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Letztes Update: vor 9 Minuten 54 Sekunden

Abraham: Irreguläre Migration im Einklang mit Menschenrechten reduzieren

10.02.2026
Irreguläre Migration begrenzen und den Schutz der Menschenrechte gewährleisten: Beides sind legitime Ziele und müssen im Einklang mit dem Recht umgesetzt werden, sagt Knut Abraham (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 26. bis 30. Januar 2026 zu ihrer ersten Sitzungswoche in Straßburg zusammenkam. Die Europäische Menschenrechtskonvention brauche man dafür nicht zu verändern. Stattdessen solle die EU Abkommen mit sicheren Drittstaaten abschließen: „Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen.“ Im Interview spricht der Außenpolitiker über die Bedeutung des Europarates als Stifter internationalen Rechts und internationaler Ordnung, die transatlantischen Spannungen, deutsch-französisches Zusammenrücken und Annäherungen zwischen Europa und Vertretern eines demokratischen Russlands sowie darüber, was die Delegierten in der ersten Sitzungswoche des Jahres noch bewegt hat. Das Interview im Wortlaut: Herr Abraham, eine Debatte hat in den letzten Monaten um sich gegriffen, ob die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Politik beim Thema Migration zu stark einschränken. Einige Mitgliedstaaten kritisierten in einer Erklärung die Rechtsprechung des EGMR. Was für Stimmen waren während der ersten Sitzungswoche zu diesem Thema von den Abgeordneten in Straßburg zu hören? Und gerät dabei nicht der Menschenrechtsschutz unter Druck, eines der Kernanliegen des Europarates? Fast alle Regierungen in Europa und eine große Mehrheit der Gesellschaften – 80 Prozent in Deutschland – sind für Kontrolle der Migration. Sie wollen irreguläre Migration reduzieren und Straftäter ohne Bleiberecht abschieben. Beides sind legitime Ziele in jeder Demokratie. Doch diese Ziele müssen im Einklang mit dem Recht und ohne Verletzung der Menschenrechte umgesetzt werden. Das ist auch möglich, ohne die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. Was genau kritisieren die Staaten? Im Mai 2025 unterzeichneten neun Staaten, darunter Dänemark und Italien, einen offenen Brief, in dem sie die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf die Abschiebung von ausländischen Straftätern kritisierten. Im Dezember 2025 forderten dann 27 Staaten – ohne Deutschland – in einer gemeinsamen Erklärung, die Auslegung des Folterverbots aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Artikel 8 „einzuschränken“, um mehr Abschiebungen zu „ermöglichen“. Doch diese Kritik ist irreführend. Denn tatsächlich gab es in den letzten zehn Jahren nur sehr wenige Urteile des EGMR, die, mit Bezug auf Artikel 3 und Artikel 8, eine Abschiebung aus Mitgliedstaaten des Europarates verhinderten. Ohnehin sind die meisten Staaten, auch Deutschland, neben der Europäischen Menschenrechtskonvention an nationales Recht, das Grundgesetz, EU-Recht und internationale Konventionen wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Es würde sich praktisch nichts ändern, in diesem Sinn die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. Was kann man tun? Was umsetzbar wäre, ist, ab Sommer 2026 in der EU auch Abkommen mit sicheren Drittstaaten abzuschließen, um irreguläre Migration im Einklang mit den Menschenrechten zu reduzieren. Das sollte der Fokus europäischer Migrationspolitik sein. Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen, irreguläre Migration stark zu reduzieren und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen. Für verbindliche internationale Regeln, die eine schützende Wirkung in alle Richtungen entfalten, machte sich auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, als Gastrednerin der Versammlung stark. Der Besuch der deutschen Bundesjustizministerin Hubig wurde sehr begrüßt. Wie die Mehrheit in der Parlamentarischen Versammlung teile ich die Einschätzungen von Frau Hubig: „Der Europarat ist wichtiger denn je … Er ist das Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum politischen Instrument geworden ist.“ In der Debatte über den „Schutz des internationalen Justizsystems“ sprach sie über die Notwendigkeit der Rechtsstaatlichkeit, denn „Recht bändigt Gewalt“. Gerade angesichts vieler Angriffe auf das Völkerrecht, von außen wie von innen, ist es wichtig, dass Deutschland das Konventionssystem verteidigt. Während der Sitzungswoche befassten sich die Delegierten auch mit dem internationalen Ringen um Grönland. Welchen Beitrag kann die Versammlung zur Entschärfung des Konflikts leisten? 34 nationale Delegationsleiter und fünf Fraktionsvorsitzende haben eine gemeinsame Erklärung zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks unterzeichnet, in der bestätigt wird, dass Grönland ausschließlich dem grönländischen Volk gehört und dass alle Entscheidungen über Grönland und das Königreich Dänemark allein von ihnen getroffen werden können. Die territoriale Integrität aller Staaten ist unverhandelbar. Die Parlamentarische Versammlung hat auch eine gemeinsame Resolution zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks verabschiedet, in der sie auch eine Vertiefung der Beziehungen zur kanadischen Delegation mit Beobachterstatus fordert. Traditionsgemäß kam die deutsche mit der französischen Delegation zu einem bilateralen Treffen zusammen. Worum ging es dabei? Es ging vor allem darum, die Zusammenarbeit im Europarat zu vertiefen, denn die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, verlangen eine enge Abstimmung zwischen Frankreich und Deutschland: Wie erreicht man eine bessere Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes? Wie erreicht man die Freilassung politischer Gefangener in Georgien, Aserbaidschan oder der Türkei? Wie stärkt man die Glaubwürdigkeit des EGMR und verhindert symbolische Debatten, wie beim Migrationsthema? Frankreich und Deutschland gehören zu den ältesten und größten Mitgliedstaaten des Europarates. Deshalb ist dieser Austausch besonders wichtig. In der Sitzungswoche hat außerdem das erste Treffen einer neuen Dialogplattform zwischen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und russischen demokratischen Kräften im Exil stattgefunden. Kann es gelingen, durch die Benennung von Teilnehmern einer Plattform von russischen Oppositionellen in der PVER einen dauerhaften Gesprächskanal zu einem veränderten, demokratischen Russland aufzubauen? Als der Europarat im Kalten Krieg gegründet wurde, vergaß man die mutigen Dissidenten hinter dem Eisernen Vorhang nicht. Menschen wie Václav Havel, die den Glauben an eine demokratische Zukunft ihres Landes nicht aufgaben, gibt es auch heute in Belarus und Russland. Indem die Parlamentarische Versammlung nun den Dialog mit Vertretern der russischen Anti-Kriegs- und pro-demokratischen Opposition vertieft, schicken wir ein Signal an Tausende politische Gefangene in Russland und an alle, die gegen das Putin-Regime kämpfen, dass wir sie nicht vergessen haben. Wer ist dort beispielsweise Mitglied? Unter den Vertretern sind ehemalige politische Gefangene wie Oleg Orlow, der Mitgründer der Menschenrechtsorganisation Memorial, die den Friedensnobelpreis erhielt, und Wladimir Kara-Murza, ein Mitstreiter des ermordeten Boris Nemzow, der trotz zwei fast tödlicher Vergiftungsversuche weiter entschlossen und mutig für ein anderes Russland kämpfte. Er kritisierte öffentlich den Ukrainekrieg und wurde zu 25 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Omsk in Sibirien verurteilt. Orlow und Kara-Murza wurden durch den Gefangenenaustausch 2024 befreit. Sie geben den Traum von einem demokratischen Russland nicht auf und werben für eine Verschärfung der Sanktionen gegen Putins Kriegsmaschinerie. Sie sind die Zukunft Russlands, für die wir uns alle einsetzen sollten. Was hat die Parlamentarier während der Sitzungswoche noch bewegt? Die Rede der moldauischen Präsidentin Maia Sandu hat bei vielen Abgeordneten einen starken Eindruck hinterlassen. Sandu warnte vor den zwei großen Kriegen in Europa. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, einerseits. Und der hybride Krieg gegen unsere Demokratien im Inneren. Als kleines Nachbarland der Ukraine ist sich Moldau besonders bewusst, dass seine Sicherheit von der Resilienz der Ukraine abhängt. Aber auch von der Resilienz der moldauischen demokratischen Institutionen gegen hybriden Krieg. Tausende von Fake-Accounts, KI und von Russland finanzierte Netzwerke versuchten, die Wahlen zu beeinflussen. Die Gefahr ist real und betrifft heute alle Demokratien in Europa. Sandu warnte uns, diese Gefahren ernst zu nehmen: „Wenn nichts dagegen unternommen wird, werden diejenigen, die die Technologie kontrollieren, zunehmend bestimmen, wie die Menschen denken.“ Die Versammlung hat eine neue Präsidentin, die Österreicherin Petra Bayr (SPÖ), gewählt. Welche Erwartungen haben Sie an sie? Als erfahrene Politikerin und ehemalige Vorsitzende des Richterwahlausschusses ist die PVER mit Präsidentin Petra Bayr in sehr guten Händen. Die Gefahren für Menschenrechte und Demokratie in Europa und die Angriffe von innen wie von außen sind heute enorm. Daher ist meine persönliche Erwartung an Frau Bayr, dass sie als Präsidentin der Versammlung mit Mut und Entschlossenheit diesen Herausforderungen entgegentritt und die Werte der Institution standhaft verteidigt. Dabei kann Sie auf meine Unterstützung zählen. (ll/10.02.2026)

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner an der Demarkationslinie im Gazastreifen

10.02.2026
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (Mitte) hat am Donnerstag, 12. Februar, im Rahmen ihres Israel-Besuchs die Demarkationslinie im Gazastreifen besichtigt. Diese sogenannte "gelbe Linie" dürfe nicht zu einer dauerhaften Barriere werden, sagte Klöckner, die von den Israel Defense Forces begleitet wurde. Bereits am Vortag war Klöckner mit dem Knesset-Präsidenten Amir Ohana zusammengetroffen und hatte in der Internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem einen Kranz niedergelegt.

Evelyn Zupke eröffnet Ausstellung über "Asoziale" als Staatsfeinde in der DDR

09.02.2026
Wer nicht arbeitete oder anderweitig „aus der Reihe tanzte“ wurde in der DDR zum Staatsfeind deklariert. Zur Zeit des Mauerfalls saß ein Viertel aller Gefangenen im Land aufgrund des Paragrafen 249 in Haft. Eine Ausstellung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus gibt Betroffenen eine Stimme. Der Asozialenparagraf 249 Konformität wurde bekanntlich in der DDR ganz großgeschrieben. Alles, was abseits essen war, was die SED-Oberen als im Interesse der Entwicklung des Sozialismus für angemessen hielten, wurde nicht nur argwöhnisch beobachtet, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Ein beliebtes Mittel dafür war der Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren konnte danach bestraft werden, „wer sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist“ und „wer die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt“. Es handelte sich also um einen klassischen „Gummiparagrafen“: Universell handhabbar gegen alle, die dem Regime suspekt waren und deren man anderweitig nicht habhaft werden konnte. Podiumsdiskussion und Ausstellung Damit war der sogenannte „Asozialenparagraf 249“ auch ein Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung, von dem umfangreich Gebrauch gemacht wurde, wie bei einer von der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke am Mittwoch, 11. Februar 2026, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages geleiteten Podiumsdiskussion anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ deutlich wurde. Zum Ende der DDR habe ein Viertel aller Gefangenen im Land „aufgrund des Paragrafen 249 in Haft gesessen“, sagte Zupke. Die Ausstellung, die die Fälle von Betroffenen dokumentiert, zeige damit: „Die Verurteilung nach dem Asozialenparagrafen ist nicht nur ein abstraktes Phänomen eines diktatorischen Staates.“ Ausreiseantrag gestellt, Job gekündigt, inhaftiert Betroffen war unter anderen Thomas Pflug, der neben Zupke auf dem Podium saß. Sein „Vergehen“: Gemeinsam mit seiner Frau und dem neu geborenen Kind wollte er die DDR verlassen – „von der Diktatur in die Demokratie wechseln“, wie er es formulierte – und hatte daher einen Ausreiseantrag gestellt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte er seine Arbeitsstelle als Diplom-Ingenieur im Kombinat TAKRAF in Leipzig. Pflug wollte vorerst von finanziellen Rücklagen leben und – so die Ausreise weiterhin nicht bewilligt wird – später einen ihm von der Evangelischen Kirche angebotenen Job annehmen. „Ich hätte nie gedacht, dass ich verhaftet werden könnte“, sagte Pflug, der als Schöffe am Leipziger Familiengericht durchaus juristische Kenntnisse hatte und auch den besagten Paragrafen 249 kannte. Sein – aus heutiger Sicht – naives Vertrauen in die Rechtssicherheit der DDR half aber nichts. 43 Tage nach seiner Kündigung standen Stasi-Mitarbeiter vor seiner Wohnungstür und nahmen ihn zu einer „Befragung“ mit. Seine Wohnung sollte er nie wiedersehen. Wegen „asozialen Verhaltens“ und „Staatsverleumdung“ landete er im berüchtigten Gefängnis Cottbus. Nach neunmonatiger Haft wurde er Ende 1977 von der Bundesregierung freigekauft. Später durften auch seine Frau und sein Kind in den Westen ausreisen. Vertraut auf die Schlussakte von Helsinki Wie so viele Ausreiseantragsteller der damaligen Zeit hatte er auf die auch von SED-Chef Erich Honecker unterzeichnete Schlussakte von Helsinki gesetzt, in der allen Menschen die freie Wahl ihres Wohnortes zugesichert wurde. Für Bürger der DDR galt dieses Recht jedoch nach wie vor nicht – Helsinki hin oder her. Heute ist es ihm ein Anliegen, über die damalige Unrechtszeit aufzuklären. „Ich bin schließlich ein Ossi, ein Asi und ein Wessi.“ Das könnten nur wenige von sich behaupten, sagte er augenzwinkernd. Stigmatisierung wirkt auch heute noch nach So reflektiert wie Pflug können aber nicht alle Betroffenen über die Stigmatisierung, ein „Asozialer“ zu sein, sprechen. „Der Begriff ,Asozial‘ wurde genutzt, um Menschen zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, die nicht dem sozialistischen Menschenbild entsprachen oder die aus den vielfältigsten Gründen nicht so zur Arbeit gegangen sind, wie sie es sollten“, sagte Dr. Eva Fuchslocher, Kulturwissenschaftlerin und Kuratorin der Ausstellung. Fuchslocher hat schon viele Ausstellungen zum DDR-Unrecht kuratiert. Bei keinem Thema aber sei es so schwer gewesen, Betroffene zu finden, „die bereit sind, über ihre Geschichte zu sprechen“, sagte sie. Die Stigmatisierung wirkt offenbar auch heute noch nach. Die Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft, was auch ein Schweigen der Betroffenen zur Folge habe, müsse beendet werden, forderte sie. Schreckensbild „Asoziale“ verfängt bei der Bevölkerung Klar wird bei der Podiumsdiskussion auch, dass das DDR-Regime versucht hat, die von ihr auserkorenen „Asozialen“ als Gefahr und schlechtes Vorbild für die Bevölkerung darzustellen. „Dieses Schreckensbild hat auch ganz klar eine politische Dimension und war auch systemstabilisierend“, sagte Fuchslocher. Wie nun genau die Bevölkerung zum Paragrafen 249 stand, lasse sich im Detail zwar nicht nachvollziehen, sagte die Ausstellungskuratorin. „Es gab aber schon eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Bevölkerungshaltung und dem staatlichen Handeln in Bezug auf vermeintlich Asoziale“, befand sie. Im Hinterkopf dabei müsse man aber haben, dass in der Bevölkerung die Angst bestanden habe, selber als asozial stigmatisiert zu werden, fügte Fuchslocher hinzu. „Damit niemand aus der Reihe tanzt“ Bei welchen Personengruppen wurde der Asozialenparagraf denn bevorzugt angewendet? Dieser Frage widmete sich der Historiker Dr. Michael Schäbitz, Mitkurator der Ausstellung. Schäbitz sprach von fünf Gruppen. Da waren zuerst junge Leute aus zerrütteten Familienverhältnissen, die es ohnehin schon schwer hatten, ins Leben zu finden. Eine weitere Gruppe waren jene – im Gesetz explizit genannt – die der Prostitution nachgegangen sind. Dazu kamen Ausreiseantragsteller, Oppositionelle, Punks und andere Subkulturen. Sie alle – und über sie die ganze Bevölkerung – sollten diszipliniert werden, „damit niemand aus der Reihe tanzt“, sagte Schäbitz. Große Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung Wie schwierig es für die vom Paragraf 249 Betroffenen ist, eine Rehabilitierung zu erlangen, erläuterte Lasse Jacobsen, der als Rechtsanwalt unter anderem Strafverteidiger und Anwalt für DDR-Unrecht ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprächen, könnten aufgehoben werden, sagte er und benannte konkret Fälle politischer Verfolgung. „Darunter fällt aber das ,asoziale Verhalten‘ gerade nicht“, so Jacobsen. Kämen noch andere „Straftaten“, wie etwa die Schuldung der Miete hinzu, würden Gerichte oft eine Rehabilitierung ablehnen. Jacobsen plädierte dafür, bei Rehabilitierungsverfahren, die aktuell fast ausschließlich schriftlich stattfänden, eine mündliche Anhörung der Betroffenen verpflichtend vorzusehen. Sichtbarkeit, Anerkennung des Leids, Entstigmatisierung Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, dass die Ausstellung ein Beitrag sein kann, um den Betroffenen eine Stimme zu geben. Sichtbarkeit und Anerkennung des Leids sowie eine Entstigmatisierung seien Ziele der Ausstellung, sagte Dr. Franziska Kuschel von der Bundesstiftung Aufarbeitung, die die Ausstellung gefördert hat. Ausstellung bis 1. März zu sehen Die multimediale Ausstellung zeichnet die Verfolgung der sogenannten Asozialen historisch nach und zeigt anhand verschiedener Biografien die Dimension der Willkür auf, mit der missliebige Menschen verfolgt wurden. Sie ist noch bis 1. März 2026 dienstags bis sonntags in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in Berlin, zu sehen. Für Interessierte werden Führungen am Donnerstag, 19. Februar von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr und am Dienstag, 24. Februar, von 16.30 bis 17.30 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine für individuelle (Gruppen-)Führungen können per E-Mail vereinbart werden: m.schaebitz@exhibeo.de. (hau/12.02.2026).