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Bundestag | Aktuelle Themen
Antrag zur Reform des UN-Sicherheitsrates angenommen
Die Koalitionsfraktionen setzen sich für eine Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ein. Ein entsprechender Antrag (20/8536) wurde am Donnerstag, 28. September 2023, mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP im Bundestag gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, die Organisation (engl.: UN für United Nations) „als wichtigste Institution der internationalen Ordnung weiterhin politisch, finanziell und personell zu unterstützen und dabei eine Reform des VN-Sicherheitsrates weiterhin zum erklärten Ziel zu machen, um eine gerechtere Repräsentanz aller Weltregionen insbesondere Afrikas und Lateinamerikas zu erreichen“. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag mit dem Titel „50 Jahre deutsche Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen feiern und Reformen einbringen“ (20/8524), den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hatte. Gegen die Vorlage stimmten alle übrigen Fraktionen des Hauses. Antrag der Koalition Die Bundesregierung soll sich laut Koalitionsantrag auch für eine Stärkung und Aufwertung der VN-Generalversammlung „als wichtigstes repräsentatives Organ innerhalb der VN als zentralem Ort für Aushandlung, Umsetzung und Weiterentwicklung international anerkannter Normen, Standards und Vereinbarungen auf Grundlage der VN-Charta“ einsetzen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bündle die Herausforderungen, mit denen sich unsere multilaterale Weltordnung konfrontiert sehe, wie unter einem Brennglas, schreiben die Abgeordneten: „Die Blockade im VN-Sicherheitsrat in der Frage der Formulierung einer Reaktion auf den russischen Überfall und das erfolgreiche Ausweichen auf die VN-Generalversammlung als entscheidungsfähigeres und repräsentativeres Gremium unterstreicht nicht nur die Überfälligkeit tiefgreifender Reformen, sondern auch die dringende Notwendigkeit, innerhalb der Staatengemeinschaft Brücken zu schlagen, breite Allianzen für die Akzeptanz des Völkerrechts und die multilaterale Zusammenarbeit zu schaffen und Partnerschaften auf Augenhöhe zu fördern“. Das Instrumentalisieren von Vetos für nationale Interessen schwäche die Vereinten Nationen und höhle ihre Gremien schrittweise aus. Es stelle Völkerrecht und die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte in Frage – und es werde benutzt, um eigene Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. „Das zeigt sich in Versuchen Chinas, jenseits multilateraler Prinzipien existierende Politiken und Programme der Vereinten Nationen nach eigenen Vorstellungen umzugestalten.“ Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, stärker auf Reformen innerhalb der VN zu drängen und „wieder eine Führungsrolle“ innerhalb der Organisation zu übernehmen. So sollte die Bundesregierung auf die Wiedergewinnung der Arbeitsfähigkeit des VN-Sicherheitsrats drängen, indem Diskussionen um Reformvorschläge wie dem französisch-mexikanischen für eine Neugestaltung der Vetorechte der fünf ständigen Mitglieder aktiv gefördert werden. Außerdem sollte eine Reform des Menschenrechtsrats dafür sorgen, dass das Gremium „Menschenrechtsverbrechern keine Falschdarstellung ihrer Taten mehr erlaubt, sondern Menschenrechtsverbrechen klar als solche benennt und verurteilt“. Schließlich sollte die Bundesregierung Versuche vor allem aus Russland und China abwehren, „die VN zu einer werteneutralen Organisation umzuformen, für die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur Optionen in einer größeren Auswahl sein sollen“. Eine weitere Forderung der Union zielte auf eine Kampagne zum Jubiläum der deutschen Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen. Dabei sollten bundesweit und insbesondere auch in ländlichen Regionen der Mehrwert der deutschen Mitgliedschaft hervorgehoben und an weiterbildenden Schulen mit einem nationalen Programm die „Model United Nations“ gefördert werden. (vom/ahe/ste/28.09.2023)
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Scharfe Kontroverse zur deutschen Migrationspolitik
Im Bundestag sorgt die deutsche Migrationspolitik weiter für scharfe Kontroversen. Am Donnerstag, 28. September 2023, kam es dabei in einer von der CDU/CSU beantragten Aktuellen Stunde erneut zu einem von gegenseitigen Vorhaltungen geprägten Schlagabtausch insbesondere zwischen den Fraktionen von Union und AfD sowie der Ampel-Koalition. Alexander Dobrindt (CDU/CSU) warf der Regierungskoalition dabei vor, sie wolle keine stationären Grenzkontrollen bei der EU notifizieren, weil sie wisse, dass es mit notifizierten Grenzkontrollen Zurückweisungen an den Grenzen geben würde. Die Ampel wolle aber keine Zurückweisungen. "Sie wollen die illegale Migration an dieser Stelle nicht stoppen", sagte Dobrindt. Die Regierungskoalition solle aufhören, das Migrationsproblem weiter zu verlängern. Dafür gebe es im Bundestag demokratische Mehrheiten, für die seine Fraktion zur Verfügung stehe. "Verabschieden Sie sich von den Grünen an der Stelle", fügte er hinzu. SPD: Koalition kümmert sich um Lösungen Dirk Wiese (SPD) hob dagegen hervor, dass sich die Regierungskoalition um Lösungen der schwierigen Lage kümmere. Bei den Verabredungen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten im Mai seien wichtige Schritte auf den Weg gebracht worden, "die gerade hinter den Kulissen abgearbeitet werden". Auch werde intensiv mit den Ländern an der finanziellen Unterstützung der Kommunen gearbeitet. Auch werde während dieser Bundestagsdebatte auf EU-Ebene darüber verhandelt, endlich zu einer gemeinsamen Lösung zwischen den Mitgliedsstaaten zu kommen, um dann mit einer geeinten Position in Verhandlungen mit dem Europaparlament eintreten und vor der Europawahl 2024 zu einem Ergebnis kommen zu können. AfD: Migrationspolitische Geisterfahrt Dr. Gottfried Curio (AfD) kritisierte demgegenüber, die Bundesregierung sei an einer Lösung der Migrationskrise nicht interessiert. Andernfalls hätte sie längst die freiwilligen Aufnahmeprogramme eingestellt, durch die Zehntausende zusätzlich nach Deutschland kämen, und nicht "einen neuen Pull-Faktor nach dem anderen auf den Weg gebracht" vom Beibehalt von Geld- statt Sachleistungen bis hin zum Spurwechsel in den Arbeitsmarkt. Zugleich bleibe Deutschland in der EU der migrationspolitische "Geisterfahrer". So beklage Italien zu Recht, dass die "Schlepper-NGOs" im Mittelmeer von Deutschland finanziert würden. Grüne wirft Union destruktive Tonlage vor Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte im Gegenzug, die "destruktive" Tonlage der Union in der Debatte helfe bei der Lösung der großen Herausforderungen in der Migrationspolitik "0,0 Prozent weiter". Gebraucht würden verbindliche europäische Verteilmechanismen, mehr Geld für die Kommunen, Investitionen in die Infrastruktur bei Wohnraum, Bürokratieabbau bei den Ausländerbehörden, faire Migrationsabkommen und die Abschaffung von Arbeitsverboten, um die Integration zu erleichtern. Diesen Weg gehe die Ampel, während die Union "nichts auf der Pfanne" habe. Deren Forderung nach einer Obergrenze bei der Aufnahme von Migranten sei die "Simulation von Politik". Linke fordern legale Fluchtwege Clara Bünger (Die Linke) warf der Union vor, statt kluge Vorschläge für alle Menschen in Deutschland zu machen, hetze sie gegen eine Minderheit von weniger als vier Prozent. "Mehr Geflüchtete gibt es nämlich nicht in Deutschland", fügte sie hinzu. Die aus der Union geforderte Obergrenze sei nicht nur unmenschlich, sondern auch rechtswidrig. Bünger kritisierte zugleich, die Zustimmung Deutschlands zur EU-Krisenverordnung sei ein Tiefpunkt in Bezug auf Menschenrechte. Dies werde dazu führen, dass sich die Lage der Flüchtlinge an den Außengrenzen noch weiter verschlimmern werde, warnte sie und forderte, legale Fluchtwege zu schaffen und das Elend an den Außengrenzen beenden. FDP: Deutschland übernimmt Verantwortung Konstantin Kuhle (FDP) nannte es einen Ausdruck politischer Verantwortung, dass Deutschland die Krisen-Verordnung im EU-Ministerrat nicht blockieren werde. Jetzt müsse eine gemeinsame europäische Asylpolitik kommen, und es sei gut, dass die Bundesregierung dies auf den Weg bringe. An die Adresse der Union sagte Kuhle, wenn man sich einig sei, dass die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerber zu falschen Anreizen führe, solle sie das geltende Asylbewerberleistungsgesetz anwenden und auf Sachleistungen setzen. Schließlich würden acht von 16 Landes-Innenminister von der Union gestellt, und er habe "kein Verständnis dafür, warum die das geltende Recht nicht einfach anwenden". Wortmeldungen aus Sachsen und Niedersachsen Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sprach von einem "Gefühl der Überlastung und auch Überforderung" in den Ländern und Kommunen angesichts des "sehr dynamischen Fluchtgeschehens". Gebraucht werde ein "Zeichen der Wahrnehmung dieser Überlastung in den Kommunen". Daher sei sie dankbar für die Signale der Bundesregierung an die Länder, "dass wir auch über eine faire Kostenverteilung hinsichtlich der Kommunen neu nachdenken können". Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, den Menschen in der Grenzregion seines Landes biete sich angesichts täglich auftauchender Schleuserfahrzeuge und orientierungslos herumirrender Flüchtlinge ein "Bild von Kontrollverlust". Gebraucht würden kurzfristig Schleierfahndung plus Grenzkontrollen, die schon zur Gefahrenabwehr für die Geschleusten erforderlich seien. Bei einem Unfall eines Schleuserfahrzeuges habe es eine Tote und drei Schwerverletzte gegeben, und vergangene Woche sei ein Schleuserfahrzeug aufgebracht worden "mit einem 15-jährigen Fahrer und hinten 40 Menschen drauf". Es sei "nur noch eine Frage der Zeit, wann ein Unfall passiert, der kapital endet", warnte Schuster. (sto/28.09.2023)
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Hannes Gnauck scheitert mit Kandidatur als Vizepräsident des Bundestages
Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck ist mit seiner Kandidatur als Vizepräsident des Bundestages gescheitert. Einen entsprechenden Wahlvorschlag seiner Fraktion (20/8265) wies das Parlament am Donnerstag, 28. September 2023, mit 571 Nein-Stimmen bei 81 Ja-Stimmen zurück. Es gab 13 Enthaltungen. Der 32-jährige ehemalige Soldat der Bundeswehr gehört dem Bundestag seit 2021 an. Er zog über die Landesliste Brandenburg seiner Partei ins Parlament ein und vertritt den Wahlkreis Uckermark-Barnim. Gnauck ist Mitglied im Verteidigungsausschuss. Als stellvertretendes Mitglied gehört er dem 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan), dem Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales an. Wahl eines Mitglieds im Parlamentarischen Kontrollgremium Erfolglos kandidierte auch Gereon Bollmann (AfD) als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. 570 Abgeordnete stimmten gegen einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/8266), 86 Parlamentarier votierten dafür, 12 enthielten sich. Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der 69-jährige frühere Richter am Oberlandesgericht Bollmann zog im Oktober 2021 zunächst als Nachrücker in den 19. Deutschen Bundestag und danach über die Landesliste Schleswig-Holstein seiner Fraktion in den 20. Deutschen Bundestag ein. Er vertritt den Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde. Bollmann ist ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss, im Familienausschuss und in der Kinderkommission sowie stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Baltischen Parlamentariergruppe. (vom/hau/28.09.2023)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, über einige Vorlagen abgestimmt: Subsidiarität: Gegen die Stimmen der Antragsteller wies das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion über eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon zur Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine, Ratsdok. 10899 / 23 ab (20/8535) zurück. Petitionen: Darüber hinaus stimmte der Bundestag 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 396 bis 422 (20/8459, 20/8460, 20/8461, 20/8462, 20/8463, 20/8464, 20/8465, 20/8466, 20/8467, 20/84688, 20/84689, 20/8470, 20/8471, 20/8472). Stärkung der Politik für und mit älteren Menschen Eine der Petitionen fordert „angesichts des demografischen Wandels ein Leitgesetz zur Stärkung der Politik für und mit älteren Menschen“. Seniorenpolitik benötige auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen mehr Gewicht, heißt es in der Eingabe. Zwar fänden sich Aspekte einer zukunftsweisenden Seniorenpolitik in unterschiedlichen Bundesgesetzen. Zentraler Handlungsansatz für die kommunale Seniorenpolitik sei jedoch der Paragraf 71 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Verortung der Seniorenpolitik im Sozialhilferecht und die unzureichende Ausgestaltung dieser Norm würden der Bedeutung dieser Aufgabe allerdings nicht gerecht. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 21. September 2023 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss klar, dass ihm gute Lebensbedingungen für und mit älteren Menschen ein wichtiges Anliegen sind. Der demografische Wandel stelle, wie die Petentin zurecht betont, die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sei das ehrenamtliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger und gerade auch von Mitgliedern der älteren Generation von herausragender Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Beratungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ Die Abgeordneten verwiesen auf bereits ergriffene unterschiedliche Maßnahmen der Bundesregierung, für eine Politik in dem vorgenannten Sinne zu sorgen. So sind nach Auffassung des Petitionsausschusses Beratungs- und Planungsansätze, wie zum Beispiel die Beratungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ihrer Facharbeitsgruppen, „ein geeignetes Instrument, eine seniorengerechte Politik weiterhin zu etablieren und fortzuentwickeln“. Die Schaffung entsprechender Strukturen vor Ort, also in den Kommunen, in denen die älteren Menschen leben, trage am besten zu einer generationenübergreifenden, solidarischen Kultur bei. Durch einen periodisch erscheinenden Gleichwertigkeitsbericht, erstellt unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), sollen der Vorlage zufolge die Fortschritte bezüglich gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent gemacht werden. Dieses Monitoring solle als verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung aller Förderprogramme dienen. Das BMFSFJ fördere zudem unter anderem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die sich für die Belange von Seniorinnen und Senioren bundesweit einsetzt, schreibt der Ausschuss. Ein Schwerpunkt der Forderungen sei der Impuls in Richtung der kreisfreien Städte und Landkreise, Strukturen zu schaffen, die erforderlich seien, um insbesondere Beratungs- und offene Hilfsangebote auf einem Mindeststandard erfüllen zu können. Breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens nötig Der Petitionsausschuss begrüßt diese und weitere Initiativen der Bundesregierung und hält angesichts der vielfältigen Herausforderungen des demografischen wie auch des digitalen Wandels die Frage eines bundesgesetzlichen Leitgesetzes, wie es die Petentin fordert, für einen Gesichtspunkt, „der es verdient, im Rahmen der weiteren politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse aufgegriffen und mit geprüft zu werden“. Nach dem Dafürhalten der Abgeordneten müsse eine entsprechende Gesetzesinitiative jedoch von einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens getragen werden (eis/hau/28.09.2023)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. September 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Inklusion: Die CDU/CSU-Fraktion drängt auf einen barrierefreien Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen. In einem Antrag (20/8527), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde, fordert sie die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Maßnahmen im Bereich Kultur umzusetzen, gegebenenfalls zu evaluieren und fortzuschreiben. Zudem soll ein Runder Tisch „Barrierefreie Reise- und Kulturerlebnisse“ unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden. Nach den Vorstellungen der Union soll unter anderem eine Datenbank mit allen barrierearmen und barrierefreien Angebote von Bundeskultureinrichtungen erstellt, ein Leitfaden für die barrierefreie Durchführung von Kulturveranstaltungen aufgelegt und mit geeigneten Förderinstrumenten Barrierefreiheit als Qualitätskriterium zum Standard bei Bundeskultureinrichtungen gemacht und der Kulturpass für 18-Jährige barrierefrei angeboten werden. Die Union verweist darauf, dass in der UN-Behindertenrechtskonvention die volle Teilhabe und Zugänglichkeit, das heißt Barrierefreiheit, in allen Lebensbereichen gefordert werde. Insbesondere Artikel 30 der Konvention benenne die Zugänglichkeit von Kulturorten sowie die Teilhabe von Künstlern mit Beeinträchtigungen. Daraus ergebe sich ein politischer Handlungsauftrag. „Eine Konzeption zur nationalen Umsetzung dieses Artikels im Kulturbereich gibt es aber bislang nicht“, heißt es im Antrag. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP werde im Kapitel zur „Inklusion“ zwar der Sport, aber nicht die Kultur erwähnt. Abgesetzt: Physiotherapie: Die Union hat einen Antrag zur "Reform der Ausbildung der Physiotherapieberufe" (20/8530) vorgelegt, der eine "Evolution statt Revolution" einfordert. Die Vorlage wird jedoch nicht, wie ursprünglich geplant, auf die Tagesordnung aufgesetzt. Chemikalienmissbrauch: Die Unionsfraktion fordert eine strenge Regulierung für die Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL), die missbräuchlich als K.-o.-Tropfen verwendet wird. GBL werde im Körper in Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) umgewandelt und führe zur Eintrübung des Bewusstseins bis hin zur vollständigen Bewusstlosigkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/8528), der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Täter nutzten die geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalie, um sie ihren Opfern in Bars oder Diskotheken in die Gläser zu träufeln und sie dann auszurauben oder sexuell zu missbrauchen. Die Opfer könnten sich später nicht mehr erinnern. So liefen die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden meist ins Leere, während besonders die sexuell missbrauchten Opfer noch lange an den psychischen Folgen zu leiden hätten. Das GHB falle seit 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Beim GBL folge eine Strafbarkeit aus Paragraf 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Im Gegensatz zu GHB sei aber der bloße Besitz von GBL nicht strafbar, obwohl die psychoaktive Wirkung von GBL mit der von GHB identisch sei. GBL werde vor allem als Lösemittel verwendet. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, wirksame gesetzliche Initiativen zu ergreifen, damit die freie Verfügbarkeit von GBL-Endverbraucherprodukten und anderen als „K.o.-Tropfen“ verwendeten Substanzen sowie der bloße Besitz der Chemikalie GBL von Privatpersonen streng reguliert und unter Strafe gestellt wird. Die industrielle Verwendung der Chemikalie GBL müsse aber weiter zulässig und straffrei sein. Zu prüfen sei die Aufnahme von GBL in die Anlage „verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ des BtMG. Ferner sollte eine rechtskonforme Regulierung von GBL in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) geprüft werden sowie eine Regulierung über das europäische Chemikalienrecht. Anbindehaltung: "Kein Verbot der Anbindehaltung aus ideologischen Gründen" lautet der Titel eines Antrags (20/8533), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Die Vorlage wird federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten. Darin fordern die Antragsteller eine Sicherstellung der Anbindehaltung von Rindern. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass es für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung „eine großzügige Übergangsregelung von bis zu 15 Jahren gibt“. Zudem sollten „positive Anreize“ für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung geschaffen werden, um ihnen eine Weiterentwicklung der Kombination von Anbindehaltung mit Weide oder Laufhof zu ermöglichen. Hilfsmittel: An den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln entbürokratisieren" (20/8534). Die Versorgung mit einem Hilfsmittel müsse derzeit von der gesetzlichen Krankenkasse vorher genehmigt werden, soweit diese nicht darauf verzichte. Das gelte auch, wenn das Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verordnet wurde, heißt es im Antrag. Die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begrenze die Leistungspflicht und damit die Kosten der Krankenkassen, schaffe jedoch individuelle Versorgungslücken für einzelne Patienten und verursache einen hohen bürokratischen Aufwand. Daher sollte, sofern eine Verordnung durch einen Vertragsarzt vorliege, die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel abgeschafft und stattdessen eine Regelung eingeführt werden, nach der für die betroffenen Hilfsmittel Festbeträge erstattet werden. Dadurch würden alle Patienten eine Kostenerstattung für die ihnen ärztlich verordneten Hilfsmittel erhalten, während die Festbeträge eine Kontrolle der Kosten ermöglichten. Übersterblichkeit: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird ein AfD-Antrag mit dem Titel "Übersterblichkeit untersuchen – Ursachen aufklären" (20/7463). Antidiskriminierungsstelle: Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (20/2696), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken und dadurch den Diskriminierungsschutz zu erweitern. Darin kritisiert sie unter anderem, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Betroffene nur unzureichend vor Diskriminierung schütze. „Es umfasst nicht alle Formen von Ungleichbehandlung, die es zu bekämpfen gilt“, heißt es in dem Antrag. Vor allem das Diskriminierungsmerkmal „sozialer Status“ fehle, obwohl gerade der soziale Status den Betroffenen viele Chancen verwehre und andere Diskriminierungsmerkmale verstärke. Deshalb sei es nötig, die Diskriminierungsmerkmale weiterzuentwickeln. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, eine Änderung des AGG vorzulegen. So soll unter anderem der Begriff „Rasse“ gestrichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Die Diskriminierungsmerkmale sollen um das Merkmal „sozialer Status“ erweitert werden. Eine weitere Forderung ist, die bestehenden Schutzlücken im privaten und öffentlichen Bereich zu schließen, unter anderem mit einem umfassenden Verbandsklagerecht, verlängerten Klagefristen (insbesondere im Arbeitsrecht) und durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände und der sogenannten. Kirchenklausel. Nur so könne gegen Diskriminierungen strukturell und nachhaltig vorgegangen werden, heißt es in dem Antrag, der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und für ausgewählte Fälle ein eigenes Klagerecht erhalten. Milcherzeugung: "Milcherzeugung in Deutschland retten – Marktmacht der Konzerne brechen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/8522), der im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten wird. Die Bundesregierung solle das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz umsetzen und damit den Abschluss von umfassenden schriftlichen Milchlieferverträgen bei fester Vereinbarung von Menge, Preis und Lieferzeitraum unabhängig von der Rechtsform der Beteiligten verpflichtend einführen, heißt es darin. Zudem sei es notwendig, sich auf EU-Ebene für die Einrichtung eines Frühwarnsystems für Marktverwerfungen einzusetzen, das einen freiwilligen Lieferverzicht gegen staatliche Entschädigung ermöglicht, um durch eine Verringerung der Angebotsmenge den Milchmarkt zu stabilisieren und steigende Verluste für Milcherzeuger zu verhindern. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie der Verkauf von Lebensmitteln unter den Produktionskosten als unlautere Handelspraktik ausgeschlossen werden kann. (eis/irs/che/pk/nki/aw/28.09.2023)
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Bundestag lehnt Elf-Punkte-Plan zum Schutz der Grenzen ab
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (20/6485) auf einen „Elf-Punkte-Plan zum Schutz der Grenzen und vor unregulierter Massenmigration“ zurückgewiesen. Mit 603 gegen 75 Stimmen lehnte das Parlament die Vorlage am Donnerstag, 28. September 2023, in namentlicher Abstimmung bei einer Enthaltungen ab. Dazu hatte der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (20/6785) vorgelegt. Erster Antrag der AfD Darin forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte nach Deutschland „sofortige temporäre stationäre Grenzkontrollen zur durchgehenden Sicherung der Landgrenzen“ einzuführen und „Gewahrsamszentren unmittelbar an den Grenzen zur Sicherung sofortiger aufenthaltsbeendender Maßnahmen im Falle von unzulässigen Schutzanträgen einzurichten“. Ebenso sollte die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Einrichtung eines Programms prüfen, durch das in Deutschland ankommende Asylbewerber zur Prüfung ihrer Asylanträge in ein Drittland überstellt werden können. Ferner wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, ein „strenges Sachleistungsprinzip für Asylbewerber“ umzusetzen sowie die Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern „in Verbindung mit der zeitnahen Prüfung der Förderungsmöglichkeit des Ausbaus von Abschiebehaftplätzen“ zu forcieren. Darüber hinaus forderte die Fraktion von der Bundesregierung, eine Erweiterung des Paragrafen 71 des Aufenthaltsgesetzes um eine Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen für aufgegriffene Personen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Inland anzustrengen. Des Weiteren machte sich die Fraktion unter anderem dafür stark, die Bekämpfung illegaler Migration und den Schutz deutscher Grenzen „unter die Federführung des Bundeskanzleramtes zu stellen, um diese Angelegenheit dauerhaft als Chefsache zu behandeln“. Auch pochte sie darauf, dass der Innenausschuss des Bundestages von der Bundesregierung „zeitnah, dauerhaft, schriftlich und vor allem proaktiv“ über lagerelevante Ereignisse zum Migrationsgeschehen an deutschen Grenzen oder mit einem Bezug zu Deutschland informiert wird. Zweiter Antrag der AfD Erstmals debattierte das Parlament in der Aussprache zudem über einen weiteren AfD-Antrag (20/8156), die "Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen zur Bewältigung der Massenmigration" zu stärken. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Darin wird die Bundesregierung zugleich aufgefordert, eine zukünftige Gesetzesvorlage für ein neu einzuführendes Bundespolizeigesetz „in thematisch und gegebenenfalls auch zeitlich getrennte Gesetzespakete aufzuteilen, um damit auch die Chance einer Akzeptanz im Bundesrat zu erhöhen“. In diesem Kontext soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Rahmen eines Gesetzentwurfs die Befugnis vorsehen, vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige in gesetzlich definierten Fällen besonderer Bedeutung abschieben zu dürfen, wenn diese im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wie etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen aufgegriffen werden. „Fälle besonderer Bedeutung“ sollen dabei laut Vorlage insbesondere dadurch gekennzeichnet sein, dass der entsprechende Drittstaatsangehörige „als Gefährder, Relevante Person oder Intensiv- oder Mehrfachstraftäter behördlich bekannt ist oder sonst strafauffällig geworden ist“. Zudem spricht sich die Fraktion dafür aus, im Rahmen des Gesetzentwurfs den örtlichen Einsatzbereich für grenzpolizeiliche Aufgaben „über die derzeit gesetzlich festgelegten 30 Kilometer ins Landesinnere hinaus auf mindestens 50 Kilometer“ zu erweitern und den seeseitigen Fahndungskorridor der Bundespolizei über die im Bundespolizeigesetz festgelegte 50-Kilometer-Grenze hinaus auf mindestens 80 Kilometer. AfD: Kontrollverzicht zum Schaden des Landes In der Debatte warf Martin Hess (AfD) der Koalitionsregierung eine "desaströse" Migrationspolitik vor. Dabei erlebe man keinen Kontrollverlust, sondern einen Kontrollverzicht zum Schaden des Landes. Derweil seien die Belastungsgrenzen der Kommunen bei der Aufnahme von Migranten bei weitem überschritten. Die SPD verkünde zwar, sie wolle die Migration begrenzen, sei aber gegen eine Obergrenze. Gebraucht werde die "Festung Europa" zur Sicherung der Außengrenzen. SPD: Forderung nach Obergrenze ist geschichtsvergessen Uli Grötsch (SPD) hielt im Gegenzug der AfD vor, sie wolle die Bundespolizei zur "Abschiebepolizei" machen und für ihre Politik instrumentalisieren. Die Forderung nach einer Obergrenze sei nicht nur geschichtsvergessen, sondern zeige auch die Unbelehrbarkeit der AfD. Dagegen arbeite die Regierungskoalition ernsthaft an diesem Thema und sei dabei auf einem guten Weg. So arbeite sie an schnelleren Asylverfahren und werde die Schleuserkriminalität verstärkt bekämpfen. CDU/CSU: Illegale Migration zur Chefsache machen Michael Brand (CDU/CSU) entgegnete, nicht Migration sei das Problem, sondern die illegale und ungesteuerte Migration. Die immer lauter werdenden Hilferufe der Kommunen müssten endlich einmal auch gehört werden. Die Bundesregierung lasse die Kommunen aber weiter im Stich, kritisierte Brand. Zugleich appellierte er an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), das Thema Illegale Migration zur Chefsache zu machen. Grüne: Mehr stationäre Grenzkontrollen bringen nichts Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die AfD-Anträge hätten nichts damit zu tun, die Bundespolizei zu entlasten. Mehr stationäre Grenzkontrollen brächten den Menschen nichts, sondern führten nur zu weiteren Belastungen der Bundespolizei. Natürlich müsse man den Kommunen helfen und sie finanziell unterstützen. Ebenso müsse man die Integration erleichtern und Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen. Linke: AfD instrumentalisiert Migration Clara Bünger (Die Linke) hielt der AfD vor, sie instrumentalisiere Migration für ihre Zwecke und stelle sie permanent als "Grundproblem für alle Probleme" dar. Die Finanzprobleme der Kommunen bestünden bereits seit Jahrzehnten. Dies interessiere die AfD aber ebenso wenig, wie sie sich für die Menschen in den Kommunen interessiere, fügte Bünger hinzu. Stattdessen entzünde die AfD ein "menschenfeindliches Feuer". FDP: Regierungskoalition reagiert auf diese Situation Manuel Höferlin (FDP) konstatierte, der Migrationsdruck nach Europa und Deutschland sei hoch und zuletzt weiter gestiegen, und die Kommunen seien am Limit. Die Regierungskoalition reagiere auf diese Situation mit einer Fülle von Maßnahmen. Dazu zählten etwa eine Entlastung durch mehr sichere Herkunftsländer und Migrationsabkommen mit anderen Staaten. Notwendig sei, irreguläre Migration zu reduzieren und mehr reguläre Migration zu erleichtern. Dies habe die Ampel eingeleitet. (sto/28.09.2023)
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Aufnahmeverfahren für Ortskräfte war lange umstritten
Laut dem Leiter des Referats, das im Auswärtigen Amt (AA) für Visavergabe und Einzelfälle verantwortlich ist, ist das Ortskräfteverfahren (OKV) bis kurz vor dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan erfolgreich praktiziert worden. In den Monaten vor dem Fall Kabuls am 15. August sei außerdem intensiv darüber diskutiert worden, ob es auch in Krisensituationen tauglich wäre, sagte er vor dem 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) des Bundestages am Donnerstag, 28. September 2023. Dieser untersucht den Zeitraum vom 29. Februar 2020 - dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban - bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Grundlage des OKV sei Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes gewesen, der auch eine Einzelfallprüfung vorsehe, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, führte der AA-Mitarbeiter aus. Das OKV sei aber in der deutschen Öffentlichkeit als sehr langwieriges und zu strenges Verfahren angesehen worden. Zeuge: BMI stellte sich gegen Visa-on-Arrival-Verfahren Sein Referat habe ab April 2021 in den Ressortbesprechungen immer wieder darauf hingewiesen, dass Einzelfallprüfungen im Falle einer Krise und einer großen Anzahl von Gefährdungsanträgen schwierig geworden wären. Daher habe es vorgeschlagen, ein Alternativszenario vorzubereiten, in dem für die Evakuierung der Ortskräfte ein anderes Verfahren auf Grundlage von Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes angewandt worden wäre, das sogenannte Visa-on-Arrival-Verfahren (VoA). Dieser Vorschlag sei jedoch von allen anderen Ressorts, vor allem vom Bundesinnenministerium (BMI), abgelehnt worden. Sie hätten die Risiken eines solchen Verfahrens betont, erinnerte sich der Zeuge. Für das BMI seien es Sicherheitsrisiken gewesen. Aber die Rede sei nicht von unbekannten Personen gewesen, sondern von Menschen, mit denen man zusammengearbeitet habe, betonte der Zeuge. Mit dem VoA-Verfahren wären die Antragsteller in Gruppen nach Deutschland gekommen und die Sicherheitsprüfung hätte erst dort stattgefunden. Ein weiteres Gegenargument sei gewesen, dass bei einem solchen Verfahren eine Massenflucht zu befürchten gewesen wäre und die afghanische Regierung das nicht wolle. Diese Argumente haben man zur Kenntnis nehmen müssen, sagte der Zeuge. Optimierung des Ortskräfteverfahrens Man habe sich dann einvernehmlich darauf geeinigt, das vorhandene Ortskräfteverfahren zu optimieren. Sein Referat habe dabei eigene Erfahrungen eingebracht. Es habe viele Beschwerden über das OKV gegeben, sagte der AA-Mitarbeiter. Die Afghanen hätten zu diesem Zeitpunkt schon unter schweren Bedingungen gelebt. Viele Antragsteller hätten gesagt, dass sie ihren Arbeitgebern die geforderten Dokumente gegeben hätten und man sie dort holen könne. „Das war ein sinnvoller Vorschlag“, befand der Zeuge. „Die Landschaft“ sei jedoch „komplex“ gewesen, es habe sehr viele Arbeitgeber gegeben. Dennoch seien die Ortskräfte der Bundeswehr durch eine herausragende Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und dem BMI mit Visa ausgestattet worden. Für alle anderen Ortskräfte habe man eine Lösung mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) angestrebt. "Weg über Generalkonsulat in Istanbul gescheitert" Der Zeuge führte weiter aus, sein Referat habe auch dieses Verfahren kritisch gesehen. Denn die IOM habe täglich zehn Anträge bearbeiten können. Doch es habe gut funktioniert, weil die Zahl der Anträge anfänglich gering gewesen sei. Der Versuch, die Pässe der Menschen, deren Anträge von der IOM bearbeitet worden waren, zum Generalkonsulat in Istanbul zu bringen und dort Visa auszustellen, sei gescheitert. Die afghanische Regierung habe das mit dem Argument verhindert, die Pässe seien Eigentum des afghanischen Staates und könnten nicht außer Landes gebracht werden. Das zweite Ziel, anschließend die Anträge der noch nicht berücksichtigten Ortskräfte zu bearbeiten, habe man nicht erreichen können. Davon seien hauptsächlich Mitarbeiter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) betroffen gewesen. Laut dem Zeugen habe das BMZ argumentiert, dass diese Menschen nicht gekämpft, sondern Aufbauarbeit geleistet hätten. Da diese nicht gefährdet seien, bräuchten sie auch kein solches Verfahren. Kontroverse über „Saigon-Szenario“ Der Zeuge erinnerte sich, dass es schließlich einen klaren Auftrag gegeben habe, ein Alternativszenario vorzubereiten. Dieses Szenario sei am Anfang „Saigon-Szenario“ genannt worden und weiterhin umstritten gewesen. Je schlechter die Lage vor Ort wurde, desto mehr sei aber auch das BMI bereit gewesen, bei diesem Alternativszenario mitzumachen. Auf Arbeitsebene habe es um dieses Szenario bis zum Zusammenbruch der afghanischen Regierung Mitte August eine sehr kontroverse Diskussion gegeben, berichtete der Zeuge. Der Minimalkonsens sei gewesen, dass es dazu eine politische Entscheidung geben müsse. Diese sei erst am „krisenhaften Wochenende“ - gemeint ist die Eroberung der afghanischen Hauptstadt Kabul durch die Taliban am 15. Und 16. August 2021 - im Krisenstab auf Ministerebene gefallen. Danach sei zum Visa-on-Arrival-Verfahren übergangen worden. Im weiteren Verlauf der Sitzung werden eine weitere Referatsleiterin des AA sowie der Leiter des Regionalreferats des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Dabei soll es unter anderem um die Entstehung des Asyllageberichtes und der BND-Lageberichte gehen. (crs/28.09.2023)
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Disput über die Weiterentwicklung der nationalen Datenstrategie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über die Weiterentwicklung der nationalen Datenstrategie der Bundesregierung mit dem Titel „Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“ (20/8260) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Unterrichtung zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen. Ministerium: Boden bereiten für Aufholjagd Staatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr betonte in der Debatte, dass die Strategie auf mehr Fortschritt durch bessere Daten abziele. Sie bereite den Boden für die Aufholjagd beim Thema Daten, bei der die Mitarbeit aller nötig sei. Lang habe sich die Bundesrepublik schwer damit getan, Daten bereitzustellen und sicher zu teilen. Mit Blick auf den Staat, aber auch auf Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sagte Kluckert: „Die Datenqualität ist von entscheidender Bedeutung.“ Das Nutzen und Teilen von Daten müsse der Normalfall werden, Bedenken dabei dürften nur greifen, wenn diese begründet seien, erklärte Kluckert den Kulturwandel der Strategie. Teil der Weiterentwicklung seien auch offene Schnittstellen und Standards. Datengetrieben Innovationen und Schutzrechte müssten dabei zusammengebracht und das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen für den Austausch von Daten gestärkt werden, „statt auf diesen zu sitzen“, so Kluckert. Unterstützung bekam sie von FDP-Fraktionskollegen Volker Redder, der betonte, dass die meisten Datensammlungen mithilfe von Steuergeldern entstanden seien. Es sei nur „fair und gerecht“, diese als neue Möglichkeiten der Wertschöpfung den Bürgern und der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. CDU/CSU: Die Strategie kommt zu spät Für die Unionsfraktion kritisierte Nadine Schön (CDU/CSU), dass die Strategie zu spät komme und keine konkreten Maßnahmen enthalte. Sie verwies auf die Datenstrategie der Vorgängerregierung von CDU/CSU und SPD, die diesbezüglich vorgelegt habe. Die Überschrift der Strategie der Ampel biete zwar einen positiven Zugang zum Thema Daten, allerdings sei die Frage, ob auch die Maßnahmen diesen „optimistischen Geist“ tragen. Der Zugang zu Daten in allen Bereichen sei essenziell sagte Schön in Bezug auf Forscher, die oftmals Daten aus dem Ausland nutzen müssten oder die direkt ins Ausland gingen, um forschen zu können. Mit Blick auf das für 2024 angekündigte Forschungsdatengesetz sagte sie: „Deutschlandtempo ist das nicht.“ Innenministerium: Mehr Datennutzung wagen Auch Staatsekretär Johann Saathoff (SPD) vom Innenministerium betonte, es brauche eine optimistischere Haltung. Man müsse „mehr Datennutzung wagen“, sagte er in Anspielung auf die Worte Willy Brandts. Eine Kultur des Teilens von Daten, nicht der Datensparsamkeit sei wichtig, denn „gute Daten führen zu guten Entscheidungen“, so Saathoff. Der Zugang zu Daten sei auch eine Gerechtigkeits- und Machtfrage und eine Frage der Daseinsvorsorge, denn offene Daten böten neue Möglichkeiten für bessere Bildung und soziale Teilhabe. Neben der intelligenten Datennutzung sei auch mehr Datenkompetenz in der Verwaltung und bei den Bürgern entscheidend. AfD begrüßt Rechtsanspruch auf Open Data Es sei bemerkenswert, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Digitalisierung nur einmal von der Stärkung der Souveränität Deutschlands und Europas spreche, sagte Steffen Janich für die AfD-Fraktion. Das solle die Bundesregierung zum Maßstab all ihres politischen Handelns machen – Souveränität sei notwendiger denn je, betonte Janich. Seine Fraktion begrüße die Erweiterung des Zugangs und den Rechtsanspruch auf Open Data. Mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) plädiere er für eine Überarbeitung zugunsten von Bürgernähe und Transparenz. Grüne: EU-Data Act soll Leitlinie für Datenpolitik sein Tobias B. Bacherle (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass die Europäische Union mit dem Data Act bereits eine sehr gute Linie vorgebe, bei der Selbstbestimmung und Datensouveränität im Mittelpunkt stehen. „Das sollte auch die Leitlinie für unsere Datenpolitik sein“, plädierte er. Datenbasierte Innovationen könnten nicht nur zu guter Künstlicher Intelligenz (KI) führen, sie könnten auch faktenbasierte Entscheidungen erleichtern und damit den Fortschritt für alle, sagte Bacherle weiter. Entscheidend sei eine gute Datenqualität mit einheitlich aufbereiteten Daten, sodass zum Beispiel Verzerrungen erkannt werden könnten, um gegensteuern zu können. Linke: Priorisierung, Konkretion und Festlegungen fehlen Deutliche Kritik kam von der Linksfraktion: Anke Domscheit-Berg (Die Linke) sagte, die Datenstrategie sei noch schlechter als die der Großen Koalition: Es fehle an Priorisierung, Konkretion und Festlegungen bei der Zuständigkeit. „Der Bundesrechnungshof würde sich ein zweites Mal die Haare raufen“, so die Digitalpolitikerin. Auch dazu, wie teuer die Vorhaben werden und welches Monitoring stattfinde fehlten Angaben. „Der Zeitplan ist ein schlechter Witz“, wurde sie mit Blick auf das für 2024 angekündigte Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data noch deutlicher. Zudem vermisse sie in der Strategie ein KI-Register. Effektivere Datennutzung als Ziel Daten sollen künftig effektiver genutzt werden können. Damit diese in größerem Umfang und besserer Qualität zur Verfügung stehen, will die Bundesregierung ihre Datenstrategie von 2021 weiterentwickeln zu einer „effektiven und zukunftsfähigen Datennutzung“. Viele Daten blieben bislang ungenutzt, seien von unzureichender Qualität, nicht zugänglich, nicht auffindbar, nicht interoperabel oder aufgrund fehlender Lizenzbestimmungen nicht nachnutzbar, heißt es in dem 17-seitigen Dokument. Dabei seien Daten zentral für die digitale und ökologische Transformation. Verbessert werden sollen vor allem die Innovations-, Transformations- und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Gesellschaft, schreibt die Bundesregierung. Dies bedeute auch, Kenntnisse über die Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit von Daten in der Bevölkerung zu steigern. Das Vertrauen in Bezug auf die Nutzung von Daten müsse weiter gestärkt werden. Ziel müsse es sein, dass Bürgerinnen und Bürger „einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen“, schreibt die Regierung weiter. Roadmap bis Ende 2024 Definiert wird in der Strategie unter anderem eine Roadmap mit Bundesgesetzgebung, begleitender EU-Gesetzgebung sowie Strukturen und Datenräumen bis Ende 2024. Danach soll im dritten Quartal 2023 neben der Datenstrategie auch ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgelegt werden. Für das vierte Quartal 2023 ist eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz angedacht, und auch das Beschäftigtendatengesetz ist dort aufgeführt. Für 2024 sind in der Roadmap das Mobilitätsdatengesetz, das Forschungsdatengesetz, der Rechtsanspruch auf Open Data und das Bundestransparenzgesetz als Vorhaben verzeichnet. Den Rahmen der Strategie bildeten das europäische und nationale Recht sowie die im Jahr 2022 vorgelegte Digitalstrategie der Bundesregierung, die die relevanten Vorhaben der einzelnen Ressorts enthalte. (lbr/28.09.2023)
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Hitzige Aussprache über bezahlbares Bauen und Wohnen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. September 2023, erstmals über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschland aus der Baukrise führen – Jetzt wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen“ (20/8523) diskutiert. Die Vorlage wurde nach der Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauwesen und Wohnen überwiesen. 14-Punkte-Plan der Bundesregierung Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten Anfang der Woche gemeinsam einen 14-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem der lahmende Wohnungsbau angeschoben werden soll. Zusammen präsentierten sie das Hilfspaket der Bundesregierung. Die Pläne sehen unter anderem bessere Abschreibungsmöglichkeiten vor. Neu errichtete Wohngebäude sollen durch eine degressive AfA in Höhe von jährlich sechs Prozent abgeschrieben werden. Die Hilfe soll für Wohngebäude gelten, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029begonnen wird, für die Baukosten gibt es keine Obergrenzen. Zudem wird wegen der hohen Zinsen und der deutlich gestiegenen Baukosten auf die Verankerung von EH40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard bis 2025 verzichtet. Den Energiesparstandard EH40 hatte die Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart. In den Jahren 2022 bis 2027 will die Bundesregierung insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser Komplementärfinanzierung stünden bis 2027 rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Damit mehr Familien als bisher Wohneigentum erwerben, soll der Kreis der Anspruchsberechtigten für zinsvergünstigte Baukredite erweitert werden. Entsprechende Angebote der Förderbank KfW wurden bisher rund 300 Anträge genehmigt. Die Kredithöchstbeträge werden nun um 30.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr angehoben. Jungen Familien soll bei der Übernahme von sanierungsbedürftigen Häusern geholfen werden. Dazu soll es 2024 und 2025 ein KfW-Förderprogramm geben. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf soll aus dem Klima- und Transformationsfonds der Regierung kommen. Um mehr Wohnraum zu schaffen, ist angedacht, leerstehende Gewerbeimmobilien zu Wohnungen umzurüsten. Das Potenzial wird auf bis zu 235.000 neue Wohneinheiten geschätzt. Das entsprechende KfW-Förderprogramm soll 2024 und 2025 mit insgesamt 480 Millionen Euro ausgestattet werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird über 2024 hinaus für weiter fünf Jahre eigene Grundstücke für öffentliche Aufgaben oder den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Damit Planungsverfahren schneller abgeschlossen werden, will die Bundesregierung mit den 16 Ländern noch in diesem Jahr einen "Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" beschließen. Darüber hinaus soll ab 2024 die neue Wohngemeinnützigkeit starten, um dauerhafte Sozialbindungen im Neubau und im Bestand zu schaffen. Der Bund soll dazu Investitionen bezuschussen und Steueranreize bieten. In der Bau- und Wohnungswirtschaft gibt es jedoch Zweifel an den Plänen der Bundesregierung. Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) und der Eigentümerverband Haus & Grund sprechen von "einer verfehlten Wohnungspolitik der Ampel". CDU/CSU: Neustart für den Wohnungsbau erforderlich In die gleiche Kerbe schlug auch der Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Darin verlangen die Unionsparteien die Ankurbelung des Wohnungsbaus durch steuerliche Maßnahmen, die Aufstockung der verschiedenen Förderprogramme, Kostensenkungen bei Neu- und Umbauten sowie einen Bürokratieabbau. Ulrich Lange (CDU/CSU) forderte einen Neustart für den Wohnungsbau und für die Wohnungswirtschaft. „Die Bundesregierung hat in dieser Frage das Vertrauen verspielt“, sagte Lange. Ziel seien 1,6 Millionen neue Wohnungen in vier Jahren gewesen, doch das Ziel werde verfehlt. Zudem kritisierte Lange die Struktur des Bauministeriums. „Ministerin Klara Geywitz hat im Kabinett nichts zu sagen“, die Entscheidungen würden beim Bundesfinanzminister und beim Bundesjustizminister fallen. Bei der Präsentation des 14-Punkte-Planes habe Klara Geywitz Bundeskanzler Olaf Scholz gebraucht, „das zeigt alles“, so Lange. Ministerium: 14-Punkte-Plan schafft verlässliche Konditionen Dem widersprach Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, vehement. Die Ampel-Regierung reagiere auf die äußeren Faktoren wie gestiegene Kosten und Zinsen. „Wir kümmern uns um den Bau“, sagte Bartol. Die Bundesregierung habe mit dem 14-Punkte-Plan konkrete Maßnahmen vorgelegt, damit mehr Wohnraum entsteht. Der Markt bekomme dadurch verlässliche Konditionen, erhalte neue Förderungen, und es werde „mehr Fortschritt gewagt“. Grüne: Probleme von der Vorgängerregierung geerbt Auch Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die vorgestellten Maßnahmen. Die Ampel-Regierung habe die Probleme von der Vorgängerregierung geerbt: steigende Mieten, den Sanierungsstau und zu wenig bezahlbaren Wohnraum. „Wir reagieren!“, sagte Schröder. Als ein Beispiel, wie mehr Wohnraum entstehen könnte, nannte sie die nun beschlossene Abweichung von Baunormen. Zudem sollen Bestandsgebäude einfacher saniert und Büroimmobilien leichter zu Wohnraum umgewandelt werden können. Die neue Wohngemeinnützigkeit werde es möglich machen, dass Firmen Wohnraum für ihre Mitarbeiter errichten könnten. FDP: Unions-Antrag ist überholt Daniel Föst (FDP) nannte den Antrag der Union „in weiten Teilen überholt, weil abgearbeitet“. Der Gebäudetyp E sei von der Ampel beschlossen, die Novellierung des Baugesetzbuches sei auf dem Weg, das Förderprogramm zur Schaffung von Wohneigentum sei überarbeitet worden, die Landesbauordnungen könnten angepasst werden. „Doch das hängt in den von der CDU-geführten Bauministerien in den Ländern“, sagte Föst. Die Union wirke, als sei „sie wütend, weil wir das machen, was ihr in 16 Jahren Regierungszeit versäumt habt“, so der Liberale. Linke fordert einen Mietenstopp Caren Lay (Die Linke) erklärte, weder der 14-Punke-Plan der Regierung noch der Unions-Antrag werden den Mangel an bezahlbarem Wohnraum ändern. „Das Thema Mietenstopp steht nirgendwo auf der Tagesordnung“, sagte Lay. Beim Baugipfel sei es „nur um das Bauen gegangen, das ist genau der Denkfehler!“, so Lay. Mit Neubauten, bei denen die Kaltmiete pro Quadratmeter 18 Euro koste, werde keine einzige neue bezahlbare Wohnung entstehen. „Wir brauchen ein öffentliches Wohnungsbauprogramm, damit die Kommunen und Genossenschaften Wohnungen für Normalverdiener bauen können“, forderte Lay. AfD kritisiert zu hohe Klimastandards Roger Beckamp (AfD) verwies auf das seiner Meinung nach „schädliche Zusammentreffen“ der Faktoren bezahlbarer Wohnraum und steigende Nachfrage. Beides habe Gründe und sei aufgrund von Fehlentscheidungen der aktuellen Regierung und deren Vorgänger entstanden. Beckamp kritisierte zu hohe Klimastandards und „die Einreisepolitik der Regierung“. Regierung und Union würden lediglich von „Baukrise sprechen“, andere Faktoren blieben ausgeblendet. Antrag der CDU/CSU Die CDU/CSU-Fraktion sieht „Deutschland in einer Wohnungsbaukrise“ und fordert wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu ergreifen. Die Lage der Baubranche nennt die Union „dramatisch“. Die Baugenehmigungszahlen brächen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen liefen leer und Projekte würden reihenweise storniert. In der Branche gebe es bereits Kurzarbeit und Entlassungen, erste Betriebe meldeten Insolvenz an. Die dramatische Lage der Bauwirtschaft wirke sich unmittelbar auf den Wohnungsmarkt aus und führe dort „zu steigenden Mieten und gesellschaftlichen Spannungen“, schreiben die Abgeordneten. Leidtragende seien viele hunderttausende Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung seien, heißt es in dem Antrag. Ein weiteres Problem sieht die CDU/CSU-Fraktion darin, dass die Ampel-Regierung das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nicht mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet habe, um bezahlbares Bauen und Wohnen wirklich voranzubringen. So liege nur die Neubauförderung in den Händen des BMWSB, während für die Sanierungsförderung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig sei. Zudem würden zahlreiche Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) administriert, die wiederum in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liege. Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, im Bereich steuerlicher Maßnahmen eine Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen, wonach Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren. Außerdem verlangt die Unionsfraktion die steuerliche Förderung und einen auf vier Jahre befristeten fünfprozentigen Abzug für Eigentümer, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen. Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen sollen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Immobilien staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden. Darüber hinaus müsse es massive Kostensenkungen geben. Dazu sei ein Belastungsmoratorium auszurufen: Neue Regeln müssten auf verteuernde Auswirkungen des Bauens überprüft werden, bis Ende 2027 dürften keine neuen Vorschriften erlassen werden, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen. Die kürzlich beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) sei zurückzunehmen und schnellstmöglich ein verbindliches Förderkonzept vorzulegen, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz sozial flankiere und wirtschaftliche Überforderungen vermeide. Die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sei voranzutreiben, um damit die Kostensenkungspotentiale des seriellen und modularen Bauens etwa mit Typengenehmigungen zu erschließen. Schließlich sollen beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle Zuständigkeiten konzentriert werden, „die notwendig sind, um die Themen Bauen, Wohnen und Sanieren wirkungsvoll voranzubringen“, schreiben die CDU/CSU-Abgeordneten in ihrem Antrag. (nki/28.09.2023)
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China-Strategie der Bundesregierung im Parlament beraten
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat vor einer wachsenden Gefahr von Konflikten mit China gewarnt. „China verändert sich als Partner, als Wettbewerber und zunehmend als systemischer Rivale“, sagte Baerbock am Donnerstag, 28. September 2023, im Bundestag in der Debatte über die China-Strategie der Bundesregierung (20/7770). Mit der Strategie gebe die Bundesregierung den Beziehungen zur Volksrepublik erstmals einen festen Rahmen, sagte Baerbock. „Wir wollen überall dort kooperieren, wo das möglich ist – aber auf Grundlage fairer Regeln." Union wirft Koalition „ideologische Scheuklappen" vor Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) nannte den Aufstieg Chinas die „zentrale epochale Herausforderung des 21. Jahrhunderts“. Das Land verfolge unter Präsident Xi Jinping das Ziel einer sinozentrischen Weltordnung und „stellt sich damit in einen Gegensatz mit uns, die wir eine werte- und regelbasierte Weltordnung verteidigen und gestalten wollen“. Der Koalition warf Wadephul „ideologische Scheuklappen" vor. Das gelte für die Suche nach „schwierigen“ aber „notwendigen“ Partnern wie Saudi-Arabien genauso wie für ein Handelsabkommen mit Südamerika. „Die chinapolitische Zeitenwende der Bundesregierung – sie steht aus.“ SPD für Dialog und "kritische Partnerschaft" mit China Michael Müller (SPD) sprach von der Sorge einer zunehmenden Konfrontation Chinas und der USA. Es gehe dabei nicht allein um das Thema Taiwan und die Halbleiter, sondern um einen Machtanspruch im Indopazifik, um Handelswege, Ressourcen und die Machtverteilung in diesem geopolitischen Raum für die nächsten hundert Jahre. Es brauche Formate, die das Risiko einer Eskalation „vermindern und im besten Falle verhindern“, sagte Müller. Die China-Strategie sei eine gute Grundlage, um Interessen und Ziele formulieren, „aber weiterhin mit China im Dialog und einer kritischen Partnerschaft zu bleiben“. AfD warnt vor neuer Abgrenzung Petr Bystron (AfD) sprach von einer Kehrtwende: Das Papier breche mit der Kontinuität der deutschen Außenpolitik der Nachkriegszeit, es gehe nicht um Weiterentwicklung der Beziehungen mit dem wichtigsten Handelspartner, sondern um neue Abgrenzung. „Sie bauen eine neue chinesische Mauer, statt die Seidenstraße weiter auszubauen.“ Die Bundesregierung folge damit blind den Vereinigten Staaten, denen China zu mächtig geworden sei. FDP will Abbau von Verflechtungen in kritischen Bereichen Ulrich Lechte (FDP) kritisierte, dass China mit militärischen Drohgebärden im Indopazifik eine Vormachtstellung beanspruche. „Nach der bitteren Erfahrung mit Russland, welches die langjährige Freundschaft und wirtschaftliche Partnerschaft mit dem Angriff auf die Ukraine mit Füßen getreten hat, müssen wir bei unserem bisherigen Freund und Partner China leider nun umso mehr auf der Hut sein.“ Es gehe dabei nicht um „Entkopplung“ von China, sondern um den Abbau von Verflechtungen in kritischen Bereichen, etwa um das Entfernen von Huawei-Komponenten in der kritischen Infrastruktur. Linke: Kooperation schafft Sicherheit Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) nannte den China-Kurs der Bundesregierung „ein Spiel mit dem Feuer“. Diese sehe in China einen Rivalen und eine Gefahr, dabei müsse es darum gehen, China weiter als Partner zu sehen, und dort, wo es nötig ist, als Partner zurückgewinnen. „Kooperation schafft Sicherheit, Wirtschaftskrieg schafft Unsicherheit.“ Nach dem ersten Standbein der deutschen Wirtschaft, „billigem Gas aus Russland“, solle nun auch das zweite Standbein, der Handel mit China, wegfallen. „Ersatzbeine gibt es aber weit und breit nicht.“ China-Strategie der Bundesregierung Die als Unterrichtung vorliegende Strategie wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, die Federführung übernimmt der Auswärtige Ausschuss. Wie es in dem Papier heißt, will die Bundesregierung die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit China „fairer, nachhaltiger und reziproker“ gestalten, in der Volksrepublik sieht sie einen „Partner, Wettbewerber und systemischen Rivalen“. „China ist Deutschlands größter einzelner Handelspartner, wobei Abhängigkeiten Chinas von Europa stetig abnehmen, während Deutschlands Abhängigkeiten von China in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen haben.“ Die systemische Rivalität zeige sich darin, dass Deutschland und China in wichtigen Bereichen unterschiedliche Vorstellungen über die Prinzipien der internationalen Ordnung hätten. Mit Sorge betrachte die Bundesregierung Bestrebungen Chinas, die internationale Ordnung entlang der Interessen seines Einparteiensystems zu beeinflussen und dabei auch Grundfesten der regelbasierten Ordnung, wie etwa die Stellung der Menschenrechte, zu relativieren. Chinas Entscheidung, das Verhältnis zu Russland auszubauen, sei für Deutschland von unmittelbarer sicherheitspolitischer Bedeutung. Im Indo-Pazifik beanspruche die Volksrepublik immer offensiver eine regionale Vormachtstellung und stelle dabei völkerrechtliche Grundsätze infrage. Systemische Rivalität mit China bedeute nicht, dass keine Zusammenarbeit möglich sei. „Im Gegenteil: Die Bundesregierung sucht die Zusammenarbeit, zu fairen Bedingungen.“ Eine Minderung von Risiken (De-Risking) sei dringend geboten, „eine Entkopplung unserer Volkswirtschaften (De-Coupling) lehnen wir hingegen ab“. (ahe/28.09.2023)
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„Bürgerstunde“ für Petitionen ab 100.000 Mitzeichnern
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürgerstunde im Bundestag für Petitionen mit 100.000 Mitzeichnern einführen“ (20/8529) beraten. Der Antrag wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will im Bundestag das Format einer „Bürgerstunde“ einführen. Sie soll immer dann stattfinden, sobald der Petitionsausschuss dem Bundestag eine Beschlussempfehlung über eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen vorlegt oder wenn eine Fraktion eine Bürgerstunde für eine Petition mit einem Quorum von 100.000 Mitzeichnungen verlangt. Der Antrag zielt darauf, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages entsprechend zu ergänzen. In der Bürgerstunde sollen Abgeordnete und Fraktionen zum Gegenstand der Petition Stellung nehmen. "Gegenprogramm zu den Bürgerräten" Die AfD-Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass Petitionen derzeit im Plenum faktisch nicht beraten würden. Allein aufgrund einer Übereinkunft der Obleute des Petitionsausschusses stelle ein Berichterstatter eine Petition binnen drei Minuten im Plenum vor, wenn sich alle Fraktionen einig seien, diese Petition der Bundesregierung zur Erwägung oder zur Berücksichtigung zu überweisen. Für die Fraktion ist dies zu wenig. Aus ihrer Sicht würden durch Einführung der Bürgerstunde öffentliche Petitionen „angemessen“ im Plenum behandelt. Die Bürgerstunde wäre für sie „ein richtiger Schritt zum Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene“ und ein „Gegenprogramm“ zu den „um sich greifenden Bürgerräten“. "Eine einzige Unterschrift genügt" Der Vorteil von Petitionen gegenüber anderen Formen der Bürgerbeteiligung wie Bürgerräten sei, dass sich hier nicht nur wenige „Auserwählte“ beteiligen dürften, heißt es in dem Antrag. Bei den Petitionen könne jeder mitmachen, zudem seien die Hürden niedriger, weil eine einzige Unterschrift genüge, um Gehör zu finden, argumentiert die Fraktion. Die Bürgerstunde soll nach dem Willen der Abgeordneten im Anschluss an die Fragestunde aufgerufen werden und höchstens 60 Minuten dauern. Nehmen Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates oder ihrer Beauftragten mehr Redezeit als eine halbe Stunde in Anspruch, so soll sich die Dauer der Aussprache um 30 Minuten verlängern. (vom/27.09.2023)
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Zwischenbericht zur Start-up-Strategie der Regierung debattiert
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, den Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung (20/8450) beraten. Mit der Strategie sollen die Rahmenbedingungen für Start-ups in Deutschland verbessert werden. Nach der Aussprache im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss. Fortschrittsbericht Mehr als 40 Prozent der 130 Maßnahmen der Start-up-Strategie, die die Bundesregierung im Juli 2022 beschlossen hat, sind bereits umgesetzt worden. Das geht aus der Unterrichtung hervor. Zu den bereits umgesetzten Projekten zählen laut der Unterrichtung der DeepTech & Climate Fonds, der in das Wachstum von Unternehmen mit Zukunftstechnologien investiert. Hingekommen sei zudem der Wachstumsfonds Deutschland, der privates Kapital institutioneller Investoren aus Deutschland und Europa für die Start-up-Finanzierung mobilisieren soll. Genannt wird weiterhin das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Start-ups bei der Talentgewinnung helfen soll. Mehr Frauen soll mit dem Programm Exist Women beim Gründen geholfen werden und so „mehr Diversität in der Gründungslandschaft“ kommen. Und mit dem Wettbewerb „Startup Factories“ sollen an deutschen Hochschulen „international sichtbare Start-up-Schmieden“ entstehen. Genannt wird zudem das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das die sogenannte Dry-Income-Problematik lösen und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei Start-ups attraktiver machen soll. (emu/vom/27.09.2023)
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Mehr Flexibilität für gemeinnützige Forschungseinrichtungen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen“ (20/7589) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Antrag der CDU/CSU Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die nicht vom Bund geförderten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vom sogenannten Besserstellungsverbot freizustellen. Das Besserstellungsverbot besagt, dass ein Zuwendungsempfänger, der seine Ausgaben überwiegend Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln bestreitet, seine Beschäftigten nicht besserstellen darf als vergleichbare Bundesbedienstete. Dafür müsse die Bundesregierung das Wissenschaftsfreiheitsgesetz so erweitern, dass gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, zukünftig mit einbezogen werden. So könne die „massive Benachteiligung“ der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unterbunden werden. Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurde eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot geschaffen, um wissenschaftliche Spitzenkräfte mit marktgerechten Gehältern beschäftigen zu können. Bisher umfasst das Gesetz jedoch nicht die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert werden, heißt es in dem Antrag. (vom/cha/27.09.2023)
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17. Sitzung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement
Eine beeindruckende Bilanz habe der zivilgesellschaftliche Beteiligungsprozess zur Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie des Bundes bislang erbracht, sagte Ariane Fäscher (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement im Fachgespräch des Gremiums mit einem Vertreter des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch, 27. September 2023. Dabei sah Fäscher die Arbeit des Unterausschusses bestätigt. Der Input der Zivilgesellschaft und auch der befragten Verbände spiegele die Themen, die man im Bundestag dazu behandelt habe. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) koordiniert die Erarbeitung der Engagementstrategie. Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 28. September 2023, 12 Uhr auf www.bundestag.de übertragen. Vorschläge von Verbänden Dr. Christoph Steegmans, Leiter der Unterabteilung „Engagementpolitik“ beim BMFSFJ berichtete den Mitgliedern des Unterausschusses über den Arbeitsstand zur Bundesengagementstrategie im Ministerium seit seinem letzten Vortrag vor dem Gremium am 19. April des Jahres und gab vor allem Einblick in den Ablauf der Verbände-Befragung und die nächsten Schritte. Neben Einzelakteuren der Zivilgesellschaft seien auch Verbände und deren Organisationen sowie die Bundesländer aufgerufen worden, sich mit Vorschlägen an der Engagementstrategie zu beteiligen. Zwei Drittel der zur Beteiligung aufgeforderten Verbände hätten sich bis jetzt zurückgemeldet, berichtete Steegmans. „Das ist eine gute Ausbeute.“ Deren Beiträge arbeite man nun bis Jahresende ein. Alle Zusendungen würden berücksichtigt, mithilfe von KI sortiere man und filtere Redundanzen heraus. Man habe die „Sensoren für Beteiligung“ bewusst „möglichst breit“ aufstellen wollen, um so vielen wie möglich Gelegenheit zu geben, sich zu melden. „Die haben bestimmt noch mehr Ideen“ Der Ministeriumsvertreter mahnte allerdings alle Beteiligten sich bis Jahresfrist zu melden, – „Dann wird der Briefkasten geschlossen“ –, da man 2024 die Strategie verschriftlichen und vorlegen wolle. Bereits am Tag des Ehrenamts, am 5. und 6. Dezember dieses Jahres, wolle man zunächst die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens vorstellen und diskutieren. Wo es überraschenderweise keinen oder nur einen nur geringen Rücklauf gegeben habe, frage man jetzt nach. So werde man im Oktober noch „aktiv auf den Bereich der Migrantinnenselbstorganisation zugehen“. In diesem Sektor habe es auf die Aufforderung zur Beteiligung eine „bemerkenswerte Zurückhaltung“ gegeben. Jedoch spiele dieser Bereich heute eine wichtige Rolle in der Zivilgesellschaft und für das ehrenamtliche bürgerliche Engagement, den man daher dabei haben müsse. „Die haben bestimmt noch mehr Ideen.“ Das Ministerium werden ihnen noch ein Gesprächsangebot machen. Außerdem zähle man auch im weiteren Prozess weiter auf die Ideen des Unterausschusses. Die Mitglieder sollten dabei stets mit ihren Fraktionen Rücksprache halten, inwieweit einzelne Vorschläge dort für die Umsetzung politischen Rückhalt hätten, um die Schwierigkeit zu überwinden, aus Ideen auch Tatsachen werden zu lassen. Die Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement wirkt an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mit. (ll/27.09.2023)
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47. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 27. September 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (27.09.2023)
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Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, erstmals einen Antrag der Bundesregierung (20/8341) beraten zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak, um Stabilisierung zu sichern, das Wiedererstarken des Islamischen Staats (IS) zu verhindern und Versöhnung im Irak zu fördern. Den Antrag überwiesen die Abgeordneten nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Vorgesehen ist, wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten zu entsenden, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen. Der IS bleibe weiterhin territorial eingehegt, nutze aber die teils unklare Sicherheitsverantwortung in den umstrittenen Gebieten zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak, um sich Rückzugsräume zu sichern, schreibt die Bundesregierung. Seit Anfang 2023 sei eine Verringerung der Anschlagszahlen zu beobachten; zudem hätten die irakischen Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen verbleibende IS-Strukturen intensiviert. Dennoch setze die Terrororganisation den Kampf mit asymmetrischen Mitteln und Methoden fort und sei weiterhin fähig und willens, Anschläge im Irak, in Syrien und Europa sowie darüber hinaus zu verüben. Beitrag im Rahmen des Nato-Engagements Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve, OIR) erbracht. Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüber hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert sie für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2024 auf voraussichtlich knapp 92 Millionen Euro. (vom/ahe/27.09.2023)
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47. Sitzung des Europaausschusses
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist am Mittwoch, 27. September 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung des Gremiums stand ein Gespräch über den Bericht der deutschfranzösischen Expertengruppe zu institutionellen Reformen der Europäischen Union. Der Europaausschuss ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag und unter anderem für sämtliche Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen, Strategiedokumente, die Finanzplanung der EU und Fragen der Erweiterung zuständig. (27.09.2023)
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40. Öffentliche Sitzung des Sportausschusses
Der Sportausschuss ist am Mittwoch, 27. September 2023, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Das Gremium befasste sich mit den Einzelplänen 12, 17 und 30 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800). (27.09.2023)
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Plenardebatte über Lage im Handwerk
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 27. September 2023, mit der Lage im Handwerk befasst. Die Parlamentarier berieten in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über das Thema „Gemeinsam für unser Handwerk“. Staatssekretär: Kernstück der deutschen Wirtschaft Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, sagte in der Aktuellen Stunde, das Handwerk sei das „Kernstück der deutschen Wirtschaft“. Er wünsche sich deshalb, „dass Handwerksabschlüsse in Zukunft genauso gewertet werden wie Studienabschlüsse“. Um das zu erreichen, müssten in der Berufsberatung alle Wege in den Blick genommen und nicht nur ein Studium empfohlen werden. Um eine hohe Qualität der Ausbildung in den über 130 Handwerksberufen zu garantieren, werde die Bundesregierung „auch in schwierigen Zeiten eine auskömmliche Finanzierung bereitstellen“, sagte Kellner. Er bedankte sich zudem besonders bei jenen Betrieben, die Geflüchtete ausbilden: „Sie setzen damit ein wichtiges Zeichen für Integration und gegen Fremdenfeindlichkeit.“ Union kritisiert Etat-Kürzungen Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU), befand, die Ampelfraktionen seien mit der Aktuellen Stunde „wie so oft zu spät dran“. Der Tag des Handwerks habe bereits am 16. September stattgefunden. „Es gibt hier wieder nur ein paar warme Worte von Ihnen, aber inhaltlich findet nichts statt“, sagte Grosse-Brömer im Plenum. Die Ampel solle endlich das machen, was sie immer anspreche. Stattdessen sei im Haushaltsentwurf eine Kürzung von elf Millionen Euro bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung vorgesehen: „Das ist ein fatales Signal.“ In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage würden vier von zehn Betrieben in Umfragen ihre Situation als unsicher angeben, doch diese Betriebe würden aber von der Regierung allein gelassen, so der Christdemokrat: Den bekannten Satz ‚Die verstehen ihr Handwerk‘ würde man derzeit in Deutschland über die Regierung deshalb nirgendwo hören. SPD: In Schulen für das Handwerk werben Hannes Walter (SPD) erwiderte darauf, dass Grosse-Brömer behaupte, der Haushalt sei schon beschlossene Sache. Aber die Haushälterinnen und Haushälter würden erst in dieser Woche verhandeln. „Und es immer wichtig, über das Handwerk zu reden, selbst wenn der Tag des Handwerks schon ein wenig her ist.“ Walter identifizierte ebenfalls die Ausbildung als einen wichtigen Baustein, um das Handwerk in Deutschland zu unterstützen. „Wir müssen in den Schulen die Perspektiven besser aufzeigen, und vor allem deutlich machen, dass die Zeiten von Männer- und Frauenberufen vorbei sind.“ In diesem Sinne müsse insbesondere der Mutterschutz von selbstständigen Handwerkerinnen gestärkt werden, so Walter. „Damit wir auch in Zukunft sagen können: ‚Das Handwerk in Deutschland hat goldenen Boden‘.“ AfD kritisiert "Überakademisierung" und Bürokratie Bernd Schattner (AfD) sagte, das Handwerk, das den „Kern des Mittelstands“ bilde, sei so stark belastet wie nie zuvor. Er korrigierte Walters Zitat, das richtig heißen müsse: „Handwerk hat goldenen Boden, sprach der Weber, da schien ihm die Sonne in den leeren Brotbeutel.“ „Überakademisierung“ und Bürokratie lähme die Betriebe, so Schattner. Wer sich heute selbstständig machen wolle, müsse eine Bürokraft in Vollzeit einstellen, die sich nur mit Bürokratie beschäftige. Im vergangenen Jahr hätten 3270 Handwerksbetriebe Insolvenz angemeldet, das seien zwölf Prozent mehr als im Jahr zuvor, sagte der AfD-Abgeordnete. „Die Regierung hat das Vertrauen des Handwerks längst verspielt“, schloss Schattner seine Rede. FDP: Wir arbeiten weiter an zeitnahen Lösungen Manfred Todtenhausen (FDP) fand, dass in Zeiten, in denen viel über Industrie und Konzerne gesprochen werde, die kleinen Betriebe zu kurz kämen. „Dabei sind die der Kern unseres Wirtschaftsmodells“, sagte der Liberale im Plenum, „die Marktwirtschaft zeichnet sich schließlich aus durch einen Wettbewerb zwischen Kleinen und Großen.“ Handwerker könnten nicht wie Großkonzerne mit Abwanderung ins Ausland drohen, angesichts der momentan angespannten Lage sei die Ungeduld des Handwerks groß. Die Regierung habe bereits mit drei Entlastungspaketen und dem 200-Milliarden-Euro-Entlastungsschirm geholfen. „Und wir arbeiten weiter an zeitnahen Lösungen“, sagte Todtenhausen. Linke: Handwerk hat im Bundestag keine Lobby Alexander Ulrich (Die Linke) sagte, dass Handwerkerinnen und Handwerker, die in der Aktuellen Stunde auf neue Impulse gehofft hatten, enttäuscht worden seien. „Stattdessen haben Sie sich hier gegenseitig Zahlen erklärt, die jeder nachlesen kann“, sagte Ulrich in Richtung der anderen Fraktionen. Das Handwerk habe im Bundestag nicht die Lobby, die andere Wirtschaftszweige hätten. Der Linke zitiert die „Handwerkszeitung“ laut der nur 32 Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Deutschen Bundestages einen handwerklichen Bezug haben. „Das sind gerade mal 4,4 Prozent der Abgeordneten“, so Ulrich. In der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gibt es laut Ulrich keinen einzigen Handwerker. „Wir brauchen eine andere Zusammensetzung des Deutschen Bundestages“, schloss er daraus. Grüne: Arbeitsverbote müssen fallen Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) fokussierte sich auf den Mangel an Arbeits- und Fachkräften im Handwerk. Das Schlimmste sei für einen Betrieb, wenn er einen Mitarbeiter ausbilde und diesen dann nicht behalten dürfe. Die Regierung habe sich deshalb dafür eingesetzt, dass künftig eine Ausbildungsduldung zu einer Aufenthaltsgenehmigung für Ausländerinnen und Ausländer werden könne. „Das macht Sinn, vor allem für das Handwerk, so Audretsch, da dort bald 400.000 Arbeitskräfte fehlen werden. „Die Arbeitsverbote müssen fallen“, sagte der Grüne: „Es macht keinen Sinn, dass Menschen hier sind, die nicht arbeiten dürfen und gleichzeitig im Handwerk Leute fehlen.“ (emu/27.09.2023)
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EU-Untersuchungsbericht zu Spähsoftware „Pegasus“ diskutiert
Die einzige Antwort, die das Europäische Parlament von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf den Bericht des Pegasus-Untersuchungsausschusses erhält, ist Schweigen. So beschrieb die Berichterstatterin des Untersuchungsausschusses, die Niederländerin Sophie In 't Veld, am Mittwoch, 27. September 2023, dem Digitalausschuss den Status quo. Knapp vier Monate ist es her, dass das Parlament den Abschlussbericht zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware mit seinen Empfehlungen angenommen hat. "Eine große Bedrohung für die Demokratie" Ein Jahr lang hatte der Untersuchungsausschuss untersucht, wie Regierungen in der Europäischen Union Politiker, Anwälte, Oppositionelle, Journalisten und andere Personen überwachten. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Vorschlägen, um Abhilfe zu schaffen, etwa durch faire Untersuchungen mutmaßlicher Missstände, EU-weite Standards für Strafverfolgungsbehörden zum legalen Einsatz solcher Software oder Rechtsbehelf für Opfer von Spähsoftware, berichtete In 't Veld. Es sei „unfassbar“, dass seit fast vier Monaten nichts passiere und die Ausspähungen weitergingen, es immer wieder neue Enthüllungen gebe, kritisierte die Berichterstatterin auch mit Blick auf das mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackte Smartphone der russischen Exil-Journalistin Galina Timtschenko. Dass EU-Bürger zwar vor Gericht gehen könnten, aber keinerlei Auskünfte erhielten, nannte In 't Veld „einen besorgniserregenden Zustand.“ Von den Mitgliedsstaaten habe der Untersuchungsausschuss keine konkreten Antworten über die Nutzung der Spyware erhalten. Dass Regierungen ungestraft Kritiker oder Gegner ausspähen könnten, sei „eine große Bedrohung für die Demokratie“, so In 't Veld weiter. Berichterstatterin: In der EU keine Konsequenzen bei Missbrauch Die Ausschussmitglieder dankten ihr für das Lagebild. In der Diskussion wies die Berichterstatterin auch darauf hin, dass große Anbieter von Spionagesoftware in Staaten wie den USA als Bedrohung der nationalen Sicherheit auf der Blacklist stünden. In der EU gebe es dagegen keine Konsequenzen bei Missbrauch. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Johann Saathoff (SPD), betonte auf Fragen der Abgeordneten, dass Deutschland bereits jetzt die rechtlichen Empfehlungen des Untersuchungsausschussberichts erfülle. Auf die Frage einer Abgeordneten dazu, ob und in welcher Form deutsche Behörden solche Produkte einsetzen oder eingesetzt haben, antwortete er, das Ministerium werde prüfen, ob den Abgeordneten Informationen hierzu eingestuft zur Verfügung gestellt werden könnten. (lbr/28.09.2023)
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