Bundestag | Aktuelle Themen

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Überweisung im vereinfachten Verfahren

10.09.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, eine Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Gewerbemietrecht: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Belebte Nachbarschaften sichern, Gewerbetreibende schützen – Für ein faires Gewerbemietrecht" (21/7896(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur Federführung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für ein „faires“ Gewerbemietrecht vorzulegen. Dieser soll unter anderem Betriebsübergänge bei inhabergeführten Betrieben erleichtern und lokale Gewerbestrukturen und die Sozialinfrastruktur besser schützen. Der Gesetzentwurf soll nach Willen der Fraktion unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung eines Gewerbemietvertrags auf einen Rechtsnachfolger vorsehen, sofern die berechtigten Interessen des Vermieters gewahrt bleiben. Wird die Übertragung abgelehnt, obwohl diese Interessen gewahrt sind, soll ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zugunsten des Mieters geschaffen werden. Die Grünen wollen zudem ein „gewerbliches Pendant zum Milieuschutz“ schaffen und dafür unter anderem das Baugesetzbuch erweitern sowie kommunale Vorkaufsrechte für „gefährdete Gewerbeimmobilien“ stärken. Außerdem fordern sie ein verpflichtendes Leerstandsregister für Gewerbeflächen und die Prüfung steuerlicher Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand sowie von Anreizen für gemeinwohlorientierte Vermietungen. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass vor allem inhabergeführte Geschäfte, Handwerksbetriebe, kleine Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen zunehmend ihre angestammten Räume verlören. Die Verdrängung solcher Einrichtungen könne zu Versorgungslücken, längeren Wartezeiten und dem Verlust niedrigschwelliger Angebote führen und damit die Struktur ganzer Quartiere schwächen. „Die Gewerbemietmärkte unterscheiden sich grundlegend von den Wohnungsmärkten: Es gibt keine Mietpreisbremse, keinen Kündigungsschutz und keine Instrumente, die soziale Infrastruktur schützen“, schreiben die Grünen. Zugleich fehlten belastbare Daten unter anderem zu Miethöhen, Leerständen und Vertragslaufzeiten. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Rückkehr zu den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und ein Verbot des Einbaus neuer fossiler Heizungen. Die Fraktion begründet dies mit dem Schutz von Gewerbemietenden vor steigenden Kosten für fossiles Heizen. (vom/10.09.2026)

Klöckner und Forsthoffer gedenken der Öffnung der ungarischen Grenze 1989

10.09.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die ungarische Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer haben am Donnerstag, 10. September 2026, gemeinsam der Grenzöffnung 1989 gedacht. Bei einem Besuch der ungarischen Parlamentspräsidentin im Deutschen Bundestag haben Klöckner und Forsthoffer einen Kranz an der deutsch-ungarischen Gedenktafel an der Außenmauer des Reichstagsgebäudes niedergelegt. In der Nacht vom 10. auf den 11. September 1989 hatte die ungarische Regierung für DDR-Bürger die Grenze zu Österreich geöffnet. Zehntausende von ihnen reisten in den Tagen und Wochen danach über Österreich in die Bundesrepublik aus. Enge Verbindungen zwischen Ungarn und Deutschland Bereits zuvor im Plenum hatte die Bundestagspräsidentin ihre Amtskollegin auf der Ehrentribüne im Plenarsaal begrüßt. Klöckner hob hervor, dass Forsthoffer am Europatag am 9. Mai zur neuen Präsidentin des ungarischen Parlaments gewählt worden war. "Eine Ihrer ersten Amtshandlungen war es, nach zwölf Jahren erstmals wieder die Europaflagge auf dem Parlamentsgebäude zu hissen", sagte Klöckner. Das sei ein sichtbares Bekenntnis zur Europäischen Union gewesen. "Danke dafür", sagte Julia Klöckner. Enge Beziehungen würden Deutschland und Ungarn in der Kultur, in der Wirtschaft und vor allem zwischen den Menschen verbinden. Diese Verbindungen seien auch historisch. Die Parlamentspräsidentin wies in ihrer Begrüßungsrede auf eine Gedenktafel an der Nordseite des Reichstagsgebäudes hin, die an die Öffnung der ungarischen Grenze im Jahr 1989 erinnert. Ungarn habe damit nicht nur eine Grenze geöffnet, sondern vielen Deutschen den Weg in die Freiheit ermöglicht. "Wir Deutschen werden dies nie vergessen", bedankte sich die Klöckner. Am 20. September 1991 hatten die damalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und ihr ungarischer Amtskollege György Szabad die Bronzetafel am Reichstagsgebäude enthüllt. Eine Tafel mit gleichem Wortlaut enthüllte Süssmuth am 10. November 1992 am Parlamentsgebäude in Budapest. Die Tafel trägt auf deutsch und ungarisch die Inschrift: „Ein Zeichen der Freundschaft zwischen dem ungarischen und dem deutschen Volke. Für ein vereinigtes Deutschland. Für ein unabhängiges Ungarn. Für ein demokratisches Europa.“ (eis/10.09.2026)

Justizetat annähernd unverändert

10.09.2026
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) umfasst Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro – ebenso wie in diesem Jahr. Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 758,8 Millionen Euro rechnen (2026: 749,8 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Das Gros der Ausgaben entfällt auf das Personal. Dafür sind 744,8 Millionen Euro vorgesehen, 55,1 Millionen Euro mehr als 2026. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um 52,9 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro sinken. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,1 Millionen Euro vorgesehen, 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sollen um 2,3 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro zurückgehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt knapp 13,9 Millionen Euro eingeplant, nach knapp acht Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen sechs Millionen Euro auf eine „Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen“. Ministerin: Etat ist eine Investition in unsere Freiheit In der Debatte lobte Bundesjustizministerin Hubig ihren Etat als eine „Investition in den Rechtsstaat, aber eben auch in unsere Freiheit“. Wer die Prinzipien des Rechtsstaats angreife, „greift das Fundament unserer Demokratie an“, sagte die Ministerin. Die Sozialdemokratin hob hervor, dass sich Bund und Länder im Juli auf einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ geeinigt hätten. Das sei „harte Arbeit“ gewesen, man habe über den „besten Weg“ gerungen. „Gemeinsam investieren wir in eine leistungsfähige Justiz, damit die Menschen nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen“, sagte Hubig. Die Ministerin kündigte in ihrer Rede auch weitere Projekte an, etwa Verschärfungen im Mietrecht, ein härteres Vorgehen gegen „Mondpreise“ auf dem Zweitmarkt für Konzerttickets sowie bei Gewalt gegen Frauen und im digitalen Raum. AfD: Jeder Euro im Einzelplan gut angelegt Für die AfD-Fraktion thematisierte Mirco Hanker gestiegene Gewaltzahlen, Phänomene wie „Grooming Gangs“ und eine aus seiner Sicht zu milde Urteilspraxis der Gerichte. Es müsse am „Vertrauen und Zutrauen“ in die Justiz gearbeitet werden, forderte der Abgeordnete. Grundsätzlich sei jeder Euro im Einzelplan gut angelegt, befand Hanker und unterstützte die Bemühungen zur Digitalisierung der Justiz sowie die Stärkung von Verbraucherschutz und Schuldnerberatung. Auch die „unaufgeregte Arbeitsweise“ des Ministeriums hob er hervor. Kritisch sah er die im Einzelplan geplante Unterstützung für die Stiftung Forum Recht sowie die Förderung für den Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik DBH e. V. sowie für HateAid. CDU/CSU: Recht auch im digitalen Raum durchsetzen Für die Unionsfraktion thematisierte Susanne Hierl insbesondere die Verfahrensdauer in der Justiz. „Wenn Recht zu spät durchgesetzt wird, verliert es an Wirkung“, sagte die Abgeordnete. In diesem Zusammenhang lobte sie ebenfalls die Einigung beim „Pakt für den Rechtsstaat“. Geld allein reiche aber nicht, auch der Rechtsrahmen müsse angepasst werden. Neben der schon auf den Weg gebrachten Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung forderte Hierl, zügig auch an die Zivil- und die Strafprozessordnung ranzugehen. Sie hob zudem die Notwendigkeit hervor, Recht auch im digitalen Raum durchzusetzen und verwies in diesem Zusammenhang auf die geplante IP-Speicherung sowie die Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse. Grüne: Auch jene schützen, die schwach und nicht mächtig sind Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte Julia Schneider an das Versprechen des Rechtsstaates, auch jene zu schützen, die schwach und nicht mächtig sind. In Anbetracht von 1,1 Millionen offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften diagnostizierte sie ein „Problem für die Demokratie“, wenn Menschen den Eindruck hätten, dass der Staat sie nicht schütze und nicht schnell genug sei. „Der Rechtsstaat ist keine abstrakte Idee, er ist die Infrastruktur unserer Demokratie.“ Daher begrüßte Schneider die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagten 70 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz, warb aber auch für rechtliche Maßnahmen, um den Schutz im digitalen Raum zu verbessern. Die Grünen-Abgeordnete warb zudem bei der Union um eine Unterstützung für die Prüfung eines Verbots der AfD. „Eine Demokratie kann sich selbst abschaffen, wenn sie nicht wehrhaft ist“, mahnte Schneider. Linke: Koalition verharrt im Ankündigungsmodus Für die Fraktion Die Linke warf Dr. Dietmar Bartsch der Koalition vor, im „Ankündigungsmodus“ zu verharren, anstatt ins Handeln zu kommen. Als Beispiel verwies er auf die noch anhaltenden Diskussionen innerhalb der Koalition über eine mögliche Reaktion auf den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter im Februar 2026. Den neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ lobte er als „richtig und überfällig“, allerdings seien die Summen viel zu gering. Er kritisierte zudem, dass es keine Instrumente zur Evaluierung gebe. Damit könne der Pakt zu einem „teuren Placebo“ werden, das die strukturellen Probleme nicht löse. SPD: Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit Für die SPD-Fraktion hob Esther Dilcher unter anderem die geplante Förderung von HateAid in Höhe von 600.000 Euro hervor. Das sei „sehr gut angelegtes Geld“, denn wenn Menschen durch Hass und Hetze aus dem demokratischen Raum gedrängt würden, dann werde daraus ein „Angriff auf die Demokratie“. Mit Blick auf das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt forderte Dilcher zudem, noch mehr auf den Schutz der Demokratie zu achten. Demokratie sei mehr als die „Herrschaft der Mehrheit“, sagte die Sozialdemokratin. 40,6 Millionen Euro für „Verbraucherpolitik“ Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (0701) des Einzelplans 07 sind Ausgaben von 40,6 Millionen Euro eingeplant, 374.000 Euro weniger als 2026. Davon entfallen unverändert rund 26,2 Millionen Euro auf Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sind 6,9 Millionen Euro vorgesehen, 138.000 Euro mehr als 2026. Digitalisierungsinitiative für die Justiz Deutlich sinken sollen die Ausgaben im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710): von 96,8 Millionen Euro auf 42,4 Millionen Euro. Der Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts soll von 9,9 Millionen Euro auf 7,9 Millionen Euro sinken. Für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind 6,3 Millionen Euro vorgesehen, 1,1 Millionen Euro weniger als 2026. Für die 2026 mit 50 Millionen Euro veranschlagte Digitalisierungsinitiative für die Justiz sind im Einzelplan 2027 keine Mittel angesetzt. Mittel dafür soll stattdessen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fließen. Dort sind im Titel „Digitalisierung der Justiz“ 70 Millionen Euro für 2027 eingestellt und jeweils weitere 70 Millionen Euro für 2028 und 2029 als Verpflichtungsermächtigungen. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben (Kapitel 0711) sollen dagegen um 23,3 Millionen Euro auf 289,1 Millionen Euro steigen. Unter anderem erhöhen sich die Zuweisungen an den Versorgungsfonds um 13 Millionen Euro auf 80,7 Millionen Euro. Für das Ministerium selbst (Kapitel 0712) sind Ausgaben von 141,5 Millionen Euro vorgesehen, 4,4 Millionen Euro mehr als 2026. Neu eingeplant sind 3,4 Millionen Euro für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Die Mittel sollen an die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa fließen, die die elektronische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen gewährleisten soll. Einnahmen durch das Deutsche Patent- und Markenamt Den größten Ausgabenansatz im Geschäftsbereich weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf. Für das Amt sind 320,8 Millionen Euro vorgesehen, 16,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben sollen dabei um 18,2 Millionen Euro auf 221,2 Millionen Euro steigen. Die Einnahmen des Amtes werden mit 516,4 Millionen Euro veranschlagt, neun Millionen Euro mehr als 2026. Für das Bundesamt für Justiz sieht der Entwurf Ausgaben von 151,4 Millionen Euro vor, 12,2 Millionen Euro mehr als 2026. Auch hier ist der Anstieg vor allem auf höhere Personalausgaben zurückzuführen, die um 11,9 Millionen Euro auf 89,9 Millionen Euro steigen sollen. Geringere Erstattungen an die Länder Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof (0713) sollen um fünf Millionen Euro auf 78,6 Millionen Euro steigen. Für den Generalbundesanwalt (0714) beim Bundesgerichtshof sind 75 Millionen Euro vorgesehen, 10,8 Millionen Euro weniger als 2026. Ausschlaggebend sind vor allem geringere Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Dafür sind 27,6 Millionen Euro eingeplant, nach 39 Millionen Euro im Jahr 2026. Der Entwurf begründet den Rückgang mit einer Anpassung an den prognostizierten Bedarf. Für das Bundesverwaltungsgericht (0715) sind 30,1 Millionen Euro und damit nahezu unverändert hohe Ausgaben vorgesehen. Der Etat des Bundesfinanzhofs (0716) soll um 581.000 Euro auf 23,2 Millionen Euro steigen, der des Bundespatentgerichts (0717) um 487.000 Euro auf 16,3 Millionen Euro sinken. (scr/hau/10.09.2026)

Fast jeder dritte Euro im Innenetat für die Bundespolizei

10.09.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang über den Etatentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) debattiert. Der Einzelplan 06 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weist ein Ausgabenvolumen von gut 16,71 Milliarden Euro auf. Das sind rund drei Prozent des Gesamthaushaltes und gut 951 Millionen Euro mehr für den Etat von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als für das laufende Jahr vorgesehen sind. Minister: Deutschland tägliches Ziel hybrider Kriegsführung In der Debatte sagte Dobrindt zu Beginn der Aussprache, damit stelle sich die Koalition "für Sicherheit, Stabilität und Resilienz auf in unserem Land". Deutschland sei "nicht im Krieg", aber "tägliches Ziel hybrider Kriegsführung", Ziel von Cyberangriffen, Spionage und Desinformation. Dabei gehe es um Destabilisierung der Gesellschaft und des Landes. Dieser Bedrohung stelle sich die Regierungskoalition. Dabei sei die Bedrohungslage hoch und komme von unterschiedlichen Seiten, warnte der Bundesinnenminister und verwies auf den Drohnenangriff von Leipzig sowie auf den Anschlag eines Islamisten auf den Christopher Street Day in Berlin, die Anschläge auf das Stromnetz und die Cyberangriffe auf die Verwaltung. Diese Angriffe sollten das Vertrauen in den Staat und die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zerstören. Darauf habe die Koalition jedoch eine klare Antwort: "Wir benennen die Täter, wir schärfen die Sicherheitsarchitektur und wir stärken die Resilienz in unserem Land." "Wir stoppen unsere Angreifer, wir stören ihre Möglichkeiten" Dabei setze sie Maßnahmen um, die seit Jahren nicht möglich gewesen seien, fügte Dobrindt hinzu. Dies betreffe die digitalen Ermittlungsbefugnisse, die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, die "aktive Cyberabwehr" und die Reform der Nachrichtendienste, die zu "echten Geheimdiensten weiterentwickelt" würden. "Wir stärken unsere Fähigkeiten, wir stoppen unsere Angreifer, wir stören ihre Möglichkeiten – das ist die aktive Sicherheitspolitik dieser Koalition", betonte der Ressortchef. Damit werde man "stärker gegenüber jeglicher Bedrohung im Land", sagte er und unterstrich: "Wir rüsten auf und wir setzen uns zur Wehr." Bei der "Benennung der Täter" war dem Minister zufolge im Fall von Leipzig "eindeutig eine Zuweisung an Russland möglich und notwendig" gewesen. Wer dabei ständig nach Beweisen rufe und dabei Belege bewusst ignoriere, zeige "keine gesunde Skepsis, sondern betreibt kranke Sabotage". "Aus der Migrationswelle eine Migrationswende gemacht" Dobrindt zog zugleich eine positive Bilanz der Migrationspolitik in der laufenden Wahlperiode, mit der aus der "Migrationswelle eine Migrationswende" gemacht worden sei. So gebe es 75 Prozent weniger Asylerstanträge als 2024, und Deutschland sei in der EU nicht mehr das "Zielland Nummer eins für illegale Migration", sondern liege nach Frankreich, Italien und Spanien auf dem vierten Platz. Dabei seien die Grenzkontrollen jetzt über den 15. September hinaus verlängert worden. Ergebnis dieser Regierungspolitik seien 60.000 verhinderte illegale Einreisen seit Beginn der Wahlperiode sowie 11.600 an den Grenzen vollstreckte Haftbefehle und 1.700 dort festgenommene Schleuser. AfD: Haushalt ist eine Katastrophe Dr. Gottfried Curio (AfD) kritisierte dagegen, dass die Migrationswende nicht stattfinde. Man könne jeden abschieben, der nicht eingebürgert sei, doch fänden Abschiebungen nicht statt. Grenzabweisungen seien zu 98 Prozent erfolglos, Abschiebungen in zuständige EU-Staaten zu 85 Prozent und Abschiebungen in Herkunftsländer zu 91 Prozent, die Beendigung von Familiennachzug zu 90 Prozent, die Beendigung der Schutztitel für Syrer zu 77 Prozent, und die "Beendigung der illegalen Einwanderung zu 100 Prozent erfolglos". Stattdessen gebe es 100.000 Migranten mehr, und die "Zahl der Messerattacken" erreiche neue Höchstwerte. Der vorgelegte Haushalt sei mit "Milliarden für Migranten" und "Schulden für unsere Kinder" eine Katastrophe. SPD: Deutschland widerstandsfähig und krisenfest machen Martin Gerster (SPD) unterstrich mit Verweis auf die "neuen Bedrohungen" die Notwendigkeit, Deutschland "widerstandsfähig und krisenfest" zu machen. Dabei sei die Grundgesetzänderung zur Bereichsausnahme von der Schuldenbremse die entscheidende Weichenstellungen gewesen für die "enorm wichtigen und großen Investitionen in den Sicherheitsbereich". Dazu gehörten etwa die Stärkung der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr, ein Bauprogramm für das Technische Hilfswerk, Investitionen in Cybersicherheit und die Nachrichtendienste und der Ausbau des Bevölkerungsschutzes. Dabei seien für das Jahr 2027 im Regierungsentwurf nochmals 75 Prozent mehr Investitionen im BMI-Etat vorgesehen als im laufenden Jahr. Unter anderem sehe der Entwurf eine "Stärkung der Polizei- und Sicherheitsbehörden mit rund 850 zusätzlichen Stellen für den Sicherheitsbereich" vor. Auch lägen die Etats des Technischen Hilfswerks und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Rekordniveau. Grüne: Prioritätensetzung geht an der Realität vorbei Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) monierte, dass die Prioritätensetzung im Etatentwurf teilweise an der Realität vorbeigehe. Der zurückliegende Sommer habe "wie unter einem Brennglas" gezeigt, vor welchen Gefahren die Bundesrepublik stehe. Ziel der Aggression gerade aus dem Ausland seien die Köpfe der Menschen. Um diese Köpfe zu erreichen, werde eine Stärkung der Prävention im Lande benötigt, doch genau in diesem Bereich sehe der Haushaltsentwurf Kürzungen vor. So werde etwa bei der politischen Bildung und bei der Integration als "Programmen des gesellschaftlichen Zusammenhalts" der Rotstift angesetzt. Folge der "fatalen Einschnitte" etwa bei den Integrationskursen" werde sein, dass weniger Menschen in Arbeit kommen und Anschluss in ihrem sozialen Umfeld finden. Linke: Kürzungen bei politischer Bildung verbieten sich Auch Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) beklagte, dass in Dobrindts Haushalt falsche Prioritäten gesetzt würden. So würden die Ausgaben für die Sicherheitsbehörden gesteigert, doch solle bei der politischen Bildung gekürzt werden. Dies sei "wirklich verwerflich". So würden zehn Millionen Euro ausschließlich bei Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. "Kürzungen bei der politischen Bildung verbieten sich", fügte Bartsch mit Verweis auf das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom vergangenen Sonntag hinzu. Zugleich warf er Dobrindt vor, "zuallererst ein PR-Minister" zu sein. So habe der Ressortchef die "unsinnigen und rechtswidrigen Grenzkontrollen" erneut verlängert und mache "PR-Politik auf dem Rücken der ohnehin vielfach überlasteten Bundespolizei". CDU/CSU: Grenzkontrollen aufrechterhalten Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete, die Grenzkontrollen müssten aufrechterhalten werden, solange nicht gewährleistet sei, dass die Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) von den anderen Staaten erfüllt werden. Er wies zugleich Kritik von Bartsch an Abschiebungen nach Afghanistan zurück und bekräftigte die Absicht, "auch nach Syrien regelmäßig abschieben" zu wollen. Mit Blick auf anstehende Gesetzesvorhaben betonte er, dass die Koalition in diesem Herbst "die größte Sicherheitsoffensive in der Geschichte der Bundesrepublik" starte. Dazu zählten digitale Ermittlungsbefugnisse, "endlich die IP-Adressenspeicherung" und eine Stärkung der Cyberabwehr. Auch stelle die Koalition den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz neu auf und gehe dabei "vom Beobachten auch hin zum Eingreifen". Großteil der Ausgaben für die Bundespolizei In dem Etatentwurf veranschlagt die Bundesregierung im Einzelplan 06 für das BMI die Personalausgaben für das nächste Jahr mit knapp 6,95 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit knapp 4,12 Milliarden Euro. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen sich in dem Einzelplan dem Entwurf zufolge im Jahr 2027 auf fast 2,95 Milliarden Euro belaufen und die Ausgaben für Investitionen auf mehr als 2,85 Milliarden Euro. Die Einnahmen des BMI sollen laut Vorlage von mehr als 590 Millionen im laufenden Jahr auf gut 593 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen. Mit 5,18 Milliarden Euro fällt erneut ein Großteil der BMI-Ausgaben dem Etatentwurf zufolge im nächsten Jahr bei der Bundespolizei an, wobei sich allein deren Personalausgaben auf 3,07 Milliarden Euro belaufen sollen. Im laufenden Jahr liegt das Soll der Gesamtausgaben für die Bundespolizei noch bei 5,07 Milliarden Euro. Mehr Mittel für Sicherheitsbehörden Das Bundeskriminalamt (BKA) kann im Jahr 2027 laut Haushaltsvorlage im Vergleich zum Soll 2026 mit einer Ausgabensteigerung um 121Millionen Euro auf 1,36 Milliarden Euro rechnen. Die Gesamtausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steigen den Regierungsplänen zufolge im Jahr 2027 im Vergleich zum Soll 2026 um 169 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro. Ein Ausgabenzuwachs von geplanten 379 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 513 Millionen Euro im kommenden Jahr ist im Haushaltsentwurf beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehen. Bei der „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) sollen die Gesamtausgaben im Jahr 2027 danach im Vergleich zu den Planungen für 2026 um 15,6 Millionen Euro auf 104 Millionen Euro steigen. Katastrophenschutz und Integration Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist im Vergleich zum Soll des laufenden Jahres in der Regierungsvorlage für das Jahr 2027 ein Ausgabenzuwachs um 98 Millionen Euro auf 703 Millionen Euro eingeplant. Die Gesamtausgaben des Technischen Hilfswerkes (THW) sollen danach um 557 Millionen Euro auf 1,28 Milliarden Euro in 2027 steigen. Die Gesamtausgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen laut Regierungsentwurf 2027 von 999 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 994 Millionen Euro zurückgehen. Daneben ist im davon getrennten Kapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ ein Ausgabenrückgang um 328 Millionen Euro auf 1,07 Milliarden Euro in 2027 vorgesehen. Dabei bilden die Mittel für die Integrationskurse den Angaben zufolge mit rund 590 Millionen Euro auch 2027 den Ausgabenschwerpunkt in der Titelgruppe Integration und Migration, während daneben eine Reihe weiterer integrations- und migrationsspezifischer Maßnahmen mit 358 Millionen Euro bezuschusst werden sollen. Mittelaufwuchs für die Netzpolitik Im Kapitel „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ sollen die Gesamtausgaben nach den Regierungsplänen von 737 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 788 Millionen Euro anwachsen. Ein Ausgabenrückgang von 103 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro im kommenden Jahr ist dagegen bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vorgesehen. Dagegen werden für das Statistische Bundesamt für 2027 in der Regierungsvorlage Gesamtausgaben in Höhe von 252 Millionen Euro und damit fünf Millionen Euro mehr als für 2026 veranschlagt. (sto/10.09.2026)

Entwicklungsetat soll 2027 auf 9,47 Milliarden Euro sinken

09.09.2026
Über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten ist, hat der Bundestag am Mittwoch, 9. September 2026, 90 Minuten lang debattiert. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 9,47 Milliarden Euro (2026: 10,05 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 5,92 Milliarden Euro (2025: 6,11 Milliarden Euro) ist der Einzelplan 23 der drittgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro. Ministerin: Wohlstand lebt von internationaler Zusammenarbeit Die Klimakrise bedrohe die ganze Welt, sagte Bundesministerin Alabali Radovan (SPD) zu Beginn der Debatte. Kein Land könne sie allein stoppen. „Wir müssen gemeinsam handeln – und zwar jetzt“, forderte sie. Abschottung sei dabei die falsche Antwort. „Wir setzen auf Solidarität und starke internationale Zusammenarbeit“, betonte die Entwicklungsministerin. Das stärke auch die deutsche Wirtschaft. Schließlich hänge fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland am Export. „Unsere Wirtschaftskraft, unser Wohlstand leben von internationaler Zusammenarbeit“, sagte Alabali Radovan. Die Ministerin räumte ein, dass die Spielräume in der Entwicklungszusammenarbeit durch die geplanten Haushaltskürzungen kleiner werden. Man habe hart priorisieren und schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Gleichzeitig werde aber die Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt und auf Evidenz und Wirksamkeit gesetzt, sagte die SPD-Politikerin. AfD: Verwendung von Geldern nicht transparent Aus Sicht von Matthias Rentzsch (AfD) zeichnet sich die deutsche Entwicklungshilfepolitik durch „Intransparenz, ideologische Verblendung und Verschwendung“ aus. Die sinnvolle Verausgabe deutscher Steuergelder und die Interessen einer deutschen Außen- und Wirtschaftspolitik blieben dabei auf der Strecke. Die schwarz-rote Bundesregierung wolle auch künftig Politik von Vorgestern betreiben, sagte Rentzsch. Auch 2027 wolle sie knapp 10 Milliarden Euro „mit der Gießkanne und ohne Verstand in alle Welt verschenken“. Dies lehne die AfD entschieden ab. Rentzsch beklagte außerdem, dass die Verwendung der Entwicklungshilfegelder „in keinster Weise transparent ist“. Das Ministerium sei nicht in der Lage und scheinbar auch nicht gewillt, den Abgeordneten Verwendungsnachweise über alle Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu liefern. CDU/CSU: Mit weniger Mitteln das bestmögliche erreichen Entwicklungszusammenarbeit brauche Vertrauen, sagte Nicolas Zippelius (CDU/CSU). „Dieses Vertrauen steht in Teilen unter Druck“, befand er. Viele Menschen fragten sich, was mit den Mitteln passiere, was damit erreicht werde und wie man das kontrollieren könne. Das, so Zippelius, seien berechtigte Fragen. „Wer Entwicklungszusammenarbeit stärken will, muss diese Fragen überzeugend beantworten.“ Veruntreuungen bei der GIZ im Jemen beschädigten jedoch das Vertrauen. Klar sei, so Zippelius: „Wir brauchen Entwicklungszusammenarbeit, gerade in einer Welt wachsender Konflikte, fragiler Staaten und geopolitischer Konkurrenz.“ Mit Blick auf die erheblichen finanziellen Zwänge im Etat machte er deutlich: „Wir nehmen die Herausforderung an und wollen mit diesen Mitteln das Bestmögliche erreichen.“ Grüne: Klimakrise sind Grenzen egal Trotz größer werdender Krisen kürze die Bundesregierung bei den Instrumenten, „mit denen wir ihnen begegnen könnten“, sagte Jarmila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen). Der Klimakrise seien Grenzen egal, so die Grünen-Abgeordnete. Dennoch mache die Bundesregierung eine Haushaltspolitik, als ließen sich deren Auswirkungen an der deutschen Grenze zurückweisen. Klimaschutz, Klimaanpassung und Entwicklungszusammenarbeit seien keine Almosen, sagte Schäfer. „Sie liegen in unserem eigenen Interesse.“ Sicherheit etwa entstehe nicht nur durch Investitionen in den Verteidigungsetat. „Wer militärische Sicherheit stärkt, aber gleichzeitig bei internationaler Stabilität kürzt, hat einen blinden Fleck in der Sicherheitspolitik“, befand die Grünen-Abgeordnete. Linke beklagt "Entscheidung gegen die Ärmsten" Während der Bundeshaushalt insgesamt wachse, schrumpfe der Etat für die Entwicklungszusammenarbeit weiter, sagte Sascha Wagner (Die Linke). „Das ist kein unabwendbarer Sparzwang. Das ist eine Entscheidung gegen die Ärmsten und Schwächsten dieser Welt“, urteilte er. Besonders drastisch werde bei Krisenbewältigung und Wiederaufbau gekürzt – um 39 Prozent. Das BMZ selbst warne davor, dass mit diesem Ansatz nicht mehr auf kurzfristig entstehende Bedarfe reagiert werden könne. Programme von UNICEF und dem Welternährungsprogramm müssten reduziert werden. Deutlicher könne der Widersprich kaum sein, sagte Wagner: Das Ministerium beschreibe einen wachsenden Bedarf, doch der Haushaltsentwurf entziehe ihm die finanzielle Grundlage. Damit verliere Deutschland ausgerechnet in einer Zeit zunehmender Krisen die Fähigkeit, schnell und wirksam zu handeln, kritisierte der Linken-Abgeordnete. SPD: Historischer Verantwortung gerecht werden Auch Felix Döring (SPD) musste beim Anblick des Regierungsentwurfes nach eigener Aussage „schwer schlucken“. Der Koalitionsvertrag gebe die Kürzungen so nicht her. Döring sprach von einer historischen Verantwortung Deutschlands. „Wir machen Entwicklungszusammenarbeit nicht nur aus wirtschaftlichen, geopolitischen oder strategischen Interessen. Wir machen Entwicklungszusammenarbeit, weil das CO2, das auch wir in Deutschland in den letzten Jahrzehnten in die Atmosphäre gepustet haben, und das die Ursache für unseren materiellen Wohlstand ist, einen Haufen von Problemen im globalen Süden verursacht“, sagte Döring. Dieser historischen Verantwortung müsse man gerecht werden. Kürzungen bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen. Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026. Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen. Beiträge an die Vereinten Nationen gehen zurück Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen. Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026. Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen. KTF-Mittel für den Schutz von Tropenwäldern Zusätzliche Mittel – insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein. (hau/joh/09.09.2026)

Ärztekritik an geplanter Reform der Notfallversorgung

09.09.2026
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 9. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik. Insbesondere Ärzte und Krankenhäuser monieren die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung und warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. "Widersprüche zu anderen Reformplänen" Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht den Gesetzentwurf teils kritisch und verweist auf Widersprüche zu anderen Reformplänen. Der Bewertungsrahmen habe sich durch das unlängst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fundamental geändert. Der Ausbau der notdienstlichen Versorgung solle im Wesentlichen aus den nunmehr budgetierten Vergütungen der Vertragsärzte finanziert werden. Nicht nur würden aufwendige Parallelstrukturen zur Regelversorgung etabliert, sondern es würden zugleich auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduziert. Der Entwurf verschlechtere die Bedingungen für ein zielgerichtetes, wirtschaftliches Versorgungsangebot für unvorhergesehene Inanspruchnahmen und werde von der KBV in großen Teilen abgelehnt. Warnung vor einem "Nebeneinander verschiedener Systeme" Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK), die eine Reform zwar für dringend geboten hält, allerdings müsse die Notfallreform im Kontext anderer Reformen gesehen werden. Sie sei wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Primärversorgungssystems und der Startpunkt für eine standardisierte Ersteinschätzung, konsequente Versorgungssteuerung und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Für die Umsetzung der Krankenhausreform sei die Notfallreform ebenfalls von erheblicher Bedeutung. Auch die BÄK warnte vor einem Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die geplante Leistungsausweitung in der ambulanten Notfallversorgung sei weder zielführend noch umsetzbar. Es gebe keine Kapazitäten, um unabhängig vom Bedarf rund um die Uhr über die Rufnummer 116117 verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Die BÄK forderte zudem die zuverlässige Refinanzierung der Notfallbehandlungskosten für nicht krankenversicherte Patienten in Krankenhäusern und Praxen. "Weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht" Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das Reformvorhaben weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht. So solle den Kliniken in Form von Integrierten Notfallzentren (INZ) eine zentrale Rolle zukommen, jedoch sei die Refinanzierung nicht angemessen. Krankenhäuser würden zu „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems, obwohl sie nicht dessen Träger seien. Die originäre Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die notdienstliche Akutversorgung teilweise auf Krankenhäuser zu verlagern, ohne diese auskömmlich zu vergüten, stoße grundsätzlich und verfassungsrechtlich auf Bedenken. Die DKG kritisiert außerdem einen zu hohen Grad an Komplexität der Reform, unklare Strukturen für Patienten und Leistungserbringer sowie Doppelstrukturen. Überschattet werde das Reformvorhaben zudem durch die vielerorts fehlende digitale Infrastruktur. Der Krankenhausverband forderte ferner eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, damit Notfälle von normalen Behandlungsbedarfen unterschieden werden könnten. Das System der Notfallversorgung dürfe nicht als Angebot angesehen werden, das jederzeit und undifferenziert in Anspruch genommen werden könne. "Nötig sind klare rechtliche Rahmenbedingungen" Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte einen eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter. Das Versorgungs- und Qualitätsdefizit liege weniger in der fehlerhaften medizinischen Anwendung als im Unterlassen medizinisch gebotener Interventionen. Nötig seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Notfallsanitätern heilkundliche Befugnisse auch außerhalb von Fällen mit akuter Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Folgeschäden eröffnen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sprach sich für die Einführung einer kurzzeitigen Notfall-Palliativversorgung aus, um kostspielige und für die Patienten unwürdige Behandlungen am Ende des Lebens zu vermeiden. Derzeit seien präklinische Notfalleinsätze in einer Palliativsituation häufig. In vielen Fällen gehe es um Menschen mit Demenz und chronischem Organversagen von Herz oder Lunge. Die Einsätze führten oft zu nicht gewünschten Krankenhauseinweisungen und einer intensivmedizinischen Übertherapie. Sinnvoller sei eine aufsuchende Krisenintervention in palliativen Notlagen. Dazu sollte ein Leistungsanspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden. "Neue Versorgungsstrukturen bundeseinheitlich ausgestalten" Nach Einschätzung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt es bei der Reform entscheidend darauf an, dass die neuen Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich ausgestaltet, Zuständigkeiten klar geregelt und Finanzierungsverantwortungen abgegrenzt werden. Die Neuregelungen müssten zu einer besseren Versorgungsqualität und einer wirksamen Patientensteuerung beitragen. Die Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene sei essenziell für eine Entlastung der Notfallversorgung und eine bedarfsgerechte Versorgung. In der Anhörung ging es an vielen Stellen um die praktische Umsetzung der Reform. Dabei machten Ärzte und Sanitäter deutlich, wie komplex und aufwendig die Rettung in Deutschland organisiert ist und mit welchen Fallkonstellationen zu rechnen ist. Aus Sicht der Ärzte macht es beispielsweise Sinn, wenn in Notsituationen wichtige Arzneimittel unabhängig von Apotheken sofort an Patienten abgegeben werden können. Eine Sprecherin des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes schlug vor, das sogenannte Dispensierrecht auch auf den fahrenden Notdienst zu übertragen, um etwa immobile Senioren zu versorgen. "Reformpläne greifen insgesamt zu kurz" Wie dringlich eine durchdachte Notfallreform ist, veranschaulichte in der Anhörung die Notfallsanitäterin Kimberly Locher aus Berlin. Aus Personalmangel blieben Fahrzeuge unbesetzt, die Schichten seien teilweise überlang. Die Notrufnummer werde oft von Menschen gewählt, die sich zwar nicht in akuter Not befänden, aber keinen anderen Weg wüssten, darunter Patienten ohne Hausarzttermin, Menschen in psychischen Notlagen oder ältere Menschen mit Pflegebedarf. Der Rettungsdienst sei Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekämen, sagte sie und mahnte, ohne verlässliche ambulante Angebote würden Patienten weiterhin beim Rettungsdienst landen. Die Reformpläne beinhalteten gute Punkte, griffen aber insgesamt zu kurz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Digital vernetzte Integrierte Notfallzentren Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Funktion der Rufnummer 116 117 Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027 bis 2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Konzept für eine Neustrukturierung Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das SGB V aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/09.09.2026)

Deutlicher Anstieg bei den Verteidigungsausgaben

09.09.2026
Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 139,6 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Das sieht der Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor. Laut dem am Mittwoch, 9. September 2026, erstmals beratenen regulären Wehretat (Einzelplan 14) sind Ausgaben von 109,7 Milliarden Euro (2026: 82,7 Milliarden Euro) eingeplant, weitere Ausgaben von 29,9 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Im laufenden Jahr 2026 werden 82,7 Milliarden Euro im regulären Wehretat und 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr bereitgestellt. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen somit 2027 noch einmal um 31,4 Milliarden Euro anwachsen. Im Einzelplan 14 des Bundeshaushalt befindet sich auch der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Bundeswehr“. Minister: Ohne Sicherheit ist alles andere nichts Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete die Verteidigungsausgaben von rund 140 Milliarden Euro als ein „Sicherheitsversprechen“ gegenüber den Menschen in Deutschland, den Soldaten der Bundeswehr und den Verbündeten. Pistorius räumte ein, dass es sich um „sehr, sehr viel Geld“ handle und dass deshalb die Debatte über Prioritäten, über Wirtschaftlichkeit und die Staatsverschuldung wichtig sei. Es sei allerdings „populistisch“, die Verteidigungsausgaben gegenüber Ausgaben für Soziales oder die Infrastruktur aufrechnen zu wollen. „Ohne Sicherheit ist alles andere nichts“, sagte Pistorius. Eindringlich warnte der Minister vor der militärischen Bedrohung durch Russland und verwies auf den gescheiterten Drohnenangriff in Leipzig und Eindringen russischer Kampfjets in den Luftraum des Nato-Partners Estland. „Wir stehen buchstäblich im Fadenkreuz Moskaus“, betonte Pistorius. Russland gebe die Hälfte seines Gesamtbudgets für Militärausgaben aus und fülle seine Waffendepots für spätere Konflikte auf. Russlands Präsident Wladimir Putin plane, die russische Armee auf 1,5 Millionen Soldaten zu vergrößern und werbe Söldner in Nordkorea und anderen Ländern für den Krieg gegen die Ukraine an. AfD kritisiert steigende Verteidigungsausgaben Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen wurde massive Kritik an den steigenden Verteidigungsausgaben und am Beschaffungswesen der Bundeswehr geübt. Der AfD-Abgeordnete Jan Ralf Nolte monierte einerseits, dass die Bundeswehr in der Vergangenheit „kaputt gespart“ worden sei, nun aber von der Koalition „auf Pump“ wieder aufgerüstet werde. Union und SPD seien offenbar „nicht zu einem Mittelweg fähig“. Auch der Bundesrechnungshof warne vor der „drohenden Schuldenfalle“. Bundeskanzler Friedrich Merz warf Nolte vor, alle Wahlkampfversprechen gebrochen zu haben. Nach der Bundestagswahl sei entgegen allen Ankündigungen der Union noch vom alten Bundestag die Bereichsausnahme bei der Schuldenbremse für die Verteidigungsausgaben verabschiedet worden. Zudem warf Nolte der Bundesregierung Intransparenz vor. Kleine Anfragen seiner Fraktion zur Bundeswehr würden „inflationär“ unter Verweis auf die Sicherheitslage nicht beantwortet und beim gescheiterten Beschaffungsvorhaben der Fregatte F126 seien 2,3 Milliarden Euro „in den Sand gesetzt“ worden. Linke: Verteidigungsausgaben "skandalös" Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) bezeichnete die Verteidigungsausgaben „als skandalös“. Bis zum Ende des Jahrzehnts plane die Bundesregierung Ausgaben von 183 Milliarden Euro, das seien 120 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Diese Maßlosigkeit schaffe „keine Sicherheit“, sondern gefährde den „inneren Frieden“ Deutschlands. Die Atommacht Frankreich etwa habe beschlossen, seine Verteidigungsausgaben bis 2030 lediglich auf 76,3 Milliarden Euro anwachsen zu lassen. Das Problem seien aber nicht nur die hohen deutschen Verteidigungsausgaben, sondern die Kürzungen im Bundeshaushalt an anderen Stellen, etwa beim Elterngeld oder dem Unterhaltsvorschuss, argumentierte Bartsch. Diese Feststellung habe auch nichts mit Populismus zu tun. Grüne kritisieren steigende Ausgaben "auf Pump" Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) attestierte Verteidigungsminister Pistorius, dass er die angespannte Sicherheitslage durchaus richtig beschrieben habe: „Die Welt ist aus den Fugen.“ Zugleich kritisierte Schäfer jedoch die steigenden Ausgaben „auf Pump“ und eine „planlose Rüstungsbeschaffung“ durch das Verteidigungsministerium. Dies habe den Überblick über die Beschaffungen verloren und verfüge nicht einmal über Daten über die Preissteigerungen. Das sei „unerhört“, bemängelte Schäfer. Der Haushaltsausschuss habe mitunter lediglich eine Woche Zeit, um Dutzende von Beschaffungsvorlagen zu prüfen, dies sei unseriös. Die Beschaffung der Fregatte F126 sei beispielsweise „viel zu spät“ gestoppt worden, die Fregatte sei zu einem „Mahnmal aus Stahl“ für ein dysfunktionales Beschaffungswesen geworden. Und nach der Einstellung des deutsch-französisch-spanischen Rüstungsvorhaben FCAS sei völlig unklar, wie es mit der Entwicklung eines Kampfflugzeuges der sechsten Generation weiter gehen soll. CDU/CSU: Haushaltsentwurf ein Spiegelbild der Sicherheitslage Unterstützung bekam Pistorius für seinen Wehretat aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Kerstin Vieregge (CDU/CSU) bezeichnete den Haushaltsentwurf als „Spiegelbild der Sicherheitslage“. Russland rüste weiter auf und werde bis 2029 fähig sein, ein Nato-Land anzugreifen. Zudem verwies die Abgeordnete ebenfalls auf die geplanten Sabotageakte in Leipzig und auf die Stromversorgung in Brandenburg. „Mit Worten“ könne sich Deutschland „nicht verteidigen“. Russlands Präsident Putin habe mehrfach bewiesen, dass er keinerlei Interesse an Diplomatie habe. Die steigenden Verteidigungsausgaben Deutschlands würden die Bundeswehr stärker, innovativer und zukunftsfähig machen. ugleich mahnte Vieregge an, die „richtigen Dinge zum richtigen Zeitpunkt“ zu beschaffen und das Geld wirkungsvoll auszugeben. Die Zukunft der Kriegsführung liege in vernetzten Systemen, die Bundeswehr müsse auf KI-gesteuerte Waffensysteme setzen. Die Ukraine habe es geschafft, innerhalb weniger Jahre eine funktionsfähige Rüstungsforschung aufzubauen. „Wir sind in diesem Bereich noch etwas behutsam unterwegs. Das muss sich ändern“, mahnte Vieregge. SPD: Phase der Mangelverwaltung wird verlassen Auch der SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz verteidigte die steigenden Ausgaben für die Bundeswehr. „Die Phase der Mangelverwaltung“ in der Truppe werde jetzt verlassen. Die entscheidende Frage sei allerdings nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben, sondern welche zusätzlichen und neuen militärischen Fähigkeiten die Bundeswehr erhalte. Schwarz plädierte für den Aufbau einer leistungsfähigen europäischen und deutschen Rüstungsindustrie. Die Erfahrungen aus dem Krieg in der Ukraine zeigten, dass die Innovationszyklen bei den modernen Waffensystemen immer kürzer werden, die Beschaffungsvorhaben hätten mitunter Probleme, diesem Tempo zu folgen. Schäfer mahnte zugleich auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle bei den Beschaffungsvorhaben. Wenn ein Beschaffungsvorhaben zu scheitern drohe, dann müsse es beendet werden. Dies sei keine Schwäche, sondern eine Stärke. Sondervermögen Bundeswehr Möglich werden die gewaltigen Steigerungen der Verteidigungsausgaben im Vergleich zu den Vorjahren nur durch das 2022 vom Bundestag beschlossene Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro und durch eine Grundgesetzänderung am Ende der vergangenen Legislaturperiode, die die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der sogenannten Schuldenbremse befreite. Am stärksten profitieren von den steigenden Verteidigungsausgaben sollen die militärische Beschaffung der Bundeswehr mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro. Aus dem Einzelplan 14 sollen 30,3 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen weitere 29,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Im laufenden Jahr plant der Bund mit Ausgaben von insgesamt 45 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Weitere Ausgaben von 8,6 Milliarden Euro sind für den Erhalt des vorhandenen Materials (2026: 7,7 Milliarden Euro) und 2,9 Milliarden Euro für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (2026: 1,6 Milliarden Euro) veranschlagt. Zur Deckung der Personalausgaben der Streitkräfte (Soldaten und Zivilangestellte) sollen 26,7 Milliarden Euro bewilligt werden, knapp 2 Milliarden Euro mehr als 2026 (24,7 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldaten, den Betrieb und Erhalt von Kasernen und Anlagen sind Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro vorgesehen, deutlich mehr als im laufenden Jahr (2026:11,5 Milliarden Euro). (hau/09.09.2026)

Etat des Auswärtigen Amts bleibt weitgehend stabil

09.09.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang den Etatentwurf 2027 des Auswärtigen Amtes beraten. Der Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 5,96 Milliarden Euro vor – etwas weniger als 2026 (6,03 Milliarden Euro). Außenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) kann mit Einnahmen von 192,82 Millionen Euro kalkulieren – wie auch in diesem Jahr. Die geplanten Ausgaben sinken gegenüber dem Vorjahr um rund 67,04 Millionen Euro. Kritik der Opposition gab es an wachsenden Verteidigungsausgaben: Dies allein bedeute nicht ein Mehr an Sicherheit. Dass auch bei der humanitären Hilfe erneut der Rotstift angesetzt werden soll, wird nicht nur von Grünen und Linken kritisch gesehen. Minister: Investition in Frieden und Sicherheit Außenminister Wadephul verteidigte die Unterstützung der Ukraine insbesondere gegen die Kritik der AfD: Das sei im Interesse der Friedensarchitektur Europas und eine „sichere und notwendige Investition in Frieden und Sicherheit auch für Deutschland“. Wadephul bedauerte die neuerlichen Kürzungen bei der humanitären Hilfe und kündigte an, dazu noch ins Gespräch mit dem Finanzminister zu gehen. „Jede Krise und jede Not, die wir vor Ort bekämpfen, wo wir Menschen ermöglichen, da zu bleiben, wo sie leben, ist gut investiertes Geld auch im deutschen und europäischen Interesse.“ AfD: Falsche Prioritätensetzung Jürgen Koegel (AfD) beklagte eine falsche Prioritätensetzung: Während der Verteidigungsetat auf 110 Milliarden Euro steigen solle, stagniere der Haushalt des Auswärtigen Amtes bei knapp sechs Milliarden Euro. Deutschland soll kein Land sein, das sich unter dieser Regierung daran gewöhne, Krieg wieder als normalen Zustand europäischer Politik zu betrachten und „kriegstüchtig“ zu werden. „Selbst wenn es sicherheitspolitische Argumente gegen Russland geben sollte, ist das kein Grund für einen Krieg gegen eine Atommacht, gegen Russland.“ SPD: Ausgaben für humanitäre Hilfe sehr genau ansehen Esther Dilcher (SPD) kündigte an, angesichts von Konfliktlagen in Gaza, in der Ukraine, Sudan, Syrien, in der Sahelzone und am Horn von Afrika die geplanten Ausgaben für humanitäre Hilfe noch „sehr genau“ anzusehen. Die Absenkung des deutschen Beitrags zu den Vereinten Nationen von rund 517 Millionen Euro auf rund 310 Millionen Euro verteidigte sie hingegen: Der Grund dafür sei der übliche Zahlungsrhythmus für Friedensmissionen. „Das ist also kein politischer Rückzug aus den Vereinten Nationen.“ Grüne: Haushalt lässt die Balance vermissen Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die Investition in Verteidigungsfähigkeit und Abschreckung gegen russische Aggression. „Aber wer daraus schließt, dass lediglich mehr Verteidigungsausgaben mehr Sicherheit bedeuten, der macht es sich viel zu einfach.“ Sicherheit bedeute auch Konflikte zu verhindern, bevor sie zu Kriegen würden. Mit Blick auf Diplomatie und Stärkung des Völkerrechts lasse dieser Haushalt die Balance vermissen. Schäfer kritisierte unter anderem Kürzungen bei humanitärer Hilfe, Krisenprävention und auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik. Linke kritisiert Sparzwang bei Krisenprävention Auch Sascha Wagner (Die Linke) monierte, dass ausgerechnet Instrumente wie Krisenprävention, Friedensförderung und humanitäre Hilfe unter Sparzwang gerieten, während militärische Ausgaben von dieser Logik ausgenommen blieben. „Sicherheit entsteht nicht erst durch militärische Abschreckung, sie entsteht viel früher durch Diplomatie, Abrüstung, internationale Verträge, starke zivile Institutionen und die Bereitschaft, miteinander zu reden“, sagte Wagner. Kürzungen bei Friedenssicherung und humanitärer Hilfe Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich im Etatentwurf 2027 auf rund 2,41 Milliarden Euro. Auf Zuweisungen und Zuschüsse sollen 3,32 Milliarden Euro entfallen, rund 180,7 Millionen Euro weniger als 2026. Dagegen steigen die Personalausgaben um rund 48,8 Millionen Euro auf 1,44 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben um rund 26,4 Millionen Euro auf 870,2 Millionen Euro. Für Investitionen sind rund 387,1 Millionen Euro vorgesehen, 64,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Programmausgaben im Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“ sollen von rund 2,44 Milliarden Euro auf 2,20 Milliarden Euro sinken. Für die Titelgruppe „Humanitäre Hilfe und Krisenprävention“ sind rund 1,43 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 1,46 Milliarden Euro 2026. Geringere Zahlungen an die Vereinten Nationen Deutlich geringer fällt der Ansatz für „Leistungen an die VN und im internationalen Bereich“ aus. Er sinkt von rund 887,8 Millionen Euro auf 680 Millionen Euro. Allein für den Beitrag an die Vereinten Nationen sind rund 309,5 Millionen Euro vorgesehen, nach 517,2 Millionen Euro 2026. Der Haushaltsentwurf begründet den Rückgang mit der dreijährigen Beitragsskala für die Friedensmissionen der Vereinten Nationen: Danach werden 2027 50 Prozent, 2028 150 Prozent und 2029 100 Prozent der Beiträge fällig. Mehr Geld ist für die „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ eingeplant. Die Ausgaben sollen von rund 180,1 Millionen Euro auf 229 Millionen Euro steigen. Einbußen bei der auswärtigen Kulturpolitik Für die „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“ sind rund 960,5 Millionen Euro vorgesehen, nach 978,2 Millionen Euro 2026. Der Schulfonds für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich wächst von rund 299,4 Millionen Euro auf 308,8 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung der allgemeinen Auslandskulturarbeit soll dagegen von rund 516,2 Millionen Euro auf 510,4 Millionen Euro sinken. Für das Goethe-Institut sind rund 225,3 Millionen Euro für Betrieb und operative Mittel vorgesehen, für den Deutschen Akademischen Austauschdienst rund 204,9 Millionen Euro. Für das Kapitel „Bundesministerium“, in dem die Ausgaben für die Zentrale und die Auslandsvertretungen gebündelt sind, sind rund 2,2 Milliarden Euro veranschlagt, nach 2,07 Milliarden Euro 2026. Die Ausgaben für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sollen von rund 67,5 Millionen Euro auf 70,5 Millionen Euro steigen. Mitbewirtschaftete Mittel außerhalb des Einzelplans 05 Weitere vom Auswärtigen Amt mitbewirtschaftete Mittel finden sich außerhalb des Einzelplans 05 in der Allgemeinen Finanzverwaltung. Für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ sind dort 470 Millionen Euro vorgesehen. Darunter entfallen 90 Millionen Euro auf den Anteil des Auswärtigen Amts an der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung und 240 Millionen Euro auf die Europäische Friedensfazilität. Für die „Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ stehen im Einzelplan 60 weitere rund 11,61 Milliarden Euro bereit. Der Titel wird einvernehmlich vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Auswärtigen Amt bewirtschaftet. Darin sind unter anderem 180 Millionen Euro als Anteil des Auswärtigen Amts an der Ertüchtigungsinitiative für die Ukraine und rund 648,6 Millionen Euro für die Europäische Friedensfazilität Ukraine enthalten. (ahe/09.09.2026)

Merz verteidigt Reformkurs der Koalition gegen die Angriffe der Opposition

09.09.2026
Drei Tage nach dem Erdrutsch-Sieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der Bundestag am Mittwoch, 9. September 2026, seine erste Beratung des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit der traditionellen Generalaussprache über die Politik der Bundesregierung fortgesetzt. In der ersten Lesung des Etats des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) räumte Regierungschef Friedrich Merz (CDU) auch eigene Fehler bei der Vermittlung des Sinns der angestrebten Reformen ein. Zugleich verteidigte er nachdrücklich den Reformkurs der Koalition gegen die Angriffe der Opposition. Dagegen bekräftigte AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel die Kritik ihrer Partei insbesondere an der Haushalts-, Migrations- und Energiepolitik der Bundesregierung, während für Die Linke deren Fraktionsvorsitzender Sören Pellmann eine Regierungspolitik des "sozialen Kahlschlags" beklagte. Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, rief dazu auf, einen Prüfauftrag für ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. Die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für 2027sollen laut Entwurf auf rund 5,16 Milliarden Euro steigen, das sind rund 165,5 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr vorgesehen. Bundeskanzler: Die Ukraine verteidigt auch unsere Freiheit Merz attestierte der AfD, in Sachsen-Anhalt ein "bemerkenswertes Wahlergebnis" erzielt zu haben, bei dem die Wähler eine "deutliche Botschaft" auch an ihn selbst gesendet hätten. Die absolute Mehrheit habe die AfD jedoch nicht erreicht und werde sie in Deutschland auch nicht erzielen. "56 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt haben Sie nicht gewählt", sagte der Kanzler an die AfD gewandt und warf ihr vor, eine "destruktive Kraft" zu sein. Dies habe Weidel in ihrer vorangegangenen Rede auch in ihren Ausführungen zur Ukraine deutlich gemacht, fügte Merz hinzu. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, weil diese "auch unsere Freiheit verteidigt", betonte der Kanzler und bescheinigte der AfD eine "groteske Umkehr von Täter und Opfer", bei der die AfD offensichtlich unverändert an der Seite Russlands stehe. "Remigration ist ethnische Säuberung" Zugleich verurteilte er scharf die von der AfD propagierte "Remigration", die nichts anderes sei als eine "ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe". Es sei Konsens in der Koalition, dass es Migrationsprobleme gebe, viele Menschen in Deutschland keinen dauerhaften Aufenthalt genießen dürften und mehr abgeschoben werden müsse. Im Gegensatz zur AfD unterscheide die Koalition dabei aber sorgfältig zwischen diesen Migranten und solchen, die hier arbeiten und zum Wohlstand beitragen. Nachdrücklich drängte der Regierungschef auf eine Fortsetzung der von der Koalition angestoßenen Reformvorhaben. "Natürlich" werde man dabei etwa bei der angestrebten Rentenreform darüber sprechen, wie mit Menschen umgegangen werde, die 45 Jahre gearbeitet und Rentenbeiträge eingezahlt haben. Wichtigstes Ziel sei indes eine Rentenversicherung, "die in der längeren Perspektive der jungen Generation die Chancen gibt, Vermögen aufzubauen". Die Antwort auf die Frage nach dem Sinn der Reformen seien jedoch die Koalition und auch er selbst "vielleicht am meisten schuldig geblieben", fügte der Kanzler hinzu. Die junge Generation zweifele heute an dem Wohlstandsversprechen, auf das sich drei Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg hätten verlassen können. "Deshalb müssen wir dieses Wohlstandsversprechen erneuern" und auch der jungen Generation diese Perspektive geben, sagte Merz. Dies müsse mehr zum Ausdruck kommen als bisher. AfD: Ein "Weiter-so-Gewurschtel" Zu Beginn der Debatte konstatierte Weidel, die Wähler in Sachsen-Anhalt hätten klar mitgeteilt, dass Schwarz-Rot vorbei sei. Die Menschen wollten einen Politikwechsel, doch widerspiegele der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2027 ein "Weiter-so-Gewurschtel". Die Koalition sei nicht willens, "sich den Fesseln grüner Ideologie, linker Massenmigration und sozialistischer Umverteilung zu entziehen". Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wolle nächstes Jahr am Kapitalmarkt 500 Milliarden Euro neu aufnehmen. Damit sei der Haushaltsentwurf klar verfassungswidrig, kritisierte die AfD-Fraktionsvorsitzende. Zugleich warf sie der Regierung vor, Deutschland "in Rekordzeit in die Staatspleite" zu treiben, während die Deindustrialisierung mit wachsender Dynamik über das Land fege. "Massenmigration"-Folgen und Konfrontation mit Russland Auch erkläre die Bundesregierung die Migrationskrise für beendet, obwohl "jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Migration über die Asyl-Hintertür ins Land" komme "und eine weitere Großstadt über den Familiennachzug", fügte sie hinzu. Dabei müssten die Bürger täglich mit den Folgen der "Massenmigration" wie wachsender Kriminalität umgehen. Mit Blick auf die deutsche Ukraine-Politik hielt Weidel der Regierung vor, die Konfrontation mit Russland zu verschärfen, statt sich wie die USA für Friedensverhandlungen einzusetzen. Scharf kritisierte sie die "wirtschaftsfeindliche" und "gescheiterte Energiewende", der eine "permanente Blackout-Gefahr" zu verdanken sei. Zusätzlich drohe im Winter eine "existenzielle Gasversorgungskrise", doch wolle die Regierungskoalition "auf günstiges Pipeline-Gas aus Russland verzichten". Grüne: Rechtsextremismus ist kein Ost-Problem Für Bündnis 90/Die Grünen sprach ihre Fraktionsvorsitzende Dröge von einem "schlimmen Wahlergebnis" in Sachsen-Anhalt. Sie nehme dem Kanzler seine Erschütterung über dieses Ergebnis ab, doch reiche dies nicht aus. "Es gibt Menschen in Sachsen-Anhalt, die haben jetzt Angst", sagte Dröge. Das seien etwa queere Menschen oder Menschen mit Migrationsgeschichte, denen Merz Antworten geben müsse, was er für ihren Schutz tue. Auch müssten sich alle demokratischen Parteien fragen, was ihr Anteil an diesem Wahlergebnis sei. Dabei sei der Rechtsextremismus in Deutschland "kein Ost-Problem", fügte Dröge hinzu. Vielmehr sei die AfD in strukturschwachen Regionen besonders stark gewählt worden, wo "Menschen sich zurückgelassen fühlen". "Prüfauftrag für ein AfD-Verbot auf den Weg bringen" Genau hier setze die AfD wie Rechtsradikale überall auf der Welt an "mit den toxischen Parolen des Nationalismus und der nationalen Abschottung", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende. Darauf müsse man als Demokraten Antworten geben, ebenso wie auf die Methode der AfD, Wut auf Minderheiten wie Arbeitslose und Menschen mit Migrationsgeschichte anzustacheln. Zugleich sei man mittlerweile "an einen Punkt in unserer Demokratie" gelangt, an dem "die politische Auseinandersetzung alleine vielleicht nicht mehr reicht". Dafür habe das Grundgesetz als ein letztes Mittel das Parteienverbot vorgesehen, betonte Dröge und appellierte an die "demokratischen Abgeordneten", ihr Gewissen zu prüfen, einen Prüfantrag für ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. SPD: Das Land über Kompromisse voranbringen SPD-Fraktionschef Dr. Matthias Miersch nannte als Lehre aus Sachsen-Anhalt, bei allem berechtigten Streit "nicht das Gegeneinander der Demokratinnen und Demokraten" im Bundestag in den Mittelpunkt zu stellen. "Wenn wir uns hier zerlegen, dann gibt es nur eine Gruppe, die sich freut", sagte Miersch und mahnte: "Wir Demokratinnen und Demokraten müssen auch zu einer Kultur wieder zurückkommen, wo es eine feste Basis für uns gibt und die unverrückbar ist." Notwendig sei, um den besten Weg zu ringen und am Ende das Land voranzubringen. Wenn die Sorgen der Menschen etwa bei der Rente nach 45 Beitragsjahren, dem Wohngeld, dem Elterngeld oder dem Unterhaltsvorschuss größer werden, müsse im Bundestag darüber gesprochen werden und es müsse zu einem Ziel führen. Dabei gehe es nicht um "Veränderung der Veränderung wegen". Vielmehr müsse den Menschen noch viel deutlicher gemacht werden, warum und wie man für die notwendige Veränderung sorge. "Am Ende geht es darum, ob die demokratische Mitte dieses Land über Kompromisse voranbringen kann, ja oder nein", betonte Miersch. Linke: Unsoziale Politik gegen die Mehrheit der Menschen Linken-Fraktionschef Sören Pellmann warf der Bundesregierung vor, eine unsoziale Politik gegen die Mehrheit der Menschen im Lande zu betreiben. Notwendig sei ein Kurswechsel und kein "Weiter so", doch mache die Regierungskoalition mit ihrem Haushaltsentwurf da weiter, wo sie begonnen habe. "Herr Merz, stoppen Sie diesen Irrweg. Treiben Sie unser Land nicht weiter in den Abgrund", sagte Pellmann. Sonst werde "unsere Demokratie schweren Schaden nehmen". Während der Haushaltsentwurf im Sozialbereich Kürzungen vorsehe, solle in die Aufrüstung perspektivisch jeder dritte Euro fließen, kritisierte er. Das sei "Kanonen-statt-Butter-Politik". Dabei hätten Rüstungsinvestitionen den denkbar geringsten volkswirtschaftlichen Effekt. Erforderlich sei vielmehr ein mindestens auf zehn Jahre angelegter "Wiederaufbauplan" für die Infrastruktur, für Investitionen in die Schiene und Straße, für den Wohnungsbau, für Schulen, für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für die ökologische Transformation. CDU/CSU: Geschäftsmodell der AfD heißt Empörung Der neue Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, hielt der AfD vor, jeden Fortschritt im Lande zu bestreiten und jedes Problem zur Katastrophe zu erklären. Das politische Geschäftsmodell der AfD heiße nicht Hoffnung, sondern Empörung. Dem stelle die Regierungskoalition "Verantwortung entgegen, und im Zweifel stellen wir Mut entgegen". So sei der Haushaltsentwurf 2027 der Bundesregierung Ausdruck des Willens der Koalition, "Deutschland wieder nach vorne zu bringen". In den vergangenen Jahren habe die Bundesrepublik an wirtschaftlicher Dynamik verloren, konstatierte Frei. Zu viel Infrastruktur sei zu lange vernachlässigt worden, zu viele Genehmigung dauerten zu lange. Dabei kenne man die Herausforderungen, doch sei die Frage, ob man auch dann bereit sei, das Notwendige zu tun, wenn es unbequem ist. Man könne nicht einfach weitermachen wie bisher. Gebraucht würden Wirtschaftswachstum, mehr Investitionen sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit, und darum kümmere sich die Regierungskoalition. Geplante Ausgaben im Kanzleretat Von den Gesamtausgaben im Einzelplan 04 entfallen rund 2,08 Milliarden Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben, rund 353 Millionen Euro mehr als 2026. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 1,92 Milliarden Euro vorgesehen, rund 82 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sinken um rund 155 Millionen Euro auf 743,9 Millionen Euro. Die Personalausgaben steigen dagegen um rund 36,5 Millionen Euro auf 438,2 Millionen Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind rund 635,1 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 20,5 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 33,6 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 18 Millionen Euro auf globale Minderausgaben für Effizienzmaßnahmen. Deutlich mehr Mittel für den Bundesnachrichtendienst Deutlich steigen die Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414). Für den BND sind 2027 rund 1,85 Milliarden Euro eingeplant, rund 342 Millionen Euro mehr als 2026 mit 1,51 Milliarden Euro. Damit entfällt mehr als ein Drittel der Ausgaben des gesamten Einzelplans auf den Nachrichtendienst. Für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt selbst (Kapitel 0412) sind rund 271,8 Millionen Euro vorgesehen, rund 11,5 Millionen Euro mehr als 2026. Für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts sollen davon 132,5 Millionen Euro ausgegeben werden, nach 133,5 Millionen Euro im laufenden Jahr. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs des Kanzleramts (Kapitel 0411) steigen von rund 82,1 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro. Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ (Kapitel 0410) sind rund 23,1 Millionen Euro eingeplant, nach knapp 25 Millionen Euro 2026. Der Zuschuss an die Stiftung Wissenschaft und Politik sinkt von 19,3 Millionen Euro auf rund 18,6 Millionen Euro. 361,7 Millionen Euro für die Sportförderung Für den neuen Staatsminister für Sport und Ehrenamt Ronald Rauhe sind 2027 insgesamt rund 398,3 Millionen Euro veranschlagt, knapp 11,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Davon entfallen rund 361,7 Millionen Euro auf die Titelgruppe „Sport“, nach 351,2 Millionen Euro 2026. Die zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports sollen von 223,2 Millionen Euro auf 235,7 Millionen Euro aufgestockt werden. Mehr Mittel sind auch für die Olympiabewerbung vorgesehen: Der Ansatz steigt von 2,45 Millionen Euro auf sechs Millionen Euro. Das Zentrum Safe Sport soll fünf Millionen Euro erhalten, nach 2,81 Millionen Euro 2026. Für den weiteren Aufbau der Spitzensportagentur sind rund 1,08 Millionen Euro vorgesehen, nach 500.000 Euro im laufenden Jahr. Ehrenamt und Engagement Für die Titelgruppe „Ehrenamt und Engagement“ sind mit rund 26,9 Millionen Euro nahezu unverändert hohe Ausgaben eingeplant. Davon entfallen erneut 20 Millionen Euro auf den Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Kapitel 0417) soll rund zwölf Millionen Euro ausgeben können, rund 628.000 Euro mehr als 2026. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0432) soll 2027 rund 148,2 Millionen Euro ausgeben können, rund 10,6 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs des Presse- und Informationsamtes (Kapitel 0431) sinken dagegen von rund 14,7 Millionen Euro auf 13,1 Millionen Euro. 2,1 Milliarden Euro für Kulturstaatsminister Weimer Für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer (parteilos), weist der Entwurf Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro aus. Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“ (918,6 Millionen Euro, 2026: 1,1 Milliarden Euro) bei der Titelgruppe 03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ (377,0 Millionen Euro, 2026: 385,7 Millionen Euro) und bei der Titelgruppe 09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) (413,1 Millionen Euro, 2026: 419,9 Millionen Euro). Bei letzterem Posten geht der Löwenanteil an die Deutsche Welle (388,6 Millionen Euro, 2026: 395,4 Millionen Euro). (sto/hau/09.09.2026)

Wirtschaftsetat sinkt auf 5,55 Milliarden Euro

08.09.2026
Der Bundestag hat sich am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für 2027 beschäftigt. Der Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) umfasst Ausgaben von 5,55 Milliarden Euro. Das sind rund 353,6 Millionen Euro weniger als 2026 (5,90 Milliarden Euro). Der Einzelplan 09 bildet allerdings nur einen Teil der Ausgaben für das Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ab. Wesentliche Ausgaben des BMWE sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert. Das betrifft laut Haushaltsentwurf insbesondere die Energiepolitik und Transformationstechnologien. Im Kernhaushalt sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt rund 79 Millionen Euro vorgesehen, nach 58,8 Millionen Euro 2026. Davon entfallen rund 43 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 36 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Kritik an Kürzungen beim Mittelstandförderprogramm Vor allem die Einsparungen im Kapitel "Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand", für das rund 1,80 Milliarden Euro vorgesehen sind (2026: 1,85 Milliarden Euro) stießen auf Kritik. Für das Forschungsprogramm "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen sollen nur noch rund 539 Millionen Euro (2026: 558,4 Millionen Euro) bereitstehen. Bereits die Mittel für dieses Jahr haben nicht ausgereicht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das ZIM deshalb am 7. Juli 2026 gestoppt und nimmt keine weiteren Anträge mehr an. Das sorgte vor allem in der mittelständischen Wirtschaft für Verärgerung, weil die Nachfrage nach dem Programm laut BMWE zwar "erheblich gestiegen" sei, die verfügbaren Haushaltsmittel jedoch "begrenzt" seien. Die Bundesregierung unterstützt mit dem ZIM kleine und mittlere Unternehmen bei Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Im Gegensatz zur steuerlichen Forschungsförderung, die vor allem große Unternehmen nutzen, werden damit Projekte direkt gefördert und nicht Aufwendungen steuerlich abzugsfähig gestellt. Ministerin: Weiter reformieren, richtig investieren Bundesministerin Katherina Reiche sah sich in der Debatte um ihren Haushalt erneut mit Kritik beim Umgang mit dem ZIM konfrontiert. Die Ministerin konzentrierte sich jedoch auf den "Erholungskurs", auf dem sich die deutsche Wirtschaft befinde. Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Prognosen angehoben. Die Talsohle, so die Institute, sei durchschritten. "Aus einem kleinen Funken kann ein Feuer werden, wenn wir jetzt weiter reformieren, wenn wir richtig investieren", sagte Reiche. Sie unterstrich die Notwendigkeit für ein dauerhaftes und robustes Wachstum. "Wir wollen es nicht nur, wir brauchen es dringend", so Reiche. Die strukturellen Probleme Deutschlands seien nicht über Nacht verschwunden. Das Potenzialwachstum liege nach wie vor bei 0,4 Prozent. Die deutsche Wirtschaft sei aktuell kaum größer als im Jahr 2019. Ein gutes Quartal sei zwar noch keine Trendwende, aber es zeige, was möglich sei. Seit dem Amtsantritt der Regierung sei ein Kurswechsel eingeleitet worden. "Entlasten, entfesseln, erneuern. Nach diesem Dreiklang haben wir unsere Politik ausgerichtet", sagte Reiche, und daran werde sie sich weiter orientieren. SPD: Nutzen von Fördermaßnahmen überprüfen Daniel Walter (SPD) erinnerte daran, dass der Kernhaushalt des Bundeswirtschaftsministeriums rund 5,5 Milliarden Euro betrage und das Haus von Ministerin Reiche auch 80 Prozent des KTFs und zwölf Prozent des SVIK erhalten soll. "Wir beraten heute über Industrie, über Mittelstand, über strukturschwache Regionen und auch über die Außenwirtschaft", sagte Walter. Er wolle nun mit seinen Berichterstatter-Kolleginnen und -Kollegen "den Haushaltsentwurf intensiv prüfen", um Prioritäten zu verhandeln, Konsolidierungsbeiträge zu verändern und insbesondere den praktischen Nutzen von Fördermaßnahmen überprüfen. "Letztendlich werden wir den Entwurf besser machen, als er jetzt ist", so Walter. Grüne fordern Planungssicherheit Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte Ministerin Reiche, weil sie zur "Situation im Land, zu den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und zur Lage unserer Wirtschaft" nichts gesagt habe. Die Bürger und die Unternehmer erwarteten Planungssicherheit, doch die Bundesregierung habe darauf keine Antworten, das Gegenteil sei der Fall. Während der Mittelstand unter anderem darauf warte, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) neu gestartet werde, habe das Ministerium nun einen Antragstopp verhängt. Dabei sei es "doch positiv, dass dieses Programm so gut abgerufen wird, gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage", sagte Uhlig. Das zeige doch, das der Mittelstand stark und innovativ sei. "Absurd ist hingegen, dass gerade dieses Programm im Haushalt gekürzt wird", kritisierte sie. Union besorgt über sinkende Unternehmensinvestitionen Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) zeigte sich besorgt. Bei den Unternehmensinvestitionen gebe es seit 2024 mittlerweile ein Minus von sechs Prozent. "Das darf natürlich nicht so weitergehen, denn Investitionen bilden die Grundlage für zukünftiges Wachstum", warnte Wiener. Mit dem Haushalt 2027 und darüber hinaus müssten konsequent die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert werden. Auch Wiener mahnte eine bessere finanzielle Ausstattung des ZIM an. "Wir alle wissen, wie wichtig der Mittelstand für unsere Wirtschaft ist", sagte er. Es gebe in Deutschland unzählige Unternehmen, die sich als Hidden Champions global positioniert hätten. Die zwei Förderprogramme, die sich seit sieben Jahrzehnten bewährt hätten, müssten besser ausgestattet werden. AfD: Viel Geld wird für die falschen Dinge ausgegeben Wolfgang Wiehle (AfD) kritisierte: "In Deutschland wird zu viel Geld für die falschen Dinge ausgegeben." Die Regierungspolitik steuere fast alle wirtschaftlichen Entwicklungen in die falsche Richtung. Der Hauptfehler sei, dass die Wirtschaftstätigkeit mit immer größerem Tempo "unter das Diktat der Klimapolitik gestellt wird", so Wiehle. Das vorgegebene Datum für Klimaneutralität bis 2045 nannte er "eine neue Form der Planwirtschaft". Diese Politik führe auf vielen Gebieten zu einer ineffizienten Wirtschaft, die dauerhaft auf Subventionen angewiesen sei. Bereits heute könne der Bundeshaushalt diese Subventionen nicht mehr ohne immer höhere Verschuldung zahlen. "Deindustrialisierung und Insolvenzwelle beschleunigen das Finanzproblem, weil sie das Steueraufkommen verkleinern", warnte Wiehle. Linke: Mit dem KTF werden Haushaltslöcher gestopft "Der Haushaltsentwurf gibt auf die wirtschaftlichen und energiepolitischen Herausforderungen nur unzureichende Antworten", sagte Jörg Cezanne (Die Linke) und nannte den Entwurf "eine vertane Chance". Anstatt private Haushalte und kleine Unternehmen zu entlasten, beispielsweise mit der Absenkung der Stromsteuer, die Auszahlung eines Klimageldes und die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, würden mit den Mitteln aus dem KTF Haushaltslöcher gestopft. Dabei seien diese Gelder beispielsweise für den Umbau der Stromnetze nötig. Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur Im Kapitel "Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand" sind außerdem für die Industrieforschung rund 232 Millionen Euro vorgesehen. Die Titelgruppe "Neue Mobilität", die Fördermaßnahmen für Automobilindustrie, Luftfahrt und maritime Wirtschaft bündelt, umfasst rund 393 Millionen Euro (2026: 409 Millionen Euro). Für die Titelgruppe "Digitale Agenda" sind rund 140 Millionen Euro vorgesehen, nach 399,04 Millionen Euro im laufenden Jahr. Das Kapitel "Chancen der Regionen" umfasst rund 934,9 Millionen Euro (2026: 1,16 Milliarden Euro). Für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind rund 637,8 Millionen Euro eingeplant. Weitere 30,5 Millionen Euro entfallen auf ein Sonderprogramm. Für das Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte des Braunkohletagebaus sowie von Stein- und Braunkohleanlagen stehen rund 256,2 Millionen Euro zur Verfügung. Fünf Milliarden Euro für die Strompreiskompensation Für das Kapitel "Energie" sind rund 474,3 Millionen Euro vorgesehen (2026: 610,9 Millionen Euro). Beteiligungen des Bundes an den Übertragungsnetzbetreibern TenneT Deutschland, 50Hertz und TransnetBW bilden mit zusammen rund 171 Millionen Euro einen Schwerpunkt. Für die Wismut-Sanierung und das Auslaufen der Steinkohlesubventionen sind rund 142,7 Millionen Euro vorgesehen. Weitere 58,6 Millionen Euro stehen für die energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine bereit. Für die "Chancen der Globalisierung" sieht der Entwurf rund 322,3 Millionen Euro vor (2026: 442,5 Millionen Euro). Der Rückgang ist auch durch die Verlagerung des Ukraine-Titels in das Energiekapitel geprägt. Ein erheblicher Teil der energie- und wirtschaftspolitischen Förderung des BMWE läuft über den Klima- und Transformationsfonds. Für die Strompreiskompensation sind 2027 fünf Milliarden Euro vorgesehen (2026: vier Milliarden Euro). Für den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten stehen rund 5,53 Milliarden Euro bereit (2026: 6,5 Milliarden Euro). Weitere rund 2,45 Milliarden Euro sind für den Industriestrompreis zur Entlastung energieintensiver Unternehmen veranschlagt. Mittel für Gebäude und Energieinfrastruktur Rund 12,56 Milliarden Euro sind im KTF als Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehen. Für den Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion sind rund 1,62 Milliarden Euro und für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie rund 1,25 Milliarden Euro eingeplant. Die Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe umfasst rund 918,8 Millionen Euro, nach 973,2 Millionen Euro 2026. Auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stehen dem BMWE milliardenschwere Förderansätze zur Verfügung. Für "Mikroelektronik für die Digitalisierung" sind 2027 rund 4,19 Milliarden Euro vorgesehen (2026: 2,48 Milliarden Euro). Weitere 250 Millionen Euro stehen für digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und Künstliche Intelligenz bereit. Für Investitionen in die Energieinfrastruktur sind im SVIK außerdem insgesamt rund 2,50 Milliarden Euro vorgesehen (2026: 2,09 Milliarden Euro). Den größten Posten bildet mit rund 1,87 Milliarden Euro der Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze (2026: 1,40 Milliarden Euro). Für die Deutsche Energy Terminal GmbH sowie schwimmende Flüssiggas-Terminals und deren Standorte stehen rund 515,6 Millionen Euro bereit (2026: 575 Millionen Euro). Für die Außenwirtschaftsförderung und die internationale Zusammenarbeit stehen 322,3 Millionen Euro (2026: 442,5 Millionen Euro) bereit. Das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die German Trade and Invest (GTAI) sollen 107,8 Millionen Euro (2026: 108,5 Millionen Euro) erhalten. Für die Deutsche Zentrale für Tourismus sind 39,8 Millionen Euro vorgesehen (2026: 40,6 Millionen Euro). (nki/08.09.2026)

Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro

08.09.2026
Über die Finanzplanung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, etwa eineinhalb Stunden lang beraten. Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) kann im Jahr 2027 mit etwas mehr Geld für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfs für 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 1,44 Milliarden Euro vor. Das sind 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Minister: 2027 startet die digitale Brieftasche In der Debatte über seinen 1,44 Milliarden Euro umfassenden Etatansatz plus 3,75 Milliarden Euro im Sondervermögen betonte der Digitalminister, der Haushalt müsse sich daran messen lassen, ob „Menschen Pläne verwirklichen, Unternehmen investieren und unser Land vorankommt“. Seit dem ersten Entlastungskabinett habe die Bundesregierung 10,4 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr für Menschen und Wirtschaft auf den Weg gebracht – diese müssten im Alltag ankommen. Mit dem Berichtsentlastungsgesetz plane die Regierung etwa, die Beweislast umzukehren, kündigte Wildberger mit Blick auf die voranschreitende Staatsmodernisierung an. Auch bei der Digitalisierung komme man voran, berichtete er. So führe die Regierung bei Unternehmensgründungen an zehn Pilotstandorten die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung digital zusammen. Mit Ländern und Kommunen werde die Lösung zudem auf weitere Standorte und Rechtsformen ausgeweitet. Im Januar 2027 werde die digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet, starten, zudem soll eine „Deutschland-App“ Verwaltungsleistungen leichter zugänglich machen, sagte Wildberger. „Jeder Euro und jede gemeinsame Lösung müssen sich daran messen lassen, was sie verbessern – schnellere Verbindungen, schnellere Verfahren und eine leistungsfähigere Verwaltung“, sagte der Minister. CDU/CSU: Strecke vom Vorschlag zur Umsetzung noch zu weit Dies bekräftigte CDU-Digitalpolitiker Ralph Brinkhaus. Er betonte, dass sich viele Projekte „in der Crunchtime“ befänden. Mit Blick auf die föderale Modernisierungsagenda sei zwar viel in die Wege geleitet worden, die Strecke vom Vorschlag zur Umsetzung sei jedoch noch zu weit. Das liege auch daran, dass fast alles Querschnittsaufgaben seien, sagte Brinkhaus mit Blick auf das Engagement aller Ressorts. AfD: Digital-Zuständigkeiten sind zersplittert Ruben Rupp (AfD) befand, es brauche klare Kompetenzen, eine grundlegende Reform der Verwaltungsstrukturen und eine Energie- und Wirtschaftspolitik, die technologischen Fortschritt ermögliche. Er kritisierte die Zersplitterung der Digital-Zuständigkeiten. Der Haushaltsentwurf zeige, dass die Bundesregierung an ihrem eigenen Anspruch gescheitert sei, Digital-Kompetenzen zu bündeln. Der Einzelplan sei zudem „nicht gerade üppig ausgestattet“, monierte Rupp. Von den Mitteln im Sondervermögen werde nicht einmal die Hälfte der Mittel vom BMDS selbst bewirtschaftet. Mit Blick auf den Kabinettsumbau sprach Rupp von einem „Regierungsposten-Basar“, der dem Digitalministerium nicht guttue. Die Idee einer Deutschland-App sei zwar richtig, doch eine App allein mache noch keinen digitalen Staat. Deutschland brauche eine gemeinsame digitale Grundarchitektur. Das Problem liege in der „fehlenden Fähigkeit etablierter Regierungen, aus Geld funktionierende Digitalisierung zu machen“. Die EUDI-Wallet brauche es nicht, nötig sei stattdessen eine nationale digitale Brieftasche. SPD: Schwerpunkte sind richtig gesetzt SPD-Haushälter Martin Gerster sagte, der Entwurf sehe ein Plus von rund sechs Prozent vor. Die Schwerpunkte seien richtig gesetzt, etwa bei der Förderung digitaler Innovationen sowie bei Investitionen in die IT-Infrastruktur und in die IT-Sicherheit. Der Ausbau der Glasfasernetze werde zudem mit 2,6 Milliarden Euro unterstützt, und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro sicherten den weiteren Ausbau über das Jahr 2027 hinaus ab. Eine weitere Milliarde Euro sei für die digitale Verwaltung vorgesehen. Dies zeige einmal mehr, dass das Sondervermögen Infrastruktur ein „absoluter Gamechanger“ sei, um den Investitionsstau aufzuholen. Gerster lobte den Fortschritt beim Deutschland-Stack, der die technischen Grundlagen für die Verwaltungsdigitalisierung mit klaren Standards und funktionierenden Schnittstellen schaffe und forderte, zügig Anwendungen zu entwickeln. Das heiße, „kein digitaler Lotse durch den Behördendschungel“, sondern ein konsequent digitales Bürgerkonto, damit „Zeit, Nerven und Geld gespart werden können“, so Gester. Grüne: Mittelaufwuchs absolut notwendig Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass es sich um einen der wenigen Einzelpläne mit einem Aufwuchs handele. Diese Steigerung sei „absolut notwendig“, um die Herausforderungen bei Staatsmodernisierung und Vertrauen in das demokratische System zu meistern, betonte sie. Es brauche ein Bündnis aus „Bund, Ländern und Kommunen und aller demokratischen Parteien“ für einen Staat, der endlich wieder funktioniere. Die zweite große Aufgabe liege in der digitalen Souveränität. Hier konstatierte Lang „relevante Mängel“ im Haushalt. Mit Blick auf die Macht der Tech-Konzerne sprach die Haushälterin von einer „Tech-Oligarchie“, bei der es um eine neue Weltordnung gehe. Eine Welt, in der das Recht des Reicheren und des Gnadenloseren gelte, in der über Algorithmen der öffentliche Diskurs bestimmt werde und immer unverhohlener Einfluss auf Wahlen genommen werde. „Diese Männer sind davon überzeugt, dass sie reich und mächtig genug sind, dass sie über jedem Gesetz, jedem Rechtsstaat und jeder Demokratie stehen“, sagte Lang. Diesen Kampf müsse Europa gewinnen. Allerdings kritisierte sie, dass Mittel für dezentrale soziale Netzwerke im Haushaltsansatz fehlten. Zudem sei es Aufgabe der Regierung, konsequent auf Open Source zu setzen, um unabhängiger zu werden. Linke: Aufbruch kaum zu erkennen Sascha Wagner (Die Linke) sagte, die Digitalisierung entscheide darüber, ob Bürgerinnen und Bürger schnell eine Sozialleistung erhielten, ob Verwaltungen richtig arbeiten könnten, Kommunen handlungsfähig seien und der Staat gegenüber großen Technologiekonzernen selbstbestimmt entscheiden könne. Den Haushalt betreffend wäre daher eigentlich ein Aufbruch zu erwarten, dieser sei aber kaum zu erkennen, kritisierte Wagner. So komme ein erheblicher Teil des Aufwuchses im Kernhaushalt durch die Übertragung von Aufgaben und Haushaltsmitteln anderer Ressorts zustande. Auch er monierte, dass 3,75 Milliarden Euro im Sondervermögen Infrastruktur 1,44 Milliarden Euro im Kernhaushalt gegenüberstünden. „Sie erklären Digitalisierung zur Zukunftsaufgabe, können aber keine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen – das passt nicht zusammen“, sagte Wagner. Mit Blick auf den Deutschland-Stack und die Kritik des Bundesrechnungshofs führte der Linken-Abgeordnete aus, es gebe Umsetzungsrisiken, unklare Verantwortlichkeiten, Defizite beim Monitoring und fehlende oder unvollständige Standards. Auch er monierte die Abhängigkeit von Microsoft: „Der Einsatz von Open-Source-Produkten muss auch im staatlichen Umfeld zur Regel werden“, sagte Wagner. Globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026. „IT-Infrastruktur des Bundes“ größter Ausgabeposten Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes. Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden. Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“. „Innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen. Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen - ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant. Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen. Breitbandausbau durch Sondervermögen Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen. Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Mittelaufwuchs für die Digitalisierung der Verwaltung Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse. Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro. (lbr/scr/hau/08.09.2026)

Unterschiedliche Auffassungen zum Düngegesetz

08.09.2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Dienstag, 8. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes“ (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschäftigt. Die geladenen Sachverständigen beurteilten den Gesetzentwurf in der vom Ausschussvorsitzenden Hermann Färber (CDU/CSU) geleiteten Sitzung unterschiedlich. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufnehmen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der von der EU-Kommission geforderten flächendeckenden Berichterstattung dienen soll. "Trend zum effizienteren Einsatz von Düngemitteln" In der Anhörung wies Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband darauf hin, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren weitreichende Fortschritte in der Effizienzsteigerung der Düngung erreicht hätten. Viele Daten würden den Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen. Pingen erklärte, die positiven Entwicklungen im Gewässerschutz würden das große Engagement der Betriebe belegen, eine moderne produktive Landbewirtschaftung mit den Zielen des Gewässerschutzes zu vereinen. Eine Überarbeitung des Düngerechts sei aber zwingend erforderlich. Dabei wäre es besser, zusätzlich zum Entwurf des Düngegesetzes auch die Verordnung für das Monitoring vorzulegen, da der Gesetzentwurf keine Einzelheiten zur Ausgestaltung des Monitorings selbst vorsehe. „In Anbetracht dessen sind die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch in ihrer Tragweite nur begrenzt zu beurteilen und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert“, sagte Pingen. "Nitrat darf nicht verurteilt werden" Der Landwirt Christian Beißner wies auf erzielte Erfolge beim Gewässerschutz hin. Nitrat dürfe nicht verteufelt werden. Nitrat sei ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Es müsse auch um die Ernährungssicherheit in Deutschland gehen. Die Landwirte müssten mehr produzieren und zwar mehr qualitativ hochwertige Lebensmittel, was mit dem Gewässerschutz auch vereinbar sei. „Die Welt braucht mehr Lebensmittel“, erklärte Beißner. Er wünsche sich eine bessere und effizientere Gesetzgebung, die der Landwirtschaft auch Planungssicherheit gebe. "Verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge fehlen" Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen) kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Zentrale Regelungen würden weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagert. Zudem fehlten verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge. „Damit bleibt fraglich, ob die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden können“, erklärte Specht. "Höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik" Die Sachverständige Emma André forderte, es sei höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik. Das Problem der hohen Nitratbelastung werde nicht gelöst. Ziel müsse eine Kombination aus wirksamem Gewässer- und Umweltschutz, einer belastbaren Datengrundlage auf Basis realer einzelbetrieblicher Nährstoffdaten und einem praxistauglichen System sein, das den Bürokratieaufwand beschränke. Gebraucht werde eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung. Ein neues Konzept müsse jetzt vorgelegt werden, da Deutschland unter einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stehe und Fortschritte nachweisen müsse, forderte André. Die aktuelle Aussetzung der „Roten Gebiete“ ohne wirksames Ersatzsystem zur Reduzierung der Nitratüberschüsse sei kontraproduktiv für die Erreichung der EU-Ziele und gefährde die Wasserqualität, warnte André. „Der aktuelle Gesetzgebungsprozess sollte deshalb genutzt werden, um eine moderne, zielgenaue, rechtssichere und langfristige Düngepolitik auf den Weg zu bringen“, forderte sie. "Änderungen notwendig und sinnvoll" Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, nannte die geplanten Änderungen im Düngegesetz „notwendig und sinnvoll“, um geltendes EU-Recht im nationalen Recht zu verankern und Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen das Düngemittelrecht zu erlassen. Das geplante Monitoringsystem werde die erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern und aufzeigen, ob, wo und in welchem Umfang weitere Maßnahmen für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu ergreifen seien. Das Monitoring sei daher „ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz für weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz“. Es sei mit der bisherigen Regelung nicht gelungen, Verursachergerechtigkeit herzustellen. "Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus" Laut Prof. Dr. Friedhelm Taube reicht die Neuregelung bei Weitem nicht aus, um die Reduktion der Gewässerbelastung mit Nährstoffen schnellstmöglich zu gewährleisten. Es gehe um Wasserrecht und nicht um Düngerecht, sagte Taube. Er hielt das Monitoring für nicht geeignet, die Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugend darzulegen. Es sei bei der Auswahl der Betriebe nicht repräsentativ. Somit werde es notwendig sein, auf belegbasierte Daten zu den Importen von Nährstoffen in den Betrieb hinein und Exporten aus dem Betrieb heraus als Kontrollinstrument für alle Betriebe zurückgreifen zu können. Für die Betriebe sei das keine Bürokratie, „sondern im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges klassisches Controlling, das die gut wirtschaftenden Unternehmen vor den weniger guten schützt“. (hle/08.09.2026)

Ausgaben im Umweltetat sinken leicht

08.09.2026
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang befasst. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 2,74 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,77 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,19 Milliarden Euro gegenüber 1,26 Milliarden Euro in 2026. Für Investitionen sollen rund 1,67 Milliarden Euro bereitstehen, während im laufenden Jahr dafür 1,7 Milliarden Euro eingeplant waren. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2048, die im Haushalt 2027 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 1,54 Milliarden Euro. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 28,8 Millionen Euro veranschlagt, nach 20,1 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwölf Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Minister: Deutschland ist bei Umwelttechnologien „bärenstark“ Auf die immer bedrohlicheren Auswirkungen des Klimawandels wies Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hin. Der menschengemachte Klimawandel habe Konsequenzen, „wie wir sie bisher noch nicht erlebt haben“, so Schneider mit Blick auf die jüngsten Hitzewellen hierzulande mehr als 16.000 Toten, Dürre und landwirtschaftlichen Produktionsausfällen. „Keine Region ist so sehr durch den Klimawandel bedroht wie Europa“, warnte der Minister und bekräftigte: „Es ist unsere Verantwortung, den Klimawandel auszubremsen“. Mit ihrer Politik nehme die Bundesregierung diese Verantwortung an. Sie stelle die Energiepolitik um, „raus aus Kohle, raus aus der Abhängigkeit von Benzin und Gas hin zu dauerhafter Nutzung erneuerbarer Energien“. Der Nutzung der Atomkraft erteilte Schneider dabei erneut eine Absage: Das „teuerste Erbe“ im Umweltetat seien die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung nuklearer Abfälle. Mit Geldern aus dem Einzelplan 16 würden zudem bewusst „Schlüsseltechnologien“ im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes gefördert. Deutschland sei hier „bärenstark“, lobte Schneider. Sein Ziel sei es, Ökonomie und Ökologie zu verknüpfen und Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung mit sauberen Technologien zu sichern, so der Minister. Die Vorlage habe die Bundesregierung mit dem Etatentwurf geliefert – „machen Sie es besser“, appellierte Minister an die Abgeordneten. AfD kritisiert hohe Kosten der Zwischen- und Endlagerung Kritik an der Haushaltsplanung kam von der Opposition. So monierte Georg Schroeter (AfD) die sinkenden Ausgaben für Umwelt und Naturschutz aus dem eigentlichen Umweltetat. Von den 2,47 Milliarden Euro würde mehr als die Hälfte für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Stoffe verwendet. Allein die geplante Rückholung atomarer Abfälle aus der Schachtanlage Asse werde Milliarden kosten. Das sei „unverantwortlich“ teuer. Für die eigentlichen Aufgaben des Umweltministeriums stünden gerade noch zehn Prozent der Mittel im Umweltetat bereit. Grüne gegen Verschiebung von Ausgaben in den Klimafonds Scharfe Kritik übte auch Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Obwohl es mehr denn je einen konsequenten Klimaschutz und besseren Schutz vor den Folgen der Klimakrise brauche, schrumpften die Ausgaben im Umwelt-Einzelplan. Von 100 Euro, die der Staat insgesamt im kommenden Jahr ausgeben wolle, gingen nur 49 Cent an das Umwelt- und Klimaschutzministerium, rechnete Müller vor. Immer mehr Ausgaben lagere die Bundesregierung zudem in den zeitlich begrenzten Klima- und Transformationsfonds (KTF) aus – angeblich, um diese besser zu bündeln. Doch tatsächlich sei bereits ab 2028 ein Absinken der Gelder für Naturschutz und Klimaanpassung geplant. „Sie führen ein Klimaministerium ohne Geld fürs Klima“, warf Müller dem Umweltminister vor. Linke pocht auf Einführung des Klimagelds Ähnlich äußerte sich auch Lorenz Gösta Beutin (Die Linke): Entgegen den Aussagen des Ministers zementiere der Haushalt der Bundesregierung eine Politik, die die dezentrale Energiewende abwürge und Photovoltaik und Windkraft ausbremse. Ein Großteil der Ausgaben im Umweltetat werde für „Altlasten“ aufgewendet, anstatt für Zukunftsinvestitionen. Ein Großteil der Ausgaben solle aus dem KTF bezahlt werden, der eigentlich für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sowie die soziale Entlastung der Menschen gedacht gewesen sei, kritisierte Beutin. Noch immer warteten die Menschen auch auf das soziale Klimageld. SPD lobt „Rekord“-Ausgaben für Klimaanpassung Christoph Schmid (SPD) verteidigte dagegen den Haushaltsentwurf. Dieser zeige, „wie ernst wir die Unterstützung der Natur nehmen“. Wie jeder Fachpolitiker würde er sich zwar eine noch „deutlichere Unterstützung wünschen“. Doch Aufgabe seriöser Haushaltspolitik sei es, „das Notwendige und das Wünschenswerte zu ermöglichen und dabei die finanziellen Grenzen zu beachten“, so Schmid. Die Gesamtausgaben für Klimaanpassung etwa befänden sich noch immer auf „Rekordniveau“. Union gegen Sparkurs beim Klimafonds Mark Helfrich (CDU/CSU) betonte die Bedeutung der Umweltpolitik – sie sei aufgrund ihrer „querschnittartigen Ausrichtung“ zugleich Industrie-, Verkehrs-, und Landwirtschaftspolitik. Ein „pragmatischer Kurs“, wie ihn der Umweltminister mit den Koalitionsfraktionen eingeschlagen habe, schaffe die Voraussetzung, „breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Umweltschutz zu gewinnen“. Gleichzeitig wies der CDU-Umweltpolitiker die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplanten Kürzungen beim KTF zurück. Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus dem Fonds müsse weiterhin in „vollem Umfang möglich“ sein. Die Entnahme von 2,7 Milliarden Euro zur Haushaltskonsolidierung lehne er entschieden ab, so Helfrich. "Hier geht es um nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit unserer Klimapolitik." Lagerung radioaktiver Abfälle ist größter Ausgabeposten Den größten Ausgabenposten des Umweltetats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (1603): Für 2027 sind 1,48 Milliarden Euro eingeplant, das sind 16,11 Millionen Euro mehr als 2026. Davon entfallen 935,66 Millionen Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2026: rund 970 Millionen Euro) und 540,91 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2026: 490,46 Millionen Euro). Dagegen plant die Bundesregierung 2027 mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz (1601): Laut Regierungsentwurf sollen 233,42 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind rund 28 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen waren. Einen Schwerpunkt hier bilden die Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen mit 35 Millionen Euro (2026: 33,3 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stehen rund 5,5 Millionen Euro gegenüber 38,57 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf eine Bündelung der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind im kommenden Jahr 21,6 Millionen Euro (2026: 15 Millionen Euro) vorgesehen. 19,23 Millionen Euro sollen für den „Internationalen Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ (2026: 20 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Zwölf Millionen Euro (2026: 11,5 Millionen Euro) sollen für den Export grüner und nachhaltiger Umweltinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auch die Ausgaben für den Naturschutz (1604) sollen laut Regierungsentwurf im Kernetat sinken. Für 2027 plant die Bundesregierung mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 141,22 Millionen Euro, das sind 58,24 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert Ein Grund für den niedrigeren Mittelansatz ist, dass für 2027 die Ausgaben für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert werden. Während 2026 noch 60 Millionen Euro veranschlagt waren, ist für 2027 ein Leertitel vorgesehen, der aus zweckgebundenen Einnahmen verstärkt werden kann. Konkret sieht die Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz vor, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Lizenzen für Offshore-Windparks zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden. Laut Ministerium hängt die Höhe der für 2027 geplanten Ausgaben für den Meeresschutz von den Ergebnissen zukünftiger Versteigerungen ab. 43 Millionen Euro stehen für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung bereit. Einen Schwerpunkt im Bereich Naturschutz bilden erneut die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. Für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (1605) sind im kommenden Jahr ebenfalls etwas weniger Ausgaben im Budget des Ministeriums vorgesehen: 149,5 Millionen Euro, also 1,32 Millionen Euro weniger als 2026, sollen dafür bereitgestellt werden. Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt (1613) soll rund 217,1 Millionen Euro (2026: 211,13 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz (1614) 64,64 Millionen Euro (2026: 64,64 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (1615) sollen 73,27 Millionen Euro (2026: 63,36 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 85,54 Millionen Euro (2026: 81,67 Millionen Euro) bereitgestellt werden. Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds Das Umweltministerium bewirtschaftet 2027 zudem mehrere Haushaltstitel im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Regierungsentwurf sollen etwa für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz insgesamt rund 1,17 Milliarden Euro bereitstehen (2026: 821,56 Millionen Euro). Davon soll das Umweltressort rund eine Milliarde Euro ausgeben können, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat rund 170 Millionen Euro. Für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland sind rund 612 Millionen Euro eingeplant (2026: 635 Millionen Euro), für Naturschutz und Klimaanpassung rund 126 Millionen Euro (2026: 50 Millionen Euro). Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind 2027 75 Millionen Euro gegenüber 40 Millionen Euro im Jahr 2026 eingeplant, weitere 208 Millionen Euro sind für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung eingeplant. Für Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Klimaschutz soll das Umweltministerium 25,46 Millionen Euro (2026: 31,1 Millionen Euro) ausgeben dürfen. (sas/hau/08.09.2026)

Verkehrsetat bleibt größter Investitionshaushalt

08.09.2026
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann im Haushaltsjahr 2027 von Ausgaben in Höhe von 26,43 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt ausgehen – rund 1,47 Milliarden Euro weniger als 2026 mit 27,9 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung debattiert hat. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird mit Investitionen in Höhe von rund 12,76 Milliarden Euro gerechnet (2026: 13,48 Milliarden Euro). Der Minister kann außerdem mit 17,72 Milliarden Euro (2026: 22,0 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgehen. Als Einnahmen sind insgesamt rund 14,42 Milliarden Euro vorgesehen, gegenüber 14,67 Milliarden Euro im Jahr 2026. Allein aus der Lkw-Maut sollen rund 13,2 Milliarden Euro fließen (2026: 13,48 Milliarden Euro). Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 461,4 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 353,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 156 Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Minister: Rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bis 2030 „Deutschland kann Infrastruktur“, betonte der erst am Vormittag vereidigte neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zu Beginn der Debatte. Benötigt werde eine Infrastruktur „die funktioniert, die wirkt und die bezahlbar ist“. Um die Verkehrswege „auf Vordermann zu bringen“ nehme die Bundesregierung „so viel Geld in die Hand, wie nie zuvor“. Bis 2030 stünden insgesamt rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereit – unter anderem aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, sagte Bilger. „Das ist sehr viel Geld“, betonte er. Der Minister verwies zugleich darauf, dass der Investitionsbedarf sehr hoch bleibe, „auch nach dem Sondervermögen“. Daher sei es richtig, dass demnächst die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH gesetzlich festgeschrieben werden soll. Mehr Geld stehe über das Sondervermögen auch für die Bundeswasserstraßen zur Verfügung, sagte Bilger. Außerdem würden der Neu- und Ausbau der Schiene gestärkt. 2027 sei dafür ein Plus von 300 Millionen Euro vorgesehen – bis 2030 1,8 Milliarden Euro. Angesichts der umgesetzten Planungsbeschleunigungsgesetze seien alle Voraussetzungen gegeben, „dass wir dieses Geld auch tatsächlich in die Umsetzung bringen“, sagte der Verkehrsminister. AfD will mehr Geld für die Sanierung der Bundesfernstraßen: Wolfgang Wiehle (AfD) sagte mit Blick auf den neuen Ressortchef, möglicherweise werde die Kommunikation eine andere. „Aber in der Sache wird mit dieser Koalition nichts besser.“ Der AfD-Abgeordnete wies darauf hin, dass die Straße beim Verkehr „mit großem Abstand die Hauptrolle spielt“. Das gelte jetzt, wie auch in den kommenden Jahrzehnten. Die Güterverkehrsleistung auf der Straße sei viermal so hoch wie auf der Schiene. Beim Personenverkehr sei das Verhältnis gar neun zu eins. Im Bundeshaushalt, so Wiehle, finde sich diese Wirklichkeit aber nicht wieder. In die Bahn investiere der Bund rund 20 Milliarden Euro; in die Straße nur rund elf Milliarden Euro. Zwar gebe es bei der Bahn vieles nachzuholen. „Bei den Straßenbrücken ist es aber genauso“, befand Wiehle und forderte mehr Geld für die Sanierung der Bundesfernstraßen. SPD: Bei den Verkehrsinvestitionen nicht nachlassen Eine funktionierende Infrastruktur, so sagte Isabel Cademartori (SPD), sei auch immer Ausdruck eines funktionierenden Staates, einer funktionierenden Demokratie. Deshalb sei es wichtig, „dass wir bei den Verkehrsinvestitionen nicht nachlassen, Versäumnisse der Vergangenheit aufholen und neuen Herausforderungen kraftvoll begegnen“. Trotz allen Spardrucks im Haushalt blieben die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur „auf Rekordniveau“, sagte Cademartori und bewertete das als „ein gutes Zeichen aus der Bundesregierung“. Wie Bilger zuvor, wies auch die SPD-Abgeordnete auf den anhaltenden Investitionsbedarf nach Auslaufen des Sondervermögens hin. Schon jetzt müsse daher über zusätzliche Investitionsspielräume und neue Formen der Finanzierung der Infrastruktur gesprochen werden. „Vielleicht ist nicht nur die Sicherheit eine Aufgabe, die außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden muss“, gab sie zu bedenken. Was für die Autobahnen gelten solle, brauche es auch für die Schiene, befand Cademartori. Grüne: Nicht genug Geld für Investitionen Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass seine Fraktion das Sondervermögen zum Ende der letzten Wahlperiode mitbeschlossen und auch als richtig befunden habe. Allerdings sei versprochen worden, dieses Geld zusätzlich zu investieren. Auch der Haushaltsentwurf für 2027 löse aber dieses Versprechen nicht ein, befand er. Al-Wazir zufolge hatte der Verkehrsetat im ersten Haushaltsentwurf für 2025, der noch von der Ampel-Regierung stammte, einen Umfang von knapp 50 Milliarden Euro. Jetzt liege er bei 26 Milliarden Euro und habe sich nahezu halbiert. Die Investitionen seien in das Sondervermögen und in den Verteidigungsetat gewandert. Von zusätzlichen Investitionen könne also nicht die Rede sein. „Wir haben Rekordschulden, aber trotzdem nicht genug Geld für Investitionen“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete. Wenn sich am Haushalt nichts ändere, so Al-Wazir, könne im nächsten Jahr kein einziges Aus- oder Neubauprojekt der Bahn begonnen werden. Linke: Weder transparente noch nachhaltige Finanzierungskonzepte Sascha Wagner (Die Linke) sieht im Ministerwechsel von Patrick Schnieder zu Steffen Bilger keinen politischen Neuanfang, sondern eine „politische Farce“. Das Ganze sei ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver gewesen. Schnieder sei mangelndes Tempo vorgeworfen worden. Dabei zeigten die Haushaltsunterlagen, dass die Mittel vorn und hinten nicht ausreichten, um alle Versprechen der Bundesregierung zu erfüllen. „Man kann zwar den Lokführer austauschen. Wenn aber gleichzeitig die Weichen falsch gestellt und die Gleise abgebaut werden, kommt der Zug trotzdem nicht ins Ziel“, sagte Wagner. Mit Blick auf den Haushalt sagte der Linken-Abgeordnete, zwar seien 33,7 Milliarden Euro an Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur geplant. Davon lägen aber nur 10,2 Milliarden im Kernhaushalt. Hinzu kämen 5,7 Milliarden Euro über den Verteidigungsetat. Der Löwenanteil mit 17,7 Milliarden Euro liege jedoch im Sondervermögen. „So sehen weder transparente noch nachhaltige Finanzierungskonzepte aus“, urteilte Wagner. CDU/CSU: Wir können Infrastruktur Stephan Stracke (CDU/CSU) sprach indes von einem Investitionshaushalt, mit dem bis 2030 170 Milliarden Euro in eine gute und moderne Verkehrsinfrastruktur fließen würden. Mit dem Etat werde über die Mobilität im Land entschieden. Es werde auch entschieden, wie sicher die Menschen über alle Verkehrsträger hinweg unterwegs sein können und wie sicher die Versorgung mit Gütern ist. Der Haushalt leiste auch einen Beitrag dazu, „dass unsere Wasserstraßen saniert und resilienter werden“. Stracke verwies zugleich auf durch die Koalition veranlasste Entlastungen der Luftverkehrswirtschaft sowie die „großen Summen für die Sanierung der Schiene“. Dieser Haushalt, so lautet das Fazit des Unionsabgeordneten, bringe das Land nach vorne und zeige: „Wir können Infrastruktur.“ 10,69 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen (1201) entfallen im Etatentwurf Ausgaben von 10,69 Milliarden Euro (2026: 10,81 Milliarden Euro), davon 9,57 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2026: 9,49 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 4,36 Milliarden Euro (2026: 4,26 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf rund 2,04 Milliarden Euro - nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 902,88 Millionen Euro eingestellt (2026: 907,26 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 930,48 Millionen Euro (2026: 937,39 Millionen Euro). Wie im laufenden Jahr sollen 2027 100 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen bereitgestellt werden. Für die Bundesschienenwege (1202) sind rund drei Milliarden Euro vorgesehen - rund 310,5 Millionen Euro mehr als 2026 mit 2,69 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene in Höhe von rund 2,23 Milliarden Euro, nach 1,81 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Von diesen Baukostenzuschüssen sind laut Erläuterungen rund 2,1 Milliarden Euro durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt. Trassenpreise im Personenfernverkehr Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind nur noch 200,26 Millionen Euro eingestellt (2026: 265 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr gar nur noch 5,34 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sind dafür noch 200 Millionen Euro vorgesehen. „Weniger wegen Anpassung an den Bedarf“, heißt es zur Erläuterung. Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Kapitel 1206) sind 2027 rund 2,08 Milliarden Euro vorgesehen, nach 2,04 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Rund 1,22 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2026: 1,2 Milliarden Euro). Rund 849,8 Millionen Euro sind als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen gehen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“ (2026: 834,76 Millionen Euro). Für die Bundeswasserstraßen (1203) sind im Kern-Etat rund 849 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,82 Milliarden Euro 2026. Für Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind rund 263,5 Millionen Euro eingeplant (2026: 863,09 Millionen Euro). Der starke Rückgang hängt wesentlich mit einer Verlagerung von Ausgaben in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zusammen. Dort sind 2027 1,2 Milliarden Euro für die Erhaltung und den Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen veranschlagt. Vergleichbare Ansätze von zusammen rund 967,5 Millionen Euro waren 2026 noch im Einzelplan 12 enthalten. Deutlich sinken auch die Ausgaben im Kapitel Luftfahrt (1205). Für 2027 sind dort rund 280,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 473,3 Millionen Euro 2026. Unter anderem entfällt der für 2026 mit 171,6 Millionen Euro veranschlagte Titel für Beteiligungen an Flughafengesellschaften und die Erhöhung von Kapitalrücklagen. Als neuer Ausgabetitel wurde die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt aufgenommen, dafür sind 2027 drei Millionen Euro veranschlagt. Der Einzelplan umfasst zudem die Ansätze für zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden. Dazu gehören beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt und der Deutsche Wetterdienst. Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 insgesamt rund 17,72 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bereit, nach rund 22 Milliarden Euro 2026. Neben den 1,2 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen sind rund 2,81 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen eingeplant (2026: 3,25 Milliarden Euro). Davon entfallen rund 2,06 Milliarden Euro auf Bundesautobahnen und 750 Millionen Euro auf Bundesstraßen. Weitere 2,22 Milliarden Euro sind für die Ausrüstung der deutschen Schieneninfrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS vorgesehen (2026: 2,45 Milliarden Euro). Rund 11,49 Milliarden Euro sollen als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes fließen (2026: 16,3 Milliarden Euro). (hau/08.09.2026)

Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant

08.09.2026
Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgte am Dienstag, 8. September 2026, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Einzelnen ging es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In erster Beratung wurde auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. AfD: Nur beim Bürger wird gespart Zu Beginn der Debatte sagte der AfD-Abgeordnete Dr. Michael Espendiller, die Kosten der Kanzlerschaft von Friedrich Merz (CDU) trieben Deutschland in den Ruin. Trotz Rekordeinnahmen und Rekordschulden gehe der Haushalt immer noch nicht auf, sondern funktioniere „nur mit verfassungswidrigen Buchungstricks“. Gespart werde in diesem Haushalt nur an einer einzigen Stelle: beim Bürger. Espendiller forderte Grüne und Linke auf, die Verfassungsklage der AfD zu unterstützen, aber die „Brandmauer“ sei diesen Parteien wichtiger als Rechtsstaat und Demokratie. Damit erlaubten sie Klingbeil das Überschreiten einer roten Linie. Das sei keine Opposition, sondern Komplizenschaft. Klingbeil glaube, mit einem riesigen Schuldenprogramm Wählerstimmen zu erzeugen, doch das sei „Käse“. Niemand freue sich „über glatte Straßen, die er wegen der Spritpreise für den Sonntagsausflug sowieso nicht mehr benutzen kann“. Deutschland sei inzwischen ein investitionsfeindlicher Standort, was Wachstum behindere. Die AfD lehne den Entwurf ab und werde einen eigenen vorlegen, mit der alten Schuldenbremse, mit einem kleineren Staatsapparat und mit Entlastungen für diejenigen, die das alles bezahlten. CDU/CSU: Ein Haushalt mir Rekordinvestitionen Für die CDU/CSU-Fraktion lobte Dr. Mathias Middelberg den Gesetzentwurf dagegen einen Haushalt mit „Rekordinvestitionen“. Sein Vorredner von der AfD habe eine „Schwarzmalerrede“ gehalten. Es werde wirklich investiert, und das könne man nicht einfach wegreden. Nach sieben Jahren wirtschaftlichen Stillstands sei Deutschland jetzt wieder auf einem Wachstumspfad, sagte Middelberg angesichts aktueller Wachstumskorrekturen. Das sei ein Erfolg der Investitionspolitik, den man nicht wegreden könne. Die hohe Kreditfinanzierung sei allerdings ernstzunehmen. 32 Prozent Kreditfinanzierungsrate dürften kein Dauerzustand sein. Deshalb werde man die Sparanstrengungen weiter intensivieren müssen. Das Geld müsse intelligenter ausgegeben werden. Vielleicht könne man auch mit weniger Geld noch viel mehr Klimaschutz erzeugen, so Middelberg. Wichtig sei, auch private Investitionen zu fördern. „Wir sind auf einem guten Weg, aber wir müssen das Tempo auf diesem Weg noch weiter intensivieren“, sagte Middelberg. Grüne: Ihr Haushalt kürzt uns die Zukunft weg Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof erklärt hätten, den Haushaltsentwurf nicht mittragen zu können. Was hier vorgelegt worden sei, in Zeiten, in denen dringend Verlässlichkeit und Stabilität gebraucht würden, sei ein notdürftig zusammengeflicktes Zahlenwerk, das für sehr viel Verunsicherung sorge, gerade bei den Familien und Alleinerziehenden, die es ohnehin am schwersten hätten: beim Wohngeld, beim Elterngeld, beim Kindersofortzuschlag, in der Pflege. Aber da höre die Verunsicherung nicht auf, sagte Schäfer. Wenn es um die Zukunft gehe, sehe man neue Buchungstricks, sehe man einen steil absteigenden Pfad bei den Investitionen in den nächsten Jahren, der künstlich nach oben gerechnet werde. „Ihr Haushalt kürzt uns die Zukunft weg“, sagte Schäfer. Das müsse man als Haushaltsgesetzgeber dringend korrigieren. Der Entwurf erfülle die Vorgabe des Grundgesetzes nicht. Im Kernhaushalt werde schlicht zu wenig investiert. Das sei ein Standortproblem, das man sich nicht nicht leisten könne. Nicht leisten könne man sich auch Milliardenkürzungen beim Klimaschutz, um Haushaltslöcher zu stopfen. Deutschland habe einen besseren Haushalt und eine bessere Regierung verdient. SPD: Diese Regierung wird nicht an einem Haushalt scheitern Dr. Thorsten Rudolph von der SPD-Fraktion sagte unter Verweis auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt, Politik müsse wahrnehmen, wenn das Vertrauen verloren gehe. Sie müsse prüfen und erklären, und sie müsse sich, wo nötig, korrigieren. Das sei keine Schwäche, das sei gerade die Stärke des demokratischen Systems. Gleichzeitig gelte, dass die Regierung handlungsfähig bleiben müsse. Die Ampel sei an einem Haushalt gescheitert. „Diese Regierung darf nicht an einem Haushalt scheitern, und sie wird nicht an einem Haushalt scheitern“, sagte Rudolph. Die Lücke von 34 Milliarden Euro für 2027 sei geschlossen worden. Dahinter stünden schwierige Entscheidungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man sich jede einzelne dieser Maßnahmen noch einmal ansehen. Dabei gelte ein einfacher Grundsatz. Wer eine Einsparung herausnehme, müsse eine andere hereinnehmen. Denn am Ende müssten die 34 Milliarden Euro vollständig gedeckt sein. Wer jetzt sage, beim Sozialstaat gehe noch viel mehr, sollte auch sagen, bei wem genau. Wer den Sozialstaat kaputtspare, konsolidiere nicht den Haushalt, der spalte die Gesellschaft. Diesen Weg gingen die Sozialdemokraten nicht mit. Bei der Sicherheit müsse man dagegen mehr tun, betonte Rudolph. Linke: Diese Koalition kriegt es nicht hin Für die Fraktion Die Linke lehnte Dr. Dietmar Bartsch den Entwurf ab. „Diese Koalition kriegt es nicht hin“, sagte er. Rekordverluste in Sachsen-Anhalt träfen auf Rekordschulden in Berlin und auf ein rekordverdächtiges Chaos in der Regierung. Nie habe eine Bundesregierung stärker auf Kredite gesetzt. Merz habe als Kanzlerkandidat neue Schulden ausgeschlossen. Als Kanzler plane er jetzt eine Billion neue Schulden. „Mega-Schulden, kaum Wachstum und Reformen, die nur auf dem Papier existieren, das ist der katastrophale Dreiklang Ihrer Regierung“, sagte Bartsch. Klingbeils Investitionen seien eine „beispiellose Mogelpackung“. Die Regierung rede von Entlastung, dabei sei sie die größte Belastungskoalition des letzten Jahrzehnts. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) könne in den nächsten Jahren 600 Milliarden Euro für maßlose Aufrüstung der Bundeswehr ausgeben, aber für Entlastung sei kein Euro da. „Das ist eine Bankrotterklärung“, so Bartsch. Zudem werde die Steuerungleichheit verschärft. Die Regierung zementiere mit ihrer Steuerpolitik, dass diejenigen, die echte Leistung bringen, die Zahlmeister seien. Arbeit werde im Schnitt mit mehr 40 Prozent besteuert, während Vermögen bei 25 Prozent abgegolten seien. Diese Steuerpolitik schade dem Ansehen einer funktionierenden Demokratie. „Sie tun zu wenig für die Mehrheit und viel zu viel für die wohlhabende Minderheit“. Das sei die Wahrheit dieses Haushalts. Ostbeauftragte: Gefährliche Sehnsucht nach einfachen Antworten Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser (SPD), ging ebenfalls auf die Wahlen in Sachsen-Anhalt ein, die einen enormen Vertrauensverlust in das politische System und in die Handlungsfähigkeit des Staates zeigten. Diese Resignation und Unzufriedenheit habe sie in vielen Gesprächen vor Ort gespürt. Angesichts der zahlreichen aktuellen Krisen sei die Sehnsucht nach einfachen Antworten sehr groß, aber auch ebenso gefährlich. Die AfD als Wahlgewinnerin gefährde mit ihrer rückwärts gewandten Politik, was viele Menschen im Osten seit der Wende mit viel Mühe und Fleiß aufgebaut hätten. In den kommenden Jahren werde man daher sehr genau darauf achten, dass sich die AfD an die verfassungsrechtlichen Spielregeln hält. Der Bund sei jetzt in einer besonderen Verantwortung, diejenigen zu unterstützen, die sich für demokratische Werte in Sachsen-Anhalt engagieren. Ebenso wie die Bundesregierung unter Beweis stellen müsse, dass sie die Probleme, die die Menschen beschäftigen, auch löst. Deshalb werde sie als Ostbeauftragte ihren Einsatz für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine engagierte Zivilgesellschaft in Ostdeutschland fortführen. Dabei freue sie sich über jede parlamentarische Unterstützung. Ostdeutschland sei eine Region der Zukunft. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 um rund 242 Millionen Euro höher als 2026. Die Einnahmen sollen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben. Den größten Ausgabenzuwachs unter den nachgeordneten Behörden weist die Zollverwaltung (Kapitel 0813) auf. Für sie sind 2027 rund 3,76 Milliarden Euro vorgesehen, rund 301 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben steigen dabei um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen um rund 36 Millionen Euro auf 238,8 Millionen Euro wachsen. Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) sind rund 1,03 Milliarden Euro eingeplant, rund 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Der Etat des Informationstechnikzentrums Bund (Kapitel 0816) steigt um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro. Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817), Elisabeth Kaiser (SPD), sind rund 22,2 Millionen Euro vorgesehen, knapp fünf Millionen Euro mehr als 2026. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Dessen institutionelle Förderung soll von 7,5 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro steigen. Für den „Deutschland-Monitor“ sind wie 2026 eine Million Euro eingeplant, für Projekte und Fördervorhaben der Ostbeauftragten rund 2,8 Millionen Euro. Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof kann mit Ausgaben in Höhe von 218,9 Millionen Euro planen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 20 um rund 16,6 Millionen Euro über dem Soll für 2026. Die Personalausgaben sollen um rund 13,5 Millionen Euro auf 164 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 35,1 Millionen Euro eingeplant, 384.000 Euro weniger als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 1,7 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sieht der Entwurf 6,5 Millionen Euro vor, rund 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 118,7 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 98,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 41,8 Milliarden Euro eingestellt – nach 30,3 Milliarden Euro im Jahr 2026. Steigende Steuereinnahmen Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2027 von Steuereinnahmen in Höhe von 394,7 Milliarden Euro aus. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Bei der Lohnsteuer liegt der Betrag bei 123,2 Milliarden Euro (2026: 117,2 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer bei 122,6 Milliarden Euro (2026: 118,2 Milliarden Euro). Wirtschaftspläne zu Sondervermögen Im Einzelplan 60 finden sich auch die Wirtschaftspläne zu dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen 2027 54,9 Milliarden Euro abfließen – davon 52,1 Milliarden Euro für Investitionen. Die Gesamtsumme ist vollständig kreditfinanziert. Über den KTF sind im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 38,9 Milliarden Euro vorgesehen – 22,8 Milliarden Euro davon sind Ausgaben für Investitionen. Der KTF finanziert sich über Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (2,5 Milliarden Euro), über Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (20,0 Milliarden Euro), über Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (10 Milliarden Euro) sowie über eine „Entnahme aus Rücklage“ in Höhe von 6,4 Milliarden Euro. Aus dem Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sollen laut Etatentwurf im Jahr 2027 2,6 Milliarden Euro abfließen. Mit den Fondsmittel von insgesamt 30 Milliarden Euro, die hälftig von Bund und Ländern erbracht werden, sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den von der Flut 2021 betroffenen Ländern finanziert werden. Haushaltsbegleitgesetz 2027 Die Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen, um Mehreinnahmen in den Haushalt zu spülen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Mit dem Gesetzentwurf würden umfangreiche Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts umgesetzt, schreibt die Regierung. Durch die Maßnahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im kommenden Jahr 380 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt entstehen und 2028 455 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf rund 2,2 Milliarden Euro summieren. Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz Zu den weiteren Maßnahmen in dem Gesetzentwurf gehören Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz. Dadurch werden im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern direkt dem Bundeshaushalt zugeführt. Aufgrund einer umfassenden Kürzung von Finanzhilfen im KTF werde dessen finanzielle Situation verbessert, heißt es. Daraus ergebe sich Spielraum für eine Entlastung auch des Bundeshaushalts, sodass ein Teil der Einnahmen im Bundeshaushalt veranschlagt werden könne, heißt es in dem Entwurf. Spätere Kredittilgung im Sondervermögen Bundeswehr Außerdem soll durch eine Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes später mit der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite begonnen werden. Statt zum 1. Januar 2031 soll die Tilgung jetzt zum 1. Januar 2033 beginnen. Die Schulden sollen „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ zurückgeführt werden. Der zum 1. Juli 2022 eingeführte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag war als zusätzliche Leistung zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien bis zu der damals noch vorgesehenen Einführung einer Kindergrundsicherung eingeführt worden. „Weil es dazu nicht gekommen ist, wird dieser Sofortzuschlag nun wieder abgeschafft“, schreibt die Bundesregierung. Erwartet werden Einsparungen in Höhe von 450 Millionen Euro, denen allerdings Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld gegenüberstehen. Außerdem soll der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung im Jahr 2027 um eine Milliarde Euro gekürzt werden. Einschließlich früherer Maßnahmen ergibt sich ein Minderungsbetrag in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr bei der Rentenversicherung. (mwo/hau/scr/hle/08.09.2026)

Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vor

08.09.2026
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstag, 8. September 2026, vor dem Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Finanzplan des Bundes bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgestellt. Zum Auftakt der Etatberatungen im Bundestag sprach sich der Minister für mehr „Standort-Patriotismus” aus. „Hier investieren, hier die Arbeitsplätze schaffen, hier etwas Neues aufbauen”, sagte Klingbeil in seiner Einbringungsrede. Es dürfe kein „Schönreden” geben, vielmehr müssten die Probleme gesehen und Verantwortung übernommen werden. Im kommenden Jahr sind Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vorgesehen, 30,9 Milliarden Euro weniger als 2026. Klingbeil: Wir akzeptieren keinen Rassismus Der Minister verwies auf das 65. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Millionen Menschen seien nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten und Unternehmen aufzubauen. Dies sei Teil der gemeinsamen deutschen Geschichte. "Und deshalb muss gerade in diesen Tagen klar sein: Wir akzeptieren in der Demokratie keinen Rassismus und keine Politik der Ausgrenzung." Es sei nicht zu akzeptieren, wenn Menschen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Identität ausgegrenzt werden. "Wer zu Deutschland gehört, das entscheidet sich nicht an einem Nachnamen, einer Hautfarbe oder wo die Eltern geboren sind. Unser Wir ist größer." Investitionen für Stärke und Resilienz Große Herausforderungen sieht Klingbeil mit Blick auf die deutsche Sicherheitspolitik. Kriege und Konflikte wie beispielsweise im Iran würden Lieferketten unterbrechen und fossile Energien teurer machen. Daher sei es wichtig, dass Deutschland sich weiter unabhängig mache und auf erneuerbare Energien setze. Diese Herausforderungen würden sich auch im Haushalt 2027 widerspiegeln. Zugleich betonte der Minister, dass es sich dabei auch um Chancen handele. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entstehe ein „einzigartiges Zukunftsprogramm”. Die Aufnahme von Schulden sei an dieser Stelle notwendig, um Deutschlands Stärke und Resilienz zu fördern. Forschung, Wohnraum, Klima Die Investitionen seien ein wichtiger Wachstumsimpuls. Für das Jahr 2027 seien 118 Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. 17,7 Milliarden Euro würden in Schienen, Brücken und Straßen investiert werden. Neun Milliarden seien für die Digitalisierung vorgesehen. Und auch die Investitionen für Forschung und Entwicklung würden im Vergleich zu 2026 um 60 Prozent steigen. Weitere wichtige Ausgaben seien für die Modernisierung der Krankenhäuser vorgesehen, „damit es für alle in unserem Land eine gute Gesundheitsversorgung geben kann”. Zugleich würden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf fünf Milliarden Euro erhöht. Auch die Förderung von Elektromobilität und der Ausbau von Energienetzen sei geplant. Denn dies sei nicht nur „gute Klimapolitik, sondern auch eine Politik für Wachstum, für Wirtschaft und für Arbeitsplätze”. Bildung und private Investitionen Wichtig seien auch Investitionen in Familien und Bildung. Geplant sei eine Erhöhung des BAföG, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. 3,5 Milliarden Euro seien zudem für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen vorgesehen, weitere 1,4 Milliarden Euro sollen für den Ausbau von Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Doch auch private Investitionen müssen laut Klingbeil gefördert werden. Es brauche mehr Kapital für Wachstum und Investitionen, damit unter anderem Start-ups in Deutschland bleiben und nicht in die USA oder nach Asien abwandern. Neue Schulden für Sicherheit und Verteidigung Mit Blick auf die geplanten Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung betonte Klingbeil, dass es sich um keine Investition in Kriegsführung handle. Vielmehr sei die Investition notwendig, um sicherzustellen, dass kein Mensch in Deutschland Krieg erleben müsse. Um Freiheit und Sicherheit gewährleisten zu können, müsse in die Bundeswehr investiert und ein größerer Fokus auf die Abwehr von Cyberangriffen gelegt werden. Doch dies setze die Aufnahme von neuen Schulden voraus. “Ohne neue Schulden sich zu verteidigen, das ist, wie ohne Rakete zum Mond fliegen”, sagte der Minister. Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2026 stehen 524,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 367,8 Milliarden Euro eingeplant. 48,3 Milliarden Euro davon sollen 2028 fällig werden. Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2026: 387,4 Milliarden Euro) und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2026: 22,9 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden. Soziales bleibt größter Etat – Verteidigung hat deutlichstes Plus Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2027 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 201,5 Milliarden Euro eingeplant – 4,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2026 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 55,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Mit 12,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Zusätzlichen 17,7 Milliarden Euro (2026: 21,2 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 Im Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind Anstiege im Ausgabevolumen geplant. Es soll 2028 bei 588,2 Milliarden Euro, 2029 bei 597,8 Milliarden Euro und 2030 bei 635,4 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2028 bei 406,4 Milliarden Euro, 2029 bei 416,6 Milliarden Euro und 2030 bei 437,3 Milliarden Euro liegen. Die Nettokreditaufnahme soll auf 148,8 Milliarden Euro in 2028, 152,0 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück. Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein. Deutlich steigenden Zinsausgaben des Bundes Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück. In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt. (mtt/scr/hau/08.09.2026)

Einspruch gegen einen Ordnungsruf abgewiesen

08.09.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Sichert gegen einen ihm in der 90. Sitzung des Plenums am Freitag, 10. Juli 2026, erteilten Ordnungsruf abgewiesen. Für den Einspruch stimmte die AfD-Fraktion, dagegen alle übrigen Fraktionen. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner dem Abgeordneten für einige Äußerungen einen Ordnungsruf erteilt. In seinem Einspruch schreibt Sichert, er habe den Ordnungsruf für folgende Aussagen erhalten: "Frau Borchardt, Herr Pantazis, Herr Dr. Pilsinger (...), stimmen Sie heute für das Gesetz, dann gehen Sie als Lügner in die Geschichte ein. ... Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben. ... Zeigen Sie jetzt, dass Sie ein Gewissen haben und Ihnen die Gesundheitsversorgung der Menschen wichtig ist, stimmen Sie gegen diesen Kahlschlag der medizinischen Versorgung." Es handele sich bei seinen Aussagen um Tatsachenbehauptungen, "die einer objektiven Prüfung jederzeit standhalten", schreibt Sichert weiter. Er habe den Abgeordneten nicht direkt Lüge, Mitverantwortung am Tod Tausender Menschen und Gewissenlosigkeit vorwerfen wollen. Vielmehr habe er "mit deutlichen Worten" an ihr Gewissen appelliert, zu ihren eigenen Aussagen zu stehen und das GKV-Gesetz und die "absehbaren Folgen für Millionen Menschen" abzulehnen. Die Bundestagspräsidentin hatte Sichert in der Sitzung am 10. Juli "unparlamentarisches Vorgehen" und einen "persönlichen Angriff" vorgehalten. Die genannten Abgeordneten seien keine Lügner und trügen keine Schuld am Tod von Personen. (vom/08.09.2026)

Steffen Bilger und Carsten Linnemann als Minister vereidigt

08.09.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Dienstag, 8. September 2026, ohne vorherige Aussprache den Bundesminister für Verkehr, Steffen Bilger (CDU), und den Bundesminister für Gesundheit, Dr. Carsten Linnemann (CDU), vereidigt. Im Zuge einer Kabinettsumbildung folgte Steffen Bilger auf Patrick Schnieder (CDU) und Carsten Linnemann auf Nina Warken (CDU). Beide Minister waren am Mittwoch, 29. Juli, von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Die Bundestagspräsidentin nahm dafür beiden Ministern im Plenarsaal des Bundestages den Amtseid nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes ab. Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (eis/08.09.2026)

Mehr Planungssicherheit beim Wärmeplanungsgesetz gefordert

08.09.2026
Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Dienstag, 8. September 2026, erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Aufwand kleiner Kommunen reduziert werden. Die Wärmeplanung (WPG) wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Ziel ist, die Wärmeplanung der Kommunen so aufzustellen, dass die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vollständig auf Treibhausgasneutralität umgestellt ist. Mit der Novelle soll nun ein neues, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner geschaffen werden. Hierdurch sollen der mit der Wärmeplanung verbundene Aufwand und die Verfahrensdauer stark reduziert werden. Es handelt sich um ein optionales Verfahren, von dem die Kommunen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. "Auskömmlichen Belastungsausgleich sicherstellen" Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Erneuerbare Energien beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, gab zu bedenken, dass "die Novelle laufende Planverfahren in nahezu allen Bundesländern berührt". Die Einführung der kleinen Wärmeplanung dürfe sich auf keinen Fall negativ auf bereits in der Entstehung befindliche Wärmepläne und die bestehenden Belastungsausgleichszahlungen der Länder auswirken. Für die Fortschreibung der Wärmepläne sowie für die neu eingeführte Kälteplanung sei ein auskömmlicher Belastungsausgleich sicherzustellen. Die Wahlmöglichkeit der planungsverantwortlichen Stelle zwischen dem regulären Verfahren, dem landesrechtlichen vereinfachten Verfahren nach Paragraf 22 des Wärmeplanungsgesetzes und der kleinen Wärmeplanung nach den Paragrafen 22a und 22b des Gesetzentwurfs sei ein richtiger Ansatz und dürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Im Sinne der Einheitlichkeit solle das vereinfachte und verkürzte Verfahren auch für Gemeinden bis 15.000 Einwohner offen bleiben, forderte Bode. Bessere Planungssicherheit verlangt Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München (SWM), verlangte eine bessere Planungssicherheit im Hinblick auf Maßnahmen der Wärmewende. "In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll", beschrieb Lerchl die Lage. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erforderten jedoch Investitionen in Milliardenhöhe. Voraussetzung hierfür seien verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. "Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage gestellt", sagte Lerchl. Die Wärmewende könne nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent ineinandergriffen. Dafür seien insbesondere drei Stellhebel entscheidend, "nämlich die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen", sagte er. "Besonderheiten industrieller Wärmesysteme berücksichtigen" Manuela Pieper, Expertin für Energieeffizienz, Energiesteuern und Prozesswärme beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), sieht Anpassungsbedarf beim Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes. "Die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung zeigen, dass zahlreiche Regelungen maßgeblich an den Strukturen kommunaler Wärmenetze ausgerichtet sind und die Besonderheiten industrieller Wärmesysteme nur unzureichend berücksichtigen", sagte Pieper. Aus Sicht des VCI sollten industrielle Prozessdampfnetze daher grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes ausgenommen werden. Zudem solle die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anerkannt werden. Vergleichbar mit der bereits bestehenden Regelung für Grubengas (Paragraf 3 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes) handele es sich ebenfalls um Wärmeerzeugung aus Stoffströmen, deren Entstehung unvermeidbar und deren Verwertung rechtlich geboten sei. Ohne die energetische Nutzung müssten die entsprechenden Gase vielfach abgefackelt werden, was weder energie- noch klimapolitisch gewünscht sei. "Qualität und Aussagekraft von Wärmeplänen steigern" Andreas Klingemann, Abteilungsleiter Wärme beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, dass auch bei der "kleinen Wärmeplanung" die Beteiligung der Energieversorger, der Netzbetreiber sowie weiterer Akteure "weiterhin gesichert beziehungsweise gestärkt werden muss". Schließlich entfielen bis zu 80 Prozent des Aufwands der Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Wärmeplanung dürfe nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe werden. Grundsätzlich müssten die Qualität und die Aussagekraft von Wärmeplänen erhalten und noch weiter gesteigert werden. "Die Wärmewende ist kein Selbstläufer und bedarf neben der Koordinierung auch einer soliden und weitsichtigen Planung", sagte Klingemann. Aufgrund zahlreicher Änderungen bei der Wärmeplanung und im Gebäudemodernisierungsgesetz spricht sich der BDEW für eine zeitnahe große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aus. Ziel solle es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung auch unter Aufnahme der praktischen Erfahrungen bei der realen Umsetzung dieser Planungen weiterzuentwickeln. "Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften nicht reduzieren" "Wir begrüßen, dass kleine Kommunen mit der Einführung der kleinen Wärmeplanung entlastet werden sollen und anerkannt wird, dass sie angesichts limitierter finanzieller und personeller Ressourcen stark belastet sind", sagte Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik Bündnis Bürgerenergie. Er warnte, dass gemeinschaftlichen Wärmenetzen als lokale Versorgungslösung für kleine Kommunen, in denen kein Stadt- oder Gemeindewerk tätig ist, drohe, "ohne Not außen vor zu bleiben". In Hinblick auf eine angestrebte Entlastung der Kommunen solle die Beteiligung von Akteuren wie Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) nicht reduziert, "sondern auf alle Kommunen ausgeweitet werden", forderte Uphoff. Außerdem sollten Wärmegemeinschaften in der nationalen Gesetzgebung besondere Berücksichtigung finden. Bei gemeinschaftlichen Nahwärmenetzen handele es sich um kleinere, nicht gewinnorientierte Projekte. "Sie erschließen ländliche Räume, die für kommerzielle Versorger wirtschaftlich unattraktiv sind", so Uphoff. Daher sollten Wärmegemeinschaften und Nahwärmenetze durch eigene Definitionen rechtlich sichtbar gemacht werden. "Bundesweit einheitliche Vorabauswertung bereitstellen" Frederik Digulla von der Stiftung Denkfabrik Klimaneutraliät teilte die Einschätzung, dass die geltende Wärmeplanung für kleine Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine Überforderung darstellen könne. Um den Erfüllungsaufwand für Kommunen unter 15.000 Einwohnern dennoch niedrig zu halten, solle über den nach Paragraf 24 Absatz 4 vorgesehenen Datenraum Wärmeplanung eine bundesweit einheitliche Vorabauswertung als standardisierte Planungsgrundlage bereitgestellt werden. Diese erfolge auf Basis der verfügbaren Daten zu Wärmebedarfen, Bebauungsstruktur und Wärmeliniendichten. "Diese Planung kann von Kommunen übernommen oder verfeinert und angepasst werden", sagte er. Die Kombination aus zentral bereitgestellter Vorauswertung und verbindlicher Mindestmethodik halte den Aufwand für die einzelne Kommunen gering und sichere gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Pläne. "Erleichterungen dürfen nicht zulasten der Klimaschutzziele gehen" Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin für Energie und Klima bei Greenpeace, machte deutlich, dass die Erleichterungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung "nicht zulasten der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele gehen" dürften. Dies betreffe sowohl das verbindliche Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 als auch die zwingend vorgeschriebene Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. "Deutschland droht in diesem Jahr erstmals sein gesetzliches Klimaziel insgesamt zu verfehlen", sagte Mundhaas. Dabei sei es wichtig, dass die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität weiter ausgebaut werde. Um das herzustellen, fordert Greenpeace vor allem eine verlässliche Strategie für den schnellen und koordinierten Umstieg von fossiler zu erneuerbarer Wärmeversorgung sowie die "ersatzlose Streichung der Ausweisung von Prüfgebieten für Wasserstoff und grünes Methan im vereinfachten Verfahren, weil damit der notwendige Gasnetzausstieg blockiert werde und "immense finanzielle Risiken auf die privaten Haushalte abgewälzt werden", warnte Mundhaas. (nki/08.09.2026)

12. September 2001: Bundestag gedenkt der 9/11-Terroropfer

07.09.2026
Vor 25 Jahren, am Dienstag, 11. September 2001, schlug um 8.46 Uhr Ortszeit die entführte Boeing 767 des American-Airlines-Flugs 11 von Boston nach Los Angeles in den Nordturm des World Trade Centers in New York City ein. 17 Minuten später krachte die ebenfalls entführte Boeing 767 des United-Airlines Flugs 175 von Boston nach Los Angeles in den Südturm der Twin Towers. Der Südturm brach um 9.59 Uhr zusammen, der Nordturm folgte um 10.28 Uhr. Um 9.37 Uhr steuerten Terroristen die entführte Boeing 757 des American-Airlines-Flugs 77 von Washington nach Los Angeles in den Westteil des Pentagons, des US-Verteidigungsministeriums in Arlington (Virginia). Eine weitere entführte Boeing 757 des United-Airlines-Flugs 93 auf dem Flug von Newark (New Jersey) nach San Francisco schlug um 10.03 Uhr auf einem Feld in Bundesstaat Pennsylvania auf. 19 Terroristen der islamistischen Terrororganisation Al-Qaida verursachten mit der Entführung von vier Linienmaschinen den Tod von rund 3.000 Menschen aus etwa 90 Nationen, davon 2.753 im World Trade Center und Umgebung, 184 beim Pentagon-Anschlag und 40 im Flug 93. Mehr als 6.000 wurden bei den Anschlägen verletzt. Bundeskanzler: Ein schwarzer Tag für uns alle Dieser bislang größte Terroranschlag, der unter der Kurzbezeichnung „Nine Eleven (9 / 11)“ in die Geschichte einging, veranlasste die Fraktionen im Deutschen Bundestag, die laufende erste Beratung des Bundeshaushalts 2002 zu unterbrechen und erst in der Folgewoche fortzusetzen. Zu Beginn der Sitzung am Mittwoch, 12. September, erhoben sich die Abgeordneten zum Gedenken an die Opfer der Anschläge. Im Anschluss gab Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine Regierungserklärung ab. „Der gestrige 11. September 2001 wird als ein schwarzer Tag für uns alle in die Geschichte eingehen. Noch heute sind wir fassungslos angesichts eines nie da gewesen Terroranschlags auf das, was unsere Welt im Innersten zusammenhält“, sagte der Kanzler im Beisein des US-Botschafters Dan Coats. Es gehe jetzt darum, Solidarität mit der Bevölkerung der Vereinigten Staaten zu zeigen. Schröder verwies darauf, dass sich am Abend des 11. September 2.000 Menschen zu einer spontanen Beileidskundgebung und zu einem Gottesdienst im Berliner Dom versammelt hätten. Im Anschluss an diese Sitzung werde es einen ökumenischen Trauergottesdienst in der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale geben. „Jede gewünschte Hilfe“ angeboten Er habe dem amerikanischen Präsidenten George W. Bush das „tief empfundene Beileid des gesamten deutschen Volkes“ ausgesprochen und ihm die „uneingeschränkte Solidarität Deutschlands“ zugesichert, sagte Schröder: „Die Menschen in Deutschland stehen in dieser schweren Stunde fest an der Seite der Vereinigten Staaten von Amerika.“ Bei seinem Gespräch mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden am Vorabend habe völlige Einmütigkeit darüber bestanden, dass „diese außergewöhnliche Situation das Zusammenstehen aller Demokraten erfordert“. Der Kanzler bot den US-Bürgern und -Behörden „jede gewünschte Hilfe“ an, auch bei der „Ermittlung und Verfolgung der Urheber und Drahtzieher dieser niederträchtigen Attentate“. Es müssten nun rasch „noch wirksamere Maßnahmen ergriffen werden, um dem Terrorismus weltweit den Nährboden zu entziehen“. Union: Wir wissen, wo unser Platz ist Der Unionsfraktionsvorsitzende Friedrich Merz sagte, man werde diese Fernsehbilder nicht vergessen. Die Anschläge hätten „uns alle getroffen“. Sie seien „ein Angriff auf die Zivilisation, auf die Freiheit und auf die Offenheit unserer Gesellschaften“, ein Angriff auf die Grundwerte, die das Zusammenleben der Völker und der Menschen überhaupt erst möglich machten. „Wir stehen in diesen schwersten Stunden an der Seite Amerikas. Wir wissen, wo unser Platz ist“, versicherte Merz, der an die Solidarität der Amerikaner „mit uns Deutschen“ 50 Jahre zuvor erinnerte. SPD: Heute sind wir alle Amerikaner SPD-Fraktionschef Dr. Peter Struck sprach von einer „Kriegserklärung an die Werte der demokratischen und zivilisierten Welt“, deren Folgen „wir noch nicht abschätzen“. Die Bilder dieser „nie geahnten Brutalität werden uns nicht mehr loslassen, sie werden uns unser ganzes Leben begleiten“. „Heute sind wir alle Amerikaner“, fügte Struck hinzu: „Wir alle ahnen, dass sich die Weltordnung seit gestern verändert hat.“ Gemeinsam mit dem amerikanischen Volk „werden wir alles tun, um den teuflischen Kräften das Handwerk zu legen“. FDP: Dauerhaft und überzeugt an der Seite Amerikas Dr. Wolfgang Gerhardt, Vorsitzender der FDP-Fraktion, äußerte die Hoffnung, dass die Amerikaner spüren, „dass sie durch eigenes Engagement in einer schwierigen Situation unserer Geschichte in Deutschland wirklich einen großen Freund gewonnen haben, der auch dauerhaft und überzeugt an ihrer Seite bleibt und mit ihnen fühlt“. Der Geist der Menschen, die für den Anschlag verantwortlich sind, dürfe „niemals obsiegen“, so Gerhardt. Grüne: Anschlag auf die offene Gesellschaft Einen Anschlag „auf die offene Gesellschaft überhaupt“ sah Rezzo Schlauch, Ko-Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Gerade die Deutschen hätten den Vereinigten Staaten in der Entwicklung zu einer weltoffenen und liberalen Demokratie viel zu verdanken. Deshalb stehen „wir in diesen Stunden zu unseren amerikanischen Freunden und zum amerikanischen Volk“, sagte Schlauch unter Beifall. PDS: Solidarität über Parteigrenzen hinweg Für die PDS-Fraktion sagte ihr Vorsitzender Roland Claus: „Wir ahnen, dass der gestrige Tag eine tiefe Zäsur im Sicherheitsdenken der letzten Jahrzehnte ist; gingen doch so viele davon aus, dass eine Sicherheit gegen alle Unwägbarkeiten möglich sei. Heute wissen wir: Sie ist nicht möglich.“ Amerika habe in diesen Stunden die Solidarität über Parteigrenzen hinweg nötig, und es werde diese Solidarität auch geben. CSU: Alle Mittel einsetzen, um zu helfen CSU-Landesgruppenchef Michael Glos rief die „gewaltige Freundschaft“ in Erinnerung, die die Deutschen von den Amerikanern hätten erfahren dürfen. „Wir wollen in dieser Stunde des Grauens diese Freundschaft aus tiefster Überzeugung erwidern, und wir müssen auch bereit sein, alle Mittel unseres Landes einzusetzen, um zu helfen, wo wir helfen können.“ Hierbei könne es passieren, sagte Glos, „dass wir noch stärker gefordert werden, als wir es heute wissen“. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) schloss die Sitzung nach 33 Minuten. (vom/07.09.2026)