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Rede von Tova Friedman anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

Mi, 28.01.2026 - 09:53
[Es gilt das gesprochene Wort] Guten Tag, sehr verehrte Damen und Herren! Ich fühle mich sehr geehrt, zu diesem feierlichen und wichtigen Anlass zu Ihnen sprechen zu dürfen. Ich stehe hier vor Ihnen, um mit Ihnen eine Wahrheit zu teilen, die schmerzlich, aber wesentlich ist. Ich habe keine Geschwister, ich habe keine Onkel und Tanten, und ich habe meine Großeltern oder meine Urgroßeltern nie kennengelernt, und zwar aufgrund dessen, was Millionen von Juden während des Zweiten Weltkriegs im Namen einer entmenschlichenden Ideologie – des Antisemitismus – angetan wurde, einer Ideologie, die das moralische Urteil korrumpiert, Institutionen ausgehöhlt und letzten Endes ganz gewöhnliche Menschen zu Mittätern an beispiellosen Verbrechen gemacht hat. Ich spreche heute nicht nur für mich selbst, sondern im Gedenken an sechs Millionen jüdische Männer, Frauen und Kinder, die ermordet wurden, weil sie jüdisch waren – darunter eineinhalb Millionen Kinder. Viele wurden in Todeslager deportiert, in denen man ihnen schon wenige Stunden nach ihrer Ankunft ihre Habseligkeiten, ihre Identität, ihre Würde und ihr Leben nahm. Andere wurden in Dörfern, auf Feldern, in Wäldern und in Tälern in ganz Europa einfach erschossen – ganze Familien wurden dort ausgelöscht, wo sie standen. Ich gehöre zu der schwindenden Zahl an Überlebenden, die noch Zeugnis ablegen können. Wir tun dies nicht, um alte Wunden aufzureißen, sondern um dem Erinnerungsverlust entgegenzuwirken. Die Geschichte hat uns gezeigt, dass Vergessen niemals neutral ist – es ist gefährlich. Wer hätte gedacht, dass ein Kind, das man nur unter der Häftlingsnummer A-27633 kannte und das den Tod in der Gaskammer finden sollte, einundachtzig Jahre später vor hochrangigen Politikern stehen würde, die sich zu Erinnerung und Verantwortung bekennen? Ich bin hier, weil Zeugen überlebt haben. Und weil Zeugen überlebt haben, hat die Wahrheit nach wie vor eine Stimme. Ich bin das Kind, vor dem Hitler Angst hatte. Seine Devise lautete: KEINE ZEUGEN! Ich spreche für die sechs Millionen Seelen, deren Stimmen zum Schweigen gebracht wurden. Ich bin Ihre Zeugin. Ich möchte Sie auf eine Reise in die Hölle mitnehmen. Meine früheste Erinnerung ist, wie ich mich in einer kleinen, völlig überfüllten Wohnung im Ghetto von Tomaszów Mazowiecki unter einem Tisch versteckte. Ich erkannte die Stimmen meiner Eltern, meiner Großmutter und meines Onkels, aber ich wusste, dass ich mein Versteck erst verlassen durfte, wenn man mir das sagte. Es war gefährlich. Die SS hatte es auf alte Menschen und Kinder abgesehen – die Wehrlosesten. Meine Großmutter wurde vor unserem Haus erschossen, während ich versteckt war. Ich hörte die Schüsse, die Hunde, ihre Schreie, danach Stille. Als das Ghetto liquidiert wurde, wurden die meisten Bewohner ermordet oder nach Treblinka deportiert. Meine Familie wurde gezwungen zurückzubleiben, um alle Spuren dessen zu beseitigen, was passiert war. Mein Vater beschrieb später in seinen Erzählungen die Szene vor der Deportation: „Mütter klammerten sich an ihre kleinen Kinder, ihre verzweifelten und mitleidigen Blicke auf die Augen ihrer Kleinen gerichtet, voller Kummer und Trauer; sie fühlten, dass ihr Ende nah war, und ohnmächtig richteten sie ihre Hände gen Himmel und fragten: Herr im Himmel, warum hast Du uns ein solch furchtbares Todesurteil auferlegt?“ Als sich die Türen des Viehwaggons gerade schlossen, rief ein Rabbiner, den mein Vater kannte, ihm zu: „Vergiss uns nicht!“, und er wiederholte es auf Jiddisch: „farges unz nisht.“ Am 5. September, zwei Tage vor meinem fünften Geburtstag, kamen wir in Starachowice an. Es war ein Zwangsarbeitslager, umgeben von Stacheldraht. Überall waren Wachtürme. Keine Möglichkeit, sich zu verstecken. Meine Eltern mussten von morgens bis abends in einer Munitionsfabrik arbeiten. Ich erinnere mich an den Klang der Stimme meiner Mutter: „Pass auf dich auf, bis ich zurück bin.“ Sie begann, mir die ersten Überlebenstechniken beizubringen: „Denk dran: Nicht rennen, wenn du die Hunde siehst. Schau niemandem direkt in die Augen, weder den Hunden noch den Soldaten. Richte den Blick nach unten, lass sie einfach vorbeigehen. Versuch, unsichtbar zu sein...“ Dies waren einige der Überlebenstechniken, die mich am Leben hielten. Ich war den ganzen Tag mit den anderen Kindern auf der Straße und versuchte, die Hunde und Wachleute zu meiden. Wir schätzten uns glücklich, fürs Erste den gefürchteten Selektionen entkommen zu sein. „Mama, wo sind all die Menschen?“, fragte ich eines Tages. Das Lager schien sich geleert zu haben. „Selektionen“, antwortete meine Mutter. Mehr musste sie nicht sagen. Mit fünf Jahren wusste ich Bescheid. Menschen wurden selektiert, um sie zu töten. Ich wurde vorsichtiger und blieb häufig allein in unserem Raum. Dann hörte ich etwas sehr Beängstigendes. „Kinderselektion.“ Ein Schauer lief allen Eltern über den Rücken. Wo können wir sie verstecken? Meine Eltern versteckten mich in einer Zwischendecke, die extra für diesen Fall eingezogen worden war. Die Jäger mit ihren Waffen entdeckten fast alle zitternden Kinder, die man versteckt hatte. Unter den Schreien ihrer Eltern wurden sie auf Lastwagen gepfercht und zum Ort ihrer Ermordung gefahren. Mein Leben spielte sich jetzt in unserem kleinen, dunklen Raum mit zugehängten Fenstern ab, in Erwartung des nächsten Befehls. „Bin ich das einzige jüdische Kind, das noch übrig ist auf der Welt?“, fragte ich mich in meiner Unschuld. Meine Erinnerungen an diese Zeit sind sehr vage. Ich schlief sehr viel, weinte still in mich hinein und wartete darauf, dass meine Eltern abends aus der Fabrik zurückkamen und mir etwas zu Essen mitbrachten. Dann, an einem schönen Sommertag, durfte ich den dunklen Raum verlassen, um die Sonne zu genießen. Aber meine Mutter packte. „Wohin gehen wir?“, fragte ich. „Nach Auschwitz“, lautete ihre Antwort. Im Alter von fünf Jahren war mir der Name ein Begriff. Wie uns allen. Ich wusste, dass niemand von dort zurückkehrte, aber meine Sinne konzentrierten sich auf das Licht und den Sonnenschein, die ich nach Wochen der Dunkelheit spüren durfte. Daher reagierte ich kaum darauf. Eine halbe Stunde später standen wir an den offenen Waggontüren. Es war das zweite Mal, dass ich meinen Vater weinen sah. Das erste Mal war, als er meiner Mutter erzählte, dass er seinen Eltern gerade auf einen Lastwagen geholfen und sie zum Abschied geküsst hatte. Sie alle wussten, dass sie sich nie wiedersehen würden. Und jetzt stand er da, weinte und sagte mir, ich solle ein braves Mädchen sein. Es war das erste Mal, dass unsere kleine Familie getrennt wurde. Meine Mutter und ich wurden in einen Waggon für Frauen getrieben, und mein Vater ging mit den Männern mit. Es folgten 36 Stunden voller Dunkelheit, Durst und Hunger und ohne die Möglichkeit, seine Notdurft zu verrichten. Ich versuchte, mit meiner Mutter zu sprechen, damit sie mich trösten konnte, aber durch die schrecklich lauten Schreie, das Stöhnen und die Gebete der verängstigten Frauen war es unmöglich miteinander zu sprechen. Nach der Ankunft flogen die Türen auf, und das plötzliche Sonnenlicht schmerzte in meinen Augen, aber es war der Gestank, der mich überwältigte. „Was ist das für ein Gestank?“ Meine Mutter zeigte auf den dunklen, dicken, giftigen Rauch, den ich während meiner gesamten Zeit in Auschwitz einatmen musste. Ich verstand. Mit geschorenem Kopf in dünner Kleidung, hungrig und müde wurden wir in unser neues „Heim“ geführt, die mittlere Ebene einer Koje in einer großen, dunklen und deprimierenden Baracke. Und wieder brachte mir meine Mutter Überlebenstechniken bei: „Pass gut auf deine Schüssel, deine Tasse und deinen Löffel auf. Sonst bekommst du nichts zu essen.“ Man kann gar nicht beschreiben, wie sehr wir unter Hunger litten. Ich hungerte mit anderthalb Rationen, da meine Mutter mir die Hälfte ihrer Ration abgab. „Weine nicht, egal, was passiert. Dann giltst du als schwach. Die Schwachen überleben nicht.“ Ich weinte nicht, als man mich schlug, weil ich bei einem Appell, als die Namen aufgerufen wurden, nicht stillstand. Ich weinte nicht, als ich sehr krank wurde und alles wehtat, und ich weinte nicht, als man mich meiner Mutter wegnahm, mich tätowierte und mit anderen Kindern in einer Baracke einsperrte, in der wir auf unseren Tod warteten. Und ich weinte nicht, als ich nackt hungerte und fror. Ich wartete mit den anderen Kindern darauf, dass sich die Tür zur Gaskammer öffnete. So unwahrscheinlich es auch war: Meine Mutter und ich überlebten. Als wir Auschwitz Hand in Hand verließen, flüsterte sie mir nur zu: „Erinnere dich.“ Seitdem erinnere ich mich jeden Tag. Nach der Befreiung existierte die Zukunft, die sie mir versprochen hatte, nicht mehr. Einhundertfünfzig Angehörige ihrer Familie waren ermordet worden. Nur sie hatte überlebt. Mein Vater kehrte aus Dachau zurück als ein körperlich und seelisch gebrochener Mann. Er konnte kaum darüber sprechen. Meine Mutter starb im Alter von 45 Jahren. Sie hatte körperlich überlebt, aber ihr Herz war stets in Auschwitz geblieben. Sie sagte einmal zu mir: „Diese Welt ist nicht für Menschen gedacht.“ Ich erfuhr von ihrem Tod, als ich mit dem College eine Reise nach Israel unternahm – ein Lebenstraum. Für uns ist Israel nicht einfach nur ein Ort auf der Landkarte. Es ist das Herz einer dreitausend Jahre alten Geschichte – einer Geschichte von Glauben, Sehnsucht, Verlust und Rückkehr. Selbst in unseren dunkelsten Stunden symbolisierte Israel Hoffnung, Beständigkeit und den Glauben, dass Verzweiflung nicht das letzte Wort haben würde. Nach dem Holocaust wurde es eine moralische und existenzielle Notwendigkeit – die Sicherheit, dass jüdisches Leben nie wieder allein von der Gnade anderer abhängig sein würde. Jetzt, 81 Jahre später, hat sich ein Großteil der Welt gegen uns gewandt. Ich verließ Auschwitz mit dem Gedanken, dass ich mich nie wieder fürchten müsste, weil ich Jüdin bin, aber nun haben sich die Zeiten geändert... Mein Enkel muss seinen Davidstern auf dem Campus verbergen. Meine Enkelin wurde gezwungen, aus dem Studentenwohnhein auszuziehen, um Bedrohungen zu entgehen. Rufe wie „Hitler hatte Recht!“ oder „Vergast die Juden!“ sind auf den Straßen von New York, Paris und Amsterdam zu hören. Auf der ganzen Welt fühlen sich Juden wieder ungeschützt, angegriffen und gehasst. Ist das die Welt, die die jungen Menschen geerbt haben? Eine Welt voller Hass und Angst, in der Juden schon wieder als Sündenböcke für das herhalten müssen, woran die Gesellschaft krankt? Genauso begann es in den 1930er Jahren in Deutschland. Der Antisemitismus ist nicht verschwunden; er hat sich angepasst. Er verbirgt sich jetzt häufig hinter einer neuen antizionistischen Sprache, verbreitet sich erschreckend schnell über soziale Medien und findet in Kreisen Zustimmung, die eigentlich für kritisches Denken und moralische Klarheit stehen sollten, wie Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen. Diese Warnungen müssen wir beherzigen. Die Geschichte lehrt uns, dass Hass niemals auf ein einziges Volk beschränkt bleibt. Wenn Antisemitismus geduldet wird, werden die demokratischen Werte an sich geschwächt. Rabbi Lord Jonathan Sacks mahnt uns: „Um ein Land zu verteidigen, braucht man eine Armee, aber um eine Zivilisation zu verteidigen, braucht man Bildung.“ Bildung, Führungsstärke und Zivilcourage sind daher keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ich nehme mit großer Dankbarkeit Deutschlands fortwährendes Bekenntnis zur Bekämpfung des Antisemitismus durch Bildung, Gedenken und Politik zur Kenntnis. Deutschland versteht vielleicht mehr als jedes andere Land, was passiert, wenn Hass zur Normalität und Verantwortung aufgeschoben wird. Ihre „Nationale Strategie gegen Antisemitismus“ und Ihre Entschließung „Nie wieder ist jetzt“ schützen und stärken jüdisches Leben. Ihre Programme, bei denen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler nach Israel reisen oder Konzentrationslager besuchen, sorgen für Anerkennung und ein besseres Verständnis unseres Volks und unserer Geschichte. Deutschland hat aus eigener bitterer Erfahrung gelernt, was ungezügelter Hass gegenüber einem ganzen Volk dem moralischen und emotionalen Zusammenhalt einer Nation zufügen kann. Die jüngere Generation ist nicht verantwortlich für das abscheuliche und grauenhafte Verhalten Ihrer Vorfahren in Treblinka, Auschwitz-Birkenau, Majdanek, Bergen-Belsen, Dachau und anderen Konzentrationslagern der Nazis. Aber Sie – insbesondere diejenigen, die politische Verantwortung tragen – sind verantwortlich für die Welt, die sie jetzt gestalten, für Ihre eigene Zukunft und die Ihrer Kinder. Und das bedeutet, diese Seuche, diese Epidemie des Hasses, diesen Antisemitismus sehr ernst zu nehmen. Neutralität im Angesicht des Hasses ist keine Neutralität – sie bedeutet Zustimmung. In unseren Synagogen beten wir jeden Sabbat für unsere Entscheidungsträger – dass sie uns mit Weisheit, Mut und Mitgefühl regieren, dass sich Gerechtigkeit, Sicherheit und Würde durchsetzen und dass Menschen aller Glaubensrichtungen und Hintergründe ohne Furcht vor Ausgrenzung zusammenleben mögen. Möge die Erinnerung zur Verantwortung führen. Möge die Verantwortung zum Handeln führen. Und möge das Handeln dafür sorgen, dass „Nie wieder“ nicht nur eine Parole ist, sondern eine bleibende Verpflichtung. Ich nutze meine Zeit, indem ich versuche, andere über die Geschehnisse aufzuklären, insbesondere die jüngere Generation Dazu spreche ich an Schulen und nutze soziale Medien wie TikTok. Ich werde damit bis zu meinem Tod weitermachen. Ich danke Ihnen.

14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

Mi, 28.01.2026 - 09:00
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem nahmen der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Philipp Amthor (CDU), und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, Stellung zur Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung des Bundes mit dem Titel "Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland" (21/2150). Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (28.01.2026)

Finanzbranche begrüßt das Fondsrisiko­begrenzungsgesetz

Mo, 26.01.2026 - 16:30
Die Finanzbranche hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) begrüßt, zugleich aber in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 26. Januar 2026, einige Änderungen vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen. Keine nationalen Zusatzanforderungen In der Anhörung unterstützte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) das Ziel, die EU-Regelung eins zu eins umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Begrüßt wurde auch die neue Möglichkeit zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Damit könnten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen alternative Finanzierungsquellen geboten werden. Allerdings kritisierte der Verband zu kurze Umsetzungsfristen für offene Immobilienfonds und zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Angesichts der strengen Beschränkungen des Anlegerkreises habe man Bedenken, ob sich das Modell wirtschaftlich tragfähig realisieren lassen werde, so der BVI. Verbesserung der Finanzmarktstabilität Wie der BVI begrüßte auch die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände, den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, unterbreitete aber ebenfalls einige Änderungsvorschläge. Seitens der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (BaFin) wurde festgestellt, dass das Gesetz einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität leisten könne. Der Fondsmarkt werde resilienter werden. Offene Investmentaktiengesellschaften Zufrieden zeigte sich auch Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werde der Baukasten der deutschen Fondsvehikel erweitert und praxistauglicher ausgestaltet. Die zulässigen Rechtsformen für offene Immobilien- beziehungsweise Infrastrukturfonds würden erweitert. Zukünftig seien neben Sondervermögen und offenen Investment-Kommanditgesellschaften auch offene Investmentaktiengesellschaften möglich. Zudem könnten nunmehr auch Publikumssondervermögen als geschlossene Fonds aufgelegt werden. Mit den Regelungen könne es gelingen, in Deutschland wieder mehr Fonds aufzulegen, was bisher sehr stark in anderen Ländern wie Luxemburg geschehe. Positiv für die Wirtschaft Prof. Dr. Lena Tonzer (Universität Leipzig) sagte zu den neuen Kreditvergabemöglichkeiten für Fonds, das könne durchaus positiv für die Wirtschaft sein. Es könnten sich aber wegen der geringeren Regulierung systemische Risiken in diesen Bereich verschieben. Es würden mehr Daten gebraucht. Dafür müssten mehr Berichtspflichten eingeführt werden. Von der Deutschen Börse wurde der Gesetzentwurf insgesamt als sehr gelungen bewertet. Er sei geeignet, die Attraktivität des Finanzmarktes zu stärken. Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft äußerte sich positiv. Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen Christian Stiefmüller (Finance Watch) stellte in seiner Stellungnahme fest, dass ein übermäßiger oder intransparenter Einsatz von Hebelfinanzierungen eine Quelle systemischer Risiken sein könne und erheblich zur Fragilität des Finanzsystems beitragen könne. Hohe Verluste von Marktteilnehmern seien möglich. Dass jetzt Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen eingeführt werden sollten, sei zu begrüßen. (hle/27.01.2026)

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit

Mo, 26.01.2026 - 14:00
Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 26. Januar 2026, geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfüllt seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich infrage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Bildungs- und Teilhabechancen Aus Sicht von Dr. Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit – müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Ergänzendes Angebot Prof. Dr. Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen. Unterstützung der Kommunen Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offene Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der Sechs- bis Elfjährigen zu erwarten, was zu Lasten der Zwölf- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er. Freiwillig, partizipativ, sozialraumorientiert Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie. Rahmen für die Umsetzung Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen. Rolle der Sportvereine Prof. Dr. Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit außer von den Kommunen vor allem von Jugendverbänden und Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“. Verschiebung des Rechtsanspruches Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah. „Ungünstige Startsituation“ Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs-, sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger. Vorsitz im DSEE-Stiftungsrat Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze. (hau/26.01.2026)

Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Mo, 26.01.2026 - 14:00
Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken" (21/3306) auf der Tagesordnung. "Hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko" Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten. Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte. "Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben" Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge. Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden. Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei/Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde. Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwurf Misstrauensvoten gegenüber der Bundespolizei wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht nicht mehr auftauchen. Er vermisste, dass keine Befugnisse zur Gesichtserkennung im Gegensatz zur Kennzeichenerfassung aufgenommen worden seien. Nötig sei zudem eine Klarstellung, ob technische Mittel zur Drohnenbekämpfung auch Waffen umfassen. Insgesamt sprach er von einem guten Anfang des Gesetzesvorhabens. In den Feinheiten gebe es Bereiche, in denen nachgebessert werden müsse. Noch "Luft nach oben" beim Gesetzentwurf Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte beim Gesetzentwurf „noch Luft nach oben“ aus. Sie kritisierte unter anderem, dass Mechanismen für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei fehlten – Vermeidung anlasssloser Kontrollen, explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen, Einsatz von Bodycams auch zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung seien sie noch vorgesehen gewesen. Mehr Transparenz und eine bessere nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns dienten einerseits dem Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, stärkten aber auch generell das Vertrauen in die Polizei und förderten die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl betonte, nach über drei Jahrzehnten weitestgehender Statik gelinge es endlich einer Bundesregierung, das Bundespolizeigesetz mit dem Regelungsgehalt für eine effektive Gefahrenabwehr aufzufüllen. Besonders begrüßte er die vorgesehenen Regelungen zur Drohnenbekämpfung. Die Befugnis zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen zum Schutz der in der bundespolizeilichen Zuständigkeit liegenden kritischen Infrastruktur wie Verladebahnhöfe, Bahnverkehrsknoten und Flughäfen seien ein Ausdruck innovativer Sicherheitsgesetzgebung. Die Gesetzesneufassung zur Gewährleistung der wichtigen Durchsetzung von Waffenverbotszonen bedürfe allerdings noch punktueller Feinjustierungen. Wagner kritisierte, dass eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss fehle. (fla/26.01.2026)

Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umstritten

Mo, 26.01.2026 - 13:00
Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) verband Dr. Felix Gündling, Geschäftsführer der triptix GmbH, mit der Neuregelung die Hoffnung, dass künftig nicht nur US-amerikanische Unternehmen wie Google in der Lage sein werden, qualitätsgesicherte Rooting-Dienste für Verkehrsverbindungen anzubieten. Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, bezeichnete den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form hingegen als „existenzbedrohend für die Carsharing-Branche“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzesentwurf schafft laut Bundesregierung einen neuen nationalen Rechtsrahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Damit würden die EU-rechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und der dazugehörigen delegierten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt und die digitale Transformation des Verkehrssektors gefördert, heißt es in dem Entwurf. Die Umsetzung sei ein essenzieller Baustein, um statische und dynamische Verkehrsdaten offen und uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, sagte Triptix-Geschäftsführer Gündling. Aktuell hätten nur amerikanische Großkonzerne wie Google und Apple die finanziellen Ressourcen, um Daten im großen Stil einzukaufen und qualitätsgesichert auf ihren Plattformen anzubieten. Wenn Deutschland digital souverän werden und europäische Plattformen begünstigen wolle, seien offene Daten ein essenzieller Grundbaustein, damit auch kleinere Unternehmen hierzulande, wie etwa die triptix GmbH, ähnliche Plattformen entwickeln und anbieten können, sagte Gündling. "Unverhältnismäßig weitreichende Darstellungspflicht" Aus Sicht des IT-Branchenverbandes Bitkom sind die Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch ist nach Einschätzung von Bitkom-Vertreter Felix Lennart Hake die Pflicht zur unentgeltlichen und unbeschränkten Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt „unverhältnismäßig weitreichend“. Sie gehe über die europäischen Vorgaben hinaus und berge Risiken für wettbewerbsrelevanten Daten, sagte er. Auch sei die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur Übermittlung der geforderten Daten mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung zum Bürokratierückbau „nicht nachvollziehbar“. Stefan Kaufmann von Wikimedia Deutschland begrüßte die Orientierung an den Open-Data-Leitlinien der EU hinsichtlich eines unentgeltlichen und unmittelbaren Zugangs und der Wiederverwendung der Informationen zu jedem Zweck sowie zu diskriminierungsfreien Standardlizenzen ausdrücklich. Um eine niederschwellige Wiederverwendbarkeit über die gesamte Europäische Union hinweg zu ermöglichen, sollten jedoch auch der direkte Zugang ohne Registrierungspflichten und die Verwendung international anerkannter Lizenzen – wie der Creative-Commons-Lizenzen – im Gesetz festgeschrieben werden, forderte Kaufmann. Das schaffe die Voraussetzung, dass auch künftig eine Vielfalt innovativer Auskunftssysteme, „auch aus der digitalen Zivilgesellschaft“, entstehen könne. Auch dann, wenn diese nicht kommerziell vermarktbar seien. Registrierungspflicht für Datennutzer gefordert Aktuell gehörten deutsche Carsharing-Anbieter weltweit zu den wenigen, „die Carsharing profitabel betreiben können“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Gunnar Nehrke. Der Schlüssel zum Erfolg liege vor allem im richtigen Verhältnis von Auslastung und Verfügbarkeit – ein Know-how, das über Jahre erarbeitet worden sei. Die Standort- und Verfügbarkeitsdaten von Carsharing-Fahrzeugen, die beim Nationalen Zugangspunkt nun öffentlich zugänglich und für jeden Zweck nutzbar gemacht werden sollen, stellten jedoch den Kern des Geschäftsmodells der Carsharing-Anbieter dar. Folglich könnten Wettbewerber aus dem In- und Ausland die bisher geschützten Daten sammeln und die Geschäftsmodelle deutscher Carsharing-Anbieter kopieren, sagte Nehrke. Er forderte eine Registrierungspflicht für Datennutzer. Zudem müssten Dateninhaber die Nutzung dynamischer Verfügbarkeitsdaten auf legitime Zwecke wie Reiseauskünfte, die Forschung und die behördliche Aufgabenerfüllung einschränken können. Zudem brauche es pragmatische Regelungen für Eigenerklärungen. "Marktbreite statt Verdrängung" Rüdiger Pape von der BMW Group wies darauf hin, dass Rohdaten, die beispielsweise Fahrzeughersteller liefern, wie etwa Fahrzustände, Warnereignisse oder Umgebungszustände, im ersten Schritt als Service nicht nutzbar seien und nachbearbeitet werden müssten. Das erfordere bestimmte Ressourcen und müsse daher mit einer Wertschöpfung hinterlegt werden, sagte der Unternehmensvertreter. Pape sprach sich dafür aus, die Rollen sauber zu trennen. Auf der einen Seite könne die Mobilithek für öffentliche und obligatorische Daten stehen, die unentgeltlich und offen sei. Auf der anderen Seite stünden Datenräume für kommerzielle Datensätze mit differenzierten Lizenzen. Dadurch entstehe Marktbreite statt Verdrängung, befand er. "Datenbereitstellungspflichten nicht erweitern" Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte das Ziel, qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten zu schaffen, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger zu steuern. Die Verkehrsunternehmen seien auch unmittelbar von dem Gesetz betroffen, da der Entwurf vielfältige Anforderungen an sie – insbesondere in der Rolle als Inhaber von Mobilitätsdaten – stelle. „Für uns ist entscheidend, dass mit dem Entwurf keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten einhergehen“, sagte Schmitz. Der Regierungsentwurf gehe jedoch an einigen Stellen über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen IVS-Richtlinie hinaus und umfasse inhaltliche Aspekte des gescheiterten Entwurfs eines Mobilitätsdatengesetzes der vorherigen Bundesregierung, bemängelte er. Der VDV-Vertreter forderte unter anderem den Verzicht auf die Pflicht zur Bereitstellung von Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen und Stellflächen für Hilfsmittel. Zudem brauche es faire Lizenzbedingungen für die Dateninhaber. Datenbereitstellungspflicht für Mobilitätsdienstleister gefordert Paul Schneider vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sieht in dem Entwurf erhebliche Potenziale. Das gelte mit Blick auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mobilitätsdienstleistungssektors, die Verbesserung urbaner wie ländlicher Mobilität und für kostengünstige Fortschritte in Richtung Klimaneutralität. Dazu müssten Mobilitätsdaten umfassend für Reiseinformations- und Buchungsdienste verfügbar gemacht werden, so Schneider. Er fordert eine Datenbereitstellungspflicht für alle Mobilitätsdienstleister, um Reiseinformationsdiensten die vollständige Darstellung aller verkehrsmittelübergreifenden Routenoptionen zu ermöglichen. Mobilitätsdienstleister müssten zudem den Ticketkauf durch Drittanbieter ermöglichen, „damit Buchungsplattformen durchgehende Tickets für die gesamte Reisekette anbieten können“, sagte Schneider. (hau/26.01.2026)

Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

Mo, 26.01.2026 - 11:30
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 26. Januar 2026, begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt, bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern soll entfallen. Handlungsmöglichkeiten gegen Drohnen Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse. Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“. Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken. Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr – „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“. Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten. Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, des Interessenverbandes der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potenziell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel. (hau/26.01.2026)

Junge Erwachsene treten ins Gespräch mit der Shoah-Überlebenden Tova Friedman

Mo, 26.01.2026 - 11:09
Die Holocaustüberlebende Tova Friedman und Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) treffen am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages zu einer Podiumsdiskussion. Friedman wurde in diesem Jahr eingeladen, die Gedenkrede aus Anlass des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus vor dem Bundestag zu halten. 70 junge Erwachsene aus mehreren Ländern Seit 1997 lädt der Deutsche Bundestag rund um den Holocaust-Gedenktag junge Erwachsene aus Deutschland und anderen Ländern zu einer Begegnung und Auseinandersetzung mit Fragen in Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Verbrechen ein. An der Jugendbegegnung 2026 nehmen 70 Jugendliche im Alter von 17 bis 25 Jahren teil. Sie kommen in diesem Jahr überwiegend aus Deutschland, aber auch aus Polen, Ungarn, Frankreich, den Niederlanden, Tschechien, Österreich und der Türkei. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind bereits in Projekten und Initiativen aktiv, die sich für eine lebendige Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen. Die Veranstaltung wird ab 14.30 Uhr live auf www.bundestag.de übertragen.

1. Februar 1951: Bundestag beschließt Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

Do, 22.01.2026 - 13:06
Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Als das Bundesverfassungsgericht am 7. September 1951 seine Arbeit aufnimmt, ist das Grundgesetz, über dessen Einhaltung es wachen soll, bereits mehr als zwei Jahre in Kraft. Artikel 93 des Grundgesetzes (GG) in der damaligen Fassung weist dem neuen Gericht seine Aufgaben zu. Da das Gericht zu seinem Tätigwerden eines Bundesgesetzes bedurfte (Artikel 94 Absatz 2 GG), wurde es erst 1951 nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG) am 17. April 1951 funktionsfähig. Das am 1. Februar 1951 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt unter anderem Zuständigkeiten, Besetzung, Verfahrensarten sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen der Rechtsbehelfe. Hier ist auch geregelt, dass das Gericht nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klären, sondern auch über Verfassungsbeschwerden entscheiden soll, die jede und jeder erheben kann. Ringen um das Gesetz Über Aufbau, Verfahren und Richterwahl wurde im Bundestag bis 1951 intensiv gerungen. In der zweiten Beratung am 25. Januar 1951 unterstreicht der Vorsitzende des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, Dr. Wilhelm Laforet (1877 bis 1959, CSU), die Bedeutung des Vorhabens: „Der Entwurf des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gibt Ihnen den Entwurf des wichtigsten verfassungsrechtlichen Gesetzes, das im Vollzug des Grundgesetzes erlassen ist.“ Laforet betont den Anspruch breiter parlamentarischer Zustimmung: „… dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so tief in unser ganzes Verfassungsleben eingreift, dass die Erlassung des Gesetzes von der Zusammenarbeit und dem Einverständnis des allergrößten Teils der Mitglieder des Bundestags getragen sein muss.“ Zur Intensität der Beratungen führt er aus: „Der Rechtsausschuss hat diesem Gegenstand 32 Sitzungen zuwenden müssen … Dazu treten die vielen Sitzungen des interfraktionellen Einigungsausschusses …“ Zur Stellung des neuen Gerichts stellt der Staatsrechtler klar: „Das Bundesverfassungsgericht ist kein oberes Bundesgericht, sondern nach § 1 ein Verfassungsorgan in der Reihe der durch das Grundgesetz geschaffenen Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung. Aber es ist ein Gerichtshof des Bundes, der gegenüber den übrigen Verfassungsorganen selbständig und unabhängig ist.“ Abstimmung im Bundestag Am Donnerstag, 1. Februar 1951, verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (1/328, 1/788, 1/788zu, 1/1724). Gegenstimmen kommen lediglich aus der kommunistischen Fraktion. Walter Fisch (1910 bis 1966, KPD) warnt: Das Gericht werde durch das Gesetz ermächtigt, „selbst, autoritär zu bestimmen … was Recht ist, welches Gesetz Geltung haben soll und welches nicht“. Dem widerspricht der stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Adolf Arndt (1904 bis 1974, SPD). Er betont die Notwendigkeit der Unabhängigkeit: Das Gericht könne seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es ein „allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof“ sei. Zugleich hebt Arndt die Kompetenzbindung hervor: Das Gericht dürfe keine Aufgabe an sich ziehen, „die ihm nicht zukommt“. Arndt macht außerdem deutlich, „dass erst durch dieses Verfassungsgericht das Gleichgewicht in der Ausübung der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wird" und es der Gefahr begegne, „der das Grundgesetz durch Versuche zu seiner Aushöhlung schon ausgesetzt war und noch ist“. Inkrafttreten und Arbeitsaufnahme 1951 Am 17. April 1951 tritt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft. Am 7. September 1951 nehmen 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe auf. Noch vor der feierlichen Eröffnung ergeht am 9. September 1951 die erste Entscheidung. Am 28. September 1951 wird das Bundesverfassungsgericht durch Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss (1884 bis 1963) und Bundeskanzler Dr. h. c. Konrad Adenauer (1876 bis 1967) feierlich eröffnet. Der erste Präsident Dr. Hermann Höpker-Aschoff (1883 bis 1954) betont in seiner Antrittsrede: „Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig.“ Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, wie das Grundgesetz auszulegen ist und ob Bundes- und Landesrecht mit ihm vereinbar sind. Es entscheidet außerdem über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder sowie in Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, beispielsweise zwischen Bundestag und Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten. Über die Verfassungsbeschwerde kann jede Person geltend machen, in Grundrechten verletzt zu sein. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar; alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Das Bundesverfassungsgericht besteht heute aus 16 Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt jeweils mit Zweidrittelmehrheit der Bundestag auf Vorschlag des Wahlausschusses, die andere Hälfte der Bundesrat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre; danach dürfen die Richter nicht wiedergewählt werden. Neue Verankerung im Grundgesetz (2024) Am 19. Dezember 2024 hat der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung der Artikel 93 und 94 GG beschlossen (20/12977). Damit wurden wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts, die bisher im nur BVerfGG geregelt waren, ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen – darunter in Artikel 93 GG die Gliederung in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern, die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter von 68 Jahren, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts. Der Status als Verfassungsorgan ist in Artikel 93 Absatz 1 GG verankert worden: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.“ Zugleich wurde in Artikel 94 Absatz 4 GG die Bindungswirkung der Entscheidungen verfassungsrechtlich klargestellt. Neu ist außerdem ein Ersatzwahlmechanismus, falls die Nachwahl einer Richterin oder eines Richters innerhalb einer Frist nicht gelingt; die Einzelheiten regelt das ebenfalls geänderte BVerfGG (20/12978). (klz/23.01.2026)

Tova Friedman hält Rede zum Holocaust-Gedenktag

Di, 20.01.2026 - 09:20
In seiner traditionellen Gedenkstunde erinnert der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar, an die Opfer des Nationalsozialismus. Als Gedenkrednerin wird in diesem Jahr die polnisch-US-amerikanische Therapeutin und Sozialarbeiterin Tova Friedman zu den Abgeordneten sprechen. Die 1938 geborene Jüdin überlebte als Kind das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in Polen. Sie ist eine der wenigen noch lebenden Augenzeugen des nationalsozialistischen Rassenwahns und Vernichtungswerks.

Thomas Rachels Einsatz für Maria Kolesnikowa in Belarus hat sich gelohnt

Mo, 19.01.2026 - 08:45
„Unser politisches Engagement für die Achtung der Menschen- und Freiheitsrechte muss und wird weiter gehen“, sagt der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU/CSU).„Menschenrechtsarbeit, überall auf der Welt, ist und bleibt dringlich und notwendig – gerade in diesen Zeiten der neuen Weltunordnung.“ Rachel hatte sich im Rahmen einer parlamentarischen Patenschaft für Maria Kolesnikowa aus Belarus eingesetzt, die kürzlich aus einer über fünfjährigen Haft freikam. „,Free Maria' ist endlich wahr geworden“, sagte Rachel zur Freilassung im Dezember: „Der Mut von Maria Kolesnikowa hat mich tief beeindruckt. Viele Jahre der Haft, Druck und haftbedingte schwere Erkrankungen liegen nun zum Glück hinter ihr.“ „Ikone der Demokratiebewegung“ Seit 2020 hatte der Bundestagsabgeordnete die Freilassung der Frau gefordert, die während des damaligen Präsidentschaftswahlkampfs in Belarus „zu einer Ikone der Demokratiebewegung geworden ist und dann angesichts ihres Erfolges von der Regierung in Minsk vor die Wahl gestellt wurde, abgeschoben oder inhaftiert zu werden“. An der Grenze hatte sie ihren Pass zerrissen. Ohne das Dokument konnte sie nicht ausgewiesen werden. Menschenrechtsorganisationen und die internationale Presse berichteten über den spektakulären Schritt. Nachdem Kolesnikowa sich in Belarus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stark gemacht hatte und zu einer immer strahlenderen Leitfigur geworden war, wollte die Regierung sie mundtot machen, nahm sie im August 2020 gefangen und ließ sie zu elf Jahren Lagerhaft verurteilen. Manipulierte Wahlen, massive Menschenrechtsverletzungen Die Präsidentschaftswahlen in Belarus, sowohl 2020 als auch 2025, sind von internationalen Beobachtern als unfrei und manipuliert eingestuft worden. Das Auswärtige Amt schreibt: „Aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der politischen Teilhabe entbehrten die Wahlen jeglicher demokratischer Legitimierung.“ Die friedliche Demokratiebewegung wurde von der Regierung des Machthabers Alexander Lukaschenko, einer „brutalen Willkürdiktatur“, so Rachel, „mit brachialer Härte“ niedergeschlagen. Das Regime gehe „mit präzedenzloser Repression gegen die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vor“, heißt es beim Auswärtigen Amt weiter. „Tausende, die sich im Rahmen der Proteste engagiert haben, wurden seit 2020 systematisch verhaftet. Menschenwürdige Haftbedingungen und auch die medizinische Versorgung von diesen politischen Gefangenen sind nicht gewährleistet.“ Auch Kolesnikowa wurde inhaftiert, Anklage gegen sie erhoben. Die, so Rachel, „willkürlichen und absurden“ Vorwürfe lauteten: Kolesnikowa gefährde die nationale Sicherheit, habe eine extremistische Organisation gegründet und an einer illegalen Machtübernahme gearbeitet. Es folgte ein Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Brutale Haftbedingungen Was Maria Kolesnikowa in der Lagerhaft erleiden musste, weiß Rachel aus verlässlichen Quellen der belarussischen Community in Deutschland und von Menschenrechtsorganisationen. So musste die Menschenrechtlerin lange Zeit in Isolationshaft verbringen. Ob Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten: Niemandem wurde Zugang gewährt. Zu den unwürdigen und brutalen Haftumständen kam hinzu, dass Kolesnikowa während der Haft erkrankte und sich einer Operation unterziehen musste. „Was all das mit einem Menschen macht, kann man sich kaum vorstellen“, so der christdemokratische Außenpolitiker, der sich im Laufe seines politischen Weges konstant für Menschenrechte starkgemacht hat. Welle der Sympathie und Unterstützung in Deutschland Schnell sei es damals in Deutschland zu einer Welle der Sympathie und großen Unterstützung für Kolesnikowa gekommen, erinnert sich Rachel. Dazu hätten Menschenrechtsorganisationen, die Medienberichterstattung und die Arbeit vieler Einzelner beigetragen. Über seine Patenschaft als Bundestagsabgeordneter hinaus habe er als Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU eine Unterschriftenaktion initiiert, die die bedingungslose Freilassung Kolesnikowas und aller anderen politischen Gefangenen in Belarus forderte. „Es war motivierend zu sehen, wie viele Menschen mitgemacht haben.“ Viele in Deutschland hätten verstanden, dass man Menschen wie Kolesnikowa, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen, unterstützen muss. Nicht nur weil es ein Gebot sei, zu helfen. Sondern, weil man damit auch die eigene Freiheit bewahren helfe, wirkten doch Dinge, die "in unserer Nachbarschaft oder anderswo in der Welt passieren, früher oder später auf uns zurück". Patenschaft als Lebensversicherung gegen das Vergessen „Unser aller Einsatz für Maria hat Wirkung gezeigt“, so Rachel, der bei der letzten Bundestagswahl erneut das Wahlkreismandat in Düren in der Eifel gewonnen hat. „Diese öffentliche Aufmerksamkeit, zu der ich beitragen konnte, ist wie eine Lebensversicherung für einen aus politischen oder auch religiösen Gründen inhaftierten Menschen wie Maria.“ Der Menschenrechtspolitiker bezeichnet die offene Unterstützung für politische Gefangene auch als Kampf gegen das Vergessen. „Das Schlimmste, das es für Inhaftierte gibt, ist, dass sie von der Welt vergessen werden. Mit einer Patenschaft, aber auch mit Briefen und Unterschriften, stellen wir sicher, dass sie nicht vergessen werden“, betont Rachel. Überraschende Freilassung Man habe die Freilassung Kolesnikowas vehement und vielstimmig gefordert und Druck auf die Führung in Minsk ausgeübt. Dass diese jedoch im Rahmen eines Deals zwischen der US-Regierung und der Regierung in Minsk im Dezember 2025 freigelassen würde, sei eine Überraschung gewesen. „Das Patenschaftsprogramm des Bundestages hat seinen Anteil daran, dass Kolesnikowa nun frei ist“, zeigt sich Rachel überzeugt. „Allein die Tatsache, dass ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für sie einsetze, hat daraus einen offiziellen Menschenrechtsfall gemacht, um den sich die deutsche Politik kümmert.“ Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit Kolesnikowa habe sich ein „Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit bewahrt, als sie in eine besonders unbarmherzige Welt der Politik gespült wurde“, findet Rachel. Als Flötistin in einem Orchester in Stuttgart sei sie zuvor einer ganz normalen Beschäftigung nachgegangen. Dann erst sei sie zu einer Symbolfigur der Demokratiebewegung geworden, nachdem sie sich dazu berufen gefühlt habe, ihren Landsleuten bei ihrem Kampf um die Freiheit in Belarus zu helfen. Total fasziniert – aber dann auch schockiert – habe ihn, was mit Maria Kolesnikowa passiert sei: ihr Entschluss, ihrem Land zu helfen, sowie, dass sie nach ihrem Einsatz für die Demokratiebewegung festgenommen und inhaftiert worden sei. Obwohl sie außer Landes hätte gehen können. Das nötige einem „mehrfachen Respekt“ ab. Anfang 2021 habe daher sein Entschluss schnell festgestanden: „Da kann ich nicht tatenlos zusehen.“ Beeindruckender Wille zur Freiheit Ihr unbedingter Wille zur Freiheit habe Kolesnikowa die Zeit des Straflagers überstehen lassen, sagt Rachel. Es sei sehr schwer gewesen für ihre physische, nicht aber für ihre psychische Gesundheit, sagte Kolesnikowa in einem Interview der Tagesthemen unmittelbar nach ihrer Freilassung. „Innen war ich immer frei.“ Damit erweise sie sich als „ganz starke Persönlichkeit“, zeigt sich Rachel beeindruckt. „Ihr wurde ja alles genommen, auch der Kontakt zu anderen Menschen, zu den nächsten Angehörigen. Aber sie hat sich in dieser schwierigen Zeit ihre Freiheit bewahrt. Sie ist aufrecht geblieben. Insofern ist sie ein leuchtendes Vorbild für die Demokratiebewegung, in Belarus und darüber hinaus.“ „Man muss diesen Frauen dafür höchste Anerkennung zollen, dass sie sich trotz der damit verbundenen erheblichen Gefahren, die dann auch eingetreten sind, mutig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in Belarus eingesetzt und so Millionen ihrer Landsleute Hoffnung gegeben haben“, würdigt der Abgeordnete die Leistung von Kolesnikowa und ihren Mitstreiterinnen. 2022 war Kolesnikowa dafür in Abwesenheit mit dem internationalen Aachener Karlspreis ausgezeichnet worden. Demokratiebewegung braucht weitere Unterstützung Angesichts der Freilassung Kolesnikowas empfinde er „große Erleichterung“, so Rachel, „weil sie lebt“. Die Bundesregierung habe sich entschieden, sie in Deutschland aufzunehmen. Die Demokratiebewegung in Belarus brauche jedoch weitere Aufmerksamkeit. „Die Menschen in Belarus haben Anspruch auf Freiheit und Demokratie.“ Trotz der jüngsten Freilassungen gebe es in Belarus immer noch mehr als 1 000 politische Gefangene. Die Aufgabe bleibe, sich zu kümmern, das internationale Interesse an den Inhaftierten und an den Verhältnissen in dem Land wachzuhalten und Druck auf die Regierung in Minsk auszuüben, erklärt der CDU-Abgeordnete, der dem Auswärtigen Ausschuss angehört. „Wir werden weiterhin die schockierende Repression und Gewalt kritisieren und die Einhaltung von Menschenrechten auch in Belarus einfordern.“ Sein Engagement für Maria Kolesnikowa sei zugleich immer eines für die politisch Inhaftierten insgesamt. Arbeit gegen das Vergessen, für eine regelbasierte Ordnung „Das drohende Vergessen“ sei für ihn der treibende Faktor, sich für politische Gefangene einzusetzen, bekräftigt Thomas Rachel. Wer zu Unrecht drangsaliert oder eingesperrt werde, dem müsse „durch Aufmerksamkeit geholfen werden“. Die Menschenrechtssituation sei in den letzten Jahren in vielen Ländern schwieriger geworden. Es gebe mehr autoritäre Regierungen. „Die Schamlosigkeit hat massiv zugenommen. Diktaturen scheren sich nicht um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.“ Verfolgte seien überall in Gefahr. Umso mehr gelte es, dem Völkerrecht und den Menschenrechten weltweit Geltung zu verschaffen und sich für eine regelbasierte internationale Ordnung starkzumachen. Als demokratisch gewählter Abgeordneter müsse man „erst recht seine Stimme erheben“, findet der Rheinländer. Besondere Verantwortung Deutschlands Eine PsP-Patenschaft zu übernehmen, bedeute Verantwortung zu übernehmen gegenüber einem Schutzsuchenden, schaffe aufgrund ihres offiziellen Charakters Verbindlichkeit und lenke zusätzliche Aufmerksamkeit auf den Fall. Was für eine Wirkung der parlamentarische Einsatz entfalte, hätten zahlreiche Fälle des PsP-Programms des Bundestages in den vergangenen Jahren gezeigt. Auch als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehe er für eine wertebasierte, nicht allein geostrategisch ausgerichtete Außenpolitik, unterstreicht Rachel den Stellenwert der Menschenrechte und humanitärer Aspekte. Außenpolitik und Diplomatie müssten immer darauf zielen, im Gespräch zu bleiben, um etwas erreichen zu können. Interessen und Werte seien zwei Seiten derselben Medaille. „Das eine schafft Gelegenheiten, um das andere anzusprechen.“ Wichtigste Motivation für sein Engagement sei sein christliches Menschenbild, sagt Thomas Rachel: „Jeder Mensch ist einzigartig, jeder hat eine von Gott gegebene Menschenwürde und muss, egal wo auf der Welt, die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten und frei seine Meinung zu äußern.“ Es komme hinzu, „dass wir in Deutschland für ein Schicksal wie das von Maria Kolesnikowa besonders sensibel sein müssen“. Aus den beiden totalitären Diktaturen im eigenen Land resultiere eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen, denen es nicht gut geht. (ll/19.01.2026)

Bundestag berät über Kontrollen und Zurückweisungen an Grenzen

Mo, 19.01.2026 - 02:57
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag, der am Donnerstag, 29. Januar 2026, durch das Parlament beraten wird. Im Anschluss an die 60-minütige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.01.2026)

Vorlagen zum Lieferkettengesetz debattiert

Fr, 16.01.2026 - 12:30
Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (21/2474) befasst. Ebenfalls debattiert wurden ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen“ (21/3613) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten und verbessern – Umweltstandards, Menschenrechte und globale Solidarität stärken“ (21/2574). Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit einer Änderung des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG) für eine Entlastung der Unternehmen durch eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ sorgen. Dazu soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen, wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2474) hervorgeht, Die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten selbst sollen danach fortgelten, allerdings nur schwere Verstöße gegen diese Pflichten sanktioniert werden. Mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen LkSG („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“) wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Zudem sei die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) 2024 in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht bis 2027 verlängert worden. Die CSDDD enthalte sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehne sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG an. „Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen und das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die CSDDD in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. In der Übergangszeit werde das LkSG angepasst, „um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (21/3613 ) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Gesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Größe, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Produktionsprozessen einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Die Fraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem: „Nicht nur, dass das Gesetz zu erheblichen Belastungen, wie der Risikoanalyse, der Entwicklung von Beschwerdemechanismen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen führt und interne Ressourcen bei den betroffenen Unternehmen bindet. Es trägt auch nicht in dem Maße zur Verbesserung der Menschenrechte und dem Umweltschutz bei, wie ursprünglich beabsichtigt. Im Gegenteil: Betriebsschließungen und Entlassungen von Beschäftigten führen zu Verschiebungen von Handelsströmen, Verlust von Arbeitsplätzen und einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in betroffenen Ländern.“ Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersatzlos abschafft. Auf EU-Ebene solle die Regierung außerdem „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ auf die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD-Richtlinie) hinwirken. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert den Erhalt des Lieferkettengesetzes und kritisiert die geplanten Änderungen als Verwässerung von Menschenrechts- und Umweltstandards. In einem entsprechenden Antrag (21/2574) schreiben die Abgeordneten, dsas das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das geplante UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte eine Grundlage bilde, „mit der allgemeine Menschenrechte, Umweltstandards, Arbeitsschutz und Arbeitsrechte in Deutschland und der ganzen Welt abgesichert werden können. Deshalb ist ein starkes LkSG nicht nur wichtig zum Schutz der Arbeitsrechte im 'Globalen Süden', sondern auch zum Erhalt hoher Arbeitsschutzstandards hierzulande. Das LkSG zeigt dabei erste positive Wirkungen.“ Ver Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, sich zu einem „schlagkräftigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in ihrer im Juli 2024 in Kraft getretenen Form“ zu bekennen und Umweltstandards, faire Wettbewerbsbedingungen und ein hohes Schutzniveau für Menschenrechte zum Ausgangspunkt aller Erwägungen zu machen. Die Regierung soll deshalb die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission im Omnibus-I-Verfahren ablehnen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass das Omnibus-I-Verfahren dafür genutzt wird, eine EU-weite Regulierung mit einem für alle EU-Staaten hohen Schutzniveau für Menschenrechte und Umwelt zu schaffen. Das Omnibus-I-Verfahren zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren, indem Richtlinien zu Nachhaltigkeit CSDDD gebündelt vereinfacht werden, um die Vorschriften effizienter und weniger komplex zu machen. Die Linke fordert einen Gesetzentwurf, „der das LkSG ändert, indem die jeweiligen Stärken von LkSG und CSDDD zügig, fristgerecht, ohne Abschwächungen kombiniert sowie zusätzlich mit weiteren Regelungen gestärkt, ausgebaut und verbessert werden“. (eis/sto/che/16.01.2026)

Antrag für Solidarität mit den Menschen in Iran beraten

Fr, 16.01.2026 - 11:55
Der Bundestag hat am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Solidarität mit den Menschen in Iran – Menschenrechte und Demokratie stärken, humanitäre Unterstützung für die Zivilbevölkerung ausweiten" (21/3612) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Unterstützung von Oppositionellen, politischen Gefangenen und der Zivilgesellschaft im Iran ein. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „die Gewalt des islamistischen Regimes in Iran gegen Oppositionelle auf das Schärfste zu verurteilen und auf diplomatischer Ebene auf die sofortige Beendigung der Gewaltanwendung gegen die Protestierenden zu drängen“. Deutschland solle die „demokratischen Bestrebungen der Zivilgesellschaft in Iran und ihr Recht auf Selbstbestimmung“ stärken und die humanitäre Hilfe im Iran deutlich ausbauen. Die Abgeordneten werben für eine konsequente Sanktionierung der iranischen Revolutionsgarden. Dabei solle aber sichergestellt werden, „dass wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen nicht die zivile Bevölkerung treffen, insbesondere nicht die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten, Energie und medizinischer Ausrüstung“. Weitere Forderungen zielen auf den Verzicht auf Abschiebungen aus Deutschland in das Land, auf die Freilassung politischer Gefangener im Iran sowie auf Ausreise- und Schutzprogramme für iranische Oppositionelle. Außerdem solle die Bundesregierung die Lieferung deutscher Waffen- und Rüstungsexporte in Länder des Nahen und Mittleren Ostens einstellen und den Druck auf den Iran erhöhen, um die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Behörde wiederaufzunehmen und unmittelbare Kontrollen zuzulassen. Wie die Abgeordneten schreiben, finden seit Ende Dezember 2025 in der iranischen Hauptstadt Teheran Streiks und Demonstrationen der Händler des Großen Basars gegen ihre wirtschaftliche Not statt. Die zunächst ökonomisch motivierten Proteste hätten sich rasch und in zahlreichen Städten des Landes ausgeweitet, denen sich zunehmend regimekritische Gruppen angeschlossen hätten. „Steigende Preise, Verarmung, Arbeitslosigkeit, der zunehmende Zusammenbruch der öffentlichen Versorgung und die eskalierende soziale Ungleichheit haben für Millionen Menschen existenzbedrohende Ausmaße angenommen.“ Die Proteste stünden in Kontinuität zu den seit 2022 wiederkehrenden Freiheitsprotesten der Bewegung „Frauen, Leben, Freiheit“ und den Protesten im Jahr 2018/19. (ahe/vom/16.01.2026)

Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Fr, 16.01.2026 - 11:20
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) hat der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“ (21/3610) erstmals beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der Entwurf dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage. Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden. Effektivere Parkraumkontrollen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf. Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. Antrag der Grünen Ein zentraler Schritt für mehr Gerechtigkeit sei es, Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln zu können, heißt es in der Vorlage der Grünen. Die Kommunen erhielten so die Möglichkeit, die Gebühren von beispielsweise Menschen mit geringem Einkommen abzusenken. „Mit solchen Abstufungen können soziale Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden“, schreiben die Grünen. Sie fordern zudem von der Bundesregierung, eine vollständig digitalisierte Parkraumkontrolle umzusetzen und dafür die digitale Hinterlegung der Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung in einer bundesweit einheitlichen Lösung zu ermöglichen. Dabei müsse angesichts der sensiblen Daten ein hohes IT-Sicherheits- und Datenschutzniveau implementiert werden. Des Weiteren sollte es aus Sicht der Grünen allen Kommunen ermöglicht werden, das Bewohnerparken entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Nachfrage vor Ort zu steuern. Dazu gehöre es auch, die Gebührenobergrenze von heute 30,70 Euro in der Gebührenordnung deutlich anzuheben „und den Kommunen damit die Freiheit zu geben, die Höhe der Gebühren nach den Bedarfen vor Ort festzulegen“. (hau/16.01.2025)

Breiter Widerstand gegen AfD-Vorstöße gegen die Energiewende

Fr, 16.01.2026 - 10:00
Mehrere Anträge der AfD-Fraktion gegen zentrale Projekte der Energiewende wie Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen sind am Freitag, 16. Januar 2026, im Bundestag auf entschiedenen Widerstand bei Rednern der anderen Fraktionen gestoßen. Die Forderung nach Abschaffung von Gesetzen wie dem Erneuerbare Enenergien-Gesetz stießen auf Ablehnung. Der Antrag mit dem Titel „Kommunen, Landschaft und Natur schützen – Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen“ (21/3147) wurde ebenso wie der Antrag mit dem Titel „Zerstörung der Lebensräume verhindern – Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen“ (21/3146) nach einstündiger Debatte an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen. Darüber hinaus wurden der Antrag „Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen“ (21/3597) als auch der Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen“ (21/3598) sowie der Antrag mit dem Titel „Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern“ (21/3599) an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Federführung überwiesen. AfD fordert Flächenschonung statt Flächenfraß In der Debatte bezeichnete Andreas Bleck (AfD) die Energiewende als die „heilige Kuh der Altfraktionen“. Die Umwelt werde auf dem „Altar der Klimareligion geopfert“. Die AfD wolle dagegen, dass der Wald wieder Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Erholungsraum für Menschen werde. Die Auswirkungen von Windrädern auf den Insektenbestand müssten erforscht werden. „Wir wollen Flächenschonung statt Flächenfraß“, forderte Bleck. Die ohnehin schon bestehenden Flächennutzungskonflikte würden durch erneuerbare Energien verschärft. Zu den Erneuerbaren, die er als Flächenverbrauchsenergien bezeichnete, gebe es eine Alternative: die Kernenergie. Union: AfD benutzt Naturschutz als Tarnkappe Klaus Mack (CDU/CSU) erinnerte an durch den Klimawandel gefährdete Inselstaaten, deren Küsten im Meer versinken würden. Und dann müsse man sich im Bundestag anhören, den menschengemachten Klimawandel gebe es gar nicht. Das sei pure Realitätsverweigerung und verantwortungslos. Die AfD wolle nur Angst schüren. Mack verteidigte das System der 2011 beschlossene Energiewende. Damals sei beschlossen worden, aus der zentralfossilnuklearen Stromversorgung auszusteigen und in eine dezentrales System mit erneuerbaren Energien zu wechseln. Jetzt das Rad wieder zurückdrängen zu wollen, sei auch volkswirtschaftlich der größte Unsinn. Es gebe Vogelschlag bei Windrädern, aber es würden viel mehr Vögel an Glasscheiben als an Windkraftanlagen sterben. „Wollen Sie jetzt Glasscheiben verbieten“, fragte Mack. Die AfD benutze den Naturschutz als Tarnkappe für eine energiepolitische Wende rückwärts. Grüne: Artenschutz dient der AfD nur als Vorwand Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) warf den AfD-Abgeordneten vor, sich als Umweltschützer aufzuspielen, obwohl ihnen die Umwelt, die Lebensgrundlagen und der Schutz der Schöpfung sonst egal sei. Der Artenschutz diene nur als Vorwand. Und das sei unredlich. Die meisten Vögel würden durch Fensterscheiben, Katzen sowie Straßen- und Bahnverkehr getötet und nicht durch Windkraftanlagen. SPD: Auf erneuerbare Energien und E-Mobilität setzen Dr. Philipp Rottwilm (SPD) nannte es amüsant, dass sich die AfD über Nacht zur Naturschutzpartei mache. Dabei verteidige die AfD alle negativen Ausflüsse der Industriegesellschaft. So halte sie Verbrennermotoren für schützenswertes Kulturgut. Die AfD wolle zurück in eine angeblich heile Welt, die aber schmutziger und ungesünder gewesen sei als die heutige Welt. Er erinnerte daran, dass auch in Ländern wie China zunehmend auf erneuerbare Energien und auf E-Mobilität gesetzt werde. Linke: AfD will in die Energieabhängigkeit führen Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) warf der AfD vor, alle Maßnahmen für wirksamen Klimaschutz abschaffen zu wollen. Dafür ignoriere sie den Klimawandel, der wissenschaftlicher Fakt sei. Was die AfD fordere, sei lebensfeindlich und richte sich gegen die Mehrheit der Bevölkerung. Die AfD wolle mit Öl, Gas und Kernkraft Deutschland in die Energieabhängigkeit führen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung von zentralen Gesetzen sowie zahlreichen Einzelregelungen zur Energiewende. In ihrem Antrag (21/3147) fordert sie die Bundesregierung auf, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Wind-an-Land-Gesetz, das Klimaschutzgesetz (KSG) sowie „alle durch das KSG ermächtigten Verordnungen ersatzlos zu streichen“. In diesem Zusammenhang will sie auch 40 weitere Regelungen im Raumordnungsgesetz, im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung aufheben. Die Energiewende sei gescheitert, schreiben die Abgeordneten. Trotz der „behaupteten positiven Auswirkungen der erneuerbaren Energien auf die CO2-Reduktion“ lasse sich bislang eine Wirksamkeit der bereits umgesetzten Maßnahmen „weder in Bezug auf die atmosphärische CO2 -Konzentration noch auf die Entwicklung der globalen Durchschnittstemperatur“ nachweisen. Vorhabenträger, die erneuerbare Energien erzeugen wollten, müssten sich dem Wettbewerb mit anderen Technologien stellen, fordert die AfD-Fraktion. Die Privilegierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten durch die Klimaschutzgesetzgebung beschneide und verletze permanent kommunale Selbstverwaltungsrechte, kritisiert die AfD-Fraktion. Es müsse daher wieder eine Gleichheit zwischen städtebaulichen Belangen und den verschiedenen Möglichkeiten der Strom- und Energieerzeugung hergestellt werden. Zweiter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will außerdem die Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen, um die „Zerstörung von Lebensräumen“ zu verhindern. In dem entsprechenden Antrag (21/3146) fordert sie die Bundesregierung auf, zu diesem Zweck das Klimaschutzgesetz, das Windflächenbedarfsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufzuheben. Neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität durch erneuerbare Energien dürften keine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten. Weiter verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, eine Unterrichtung über das „quantitative Ausmaß der gesamten technischen Infrastruktur“ der „sogenannten Energiewende“ vorzulegen. Bei der Ausweisung von Gebieten für die Wind- und Solarindustrie solle zudem eine Landschaftsbildanalyse als verbindlicher Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung auf allen Planungsebenen vorgeschrieben werden. Wind- und Photovoltaikanlagen vernichteten „Heimaträume“, machten Menschen krank, töteten unzählige Tiere, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Sie wirkten damit als „ein ganzheitliches Zerstörungsverfahren, dessen Verheerungen nun langsam in deutschen Landen beobachtbar werden.“ Dritter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem dritten Antrag mit dem Titel „Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen“ (21/3597), sie von der Bundesregierung, unter anderem eine „repräsentative, großflächige Forschungsstudie“ in Auftrag zu geben. Diese solle artenspezifisch konkrete Daten über die Menge und Art der getöteten Insekten bereitstellen, die Folgewirkungen des Insektensterbens auf andere Arten und die Landwirtschaft untersuchen und Prognosen der Folgen von Windkraftausbau und Insektensterben für biologische Vielfalt und Wirtschaft erstellen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung weitere Forschungsprojekte initiieren, die unter anderem Empfehlungen dazu geben, ob und wie ein kritisches Insektensterben bei weiterem Ausbau der Windindustrie verhindert werden kann, heißt es im Antrag. Auf Basis dieser Projekte drängt die AfD die Bundesregierung dazu, ökologische Verträglichkeitsnachweise im Rahmen der Ausweisung von Windenergieflächen und der Genehmigung von Anlagen zu verlangen, „die auch die Insektenproblematik abdecken“. Entsprechend dem Schutzauftrag des Bundesnaturschutzgesetzes solle die Bundesregierung den dauerhaften Schutz der Insekten sicherstellen, fordern die Abgeordneten. Falls Minderungs- oder Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, sprechen sie sich auch für ein „Windindustrieverbot“ in Gegenden aus, die für den „Erhalt der Insektenpopulation wesentlich“ sind. Die Fraktion verweist darauf, dass das Wind-an-Land-Gesetz als Flächenziel für den Ausbau der Windindustrie an Land festlege, bis Ende 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windindustrie auszuweisen. Gleichzeitig fehle es in Deutschland an aktuellen Studien, die die Auswirkungen von Windindustrieanlagen auf die Insektenpopulation erforschten, heißt es im Antrag, und damit Einblick in das Ausmaß der Problematik bieten und zur Entwicklung präventiver Maßnahmen beitragen könnten. Vierter Antrag der AfD In ihrem vierten Antrag mit dem Titel „Vogel- und Fledermausmassensterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen“ (21/3598) fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein Moratorium beim Ausbau von Windindustrieanlagen vorzulegen und dabei die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ aufzuheben. Zur Begründung ihres Vorstoßes verweist die AfD auf die Gefahren, die von Windkraftanlagen für Fledermäuse und Vögel ausgehen. So habe das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung die Zahl der getöteten Fledermäuse im Jahr 2022 auf eine „hohe sechsstellige Zahl“ geschätzt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Durch den Ausbau der Windindustrie seien einige der insgesamt 25 Fledermausarten in Deutschland im Bestand bedroht. Bei den Brutvogelarten sehe die Bilanz „eher noch schlechter aus“, heißt es in der Vorlage weiter. Allein in den norddeutschen Bundesländern stürben pro Jahr schätzungsweise 8.500 Mäusebussarde durch Windkraftanlagen. Fünfter Antrag der AfD-Fraktion In ihrem fünften Antrag mit dem Titel „Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in deutschen Offshore-Windparks“ (21/3599) schlägt die Fraktion vor, ein bundesweites Meldesystem in Offshore-Windparks einzurichten, das für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und die 12-Meilen-Zone gelten soll. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Veröffentlichungen von Schadstoffaustritten und Havarien in Offshore-Windparks soll dem Antrag zufolge entweder beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie (BSH) oder beim Havariekommando liegen. Darüber hinaus verlangt die AfD erweiterte Kompetenzen für das Havariekommando als gemeinsame Einrichtung von Bund und Küstenländern, um Umweltereignisse unabhängig zu untersuchen. Weitere Forderungen des Antrags zielen auf die Schaffung eines öffentlich zugänglichen Online-Registers über „Umweltvorfälle, Leckagen und Schadstoffeinträge“ sowie die Beauftragung eines bundesweiten Umweltmonitorings zu stofflichen Emissionen wie etwa Ölen und Hydraulikflüssigkeiten. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, eine wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Stoffeinträge durch Offshore-Windparks zu beauftragen und mit den Betreibern „verbindliche Notfall- und Umweltmanagementpläne“ zu vereinbaren. Bis Ende 2026 solle zudem ein Konzept für ein „integriertes marines Umweltinformationssystem“ vorliegen, das Umweltdaten aus allen relevanten Quellen zusammenführt, heißt es im Antrag. (hle/sas/hau/16.01.2026)

Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung

Fr, 16.01.2026 - 09:00
Auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung zielen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung ab, die der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals beraten hat. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828“ (21/2998, 21/3508) als auch der angekündigte „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance“ (Daten-Governance-Gesetz, 21/3544) wurden im Anschluss an die einstündige Debatte in die Ausschüsse überwiesen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung. Minister: Daten sind die Grundlage für Wohlstand Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte, dass das Heben von Datenschätzen für Industrie, Mittelstand, aber auch Verbraucher ein großer Gewinn sei. „Daten sind die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Jobs“, sagte Wildberger. Viel zu oft lägen sie dort, wo sie entstehen - hinter einer Wand, betonte er. Genau hier setzten die EU-Verordnungen an, die Vertrauen und Ordnung schafften, für mehr Fairness beim Zugriff sorgten und Kooperationen einfacher machten, sagte der Minister mit Blick auf vernetzte Produkte, Maschinen und auch die Cloud. Im Vordergrund stünden klare Zuständigkeiten und die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Stellen. „Vertrauen ist die Währung der Datenökonomie“, betonte er und verwies darauf, dass Bürokratie nicht der Preis für Innovation sein dürfe. Die beiden nationalen Gesetzentwürfe übersetzten daher die europäischen Vorgaben „innovationsfreundlich und ohne Goldplating.“ Wildberger kündigte an, auch die Umsetzung in der Praxis im Auge behalten zu wollen. Union: Ein fairer Zugang ist entscheidend Zuspruch zum Vorhaben kam auch von Ronja Kemmer (CDU/CSU): Die Bedeutung der Nutzung von Daten sei unumstritten. Die geplanten Gesetze verbesserten die Grundlage für eine moderne und souveräne Datenökonomie in Deutschland und Europa, sagte Kemmer. Entscheidend dabei seien ein fairer Zugang, klare Verantwortung und praktikable Strukturen. AfD: Regelungen schaffen neue Bürokratie Scharfe Kritik an den EU-Vorgaben übte Michael Kaufmann (AfD). Er sprach von einem „Brüsseler Moloch“ und kritisierte, dass die EU-Verordnungen längst geltendes Rechte seien und die nationalen Parlamente die EU-Vorlagen nur noch abnickten. „Die Souveränität gehört zurück in die Hände der Nationalstaaten und der Bürger“, sagte Kaufmann. Er sehe unter anderem, dass der Data Act es Behörden erlaube, den Zugang zu Daten zu erzwingen - etwa bei Notlagen wie Naturkatastrophen oder Pandemien. „Spätestens hier sollten bei jedem freiheitsliebenden Bürger die Alarmglocken schrillen“, warnte er. Die geplanten Regelungen schafften zudem neue Bürokratie, sorgten für erhebliche Kosten für die Steuerzahler und entzögen der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte, kritisierte er. SPD: Ein gutes digitalpolitisches Regelwerk Carolin Wagner (SPD) sagte in Richtung AfD, diese verweigere sich der Aufgabe, eigene Vorschläge zu entwickeln und ziehe stattdessen „Horrorszenarien“ auf. Die Datengesetze nannte sie ein „zentrales Versprechen Europas“. Der Data Act sei ein gutes digitalpolitisches Regelwerk, das Datenschutz, Innovation und Wettbewerb in ein sorgfältiges Gleichgewicht bringe. Es dürfe nicht vergessen werden, wie hart um die europäischen Regelwerke gerungen wurde, erinnerte Wagner. Ihre Fraktion sei bereit für Harmonisierungen und Klarstellungen in den europäischen Regelwerken. Zentrale Schutzmaßnahmen und digitale Grundrechte dürften jedoch nicht relativiert werden, sagte sie mit Blick auf den digitalen Omnibus. Wagner regte an, im parlamentarischen Verfahren darauf zu achten, dass die Bundesnetzagentur während der gesamten Dauer eines Beschwerdeverfahren als Ansprechpartner gelte. Grüne: Datennutzung ist geopolitische Machtfrage Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Nutzung von Daten als „eine große geopolitische Machtfrage unserer Zeit.“ Das beginne bei Datenkabeln in der Tiefsee, gehe über die Satellitenkommunikation im All und betreffe aber auch digitale Daten, die eine vernetzte Insulinpumpe oder ein Blutdruckmesser erheben. „Wir erzeugen unaufhörlich Daten - in Autos, Smartphones oder auch Smart Homes“, sagte die Digitalpolitikerin und nannte diese „Machtinstrumente“. Ihre Verfügbarkeit und ihr Schutz seien daher nicht nur eine Frage der Regulierung, sondern auch die eines starken europäischen Marktes, betonte sie. „Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über erzeugte Daten zurück“, sagte sie weiter. Mit Blick auf die Gesetzentwürfe kritisierte Dillschneider, dass die nationale Durchführung darüber entscheide, ob diese den Bedarfen der Unternehmen und der Gesellschaft gerecht werden. So brauche die Bundesnetzagentur ausreichend Ressourcen. Die bisher veranschlagten Mittel halte sie nicht für ausreichend. Linke fordert Transparenz und Kontrolle Sonja Lemke (Die Linke) kritisierte, dass der Data Act rein wirtschaftlich gedacht sei und Nutzerinnen und Nutzern nicht das Recht gebe, vollständig über diese Daten zu verfügen. So könnten sie die Hersteller nicht von der Erhebung der Daten ausschließen und diese nur bei sich verarbeiten lassen. „So bleiben die meisten IoT-Geräte kleine Spione im Wohnzimmer“, sagte Lemke. Hinsichtlich des Data Governance Acts monierte sie, dass ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung bestimmter Daten als Open Data fehle. Ein solcher könne dafür sorgen, dass Transparenz gelebt werde. Hier bremse die schwarz-rote Koalition, die kein Interesse an Transparenz und öffentlicher Kontrolle habe, kritisierte Lemke. Auch sie wies darauf hin, dass die Bundesnetzagentur immer mehr Aufgaben zugewiesen bekomme, die entsprechenden Stellen aber nicht im Haushalt hinterlegt seien. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt. Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen. Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen. Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage. Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben. Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Behördenkooperation und elektronische Kommunikation Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus. Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bunesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro.(lbr/16.01.2026)

Instrumente gegen Schrottimmobilien

Fr, 16.01.2026 - 08:35
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 16. Januar 2026, mit dem Problem sogenannter Schrottimmobilien. Dazu legen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel "Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien" (21/3614) und die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel "Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen – Stopp von sogenannten Schrottimmobilien" (21/3615) dem Plenum zur Diskussion vor. Nach 30-minütiger Debatte sollen die Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sein. Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/3614) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem ein Ankaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien nach Ertragswert ermöglichen soll, wenn die Verwahrlosung von Immobilien nicht innerhalb einer angemessenen Frist von den Besitzern abgestellt wird. Außerdem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen für Schrottimmobilien im Insolvenzverfahren und bei Zwangsversteigerungen ermöglicht werden. In anderen Fällen wie Share Deals (Übertragung von Anteilen an Grundstücken) soll das Vorkaufsrecht der Kommunen verbessert werden. Die Grünen weisen darauf hin, dass verwahrloste Immobilien in Zeiten stetig steigender Immobilienpreise eine „paradoxe Erscheinung im Stadtbild“ darstellen würden. Dennoch seien sie in fast jeder Stadt und auch in ländlichen Regionen anzutreffen. Die Ursachen für die Verwahrlosung von Grundstücken und Gebäuden seien vielfältig. Die Eigentümer dieser Immobilien seien oft aus unterschiedlichen subjektiven Gründen nicht willens oder in der Lage, Sanierungen durchzuführen. Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die Missstände beseitigen zu können, müsse der zur Verfügung stehende Instrumentenkasten deutlich erweitert und die bereits bestehenden Instrumente praxistauglicher als bislang ausgestaltet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Antrag der Linken Die Kommunen sollen Vorkaufsrechte erhalten, um besser gegen die Probleme mit Schrottimmobilien vorgehen zu können. Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/3615) außerdem die Möglichkeit der Enteignung, wenn verwahrloste Immobilien langfristig leerstehen. Den oft überschuldeten Kommunen sollen ausreichende finanzielle Mittel in Form eines Bundesfonds oder eines anderen Finanzmechanismus bereitgestellt werden, damit sie ihre Ankaufs- oder Vorkaufsrechte wahrnehmen können. In dem Antrag heißt es, Schrottimmobilien würden die Kommunen beim Erreichen städtebaulicher Entwicklungsziele und bei der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen behindern. „Sie beeinträchtigen die Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen teils sogar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder Fassaden ganze Straßen gesperrt werden müssen“, schreibt die Fraktion. Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, wirksam gegen diese Missstände vorzugehen. Wenn die Kommunen selbst über die betroffenen Immobilien verfügen könnten, sei sichergestellt, dass Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden würden, bevor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. (hle/hau/14.01.2026)

Internationale Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung

Fr, 16.01.2026 - 08:30
Der Bundestag debattiert am Freitag, 16. Januar 2026, eine halbe Stunde lang den Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Jahre 2023 bis 2024 (21/3350). Anschließend soll die Unterrichtung dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Unterrichtung durch die Bundesregierung In dem Bericht heißt es, internationale Kooperationen seien unabdingbar, „um die Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas zu sichern und globale Herausforderungen zu bewältigen“. Mit der Zukunftsstrategie „Forschung und Innovation“ habe die Bundesregierung Anfang 2023 den Anstoß gegeben, „um die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation national und international zu verbessern“. Hierbei habe ein Fokus auf der Verbesserung der deutschen und europäischen digitalen und technologischen Souveränität gelegen. Ziel war es laut Bericht unter anderem, Rückstände bei den Schlüsseltechnologien aufzuholen und eine international führende Position einzunehmen. Neuausrichtung bei den Kooperationen Geopolitische Entwicklungen und die zunehmenden internationalen Spannungen hätten in den Jahren 2023 und 2024 für eine Neuausrichtung bei den Kooperationen gesorgt, heißt es in dem Dokument. So seien als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine Kooperationen mit staatlichen Stellen in Russland eingefroren worden. Für die Zusammenarbeit mit China habe die Bundesregierung im Juli 2023 die China-Strategie verabschiedet, die das Land, „zugleich als Partner, Wettbewerber und systemischen Rivalen beschreibt und nun in der Umsetzung ist“. Darüber hinaus habe sich Deutschland in der EU für eine Stärkung der europäischen Forschungssicherheit eingesetzt und die Wissenschaftskooperationen mit Zentralasien gestärkt. Außerdem erwähnt der Bericht, dass Deutschland immer noch ein attraktiver Forschungsstandort sei. So ist beispielsweise die Zahl von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Zeitraum 2008 bis 2022 von 5.619 auf 16.625 Personen gestiegen. (des/hau/22.12.2025)

Verteidigung der internationalen Ordnung

Fr, 16.01.2026 - 08:25
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 16. Januar 2026, in einer Aussprache mit der Außenpolitik. Dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Deutschlands Rolle bei der Verteidigung der internationalen Ordnung“ verlangt. Für die Beratung ist eine Dauer von einer Stunde veranschlagt. (eis/13.01.2026)