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Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn

10.06.2026
„Leistung statt Regenbogenbeflaggung – Aufgabenfremde Maßnahmen bei der Deutschen Bahn AG unterlassen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (21/6331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Mittwoch, 10. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, „dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen ausdrücklich sichert und keine Grundlage für sogenannte Diversity-Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache bietet“. Über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion darauf hinwirken, den Verhaltenskodex der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen wird. Außerdem müssten die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert erfasst und veröffentlicht werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einwirken, „jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen“, schreibt die AfD-Fraktion.(hau/10.06.2026)

Vereinbarte Debatte zu deutsch-polnischen Beziehungen

10.06.2026
Im Bundestag fand am Mittwoch, 10. Juni 2026, eine Vereinbarte Debatte zum Thema „Feste Freundschaft in Frieden und Freiheit – 35 Jahre Neustart in den deutsch-polnischen Beziehungen“ statt. Hintergrund war der 1991 abgeschlossene deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag. Für die Aussprache waren 30 Minuten vorgesehen. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. Regierung: Mehr Einsatz für die Verbindung mit Polen Knut Abraham (CDU/CSU), Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit, betonte in seiner Rede zum Auftakt der Debatte die enge Partnerschaft zwischen Deutschland und Polen „gerade in einer Zeit der Herausforderung“. Gemeinsam mit Frankreich bilde sie im Weimarer Dreieck einen „wichtigen Pfeiler für Frieden, Freiheit, Versöhnung und Verständigung der Völker in Europa“. Abraham erinnerte aber auch an die leidvolle Geschichte des 20. Jahrhunderts: In Anbetracht der Vergangenheit sei man dankbar, dass Polen mit der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrags Deutschland die Hand gereicht habe. „Ich bin zuversichtlich, dass jetzt die Weichen für den Bau für das Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der deutschen Besatzung gestellt sind“, versicherte Abraham mit Blick auf den vor gut einem Jahr in Berlin eingerichteten Gedenkort auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper in Berlin. Hier hatte Adolf Hiltler 1939 den Überfall auf Polen ankündigte. Ein Findling markiert den Schritt auf dem Weg zu einem offiziellen Denkmal und dem geplanten Deutsch-Polnischen Haus. Abraham, der vor seiner Zeit im Bundestag drei Jahre als Diplomat in Warschau arbeitete, mahnte aber auch, Polen nicht länger als „Juniorpartner“ zu betrachten, in vielem sei das Land ein Vorbild und längst ein gleichberechtigter, gleichwertiger Partner in EU und Nato. Es brauche von deutscher Seite mehr Einsatz für die Verbindung mit Polen – etwa in Form von Verkehrsinfrastruktur wie zum Beispiel dem Ausbau der sogenannten Ostbahn. AfD: Polen macht vieles richtig Einen Meilenstein in der „schwierigen und ambivalenten“ deutsch-polnischen Geschichte nannte Dr. Alexander Wolf (AfD) den vor 35 Jahren geschlossenen deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag. Seine Fraktion begrüße es ausdrücklich, dass in einer Woche ein Verteidigungsabkommen zwischen Polen und Deutschland geschlossen werden solle. Polen verfüge über die wohl größte und schlagkräftigste Armee in der EU mit „hochmoderner Ausstattung“, lobte Wolf. Auch wirtschaftlich habe das Land „etwas aus sich gemacht“ – anders als das inzwischen „heruntergewirtschaftete Deutschland“. Deutschlands Ansehen sei auf einen Tiefpunkt gefallen, wie auch die Wahlschlappe im UN-Sicherheitsrat gezeigt habe. Deutschland war Anfang Juni mit seiner Bewerbung für einen nicht-ständigen Sitz im mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen Anfang Juni erstmals gescheitert. Polen hingegen mache dagegen vieles richtig, befand Wolf – auch in der Migrationspolitik. Zu Unrecht „zerreißen sich deutsche Leitmedien das Maul“ über die vermeintliche Fremdenfeindlichkeit Polens. SPD ist besorgt über die Grenzkontrollen Auch Johannes Schraps (SPD) erinnerte an die deutsche Verantwortung für das Leid, das Polen durch den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg erfahren habe. Vor diesem Hintergrund sei die Versöhnung der beiden Staaten „eine der ganz großen europäischen Leistungen“. Doch gute Nachbarschaft sei „kein Selbstläufer“, warnte der Sozialdemokrat. Unterschiedliche Perspektiven auf Migration, Sicherheit, Rechtstaatlichkeit oder Erinnerungspolitik gehörten zur Realität des Verhältnisses dazu zu. Umso mehr gelte es, Vertrauen nicht zu verspielen. Die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Polen sehe er deshalb „mit großer Sorge“. Illegale Migration müsse bekämpft werden, aber die dauerhaften Kontrollen erschwerten den Alltag der Menschen in den Grenzregionen und sendeten „ein Signal des Misstrauens“. Sie stünden auch im Widerspruch zum Geist des damals geschlossenen Vertrags. Grüne fordern Veröstlichung des Denkens Gegen Grenzkontrollen sprach sich auch Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) aus: „Heute wäre ein wirklich guter Tag, diese offenen Grenzen wieder zur Normalität werden zu lassen“, drängte sie. Die Kontrollen behinderten die Freundschaft, den grenzüberschreitenden Verkehr und schwächten den Binnenmarkt. Die Grünen-Politikerin warnte auch davor, die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zu einer Institution zu machen, deren Fokus allein auf der Geschichte deutscher Vertriebener liege. Das helfe nicht, die Freundschaft mit dem Nachbarland auf „sicherem Boden“ zu halten. Es beschäme sie auch, so Göring-Eckardt, wenn Polen nicht genügend in die Ukraineverhandlungen eingebunden werde. „Wir brauchen eine Veröstlichung des Denkens“, forderte die Grüne, die selbst in der ehemaligen DDR aufwuchs. Linke kritisiert Desinteresse in Deutschland Noch deutlicher in diesem Punkt wurde Janina Böttger (Die Linke). Das 35-jährige Jubiläum des Nachbarschaftsvertrag sei ein guter Anlass, die „Überheblichkeit des Westens gegenüber dem Osten“ zu beenden, so die Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt. In Deutschland werde die Wende 1989 allzu oft als deutsche Geschichte erzählt, dabei sei Polen dabei ein Vorreiter gewesen: Mit der Solidarność sei dort 1980 die erste unabhängigen Gewerkschaft im sowjetischen Machtbereich entstanden, die 1989 am „Runden Tisch“ teilweise freie Wahlen erzwang. Böttger kritisierte, dass der Blick von Deutschen nach Polen lang von Desinteresse geprägt worden sei. Doch die Gewichten verschöben sich: „Polen ist wirtschaftlich stark und geopolitisch wichtig.“ Koalition für Parlamentarische Versammlung Immer wieder drängten Abgeordnete in der Debatte dazu, die deutsch-polnischen Beziehungen aufzuwerten und den Beziehungen zu Deutschlands westlichen Nachbarn anzugleichen: So schlugen Paul Ziemiak (CDU/CSU) und Maja Wallenstein (SPD) vor, nach Vorbild der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, die sich zu Hälfte aus deutschen und französischen Abgeordneten zusammensetzt, eine Deutsch-Polnische Parlamentarische Versammlung zu schaffen. Nicht nur beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur oder in der Verteidigungspolitik brauche es Fortschritte, wie sie die Bundesregierung vorbereite, auch bei der Zusammenarbeit der Parlamente. So ließen sich die deutsch-polnischen Beziehungen vertiefen, argumentierte Ziemiak. Und Wallenstein, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Kitas, Schulen, Feuerwehren und Polizeien lobte, bekräftigte: „Wenn wir das noch in dieser Legislatur angehen, können wir gemeinsam noch viel mehr machen.“ (sas/10.06.2026)

Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen

10.06.2026
Das Parlament hat am Mittwoch, 10. Juni 2026, erstmals über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter debattiert. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“ (21/4290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die 30-minütige Debatte den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Federführend soll der Rechtsausschuss sein. Darüber hinaus beriet das Parlament über die Sicherheit in Fußballstadien sowie den Erhalt der Fankultur auf Grundlage eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/5826(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den Innenausschuss überwiesen. In den Sportausschuss überwiesen wurde zudem ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ (21/4293(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Grünen Die Abgeordneten fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagogen und für unter Anleitung ehrenamtlich Rechtsberatende. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen in Paragraf 53 der Strafprozessordnung vor. „Wo wegen möglicher Zeugnispflicht kein Vertrauen aufgebaut werden kann, kann keine erfolgreiche soziale Arbeit geleistet werden“, schreibt die Fraktion zur Begründung und verweist auf eine aktuelle Debatte zu dem Thema rund um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mit ihrem Antrag zu Fan-Rechten wird die Bundesregierung aufgefordert, demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen, sicherzustellen sowie Fans, Faninitiativen und besonders Kinder und Jugendliche aktiv in demokratische Prozesse innerhalb von Vereinen, Verbänden und sportpolitischen Entscheidungen einzubinden. Zudem verlangen die Grünen, Fanprojekte und Fanhilfen nachhaltig zu stärken und die bundesweite Finanzierung der Fanprojekte dauerhaft und verlässlich zu sichern. Die bestehenden Strukturen wie die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) sollten in ihrer Personal- und Fachkapazität deutlich ausgebaut und zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Fanhilfen, Beratung, sozialpädagogische Arbeit und Präventionsangebote bereitgestellt werden. Antrag der Linken Nach Auffassung der Linksfraktion wird vonseiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der Politik die demokratische Partizipation und soziale Teilhabe im Fußball-Sport oft nur unzureichend wahrgenommen. Fußballfans und vor allem Ultras würden nicht als Partner für einen für alle Beteiligten fruchtbaren Dialog gesehen, die ein spezifisches Wissen in die Debatte einbringen könnten, sondern in erster Linie als ordnungspolitisches Problem, dem vor allem mit Repression, Überwachung und nicht zuletzt auch Gewalt begegnet werden müsse, heißt es in dem Antrag. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Bereich Fußball und Fankultur ein deutliches Zeichen der Deeskalation zu setzen. So solle die Regierung einen Gesetzentwurf für eine grundsätzliche Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts gemäß Paragraf 13 vorlegen, der sicherstellt, dass die Namen von Fußballfans nur dann gespeichert werden, wenn sie wegen einer Gewalttat verurteilt wurden. Gegen Kollektivstrafen und präventive Stadionverbote Zudem verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Länderpolizeien Maßnahmen ergreifen, die gemeinsam mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Wirksamkeit von bundesweiten Stadionverboten auch hinsichtlich der Verdrängung von Gewaltstraftaten in das räumliche Umfeld und zu Grundrechtswirkungen solcher Verbote evaluiert. Geltende Gesetze und Vorschriften sollten mit dem Ziel überprüft werden, gemäß dem Rechtsgrundsatz „nulla poena sine culpa“ Kollektivstrafen und Bestrafungen ohne Verurteilung, also etwa präventive Stadionverbote oder kollektive Betretungsverbote, wie sie im Kontext von Fußballspielen immer wieder vorkämen, zukünftig auszuschließen. Zudem solle eine gleichberechtigte Einbeziehung der beteiligten Vereine in die Entscheidung über sogenannte Hochrisikospiele und damit verbunden dem Ausmaß der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung eingeführt werden. (mis/scr/ste/10.06.2026)

Parlament berät Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses

10.06.2026
Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 (21/6000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Mittwoch, 10. Juni 2026, beraten. An die zehnminütige Einführung durch die Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) schloss sich eine 60-minütige Debatte an. Der Bericht wurde am Mittwochvormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Für die Vorsitzende des Petitionsausschusses Dr- Hülya Düber (CDU/CSU) ist der „deutliche Anstieg“ der an den Ausschuss gerichteten Petitionen um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein Beleg dafür, „dass sich viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin an den Bundestag wenden, wenn sie Kritik äußern, Entscheidungen hinterfragen oder Verbesserungen anregen wollen“. Hinter jeder Petition stehe ein Mensch, der darauf vertraut, dass sein Anliegen gehört, geprüft und vor allem ernstgenommen werde. „Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft dieses Jahresberichts“, sagte Düber während der Debatte. AfD: Petitionen können Volksabstimmung nicht ersetzen Manfred Schiller (AfD) führte Beispiele an, bei denen auch durch den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter der Ausschussdienstes, einzelnen Petenten bei ihren Auseinandersetzungen mit Behörden tatsächlich geholfen worden sei, „ohne kostspielige Gerichtsverfahren“. Bei politischen Anliegen, die auf eine Änderung des Regierungshandeln abzielen, müsse er aber feststellen: „Petitionen können Volksinitiativen und Volksabstimmungen nicht ersetzen.“ Da die Koalitionspartner immer abgestimmt votierten, habe keine politische Petition Erfolg, die nicht im gemeinsamen Interesse der Koalition liegt. Nur mit Volksabstimmungen ließen sich politische Anliegen auch gegen die amtierende Koalition durchsetzen, sagte Schiller. SPD: Starkes Zeichen für echte Beteiligung David Mandrella (SPD) sah in dem Anstieg der Petitionen ein „starkes Zeichen für Demokratie, ein starkes Zeichen für echte Bürgerbeteiligung und ein starkes Zeichen für Petitionen“. Der Erfolg einer Petition, so Mandrella, hänge nicht nur von der konkreten Umsetzung oder einer Gesetzesänderung ab. Alle Gesetze würden von der Bevölkerung mitgeprägt. Politische Mehrheiten entstünden nicht im Vakuum. „Sie entstehen, weil Menschen sich einmischen, Interessen formulieren und Unterstützungen sammeln.“ Anders gesagt: „Mehrheiten entstehen, weil Menschen Petitionen einreichen“, so der SPD-Abgeordnete. Für das Adressieren eines Anliegens gebe es daher kein geeigneteres Mittel als das Instrument der Petition. Grüne: Ortstermine helfen Im Mittelpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses stehe das Bemühen, „ganz konkrete Lösungen für ganz konkrete Probleme zu finden“, sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). „Das schaffen wir immer wieder und darüber bin ich sehr froh“, fügte sie hinzu. Viele Mitglieder des Petitionsausschusses würden die Erkenntnisse aus der Arbeit dieses Ausschusses in anderen Ausschüssen und in ihrer politischen Arbeit „fruchtbar machen können“. Rüffer sprach von einem Gefühl der Wirksamkeit, weil man tatsächlich etwas verändern könne. Die Grünenabgeordnete verwies auf Instrumente des Petitionsausschusses, die andere Ausschüsse nicht hätten. Bei einem Ortstermin in Ehlingen im Ahrtal habe man sich die Sorgen der Bürger und Kommunalpolitiker zum Hochwasserschutz angehört und stehe nun im Wort, für Abhilfe zu sorgen. Linke: Menge der Petitionen in den 2000ern deutlich höher Ina Latendorf (Die Linke) relativierte den Anstieg der Petitionen insoweit, dass sie das Jahr 2024 mit nur 9.260 Petitionen als absoluten Tiefstand bezeichnete. Auch jetzt würden noch 10.000 Bürger weniger pro Jahr an den Ausschuss schreiben – im Vergleich zu den 1990er und den 2000er Jahren, sagte sie. An fehlenden Sorgen und Nöten liege das sicherlich nicht, so die Linken-Abgeordnete. Das zeige auch der enorme Zulauf bei den privaten Petitionsplattformen. Zwar werde immer wieder darauf hingewiesen, dass nur der Petitionsausschuss eine Gesetzgebung wirksam anstoßen könne. Tatsächlich seien aber 2025 nur 5,7 Prozent der Petitionen mit einem Erwägungs- oder Berücksichtigungsbeschluss verabschiedet worden, der die Bundesregierung zum Handeln auffordert. Selbst in solchen Fällen komme aber oft lediglich ein Schreiben der Bundesregierung als Antwort, dass das entsprechende Ministerium keinen Handlungsbedarf sehe. CDU/CSU: Parteibücher werden hintenangestellt Im Petitionsausschuss werde oft Tacheles gesprochen, sagte Nicklas Kappe (CDU/CSU). Parteibücher würden hintenangestellt, wenn es darum gehe, sich um die Anliegen der Petenten zu kümmern. „Dieses Gremium ist mehr als nur ein parlamentarisches Zusammenkommen. Dieses Gremium ist der Seismograf der Stimmung in diesem Land“, befand er. Der Petitionsausschuss sei die direkte Verbindung der Bürger „mit diesem hohen Hause“. Darauf, so Kappe, könne man stolz sein. Petitionsbericht 2025 Im Jahr 2025 sind 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2024 um 3.139 Petitionen (34 Prozent) angestiegen. Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1.606). 1.581 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrafen 1.571 Petitionen. Der Bundestag wird den Tätigkeitsbericht am Mittwochnachmittag beraten. Laut dem Bericht ergibt sich bei 249 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 50 Zuschriften. 5.807 und damit deutlich mehr als ein Drittel aller Petitionen seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über das Petitionsportal im Internet, eingegangen. „Mit derzeit etwa 5,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Öffentliche Beratung von zehn Petitionen Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 297.996 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2024: 179.742), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2025 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 511.965 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2024: 722.639). 2025 seien mit 652 Petitionen fast 58 Prozent mehr Eingaben im Internet veröffentlicht worden als im Vorjahr (413 Petitionen), heißt es weiter. Zehn der im Berichtsjahr veröffentlichten Petitionen seien dabei mehr als 30.000-mal mitgezeichnet worden und hätten damit das erforderliche Quorum für eine öffentliche Beratung der Eingabe erreicht. Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 69 Prozent auch im Jahr 2025 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2025 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 378 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. (hau/10.06.2026)

Experten befürworten effektivere Nutzung von Daten aus Medizinregistern

10.06.2026
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch 13 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titel "Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke" (21/1749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen" (21/2229(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung wird von Experten grundsätzlich als wichtige Weichenstellung für eine bessere Datennutzung begrüßt. Allerdings sehen Gesundheits- und Datenschutzexperten noch Änderungs- und Präzisierungsbedarf, um etwa den Datenschutz auszubauen oder Daten sinnvoller strukturieren zu können. "Regelungen zum Datenschutz mangelhaft" Nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen zum Datenschutz mangelhaft. Bestehende Defizite würden verstärkt. Der Jurist sieht in der Vorlage zahlreiche Mängel, die behoben werden müssten. So gingen die erlaubten Zwecke der Datennutzung weit über die Forschung hinaus und erstreckten sich auf operative Zwecke mit einem hohen Missbrauchsrisiko, ohne dass hinreichende Sicherungsvorkehrungen vorgesehen seien. Es fehle auch an Schutzvorkehrungen für die Nutzung der Krankenversicherungsnummer. Zudem sei keine Evaluierung und Befristung des Gesetzes vorgesehen. Der Entwurf verstoße in vielerlei Hinsicht gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) sowie grundsätzlicher gegen das europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Datenschutz. "Fokus auf seltene Erkrankungen legen" Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte aber einen stärkeren Fokus auf seltene Erkrankungen. Diese sollten im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und benannt werden. Für die mehr als vier Millionen Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland seien Register von herausragender Bedeutung. Aufgrund geringer Patientenzahlen und begrenzter Evidenz aus klinischen Studien seien die Register häufig die wichtigste Datengrundlage für die Forschung und die Weiterentwicklung der Versorgung. Die Stiftung schlug vor, die Möglichkeiten der Datenverknüpfung auszubauen, um Diagnostik und Forschung zu stärken. Zudem dürften kleine Register, die sich mit seltenen Erkrankungen beschäftigten, nicht benachteiligt werden. "Nötig ist eine bessere Datenqualität" Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen ersten Schritt zum Ausbau der Forschungsdateninfrastruktur. Das reiche jedoch nicht aus, um die Qualität und Nutzbarkeit der in den Medizinregistern erhobenen Daten zu verbessern. Nötig sei eine bessere Datenqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse bereits beim Aufsetzen eines Medizinregisters die mit den Daten zu beantwortende Versorgungs- oder Forschungsfrage einbezogen werden. Eine Sprecherin des G-BA sagte in der Anhörung, wichtig seien vollständige Datensätze. Von dem jetzigen Entwurf gehe eine zu geringe Steuerungswirkung aus. "Kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren" Eine Sprecherin der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sagte in der Anhörung, die geplante Datenverknüpfung und Qualitätsverbesserung sei zu begrüßen. Allerdings gebe es kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren. Hier seien mehr Anreize nötig, damit mehr Register das Verfahren durchlaufen. Sie forderte eine finanzielle Absicherung, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds. Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom sollte die Qualifizierung praxistauglicher gestaltet werden. Statt auf aufwendige Einzelfallprüfungen zu setzen, sollte das Qualifizierungsverfahren stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden. Der Entwurf setze auf individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Ein solches Modell sei jedoch kaum skalierbar, führe absehbar zu erheblichen Rückstaus und verzögere damit Forschungsprozesse und Innovationen. "Dem Grundsatz der Datenminimierung folgen" Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren, interoperableren und langfristig anschlussfähigen Medizinregisterlandschaft. Kritisch seien jedoch einzelne datenschutzrechtliche Ausgestaltungen. Dies betreffe insbesondere Regelungen, die faktisch zu einer Verarbeitung identifizierender Klardaten innerhalb der Medizinregister führen könnten. Hier bestehe die Gefahr, dass die datenschutzrechtlich gebotene Trennung zwischen behandelnder Gesundheitseinrichtung und Registerebene abgeschwächt werde. Aus Sicht der BÄK sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen. "Vorhandene Register vollständig erfassen" Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regte einige Ergänzungen an. Die angestrebte Transparenz sei nur zu erreichen, wenn die vorhandenen Register vollständig erfasst würden. Eine Registrierungspflicht für Registerbetreiber sei aber nicht vorgesehen. Zudem sollten zur Qualifizierung eines Registers die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und ein angemessenes Datenschutzniveau überprüft werden. Der Verband wies zudem darauf hin, dass die Krankenkassen derzeit keine personenbezogenen Daten aus dem Implantateregister bekommen. Dies wäre sinnvoll, um Versicherte bei Behandlungsfehlern und fehlerhaften Medizinprodukten zu unterstützen. (pk/10.06.2026)

Disput zu gescheiterter Kandidatur Deutschlands für VN-Sicherheitsrat

10.06.2026
Die gescheiterte deutsche Bewerbung um einen nichtständigen Sitz für Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hatte ein Nachspiel im Bundestag. In einer auf Antrag der AfD-Fraktion anberaumten Aktuellen Stunde warf diese am Mittwoch, 10. Juni 2026, der Bundesregierung außenpolitisches Versagen vor. Kritische Stimmen, auch bei den zusammen mit der CDU/CSU regierenden Sozialdemokraten, kamen darüber hinaus von der linken Seite des Hauses an Deutschlands völkerrechtlichen Positionen gerade mit Blick auf die USA und Israel. AfD: Außenpolitisch allenfalls Kreisliga Markus Frohnmaier (AfD) konstatierte: „Deutschland ist durchgefallen, verdrängt von den neuen Großmächten Portugal und Österreich“. Deutschland sei anders als der Kanzler und der Außenminister behaupten würden, nicht wieder zurück auf der internationalen Bühne, sondern außenpolitisch allenfalls „Kreisliga“. Für das Scheitern machte Frohnmaier unter anderem eine „unbedingte Ukraine-Hörigkeit“ verantwortlich, die nicht überall auf der Welt gut ankomme. Deutschland sei einer der größten Geber bei der Finanzierung der VN. Es werde aber nicht mehr als „ehrlicher Makler“ wahrgenommen, sondern sei „nur noch ein offener Tresor für den Rest der Welt“. Staatsminister: Kein Weltuntergang Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von einer „herben Enttäuschung“ bei der Wahl in der Generalversammlung. Das Scheitern der deutschen Kandidatur sei aber auch kein „Weltuntergang“ und erst recht kein Grund, nun das deutsche Engagement in den VN zu reduzieren. Deutschland sei etwa in puncto Ukrainehilfe und Sicherheit Israels deutlich „positionierter“ als seine Mitbewerber Österreich und Portugal gewesen, es gebe hier aber auch kein Anlass, sich zu „verbiegen“. Viele VN-Mitglieder hätten zudem nicht verstanden, warum Deutschland gegen zwei enge Partner wie Portugal und Österreich und noch dazu spät ins Rennen gegangen sei. Markus Koob (CDU/CSU) argumentierte ähnlich und betonte in seiner Rede, das Wahlergebnis sei kein Urteil über Deutschlands globales Engagement. Grüne: Deutschland ist nicht glaubwürdig aufgetreten Auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach davon, dass es nicht der „allerklügste Move“ gewesen sei, gegen diese beiden Länder anzutreten. Nicht hilfreich sei es außerdem gewesen, „das Völkerrecht nur dann anzusprechen, wenn es bequem ist“. So trete man nicht glaubwürdig für Menschenrechte und die regelbasierte Ordnung ein. Brugger monierte Kürzungen im Haushalt, statt mehr in internationale Partnerschaften zu investieren. Der beste Schutz in einer „rauen und unberechenbaren Welt“ sei es, viele Partner zu haben. „Aber dafür muss man selbst ein verlässlicher Freund sein, wenn andere uns brauchen.“ SPD: Nicht in die Schmollecke zurückziehen Derya Türk-Nachbaur (SPD) kündigte an, dass sich Deutschland nach der „herben Niederlage“ nicht „in die Schmollecke“ zurückziehen, sondern im internationalen Engagement verlässlich bleiben werde. Zur Fehleranalyse gehöre, dass man das Völkerrecht nicht relativieren sollte. „Dort, wo mehr Klarheit gefordert gewesen wäre, waren wir manchmal nicht klar genug.“ Wer auf der Weltbühne gehört werden wolle, müsse unbequeme Wahrheiten auch dann aussprechen, wenn sie starke Partner beträfen. Linke: Deutschland vertrat Doppelstandards beim Völkerrecht Lea Reisner (Die Linke) befand, dass die Bundesregierung eine Quittung bekommen habe: „Die Welt hat sich Deutschland angeschaut und Nein gesagt.“ Reisner nannte die Aufrüstung Deutschlands und „Doppelstandards“ beim Völkerrecht mit Blick auf Israel und die USA. „Völkerrecht gilt entweder universell, oder es ist nichts wert.“ Die Welt habe gespürt, „dass Deutschland seine politische und wirtschaftliche Macht eben nicht im Interesse der internationalen Gemeinschaft nutzt.“ (ahe/10.06.2026)

Fragestunde am 10. Juni

10.06.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 10. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 22 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 18 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte fünf Fragen beantworten. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Jeweils zwei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundeskanzleramt waren bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau beim Bundesjustizministerium, welche Reformen im Bereich des Strafvollzugs vorgesehen sind, um Rückfallquoten zu senken und Resozialisierung zu stärken. Die hessische Abgeordnete Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesinnenministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Beteiligungen ihrer Mitglieder an Investmentfonds, Großbanken und Vermögensverwaltern wie BlackRock hat, die „als private Gläubiger knapp 18 Prozent der Auslandsschulden der Ukraine halten“. Düring wollte wissen, wie die Bundesregierung „die möglicherweise daraus entstehenden Interessenkonflikte der jeweiligen Regierungsmitglieder“ bewertet. Die bayerische Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) wollte vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, in welchem Gesetzespaket die Bundesregierung die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie plant und auf Basis welcher Zahlen der Bedarf sowie die Anzahl der Kassensitze bestimmt wird. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/10.06.2026)

Tourismuswirtschaft verlangt Stärkung der Kommunalfinanzen

10.06.2026
Vertreter der Tourismuswirtschaft haben eine nachhaltige Stärkung der Finanzkraft von Städten und Gemeinden gefordert, um den Tourismus als zentralen Wirtschaftsfaktor, insbesondere für den Mittelstand und die strukturschwachen Regionen zu stärken. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 10. Juni 2026, zum Thema „Tourismusförderung und -finanzierung“ unter Leitung der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) erklärte Brigitte Goertz-Meissner vom Deutschen Heilbäderverband, der Gesundheitsstourismus boome. Der Anteil junger Patienten wachse. Aufgrund der monatelangen pandemiebedingten Zwangsschließungen der Thermalbäder in kommunaler Trägerschaft würden die meist kleinen Kommunen jedoch finanziell „mit dem Rücken an der Wand“ stehen. Es habe in diesen Fällen keine Ausfallentschädigung seitens des Bundes gegeben. Die Bäder seien auf rund 500.000 Euro an monatlicher Kosten „sitzen geblieben“. Solche Summen seien von den kleinen Kommunen kaum mehr zu kompensieren, so dass Zukunftsinvestitionen kaum noch möglich seien. „Die Schließung einer Therme bedeutet eine enorme existenzbedrohende Situation für die Hotellerie, Gastronomie und sonstige lokale Tourismusbetriebe nicht nur in den Kurorten, sondern in der gesamten Region“, verdeutlichte Goertz-Meissner. Wenn eine Therme wegfalle, breche die kommunale Wertschöpfungskette zusammen. Finanzlage der Kommunen Auch andere Sachverständige machten in ihren Stellungnahmen die massiv verschlechterte Finanzlage der Kommunen zum Thema. Dr. Michael Braun vom Tourismusverband Ostbayern erklärte, die Kommunen als zentrale Träger der touristischen Infrastruktur würden unter erheblichem finanziellen Druck stehen. Die kommunalen Haushalte seien strukturell überlastet. Das Defizit habe 2025 31,9 Milliarden Euro betragen und dazu geführt, dass viele Kommunen an ihre Handlungsgrenzen gestoßen seien. Braun forderte dringend eine Aufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Mit den Fördermitteln würden unter anderem touristische Infrastrukturen wie Radwege und Freizeiteinrichtungen unterstützt. Darüber hinaus gefördert würden Investitionen in Betriebe des Gastgewerbes sowie der Freizeitwirtschaft. Rund 20 Prozent der GRW-Mittel würden direkt in touristische Projekte fließen. Trotz dieser hohen wirtschaftlichen Hebelwirkung sei die GRW-Förderung innerhalb von nur zwei Jahren um insgesamt 40 Millionen Euro gekürzt worden. Und die anhaltende Inflation schmälere die reale Wirkung der Fördermittel zusätzlich. „Kommunen brauchen Förderung“ Für eine Aufstockung der GRW-Mittel von 640 Millionen auf mindestens eine Milliarde Euro und einen höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen sprach sich auch Dr. Catrin Homp vom Tourismusverband Schleswig-Holstein aus. „Kommunen brauchen Förderung“, sagte Homp. Städte und Gemeinden würden einen Großteil der touristischen Infrastruktur und Angebote schaffen und unterhalten. Kommunen würden unter anderem in Straßen, Bahnhöfe, Promenaden, Gärten und Parks, Wander- und Radwege, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Museen oder Veranstaltungsorte investieren sowie für attraktive Innenstädte sowie gepflegte Landschaften sorgen. Homp verlangte neben Bürokratieabbau und steuerlichen Entlastungen insbesondere zielgerichtete Investitionsförderungen für Mittelstand und den Tourismus. „Der anhaltende Substanzverlust der deutschen Wirtschaft zeigt deutlich, dass private Investitionen zunehmend ausblieben“, warnte Homp. Das Münchener Modell Über eine andere Form der Tourismusfinanzierung, das sogenannte „Münchener Modell“, berichtete Michael Höflich von der Tourismus Initiative München (TIM). Kern des Modells sei ein gemeinsamer Tourismusfonds, in den sowohl die Landeshauptstadt München als auch TIM jeweils identische Beträge einzahlen würden. Über die Verwendung der Mittel entscheide eine gemeinsame Tourismuskommission, die sich aus Vertretern des Münchner Stadtrats sowie des TIM-Vorstands zusammensetze. Das Münchener Modell sei aber nicht nur ein Finanzierungsmodell, sondern zugleich ein institutionalisiertes Kooperationsmodell für gemeinsames Destinationsmanagement. Höflich sagte, ein solches Modell wie in München könne sicher auch auf kleine oder mittelgroße Destinationen übertragen werden. (hle/10.06.2026)

Dobrindt: Migrationspolitik geordnet und Bevölkerungsschutz befördert

10.06.2026
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Bilanz seiner gut einjährigen Tätigkeit im Amt so zusammengefasst, dass eine neue Ordnung mit der Migrationspolitik geschaffen worden sei, dass ein Schwerpunkt in der Sicherheitspolitik gesetzt wurde und dass ein neues Bewusstsein für den Bevölkerungsschutz befördert wurde. Dies seien die zentralen Themen seines Hauses gewesen, unterstrich der Minister am Mittwoch, 10. Juni 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Gleichwohl habe sein Ministerium noch eine große Menge an Aufgaben vor sich. Im Sicherheitsbereich sprach Dobrindt das Bundespolizeigesetz an, das man noch vor der Sommerpause abschließen wolle. „Wir haben aus der Migrationswelle eine Migrationswende gemacht“, fasste der Minister die Anfänger seiner Amtszeit zusammen. Rainer: Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt Neben dem Bundesinnenminister stellte sich auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU), den Fragen der Abgeordneten. „Vertrauen zurückgewinnen, Hilfe stärken, Ernährung sichern“ – mit diesen Zielen sei er vor gut einem Jahr gestartet, sagte Rainer und zog das Fazit, auf einem guten Weg zu sein und viel erreicht zu haben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbetriebe sei gestärkt worden, auch durch die vollständige Agrardiesel-Rückerstattung. Auf hohe Energie- und Düngemittelpreise habe man schnell und zielgerichtet reagiert. Mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank sei ein 200-Millionen-Euro-Liquiditätshilfeprogramm für Akutkrisen auf den Weg gebracht worden. Mit der Agrarexportstrategie sei die Grundlage geschaffen worden, um Märkte zu neu erschließen oder wiederzueröffnen. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln seien spürbare Fortschritte erzielt worden. Auch beim Schutz der Weidetierhaltung habe man geliefert, so der Minister: „Wer hätte gedacht, dass der Wolf sich nach einem Jahr Regierungszeit im Jagdrecht befindet?“ Bürokratieabbau und Heimatstrategie Unverzichtbar bleibe für ihn der Bürokratieabbau, für den im Ministerium eine Stabsstelle eingerichtet worden sei. „Wir verhindern vor allem, dass neue Bürokratie-Monster entstehen, so wie zum Beispiel bei der EU-Entwaldungsverordnung.“ Bürokratieabbau bleibe weiter ganz oben auf der Agenda. Manche Vorgaben würden aber benötigt, denn „Made in Germany“ sei auch Qualitätssiegel, mit dem gewisse Standards einhergingen. Nicht gebraucht werde hingegen die zweite und dritte Statistik für das gleiche Thema. Aktuell werde an einem „Bürokratie-Rückbaupaket 2026“ gearbeitet, in dem verschiedene Maßnahmen mit Entlastungspotenzial gebündelt würden. Zudem werde er in den nächsten Tagen eine „Heimatstrategie“ vorstellen, und auch das Düngerecht müsse“ praxistauglich und möglichst bürokratiearm“ neu geordnet werden. Schließlich müsse die Ernährungs- und Versorgungssicherheit in Deutschland zeitgemäß gestaltet werden, betonte Rainer. Pakt für den Bevölkerungsschutz Nach dem Bevölkerungsschutz erkundigte sich Daniel Baldy (SPD). Dobrindt sagte, der Pakt für Bevölkerungsschutz sehe vor, zehn Milliarden Euro bis 2029 dafür zu ermöglichen. Hinzu kämen weitere drei Milliarden Euro für ein Bauprogramm des Technischen Hilfswerks (THW), um Immobilien des THW zu erneuern, sowohl für haupt- als auch für ehrenamtliche Mitarbeiter. Dies finde zusammen mit den Ländern statt. Mit dem Selbstschutz sei man dabei, die Bevölkerung auf die zivile Verteidigung vorzubereiten. In diesem Zusammenhang würden auch Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern geführt. Der Pakt für den Bevölkerungsschutz beschäftigte auch den CDU-Abgeordneten Sebastian Schmidt. Im Bevölkerungsschutz gebe es noch eine Reihe von Aufgaben zusammen mit Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten. Er solle neu aufgestellt werden im Bereich der Technik und der Fahrzeuge, sagte der Minister. Mehr als tausend Fahrzeuge würden für Rettungsdienste neu angeschafft. Erreicht werden solle auch ein einheitliches Ausbildungsmanagement. Ein modernes Warnsystem zeichne sich durch digitale Verfügbarkeit aus und weise etwa den Weg in die Schutzräume. EU-Asylsystem, Schutzstatus von Syrern, Taliban Ferat Koçak (Die Linke) thematisierte Gerichtsurteile zum EU-Aufenthaltsrecht und fragte den Minister nach Konsequenzen. Der Minister sagte, die Urteile bezögen sich auf altes Recht, mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sei neues Recht geschaffen worden. „Man hat kein freies Wahlrecht in Europa, wo man Leistungen beanspruchen kann“, betonte Dobrindt. Das für den Aufenthalt zuständige Land sei auch für die Leistungen zuständig. Wenn es sich um einen „Dublin-Fall“ handele, sei der Asylbewerber aufgefordert, in dieses Land zu gehen, in dem er Anspruch auf Leistungen habe: „Wir bringen Ordnung in die Migration.“ Der AfD-Abgeordnete Dr. Gottfried Curio erkundigte sich beim Innenminister nach dem Schutzstatus von Syrern in Deutschland. Dieser werde überprüft, sagte Dobrindt und benannte drei Gruppen: Straftäter, die schnellstens zurückgeführt werden, Asylbewerber ohne Perspektive und Integrierte mit einer Perspektive für einen Aufenthalt. Man sei dabei, festzustellen, wer in Deutschland ausreisepflichtig ist. Straftäter würden zuerst zurückgeführt. Die Kontakte zu den afghanischen Taliban sprach Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) an. Das Europaparlament habe vor einer „Legitimierung des Terrorregimes“ gewarnt. „Wir haben Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen und ihr Perspektive in ihrem Heimatland finden müssen“, entgegnete der Minister. Wer in Deutschland schwere Straftaten begangen habe, müsse die Heimreise nach Afghanistan antreten. „Technische Beamte“ unterstützten dabei, afghanische Straftäter zurückzubringen. Trinkwasserqualität und Energy Drinks Polats Fraktionskollege Karl Bär erkundigte sich beim Landwirtschaftsminister nach der Trinkwasserqualität. In Niederbayern seien überhöhte Nitratwerte gemessen worden. Bär wollte wissen, was Rainer unternimmt, damit genügend sauberes Wasser zur Verfügung steht. Der Minister sagte, die Dinge müssten neu organisiert werden, zunächst müsse Rechtssicherheit herbeigeführt werden. Zugleich wies er zurück, dass alle Landwirte Verursacher für Einträge in das Grundwasser seien. In den letzten Jahren seien mehr als 50 Wirkstoffe in der EU nicht mehr zugelassen worden. Die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sei ihm wichtig, eine gute Trinkwasserversorgung solle beibehalten werden, unterstrich Rainer. Svenja Stadler (SPD) wollte wissen, ob ein Verbot von Energy Drinks für Kinder und Jugendliche angedacht sei. „Wir legen großen Wert auf regionale Verpflegung“, sagte der Minister und verwies auf die regionale, saisonale und wenn möglich biologische Gemeinschaftsverpflegung von jährlich 16 Millionen Menschen, darunter sechs Millionen Jugendlichen. Zur Frage nach den Energy Drinks nannte er eine Studie, wonach übermäßiger Genuss nicht schädlich sei. Ein Verbot stehe aktuell nicht zur Debatte. Gebührenordnung für Tierärzte Die Gebührenordnung für Tierärzte interessierte Ina Latendorf (Die Linke). Einerseits sollten Tierärzte gut entlohnt werden, andererseits sollten es sich die Landwirte auch leisten können, Tierärzte zu beauftragen. Auch Tierheime litten unter hohen Tierarztkosten. Die Linke habe vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer für Tierarztkosten wie in der Humanmedizin zu streichen. Rainer räumte ein, dass die Tierarztkosten auf einem „enorm hohen Level“ seien. Das Ergebnis der Evaluierung der Gebührenordnung werde Ende 2026 vorliegen. Die Zuständigkeit für eine Steuersenkung liege beim Finanzminister: „Ich habe nichts gegen eine Senkung.“ Für die Tierheime seien die Länder zuständig. Bürokratieabbau als ständiger Prozess Benedikt Büdenbender (CDU/CSU) griff das Thema Bürokratieabbau auf. Seine Stabsstelle arbeite mit Hochdruck, man sei in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, um Bürokratie abzubauen. So müsse der Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft vom nächsten Jahr an nur noch einmal jährlich gemeldet werden. Ein Bürokratieabbaugesetz sollte es nach seiner Auffassung jedes Jahr geben, betonte der Minister. Die Bürokratie und die damit verbundenen Kosten für die Landwirte sprach auch Dr. Michael Blos (AfD) an. Den „großen Wurf“, den er in seiner Frage anführte, gebe es nicht, erwiderte Minister Rainer. Bürokratieabbau sei ein ständiger Prozess, die Bürokratie sein in Jahrzehnten entstanden. (vom/10.06.2026)

Fachgespräch zu beruflicher Bildung und Qualifizierung im Wandel

10.06.2026
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich am Mittwoch, 10. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung dem Thema „Heute und morgen: Berufliche Bildung und Qualifizierung im Wandel“ gewidmet. Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der Bildungspolitik. Die 38 Mitglieder des Gremiums beschäftigen sich mit darüber hinaus mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (10.06.2026)

Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie umstritten

10.06.2026
Bei der durch die Bundesregierung geplanten Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es nach Ansicht von Experten Nachbesserungsbedarf. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 10. Juni 2026, deutlich. „Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Darin ist unter anderem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur geplant. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Die zu der Anhörung geladenen Expertinnen und Experten begrüßten grundsätzlich die Schaffung eines Rechts auf Reparatur. Gleichzeitig wurden Rechtsunsicherheiten und fehlende Konkretisierungen etwa bei der Frage nach der Angemessenheit von Reparaturpreisen und der Dauer von Reparaturen moniert. "Unklarheit bei der Reparaturverpflichtung" Dr. Christian Bereska vom Deutschen Anwaltverein bemängelte unter anderem, dass der in Paragraf 434 Absatz 3 BGB eingeführte Begriff der Reparierbarkeit nicht näher definiert sei. An den Punkt, an dem es um den gesetzlichen Anspruch gegen Hersteller gehe, gebe es lediglich einen Verweis auf die EU-Ökodesign-Richtlinie. „Da besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, die beseitigt werden sollte“, sagte er. Bereska kritisierte auch eine Unklarheit bei der Reparaturverpflichtung. Im Paragrafen 479a BGB sei der Anspruch gegen den Hersteller im Falle einer abgelaufenen Gewährleistungsfrist geregelt. Dort finde sich ein Anwendungsverweis auf eine europäische Richtlinie, was für Nicht-Juristen völlig unverständlich sei. Erweiterte Herstellerverantwortung gefordert Keo Sasha Glawion Rigorth von der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sich für die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus mit Ökomodulation aus, um Reparatur zu fördern. Damit der Bonus nicht zu Lasten der Staatskasse geht, müsse das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung nach französischem Vorbild herangezogen werden, sagte sie. Dadurch werde verdeutlicht, dass Hersteller durch eine Abgabe Verantwortung für die Folgen der von ihnen produzierten Waren auf Mensch und Umwelt zu tragen haben. Glawion Rigorth äußerte sich auch zur Frage der Angemessenheit. Das teuerste Ersatzteil dürfe maximal 30 Prozent des Preises des ursprünglichen Teils kosten, sagte sie. Als Höchstlieferfrist für Ersatzteile sah sie fünf Tage als ausreichend an. Risiken für Wirtschaftsstandort Deutschland befürchtet Von einem „Gold-Plating“ der Bundesregierung sprach Julian Kulaga von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Eine mögliche Ausweitung des Mängelgewährleistungsrechts im Business to Business-Bereich über die Vorgaben der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie hinaus gehe zulasten des Wirtschafts- und Rechtsstandorts Deutschland und wirke sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen gewerblichen Wirtschaft aus, sagte er. Wirtschaftliche Risiken gebe es zudem durch nicht kostendeckende Reparaturentgelte. Die Richtlinie definiere ein „angemessenes Entgelt“ aus Verbrauchersicht, so der DIHK-Vertreter, nicht aus Unternehmenssicht. Unternehmen könnten damit verpflichtet sein, Reparaturen zu Preisen durchführen zu müssen, die unter den tatsächlichen Kosten liegen. Einführung bußgeldbewehrter Sanktionen gefordert Katrin Meyer vom Verein Runder Tisch Reparatur bemängelte ebenfalls die fehlenden Konkretisierungen bei der Angemessenheit von Reparaturentgelten, Ersatzteilpreisen und der Reparaturdauer. „Wir wünschen uns eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die klar macht, was Angemessenheit in diesen Zusammenhang konkret bedeutet“, sagte Meyer. Im Idealfall, so fügte sie hinzu, gebe es eine europäische Lösung, um eine harmonisierte Auslegung zu erreichen. Die Vertreterin des Vereins Runder Tisch Reparatur plädierte zudem für die Einführung bußgeldbewehrter Sanktionen für Verstöße gegen Herstellerpflichten bei der Reparaturverpflichtung, der Pflicht zur Ersatzteilbereitstellung und dem Verbot reparaturverhindernder Techniken. Diese seien als Ordnungswidrigkeiten zu qualifizieren und mit wirkungsvollen Geldbußen zu belegen. Außerdem müsse die Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen bei Drittstaaten-Anbietern klar geregelt werden. Konstruktion "unnötig kompliziert" Die Konstruktion der Reparaturpflicht des Herstellers als „durch Rechtsgeschäft begründetes gesetzliches Schuldverhältnis“ sei zwar richtlinienkonform „aber unnötig kompliziert“, sagte Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth. Sinnvoll sei stattdessen die Anordnung eines Kontrahierungszwangs, aus dem der Verbraucher zugleich mit der Erzwingung eines Vertragsschlusses im Wege der sogenannten Herstellungstheorie unmittelbar vorgehen kann. Das sei kein reiner Professorenstreit, so Schmidt-Kessel. Das sehe man daran, dass sich der Regierungsentwurf gehindert sehe, für das entstehende gesetzliche Schuldverhältnis ein Rücktrittsrecht anzunehmen. Im Moment gebe es keinen Schutz für den Fall, „dass der Käufer, der die Reparatur wünscht, dann aber zu lange warten muss, sich aus dieser Reparaturbindung wieder heraus begeben kann“. Sorge vor hohen Ersatzteilpreisen Für einen Reparaturbonus plädierte Steffen Vangerow, Geschäftsführer der Vangerow GmbH, einem Netzwerk von 1.000 Werkstätten in ganz Deutschland, „wo alles repariert wird, was einen Stecker hat“, wie er erläuterte. Vangerow verwies auf die Gefahr, dass Reparaturen trotz bestehender Reparaturpflicht wirtschaftlich verhindert werden könnten, „wenn Ersatzteile zu Preisen angeboten werden, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Gerätewert oder zum Marktpreis vergleichbarer Bauteile stehen“. Aus Sicht der Reparaturpraxis müsse also darüber nachgedacht werden, die Austauschbarkeit und Kompatibilität von Ersatzteilen stärker zu fördern. Vangerow machte zudem deutlich, dass bereits heute viele Reparaturbetriebe mit Fachkräftemangel, steigenden Kosten und begrenzten Kapazitäten konfrontiert seien. Das Recht auf Reparatur könne also nur erfolgreich sein, „wenn gleichzeitig Maßnahmen zur Stärkung des Reparaturmarktes ergriffen werden“. Blick nach Frankreich Felicitas Wühler vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz begrüßte den geschaffenen Anspruch gegenüber den Herstellern. Es brauche jedoch weitere flankierende Maßnahmen. Der Gesetzentwurf treffe keine Entscheidung darüber, welche ergänzende Maßnahme zur Reparaturförderung in Deutschland ergriffen werden soll. Wenngleich die Frist dafür noch länger sei, stelle sich die Frage, warum nicht schon jetzt eine solche Entscheidung getroffen werden kann. Auch die Frage nach einer Reparaturplattform sei nicht beantwortet. „Wir müssen entscheiden: Wollen wir die Schnittstelle der Europäischen Kommission nutzen oder eine eigene Plattform einführen?“, fragte Wühler und weitete den Blick nach Frankreich. Dort gebe es seit 2021 eine eigene Plattform und einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, der für Verbraucher einfach und unbürokratisch angewendet werde, „weil er einfach an der Kasse abgezogen wird“, sagte Wühler. (hau/10.06.2026)

12.399 Petitionen erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2025

09.06.2026
Im Jahr 2025 sind 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2025 (21/6000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, den die Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) am Mittwoch, 10. Juni 2026, an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner überreicht hat. Die Gesamtzahl der Petitionen ist damit im Vergleich zu 2024 um 3.139 Petitionen (34 Prozent) angestiegen. Innenministerium am häufigsten betroffen Die meisten Eingaben bezogen sich auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1.606). 1.581 Zuschriften richteten sich an den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrafen 1.571 Petitionen. Laut dem Bericht ergibt sich bei 249 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 50 Zuschriften. 5.807 und damit deutlich mehr als ein Drittel aller Petitionen seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. „Mit derzeit etwa 5,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Fast 300.000 Neuregistrierungen Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 297.996 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2024: 179.742), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2025 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 511.965 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2024: 722.639). 2025 seien mit 652 Petitionen fast 58 Prozent mehr Eingaben im Internet veröffentlicht worden als im Vorjahr (413 Petitionen), heißt es weiter. Zehn der im Berichtsjahr veröffentlichten Petitionen seien dabei mehr als 30.000-mal mitgezeichnet worden und hätten damit das erforderliche Quorum für eine öffentliche Beratung der Eingabe erreicht. 378 Petitionen in 19 Sitzungen beraten Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 69 Prozent auch im Jahr 2025 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2025 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 378 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. (hau/10.06.2026)

Christian Görke: Für Reformen bis Sommer fehlt mir die Fantasie

09.06.2026
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Christian Görke (Die Linke), zeigt sich skeptisch darüber, ob die großen Reformpläne der Koalition aus CDU/CSU und SPD zeitnah in den parlamentarischen Prozess einfließen werden. Ob Steuer-, Renten- oder Gesundheitsreform, „mir fehlt wirklich die Fantasie, wie das alles bis zum Sommer das Parlament erreicht“, sagte Görke im Interview mit dem Parlamentsfernsehen.

Psychotherapie-Versorgung und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

08.06.2026
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 8. Juni 2026, befasst. In der ersten Stunde ging es um eine Petition zum Thema "Gebührenordnung für Heilberufe – Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung", in der zweiten Stunde um eine Petition mit dem Titel "Inklusion und Teilhabe – Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung". Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen „Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld“, sagte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph, die in der Sitzung den Petenten Siegfried Kaldewey vertrat. Dessen Petition hatte mehr als 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stünden Kürzungen im Umfang von bis zu 25 Prozent im Raum, sagte Udolph. „Wie soll eine Praxis mit 25 Prozent weniger haushalten“, fragte sie. Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, heißt es in der der Sitzung zugrunde liegenden Eingabe. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird. Aus Patientensicht sei dies besonders kritisch, schreibt der Petent unter Verweis auf eigene Erfahrungen. „Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten“, heißt es in der Petition. Diese Erfahrung verdeutliche, „dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen“. Gesundheitsministerium verweist auf die Selbstverwaltung Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), verwies darauf, dass es statistisch gesehen keine Unterversorgung bei der ambulanten Psychotherapie gibt. Dem stehe aber eine individuelle Betroffenheit gegenüber, die vor Ort zu einer anderen Wahrnehmung führen könne, räumte er ein. Die Selbstverwaltung habe einen Sicherstellungsauftrag, betonte der Gesundheitsstaatssekretär. Angesichts vieler unterschiedlicher Therapiesituationen sei es aber sehr schwierig, die Frage der Vergütung organisiert zu bekommen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, „also quasi das Gremium der Selbstverwaltung, wo alle Akteure enthalten sind“, habe empfohlen, die Vergütung um 4,5 Prozent abzusenken, „in dem Wissen, dass es zusätzliche Strukturzuschläge und diverse andere Unterstützungsmaßnahmen gibt“. Das BMG, so Sorge weiter, habe keine Regelungskompetenz. „Im Rahmen der Selbstverwaltung entscheiden die Akteure im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses, wie sich die Vergütungssituation entwickelt.“ Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht. „Wir konnten da keinen groben inhaltlichen Fehler feststellen“, so der BMG-Staatssekretär. Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen Befragt nach Steuerungsmechanismen im Interesse einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik verwies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Udolph auf die psychotherapeutische Sprechstunde, die 50 Minuten umfasse und hervorragend geeignet sei, „um sich ausreichend Zeit zu nehmen, um mit den Patientinnen und Patienten zu sprechen“. Ein fünfminütiges Gespräch beim Hausarzt reiche hingegen nicht. Udolph, die nach eigener Aussage früher selbst psychisch erkrankt war, plädierte dafür, die ambulante Versorgung, „die ein würdevolles Leben möglich macht“, zu stärken. Ihr sei bewusst, dass das Geld kostet. „Aber ein Euro, der in die Psychotherapie investiert wird, bringt zwei bis fünf Euro an Return on Invest“, sagte sie. Die sie begleitende Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, sprach sich auch für eine Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen allgemein aus. Mit Blick auf die von Staatssekretär Sorge genannten fünf Milliarden Euro pro Jahr für die voll-stationäre Versorgung, sagte sie: „Wir könnten da ambulant einiges abfangen, wenn wir die Kapazitäten dafür hätten.“ Gerade im ländlichen Raum gebe es eine Unterversorgung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, sagte Udolph, „auch wenn die Zahlen etwas anderes sagen“. Diese Zahlen stammten aber von 1999 und müssten der Realität angepasst werden. Auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer hält eine ausreichende Versorgung nicht für gewährleistet. Es gebe eine gleiche Prävalenz zwischen Stadt und Land bei psychischen Erkrankungen. Auf dem Land gebe es aber entsprechend der Bedarfsplanung nur die Hälfte der Praxensitze im Vergleich zur Stadt. Keine Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe geplant Der Dialogprozess Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen zielt nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese (SPD), „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab“. Vielmehr gehe es darum, zu identifizieren, „wo können wir Bürokratie abbauen und wo Prozesse verschlanken und effektivieren“, sagte Griese im zweiten Teil der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Damit trat Griese den in einer öffentlichen Petition der Bundesvorsitzenden des Vereins Lebenshilfe, Ulla Schmidt, geäußerten Befürchtung entgegen, es drohten angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen derartige Einschränkungen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist in der 181.269-mal mitgezeichneten Petition auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie. Finanzieller Druck bei den Kommunen Hintergrund der Diskussion sei der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagten: Leere Kassen zwängen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Nun fordert laut Schmidt die Sozialstaatskommission, „dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird“. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition. Solange es keine inklusive Gesellschaft und keine wirkliche Barrierefreiheit gibt, brauche es mehr statt weniger Unterstützung, sagte Schmidt während der Sitzung. Dass Reformen benötigt werden, sei unstrittig. „Auch wir sind für Reformen“, so die Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe. Diese Reformen dürften aber nicht bei den Rechten für Menschen mit Behinderung ansetzen. Sie müssten dort ansetzen, wo sie wirksam und notwendig seien. „Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Effizienz in der Leistungserbringung.“ Man müsse über bundesweite Bedarfsermittlungen sprechen, über Digitalisierung, über längere Bewilligungszeiträume für Hilfen und damit weniger Anträge und auch über eine „Kultur des Vertrauens“. Dialogprozess Eingliederungshilfe Im Dialogprozess Eingliederungshilfe sei über Verbesserungsmöglichkeiten bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes gesprochen worden, sagte Staatssekretärin Griese. Als „einigungsfähig auf der Fachebene“ identifiziert worden sei eine Ausweitung der Gesamtpläne von derzeit alle zwei Jahre auf alle fünf Jahre. „Das würde die Leistungsempfänger entstressen, aber auch Bürokratie abbauen und für die Leistungserbringer und Behörden das Ganze schlanker und übersichtlicher machen“, sagte sie. Beim Thema „gemeinsame Inanspruchnahme“, das auch als Pooling bezeichnet werde, habe man klar gemacht, dass der Bedarf immer gedeckt sein müsse, so Griese. „Da, wo es in der Sache sinnvoll und möglich ist, und auch für die Menschen bedarfsgerecht ist, kann etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Inanspruchnahme stattfinden.“ Auch damit kam die Ministeriumsvertreterin der Petentin entgegen, die deutlich gemacht hatte, dass das Pooling von Leistungen nicht zu Lasten individueller Bedarfe erfolgen dürfe. Griese kündigte die Veröffentlichung der Ergebnisse des Dialogprozesses Eingliederungshilfe innerhalb der nächsten zwei Wochen an. Sie wisse, dass auch viele Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, sagte sie. Umso froher sei sie über die Diskussionsbereitschaft der Länder im Rahmen des Dialogprozesses, die sicher noch eine Lösung ihrer Kommunalfinanzen thematisieren würden. Aus Sicht von Griese - wie auch der Petentin - ist jedoch klar, „dass man Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“. (hau/08.06.2026)

Jürgen Hardt: Geschlossenheit und Entschlossenheit im Nato-Parlament

03.06.2026
„Die Nato funktioniert“, sagt Jürgen Hardt, stellvertretender Delegationsleiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Nato (Nato PV), die vom 29. Mai bis 1. Juni 2026 zu ihrer Frühjahrstagung in der litauischen Hauptstadt Vilnius zusammenkam. „Wie lebendig, agil und entschlossen“ das Bündnis ist, davon hätten sich die Abgeordneten beim Truppenbesuch an der Ostflanke überzeugt, wo internationale Kameradschaft groß geschrieben werde. In dem „komplexesten Sicherheitsumfeld seit Generationen“ gelte es dabei, die „Verteidigungsfähigkeiten der europäischen Bündnispartner substanziell zu stärken“. Dann bleibe die Nato der „Garant unserer Freiheit und unseres Wohlstandes“. Im Interview spricht Hardt über die Stimmung beim Frühjahrstreffen, die globale Rollenverteilung zwischen USA und Europa und die veränderte Kriegsführung. In Deutschland wünscht er sich „mehr öffentliche Debatten über verteidigungspolitische Fragen“. Das Interview im Wortlaut: Herr Hardt, die Nato steht seit mehr als 70 Jahren für Sicherheit, Freiheit und Demokratie. Wirtschaft und Gesellschaft konnten sich unter ihrem Schutz entfalten. Nun hat das Bündnis Risse. Aber nicht durch einen Angriff von außen, sondern weil die USA als Führungsmacht ihre weltpolitische Rolle neu definieren, ihr Engagement möglicherweise reduzieren – oder die Europäer nicht genug in ihre Verteidigung investieren. US-Präsident Donald Trump kündigte jüngst eine Reduzierung von in Deutschland stationierten amerikanischen Truppen an. Wie war vor diesem Hintergrund die Stimmung unter den Parlamentariern beim Frühjahrstreffen? Die Stimmung kann man mit zwei Worten gut beschreiben: Geschlossenheit und Entschlossenheit. Es ist allen klar, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen. Die Nato muss sich nicht neu erfinden, aber sie muss sich verändern. Ein Grundpfeiler dessen wird die Erfüllung des Ziels sein, fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Zahlreiche Länder, welche die Bedrohung unmittelbar empfinden, erreichen dieses Ziel im Konsens mit ihrer Bevölkerung. Dazu gehört unser Gastgeber der diesjährigen Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der Nato, Litauen. Andere Länder müssen ihre Anstrengungen noch verstärken, auch Deutschland. Aber wir sind auf dem Weg und im Vergleich zu anderen großen Nato-Ländern gut vorangekommen. Was für eine Rolle kommt Europa unter den veränderten Bedingungen zu? Besonders die USA erwarten, dass die europäischen Verbindungspartner mehr konventionelle Verteidigungsfähigkeiten bereitstellen. Mehr für die eigene Verteidigung zu tun, war Konsens auf der Nato-PV-Frühjahrstagung. Ein resistentes, verteidigungsbereites und verteidigungsfähiges Europa ist Kern für unseren Wohlstand und für unsere Freiheit. Europa hat lange von der Friedensdividende gelebt, also die Ausgaben für Verteidigung drastisch gemindert. Das ist leider vorbei. Europa wird sich mehr um seinen konventionellen Schutz kümmern. Das sendet auch ein Signal über den Atlantik, dass wir die Nato als notwendig und lebendig verstehen. Sollte Europa versuchen, für seine Sicherheit so viel wie möglich allein zu tun oder, im Rahmen der Nato, lediglich so viel wie nötig? Europa ist und bleibt ein entscheidender Faktor der Nato. Und die Nato ist attraktiv, wie der Beitritt Finnlands und Schwedens sowie der dringende Wunsch der Ukraine, Mitglied unseres Verteidigungsbündnisses zu werden, beweist. Und deshalb stärken wir als Europäer auch die Nato, ohne zu vergessen, dass wir hinsichtlich des nuklearen Schirms auf unsere Freunde aus den USA angewiesen sind. Ein davon unabhängiger nuklearer Schutzschirm wäre allenfalls die zweitbeste Lösung. Er wäre nicht nur unglaublich teuer, sondern würde viele Jahre der Planung und Umsetzung in Anspruch nehmen. Diese Zeit haben wir nicht. Sollten die europäischen Staaten vor allem in Nato-Strukturen und Nato-Vorhaben investieren oder auf eigenständige, europäische Lösungen setzen, etwa bei Kampfformationen und Rüstungsvorhaben? Beides ist richtig. Natürlich will jede Nation ihre eigene Rüstungsindustrie fördern. Gleichzeitig müssen die unterschiedlichen Waffensysteme gut aufeinander abgestimmt werden. Interoperabilität ist in multinationalen Nato-Verbänden vielleicht sogar die größte Herausforderung. Das war Thema in Vilnius und auch bereits vor einigen Wochen in Riga bei der dortigen Nato-Division. Größere Stückzahlen ein- und desselben Waffentyps machen die Beschaffung auch billiger. Am Ende sollte entscheidend sein, das Geld der Steuerzahler möglichst effektiv auszugeben. Ich bin der Meinung, dass wir eine stärkere Vereinheitlichung der Waffenmuster benötigen. Nicht nur innere Spannungen zwingen die Nato zu Veränderungen, sondern vor allem die veränderte Sicherheitslage. Die Parlamentarier haben während des Frühjahrstreffens über die strategischen Leitlinien der Allianz diskutiert. Worin bestehen aktuell die entscheidenden Herausforderungen und Bedrohungen für das Verteidigungsbündnis? Allen Teilnehmern der Frühjahrstagung war klar, dass das Bündnis infolge des russischen Angriffskriegs mit dem komplexesten Sicherheitsumfeld seit Generationen konfrontiert ist. Die Nato sieht sich dabei nicht nur durch die russische Aggression gegen die Ukraine herausgefordert. Auch die anhaltenden asymmetrischen, hybriden und Cyber-Bedrohungen schaffen ein Sicherheitsumfeld, bei dem es ein "Weiter so" nicht geben kann. Hinzu kommt die Anpassung der strategischen Prioritäten der Vereinigten Staaten Richtung Pazifik. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, die Verteidigungsfähigkeiten der europäischen Bündnispartner substanziell zu stärken und gleichzeitig größere Verantwortung innerhalb der Nato selbst zu übernehmen. Dass die USA zukünftig größere Aufgaben auf der anderen Seite des Globus sehen, ist auch in unserem gemeinsamen Interesse – denn hier liegen unsere großen Handelsrouten. Hat die Nato den richtigen Instrumenten-Mix, um diesen Herausforderungen und Gefahren zu begegnen und umfassende Sicherheit zu gewährleisten? Auf jeden Fall, und ich möchte hier nur einige Punkte hervorheben. Allein dass die Nato eine parlamentarische Versammlung hat, zeigt die breite Verankerung des Bündnisses in den Bevölkerungen der einzelnen Mitgliedsländer. Parlamentarier aller Fraktionen des Deutschen Bundestages waren in Vilnius dabei. Die Nato ist damit eine demokratische Einrichtung. Das unterscheidet sie von Bündnissen autoritärer Staaten. Was wir in Deutschland jedoch noch stärker brauchen, sind öffentliche Debatten über verteidigungspolitische Fragen. Das ist in den Staaten an der Ostflanke der Nato ganz anders. Hier fühlt man sich konkret bedroht und nimmt starken Anteil an den Lösungen. Doch die Bedrohung ist für uns Deutsche ebenso groß wie für andere Nato-Partner. Innovationen bestimmen auch in der Verteidigung den Takt und die Gestalt der Streitkräfte. Wie wandelt sich das Bild der Soldaten? Werden Digitalisierung und KI zum Game Changer bei Streitkräfteplanung und Berufsbild? Als Russland die Vollinvasion der Ukraine begann, standen sich Panzer und konventionelle Waffen gegenüber. Innerhalb weniger Jahre konnten wir beobachten, wie sich die Kriegsführung geändert hat. Drohnen, Digitalisierung und KI bestimmen das Schlachtfeld der Zukunft. Ich bin zutiefst beeindruckt, wie es der Ukraine durch moderne, preiswerte Drohnen und andere Innovationen innerhalb kürzester Zeit gelungen ist, auf dem Schlachtfeld und in der Luft wieder die Initiative zu haben und sogar von Russland erobertes Gebiet zurückzugewinnen. Wir werden viel von der Ukraine lernen können. Sie ist mittlerweile nicht nur die stärkste, sondern notgedrungen auch die erfahrenste Armee in Europa. Sie waren selbst Soldat und kennen sich aus. Was hat sich, im Kleinen wie im Großen, geändert? Was bleibt? Ich bin vor 40 Jahren als aktiver Offizier aus der Marine ausgeschieden. Natürlich waren wir konkret durch die Sowjetunion bedroht, doch in Moskau gab es zwar undurchsichtige, aber offensichtlich funktionierende Systeme der rationalen Entscheidungsfindung, die man einschätzen konnte. Heute herrschen in Moskau, in Peking und möglicherweise auch in Teheran diktatorische Einzelpersonen, denen man leider auch irrationales Verhalten zutrauen muss. Die Welt ist heute leider unsicherer als damals. Aber das wird nicht so bleiben. Auf mittlere und lange Sicht wird der Frieden in Freiheit sich durchsetzen, doch bis dahin müssen wir verteidigungsfähig bleiben. Die Delegation hat am Rande der Tagung die deutsche Panzerbrigade 45 im litauischen Pabradė besucht. Welche Bedeutung hat das deutsche Engagement dort? Das deutsche Engagement wird in Litauen wie im gesamten Baltikum enorm geschätzt. Immerhin haben wir mit der Panzerbrigade und ihren zukünftig rund 5000 Soldatinnen und Soldaten den ersten Kampfverband in der Geschichte der Bundeswehr mit dauerhaftem Sitz außerhalb Deutschlands. So wie viele andere Nationen ihre Soldaten über Jahrzehnte in Deutschland hatten, knüpfen wir nun an die Logik an, dass gemeinsame Verteidigung dort stattfindet, wo sie am effektivsten ist. Die Litauer sehen die deutsche Panzerbrigade als eine Lebensversicherung ihrer eigenen staatlichen Unabhängigkeit. Die deutschen Soldaten im Baltikum begründen ein Deutschlandbild in der Bevölkerung, das unsere Länder eng und freundschaftlich verbindet. Welchen Eindruck haben Sie vor Ort gewonnen? Pabradė, der Ort der aktuellen Großübung, liegt nur wenige Kilometer von der belarussischen Grenze entfernt. Der Aufbau der Infrastruktur für die deutschen Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien in Rukla und Rūdninkai läuft auf Hochtouren. Das hat mich besonders beeindruckt. Neben deutschen sind auch amerikanische, tschechische, kroatische und Soldaten weiterer Nationen dort stationiert. Die selbstverständliche und enge Kameradschaft verschiedener Nationen ist für mich ein augenfälliges Beispiel, wie lebendig, agil und entschlossen die Nato ist. Sie funktioniert. Was geben Sie als Parlamentarier den Staats- und Regierungschefs zum bevorstehenden Nato-Gipfel in der Türkei am 7. und 8. Juli 2026 mit auf den Weg? Der Nato-Gipfel wird sich damit beschäftigen müssen, wie die Verpflichtungen in konkrete Fähigkeiten umzusetzen sind. Dazu gehören neben den Fragen zu Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, Truppenaufstellung, Infrastruktur, Verteidigungsindustrie und Widerstandsfähigkeit vor allem der zentrale Punkt einer zügigen Umsetzung. Die Rahmenbedingungen sind mit dem 5-Prozent-Ziel gesetzt. Nun müssen wir noch mehr Kraft darauf verwenden, den Bürgerinnen und Bürgern die politischen, strategischen und wirtschaftlichen Argumente für Verteidigungsinvestitionen darzulegen. Die Nato-Mitglieder, und damit natürlich auch Deutschland, sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Umsetzung der definierten Ziele bereits deutlich vor 2035 zu erreichen. Herr Hardt, ist die Nato weiterhin Garant unserer äußeren Sicherheit? Die Nato ist und bleibt Garant, nicht nur unserer Freiheit, sondern auch unseres Wohlstandes. Aber die Nato ist nur so stark, wie ihre Mitgliedstaaten sie machen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nach wie vor das Rückgrat der Nato. Zugleich erwarten die USA zu Recht, dass die Europäer sukzessive einen größeren Teil der gemeinsamen Verantwortung tragen. Dazu haben wir uns in Vilnius verpflichtet. (ll/02.06.2026)

Junge Erwachsene schlüpfen in die Rolle von fiktiven Abgeordneten

27.05.2026
Mehr als 250 junge Erwachsene aus dem gesamten Bundesgebiet stellten in dem großangelegten Planspiel "Jugend und Parlament" parlamentarische Verfahren nach und übernehmen für vier Tage die Rollen von fiktiven Abgeordneten. Von Samstag, 6. Juni, bis Dienstag, 9. Juni 2026, haben die in Fraktionen aufgeteilten jungen Erwachsenen vier fiktive Gesetzentwürfe beraten. Die Initiativen wurden am Montag, 8. Juni, unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD) in erster Lesung beraten und am Dienstag, 9. Juni, im Rahmen einer Debatte im Plenarsaal des Bundestages zur Abstimmung gestellt. Podiumsdiskussion mit Abgeordneten Nach einem Schlusswort von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner tauschten sich die Jugendlichen in einer Podiumsdiskussion mit Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen darüber aus, wie nah das Planspiel "Jugend und Parlament" an der politischen und parlamentarischen Realität ist. Mit dabei waren Michael Hose (Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, CDU/CSU), Dr. Anja Weisgerber, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Derya Türk-Nachbaur, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Markus Frohnmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion, Britta Haßelmann, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Julie Kurz, Korrespondentin des ARD-Hauptstadtstudios. Erste Lesung und Überweisung 1. Lesung Alle wesentlichen Stationen parlamentarischer Arbeit Die Teilnehmer des Planspiels waren zwischen 17 und 20 Jahre alt und wurden von Abgeordneten der fünf Bundestagsfraktionen nominiert. Sie durchliefen alle wesentlichen Stationen parlamentarischer Arbeit. So nahmen sie an fingierten Fraktions- und Landesgruppensitzungen teil, wählten aus ihrer Mitte einen Fraktionsvorstand und berieten die Gesetzesvorhaben in Ausschusssitzungen und schließlich im Plenum. Die Plenarsitzungen wurden von den Mitgliedern des aktuellen Bundestagspräsidiums geleitet. Dabei galt es, die eigenen politischen Anliegen zu vertreten, mit Argumenten zu überzeugen und Mehrheiten dafür zu organisieren. Schlussabstimmung im Plenarsaal 2./3. Lesung (ste/09.06.2026)

Sicherheits- und Handels­fra­gen dominieren Gespräche in Australien und Fidschi

26.05.2026
Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern pflegen, voneinander lernen, gemeinsam für eine multilaterale Weltordnung einstehen in einer Welt machtpolitischer Spannungen und dabei wichtige Stimmen sammeln für die bevorstehende Bewerbung Deutschlands um einen der nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Darum ging es den Mitgliedern der Deutsch-Pazifischen Parlamentariergruppe, die zwischen dem 8. und 18. Februar 2026 Australien und die Republik Fidschi besuchte, in deren Hauptstadt das „Pacific Islands Forum“-Sekretariat von 13 pazifischen Inselstaaten seinen Sitz hat. "Politische und wirtschaftliche Abhängigkeiten reduzieren" Besser eine Vielzahl unterschiedlicher Partnerschaften unterhalten, statt sich auf wenige zu verlassen, die zu Abhängigkeiten führen können – mehr Diversifizierung also: An diesem Ansatz deutscher Außenpolitik arbeite auch die parlamentarische Diplomatie mit, erklärt Ulrich Thoden (Die Linke), Vorsitzender und Delegationsleiter der Parlamentariergruppe. Dazu seien die fast 50 Parlamentariergruppen im Deutschen Bundestag wie geschaffen. Australien, Neuseeland, aber auch pazifische Inseln wie Fidschi: Um diese Länder kümmert sich die Deutsch-Pazifische Parlamentariergruppe. Zu den Gesprächsthemen der jüngsten Reise gehörten ein stärkeres deutsches Engagement für die Sicherheit im Pazifischen Ozean, der Umgang mit China, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie Möglichkeiten für Deutschland, an australischen Rohstoffvorkommen wie seltenen Erden zu partizipieren. Aber auch die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie der gesellschaftliche und kulturelle Austausch standen auf der Tagesordnung. Dazu gehöre, dass Deutschland zu seiner historischen Verantwortung stehe im Hinblick auf unrechtmäßig in deutschen Besitz gekommene indigene Kunst- und Kultgegenstände. Um über diese Themen zu sprechen, ist die deutsche Delegation in Australien und auf Fidschi mit ihren dortigen parlamentarischen Kolleginnen und Kollegen zusammengekommen und hat Regierungsmitglieder sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und von nichtstaatlichen Institutionen getroffen. Sicherheit im Indopazifik Die Sicherheit sei ein überragendes Thema für die Länder der Region, erklärt Thoden. Und so stand es auch ganz oben auf der Agenda der Delegationsreise. Als eklatanteste mittel- und langfristige Veränderung der Sicherheitsarchitektur für die indopazifische Region machten sich der machtpolitische Aufstieg Chinas und der politische Kurswechsel der USA unter Präsident Donald Trump bemerkbar. Dass Amerika sich sicherheitspolitisch dem Pazifik zuwende und der Rivalität mit China die höchste Priorität gebe, sei eine Entwicklung, die bereits unter Präsident Obama begonnen habe. Aber dass nun die amerikanische Entwicklungshilfeagentur USAID ihre Arbeit eingestellt habe, hinterlasse viele Länder der Region, die wie Fidschi von der Unterstützung profitiert hatten, orientierungslos. Man erlebe einen beispiellosen Rückzug Amerikas bei der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, bei Soft Power und als Anbieter von Sicherheit. „Da bleibt eine Leerstelle, die China gerne füllt“, weiß Thoden. Es funktioniere nach dem Muster: Wir bauen euch einen Hafen und wollen dann da auch anlegen und Geschäfte machen. Deutschland als verlässlicher Partner Viele Pazifikstaaten orientierten sich nun außen- und sicherheitspolitisch neu. Mit China wolle es sich keiner verscherzen, aber man sei nach dem Rückzug der USA auf der Suche nach neuen, verlässlichen Partnern. In Deutschland sehe man einen solchen verlässlichen Partner, Deutschland werde großes Vertrauen entgegengebracht. In allen Gesprächen sei dies der Delegation gegenüber zum Ausdruck gebracht worden, berichtet Thoden. „Das ist außenpolitisch ein hohes Gut.“ Deutschland werde als internationaler Akteur wahrgenommen, der sich für eine regelbasierte multilaterale Weltordnung einsetzt. Die Inselstaaten, die die Folgen des Klimawandels spüren, fühlten sich von Deutschland beim Thema Klimawandel verstanden und erst genommen. Daher wünschten sich sowohl Australien als auch Fidschi, dass Deutschland im pazifischen Raum künftig eine wichtigere Rolle spielt, von der Sicherheitskooperation über die Entwicklungszusammenarbeit bis hin zum Klimaschutz. „Wir sollten diese positive Zuordnung als Chance begreifen und diese Rolle als Werte-Partner annehmen, der die Anliegen der Inselstaaten ernst nimmt, und auf den Wunsch einer stärkeren Zusammenarbeit, auch im Verteidigungsbereich, eingehen“, sagt Thoden, der für seine Fraktion als Obmann im Verteidigungsausschuss sitzt und dem Ältestenrat des Bundestages angehört. Es sei an den Regierungen, das zu konkretisieren. Australien: Handel, Wirtschaft, Rohstoffe Zunächst stattete die Delegation Australien einen Besuch ab, der Gepflogenheit folgend, dies im zweijährigen Wechsel mit einem Besuch in Neuseeland zu tun, immer gepaart mit einem weiteren Besuch in einem der kleineren Länder der Region, diesmal Fidschi. Zwischen Deutschland und Australien bestehen nach den Worten Thodens enge und traditionsreiche Beziehungen. Die Zusammenarbeit erstrecke sich auf nahezu alle Bereiche, es gebe trotz der geografischen Entfernung einen regen Austausch. Beide Länder würden als freie Gesellschaften und Demokratien gemeinsame Werte teilen. Vertiefen wollten beide Seiten die Zusammenarbeit nun etwa in den Bereichen Wirtschaft und Handel, Rohstoffgewinnung und Verteidigung. Beide Seiten hoffen, dass in naher Zukunft ein Freihandelsabkommen zwischen Australien, Neuseeland und der EU unterzeichnet werden kann. Nach Jahren der Verhandlungen zwischen Brüssel und Canberra werde noch an letzten strittigen Fragen etwa zu den Themen Fleisch und Herkunftsbezeichnungen gearbeitet. Um den Handel und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ging es bei einem Treffen der Parlamentarier mit Unternehmensvertretern in der Deutsch-Australischen Handelskammer. Die Unternehmen blickten der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens erwartungsvoll entgegen. "Rohstofflieferketten diversifizieren" Die Versorgung Deutschlands mit kritischen Rohstoffen aus Australien stand im Mittelpunkt eines Treffens der Parlamentarier mit der australischen Bergbauministerin im „Department of Industry, Science and Resources“, erzählt Thoden. Australien verfügt über große Vorkommen sogenannter seltener Erden, die etwa wichtig für technische Komponenten der E-Mobilität und in der Verteidigungsindustrie sind. Der technologisch aufwändige Abbauprozess macht allerdings erhebliche Investitionen nötig und ist mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Unternehmen engagieren sich daher nur in der Förderung der Rohstoffe und bauen Produktionsstätten auf, wenn langfristige Lieferverträge vereinbart werden. Beide Länder wollen die Zusammenarbeit in diesem Bereich daher industriepolitisch flankieren. Die Politik nehme sich der Frage an, um im deutschen Interesse die Rohstofflieferketten zu diversifizieren, erklärt Thoden. Besuch im Bundesparlament in Canberra Mit den Gastgebern der deutschen Delegation, also mit Mitgliedern der Australisch-Deutschen Parlamentarischen Freundschaftsgruppe, trafen sich die Abgeordneten aus Berlin im australischen Bundesparlament in der Hauptstadt Canberra. Dort wurden sie auch von Parlamentspräsident Milton Dick empfangen und suchten das Gespräch mit Fachpolitikern. Mehrere Abgeordnete aus beiden Ländern können bereits auf einen regen wechselseitigen Austausch zurückblicken, man kennt sich persönlich. Auch einige australische Parlamentarier waren bereits in Berlin. Von der großen Entfernung lasse man sich nicht abschrecken, Verständnis und Vertrauen wachse auf diese Weise. Darauf könne man politisch zum Nutzen beider Länder aufbauen, so Delegationsleiter Thoden. Im Australien War Memorial haben die deutschen Abgeordneten den in Kriegen gefallenen australischen Soldaten mit einer Kranzniederlegung Respekt bekundet. Sicherheit und Verteidigung Die globalen sicherheitspolitischen Verschiebungen bewegen auch die Länder im indopazifischen Raum, sagt der Abgeordnete aus dem westfälischen Wahlkreis Steinfurt III. Dazu gehöre die Umorientierung der Vereinigten Staaten ebenso wie die Machtentfaltung Chinas. Australien, Neuseeland, asiatische Mittelmächte wie Japan, Korea oder Thailand, aber auch viele kleine Inselstaaten suchten nach Antworten auf die neue und sich dynamisch entwickelnde Lage. Deutschlands Interesse als Mittelmacht bestehe darin, die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten, um seine Stärken zusammen mit Verbündeten etwa im internationalen Handel, aber auch bei der Lösung globaler Probleme auszuspielen. Umgekehrt werde einem deutschen Engagement in der Region und einer deutsch-australischen Verteidigungskooperation großes Interesse entgegengebracht. Gespräche über die Sicherheit im Indopazifik, den Einfluss Chinas in der Region sowie über einen Ausbau der Verteidigungskooperation zwischen den Streitkräften beider Länder führten die deutschen Abgeordneten sowohl im Parlament als auch mit Regierungsvertretern in Canberra. Darüber hinaus besuchten sie einen Standort der australischen Streitkräfte. "Regelbasierte Ordnung in schwierigem Fahrwasser" Ebenso habe man mit den Gastgebern über die australische Politik gegenüber China gesprochen, berichtet Thoden. Es sei für Canberra eine Frage von Macht, Einfluss und wohldosierter Kooperation, der Sicherheit und auch der Wirtschaft, des Handels und der Wahrung von Wohlstand. Also arrangiere sich die australische Regierung mit Peking vorwiegend als Handelspartner, beispielsweise als Lieferant von Wasserstoff und Kohle. Australien wäge jedoch die Gestaltung seiner Beziehung mit China umsichtig ab im Spannungsfeld zwischen internationalen Regeln und den neuen Machtverhältnissen. „Die regelbasierte Weltordnung ist in schwieriges Fahrwasser geraten“, erklärt der Sicherheits- und Verteidigungspolitiker. „Großmächte wie die USA, Russland und China halten sich offensichtlich nicht mehr an das Völkerrecht beziehungsweise setzen auf das Recht des Stärkeren.“ Als mittelgroße Macht müsse sich Deutschland zusammen mit ähnlichen und gleichgesinnten Ländern gegen den Verfall der multilateralen Ordnung und des Völkerrechts stemmen: „Die mittleren und kleinen Länder brauchen die regelbasierte Weltordnung.“ Um sich Gehör zu verschaffen und ein größeres Gewicht für diese gemeinsame Sache zu gewinnen, heiße es Allianzen zu bilden und Partnerschaften über Kontinente hinweg zu gewinnen. „In einer Phase der Orientierungslosigkeit müssen wir als Deutschland und Europäische Union uns kümmern und den Ländern, denen das Völkerrecht noch etwas bedeutet und die zu uns schauen, Angebote der Vernetzung und Unterstützung machen.“ Deutschland werde als Führungsmacht in der EU wahrgenommen. Und es werde sich letztlich gut auf unsere eigene Sicherheit und Position in der Welt auswirken. Nationale Arbeitsmärkte auf Zuwanderung angewiesen Wie Australien, aber auch Deutschland mit dem Thema Migration von der humanitären Hilfe bis hin zu einer gezielten Einwanderungspolitik umgeht, war ein weiteres Gesprächsthema mit australischen Parlamentariern im dortigen Ausschuss für Migration. Beide Seiten könnten bei diesen Fragen voneinander lernen. Man habe das große Interesse der australischen Kolleginnen und Kollegen gespürt, mehr über Deutschlands Umgang mit Geflüchteten, aber auch mit dem Thema Zuwanderung zu erfahren. Australien helfe Menschen, die wegen des Klimawandels ihre Heimatinseln im Pazifik verlassen müssen. Dies sei "ein Gebot und ein Akt der Humanität". Neben diesem Aspekt der Migration verfolge die Regierung in Canberra eine sehr restriktive Einwanderungspolitik. Sie brauche aber einen gewissen Zuzug, um Arbeitskräfte für ihren nationalen Arbeitsmarkt zu gewinnen und Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand zu erhalten, erzählt Thoden. Neben Bundesinstitutionen Australiens wie dem Parlament und der Regierung besuchten die Abgeordneten aus Deutschland bei dieser Reise erstmals den australischen Bundesstaat Tasmanien. Noch sei eine so hochrangige ausländische Delegation dort gewesen, war von den Gastgebern zu hören. Ein entsprechend großer Empfang wurde den Parlamentariern aus Berlin in der Regionalhauptstadt Hobart bereitet, berichtet Thoden. Man habe auf der Insel, die für ihren Naturtourismus bekannt ist, und deren Hauptwirtschaftszweig dies ist, das dortige Landesparlament besucht, Regierungsmitglieder sowie Vertreter der Zivilgesellschaft getroffen und sehr viele gute Gespräche geführt. Forschungszusammenarbeit mit Australien Um die Kooperation bei der Erforschung der südlichen Polarregion und die strategische Bedeutung der Polarforschung ging es bei einem Gespräch beim Antarktisprogramm der australischen Regierung „Australian Antarctic Division“ sowie im dortigen Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung. Die Einrichtungen stehen für eine sich intensivierende Forschungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Australien, sagt der Linken-Abgeordnete. Dabei ließen sich Parallelen zur Situation in der Arktis feststellen: "Das Eis schwindet, neue Schifffahrtsrouten entstehen, Begehrlichkeiten wachsen." Entsprechend tauchten nun neue Sicherheits- und Rechtsfragen auf: Müssen historische Gegebenheiten und Verträge neu verhandelt werden? Wer ist zuständig? Um diese Fragen werde man sich gemeinsam kümmern. Neben Zukunftsthemen ging es in Tasmanien ebenso wie auf Fidschi darum, ein unrühmliches Kapitel deutscher Geschichte aufzuarbeiten: unrechtmäßig nach Deutschland verbrachte Kunst- und Kulturgüter. Mit kolonialer Attitüde waren im 19. Jahrhundert in großem Stil Kunst- und Kulturgüter aus den Stammesgebieten der First Nations in der Südsee, aus Australien und Ozeanien, nach Europa gebracht worden. Diese Kulturgüter befinden sich vermutlich zum überwiegenden Teil in deutschen Museen oder in Privatbesitz – unrechtmäßig oder mit zumindest unklarem rechtlichen Status. „Diese Kunst und Kultgegenstände sind Teil des kulturellen Erbes Australiens und Ozeaniens und für die Menschen dort von großer Bedeutung“, sagt Thoden. Sie müssten erfasst, deren Herkunft und rechtmäßige Besitzer ermittelt und dann zurückgegeben werden. „Es geht darum, dass wir Interesse zeigen und Verantwortung übernehmen.“ Die aufrichtige Aufarbeitung schaffe Vertrauen und damit die Basis für Zusammenarbeit in allen anderen Bereichen. Deutschlands Umgang mit der Beutekunst sei vom „First Nations"-Rat in Tasmanien als vorbildlich gelobt worden. Fidschi und die pazifischen Inseln Wahr- und ernstgenommen werden: Darum geht es den nördlich und östlich von Australien gelegenen Inselstaaten im Pazifik in erster Linie, wenn in der Weltgemeinschaft über Fragen verhandelt wird, die sie betreffen. Im Deutschen Bundestag kümmert sich die Parlamentariergruppe seit dieser Legislaturperiode um die ozeanischen Länder: Knapp zehn Millionen Menschen leben dort in 13 Staaten auf mehr als 2.000 Inseln. Vielen davon, die nicht bergig sind, sondern sich nur wenige Meter aus dem Meer erheben, setzt der Klimawandel in Form von Überschwemmungen und steigendem Meeresspiegel zu und zwingt die Bewohner, ihre Heimat zu verlassen. Um sich international Gehör zu verschaffen haben sich die Länder Ozeaniens im „Pacific Island Forum“ zusammengeschlossen, dessen Sekretariat sich in Fidschi befindet. Um das deutsche Interesse und Verantwortungsbewusstsein zu unterstreichen, hat die Bundesrepublik in Suva, der Hauptstadt von Fidschi, 2023 eine Botschaft eingerichtet. Offene Gespräche Die Delegation habe in Fidschi sehr offene Gespräche geführt, berichtet Thoden. Dabei sei es darum gegangen, Interesse zu zeigen und die Länder bei ihrem Ringen um Aufmerksamkeit und gegen die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. „Wir haben unsere Bereitschaft signalisiert, dass wir für die speziellen Belange der Pazifikstaaten ein offenes Ohr haben.“ Auch in der Republik Fidschi wurden die Deutschen von ihren Kolleginnen und Kollegen im dortigen Parlament empfangen, bei denen das Format der Parlamentariergruppen als Form der internationalen Zusammenarbeit und des bilateralen Austauschs auf großes Interesse stieß. Bildung und Forschung waren Thema beim Besuch der Fiji National University, die gerne den Austausch mit Deutschland ausbauen würde. Auf Interesse stieß zudem Deutschlands duales Ausbildungssystem. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gab den Abgeordneten Einblick in laufende Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, etwa zur Anpassung an den Klimawandel oder zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere und Küstenzonen. Sicherheitsstrategien für den Indopazifik, die Auswirkungen des Klimawandels und Möglichkeiten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit standen im Mittelpunkt der Gespräche in Fidschi. Unterstützung für deutsche Bewerbung im UN-Sicherheitsrat Gleichzeitig habe die deutsche Seite ihr Interesse zum Ausdruck gebracht, dass man auf die Unterstützung der pazifischen Länder für die deutsche Bewerbung um einen der nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen setze. Die UN-Generalversammlung in New York wählt am 3. Juni 2026 die nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats für die Jahre 2027 und 2028. Deutschland kandidiert für einen der Sitze und wird während seiner Mitgliedschaft laut Auswärtigem Amt einen Schwerpunkt auf die Staaten Afrikas und die kleinen Inselstaaten legen. Die Stimmen der 13 Inselstaaten wären eine wichtige Unterstützung bei der Abstimmung. Es wäre eine Win win-Situation, wenn Deutschland den Pazifikinseln beistehen und diese wiederum Deutschland dabei helfen würden, Gestaltungsmacht im UN-Sicherheitsrat zu erlangen, findet Thoden. Die Gespräche in Suva seien von einer Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens geprägt gewesen. Als Delegationsleiter ist Thoden mit dem Premierminister der Republik Fidschi, Sitiveni Ligamamada Rabuka, zu einem Gespräch zusammengekommen. Dieser habe die deutsche Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat begrüßt und sich für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ausgesprochen. Militärische Partnerschaft vorgeschlagen In Fidschi und den anderen Inseln setze man darauf, dass die deutsche Politik die spezifischen Probleme der Inselwelt versteht und ernst nimmt sowie als deren Anwalt auf der Weltbühne auftritt, berichtet Thoden über seine Eindrücke. Zu der interessanten Geschichte von Fidschi gehöre, dass sich das Eine-Million-Einwohner-Land mit seiner kleinen Armee überdurchschnittlich an Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen weltweit beteiligt. Mit dem Außenminister und dem Verteidigungsminister traf die Delegation weitere Regierungsmitglieder, die mit einer profunden Kenntnis von Deutschland und Europa aufgetreten seien, erinnert sich der Delegationsleiter. Das hätten diese verbunden mit dem Appell an die deutsche Politik: "Vergesst trotz eurer Probleme in der Ukraine bitte die pazifische Region nicht." Fidschi habe gar eine militärische Partnerschaft mit Deutschland vorgeschlagen. Die Integration der Gemeinschaft der pazifisch-ozeanischen Inseln vorantreiben, den Weg einer nachhaltigen Entwicklung gehen und die Interessen der Pazifikbewohner auf globaler Ebene vertreten: Das hat sich Baron Waqa, Generalsekretär des Pacific Island Forum Secretariat, zur Aufgabe gemacht, mit dem die Delegation sich zu einem Gedankenaustausch getroffen hat. Es gehöre im pazifischen Raum über Grenzen hinweg zu einer verbreiteten Grundüberzeugung, die Region gemeinsam zu entwickeln und den Frieden als Wert an sich zu betrachten, habe Waga den Gedanken vom regionalen Frieden, die Idee des „Ocean of Peace“, erläutert. „Pazifischer Spirit ist beispielhaft“ Demnach sei auch das Verhältnis zwischen Staaten grundsätzlich von einem Geist der Zusammenarbeit geprägt, einer informellen Verständigung darauf, Dinge gemeinsam zu machen, Ideen und Wissen zu teilen, voneinander zu lernen statt sich abzuschotten, Streitfragen eskalieren zu lassen und sich gegenseitig zu attackieren. China hielten die kleinen Länder dabei die Tür stets offen. Dieser Spirit sei beispielhaft, um auf der Welt insgesamt zusammenzuarbeiten, sagt Thoden. Das „Pacific Island Forum“ sei davon der institutionelle Ausdruck. Deutschland hat in der Organisation einen Beobachterstatus. Solche Ansätze wie die Zusammenarbeit der Länder im Indopazifik, aber auch die international vernetzten Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages trügen dazu bei, die regelbasierte globale Ordnung zu stärken, so Thoden. „Wenn das Völkerrecht eingehalten wird, schafft das Sicherheit für alle“, ist der Verteidigungspolitiker überzeugt. Wo dies hingegen nicht mehr als selbstverständlich gelte, „da sind alle bedrohter und werden mehr aufrüsten. Das kann natürlich niemand wollen“. Die Delegation bestand aus den Abgeordneten Ulrich Thoden (Die Linke, Leitung) Carsten Müller, Kerstin Radomski (beide CDU/CSU), Jürgen Coße (SPD), Marc Bernhard (AfD) und Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen). Die Deutsch-Pazifische Parlamentariergruppe pflegt die Beziehungen zu Australien, Neuseeland, Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu und Vanuatu. (ll/26.05.2026)

Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland

26.05.2026
Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein so betitelter von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag ab, der am Donnerstag, 11. Juni 2026, im Bundestag erstmals debattiert wird. Nach einstündiger Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung geplant. (hau/26.05.2026)

Scharfe Kontroverse um Rolle von Wohnungs­konzernen

22.05.2026
In einer Aktuellen Stunde zum Thema „Geschäftsmodelle der großen Immobilienkonzerne bekämpfen – Mieterinnen und Mieter konsequent schützen“ ist es am Freitag, 22. Mai 2026, zu einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung gekommen. In der von der Fraktion Die Linke beantragten Debatte zeigten sich sehr unterschiedliche Ansichten, wie die Interessen von Mietern, aber auch von Wohnungssuchenden am besten zu schützen sind. Linke gegen gewinnorientierte Wohnungskonzerne Die Hauptversammlung von Vonovia am Vortag sei der Anlass gewesen, warum ihre Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt hatte, sagte Caren Lay (Die Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Das größte deutsche Immobilienunternehmen besitze über 470.000 Wohnungen in Deutschland mit rund einer Million Mieterinnen und Mietern. In diesen Wohnungen herrschten oft schockierende Verhältnisse: Von „ausgefallenen Heizungen, Schimmel an den Wänden, verdreckten Treppenhäuser, sogar Ratten in den Wohnungen“ berichteten die Mieter „und von einem Konzern, der sie mit diesen Problemen im Stich lässt“. Gleichzeitig habe Vonovia nun über eine Milliarde Euro Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet, und die Vorstandsmitglieder hätten sich eine „fette Gehaltssteigerung“ von bis zu 38 Prozent genehmigt. Börsennotierten Unternehmen wie Vonovia „geht es nicht um bezahlbares Wohnen, denen geht es auch nicht um gute Wohnraumbewirtschaftung, denen geht es nur ums schnelle Geld“, stellte Lay fest. Solche Konzerne sollten „endlich vom Wohnungsmarkt verschwinden“, „dieses Geschäftsmodell muss endlich beendet werden“, befand Lay, ohne das Wort „Enteignung“ ausdrücklich in den Mund zu nehmen. CDU/CSU: Gegen Missbrauch vorgehen und bauen „Ja, es gibt Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt“, gestand Sebastian Steineke (CDU/CSU) ein. Gegen solchen Missbrauch müsse man vorgehen, aber „nicht gegen Eigentum an sich“. „Wer Investoren pauschal an den Pranger stellt, sorgt nicht für mehr Wohnungen, sondern für weniger“, weil Diskussionen, wie sie Die Linke führt, Investitionen hemmten, betonte Steineke. Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) charakterisierte die Vorschläge der Linken als „staatssozialistische Planwirtschaft aus der ideologischen Mottenkiste“. Lediglich fünf Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland sei in den Händen börsennotierter Unternehmen. Diese seien zu einem großen Teil finanziert durch Rentenfonds „von Millionen ganz normaler Arbeitnehmer“. Um die Wohnungsknappheit zu beheben, brauche es keine „Fesseln für Kapital“, man müsse im Gegenteil „Kapital entfesseln“. So komme mit dem im letzten Jahr beschlossenen „Bauturbo“ bereits Bewegung in den Markt, hob Wiegelmann hervor. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Fraktion Die Linke mit dieser Aktuellen Stunde ein Kampagne ihrer Partei gegen die Vonovia starte. Dies sei eine „Missachtung des Parlaments“. AfD: Wohnungsnot wegen Vorschriften und Zuwanderung Als „größte soziale Katastrophe in Deutschland“ bezeichnete Marc Bernhard (AfD) die Wohnungsnot. Schuld seien aber „nicht die Vermieter, sondern 15 Jahre linke Anti-Wohnungs-Politik“ der anderen Parteien. Sie hätten das Bauen durch „immer extremere Klima- und Dämmvorschriften“ und „die ungebremste Massenzuwanderung“ immer weiter verteuert. Die von der Linken gewollte Enteignung schaffe „keine einzige neue Wohnung“, sondern vertreibe privates Kapital aus Deutschland, ergänzte Olaf Hilmer (AfD). Versagt habe auch der Mietpreisdeckel der rot-rot-grünen Koalition in Berlin. SPD gegen Verstellungen von Linken und AfD Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hob das von der Koalition bereits auf den Weg gebrachte Mietpaket als wirksame Maßnahme zum Mieterschutz hervor. „Anständige Vermieter sind unsere Partner“, betonte Rottwill. An einer „pauschalen Verunglimpfung von Vermietern“ wie durch Die Linke werde sich seine Fraktion nicht beteiligen. Gegen die Wohnungspolitik der AfD-Fraktion ging Hakan Demir (SPD) ans Mikrofon. Die AfD lehne „alles ab, was Mieter schützt“ sagte er und nannte als Beispiel die Mietpreisbremse. Im übrigen verwies Demir darauf, wer im Lande „die Häuser und Wohnungen baut“, nämlich vielfach Menschen mit Migrationsgeschichte“. Deshalb sollen „die Menschen, die hier arbeiten, auch hier bleiben können“. Grüne für Vergesellschaftung Für Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) sind Wohnungsunternehmen „keine normalen Unternehmen“, weil Wohnungen keine Waren wie andere seien, sondern „Lebensgrundlage“ für Menschen. Die Unternehmen hätten „natürlich Verantwortung gegenüber Investoren“, aber auch gegenüber Mieterinnen und Mietern, gegenüber Gemeinden und Nachbarschaften. Deshalb bräuchten sie „klare Grenzen“. Schärfer ging Mayra Vriesema (Bündnis 90/Die Grünen) die Vonovia an, die sie als „kriminelles Unternehmen“ bezeichnete. Millionen Menschen in Deutschland seien von der „Abzockepolitik“ solcher Konzerne betroffen. Und statt dem einen Riegel vorzuschieben, drohe die Koalition mit Kürzungen beim Wohngeld. Anders als die Rednerinnen der Linken nahm Vriesema das Wort „Vergesellschaftung“ in den Mund und forderte, „dass Wohnraum wieder da hinkommt, wo er auch hingehört, und zwar in die Öffentliche Hand“. (pst/22.05.2026)

Antrag will "Gaskraftwerk in Lubmin erhalten"

22.05.2026
Die AfD-Fraktion möchte mit einem Antrag den "Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin" und dessen "Integration in die deutsche Energieinfrastruktur" (21/6030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erreichen. Den Antrag debattierte der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, eine halbe Stunde lag. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert den sofortigen Stopp der geplanten, unentgeltlichen Übertragung des stillgelegten Gaskraftwerks in Lubmin an die Ukraine. Stattdessen verlangen die Abgeordneten den Erhalt der Anlage am aktuellen Standort im Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie eine Integration der Anlage in die bestehende Energieinfrastruktur. Die Antragsteller wollen die Anlage erhalten, weil sie der Ansicht sind, dass Deutschland weiter Erdgas aus Russland beziehen solle. Die Anlage habe am Anlandepunkt Lubmin der Pipeline Nord-Stream-I das aus Russland angelandeten Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz übernommen. Ohne eine solche Infrastruktur in dieser Größenordnung sei eine Anlandung russischen Erdgases über Pipelines in nennenswertem Umfang nicht möglich, heißt es in dem Antrag. Eine Demontage, ein Verkauf oder ein Abriss der Anlage erschwere ohne Grund eine mögliche Inbetriebnahme zumindest des verbliebenen Strangs der Pipeline Nord-Stream-II für mehrere Jahre und erfordere eine gleichwertige Ersatzinvestition in Millionenhöhe. (nki/ste/22.05.2026)