Bundestag | Aktuelle Themen
Julia Klöckner: Die Sicherheit Litauens ist auch die Sicherheit Deutschlands
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Donnerstag, 9. April, in einer Rede vor dem Seimas in Litauen die Unteilbarkeit der Sicherheit Europas betont. "Die Sicherheit Litauens ist auch die Sicherheit Deutschlands", sagte Klöckner. Zum ersten Mal in seiner Nachkriegsgeschichte habe Deutschland eine Brigade dauerhaft im Ausland stationiert. "Die Brigade ist das sichtbare Zeichen von Deutschlands Versprechen, für Litauens Sicherheit einzustehen."
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
118 Gesetze an 57 Sitzungstagen verabschiedet
Das Plenarjahr in Zahlen: Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 237 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein. Der Bundestag hat 83 Gesetze verabschiedet. 67 Gesetzentwürfe hat davon die Bundesregierung eingebracht. 16 gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück. In 45 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen. In zehn Vereinbarten Debatten vertraten die Abgeordneten des Bundestages ihre Meinung zu einem aktuellen Thema – ein Überblick.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Max Lucks setzt sich für Umweltschützerinnen aus Kolumbien ein
Es ist eines der für Aktivisten gefährlichsten Länder der Welt, sagt der Bundestagsabgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen): Kolumbien. Dort setzt er sich für Umweltschützerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen ein. Lucks ist Mitglied im Menschenrechtsausschuss und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sich für die Menschenrechte einzusetzen, bedeutet für den Abgeordneten aus dem Wahlkreis Bochum I auch, konkret einzelnen Betroffenen zu helfen. Er hat daher Patenschaften im Rahmen des Programms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) übernommen. In dem Programm engagieren sich deutsche Abgeordnete für bedrohte Kolleginnen und Kollegen, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler weltweit. Einsatz für Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva So gilt sein Engagement zwei Umweltaktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich in Kolumbien für sauberes Wasser und die traditionelle Fischerei stark machen, die durch die Förderung von Erdöl, aber auch durch gewaltsame Auseinandersetzungen krimineller Banden gefährdet sind: Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva. „Wegen ihres mutigen Einsatzes werden die beiden Frauen immer wieder bedroht und angegriffen und leben so in großer Unsicherheit“, erklärt Lucks. Ihre Aufnahme in das Menschenrechtsprogramm des Deutschen Bundestages sei geeignet, ihre Arbeit zu würdigen und ihnen den Rücken zu stärken. Kampf um sauberes Wasser, angestammte Lebensräume Zu den natürlichen Schätzen Kolumbiens gehören nicht nur die reiche Flora und Fauna des tropischen Regenwaldes, sondern auch fossile Rohstoffe. An vielen Stellen in Kolumbien wird Erdöl gefördert. Was einerseits Arbeitsplätze und Wohlstand bedeutet, schafft andererseits Umweltprobleme und spaltet die Gesellschaft, erläutert Lucks. So beraubt die Erdölförderung Fischerfamilien ihrer angestammten Lebensgrundlage, da die Erdölindustrie große Waldflächen rodet und es immer wieder zu Lecks und Verschmutzungen des Wassers kommt. Konflikt mit Konzernen Yuly Velásquez Briceño, kämpft daher in der Region Barrancabermeja im Norden Kolumbiens mit ihrem Verband für traditionelle Fischerei, Umweltschutz und Tourismus (Federación de Pescadoresartesanales, ambientalistas, y turísticos del departamento de Santander, FEDEPESAN) für den Erhalt von Flüssen, Feuchtgebieten und Fischbeständen, geht öffentlich und juristisch gegen Umweltverschmutzung und Korruption vor und stellt sich dafür auch einem staatlichen Erdöl-Unternehmen in den Weg. Jani Silva setzt sich mit ihrer Organisation zur Verteidigung der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern (Asociación de Desarrollo Integral Sostenible de La Perla Amazónica, ADISPA) in ihrer Heimatregion Puntomayo im Süden Kolumbiens für Artenvielfalt, Aufforstung, den Schutz des Wassers und die Rechte der Kleinbauern ein und ist ebenfalls mit dort tätigen Energieunternehmen aneinander geraten. Eine Erdölfirma habe dort eine Fördererlaubnis für Flächen, die sich mit der Gemeinde La Perla Amazónica überschneiden, die sich dem Schutz der Natur und der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern verschrieben hat, erzählt Lucks. Nun sollen viele Bewohner ihr Land verlassen. Nicht nur der Flächenverbrauch beraube die Gemeinde ihrer angestammten Lebensgrundlagen. Bisher habe es zudem mindestens zwei Öllecks gegeben. Dadurch würden Wasserquellen verunreinigt, von denen die örtliche Bevölkerung abhängig ist. Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen sowie die internationale Presse berichten regelmäßig über das Engagement der beiden Kolumbianerinnen. Gegenwind durch Gewaltakteure Beiden Menschenrechtlerinnen und ihren Organisationen, die ganz unabhängig voneinander arbeiten, machen zudem kriminelle Banden zu schaffen, die im Kokainanbau, Drogenhandel und anderen illegalen Branchen gewaltsam eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, um Reviere und Schmuggelrouten kämpfen und die Kontrolle über weite Gebiete und Gewässer anstreben. Teilweise hätten diese Gewaltakteure bereits in den Energiekonzernen Fuß gefasst und versuchten, auch den kolumbianischen Staat zu unterwandern, weiß Lucks. „Velásquez Briceño und Silva riskieren ihr Leben, denn ihr Engagement ist bewaffneten Gruppen im Land ein Dorn im Auge.“ Der Friedensvertrag von 2016 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation FARC, die sich unter anderem mit Drogenhandel finanzierte, konnte den großflächigen Anbau von Koka in dem südamerikanischen Land nicht stoppen. Kolumbien gilt als weltgrößter Produzent von Kokain, mit dessen illegalem Anbau sich viele Bauern ihre Existenz sichern. Organisationen wie ADISPA versuchen dagegen zu halten, indem sie Alternativen fördern. Die Friedensverhandlungen mit unterschiedlichen gewalttätigen Gruppen ziehen sich hin. Diese liefern sich unterdessen weiter erbitterte Kämpfe um die Kontrolle der Koka-Wirtschaft. Bedrohungen und Vertreibungen Seit Yuly Velásquez Briceño und ihre Organisation die Aktivitäten der Ölgesellschaft und der bewaffneten Gruppen in Schutzgebieten öffentlich anprangern und auch juristisch gegen die Ölgesellschaft Ecopetrol vorgehen, erfahre die Aktivistin Gewalt, erzählt Lucks: Einschüchterungs- und Erpressungsversuche, Übergriffe bei Protestaktionen, Schüsse nahe ihrem Haus, Todesdrohungen per Telefon. Durch die jahrelange Gewalt der bewaffneten Gruppen sahen sich 26 Fischerfamilien, darunter auch die von Velásquez Briceño, die in der Nähe der Seen und Flüsse rund um die Stadt Barrancabermeja leben, in den vergangenen Sommermonaten gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Nur unter Begleitung der Behörden konnten sie Mitte August zurückkehren. Trotzdem kam es auch danach zu erneuten Repressionen, sogar seitens des Staates. So ordnete die Stadt die Schließung eines Mitglieder-Treffpunkts von FEDEPESAN an. Lucks findet: „Die kolumbianischen Behörden unternehmen nicht genug, um Velásquez Briceño und die Mitglieder des Verbandes zu schützen.“ So hätten es Aktivistinnen wie Velásquez Briceño neben umweltfeindlichen Unternehmen und der Gewalt der Guerilla auch noch mit gleichgültigen Behörden zu tun. Zwielichtige Rolle des Staates Auch Jani Silva, ihre Familie und die Mitglieder von ADISPA werden wegen ihres Engagements seit mehreren Jahren massiv bedroht, erhalten Morddrohungen bewaffneter Milizen, die an einer wirtschaftlichen Nutzung der Region nach ihrer Lesart interessiert sind. Mehr als einmal musste die Umweltschützerin seit 2017 ihren Wohnort wechseln, weil sich ihre Sicherheitslage dramatisch verschärfte. Im September 2024 wurde ihr per Telefon gedroht, man werde sie durch einen Sprengstoffanschlag auf das zu ihrem Schutz eingesetzte, gepanzerte Fahrzeug töten. Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten. Zur zwielichtigen Rolle des kolumbianischen Staates gehört, dass Jani Silva eine von 130 Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Zivilgesellschaft ist, die illegal von Militäreinheiten ausspioniert wurden, wie 2020 bekannt wurde. Zwar erhalten die Umweltaktivistin und weitere Mitglieder ihrer Organisation seit 2017 Personenschutz seitens des Staates. Lucks attestiert Regierung und Behörden in Kolumbien, dass diese bemüht seien. Der kolumbianische Staat habe entsprechende Schutzeinheiten und Schutzprogramme, „aber diese reichen häufig nicht aus und können den Schutz der betroffenen Personen nicht vollständig garantieren“. Die Übergriffe auf die beiden Menschenrechtlerinnen hörten nicht auf, weil die angebotenen Schutzmaßnahmen „zu reaktiv“ seien. „Die Behörden laufen immer neuen Bedrohungen hinterher“, konstatiert Lucks. Die Sorge um die Sicherheit von Jani Silva und anderen, die sich in Kolumbien für Menschenrechte, Landrechte und den Umweltschutz einsetzen, bleibe. PsP trägt zum Schutz der Aktivistinnen bei Neben umfassenden Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger gelte es, die Täter vor Gericht zu stellen und die strukturellen Ursachen der Gewalt zu bekämpfen. In Kolumbien hätten sich Politik, Gesellschaft und ehemalige Gewaltakteure allerdings auf einen Friedensprozess verständigt, der auf dem Grundsatz der Straflosigkeit basiert. Und schließlich reiche der Arm des Staates weiterhin nicht bis in alle Landesteile, um geltendes Recht durchzusetzen. Bei einem Treffen mit Lucks im September 2025 in Berlin berichtete Jani Silva, dass die Sicherheitssituation in ihrer Region immer noch angespannt sei. Sie erhalte daher weiterhin Personenschutz – zwei Bodyguards und ein gepanzertes Fahrzeug - und bleibe, soweit es sich einrichten lasse, zu Hause. Das von der Organisation „Peace Brigades International“ gestellte Angebot sei allerdings durch Budgetkürzungen gefährdet. Lucks, der bereits beide Aktivistinnen getroffen hat und die Situation in Kolumbien aus eigener Anschauung kennt, fordert, der kolumbianische Staat solle sich nun ernsthaft um einen lückenlosen Schutz der Frauen bemühen. Die Patenschaften im PsP-Programm des Bundestages würden dazu beitragen, die Verantwortlichen in Kolumbien zu sensibilisieren, das Schutzniveau zu erhöhen. Der Bundestag genieße in Kolumbien wegen der deutschen Unterstützung des Friedensprozesses hohes Ansehen, erinnert Lucks. „Wir nutzen unsere Reputation für den Schutz der Aktivisten.“ „Beeindruckend, inspirierend, unterstützenswert“ Die beiden Frauen kämpften unter widrigen Umständen, teils unter Lebensgefahr, für den Erhalt der Natur und ihrer Heimat, sagt Lucks. Ihre Projekte vor Ort seien ein wichtiger Beitrag für einen dauerhaften Frieden in Kolumbien. Dabei legten die beiden einen beeindruckenden Mut an den Tag, zeigten Verantwortungsbewusstsein und seien Vorbilder und Hoffnungsträger. Auch das gelte es mit der Patenschaft zu zeigen. Faszinierend sei, wie die Aktivistinnen sich gegen die Macht von Unternehmen und bewaffnete Gruppen stellten, eine Fischerin, mit dem Fischernetz als Symbol, eine Gegenmacht gegen große Konzerne organisiere, und bereits Erfolge errungen hätten. „Der unglaubliche Optimismus und Zukunftsmut“, mit dem diese Aktivistinnen ihre Lebensgrundlagen schützen und sich mächtigen Akteuren entgegenstellen, inspiriere und motiviere ihn, sagt Menschenrechtspolitiker Lucks. Es sei für ihn sofort klar gewesen, diese Persönlichkeiten für Patenschaften im PsP-Programm vorzuschlagen. Die Patenschaft mit Yuly Velásquez Briceño besteht seit Juni 2024, die mit Jani Silva seit Februar 2025. Für ihr mutiges Handeln erhielt Yuly Velásquez Briceño auch Anerkennung in Form des Menschenrechtspreises 2024 der deutschen Amnesty-Sektion und Jani Silva wurde mit dem Hessischen Friedenspreis 2024 ausgezeichnet. Unterstützung der nationalen Versöhnungspolitik „An Beispielen wie denen von Jani und Yuly entscheidet sich der Friedensprozess in Kolumbien“, erklärt der Außen- und Menschenrechtspolitiker. „Wir müssen alles daran setzen, Präsident Gustavo Petro bei seiner nationalen Versöhnungspolitik zu unterstützen.“ Große Teile der Guerilla seien bereits transformiert, die Sondergerichtsbarkeit arbeite. Fälle wie die von Jani und Yuly machten Hoffnung, da deren Engagement von den kolumbianischen Behörden gewürdigt werde. Die Regierung aber habe mit Jahrzehnte alten Konflikten zu kämpfen – und es bei der Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen mit einer Generationenaufgabe zu tun. Dabei könne sie die Unterstützung der Staatengemeinschaft gebrauchen. Lucks fordert, die Menschenrechtslage in den bilateralen Beziehungen entschlossener zu thematisieren: „Wir müssen klarmachen, dass uns das etwas bedeutet.“ So sei in dem deutsch-kolumbianischen Sicherheitsabkommen der Menschenrechtsaspekt nur „unzureichend berücksichtigt“. Dabei solle man diesen Bereich in die Ausbildung der Sicherheitskräfte einbeziehen, damit Aktivisten wie Jani und Yuly künftig nicht mehr auf internationalen Schutz angewiesen seien. Es gehe letztlich auch um uns selbst, so die zentrale Botschaft von Lucks: „Menschenrechte sind für uns nur sicher, wenn wir sie auch für andere sichern.“ Daher müssten Deutschland und Europa für eine werteorientierte, menschenrechtsbasierte Außenpolitik stehen, die anderen – und damit auch uns – helfe. Das parlamentarische Patenschaftsprogramm stehe beispielhaft für diesen Ansatz – mit dem „Ziel, dass wir solche Fälle irgendwann nicht mehr haben“. Bis dahin gelte: Nur wenn Jani Silva, Yuly Velásquez Briceño und ihre Mitstreiterinnen sicher sind, können sie sich weiterhin für den Umwelt- und Menschenrechtsschutz einsetzen. (ll/02.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Regierung will Klagerecht für Umweltverbände straffen
Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Über ihren dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/4146) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (21/4266). Zu dieser Vorlage wird es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist geplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlich befristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Europaweit vereinbarte Klagerecht Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibt die Bundesregierung. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Gesetzentwurfs der AfD ist es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem soll festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sind auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen. (scr/sas/hau/30.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Diskussion über die Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben“
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), hat am Freitag, 27. März 2026, vor dem Bundestag die geplante Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben“ verteidigt. Bei einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“ sagte die Ministerin, es müsse verhindert werden, „dass sich die stille Mitte von unserer Demokratie abwendet“. Mit diesem Ziel vor Augen habe man sich das Bundesprogramm angeschaut. „Teile des Programms sind ohne jeden Zweifel erfolgreich“, so Prien. Nicht alles aber habe sich in der Praxis bewährt. Daher würden „neue, passgenaue Ansätze entwickelt“. Alle, die sich bisher engagiert hätten, und sich mit den Zielen dieses Programms identifizieren, könnten sich auch neu bewerben, machte die Ministerin deutlich. „Wir müssen die Rahmenbedingungen an die Zeit, in der wir leben, anpassen“, sagte sie. Einer Zeit, „in der Bildung und Prävention vor allem auch im digitalen Raum eine immer größere Rolle spielen“. Deutliche Kritik an den Plänen Priens gab es von der Linksfraktion und den Grünen – in abgeschwächter Form aber auch aus der SPD. Von der AfD-Fraktion kam indes die Forderung, das Programm ganz abzuschaffen. Linke: Demokratie als Ganzes wird massiv angegriffen Prien beende die Förderung der Bildungsstätte Anne Frank und von Projekten gegen Rassismus und rechte Gewalt, beklagte Clara Bünger (Die Linke). „Und das in einer Lage, in der antisemitische und rassistische Straftaten Höchststände erreichen und die Demokratie als Ganzes massiv angegriffen wird.“ An allen Ecken und Enden brenne es „in unserer Demokratie“. Ausgerechnet der Feuerwehr streiche Prien nun die Mittel. „Das ist ein Riesenskandal“, urteilte die Linken-Abgeordnete. Bünger bewertete die geförderten Projekte als wirksam. Genau deshalb stünden sie seit Jahren unter Beschuss. „Nicht nur durch die AfD, sondern auch zunehmend durch die Union.“ Die Union sei auf den AfD-Kurs eingeschwenkt, demokratische Grundwerte als „links“ zu brandmarken. Sowohl mit der Kleinen Anfrage zu den NGOs als auch mit der Anwendung des Haber-Verfahren, würden „demokratische Träger unter Generalverdacht gestellt“. AfD: Bundesprogramm gänzlich abschaffen Martin Reichardt (AfD) reichen die von Prien geplanten Veränderungen bei weitem nicht aus. In den „CDU-nahen Gazetten des Landes“ sei die Rede davon, dass Prien endlich aufräume, sagte er. Bis heute aber, so Reichardt, sei noch nicht einmal die versprochene Transparenz der Zweit- und Letztempfänger hergestellt. „Wir wissen also bis heute nicht, in welche linksextremen Kanäle unser Steuergeld versickert.“ Das müsse sich ändern, forderte der AfD-Abgeordnete. Wenn dann aber von Unionsabgeordneten in Interviews erklärt werde, dass sich 99,9 Prozent der Träger auf dem Boden der Verfassung bewegten, „klingt das nicht nach einschneidenden Veränderungen“. Dennoch habe die Linken-Fraktionsvorsitzende geurteilt, Prien lasse durch ihre Pläne die kühnsten Träume der AfD wahrwerden. „Nein“, sagte Reichardt, „das ist nicht der Fall.“ Dieses Bundesprogramm, das von Anfang an ein „Machtsicherungsprogramm der politischen Linken“ gewesen sei, müsse gänzlich abgeschafft werden, forderte er. SPD: Evaluierung nach wissenschaftlichen Kriterien Felix Döring (SPD) sagte in Richtung Linksfraktion, bei den geplanten Maßnahmen zum Programm „Demokratie leben“ vom „Demokratiesterben“ zu reden, sei dann doch „zumindest ne halbe Nummer drüber“. Die Koalition bekenne sich zum Bundesprogramm „Demokratie leben“ – ebenso wie die Ministerin. „Das steht so im gemeinsam verabredeten Koalitionsvertrag“, sagte Döring. Der SPD-Abgeordnete vertrat die Auffassung, das viele, die sich jetzt polemisch zu dem Programm äußerten, gar nicht genau wüssten, worum es da gehe. Döring nannte die Kooperationsverbünde, deren Handeln nicht so recht greifbar sei. Tatsächlich sorgten sie aber durch ihre Ausbildung für eine effizientere und bessere Demokratiearbeit. Daher sollten sie – ebenso wie die Innovationsprojekte - auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, befand er. Kritisch bewertete Döring die Aussage Priens, dass die Programmziele nicht nachhaltig erreicht würden. Die bestehende Evaluierung, die nach wissenschaftlichen Kriterien erfolge, spreche da „eine andere Sprache“. Grüne: Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt Das Programm hätte es dringend nötig gehabt, weiterentwickelt zu werden, sagte Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grüne). „Aber eben auf die richtige Art“, fügte sie hinzu. Gerade in Zeiten, in denen die demokratischen Tendenzen durch Anti-Demokraten bedroht würden, wo Hass auf Minderheiten wachse, wo autoritäre Einflüsse stärker würden – „im Inland, wie im Ausland“. Es gebe erhebliche Zweifel, ob es tatsächlich um eine Verbesserung des Programms gehen solle, sagte Khan. Ginge es um eine „ehrliche, ergebnisoffene Evaluation“ wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, den Abschluss dieser Evaluation abzuwarten, „bevor man Strukturen zerschlägt“. Die Kompetenzverbünde und die Innovationsprojekte, „die zerschlagen werden sollen“, seien „wahnsinnig wichtig für die Demokratie“. Statt langfristige Finanzierungssicherheit zu geben, sorge die Ministerin dafür, das sich die Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt fühle. Union: Wir brauchen neue Schwerpunkte Marvin Schulz (CDU/CSU) unterstützte den Ansatz von Ministerin Prien. „Wir brauchen neue Schwerpunkte“, sagte er. Aktuell sei man in der vierten Woche des Iran-Krieges. Die Auswirkungen des extremistischen Islamismus und Antisemitismus seien jeden Tag zu spüren. Erst vor wenigen Wochen habe es im Zentrum Berlins eine pro-iranische Demonstration gegeben, wo Hunderte das Porträt von Chamenei in die Luft gehalten hätten, sagte Schulz. Niemand aber habe sich mit den Iranern solidarisiert, die seit Jahrzehnten unter der Herrschaft des Regimes litten. „Ich bin froh, dass das Ministerium über neue Schwerpunkte bei ,Demokratie leben‘ in der Bildungsarbeit da zukünftig einen neuen Schwerpunkt setzen wird“, sagte der Unionsabgeordnete. (hau/27.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Klimaschutz im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Der Bundestag hat sich am Freitag, 27. März 2026, in einer Debatte mit dem Klimaschutz befasst. Grundlage waren zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema. Die Forderung nach einem "Klima-Turbo für Deutschland“ (21/4271) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung durch Die Linke abgelehnt. Den Abgeordneten lag zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/4890). Der Antrag mit dem Titel „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm" (21/4951) wurde erstmals beraten und in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Fraktion forderte einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, drangen die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/4271) auf Nachbesserungen. Sie forderten die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu sollte zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, hieß es im Antrag. Zudem verlangten die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung Darüber hinaus drangen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. Im Gebäudesektor sollte das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere sollte die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, hieß es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollten verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem sollte die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangten die Grünen. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Überwiesener Antrag Angesichts steigender Heizkosten und Spritpreise fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Menschen durch Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, in die Elektrifizierung und in die Energieeffizienz zu entlasten. In dem Antrag „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951) fordern sie konkret die Bundesregierung auf, geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückzuziehen. Diese würden „die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern“. Insbesondere solle die Koalition vom sogenannten „Netzpaket“ Abstand nehmen, das Heizungsgesetz nicht abschaffen und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht dazu nutzen, die Solarenergie auszubremsen, wie es ein am 26. Februar öffentlich gewordener Entwurf vorsehe, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Verkehrssektor unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen, einen Ausbau des Personennahverkehrs, eine „bundesweite Lösung für ein günstiges Sozialticket“ und eine gerechte Ausgestaltung der E-Mobilität, um „sichere, saubere und bezahlbare Mobilität“ zu gewährleisten. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität solle konsequent für zusätzliche Investitionen verwendet werden, heißt es im Antrag. Investitionen in Klimaschutz und Transformation seien zu priorisieren. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, das Land in der fossilen Zeit festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger müssten diese Politik „auf ihren Strom- und Gasrechnungen, an der Zapfsäule und im Alltag teuer bezahlen“. In ihrem Antrag schreiben sie, eine langfristige und sichere Planung mit erneuerbaren Energien sowie Elektrifizierung und Energieeffizienz sei „die logische Antwort auf diese und die nächste Energiekrise“. Dies würde von „absurden Fossilpreisen“ entlasten, das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und Lebensgrundlagen sowie Wohlstand schützen. Ein wirksames Klimaschutzprogramm wäre somit ein „mehrfacher Gewinn“. (sas/hau/27.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Das Parlament hat am Freitag, 27. März 2026, über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ diskutiert. Im Anschluss der Debatte wurde die Unterrichtung (21/3250) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Unterrichtung durch die Bundesregierung In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht. „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. Überschuldungsquote der über 60-Jährigen steigt an Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren. Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“ Verteilung der Nettovermögen Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent. Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. (che/hau/27.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Debatte zur Zukunft der Automobilindustrie
Schleppende Nachfrage, falsche Modellpolitik, Standortprobleme, Konkurrenz aus China, fallende Gewinne, Arbeitsplatzabbau, und nun auch noch Werkschließungen: Das sind die Schlagzeilen aus der deutschen Automobilindustrie. Hersteller wie Volkswagen (VW), Mercedes-Benz und Porsche, und damit große Teile der deutschen Automobilindustrie, befinden sich in einer tiefgreifenden Krise. Im Bundestag debattierten die Abgeordneten am Freitag, 27. März 2026, über zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/4952) und Die Linke (21/3715) zu Vorschlägen, wie die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland aussehen könnte. Beide Anträge wurden anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Forderungen von Grünen und Linken Die Grünen fordern, staatliche Fördergelder nur noch für reine Elektroautos, also batteriebetriebene oder Brennstoffzellenfahrzeuge, auszugeben. Autos mit fossilen Antriebskomponenten, wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, sollen keine Förderung mehr erhalten. Zudem sollen die Mittel "gezielt" an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen fließen. Die Grenzen sollen für Haushalte ohne Kinder bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bei bis zu 70.000 Euro liegen. Als verbindliche Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge sehen die Grünen 45.000 Euro für Haushalte mit Kindern sowie 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder vor. Außerdem soll der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos gefördert werden. Die Linken-Fraktion verlangt eine massive staatliche Förderung, um "die Autoindustrie nicht den Märkten oder Konzerninteressen zu überlassen". Dazu solle ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Gefördert werden sollen nur jene Unternehmen, "die ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen". Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion lehnen die Linken dagegen ab. Außerdem soll ein "öffentlicher Schutzschirm" Gelder bereitstellen, um Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder zu verschaffen. Gesellschaftliche Dimension der Branchen-Transformation Agnes Conrad (Die Linke) begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Bundesregierung "eine strategische Linie" zum Umbau der Automobilindustrie fehle. Die Transformation der Automobilindustrie sei keine rein betriebswirtschaftliche Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche, unterstrich Conrad. Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: "Wir wollen, dass Deutschland der Standort der Autoindustrie bleibt." Deshalb seien Innovationen genauso notwendig wie bezahlbare, attraktive Autos und gute Arbeitsplätze. Die Elektrifizierung der Mobilität sei der richtige Weg, und dazu machten die Grünen Angebote. Union, AfD und SPD weisen Vorschläge zurück Tilman Kuban (CDU/CSU) nannte den Antrag der Linken "links-grüne Planwirtschaft", das Papier sei voller Verbote und Vorgaben für die Automobilhersteller. Die Übernahme eines VW-Werks durch die Rüstungsindustrie, wie nun in Osnabrück geplant, sei zu begrüßen, weil "damit gut bezahlte Industriearbeitsplätze erhalten bleiben", so Kuban. "Die Existenzkrise der deutschen Automobilindustrie ist keine Überraschung, sondern das direkte Ergebnis des Verbrennerverbots", sagte Marc Bernhard (AfD). Die Bundesregierungen der vergangenen Jahre seien dafür verantwortlich, dass Automobilhersteller wie BMW und Audi ihre Produktion ins Ausland verlagerten und dort weiter Autos mir Verbrennermotoren herstellten und verkauften. Dunja Kreiser (SPD) zeigte sich überzeugt, dass "in Deutschland weiterhin Autos produziert werden". Die Branche befinde sich mitten in der Transformation. In ihrem Wahlkreis befinde sich das VW-Werk Salzgitter, dort werde gerade eine Batteriezellenfabrik gebaut, um jene Fahrzeuge herzustellen, die die Kunden nachfragten. (nki/27.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4997) vor. Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Außerdem wird die Förderung für Geringverdiener erhöht, ein Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten eingeführt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet. SPD nennt Standarddepot einen "Meilenstein" Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Tag für die Sparer, „die privat vorsorgen und ihre Renten stärken“. Das bisherige Riester-System habe Schwächen gehabt und zu wenig Rendite gebracht. Jetzt werde mit dem Altersvorsorgedepot die dritte Säule der Altersvorsorge modernisiert. Ein „historischer Meilenstein“ sei das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das werde ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssten, insbesondere bei den Kosten. Hohe Abschlusskosten würden die Erträge auffressen. Mit dem Kostendeckel habe man jetzt einen wichtigen Schritt unternommen. Man mache die Reform für Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die Förderung sei verbessert worden. AfD warnt vor Interessenkonflikten Christian Douglas (AfD) begrüßte die erhöhte Kinderzulage und den neu geschaffenen Zugang für Selbstständige. Bei der Begrenzung der Maximalkosten habe man sich eine niedrigere Obergrenze gewünscht: „Es soll schließlich nicht ein Konjunkturprogramm für Vertriebler werden, sondern Sparern zugute kommen.“ Douglas kritisierte das staatliche Angebot wegen drohender Interessenkonflikte. Gebraucht würden eindeutige Regeln, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der Fonds bei der nächsten Finanzkrise wie damals in Griechenland in Anleihen von Pleitestaaten investieren werde. Die deutschen Sparer würden damit die hohen Risiken und Schulden anderer Länder übernehmen. Außerdem drohe eine ideologische Mittelverwendung, wie bereits im Antrag der Grünen deutlich werde, wonach nicht in fossile Geschäftsmodelle investiert werden dürfe. CDU/CSU: Kostengünstig, einfacher, renditestärker 40 Prozent der Arbeitnehmer hätten keine Zusatzvorsorge, erinnerte Fritz Güntzler (CDU/CSU). Und daher sei es wichtig, dieses Angebot zu schaffen. Riester habe wegen zu komplexer Förderung, zu hoher Kosten und einer viel zu niedrigen Rendite nicht funktioniert. Jetzt werde es ein effizientes ergänzendes Angebot geben mit der Möglichkeit der Beteiligung am Kapitalmarkt. Der deutsche Aktienindex DAX habe über 50 Jahre 8,6 Prozent jährliche Rendite erzielt. „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist“, würdigte Güntzler. Er zeigte sich erfreut, dass Selbstständige einbezogen werden würden und damit die Vorsorge für alle Bürger möglich werde. Die Schaffung eines öffentlichen Trägers beim Standarddepot stärke den Wettbewerb. Grüne werben für automatischen Zugang Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass ein öffentliches Standarddepot eingeführt werde. Das sei eine langjährige Forderung der Grünen gewesen. Insgesamt bleibe aber das unübersichtliche Produktwirrwarr bestehen. Mit der Reform hätten aber immer noch nicht alle Menschen Zugang, da sie selbst aktiv werden müssten, sagte Schmidt. Die Förderung allein reiche als Anreiz nicht: Wenn man alle Menschen erreichen wolle, müsse ein automatischer Zugang wie in anderen Ländern gewählt werden. Linke will gesetzliche Rente stärken Sarah Vollath (Die Linke) erinnerte daran, dass die gesetzliche Rente geschwächt und Rentner in Altersarmut geschickt worden seien. Diesem „Irrsinn“ müsse ein Ende gesetzt werden. Die private Vorsorge sei gescheitert. Mit der jetzigen Reform würden Versicherungsgesellschaften weiter abkassieren, „und jetzt können sich auch noch die Fondsgesellschaften freuen“. Erwerbsminderung und Todesfall würden nicht mehr abgesichert, kritisierte Vollath. Der einzige Weg für eine gute Absicherung für alle sei die gesetzliche Rente für alle. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Änderungen im Finanzausschuss Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen. Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung. Einbeziehung von Selbstständigen Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Abgelehnte Oppositionsanträge Auf der Tagesordnung des Bundestages standen zudem zwei Oppositionsanträge zur Altersvorsorge, die das Parlament jedoch auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/4996) mehrheitlich zurückwies. Gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Dem AfD-Antrag „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830) stimmte nur die antragstellende Fraktion zu. Alle anderen Fraktionen waren dagegen. Antrag der AfD In ihrem abgelehnten Antrag forderte die AfD einen ETF-Sparplan für die Rente. Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert, so die Begründung. Die Fraktion forderte unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden. Antrag der Grünen Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag. In diesen Fonds sollten nach den Vorstellungen der Abgeordneten abhängig Beschäftigte automatisch einzahlen, „wenn sie nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, sollte in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nannten das schwedische Modell als Vorbild. (hle/27.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
„Preisexplosion“ im Gastronomiegewerbe debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ (21/4943) diskutiert. Nach der halbstündigen Debatte ist die Vorlage an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden. Antrag der AfD Nach der Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Gastronomiebetrieben von 19 auf sieben Prozent zu Beginn dieses Jahres fordert die AfD-Fraktion auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent. In dem Antrag der Fraktion heißt es, eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Getränke werde bereits in 14 Staaten der EU angewendet. Eine wirtschaftliche Erleichterung für die deutschen Gastronomiebetriebe sei auch deshalb dringend geboten, weil gerade getränkegeprägte Betriebe wie Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken von der Corona- Krise in besonderen Maße betroffen gewesen seien. Außerdem fordert die AfD-Fraktion, auf die Einführung einer umfassenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch auf Speisekarten zu verzichten. Speisekarten sollten lesbar bleiben und nicht zu „bürokratischen Beipackzetteln“ werden. Die genaue Herkunft des Fleisches könnten Gäste durch Nachfrage beim Servicepersonal der Restaurants erfahren. Die Bürokratiebelastung soll ebenfalls reduziert werden, indem zum Beispiel Saisongerichte von der Allergen-Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden und den Unternehmen die Dokumentation von Hygienevorschriften digital ermöglicht wird. Die Ertragskraft des Gastgewerbes müsse erhöht werden, um seine Überlebensfähigkeit zu sichern und den Deutschlandtourismus zu stärken, fordert die AfD-Fraktion. (hle/hau/27.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Anpassungen aufgrund geänderter EU-Richtlinie zu Industrieemissionen
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (21/4786)beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 sei die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) geändert worden, heißt es im Entwurf. Dadurch seien Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED würden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Europa fielen etwa 40.000 Industrieanlagen unter die Richtlinie, rund 10.000 dieser Anlagen würden in Deutschland betrieben. Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. So sollen bereits bei Inkrafttreten neuer BVT-Schlussfolgerungen die Emissionsbandbreiten so schnell und so streng wie möglich eingehalten werden. Gleichzeitig sollen dem Entwurf zufolge auch neue Ausnahmetatbestände für die Festlegung weniger strenger Emissionsgrenzwerte und weniger strenger Umsetzungsfristen geregelt werden. Neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz, Umweltauditgesetz, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf insgesamt darauf, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben bürokratische Belastungen zu vermeiden, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen. Im Fall der IED-Novelle bittet die Länderkammer um eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ in nationales Recht, bei der „sämtliche in der Richtlinie vorgesehenen Ermessens- und Gestaltungsspielräume“ konsequent genutzt würden. Der Entwurf der Bundesregierung gehe gegenwärtig ohne „jegliche sachliche oder rechtliche Notwendigkeit“ an mehreren Stellen darüber hinaus. Dies führe zu einer „unnötigen Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung“, argumentiert die Länderkammer. Darüber hinaus kritisiert sie die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehene unmittelbare Geltung der BVT-Schlussfolgerungen. Als Grund führt der Bundesrat an, dass dies die Landesbehörden überfordere und die Anlagenbetreiber „unverhältnismäßig mit bürokratischen Pflichten“ belaste. Zudem werden „viele, neue unbestimmte Rechtsbegriffe“ moniert und eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorgeschlagen. Die seit 2010 bestehende IED ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen und gilt für 55.000 Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, 13.000 davon in Deutschland. Mit der EU-Richtlinie 2024 / 1785 wurde sie am 24. April 2024 umfassend novelliert. Sie gilt seit dem 4. August 2024 und muss bis zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden. Mit der Reform sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Emissionsvorgaben verschärft werden. (sas/hau/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag stimmt für ergänzte Verordnung zu F-Gasen
Das Parlament hat am Donnerstag, 26. März 2026, die von der Bundesregierung vorgelegte neue Fassung der „Verordnung zur Durchführung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“ (21/4294 neu, 21/4383 Nr.2) beschlossen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung verzichtet. Die Bundesregierung nimmt damit die Änderungsmaßgabe an, unter welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. Januar der Verordnung zugestimmt habe. Der Bundestag hatte der ersten Fassung der Verordnung am 18. Dezember grünes Licht gegeben. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat zur Abstimmung über die Neufassung eine Beschlussempfehlung (21/4993) vorgelegt. Ergänzte Verordnung der Bundesregierung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung (21/2866), welcher der Bundestag im Dezember bereits zugestimmt hat, um einen Punkt. Hintergrund ist eine Maßgabeänderung der Länderkammer: Diese hatte die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Änderung des Chemikaliengesetzes (21/3511), der der Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung in deutsches Recht dient, an inhaltliche Änderungen geknüpft, die auch die Verordnung betreffen. Konkret soll dort ergänzt werden, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist. In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es, dass sich diese Definition von der in Paragraf 3, Nummer 9 des Chemikaliengesetzes verwendeten Definition unterscheide. Dort bedeutet „Inverkehrbringen“ die „Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes“, „soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt“. Mit der Neufassung der Verordnung wird auch eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können. Ursprüngliche Verordnung Mit der bereits im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gas-Verordnung will die Europäische Union Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, schrittweise senken und bis 2050 ganz auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden etwa in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen aber auch Löschmitteln eingesetzt. Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung (21/2866) soll die Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung anpassen und dabei den „Umfang von Zertifizierungspflichten auf zusätzliche Einrichtungen, weitere F-Gase sowie relevante Alternativen“ ausdehnen. Gleichzeitig sollen sich Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen ändern. So ist unter anderem geplant, dass spätestens alle sieben Jahren zertifizierte Fachkräfte Auffrischungskurse besuchen und Betreiber von „Einrichtungen mit F-Gasen“ Dichtheitskontrollen vornehmen. (sas/hau/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag fordert Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken“ (21/4942), beraten. Der Antrag wurde mi Anshcluss der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die Federführung. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen so erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in sogenannten „Problemimmobilien“ regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen durchführen kann, „hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann“. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere „Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht. Digitales Datenaustauschsystem verlangt Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein „bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft“. Er soll laut Vorlage automatisierte Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Missbrauch ermöglichen und klare Prüfungsanlässe definieren, insbesondere Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige Meldestrukturen. Daneben schlägt die Fraktion vor, ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert, kommunale Task Forces rechtlich und personell stärkt sowie Maßnahmen gegen bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Zugleich plädiert die Fraktion in dem Antrag unter anderem dafür, die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei „Problemimmobilien“ zu erleichtern. (hau/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Digitalisierung von Führerscheinen und zur Parkraumkontrolle eingeführt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, das Straßenverkehrsgesetz novelliert. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (21/3505) wurde in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Damit sollen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung geschaffen werden. Mit der Abstimmung wurde eine Entschließung bei Enthaltung der AfD angenommen, um die Grundlagen für weitere Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts zu schaffen. Der Abstimmung im Plenum lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4979) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/4982) zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Regierungsentwurf vorgelegter Änderungsantrag (21/4986) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (21/4987) wurden hingegen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage. Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden. Der Verkehrsausschuss hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste. Effektivere Parkraumkontrollen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf. Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Regierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. (aw/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Der Bundestag hat den von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933) am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollen danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (hau/des/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign
Von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages wieder abgesetzt wurde die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“. Die Debatte war ursprünglich für Donnerstag, 26. März 2026, geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/20.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag hebt Schwellenwert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten an
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/4981) zugrunde. Zuvor war in der zweiten Lesung ein Teil des Gesetzentwurfs zu Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) in namentlicher Abstimmung mit 430 Stimmen gegen 132 Stimmen angenommen worden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen, die unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten betreffen. So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. (eis/che/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) beraten. Nach der halbstündigen Aussprache ist die Vorlage an die Ausschüssen überwiesen worden. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss die Federführung. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (sto/hau/26.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Forderung nach Digitalsteuer
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ angekündigt, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
