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Bundestag | Aktuelle Themen
Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Die Bundesregierung will das Bundesschienenwegeausbaugesetz novellieren. Ein entsprechender Entwurf eines „vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ (20/8288) wurde am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratung übernimmt der Verkehrsausschuss die Federführung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) als rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes habe sich in seiner bisherigen Ausgestaltung zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Dieses Hemmnis solle nun beseitigt werden. Mit der Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglicht werden. Ziel ist es laut Regierung, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können. Die neuen Finanzierungsoptionen, von denen der Bund nach Änderung des BSWAG künftig Gebrauch machen können soll, beziehen sich insbesondere auf die Übernahme von Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, für Unterhaltung und Instandhaltung, für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung, für nachhaltige beziehungsweise erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen sowie für Folgekosten bei vom Bund initiierten Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung. (hau/21.09.2023)
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Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am Donnerstag, 21. September 2023, keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (20/5810) wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/7371) zugrunde. Die Abstimmung über ein von der Unionsfraktion zur dritten Lesung vorgelegten Entschließungsantrag (20/8425) ist dementsprechend entfallen. Darin war unter anderem die Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und flexible Arbeitszeitmodelle gefordert worden. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023. Gesetzentwurf der Union Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es wurde angenommen, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führt nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen. Insbesondere im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Außerdem weist die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten würden ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren. Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an. (hle/21.09.2023)
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Bundestag stimmt für das Energiedienstleistungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. September 2023, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (20/6872) beschlossen. Die Abgeordneten haben mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke den Gesetzentwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7632) zugrunde. Des Weiteren lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/7633) vor. Demzufolge ist der Entwurf „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“. Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/8424), der die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von ein Euro je Megawattstunde bei Eigennutzern und Letztverbrauchern für nicht-betriebliche Zwecke und 50 Cent je Megawattstunde bei Versorgern und Letztverbrauchern für betriebliche Zwecke fordert, wurde in namentlicher Abstimmung mit 379 Stimmen gegen 279 Stimmen bei einer Enthaltungen abgelehnt. Ein ebenfalls von der Union zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/7635) wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich schon am Freitag, 7. Juli 2023, verabschiedet werden, was aber nicht möglich war, weil zu dem Zeitpunkt der Bundestag nicht beschlussfähig war. Bei einem „Hammelsprung“ wurde seinerzeit die Anzahl von 241 anwesenden Abgeordneten festgestellt. Für die Beschlussfähigkeit des Bundestages wären 369 Abgeordnete erforderlich gewesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen. Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf. Anreize zur Energieeffizienz schaffen Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. (mis/hau/21.09.2023)
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Heftige Kontroverse über die deutsche Migrationspolitik
Im Bundestag ist es am Donnerstag, 21. September 2023, zu einer heftigen Kontroverse über die deutsche Migrationspolitik gekommen. Auf Verlangen der Fraktion der AfD fand im Plenum eine Aussprache zu einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Massenmigration stoppen – Grenzen sofort schützen“ statt. Während Redner der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion scharfe Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung äußerten, verteidigten Vertreter der Ampel-Fraktionen entschieden den Kurs der Koalition. AfD: Sofortiger Stopp aller Aufnahmeprogramme Gottfried Curio (AfD) hielt zu Beginn einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, sie wolle "schon wieder Solidarität zeigen und die Migranten aus Lampedusa aufnehmen". Deutschland sorge dafür, "dass der Strom nicht versiegen wird", fügte Curio hinzu. Gebraucht würden aber keine solidarischen Aufnahmen oder europäischen Verteilungen, sondern Entschiedenheit. Notwendig sei ein sofortiger Stopp aller Aufnahmeprogramme. Auch dürfe es keinen Familiennachzug für illegale Zuwanderer geben. Zudem müsse Deutschland zumindest auf Zeit selbst die notwendigen Schutz- und Kontrollmaßnahmen an seiner Grenze wieder aufnehmen. SPD: Forderung nach Obergrenze ist Symbolpolitik Dirk Wiese (SPD) konstatierte, dass man sich in einer "herausfordernden Situation" befinde. Ein Grund dafür sei, dass Deutschland mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine Zuflucht vor dem russischen Angriffskrieg biete. Zugleich seien in diesem Jahr bislang 200.000 Menschen aus anderen Ländern in die Bundesrepublik gekommen. Die von der Union geforderte Obergrenze gehe jedoch rechtlich nicht und funktioniere auch nicht, sondern sei nur "Symbolpolitik". Die Koalition bringe dagegen wichtige Gesetze auf den Weg. So würden Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Wichtig seien auch Migrationsabkommen mit anderen Staaten, damit diese ihre Staatsbürger auch zurücknehmen. Hierauf setze die Ampel einen Schwerpunkt. CDU/CSU: Migrationspolitik der Ampel verliert den Rückhalt Philipp Amthor (CDU/CSU) sagte, die Bundesregierung löse gerade in der Migrationspolitik die bestehenden Probleme nicht. Dabei verliere die Migrationspolitik der Ampel völlig den Rückhalt in der Bevölkerung. Mit bis zu 600 illegalen Migranten am Tag und steigender Dunkelziffer seien die Zahlen einfach zu hoch. "Wir sind an den Grenzen der Aufnahmefähigkeit dieses Landes angelangt", betonte Amthor. Benötigt würden flächendeckende Grenzkontrollen in Deutschland sowie weitere Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene. Hierzu habe seine Fraktion Vorschläge vorgelegt. Man brauche einen "Systemwechsel" und müsse weg von der ungesteuerten Zuwanderung, die von der Ampelkoalition befördert werde. Grüne betonen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) wies die Forderungen nach flächendeckenden stationären Grenzkontrollen in Deutschland zurück. Dabei handele es sich um "Placebopolitik". Auch an der deutsch-österreichischen Grenze werde heute "faktisch niemand, der ,Asyl' sagt, zurückgewiesen". Dies zeige, dass stationäre Grenzkontrollen nicht funktionierten. Auch der Ruf aus der Union nach einer Obergrenze sei eine "Nebelkerze". Dagegen habe die Koalition das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, da im Land 400.000 Fachkräfte fehlten, und arbeite an Migrationsabkommen mit anderen Staaten. Dies sei ein Baustein für eine moderne Migrationspolitik, und hier werde die Ampel auch liefern. Linke: Recht auf Asyl verteidigen Clara Bünger (Die Linke) warf der Union vor, mit der Forderung nach einer Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen rechtstaatliche und demokratische Grundsätze hinter sich zu lassen. Sie mahnte zugleich, das Recht auf Asyl entschlossen zu verteidigen. Auch dürfe man "die Kommunen nicht alleine lassen", sondern müsse massiv in öffentliche Daseinsvorsorge investieren. Zudem müsse man darüber aufzuklären, "dass Menschen so lange fliehen werden, wie es bewaffnete Konflikte auf der Welt gibt". Dabei sei für die Aufnahme eine Infrastruktur zu schaffen, die notwendig sei, "um Menschen auch würdevoll unterzubringen". FDP fordert intelligenten Schleierfahndung Stephan Thomae (FDP) hob hervor, dass die Ursachen für die "Flüchtlingskrise" nicht an der Ampel-Koalition lägen. Neben Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zählte er zu diesen Ursachen "falsche Signale einer schier unbegrenzten Aufnahmefähigkeit" durch die frühere Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016. Thomae wandte sich zugleich gegen stationäre Grenzkontrollen, die die aufwändigste und zudem "ziemlich veraltete Methode" der Grenzsicherung seien. Mit einer "intelligenten Schleierfahndung", ausgeweitet durch Drohnen und Videotechnik, lasse sich eine viel bessere Überwachung des Grenzraums garantieren als durch stationäre Grenzkontrollen. (sto/21.09.2023)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Nordirak: Gegen die Stimmen der Antragsteller wies das Parlament einen Antrag der AfD (20/2597) zurück, in dem diese Sanktionen gegen das türkische Vorgehen im Nordirak fordert. Die AfD-Fraktion wendet sich gegen den „völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in die Kurdengebiete in Nordirak“ und fordert die Bundesregierung zur Verhängung von Sanktionen auf. „Am 18. April 2022 marschierte die Türkei mit Artillerie, Kampfflugzeugen und Hubschraubern in den Nordirak ein, um Angriffe auf Lager, Tunnel, Munitionsdepots und Unterstände der kurdischen PKK (in der EU als Terrororganisation gelistet) durchzuführen“, schreiben die Abgeordneten. Völkerrechtlich gebe es dafür weder eine Legitimation durch eine Einladung der irakischen Regierung noch durch eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Artikels 51 der UN-Charta zugunsten der Türkei. Die Bundesregierung sei vor diesem Hintergrund aufgefordert, „den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei im Nordirak aufs Schärfste zu verurteilen“ und zusammen mit den europäischen Partnern „Sanktionen gegen die für diesen Angriffskrieg verantwortlichen Entscheidungsträger und seine Unterstützer zu verhängen“. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/3585) zugrunde. Streitverfahren: Bei Enthaltung von AfD und Linken nahm der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 6 / 23 und 2 BvR 994 / 23 (20/8426) an. Abgesetzt: Zusammenarbeit mit Afrika: Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Partnerländern soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion in Zukunft strikt an den ökonomischen Interessen Deutschlands sowie am wirtschaftlichen Prosperieren der afrikanischen Partnerländer orientieren. Alle „ideologischen Projekte rund um die Leitmotive 'Klimaschutz', Gender Mainstreaming und Feminismus“ sollen eingestellt werden, verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/8206), dessen Abstimmung von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt wurde. Angesichts der zunehmenden Rohstoffknappheit in Deutschland sei es dringend geboten, dass die Bundesregierung die Bemühungen der deutschen Unternehmen um neue Rohstoffpartnerschaften mit Afrika unterstütze, betont die Fraktion. Petitionen: Darüber hinaus stimmte das Parlament 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 395 bis 408 (20/8235, 20/8236, 20/8237, 20/8238, 20/8239, 20/8240, 20/8241, 20/8242, 20/8243, 20/8244, 20/8245, 20/8246, 20/8247, 20/8248). Merkzeichen für Autismus-Betroffene im Schwerbehindertenausweis Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, ein weiteres Merkzeichen (das Merkzeichen W) für den Schwerbehindertenausweis einzuführen. Dieses solle für Menschen mit Besonderheiten der Wahrnehmung, wie beispielsweise Autismus, gelten, schreibt die Petentin. Das Merkzeichen solle Betroffenen unter anderem ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder Bahnfahrten in der 1. Klasse ermöglichen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID129760). Menschen mit Autismus hätten oftmals eine Reizfilterschwäche, schreibt die Petentin. Zu viele Reize überforderten sie und endeten oft in schlimmen Zuständen. Besonders ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus stelle auf Grund der sensorischen Besonderheiten und mangels Vorausschaubarkeit für viele Autisten eine große Belastung dar. Dort gebe es keine Rückzugsräume, „da man immer einen Mitpatienten hat“. Da sich Ärzte oft nur sehr schlecht mit den Bedürfnissen autistischer Menschen auskennen würden, reagierten sie oft sehr ungehalten auf die Frage, ob aus medizinischen Gründen ein Einzelzimmer bezogen werden kann. Mit einem Merkzeichen W im Schwerbehindertenausweis wäre aus Sicht der Petentin der Anspruch von vornerein geklärt „und Ärzte müssen sich daran halten“. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. September 2023 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen, „soweit es um die Verbesserung des Zugangs zum Gesundheitssystem für Menschen mit Besonderheiten der Wahrnehmung und eine Überprüfung der Erweiterung des Kreises der schwerbehinderten Menschen, die eine Reizfilterschwäche haben, geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition – mit der erwähnten Einschränkung - „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Bedürfnisse von Menschen mit Autismus bei Klinikpersonal In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass Kenntnisse bezüglich Methoden der Reizabschirmung oder der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen beim Personal in nicht-psychiatrischen Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern „gegenwärtig wohl nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden können“. Zwar sollten bei psychischen Auffälligkeiten von Patientinnen und Patienten stets konsiliarpsychiatrische Dienste hinzugezogen werden, die wiederum die im Einzelfall durchzuführenden therapeutischen Maßnahmen festlegen. Anzumerken sei aber, dass eine solche Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines konsiliarpsychiatrischen Dienstes wiederum dem ärztlichen Personal nicht-psychiatrischer Abteilungen obläge. Auch wenn in der Regel Maßnahmen der Reizabschirmung bei psychischen Erkrankungen im Rahmen der psychiatrischen Akut- und Notfallbehandlung erforderlich sind, so räumt der Petitionsausschuss ein, „dass die Möglichkeit der Notwendigkeit solcher Maßnahmen ebenfalls im Rahmen von stationären somatischen Krankenhausbehandlungen bestehen kann“. Gleiches gelte für die drohende Gefahr der (Eigen-)Gefährdung der von Reizfilterschwächen betroffenen Personen, wenn diese einen stationären Krankenhausaufenthalt trotz eines akut gesundheitsbedrohenden Zustandes zu meiden versuchen. Ob nun die Feststellung einer Schwerbehinderung in Verbindung mit der Zuerkennung des geforderten Merkzeichens und der damit einhergehenden dauerhaft konzipierten Schutzrechte für die Betroffenen, diese besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Reizfilterschwäche angemessen berücksichtigen oder ob es andere geeignetere Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen gibt, vermag der Petitionsausschuss nicht abschließend zu beurteilen, heißt es in der Vorlage. Gleichwohl ist er der Auffassung, „dass ein Handlungsbedarf für Menschen mit Besonderheiten der Wahrnehmung – insbesondere Reizfilterschwäche – besteht, um diesen einen sicheren Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen“. (hau/joh/eis/21.09.2023)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Pflichtversicherung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Anpassung an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021 / 2118 (20/8094) vorgelegt. Die Initiative wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen, heißt es darin. Die Umsetzung der Richtlinie solle im Wege einer 1:1-Umsetzung erfolgen, soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgehe, und möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. Weiter heißt es im Entwurf, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu werde im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen. Um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch künftig nicht von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sein müssen, würden zudem Anforderungen für einen möglichen alternativen Versicherungsschutz für den Motorsportgebrauch eines Fahrzeugs eingeführt. Die neuen Vorgaben der Richtlinie betreffend Bescheinigungen über den Schadenverlauf und die hiermit im Zusammenhang stehenden Pflichten der Versicherungsunternehmen würden umgesetzt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungswünschen formuliert. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung fast alle Vorschläge ab, sie werde allerdings prüfen, schreibt sie, ob die Anwendung der Strafvorschriften des Pflichtversicherungsgesetzentwurfs im Falle des unzulässigen Gebrauchs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt, ab dem 23. Dezember 2023 gelten soll. Fahrzeuge: Aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe sollen für die Anrechnung auf die Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ausgeschlossen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8295) zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vor. Paraffinische Dieselkraftstoffe böten hinsichtlich Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in modernen Fahrzeugen keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Dieselkraftstoffen und sollten deshalb nicht gefördert werden, heißt es in der Gesetzesvorlage, die zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde. Entlastung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes vorgelegt (20/8296), mit dem sich federführend der Haushaltsausschuss befassen wird. Suchtstoffe: Einen Regierungsentwurf über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe (20/8297) wird der Ausschuss für Inneres und Heimat federführend weiterberaten. Verwaltungsverfahren: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) vorgelegt (20/8299). Der Ausschuss für Inneres und Heimat wird die Vorlage federführend weiterberaten. Sportvereine: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen“ (SportVereinsEntLG, 20/8412) vorgelegt. Bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen wird der Finanzausschuss die Federführung übernehmen. Das bisherige „Vereinssteuerrecht“ bedürfe hinsichtlich der steuerlichen Belastungen einer Reform, um die Investitionskraft der Vereine zu stärken und dem bundesweiten Investitionsstau an Sportstätten von insgesamt circa 42 Milliarden Euro abbauen zu können, so die Fraktion. In dem Entwurf heißt es, die Steuererleichterungen dienten als Kompensation der finanziellen Notlage zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Politik sowie der durch die Rechtsprechung und die konjunkturelle Lage entstandenen wirtschaftlichen Schäden. Die sich verschärfende wirtschaftliche Notlage der Sportvereine werde sich zwangsläufig auch auf die Qualität der Angebotsstruktur im Freizeit- und Breitensport auswirken. Angesichts eines bereits bestehenden milliardenschweren Sanierungs- und Investitionsbedarfs könne dieser für den gesamten Sport zunehmende Substanzverlust nur gestoppt werden, wenn eine wirtschaftliche Entlastung die Sportvereine in den Stand versetzt, Investitionspotentiale entwickeln und freisetzen zu können. Der Entwurf sieht dafür unter anderem die Aufhebung der generellen Verpflichtung zur Abgabe von Steuerklärungen für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenze vor. Auch solle die Freigrenze für Umsätze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhöht und die Beträge für eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung (gem. Paragraf 19 UStG) ausschließlich für Vereine von bisher 22.000 Euro im vorherigen Geschäftsjahr auf 500.00 Euro und im aktuellen Jahr von bisher 500.00 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem solle eine vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für Sportvereine für den „ideellen“ Vereinsbereich und den „Zweckbetrieb“ des Vereins (ausschließlich der Bereiche „Vermögensverwaltung“ und „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“) eingeführt werden. Sprachpolitik: Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/8419) auf, der Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland und insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und dafür die notwendigen Mittel bereitzustellen. Es liege im Interesse Deutschlands, im Ausland und insbesondere in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache anzubieten, betonen die Abgeordneten in der Initiative, die der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen hat. Konkret sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Kapazitäten des Goethe-Instituts im Kontext der Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland aus- und aufzubauen. Alle bildungspolitischen Programme, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben in Verantwortung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollten zudem zugunsten der Förderung der deutschen Sprache in durchgängige Bildungsbiografien mit starkem Deutschlandbezug eingebettet werden. In den Programmen der Deutschen Welle solle unter Einsatz auch innovativer Projekte der hohe Stellenwert der deutschen Sprache als Vermittlungsinstrument und Kulturträger erhalten bleiben. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten: Angesichts einer erwarteten Deckungslücke von rund fünf Millionen Euro im Haushalt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg (SPSG) im kommenden Jahr fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Berlin und Brandenburg „eine auskömmliche Finanzierung“ der Stiftung in den kommenden Jahren zu gewährleisten. Zudem müsse durch eine Aufstockung der Mittel sichergestellt werden, dass alle Schlösser, Häuser und Gärten der SPSG für den Besucherverkehr offengehalten werden können und dass der Park Sanssouci in Potsdam auch weiterhin ohne Eintrittsgebühren begehbar bleibt, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Fraktion (20/8420), der zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde. Auch müsse das Sicherheitskonzept der SPSG so ausgebaut werden, dass Akten von Vandalismus weitestgehend vorgebeugt werden kann. Die AfD-Fraktion weist darauf hin, dass nach Angaben der SPSG die Bildergalerie im Park Sanssouci sowie das Schloss Glienicke in Berlin-Zehlendorf im kommenden für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen. Die Stiftung begründe dies mit gestiegenen Kosten aufgrund von Inflation, Energie- und Baukosten sowie Tarifaufwüchsen bei der Bezahlung der Angestellten. Sollte es keinen Aufwuchs bei den Zuwendungen an die SPSG im Jahr 2025 geben, drohe nach Angaben der Stiftung nicht nur eine längerfristige Schließung der Bildergalerie und des Schlosses Glienicke, sondern auch die Schließung weiterer Häuser. Waldumbau: An den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwies das Parlament einen AfD-Antrag mit dem Titel "Waldumbau mit guter Pflanzenqualität zusätzlich erweitern" (20/8421). Darin verlangt die Fraktion eine stärkere Einbeziehung der Waldbesitzer, Förster und Jäger in den geplanten Waldumbau. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Weiterbildungsveranstaltungen zu fördern, um mögliche Interessenkonflikte auszuräumen. Darüber hinaus sollen in der geplanten Waldstrategie 2050 der Bundesregierung die in den letzten Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für die wichtigsten Hauptbaumarten erarbeiteten Ansätze und Ergebnisse der Forstpflanzenzüchtung weitergeführt werden. Zudem sollten bundesländerübergreifend neue Versuchsflächenserien mit einheitlich konzipiertem Versuchsaufbau mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren angelegt werden. Vor allem sollten klimaresiliente Baumarten wie Esskastanie, Schwarzkiefer, Große Küstentanne oder Libanonzeder sowie Zerr- und Flaumeiche im Rahmen von Herkunftsversuchen mit einbezogen werden. Generalhotel: Die AfD-Fraktion spricht sich gegen den Abriss des sogenannten Generalshotels auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) aus. In einem Antrag (20/8422) fordert sie die Bundesregierung auf, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anzuweisen, den Abriss unverzüglich zu stoppen und ein Moratorium von zwei Jahren zu verfügen. Zudem müsse ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, um das Gebäude dauerhaft als historisches Denkmal und Lernort zu erhalten, und eine Million Euro im Haushalt für die Erhaltung der Bausubstanz bereitgestellt werden. Die AfD verweist darauf, dass das 1950 fertiggestellte Generalshotel ab 1996 als Denkmal geschützt worden sei. Das Bauwerk verkörpere die frühe Ostmoderne auf dem Staatsgebiet der DDR. Der Abriss des Generalshotels sei 2011 gegen das Votum der Landesdenkmalpflege im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beschlossen worden, da an dem Ort ein separates Flughafengebäude für die Bundesregierung entstehen sollte. Wegen der geänderten Zweckbestimmung, sprich der Unterbringung der Flugbereitschaft der Bundesregierung, könnte sich eine neue Rechtslage ergeben haben, die eine erneute Prüfung der Zulässigkeit des Abrisses notwendig mache, heißt es im Antrag, der federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird. Iran: Die Union fordert die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/8407). „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen.“ Die Abgeordneten fordern sie unter anderem auf, „sich endlich aktiv und wahrnehmbar in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen“. Auch sollten die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem solle die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Iran noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. (joh/ahe/eis/irs/mis/21.09.2023)
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Forderung nach dauerhafter Umsatzsteuer-Senkung debattiert
Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/8409) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den auf sieben Prozent gesenkten Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Gas und Fernwärme sowie auf Speisen in der Gastronomie verlängert und entfristet. Die Vorlage ist am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals im Parlament beraten worden. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Finanzausschuss. Das von der Regierung geplante Auslaufen der zeitweisen Steuersenkung werde dazu führen, dass die Preise für Energie und in der Gastronomie „sprunghaft“ steigen werden, schreibt die Fraktion in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass „mehr als 100 Prozent“ der Preissteigerungen an die Kunden weitergegeben würden. Wenn dies wiederum zu einer sinkenden Nachfrage in der Gastronomie führt, werde das zum „Insolvenzrisiko für zehntausende Betriebe“ schreiben die Abgeordneten. Linke warnt vor "Preisschock" Christian Görke (Die Linke) will der Bundesregierung eine „massive Steuererhöhung über die Umsatzsteuererhöhung nicht durchgehen lassen“. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlten nach wie vor doppelt so viel für Energie wie vor der Krise. Unterdessen halte die Ampel an der „heiligen Kuh der Schuldenbremse“ fest. Wenn die Senkung der Umsatzsteuer von derzeit noch sieben Prozent auslaufe, werde ein Preisschock kommen, der auch in der Gastronomie alles teurer mache. Doch das Gastgewerbe habe sich nach der Pandemie noch gar nicht komplett erholt, der Umsatz liege zehn Prozent unter dem Vorkrisenniveau, so Görke. SPD: Es gibt noch keine Entscheidung Tim Klüssendorf (SPD) befand, man habe mit den Steuersenkungen für die Gastronomie und die Energie ein wichtiges Zeichen für die Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger gesetzt. „Die Maßnahmen sind angekommen“, so Klüssendorf. Sie seien aber nicht aus Versehen temporär angelegt gewesen, sondern damit immer wieder geprüft werden könne, ob man diese fortführen will. Dies sei auch derzeit der Fall, es sei noch keine Entscheidung getroffen worden, betonte Klüssendorf. Union verweist auf eigenen Gesetzentwurf Olav Gutting (CDU/CSU) führte einen Antrag der Linken, der fordert, Steuererhöhung zu stoppen als Beweis an, dass „in diesem Haus mittlerweile alle außer der Ampelkoalition verstanden haben, dass wir uns in einer Rezession befinden“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe eine Fortführung der gesenkten Umsatzsteuer für die Gastronomie versprochen, so Gutting. Seine Fraktion werde später am Tag einen Gesetzentwurf einbringen, der die Entfristung der Umsatzsteuersenkung fordert, und darüber namentlich abstimmen lassen: „Damit wird auch dieser Wortbruch dokumentiert werden.“ Grüne: Mehrwertsteuersenkungen keine Dauerlösung Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Gründe für die massiven Preissteigerungen bei der Energie und für die Inflation. „Putin war der stärkste Preistreiber.“ Er habe seine Erdgasreserven als Waffe gegen alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eingesetzt. Der russische Präsident sei die „Kernursache“ der Preissteigerungen. Um dauerhaft gegenzusteuern eigneten sich Mehrwertsteuersenkungen nicht, so Beck, denn man wisse nicht, wie viel davon tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werde. AfD: Regierung muss Wirtschaft wiederbeleben Kay Gottschalk (AfD) bezog sich in einer Rede auf frühere Anträge seiner Fraktion zum Thema: „Die AfD hat schon zu Corona-Zeiten und zwar am 20. Mai 2020 einen Antrag zur dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer für das Gastgewerbe gestellt.“ Seine Fraktion werde später einen weiteren, weitrechenden Antrag einbringen – vielleicht könne sich die Unionsfraktion ja ehrlich machen und sich diesem anschließen, sagte der AfD-Abgeordnete. In Richtung der Regierungsfraktionen sagte Gottschalk: „Entrümpeln Sie die Steuergesetze, beleben Sie die Wirtschaft wieder und schaffen Sie den mittelständischen Unternehmen Platz zum Atmen.“ FDP nennt Umsatzsteuer "dringend reformbedürftig" Till Mansmann (FDP) sagte, dass es auch Beschlusslage seiner Fraktion sei, sich eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie genauer anzuschauen. „Aber das wollen wir erst machen, wenn wir die Steuerschätzung haben.“ Wenn die Daten vorlägen, könne man das Thema mit den Ampelpartnern diskutieren. Die Umsatzsteuer sei dringend reformbedürftig, so Mansmann, aber da müssen man „ganz systematisch rangehen“. Zur Regulierung eigne sie sich momentan jedoch nicht so gut, die Steuer sei „ein schwieriges Instrument“, pflichtete der Liberale seiner Koalitionspartnerin Beck bei.
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Abgesetzt: Gehaltsdeckel für Vorstände in Bundesunternehmen
Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 21. September 2023, abgesetzt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gehaltsdeckel für Vorstände und Geschäftsführung in Unternehmen und Anstalten des Bundes“ (20/6203). Nach knapp 70-minütiger Debatte hätte die Vorlage ursprünglich zur federführenden Beratung in den Haushaltsauschuss überwiesen werden sollen. Antrag der Linksfraktion Die Höhe der Vergütung in der Leitungsebene von mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen sowie öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes solle auf ein „Bundeskanzlergehalt“ auf Basis von Paragraf 11 des Bundesministergesetzes (BMinG) begrenzt und vollumfänglich transparent gestaltet werden, fordern die Abgeordneten. Es sei nicht vermittelbar, dass die Leitung eines Unternehmens oder einer Anstalt im Besitz des Bundes besser bezahlt werde als die Führung des gesamten Landes, heißt es in dem Antrag. Ebenso sei nicht vermittelbar, „dass die Gehälter in manchen Anstalten des öffentlichen Rechts vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden“. Nicht objektiv nachvollziehbar ist aus Sicht der Linksfraktion, inwieweit die Bundesbeteiligungen tatsächlich ein wirksames Instrument mit einem Nutzen für die Bevölkerung und zur Verfolgung gemeinnütziger Ziele sind. (hau/11.09.2023)
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Zeuge: Charterflüge für Ortskräfte wären zu teuer geworden
Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) hat in seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause am Donnerstag, 21. September 2023, zunächst einen Referenten im Referat Afghanistan und Pakistan im Auswärtigen Amt (AA) befragt. Der Oberstleutnant a.D. war vor und während des Untersuchungszeitraums als militärpolitischer Berater beim AA tätig. Er bezeichnete seine Rolle auch als „Verbindungsoffizier“ zwischen dem AA und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg). Gleich zu Beginn der Befragung betonte er, dass er sich nicht auf die Befragung habe vorbereiten können, weil er die dafür notwendigen Unterlagen erst am Tag der Befragung erhalten habe. Tatschlich konnte er bei vielen Fragen keine konkreten Antworten geben. Schließung des Generalkonsulats in Masar-e Scharif Die Abgeordneten interessierten sich vor allem für die Schließung des Generalkonsulats in Masar-e Scharif und den Umgang mit den afghanischen Ortskräften. Ein Thema war die Diskussion um Charterflüge für die Ortskräfte, außerdem wollten die Abgeordneten wissen, ob der Zeuge Vorschläge für eine bessere Bearbeitung der Anträge von Ortskräften gemacht habe. Er erklärte, es sei jedem klar gewesen, dass das Generalkonsulat in Masar-e Scharif parallel zum Abzug der Bundeswehr irgendwann geschlossen werden müsse. Das habe er auch frühzeitig in einer Ministerialvorlage zur Sprache gebracht und dabei auch auf die Ortskräfte hingewiesen. Die Vorlage habe man damals aber nicht weiterverfolgt. Ein Jahr später sei seine zweite Vorlage vom damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) gebilligt worden. Darin habe er die Situation der Ortskräfte nicht mehr erwähnt, denn zu diesem Zeitpunkt seien schon alle anderen Stellen in dieser Frage „sensibilisiert“ gewesen. Er habe gleich nach dem Abschluss des Doha-Abkommens zwischen den USA und den Taliban im Februar 2020, in dem der Abzug westlicher Streitkräfte aus Afghanistan vereinbart wurde, vorgeschlagen, für die Ortskräfte „großzügige Übergangsregelungen“ zu finden. Dabei habe er vor allem an finanzielle Abfindungen gedacht, da die lokalen Mitarbeiter nach dem Abzug auch wirtschaftliche Schwierigkeiten haben würden. „Vielleicht aber auch um zu verhindern, dass sie einen Antrag auf Aufnahme stellen“, fügte der Zeuge hinzu. Er habe mit ungefähr 1.900 Anträgen gerechnet. Zeuge: Ortskräfte hatten bereits ein Visum Aus seiner Sicht hätte eine Massenflucht verhindert werden sollen. Daher hätten sie keine „offensichtlichen Bilder“ senden wollen. „Wir haben die Ausreise der Ortskräfte aber nicht verhindert“, sagte der Oberstleutnant a.D.. Er habe Vorschläge gemacht, um die Bearbeitung der Anträge zu verbessern, sagte er weiter aus, und habe angeregt, das Personal in der deutschen Botschaft in Teheran aufzustocken, da die Botschaften in Islamabad und Neu-Delhi überfordert gewesen seien. Gleichzeitig habe er sich gegen Charterflüge für die Bundeswehr-Ortskräfte ausgesprochen. Erstens wären solche Flüge für die Bundesregierung und die Steuerzahler zu teuer geworden, zweitens habe es zum damaligen Zeitpunkt noch Linienflüge nach Masar-e Scharif gegeben. Viele Ortskräfte hätten damals bereits ein Visum für Deutschland gehabt, aber die Gelegenheit nicht genutzt, einen Linienflug zu nehmen. „Im Juli 2021 gab es noch Linienflüge“, unterstrich der Zeuge und fragte: „Warum sollte ich mir etwas anderes überlegen?“ Er habe die Sachlage mit Argumenten ergänzt. Das sei seine Aufgabe gewesen. Die Entscheidungsträger müssten schließlich alle Argumente kennen, um ihre Entscheidungen der Öffentlichkeit „zu verkaufen“. Die Sitzung des Ausschusses, der die Zeit nach dem Doha-Abkommen untersucht, wird aktuell mit der Befragung zwei weiterer Zeugen aus dem AA fortgesetzt. Untersuchungsauftrag Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der zwölfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (crs/21.09.2023)
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Hitzige Debatte über Krankenhaus-Transparenzgesetz
Vor dem Hintergrund bundesweiter Proteste für den Erhalt von Krankenhäusern hat der Bundestag über die geplante große Krankenhausreform beraten. In der teilweise hitzig geführten Debatte gerieten am Donnerstag, 21. September 2023, vor allem Redner von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit gegenseitigen Vorwürfen immer wieder aneinander. Das erstmals beratene sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz (20/8408) soll den Bürgern helfen, sich in der Krankenhauslandschaft besser zurechtzufinden. Geplant ist die Veröffentlichung eines Transparenzverzeichnisses mit unabhängigen Informationen über die Leistungsbreite und Qualifikation eines Krankenhauses. Minister: Diese Transparenz ist längst überfällig Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hob die Bedeutung der Novelle hervor und wies Vorwürfe im Zusammenhang mit der Finanzierung der Krankenhäuser durch den Bund in scharfer Form zurück. Die Proteste der Betreiber, Ärzte und Pfleger ließen ihn nicht kalt, gab er zu verstehen und versicherte: "Die befürchtete kalte Strukturbereinigung darf und wird nicht kommen." Er erinnerte zugleich an die umfangreichen Leistungen des Bundes für die Krankenhäuser in den zurückliegenden Pandemie-Jahren und betonte: "Wir haben als Bund in den letzten Jahren unserer Hausaufgaben immer gemacht." So sei in den vergangenen zehn Jahren der sogenannte Landesbasisfallwert um 30 Prozent gestiegen. In der Pandemie habe der Bund die Krankenhäuser mit 21 Milliarden Euro unterstützt. In der jüngsten Energiekrise seien weitere sechs Milliarden Euro hinzugekommen. Anders als der Bund seien die Länder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen, sie hätten in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 30 Milliarden Euro an Investitionsmitteln zugunsten der Krankenhäuser nicht bezahlt. Wenn die Länder jetzt den Bund für die teils schwierige Finanzlage mancher Krankenhäuser verantwortlich machten, grenze das an Heuchelei. Lauterbach hob die Gesetzesnovelle als Einstieg in eine umfassende Reform der stationären Versorgung hervor. Die verbesserte Transparenz sei für viele Patienten ein entscheidender Faktor, wenn sie sich für eine Behandlung in einem Krankenhaus entschieden. So würden künftig Informationen über verfügbare Fachärzte und Pflegekräfte in den Kliniken, Komplikationsraten und Erfahrungen mit bestimmten Eingriffen veröffentlicht. Lauterbach betonte: "Diese Transparenz ist längst überfällig." Die große Krankenhausreform bestehe insgesamt aus vier Teilen, wovon das Transparenzgesetz der erste Baustein sei. Hinzu kämen eine Finanzreform mit Vorhaltepauschalen sowie Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Lauterbach versprach, Deutschland werde nach der großen Krankenhausreform eines der besten Krankenhaussysteme in ganz Europa haben. Union: Krankenhäusern steht das Wasser bis zum Hals Die Opposition warf dem Minister vor, zu spät und ohne Rücksicht auf die akuten Probleme der Krankenhäuser seine Reformpläne durchsetzen zu wollen. Tino Sorge (CDU/CSU) hielt dem Minister vor, sich der Realität zu verweigern und erinnerte an die Proteste der Klinikbetreiber und Beschäftigten von Krankenhäusern vom Vortag. Die Untätigkeit der Regierung sei ein krankenhauspolitischer Offenbarungseid. Statt den Kliniken mit ihren hohen Inflations- und Personalkosten schnell zu helfen, werde ein Transparenzgesetz vorgelegt. Damit setze Lauterbach den zweiten Schritt vor dem ersten. Viele Kliniken hätten schon Insolvenz angemeldet, andere Häuser würden vermutlich folgen. Sorge sprach von einem fatalen Kontrollverlust. Nötig sei eine Strukturreform, aber keine kalte Strukturbereinigung, sagte Sorge und warb für das von der Union vorgeschlagene Vorschaltgesetz mit einer Brückenfinanzierung für Kliniken. Sorge warnte: "Den Häusern steht das Wasser bis zum Hals." Das Transparenzgesetz sei überdies ein bürokratisches Monster. Grüne werben für nachhaltige Reform Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union daraufhin an ihre Verantwortung für die Gesundheitspolitik über so viele Jahre, in denen es einen Stillstand in der Krankenhauslandschaft gegeben habe. Die Union habe mit dazu beigetragen, die Kliniken "ausbluten" zu lassen, die nunmehr Alarmstufe Rot ausriefen. "Sie haben nicht dafür gesorgt, dass die Kliniken gut aufgestellt sind." Auch der Grünen-Abgeordnete erwähnte die erheblichen Summen, die der Bund bereits in die Krankenhäuser investiert habe und fügte hinzu, es gehe nicht einfach weiter mit der Gießkanne. Nötig sei eine nachhaltige Reform, die längst hätte beschlossen werden müssen. Mit Blick auf die aktuelle Transparenznovelle sagte Dahmen, die notwendigen Daten seien fragmentiert verfügbar, sie müssten aber nun zusammengefügt werden. AfD: Gesetz ist ein Bürokratiemonster Thomas Dietz (AfD) attestierte der Bundesregierung eine völlig verfehlte Gesundheitspolitik, die nicht nur in der Krankenhausversorgung die nötige Transparenz vermissen lasse. Das jetzt vorgelegte Gesetz sei ein Bürokratiemonster. Dietz betonte: "Natürlich ist Transparenz im Gesundheitswesen notwendig, darüber sind wir uns einig." Es bestünden aber schon Formate der Transparenz, etwa der jährliche Qualitätsbericht der Krankenhäuser. Auf den Internetseiten der Kliniken könne sich jeder informieren. Im Übrigen habe es in der Corona-Pandemie auch keine Transparenz gegeben. "Solange das nicht gewährleistet ist, gehört dieses Gesetz ganz einfach in die Tonne." Im Moment müsse es darum gehen, den Krankenhäusern das Überleben zu sichern. Wenn die Bundesregierung die Kliniken weiter in den Ruin treibe, könnten die Menschen künftig froh sein, wenn sie in Wohnortnähe überhaupt noch eine Klinik fänden. FDP: Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte korrigieren Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) legte Wert auf die Feststellung, dass Deutschland über eine hochwertige Krankenhausversorgung mit einer Spitzenmedizin verfüge. Gleichwohl stehe der Handlungsbedarf außer Frage. So habe Deutschland zwar die größte Krankenhausdichte aller europäischen Länder, aber nicht immer eine hohe Versorgungsqualität. Sie benannte Fehlanreize durch die Fallpauschalen (DRG) und den Personalmangel sowie Investitionsdefizite durch die Länder über Jahrzehnte. Die Versäumnisse müssten dringend korrigiert werden. Es gehe darum, die Versorgung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Reform werde auf den Weg gebracht, um Insolvenzen von Krankenhäusern künftig zu verhindern. Linke: Nahezu alle Kliniken schreiben rote Zahlen Nach Ansicht der Linksfraktion mangelt es der Bundesregierung an Einsicht und Tempo. Ates Gürpinar (Die Linke) sagte: "Klinikschließungen sind an der Tagesordnung, nahezu alle Kliniken schreiben rote Zahlen." Wenn so einhellig für den Erhalt der Standorte demonstriert werde, sollte das Anlass zum Nachdenken sein. Gürpinar wertete den Gesetzentwurf als Versuch der Gesichtswahrung durch den Minister. Die Vorlage diene nämlich eigentlich dazu, die von Lauterbach geforderten Krankenhaus-Level zu erhalten, die in den Beratungen von den Ländern abgelehnt worden seien. Lauterbach wolle die Level nun über das Transparenzgesetz doch noch durchsetzen, das sei peinlich. Er warnte vor einer kurzsichtigen Krankenhauspolitik. Wenn die Regierung jetzt nichts unternehme, werde es womöglich bald keine Kliniken mehr geben, denen Level zugeordnet werden könnten. SPD: Startschuss für Krankenhausreform Optimistisch äußerte sich hingegen Dr. Christos Pantazis (SPD), der von einem "guten Tag für eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung der Patienten" sprach. Mit dem Gesetzentwurf werde der Startschuss gegeben für die weitgehendste Krankenhausreform der letzten 20 Jahre. Er betonte: "Wir wollen mit dieser Reform eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen, die auch noch in 20 oder 30 Jahren trägt." Das bisherige System von Qualität und Transparenz der Krankenhausbehandlung werde weiterentwickelt. Niemand dürfe sich an der Transparenz stören, die Bürger müssten gute und fundierte Entscheidungen treffen können. Das sollte im Gesundheitsbereich selbstverständlich sein. Pantazis betonte: "Wir wollen mehr Transparenz in Krankenhäusern wagen." Antrag der Union Beraten wurde außerdem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ (20/8402). Darin warnt die Unionsfraktion vor einer kalten Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft und fordert ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Häuser. Die Krankenhäuser seien durch die Energiepreissteigerungen sowie durch die inflationsbedingten Mehrkosten in weiten Teilen zu einem finanziellen Notfall geworden, heißt es im Antrag der Fraktion. Dabei kritisierten die Krankenhäuser eine chronische Unterfinanzierung bei den Betriebskosten und bei den Investitionskosten, die sich in Teilen auf unzureichende Investitionsmittel einiger Länder zurückführen lasse. Krankenhäuser könnten Preissteigerungen nicht einfach an ihre Patienten oder an die Krankenkassen weitergeben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwarte Ende 2023 ein Defizit von rund zehn Milliarden Euro für alle deutschen Kliniken. Es drohten Insolvenzen, solange die geplante Krankenhausstrukturreform nicht greife und keine Brückenfinanzierung sichergestellt werde. Die Abgeordneten fordern neben einer Analyse des zusätzlichen Finanzbedarfs der Krankenhäuser ein Vorschaltgesetz, um Insolvenzen zu verhindern und die Stabilisierung der stationären Versorgung bis zu dem Zeitpunkt sicherzustellen, an dem die geplante Krankenhausreform ihre Wirkung entfalte. Dabei müsse sichergestellt werden, dass insbesondere Energiepreise und Personalkosten auch zeitgleich in die Verhandlungen über die Landesbasisfallwerte einfließen könnten. Auch diese Vorlage überwies das Parlament nach der Debatte an den federführenden Gesundheitsausschuss. (hau/pk/21.09.2023)
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Vorschlag für ein Kinderzukunftsprogramm beraten
Kindergrundsicherung versus Kinderzukunftsgeld: Dahinter verbergen sich zwei unterschiedliche Konzepte, mit denen zum einen die Ampel-Koalition (Grundsicherung) und zum anderen die Unionsfraktion des Bundestages (Zukunftsgeld) die Chancen von Kindern in diesem Land verbessern wollen. Auf der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 21. September 2023, stand zwar nur der entsprechende Antrag (20/8399) von CDU/CSU für ein 10-Punkte-Kinderzukunftsprogramm. Aber da dies unschwer als Gegenkonzept zur von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Kindergrundsicherung zu verstehen ist, ging es in der Debatte doch sehr stark auch um deren Pro und Kontra. Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnten dabei das Unionskonzept als zu kurz gedacht ab, um Kinderarmut zu bekämpfen und damit Kinderchancen zu erhöhen. Für die Union wiederum bedeutet die Kindergrundsicherung der Ampel vor allem ein Gießkannenprinzip, teuer und ungeeignet für mehr Chancengerechtigkeit. Antrag der Union Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag konkret ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Chancen von Kindern und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Sie schreibt darin: „Kinder sollen unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern oder der Zuwanderungsgeschichte ihrer Familie gerechte Chancen in unserer Gesellschaft erhalten. Wir setzen uns dafür ein, ihnen ein Umfeld zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial zu entfalten – in erster Linie durch ein gut funktionierendes, ineinandergreifendes Bildungs- und Betreuungssystem.“ Die Union verweist weiter auf alarmierende Ergebnisse aktueller Bildungsstudien, die immer noch einen deutlichen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsweg belegten. Außerdem hätten aktuelle Preisentwicklungen dazu beigetragen, Erfolge bei der Armutsbekämpfung wieder zunichte zu machen. Die Bundesregierung habe darauf bisher keine adäquaten Antworten gefunden, so der Vorwurf der Abgeordneten. Kindergeld und Kinderzukunftsgeld Sie fordern deshalb unter anderem eine Stärkung der Frühen Hilfen, damit Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und passgenaue Unterstützung lokaler Anbieter erhalten. Die Zahl von Familien steige, die Unterstützung benötigten, so die Union. Außerdem verlangt die Fraktion die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern, die Einführung einer verpflichtenden Vorschulförderung bei Förderbedarf und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule. Als Reaktion auf die von der Ampel-Regierung beschlossene Kindergrundsicherung macht sich auch die Unionsfraktion für eine andere finanzielle Unterstützung von Familien durch Kindergeld und Kinderzukunftsgeld stark: „Der Begriff des Kindergeldes und seine Ausgestaltung als Familienleistung sollen erhalten und die Leistung fortlaufend bedarfsgerecht angepasst werden. Die familienpolitischen Leistungen, die Kinder vor einer Armutsgefährdung schützen, sollen dagegen zu einem 'Kinderzukunftsgeld' gebündelt werden. Zum Kinderzukunftsgeld gehören der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II (Teilhabebetrag). Für Kinder, deren Familie Bürgergeld bezieht, sind Regelsatz und der Teilhabebetrag ebenfalls zusammenzuführen.“ CDU/CSU: Für zielgerichtete Leistungen Silvia Breher (CDU/CSU) kritisierte die Kindergrundsicherung scharf. Diese sei keine Antwort auf Kinderarmut, sondern bedeute vor allem 500 Millionen Euro teure neue Verwaltungsaufgaben für die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Länder. Dies auf den Weg zu bringen und gleichzeitig im Haushalt überall dort zu kürzen, wo es für Kinder wichtig wäre, sei „grundlegend falsch“. Die Union habe ihren Antrag vorgelegt, weil „Bildung und soziale Infrastruktur, gekoppelt mit zielgerichteten finanziellen Leistungen die Schlüssel sind für bessere Chancen für unsere Kinder“. SPD: Kinderrechte ins Grundgesetz Anke Hennig (SPD) zeigte sich erfreut und verwundert, auf welche Weise sich die Union mit dem Antrag für Kinderrechte einsetze. Sie frage sich, ob sie versehentlich in einer Parallelwelt gelandet sei, in der die Union die treibende Kraft für soziale Gerechtigkeit und Kinderrechte ist. Dass diese „plötzliche Fürsorge“ nicht so kurzlebig ist wie manche Wahlversprechen, könne die Union dadurch beweisen, dass sie zusammen mit der Ampel-Regierung endlich die Kinderrechte im Grundgesetz verankere, sagte Hennig. AfD: Kritik an Migrationspolitik Martin Reichardt (AfD) warf der Union vor, vergessen zu haben, dass sie in acht Bundesländern mitregiere und für vieles mitverantwortlich sei, das sie in ihrem Antrag anprangere. Aber nicht nur der Union, auch den Regierungsfraktionen warf er vor, sich für das „Kinderglück“ nicht wirklich zu interessieren, denn anders könne man es nicht verstehen, wenn gleichzeitig nichts gegen die „Massenmigration“ unternommen würde. Diese würde schließlich auch zu einer Überforderung der Bildungseinrichtungen führen, die hier vielfacht beklagt werde. Bundesregierung: Es geht nicht um Geld oder Bildung. Es geht um beides. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu, „neugierig“ auf den Antrag gewesen zu sein. Denn immerhin habe die Union nach 16 Jahren Regierungszeit einiges aufzuholen in punkto Kinderarmut. Aber schließlich habe sie die Vorlage dann doch enttäuscht, da sie nicht mehr sei als der zweite und dritte Aufguss einer Politik, die dafür gesorgt habe, dass heute jedes dritte Kind Angst um die finanzielle Lage der eigenen Familie hat. „Es geht nicht um Geld oder Bildung“, wie es die Union suggeriere. „Wir brauchen beides. Und wir geben Kindern beides. Keine Bundesregierung hat so viel Geld für Kinder mobilisiert wie diese Bundesregierung“, betonte Paus. Linke: Kindergrundsicherung müsste mehr kosten In dieses Lob konnte Heidi Reichinnek (Die Linke) beim besten Willen nicht einstimmen. Die Kindergrundsicherung der Ampel mache alles nur noch komplizierter und helfe Kindern nicht aus der Armut. Dafür seien nämlich 20 Milliarden statt zwei Milliarden Euro nötig, das würden all jene Verbände und Experten fordern, die sich mit Kinderarmut auskennen. Sie kritisierte eine Doppelmoral der Bundesregierung, warf aber auch der Union vor, zur Finanzierung ihres Maßnahmebündels zu schweigen: „Soll das jetzt alles ehrenamtlich laufen oder wie?“ FDP: Das meiste ist Sache der Länder Gyde Jensen (FDP) betonte: „Wir alle wollen, dass jedes Kind seine Chance nutzen kann, ohne dass die eigene Herkunft den eigenen Träumen Grenzen setzt.“ Sie lobte den „Erkenntnisprozess“ der Union, der einen Applaus wert sei. Dennoch sei der Antrag ein Luftschloss-Antrag, der nicht thematisiere, wie das Programm bezahlt werden solle. Außerdem adressierten die meisten Forderungen an die Länder und Kommunen. Dies könne die Union ja gerne mit ihren Länderkollegen besprechen. Grüne: Wir haben alle Kinder im Blick „Sie fordern uns auf, Dinge zu tun, die wir längst auf den Weg gebracht haben“, richtete sich Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen) an die Union. Was aber der Union fehle, sei die zentrale Erkenntnis: „Es braucht beides. Ein gutes Bildungssystem und unterstützende Leistungen.“ Es gehe hier nicht um ein Entweder-Oder, wenn man Kinderarmut bekämpfen wolle. Das sei der große Unterschied zur Kindergrundsicherung: „Wir wollen eine Kindergrundsicherung für alle Kinder, während Sie die Kinder im Bürgergeld-Bezug außen vor lassen.“ (che/21.09.23)
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Bundestag weitgehend einig über Stärkung von Start-ups und Kapitalmarkt
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf "zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen" (20/8292) ist bei der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, von den Koalitionsfraktionen als wichtiger Schritt zur Stärkung von jungen Unternehmen (Start-ups) und des Kapitalmarktes gelobt worden. Auch aus Teilen der Opposition gab es Zustimmung. Zu den Maßnahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gehören unter anderem ein leichterer Kapitalmarktzugang für Start-ups und Wachstumsunternehmen. Außerdem wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert. Der Entwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss. Minister Buschmann will "Zukunft made in Germany" Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), der für den erkrankten Finanzminister Christian Lindner (FDP) einsprang, erklärte in der Aussprache, damit Gründer Innovationen realisieren könnten, werde Kapital gebraucht. Seit vielen Jahren würden vielversprechende Gründungen, die ihre Wurzeln in Deutschland hätten, ausländische Märkte zur Kapitalbeschaffung nutzen, um ihre Visionen zu realisieren. Daher solle der Kapitalmarkt für Gründer und Innovationen attraktiver gemacht werden. Wenn Kapital und Gründer zueinanderfinden, „heißt es in Zukunft immer häufiger nicht Zukunft made in California, sondern Zukunft made in Germany“, sagte der Minister. Union: Kapitalmarkt als "bessere Alternative" Eineinviertel Jahre habe es von den Eckpunkten bis zur ersten Beratung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gedauert. Da gewinne der Begriff Deutschland-Tempo eine neue Bedeutung, spottete Stefan Müller (CDU/CSU). Zu den Inhalten sagte er, der Kapitalmarkt sei die bessere Alternative gegenüber dem Staat. Maßnahmen wie erleichterte Börsengänge und eine bessere Mitarbeiterbeteiligung seien unbedingt notwendig. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprächen Forderungen der CDU/CSU. Die Zahl der Börsengänge sei in Deutschland rückläufig, Unternehmen wie BionTech und Birkenstock seien an die New Yorker Börse gegangen. Müller kritisierte aber, dass der Gesetzentwurf für private Anleger nichts enthalte. SPD: Startschuss für finanzpolitische Weichenstellungen Michael Schrodi (SPD) betonte, dass wirtschaftliche Stärke und soziale Sicherheit kein Gegensatz seien. 70 Prozent der Unternehmen wollten in Deutschland investieren, sagte Schrodi unter Bezug auf eine Umfrage der Deutschen Bank. Das „Zerrbild der Opposition“ von der Deindustrialisierung habe nichts mit der Realität zu tun. Der Gesetzentwurf sei der Startschuss für zahlreiche finanzpolitische Weichenstellungen für mehr Innovation und mehr Arbeitsplätze. Schrodi betonte, Deutschland solle zu einem führenden „Start-up-Land“ werden. AfD: Maßnahmen reichen nicht aus Klaus Stöber (AfD) widersprach Schrodi, dass mehrheitlich in Deutschland investiert werde. Die Erhöhung der Mitarbeiterbeteiligung sei jedoch ein positives Signal. Insgesamt reichten die Maßnahmen jedoch nicht aus. „Was nutzt es einem Start-up, wenn es einen Investor findet, aber keine Facharbeiter“, kritisierte Stöber und sagte: „Die Fachkräfte werden sie nicht in Lampedusa finden“. Grüne: Es geht um Zukunftsstärkung Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „tollen Gesetz“. Es gehe um Zukunftsstärkung und einen besseren Start-up-Standort. „Wir führen den Finanzplatz Deutschland endlich ins 21. Jahrhundert“, lobte Beck, die besonders die Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hervorhob. Sie erwartet, dass die Zahl der Beschäftigten bei Start-ups von 415.000 auf eine Million bis 2030 steigen könnte. Linke: In der Breite bewirkt der Gesetzentwurf nichts Das Gesetz gehe an den Bedürfnissen der meisten Menschen vollkommen vorbei, klagte dagegen Janine Wissler (Die Linke). Von der verbesserten Mitarbeiterbeteiligung habe die Mehrheit der Beschäftigten nichts. „Dieser Gesetzentwurf mag die Zukunft einiger FDP-Wähler sichern, aber in der Breite bewirkt er nichts“, kritisierte Wissler. Für eine sichere Zukunft seien mehr öffentliche Investitionen notwendig. Und es müsse dafür gesorgt werden, dass die Leute von ihrer Arbeit leben könnten. FDP: Weg freimachen für die Start-ups dieser Welt Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Florian Toncar (FDP), wies die Kritik von Wissler zurück. Investiert werde von der öffentlichen Hand genug. Das Paket sei kein Strohfeuer, sondern ein grundlegender Beitrag zur Stärkung des Standorts Deutschland. Dr. Thorsten Lieb (FDP) betonte: „Wir wollen den Weg freimachen, damit die Start-ups dieser Welt an die deutschen Börsen strömen.“ Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll laut Regierung die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtert werden. Damit werde zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen würden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten würden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Damit könnten innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden, heißt es. Zusätzlich würden junge Unternehmen wie auch etablierte KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen steuerrechtlichen Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren. Steuerfreibetrag bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung erhöhen Geplant ist unter anderem, den Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro zu erhöhen und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau zu heben. Der Freibetrag soll auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden können. Zudem sollen Kapitalerhöhungen einer AG erleichtert und so die Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalaufnahme verbessert werden. Beim vereinfachten Bezugsrecht sei eine höhere Quote von 20 Prozent (statt bislang zehn Prozent) vorgesehen. In geeigneten Fällen sei eine Anfechtung bei Streitigkeiten über den Ausgabebetrag ausgeschlossen und es werde stattdessen ein Spruchverfahren eingeführt. (hle/hau/21.09.2023)
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Bärbel Bas würdigt Otto Wels und seine Rede gegen das Ermächtigungsgesetz
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat zu Beginn des Sitzungstages am Donnerstag, 21. September 2023, an Otto Wels (SPD, 1873-1939) und seine Rede gegen das sogenannte Ermächtigungsgesetz erinnert. Anlass war der 150. Geburtstag des langjährigen SPD-Vorsitzenden, der am 15. September 1873 in Berlin geboren wurde. Wels hatte 1933 vor dem Reichstag das „Nein“ seiner Fraktion gegen das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ begründet – trotz aller Einschüchterungsversuche der Nationalsozialisten. "Mutigste Rede in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus" Es sei für sie die „mutigste Rede in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus“, sagte Bundestagspräsidentin Bas und würdigte Wels, der später mit dem Satz „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ berühmt wurde, als „unbeugsamen Demokraten“. Zusammen mit den übrigen anwesenden SPD-Abgeordneten stimmte seine Fraktion als einzige gegen das Gesetz, das Adolf Hitler die uneingeschränkte politische Kontrolle sicherte und mit dem sich das Parlament selbst entmachtete. Sie erteilten, so Bas, „der Scheinlegalisierung der Diktatur eine Absage“. Bas nutzte ihre Rede auch, um an die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu erinnern, die freiheitliche Demokratie gegen ihre Feinde zu schützen. „Das ist die wichtigste, die entscheidende Lehre aus unserer Geschichte“, so die Bundestagspräsidentin. Wo etwa Minderheiten ihre Rechte abgesprochen und demokratische Institutionen verächtlich gemacht würden, wo Hass geschürt und Gewalt in Kauf genommen werde, dürfe es „keine Nachsicht, keine Duldung, keine Rechtfertigung geben“, sagte Bas und fügte hinzu: „Dagegen werden wir uns weiter und noch stärker zur Wehr setzen.“ (irs/21.09.2023)
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Keine Mehrheit für Forderung nach Rücktritt von Ministerin Faeser
Der Bundestag hat die Forderung der AfD-Fraktion nach einem Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wegen ihres Vorgehens bei der Versetzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, mit breiter Mehrheit abgelehnt. Gegen einen entsprechenden AfD-Antrag (20/8411) votierten in namentlicher Abstimmung am Mittwoch, 20. September 2023, 589. Abgeordnete. Für die Vorlage stimmten 68 Parlamentarier; zwei enthielten sich. In der Debatte über den Antrag wandten sich Vertreter aller anderen Fraktionen gegen die AfD-Forderung. Antrag der AfD In ihrem Antrag schrieb die AfD-Fraktion, dass sich die Abberufung des Ex-BSI-Präsidenten „angesichts der offiziellen Ermittlungsergebnisse, die nichts Belastendes gegen Arne Schönbohm zutage förderten, als ungerechtfertigt erwiesen“ habe. Er sei durch das Handeln der Ministerin in seinem Ruf geschädigt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Mit ihrer Amtsführung schade die Ministerin dem Ansehen ihres Ministeriums und erschüttere „das Vertrauen in ein rechtsstaatliches Agieren der Staatsorgane unter ihrer Leitung“. AfD spricht von einem "ungeheuerlichen Skandal" In der Aussprache nannte Dr. Gottfried Curio (AfD) das Vorgehen Faesers im Fall Schönbohm einen "ungeheuerlichen Skandal". Sie wolle, dass der Staat digitale Sicherheitslücken selbst ausnutzen kann, bevor man sie unbrauchbar macht. Schönbohm sei dagegen für eine direkte Beseitigung bekannter Softwarefehler eingetreten. Auch habe Faeser "Staatstrojaner" in Stellung bringen wollen, während Schönbohm dagegen gewesen sei. "Schönbohm musste gehen, weil Faeser unsere Chats lesen will", sagte Curio. SPD kritisiert "unhaltbare Vorwürfe" gegen Faeser Sebastian Hartmann (SPD) sprach von "unhaltbaren Vorwürfen", die in den vergangenen Tagen gegen Faeser erhoben und eindeutig widerlegt worden seien. Es sei das gute Recht der Ministerin gewesen, das BSI neu aufzustellen. Der AfD warf Hartmann vor, eine Gefahr für die Demokratie zu sein. Faeser sei die "Kämpferin gegen Rechtsextremismus", und deswegen greife die AfD die Ministerin an. Union nennt AfD-Antrag "Stimmungsmache" Josef Oster (CDU/CSU) warf Faeser vor, ihrem Amt "nicht wirklich gewachsen" zu sein. So habe sie sich als schlechte Vorgesetzte erwiesen, weil sie Schönbohm abberufen, sich dann aber nicht bei ihm entschuldigt habe, nachdem sich die Vorwürfe gegen ihn "in Luft aufgelöst" hätten. Die Unionsfraktion schließe sich indes nicht dem AfD-Antrag an, der "Stimmungsmache" sei. Eine Gefahr für die Demokratie sei nicht Faeser, sondern die AfD. Grüne: Vorgang wird skandalisiert und überhöht Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, der Vorgang rund um die Causa Schönbohm werde "auf unredliche Weise" skandalisiert und überhöht. Gegen Schönbohm seien ernstzunehmende und schwerwiegende Vorwürfe laut geworden, "denen man nicht nicht nachgehen kann". Auch habe die Ministerin am Vormittag im Innenausschuss ihre Entscheidung nachvollziehbar gemacht, und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe belegt, dass seine Behörde nicht instrumentalisiert worden sei. Linke übt Kritik an Faeser und AfD-Antrag Dr. André Hahn (Die Linke) sagte, die Bedenken gegen den inzwischen versetzten BSI-Präsidenten Schönbohm seien beim Amtsantritt Faesers allgemein bekannt gewesen. Faeser sei indes erst nach einem ZDF-"Satirestück" zu dem Fall tätig geworden. Dies habe "mehr als hemdsärmelig und getrieben, also unprofessionell" gewirkt. Profillosigkeit und Hemdsärmeligkeit begründeten jedoch aus Sicht seiner Fraktion noch keinen Rücktritt oder Entlassung der Ministerin. FDP: Vorwürfe gegen Faeser sind haltlos Manuel Höferlin (FDP) wertete den Antrag der AfD-Fraktion als Versuch, der Demokratie zu schaden. Faeser habe an diesem Tag im Innenausschuss und bei der Regierungsbefragung im Plenum klar Stellung bezogen, und es sei klar, dass ihr mangelndes Vertrauen in Schönbohms Eignung als BSI-Chef zu seiner Versetzung geführt habe. "Die Vorwürfe sind also haltlos und können nicht weiter aufrecht erhalten werden", betonte Höferlin. (sto/20.09.2023)
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Abgesetzt: Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen
Von der Tagesordnung des Bundestages am Mittwoch, 20. September 2023, abgesetzt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen zur Bewältigung der Massenmigration stärken und Fahndungskorridor erweitern“ (20/8156). Nach 40-minütiger Debatte hätte die Vorlage ursprünglich an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden sollen. Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, eine zukünftige Gesetzesvorlage für ein neu einzuführendes Bundespolizeigesetz „in thematisch und gegebenenfalls auch zeitlich getrennte Gesetzespakete aufzuteilen, um damit auch die Chance einer Akzeptanz im Bundesrat zu erhöhen“. In diesem Kontext soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Rahmen eines Gesetzentwurfs die Einräumung einer Befugnis vorsehen, vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige in gesetzlich definierten Fällen besonderer Bedeutung abschieben zu dürfen, wenn diese im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wie etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen aufgegriffen werden. „Fälle besonderer Bedeutung“ sollen dabei laut Vorlage insbesondere dadurch gekennzeichnet sein, dass der entsprechende Drittstaatsangehörige „als Gefährder, Relevante Person oder Intensiv- oder Mehrfachstraftäter behördlich bekannt ist oder sonst strafauffällig geworden ist“. „Haft zur Sicherung der Abschiebung“ „Die lokal zuständige Ausländerbehörde soll dazu alle relevanten Unterlagen und Informationen der Bundespolizei zur Vorprüfung der Erfolgsaussichten der Abschiebung in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht schnellstmöglich zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach soll damit eine „Antragsbefugnis der Bundespolizei für die Haft zur Sicherung der Abschiebung“ verbunden sein, „unter anderem auch bis zum Eingang der durch die Bundespolizei erbetenen Informationen und Unterlagen“. Ferner plädiert die Fraktion für eine Prüfung, ob ausreisepflichtige Intensiv- oder Mehrfachstraftäter generell durch eine gesetzliche Regelanordnung in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei für den Vollzug von Abschiebungen überführt werden können. Dazu soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge mit einem ausgewählten Bundesland eine Vereinbarung für einen Modellversuch treffen. (sto/hau/19.09.2023)
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Regierung will Onlinezugangsgesetz novellieren
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) (20/8093) stand am Mittwoch, 20. September 2023, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Regelung sollen die neu geschaffenen Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden. Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen. (joh/hau/20.09.2023)
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Rechtsichere Speicherung von IP-Adressen
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 20. September 2023, in einer 40-minütigen Debatte mit einem Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) befasst. Die Union machte von dem Recht Gebrauch, nach Paragraph 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Debatte zu einem Zwischenbericht im Plenum zu verlangen, wenn sich ein Ausschuss zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage noch nicht damit befasst hat. Antrag der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion fordert in Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“. Von der Bundesregierung wird verlangt, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom EuGH eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt. In dem Entwurf muss laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf solle zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“, führt die Fraktion aus. Union: IP-Adresse häufig einzige Spur zum Täter Zur Begründung führt die Unionsfraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird - vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen - lassen sich die Täter ermitteln“, erläutert die Union. Da es keine Speicherpflicht gibt, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, fordern die Abgeordneten. Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, heißt es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (scr/hau/20.09.2023)
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46. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 20. September 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Aufgaben des Gremiums zählt unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung. (20.09.2023)
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Vereinbarte Debatte zum ersten Todestag der Iranerin Jina Mahsa Amini
Im Bundestag hat am Mittwoch, 20. September 2023, eine vereinbarte Debatte anlässlich des ersten Todestages der Iranerin Jina Mahsa Amini stattgefunden. Die 22-jährige Jina Mahsa Amini stammte aus der iranischen Provinz Kurdistan. Am 13. September 2022 wurde sie in der iranischen Hauptstadt Teheran von der Sittenpolizei festgenommen. Ihr wurde vorgeworfen, ihr Kopftuch (Hidschab) nicht korrekt getragen zu haben. Die Sittenpolizei überwacht die Einhaltung der strengen islamischen Kleidervorschriften im öffentlichen Raum. Während des Aufenthalts auf der Polizeiwache fiel Amini ins Koma und starb am 16. September in einer Klinik. Kurz nachdem der Vorfall bekannt wurde, kam es zu landesweiten Protesten. (hau/20.09.2023))
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Anhörung zur Engagementstrategie des Entwicklungsministeriums
Die Engagementstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist am Mittwoch, 20. September 2023, Thema im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement gewesen. Ziel der Sitzung war es, sich im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs mit dem BMZ über die Strategie „Engagement weltweit“ des BMZ zu informieren und den Eindruck der Abgeordneten vom Engagement mit entwicklungspolitischen Bezügen zu vertiefen. (20.09.2023)
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