen“, heißt es in der Unterrichtung. Kritisch sehen die Experten, dass andere relevante Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnologien – etwa Robotik und Photonik – oder Materialtechnologien in der HTAD keine Rolle spielen. "Finanzielle Anstrengungen offenlegen" Im Rahmen des geplanten 360-Grad-Hightech-Monitorings müssten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden: „Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren“. Im ersten Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden - sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. "Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt" Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. "Flickenteppich nationaler Vorschriften überwinden" Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Gutachten für das Jahr 2025 Die verantwortliche Expertenkommission bewertet in dem Gutachten (21/1080) die Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik) in der 20. Legislaturperiode als „ungenügend“. Die Ampelregierung habe sich trotz richtiger Zielsetzungen in vielerlei Hinsicht verzettelt und die notwendige Konsequenz bei der Umsetzung ihrer Ziele vermissen lassen, heißt es. Vor diesem Hintergrund schlägt die Expertenkommission Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die Probleme bewältigen kann. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei der Industriepolitik, deren Möglichkeiten und Grenzen die Expertenkommission aufzeigt. Im Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden - sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Forschung und Entwicklung an KI-Modellen Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme (21/4100), in weniger als 100 Tagen nach ihrem Start habe sie die Hightech-Agenda Deutschland vorgelegt. Am 30. Juli 2025 sei diese vom Bundeskabinett beschlossen worden. „Dieses Tempo unterstreicht die Ambitionen, die die Bundesregierung mit der Hightech Agenda Deutschland verknüpft“, heißt es in der Stellungnahme. Die Hightech-Agenda Deutschland solle ein starkes Aufbruchssignal für den Technologie- und Innovationsstandort Deutschland senden und so Technologien „made in Germany“ wieder zum Markenzeichen und Motor für den Wohlstand Deutschlands machen. Sie sei eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode, um den wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland und Europa stehen und die auch die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2025 hervorgehoben hat, entschlossen zu begegnen. (hau/des/nki/06.03.2026)

Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland

06.03.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) vorgelegt. Eine Debatte hierzu war ursprünglich für Freitag, 6. März 2026, vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/03.03.2026)

Anträge zur Stärkung der Kommunen beschäftigten den Bundestag

06.03.2026
Über Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2026, debattiert. Grundlage dafür waren Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ (21/4393) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“ (21/4471). Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Antrag der Grünen Die Grünen legen In ihrem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vor. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt. Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören. Antrag der Linken Angesichts der äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen will die Fraktion Die Linke mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen. In ihrem Antrag (21/4471) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Als Soforthilfeprogramm soll ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet werden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll. Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes schreiben die Abgeordneten, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. (hle/06.03.2026)

Ja zu Ganztagsangeboten in Schulen auch während der Ferien

06.03.2026
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/4524) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurde in dritter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4526). Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der AfD die Annahme einer Entschließung. Erstmals debattiert wurde der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (21/3295), der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/3295). Die Vorlage wurde dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 tritt laut Regierungsentwurf (21/3193) stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gilt dem Gesetzentwurf zufolge im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen sind dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen "wertvollen und etablierten Beitrag" dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser müsse nach Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII vor allem sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/4526) die Bundesregierung auffordern, an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten und die Voraussetzungen für die Umsetzung vor Ort, auch während der Schulferienzeiten, zu schaffen. Dabei sollen sowohl die Belange der Kommunen und Schulträger sowie die der Jugendarbeit beachtet werden. Entschließung verabschiedet In der beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine zielführende und bürokratiearme Umsetzung der Ganztagsförderungsgesetz-Statistik zu ermöglichen. Abgestimmt mmit den Ländern sei zu prüfen, ob und in welcher Form über die formalen Ebenen hinweg ein pseudonymisiertes Hilfsmerkmal bundesrechtlich ermöglicht und landesrechtlich eingeführt werden kann. Geprüft werden sollten weitere Erleichterungen im Bereich von Statistik- und Berichtspflichten im Bildungsbereich. Mit Blick auf die Forderung des Bundesrates zur Anpassung der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf seien etwaige Regelungslücken und Umsetzungsdefizite zu prüfen und unter Berücksichtigung dieser Prüfergebnisse mögliche Lösungsoptionen zu erarbeiten, heißt es weiter. Regierungsbericht zu Ganztagsangeboten Nach einer längeren Phase der Stagnation sei der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen, heißt es im überwiesenen Regierungsbericht (21/3295). Im Jahr 2024 hätten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform gewünscht. Dies entspreche einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) sei zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, teilt die Regierung mit. In dem Bericht heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass aus Sicht der Regierung die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte. Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in dem Bericht. Ausbaubedarf fast ausschließlich in Westdeutschland „Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Bundesländer hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. (che/hau/06.03.2026)

Forderung nach Erhebung einer Vermögensteuer beraten

06.03.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, erstmals Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ (21/4029) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen" (21/4456) debattiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss dem federführenden Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Linke: Wir wollen ein Prozent ab der ersten Million Die Debatte eröffnete Heidi Reichinnek für die Linksfraktion und erklärte: „Unser Vorschlag ist ehrlicherweise lächerlich gering, denn wir wollen ein Prozent ab der ersten Million. Also alle, die jetzt zuhören: Eure erste Million ist vermögensteuerfrei. Hurra! Aber wahrscheinlich wärt ihr eh nicht betroffen, weil es betrifft nur die reichsten 1,9 Prozent in diesem Land. Dann wollen wir einen Cent pro Euro. Das ist nichts, das tut nicht mal weh.“ CDU/CSU: Erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz Prof. Dr. Matthias Hiller von der Unionsfraktion warnte indes: „Eine derartige Vermögensteuer bringt erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz mit sich. Und zwar unabhängig davon, ob diese Vermögenssubstanz auch aus den Erträgen, die das Vermögen generiert, bezahlt werden kann. In schwachen Jahren würde so zwangsläufig die Vermögenssubstanz abgeschmolzen werden. Das schwächt das Eigenkapital, das schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen, das schwächt die Krisenfestigkeit.“ AfD: Linke will Reiche arm machen Ablehnend äußerte sich auch Diana Zimmer für die AfD-Fraktion. Sie sagte in Richtung der Linksfraktion: „Im Feststellungsteil schreiben Sie wörtlich: Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen. Ein sehr interessanter Satz, und ich frage Sie deshalb auch gerne: Gilt das auch für den Staat? Seien Sie doch ehrlich, Ihre politische Agenda zielt darauf ab, Reiche arm zu machen, Unternehmen zu zerstören, Bürger arm zu halten, um den Staat reicher zu machen.“ SPD: Vermögenskonzentration ist real Weniger kritisch äußerte sich dagegen Marsa Parvi für die SPD-Fraktion. „Wenn das reichste Prozent rund 40 Prozent des Nettovermögens besitzt, während die untere Hälfte kaum mehr als eines hält, dann sind die Themen Vermögenskonzentration und Vermögensverteilung keine Phantomdebatten, sondern real“, sagte er. Extreme Vermögenskonzentration bedeute auch immer Konzentration von Einfluss, von Macht von Gestaltungsmöglichkeiten. „Genau deshalb sieht zwar nicht diese Koalition, aber das Programm der SPD die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung vor.“ Grüne: Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro kann erzielt werden Auch ohne Vermögensteuer, aber bei Schließung von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, lässt sich aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro bei den Ländern erzielen. „Das heißt für die Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder oder gut ausgestattete Feuerbäder vor Ort oder für bessere Bildung“, erklärte deren erste Rednerin Katharina Beck. Ihre Fraktion stehe für „pragmatische, effiziente und gerechte Politik, die im Hier und Jetzt das Leben und Arbeiten besser macht“. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4029) die Bundesregierung auf, „einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen“. Die Linksfraktion will das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro besteuern. Für Betriebsvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Vorgeschlagen wird ferner ein Steuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent für Vermögen ab 50 Millionen steigen und ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent springen solle. Die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer solle die Bundesregierung rechtlich prüfen und dem Bundestag Bericht erstatten, wird verlangt. Antrag der Grünen Die Grünen fordern von der Bundesregierung in ihrem Antrag (21/4456) einen Gesetzentwurf, „der die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“. (bal/hau/06.03.2026)

Bundestag beschließt Weiterentwicklung der Krankenhausreform

06.03.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512, 21/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. Oppositionsinitiativen abgelehnt Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/4529, 21/4530, 21/4531, 21/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt. Die Änderungsanträge der AfD wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen. Für den Änderungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. In dritter Beratung abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535). Der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren" (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen" (21/2707). Zum beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/4353, 21/4527) vorgelegt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich die Linksfraktion. Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, Ministerin: Großer Schritt zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft gegangen. "Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung." Es sei weder genügend Fachpersonal noch Geld vorhanden, um die Strukturen so zu lassen, wie sie sind. Die Ministerin erinnerte daran, dass viele Kliniken defizitär sind und die kommunalen Haushalte belasten. Das könne auf Dauer nicht funktionieren. Angestrebt werde eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Warken betonte: "Die Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen." "Mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen" Die jetzt vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Dazu stelle der Bund den Ländern in den nächsten zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie. In Anspielung auf Kritik, wonach die von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Ursprungsreform nunmehr verwässert werde, sagte Warken, es bleibe dabei, dass Krankenhäuser das nötige Personal, Erfahrung und Ausstattung vorweisen müssten. Bei einigen Ausnahmeregelungen sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um Versorgungslücken zu vermeiden. So werde beispielsweise verhindert, dass bewährte Krebszentren von der Versorgung ausgeschlossen werden, indem künftig die Fallzahlvorgaben angepasst werden könnten. CDU/CSU: Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig Auch der CSU-Abgeordnete Dr. med. Stephan Pilsinger würdigte die nach langen Beratungen gefundenen Regelungen. Das deutsche Gesundheitssystem sei nicht effizient genug und zu teuer, die Ergebnisse seien gleichwohl nicht immer gut. Das betreffe auch die Krankenhäuser, die in der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich mehr als 100 Milliarden Euro ausmachten. Daher sei die Reform wichtig, betonte Pilsinger und dankte Lauterbach für dessen Initiative. Das neue Gesetz diene dazu, die Umsetzbarkeit der Strukturreform zu verbessern. Die Patienten müssten auch künftig sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu sein und ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Mit dem neuen Gesetz würden auch die wichtigen Fachkliniken abgesichert. Dass die Bundesmittel für den Transformationsfonds nunmehr aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt würden, entlaste die Krankenkassen. Pilsinger versprach: "Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig." SPD: Wir halten am Qualitätsanspruch fest Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem in Europa, aber viele Menschen hätten das Gefühl, das es nicht gut funktioniere. Der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun, die sich mit aller Kraft für die Versorgung der Patienten einsetzten und "den Laden" am Laufen hielten. "Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben." So würden mehr Kapazitäten vorgehalten, als gebraucht werden. Das verstärke den Fachkräftemangel und setze Fehlanreize. Um wirtschaftlich überleben zu können, böten die Kliniken zu viele Behandlungen an. Es sei daher überfällig, eine Reform einzuleiten mit Vorhaltefinanzierung und mehr Qualität. Mit dem neuen Gesetz werde Klarheit und Planungssicherheit geschaffen, sagte Schmidt und fügte hinzu: "Wir halten am Qualitätsanspruch fest." AfD: Es wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen Oppositionsvertreter der AfD, Linken und Grünen hielten der Koalition hingegen vor, die Versorgung mit dem Gesetz nicht zu verbessen. Martin Sichert (AfD) sagte, der Gesetzentwurf zeige, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden sei. Er monierte Stückwerk und Regelungswut. So sei die Sonderregelung für Termine in der Radiologie fragwürdig angesichts der insgesamt fehlenden Facharzttermine. Sichert warnte: "Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen." Die zuletzt im Gesetz ergänzten 46 Änderungsanträge nannte er "massenhaft Stückwerk". Mit diesen Änderungen sei das Gesetz im Übrigen ganz anders geworden als das, was vor Monaten noch vorgelegt worden sei: "Es ist nicht besser, nur komplizierter geworden." Das Kliniksterben gehe derweil weiter, monierte Sichert. Das Gesundheitssystem werde immer schlechter, weil es überreguliert sei. An die Lobbyisten im Gesundheitssystem traue sich niemand heran, auch die Bundesregierung nicht. So gebe es zum Beispiel viel zu viele Krankenkassen und einen aufgebähten Bürokratieapparat. Nötig sei aber mehr Zeit für Patienten. Grüne: Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung Sehr kritisch äußerten sich auch Grüne und Linke über den neuen Reformansatz der Bundesregierung. Dr. Janosch Dahmen sprach mit Blick auf die Koalition von "Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung". Der Gesetzentwurf stehe für die "faktische Rückabwicklung" der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen: "Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt." So könnten nun Leistungsgruppen künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden müssten. Mindestvorhaltezahlen würden um Jahre verschoben, die fachärztlichen Mindestvorgaben würden aufgeweicht. In der Onkochirurgie würden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Damit könnten komplexe Eingriffe weiter an weniger geeigneten Kliniken erbracht werden. Dahmen betonte: "Wir wissen alle: Routine rettet Leben." Das werde nun infrage gestellt. Er kritisierte: "Statt diese Strukturen endlich zu ändern, konservieren sie sie." Er fügte hinzu: "Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge." Das sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler. Linke: Grundübel der Fallpauschalen überwinden Ähnlich aufgebracht argumentierte auch Ates Gürpinar (Die Linke), der beklagte, dass die einst versprochene Entökonomisierung des Gesundheitssystems nicht umgesetzt werde. Es gehe im Kern um die Überwindung des "Grundübels der Fallpauschalen". Durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu behandeln, werde die Sicherheit der Patienten gefährdet. Nötig sei eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichere, die Beschäftigte nachhaltig entlaste, die am Bedarf orientiert sei und nicht am ökonomischen Zwang. Gürpinar konstatierte: "Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst." Stattdessen drohten flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken zu schließen. "Das kann doch nicht Ihr Ernst sein." Derweil erwirtschafteten private Klinikkonzerne hohe Profite: "Das ist eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die 2024 beschlossene Krankenhausreform wird mit dem Gesetz an einigen Stellen nachjustiert. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerecht fortentwickelt, wobei die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – gewahrt bleiben sollen, schreibt die Regierung. Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden. 61 statt 65 Leistungsgruppen Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden. Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden. Finanzierung des Bundesanteils Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden. Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3056) zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf. Sie betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen. Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen. "Bundesklinikatlas abschaffen" Der Bundesrat bat außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten. Die Bundesregierung lehnte die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2721), die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden. Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt. Die Abgeordneten forderten, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zudem wurde gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten. Abgelehnter Antrag der Linken Die Linksfraktion plädierte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2707) für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei. Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, vor allem für Personal. 2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen. Die Einführung einer Vorhaltevergütung gehe mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei. Die Abgeordneten forderten, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs auszugliedern und analog zum Pflegebudget kostendeckend zu refinanzieren. (pk/06.03.2026)

Kiesewetter: Unterstützung zum Schutz unserer Partner und Verbündeten anbieten

06.03.2026
Der Waffengang gegen den Iran hat auch Einfluss auf die parlamentarische Agenda. „Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gerade getestet“, sagt Roderich Kiesewetter (CDU/CSU), Mitglied der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPK GASP/GSVP), zum Raketenbeschuss in Richtung der Insel Zypern am 1. März. Dort sollte die Konferenz auf Einladung des zyprischen Parlaments vom 3. bis 5. März 2026 zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkommen. Doch das Treffen wurde wegen der verschärften Sicherheitslage abgesagt. Im Interview spricht der Außenpolitiker über die aktuelle, herausfordernde Lage, und fordert für Deutschland eine stärker „mitgestaltende Rolle“ in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Partnern aktiv den Rücken stärkt, konsequent militärische Fähigkeiten ausbaut und trotz der Aufmerksamkeit für den Nahen Osten in der Unterstützung der Ukraine nicht nachlässt. Das Interview im Wortlaut: Herr Kiesewetter, warum ist das Frühjahrstreffen auf Zypern abgesagt worden? Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gerade getestet. Es wurde unter anderem eine britische Militärbasis in Südzypern angegriffen. Hier sehen wir sehr deutlich, dass der Terror des iranischen Mullah-Regimes nicht nur den Nahen und Mittleren Osten betrifft, sondern auch konkrete Auswirkungen auf Europa hat. Vom Libanon sind es nur circa 200 Kilometer bis zum EU-Mitgliedsland Zypern. Der Militärschlag der USA und Israels gegen Iran ist momentan Gesprächsthema Nummer eins. Wie wird die Lage im Nahen Osten von den Parlamentariern diskutiert? Wir überlegen in Deutschland zu wenig, wie eine mitgestaltende Rolle aussehen könnte. Vielmehr sollten wir erkennen, dass ein Systemwechsel im Iran und der Sturz des Terrorregimes für die gesamte Region eine historische Chance wäre. Für Deutschland sollten wir erkennen, dass es für unsere sicherheitspolitische Glaubwürdigkeit und unsere künftige Stellung in Europa entscheidend ist, dass wir unseren Partnern sowohl in der EU wie Zypern, aber auch Israel und den USA den Rücken stärken. Dazu gehört auch, aktiv Unterstützung anzubieten und die Bereitschaft zu zeigen, unsere Partner und Verbündeten vor dem Terror der Mullahs und ihren Proxys, also bewaffneten Stellvertretern, zu schützen. Das liegt auch in unserem Sicherheitsinteresse. Als Wirtschafts- und Handelsnation ist es für uns elementar, dass die Freiheit der Seewege gewährleistet wird. Dazu müssen wir aber auch selbst bereit sein, einen größeren militärischen Beitrag zu leisten. Im Roten Meer zum Beispiel trägt die EU mit der Operation Aspides dazu bei. Auch unsere Marine war dort bereits beeindruckend aktiv. Als zentrales Thema der Tagung war die „Verbesserung der Rolle der EU in Nordafrika und dem Mittleren Osten: Eine Verpflichtung zu Frieden und Stabilität“ vorgesehen. Es handelt sich um eine Region sicherheitspolitischer Herausforderungen in jeder Hinsicht und eine Nachbarregion. Was bedeutet die neue Situation im Nahen und Mittleren Osten konkret für die EU und die GASP? Einerseits erkennen wir, dass wir weiterhin viel zu langsam beim Fähigkeitsaufbau sind. Auch Deutschland hätte längst bei der Rüstungsproduktion und dem Aufbau von Fähigkeiten der modernen Kriegführung, also insbesondere elektronische Kampfführung, Flug- und Drohnenabwehr und Drohnenfähigkeiten, sowie weitreichender Präzisionsmittel schneller und entschiedener vorangehen müssen. Wir sind weiterhin viel zu zögerlich und zu zurückhaltend, und das wird von Autokratien als Schwäche gesehen. Auch unsere Partner nehmen uns nicht ernst, wenn wir durch die eigene Zögerlichkeit und Inkonsequenz die Abschreckung von EU und Nato insgesamt unterminieren. Abschreckung heißt nicht nur Fähigkeiten zu haben, sondern auch Handlungskonsequenz und Kommunikation. Mit „Ausschließeritis“ und „Äquidistanz“ schaden wir unserer Sicherheit. Neben dem Fähigkeitsaufbau muss also die EU das Mindset entwickeln, konsequent zu handeln. Am Ende ist entscheidend, wer seinen Freunden beisteht, nicht wer am tollsten kommentiert. Wenn wir also eine Fregatte senden könnten, so wie zum Beispiel die Niederlande, oder bei der Luftbetankung oder Minenräumung unterstützen, – dann sollte auch Deutschland dies tun. Das Mittelmeer ist ein Hot Spot der Migration, gerade auch Zypern, mit EU-Außen- und Seegrenze, liegt im Schnittpunkt von Flüchtlingsrouten. Menschen setzen beispielsweise von Syrien aus über. Sind Deutschland und die EU mit der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) mittlerweile gut aufgestellt? Die Einigung auf die Reform des GEAS ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Europa beweist damit, dass es bei der großen Herausforderung der Migration zu gemeinsamen und handhabbaren Kompromissen fähig ist. Wir brauchen mehr Ordnung und verlässliche Steuerung an den europäischen Außengrenzen. Die nun vereinbarten Grenzverfahren und eine lückenlose Registrierung sind essenziell, um irreguläre Migration besser zu ordnen und die Kommunen in Deutschland perspektivisch zu entlasten. Auch der neue Solidaritätsmechanismus ist ein bedeutsamer Baustein für einen faireren Lastenausgleich unter den EU-Mitgliedstaaten. Sie sagen: „ein erster Schritt“. Was muss noch passieren? Klar ist, dass die GEAS-Reform allein nicht ausreichen wird, um die komplexen Herausforderungen der globalen Fluchtbewegungen vollständig zu bewältigen. Um das System dauerhaft zu entlasten und das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden, braucht es langfristig tragfähige Drittstaatenlösungen. Ich befürchte aber, dass GEAS viele Erwartungen nicht erfüllen wird. Für ein nachhaltiges europäisches Asylsystem müssen wir an verschiedenen Stellschrauben etwas ändern, GEAS ist nur eine davon. Wir müssen unseren Fokus verstärkt darauf richten, umfassende Partnerschaften und Abkommen mit sicheren Herkunfts- und Transitstaaten zu schließen. Perspektivisch müssen Asylverfahren bereits in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden, um irreguläre Migration von vornherein zu verhindern und den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Schadet die neue Aufmerksamkeit für den Nahen Osten der Ukrainehilfe? Ja. Wir sollten in Europa in der Lage sein, unsere Prioritäten zu setzen und auch die Gleichzeitigkeit von Konflikten und Kriegen zu bewältigen. Der Krieg im Nahen Osten ist dazu ein Konflikt, der auf den Terror und den Systemkrieg durch die Achse „CRINK“, also dem Zusammenschluss aus China, Russland, Iran und Nordkorea, zurückgeht, die sich gegenseitig vor allem militärisch, wirtschaftlich und technologisch unterstützen und ihre Einflusssphären vergrößern wollen. Der Iran durch Terror und seine Proxys – Russland durch hybride Kriegsführung in Europa und den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Hier braucht es also kluge geostrategische Lastenteilung innerhalb Europas. Wenn Deutschland seine Partner und vor allem Israel nicht unterstützen will, müssen wir zumindest die Unterstützung für die Ukraine massiv in Quantität und Qualität erhöhen. Woran denken Sie konkret? Wir müssen der Ukraine zum Beispiel endlich das System Taurus liefern und daran ausbilden. Wir sollten auch die Produktion von IRIS-T (Lenkflugkörper mit Infrarotsuchkopf für den Nah- und Nächstbereich, Anm. d. Red.) massiv hochfahren. Dies wäre dann ein sinnvoller Beitrag für geostrategische Lastenteilung in Europa und würde eben gerade verhindern, dass die Aufmerksamkeit für die Ukraine überlagert wird oder die Unterstützung zurückgeht. Ohnehin ist es wesentlich effizienter, wenn wir jetzt weitreichende Mittel an die Ukraine geben, damit russische Produktionskapazitäten und Ressourcen an todbringenden Drohnen und Bomben reduziert werden, ehe absehbar Flugabwehrraketen noch knapper werden. Tagungsthema waren auch die „Prioritäten und Strategien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ sowie der „Aufbau einer stärkeren europäischen Verteidigung“. Gewinnt dieses seit Jahren verfolgte eher technische Vorhaben angesichts der realen Konflikte rund um Europa neue Dynamik? Ich weiß nicht, was es noch braucht, damit eine Dynamik in Europa beim Fähigkeitsaufbau entsteht, die der Bedrohungslage angemessen ist. Wir sollten uns hier an der Dynamik und der Verteidigungsbereitschaft an den NB8-Staaten (fünf nordische und drei baltische Staaten, Anm. d. Red.) und Polen orientieren. Deren „sense of urgency“ und deren proaktive Handlungsbereitschaft hat zu einem beschleunigten Fähigkeitsaufbau und zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Ukraine geführt. Es fehlt in der GASP eine gemeinsame Prioritätensetzung und Strategie gegenüber CRINK sowie im zukünftigen Umgang mit den USA. Das liegt vorrangig am Mindset und der Bereitschaft größerer wirtschaftsstarker Staaten, Verantwortung zu übernehmen. Es wird gern viel geredet auch über kluge Strategien – am Ende entscheidet, wer Soldaten sendet und Fähigkeiten zur Verteidigung Europas einbringt. Zu häufig gehört auch Deutschland zu jenen, die eher gut im Reden sind, aber die Arbeit doch anderen überlassen. Die nordischen und baltischen Staaten zum Beispiel unterstützen die Ukraine militärisch teilweise mit zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts. Deutschland ist bei ungefähr 0,2 Prozent. Wo sehen Sie bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik die dringendsten Baustellen? Politisch bei der Einigung auf das Ziel der Unterstützung der Ukraine. Meines Erachtens muss es erstens unser Ziel sein, die Ukraine so zu unterstützen, dass sie ihr Territorium in den Grenzen von 1991 herstellt, wie das übrigens auch im Sicherheitsabkommen mit Deutschland festgehalten ist. Russland muss in der Ukraine besiegt und zurückgedrängt werden. Zweitens müssen wir beim Fähigkeitsaufbau auf größte Effizienz setzen, das heißt auf Multi-domain-Operationen (abgestimmter Einsatz der verschiedenen Waffensysteme, Anm. d. Red.) inklusive Drohnenkampf, weitreichende Wirkmittel und elektronische Kampfführung. Geostrategisch müssen wir Schlüsselfähigkeiten der USA prioritär ersetzen, also strategische Enabler (Fähigkeiten für komplexe militärische Operationen, Anm. d. Red.) aufbauen. Für all das braucht es drittens die Bereitschaft, strukturelle Reformen in Deutschland rasch anzugehen, denn wir brauchen eine belastbare und starke Wirtschaft. Und es braucht die Klugheit Europas, die Ukraine möglichst rasch zu integrieren, da sie mit ihren Fähigkeiten maßgeblich zur Stärke und Effizienz der europäischen Sicherheit beitragen wird. Um sich als kleines EU-Mitglied Mitsprache und Gehör zu verschaffen, stemmen sich kleine Mitgliedsländer wie Zypern oder Ungarn gegen das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen. Ein unüberwindliches Hindernis für effektives und schnelles Handeln im Bereich der äußeren Sicherheit? Oder wie würden Sie versuchen, zu Mehrheitsentscheidungen nicht bereitwillige Mitglieder zu überzeugen? Es geht ja um existenzielle Fragen… Das ist ein Dilemma und ein Grund der Dysfunktionalität der EU. Auflösen lässt sich das gerade mit Blick auf die Verteidigungspolitik kaum. Deshalb wäre es sinnvoll, Fakten durch Handeln zu schaffen und die permanente Blockade durch einzelne Länder kurzfristig durch Koalition der Willigen aufzubrechen. Langfristig könnte ich mir ein Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten vorstellen, so wie es Wolfgang Schäuble schon vor Jahrzehnten vorgeschlagen hat. Bei Sanktionsentscheidungen haben wir das Problem, dass Länder wie Ungarn sich destruktiv verhalten und eher als verlängerter Arm Moskaus agieren – deshalb wäre hier eine Prüfung der Suspendierung durchaus gerechtfertigt. Die EU war immer auch ein Zusammenschluss, der Freiheit und Sicherheit schaffen sollte: Wenn einzelne Länder sich destruktiv verhalten, schwächen sie die europäischen Werte. Kommt Deutschland, beispielsweise gemeinsam mit Frankreich, in der GASP/ESVP eine Führungsrolle zu? Ich finde es falsch, nur eine Führungsrolle zu beanspruchen. Wir müssen diese dann auch ausfüllen und Führungsverantwortung übernehmen. Da hapert es noch. Unsere europäischen Partner gerade in Mittel- und Osteuropa erwarten mehr von uns. Es fehlt Vertrauen, weil zu häufig Ankündigungen und Worten kaum Taten folgten. Deutschland muss sich selbst als Scharnier in Europa sehen, der die konkrete Sicherheitsbedrohung durch Russland und die migrationspolitischen und klimabedingten Herausforderungen für Länder im Süden berücksichtigt. Führungsverantwortung übernehmen aktuell auch andere Staaten wie Dänemark, Schweden und Polen. Als Führungsmacht in der Nato garantieren die USA zu einem erheblichen Teil für Deutschlands Sicherheit, gerade auch bei der nuklearen Abschreckung. Sollte Deutschland zusätzlich gemeinsam mit Frankreich an einem gemeinsamen europäischen atomaren Schutzschirm arbeiten? Die USA haben ihre Prioritäten in der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Verteidigungsstrategie neu definiert. Europa steht dort erst an vierter Stelle. Wir sollten an der nuklearen Teilhabe mit den USA festhalten. Doch diese hängt auch stark am Vertrauen. Deshalb sollten wir parallel zum konventionellen Fähigkeitsaufbau auch an einem europäischen nuklearen Schutz, möglichst mit französischen und auch britischen Fähigkeiten arbeiten. Welchen Stellenwert hat das Format der IPK für Sie als Parlamentarier und plant die zyprische Ratspräsidentschaft einen Ersatztermin für die ausgefallene Sitzung? Ich denke, das hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Sicherheitslage. Gesprächsstoff für eine Sitzung an einem Ersatztermin gibt es sicherlich. Die IPK ist vor allem auf Basis des Mindsets bedeutsam, also dafür, wie wir unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik denken und konzipieren wollen. Der Austausch mit Sicherheitspolitikern anderer Länder ist dazu sehr wichtig, gerade wenn es um die notwendige Prioritätensetzung und die geostrategische Ausrichtung in Europa geht. (ll/06.03.2026)

Verschlankung des Staates durch Senkung der Beamtenzahl erörtert

05.03.2026
Die AfD-Fraktion will die Beamtenzahl und die damit verbundenen Pensionslasten senken. Ihren Antrag mit dem Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ (21/4463) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bundesverwaltung nach dem Grundsatz „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ neu ordnet und festschreibt, dass Neueinstellungen beim Bund grundsätzlich als Tarifbeschäftigte erfolgen und die Begründung eines Beamtenverhältnisses für „Neue Beamte“ – also Personen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erstmals in ein Beamtenverhältnis des Bundes berufen werden – auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses soll der Vorlage zufolge ein enger gesetzlicher Katalog von Ausnahmevoraussetzungen definiert werden. Dieser soll sich nach dem Willen der Fraktion an Paragraf 3 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes orientieren, insbesondere auf „hoheitsrechtliche Kernaufgaben mit Eingriffs- oder normsetzender Funktion“ Bezug nehmen und nur in besonders begründeten atypischen Einzelfällen eine Verbeamtung außerhalb dieses Katalogs zulassen. Einführung einer "Tarif-vor-Verbeamtung"-Prüfung Auch plädiert die Fraktion für die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer auf Dauer angelegten Stelle der Bundesverwaltung. Zugleich soll der geforderte Gesetzentwurf laut Antrag die grundgesetzlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums achten und klarstellen, dass die Neuregelungen ausschließlich für „Neue Beamte“ im Sinne nach Inkrafttreten der Reform neu begründeter Beamtenverhältnisse gelten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen zweckgebundenen Staatsfonds, den Pensionsfonds für „Neue Beamte“, einrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Übertragbarkeit des Grundsatzes „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auf Länder und Kommunen zu prüfen und zu fördern. (sto/hau/05.03.2026)

Neuausrichtung der Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen gefordert

05.03.2026
„Beendigung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und Neuausrichtung der nationalen wissenschaftlichen Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4464), den das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Deutschlands Mitarbeit im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), dem sogenannten Weltklimarat, beenden. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, keine Regierungsdelegationen zu Plenar- und Arbeitsgruppensitzungen des IPCC zu senden. Jegliche „formale Beteiligung an IPCC-Abstimmungs- und Billigungsprozessen, einschließlich der Erarbeitung und Annahme der 'Summary for Policymakers'“ soll demnach beendet werden. Deutschland solle zudem sämtliche Beiträge, Zuwendungen, Unterstützungsleistungen und sonstige Zahlungen einstellen und sich auch in der EU auf ein Ende der Finanzierung des Weltklimarats, vor allem für die Einstellung der regelmäßigen Zahlungen an den IPCC Trust Fund, hinwirken. "Wissenschaftliche Politikberatung einrichten" Die Abgeordneten fordern stattdessen, eine „nationale, transparent arbeitende wissenschaftliche Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen einzurichten, die strikt zwischen empirischem Befund, modellbasierten Projektionen, Wertungen und politischen Handlungsoptionen unterscheidet“. Als Begründung führen sie an, der Weltklimarat habe in Deutschland „erheblichen Einfluss auf politische Debatten, Gesetze und Entscheidungen der Verwaltung“. Dabei würden unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, Gegenpositionen und Minderheitsmeinungen nicht ausreichend „sichtbar“, so die Kritik. Komplexe Sachverhalte drohten dadurch verkürzt oder nur aus einer Richtung betrachtet zu werden, sodass sich „diese eine Sichtweise als vermeintlich endgültiger 'Stand der Wissenschaft' festsetzt“. (sas/hau/05.03.2026)

Antrag zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz beraten

05.03.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen". Einen entsprechend betitelten Antrag (21/4458) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Antrag der Grünen In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen. Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden. Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)

Kampf gegen Organisierte Kriminalität thematisiert

05.03.2026
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen“ (21/4459) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und ihre länderübergreifende Vernetzung zu verbessern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine „bund-länder-übergreifende Intensivierung der Finanz- und Strukturermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ fördern sowie die „bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung und der finanziellen Ermittlungen“ konsequent anwenden und ihre Effektivität evaluieren. Ebenfalls fördern soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge branchenspezifische Präventions- und Compliance-Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige, Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage dafür, die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung zu stärken. Des Weiteren wird die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, „den Vollzug und die Wirksamkeit der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus- und Finanzkriminalitätsbekämpfung zu evaluieren und zu verbessern“. (sto/hau/05.03.2026)

Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur debattiert

05.03.2026
Den Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur (20/11650) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, abschließend beraten. Nach halbstündiger Aussprache nahm das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/4022) eine Entschließung zu dem Bericht an. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Baukulturbericht 2024/25 Die Bundesregierung bezeichnet den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. Entschließung verabschiedet Mit der Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen. Sie soll darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt. Darüber hinaus soll die Bundesstiftung Baukultur zukünftig Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie in der „Leistungsphase 0“ (Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann. Unterstützen soll die Regierung, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen sowie Fachmessen für die Vermittlung und Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale Kooperationen und Netzwerke voranbringt. (hle/hau/05.03.2026)