Bundestag | Aktuelle Themen
Agrarpolitik im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Die Agrarpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 17. April 2026. Grundlage der einstündigen Debatte sind vier Initiativen der AfD-Fraktion. Der Antrag „Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik, statt unrealistischem Umweltaktionismus“ (21/3872) soll abgestimmt werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung (21/4436) vor. Ebenfalls abgestimmt werden soll der Antrag "Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren" (21/4946), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft (21/5385) vor. Darüber hinaus werden erstmals die Anträge mit den Titeln „Bürokratiebelastung jetzt umfassend abbauen – Heimische Landwirtschaft sichern“ (21/5328) und „CO2-Bepreisung aussetzen – Deutschen Gartenbau retten, nationale Ernährungssouveränität sichern, regionale Wertschöpfung bewahren und Lebensmittelpreise stabil halten“ (21/5329) beraten. Sie sollen im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden. Erster abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/3872) zur Ernährungssicherheit vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, die globale und nationale Ernährungssicherheit gerate angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Die „Landwirtschaft und das Ernährungssystem müssen sich verändern“, vor allem im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion zu legen und dabei bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen sicherzustellen. Zweiter abzustimmender Antrag der AfD Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag (21/4946 ) mit dem Titel „Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland - Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren“ fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für mehr Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ein. In einem Antrag (21/5328) fordert sie die Bundesregierung auf, sich unter anderem auf EU-Ebene für ein Moratorium mit dem Ziel einzusetzen, dass keine neuen bürokratischen Auflagen beziehungsweise Vorhaben für Landwirte und Tierhalter vorangetrieben werden. Zudem solle sie sich bei der Fortschreibung des Rahmenplans zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vorrangig für eine Vereinfachung der Fördermaßnahmen und Förderkriterien sowie für eine Erhöhung der Fördersätze einsetzen. Bestehende Förderrichtlinien im Agrar- und Umweltbereich für Land- und Forstwirte sollten nach Möglichkeit so vereinfacht werden, dass Dokumentations- und Antragsstellungsaufwand deutlich reduziert werden. Zur Begründung heißt es im Antrag, „der Dschungel an bürokratischen Vorgängen, Vorgaben und (vermeintlichen) Notwendigkeiten wächst und wuchert stetig“. Bestehende Förderprogramme würden adaptiert, neue Förderprogramme kämen dazu, Dokumentations- und Nachweispflichten würden mehr und detaillierter. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion befürchtet, dass durch eine weitere Verteuerung wegen höherer Energiepreise in Deutschland der Verlust wettbewerbsfähiger und traditioneller Gemüsebaubetriebe mit nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und landwirtschaftliche Vielfalt drohen. Um einen Zusammenbruch dieses für die Gewährleistung der Ernährungssouveränität wichtigen Sektors zu verhindern, sei ein sofortiges Aussetzen der nationalen CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes geboten, schreiben die Abgeordneten der AfD in ihrem Antrag (21/5329). Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, die nationale CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Benzin, Diesel und alle Heizstoffe mit sofortiger Wirkung auszusetzen und mittelbar die vollständige Abschaffung dieser Abgabe zu regeln. Zudem solle die Bundesregierung sich verpflichten, sich auf Ebene der Europäischen Union mit Nachdruck für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einzusetzen, um durch gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen, um die Produktionskosten nachhaltig zu senken. (mis/hau/15.04.2026)
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Forderung nach „zeitnahen Arztterminen für alle“
„Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen – Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4835), den der Bundestag am Freitag, 17. April 2026, erstmals debattiert. Er soll nach einer 30-minütigen Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern zeitnahe Arzttermine für alle Versicherten und eine gute flächendeckende ambulante Versorgung. Das 2019 beschlossene Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz (TSVG) habe gesetzlich Versicherten genauso schnell Arzttermine gewährleisten sollen wie Privatversicherten, heißt es in dem Antrag. Tatsächlich habe sich für gesetzlich Versicherte die durchschnittliche Wartezeit auf Facharzttermine nicht verkürzt, sondern sogar verlängert. Gleichzeitig seien die jährlichen Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für extrabudgetär vergütete Leistungen, die mit dem TSVG eingeführt wurden, rasant gestiegen. So seien laut Bundesrechnungshof (BRH) bis Mitte 2024 bereits 2,9 Milliarden Euro verschwendet worden, da die zusätzlichen Honorare keinen positiven Effekt auf die Versorgungsqualität hätten. Im ambulanten Bereich müssten sich Patienten selbst darum kümmern, dass sie notwendige Leistungen auch erhalten, schreibt die Linksfraktion. Es gebe keine Behandlungspfade, keine Koordinierung und demnach keine Gewährleistung, dass Patienten benötigte ärztliche Verordnungen in Anspruch nehmen könnten. Die Wartezeit entscheide erheblich mit darüber, ob Behandlungen stattfänden oder nicht. Die Abgeordneten fordern, dass bei der Terminvergabe der Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) grundsätzlich nicht mehr abgefragt werden dürfe. Für die Behandlung der Versicherten solle so bald wie möglich eine einheitliche Gebührenordnung eingeführt werden, sodass Anreize für die bevorzugte Terminvergabe an Privatversicherte und die unterschiedliche Versorgungsqualität minimiert würden. Ferner sollten alle extrabudgetären Vergütungsleistungen des TSVG auf ihren Nutzen hin überprüft werden, heißt es in dem Antrag. (pk/hau/30.03.2026)
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Bundestag debattiert Antrag zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte russische Schattenflotte entschlossener zu bekämpfen. Ein entsprechender Antrag (21/5330) steht am Freitag, 17. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Grünen Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine werde vor allem durch Einnahmen aus dem Export fossiler Energien und Rohstoffe finanziert, schreiben die Grünen-Abgeordneten in ihrem Antrag. Um internationale Sanktionen zu umgehen, habe Russland eine sogenannte Schattenflotte für den russischen Ölexport etabliert. Viele der überalterten Schiffe stellten aber nicht nur ein geopolitisches, sondern auch ein erhebliches Sicherheits-, Umwelt- und Wirtschaftsrisiko dar, heißt es mit Blick auf etwaige Havarien oder die Sabotage an kritischer Unterwasserinfrastruktur. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „der Bundespolizei, der Marine und dem Zoll und allen anderen beteiligten Sicherheitsbehörden einen klaren Auftrag zu erteilen, die Kontrolle von verdächtigen Schiffen der russischen Schattenflotte – auch an Bord dieser Schiffe – zu intensivieren“. Gelistete und verdächtige Schiffe, auch solche, bei denen der Flaggenstaat nicht eindeutig sei, sollen bei der Ein- und Durchfahrt des deutschen Küstenmeers und der Ausschließlichen Wirtschaftszone kontrolliert und bei Bedarf festgesetzt werden. Weitere Forderungen der Grünen zielen unter anderem auf eine bessere Ausstattung beteiligter Behörden, etwa durch Luftraumüberwachungsfähigkeiten mittels Drohnen, auf eine Gesamtstrategie gegen hybride Bedrohungen und auf die Sanktionierung von an der Schattenflotte beteiligten Reedereien. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass die USA ihre Ölsanktionen gegenüber Russland wieder vollständig in Kraft setzen. (ahe/15.04.2026)
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Aussprache zur Lage im Libanon
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Freitag, 17. April 2026, mit dem Krieg in Nahost und seinen Folgen für die libanesische Zivilbevölkerung. Dazu hat die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Militärische Eskalation und humanitäre Notlage im Libanon“ verlangt. In einer Aktuellen Stunde können Themen von allgemeinem aktuellen Interesse diskutiert werden. Sie findet auf Verlangen einer Fraktion, von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder durch Vereinbarung im Ältestenrat statt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (irs/14.04.2026)
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Bundestag debattierte über Vorkaufsrechte der Kommunen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, über die Rückführung privatisierter Aufgaben in die öffentliche Hand debattiert. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt“ (21/5327) vor, der nach 20-minütiger Aussprache zusammen mit einem weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden" (21/4876) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Erster Antrag der Linken In ihrem ersten Antrag (21/5327) fordert Die Linke, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorlegen soll. Damit soll die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) kaum noch zur Anwendung kommen, erklärt die Fraktion. Bis zu dem Urteil sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erhebliche Mietsteigerungen zu schützen. Die Linke fordert, mit einer gesetzlichen Regelung den Kommunen den Vorkauf von Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten zu ermöglichen, wie es vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2021 praktiziert worden sei. Außerdem sollten die Möglichkeiten von Vorkäufen noch erweitert werden, zum Beispiel durch längere Vorkaufsfristen. Das kommunale Vorkaufsrecht soll außerdem auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden und auch bei „Share Deals“ möglich sein, wenn Anteile an Grundstücksgesellschaften verkauft werden oder Grundstücke in solche Gesellschaften eingebracht werden. Zur Ausübung der Vorkaufsrechte soll geprüft werden, wie den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden kann. Zweiter Antrag der Linken Die Bundesregierung soll sich laut dem zweiten Antrag der Linken (21/4876) dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert Die Linke in ihrem zweiten Antrag. Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden. Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/eis/16.04.2026)
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Abgesetzt: Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit
Der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen“ (21/5029) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage solle am Donnerstag, 16. April 2026, durch das Parlament debattiert werden. Im Anschluss sollte die Vorlage dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert „den Abbau der globalen Ungleichheit“ als oberstes Ziel einer neuen Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich zudem „für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt“. Diese und weitere Forderungen gehen aus ihrem Antrag hervor. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es für Deutschland und die Europäische Union notwendig sei, „das multilaterale System zu stärken und eine solidarische, internationalistische Politik für Frieden und Globale Gerechtigkeit als Gegenentwurf zu Krieg, Nationalismus und Isolationismus zu verfolgen.“ Nach Ansicht der Antragstellenden schwäche zunehmend ungleich verteilter Reichtum Vertrauen in die Demokratie und verstärke politische Gräben und kriegerische Auseinandersetzungen. Die Abgeordneten fordern unter anderem auch einen „Gerechtigkeitscheck“ für Abkommen, Förderungen und Gesetzesvorhaben des Bundes, mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit und steuerliche Umverteilung zu ermöglichen. (jd/hau/14.04.2026)
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Antrag fordert Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Die AfD-Fraktion fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Dazu hat sie einen Antrag mit dem Titel "Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen" (21/5059) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag, die Berufsfreiheit für Selbstständige sicherzustellen und die Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu machen. Selbstständige und Freiberufler würden zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur Modernisierung in Unternehmen wesentlich beitragen. „Sie ermöglichen flexible Zusammenarbeit, schließen Kompetenzlücken und unterstützen die zügige Umsetzung von Modernisierungsvorhaben – branchenübergreifend von Industrie und Mittelstand über Handwerk und Bildung bis hin zu Gesundheit, Kultur und öffentlicher Verwaltung. Zugleich eröffnet Selbstständigkeit in Zeiten des Strukturwandels neue Erwerbschancen und stärkt eigenverantwortliche Lebens- und Berufswege“, schreiben die Abgeordneten darin. Sie kritisieren jedoch das Statusfeststellungsverfahren (Paragraf 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) der Deutschen Rentenversicherung als unklar und oft nicht nachvollziehbar. „Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wird maßgeblich anhand einer Gesamtwürdigung unbestimmter Rechtsbegriffe vorgenommen. Maßstäbe, die aus der klassischen Betriebsorganisation stammen, werden auf moderne, agile Projektarbeit übertragen und führen zu schwer prognostizierbaren Ergebnissen“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, um das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren. Ein zweiter Gesetzentwurf soll das Verfahren zur Anrechnung von (freiwilligen) Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung sowie sozialen Pflegeversicherung auf nachträglich festgestellte Pflichtbeiträge etablieren. (che/16.04.2026)
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Tierschutz und Forschung: Wirksamer Schutz von Versuchstieren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen“ (21/5325) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Die Grünen hatten für Federführung beim Landwirtschaftsausschuss plädiert und wurden darin von der AfD und der Linken unterstützt. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD überstimmte sie jedoch und legte die Federführung beim Forschungsausschuss fest. Antrag der Grünen Die Grünen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die Paragrafen 7 bis 10 des Tierschutzgesetzes die Voraussetzungen, Grenzen und Genehmigungsverfahren für Tierversuche regeln. Sie verankerten vor allem die ethische Abwägung, die Verpflichtung zur Unerlässlichkeit von Tierversuchen sowie das Prinzip von Ersatz, Reduktion und Verbesserung von Tierversuchen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei vorgesehen, für wissenschaftliche Tierversuche ein eigenständiges Gesetz zu schaffen. Eine Herausnahme dieser Paragrafen aus dem Tierschutzgesetz würde nach Ansicht der Fraktion den Schutz von Versuchstieren aus seinem systematischen Zusammenhang lösen, zu einer Fragmentierung des Tierschutzrechts führen und könnte das Risiko einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus mit sich bringen. Gleichwohl müsse der rechtliche Rahmen überarbeitet werden, so die Fraktion, um zeitgemäßem Tierschutz und zukunftsweisender Forschung zu entsprechen. Die Abgeordneten setzen sich sowohl für eine Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes als auch der Tierschutz-Versuchstierverordnung ein. Damit könnte den Forschenden Rechtssicherheit gewährleistet werden. Staatliche Behörden würden klare Kriterien an die Hand gegeben werden, um Tierschutzstandards hochzuhalten, argumentiert die Fraktion. Zudem sollte gemeinsam mit den Ländern eine angemessene Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden sichergestellt werde, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, von der Herausnahme der Paragrafen 7 bis 10 aus dem Tierschutzgesetz ausdrücklich Abstand zu nehmen und den bestehenden gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Versuchstieren vollständig im Tierschutzgesetz zu belassen. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Tierversuche auch künftig eindeutig dem Schutzzweck des Tierschutzgesetzes unterliegen, nicht aus dessen systematischem Zusammenhang gelöst werden und nicht durch eine gesetzliche Auslagerung abgeschwächt werden.(vom/mis/16.04.2026)
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Einsatz kleiner modularer Reaktoren erörtert
Die AfD-Fraktion ist für den Ausbau von kleinen, modularen Reaktoren, sogenannten Small Modular Reactors (SMRs), um „Deutschlands zukünftige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität zu gewährleisten“. Einen entsprechenden Antrag (21/5324) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der AfD In ihrem Antrag verlangt die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, einen technologieoffenen, rechtssicheren und effizienten Regulierungs- und Genehmigungsrahmen für SMRs der Generationen III+ und IV zu entwickeln. Die technische Entwicklung, vor allem in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Dienste und 5G-Mobilfunk, bringe „einen erheblich wachsenden Bedarf an elektrischer Energie“ mit sich. Darüber hinaus solle ein nationales Forschungs- und Entwicklungsprogramm aufgelegt werden, um die Errichtung und den Betrieb von mindestens zwei Pilotprojekten für Miniatomkraftwerke zu unterstützen. Auf internationaler Ebene seien Kooperationen zu intensivieren und die Standardisierung von SMR-Technologien voranzutreiben sowie die Mitarbeit in der Europäischen Industrieallianz für SMRs sowie in internationalen Gremien wie dem „SMR-Regulators' Forum“ der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) anzustreben und zu intensivieren. (nki/16.04.2026)
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Verbot des Kinderkopftuchs in Schulen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert ein Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren. Einen entsprechenden Antrag (21/5323) hat der Bundestag erstmals am Donnerstag, 16. April 2026, debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Begründung schreibt die AfD in ihrem Antrag: „Ein Kinderkopftuchverbot an vorschulischen und schulischen Einrichtungen unterstreicht den Willen des Gesetzgebers, die deutsche Leitkultur als unanfechtbare Grundlage für ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland gelten zu lassen und stoppt damit zugleich den sich im Kopftuch manifestierenden Willen des politischen Islams beziehungsweise des Islamismus zur Segregation von der Mehrheitsgesellschaft und zum weiteren Ausbau des eigenen Machtanspruchs.“ (che/16.04.2026)
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Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ab
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. April 2026, gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ausgesprochen. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (21/5378) lehnte er nach halbstündiger Aussprache Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/2722) und Die Linke (21/1757), die eine Entkriminalisierung zum Ziel hatten, ab.. Für die Gesetzentwürfe stimmten jeweils Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen jeweils CDU/CSU, AfD und SPD. Gesetzentwurf der Linken Mit der Vorlage der Linken sollte der Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) gestrichen werden, der bislang das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt. Zur Begründung verwies die Fraktion darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könne und häufig arme oder obdachlose Menschen treffe, die sich Tickets nicht leisten könnten. Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kämen Betroffene oftmals ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kämen und der verursachte finanzielle Schaden gering sei. Die strafrechtliche Sanktion sei unverhältnismäßig und widerspreche der „Funktion des Strafrechts als letztes Mittel“. „Erhebliche Entlastung“ von Polizei und Justiz Die Abgeordneten argumentierten weiter, Polizei und Justiz könnten dadurch erheblich entlastet werden. Ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die bereits ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von durchschnittlich 60 Euro erheben. Auch die übrigen Tatbestände des Paragrafen 265a StGB, etwa das Erschleichen von Automatenleistungen oder der Zutritt zu Veranstaltungen ohne Ticket, sollten laut Entwurf entfallen. Gesetzentwurf der Grünen Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Konkret sollte ihrem Entwurf zufolge Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) gestrichen werden. Die Fraktion argumentierte, dass das Erschleichen von Leistungen, wozu auch das Fahren ohne Fahrschein gehört, ein Bagatelldelikt sei, „dessen strafrechtliche Sanktionierung unverhältnismäßig ist“. Stattdessen könne dem Fehlverhalten des Erschleichens der Beförderungsleistung ausreichend zivilrechtlich begegnet werden, „wie es in der Praxis auch schon jetzt durch Vertragsstrafen in Form erhöhter Beförderungsentgelte geschieht“. (scr/hau/16.04.2026)
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Abgesetzt: Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die Beratung über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen“ (21/5030), der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Im Anschluss an die Debatte sollte der Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Fraktion Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In ihrem Antrag (21/5030) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht. Die Kosten sollen nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte. Die Versicherung soll unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als „solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen“ ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Regulierung des Mietmarkts, um die finanzielle Belastung durch eine solche Pflichtversicherung zu begrenzen.(scr/hau/14.04.2026)
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Fraktionen sehen Chancen für EU durch Regierungswechsel in Ungarn
Der Wahlsieg von Péter Magyar und dessen oppositioneller Tisza-Partei bei der Parlamentswahl in Ungarn wird im Bundestag mit Erleichterung aufgenommen. Wie die Redner der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am Donnerstag, 16. April 2026, in einer auf Verlangen der Koalitionsfraktionen anberaumten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Ungarn nach der Wahl – Neue Chance für Europa" betonten, ermögliche der Regierungswechsel einen Neuanfang für Ungarn und die Europäische Union. Regierung: EU-Fördermittel jetzt freigeben Der Wahlausgang sei nicht nur eine Niederlage für den bisherigen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, „sondern auch für Putin, für die MAGA-Bewegung und für alle, die der illiberalen Demokratie das Wort reden wollen“, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gunther Krichbaum (CDU). Alle, die Europa schwächen wollten oder noch immer wollen, hätten mit Orbán ihren treuesten Verbündeten verloren. Die Tisza-Partei habe in Zukunft eine verfassungsändernde Mehrheit im ungarischen Parlament und könne damit den Rechtsstaat wieder herstellen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Krichbaum dafür aus, die seit Jahren von der EU-blockierten Fördermittel in Höhe von rund 17 Milliarden Euro freizugeben, „damit sie im Land ihre Wirkung erreichen können“. CDU/CSU: Schluss mit Orbáns Konfrontationspolitik Dem schloss sich der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban an. Dass Magyars Partei 93 von 106 Wahlkreisen gewonnen habe, sei „ein riesiger Erfolg“. Europa gewinne mit ihm einen verlässlichen Partner im Hinblick auf neue Sanktionen gegen, Ukraine-Hilfen, EU-Reformen und den EU-Haushalt. Mit der „Konfrontationspolitik von Orbán, auf Geheiß von Putin, ist jetzt Schluss“, sagt Kuban. SPD: Einstimmigkeitsprinzip in der EU reformieren Metin Hakverdi (SPD) sah im Wahlergebnis einen „Aufstand der Demokraten gegen eine systematisch korrupte, populistische und antieuropäische Regierung“ und ein „demokratisches Aufbruchsignal“. Deutschland und Europa sollten jetzt auf die neue ungarische Regierung zugehen und sich unter anderem auch für ihren wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich fühlen. Dazu gehöre es, die blockierten EU-Mittel freizugeben, „bei gleichzeitiger Durchführung von Reformen des Rechtsstaats“, ergänzte Hakverdi. Er betonte, Europa müsse das Zeitfenster, das sich durch die neue Regierung in Budapest ergebe, nutzen, um die EU endlich „geopolitikfähig“ zu machen. Dazu gehöre eine Reform des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen, die Orbán blockiert habe. Grüne: Reformen für mehr Handlungsfähigkeit umsetzen Diese Notwendigkeit betonten auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke). Brugger warnte die EU davor, sich jetzt zurückzulehnen „und zu denken, der Spuk ist vorbei“. Reformen für mehr Handlungsfähigkeit müssten jetzt umgesetzt werden. Orbán habe sich bei Putin, Trump und China angedient und den Staat ausgebeutet, um sich selbst zu bereichern, sagte Brugger. „Doch der Wunsch der Menschen in Ungarn nach Freiheit war am Ende stärker.“ Das gebe Hoffnung weit über Ungarn hinaus. Konservativen Kräften wie CSU und EVP warf sie vor, Orbán zu lange hofiert und unterstützt zu haben. Linke: Reformchance für die EU „Die EU hat jetzt die Chance, sich zu reformieren“, sagte die Linken-Abgeordnete Böttger. Dieses Zeitfenster müsse bis zu den Wahlen in anderen EU-Staaten genutzt werden. Wie Brugger betonte sie, dass der Sieg nicht allein Péter Magyar gehöre, sondern auch jenen, die sich trotz Einschüchterung und wirtschaftlichen Drucks gegen das autokratische System gewehrt hätten: Journalisten, Aktivisten in der Zivilgesellschaften und Gewerkschaften. „Die Wahl zeigt, dass Entwicklungen hin zu mehr rechtspopulistischen, rechtsextremen und autoritären Regierungen nicht in Stein gemeißelt sind“, sagte Böttger. Allerdings sei ein Kurswechsel in der restriktiven Migrationspolitik Ungarns auch unter Magyar nicht zu erwarten. AfD: Wenn Ungarn nicht zahlt, zahlen wir Markus Frohnmaier (AfD) widersprach der Mehrheitsauffassung im Bundestag, Ungarn sei unter Orbán autoritär regiert worden. Wäre es so gewesen, hätte Orbán die Spielregeln geändert: „Diktatoren verlieren keine Wahlen.“ Den designierten neuen Ministerpräsidenten kritisierte er für dessen Ankündigung, die Blockade Orbáns gegen die Auszahlung des 90 Milliarden-Euro-Kredits der EU für die Ukraine aufzugeben. Dabei werde sich Ungarn finanziell weiterhin nicht beteiligen. „Wenn Ungarn nicht zahlt, dann zahlen wir.“ Ungarn unter Orbán nannte Frohnmaier den einzigen EU-Staat, „der seine einzigen nationalen Interessen nicht blind mit ukrainischen Interessen gleichgesetzt hat“. Seine Aussagen stießen im Plenum auf lautstarken Widerspruch. (joh/16.04.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Gesundheitsversorgung: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft (21/2244) abgelehnt. Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung der Fraktion Die Linke und der Antragsteller. In der Vorlage hat die Fraktion eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft gefordert, insbesondere für suchtkranke Häftlinge. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in einem Antrag (21/2244). Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung. Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/4822) zugrunde. Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022). Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551). Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es. Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/16.04.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Vertrag mit Tschechien: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Innausschuss zur Federführung überwiesen. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Amt und Mandat: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (21/4347) vorgelegt, der eine Änderung von Artikel 64 des Grundgesetzes vorsieht. Demnach soll das Grundgesetz festschreiben, dass Mitglieder der Bundesregierung nicht gleichzeitig Mitglieder des Bundestags sein können. Nach eigenen Bekunden will die Fraktion so die „Stärkung der Gewaltenteilung in Deutschland“ vorantreiben. „Das gleichzeitige Innehaben von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat stellt eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung dar. Zur Gewaltenteilung gehört auch die personelle Gewaltenteilung, die sich in Unvereinbarkeiten konkretisiert“, heißt es weiter. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Abgesetzt: Amtsbezüge: Der von der AfD angekündigte Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre wurde von der Tagesordnung genommen. Der Entwurf hätte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden sollen. Übergangsgeld: Ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen wurde der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes für das Gesetz zur Neuregelung des Übergangsgeldes (21/5310). Ziel der Vorlage ist eine Neuregelung des Übergangsgeldes, das ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ab dem Zeitpunkt erhalten, an dem die Amtsbezüge aufhören. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Übergangsgeld künftig nur noch für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate. „Das Übergangsgeld beträgt für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach wird das Übergangsgeld derzeit für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt. Die Höhe entspreche in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und in der restlichen Zeit der Hälfte der Bezüge, führt die Fraktion weiter aus. Die gesetzliche Regelung habe zur Folge, „dass auch Minister, die nur einen einzigen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden“, die in der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen seien. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher der Begründung zufolge die „überdimensionierten Übergangszahlungen an Minister“ einer Reform unterzogen werden. Gendersprache: Die AfD-Fraktion fordert einen Verzicht auf gendergerechte Sprache durch die Bundesregierung. In einem entsprechenden Antrag (21/5331) schreibt sie, „die Verwendung der 'gendergerechten Sprache' führt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird“ und trage außerdem nicht zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen jeglicher Äußerungen auf Gender-Sterne, Doppelpunkte, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstriche und Doppelbenennungen zu verzichten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Ärztliche Versorgung: Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" (21/5332) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich, schreibt die Fraktion. Sie forderte für die Kassenärztlichen Vereinigungen neue, verbindliche, bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. Leistungssport: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Leistungssport der Menschen mit Behinderungen – Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden" (21/5333) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Sportausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einen Stufenplan festlegt. Damit solle der Anteil der Bundesmittel für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens 25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben werden, das einer gleichwertigen Förderung im olympischen Bereich entspricht. (eis/16.04.2026)
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Fraktionen streiten über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen
Die AfD-Fraktion fordert die „Sofortige Senkung der Energiepreise – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“ (21/5322). Ihren Antrag hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. AfD: Klimapolitik ruiniert die wirtschaftliche Substanz Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD) warf der schwarz-roten Koalition vor, mit ihrer Klimapolitik Deutschlands wirtschaftliche Substanz zu ruinieren. „Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen bleiben aus und die Bürger müssen reale Wohlstandsverluste hinnehmen, ohne dass Ihre Politik einen messbaren Einfluss auf das globale Klima hätte.“ Dieses sei lange bevor es industrielle Emissionen gegeben habe, schon Schwankungen unterworfen gewesen. Die Klimaschutzmaßnahmen seien „weder wirksam noch wirtschaftlich zu verantworten“, sagte Hahn. Daher fordere seine Fraktion mit ihrem Antrag „klar und konsequent“: „Weg mit den Klimagesetzen, raus aus der CO2-Bepreisung und runter mit den Energiepreisen.“ Union: Klimaschutz bewahrt die Lebensgrundlagen Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) räumte ein, dass sich Deutschland in einer strukturellen Wirtschaftskrise befinde. Doch mache die AfD mit ihrem Antrag „nicht einmal den Versuch, sich halbwegs ernsthaft und konstruktiv“ damit zu befassen. Den Klimaschutz komplett auf null zu setzen, sei keine Lösung, sondern „rückwärtsgewandt und völlig unverantwortlich“, so der CDU-Abgeordnete. Um die Lebensgrundlagen zu bewahren, brauche es Klimaschutz. Der Bundesregierung gehe es darum, Klimaschutz und eine starke Wirtschaft zu verbinden. Der Emissionshandel, gegen den sich die AfD wende, sei ein effizientes marktwirtschaftliches Instrument, das sich bewährt habe. Allerdings sah auch Gebhart die Notwendigkeit für Reformen. Die Bundesregierung habe bereits Vorschläge vorgelegt und mache sich dafür in Brüssel stark. SPD: Klimaschutz ist keine ideologische Frage Auch Jakob Blankenburg (SPD) widersprach der AfD vehement. Ihre Darstellung, Deutschland sei nicht Teil des Klimaproblems, sei falsch: Für fünf Prozent der globalen Emissionen sei Deutschland verantwortlich. „Unser Pro-Kopf-Verbrauch ist heute doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt“. Wer das negiere, „lügt die Menschen an“. Klimaschutz sei ökologisch notwendig und auch ökonomisch die klügere Entscheidung, so Blankenburg. Wer nicht handele, müsse sich künftig den Menschen gegenüber verantworten. Die Frage, ob man das Klima schütze oder nicht, sei keine ideologische Frage. Klimaschutz sei der Versuch, das Leben der Menschen im Land sicherer, bezahlbarer und freier zu machen. Grüne kritisieren Abschwächung der Klimaregeln Die AfD disqualifiziere sich selbst mit der Forderung, „aus Anlass der aktuellen Energiekrise alle Klimaschutzmaßnahmen abschaffen“ zu wollen, kommentierte Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag der Fraktion. Es sei „unlogisch“ in einer Situation, in der Öl und Gas knapp seien, die Alternativen dieser fossilen Energien abzuschaffen. Noch schärfer ging die Grünen-Abgeordnete allerdings mit der Bundesregierung ins Gericht: Die angekündigte Senkung der Energiesteuer sei „sozialpolitisch eine Katastrophe und klimapolitisch ein Desaster“. Es gehe Schwarz-Rot gar nicht um die Entlastung der Bürger, sondern um die fossile Autolobby und die Abschwächung der Klimaregeln: „Sagen Sie doch offen, dass sie die Klimaziele nicht mehr unterstützen.“ Eine bessere Maßnahme wäre etwa ein günstigeres Deutschlandticket gewesen, damit die Menschen günstiger Bus und Bahnfahren könnten, so Badum. Linke: Antrag der AfD ist verfassungswidrig Dr. Fabian Fahl (Die Linke) bezeichnete den Antrag der AfD als „verfassungswidrig“. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich ein Verschlechterungsverbot, an das Exekutive und Legislative gebunden seien. Der Zustand von Umwelt und Klima dürfe sich nicht verschlechtern, erklärte Fahl. Auch wenn das völlig „entfernt von der bundespolitischen Realität“ sei. Zudem enthalte der Antrag viele Fehlannahmen: „Dass wir Klimaschutz auf Kosten der Realität machen, ist Quatsch.“ De facto gebe es kaum deutsche Klimapolitik, sondern vor allem „Greenwashing und Fossillobbyismus“, kritisierte der Linken-Abgeordnete. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem Antrag „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ darauf, alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den Klimaschutz“ ergeben. Die Bundesregierung solle zudem schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und “Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten", wie es im Antrag heißt. "Standortauswahlgesetz aufheben" Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern “ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen" unterliege. Klimaschutz bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht schützen. Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien “im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen". (sas/hau/16.04.2026)
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Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals über die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung debattiert. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde die Unterrichtung (21/4910) dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur weiteren Beratung überwiesen. Minister: Rechenzentren sind die neuen Raffinierien „Rechenleistung ist der neue Rohstoff. Und Rechenzentren sind die neuen Raffinerien“, sagte der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), zu Beginn der Debatte. Daten, Algorithmen und Künstliche Intelligenz würden darüber entscheiden, „ob wir wachsen, ob wir innovativ bleiben und ob wir unseren Wohlstand halten“. Die entscheidende Frage sei deshalb: „Wer rechnet und gestaltet selbst, und wer nutzt nur?“ Sein Anspruch sei, so Wildberger: „Deutschland gestaltet.“ Nur so könne man souverän bleiben. Ohne Rechenzentren gebe es keine digitale Stärke, sagte er und verwies auf die schon vorhandene starke Ausgangsbasis „aus europäischer Sicht“. Deutschland sei aktuell der größte Rechenzentrenstandort Europas. China und die USA jedoch operierten „in ganz anderen Dimensionen“. Um Fahrt aufzunehmen, habe die Bundesregierung die Rechenzentrumsstrategie beschlossen. „Wir wollen die Rechnenzentrenkapazitäten bis 2030 mindestens verdoppeln und die Rechenleistung für Künstliche Intelligenz vervierfachen“, sagte der Minister. Ein Handlungsfeld in der Strategie sei mit Energie und Nachhaltigkeit überschrieben, so Wildberger. „Rechenzentren brauchen verlässlichen, bezahlbaren und möglichst klimafreundlichen Strom“, sagte er. Zudem setze man auf höchste Energieeffizienz. AfD: Rechenzentren sind kritische Dauerlasten Die Bundesregierung räume in der Strategie ein, dass eine große Menge Energie benötigt wird, wisse aber nicht so genau, wo die herkommen soll, sagte Robin Jünger (AfD). Eines wisse sie aber ganz sicher: „Grün soll sie sein, hundert Prozent klimaneutral.“ Eine schöne Utopie sei das, befand der AfD-Abgeordnete. Ein Gigawatt Strom, der für große leistungsstarke Rechenzentren benötigt werde, sei keine Petitesse. „Das ist der durchschnittliche Strombedarf von anderthalb Millionen Menschen hier in Deutschland.“ Es sei ein Widerspruch in sich selbst, wenn Rechenzentren gleichzeitig zuverlässig, bezahlbar und erneuerbar laufen sollen, obwohl die Bundesregierung selbst Netzengpässe, hohe Strompreise und fehlende Anschlusskapazitäten einräume. Rechenzentren seien „kritische Dauerlasten“, sagte Jünger. Wer sie politisch an ein System aus bilanziellen Nachweisen, knappen Netzanschlüssen und subventionierten Strompreisen binde, baue keinen digitalen Hochleistungsstandort, sondern eine politische Schönwetterstrategie. Gebraucht werde gesicherte Bandlast – also Energie, „die auch dann erzeugt wird, wenn es draußen kalt, dunkel und windstill ist“. Genau deshalb sei die Kernenergie systemisch näher an den Anforderungen eines Rechenzentrums „als ein auf dem Papier klimaneutral gerechneter Strommix“, sagte er. SPD: Eigene Anwendungsfelder definieren Unterstützung für Wildbergers Strategie kam von Johannes Schätzl (SPD). Sie setze an vielen richtigen Stellen an. Richtig sei zudem, dass mit ihr auch die Anwendungsfelder skizziert würden. „Künstliche Intelligenz wird über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts entscheiden“, sagte Schätzl. Sie funktioniere nun einmal nicht ohne physische Infrastruktur. Mit Blick auf den starken Zubau von Rechenkapazität in den USA sagte der SPD-Abgeordnete, man werde den weltweiten Wettbewerb nicht nur über Masse gewinnen können. Vielmehr müsse man eigene Anwendungsfelder definieren. Hierbei habe Europa einen entscheidenden Vorteil: im Maschinenbau, in der Automobilindustrie und der Chemischen Industrie gelte: „Wir haben die Industriedaten, die die Künstliche Intelligenz braucht.“ Darauf müsse man in Zukunft setzen. Außerdem würden wettbewerbsfähige Strompreise eine immer größere Notwendigkeit für den Industriestandort Deutschland werden. Das sei eine klare industriepolitische Voraussetzung. Grüne: Es besteht das Risiko von Fehlinvestitionen Die Rechenzentrumsstrategie klinge ambitioniert, räumte Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Wie aber komme die Regierung auf die Zahl der Vervierfachung der KI-Kapazitäten, fragte Lenhard. Auf ihre schriftliche Anfrage habe sie geantwortet bekommen, dass es eine solche Bedarfsanalyse gar nicht gegeben habe. „Dieser Strategie fehlt das Fundament einer belastbaren Bedarfsplanung, einer differenzierten Bedarfsanalyse. Dabei wäre genau das entscheidend“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Nun bestehe das Risiko, am tatsächlichen Bedarf vorbeizuplanen und damit das Risiko von Fehlinvestitionen. Das Versprechen von nachhaltigen Rechenzentren passe auch nicht zu der gleichzeitigen Schleifung des Energieeffizienzgesetzes, befand Lenhard. Bis 2045 werde sich der Energieverbrauch durch Rechenzentren in Deutschland vervierfachen, sagte sie. Wer jetzt die Weichen falsch stellt, schaffe Fakten für Jahrzehnte. „Die Rechenzentrumsstrategie und das Energieeffizienzgesetz müssen zusammengedacht werden“, betonte Lenhard. Wer das trennt, betreibe Greenwashing. „Das werden wir Grüne selbstverständlich nicht akzeptieren“, sagte sie. Linke: Rechenzentren sind nicht nachhaltig Von einem „kopflosen Ausbau“ sprach Sonja Lemke (Die Linke). Rechenzentren hätten einen „wirklich gigantischen Stromverbrauch“, sagte sie. In Städten, in denen bereits große Rechenzentren existierten wie Berlin oder Frankfurt, gebe es jetzt schon keine Netzanschlüsse mehr, sagte Lemke. „Nicht für Rechenzentren und vor allem nicht für richtiges Gewerbe.“ In Frankfurt, so die Linken-Abgeordnete, gebe es Pläne, direkt neben dem Rechenzentrum ein Gaskraftwerk dafür zu bauen. „Rechenzentren sind nicht nachhaltig. Sie sind der letzte Strohhalm der fossilen Industrie“, sagte Lemke. Sie steckten den Planeten weiter in Brand: „Das können wir nicht zulassen.“ Mit Blick auf die Aussage der Bundesregierung, mit der Strategie den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken zu wollen, sagte Lemke, es gebe aktuell keinen einzigen Einsatz von KI, der profitabel sei: „Es gibt kein Geschäftsmodell.“ Das Einzige, was es gebe, sei eine „gigantische Blase von irgendwelchen Hoffnungen, wenn man die KI nur überall reindrückt, sind die Menschen auch irgendwann bereit dafür zu zahlen“. CDU/CSU: Strategie kommt zum richtigen Zeitpunkt Aus Sicht von Marvin Schulz (CDU/CSU) kommt die Rechenzentrumsstrategie hingegen zum richtigen Zeitpunkt. Die Frage, wie man mit Daten umgeht, sei wichtiger denn je. „Die Strategie ist unsere Möglichkeit, dafür zu sorgen, im internationalen Wettbewerb endlich aufzuholen“, sagte Schulz. Wenn man mehr Rechenzentren in Deutschland habe, sei mehr Leistung vorhanden. Je mehr Leistung vorhanden sei, desto besser könne man KI einsetzen. Je mehr KI in Deutschland zur Anwendung kommt, „desto stärker, schneller und gesünder ist unser Land“. Unterrichtung durch die Bundesregierung Eine umfassende Digitalisierung und ausreichende Rechenzentrumskapazitäten seien wichtige Faktoren für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine moderne öffentliche Verwaltung, schreibt die Regierung. „Wir stehen weltweit und auch in Deutschland am Beginn einer neuen Phase der digitalen Transformation“, heißt es. Rechenzentren („Data Centers“) seien eine entscheidende physische Grundlage der digitalen Transformation einer Gesellschaft, sicherten die Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften, ermöglichten Innovation, stärkten Wertschöpfung und bildeten eine wesentliche Voraussetzung für digitale Souveränität und Wirtschaftssicherheit in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung formuliert in der Vorlage den Anspruch, dass Deutschland einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein soll. Die die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland sollen bis 2030 mindestens verdoppelt werden. „Rechenkapazitäten für High-Performance-Computing (HPC) und Künstliche Intelligenz (KI) wollen wir dabei mindestens vervierfachen“, heißt es in der Unterrichtung. Erreichung der Ziele der Hightech-Agenda Die Strategie unterstütze auch die Erreichung des Ziels der Hightech-Agenda Deutschland, Innovationen in Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen. Insbesondere verbessere diese Strategie und der Ausbau der Rechenkapazitäten in Deutschland die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und liefere einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der technologischen Führerschaft in den sechs prioritären Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Sie unterstütze zudem die Stärkung von Kompetenzen und die Entwicklung von Lösungen entlang des gesamten Technologie-Stacks in Deutschland und Europa, lege die Grundlage für die Ausführung rechenintensiver Anwendungen und stütze so den Transfer sowie die Kommerzialisierung innovativer Lösungen. Zudem unterstreiche sie „unser neues Ambitionsniveau in der Forschungs- und Technologiepolitik“, schreibt die Bundesregierung. In der Vorlage werden auch die aktuellen Stärken und Schwächen des Rechenzentrumsstandorts Deutschland gegenübergestellt. Als Stärke im Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ wird unter anderem angeführt, dass Deutschland generell über eine sehr hohe Versorgungssicherheit und gut ausgebaute Energieversorgung verfüge – ebenso wie speziell auch eine Netzinfrastruktur. Als Schwäche steht dem gegenüber, dass die Anschlusskapazitäten im Stromnetz knapp seien, vor allem in bestehenden Hotspots. Lange Anschlusszeiten und eine fehlende Verzahnung von Energie- und Standortplanung behinderten den Ausbau, heißt es. Leistungsfähiges und flexibles Energiesystem Als Konsequenz daraus schreibt die Regierung: „Wir wollen, dass Rechenzentren zuverlässig, bezahlbar und umweltverträglich mit Energie versorgt werden.“ Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Rechenzentrumstandort sei daher ein leistungsfähiges und flexibles Energiesystem. Der Leistungsbedarf von Rechenzentren solle daher möglichst frühzeitig in die Planung von Netzinfrastrukturen integriert werden. Netzanschlussprozesse sowie die Nutzung vorhandener Kapazitäten sollten Anforderungen von Rechenzentren bestmöglich Rechnung tragen. Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme seien zentrale Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit „und alle auch bei der Standortwahl relevant“, heißt es in der Unterrichtung. (hau/16.04.2026)
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Stromsteuer-Senkung und Tempolimit-Einführung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320) sowie zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) debattiert. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes wird federführend im Finanzausschuss, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes federführend im Verkehrsausschuss beraten. Grüne fordern eine "echte Entlastung" Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) forderte „eine echte Entlastung“ für die Bürger und eine „wirksame Politik für Energiesicherheit“, die mittel- und langfristig vor „fossilen Krisen schützen wird“. Deswegen wollen die Grünen die Senkung der Stromsteuer, „denn Strom ist die sauberste Energie, die wir haben“. Außerdem profitierten alle Haushalte und Unternehmen von einer Steuersenkung in diesem Bereich. Mit einem generellen Tempolimit auf Autobahnen würde der Spritverbrauch „sofort gesenkt“. Eine solche Maßnahme „kostet den Staat nichts, spart Geld an der Zapfsäule und erhöht die Sicherheit auf unseren Straßen“, sagte Verlinden. Der Bundesregierung warf sie vor, die „fossile Kostenfalle zu zementieren, anstatt für Energiesicherheit für die Menschen zu sorgen“. CDU/CSU: Gegenfinanzierung fehlt Die Regierungskoalitionen wiesen die Grünen-Vorschläge zurück. „Dem Gesetzentwurf der Grünen nach Senkung der Stromsteuer steht leider keine Antwort gegenüber, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll“, sagte Dr. Stefan Korbach (CDU/CSU). Die Antragsteller veranschlagten die zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. „Angesichts der aktuellen, angespannten Haushaltslage ist das keine Marginalie, sondern eine sehr relevante Größenordnung“. Diese Summe würde den Konsolidierungsdruck auf den Haushalt erhöhen. SPD: Nicht finanzierbarer Schaufensterantrag Michael Thews (SPD) schloss sich dieser Kritik an und sprach von einem „Schaufensterantrag“, der „nicht finanzierbar ist“. Außerdem komme hinzu, dass er steuerlich auch problematisch sei, weil mit zwei verschiedenen Steuersätzen gearbeitet werde. „Aus unserer Sicht ist das nicht praxistauglich, und auch der Einfluss auf den Strompreis wäre eher gering“, sagte Thews. Die Bundesregierung sorge für die Elektrifizierung. So würden Wärmepumpen und Elektromobilität gefördert. Auch Mieter würden bei dem Ausbau der Wallboxen für Mietshäuser profitieren. Linke: Weniger Verkehrstote durch Tempolimit Jorrit Bosch (Die Linke) lobte den Grünen-Vorschlag zum Tempolimit. Nicht nur der Spritverbrauch würde gesenkt, sondern langsameres Fahren „führt zu weniger Toten“, sagte er. Bosch rechnete vor: „Tempo 120 würde die Zahl der Verkehrstoten auf unseren Autobahnen um 35 Prozent senken. Das sind 58 Menschenleben pro Jahr, die nach Hause zu ihrer Familie gehen können.“ AfD: Sie wollen das Autofahren unbequemer machen Die bis dahin ruhige Debatte wurde nun durch mehrere Zwischenrufe vonseiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Abgeordneten sehr hitzig. „Der Bürger soll selbst entscheiden dürfen, wie er fährt“, sagte Ulrich von Zons (AfD). Die Richtgeschwindigkeit zwinge niemanden dazu, schneller zu fahren. Die Autobahnen seien „auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt“. Wo Gefahr drohe, könne das Fernstraßen-Bundesamt bereits „heute gezielt Beschränkungen anordnen“. Das Statistische Bundesamt habe für 2024 ermittelt, dass die meisten Unfälle mit 27.000 Schwerverletzten auf Straßen innerorts und mit 19.000 auf Landstraßen erfolgten, auf Autobahnen seien 3.900 gezählt worden. Die absolute Geschwindigkeit sei nicht ausschlaggebend, sondern der Straßenzustand, die Beleuchtung oder das Vorhandensein von Leitplanken. „Aber um die Sicherheit geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen das Autofahren nicht sicherer oder günstiger machen, sondern unbequemer“, sagte von Zons. Änderung des Stromsteuergesetzes Der Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes sieht eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vor (21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt ein Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nichtbetriebliche und 50 Cent für MWh für die betriebliche Verwendung. „Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, erklären die Grünen. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion auf sechs Milliarden Euro. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/5319) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit würde den Kraftstoffverbrauch reduzieren und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen, heißt es zur Begründung. Außerdem hätte es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und würde die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen reduzieren, schreiben die Grünen. (nki/bal/hau/ste/16.04.2026)
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Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Senkung der Energiesteuern (21/5321) beraten. Die Initiative wurde zusammen mit zwei Anträgen der AfD-Antrag mit den Titeln "Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen" (21/5326) sowie "Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen" (21/2363) beraten. Alle drei Vorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss. Schnell soll der Tankrabatt nun kommen: Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. SPD: Entlastung kommt bei den Verbrauchern an Zu Beginn der einstündigen Debatte versprach Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion: „Wir werden zum 1. Mai die Spritpreise an den Zapfsäulen um 17 Cent senken.“ Die Entlastung sei gerecht, weil sie dort entlaste, wo die hohen Kosten entstünden. Dabei sei auch sichergestellt, dass die Entlastung bei den Verbrauchern ankomme, weil die Koalition bereits das Kartellrecht verschärft habe, betonte Esdar. Die Sozialdemokratin bezifferte die Steuermindereinnahmen für den Fiskus infolge der Energiesteuersenkung im laufenden Jahr auf 1,6 Milliarden Euro. Deshalb sei es richtig, die Steuersenkung auf zwei Monate zu beschränken. AfD: Schaffen Sie die CO2-Steuer ab Für die AfD-Fraktion prangerte Kay Gottschalk an, dass die Koalition erst jetzt handle. „Leider bedurfte es der Blockierung einer Meerenge, damit Bewegung in die Debatte um eine Entlastung von Pendlern kommt.“ Diesbezügliche AfD-Anträge seien mehrfach abgelehnt worden, beschwerte sich Gottschalk. Aufgrund der Inflation sei die steuerliche Entfernungspauschale faktisch gesunken. Bereits vor zwei Jahren hätten renommierte Institute empfohlen, diese auf 50 Cent zu erhöhen. Zugleich kritisierte Gottschalk, dass „mehr als die Hälfte“ des Benzinpreises aus Abgaben an den Staaten bestünden. „Kein Produkt wird in Deutschland höher besteuert“, sagte Gottschalk. Er forderte: „Senken Sie die Energiesteuer auf das europäische Minimum, schaffen Sie die CO2-Steuer ab!“ CDU/CSU: Entlastungssignal für Pendler und Transportgewerbe Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Spritpreise in Deutschland seit fast sieben Wochen steigen. „Diesel kostet bis zu 40 Prozent mehr“, stellte er fest und ergänzte: „Das trifft Berufspendler, und das trifft das gesamte Speditions- und Transportgewerbe. Denen wollen wir ein Entlastungssignal geben.“ Allerdings seien die Maßnahmen keine volle Entlastung, sondern lediglich eine Unterstützung. Der Staat könne nicht alle Risiken absichern, zumal derzeit noch offen sei, wie lange die Krise andauere. Auch Middelberg verwies auf die Verschärfung des Kartellrechts. „Das erhöht den Druck, dass die 17 Cent an der Tankstelle unmittelbar beim Verbraucher ankommen“, sagte er. Grüne: Was ist das für eine Schnapsidee? Kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf der Koalition ließ Katharina Dröge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Leben in Deutschland werde immer teurer, es brauche konkrete Antworten und dafür gebe es viele gute Vorschläge, die auch innerhalb der Koalition diskutiert worden seien. Dröge verwies unter anderem auf die Senkung der Stromsteuer, die dem Mittelstand nutzen würde, oder ein günstigeres Deutschlandticket, das ihre Fraktion vorgeschlagen habe. Aber die Koalition habe sich auf eine Neuauflage des Tankrabatts geeinigt. „Was ist das für eine Schnapsidee?“, fragte Dröge und befand: „Aral, Shell und Co. nutzen diese Krise, um die Verbraucher abzukassieren.“ Die Konzerne würden die Steuersenkung nicht zu 100 Prozent weitergeben, prognostizierte sie. Linke: Wir brauchen eine Übergewinnsteuer „Arbeitsverweigerung“ warf der Bundesregierung Heidi Reichinnek für die Fraktion Die Linke vor. Sie verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Jahr 2022 den damaligen Tankrabatt der Ampel-Koalition als „Flickwerk“ bezeichnet habe. „Und ich sage Ihnen, das trifft es“, befand Reichinnek. Selbst mit dem Tankrabatt, und selbst wenn dieser voll bei den Verbrauchern ankäme, wären die Spritpreise noch deutlich höhere als vor dem Irankrieg. „Wir müssen etwas tun, um diese Spirale der Gier zu durchbrechen. Wir brauchen eine Übergewinnsteuer“, forderte Reichinnek. Regierung: Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend Für die Bundesregierung ergriff Michael Schrodi (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, das Wort. Er erklärte, dass mit dem Gesetzentwurf der Koalition die Steuern so weit gesenkt würden wie es europarechtlich möglich sei. Dies sei auch deshalb erforderlich, um ein Überspringen der hohen Spritpreise auf andere Bereiche zu verhindern. „Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend“, sagte Schrodi. Zugleich rief er die Bevölkerung auf, Kraftstoffe zu sparen. Es sei ferner nötig, die erneuerbaren Energien sowie die Stromleitungen zu den Nachbarländern auszubauen. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt. (bal/hle/eis/irs/16.04.2026)
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Bundestag trauert um Christian Schwarz-Schilling
Der Bundestag hat zu Beginn seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 16. April 2026, des am Ostermontag, 6. April, verstorbenen ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten und Bundesministers Christian Schwarz-Schilling gedacht. Der im Alter von 95 Jahren verstorbene Abgeordnete aus Hessen hatte dem Bundestag von 1976 bis 2002 angehört. Man erinnere sich an Schwarz-Schilling vor allem als Postminister unter Bundeskanzler Helmut Kohl und als einen der beiden letzten Inhaber dieses Amtes, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Er habe den Medienwandel jener Zeit mit großer Überzeugung vorangetrieben. In ihrer kurzen Traueransprache erinnerte Klöckner daran, dass Schwarz-Schilling die Liberalisierung des Post- und Telekommunikationsmarktes gegen teils heftige Widerstände eingeleitet und dem Privatfernsehen den Weg geebnet habe: "Das war ein Wendepunkt in unserer Mediengeschichte." Zugleich habe er die Weichen für Mobilfunknetze gestellt, "die heute unsere tägliche Kommunikation bestimmen". Einsatz für Menschenrechte Schwarz-Schilling habe jedoch weit über Deutschland hinaus gewirkt. Sein Name sei untrennbar mit seinem Einsatz für Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina verbunden. Angesichts drohender Kriegsverbrechen im Jugoslawienkrieg habe er Deutschland damals Tatenlosigkeit vorgeworfen, obwohl er als Bundesminister selbst Mitglied der Bundesregierung gewesen sei. Er habe die persönliche Konsequenz gezogen und sei zurückgetreten. Schwarz-Schilling habe in seinem Rücktritt ein "bemerkenswertes Bekenntnis zum parlamentarischen Mandat" abgegeben, sagte die Bundestagspräsidentin: "Wenn ein Minister in großen Fragen keinen Einfluss mehr nehmen könne, dann müsse er gehen. Als Abgeordneter habe er unter Umständen mehr Möglichkeiten, Politik zu betreiben, als ein in Kabinettsdisziplin eingebundenes Regierungsmitglied." Nach seinem Rücktritt habe er das Amt des Vorsitzenden des damals noch nicht eigenständigen Unterausschusses Menschenrechte übernommen. "Christian Schwarz-Schilling hat Verantwortung nicht nur benannt, sondern persönlich übernommen", so die Bundestagspräsidentin weiter. Seine Konsequenz in der Balkanpolitik habe ihm die Glaubwürdigkeit verliehen, später im Auftrag der internationalen Gemeinschaft zwischen den Konfliktparteien zu schlichten. "Er übernahm das Amt des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina und genießt dort bis heute hohes Ansehen. Christian Schwarz-Schilling war ein Politiker von besonderem Format. Eine Kraft der Versöhnung und des Friedens, die uns fehlen wird." (vom/16.04.2026)
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