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Forderung nach Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung
„Deutschland braucht mehr Kinder – Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung“ und "Babys willkommen heißen – Nationaler Aktionsplan für eine familienfreundliche Gesellschaft" lauten die Titel zweier Anträge (21/5757(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion, die am Donnerstag, 7. Mai 2026, für eine heftige Kontroverse im Bundestag sorgten. Während die AfD dabei Maßnahmen gegen eine "demographische Katastrophe" forderte, lehnten die anderen Fraktionen die beiden Vorlagen entschieden ab. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Beim ersten Antrag ist der Innenausschuss federführend. Die AfD hatte Federführung beim Familienausschuss beantragt, wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen aber überstimmt. Für den zweiten Antrag ist der Familienausschuss federführend. AfD: Demographische Katastrophe beenden Martin Reichardt (AfD) sagte, Ziel der beiden Anträge seiner Fraktion sei es, die "demographische Katastrophe unseres Landes zu beenden". Die Geburtenzahl in Deutschland sei im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1946 gesunken, und es habe 352.000 Sterbefälle mehr als Geburten gegeben, beklagte er. Deutschland brauche "mehr Kinder", sonst drohe der Zerfall des Sozialstaates und letztlich das "Aussterben des Souveräns des Grundgesetzes, nämlich des deutschen Volkes". Dabei sei Einwanderung "keine Alternative zu eigenen Kindern, denn Einwanderung ersetzt die Deutschen". Das Gebot der Stunde laute vielmehr "Förderung für einheimische Familien". Union: Demographischer Wandel ist eine Herausforderung Oliver Pöpsel (CDU/CSU) entgegnete, es sei keine Überraschung, dass das Statistische Bundesamt für 2025 "das größte Geburtendefizit der Nachkriegszeit festgestellt" habe. Dies sei ein Erbe der 1990er-Jahre, in denen es "rein zahlmäßig besonders schwache Geburtsjahre" gegeben habe. Daher gebe es nun weniger Frauen, die Kinder zu Welt bringen können. Demographischer Wandel sei aber keine Katastrophe, sondern eine Herausforderung. Gute Familienpolitik sei ein "umfassendes, helfendes, familien- und frauenfreundliches Bündel an Rahmenbedingungen für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf". So hätten insbesondere die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 und der Kita-Ausbau zu einem Anstieg der Geburtenrate beigetragen. Die AfD-Anträge seien dagegen teuer und "wirkungsschwach". Grüne kritisieren "völkische Weltvorstellung" Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, "in ihrem Weltbild zwischen guten und schlechten Familien" zu unterscheiden. "Gute Familien in dem Weltbild" seien "weiße, heterosexuelle Paarbeziehungen mit mindestens drei Kindern", die es zu entlasten und zu fördern gelte. Familien, die nicht in dieses Weltbild passten, sollten dagegen "hinten runterfallen". Diese "völkische Weltvorstellung" entspreche in keiner Weise der Lebensrealität in Deutschland. Für ihre Fraktion sei Familie überall dort, wo Menschen langfristig Verantwortung füreinander übernehmen. Familienkonzepte seien vielfältig, und für alle diese Konzepte gelte, dass Familien das Rückgrat der Gesellschaft sind. Der AfD sei jedoch "die Vielfalt der Familien ein Dorn im Auge". SPD: Den Alltag von Familien verbessern Truels Reichardt (SPD) bezeichnete das Familienbild der AfD als "Respektlosigkeit gegenüber Familien, die nicht aus Mutter, Vater und Kind bestehen". Dabei sei klar, dass dem demographischen Wandel etwas entgegengesetzt werden müsse. Gute Familienpolitik müsse den Alltag von Familien, von Eltern und ihren Kindern verbessern. Familien mit kleinen Kindern und der Übernahme beruflicher Verantwortung seien häufig finanziell, mental und von der zeitlichen Belastung her "am Limit". Notwendig sei, das "Gesamtsystem Familie" finanziell und zeitlich so zu entlasten, dass dies "auch gleichstellungspolitisch Sinn macht". Dabei müsse die Entlastung natürlich allen Familien zugutekommen. Das habe die AfD aber nicht im Sinn. Linke: Elternschaft ist ein Armutsrisiko Mandy Eißing (Die Linke) beklagte, dass Elternschaft "in Deutschland für viele ein Armutsrisiko" sei. Wer wissen wolle, warum die Geburtenrate sinkt, müsse sich anschauen, unter welchen Bedingungen Familiengründungen hierzulande stattfinden. Jedes siebte Kind sei armutsgefährdet, und bei Alleinerziehenden liege das Armutsrisiko bei 29 Prozent. Viele Familien hätten Zukunftsängste. Junge Menschen bräuchten Wohnungen, verlässliche Kinderbetreuung, ausreichende Löhne sowie "die Gewissheit, dass ein Kind nicht das Ende der eigenen Karriere bedeutet". Wenn Politiker aber "jungen Frauen vorschreiben wollen, sie müssten Kinder gebären, um die Demographie zu retten", sei dies eine "absolute Anmaßung". Frauen seien keine "Gebärmaschinen des Staates". Erster Antrag der AfD In ihrem ersten Antrag (21/5757(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD die Bundesregierung auf, das bisherige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ein „Bundesministerium für Familie und Bevölkerungsentwicklung“ (BMFB) umwandeln und in dessen Geschäftsbereich das derzeitige Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) als „Bundesinstitut für Deutsche Bevölkerungsentwicklung“ weiterführen. Dieses „Bundesinstitut für Deutsche Bevölkerungsentwicklung“ soll dem Antrag zufolge die „Erarbeitung von Demographiezielen für Deutschland“ mit Vorrang als wissenschaftliches Projekt vorantreiben. „Ziel soll es sein, regelmäßig fortzuschreibende Demographieziele auf dem Weg zu einer merklichen Verjüngung der deutschen Bevölkerung zu definieren, um die deutschen sozialen Sicherungssysteme wieder zukunftsfähig zu machen und fortan zukunftsfest zu halten“, schreiben die Abgeordneten weiter. Zweiter Abtrag der AfD Dem zweiten Antrag der AfD (21/5758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge soll die Bundesregierung einen Aktionsplan „für eine familienfreundliche Gesellschaft“ unter Beteiligung von Familien- und Alleinerziehendenverbänden entwickeln und verabschieden. Er soll nach dem Willen der Fraktion zur Förderung von Familien und Kindern beitragen, finanziell mit 75 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein sowie Ziele und Maßnahmen insbesondere in den Bereichen „traditionelle Familie“, „Recht“, „Arbeit“ und „Gemeinschaft“ entwickeln. Dabei soll die Bundesregierung laut Vorlage mit einer Kampagne für ein positives traditionelles Familienbild werben. „Die Vorteile, früh eine Familie zu gründen, sollen hervorgehoben und einer Diskriminierung von kinderreichen Familien entgegengewirkt werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Zugleich plädieren sie dafür, jedes Gesetz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf seine Familienfreundlichkeit hin zu überprüfen, „insbesondere mit Blick auf das Sozial-, Steuer- und Bildungsrecht“. Arbeitgeber, die in ihre Belegschaft „in besonderem Maße Mütter und Väter integrieren und diese fördern“, sollen dem Antrag zufolge gestärkt werden und die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, „nach dem flexiblere Arbeitszeitmodelle erlaubt sind und durch besondere Anreize auch präferiert werden“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, Länder, Kommunen und Verbände anzuregen, sich an der Umsetzung des Aktionsplanes zu beteiligen. „Der Ausbau integrierter kinder- und familienbezogener Angebote soll gefördert werden, es müssen generationsübergreifende Konzepte entwickelt werden und neue Beratungs- und Unterstützungsangebote auf kommunaler Ebene konzipiert werden, wie beispielsweise die Unterstützung Eltern junger Kinder durch Ehrenamtliche im Haushalt oder die Einführung einer ,Familienkarte'“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. (sto/07.05.2026)
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Polizeiliche Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität
Die AfD-Fraktion will die „polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“ (21/5748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einen so betitelten Antrag hatte die Fraktion zur Debatte am Mittwoch, 6. Mai 2026, vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag in den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern verbesserte bundeseinheitliche Berichtsstandards in Bezug auf die Erfassung und bestmöglich transparente Darstellung von Ausländerkriminalität festzulegen“. Dazu soll nach dem Willen der Fraktion bei polizeilichen Erfassungen ein etwaiger Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in der PKS aufgenommen werden. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge deutsche Tatverdächtige mit einer weiteren Staatsangehörigkeit zukünftig in der PKS als Untergruppe ausweisen. Entsprechende Feststellungen will die Fraktion ebenso wie die Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger regelmäßig in Pressemeldungen der Polizeibehörden zu Tatverdächten aufgenommen haben, soweit dadurch laufende Fahndungen nicht gefährdet werden. Daneben plädiert sie in dem Antrag unter anderem dafür, „die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), also die Zahl der ermittelten ansässigen Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils (jeweils ohne Kinder unter acht Jahren), nicht nur in Bezug auf Deutsche und Nichtdeutsche, sondern auch im Hinblick auf in Deutschland lebende nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen einzeln zu berechnen und in den jeweiligen PKS Berichten von Bund und Ländern nach relevanten PKS-Schlüsseln, insbesondere Gewaltkriminalität, auszuweisen“. (sto/hau/06.06.2026)
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Expertengespräch über die Bedeutung ostdeutscher Identität bei Kindern
Ostdeutsch zu sein ist für Kinder und Jugendliche, die in den neuen Bundesländern geboren wurden, auch mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung, noch identitätsstiftend, im Positiven wie im Negativen. Das stellten die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission (Kiko) zum Thema „Wie viel Osten steckt noch in den Kindern? – Generationenprägung, Identität und Zukunftschancen“ am Mittwochabend, 6. Mai 2026, gemeinsam mit der Ostbeauftragten der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), fest. Aber es macht nur einen Teil ihrer Identität aus, die sich aus vielen weiteren, regionalen und sozialen Bausteinen zusammensetzt. Oft werde ostdeutsch zu sein in den Medien in unzulässiger Weise verengt oder negativ dargestellt. Die Expertinnen mahnten an, die ostdeutschen Erfahrungen als gesamtgesellschaftlichen Wert anzuerkennen, strukturell begründete Nachteile für die Kinder und Jugendlichen auszugleichen sowie die Jugendarbeit und Räume für Demokratiebildung und Selbstwirksamkeit nachhaltig zu fördern. Kaiser: DDR-Sozialisation wird in Familien weitergegeben Deutschland ist nun fast genauso lange wiedervereint wie es geteilt gewesen ist, stellte Elisabeth Kaiser fest. Aber die DDR-Sozialisation werde in den Familien weitergegeben an die Generationen, die nach der Wiedervereinigung geboren und groß geworden sind. Durch die Wiedervereinigung habe man die Freiheit erhalten. Aber bis heute enthalte die kollektive ostdeutsche Identität das Erlebnis, abgewertet zu werden. Ostdeutsche seien in Führungspositionen unterrepräsentiert. Kinder und Jugendliche aus den ostdeutschen Bundesländern, aus ostdeutschen Elternhäusern, hätten außerdem mit schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Aus der materiellen Benachteiligung resultiere eine Benachteiligung im Bildungsweg. Noch heute ergriffen ostdeutsche Jugendliche weniger oft ein Studium oder studierten seltener im Ausland als ihre westdeutschen Altersgenossen. Ein weiteres Problem stelle der Wegzug junger Menschen aus dem ländlichen Raum dar. In der Folge würden Infrastrukturen für junge Leute vor Ort abgebaut. Die Beeinträchtigung junger Menschen durch solche strukturellen Unterschiede sei die Politik bereits angegangen. So würden der Mindestlohn, das Tariftreuegesetz oder die Frühstartrente im Osten in besonderer Weise ihre Wirkung entfalten, um die wirtschaftliche Situation von Familien zu verbessern. "Den Osten neu erzählen" In strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum gelte es, Programme und Angebote für Kinder und Jugendliche zu erhalten und auszubauen, durch die diese Teilhabeerfahrungen machen und sich für ihre Zukunft engagieren würden, mahnte die Staatsministerin. Sie werde die Bundesfamilienministerin dafür sensibilisieren, dass bewährte Strukturen der Jugendarbeit, wie Förderungen durch das Programm „Demokratie leben“ oder die Bildungsarbeit der Bundeszentrale für Politische Bildung, nicht gefährdet werden. „Wenn das wegbricht, dann können wir das nicht so schnell wieder aufbauen.“ Es musste viel Zeit vergehen, aber heute geht die junge Generation viel „Ost-bewusster“ mit ihrer Identität um, fand Lisa Trebs von der Initiative K_einheit. „Wir sind zwar in Einheit aufgewachsen, aber so richtig vereint fühlen wir uns noch nicht.“ Um herauszufinden, woran das liegt und was das bedeutet, sowie um der jungen Generation eine Stimme zu geben, hätten sie sich mit ihrer Initiative vor vier Jahren auf Spurensuche begeben und erzählten „K_Einheitsgeschichten“. Damit stellen sie sich gegen einseitige mediale Zuschreibungen und Klischees. Ziel sei, „den Osten, mit seinen vielfältigen Lebensrealitäten, neu zu erzählen“, die Zukunft dort mitzugestalten und dazu „viel mehr mit den Ostdeutschen selbst“ zu sprechen. "Viele Perspektiven werden nicht gesehen" Förderungen und Institutionen seien nicht so ausgebildet wie im Westen, gab Trebs zu bedenken. Man müsse „dahin gehen, wo junge Menschen sind“ und ihnen das Gefühl vermitteln, etwas bewirken und verändern zu können. Um sich auszutauschen und Selbstwirksamkeit zu erfahren, müsse man auch den digitalen Raum nutzen. Die Initiative versuche außerdem, physische Gelegenheiten, Treffpunkte zu schaffen, um sich auszutauschen, auch, um, gerade auf dem Land, Begegnungen zwischen Jung und Alt herbeizuführen, sagte Vanessa Beyer, ebenfalls Initiative K_einheit. Das landläufige Verständnis der „Ostidentität“ werde der Gruppe junger Ostdeutschen meist nicht gerecht, sondern sei zu pauschal und „exkludierend“. Der Osten sei zudem heute viel mehr als nur die ehemalige DDR. „Es passiert viel mehr. Viele Perspektiven werden nicht gesehen.“ Es kämen ja auch neue Leute dorthin und gestalteten diesen Teil Deutschlands mit. Extreme politische Einstellungen seien vermutlich nicht so sehr eine Frage von Ost oder West, sondern eine von Stadt versus Land und wohlhabend versus strukturschwach, sie verdichteten sich also allgemein eher in strukturschwachen Gegenden - und die gebe es auch im Westen. Beyer rief dazu auf, die spezifischen Erfahrungen des Ostens wahrzunehmen und zu nutzen. „Viel passiert dort zum ersten Mal, Strategien werden dort erdacht, die dann auch anderswo gefragt sind. Es entstehen Lösungen für neue Herausforderungen, die wir insgesamt als Gesellschaft haben.“ Expertin: Es gibt wirtschaftlichen Aufholbedarf Die Nachwende-Generation „trägt noch immer einen unsichtbaren Rucksack ihrer Eltern aus der DDR mit sich“, sagte Nora Zabel, Autorin des Buches „Vereint in Zerrissenheit“. Es gebe im Osten mehr ländliche Regionen als Städte. Die jungen Leute hätten mit mehr Herausforderungen zu kämpfen als ihre westdeutschen Altersgenossen. Extreme Sichtweisen seien verbreiteter, die Anfälligkeit für einfache Narrative und Antworten größer, das Vertrauen in Institutionen und Parteien sei nicht so ausgeprägt. Am Ende der Schulzeit stelle sich die Frage: Bleibe ich in einer Atmosphäre des geistigen Stillstands oder gehe ich, um Karriere zu machen? Im Westen werde man dann auf andere Weise mit seiner Ost-Herkunft konfrontiert. Viele Ostdeutsche hätten ein mangelndes Selbstwertgefühl. In den 35 Jahren nach der Wiedervereinigung sei vieles gut verlaufen, aber wirtschaftlich gebe es Aufholbedarf, es bestehe eine Chancenungleichheit. Viele von denen, die da bleiben, seien frustriert und würden sich weniger einbringen. Engagement wurde nicht gelehrt und gelernt, sagte Zabel. Es fehlten Vorbilder, um sich hochzuarbeiten. Ostdeutsche seien daher in der Arbeitswelt nicht so repräsentiert. Sie erlebten stattdessen, dass andere weiterkommen als sie und ihre Eltern. Politische Entscheidungen in Berlin würden als Fremdbestimmung wahrgenommen. Um junge Ostdeutsche aus der Lethargie zu holen und für die Demokratie zu gewinnen, müssten Parteien, Institutionen und Initiativen „mehr ausströmen“, aufs Land, und vor allem an den Schulen wirken. (ll/07.05.2026)
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Anträge zum Stopp von Zurückweisungen an Binnengrenzen abgelehnt
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 6. Mai 2026, mit der Situation von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen befasst. Grundlage der Debatte war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Willkür beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ (21/5751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Ein weiterer Antrag der Grünen, der ebenfalls darauf abzielte, Zurückweisungen an den Binnengrenzen zu beenden (21/341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zurückgewiesen. Abgelehnt mit der selben Mehrheit wurde auch ein ähnlich gerichteter Antrag der Linken (21/342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Grünen votierten für den Antrag. Der Innenausschuss hatte zu den Abstimmungen Beschlussempfehlungen (21/675(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Neuer Antrag der Grünen In ihrem neuen Antrag (21/5751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach Schengener Grenzkodex zu beenden. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unterlassen und Schutzsuchenden „ein geordnetes, faires Verfahren“ gewähren. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Staaten für sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme stark zu machen und einen „angemessenen Anteil an Schutzsuchenden“ über diese Programme aufzunehmen, „um Schutzbedürftige nicht auf gefährliche Fluchtwege zu zwingen und illegalen Schleusern die Grundlage zu entziehen“. Zugleich plädiert die Fraktion unter anderem dafür, grenzüberschreitende Kriminalität mit mobilen lageabhängigen Kontrolleinsätzen der Bundespolizei zu bekämpfen. In der Vorlage schreiben die Abgeordneten, dass das Verwaltungsgericht Berlin „die Praxis pauschaler Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen beanstandet“ und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stationäre Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze als europarechtswidrig bewertet habe. Dennoch halte die Bundesregierung an den ausgeweiteten und ständigen Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen sowie an der Praxis pauschaler Zurückweisungen von Asylsuchenden fest. Die bereits unter der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durchgeführten stationären Grenzkontrollen seien unter ihrem Nachfolger, dem amtierenden Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), intensiviert und an den Grenzen „rechtswidrige Zurückweisungen eingeführt“ worden, führt die Fraktion weiter aus. Seit der Ausweitung der Kontrollen stoße dieses Vorgehen auf breite Kritik von Polizei, Wirtschaft, Pendlern, Nachbarstaaten sowie aus mehreren Bundesländern. Obwohl „ab Juni das Neue Europäische Asylsystem in die Anwendung geht“, habe Dobrindt die intensivierten Grenzkontrollen und Zurückweisungen bis September 2026 um ein weiteres halbes Jahr verlängert, heißt es in dem Antrag des Weiteren. Damit drohe die vorübergehende Wiedereinführung von stationären Binnengrenzkontrollen zum Dauerzustand zu werden. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen forderten die Bundesregierung auch in ihrem abgelehnten Antrag (21/341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen "unverzüglich" zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen. Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilten die Abgeordneten. Antrag der Linken Die Bundesregierung soll auch nach dem Willen der Fraktion Die Linke die „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“. In ihrem abgelehnten Antrag (21/342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, keine direkten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen mehr vorzunehmen, eine Weisung des Bundesinnenministeriunms vom 7. Mai 2025 an die Bundespolizei zurückzunehmen „und EU-Asylrecht wieder einzuhalten“. Auch sollte die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Bundespolizei anweisen, bei Kontrollen unerlaubt einreisender Personen „ausdrücklich nachzufragen und zu dokumentieren, ob ein Asylgesuch vorliegt, um rechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden auszuschließen“. Schutzsuchende dürften nicht an den EU-Binnengrenzen zurückgewiesen werden, schrieb die Fraktion in dem Antrag. Es sei „in einem geregelten Dublin-Verfahren zu klären, welches Land für die Asylprüfung zuständig ist“. Dies könne auch Deutschland sein, etwa bei hier lebenden engen Verwandten. (sto/hau/06.05.2026)
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Antrag zu wirksamer und strategischer „Kabeldiplomatie“
„Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie“ (21/5749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der am Mittwoch, 6. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Er wurde nach der Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Koalitionsfraktionen Die Koalitionsfraktionen setzen sich für den Ausbau einer sicheren Kabel- und Unterwasserinfrastruktur als Bestandteil der globalen kritischen Infrastruktur ein. „Über 90 Prozent des globalen Internetverkehrs laufen über Unterwasserinfrastruktur. Mehr als 150 Unterseekabel verbinden Europa mit Asien, Afrika und Nordamerika und sind Lebensadern für die deutsche Wirtschaft“, schreiben die Abgeordneten und verweisen auf hybride Bedrohungen durch potentielle und bereits stattgefundene staatlich gelenkte Beschädigung von Unterseekabeln oder Stromleitungen im Meer. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Sinne des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit einen aktiven Beitrag zur Realisierung der Zielsetzung eines umfassenden, EU-weiten Instrumentariums für die Kabelsicherheit zu leisten. Es gehe vor allem um die Stärkung von Fähigkeiten zur schnellen Detektion, Reparatur und Wiederherstellung beschädigter Kabelinfrastruktur sowie durch koordinierte Notfallmechanismen. Weitere Forderungen von Union und SPD zielen auf eine stärkeren Informations- und Wissensaustausch zwischen den verschiedenen nationalen, europäischen, internationalen und multilateralen Behörden, Instituten sowie Organisationen im Bereich der Seekabel. Genannt werden hier unter anderem der gemeinsame Informationsraum der EU (Common Information Sharing Environment, CISE), die Nato, die Länder des Asean-Raumes sowie die Zusammenarbeit mit Ländern im Rahmen der Global-Gateway-Initiative der EU – auf der anderen Seite aber auch Offshore-Windparkanlagen in der deutschen „Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ in Nord- und Ostsee. (ahe/hau/06.05.20226)
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Fraktionen ziehen Bilanz des ersten Regierungsjahres der schwarz-roten Koalition
Weniger Bürokratie, niedrigere Steuern und vor allem mehr Wirtschaftswachstum: Mit diesem Anspruch ist die schwarz-rote Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) vor einem Jahr angetreten. Doch was wurde geliefert und was blieb Ankündigung? Im Bundestag wurde die Regierungsbilanz am Mittwoch, 6. Mai 2026, in einer Aktuellen Stunde gezogen. Auf Verlagen der AfD-Fraktion debattierten die Abgeordneten über „Ein Jahr Regierung unter Bundeskanzler Merz – Auswirkungen auf Deutschland als führende Industrienation“. AfD: Alle Tischtücher sind zerschnitten Dr. Bernd Baumann (AfD) übte die erwartbar scharfe Kritik und sagte: „Es war von Anfang an klar, dass Merz mit der SPD nichts würde umsetzen können.“ Und genau so sei es gekommen. Der Kanzler brülle den Vizekanzler an, „so laut, dass Presse und Öffentlichkeit es mitkriegen“. Der SPD-Fraktionschef Matthias Miersch spreche dem Kanzler jede Führungsfähigkeit ab, und spätestens seit SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas dem Kanzler Zynismus und Menschenverachtung „an den Kopf wirft“, müsse allen klar sein: „In dieser Regierung sind alle Tischtücher zerschnitten.“ Selbst die Frankfurter Allgemeine Zeitung habe vermeldet: „Diese Koalition ist nicht mehr zu retten.“ Diese Regierung werde auch künftig keine der notwendigen Reformen auf den Weg bringen. „SPD und Union passen einfach nicht zusammen“, sagte Baumann. Regierung: Wir haben geliefert Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wies die Vorwürfe der AfD von sich, die Bundesregierung habe keine Reformen auf den Weg gebracht. Das Gegenteil sei der Fall. „CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, den Industriestandort Deutschland zu stärken, und wir haben geliefert.“ Einige Maßnahmen seien die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Senkung der Übertragungsnetzkosten, die dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer für energieintensive Betriebe und die Genehmigung des Industriestrompreises. Weitere Maßnahmen seien auf dem Weg. CDU/CSU: Regierung reagiert auf veränderte Rahmenbedingungen Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) erläuterte die nächsten Reformschritte: Gesetze der Kraftwerksstrategie, des Kapazitätsmarkts, der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Netz-Anschlusspakets, des Bundesbedarfsplans, der Energieeffizienzrichtlinie und des Gebäudemodernisierungsgesetzes. “Das ist eine ganze Latte an Gesetzen, die auf gutem Weg sind“, erklärte Wiener. Der Regierung sei klar, dass die Rahmenbedingungen sich komplett verändert hätten. Die US-Zölle träfen die Industrienation besonders hart. Seit dem russischen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine 2022 seien die Energiepreise gestiegen, und China sei mittlerweile „eine hochentwickelte Volkswirtschaft“. Auf all das reagiere die Bundesregierung. Grüne: Gewachsen ist nur die Enttäuschung Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) stellte Schwarz-Rot ein schlechtes Zwischenzeugnis aus. Das Einzige, was nach einem Jahr Bundeskanzler Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) „zuverlässig gewachsen ist, ist die Enttäuschung“. Die Koalition habe mit dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und der in Aussicht gestellten Lockerung der Schuldenbremse „so gute Chancen“ wie keine andere Bundesregierung. Doch anstatt das Geld in „Zukunftsprojekte“ zu investieren, werde das Geld in Wahlgeschenke wie die Mütterrente gesteckt. SPD: Koalition hat Weichen für den Aufschwung gestellt Dafür erntete er Widerspruch von Sebastian Roloff (SPD). „In ihrem ersten Jahr hat diese Koalition die Weichen für den Aufschwung gestellt“, sagte er. Mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen werde „marode Infrastruktur“ modernisiert, und „mit dem Wachstumsbooster“ ermögliche die Bundesregierung steuerliche Abschreibungen und deutliche Verbesserungen für die Unternehmen, „die übrigens schon gut angenommen werden“. Der Iran-Krieg habe erneut gezeigt, „wie teuer die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist“. Deshalb brauche es neben unmittelbaren Entlastungen eine langfristige Perspektive für die Industrie. „Mit den Klimaschutzverträgen liefern wir genau diese Planbarkeit“, sagte Roloff. Linke kritisieren Merz und die AfD Mirze Edis (Die Linke) kritisierte nicht nur die Politik von Bundeskanzler Merz, sondern auch die der AfD. „Diese Partei schützt gar nichts. Sie schützt keine Jobs, sie schützt keine Zukunft, sie schützt nur ihre eigene Ideologie.“ Wer jedoch Europa zerstöre, wer internationale Zusammenarbeit torpediere, wer die Energiewende blockiere, der fahre die Wirtschaft gegen die Wand. „Das ist keine Alternative, das ist wirtschaftlicher Selbstmord“, sagte Edis. Für Merz hatte der Linke aber auch keine positive Bewertung abgegeben: Friedrich Merz trete nach unten. „Das kann er gut. Gegen Arbeiter, gegen Kranke, gegen Rentner, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte“, das sei sein „Programm“. (nki/06.05.2026)
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Unterstützung für ein Primärversorgungssystem
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 6. Mai 2026, mit dem Thema "Primärversorgung'" befasst. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten" (21/2823(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Auch die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einführung der Primärversorgung, in dessen Zentrum Hausärzte stehen. Effektivere Steuerung der Patienten Gesundheitsfachleute unterstützen im Grundsatz die Überlegungen zur Einführung eines Primärversorgungssystems. Ziel einer solchen Reform ist die effektivere Steuerung der Patienten, eine bessere medizinische Versorgung und auch eine nachhaltige Kostenersparnis. Nach Angaben des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sind derzeit schon mehr als elf Millionen Versicherte freiwillig in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eingeschrieben. Die Patienten suchen also zuerst ihren Hausarzt auf, der die Behandlung dann koordiniert. Eine Verbandssprecherin sagte, die freiwillige, aber verbindliche Einschreibung funktioniere. Die HZV sei ein gut evaluiertes Langzeitprojekt und zeige, dass die Zahl der Notaufnahmen und Krankenhausbelegtage sinke, ebenso die Mortalität. Bei Chronikern und Diabetikern seien Krankheitsverläufe weniger schwerwiegend. Die Sprecherin äußerte sich skeptisch zu rein digitalen Ersteinschätzungsmodellen, das sei nicht geeignet für einen Erstzugang im Primärversorgungssystem. Facharztbesuche mit elektronischer Überweisung Nach den Vorstellungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten in einem Primärversorgungssystem die eingebundenen Praxen in Verbindung mit einem hybriden Navigationstool erste Anlaufstelle für Patienten sein. Das Navigationstool sollte eine Einschätzung des Behandlungsbedarfs und dessen Dringlichkeit umfassen. Bei chronischen Erkrankungen und einem dauerhaften fachärztlichen Mitbehandlungsbedarf sollten Dauerüberweisungen möglich sein und telemedizinische Angebote genutzt werden. Die Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen sollte grundsätzlich an eine (elektronische) Überweisung geknüpft werden. Ausnahmen sollten nach Ansicht des Spitzenverbandes für die Fachbereiche Gynäkologie und Augenheilkunde sowie für die Vorsorge gelten. Nach Ansicht des Spitzenverbandes sollte ein bundesweiter Termin-Pool die Voraussetzung für eine schnelle Terminvergabe schaffen. "Zugang nach Dringlichkeit organisieren" Eine Sprecherin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) warnte in der Anhörung davor, die Primärversorgung an ein „Gatekeeping-System“ zu knüpfen. Zwang oder Sanktionen seien unnötig, wenn die neuen Versorgungspfade für die Versicherten einen Mehrwert hätten. Der Zugang müsse nach Dringlichkeit organisiert werden, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Ersteinschätzung dürfe dabei nicht als Zugangshürde wahrgenommen werden und sollte daher auch nicht nur digital vorgenommen werden. Sie sprach sich außerdem dafür aus, gut funktionierende Arzt-Patienten-Kontakte zu erhalten und in solchen Fällen nicht noch einen anderen Arzt vorzuschalten. Eine Primärversorgung sollte zudem schrittweise eingeführt und erst dann „scharf gestellt“ werden, wenn das System wirklich funktioniere. Medizinische Versorgung in multiprofessionellen Teams Zu einem etwas anderen Versorgungsmodell riet eine Hausärztin aus dem Stadtteil-Gesundheits-Zentrum in Berlin-Neukölln. Sie warb nachdrücklich für eine medizinische Versorgung in multiprofessionellen Teams. Sie selbst arbeite in ihrem Poliklinik-Syndikat mit Pflegern, Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen zusammen. Sie argumentierte: „Ärzte sollten nicht als Alleskönner wahrgenommen werden.“ Dafür seien sie nicht ausgebildet. Eine Erkrankung habe viele Facetten. In Einzelpraxen mangele es zudem am kollegialen Austausch. Auch seien Einzelpraxen für viele junge Ärzte zunehmend uninteressant, die Arbeit in multiprofessionellen Gesundheitszentren sei viel attraktiver. (pk/06.05.2026)
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Fragestunde am 6. Mai
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 6. Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 32 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 13 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zehn Fragen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklear Sicherheit. Sieben Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten, je sechs Fragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium des Innern und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit vier Fragen musste sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Drei Fragen wurden dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gestellt, je zwei Fragen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. An das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt richteten sich je eine Frage. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die Bremer Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, inwiefern die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, um die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu sichern. Der bayerische AfD-Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes die Fortsetzung ihrer bisherigen energiepolitischen Linie beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bewertet, etwa im Hinblick auf die Auswirkungen auf Biodiversität, Flächeninanspruchnahme und den Schutz von Natur und Landschaft. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) wollte vom Bundesfrauenministerium erfahren, ob die Bundesregierung plant, gegen Periodenarmut vorzugehen, von der in Deutschland circa eine von vier Frauen und Mädchen betroffen seien. Wenn ja, will Gebel wissen, in welcher Form. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/06.05.2026)
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Bedeutung von Freizeitparks für den ländlichen Raum
Freizeiteinrichtungen wie Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Zoos spielen eine große Rolle für den Tourismus im ländlichen Raum und stärken auch die regionale Wirtschaft. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 6. Mai 2026, deutlich, der sich unter Leitung der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) mit den Potenzialen für Tourismus und Standortentwicklung durch die Freizeitwirtschaft beschäftigte. „Tragende Säule des Deutschlandtourismus“ Von einer „tragenden Säule des Deutschlandtourismus“ sprach Manuela Stone, Geschäftsführerin Legoland Deutschland Resort und Vizepräsidentin im Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen. Freizeitparks hätten jährlich rund 78 Millionen Gästen und seien touristische Angebote, Arbeitgeber, Investoren und regionale Impulsgeber zugleich. Im ländlichen Raum, wo andere Wachstumstreiber fehlen, stärkten sie regionale Wertschöpfungsketten, weil sie Nachfrage nach Übernachtungen, Gastronomie, Dienstleistungen, Bauleistungen und Mobilität auslösen würden. Zur Sicherung der Unternehmen schlug Stone unter anderem eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes vor, um flexibler auf Besucherspitzen an Wochenenden reagieren zu können. Als wirtschaftspolitisch nachteilig bezeichnete sie die umsatzsteuerliche Behandlung von Freizeitparks. Während Zoos, Bäder oder Volksfeste von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Eintrittsentgelte profitieren würden, würden Vergnügungsparks in Deutschland zum vollen Regelsatz besteuert. Außerdem würden die Betriebe unter komplexen Nachweis - und Dokumentationspflichten, langwierigen Genehmigungsprozessen und unklaren Zuständigkeiten leiden. „Sehr wichtig“ sei für die gastronomischen Einrichtungen die Senkung der Umsatzsteuer gewesen. Experte fordert: Immissionsschutz und Arbeitsrecht überprüfen Für eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen sprach sich auch Ali Doğan, Landrat des Kreises Minden-Lübbecke und Mitglied des Aufsichtsrats von Tourismus NRW, aus. Wie schon zuvor Stone kritisierte auch er die Bürokratie. Lärmschutzregelungen mit strengeren Immissionsrichtwerten führten zu erheblichen Problemen, weil die Zeiten mit Lärmgrenzwerten oft mit den Hauptbetriebszeiten der Anlagen zusammenfallen würden. Regelwerke im Immissionsschutz und im Arbeitsrecht sollten daher überprüft werden, ob sie den Besonderheiten der Freizeitwirtschaft gerecht werden. Doğan hob auch die Bedeutung des familiengeführten Freizeitparks „Potts Park“ in seinem Landkreis hervor. Es handele sich um ein überregional bekanntes Ausflugsziel, das jährlich rund 300.000 Besucher verzeichne. Freizeitparks würden Arbeitsplätze schaffen sowie die Gastronomie und Hotellerie stärken. Die Bedeutung kostengünstiger Freizeitangebote wachse, da angesichts steigender Lebenshaltungskosten internationale Urlaubsreisen für viele Haushalte weniger erschwinglich geworden seien. Regionale Freizeitangebote übernähmen daher zunehmend die Funktion eines „Urlaubsersatzes“. Er sprach sich ebenfalls für eine Senkung der Umsatzsteuer auf Eintrittspreise aus. Beispiel Leipziger Zoo Prof. Dr. Jörg Junhold, Direktor und Geschäftsführer des Leipziger Zoos, schilderte das Unternehmenskonzept „Zoo der Zukunft“ in Leipzig. Durch kontinuierliche Investitionen in moderne Tieranlagen, Erlebniswelten, Bildungsangebote und Artenschutzprogramme sei der Zoo Leipzig zu einem international anerkannten Beispiel für einen integrierten, wissenschaftlich geführten Zoo geworden, der Tourismus, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Artenschutz miteinander verbinde. Mit rund 1,7 Millionen Gästen jährlich sei der Zoo Leipzig heute die besucherstärkste Kultur- und Bildungseinrichtung in Mitteldeutschland. Da 70 Prozent der Besucher nicht aus Leipzig stammten, würden rund 357.000 zusätzliche Übernachtungen erzeugt. Expertin: Fahrradtourismus weit mehr als ein Freizeittrend Nach Ansicht von Mandy Schwalbe-Rosenow vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club profitieren Freizeiteinrichtungen besonders, wenn sie gut an Radwege angebunden sind, sichere Abstellmöglichkeiten bieten, radfreundliche Services (Ladestationen, Wasser, Reparaturpunkte) integrieren und thematische Angebote entwickeln würden wie Naturerlebnisse und Kultur-Radwege. Gleichzeitig werde das touristische Wegenetz als Impulsgeber für Standortansiedlungen für Unternehmen oder Freizeiteinrichtungen angesehen. Fahrradtourismus sei daher im ländlichen Raum weit mehr als ein Freizeittrend. Er stärke die regionale Wirtschaft, belebe Freizeiteinrichtungen, verbessere die Lebensqualität, fördere nachhaltige Alltagsmobilität und unterstütze Klimaschutz und Verkehrswende. Bedeutung von Musikfestivals Auf ein besonderes Angebot im ländlichen Raum, die Musikfestivals, ging Nelly Welskop von der Bundesstiftung LiveKultur, 3000Grad Festival ein: Diese Festivals seien von großer wirtschaftlicher Bedeutung und weit mehr als Freizeitveranstaltungen. „Sie sind Kulturorte, wirtschaftliche Impulsgeber, touristische Anziehungspunkte, soziale Begegnungsräume und sichtbare Zeichen regionaler Zukunftsfähigkeit zugleich“, sagte sie. Das Potenzial sei hoch, die strukturellen Rahmenbedingungen würden jedoch hinter ihrer tatsächlichen Bedeutung zurückbleiben. Von Musikfestivals würden Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Mobilität und Einzelhandel profitieren. Indirekte Effekte gebe es durch Nachfrage nach Veranstaltungstechnik, Sicherheitsdiensten, Logistik, Reinigung, Handwerksleistungen sowie regionalen Zuliefer- und Dienstleistungsstrukturen. (hle/06.05.2026)
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Bärbel Bas: Soziale Sicherheit trotz eines Arbeitsmarktes unter Druck
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), hat hervorgehoben, angesichts eines weiterhin unter Druck stehenden Arbeitsmarktes für soziale Sicherheit zu sorgen, für die Standorte zu kämpfen und neue Perspektiven zu ermöglichen. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 6. Mai 2026, betonte die Ministerin, man müsse wirtschaftlich wieder „in die Spur kommen“ und investiere deshalb 500 Milliarden Euro in Straßen, in Schulen und in die Digitalisierung. Sie wies auf das Inkrafttreten des Tariftreuegesetzes zum 1. Mai hin. Damit gelte, dass seine Beschäftigten nach Tarif bezahlen müsse, wer mit Steuergeld Aufträge bekommt. Eine gute Aus- und Weiterbildung sei entscheidend, um Kompetenzen zu sichern und Chancen zu nutzen. Integration in den Arbeitsmarkt Die Künstliche Intelligenz (KI) wolle man nicht nur passiv anwenden, sondern selbst in die Technologie investieren. Menschen, die unfreiwillig in Teilzeit arbeiteten, insbesondere Frauen, und Menschen in der Grundsicherung wolle die Regierung wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Sie denke auch die gut qualifizierten Menschen mit Behinderung, die selten einen Arbeitsplatz finden sagte Bas. Die Reform des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes werde benötigt, um einen inklusiven Arbeitsmarkt möglich zu machen. Diese Menschen würden gebraucht, „wenn es wirtschaftlich wieder besser läuft“. Mit Hochdruck arbeite die Regierung an der sogenannten „Work&Stay-Agentur“. Es gehe darum, Verfahren schneller und digitaler zu machen, damit Menschen aus dem Ausland einen Arbeitsplatz finden. „Wir brauchen grundlegende Reformen“, sagte Bas, denn soziale Sicherheit solle nicht kleiner werden, sondern klüger. Die Vorschläge der Sozialstaatskommission würden nun schrittweise umgesetzt. Den Anfang mache das antragslose Kindergeld. Leistungen sollen nach den Worten der Ministerin zusammengelegt und Fehlanreize beseitigt werden. Im Juli werde die Alterssicherungskommission Vorschläge für die Zukunft der Rente vorlege. Alabali Radovan: Mittel für Entwicklungspolitik müssen stabil bleiben Neben der Arbeits- und Sozialministerin stellte sich auch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD), den Fragen der Abgeordneten. Der Krieg am Persischen Golf und die Schließung der Straße von Hormus trieben die Energie- und Lebensmittelpreise in die Höhe, das merkten auch die Menschen in den ärmsten Ländern der Welt. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen warne, dass bis zu 45 Millionen Menschen zusätzlich durch Hunger bedroht seien. Gemeinsam mit internationalen Partnern arbeite sie mit Hochdruck an Instrumenten, die akuten Auswirkungen der Krise zu bewältigen und langfristige Lösungen zu finden. Die Weltbank werde in den nächsten Monaten bis zu 100 Milliarden US-Dollar bereitstellen, um die am stärksten betroffenen Länder zu unterstützen, sagte die Ministerin. Die G7-Entwicklungsminister hätten vereinbart, dass die Düngemittelproduktion in den Ländern des globalen Südens gestärkt werden müsse. Damit würden die Länder unabhängiger von Importen und damit auch von Engpässen und Preissteigerungen beim Dünger, die die Ernten eines ganzen Jahres gefährdete. Prävention funktioniere, so Alabali Radovan, denn Äthiopien sei von den Düngemittelausfällen weniger betroffen, weil dort die Kleinbauern bei der Produktion von organischen Düngemitteln unterstützt würden. In Kenia unterstütze man den Ausbau der erneuerbaren Energien. 90 Prozent des dortigen Stromes komme aus erneuerbaren Energien. Die Mittel für Entwicklungspolitik im Bundeshaushalt müssten stabil bleiben, betonte die Ministerin. Es dürfe kein historischer Bruch der Entwicklungszusammenarbeit riskiert werden. Flexibler Arbeitsmarkt und Arbeitszeiten Peter Aumer (CDU/CSU) fragte die Arbeitsministerin nach der Flexibilität im Arbeitsmarkt und der Reform des Arbeitszeitgesetzes. Bas kündigte an, im Juni einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, die Arbeitszeiten für Familien flexibler zu machen. Es seien viele Vorschläge gemacht worden. Die elektronische Arbeitszeiterfassung solle in den Gesetzentwurf integriert werden. Besonders gehe es ihr darum, die Bereich zu schützen, in denen keine Mitbestimmung vorhanden ist, also etwa bei Paketdiensten. „Wir wollen Frauen schützen“, sagte die Ministerin, die den Reformvorschlag in einem „Gesamtpaket“ vorlegen will. Jugendarbeitslosigkeit und Sozialstaatskommission Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach Maßnahmen der Regierung gegen steigende Jugendarbeitslosigkeit und zur Beseitigung von Einstiegshürden am Arbeitsmarkt. Innerhalb der EU sei die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland noch am geringsten, sagte Bärbel Bas. Es gebe allerdings viele Schulabgänger ohne Abschluss. Als Lösungsansatz hob sie vor allem auf die Stärkung der Jugendberufsagenturen ab. Die Berufsorientierung sei ein wichtiger Ansatz, der bei der Integration helfe. Darüber hinaus wolle man mit den Sozialpartnern dafür sorgen, dass Ausbildungsplätze nicht abgebaut werden. Daniela Rump (SPD) thematisierte die im Januar vorgelegten Vorschläge der Sozialstaatskommission. Alle 26 Empfehlungen der Kommission sollen in „fünf Paketen“ umgesetzt werden, sagte die Ministerin. Aus vier Behördensträngen sollen zwei werden, für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige. Vor Ort solle die Beratung digitaler, schneller und einfacher werden, etwa durch die automatische Auszahlung von Kindergeld. Inklusiver Arbeitsmarkt und Rentenkasse Sören Pellmann (Die Linke) sprach den inklusiven Arbeitsmarkt an. Diesen wolle man schaffen für Menschen, die derzeit in Behinderten-Werkstätten arbeiten, erwiderte die Ministerin. Wichtig sei als erster Schritt, das Behindertengleichstellungsgesetz zu ändern. Als Nächstes werde eine Werkstatt-Reform in ihrem Ministerium erarbeitet, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Zu dem von Pellmann angesprochenen Stundenlohn von 1,50 Euro und 220 bis 240 Euro im Monat sagte Bas, es gebe die Verabredung, auch beim Entgelt etwas zu tun. Von einer „Plünderung der Rentenkasse“ um 40 Milliarden Euro sprach René Springer (AfD) und zielte damit auf den Finanzminister ab. Naheliegend wäre aus seiner Sicht gewesen, bei der „Einwanderung in die Sozialsysteme“ zu kürzen. Einen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung habe es schon immer gegeben, entgegnete die Ministerin. Das bereits verabschiedete Rentenpaket habe die Rente stabilisiert, „geplündert“ werde nicht. Im Bundeshaushalt gebe es Konsolidierungsbedarf, durch Strukturreformen gebe es großes Einsparpotenzial, so Bas. Im Übrigen wandere niemand in die Sozialsysteme ein, sondern es gebe einen Fachkräftemangel. Die bereits Zugewanderten sollten schnell in Arbeit kommen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit An die Entwicklungsministerin gerichtet fragte der CDU-Abgeordnete Nicolas Zippelius nach der „Hebelwirkung“ jedes Euro, der aus dem Haushalt für die Entwicklungszusammenarbeit ausgegebenen wird. Ministerin Alabali Radovan verwies auf den im Oktober 2025 auf den Weg gebrachten Aktionsplan für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Es gebe gute Entwicklungen wie etwa den Deutsch-Kenianischen Wirtschaftstag am 24. Juni. Die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten solle gestärkt werden. Es gebe auch autoritäre Tendenzen, die zu schrumpfenden Entwicklungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft führen können. In vielen Fällen arbeite man allerdings regierungsfern und unterstütze die Zivilgesellschaft vor Ort. IT-Probleme der GIZ und Etatkürzungen Rocco Kever (AfD) thematisierte die Probleme der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit ihrem digitalen SAP-S/4HANA-System an. Die Probleme seien bekannt, sagte Ministerin, ihr Ministerium sei im engen Austausch mit der GIZ, die mit Hochdruck an einer Lösung arbeite. Es handele sich um ein hochkomplexes Verfahren der Gesamtumstellung eines IT-Systems. Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte Kürzungen im Etat des Ministeriums. Die Blockade der Straße von Hormus führe zu höheren Spritpreisen, was existenzbedrohend für die Menschen im globalen Süden sei. Sie teile die Einschätzung einer dramatischen Lage, erwiderte Alabali Radovan, doch sei dies keine neue Entwicklung. Auch zu Zeiten der Ampelkoalition sei der Entwicklungsetat gekürzt worden. Sie wolle sicherstellen, so die Ministerin, dass Kürzungen nicht diejenigen treffen, die es am nötigsten haben. Mit Ländern wie Indien, Südafrika oder Brasilien arbeite man vor allem über Kredite zusammen. Im Übrigen habe sie ein Schulernährungsprogramm auf den Weg gebracht. „Wir stehen zur internationalen Solidarität“ und helfe im Libanon und in Gaza. Aidshilfe und Ukaine-Unterstützung Maren Kaminski (Die Linke) sprach die Koppelung von HIV-Hilfen der USA an den Zugang zu Rohstoffen an, auch Deutschland kürze die Aidshilfe um ein Drittel. Das Vorgehen der USA sehe sie kritisch, sagte Alabali Radovan. Zugleich machte sie klar, dass Deutschland engagiert bleiben werde. 600 Millionen Euro seien für drei Jahre für die globale Impfallianz vorgesehen. Den Rückzug der USA könne man nicht kompensieren. Den Partnern zeige man trotzdem, „dass wir verlässlich sind“. Projekte mit der Ukraine thematisierte Serdar Yüksel (SPD). Deutschland sei ein wichtiger Partner beim Wiederaufbau der Ukraine, sagte die Ministerin. Es gebe eine Initiative, dass die ukrainische Industrie bei der Beschaffung von Zusatzteilen unterstützt werde. Darüber hinaus solle der Wohnungsbau in der Ukraine stärker unterstützt werden. Drittes Element sei der weitere Ausbau von kommunalen Partnerschaften. (vom/06.05.2026)
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Experten wollen Nachbesserungen beim Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Mehr Recycling von Kunststoffabfällen, weniger Müll, auch durch eine verbesserte Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft – das sind die Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, 21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung die ab August 2026 bereits geltenden EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umsetzen will. Doch während Sachverständige die Zielsetzung begrüßen, stößt die konkrete Ausgestaltung weniger auf Zuspruch, wie eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 6. Mai 2026, gezeigt hat. Alle von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geladenen Experten meldeten Nachbesserungsbedarf an. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück, so der Tenor. Die AfD hatte keinen Sachverständigen benannt. "Mitbenutzungsentgelt per Gebührenbescheid festsetzen" Sebastian Lummel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kritisierte neben einem zu hohen Erfüllungsaufwand für Behörden, dass die eigentlich geplante verbindliche Abgabe von fünf Euro je Tonne in Verkehr gebrachtem Verpackungsmaterial im Kabinettsentwurf zu einer „unbestimmten Pflicht“ abgeschwächt worden sei. Vor allem aber verpasse die Bundesregierung mit dem Entwurf die Chance, die „grundsätzliche Schieflage“ im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und dualen Systemen zu korrigieren. Über das Entgelt, das letztere für die Mitbenutzung der Sammelstrukturen des örE wie die gemeinsame Sammlung in der blauen Tonne zahlen müssten, gebe es in der Praxis regelmäßig Streit. Kommunen müssten dann in Vorleistung gehen und Kosten auf Gebühren umlegen, die eigentlich die Systeme zu zahlen hätten. Lummel plädierte dafür, den Kommunen zu ermöglichen, Mitbenutzungsentgelt und Nebenentgelte per Gebührenbescheid festzusetzen. "Empfehlungen des Bundesrates folgen" Auch Dr. Frank Wenzel, Fachanwalt für Vergaberecht bei der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., sprach sich dafür aus, in diesem Punkt „eine seit 35 Jahren erforderliche Reparatur“ vorzunehmen. Er riet konkret dazu, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen und in Paragraf 30 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes eine Regelung einzufügen, die den öeE ein einseitiges Festsetzungsrecht der Mitbenutzungsentgelte für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartons einräumt. Darüber hinaus brauche es eine vergleichbare Ergänzung für die Regelung zur Kostenbeteiligung in Paragraf 31 Absatz 2 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Dies böte allen Beteiligten Rechtssicherheit, gewährleistete die Zahlung an die Kommunen und verhinderte zudem, „dass der Bürger mitunter doppelt für die Verpackungsentsorgung zahlt“ – einmal an der Ladentheke, einmal gegenüber den Kommunen. "Nicht der große Wurf" Dr. Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Entsorgungs- Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) mahnte, dass ohne Kreislaufwirtschaft die Transformation des Industriestandorts Deutschland schwer werde. Es brauche unbedingt eine „gute, klare Regulatorik“. Gemessen an diesem Anspruch sei das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz der Bundesregierung „nicht der große Wurf“, so das Urteil des Sachverständigen. Der Entwurf werfe mehr Fragen auf, als er Antworten gebe: Das gelte etwa für industrielle Verpackungen, die unnötig komplex geregelt würden. Stattdessen fehle die „ökologische Umgestaltung“: Es brauche dafür „Anreizsysteme“, Quoten allein brächten nichts. "Anreize für Investitionen schaffen" Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft sei auch das Ziel der europäischen und deutschen Kunststoffhersteller, erklärte Dr. Christine Bunte, die den Verband „Plastics Europe“ als Sachverständige vertrat. Deutschland verfüge mit einem einzigartigen Industrienetzwerk über die „ideale Basis", um Kunststoffverpackungen nachhaltiger zu machen. Diese Basis stehe allerdings auf der Kippe: Die Kunststoffherstellung sei in den letzten fünf Jahren um 26 Prozent aufgrund hoher Energiepreise und sinkender Industrieproduktion gesunken, so Bunte. Umso wichtiger sei, dass das Verpackungsrecht–Durchführungsgesetz eine „effiziente Bürokratie, Anreize für Investitionen und Märkte für Verpackungen und Rezyklate schaffe. Positiv beurteilte sie, dass das Gesetz mit Paragraf 42 die Möglichkeit eröffne, ab 2028 chemische Recyclingverfahren im Umfang von fünf Prozent auf die Kunststoffrecyclingquote anzurechnen. Allerdings sei es ein Manko, dass die vorgesehene, technologieoffene Quote von fünf Prozent der lizenzierten Verpackungen keinen verbindlichen Ausbaupfad vorsehe. Mindestens sieben, besser noch zehn Prozent ab 2030 seien sinnvoll, um Investitionsanreize zu setzen. "Möglichkeiten der EU-Verpackungsverordnung nutzen" Dr. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach ebenfalls von einer verpassten Chance, finanzielle Anreize für hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von recycelten Kunststoffen zu schaffen. Das Ausbleiben der bereits seit 2019 vorgesehenen Ökomodulierung entziehe einer „zentralen Transformationsmaßnahme ihre Wirksamkeit“ und führe dazu, dass Unternehmen ihre Entwicklungsaufwendungen nicht kompensieren könnten, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BDI. Oehlmann drängte im Ausschuss zudem, jede Möglichkeit, die die europäische Verpackungsverordnung biete, zu nutzen und „schlanke Verfahren“ etwa im Bereich der Zulassung für Hersteller und Herstellerorganisationen aufzusetzen. Gesetzliche Lösung für Kostengerechtigkeit gefordert Sybille Vollmer vom Verband Metallverpackungen kritisierte, dass bei den Beteiligungsentgelten der dualen Systeme nicht nach den Kosten der Sammlung, Sortierung und Verwertung der einzelnen Materialien differenziert werde. So zahle etwa die „Weißblechfraktion“ das aufwändige Recycling bestimmter Kunststoffe in Höhe von 60 bis 80 Millionen Euro jährlich mit. „Mittlerweile haben wir einen Betrag in Milliardenhöhe erreicht“, sagte Vollmer. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung, die auch nicht über die Ökomodulation im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz gelöst werde Diese ziele darauf, dass eine Verpackung technisch recyclingfähig sei. Was es aber brauche, sei eine gesetzliche Lösung, die für Kostengerechtigkeit sorge. "Mehrweg erheblich ausbauen" Elena Schrägg von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Gesetzentwurf deutlich: Er sei unzureichend, um die Abfallvermeidungsziele sowie die Mehrwegzielquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent zu erreichen. Um diese zu erreichen, müsse vor allem Mehrweg erheblich ausgebaut werden, so die DUH-Forderung. Mehrweg komme nicht nur eine große Bedeutung bei der Erreichung der EU-Abfallvermeidungsziele zu, er sei auch ein wichtiger Beitrag zu den CO2-Einsparungszielen und nicht zuletzt zur Stärkung der nationalen Ressourcenökonomie, so Schrägg mit Blick auf den Krieg in Iran. Um Mehrweg zu stärken, brauche es aber mehr als die bislang in Paragraf 59 vorgesehene Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen. Diese werde keine nennenswerte Lenkungswirkung entfalten, so Schrägg, Stattdessen drang sie auf eine „verbindliche und zentral koordinierte Förderung“, ergänzt durch eine Abgabe auf Einweggeschirr in der Gastronomie, Die aktuell geltende Mehrweg-Angebotspflicht sei wirkungslos. Impulse zum Mehrweg-Ausbau vermisst Henriette Schneider vom Verband Pro Mehrweg monierte, dass der Regierungsentwurf nicht genügend Impulse zur Förderung und zum Ausbau von Mehrwegsystemen setze, „obwohl die EU dierse Zielrichtung vorgibt“. Das sei die „zentrale Schäche der Novelle“. Während in anderen Mitgliedstaaten neue und innovative Mehrwegsysteme entstünden, drohe Deutschland, „seine Vorreiterrolle in diesem Bereich zu verlieren“. Bei der nationalen Umsetzung müssten „Spielräume der PPWR zur Förderung bewährter sowie neuer Mehrwegsysteme“ genutzt werden, Österreich und Frankreich täten dies bereits, so Schneider. Es sei bedauerlich, dass der im Referentenentwurf noch vorgesehene Fondsmechanismus gestrichen worden sei. (sas/06.05.2026)
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Datenschutzbeauftragte übergibt Tätigkeitsbericht 2025
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat am Mittwoch, 6. Mai 2026, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Der 34. Tätigkeitsbericht sei kompakter, und es seien nur noch wenige Exemplare gedruckt worden, sagte Specht-Riemenschneider und verwies auf die digitale Ausgabe, die auf der Internetseite der BfDI zum Download bereitsteht. Die Bundestagspräsidentin begrüßte die digitale Lösung und verband dies mit ihrem Anliegen eines "ermöglichenden, nicht verhindernden Datenschutzes". Der Bericht für das Jahr 2025 macht deutlich, vor welchen Aufgaben Datenschutzaufsicht steht: Sie muss Orientierung geben, wirksam kontrollieren und neue technologische Entwicklungen einordnen. 11.824 Eingaben im Jahr 2025 „Datenschutz ist Vertrauensanker in einer Zeit, in der Vertrauen zunehmend verloren geht. Nicht Datenschutz hemmt Innovation, sondern Rechtsunsicherheit. Es ist die Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren“, so Specht-Riemenschneider in einer Pressemitteilung zum 34. Tätigkeitsbericht. „Wir zeigen, welche Datenverarbeitungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, statt nur zu sagen, was nicht geht. Gleichzeitig schreiten wir dort effektiv ein, wo Datenschutzrecht verletzt wird.“ Die BfDI habe 2025 insgesamt 11.824 Eingaben verzeichnet, darunter Beschwerden und Anfragen. Das seien rund 36 Prozent mehr als im Vorjahr und rund 52 Prozent mehr als 2023 gewesen. Die Zahl der Beschwerden habe sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Dieser Anstieg zeige, dass immer mehr Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen und erwarten, dass Datenschutzaufsicht ihnen dabei hilft, ihre Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. ReguLab als eigene Datenschutz-Sandbox 2025 habe ihre Behörde mehrere neue Formate vorangebracht, mit denen sie frühzeitig mehr Rechtsklarheit schaffen und Datenschutz praxisnäher vermitteln will, schreibt Specht-Riemenschneider. Dazu gehörten das ReguLab als BfDI-eigene Datenschutz-Sandbox, das Datenbarometer mit repräsentativen Bevölkerungsbefragungen und der Strategic-Foresight-Prozess, aktuell konkret zu Neurodaten. Ein weiterer Schwerpunkt sei 2025 der Umgang mit Künstlicher Intelligenz gewesen. Mit ihrer KI-Handreichung habe die BfDI aufgezeigt, wie KI-Tools datenschutzkonform in der Bundesverwaltung eingesetzt werden können. „Wer Datenschutzrecht einhalten will, sollte dazu befähigt werden. Unsere neuen Formate schaffen Orientierung für Verwaltung, Forschung und digitale Innovationsprojekte und helfen uns zugleich, Regierung und Gesetzgeber evidenzbasierter zu beraten“, so Specht-Riemenschneider. „Die Arbeit mit externen Fachleuten aus unterschiedlichen Forschungsbereichen sowie mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern hat uns 2025 wichtige Impulse gegeben.“ Vor-Ort-Kontrollen und schriftliche Kontrollen Neben der Beratung bleibe konsequente Kontrolle ein Kernauftrag der BfDI. Im Jahr 2025 habe die Behörde 80 Vor-Ort-Kontrollen sowie 40 schriftliche Kontrollen durchgeführt. Insgesamt habe sie 129 aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Ein vielbeachtetes Beispiel sei das Verfahren gegen die Vodafone GmbH gewesen. Die BfDI habe zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro verhängt, unter anderem wegen unzureichender Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitsmängeln bei Authentifizierungsprozessen. Die BfDI habe 2025 zentrale Digitalprojekte der Bundesregierung konstruktiv-kritisch begleitet, darunter die EUDI-Wallet und die Deutschland-App. „Gute Verwaltungsdigitalisierung gelingt dort, wo sie Menschen den Alltag erleichtert und gleichzeitig Grundrechte gewahrt bleiben“, ordnet die BfDI die aktuellen Vorgänge in der Verwaltungsdigitalisierung ein. „Bei der EUDI-Wallet kommt es insbesondere darauf an, dass datensparsame Verfahren wie Zero-Knowledge-Nachweise ermöglicht werden. So muss etwa bei einem Altersnachweis nicht das gesamte Identitätsprofil offengelegt werden. Auch für eine grundrechtsschonende Altersverifikation im Netz kann eine entsprechend ausgestaltete Wallet ein sinnvoller Baustein sein.“ Verfahren, bei denen das Alter über biometrische Analysen geschätzt wird, sieht die BfDI dagegen kritisch. Elektronische Patientenakte und ReguLab Ein weiterer Schwerpunkt habe 2025 auf Gesundheitsdaten gelegen. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht die BfDI Potenzial für bessere, grundrechtskonforme Versorgung und Forschung, wenn Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit zusammengedacht werden. Das BfDI-Datenbarometer zeige, dass viele Bürgerinnen und Bürger der ePA offen gegenüberstehen, zugleich aber noch Informationsbedarf bestehe. Viele gesetzlich Versicherte wüssten nicht, dass für sie bereits eine ePA angelegt wurde, sofern sie nicht widersprochen haben. Auch mit dem ReguLab setze die BfDI im Gesundheitsbereich an: Im ersten Durchgang gehe es um die Frage, wie Krankenkassen grundrechtsschonend von der Regelung des Paragrafen 25b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Prävention von Gesundheitsrisiken Gebrauch machen können. Ziel sei, Datenschutzfragen zu klären, bevor entsprechende Angebote in der Praxis starten. Entwicklungen im Sicherheitsbereich Besorgt blickt die BfDI nach eigenen Angaben auf Entwicklungen im Sicherheitsbereich. Dazu zählten Debatten über IP-Adressenspeicherung, digitale Ermittlungsbefugnisse, die sogenannte Chatkontrolle und vor allem die geplante Reform der Aufsicht über die Nachrichtendienste. Eine Verlagerung der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) würde aus Sicht der BfDI weder Aufwand reduzieren noch Kontrolle verbessern. Beim UKRat müsste datenschutzrechtliche Expertise parallel aufgebaut werden, die bei der BfDI bereits vorhanden ist, schreibt Specht-Riemenschneider weieter. Zudem ginge der Gesamtblick der BfDI auf die Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden des Bundes verloren, beispielsweise auf Datenflüsse zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Einfacher und kostengünstiger wäre es aus ihrer Sicht, "klare gesetzliche Regeln" für einen konkreten fachlichen Austausch zwischen BfDI und UKRat zu schaffen, auch um Doppelkontrollen effektiv zu vermeiden. Informationsfreiheit als Demokratie- und Vertrauensthema Auch die Informationsfreiheit bleibt aus Sicht der BfDI ein zentrales Demokratie- und Vertrauensthema. 2025 habe die BfDI die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Berlin ausgerichtet. Dabei sei mit dem European Network for Transparency and Right to Information (ENTRI) ein neues europäisches Netzwerk für Transparenz und Informationsfreiheit gegründet worden, bei dem die BfDI den Vorsitz übernommen habe. Zum 20-jährigen Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes werbe die BfDI dafür, den Zugang zu amtlichen Informationen nicht zu schwächen, sondern in das digitale Zeitalter weiterzuentwickeln. (vom/06.05.2026)
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Expertenlob für Ausweitung notarieller Online-Verfahren
Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht trifft bei Sachverständigen auf breite Zustimmung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz um Gesetzentwurf "zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung" (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Montag, 4. Mai 2026, deutlich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf verfolgt die Bundesregierung mehrere sachlich unabhängige Ziele. So sollen die bereits eingeführten notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht ausgeweitet werden. Ziel sei es, den Rechts- und Geschäftsverkehr zu vereinfachen, da künftig weitere Verfahren ohne Präsenztermin bei einer Notarin oder einem Notar online durchgeführt werden können. Zudem ist vorgesehen, dass Führungszeugnisse künftig auch in digitaler Form ausgegeben werden können. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen im Bundeszentralregister und im Gewerbezentralregister sowie weitere Anpassungen, unter anderem im Bereich des Zeugenschutzes. Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. "Beschränkung auf konsensuale Rechtsgeschäfte ist richtig" Der Deutsche Notarverein begrüße den vorliegenden Regierungsentwurf, sagte Vorstandsmitglied Dr. Michael Bernauer. Er erweitere die notariellen Online-Verfahren nicht pauschal, sondern gezielt auf solche Vorgänge, "die nach Struktur, Schutzzweck und praktischer Bedeutung den bereits zugelassenen Online-Verfahren vergleichbar sind". So werde die Digitalisierung notarieller Verfahren dort nutzbar gemacht, wo sie Bürgern und Unternehmen echte Vorteile bringt, "ohne das hohe Schutzniveau vorsorgender Rechtspflege zu beeinträchtigen". Richtig, so Bernauer, sei es auch, sich dabei auf "konsensuale Rechtsgeschäfte" zu beschränken. Online-Verfahren müssten gleichwertig zum Präsenz-Verfahren sein, sagte er. Für ihn als Notar sei es aber im Online-Verfahren deutlich schwieriger, "nonverbale Signale, zwischenmenschliche Schwingungen und Unsicherheiten" zu erkennen. Das sei aber bei wechselseitigen Verträgen wichtig, wo es typischerweise entgegengerichtete Interessen gebe. "Digitalisierung und Rechtssicherheit können sich ergänzen" Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg bewertete den Entwurf als "richtig und wichtig". Er stelle einen konsequenten und sachlich gebotenen weiteren Schritt in der Digitalisierung des Beurkundungs-, Register- und Gesellschaftsrechts dar. Zugleich füge er sich überzeugend in die seit der Umsetzung der Europäischen Digitalisierungsrichtlinie eingeleiteten Entwicklungen ein. Es gehe um eine strukturelle Weiterentwicklung der vorsorgenden Rechtspflege, so Omlor. Mit dem Gesetz würden die Vorteile digitaler Verfahren genutzt, ohne die bewährten Sicherungsmechanismen des deutschen Rechts preiszugeben. Die notarielle Beurkundung bleibe auch im digitalen Kontext ein zentrales Element der Rechtssicherheit. Digitalisierung und Rechtssicherheit stünden somit nicht in einem Spannungsverhältnis, sondern könnten sich "sinnvoll und gewinnbringend ergänzen". Gleichwohl bestehe punktueller Erweiterungsbedarf, befand Omlor. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sollte seiner Auffassung nach in den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren einbezogen werden. Dies sei sowohl systematisch als auch funktional geboten. "Zweck kann auch durch Videobeurkundung erreicht werden" Die gleiche Forderung erhob auch Dr. Jan Christoph Pfeffer vom Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen. Es sei kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb die Abtretung oder die Verpflichtung zur Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH strengeren Formvorschriften unterliegt als die Gründung einer Gesellschaft oder der Erwerb von GmbH-Anteilen im Wege der Kapitalerhöhung, befand er. Das Formerfordernis diene vor allem dazu, den spekulativen Handel mit Geschäftsanteilen zu vermeiden und die Beweisführung zu erleichtern. Dieser Zweck könne auch durch eine Videobeurkundung vollumfänglich erfüllt werden, sagte Pfeffer. Aus seiner Sicht gibt es gute Gründe dafür, auch Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungsgesetz für das notarielle Online-Verfahren zu öffnen: "Jedenfalls dann, wenn sämtliche am Umwandlungsvorgang beteiligte Rechtsträger mit der Online-Beurkundung ein verstanden sind." "Bausteine in Richtung eines One-Stop-Shops" Von einer "erheblichen, aber dennoch maßvollen Erweiterung", die sich bewusst nicht auf Verfahren mit widerstreitenden Interessen erstrecke, sprach Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer. Künftig sollen Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister vollständig digital ermöglicht werden – ebenso wie Vollmachten zu nahezu allen Registerverfahren. Insbesondere solle sich im Zusammenhang mit der Gründung von GmbHs die Vollmacht auf die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung zum Transparenzregister und die Beantragung einer Steuernummer erstrecken. Das seien alles wesentliche Bausteine in Richtung eines "One-Stop-Shops". Damit, so Sikora, werde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt und der Wirtschaftsstandort "in seiner Attraktivität erhöht". Der Entwurf bedarf aus seiner Sicht "keiner Erweiterung" und sei ein wesentlicher Schritt zur Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege. "Flickenteppich muss beseitigt werden" Auch Dörte Zimmermann, LL.M., vom Deutschen Anwaltverein begrüßte den Entwurf und die Erweiterungen für das Online-Verfahren, das sich "extrem bewährt hat". Die Regelung gehe jedoch nicht weit genug, sagte sie. Der Bevölkerung sei die noch sichtbare Zersplitterung nicht vermittelbar. Der aktuelle Flickenteppich – wo geht es, wo geht es nicht – müsse beseitigt werden, forderte Zimmermann. Bei den Vollmachten sei man nicht weitgehend genug. So werde bei Finanzierungsrunden, also Kapitalmaßnahmen mit hohen Investitionen, ein ganzes Paket beurkundet. Momentan könnten aber nur Teile davon über online erstellte Vollmachten abgedeckt werden. "Das ist dann sinnlos", so Zimmermann. Digitalisierung des Führungszeugnisses begrüßt Verena Kaiser vom Bundesamt für Justiz äußerte sich zu dem Vorhaben, Führungszeugnisse künftig auch in digitaler Form ausgegeben zu können. Die Registerbehörde erhielten – insbesondere im Zusammenhang mit Onlineantragstellungen – regelmäßig Anfragen, ob das Führungszeugnis digital übermittelt werden könne, was aktuell nicht der Fall sei. Die alleinige Ausstellung einer Papierurkunde entspräche aber nicht den Ansprüchen, die Bürgerinnen und Bürger an eine moderne Verwaltungsleistung haben. "Die Digitalisierung des Führungszeugnisses für private Zwecke ist daher zeitgemäß und allein schon vor diesem Hintergrund uneingeschränkt zu begrüßen", sagte Kaiser. Das bisher in Papierform ausgestellte Führungszeugnis habe hohe Standards, was den Datenschutz und die Fälschungssicherheit anbelangt und genieße dadurch ein großes Vertrauen und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Gesetzentwurf, so ihre Einschätzung, schaffe die richtigen Grundlagen, um diese Standards zu halten oder sogar zu verbessern. (hau/04.05.2026)
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Expertenurteile zur Digitalisierung in der Migrationsverwaltung
Unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten am Montag, 4. Mai 2026, im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging („Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“, MDWG). "Datenerfassung zur Staatenlosigkeit notwendig" Christiana Bukalo vom Verein Statefree begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig. "Spannungsverhältnis zum Datenschutz" Prof. Dr. Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen. "Rechtliche Sicherungen entsprechend mitentwickeln" Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln. "Regelungen grundsätzlich sinnvoll und geeignet" Prof. Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet. "Migrationsverwaltung muss dringend entlastet werden" Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten. "Keine Datenminimierung im Ausländerzentralregister" Hans-Hermann Schild, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet, die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne. Schutzvorkehrungen für die Betroffenen verlangt Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten. "Schwer lesbares Artikelgesetz" Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei. (fla/04.05.2026)
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Max Lucks: Den Menschen im Iran die bestmögliche Unterstützung geben
„Ich werde nicht aufhören, an der Seite der Menschen im Iran zu stehen“, sagt Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) und Berichterstatter der PVER zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Iran. Die Versammlung war vom 20. bis 24. April 2026 zu ihrer zweiten Sitzungswoche in diesem Jahr in Straßburg zusammengekommen. Mit seinem Bericht wolle er zu einem demokratischen Iran und zur Sicherheit für Exil-Iraner in Europa beitragen, sagt der Grünen-Abgeordnete aus Bochum. Momentan würden die Iraner zwischen dem Terror ihres Regimes und einem völkerrechtswidrigen Krieg zerrieben: „Die einzige Perspektive für die Zukunft sind die Menschen im Iran. Wir müssen ihnen die bestmögliche Unterstützung geben, weil sie, nicht jedoch willkürliche Kriege, der Schlüssel zu Freiheit sind.“ Im Interview spricht der Menschenrechtspolitiker über seine Rolle als Berichterstatter für den Iran, über den israelisch-palästinensischen Konflikt und über die Kritik des Menschenrechtskommissars des Europarates, Michael O'Flaherty, an Deutschland. Das Interview im Wortlaut: Herr Lucks, Menschenrechtskommissar O'Flaherty hat den Europarat-Parlamentariern bei der zweiten Sitzungswoche seinen Jahresbericht 2025 vorgestellt und dabei über seinen Deutschlandbesuch im Oktober berichtet. Dabei spricht er von einem wachsenden Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland. Der Raum für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schrumpfe. Auch sei er über Einschränkungen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere bei den Protesten zu Palästina und Gaza, sowie über Berichte über „unverhältnismäßige“ Polizeigewalt besorgt. Teilen Sie seinen Befund? Das Menschenrechtssystem des Europarates ist einmalig, da es international angelegt ist und sich Staaten eigenständig dazu verpflichtet haben, Menschenrechte zu achten sowie eingehende Kritik ernsthaft zu prüfen. Den Bericht des Kommissars sehe ich in diesem Lichte: Ist es richtig, dass wir als Staat entschlossen gegen den grassierenden, auch israelbezogenen Antisemitismus vorgehen? Unbedingt! Es ist allerdings auch ein Problem, wenn dafür im Land Berlin eine Polizeipraxis angewandt wird, die nicht verhältnismäßig ist. Darauf weist der Kommissar hin, und dies müssen wir selbstkritisch überprüfen. Michael O´Flaherty holt bei seiner Kritik ja noch weiter aus … Was mich allerdings erstaunen lässt, sind zwei Dinge: Der Kommissar kritisiert erstens die IHRA-Definition für Antisemitismus, obwohl wir sie als Parlamentarische Versammlung des Europarates sogar fast einstimmig empfehlen (Anm. d. Red.: IHRA steht für International Holocaust Remembrance Alliance). Da zieht er einen völlig falschen Schluss und begibt sich in eine ideologisierte Debatte. Und das, während er zweitens die soziale Dimension der Menschenrechte, beispielsweise im Hinblick auf Kinderarmut, anders als seine Vorgängerin, außen vorlässt. Dabei sind Menschenrechte für alle da – wie die Kritik an Deutschland durch die Berichte seiner Vorgängerin immer wieder deutlich gemacht haben. Ordnen Sie das mal mit einer globalen Perspektive ein. Erfüllt Deutschland etwa nicht den Goldstandard bei Menschenrechten? Die Mitgliedschaft im Europarat ist der Goldstandard der Menschenrechte. Es gibt kein perfektes System auf dieser Welt. Aber wenn wir die Berichte, Empfehlungen, Konventionen und Urteile aus Straßburg ernst nehmen, kommen wir schon nah dran. Was muss Deutschland tun, um die Mängel abzustellen? Die Polizeipraxis in Berlin sollten wir unbedingt in den Blick nehmen. Vor allem hat Deutschland aber menschenrechtliche Mängel beim Blick auf die extreme Armut von Kindern. Hinzu kommt die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder die Tatsache, dass unsere Frauenhäuser unterfinanziert sind und wir damit de facto die Istanbul-Konvention des Europarates verletzen. Hier gibt es zur Genüge Empfehlungen des Europarates, die wir sofort umsetzen sollten. (Anm. d. Red.: Die Istanbul-Konvention von 2011 ist das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, das der Bundestag 2017 ratifiziert hat.) Beschädigt der Befund von O´Flaherty Deutschlands Glaubwürdigkeit als Akteur, der sich weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte stark macht? Nein, schädlich ist nicht Kritik. Die ist im System des Europarates gewollt und die gab es auch in der Vergangenheit alle zwei Jahre durch die Vorgängerin O'Flahertys. Schädlich ist es, wenn die Bundesregierung jede Kritik von sich weist, statt sie ernst zu nehmen. Dass sie das jetzt tut, gefährdet Deutschlands Glaubwürdigkeit und ist alles andere als diplomatisch umsichtig. Alle Welt schaut momentan vor allem auf den Nahen und Mittleren Osten, wo massiv internationales Recht, rechtsstaatliche Prinzipien und auch die Menschenrechte verletzt werden. In einer Dringlichkeitsdebatte hat sich die Versammlung damit befasst. Was waren dabei für Sie die wichtigsten Punkte? Selbst in den schlimmsten Zeiten des Gaza-Krieges saßen bei uns im Politischen Ausschuss der Versammlung Vertreter der Knesset und des Palästinensischen Nationalrates mit am Tisch. Wir konnten einmal mehr einen Rahmen herstellen, dass diese miteinander konstruktiv in den Dialog getreten sind. Unserer Organisation gehört der Palästinensische Nationalrat ebenso wie die Israelische Knesset als Beobachter an. Natürlich müssen wir all die Menschenrechtsverletzungen in der Region anprangern. Aber wir müssen eine Rolle einnehmen, in der wir als Europarat aktiv zu Koexistenz, Ausgleich und dem Weg einer Zweistaatenlösung beitragen. Die destruktiven Kräfte aus den islamistischen Terrororganisationen Hamas und Hisbollah, aber auch aus der rechtsextremen Regierung Netanjahu, haben endlose Kriege zu ihren politischen Überlebensmodellen gemacht. Der Europarat in Straßburg muss dem als ein konstruktiver Ort entgegentreten und Hoffnung für die überwältigende Mehrheit der Menschen in Israel, Palästina und dem Libanon geben. Sie wollen in Frieden leben. Anfang des Jahres wurden Sie zum Berichterstatter der PVER zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Iran gewählt und haben das Mandat, die Lage in dem Land nun über zwei Jahre zu beobachten und auszuwerten. Worauf richten Sie dabei Ihr Hauptaugenmerk? Auf die Menschen im Iran. Es macht mich wahnsinnig, dass dieses brutale Regime zu Beginn des Jahres schätzungsweise 40.000 Menschen auf den Straßen erschossen hat und die Bundesregierung jetzt zum Business as usual übergeht. Diese Menschen wurden zwischen dem Terror ihres Regimes und einem völkerrechtswidrigen Krieg zerrieben. Ich werde nicht aufhören an ihrer Seite zu stehen. Dafür werde ich in Straßburg einen Bericht basierend auf drei Säulen für diese Menschen vorlegen: Solidarität mit den Menschen im Iran zeigen, zur Zukunft für einen demokratischen Iran beitragen, und: endlich Sicherheit für die Exil-Iraner in Europa schaffen. Im Iran sind Sie dabei nicht willkommen? Wie gehen Sie vor? Ich spreche mit allen demokratischen Kräften aus dem Iran, Wissenschaftlern und beziehe auch die Expertise der Diaspora ein. Aus dem Iran wird immer wieder von schwersten Menschenrechtsverletzungen berichtet, darunter von Hinrichtungen aufgrund politisch motivierter Urteile. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Todesstrafe. Wie gehen Sie damit um, dass nun innerhalb der Staatengemeinschaft des Europarates selbst eine Debatte um die Todesstrafe entbrannt ist, da diese in Teilnehmerländern mit Beobachterstatus, wie den USA oder Israel, angewendet wird oder eingeführt werden soll? Das ist den Bemühungen einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe nicht zuträglich, oder? Natürlich, deswegen müssen wir die Knesset zur Rücknahme dieses schrecklichen Gesetzes bewegen, das eine ethnisch kodierte Todesstrafe für Palästinenser vorsieht. Dieses Gesetz ist ein abscheulicher Sieg der Rechtsextremen in Israel. Und noch viel wichtiger: Wir müssen das System dahinter verstehen. Die menschenverachtende Ideologie eines Rabatts von Menschenrechten für eine vermeintlich „andere Gruppe“ ist aktuell auch die Strategie von Mitgliedstaaten des Europarates, die so beispielsweise das Recht auf Leben aus der Konvention abschwächen wollen. „Ideologie eines Rabatts von Menschenrechten“ – das müssen Sie erläutern. Wenn es nach ihnen geht, soll es schlichtweg nicht mehr für Migranten, für Menschen auf der Flucht gelten. Das ist die gleiche Ideologie, aus der das Todesstrafen-Gesetz in Israel gemacht ist. Wer, wo auch immer, mit Rechtsextremen agiert, wird Zugeständnisse zulasten der Menschenwürde machen müssen. Deswegen sind alle Errungenschaften des Europarates derzeit im Innern und Äußeren unter Druck – auch das Bekenntnis, eine Region frei von der Todesstrafe zu sein. Ist der Druck des Regimes im Iran auf die Bevölkerung und Zivilgesellschaft nach den amerikanisch-israelischen Angriffen gestiegen oder gesunken? Was sehen Sie für Perspektiven? Was wir sehen, ist eine paradoxe Lage: Die internationale, machtpolitische Situation des Regimes ist leider stärker denn je. Innenpolitisch ist es nach wie vor geschwächt, weil die große Mehrheit der Bevölkerung gegen dieses Regime steht, das sich auf brutale Weise zu verteidigen weiß. Die einzige Perspektive für die Zukunft sind die Menschen im Iran. Wir müssen ihnen die bestmögliche Unterstützung geben, weil sie, nicht jedoch willkürliche Kriege, der Schlüssel zu Freiheit sind. Eine Aktualitätsdebatte befasste sich mit den Verzögerungen bei der Einrichtung des „Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine“. Man hört, es hakt bei der Finanzierung. Wie könnte man die Sache voranbringen? Indem die Bundesregierung endlich eine Lösung für die eingefrorenen Vermögen aus Russland findet und diese für das Sondertribunal bereitgestellt werden. Die Frage ist ja: Wer soll eigentlich für die Verbrechen in der Ukraine bezahlen? Doch nicht die Ukrainer und die Bürger Europas. Da muss sich Europa trauen, endlich an die sogenannten „frozen assets“ heranzugehen. Unterdessen regiert Putin Russland weiter mit harter Hand. Die Mitglieder der jüngst geschaffenen „Plattform der demokratischen Kräfte Russlands“ beim Europarat werden von der russischen Regierung ab sofort als Extremisten eingestuft. Die Versammlung hat sich mit diesen zu einem Gedankenaustausch getroffen. Ist die Sicherheit der russischen Vertreter gewährleistet? Europas Sicherheitsarchitektur ist stärker, als wir manchmal denken. Definitiv sind die Vertreter der demokratischen Plattform sicher in Straßburg. Was mir jedoch Sorgen macht, ist die menschenrechtliche Situation in Russland und die Schwierigkeit für politisch Verfolgte oder Kriegsdienstverweigerer, nach Europa zu kommen. Deswegen haben wir dieses Thema im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages aufgesetzt. Zu einem zunehmenden Klima der Gewalt gehört auch ein bisweilen rauer Umgangston, gerade im digitalen Bereich. Das hat die Versammlung mit einer Debatte zu Gewalt und Hassrede gegen Politiker thematisiert. Wann wird das Problem zu einer Bedrohung für die Demokratie, und wie schützen Sie sich? Wir als Berufspolitiker haben ein dickes Fell. Aber dort, wo es ehrenamtlich Engagierte in den Kommunen trifft, wird es zum zentralen Problem der Demokratie, weil es Menschen von einem Engagement abhält. Wir brauchen unbürokratischere Anlaufstellen und eine viel schnellere Reaktion im digitalen Raum. (ll/28.04.2026)
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Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Bundesregierung schlägt als Nachfolger des scheidenden Amtsinhabers Kay Scheller den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vor. Der 53-jährioge Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtstzeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. (vom/scr/27.04.2027)
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Soziale Ausrichtung des EU-Haushalts
Das Parlament berät am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er soll nach einer halbstündigen Aussprache an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sein. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (hau/27.04.2026)
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Schlagabtausch im Plenum zur Sozial- und Familienpolitik
Ein unter Beteiligung von Bundesministerien, mehreren Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt erstelltes internes Arbeitspapier, das vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlicht wurde, bildete den Hintergrund einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen“ am Freitag, 24. April 2026. Dabei übten Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, wie auch Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion deutliche Kritik an den darin aufgeführten Kürzungsmaßnahmen. Seitens der CDU/CSU-Fraktion hieß es hingegen, von einem Sozialabbau könne keine Rede sein. Es handle sich vielmehr um eine Sammlung von Prüfaufträgen auf der Sachebene. Grüne: Krise in der Kinder- und Jugendhilfe wird befeuert Alleinerziehende seien in Deutschland am häufigsten von Armut betroffen, sagte Denise Loop (Bündnis 90/Die Grünen). Dennoch werde darüber nachgedacht, „ihre Leistungen weiter zu streichen, die jetzt schon kaum ausreichen“. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollten Schutzräume genommen werden. „Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Loop. Zudem solle der Ganztagsanspruch verschoben werden. Das schwäche Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen „und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugleich“. Solche Vorschläge, so Loop, seien das falsche Signal. Sei befeuerten nur weiter eine Krise in der Kinder- und Jugendhilfe. CDU/CSU: Staat muss prüfen, was er leisten kann Wolfgang Dahler (CDU/CSU) sprach hingegen von Hilferufen der kommunalen Spitzenverbände angesichts des Drucks wachsender Aufgaben, steigender Standards und knapper Haushalte. „Es geht nicht um eine Absage an den Sozialstaat“, betonte er. Es gehe um die schlichte, aber notwendige Einsicht: Ein Staat bleibe nur dann handlungsfähig, wenn er ehrlich prüft, was er leisten kann, wie Leistungen wirken und wo Strukturen reformiert werden müssen. Es sei richtig, dass im Kanzleramt miteinander geredet werde, betonte Dahler. „Wie soll man Reformen ernsthaft diskutieren, wenn schon das Sammeln von Ideen zum Skandal erklärt wird“, fragte er. AfD sieht Benachteiligung behinderter Menschen Für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderungen seien massive Kürzungen geplant, sagte Martin Reichardt (AfD). „Das lehnen wir entschieden ab“, machte er deutlich. Es sei gleichwohl heuchlerisch, wenn die Grünen gegen die Sparpläne der Bundesregierung im Sozialbereich vorgehen. „Allein die von den Grünen bejubelten zehntausenden minderjährigen unbegleiteten Asylbewerber kosten 100.000 Euro pro Kopf pro Jahr“, sagte er. Dieses Geld fehle nun für die Fahrdienste behinderter Menschen. Diese Benachteiligung behinderter Menschen lehne die AfD entschieden ab. Laut Paritätischem Gesamtverband wären zudem fast eine Million Kinder Alleinerziehender von den Streichungen beim Unterhaltsvorschuss betroffen. Das Geld brauche die Bundesregierung für die Unterstützung der Ukraine, so Reichardt. SPD: Alleingang aus dem Kanzleramt Heike Heubach (SPD), die ihre Rede in Gebärdensprache hielt und gedolmetscht wurde, sieht durch das Arbeitspapier grundlegende Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Frage gestellt – ebenso wie für Kinder und Jugendliche, die auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen seien, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. „Das macht mir Angst, und es macht mich wütend“, so Heubach. Es werde nicht mehr diskutiert, wie die Teilhabe ermöglicht werden kann, sondern was sie wert sei. „Als wäre dies eine reine Ausgabenrechnung.“ Es gelte, hier sehr wachsam zu sein. Fange man an, den Wert eines Menschen in Kosten zu bemessen, „berühren wir eine Grenze, die wir in diesem Land aus gutem Grund nie wieder überschreiten wollten“, sagte sie. Die SPD-Abgeordnete sprach von einem Alleingang aus dem Kanzleramt. Sie wisse, dass sich viele, „auch in meiner Fraktion“, dem entgegenstellen würden. Die Richtung, die hier angedeutet werde, sei gefährlich, befand Heubach. Linke: Kürzungsorgie ist beispiellos Ohne mit Verbänden oder Betroffenen zu sprechen, sei im stillen Kämmerlein die Axt an die Eingliederungshilfe sowie an die Leistungen für Familien gelegt worden, sagte Heidi Reichinnek (Die Linke). „Die Brutalität Ihrer Kürzungsorgie ist beispiellos“, fügte sie hinzu. Die Liste sei eine Schande. Alle auf der Regierungsbank, so die Linken-Abgeordnete, „sollten sich in Grund und Boden schämen“. Von der zuständigen Familienministerin Karin Prien (CDU) sei nur „dröhnendes Schweigen“ zu vernehmen, so Reichinnek. Dabei sei sie es, die sich für Kinder und Familien einsetzen sollte. „Frau Prien hätte die Pflicht, Protest zu äußern. Sie hätte die Pflicht, dieser Gruppe den Rotstift aus der Hand zu schlagen und zu sagen: So nicht“, sagte Reichinnek. (hau/24.04.2026)
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Abgesetzt: Strafbarkeit einer Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
Die erste Beratung des von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurfes „zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ am Freitag, 24. April 2026, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Nach halbstündiger Aussprache sollte der Entwurf ursprünglich dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/21.04.2026)
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Anträge zu Gasnetzentgelten und zur Strompreissenkung beraten
Das Parlament hat am Freitag, 24. April 2026, zwei Anträge der AfD-Fraktion zu den Energiepreisen in Deutschland beraten. Sowohl der Antrag „Preisexplosion der Gasnetzentgelte verhindern – Rückbau und Stilllegung der Gasnetze sofort stoppen“ (21/5482) als auch ein Antrag zur Senkung der Strompreise für deutsche Unternehmen (21/5493) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD zu Gasnetzen Die AfD-Fraktion will mit ihrem ersten Antrag (21/5482) den Rückbau und die Stilllegung der Gasnetze "sofort" stoppen. Die bestehende Gasnetzinfrastruktur soll weiter von kommunalen Energieversorgern genutzt werden. Sie fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „unverzüglich sämtliche ideologisch motivierte“ Planungen, Förderprogramme und Gesetzesvorhaben zum Rückbau, zur Stilllegung oder zur Umstellung der Gasnetzinfrastruktur auf Wasserstoff zu beenden und künftig auszuschließen. Die Antragsteller argumentieren, Wasserstoff könne in absehbarer Zeit flächendeckend nicht zur Verfügung stehen und zugleich Erdgas nicht ersetzen. Grüner Wasserstoff sei nur in sehr begrenzten Mengen verfügbar und mit erheblichen Kosten verbunden. Die Folgen eines weitreichenden Abbaus der Gasnetzinfrastruktur würden sich unmittelbar „in massiv steigenden Netzentgelten niederschlagen“ und vor allem private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell stark belasten, „da die Fix- und Rückbaukosten auf immer weniger Nutzer verteilt würden“, heißt es in dem Papier. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion listet in ihrem zweiten Antrag (21/5493) eine Reihe von Forderungen auf, mit denen sie die Strompreise in Deutschland senken will. Dazu gehört die Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter Kernkraftwerke und die Fortführung von Kohle- und Gaskraftwerken. Die Stromsteuer soll für alle privaten und gewerblichen Verbraucher auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt werden. Die Offshore-Netzumlage will die Antragstellerin kurzfristig über Bundesmittel finanzieren. Künftig sollen Netzanschlusskosten vollständig von den Offshore-Windenergieanlagen getragen werden. Das europäische Handelssystem für CO2-Zertifikate (EU-ETS) will die AfD abschaffen und die Gasleitung Nord Stream 2 nach Russland reaktivieren. Außerdem sollen die EU-Lieferkettenrichtlinie und die EU-Methanverordnung fallen. (nki/bal/hau/24.04.2026)
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