Bundestag | Aktuelle Themen
Bundestag hebt Immunität von Lars Haise auf
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Lars Haise gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. Mai 2026. (vom/11.06.2026)
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Bundestag lehnt Entlassung von Arbeitsministerin Bärbel Bas ab
Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach "sofortiger Entlassung" der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (21/6352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gescheitert. Der Bundestag lehnte ihren Antrag (21/6352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Antrag der AfD Die Fraktion hatte ihre Forderung unter anderem mit einer Äußerung der Ministerin in einer Befragung durch den Bundestag begründet, in der sie sagte, „es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“. Wegen dieser und anderer Aussagen, die im Widerspruch zur sozialpolitischen Realität des Landes stünden, sei Bas politisch untragbar geworden, so die Fraktion. (che/ste/11.06.2026)
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Vereinbarte Debatte zum Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR
Anlässlich des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 gab es im Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, eine 20-minütige Vereinbarte Debatte. In mehr als 700 Gemeinden gingen damals rund eine Million Menschen in der ganzen DDR auf die Straße, protestierten in den Betrieben und erhoben soziale, wirtschaftliche und politische Forderungen. In Reaktion auf die Proteste verhängte die Sowjetunion in der Mehrheit der Kreise der DDR den Ausnahmezustand. Durch massiven militärischen Einsatz wurde der Volksaufstand von der sowjetischen Armee unter Beteiligung der Kasernierten Volkspolizei niedergeschlagen. Über 15.000 Personen wurden verhaftet und über 1.500 Menschen in den folgenden Monaten verurteilt. An dem Tag selbst, in den Folgetagen und durch die Vollstreckung von Todesurteilen kamen mehr als 50 Menschen ums Leben. (hau/11.06.2026)
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Antrag fordert Stärkung der humanitären Hilfe
Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen“ (21/6338(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestaq am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Antrag der Grünen Die Abgeordneten konstatieren in ihrem Antrag eine Krise des humanitären Systems. Während die humanitären Bedarfe in den vergangenen Jahren durch eine wachsende Anzahl von Kriegen und bewaffneten Konflikten sowie das Fortschreiten der Klimakrise stiegen, erodiere das humanitäre Völkerrecht. Die Finanzierungslage des internationalen Hilfssystems sei prekär, so die Abgeordneten. Seitens staatlicher Akteure werde die humanitäre Hilfe zudem immer öfter politisiert: Hilfe werde „entlang politischer Prioritäten gesteuert“ und nicht „ausschließlich nach dem Maß der Not“, kritisieren die Grünen. Sie verlangen daher von der Bundesregierung, sich für die Achtung der humanitären Prinzipien und des humanitären Völkerrechts einzusetzen und dies auch einzufordern – insbesondere gegenüber „aktiven Konfliktparteien“. Verstöße müssten konsequent geahndet und Angriffe auf humanitäres Personal als schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts verurteilt werden, heißt es im Antrag. Zudem fordern die Grünen, internationale humanitäre Akteure, insbesondere die Vereinten Nationen, ihre Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen in ihrer Arbeit besser zu schützen. Einschränkungen und Sanktionen müsse die Bundesregierung entgegentreten. Dies gelte auch mit Blick auf den Internationalen Strafgerichtshof. Vor politischem Druck, Sanktionen und Einschränkungen seiner Arbeit müsse das Gericht geschützt werden. Weitere Forderungen der insgesamt 22 Punkte zählenden Vorlage zielen unter anderem auf einen Ausbau der humanitären Diplomatie, mehr Geld für die humanitäre Hilfe und Einsatz für deren Unabhängigkeit von politischen Interessen. (sas/hau/11.06.2026)
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Kosovo-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, für ein weiteres Jahr die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beschlossen. In namentlicher Abstimmung nahm er den entsprechenden Antrag der Bundeswehr (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit 383 Ja-Stimmen bei 192 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen an. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6054(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und und ein Bericht des Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“. Unterstützt werden zudem der Aufbau der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform“. Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten können entsendet werden. Zentrale Anliegen der Bundesregierung bleiben laut Antrag neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen „die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen“. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 35,7 Millionen Euro. (hau/11.06.2026)
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Bundestag debattierte über die Zukunft von Verbrennerfahrzeugen
Über die Zukunft von Verbrennerfahrzeugen hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, debattiert. Grundlage dafür war ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten“ (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gemeinsam mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern“ (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde er im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern. Die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Deutschland, massiv gegen Technologieoffenheit im Straßenverkehr und in der Antriebstechnik zu agieren, seien ein fataler Fehler, „der für Millionen von Menschen die individuelle Mobilität immens verteuern und verunmöglichen wird“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung habe sich dieser Entwicklung in den letzten Legislaturperioden nicht in hinreichender Weise entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ihre „ideologisch getriebene sogenannte Klimapolitik“ weiter voran, heißt es. „Hier hätte schon längst gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene mit großem Nachdruck vorgebeugt werden müssen“, betont die Fraktion. "Dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt" Von der Regierung wird nun verlangt, jegliche Markteingriffe auf nationaler Ebene zu unterlassen und sich auf der EU-Ebene jenen entgegenzustellen, die den Gebrauchtwagenmarkt gefährden oder die Durchschnittspreise von Gebraucht-Pkw künstlich nach oben treiben wollen. Ein Verbot von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen, so die Abgeordneten, hätte „dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt“ und würde die Preise dort immens in die Höhe treiben. Bei der individuellen motorisierten Mobilität müsse aber die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr immer im Blick behalten und von politischen Maßnahmen abgesehen werden, die dieser Teilhabe entgegenstünden. Auf EU-Ebene, so heißt es weiter, müsse sich die Bundesregierung konsequent dafür einsetzen, dass die Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller ausgesetzt werden. Auch müssten alle Verbote gegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zurückgenommen werden, um damit Technologieoffenheit im Markt und den Wettbewerb um die preiswertesten Produkte wirklich zu gewährleisten. Zweiter Antrag der AfD Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ würden gern genutzt, „weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind“. Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, heißt es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem soll sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion. (hau/11.06.2026)
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Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom erörtert
In erster Lesung hat das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Zur Debatte lag außerdem ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Beide Vorlagen wurden – ebenso wie Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Anträge der Grünen trägt den Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Linken fordert eine "bezahlbare, erneuerbare und dezentrale" Energieversorgung (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. "Finanzielle Anreize für Investitionen" Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Der Gesetzentwurf des Bundesrates (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026. Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Mit der Maßnahme will die Länderkammen dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem solle die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf. Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht. Antrag der Grünen Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 stellt der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke „ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive“ für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „keine Option“ dar. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, „Kraftwerke mit einem sicheren und kurzfristig umsetzbaren Umstellungspfad auf Wasserstoff“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz anzupassen, so dass es bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung nicht ausschließlich zum Neubau von Gaskraftwerken kommt, die überwiegend und für lange Zeit fossil betrieben werden. Aus dem Grund gelte es, die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet wird und „wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können“. Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten „klare Angaben“ dazu, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. „Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann“, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke ist der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz „nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung“ gefährdet. Anstatt den Neubau von Gaskraftwerken zu subventionieren, sollten „klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher“ vorangebracht werden. Dazu verlangen die Linke-Parlamentarier eine Überarbeitung des Entwurfs von dem StromVKG und des „Netzpakets“ sowie eine Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Zum einen solle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden, zum anderen solle der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet werden, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer sei als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich reduziert wird. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben. (nki/hau/11.06.2026)
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Abschaffung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung gefordert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz" (21/6328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf wurde nach 30-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches soll Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. (ste/11.06.2026)
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Bosnien-Herzegowina-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert
Die Bundeswehr soll sich weiter an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache beschlossen, als er einen Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in namentlicher Abstimmung mit 386 Ja-Stimmen bei 193 Gegenstimmen und drei Enthaltungen annahm. Der Auswärtige Ausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6052(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6053(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag unter anderem die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentraler Auftrag von Eufor Althea bleibe die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringe dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina bewertet die Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar. Politisch bleibe die Lage hingegen volatil, das Land sei weiter von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus.“ Risiko von Destabilisierungsversuchen gewachsen Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. „Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig“, schreibt die Bundesregierung. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU richte sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes zu stärken. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2795 (2025), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (ahe/hau/11.06.2026)
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Bundestag debattierte über die Bundesausbildungsförderung
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 11. Juni 2026, über die Studienförderung debattieert. Dazu hatte die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann“ (21/6359(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Antrag der Linken In ihren Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden. Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen. (des/11.06.2026)
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Abgesetzt: Debatte über Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Eine Debatte über die Wissenschaftspolitik, die für Donnerstag, 11. Juni 2026, geplant war, wurde von der Tagesordung abgesetzt. Grundlage dafür waren der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag „Gute Arbeit auf dem Campus“. Nach 30-minütiger Debatte sollten die beiden Anträge dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrrem Antrag (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die – unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln – nicht unterschritten werden dürften. Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollen eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsste Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, so Die Linke. (des/hau/09.06.2026)
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Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen" (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben. „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf. Anpassung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des AGG. Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings gehe die Reform nicht weit genug. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreibt die Fraktion. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In ihrem Antrag (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu - insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife. Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten. Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/11.06.2026)
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Unterstützung für die Ukraine polarisiert im Bundestag
Die Unterstützung der Ukraine und die Frage nach Verhandlungen mit Russland polarisiert weiterhin die im Bundestag vertretenen Parteien: In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde zur russischen Eskalation im Krieg gegen die Ukraine standen am Donnerstag, 11. Juni 2026, insbesondere AfD-Abgeordnete wegen der Teilnahme am Sankt Petersburger Wirtschaftsforum in der Kritik der übrigen Fraktionen. Neben dem Vorwurf einer Kreml-Nähe der AfD wurde in der Debatte auch eine zweite Frage verhandelt: Ist der russische Präsident Putin überhaupt zu Gesprächen über eine Waffenruhe und Friedenslösungen bereit – und sollte Europa diplomatisch in Vorhand gehen, auch wenn dies nicht der Fall ist? AfD: Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb Markus Frohnmaier (AfD) begründete seinen Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg mit deutschen Wirtschaftsinteressen: Angesichts hoher Energiekosten und abwandernder Unternehmen sei es nicht in deutschem Interesse, auf preiswertes russisches Gas zu verzichten. „Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb, sondern Interessenpolitik.“ Das heiße nicht Naivität und Beifall für Krieg und Diktatur, aber man müsse mit allen Akteuren sprechen können. Regierung: Propagandaveranstaltung in St. Petersburg Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, warf der AfD vor, die ukrainische Souveränität preisgeben und die Nachteile für die Sicherheit Europas und Deutschlands in Kauf nehmen zu wollen. Vertreter der Partei sprächen „scheinheilig von Dialog“, wenn sie „fröhlich auf Klassenfahrt“ zu einer staatlichen Propagandaveranstaltung wie dem Wirtschaftsforum in St. Petersburg reisten. Hahn machte auf das brennende Ölterminal am dortigen Hafen aufmerksam. In Petersburg habe sich gezeigt, dass die zerstörerischen Folgen von Putins Krieg sich zunehmend gegen Russland selbst wendeten: ökonomisch, aber auch militärisch durch Angriffe der Ukraine. „Sie übt ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht aus, sich gegen den Angriffskrieg zu wehren“, sagte Hahn und betonte, dass das auch für das Territorium des Aggressors gelte. SPD: Außenpolitisches Laienspiel Dr. Ralf Stegner (SPD) bezeichnet das Auftreten der AfD-Vertreter in St. Petersburg als „lächerlich“ und „außenpolitisches Laienspiel“. „Sie können noch so viel schwarz-rot-goldene Fahnen schwenken: Sie handeln nicht im deutschen Interesse, Sie machen das Geschäft von Diktatoren und Kriegsverbrechern.“ Stegner lobte die Initiative der Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, und Großbritannien, Merz, Macron und Starmer zusammen mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskij für Verhandlungen zur Beendigung des Krieges: „Dieser Fünf-Punkte-Plan ist eigenständige europäische Politik.“ Grüne: Zelebrierte Nähe zum Kreml Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD eine immer wieder zelebrierte Nähe zum Kreml vor: „Sie werfen sich vor Putin in den Staub und nennen es Patriotismus. Das ist doch ein Witz.“ Die Partei wende sich gegen Sanktionen, gegen europäische Unabhängigkeit von russischem Gas und gegen Hilfen für die Ukraine. So stifte man aber keinen Frieden, sondern stärke den Aggressor. „Wenn es diese Partei nicht schon geben würde, hätte Wladimir Putin sie wahrscheinlich gegründet.“ Linke: Putin ruft, und die AfD springt Auch Desiree Becker (Die Linke) stieß ins gleiche Horn: „Putin ruft, und die AfD springt.“ Das kenne man aber schon: „Faschismus, Autoritarismus und das Kapital reichen sich immer wieder die Hand, daran ist leider überhaupt gar nichts neu.“ Becker ging insbesondere mit der Bundesregierung ins Gericht, die sich konzeptionslos und untätig hinter dem Mantra verschanze, dass Putin nicht verhandeln wolle. „Wer die Verhandlungsbereitschaft der anderen Seite zur Voraussetzung für eigenes diplomatisches Handeln macht, hat Diplomatie bereits aufgegeben.“ (ahe/11.06.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Deutsch-Französische Gymnasien: Der Bundestag hat einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6415(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kultusministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Petitionen: Das Parlament hat zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 256 bis 267 (21/6056(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6057(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6058(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6059(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6060(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6061(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6062(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6063(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6064(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6065(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6066(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6067(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Adäquate Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer adäquaten Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung. Die Petentin verlangte die Abschaffung von Budgetierung und „unrealistischen Pauschalen“. Notwendig sei die Vergütung „jeder erbrachten Leistung“, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 152350), in der auch ein Abbau der Bürokratie verlangt wurde. Die erbrachten Leistungen dürften nicht nach einer Pauschale vergütet werden, die oft nur zum Teil ausbezahlt werde, schrieb die Petentin. Die Praxiseinnahmen durch Kassenpatientinnen und -patienten deckten immer häufiger nicht einmal mehr die Ausgaben einer ärztlichen Praxis. „Ein Großteil der Praxen wird schon bald nicht mehr besetzt sein“, prognostizierte sie. Vermehrte Klinikeinweisungen Sollte der ambulante Sektor „weiter von der Politik vernachlässigt werden“, werde die ambulante Versorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit einbrechen, hieß es weiter. Schlecht versorgte Patienten würden vermehrt die Notaufnahmen beanspruchen, wodurch es zu vermehrten Klinikeinweisungen käme. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung Die unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen hätten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), entsprechend sogenannter Bedarfspläne, „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern“, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie verfügten hierzu über eine Vielzahl an gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Sicherstellungsinstrumenten. So seien sie unter anderem verpflichtet, Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu bilden. Mit solchen Fördermaßnahmen kann aus Sicht des Ausschusses insbesondere auch wirtschaftlichen Bedenken junger Ärzte bei einer Niederlassung begegnet werden. Entbudgetierung der Hausärzte Was die Budgetierung angeht, so wird darauf verwiesen, dass die vertragsärztlichen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie rückwirkend ab dem 1. April 2023 entbudgetiert würden. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, welches am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, sei zudem die Entbudgetierung der Hausärzte mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 umgesetzt worden. Auch werde darin die Einführung von Versorgungspauschalen durch den Bewertungsausschuss gefordert. Der Ausschuss teilt gleichzeitig uneingeschränkt das Anliegen, „unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren“. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten müssten jenseits gesetzlicher Regelungen kenntlich gemacht und Verfahrenserleichterungen verstetigt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/11.06.2026)
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Anhörung zu "Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit"
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 11. Juni 2026, dem Thema „Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (11.06.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Fluggastabfertigung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Klinken: Im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird ein Antrag der AfD mit dem Titel "Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen – Kliniken im ländlichen Raum erhalten" (21/6355(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Entscheidungsbefugnis der Länder bei der Sicherung der stationären Versorgung muss nach Ansicht der AfD-Fraktion gestärkt werden. Der Gesetzgeber habe mit den Mindestmengenregelungen ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung geschaffen, indem bestimmte planbare Leistungen nur an Krankenhausstandorten vergütet werden, die eine Mindestfallzahl erreichen. In der Praxis könne dies jedoch zu Versorgungslücken führen. Dies betreffe besonders sensible Bereiche wie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Stammzelltransplantationen sowie die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Die Abgeordneten schlagen vor, im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder Ausnahmen von Mindestmengenregelungen in eng definierten Fällen zuzulassen, wenn andernfalls die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre. Heilpraktiker: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wird der Antrag der AfD mit dem Titel "Heilpraktiker als Bestandteil der Gesundheitsversorgung erhalten, schützen und qualitätsorientiert weiterentwickeln" (21/6356(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Beruf des Heilpraktikers sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion für die Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Er habe sich zu einem festen und von Patienten breit genutzten Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Der Heilpraktiker ergänze die ärztliche Regelversorgung insbesondere dort, wo Menschen komplementäre und individuelle Behandlungsangebote wünschten, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Der geltende Rechtsrahmen (Heilpraktikergesetz) ermögliche die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation nur unter Erlaubnisvorbehalt und ordne die Tätigkeit damit in ein staatlich reguliertes Gefahrenabwehr- und Patientenschutzsystem ein. Die Abgeordneten fordern, das Berufsbild des Heilpraktikers als eigenständigen, rechtlich geregelten Bestandteil der Versorgungslandschaft zu erhalten und Reformdebatten auf eine evidenzbasierte Weiterentwicklung auszurichten, statt auf Abschaffung oder unverhältnismäßige Einschränkungen. Nationale Volksarmee: Ein AfD-Antrag mit dem Titel "Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses" (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster))wird federführend im Verteidigungsausschuss weiterberaten. Spitzensportförderung: "Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken", lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt beraten wird. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, sich im Verbund mit den Ländern dafür einzusetzen, dass Vorabquoten Leistungssport für die Vergabe von Studienplätzen festgeschrieben werden, der Wechsel des Studienganges und/oder des Studienorts erleichtert wird und flächendeckend mit Hochschulen als Partnerhochschulen des Spitzensports kooperiert wird. Zudem solle zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das klare Regeln und standardisierte Abläufe der Zusammenarbeit aller Teilbereiche zugrunde legt. So sollten zum Beispiel Anreize für Firmen geschaffen werden, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Leistungssportler anzubieten, und Firmen dabei unterstützt werden, spezielle Recruiting-Maßnahmen zur Gewinnung von Spitzensportlern zu entwickeln. Covid: Die AfD legt einen Antrag für einen "Einstieg in die systematische Erforschung von Nebenwirkungen der mRNA-basierten COVID-Impfungen" (21/6088(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde an den Forschungsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Demnach seien zahlreiche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen der Covid-Impfungen beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet worden, davon bezögen sich viele Meldungen auf schwere Nebenwirkungen. Es sei davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liege, heißt es in dem Antrag. Es müsse davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Anzahl tatsächlicher Impfschäden vorliege. Dennoch seien die Nebenwirkungen der Covid-Impfungen bisher weder qualitativ noch quantitativ systematisch erforscht worden. Die Abgeordneten fordern, im Haushaltsgesetz 2026 von den Mitteln zur Forschung von Long Covid 20 Millionen Euro für die Erforschung der Nebenwirkungen von Impfungen gegen Covid-19 und das Risikopotenzial der mRNA-Technologie vorzusehen. In den Haushaltsgesetzen 2027 bis 2029 sollten jeweils 20 Millionen Euro für die Erforschung von Ursachen und Behandlungsmethoden zu den Nebenwirkungen der Covid-Impfungen sowie dem Risikopotenzial der mRNA-Technologie bereitgestellt werden. Ein Forschungsprogramm sollte sich mit den Möglichkeiten der diagnostischen Abgrenzung von Long Covid und Impfnebenwirkungen befassen. Ferner sollte ein Forschungsprogramm aufgelegt werden, mit dem die Auswirkungen der mRNA-Impfungen auf den menschlichen Körper ergebnisoffen untersucht werden. In Studien zu Long/Post Covid sollten Probandengruppen künftig nach Impfstatus zusammengestellt werden, um eine genauere Trennung von postinfektiöser Erkrankung und Impfnebenwirkungen sicherzustellen. Bis zur abschließenden Klärung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und möglicher Gefahren von mRNA-Impfungen sollte auf den Einsatz solcher Impfstoffe verzichtet werden. Ostsee: Die Grünen legen einen Antrag mit dem Titel "Die Ostsee schützen" (21/6014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der im Umweltausschuss federführend beraten wird. In dem Antrag heißt es, dass sie sich als halbumschlossenes Meeresgebiet in der Klimakrise doppelt so schnell erwärme wie der globale Ozeandurchschnitt. Durch Überfischung, Vermüllung, Schifffahrtslärm, militärische Nutzung, Kies- und Sandabbau, Munitionsaltlasten sowie steigende Nähr- und Schadstoffeinträge aus Agrarwirtschaft und Industrie gehöre die Ostsee zu den am stärksten überlasteten Meeren weltweit: Das Wasser sei zu „100 Prozent“ eutrophiert, also mit Stickstoff oder Phosphaten so überdüngt, sodass sich sauerstoffarme Gebiete – sogenannte Todeszonen – ausbreiteten und Lebensräume am Meeresboden zerstörten. Aus diesem Grund dringen die Abgeordneten darauf, den Schutz des Meeres zusammen mit den europäischen Anrainerstaaten und den Küstenbundesländern zu stärken. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für einen „ambitionierten Ocean Act“ einzusetzen, der die meeresbezogenen Ziele des Kunming-Montreal-Naturschutzabkommens und der EU-Biodiversitätsstrategie rechtsverbindlich umsetzt. Bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 solle sie sich zudem für ein Mindestbudget zur Umsetzung des Europäischen Pakt für die Meere einsetzen und mit den Küstenbundesländern einen gemeinsamen Aktionsplan Meeresschutz für die Ostsee auflegen, schreiben die Abgeordneten. Zudem fordern sie, die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens zehn Prozent als „Nullnutzungszonen“ auszuweisen. Darüber hinaus pocht die Fraktion auf die Umsetzung der Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU 2024/1991) für die Meeresökosysteme und ein vollständiges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen in Meeresschutzgebieten sowie einen ganzjährigen Ausschluss in ökologisch besonders sensiblen Bereichen. Andere der insgesamt 31 Forderungen des Antrags zielen auf die Reduzierung der Nährstoffeinträge, unter anderem durch eine „ambitionierte Düngepolitik und die zügige Umsetzung der wie der Nitratrichtlinie, ein ein wirksames Verbot der Öl- und Gasförderung in der AWZ sowie die Begrenzung des Unterwasserlärms durch den Umstieg auf alternative, umweltschonende und lärmreduzierende Antriebe in der Schifffahrt. Klimapolitik: Ein Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel "Klimapolitik an den Belastungsgrenzen unseres Planeten ausrichten" (21/5891(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Klimaschutz zur Federführung überwiesen. Zwischen völkerrechtlich verbindlichen Zielen und deren Umsetzung klaffe eine Lücke, schreiben die Abgeordneten unter anderem mit Blick auf die jüngsten Berichte des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und des Expertenrats für Klimafragen. Es sei rasches Handeln geboten, um „selbstverstärkende Rückkopplungen im Erdsystem“ zu verhindern und die Klimaziele „auch nach 2030 zu erreichen“. Konkret verlangt die Linksfraktion unter anderem, das Neun-Euro-Ticket sowie ein allgemeines Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen einzuführen. Erneuerbare Energien sollen nach ihrem Willen konsequent ausgebaut und Strom-Übertragungsnetze in öffentliches Eigentum zu überführt werden. Den weiteren Ausbau von LNG-Infrastruktur wollen die Linken dagegen beenden. Eine „soziale kommunale Wärmewende“ betrachten sie als Teil der Daseinsvorsorge und fordern daher eine bessere Förderung der klimagerechten Sanierung von Gebäuden. Dabei müsse Sanierung vor Abriss und Neubau gehen. Klimaschädliches Bauen solle reduziert werden statt es durch einen „Bauturbo“ sogar noch zu fördern, heißt es im Antrag. Weitere zentrale Forderungen zielen auf ein Sofortprogramm für die Transformation der Automobil- und Stahlindustrie sowie die Auszahlung eines Klimagelds an alle Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten den Katastrophenschutz und die Waldbrandbekämpfung als Klimaanpassungsmaßnahmen ausbauen und eine Elementarschaden-Pflichtversicherung einführen. Künftige Gesetze wollen die Abgeordneten zudem auf die Vereinbarkeit mit den planetaren Grenzen hin prüfen, die Zerstörung von Ökosystemen als Straftatbestand vor dem Internationalen Strafgerichtshof etablieren und Klimaschutz über eine Finanztransaktions- und Digitalsteuer für Digitalkonzerne „ab 250 Millionen Umsatz in Höhe von mindestens zehn Prozent“ finanzieren. OSZE-PV: Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die federführende Beratung für einen Antrag mit dem Titel "Entschließung in der Vancouver-Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umsetzen (21/5827(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine von der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV) verabschiedete Entschließung zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umzusetzen. Die Wissenschaftsdiplomatie bietet ihrer Ansicht nach „bedeutsame Chancen“ für die Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Klimawandel und globale Gesundheitsfragen sowie für die Beilegung und Vermeidung von bewaffneten Konflikten. Deutschland habe ihre Potenziale bislang nicht hinreichend ausgeschöpft. Die Linksfraktion hält evidenzbasierte Erkenntnisse der Wissenschaft für die Aufklärung und gesellschaftliche Vermittlung von politischen Entscheidungen von internationaler Tragweite für unverzichtbar. „Dies gilt umso mehr, da die Freiheitsräume in der Wissenschaft und Zivilgesellschaft verstärkt durch rechtsautoritäre und antidemokratische Kräfte eingeschränkt sowie durch politisch gesteuerte, wissenschaftsfeindliche Desinformationskampagnen angegriffen werden.“ Die Entschließung geht auf eine im Jahr 2023 von der deutschen Vizepräsidentschaft initiierte Resolution „Greater Exploitation of the Potential of Science Diplomacy“ in der OSZE PV zurück. Mit ihrer Umsetzung würde der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit, die Empfehlungen der OSZE PV in praktisches Regierungshandeln zu übertragen, unterstreichen, argumentieren die Abgeordneten. Die Tätigkeit der OSZE PV und die Beiträge der deutschen Delegation würden gewürdigt sowie die öffentliche Wahrnehmung und Bedeutung der Parlamentarischen Versammlung für die OSZE-Politik Deutschlands erhöht, ist die Linksfraktion überzeugt. (ste/11.06.2026)
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Gesetzentwürfe zur Entlastung von Energiekosten beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung drei Gesetzentwürfe debattiert, die die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Die Entwürfe zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten. AfD: Abgeschaltete Kernkraftwerke reaktivieren Kay Gottschalk leitete seine Rede für die AfD-Fraktion mit dem Verweis darauf ein, dass Deutschland seit sieben Jahren praktisch ein Nullwachstum erlebe. Angesichts einer Kerninflation von 2,5 Prozent warf er der Regierung vor: „Sie haben es mit ihrer Nichtregierungsfähigkeit geschafft, dass man in Deutschland wieder eine Stagflation hat.“ Die von der Regierung für Mai und Juni beschlossene befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin nannte er einen „Placebo-Tankrabatt“. Sobald dieser auslaufe, herrsche „wieder Panik an den Tankstellen“, prophezeite Gottschalk und erklärte: „Deutschland war einmal ein Land verlässlich bezahlbarer Energie.“ Er plädierte dafür, abgeschaltete Kernkraftwerke zu reaktivieren. CDU/CSU: Die Koalition steuert dagegen „Deutschland hat seit mehreren Jahren strukturelle Standortprobleme“, gestand Dr. Florian Dorn für die CDU/CSU-Fraktion zu. Diese Probleme müssten angegangen werden. Dazu gehörten die Lasten aus der demografischen Entwicklung, aber auch hohe Steuern und Abgaben sowie hohe Energiepreise. Dabei weise die AfD-Fraktion in ihrem Antrag selbst zu Recht darauf hin, dass externe Faktoren maßgeblich für viele Probleme verantwortlich seien. Dorn verwies auf die Kriege im Iran und in der Ukraine. Für Letzteren sieht er die Verantwortung in Moskau: „Russland könnte jeden Tag den Angriff auf die Ukraine beenden.“ Der Christdemokrat verwies ferner auch darauf, dass die schwarz-rote Koalition bereits gegensteuere. So habe sie die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe bereits auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Davon profitierten 600.000 Unternehmen, die für fast 30 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland stünden. Dazu kämen bereits vollzogene Entlastungen bei den Netzentgelten, auch für Privathaushalte. Grüne: AfD bekämpft erneuerbare Energien Michael Kellner rechnete als Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die AfD-Initiativen zu Steuermindereinnahmen von 50 Milliarden Euro führten. Das entspreche zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts. „Wo will denn die AfD das zusammenstreichen? Bei der Pflege? Bei der Gesundheit?“, fragte Kellner. Die AfD wolle Deutschland an die fossile Energie ausliefern, und das mitten in einer großen Öl- und Gaskrise. Sie bekämpfe die erneuerbaren Energien, die Deutschland schützten. „Ihre Wählerinnen und Wähler sind schlauer, die installieren sich Solaranlagen auf ihren Dächern“, sagte Kellner. Er verwies auch darauf, dass in den zurückliegenden drei Monaten mehr Elektroautos als Benziner zugelassen worden seien. SPD: AfD legt keine Gegenfinanzierung vor „Wir hören wieder eine energiepolitische Irrfahrt der AfD und ihre alte fossile Laier“, befand für die sozialdemokratische Fraktion Michael Thews und ergänzte mit Blick auf Berichte über Mitarbeiter in AfD-Abgeordnetenbüros: „Wenn man zu viele Familienmitglieder angestellt hat und zu wenig Experten, dann muss man immer wieder die alten Anträge stellen.“ Auch Thews warf der AfD-Fraktion vor, für ihre geplanten Abgabensenkungen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro keine Gegenfinanzierung vorgelegt zu haben. „Typisch AfD“, stellte er fest. „So machen sie das jedes Mal. Sie reißen ein gewaltiges Loch in den Bundeshaushalt, und sie führen uns zurück in eine fossile Vergangenheit.“ Dabei seien viele europäische Länder längst auf einem anderen Kurs. Auch aus sicherheitspolitischer Perspektive kritisierte Thews die AfD-Vorschläge und verwies darauf, dass AfD-Abgeordnete erst zu Russlands Präsident Putin reisten und dann die vorliegenden Anträge stellten. „Da glaubt man nicht an Zufall“, sagte er. Linke: Doris Achelwilm verwies für die Fraktion Die Linke darauf, dass ein Durchschnittshaushalt heute mit steigenden Strompreisen konfrontiert werde und zugleich die Energiekonzerne „Milliardenprofite“ einsackten. „Die Verbraucher müssen zahlen, und die AfD checkt es natürlich nicht“, sagte Achelwilm. Sie berichtete über hohe Dividendenzahlungen des Energieversorgers RWE in Höhe von „fast einer Milliarde Euro“. Das Geld fließe in die Depots von Aktionären, aber nicht in den Ausbau von Netzen und Speichern. „Hier liegt doch das Problem“, sagte Achelwilm und erklärte: „Hohe Verbraucherpreise liegen an der Konzernmacht der Erzeuger. Da müssen wir ran.“ Erster Gesetzentwurf der AfD „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärt die AfD in ihrem ersten Gesetzentwurf (21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent, wie im zweiten Gesetzentwurf der AfD (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert wird, würde der Fraktion zufolge zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. Dritter Gesetzentwurf der AfD In ihrem dritten Gesetzentwurf (21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Fraktion, die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt. Die Abgeordneten schreiben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. (bal/sas/vom/11.06.2026)
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Heftige Debatte um neues Heizungsgesetz
Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen. Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden. Ministerin: Neustart für die Wärmewende Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der "Wärmewende". Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass "Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt" werden. "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens", sagte Reiche. Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, "sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel". Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: "Diese Politik, die korrigieren wir jetzt", sagte Reiche. AfD: Heizungshammer durch die Hintertür Marc Bernhard (AfD) widersprach: "Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?" Vielmehr sei das neue Gesetz "nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür". Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. "Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle", sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben. CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits "absolut der Standard". Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine "gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig", sagte er. Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. "Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen." SPD: Klimaschutz ist kein Luxus Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. "Klimaschutz ist kein Luxus", befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen "härter als andere" betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen. "Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik". Er halte es jedoch für falsch, dass "der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird". Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. "Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz", so Kleebank. Grüne: Regierung blendet Realität aus Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. "Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht". Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits "explodiert". Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, "mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen". Linke: Entwurf ist verfassungswidrig "Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist", betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung. "Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren", forderte sie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt. Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen. Grüngasquote und Grünheizölquote Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden. Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)
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Anträge zur Familien- und Bildungspolitik beraten
Von der frühkindlichen Erziehung bis zum BAföG: Am Donnerstagmittag, 11. Juni 2026, haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit vier Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Familien- und Bildungspolitik befasst. Die beiden Anträge mit den Titeln „Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen – Familien stärken und Kinder fördern“ (21/6335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Bildung darf nicht vom Einkommen abhängen – Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen“ (21/6336(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwies das Parlament im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein dritter Antrag zur Stärkung des BAföG (21/5780(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD zurückgewiesen. Die Linke votierte mit den Grünen für die Initiative. Namentlich abgelehnt mit 442 zu 141 Stimmen wurde auch der Antrag "Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt" (21/2234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (21/5130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Abstimmung CDU/CSU: Müssen als Regierung Prioritäten setzen Wolfgang Dahler von der CDU/CSU machte deutlich, dass die Regierung bei der Bildungsgerechtigkeit gezielt dort unterstützen wolle, wo Bedarf sei und mit den Haushaltsmitteln die größtmögliche Wirkung erzielt werden könne. Das Ziel der Grünen, „Familien zu stärken und Kinder zu fördern“, sei selbstverständlich richtig, sagte Dahler. Allerdings gingen die Forderungen in den Anträgen weit darüber hinaus und würden Deutschland die finanziellen Spielräume entziehen. Ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern sei in der derzeitigen Lage wichtig und bedeute, dass die Regierung auch Prioritäten setzen müsse. Um die Chancen von Kindern zu erhöhen, müsse Förderung insbesondere in den frühen Lebensjahren ansetzen. Dafür habe sich die Regierung bereits im vergangenen Haushalt eingesetzt, sagte Dahler. Diesen Kurs wolle sie fortsetzen. Zeitnah solle außerdem ein Gesetzentwurf für eine Reform des Elterngeldes beraten werden. Dieser sehe unter anderem Änderungen bei den Mindest- und Höchstbezügen, eine automatische Auszahlung sowie eine vereinfachte digitale Antragstellung vor. SPD: Die BAföG-Reform wird kommen Auch die SPD-Abgeordnete Saskia Esken setzt bei bildungspolitischen Maßnahmen auf eine gezielte Förderung in der frühen Kindheit. „Die Politik muss aufhören, mit der Gießkanne zu fördern“ und solle stattdessen lieber gezielt arme Familien unterstützen, sagte sie. Dass rund 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler zum Ende der vierten Klasse nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen können, zeige, dass das System die Nachteile der Kinder derzeit nicht ausgleichen könne. Esken möchte daher insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Kinder fördern. Mit Blick auf die BAföG-Debatte betonte sie, dass die SPD zu ihrem Versprechen stehe und die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Reform kommen werde. Derzeit kämpfe ihre Partei darum, die benötigten Haushaltsmittel für eine Erhöhung zu erhalten, denn „Wohnen und Leben ist gerade für Studierende verdammt teuer geworden“. Linke: Die Regierung spart bei den falschen Themen Heidi Reichinnek (Die Linke) warf der Regierung vor, die bestehenden Haushaltsmittel falsch zu priorisieren. Wer Geld für die Rüstungsindustrie habe, der müsse auch Mittel für eine echte Kindergrundsicherung, kostenloses Mittagessen an Schulen und Investitionen in frühkindliche Förderung haben, so Reichinnek. „Das Geld ist da, die Frage ist, wohin Sie es verteilen“, sagte sie in Richtung der Regierungsbank. Schwarz-Rot warf sie außerdem vor, sich nicht an die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zu halten. Statt der versprochenen Erhöhung beim Elterngeld würden derzeit Kürzungsdebatten geführt, kritisierte Reichinnek. Zudem solle die Schulassistenz entfallen, anstatt den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern. „Wir brauchen eine Regierung, die sich an die Seite der Menschen in diesem Land stellt und nicht gegen sie“, sagte sie. Grüne: Rotstift nicht bei Studierenden und Familien ansetzen Auch Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Regierung für eine falsche Prioritätensetzung. Milliarden für den Tankrabatt oder die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie seien „blitzschnell“ organisiert worden, sagte Asar. Eine „Investition in die Köpfe von morgen“ scheitere dagegen am Streit um die Finanzierung. Die Debatte in den Reihen der Regierung, ob eine Erhöhung des BAföG weiterhin getragen werde, bezeichnete sie als Trauerspiel. Ihre Fraktionskollegin Misbah Khan betonte ebenfalls, dass die Regierung mit ihrer „Rotstiftpolitik“ bei Studierenden und Familien zeige, dass sie Generationengerechtigkeit nicht verstanden habe. In Deutschland würden die Bildungschancen von Kindern stark vom Elternhaus abhängen. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung Kürzungen bei der Förderung von Kindern in Aussicht stelle. AfD: Bafög ist keine Rundumversorgung Insgesamt sei das BAföG eine gute Sache, da es für Bildungsgerechtigkeit stehe und Ausdrucks des Aufstiegsversprechens in diesem Land sei, sagte der AfD-Abgeordnete Christian Zaum. Den Antrag der Grünen, den er als „Rundumsorglospaket für linke Langzeitstudenten“ bezeichnete, kritisierte er heftig. Anstatt die Wohnkostenpauschale abhängig vom Wohnort zu erhöhen, könnten Studierende auch günstigere Wohn- und Studienorte wählen. Auch die geforderte Flexibilisierung von Altersgrenzen und die Möglichkeit zu einem Flexibilitätssemester lehnte er ab. Zaum warf den Grünen vor, die eigentlichen Gründe für die gestiegenen Kosten in Deutschland zu ignorieren. Als Ursachen nannte er die CO₂-Bepreisung, die Abkehr von billigem russischem Gas und den aus seiner Sicht durch Migration angespannten Wohnungsmarkt. Antrag zur Familienförderung Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrem entsprechenden Antrag (21/6335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“ Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag. Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben. Antrag zu Bildungschancen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle Unicef-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen. Abgelehnter Antrag zum BAföG BAföG-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/5780(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasste sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung. Die Abgeordneten forderten unter anderem eine umfassende BAföG-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die BAföG-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben, hieß es. Außerdem sollte das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden. Abgelehnter Antrag zu Bildungskosten Um Studierende finanziell zu entlasten, forderten die Grünen in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/2234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine umfassende und sofortige BAföG-Reform. Die neuen Regelungen sollten nach Vorstellung der Fraktion bereits ab dem Sommersemester 2026 greifen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angekündigt. Beginnend mit dem Wintersemester 2026/2027 soll diese in drei Schritten erfolgen. Laut der antragstellenden Fraktion beziehen derzeit lediglich 11,5 Prozent der Studierenden Bafög, obwohl rund 36 Prozent der Gesamtstudierenden armutsgefährdet seien. Eine Reform sei daher dringend geboten und müsse schnellstmöglich erfolgen. Die Grünen forderten, die BAföG-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch würde sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöhen. Zudem müsse die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst werden. (des/che/11.06.2026)
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Merz sichert Ukraine Unterstützung zu und lehnt Schulden für den EU-Haushalt ab
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat der Ukraine die weitere Unterstützung der Bundesregierung zugesichert und einen stärkeren Druck auf Russland angekündigt. Das Ziel bleibe ein „gerechter und dauerhafter Frieden, der auch unsere Sicherheitsinteressen berücksichtigt“, sagte er am Donnerstag, 11. Juni 2026, in seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag aus Anlass des Treffens des Europäischen Rates am 18. und 19. Juli 2026 in Brüssel. Dort wollen die 27 Staats- und Regierungschefs der EU über die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten beraten und sich außerdem mit dem neuen mehrjährigen Finanzplan der EU (MFR) von 2028 bis 2034 befassen. Merz kündigte an, die EU werde jetzt mit den Arbeiten an dem 21. Sanktionspaket gegen Russland beginnen und stärker gegen die sogenannte russische Schattenflotte vorgehen. Zum Frieden könne nur eine Verhandlungslösung führen. Diese kann nach Ansicht von Merz nur mit Beteiligung der Ukraine, Russlands, der USA und der EU erreicht werden. Mit Blick auf den EU-Haushalt sprach sich der Kanzler gegen eine Finanzierung über neue Schulden aus und appellierte an Brüssel, Maß zu halten „mit Geld und Personal“. Das erwarteten auch die Bürger. Die Mittel müssten vor allem in gemeinsame Investitionen in Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung fließen. Union will das Ruder für alle herumreißen Weite Teile der Regierungserklärung und der anschließenden Aussprache befassten sich mit der innenpolitischen Lage. Dabei verteidigten Merz und die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Jens Spahn (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD), die von der Bundesregierung eingeschlagenen Reformen. „Entweder wir scheuen Veränderungen“ oder „wir nutzen die Stärken und Potenziale, die wir haben, um das Ruder für alle herumzureißen“, sagte Merz und sprach von einer großen Aufgabe, der sich diese Bundesregierung aber „unter schwierigsten Umständen und manchen Abgesängen zum Trotz“ stelle. Spahn betonte die Notwendigkeit, die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen. Dafür brauche es „weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“. Nur wenn Deutschland militärisch, wirtschaftlich und politisch stark sei, könne auch die EU stark sein. Die Debatten, sagte der Unionsfraktionschef, seien aktuell stark verdichtet, und in der Bevölkerung sei viel Wut spürbar. Die Bundesregierung begegne dieser Stimmung „mit der Bereitschaft zur Debatte“, um am Ende zu Entscheidungen zu kommen. Der AfD warf Spahn vor, die Wut zu „bewirtschaften“ und Deutschland schlecht zu reden „damit Sie Ihr Süppchen kochen können“. Er warf ihr außerdem einen „Kniefall“ vor Putin vor. Das sei „kein Patriotismus, sondern Verrat am Vaterland“. SPD: Wir müssen uns an vielen Stellen verändern Matthias Miersch betonte ebenfalls die Notwendigkeit weitreichender Reformen in Deutschland, wandte sich jedoch dagegen, die Menschen zu verunsichern, indem "jeden Tag sogenannte neue Reformvorschläge" vorgebracht würden: "Das muss jetzt aufhören.“ Gleichwohl sei klar, „dass wir uns an vielen Stellen verändern müssen“. Der SPD-Abgeordnete dankte den Sozialpartnern für ihre Bereitschaft, mitzuhelfen bei den Reformen. Diese könnten würden jedoch nur gelingen, „wenn am Ende etwas steht, von dem alle sagen, das ist gerecht“. AfD moniert Deindustrialisierung und Rekordschulen AfD-Co-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel rechnete scharf mit der Politik der Bundesregierung ab und prangerte auch Bundeskanzler Merz persönlich an. Dessen Regierungserklärung sei der „Abgesang eines Gescheiterten“. Unter seiner Führung sei die schwarz-rote Koalition für „Deindustrialisierung, Rekordschulen, höhere Steuern und Abgaben, Kriegsgefahr, Migrantengewalt und Hassverbrechen gegen die Deutschen“ verantwortlich. In der Sozialpolitik plane die Regierung steigende Beiträge und zugleich Leistungskürzungen, um damit die Folgen einer „verfehlten Massenimmigration zu finanzieren“. Grüne: Reform steht als Synonym für Kürzungen Die Co-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, nannte die Regierungspolitik „stark erklärungsbedürftig“. Die Menschen wüssten, dass Reformen notwendig seien. Merz habe ihnen viel versprochen, stoße sie aber nun jeden Tag vor den Kopf. „Das Wort Reform ist zu einem Synonym für Kürzungen“ verkommen, urteilte sie, die immer die Gleichen träfen: etwa Beitragszahlende, Pflegende, Alleinerziehende. Wenn Ungleichheiten und soziale Schieflagen entstünden, fühlten die Menschen „sich verarscht“. Linke kritisiert Ausgaben für Aufrüstung Linken-Co-Fraktionschef Sören Pellmann kritisierte, während viele Leistungen bei Krankenversicherung, Pflege und Rente laut Bundesregierung nicht mehr finanzierbar seien, „versickern ungeahnte Milliardenbeträge“ in Rüstungskonzernen. Auch zwölf Milliarden Euro aus dem EU-Kohäsionsfonds, mit dem unter anderem Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutzmaßnahmen finanziert würden, seien für Aufrüstung umgewidmet worden. Das führe zu einem „sozialen Kahlschlag“. Dabei sei ein starker Sozialstaat ein „Bollwerk gegen Feinde der Demokratie“, mahnte Bollmann. In einem Entschließungsantrag (21/6382(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte die Linksfraktion die im neuen MFR geplante stärkere Bündelung von Förderinstrumenten im Rahmen nationaler und regionaler Partnerschaftspläne (NRPP) kritisiert und vor einer Schwächung der föderalen Mitwirkung der Länder sowie die Rolle der Regionen gewarnt. Der Entschließungsantrag wurde gegen die Stimmen von Union, SPD, AfD und Grünen mit den Stimmen der Antragsteller abgelehnt. (joh/11.06.2026)
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