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Wohnungsbau soll Vorfahrt bekommen

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über die Reform des Baugesetzbuches beraten. Damit sollen Planungen und Genehmigungen beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung ein "Baugesetzbuch-Upgrade" auf den Weg gebracht. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die einstündige Aussprache – ebenso wie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen“ (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen wird in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. Zwar waren sich alle Redner im Bundestag einig, dass in diesem Land bezahlbare Wohnungen fehlen, doch darüber, wie der Wohnungsmangel behoben werden soll, gingen die Meinungen weit auseinander. Regierung: Schneller, digitaler, flexibler, effizienter „Der Wohnungsbau bekommt Vorfahrt", kündigte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) in ihrer Rede vor dem Bundestag an. Das Baugesetzbuch werde nun angepasst, viele der alten Regeln seien an vielen Stellen zu starr, zu kompliziert und zu langsam geworden. "Darauf reagieren wir jetzt mit unserem großen Baugesetzbuch Upgrade", sagte Hubertz. Die Bauplanung in Deutschland solle schneller, digitaler, flexibler und auch effizienter werden. Das sei nach dem "Bau-Turbo" - mit dem der Wohnungsbau schneller genehmigt werden soll, weil Kommunen auf Bebauungspläne verzichten können - nun "Schritt zwei und der nächste zentrale Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt". Wohnungsbau solle ein "überragendes öffentliches Interesse" werden, "denn überall im Land fehlen Wohnungen". Außerdem könnten Kommunen gegen Schrott- und Problemimmobilien schneller durchgreifen. Schließlich sollten Planungsverfahren "schneller, schlanker und digitaler" werden. "Was vorher im Extremfall auch mal 15 Jahre dauern konnte, machen wir jetzt in zwei", kündigte Hubertz an. Auch Umweltprüfungen sollten verschlankt werden, nach dem Grundsatz "Aus zwei mach eins": Wo bisher zwei umfangreiche Prüfungen nötig waren, die nacheinander liefen, reiche künftig in der Regel eine aus. SPD: Wohnungskrise führt zu Wut im Land Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hofft, dass mit dem zweiten Baugesetz nun "massiv neue Wohnungen gebaut werden, um die Wohnungskrise zu lösen". Viele Menschen in diesem Land würden in der "Angst vor der nächsten Mieterhöhung leben". Wer umziehen wolle, werde daran gehindert, weil die Kosten zu hoch seien. "Die Wohnungskrise ist einer der Hauptgründe für die Wut in unserem Land", warnte der Sozialdemokrat. Nicht nur, aber vor allem junge Menschen würden in ihrer persönlichen Entwicklung ausgebremst, und das sei einer der Gründe, weshalb sie sich "den politischen Rändern zuwenden". Die Bundesregierung habe den Auftrag, dem entgegenzuwirken. AfD: 40 Prozent der Baukosten beruhen auf Vorgaben Marc Bernhard (AfD) übte scharfe Kritik an dem Vorhaben. In Deutschland fehlten 1,8 Millionen Wohnungen. Der Wohnungsmangel sei "die größte soziale Krise in Deutschland". Es gebe zwar 800.000 offene Baugenehmigungen, doch "es wird nicht mehr gebaut, weil sich kein normaler Mensch mehr die Baukosten leisten kann", sagte Bernhard. Die "Baukostenexplosion" werde vor allem durch "Ihren Dämmwahn, Ihr Heizungsgesetz, Ihre CO2-Steuer, Ihre Bürokratie und Ihre Klimaauflagen verursacht", zählte Bernhard auf. 40 Prozent der Baukosten entstünden durch diese Vorgaben. Union: Bauvorschriften entschlacken "Ja, es fehlen Hunderttausende Wohnungen", sagte Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), es könne so nicht weitergehen. "Das werden wir ändern", erste Schritte seien bereits erfolgt, wie beispielsweise das Gesetz zum Bau-Turbo. Die nun vorliegende Novelle des Baugesetzbuches werde Bauvorschriften entschlacken. Damit mache der Gesetzgeber klar, dass der Bau von neuen Wohnungen "im überragenden öffentlichen Interesse" Vorrang habe. Daneben dürfe der Bestand jedoch nicht aus dem Blick geraten. Demografie und Klimawandel machten es nötig, dass der Bestand "energetisch modernisiert und altersgerecht umgebaut werden kann". Deswegen sei es wichtig, dass in Milieuschutzgebieten auch altersgerecht umgebaut werden könne. Grüne: Probleme auf dem Wohnungsmarkt bleiben Auch Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) hob den Wohnungsmangel hervor. Für viele Menschen sei die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung zu "einer enormen mentalen Belastung" geworden. Der vorliegende Gesetzentwurf werde die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen. Schlimmer noch, er senke noch Umweltstandards und Mitbestimmungsrechte ab. Das Gesetz sehe vor, dass Bürger innerhalb kürzester Zeit Stellung zu Bauvorhaben beziehen sollen. "Wer Beteiligung erschwert, schafft nicht mehr Akzeptanz, sondern weniger Akzeptanz", sagte er. Linke fordert mehr Regulierung Katalin Gennburg (Die Linke) hält den Ansatz, mehr Wohnungen zu bauen, für verfehlt. "Die Bundesregierung sagt bauen, bauen bauen. Irgendwer muss doch mal aufwachen, dass das der falsche Weg ist", sagte sie. Statt auf Neubau zu setzen, forderte sie, die Mieten zu regulieren, und zwar mit einem "deutschlandweiten Mietendeckel", um "die Wohnungskrise endlich in den Griff zu kriegen". Außerdem solle Wohnraum, der als Ferienwohnungen oder möblierte Apartments auf Zeit vermietet wird, in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeholt werden. Neben "harter Regulierung" verlangte Gennburg eine öffentliche Planung zur Sicherung der Gemeinbedarfe und "vor allem die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger", die durch "flächendeckende Beteiligungsstellen" möglich gemacht werden solle. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Mit dem "Baugesetzbuch-Upgrade" sollen den Kommunen außerdem mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Ziel der Änderungen ist nach Angaben der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden langfristig zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. "Eine funktionierende kommunale Planung stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie", heißt es. "Überragendes öffentliches Interesse" bei Wohnbebauung In Zukunft wird für Wohnbebauung unter bestimmten Voraussetzungen ein "überragendes öffentliches Interesse" angeordnet. Das gilt für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient. Im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können. Weitere Maßnahmen sind die Vereinfachung der Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einschränkung von Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem durch ihn bestimmte Außenbereichsvorhaben mit einer Privilegierungswirkung ausgestattet werden können. Die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen sollen ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Straffung des Bauleitplanverfahrens vor. Das Verfahren soll vollständig digital ausgestaltet werden. Der Standard "XPlanung" werde den Gemeinden bundesweit vorgegeben. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen. Vorkaufsrechte bei Schrottimmobilien In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Außerdem soll die wassersensible Stadtentwicklung ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird. Verbessert wird die Möglichkeit, mit Vorkaufsrechten gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können. "Die Kommunen erhalten so ein wichtiges Instrument, um gegen die negativen städtebaulichen Auswirkungen von Schrottimmobilien vorzugehen und Spekulation mit Schrottimmobilien durch wiederholte Verkäufe ohne Verwertungsabsicht, inklusive daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bodenmarktpreise, zu unterbinden", heißt es in dem Entwurf. Gehört eine Schrottimmobilie einer Eigentümergemeinschaft, ermöglicht es die neue Vorkaufsregelung der Kommune, auch einzelne Wohnungen zu erwerben, um innerhalb der Eigentümergemeinschaft etwas gegen die negative Ausstrahlungswirkung auf die Nachbarschaft oder das Quartier tun zu können. Erleichtert werden auch Enteignungsverfahren von Schrottimmobilien. Antrag der Linken Die Beteiligung von Bürgern an kommunalen Planungen soll aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht mehr wie heutzutage oft folgenlos bleiben. Beteiligung dürfe kein symbolischer Akt sein, sondern müsse als kontinuierlicher, konfliktoffener und verbindlicher Prozess ausgestaltet werden, fordert sie in ihrem Antrag (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, das Baugesetzbuch so zu ändern, dass die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über Ziele und Zwecke der Planung informiert und beteiligt wird. Außerdem sollen nach Auffassung der Fraktion unter anderem flächendeckend Beteiligungsstellen in Form von „public-common partnerships“ eingerichtet werden, die sich kooperativ aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen. (hle/hau/25.06.2026)

Hitzige Diskussion über AfD-Antrag zu Missbrauch von Sozialleistungen

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über einen Antrag der AfD-Fraktion ((21/6642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, den Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen und Einwanderung in das Sozialsystem zu beenden. Nach einer teilweise hitzigen Diskussion wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. Darin fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zudem müsse die Erreichbarkeit von Leistungsempfängern im Inland als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt werden. AfD: Keine Einwanderung in die Sozialsysteme In der Debatte rechnete die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy vor, dass die Gesamtkosten an Sozialleistungen für Flüchtlinge derzeit 50 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Bisher habe es noch keine Generation von Flüchtlingen geschafft, ihre Renten selbst zu verdienen. Bürgergeld erhielten zum Beispiel zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, obwohl dort kein Krieg mehr herrsche. Einwanderung in die Sozialsysteme dürfe es nicht länger geben, „wenn wir als Nation weiter leben wollen“, erklärte Huy. Peter Bohnhof (AfD) berichtete, dass gegenwärtig „eine Bande von Migranten wegen Bürgergeldbetrugs vor Gericht“ stehe. Das sei die Realität in Deutschland und das Ergebnis einer Politik, die „unseren Sozialstaat zur Einladung an die ganze Welt macht“. Union unterstreicht die Prinzipien des Sozialstaats Für die CDU/CSU-Fraktion verwahrte sich der Abgeordnete Kai Whittaker gegen den Vorwurf der AfD, die Bundesregierung unternähme nichts gegen Sozialmissbrauch. Er verwies auf aktuelle Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. An den drei Prinzipien des Sozialstaats – Personalität, Subsidiarität, Solidarität – lasse die Union nicht rütteln. Im Gegensatz zur AfD betrachte seine Fraktion die Würde des Menschen „nicht bloß nach seinem Nutzen“. Florian Bilic (CDU/CSU) betonte, dass Fälle, in denen das Sozialsystem ausgenutzt werde, bekämpft würden. Fehlanreize würden korrigiert, Grenzkontrollen durchgeführt, Schwarzarbeit und Betrug verfolgt. Mit der Umstellung des bisherigen Bürgergelds auf eine soziale Grundsicherung zum 1. Juli 2026 beweise die Koalition, dass sie Chancengleichheit herstelle. Wer sich künftig der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigere, müsse gemeinnützige Arbeit leisten. Peter Aumer (CDU/CSU) bekräftigte das Prinzip des Sozialstaates: "Wer Hilfe braucht, muss Hilfe bekommen." Das sei das "Grundversprechen unseres Sozialsystems". Allerdings gelte ebenso: "Wer betrügt, muss Konsequenzen spüren." Grüne fordern Arbeitserlaubnis für Geflüchtete Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Migration sei für ihn „etwas Tolles, etwas Bereicherndes“. Dagegen versuche die AfD, die Gesellschaft zu spalten. Er verwies auf die gegenwärtigfe Fußball-Weltmeisterschaft und fragte:“Was wäre denn unsere Nationalmannschaft ohne Jonathan Tah, Jamal Musiala und Denis Undav?“ Durch Zuwanderung würden in Deutschland „die Renten sicherer, wenn man den Geflüchteten erlaubt zu arbeiten“. Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die AfD, weil sie „Ausländer als potenzielle Sozialbetrüger“ diffamiere. Das sei weit weg von den Grundsätzen unserer Verfassung. Der AfD gehe es nicht um die Bekämpfung von Sozialmissbrauch, sondern nur darum, „Menschen zu erniedrigen“. SPD weist auf Einwanderer in Arbeit hin Für die SPD-Fraktion erklärte Rasha Nasr, selbstverständlich handele der Rechtsstaat bei Missbrauch und Betrug im Sozialsystem. Aber die Koalition lasse sich von der AfD nicht vorschreiben, „wer zu unserem Sozialstaat gehört und wer nicht“. Das sei nun mal die Realität eines Einwanderungslandes, dass allein 800.000 Menschen aus den wichtigsten Asylbewerberländern in Deutschland arbeiten, 700.000 von ihnen sogar sozialversicherungspflichtig. Daniela Rump (SPD) wollte von der AfD wissen, wie sie sich die Antwort auf die akuten Probleme des Sozialstaats vorstelle – also auf Fachkräftemangel in der Wirtschaft und Alterung der Gesellschaft. Die Antwort der AfD sei: „Abschottung“. Doch gerade Zuwanderer leisteten einen nennenswerten Beitrag zum Wohlstand in der Bundesrepublik. Linke: Das Solidarprinzip richtet sich nach Bedürftigkeit Cansin Köktürk bekräftigte für die Fraktion Die Linke, das Solidarprinzip im deutschen Sozialstaat sei „nicht nationalistisch eingeteilt, sondern nach Bedürftigkeit“. Was sei schließlich ein reiches Land wie die Bundesrepublik wert, wenn es nicht jene Menschen auffange, die Hilfe benötigten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Armut. Das sei die eigentliche Frage, nicht die von der AfD befeuerte „falsche Vorstellung, dass Menschen grundsätzlich ein Problem sind“. Auch Ferat Kocak (Die Linke) verwies darauf, dass „Gastarbeiter und Migranten maßgeblich zum Aufbau des Sozialstaats beigetragen“ hätten. In Wahrheit gehe es der AfD gar nicht um die „kleinen Leute“, sondern um Politik für Großkonzerne und Millionäre. Antrag der AfD Die Abgeordneten schreiben in dem Antrag: „Ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niedergelassen haben, müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig und ohne Rückgriff auf die Solidargemeinschaft sichern können. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürfen unter keinen Umständen Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.“ Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Die Erreichbarkeit im Inland müsse als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt und bei konkreten Anhaltspunkten für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Kosten der Unterkunft bis zur Sachverhaltsklärung ermöglicht werden, so die Fraktion. Ferner soll eine Bezahlkarte für Fälle von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingeführt werden. Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen werden, soweit sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthaltes, mindestens zehn Jahren im Falle von Drittstaatsangehörigen und mindestens fünf Jahren im Falle von EU-Ausländern einer existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. (gha/che/25.06.2026)

Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten

25.06.2026
Das Parlament hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke "gegen die Einführung von Hackbacks" (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Innenausschuss sein. Minister: Wir legen den Schalter um Von einem „Meilenstein der Sicherheitsarchitektur in Deutschland“ sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte. „Mit diesem Gesetzesentwurf legen wir den Schalter um: Von der Aufklärung, hin zur Abwehr“, sagte Dobrindt. Indem die Grundlagen für eine aktive Cyberabwehr gelegt würden, mache man unmissverständlich klar: Deutschland handle entschlossen, wenn es um die Verteidigung im Cyberraum geht. „Wer uns zukünftig im Cyberraum angreift, der muss wissen: Wir schlagen zurück und sind in der Lage, die Angreifer in ihrer Infrastruktur zu stören und zu zerstören“, sagte der Innenminister. AfD sieht weiteren Handlungsbedarf Steffen Janich (AfD) teilt die Problemanalyse im Gesetzentwurf, die „erfrischend ehrlich und schonungslos“ sei. Deutschland stehe in der Tat im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe. Auch sei es richtig, dass Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg und seine nationale Sicherheit mit Cybersicherheit untrennbar verbunden sind. Gleichwohl gebe es noch Handlungsbedarf, so Janich. Wenn etwa die Bundespolizei dem Betreiber eines IT-Systems dessen Nutzung untersagt, müsse dies befristet sein. Unternehmen sei nicht geholfen, wenn die Insolvenz wegen eines Cyberangriffes verhindert wird, sie dann aber aufgrund einer Nutzungsuntersagung eintritt. Hier müsse nachjustiert werden, forderte der AfD-Abgeordnete, der dem Innenminister vorwarf, beim Thema Hackbacks vollständig eingeknickt zu sein. Man müsse bei Cyberangriffen von „Schurkenstaaten“ mit Vergeltungsschlägen gegen deren IT-Struktur reagieren dürfen, sagte Janich. SPD: Schaden so gering wie möglich halten Deutschland müsse bei der Abwehr von Angriffen im Cyberraum gut aufgestellt sein, betonte Daniel Baldy (SPD). Die Sicherheitsbehörden dürften nicht nur am Rand stehen, Cyberangriffe beobachten „und danach erklären, was alles hätte besser laufen können“. Sie müssten nicht nur aufklären, sondern auch abwehren können. Baldy verwies auf die Heterogenität der Angreifer, die mal privat, mal halb-staatlich und mal staatlich seien. „Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz nicht nur eine Sicherheitsbehörde, sondern wir geben BSI, BKA und Bundespolizei die richtigen Werkzeuge an die Hand, damit sie zukünftig angemessen auf Cyberangriffe reagieren können“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ziel müsse es nicht nur sein, laufende Angriffe zu stoppen, sondern den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Deshalb sei es richtig, dass BKA und Bundespolizei in Zukunft auch die Möglichkeit haben, durch Cyberangriffe abgeflossene Daten zu löschen oder zu verändern. Es gehe nicht um Harakiri und nicht um Hackbacks. „Es geht darum, nicht tatenlos zuzusehen, wie die Verbrecher mit der Beute davonlaufen“, sagte Baldy. Grüne: Wer hat im Ernstfall das Sagen? Das Innenministerium lasse mit dem Gesetzentwurf ganz zentrale Fragen unbeantwortet, befand Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen). Deutschland brauche dringend mehr Cybersicherheit, machte er deutlich. „Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie schützen, wir müssen wehrhaft sein.“ Bei Gesetzen an der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik zeigt sich laut Emmerich aber immer wieder dasselbe Problem. „Das Innenministerium fremdelt einfach allein schon mit der digitalen Bedrohungslage.“ Künftig solle der Staat nicht nur verteidigen, sondern selbst aktiv in fremde IT-Systeme eindringen, Daten verändern und löschen oder den Datenverkehr umleiten können. „Das ist eine neue Qualität und die steht mit diesem Entwurf nicht auf rechtssicheren Füßen“ sagte der Grünenabgeordnete. Der Entwurf gebe zudem mehreren Behörden weitreichende Eingriffsbefugnisse, beantworte aber nicht die Frage, wer im Ernstfall das Sagen hat und wer die Verantwortung trägt, wenn aufgrund einer fehlerhaften Zuschreibung nicht der Angreifer, sondern der Server einer eigenen KRITIS-Anlage getroffen wird. Linke: Illegal und unsicher Aus Sicht von Donata Vogtschmidt (Die Linke) versucht Bundesinnenminister Dobrindt den Begriff der aktiven Cyberabwehr so zu framen, „dass man den Begriff Hackback, um den es hier heute eigentlich geht, vergisst“. Der Minister stehe aber mit seiner Auffassung allein. Von der Zivilgesellschaft über die Wissenschaft bis hin zu Wirtschaftsverbänden sei man sich einig: Was hier als aktive Cyberabwehr verkauft werde, seien schlicht und ergreifend Hackbacks, die keine Verteidigungshandlung darstellten. Bei einem Hackback, so Vogtschmidt, gehe es um einen aktiven Gegenangriff auf eine Cyberattacke, bei dem in das System des Angreifernetzes eingedrungen werde, um es zu zerstören oder auszuschalten. Das Problem dabei sei, das für einen erfolgreichen Gegenangriff das Umfeld des Angreifers aufgeklärt werden müsse - etwa durch erbeutete Zugangsdaten oder IT-Schwachstellen. Dies benötige eine Menge Vorlauf und bedeute schlicht das „Hacken auf Verdacht“ bei fremden IT-Systemen, um im Falle eines Angriffs einen erfolgversprechenden Hackback durchführen zu können. „Das klingt nicht nur illegal und unsicher. Das ist es auch“, urteilte die Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Deutschland setzt auf Prävention Deutschland setze auf einen präventiven Ansatz, sagte Christina Stumpp (CDU/CSU) unter Verweis auf die 2025 erfolgte Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Man müsse aber auch der Realität ins Auge schauen. „Gegen gezielte staatliche Cyberoperationen, hochprofessionelle Kampagnen mit großem Schadenspotenzial reichen präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein nicht mehr aus“, betonte sie. Deshalb werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgeschärft. „Wir müssen uns doch ehrlich machen“, forderte die Unionsabgeordnete. Bislang seien den Sicherheitsbehörden angesichts der Vielzahl komplexer Bedrohungen viel zu oft rechtlich die Hände gebunden. Laufe ein Cyberangriff fehlten oft die nötigen Befugnisse, um schnell eingreifen und den Angriff wirksam stoppen zu können, sagte Stumpp. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Die Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industrieland wie Deutschland beruhten in hohem Maße auf funktionierenden digitalen Prozessen und Infrastrukturen, schreibt die Regierung. Seit Jahren steige jedoch die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Deutschland sei als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial. Angesichts der geopolitischen Lage würden zudem auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dieser sicherheitspolitischen Herausforderung begegnet die Bundesregierung, indem sie die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbaut und hierzu wirksame, angemessene und rechtssichere gesetzliche Grundlagen schafft“, heißt es. Aufklärung und Erkennung konkreter Angriffe Mit der Regelung soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden. Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit hohem Schadenspotenzial böten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein keinen hinreichenden Schutz, schreibt die Bundesregierung. Es müssten daher für die Polizeien des Bundes und das BSI ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Antrag der Linken Gegen die Einführung von Hackbacks und offensiver Cyberabwehr“ wendet sich die Fraktion Die Linke in iihrem Antrag (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, laufende Gesetzesvorhaben nicht weiter zu betreiben, „die Hackbacks oder vergleichbare Maßnahmen der offensiven Cyberabwehr“ gesetzlich verankern würden. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion keine Gesetzesvorhaben weiter betreiben, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei ermöglichen, zur Abwehr von Cybergefahren ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme einzudringen und diese auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso sollen dem Antrag zufolge von der Bundesregierung keine Gesetzesvorhaben weiter betrieben werden, „die DNS-Anbieter und Digitale Dienste zur Umleitung von Datenverkehr an das BKA und die Bundespolizei verpflichten könnten“. Dagegen soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, der die defensive IT-Sicherheit mit den notwendigen Ressourcen insbesondere für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärkt. "Verfassungsrechtliche Grenzen werden überschritten" In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt worden sei. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) solle dieses Vorhaben umgesetzt werden, doch würden die Grenzen des „verfassungsrechtlich Möglichen“ dabei „klar überschritten“. Mit dem Entwurf solle für BKA und Bundespolizei die Fähigkeit geschaffen werden, zur Abwehr von Cybergefahren Daten in IT-Systemen auszulesen, zu verändern und zu löschen, sowie Datenverkehr umzulenken und mitzulesen, führt die Fraktion weiter aus. Dies bedeute einen massiven Eingriff in informationstechnische Systeme, dem weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende parlamentarische Kontrolle als grundrechtssichernde Mechanismen zur Seite gestellt würden. Auch ignoriere der Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass Maßnahmen einer „aktiven Cyberabwehr“ auf Eingriffe in fremde staatliche IT-Infrastruktur hinauslaufen könnten. (hau/25.06.2026)

Forderung nach Geschlechterparität auf Partei-Landeslisten

24.06.2026
Das Parlament hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität“ (21/6105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Aussprache wurde der Antrag den Ausschüssen überwiesen. Die weitere Beratung und Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der Linksfraktion Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, dafür Paragraf 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden. In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen. Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten. (joh/hau/24.05.2026)

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

24.06.2026
Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wurde. Nach der 30-minütigen Aussprache wurde die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden. „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/24.06.2026)

Antrag zur deutschen Wirtschaftsleistung im Plenum

24.06.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten" beraten. Der Antrag (21/6636(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach einer 30-minütigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion sieht Deutschland „in der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten“. Rezession, Unternehmenspleiten und -abwanderung, Stellenabbau, Investitionszurückhaltung und eine tiefgreifende Deindustrialisierung gefährdeten Wohlstand und soziale Stabilität. Explodierende Energiepreise, eine übermäßige Steuer- und Abgabenlast, die ausufernde Bürokratie und eine „fehlgeleitete, ideologisch motivierte Technologiepolitik“ schwächten die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig. Außerdem setzten ein „zunehmend unsicheres geopolitisches Umfeld und weltweite Handelskonflikte deutsche Unternehmen weiter unter Druck“. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, ihre Wirtschaftspolitik zu verändern. Dafür gelte es, Wirtschaft und Bürger spürbar bei Steuern und Abgaben zu entlasten, eine sichere und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten, Technologieoffenheit bei Mobilität und Wohnen wiederherzustellen, konsequent und wirksam unnötige Bürokratie abzubauen sowie dem Fachkräftemangel durch „heimische Talente entgegenzuwirken“. (nki/ste/24.06.2026)

Einführung einer IP-Adressspeicherung beraten

24.06.2026
Der Bundestag hat sich Mittwoch, 24. Juni 2026, mit der IP-Adressspeicherung befasst. Eine entsprechende Einführung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6581(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der zugleich auf eine „Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ abzielt. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Dem Entwurf nach sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, für drei Monate die von ihnen an Endkunden vergebenen IP-Adressen zu speichern, um den Strafverfolgungsbehörden und anderen berechtigten Stellen die zuverlässige Identifikation eines Anschlussinhabers anhand einer IP-Adresse zu ermöglichen. Damit könnten die Behörden „ein Instrument nutzen, das es ihnen erlaubt, dem häufig einzigen, aber nahezu immer effizientesten Ermittlungsansatz zu folgen“, schreibt die Bundesregierung dazu in der Vorlage. Daneben soll mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei für Verkehrsdaten das Instrument der Sicherungsanordnung geschaffen werden. „Damit können diese Behörden die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“, führt die Bundesregierung ferner aus. Des Weiteren soll der Strafverfolgungspraxis mit dem Gesetzentwurf wieder ermöglicht werden, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage vorzunehmen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als „wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit“. Zugleich plädiert er unter anderem dafür, die sogenannte erste Tür der vorgesehenen Sicherungsanordnung auch für die Gefahrenabwehrbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder zu öffnen. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass der Gesetzgeber „nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Daten durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils Rechtsgrundlagen schaffen“ müsse. Bislang sehe der Entwurf die Übermittlungsbefugnis als erste Tür bei der Sicherungsanordnung nur strafprozessual und zum Zwecke der Gefahrenabwehr ausschließlich für Übermittlungen an das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Zur Gefahrenabwehr und insbesondere zur Verhütung von Straftaten seien indes in erster Linie die Länder zuständig. (sto/eis/24.06.2026)

Hitziges Nachspiel zum Linken-Parteitag

24.06.2026
Massive Kritik aus den anderen Fraktionen hat Die Linke bei einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 24. Juni 2022, zu hören bekommen. Diese stand unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und fand auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD statt. Der Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano war am Wochenende zuvor zum neuen Vorsitzenden der Partei Die Linke neben der wiedergewählten Ines Schwerdtner MdB gewählt worden. Unmittelbar zuvor hatte er in einem Interview der CDU eine „faschistische Politik“ vorgeworfen. CDU/CSU: Infam, geschichtsvergessen und niederträchtig CDU-Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann eröffnete die Aussprache mit einer Aufzählung von CDU-Gründungsmitgliedern, die von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Auch mit einem Hinweis auf den vor sieben Jahren von einem Rechtsextremisten erschossenen CDU-Politiker Walter Lübcke verwahrte er sich gegen die Charakterisierung seiner Partei als faschistisch. Vor diesem Hintergrund nannte er Pantisanos Aussage „infam, geschichtsvergessen und niederträchtig“. Jeder Mensch mache Fehler und jeder sollte die Möglichkeit haben, Fehler auch zu korrigieren und sich zu entschuldigen, fuhr Linnemann fort. Pantisano habe sich aber nicht aufrichtig entschuldigt, sondern versucht, sich herauszureden. AfD gibt Faschismus-Vorwurf an Linke zurück Lob für seine Worte fand Linnemann zunächst durch Dr. Götz Frömming (AfD), der allerdings anfügte, er hätte „solch klare Worte vom Kanzler gewünscht“. Dieser sei in der vorangegangenen Regierungsbefragung allerdings „eine klare Antwort schuldig geblieben“, wie es nach den Landtagswahlen im Herbst mit einer „weiteren Zusammenarbeit“ mit der Linken aussehe. „Hinter den Kulissen wird längst eine Kooperation von CDU und Linken in Sachsen-Anhalt vorbereitet“, behauptete Frömming. Entschieden verwahrte sich Frömming gegen den Vorwurf, seine eigene Partei sei faschistisch. Vor dem Hintergrund von Bestrebungen, den kommenden AfD-Bundesparteitag durch Blockaden zu verhindern, sagte er: „Nicht wer Parteitage abhält, ist ein Faschist, sondern wer versucht, sie zu verhindern.“ SPD sieht Methodik der Grenzverschiebung bei Linken Eine „Methodik“ machte Sebastian Fiedler (SPD) im Umgang der Linkspartei mit dem Faschismus-Vorwurf aus, „indem Sie so eine Grenzverschiebung bewusst vornehmen und diese dann anschließend per Entschuldigung so ein Stück weit zurücknehmen“. Ihrerseits tue sich die Linkspartei schwer mit der Abgrenzung zu linksradikalen Gewalttätern. Fiedler wie auch sein Fraktionskollege Helge Lindh kritisierten antisemitische Kräfte innerhalb der Linkspartei. Knapp ein Drittel der Delegierten auf ihrem Parteitag habe dafür gestimmt, das Existenzrecht Israels, den Verweis auf dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober und die Nennung der Hamas als Terrororganisation aus einem Antrag zu streichen, erklärte Lindh. Grüne: Entschuldigung mit einem Aber ist keine „Den Vorwurf des Faschismus gegen eine Partei zu erheben, die das Grundgesetz und die demokratische Entwicklung unseres Landes maßgeblich geprägt hat, verbietet sich“, stellte Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) klar. Und an den frischgewählten Linken-Vorsitzenden Pantisano gerichtet fügte sie an: „Eine Entschuldigung mit einem Aber hintendran ist eben keine Entschuldigung.“ Innerhalb der Linkspartei verbreiteten sich seit einiger Zeit antisemitische Codes und Narrative, befand Mihalic, und fragte angesichts von Vorwürfen gegen Israel: „Wo ist dieselbe Eindeutigkeit gegenüber denen, die jüdisches Leben auf deutschen Straßen angreifen?“ Linke mahnt Entschuldigungen von der CDU an Demgegenüber erklärte die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, Pantisano habe sich „aufrichtig entschuldigt“. Wenn man über Entgleisungen rede, konterte sie, fiele ihr direkt Bundeskanzler Merz ein. Sie zählte als abwertend empfundene Äußerungen über Migranten auf, für die sich dieser nie entschuldigt habe. Außerdem warf sie der Union Zusammenarbeit „mit den Rechten“ unter anderem im Europaparlament vor. Der Bundesparteitag ihrer Partei habe „einen Beschluss gegen jeden Antisemitismus gefasst“, hob Schwerdtner hervor. „Wir trennen zwischen dem Schutz jüdischer Menschen und dem Vorgehen der rechtsextremen israelischen Regierung in Gaza, das wir einen Völkermord nennen." Geplänkel um vermeintlichen Hitlergruß Ein Nebenthema der Debatte war, inwieweit der Faschismus-Vorwurf gegen die AfD zutrifft. In diesem Zusammenhang wurde der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt mehrfach auf ein Foto angesprochen, das ihn beim Zeigen des Hitlergrußes abbilden soll. Reichardt erwiderte, er habe noch nie im Leben einen Hitlergruß gezeigt. Vielmehr habe er zwölf Jahre seines Lebens damit verbracht, „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes und damit auch unsere Demokratie tapfer zu verteidigen“, sagte er angesichts seiner Zeit als Soldat. „Mir einen Hitlergruß zu unterstellen, ist eine pöbelhafte Unverschämtheit, die ich mir verbitte“, rief er aufgebracht. (pst/24.06.2026)

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

24.06.2026
Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 24. Juni 2026, geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen. Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert. Kritik über Besetzung des Stiftungsrates Die Förderung des Spitzensports werde erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten, schreibt die Bundesregierung. DOSB-Vorstandsmitglied Dr. Olaf Tabor vermisst in dem Entwurf den Satz: „Der Bund ist für die Finanzierung des Spitzensportes auf Bundesebene zuständig.“ Zwar sei man sich auf allen Ebenen darüber einig. Warum es nicht in dem Gesetz so festgeschrieben werde, sei ihm nicht verständlich, so Tabor. Der DOSB-Vertreter beklagte mit Blick auf die Besetzung des Stiftungsrates eine fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport. Er warb für einen zusätzlichen Sitz für den Sport. Auch dann sei noch sichergestellt, dass ein entsprechendes Prä für die Politik erhalten bleibe. Die noch zu wählenden zwei Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten eine Steuerungsfähigkeit für das System haben, so Tabor weiter. Sie bräuchten eine Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und Förderkonzepte. DBS fordert Sitz im Stiftungsrat Hans-Jörg Michels, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), forderte einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der künftigen Spitzensportförderung – auch im Kontext der geplanten Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele – hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, den paralympischen Sport strukturell, verbindlich und gleichberechtigt im Fördersystem zu verankern. „Wenn wir gleiche Chancen und gleiche Leistungsbedingungen schaffen wollen, müssen die Belange des Parasports verbindlich in den Strukturen und Systemen verankert werden", sagte Michels. Für die Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder sprach sich der Geschäftsführer der Athletenvereinigung „Athleten Deutschland“, Johannes Herber, aus. Es brauche eine Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten. Sie müssten am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen getroffen werden. Die Entsendung eines Mitgliedes von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde seiner Ansicht nach auch die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur stärken, insbesondere, wenn die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unangenehm seien. Im Interesse der Sicherheit und des Schutzes von Sportlerinnen und Sportlern sollte laut Herber der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung werden. Eigenerklärungen der Verbände dürften künftig nicht mehr ausreichen. Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze müsse justiziabel werden, forderte der Geschäftsführer von Athleten Deutschland. Die soziale Frage des Spitzensports Die Hockey-Nationalspielerin Charlotte Stapenhorst begrüßte die im Gesetz vorgesehene direkte Athletenförderung. Wie Herber kritisierte auch sie die mangelnde Beteiligung der Athletinnen und Athleten an Entscheidungen, „dabei geht es dabei unmittelbar um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen“. Vor allem aber, so Stapenhorst, beantworte der Entwurf nicht die soziale Frage des Spitzensports. Er enthalte keine Regelungen zur Krankenversicherung während der aktiven Karriere, keine Möglichkeiten zum Aufbau von Rentenansprüchen und auch keine Regelung wie Athleten in Phasen von Verletzungen, Krankheiten oder beim Übergang aus dem Spitzensport abgesichert werden, kritisierte sie. „Wenn wir von Athletinnen und Athleten Höchstleistungen erwarten, und erwarten, dass sie Deutschland international vertreten und viele Jahre in den Spitzensport investieren, sollte die staatliche Förderung nicht nur Leistung erwarten, sondern auch Verantwortung übernehmen“, sagte Stapenhorst. Alfons Hölzl, Sprecher der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB, forderte eine Festschreibung der Autonomie des Sports. So könne im Gesetz die Formulierung eingefügt werden: „Der organisierte Sport in Deutschland nimmt seine Verantwortung für den Spitzensport eigenständig wahr und der Bund respektiert die Autonomie des organisierten Sports.“ Ebenso wie der DOSB-Vertreter Tabor sprach sich auch Hölzl für eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes aus. Mit Blick auf die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung forderte er eine Soll-Bestimmung. "Erhebliches Problem im Berufsfeld Trainer" Jürgen Scholz, Sprecher der Konferenz der Landessportbünde (KLSB), betonte die Bedeutung der Olympiastützpunkte. Sie sollten als sportartübergreifende Institution zum regionalen Ansprechpartner und Schnittstellenmanager Bund-Länder im Sportfördergesetz verankert werden, sagte er. Damit würden sie die Schnittstellenfunktion als Bindeglied zum Nachwuchsleistungssport und der Anschlussförderung im Bereich hin zum Spitzensport übernehmen. Außerdem sprach er sich für deutlichere Nachbesserungen bezüglich der Compliance-Regelungen für die Spitzensport-Agentur aus. „Zuwendungsempfänger dürfen nicht im Stiftungsrat sitzen“, betonte er. Die Agentur müsse die nachvollziehbare Mittelvergabe unabhängig organisieren. Holger Hasse, Präsident des Berufsverbands der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport (BVTDS), forderte für die Trainerinnen und Trainer „eine angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven.“ Seit mehr als zwei Jahrzehnten sei bekannt, dass der deutsche Spitzensport ein erhebliches Problem im Berufsfeld Trainerinnen und Trainer habe, sagte Hasse. Die Lösungsvorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch, seien aber politisch bislang nicht gewollt. Hasse sprach sich für einen echten Trainertarif aus. Dieser müsse das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Tarifparteien sein. „Ein solcher Tarifvertrag könnte zu einer attraktiveren fairen Vergütung, zu mehr Planungssicherheit und gleichzeitig zu flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen beitragen“, sagte er. "Keine Zuwendungsempfänger im Stiftungsrat" Dass die PotAS-Kommission in die Spitzensport-Agentur übergehen soll, sei sinnvoll, befand Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission. Man habe sich bei dem Potenzialanalysesystem in den vergangenen neun Jahre eine hohe Expertise ein Bereich Entwicklung und Evaluation von Potenzialen im deutschen Spitzensport angeeignet, betonte er. Der Erfolg der Spitzensportreform wird seiner Ansicht nach wesentlich davon abhängen, „ob die Spitzensport-Agentur ihre Aufgaben tatsächlich fachlich unabhängig wahrnehmen kann“. Die Agentur dürfe weder politischen Einzelinteressen noch Partikularinteressen einzelner Verbände unterliegen. An der Größe des Stiftungsrats rät der Vorsitzende der PotAS-Kommission festzuhalten. Mit neun Mitgliedern sei das Gremium bereits größer als in früheren Entwurfsfassungen und erreiche die Obergrenze für effiziente Entscheidungsprozesse. Prüfenswert sei jedoch eine ausgewogenere Verteilung der Sitze zwischen Politik und Sport, „wobei sich im Stiftungsrat keine unmittelbaren Zuwendungsempfänger befinden sollten“, sagte Granacher. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel "Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken" (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln "Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten" (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen" (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung" (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (hau/24.06.2026)

Fragestunde am 24. Juni

24.06.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 27 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, elf Fragen an das Bundesministerium des Innern und neun Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte acht Fragen beantworten. Je fünf Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklear Sicherheit mussten sich mit je drei Fragen auseinandersetzen. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung befassen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesgesundheitsministerium, wie die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) reagieren will. Heitmann fragte zudem, wie die Regierung die dafür notwendige Datengrundlage sicherstellt, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner fragte das Bundeswirtschaftsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland nach dem Auslaufen des zweimonatigen Tankrabatts am Ende des Monats Juni 2026 plant. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundeslandwirtschaftsministerium erfahren, welchen konkreten Zeitplan die Bundesregierung für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) einschließlich der vorgesehenen Meilensteine, der Beteiligung von Interessengruppen, der Vorlage von Zwischenergebnissen, des Abschlusses der Evaluierung sowie einer möglichen Umsetzung daraus resultierender Änderungen verfolgt. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/24.06.2026)

Merz: Vorschläge der Rentenkommission in vollem Umfang umsetzen

24.06.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will, dass die am 23. Juni veröffentlichten Vorschläge der Kommission zur Reform des Alterssicherungssystems in vollem Umfang umgesetzt werden. In der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, 24. Juni 2026, sagte der Kanzler im Bundestag, die Ergebnisse der Kommission seien weitreichende Reformvorschläge zur dauerhaften Stabilisierung der Alterseinkommen mit einem neuen Gesamtversorgungsniveau. “Dies ist ein großer Schritt, wenn wir sie im Deutschen Bundestag zum Jahresende gemeinsam verabreden und verabschieden sollten, ein großer Schritt hin zu einem wirklich neuen System unserer Altersversorgung“, betonte Merz, der der Kommission nach sechsmonatiger Tätigkeit ausdrücklich dankte und die Eröffnung neuer Chancen auch über den Kapitalmarkt hervorhob. „Teil eines Gesamtkonzepts“ Die bevorstehende Reform füge sich ein in die bereits am 1. Januar in Kraft getretene Aktivrente. Nach vorläufigen Zahlen hätten bisher mehr als 10.000 Beschäftigte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über das Regelalter hinaus weiterzuarbeiten und damit bis zu 24.000 Euro steuerfreies Einkommen zu erzielen. Am 1. Januar 2027 werde das bereits beschlossene Altersvorsorge-Depot in Kraft treten, mit dem die Menschen in der dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, steuerlich gefördert und mit einer Grundzulage ausgestattet würden. Hinzu komme die sogenannte, bereits konzipierte Frühstart-Rente. Merz sprach von einem Gesamtkonzept, das den Menschen in Deutschland Anreize gibt, Länder zu arbeiten und der jungen Generation Anreize ermöglicht, Wohlstand zu erzielen und ein eigenes Vermögen aufzubauen. „Es gibt keine Kürzung der gesetzlichen Rente“ Marc Biadacz (CDU/CSU) wollte vom Kanzler wissen, wie schnell die 33 Reformvorschläge der Kommission in der parlamentarischen Beratung umgesetzt werden können. Nächste Woche werde über den Zeitplan verhandelt, kündigte der Kanzler an. Zunächst solle es Eckpunkte gegen, danach sollen mehrere Gesetzentwürfe ausgearbeitet werden. Das werde in der parlamentarischen Sommerpause geschehen, sodass im Herbst mit den Beratungen im Parlament begonnen werden könne. Sein Wunsch sei es, bis zum Jahresende zum Abschluss zu kommen, sagte Merz. Janine Wissler (Die Linke) erinnerte den Kanzler daran, dass körperlich hart arbeitende Menschen wie Bus- und Lkw-Fahrer oder in der Pflege Beschäftigte oftmals vor dem Regelalter in Rente gehen müssten, „weil der Körper nicht mehr kann“. Bei einem höheren Renteneintrittsalter müssten sie hohe Abschläge in Kauf nehmen, was eine Rentenkürzung darstelle. Die Kommission habe vorgeschlagen, das Rentenalter mit der Lebenserwartung zu verbinden: „Das werden wir auch machen müssen“, sagte der Kanzler und versicherte: „Es gibt keine Kürzung der gesetzlichen Rente.“ Es werde Rücksicht genommen auf die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. „Keine Einschränkungen für Menschen mit Behinderung“ Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte die vorgeschlagene Kürzung von Rentenpunkten von Frauen, die Angehörige pflegen. Eine Politik, die Druck auf Familien ausübe, sei eine harte und kalte Politik. In den Sozialgesetzbüchern VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sollen Wahlleistungen begrenzt werden, erwiderte Merz. Oberstes Ziel sei es aber, Menschen mit Behinderungen zu helfen: „Da darf es keine Einschränkungen geben.“ Umverteilung wie von Dröge vorgeschlagen habe selten geholfen, Probleme zu lösen. „Arbeitsmarkt und Wettbewerbsfähigkeit verbessern“ Merz kündigte weitere Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft an. Das seien große Herausforderungen, nicht nur wegen der innenpolitischen Aufgaben, sondern auch wegen der außenpolitischen Rahmbedingungen, die sich in den letzten Monaten ständig verändert hätten, meistens nicht zum eigenen Vorteil. Der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm sprach von einer „verheerenden Bilanz“ des Kanzlers nach einem Jahr Amtszeit, von einer massiven Sonderverschuldung und einer Wirtschaft, „die den Bach runtergeht“. Dem hielt Merz entgegen, die Ereignisse der letzten Tage bewiesen das Gegenteil. Die Regierung sei entschlossen, die Probleme des Landes zu lösen: „Wir tun das Schritt für Schritt. Den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen wir nicht.“ „Globaler Wettbewerb auf der Basis von Gegenseitigkeit“ Sebastian Roloff (SPD) ging auf Empfehlungen ein, öffentliches Geld bevorzugt für europäische Produkte auszugeben. Im Europäischen Rat sei man damit unter der Überschrift „makroökonomische Ungleichgewichte“ beschäftigt. Die EU-Kommission sei aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie das Instrumentarium verbessert werden. Beim Gipfel im Oktober werde man darüber sprechen. Der Wettbewerb sei in der Vergangenheit besser geworden, dem müsse man sich stellen. Man sehe aber Subventionen und Verzerrungen. Gegen den unfairen Teil des Wettbewerbs wolle man vorgehen. „Wir sind für fairen, globalen Handel“, sagte der Kanzler und fügte hinzu: „Wenn er nicht auf der Basis von Gegenseitigkeit stattfindet, müssen wir uns dagegen wehren.“ Handelsprobleme sollten eng mit den europäischen Partnern abgestimmt werden. „Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden erhalten“ Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, griff die Finanznöte der Kommunen auf. Vorgaben und Leistungsgesetze des Bundes brächten viele Gemeinden an die Grenze ihrer Handlungsfähigkeit. Für diese sei eine Entlastung von 250 Millionen Euro jährlich geplant, angesichts von 32 Milliarden Euro Altschulden sei dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Er teile diese Sorge, pflichtete Merz dem Abgeordneten bei. Die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden sei ein überragend wichtiges Ziel. Er spreche mit den Ministerpräsidenten, habe ihnen vor einem Jahr einen intensiven Dialog angeboten, um dieses Problem zu lösen. „Putin hat sich verweigert“ Jürgen Hardt (CDU/CSU) ging auf die Unterstützung für die Ukraine ein. Im E3-Format (Großbritannien, Frankreich, Deutschland) habe man in London intensiv darüber beraten, sagte der Kanzler. Er werde heute im E5-Format (mit Polen und Italien) darüber beraten, wie der Ukraine geholfen und eine diplomatische Lösung erreicht werden kann. Der ukrainische Präsident habe am 4. Juni in einem Brief an Putin ein Treffen vorgeschlagen unter der Bedingung, dass es nicht in Moskau stattfinde. Putin habe sich dem verweigert, so Merz. Beim G7-Gipfel in Evian sei auch mit dem brasilianischen und dem indischen Staatspräsidenten gesprochen worden, mit dazu beizutragen, „dass dieser schreckliche Krieg endlich endet“. (vom/24.06.2026)

Experten kritisieren Südbonus im Stromversorgungsgesetz

24.06.2026
Der Bau und die Standorte für neue Kraftwerke, die im Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetz (Strom VKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgesehen sind, sind Streitthema in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwochmorgen, 24. Juni 2026, gewesen. Die Sachverständigen diskutierten neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strom VKG auch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Antrag „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ der Fraktion Die Linke (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beschluss noch vor der Sommerpause geplant Noch vor der Sommerpause soll das Strom VKG, auch Kraftwerksgesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet werden. Im Bundeswirtschaftsministerium gilt es als „zentraler Meilenstein für die Stromversorgungssicherheit“. Ziel ist es, den Neubau von Stromkraftwerken auszuschreiben, die immer dann als Reserve einspringen können, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom produzieren. Bislang sieht der Gesetzentwurf den Süden und Westen als Standorte vor, Bundesländer im Norden und Osten drohen leer auszugehen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Strom VKG noch 2026 starten könnten. Für den Bau eines Gaskraftwerks würden mindestens fünf Jahre veranschlagt, daher dränge die Zeit. „Die ersten Ausschreibungen adressieren also zunächst einen Sockel neuer, steuerbarer Kraftwerke. Das ist nachvollziehbar und keine Abwehr von Technologieoffenheit“, sagte Andreae. Doch sie forderte drei Nachbesserungen beim Gesetz: Zum einen brauche es Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, zweitens sollte auf den vorgesehenen Höchstpreis verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen sei derzeit nicht gegeben „und deswegen muss hier nachgebessert werden“. Drittens müsse die Akteursvielfalt gesichert werden. Das bedeute, dass man beim Thema Sicherheiten und bei vertraglich vereinbarten Geldstrafen (Pönale) darauf achte, „dass kleinere und mittlere Akteure faktisch nicht ausgeschlossen werden“. Experte: Südbonus muss verbessert werden Felix Fleckenstein, Politischer Referent für Energiepolitik beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), sieht die Bevorzugung süddeutscher Regionen beim Bau vor allem der neuen Langzeitkapazitäten, also beim Kraftwerksneubau, kritisch. „Der sogenannte Südbonus muss verbessert werden“, forderte Fleckenstein. Der Zubau solle so ausgestaltet sein, dass „zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im netztechnischen Norden Deutschlands entstehen“. Insbesondere an den ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssten ebenfalls neue Kapazitäten entstehen können. „Diese bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs ist strukturpolitisch unvermittelbar und erscheint aus energiewirtschaftlichen Erwägungen nicht sachgerecht“, sagte Fleckenstein. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 50Hertz Transmission, unterstützte diese Forderung. Neue steuerbare Kapazitäten müssten nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch an den richtigen Standorten entstehen. „Die Standortverteilung ist keine regionalpolitische Frage, sondern eine Voraussetzung für den auch zukünftig sicheren Netzbetrieb“, sagte Kapferer. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Südbonus greife diesen Gedanken grundsätzlich auf. Neben dem „berechtigten Bedarf“ im netztechnischen Süden müssten auch die systemisch erforderlichen Kapazitäten im netztechnischen Norden „wirksam abgesichert werden“, forderte er. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hätten auf Basis von Netzsicherheitsbedarfen eine Zielverteilung ermittelt, dass zwei Drittel der Kapazitäten im Süden und ein Drittel im Norden aufgebaut werden sollten. Kritik an Wettbewerbsbedingungen Dr. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), will, dass sich auch kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen für die Kraftwerksprojekten beteiligen können. Es gelte, den Gesetzentwurf dahingehend auszugestalten, dass diese Unternehmen sich „sowohl mit Neubau- und Erweiterungsprojekten als auch mit Bestandsanlagen in einem fairen Wettbewerb an den geplanten Ausschreibungen beteiligen können“, forderte Lobo. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Zubau und Modernisierung steuerbarer Kraftwerkskapazitäten „überwiegend von wenigen großen Marktteilnehmern“ realisiert würden. Um das zu verhindern, sollten im Gesetz eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter eingebaut werden, etwa durch Begrenzung von Gebots- beziehungsweise Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Dabei stünden bereits alternative Technologien wie die „Batterie, die Pumpspeicher und Elektrolyseur bereit“, sagte Heinen-Esser. Sie forderte, diese Technologien gleichwertig in das Gesetz einzubeziehen und gesetzlich konkrete Transformationspfade für Gaskraftwerke vor 2045 zu verankern. Der Gesetzesentwurf weise bislang erhebliche Leerstellen in der Ausgestaltung des „H2-ready“-Kriteriums für fossile Gaskraftwerke aus. Nach dem derzeitigen Entwurf dürften diese bis Ende 2045 weiterhin mit Erdgas betrieben werden. Diese Regelung berge jedoch die Gefahr, die Dekarbonisierung über die nächsten Jahrzehnte zu verschleppen. Experte befürchtet "technologische und teure Handschellen" Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), sagte: „Es geht nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke, worauf es momentan immer wieder so verkürzt wird, sondern um die Frage, was sichert unsere Versorgung rechtssicher, zukunftsfest und möglichst kostengünstig.“ Es sei wichtig, das zukünftige Energiesystem „rechtssicher und zukunftssicher“ zu gestalten, um auch den Rahmen für die zukünftigen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen offen zu halten. „Und hier liegt der Hund begraben“, sagte Windelen. Der Gesetzentwurf sehe sogenannte Langzeitausschreibungen vor, „damit legen wir uns gewissermaßen technologische, starre und teure Handschellen an“. Ursache dafür sei nicht eine einzelne Regelung im Gesetz, sondern die Kombination aus den gewählten Kriterien, die kumulativ wirkten, technisch, fachlich nicht notwendig seien und letztlich auch nur für Speicher und neue Technologien gelten würden, „um genau diese, so scheint es, zu verhindern“. Batteriespeicher seien „damit zwar formal zugelassen, praktisch aber letztlich nicht“. Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung - Erzeugung und Gas bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) (Union), widersprach dem und hält es im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für „angemessen“, die Ausschreibungen mit Kraftwerken 2026 zu beginnen. Analysen zeigten, dass in den 2030er-Jahren die Kapazitäten um weitere fünf Gigawatt ergänzt werden müssten. Er sei zuversichtlich, dass „ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um im Zusammenspiel mit Batterien Versorgungssicherheit bis in die 30er-ahre zu gewährleisten“. Insofern sei das Gesetz „gut dimensioniert“. (nki/24.06.2026)

Heftige Kritik von Fachverbänden an GKV-Sparpaket

22.06.2026
Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag, 22. Juni 2026, in der zweieinhalbstündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen. Belastung von Versicherten und Patienten Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform. Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Besonders kritisch sei die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung. Die Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für Ehepartner ab 2028 stelle einen Bruch mit dem Solidarprinzip dar. Auch die Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz seien abzulehnen. Die Einführung einer Teilkrankschreibung sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf kranke Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Ein zentrales Versäumnis des Entwurfs bleibe die nicht kostendeckende Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, erklärte der VdK. Angesichts der aktuell noch höheren Deckungslücke von 3,5 Milliarden Euro erweise sich der Entwurf als „völlig unzureichendes Stückwerk“. Finanzierung versicherungsfremder Aufgaben Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem erheblich an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht noch weiter zusätzlich belastet werden. Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Stattdessen entlaste sich der Bund nochmals in erheblicher Größenordnung zulasten der GKV, indem er die jährliche Beteiligung massiv und dauerhaft kürze. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen. Strukturwandel bei Kliniken Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe für eine Deregulierung und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Förderung der ambulanten Versorgung. Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren. Die aktuelle Krankenhausstrukturreform sei auf zehn Jahre angelegt. Aus Sicht der DKG seien am Ende noch mehr als 1.000 Standorte nötig, um die Versorgung sicherzustellen. Mit dieser Reform sei jedoch eine planvolle und am Bedarf orientierte Veränderung nicht möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen. Dies werde zu einem geringeren Leistungsvolumen bei Untersuchungen und Behandlungen führen. Mit längeren Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen auch in dringenden Fällen sei zu rechnen. Die Gesundheit der Bevölkerung werde sich durch die Begrenzung von extrabudgetär gezahlten Untersuchungen verschlechtern. Pflegerat: Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. In zentralen pflegerelevanten Bereichen werde auf pauschale Begrenzungen gesetzt. Die Grundlohnrate sei ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf, erklärte der DPR. Ausgabensteigerungen in der Pflege seien auch nicht automatisch Ausdruck von Fehlentwicklungen oder Ineffizienz. Sie könnten vielmehr einen Nachholbedarf sichtbar machen. Das gelte besonders für die vorgesehene Einschränkung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt. Pharmabranche: Leisten bereits einen Sparbeitrag Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel. Weitere Anträge Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln "Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten" (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen" (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung" (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken" (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Krankenversicherte entlasten, nicht belasten" (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (pk/22.06.2026)

Sachverständige begrüßen antragsloses Kindergeld

22.06.2026
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme. Bürokratieabbau zugunsten der Familien Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden. Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte. Hinweis auf komplexe Fallsituationen Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen. Florian Theißing von Agora Digitale Transformation beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen. Entwurf der AfD-Fraktion Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse. (hle/22.06.2026)

Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

22.06.2026
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken. Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie waren am Montag, 22. Juni 2026, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken" (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar" (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). "Neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten" Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“. Vor allem die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Wiederherstellung größerer Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch seien "richtige und notwendige Schritte“, sagte Warnecke. Aus Sicht der privaten Eigentümer bleibe der Entwurf jedoch an zentralen Stellen hinter diesem Anspruch zurück. Vor allem die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er "Grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts" Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtet hingegen von verunsicherten Firmen. „“Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?“, so Hilpert. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert hält es für nötig, dass auch in Zukunft unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas-, Öl- und Biomasseheizungen. Gleichzeitig dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass fossile Heizsysteme künftig schrittweise strengeren Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe unterliegen. „Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher“, sagte er. Man erwarte nun, dass der Gesetzentwurf deutlich einfacher und praxistauglicher gestaltet werde. "Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren" Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, wünscht sich ebenfalls Nachbesserungen. Vor allem bei der "Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten muss die Bürokratie reduziert werden", forderte Staudt. Die Technologieoffenheit dürfe jedoch nicht allein auf dem Papier bestehen. Das Gesetz müsse in erster Linie dazu führen, dass mehr investiert werde. "Die Wärmewende im Gebäudesektor wird nur dann erfolgreich sein, wenn private und gewerbliche Gebäudeeigentümer bereit sind, in moderne Heizungsanlagen zu investieren", sagte er. Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gas- und die Stromgrundversorger. "Die Bürokratie soll nicht weiter ausgefahren werden", sagte Lobo. Deswegen appellierte er an die Verantwortlichen, "praxistaugliche Regeln" zu finden, die geeignet seien, die Wärmewende für Jahre zu tragen und zu unterstützen. "Sie darf nicht alle paar Jahre wieder komplett in ihren Leitplanken zur Abstimmung gestellt werden, denn das ist Gift für jede Art von Infrastrukturplanung", so Lobo. "Erhebliche finanzielle Risiken für Mieter" Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht sowohl Fortschritte als auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Aus diesem Grund solle „ein technologieneutraler Heizkostendeckel eingeführt werden, der die nach einem Heizungstausch von Mietern zu zahlenden künftigen Heizkosten nach den Kosten der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt“, forderte er. Außerdem solle der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müssen. Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO2-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeute für die Mehrheit der Mieter zwar eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Becker wies jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen könne. Deshalb halte man daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen träfen. "Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro" Wie stark Mieter mit geringem Einkommen bereits von seit Jahren gestiegenen Kosten für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, davon berichtete Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin einer Wohnung des Wohnkonzerns Vonovia. Sie machte deutlich, welchen Schock eine Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro für das Jahr 2022 bei ihr ausgelöst habe: "Diese Forderung hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen, und nicht nur mir, denn ich war natürlich nicht die Einzige, die eine Nachforderung in vergleichbarer Höhe erhalten hatte". Sie lebe in einer Wohnung in einem schlecht isolierten Gebäude: Im Winter seien es in den Zimmern durchschnittlich 17 Grad und im Sommer 35 Grad. Carcassonne forderte eine "klimaneutrale Sanierung der Wohnung". "Neue Unsicherheiten und Probleme" Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält den Anspruch des Gesetzes, Regulierung einfacher und verlässlicher zu machen, zwar für gut, doch "dieser Gesetzentwurf erfüllt das nicht", sagte Moch. Statt Klarheit und Verlässlichkeit schafften die komplexen Änderungen neue Unsicherheiten und Probleme. "Damit erweist der Gesetzentwurf dem schrittweisen und sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität einen Bärendienst", sagte er. Auch die Bio-Treppe sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten erneuerbare Moleküle bevorzugt in Wirtschaftsbereichen und Sektoren zum Einsatz kommen, in denen es keine alternativen, einfacheren Dekarbonisierungsoptionen gebe, wie beispielsweise im Schiff- und Luftverkehr. Für Bewohner in derart beheizten Gebäuden drohten jedoch "erhebliche Kostenrisiken", denn die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe sei völlig unklar. "Auf Verbraucher kommen erhebliche Kosten zu" Auch Dr. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor, befürchtet, dass durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan zur Beheizung von Wohnungen und anderen Gebäuden erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Der Entwurf sehe einen Erfüllungsaufwand für die Bürger von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro vor. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde mit 2,3 Milliarden Euro beziffert. „Insgesamt sind die Angaben der Aufwände im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar und deshalb stark anzuzweifeln“, sagte Waniczek. Die Preise für biogene Brennstoffe könnten laut Entwurf gar nicht vorhergesagt werden. Auch Fernwärme werde als mögliche Option erwähnt, gleichzeitig sei aber klar, dass diese Infrastruktur nur punktuell zur Verfügung stehen werde. "Verfassungswidrig und europarechtswidrig" Die schwersten Bedenken gegen das Gesetz erhob Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Er erklärte: "Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig. Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. Die suggerierte Möglichkeit, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, "die zu erblichen Verunsicherungen führen". "Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen" Dem widersprach Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Staatsrechtler und Gutachter bei der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihm zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. "Schließlich ist (...) das Parlament der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks." Außerdem heißt es in dem Gutachten aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender, das als Ausschussdrucksache (21(9)293) in die Anhörung eingebracht wurde: Die behauptete "strukturelle Lücke" im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72des Gebäudeenergiegesetzes sei "schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar". Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare "Bio-Treppe"-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen überschaubar sein, "sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird". Kommunen: Technologieoffenheit ein richtiger Schritt Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, die auch den Deutschen Landkreistag vertrat, und Dr. Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag, sehen die Technologieoffenheit im GMoDG zwar als einen „richtigen Schritt“. Allerdings entfalle damit für Kommunen, die bereits mit ihrer Wärmeplanung fertig seien oder bald fertig sein werden, „eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur“, heißt es in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom Deutschen Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag und vom Deutschen Städtetag. Der Gesetzentwurf sehe die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, ohne dass die Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung in anderer Form aufgefangen werde. „Von den weiteren Änderungen, die größtenteils Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, sind die Kommunen zum Teil direkt betroffen, da kostenintensive Vorgaben für Renovierungen und Neubauvorhaben in ihrem Gebäudebestand getroffen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Es gelte, die Kosten „realistisch und nach Ebenen differenziert darzustellen“. Der Gesetzentwurf habe an dieser Stelle keine Klarheit geschaffen. (nki/22.06.2026)

Vorrang für Freileitungen begrüßt

22.06.2026
Die Stromnetzbetreiber haben sich für Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausgesprochen. Insbesondere wurde beim Leitungsbau, der künftig zur Verbesserung der Kosteneffizienz vorrangig in Form von Freileitungen erfolgen soll, von den vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Erdverkabelung in Teilabschnitten abgeraten. Dadurch könnten sich Genehmigungsverfahren um Jahre verlängern, wurde gewarnt. In einer vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 22. Juni 2026, wurde von Dr. Guido Hermeier von der Amprion GmbH auf den seiner Ansicht nach problematischen Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitungen im Höchstspannungsnetz hingewiesen. Im Ergebnis führe die Ausnahmeregelung voraussichtlich zu einem Wechsel zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten, was Hermeier als „Nähmaschine“ bezeichnete. Es drohten Zeitverzögerungen durch erforderliche Doppelprüfungen und Genehmigungsrisiken durch erhebliche Diskussionen mit Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit über die Ausführungsart bei einem mehrfachen Wechsel in räumlicher Nähe. Experte: Entwurf ist hochakzeptabel Dr. Werner Götz von TransnetBW nannte den Gesetzentwurf inhaltlich hochakzeptabel. Man freue sich, dass mit dem Vorzug für Freileitungen die schnellste, wirtschaftlichste und robusteste Variante gewählt worden sei. Die Ausnahmeregelung sah er kritisch. Man habe die Sorge, dass sich Bauprojekte bis zu zwei Jahre durch die Ausnahmeregelung verschieben könnten. Die „Nähmaschine“ sei „ein Konstrukt, das uns beängstigt“. Ein Wechsel von Freileitung zu Erdverkabelung koste 70 Millionen Euro und benötige für die technischen Einrichtungen eine Fläche von zwei Fußballfeldern. Genauso äußerte sich Andreas Feicht von RheinEnergie. Erdkabel seien erheblich teurer als Freileitungen. Das gelte auch für den Betrieb, weil die Erdkabel keine so lange Haltbarkeitsdauer hätten wie Freileitungen. Dadurch werde Strom unnötig teuer. Man habe früher angenommen, dass Erdkabel auf stärkere Akzeptanz stoßen würden. Das habe sich als falsch erwiesen. Wie Götz riet er von Ausnahmemöglichkeiten ab. Warnung vor Leitungsumplanungen Dr. Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten berichtete über einen erstellten Vergleich zwischen Freileitungen und Erdkabeln. Ein Wechsel von der geplanten Erdverkabelung zu Freileitungen werde die Inbetriebnahme bei zwei untersuchten Projekten um vier bis sieben Jahre verzögern. Im Gegensatz zu den Erdkabeln, die weitgehend durchgeplant seien, müssten neue Verfahren für die Freileitungen durchgeführt werden. Riese sprach auch von fehlender Akzeptanz bei Eingriffen in die Landschaft durch den Bau von Freileitungen. Auf Fragen nach der Resilienz des Stromnetzes sagte Riese, Angriffe auf Erdkabel seien schwieriger als auf Freileitungen. Vor Leitungsumplanungen warnte Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen. Bereits begonnene Leitungsplanungen müssten weitergeführt werden. „Ein Umschwenken in begonnenen Planungen von Erdkabeln auf Freileitungen würde zu Unsicherheiten und Verzögerungen sowie letztendlich Kostenerhöhungen führen“, sagte sie. Sie glaube nicht, dass es zu Beschleunigungen der Verfahren kommen werde. Eine Umkehr zum Freileitungsvorrang würde zu Akzeptanzproblemen in besonders belasteten Gebieten führt. Allein Niedersachsen sei von rund 30 Projekten betroffen. Experte: Großer Elefant im Raum ist die Eigentumsfrage Dr. Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim wies darauf hin, dass der erklärte Anspruch des Gesetzentwurfs ein bedarfsgerechter, kosteneffizienter und beschleunigter Ausbau sei. Während der Entwurf für die Dimensionen „bedarfsgerecht“ und „beschleunigt“ konkrete Vorkehrungen treffe wie über die Bestätigung der Vorhaben und die grundsätzliche Bevorzugung kostengünstigerer Freileitungen, bleibe die Finanzierung der Investitionen außerhalb des Gesetzes. Der „große Elefant im Raum“ sei, wem die Netze gehörten würden und wie hoch die Renditen seien. Private Finanzinvestoren würden Renditen von acht bis zehn Prozent fordern, während sich die öffentliche Hand zu einem Bruchteil dieser Kosten am Kapitalmarkt refinanzieren könne. Da das zusätzliche Eigenkapital überwiegend öffentlich bereitgestellt werden müsste, um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, liege es nahe, die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt in öffentliches Eigentum zu überführen, empfahl Kaczmarczyk. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zielt darauf ab, das deutsche Stromübertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter auszubauen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert, und für 58 Vorhaben soll der vordringliche Bedarf festgestellt werden. (hle/24.06.2026)

Sachverständigenlob für Modernisierung des Designrechts

22.06.2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Designrechts (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umsetzen und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestalten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Außerdem sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. "Sachgerechte Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen" Für den Gesetzentwurf gab es in der Anhörung viel Lob. Aus Sicht von Prof. Dr. iur. Alexander Bulling, Vorsitzender des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, ist besonders positiv zu bemerken, „dass der Entwurf neue Designformen, nämlich digitale, dynamische und animierte Gestaltungen ausdrücklich aufgreift“. Auch die Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit dem 3D-Druck sei sachgerecht, befand er. Verbesserungsbedarf sehe er vor allem dort, wo nationale Ausgestaltung für die DPMA-Praxis entscheidend sei. Bulling betonte, gerade bei animierten und digitalen Designs könnten „neue Formen visueller Schutzbeschränkungen erforderlich werden“. Die entsprechende Regelung in Paragraf 8 der Designverordnung sollte daher „eindeutig technologieoffen verstanden werden“. "Neue Designformen können erfasst werden" Auch Hikmat El-Hammouri von der Fachgruppe Verdi-Designgewerkschaft begrüßte im Namen der von ihm vertretenen Soloselbstständigen, dass zukünftig auch neue Designformen von der Regelung erfasst werden könnten. „Das ist grundsätzlich gut“, sagte er. Allerdings definiere der Gesetzgeber nicht ausreichend, welche Dateiformate zugelassen werden und welche Regelung greift, „wenn technische Mängel bei der Übermittlung der Dateiformate vorliegen“. Es stelle sich die Frage, ob nicht auch Standartformate wie PDFs zugelassen werden könnten, so der Verdi-Vertreter. „Gerade auch um abzusichern, dass Soloselbstständige, also freie Designer, die nicht die ganz teuren Software-Pakete haben, die Möglichkeit erhalten, digital die Dinge zu nutzen“, sagte El-Hammouri. "Kein Anlass für eine Änderung" Dr. Henning Hartwig von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) äußerte sich unter anderem zum Schutz beim 3D-Druck. Der neu gefasste Wortlaut von Paragraf 38 entspreche der Regelung in Artikel 16 Absatz 2 der EU-Richtlinie, die verbindlich sei. Aus Sicht der GRUR gebe es keinen Wertungswiderspruch zu Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes, da das private Herunterladen und Abspeichern digitaler Daten nach Paragraf 40 ohnehin privilegiert, also erlaubt sei, sagte er. Daher sei die neue Vorschrift bestimmt genug. Es gebe keinen Anlass für eine Änderung. "Verbesserung des Designrechts" Von einem guten Gesetz, das auf einer guten Richtlinie beruhe, sprach Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richtlinie verbessere das Designrecht sowohl für die Designrechtsinhaber als auch für die Wirtschaftszweige und Nutzergruppen, die in berechtigtem Umfang der Freiheit zur Nutzung von Designs bedürfen, befand er. Die Umsetzung sei gelungen, was insbesondere die Erstreckung des Designschutzes auf Bewegungen, Zustandsänderungen und Animationen betrifft wie auch das Verbot von 3D-Druckdaten als Vorbereitung zur Herstellung von geschützten Designs. Auch die Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung, Kritik und Parodie sowie die Beschränkung des Designschutzes hinsichtlich zur Reparatur dienender Bauelemente, die nunmehr auch für ältere Designs ab Dezember 2032 gelten soll, begrüßte er. "Nachschärfung im Detail erforderlich" „Das deutsche Designrecht ist ein Erfolgsmodell, das der Regierungsentwurf mit der Umsetzung der Designrichtlinie fortsetzt, auch wenn es im Detail noch einer Nachschärfung bedarf“, sagte die Patentanwältin Dr. Sabine Kossak. Bei der Regelung zur Fälligkeit der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren im Patentkostengesetz sehe der Entwurf – entsprechend der Richtlinienvorgabe – die Umstellung auf eine taggenaue Zahlung vor. In der Praxis führe das dazu, dass ein Design unter bestimmten Umständen erlöschen könne. Bei einer vergleichbaren Umstellung im Markengesetz sei eine Übergangsregelung aufgenommen worden, um Design-Inhaber nicht zu benachteiligen, so Kossak. Eine entsprechende Übergangsregelung sollte auch in das Designgesetz aufgenommen werden, forderte sie. "Hervorragendes Schutzrechtssystem" Victoria Ringleb, Geschäftsführerin der Allianz deutscher Designer (AGD), begrüßte den Entwurf, der ein hervorragendes Schutzrechtssystem darstelle. „Es hilft, wenn es nutzbar ist“, sagte sie. Im Interesse von Soloselbstständigen, die keine Rechtsabteilung zur Verfügung haben, müsse die Patentanmeldung niederschwellig zugänglich sein, forderte Ringleb. Man müsse schauen, inwiefern es die Möglichkeit gibt, „das entsprechend zu flankieren“. Die AGD-Geschäftsführerin brachte „Checklisten, digitale Anleitungen oder Ähnliches“ ins Spiel, damit dieser „sehr großen Zielgruppe“ im Designbereich Rechnung getragen werde. "Gesetz stärkt den Designschutz" Das Gesetz stärke den Designschutz im digitalen Zeitalter, betonte Dr. Wibke Weidemann vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Gut sei, dass nicht nur klassische physische Produkte geschützt werden können, sondern auch digitale Fahrzeug-Interfaces und vernetzte Anwendungen. Positiv zu bewerten seien auch die Transitregelungen. Damit würden in der praktischen Anwendung die Möglichkeiten verbessert, „gegen die rechtsverletzende Ware bereits im Transitland vorzugehen“, sagte Weidemann. Das trage effektiv zur Bekämpfung von Produktpiraterie bei. (hau/24.06.2026)

Jugendschutz in der digitalen Welt thematisiert

22.06.2026
Bei einer Anhörung während der 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) in Paris am Montag, 22. Juni 2026, haben die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), und die französische Ministerin für Sport, Jugend und Gemeinwesen, Marina Ferrari (Les Démocrates), die Bedeutung des Deutsch-Französischen Jugendwerks für den Austausch zwischen den jungen Menschen beider Länder hervorgehoben. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ermögliche Begegnungen von Menschen, die sich gemeinsam einsetzen „für unsere europäischen Werte, die derzeit infrage gestellt werden“, sagte Prien. Das Deutsch-Französische Jugendwerk habe es mehr als 10.000 jungen Menschen erlaubt, an Schulaustauschen, Praktika, Freiwilligenarbeit, interkulturellen Austauschen und Sprachprogrammen teilzunehmen, betonte ihre französische Amtskollegin Ferrari. "Frankreich setzt ein sehr klares Signal" Thema während der Anhörung war auch der Jugendmedienschutz. Der digitale Raum sei für viele jungen Menschen zu einem Mittelpunkt ihres Lebens geworden, sagte Ministerin Prien. „Diesen Alltag gilt es gut und sicher zu gestalten“, fügte sie hinzu. Frankreich setze mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein sehr klares Signal, so Prien. In Deutschland werde die zu dem Thema eingesetzte Expertenkommission am Mittwoch, 24. Juni, ihre Ergebnisse vorstellen. „Für uns ist klar, dass wir dazu weiter mit Frankreich, aber auch im europäischen Rahmen im Austausch bleiben müssen, um Schutz, Befähigung und Teilhabe für junge Menschen zu ermöglichen“, betont die deutsche Bildungsministerin. Mobbing im Internet sei eine tatsächliche Plage und werde nun stärker sanktioniert, sagte Ministerin Ferrari. Außerdem seien rechtliche Vorgaben gemacht worden, um die Internetpornografie einzuhegen und um dort Schutz bieten zu können. Das in Frankreich geltende Handyverbot an Schulen sei eine Frage der öffentlichen Gesundheit und der geistigen Gesundheit der jungen Menschen, machte Ferrari deutlich. Wichtig sei aber zugleich eine Sensibilisierung – auch der Eltern –- dafür, „wie man den digitalen Raum auf gesunde Weise nutzt“. Empfehlungen der Expertenkommission erwartet Familienministerin Prien machte auf Nachfrage deutlich, dass Kinder und Jugendliche schutzbedürftiger als Erwachsene seien. Einen solchen Schutzauftrag gebe im Übrigen auch die Verfassung vor. Die Expertenkommission habe aber schon im April festgestellt, „dass wir diesem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen heute in Deutschland und in Europa nicht gerecht werden“. Deshalb sei es richtig, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, wozu es verschiedene Vorschläge im politischen Raum gebe. „Ich verlasse mich jetzt auf die Empfehlungen, die wir am Mittwoch von unserer Expertenkommission bekommen“, sagte sie. Auf dieser Grundlage werde die Bundesregierung eine Gesamtstrategie vorlegen, „die sich sehr sicher auch an unsere europäischen Partner richten wird“. Prien schlug ihrer französischen Amtskollegin vor, darüber gemeinsam ins Gespräch zu kommen, um eine gemeinsame Initiative zu entwickeln. Verbesserte Medienbildung im Blick Die Gesamtstrategie werde weitreichende Folge für das nationale Recht Deutschlands haben, sagte die deutsche Ministerin weiter. Mit den Landesbildungsministern und den Landesjugendministern müsse man zu einer deutlich verbesserten Medienbildung kommen, die die Lehrkräfte, die Eltern aber vor allem die Kinder und Jugendlichen „jeweils altersgerecht“ anspricht. Ihr aktuelles Fazit sei: „Wir werden dem Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im Augenblick weder in Deutschland noch in Europa gerecht, weil wir die Altersgrenzen, die es bereits gibt, national wie international nicht wirksam durchsetzen.“ Das gelte es gemeinsam zu ändern, sagte Bildungsministerin Prien. Yannick Bury löst Andreas Jung ab Eröffnet wurde die interparlamentarische Versammlung durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die Präsidentin der Assemblée nationale, Yaël Braun-Pivet. Zu Beginn wählte die Versammlung den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Yannick Bury aus dem baden-württembergischen Wahlkreis Emmendingen – Lahr zum deutschen Co-Vorsitzenden des Vorstands. Bury tritt damit die Nachfolge des früheren CDU-Abgeordneten Andreas Jung an, der im Mai 2026 aus dem Bundestag ausgeschieden war, um als Minister für Kultus, Jugend und Sport in die baden-württembergische Landesregierung zu wechseln. Die französische Co-Vorsitzende des Vorstands ist die elsässische Abgeordnete Brigitte Klinkert aus Colmar (Ensemble pour la République). 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung der damaligen Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/ste/vom/22.06.2026)

Sachverständige üben Kritik am Behinderten­gleichstellungsgesetz

22.06.2026
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 22. Juni 2026, wurde der Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderen von Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband als unzureichend mit Blick auf die Barrierefreiheit bewertet. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies ebenso wie Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland (HDE) auf mit der Neuregelung verbundene wirtschaftliche Belastungen für die Unternehmen. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf vor, die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit zu konkretisieren. Der Bund soll dem Entwurf zufolge noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Zudem sollen Übergangsregelungen geschaffen werden, um die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde sicherzustellen und die Verwaltungsverfahren zur Zertifizierung zu vereinfachen. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden" (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen" (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Herstellung struktureller Barrierefreiheit Das Benachteiligungsverbot gegenüber privaten Unternehmen müsse in dem Gesetzentwurf wirksam ausgestaltet werden, forderte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Nur zwingende sachliche Gründe dürften eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. „Die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen ist entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten“, sagte sie. Alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ für die Wirtschaft einzustufen, wie es der Gesetzentwurf tue, sei damit unvereinbar. Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, kritisierte Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es fehlten Vorgaben, die die Privatwirtschaft zur Herstellung struktureller Barrierefreiheit verpflichten. Das individuelle Benachteiligungsverbot, das eine Verpflichtung Privater umfasst, angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen, werde für Unternehmen stark durch Pauschalausnahmen, milde Rechtfertigungsanforderungen und mangelnde Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten beschränkt, „so dass es praktisch wertlos wird“, urteilte Schlegel. Kritik an der Berechnung der Kostenbelastung HDE-Vertreter Schröder hält die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erwartete Kostenbelastung für die Wirtschaft als viel zu niedrig angesetzt. Da die der Berechnung zu Grunde liegenden Prämissen realitätsfern seien, müsse im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Belastung allein der Einzelhandelsunternehmen die im Entwurf für die gesamte Wirtschaft genannte Summe von 1,35 Millionen Euro pro Jahr deutlich übersteigen werde. Im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Unternehmen und den betroffenen behinderten Menschen brauche es klare Obergrenzen für die Verpflichtung der Unternehmen, betonte er. Diese müssten von unangemessener wirtschaftlicher Belastung geschützt werden und dürften keinen unzuträglichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, so BDA-Vertreterin Dobra, seien die Auswirkungen des Gesetzentwurfes erheblich. Sie forderte Nachbesserungen. „Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen im Einzelfall vorsieht und nicht grundsätzlich Barrierefreiheitsverpflichtungen enthält“, sagte sie. Das sei angesichts der Vielgestaltigkeit von Behinderungen und damit verbundenen Barrieren für Unternehmen nicht lösbar. Dobra forderte außerdem, den Entschädigungsanspruch „rechtsklar“ auszuschließen. Barrierefreiheit im täglichen Leben Der Einzelsachverständige Sascha Göttert kritisierte, dass Barrierefreiheit immer als Problem dargestellt statt als Chance angesehen werde. Er wies daraufhin, dass der größte Teil des gesellschaftlichen Lebens nicht in Behörden, sondern bei privaten Anbietern stattfinde. „Ich trinke meinen Kaffee nicht im Finanzamt, sondern beim Bäcker“, sagte er. Solange aber wesentliche Bereiche des täglichen Lebens von verbindlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen blieben oder umfangreiche Ausnahmeregelungen bestünden, werde eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht. Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des Einzelsachverständigen Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel, viele wichtige und zu unterstützende Regelungen. Bei einigen Normen seien klarstellende Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu wünschen, „damit der Entwurf seinen Zielen gerecht wird“. Welti bewertete die Regelung zu „angemessenen Vorkehrungen“, wonach für Unternehmen alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten, als „rechtssystematisch problematisch“. Sie sei deshalb geeignet, zu Rechtsunsicherheit zu führen, befand er. Änderungen im Bereich der Assistenzhunde Zu den Änderungen im Bereich der Assistenzhunde äußerte sich Thomas Hansen vom Verein Associata. Obwohl im Rahmen der bisherigen Übergangsregelungen bereits anerkannte Mensch Assistenzhund-Gemeinschaften, sogenannte MAGs über die in Paragraf 12e Absatz1 BGG festgelegten Zutrittsrechte zu allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen verfügten, schilderten viele von ihnen immer noch Probleme hinsichtlich dieser Zutrittsrechte, sagte Hansen. Ob diese Probleme mit der beabsichtigten Neufassung des Paragrafen 12e Absatz 1 BGG beseitigt werden, bleibe abzuwarten. Praxiserfahrungen deuteten darauf hin, „dass Zutrittsrechte von Assistenzhunden in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind“. Auch die Evaluationsstudie nach Paragraf12k BGG weise auf diese Problemlage hin und empfehle, gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu stärken, um die Bekanntheit der einschlägigen Regelungen im BGG und der Assistenzhund-Verordnung (AHundV) „nachhaltig zu erhöhen“. Hierbei sollten bestehende Initiativen mit hoher Reichweite unterstützt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. (hau/22.06.2026)

Veteranentag mit Bürgerfest vor dem Deutschen Bundestag

21.06.2026
Bereits zum zweiten Mal feierte Deutschland den Nationalen Veteranentag. In Anerkennung aller ehemaligen und aktiven Soldatinnen und Soldaten fand am Sonntag, 21. Juni, zu diesem Anlass in Berlin ein großes Bürgerfest statt – mit Diskussionsveranstaltungen, Reden, Konzerten, einer Ausstellung und vielem mehr.