Bundestag | Aktuelle Themen
Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems gefordert
„Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Umweltausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag die Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems sowie des CO2-Grenzausgleichsmechanismus. In einem Antrag (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten, dass sich der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten zu einer erheblichen Belastung insbesondere für die deutsche Industrie entwickelt habe. Das System erhöhe die Energiekosten und schwäche somit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Zwar sei der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geschaffen worden, um Importe an das durch das EU-ETS künstlich verteuerte Preisniveau anzupassen. Doch Systemlücken, ungeklärte Exportnachteile und wachsende Berichtspflichten erhöhten die Standortkosten weiter. Daher fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der EU-Rats- und Kommissionsverhandlungen für eine vollständige Abschaffung des Emissionshandelssystems sowie des CBAM einzusetzen. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gesichert und langfristiger Wohlstand ermöglicht werden. Im Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Initiativen vorlegen, mit denen „alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus“ aufgehoben werden, die sich auf EU-ETS und CBAM in Deutschland beziehen, insbesondere das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). (hau/21.05.2026)
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Bundestag beschließt Modernisierung des Anwaltsnotariats
Das Parlament hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Der neue Titel des Gesetzes lautet damit "Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war der Regierungsentwurf im Ausschuss noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden. In dritter Beratung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für den geänderten Gesetzentwurf, die AfD enthielt sich. In zweiter Beratung wurde auf Antrag der AfD-Fraktion getrennt abgestimmt. Die Artikel 4 bis 6 des Gesetzes wurden einstimmig angenommen. Dabei handelt es sich um die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, der Gewerbeordnung und des Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Beim Artikel 3 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und bei den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, während sich die AfD-Fraktion enthielt. Zudem wurde eine Entschließung mit den Stimmen der vier Fraktionen bei Enthaltung der AfD-Fraktion verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der AfD (21/6050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, dass die notarielle Fachprüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden kann, wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem kann die Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, wird die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig kann die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Es wird auch möglich, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit werden künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet. Dies soll vor allem Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung reicht es künftig aus, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es ist nicht mehr nötig, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf am 20. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt. Damit soll bei "verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten" ermöglicht werden. Geändert wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Damit soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr. Ferner wurden drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Rechtsausschusses nahm der Bundestag eine Entschließung an. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert zu prüfen, ob und wie durch eine Änderung im Bundeszentralregistergesetz zeitnah der digitale Empfang von Behördenführungszeugnissen auf der Seite der empfangenden Behörden sichergestellt werden kann. Im Interesse der Registerbehörde und der empfangenden Behörden sollen dadurch "medienbruchfreie" und effiziente Verwaltungsabläufe gestärkt werden. Zudem soll festgelegt werden, wann der Versand von papiergebundenen Führungszeugnissen an Behörden eingestellt wird und ob hierfür gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zum 31. März 2027 übermittelt werden. (scr/che/hau/21.05.2025)
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Fraktionen befürworten Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes
Einen Tag nach der Verabschiedung von Eckpunkten für einen "Pakt für den Bevölkerungsschutz" durch das Bundeskabinett hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über die geplante Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland debattiert. Dabei betonten Vertreter aller Fraktionen die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen im Bevölkerungsschutz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte zu Beginn der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Bevölkerungsschutz neu denken – Gemeinsam für ein krisenfestes Deutschland“, bei dem "Pakt für den Bevölkerungsschutz" gehe es darum, die Gesellschaft "für Krisen, für Katastrophen, für Konflikte" vorzubereiten. Minister: Neue Säule der sicherheitspolitischen Architektur Den Eckpunkten zufolge wird das Bundesinnenministerium (BMI) bis 2029 zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Dobrindt hob hervor, dass der Pakt mehr als ein Investitionsprogramm sei, nämlich eine "neue tragende Säule unserer sicherheitspolitischen Architektur". Militärische und zivile Verteidigung müssten eng verzahnt werden, sagte der Ressortchef und kündigte die Einrichtung eines neuen Steuerungsstabs "Kommando Zivile Verteidigung" im BMI an. Zu den vorgesehenen Investitionen in die Ausstattung der Einsatzkräfte sagte Dobrindt, dass mehr als 1.000 Spezialfahrzeuge ebenso beschafft würden wie mehrere 10.000 Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren. Auch werde eine "Medizinische Task Force" zur Bewältigung eines möglichen Massenanfalls von Verletzten aufgebaut; ferner habe man unter anderem ein drei Milliarden Euro umfassendes Bauprogramm für das Technische Hilfswerk (THW) aufgelegt. Zudem würden die Schutzräume in Deutschland kartographiert und über die Nina-Warn-App auffindbar gemacht, fügte Dobrindt hinzu und wertete den "Pakt für den Bevölkerungsschutz" als "Grundlage dafür, dass wir eine resilientere Gesellschaft werden". AfD: Investitionen sind richtig und wichtig Steffen Janich (AfD) warf der Bundesregierung vor, das Thema Bevölkerungsschutz viel zu lange stiefmütterlich behandelt und auf die lange Bank geschoben zu haben. Dieses Zögern habe seine Fraktion bereits mehrfach kritisiert. Dabei es sei "richtig und wichtig", in den Zivil- und Katastrophenschutz zu investieren. Die Menschen in Deutschland hätten ein Recht darauf, vor den Gefahren einer wie immer gearteten militärischen Bedrohung geschützt zu werden. Grüne: Resilienz der Gesellschaft substanziell erhöhen Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte ebenfalls, dass der Themenbereich Bevölkerungsschutz "lange, lange sträflich vernachlässigt" worden sei. Die Resilienz der Gesellschaft müsse substanziell erhöht werden, "und die Zeit drängt". Dobrindt habe dieses Thema ein Jahr lang weitestgehend ignoriert. Dass der Minister es nun für sich entdeckt habe, sei zu begrüßen, doch könne man "nicht einfach Geld draufwerfen". Das sei zu wenig und reiche nicht aus. Linke: Handlungsbedarf endlich erkannt Jan Köstering (Die Linke) begrüßte, dass die Koalition den "großen Handlungsbedarf" bei diesem Thema offenbar endlich erkannt habe. Spätestens seit der Hochwasserkatastrophe von 2021 lägen die Defizite beim Bevölkerungsschutz offen auf dem Tisch: "Es hakt bei Ausstattung, bei Zuständigkeiten, bei Warnsystemen, bei Übungen, beim Personal, bei Finanzierung und bei der Unterstützung der vielen Ehrenamtlichen", ohne die im Ernstfall nichts funktioniere. SPD: In Krisenzeiten handlungsfähig bleiben Rasha Nasr (SPD) sah in dem "Pakt für Bevölkerungsschutz" einen Beleg dafür, "dass wir die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit endlich umfassender denken". Militärische Verteidigung und zivile Verteidigung gehörten zusammen. Dabei gehe es beim Bevölkerungsschutz nicht um parteipolitische Profilierung, sondern um die gemeinsame Verantwortung dafür, "dass unser Staat auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt". CDU/CSU: Fehlende Vorsorge kostet Vertrauen Sebastian Schmidt (CDU/CSU) betonte, dass Krisenvorsorge Geld koste, fehlende Vorsorge dagegen "Vertrauen, Stabilität und im schlimmsten Fall Menschenleben". Er konstatierte zugleich, dass der Bevölkerungsschutz vor allem dank der Hilfsorganisationen und ihrer Ehrenamtlichen funktioniere. Die Anerkennung dafür müsse sich konkret durch bessere Ausstattung, mehr gesellschaftliche Wertschätzung und zusätzliche Anreize für ehrenamtliches Engagement zeigen. "Grundvoraussetzung funktionierender Gesamtverteidigung" Der Parlamentarische Verteidigungs-Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD) wertete einen wirksamen Bevölkerungsschutz als "strategische Grundvoraussetzung funktionierender Gesamtverteidigung". Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich "dankbar, dass zehn Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren im Bevölkerungsschutz viele wichtige Impulse setzen werden". Für den "dringend notwendigen Aufbauschub" eines modernen Bevölkerungsschutzes werde dies jedoch nicht ausreichen. (sto/21.05.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahlprüfung: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 229 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wegen Unbegründetheit zurückgewiesen und im Plenum eine entsprechende Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/5800(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einstimmig angenommen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Griechenlandhilfe: Ebenfalls einstimmig angenommen wurde ein Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur vorzeitigen Teilrückzahlung bilateraler europäischer Kredite des ersten Hilfsprogramms durch Griechenland (21/5863(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das BMF hatte beim Bundestag die Zustimmung zur vorzeitigen Tilgung bilateraler Kredite Griechenlands beantragt. Es handelt sich dabei um das erste Hilfsprogramm aus der europäischen Staatsschuldenkrise aus dem Jahr 2010, der Greek Loan Facility (GLF). Griechenland will nun 6,94 Milliarden Euro vorzeitig zurückzahlen. Dabei sollen 5,4 Milliarden Euro aus dem Liquiditätspuffer des Landes beim Euro-Rettungsfonds ESM stammen, also aus Krediten, die das Land vom ESM erhalten und dort als Reserve geparkt hat. Mit der geplanten Rückzahlung der GLF-Kredite sinkt die hellenische Schuldenquote um 2,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, heißt es in der Antragsbegründung. Insgesamt verzeichne das Land noch bilaterale GLF-Kredite in Höhe von 26,3 Milliarden Euro. Der deutsche Kreditanteil im Rahmen der GLF wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Garantie des Bundes vergeben, heißt es weiter. Der ausstehende KfW-Kredit betrage derzeit 7,6 Milliarden Euro. Mit der vorzeitigen Teilrückzahlung von 6,94 Milliarden Euro verringere sich der ausstehende KfW-Kredit am 15. Juni 2026 um rund zwei Milliarden Euro. Griechenland wolle dafür die Tilgungszahlungen in den ersten beiden Quartalen 2029 sowie für die Jahre 2033, 2034 und in den ersten beiden Quartalen 2035 aussetzen. Dafür habe Griechenland den Verzicht der Gläubiger auf die in der GLF vorgesehene proportionale Anrechnung vorzeitiger Rückzahlungen auf alle vereinbarten Rückzahlungen beantragt, schrieb das BMF. Petitionen: Das Parlament stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 245 bis 255 (21/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5787(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5788(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5789(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5790(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5791(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5792(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5793(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5794(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbesserung der Finanzlage deutscher Kommunen Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung, der Bundestag solle beschließen, „die Finanzen der deutschen Kommunen zu verbessern“. Die finanzielle Situation vieler Kommunen sei besorgniserregend, schrieb der Petent. Sie seien daher oft nicht in der Lage, grundlegende Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen. Dies beeinträchtige die Qualität des Lebens in diesen Gebieten und behindere das Wachstum, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID 159220). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen „als Material“ zu überweisen und sie den Landesparlamenten zuzuleiten. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Der Petitionsausschuss kann ausweislich der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die vom Petenten geäußerte Sorge über die Finanzlage der Kommunen durchaus nachvollziehen. Schließlich ermögliche deren auskömmliche finanzielle Situation erst eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge als Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Ausgaben für Sozialleistungen treiben die Kosten nach oben Nach den in den Jahren 2012 bis 2022 durchgängig erzielten Finanzierungsüberschüssen habe sich im Jahr 2023 die kommunale Finanzlage verschlechtert und 2024 weiter verschärft, heißt es in der Vorlage. Mit einem Defizit von rund 24,8 Milliarden Euro sei das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht worden. Die Ausgaben der Kommunen seien deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. „Besonders die Ausgaben für Sozialleistungen trieben die Kosten nach oben, während die Steuereinnahmen nur moderat zulegten“, schreibt der Petitionsausschuss. Festzuhalten sei aber auch, dass laut der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Kommunen staatsorganisatorisch den Ländern zugeordnet seien. „Es obliegt daher in erster Linie diesen, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu gewähren und bei finanziellen Schwierigkeiten oder bestimmten Bedarfen zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen“, machen die Abgeordneten deutlich. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen Der Bund, so heißt es weiter, trage jedoch weiterhin politische Verantwortung für die finanzielle Lage der Kommunen. Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung sei ein neuer Artikel 143h in das Grundgesetz eingefügt worden, der unter anderem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund gesetzt hat. Auch habe der Bund ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro errichtet, aus dem den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und ihren Kommunen zur Verfügung gestellt würden. Im Bereich der Altschuldenproblematik sei vorgesehen, „dass sich der Bund an Maßnahmen der Länder beteiligt, die ihre Kommunen durch die Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/bal/21.05.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen" (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 folgt. Außerdem sollen Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden. Ernährungsempfehlungen: Ein AfD-Antrag mit dem Titel "Empfehlungen für gesundes Essen – Mehr Information und Transparenz" (21/6031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung überwiesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, verbindliche Transparenz- und Evidenzstandards für staatliche Ernährungskommunikation einzuführen und sicherzustellen, dass Veröffentlichungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die Ernährungsempfehlungen oder gesundheitsbezogene Aussagen für die Allgemeinbevölkerung enthalten, verbindlich und gut sichtbar ausgewiesen werden. Zudem soll die Bundesregierung methodisch hochwertige prospektive Interventionsforschung im Ernährungsbereich gezielt stärken und Richtlinien und Förderprioritäten für das zuständige Bundesministerium erarbeiten. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung seien zu stärken sowie Verfahren zur Qualitätssicherung staatlicher Empfehlungen so auszugestalten, dass Interessenkonflikte bei Erstellung und Bewertung transparent offengelegt und angemessen berücksichtigt werden. Rote Gebiete: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss soll ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel "Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen" (21/6032(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) federführend beraten werden. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine rechtssichere, gesetzlich hinreichend bestimmte und gerichtlich überprüfbare Regelung zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorzulegen. Gemeinsam mit den Ländern sollten die Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswertung und Gebietsabgrenzung bundesweit einheitlich, transparent und nachvollziehbar festgelegt und ein repräsentatives, ausreichend dichtes und fachlich überprüftes Nitratmessstellennetz aufgebaut werden. Messstellen mit erhöhten Nitratwerten sollten systematisch auf mögliche nichtlandwirtschaftliche Ursachen überprüft werden. Zur Begründung verwiesen die Antragsteller unter anderem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einer „höchstrichterlichen Entscheidung“ festgestellt habe, dass die Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Landwirte darstelle. Waldbrandprävention: Auch ein dritter Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung in Deutschland stärken – nationale Koordination verbessern und europäische Zusammenarbeit ausbauen" (21/6033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat die Waldbrandgefahr in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Sie fordert daher die Bundesregierung unter anderem auf, eine nationale Waldbrandstrategie vorzulegen, die Maßnahmen des Bundes zur Prävention, Früherkennung, Forschung, Ausbildung und internationalen Zusammenarbeit bündelt und die Koordination zwischen Bund, Ländern und europäischen Partnern verbessert. Die Koordinierungsfunktion des Bundes im Bevölkerungsschutz solle insbesondere durch Ausbau der Lagebild- und Koordinierungsfähigkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestärkt werden. Außerdem solle ein dauerhaftes Bundesförderprogramm für Waldbrandprävention aufgelegt werden, das Länder, Kommunen und Waldbesitzer beim Ausbau von Löschwasserinfrastruktur, bei präventiven Waldschutzmaßnahmen sowie bei der Verbesserung der Waldbrandfrüherkennung unterstützt. Sport: Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel "Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern" (21/6034(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW), „dass die finanziellen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen entschärft“. In einem „Sportvereinsentlastungsgesetz“ soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion unter anderem eine Abschaffung der generellen Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen geregelt werden. Außerdem wird die Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich) und des Freibetrags für Körperschaftsteuer (von 5.000 auf 20.000 Euro) sowie eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine verlangt. Eine weitere Forderung der AfD zielt darauf ab, jene Arbeitgeber steuerlich zu entlasten, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen. Arbeitgeber, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des THW oder anderer anerkannter Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und sie für Einsätze oder Übungen freistellen, sollten eine Steuerermäßigung auf die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer erhalten, heißt es in der Vorlage, in der auch Maßnahmen zur Förderung der Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt sowie zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und des THW aufgeführt werden. Abgeordnetengesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Die Fraktion tritt dafür ein, die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres auszusetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden.. Igel: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Igel vor Mährobotern wirksam schützen" (21/6011(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Naturschutz zur Federführung überwiesen. In dem Antrag heißt es, die Bundesregierung solle eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich verankern. Entsprechend dem Verursacherprinzip sollen Hersteller ab 2027 bei Neugeräten den Nachtbetrieb technisch ausschließen, und zwar unabhängig von Anwendereinstellungen durch eine aktualisierte Softwareprogrammierung. Für ältere Mähroboter, die mit einer Sensorik zur Helligkeitsbewertung sowie einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird, verlangen die Abgeordneten von den Herstellern bis März 2027 ein kostenloses Update der Gerätesoftware, um den Nachtbetrieb auszuschließen. Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen wollen die Grünen zulassen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Wissenschaftlern und dem Bundesamt für Naturschutz ein standardisiertes, zertifizierbares Prüfverfahren und Testprotokoll für igelsichere Geräte entwickeln. Bis 2030 fordern die Abgeordneten eine Zertifizierung als gesetzlicher Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern. Weitere Forderungen der Fraktion zielen unter anderem auf mehr Unterstützung für ehrenamtliche Igel-Auffangstationen sowie auf die Stärkung von Aufklärung, Beratungsangeboten und Umweltbildung zum Igelschutz ab. Lebensmittel: Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel "Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen" (21/6012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat federführend weiterberaten werden. Fördermittel: Die Abgeordneten der Grünen haben darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel "Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aussetzen – Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen" (21/6013(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage soll im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterberaten werden. Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag kritisiert die Fraktion, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“ Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen. Mieterschutz: Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ vorlegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke einen Genehmigungsvorbehalt einführen. Konkret will Die Linke Unternehmen die gewerbliche Vermietung versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societas Europaea und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ (vom/21.05.2026)
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Oppositionsanträge zu Gebäudemodernisierung und Heizungen debattiert
Die Energiepolitik stand im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026. Grundlage dafür waren drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Die Linke sah die Federführung für ihren Antrag beim Umweltausschuss, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen. Die Titel der Anträge der Grünen lauten „Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie“ (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Titel des Antrags der Linken lautet "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung In der Debatte gingen die Abgeordneten neben den Oppositionsanträgen auch auf das am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ein. Es sieht vor, dass neue Heizungen nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wie noch im Gebäudeenergiegesetz des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck vorgesehen. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden können. Wird ab dem Jahr 2028 in einem Wohnhaus eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut, sollen Vermieter die Hälfte der Kosten für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biokraftstoff übernehmen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder auf Fernwärme soll weiter staatliche Förderung erhalten. Grüne: Fossile Heizkostenfalle Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) machte in der Debatte deutlich, dass auf die "fossile Inflation" reagiert werden müsse. Doch auch seit dem Ausbruch des aktuellen Krieges im Nahen Osten „sehen wir bei der Bundesregierung kein vorausschauendes Handeln“. Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung sei „keine Freiheit im Heizungskeller“, sondern eine „fossile Heizkostenfalle“. CDU/CSU: Maßlose Übertreibungen Dafür erntete sie heftigen Widerspruch der Redner aus den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der CDU-Abgeordnete Dr. Klaus Wiener kritisierte die Versuche der Grünen und der Linken, „dem Gebäudemodernisierungsgesetz der Regierung etwas entgegenstellen zu wollen“. Die Anträge enthielten vor allem „maßlose Übertreibungen“. Als Beispiel dafür nannte er den Begriff „Heizkostenfalle. Dabei könne keiner sagen, wie die Preise in 20 Jahren aussehen würden. Außerdem stehe seiner Meinung nach der Vorwurf im Raum, die Bundesregierung strebe bewusst ein Scheitern der Klimaziele an. „Das ist nicht nur Unsinn, das ist im Grunde genommen eine Frechheit“, sagte Wiener. SPD: Sozial gerechter Klimaschutz eine Frage der Stabilität Helmut Kleebank (SPD) versuchte, die Wogen in der hitzigen, durch mehrere Zwischenfragen gekennzeichneten Debatte zu glätten. Sozial gerechter Klimaschutz sei eine Frage der politischen und gesellschaftlichen Stabilität. „Bezahlbarkeit des Lebens und die gerechte Verteilung von Wohlstand ist eine Frage der Akzeptanz von Demokratie, von Politik generell und von konkreten politischen Entscheidungen“, sagte Kleebank. Linke: Gesetz bevorteilt Wohlhabende Jörg Cezanne (Linke) kündigte an, seine Fraktion wolle „das Beste dazu beitragen, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz verhindert wird“. Das Gesetz bevorteile „Wohlhabende“, weil sie die Freiheit besäßen, zu entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, ein E-Auto der eine Solaranlage anschaffen wollen. Mieter hingegen seien von den Entscheidungen ihrer Vermieter abhängig. „Der Heizkostendeckel wird denjenigen, die es wirklich entscheiden müssen, überhaupt erst mal ein Preissignal geben“, so Cezanne. AfD: Habecks Heizhammer durch die Hintertür Marc Bernhard (AfD) lehnte das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Oppositionsanträge komplett ab. Die Bundesregierung führe „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür ein“, sagte er. Wahlfreiheit gebe es nicht, weil der Betrieb von Öl- und Gasheizungen in Zukunft durch den bereits beschlossenen Zertifikatehandel ab 2028 praktisch unbezahlbar werde. Antrag der Grünen für eine Sanierungsoffensive Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die europäischen Vorgaben für einen klimaneutralen Gebäudesektor, die in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festgehalten wurden, „vollständig umzusetzen“. Die EPBD sieht die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 vor. Konkret sieht der Antrag unter anderem die unverzügliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende Mai 2026 vor. Außerdem soll es einen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 geben. Dazu sei „zeitnah“ eine Vorlage eines überarbeiteten Nationalen Gebäuderenovierungsplans zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands inklusive nationaler Ziele und messbarer Indikatoren unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und flankiert von entsprechenden Förderungen nötig. Das in seiner jetzigen Form vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen abgeschafft werden soll, müsse korrigiert werden. Antrag der Grünen zum Gebäudemodernisierungsgesetz Die Grünen fordern in ihrem zweiten Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das Mitte Mai im Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung nicht zu beschließen. „Mit der Vorlage eines katastrophalen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 01.01.2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (Paragraf 71 GEG)“, schreiben die Abgeordneten. Zudem sehe das Gesetz vor, das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen nach 2045 zu streichen (Paragraf 72 GEG). Damit werde die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 aufgegeben, und die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und darüber hinaus würden untergraben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen vorzulegen, um „Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen“. Vermieter sollten „unwirtschaftliche oder suboptimale Technologieentscheidungen“ nicht mehr auf die Mieter umlegen, ein solches Vorhaben könne etwa durch die Einführung eines Heizkostendeckels für Öl- und Gasheizungen, der nach einer Übergangfrist auch für Bestandsheizungen gelten könne, erreicht werden. Zudem solle die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und das Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel aus dem GEG am 30. Juni 2026 in großen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beibehalten werden. Um den Heizungsbestand schneller und sozialverträglicher gestalten zu können, fordern die Grünen eine staatliche Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für einen Zeitraum von zwei Jahren. Antrag der Grünen zur Gasunabhängigkeit Mit ihrem dritten Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, heißt es zur Begründung. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. Antrag der Linken für einen Heizkostendeckel Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebestand. „Der wirksamste Schutz für Mietende, um sie den steigenden Preisen nicht auszusetzen, sind massive Investitionen in konsequenten Klimaschutz, ein Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für einen „Heizkostendeckel“ vorzulegen. Das Gesetz solle sich an eine Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz des Jahres 2023 orientieren, das die Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt habe, wenn der Vermieter eine neue, ineffektive Heizungsanlage eingebaut hat. Der CO2-Preis solle zukünftig vollständig von der Eigentümerseite übernommen werden und jegliche Weitergabe an Mieter für unwirksam erklärt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen „verbindlichen, stufenweisen Ausstiegsplan für Öl- und Gasheizungen“ vorlegen. (nki/hau/21.05.2026)
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Fraktionen wollen ehrenamtliche Arbeit von Bürokratie entlasten
Der Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai ist in diesem Jahr zugleich erstmals ein bundesweiter „Mitmachtag“ oder auch „Ehrentag“ – ausgerufen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, um zum freiwilligen Engagement zu motivieren und zugleich den rund 27 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland zu danken. Das taten aus diesem Anlass auch die Abgeordneten des Bundestages in einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026, mit dem Titel „Zusammenhalt durch Engagement“. Unisono wurde darin betont, ehrenamtliche Arbeit leide trotz jüngst erfolgter Gesetzesänderungen unter der Last überbordender Bürokratie und Vorschriften und sei ernsthaft gefährdet. Schnelle Entlastungen müssten noch in dieser Legislaturperiode sichtbar werden, forderte nicht nur die Opposition. Regierung: Die eine oder andere Vorschrift streichen Für die Bundesregierung eröffnete die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), die Debatte und bekräftigte: „Mein Ziel ist es, Engagement und Engagierte sichtbar zu machen. Unsere Demokratie ist eine Mitmachveranstaltung, sie funktioniert nur mit aktiven Bürgern.“ Sie betonte, weitere Erleichterungen für die Vereinsarbeit erreichen zu wollen, die Erhöhung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale könne nur ein erster Schritt gewesen sein. „Auch beim Thema Musikrechte wollen wir vorankommen“, sagte sie. Außerdem müsse weiter Bürokratie abgebaut werden. Dies koste kein Geld, sondern „nur Mut, auf die eine oder andere Vorschrift zu verzichten“. AfD: Energiepolitik der Regierung gefährdet Vereine Arne Raue (AfD) kritisierte: „Wer heute einen Verein leitet, ist ein unbezahlter Verwaltungsbeamter mit Burn-out-Syndrom.“ Vergangene und kommende „Bürokratie-Tsunamis“ behinderten freiwilliges Engagement zusehends, da nützten auch Sonntagsreden und ein warmes Dankeschön nicht viel, so Raue. Sowohl die Corona-Politik und als auch die Energiepreispolitik der aktuellen Bundesregierung machte er für die Vernichtung von Strukturen verantwortlich. Die AfD werde in Regierungsverantwortung das Licht in den Vereinsheimen "wieder zum Leuchten bringen", sagte er. SPD: Ehrenamt steht für Fairness und Respekt statt für Polarisierung Bettina Lugk (SPD) erwiderte, das Ehrenamt stehe für Fairness und Respekt und damit für das Gegenteil von gesellschaftlicher Spaltung und Polarisierung. Aber: „Das Ehrenamt ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, viele Vereine haben Nachwuchsprobleme.“ Vereine brauchten noch in dieser Legislaturperiode sichtbare Entlastungen von einer "überbordenden Bürokratie". Die Sozialdemokratin kritisierte außerdem, Engagement für Demokratie pauschal unter Extremismusverdacht zu stellen, und warnte vor Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Grüne: Demokratie braucht Menschen, die widersprechen Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Bundespräsident habe mit seiner Initiative „ein richtiges Zeichen gesetzt“. Wer das Ehrenamt stärken wolle, der müsse aber dafür sorgen, dass dieses Rückgrat unserer Gesellschaft nicht durch Vorschriften überlastet wird. Auch sie kritisierte die Diskussion über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, denn lebendige Demokratie brauche nicht nur Menschen, die helfen, sondern auch Menschen, die widersprechen. Linke: Vereine brauchen eine Miet- und Betriebskostenförderung Mandy Eißing (Die Linke) schloss sich dem an und betonte: „Während wir hier warme Worte finden, steht die Zivilgesellschaft unter Druck wie noch nie. Wir brauchen aber keine mundtot gemachte Zivilgesellschaft.“ Sie kritisierte außerdem die Debatte über den Sozialstaat: „Wenn Freiwillige in der Kita Kinder betreuen, weil Personal fehlt, ist das wahrlich kein Grund zum Feiern.“ Sie forderte eine Miet- und Betriebskostenförderung, „damit Vereine noch ein Dach über dem Kopf haben“. CDU/CSU: „Zukunftspakt Ehrenamt“ jetzt mit Leben füllen Stephan Mayer (CDU/CSU) appellierte an die Bundesregierung: „Wir müssen diese Legislaturperiode intensiv nutzen, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern!“ Förderanträge müssten einfacher werden, Regulierungen beim Vereinsrecht, Steuerrecht oder Datenschutzrecht ebenso. „Der Zukunftspakt Ehrenamt, wie er im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, muss jetzt mit Leben gefüllt werden“, forderte Mayer. (che/21.05.2026)
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Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert
Ein Antrag der AfD-Fraktion auf „Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“ (21/6025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in der ersten Beratung am Donnerstag, 21. Mai 2026, bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen. Der Antrag wurde nach einstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. AfD: Regierung dient fremden Interessen Für die AfD-Fraktion sprach Markus Frohnmaier vom „größten Anschlag auf die wirtschaftliche Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik“, als am 26. September 2022 drei von vier Erdgassträngen der Nord-Stream-Pipelines zwischen Russland und Deutschland in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm gesprengt worden seien. Über 16 Milliarden Euro hätten „Deutschland und seine Partner“ in die kritische Infrastruktur investiert. Heute habe man immer noch keine abschließende Aufklärung. Man wisse nur, dass sieben Ukrainer dringend tatverdächtig seien. Am 10. Dezember 2025 habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Sprengung deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe. Die Tat sei mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag mindestens der Ukraine geschehen. Von der Bundesregierung gebe es dazu nur „Schweigen im Walde“, so Frohnmaier. Die Regierung besteht in der Außenpolitik nach Darstellung des Abgeordneten aus „Dienern fremder Interessen“. Er kündigte an: „Wir werden diese nationale Selbsterniedrigung, die die CDU hier in Deutschland zu verantworten hat, beenden.“ Statt Schadenersatz von Kyjiw zu fordern, schließe der Bundeskanzler die Wiederinbetriebnahme der intakten Pipelines aus, was der AfD-Abgeordnete als „freiwillige Selbstkasteiung“ wertete. Die Regierung opfere die deutsche Energiesouveränität auf dem „Altar bedingungsloser Ukraine-Treue“. 94 Milliarden Euro habe Deutschland der Ukraine seit 2022 überwiesen, davon 55 Milliarden Euro militärisch. Laut „Wall Street Journal“ solle der ukrainische Präsident Selenskyj die „Terroroperation höchstpersönlich genehmigt haben“, sagte Frohnmaier. CDU/CSU: Keine Toleranz für eine Täter-Opfer-Umkehr Für die CDU/CSU-Fraktion erwiderte Dr. Hendrik Hoppenstedt, seine Fraktion lehne den Antrag aus rechtlichen und politischen Gründen ab. Ein Untersuchungsausschuss sei nur dann zulässig, wenn es um die Aufklärung von Missständen geht, die in dem Antrag nicht klar dargelegt würden. In Deutschland seien die Ermittlungen nach dem Anschlag kompetent durchgeführt, Haftbefehle erlassen und erwirkt worden. Ein Beschuldigter sitze inzwischen in Untersuchungshaft. „Wo liegt der Missstand, was soll denn daran aufgeklärt werden?“, fragte Hoppenstedt. Ein Untersuchungsausschuss müsse sich auf die nachträgliche Kontrolle abgeschlossener Vorgänge beschränken. Der Prozess gegen einen der Beschuldigten sei noch nicht einmal gestartet. Die Strafverfahren sollten zumindest abgewartet werden, betonte der CDU-Abgeordnete. Die Ukraine solle in ein möglichst schlechtes Licht und „Ihr Freund Putin“ in ein möglichst gutes Licht gerückt werden, lautete Hoppenstedts politische Bewertung des Antrags. Die Unionsfraktion sei nicht bereit, eine solche Täter-Opfer-Umkehr zu tolerieren. Die AfD glorifiziere das leitungsgebundene Gas aus Russland, dabei sei es Putin gewesen, der den Gashahn zugedreht habe. Putin sei dafür verantwortlich gewesen, dass die Gaspreise in ganz Europa explodiert seien. Grüne: Ein Kniefall vor Putin Die Pipeline polarisiere, spalte und isoliere Deutschland in Europa, stellte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Die „Breitbeinigkeit“ der AfD im Plenum sei in Wahrheit ein „Kniefall vor Putin“, urteilte der Grünen-Abgeordnete. Der thüringische Verfassungsschutz warne vor dem Ausspähen kritischer Infrastruktur mittels parlamentarischer Anfragen. „Sie sind eine Gefahr für Deutschland“, sagte Wagener in Richtung AfD, die geradezu besessen sei von Öl und Gas aus Russland und erneuerbare Energien bekämpfe. Die AfD wolle „uns abhängig machen vom Diktator im Kreml“, sie wolle weiter mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren, was „eine Schande“ sei, so der Abgeordnete. Die AfD kuschele mit Putin und Trump. Zugleich wertete Wagener die Pipeline Nord Stream II als größte politische Fehlentscheidung der schwarz-roten Energiepolitik. Die Pipeline sei immer eine geostrategische Waffe gegen die Ukraine, gegen Europa, gegen Deutschland gewesen. Eine Aufarbeitung der „Machenschaften der schwarz-roten Moskau-Connection“ sei unbedingt nötig. „Wie konnte Nord Stream nach der Krim-Annexion beschlossen werden? Warum wurden die Warnungen unserer Partner ignoriert?“, fragte Wagener. Diese Aufklärung wolle die AfD nicht. Sie wolle den Bundestag für einen „Schauprozess“ benutzen: „Das machen wir nicht mit.“ SPD: Regierung schützt kritische Infrastruktur Daniel Baldy (SPD) ging auf den Schutz der kritischen Infrastruktur ein. Die Regierung handele, einen Untersuchungsausschuss brauche es nicht. In Rostock gebe es den „Commander Task Force Baltic“, der die Ostsee überwache. Dort gebe es Daten- und Stromkabel, die angegriffen würden, vor allem durch Schiffe der russischen Schattenflotte, die sich illegalerweise durch die Ostsee bewegten. Der „Commander Task Force Baltic“ helfe dabei, diese Schiffe zu überwachen. Die Zahl der Angriffe auf die kritische Infrastruktur in der Ostsee sei seither zurückgegangen. Zum Schutz gehöre auch, dass Informationen über kritische Infrastruktur nicht frei zugänglich sind, betonte der SPD-Abgeordnete. Die AfD-Fraktion tue alles, damit diese Informationen öffentlich werden und es Angreifer noch einfacher haben. 7.000 parlamentarische Anfragen habe es in den letzten Jahren gegeben. Die AfD wolle den Schutz kritischer Infrastruktur verhindern. „Wir brauchen weiterhin Schutz, wir brauchen nicht solche Schaufensteranträge von ,Fähnchen im Wind‘“, lautete das Fazit Baldys. Linke: Die Stunde der Rückwärtsdreher Für die Fraktion Die Linke erinnerte Ina Latendorf daran, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream AG im Wesentlichen vom russischen Gazprom-Konzern getragen wurde. „Es schlägt die Stunde der Rückwärtsdreher“, sagte die Abgeordnete auf die AfD gemünzt. Rückwärtsgewandte Ressourcenverschwendung werde hier versucht. Die AfD hänge ihr „Fähnchen in den Wind“. Es sei ein Hohn, in einem „Antrag von Rechtsaußen“ von Völkerrecht zu lesen. „Sie haben mit Völkerrecht so wenig zu tun, wie Wladimir Putin kein lupenreiner Demokrat ist“, hielt Latendorf der AfD entgegen, die keine Aufklärung wolle, sondern „Fake News“ verbreite. Die Kabinette Merkel und Scholz hätten Fehler begangen, stellte die Abgeordnete fest. Das Problem sei die Abhängigkeit von fossilen Energien. Ein Untersuchungsausschuss würde nur Stoff für die populistischen Wahlkämpfe liefern. Wenn es um die Lösung der Probleme der Menschen gehe, „dann müssten wir hier über die Bezahlbarkeit des Lebens sprechen“, sagte Latendorf. Die AfD wolle die „soziale Sicherheit in diesem Land“ zerstören. Antrag der AfD Die AfD beziffert in ihrem Antrag den direkten Sachschaden der Sprengung unter Verweis auf Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG auf rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion aufklären, wie und auf der Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung sich zu den Anschlägen auf die Pipelines, zu relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, zur Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft sowie zu deren Folgen verhalten hat. Er soll darüber hinaus die wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der Anschläge für die Bundesrepublik untersuchen und klären, welche Schutzmaßnahmen die Regierung vor dem Anschlag ergriffen und welche Konsequenzen sie daraus für die Sicherheit kritischer Infrastruktur gezogen hat. "Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine" Ferner soll der 16-köpfige Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, „ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen“, ob und welche völkerrechtlichen Ansprüche Deutschlands gegenüber der Ukraine wegen der Verletzung deutscher Souveränitätsrechte bestehen und wie diese geltend gemacht werden könnten. Von Interesse ist für die Abgeordneten auch, ob und welche Konsequenzen aus dem Verhalten Polens zu ziehen seien, „das einen deutschen Haftbefehl politisch bewertet, die Auslieferung des Tatverdächtigen Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine im Jahr 2024 nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht hat“. Schließlich geht es für die Fraktion um die Schwachstellen in der Absicherung kritischer deutscher Infrastruktur und um Maßnahmen, diese zu beheben. (vom/21.05.2026)
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Sportfördergesetz der Bundesregierung in erster Lesung beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2026, erstmals über das Sportfördergesetz der Bundesregierung beraten. Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach der einstündigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sein. Staatsministerin: Leistung, Erfolge, Medaillen Aus Sicht der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), ist der Gesetzentwurf ein Meilenstein, „um Sport in Deutschland wieder in die internationale Spitze zu bringen“. Die zu gründende unabhängige Spitzensport-Agentur erhalte den klaren Auftrag: mehr Medaillen für Deutschland bei internationalen Wettkämpfen. Spitzensport bedeute schließlich Leistung, Erfolge und Medaillen, sagte Schenderlein. Sie wies daraufhin, dass schon seit zehn Jahren über eine Reform bei der Spitzensportförderung diskutiert worden sei. Es habe jedoch keine entscheidenden Fortschritte gegeben. „Das ist vorbei. Wir als Bundesregierung packen das jetzt an“, sagte sie. Drei Aspekte seien ihr dabei besonders wichtig: Klare Zuständigkeiten und schlanke Gremien, schnelle Entscheidungen sowie eine Förderung, „die sich konsequent an Leistung und sportfachlicher Kompetenz orientiert“. AfD sieht im Gesetz nur einen Anfang Jörn König (AfD) konstatierte einen beispiellosen Niedergang des deutschen Spitzensports seit der Wiedervereinigung. Bei Olympischen Sommerspielen sei Deutschland von mehr als 80 Medaillen auf nunmehr 33 Medaillen und damit den zehnten Platz der Nationenwertung zurückgefallen. Bei den Winterspielen sei man von Platz eins auf Platz fünf zurückgefallen. Schon 2016 sei die Diagnose allen Beteiligten bekannt gewesen. Doch erst nach zehn Jahren, „also zweieinhalb Olympiazyklen“, sei man nun endlich bei Strukturreformen angekommen. „Olympiareif ist diese Leistung auf gar keinen Fall“, konstatierte er. Der Gesetzentwurf sei zu begrüßen, so König. Als gut bewertete er die Einbeziehung der Special Olympics, die Bauförderung für Spitzensportstätten und die ausdrückliche Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Dennoch sei das Gesetz nur ein Anfang, „mehr nicht“. König bewertete die Struktur der Spitzensport-Agentur als „gut und arbeitsfähig“. Jedoch müssten in den Stiftungsrat zwei Athletenvertreter entsendet werden „und nicht gar keiner, wie Sie es vorsehen“. Im Sportfachbeirat, so der AfD-Abgeordnete, müsse die Vertreteranzahl von Trainer und Athleten jeweils verdreifacht werden. SPD: Reform für effizienteren Mitteleinsatz Aus Sicht von Bettina Lugk (SPD) sind die 2016 gestarteten Reformbemühungen in zentralen Punkten zu unverbindlich gewesen. Ihre Umsetzung sei allenfalls in Teilbereichen gelungen. Daher brauche es ein solches Gesetz, „um einen wirklichen Paradigmenwechsel hinzubekommen“. Die bisherige Erfolglosigkeit der Reformen habe nicht mit zu wenig Geld zu tun, sagte Lugk. „Der deutsche Spitzensport leidet nicht in erster Linie an einem Mangel an finanziellen Mitteln.“ Er leide an einem Steuerungs- und Strukturproblem und an einer Verteilung der Mittel, die sich nicht konsequent genug an den Bedürfnissen von Athleten und Trainern orientiere. Mit der Spitzensportreform solle nun ein effizienterer Mitteleinsatz sichergestellt werden, betonte sie. Als Beispiel für den ineffizienten Mitteleinsatz benannte die SPD-Abgeordnete das deutsche Stützpunktsystem, das historisch gewachsen, sehr kleinteilig und teils sehr ineffizient sei. Benötigt werde eine kluge Konzentration. „Das heißt weniger, aber leistungsfähigere Stützpunkte mit einer modernen Ausstattung und verlässlichen Rahmenbedingungen.“ Das erhöhe die sportliche Qualität, spare Kosten und sorge dafür, das Geld dafür eingesetzt werden kann, wo es effizient und notwendig sei, sagte Lugk. Grüne halten Entwurf für "zu vorsichtig" Der Gesetzentwurf sei eine Chance, urteilte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). „Ob daraus eine echte Reform wird, entscheidet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren“, sagte sie. Den aktuellen Entwurf der Bundesregierung bewertete sie als „an entscheidenden Stellen zu vorsichtig und zu inakzeptabel“. Er verspreche eine Reform, reformiere aber nicht. Wenn die Spitzensport-Agentur das Herzstück der Reform sein soll, dürfe sie nicht nur eine Verwaltungsstelle für Förderbescheide sein, sondern müsse steuern können. Aus dem Gesetzentwurf gehe das nicht hervor, kritisierte die Grünenabgeordnete. Winklmann forderte zudem mehr Transparenz bei der Förderung. Es gehe schließlich um öffentliche Gelder. „Jeder interessierte Mensch sollte wissen, wer bekommt Geld und warum.“ Die Förderung des Spitzensportes dürfe keine Black-Box sein, so Winklmann. Ein zentraler Punkt sei auch das Mitspracherecht der Athletinnen und Athleten. Daher brauche es für eine unabhängige Athletenvertretung auch einen Sitz im Stiftungsrat. Linke fordert "gravierende Änderungen" Christian Görke (Die Linke) kann in dem Gesetzentwurf keinen Paradigmenwechsel erkennen. Die alte Logik bleibe unangetastet. „Wir zählen weiterhin nur Medaillen, entschieden wird weiterhin durch die Ministerien.“ Die Sportlerinnen und Sportler blieben weiterhin Statisten „im eigenen System“. Zudem , so Görke, sei die Sportförderung weiterhin nicht langfristig ausfinanziert, sondern erfolge „nach Kassenlage“. Benötigt werde ein jährlicher Aufwuchspfad von zehn Prozent, sagte der Linken-Abgeordnete. „Das ist das Mindeste, und das ist auch machbar“, fügte er hinzu. Mit Blick auf die zu gründende Agentur sprach Görke von einem „Politbüro 2.0“. Im Stiftungsrat habe die Regierungskoalition die Mehrheit „und der organisierte Sport ist außen vor“. Dass Athleten und der Deutsche Behindertensportverband darin nicht vertreten seien „ist ein Unding und muss geändert werden“, befand Görke. Sein Fazit lautete: „Ohne gravierende Änderungen an diesem Gesetz bleibt alles wie es ist.“ Union spricht von Paradigmenwechsel Stephan Mayer (CDU/CSU) sah das anders und sprach ebenso wie Staatsministerin Schenderlein von einem Meilenstein und einem Paradigmenwechsel. In Zukunft werde es eine Agentur geben, die von zwei unabhängigen Vorständen geführt wird, „die nicht Politiker sind und die auch keine Sportfunktionäre sind“. Vielmehr würden sie in eigenem Ermessen Entscheidungen darüber treffen, wie die optimale Steuerung des Spitzensportes in Deutschland sein wird. Der Vorwurf, in Richtung Staatssport zu gehen, sei falsch, so Mayer. Das Gegenteil sei der Fall. „Wenn diese unabhängige Agentur kommt, wird sowohl der Einfluss der Politik zurückgefahren als auch der Einfluss des organisierten Sports, also des DOSB“, sagte der Unionsabgeordnete. Das sei genau der richtige Weg, bei dem man sich an modernen und erfolgreichen Strukturen europäischer Nachbarländer orientiere. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Sportfördergesetz die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf. Effizienter, effektiver, weniger bürokratisch Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“ Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. Anträge der Opposition Zur Debatte standen zudem mehrere Oppositionsanträge: Zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls in den Sportausschuss überwiesen. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag machen sich die Grünen für mehr Transparenz in der Spitzensportförderung stark. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. Zudem solle die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnenvertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schreiben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte - insbesondere mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wird verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. Im Antrag wird auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, fordern die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. Antrag der Linken Die Linken verlangen von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) „auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt“. Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (mis/hau/21.05.2026)
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Antrag: Keine Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland
Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. Mai 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke beraten, der sich gegen eine Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland ausspricht (21/5823(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. Antrag der Linken „Nur sieben Jahre nach der Aufkündigung des INF-Vertrages durch die USA und Russland im Jahr 2019, der die Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen komplett verboten hat, würde diese Maßnahme den (strategischen) Rüstungswettlauf in Europa wieder anheizen“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. „Sie hätte unabsehbare Folgen für die Sicherheit in Europa.“ Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, eine entsprechende bilaterale Erklärung mit den USA aus dem Jahr 2024 zu annullieren und die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland abzusagen. Zudem soll sie innerhalb der Nato darauf hinwirken, dass alle Staaten im Bündnis auf eine Stationierung von atomwaffenfähigen US-Mittelstreckenraketen verzichten. Ebenso soll Russland dazu gebracht werden, auf die Stationierung solcher Waffen in der Region Kaliningrad zu verzichten und bereits vorhandene atomwaffenfähige Systeme kürzerer Reichweite abzuziehen. Außerdem fordern die Abgeordneten Verhandlungen für ein Nachfolgeabkommen zum INF-Vertrag einschließlich vertrauensbildender Maßnahmen in Fragen militärischer Sicherheit. (ahe/ste/20.05.2026)
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Vereinbarte Debatte zur Situation im Sudan
Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) hat die Höhe der deutschen Hilfen für die Menschen im Bürgerkriegsland Sudan verteidigt. In einer Vereinbarte Debatte „zur Situation im Sudan und zur Verständigung auf die Berliner Prinzipien“ bezeichnete Wadephul am Mittwochabend, 20. Mai 2026, diese Hilfen als „geboten“ und „richtig“. Auf der dritten internationalen Sudan-Konferenz Mitte April in Berlin seien Zusagen für humanitäre Hilfen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro gemacht worden, 232 Millionen allein von Deutschland. Als eine der größten Industrienation werde das Land damit seiner humanitären Verantwortung gerecht. „Das können wir uns leisten, das müssen wir uns leisten.“ Wadephul kündigt an, Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Saudi-Arabien, Ägypten und die Türkei weiter für eine Friedenslösung in die Verantwortung zu nehmen. „Wir schulden es den leidenden Menschen vor Ort.“ AfD: Geldkofferdiplomatie bietet nur Scheinlösung Stefan Keuter (AfD) bezeichnete das Leid im Sudan als „Tragödie“, die Politik der „reinen Geldkofferdiplomatie“ der Bundesregierung müsse aber ein Ende haben, weil sie nur „Scheinlösungen“ biete. Im Sudan herrsche nicht mehr nur ein reiner Bürgerkrieg, sondern ein brutaler Stellvertreterkrieg ausländischer Mächte um die Kontrolle strategischer Rohstoffe und Bodenschätze. „Glauben Sie im Ernst, Sie könnten das Kalkül dieser Akteure mit deutschen Scheckbüchern wegsubventionieren?“ SPD: Unterstützung im deutschen Interesse Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) lenkte den Blick hingegen auf zwölf Millionen Sudanesinnen und Sudanesen, die als Folge dieses Krieges auf der Flucht sind, während 20 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Es sei im deutschen Interesse, diese Menschen unter anderem in den aufnehmenden Anrainerstaaten zu unterstützen. Grüne: Sudan-Konferenz war starkes Signal Boris Mijatovic (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Sudan-Konferenz ein „starkes Signal“. Vor allem die Einbindung der Zivilgesellschaft im Sudan im Rahmen der „Berliner Prinzipien“ sei ein wichtiges Ergebnis. Die Bundesregierung müsse nun aber konsequent helfen, die Kriegsökonomien im Hintergrund einzudämmen und das Waffenembargo durchzusetzen. Linke: Waffenlieferungen stoppen Vinzenz Glaser (Die Linke) warf der Bundesregierung „Heuchelei“ vor. Statt den Unterstützern des Krieges das Handwerk zu legen, halte das Auswärtige Amt zum Beispiel die VAE für einen wichtigen Partner, obwohl die VAE im Sudan eine der Bürgerkriegsparteien unterstützten. Glaser forderte die Bundesregierung zudem auf, sämtliche Waffenlieferungen aus Deutschland zu stoppen. (ahe/20.05.2026)
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Antrag zur Bekämpfung einer „Paralleljustiz“
„Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen“ (21/6001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags, der am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Der Antrag wurde nach 30-minütiger Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung auf, ein bundesweites Lagebild „über Formen der Paralleljustiz und informeller Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems“ zu erstellen und dieses regelmäßig dem Bundestag vorzulegen. In der Vorlage schreibt die Fraktion, in den vergangenen Jahren seien vermehrt Hinweise darauf bekannt geworden, „dass in bestimmten Milieus Konflikte und Straftaten außerhalb der staatlichen Justiz durch informelle Schiedsstrukturen, sogenannte Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte Schlichtungsmechanismen geregelt werden“. Diese Formen der sogenannten Paralleljustiz träten insbesondere in abgeschotteten sozialen Strukturen auf, in denen familiäre, ethnische oder clanbezogene Autoritätsstrukturen genutzt werden, um strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb der staatlichen Strafverfolgung zu „lösen“. Dabei komme es häufig zu außergerichtlichen Einigungen zwischen Tätern und Opfern, die mit erheblichem sozialem Druck, Drohungen oder finanziellen Ausgleichszahlungen verbunden sein könnten. Lagebild zu informellen Streitbeilegungsmechanismen Solche Praktiken könnten dazu führen, dass Straftaten nicht angezeigt werden, Opfer unter Druck geraten oder Zeugenaussagen zurückgezogen werden, führt die Fraktion weiter aus. Paralleljustiz untergrabe damit die Durchsetzung des staatlichen Rechts und schwäche das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Gleichzeitig lägen bislang nur fragmentarische Erkenntnisse über Umfang, Strukturen, regionale Schwerpunkte und Wirkungsmechanismen solcher informellen Schlichtungssysteme vor. Das von der Fraktion geforderte Lagebild soll dem Antrag zufolge beim Bundeskriminalamt auf Grundlage der Erkenntnisse der Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Staatsanwaltschaften sowie weiterer zuständiger Behörden erstellt werden. Umfassen soll das Lagebild laut Vorlage unter anderem eine Analyse der Erscheinungsformen informeller Streitbeilegungsmechanismen außerhalb des staatlichen Rechtssystems, sowie der betroffenen Deliktsbereiche, eine Auswertung der Auswirkungen solcher informellen Schlichtungspraktiken auf Strafverfahren, „insbesondere im Hinblick auf Zeugendruck, Rücknahme von Aussagen oder außergerichtliche Einigungsmechanismen“, sowie eine Bewertung bestehender Instrumente zur Bekämpfung von Paralleljustiz. (sto/hau/20.05.2026)
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Regierung plant Umsetzung der „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“
Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. Mai 2026, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. (hau/20.05.2026)
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Stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes gefordert
Die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Flächenverbrauches in Deutschland reichen nicht aus. In dieser Einschätzung waren sich die zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Nachhaltige Flächenpolitik“ im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) am Mittwoch, 20. Mai 2026, geladenen Sachverständigen einig. Der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen habe Anfang 2026 noch bei rund 50 Hektar gelegen, sagte Inga Glander, Projektleiterin Baukulturbericht bei der Bundesstiftung Baukultur. Das politische Ziel eines Flächenverbrauches von maximal 30 Hektar pro Tag werde damit deutlich verfehlt. Wohnungsbau, Zersiedelung und Infrastruktur Prof. Martin Behnisch, Leiter des Forschungsbereiches Raumbezogene Information und Modellierung beim Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, hält das Ziel der Bundesregierung, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 Hektar zu begrenzen, für grundsätzlich erreichbar, „aber nur mit deutlich schärferen politischen Eingriffen“. Bis 2050 sei ansonsten weiterhin ein erheblicher Verlust an Freiraumflächen zu erwarten, insbesondere durch Wohnungsbau, Zersiedelung und Infrastruktur. Der anhaltende Anstieg der Versiegelungsfläche, so Behnisch und auch Expertin Glander, stünden auch im Widerspruch zu dem geringen Wachstum beziehungsweise zu dem erwarteten Schrumpfen der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Als besonders problematisch bewertet Behnisch die Entwicklung in ländlichen Räumen und Pendlerregionen. Dort würden Wohn- und Mischflächen fast doppelt so stark wachsen wie in Großstädten. Gleichzeitig bleibe der Neubau trotz sinkender Dynamik ein zentraler Treiber des Flächenverbrauchs. Behnisch sprach sich für einen Vorrang der Innenentwicklung in Kommunen statt dem Neubau auf der „grünen Wiese“ aus und plädierte gleichzeitig für höhere Baudichten und mehr Mehrfamilienhäuser. Höhere Baudichten könnten aus seiner Sicht den Flächenverbrauch um etwa vier Hektar pro Tag senken, mehr Innenentwicklung sogar um rund sieben Hektar pro Tag. Wohnungsbau und Siedlungsentwicklung Glander kritisierte den bisherigen Umgang mit Wohnungsbau und Siedlungsentwicklung. Während an Ortsrändern neue Baugebiete entstünden, verlören Ortskerne an Funktion und Attraktivität. Deutschland, so ihre Einschätzung, baue gleichzeitig „zu wenig und zu viel“. Während in Wachstumsregionen Wohnraum fehle, würden andernorts unnötig neue Flächen erschlossen, bemängelte sie. Ebenso wie Behnisch sprach sich auch Glander für eine stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes aus, der saniert und umgebaut werden könne. Kleinere Städte und Gemeinden, so die Vertreterin der Bundesstiftung Baukultur, sollten gezielt gefördert werden, damit Infrastruktur und Wohnen nicht nur auf Metropolen konzentriert bleiben. Gleichzeitig gelte es, Ortskerne zu verdichten und zu revitalisieren. Leerstände, Baulücken und bestehende Gebäude müssten Vorrang vor neuen Baugebieten auf der grünen Wiese haben, sagte Glander. (hau/20.05.2026)
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Kontroverse über Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen
Das Abrücken des Weltklimarats (IPCC) vom bislang schlimmstmöglichen Szenario für die Klimaerwärmung wird von den Fraktionen im Bundestag kontrovers bewertet. Dies wurde in einer von der AfD verlangten Aktuellen Stunde am Mittwoch, 20. Mai 2026, deutlich. Während Abgeordnete der AfD dies in der teils sehr hitzig geführten Debatte als „Ende des größten Betrugs der Menschheit“ begrüßten, sahen Rednerinnen und Redner der übrigen Fraktionen darin in erster Linie einen Beleg für die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen. AfD: Menschen wurden in Panik versetzt Karsten Hilse (AfD) bezeichnete das extreme Szenario RCP8.5, welches die Klimamodelle des IPCC künftig nicht mehr berücksichtigen werden, als „Horrorszenario, das nie auch nur Ansatz plausibel war“. Trotzdem sei es genutzt worden, um die Menschen in Panik zu versetzen und durch die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Länder in die Armut zu treiben, sagte der Abgeordnete. Auch Medienberichte und wissenschaftliche Arbeiten hätten sich auf dieses Szenario gestützt, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss von 2021. Nun sei RCP8.5, mit dem verschiedene Bundesregierungen „unsinnigste Maßnahmen durgepeitscht“ hätten, Geschichte. Daraus müsse vor allem die Union lernen: „Lösen Sie sich von Sozialisten und Kommunisten, die Ihnen erzählen, man könne zukünftige Klimazustände voraussagen“, rief Hilse den CDU/CSU-Abgeordnete im Plenum zu. „Sonst sind auch Sie bald Geschichte.“ CDU/CSU: AfD konstruiert Pseudoskandal Dem hielt Mark Helfrich (CDU/CSU) entgegen, es sei „gängige Praxis“, dass Klimaforscher ihre Berechnungen und Klimaszenarien regelmäßig aktualisierten. Dass sie nun RCP8.5 für unplausibel erklärt hätten, sei kein Grund, „die gesamte politische Klimaarchitektur“ infrage zu stellen. Im Gegenteil: Die Anpassung der Szenarien zeige doch, dass die Pariser Klimavereinbarungen, der technologische Fortschritt und der Ausbau der erneuerbaren Energien wirkten. Das Extremszenario habe sich erledigt, da die noch zu Beginn der 2010er Jahre angenommene massive Ausweitung der Kohleenergie unrealistisch geworden sei. Es sei ein „billiger Versuch“, daraus einen „Pseudoskandal“ zu konstruieren, so der Christdemokrat in Richtung AfD-Fraktion. Grüne: Veränderung ist möglich Es gehe ihr nur darum, die Wissenschaft, den Weltklimarat und die Klimapolitik insgesamt zu diskreditieren, betonte auch Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen). Damit agiere sie genau nach „rechtem Drehbuch“, genau nach dem Vorbild von US-Präsident Donald Trump. Auch Schneider machte klar, dass die veränderte IPCC-Prognose eigentlich eine gute Nachricht sei: „Die Abkehr vom Worst-Case-Szenario bedeutet: Veränderung ist möglich.“ Mit dem Pariser Abkommen von 2015 hätten sich die Rahmenbedingungen weltweit positiv verändert, so Schneider. Das müsse Motivation dafür sein, weiterzumachen und gegen die Klimakrise zu kämpfen, forderte sie. SPD: Korrektur bedeutet nicht Entwarnung Dazu rief auch Jakob Blankenburg (SPD) auf. Er betonte, dass die Korrektur des Extremszenarios keinesfalls Entwarnung bedeute. Denn selbst nach der Korrektur seien bis zu 3,5 Grad Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts möglich. Die Dekarbonisierung sei nicht nur der Schlüssel, um die Klimaerwärmung zu begrenzen, so lasse sich auch die riskante Abhängigkeit von fossilen Energien lösen. Was dies bedeute, habe der Iran-Krieg gezeigt: „Wer fossile Energien kauft, der kauft sie von Leuten, die uns jederzeit wieder den Hahn zudrehen oder Lieferwege absperren“, so der Sozialdemokrat. Deshalb sei Klimaschutz kein Verzicht, sondern er stärke vielmehr die Unverwundbarkeit gegen Krisen. Linke: Gesellschaft steht vor großen Problemen Wie auch sein Vorredner wollte Dr. Fabian Fahl (Die Linke) nicht von Entwarnung sprechen. Mit dem Wegfall des allerschlimmsten Szenarios sei nicht auf einmal „alles super und die Zukunft gerettet“. Die Welt steuere gegenwärtig auf eine Erwärmung von drei Grad zu. Das stelle Gesellschaft, globale Lieferketten, Land und Forstwirtschaft vor große Probleme wie Dürren, Ernteausfälle und Waldsterben. Als drittgrößte Volkswirtschaft müsse Deutschland nun endlich die Probleme bei der Wurzel zu packen, forderte er. Doch statt Klimapolitik kuschle die mit „Großaktionären, insbesondere der Gasindustrie“. (sas/20.05.2026)
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Experten fordern Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung
Gesundheitsfachleute haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der psychotherapeutischen Versorgung befasst. Grundlage waren Anträge der Grünen (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD-Fraktion (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen es unter anderem um die Vergütung von Psychotherapeuten geht, um die Finanzierung der Weiterbildung sowie um die sogenannte Konsiliarberichtspflicht. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Vergütung von Psychotherapeuten Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einer schlechter werdenden Versorgung durch die jüngst beschlossenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent sowie Deckelungen, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen seien. Dies stelle ein Risiko für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen dar. Die zu erwartenden Leistungsbeschränkungen und Honorarkürzungen könnten in Verbindung mit den Unterschieden bei der Patientenstruktur zwischen Stadt und Land dazu führen, dass die Niederlassung in ländlichen Räumen an Attraktivität verliere. Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) forderte eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der verpflichtenden Weiterbildung von Psychotherapeuten. Der Aufwand für die Weiterbildungsbestandteile werde derzeit nicht abgebildet. In der Folge sei eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die Finanzierung der obligatorischen Weiterbildungsbestandteile kaum zu leisten. Demzufolge sei die Zahl der Weiterbildungsstellen unzureichend. Ohne eine Neuregelung drohe mittelfristig eine Versorgungslücke. "Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung" gefordert Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) unterstützte die Intention der Anträge und forderte eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ohne inakzeptable Wartezeiten. Der Verband sprach sich unter anderem dafür aus, die ambulanten Komplexleistungen für schwer psychisch Kranke zu stärken. Nötig sei eine Koordinations- und Unterstützungsstruktur, um die notwendigen Netzwerkverbünde zu etablieren. Ferner müssten ungeklärte Vergütungsfragen geregelt werden. Ähnlich äußerte sich in der Anhörung ein Vertreter der Aktion Psychisch Kranker (APK), der darauf hinwies, dass die gegenwärtige „Kürzungslogik“ ein Problem sei, weil Therapiezugänge erschwert und Wartezeiten verlängert würden. Er forderte einen Ausbau der ambulanten Strukturen vor allem zu Gunsten komplexer Behandlungen und eine bessere Vernetzung mit Kliniken nach der Entlassung von Patienten. Nötig sei eine bessere akute Krisenversorgung, Koordination und Steuerung. Derzeit sei die Versorgungsstruktur zersplittert zwischen Stadt und Land, Kindern und Erwachsenen. GKV weist Kritik an Honorarkürzungen zurück Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können strukturelle Versorgungsprobleme nicht durch die Ausweitung von Kapazitäten oder Vergütungen gelöst werden. Nötig seien sektorenübergreifende Reformen, um Ressourcen besser zu steuern, Fehlanreize abzubauen und vulnerable Patientengruppen wirksam zu erreichen. Der Verband wies zugleich Kritik an den Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zurück. Die Anpassung beruhe auf einer gesetzlich vorgesehenen Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung. Die Honorare der Psychotherapeuten hätten im dritten Jahr in Folge über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen. Letztlich führe die Honoraranpassung zu einer moderaten Absenkung von rund 2,3 Prozent. Bei Vollzeittätigkeit seien Jahresumsätze von mehr als 190.000 Euro möglich. Versorgung von Kindern und Jugendlichen In der Anhörung gingen Sachverständige auf die aus ihrer Sicht unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Eine Sprecherin der Bundespsychotherapeutenkammer mahnte, mehr als die Hälfte der psychischen Erkrankungen begännen im Kindesalter und müssten möglichst früh diagnostiziert und behandelt werden. Die Bedarfsplanung sei aber gemacht für Erwachsene und nicht für Kinder. Die Kritik an der einseitigen Bedarfsplanung teilten andere Experten in der Anhörung und forderten Änderungen. Die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Miriam Pickl-Lowig schilderte den Versorgungsalltag aus Sicht einer ländlichen Praxis in Bayern. Sie könne derzeit keine neuen Termine vor Ende September vergeben. Eltern seien teilweise verzweifelt, alle Ansprechstellen seien überlaufen. Notfälle würden möglichst zwischen bereits vergebene Termine geschoben. Kinder warten nach ihren Angaben derzeit bis zu sieben Monate auf einen Therapieplatz. Die nötigen Absprachen mit anderen Einrichtungen und Behörden seien extrem aufwendig und würden schlecht vergütet. Geplante Honorarkürzungen und Budgetierungen führten überdies zur Verunsicherung bei den Praxen. Sie betonte: "Wir haben Existenzängste." Mit Blick auf die geplante Primärversorgung forderte sie, den Erstzugangsrecht zur Psychotherapie unbedingt zu erhalten. Der Weg über einen Arzt sei ein Umweg. (pk/20.05.2026)
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Fragestunde am 20. Mai
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 20 Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 34 der insgesamt 82 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 21 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 28 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zwölf Fragen an das Bundesministerium des Innern und sieben Fragen an das Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollte sechs Fragen beantworten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Auswärtige Amt musste sich mit vier Fragen auseinandersetzen. Jeweils drei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit waren bei je zwei Fragen gefordert. Eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, wie Ministerin Nina Warken verhindert, dass ihre Sparpläne am Ende gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen zu schlechterer Versorgung führen. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich beim Bundeskanzleramt, welche Kostensteigerung die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts annimmt, wobei die ursprünglich angenommenen sowie die derzeit angenommenen Kosten angegeben werden sollten. Kneller wollte zudem erfahren, welche Kosten für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt sind. Die sächsische Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) wollte vom Bundesinnenministerium wissen, welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an (insbesondere nach Afghanistan) abzuschiebenden Personen es gibt. Sie fragte, ob die Personen, die am 26. Februar 2026 und am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben worden sind, ein Handgeld erhalten haben. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann zur Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/20.05.2026)
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Moderate Expertenkritik am Bundeserprobungsgesetz-Entwurf
Sachverständige haben am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Anhörung des Digitalausschusses überwiegend für den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Entwurf eines Änderungsantrags der beiden Fraktionen zum Gesetzentwurf plädiert. Die Kritik am Gesetzentwurf, der nun „Bundeserprobungsgesetz“ heißen soll, bezog sich mehrheitlich auf einzelne Detailregelungen. Mit den Änderungen an dem Gesetzentwurf, der sich seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren befindet, sollen unter anderem Regelungen zu Definitionen von Reallaboren, zu Experimentierklauseln sowie zu regulatorischem Lernen festgeschrieben werden. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz, wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht. So sollen unter anderem Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher werden und ein strukturierter Wissenstransfer soll gewährleisten, dass Praxiserkenntnisse zügig in die Gesetzgebung einfließen und Zukunftslösungen den Weg in den Markt finden. Zudem sollen Behörden von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abweichen können und es sollen neue rechtliche Experimentierklauseln geschaffen werden, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetzen implementiert werden sollen. Expertin: Reallabore nicht als Einzelprojekte befristen Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe, die auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Anhörung eingeladen wurde, teilte ihre Erfahrungen aus der Praxis beim Aufbau von Reallaboren. Der Entwurf gehe grundsätzlich in die richtige Richtung und schaffe Erprobungsräume, regele aber noch nicht ausreichend, wie aus erfolgreichen Erprobungen verlässliche Änderungen der Verwaltungspraxis, des Marktwissens und des Rechtsrahmens entstünden, sagte Fetic. Reallabore könnten ihr Potenzial nur dann entfalten, wenn sie nicht als „befristete Einzelprojekte“ verstanden würden. Das Gesetz müsse daher vom Erprobungsgesetz zu einem „echten Lern-, Transfer- und Transformationsgesetz“ weiterentwickelt werden. Fetic wies auch darauf hin, dass Reallabore die Tätigkeit von Behörden grundlegend verändern und eine dialogischere, lernorientierte und experimentieroffene Verwaltungspraxis erfordern, wofür Behörden befähigt werden müssten. Sie plädierte außerdem dafür, erfolgreiche Lernerfahrungen schneller rückzukoppeln und die Prüffrist einer möglichen Rechtsänderung auf sechs Monate zu verkürzen. Experte sieht Ergänzungsbedarf beim wissenschaftlichen Lernen Prof. Dr. Manfred Hauswirth vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, der auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU eingeladen worden war, begrüßte die Weiterentwicklung des bisherigen Ansatzes im Änderungsantrag. Die Einführung einer allgemeinen Erprobungsklausel sowie zusätzlicher fachgesetzlicher Experimentierklauseln sei wichtig, um den Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken, betonte Hauswirth. Ergänzungsbedarf sehe er beim wissenschaftlichen Lernen und der Transferarchitektur des Gesetzes. So setze nachhaltiges regulatorisches und nicht-regulatorisches Lernen wissenschaftliche Begleitforschung voraus, die im Entwurf verankert werden sollte. Nötig seien zudem standardisierte wissenschaftliche Evaluations- und Wirkungsmodelle. Für die Vergleichbarkeit, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit erfolgreicher Reallabore brauche es zudem einheitliche wissenschaftliche Evaluationskriterien, sagte der Sachverständige. Eine strukturierte und öffentlich zugängliche Bereitstellung von Erkenntnissen aus Reallaboren könne zudem den Wissenstransfer erheblich stärken, sagte Hauswirth. allgemeine gesetzliche Grundlage für Reallabore angeregt Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Nachhaltigkeits- und Technologierecht der Universität Bayreuth (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU) sagte, der Entwurf zeige, dass der Gesetzgeber aktiv daran arbeite, die Verwaltung besser zu machen. Der Entwurf sei mit den maßgeblichen Vorgaben des höherrangigen Rechts vereinbar und die vorgesehene allgemeine Erprobungsklausel verstoße nicht gegen das Bestimmtheitsgebot oder den Wesentlichkeitsvorbehalt, sagte Krönke Lieb. Hier habe man sich für eine „vorsichtige Konstruktion“ entschieden, die noch weitreichender hätte ausfallen können. Beim Antrags- und Genehmigungsverfahren empfahl er, die Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums beziehungsweise der obersten Landesbehörde ermessenslenkend zu steuern, indem die zu erwartende Optimierung, Aufwandreduzierung oder Digitalisierung als vorrangiger Gesichtspunkt gesetzlich vorgegeben wird. Er regte außerdem jenseits fachgesetzlicher Experimentier- und Erprobungsklauseln eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Reallaboren an. Straffung von Verwaltungsverfahren in der Praxis Dr. Ingmar Kumpmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) begrüßte, dass Reallabore und regulatorisches Lernen ermöglicht sowie einheitliche Kriterien und Verfahren entwickelt würden. Er wies jedoch auch auf die zu bewahrenden Schutzzwecke hin und begrüßte, dass im Änderungsantrag stehe, dass diese unangetastet blieben. Allerdings könne sich eine Straffung von Verwaltungsverfahren in der Praxis auch auf die Schutzzwecke auswirken. Um dem entgegenzuwirken, müssten Interessenvertretungen beteiligt werden, sagte Kumpmann. Dies betreffe etwa die Einrichtung und Begleitung, bei der immer Akteure der Zivilgesellschaft der jeweils betroffenen Themen - etwa Umweltverbände, Verbraucherschutzorganisationen oder Gewerkschaften - beteiligt werden sollten. "Meilenstein der Entbürokratisierung" Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Dozentin an der Universität Potsdam und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU, begrüßte den Entwurf als „wichtiges Instrument der guten Rechtsetzung.“ Das Vorhaben könne ein wichtiger Meilenstein der Entbürokratisierung oder Verwaltungsmodernisierung sein. Auch die sieben bereichsspezifischen Experimentierklauseln sowie die Möglichkeit für Landesbehörden, Anträge zu stellen, begrüße sie. Die Sachverständige verwies auf die Frage der Genehmigungen und darauf, wie es gelingen könne, ein „einheitliches innovationsfreundliches Mindset“ zu etablieren. Neben Qualifizierung sei hier Transparenz ein entscheidender Schlüssel, so Meister-Scheufelen. Experte erwartet „überschaubare Innovationsdynamik“ Dr. Oliver Parodi vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), der auf Vorschlag der Grünen-Fraktion eingeladen worden war, sagte, er erwarte aufgrund der Komplexität in der Anwendung eine „überschaubare Innovationsdynamik.“ Das Gesetz benötige erhebliche flankierende Maßnahmen, wie Kampagnen zur Bekanntmachung, Schulungen oder Beratungsangebote. Einen wesentlichen Kritikpunkt sah Parodi im Begriff „Reallabor“, da sich die im Gesetzentwurf verwendete Definition stark von dem in der wissenschaftlichen Welt verbreiteten Begriff unterscheide. Das sei kontraproduktiv für die Ziele des Entwurfs, sagte Parodi. Zudem ignoriere der Entwurf das Leitbild der Nachhaltigkeit, zu dem sich Deutschland verpflichtet habe. So setze der Entwurf einseitig auf technologisch-ökonomische Innovation und Wirtschaftswachstum. Es fehle ein Adressieren sozialer, politischer und Systeminnovationen sowie von Transformationen, monierte Parodi. Dies gelte es zu korrigieren, indem Inhalte wie die Sustainable Development Goals 9 und 11 verankert und konkret dargelegt würden. Geschwindigkeit und Planungssicherheit Carlo Zensus von Bitkom e.V, eingeladen auf Vorschlag der SPD, sah im Entwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem Staat, der „Innovationen nicht nur reguliert, sondern ermöglicht“. Reallabore könnten an dieser Stelle eine „zentrale Brückenfunktion“ übernehmen und, sollte der Entwurf gut funktionieren, Schwachstellen in der Praxis erkennbar machen, sagte Zensus. Er betonte die Wichtigkeit von Geschwindigkeit und Planungssicherheit bei der Umsetzung und sprach sich für klare Soll-Fristen für erste Genehmigungen aus. Idealerweise müsse das Gesetz einen Mechanismus enthalten, der nach erfolgreicher Durchführung eines Reallabors automatisch die Änderung des Rechtsrahmens anstoße, schlug er vor. Wenigstens aber solle das Gesetz stärker für Transparenz sorgen, ob die Ergebnisse eines Reallabors zu einem geänderten Rechtsrahmen führen. (lbr/20.05.2026)
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Gasnetze sollen nur teilweise weitergenutzt werden
Sachverständige haben sich für die Zukunft der Gasnetze und deren Umbau für einen Technologiemix ausgesprochen. Während ein Großteil der Netze zurückgebaut werde, sollten ausgewählte Leitungen für Wasserstoff und Biomethan umgerüstet werden. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets" (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetz wird das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket (Richtlinie (EU) 2024/1788, Verordnung (EU) 2024/1789) umgesetzt. Das Vorhaben schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturierte Weiterentwicklung der Gasnetze in nationales Recht. Weiternutzung der Netze mit erneuerbaren Gasen Dieser Umbau sieht verschiedene Entwicklungspfade vor: Zum einen geht es um die Weiternutzung bestehender Gasnetze mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, zum anderen um den Bau neuer Wasserstoffleitungen. Außerdem sollen Gasleitungen, die nicht mehr benötigt werden, dauerhaft stillgelegt werden. So soll Wasserstoff, wie Erdgas, einen gleichberechtigten Zugang zu den Netzen erhalten. Betreiber werden verpflichtet, Netzzugänge zu gewähren. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, dürfen Wasserstoffnetze künftig nicht mehr von denselben Unternehmen betrieben werden, die gleichzeitig Erdgas oder Strom erzeugen oder liefern. Gasversorger müssen transparent ausweisen, ob sie fossile, kohlenstoffarme oder erneuerbare Gase liefern. Dies wird durch neue Herkunftsnachweise belegt. Die bisherige, separate Planung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen wird zusammengelegt. Die Nutzung stillgelegter Gasleitungen zur Wasserstoffförderung wird erleichtert und die Netzplanung mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze gefordert Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), forderte ein Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze und die Weiterentwicklung des Kernnetzes sowie gedeckelte Hochlaufentgelte für Speicher. Auf diese Weise würde "Investitionssicherheit auf Abnehmerseite für den Wasserstoffhochlauf gewährleistet, andernfalls dürfte der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft an prohibitiven Netzentgelten scheitern", sagte er. Darüber hinaus sollte die Versorgungssicherheit höchste Priorität besitzen: Die Fristen im Falle einer Anschlussverweigerung und Anschlusstrennung bei Gasversorgung sollten so gesetzt sein, dass ein Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung den Unternehmen ermöglicht werde. Expertin: Nachbesserungsbedarf bei Kappungsfrist Sandra Rostek, Leitung des Hauptstadtbüros der Vereinigung Bioenergie, sieht den größten Nachbesserungsbedarf bei der zehnjährigen Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen. "Die Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber die Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen können, wird dazu führen, dass der Anschluss von Biomethanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen kommt", sagte Rostek. Damit stelle die zehnjährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen einen eindeutigen Bruch des Europarechts dar und konterkariere den Vorsatz der Bundesregierung, mehr grüne Gase in der Gebäudewärme nutzen zu wollen. Der Entwurf sei deshalb in der Form auszugestalten, dass Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase nur dann vom Netz getrennt werden dürfen, wenn ein Weiterbetrieb dem Gemeinwohlinteresse und nicht nur den wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers widersprechen würde. Eine Biogasanlage soll dabei frühestens nach Ablauf von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Anschlusses vom Netz genommen werden. "Gewinnausfälle, die durch Netzstilllegung entstandenen sind, müssen ausgeglichen werden", forderte Rostek. "Vergrünung statt Stilllegung" Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer beim Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, sieht bei der Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur "in mehreren Regelungsbereichen erheblichen Anpassungsbedarf". Die Transformation der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur müsse "technologieoffen, wirtschaftlich tragfähig und investitionsfreundlich ausgestaltet werden", forderte Kehler. Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Bezahlbarkeit müssten dabei auch während der gesamten Umbauphase gewährleistet bleiben. "Die Grundausrichtung muss auf Vergrünung statt Stilllegung abzielen", sagte er. Bei der Finanzierung zum Ausbau eines Wasserstoff-Kernnetzes bestehe aktuell kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite. Insbesondere der hohe Selbstbehalt für Netzbetreiber sowie eine nicht risiko-adäquate Eigenkapitalverzinsung verringere die Attraktivität privater Investitionen deutlich. Da sollte der Gesetzgeber nachsteuern. "Netzanschlussregelungen ab 2027 schnellstmöglich konkretisieren" Nach Ansicht von Prof. Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sowie Lehrbeauftragter bei der Universität Kassel, gibt es "inhaltlich am Gesetzentwurf mit Ausnahme einiger Details nur wenig zu kritisieren". Größte Herausforderung sei, darauf zu achten, dass das Energiewirtschaftsgesetz mit anderen Gesetzesvorhaben ähnlicher Zielrichtung, wie Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, harmoniere und sich an den Schnittstellen zu deren Regelungsgegenständen passgenau einfüge. Die geplante Zehn-Jahres-Frist sei in Anbetracht von Verbraucherinteressen ausreichend. Die Netzanschlussregelungen ab dem Kalenderjahr 2027 sollten "schnellstmöglich konkretisiert werden", sagte Däupner. Anderweitig drohe bereits jetzt ein Stillstand bei der Planung zukünftiger Netzanschlussprojekte. Experte: Planungssicherheit beim Rückbau der Netzinfrastruktur Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ist der Meinung, dass der Gesetzentwurf bei einigen zentralen Regelungsgegenständen noch hinter dem Notwendigen zurückbleibe. "Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, um eine praxisgerechte, rechtssichere und effiziente Umsetzung der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen", sagte Gentzsch. So brauche es beim Rückbau der Netzinfrastruktur Planungssicherheit und klare Prozesse bei der Umwidmung oder Stilllegung von Gasnetzen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft seien investitionsfördernde und kapitalmarktfähige Bedingungen notwendig. Um den Netzausbau effizient zu gestalten, sollen Gewinne aus dem klassischen Gasnetzgeschäft für die Wasserstoff-Transformation genutzt werden dürfen. Bei den Regelungen zu den Gasspeichern und der Umlagenfinanzierung mahnte Gentzsch "stabile rechtliche Rahmenbedingungen" an, um unkalkulierbare Kostensteigerungen für die Endverbraucher zu verhindern. Investitionssicherheit angemahnt Prof. Dr. Marc Hansmann, Vorstandsmitglied für Finanzen und Infrastruktur des Energieversorgers Enercity, Hannover, plädierte für einen konsequenten Ausbau des Fernwärme- und des Stromnetzes und spricht sich gegen doppelte Netzinfrastrukturen aus. "Für Kosteneffizienz und bezahlbare Wärme wird Enercity in seinem Konzessionsgebiet einen Großteil der Gasnetzinfrastruktur langfristig stilllegen", kündigte er an. Der Verbleib stillgelegter Gasleitungen im Erdreich sei drei- bis viermal günstiger als deren Ausbau. Klimaneutrale Gase, wie grüner Wasserstoff und Biomethan, sollten vorrangig für industrielle Prozesse und Kraftwerke eingesetzt werden "und sind zum Heizen in Privathaushalten auf absehbare Zeit viel zu teuer". Von herausragender Bedeutung für die Wärmewende sei deshalb, "dass die Gesetzgebung Konsistenz, Sozialverträglichkeit und Investitionssicherheit gewährleistet", sagte Hansmann Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze gefordert Helene Freitag, Expertin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sieht erheblichen Veränderungsbedarf am geplanten Gesetz. Sie forderte eine koordinierte Transformation und die Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze. Eine Weiternutzung der bestehenden Gasverteilnetze "ist perspektivisch nur durch die ausschließliche Einspeisung von Biomethan möglich, dessen Verfügbarkeit absehbar knapp und dessen Herstellung teuer bleiben wird", sagte Freitag. Gasverteilnetzbetreiber sollten dazu verpflichtet werden, die mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnten Verteilernetzentwicklungspläne spätestens bis zum Jahr 2029 vorzulegen. Einen Weiterbetrieb "unrentabler Gasverteilnetze" durch die Einspeisung von Biomethan lehnt die DUH ab. Die künftige Entwicklung von Gasverteilnetzen solle "ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähig" gestaltet werden. Die Rolle der Kommunen Martin Klausch, Referatsleiter bei der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, stellte klar, dass die Kommunen "eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Transformation, vor allem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung spielen". Vor Ort seien weitreichende Entscheidungen über Investitionen zu treffen – etwa zum parallelen Aufbau von Wärmenetzen, grüner Wasserstoffinfrastruktur oder Quartierslösungen. "Für die anstehenden Entscheidungen über Investitionen und Konzessionsverträge benötigen die Kommunen Planungssicherheit", sagte Klausch. Vor allem der Umgang mit stillgelegter Gasinfrastruktur müsse noch konkretisiert werden. Darüber hinaus müsse im Zuge der Transformation der Gasnetze die Versorgung von Verbrauchern in den Netzgebieten gesichert werden, in denen der Weiterbetrieb für den Netzbetreiber aufgrund immer geringer ausfallender Abnahme unwirtschaftlich werde. "Für die noch am Netz befindlichen Verbraucher fordern wir eine befristete Weiterbetriebspflicht, die vom Gesetzgeber zu entschädigen ist", sagte Klausch. (nki/20.05.2026)
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Gespräche in Aserbaidschan über Frieden in der Region und Energielieferungen
Die zwischenstaatlichen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene pflegen, auf eine dauerhafte Friedenslösung zwischen Aserbaidschan und Armenien hinarbeiten sowie die Energieversorgungssicherheit Deutschlands verbessern: Darauf zielten die Gespräche der Delegation der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe vom 25. bis 30. April 2026 in der Republik Aserbaidschan. Neben Treffen mit der dortigen Parlamentarischen Freundschaftsgruppe besuchten die Bundestagsabgeordneten historische deutsche Siedlungen sowie das Konfliktgebiet Karabach/Bergkarabach und kamen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zusammen. Dialog und Freundschaft mit drei Ländern „Die Deutsch-Südkaukasische Parlamentariergruppe steht dafür, den Dialog, ja die Freundschaft mit Aserbaidschan ebenso wie mit Armenien und Georgien zu pflegen“, sagt Mirze Edis (Die Linke), Vorsitzender und Delegationsleiter der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe. Kommendes Jahr werde man Armenien und Georgien besuchen. Die zeitliche Abfolge der Reisen beutete keine unterschiedliche Wertschätzung. Deutschland betrachte den Südkaukasus als eine Region, mit der man zusammenarbeiten arbeiten wolle und für deren friedliche Rahmenbedingungen man sich einsetze. "Ohne Frieden ist alles nichts" Wesentliche Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit sei Frieden. Daher wolle die Parlamentariergruppe mithelfen, den jahrzehntelangen Grenzkonflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan zu überwinden und den Boden zu bereiten für einen echten, dauerhaften Frieden. Mit beiden Ländern bestehe eine lange und enge Freundschaft. Und beide setzten auf Deutschland, von dem man sich erhoffe, dass es vermittelt, erklärt der Vorsitzende. Auch für deutsches Engagement im Kaukasus gelte: „Ohne Frieden ist alles nichts.“ Dafür suche man das Gespräch. Das sei etwas Grundlegendes, auch Meinungsverschiedenheiten kämen zur Sprache. „Wir verstehen uns als Freundschaftsgruppe, wollen den Gesprächsfaden pflegen und den Austausch beleben, von der Kultur bis zur Wirtschaft.“ Zwischen Zerstörung und Wiederaufbau Die Aserbaidschaner nennen es: Karabach, die Armenier Bergkarabach. Allein an den unterschiedlichen Bezeichnungen wird der Konflikt deutlich, der sich tief in das Verhältnis der beiden Völker eingebrannt hat. „Wir wollen uns da, auch sprachlich, auf keine Seite stellen und keinesfalls in irgendeiner Form Partei ergreifen, sondern dem Wunsch nach deutscher und europäischer Vermittlung entsprechen“, versichert Edis. Bei einem Abstecher in die Region interessierte die deutschen Abgeordneten der Stand des Wiederaufbaus nach dem aserbaidschanischen Militäreinsatz im September 2023. In Schuscha (armenisch: Schusche) kam die Delegation mit dem Sonderbeauftragten des aserbaidschanischen Präsidenten zusammen und ließ sich die Stadt zeigen. „Es war ein Krieg, in dem viel kaputt ging: Wohnungen, Kirchen, Moscheen“, sagt Edis. In den letzten zwei Jahren sei in Schuscha quasi eine neue Stadt aufgebaut worden. "Brüchiger Frieden" Im April hatten armenische Medien über die Zerstörung armenischer Kirchen durch aserbaidschanische Kräfte berichtet und Satellitenbilder als Beleg angeführt. Aserbaidschan wolle die armenische Kultur in dem Gebiet auslöschen. Die Regierung in Baku weist die Vorwürfe zurück. Im September 2023 hatte Aserbaidschan die zwischen beiden Ländern umstrittene und von Armeniern und anderen Ethnien besiedelte Region mit militärischer Gewalt zurückerobert und seinem Staatsgebiet eingegliedert. Mehr als 100.000 Armenier ergriffen die Flucht. Im August 2025 unterzeichneten Baku und Eriwan eine Friedensdeklaration in Washington, die den Weg für einen Friedensprozess ebnen und auch die strittigen Grenzfragen klären soll. Doch obwohl beide Seiten großes Interesse an einem gelingenden Friedensprozess signalisierten, sei der Frieden brüchig, gibt der Vorsitzende der Parlamentariergruppe zu bedenken. "Geflüchteten Personen die Rückkehr ermöglichen" Man befinde sich in einer Phase des Wiederaufbaus und der Entwicklung, während gleichzeitig noch Minen geräumt würden. Das Misstrauen in den Köpfen werde wohl nicht so schnell überwunden. Gegenseitige Vorwürfe und Sichtweisen prallten weiterhin aufeinander. Ein Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Ländern müsse nun in Gang kommen, mahnt der Linken-Abgeordnete. Es gehe darum, einen nachhaltigen Frieden, Sicherheit und Stabilität als Grundlage für alle anderen Aktivitäten herzustellen. Im Zuge der Kampfhandlungen geflüchteten Personen müsse die Rückkehr ermöglicht werden. Deutschland wolle zur Problemlösung beitragen. Beiden Seiten, Aserbaidschan sowie Deutschland, sei eine Vertiefung der Zusammenarbeit wichtig, so der Abgeordnete. Deutschland halte aufgrund zunehmender geopolitischer Spannungen Ausschau nach Partnern. Baku, umgeben von Kriegsgebieten, wo auf der einen Seite Iran zwischen Kaspischem Meer und Persischem Golf in einen Krieg verwickelt ist und auf der anderen Seite Russland seinen Angriff auf die Ukraine führt, suche ebenfalls nach einem Ausweg aus dieser Lage. Für die Entfaltung seiner Volkswirtschaft benötige es starke Partner und ein stabiles und friedliches Umfeld und schaue Richtung Türkei, Deutschland, Europa. Auf den Spuren deutscher Geschichte in Aserbaidschan Um die Beziehungen mit Deutschland zu intensivieren, betont Baku die historische Verbindung mit Deutschland und setzt die Geschichte deutscher Siedler in Aserbaidschan, die vor 200 Jahren ins Land kamen, neu in Szene. Deutsche Auswanderer haben als Siedler, Handwerker und Unternehmer den Aufstieg Aserbaidschans zur Rohstoffmacht mitgestaltet und bedeutende Beiträge zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes geleistet. Sie trieben die Elektrifizierung Bakus und der Erdölindustrie voran und bereicherten die Stadtsilhouette von Baku mit einer Reihe von Prachtbauten. Die Geschichte der Deutschen in Aserbaidschan wird als Beispiel für friedliches und von gegenseitigem Respekt geprägtes, interkulturelles Zusammenleben gewertet. Aserbaidschan habe, so Mirze, im Andenken daran und als Zeichen der Freundschaft zahlreiche Wohnungen und Gebäude der 1942 von der Sowjetunion deportierten Siedler restauriert und eins zu eins wiederaufgebaut. Es fänden Austausche statt, Partnerschaften werden gepflegt. Die Delegation hat auf aserbaidschanischen Wunsch hin einige historische Stätten deutscher Siedlungsgeschichte, die Aserbaidschan zum Kulturerbe erklärt hat, besichtigt. Mit ihrem Besuchsprogramm habe die Delegation diese Brücke der Völkerverständigung betreten und wolle weiter ihren Beitrag dazu leisten, so Edis. Eine Möglichkeit dazu gab ihnen die aserbaidschanische Seite gleich mit auf den Weg, wolle doch die Regierung in Baku diese Form der Erinnerungskultur durch neue Städtepartnerschaften ausbauen. Städtepartnerschaften, Visaerleichterungen „Sie haben uns gebeten, uns für neue Städtepartnerschaften zu aserbaidschanischen Orten mit Deutschland-Bezug stark zu machen und dazu vor allem Kommunen in den Herkunftsregionen der deutschen Siedler, in Württemberg, zu gewinnen“, erzählt der Delegationsleiter. Momentan bestehen Städtepartnerschaften zwischen Ludwigshafen am Rhein und Sumgait sowie zwischen Mainz und Baku. Man werde außerdem auf Bitten der aserbaidschanischen Seite bei der Bundesregierung Visaerleichterungen für Studierende und Geschäftsleute anmahnen. Zu Gesprächen in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku kam die Delegation schließlich mit Parlamentariern der Aserbaidschanisch-Deutschen Freundschaftsgruppe in der Nationalversammlung sowie mit Regierungsvertretern zusammen. Fast 200 deutsche Firmen in Aserbaidschan In der deutsch-aserbaidschanischen Außenhandelskammer, die fast 200 in dem Land tätige deutsche Firmen vertritt, informierten sich die Abgeordneten über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und bei einem Gespräch mit der aserbaidschanischen Ölgesellschaft SOCAR (State Oil Company of Azerbaijan Republic) ging es um eine engere Zusammenarbeit beim Thema Energieversorgungssicherheit. Für Deutschland ist Aserbaidschan der wichtigste Wirtschaftspartner im südlichen Kaukasus. 2024 betrug das bilaterale Handelsvolumen 1,7 Milliarden Euro. Beide Länder haben ihre Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut, schreibt das Auswärtige Amt. 2025 hatten sowohl Bundespräsident Frank Walter Steinmeier als auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche das Land besucht. Im Südkaukasus und in anderen Staaten der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) außer Russland tätige deutsche Unternehmen warben bei den Parlamentariern dafür, Firmen in Deutschland zu ermutigen, in der Region zu investieren. Die Produktionskosten seien aufgrund niedriger Rohstoffpreise günstig. Um die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern, müsse die Politik helfen, in dem aserbaidschanisch-armenischen Konflikt die Signale dauerhaft auf Frieden zu stellen. Aserbaidschan als Energielieferant Wie andere klassische Erdöl- und Erdgasförderländer investiert auch in Aserbaidschan seit einigen Jahren massiv in die Erschließung erneuerbarer Energiequellen und schickt sich an, in diesem Bereich seine Dienste anzubieten. Ob Sonne, Wind oder Wasserkraft: 15 Prozent des eigenen Energiebedarfs deckt Aserbaidschan bereits mit erneuerbaren Energien. Dabei sind die fossilen Quellen noch nicht erschöpft, Aserbaidschan bietet weiterhin Erdöl und Erdgas an. „Sie tun das eine, ohne das andere zu lassen“, bringt Edis es auf den Punkt. „Davon sollten wir lernen und profitieren. Wenn schon ein Land wie Aserbaidschan den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt, sollte dies für uns ein Anstoß sein, ebenfalls verstärkt auf diese Energieträger zu setzen“, findet der Abgeordnete aus Duisburg, der Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist. Wir müssen nicht alles bei uns selbst produzieren. Aserbaidschan wolle zu einem Lieferland auch grüner Energie werden und suche Kunden in Europa. Überlegungen für neue Transportrouten, Pipelines, Kabelstränge gebe es. Gespräche über die Möglichkeit neuer Pipelines Edis erinnert daran, dass Italien bereits ein Hauptabnehmer von Erdöl aus Aserbaidschan ist, das durch eine Pipeline-Verbindung vom Kaukasus über die Türkei nach Italien gelange. Es liefen Gespräche, um daran weitere Länder in Europa anzuschließen ebenso wie über die Möglichkeit neuer Pipelines. Für Deutschland sei Aserbaidschan immerhin bereits unter den zehn wichtigsten Rohöllieferanten. Auch Gas beziehe Deutschland von dort. „Wir brauchen strategisch gesehen mehr unterschiedliche Energiequellen, thematisch, aber auch regional“, fordert Edis. Momentan lasse Russland kein Erdöl aus Kasachstan mehr durch, die Straße von Hormus sei ebenfalls dicht. Da würde Aserbaidschan wie auch andere Förderländer an Bedeutung gewinnen. Die könnten, je nachdem, welche Infrastruktur vorhanden oder realisierbar sei, kurz- oder mittelfristig einspringen. „Wichtig ist aber, dass wir uns auch über Erneuerbare unterhalten.“ Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte Menschenrechtsorganisationen und Organisationen wie die OSZE kritisieren regelmäßig das autoritäre System Aserbaidschans, das restriktive Umfeld für die dortige Zivilgesellschaft, Einschränkungen der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und berichten über Unregelmäßigkeiten bei Wahlen, Menschenrechtsverletzungen und politische Gefangene. Da tue sich ein „bilaterales Spannungsfeld“ auf, so Mirze Edis. „Das sprechen wir an. Direkt und nicht auf dem Umweg über die Medien. Allerdings im Rahmen unseres Auftrages, die Beziehung zu pflegen. Unsere Mission läuft unter der Überschrift Freundschaftsgruppe.“ Der berühmte erhobene Zeigefinger bleibe unten. Man maße sich außerdem nicht an, Staatsaufbau und Rechtsordnung der Gastgeber zu kritisieren. Jedes Land habe seine eigene Verfassung und mache zudem Entwicklungen durch. Das gelte es zu respektieren. In dem Staatsaufbau Aserbaidschans spiele das Parlament eine andere Rolle als der Bundestag in Deutschland, „eine Opposition nach unserem Verständnis gibt es nicht“. Aserbaidschans Verfassung räumt dem Präsidenten, der dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich ist, weitreichende Vollmachten ein. Er ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Schon gar nicht versuche man, den Gastgebern das eigene Verständnis von Staat und Demokratie aufzudrängen. „Wir zeigen einfach, wie wir es machen, was unsere Aufgaben als Parlamentarier sind, wie es gut für uns ist. Dass da zwei Sichtweisen aufeinander stoßen, das müssen wir aushalten. Die müssen es auch aushalten.“ Aber über allem stehe letztlich das Motto: Lasst uns Partner, ja Freunde sein, lasst es uns versuchen. Nur ein solch offener, zwangloser Ansatz lasse den für Veränderungen nötigen Raum. Viele kulturelle Gemeinsamkeiten im Kaukasus Mirze Edis wurde in Kars in Osttürkei geboren, verbrachte dort das erste Drittel seiner Kindheit. Seine Familie zog dann nach Duisburg. Seine Herkunft mit einem Großvater aus Georgien helfe ihm ungemein bei seinem jetzigen „Job“ als Vorsitzender der Parlamentariergruppe. Kars sei auch ein Stück Kaukasus, er verstehe die Leute dort trotz unterschiedlicher Sprachen, es gebe eine gemeinsame Kultur, gemeinsames Essen. „Ich fühle mich allen Völkern dort zugetan und kann nicht sagen, die einen sind mir näher.“ Edis gibt zu bedenken, dass Armenien, Aserbaidschan und Georgien zahlreiche kulturelle Ähnlichkeiten aufweisen. Ob man nun die jeweiligen Nationalgerichte, den Weinbau oder gemeinsames Liedgut betrachte. Selbst der Streit, wer ein in allen drei Ländern bekanntes Lied nun erfunden habe, habe seinen Grund doch in etwas Gemeinsamem, und man komme zu dem Schluss, dass Musik verbindet. Die Erfahrung habe er neulich selbst gemacht, als er mit dem armenischen Botschafter festgestellt habe, dass dasselbe Lied nur in anderer Sprache sowohl in Armenien als auch in der Osttürkei bekannt ist. „Wir singen eigentlich dasselbe, das baut Brücken.“ "Parlamentarier helfen, nachhaltigen Frieden zu schaffen" Als nächste Möglichkeit, den kaukasischen Gemeinsinn zu fördern und die bilateralen Beziehungen Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens zu Deutschland gleichermaßen zu pflegen, plant Edis ein Treffen der Botschafter aller drei Länder des Südkaukasus in Berlin im Rahmen der Parlamentariergruppe. Es sei deren ausdrücklicher Wunsch. „Wir haben für Deutschland unser Interesse an einem erfolgreichen Friedensprozess im Konflikt um Bergkarabach bekundet und mit unseren aserbaidschanischen Gesprächspartnern Ansätze diskutiert, wie der Friedensprozess weitergeführt werden kann“, fasst Edis zusammen. Als Parlamentarier könne man keinen Frieden vermitteln, dafür gebe es Diplomatie, die Regierungen und internationale Organisationen. „Aber wir können dazu beitragen, friedliche, einander zugewandte Rahmenbedingungen, eine gesprächsbereite Atmosphäre auf allen Ebenen, zu schaffen“, so der Delegationsleiter. „Ohne Frieden ist alles nichts. Wir helfen mit, den Boden dafür zu bereiten.“ Es sei Sache der Regierungen, der Außenminister, der Wirtschaftsminister, darauf aufzubauen. „Unsere Aufgabe als Parlamentarier besteht darin, mit den Kolleginnen und Kollegen des Partnerlandes eine freundschaftliche Beziehung zu pflegen. Dazu war die Delegationsreise ein wichtiger Baustein.“ Neben Edis gehörten der Delegation, Daniel Kölbl (CDU/ CSU), Macit Karaahmetoğlu (SPD), Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) und Sergej Minich (AfD) an. (ll/20.05.2026)
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