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Bundestag | Aktuelle Themen
Abwanderung der deutschen Industrie ins Ausland thematisiert
„Abwanderung der deutschen Industrie ins Ausland stoppen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2714), den der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die "Grüne Transformation" zu stoppen und das nationale wie europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu stoppen. Die Antragsteller argumentieren, dass die Deindustrialisierung der Wirtschaft "momentan in Deutschland ungehalten ihren Lauf" nehme. In dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht 2025 werde ein preis- und saisonbereinigtes Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands im vierten Quartal 2024 ausgewiesen, das dem gleichen Niveau wie im vierten Quartal 2019 entspreche. Die Bundesregierung solle die Deindustrialisierung stoppen und Anreize für deutsche Unternehmen schaffen, weiter im Inland zu produzieren und Arbeitsplätze zu erhalten, indem die sogenannte "Grüne Transformation" gestoppt werde und ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt kein Anspruch auf Förderung neuer Anlagen auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mehr bestehe. Zur Sicherstellung einer "störungsfreien und kostengünstigen Energieversorgung" solle die Planung und Realisierung neuer Kernkraftwerke angegangen werden, zudem sei zu prüfen, ob die Wiederinbetriebnahme bestehender Kernkraftwerke dauerhaft zu ermöglichen sei und die Wiederinbetriebnahme der Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 in Betracht gezogen werden könnte. Außerdem verlangt die AfD, "frühestmöglich" einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner aktuellen Fassung aufhebt, und sich auf EU-Ebene "unmissverständlich" gegen die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) einzusetzen. (nki/13.11.2025)
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Gesetz zur Informationssicherheit in der Bundesverwaltung beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ (21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/2782) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zum Gesetzentwurf hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2783) vorgelegt. Erstmals beraten wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ (21/2725). Er wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die NIS-2-Richtlinie der EU setzt unter anderem strengere Sicherheitsanforderungen voraus, sieht umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vor. Ziel ist nach Regierungsangaben die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, um in der gesamten Europäischen Union „ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau“ sicherzustellen. Entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben wird der mit dem IT-Sicherheitsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert. Zusätzlich werden Vorgaben für die Bundesverwaltung eingeführt. Dreistufiges Melderegime Vorgesehen ist, dass der Anwendungsbereich ausgeweitet wird und neue Einrichtungskategorien eingeführt werden. Zudem wird die bislang einstufige Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen durch ein dreistufiges Melderegime ersetzt. Das Instrumentarium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird im Hinblick auf Aufsichtsmaßnahmen erweitert. Darüber hinaus wird in der Bundesverwaltung ein zentraler Koordinator (CISO Bund) für Maßnahmen zur Informationssicherheit in deren Einrichtungen etabliert. Dieser soll auch die Ressorts bei der Umsetzung der Vorgaben für das Informationssicherheitsmanagement unterstützen. Erhöhung der Resilienz der Wirtschaft Laut Bundesregierung hat die Europäische Kommission das Risiko für die Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen als eines von vier Hauptrisiken für die europäische Volkswirtschaft identifiziert. Die Erhöhung der Resilienz der Wirtschaft gegenüber den Gefahren krimineller oder staatlicher Angriffe sei eine zentrale Aufgabe für die beteiligten Akteure in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, heißt es weiter. Für das Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung hätten sich „die bisherigen Steuerungsinstrumente auf überwiegend untergesetzlicher Basis als nicht ausreichend effektiv erwiesen“, um eine flächendeckend wirksame Steigerung des Sicherheitsniveaus zu erreichen, heißt es im Entwurf. Antrag der Grünen „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2725 ). Darin forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“. Dabei sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass in dieser Gesetzesvorlage eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen sowie das nationale IT-Sicherheitsrecht systematisiert wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Auch sollten mit dem Entwurf nach dem Willen der Fraktion die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Des Weiteren plädierte die Fraktion dafür, mit dem Gesetzentwurf unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit zu stärken und den Bundestag „in den Definitionsrahmen einer Kritischen Infrastruktur“ aufzunehmen. Ferner drang die Fraktion darauf, dass „die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Absenkung von Schwellenwerten neu unter den Kritis-Schutz fallen und die gesetzgeberischen Vorgaben umzusetzen haben, bestmöglich beraten werden“. Die Bundesregierung wurde dabei zugleich aufgefordert, ein „One-Stop-Shop“-Verfahren zu implementieren, bei dem sich der Betreiber nur an eine Aufsichtsbehörde wenden muss. (lbr/sto/hau/13.11.2025)
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Ja zu einem Industriestrompreis und niedrigeren Netzentgelten
Die von der Bundesregierung geplante Schaffung eines Industriestrompreises sowie die ebenfalls vorgesehene Absenkung der Netzentgelte treffen im Bundestag auf Zustimmung. Das wurde bei einer von CDU/CSU- und SPD-Fraktion verlangten Aktuellen Stunde zum Thema „Wettbewerbsfähige Industrie – Entlastung durch Netzentgeltsenkung und Industriestrompreis“ am Donnerstag, 13. November 2025, deutlich. CDU/CSU: 600.000 Unternehmen werden entlastet Die Bundesregierung stelle die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ins Zentrum ihrer Politik, sagte Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Das sei nötig, um den Wohlstand zu wahren. Lenz sprach von einer Entlastung für Unternehmen und Verbraucher bei den Netzentgelten im Umfang von 5,6 Milliarden Euro 2026 „und auch in den nächsten Jahren“. Bei der Gasspeicherumlage liege die Entlastung bei 3,4 Milliarden Euro. Außerdem werde ab dem nächsten Jahr der Industriestrompreis eingeführt. „Wir machen das, damit die energieintensive Industrie, die Grundstoffindustrie, das produzierende Gewerbe und damit die Arbeitsplätze in Deutschland eine Zukunft haben“, sagte Lenz. Etwa 600.000 Unternehmen im produzierenden Gewerbe würden entlastet. „Das sind alles gute Nachrichten“, befand der CSU-Abgeordnete. AfD: Benötigt wird "gesicherte Kraftwerksleistung" Die Koalition wolle sich für Wirtschaftserfolge feiern lassen, die es nicht gebe, entgegnete ihm Leif-Erik Holm (AfD). Die Industrieproduktion in Deutschland breche ein, „und zwar auf breiter Front“. In allen Sektoren gehe es abwärts, so Holm. „Deutschland schafft sich leider auch als Industrieland ab, wenn es so weitergeht“, urteilte der AfD-Abgeordnete. Die Koalition habe keine Lösungen, klebe lediglich kleine Pflaster auf und verwalte den Untergang. Ein richtiger Schritt wäre aus seiner Sicht die Senkung der Stromsteuer „für alle“. Stattdessen handle die Regierung nach dem Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“. Sämtliche Entlastungen – insgesamt 30 Milliarden Euro – zahle der Steuerzahler. „Sie verstecken die Kosten für die tote Energiewende im Haushalt“, sagte Holm. Benötigt werde stattdessen „gesicherte Kraftwerksleistung“. Statt Kühltürme an stillgelegten Kernkraftwerken wegzusprengen, müssten diese reaktiviert und neue Kernkraftwerke gebaut werden, forderte Holm. Minister: Wir müssen um jeden Arbeitsplatz kämpfen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verwies auf „weltpolitische und geopolitische Umbrüche“. Durch die Entwicklungen in den USA und China gerate die deutsche Industrie unter Druck. Sich damit abzufinden, dass Schlüsselindustrien aus Deutschland verschwinden, sei keine Option. „Wir müssen um jeden Arbeitsplatz kämpfen“, forderte der Minister. Es gehe nicht um die Frage, ob Deutschland eine starke Industrienation ist oder eine starke Technologienation. Es müsse um beides gehen. „Wir wollen mit der Industrie in eine gute, eine technologische, in eine klimaneutrale Zukunft gehen“, sagte Klingbeil. Dafür setze sich die Bundesregierung ein. Grüne: Erneuerbare mit hohem Tempo ausbauen Als der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Industriestrompreis gefordert hat, habe ihm die Union „Subventionitis“ vorgeworfen, sagte Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen). Heute schlage die Union einen solchen Industriestrompreis selber vor. „Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht“, befand sie. Diesen „längst überfälligen“ Industriestrompreis hätte es ihrer Aussage nach schon viel früher geben können und müssen. „Das nennt sich dann: Verantwortung für Deutschland“, sagte die Grünen-Abgeordnete, die auch die Absenkung der Netzentgelte begrüßte, zugleich aber kritisierte, dass dies nur für ein Jahr vorgesehen sei. „Das sorgt nicht gerade für Planungssicherheit“, befand sie. Stein forderte, mit hohem Tempo weiterhin die erneuerbaren Energien auszubauen, „auch die Netz- und die Speicherinfrastruktur und natürlich die Wasserstoffwirtschaft“. Die erneuerbaren Energien seien schließlich der Schlüssel zu dauerhaft niedrigen Energiepreisen und machten Deutschland auch unabhängig von Autokraten, sagte sie. Linke: Arbeitsplätze erhalten und Deindustrialisierung stoppen Im Industriesektor, so sagte Jörg Cezanne (Die Linke), seien „gute Arbeit und hohe Tariflöhne“ noch Standard. Die Linke wolle diese Arbeitsplätze erhalten und die drohende Deindustralisierung stoppen. Daher sei ein Industriestrompreis „mehr als überfällig“. Er müsse für eine begrenzte Gruppe besonders energieintensiver Unternehmen kommen. Im Gegenzug müssten sich diese Unternehmen aber zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten sowie zu messbaren Dekarbonisierungsmaßnahmen verpflichten, forderte der Linken-Abgeordnete. Die billigste Kilowattstunde sei schließlich immer noch die, „die gar nicht erst produziert und verbraucht werden muss“. SPD: Wirtschaftliche Stärke und soziale Verantwortung „Wir müssen dafür sorgen, dass Deutschland ein moderner, innovativer und gerechter Industriestandort bleibt“, sagte Sebastian Roloff (SPD). Dabei sei „gerecht“ nicht nur ein Füllwort, „sondern die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg“. Wirtschaftliche Stärke und soziale Verantwortung gehörten für die SPD untrennbar zusammen, betonte Roloff. Vieles sei bereits erreicht, so der SPD-Abgeordnete. Die EEG-Umlage sei für das produzierende Gewerbe abgeschafft worden, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt und ein Bundeszuschuss beschlossen, der ab 2026 die Übertragungsnetzentgelte deutlich dämpfen werde. „Das sind die größten energiepolitischen Entlastungen für unsere Industrie seit Jahren“, sagte er. (hau/13.11.2025)
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Fachgespräch zu gesundheitlichen Folgen politischer Haft
"Menschenrechte im Fokus: Politische Haft und ihre gesundheitlichen Folgen" lautete das Thema eines zweistündigen öffentlichen Fachgesprächs, das die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke am Donnerstag, 13. November 2025, ausrichtete. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Berlin Freedom Week in Kooperation mit der Robert-Havemann-Gesellschaft statt. Vorgesehen ist eine Gesprächsrunde mit ehemaligen Oppositionellen in der DDR und internationalen Dissidentinnen und Dissidenten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtlern. DDR-Oppositionelle, Dissidenten und Menschenrechtler Ein besonderer Schwerpunkt des Gesprächs lag auf den Fragen politischer Haft und den Folgen politischer Repression für das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen liegen. Im Dialog ging es zudem um die Bedeutung der Anerkennung und Aufarbeitung des erlebten Unrechts für die Betroffenen sowie um politische Instrumente. Neben Gino Kuhn, ehemaliger politischer Häftling und Fluchthelfer, nahmen mit Gesine Oltmanns und Ulrike Poppe zwei ehemalige Oppositionelle der DDR teil. Mit dabei waren ferner Felix Maradiaga aus Nicaragua, Nicholas Opiyo aus Uganda, das Ehepaar Leyla und Arif Yunus aus Aserbaidschan, die iranische Exilkünstlerin Ghazal Sadat Abdollahi sowie Caoilfhion Gallagher KC aus Irland. Zudem nahm Tolou Maslahati Kochesfahani, eine deutsche Forscherin zu gesundehitlichen Folgen politischer Haft, am Gespräch teil. (vom/13.11.2025)
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Mitglieder des Beirats der Stiftung Datenschutz gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, die Mitglieder für den Beirat der Stiftung Datenschutz gewählt. Dazu lagen Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/2727), Bündnis 90/Die Grünen (21/2728) und Die Linke (21/2729) vor. Gewählt wurden: CDU:CSU: Joachim Ebmeyer, David Gregosz, Stephan Mayer (Altötting); AfD: Robin Jünger, Andreas Paul; SPD: Johannes Schätzl, Dr. Carolin Wagner; Bündnis 90/Die Grünen: Lukas Benner; Die Linke: Sonja Lemke. Stiftung Datenschutz Die seit 2013 bestehende Stiftung Datenschutz mit Sitz in Leipzig versteht sich als unabhängige Einrichtung zur Förderung des Schutzes der Privatsphäre. Sie bietet eine Plattform zur Diskussion und dient als Schnittstelle zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Forschung. Ziel sei es, ein Dialogforum zu etablieren, das Vorschläge für eine praxisgerechte und wirksame Datenpolitik entwickelt. Die Stiftung Datenschutz ergänzt als neutraler Akteur die Datenschutzaufsichtsbehörden in Bund und Ländern. Der ehrenamtliche Beirat berät Vorstand und Verwaltungsrat in grundsätzlichen Fragen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks. Er hat das Recht, dem Vorstand Vorschläge für Vorhaben und ihre Durchführung zu machen. Der Beirat besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Verbänden mit Bezug zum Datenschutz. (eis/13.11.2025)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (21/1893) angenommen. Der Haushaltsausschuss hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (21/2593). Die Bundesregierung will damit das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lockern. „Das Dividendenverbot kann unter bestimmten Bedingungen bei börsennotierten oder eine Börsennotierung anstrebenden Unternehmen zur Folge haben, dass die Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme erheblich behindert wird“, stellt die Bundesregierung fest und ergänzt: „Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, diese Behinderung durch Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme zu vermeiden.“ Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Artikel 4 des im Sommer 2022 beschlossenen Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. Mit diesem seien Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreiben, geschaffen worden. Ende 2022 sei in diesem Bereich ein sogenanntes Boni- und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft worden, erklärt die Bundesregierung weiter. Mit dem Gesetz soll es der Regierung zudem ermöglicht werden, „im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der Deutschen Post AG übertragen werden“. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Gegen das Gesetz stimmte die AfD, Grüne und Linke enthielten sich. ERP-Sondervermögen 2026: Angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026, 21/1899). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/2784) vor. Das Gesetz sieht vor, dass Mittel in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe, erhalten aus dem ERP-Sondervermögen zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund zwölf Milliarden Euro. ERP steht für European Recovery Program und ist die englische Bezeichnung des US-amerikanischen Marshall-Plans zum Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und Hausbanken durchgeführt. Gegen das Gesetz stimmte die AfD, Die Linke enthielt sich. Eurocontrol: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hat der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (21/1894) angenommen. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2533) vorgelegt hatte. Mit diesem Gesetz sollen zum einen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung an die aktuellen Änderungen der Anlagen I und III der Maastricht Vereinbarung geschaffen werden. Zum anderen soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage das Bundesministerium für Verkehr Änderungen der Anlagen I bis III der Maastricht-Vereinbarung innerstaatlich „im Verordnungswege“ in Kraft setzen kann. Die Verordnungsermächtigung greife dabei nur für Änderungen der Anlagen I bis III, „die sich im Rahmen der Ziele der Maastricht-Vereinbarung halten und die also keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Maastricht-Vereinbarung bedeuten, sondern ihrem Wesen nach eher ,technischer Natur' sind“, heißt es in dem Gesetz. Petitionen: Der Bundestag hat ferner 16 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 76 bis 91 (21/2606, 21/2607, 21/2608, 21/2609, 21/2610, 21/2611, 21/2612, 21/2613, 21/2614, 21/2615, 21/2616, 21/2617, 21/2618, 21/2619, 21/2620, 21/2621). Reduzierung der Flächenzahl für Windkraftanlagen Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Anpassung des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land an den Ist-Zustand durch eine Aussetzung beziehungsweise Reduzierung der Flächenzahl, „da bereits zu viele Windkraftanlagen installiert sind“, wie der Petent schrieb. Einen Windenergieschlüssel zu benutzen, der sich auf eine Zahl stützt, wieviel Landfläche nötig ist, sei nicht zielführend. Er binde personelle Ressourcen und richte Schäden in Milliardenhöhe an, „ganz zu schweigen von der Vernachlässigung von Umwelt- und Naturschutz sowie der Gesundheit“, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID166843). "Mehr Strom als tatsächlich benötigt" Von dem im Windenergieflächenbedarfsgesetz genannten Flächenschlüssel von zwei Prozent der Flächen der Bundesrepublik seien zwar bislang erst ein Viertel, also gut 0,5 Prozent, umgesetzt. Trotzdem hat der Ausbau der Windenergie aus Sicht des Petenten bereits eine Größe erreicht, „die ihre Möglichkeit der Versorgung des Landes mit ausreichend Strom bereits überschritten hat“. Das liege daran, dass der Wind nicht dauerhaft, sondern nur stundenweise zur Verfügung stehe und die bereits installierten Windkraftanlagen bei Volllast bereits mehr Strom lieferten, als tatsächlich benötigt werde. Da dieser Überschuss nicht gespeichert werden könne, würden bereits heute mehrere Milliarden Euro dafür aufgewandt, dass den Betreibern der Windkraftanlagen der nicht produzierte Strom bezahlt wird, wenn sie zum Schutz des Netzes ihre Anlagen abschalten müssen. Weitere Milliarden fielen dadurch an, „dass wir den überflüssigen Strom ins Ausland verschenken, oder gar dafür bezahlen, dass uns dieser abgenommen wird“. Petitionsausschuss: Windkraftausbau ist notwendig Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 5. November mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann“. Der Ausschuss wies in der Begründung darauf hin, dass der Ausbau erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaneutralität und die Verringerung von Energieimporten sei. Zudem sei der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere der Windkraft – notwendig, „um den durch zunehmende Elektrifizierung und Sektorenkopplung zukünftig steigenden Strombedarf jederzeit decken zu können“. Zwischenspeicherung in Pumpspeicherkraftwerken und Batteriespeichern Die Aussage, dass in Deutschland zeitweise mehr Strom produziert als gebraucht werde, sei zutreffend, schrieben die Abgeordneten. Richtig sei auch, dass aktuell aufgrund von Netzengpässen der vor allem im Norden Deutschlands produzierte Strom aus Windkraftanlagen teilweise nicht in die Bedarfszentren im Süden transportiert werden könne. Daher müssten auch Stromnetze auf Übertragungsnetz- und Verteilnetzebene ausgebaut werden. Was die Speicherfähigkeit angeht, so machte der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass von Windkraftenergieanlagen erzeugter Strom kurzzeitig in unterschiedlichen Stromspeichern, wie in Pumpspeicherkraftwerken oder in Batteriespeichern zwischengespeichert werden könne, um die angebotsanhängige Erzeugung und den schwankenden Verbrauch über den Tagesablauf zeitlich aneinander anzugleichen. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Ausbaus der erneuerbaren Energien für die Erreichung der Klimaziele, vermag der Petitionsausschuss daher die Forderung nach Reduzierung der Flächen für Windkraftanlagen nicht zu unterstützen, hieß es in der Vorlage. (hau/13.11.2025)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Ärzte mit ausländischer Qualifikation: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag "obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss" (21/2715). Die Vorlage soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Die Fraktion verlangt mehr Schutz vor gefälschten Berufsausbildungszeugnissen bei Pflegepersonal. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Pflegekräfte mit gefälschten Diplomen oder unzureichend geprüften Qualifikationen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig waren. Auch einige Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich beschäftigten Personal mit gefälschten Zertifikaten. Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse im Gesundheitswesen stellen nach Ansicht der AfD ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung dar. Die Abgeordneten fordern, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stelle einzurichten, die zentral die berufliche Eignung der sich für Pflegeberufe in Deutschland bewerbenden Menschen objektiv beurteilt und die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft. Ambulante Versorgung: Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde ein AfD-Antrag mit dem Titel "Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen" (21/2716). Arzneimittelversorgung: Mit der Arzneimittelversorgung in Deutschland beschäftigt sich ein weiterer AfD-Antrag, der im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll. Die Vorlage trägt den Titel "Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion" (21/2717). Rentnerarmut: Die AfD-Fraktion fordert die Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung, um Rentnerarmut in Deutschland zu bekämpfen. Ihr entsprechender Antrag (21/2718) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Pflegepersonal: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen" (21/2710) eingebracht, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Pflegekräfte mit gefälschten Diplomen oder unzureichend geprüften Qualifikationen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig waren. Auch einige Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich beschäftigten Personal mit gefälschten Zertifikaten, heißt es. Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse im Gesundheitswesen stellen nach Ansicht der AfD ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung dar. Die Abgeordneten fordern, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stelle einzurichten, die zentral die berufliche Eignung der sich für Pflegeberufe in Deutschland bewerbenden Menschen objektiv beurteilt und die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft. (irs/13.11.2025)
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Anträge zu Innovationen und Zukunftstechnologien überwiesen
Mit zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, zur Wirtschaft befasst. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern“ (21/2723) als auch der mit „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ betitelte Antrag (21/2724) wurden im Anschluss an die einstündige Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Grüne: Sondervermögen für Klimaneutralität einsetzen Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in Richtung Regierungsbank dazu auf, die Gelder aus dem 500 Milliarden Euro Sondervermögen für eine "zukunftsfähige Wirtschaft" zu nutzen. "Der Sachverständigenrat ist in seiner Analyse glasklar", sagte Dröge. "Friedrich Merz verspielt gerade eine riesige Chance für das Land und für die deutsche Wirtschaft." Das von den Grünen mitermöglichte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität könne wichtige Impulse setzen. Union: Vorschriften und Bürokratie fordern Preis Lars Rohwer (CDU/CSU) ließ die Kritik an der Bundesregierung und an der Regierungskoalition aus Union und SPD abperlen. Er führte aus: "In einem der Anträge heißt es: Der deutsche Wirtschaftsstandort hat in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert. Glauben Sie das wirklich?", fragte er die Grünen. Vielmehr sehe man in Deutschland eine massive Abwanderung von Unternehmen, weil die Standortbedingungen immer weniger Raum für Investitionen ließen. Die Vorgängerregierungen hätten den Unternehmen mit Vorschriften, Bürokratie und hohen Preisen für Energie ein Umfeld geschaffen, das die Wettbewerbsfähigkeit immer weiter einschränke. "An der Wirtschaftspolitik der Ampelregierung nehmen wir uns deshalb kein Beispiel", sagte Rohwer. SPD: Wärmewende weiter fortsetzen Nina Scheer (SPD) machte deutlich, dass die aktuelle Bundesregierung Ampel-Projekte wie die kommunale Wärmeplanung zwar weiter fortsetze, allerdings mit mehr "Augenmaß" und mehr Beteiligung der Kommunen und der Verbraucher. Der Ausbau der "Zukunftstechnologien" solle weitergehen und die Koalition habe sich darauf verständigt, "dass wir die Wärmewende weiter fortsetzen", sagte Scheer. AfD kritisiert zu viel staatliche Lenkung Enrico Komning (AfD) lehnte die Anträge der Grünen komplett ab: "Am besten wir machen das alles, was darin steht - nicht", sagte er. Was in den Vorschlägen der Grünen als "Transformation", vom Umbau der Wirtschaft und der Gesellschaft beschrieben werde, sei nichts anderes als "eine gigantische Bevormundungsmaschine, ein Staatsprojekt, das den Bürgern sagt, was sie zu tun und zu lassen haben". Die Transformationspolitik der Grünen vertraue nicht auf die Marktkräfte, sondern setzte auf staatliche Lenkung. "Deutschland braucht keine neue Planwirtschaft", sagte Komning. Linke: Bezahlbare Energie für alle Auch Jan van Aken (Die Linke) ließ kein gutes Haar an der Politik der Bundesregierung, sowohl die aktuelle als auch die Vorgängerregierung kritisierte van Aken. "In diesem Land gibt es im Jahr 2025 fünf Millionen Menschen, die kein Geld zum Heizen ihrer Wohnung haben. Ein unfassbarer Skandal", sagte van Aken. Die meisten Politiker könnten "nicht nachvollziehen", was eine solche Situation für Menschen bedeute. Van Aken forderte "bezahlbare Energie für alle, und zwar mit der Wärmepumpe, weil die erneuerbare Energie die billigste Form ist". Die Regierung solle für den Einbau neuer Heizungen "sozialgerechte Förderprogramme" auflegen, verlangte der Linken-Abgeordnete. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion der Grünen fordert die notwendigen Grundlagen für „erfolgreiche Unternehmen zu schaffen und dabei den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht aus den Augen zu verlieren. Der deutsche Wirtschaftsstandort habe in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. „Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert“, heißt es in dem Antrag. Deswegen solle die Bundesregierung diesen Pfad weitergehen und „nicht in den Rückwärtsgang schalten“. Beispielsweise sei beim Sondervermögen „ein schwerer Fehler“ gemacht worden, das Geld „nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden“. Damit verpuffe der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibe. Vielmehr gelte es nun dafür zu sorgen, den „Innovationsstandort“ Deutschland zu stärken. Dazu müssten die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele eingehalten werden, „um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“. Außerdem sieht der Antrag eine „aktive Industriepolitik“ vor, und zwar in der Beschleunigung der Elektrifizierung „für ein künftiges Stromzeitalter, und um Strom bezahlbar zu machen“. Dafür solle ein Brückenstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) für energieintensive Industrie eingeführt und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sprechen sich die Antragsteller für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft aus. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssten „zügig starten“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine „zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte“ einzusetzen. Dazu sei eine „neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz“ zu gründen. Um die Standortbedingungen attraktiver zu machen, fordern die Grünen, durch die Reform der Schuldenbremse eine Investitionsklausel zu schaffen, um so zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Das Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/13.11.2025)
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Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit 322 Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2670) gebilligt. 50 Abgeordnete votierten namentlich gegen den Entwurf, 207 enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2671) zur Finanzierbarkeit vor. Abstimmung Weitere Abstimmungen Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Arbeit sichern“ (21/2033) mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen von Grünen und Die Linke. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen“ (21/2037). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD bei Zustimmung durch die AfD, die Antragsteller und die Grünen. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2670) zugrunde. Darüber hinaus wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/300) abgelehnt. Die Vorlage fand gegen die Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung von AfD, Grünen und Die Linke keine Mehrheit. Ein von der AfD erstmals vorgelegter Antrag mit dem Titel "Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen" (21/2720) wurde im Anschluss an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Finanzminister: Kompetenzen der Finanzkontrolle ausbauen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, es gebe Kriminelle, die Lücken im System ausnutzen, die Menschen ausbeuten würden und denen schlechte Arbeitsbedingungen egal seien. Die Koalition habe sich vorgenommen, „hart dazwischenzugehen“. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit. Man habe dafür zu sorgen, dass der Ehrliche am Schluss nicht der Dumme sei. Mit dem Gesetz würden die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgebaut, Informationen könnten besser ausgetauscht werden. Eine große Menge an Daten könne automatisch bearbeitet werden. Es würden neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung identifiziert. Ingo Vogel (SPD-Fraktion) stellte klar, es gehe nicht um Nachbarschaftshilfe oder kleine Gefälligkeiten, sondern um organisierte Strukturen, um Firmengeflechte mit Scheinrechnungen und illegale Beschäftigung. Man reagiere gezielt auf neue Brennpunkte wie Barbershops, Nagelstudios und plattformbasierte Lieferdienste. Wirtschaftsministerium: Schwarzarbeit gefährdet Arbeitsplätze Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, sagte, das Handwerk stehe durch die Schwarzarbeit unter Druck. Schwarzarbeit raube ehrlichen Betrieben Aufträge und gefährde Arbeitsplätze. Connemann lobte, dass das Friseurhandwerk mit auf die Liste der Schwerpunktbetriebe für Prüfungen genommen werde. Dies geschehe auf ausdrücklichen Wunsch der Branche. Dass handwerkliche Fleischereien nicht mehr zu den Schwerpunktbranchen für Prüfungen gehören würden, reduziere Dokumentations- und Meldepflichten für 95 Prozent dieser Betriebe und sei eine Entlastung „mit Verstand und Herz“. Union: Rund 100 Milliarden Euro Schäden Die CDU-Abgeordnete Anja Karliczek wies auf Schätzungen hin, dass Schwarzarbeit oft in Verbindung mit Menschenhandel und Geldwäsche rund 100 Milliarden Euro Schäden anrichte. „Ich finde, es lohnt sich, an dieser Stelle etwas zu tun“, sagte Karliczek. Grüne: Ausbeutung von Billiglöhnern geht weiter Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den Grundgedanken des Gesetzes richtig, aber die „skrupellose Skandal-Fleischindustrie“ werde die neue geschaffene Lücke ausnutzen, und die Ausbeutung von Billiglöhnern werde weitergehen. Erfreut zeigte er sich, dass Lieferdienste jetzt intensiver geprüft würden, was auf einen Vorschlag der Grünen zurückgehe. Dort gebe es moderne Ausbeutung, die ein Ende haben müsse. Aber es habe einen Beigeschmack, dass man kleine Friseurbetriebe schärfer ins Visier nehme, kritisierte Lucks. Linke: Kritik an Herausnahme einzelner Branchen Cem Ince (Die Linke) kritisierte, es werde nicht zur Gerechtigkeit für Arbeiterinnen und Arbeiter beigetragen, sondern darum, Steuern einzutreiben. „Ihnen geht es um Geld und Wettbewerbsbedingungen, aber nicht um Gerechtigkeit für Arbeiterinnen und Arbeiter.“ Es gebe in Fleischereien und in der Landwirtschaft Ausbeutung, unzulässige Arbeitsbedingungen, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße, sagte er zu der Herausnahme dieser Branchen aus der Liste der Risikobranchen. AfD: Pleite von Wirecard nicht aufgearbeitet Kay Gottschalk (AfD) nannte Finanzkriminalität ein Krebsgeschwür in der Gesellschaft. Er nahm vor allem zu den Anträgen Stellung, die sich mit Cum-Cum und Cum-Ex beschäftigen. Weder Cum-Cum noch die Pleite von Wirecard seien aufgearbeitet worden, ein Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex sei verhindert worden. Das größte Übel sei, dass es weisungsgebundene Staatsanwaltschaften gebe. Das gehöre abgeschafft. Bis zu 28 Milliarden Euro seien dem Staat bei Cum-Cum verloren gegangen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“. Stellungnahme der Länderkammer Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. Landesbehörden sollen erweiterte Befugnisse erhalten Der Finanzausschuss stimmte jedoch am 5. November einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Landesbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit ähnlich erweiterte Befugnisse erhalten sollen wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Erster Antrag der Grünen Die Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (21/2033) von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Plattformarbeitsrichtlinie, um Schwarzarbeitverschleierung insbesondere in den Branchen der Fahr- und Lieferdienste sowie haushaltsnaher Dienstleistung entgegenzutreten. Außerdem wurde verlangt, die Forstwirtschaft nicht aus dem Risikokatalog nach Paragraf 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu streichen, sodass in der Forstwirtschaft auch zukünftig Nachweispflichten erfüllt werden, die eine Überprüfung durch den Zoll erleichtern. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen verlangten in ihrem zweiten Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollten die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Wie die Abgeordneten schrieben, beläuft sich der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Davon sei bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab dem 1. Januar 2026 verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen für Finanzinstitutionen an den Zeitraum angepasst werden, der benötigt wird, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären. Außerdem wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen. Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden sollten angewiesen werden, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen. Antrag der Linken Die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene müssten personell, organisatorisch und technisch so ausgestattet werden, dass das Entdeckungsrisiko für Finanzkriminalität spürbar steigt, forderte die Linksfraktion in ihrem Antrag (21/2037). Sie verlangte zudem, echte Schwachstellenanalysen anzufertigen, die nicht allein auf Selbstauskünften von Behördenleitungen beruhen, sondern auf Evaluationen durch operativ erfahrene Beschäftigte, um Defizite realistisch zu erfassen. (hle/bal/hau/13.11.2025)
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Bundestag lehnt Entwurf für ein Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz ab
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion über die „Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland“ (21/575) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 131 Abgeordnete für den Entwurf eines Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes (21/576) und 443 dagegen. In einer zweiten namentlichen Abstimmung fand eine angestrebte Änderung des Grundgesetzes mit 128 Stimmen gegen 432 Stimmen keine Mehrheit. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/1725) zugrunde, in der die Ablehnung der Gesetzentwürfe empfohlen wurde. Weil beide Gesetzentwürfe bereits in zweiter Beratung entschieden wurden, entfiel die dritte Lesung. Erste namentliche Abstimmung Zweite namentliche Abstimmung Erster Gesetzentwurf der AfD Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/575) strebt die AfD eine Grundgesetzänderung an. Sie fordert die Änderung des Artikels 143h im Grundgesetz (GG) sowie die Aufhebung des dort festgeschriebenen Ziels zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Der Artikel 143h ist erst einige Monate in Kraft, für ihn hatten im März Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen der Haushalts- und Finanzverfassung beschlossen. Der Bund kann damit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zudem steht ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bereit. Die AfD-Abgeordneten wollen den Artikel 143h GG ersetzen und damit erreichen, dass alle staatlichen Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen zum „sogenannten Klimaschutz“, namentlich die Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, die Förderung und Genehmigungsverfahren des Ausbaus von Photovoltaik, der Solarthermie, der Windenergie, der Bioenergie, der Erdwärme, der Wasserkraft sowie die entsprechenden Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Verkehr und Gebäude „nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in dem Entwurf. Zudem sollen die Sondervermögen aufgehoben werden, „da für zielgenaue Infrastrukturvorhaben genügend Mittel aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden können“, so die Begründung. "Nachfragegerechte Energieversorgung" Stattdessen soll „mit Blick auf die Bedienung der Grundbedarfe“ in den Bereichen Wohnen, Ernährung sowie Gesundheit eine leistungsfähige und krisenfeste Verkehrs-, Kommunikations- und Energie-Infrastruktur, eine effiziente Wirtschaft, die Anpassung an klimatische Änderungen und eine Verstetigung des Umwelt- und Naturschutzes herausgestellt werden, sowie dass für die Sicherstellung, Planung, Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (zum Beispiel Kernenergie und Kohle) ein überragendes öffentliches Interesse bestehe. Die Ersetzung des Artikels 143h des Grundgesetzes stelle klar, dass „sogenannte Klimaschutz-Maßnahmen“ inhaltlich nicht begründet seien und „folglich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen darstellen und daher nicht im öffentlichen Interesse liegen“. Das Bundes-Klimaschutzgesetz zum Beispiel „ist also nicht relevant für die Wahrung des Grundgesetzes und kann daher aufgehoben werden“, so der AfD-Entwurf. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland - Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ (21/576) sollen das Atomgesetz geändert und 23 Gesetze – unter anderem der Klima- und Transformationsfonds, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg – aufgehoben werden, die zum Erreichen der Klimaziele erlassen wurden. Die AfD nennt diese Vorhaben „im Wesentlichen ideologisch motiviert“ und „daher verzichtbar oder sogar schädlich“. Außerdem solle Deutschland das Kyoto-Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen. „Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten“ Mit dem Gesetz will die AfD „den wirtschaftlichen Niedergang und die Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten und damit eine fortschreitende Verarmung verhindern“. Ein nennenswerter Einfluss von menschlich verursachtem CO2 in der Atmosphäre auf das Klima der Erde sei laut AfD weder erkennbar noch wissenschaftlich nachgewiesen. Vielmehr wohne Prognosen der klimatischen Entwicklung, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinausgreifen, „nach wie vor keinerlei Vorhersagekraft mehr inne“. Deshalb sei es „erheblich zielführender“ und daher geboten, sich den klimatischen Bedingungen in erforderlicher Weise anzupassen. Dies sei bislang nur unzureichend erfolgt. Daher sollten, sobald es die Haushaltslage erlaube, Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, „die Deutschland für Notsituationen und Naturkatastrophen besser vorbereiten“. Die Energieversorgung und damit die Netzstabilität könne und müsse in Hinblick der notwendigen Versorgungssicherheit durch nichtvolatile Quellen sichergestellt werden, „insbesondere durch saubere fossile und nukleare Kraftwerke“. „Wiedereinstieg in die Kernenergie“ Da der Ausstieg aus der Kernenergie „inzwischen viel zu weit fortgeschritten“ sei, müsse „ein staatlicher Wiedereinstieg angestrebt werden“. Die bisherige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich für „eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt“, deshalb sollten die Anlagen weiterbetrieben beziehungsweise wieder in Betrieb genommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die CO2-Bepreisung gelten für die AfD als Hauptursache der „Deindustrialisierung Deutschlands“ und der hohen Energiepreise hierzulande. Nach 20 Jahren EEG sei für die erneuerbaren Energien trotz „exorbitanter Subventionen“ eine Konkurrenzfähigkeit „noch nicht einmal absehbar“. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde „Bürger und Unternehmen“ hingegen „substanziell entlasten“ und den Unternehmen „dringend benötigte finanzielle Spielräume geben“. (nki/hau/13.11.2025)
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„Hightech Agenda Deutschland“ im Bundestag beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, über die „Hightech Agenda Deutschland“ beraten. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1100) wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Federführung. Mehr Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität: Das verspricht sich die Bundesregierung von der „Hightech Agenda Deutschland“. Mit der Agenda will die Bundesregierung verstärkt in Zukunftstechnologien investieren und so die „Innovations- und Wirtschaftskraft unseres Landes deutlich erhöhen“. Ministerin: Hightech-Republik Deutschland Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär (CSU), möchte das Land zur „Hightech-Republik Deutschland“ machen. Für dieses Ziel sei die Hightech-Agenda der Turboantrieb. Bär berichtete den Abgeordneten, dass bei der Auftaktveranstaltung zur Hightech-Agenda im Oktober eine positive Aufbruchstimmung geherrscht habe. Es gehe nun darum, in den sogenannten Roadmapping-Prozessen neue Partner miteinzubeziehen, „eine gemeinsame Schlagkraft zu entwickeln“ und dann einen klaren Fokus auf die konkreten Anwendungen zu setzen. Bis zum Frühjahr solle für jede Schlüsseltechnologie eine „Roadmap“ vorliegen. Wichtig ist laut Bär außerdem, dass die Technologien und Innovationen ihren Weg in die Praxis finden. Deutschland sei bereits herausragend in der Grundlagenforschung, es müsse aber besser darin werden, daraus auch Geschäftsmodelle zu entwickeln. „Es ist nicht verboten, mit guten Ideen auch Geld verdienen zu wollen“, so die Ministerin. AfD: Deutschland verwaltet nur den Status quo Während Staaten wie die USA und China Milliarden in den technologischen Fortschritt pumpten, würde Deutschland lediglich „den Status quo“ verwalten, sagte Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann (AfD). Es sei dringend an der Zeit, ins Handeln zu kommen, denn „noch nie war technologische Entwicklung so rasant und noch nie war Deutschlands Zustand so lähmend“, sagte er. Bärs Ministerium müsste nun beweisen, dass es mehr als ein „Ankündigungsministerium“ sei. Kaufmann machte in seiner Rede deutlich, dass die Forschung in Deutschland großartige Arbeit leiste, allerdings von Bürokratie und fehlenden Mitteln ausgebremst werde. SPD: Technologische Souveränität kein Wunschtraum mehr Die Hightech-Agenda ist laut der SPD-Abgeordneten Dr. Wiebke Esdar das „Zukunftsprogramm“ der Bundesregierung. Damit wolle sie Deutschland „auf die großen Umbrüche unserer Zeit vorbereiten“ wie in der Digitalisierung und bei der Energiewende. Durch die Agenda würden Rahmenbedingungen geschaffen werden und „Raum für Kreativität und Freiheit“ entstehen. Denn auch die Haltung spiele eine Rolle für technologischen Fortschritt: Forschung muss frei bleiben, um Neues zu denken, sagte Esdar. Ein Beispiel dafür, dass „technologische Souveränität kein Wunschtraum mehr ist, sondern dass sie ein Anspruch ist, den wir in die Wirklichkeit umsetzen“, sei der Supercomputer Jupiter. Vor wenigen Wochen im nordrhein-westfälischen Jülich in Betrieb genommen, habe er die Rechenleistung von einer Million Smartphones. Grüne: Entbürokratisierung statt Förderdschungel Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass es bislang an Klarheit fehle, wer bei der Hightech-Agenda mitentscheiden dürfe. Statt „gemeinsamer Verantwortung erleben wir Zuständigkeits-Pingpong“ zwischen den Ministerien, mahnte sie. Die bisherige Inszenierung der Hightech-Agenda sei perfekt gewesen, doch es müssten nun auch Maßnahmen folgen. Wenn technologische Souveränität mehr sein soll als nur ein gut klingendes Schlagwort, dann müsse gemeinsam gehandelt werden. Statt „Förderdschungel“ muss Deutschland laut Asar anfangen, Abläufe zu entbürokratisieren. Linke: Es braucht ehrliche Kosten- und Nutzenrechnung Bei allen Aspekten der Hightech-Agenda fehle es an einer „ehrlichen Kosten- und Nutzenrechnung für die Gesellschaft“, die auch sozialökologische Kosten in den Blick nehme, sagte die Linken-Abgeordnete Sonja Lemke. Als Beispiel bezog sie sich auf die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz: Zum einen würden die benötigten Rechenzentren Unmengen an Energie verbrauchen, zum anderen würde der Datenschutz von der Bundesregierung vernachlässigt. „Wenn Daten einmal in der KI sind, kann man sie dort nicht mehr herausholen“, sagte sie. Da KI-Systeme gesellschaftliche Vorurteile reproduzieren, muss die Bundesregierung laut Lemke benachteiligte Gruppen hier besonders schützen. Auch die Auswirkungen auf Arbeitskräfte im globalen Süden, deren Aufgabe es ist, die für die KI-genutzten Daten zu sichten, müssten bei der Hightech-Agenda eine Rolle spielen. „Faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette“ sollten auch für Technologien wie KI gelten. Außerdem mahnte Lemke an, dass das Forschungsministerium sich nicht nur mit der Hightech-Agenda befassen dürfe. Sanierungsbedürftige Gebäude, unzureichende BAföG-Regelungen, prekäre Arbeitsbedingungen in der Forschung und eine nicht ausreichende Grundfinanzierung für Universitäten: Es gebe auch außerhalb des Prestige-Projekts genug zu tun. Union: Mehr Zukunftsoptimismus in diesem Land Statt ständig nur die Risiken neuer Technologien zu benennen, müssten Gesellschaft und Politik mehr über die Chancen sprechen, sagte Ronja Kemmer (CDU/CSU). Deutschland sei im globalen Wettlauf oftmals zu zögerlich. Mittlerweile sei die Bundesrepublik eher „das Land der Genehmigungen, der Prüfverfahren und der Warteschleife“, sagte sie. Um jedoch technologische Souveränität zu erlangen sowie Wohlstand und Freiheit zu sichern, müsste das Land wieder zur „Spitzengruppe der Innovatoren“ gehören. Auch brauche es „wieder mehr Zukunftsoptimismus in diesem Land“. Sechs Schlüsseltechnologien Ein besonderer Fokus der Agenda liegt laut Unterrichtung auf den sechs Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Für jede dieser Schlüsseltechnologien sollen laut Hightech-Agenda sogenannte Flaggschiff-Initiativen mit konkreten Zeitplänen vorgelegt werden. Für 2025 sei unter anderem geplant, dass in Deutschland erstmals ein Forschungssatellit zur Quantenkommunikation in Betrieb geht. Außerdem starten laut Bundesregierung „groß angelegte Förderinitiativen für KI-Modelle der nächsten Generation“ und es soll ein Aktionsplan für das Vorhaben Fusionskraftwerk in Deutschland erarbeitet werden. Vorhaben in den sechs Schlüsseltechnologien Durch eine Offensive im Bereich KI will die Bundesregierung die Arbeitsproduktivität erhöhen. Bis 2030 sollen zehn Prozent der Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaftet werden, heißt es in der Unterrichtung. Zudem müsse „die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten“ – beispielsweise Recheninfrastruktur, Software-Tools, Algorithmen und Datenökonomie – erhöht und der Zugang hierzu verbessert werden. Die Bundesregierung will unter anderem mindestens eine der europäischen AI Gigafactories nach Deutschland holen. Bei der Quantentechnologie plant die Bundesregierung unter anderem, bis 2030 „mindestens zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer auf europäischem Spitzenniveau“ zu realisieren, sowie den Kauf von Quantencomputern durch Forschungseinrichtungen zu unterstützen. „Kompetenzzentrum Chip-Design“ geplant Im Bereich Mikroelektronik solle bis 2026 ein „Kompetenzzentrum Chip-Design“ aufgebaut werden. Bereits jetzt sei Deutschland der größte Mikroelektronikstandort in der Europäischen Union. Um die technologische Abhängigkeit der Bundesrepublik zu verringern, ist die Ansiedlung neuer Fabriken zur Produktion von Chips, Ausrüstung und Vorprodukten ein wichtiges Vorhaben, heißt es in der Agenda. Außerdem unterstütze die Bundesregierung, dass neue Mikroelektronik-Technologien erstmals gewerblich genutzt werden. Durch Förderungen im Bereich der Biotechnologie könne Deutschland in der Gesundheitsforschung zum Spitzenstandort werden. Die Bundesregierung unterstützt hierfür laut Unterrichtung unter anderem den Aufbau eines Translationszentrums für Gen- und Zelltherapie sowie den Ausbau von Genomsequenzierungskapazitäten. Außerdem sollen ab dem zweiten Quartal 2026 interdisziplinäre Projekte gefördert werden, die mithilfe von KI-Methoden Arzneimittel „bis zu 50 Prozent schneller und kostengünstiger zu den Menschen bringen“. Neue Batteriekompetenzclustern für die Batterieforschung Um beim Thema Fusionstechnologien führend zu werden, will die Bundesregierung unter anderem bis Ende 2025 den „Aktionsplan Fusion“ vorlegen, der den Weg zu einem deutschen Fusionskraftwerk ebnen soll. Ab 2026 sollen der Unterrichtung zufolge zudem neue Reallabore der Energiewende starten, um Energieinnovationen zu testen. Für den Bereich klimaneutrale Mobilität plant die Bundesregierung ab 2026 mit neuen Batteriekompetenzclustern die bestehende Batterieforschung zu stärken. Auch im Bereich der Luft- und Schifffahrt sind laut Hightech-Agenda Förderprogramme und Investitionen geplant. (des/hau/13.11.2025)
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Bundestag debattiert über Stärkung des „queeren Lebens“
Der Bundestag hat am Mittwoch, 12. November 2025, erstmals über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ (21/2575) beraten. Anschließend wurde der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, bei der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage. Auch solle die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden. (hau/sto/12.11.2025)
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Krankenhausreform soll nachjustiert werden
Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen nachjustiert werden. Ihr Gesetzentwurf „zur Anpassung der Krankenhausreform“ (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512) wurde am Mittwoch, 12. November 2025, in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ebenfalls dem Gesundheitsausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) würden praxisgerecht fortentwickelt, heißt es im Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – sollen dabei gewahrt bleiben. Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein. Leistungsgruppen sollen von 65 auf 61 reduziert werden Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiterhin Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden. Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden. Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden. Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. (pk/hau/12.11.2025)
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Staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung
„Staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung aus Bundesmitteln beenden“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2709), den der Bundestag am Mittwoch, 12. November 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Debatte ist der Antrag an die Ausschüsse überwiesen worden. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Wie die AfD-Fraktion in ihrem Antrag feststellt, ist die Amadeu Antonio Stiftung eine gemeinnützige Stiftung, die umfangreich mit Mitteln der öffentlichen Hand, insbesondere aus dem Bundeshaushalt gefördert wird. "Aufgrund von möglichen Verbindungen in ein politisch extremes Umfeld, einer möglichen Zweckentfremdung von Mitteln, Zweifeln an parteipolitischer Neutralität sowie einer als kritisch zu verstehenden Haltung gegenüber den Grundwerten unserer Gesellschaft kann eine weitere Finanzierung aus Bundesmitteln derzeit nicht erfolgen" schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ab dem Haushaltsjahr 2026 alle direkten und indirekten Finanzierungen der Amadeu Antonio Stiftung aus Bundesmitteln einzustellen sowie eine unabhängige Prüfung der bisherigen Fördermittelverwendung durch die Stiftung vorzunehmen und bei Feststellung von Verstößen gegen Förderrichtlinien bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern. (hau/vom/12.11.2025)
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Experten zeigen sich alarmiert über die Praktiken von Kinder-Influencern
Wie sehr Family-Influencer durch das Posten von Aufnahmen ihrer Kinder deren Wohlergehen gefährden und deren Rechte verletzen, das war Gegenstand eines Fachgesprächs der Kinderkommission (Kiko) am Mittwochabend, 12. November 2025, zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒ Kommerzialisierung von Kindheit (Teil 2)“; anknüpfend an die vorausgegangene Sitzung, die die rechtliche Perspektive des Sharenting beleuchtet hatte und in der ein Rechtsgutachten des Kinderhilfswerks vorgestellt worden war. Vermarktung der Kinder bereits vor der Geburt Family-Influencer betreiben ihr Geschäftsmodell häufig mithilfe von Kinderarbeit und gefährden vielfach das Kindeswohl, sagte Sara Flieder, Aktivistin für Kinderrechte und Social Media Expertin. Oft lasse sich schon anhand weniger Bilder, beispielsweise wenn Kinder im Schlafanzug aufträten, erkennen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Die Privatsphäre mancher Kinder, bis hin zu intimen Szenen, werde bis ins Detail zur Schau gestellt, ihren Alltag kenne ein Millionenpublikum von vorn bis hinten. Die Vermarktung der Kinder beginne vielfach bereits vor der Geburt, mit dem Posten von Ultraschallbildern. Praktiken mancher Influencer machen Expertin fassungslos „Man weiß einfach alles über diese Kinder“: Wie sie sich frühmorgens zurecht machen, wie ihre Zimmer aussehen, wer ihre Freunde sind, welche Probleme sie haben. Die Kinder würden in den intimsten Momenten fotografiert und gefilmt - vielfach, „ohne dass sie dies wissen oder möchten“. Die Praktiken mancher Influencer machten sie fassungslos, so die Social Media-Expertin. Da lade eine Mama ein Video hoch, das ihr Kind beim Erbrechen vorführe, um im nächsten Video Werbung für Nassstaubsauger zu machen. Für normale Betrachter unschuldige Kinderfotos würden zudem regelmäßig von der Pädophilen-Szene konsumiert und im Darknet in einen sexualisierten Zusammenhang gestellt. Frage man Kinder zum Thema Sharenting, antworteten diese regelmäßig, dass es nicht okay sei, wenn Eltern Bilder von ihnen, zumal von ihrem Zuhause, ungefragt in Social Media zeigen. Würden Facetten ihrer Identität, ja gar Intimität, zur Schau gestellt, empfänden sie das sogar als „totalen Vertrauensverlust“ zwischen ihnen und ihren Eltern. Erschütternd finde sie, dass die meisten Influencer uneinsichtig seien, sagte Flieder. „Es bringt nichts, mit denen zu diskutieren.“ Die auftraggebenden Firmen wiederum würden die Verantwortung auf die Influencer schieben. Wenn es keine Verbote und rechtliche Konsequenzen gebe, werde sich in dem Bereich wenig ändern. „Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante“ Annemarie Lehmkemper, Petentin einer Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema „Missachtung von Kinderrechten“, unterstrich ihre Hauptbotschaft: Kinder sollten im Internet nicht ungefragt und ungeschützt gepostet werden. Die Entwicklungen in den Sozialen Medien führe vor Augen, dass man „Kinder manchmal auch vor den Entscheidungen der eigen Eltern schützen“ muss. Gesellschaft und Politik seien gefragt. In der Petition, die 50 000 Unterschriften erhalten hat, fordere sie, „dass die Gesetze zum Posten von Kindern im Netz überarbeitet und besser reguliert werden“. Durch ihre Aktivitäten auf Social Media sei sie „jeden Tag dort, wo die Problematik sichtbar wird. Ich sehe, was von Kindern gepostet wird, und wie sehr ihre Rechte dort verletzt werden. Was ich dort teilweise beobachte, möchte man sich im Traum nicht vorstellen“, so Lehmkemper. Daher appelliere sie dringend an die Bundesregierung und die Gesellschaft insgesamt: „Kinder müssen im Internet und insbesondere auf Social Media endlich besser geschützt werden. Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante. Wenn wir sie wirklich schützen wollen, müssen wir ihre Würde auch online bewahren, Tag für Tag, Klick für Klick.“ Gravierender Interessenkonflikt bei Influencer-Eltern Was auf Social Media auf den ersten Blick aussieht wie ein harmloser Einblick in den Familienalltag, sei „längst zu einem professionellen Geschäftsfeld geworden, das ganze Familien ernähren kann“, sagte Sophie Pohle vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Inhalte mit Kindern gehörten zu den beliebtesten Formaten auf Social Media. Beispielhaft nannte sie eine Mutter, mit 2,3 Millionen Followern, die ihre Kinder im Bad, bei der Abendroutine, beim Duschen, im Bett, zeigt, dabei ganz nebenbei ein Beauty-Produkt bewirbt und in kurzer Zeit darunter 55 000 Likes und über 200 Kommentare erhält. Hinter den perfekt gedrehten Szenen steckten Redaktionspläne, ein enormer zeitlicher Aufwand und Werbeverträge. Es gehe den Influencern darum, Reichweite zu erzielen und dadurch Geld zu verdienen. „Samstag ist Drehtag, aber eigentlich würde sie auch gerne ihre Freunde treffen“, habe ein elfjähriges Mädchen kürzlich in einer Reportage preisgegeben. „Was uns als Familien-Content verkauft wird, bedeutet in zahlreichen Fällen nichts anderes als Kinderarbeit.“ Eltern würden zu Unternehmern und Arbeitgebern. Damit entstehe ein gravierender Interessenkonflikt mit dem Schutzauftrag des Elternseins. Schutzauftrag des Staates Die wirtschaftlichen Interessen der Eltern stünden „in krassem Gegensatz zu den Rechten der Kinder, die natürlich der Kompass sein müssten“. Pohle zählte auf: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Beteiligung und auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Gewalt. In der Praxis müsse man aber feststellen: Kinderrechte werden bewusst oder unbewusst missachtet, wenn Eltern selbst Produzenten auf Social Media sind und damit auch die Arbeitgeber ihrer eigenen Kinder. Im Rahmen des Sharenting gepostete Fotos und Filme von Kindern, die von Alltagsszenen über Intimitäten, Berichte und Bilder über Krankheiten und Verletzungen, entwürdigende Situationen, emotionale oder körperliche Ausnahmezustände bis hin zu ganzen digitalen Biografien von Kindheiten reichten, stellten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre dar und gehörten verboten. Erzielten Influencer im Kontext von Werbeverträgen und mithilfe der Vermarktung des Alltags ihrer Kinder Reichweite würden die Kinder Teil eines Geschäftsmodells. „Da greift der Schutzauftrag des Staates eigentlich eindeutig. Kinder dürfen nicht wirtschaftlich instrumentalisiert werden“, erklärte Pohle. Kinderhilfswerk sieht Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene Kinder würden im Rahmen von Influencer-Content „meist ohne eigene Zustimmung Teil öffentlicher, wirtschaftlicher Prozesse, ohne ausreichenden Schutz und ohne ein Verständnis davon zu haben, was für weitreichende Konsequenzen die Verbreitung ihrer Daten im Internet haben“ könne. Es bestehe Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene. Handlungsbedarf und Anwendung auf den digitalen Raum sieht das Kinderhilfswerk beim Jugendarbeitsschutzgesetz, das Kinder zwar bei der Arbeit an Filmsets für Kinofilme schütze, jedoch nicht vor der Handy-Kamera im Kinderzimmer. Die Tätigkeit von Family- oder Kinderinfluencern erfolge bislang „mindestens in einer rechtlichen Grauzone“, so Pohle. Das Rechtsgutachten des Kinderhilfswerkes schlage ein abgestuftes „altersdifferenziertes beteiligungsorientiertes Einwilligungskonzept“, ein klares Veröffentlichungsverbot von Content mit Kindern unter sieben Jahren sowie eine verbindliche medienpädagogische Begleitung von Eltern und Kindern vor. Auch Plattformen und Unternehmen, die massiv von der Vermarktung kindlicher Inhalte profitieren, gelte es in die Verantwortung zu nehmen. Die Verletzungen der Kinderrechte im Bereich des Family Influencing seien „so gravierend, dass es jetzt klare gesetzliche Regelungen und Durchsetzungsmechanismen braucht, die verhindern, dass ein ganzer Wirtschaftszweig blüht, weil Kinderrechte verletzt werden“. Erhebliche Herausforderungen für die Kripo Vor erhebliche Herausforderungen stellen das Sharenting und die zunehmenden Aktivitäten von Kinderinfluencern auch die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention, erläuterte Martin Ostwinkel, Referent bei Blackstone 432 und Kriminaloberkommissar bei der Kriminalpolizei in München. „Die potenziellen Risiken und Gefahren für die digitalen Persönlichkeitsrechte und die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder rechtfertigen unsere dringende Warnung und unseren präventiven Handlungsbedarf. Kinderbilder- und videos gehören nicht unkontrolliert ins Netz.“ Ostwinkel hob vor allem die „pädokriminelle Nutzung scheinbar harmloser, süßer Kinderbilder“ im Darknet hervor. „Das BKA warnt vor dem Missbrauch solcher scheinbar harmlosen Bilder. Laut Vereinten Nationen und FBI finden sich pro Sekunde 2,25 Millionen Pädokriminelle im Netz.“ Bis zu 50 Prozent der Bilder, die sich diese Leute teilen, stammten, durch künstliche Intelligenz manipuliert, von bekleideten Kindern, die nach der Bearbeitung nackte oder leicht bekleidete Kinder darstellen, „die dann gezielt für missbräuchliche Zwecke verwendet werden“. Solche „Deepnudes“ von Minderjährigen stellten „ein schnell wachsendes Problem“ dar. Deren Herstellung, Verbreitung oder auch nur Besitz erfülle in Deutschland bereits heute den Straftatbestand der Kinderpornografie. Mobbing, Grooming und Identitätsdiebstahl Ermittler von Kinderpronografie hätten „festgestellt, dass ein alarmierender Anteil der Bilder und Videos, die in pädokriminellen Netzwerken zirkulieren, ihren Ursprung in frei zugänglichen oder nur eingeschränkt geschützten Social Media-Plattformen von Eltern“ habe - also genau in dem Bereich, in dem Sharenting stattfinde. Kinder würden in Influencer-Familien „massiv unter Druck gesetzt“. Für den wirtschaftlichen Erfolg würden Aufnahmen gemacht, die später zur Bloßstellung oder zum Mobbing genutzt würden, wenn verletzende oder intime Situationen gezeigt werden. „Das wird später zu massiver sozialer Ausgrenzung und Cybermobbing führen“, wisse er durch seine ständigen Gespräche an Schulen. Hinzu komme, dass die Preisgäbe hochsensibler Daten wie Name, Geburtsdatum, Schule, Wohnadresse und Routinen die Gefahr von Identitätsdiebstahl oder der gezielten Ansprache durch Fremde im Bereich des sogenannten Grooming erhöhe. Sind Daten und Bilder einmal veröffentlicht, „ist der digitale Fußabdruck des Kindes für immer manifestiert“, warnte der Kriminaloberkommissar. Auch Äußerungen Minderjähriger zu politischen Themen oder sexuellen Einstellungen blieben „im Netz für immer bestehen und können für diese Kinder in Zukunft zu großen Problemen führen“. Gesetzliche Regelung mit Informationspflicht gefordert Mediensucht, psychische Belastungen oder eine gestörte Entwicklung der Selbstwahrnehmung seien die Folgen des Zwangs, permanent Content liefern zu müssen, der auf Influencer-Kindern laste. Die Natürlichkeit des Familienlebens gehe verloren und werde durch eine ständige Inszenierung ersetzt. „Die klare Grenze zwischen Privatem und öffentlicher Geschäftstätigkeit verwischt vollständig - zulasten des Kindes.“ „Reine Medienkompetenz“ reiche leider nicht mehr aus, sagte Ostwinkel. „Es bedarf einer gesetzlichen Regelung.“ Verpflichtende Elterninformationsabende und Hebammenschulungen seien „absolut hilfreich und notwendig“. Entsprechend der bußgeldbewährten Schulpflicht brauche es eine „Pflicht für die Eltern, sich über diese wichtigen Themen, die die Kinder betreffen, zu informieren“. Vorstellbar sei auch eine Präventionskampagne zur besten Sendezeit, damit komme der Staat seiner Informationspflicht nach und erziele eine hohe Reichweite. (ll/13.11.2025)
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Aussprache über mögliche Urheberrechtsverletzungen
Der von der AfD erhobene Vorwurf, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) habe in seiner früheren Funktion als Verleger eines Online-Magazins gegen Urheberrecht verstoßen, führte am Mittwoch, 12. November 2025, zu einer scharfen Kontroverse über geistiges Eigentum. Die Abgeordneten diskutierten dazu in der von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien“. AfD fordert Untersuchungsausschuss Dr. Götz Frömming (AfD) warf zu Beginn der Debatte dem Kulturstaatsminister vor, in seiner Zeit als Verleger des Online-Magazins The European zahlreiche Texte von bekannten Persönlichkeiten ohne deren Zustimmung veröffentlicht zu haben. Das Verhältnis des Ministers zum Urheberrecht ließe sich beschreiben, „wie das eines Taschendiebes zum Privateigentum“. Viel problematischer ist aus Sicht des AfD-Abgeordneten jedoch die bestehende Verquickung von Funktionen. So habe der Kulturstaatsminister dem Bundestag verschwiegen, dass er nach wie vor große Anteile an der Weimer Media Group GmbH besitze – dem Verlag, in dem auch das Online-Magazin erscheine. Da das Medienhaus somit enge Kontakte zur Politik pflege, brauche es dringend einen Untersuchungsausschuss. Union: Die AfD demaskiert sich damit selbst Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) warf der AfD vor, die Vorwürfe gegen den Kulturstaatsminister konstruiert zu haben. „Die Weimer Media Group hat sich ausführlich zu der ganzen Angelegenheit geäußert und trotzdem versucht, die AfD zu skandalisieren, wo kein Skandal ist.“ Das einzig Gute daran sei, dass sich die AfD damit selbst demaskiere. Die CDU-Abgeordnete warf der AfD ein „gestörtes Verhältnis“ zur Presse- und Medienfreiheit vor und führte eine Vielzahl von Urteilen gegen AfD-Abgeordnete wegen Manipulation und Urheberrechtsverletzungen an. Grüne werfen AfD Diskreditierung vor Für Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) ist klar, dass es der AfD bei dieser Diskussion vor allem um eins gehe: Diskreditierung demokratischer Institutionen und dem "Dienen fremder Herren“. Die AfD würde nach eigenen Angaben politische Informationen an die USA weitergeben, um europäische Vorhaben zu unterlaufen. Damit habe die AfD jedes Recht verloren, moralische Maßstäbe zu predigen. Mit Blick auf das Urheberrecht mahnte die Grünen-Politikerin an, „hier nicht stehen bleiben“ zu dürfen. Künstliche Intelligenz fordere die Politik heraus, das Urheberrecht neu zu denken. Dabei müssten Fragen der Fairness, der kulturellen Vielfalt und der Demokratie eine wichtige Rolle spielen. SPD: Das ist erbärmlich Um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen geleitet sind, sei es legitim und wichtig, Fragen zu Geschäftspraktiken und Compliancefragen zu stellen. „Doch darum geht es Ihnen ja gar nicht“, sagte Martin Rabanus (SPD) an die AfD gewandt. „Sie haben ja gar kein Aufklärungsinteresse.“ Vielmehr gehe es der AfD darum, den Kulturstaatsminister und dessen Amt zu diskreditieren. Dass die AfD trotz mehrfacher Aufhebung der Immunität von AfD-Politkern mit „gehobenen Zeigefinger und moralinsaurer Stimme“ andere Politiker anklagt, sei „durchsichtig und erbärmlich“. Linke fordert „lückenlose Aufklärung“ David Schliesing (Die Linke) warf der AfD vor, ihre „obsessive Hassliebe“ gegen den Kulturstaatsminister im Wochentakt auszuleben. Mit dieser „Kampagnenstrategie“ dürfe die AfD nicht durchkommen. Es dabei bewenden lassen funktioniere allerdings auch nicht, da der Minister seit Wochen nichts unternommen hätte, um die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen glaubhaft aufzuklären. „Reden von Politikerinnen zu veröffentlichen ist sicher kein Vergehen, wenn auch im Fall von Frau Weidel generell ein Fehler.“ Anders sehe es aber bei systematischen Urheberrechtsverletzungen aus, diese seien keine Kavaliersdelikte. „Klar ist: An einer lückenlosen Aufklärung führt kein Weg vorbei.“ (mtt/12.11.2025)
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70 Jahre Bundeswehr: Fraktionen würdigen Rolle der Parlamentsarmee
Anlässlich des 70. Gründungsjubiläums der Bundeswehr fand am Mittwoch, 12. November 2025, eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erinnerte daran, dass die Bundeswehr in ihrer 70-jährigen Geschichte stets ihre Herausforderungen gemeistert habe: als Teil der Abschreckung während des Kalten Krieges, in den vielen Einsätzen im Ausland zur Friedensbewahrung oder im Inland bei Naturkatastrophen. Aktuell stehe die Bundeswehr vor einer neuen Herausforderung: „Der Krieg ist zurückgekehrt nach Europa.“ Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe gezeigt, dass Deutschland seine Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit wieder erhöhen müsse. Die Bundeswehr müsse kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen, sagte Pistorius. Dazu gehöre neben einer entsprechenden Ausrüstung auch der neue Wehrdienst. Union: Wichtigster deutscher Beitrag für Frieden und Freiheit Norbert Röttgen (CDU/CSU) betonte, dass die Bundeswehr sich einer großen gesellschaftlichen Akzeptanz erfreue. Dies sei bei ihrer Gründung vor 70 Jahren noch nicht so gewesen. Die Debatte über die deutsche Wiederbewaffnung sei in Gesellschaft und Bundestag höchst kontrovers gewesen. Ohne die Bundeswehr sei die Bundesrepublik nicht das, was sie heute sei. Ihre Gründung sei eingebettet gewesen in die Politik der Westbindung von Bundeskanzler Konrad Adenauer und habe maßgeblich zum Erlangen der staatlichen Souveränität beigetragen. In ihrer Geschichte hätte sich die Bundeswehr immer als sehr flexibel und anpassungsfähig erwiesen, um die an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen. Bis heute sei die Bundeswehr der wichtigste deutsche Beitrag, damit Deutschland und Europa in Frieden und Freiheit leben könne, sagte Röttgen. AfD: Bundeswehr ist eine Erfolgsgeschichte Hannes Gnauck (AfD) bezeichnete die Geschichte der Bundeswehr als eine „Erfolgsgeschichte“. Sie habe über 70 Jahre Frieden und Freiheit garantiert. Gnauck erinnerte daran, dass der Dienst in der Bundeswehr von Anfang an Opfer gefordert habe. Bereits 1957 seien 19 Wehrdienstleistende bei einer Übung an der Iller ums Leben gekommen und während der Starfighter-Krise seien 116 Piloten der Bundeswehr tödlich verunglückt. Während des ersten Auslandseinsatzes der Bundeswehr nach Ende des Kalten Krieges sei 1993 der erste Soldat erschossen worden. Bis heute fehle es den Soldaten der Bundeswehr nicht an Mut, aber an einer verantwortungsvollen politischen Führung, die nicht mit dem Leben der Soldaten spielt, betonte Gnauck. SPD: Eine Armee der Demokratie Falko Droßmann (SPD) betonte, dass mit der Gründung der Bundeswehr etwas Neues entstanden sei: „Keine Armee neben der Demokratie, sondern eine Armee der Demokratie.“ Dies sei unter anderem durch die Prinzipien der Inneren Führung als Leitplanken und das Selbstverständnis vom „Staatsbürger in Uniform“ ermöglicht worden. Durch den Mut zur Kritik von Innen, etwa durch die Hauptleute von Unna Anfang der 1970er Jahre, habe die Bundeswehr immer wieder an Stärke gewonnen. Die Bundeswehr habe in ihrer Geschichte auch immer verlässlich an der Seite der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands – etwa im Fall von Naturkatastrophen – gestanden, lobte Droßmann. Grüne: Nur so stark, wie die Menschen, die in ihr dienen Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte, dass sich Gesellschaft und Bundeswehr in den vergangenen 70 Jahren sowohl durch gute als auch schlechte Erfahrungen aneinander gewöhnt hätten. „Durch Reibung entsteht Wärme. Das sage ich ganz bewusst als Grüne.“ Die Bundeswehr sei immer nur so stark, wie die Menschen, die in ihr dienten. Diese Menschen hätten mutige Entscheidungen getroffen für sich, für ihre Kameraden und ihr Land im Namen Einigkeit und Recht und Freiheit. „Ganz gleich, ob sie christlich, jüdisch oder muslimisch seien“, sagte Nanni. Linke: Auf Landes- und Bündnisverteidigung beschränken Ulrich Thoden (Die Linke) würdigte, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee einen Bruch zu ihren Vorgängern, Reichswehr und Wehrmacht, vollzogen habe. Dies sei jedoch nur durch „eine Kultur der militärischen Zurückhaltung“ und auch die Friedensbewegung möglich gewesen. Nach Ende des Kalten Krieges sei die Friedensdividende jedoch „zum Aufbau einer Interventionsarmee“ genutzt worden. Der 20-jährige Einsatz in Afghanistan, den seine Partei immer abgelehnt habe, sei der verlustreichste Auslandseinsatz der Bundeswehr gewesen, betonte Thoden. Die Bundeswehr müsse sich auf ihren Verfassungsauftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung beschränken und „friedensfähig“ bleiben. (aw/12.11.2025)
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7. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ist am Mittwoch, 12. November 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Dabei ging es unter anderem um einen Bericht des UN-Sonderberichterstatters Prof. Dr. Surja Deva zum Thema "Recht auf Entwicklung" und um die Berichterstattung zu anstehenden Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Umwelt durch die SPD-Abgeordnete Kathrin Michel. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (12.11.2025)
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Fragestunde am 12. November
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 12. November 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2666), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 74Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 26 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Eine Frage stellte der CDU-Abgeordnete Dr. David Preisendanz. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 23 der 74 Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium des Innern war mit 14 Fragen vertreten, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit acht Fragen. Je sechs Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr mussten jeweils fünf Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zu einer Frage musste das Bundesministerium der Verteidigung Stellung beziehen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische Abgeordnete Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, mit welchen kompensierenden Maßnahmen die Bundesregierung plant, den Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden weiterhin zu gewährleisten und voranzubringen. Grau verwies auf das „Bürokratierückbau-Konzept Arbeitsschutz“ der Regierung vom 5. November 2025, in dem die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten für diese Betriebsgrößenklasse geplant sei. Nach der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fänden knapp 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle in Betrieben dieser Größenklasse statt, so der Abgeordnete. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Adam Balten wollte vom Bundesforschungsministerium erfahren, wieviel Geld die Bundesregierung ressortübergreifend für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz sowie die dafür notwendige digitale Infrastruktur im laufenden Haushaltsjahr bereitstellt und welche Fortschritte oder messbaren Erfolge bislang im Rahmen der Förderprogramme für Künstliche Intelligenz und digitale Infrastruktur vor allem im Hinblick auf Forschungsstandorte und industrielle Anwendungen erzielt werden konnten. Der brandenburgische Abgeordnete der Linken Christian Görke fragte das Bundeswirtschaftsministerium, welche genauen Folgen die Bundesregierung erwartet, falls die PCK Raffinerie GmbH in Schwedt (Brandenburg) aufgrund von US-Sanktionen von einem Tag auf den anderen nicht mehr ihre Geschäfte führen kann. Görke wollte wissen, ob die Regierung seine Einschätzung teilt, dass dies innerhalb weniger Tage zu einem Zusammenbruch der Versorgung von Tankstellen im Nordosten Deutschlands mit Treibstoffen führen würde. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, wie hoch die veranschlagten Kosten für die Bau- und Umbaumaßnahmen der Bundespolizei am deutsch-dänischen Grenzübergang Krusau/Kupfermühle sind, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist und welche funktionalen Änderungen im Hinblick auf Kontrollinfrastruktur, technische Ausstattung und Kapazitätserweiterung damit vorgesehen sind. Seidler wollte zudem wissen, wie viele Personen seit Beginn der Grenzkontrollen am 16. September 2024 an diesem Grenzübergang zurückgewiesen wurden. Der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Dr. David Preisendanz erkundigte sich beim Bundesjustizministerium danach, welche Beschlüsse die Justizministerkonferenz der Länder am 7. November 2025 in Leipzig vor allem zu den gemeinsamen Digitalisierungsprojekten von Bund und Ländern gefasst hat. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/12.11.2025)
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Experten beraten über Reformvorschläge für Medizinische Versorgungszentren
Gesundheitsexperten haben sich mit Vorschlägen der Grünen-Fraktion für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) befasst und dabei ganz unterschiedliche Positionen vertreten. Die Grünen-Fraktion zielt mit einem Antrag (21/1667) auf eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf renditeorientierte Investoren. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 12. November 2025, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen. "Klare gesetzliche Regelung nötig" Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte den Antrag und sprach von einem dringenden Handlungsbedarf. Eine klare gesetzliche Regelung sei nötig, die Transparenz schaffe und Fehlentwicklungen verhindern könne, ohne die MVZ als Versorgungsmodell zu entwerten. MVZ seien eine sinnvolle interdisziplinäre und sektorenverbindende Versorgungsform, die auch den veränderten Ansprüchen von Ärzten Rechnung trage. Sorge bereite jedoch die dynamische Entwicklung von Übernahmen und Gründungen von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren (iMVZ). Das sei mit erheblichen Risiken behaftet, die einer Regelung bedürften. Das Ziel müsse sein, kritische Entwicklungen hin zu einer Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung zu verhindern. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plädierte für eine stärkere Regulierung. MVZ seien seit ihrer Einführung 2004 ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Die Vorteile der MVZ sollten erhalten und Fehlentwicklungen begrenzt werden, erklärte der Verband. Nötig sei etwa eine Regelung zur Gewährleistung der Trägervielfalt in der vertragsärztlichen Versorgung. Um Einschränkungen zu vermeiden, sollten nach Ansicht des Spitzenverbandes Zulassungen und Nachbesetzungen bei einer Gefährdung der Trägervielfalt abgelehnt werden können. Überdies müsse die Rolle des ärztlichen Leiters gestärkt werden. Ökonomische Interessen dürften medizinische Entscheidungen nicht überlagern. "Wohnortnahe haus- und fachärztlichen Versorgung" Zu einer ganz anderen Einschätzung kommt der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV). Der Antrag sei von einer in weiten Teilen ablehnenden Sichtweise geprägt und bleibe realitätsfern. Es bestehe kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von MVZ beziehe. Rechtsgutachten hätten gezeigt, dass es keine Evidenz dafür gebe, dass MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern zu einer schlechteren Versorgung führten. Im Gegenteil trügen MVZ-Gruppen zu einer wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Ähnlich skeptisch äußerte sich der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung (BMVZ), der eine Versachlichung der Debatte forderte. Es würden in dem Antrag zahlreiche Detailforderungen zur Regulierung von Gründung und Betrieb von MVZ aufgestellt, die der Realität der vertragsärztlichen Versorgung zuwiderliefen und teils als reine Symbolpolitik einzustufen seien. Der Verband empfahl, sich von dem destruktiven Konzept zu lösen, wie eine Gruppe von MVZ-Trägern aus der Versorgung heraushalten werden könne und hinzulenken auf die Frage, ob es angebracht sei, auf Leistungsträger zu verzichten, die bereit sind, anstellungswilligen Ärzten geeignete Arbeitsplätze zu schaffen. Mangel an empirischen Daten In der Anhörung wurde deutlich, dass es in diesem Versorgungsbereich noch an empirischen Daten zu einigen Fragestellungen mangelt. Ein Streitthema war die Frage, ob Ärzte in MVZ womöglich unter Druck gesetzt werden, um renditestarke Leistungen besonders häufig anzubieten. Eine Sprecherin der BÄK sagte, es gebe in manchen Regionen ein Überangebot an erlösträchtigen Leistungen. Verträge der ärztlichen Leiter müssten geprüft werden, um Bonusverträge mit wirtschaftlichen Anreizen zu verhindern. Sie erinnerte daran, dass hohe Renditen, die im Gesundheitswesen von Investoren erzielt werden, letztlich auf Kosten der Beitragszahler gingen. Eine Vertreterin des BBMV widersprach und verwies auf die in der Berufsordnung verankerte ärztliche Unabhängigkeit. Die Datenlage gebe nicht her, dass wirtschaftliche Interessen die Behandlungen beeinflussen. Diese Art Kritik werde von Ärzten in MVZ im Übrigen als ungerechtfertigt und herabwürdigend angesehen. (pk/12.11.2025)
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