Bundestag | Aktuelle Themen
Abgesetzt: Bundestag debattiert Vorlagen gegen Linksextremismus
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 9. Juli 2026, angesetzte Debatte über zwei angekündigte Anträge der AfD mit den Titeln "24-Punkte-Plan zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat" und "Prävention gegen Linksextremismus stärken – Jugendschutz und Präventionsforschung ausbauen“ sowie einen angekündigten Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung, abgesetzt. Nach einstündiger Aussprache sollten der erste Antrag an den Innenausschuss, der zweite Antrag an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss federführend zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/07.07.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag macht den Weg für antragsloses Kindergeld frei
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Weg für die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen freigemacht, was zu einer erheblichen Erleichterung für Eltern und Kindergeldstellen führen soll. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der die antragslose Zahlung ab dem zweiten Kind ab März 2027 vorsieht, stimmten in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich. Abgelehnt wurde ebenfalls auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die AfD-Fraktion stimmten dafür, alle anderen Fraktion lehnten ab. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6992(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem unter anderem eine schnelle Erweiterung des antragslosen Verfahrens gefordert wird, wurde mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich. SPD: Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat In der Debatte erklärte Parsa Marvi (SPD), die staatlichen Leistungen müssten schnell, unkompliziert und ohne Bürokratie dort angekommen, wo sie gebraucht würden. „Wir machen einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der das Leben der Menschen einfacher macht“, sagte Marvi. Wo Ansprüche eindeutig feststehen, sollten Leistungen möglichst automatisch gewährt werden. Und wo Informationen fehlen würden, sollten die Verfahren so einfach wie möglich sein. „Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat.“ Durch die Neuregelung könnten jedes Jahr 300.000 300.000 Anträge entfallen. Das bedeute eine Entlastung von 205.000 Stunden Bürokratie. AfD: Die Missbrauchsrisiken sind sehr hoch Kay Gottschalk (AfD) sagte, das antragsloses Kindergeld klinge zunächst sympathisch, aber zustimmen könne seine Fraktion trotzdem nicht. Die Missbrauchsrisiken seien sehr hoch. 528 Millionen Euro Kindergeld gingen direkt ins Ausland. In Bulgarien würden 27 Euro nationales Kindergeld gezahlt. Arbeite jemand aus Bulgarien hier, erhalte er 250 Euro Kindergeld, rechnete Gottschalk vor und sprach von einer Diskriminierung der hier lebenden Kinder. Mit dem antragslosen Kindergeld werde zudem eine Doppelstruktur errichtet. Gottschalk kritisierte, dass Missbrauch durch Scheinwohnsitze und Mehrfachbezug nicht kontrolliert werde. Die Koalition sei im Blindflug unterwegs und gehe grob fahrlässig mit dem Geld der Steuerzahler um. „Sie können es nicht“, stellte Gottschalk fest. Union: Den Menschen das Leben leichter machen Lukas Krieger (CDU/CSU) sagte, der Staat habe die Aufgabe, den Menschen das Leben dort leichter zu machen, wo er das könne. Genau darum gehe es bei diesem Gesetz. Es handele sich um einen kleinen, aber sehr konkreten Schritt hin zu einer moderneren, bürgernäheren und familienfreundlicheren Verwaltung. Wenn die Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorliegen habe, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliege, dann könne das Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden. Ab Herbst 2027 solle das antragslose Verfahren auch auf das erste Kind ausgeweitet werden. Bei der Auszahlung des Geldes solle im Zweifel die Mutter das Kindergeld bekommen, sagte Krieger. Die Familienkasse werde hier durch klare Vorgaben gesteuert, damit die Rechte der Mütter besonders berücksichtigt würden. Den Gesetzentwurf der AfD bezeichnete Krieger als europarechtswidrig, Grüne: Viele werden von der Neuregelung nicht erfasst Dr. Moritz Heuberger (Bündnis 90/Die Grünen) würdigte, dass in Zukunft 300.000 Kindergeldanträge entfallen würden. Die Eltern würden entlastet, und deshalb würden die Grünen dem Gesetzentwurf zustimmen. Doch angesichts von 700.000 Geburten im Jahr werde nicht einmal die Hälfte der Eltern entlastet. Heuberger kritisierte, dass Kinder aus Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Familien mit Bürgergeldbezug nicht von der Neuregelung erfasst würden. Man fordere daher einen barrierefreien und mehrsprachigen Kinder-Leistungs-Check, wo man mit einem Klick zu allen Leistungen komme. Wenn eine Firmengründung in 24 Stunden möglich sein werde, müsse auch der „Papierkram“ rund um eine Geburt binnen 24 Stunden erledigt werden können, forderte der Abgeordnete. Linke kritisiert Kürzungen bei Leistungen Doris Achelwilm (Die Linke) lobte, dass viele Mütter und Väter nicht mehr mit Formularen um Geld kämpfen müssten, das ihnen ohnehin zustehe. Sie forderte, das antragslose Kindergeld materiell zu untermauern. Die Koalition kürze jedoch wichtige Leistungen. Achelwilm sprach vom „größten Sparhammer“ der jüngsten Zeit durch die Reformpolitik der Koalition. Es könne doch nicht sein, dass ein Spitzenverdiener-Ehepaar über den steuerlichen Kinderfreibetrag erheblich mehr vom Staat bekomme als Bedürftige per Sozialrecht. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. (hle/bal/09.07.2026)
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Gesetzentwurf für ein allgemeines Tempolimit auf Straßen abgelehnt
Die Bahnpolitik und ein allgemeines Tempolimit standen im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Juli 2026. Grundlage waren zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Anträge mit den Titeln „Stillstand in der Bahnpolitik überwinden – Strukturreformen umsetzen, Kapazitäten des Schienennetzes verstärken und ein gutes Fernverkehrsangebot sicherstellen“ (21/6922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur – Klimaschutz jetzt forcieren" (21/6923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss der Debatte dem federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. In zweiter Beratung wurde über den Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) namentlich abgestimmt. Der Entwurf wurde mit 467 Stimmen gegen 137 Stimmen abgelehnt. Damit ist gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages eine Abstimmung in dritter Lesung entfallen. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Grüne: Es braucht mehr Klimaschutz Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) sprach zu Beginn der Debatte von „dramatischen Auswirkungen der sengenden Hitzewelle“, die aber weder bei der Bundesregierung noch bei den Abgeordneten der Koalition zum Nachdenken geführt hätten. „Das macht mich wirklich fassungslos“, sagte sie. Diese „lebensgefährlichen und teuren Fiebertemperaturen in Europa“ bedürften dringend politischen Handelns. Es brauche mehr Hitzeschutz, „also Klimaanpassungsmaßnahmen“. Es brauche aber auch mehr Klimaschutz, um die CO2- und Methan-Emissionen zu mindern. Gerade im Verkehrssektor, so die Grünenabgeordnete, gebe es zahlreiche wirksame Maßnahmen, die sofort beschlossen werden könnten, „um die eskalierende Erhitzung zu begrenzen“. Eine der wirksamen Maßnahmen sei ein Tempolimit auf Autobahnen. Union: Wettbewerb ist nichts schlechtes Michael Donth (CDU/CSU) sprach über die Wettbewerbssituation im Schienenfernverkehr. Das geplante Volumen des Einstiegs des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo „in Höhe von 3,6 Milliarden Euro Invest“ habe zu Erstaunen in der Branche geführt. Ähnliche Reflexe, so Donth, habe es seinerzeit gegeben, als Flixbus und später Flixtrain in Deutschland gestartet sind. Mittlerweile hätten sich beide Unternehmen etabliert „und es geschafft, mehr Fahrgäste als zuvor in Busse und Bahnen zu bringen“. Das sei gut so. „Ich bin überzeugt: Wettbewerb ist nichts schlechtes“, sagte der Unionsabgeordnete. Reflexartig Panik zu verbreiten, dass der Regional- und Nahverkehr zusammenbreche und zahlreiche Städte abgehängt würden, empfinde er als seltsam, sagte Donth. Schließlich sei der Nahverkehr laut Bundesnetzagentur von einem eventuellen Markteintritt überhaupt nicht betroffen. AfD: Freiheit der Bürger unterstützen Vernünftige Verkehrspolitik, so sagte Wolfgang Wiehle (AfD), unterstütze die Freiheit der Bürger und schone die staatlichen Kassen. Die Anträge der Grünen seien das genaue Gegenteil davon. „Würden wir ihnen folgen, hätten wir immense Ausgaben für nur einen Verkehrsträger“, sagte Wiehle. Die Autofahrer würden dabei vergessen. Ihnen würde „ohne sachlichen Grund“ ein Tempolimit aufgebürdet. „Wir von der AfD sehen das mit allem Nachdruck anders“, betonte Wiehle. Es brauche mehr Beständigkeit in der deutschen Infrastruktur, sagte er. Das müsse für die Straße genauso gelten wie für die Schiene. Die Regierung vernachlässige aber die Straße – ebenso wie ihre Ampel-Vorgänger. „Das muss aufhören“, forderte Wiehle. SPD fordert entschlossene Reaktion Isabel Cademartori (SPD) sprach von mehr als 4.300 Toten, überlasteten Notaufnahmen, am Limit befindlichen Blaulicht- und Zivilschutzorganisationen, kollabierenden älteren Menschen in Pflegeheimen, flächendeckendem Unterrichtausfall, stehenbleibenden Zügen und aufbrechenden Autobahnen. Das alles sei nicht Folge eines Terroranschlags oder eines militärischen Angriffs. „Es sind die Folgen einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad. Es ist die Klimakrise“, sagte Cademartori. Sie stelle sich die Frage, warum darauf nicht mit der gleichen Entschlossenheit reagiert wird, „mit der wir auf andere Bedrohungen unserer Sicherheit reagieren würden“. Ein Tempolimit bewertete die SPD-Abgeordnete als „sinnvolle Klimaschutzmaßnahme“. Im Koalitionsvertrag sei aber vereinbart, kein allgemeines Tempolimit einzuführen, weshalb die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der Grünen auch ablehnen werde. Linke: Bahnfahren macht keinen Spaß mehr „Bahnfahren macht keinen Spaß mehr“, sagte Dr. Fabian Fahl (Die Linke). Verspätungen von einer halben Stunde würden viele nicht mal mehr als echte Verspätung ansehen. Grund für diese Entwicklung sei, dass beginnend mit der Idee eines Börsengangs der Deutschen Bahn AG die Bahn kaputtgespart worden sei. Es sei nicht mehr darum gegangen, Menschen klimafreundlich von A nach B zu bringen, „sondern ums Sparen“. Dabei seien Strecken von zwei- auf eingleisig reduziert worden. „Wir brauchen aber mehr Resilienz, nicht weniger“, sagte Fahl. Seine Fraktion fordere, Managergehälter zu deckeln und in klimafreundliche Mobilität zu investieren. Es brauche Klimaschutz, „radikal, sozial“. Erster Antrag der Grünen Die Grünen-Abgeordneten fordern in ihrem ersten neuen Antrag (21/6922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung unter anderem die Sicherstellung, dass Deutschland die Ziele des Masterplans Schiene erreicht, dass das Schienennetz in einem hohen Tempo saniert wird und dass der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung des Deutschlandtaktes „nicht durch die ausbleibende auskömmliche Finanzierung weiter verzögert wird“. Ausgerechnet in einer Zeit, in der immer mehr Menschen Bahn fahren wollten, die Nachfrage nach Zugtickets ansteige und Unternehmen den Einstieg in den deutschen Schienenverkehrsmarkt planten beziehungsweise ihre Streckenangebote ausweiten wollten, „kommt das deutsche Schienennetz an seine Kapazitätsgrenzen und ist immer stärker überlastet“, heißt es in dem Antrag. Umgekehrt seien Bahnangebote im Fernverkehr abseits der hoch rentablen Metropolverbindungen auf dem Rückzug – Linien würden schrittweise reduziert oder eingestellt. Auf überlasteten Strecken drohe die Verdrängung des Regionalverkehrs, in der Fläche die Einstellung des Fernverkehrs. „Dieser problematischen Entwicklung schaut die schwarz-rote Bundesregierung bisher tatenlos zu“, urteilen die Grünen. "Mehr Schienenverkehrsangebote ermöglichen" Der Bund sei für die Finanzierung der Erweiterung des Bahnnetzes verantwortlich, betonen sie. Weil die schwarz-rote Bundesregierung „trotz der großen Spielräume des Sondervermögens“ keine ausreichenden Mittel bereitstelle, würden wichtige Aus- und Neubauprojekte eingestellt und reihenweise Planungsteams abgezogen. Eine Wiederaufnahme der Planungen sei nur nach mehreren Jahren und einer Weiterfinanzierung der Planungskosten möglich, da teilweise Planungskräfte wieder neu eingearbeitet und Pläne aktualisiert werden müssten. „So geht wertvolle Zeit verloren und Projekte werden durch politische Unentschlossenheit teurer“, heißt es in dem Antrag. Verlangt wird darin konkret, die Streichung von Fernverkehrshalten wie beispielsweise in Bochum, Duisburg und Düsseldorf in der „Agenda für zufriedene Kunden“ von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nicht in Kauf zu nehmen, sondern die Schieneninfrastruktur zu erweitern und mehr Schienenverkehrsangebote zu ermöglichen. An der Priorität eigenwirtschaftlicher Angebote im Fernverkehr muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Zugleich müsse aber die Anbindung von Städten wie Jena, Dessau, Chemnitz oder Heilbronn, „die verkehrspolitisch gewünscht, aber schon bisher nicht eigenwirtschaftlich erbringbar ist“, finanziell gefördert werden. Dafür könnten in einem ersten Schritt Trassenpreise gezielt reduziert und bei anhaltender Unwirtschaftlichkeit Zugverkehre auf diesen Strecken bestellt werden, heißt es. Zweiter Antrag der Grünen Mit dem Verweis auf „hitzebedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur“ fordern die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag (21/6923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, den Klimaschutz zu forcieren. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Verkehrspolitik darauf zu konzentrieren, dass der Verkehrssektor bis 2045 treibhausgasneutral wird. Dazu müsse an Flottengrenzwerten und am Ende der Neuzulassung von Pkw mit fossilen Verbrennungsmotoren ab 2035 im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit festgehalten werden, schreiben die Grünen. Auf eine entsprechende Rahmengesetzgebung auf EU-Ebene müsse die Bundesregierung hinwirken, wird verlangt. Gleichzeitig soll nach den Vorstellungen der Fraktion der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw fortgesetzt und die Umstellung des Schiffs- und Luftverkehrs auf klimaneutrale Technologien und Kraftstoffe forciert werden. Subventionen für fossile Kraftstoffe und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren seien schrittweise zu beenden. Abzustimmender Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf (21/6734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen. (hau/09.07.2026)
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Bundeskanzler Friedrich Merz zieht positive Zwischenbilanz der Koalition
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in einer Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ am Donnerstag, 9. Juli 2026, im Bundestag eine positive Zwischenbilanz der Koalition von Union und SPD nach 14 Monaten Amtszeit gezogen und den zurückliegenden Nato-Gipfel in Ankara als großen Erfolg bezeichnet. In der anschließenden Aussprache kam es zu unterschiedlichen Bewertungen der Aussagen des Bundeskanzlers durch Sprecherinnen und Sprecher aller im Parlament vertretenen Fraktionen. Merz: Regierung hat sehr viel auf den Weg gebracht Der Bundeskanzler verwies in seiner Regierungserklärung darauf, dass die von ihm geführte Koalition im Mai 2025 angetreten sei, „aus der Mitte der Gesellschaft unsere Zukunft zu gestalten“. Diesem Anspruch werde die Bundesregierung mehr und mehr gerecht, sagte Merz. Dabei stünden die Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen sowie die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Mittelpunkt aller Maßnahmen. Es gelte, Probleme zu lösen, „die zum Teil seit Jahrzehnten ungelöst liegengeblieben sind“. Merz erklärte, in den zurückliegenden Monaten sei deutlich geworden, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Seiner eigenen Regierung attestierte der Bundeskanzler: “Die Mitte liefert, sie arbeitet und erfüllt den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ Der Koalition liege viel am „Ausgleich der Interessen“, wogegen die „radikalen Kräfte unsere Freiheit und die Stabilität unseres Landes angreifen“. Union und SPD verstünden sich als „Regierung der Erneuerung“ und hätten im ersten Jahr der Regierung „sehr viel auf den Weg gebracht, was die Wirtschaft ebenso stärkt wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands“. "Deutliche Zeichen der Erholung" Merz wies auf die jüngsten Beschlüsse der Koalition zur Reform des Rentensystems, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Einkommensteuer, des Arbeitsmarktes, der Infrastruktur-Modernisierung und der Entbürokratisierung hin. „Vieles, was schon beschlossen wurde, beginnt zu wirken“, erklärte der Bundeskanzler. Das zeige sich bei der Aktivrente, der neuen Grundsicherung sowie bei Innovation und Existenzgründung. Es gebe deutliche Zeichen der Erholung bei Produktion, Export und Auftragseingängen. Von Januar bis Juni 2026 seien über 3.000 neue Firmen gegründet worden – „so viele wie fast im gesamten Vorjahr“, meinte Merz. Der Nato-Gipfel in Ankara habe alle seine Erwartungen übertroffen, erklärte der Bundeskanzler. Das Bündnis sei aktuell „geschlossen, stark und selbstbewusst“. Dies liege nicht zuletzt daran, dass die europäischen Nato-Mitglieder sowie Kanada „mehr leisten als bisher“. So werde Deutschland das Fünf-Prozent-Ziel von Verteidigungsausgaben beim Bruttosozialprodukt „weit vor der geforderten Zeit erreichen“. Das beste soziale Sicherungssystem nütze nichts, wenn Freiheit und Frieden nicht gesichert würden, sagte der Bundeskanzler. Zum Abschluss sagte Merz, seine Regierung habe vor den Dimensionen der geplanten Reformen „keine Angst“. Die Koalition erlaube sich „den optimistischen Blick, nicht den verzagten“, und wolle „Wohlstand für alle, gerade auch für die jüngeren Generationen“. Der Bundeskanzler beendete seine Regierungserklärung mit den Worten: “Wenn wir unser Land aus der politischen Mitte heraus verbessern, dann liegt die beste Zeit nicht hinter uns, sondern dann liegen gute Jahre vor uns.“ AfD: Unmutige Politikansätze Tino Chrupalla übte für die AfD scharfe Kritik an den Ausführungen des Bundeskanzlers. „Die Kosten Ihres Scheiterns steigen jeden Tag“, erklärte deren Fraktionschef. Die von Merz skizzierten Reformen der Koalition bezeichnete Chrupalla als „unmutige Politikansätze“, die sich immer mehr vom Kurs der sozialen Marktwirtschaft entfernten. Die angekündigte Kürzung beim Elterngeld habe einen „Donnerschlag“ bei den Familien ausgelöst, sagte Chrupalla, und das bei der niedrigsten Geburtenrate in Deutschland seit 1946. Schließlich kritisierte der AfD-Abgeordneter die „massive Auf- und Hochrüstung“ der Bundeswehr sowie die Rolle der Nato als „Finanzmaschine des Ukraine-Krieges“. Grüne: Kein einziges Wort zu Hitzetoten Für Bündnis 90/Die Grünen hielt deren Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge dem Bundeskanzler vor, er habe zu den dramatischen Folgen der Hitzewelle Ende Juni geschwiegen. Wenn das Robert-Koch-Institut mit 4.300 Hitzetoten an einem Wochenende einen traurigen Rekord verkünde, der Kanzler aber „kein einziges Wort dazu sage“, sei das beschämend. Offenbar dürfe nicht sein, was nicht sein solle, meinte Dröge. Linke: Kanzler auf der Seite der Überreichen Die Fraktionschefin der Linken, Heidi Reichinnek, warf dem Bundeskanzler vor, bei den Reformen von Rente, Gesundheitssystem und Steuern „auf der Seite der Überreichen und Großkonzerne“ zu stehen. Demgegenüber werfe er den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ständig vor, nicht hart und lange genug zu arbeiten. Familien würden „voller Angst in die Sommerferien geschickt“. Koalition verteidigt ihre Pläne Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch verteidigte die Pläne der Koalition: "Wir machen dieses Land zukunftsfest und stärken Wohlstand wie sozialen Zusammenhalt.“ Die Kunst in der Politik bestehe darin, Mehrheiten zu finden. Und das gelinge der Koalition an vielen zentralen Stellen. Miersch zählte die geplanten Reformen von der Krankenversicherung über die Rente bis zur Einkommenssteuer auf und betonte, dass keine Reform ohne Kompromiss möglich sei. Jens Spahn, der CDU/CSU-Fraktionschef, nannte die Reformen der Koalition „zum Teil bitter und hart“, doch: “Wer nichts entscheidet, entscheidet sich für den Stillstand.“ Die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit seien die Säulen des Wohlstandes des Landes "und gleichzeitig müssen sie bezahlbar bleiben". Keine Familie, kein Unternehmen und kein Staat könne bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben über den Verhältnissen leben. So sollen der Arbeitsmarkt flexibler, der Bürokratieabbau durch die Abschaffung von Berichtspflichten wirksamer und die Energiekosten gesenkt werden.(gha/09.07.2026)
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Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juni 2026, erstmals über zwei Anträge der AfD-Fraktion beraten, die sich gegen die deutsche Entwicklungspolitik stellen. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen“ (21/6906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen" (21/6907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden nach halbstündiger Aussprache in den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion spricht sich in ihrem ersten Antrag dafür aus, die Mittel für Entwicklungshilfe drastisch zu reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufzulösen. Die dafür vorgesehenen Bundeshaushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 will die Fraktion um rund 80 Prozent reduzieren und die Zuständigkeit für die Erbringung von Entwicklungsleistungen an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie delegieren. Dorthin sollen auch die verbleibenden Haushaltsmittel fließen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, alle bestehenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und sämtliche Initiativen zu stoppen, „die den außenpolitischen, wirtschaftspolitischen und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands widersprechen, ideologisch einseitig geprägt sind, Bedenken hinsichtlich Transparenz oder angemessener Verwendung der Mittel im In- und Ausland aufwerfen oder sich als ineffizient in Zeit und Aufgabenerfüllung oder nicht nachhaltig erweisen“. In der Begründung heißt es, der Kompetenzbereich des BMZ sei „über ein vernünftiges und mandatskonformes Maß hinaus stetig erweitert“ worden. „Während im Inland grundlegendste Dinge der öffentlichen Leistungserbringung wie ein sauberer und sicherer öffentlicher Raum, lebenswerte Innenstädte und ein funktionierender öffentlicher Transport nicht mehr gewährleistet werden, will derselbe Staat im Ausland die Welt retten“, kritisieren die Abgeordneten. Als ein Negativbeispiel führt die AfD die „feministische Entwicklungspolitik“ an, die ihrer Ansicht nach Ressourcen aus knappen Staatskassen für gesellschaftspolitische Transformationsprogramme binde, statt ökonomische Realitäten zu adressieren und zu verbessern. Zweiter Antrag der AfD Für mehr Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit und eine lückenlose Veröffentlichtung aller öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA) spricht sich die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag aus. Die Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem auf, innerhalb von 90 Tagen eine vollständige und ständig aktuell zu haltende Übersicht über alle ODA-Leistungen seit 1977 an internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen und kirchliche Träger zu veröffentlichen. Außerdem soll sie für Veröffentlichungen von Leistungen und Projekten im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) öffentlich einsehbare Kriterien festlegen, unter welchen Umständen Leistungen und Projekte veröffentlicht, gelöscht oder verändert werden können. In der Begründung heißt es, „Intransparenz, Ineffektivität, Korruption und Verschwendung“ seien die häufigsten Kritikpunkte an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die deutsche Öffentlichkeit habe „auch angesichts zunehmend klammer öffentlicher Kassen und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen, ein Anrecht auf echte Transparenz“. Das sogenannte „Transparenzportal“ des BMZ bezeichnet die AfD-Fraktion als „ein faktisch untaugliches Instrument“, da es lediglich einen Teil der deutschen ODA-Leistungen darstelle und die dargestellten Leistungen nach „unklaren Kriterien“ lösche, hinzufüge oder ändere. (che/hau/08.07.2026)
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Entwürfe zur Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach halbstündiger Aussprache wurden die Entwürfe an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten werden. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Ebenfalls in den Innenausschuss überwiesen wurden ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung Der erste Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Bislang gebe es keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt, schreibt die Bundesregierung. Mit einem neuen Paragrafen 98d der Strafprozessordnung soll der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit biometrischen Daten aus im Internet öffentlich zugänglichen Daten ermöglicht werden. Dieser Abgleich soll laut Entwurf der Erforschung des Sachverhalts, der Identitätsfeststellung oder der Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten oder eines Zeugen dienen. Bislang fehle dafür eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Ein solcher Abgleich dürfe derzeit nur manuell, „also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software“, vorgenommen werden. Dies könne insbesondere bei großen Datenmengen Ermittlungsmaßnahmen erschweren und Personal binden. Der automatisierte biometrische Abgleich soll nach dem Entwurf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung; ausdrücklich genannt werden dabei insbesondere die in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten. Zudem muss die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten soll unzulässig sein. Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz sollen nach dem Abgleich unverzüglich gelöscht werden. Angeordnet werden soll die Maßnahme grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft. Recherche- und Analyseplattformen Außerdem soll mit einem neuen Paragrafen 98e die Befugnis geschaffen werden, verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen zur Strafverfolgung einzusetzen. Damit könnten nach Darstellung der Bundesregierung bisher unverbundene Dateien und Datenquellen der Polizei, die sowohl Daten aus der Gefahrenabwehr als auch aus der Strafverfolgung enthalten, in einer Analyseplattform vernetzt und durch Suchfunktionen systematisch erschlossen und analysiert werden. Auch für den Einsatz solcher Plattformen zur Strafverfolgung gibt es laut Entwurf bislang keine Ermächtigungsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem zur Gefahrenabwehr ergangenen Urteil vom 16. Februar 2023 deutlich gemacht, dass die Nutzung solcher Plattformen einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage bedürfe. Derzeit beruhe die operative IT-Infrastruktur der Polizeibehörden „teilweise noch auf einem unverbundenen Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen“, die zur Strafverfolgung jeweils einzeln mit einem bestimmten personenbezogenen Datum abgeglichen werden müssten, führt die Bundesregierung in dem Entwurf weiter aus. Dies binde personelle Ressourcen und berge das Risiko von Übertragungsfehlern, Informationsverlusten oder paralleler Datenhaltung. Die automatisierte Datenanalyse soll nach dem Entwurf ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Erforderlich ist unter anderem der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden, in Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung bezeichneten schweren Straftat. Eine direkte Anbindung der Analyseplattform an sonstige, nicht-polizeiliche Register und an Internetdienste soll unzulässig sein. Zudem soll jeder Einsatz anlassbezogen und manuell ausgelöst werden müssen. Eine ausschließlich auf der Maßnahme beruhende automatisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbar eine nachteilige Rechtsfolge für die betroffene Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt, soll ausgeschlossen sein. Der Bundesrat übt in seiner Stellungnahme Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelung zur automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse. Die Formulierung greife zu kurz; zudem sei nicht klar, was unter „zusammengeführt“ fachlich zu verstehen sei. Die Bundesregierung teilt dieses Verständnis laut Gegenäußerung nicht, will den Vorschlag der Länderkammer aber prüfen. Gesetzentwurf zu digitalen Ermittlungsbefugnissen Die Bundesregierung will die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stärken. In dem zweiten Gesetzentwurf (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es unter anderem: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können. Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“ Gesetzentwurf zur Terrorismusabwehr Der dritte Gesetzentwurf (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhalte die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, heißt es in der Vorlage. Er umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung. Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter. Antrag der Grünen „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wendet sich die Fraktion gegen eine „pauschale Ausweitung von digitalen Ermittlungsbefugnissen“ und warnt vor „erheblichen neuen Risiken für den Schutz von Bürgerrechten“ durch die fortschreitende Digitalisierung staatlicher Ermittlungsbefugnisse. Die Bundesregierung habe mit ihren Gesetzentwürfen am 29. April 2026 Vorschläge vorgelegt, „um den Polizeibehörden zum Zweck der Strafverfolgung und den Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr den biometrischen Abgleich im Internet, die automatisierte Datenanalyse und das Training von KI-Modellen auch mit personenbezogenen Daten zu ermöglichen“, führt die Fraktion aus. Die Entwürfe der Bundesregierung verzichteten jedoch auf notwendige verfassungsrechtliche Sicherungsmechanismen, seien „nicht hinreichend durchdacht, nicht bestimmt genug und unausgewogen“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse sowie für den biometrischen Abgleich im Internet erst vorzulegen, nachdem in einem bestimmten Verfahren sichergestellt worden ist, dass diese Befugnisse nur unter bestimmten Voraussetzungen wahrgenommen werden. Bei diesem Verfahren sollen der Vorlage zufolge unter Beteiligung von Polizeibehörden, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie von „Zivilgesellschaft, Wissenschaft und vertrauenswürdigen Herstellern passgenaue, rechtskonforme und souveräne Lösungen für eine digitale Polizeiarbeit entwickelt und getestet werden“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die „Verwendung von KI-basierter biometrischer Identifikation in öffentlich zugänglichen Räumen (intelligente Videoüberwachung) in Echtzeit und retrograd“ ausschließen und das Training von Künstlicher Intelligenz mit hoheitlich erhobenen personenbezogenen Daten unterlassen. Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung in der Vorlage unter anderem auf, die Befugnis zum biometrischen Abgleich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zum Zweck der Identitätsfeststellung grundsätzlich zu streichen. Antrag der Linksfraktion Ihr „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ betont die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin dringt die Fraktion auf ein Verbot des Einsatzes „automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum“ und fordert von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser soll dem Antrag zufolge auch die Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen verbieten, „die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen“. Mit der Einführung der automatisierten Gesichtserkennung als digitale Ermittlungsmaßnahme werde ein biometrischer Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglicht, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Dies sei mit den verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar, kritisieren die Abgeordneten und dringen darauf, die Regierungsentwürfe im Bundestag abzulehnen. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit könne nicht „Instrumente rechtfertigen, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen“. (sto/bal/hau/08.07.2026)
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Antrag zur militärischen Unterstützung der Ukraine abgelehnt
Mit 510 zu 79 Stimmen hat der Bundestag am Mittwoch, 8. Juli 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für "zusätzlich militärische und humanitäre" Hilfen an die Ukraine (21/6912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) namentlich abgelehnt. Ein Abgeordneter hatte sich enthalten. Unter Verweis auf die massiven Luftangriffe Russlands auf zivile Ziele in der Ukraine verlangten die Grünen von der Regierung unter anderem, die „finanzielle, diplomatische, humanitäre und militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine an den tatsächlichen Bedarfen und auf der Grundlage der neugeschaffenen Bereichsausnahme im Grundgesetz für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auszubauen“. Genannt wurden Instandsetzung, Modernisierung und Dezentralisierung der angegriffenen Energieinfrastruktur sowie Krankenhäuser und Transportwege für die Versorgung der Bevölkerung. Abstimmung Antrag der Grünen Außerdem sollte die Bundesregierung die Produktionskapazitäten ukrainischer Abwehrdrohnen und Langstrecken-Fähigkeiten stärken und zusätzliche Produktion der notwendigen Patriot-Abwehrmunition (PAC-2) für die Ukraine in Deutschland beauftragen. Ausgebaut werden sollten aus Sicht der Abgeordneten zudem „die ukrainischen Fähigkeiten zur Zerstörung von tief auf russischem Gebiet befindlichen Kommandoposten, Abschussvorrichtungen, Militärflugplätzen, Munitionsdepots, Treibstofflagern und militärischen Produktionsstätten“. Die Abgeordneten verwiesen auf rund 56.700 russische Luftangriffe im vergangenen Jahr gegen zivile Ziele in der Ukraine und auf Luftangriffe der letzten Wochen auf Wohngebiete in ukrainischen Innenstädten. Während die Ukraine zuletzt Anfang Juni ihre Bereitschaft zu einem sofortigen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen bekundet habe, habe Russland als Reaktion darauf angekündigt, den Krieg fortzusetzen. (hau/08.07.2026)
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Kritik und Zuversicht in Vereinbarter Debatte zu 250 Jahren USA
Anlässlich der Feiern in den USA zum 250. Jahrestag ihrer Unabhängigkeitserklärung hat sich der Bundestag am Mittwoch, dem 8. Juli 2026, in einer Vereinbarten Debatte mit der Geschichte des Landes und den aktuellen deutsch-amerikanischen Beziehungen befasst und dem Land zum Jubiläum gratuliert. Regierung unterstreicht Vertrauen und tiefe Freundschaft Nach Ansicht von Florian Hahn (CDU/CSU), Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, hat die amerikanische Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 1776 den Grundstein für eine Republik gelegt, „deren Streben nach Freiheit, nach Selbstbestimmung und den unveräußerlichen Rechten aller Menschen weit über die Grenzen Nordamerikas hinaus Strahlkraft und Inspiration entfaltet hat“. Die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten hätten Deutschland vom NS-Regime befreit und nach Ende des Zweiten Weltkriegs maßgeblich zum Wiederaufbau der Bundesrepublik beigetragen. In der Folge sei aus dem Misstrauen ehemaliger Kriegsgegner „mit der Zeit Vertrauen und aus ihm eine tiefe Freundschaft“ gewachsen. Hahn verwies darauf, dass der transatlantischen Partnerschaft „in einer Welt wachsender geopolitischer Spannungen, gesellschaftlicher Umbrüche und technologischer Veränderungen“ weiterhin besondere Bedeutung zukomme. Mit Blick auf den am Mittwoch zu Ende gegangenen Nato-Gipfel in Ankara sagte Hahn, für die Sicherheitspolitik sei er „Ausdruck der Fortentwicklung unseres transatlantischen Verteidigungsbündnisses hin zu mehr Kooperation auf Augenhöhe und einer notwendigen und gerechten Lastenverteilung“. AfD betont nationale Interessen und gemeinsame Wurzeln Beatrix von Storch (AfD) betonte, ihre Fraktion wolle ein Bündnis mit den USA. Das beruhe „auf nationalen Interessen und den gemeinsamen kulturellen Wurzeln, aber nicht auf der Mission zur Befreiung der Menschheit von allen Übeln dieser Welt“. Dazu lobte sie die Politik Donald Trumps. Dessen Einwanderungspolitik sei kein Bruch mit der amerikanischen Tradition. Vielmehr sei die bewusste Steuerung der Einwanderung über 250 Jahre „die Grundlage für das US-Erfolgsmodell“. Die USA hätten außerdem einen „Irrweg zu einer langen Reihe von desaströsen Militärinterventionen wie im Irak oder Afghanistan“ hinter sich, sagte von Storch. Trumps MAGA-Bewegung und die AfD stünden beide für dieselben politischen Ziele: „das Ende dieser irren globalen Mission und die Rückkehr zu den Interessen einer ganz normalen Nation“. Die sollte die Probleme „von Detroit und Gelsenkirchen statt die von der Ukraine und von Afghanistan“ lösen. SPD: Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich Für Metin Hakverdi (SPD) erinnern 250 Jahre USA daran, dass Freiheit und Demokratie niemals selbstverständlich seien. „Sie brauchen Menschen, die für sie einstehen, gegen ihre Feinde von außen und im Innern, auf beiden Seiten des Atlantiks.“ Dass die an sich dringend notwendige transatlantische Einigkeit mit Präsident Trump angesichts „autoritärer Mächte, die unsere internationale Ordnung herausfordern“ nicht einfach werde, sehe man gerade wieder. Aber die transatlantische Partnerschaft sei „größer als Präsidenten, Wahlkämpfe oder politische Mehrheiten“, zeigte sich Hakverdi überzeugt. „Lassen wir sie uns nicht wegnehmen!“ Europa, fügte er hinzu, müsse dabei mehr Verantwortung übernehmen. Das sei die Voraussetzung dafür, ein verlässlicher Partner zu bleiben. Grüne: Freundschaft bedeute nicht Verklärung Für Bündnis 90/Die Grünen betonte Deborah Düring, Freundschaft bedeute nicht Verklärung. Die Geschichte der Vereinigten Staaten sei nie eine widerspruchsfreie Erfolgsgeschichte von Freiheit und Demokratie gewesen, sondern auch eine von Sklaverei und der gewaltsamen Vertreibung und Unterdrückung der Native Americans. „Später folgten Segregation und systemischer Rassismus.“ Unter Präsident Trump sei die US-amerikanische Demokratie und auch die internationale Ordnung unter Druck wie schon lange nicht mehr, befand Düring. Auch auf dem Nato-Gipfel habe sich wieder gezeigt, wie dessen Verständnis von Partnerschaften aussehe. So habe er die Handelsbeziehungen mit Spanien kurzerhand aufgekündigt, weil das Land seine Politik kritisiert hatte. Sie forderte die Bundesregierung auf, sich klar hinter Spanien zu stellen und „den Launen des US-Präsidenten etwas entgegensetzen, und zwar als ein geeintes Europa“. Linke: Europa muss seinen eigenen Weg gehen Janina Böttger (Die Linke) erklärte, „nicht die US-Regierung, nicht das Feuerwerk am 4. Juli ehren heute die Ideale der Unabhängigkeitserklärung. Geehrt und verteidigt werden sie von den Menschen, die gegen die Razzien von ICE (der US-Einwanderungsbehörde, Anm. d. Red.) auf die Straße gehen und ihre Nachbarn schützen“. Die Härte US-amerikanischer Macht und Interessenspolitik sei nicht neu, so Böttger, „neu ist, dass sich dieser Machtanspruch zunehmend auch gegen Europa wendet“. Gerade deshalb müsse Europa seinen eigenen Weg gehen. Union: Eine völlig neue Staatsordnung wurde geschaffen Jürgen Hardt (CDU/CSU) nannte die Gründung der USA „ungeheuer mutig“, weil man nicht eine neue Monarchie nach britischem Vorbild auf dem Kontinent Nordamerika gegründet, sondern mehr als zehn Jahre vor der Französischen Revolution eine völlig neue Staatsordnung geschaffen habe. Natürlich sei die Verfassungswirklichkeit mit Blick auf Sklaverei, Frauenrechte und die Rechte der indigenen Völker Amerikas keineswegs so gewesen, wie die Gründerväter sich dies vorgestellt hatten, sagte Hardt. Dass Amerika aber immer die Kraft gehabt habe, seine eigenen Probleme aus sich selbst heraus, auf der Basis dieser Verfassung zu bewältigen, „gibt mir auch die Zuversicht, dass sie trotz gegenwärtiger Probleme wie der Polarisierung der Gesellschaft „eine gute Zukunft haben werden“. (joh, 9.07.26)
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Kontroverse um Angriffe auf Journalisten in Erfurt
Zu einer intensiven Debatte trotz fast allseitiger Betonung der Pressefreiheit ist es in einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 8. Juli 2026, gekommen. Diese war auf Verlangen der AfD-Fraktion zu dem Thema „Mutmaßliche Angriffe gegen Journalisten in Erfurt am vergangenen Wochenende“ angesetzt worden. Dabei ging es um Vorfälle bei den Gegendemonstrationen am Rande des AfD-Bundesparteitags in der Landeshauptstadt Thüringens. Berichten zufolge wurden dabei Berichterstatter rechtsorientierter Medien attackiert. AfD kritisiert Titel der Aktuellen Stunde Redner der AfD-Fraktion kritisierten, dass ihnen im Titel der Aktuellen Stunde das Wort „Hetzjagd“ nicht gestattet worden sei, obwohl eine Hetzjagd auf Journalisten durch Zeugenaussagen und Videos belegt sei. Stattdessen sei dort entgegen den Fakten von „mutmaßlichen“ Angriffen die Rede. In der Berichterstattung über diese Angriffe sei es teilweise zu einer Täter-Opfer-Umkehr gekommen, beklagte Dr. Götz Frömming (AfD). „Wenn ein Journalist von einem rechten Täter angegriffen wird, dann gibt es Sondersendungen, es gibt Mahnwachen, es gibt Verbandsappelle, und zwar zu Recht“, erklärte Ronald Gläser (AfD). Die Angriffe von Erfurt dagegen seien dem Deutschen Journalistenverband „nicht mal eine Presseerklärung wert“ gewesen. CDU/CSU: Angriff auf die Pressefreiheit Auch für Caroline Bosbach (CDU/CSU) zeigten die Vorfälle von Erfurt, „dass immer noch bei linker und rechter Gewalt mit zweierlei Maß gemessen wird, statt beides mit der gleichen Schärfe selbstverständlich zu verurteilen“. „Wenn das Rechtsextremisten gewesen wären, die auf einem Parteitag linke Journalisten oder Politiker tätlich angegangen wären, hätten wir den medialen Ausnahmezustand im Land“, fügte sie an. Wie Bosbach sprach auch ihr Fraktionskollege Christian Moser von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“. Ein Vertreter der Organisation „Widersetzen“, welche die Proteste gegen den AfD-Parteitag mit organisiert hatte, habe auf die Angriffe mit den Worten reagiert: „Faschisten mit Presseausweis bleiben Faschisten“, rief Moser in Erinnerung. Er wies aber ebenso darauf hin, dass auch Vertreter der Linkspartei die Gewalttaten verurteilt hätten. Grüne: Sie haben den Hass, wir haben Haltung „Pressefreiheit ist ein unverhandelbares Grundrecht“, begann die ehemalige Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) ihren Redebeitrag. Sie sei froh, dass die angegriffenen Journalisten das Krankenhaus wieder verlassen konnten. Göring-Eckardt griff aber insbesondere die AfD scharf an. Sie nannte sie eine „Partei, die die Meinungsfreiheit in Frage stellt“ und beendete ihre Rede mit den Worten: „Sie haben den Hass, wir haben Haltung.“ Ihre Fraktionskollegin Dr. Franziska Brantner fragte an die AfD-Fraktion gerichtet: „Wo war und ist Ihre Solidarität mit Journalistinnen und Journalisten, die Sie konstant als Lügenpresse diffamieren?“ SPD nennt Klagen der AfD scheinheilig Gewalt gegen Medienvertreter sei „ohne jede Einschränkung inakzeptabel, unanständig, unzulässig und verurteilungswürdig“, egal welchem Medium sie angehören, erklärte Helge Lindh (SPD). Die Klagen der AfD seien allerdings „scheinheilig“. Ihr Umgang mit kritischen Medienvertretern wie der Fernsehjournalistin Dunja Hayali sei „das Gegenteil von Meinungsfreiheit“, kritisierte Lindh und warf der AfD vor, sie wolle „den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schleifen“. Er bezweifele, sagte Lindh an den AfD-Kollegen Frömming gerichtet, dass dieser sein Mitgefühl auch bei Opfern rechtsextremer Gewalt ausdrücke. Seine Fraktionskollegin Rasha Nasr ergänzte: „Wer über Jahre ein Klima schafft, in dem Journalisten als Lügenpresse beleidigt oder als politische Gegner verächtlich gemacht werden, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn er sich plötzlich als Verteidiger der Pressefreiheit inszenieren will.“ Linke wirft der AfD Politik der Gewalt vor Als „verlogen“ bezeichnete Ferat Koçak (Die Linke) die von der AfD angesetzte Debatte. Ausgerechnet die AfD wolle über Angriffe auf Journalisten sprechen, eine Partei, in der sogar durch „Führerkader“ Journalistinnen als Lügenpresse beschimpft und angegriffen würden. „Apollo, Bild, Nius, Welt, Junge Freiheit hetzen den rechten Mob auf uns“, beklagte Koçak. „Menschen nach ihrer Herkunft sortieren, das ist Gewalt, Familien auseinanderreißen wollen, das ist Gewalt, Massendeportationen planen, das ist Gewalt“, rief Koçak. „Wir wollen uns Ihrer Gewalt widersetzen“, kündigte er an, „gegen die Gewalt der sozialen Kälte, die von der Politik der Bundesregierung ausgeht, und gegen die vernichtende Gewalt, mit der die AfD diesen Hass in unsere Kieze trägt. (pst/08.07.2026)
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Fragestunde am 8. Juli
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6835(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 23 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, acht Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sieben Fragen an das Bundesministerium des Innern. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollten je drei Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit waren bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) beim Bundeswirtschaftsministerium, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass der Volkswagen-Konzern laut Medienberichten in Zukunft eine Entlassungswelle von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen anstrebe. Die Bundesregierung solle sagen, welche Maßnahmen sie erwägt, um diese Arbeitsplätze zu schützen. Die Berliner Abgeordnete Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundeslandwirtschaftsministerium, wie die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland bewertet und wie viele Hektar Wald nach Kenntnis der Regierung dadurch wiederhergestellt werden sollen. Die niedersächsische Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) wollte vom Bundesentwicklungsministerium erfahren, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Ernährungssouveränität und lokale Märkte in Ländern des globalen Südens zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. Die Abgeordnete verwies auf die „sich als Folge des Angriffes gegen Iran“ verschärfende Hungerkrise, von der global bereits etwa 673 Millionen Menschen betroffen seien. Die Regierung solle sagen, wie etwaige Vorhaben vor diesem Hintergrund mit den geplanten Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe zusammenpassen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/08.07.2026)
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Experten fordern Reformen und mehr Einsatz für das humanitäre Völkerrecht
Angesichts der für den Haushalt 2027 geplanten neuen Einschnitte dringen Vertreter von Verbänden und Hilfsorganisationen auf eine angemessene Ausstattung der humanitären Hilfe. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu den Herausforderungen des internationalen humanitären Systems sprachen sich Sachverständige am Mittwoch, 8. Juli 2023, zudem für strukturelle Reformen aus und mahnten mehr Einsatz für das humanitäre Völkerrecht an. Bewährungsprobe für das humanitäre System Martin Frick vom UN-Welternährungsprogramm betonte, das internationale humanitäre System stehe „unter nie dagewesenem Druck“. Krisen, Kosten und Klimaextreme hätten sich zu einer „ Poly- und Hungerkrise“ verdichtet. Die Kürzungen der humanitären Hilfe in den USA und in mehreren europäischen Staaten träfen ein humanitäres System, dessen Leistungsfähigkeit bereits zuvor stark beansprucht gewesen sei, so der Direktor des WFP-Büros für Deutschland. In den vergangenen Jahren habe das WFP ein Drittel seiner Gelder verloren. Das treffe nicht nur das WFP – sondern das ganze System der humanitären Hilfe, als deren „logistisches Rückgrat“ seine Organisation diene. Frick appellierte in seiner Stellungnahme an die Abgeordneten, sich in den Haushaltsberatungen für eine angemessene Erhöhung der humanitären Hilfe einzusetzen. Anica Heinlein, Co-Vorstandsvorsitzende vom Verband Venro, sprach von einer Bewährungsprobe für das gesamte humanitäre System. Die sinkenden Finanzmittel sah sie aber nur als eines der gegenwärtigen Probleme. Auch die Grundlagen des Systems würden angegriffen, so Heinlein. Das humanitäre Völkerrecht werde missachtet, Zivilbevölkerung und humanitäres Personal würden zur Zielscheibe. Zudem monierte die Sachverständige, dass das humanitäre Hilfe zunehmend politisiert werde. „Wer Hilfe erhält, hängt immer öfter nicht nur von Not ab, sondern von strategischen Interessen“. Heinlein forderte von der Bundesregierung, humanitäre Hilfe strikt am Bedarf auszurichten: Gleichzeitig plädierte sie für eine Reform des Hilfssystems. Es brauche mehr „direkte Finanzierung lokaler Organisationen, mehr Entscheidungsmacht vor Ort und weniger Bürokratie“. "Strukturelle Abhängigkeit lokaler Hilfssysteme" Dr. Thorsten Klose-Zuber, Generalsekretär der Organisation Help, schloss sich seiner Vorrednerin in der Forderung nach Reformen an: Die Krise lege grundlegende Schwächen des humanitären Systems offen, so der Sachverständige. Es sei „erstaunlich schlecht darin, die am besten platzierten Akteure für eine zielgenaue Hilfe vor Ort zu identifizieren“ und zu unterstützen, nämlich die lokalen humanitären Organisationen. Stattdessen seien oft verschiedene UN-Agenturen und internationale Nichtregierungsorganisationen mit teils überlappenden Mandaten vor Ort, ausgestattet mit Milliarden an Gebermitteln. Diese „strukturelle Abhängigkeit lokaler Hilfssysteme von ineffizienten internationalen Strukturen“ sei ein zentraler, aber bislang durchaus unterschätzter Faktor für das aktuelle „Ausmaß der Disruption“ in der humanitären Hilfe. Ähnlich äußerte sich Marie von Manteuffel von Caritas international: Die Mittel seien inzwischen so gering, dass man sich nur noch die Arbeit mit Akteuren vor Ort leisten könne, sagte sie. „Lokalisierung ist damit keine Frage der Fairness mehr. Sie ist eine strategische Investition in die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems“, sagte Manteuffel und forderte eine „verlässliche mehrjährige Finanzierung und flexible Mittel“. Gegen eine steuerfinanzierte staatliche Hilfe sprach sich dagegen Prof. Dr. Thorsten Polleit aus. Freiwillige private Hilfe sei ihr ökonomisch und moralisch überlegen, so der Ökonom vom Vinson Centre der Buckingham University. Zu Begründung verwies er auf den Philosophen Immanuel Kant, der Steuern als Zwangsabgabe gesehen habe. „Der Staat nimmt Bürgern gegen ihren Willen Geld ab, um, wie er sagt, Gutes zu tun. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Eine Wohltat, die mit „erpresstem Geld“ finanziert werde, sei nicht ethisch, so Polleit. Eine solche staatliche Hilfe sei vielmehr unmoralisch. Kürzungen im Bundeshaushalt Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, drängte dagegen zu einer Korrektur der im Bundeshaushalt von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen und forderte eine Stärkung des humanitären Völkerrechts. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) habe dazu bereits 2024 eine Initiative gestartet, 130 Staaten beteiligten sich, in Amman finde im Dezember eine große Abschlusskonferenz statt: „Ich hoffe auf Unterstützung des Parlaments.“ Ralf Südhoff, Direktor des Centre for Humanitarian Action, redete den Abgeordneten noch energischer ins Gewissen: Die Krise der humanitäre Hilfe sei so groß, dass sie in Gefahr sei „nicht mehr zu überleben“. Deutschland sei einer der wichtigsten Akteure, um das zu verhindern. Doch es bewege es sich leider „auf den Spuren der USA“. Südhoff verwies auf die Auflösung der für die humanitäre Hilfe zuständigen Abteilung im Auswärtigen Amt und die stärkere Fokussierung auf eine stärker interessengeleitete Außenpolitik: Deutschland gebe mehr humanitäre Hilfe an die Ukraine als an Lateinamerika und Asien. Noch „sonne“ sich Deutschland im Ruf, ein Top-Geber zu sein. Doch das sei „weit gefehlt“, sagte der Sachverständige. Deutschland sei längst von arabischen Staaten wie Saudi-Arabien und den Emiraten überholt worden. (sas/08.06.2026)
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Justizministerin Hubig: Auf eine starke Justiz muss jeder bauen können
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat daran erinnert, dass die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler vor zwei Wochen den Weg freigemacht habe für den „Pakt für den Rechtsstaat“. In der Befragung der Bundesregierung sagte die Ministerin am Mittwoch, 8. Juli 2026, dabei gehe es um mehr Digitalisierung in der Justiz und effizientere Verfahren. Der Bund steuere eine halbe Milliarde Euro dazu bei, doppelt so viel wie jeweils in der letzten Legislaturperiode. Damit könnten die Länder besser dafür sorgen, dass Menschen „nicht nur Recht haben, sondern dass sie ihr Recht auch zügig bekommen“. Auf eine starke Justiz müsse jeder bauen können, am allermeisten die Betroffenen von Kriminalität. Kampf gegen Gewalt und Mietrechtspaket Die Bundesregierung macht nach den Worten Hubigs ernst mit dem Kampf gegen die Gewalt. Die elektronische Fußfessel sei bereits verabschiedet, der Vorschlag der Regierung zum verschärften strafrechtlichen Schutz vor K.o.-Tropfen sei diese Woche im Bundesrat. „Wir stärken die psychosoziale Prozessbegleitung der Menschen, damit mehr Menschen den Weg zu Polizei und Gericht gehen und ihn auch durchstehen.“ Für die zweite Jahreshälfte kündigte die Ministerin Verschärfungen des Sexualstrafrechts, Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht und einen besseren Schutz von Gewaltbetroffenen in familiengerichtlichen Verfahren an. Mit der IP-Adressenspeicherung werde man mehr Täter im Netz ermitteln können. Den Kampf gegen Gewalt, insbesondere an Frauen, werde man gemeinsam fortsetzen. Mit den Regelungen des „zweiten Mietrechtspaketes“ wolle man Fehlentwicklungen bei Kurzzeitvermietungen und Indexmietverträgen entgegentreten, sagte Hubig im Hinblick auf die am 9. Juli beginnenden parlamentarischen Beratungen. „Im Sommer wollen wir gegen die Mondpreise auf dem Ticket-Zweitmarkt vorgehen“, kündigte die Ministerin darüber hinaus an. Es werde eine Preisobergrenze beim Weiterverkauf von Tickets für Sport- und Konzertveranstaltungen geben. Ein fairer Weiterverkauf für die Fans müsse möglich bleiben: „Gleichzeitig verhindern wir Abzocke und Geschäftemacherei auf dem Rücken der Fans.“ Schneider: Erneuerbare Energien konsequent ausbauen Neben der Justizministerin stellte sich auch der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider (SPD), den Fragen der Abgeordneten. „Wenn es um Wirtschaft und Planungsbeschleunigung geht, sind wir pragmatisch“, sagte der Minister. Umweltbezogene Standards würden dabei nicht gesenkt. Eine intakte Natur sei die Grundvoraussetzung für eine dynamische Wirtschaft. Die Weltklimakonferenz in Belém sei ein Erfolg gewesen. Mit dem Beitritt zum neuen UN-Hochseeschutzabkommen schütze man das größte Ökosystem, die Ozeane. Die Antwort auf die Abhängigkeit von der Öl- und Gasversorgung aus anderen Ländern könne nur sein: „Konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Man wolle weiter vorangehen bei der Elektrifizierung, dem Heizen und Kühlen mit Wärmepumpen, und im Verkehr den Hochlauf der E-Mobilität. Die Regierung habe ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das die Defizite aus der letzten Wahlperiode behebe und Deutschland unabhängiger von fossilen Importen mache. Die Förderung bei E-Autos und Wärmepumpen sei sozial gestaffelt, sie komme inzwischen bei Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen an. 2025 sei jeder fünfte Neuwagen ein E-Auto gewesen, 45 Prozent mehr als im Jahr davor. Das Ladesäulennetz habe sich in den vergangenen vier Jahren verdoppelt. 2025 habe die Wärmepumpe erstmals auf Platz eins vor den Gasheizungen gelegen, so der Minister. Tempo im Ministerium, Informationsfreiheitsgesetz Der AfD-Abgeordnete Rainer Galla wollte von der Justizministerin wissen, weshalb die Umsetzung von EU-Richtlinien und Verfassungsgerichtsurteilen in Gesetzentwürfe in ihrem Haus so lange dauere. Hubig verwies auf zahlreiche Aufgaben ihres Ministeriums und darauf, dass beim Wahlperiodenwechsel letztes Jahr einiges liegengeblieben sei. Dennoch habe sie 35 Gesetzentwürfe im ersten Jahr durchs Kabinett gebracht: „Wir arbeiten schnell, aber auch gründlich.“ Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) sprach die geplante Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes an und wollte von der Ministerin wissen, ob sie auf der Seite der „Vertuscher“ oder der „Aufklärer“ stehe. Hubig nannte das Gesetz eine Errungenschaft. Die Exekutive müsse Transparenz herstellen und Rechenschaft geben über ihr Tun. Man wolle das Gesetz zugunsten der Bürger reformieren. Es werde ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die Bindung, dass Transparenz gegeben ist, werde beibehalten. Pakt für den Rechtsstaat, Organisierte Kriminalität Carmen Wegge (SPD) griff den „Pakt für den Rechtsstaat“ auf. Hubig sagte, es gebe eine anspruchsvolle Diskussion zwischen Bund und Ländern. In der ersten Säule erhielten die Länder 210 Millionen Euro für die Digitalisierung, 240 Millionen Euro für Personal, also zusätzliche Richter und Staatsanwälte, und in der dritten Säule gehe es um effizientere Verfahrensordnungen. Christian Moser und Johannes Rothenberger (beide CDU/CSU) erkundigten sich nach der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte. Der Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung liege dem Bundestag bereits vor, sagte die Ministerin. Sie arbeite an einem Entwurf zur nationalen Vermögensabschöpfung. An einer gesetzlichen Regelung, nicht nur den Gewinn, sondern auch gesparte Steuern abzuschöpfen, werde gearbeitet. AfD-Parteiverbot, EU-Emissionshandel Luke Hoß (Die Linke) wollte von der Ministerin wissen, wann sie ein AfD-Verbotsverfahren einleiten werde. Hubig verwies auf die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Ein Parteiverbot sei das „schärfste Schwert“, damit müsse man ernsthaft umgehen. Wenn es genügend Anhaltspunkte gebe, dass der Weg erfolgreich ist, werde man diesen Weg gehen. An den Umweltminister gerichtet fragte Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) nach der Reform des EU-Emissionshandels. Nach Einschätzung des Ministers werde man auch nach 2039 noch Zertifikate für die Industrie im Markt haben, „wenn es auch weniger sein werden“. „Wir sind für ein klares Preissignal“, sagte Schneider. Importabhängigkeit bei Öl und Gas, Verbrennermotor Karsten Hilse (AfD) sprach die hohen Benzinpreise nach Auslaufen des Tankrabatts an und wollte wissen, wann die CO2-Abgabe abgeschafft wird. Schneider sah die Ursache für die Preisentwicklung in der Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus autoritären Staaten. Die Regierung habe in den letzten Monaten die Energiesteuer gesenkt, fügte er hinzu. „Wir sind mitten im menschengemachten Klimawandel“, entgegnete er dem AfD-Abgeordneten Dr.-Ing. Ingo Hahn, der wissen wollte, um wie viel Grad das Weltklima durch Steuern reduziert werden kann. Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf 1.600 Hitzetote im vergangenen Jahr und wollte wissen, warum die Regierung sich dafür einsetze, die Abhängigkeit vom Verbrennungsmotor zu „zementieren“. Der Minister sagte, dass bis 2030 80 Prozent der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen. Die Wirtschaftsministerin werde in Kürze Gesetzentwürfe vorlegen: „Wir machen uns unabhängig von fossilen Märkten.“ Elektrifizierung, Methan-Verordnung Lorenz Gösta Beutin (Die Linke), Vorsitzender des Umweltausschusses, hielt dem Minister vor, die Wirtschaftsministerin arbeite am Wiedereinstieg in die Atomkraft. „Wir bauen mehr erneuerbare Energien zu“, entgegnete Schneider. Die Elektrifizierung werde deutlich gefördert: „Es geht in die richtige Richtung.“ Die Beratung der EU-Methan-Verordnung auf europäischer Ebene thematisierte Jakob Blankenburg (SPD). Schneider sagte, die Verordnung sei seit zwei Jahren in Kraft. Die Bundesregierung unterstütze die EU-Kommission darin, die Verordnung beizubehalten. Der Klimaschutz werde von den Ländern der EU stark unterstützt. „Wir müssen verlässlich arbeiten“, sagte der Minister. Die Verordnung müsse in nationales Recht umgesetzt werden. (vom/08.07.2026)
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Fachgespräch zu "Biotechnologie und künstliche Intelligenz"
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat sich in seinem eineinhalbstündigen öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 8. Juli 2026, dem Thema „Biotechnologie und künstliche Intelligenz: Risiken der Forschung für die Sicherheit sowie die Proliferation von Biowaffen" gewidmet. Mit seinen 30 Mitgliedern berät der Ausschuss etwa über die Förderung des Forschungsstandortes Deutschland. Darüber hinaus befasst er sich mit Themen wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie oder Supercomputing. Eine Besonderheit der Ausschussarbeit ist das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB). Betrieben vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), berät es den Bundestag bei forschungs- und technologiepolitischen Fragen und liefert Analysen und Gutachten. (08.07.2026)
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Abstimmung über Finanzreform der GKV soll stattfinden
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Plenartagesordnung für die laufende letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause bestätigt. Die Abstimmung über die Tagesordnung war notwendig geworden, nachdem die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragt hatten, den Urnengang zur geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Freitag, 10. Juli, abzusetzen. Auch die AfD-Fraktion stimmte für den Absetzungsantrag. Während der gut 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte im Vorfeld der Abstimmung kritisierten Vertreter der Oppositionsfraktionen die Koalition scharf. Die Grünen-Abgeordnete, Dr. Irene Mihalic, sprach von einem "chaotischen Verfahren" und einem "handfesten Skandal". Gut "300 Seiten Änderungen" hätte die Koalition kurzfristig zu ihrem Gesetz eingebracht, und niemand könne seriös beurteilen, wie sich diese Änderungen auswirken werden, so die Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen. AfD und Linke drohen mit Bundesverfassungsgericht Martin Sichert (AfD) argumentierte ähnlich. Auch er sprach von "katastrophalen Auswirkungen", die die geplanten Änderungen nach sich zögen und prognostizierte einen "massiven Eingriff in Verbraucherrechte" und ein "Massensterben der Krankenhäuser". Durch die von der Koalition geplanten Änderungen am Ursprungsentwurf sei ein "komplett neues Gesetz" entstanden. "Wer so etwas kurzfristig durch das Parlament peitschen will, verachtet die Demokratie", so Sichert. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass wir uns gewissenhaft mit dem Gesetz befassen“, befand Ina Latendorf (Die Linke). Die Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion kritisierte zudem, dass die Koalition eine weitere Expertenanhörung im Ausschuss verhindert hätte. Außerdem kündigte Latendorf – wie auch ihre Vorredner – an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die Abstimmung über die Reform nicht abgesetzt werden. Koalition beharrt auf Abstimmung am Freitag Die Vertreter der Koalitionsfraktionen verteidigten die parlamentarischen Prozesse im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und beharrten auf der Abstimmung am Freitag. Steffen Bilger (CDU/CSU) gab an, dass die Reform "unter Einhaltung aller Fristen" beraten worden sei. Außerdem beträfen die in Rede stehenden Änderungen nur bestimmte Stellen. „Dieses Gesetz muss so schnell wie möglich kommen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Union. Bilgers Amtskollege von der SPD, Dirk Wiese, verwies auf die Anhörung, die mit genügend Vorlauf am 22. Juni zu dem Reformvorhaben stattgefunden hätte. Außerdem beruhe das gesamte Vorhaben auf Vorschlägen, die die GKV-Finanzkommission gemacht habe. „Es gibt eigentlich seit Ostern keine neuen Vorschläge“, so Wiese mit Blick auf die Kritik an der Kürze der Beratungszeit. (ste/08.07.2026)
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Abraham: Dramatische Menschenrechtssituation in einigen Europarat-Staaten
Die "dramatische Menschenrechtssituation" in einigen Mitgliedsstaaten stand im Fokus der dritten Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) vom 22. bis 26. Juni 2026, berichtet Knut Abraham (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur PVER. „Die jetzige Situation untergräbt die Glaubwürdigkeit der Institution.“ Im Interview spricht der CDU-Abgeordnete über die Lage in Georgien, Aserbaidschan, der Türkei und Belarus, begrüßt das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Menschenrechtskonvention in der Migrationspolitik und mahnt, dass Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) durch demokratische Steuerungsmechanismen geleitet werden müssten. Das Interview im Wortlaut: Herr Abraham, was hat die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der dritten Sitzungswoche bewegt? Die dramatische Menschenrechtssituation in einigen Mitgliedstaaten wie der Türkei, Georgien und Aserbaidschan stand diese Woche besonders im Fokus. Die Debatte über das „Justizsystem und das harte Vorgehen gegen die Opposition in der Türkei“, wo unter anderem der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, aus politischen Gründen im Gefängnis sitzt und die Staatsanwaltschaft über 2.000 Jahre Haft fordert. Die Debatte über „die Unterdrückung kritischer Stimmen in Aserbaidschan“ sowie die zunehmende Repression in Georgien waren Thema. In allen drei Staaten handelt es sich um einen direkten Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte der Institution. Aber auch ein Gespräch mit Vertretern der belarusischen Opposition, die in der PVER vertreten sind, hat mich bewegt. Es ging um die fortschreitenden Kriegsvorbereitungen im Land: die massive Rekrutierung von Soldaten, die Zusammenarbeit mit Russland und ein neues Gesetz, das einen Angriff auf Nachbarstaaten „erlauben“ soll. Die Versammlung hat sich mit Rückschritten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten des Europarates beschäftigt. Aserbaidschan wurde im Januar 2024 aus der PVER ausgeschlossen und Georgien ist im Januar 2025 aus der PVER ausgetreten, als ein Ausschluss bevorstand. Beide Staaten sind jedoch weiterhin Mitglieder des Europarates. Was für Probleme gibt es konkret in den beiden Ländern und was kann die Versammlung jetzt noch in den Ländern ausrichten, wo diese nicht mehr der Versammlung angehören? Von „Problemen“ zu sprechen, ist ein Euphemismus. Die Lage ist in beiden Ländern dramatisch. Die PVER hat die Regierungen gewarnt, dass die jetzige Situation nicht mit den Werten der Institution vereinbar ist. In Georgien hat die Repression gegen die demokratische Opposition, die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien weiter zugenommen. Führende Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten sitzen im Gefängnis. Die georgische Regierung will alle demokratischen Oppositionsparteien verbieten und hat keine einzige Empfehlung der Versammlung umgesetzt. Der derzeitige Trend führt „faktisch zur Errichtung einer Ein-Parteien-Diktatur.“ Wir haben eine sofortige Umkehr des anhaltenden Angriffs gefordert. Politische Gefangene müssen freigelassen werden, und es müssen freie und faire Wahlen abgehalten werden. Unsere Forderungen richteten sich aber auch an das Ministerkomitee: alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, inklusive einer Staatenklage gegen Georgien vor dem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Und in Aserbaidschan? Auch hier haben wir es nach vielen Kriterien mit einer Diktatur zu tun: mit der systematischen Unterdrückung von Medien, politischer Opposition und Zivilgesellschaft. Journalisten, Blogger, Demokratieaktivisten, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger befinden sich entweder in Haft oder stehen unter Hausarrest. Das betrifft auch alle Journalisten von Abzas Media, darunter die 27-jährige Nargiz Absalamova, die 2025 zu acht Jahren verurteilt wurde. Es gibt heute über 300 politische Gefangene. Wegweisende Urteile des EGMR werden ignoriert. Obwohl die PVER ganz klar die roten Linien aufzeigt, behandelt das Ministerkomitee Aserbaidschan immer noch als normales Mitglied. Entweder Aserbaidschan lässt politische Gefangene frei und setzt die Urteile um, oder es verlässt den ältesten Club der Demokratien. Die jetzige Situation untergräbt die Glaubwürdigkeit der Institution. Nach der Beschwerde einiger Mitgliedstaaten, die Menschenrechtskonvention schränke ihre Migrationspolitik zu sehr ein, hat das Ministerkomitee der Organisation im Mai in Chişinău eine Erklärung zu dem Thema abgegeben. Was folgt Ihrer Meinung nach daraus nun? Ich freue mich, dass sich die Staaten auf eine sehr gute Erklärung einigen konnten. Einerseits bekräftigt sie die Errungenschaften des Konventionssystems und die Unabhängigkeit des EGMR. Andererseits bekennen sich die Staaten zu einer Migrationspolitik, die Kontrolle im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und internationaler Verpflichtungen herstellt. Die „bedingungslose Verpflichtung“ der Staaten, alle Urteile des EGMR umzusetzen, wurde ebenfalls betont. Das „absolute“ Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung (Artikel 3) wurde nicht infrage gestellt. Es gehört zu den großen Errungenschaften des Europarates. Dies war auch die Botschaft in unserer Konferenz im Bundestag zum Thema „75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr“. Wird die – auch in der Europäischen Union gebündelte – Migrationspolitik den Menschenrechtsstandards des Europarates gerecht oder was müsste beim Zusammenwirken beider Organisationen verbessert werden? Jede Migrationspolitik, ob europäisch oder national, muss sich an die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Menschenrechts-Charta und das Grundgesetz halten. Die Erklärung begrüßt neue Initiativen der Europäischen Union, wie das Verhandeln von Abkommen mit sicheren Drittstaaten, um irreguläre Migration zu beenden. Es würde auch das Sterben im Mittelmeer beenden. Was nicht geht, ist eine Relativierung der Standards unter dem Vorwand von nationaler Sicherheit – wie es der ehemalige ungarische Ministerpräsident Orbán es versucht hat. Auch eine Politik, die auf Zusammenarbeit mit der libyschen Grenzpolizei setzt und unmenschliche Behandlungen von Migranten in Kauf nimmt, verstößt gegen die Konvention. Der Abgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied der Delegation, hat seinen Bericht zur Lage der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Iran vorgestellt. Was sind darin für Sie die wichtigsten Punkte? Obwohl der Iran kein Mitglied des Europarates ist und wir wenig wie keinen Einfluss auf die innenpolitische Lage im Iran haben, ist diese Debatte für Menschen im Iran von großer Bedeutung. Institutionen wie der Europarat verteidigen auch die Idee der universellen Menschenrechte und geben jenen, die in repressiven Staaten leben, die Hoffnung auf eine andere Zukunft: ein regelbasiertes Menschenrechtssystem. Genauso wie die Institution einst für den Dissidenten Václav Havel in der kommunistischen Tschechoslowakei eine Inspiration war. Es zeigt auch, dass Errungenschaften wie das Folterverbot oder die Abschaffung der Todesstrafe in Europa nicht selbstverständlich sind. Im Iran werden Folter und die Todesstrafe eingesetzt. Der Bericht verurteilt dies scharf und macht deutlich, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Grundlage für Frieden und Sicherheit sind. Ob in Europa oder im Nahen Osten. Inwieweit wird KI von der Versammlung als Bedrohung für die Demokratie gesehen? Gab es eine Debatte dazu? Wenn wir im 21. Jahrhundert über Menschenrechte und Demokratie reden, kommen wir um das Thema KI nicht umher. Während KI viele neue Möglichkeiten bietet, ist das Destabilisierungspotenzial unserer Demokratien durch KI enorm und birgt eine Gefahr, die wir nicht unterschätzen dürfen. Daten, die zum Trainieren von KI-Systemen verwendet werden, können von Demokratiefeinden für Zwecke der Massenüberwachung, der Zensur politischer Meinungen oder der Desinformation ausgenutzt werden. Wir müssen also sicherstellen, dass neue KI-Systeme durch demokratische Steuerungsmechanismen geleitet werden. Die estnische Ministerin für Bildung und Forschung, Kristina Kallas, warnte in der Debatte, dass „die langfristige Widerstandsfähigkeit unserer Demokratien“ auch davon abhängen wird, wie wir KI regulieren und die Menschen darauf vorbereiten. Die Versammlung und die Regierung von Island haben in diesem Jahr zum dritten Mal den Vigdís-Preis für die Stärkung der Rechte der Frauen verliehen. Welche Bedeutung hat der mit 60 000 Euro dotierte Preis? Frauenrechte und Gleichberechtigung sind heute fundamentale Bestandteile der europäischen Grundwerte und Prinzipien. Das war nicht immer so. Diese Errungenschaft haben wir vielen mutigen Menschen – vor allem Frauen – zu verdanken, die sich gegen gesellschaftlichen Widerstand durchgesetzt und diese Werte erkämpft haben. Darunter die Frauen aus Liechtenstein, die sich noch in den 1980er-Jahren an den Europarat gewandt haben, um in ihrem Land das Wahlrecht zu erkämpfen. Ziel dieses Preises ist es, Menschen und Initiativen zu ehren, die sich weiterhin für die Stärkung der Rechte der Frauen einsetzen. Dieses Jahr hat die slowenische Initiative „My Voice, My Choice“ gewonnen, die über 300 Organisationen aus der EU vereint und sich für sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche einsetzt. (ll/08.07.2026)
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Experten: Voraussetzungen für einen wichtigen Raumfahrtstandort sind gegeben
In einem öffentlichen Fachgespräch hat sich der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 8. Juli 2026, mit Experten über die Luft- und Raumfahrt in Deutschland ausgetauscht. Ein Großteil der Experten bekräftigte, dass die Bundesrepublik die Voraussetzungen dafür habe, ein wichtiger Standort für die Raumfahrt zu sein. Gleichzeitig forderten sie mehr Budget und weniger Regularien, damit Deutschland sein Potenzial entfalten könne. "Raumfahrt heute eine Wertschöpfungsplattform" Laut Dr. Peter Stubbe von der Deutschen Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) stehen Deutschland und Europa bei der Raumfahrt vor zwei Kernherausforderungen. Ursprünglich aus der Forschung und Wissenschaft entstanden, sei die Raumfahrt heute neben wichtiger Infrastruktur auch eine „Wertschöpfungsplattform“. Dadurch sei sie bei Sicherheit und Wohlstand von strategischer Bedeutung. Dennoch stagniere das nationale Budget hierfür seit Jahren. Stubbe bemängelte, dass enge Partnerländer wie Italien oder Frankreich rund dreimal so viel Mittel für Raumfahrt veranschlagen würden wie Deutschland. Steigende europäische Ausgaben und ein gleichbleibendes nationales Budget würden dafür sorgen, dass die deutschen Partizipationsmöglichkeiten sinken. Die zweite Kernherausforderung liegt für Stubbe darin, die richtigen Rahmenbedingungen für die Raumfahrt zu schaffen. Derzeit würden auf nationaler und europäischer Ebene Gesetze entwickelt. Es sei dabei wichtig, „Rahmen zu schaffen, die es ermöglichen, Innovationen, Wettbewerb und private Investitionen zu stärken“. Zu detailreiche Regelungen wiederum würden die Wettbewerbsfähigkeit gefährden. "Weltraumgesetze müssen innovationsfreundlich sein" Um den Raumfahrtstandort Deutschland zu stärken, forderte Andreas Gundel von bavAIRia e.V., Cluster AEROSPACE, schnellere Übergänge von Forschungsergebnissen in den Markt. Hierfür müssten beispielsweise auch kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups systematisch in Bundesprogramme eingebunden werden. Außerdem müssten die geplanten Weltraumgesetze „weniger kontrollierend“, sondern vor allem innovationsfreundlich sein. Laut Gundel ist das derzeit veranschlagte nationalet Budget für Raumfahrt „zu gering aufgestellt, um den Anschluss zu halten“. Mit Blick auf eine Unterscheidung der zivilen und militärischen Raumfahrt forderte Gundel, diese Aspekte gemeinsam zu betrachten und dadurch ein Gesamtsystem Raumfahrt herzustellen. "Das heimische industrielle Ökosystem stärken" Raumfahrt würde derzeit vor allem im Zusammenhang mit Rüstung und Sicherheit thematisiert, sagte Walter Ballheimer von der REFLEX Aerospace GmbH. Dabei würde Deutschland auch in Friedenszeiten von der Raumfahrt profitieren, etwa durch bessere Kommunikation, präzise Erdbeobachtung, resilientere Infrastruktur, technologische Innovationen und industrielle Wertschöpfung. Auch Ballheimer betonte, dass zivile Programme, Forschungsvorhaben und Sicherheitsprogramme verzahnt werden müssten. Deutschland habe grundsätzlich die Voraussetzungen, um bei der Raumfahrt eine Rolle zu spielen: „Das Problem ist nicht das Fehlen von Ideen, sondern das Problem ist die zuverlässige Übersetzung von Forschung und Technologie in industrielle Skalierung sowie konkrete operative Fähigkeiten.“ Ballheimer appellierte, „das heimische industrielle Ökosystem“ gezielt zu stärken, „innovationsfreundliche Vergabekriterien“ zu formulieren und Testmöglichkeiten sowie Pilotprojekte auszuweiten. "Kompetenzen bestmöglich ausweiten" Prof. Dr.-Ing. Sabine Klinkner vom Institut für Raumfahrtsysteme der Universität Stuttgart betonte, dass es „für eine Partnerschaft auf Augenhöhe“ bei der Raumfahrt eigene Kompetenzen und Infrastrukturen brauche. Es sei deswegen essenziell für den Standort Deutschland, die Kompetenzen in diesem Bereich „bestmöglich auszuweiten“. Mit Blick auf die Raumfahrtforschung forderte Klinker ein deutlich gestärktes nationales Förderprogramm. Für Forschungsprojekte an Hochschulen und Universitäten müsse außerdem ein „Mindestmaß an Kontinuität“ bestehen, um sicherzustellen, dass die gewonnene Expertise in Folgeprojekte einfließen könne. Auch Klinker warb dafür, den nationalen Haushalt für Raumfahrt und Raumfahrtforschung zu stärken, da auch Forschungsprojekte an Unis dazu beitrügen, exzellente Forscher auszubilden. "Versicherheitlichung und Militarisierung der Weltraumforschung" Prof. Dr. Jürgen Scheffran von der Universität Hamburg kritisierte die voranschreitende Kommerzialisierung und Privatisierung des Weltraums. Dadurch würde der Verlust staatlicher Kontrolle drohen. Satelliten seien außerdem stark in die Kriegsführung eingebunden und würden dort ihren Beitrag „zur Zielplanung, Kommunikation und Navigation“ leisten. In diesem Zusammenhang sprach Scheffran von einer „zunehmenden Versicherheitlichung und Militarisierung der Weltraumforschung“ und warnte, dass ein Wettrüsten im All drohe. Zusätzlich thematisierte er die Umwelt- und Klimarisiken, die mit einer wachsenden Zahl an Satelliten und Raumfahrtprodukten im All einhergehen. Nach dem European Space Act gefragt, bekräftigte ein Großteil der Sachverständigen, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht zu unterstützen sei. Laut Stubbe ist der Act beispielsweise sehr kleinteilig und umfangreich. Stattdessen brauche es einen „regulativen Ansatz, der flexibel ist“ sowie schlankere Genehmigungsverfahren. (des/08.07.2026)
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Grötsch: Bundespolizisten stehen unter erheblicher Belastung an den Grenzen
Die stationären Kontrollen an den Außengrenzen wirken sich erheblich auf die Belastung der Bundespolizei aus. "Das ist eine riesengroße Leistung, die aber nicht auf Dauer erbracht werden kann", sagt der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, am Mittwoch, 8.Juli, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. So betreibe die Bundespolizei zwar rund 60 Kontrollstellen, aber es gebe nicht überall akzeptable Sanitäreinrichtungen.
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Expertenlob für Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung
Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken, stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Ihr Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 6. Juli 2026, begrüßt, wenngleich vereinzelt noch Ergänzungen und Klarstellungen gefordert wurden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) – überarbeitet werden. So soll laut Bundesregierung ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei solle insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nichtrechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. "Gesetzentwurf in höchstem Maße zu begrüßen" In höchstem Maße zu begrüßen sei der Entwurf, befand Dilken Çelebi, Vorsitzende der Kommission Strafrecht beim Deutschen Juristinnenbund (DJB). Mit den geplanten Neuerungen zur Ausweitung, Verfahrensvereinfachung und -verbesserung der Nebenklage und der psychosozialen Prozessbegleitung in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt würden langjährige Forderungen des DJB umgesetzt. Kritisch bewertete sie, dass der Entwurf keine Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit in Fällen des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches vorsehe, der in zahlreichen Fällen bildbasierter sexualisierter Gewalt zur Anwendung komme. Außerdem sei kritikwürdig, dass die Beiordnung der Nebenklagevertretung – und davon abhängig auch die der psychosozialen Prozessbegleitung – nur in „gravierenden“ Fällen häuslicher Gewalt ermöglicht werden soll. So blieben weitere Formen geschlechtsbezogener Gewalt bei der Bestellung eines rechtsanwaltlichen Beistands und damit auch bei der psychosozialen Prozessbegleitung unberücksichtigt, bemängelte Celebi. "Zugangshürden zur psychosozialen Prozessbegleitung abbauen" Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte betonte, die psychosoziale Prozessbegleitung könne zum einen dazu beitragen, dass Betroffene von Straftaten im Strafverfahren emotional gestärkt werden und selbstsicherer auftreten können. Zum anderen könne sie aber auch die Qualität des Strafverfahrens erhöhen, da sich die emotionale Stabilität der Zeuginnen und Zeugen durch die Begleitung einer psychosozialen Prozessbegleitung auch positiv auf ihre Aussagequalität und Aussagebereitschaft auswirken könne. Funke forderte zugleich Anpassungen, damit der Beschleunigungsgrundsatz in der Praxis besser umgesetzt werde. Außerdem braucht es aus ihrer Sicht geringere Zugangshürden zur psychosozialen Prozessbegleitung sowie eine Berücksichtigung aller Betroffenengruppen. "Gravierende Schutzlücke im Gesetzentwurf" Von einer „gravierenden Schutzlücke“ in dem Entwurf sprach Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die Rechte von Betroffenen misogyner, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalttaten müssten im Rahmen der Nebenklage ebenso gestärkt werden wie die Rechte der Betroffenen von Hasskriminalität, sagte sie. Kleffner plädierte für die Ergänzung der Norm des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (StPO) um den Verweis „wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat oder wenn rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende Beweggründe vorliegen, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint“. Dies würde sowohl der Normstabilität sowie der Stringenz gesetzlicher Regelungen dienen als auch der Spezifik geschlechtsspezifischer Taten sowie auch der Taten aus rassistischen, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gerecht werden, sagte sie. Zweifel am Mehrwert der Ergänzung des Straftatenkatalogs Dr. Oliver Piechaczek vom Deutschen Richterbund begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfs, zog aber zugleich den Mehrwert der geplanten Ergänzung des Straftatenkatalogs in Paragraf 395 Absatz 3 der StPO in Zweifel. Es handle sich dabei um einen Auffangtatbestand, der die zur Ergänzung vorgesehenen Delikte Volksverhetzung sowie verhetzende Beleidigung und Bedrohung in den Katalog der Nebenklagedelikte aufnehmen solle. Sie seien aber bereits heute grundsätzlich erfasst. Die vorgesehene Ergänzung habe insofern lediglich symbolischen Charakter, sagte Piechaczek. „An der bestehenden Rechtslage ändert sie nichts.“ Genau das berge aber ein praktisches Problem, weil so Erwartungen geweckt würden, „die die Praxis häufig wird enttäuschen müssen“. Eine restriktive Auslegung sei gerade bei der Volksverhetzung geboten, sagte der Vertreter des Deutschen Richterbundes. Wegen des gruppenbezogenen Charakters dieser Norm wäre der Kreis der Nebenklageberechtigten ansonsten „faktisch nicht mehr eingrenzbar“. "Bestehende Schutzlücken schließen" Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei bewertet den Entwurf mit einer „stabilen Zwei plus“ und einem „Weiter so“. Die psychosoziale Prozessbegleitung habe sich seit ihrer Einführung als wichtiges Instrument des Opferschutzes erwiesen. Es sei daher richtig und notwendig, bestehende Schutzlücken zu schließen, den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für eine funktionierende psychosoziale Prozessbegleitung zu verbessern. Poitz wies zugleich darauf hin, dass die Stärkung von Opferrechten nur dann ihre volle Wirkung entfalten könne, „wenn sie auf eine funktionsfähige und ausreichend ausgestattete Strafjustiz trifft“. Bereits heute stünden aber Staatsanwaltschaften und Gerichte vor erheblichen Belastungen. Lange Verfahrensdauern, hohe Verfahrensbestände und personelle Engpässe beeinträchtigten nicht nur die zeitnahe Ahndung von Straftaten, sondern wirkten sich auch unmittelbar auf die Interessen von Opfern aus, sagte der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei. „Nur wenn Strafverfahren zügig und wirksam durchgeführt werden können, werden Opferrechte in der Praxis tatsächlich erlebbar und das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig gestärkt“, betonte er. "Ungleichgewicht bei der Honorierung" Dr. Jens Schmidt von der Bundesrechtsanwaltskammer sieht Probleme bei der Honorierung und sprach von einem Ungleichgewicht. Komme der Entwurf in seiner jetzigen Fassung, führe das dazu, „dass der Prozessbegleiter mehr verdient als der beigeordnete Pflichtverteidiger beziehungsweise der beigeordnete Nebenklagebeistand“. Wenn der Gesetzentwurf die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters als „nicht auskömmlich“ bewerte, sollte dies aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer Anlass geben, „die Vergütung des Pflichtverteidigers und des beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistands anzupassen“. Als problematisch bewertete Schmidt auch die geplante Beiordnung des psychosozialen Prozessbegleiters „gegen den Willen des Verletzten“. Damit werde „über das Ziel hinausgeschossen“, befand er. "Noch immer ein bisschen ein Fremdkörper in der Justiz" Stefanie Walter vom Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung begrüßte den Gesetzentwurf „in weiten Teilen“. Sie beschrieb das Ideal, dass eine psychosoziale Prozessbegleitung sogar schon vor Erstattung der Anzeige und dann über das gesamte Verfahren hinweg erfolgt. „Leider sind wir davon weit entfernt“, urteilte sie. In der Praxis sei die psychosoziale Prozessbegleitung „noch immer ein bisschen ein Fremdkörper in der Justiz“. Ein Problem sei, dass Informationen die Geschädigten erreichten, nicht aber im gleichen Verlauf die Prozessbegleitung. Informationen, die die Justiz verschickt, müssten daher auch gleichzeitig der psychosozialen Prozessbegleitung zugehen, verlangte sie. Nur so könne eine durchgehende Begleitung sichergestellt werden. Walter sprach sich zudem dafür aus, dass alle Menschen, die Opfer von Straftaten werden, ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung mit Beiordnung bekommen. Eine Hierarchisierung der Opfer vorzunehmen sei „nicht sinnstiftend“. (hau/06.07.2026)
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Versicherungswirtschaft kritisiert Umsetzung von Richtlinien
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat Kritik an neuen europäischen Vorschriften für die Versicherungen und an der nationalen Umsetzung geübt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 6. Juli 2026, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, insbesondere die neue Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD) sei zu komplex und verursache immensen unnötigen Aufwand. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden sollen, um den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut, erwartet die Bundesregierung. "Zusätzliche, nicht erforderliche Belastungen" Götz Treber vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft begrüßte zwar in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf für die Sicherungsfonds keine neuen beziehungsweise zusätzlichen Vorfinanzierungsverpflichtungen vorsehe. Das trage den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Sparten Rechnung, vermeide unnötige finanzielle Belastungen und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Versicherer. Dagegen führten sowohl der Entwurf für das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherungen als auch die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zu den Sicherungsfonds zu zusätzlichen, nicht erforderlichen Belastungen. Teilweise werde über das nach EU-Recht vorgesehene Maß hinausgegangen. "Regulatorik, die niemand braucht" Florian Rauther vom Verband der privaten Krankenversicherung sprach von „Regulatorik, die niemand braucht“. Notwendig sei eine Begrenzung auf das europarechtlich absolut Erforderliche. In seiner Stellungnahme forderte der PKV-Verband sogar das Umsetzungsverfahren für IRRD kurzfristig auszusetzen. „Der Gesetzentwurf geht vielfach über europäische Vorgaben hinaus; zur Vermeidung von Bürokratie sind daher Änderungen erforderlich.“ Es drohe „Gold-Plating“. Eine Quersubventionierung krisenbehafteter Unternehmen über den Abwicklungsfonds durch Versicherte aus sparten- beziehungsweise sachfernen Bereichen werde als verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Die Spartentrennung sei „zum Schutz der existenziellen Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zwingend erforderlich“, argumentierte der Verband. Der in Deutschland und Europa bereits bestehende Rechts- und Aufsichtsrahmen biete ausreichende Gewähr für einen angemessenen Schutz der Beteiligten. Kritik an "verlängerter Haftungsstrecke" Dr. Maximilian Happacher von der Deutschen Aktuarvereinigung, dem Zusammenschluss der Versicherungs- und Finanzmathematiker, kritisierte in seiner Stellungnahme die Regelung für Sicherungsfonds. Die Einzahlung in den Fonds erfolge im Grunde zeitlich unbegrenzt und werde nur dadurch begrenzt, dass ein Unternehmen, das durch die Beitragszahlung selbst in Schwierigkeiten kommen könnte, nicht mehr zahlen müsse. Erst wenn alle Unternehmen nicht mehr in der Lage seien, zu zahlen, würden die Verpflichtungen des ursprünglichen notleidenden Unternehmens gekürzt. „Damit verlängert sich die Haftungsstrecke enorm, sodass gesunde Unternehmen (und damit auch die Versicherungsnehmer durch eine geringere Überschussbeteiligung) deutlich länger für Fehler von riskant agierenden und in Schieflage geratenen Unternehmen haften, als es heute der Fall ist“, erklärte die Organisation. Das könne nicht beabsichtigt sein. Sicherungsfonds für Schaden und Unfall begrüßt Der Bund der Versicherten begrüßte die Errichtung eines Sicherungsfonds für den Bereich Schaden und Unfall. Damit werde das System der Sicherungseinrichtungen komplettiert und eine bislang bestehende Schutzlücke geschlossen. Unter anderem die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zeigt nach Ansicht der Organisation auf, „dass es grundlegender Verbesserungen zum Schutz der Versicherten bedarf“. Von einem deutlich flexibleren Element als in der Vergangenheit sprach Ludger Hanenberg von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Man habe ein Instrument, die deutschen Versicherer weiter zu stärken. Die Aufsicht könne ihre Arbeit deutlich flexibler wahrnehmen. Auch Christian Nowak (BaFin) sprach von verbesserten Instrumenten für die Aufsicht. Die Kritik der Versicherungswirtschaft an einem deutschen „Gold-Plating“ wies die Aufsichtsbehörde zurück. (hle/06.07.2026)
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Geteiltes Echo auf Änderungen im Umweltstrafrecht
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 6. Juli 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf stieß bei den sieben eingeladenen Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Strittig war vor allem die Frage, ob die Umsetzung in deutsches Recht über das europarechtlich gebotene Maß hinausgehen solle. Der Entwurf sieht die Umsetzung von EU-Vorgaben im Umweltstrafrecht vor. Unter anderem besteht laut Bundesregierung Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt und das Strafmaß angehoben werden. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern" (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion unter anderem, Ökozid – also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt – als Straftatbestand in das deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen. Bedeutung der Umweltkriminalität Peer Cyriacks, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland, hob in seinem Eingangsstatement vor allem auf die Bedeutung der Umweltkriminalität ab. Es sei laut Interpol nach Betrug und Drogenhandel der drittgrößte Kriminalitätssektor weltweit, der rasant zunehme. Umweltkriminalität und organisierte Kriminalität seien eng verflochten. Daher sei es wichtig, auch die kriminellen Strukturen dahinter zu adressieren und Ermittlungsbefugnisse zu stärken. Ferner müsse es wirksame Sanktionen gegen Unternehmen geben, sagte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige. Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer äußerte scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf. Er sei ein „Paradebeispiel für die schlechte Umsetzung europäischer Vorgaben und einer der Gründe, weshalb wir in Deutschland eine weiterhin zunehmende Belastung von Unternehmen haben“, sagte Dierks. Kritisch sah der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinausgehe. So solle bei bestimmten Straftaten schon fahrlässiges Handeln kriminalisiert werden, die Richtlinie setze aber nur leichtfertiges Handeln voraus. Anpassungsbedarf sah auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin. Wie auch Dierks sah Heger das Abstellen auf Fahrlässigkeit statt auf Leichtfertigkeit kritisch. Zudem problematisierte er, dass in dem Entwurf die Begrifflichkeit des Ökosystems eingeführt werde, was Schwierigkeiten im Sinne des Bestimmtheitsgebotes bereite. Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige schlug in seinem Eingangsstatement vor, stattdessen im Gesetzestext direkt auf die entsprechenden EU-Vorgaben zu verweisen. Umsetzung der EU-Vorgaben Wolf-Christian Hingst, Vorsitzender des Vereins „Stop Ecocide Deutschland e. V. i. G.“, betonte die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Zwar sei man im Verzug, was die Richtlinienumsetzung angehe, aber Deutschland sei in Europa eines der ersten Länder, die schon so weit seien. „Wir sind Vorreiter in Europa - das bedeutet: Europa schaut auch auf uns und auf die Umsetzung. Und auch die ganze Welt“, so Hingst. Der auf Vorschlag der Fraktion Die Linke eingeladene Sachverständige hob - anders als Heger - positiv hervor, dass erstmals der Begriff des Ökosystems im Strafrecht verankert werden soll. Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sagte, der Entwurf werde der „Mammutaufgabe“, die EU-Vorgaben umzusetzen, gut gerecht. Allerdings beruhe die Richtlinie auf empirisch anfechtbaren Annahmen. So spiele die organisierte Umweltkriminalität in Deutschland keine Rolle, auch Umweltstraftaten in einem Unternehmenskontext seien die „rare Ausnahme“. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige warb ebenfalls dafür, bei den Fahrlässigkeitsdelikten auf das europarechtlich erforderliche Niveau zu gehen. „Die empirischen Daten legen es nicht nahe, dass ausgerechnet Deutschland punitiver sein sollte als andere Staaten“, so Kubiciel in seinem Eingangsstatement. Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf Der Rechtsanwalt Felix Rettenmaier sprach sich ebenfalls dafür aus, auf Vorgaben, die über das europarechtliche Mindestmaß hinausgingen, zu verzichten. Er argumentierte, dass weiterreichende Vorgaben auch eine Standortbenachteiligung für Unternehmen in Deutschland bedeuten würden. Neben der Frage von Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit thematisierte er auch die geplante Verbandsgeldbuße. „Der Entwurf sollte auf das europarechtlich Gebotene zurückgeführt werden im Interesse der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit“, forderte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige. Dr. Stephan Sina vom Ecologic Institut sah ebenfalls Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige kritisierte indes, dass die Umsetzung der Vorgaben in zwei Punkten zu kurz greife. Konkret forderte er weitere Ausnahmen von der Legalisierungswirkung von Genehmigungen und schärfere Sanktionen bei ökozidartigen Taten. Sina hob zudem hervor, dass ohne eine verbesserte Strafverfolgung eine wirksame Bekämpfung von Umweltkriminalität illusorisch sei, und sprach sich für erweiterte Ermittlungsbefugnisse aus. (scr/06.07.2026)
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