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Bundestag lehnt Antrag der Grünen zum Mittelstand ab

Do, 15.01.2026 - 10:00
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt bessere Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe (21/3047) und die Förderung des Umbaus einer klimaneutralen Wirtschaft. Dazu schlägt sie unter anderem eine Wärmepumpenoffensive (21/3317) für Privathaushalte und für Großprojekte vor. Im Bundestag sind dazu am Donnerstag, 15. Januar 2026, beide Anträge kontrovers diskutiert worden. Die Regierungsfraktionen sehen sich mit ihrem wirtschaftspolitischen Kurs auf dem richtigen Weg. Die größte Oppositionsfraktion im Bundestag, die AfD, lehnte die Pläne der Grünen komplett ab. Der Antrag zum Mittelstand erhielt in der Abstimmung lediglich die Stimmen der Grünen, die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und die AfD stimmten dagegen, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Die Vorlage wurde ohne Beschlussempfehlung eines Ausschusses direkt abgestimmt. Die Forderungen zur Wärmepumpe wurden zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Grüne: Planungssicherheit für Unternehmen und Privathaushalte Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Anträge mit Planungssicherheit, die sowohl Unternehmen wie auch Privathaushalte bräuchten. "Der Mittelstand steht für Stabilität und Innovation", sagte Stein. Er sorge für Arbeits- und Ausbildungsplätze, aber er werde "von der Bundesregierung nicht ausreichend gestärkt, trotz Sonntagsreden, trotz Ankündigung". Eine "starke, sozialökologische Marktwirtschaft" könne es nur mit einem starken Mittelstand geben. "Wer Innovation will, muss kleine und mittlere Unternehmen befähigen", forderte die Abgeordnete. Ihr Parteikollege Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen) warnte vor der Wiederholung der gleichen Fehler, die in Deutschland bei der Solarindustrie gemacht worden seien und nun bei der E-Autoherstellung zutage träten, statt hierzulande würden diese Techniken nun im Ausland produziert. Bei der Wärmepumpenherstellung dürfe das nicht auch passieren. "Die Wärmepumpe ist keine Zwangsmaßnahme, sondern eine Zukunftstechnologie", sagte er. Statt "Klarheit und Planungssicherheit" gebe es "Verwirrung, und das kostet Arbeitsplätze, Investitionen und Innovation". SPD: Wärmepumpe kein Nischenprodukt Dem schloss sich Helmut Kleebank (SPD) an. Die Wärmepumpe sei "längst kein Nischenprodukt mehr, sondern ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil", weil damit dauerhaft niedrige Strompreise erreichbar würden. Durch die Wärmepumpentechnik seien in der Industrie in den letzten Jahren 75.000 Arbeitsplätze entstanden, mit einem Jahresumsatz von 3,5 Milliarden Euro. Zudem stünden hinter dieser Technologie "Hunderttausende Beschäftigte im Handwerk und bei den Energieversorgern". Diese Wertschöpfung dürfe nicht an internationale Wettbewerber verloren gehen, warnte der Sozialdemokrat. Union: Antrag der Grünen ist unglaubwürdig Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde zwar anerkannt, dass die Wärmepumpe eine Zukunftstechnologie sei, doch die Forderungen der Grünen läsen sich laut Andreas Lenz (CDU/CSU) wie ein "Robert-Habeck-Gedächtnis-Antrag". Das werde deutlich, weil im Antrag nur die Wärmepumpe vorkomme und keine andere Technologie. Dabei seien Pellet-Heizungen, die Holzenergie und die Fernwärme auch entscheidend. Klaus Wiener (CDU/CSU) hielt den Grünen vor, in dreieinhalb Jahren Regierung mit einem Vize-Kanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck weder steuerliche Anreize noch Strompreiskompensation für mittelständische Betriebe "hinbekommen zu haben". Für ihn sei der Antrag deshalb unglaubwürdig. Die aktuelle Bundesregierung "macht nun genau die Mittelstandspolitik, die die Ampel versäumt hat", sagte Wiener. Dafür bekam er Unterstützung von Daniel Bettermann (SPD), der aufzählte, was die schwarz-rote-Koalition bereits auf den Weg gebracht habe: Bürokratieabbau, Investitionen in die Infrastruktur, Wegfall der Gasspeicherumlage, Reduzierung der Netzentgelte und Technologieoffenheit. "Diese Regierung will, dass der Mittelstand erfolgreich den Strukturwandel meistern kann und hat deswegen diese grundlegenden Erleichterungen durchgesetzt", sagte Bettermann. AfD: Bürokratie trägt eine grüne Handschrift Die AfD-Fraktion übte harsche Kritik. Enrico Komning (AfD) nannte den Antrag zum Mittelstand "einen Treppenwitz", seien es doch die Grünen in Regierungsverantwortung gewesen, die "dem Mittelstand in den letzten Jahren mehr geschadet haben, und zwar vorsätzlich". Der Großteil der in dem Antrag beklagten Bürokratie trage eine klare Handschrift, und "die ist grün". Nachhaltigkeitsberichte, Taxonomievorgaben, Energieeffizienznachweise, Klimabilanzen, Transformationspläne, ESG-Kriterien, Lieferketten-Sorgfaltspflichten, "das alles fällt nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis einer Politik, die glaubt, man könne Wirtschaft verordnen", sagte Komning. Linke verweist auf Arbeitsbedingungen im Mittelstand Agnes Conrad (Die Linke) erinnerte an die Arbeitsbedingungen im Mittelstand. Die Bundesregierung plane die Abwicklung des Acht-Stunden-Arbeitstages, dabei sei vor allem das Handwerk wichtig "für die Wärmewende". Der Antrag erkenne die Bedeutung zwar an, aber es fehlten Anmerkungen zu Arbeitsbedingungen, zur Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften. "Schlechte Bezahlung und unattraktive Rahmenbedingungen" führten eben zu "leeren Bewerberlisten bei vollen Auftragsbüchern". Erster Antrag der Grünen Auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der erste Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/15.01.2026)

Kontroverse über Umge­staltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung

Do, 15.01.2026 - 09:00
Nach Monaten des zum Teil erbitterten Streits sind die geplanten Änderungen beim Bürgergeld, zu denen auch ein neuer Name (Grundsicherungsgeld) gehört, im Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals beraten worden: Neben dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541) ging es auch um das Leistungsrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung (21/3539) , mit dem für ab dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete wieder das Asylbewerberleistungsgesetz statt das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld/Grundsicherungsgeld) gelten soll. Die Oppositionsfraktionen brachten ihre Unzufriedenheit mit den Reformen, deren Kern deutlich härtere Sanktionen, die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs und konsequente Verfolgung von Sozialbetrug sind, durch eigene Anträge zum Ausdruck: So brachte die Fraktion Die Linke zwei Anträge ein, für einen Sanktionsstopp und Stärkung der Arbeitsvermittlung (21/3604) und für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (21/3571). Die AfD-Fraktion fasste ihre Forderung für eine „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ erneut in einen Antrag (21/3605). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte zwei Anträge in die Debatte ein: „Chancen statt Stigmatisierung“ (21/3606) und „Chancen statt Chaos“ (21/2802) für eine sichere Integration ukrainischer Flüchtlinge. Bundesregierung: Bekenntnis zum verlässlichen Sozialstaat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die schwierige Aufgabe, einen Gesetzentwurf zu verteidigen, der in ihrer Partei auf derart heftigen Widerstand stößt, dass Ende Dezember sogar ein Mitgliederbegehren dagegen initiiert worden ist. Ihre Rede war deshalb ein Spagat: Zwischen dem Bekenntnis zu härteren Sanktionen auf der einen Seite, auch wenn dieses Wort kaum fiel und sie stattdessen von „Eigenverantwortung und Mitwirkung“ sprach, die gestärkt würden. Auf der anderen Seite stellte sie klar: „Gute Arbeitsbedingungen und ein verlässlicher Sozialstaat“ hätten in diesen stürmischen Zeiten „absolute Priorität“ für sie. Arbeitssuchende müssten wieder mehr Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt bekommen, weshalb die Regierung zusätzlich vier Milliarden Euro in die Qualifizierung und die Betreuung von Jugendlichen stecke. AfD: Das Gesetz geht nicht weit genug Gerrit Huy (AfD) attestierte den Vorlagen zwar „einige vernünftige“ Neuerungen, diese gingen jedoch nicht weit genug. Es fehle das „klare Signal, dass dieser Staat sich nicht ausbeuten lässt“, sagte sie. Der Entwurf reiche zum einen nicht aus, um Missbrauch durch Schwarzarbeit zu verhindern. Zum anderen sollten für „Saboteure“ die Regelsätze auch komplett gestrichen werden können. Huy zeigte sich außerdem davon überzeugt, dass sich 12 Milliarden Euro einsparen ließen, wenn man Iraker, Syrer und Afghanen im Bürgergeld-Bezug in großem Umfang in ihre Heimatländer zurückschicken würde. CDU/CSU: Wir kehren zum Fördern und Fordern zurück Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) sagte: „Im Kern geht es darum, dass wir ein gerechtes System bekommen. Für jene, die es mit ihren Steuergeldern finanzieren und für jene, die alles dafür tun, um wieder in Arbeit zu kommen.“ Man kehre zum System des „Förderns und Forderns“ zurück. Die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang solle verhindern, dass Arbeitslose jahrelang in Maßnahmen festhängen und sie schnell in Arbeit vermitteln. Genauso wichtig sei es aber, Jugendliche durch eine nachhaltige Förderung besonders zu unterstützen, so Linnemann. Grüne: Gesetz soll Druck auf Beschäftigte erhöhen Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) ging die Regierung scharf an. Monatelang habe man eine „zutiefst schäbige“ Debatte der Union um das Bürgergeld erlebt, in der von angeblichen Einsparungen in Milliardenhöhe die Rede gewesen sei. „Sie haben monatelang gelogen!“ Die neue Grundsicherung sei ein „sozialpolitischer Tabubruch. Die Androhung von Obdachlosigkeit hat nichts mit Arbeitsvermittlung zu tun“, sagte er. Das Gesetz habe aber noch einen anderen Zweck: Es solle Druck auf die Beschäftigten ausüben, jede noch so schlechte Arbeit anzunehmen oder zu behalten. Die Grünen setzten dagegen auf „Mut statt Angst“. Linke: Der größte Angriff auf den Sozialstaat, den es je gab Heidi Reichinnek (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. „Das ist ein Startschuss für den größten Angriff auf den Sozialstaat, den es je gegeben hat“, vorbereitet durch eine „faktenfreie Hetzkampagne“. Statt für Einsparungen zur sorgen, verursache das Projekt neue Kosten. Es gebe im Bürgergeldbezug allein 1,8 Millionen Kinder und rund 800.000 Aufstocker, aber die Koalition konzentriere sich in der Debatte lieber auf die rund 16.000 „Totalverweigerer“, dies sei ein „Treten nach unten“ und werde heftigen Widerstand erzeugen, kündigte Reichinnek an. SPD: Bärbel Bas hat Schlimmeres verhindert Annika Klose (SPD) wurde ebenfalls deutlich: „Ich ertrage diese Debatte einfach nicht mehr, dass immer wieder jenseits der Fakten auf dem Bürgergeld und, noch schlimmer, auf den Bürgergeld-Beziehenden rumgehackt wird.“ Studien würden zeigen, dass die Menschen arbeiten wollen, Statistiken zeigten, dass zwei Drittel der Menschen im Bürgergeld keinen Berufsabschluss hätten, diese Fakten ignoriere die Debatte aber geflissentlich, kritisierte sie. Das Bürgergeld sei ein gutes Gesetz mit dem Fokus auf Weiterbildung gewesen. „Ich bin Bärbel Bas dankbar, dass sie Schlimmeres verhindert hat.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II) grundlegend ändern, unter anderem soll diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen (21/3541). Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“ Dazu gehört laut Entwurf unter anderem: Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden. Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden. Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden. Kürzung der Geldleistung Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sieht der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/3539). Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem SGB II bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie im Zweiten, Fünften (Krankenversicherung) und Zwölften (Unfallversicherung) Buch Sozialgesetzbuch vor. Für das Asylbewerberleistungsgesetz soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“ Im SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“ Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangt die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern soll eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' - unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem entsprechenden Antrag (21/3604) kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag. Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie fordert deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke fordert ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehenden ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. Zweiter Antrag der Linken Die Linke kritisiert in ihrem zweiten Antrag (21/3571) vor allem die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539). Mit dem Gesetz sollen ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstatt Bürgergeld nach dem SGB II erhalten. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. „Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des Asylbewerberleistungsgesetzes“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Gesetz insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden. Erster Antrag der Grünen Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (21/3606) „für eine gerechte Grundsicherung“. Sie erläutert darin: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie fordern unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs soll außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollen reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollen von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangen die Grünen. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag (21/2802), die Integration ukrainischer Geflüchteter besser abzusichern. Mit der geplanten Änderung, zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzukehren, verfolge die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr im SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen, spart aber kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77 Millionen Euro“, kritisiert die Fraktion. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine beizubehalten, um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch die Expertise der Jobcenter, gesellschaftliche Teilhabe und eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu garantieren. Außerdem müsse die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich vereinfacht und durch praxisorientierte Nachweisoptionen ergänzt werden. Dafür brauche es ein bundesweites, flexibles und niedrigschwelliges Beratungsnetzwerk, das rechtlich abgesichert und materiell ausreichend gefördert wird, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/ste/15.01.2026)

Stärkung von Schwangeren und Müttern bei Existenzgründung

Mi, 14.01.2026 - 18:55
„Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Den Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/3593), den der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026, beraten hat. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion, das Mutterschutzgesetz gelte für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen, nicht aber für Selbstständige, von Ausnahmen abgesehen. Die auf abhängig Beschäftigte zugeschnittenen Elterngeldregelungen könnten den Erfordernissen der Lage Selbstständiger nur unzureichend Rechnung tragen, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem bei der Auszahlung des Elterngelds die Lebensrealität Selbstständiger angemessen berücksichtigt, indem während des Elterngeldbezugs auf den Zeitraum der erbrachten Leistungen abgestellt wird und zudem bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes ein Wahlrecht zwischen dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum beziehungsweise dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt bei der Beantragung des Elterngeldes eingeführt wird. Außerdem müsse die Regierung gegenüber den Bundesländern thematisieren, die Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen weiter zu flexibilisieren, damit auch außerhalb der Normarbeitszeiten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das bisherige Elterngeld soll nach den Vorstellungen der Fraktion künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden. (che/hau/14.01.2026)

Anträge zur Landwirtschaftspolitik und zum Bodenschutzrecht beraten

Mi, 14.01.2026 - 18:20
Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Januar 2026, zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Landwirtschaftspolitik beraten. Der Antrag mit dem Titel „Landwirtschaft und Ernährung zukunftsfähig gestalten“ (21/3602) wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Die Vorlage „Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz“ (21/3049) hingegen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und Linken abgelehnt. Überwiesener Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (31/3602) stellen die Abgeordneten der Grünen fest: „Wir entscheiden heute, ob wir in Zukunft eine krisenfeste und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft haben werden, die uns in der Stadt und auf dem Land zuverlässig und gesund ernährt. Es geht dabei um gute Lebensmittel für alle, sauberes Trinkwasser, überlebenswichtige Artenvielfalt, gesunde Böden, intakte Wälder, mehr Tierschutz, gesunde Ernährung sowie um gute Arbeit, faire Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte und starke Lebensmittelhandwerksbetriebe – in Deutschland, in Europa und weltweit.“ Der Bundesregierung werfen die Abgeordneten vor, sich „mit ihrer rückwärtsgewandten Politik von vorgestern“ über die bereits gefundenen gesellschaftlichen Kompromisse und wissenschaftlichen Fakten hinweg zu setzen und die Zukunft zu verspielen. Konkret fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, bei den Verhandlungen zum europäischen Haushalt 2028 bis 2034 dafür zu sorgen, dass EU-weit einheitliche Umweltmindeststandards gelten, und lebendige ländliche Räume ausreichend gefördert werden. Zudem solle die Regierung transparente, faire Lebensmittelpreise fördern, eine bessere Ernährungsumgebung schaffen und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen. Darüber hinaus solle sie dafür sorgen, dass Tiere wirklich geschützt werden und dafür Mindesthaltungsvorgaben für sämtliche landwirtschaftlich genutzte Tier- und Nutzungsarten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergänzt und der Klimaschutz in der Landwirtschaft vorangetrieben und die Pariser Klimaziele eingehalten werden. Abgelehnter Antrag der Grünen Anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag (21/3049) das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) umfassend zu novellieren und im Zuge der anstehenden Umsetzung der Ende September im EU-Rat angenommenen EU-Bodenrichtlinie zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln. Dabei müssten insbesondere Zweck und Grundsätze des Gesetzes auf den Schutz des Bodens und seiner natürlichen Funktionen hin angepasst werden. Die natürlichen Funktionen insbesondere zum Erhalt und zur Wiederherstellung als natürliche Senke, für die bodenbezogenen Biodiversität und das Wasserspeichervermögens seien ebenfalls zu ergänzen, hieß es im Antrag. Außerdem brauche es eine gesetzliche Zielvorgabe, mit der die Böden in Deutschland bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, schrieben die Grünen in ihrem Antrag. Bei der Novellierung sollte nach Vorstellung der Grünen auch eine „Netto-Null-Flächenversiegelung“ bis 2050 gesetzlich verankert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die durch Nutzungsveränderung verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert werden. Auch die Vorsorgepflicht sollte erweitert werden, plädierten die Abgeordneten in der Vorlage. Stoffeinträge sollten demnach so beschränkt werden, dass sie „keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen und schädliche Bodenveränderungen durch Erosion, Verdichtung und Biodiversitätsverlust verhindert werden.“ Die Grünen verwiesen auf den „besorgniserregenden Zustand der Böden“: Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion belasteten die Böden. Der Wettbewerb um knappe Flächen verschärfe zudem die Konflikte um die begrenzte Ressource. Den dringenden Handlungsbedarf habe auch der sechste Bodenschutzbericht (21/1090) der Bundesregierung aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das mittlerweile 26 Jahre alte Bodenschutzgesetz zu einem „modernen Bodengesundheitsgesetz“ weiterzuentwickeln. (mis/sas/hau/14.01.2026)

Wölfe sollen künftig bejagt werden können

Mi, 14.01.2026 - 17:50
Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546) ab, der am Mittwoch, 14. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten und dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgestuft Die vorliegende Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. (hau/14.01.2026)

10. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Mi, 14.01.2026 - 17:30
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich am Mittwoch, 14. Januar 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch mit Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, mit dem Thema „Gesundheitsökonomie“ befasst. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (14.01.2026)

Experten: Verzicht und Nachteile für pflegende Kinder und Jugendliche

Mi, 14.01.2026 - 17:00
Kinder und Jugendliche, die einem pflegebedürftigen Familienmitglied beistehen, brauchen mehr Hilfe. Darin waren sich die Sachverständigen und die Mitglieder der Kinderkommission (Kiko) einig, die am Mittwoch, 14. Januar 2026, im Fachgespräch zum Thema: „Blinde Flecken (2. Teil) – Young Carers in Deutschland: Wenn Kinder Eltern unterstützen“ den Blick auf diesen Personenkreis lenkten. Das Fachgespräch zum 1. Teil fand am 3. Dezember 2025 statt. Ob persönliche Scham, Angst vor Stigmatisierung und Nachteilen, mangelnde Informationen, fehlende Fachkenntnisse bei Bezugspersonen, klamme Finanzen oder Säulen-Mentalität der Verwaltung: Daraus türmen sich allzu oft schwer zu überwindende Hürden auf, die verhindern, dass Betroffene Unterstützung finden, erläuterten die Experten. Knapp 480.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren betrifft dies laut Bundesregierung in Deutschland - eine überraschend hohe Zahl, fand Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kinderkommission. Die Kiko werde sich des Themas annehmen, es in die Öffentlichkeit tragen und in die politische Arbeit im Bundestag einbringen. "Eine Frage des Kinderschutzes" Was deren Einsatz für pflegende Kinder bedeutet, skizzierte Prof. Dr. Silke Wiegand-Grefe von der Forschungsgruppe Familienambulanz des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. So übernähmen sie oft sowohl Aufgaben der körperlichen Pflege, der Haushaltsführung und Organisation und leisteten darüber hinaus emotionale Unterstützung für die suchtkranke Mutter oder den pflegebedürftigen Bruder. In der Folge bekämen Kinder und Jugendliche oft selbst nicht nur Nachteile in ihrem sozialen Umfeld sowie gesundheitliche Probleme, sondern gerieten auch bei ihren schulischen Leistungen in Rückstand. Lehrkräfte allerdings würden Young Carers oft nicht erkennen. Schließlich sei es eine Frage des Kinderschutzes, wenn die Grenzen zwischen familiärer Mithilfe und entwicklungsgefährdender Überforderung verschwimmen würden. Studien zeigten, dass regelmäßige, zeitaufwändige und emotional belastende Care-Arbeit langfristige Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung der Betroffenen haben könne. Von der Politik forderte die Medizinerin, daran zu arbeiten, die fragmentierten Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfe, Gesundheits- und Bildungssystem zu überwinden und Fachkräfte fortzubilden, um betroffene Kinder aufzuspüren. Leistungen für Betroffene gelte es besser zugänglich zu machen und an der Familie als ganzer statt nur auf den individuellen Krankheitsfall auszurichten, um betroffene Kinder zu erreichen. Neben Jugendamt und Psychiatrie komme der Schule eine entscheidende Bedeutung zu, wo Kinder sich an einen Vertrauenslehrer wenden können müssten. Anti-Stigma-Arbeit Stefan Schneider vom Verein „Seelenerbe“ erläuterte aus der Perspektive betroffener Kinder, die heute erwachsen sind, was es bedeutet, psychisch erkrankte Eltern zu haben. Der Umgang mit dem Thema sei für Betroffene mit großer Scham verbunden, als Kinder ebenso wie als Erwachsene. Im Verein bestärkten Betroffene sich gegenseitig, berichteten einander, was sie erlebt haben und wie sie damit umgegangen sind, in Vorträgen und Workshops werde Fachkräften Erfahrungswissen zur Verfügung gestellt. Dabei stelle man das Kind und seine Familie und nicht die Krankheit der Eltern in den Vordergrund. Die wirksamste Anti-Stigma-Arbeit sei, wenn Betroffene von anderen Betroffenen erführen, dass es sich bei pflegebedürftigen Angehörigen um ein gesellschaftliches Phänomen handelt, mit dem man nicht allein ist und für das man sich nicht schämen muss. Vor allem Kinder müssten erfahren, dass sie mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden. Es gebe mittlerweile zahlreiche gute Ansätze und Angebote, um zu helfen. Aber diese müssten nun in die Umsetzung kommen und flächendeckend bundesweit zugänglich gemacht werden. Freizeitausgleich für pflegende Kinder Ob die 14-jährige Lina, die ihren schwer beeinträchtigten Bruder betreut, der 12-jährige Minou, der mit seiner alleinerziehenden Mutter die demenzerkrankte Oma versorgt oder Leon, der seit seinem achten Lebensjahr mit seiner nach einer Geburt schwererkrankten Mutter zusammenlebt: Sie haben Zugang zu dem Familienzentrum vom Projekt „Windschatten“ in Berlin, erklärte Benjamin Salzmann vom Projekt „Windschatten“ der Ernst Freiberger-Stiftung, einem Familienzentrum für Kinder und Familien, die von Behinderung oder Krankheit betroffen sind. Sein Haus biete Freizeitausgleich für pflegende Kinder, damit diese mit ihresgleichen in Kontakt kommen, gewähre finanzielle Hilfe, damit Betroffene eine normale Kindheit erleben können und nehme auch die Eltern mit an Bord. Young Carer seien meist sehr selbständig und organisiert, da sie allein eine immense Verantwortung zu tragen hätten. Komme es zu andauernden Situationen, die nicht mehr alltagsangemessen seien, drohe jedoch eine Überforderung. Die sorgenden Kinder verzichteten auf viel Freizeit, wie sie ihren Altersgenossen zur Verfügung stehe, verfügten über keinen Rückzugsraum und hätten häufig Schulprobleme. Eine Abhilfe stelle es bereits dar, wenn es gelinge, die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. 20 Prozent der Kinder in Deutschland, also jedes fünfte Kind, lebe mit einem chronisch erkrankten oder behinderten Familienmitglied, 13 Prozent aller Kinder seien Young Carer, sagte Salzmann. Die Politik solle die Schwellen für Hilfen an die Kinder senken. Ebenso wie Anlaufstellen vor Ort brauche es Fachkräfte, die Hausbesuche machten. Keinesfalls sollten die Jugendämter einem weiteren Spardruck ausgesetzt werden. Analog zur existierenden Demenz-Strategie könne man über ein nationale Young Carer-Strategie nachdenken. (ll/15.01.2026)

Hitzige Debatte zum Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin

Mi, 14.01.2026 - 16:30
Nach dem mutmaßlich linksextremistischen Anschlag vom 3. Januar auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten ist es am Mittwoch, 14. Januar 2026, im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch über das Krisenmanagement gekommen. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde nannte ihr Abgeordneter Dr. Gottfried Curio es einen "nationalen Notstand", dass 100.000 Berliner infolge des Terroranschlags "bei eisigen Temperaturen ohne Heizung und Warmwasser, ohne Licht oder Kommunikationsmöglichkeit" gewesen seien. Dabei wäre es "aus der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern dringend geboten" gewesen, die Menschen auf Staatskosten auf Hotels zu verteilen und zu versorgen. Geschehen sei jedoch nichts. Erst nach einigen Tagen hätten CDU und SPD mitgeteilt, dass Hotelkosten übernommen würden. "Die Bürger bleiben allein", beklagte Curio und sprach von einem "eklatanten Staatsversagen". Die Antwort der Regierung sei ein "einziges Kommunikations- und Organisationsdesaster" gewesen. Wer seinen Schutzauftrag "so eklatant vernachlässigt", sei unfähig, das Amt zu führen. CDU/CSU: Berlin-Bashing undankbar Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sagte, wer den linksterroristischen Anschlag wie in dem Bekennerschreiben als "gemeinwohlorientierte Aktion" verbräme, sei ein Krimineller und Terrorist und müsse mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden. Er wies zugleich Kritik am Krisenmanagement zurück. 22 Stunden nach dem an einem Samstag erfolgten Anschlag seien die ersten 7.000 Haushalte wieder am Netz gewesen und am darauffolgenden Montagabend rund die Hälfte der betroffenen Haushalte. Am Mittwochvormittag seien der Strom anderthalb Tage früher als eigentlich prognostiziert insgesamt wieder hochgefahren worden. Daher finde er das "Berlin-Bashing" der letzten Tage "undankbar". Mit Blick auf die Unterstützung von Bundespolizei und Bundeswehr fügte Luczak hinzu, dass Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sich gekümmert und persönlich nachgesucht habe, "dass diese Hilfe schnell kommt". Grüne pochen Auf Kritis-Dachgesetz Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Linksextremismus als ein "reales Sicherheitsproblem in diesem Land". Seit 15 Jahren seien die sogenannten Vulkan-Gruppen in Deutschland aktiv, doch seien die Ermittlungsergebnisse "sehr mager". Dabei hätten in diesem 15 Jahren vor allem Unions-Politiker die Verantwortung im Bundesinnenministerium getragen, fügte Emmerich hinzu und warf dem amtierenden Ressortchef Dobrindt vor, er beginne "an dem Versagen seiner Vorgänger aus den Reihen der Union" anzuknüpfen. Im Gegensatz zur Union hätten die Grünen "schon vor sehr vielen Jahren erkannt, dass die Frage des Schutzes kritischer Infrastruktur ein sehr großes Sicherheitsthema ist", und viele Anträge dazu gestellt. Notwendig sei "endlich ein Kritis-Dachgesetz, das seinen Namen auch verdient". Es brauche eine "Verzahnung zwischen der digitalen und der analogen Welt", klare Mindeststandards und verbindliche Zuständigkeiten. SPD: Zu viel öffentlich verfügbaren Daten Helge Lindh (SPD) befand, die Debatte sei nicht dazu geeignet, sich "in Schuldzuweisungen zu aalen". Angesichts des "schrecklichen terroristischen Ereignisses" müssten sich vielmehr alle fragen, wo man sich verbessern könne und wo "strukturelle Elemente" seien, "die unter Umständen dazu beigetragen haben, dass so etwas möglich wurde". Dies sei eine "gemeinsame Verantwortung jenseits der wechselseitigen Instrumentalisierung des Ganzen". Auch müsse man "Tat und Täter beim Namen" nennen, dass es sich um "mutmaßlich linksextremistischen Terrorismus" handele. Ferner sei zu fragen, ob das "Transparenzdenken" mit dem "gut gemeinten Ansatz, Open Data zu pflegen", womöglich Terroristen nutze. Es gebe hier einen Interessenkonflikt, und es wäre fahrlässig, nicht zu überlegen, ob es nicht auch ein "Problem mit zu viel öffentlich verfügbaren Daten" gebe. Linke: Totalausfall des Berliner Krisenmanagements Ferat Koçak (Die Linke) kritisierte, dass die Politik bei dem Anschlag nicht vorbereitet gewesen sei und "die Menschen im Stich" gelassen habe. Während Menschen frierend in ihren Wohnungen ausgeharrt hätten, habe Berlins Regierender Bürgermeister auf dem Tennisplatz gestanden. Dies sei "abgehobene Politik", die den Bezug zu den Menschen verloren habe, fügte Koçak hinzu und sprach von einem "Totalausfall des Berliner Senats beim Krisenmanagement". Er warnte zugleich, es könne sich jederzeit überall in der Bundesrepublik wiederholen, was die Menschen in Berlin erleben mussten. Vielerorts fehlten Katastrophenschutzpläne für Stromausfälle ebenso wie für Extremwetterereignisse. Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt, Technik sei veraltet, Personal fehle an allen Ecken. Über Jahre hinweg sei der Zivil- und Katastrophenschutz "kaputtgespart" worden. (sto/14.01.2026)

Experten für Nachbesserungen am Medizinal-Cannabisgesetzentwurf

Mi, 14.01.2026 - 16:00
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (21/3061) und dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis" (21/773) befasst. Fachverbände befürworten grundsätzlich die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Allerdings sehen sie die Notwendigkeit, den Gesetzentwurf an einigen Stellen nachzubessern, um eine effektivere Steuerungswirkung zu erzielen. Die Cannabisbranche warnte hingegen vor unverhältnismäßigen Neuregelungen. Keine Evidenz für Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützte die Intention des Gesetzentwurfs, wies aber darauf hin, dass es für die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken keine wissenschaftliche Evidenz gebe. Daher rate die BÄK von einer Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten grundsätzlich ab. Stattdessen sollte auf Fertig- oder Rezepturarzneimittel zurückgegriffen werden. Ferner sollte Medizinalcannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und den geltenden Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterstellt werden. Eine solche Rückführung würde die Therapiesicherheit erhöhen und potenziellem Missbrauch entgegenwirken. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sprach sich dafür aus, für alle Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial einen persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend zu machen. Dies sei bei Medizinalcannabis genauso erforderlich wie bei der Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial. Der DHS kritisierte außerdem, dass auf Internetseiten, in sozialen Medien oder auf Plakatwänden für Medizinalcannabis geworben werde. Der Verband forderte zudem eine Weiterentwicklung des Konsum-Cannabisgesetzes unter Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzaspekten. "Die Rauschgiftkriminalität boomt" Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaft (GdP) schafft die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf wichtige Rahmenbedingungen, um Missbrauch einzudämmen und Kriminalität zu erschweren. Allerdings stünden die Regelungen im Spannungsfeld zur Legalisierung von Cannabis und könnten zu Unklarheiten führen. Durch die Verschärfung der medizinischen Zugangsbedingungen in der Praxis könne die Motivation, den formalisierten Weg über eine ärztliche Verschreibung zu gehen, sinken. Es sollte daher geprüft werden, wie eine stärkere Kohärenz zwischen medizinischer Regulierung und allgemeiner Cannabisgesetzgebung erreicht werden könne. Die GdP wies darauf hin, dass die Praxis des Cannabiskonsums derzeit schwer kontrollierbar sei. Ein Gewerkschaftsvertreter sprach in der Anhörung von einer ambivalenten Lage und betonte: „Die Rauschgiftkriminalität boomt.“ Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor möglichen neuen Schlupflöchern und regte an, die vorgesehenen Regelungen nicht nur auf Cannabisblüten, sondern auch auf Extrakte zu erstrecken. Die vorgesehene verschärfte Regulierung für den Umgang mit Cannabisblüten führe bereits dazu, dass Umgehungsstrategien der Anbieter entwickelt werden. Eine unterschiedliche regulatorische Behandlung von Blüten und Extrakten erscheine nicht gerechtfertigt. "Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes" Ganz anders argumentierte der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der die Novelle ablehnt. Die geplanten Sonderregelungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da eine Ungleichbehandlung von medizinischem Cannabis gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne sachliche Rechtfertigung geplant sei. Konkrete Daten zum Missbrauch von medizinischem Cannabis im Rahmen der Telemedizin lägen nicht vor. Der Hinweis auf gestiegene Importe bei moderatem Anstieg der Verordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei mit erwartbaren Nachholeffekten nach der Entlassung aus dem Betäubungsmittelrecht erklärbar. Die Eingriffe seien unverhältnismäßig, erklärte der Verband. Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) warnte vor einer Überregulierung. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber weiter eine klare Trennung des Bezugs von Cannabisarzneimitteln und dem Erwerb von Cannabis zu Genusszwecken anstrebe. Die Neuregelung könne jedoch zu Einschränkungen in der Versorgung und unangemessenen Benachteiligungen von Cannabispatienten führen. Telemedizinische Angebote würden nicht nur von Freizeitkonsumenten, sondern auch von Patienten genutzt. Ähnlich argumentierte der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), der sich für differenziertere Reglungen aussprach, um gezielt gegen unseriöse Anbieter und rechtswidrige Praktiken vorzugehen. Offensive Werbung für Cannabis im Internet In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass die teils offensive Werbung für Cannabis auf Internetplattformen eines der aktuell größten Probleme ist. Ein Sprecher vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) sprach sich dafür aus, die Werbevorschriften zu verschärfen. Er betonte: "Die Werbung ist das Hauptproblem." Er warnte zugleich davor, das Gesetz zulasten der Patienten abzuändern. Die Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen seien, hätten von der Novelle stark profitiert, die Errungenschaften sollten bleiben. Ein persönlicher Arztkontakt sei in der Abwägung vertretbar, auch wenn dies für manche Patienten eine Zumutung sein könne. (pk/14.01.2026)

Fragestunde am 14. Januar

Mi, 14.01.2026 - 15:30
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3521), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 23 der insgesamt 57 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, dicht gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 22 Fragen. Zwölf Fragen stellten Abgeordnete der Fraktion Die Linke. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Mit 19 Fragen richtete sich jede dritte Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 13 Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern. Je fünf Fragen sollten das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Verkehr beantworten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollten sich zu jeweils vier Fragen äußern. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. An das Bundeskanzleramt richtete sich eine Frage. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische Abgeordnete Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass sie mit ihrer geplanten Grundsicherungsreform auch im Einzelfall und nicht nur im Grundsatz sicherstellen muss, dass Menschen im Bezug von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen Termine versäumen, nicht sanktioniert werden. Würden sie sanktioniert, so der Abgeordnete, würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde und des Gebots der Wirksamkeit von Sanktionen nicht erfüllt. Sollte die Bundesregierung nicht dieser Auffassung sein, forderte Grau dafür eine Begründung. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau wollte vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten plant, um die „nach wie vor hohen und gegebenenfalls steigenden Energiekosten“ für private Haushalte nachhaltig zu senken. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Köstering (Die Linke) fragte das Bundesinnenministerium, in welchem Umfang das Sirenennetz in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einsetzbar ist, um Sprachdurchsagen vorzunehmen, wenn die Katwarn- und die Nina-App nicht verfügbar sind und das Mobilfunknetz ausfällt. Das Ministerium sollte sagen, in welchem Umfang das Mobilfunknetz derzeit bundesweit in der Lage ist, bei Stromausfällen den Betrieb mindestens für eine Erstinformation der Bevölkerung via Katwarn, Nina und Cellbroadcast innerhalb der ersten drei Stunden aufrechtzuerhalten. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/14.01.2026)

15. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Mi, 14.01.2026 - 14:30
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat sich am Mittwoch, 14. Januar 2026, in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema "Situation des Schwimmsports und des Schwimmunterrichts in Deutschland“ befasst. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (14.01.2026)

14. Sitzung des Digitalausschusses

Mi, 14.01.2026 - 14:00
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung ist am Mittwoch, 14. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) berichtete über aktuelle Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. In dem 30-köpfigen Gremium sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel, die Verwaltungsdigitalisierung und den Bürokratieabbau gestellt werden. (14.01.2026)

Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Mi, 14.01.2026 - 14:00
Mit dem 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/14480) hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Januar 2026, befasst. Dabei äußerten sich die geladenen Sachverständigen kritisch zur Menschenrechtssituation in Deutschland. Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Jürgen Braun verwies unter anderem auf die Corona-Maßnahmen, mit denen die Menschenrechte in Deutschland „auf unglaubliche Weise eingeschränkt wurden“. Darüber, wie auch über die Christenverfolgung in Nigeria, finde sich aber in dem Bericht nichts, bemängelte Braun, der noch in der vergangenen Legislaturperiode AfD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Menschenrechtsausschuss war. Expertin: Zuletzt Zunahme von Menschenrechtsverletzungen Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, sagte, in den vergangenen Jahren hätten die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland deutlich zugenommen. Die von der SPD-Fraktion nominierte Sachverständige benannte als Beispiele Polizeigewalt, Demonstrationsverbote und Kriminalisierungsversuche im Zusammenhang mit „Palästina-solidarischen Protesten und Klimaprotesten“. Das seien Angriffe auf die Handlungsräume einer „pluralen und kritischen Zivilgesellschaft“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Dr. Marcus Michaelsen von der Universität Toronto ging auf die transnationale Repression ein. Politisch Verfolgte, die in Deutschland Schutz gefunden hätten, würden dennoch durch ihre oft autoritär regierten Herkunftsstaaten bedroht. Deutschland müsse Übergriffen repressiver Staaten entschlossen und auf der Basis liberaler Werte und der Menschenrechte entgegentreten, forderte er. Expertin geht mit Unternehmen ins Gericht Das Lieferkettengesetz nahm die von der Fraktion Die Linke zu der Anhörung eingeladene Sachverständige Lisa Pitz von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in den Blick. Die Umsetzung des Gesetzes sei derart mangelhaft, „dass es in der Breite zu wenig Wirkung zeigt“, sagte sie. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bestünden in den meisten Fällen unverändert fort, „weil Unternehmen bloße Scheinlösungen implementieren und die Aufsichtsbehörde dazu tendiert, diese schlicht abzunicken“. Der Autor und Podcaster Burak Yilmaz, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen, benannte die soziale Ungleichheit als zentrale Menschenrechtsfrage. Menschenrechte verlören ihre Glaubwürdigkeit, „wenn sie im Alltag an der sozialen Realität scheitern“. Im Januar habe der deutsche Aktienindex den höchsten Stand in seiner Geschichte erreicht, sagte Yilmaz. Für immer mehr Menschen in Deutschland würden auf der anderen Seite Armut, Perspektivlosigkeit und Ausgrenzung „zur bitteren Realität ihres Alltags“. Experte: Europarat sichtbarer machen Gerald Knaus, Gründer der Europäischen Stabilitätsinitiative (ESI), forderte eine Debatte darüber, „wie wir den Europarat sichtbarer machen“. Dazu brauche es andere Teile des Europarates, wie das Ministerkomitee, die der Parlamentarischen Versammlung folgen und viel robuster diejenigen Staaten an ihre Verantwortung erinnern, die die Menschenrechtskonvention auch heute noch systematisch brechen und Urteile des Gerichtshofes in Straßburg nicht umsetzen, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Experte. Teils hitzigen Diskussion Im Verlauf der teils hitzigen Diskussion schätzte der ehemalige AfD-Abgeordnete Braun die Meinungsfreiheit in Deutschland als gefährdet ein. Meinungsumfragen zeigten, dass eine große Mehrheit der Deutschen sich nicht mehr traue, öffentlich frei seine Meinung zu äußern, sagte er. Immer massiver seien zudem in den letzten Jahren die staatlichen Maßnahmen gegen regierungskritische Bürger geworden. „Tausende“ erlebten Strafverfahren wegen unliebsamer Meinungsäußerungen, häufig eingeleitet mit Hausdurchsuchungen. „Die international berüchtigte Abhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften von der jeweiligen Landesregierung scheint hier eine Rolle zu spielen“, sagte er. Meinungsfreiheit gelte nicht absolut, befand die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland. „Sie endet dort, wo Menschen vor rassistischer Diskriminierung und anderer Hassrede geschützt werden müssen“, sagte Duchrow. Amnesty International erwarte von der Bundesregierung, dass sie die Grundrechte und die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft sichert und stärkt. „Auch und gerade, wenn sich Organisationen kritisch zu staatlicher Politik äußern.“ Der Staat müsse Protest schützen und ermöglichen. Er müsse Polizeigewalt unterbinden und konsequent verfolgen. Zudem müssten sich zivilgesellschaftliche Organisationen in die politische Willensbildung einbringen können, forderte sie. "Regelungslücken bei transnationaler Repression schließen" Autoritär regierte Staaten nutzen transnationale Repression, um ihre politische Macht auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus zu sichern, sagte Marcus Michaelsen. Diese Praktiken seien Ausdruck eines globalen Erstarkens autoritärer Politik. Um transnationaler Repression in Deutschland wirksam begegnen zu können, brauche es ein belastbares Lagebild, welches bislang aber nicht vorliege. Michaelsen forderte, Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung zu stärken. Rechtliche Regelungslücken im Umgang mit transnationaler Repression sollten seiner Ansicht nach geschlossen werden. Dabei sei die gesamte Bandbreite der eingesetzten Taktiken und beteiligten Akteure zu berücksichtigen, die im Interesse eines fremden Staates zur Einschüchterung und Bedrohung dienen können. ECCHR-Vertreterin Pitz warf der Bundesregierung mit Blick auf das Lieferkettengesetz vor, die Durchsetzungsbefugnisse der Behörden weiter zu beschneien. Sie missachte dabei die Gewaltenteilung und das Völkerrecht. Der Bilanz der ehemaligen Bundesregierung, die Unternehmen seien gut auf das Gesetz vorbereitet gewesen, sie seien jedoch überlastet gewesen, weshalb das Gesetz abgeschwächt werden müsse, sie eine Fehldiagnose, die auch die aktuelle Bundesregierung teile, sagte Pitz und verwies auf den am Freitag zur Abstimmung stehenden Änderungsentwurf des Lieferkettengesetzes. Damit würden zentrale Durchsetzungsmechanismen des Gesetzes gestrichen, befand sie. Experte in Sorge vor der "Sprache der Ausgrenzung" Burak Yilmaz sagte, wenn die demokratische Mitte der Gesellschaft beginne, die Sprache der Ausgrenzung zu übernehmen, und wenn Außenpolitik autoritäre Regime wie in Syrien „aus Pragmatismus“ legitimiere, „werden Menschenrechte nicht verteidigt, sondern verhandelbar und fragil“. Yilmaz erwähnte ein von ihm geführtes Gespräch mit einem 18-jährigen Schüler kurz vor der Bundestagswahl. Dieser habe gesagt, er habe die Wahl zwischen einer Partei, die ihn remigrieren wolle und allen anderen Parteien, die ihn abschieben wollten. „Wenn es schon in der Sprache an Haltung fehlt, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Demokratie weiter schwindet“, sagte Yilmaz. (hau/14.01.2026)

Pro und Contra zu Anpassungen im Terrorismusstrafrecht nach EU-Rügen

Mi, 14.01.2026 - 14:00
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (21/3191) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 14. Januar 2026. Mit dem Entwurf reagiert die Bundesregierung auf Rügen der Europäischen Union hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie. Deutschland sei im Bereich der Terrorismusbekämpfung gut aufgestellt, schreibt die Bundesregierung im Entwurf, die Europäische Union habe gleichwohl Defizite in der Umsetzung der Richtlinie Terrorismusbekämpfung gerügt. Mit dem Entwurf würden die Rügen – sofern nachvollziehbar – unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik ausgeräumt. Unter anderem soll die Definition terroristischer Straftaten präzisiert werden, und es sollen neue Straftatbestände eingeführt werden. Der Entwurf war bei den Sachverständigen umstritten. Bundesanwalt: Dringendes Bedürfnis der Praxis Simon Henrichs, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, begrüßte, dass mit dem Entwurf Strafbarkeitslücken im Vorfeld terroristischer Straftaten geschlossen werden sollen. Er halte es für sachgerecht und geboten, dass die Richtlinie möglichst konkret und genau in deutsches Recht umgesetzt wird. Der Entwurf entspreche diesem Anliegen umfassend. Die Anpassung der strafprozessualen Regelungen entspreche einem dringenden Bedürfnis der Praxis, betonte Henrichs in seiner schriftlichen Stellungnahme. Im Bereich des Terrorismus und der Spionage sei die Ermittlung von Straftaten ohne verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nicht möglich. Henrichs zufolge führen die geplanten Gesetzesänderungen zu einem erhöhten Personalbedarf bei den Strafverfolgungsbehörden. Der Experte war auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Anhörung eingeladen worden. "Strafrechtsänderungen weitgehend unausweichlich" Für den Richter am Bundesgerichtshof Marcus Köhler, der ebenfalls für die SPD-Fraktion teilnahm, sind die Strafrechtsänderungen infolge der Richtlinie weitgehend unausweichlich, wolle man nicht einen Konflikt mit der Europäischen Kommission eingehen. Er halte den Gesetzentwurf für sinnvoll, auch was das Strafprozessrecht angeht, um terroristischen Bedrohungen möglichst frühzeitig zu begegnen. Es bestehe aber aus Gründen der Normenklarheit Anlass, punktuell Nachbesserungen zu erwägen, so Köhler in seiner Stellungnahme. Dies betreffe die Aufzählung der als terroristischen Straftaten einzuordnenden Delikte, die gesetzliche Normierung der vom Bundesgerichtshof entwickelten restriktiven Auslegung des subjektiven Tatbestandes sowie die Erfassung gefährlicher Werkzeuge. Schließung von Strafbarkeitslücken begrüßt Yasemin Tüz, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof, die für den Deutschen Richterbund sprach, wies in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf die Schließung von drohenden Strafbarkeitslücken bei schwerwiegenden Straftaten hin. Dies rechtfertige eine Ausweitung der Strafbarkeit, führe aber, wie schon Henrichs dargelegt hatte, zu weitergehenden Belastungen in der Justiz, deren hinreichende Berücksichtigung zweifelhaft erscheine. Es sei ein Anstieg der Bedrohung durch nachrichtendienstliche Tätigkeit verschiedener Staaten zu beobachten, dem die Anhebung des Strafrahmens gerecht werde. Tüz war von der CDU/CSU-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen worden. Experte: Terrorismusbekämpfungsrichtlinie schon jetzt uferlos Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Prof. Dr. Mark A. Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München an der Anhörung teil. Schwachpunkt des für ihn durchaus nachvollziehbaren Gesetzentwurfs sei, dass er über die ohnehin schon uferlosen Vorgaben der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie hinausgehe, sagte Zöller. In seiner Stellungnahme sieht er eine Verschärfung des Strafrechts im Vorfeld skeptisch. „Je weiter […] die Strafbarkeit in das Vorfeld der eigentlichen Tatbegehung verlagert wird, umso größer ist für den Deutschen Bundestag das Risiko einer Verfassungswidrigkeit der Strafnorm“, führt Zöller aus. Wo lediglich die Möglichkeit von späteren Tötungen, Verletzungen, Freiheitsentziehungen oder Sachbeschädigungen im Raum stehe, verlasse der Gesetzgeber bei der Kriminalisierung solcher Verhaltensweisen den Boden des Verhältnismäßigen. Kritik an Ausweitung der Strafbarkeiten Der für die Unionsfraktion eingeladene Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof Wolfgang Nettersheim kritisierte ebenfalls, dass die vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeiten im Terrorismusstrafrecht im Bestreben einer möglichst genauen Umsetzung der Vorgaben weit über das Ziel einer verhältnismäßigen, dem Ultima-ratio-Gedanken verpflichteten Strafgesetzgebung hinausgehe. Die Zielsetzung, letztlich alle denkbaren Handlungen, die auch nur entfernt in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten stehen, unter Strafe zu stellen, erscheine verfehlt, erklärte Nettersheim in seiner Stellungnahme. Der Entwurf, der durchaus begrüßenswerte Änderungen enthalte, sollte daher auf ein vertretbares Maß zurückgeführt werden, auch wenn damit das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens in Kauf genommen würde. Richter: Entwurf wurde erheblich verbessert Dr. Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, der ebenfalls für die Unionsfraktion teilnahm, erklärte, der Entwurf sei gegenüber dem Vorschlag der vorigen Bundesregierung erheblich verbessert und insgesamt ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings seien bei der Umsetzung verfassungsrechtliche Grenzen in den Blick zu nehmen, die eine stärkere tatbestandliche Konturierung zumindest nahelegen. Zwar würden mit der Ausweitung der Vorfeldkriminalisierung die Grenzen der Legitimität staatlichen Strafens erreicht, heiß es in Schmidtkes Stellungnahme. Diese würden jedoch – bezogen auf die Umsetzung der Richtlinie Terrorismus – angesichts des erheblichen Gewichts einer effektiven Terrorismusbekämpfung nicht überschritten. Anwalt: Verfassungsgemäßheit in Teilen auf tönernen Füßen Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, der von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen wurde, ging in seiner Stellungnahme ebenfalls auf die Verhältnismäßigkeit ein. Der Bundestag habe zwar die EU-Richtlinie umzusetzen. Nichtsdestotrotz stehe „die Verfassungsgemäßheit des Entwurfs in Teilen auf tönernen Füßen“. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine eindeutigen Maßstäbe für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit strafrechtlicher Normen entnehmen ließen, die wie im Entwurf präventiv teilweise weit im Vorfeld eigentlicher Rechtsgutverletzungen angesiedelte Handlungen pönalisierten. Reaktion auf Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage Mit dem Gesetz sollen unter anderem das Reisen zu terroristischen Zecken unter Strafe gestellt und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitert werden. Außerdem soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschiedene Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Zudem wird die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt. In Reaktion auf die Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage soll die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gestärkt werden. Dazu ist eine Anpassung der Strafnorm zur geheimdienstlichen Agententätigkeit geplant. Ferner plant die Bundesregierung, die Strafbarkeit im Vorfeld von Terrorangriffen auf Fälle auszuweiten, „in denen der Täter den Anschlag mit Alltagsgegenständen zu begehen plant“. Dies geschehe vor dem Hintergrund, „dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es zur Begründung. Vorschläge des Bundesrats Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme diverse Vorschläge zu dem Gesetzentwurf. Unter anderem schlägt die Länderkammer vor, auch das Auskundschaften eines Anschlagsziels als Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen wolle. Den Vorschlag, auch die „leichtfertige Terrorismusfinanzierung“ unter Strafe zu stellen, lehnt die Bundesregierung hingegen ab. Das Vorsatzerfordernis sei zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten, schreibt die Bundesregierung. Auch einen Vorschlag der Länder bezüglich gerichtlicher Zuständigkeiten bei Staatsschutzsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende lehnt die Bundesregierung ab. Der Gesetzentwurf war am 19. Dezember 2025 erstmals im Bundestag beraten worden. (mwo/14.01.2026)

Innenminister Dobrindt: Die Migrationswende wirkt

Mi, 14.01.2026 - 14:00
Die illegale Migration nach Deutschland ist nach den Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 51 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zu 2023 sogar um 66 Prozent. „Die Migrationswende wirkt“, verkündete der Minister am Mittwoch, 14. Januar 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Das sei ein deutlicher Erfolg von „Kontrolle, Kurs und klare Kante“. Abgeschoben werde seit Dezember auch nach Syrien und Afghanistan, Länder, in die zuvor nicht abgeschoben worden sei. „Straftäter haben kein Bleiberecht“, unterstrich Dobrindt und kündigte eine Fortsetzung der Abschiebungen in den kommenden Monaten an. Der Minister informierte zudem über den Abschluss eines Cyber- und Sicherheitspakts mit der israelischen Regierung. Die Zusammenarbeit mit Israel auf diesem Gebiet solle verstärkt werden, nachdem Israel auch den Aufbau der Drohnenabwehr der Bundeswehr unterstützt habe. Zum linksterroristischen Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin Anfang des Monats sagte Dobrindt, der Kampf gegen den Linksterrorismus müsse ausgeweitet werden. Alabali Radovan: Ein verlässlicher Partner bleiben Neben dem Innenminister stellte sich auch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD), den Fragen der Abgeordneten. In der Entwicklungszusammenarbeit müssten Antworten auf die geopolitischen Umbrüche gefunden werden. „Wir machen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit strategischer, fokussierter, partnerschaftlicher“, sagte die Ministerin und verwies auf den am 12. Januar vorgestellten Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“. Wichtig sei, ein verlässlicher Partner in der Welt zu bleiben, das stärke Deutschlands Rolle: „Wir kennen unsere Verantwortung in der Welt.“ Zuwanderung und Abschiebung Eine Reihe von Fragen an den Innenminister beschäftigten sich mit der Zuwanderung. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Gottfried Curio antwortete Dobrindt, die Zurückweisung an den Grenzen sei ein wesentliches Element der Migrationswende. Es kämen deutlich weniger Migranten nach Europa. Nur vulnerable Gruppen würden an der Grenze nicht zurückgewiesen. Man habe begonnen, Straftäter auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben und werde mit alleinreisenden Männern weitermachen. Dem AfD-Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner versicherte Dobrindt, dass es im Hinblick auf die Abschiebungen vollkommene Übereinstimmung zwischen ihm und Außenminister Wadephul gebe. Auf Goßners Nachfrage, was denn schwere Straftaten seien, nannte der Minister schwere Gewaltverbrechen. In diesen Fällen werde schnell und umfassend abgeschoben. Auf den Einwurf der SPD-Abgeordneten Rasha Nasr, dass im syrischen Aleppo Menschen wieder massakriert würden, antwortete Dobrindt mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Besuch des syrischen Premierministers in Deutschland, bei dem man besprechen werde, wie sich die Situation vor Ort entwickelt. „Es geht um die Durchsetzung des Rechts“, sagte Dobrindt. Dem Abgeordneten Lukas Benner (Bündnis 90/Die Grünen), der das EU-Vorhaben der Abschiebung in sichere Drittstaaten ansprach, teilte der Minister mit, Deutschland habe dem in Brüssel zugestimmt und werde dabei sein, wenn sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten eingerichtet werden. Diese Rückkehrzentren sollen abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Personen sammeln, bevor sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Kritische Infrastruktur und Linksterrorismus Breiten Raum nahmen darüber hinaus Fragen zum Schutz kritischer Infrastruktur angesichts des Angriffs auf die Berliner Stromversorgung ein. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann fragte nach Anhaltspunkten für einen linksterroristischen Angriff. „Diese Gruppe tritt auf wie Linksextremismus, spricht wie Linksextremismus, bekennt sich zum Linksextremismus – dann ist es nichts anderes“, sagte Dobrindt. Relativierungsversuche sollten unterlassen werden. Man werde den Blick stärker auf den Linksextremismus richten und bei den digitalen Ermittlungsmethoden aufrüsten. Der Grünen-Abgeordneten Linda Heitmann rief der Minister zu: „Die hybride Bedrohung ist real.“ Ihrer Fraktionskollegin Dr. Irene Mihalic hielt er entgegen, der Ampel-Koalition sei es in der letzten Wahlperiode nicht gelungen, ein Kritis-Dachgesetz zu verabschieden. Dobrindt fragte zurück, was mit Ermittlungsbefugnissen sei: „Wir brauchen dringend die IP-Adressenspeicherung.“ Der CDU-Abgeordneten Dr. Katja Strauß-Köster versicherte er: „Wir werden das Kritis-Dachgesetz schnell umsetzen.“ Auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner kündigte Dobrindt an: „Der Linksterrorismus ist zurück in Deutschland. Wir werden ihn bekämpfen. Wir schlagen zurück, wir überlassen ihm nicht das Feld.“ Antisemitismus und afghanische Ortskräfte Zum Kampf gegen Antisemitismus teilte der Minister dem SPD-Abgeordneten Helge Lindh mit, ein Element des Cyber- und Sicherheitspaktes mit Israel sei der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Mit dem israelischen Außenminister habe er im Februar eine Veranstaltung in Berlin vereinbart, an der alle Antisemitismus-Beauftragten teilnehmen sollen, um über die Antisemitismus-Bekämpfung zu beraten. Schahina Gambir und Robin Wagener von den Grünen erkundigten sich nach der Aufnahme der Ortskräfte, die für die Bundeswehr in Afghanistan tätig waren. Das sei ein Problem, das die Vorgängerregierung geschaffen, aber nicht gelöst habe, sagte der Minister. Er bestand darauf, dass die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen positiv bestanden werden müssten, um in Deutschland aufgenommen zu werden. Entwicklungszusammenarbeit und Haushaltssituation Der CSU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Stefinger fragte die Entwicklungsministerin nach den Zielen ihrer Reform. Es gehe ihr darum, Armut, Hunger und Ungleichheit zu überwinden, die Sicherheit und den Wiederaufbau sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit, aber auch den Multilateralismus zu stärken, sagte Alabali Radovan. Maßnahmen mit hoher Priorität sollten noch in diesem Jahr, alles andere bis Mitte 2027 umgesetzt werden. Die Ministerin verwies auf positive Rückmeldungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) griff das Thema der Mittelkürzungen im Etat des Entwicklungsministerium (BMZ) auf. Oberste Priorität hätten für sie die Ziele der Nachhaltigkeitsagenda 2030 der Vereinten Nationen, sagte Alabali Radovan. Die geopolitische Lage und die Haushaltssituation hätten ihre Reform notwendig gemacht. Die Haushaltskonsolidierung gehe jedoch unabhängig von der Reform vonstatten. Den Wegfall der US-Entwicklungshilfe könne allerdings nicht vom BMZ kompensiert werden. Man versuche jedoch, den eigenen Beitrag aufrechtzuerhalten. Venezuela, Feminismus, Gaza Sanae Abdi (SPD) thematisierte die Lage in Venezuela. Dazu sagte die Ministerin, man unterstütze die Anrainerstaaten, die 7,9 Millionen Flüchtlinge aus Venezuela aufgenommen hätten. Die Zusammenarbeit mit südamerikanischen Staaten bilde einen neuen Schwerpunkt, auch im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Mit Brasilien befinde man sich in intensivem Austausch. Der AfD-Abgeordnete Rocco Kever fragte nach der feministischen Entwicklungspolitik. Diese bleibt feministisch, versicherte ihm die Ministerin. Frauen, Kinder und Jugendliche würden am meisten unter den Krisen leiden, seien am meisten von Gewalt und Hunger betroffen. Es sei richtig, sie weltweit zu unterstützen. Charlotte Neuhäuser (Die Linke) sprach die humanitäre Krise in Gaza an. Dazu sagte Alabali Radovan: „Wir stehen bereit zu unterstützen in den palästinensischen Gebieten, perspektivisch auch in Gaza. Die Situation dort sei weiterhin katastrophal. Es würden Übergangsunterkünfte zur Verfügung gestellt, die nach und nach auch in den Gaza-Streifen kommen sollten. Die Situation sei fragil, man warte auf die Wiederaufbaukonferenz in Ägypten. Der CDU-Abgeordnete Johannes Volkmann wollte von der Ministerin wissen, wie sichergestellt wird, dass deutsches Staatsgeld nicht zur Stärkung islamistischer, terroristischer Strukturen in Gaza beiträgt. Die Hinweise zur UN-Flüchtlingshilfswerk UNRWA würden sehr ernst genommen, sagte Alabali Radovan. Es gebe strenge Prüfmechanismen, damit Geld nicht falsch verwendet wird. Zur UNRWA gebe es keine Alternative, wenn es um Hilfe in Gaza geht. (vom/14.01.2026)

Jan N. Lorenzen erhält Medienpreis Parlament 2025 des Bundestages

Mi, 14.01.2026 - 11:25
„Wir waren in der AfD – Aussteiger berichten“ lautet der Titel eines in der ARD ausgestrahlten Films, in dem ehemalige AfD-Mitglieder berichten, weshalb sie sich in der Partei engagiert hatten und dennoch entschieden, sie wieder zu verlassen. Für diesen Beitrag hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (rechts) dem Autor Jan N. Lorenzen, vertreten durch Olaf Jacobs (Mitte), am Dienstag, 13. Januar, den Medienpreis Parlament 2025 des Bundestages verliehen.

Klöckner und Czarzasty gedenken der Opfer des NS-Überfalls auf Polen

Di, 13.01.2026 - 13:40
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und ihr polnischer Amtskollege Włodzimierz Czarzasty haben der Opfer des nationalsozialistischen Überfalls auf Polen im Jahr 1939 gedacht. Gemeinsam legten sie am Dienstag, 13. Januar 2026, Trauerkränze am temporären „Gedenkort für Polen 1939 bis 1945” unweit des Bundeskanzleramtes in Berlin nieder. Zuvor empfing Klöckner den Marschall des Sejms der Republik Polen zum Antrittsbesuch im Reichstagsgebäude und lobte die „starke Partnerschaft“ zwischen beiden Ländern als „eine zentrale Säule für die Stabilität in Europa“. „Europa braucht starke parlamentarische Formate“ „Gerade in Zeiten wachsender autoritärer Bedrohungen und zunehmender internationaler Machtverschiebungen kommt unseren Parlamenten eine große Verantwortung für die Verteidigung demokratischer Werte und der Rechtsstaatlichkeit zu“, so Klöckner. Europa brauche starke parlamentarische Formate als politischen Anker – wie das Weimarer Dreieck, einem Gesprächsforum Deutschlands, Frankreichs und Polens. „Mir ist es daher ein großes Anliegen, dass wir uns gemeinsam mit unserer französischen Amtskollegin zeitnah auch in diesem Gesprächsformat austauschen. Wenn Polen, Frankreich und Deutschland zusammenstehen, gewinnt Europa an Richtung und Entschlossenheit“, so die Bundestagspräsidentin. Im September 2025 hatte Klöckner Warschau besucht und war dort mit dem damaligen Sejmmarschall Szymon Hołownia zusammengekommen. Infolge einer Absprache in der polnischen Regierungskoalition legte Hołownia sein Amt im November 2025 nieder. Sein Nachfolger Czarzasty folgte nun einer Einladung der Bundestagspräsidentin zu einem offiziellen Besuch in Deutschland. Am Mittwoch, 14. Januar, wohnte Czarzasty der Plenarsitzung des Bundestages bei. Klöckner begrüßte ihren Amtskollegen auf der Ehrentribüne mit den Worten: "Ich weiß es sehr zu schätzen, dass Ihre erste Reise – wenige Wochen nach Ihrem Amtsantritt – nach Berlin ging." Vorläufiges Denkmal auf historischem Gelände Das vorläufige Denkmal für die Opfer der deutschen Besatzung Polens an der Heinrich-von-Gagern-Straße befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper, in der Adolf Hitler am 1. September 1939 den Überfall auf Polen verkündete. Es wurde im Juni 2025 der Öffentlichkeit übergeben und soll im Herzen Berlins durch einen dauerhaften Gedenkort für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen ersetzt werden. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestages vom 3. Dezember 2025. (ste/14.01.2026)

EU-weite Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren erörtert

Mo, 12.01.2026 - 15:00
Um die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel (E-Evidence) in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3192), zu dem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 12. Januar 2026, eine öffentliche Anhörung stattfand. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie 2023/1544 umgesetzt und die EU-Verordnung 2023/1543 durchgeführt werden. Die Sachverständigen aus den Strafverfolgungsbehörden bestätigten die Notwendigkeit eines transnationalen Datenzugriffs zur Beweisbeschaffung, gerade in Kriminalitätsbereichen, während die Strafrechtler fehlende rechtsstaatliche Sicherungen bemängelten. Mit der Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise der Durchführung der Verordnung sollen laut Bundesregierung Regelungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe von bestimmten personenbezogenen Daten grenzüberschreitend anzuordnen. „Die europäischen Regelungen reagieren insbesondere auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen“, heißt es im Entwurf. Warnung vor schwachem Rechtsschutz Aus Sicht von Prof. Dr. Kai Ambos von der Georg-August-Universität Göttingen, der für die SPD-Fraktion eingeladen wurde, wird mit dem Entwurf der Rechtsschutz abgeschwächt. So viel effizienter sich der EU-weite Datenzugriff gegenüber traditioneller Rechtshilfe auch erweisen möge, so dürfe doch das Missbrauchspotenzial nicht unterschätzt werden, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Deshalb bedürfe es wirksamer rechtsstaatlicher Sicherungen. Insoweit komme einer grundrechtssensiblen innerstaatlichen Umsetzung große Bedeutung zu. Aus Verteidigungssicht seit die Verordnung ein weiterer Baustein der traditionell verfolgungslastigen EU-Kriminalpolitik Leonora Holling von der Bundesrechtsanwaltskammer, die ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen wurde, kritisierte in ihrer Stellungnahme ebenfalls die Einschränkung der Rechtsbehelfe. Der Verzicht auf einen Rechtsbehelf zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollstreckungsbehörde könne zur Rechtsunsicherheit führen und gefährde fundamentale Unionsgrundrechte. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Zuständigkeitsregelungen seien aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer im Grundsatz zu begrüßen. Es gebe jedoch weitere Aspekte, die zu Rechtsunsicherheit in der Praxis führen könnten. Sicherer Rechtsrahmen angemahnt Für Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein, der von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen wurde, ist das E-Evidence-Paket für hiesige Ermittler ein mächtiges Werkzeug, um direkt auf Daten zuzugreifen, die in Händen privater Diensteanbieter in europäischen Mitgliedstaaten liegen. Auf der anderen Seite gehe die Bundesrepublik erhebliche EU-interne Verpflichtungen ein, wenn im Gegenzug anderen Mitgliedstaaten ein solcher direkter Abruf von Daten bei hiesigen Diensteanbietern gewährt und die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Rechtsakten anderer innereuropäischer Jurisdiktionen erweitert werde. Beides habe für die Betroffenen eine hohe Grundrechtsrelevanz und bedürfe eines sicheren und verlässlichen Rechtsrahmens. Der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Sven Kurenbach, der für die CDU/CSU-Fraktion eingeladen wurde, begrüßte aus polizeilicher Sicht die Verfahrenserleichterungen zur Erlangung digitaler Beweismittel innerhalb der EU. In seiner Stellungnahme wies er gleichzeitig auf praktische Herausforderungen hin, welche die Umsetzung des E-Evidence-Pakets für die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, insbesondere für die Polizeien des Bundes und der Länder, mit sich bringen dürften. Es bestehe die Sorge, dass Anfragen außerhalb von Strafverfahren nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr beantwortet werden. Dies würde insbesondere bei Gefährdungshinweisen im Bereich politisch motivierter Kriminalität eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Kurenbach sprach von einer bis zu sechsstelligen Zahl von Anfragen in Strafverfahren pro Jahr bundesweit aufgrund der Verordnung, Tendenz steigend. Zusätzlicher Aufwand für Staatsanwaltschaften Aus Sicht von Sebastian Murer, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München, kann das E-Evidence-Paket zur nachhaltigen Bekämpfung von Straftaten beitragen. Umsetzung und Durchführung bedeuteten jedoch einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Staatsanwaltschaften, heißt es in Murers Stellungnahme. Dies betreffe nicht nur die Prüfung von eigenen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen, sondern auch die Prüfung von Ablehnungsgründen bei aus dem Ausland eingehenden Anordnungen und auch die Vollstreckung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Diensteanbieter, insbesondere bei Bußgeldern. Diese Verfahren würden komplex und zeitaufwendig sein. Erhöht werden sollte deshalb die Unterstützung der Länder und damit auch der Staatsanwaltschaften. Laut Prof. Dr. Arndt Sinn von der Universität Osnabrück, der wie Murer von der Unionsfraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde, bedeutet der Entwurf einen Paradigmenwechsel vom klassischen Rechtshilferecht hin zur Privatisierung der Rechtshilfe. Er sei grundsätzlich geeignet, die von der EU verfolgte Beschleunigung und Standardisierung der grenzüberschreitenden Beweiserhebung zu unterstützen, heißt es in Sinns Stellungnahme. Zugleich sei der Entwurf dort ausbaufähig, wo er Rechtsbehelfe limitiere und damit eine ohnehin schwache Kontrollarchitektur weiter ausdünne. Gerade im Kontext elektronischer Beweise, in dem Eingriffsintensität, Streubreite und Missbrauchsrisiken strukturell erhöht seien, sei ein schwacher Rechtsschutz nicht nur ein abstraktes Grundrechtsproblem, sondern ein Risiko für die Verwertbarkeit und für die Legitimität strafprozessualer Ergebnisse. "Entwurf ist hochproblematisch" Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen wurde Dr. Anna Oehmichen von der Freien Universität Berlin, die den Entwurf ablehnte. Die Rechtsanwältin sagte, die Verkürzung des Rechtsschutzes sei weder mit Deutschlands Protokollerklärung noch mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Recht vereinbar. Sie stehe auch im Widerspruch zum erklärten Ziel der Verordnung, Grundrechte zu wahren und betroffenen Personen einen wirksamen Rechtsbehelf zur Verfügung zu stellen. In dem „hochproblematischen“ Entwurf werde die Bedeutung der Grundrechte verkannt. Es sei mehr als fraglich, ob die Umsetzung überhaupt mit der umzusetzenden Verordnung vereinbar ist. Als Beispiel nannte sie, dass im Vollstreckungsstaat überhaupt kein Rechtsschutz mehr vorgesehen ist. Regelung über Stammgesetz Der Entwurf sieht vor, den sogenannten E-Evidence-Mechanismus in einem eigenen Stammgesetz zu regeln, dem Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz). Das neue Stammgesetz gliedert sich laut Entwurf in vier Teile. Es schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorge für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften, heißt es darin. Ziel sei, so die Bundesregierung, die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern. Mit den Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie würden die europäischen Vorgaben ins nationale Recht eingeführt, und die Verordnung werde mit Durchführungsvorschriften in das bestehende deutsche Regelungsgerüst eingebettet. Das Gesetz hat der Bundesregierung zufolge auch Auswirkungen auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme zum Entwurf bezeichnet der Bundesrat (560/25) den unmittelbaren grenzüberschreitenden Zugriff der nationalen Strafverfolgungsbehörden auf digitale Spuren bei den sogenannten Diensteanbietern der EU mit den Instrumenten der E-Evidence-Regelungen als einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der mit Hilfe des Internets begangenen Kriminalität. Gleichzeitig fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „bei künftigen Gesetzesvorhaben und insbesondere Verhandlungen auf europäischer Ebene auch den Zugriff auf digitale Spuren nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln“. Dies sei auch im gegenwärtigen Konsultationsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf war am 19. Dezember 2025 erstmals im Bundestag beraten worden. (mwo/12.01.2026)

Banken warnen bei Umwelt-Regeln vor Doppelregulierung

Mo, 12.01.2026 - 14:00
Die künftigen Regeln für den regulatorischen Umgang mit ökologischen und sozialen Risiken (ESG-Risiken) haben am Montag, 12. Januar 2026, im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg, 21/3058) gestanden. Kosten- und Nutzen-Verhältnis Die in der europäischen Regulierung „vorgesehenen Anforderungen an das ESG-Risikomanagement und die Erstellung von ESG-Risikoplänen erzeugen sehr hohen Aufwand bei den Instituten“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss sämtlicher Bankengruppen. „Bei kleinen und mittelgroßen Instituten stehen Kosten und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“, warnt die DK. Deren Verbände waren als Sachverständige geladen. Daniel Quinten vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte eine „sehr detaillierte Umsetzung“ der europäischen ESG-Regulierung in Deutschland. Bastian Blasig vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Union, warnte vor „Doppelregulierung und Komplexität“. In der schriftlichen VDP-Stellungnahme werden geplante Änderungen im Pfandbriefgesetz zwar begrüßt, ebenso, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie eins zu eins erfolge und keine nationalen Verschärfungen beinhalte. „Insgesamt ist jedoch die strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zu kritisieren, da die EU-Richtlinie in einer Zeit verhandelt wurde, die mit den heutigen Realitäten und Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit der EU wenig gemein hat“, argumentiert der VDP. Blasig schlug in der Anhörung vor, auf detaillierte ESG-Regelungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) zu verzichten und dort nur kurz zu erwähnen. Details könnten Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regeln. Warnung vor „bürokratischer Welle“ Vor einer „bürokratischen Welle“ warnte Matthias Bergner vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er verwies darauf, dass entsprechende Vorgaben für Umwelt- und Sozialberichte bei normalen Unternehmen reduziert worden seien. Wenn Banken diese nun erheben müssten, würde dies auch in der weiteren Wirtschaft durchschlagen. Ein Verzicht im Gesetz auf detaillierte Regeln und Regelungen über Vorgaben der BaFin ist aus Sicht der Behörde selbst aber schwierig, wie deren Vertreter Nils Judenhagen, ebenfalls geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, erklärte. Er verwies auf bestehende europarechtliche Regelungen. Berücksichtigung von Umweltrisiken Lücken in der Berücksichtigung von Umweltrisiken bei Banken identifizierte in der Anhörung Julia Symon von der Organisation Finance Watch, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Für sie ist die „Definition dezidierter Aufsichtsmaßnahmen“ im Kreditwesengesetz „unabdingbar“, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreibt. „Dabei ist die Ausweitung des Betrachtungshorizontes auf mindestens zehn Jahre sehr positiv anzusehen, da die wesentlichsten ESG-Risiken, vor allem hinsichtlich des Klimawandels, meist außerhalb der üblichen Planungshorizonte (1 bis 3 Jahre) liegen“, heißt es dort weiter. Allerdings fordert Finance Watch den Zeithorizont bis 2050 erweitern, weil das dem Zeitplan für das EU-Ziel der Klimaneutralität entspreche. Aufsichtsrechtliche Meldepflichten Eine Ausnahme von den aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im ESG-Bereich fordern die Förderbanken. So heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes der Öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB), der auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war: „Werden die neuen Meldeanforderungen an den ESG-Offenlegungsvorgaben ausgerichtet, wären Förderbanken gezwungen, vollständig neue, umfassende und komplexe Berichtsstrukturen - ausschließlich für aufsichtliche Meldezwecke - zu schaffen.“ In der Anhörung forderte VÖB-Vertreter Alexander Skorobogatov auch einen Verzicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen an Förderbanken bei Beteiligungen. Der Bundesverband deutscher Banken, ebenfalls auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen und vertreten durch Hilmar Zettler, ging in der Anhörung auf eine geplante Regelung im Brubeg-Entwurf ein, der zufolge Kreditinstitute künftig nicht mehr als Personengesellschaft betrieben werden können. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Die Stärke der deutschen Wirtschaft basiert maßgeblich auf engagiertem und verantwortungsvollem Unternehmertum. Auch im Bankensektor sollte das private Unternehmertum weiterhin einen festen Platz haben. Unseres Erachtens darf es zu keiner Diskriminierung von Banken mit persönlich haftenden Gesellschaftern kommen.“ (bal/12.01.2026)

Arbeitgeber lehnen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab

Mo, 12.01.2026 - 14:00
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie von der Linksfraktion geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde sowie eine Verankerung des in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerts von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales geladenen Experten am Montag, 12. Januar 2026, diskutiert. Auf deutliche Ablehnung stießen die der Anhörung zugrundeliegenden Anträge (Bündnis 90/Die Grünen: 21/346; Die Linke: 21/347) bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie dem Einzelsachverständigen Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn. "Unabhängige Entscheidungen der Kommission haben sich bewährt" BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte, das deutsche Mindestlohngesetz habe sich mit den unabhängigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission bewährt. ZDH-Vertreter Jan Dannenbring nannte es inakzeptabel, die Lohnfindung von den Sozialpartnern in den politischen Raum zu tragen. Thüsing befand, ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert stehe im Konflikt zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Für die Aufnahme des 60 Prozent-Referenzwertes in das Mindestlohngesetz sprachen sich hingegen Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung sowie der Einzelsachverständige Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim aus. Krebs sprach von einem sinnvollen Referenzwert, der die Legitimation der Entscheidungen der Mindestlohnkommission stärke und die deutsche Gesetzgebung in Einklang mit den EU-Richtlinien bringe. Lübker befand, so könne Rechtsklarheit hergestellt und die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt werden. "Wichtiger Schritt zu armutsfester Lohnuntergrenze" Nach Einschätzung von Prof. Dr. Mario Bossler vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) besteht hingegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht die Notwendigkeit, das Gesetz um eine Orientierung am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianstundenlohnes zu ergänzen. Aus Sicht von Stephan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stellt die Verankerung des 60-Prozent-Medianlohn-Kriteriums in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze dar. Eine gesetzliche Verankerung im Mindestlohngesetz könne darüber hinaus zur weiteren Rechtssicherheit beitragen und Unsicherheiten bei zukünftigen Anpassungsentscheidungen reduzieren, sagte er. Das Thema Lohnfindung gehöre in die Hände der Sozialpartner und dürfe nicht immer wieder politisiert werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. Der Mindestlohn sei kein sozialpolitisches Instrument, betonte er. Er sei eine Lohnuntergrenze, die sich nach der Produktivität des Arbeitseinsatzes und der Leistungsfähigkeit bemesse. Die soziale Verantwortung von Unternehmen sei es, ihre Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu bewahren und dadurch Beschäftigung zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch die von den Grünen geforderte Berücksichtigung von Prognosewerten als Referenzwerte zur Anpassung des Mindestlohns lehnte Kampeter ab. "Politischer Eingriff in Mindestlohnfestsetzung ist schädlich" Ein politischer Eingriff in die Mindestlohnfestsetzung ist aus Sicht von ZDH-Vertreter Dannenbring „nicht nur überflüssig, sondern schädlich“. Er höhle die Arbeit der Mindestlohnkommission aus und schwäche die Tarifautonomie. Dannenbring sprach von „sehr problematischen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns“. Eine davon sei, dass immer öfter mit Blick auf den „schnellen Euro“ das Arbeiten im Mindestlohn einer qualifizierten Ausbildung vorgezogen werde. Die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sieht Professor Thüsing im Falle einer Aufnahme in das Mindestlohngesetz „erheblich infrage gestellt“. Steuer- und Abgabenentlastungen, Weiterbildungen und andere arbeitsmarktpolitische Anreize seien besser geeignete Instrumente zur Verbesserung der Einkommenssituation bei Geringverdienern, befand er. "Großteil der Betriebe ist nicht mehr bereit, auszubilden" DGB-Vertreter Körzell wandte sich gegen die Einschätzung, der Mindestlohn habe einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Ausbildungszahlen. Jugendliche unter 18 Jahren fielen nicht unter das Mindestlohngesetz, sagte er. Einen Mangel an Auszubildenden und an Ausbildungsplätzen gebe es, „weil in Deutschland ein Großteil der Betriebe nicht mehr bereit ist, auszubilden“, sagte er. Aus zwei Gründen sei es ratsam, von einer expliziten Verankerung des Referenzwertes im Mindestlohngesetz als verpflichtende Untergrenze abzusehen, sagte IAB-Vertreter Bossler. Zum einen könne die fehlende Möglichkeit, in wirtschaftlich angespannten Zeiten von der 60-Prozent-Untergrenze nach unten abzuweichen, das im Mindestlohngesetz verankerte Ziel der Beschäftigungsstabilität gefährden. Außerdem schränkten zu enge Vorgaben im Gesetz den Handlungsspielraum der paritätisch besetzten Kommission, die auf den Ausgleich der Interessen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgerichtet ist, ein und würden damit die Kommission als Institution der Sozialpartnerschaft zunehmend überflüssig machen. "Autorität der Mindestlohnkommission stärken" Der Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten sollte hingegen aus Sicht von Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung „in Ergänzung zur nachlaufenden Orientierung an der Tarifentwicklung in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“. So würde die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt und Rechtsklarheit hergestellt. Die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers beschädige die Mindestlohnkommission in unnötiger Weise, befand Lübker. Professor Krebs verwies darauf, dass die Mindestlohnkommission das 60-Prozent Kriterium „richtigerweise“ in ihre Geschäftsordnung aufgenommen habe. Dieser Schritt sei ökonomisch richtig und bringe die Kommissionsarbeit mit den EU-Richtlinien in Einklang. Da aber das Mindestlohngesetz dahingehend nicht geändert worden sei, klaffe nun eine Lücke „zwischen Gesetz und gelebter Praxis“. Dies bringe eine Rechtsunsicherheit, die dazu führen könne, dass die Legitimation der Kommissionsentscheidung untergraben werde. (hau/12.01.2026)