Bundestag | Aktuelle Themen
Antrag zu queeren Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, beraten hat. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag Die Linke Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu. (scr/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung
Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) beraten. Anschließend wurde der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bürokratie- und Steuerentlastung für kleine und mittlere Unternehmen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ (21/3830) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion von Bürokratieauflagen und Steuern entlastet werden. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „unverzüglich ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen“. Dazu sollen alle Berichtspflichten für KMU „systematisch überprüft“ werden mit dem Ziel, „die Bürokratielast“ für diese Unternehmen mindestens zu halbieren. Außerdem sollen alle „nicht sicherheitsrelevanten oder rein verwaltungsinternen Berichtspflichten“, die keinen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren leisteten, „ersatzlos“ wegfallen. In einem jährlich vorzulegenden „KMU-Belastungsbericht“ sollen Aufwand und Kosten der Bürokratie für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nach Unternehmensgröße und deren Hauptursachen erfasst werden. Den Entscheidungsspielraum von Bewilligungsbehörden auf Bundesebene bei Förderanträgen will die Fraktion deutlich erweitern, sodass formale Fehler, die den Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen. Zudem sieht der Antrag steuerliche Vergünstigungen vor: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierter Gewinne nach Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes für Personengesellschaften solle bereits ab 2026 jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zehn Prozent gesenkt werden, anstatt damit erst 2028 zu beginnen. Außerdem sei „eine sofortige Rückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlich vorzuschreiben“. (nk/hau/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Deutsch-französische Beziehungen nach sieben Jahren Vertrag von Aachen
Die Fraktionen des Bundestages haben am Mittwoch, 28. Januar 2026, in einer Vereinbarten Debatte unter dem Titel „Sieben Jahre Vertrag von Aachen – Gemeinsam Zukunft gestalten“ über den Stand der deutsch-französische Beziehungen debattiert. Die Mehrheit hob die Einzigartigkeit des dieser Zusammenarbeit hervor und betonten ihre Bedeutung im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft. Kritik kam von den Oppositionsfraktionen, die den Fokus auf Westeuropa, zu wenig Engagement beim Klimaschutz und militärische Projekte kritisierten. Deutsch-französische Zusammenarbeit Am 22. Januar 2019 haben die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron in Aachen einen neuen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration unterzeichnet, der den Élysée-Vertrag von 1963 ergänzen soll. Der Vertrag von Aachen zielt auf eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich ab. Dabei geht es vor allem um die Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz zwischen den beiden Ländern sowie die kulturelle Zusammenarbeit durch die Unterstützung gemeinsamer Projekte, die den kulturellen Austausch und das gegenseitige Verständnis fördern. Regierung: Das ist einmalig auf der Welt "Wir haben den Aachener Vertrag vor sieben Jahren aufs Gleis gesetzt – aber nicht nur den Aachener Vertrag, sondern ich möchte namentlich auch das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen nennen", erinnerte Gunther Krichbaum (CDU), Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, am Anfang der Debatte. Zusätzlich sei die deutsch-französische Kammer gebildet worden mit je 50 Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag und 50 Abgeordneten aus der Assemblée nationale. "Das ist nicht nur einmalig in Europa, sondern einmalig auf der Welt,", sagte Krichbaum. "Das zeigt, was das deutsch-französische Verhältnis nicht nur wert ist, sondern was es kann. Wir wollen weiterhin der Motor in Europa sein. Wir wollen das Schwungrad in Europa sein." Der Staatsminister hob die Arbeit des Deutsch-Französischen Bürgerfonds mit über 4.000 Projekte hervor, die der Zivilgesellschaft dienen und durch sie getragen werden. "Das ist echte deutsch-französische Zusammenarbeit. Dafür bin ich auch all jenen sehr dankbar, die hier organisatorisch immer mit anpacken und es damit ermöglichen, dass vor allem im zivilen Leben Städtepartnerschaften erblühen und der Austausch vor allem der jungen Generation funktioniert." In Zukunft sollen Themen wie die Digitalisierung und künstliche Intelligenz auch unter Einbindung der freien Wirtschaft gemeinsam behandelt werden. "Denn da entsteht die Wertschöpfung von morgen." AfD: Die Regierung ist in Ritualen erstarrt "Ich weiß nicht, was Sie hier feiern, außer sich selbst", kritisierte Dr. Maximilian Krah (AfD). Die Europapolitik der Bundesregierung sei in Sprechblasen und in den Ritualen von vorgestern erstarrt, genau deshalb sei das europäische Projekt nicht mehr populär. "Wir brauchen eine neue Europastrategie und nicht nur das gegenseitige Versichern, dass wir alles richtig machen." Der damalige tschechische Staatspräsident Václav Klaus habe den Vertrag kritisiert. "Er hatte deutlich gemacht: Es kann nicht sein, dass Deutschland und Frankreich glauben, sie allein seien Europa", sagte Krah. "Wir feiern heute sieben Jahre Vertrag von Aachen, aber ich frage: Wo ist der Vertrag von Prag? Wo ist der Vertrag von Bratislava, von Budapest, von Breslau?" Es werde sich auf dem Europa von vor dem Fall des Eisernen Vorhangs ausgeruht und es würden nicht die Chancen ergriffen, die sich in der Mitte und im Süden Europas bilden. SPD: Rückgrat der innereuropäischen Verständigung "Man braucht in diesen Zeiten ein sehr viel stärkeres Europa, und das geht von Deutschland und Frankreich aus", sagte Nancy Faeser (SPD). Die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland könne man gar nicht genug würdigen. "Es ist unglaublich wichtig, zu wissen, dass ohne die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland kein Frieden in Europa möglich ist." Denn diese Freundschaft sei das Rückgrat der innereuropäischen Verständigung, "die wir in diesen Zeiten brauchen". So werde im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft eine einheitliche Verteidigungspolitik angestrebt und es sei in der Vergangenheit das Asylsystem auf den Weg gebracht worden, dass in Europa gemeinsam umgesetzt wurde. "Sie sehen, wie konkret diese deutsch-französische Freundschaft sein kann." Grüne: Wir müssen auch über Klimaschutz reden Es reiche nicht, sich auf Helmut Kohl zu berufen und Europa zu beschwören. "Der Vertrag von Aachen ist eine wichtige Absichtserklärung; aber eine Absichtserklärung allein reicht nicht", sagte Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Absichtserklärung schrecke keine Autokraten ab. "Jetzt zeigt sich, ob wir stark und geeint auftreten. Jetzt zeigt sich, ob wir auch gemeinsame Rüstungsprojekte hinbekommen. Jetzt zeigt sich, ob Europa unabhängig oder abhängig bleibt, und auch, wie sehr wir es schaffen, unsere Werte zu verteidigen." Projekte wie FCAS, das Future Combat Air System, müsse von Anfang an auf die Spur gebracht werden, dass sie ohne Verzögerungen gelingen. Die Frage sei doch, ob es in Europa geschafft werde, nationale Reflexe und industriepolitische Blockaden zu überwinden. "Aber wir müssen auch über Klimaschutz reden", so Dillschneider. Mit der deutsch-französischen Zusammenarbeit müssen die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigt werden. Linke: Sicherheit entsteht durch soziale Gerechtigkeit Der direkte Austausch mit den französischen Kolleginnen und Kollegen sei durchaus bereichernd und fördere über die Grenzen hinweg kulturelle Initiativen. "Dass wir uns austauschen und abstimmen, muss selbstverständlich sein", sagte Agnes Conrad (Die Linke). "Aber die entscheidende Frage lautet doch immer: Zusammenarbeit – wofür und für wen?" Doch in der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung gebe es immer wieder Anträge, die scheinbar auf zivile Kooperationen aus seien und dann in irgendeiner Art und Weise dem Militär zugute kämen. "Lassen Sie mich Ihnen sagen: Sicherheit entsteht durch soziale Gerechtigkeit und internationale Solidarität." Autoritäre Kräfte würden Demokratie, Menschenrechte und internationale Solidarität offen infrage stellen. "Europa muss mehr sein als ein neoliberaler Wirtschaftsraum, der Sozialleistungen und gute Löhne erodiert", sagte Conrad. "Wenn wir wirklich über Zukunft reden wollen, muss Europa ein politisches und soziales Versprechen sein." CDU/CSU: Europäische Fähigkeitslücken schließen "Das Fundament für Frieden und Sicherheit in Europa ist eine enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich", sagte Thomas Erndl (CDU/CSU). " Nach dieser Maxime handelten, auch aus historischer Erfahrung, bereits Konrad Adenauer und Charles de Gaulle." Daraus sei im weiteren Verlauf auch die deutsch-französische Verteidigungskooperation entstanden. Gemeinsame Rüstungsprojekte, eine starke deutsch-französische Achse bei Airbus, direkte militärische Zusammenarbeit, wie zum Beispiel bei der Deutsch-Französischen Brigade oder in der binationalen Lufttransportstaffel, seien dafür gute Beispiele. "Deutsche und französische Soldatinnen und Soldaten haben gemeinsam gedient, etwa in Mali und in Afghanistan, für das Bündnis gekämpft und auch geblutet", sagte Erndl. "Das darf niemals infrage gestellt werden." Diesen Geist gemeinsamer sicherheitspolitischer Verantwortung trage auch der Vertrag von Aachen in sich. "Es geht um gemeinsame Strategien sowie um engere Zusammenarbeit der Streitkräfte und der Verteidigungsindustrien." Europäische Fähigkeitslücken müssen geschlossen werden. Russlands Kriegswirtschaft laufe indes weiter auf Hochtouren, und die USA werden den Kontinent nicht stärker verteidigen, als die Europäer selbst dazu bereit seien. "Die konventionelle Verteidigung unseres Kontinents liegt in unseren eigenen Händen", sagte Erndl. "Als größte und stärkste Nationen Europas müssen Frankreich und Deutschland hier der Motor sein." (eis/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
11. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema "Der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Gesundheit". Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sachverständige fordern mehr Einsatz für mentale Gesundheit von Kindern
Zukunftsangst, Stress, psychische Auffälligkeiten: Vielen Kindern und Jugendlichen geht es nicht gut. Darauf machten die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission (Kiko) zum Thema „Mental Health (1. Teil): Belastungen von Kindern und Jugendlichen – Lagebild und Forschung“ am Mittwoch, 28. Januar 2026, aufmerksam. Ob durch familiäre Umstände, Leistungsdruck, Klimawandel oder Kriege. Sie mahnten, die mentalen Belastungen junger Menschen ernst zu nehmen. Hilfsangebote gelte es sichtbarer zu machen, zu vernetzen und auszubauen. Dabei müssten die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden. Die Rolle der Schulsozialarbeit Wenn Schüler leistungsmäßig einbrächen, Suizidgedanken hätten, dem Unterricht fern blieben und sich in psychische Behandlung begeben müssten: „Dann ist es schon zu spät“, sagte Lilli Berthold, stellvertretende Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, die mehr als 7,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Deutschland vertritt und eine bundesweite Mental Health-Kampagne angestoßen hat. Man spreche von vermehrt auftretenden Einzelfällen. In jeder Klasse habe man etwa fünf Kinder mit einer Angststörung. Um damit professionell umzugehen, mangele es an entsprechenden Strukturen. Vor allem die Schulsozialarbeit müsse gestärkt werden. Sie sei unterfinanziert, stelle jedoch die entscheidende Schnittstelle dar zwischen den verschiedenen Präventionsangeboten sowie zwischen Schule und Elternhäusern. Die Schulsozialarbeit könne Problemfälle erkennen und handeln, bevor etwas passiert. Berthold schlug vor, mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler als Querschnittsaufgabe in alle Schulfächer einzubauen und dem Thema auch im Ganztag sowie bereits in der Grundschule die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Es brauche bessere Aufklärung über psychische Erkrankungen und mehr Hilfsangebote. Die Perspektive junger Menschen müsse bei der Entwicklung von Hilfsangeboten unbedingt einbezogen werden. Der Politik gab sie den Rat: Lieber mit vielen kleinen Schritten schnell in die Umsetzung zu gehen, statt auf große Visionen und Reformen zu warten. "Keine individuellen Anpassungsprobleme" Ein Anstieg mentaler Belastungen für Kinder und Jugendliche sei in der praktischen Arbeit der Jugendverbände in den letzten Jahren deutlich spürbar, sagte Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings, der Interessenvertretung junger Menschen auf Bundesebene. Ängste und Perspektivlosigkeit prägten den Lebensalltag vieler junger Menschen. Oft komme allzu viel auf einmal zusammen und negative Zustände dauerten zu lange an. Auch Helfer gerieten dabei an ihre Grenzen. Man verzeichne eine rasant ansteigende Nachfrage nach Schulungen für Erste Hilfe-Angebote und Gesprächsführung in Krisensituationen. „Mentale Belastungen junger Menschen sind keine individuellen Anpassungsprobleme, sondern sie sind nachvollziehbare Reaktionen auf eine Gesellschaft im Krisenmodus“, sagte Haag. Beteiligung junger Menschen Es gehe darum, junge Menschen mit Problemen, im Schulalltag oder in der Freizeit, zu erkennen, ihnen passende Angebote zu machen und ihnen in Politik und Gesellschaft echte Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten. Strategien zur Stärkung der mentalen Gesundheit funktionierten nur dann, wenn junge Menschen an ihrer Entstehung beteiligt sind. Nötig sei vor allem, bestehende Angebote, sowie die Bereiche Bildung, Gesundheit und Jugendpolitik miteinander zu vernetzen. Im digitalen Raum gehe es darum, Teilhabe und Schutz zu verbinden. Der Fokus dürfe nicht auf einer Einschränkung der Rechte junger Menschen liegen. Der Bundesjugendring empfehle, die Medienbildung zu verstärken, ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen und wolle an der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Strategie zur mentalen Gesundheit mitwirken. Bedeutung von Prävention Zukunftsängste seien Ursache für mehr psychische Auffälligkeiten, sagte Prof. Dr. Freia De Bock, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin. Laut dem Deutschen Schulbarometer gebe es 2024 bei 21 Prozent der acht- bis 17-Jährigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten. Das sei eine leichte Zunahme von fünf Prozent. Sie wies darauf hin, dass 75 Prozent aller psychischen Erkrankungen im Lebensabschnitt vor 25 Jahren auftreten. Besonders die frühe Kindheit sei ein entscheidendes Fenster für präventive Intervention. Beeinflusst werde die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor allem durch ihre Umwelt, ihr soziales Umfeld, dazu zählten das Familienklima, die Interaktionsqulität mit Bezugspersonen, auch in Kita und Schule, und die Sozialen Medien. Eine gute, kontinuierliche Eltern-Kind-Beziehung, ebenso wie zwischen Lehrern und Schüler sowie der Schüler untereinander, wirke sich positiv auf die mentale Verfassung von Kindern aus. Hinzu komme Selbstregulation sowie die äußerst positive Auswirkung von Bewegung auf die psychische Gesundheit. De Bock unterstrich die Bedeutung von Prävention. Wichtig sei dabei, Familien gut zu unterstützen und frühzeitig „protektive Faktoren“ in Kita und Schule zu fördern. Dazu gehöre auch, die Handlungssicherheit des Schulpersonals zu stärken. Es gebe bereits eine breite Hilfelandschaft, jedoch sei diese weitgehend ohne Steuerung, Fachkräften und Klienten fehlte schlicht der Überblick. Die wichtigste Unterstützung für Kinder komme aber aus der eigenen Familie sowie aus ihrer Peer Group. (ll/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag debattiert über die Rechte von Beschäftigten
Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat sich der Bundestag mit der seit dem Wochenende bereits öffentlich geführten Debatte über die Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten für Beschäftigte befasst. Auslöser war ein Antrag von Unionspolitikern für den im Februar anstehenden Parteitag der CDU, in dem eine deutliche Einschränkung des Rechts auf Teilzeit gefordert worden war, unter anderem die Beschränkung auf Beschäftigte mit Betreuungspflichten. „Lifestyle“-Teilzeit könne sich das Land angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr leisten, so die Abgeordneten. Die Parteispitze distanzierte sich inzwischen von den Formulierungen in der Vorlage. In der Aktuellen Stunde am Mittwoch, 28. Januar 2026, musste sich die Unionsfraktion deutliche Kritik der anderen Fraktionen anhören, die ihr vorwarfen, keine Ahnung von der Lebensrealität der Beschäftigten zu haben. Die Linke: Die Menschen sind nicht faul Anne Zerr (Die Linke) attestierte der Union gar eine „Verachtung für arbeitende Menschen“, anders ließen sich die ständigen Debatten um Arbeitszeiten, Krankheitstage oder eben Teilzeit nicht erklären. „Die Menschen in diesem Land sind nicht faul!“, sagte sie. Im Gegenteil hätten sie 2024 so viele Arbeitsstunden wie noch nie geleistet, diese Fakten dürften nicht verschwiegen werden. Zerr verwies darauf, dass viele Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit arbeiten würden, „um sich vor dem Burnout“ zu retten. CDU/CSU: Wir müssen mehr arbeiten Sandra Carstensen (CDU/CSU) unterstellte wiederum der Linken, mit „völlig verdrehten Fakten und Realitäten“ zu argumentieren. Deutschlands Wirtschaft stagniere beharrlich, während gleichzeitig tausende Arbeitskräfte fehlten. In den nächsten 10 bis 15 Jahren würde die Zahl der Erwerbstätigen um rund vier Millionen sinken. „Das bedeutet: Wir müssen mehr arbeiten.“ Wohlstand entstünde nicht durch Verteilung, sondern durch Arbeit und Leistung, so die Unionsabgeordnete. Sie bekräftigte: „Niemand will Teilzeit dort reduzieren, wo es nötig ist.“ AfD: Die Union hackt auf den Arbeitnehmern rum Peter Bohnhof (AfD) warf der Union vor, seit Monaten auf den Arbeitnehmern „rumzuhacken“, weil sie über die „wahren Gründe für den wirtschaftlichen Niedergang“ nicht reden wolle. Dazu gehören für ihn eine „industriefeindliche Energiepolitik“ und die „Masseneinwanderung“. Nicht nur Familien mit Kindern bräuchten Teilzeit-Möglichkeiten, auch Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege, die ansonsten ganz aus ihren Jobs aussteigen würden, betonte er. SPD: Die Arbeitsproduktivität sinkt nicht, sie steigt Jan Dieren (SPD) stellte klar, es stimme schlicht nicht, dass die Arbeitsproduktivität sinke, sie steige stattdessen. Eine Vollzeit-Stelle bedeute in Deutschland eine durchschnittliche Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche, das könnten aber immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Belastungen oft gar nicht leisten. In der Pflege würden die meisten Beschäftigten ihre Arbeitszeit ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen reduzieren. „Wer möchte, dass die Menschen mehr arbeiten, der muss die Arbeitsbedingungen verbessern“, sagte Dieren. Grüne: Die Union sollte zu ihrer Verantwortung stehen Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Die Union hat sich entschieden, die Menschen zum Problem zu erklären.“ So wolle sie ablenken von ihrer eigenen politischen Verantwortung für die wirtschaftlichen Probleme dieses Landes. „Lassen Sie den Menschen doch die Wahl, wie sie arbeiten möchten“, appellierte sie. Immerhin nähmen sie in Teilzeit auch Lohneinbußen in Kauf und das oft nicht freiwillig. Stress sei einer der größten Krankheitstreiber in der Gesellschaft, deshalb müsse die Prävention im Mittelpunkt solcher Debatten stehen und nicht ein vermeintlicher „Lifestyle“. (che/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Experten bewerten Grünen-Antrag zur medizinischen Versorgung von Kindern
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen am Mittwoch, 28. Januar 2026, ausgetauscht. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, weshalb in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden sei und mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden seien. Experte unterstützt Forderung Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden, verlangen die Grünen. Ihre Forderung nach Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und den Erhalt der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ wurde von Dr. Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, unterstützt. Man müsse sich klarmachen, dass die spezialfachärztliche Pädiatrie in Deutschland im Unterschied zu der Erwachsenen-Medizin „ganz überwiegend an den Kliniken verortet ist“, sagte Artlich. Gebe man die beiden Leistungsgruppen auf, würde nicht nur die spezialfachärztliche Pädiatrie im stationären Bereich beschädigt, sondern auch im ambulanten Bereich. Für Kliniken existierte dann kein Anreiz mehr, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroentologie zu unterhalten. Folgen durch Bewegungsmangel und Soziale Medien Prof. Heidrun Thaiss von der Technischen Universität München verwies darauf, dass neben der wichtigen individuellen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall auch der Child Public Health-Aspekt eine wichtige Rolle spiele. Es gebe bis zu 25 Prozent chronisch kranker Kinder mit speziellen Hilfebedarfen „zum Beispiel im schulischen Kontext“. Die Entwicklung von infektiösen zu psychischen Erkrankungen sei während der Pandemie gestiegen. Thaiss verwies auch auf somatische Folgen „durch den Bewegungsmangel und die Nutzung sozialer Medien“. Insbesondere müsse auf die Gewichtsentwicklung bei Jungen – noch verstärkt durch bildungsferne und soziale Problemlagen – zukünftig geachtet werden. Spezialbereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), forderte eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich der gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Derzeit sei ein Bedarf für die gesamte Arztgruppe der Psychotherapeuten festgelegt. 20 Prozent der insgesamt für diese Gruppe ausgewiesenen Sitze müssten aktuell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden. Das, so Hecken, ermögliche keine passgenaue Steuerung, weil es wachsende Versorgungsbedarfe gebe, die regional unterschiedlich seien. In städtischen Gebieten, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, brauche es deutlich mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als in anderen Bereichen. Hybrid-DRGs und Weiterbildungsförderung Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser von der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen begrüßte die sogenannten Hybrid-DRGs, durch die insbesondere im kinderchirurgischen Bereich die Möglichkeit bestehe, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Bei Hybrid-DRGs kann die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden. Es müsse jedoch geklärt werden welche Fälle wo zu leisten sind, und wie sie vergütet werden, sagte sie. Aus Sicht von Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, ist der Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin das wichtigste politische Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung der laufenden Legislaturperiode. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, sei eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75 Kinder- a SGB V zielführend. Solle die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, brauche sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung. "Frühzeitige Entlassung von Kindern meist unproblematisch" Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte, die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern dürfe sich nicht weiter verzögern. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld sei meist nicht nur unproblematisch, sondern wirke sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht sei es daher nicht sachgerecht, die Abschaffung der Abschläge weiter aufzuschieben, sagte Rodeck und unterstütze so eine der Forderungen des Antrags. Bereich der pädiatrischen Pflege Zur 2020 eingeführten Generalistik in der Pflegeausbildung waren bei der Anhörung unterschiedliche Auffassungen zu vernehmen. Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, sprach von einem großen Risiko bei der Versorgungsqualität, wenn die Wahlmöglichkeit zum gesonderten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger entfällt. Nach fünf Jahren Generalistik sei zu erkennen, dass neue Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten. Der Beruf werde aber auch unattraktiv, wenn lange Ausbildungen in der Altenpflege und in der Erwachsenenpflege benötigt werden, obwohl die Auszubildeten schlussendlich in den Kinderbereich wollten. Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, verwies darauf, dass in der Generalistik in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame Ausbildung stattfinde und erst im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung erfolge. Für den Bereich der pädiatrischen Pflege werde diese aber nicht flächendeckend angeboten. Die Umsetzung hänge stark vom Träger der praktischen Ausbildung und von den Pflegeschulen ab. Nicht alle Ausbildungsanbieter hätten ausreichende Kapazitäten oder Interessen, den pädiatrischen Vertiefungsansatz anzubieten. Wenn es also Problem bei der Einarbeitung gebe, liege das nicht an der generalistischen Ausbildung, „sondern an der Trägheit der Betriebe“, sagte Zöllner. (hau/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Ausstellung widmet sich jüdischen Biografien von Abgeordneten nach 1945
Was bedeutet es, als Jüdinnen und Juden nach dem Holocaust in diesem Land an eine gute Zukunft zu glauben und im Parlament mitzugestalten? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Ausstellung „An eine Zukunft glauben. Jüdische Biografien in der parlamentarischen Gründergeneration nach 1945“, die am Dienstag, 27. Januar 2026, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eröffnet wurde. Keine Stunde Null „Diese Ausstellung erzählt von Menschen, die später unser Land prägten“, sagte Klöckner und verwies auf Abgeordnete jüdischer Herkunft, die sich nach 1945 dazu entschieden, in Deutschland Verantwortung zu übernehmen. Dabei sei für viele Judenfeindlichkeit eine Alltagserfahrung geblieben, denn eine „Stunde Null“ habe es nicht gegeben. „Und leider müssen wir sagen, dass Antisemitismus auch heute, 2026, nicht vorbei ist.“ Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, warnte in seinem Grußwort vor zunehmendem Antisemitismus. „Was bedeutet es noch, sich zu erinnern, wenn die Zahl derer wächst, die das vergessen wollen?“, fragte Schuster. Mit Blick auf die wenigen verbliebenden Zeitzeugen mahnt er, dass neue Formen der Erinnerungskultur geschaffen werden müssten. Die Ausstellung werde dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Art gläserne Wand Im Zentrum der Ausstellung stehen die Biografien der Abgeordneten Jeanette Wolff und Erik Blumenfeld. Sie stehen exemplarisch für Parlamentarier, die auf unterschiedliche Weise unter der nationalsozialistischen Rassenideologie gelitten haben. Nach dem Krieg kämpften sie um persönliche Entschädigung, engagierten sich in der Entnazifizierung und für die gesellschaftliche Anerkennung des Leids der Opfer. Doch in einer Gesellschaft aus Mitläufern, Opfern und Tätern stand immer „eine Art gläserne Mauer“ dazwischen, wie Blumenfeld es beschrieb. Die Ausstellung zeigt verschiedene Dokumente und Fotos, Ausschnitte aus Debatten, historische Objekte und Audio-Interviews und fragt, wie die beiden deutschen Staaten mit Schuld und Verantwortung nach 1945 umgegangen sind. Worüber wurde gesprochen – und worüber geschwiegen? Wie sah Antisemitismus in einem antifaschistischen Staat aus? Und welche Rolle spielte der Ost-West-Konflikt in der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit? Zu sehen ist die Ausstellung bis zum 6. März in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Sie kann montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besucht werden. (mtt/28.01.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fragestunde am 28. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3773), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 23 Fragen. 19 Fragen stellten Abgeordnete der AfD-Fraktion, zwei Fragen stellte der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit neun Fragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit acht Fragen vertreten. Das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium des Innern sollten sich zu jeweils sieben Fragen äußern. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Vier Fragen gingen an das Auswärtige Amt, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz. Jeweils eine Frage sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit und Preisstabilität von Gas für Industrie und Verbraucher bei derzeit steigenden Gaspreisen, einem „historisch niedrigen Speicherfüllstand“ von 42 Prozent am 18. Januar 2026 und weiterhin witterungsbedingt hohem Gasverbrauch einschätzt. Die baden-württembergische Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche Maßnahmen es als geeignet ansieht, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Ziel der Prävention psychischer Erkrankungen zu erreichen, und welche konkreten Vorhaben wann genau vorgesehen sind. Der niedersächsische Abgeordnete Rocco Kever (AfD) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, welche jährlichen Ausgaben des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder, Kommunen) für seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter, Geduldeter und Ukraine-Schutzbedürftiger) die Bundesregierung in Berichten des Bundesfinanzministeriums, Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bundestagsdrucksachen ausweist. Der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler fragte das Bundesverkehrsministerium, ob im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke in Tönning (Nordfriesland) an der Bundesstraße 5 auch ein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft wird. Falls nein, will Seidler wissen, warum nicht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz
Der Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (21/3544 ) ist bei Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 28. Januar 2026, auf moderate Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese soll einheitliche Vorschriften schaffen, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine Datengesellschaft und- wirtschaft voranzutreiben. Ob eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance entstehe, hänge maßgeblich von der Aufsichtspraxis, der Evaluation und der weiteren politischen Begleitung ab, machte eine Reihe der Sachverständigen deutlich. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Forderung nach Datenzugangspflichten Die Sachverständige Aline Blankertz von Structural Integrity (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) kritisierte, dass die Verordnung über europäische Daten-Governance ihre Ziele nicht erreiche. Klare Datenzugangsregeln, offene Daten und stärkere Wettbewerbsregeln seien effektiver und sollten parallel verfolgt werden. „Anreize werden nicht genügen, um gerade große Unternehmen zum Datenteilen zu bewegen“, sagte Blankertz weiter. Datenzugangspflichten für Sektoren wie Mobilität oder Akteure seien aus ihrer Sicht ungleich wirksamer. Mit Blick auf die Pläne zum europäischen Digital-Omnibus wäre es wünschenswert gewesen, die Durchsetzung von Data Act und Data Governance Act stärker zu integrieren, betonte sie. David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaf (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) sagte, nach über zwei Jahren müsse man sagen, das Ziel, die Datenwirtschaft in der EU voranzutreiben, sei nicht erreicht worden. Mehr noch: Die Verordnung habe in vielen Facetten „genau das Gegenteil erreicht.“ Ein Beispiel dafür seien öffentliche Stellen, die oftmals in Betracht zögen, gar keine Daten mehr bereitzustellen, berichtete Bomhard. Im Hinblick auf Datenaltruismus sagte der Sachverständige, es gebe bis heute EU-weit nur drei Unternehmen, die als anerkannte datenaltruistische Organisation registriert seien. Die Verordnung sei daher „weitgehend gescheitert.“ Das für die nationale Umsetzung vorgeschlagene „Minimalpaket“ sei sinnvoll und praktikabel, es fehle allerdings die Querverbindung zum Data-Act-Durchführungsgesetz und die zivilrechtliche Verankerung werde ignoriert. Zudem nutze der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit nicht, um Anreize für Datenvermittlungsdienste zu setzen. Stattdessen gebe es „extrem hohe Zwangs- und Bußgelder“, monierte Bomhard. Sarah Rachut vom Institut für Rechtswissenschaften Universität Braunschweig (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben des DGA endlich zu ermöglichen“. Gegen die Benennung der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes bestünden in ihren Augen keine Bedenken. Auch die ihnen eingeräumten Befugnisse erfüllten die Vorgaben der EU-Verordnung. Der Entwurf sei daher begrüßenswert, allerdings müsse er in einem größeren Kontext bewertet werden: Mit Blick auf die Pläne auf europäischer Ebene, wonach die EU-Verordnung zur Daten Governance im Data Act aufgehen soll, würden entscheidende Defizite nicht adressiert. So bleibe es etwa bei „unnötigen Dopplungen von datenschutzrechtlichen Vorgaben und mangelnden Anreizen für datenaltruistische Tätigkeit“, sagte die Juristin. Entwicklung praxistauglicher Vorgaben Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) betonte, man begrüße das Anliegen des Gesetzes, die Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors zu ermöglichen. Die Landkreise seien in zahlreichen Aufgabenbereichen datenhaltende und datenverarbeitende öffentliche Stellen. Zentral sei daher, dass die nationale Umsetzung „rechtssicher, praxistauglich und mit vertretbarem organisatorischem Aufwand“ ausgestaltet werde, betonte Ritgen. Zu begrüßen sei, dass das Durchführungsgesetz „keinen Automatismus zur Freigabe von Daten“ begründe, so Ritgen weiter. Nun müssten praxistaugliche Vorgaben entwickelt werden, die insbesondere den Umfang der Metadaten, die Aktualisierungsanlässe und angemessene Fristen klar definieren. „Ziel muss eine bürokratiearme Umsetzung sein, die den tatsächlichen Ressourcen der kommunalen Ebene Rechnung trägt“, sagte Ritgen. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) sagte, die Zuständigekeit der Bundesnetzagentur halte er für „derzeit sinnvoll“. Zu begrüßen sei auch, dass die zentrale Informationsstelle beim Statistischen Bundesamt liege. Hingegen sei er bei den zuständigen Stellen im Sinne von Artikel 7 nicht sicher, ob es sinnvoll sei, den Ländern durch eine Monopolisierung die Möglichkeit für eigene Unterstützungsstellen zu nehmen. Generell fehle die Koordination mit der Datenschutzaufsicht, merkte Schmidt-Kessel an. Hinsichtlich der Befugnisse nach Paragraf 7 und 8 handele es sich um „Kopien der unionsrechtlichen Vorlage“, was europarechtlich problematisch sei, merkte Schmidt-Kessel an. Er empfehle daher, die Vorschrift radikal zusammenzustreichen, um Dopplungen zu entfernen. Eine Frage der Rahmenbedingungen Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, dass insbesondere die Datenvermittlungsdienste „beim Aufbau von unternehmensübergreifenden Datenräumen in unterschiedlichen Sektoren entlang von Lieferketten“ eine ganz erhebliche Rolle spielen. Der Erfolg der Regulierung hänge maßgeblich davon ab, attraktive und praktikable Rahmenbedingungen für diese Dienste zu etablieren. Das Thema sei bei der Bundesnetzagentur richtig aufgehoben und die Einbindung des Statistischen Bundesamts sei sinnvoll, sagte Süme. Die Gebührenregelung müsse jedoch verhältnismäßig sein und es müsse aufgepasst werden, dass die Gebühren keine Markteintrittshürden darstellten - insbesondere für KMU und Start-ups, betonte er. Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, es sei entscheidend, dass die BNetzA und das Statistische Bundesamt über ausreichende personelle Ressourcen und auch datenschutzrechtliche und grundrechtliche Fachkenntnisse verfügten. In puncto Koordinationspflichten bleibe aus seiner Sicht abzuwarten, wie Zielkonflikte praktisch ausgelöst werden sollen. „Zum Datenaltruismus ist festzuhalten, dass der bestehende Rechtsrahmen bislang kaum praktische Wirkung entfaltet“, resümierte Zech. Ohne zusätzliche Rechtssicherheit und ohne tatsächliche Anreize bestehe die Gefahr, dass datenaltruistische Strukturen vor allem regulatorische Pflichten erzeugten, ohne das intendierte Potenzial für Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu realisieren. Daher begrüße er die vorgesehene nationale Evaluierung, sagte Zech. Vorbereitungen zur Anwendung der Verordnung Die Präsidentin des Statistischen Bundesamts, Ruth Brand, betonte, man habe bereits vor über einem Jahr mit dem Aufbau von Informationsangeboten, einer IT-Infrastruktur für den Austausch der Daten und einer Metadatenbank mit einer Übersicht über verfügbare Datenressourcen begonnen. Hier sei viel Vorbereitungsarbeit erforderlich, um Unterstützungsleistungen und Transparenz herzustellen, wenn das Gesetz in Kraft trete. Man versuche daher, ein best practice zu etablieren und tausche sich kontinuierlich mit anderen Behörden auf EU-Ebene aus. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wies auf die starke Verbindung zum Data Act hin, um das volle Potenzial der vorhandenen Daten zu nutzen. Die Daten seien nicht nur für Forschungszwecke, sondern auch für die KI-Anwendung oder innovative Geschäftsmodelle vielversprechend. Es sei entscheidend, zeitnah mit der Anwendung der Verordnung beginnen zu können, um die neuen Datenintermediäre an den Datenmarkt zu bringen. Bisher gebe es sechs Interessenten für Datenvermittlungsdienste in Deutschland - in der EU seien bereits 27 gemeldet. Bei den datenaltruistischen Organisationen sehe die BNetzA bisher eine potenziell geeignete Organisation, drei seien EU-weit gemeldet, berichtete Müller weiter. (lbr/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Aufgabe der 14 Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist es, sich für den hohen Stellenwert der Menschenrechte weltweit einzusetzen. (28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verbände begrüßen Entwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Kenntnisprüfung als Regelfall Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich. Auf diese Einschränkung verwies auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt sprach. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme. Priorität für Patientensicherheit Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) forderten wie andere Sachverständige auch höchste Priorität für die Patientensicherheit. Da es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe, sei es zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden. Auch müssten die deutschen Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, weil die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abzulegen sei. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte. Anteil ausländischer Ärzte Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien. Eine Vertreterin der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) machte deutlich, dass die beruflichen Leistungen ausländischer Mitarbeiter in den Heilberufen stärker gewürdigt werden müssten. Diese Anerkennung sei wichtig, damit die Fachkräfte langfristig in Deutschland blieben. Die Qualifikation dieser Menschen sollte daher wertgeschätzt und die Mitarbeiter als Bereicherung angesehen werden. Ähnlich äußerten sich andere Sachverständige, die darauf hinwiesen, dass der Integrationsprozess über die Fachprüfungen hinaus weiter begleitet werden sollte. Register für Approbationen In der Anhörung ging es auch um bisweilen fehlende Unterlagen bei ausländischen Bewerbern, was eine Einschätzung ihrer Qualifikation erschwert. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen. Er räumte aber ein, dass eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen sinnvoll wäre. Die Dokumente seien auf zu viele Behörden verteilt. So bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer ein Risiko, dass Informationen verloren gingen, etwa beim Wechsel des Bundeslandes. Daher setzte sich die BÄK für ein Approbationsregister ein. (pk/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag beteiligt sich an der Gedenkkampagne #WeRemember
Der Deutsche Bundestag beteiligt sich in diesem Jahr erneut an der internationalen Gedenkkampagne „#WeRemember“ des Jüdischen Weltkongresses und der Unesco, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Jedes Jahr zum 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, rufen die beiden Organisationen dazu auf, an der digitalen Erinnerungsaktion in den sozialen Medien teilzunehmen. Im Anschluss an die Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus am Mittwoch, 28. Januar 2026, versammelten sich unter anderem auch die diesjährige Gedenkrednerin Tova Friedman, Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesratspräsident Dr. Andreas Bovenschulte und Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth hinter dem Schriftzug. Schriftzug vor dem Reichstagsgebäude Ziel der Kampagne ist es, das Andenken an die sechs Millionen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu wahren und durch das Posten von Fotos mit dem „#WeRemember“-Schriftzug im Internet ein Zeichen gegen Antisemitismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit zu setzen. Bis Sonntag, 1. Februar 2026, steht am Westportal auf den Treppen des Reichstagsgebäudes der elf Meter lange, beleuchtete „#WeRemember“-Schriftzug und macht so die Beteiligung des Parlaments nach außen sichtbar. An der Aktion, an der der Bundestag nach Beschluss des Bundestagspräsidiums dauerhaft teilnimmt, beteiligen sich auch andere nationale Parlamente und das Europäische Parlament. Die Teilnahme an der Kampagne steht im Zeichen des Engagements des Bundestages für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. (ste/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
16. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in öffentlicher Sitzung unter anderem mit dem Stand der Vorbereitung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo befasst. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Wadephul: Faire Chance der Ukraine für einen EU-Beitritt
Nach den Worten von Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) setzt sich die Bundesregierung in der Europäischen Union dafür ein, dass „wir in qualifizierten Mehrheitsvoten zur Entscheidungsfindung kommen“. In der Regierungsbefragung des Bundestages sagte der Minister am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Attraktivität Europas zeige sich an den Beitrittswünschen vor allem der Staaten des westlichen Balkans, denen eine Beitrittschance versprochen worden sei. Es gebe die „deutliche Erwartung“, dass sich die Länder den europäischen Werten und Normen anzupassen hätten. Das gelte auch für Moldau und die Ukraine. Eine entscheidende Sicherheitsgarantie für die Ukraine sieht Wadephul in der Beitrittsperspektive zur EU. Es liege im Interesse Deutschlands und der Europäer, dass die Ukraine den Kampf gegen den russischen Aggressor gewinnen kann und nicht unterliegt. Eine dauerhafte Friedensarchitektur für Europa setze voraus, dass die Ukraine die „faire Chance“ eines EU-Beitritts hat, sagte Wadephul. Rainer: Agrar- und Ernährungssektor stärken Neben Außenminister stellte sich auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU), den Fragen der Abgeordneten. Mit der Agrarmesse „Grüne Woche“ in diesem Monat in Berlin habe sei ein Signal für die deutsche Ernährungswirtschaft gesetzt worden. Nur ein wettbewerbsfähiger Agrar- und Ernährungssektor könne die Ernährung sichern. Deshalb müsse dieser Sektor gestärkt werden. Produkte „made in Germany“ würden unter höchsten Qualitätsstandards hergestellt, betonte der Minister. Ukraine-Hilfe und Sicherheitsinteressen Beatrix von Storch (AfD) griff die Ukraine-Hilfe der Bundesregierung auf und fragte den Außenminister, ob für die 76 Milliarden Euro eine ukrainische Gegenleistung zu erwarten sei. Deutschland unterstütze die Ukraine, weil sie das Völkerrecht verteidige, und nicht um einen „Deal“ zu machen. „Wir verfolgen originäre eigene Sicherheitsinteressen, wenn wir die Ukraine unterstützen“, sagte Wadephul. Deutschland stelle die gemeinsame Verteidigungsfähigkeit der Nato sicher, fügte er auf eine Nachfrage der Abgeordneten hinzu. Die USA garantierten die Sicherheit und Freiheit für Europa, das von Russland bedroht werde. Das Nato-Bündnis sei „fester denn je“. Russische Schattenflotte und Grönland-Debatte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) thematisierte die Rolle der russischen Schattenflotte, mit der Russland seinen Krieg finanziere. Er fragte, was die Bundesregierung unternimmt, um der Schattenflotte das Handwerk zu legen. Die Schattenflotte bereite ihm erhebliche Sorgen, räumte Wadephul ein. Man prüfe, welche Rechtsgrundlage man habe. Beim „sehr alten“ Seerecht werde man nacharbeiten müssen. Das Seerecht beschränke die Möglichkeiten. Markus Töns (SPD) wollte angesichts der Grönland-Debatte erfahren, ob Appeasement gegenüber dem US-Präsidenten nicht der falsche Weg sei und man sich stattdessen für das Antizwangsinstrument der EU einsetzen sollte. Gegen einen Verbündeten brauche man keine Appeasement-Politik, erwiderte der Minister. Die EU könne ihre eigenen Interessen verteidigen. Die Zukunft Grönlands werden Grönland und Dänemark entschieden, da stehe Europa “auf das Engste zusammen“. Mercosur-Votum im Europaparlament Breiten Raum in der Fragestunde nahmen das EU-Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten und die Entscheidung des Europaparlaments, das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, ein. Tilman Kuban (CDU/CSU) fragte, ob sich die Bundesregierung in der EU für eine vorläufige Anwendung des Abkommens einsetzen werde. Wadephul bejahte dies und nannte die Voraussetzung, dass ein erster Mercosur-Staat das Abkommen ratifiziert hat. Der Minister sprach von einer „strategischen Fehlentscheidung“ im Europaparlament. „Wir müssen uns neue Märkte erschließen“, betonte er. „Wir müssen diversifizieren.“ Es sei zu befürchten, dass Mercosur infrage gestellt wird. Mit Mercosur erhielten deutsche Unternehmen Zugang zu Märkten in Lateinamerika, versicherte er dem CDU-Abgeordneten Peter Beyer. Handelshemmnisse würden abgebaut, die Marktchancen sind verbessern. Weitere solche Abkommen seien „in Richtung Afrika und Asien“ denkbar. „Sicherungen für die deutsche Landwirtschaft“ Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner begründete die Ablehnung durch die AfD damit, dass die deutsche Landwirtschaft „überproportional beschädigt“ werde. Im Freihandelsabkommen mit Indien sei die Landwirtschaft ausgenommen. Er wollte wissen, ob die Herausnahme auch bei Mercosur möglich wäre. Wadephul nannte dies „illusionär“ nach Verhandlungen von mehr als einem Vierteljahrhundert. Dieses Abkommen dürfe nicht an Deutschland scheitern. Es seien viele Sicherungen eingebaut worden für die europäische Landwirtschaft. Deutschland werde vom Abkommen profitieren. Gegenüber der Linken-Abgeordneten Desiree Becker nannte der Minister das Ergebnis im Europaparlament „mehr als bedenklich“. Wer jetzt nicht wisse, ob Mercosur richtig oder falsch sei, der habe „Geoökonomie nicht richtig verstanden“. Freihandel und Notfallreserve Dem AfD-Abgeordneten Bernd Schuhmann, der nach Qualitätsprüfungen importierter Lebensmittel gefragt hatte, entgegnete Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, das Mercosur-Abkommen sei notwendig in Zeiten globaler Krisen. Er sei bemüht, Schutzklauseln einzuführen. Wenn es Marktverwerfungen gebe, müsse „klar“ eingegriffen werden. Untersuchungen in Laboren fänden jetzt schon statt. Rainer sprach sich für ein vorzeitiges Inkraftsetzen von Mercosur aus. Gerade bei Milch und Wein „brauchen wir Freihandel in der Landwirtschaft“. Der CSU-Abgeordnete Alexander Engelhard fragte den Bundeslandwirtschaftsminister nach der „nationalen Notfallreserve“, um die Resilienz auf dem Gebiet der Ernährung zu steigern. Landwirtschaftsminister Rainer kündigte hier ein „Update“ an. Die Konserven der Notreserve könnten in Hallen eingelagert werden oder in vorhandenen Lagern der Hersteller, wobei er zur zweiten Variante tendiere, weil dort die Logistik bereits vorhanden sei. Koordiniert werde die Notfallreserve über die Länder. Regionale Lebensmittel und ökologischer Landbau Die SPD-Abgeordnete Dr. Franziska Kersten hob auf die Bedeutung regionaler Lebensmittel ab. Rainer sah es als Aufgabe seines Ministeriums, diese zu stärken und nannte das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau“ (BÖL), aber auch die Förderung aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“. In Sachen Agrarexportstrategie sei er in „guten Gesprächen unterwegs“, betonte Rainer. Er wolle mit allen ausländischen Partnern auf Augenhöhe kommunizieren, aber niemanden übervorteilen. Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) fragte ebenfalls nach der Unterstützung regionaler Lebensmittel. Der Minister verwies darauf, dass das BÖL-Programm um 12,5 Millionen Euro aufgestockt worden sei. Forschungsprogramme seien notwendig, doch fehlten hier die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre. Düngerecht und Milchpreise Nicks Fraktionskollege Karl Bär erkundigte sich nach der Planungssicherheit für die Betriebe beim Düngerecht. Konkretes konnte der Minister noch nicht sagen, es würden Gespräche mit den Ländern geführt. Wenn sie so weiterdüngen würden wie bisher, seien die Landwirte „auf der sicheren Seite“, so Rainer. Marcel Bauer (Die Linke) interessierte sich für die Unterstützung der Milchviehbetriebe. Marktpreise von unter 40 Cent pro Liter seien nicht mehr kostendeckend, räumte Rainer ein. Allerdings könne die Regierung nicht in Marktpreise eingreifen. (vom/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sachverständige uneins über Data-Act-Durchführungsgesetz
Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998, 21/3508) ist bei Sachverständigen, die am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung geladenen waren, auf Zuspruch wie auf Detailkritik gestoßen. Kritik wurde insbesondere an unklaren Begriffen und Rechtsunsicherheiten, aber auch an strukturellen Schwächen in der Aufsichtsarchitektur und der Kohärenz des Datenschutzes geäußert. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. So soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde benannt und zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung werden. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der BNetzA mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie mit sektoralen Behörden. Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft Prof. Dr. David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaft (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) betonte in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzgeber vor der Herausforderung stehe, die negativen Auswirkungen des Data Acts auf die deutsche Wirtschaft abzufedern. Es sei aktuell oft unklar, wie der Data Act auszulegen ist: Der Gesetzgeber verlange mehr Verbindlichkeit, als er selbst schaffe, sagte Bomhard. Notwendig seien vor allem eine Behörde, die mit Augenmaß tätig werde, sowie verbindliche Leitlinien. Er regte an, dass der Gesetzgeber die BNetzA verpflichten könne, Praxisleitfäden zu entwickeln. Bomhard verwies auch auf offene Punkte und Rechtsunsicherheiten, etwa bei der Anordnung von Maßnahmen durch die Bundesnetzagentur, um die Einhaltung des Data Act sicherzustellen oder bei der Festsetzung von Zwangsgeldern. So brauche es eine Begrenzung im Ordnungswidrigkeiten-Katalog auf ausgewählte Pflichten, die für die Schutzzwecke des Data Acts essenziell seien. „Ermöglichung statt Sanktionierung“ Dr. Michael Dose (BDI, eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, eine zeitnahe Verabschiedung sei entscheidend, damit betroffenen Akteuren notwendige behördliche Ansprechpartner bei der praktischen Implementierung der neuen Vorgaben zur Verfügung stünden. Im Vordergrund stehen müsse die Beratung und Unterstützung der Anwendungspraxis. So müsse aus seiner Sicht das Motto lauten: „Ermöglichung statt Sanktionierung.“ Die Sonderzuständigkeit der BfDI für Datenschutzfragen sei richtig, sagte Dose weiter. Er formulierte den Wunsch, den Fokus darauf zu richten, wie eine starke Datenwirtschaft in Europa aufgebaut werden könne. Auch Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) berichtete von einer „schwierigen Gemengelage“ in der Praxis. Je klarer die Zuständigkeiten, je kohärenter die Auslegung des Data Acts, umso einfacher sei es für die Wirtschaft, in der Praxis damit umzugehen, sagte Süme. Es gebe zudem viele branchenspezifischen Unsicherheiten, die Know-how und Personal erforderten. Daher sei es unerlässlich, dass die BNetzA finanziell und personell so ausgestattet werde, dass sie ihre neuen Aufgaben wirksam erfüllen könne, betonte er. Rechtliche und praktische Fragen Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) wies auf rechtliche und praktische Fragen hin: In der Praxis sei eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Datenverarbeitungen im Kontext des Data Acts und sonstigen Datenverarbeitungen nach der DSGVO häufig nicht möglich. Eine mögliche Folge für Verbraucher sei, dass es einerseits komplizierter und andererseits zunehmend unklarer werde, an wen sie sich in welchem Fall wenden können. In seiner Stellungnahme betonte der Verband zudem, dass die vorgesehene Rolle der BNetzA als zentrale Anlaufstelle tragfähig ausgestaltet werden müsse. Das Beschwerdeverfahren müsse klar, transparent und verbraucherorientiert ausgestaltet werden. Dazu gehöre etwa, dass Beschwerdeführer über wesentliche Verfahrensschritte von der BNetzA unterrichtet würden. Prof. Dr. Boris Hollas (HTW Dresden, auf Vorschlag der Fraktion der AfD) sprach von „zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen“ und von zusätzlicher Bürokratie, die entstehe. Die Abgrenzung, welche Produkte als vernetzte Produkte anzusehen sind, sei zudem schwierig. Hollas wies auf die Gefahr hin, dass Produkte gar nicht - oder verzögert - auf den Markt gelangten. Er plädierte dafür, das Gesetz deutlich zu vereinfachen. Mindestens brauche es ein zweijähriges Moratorium bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften, um eine Rechtsprechung zur Datenverordnung zu entwickeln und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich daran anzupassen. Angesichts der Zuständigkeit der BfDI sowie der Landesdatenschutzbehörden in Bezug auf personenbezogene Daten sprach sich Hollas dafür aus, diesen Behörden auch die Zuständigkeit für die Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung zu übertragen. Die Zuständigkeit der BNetzA könne dazu führen, dass sich mehrere Behörden mit dem gleichen Sachverhalt befassten und es zu Kompetenzstreitigkeiten komme. Fragen zur Vertragsrechtsdurchsetzung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann (eingeladen auf Vorschlag der Grünen-Fraktion), betonte, der Entwurf werde weder der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern noch den Vorgaben des Artikels 37 des Data Acts vollständig gerecht. Ausschließlich die Datenschutzaufsichtsbehörden verfügten über die fachrechtliche Expertise zur abschließenden Bewertung, auch der Datenzugangsansprüche, betonte Kugelmann. Es sei zudem nicht richtig, die Komplexität im Rahmen von Durchführungsgesetzen noch zu erhöhen. Auch Kugelmann wies darauf hin, dass der Entwurf zu Abgrenzungsschwierigkeiten, weiterer Zersplitterung und zu doppelten beziehungsweise dreifachen Aufsichtszuständigkeiten für einen zusammenhängenden Sachverhalt führen könne. Der Sachverständige Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel (Universität Bayreuth, auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) begrüßte hingegen die Bestimmung der BNetzA als zuständige Behörde. Es handele sich um die erfahrenste Behörde im Bereich allgemeiner Vertragsrechtsdurchsetzung. Der Data Act liege klar „auf der Linie des BGB“, sagte Schmidt-Kessel weiter. Er wies zudem darauf, dass neue Geschäftsmodelle grundsätzlich mit Rechtsunsicherheit einhergingen. Bußgeldrechtlich müsse mit Augenmaß vorgegangen werden, betonte er weiter. Experte: Fragmentierung der Datenschutzaufsicht möglich Auch Prof. Dr. Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (auf Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, das Durchführungsgesetz dürfe nicht zu einer weiteren Fragmentierung der Datenschutzaufsicht führen. Das Ziel einer einheitlichen Anwendung datenschutzrechtlicher Maßstäbe sei ausdrücklich zu begrüßen. Faktisch entstehe jedoch eine zusätzliche, sektorale Datenschutzaufsicht auf Bundesebene. Gleichgelagerte Datenschutzfragen könnten damit, je nach Bezug zum Data Act, unterschiedlich beantwortet werden. Eine tragfähige Lösung liege in der „strukturierten Koordination“. In puncto Sanktionskompetenzen sehe er die objektive Zuständigkeit von zwei Bundesbehörden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kritisch. Hier sei eine klarere Abgrenzung oder ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus sinnvoll, sagte Zech. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, berichtete von positivem Feedback aus dem Markt zum bisherigen Informationsangebot seiner Behörde. Die BNetzA plane bereits Leitlinien, um Unklarheiten zu beseitigen. Ziel sei es, dass Daten möglichst frei fließen können, betonte Müller. Andreas Hartl, Stellvertreter der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, verwies darauf, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen BNetzA und BfDI entscheidend sei. Der aktuelle Entwurf stelle „eine gute Grundlage“ für eine möglichst gute Durchsetzung. Man tue alles, um schnell vorbereitet zu sein und gut mit den Landesdatenschutzbehörden zusammenzuarbeiten, betonte er. (lbr/28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Tova Friedman: Neutralität im Angesicht des Hasses bedeutet Zustimmung
Die Holocaustüberlebende Tova Friedman hat im Parlament dazu aufgerufen, sich dem wiedererstarkenden Antisemitismus entschieden entgegenzustellen. Die 87-Jährige hielt am Mittwoch, 28. Januar, die Gedenkrede in der Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus. Friedman überlebte als Kind das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in Polen. Sie ist eine der wenigen noch lebenden Zeit- und Augenzeugen des nationalsozialistischen Rassenwahns und Vernichtungswerks.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
16. Sitzung des Bildungsausschusses
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der Bildungspolitik. Die 38 Mitglieder des Gremiums beschäftigen sich mit darüber hinaus mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fachgespräch zu Stellen und Strukturen an Hochschulen
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 28. Januar 2026, dem Thema „Weiterentwicklung von Stellenprofilen und Department-Strukturen an Hochschulen“ gewidmet. Mit seinen 30 Mitgliedern berät der Ausschuss etwa über die Förderung des Forschungsstandortes Deutschland. Darüber hinaus befasst er sich mit Themen wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie oder Supercomputing. Eine Besonderheit der Ausschussarbeit ist das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB). Betrieben vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), berät es den Bundestag bei forschungs- und technologiepolitischen Fragen und liefert Analysen und Gutachten. (28.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
