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Fragestunde am 24. Juni

24.06.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 27 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, elf Fragen an das Bundesministerium des Innern und neun Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte acht Fragen beantworten. Je fünf Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklear Sicherheit mussten sich mit je drei Fragen auseinandersetzen. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung befassen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesgesundheitsministerium, wie die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) reagieren will. Heitmann fragte zudem, wie die Regierung die dafür notwendige Datengrundlage sicherstellt, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner fragte das Bundeswirtschaftsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland nach dem Auslaufen des zweimonatigen Tankrabatts am Ende des Monats Juni 2026 plant. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundeslandwirtschaftsministerium erfahren, welchen konkreten Zeitplan die Bundesregierung für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) einschließlich der vorgesehenen Meilensteine, der Beteiligung von Interessengruppen, der Vorlage von Zwischenergebnissen, des Abschlusses der Evaluierung sowie einer möglichen Umsetzung daraus resultierender Änderungen verfolgt. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/24.06.2026)

Merz: Vorschläge der Rentenkommission in vollem Umfang umsetzen

24.06.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will, dass die am 23. Juni veröffentlichten Vorschläge der Kommission zur Reform des Alterssicherungssystems in vollem Umfang umgesetzt werden. In der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, 24. Juni 2026, sagte der Kanzler im Bundestag, die Ergebnisse der Kommission seien weitreichende Reformvorschläge zur dauerhaften Stabilisierung der Alterseinkommen mit einem neuen Gesamtversorgungsniveau. “Dies ist ein großer Schritt, wenn wir sie im Deutschen Bundestag zum Jahresende gemeinsam verabreden und verabschieden sollten, ein großer Schritt hin zu einem wirklich neuen System unserer Altersversorgung“, betonte Merz, der der Kommission nach sechsmonatiger Tätigkeit ausdrücklich dankte und die Eröffnung neuer Chancen auch über den Kapitalmarkt hervorhob. „Teil eines Gesamtkonzepts“ Die bevorstehende Reform füge sich ein in die bereits am 1. Januar in Kraft getretene Aktivrente. Nach vorläufigen Zahlen hätten bisher mehr als 10.000 Beschäftigte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über das Regelalter hinaus weiterzuarbeiten und damit bis zu 24.000 Euro steuerfreies Einkommen zu erzielen. Am 1. Januar 2027 werde das bereits beschlossene Altersvorsorge-Depot in Kraft treten, mit dem die Menschen in der dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, steuerlich gefördert und mit einer Grundzulage ausgestattet würden. Hinzu komme die sogenannte, bereits konzipierte Frühstart-Rente. Merz sprach von einem Gesamtkonzept, das den Menschen in Deutschland Anreize gibt, Länder zu arbeiten und der jungen Generation Anreize ermöglicht, Wohlstand zu erzielen und ein eigenes Vermögen aufzubauen. „Es gibt keine Kürzung der gesetzlichen Rente“ Marc Biadacz (CDU/CSU) wollte vom Kanzler wissen, wie schnell die 33 Reformvorschläge der Kommission in der parlamentarischen Beratung umgesetzt werden können. Nächste Woche werde über den Zeitplan verhandelt, kündigte der Kanzler an. Zunächst solle es Eckpunkte gegen, danach sollen mehrere Gesetzentwürfe ausgearbeitet werden. Das werde in der parlamentarischen Sommerpause geschehen, sodass im Herbst mit den Beratungen im Parlament begonnen werden könne. Sein Wunsch sei es, bis zum Jahresende zum Abschluss zu kommen, sagte Merz. Janine Wissler (Die Linke) erinnerte den Kanzler daran, dass körperlich hart arbeitende Menschen wie Bus- und Lkw-Fahrer oder in der Pflege Beschäftigte oftmals vor dem Regelalter in Rente gehen müssten, „weil der Körper nicht mehr kann“. Bei einem höheren Renteneintrittsalter müssten sie hohe Abschläge in Kauf nehmen, was eine Rentenkürzung darstelle. Die Kommission habe vorgeschlagen, das Rentenalter mit der Lebenserwartung zu verbinden: „Das werden wir auch machen müssen“, sagte der Kanzler und versicherte: „Es gibt keine Kürzung der gesetzlichen Rente.“ Es werde Rücksicht genommen auf die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. „Keine Einschränkungen für Menschen mit Behinderung“ Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte die vorgeschlagene Kürzung von Rentenpunkten von Frauen, die Angehörige pflegen. Eine Politik, die Druck auf Familien ausübe, sei eine harte und kalte Politik. In den Sozialgesetzbüchern VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sollen Wahlleistungen begrenzt werden, erwiderte Merz. Oberstes Ziel sei es aber, Menschen mit Behinderungen zu helfen: „Da darf es keine Einschränkungen geben.“ Umverteilung wie von Dröge vorgeschlagen habe selten geholfen, Probleme zu lösen. „Arbeitsmarkt und Wettbewerbsfähigkeit verbessern“ Merz kündigte weitere Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft an. Das seien große Herausforderungen, nicht nur wegen der innenpolitischen Aufgaben, sondern auch wegen der außenpolitischen Rahmbedingungen, die sich in den letzten Monaten ständig verändert hätten, meistens nicht zum eigenen Vorteil. Der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm sprach von einer „verheerenden Bilanz“ des Kanzlers nach einem Jahr Amtszeit, von einer massiven Sonderverschuldung und einer Wirtschaft, „die den Bach runtergeht“. Dem hielt Merz entgegen, die Ereignisse der letzten Tage bewiesen das Gegenteil. Die Regierung sei entschlossen, die Probleme des Landes zu lösen: „Wir tun das Schritt für Schritt. Den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen wir nicht.“ „Globaler Wettbewerb auf der Basis von Gegenseitigkeit“ Sebastian Roloff (SPD) ging auf Empfehlungen ein, öffentliches Geld bevorzugt für europäische Produkte auszugeben. Im Europäischen Rat sei man damit unter der Überschrift „makroökonomische Ungleichgewichte“ beschäftigt. Die EU-Kommission sei aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie das Instrumentarium verbessert werden. Beim Gipfel im Oktober werde man darüber sprechen. Der Wettbewerb sei in der Vergangenheit besser geworden, dem müsse man sich stellen. Man sehe aber Subventionen und Verzerrungen. Gegen den unfairen Teil des Wettbewerbs wolle man vorgehen. „Wir sind für fairen, globalen Handel“, sagte der Kanzler und fügte hinzu: „Wenn er nicht auf der Basis von Gegenseitigkeit stattfindet, müssen wir uns dagegen wehren.“ Handelsprobleme sollten eng mit den europäischen Partnern abgestimmt werden. „Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden erhalten“ Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, griff die Finanznöte der Kommunen auf. Vorgaben und Leistungsgesetze des Bundes brächten viele Gemeinden an die Grenze ihrer Handlungsfähigkeit. Für diese sei eine Entlastung von 250 Millionen Euro jährlich geplant, angesichts von 32 Milliarden Euro Altschulden sei dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Er teile diese Sorge, pflichtete Merz dem Abgeordneten bei. Die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden sei ein überragend wichtiges Ziel. Er spreche mit den Ministerpräsidenten, habe ihnen vor einem Jahr einen intensiven Dialog angeboten, um dieses Problem zu lösen. „Putin hat sich verweigert“ Jürgen Hardt (CDU/CSU) ging auf die Unterstützung für die Ukraine ein. Im E3-Format (Großbritannien, Frankreich, Deutschland) habe man in London intensiv darüber beraten, sagte der Kanzler. Er werde heute im E5-Format (mit Polen und Italien) darüber beraten, wie der Ukraine geholfen und eine diplomatische Lösung erreicht werden kann. Der ukrainische Präsident habe am 4. Juni in einem Brief an Putin ein Treffen vorgeschlagen unter der Bedingung, dass es nicht in Moskau stattfinde. Putin habe sich dem verweigert, so Merz. Beim G7-Gipfel in Evian sei auch mit dem brasilianischen und dem indischen Staatspräsidenten gesprochen worden, mit dazu beizutragen, „dass dieser schreckliche Krieg endlich endet“. (vom/24.06.2026)

Experten kritisieren Südbonus im Stromversorgungsgesetz

24.06.2026
Der Bau und die Standorte für neue Kraftwerke, die im Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetz (Strom VKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgesehen sind, sind Streitthema in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwochmorgen, 24. Juni 2026, gewesen. Die Sachverständigen diskutierten neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strom VKG auch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Antrag „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ der Fraktion Die Linke (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beschluss noch vor der Sommerpause geplant Noch vor der Sommerpause soll das Strom VKG, auch Kraftwerksgesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet werden. Im Bundeswirtschaftsministerium gilt es als „zentraler Meilenstein für die Stromversorgungssicherheit“. Ziel ist es, den Neubau von Stromkraftwerken auszuschreiben, die immer dann als Reserve einspringen können, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom produzieren. Bislang sieht der Gesetzentwurf den Süden und Westen als Standorte vor, Bundesländer im Norden und Osten drohen leer auszugehen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Strom VKG noch 2026 starten könnten. Für den Bau eines Gaskraftwerks würden mindestens fünf Jahre veranschlagt, daher dränge die Zeit. „Die ersten Ausschreibungen adressieren also zunächst einen Sockel neuer, steuerbarer Kraftwerke. Das ist nachvollziehbar und keine Abwehr von Technologieoffenheit“, sagte Andreae. Doch sie forderte drei Nachbesserungen beim Gesetz: Zum einen brauche es Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, zweitens sollte auf den vorgesehenen Höchstpreis verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen sei derzeit nicht gegeben „und deswegen muss hier nachgebessert werden“. Drittens müsse die Akteursvielfalt gesichert werden. Das bedeute, dass man beim Thema Sicherheiten und bei vertraglich vereinbarten Geldstrafen (Pönale) darauf achte, „dass kleinere und mittlere Akteure faktisch nicht ausgeschlossen werden“. Experte: Südbonus muss verbessert werden Felix Fleckenstein, Politischer Referent für Energiepolitik beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), sieht die Bevorzugung süddeutscher Regionen beim Bau vor allem der neuen Langzeitkapazitäten, also beim Kraftwerksneubau, kritisch. „Der sogenannte Südbonus muss verbessert werden“, forderte Fleckenstein. Der Zubau solle so ausgestaltet sein, dass „zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im netztechnischen Norden Deutschlands entstehen“. Insbesondere an den ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssten ebenfalls neue Kapazitäten entstehen können. „Diese bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs ist strukturpolitisch unvermittelbar und erscheint aus energiewirtschaftlichen Erwägungen nicht sachgerecht“, sagte Fleckenstein. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 50Hertz Transmission, unterstützte diese Forderung. Neue steuerbare Kapazitäten müssten nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch an den richtigen Standorten entstehen. „Die Standortverteilung ist keine regionalpolitische Frage, sondern eine Voraussetzung für den auch zukünftig sicheren Netzbetrieb“, sagte Kapferer. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Südbonus greife diesen Gedanken grundsätzlich auf. Neben dem „berechtigten Bedarf“ im netztechnischen Süden müssten auch die systemisch erforderlichen Kapazitäten im netztechnischen Norden „wirksam abgesichert werden“, forderte er. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hätten auf Basis von Netzsicherheitsbedarfen eine Zielverteilung ermittelt, dass zwei Drittel der Kapazitäten im Süden und ein Drittel im Norden aufgebaut werden sollten. Kritik an Wettbewerbsbedingungen Dr. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), will, dass sich auch kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen für die Kraftwerksprojekten beteiligen können. Es gelte, den Gesetzentwurf dahingehend auszugestalten, dass diese Unternehmen sich „sowohl mit Neubau- und Erweiterungsprojekten als auch mit Bestandsanlagen in einem fairen Wettbewerb an den geplanten Ausschreibungen beteiligen können“, forderte Lobo. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Zubau und Modernisierung steuerbarer Kraftwerkskapazitäten „überwiegend von wenigen großen Marktteilnehmern“ realisiert würden. Um das zu verhindern, sollten im Gesetz eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter eingebaut werden, etwa durch Begrenzung von Gebots- beziehungsweise Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Dabei stünden bereits alternative Technologien wie die „Batterie, die Pumpspeicher und Elektrolyseur bereit“, sagte Heinen-Esser. Sie forderte, diese Technologien gleichwertig in das Gesetz einzubeziehen und gesetzlich konkrete Transformationspfade für Gaskraftwerke vor 2045 zu verankern. Der Gesetzesentwurf weise bislang erhebliche Leerstellen in der Ausgestaltung des „H2-ready“-Kriteriums für fossile Gaskraftwerke aus. Nach dem derzeitigen Entwurf dürften diese bis Ende 2045 weiterhin mit Erdgas betrieben werden. Diese Regelung berge jedoch die Gefahr, die Dekarbonisierung über die nächsten Jahrzehnte zu verschleppen. Experte befürchtet "technologische und teure Handschellen" Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), sagte: „Es geht nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke, worauf es momentan immer wieder so verkürzt wird, sondern um die Frage, was sichert unsere Versorgung rechtssicher, zukunftsfest und möglichst kostengünstig.“ Es sei wichtig, das zukünftige Energiesystem „rechtssicher und zukunftssicher“ zu gestalten, um auch den Rahmen für die zukünftigen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen offen zu halten. „Und hier liegt der Hund begraben“, sagte Windelen. Der Gesetzentwurf sehe sogenannte Langzeitausschreibungen vor, „damit legen wir uns gewissermaßen technologische, starre und teure Handschellen an“. Ursache dafür sei nicht eine einzelne Regelung im Gesetz, sondern die Kombination aus den gewählten Kriterien, die kumulativ wirkten, technisch, fachlich nicht notwendig seien und letztlich auch nur für Speicher und neue Technologien gelten würden, „um genau diese, so scheint es, zu verhindern“. Batteriespeicher seien „damit zwar formal zugelassen, praktisch aber letztlich nicht“. Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung - Erzeugung und Gas bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) (Union), widersprach dem und hält es im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für „angemessen“, die Ausschreibungen mit Kraftwerken 2026 zu beginnen. Analysen zeigten, dass in den 2030er-Jahren die Kapazitäten um weitere fünf Gigawatt ergänzt werden müssten. Er sei zuversichtlich, dass „ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um im Zusammenspiel mit Batterien Versorgungssicherheit bis in die 30er-ahre zu gewährleisten“. Insofern sei das Gesetz „gut dimensioniert“. (nki/24.06.2026)

Heftige Kritik von Fachverbänden an GKV-Sparpaket

22.06.2026
Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag, 22. Juni 2026, in der zweieinhalbstündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen. Belastung von Versicherten und Patienten Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform. Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Besonders kritisch sei die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung. Die Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für Ehepartner ab 2028 stelle einen Bruch mit dem Solidarprinzip dar. Auch die Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz seien abzulehnen. Die Einführung einer Teilkrankschreibung sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf kranke Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Ein zentrales Versäumnis des Entwurfs bleibe die nicht kostendeckende Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, erklärte der VdK. Angesichts der aktuell noch höheren Deckungslücke von 3,5 Milliarden Euro erweise sich der Entwurf als „völlig unzureichendes Stückwerk“. Finanzierung versicherungsfremder Aufgaben Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem erheblich an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht noch weiter zusätzlich belastet werden. Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Stattdessen entlaste sich der Bund nochmals in erheblicher Größenordnung zulasten der GKV, indem er die jährliche Beteiligung massiv und dauerhaft kürze. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen. Strukturwandel bei Kliniken Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe für eine Deregulierung und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Förderung der ambulanten Versorgung. Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren. Die aktuelle Krankenhausstrukturreform sei auf zehn Jahre angelegt. Aus Sicht der DKG seien am Ende noch mehr als 1.000 Standorte nötig, um die Versorgung sicherzustellen. Mit dieser Reform sei jedoch eine planvolle und am Bedarf orientierte Veränderung nicht möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen. Dies werde zu einem geringeren Leistungsvolumen bei Untersuchungen und Behandlungen führen. Mit längeren Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen auch in dringenden Fällen sei zu rechnen. Die Gesundheit der Bevölkerung werde sich durch die Begrenzung von extrabudgetär gezahlten Untersuchungen verschlechtern. Pflegerat: Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. In zentralen pflegerelevanten Bereichen werde auf pauschale Begrenzungen gesetzt. Die Grundlohnrate sei ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf, erklärte der DPR. Ausgabensteigerungen in der Pflege seien auch nicht automatisch Ausdruck von Fehlentwicklungen oder Ineffizienz. Sie könnten vielmehr einen Nachholbedarf sichtbar machen. Das gelte besonders für die vorgesehene Einschränkung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt. Pharmabranche: Leisten bereits einen Sparbeitrag Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel. Weitere Anträge Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln "Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten" (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen" (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung" (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken" (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Krankenversicherte entlasten, nicht belasten" (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (pk/22.06.2026)

Sachverständige begrüßen antragsloses Kindergeld

22.06.2026
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme. Bürokratieabbau zugunsten der Familien Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden. Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte. Hinweis auf komplexe Fallsituationen Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen. Florian Theißing von Agora Digitale Transformation beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen. Entwurf der AfD-Fraktion Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse. (hle/22.06.2026)

Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

22.06.2026
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken. Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie waren am Montag, 22. Juni 2026, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken" (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar" (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). "Neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten" Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“. Vor allem die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Wiederherstellung größerer Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch seien "richtige und notwendige Schritte“, sagte Warnecke. Aus Sicht der privaten Eigentümer bleibe der Entwurf jedoch an zentralen Stellen hinter diesem Anspruch zurück. Vor allem die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er "Grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts" Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtet hingegen von verunsicherten Firmen. „“Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?“, so Hilpert. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert hält es für nötig, dass auch in Zukunft unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas-, Öl- und Biomasseheizungen. Gleichzeitig dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass fossile Heizsysteme künftig schrittweise strengeren Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe unterliegen. „Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher“, sagte er. Man erwarte nun, dass der Gesetzentwurf deutlich einfacher und praxistauglicher gestaltet werde. "Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren" Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, wünscht sich ebenfalls Nachbesserungen. Vor allem bei der "Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten muss die Bürokratie reduziert werden", forderte Staudt. Die Technologieoffenheit dürfe jedoch nicht allein auf dem Papier bestehen. Das Gesetz müsse in erster Linie dazu führen, dass mehr investiert werde. "Die Wärmewende im Gebäudesektor wird nur dann erfolgreich sein, wenn private und gewerbliche Gebäudeeigentümer bereit sind, in moderne Heizungsanlagen zu investieren", sagte er. Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gas- und die Stromgrundversorger. "Die Bürokratie soll nicht weiter ausgefahren werden", sagte Lobo. Deswegen appellierte er an die Verantwortlichen, "praxistaugliche Regeln" zu finden, die geeignet seien, die Wärmewende für Jahre zu tragen und zu unterstützen. "Sie darf nicht alle paar Jahre wieder komplett in ihren Leitplanken zur Abstimmung gestellt werden, denn das ist Gift für jede Art von Infrastrukturplanung", so Lobo. "Erhebliche finanzielle Risiken für Mieter" Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht sowohl Fortschritte als auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Aus diesem Grund solle „ein technologieneutraler Heizkostendeckel eingeführt werden, der die nach einem Heizungstausch von Mietern zu zahlenden künftigen Heizkosten nach den Kosten der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt“, forderte er. Außerdem solle der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müssen. Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO2-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeute für die Mehrheit der Mieter zwar eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Becker wies jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen könne. Deshalb halte man daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen träfen. "Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro" Wie stark Mieter mit geringem Einkommen bereits von seit Jahren gestiegenen Kosten für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, davon berichtete Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin einer Wohnung des Wohnkonzerns Vonovia. Sie machte deutlich, welchen Schock eine Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro für das Jahr 2022 bei ihr ausgelöst habe: "Diese Forderung hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen, und nicht nur mir, denn ich war natürlich nicht die Einzige, die eine Nachforderung in vergleichbarer Höhe erhalten hatte". Sie lebe in einer Wohnung in einem schlecht isolierten Gebäude: Im Winter seien es in den Zimmern durchschnittlich 17 Grad und im Sommer 35 Grad. Carcassonne forderte eine "klimaneutrale Sanierung der Wohnung". "Neue Unsicherheiten und Probleme" Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält den Anspruch des Gesetzes, Regulierung einfacher und verlässlicher zu machen, zwar für gut, doch "dieser Gesetzentwurf erfüllt das nicht", sagte Moch. Statt Klarheit und Verlässlichkeit schafften die komplexen Änderungen neue Unsicherheiten und Probleme. "Damit erweist der Gesetzentwurf dem schrittweisen und sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität einen Bärendienst", sagte er. Auch die Bio-Treppe sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten erneuerbare Moleküle bevorzugt in Wirtschaftsbereichen und Sektoren zum Einsatz kommen, in denen es keine alternativen, einfacheren Dekarbonisierungsoptionen gebe, wie beispielsweise im Schiff- und Luftverkehr. Für Bewohner in derart beheizten Gebäuden drohten jedoch "erhebliche Kostenrisiken", denn die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe sei völlig unklar. "Auf Verbraucher kommen erhebliche Kosten zu" Auch Dr. Helmut Waniczek, Chemiker und Autor, befürchtet, dass durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan zur Beheizung von Wohnungen und anderen Gebäuden erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Der Entwurf sehe einen Erfüllungsaufwand für die Bürger von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro vor. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde mit 2,3 Milliarden Euro beziffert. „Insgesamt sind die Angaben der Aufwände im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar und deshalb stark anzuzweifeln“, sagte Waniczek. Die Preise für biogene Brennstoffe könnten laut Entwurf gar nicht vorhergesagt werden. Auch Fernwärme werde als mögliche Option erwähnt, gleichzeitig sei aber klar, dass diese Infrastruktur nur punktuell zur Verfügung stehen werde. "Verfassungswidrig und europarechtswidrig" Die schwersten Bedenken gegen das Gesetz erhob Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Er erklärte: "Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig. Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. Die suggerierte Möglichkeit, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, "die zu erblichen Verunsicherungen führen". "Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen" Dem widersprach Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Staatsrechtler und Gutachter bei der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihm zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. "Schließlich ist (...) das Parlament der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks." Außerdem heißt es in dem Gutachten aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender, das als Ausschussdrucksache (21(9)293) in die Anhörung eingebracht wurde: Die behauptete "strukturelle Lücke" im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72des Gebäudeenergiegesetzes sei "schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar". Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare "Bio-Treppe"-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen überschaubar sein, "sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird". Kommunen: Technologieoffenheit ein richtiger Schritt Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, die auch den Deutschen Landkreistag vertrat, und Dr. Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag, sehen die Technologieoffenheit im GMoDG zwar als einen „richtigen Schritt“. Allerdings entfalle damit für Kommunen, die bereits mit ihrer Wärmeplanung fertig seien oder bald fertig sein werden, „eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur“, heißt es in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom Deutschen Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag und vom Deutschen Städtetag. Der Gesetzentwurf sehe die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, ohne dass die Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung in anderer Form aufgefangen werde. „Von den weiteren Änderungen, die größtenteils Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, sind die Kommunen zum Teil direkt betroffen, da kostenintensive Vorgaben für Renovierungen und Neubauvorhaben in ihrem Gebäudebestand getroffen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Es gelte, die Kosten „realistisch und nach Ebenen differenziert darzustellen“. Der Gesetzentwurf habe an dieser Stelle keine Klarheit geschaffen. (nki/22.06.2026)

Vorrang für Freileitungen begrüßt

22.06.2026
Die Stromnetzbetreiber haben sich für Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausgesprochen. Insbesondere wurde beim Leitungsbau, der künftig zur Verbesserung der Kosteneffizienz vorrangig in Form von Freileitungen erfolgen soll, von den vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Erdverkabelung in Teilabschnitten abgeraten. Dadurch könnten sich Genehmigungsverfahren um Jahre verlängern, wurde gewarnt. In einer vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 22. Juni 2026, wurde von Dr. Guido Hermeier von der Amprion GmbH auf den seiner Ansicht nach problematischen Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitungen im Höchstspannungsnetz hingewiesen. Im Ergebnis führe die Ausnahmeregelung voraussichtlich zu einem Wechsel zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten, was Hermeier als „Nähmaschine“ bezeichnete. Es drohten Zeitverzögerungen durch erforderliche Doppelprüfungen und Genehmigungsrisiken durch erhebliche Diskussionen mit Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit über die Ausführungsart bei einem mehrfachen Wechsel in räumlicher Nähe. Experte: Entwurf ist hochakzeptabel Dr. Werner Götz von TransnetBW nannte den Gesetzentwurf inhaltlich hochakzeptabel. Man freue sich, dass mit dem Vorzug für Freileitungen die schnellste, wirtschaftlichste und robusteste Variante gewählt worden sei. Die Ausnahmeregelung sah er kritisch. Man habe die Sorge, dass sich Bauprojekte bis zu zwei Jahre durch die Ausnahmeregelung verschieben könnten. Die „Nähmaschine“ sei „ein Konstrukt, das uns beängstigt“. Ein Wechsel von Freileitung zu Erdverkabelung koste 70 Millionen Euro und benötige für die technischen Einrichtungen eine Fläche von zwei Fußballfeldern. Genauso äußerte sich Andreas Feicht von RheinEnergie. Erdkabel seien erheblich teurer als Freileitungen. Das gelte auch für den Betrieb, weil die Erdkabel keine so lange Haltbarkeitsdauer hätten wie Freileitungen. Dadurch werde Strom unnötig teuer. Man habe früher angenommen, dass Erdkabel auf stärkere Akzeptanz stoßen würden. Das habe sich als falsch erwiesen. Wie Götz riet er von Ausnahmemöglichkeiten ab. Warnung vor Leitungsumplanungen Dr. Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten berichtete über einen erstellten Vergleich zwischen Freileitungen und Erdkabeln. Ein Wechsel von der geplanten Erdverkabelung zu Freileitungen werde die Inbetriebnahme bei zwei untersuchten Projekten um vier bis sieben Jahre verzögern. Im Gegensatz zu den Erdkabeln, die weitgehend durchgeplant seien, müssten neue Verfahren für die Freileitungen durchgeführt werden. Riese sprach auch von fehlender Akzeptanz bei Eingriffen in die Landschaft durch den Bau von Freileitungen. Auf Fragen nach der Resilienz des Stromnetzes sagte Riese, Angriffe auf Erdkabel seien schwieriger als auf Freileitungen. Vor Leitungsumplanungen warnte Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen. Bereits begonnene Leitungsplanungen müssten weitergeführt werden. „Ein Umschwenken in begonnenen Planungen von Erdkabeln auf Freileitungen würde zu Unsicherheiten und Verzögerungen sowie letztendlich Kostenerhöhungen führen“, sagte sie. Sie glaube nicht, dass es zu Beschleunigungen der Verfahren kommen werde. Eine Umkehr zum Freileitungsvorrang würde zu Akzeptanzproblemen in besonders belasteten Gebieten führt. Allein Niedersachsen sei von rund 30 Projekten betroffen. Experte: Großer Elefant im Raum ist die Eigentumsfrage Dr. Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim wies darauf hin, dass der erklärte Anspruch des Gesetzentwurfs ein bedarfsgerechter, kosteneffizienter und beschleunigter Ausbau sei. Während der Entwurf für die Dimensionen „bedarfsgerecht“ und „beschleunigt“ konkrete Vorkehrungen treffe wie über die Bestätigung der Vorhaben und die grundsätzliche Bevorzugung kostengünstigerer Freileitungen, bleibe die Finanzierung der Investitionen außerhalb des Gesetzes. Der „große Elefant im Raum“ sei, wem die Netze gehörten würden und wie hoch die Renditen seien. Private Finanzinvestoren würden Renditen von acht bis zehn Prozent fordern, während sich die öffentliche Hand zu einem Bruchteil dieser Kosten am Kapitalmarkt refinanzieren könne. Da das zusätzliche Eigenkapital überwiegend öffentlich bereitgestellt werden müsste, um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, liege es nahe, die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt in öffentliches Eigentum zu überführen, empfahl Kaczmarczyk. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zielt darauf ab, das deutsche Stromübertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter auszubauen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert, und für 58 Vorhaben soll der vordringliche Bedarf festgestellt werden. (hle/24.06.2026)

Sachverständigenlob für Modernisierung des Designrechts

22.06.2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 22. Juni 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Designrechts (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umsetzen und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestalten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Außerdem sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. "Sachgerechte Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen" Für den Gesetzentwurf gab es in der Anhörung viel Lob. Aus Sicht von Prof. Dr. iur. Alexander Bulling, Vorsitzender des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, ist besonders positiv zu bemerken, „dass der Entwurf neue Designformen, nämlich digitale, dynamische und animierte Gestaltungen ausdrücklich aufgreift“. Auch die Einbeziehung digitaler Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit dem 3D-Druck sei sachgerecht, befand er. Verbesserungsbedarf sehe er vor allem dort, wo nationale Ausgestaltung für die DPMA-Praxis entscheidend sei. Bulling betonte, gerade bei animierten und digitalen Designs könnten „neue Formen visueller Schutzbeschränkungen erforderlich werden“. Die entsprechende Regelung in Paragraf 8 der Designverordnung sollte daher „eindeutig technologieoffen verstanden werden“. "Neue Designformen können erfasst werden" Auch Hikmat El-Hammouri von der Fachgruppe Verdi-Designgewerkschaft begrüßte im Namen der von ihm vertretenen Soloselbstständigen, dass zukünftig auch neue Designformen von der Regelung erfasst werden könnten. „Das ist grundsätzlich gut“, sagte er. Allerdings definiere der Gesetzgeber nicht ausreichend, welche Dateiformate zugelassen werden und welche Regelung greift, „wenn technische Mängel bei der Übermittlung der Dateiformate vorliegen“. Es stelle sich die Frage, ob nicht auch Standartformate wie PDFs zugelassen werden könnten, so der Verdi-Vertreter. „Gerade auch um abzusichern, dass Soloselbstständige, also freie Designer, die nicht die ganz teuren Software-Pakete haben, die Möglichkeit erhalten, digital die Dinge zu nutzen“, sagte El-Hammouri. "Kein Anlass für eine Änderung" Dr. Henning Hartwig von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) äußerte sich unter anderem zum Schutz beim 3D-Druck. Der neu gefasste Wortlaut von Paragraf 38 entspreche der Regelung in Artikel 16 Absatz 2 der EU-Richtlinie, die verbindlich sei. Aus Sicht der GRUR gebe es keinen Wertungswiderspruch zu Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes, da das private Herunterladen und Abspeichern digitaler Daten nach Paragraf 40 ohnehin privilegiert, also erlaubt sei, sagte er. Daher sei die neue Vorschrift bestimmt genug. Es gebe keinen Anlass für eine Änderung. "Verbesserung des Designrechts" Von einem guten Gesetz, das auf einer guten Richtlinie beruhe, sprach Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richtlinie verbessere das Designrecht sowohl für die Designrechtsinhaber als auch für die Wirtschaftszweige und Nutzergruppen, die in berechtigtem Umfang der Freiheit zur Nutzung von Designs bedürfen, befand er. Die Umsetzung sei gelungen, was insbesondere die Erstreckung des Designschutzes auf Bewegungen, Zustandsänderungen und Animationen betrifft wie auch das Verbot von 3D-Druckdaten als Vorbereitung zur Herstellung von geschützten Designs. Auch die Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung, Kritik und Parodie sowie die Beschränkung des Designschutzes hinsichtlich zur Reparatur dienender Bauelemente, die nunmehr auch für ältere Designs ab Dezember 2032 gelten soll, begrüßte er. "Nachschärfung im Detail erforderlich" „Das deutsche Designrecht ist ein Erfolgsmodell, das der Regierungsentwurf mit der Umsetzung der Designrichtlinie fortsetzt, auch wenn es im Detail noch einer Nachschärfung bedarf“, sagte die Patentanwältin Dr. Sabine Kossak. Bei der Regelung zur Fälligkeit der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren im Patentkostengesetz sehe der Entwurf – entsprechend der Richtlinienvorgabe – die Umstellung auf eine taggenaue Zahlung vor. In der Praxis führe das dazu, dass ein Design unter bestimmten Umständen erlöschen könne. Bei einer vergleichbaren Umstellung im Markengesetz sei eine Übergangsregelung aufgenommen worden, um Design-Inhaber nicht zu benachteiligen, so Kossak. Eine entsprechende Übergangsregelung sollte auch in das Designgesetz aufgenommen werden, forderte sie. "Hervorragendes Schutzrechtssystem" Victoria Ringleb, Geschäftsführerin der Allianz deutscher Designer (AGD), begrüßte den Entwurf, der ein hervorragendes Schutzrechtssystem darstelle. „Es hilft, wenn es nutzbar ist“, sagte sie. Im Interesse von Soloselbstständigen, die keine Rechtsabteilung zur Verfügung haben, müsse die Patentanmeldung niederschwellig zugänglich sein, forderte Ringleb. Man müsse schauen, inwiefern es die Möglichkeit gibt, „das entsprechend zu flankieren“. Die AGD-Geschäftsführerin brachte „Checklisten, digitale Anleitungen oder Ähnliches“ ins Spiel, damit dieser „sehr großen Zielgruppe“ im Designbereich Rechnung getragen werde. "Gesetz stärkt den Designschutz" Das Gesetz stärke den Designschutz im digitalen Zeitalter, betonte Dr. Wibke Weidemann vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Gut sei, dass nicht nur klassische physische Produkte geschützt werden können, sondern auch digitale Fahrzeug-Interfaces und vernetzte Anwendungen. Positiv zu bewerten seien auch die Transitregelungen. Damit würden in der praktischen Anwendung die Möglichkeiten verbessert, „gegen die rechtsverletzende Ware bereits im Transitland vorzugehen“, sagte Weidemann. Das trage effektiv zur Bekämpfung von Produktpiraterie bei. (hau/24.06.2026)

Jugendschutz in der digitalen Welt thematisiert

22.06.2026
Bei einer Anhörung während der 13. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) in Paris am Montag, 22. Juni 2026, haben die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), und die französische Ministerin für Sport, Jugend und Gemeinwesen, Marina Ferrari (Les Démocrates), die Bedeutung des Deutsch-Französischen Jugendwerks für den Austausch zwischen den jungen Menschen beider Länder hervorgehoben. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ermögliche Begegnungen von Menschen, die sich gemeinsam einsetzen „für unsere europäischen Werte, die derzeit infrage gestellt werden“, sagte Prien. Das Deutsch-Französische Jugendwerk habe es mehr als 10.000 jungen Menschen erlaubt, an Schulaustauschen, Praktika, Freiwilligenarbeit, interkulturellen Austauschen und Sprachprogrammen teilzunehmen, betonte ihre französische Amtskollegin Ferrari. "Frankreich setzt ein sehr klares Signal" Thema während der Anhörung war auch der Jugendmedienschutz. Der digitale Raum sei für viele jungen Menschen zu einem Mittelpunkt ihres Lebens geworden, sagte Ministerin Prien. „Diesen Alltag gilt es gut und sicher zu gestalten“, fügte sie hinzu. Frankreich setze mit dem geplanten Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige ein sehr klares Signal, so Prien. In Deutschland werde die zu dem Thema eingesetzte Expertenkommission am Mittwoch, 24. Juni, ihre Ergebnisse vorstellen. „Für uns ist klar, dass wir dazu weiter mit Frankreich, aber auch im europäischen Rahmen im Austausch bleiben müssen, um Schutz, Befähigung und Teilhabe für junge Menschen zu ermöglichen“, betont die deutsche Bildungsministerin. Mobbing im Internet sei eine tatsächliche Plage und werde nun stärker sanktioniert, sagte Ministerin Ferrari. Außerdem seien rechtliche Vorgaben gemacht worden, um die Internetpornografie einzuhegen und um dort Schutz bieten zu können. Das in Frankreich geltende Handyverbot an Schulen sei eine Frage der öffentlichen Gesundheit und der geistigen Gesundheit der jungen Menschen, machte Ferrari deutlich. Wichtig sei aber zugleich eine Sensibilisierung – auch der Eltern –- dafür, „wie man den digitalen Raum auf gesunde Weise nutzt“. Empfehlungen der Expertenkommission erwartet Familienministerin Prien machte auf Nachfrage deutlich, dass Kinder und Jugendliche schutzbedürftiger als Erwachsene seien. Einen solchen Schutzauftrag gebe im Übrigen auch die Verfassung vor. Die Expertenkommission habe aber schon im April festgestellt, „dass wir diesem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen heute in Deutschland und in Europa nicht gerecht werden“. Deshalb sei es richtig, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, wozu es verschiedene Vorschläge im politischen Raum gebe. „Ich verlasse mich jetzt auf die Empfehlungen, die wir am Mittwoch von unserer Expertenkommission bekommen“, sagte sie. Auf dieser Grundlage werde die Bundesregierung eine Gesamtstrategie vorlegen, „die sich sehr sicher auch an unsere europäischen Partner richten wird“. Prien schlug ihrer französischen Amtskollegin vor, darüber gemeinsam ins Gespräch zu kommen, um eine gemeinsame Initiative zu entwickeln. Verbesserte Medienbildung im Blick Die Gesamtstrategie werde weitreichende Folge für das nationale Recht Deutschlands haben, sagte die deutsche Ministerin weiter. Mit den Landesbildungsministern und den Landesjugendministern müsse man zu einer deutlich verbesserten Medienbildung kommen, die die Lehrkräfte, die Eltern aber vor allem die Kinder und Jugendlichen „jeweils altersgerecht“ anspricht. Ihr aktuelles Fazit sei: „Wir werden dem Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im Augenblick weder in Deutschland noch in Europa gerecht, weil wir die Altersgrenzen, die es bereits gibt, national wie international nicht wirksam durchsetzen.“ Das gelte es gemeinsam zu ändern, sagte Bildungsministerin Prien. Yannick Bury löst Andreas Jung ab Eröffnet wurde die interparlamentarische Versammlung durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die Präsidentin der Assemblée nationale, Yaël Braun-Pivet. Zu Beginn wählte die Versammlung den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Yannick Bury aus dem baden-württembergischen Wahlkreis Emmendingen – Lahr zum deutschen Co-Vorsitzenden des Vorstands. Bury tritt damit die Nachfolge des früheren CDU-Abgeordneten Andreas Jung an, der im Mai 2026 aus dem Bundestag ausgeschieden war, um als Minister für Kultus, Jugend und Sport in die baden-württembergische Landesregierung zu wechseln. Die französische Co-Vorsitzende des Vorstands ist die elsässische Abgeordnete Brigitte Klinkert aus Colmar (Ensemble pour la République). 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung der damaligen Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/ste/vom/22.06.2026)

Sachverständige üben Kritik am Behinderten­gleichstellungsgesetz

22.06.2026
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 22. Juni 2026, wurde der Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderen von Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband als unzureichend mit Blick auf die Barrierefreiheit bewertet. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies ebenso wie Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland (HDE) auf mit der Neuregelung verbundene wirtschaftliche Belastungen für die Unternehmen. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf vor, die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit zu konkretisieren. Der Bund soll dem Entwurf zufolge noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Zudem sollen Übergangsregelungen geschaffen werden, um die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde sicherzustellen und die Verwaltungsverfahren zur Zertifizierung zu vereinfachen. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden" (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen" (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Herstellung struktureller Barrierefreiheit Das Benachteiligungsverbot gegenüber privaten Unternehmen müsse in dem Gesetzentwurf wirksam ausgestaltet werden, forderte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband. Nur zwingende sachliche Gründe dürften eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. „Die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen ist entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten“, sagte sie. Alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ für die Wirtschaft einzustufen, wie es der Gesetzentwurf tue, sei damit unvereinbar. Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, kritisierte Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es fehlten Vorgaben, die die Privatwirtschaft zur Herstellung struktureller Barrierefreiheit verpflichten. Das individuelle Benachteiligungsverbot, das eine Verpflichtung Privater umfasst, angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen, werde für Unternehmen stark durch Pauschalausnahmen, milde Rechtfertigungsanforderungen und mangelnde Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten beschränkt, „so dass es praktisch wertlos wird“, urteilte Schlegel. Kritik an der Berechnung der Kostenbelastung HDE-Vertreter Schröder hält die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erwartete Kostenbelastung für die Wirtschaft als viel zu niedrig angesetzt. Da die der Berechnung zu Grunde liegenden Prämissen realitätsfern seien, müsse im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Belastung allein der Einzelhandelsunternehmen die im Entwurf für die gesamte Wirtschaft genannte Summe von 1,35 Millionen Euro pro Jahr deutlich übersteigen werde. Im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Unternehmen und den betroffenen behinderten Menschen brauche es klare Obergrenzen für die Verpflichtung der Unternehmen, betonte er. Diese müssten von unangemessener wirtschaftlicher Belastung geschützt werden und dürften keinen unzuträglichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, so BDA-Vertreterin Dobra, seien die Auswirkungen des Gesetzentwurfes erheblich. Sie forderte Nachbesserungen. „Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen im Einzelfall vorsieht und nicht grundsätzlich Barrierefreiheitsverpflichtungen enthält“, sagte sie. Das sei angesichts der Vielgestaltigkeit von Behinderungen und damit verbundenen Barrieren für Unternehmen nicht lösbar. Dobra forderte außerdem, den Entschädigungsanspruch „rechtsklar“ auszuschließen. Barrierefreiheit im täglichen Leben Der Einzelsachverständige Sascha Göttert kritisierte, dass Barrierefreiheit immer als Problem dargestellt statt als Chance angesehen werde. Er wies daraufhin, dass der größte Teil des gesellschaftlichen Lebens nicht in Behörden, sondern bei privaten Anbietern stattfinde. „Ich trinke meinen Kaffee nicht im Finanzamt, sondern beim Bäcker“, sagte er. Solange aber wesentliche Bereiche des täglichen Lebens von verbindlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen blieben oder umfangreiche Ausnahmeregelungen bestünden, werde eine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht. Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des Einzelsachverständigen Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Kassel, viele wichtige und zu unterstützende Regelungen. Bei einigen Normen seien klarstellende Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu wünschen, „damit der Entwurf seinen Zielen gerecht wird“. Welti bewertete die Regelung zu „angemessenen Vorkehrungen“, wonach für Unternehmen alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten, als „rechtssystematisch problematisch“. Sie sei deshalb geeignet, zu Rechtsunsicherheit zu führen, befand er. Änderungen im Bereich der Assistenzhunde Zu den Änderungen im Bereich der Assistenzhunde äußerte sich Thomas Hansen vom Verein Associata. Obwohl im Rahmen der bisherigen Übergangsregelungen bereits anerkannte Mensch Assistenzhund-Gemeinschaften, sogenannte MAGs über die in Paragraf 12e Absatz1 BGG festgelegten Zutrittsrechte zu allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen verfügten, schilderten viele von ihnen immer noch Probleme hinsichtlich dieser Zutrittsrechte, sagte Hansen. Ob diese Probleme mit der beabsichtigten Neufassung des Paragrafen 12e Absatz 1 BGG beseitigt werden, bleibe abzuwarten. Praxiserfahrungen deuteten darauf hin, „dass Zutrittsrechte von Assistenzhunden in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind“. Auch die Evaluationsstudie nach Paragraf12k BGG weise auf diese Problemlage hin und empfehle, gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu stärken, um die Bekanntheit der einschlägigen Regelungen im BGG und der Assistenzhund-Verordnung (AHundV) „nachhaltig zu erhöhen“. Hierbei sollten bestehende Initiativen mit hoher Reichweite unterstützt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. (hau/22.06.2026)

Veteranentag mit Bürgerfest vor dem Deutschen Bundestag

21.06.2026
Bereits zum zweiten Mal feierte Deutschland den Nationalen Veteranentag. In Anerkennung aller ehemaligen und aktiven Soldatinnen und Soldaten fand am Sonntag, 21. Juni, zu diesem Anlass in Berlin ein großes Bürgerfest statt – mit Diskussionsveranstaltungen, Reden, Konzerten, einer Ausstellung und vielem mehr.

Antrag mit Forderung nach KI-Grenzschutz wird beraten

15.06.2026
Die AfD-Fraktion fordert die wirksame Sicherung der deutschen Grenzen. Ihr dazu angekündigter Antrag mit dem Titel „KI-Grenzschutz jetzt – Deutschlands Grenzen wirksam sichern“ steht am Mittwoch, 24. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/15.06.2026)

Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland

15.06.2026
Auf die „Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland“ zielt ein so betitelter von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag ab, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, im Bundestag erstmals debattiert wird. Nach einstündiger Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung geplant. (hau/26.05.2026)

Monitoring zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests

15.06.2026
Über einen interfraktionellen Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entscheidet das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 30-minütiger Aussprache. Der Antrag wurde im Gesundheitsausschuss beraten. Dem Bericht des Ausschusses (21/6075(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge haben sich dessen Mitglieder einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Abstimmung im Plenum des Bundestags herbeizuführen. Interfraktioneller Antrag In ihrem Antrag setzen sich die Abgeordneten für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) ein. Bei dem Test handele es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden könne, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelange, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. NIPT „faktisch zu einem Screeningtest geworden“ Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screeningtest geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen. Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimesterscreening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. Interdisziplinäres Expertengremium Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. (pk/hau/15.06.2026)

Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert

15.06.2026
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen – Dessen Zuständigkeiten ins Auswärtige Amt und ins Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingliedern“ angekündigt, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals durch den Bundestag debattiert werden soll. Nach einer halbstündigen Aussprache soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/15.06.2026)

Kürzungspläne für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik

12.06.2026
Angedachte Rentenkürzungen für Menschen, die Angehörige pflegen, waren Thema einer Aktuellen Stunde am Freitag, 12. Juni 2026. Die Debatte mit dem Titel „Wertschätzung sicherstellen, Kürzungen vermeiden – Die Pflege von Angehörigen darf nicht in die Armut führen“ wurde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Anlass ist ein Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unlängst zur Ressortabstimmung ins Bundeskabinett eingebracht hat. Er ist die Grundlage für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den nächsten Wochen in den Bundestag einbringen will. Grüne: Nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen „Wir dürfen Gesundheit und Pflege nicht zur Sparbüchse der Nation werden lassen“, mahnte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Auftakt der Aktuellen Stunde. Sie sprach die vielfältigen Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung an. Diese Probleme anzugehen sei Aufgabe der Politik, aber, wie sie betonte, „nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen“, nämlich der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Diesen Eindruck aber vermittele der Referentenentwurf aus dem Hause Warken. 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland würden zu Hause versorgt, trug Haßelmann vor, und in erster Linie von Frauen. „Anstatt für Entlastung zu sorgen, ist die erste Botschaft von Ihnen: wir gehen an die Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen ran“, kritisierte Haßelmann in Richtung der Regierungsbank. CDU/CSU: Pflege darf nicht zu Armut führen Anerkennung für die pflegenden Angehörigen brachten auch die anderen Rednerinnen und Redner dieser Debatte zu Ausdruck. Allerdings hob Katrin Staffler (CDU/CSU) die Schwierigkeit der Reformaufgabe hervor und hielt den Grünen entgegen: „Wenn es einfache Lösungen gäbe, wie Sie behaupten, hätten Sie es in Ihrer Regierungszeit halt gemacht!“ Die von den Grünen für die Aktuelle Stunde gewählt Überschrift, dass Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, sei richtig, erklärte Staffler, und ihre Fraktion nehme die Sorgen „sehr ernst“. Sie hob aber viele positive Ansätze in dem Referentenentwurf hervor und kündigte an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch über die Rentenpunkte zu sprechen. AfD sieht „Rentenkürzung statt Respekt“ Als „gefühlskalt, herzlos, unmenschlich“ charakterisierte Tobias Ebenberger (AfD) die Reformpläne der Gesundheitsministerin. Für pflegende Angehörige sähen diese „Rentenkürzung statt Respekt“ vor. Nach einer Modellrechnung bedeuten diese Pläne am Ende 64 Euro monatlich weniger Rente. Und bei Pflegebedürftigen werde die ohnehin vorhandene Sorge, den Angehörigen zur Last zu fallen, noch stärker, wenn diesen zusätzlich die Rente gekürzt werde. Ebenberger zählte eine Reihe von Staatsausgaben auf, die seine Partei kritisch betrachtet, und folgerte: „Für alles sind Millionen da, nur nicht für die Deutschen.“ Das Problem hier sei „nicht der einzelne Syrer, der das System ausnutzt, das Problem ist die asoziale Politik, die dieses Problem erst hervorruft“. SPD für angemessene Alterssicherung Für die SPD-Fraktion wies Claudia Moll darauf hin, dass noch nicht einmal ein Gesetzentwurf der Regierung vorliege. Dass die Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, darin seien sich alle einig. Aber Regierungspolitik bedeute mehr, als Probleme zu benennen, betonte Moll. „Sie bedeutet, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, auch dann, wenn Zielkonflikte entstehen.“ Andere würden dagegen nur „Forderungen formulieren und Ängste schüren“. Pflegearbeit müsse sich in der sozialen Absicherung widerspiegeln, betonte Moll, und „dazu gehört für mich ausdrücklich auch die Alterssicherung“. Pflegebedingte Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit sollen sich angemessen in der Rentenversicherung abbilden. Linke: Wertschätzung zeigt sich am Rentenbescheid Evelyn Schötz (Die Linke) hob hervor, dass die Pläne der Gesundheitsministerin insbesondere Frauen träfen, „deren Renten ohnehin schon niedriger ausfallen“. Anstatt diese besser zu unterstützen, greife Warken „denen in die Tasche, die den Laden am Laufen halten“. Schötz setzte der Koalition die Forderungen ihrer Fraktion entgegen, darunter einen staatlichen Pflegelohn, sechs Wochen Freistellung mit Lohnfortzahlung bei plötzlich eintretenden Pflegefällen in der Familie sowie „bessere Rentenansprüche statt Kürzungen“. Wertschätzung zeige sich am Rentenbescheid, fasste Schötz zusammen.(pst/12.06.2026)

Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung beraten

12.06.2026
Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung als Instrument des strafprozessualen Opferschutzes stärken. Ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Bundestag in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sollen – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – überarbeitet werden, „um zu ermöglichen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt“, schreibt die Bundesregierung. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Opferschutz bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen, also die statistisch erfassten Fallzahlen darüber, wie oft Gerichte verletzten Opfern staatliche Unterstützung zur Seite gestellt haben. hinter den prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht in den Katalog des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger) aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den Paragrafen 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht. (joh/hau/12.06.2026)

Anträge zur Wohnungspolitik beraten

12.06.2026
Die Wohnungspolitik stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“ (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zu nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklung Die Grüne fordern in ihrem ersten Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. Grüne fordern "Umbauturbo" Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. Antrag zu Wohnraum und Büroleerstand Die Grünen wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. (hle/hau/12.06.2026)

Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen

12.06.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, schärfere Regeln "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der Vaterschaftsanerkennung (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken. Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Zustimmung der Ausländerbehörden Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Sachfremde Regelungen im Ausschuss Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD zur Neureglung von Vaterschaftsanerkennungen sah vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus sollte mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könnte mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. In der Praxis werde die geltende Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten, befand die AfD. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, hieß es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/12.06.2026)

Anträge zur Entwicklung des Wohngeldes beraten

12.06.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, zwei Oppositionsanträgen zum Wohngeld beraten. Die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag „Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen“ (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bündnis 90/Die Grünen "Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern“ (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde Euro würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. (hle/hau/12.06.2026)